JOBCENTER OSTALBKREIS GESCHÄFTSBERICHT 2013
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JOBCENTER OSTALBKREIS GESCHÄFTSBERICHT 2013
JOBC E NTE R OSTALB KRE IS GESCHÄFTSBERICHT 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Inhalt 04 Vorworte 1. Geschäftsstatistik 2013 06 07 1.1 Entwicklung der Arbeitslosigkeit 1.2 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen und der nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten 08 09 1.3 Aufstocker und Ergänzer 1.4 Stand der Zielerreichung 2. Gremien 10 2.1 Kreistag – Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung 11 2.2 Beirat Jobcenter Ostalbkreis 3. Organisation und Personal 3.1 Neukundenprozess 3.2 Strukturelle und Bauliche Veränderungen 3.3 Aufräumtag 3.4 Die Einführung der E-Akte 4. Finanzen 4.1 Haushalt Jobcenter Ostalbkreis 4.2 Anbindung an das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) 5. Markt und Integration 5.1 Eingliederungsbudget 5.2 Aktivierungen und Integrationen 5.3 Arbeitsvermittlung und Fallmanagement 5.4 Zielgruppen 5.5 Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Aalen 6. Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften 6.1 Passive Leistungen 6.2 Widerspruch und Klage 6.3 Unterhalt 6.4 Ordnungswidrigkeiten und gemeinsamer Außendienst 6.5 Bildung und Teilhabe 13 14 15 16 19 20 21 22 29 38 39 43 45 Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 04 05 Vorworte Für das Jobcenter Ostalbkreis gab es 2013 zwei große Herausforderungen zu meistern: Einmal galt es, das vereinbarte Ziel zu erreichen, eine höhere Zahl an ALG IIBerechtigten als im Vorjahr mit noch knapperen Finanzmitteln in Arbeit zu bringen. Zum Zweiten wurde der 2012 bereits begonnene interne Optimierungsprozess weitergeführt. Meilensteine waren dabei die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) und die Vorbereitung des Umzugs des Jobcenter Schwäbisch Gmünd in das Gamundia-Gebäude am Bahnhof. Rückblickend kann ich feststellen, dass beide Vorhaben gelungen sind. Das Jahr 2013 war für den Ostalbkreis geprägt durch einen stabilen Arbeitsmarkt und einen leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit. Auch das Jobcenter Ostalbkreis, das seit dem 01.01.2012 in der kommunalen Trägerschaft des Ostalbkreises geführt wird, konnte seine Arbeitslosenzahlen senken. Dabei gelang es, noch mehr Personen als im Vorjahr in Arbeit zu integrieren. Damit eine Vermittlung in Arbeit möglich wird, müssen viele Beteiligte zusammenwirken: Die Vermittler des Jobcenters, die passende Stellen aussuchen und die Kunden bei der Arbeitsuche begleiten. In vielen Fällen sind Bildungs- und Beschäftigungsträger mit einbezogen, die die Kunden passgenau qualifizieren und vorbereiten. Auch sie leisten eine hervorragende Arbeit. Am wichtigsten sind jedoch die Firmen in der Region, die bereit sind, die meist langzeitarbeitslosen Menschen einzustellen und ihnen damit die Chance zu geben, wieder auf eigenen Beinen stehen zu können. Durch die enge Zusammenarbeit von Jobcenter und Arbeitgebern war es möglich, über 1.900 Arbeitslosengeld II-Empfängern eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Das ist ein beeindruckendes Ergebnis und ich wünsche mir, dass es 2014 wiederholt werden kann. Ich bitte unsere Arbeitgeber auch weiterhin Bewerber zu berücksichtigen, die nicht passgenaue Voraussetzungen haben, die jedoch darauf warten, ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen zu können. Bei meinen Betriebsbesuchen und Unternehmerkontakten erfahre ich immer öfter, dass qualifizierte Stellen, aber auch Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können. Hier ist es Aufgabe aller Beteiligten am Arbeitsmarkt – des Jobcenters, der Arbeitsagentur, der Bildungsträger, der Arbeitgeber – Abhilfe zu schaffen. Die Landkreisverwaltung trägt ihren Teil durch hohe Investitionen in die beruflichen Bildungszentren bei, um praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten. Jobcenter, Arbeitsagentur und die Kammern erarbeiten gemeinsam Konzepte, wie mehr junge Menschen zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung geführt werden können, wie ältere Arbeitslose qualifiziert werden können oder wie durch innerbetriebliche Weiterbildung die Facharbeiterstellen besetzt werden können. Die wirtschaftliche Zukunft unserer Region hängt davon ab, dass uns das gelingt. Auch für die Menschen, die aus den verschiedensten Gründen weniger leistungsfähig sind, werden im Landkreis Beschäftigungsmöglichkeiten bereitgestellt. So bin ich stolz darauf, dass es gelungen ist, die Förderung für 24 Arbeitsplätze aus dem Landesarbeitsmarktprogramm in den Ostalbkreis zu holen. Diese Plätze werden alle benötigt und sind im Idealfall eine Brücke in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Mit der Einführung der E-Akte wurde eine weitere Etappe auf dem Weg zu einer verbesserten und schnelleren Sachbearbeitung bewältigt. Umfangreiche Planungen, Schulungen, Beschaffungen von Scannern und Zweitmonitoren waren notwendig, bevor die E-Akte im Oktober reibungslos startete. Die E-Akte verbessert den Informationsfluss und erspart den Aktentransport auf dem internen Postweg. Auch die übrigen Elemente dieses Programms – sie werden in diesem Geschäftsbericht ausführlich beschrieben – werden im Ostalbkreis in verschiedenen Projekten umgesetzt und tragen dazu bei, besonders schwer vermittelbaren Arbeitslosen die gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeit zu ermöglichen. Der Umzug des Jobcenters Schwäbisch Gmünd aus der Benzholzstraße in das Gamundia-Gebäude am Bahnhofplatz beanspruchte mehrere Monate intensiver Vorbereitungen. Von der Raumplanung über die technische Ausstattung und veränderte Arbeitsabläufe musste Vieles bedacht werden. Besonders im Fokus stand dabei auch die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die erfolgreiche Arbeit zeigt, dass sich die kommunale Trägerschaft des Jobcenters bewährt hat. Der Kreistag begleitet die Arbeit mit seinem Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung konstruktiv. Der Beirat berät die Geschäftsführung fachkundig und engagiert. Somit ist das Jobcenter ein wichtiger Baustein im sozialen Gefüge des Ostalbkreises. Auch im zweiten Jahr nach der Übernahme der kommunalen Trägerschaft hat das Mitarbeiterteam unter Leitung von Geschäftsführer Thomas Koch engagierte und kompetente Dienstleistungen erbracht, für die ich mich an dieser Stelle bedanken möchte. Dieser Geschäftsbericht beschreibt die Rahmenbedingungen, die Handlungsansätze und die interne Weiterentwicklung des Jobcenters Ostalbkreis im Jahr 2013. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Beteiligten – insbesondere bei dem Investor Herrn Scholz und dem Architekturbüro Merz sowie den Geschäftsbereichen Gebäudemanagement und Information und Kommunikation des Landratsamtes – für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und für das große Engagement bedanken. Ein weiterer Baustein des Optimierungsprozesses war die Umorganisation des Neukundenprozesses. Dadurch wird sichergestellt, dass Neukunden, die direkt aus Arbeit, Ausbildung oder Studium zum Jobcenter kommen, noch am Tag der Antragstellung einen Beratungstermin bei ihrem Arbeitsvermittler haben und nach Möglichkeit auch sofort Vermittlungsvorschläge erhalten können. Dabei wurde eine deutliche Verringerung der Wartezeiten und eine flexiblere sowie effizientere Gestaltung der Arbeitsabläufe in der Sachbearbeitung erreicht. Ihr Klaus Pavel Landrat vollständig ausgeschöpft und kamen somit in Form von Maßnahmen, Fortbildungen oder z. B. Kostenersatz für Bewerbungen den Arbeitslosen vollständig zugute. Mit den Bildungs- und Maßnahmeträgern im Ostalbkreis haben wir intensiv zusammengearbeitet, um das optimale Förderprogramm für unsere Kunden anbieten zu können. Im Juli wurden alle Träger zu einem Informationsgespräch eingeladen, bei dem das Jobcenter die Planungen für 2014 vorstellte. Dabei gingen wir auch auf die Ausschreibung von Maßnahmen ein, die im Herbst zum ersten Mal in Eigenregie durchgeführt wurde – und die dank intensiver Vorbereitungen reibungslos über die Bühne ging. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Heidenheim haben wir im Rahmen der Fachkräfteallianz Ostwürttemberg eine Vermittlungsoffensive für ältere Arbeitslose mit ersten bemerkenswerten Ergebnissen gestartet. Dies werden wir auch im Jahr 2014 in vertrauensvoller Zusammenarbeit fortsetzen. Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels startete das Land Baden-Württemberg im November eine Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener. Auch hier kooperieren wir mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter Heidenheim, um sowohl die Arbeitslosen als auch die Unternehmen der Region für diese Ausbildungsinitiative zu gewinnen. Die Problematik des Fachkräftemangels und die Strategien, um diesem zu begegnen, werden uns mit Sicherheit auch im Jahr 2014 noch beschäftigen. Ich bedanke mich bei allen, die unsere Arbeit unterstützt haben und freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit im Jahr 2014. Ihr Im Bereich Markt und Integration wurde das mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung Baden-Württemberg vereinbarte Integrationsziel übertroffen. 2013 konnten mit über 1.900 Kunden ca. 100 Kunden mehr als im Vorjahr in Arbeit integriert werden. Dabei wurden auch die Mittel aus dem Eingliederungstitel nahezu Thomas Koch Geschäftsführer Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 07 06 1. Geschäftsstatistik 2013 Den deutlichsten Rückgang in 2013 können wir bei den Älteren ab 50 Jahren verzeichnen. Damit konnte der Ostalbkreis entgegen des bundesweiten Trends die Arbeitslosigkeit leicht reduzieren. Bundesweit stagniert die Arbeitslosenquote im SGB II oder steigt sogar leicht an. Zusätzlich zu den Bestandszahlen an Arbeitslosen sind für das Jobcenter Ostalbkreis die Zu- und Abgänge eine wichtige Größe. Sie spiegeln insbesondere das Arbeitsvolumen in der Leistungssachbearbeitung sowie in der Arbeitsvermittlung wieder. Im Durchschnitt gab es im Kalenderjahr 2013 monatlich rund 560 Zugänge und 570 Abgänge. Arbeitslose SGB II Zugänge und Abgänge 1.1 A 1b Zugänge Entwicklung der Arbeitslosigkeit Abgänge 800 Das Kalenderjahr 2013 begann im Ostalbkreis mit einer Arbeitslosenzahl von 6.450 Arbeitslosen, dies entsprach einer Quote von 3,9 %. Im Bereich des Jobcenters Ostalbkreis waren 3.101 Menschen arbeitslos gemeldet, dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 1,9 %. Insgesamt war über das Jahr hinweg ein leichter Rücklauf der Arbeitslosenzahlen zu beobachten, so dass mit Abschluss des Jahres 2013 eine leicht gesunkene Quote von 1,7 % (2.944 Arbeitslose) erreicht werden konnte. 600 400 200 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Ostalbkreis Gesamt und für den Bereich SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV) 7.000 6.500 6.000 5.500 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 20 13 O kt 20 13 N ov 20 13 De z 20 13 g Au Se p 20 13 01 3 l2 Ju 20 13 n Ju Fe Ap r2 01 3 M ai 20 13 M rz 20 13 20 13 b 20 13 n Gesamt (SGB II und SGB III) 6.450 5.760 5.944 3.176 3.101 Jan 2014 Dez 2013 Nov 2013 Okt 2013 Sep 2013 Aug 2013 Jul 2013 Jun 2013 Mai 2013 Apr 2013 Mrz 2013 Feb 2013 Jan 2013 Dez 2012 2.944 1.2 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften erlangte im Kalenderjahr 2013 ihren Höchststand im Juli mit 5.364. Ab diesem Zeitpunkt war auch hier ein Rückgang zu erkennen, so dass zum Ende des Jahres eine vorläufige Bedarfsgemeinschaftsanzahl von 5.220 erreicht werden konnte. Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konnte über den Jahresverlauf ebenso ein Rücklauf verzeichnet werden. Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher ist jedoch leicht erhöht. Bedarfsgemeinschaften *vorläufige Daten ohne 3-monatige Wartezeit Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Ostalbkreis nach bestimmten Gruppen unter 25 Jahren 50 Jahre und älter Frauen A2 Männer Dez Nov Okt Sep Aug Jul Jun Mai Apr Mrz Feb Jan 5.220* 2.000 1.800 1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0 1.565 1.536 1.500 1.444 1.066 957 Jan 2014 Dez 2013 Nov 2013 Okt 2013 Sep 2013 Aug 2013 Jul 2013 Jun 2013 Mai 2013 Apr 2013 147 Feb 2013 Jan 2013 146 Dez 2012 A 1a 0 Ja SGB II Mrz 2013 A1 5.328 6.000 5.500 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013 Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 09 08 Geschäftsstatistik 2013 A 2a Erwerbsfähige (elB) und nicht erwerbsfähige (nef) Leistungsberechtigte elB 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 nef 7.013 6.909 * Dez 2013 Nov 2013 Okt 2013 Sep 2013 Aug 2013 Jul 2013 Jun 2013 Mai 2013 Apr 2013 Mrz 2013 Feb 2013 Jan 2013 Aufstocker und Ergänzer Als Aufstocker werden Arbeitslose bezeichnet, die Arbeitslosengeld I und zusätzlich aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen, da sie trotz des Arbeitslosengeld I Bezuges noch als bedürftig gelten. Im Jobcenter Ostalbkreis gab es im September 2013 insgesamt 121 Personen, die diese Kriterien erfüllt haben; im September 2012 waren es noch 103. Personen, die neben ihrem Arbeitseinkommen Arbeitslosengeld II erhalten, sind so genannte Ergänzer. Hier waren im September 1.962 Frauen und Männer registriert, die trotz eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder als Selbständige Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. 1.4 Stand der Zielerreichung Das Sozialgesetzbuch II hat die Ziele, die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern sowie die Eingliederung in Arbeit zu fördern. Zur Erreichung dieser Ziele schließen die Grundsicherungsträger gem. § 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II Zielvereinbarungen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg ab. Gesamtzahl der Integrationen 2012 und 2013 A5 2.000 1.946 1.900 1.876 1.800 Langzeitbezieher 1.700 Der Bestand von Langzeitbeziehern konnte von Januar mit insgesamt 4.220 bis Dezember auf 4.115 gesenkt werden. 1.600 Integrationsquote 1.300 Die vereinbarte Zielerreichung mit einem Zuwachs der Integrationen um 0,6 % auf 27,0 % konnte mit 27,7 % übertroffen werden (vgl. Abbildung 5). In 2013 konnten 1.946 Menschen eine Beschäftigung aufnehmen, dies waren 70 mehr als in 2012. 1.200 1.500 1.400 1.100 1.000 2012 2013 Langzeitleistungsbezieher von Arbeitslosengeld II A4 Erwerbstätige Arbeitslosengeld II Bezieher nach Art und Höhe des Bruttoeinkommens; Stand: Oktober 2013 4.300 700 600 4.100 612 3.900 500 438 3.700 366 < 200 Euro Dez 2013 Nov 2013 Okt 2013 Sep 2013 Aug 2013 selbstständig Tätige Jul 2013 über 800 Euro Jun 2013 400 Euro – 800 Euro Mai 2013 0 157 Apr 2013 200 100 3.500 200 Euro – 400 Euro Mrz 2013 300 407 Feb 2013 400 Jan 2013 A3 Jan 2014 2.947* 2.908 Dez 2012 1.3 *vorläufige Daten ohne 3-monatige Wartezeit Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 11 10 2. Dem Ausschuss gehören an Gremien als ordentliches Mitglied: Martin Balle Dr. Joachim Bläse Marlies Büker Regina Gloning Christoph Hald Brigitte Hofmann 2.1 Kreistag – Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung Der Landkreis trat zum 01.01.2012 die Rechtsnachfolge der bisherigen gemeinsamen Einrichtung von Agentur für Arbeit Aalen und Ostalbkreis an. Mit Übergang in die kommunale Trägerschaft (zkT) wurde durch Kreistagsbeschluss am 07. Juni 2011 ein neuer beschließender Ausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung, zum 1. Januar 2012 bei der Landkreisverwaltung eingerichtet. Dieser Ausschuss trat an die bisherige Stelle der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtungen gE. Die Hauptsatzung des Ostalbkreises wurde entsprechend erweitert und regelt die Zuständigkeit dieses neuen Fachausschusses, welcher die Aufgaben und Ziele des SGB II festlegt. Dem Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung gehören 17 Kreisräte an. Den Vorsitz hat der Landrat. Bei den Sitzungen mit dabei sind der Geschäftsführer des Jobcenters, Thomas Koch, die Bereichsleiterin Markt & In- tegration, Christine Wible und die Bereichsleiterin für Leistungsgewährung, Simone Götz. Der Ausschuss beschäftigte sich im Jahr 2013 an drei Sitzungstagen mit folgenden Themen: – Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2014 - Haushalt Arbeit und Grundsicherung – den aktuellen Kennzahlen des Jobcenters – Zielplanungsprozess 2013 – Arbeitsmarktprogramm 2014 – Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms – Geschäftsbericht 2012 des Jobcenters Ostalbkreis – Neukundenprozess im Jobcenter Ostalbkreis – Bericht zur Situation junger Menschen im Leistungsbereich des SGB II Marliese Kleinhans Bernhard Richter Wendelin Schmid Konrad Sorg Klemens Stöckle Manfred Traub Peter Traub Walter Weber Konrad Widmann Herbert Witzany Ulrich Zumhasch als stellvertretendes Mitglied: Josef Bühler Nikolaus Ebert 2.2 Von links nach rechts / vordere Reihe: Thomas Koch, Marliese Kleinhans, Simone Götz, Christine Wible, Klaus Pavel, Marlies Büker, Brigitte Hofmann / hintere Reihe: Alfred Grieser, Regina Gloning, Peter Traub, Josef Rettenmaier, Konrad Widmann, Manfred Traub, Walter Weber, Martin Balle, Ulrich Zumhasch, Dr. Joachim Bläse, Christoph Hald , Herbert Witzany, Konrad Sorg, Bernhard Richter Ausschussmitglied CDU Fraktionssprecher CDU Fraktionssprecherin SPD Ausschussmitglied CDU Ausschussmitglied CDU Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen Ausschussmitglied CDU Ausschussmitglied SPD Ausschussmitglied CDU Ausschussmitglied SPD Ausschussmitglied Freie Wähler Ostalbkreis Fraktionssprecher CDU Ausschussmitglied Freie Wähler Ostalbkreis Ausschussmitglied CDU Fraktionssprecher FDP Ausschussmitglied Freie Wähler Ostalbkreis Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen Stellv. Ausschussmitglied Freie Wähler Ostalbkreis Stellv. Ausschussmitglied CDU Wolf-Dietrich Fehrenbacher Stellv. Ausschussmitglied SPD August Freudenreich Stellv. Ausschussmitglied SPD Volker Grab Stellv. Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen Alfred Grieser Stellv. Ausschussmitglied Freie Wähler Ostalbkreis Veronika Gromann Stellv. Ausschussmitglied Bündnis 90/Die Grünen Werner Jekel Stellv. Ausschussmitglied CDU Rosalinde Kottmann Stellv. Ausschussmitglied CDU Michael Lang Stellv. Ausschussmitglied FDP Winfried Mack Stellv. Ausschussmitglied CDU Celestino Piazza Stellv. Ausschussmitglied CDU Ellen Eva Renz Stellv. Ausschussmitglied CDU Dr. Eberhard Schwerdtner Stellv. Ausschussmitglied CDU Timo Spörl Stellv. Ausschussmitglied FDP Konrad Wolf Freiherr von Streit Stellv. Ausschussmitglied SPD Johannes Thalheimer Stellv. Ausschussmitglied Freie Wähler Ostalbkreis Michael von Thannhausen Stellv. Ausschussmitglied CDU Beirat Jobcenter Ostalbkreis Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitsuchende, wird ein Beirat gebildet. „Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach diesem Buch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirats sein. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend für die zugelassenen kommunalen Träger mit der Maßgabe, dass die Berufung der Mitglieder des Beirats durch den zugelassenen kommunalen Träger erfolgt“, so der Wortlaut des § 18d SGB II Örtlicher Beirat. Auf dieser Gesetzesgrundlage hat der zugelassene kommunale Träger Ostalbkreis die Mitglieder in den Beirat berufen. Die Berufung der Mitglieder in den Beirat ist durch den Kreistag in seiner Sitzung am 06.03.2012 erfolgt. In den Beirat des Jobcenters Ostalbkreis wurden folgende Mitglieder berufen: Für die IHK Ostwürttemberg – Peter Gring Vertreter Markus Schmid Für die Kreishandwerkerschaft Ostalb – Edgar Horn Vertreter Michael Bader Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 12 13 Gremien Organisation und Personal Für den Deutschen Gewerkschaftsbund, DGB, Kreisverband Ostalb – Lillo Chianta Vertreter Josef Mischko Für die Liga der freien Wohlfahrtspflege im Ostalbkreis – Sylvia Caspari Vertreter Gunter Schäfer Für die Agentur für Arbeit Aalen – Elmar Zillert Vertreter Eberhard Rinker Für das Landratsamt Ostalbkreis – Landrat Klaus Pavel Vertreter Josef Rettenmaier Jährlich trifft sich der Beirat unter Vorsitz des Landrats zu zwei Sitzungen. Regelmäßige Themen in den BeiratSitzungen sind: Weitere Themen im Jahr 2013 waren: 3.1 – Vorstellung von Integrations-Maßnahmen bei Trägern wie – Stiftung Haus Lindenhof – Persönliche Entwicklungsmöglichkeiten (Pep) – Berufsvorbereitungswerk Ruppertshofen – Praxiscenter U 25 – Themen zur Integration in Arbeit – Bundesprogramm „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ – Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ Umsetzung der Projekte im Ostalbkreis – Informationen über Prozessänderungen im Jobcenter – Einführung eines Neukundenprozesses Die Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters Ostalbkreis unterlag und unterliegt einem steten Wandel, orientiert an veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Organisation und deren Beschäftigte. – Vorstellung und Beratung des Arbeitsmarktprogramms für das Folgejahr – Vorstellung und Informationen zum Geschäftsbericht des Jobcenters Neukundenprozess Um stets eine möglichst optimale Kundenbetreuung anzubieten, wurden im Jahr 2013 die Arbeitsabläufe und das Serviceangebot umfangreich umstrukturiert. Die Gründe für die Änderungen waren im Wesentlichen: – Eine verbesserte Arbeitsmarktlage weckte den Wunsch nach schnelleren Handlungsmöglichkeiten der Integrationsfachkräfte besonders bei sogenannten Marktkunden. – Komplexere EDV-Programme, eine differenziertere rechtliche Betrachtung von Neufällen und gestiegene Qualitätsansprüche steigerten den Zeitbedarf bei der Beratung von Neukunden beträchtlich. – Gestiegene Anforderungen der Neukunden an das Serviceangebot des Jobcenters bedingt durch eine Steigerung des Servicegedankens in nahezu allen öffentlichen Organisationen. Eine schnellere aber auch qualitativ bessere Erstberatung am Tag der Vorsprache, sowohl in Fragen der beruflichen Situation und Perspektive, als auch in Fragen der Sicherung des Lebensunterhalts durch finanzielle Unterstützung wurde verwirklicht. Dies konnte nur erreicht werden, indem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Änderungen in der Tagesstruktur Freiräume geschaffen haben, um flexibel auf das Neukundenaufkommen reagieren zu können. Die Möglichkeit der qualifizierten Anliegensklärung im laufenden Hilfebezug ohne Termin konnte als Folge davon nicht mehr angeboten werden. Geändertes Kundenverhalten hat diesen Service schon seit längerer Zeit in einen kritischen Fokus gerückt. Auftretende Wartezeiten und zunehmender Zeitdruck ließen Kunden und Beschäftigte häufig unzufrieden zurück. Kurzanliegen werden seit dem Wegfall des „freien Zugangs“ an der Informationstheke abgewickelt. Zur Klärung umfangreicher Anliegen werden nun auch im Bereich der Leistungsgewährung Termine vergeben, wie es im Bereich von Markt und Integration schon lange praktiziert wird. Diese Maßnahme führte rückblickend zu einer Steigerung der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Schaubild Neukundenprozess Klärung des Anliegens an der Informationstheke Von links nach rechts: Elmar Zillert, Christine Wible, Sylvia Caspari, Edgar Horn, Lillo Chianta, Thomas Koch, Klaus Pavel 3. A6 Neukunde über 6 Monate kein Leistungsbezug, nicht aus Arbeit, Ausbildung, Schule Sofortkunde aus Arbeit, Ausbildung, Schule Bestandskunde z. B. Rückfragen, Abgabe von Unterlagen Sofort-Antragstellung Neuantrag Termin zur Antragsabgabe Sofort-Antragstellung Neu- oder Weiterbewilligungsantrag Abschließende Bearbeitung des Anliegens an der Informationstheke oder Mitteilung an Leistungsteam oder Markt & Integration Termin bei Markt & Integration innerhalb einer Woche Sofortzugang bei Markt & Integration Telefonische oder terminierte Kundenberatung Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 14 15 Organisation und Personal Jobcenter Schwäbisch Gmünd 3.2 Strukturelle und bauliche Veränderungen Jobcenter Aalen Das Jobcenter in Aalen ist in der Hopfenstraße 65 und 67 im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss auf insgesamt rund 1.940 Quadratmeter Nutzfläche untergebracht. Das im August 2011 von der SCHATZ projectbau GmbH erworbene Gebäude in der Hopfenstraße wurde von November 2011 bis Anfang des Jahres 2013 renoviert und umgebaut. Der markante „Wohnturm“ des Gebäudes mit seinen insgesamt 12 Geschossen – das ehemalige Schwesternwohnheim – wurde in insgesamt 110 Studentenappartements umgenutzt. Die Revitalisierungskonzeption der SCHATZ projectbau GmbH hatte auch den Inhalt, durch Modernisierungsinvestitionen das Gebäude zu einem KfW-Effizienzhaus 85 zu führen. Maßnahmen am Gebäude des Jobcenters beinhalteten die Sanierung der Außenhülle. Von der Fassade wurden asbesthaltige Platten entfernt und ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Alte Fenster wurden durch Mehrkammer-Fensterelemente und das Flachdach nach neuesten Wärmedämmstandards ersetzt bzw. saniert. Die Haustechnik, wie Abbruch von bestehenden Installationen wie Strom, Wasser, Abwasser und den dazugehörigen Einrichtungen und Steueranlagen waren bauliche Maßnahmen, von denen die Jobcenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren konnten. Gleichzeitig wurde durch den Umbau die Gelegenheit ergriffen, weitere sicherheitsrelevante bauliche Veränderungen im Jobcenter herbeizuführen. Der Einbau von weiteren zusätzlichen Zwischentüren, die bei Bedrohung als Fluchttüren genutzt werden können, wurde vorgenommen. Der Austausch von Türbeschlägen zur automatischen Entriegelung von abgeschlossenen Büroräumen waren ein weiterer Schritt, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter ein Mehr an Sicherheit zu gewährleisten. Das Jobcenter in Schwäbisch Gmünd, entstanden nach Änderung der Sozialgesetzgebung im Jahr 2005, war von Anfang an in den Räumlichkeiten in der Benzholzstraße in Schwäbisch Gmünd untergebracht. Die ungünstige Raumstruktur, kein barrierefreier Zugang, hohe Heizkosten, enge Gänge und Wartebereiche, ein angemieteter zweigeschossiger Bürocontainer und mitunter die schwierige Erreichbarkeit für die Kunden waren Grund dafür, dass der Landkreis nach einer langfristigen und besseren räumlichen Lösung suchte. Die Scholz Immobilien GmbH & Co. KG investierte in das Projekt „Gamundia“. Das „Haus der Regionen“ bildet in der Gesamtheit mit der Alten Post und dem „angedockten“ Gebäude der Hochschule für Gestaltung ein hochwertiges städtebauliches Ensemble, das den Bahnhofplatz begrenzt und eine schöne Kulisse für den Remspark bildet. Im Laufe des Jahres 2013 wurde der Dienstleistungskomplex auf die Beine gestellt. Die Entscheidung, das Jobcenter in Gamundia einzumieten, hat der Kreistag im Mai 2012 getroffen. Die Vorteile für den neuen Standort waren sofort klar. Durch die zentrumsnahe Lage am ZOB und Bahnhof ist eine deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit für die Kunden des Jobcenters gewährleistet. Auch die Wege zur Dienststelle des Landratsamtes in der Haußmannstraße und anderen Institutionen wie Stadtverwaltung, Agentur für Arbeit, Kooperationspartnern für die berufliche Integration lagen klar auf der Hand. Im Gebäude mit untergebracht wird künftig auch die Schuldnerberatung des Landratsamtes. 3.3 Aufräumtag Am 27. September 2013 fand im Jobcenter Schwäbisch Gmünd der erste Aufräumtag seit der Zugehörigkeit zur Landkreisverwaltung statt. Mit großer Motivation wurde an diesem Tag aufgeräumt, geputzt, entsorgt und entrümpelt. Die Büros wurden vorbildlich auf Vordermann gebracht. Erhebliche Mengen an Altpapier sowie nicht mehr benötigte Utensilien, Geräte, Pflanzen, Blumentöpfe und Metallschrott wanderten aus den Büros in die bereitstehenden Entsorgungscontainer. In entspannter Stimmung nutzten viele Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, ihre Arbeitsplätze aufzuräu- Neben einem barrierefreien Zugang wurde das Gebäude energetisch nach dem neuesten Stand geplant. Die Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Planung der 70 Arbeitsplätze der angemieteten Räumlichkeiten ermöglichten es, sicherheitstechnisch alles auf den neuesten Stand zu bringen. So sind hauptsächlich Einzelbüros geplant und jedes einzelne davon mit einer Zwischentüre verbunden worden. Eine elektronische Zugangssteuerung – auch über eine Hauskamera – bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters mehr Sicherheit. Helle und freundliche Flure sowie ein repräsentativer Eingangsbereich und Räume für Besprechungen sind ein neuer Höhepunkt. Die Planungen für den größten Umzug, den die Landkreisverwaltung bisher umzusetzen hatte, begannen im November 2013. Der Umzug in das neue Bürogebäude ist zu Beginn des Jahres 2014 geplant. Der Umstieg auf die digitale Akte im Jahr 2013 ermöglicht es den Beschäftigten, papierlos zu arbeiten. Ein Beitrag zur Ressourcenschonung wird damit geleistet. Impressionen vom Aufräumtag in Schwäbisch Gmünd men. Auch im Hinblick auf den bevorstehenden Umzug in ein neues Bürogebäude war dies Gelegenheit, sich sprichwörtlich „Luft für künftige Aufgaben zu verschaffen“. Der Aufräumtag im Jobcenter in Schwäbisch Gmünd war ein voller Erfolg: – 1.400 l Volumen datengeschütztes Papier – 1,46 Tonnen mit verschiedenen Abfällen wurden an diesem Aufräumtag entsorgt. Auf Grund dieser positiven Erfahrungen sind auch für 2014 neue Aufräumtage der anderen Geschäftsstellen des Jobcenters in Planung! Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 16 17 Organisation und Personal Schnell wurde deutlich, dass hierzu eine Projektgruppe entstehen musste, deren Aufgabe darin bestand, das Grundgerüst der E-Akte aufzubauen. Welches System ist mit unserem Fachverfahren OPEN Prosoz kompatibel, gibt es bereits Erfahrungen in anderen Jobcentern damit, welche technischen Voraussetzungen sind zu schaffen, welche Zeitschiene ist vorgesehen, was passiert mit den vorhandenen Papierakten? All diese Fragen versuchten Kollegen aus den Bereichen Personal und Organisation (PuO), Information und Kommunikation (IuK) und aus dem Jobcenter Ostalbkreis zu klären. 3.4 Die Einführung der E-Akte im Jobcenter Ostalbkreis – Erfolg mit dem richtigen Ansatz Warum überhaupt die E-Akte? Die erste Idee zur Einführung einer elektronischen Akte (E-Akte) wurde mit der Bauplanung eines neuen Gebäudes in Schwäbisch Gmünd, dem Gamundia-Projekt, aufgeworfen. Der Landkreis Ostalbkreis plante, als einen Ankermieter das Jobcenter Ostalbkreis am Standort Schwäbisch Gmünd auf lange Sicht in dieses Gebäude einzumieten. So wurde Gamundia als modernes Dienstleistungs- und Verwaltungsgebäude konzipiert. Aufgrund der erstklassigen Lage des Objekts im Stadtgebiet in Schwäbisch Gmünd mit direkter Anbindung an den Bahnhof bzw. Busbahnhof war hier eine durchdachte Raumkonzeption und damit verbundene optimale Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche unabdingbar. Große Lagerflächen für eine Aktenhaltung oder Bestandsregistratur waren in der Planung nicht vorgesehen. Weshalb dann nicht diesen Umstand nutzen und Büroflächen einsparen? Der Plan zur Einführung einer elektronischen Akte im Jobcenter Ostalbkreis war gefasst. Herausforderungen bei der Einführung der E-Akte. Die Einführung der E-Akte ist jedoch nicht so einfach wie es auf den ersten Blick scheint. Denn, was ist eigentlich eine E-Akte? Es ist überraschend, wie viele unterschiedliche Vorstellungen es hierzu gibt. Die Spannweite des Begriffs reicht von einer simplen Dateiablage in einer Explorer-Baumstruktur bis hin zur kompletten elektronischen Führung von Verwaltungsakten mit Postkorb- und Workflowsystemen, welche jegliche Verwaltungspost elektronisch an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Für das Jobcenter Ostalbkreis war zunächst nur klar, dass die elektronische Akte die aktuell vorhandenen Papierakten ersetzen muss. Wie dies aber umgesetzt werden sollte und welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden mussten, war nun zu klären. Treffen der Projektgruppe E-Akte im Jobcenter Ostalbkreis Besuchsfahrten in die Jobcenter Düren und Fulda brachten aufschlussreiche Erkenntnisse darüber, wie andere Jobcenter mit der Einführung der E-Akte umgegangen sind und welche Hürden genommen werden mussten. Da bei der Auswahl der Software die Komptabilität mit dem im Jobcenter Ostalbkreis verwendeten Fachverfahren OPEN Prosoz im Vordergrund stand, erfolgte recht frühzeitig im Projektverlauf eine freihändige Vergabe an den Softwareanbieter Optimal Systems. Aus anderen Geschäftsbereichen konnte der Geschäftsbereich Information und Kommunikation auf langjährige Zusammenarbeit mit Optimal Systems zurückgreifen. Eine Unterarbeitsgruppe, bestehend aus Praktikern des Jobcenters Ostalbkreis, hatte nun die Aufgabe, dem bis dahin entstandenen „Konstrukt E-Akte“, Leben einzuhauchen. So wurde ein Verschlagwortungskatalog für jedes abzulegende Dokument entwickelt, neue Arbeitsabläufe diskutiert und angepasst, eine mehrseitige Fachanweisung als Hilfestellung in der täglichen Arbeit erstellt und Multiplikatoren für jeden Standort des Jobcenters ausgebildet. Die Aufgabe der Multiplikatoren lag darin, alle Mitarbeiter an den jeweiligen Standorten für die Nutzung der E-Akte zu schulen und sowohl in der Testphase, als auch in der Einführungsphase zu begleiten. Sie sind auch nach der Einführung noch wichtiges Bindeglied zwischen den Mitarbeitern und der übergeordneten Projektgruppe (welche in der Regel aus Führungskräften besteht). Sie geben Tipps und Informationen an Mitarbeiter weiter und transportieren Fragen und Probleme zur Projektgruppe. Ein ebenso großer und nicht zu unterschätzender Part ist die Einbindung der gesamten Mitarbeiterschaft in das Projekt. Alle Kolleginnen und Kollegen des Jobcenters Ostalbkreis wurden bereits am 16.10.2012 zu einer Dienstbesprechung in den großen Sitzungssaal des Landratsamtes eingeladen und über den aktuellen Stand zur Einführung der E-Akte informiert. Auch rückten immer wieder ausführliche E-Mails der Projekt- oder Geschäftsleitung das Thema E-Akte mit einzelnen Themen bzw. aktuellen Schwerpunkten in den Fokus der Mitarbeiter. Vorteile der E-Akte Nachteile der E-Akte – Platzersparnis Seit Einführung der E-Akte kommen keine weiteren Papierakten dazu. – Kostenersparnis Räumlichkeiten und Sachmittel. – Zeitersparnis Schnellerer Zugriff auf kompletten Vorgang aus verschiedenen Bereichen und Standorten. – Transparenz im eigenen Haus Einheitliche Aktenführung durch Verschlagwortung. – Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten Ausübung Dienst- und Fachaufsicht, Steuerung bei Vertretungssituationen. – Erhöhung der Kundenzufriedenheit Sofortiger Zugriff auf die Akte, Auskunft kann schneller erfolgen. – Flexibler Personaleinsatz Jobsharing, Heimarbeit. – Anschaffungskosten für neue Hardware 2. Bildschirm + Multifunktionsgeräte. – Pflege und Wartung eines weiteren, zusätzlichen Betriebssystems (Optimal Systems). – Hohe Augenbelastung durch vermehrte Bildschirmarbeit. – Hoher Zeitaufwand für die Einführung, insbesondere der am Projekt direkt beteiligten Mitarbeiter. – Akzeptanz Weitreichende Umstellung in der täglichen Arbeit der Mitarbeiter. – Anpassungen der Ablauforganisation werden notwendig, Schnittstellen müssen neu definiert werden. Die „heiße Phase“ der Beteiligung der Mitarbeiterschaft entstand gegen Ende des Projekts, als alle Mitarbeiter die Möglichkeit hatten in einer Testversion von Optimal Systems die Nutzung der E-Akte im Zusammenspiel mit OPEN Prosoz zu üben. Parallel konnten während der Testphase entstandene Fragen in einen Fragekatalog eingetragen werden. Dieser wurde regelmäßig durch Projektgruppenmitglieder für das gesamte Jobcenter beantwortet. So entstand bei der Einführung der E-Akte ein Zusammenspiel von organisatorisch übergeordneten Elementen, technischen Umsetzungen und der Einbringung viel Wissens aus der Sachbearbeiterbasis. Nur durch diese Man-Power und dem großen Einsatz aller beteiligten Mitarbeiter konnte ein derart umfangreiches Projekt in so kurzer Zeit erfolgreich umgesetzt werden. Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 18 19 Organisation und Personal Finanzen Büro vor der Einführung Büro nach Einführung der E-Akte Die E-Akte ist da. Ein Erfolg? Bereits jetzt können erste Effektivitätsgewinne in der Schnittstellenarbeit verzeichnet werden. Das Programm Optimal Systems ist einfach zu bedienen und selbst erklärend. Akteneinsicht in der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen gehört zwischenzeitlich zur alltäglichen Routine. Zentrale Dienste, wie die Widerspruchstelle, die Abteilungen Unterhalt oder Ordnungswidrigkeiten haben kurze Zugriffszeiten auf Dokumente und Schriftstücke. Virtuelle Druckwege verkürzen daneben den Postweg und sparen Papier und Laufwege. Am 21.10.2013 war es dann so weit. Die E-Akte wurde implementiert. Seit diesem Stichtag werden nun jedes kundenbezogene Poststück und Dokument, wie auch Leistungsbescheide eingescannt und in der E-Akte gespeichert. Jedes dieser Dokumente wird nach der bestehenden Verschlagwortung abgelegt und ist so jederzeit über verschiedene Suchfunktionen wiederzufinden. Viele Mitarbeiter und auch Führungskräfte standen der Einführung der E-Akte kritisch gegenüber. Auch heute, rund ein halbes Jahr nach Einführung, sind noch nicht alle Komponenten des Programms sowie der dazugehörigen Hardware in dem Maß funktionsfähig, wie es sich die Mitarbeiter und die Projektgruppe vorstellen. Das Scannen der täglichen Post wird von vielen Mitarbeitern als zeitintensiv und belastend empfunden. Um so wichtiger werden die nächsten Schritte der Projektgruppe E-Akte sein, die Hardwareproblematiken in Zusammenarbeit mit Hersteller und IuK zu lösen sowie die Einführung einer zentralen Scanstelle zu prüfen. Viele Mitarbeiter geben an, sich vor der Einführung eines neuen EDV-Programmes regelrecht gefürchtet zu haben. Umso positiver ist die Rückmeldung jetzt, da die Einführung und die eigene Einarbeitung richtig gut gelungen sind. Jeden Tag werden aufs neue Tipps und Tricks entdeckt und ausgetauscht, die ein noch effektiveres Arbeiten in der E-Akte möglich machen. Mit einigen Nacharbeiten an der Hardware und dem Programm können wir am Ende des Jahres 2014 – rund ein Jahr nach Einführung – sicher eine durchweg positive Bilanz ziehen und die Einführung der E-Akte beim Jobcenter Ostalbkreis als Erfolg verbuchen. – 15,2 % der allgemeinen Verwaltungskosten – Kosten des Bildungs- und Teilhabepakets abzüglich der Bundesbeteiligung – Einmalige Hilfen – Erstausstattung Wohnung / Kleidung – Kommunale Förderung im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms 4.1 Haushalt Jobcenter Ostalbkreis Der Haushalt des Jobcenters Ostalbkreis wird durch Bundes-, Landes- sowie durch kommunale Mittel des Landkreises finanziert. Mit dem Übergang von der „gemeinsamen Einrichtung“ zur „Optionskommune“ mit alleiniger Trägerschaft des Landkreises Ostalbkreis zum 01.01.2012 wurde dieser auch für die Finanzabwicklung des Jobcenters zuständig. Bund und Land erstatten dabei ihren Anteil an den tatsächlich ausgezahlten Leistungen. Größter Kostenträger des Jobcenters Ostalbkreis ist der Bund, welcher im Jahr 2013 insgesamt 76,5 % der Kosten trug. Kostenträger Bund – Arbeitslosengeld II – Eingliederungsleistungen – Arbeitsmarktprogramm – 84,8 % der allgemeinen Verwaltungskosten – 38,1 % der laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung (darin enthalten: Bundesbeteiligung am Bildungs- und Teilhabepaket) – Verwaltungskosten im Rahmen des Sonderprogramms „Perspektive 50plus“ Ein Anteil von 3,4 % der Gesamtkosten 2013 des Jobcenters wurde vom Land Baden-Württemberg getragen. Zahlen, Daten, Fakten Erste Sitzung der Arbeitsgruppe E-Akte Einführung der E-Akte im Jobcenter Ostalbkreis 26.07.2012 21.10.2013 Zum Stand August 2012 hatte das Jobcenter insgesamt dies entspricht ungefähr 39.880 Aktenbände (seit 01.01.2005) angelegt, 8,5 Mio. Blatt Papier und 1.500 laufende Meter Akten Hardwarebeschaffung 320 24-Zoll Monitore 105 Multifunktionsgeräte Kosten Hardwarebeschaffung 165.000 Euro Kosten System Optimal Systems (OS) 122.269 Euro 3 Tage nach Einführung waren bereits 2.788 Akten und 5.579 Dokumente in OS erfasst 4. Kostenträger Land – Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung durch Weitergabe der Wohngeldentlastung – Pauschaler Zuschuss je Arbeitsplatz zur kommunalen Förderung im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms – Pauschaler Zuschuss je Arbeitsplatz zu den Betreuungskosten im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms Der Landkreis finanzierte den restlichen Anteil an den Gesamtkosten 2013, welcher prozentual 20,1 % betrug. Kostenträger Landkreis – Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) abzüglich der Beteiligung von Bund und Land Durch die unterschiedlichen Kostenträger weist die Rechnungslegung des Jobcenters die Besonderheit auf, dass verschiedene Buchführungssysteme und unterschiedliche Regelungen zur Haushaltsführung vorliegen. Die Abrechnung mit dem Bund und dem Land erfolgt auf Grundlage der durch die Kameralistik ermittelten Zahlen. In dieser Finanzrechnung werden nur die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt. In der beim Landkreis 2012 eingeführten doppischen Buchführung sind Aufwand und Ertrag die entsprechenden Richtgrößen. Man spricht hier von der Ergebnisrechnung. Hier werden beispielsweise auch noch nicht realisierte Forderungen als Ertrag verbucht, die in der Abrechnung mit Bund und Land nicht berücksichtigt werden können. Nachfolgend werden bei den Leistungen, die zum größten Teil vom Bund oder Land getragen werden (Verwaltungsbudget, Eingliederungsbudget, Landesarbeitsmarktprogramm und Arbeitslosengeld) die tatsächlichen Netto-Ist-Ausgaben dargestellt und mit den tatsächlichen Netto-Ist-Ausgaben aus dem Vorjahr verglichen. Die Ergebnisse der Leistungen, die hauptsächlich vom Landkreis getragen werden (Kosten für Unterkunft und Heizung, Einmalige Hilfen, Bildung und Teilhabe), beruhen auf den in der Ergebnisrechnung ermittelten Werten. Da die Schlussrechnungen des Landkreises für die Verrechnung der „Internen Leistungen“ bei Redaktionsschluss noch nicht erstellt werden konnten, handelt es sich um vorläufige Rechnungsergebniszahlen. Beim Vergleich mit den Zahlen für 2012 muss beachtet werden, dass beim Arbeitslosengeld II sowie bei den Kosten für Unterkunft und Heizung nicht alle Auszahlungen durch das Jobcenter durchgeführt wurden. Die Monatszahlungen für Regelbedarf und KdU Januar 2012 wurden wenige Tage vor dem Übergang von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen und tauchen daher in der Rechnungslegung der Optionskommune nicht auf. Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 20 21 Finanzen Budget 2013 Kostenträger Verwaltungsbudget Bund Landkreis (KFA) Land BW aktive Leistungen (Eingliederungsbudget – Arbeitsmarktprogramm) Bund (100 %) Landesarbeitsmarktprogramm Landkreis Land BW passive Leistungen (Alg II – Arbeitslosengeld II) Bund (100 %) passive Leistungen (KdU – Kosten für Unterkunft und Heizung) Bund Landkreis Land BW 8.179.400,00 € 1.458.400,00 € 66.900,00 € 17.000,00 € 75.900,00 € 7.580.400,00 € 10.354.100,00 € 2.036.200,00 € passive Leistungen Einmalige Hilfen – Erstausstattung Landkreis (100 %) passive Leistungen (BuT – Bildung und Teilhabe ohne Schulsozialarbeit) Landkreis (Bundesanteil in KdU-Beteiligung enthalten) 2012 Vergleich 2013/2012 9.704.700,00 € 9.721.200,00 € – 16.500,00 € 3.727.500,00 € 4.003.900,00 € – 276.400,00 € 92.900,00 € 29.821.600,00 € 28.010.600,00 € 1.811.000,00 € 5.1 19.970.700,00 € 18.937.400,00 € 1.033.300,00 € Übersicht der Ausgaben für Eingliederungsmaßnahmen in 2013 526.800,00 € 503.100,00 € 23.700,00 € 471.100,00 € 138.500,00 € Anbindung an das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) Der größte Kostenträger des Jobcenters Ostalbkreis ist der Bund, welcher folgende Leistungen finanziert: – Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Beträge zur Sozialversicherung – Eingliederungsleistungen im Rahmen des Eingliederungsbudgets – Verwaltungskosten zu 84,8 % im Rahmen der Verwaltungskostenzuteilung – Leistungen im Rahmen des Sonderprojekts 50plus Außerdem beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft sowie an den Kosten für das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Abrechnung erfolgt dabei über das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Ausgaben der anderen oben genannten Leistungen des Jobcenters werden monatlich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeldet. Bis Ende 2013 erfolgte der Abruf der Bundesmittel zunächst über das BMAS, welches dann die Auszahlung der Mittel über die Bundeskasse Weiden an das Jobcenter veranlasste. Dieser indirekte Abruf hatte zur Folge, dass die Auszahlung mehrere Werktage in Anspruch nahm. Außerdem wurden bis zur jeweiligen Jahresschlussrechnung unterjährig nur 99 % der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II und 80 % der Ausgaben für Verwaltung und Eingliederungszahlungen erstattet. Bei der monatlichen Meldung wurden sowohl die Meldeformulare als auch die Buchungsbelege per E-Mail an das BMAS versandt. Eingliederungsbudget % Anteil an Gesamtausgaben Maßnahmen 609.600,00 € 5. 92.900,00 € Vorläufiges Rechnungsergebnis 4.2 Markt und Integration I. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung 32 % 1.203.992,40 € II. Qualifizierung 13 % 475.502,48 € 10 % 378.035,80 € IV. Spezielle Maßnahmen für Jüngere 7% 243.303,88 € V. 4% 155.710,16 € 13 % 478.510,35 € VII. Freie Förderung (§ 16f SGB II) 0% 3.460,86 € Sonderprogramm 50plus 9% 343.832,25 € 12 % 445.109,62 € 100 % 3.727.457,80 € III. Beschäftigung begleitende Maßnahmen Im November 2013 wurde nun eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMAS und dem Ostalbkreis unterzeichnet, die die Zusammenarbeit neu regelte. Dabei verpflichtete sich das Jobcenter zu jährlichen Berichten über die Eingliederungsbemühungen, den Umfang des Personals sowie die Finanzkontrolle durch ein Verwaltungs- und Kontrollsystem. Leistungen für Menschen mit Behinderung VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen unbefristeter Beschäftigungszuschuss Im Gegenzug wurde zum einen das bisherige Meldeverfahren durch eine einfachere webbasierte Meldung, bei der auf die einzelnen Buchungsbelege verzichtet wird, abgelöst, zum anderen können die Bundesmittel direkt bei der Bundeskasse Weiden abgerufen werden. Die Auszahlung erfolgt dabei über Nacht, so dass bereits am Folgetag des Abrufens der Geldeingang auf dem Konto des Jobcenters zu verzeichnen ist. Der direkte Abruf wird durch die Anbindung des Jobcenters an das automatisierte Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) ermöglicht. Für einzelne Mitarbeiter des Finanzteams wurde dazu der Zugriff auf die entsprechenden Konten des Bundes eingerichtet. Eine Schulung der Mitarbeiter erfolgte Anfang Dezember 2013 bei der Bundeskasse in Weiden i. d. Oberpfalz. Durch die Anbindung an das HKR-Verfahren und der damit verbundenen schnellen Auszahlung der Bundesmittel auf das Konto des Jobcenters ist ein taggenauer, bedarfsgerechter Abruf in voller Höhe möglich geworden. Gesamtausgaben Gesamtausgaben 0% 12 % 32 % 9% 13 % 4% 13 % 7% 10 % Verteilung der Eingliederungsleistungen 2013 A7 I. Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen II. Qualifizierung VII. Freie Förderung (§ 16f SGB II) III. Beschäftigung begleitende Leistungen IV. Spezielle Maßnahmen für Jüngere V. Leistungen für Menschen mit Behinderung Sonderprogramm 50 plus unbefristeter Beschäftigungszuschuss Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 22 23 Markt und Integration schnell einen Anschlussarbeitsplatz, der die Leistungsgewährung überflüssig macht. 5.2 A8 – Neukunden Wer nach über sechsmonatiger Unterbrechung des Leistungsbezugs einen Neuantrag stellt, aber nicht Sofortkunde ist, bekommt innerhalb einer Woche einen Termin bei seinem Arbeitsvermittler. Hier steht oft nicht die schnelle Vermittlung im Vordergrund, sondern es müssen meist andere Hemmnisse beseitigt werden. Deshalb ist es in der Regel hilfreich, wenn sich Arbeitsvermittler und Kunde ausführlicher auf das Gespräch vorbereiten können. Aktivierungen und Integrationen Aktivierungen und Integrationen 2013 Marktnahe Kunden 23,5 % Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2013 Maßnahmen Beschäftigung 2. Arbeitsmarkt Förderung beim Arbeitgeber Summe Plätze 1.927 Aktivierung bei Trägern Qualifizierungen ESFProjekte LAMP Teilzeitausbildung 339 183 166 25 AGH-Plätze BEZ Bürgerarbeit LAMP AktivPassiv-Tausch 141 30 35 24 Summe Teilnehmer 713 1.052 230 738 Durch schnelle Vermittlungsbemühungen bei Sofortkunden und „Zeit lassen“ für Kunden, die nicht sofort zur Vermittlung anstehen, können begrenzte Beratungsressourcen nun zielgerichteter eingesetzt werden. Ab August 2013 wurden die Profillagen der Kunden im SGB II-Bezug überarbeitet. Das bis dahin angewandte „4-Phasen-Modell“ der Agentur für Arbeit wurde zunehmend als zu wenig differenziert und einschränkend in der Integrationsarbeit mit den Kunden empfunden. Die Profillagen werden nach einem ausführlichen Erstgespräch und Anamnese mit den Kunden festgelegt und laufend auf Aktualität überprüft. Durch diesen dynamischen Prozess wird gewährleistet, dass Änderungen der persönlichen und beruflichen Situation jederzeit wiedergespiegelt und Eingliederungsstrategien entsprechend angepasst werden können. Mit der Neuausrichtung wurden insbesondere folgende Ziele verfolgt: – Eine noch individuellere Kundenbetreuung trotz hoher Betreuungsschlüssel. – Ein effektiver und effizienter Ressourceneinsatz (Personal, aktive Arbeitsmarktdienstleistungen, Arbeitsmarktprogramm). – Die Anwendung von sinnvollen Kontaktdichten zwischen Integrationsfachkraft und Kunden. – Transparenz über besondere Zielgruppen und die Anwendung von zielorientierten Eingliederungsstrategien. Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Eingliederungszuschuss Betriebspraktika Einstiegsqualifizierung 113 68 20 LAMP = Landesarbeitsmarktprogramm 5.3 Marktferne Kunden 76,5 % – Bestandskunden Bei Vorsprachen von Bestandskunden wird das Anliegen, wenn möglich, schon abschließend an der Informationstheke erledigt. Wenn das nicht möglich ist, erhält der Arbeitsvermittler darüber eine Information. Er kann dann das Anliegen mit dem Kunden durch einen Rückruf oder wenn notwendig, durch eine terminierte Beratung erledigen. Neue Profillagen im Jobcenter Ostalbkreis Arbeitsvermittlung und Fallmanagement Profillage Summe gesamt 201 201 1.144 1.991 Neukundenprozess in der Arbeitsvermittlung Durch die Neuausrichtung des Zugangsprozesses und Differenzierung der Kunden sollte eine Verbesserung des Ablaufs erreicht werden. Für drei bestimmte Kundengruppen wurden passgenaue Vorgehensweisen definiert: Bis Mitte 2013 wurden alle Neuantragsteller nach Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und Bestandskunden mit Beratungsanliegen undifferenziert zu einem Beratungsgespräch bei ihrem Arbeitsvermittler eingeladen. Dies konnte in Vertretungszeiten bis zu zwei Wochen dauern. Diese Zeitspanne war für motivierte marktnahe Kunden zu lang. – Sofortkunden Wer aus Arbeit, Ausbildung oder Schulausbildung kommt, wird noch am Tag der Antragstellung beraten. Diese oft sehr motivierten Kunden erhalten so ohne Wartezeit Stellenangebote für einen Anschlussarbeitsplatz. Dafür halten die Integrationsfachkräfte täglich ein festes Zeitfenster vor. Im günstigsten Fall finden Kunden auf diese Weise Zielgruppe Zielbeschreibung, Eingliederungsstrategie Typische Beratungsleistungen der Arbeitsvermittlung und des Fallmanagements A Marktnähere Kunden ohne Vermittlungshemmnisse (auch Ergänzer mit Mini-Job) Direkte Integration in den ersten Arbeitsmarkt Entwicklung einer Bewerbungsstrategie Förderung der Eigenbemühungen Einschaltung des Firmenkundenservice (FKS) Passgenaue und kontinuierliche Stellenvorschläge Bewerberorientierte Stellenakquise B Kunden mit Integrationsperspektiven und leichteren Vermittlungshemmnissen (Qualifizierungsbedarf, Motivation) Indirekte Integration in den ersten Arbeitsmarkt Hohe Kontaktdichte Klärung von sozialen und beruflichen Kompetenzen und der Motivation Klärung des Qualifizierungspotenzials Förderung der Eigenbemühungen Einschaltung des Firmenkundenservice (FKS) Passgenaue und kontinuierliche Stellenvorschläge Bewerberorientierte Stellenakquise Fortsetzung auf Seite 24 > Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 24 25 Markt und Integration Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Fortsetzung) Profillage C Zielgruppe Zielbeschreibung, Eingliederungsstrategie Perspektive 50plus (Kundengruppe über 50 Jahre): Direkte und indirekte Integration in den ersten Arbeitsmarkt – Marktnähere Kunden ohne Vermittlungshemmnisse (auch Ergänzer mit Mini-Job) – Kunden mit Integrationsperspektiven und leichteren Vermittlungshemmnissen (Qualifizierungsbedarf, Motivation) D E F Kunden mit schweren Vermittlungshemmnissen Abbau der Vermittlungshemmnisse und persönliche Stabilisierung steht im Vordergrund Arbeitsmarktintegration wird erst mittel- bis langfristig angestrebt Spezialisierte Integrationsfachkräfte Entwicklung einer Bewerbungsstrategie Förderung der Eigenbemühungen Einschaltung des Firmenkundenservice (FKS) Passgenaue und kontinuierliche Stellenvorschläge Bewerberorientierte Stellenakquise Hohe Kontaktdichte Klärung von sozialen und beruflichen Kompetenzen und der Motivation Klärung des Qualifizierungspotenzials In der Regel Fallmanagement mit intensiver Kontaktdichte (bis zu 3 Jahren) Auf- und Ausbau eines Unterstützungsnetzwerkes Aufsuchende Integrationsarbeit Unterstützung bei sozialen Problemlagen und Krisen Planung vorbereitender Eingliederungsaktivitäten Laufende Hilfeplanung und Fortschreibung Kunden mit nicht abbaubaren Vermittlungshemmnissen wie dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen und/oder Lernbehinderung, aber hoher Motivation Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist auch längerfristig unwahrscheinlich Integration in (dauerhaft) geförderte Arbeitsverhältnisse wird angestrebt Bewerberorientierte Akquise von geförderten Arbeitsverhältnissen Kunden, die kurz- oder mittelfristig keine Integrationsperspektiven haben: Berufliche Integration wird erst nach der Zeit der Nichtaktivierung angestrebt. Halbjährliche Beratung und Betreuungsangebote in Gruppen Einzelberatung auf eigenen Wunsch Kunden, die langfristig keine Integrationsperspektiven haben: – Kunden, die über einen längeren Zeitraum hinweg jegliche Hilfe und Unterstützung verweigern – Personen, die mehr als 3 Jahre erfolglos im Fallmanagement betreut wurden – Suchtkranke, bei denen eine Krankheitseinsicht nicht hergestellt werden kann – Über 58 jährige mit schweren Vermittlungshemmnissen, die nicht zum Personenkreis 50plus gehören – §53a SGB II bzw. § 428 SGB III Fälle Kunden, die laufend Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen, ab einer nahtlosen Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten Prüfung der Erwerbsfähigkeit Bei Ablehnung von SGB XII/Rente langfristig materielle Grundsicherung Jährliche Kontaktdichte zur Abfrage von Veränderungen I Integrierte Kunden, die mindestens 15 Stunden/Woche sozialversicherungspflichtig oder selbständig tätig sind Intensität der Betreuung ist davon abhängig, ob realistische Chancen zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit (z.B. durch Erhöhung der Arbeitszeit, Beendigung der Selbständigkeit etc.) vorliegen Kontaktdichte und Angebote sind abhängig von der Einschätzung der Integrationsfachkraft Typische Beratungsleistungen der Arbeitsvermittlung und des Fallmanagements Von den knapp 7.000 erwerbsfähigen Leistungsempfängern sind nach Einschätzungen der Integrationsfachkräfte des Jobcenters ca. 21 % der Kunden den Profillagen A bis C zuzuordnen. Dies sind Kunden, bei denen eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt innerhalb eines Jahres wahrscheinlich ist. Hier setzt besonders die Arbeit des Firmenkundenservice (FKS) und des Projekts Silverstars – 50plus an. Rund 21 % der Kunden werden in der Profillage D eingeschätzt und benötigen vor der Integration in Arbeit umfassende Unterstützung durch unsere Fallmanagerinnen und Fallmanager. Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Zusatzausbildung und Zerti- fizierung im Care- und Case Management betreuen und beraten diese Kunden im Rahmen eines niedrigen Betreuungsschlüssels mit dem Ziel, Integrationsfortschritte zu erreichen. In den Profillagen E bis H sind die Chancen auf eine Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt mittel- bis langfristig, bei manchen sogar dauerhaft, eher gering einzuschätzen. Dies sind ca. 44 % der Kunden. In der Profillage I werden rund 950 Kunden (ca. 14 %) betreut, die bereits sozialversicherungspflichtig oder selbständig in den Arbeitsmarkt integriert sind, aber weiterhin Leistungen erhalten. Profillagen der SGB II Kunden im Ostalbkreis im Detail I 951 – Erziehende, die eine Erziehungszeit von 3 Jahren in Anspruch nehmen wollen – Pflegende – (Fälle nach § 10 SGB II bis zum Ende der Nichtaktivierung) G H Vorübergehend oder auch langfristig materielle Grundsicherung Abschlussgespräch mit dem Angebot auf eigenen Wunsch wieder in die intensivere Beratung und Betreuung zurückzukehren Jährliche Kontaktdichte zur Abfrage von Veränderungen I 14 % A–C 21 % integrierte Kunden, Aufstocker, die über 15 Std./Woche arbeiten marktnähere Kunden mit Integrationsperspektiven Integrierte 14 % A 105 Marktkunden 2% H 377 dauerhaft Erkrankte 5% A9 B 1.069 Leichte Hemmnisse 16 % C 271 50plus 4% E–H 44 % D 21 % Kunden, die vorübergehend oder dauerhaft nicht integriert werden können Kunden mit schweren aber abbaubaren Vermittlungshemmnissen G 889 keine Perspektiven 13 % D 1.425 Fallmanagement 21 % F 1.323 Profilgruppen der SGB II Kunden im Ostalbkreis A 10 aktuell nicht aktivierbar 19 % E 442 Hemmnisse nicht abbaubar 6% Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 26 27 Markt und Integration Projekt „Intensivbetreuung“ Einem nach wie vor aufnahmefähigen Arbeitsmarkt stehen nur noch in sehr begrenztem Umfang marktnahe SGB II-Empfänger gegenüber. Deshalb müssen die Potenziale der arbeitslosen Kunden weiter erkundet und ausgeschöpft werden. Um Integrationschancen zu verbessern, sind eine intensivere Betreuung und eine erhöhte Kontaktdichte sinnvoll und zielführend. genbemühungen führt. Ein weiterer positiver Nebeneffekt der Aktion besteht darin, dass durch den engeren Kontakt immer wieder bisher nicht erkannte Vermittlungshemmnisse zutage treten, die dann (z. B. durch Fallmanagement) bearbeitet werden können. Fallmanagerinnen und Fallmanager zertifiziert nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management Im Jobcenter Ostalbkreis wurde ab 01.09.13 das Projekt „Intensivbetreuung“ gestartet. Jede/r Arbeitsvermittler/in identifiziert mindestens 15 potenzielle Bewerber/innen, die für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt geeignet sind. Mit diesen Bewerber/innen findet einmal pro Woche ein Kontakt statt, in der Regel persönlich, telefonisch oder im Rahmen von Gruppengesprächen. Im vergangen Jahr haben insgesamt 12 Mitarbeiter/ innen ihre Qualifizierung zur/zum zertifizierten Fallmanagerin/Fallmanager (Case Manager/Case Managerin) nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) erfolgreich abgeschlossen. Die Zertifizierung gilt als formaler Nachweis von erlangter hoher Fachlichkeit und Kompetenz. Mindestens einmal pro Woche erhalten die Bewerber/ innen Vermittlungsvorschläge. Die Arbeitsvermittler/innen stimmen sich mit dem Firmenkundenservice hierüber ab. Die Vermittlungsvorschläge werden zeitnah, spätestens in der Folgewoche, nachgehalten. Mit Einführung des SGB II wurde 2005 das beschäftigungsorientierte Fallmanagement nach Vorbildern aus dem Sozial- und Gesundheitswesen konzipiert, um Personen mit multiplen Problemlagen in einem intensiven Beratungsprozess zu Integrationsfortschritten und damit zur Rückkehr in eine Beschäftigung zu verhelfen. Gesteuert und evaluiert wird das Projekt über Teilnehmerund Ergebnislisten. Folgende Vorteile werden bei der Intensivbetreuung gesehen: Aufgrund der unterschiedlichen Berufsausbildungen der Teilnehmer/innen variierten der Inhalt und die Dauer der umfangreichen und zeitintensiven Weiterbildungsmaßnahmen bis 2013. Bei Problematiken wie zum Beispiel Sucht oder Schulden agieren die Fallmanager/innen als Netzwerker und arbeiten eng mit den entsprechenden Netzwerkpartnern zusammen. Die ausgebildeten Fachkräfte sind an allen Standorten des Jobcenters vertreten. Sie können mit ihrem Fachwissen die Hilfebedürftigen noch zielgerichteter betreuen und sie auf eine Tätigkeit im Arbeitsmarkt vorbereiten. Dies bedeutete für das Jobcenter einen großen Aufwand, da das Spezialwissen bezüglich des Vergaberechts innerhalb des Jobcenters bisher nicht vorhanden war. Ein Mitarbeiter aus dem Bereich Finanzen wurde für diese Aufgabe geschult und konnte sich so das notwendige Know-how aneignen. Das komplette Vergabeverfahren wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Markt & Integration als Fachbereich und dem Bereich Finanzen als Vergabestelle durchgeführt. Planung der Maßnahmen Die Mitarbeiter der einzelnen Teams im Bereich Markt & Integration entwickelten auf Grundlage der Erfahrungen aus den Vorjahren und anhand der aktuellen Kundenstruktur Maßnahmeinhalte, die in einer Maßnahmebeschreibung zusammengefasst wurden. Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen Im Jahr 2013 führte das Jobcenter Ostalbkreis zum ersten Mal den Einkauf von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung selbst durch. Zu Zeiten der gemeinsamen Einrichtung erledigte dies das Regionale Einkaufszentrum der Arbeitsagentur, auf dessen Service das Jobcenter als Optionskommune jedoch nicht mehr zurückgreifen konnte. Im Rahmen der Planung des Arbeitsmarktprogrammes für 2014 wurden die einzelnen Maßnahmen besprochen und dem Arbeitsmarktprogramm angepasst. Das Mittelvolumen der geplanten Maßnahmen betrug knapp 700.000 Euro. Die Vergabeordnung sieht nach Art und Umfang dieses Maßnahmeeinkaufs eine öffentliche Ausschreibung vor. Zeitplan 2013 für die öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen für das Jahr 2014 – Die Arbeitsvermittler/innen lernen die Kunden noch besser kennen – Eine hohe Aktivierung führt zu schnelleren Integrationen – Service-Leistung insbesondere für motivierte Kunden – Eine Verknüpfung mit dem Neukundenprozess ist möglich. Kunden, die direkt aus Arbeit oder Ausbildung zu uns kommen (Sofortkunden), werden sogleich intensiv betreut. Erste Erfahrungen zeigen, dass ein Teil der Kunden die intensivere Betreuung gerne annimmt und als Hilfe sieht. Andere empfinden dies als Druck, der aber auch zu einer stärkeren Aktivierung vor allem im Bezug auf Ei- genommen. Zum Abschluss musste jeder eine Abschlussarbeit bei der Führungsakademie der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg einreichen. Jun Jul A 11 Aug Sep Okt Nov Dez Planung/Erstellung und Abstimmung der Vergabeunterlagen Veröffentlichung der Bekanntmachung Seit 2008 haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Teil schon mit der Aufgabe des beschäftigungsorientiertem Fallmanagement vertraut waren, berufsbegleitend an verschiedensten Qualifizierungsmodulen, an Supervisionen und an Kollegialen Fallberatungen teil- 12.08.2013 Möglichkeit des Downloads der Vergabeunterlagen bis 07.10.2013 Erstellung der Angebote und Angebotsabgabe bis 07.10.2013, 12:00 Uhr Wertung der Angebote Zuschlagserteilung Start der Leistungserbringung bis 30.10.2013 04.11.2013 Jan 2014 Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 28 29 Markt und Integration (www.newsroom.ostalbkreis.de) wurden die Ausschreibungen für unsere Maßnahmen 2014 veröffentlicht. Zeitgleich erschien die Bekanntmachung auf www.bund.de. Auf diesen Internetseiten standen den Interessenten die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Dem Jobcenter Ostalbkreis ist die Wichtigkeit und das Potenzial dieses Personenkreises vollkommen bewusst. Es hat hierfür eigens ein spezielles 50plus-Team, bestehend aus 2 Projektvermittlern für die 4 Standorte (Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd), gebildet. Durch eine hohe Kontaktdichte und einer intensiven Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Beschäftigungsträgern konnten 2013 rund 100 Ältere in Arbeit integriert werden. Angebote Die Interessenten hatten nun Zeit bis zum 07.10.2013 um 12:00 Uhr ihre Angebote abzugeben. Das Interesse der Träger war sehr groß. Es gingen insgesamt dreiunddreißig Angebote für fünf Maßnahmen, aufgeteilt auf neun Lose, ein. Am gleichen Tag erfolgten die Angebotsöffnung und die formelle Prüfung. Erstellung der Vergabeunterlagen Anhand der Maßnahmebeschreibungen wurden die Vergabeunterlagen für jede einzelne Maßnahme erstellt. Die Vergabeunterlagen wurden in folgende Abschnitte unterteilt: – Einführung – Bewerbungsbedingungen – Anforderungen an die Angebote – Leistungsbeschreibung – Vertrag – Angebotsformulare Veröffentlichung Am 12.08.2013 war es dann soweit. Sowohl auf der Internetseite des Jobcenters (www.jobcenter.ostalbkreis.de) als auch im Newsroom des Landratsamtes Ostalbkreis 5.4 Zielgruppen Perspektive 50plus Ausgewählte Integrationsfachkräfte der einzelnen Teams des Bereichs Markt & Integration übernahmen die fachliche Wertung der Konzepte der eingereichten Angebote. Hierbei konnten sie sich ausschließlich auf die fachliche Wertung konzentrieren, da die preisliche Wertung unabhängig davon durchgeführt wurde. Zuschlag Anfang November wurden die Träger über den Ausgang des Vergabeverfahrens informiert. Dies erfolgte in Form von einer schriftlichen Zuschlagserteilung oder einer Absage. Dadurch hatten die erfolgreichen Träger genügend Zeit, den Start der Leistungserbringung am 01.01. 2014 vorzubereiten. Auch 2013 blickt der Landkreis auf einen positiven Verlauf des Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ zurück. Regionaler Beschäftigungspakt Dem Beschäftigungsbündnis „Silverstars“, dem landesweit größten Pakt mit aktuell 25 Grundsicherungsstellen gehört das Jobcenter seit 2009 an. Ausgeschriebene Maßnahmen § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III Projektbezeichnung Inhalt Vermittlungsmaßnahme Unterstützung bei der Arbeitssuche und Stärkung der Motivation zur beruflichen und somit sozialen Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Steuerung und Flankierung des Integrationsprozesses durch Coaching; Vermittlung in Praktika. Frauenprojekt Herstellung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit zur beruflichen und damit sozialen Eingliederung von Frauen durch eine umfassende personale Unterstützung, Steuerung und Flankierung des Integrationsprozesses. Ziel ist die Aufnahme einer nachhaltigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Sportprojekt U25 Jugendliche Leistungsempfänger unter 25 Jahren (U25), ohne Perspektiven und Antrieb, ohne soziale Kontakte, Tagesstruktur und berufliche Orientierung, sollen durch das Medium „Sport“ und Projektarbeit ihre vorhandenen Kompetenzen aktivieren, ihre eigenen Grenzen erkennen, soziale Kompetenzen erlangen und die Leistungsbereitschaft zur nachhaltigen Zielverfolgung stärken, um an den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt herangeführt werden zu können. AKTIV U25 Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit suchen. 50plus Maßnahme Teilnehmer/-innen am Bundesprojekt 50plus werden in der Maßnahme ganzheitlich in ihrer beruflichen Integration unterstützt. Themen wie Stärkung des Selbstwertgefühls, Gesundheitsvorsorge, gesunde Ernährung, wirtschaftliche Haushaltsführung sowie abwechslungsreiche Sportangebote gehören zu den Schwerpunkten des Projekts. „Perspektive 50plus“, das in allen Bundesländern vertreten ist, verfolgt das Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungschancen älterer Menschen zu verbessern. Perspektive 50plus ist ein erfolgreiches Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Unterstützung der beiden Projektvermittler wurde für die Standorte Aalen und Schwäbisch Gmünd eigens eine spezielle Maßnahme „Silverstars 50plus“ konzipiert. Den Zuschlag erhielt im Jahre 2013 für den Standort Aalen die „ajo e.V“. (Aktion Jugendberufshilfe im Ostalbkreis) und für den Standort Schwäbisch Gmünd das BVW Ruppertshofen (Berufsvorbereitungswerk). Beide Bildungsträger sind anerkannte Sozialdienstleister und arbeiten eng mit Arbeitgebern, den Akteuren der Sozialund Arbeitsmarktpolitik und Netzwerkpartnern zusammen. Mit ihren Angeboten und der Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement tragen sie zur Überwindung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und zur Lösung gesellschaftlicher Probleme bei. Die zugewiesenen Klienten werden nach einer intensiven Orientierungs- und Profilingphase bei der Jobsuche und bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen unterstützt. Zusätzlich sind Maßnahmen zur Förderung einer gesunden und aktiven Lebensführung sowie die Erweiterung der sozialen Kompetenzen und eine sozialintegrative Unterstützung fester Bestandteil des Konzepts. Durch den Einsatz dieser Maßnahme wird eine sehr intensive Betreuung der Kunden gewährleistet, was zu einem spürbaren Anstieg der Integrationszahlen geführt hat. Für die Zukunft will sich das Jobcenter mit weiteren Arbeitsmarktakteuren vernetzen, um noch besser auf die Besonderheiten des regionalen Arbeitsmarktes eingehen zu können. Ziel ist es, auch in Zukunft das Projekt 50plus mit großem Erfolg weiter zu führen. Der Wert und das Potenzial älterer Menschen werden immer noch unterschätzt. So wird bei der Stellenbesetzung meistens körperliche Fitness und eine schnellere Anpassungsfähigkeit Eigenschaften wie Loyalität, Motivation, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und (Lebens-)Erfahrung vorgezogen. Perspektive 50plus ist angetreten, um Vorurteile gegen ältere Arbeitnehmer abzubauen und ihnen mit Hilfe einer intensiven Unterstützung und engen Zusammenarbeit zu einer nachhaltigen Integration auf dem Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft zu verhelfen. Von links: Annika Köhn, Leiterin des AJO-Projektes, Marion Kranz (hat Dank des Projektes wieder einen Job gefunden) und Christian Bechstein, Arbeitsvermittler im Projekt 50plus des Jobcenters Ostalbkreis. Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 30 31 Markt und Integration Von jedem der drei Projektpartner wurden Maßnahmenkataloge erstellt. Sie setzen insgesamt 12 Projektvermittler und -vermittlerinnen dafür ein und stellen ein Budget von ca. 1.055.000 Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Die Gesamtinvestitionen betragen somit rund 1.878.000 Euro. Fachkräfteallianz Ostwürttemberg In der Fachkräfteallianz Ostwürttemberg haben sich 19 Partner zusammengeschlossen. Die Eröffnungsveranstaltung fand am 04. Oktober 2012 statt. Das gemeinsame Ziel ist die Sicherung der Fachkräftebasis der Arbeitgeber am Standort Ostwürttemberg. Das heißt, neben der Erschließung von endogenen Potenzialen aus der Region muss Ostwürttemberg auch attraktiv für Beschäftigte von außerhalb werden. Die Aktivitäten werden von Seiten der IHK Ostwürttemberg und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostwürttemberg gemeinsam mit den Unternehmen koordiniert. Aktuell wurden 28 Projekte auf den Weg gebracht. Als gemeinsame Projektidee wird von der Agentur für Arbeit Aalen und den beiden Jobcentern Heidenheim und Ostalbkreis die „Berufliche Integration Älterer in Ostwürttemberg“ umgesetzt, da in Ostwürttemberg der Anteil älterer Arbeitsloser über 50 Jahre mit 34,8 % weitaus höher ist als in Baden-Württemberg mit 32,3 % bzw. im Bund mit nur 31,5 %. Ältere haben ein höheres Risiko, arbeitslos zu bleiben. So liegt die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei dieser Altersgruppe bei 536 Tagen, bei den unter 50-Jährigen nur bei 288 Tagen. Die vergleichsweise geringen Chancen der Älteren, die Arbeitslosigkeit wieder zu beenden, wirken sich auf deren Anteil an den Langzeitarbeitslosen aus. Der Anteil der 50- bis 65-Jährigen unter den Langzeitarbeitslosen beträgt 50,6 %. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, wurde das gemeinsame Projekt konzipiert. Da außerdem eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in bestimmten Branchen und Berufsgruppen (Handwerk, Pflege, Dienstleistungen und der KMU-Betriebe im Zuliefererbereich der Kraftfahrzeugindustrie und im Maschinenbau) besteht, drängte sich geradezu die Nutzung dieser vorhandenen Personalressourcen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 50 Jahren auf. Umso mehr, da eine Potenzialanalyse ergab, dass ca. 1.100 marktnahe Menschen bei der Agentur für Arbeit und den beiden Jobcentern Anfang 2013 arbeitslos gemeldet waren. Das Jobcenter Ostalbkreis hat dafür zwei qualifizierte Arbeitsvermittler angesetzt, die eine erhöhte Kontaktdichte zu den marktnahen Bewerbern über 50 Jahren halten, sie intensiv betreuen und aktivieren. Darüber hinaus kommen spezielle Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, u. a. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zum Einsatz. Beratungs- und Angebotsmodell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren Priorität 1 Vermittlung in einen Ausbildungsplatz Priorität 2 Angebot einer Maßnahme Qualifizierung Der Firmenkundenservice analysiert bei den gemeldeten Stellenangeboten die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen, sich auf ältere Arbeitnehmer einzulassen. Er sensibilisiert die Arbeitgeber zum Handlungsfeld und zu den Fördermöglichkeiten, betreibt bewerberorientierte Arbeitsvermittlung und identifiziert ständig neue Betriebe, die bereit sind, das Potenzial der über 50Jährigen auszuschöpfen. Als gemeinsames Ziel haben sich die drei Kooperationspartner vorgenommen, von April 2013 bis zum März 2014 insgesamt 782 Menschen in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren. Bis zum Dezember 2013 konnten bereits 755 Integrationen gezählt werden. Beratungsarbeit Die Arbeit der Integrationsfachkräfte wird geleitet vom Motto „Keiner darf im Übergang Schule und Beruf verloren gehen“ und gestaltet sich nach Prioritäten: Priorität 1: Priorität 2: Priorität 3: Vermittlung in einen Ausbildungsplatz Maßnahmen für nicht ausbildungsreife Jugendliche Vermittlung in einen Arbeitsplatz Die aktive Arbeitsförderung ist der wichtigste Baustein in der Vermittlungsarbeit. Nach einem ausführlichen Assessment durch die Integrationsfachkraft wird das individuell passende Instrument der aktiven Arbeitsförderung angewendet. Aktive Arbeitsförderung Kommunale Eingliederungsleistungen Maßnahmen von Netzwerkpartnern – Außerbetriebliche Ausbildung – Berufsvorbereitende Maßnahmen – Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung – Arbeitsgelegenheiten – Berufliche Rehabilitation – Aufsuchende Integrationsarbeit – ... – – – – – – – – Suchtberatung Kinderbetreuung Schuldnerberatung Psychosoziale Beratung Berufliche Schulen ESF-Projekte Jugendgerichtshilfe ... Priorität 3 Vermittlung in einen Arbeitsplatz Ziele Team U25 Junge Menschen gehören seit Beginn des SGB II zur wichtigsten Zielgruppe des Jobcenter Ostalbkreis. Das Jobcenter hat sich zum Ziel gesetzt, dass jeder Jugendliche ein Angebot erhält und nicht untätig oder unversorgt ist. Dieses Ziel wird durch eine besonders hohe Kontaktdichte von mindestens alle vier Wochen bei den Integrationsfachkräften unterstützt. A 12 – – – – Beratung mindestens im 4-Wochen-Rhythmus Jeder Jugendliche erhält laufend Angebote Kein Jugendlicher ist untätig/unversorgt Kein Jugendlicher fällt durch „das Raster” Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II Bezug Insgesamt wurden 1.300 junge Menschen im Jobcenter Ostalbkreis im Jahr 2013 betreut. extra Vermittlungsstelle für Schüler in Schwäbisch Gmünd geschaffen. Zwei Mitarbeiterinnen kümmern sich ausschließlich um Schüler und deren Direktvermittlung in Ausbildung. Des Weiteren sind vier Arbeitsvermittler und 3 Fallmanager an den vier Standorten tätig. Diese unterteilen sich in Schüler, junge Frauen und Männer, die Kinder unter 3 Jahren erziehen und Jugendliche, die sich in einer Ausbildung (schulisch, betrieblich und überbetrieblich) befinden. Jugendliche, die sich in einer Einstiegsqualifizierung (EQ) oder in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden, werden ebenso wie Arbeitssuchende betreut. Diese besuchen entweder eine Maßnahme des Jobcenters, absolvieren ein freiwilliges soziales Jahr oder sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Einen der wichtigsten Teile der Arbeit im U25 Team bildet der Personenkreis der arbeitslosen jungen Menschen. Umstrukturierung im Team Da die Integration in Ausbildung einen weiteren wichtigen Pfeiler der Integrationsarbeit bildet, wurde 2013 eine Im Berichtsjahr 2013 ist es den Integrationsfachkräften gelungen, alle ausbildungsplatzsuchenden jungen Menschen in einen Ausbildungs-, Studien- oder Schulplatz zu integrieren. Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 32 33 Markt und Integration auch Ausbildungsbetriebe wurden hier vom U25 Team und dem Firmenkundenservice über die Fördermöglichkeiten und das Beratungsangebot des Jobcenters aus erster Hand informiert. Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“ Umsetzung im Ostalbkreis Das Konzept “Gute und sichere Arbeit“ im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms Baden-Württemberg umfasst fünf Bausteine für unterschiedliche Zielgruppen. Alle fünf Bausteine werden im Ostalbkreis erfolgreich umgesetzt. Ausbildungsplatzmessen in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen Mit die wichtigsten Veranstaltungen 2013 waren wieder die Ausbildungsplatzmessen. Viele namhafte Betriebe, Schulen, Institutionen und Einrichtungen stellten sich und ihre Berufsangebote vor. Im Jahr 2013 fanden diese in Aalen, Schwäbisch Gmünd und erstmals auch in Ellwangen statt. An allen drei Messen war das U25-Team mit einem eigenen Stand vertreten. Sowohl Jugendliche als Inhalt Umsetzung im Ostalbkreis 1. Baustein Modellhafte Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes „Passiv-Aktiv-Transfer“ Schaffung neuer Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen zu fairen Arbeitsbedingungen Zuweisung von Fördermitteln für 24 Arbeitsplätze. Es konnten 13 Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft und 11 Arbeitsplätze bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Kommunen und Vereinen besetzt werden. Laufzeit: 15.10.2012 bis 31.12.2014 2. Baustein Ausbildung für Benachteiligte Alleinerziehende Frauen ohne Berufsabschluss sollen in betriebliche Teilzeitausbildungen einmünden ESF-Projekte: „TAFF“ mit 12 Plätzen in Aalen, Träger: AJO e.V. „AITA“, mit 13 Plätzen in Schwäbisch Gmünd, Träger: a.l.s.o. e.V. Laufzeit: 01.07/01.10.2012 bis 31.12.2014 3. Baustein Sicherung der Nachhaltigkeit der Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt Soziale Begleitung und Betreuung Langzeitarbeitsloser vor Arbeitsaufnahme und bei Übergang in Beschäftigung ESF-Projekte: „NIL“ mit 8 Plätzen in Aalen, Träger: Caritas „NIL“ mit 7 Plätzen in Schwäbisch Gmünd, Träger: Stiftung Haus Lindenhof „Durante“ mit 15 Plätzen in Schwäbisch Gmünd, Träger: BVW Ruppertshofen Laufzeit: 01.01.2013 bis 31.12.2014 4. Baustein Modellhafte Unterstützung von Arbeitslosenberatungszentren Unterstützung und Beratung von Langzeitarbeitslosen ESF-Projekt: Schwäbisch Gmünd, Träger: a.l.s.o. e.V. – freier Zugang Laufzeit: 01.01.2013 bis 31.12.2014 5. Baustein Arbeit und Gesundheit Gezielte und nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Frauen mit gesundheitlichen Einschränkungen ESF-Projekt: „Saluto“ mit 12 Plätzen in Aalen, Träger: AJO e.V. Laufzeit: 01.07.2013 - 31.12.2014 U25-Maßnahmen Das Jobcenter hat auch 2013 spezielle Maßnahmen für junge Menschen unter 25 Jahren durchgeführt. Neben einem Sportprojekt gab es auch aktivierende Maßnahmen zur direkten Integration in Ausbildung oder Arbeit. Bezeichnung Inhalt und Ziele der Maßnahme Sportprojekt – Schwäbisch Gmünd (Enorm in Form) Jugendliche Leistungsempfänger unter 25 Jahren (U25), ohne Perspektiven und Antrieb, ohne soziale Kontakte, Tagesstruktur und berufliche Orientierung, sollen durch das Medium „Sport“ und Projektarbeit ihre vorhandenen Kompetenzen aktivieren, ihre eigenen Grenzen erkennen, soziale Kompetenzen erlangen und die Leistungsbereitschaft zur nachhaltigen Zielverfolgung stärken, um an den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt herangeführt werden zu können. Praxiscenter – Aalen und Schwäbisch Gmünd Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit suchen Berufspraktisches Jahr 21 Aalen und Schwäbisch Gmünd Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit suchen Persönliche Entwicklungsperspektive Aalen und Schwäbisch Gmünd Beratung (auch aufsuchend) und Betreuung von Jugendlichen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z. B. Suchtprobleme, Obdachlosenproblematik) ESF-Frauenprojekt Schwäbisch Gmünd Beratung, Betreuung und Vermittlung von Frauen unter 25 Jahren mit frauenspezifischen Vermittlungshemmnissen (z. B. alleinerziehend, gewalttraumatisiert). Themen wie Organisation des familiären Umfeldes und der Kinderbetreuung, Stärkung des Selbstwertgefühls, Gesundheitsvorsorge und Ernährung sind wesentliche Themenschwerpunkte des Projekts. Einstiegsqualifizierung (EQ) Baustein Langzeitpraktikum bei einem Arbeitgeber zur Herstellung der Ausbildungsreife und danach Übernahme in eine Ausbildung Das Jobcenter Ostalbkreis stellt insgesamt 70 Plätze für junge Menschen zur individuellen Förderung zur Verfügung. Dies entspricht einer Fördersumme von rund 9 % des Eingliederungstitels. Baustein 1 „Passiv-Aktiv-Transfer“ im Jobcenter Ostalbkreis erfolgreich implementiert Das Programm Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer fördert Arbeit statt Arbeitslosigkeit. Ziel ist es, Personen, die auf Grund multipler Vermittlungshemmnisse nahezu keine Chancen auf eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, aktiv in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Anstatt passive Leistungen in Form von Regelbedarfen und Unterkunftskosten zu zahlen, ist es sinnvoller, diese Mittel zugunsten der Beschäftigung zu aktivieren und auf diese Weise diejenigen Arbeitgeberinnen und Ar- beitgeber zu unterstützen, die den Betroffenen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglichen. Finanziert wird das Förderprogramm vom Bund im Rahmen des §16 e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen FAV) und vom Landkreis. Unabhängig von den unmittelbaren Vorteilen, die die Förderung für die Betroffenen mit sich bringt, ergeben sich auch für den Landkreis positive Effekte, in Form von Einsparungen im Bereich Kosten der Unterkunft. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Förderung ist die sozialpädagogische Betreuung, die als ständiger Ansprechpartner gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitgebern fungiert. Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 34 35 Markt und Integration Dem Ostalbkreis stehen insgesamt 24 Förderplätze zur Verfügung, wobei die maximale Förderdauer 24 Monate beträgt. Von großem Interesse sind Arbeitsplätze der freien Wirtschaft, die durch den Firmenkundenservice des Jobcenters Ostalbkreis akquiriert werden. Mittlerweile konnte ein ausgewogenes Verhältnis aus Arbeitgebern der Privatwirtschaft und den Kommunen/sozialen Institutionen erreicht werden. Der Vertrag kommt zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewerber zustande. Alle geschaffenen Arbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig und werden mindestens mit einem Stundensatz von 8,50 Euro entlohnt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch die Integrationsfachkräfte nach folgenden Kriterien: – Mindestens drei Jahre im Leistungsbezug – Mindestens drei bestehende Vermittlungshemmnisse – Motivation und Zuverlässigkeit Im Jahr 2013 waren alle 24 Förderplätze nahezu lückenlos besetzt. Die überwiegende Anzahl der Bewerber konnte durch das Förderprogramm in stabile Arbeitsverhältnisse, bei denen beide Seiten vor dem Jahreswechsel eine Verlängerung bis zum Ende der Förderdauer beantragt haben, vermittelt werden. Nur in wenigen Fällen musste das Beschäftigungsverhältnis aus krankheitsoder verhaltensbedingten Gründen beendet werden. Drohende Beschäftigungsabbrüche konnten in einigen Fällen durch das rechtzeitige Agieren der sozialpädagogischen Fachkraft verhindert werden. Durch diese Betreuung können auch Problemstellungen gelöst werden, die eine Weiterbeschäftigung bzw. eine Arbeitsaufnahme nach Ablauf der Förderung erschweren oder ihr entgegenstehen könnten. Des Weiteren sammeln die Betroffenen über einen längeren Zeitraum Berufserfahrung und erwerben somit wertvolle fachliche Kompetenzen. Ebenso können Defizite in der Sozialkompetenz abgebaut werden. Viele der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfinden dieses Beschäftigungsverhältnis als erste echte Chance am Arbeitsmarkt längerfristig teilzuhaben, ihren Arbeitswillen unter Beweis zu stellen. Sie erhalten das Gefühl, dass sie der Gesellschaft als vollwertiges Mitglied angehören. In einigen Fällen bestehen bislang gute Chancen, dass die Arbeitsverhältnisse auch über den geförderten Zeitraum hinaus weiter bestehen könnten. Die Ergebnisse des Modellprojekts „Modellhafte Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes ,Passiv-Aktiv-Tausch´ (PAT)“ werden wissenschaftlich durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) Köln ausgewertet, da gerade die Frage geklärt werden muss, ob die öffentliche Förderung eines solchen Arbeitsplatzes auch nach der Projektförderung gewährleistet werden kann. Die Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung um Langzeitarbeitslose mit vielfältigen Integrationsproblemen am Arbeitsmarkt teilhaben zu lassen, bleibt weiterhin eine gesellschaftliche und politische Herausforderung. Projektteams für Alleinerziehende Im Herbst 2013 wurde im Jobcenter Aalen und im Jobcenter Schwäbisch Gmünd je ein Projektteam für Alleinerziehende eingerichtet. Ziel ist es, die Lebenssituation der Ein-Eltern-Familien stärker in den Blick zu nehmen und zu verbessern. Die besondere Situation der Alleinerziehenden wirkt sich sehr erschwerend auf die Möglichkeiten der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus. Hierbei spielt der Betreuungsaufwand für die minderjährigen Kinder ebenso eine Rolle wie die häufig fehlenden Qualifikationen der betreffenden Mütter oder Väter. Ebenso fällt auf, dass oft persönliche Netzwerke, die für die Bewältigung der Organisation des Alltags und einer Erwerbstätigkeit wichtig sind, bei vielen Alleinerziehenden fehlen. Die Beratung der Integrationsfachkräfte beginnt daher bereits schon weit vor der Jobsuche bei einem persönlichen Beratungsgespräch sowie auch bei Informationsveranstaltungen. Nach einer gründlichen Analyse der spezifischen Lebenslage werden die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf besprochen und Informationen über das örtliche Hilfesystem sowie das Angebot an besonderen Maßnahmen für Alleinerzie- hende gegeben. Um eine nachhaltige Unterstützung zu erreichen werden die persönlichen Interessen und die individuellen Ressourcen bei den Beratungsgesprächen berücksichtigt. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Den Mitarbeiterinnen ist es wichtig, den Müttern und Vätern zu verdeutlichen, dass sie an ihrer persönlichen Ausgangslage selbst etwas ändern und ihr Leben selbst gestalten können. Wenn das erreicht wird, ist es oft schon ein erster Schritt zum Erfolg und motiviert die Alleinerziehenden in der Regel selbst den nächsten Schritt zu gehen. Die BCA setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie für die Förderung von Frauen ein. Das Angebot der Integrationsfachkräfte für Alleinerziehende im Einzelnen: – Personenbezogene Beratung (auch bereits während der Elternzeit) – Vermittlung in Arbeit, Ausbildung – Beratung zum Thema Qualifizierungsmaßnahmen – Beratung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, z. B. Kinderbetreuung, Verbesserung der Mobilität – Unterstützung durch Fallmanagement – Intensive Zusammenarbeit mit diversen Arbeitsmarktakteuren vor Ort, die z. B. Bewerbungscoaching oder sonstige ESF-Projekte für Alleinerziehende anbieten – Intensive Zusammenarbeit bei der Stellensuche sowie Ausbildungssuche in Zusammenarbeit mit dem Firmenkundenservice des Jobcenters – Netzwerkarbeit mit Fachstellen und Einrichtungen, die für die Lebenssituation für Alleinerziehende bedeutsam sind – Netzwerkarbeit mit Fachstellen bei weiteren individuellen Problemlagen wie z. B. Schulden, Erziehungsfragen, familiären Belastungen, gesundheitliche Einschränkungen usw. Die Arbeit erfordert viel Verständnis und Fingerspitzengefühl, trotzdem sind sich die Fachkräfte aufgrund der guten Rückmeldungen und der Erfolge jetzt schon sicher, dass sich ihre Arbeit lohnt. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) im Jobcenter Ostalbkreis – 2013 Strategische Schwerpunkte: Alleinerziehende und Erziehende Auch in 2013 war ein Schwerpunkt der BCA die Förderung von allein erziehenden Kundinnen und Kunden. Die Zahl der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben (November 2012: 1.099, November 2013: 1.156). Sie entspricht einem Anteil von ca. 17 % an allen eLb. Deshalb war auch die Fortsetzung des ESF-Projektes „AMIGA“ in 2013 (12 Plätze für alleinerziehende Frauen im SGB II Bezug) erfreulich und wichtig. Das Projekt zielt auf die psychische und gesundheitliche Stabilisierung der Alleinerziehenden und deren Kinder ab, weil erst dann die Entwicklung einer beruflichen Vision bzw. die berufliche Integration möglich ist. Das Thema „Teilzeitausbildung“ war ebenso weiterhin im Fokus. Durch die beiden ESF-Projekte „AITA“ und „TAFF“ konnten in 2013 15 alleinerziehende Frauen im Arbeitslosengeld II Bezug in eine Teilzeitausbildung bzw. Teilzeitumschulung vermittelt werden. Im Netzwerk „Teilzeitausbildung“ des Regionalen Bündnisses für Familie arbeitete die BCA mit anderen NetzwerkpartnerInnen an der weiteren Gewinnung von Arbeitgebern für das Teilzeitmodell und an Übergangslösungen bei der Finanzierung des Lebensunterhalts. Im Rahmen ihrer Beteiligung am „Netzwerk für Alleinerziehende Ellwangen“ wurde das Konzept der Notfallbetreuung vom Verein PATE e.V. unterstützt. Die Angebote des 2012 mit begründeten „Netzwerks für Alleinerziehende Aalen“ wurden von der BCA weiter unterstützt und in einem „Cafe für Alleinerziehende“ (Durchführung durch das „Netzwerk für Kinder“) gebündelt. Netzwerkübergreifend fand im November die „Zukunftswerkstatt Alleinerziehende“ statt, bei welcher unter Beteiligung der BCA die Situation der Alleinerziehenden im Ostalbkreis erhoben und Bedarfe definiert wurden. In darauffolgenden Arbeitskreisen ist sie an der Umsetzung von Lösungen zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden im Ostalbkreis beteiligt. Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 36 37 Markt und Integration In 2013 wurde darüber hinaus die Kundengruppe der Erziehenden mit Kindern unter 3 Jahren fokussiert. Es ist statistisch bewiesen, dass der berufliche Wiedereinstieg immer schwieriger wird, je länger die Erwerbsunterbrechungen andauern. Diese Tatsache und der neue Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr des Kindes, bewegte das Jobcenter, sich verstärkt um diese Personengruppe zu kümmern. Die BCA lädt zu Gruppengesprächen „Wie geht’s weiter nach meiner Elternzeit? – Perspektiven für Ihren beruflichen Wiedereinstieg“ ein, um mit den Erziehenden ihre Lebenswegplanung zu besprechen, entsprechende unterstützende Angebote vorzustellen und, wenn gewünscht, schon frühzeitig den Wiedereinstieg zu planen. Überregional beteiligte sich die BCA an mehreren „Runden Tischen der BCA SGBII“, welche den fachlichen Austausch mit den BCA anderer Jobcenter im süddeutschen Raum ermöglichten. Neben den bewährten Frauenmaßnahmen zur beruflichen Integration konnte in 2013 das neue ESF-Projekt „Saluto“ zur gesundheitlichen Stabilisierung von Frauen im Arbeitslosengeld II-Bezug etabliert werden. Netzwerkarbeit Beratungsangebot Das Beratungsangebot der BCA richtete sich insbesondere an Kundinnen, die nach häuslicher Gewalt in Frauenschutzwohnungen der Stadt Aalen untergebracht wurden und - im Rahmen von Sprechtagen in den einzelnen Geschäftsstellen - an Alleinerziehende und Erziehende zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Fachlicher Austausch mit dem Jobcenter Stormarn Größe und vergleichbare Wirtschaftsdaten. Der erste Abend diente dem Kennenlernen und dem informellen Austausch. Am 2. Tag wurden in einer straffen Veranstaltung Kennzahlen, Organisation, Arbeitsmarktprogramm und Best Practice-Beispiele ausgetauscht, verglichen und diskutiert. Alle Teilnehmer erhielten dabei Anregungen, die sie für die tägliche Arbeit nutzen konnten. Die Kollegen aus Stormarn beneideten das Jobcenter Ostalbkreis ein wenig um die größeren organisatorischen Freiheiten und Gestaltungsspielräume, die sich aus der kommunalen Trägerschaft ergeben. Umrahmt wurde der Austausch von einer Mundart-Stadtführung durch Aalen, die hohe Anforderungen an die Besucher aus dem Norden stellte und eine Besichtigung des Besucherbergwerks. Als Ab-schluss der Veranstaltung traf man sich zum gemeinsamen Abendessen, bei dem die Mitarbeiter mit jeweils ähnlichen Funktionen in den beiden Jobcentern die letzten offenen Fragen klärten. Kooperationen und Netzwerke Trägertreffen Die enge Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein PATE e.V. wurde durch die Erstellung eines Kriterienkatalogs ergänzt und dadurch weiter optimiert. Am 25. Juli 2013 hatte das Jobcenter Ostalbkreis die örtlichen Bildungs- und Beschäftigungsträger zu einem Informationsaustausch über die Planungen für das Jahr 2014 in das Ostalbkreishaus eingeladen. Die von der BCA bereits in 2012 angebahnte Zusammenarbeit mit den Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatungsstellen wurde fortgesetzt und weiter intensiviert. Ebenfalls fanden Kooperationsgespräche mit Frau Schröder von der „Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt“ des Landratsamtes Ostalbkreis in allen vier Geschäftsstellen des Jobcenters statt. Da zu den 5.191 Bedarfsgemeinschaften 2.814 minderjährige Kinder (bis zum 15. Lebensjahr) gehören, ist es im Rahmen eines ganzheitlichen Fallmanagements sehr wichtig, den KundInnen niederschwellige Zugänge zu Beratungsstellen bei Erziehungsfragen zu ermöglichen. Deshalb wurde durch die BCA die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen im Ostalbkreis ausgebaut. Quelle Zahlen: Kreisreport November 2013 Vom 21. bis 23. Oktober 2013 besuchte eine Delegation des Jobcenters Stormarn das Jobcenter Ostalbkreis zu einem fachlichen Erfahrungsaustausch. Das Jobcenter Stormarn, nordöstlich von Hamburg gelegen, weist in Struktur und Rahmenbedingungen große Ähnlichkeiten mit dem Jobcenter Ostalbkreis auf. Es liegt im ländlichen Raum, hat mehrere Geschäftsstellen, eine ähnliche Geschäftsführer Thomas Koch erläuterte die aktuellen Arbeitsmarkt- und Integrationszahlen. Frau Wible, Bereichsleiterin Markt und Integration, zeigte in einem Rückblick, was das Jobcenter gemeinsam mit den Maßnahmeträgern in den letzten anderthalb Jahren geleistet hatte – unter anderem den schwierigen Umbruch, der durch die Instrumentenreform ab 01.04.2012 verursacht worden war. Die Teamleiter präsentierten die Ziele, Zielgruppen und die geplanten Eingliederungsstrategien für das Jahr 2014. Besonders interessiert waren die Teilnehmer an den Informationen zu Verfahren und Zeitablauf der geplanten Maßnahme-Ausschreibungen, die das Jobcenter zum ersten Mal in Eigenregie durchführte. Die Teilnehmer äußerten sich zufrieden über die Veranstaltung und insgesamt über die gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Ehrenamtliche Schuldnerberater in den Geschäftsstellen Ellwangen und Bopfingen Die Schuldnerberatung des Landratsamtes hat mit finanzieller Unterstützung durch den Lions-Club Aalen ehrenamtliche Schuldnerberater ausgebildet. Aufgabe dieser Ehrenamtlichen ist es, die hauptamtlichen Mitarbeiter zu unterstützen und zu entlasten. Sie helfen z. B. bei den Gruppenterminen für das Verbraucherinsolvenzverfahren mit, die die Schuldnerberatungen von Diakonie und Landratsamt in regelmäßigen Abständen durchführen. Im Jobcenter Ostalbkreis sind die ehrenamtlichen Schuldnerberater in einem ersten Schritt in den Geschäftsstellen Bopfingen und Ellwangen eingesetzt. Viele Jobcenter-Kunden haben Schulden und häufig keinen Überblick über ihre Verbindlichkeiten oder wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen. Schulden sind ein großes Hindernis bei der Arbeitsaufnahme, da die meisten Arbeitgeber den Aufwand, der mit Lohnpfändungen verbunden ist, scheuen. Hier helfen die ehrenamtlichen Schuldnerberater den Kunden die Unterlagen für die Schuldnerberatung vorzubereiten. Einige der Jobcenter-Kunden schaffen es nicht, alleine eine Gläubiger-Liste aufzustellen oder die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts aufzulisten. Gemeinsam mit den Ehrenamtlichen gelingt das leichter. Die hauptamtliche Schuldnerberatung hat dann gleich einen Überblick über die finanzielle Situation und sieht, wie am Besten geholfen werden kann. Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 38 39 Markt und Integration Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften 5.5 Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Aalen Nachdem in 2012 verschiedene Kooperationen zwischen Jobcenter Ostalbkreis und Agentur für Arbeit Aalen neu definiert und festgelegt wurden, folgte in 2013 die Weiterentwicklung und der Ausbau von gemeinsamen Themen. Insbesondere die Abstimmung der Aktionen des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Firmenkundenservice des Jobcenters haben sich hier weiterhin bewährt. Eine abgestimmte Angebotsstruktur von Maßnahmen für die verschiedenen Personengruppen mit den unterschiedlichen Bedarfslagen sowie eine Koordinierung der Bildungszielplanung waren den Geschäftsführungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters auch in 2013 wichtige Inhalte der fachlichen Zusammenarbeit. 6.1 rung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB VIII (Jugendhilfe), konnte mit dem Entwurf einer Kooperationsvereinbarung in 2013 auf den Weg gebracht werden. Diese wird in 2014 umgesetzt. Der Vorsitzende der Agentur für Arbeit und in Vertretung der Geschäftsführer Operativ beraten und begleiten die Arbeit des Jobcenters Ostalbkreis im Beirat. Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit konnte in 2013 weitergeführt und ausgebaut werden. Sie ermöglicht eine umfassende Unterstüzung für die von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen im Ostalbkreis und für die Arbeitgeber bei der Deckung ihres Arbeitskräftebedarfs. Im Rahmen der Fachkräfteallianz Ostwürttemberg arbeiten Jobcenter und Agentur für Arbeit beim Thema „Ältere“ mit einem gemeinsamen Konzept Seite an Seite. Darüber hinaus werden Themen wie Jugendliche am Übergang von Schule und Beruf, Rehabilitanden und Schwerbehinderte gemeinsam bearbeitet. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Heidenheim findet im gemeinsamen Projekt „Silverstars 50plus” statt. Passive Leistungen In der Systematik des SGB II unterscheidet man zwischen den Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften oder auch „passive Leistungen“ genannt und den „aktiven Leistungen“, die im Wesentlichen Leistungen der Arbeitsvermittlung und des Fallmanagements, insbesondere Eingliederungsleistungen, umfassen. Die passiven Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende decken den Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten. Ihre Höhe ergibt sich aus folgender Berechnung: Grundlage für die Regelbedarfsermittlung sind die durch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen. Dem Regelbedarf liegen die regelbedarfsrelevanten durchschnittlichen Verbrauchsausgaben von Einpersonen- und Familienhaushalten zugrunde. Die Regelbedarfsstufen werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres nach fortgeschrieben und führen bei nahezu gleichbleibenden Bedarfsgemeinschaften zu entsprechender Kostensteigerung der Bundesleistungen. Regelleistungen (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) + ggf. Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Alleinerziehung, kostenaufwändiger Ernährung + laufende Kosten für Unterkunft und Heizung (einschließlich Betriebs- und Nebenkosten, ohne Warmwasserbereitung) + einmalige Kosten für Wohnungsbeschaffung und Mietschulden, für erstmalige Wohnungsausstattung, für Erstausstattung Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt + Krankenversicherungsbeiträge sowie ggf. Zuschüsse zu Krankenversicherung + ggf. Leistungen für Bildung und Teilhabe = Bedarf Die vielen gemeinsamen Handlungsfelder wurden 2013 um das Thema „Erstausbildung junger Erwachsener“ erweitert. Hier stimmen sich Fach- und Führungskräfte nicht nur bei der Akquise von Ausbildungs- und Umschulungsplätzen, sondern auch in der Planung und Durchführung von Vorbereitungsmaßnahmen ab. Ein weiteres wichtiges gemeinsames Thema, die Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen SGB II (Grundsiche- – anrechenbares Einkommen = Leistung pro Bedarfsgemeinschaft – Sanktionen = Geldleistung pro Bedarfsgemeinschaft Elmar Zillert und Thomas Koch Für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe und die Sozialversicherung wurden im vergangenen Jahr 29,8 Mio. (Vorjahr 28 Mio.) Euro aufgewendet. Diese Leistungen sind Bundesleistungen und werden durch monatlichen Mittelabruf an das Jobcenter erstattet. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat im Vergleich zum Vorjahresschnitt leicht zugenommen (durchschnittliche Bedarfsgemeinschaften 2012: 5.282 u. 2013: 5.302). Die Ausgaben für laufende und einmalige Kosten der Unterkunft, sowie Aufwendungen für Erstausstattung, Wohnung und Bekleidung belaufen sich auf 20,5 Mio. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2012 (19,4 Mio. Euro) ergibt sich ein Mehraufwand von nahezu 1,1 Mio. Euro. Betroffen von der Kostensteigerung ist der Bereich Kosten für Unterkunft und Heizung. Neben gestiegenen Verbrauchsausgaben für Energie und Heizung musste der aktuel- 6. Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 41 Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften Regelbedarfe bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ab 01.01.2014 Berechtigte – Alleinstehende – Alleinerziehende und – Volljährige mit minderjährigem Partner/minderjähriger Partnerin – volljährige Partner – Volljährige bis zur – Kinder bzw. Vollendung des 25. Jugendliche im Lebensjahres ohne 15. Lebensjahr eigenen Haushalt, (14 Jahre) bis zur die nicht volljährige Vollendung des Partner sind 18. Lebensjahres – Personen unter 25 – minderjähriger Jahren, die ohne Partner Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen – Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres – Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 18 bis 24 Jahre 14 bis 17 Jahre 6 bis 13 Jahre 0 bis 5 Jahre § 20 Abs. 2 Satz 1 § 20 Abs. 4 § 20 Abs. 3 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr.2 § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, § 23 Nr. 1, 3. Alternative § 23 Nr. 1, 2. Alternative § 23 Nr. 1, 1. Alternative 391,00 EUR je 353,00 EUR 313,00 EUR 296,00 EUR 261,00 EUR 229,00 EUR len Rechtsprechung Sorge getragen werden. Die sogenannte Bruttokaltmiete wurde 2013 als Bemessungsgrundlage für die Mietobergrenze eingeführt. Nach Abzug der Bundesbeteiligung, der Zuwendungen aus dem Finanzausgleich zur Wohngeldentlastung und den Einnahmen aus Rückforderungen, ergibt sich ein Zuschussbedarf durch den Ostalbkreis als kommunalen Träger an den Kosten der Unterkunft von 10,4 Mio €. Zahlungsansprüche für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Berichtsmonat: Oktober 2013 – Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten Im Jahr 2013 haben beim Jobcenter Ostalbkreis in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen insgesamt 2.901 Bedarfsgemeinschaften einen neuen Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II gestellt. Dies ist der Höchstwert der vergangenen drei Jahre (2.783 Neuanträge 2012 und 2.890 Neuanträge 2011) und bedeutet eine monatliche durchschnittliche Zahl von 242 Neuanträgen. Davon entfielen mit 1.397 Anträgen ca. 48 % auf den Standort Schwäbisch Gmünd, gefolgt von Aalen mit 34 % (996 Anträge), Ellwangen mit 10 % (292 Anträge) und Bopfingen mit 8% (216 Anträge). Ein noch deutlicherer Anstieg war im Bereich der Weitergewährungsanträge zu verzeichnen, die in der Regel nach jeweils sechs Monaten Hilfebezug gestellt werden müssen. Gegenüber 2012 stieg die Jahreszahl um 589 Anträge auf insgesamt 9.944 Anträge in 2013 (9.355 Anträge 2012). Die Monatszahl um beachtliche 49 Anträge auf monatlich durchschnittlich 829 Anträge in 2013 (780 Anträge 2012), diese verteilen sich in einem ähnlichen Verhältnis auf die einzelnen Standorte wie die Neuanträge (50 % Schwäbisch Gmünd, 33 % Aalen, 9% Bopfingen und 8 % Ellwangen). Führungskräfte Leistung Die Sachbearbeitung Leistungsgewährung erfolgt im Teamverbund (1 Leiter des Leistungsteams und 2 bis 3 Sachbearbeiter). Die Teams sind an den Standorten verteilt und insgesamt 4 Teamleitern unterstellt. Trotz der Vermittlungserfolge und der insgesamt nur leicht gestiegenen Zahl von Bedarfsgemeinschaften musste im Bereich der Leistungsgewährung im Jahr 2013 ein höheres Volumen an Neukunden betreut und ein steigendes Volumen an Bestandsarbeiten bewältigt werden. Dies spricht für sehr viel Bewegung und Dynamik im Bestand der Hilfeempfänger und eine entsprechende Auslastungssituation im Bereich Leistung. Neuanträge und Weiterbewilligungen nach Standorten und im Vergleich 2012 – 2013 A 14 12.000 Durchschnittliche monatliche Leistungen Durchschnitt LfU 500 € 700 € Durchschn. Leistung 600 € Zahl der BG LfU 500 € SV 400 € 9.355 2.000 6.000 4.968 1.500 300 € 1.000 2.901 2.783 2.000 878 814 216 01 2 t2 01 3 am es G es am pf in t2 ge ge an 0 n n 292 G 996 Bo 1.397 hw ä G bis m ch ün d BG mit 5 und mehr Personen BG mit 4 Personen BG mit 3 Personen BG mit 2 Personen 4.000 3.284 w 500 100 € 10.000 8.000 BG Durchschnittliche Leistung je Bedarfsgemeinschaft (ermittelt aus der Anzahl aller Bedarfsgemeinschaften) 9.944 2.500 200 € 100 € Weiterbewilligungen Ell Soko 200 € Weiterbewilligungen 2013 n 300 € SG Neuanträge le 400 € 3.000 Neuanträge 2013 Aa AlgII BG mit einer Person A 13 Durch eine aus der Wohngeldnovelle 2009 resultierenden Nachzahlung aus dem Finanzausgleich zur Wohngeldentlastung, die 2013 an die Landkreise verteilt wurde, konnte dabei trotz gestiegener Ausgaben der Planansatz des Kreisanteils an den Kosten der Unterkunft 2013 (12 Mio. €) um 1,6 Mio. € unterschritten werden. Die folgende Übersicht zeigt eine Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche für Leistungen der Grundsicherung (passive Leistungen) exemplarisch für den Oktober 2013: Die passiven Leistungen werden innerhalb des Geschäftsbereichs Jobcenter über die Abteilung Leistung erbracht. Folgende Aufgabenbereiche umfasst die Abteilung Leistung: Leistungsgewährung (Auszahlung der Geldleistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende), Unterhaltssachbearbeitung, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren, Gemeinsamer Außendienst, Widerspruchs- und Klagebearbeitung sowie Bildung und Teilhabe. Im Jahr 2013 waren durchschnittlich 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung Leistung tätig. Sc 40 Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 42 43 Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften 6.2 Neben diesen Kerntätigkeiten im Leistungsbereich mussten im vergangenen Jahr eine Vielzahl weiterer Herausforderungen bewältigt werden. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Umgestaltung des Neukundenprozesses, die Einführung der elektronischen Akte und die Vorbereitungen auf den Umzug des Jobcenterstandortes Schwäbisch Gmünd inklusive des gesamten Aktenarchivs genannt, die zu den Schwerpunkten im Jahr 2013 zählten. Als sehr positiven Effekt konnte mit der Einführung des Neukundenprozesses die Vorsprachen im Bereich der Leistung auf eine vollständige Terminierung umgestellt werden. Auf den bis Sommer 2013 ungesteuerte Zugang zur Leistungsabteilung, mit einem Zeitfenster täglich von 10:00 bis 12:00 Uhr, wurde zugunsten der Terminierung auf den direkten Zugang für Neukunden am Vormittag verzichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Kunden empfinden die jetzige Terminierung der Vorsprachen als viel entspannter und zielgerichteter. Bei diesen Werten handelt es sich um die sogenannte Bruttokaltmiete. Sie beinhaltet die Summe aus der Grundmiete und den kalten Nebenkosten und den vom Bundessozialgericht geforderten Zuschlag von 10 % aus dieser Summe. Einführung einer neuen Systematik zur Festlegung der Angemessenheit von Unterkunftskosten Die Einführung dieser neuen Systematik hat die Vorteile, dass hohe Rechtssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit erlangt wird. Außerdem werden die Wohngeldgrenzen automatisch fortgeschrieben und es entstehen dadurch keine Kosten für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen in der Zukunft. Nach § 22 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Bis 30.10.2013 haben im Ostalbkreis folgende Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten gegolten: Gemeinde Mietstufe 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen jede weitere Person Ostalbkreisgemeinde 1 228 Euro 294 Euro 353 Euro 410 Euro 466 Euro 57 Euro Aalen, Bopfingen, Ellwangen, Heubach, Lorch 2 243 Euro 315 Euro 379 Euro 438 Euro 499 Euro 62 Euro Schwäbisch Gmünd 3 259 Euro 335 Euro 402 Euro 466 Euro 530 Euro 64 Euro Die neuen Grenzen für die angemessenen Unterkunftskosten gelten sowohl für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jobcenter als auch für den Bereich der Sozialhilfe im Geschäftsbereich Soziales. Die Prüfung der betroffenen Fälle und deren Umstellung auf die neuen Angemessenheitsgrenzen erfolgt rückwirkend zum 01.11.2013 und soll bis 30.04.2014 abgeschlossen sein. Gemeinde Mietstufe Ostalbkreisgemeinde, Bopfingen, Ellwangen, Lorch II Aalen, Heubach, Schwäbisch Gmünd III 1 Person 6% ellen Tabellenwerte der Wohngeldobergrenze nach § 12 des Wohngeldgesetzes zuzüglich eines Zuschlags von 10 % dieses Wertes zu. 11 % Ab 01.11.2013 gelten daher im Ostalbkreis folgende Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten: 3 Personen 4 Personen 5 Personen jede weitere Person 21 % 56 % 6% 338,80 Euro 363,00 Euro 418 ,00 Euro 442,20 Euro 496,10 Euro 526,90 Euro 575,30 Euro 611,60 Euro 660,00 Euro 701,80 Euro 79,20 Euro 84,70 Euro offen zurückgewiesen volle Stattgabe andere Erledigung teilweise Stattgabe Insgesamt entwickelten sich im gleichen Jahr aus den zurückgewiesenen und teilweise stattgegebenen Widersprüchen beim Sozialgericht Ulm 243 Klagen. 38 % der Widerspruchsführer beschritten damit den Klageweg von denen bereits aber bis Jahresende schon 86 Klagen erledigt wurden (35 %). Diese 243 Klagen wurden von insgesamt 142 Klägerinnen und Klägern erhoben, 102 Klagen oder 42 % waren Klagen von sogenannten Mehrfachklägern. Beim Sozialgericht Ulm waren Ende 2013 zudem noch 4 Klagen aus dem Jahr 2010, 18 Klagen aus dem Jahr 2011 und 30 Klagen aus dem Jahr 2012 zur Entscheidung offen. In der gemeinsamen Sitzung vom 14.10.2013 hat der Sozial- und Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises zugestimmt, künftig diese Systematik für die Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten zu Grunde zu legen. 2 Personen Im Kalenderjahr 2013 wurden insgesamt 1.000 Widersprüche durch die Bedarfsgemeinschaften an allen Standorten des Ostalbkreises eingelegt. Hiervon konnten bis Jahresende 892 Widersprüche (89 %) abschließend bearbeitet werden. Von diesen Widersprüchen mussten durch die Widerspruchsstelle 565 (56 %) zurückgewiesen werden, während 209 (21 %) voll stattgeben und 59 (6 %) teilweise stattgegeben werden mussten und sich 59 (6 %) anderweitig erledigen ließen. Hier wurden die Widersprüche hauptsächlich zur Fristwahrung erhoben, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der erhobenen Klagen von 173 auf 244 oder um 41 % an, was aber hauptsächlich auf den Anstieg der Mehrfachklägerinnen/ -kläger zurückzuführen ist. Widersprüche 2013 Diese Angemessenheitsgrenzen bezogen sich auf die reine Grundmiete. Sie entstammten den Wohngeldregelungen aus dem Jahr 1997 und entsprachen nicht mehr dem Wohnungsmarkt als auch den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Das Bundessozialgericht hat sehr hohe Hürden für die Auslegung des Begriffs der Angemessenheit von Unterkunftskosten gesetzt und fordert dafür ein sogenanntes schlüssiges Konzept. Für den Fall, dass, wie im Ostalbkreis kein schlüssiges Konzept vorhanden ist, lässt das Bundessozialgericht den Rückgriff auf die jeweils aktu- Widerspruch und Klage Von den 243 Klagen gegen das Jobcenter Ostalbkreis richteten sich 63 Klagen (26 %) gegen die Regelleistungen nach Art und/oder Höhe, 58 Klagen (24 %) gegen die gewährten Kosten der Unterkunft einschließlich Heizkosten, 20 Klagen (8 %) gegen Entscheidungen des Bereiches Markt & Integration einschließlich verhängter Sanktionen, 25 Klagen (10 %) gegen die Anrechnung von Einkommen hauptsächlich aus selbständiger Tätigkeit, 47 Klagen (20 %) gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, 3 Klagen gegen den Einsatz von Vermögen (1 %), 2 Klagen (1 %) gegen Ablehnungen von einmaligen Beihilfen, 8 Klagen gegen die Ablehnung der Kosten der Rechtsverfolgung in Widerspruchsverfahren (3 %), 8 Klagen auf Überprüfung der Leistungen A 15 Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 44 45 Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften 6.3 für die Vergangenheit nach § 44 SGB X (3 %) und 1 Klage (1 %) gegen die Ablehnung von Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe. A 16 Klagegründe 2013 3% 3% 1% 8% 1% 3% 10 % 1% 24 % 26 % 20 % Markt und Integration Vermögenseinsatz Ablehnungen Ablehnung einmalige Beihilfen Kosten der Unterkunft Kosten der Rechtsverfolgung Aufhebungen Überprüfungen § 44 SGBX Regelsatz BuT Einkommensanrechnung Unterhalt Mit den gesamten Klagen gegen das Jobcenter Ostalbkreis (auch aus den Vorjahren) waren insgesamt 7 der 14 Kammern des Sozialgerichts Ulm beschäftigt. An 38 Verhandlungstagen konnten insgesamt 170 Klageverfahren zum Abschluss gebracht werden, weitere 119 Verfahren wurden ohne Gerichtstermin beendet. Hiervon wurden 85 (29 %) teilweise zu Gunsten der Klägerinnen und Kläger beschieden, 47 Verfahren (16 %) wurden voll zu Gunsten der Klageberechtigen entschieden, weil entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechungen des Bundessozialgericht zwischenzeitlich vorlagen. 157 Verfahren (55 %) führten zu einer Klagerückweisung durch die Sozialrichter oder die Verfahren wurden durch die Klageberechtigten selbst für erledigt erklärt. In der Fachabteilung für Unterhaltsfragen mit 3 Mitarbeiter/innen wurden insgesamt 582 neue Unterhaltsverfahren registriert, von denen bereits 195 (34 %) vollständig und abschließend erledigt werden konnten. Teilweise erfolgte hier eine enge Zusammenarbeit mit dem Bereich Jugend und Familie des Landratsamtes Ostalbkreis, hier vorrangig mit der Beistandschaft und der Unterhaltsvorschusskasse. Auch die ortsansässigen Rechtsanwälte wurden hier durch die sogenannten Rückübertragungserklärungen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aktiv legitimiert. Hieraus ergaben sich insgesamt 5 Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg von denen 2 bereits zur Rückweisung und damit zur Bestätigung der Rechtsauslegung des Jobcenters Ostalbkreis und des Sozialgerichts Ulm geführt haben. 6.4 Neben den Klagen und Berufungen gab es auch 24 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes von denen 3 (13 %) stattgeben, 2 (8 %) teilweise stattgegeben und 19 (79 %) zurückgewiesen wurden. 6.5 Bildung und Teilhabe Die Bearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) erfolgt für den Ostalbkreis an 3 verschiedenen Stellen (Jobcenter, Landratsamt Ostalbkreis, Stadt Schwäbisch Gmünd). An allen Stellen sind eigens hierfür angesetzte Mitarbeiterinnen tätig. Im Jobcenter Ostalbkreis wurde bereits 2011 ein Bildungs- und Teilhabeteam gebildet, das standortübergreifend tätig ist. Im Jahr 2013 wurden im Rechtsgebiet SGB II insgesamt 4.258 Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen gestellt. Die am häufigsten beantragten Leistungsarten waren Schülerbeförderungskosten sowie der Zuschuss zur Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung und Schule. Die Bearbeitungsquote konnte unterjährig stets über 90 % (ohne Schulbedarf) gehalten werden. Ordnungswidrigkeiten und gemeinsamer Außendienst Höhere Beschäftigungszahlen zeigten sich erneut in einer geringeren Anzahl von Verfahren wegen des Verdachts des Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit oder sogar des Straftatbestandes des Sozialleistungsbetruges. Insgesamt 76 eingeleitete Verfahren ergaben schlussendlich 47 Verfahren, die den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt hatten und 10 Strafverfahren. Insgesamt 30 der 47 (64 %) Verfahren waren mit einer Zollabgabe wegen des Verdachts des Vorliegens von Schwarzarbeit verbunden. 9 Klagen (3 %) wurden als sogenannte Untätigkeitsklagen rechtshängig gemacht, wobei sich in 6 Klageverfahren dann herausstellte, dass dem Jobcenter gar keine Untätigkeit vorgeworfen werden konnte. Auch der gemeinsame Außendienst, eine wichtige Kooperationsaufgabe der Leistungsträger nach dem SGB II und SGB XII im Ostalbkreis, konnte durch seine Hausbesuche insgesamt zu einer Sozialleistungsersparnis von 107.500 Euro beitragen. Diese Ersparnis konnte den Sozialhaushalt des Ostalbkreises um 58.050 Euro und den Bundeshaushalt um 49.460 Euro entlasten. Dieses Ergebnis untermauert die Qualität und Schnelligkeit der Arbeit im Jobcenter, denn hieraus kann abgeleitet werden, dass Antragsteller/-innen auf Leistungen nach dem SGB II im Ostalbkreis im gesetzlich vorgesehenen Zeitfenster ihre rechtlichen Ansprüche beschieden bekommen. Unter Berücksichtigung, dass hier 2 Teilzeitbeschäftigte insgesamt 278 Hausbesuche durchgeführt haben, ist das ein Beweis dafür, dass eine Kontrollfunktion vor Ort notwendig ist, um Bedürftigen die zustehenden Leistungen zu gewähren und sogenannte „Mitnahmeeffekte“ zumindest eindämmen zu können. Mitarbeiterinnen und Verantwortliche aller BuT-Stellen im Ostalbkreis Neukundenprozess Um noch mehr Eltern für die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu gewinnen, werden seit Frühsommer 2012 alle Kunden, die einen Neuantrag im Rechtsgebiet SGB II stellen, zu einem persönlichen Beratungstermin eingeladen. Hierzu wird bei Bewilligung eines Neuantrags in der Leistungssachbearbeitung eine Wiedervorlage erzeugt. Anhand dieser werden in regelmäßigen Abständen die Einladungen an die berechtig- Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) 46 Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften ten Leistungsempfänger versendet. Rund 60 % der eingeladenen Eltern nehmen den angebotenen Termin wahr. Aus den Vorsprachen ergab sich eine Antragstellung für die Hälfte der Kinder und Jugendlichen der eingeladenen Eltern. Die Anträge haben mit der Einbindung in den Neukundenprozess im SGB II merklich zugenommen. Durch die persönlichen Gespräche mit den Eltern konnten sprachliche und inhaltliche Barrieren leichter überwunden und die Kommunikation mit den Eltern vereinfacht werden. Ausgaben 2013 Insgesamt wurden im Rechtskreis SGB II im Jahr 2013 insgesamt rund 610.000 Euro für die BuT-Leistungen ausgegeben. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ist der größte Ausgabenteil zu verzeichnen. Weitere 120.000 Euro werden für die Schülerbeförderungen aufgewendet. Die Leistungen für Lernförderung, Mittagsverpflegung und mehrtägige Klassenfahrten werden betragsmäßig in gleichem Maß beansprucht. Der geringste Ausgabenbereich ist bei eintägigen Schul- und Kitaausflügen mit rund 3.000 Euro zu verzeichnen. Gesetzliche Änderungen im Jahr 2013 – Seit 01.08.2013 können die Schülerbeförderungskosten nicht mehr in voller Höhe an die Eltern ausgezahlt werden. Die Eltern müssen eine monatliche Eigenleistung in Höhe von 5,00 Euro entrichten. – Daneben wurde das Antragsverfahren des § 37 Abs. 2 SGB II im Bezug auf Teilhabeleistungen vereinfacht. Möglich ist seit der Gesetzesänderung die rückwirkende Bewilligung von Teilhabeleistungen auf den Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraums zurück. Der damit verbundene Vorteil ist, dass die für den Bewilligungszeitraum vorgesehene Leistung in ihrer Gesamtheit eingesetzt werden kann, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt innerhalb eines Bewilligungszeitraums sich die Leistungsberechtigen für die Teilnahme an einem Teilhabeangebot entscheiden und einen Antrag stellen. Ab 01.01.2014 entfällt der auf drei Jahre befristete Kostenersatz für das Mittagessen für Schüler in Tageseinrichtungen („Hortmittagsessen“) und die auf drei Jahre befristete Schulsozialarbeit (2,8 %). Im Jahr 2013 wurden 12.000 Euro für die Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler in einer Kindertageseinrichtung (HortKinder) übernommen. 32.929 € 82.869 € 11.989 € 2.961 € 82.023 € 79.760 € 119.114 € 196.270 € A 16 Ausgaben Bildung und Teilhabe SGB II im Jahr 2013 nach Inanspruchnahme Schul- und Kitaausflüge Lernförderung mehrtägige Klassenfahrten Mittagsverpflegung Schulbedarf Mittagsverpflegung Hortkinder Schülerbeförderung soziale/kulturelle Teilhabe Umschlagmotiv: © marog-pixcells – Fotolia.com Mit dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 07.05.2013 ergaben sich auch im Bereich Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II zwei wichtige Änderungen: www.ostalbkreis.de