Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und

Transcription

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und
Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm
des Jobcenters
Arbeit und Grundsicherung
Leverkusen
2013
Inhalt
1.
Einleitung
Seite 4
2.
Rückblick auf das Jahr 2012
Seite 5
3.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Seite 9
4.
Struktur des Jobcenters AGL
Seite 10
4.1 Personal
Seite 10
4.2 Organisation im Bereich Markt & Integration
Seite 11
Struktur der Kunden des Jobcenters AGL
Seite 12
5.1 Profillage
Seite 12
5.2 Altersstruktur
Seite 13
5.3 Bildungsstand
Seite 14
Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2013
Seite 15
6.1 Gemeinsame Zielvereinbarung mit der Bundesagentur
für Arbeit, der Stadt Leverkusen und dem Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales NRW
Seite 15
6.2 Geschäftspolitische Schwerpunkte
Seite 18
Umsetzungsstrategien
Seite 18
7.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
Seite 18
7.2 Bildung und Teilhabe
Seite 20
7.3 Arbeitgeberansprache weiter intensivieren
Seite 22
7.4 Fachkräftepotenzial erhöhen
Seite 24
7.5 Zielgruppe der über 50-jährigen in den Arbeitsmarkt integrieren
Seite 26
7.6 Aktivierung der Alleinerziehenden
Seite 27
7.7 Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
Seite 31
7.8 Zugänge managen (Neukundensteuerung)
Seite 33
7.9 Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen
Seite 34
7.10 Projekt Stadtteilbüro
Seite 36
5.
6.
7.
2
Anlage 1:
Eingliederungsleistungen
Seite 37
Anlage 2:
Maßnahmeübersicht
Seite 38
Anlage 3:
Weitere integrationsfördernde / begleitende
Angebote des Jobcenters AGL
Seite 39
3
1. Einleitung
Das
Arbeitsmarkt-
und
Integrationsprogramm
des
Jobcenters
Arbeit
und
Grundsicherung Leverkusen (AGL) soll Rahmenbedingungen, Zielvorgaben und
entsprechende Ausrichtungen der AGL darstellen aber auch einen Rückblick auf das
erfolgreiche
Jahr
2012
Monat November 2012
geben.
So
(1. Ladestand)
weist
eine
der
Controllingbericht
Zielerreichung
der
für
den
vorgegeben
Integrationsquote (+ 0,5 %) aus. Weiterhin lässt die erste Auswertung zum Ziel
„Bestand an Langzeitleistungsbeziehern“ auf eine Zielerfüllung schließen.
An diesem für das Jahr 2012 durchaus erfreulichen Ergebnis gilt es für das Jahr 2013
anzuknüpfen.
Im Rahmen der Zielvereinbarung gilt es eine für die Leistungsberechtigten
nachvollziehbare Umsetzung der Prinzipien vom Fördern und Fordern umzusetzen.
Hierbei soll die
•
Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit
•
Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
•
Unabhängigkeit von staatlichen Hilfeleistungen
•
soziale Teilhabe
ermöglicht werden.
Die Aufnahme einer existenzsichernden und dauerhaften Arbeitsaufnahme ist
Grundlage für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Deshalb wird dieses Ziel auch im
Jahr 2013 die Kernaufgabe des Jobcenters AGL sein.
Die aktuellen wirtschaftlichen und strukturellen Rahmenbedingungen werden das
Jobcenter AGL vor eine Herausforderung stellen. So verzeichnet die AGL seit geraumer
Zeit einen Zuwachs von Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen. Ursächlich
hierfür ist die zentrale Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz wie auch der
attraktive Mietzins für Familien.
4
Das Jobcenter AGL möchte über das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm seinen
Beitrag dazu leisten, dem hilfebedürftigen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II
einen möglichen Ausweg aus dem Bezug aufzuzeigen und Arbeitgebern geeignete
Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.
Somit
leistet
das
Jobcenter
AGL
seinen
Beitrag
zum
wirtschaftlichen
und
gesellschaftlichen Gesamtnutzen.
2. Rückblick auf das Jahr 2012
•
Rückblick 2012 - Einführung des neuen SGB II-Kennzahlensystems
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte in Zusammenarbeit mit
den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Bundesagentur für Arbeit
(BA) einen gemeinsamen Rahmen für die Zielsteuerung 2012 geschaffen. Die
Steuerungsziele wurden aus dem Kennzahlensystem nach § 48a SGB II abgeleitet. Für
2012 ergaben sich hieraus folgende Ziele und Zielindikatoren:
*Langzeitleistungsbezieher (eLb) sind alle erwerbsfähige Leistungsberechtigten ab 17 Jahre, die in den vergangenen 24 Monaten
mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren
5
•
Eine
Anpassung des Kundenkontaktdichtekonzepts
Auswirkung
der
neuen
SGB
II–Kennzahlen
war
die
Überprüfung
des
Kundenkontaktdichtekonzeptes des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen.
Insbesondere, um auf die Kennzahlen „Integrationsquote“ und „Vermeidung von
Langzeitbezug“ einwirken zu können, wurden die Integrationsfachkräfte gebeten,
Vorschläge zur Anpassung des Kundenkontaktdichtekonzeptes zu machen. Die
Vorschläge wurden auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft und das Konzept entsprechend
angepasst. Zum 16.07.2012 wurde das geänderte Konzept eingeführt.
Zum 01.04.2012 trat das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am
Arbeitsmarkt in Kraft. Das Gesetz zielt darauf ab, die Voraussetzungen für eine
Erhöhung von Effektivität und Effizienz beim Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente zu
schaffen. Zudem soll eine höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität und
mehr Transparenz erreicht werden. Die Zahl der Arbeitsmarktinstrumente und die
Regelungsdichte wurden verringert und dabei der Handlungsspielraum sowie die
dezentrale Entscheidungskompetenz vergrößert.
Durch den rechtskreisübergreifenden Ansatz gelten die Neuregelungen im Bereich des
SGB III grundsätzlich auch im Bereich des SGB II.
Neben weiteren Neuerungen sind zwei der wesentlichsten Änderungen für den Bereich
Markt und Integration zu nennen:
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
-
Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 46 SGB III
und der Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III wurden unter den
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III
zusammengefasst.
Mit
der
Einführung
des
Aktivierungs-
und
Vermittlungsgutscheins (AVGS) besteht die Möglichkeit, flexibler auf den
individuellen Handlungsbedarf der Kunden zu reagieren. Die Möglichkeit der
Einschaltung
eines
privaten
Arbeitsvermittlers
wird
im
Rahmen
der
6
Ermessensausübung allen Arbeitsuchenden eröffnet, soweit es für ihre berufliche
Eingliederung erforderlich ist.
öffentlich geförderte Beschäftigung
Unter
dem
Begriff
der
öffentlich
geförderten
Beschäftigung
werden
die
Arbeitsgelegenheiten, bei denen eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird
(AGH MAE nach § 16d SGB II),
und
das
neue
Instrument
„Förderung
von
Arbeitsverhältnissen“ (FAV nach § 16 e SGB II, bisher AGH-Entgelt und
Beschäftigungszuschuss) zusammengefasst. Die Förderdauer der Teilnehmer wurde
jeweils innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren auf 24 Monate begrenzt. Die
Nachrangigkeit der öffentlich geförderten Beschäftigung gegenüber den anderen
Arbeitsmarktinstrumenten bleibt bestehen. Die AGH MAE richtet sich wieder auf die
originäre Zielsetzung aus, es werden nur noch förderungsfähige Arbeiten verrichtet
und vergütet, Qualifizierung und sozialpädagogische Unterstützung sind nicht mehr
unmittelbarer
Bestandteil
der
Maßnahme.
Qualifizierungsmaßnahmen
nach
§ 45 SGB III können jedoch mit öffentlicher beförderter Beschäftigung kombiniert
werden
•
Das
Dienstleistungen zur Kompetenzfeststellung (K-DL)
Jobcenter
AGL
Kompetenzfeststellung
hat
im
(K-DL)
Jahr
2012
eingekauft.
Es
die
neuen
handelt
Dienstleistungen
sich
hierbei
um
zur
ein
Dienstleistungsangebot des Berufspsychologischen Services der Bundesagentur für
Arbeit. K-DL besteht aus vier verschiedenen Modulen und dient der Unterstützung der
Integrationsfachkräfte
bei
der
Kompetenzfeststellung
von
Kunden
im
Vermittlungsprozess und der Integration in Arbeit, je nach Bedarfslage des Kunden.
Die Nutzung der K-DL bietet eine effiziente Möglichkeit, um eine fundierte Einschätzung
einzelner Kompetenzbereiche des Kunden zu erhalten. Die Dienstleistungen helfen
dabei, die Stärken des Kunden zu erkennen und seine individuellen Ressourcen zu
fördern. Das neue Dienstleistungsangebot des Berufspsychologischen Service dient der
Unterstützung
der
Integrationsfachkräften
bewerberorientierten
Möglichkeiten
Integrationsarbeit
und
Investitionsentscheidungen
bietet
bezüglich
den
der
7
Förderung von Maßnahmen, Weiterbildungen oder ähnlichem abzusichern. Für
geringqualifizierte Kunden eröffnet die Kompetenzdiagnostik unter Umständen neue
Integrationschancen, weil Kompetenzen des Kunden belegt werden, für die man vorher
keinerlei Nachweise hatte.
Die
Einführung
der
Dienstleistungen
zur
Kompetenzfeststellung
erfolgte
Mitte September 2012 im Jobcenter AGL.
Insgesamt betrachtet bietet das neue Dienstleistungsangebot eine gute Ergänzung zu
dem bestehenden Angebot des Berufspsychologischen Dienstes und unterstützt die
Integrationsfachkräfte bei der Kompetenzbeurteilung einzelner Kunden.
•
Weiterbildungsbörse des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung
Leverkusen
Das
Jobcenter
AGL
veranstaltete
erstmalig
im
August
2012
eine
eigene
Weiterbildungsbörse im Leverkusener Forum.
Ziel sollte sein, den Kunden die Möglichkeiten und Chancen beruflicher Weiterbildung
näher zu bringen und soweit möglich umgehend die Verwirklichung der angestrebten
Weiterbildungen und Qualifizierungen umzusetzen.
22 Anbieter von Weiterbildungen und Umschulungen aus Leverkusen und Köln haben
ihre Angebote für die Kunden repräsentativ und werbewirksam dargestellt. Inhaltlich war
der AGL wichtig, dass ein möglichst breit gefächertes Bildungsangebot präsentiert
wurde, so dass sowohl Qualifizierungsmöglichkeiten aus dem gewerblichen und
kaufmännischen Bereich als auch aus dem technischen Bereich und dem der Pflege
angeboten wurden. Zu der Veranstaltung wurden die Kunden des Jobcenters AGL
eingeladen, für die eine grundsätzliche Eignung für eine Weiterbildung bestand.
Mehr als 350 Kunden nahmen das Angebot wahr und ließen sich unverbindlich
informieren und beraten.
Im Ergebnis konnten 10 zusätzliche Weiterbildungen und auch 2 Umschulungen
aufgenommen werden.
Auch die Resonanz der Bildungsträger auf diese Veranstaltung war sehr positiv.
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen plant die AGL für März 2013 bereits
eine folgende Weiterbildungsbörse.
8
3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut IHK Umfrage für den Bezirk Köln vom Herbst 2012 hat sich die Hoffnung auf eine
konjunkturelle Belebung aus dem Frühjahr nicht erfüllt. Die Unsicherheit der
Unternehmen wurde durch die Schwankungen in der Finanzkrise noch verstärkt.
In der IHK Region Köln verschlechtern sich die Geschäftserwartungen deutlich. Die
Erwartungen fallen in den negativen Bereich. Viele Unternehmen spüren die allgemeine
Unsicherheit auch an den rückläufigen Auftragseingängen, so dass die konjunkturelle
Entwicklung gedrückt wird.
9
Das verarbeitende Gewerbe stellt mit rd. 30% aller sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten einen hohen Anteil der Beschäftigtenstruktur in Leverkusen. Nach
Aussage der Unternehmer ist die Kapazitätsauslastung in den Betrieben über den
Sommer hinweg gesunken. Fast jedes zweite Industrieunternehmen spricht von
sinkenden Auftragseingängen (43,5%).
Nach Informationen der Wirtschaftsförderung Leverkusen (WFL) besteht derzeit
allgemein eine geringe Nachfrage nach Grundstücken, Flächen und Objekten.
Möglicher Raum für Firmenansiedlungen bietet der Innovationspark Leverkusen.
Allerdings kann aufgrund der umliegenden Anwohnerschaft keine Ansiedlung von
Produktionsfirmen erfolgen.
Die tendenziell ungünstiger werdenden Prognosen betreffen auch den Arbeitsmarkt. Nur
noch 15 Prozent der Unternehmer planen weitere Einstellungen, 20,5 % planen eine
sinkende Beschäftigtenzahl. Zwei Drittel der Betriebe gehen von einer gleichbleibenden
Beschäftigungslage aus. Lt. Agentur für Arbeit Leverkusen steigen derzeit die
„Neuarbeitslosmeldungen SGB III“ überproportional im Vergleich zu anderen Regionen
im Agenturbezirk Bergisch Gladbach an. Dies verschärft die Konkurrenzsituation bei der
Arbeitsplatzsuche für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II.
Letztlich wird die anstehende Betriebsverlegung des Unternehmens Lanxess nach Köln
spürbare Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Leverkusen haben.
4.
Struktur des Jobcenters AGL
4.1 Personal
Das Jobcenter AGL beschäftigt weiterhin rund 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Während
die
Beschäftigten
im
Leistungsbereich
für
die
rechtmäßige
Leistungsgewährung verantwortlich sind setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Bereich Markt & Integration (M&I) die im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
festgelegte Geschäftsstrategie um.
10
4.2 Organisation im Bereich Markt & Integration
Um eine optimierte Kundenbetreuung sicherzustellen werden einige Teilaufgaben aus
der allgemeinen Integrationstätigkeit herausgenommen und in spezialisierten Einheiten
bearbeitet (s. Darstellung unten auf dieser Seite).
Die Organisation des Jobcenters AGL wird im Hinblick auf neue Aufgabenstellungen
laufend betrachtet, überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies ist im Jahr 2011 im
Rahmen des Beitritts zum Pakt „50+aktiv“ und der Einführung des spezialisierten
beschäftigungsorientierten Fallmanagements erfolgt. Beide Maßnahmen können
inzwischen als etabliert betrachtet werden und haben in 2012 gute Erfolge erzielt.
Erläuternde Hinweise zu dem Bereich „50+aktiv“ sind dem Gliederungspunkt 7.5 zu
entnehmen.
Im Jahr 2013 wird das Stadtteilprojekt in Opladen seine Arbeit aufnehmen. Nähere
Erläuterungen hierzu sind unter Gliederungspunkt 7.10 zu finden.
Markt und Integration
Arbeitsvermittlung
25 bis 49 Jahre
Arbeitsvermittlung
unter 25 Jahre
Reha/SB
Vermittlung
Arbeitsvermittlung
über 50 Jahre
beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement
400 €-Jobvermittlung / Arbeitgeberservice
Maßnahmekoordination / Maßnahmecontrolling
Datenqualitätsmanagement
11
5. Struktur der Kunden des Jobcenters AGL
5.1 Profillage
Im Hinblick auf den Fachkräftemangel wird das Potenzial aller Kunden, insbesondere
bezogen auf Qualifizierungsbedarfe, identifiziert.
Im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung der AGL soll jedem Kunden,
entsprechend seiner Profillage, ein adäquates Angebot gemacht werden.
173
2%
195
2%
1.803
16%
Marktprofil
1.439
13%
Aktivierungsprofil
Förderprofil
2.321
21%
2.388
21%
Entwicklungsprofil
Stabilisierungsprofil
Unterstützungsprofil
1.137
10%
134
1%
1.524
14%
Nicht gesetzt
Zuordnung nicht erforderlich
I-Kunden
Stand: 31.12.2012
12
5.2 Altersstruktur
Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren stehen im Jobcenter AGL weiterhin in einem
besonderen Fokus.
Für sie werden verschiedene Maßnahmen angeboten, um den raschen Einstieg in das
Berufsleben zu ermöglichen. Dabei hat die Vermittlung in Ausbildung Vorrang.
Darüber hinaus wird die Zielgruppe der über 50-jährigen im Rahmen des Paktes
„50+aktiv“ betreut.
Kunden
3.000
2.500
2.580
24,45 %
2.403
22,77 %
2.174
2.000
20,60 %
1.975
18,71 %
1.500
1.422
13,47 %
1.000
500
0
15 - 24 Jahre
25 - 34 Jahre
35 - 44 Jahre
45 - 54 Jahre
ab 55 Jahre
Stand: 30.09.2012
13
5.3
Bildungsstand
67 % aller Kunden haben keinen Berufsabschluss.
Die Förderung von abschlussorientieren Qualifikationsmaßnahmen wird deshalb mit
besonderer Intensität betrieben.
Ausbildungsstand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)
Stand: 30.09.2012
eLb gesamt
Nicht arbeitslose/
arbeitsuchende eLb
Arbeitslose eLb
10.554
100,0%
4.666
100,0%
2.980
100,0%
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung
7.073
67,0%
2.967
63,6%
2.326
78,1%
Betriebliche/schulische Ausbildung
3.168
30,0%
1.550
33,2%
606
20,3%
276
2,6%
134
2,9%
39
1,3%
37
0,4%
15
0,3%
9
0,3%
Akademische Ausbildung
keine Angaben
,
Ausbildungsstand nicht arbeitslose/arbeitsuchende eLb
Ausbildungsstand arbeitslose eLb
78,1%
63,6%
20,3%
33,2%
0,3%
0,3%
1,3%
2,9%
Ausbildungsstand eLb gesamt
67,0%
30,0%
0,4%
2,6%
Statistik der Bundesagentur für Arbeit
14
6. Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2013
6.1 Gemeinsame Zielvereinbarung
BMAS, Länder, BA und kommunale Spitzenverbände haben sich im Jahr 2011 im
Rahmen
des
Bund-Länder-Ausschusses
Zielsteuerungssystem
verständigt.
Alle
(BLA)
Jobcenter
-
auf
ein
einheitliches
sowohl
die
gemeinsamen
Einrichtungen als auch die zugelassenen kommunalen Träger - werden seitdem
nach einheitlichen Grundsätzen gesteuert.
Konkret
schließen
für
Leverkusen
fünf
Vertragspartner
eine
gemeinsame
Zielvereinbarung für das Jobcenter AGL. Vertragspartner sind das Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales NRW, die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur
für Arbeit, die Stadt Leverkusen, die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach sowie die
Geschäftsführerin des Jobcenters Leverkusen.
Aus den drei im „Gemeinsamen Grundlagenpapier“ beschriebenen Steuerungszielen
ergibt sich in Verbindung mit § 48a Absatz 2 SGB II folgendes Zielsystem mit den
entsprechenden Kennzahlen und Ergänzungsgrößen. Die Kennzahlen sind maßgeblich
für die Zielvereinbarungen. Die Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information
und der Interpretation der Kennzahlenergebnisse (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 3 der
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach §48a SGB II).
15
•
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Dieses Ziel zeigt auf, inwieweit es gelingt, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte
ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und
Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.
Das Ziel soll insbesondere durch existenzsichernde und nachhaltige Integration in den
Arbeitsmarkt erreicht werden.
Der Zielindikator „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ ist definiert als die
Summe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Leistungen für
Unterkunft und Heizung) für Leistungsbezieher nach dem SGB II im Berichtszeitraum.
Die für diesen Zielindikator relevanten Leistungen sind das Arbeitslosengeld II – ohne
Leistungen für Unterkunft und Heizung – und das Sozialgeld. Nicht berücksichtigt
werden die kommunalen Leistungen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung.
•
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Ziel ist es, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu vermeiden oder zu überwinden.
Das Ziel, die Integration in Erwerbstätigkeit zu verbessern, wird durch den Zielindikator
„Integrationsquote“ abgebildet. Dieser gibt den Anteil der im Berichtszeitraum in
Erwerbstätigkeit (Aufnahme einer selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt) oder in Ausbildung integrierten erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten an, gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Aufgrund der sich abzeichnenden ungünstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes ist das
Ziel im Jahr 2013 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters AGL auf dem
Niveau des Vorjahres bleibt.
16
•
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten
gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes
Risiko aufgrund besonderer Problemlagen aufweisen. Damit soll ein Beitrag zum
generellen Ziel des SGB II geleistet werden, die Dauer des Hilfebezuges zu verkürzen
und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für
marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern.
Zur Konkretisierung des Ziels „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ wird der
Zielindikator „ Bestand an Langzeitleistungsbeziehern“ herangezogen.
Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den
vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen der Grundsicherung
bezogen haben. Der Zielindikator erfasst damit sowohl die präventiven Bemühungen
der gemeinsamen Einrichtungen, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht in den
Langzeitleistungsbezug übergehen zu lassen, als auch ihre Leistungsfähigkeit, den
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern zu reduzieren.
Das Ziel ist im Jahr 2013 für das Jobcenter AGL erreicht, wenn der durchschnittliche
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern um insgesamt 1% gegenüber dem Vorjahr sinkt.
17
6.2 Geschäftspolitische Schwerpunkte
Aus den beschriebenen Zielen leiten sich weitere Schwerpunkte ab und zeigen
besondere erfolgsrelevante Handlungsfelder auf, auf die sich das Jobcenter AGL im
Jahr 2013 konzentrieren wird.
1. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
2. Bildung und Teilhabe
3. Arbeitgeberansprache weiter intensivieren
4. Fachkräftepotential erhöhen
5. Zielgruppe der über 50- jährigen in den Arbeitsmarkt integrieren
6. Aktivierung der Alleinerziehenden
7. Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
8. Zugänge managen
9. Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen
10. Stadtteilprojekt
7. Umsetzungsstrategien
7.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
Die Erfahrungen mit der Zielgruppe der unter 25-jährigen haben gezeigt, dass aufgrund
der unterschiedlichen Lebenslagen bezüglich des sozialen, persönlichen, schulischen
und beruflichen Umfeldes oft die direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung nicht
möglich ist und nur ein sehr differenziertes Angebotsspektrum Integrationserfolge
gewährleisten kann. Insbesondere die intensive Vernetzung und Zusammenarbeit mit
den Akteuren vor Ort (Agentur für Arbeit, Stadt Leverkusen, Träger und Einrichtungen)
ist hierbei unerlässlich.
Um eine frühzeitige Aktivierung durchzuführen, werden bereits die jugendlichen Schüler
und Schulabgänger von den U25-Integrationsfachkräften des Jobcenters AGL vor dem
18
Ende des Schulbesuchs zum Beratungsgespräch eingeladen, um Einstiegswege in das
Berufsleben zu besprechen und entsprechende erste Schritte einzuleiten. Hierzu
werden
u.a.
die
Angebote
der
Berufsberatung,
Ausbildungsvermittlung
oder
Beratungsangebote der verschiedenen Kooperationspartner genutzt.
Das Jobcenter AGL hält keine eigene Ausbildungsvermittlung vor, sondern hat die
Agentur
für
Arbeit
mit
der
Durchführung
dieser
Dienstleistung
beauftragt.
Ausbildungssuchende Kunden aus dem Rechtskreis SGB II werden in Absprache mit
dem Jobcenter AGL in die Betreuung der Agentur für Arbeit übernommen.
Im abgelaufenen Berichtsjahr waren 179 Kunden des Jobcenters AGL als Bewerber mit
Ausbildungsbeginn bis zum 30.09.12 gemeldet. Von diesen Bewerbern konnten 45 in
betriebliche Ausbildung integriert werden, dies entspricht einer Quote von ca. 25 %.
Neben weiterem Schulbesuch (33 Bewerber) und Integration in Arbeit (12 Bewerber)
konnten weitere Perspektiven wie z.B. Einstiegsqualifizierung, außerbetriebliche
Ausbildung,
berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen
(bvB)
oder
Bundesfreiwilligendienst gefunden werden.
Auch im aktuellen Berichtsjahr wird die Ausbildungsvermittlung in dieser Form
fortgeführt.
Für die Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Übergang von der
Schule in den Beruf hat bisher eine enge Kooperation mit dem Landesprojekt „Ein-Topf“
stattgefunden. Dieses Projekt wurde in der bisherigen Form nicht mehr verlängert,
sondern in das neue Übergangssystem Schule – Beruf NRW integriert. Die enge
Zusammenarbeit mit der Kommunalen Koordinierungsstelle der Stadt Leverkusen wird
auch im Jahr 2013 weiter im Fokus stehen.
Um eine Langzeitarbeitslosigkeit bei den unter 25-jährigen möglichst zu vermeiden, wird
eine monatliche Kontaktdichte mit intensiver Aktivierung und Betreuung sichergestellt.
Für das Jahr 2013 ist die Einrichtung von Trägersprechstunden geplant. Die
Integrationsfachkräfte des Jobcenters AGL werden monatlich zu festen Sprechstunden
in den Räumlichkeiten der jeweiligen Träger als Ansprechpartner für den Träger und die
Kunden zur Verfügung stehen. Das Ziel ist eine engere Anbindung und Beratung der
Kunden während einer Maßnahme, die schnellere Integration in Erwerbstätigkeit durch
frühzeitige Aktivierung, das Durchführen des Absolventenmanagements und die
19
zeitnahe und effektive Anbindung der Kunden an Dritte. Bei auftretenden Problemen
kann der Träger die jeweiligen Kunden formlos in die Sprechstunden bestellen und auch
selbst mit anwesend sein.
Zur Förderung der unter 25-jährigen greift das Jobcenter AGL auf eine Vielzahl von
Instrumenten und Beratungsangeboten zurück. Die Auswahl der passgenauen
Maßnahme für den Jugendlichen muss immer individuell erfolgen.
Seit Juli 2012 hält das Jobcenter AGL eine neue Maßnahme „Aktivierungshilfen für
Jüngere“ vor, in der die Gruppe der Langzeitleistungsbezieher im Bereich der
unter 25-jährigen noch enger aktiviert und betreut wird. Der Inhalt dieser Maßnahme ist
die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung
und Beschäftigung für junge Menschen mit vielfältigen und schwerwiegenden
Hemmnissen (multiple Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung
auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (§§ 51ff. SGB III) noch
nicht in Betracht kommen. Auch im Jahr 2013 wird diese Maßnahme als Angebot zur
Verfügung stehen und genutzt werden.
Es findet eine enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Arbeitsmarktakteuren statt.
Hierbei steht immer auch im Vordergrund, welche Möglichkeiten der weiteren
Kooperationen bestehen und wie diese realisiert werden können.
Eine Übersicht der durch das Jobcenter AGL genutzten arbeitsmarktpolitischen
Instrumente befindet sich in der Anlage zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm.
7.2 Bildung und Teilhabe
•
Bildungspaket
Seit dem 01.01.2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach den
§§ 28ff. SGB II neben den Regelbedarfen Anspruch auf Leistungen für Bildung und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Verantwortlich für die Umsetzung sind die Kommunen, wobei die Jobcenter für den
Personenkreis der SGB II-Leistungsberechtigten zuständig sind.
20
Kernpunkte der Förderangebote sind:
-
die Lernförderung (z.B. Nachhilfeunterricht)
-
die Mittagsverpflegung an Schulen und in Kindertageseinrichtungen
-
die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
(z.B. Sportvereine oder Musikunterricht)
Aufgrund zahlreicher Sonderaktionen im Jahr 2012 konnten die Antragszahlen im
SGB II-Bereich im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht werden.
Im Mai und Juni wurden beispielsweise alle Kunden, die bis dato keinen Antrag gestellt
hatten, angeschrieben.
Auch Flyer mit Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket in Türkisch und
Russisch wurden mittlerweile erstellt und ausgelegt.
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen wie viele Anträge zu den einzelnen
Leistungsarten nach § 28 SGB II insgesamt im Jahr 2012 beim Jobcenter AGL
eingegangen sind und bewilligt wurden.
Leistungsarten nach § 28 SGB II
Ausflüge
mehrtägige Klassenfahrten
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Schülerbeförderungskosten
Lernförderung von Schülern
Mittagsverpflegung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Anträge
1.482
822
650*
83
167
2.625
975
Bewilligungen
1.394
724
2.000
0*
56
2.510
814
Für das Jahr 2013 wird weiterhin eine Steigerung der Antragsquote angestrebt und
versucht, bei bislang nicht erfassten Personengruppen zusätzliche soziale Teilhabe zu
generieren. Hier stellt die in Leverkusen gut angelaufene Schulsozialarbeit eine
geeignete Möglichkeit dar, noch mehr Schüler und deren Eltern zu erreichen und sie
vom Nutzen des Bildungspakets zu überzeugen.
21
7.3 Arbeitgeberansprache weiter intensivieren
Im Arbeitgeberservice (AGS) des Jobcenters AGL hat es im Jahr 2012 keine
personellen Veränderungen gegeben. Aus diesem Grund ist es möglich, das hohe
Niveau der erbrachten Arbeitsergebnisse beizubehalten. Der AGS besteht aus zwei
Mitarbeitern,
die
überwiegend
im
Innendienst
tätig
sind,
und
einem
Außendienstmitarbeiter, der unter anderem für die Bewerbung der Programme und
Produkte zuständig ist. Darüber hinaus wird durch diese Aufgabenteilung der
gewünschte
intensive
Arbeitgeberkontakt
gewährleistet.
Eine
Steigerung
der
Stellenakquise konnte hiermit erzielt werden.
Die in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführte Zeitarbeitsmesse wurde von den
Zeitarbeitsunternehmen sowie den Kunden als sehr positiv wahrgenommen.
Die Arbeitgeber, die sich auf der Messe präsentiert haben, wurden gebeten, ihr
Feedback zu der Veranstaltung zu geben und eventuelle Änderungsvorschläge
mitzuteilen, damit in 2013 eine möglichst effiziente Neuauflage der Zeitarbeitsmesse
durchgeführt werden kann.
Ein weiteres Handlungsfeld des AGS stellt der jährlich stattfindende Gründertag bei der
IHK dar. Hier werden die Neugründer über die durch das Jobcenter AGL zur Verfügung
stehenden Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten beraten.
Das Jobcenter AGL ist bereits seit Jahren Mitglied im Gründungsnetzwerk Leverkusen.
Die Teilnahme an den Sitzungen wird durch den AGS sichergestellt. In diesem Jahr
wurde im Gründungsnetzwerk die Entscheidung getroffen, die Zielgruppe um die
Jungunternehmer zu erweitern und die Veranstaltung mit Workshops zu bereichern.
Der AGS wird ebenfalls einen Workshop leiten der sich mit dem Thema „Wie finde ich
die richtigen Mitarbeiter“ befasst.
Auch in 2013 soll die aktive Teilnahme an den Sitzungen sowie dem Gründertag
erfolgen. Eine erneute Übernahme eines Workshops wird ebenfalls eingeplant.
Um den AGS und seine Dienstleistungen den Kunden des Jobcenters AGL
transparenter zu machen, werden regelmäßig Gruppeninformationen mit bis zu
15 Teilnehmern durchgeführt. Hierbei wird auf die Homogenität der Gruppen geachtet,
damit ein möglichst hoher Nutzen für die teilnehmenden Kunden erzielt werden kann.
22
Ziel der Informationsveranstaltungen ist es u.a., Bewerberpotenziale über die üblichen
Wege hinaus zu eruieren und somit eine Erhöhung der Integrationsquote zu erzielen.
Erste positive Erfahrungen wurden bereits mit der Zielgruppe der über 50-jährigen
gemacht.
Zusätzlich zu den originären Aufgaben des AGS bietet das Jobcenter AGL noch den
Service eines Minijob-Teams.
Die bisherigen Aktivitäten des Minijobs-Teams hinsichtlich der Umwandlung von
Nebenbeschäftigungen
in
sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen
sollen
intensiviert werden.
Zu diesem Zweck hat bereits ein Termin im Jobcenter Dortmund stattgefunden. Hieran
nahmen zwei Mitarbeiter des dort eingerichteten Sonderteams und vier Vertreter des
AGS/Minijob-Team des Jobcenters AGL teil.
Im Jobcenter Dortmund wird dieser Ansatz seit dem 01.09.2011 mit insgesamt
sieben Mitarbeitern verfolgt. Eckpunkte sind hierbei der intensivierte Kontakt zu den
betreffenden Kunden sowie die persönliche Kontaktaufnahme zu den Arbeitgebern, um
dort die Bereitschaft bzw. Möglichkeiten der Ausweitung der Nebenbeschäftigung in
eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu überprüfen.
Derzeit wird der Bestand der Kunden, die eine Nebenbeschäftigung ausüben, durch die
Mitarbeiter
des
Minijob-Teams
gesichtet,
um
herauszufiltern,
welche
Kunden
gegebenenfalls in ein entsprechendes Projekt aufgenommen werden können.
Nach Vorlage der aussagekräftigen Zahlen wird ein entsprechendes Konzept für das
Jobcenter AGL entwickelt, das in die Planung für das Jahr 2013 aufgenommen wird.
Darüber hinaus ist es weiterhin für die Zielerreichung des Jobcenters AGL unerlässlich,
dass genügend Minijobs akquiriert werden, damit für eingeschränkt leistungsfähige
Kunden entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Hierfür werden die bisherigen Strategien weitergeführt.
Wie bisher werden auch für das Jahr 2013 Handlungsstrategien mit den Mitarbeitern
des AGS und des Minijob-Teams festgelegt.
23
Schwerpunkte dieser Handlungsstrategie werden im Jahr 2013 in den folgenden
Bereichen liegen:
-
Intensive Zusammenarbeit mit den Zeitarbeitsfirmen; Zeitarbeitsmesse
-
Initiativvorstellung von Kunden bei potenziellen Arbeitgebern
-
Regelmäßige Kontaktpflege zur Wirtschaftsförderung Leverkusen, IHK etc.
-
regelmäßige Minijob-Stellen-Akquise in geeigneten Branchen,
wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, etc.
-
regelmäßige Mailingaktionen in ausgewählten Branchen
-
Sicherstellung einer intensiven Betreuung der Arbeitgeber vor Ort
-
Informationsveranstaltungen für homogene Kundengruppen
Die Schnittstelle zu den bewerberorientierten Vermittlern wird kontinuierlich auf
Optimierungsmöglichkeiten überprüft, um eine möglichst hohe Effizienz zu erzielen.
Hierbei werden auch die Belange der Beauftragten für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt (BCA) berücksichtigt.
7.4
Fachkräftepotenzial erhöhen
Die Situation am Arbeitsmarkt ist derzeit grundlegenden Änderungen unterworfen:
Demografischer
Wandel,
Globalisierung,
technologische
Entwicklungen
und
Wertewandel erfordern neue Herangehensweisen bei der Vermittlung und Beratung. Ein
zunehmender Fachkräftebedarf bietet Kunden Chancen, die es zu nutzen gilt. Personen
ohne Ausbildung, mit Brüchen in der Erwerbsbiografie oder Migrationshintergrund, mit
familiären Verpflichtungen in der Kindererziehung oder Pflege, sowie älteren Personen
eröffnen sich Perspektiven.
Hierfür steht der AGL die Ausstellung und Ausgabe von Bildungsgutscheinen zur
Förderung der beruflichen Weiterbildung als Instrument zur Verfügung. Mit den
Bildungsgutscheinen können insbesondere größere Qualifikationsdefizite beseitigt
werden, wenn z.B. nach einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit der Kenntnisstand in
24
Folge neuer Technologien nicht mehr aktuell ist oder das Kenntnisprofil zu einseitig, um
die Anforderungen des Arbeitsmarktes voll zu erfüllen. Daneben können über den
Bildungsgutschein
auch
kleinere
Qualifikationsdefizite
behoben,
ein
fehlender
Berufsabschluss erworben und der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschusses
gefördert werden.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bei denen ein individueller Qualifizierungsbedarf
identifiziert wurde, werden im Rahmen des Ermessens in 2013 durch die Übernahme
von Weiterbildungskosten unterstützt. Alle Bildungsgutscheine werden dabei unter dem
Gesichtspunkt der Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgegeben. Dabei werden die
Bildungsgutscheine möglichst früh nach Beginn der Arbeitslosigkeit eingesetzt, um eine
lange Dauer der Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Zielsetzung sind kurze Maßnahmen und
schnelle Integrationen.
Da der AGL im Jahr 2013 eingeschränkte Eingliederungsmittel zur Verfügung stehen,
müssen diese möglichst effektiv und effizient durch die Integrationsfachkräfte eingesetzt
werden.
Wie bereits unter Gliederungspunkt 2 (Seite 8) dargestellt veranstaltete das Jobcenter
AGL im Jahr 2012 eine Bildungsbörse, bei der ausgewählten Bildungsträgern die
Möglichkeit gegeben wurde, ihre Qualifizierungsangebote den Kunden der AGL
vorzustellen. Aufgrund der positiven Erfahrungen bei allen Akteuren ist auch für März
2013 wieder eine Bildungsbörse geplant.
Außerdem nimmt die AGL an einem Arbeitskreis teil, der von der Wirtschaftsförderung
Leverkusen ins Leben gerufen wurde. Weitere Beteiligte an dem Arbeitskreis sind unter
anderem die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, Vertreter der
Agentur für Arbeit und des Bildungsträgers Wuppermann. Der Arbeitskreis beschäftigt
sich mit der Frage, wie man dem steigenden Fachkräftemangel entgegentreten kann.
Die Teilnehmer bringen dabei ihre Vorstellungen und Ideen ein und versuchen
gemeinsam Möglichkeiten zu erarbeiten, das Fachkräftepotenzial zu erhöhen.
25
7.5 Zielgruppe der über 50-jährigen in den Arbeitsmarkt integrieren
Die Gruppe der über 50-jährigen Arbeitslosen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu
integrieren, ist ein Ziel, das das Jobcenter AGL seit 2011 als Paktpartner im
Pakt „50+aktiv“ intensiv verfolgt.
Der
Pakt
„50+aktiv“
ist
Bestandteil
„Perspektive 50 plus - Beschäftigungspakte
in
des
den
Bundesprogramms
Regionen“
des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Umsetzung in Leverkusen startete im Januar 2011 mit einem eigenem Team 50+, in
dem alle Empfänger von Arbeitslosengeld II im Alter von über 50 Jahren betreut
werden.
Mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart jeder Pakt jährlich zu
erreichende Integrationszahlen, aus der sich die zusätzlichen Projektmittel errechnen.
Die im Pakt 50+aktiv für Leverkusen zu erreichende Anzahl an Integrationen in Arbeit
wurde im Jahr 2011 und 2012 deutlich übertroffen, sodass sie für 2013 angehoben
wurde. Dementsprechend erhält das Jobcenter AGL für 2013 mehr Projektmittel, die
weitere spezielle Angebote für die Kundengruppe 50+ ermöglichen.
Ergänzend zu den Regelangeboten des Jobcenters AGL werden so auch im Jahr 2013
folgende Angebote für die Kundengruppe 50+ zur Verfügung stehen:
•
In „Impuls50+“ werden Kunden mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit und
verschiedenen Vermittlungshemmnissen über einen Zeitraum von 36 Monaten
intensiv
betreut.
In
dieser
Kundengruppe
werden
zu
speziellen
Handlungsbedarfen verschiedene Angebote vorgehalten. Beispielhaft können an
dieser Stelle die Themenbereiche Schulden, Gesundheit, Mobilität oder
Gewichtsreduktion genannt werden.
•
In der Schreibstube 50+ erhalten unterstützungsbedürftige Kunden Hilfestellung
bei der Erstellung und Optimierung ihrer Bewerbungsunterlagen.
26
•
Weiterhin
angeboten
wird
eine
Aktivierungsmaßnahme
mit
Gesundheitsorientierung und Praktikumsanteil durch intensive Aktivierung in
6 Phasen. Die Kunden werden, ausgehend von ihrer momentanen individuellen
Situation
und
ihren
vorhandenen
Fähigkeiten
und
Fertigkeiten,
über
Einzelcoachings und Gruppenangebote mit Gesundheitsaspekten und einer
abschließenden
Praxisphase
beim
Arbeitgeber
wieder
näher
an
den
ersten Arbeitsmarkt herangeführt.
•
Eine Integrationsmaßnahme mit dem Schwerpunkt der Gesundheitsförderung
richtet sich weiterhin an Teilnehmer, die gesundheitliche Einschränkungen
haben. Für sie ist, je nach persönlicher Voraussetzung und Belastbarkeit, eine
Heranführung an eine Tätigkeit mit geringerer wöchentlicher Stundenzahl
möglich. Die meisten Beschäftigungsstellen finden sich im Bereich der Senioren-,
Kinder- und Behindertenbetreuung.
•
Geplant ist für 2013 ein weiteres Angebot, in dessen Rahmen ein externer
Vermittlungscoach,
die
Integrationsfachkraft
und
der
Kunde
eng
zusammenarbeiten. Ziel ist es, den Kunden, basierend auf seinen Stärken und
Ressourcen, zu befähigen, individuell und passgenau eine Arbeitsstelle zu
finden.
•
Selbständige mit aufstockendem Leistungsbezug erhalten auch in 2013 Beratung
durch eine speziell geschulte Integrationsfachkraft.
7.6 Aktivierung der Alleinerziehenden
Im Februar 2011 hat die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) des Jobcenters AGL
ihre Tätigkeit aufgenommen.
Ihre Aufgabe ist die Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung und der
Fachkräfte in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der
Leistungserbringung,
bei
der
Umsetzung
des
gesetzlichen
Auftrages
der
Frauenförderung und bei der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Für
viele
Frauen,
aber
ganz
besonders
für
die
Alleinerziehenden
(im Sommer 2012: ca. 1.475 alleinerziehende Frauen, ca. 75 alleinerziehende Männer)
ist eine berufliche Orientierung und die Aufnahme einer Arbeit oft eine große
27
Herausforderung. Unsicherheiten hinsichtlich der eigenen Chancen und Stärken sowie
der Organisation des Alltags mit Kindern erschweren die Suche nach einer Arbeit oder
auch beruflichen Bildungsmöglichkeiten.
Ein Start in das Berufsleben oder auch in eine Ausbildung erfordert eine gute Kenntnis
der eigenen beruflichen Interessen, der realistischen Bewertung der bisherigen
Berufserfahrung und Qualifikationen und vor allem eine ausreichende und zuverlässige
Kinderbetreuung.
Hierbei werden die Frauen und insbesondere Alleinerziehende mit verschiedenen
Angeboten beim Jobcenter AGL unterstützt.
Seit Sommer 2011 finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt, in denen sie zu
Themen
wie
Kinderbetreuungsmöglichkeiten
in
Leverkusen,
Teilzeitausbildung,
Qualifizierungsmöglichkeiten (auch in Teilzeit) sowie zum Bildungs- und Teilhabepaket
informiert werden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist eine möglichst frühzeitige Aktivierung
von Frauen und Männern, die aufgrund der Kindererziehung bis zur Vollendung des
dritten Lebensjahres des Kindes nicht berufstätig gewesen sind.
Um den beruflichen Einstieg, Wiedereinstieg in eine frühere berufliche Tätigkeit oder
auch die Aufnahme oder Fortführung einer unter-/ abgebrochenen Ausbildung möglichst
effektiv vorzubereiten und langfristig zu stabilisieren, ist von der BCA gemeinsam mit
einer Juristin des Jobcenter AGL ein sogenannter Beratungsleitfaden zur Beratung von
Schwangeren, aktivierten und nichtaktivierten Müttern und Vätern erarbeitet worden.
Die Umsetzung erfolgt seit September 2012. Damit sind alle Fachkräfte der
Arbeitsvermittlung auf demselben qualitativ hochwertigen und ergebnisorientierten
Beratungsstandard und können Alleinerziehende sowie Erziehende passgenauer und
situationsgerechter beraten.
Bereits mit den schwangeren Kundinnen wird geklärt, wie lange voraussichtlich die Zeit
der Nichtaktivierung dauern soll. Sie beträgt maximal die Zeit bis zum dritten Geburtstag
28
des Kindes, wobei eine Betreuung des Kindes sichergestellt sein muss, bevor die
Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit realisiert wird.
Die Kundinnen erhalten Informationen zu den für sie bestehenden Beratungsstellen, zu
dem gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitstelle, zur frühzeitigen Organisation einer
Kinderbetreuung und zu Qualifizierungsmöglichkeiten und Ausbildungen – immer unter
Berücksichtigung der individuellen Bedarfslage.
Bis zum dritten Geburtstag des Kindes werden die Eltern regelmäßig eingeladen, damit
der berufliche Einstieg oder Wiedereinstieg optimal vorbereitet werden kann bzw.
berufliche Perspektiven laufend entwickelt werden können.
Gerade auch die Aufnahme einer Ausbildung, häufig in Teilzeit, bedarf im Vorfeld einer
sorgfältigen und strategischen Planung.
Seitens der BCA besteht eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den
verschiedenen Trägern der Kinderbetreuung, da nur bei einer umfassenden und
stabilen Versorgung der Kinder berufliche Planungen möglich sind.
Dies gilt genauso für die Eltern von Kindern, die bereits eine Kindertagesstätte oder
Schule besuchen. Auch hier ist die Betreuung der Kinder, insbesondere in den
sogenannten Randstunden (Zeiten, in denen die Einrichtungen noch nicht oder nicht
mehr geöffnet haben) die Grundlage für alle beruflichen Planungen und stellt alle
Beteiligten vor große Herausforderungen.
Die sich in den letzten Jahren veränderten Öffnungszeiten der Geschäfte, eine Tätigkeit
im Pflegebereich und viele weitere Berufe im Dienstleistungsbereich sind mit den
Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen für Kinder nicht ausreichend kompatibel
und verlangen bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit viel Engagement von allen
Seiten und zum Teil auch außergewöhnliche Ideen.
Die BCA ist in verschiedenen Netzwerken vertreten, sowohl regional als auch
überregional, um in Zusammenarbeit mit kommunalen und öffentlichen Stellen,
Verbänden, Unternehmen, Kammern, Vereinen, Initiativen und Bildungsträgern die
29
Situation
und
die
Bedürfnisse
von
Erziehenden
und
insbesondere
von
Alleinerziehenden zu kommunizieren.
Das beinhaltet auch ein Werben um Verständnis von deren besonderer Lage und die
Berücksichtigung der speziellen Rahmenbedingungen bei Maßnahmekonzeptionen. Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll dabei im Vordergrund stehen.
Das Jobcenter AGL hat auch in diesem Jahr wieder zehn Plätze für eine
Teilzeitausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung für Alleinerziehende bis
28 Jahre ohne abgeschlossene Erstausbildung zur Verfügung gestellt.
Durch die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Bildungsträgern konnte die
Vermittlung von zehn weiteren Kundinnen in eine begleitete Teilzeitausbildung für
Erziehende ohne Altersbeschränkung gefördert werden.
Des Weiteren gab es in 2012 und wird es auch im kommenden Jahr die Möglichkeit für
Wiedereinsteiger/innen geben, einen Bildungsgutschein zu erhalten, der eine
6-monatige intensive Vorbereitung zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ermöglicht.
Das Jobcenter AGL betreut auch viele Menschen, die einen Migrationshintergrund
haben. Für diese gelten die bisher erläuterten Beratungs- und Bildungsangebote in
selbiger Form. Im Hinblick auf eine passgenaue Betreuung und Berücksichtigung
besonderer Beratungs- und Qualifizierungsangebote dieser Gruppe ist die BCA in den
entsprechenden Netzwerken vertreten.
•
Perspektiven für 2013
Da die Gruppe der Alleinerziehenden sich seit Beginn ihrer Tätigkeit vergrößert hat, wird
auch zukünftig hier ein Schwerpunkt der Arbeit der BCA liegen.
Dabei ist zum einen der Fokus auf eine weiterhin aktuelle und qualitativ hochwertige
Beratung der Kundinnen und Kunden gerichtet, zum anderen auf den ständigen
fachlichen
Austausch
mit
allen
Vermittlungsfachkräfte laufend
Netzwerkakteuren.
die für ihre
Arbeit
Dies
bedeutet,
wichtigen
dass
Informationen
die
in
30
aufbereiteter und komprimierter Form von der BCA erhalten und über alle für die Arbeit
mit den Kundinnen und Kunden wichtigen Projekte Bescheid wissen.
Auch im nächsten Jahr wird es regelmäßig Informationsveranstaltungen für Erziehende
geben. Wie bisher werden zur Unterstützung der Vermittlungsfachkräfte auch
Einzelberatungen der Kundinnen und Kunden durchgeführt.
Auch zukünftig sollen Eltern, insbesondere die alleinerziehenden, die Möglichkeit
haben, unter Berücksichtigung ihrer Situation einen Zugang zu allen Bildungsangeboten
und Fördermöglichkeiten zu erhalten, damit berufliche Perspektiven realisiert werden
können.
Ziel ist, insbesondere die beruflichen Chancen von Frauen und ganz besonders die der
alleinerziehenden zu verbessern und bestehende Benachteiligungen auszugleichen.
7.7 Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
Im Jahr 2012 wurde erstmalig durch die weiblichen Beschäftigten des Jobcenters AGL
die Gleichstellungsbeauftragte für vier Jahre gewählt.
Gesetzliche Grundlage hierfür sind das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Mit der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten wird die Förderung der Chancengleichheit
von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nun auch in
den Jobcentern fest implementiert.
Frauen und Männer sollen die gleichen beruflichen Chancen erhalten und die gleiche
faire Behandlung sowie Förderung erfahren.
In den Jobcentern stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da mit den
gemeinsamen Einrichtungen verschiedene Trägerschaften mit unterschiedlichen
Systemen und Strukturen verbunden sind.
31
Zur Umsetzung dieser Aufgabe stehen der Geschäftsführung die Gleichstellungs
Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin aktiv und beratend zur Seite. Die Leitung unterstützt
die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin uneingeschränkt bei der
ordnungsgemäßen Ausführung ihrer Arbeit. Dies gilt sowohl für konzeptionelle
Entwicklungsphasen als auch bei Entscheidungsprozessen.
Entscheidungsprozessen. Gleichstellungsbeauftragte
sind in alle personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten einzubinden.
Die
ie Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt sich u. a. mit folgenden Themen
Themen:
Der
in
Arbeit
befindliche
Gegebenheiten/Bedingungen
Gleichstellungsplan
und
formuliert
analysiert
geeignete
die
bestehenden
Maßnahmen
zu
allen
gleichstellungsrelevanten Bereichen vor dem Hintergrund der Chancengleichheit
Chancengleichheit.
Auch im kommenden Jahr soll an der Weiterentwicklung der Gleichstellung,
Familienfreundlichkeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben und Vielfältigkeit
gearbeitet werden.
32
7.8 Zugänge managen (Neukundensteuerung)
Im Jahr 2007 wurde der Neukundenprozess der AGL reformiert und im Jahr 2009
evaluiert. Durch schnelle, effektive, nachhaltige und individuelle Beratung und
Vermittlung
soll
den
Kunden
der
Weg
in
ein
Leben
möglichst
ohne
Transferleistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung eröffnet werden.
Nicht nur Neukunden im Sinne des § 15a SGB II sollen eine zeitnahe Beratung und
Aktivierung erfahren, sondern grundsätzlich auch Kunden, die aus dem ALG I in den
Bezug von ALG II überwechseln und auch sogenannte Mindeststandardkunden
(innerhalb der letzen 182 Tage kein ALG II Bezug). Analysen zeigen, dass überwiegend
Kunden mit einer kurzen Verweildauer im Leistungsbezug ALG II einen Großteil der
Integrationserfolge ausmachen.
Das in der AGL entwickelte Neukundenkonzept sieht daher vor, dass für alle
erwerbsfähigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen, eine Beratung innerhalb der vorgegeben Mindeststandards beim
Erstansprechpartner erfolgt. In diesem Beratungsgespräch wird eine individuell
ausgestaltete
Integrationsstrategie
entwickelt
(diese
wird
auch
in
der
Eingliederungsvereinbarung verbindlich festgehalten) und soweit möglich werden
Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Ist keine sofortige Vermittlung möglich, werden
weitere Instrumente zur Sofortaktivierung in Form von Maßnahmen zur Vermittlung,
Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Förderung der beruflichen
Weiterbildung konsequent eingesetzt.
Durch die sofortige vermittlerische Aktivität der AGL soll versucht werden Kunden
umgehend in Arbeit zu vermitteln, so dass ein Anspruch auf Leistungen zum
Lebensunterhalt im Idealfall erst gar nicht eintritt.
Somit zeigt sich, dass die sofortige Aktivierung von Neukunden von immenser
Bedeutung ist und dieser Prozess stetig überprüft und angepasst werden muss.
33
7.9 Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen
Vor dem Hintergrund anhaltender Kürzungen im Eingliederungsetat und des weiterhin
hohen Einsatzes finanzieller Mittel kommt der Rechtmäßigkeit der operativen
Umsetzung der an das Jobcenter AGL gestellten Aufgaben eine große Bedeutung zu.
Um dies zu gewährleisten wird unter anderem das durch die Führungskräfte erstellte
Konzept zur Fachaufsicht konsequent umgesetzt und evaluiert. Dieses Konzept regelt
u.a. die Inhalte, die Anzahl und die Intervalle der Prüfungen. Die daraus resultierenden
Erkenntnisse werden regelmäßig in geeigneter Form mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern kommuniziert.
In diesem Zusammenhang kommt auch der Datenqualität eine immer größere
Bedeutung zu. Um dies gewährleisten zu können wurde im Jahr 2012 die Stelle
Datenqualitätsmanagement auf eine Vollzeitstelle aufgestockt.
Datenqualitätsmanagement im SGB II ist ein ganzheitlicher, systematischer und
beständiger Ansatz zur Verbesserung und Erhaltung der Datenqualität.
Datenqualität ist das Ergebnis eines Gesamtprozesses von der Datengenese bis hin zur
Datenverwendung (Fach-IT-Konzept, Dateneingabe, -verarbeitung und -verwendung),
d.h. in den einzelnen Phasen müssen konstant qualitativ hochwertige Ergebnisse
produziert werden.
Es ist daher unerlässlich, dass das Datenqualitätsmanagementkonzept kontinuierlich
angepasst wird und ein regelmäßiger Austausch mit den zuständigen Führungskräften
erfolgt.
Damit ein stets aktueller Wissensstand gewährleistet werden kann, nimmt der
Datenqualitätsmanager an den Veranstaltungen der Regionaldirektion NRW in
Düsseldorf und am Arbeitskreis der Jobcenter NRW zum Thema Datenqualität teil.
Die Erkenntnisse aus diesen Veranstaltungen werden den Führungskräften und auch
den Mitarbeitern regelmäßig in Schulungen präsentiert.
Auch der Datenschutz muss in einer hohen Qualität gewährleistet werden, damit eine
rechtmäßige operative Umsetzung erfolgen kann. Aus diesem Grund wurde im Jahr
2011 ein Beauftragter für Datenschutz durch das Jobcenter AGL bestellt. Dieser ist
jederzeit für die Mitarbeiter zum Thema Datenschutz ansprechbar, um die Fragen, die in
34
der täglichen Arbeit aufkommen, zu beantworten. Außerdem werden die Mitarbeiter in
regelmäßig durchgeführten Veranstaltungen zum Thema Datenschutz geschult und
hierfür sensibilisiert.
Zusätzlich werden Fachbetreuer für die einzelnen Fachanwendungen eingesetzt damit
sichergestellt werden kann, dass alle Änderungen in der Anwendersoftware zeitnah an
die Mitarbeiter weitergegeben werden.
Um weiterhin gut ausgebildetes Personal vorhalten zu können nehmen die
Beschäftigten bedarfsorientiert an Qualifizierungen der Bundesagentur für Arbeit (BA)
sowie anderer Anbieter teil. Auch im Jahr 2012 haben zu verschiedenen Themen
Inhouse-Lehrgänge stattgefunden, damit möglichst alle Mitarbeiter an den Schulungen
teilnehmen konnten. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und soll im Jahr 2013
beibehalten werden.
Da die Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit häufig mit schwierigen Gesprächssituationen
umgehen müssen, wird im Jahr 2013 die Beratungskonzeption SGB II (BeKo)
eingeführt.
Es handelt sich hierbei um ein Angebot zur weiteren Professionalisierung der
Beratungskompetenz und stellt das Handwerkszeug für gute Beratung und eine
Hilfestellung für das bessere Erkennen von Integrationschancen dar. Das Konzept
wurde auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse der Beratungswissenschaften
entwickelt und ist konsequent an der Praxis und den Besonderheiten der Jobcenter
ausgerichtet.
Zunächst
werden
Jobcenter-Trainer
in
Fachschulungen
und
Train-the-Trainer-Seminaren qualifiziert. Diese übernehmen dann die Schulungen der
Integrationsfachkräfte sowie der Vorgesetzten. Eine Unterstützung durch externe
Trainer wird durch die Bundesagentur für Arbeit gewährleistet.
Durch dieses relativ aufwendige Verfahren kann eine effiziente Einführung von BeKo
gewährleistet werden.
35
7.10 Projekt Stadtteilbüro
Das Stadtteilbüro ist ein für das Jobcenter AGL in dieser Form neues Projekt der
Integrationsarbeit in einem ausgewählten Stadtteil mit dem Hauptziel der Senkung des
Bestands
an
Langzeitleistungsbeziehern
im
Alter
von
15
bis
49
Jahren
(Langzeitleistungsbezieher sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab einem
Alter von 17 Jahren, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate
hilfebedürftig waren).
Das Stadtteilbüro soll im zweiten Quartal 2013 in Leverkusen-Opladen mit einer Laufzeit
von zwei Jahren installiert werden und an den Start gehen. Die Inhalte fokussieren sich
auf folgende Bereiche:
•
vor-Ort-Betreuung und Beratung
•
Steuerung des individuellen Integrationsprozesses unter Berücksichtigung der
Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft
•
feste Terminvereinbarung
•
Gruppenveranstaltung bei Bedarf
•
aufsuchende Arbeit (Hausbesuche, wenn Kunden nicht zu Terminen erscheinen)
•
Beratung und Einbindung von flankierenden kommunalen Leistungen
•
Nutzung des gesamten Maßnahmeportfolios des Jobcenters AGL
•
Angebot von Stellenvermittlungen vor Ort durch den Arbeitgeberservice
(ggf. weitere themenbezogene Beratung wie Bildung und Teilhabe,
allgemeines Leistungsrecht SGB II)
Ein Team von vier festen Integrationsfachkräften und einem Teamleiter wird in den
Räumlichkeiten im Stadtteil als Ansprechpartner vor Ort sein und die Kunden betreuen.
36
Anlage 1: Eingliederungsleistungen
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Planung Eingliederungsleistungen
I. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung
1. Vermittlungsbudget
2. Aktivierung und berufliche Eingliederung
a) Maßnahmen bei einem Träger (Vergabeverfahren)
b) Vermittlung durch privatem Arbeitsvermittler (Gutschein)
c) Maßnahme bei einem Träger (Gutschein)
d) Maßnahme bei einem Arbeitgeber
3. Reisekosten (§59 SGB II i.V.m §309 SGB III)
2013
2.377.500,00 €
500.000,00 €
1.660.000,00 €
100.000,00 €
100.000,00 €
15.000,00 €
2.500,00 €
II. Qualifizierung
1. Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
a) Zuschüsse Weiterbildungskosten für beh. Menschen
b) Zuschüsse zu den Kosten der beruflichen Weiterbildung (§ 79 SGB
III)
1.880.000,00 €
III. Beschäftigung begleitende Leistungen EGZ/BEZ
1. Eingliederungszuschüsse
2. Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer ab 50 Jahre
3. Eingliederungszuschüsse an AG für bes. betroffene schwerbeh.
Menschen
4. unbefristeter Beschäftigungszuschuss (ehem. § 16e SGB II)
1.000.000,00 €
500.000,00 €
200.000,00 €
280.000,00 €
1.600.000,00 €
100.000,00 €
200.000,00 €
IV. Förderung Selbstständiger
1. Einstiegsgeld
2. Begleitende Hilfen für Selbständigkeit (Vergabemaßnahme nach § 16c
SGB II)
3. Zuschüsse & Darlehn
375.000,00 €
120.000,00 €
V. Spezielle Maßnahmen für Jüngere
1. Förderung benachteiligter Auszubildender
a) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
b) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
2. Einstiegsqualifizierung (EQ)
865.000,00 €
VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen
1. Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (§16d SGB II)
a) Mehraufwandvariante
b) Entgeltvariante (Restabwicklung)
c) Förderung von Arbeitsverhältnissen (neu §16e SGB II)
767.850,00 €
VII. Freie Förderung (§16f SGB II)
Summe Eingliederungsleistungen
105.000,00 €
150.000,00 €
810.000,00 €
15.000,00 €
40.000,00 €
550.000,00 €
17.850,00 €
200.000,00 €
25.000,00 €
7.290.350,00 €
37
AGH MAE Diak onie
7
45
12
5
AGH-Entgelt JSL
Kom m . Tätigk eit JSL
Kom m . Tätigk eit CV
Kom m . Tätigk eit Debut
240 (12 Monate)
480 (12 Monate)
In Arbeit
BaE koope rativ
38
Fe bruar
Bes te llung über REZ NRW
10 (Be ginn 09/2012)
BaE koope rativ
BaE koope rativ
10 (Be ginn 09/2011)
BaE koope rativ
BaE koope rativ
13 (Be ginn 09/2010)
20 (Be ginn 09/2012)
BaE koope rativ
BaE koope rativ
26 (Be ginn 09/2010)
20 (Be ginn 09/2011)
BaE koope rativ
12 (Be ginn 09/2009)
(6 Monate)
BaE integrativ
BaE
45
GEm iA (bFM)
AktivCente r
20
Aktivie rungshilfe Jüngere
(24 Monate)
156 (6 Monate)
Geringf. Be schäftigte
(6 Monate)
75
Bestandsselbstständige
Alleine rziehende
128 (8 Klas sen)
K-verm . Ve rk. + gew erbl.
(4 Klas sen)
33
64
Maßnahm e kom bi. (50+)
Kenntnisverm . Pflege
(6,5 Monate)
390 (6 Monate)
Intensive Betreuung
Januar
GanZIL II
MAT § 46 SGB III
30
AGH MAE (50+)
AGH MAE (U25)
30
2
AGH MAE Debut
AGH MAE (TZ U25)
23
15
AGH MAE CV
42
AGH MAE JSL
2013
30
15
23
42
März
16 (12 Monate)
90 (6 Monate)
48 (19 Woche n)
150 (6 Monate)
April
33 (6,5 Monate)
10
Juni
Maßnahm en in Planung
Mai
Juli
August
10
20
Septem be r
Ok tober
Novem ber
Deze m ber
Anlage 2: Maßnahmeübersicht
Anlage 3:
Weitere integrationsfördernde/begleitende Angebote
des Jobcenters AGL
-
Kommunale Leistungen in enger Zusammenarbeit:
•
Maßnahme "Beratung & Tätigkeit" in Kooperation mit der
Stadt Leverkusen
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Anlaufstelle Streetworker des FB Jugend der Stadt Leverkusen
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Drogen-, Suchtberatung
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Schuldnerberatung
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Beratungsstelle gegen sexueller Gewalt
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Schwangerschaftskonfliktberatung
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Frauenberatungsstelle
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"Sprung-Chance" – Übergang Schule – Beruf
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Berufsvorbereitende Maßnahmen (bvB)
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Einstiegsqualifizierung (EQ)
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ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
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Angebote zur Vorbereitung und Begleitung in Teilzeitausbildung
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Jugend in Arbeit plus (Landesprogramm)
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ESF-BAMF-Sprachkurse
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