JOBCENTER OSTALBKREIS GESCHÄFTSBERICHT 2013

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JOBCENTER OSTALBKREIS GESCHÄFTSBERICHT 2013
JOBC E NTE R OSTALB KRE IS
GESCHÄFTSBERICHT 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
Inhalt
04
Vorworte
1.
Geschäftsstatistik 2013
06
07
1.1
Entwicklung der Arbeitslosigkeit
1.2
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, der
erwerbsfähigen und der nichterwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
08
09
1.3
Aufstocker und Ergänzer
1.4
Stand der Zielerreichung
2.
Gremien
10
2.1
Kreistag – Ausschuss für Arbeit
und Grundsicherung
11
2.2
Beirat Jobcenter Ostalbkreis
3.
Organisation und Personal
3.1
Neukundenprozess
3.2
Strukturelle und Bauliche Veränderungen
3.3
Aufräumtag
3.4
Die Einführung der E-Akte
4.
Finanzen
4.1
Haushalt Jobcenter Ostalbkreis
4.2
Anbindung an das Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesen des Bundes
(HKR-Verfahren)
5.
Markt und Integration
5.1
Eingliederungsbudget
5.2
Aktivierungen und Integrationen
5.3
Arbeitsvermittlung und Fallmanagement
5.4
Zielgruppen
5.5
Zusammenarbeit mit der
Agentur für Arbeit Aalen
6.
Geldleistungen an die
Bedarfsgemeinschaften
6.1
Passive Leistungen
6.2
Widerspruch und Klage
6.3
Unterhalt
6.4
Ordnungswidrigkeiten und
gemeinsamer Außendienst
6.5
Bildung und Teilhabe
13
14
15
16
19
20
21
22
29
38
39
43
45
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
04
05
Vorworte
Für das Jobcenter Ostalbkreis gab es 2013 zwei große
Herausforderungen zu meistern: Einmal galt es, das vereinbarte Ziel zu erreichen, eine höhere Zahl an ALG IIBerechtigten als im Vorjahr mit noch knapperen Finanzmitteln in Arbeit zu bringen. Zum Zweiten wurde der
2012 bereits begonnene interne Optimierungsprozess
weitergeführt. Meilensteine waren dabei die Einführung
der elektronischen Akte (E-Akte) und die Vorbereitung
des Umzugs des Jobcenter Schwäbisch Gmünd in das
Gamundia-Gebäude am Bahnhof. Rückblickend kann
ich feststellen, dass beide Vorhaben gelungen sind.
Das Jahr 2013 war für den Ostalbkreis geprägt durch
einen stabilen Arbeitsmarkt und einen leichten Rückgang
der Arbeitslosigkeit.
Auch das Jobcenter Ostalbkreis, das seit dem 01.01.2012
in der kommunalen Trägerschaft des Ostalbkreises
geführt wird, konnte seine Arbeitslosenzahlen senken.
Dabei gelang es, noch mehr Personen als im Vorjahr in
Arbeit zu integrieren.
Damit eine Vermittlung in Arbeit möglich wird, müssen
viele Beteiligte zusammenwirken: Die Vermittler des Jobcenters, die passende Stellen aussuchen und die Kunden bei der Arbeitsuche begleiten. In vielen Fällen sind
Bildungs- und Beschäftigungsträger mit einbezogen, die
die Kunden passgenau qualifizieren und vorbereiten.
Auch sie leisten eine hervorragende Arbeit. Am wichtigsten sind jedoch die Firmen in der Region, die bereit
sind, die meist langzeitarbeitslosen Menschen einzustellen und ihnen damit die Chance zu geben, wieder auf
eigenen Beinen stehen zu können.
Durch die enge Zusammenarbeit von Jobcenter und
Arbeitgebern war es möglich, über 1.900 Arbeitslosengeld II-Empfängern eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Das
ist ein beeindruckendes Ergebnis und ich wünsche mir,
dass es 2014 wiederholt werden kann.
Ich bitte unsere Arbeitgeber auch weiterhin Bewerber
zu berücksichtigen, die nicht passgenaue Voraussetzungen haben, die jedoch darauf warten, ihre Fähigkeiten
unter Beweis stellen zu können.
Bei meinen Betriebsbesuchen und Unternehmerkontakten
erfahre ich immer öfter, dass qualifizierte Stellen, aber
auch Ausbildungsplätze nicht besetzt werden können.
Hier ist es Aufgabe aller Beteiligten am Arbeitsmarkt –
des Jobcenters, der Arbeitsagentur, der Bildungsträger,
der Arbeitgeber – Abhilfe zu schaffen. Die Landkreisverwaltung trägt ihren Teil durch hohe Investitionen in
die beruflichen Bildungszentren bei, um praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten. Jobcenter, Arbeitsagentur
und die Kammern erarbeiten gemeinsam Konzepte, wie
mehr junge Menschen zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung geführt werden können, wie ältere Arbeitslose qualifiziert werden können oder wie durch innerbetriebliche Weiterbildung die Facharbeiterstellen besetzt werden können. Die wirtschaftliche Zukunft unserer
Region hängt davon ab, dass uns das gelingt.
Auch für die Menschen, die aus den verschiedensten
Gründen weniger leistungsfähig sind, werden im Landkreis Beschäftigungsmöglichkeiten bereitgestellt. So bin
ich stolz darauf, dass es gelungen ist, die Förderung für
24 Arbeitsplätze aus dem Landesarbeitsmarktprogramm
in den Ostalbkreis zu holen. Diese Plätze werden alle
benötigt und sind im Idealfall eine Brücke in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Mit der Einführung der E-Akte wurde eine weitere Etappe auf dem Weg zu einer verbesserten und schnelleren
Sachbearbeitung bewältigt. Umfangreiche Planungen,
Schulungen, Beschaffungen von Scannern und Zweitmonitoren waren notwendig, bevor die E-Akte im Oktober reibungslos startete. Die E-Akte verbessert den Informationsfluss und erspart den Aktentransport auf dem
internen Postweg.
Auch die übrigen Elemente dieses Programms – sie werden in diesem Geschäftsbericht ausführlich beschrieben
– werden im Ostalbkreis in verschiedenen Projekten
umgesetzt und tragen dazu bei, besonders schwer vermittelbaren Arbeitslosen die gesellschaftliche Teilhabe
durch Arbeit zu ermöglichen.
Der Umzug des Jobcenters Schwäbisch Gmünd aus
der Benzholzstraße in das Gamundia-Gebäude am
Bahnhofplatz beanspruchte mehrere Monate intensiver
Vorbereitungen. Von der Raumplanung über die technische Ausstattung und veränderte Arbeitsabläufe musste
Vieles bedacht werden. Besonders im Fokus stand dabei
auch die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die erfolgreiche Arbeit zeigt, dass sich die kommunale
Trägerschaft des Jobcenters bewährt hat. Der Kreistag
begleitet die Arbeit mit seinem Ausschuss für Arbeit und
Grundsicherung konstruktiv. Der Beirat berät die Geschäftsführung fachkundig und engagiert. Somit ist das
Jobcenter ein wichtiger Baustein im sozialen Gefüge
des Ostalbkreises.
Auch im zweiten Jahr nach der Übernahme der kommunalen Trägerschaft hat das Mitarbeiterteam unter
Leitung von Geschäftsführer Thomas Koch engagierte
und kompetente Dienstleistungen erbracht, für die ich
mich an dieser Stelle bedanken möchte.
Dieser Geschäftsbericht beschreibt die Rahmenbedingungen, die Handlungsansätze und die interne Weiterentwicklung des Jobcenters Ostalbkreis im Jahr 2013.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.
In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen Beteiligten – insbesondere bei dem Investor Herrn Scholz
und dem Architekturbüro Merz sowie den Geschäftsbereichen Gebäudemanagement und Information und
Kommunikation des Landratsamtes – für die gute und
konstruktive Zusammenarbeit und für das große Engagement bedanken.
Ein weiterer Baustein des Optimierungsprozesses war
die Umorganisation des Neukundenprozesses. Dadurch
wird sichergestellt, dass Neukunden, die direkt aus Arbeit, Ausbildung oder Studium zum Jobcenter kommen,
noch am Tag der Antragstellung einen Beratungstermin
bei ihrem Arbeitsvermittler haben und nach Möglichkeit
auch sofort Vermittlungsvorschläge erhalten können.
Dabei wurde eine deutliche Verringerung der Wartezeiten und eine flexiblere sowie effizientere Gestaltung
der Arbeitsabläufe in der Sachbearbeitung erreicht.
Ihr
Klaus Pavel
Landrat
vollständig ausgeschöpft und kamen somit in Form von
Maßnahmen, Fortbildungen oder z. B. Kostenersatz für
Bewerbungen den Arbeitslosen vollständig zugute.
Mit den Bildungs- und Maßnahmeträgern im Ostalbkreis haben wir intensiv zusammengearbeitet, um das
optimale Förderprogramm für unsere Kunden anbieten
zu können. Im Juli wurden alle Träger zu einem Informationsgespräch eingeladen, bei dem das Jobcenter
die Planungen für 2014 vorstellte. Dabei gingen wir
auch auf die Ausschreibung von Maßnahmen ein, die
im Herbst zum ersten Mal in Eigenregie durchgeführt
wurde – und die dank intensiver Vorbereitungen reibungslos über die Bühne ging.
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Heidenheim haben wir im Rahmen der Fachkräfteallianz Ostwürttemberg eine Vermittlungsoffensive für
ältere Arbeitslose mit ersten bemerkenswerten Ergebnissen gestartet. Dies werden wir auch im Jahr 2014 in
vertrauensvoller Zusammenarbeit fortsetzen.
Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels startete das
Land Baden-Württemberg im November eine Initiative
zur Erstausbildung junger Erwachsener. Auch hier kooperieren wir mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter
Heidenheim, um sowohl die Arbeitslosen als auch die
Unternehmen der Region für diese Ausbildungsinitiative
zu gewinnen. Die Problematik des Fachkräftemangels
und die Strategien, um diesem zu begegnen, werden
uns mit Sicherheit auch im Jahr 2014 noch beschäftigen.
Ich bedanke mich bei allen, die unsere Arbeit unterstützt
haben und freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit im Jahr 2014.
Ihr
Im Bereich Markt und Integration wurde das mit dem
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung Baden-Württemberg vereinbarte Integrationsziel übertroffen. 2013
konnten mit über 1.900 Kunden ca. 100 Kunden mehr
als im Vorjahr in Arbeit integriert werden. Dabei wurden auch die Mittel aus dem Eingliederungstitel nahezu
Thomas Koch
Geschäftsführer
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
07
06
1.
Geschäftsstatistik 2013
Den deutlichsten Rückgang in 2013 können wir bei den
Älteren ab 50 Jahren verzeichnen. Damit konnte der
Ostalbkreis entgegen des bundesweiten Trends die Arbeitslosigkeit leicht reduzieren. Bundesweit stagniert die
Arbeitslosenquote im SGB II oder steigt sogar leicht an.
Zusätzlich zu den Bestandszahlen an Arbeitslosen sind
für das Jobcenter Ostalbkreis die Zu- und Abgänge
eine wichtige Größe. Sie spiegeln insbesondere das
Arbeitsvolumen in der Leistungssachbearbeitung sowie
in der Arbeitsvermittlung wieder. Im Durchschnitt gab es
im Kalenderjahr 2013 monatlich rund 560 Zugänge und
570 Abgänge.
Arbeitslose SGB II Zugänge und Abgänge
1.1
A 1b
Zugänge
Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Abgänge
800
Das Kalenderjahr 2013 begann im Ostalbkreis mit einer
Arbeitslosenzahl von 6.450 Arbeitslosen, dies entsprach
einer Quote von 3,9 %. Im Bereich des Jobcenters Ostalbkreis waren 3.101 Menschen arbeitslos gemeldet,
dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 1,9 %.
Insgesamt war über das Jahr hinweg ein leichter Rücklauf der Arbeitslosenzahlen zu beobachten, so dass
mit Abschluss des Jahres 2013 eine leicht gesunkene
Quote von 1,7 % (2.944 Arbeitslose) erreicht werden
konnte.
600
400
200
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Ostalbkreis Gesamt und für den Bereich SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV)
7.000
6.500
6.000
5.500
5.000
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
20
13
O
kt
20
13
N
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13
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01
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13
M
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20
13
20
13
b
20
13
n
Gesamt (SGB II und SGB III)
6.450
5.760
5.944
3.176
3.101
Jan 2014
Dez 2013
Nov 2013
Okt 2013
Sep 2013
Aug 2013
Jul 2013
Jun 2013
Mai 2013
Apr 2013
Mrz 2013
Feb 2013
Jan 2013
Dez 2012
2.944
1.2
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten und der nicht
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften erlangte im Kalenderjahr 2013 ihren Höchststand im Juli mit 5.364. Ab
diesem Zeitpunkt war auch hier ein Rückgang zu erkennen, so dass zum Ende des Jahres eine vorläufige Bedarfsgemeinschaftsanzahl von 5.220 erreicht werden
konnte. Bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
konnte über den Jahresverlauf ebenso ein Rücklauf verzeichnet werden.
Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsbezieher
ist jedoch leicht erhöht.
Bedarfsgemeinschaften
*vorläufige Daten ohne 3-monatige Wartezeit
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im Ostalbkreis nach bestimmten Gruppen
unter 25 Jahren
50 Jahre und älter
Frauen
A2
Männer
Dez
Nov
Okt
Sep
Aug
Jul
Jun
Mai
Apr
Mrz
Feb
Jan
5.220*
2.000
1.800
1.600
1.400
1.200
1.000
800
600
400
200
0
1.565
1.536
1.500
1.444
1.066
957
Jan 2014
Dez 2013
Nov 2013
Okt 2013
Sep 2013
Aug 2013
Jul 2013
Jun 2013
Mai 2013
Apr 2013
147
Feb 2013
Jan 2013
146
Dez 2012
A 1a
0
Ja
SGB II
Mrz 2013
A1
5.328
6.000
5.500
5.000
4.500
4.000
3.500
3.000
2.500
2013
2013
2013
2013
2013
2013
2013
2013
2013
2013
2013
2013
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
09
08
Geschäftsstatistik 2013
A 2a
Erwerbsfähige (elB) und nicht erwerbsfähige (nef) Leistungsberechtigte
elB
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
nef
7.013
6.909 *
Dez 2013
Nov 2013
Okt 2013
Sep 2013
Aug 2013
Jul 2013
Jun 2013
Mai 2013
Apr 2013
Mrz 2013
Feb 2013
Jan 2013
Aufstocker und Ergänzer
Als Aufstocker werden Arbeitslose bezeichnet, die Arbeitslosengeld I und zusätzlich aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen, da sie trotz des Arbeitslosengeld I
Bezuges noch als bedürftig gelten. Im Jobcenter Ostalbkreis gab es im September 2013 insgesamt 121 Personen, die diese Kriterien erfüllt haben; im September
2012 waren es noch 103.
Personen, die neben ihrem Arbeitseinkommen Arbeitslosengeld II erhalten, sind so genannte Ergänzer.
Hier waren im September 1.962 Frauen und Männer
registriert, die trotz eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder als Selbständige Leistungen vom
Jobcenter bezogen haben.
1.4
Stand der Zielerreichung
Das Sozialgesetzbuch II hat die Ziele, die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern sowie die Eingliederung in Arbeit zu fördern. Zur Erreichung dieser
Ziele schließen die Grundsicherungsträger gem. § 48b
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II Zielvereinbarungen mit dem
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg ab.
Gesamtzahl der Integrationen 2012 und 2013
A5
2.000
1.946
1.900
1.876
1.800
Langzeitbezieher
1.700
Der Bestand von Langzeitbeziehern konnte von Januar
mit insgesamt 4.220 bis Dezember auf 4.115 gesenkt
werden.
1.600
Integrationsquote
1.300
Die vereinbarte Zielerreichung mit einem Zuwachs der
Integrationen um 0,6 % auf 27,0 % konnte mit 27,7 %
übertroffen werden (vgl. Abbildung 5). In 2013 konnten
1.946 Menschen eine Beschäftigung aufnehmen, dies
waren 70 mehr als in 2012.
1.200
1.500
1.400
1.100
1.000
2012
2013
Langzeitleistungsbezieher von Arbeitslosengeld II
A4
Erwerbstätige Arbeitslosengeld II Bezieher nach Art und Höhe des Bruttoeinkommens; Stand: Oktober 2013
4.300
700
600
4.100
612
3.900
500
438
3.700
366
< 200 Euro
Dez 2013
Nov 2013
Okt 2013
Sep 2013
Aug 2013
selbstständig Tätige
Jul 2013
über 800 Euro
Jun 2013
400 Euro – 800 Euro
Mai 2013
0
157
Apr 2013
200
100
3.500
200 Euro – 400 Euro
Mrz 2013
300
407
Feb 2013
400
Jan 2013
A3
Jan 2014
2.947*
2.908
Dez 2012
1.3
*vorläufige Daten ohne 3-monatige Wartezeit
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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10
2.
Dem Ausschuss gehören an
Gremien
als ordentliches Mitglied:
Martin Balle
Dr. Joachim Bläse
Marlies Büker
Regina Gloning
Christoph Hald
Brigitte Hofmann
2.1
Kreistag – Ausschuss für Arbeit
und Grundsicherung
Der Landkreis trat zum 01.01.2012 die Rechtsnachfolge
der bisherigen gemeinsamen Einrichtung von Agentur
für Arbeit Aalen und Ostalbkreis an. Mit Übergang in
die kommunale Trägerschaft (zkT) wurde durch Kreistagsbeschluss am 07. Juni 2011 ein neuer beschließender
Ausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung,
zum 1. Januar 2012 bei der Landkreisverwaltung eingerichtet. Dieser Ausschuss trat an die bisherige Stelle der
Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtungen gE.
Die Hauptsatzung des Ostalbkreises wurde entsprechend
erweitert und regelt die Zuständigkeit dieses neuen
Fachausschusses, welcher die Aufgaben und Ziele des
SGB II festlegt.
Dem Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung gehören
17 Kreisräte an. Den Vorsitz hat der Landrat. Bei den
Sitzungen mit dabei sind der Geschäftsführer des Jobcenters, Thomas Koch, die Bereichsleiterin Markt & In-
tegration, Christine Wible und die Bereichsleiterin für
Leistungsgewährung, Simone Götz.
Der Ausschuss beschäftigte sich im Jahr 2013 an drei
Sitzungstagen mit folgenden Themen:
– Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und
des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das
Haushaltsjahr 2014 - Haushalt Arbeit und Grundsicherung
– den aktuellen Kennzahlen des Jobcenters
– Zielplanungsprozess 2013
– Arbeitsmarktprogramm 2014
– Umsetzung des Landesarbeitsmarktprogramms
– Geschäftsbericht 2012 des Jobcenters Ostalbkreis
– Neukundenprozess im Jobcenter Ostalbkreis
– Bericht zur Situation junger Menschen im Leistungsbereich des SGB II
Marliese Kleinhans
Bernhard Richter
Wendelin Schmid
Konrad Sorg
Klemens Stöckle
Manfred Traub
Peter Traub
Walter Weber
Konrad Widmann
Herbert Witzany
Ulrich Zumhasch
als stellvertretendes Mitglied:
Josef Bühler
Nikolaus Ebert
2.2
Von links nach rechts / vordere Reihe: Thomas Koch, Marliese Kleinhans, Simone Götz, Christine Wible, Klaus Pavel, Marlies Büker, Brigitte Hofmann / hintere Reihe:
Alfred Grieser, Regina Gloning, Peter Traub, Josef Rettenmaier, Konrad Widmann, Manfred Traub, Walter Weber, Martin Balle, Ulrich Zumhasch, Dr. Joachim Bläse,
Christoph Hald , Herbert Witzany, Konrad Sorg, Bernhard Richter
Ausschussmitglied CDU
Fraktionssprecher CDU
Fraktionssprecherin SPD
Ausschussmitglied CDU
Ausschussmitglied CDU
Ausschussmitglied
Bündnis 90/Die Grünen
Ausschussmitglied CDU
Ausschussmitglied SPD
Ausschussmitglied CDU
Ausschussmitglied SPD
Ausschussmitglied
Freie Wähler Ostalbkreis
Fraktionssprecher CDU
Ausschussmitglied
Freie Wähler Ostalbkreis
Ausschussmitglied CDU
Fraktionssprecher FDP
Ausschussmitglied
Freie Wähler Ostalbkreis
Fraktionssprecher
Bündnis 90/Die Grünen
Stellv. Ausschussmitglied
Freie Wähler Ostalbkreis
Stellv. Ausschussmitglied
CDU
Wolf-Dietrich Fehrenbacher Stellv. Ausschussmitglied
SPD
August Freudenreich
Stellv. Ausschussmitglied
SPD
Volker Grab
Stellv. Ausschussmitglied
Bündnis 90/Die Grünen
Alfred Grieser
Stellv. Ausschussmitglied
Freie Wähler Ostalbkreis
Veronika Gromann
Stellv. Ausschussmitglied
Bündnis 90/Die Grünen
Werner Jekel
Stellv. Ausschussmitglied
CDU
Rosalinde Kottmann
Stellv. Ausschussmitglied
CDU
Michael Lang
Stellv. Ausschussmitglied
FDP
Winfried Mack
Stellv. Ausschussmitglied
CDU
Celestino Piazza
Stellv. Ausschussmitglied
CDU
Ellen Eva Renz
Stellv. Ausschussmitglied
CDU
Dr. Eberhard Schwerdtner
Stellv. Ausschussmitglied
CDU
Timo Spörl
Stellv. Ausschussmitglied
FDP
Konrad Wolf Freiherr von Streit
Stellv. Ausschussmitglied
SPD
Johannes Thalheimer
Stellv. Ausschussmitglied
Freie Wähler Ostalbkreis
Michael von Thannhausen Stellv. Ausschussmitglied
CDU
Beirat Jobcenter Ostalbkreis
Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch, Grundsicherung für
Arbeitsuchende, wird ein Beirat gebildet. „Der Beirat
berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung
der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die
Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats
auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen. Vertreterinnen und Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, die
Eingliederungsleistungen nach diesem Buch anbieten,
dürfen nicht Mitglied des Beirats sein. Der Beirat gibt
sich eine Geschäftsordnung. Die Sätze 1 bis 5 gelten
entsprechend für die zugelassenen kommunalen Träger
mit der Maßgabe, dass die Berufung der Mitglieder des
Beirats durch den zugelassenen kommunalen Träger erfolgt“, so der Wortlaut des § 18d SGB II Örtlicher Beirat.
Auf dieser Gesetzesgrundlage hat der zugelassene kommunale Träger Ostalbkreis die Mitglieder in den Beirat
berufen. Die Berufung der Mitglieder in den Beirat ist
durch den Kreistag in seiner Sitzung am 06.03.2012 erfolgt.
In den Beirat des Jobcenters Ostalbkreis wurden folgende Mitglieder berufen:
Für die IHK Ostwürttemberg – Peter Gring
Vertreter Markus Schmid
Für die Kreishandwerkerschaft Ostalb –
Edgar Horn
Vertreter Michael Bader
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Gremien
Organisation und Personal
Für den Deutschen Gewerkschaftsbund, DGB,
Kreisverband Ostalb – Lillo Chianta
Vertreter Josef Mischko
Für die Liga der freien Wohlfahrtspflege im Ostalbkreis –
Sylvia Caspari
Vertreter Gunter Schäfer
Für die Agentur für Arbeit Aalen – Elmar Zillert
Vertreter Eberhard Rinker
Für das Landratsamt Ostalbkreis –
Landrat Klaus Pavel
Vertreter Josef Rettenmaier
Jährlich trifft sich der Beirat unter Vorsitz des Landrats
zu zwei Sitzungen. Regelmäßige Themen in den BeiratSitzungen sind:
Weitere Themen im Jahr 2013 waren:
3.1
– Vorstellung von Integrations-Maßnahmen bei
Trägern wie
– Stiftung Haus Lindenhof – Persönliche Entwicklungsmöglichkeiten (Pep)
– Berufsvorbereitungswerk Ruppertshofen –
Praxiscenter U 25
– Themen zur Integration in Arbeit
– Bundesprogramm „Perspektive 50plus –
Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“
– Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere
Arbeit“ Umsetzung der Projekte im Ostalbkreis
– Informationen über Prozessänderungen im Jobcenter
– Einführung eines Neukundenprozesses
Die Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters Ostalbkreis unterlag und unterliegt einem steten Wandel,
orientiert an veränderten Rahmenbedingungen und
Anforderungen an die Organisation und deren Beschäftigte.
– Vorstellung und Beratung des Arbeitsmarktprogramms für das Folgejahr
– Vorstellung und Informationen zum Geschäftsbericht des Jobcenters
Neukundenprozess
Um stets eine möglichst optimale Kundenbetreuung
anzubieten, wurden im Jahr 2013 die Arbeitsabläufe und
das Serviceangebot umfangreich umstrukturiert.
Die Gründe für die Änderungen waren im Wesentlichen:
– Eine verbesserte Arbeitsmarktlage weckte den
Wunsch nach schnelleren Handlungsmöglichkeiten
der Integrationsfachkräfte besonders bei sogenannten Marktkunden.
– Komplexere EDV-Programme, eine differenziertere
rechtliche Betrachtung von Neufällen und gestiegene Qualitätsansprüche steigerten den Zeitbedarf
bei der Beratung von Neukunden beträchtlich.
– Gestiegene Anforderungen der Neukunden an das
Serviceangebot des Jobcenters bedingt durch eine
Steigerung des Servicegedankens in nahezu allen
öffentlichen Organisationen.
Eine schnellere aber auch qualitativ bessere Erstberatung
am Tag der Vorsprache, sowohl in Fragen der beruflichen Situation und Perspektive, als auch in Fragen der
Sicherung des Lebensunterhalts durch finanzielle Unterstützung wurde verwirklicht. Dies konnte nur erreicht
werden, indem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Änderungen in der Tagesstruktur Freiräume
geschaffen haben, um flexibel auf das Neukundenaufkommen reagieren zu können.
Die Möglichkeit der qualifizierten Anliegensklärung im
laufenden Hilfebezug ohne Termin konnte als Folge davon nicht mehr angeboten werden. Geändertes Kundenverhalten hat diesen Service schon seit längerer Zeit in
einen kritischen Fokus gerückt. Auftretende Wartezeiten
und zunehmender Zeitdruck ließen Kunden und Beschäftigte häufig unzufrieden zurück.
Kurzanliegen werden seit dem Wegfall des „freien Zugangs“ an der Informationstheke abgewickelt. Zur
Klärung umfangreicher Anliegen werden nun auch im
Bereich der Leistungsgewährung Termine vergeben, wie
es im Bereich von Markt und Integration schon lange
praktiziert wird. Diese Maßnahme führte rückblickend
zu einer Steigerung der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit.
Schaubild Neukundenprozess
Klärung des Anliegens an der Informationstheke
Von links nach rechts: Elmar Zillert, Christine Wible, Sylvia Caspari, Edgar Horn, Lillo Chianta, Thomas Koch, Klaus Pavel
3.
A6
Neukunde
über 6 Monate kein Leistungsbezug,
nicht aus Arbeit, Ausbildung, Schule
Sofortkunde
aus Arbeit, Ausbildung,
Schule
Bestandskunde
z. B. Rückfragen, Abgabe von
Unterlagen
Sofort-Antragstellung Neuantrag
Termin zur Antragsabgabe
Sofort-Antragstellung
Neu- oder Weiterbewilligungsantrag
Abschließende Bearbeitung des Anliegens
an der Informationstheke oder Mitteilung an
Leistungsteam oder Markt & Integration
Termin bei Markt & Integration
innerhalb einer Woche
Sofortzugang
bei Markt & Integration
Telefonische oder terminierte
Kundenberatung
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Organisation und Personal
Jobcenter Schwäbisch Gmünd
3.2
Strukturelle und bauliche
Veränderungen
Jobcenter Aalen
Das Jobcenter in Aalen ist in der Hopfenstraße 65 und
67 im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss auf insgesamt rund 1.940 Quadratmeter Nutzfläche untergebracht.
Das im August 2011 von der SCHATZ projectbau GmbH
erworbene Gebäude in der Hopfenstraße wurde von
November 2011 bis Anfang des Jahres 2013 renoviert
und umgebaut. Der markante „Wohnturm“ des Gebäudes mit seinen insgesamt 12 Geschossen – das ehemalige Schwesternwohnheim – wurde in insgesamt 110
Studentenappartements umgenutzt.
Die Revitalisierungskonzeption der SCHATZ projectbau
GmbH hatte auch den Inhalt, durch Modernisierungsinvestitionen das Gebäude zu einem KfW-Effizienzhaus
85 zu führen. Maßnahmen am Gebäude des Jobcenters
beinhalteten die Sanierung der Außenhülle. Von der
Fassade wurden asbesthaltige Platten entfernt und ein
Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Alte Fenster
wurden durch Mehrkammer-Fensterelemente und das
Flachdach nach neuesten Wärmedämmstandards ersetzt bzw. saniert. Die Haustechnik, wie Abbruch von
bestehenden Installationen wie Strom, Wasser, Abwasser und den dazugehörigen Einrichtungen und Steueranlagen waren bauliche Maßnahmen, von denen die
Jobcenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren
konnten.
Gleichzeitig wurde durch den Umbau die Gelegenheit
ergriffen, weitere sicherheitsrelevante bauliche Veränderungen im Jobcenter herbeizuführen. Der Einbau von
weiteren zusätzlichen Zwischentüren, die bei Bedrohung
als Fluchttüren genutzt werden können, wurde vorgenommen. Der Austausch von Türbeschlägen zur automatischen Entriegelung von abgeschlossenen Büroräumen
waren ein weiterer Schritt, um den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern im Jobcenter ein Mehr an Sicherheit
zu gewährleisten.
Das Jobcenter in Schwäbisch Gmünd, entstanden nach
Änderung der Sozialgesetzgebung im Jahr 2005, war
von Anfang an in den Räumlichkeiten in der Benzholzstraße in Schwäbisch Gmünd untergebracht. Die ungünstige Raumstruktur, kein barrierefreier Zugang, hohe
Heizkosten, enge Gänge und Wartebereiche, ein angemieteter zweigeschossiger Bürocontainer und mitunter
die schwierige Erreichbarkeit für die Kunden waren
Grund dafür, dass der Landkreis nach einer langfristigen
und besseren räumlichen Lösung suchte.
Die Scholz Immobilien GmbH & Co. KG investierte in
das Projekt „Gamundia“. Das „Haus der Regionen“ bildet in der Gesamtheit mit der Alten Post und dem „angedockten“ Gebäude der Hochschule für Gestaltung
ein hochwertiges städtebauliches Ensemble, das den
Bahnhofplatz begrenzt und eine schöne Kulisse für den
Remspark bildet. Im Laufe des Jahres 2013 wurde der
Dienstleistungskomplex auf die Beine gestellt.
Die Entscheidung, das Jobcenter in Gamundia einzumieten, hat der Kreistag im Mai 2012 getroffen. Die
Vorteile für den neuen Standort waren sofort klar. Durch
die zentrumsnahe Lage am ZOB und Bahnhof ist eine
deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit für die Kunden des Jobcenters gewährleistet. Auch die Wege zur
Dienststelle des Landratsamtes in der Haußmannstraße
und anderen Institutionen wie Stadtverwaltung, Agentur
für Arbeit, Kooperationspartnern für die berufliche Integration lagen klar auf der Hand. Im Gebäude mit untergebracht wird künftig auch die Schuldnerberatung
des Landratsamtes.
3.3
Aufräumtag
Am 27. September 2013 fand im Jobcenter Schwäbisch
Gmünd der erste Aufräumtag seit der Zugehörigkeit zur
Landkreisverwaltung statt.
Mit großer Motivation wurde an diesem Tag aufgeräumt,
geputzt, entsorgt und entrümpelt. Die Büros wurden vorbildlich auf Vordermann gebracht. Erhebliche Mengen
an Altpapier sowie nicht mehr benötigte Utensilien, Geräte, Pflanzen, Blumentöpfe und Metallschrott wanderten aus den Büros in die bereitstehenden Entsorgungscontainer.
In entspannter Stimmung nutzten viele Kolleginnen und
Kollegen die Möglichkeit, ihre Arbeitsplätze aufzuräu-
Neben einem barrierefreien Zugang wurde das Gebäude energetisch nach dem neuesten Stand geplant. Die
Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Planung der 70
Arbeitsplätze der angemieteten Räumlichkeiten ermöglichten es, sicherheitstechnisch alles auf den neuesten
Stand zu bringen. So sind hauptsächlich Einzelbüros
geplant und jedes einzelne davon mit einer Zwischentüre verbunden worden. Eine elektronische Zugangssteuerung – auch über eine Hauskamera – bietet den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters mehr
Sicherheit. Helle und freundliche Flure sowie ein repräsentativer Eingangsbereich und Räume für Besprechungen sind ein neuer Höhepunkt.
Die Planungen für den größten Umzug, den die Landkreisverwaltung bisher umzusetzen hatte, begannen im
November 2013. Der Umzug in das neue Bürogebäude
ist zu Beginn des Jahres 2014 geplant.
Der Umstieg auf die digitale Akte im Jahr 2013 ermöglicht es den Beschäftigten, papierlos zu arbeiten. Ein
Beitrag zur Ressourcenschonung wird damit geleistet.
Impressionen vom Aufräumtag in Schwäbisch Gmünd
men. Auch im Hinblick auf den bevorstehenden Umzug
in ein neues Bürogebäude war dies Gelegenheit, sich
sprichwörtlich „Luft für künftige Aufgaben zu verschaffen“.
Der Aufräumtag im Jobcenter in Schwäbisch Gmünd
war ein voller Erfolg:
– 1.400 l Volumen datengeschütztes Papier
– 1,46 Tonnen mit verschiedenen Abfällen
wurden an diesem Aufräumtag entsorgt.
Auf Grund dieser positiven Erfahrungen sind auch für
2014 neue Aufräumtage der anderen Geschäftsstellen
des Jobcenters in Planung!
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
16
17
Organisation und Personal
Schnell wurde deutlich, dass hierzu eine Projektgruppe
entstehen musste, deren Aufgabe darin bestand, das
Grundgerüst der E-Akte aufzubauen. Welches System
ist mit unserem Fachverfahren OPEN Prosoz kompatibel,
gibt es bereits Erfahrungen in anderen Jobcentern damit, welche technischen Voraussetzungen sind zu schaffen, welche Zeitschiene ist vorgesehen, was passiert mit
den vorhandenen Papierakten?
All diese Fragen versuchten Kollegen aus den Bereichen
Personal und Organisation (PuO), Information und Kommunikation (IuK) und aus dem Jobcenter Ostalbkreis zu
klären.
3.4
Die Einführung der E-Akte
im Jobcenter Ostalbkreis –
Erfolg mit dem richtigen Ansatz
Warum überhaupt die E-Akte?
Die erste Idee zur Einführung einer elektronischen Akte
(E-Akte) wurde mit der Bauplanung eines neuen Gebäudes in Schwäbisch Gmünd, dem Gamundia-Projekt,
aufgeworfen. Der Landkreis Ostalbkreis plante, als einen
Ankermieter das Jobcenter Ostalbkreis am Standort
Schwäbisch Gmünd auf lange Sicht in dieses Gebäude
einzumieten.
So wurde Gamundia als modernes Dienstleistungs- und
Verwaltungsgebäude konzipiert. Aufgrund der erstklassigen Lage des Objekts im Stadtgebiet in Schwäbisch
Gmünd mit direkter Anbindung an den Bahnhof bzw.
Busbahnhof war hier eine durchdachte Raumkonzeption und damit verbundene optimale Ausnutzung der
zur Verfügung stehenden Fläche unabdingbar. Große
Lagerflächen für eine Aktenhaltung oder Bestandsregistratur waren in der Planung nicht vorgesehen. Weshalb
dann nicht diesen Umstand nutzen und Büroflächen
einsparen? Der Plan zur Einführung einer elektronischen
Akte im Jobcenter Ostalbkreis war gefasst.
Herausforderungen bei der Einführung der E-Akte.
Die Einführung der E-Akte ist jedoch nicht so einfach wie
es auf den ersten Blick scheint. Denn, was ist eigentlich
eine E-Akte?
Es ist überraschend, wie viele unterschiedliche Vorstellungen es hierzu gibt. Die Spannweite des Begriffs reicht
von einer simplen Dateiablage in einer Explorer-Baumstruktur bis hin zur kompletten elektronischen Führung
von Verwaltungsakten mit Postkorb- und Workflowsystemen, welche jegliche Verwaltungspost elektronisch an
den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.
Für das Jobcenter Ostalbkreis war zunächst nur klar,
dass die elektronische Akte die aktuell vorhandenen
Papierakten ersetzen muss. Wie dies aber umgesetzt
werden sollte und welche Voraussetzungen hierfür geschaffen werden mussten, war nun zu klären.
Treffen der Projektgruppe E-Akte im Jobcenter Ostalbkreis
Besuchsfahrten in die Jobcenter Düren und Fulda brachten aufschlussreiche Erkenntnisse darüber, wie andere
Jobcenter mit der Einführung der E-Akte umgegangen
sind und welche Hürden genommen werden mussten.
Da bei der Auswahl der Software die Komptabilität mit
dem im Jobcenter Ostalbkreis verwendeten Fachverfahren OPEN Prosoz im Vordergrund stand, erfolgte recht
frühzeitig im Projektverlauf eine freihändige Vergabe an
den Softwareanbieter Optimal Systems. Aus anderen
Geschäftsbereichen konnte der Geschäftsbereich Information und Kommunikation auf langjährige Zusammenarbeit mit Optimal Systems zurückgreifen.
Eine Unterarbeitsgruppe, bestehend aus Praktikern des
Jobcenters Ostalbkreis, hatte nun die Aufgabe, dem bis
dahin entstandenen „Konstrukt E-Akte“, Leben einzuhauchen. So wurde ein Verschlagwortungskatalog für jedes
abzulegende Dokument entwickelt, neue Arbeitsabläufe
diskutiert und angepasst, eine mehrseitige Fachanweisung als Hilfestellung in der täglichen Arbeit erstellt und
Multiplikatoren für jeden Standort des Jobcenters ausgebildet. Die Aufgabe der Multiplikatoren lag darin,
alle Mitarbeiter an den jeweiligen Standorten für die
Nutzung der E-Akte zu schulen und sowohl in der Testphase, als auch in der Einführungsphase zu begleiten.
Sie sind auch nach der Einführung noch wichtiges Bindeglied zwischen den Mitarbeitern und der übergeordneten Projektgruppe (welche in der Regel aus Führungskräften besteht). Sie geben Tipps und Informationen
an Mitarbeiter weiter und transportieren Fragen und
Probleme zur Projektgruppe.
Ein ebenso großer und nicht zu unterschätzender Part
ist die Einbindung der gesamten Mitarbeiterschaft in
das Projekt. Alle Kolleginnen und Kollegen des Jobcenters Ostalbkreis wurden bereits am 16.10.2012 zu einer
Dienstbesprechung in den großen Sitzungssaal des Landratsamtes eingeladen und über den aktuellen Stand zur
Einführung der E-Akte informiert.
Auch rückten immer wieder ausführliche E-Mails der
Projekt- oder Geschäftsleitung das Thema E-Akte mit
einzelnen Themen bzw. aktuellen Schwerpunkten in den
Fokus der Mitarbeiter.
Vorteile der E-Akte
Nachteile der E-Akte
– Platzersparnis
Seit Einführung der E-Akte kommen keine weiteren
Papierakten dazu.
– Kostenersparnis
Räumlichkeiten und Sachmittel.
– Zeitersparnis
Schnellerer Zugriff auf kompletten Vorgang aus verschiedenen Bereichen und Standorten.
– Transparenz im eigenen Haus
Einheitliche Aktenführung durch Verschlagwortung.
– Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten
Ausübung Dienst- und Fachaufsicht, Steuerung bei
Vertretungssituationen.
– Erhöhung der Kundenzufriedenheit
Sofortiger Zugriff auf die Akte, Auskunft kann
schneller erfolgen.
– Flexibler Personaleinsatz
Jobsharing, Heimarbeit.
– Anschaffungskosten für neue Hardware
2. Bildschirm + Multifunktionsgeräte.
– Pflege und Wartung
eines weiteren, zusätzlichen Betriebssystems
(Optimal Systems).
– Hohe Augenbelastung
durch vermehrte Bildschirmarbeit.
– Hoher Zeitaufwand
für die Einführung, insbesondere der am Projekt
direkt beteiligten Mitarbeiter.
– Akzeptanz
Weitreichende Umstellung in der täglichen Arbeit
der Mitarbeiter.
– Anpassungen der Ablauforganisation
werden notwendig, Schnittstellen müssen neu definiert werden.
Die „heiße Phase“ der Beteiligung der Mitarbeiterschaft
entstand gegen Ende des Projekts, als alle Mitarbeiter
die Möglichkeit hatten in einer Testversion von Optimal
Systems die Nutzung der E-Akte im Zusammenspiel mit
OPEN Prosoz zu üben. Parallel konnten während der
Testphase entstandene Fragen in einen Fragekatalog
eingetragen werden. Dieser wurde regelmäßig durch
Projektgruppenmitglieder für das gesamte Jobcenter
beantwortet.
So entstand bei der Einführung der E-Akte ein Zusammenspiel von organisatorisch übergeordneten Elementen,
technischen Umsetzungen und der Einbringung viel
Wissens aus der Sachbearbeiterbasis.
Nur durch diese Man-Power und dem großen Einsatz
aller beteiligten Mitarbeiter konnte ein derart umfangreiches Projekt in so kurzer Zeit erfolgreich umgesetzt
werden.
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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19
Organisation und Personal
Finanzen
Büro vor der Einführung
Büro nach Einführung der E-Akte
Die E-Akte ist da. Ein Erfolg?
Bereits jetzt können erste Effektivitätsgewinne in der
Schnittstellenarbeit verzeichnet werden. Das Programm
Optimal Systems ist einfach zu bedienen und selbst erklärend. Akteneinsicht in der Zusammenarbeit zwischen
den Abteilungen gehört zwischenzeitlich zur alltäglichen
Routine. Zentrale Dienste, wie die Widerspruchstelle, die
Abteilungen Unterhalt oder Ordnungswidrigkeiten haben
kurze Zugriffszeiten auf Dokumente und Schriftstücke.
Virtuelle Druckwege verkürzen daneben den Postweg
und sparen Papier und Laufwege.
Am 21.10.2013 war es dann so weit. Die E-Akte wurde
implementiert. Seit diesem Stichtag werden nun jedes
kundenbezogene Poststück und Dokument, wie auch
Leistungsbescheide eingescannt und in der E-Akte gespeichert. Jedes dieser Dokumente wird nach der bestehenden Verschlagwortung abgelegt und ist so jederzeit
über verschiedene Suchfunktionen wiederzufinden.
Viele Mitarbeiter und auch Führungskräfte standen der
Einführung der E-Akte kritisch gegenüber. Auch heute,
rund ein halbes Jahr nach Einführung, sind noch nicht
alle Komponenten des Programms sowie der dazugehörigen Hardware in dem Maß funktionsfähig, wie es
sich die Mitarbeiter und die Projektgruppe vorstellen.
Das Scannen der täglichen Post wird von vielen Mitarbeitern als zeitintensiv und belastend empfunden. Um
so wichtiger werden die nächsten Schritte der Projektgruppe E-Akte sein, die Hardwareproblematiken in Zusammenarbeit mit Hersteller und IuK zu lösen sowie die
Einführung einer zentralen Scanstelle zu prüfen.
Viele Mitarbeiter geben an, sich vor der Einführung
eines neuen EDV-Programmes regelrecht gefürchtet zu
haben. Umso positiver ist die Rückmeldung jetzt, da die
Einführung und die eigene Einarbeitung richtig gut gelungen sind. Jeden Tag werden aufs neue Tipps und
Tricks entdeckt und ausgetauscht, die ein noch effektiveres Arbeiten in der E-Akte möglich machen. Mit einigen Nacharbeiten an der Hardware und dem Programm
können wir am Ende des Jahres 2014 – rund ein Jahr
nach Einführung – sicher eine durchweg positive Bilanz
ziehen und die Einführung der E-Akte beim Jobcenter
Ostalbkreis als Erfolg verbuchen.
– 15,2 % der allgemeinen Verwaltungskosten
– Kosten des Bildungs- und Teilhabepakets abzüglich
der Bundesbeteiligung
– Einmalige Hilfen – Erstausstattung Wohnung /
Kleidung
– Kommunale Förderung im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms
4.1
Haushalt Jobcenter Ostalbkreis
Der Haushalt des Jobcenters Ostalbkreis wird durch
Bundes-, Landes- sowie durch kommunale Mittel des
Landkreises finanziert. Mit dem Übergang von der
„gemeinsamen Einrichtung“ zur „Optionskommune“ mit
alleiniger Trägerschaft des Landkreises Ostalbkreis zum
01.01.2012 wurde dieser auch für die Finanzabwicklung des
Jobcenters zuständig. Bund und Land erstatten dabei ihren Anteil an den tatsächlich ausgezahlten Leistungen.
Größter Kostenträger des Jobcenters Ostalbkreis ist der
Bund, welcher im Jahr 2013 insgesamt 76,5 % der Kosten
trug.
Kostenträger Bund
– Arbeitslosengeld II
– Eingliederungsleistungen – Arbeitsmarktprogramm
– 84,8 % der allgemeinen Verwaltungskosten
– 38,1 % der laufenden Kosten der Unterkunft und
Heizung (darin enthalten: Bundesbeteiligung am
Bildungs- und Teilhabepaket)
– Verwaltungskosten im Rahmen des
Sonderprogramms „Perspektive 50plus“
Ein Anteil von 3,4 % der Gesamtkosten 2013 des Jobcenters wurde vom Land Baden-Württemberg getragen.
Zahlen, Daten, Fakten
Erste Sitzung der Arbeitsgruppe E-Akte
Einführung der E-Akte im Jobcenter Ostalbkreis
26.07.2012
21.10.2013
Zum Stand August 2012 hatte das Jobcenter insgesamt
dies entspricht ungefähr
39.880 Aktenbände (seit 01.01.2005) angelegt,
8,5 Mio. Blatt Papier und 1.500 laufende Meter Akten
Hardwarebeschaffung
320 24-Zoll Monitore
105 Multifunktionsgeräte
Kosten Hardwarebeschaffung
165.000 Euro
Kosten System Optimal Systems (OS)
122.269 Euro
3 Tage nach Einführung waren bereits
2.788 Akten und 5.579 Dokumente in OS erfasst
4.
Kostenträger Land
– Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und
Heizung durch Weitergabe der Wohngeldentlastung
– Pauschaler Zuschuss je Arbeitsplatz zur kommunalen
Förderung im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms
– Pauschaler Zuschuss je Arbeitsplatz zu den Betreuungskosten im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms
Der Landkreis finanzierte den restlichen Anteil an den
Gesamtkosten 2013, welcher prozentual 20,1 % betrug.
Kostenträger Landkreis
– Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) abzüglich der Beteiligung von Bund und Land
Durch die unterschiedlichen Kostenträger weist die
Rechnungslegung des Jobcenters die Besonderheit auf,
dass verschiedene Buchführungssysteme und unterschiedliche Regelungen zur Haushaltsführung vorliegen.
Die Abrechnung mit dem Bund und dem Land erfolgt
auf Grundlage der durch die Kameralistik ermittelten
Zahlen. In dieser Finanzrechnung werden nur die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt.
In der beim Landkreis 2012 eingeführten doppischen
Buchführung sind Aufwand und Ertrag die entsprechenden Richtgrößen. Man spricht hier von der Ergebnisrechnung. Hier werden beispielsweise auch noch nicht
realisierte Forderungen als Ertrag verbucht, die in der
Abrechnung mit Bund und Land nicht berücksichtigt werden können.
Nachfolgend werden bei den Leistungen, die zum größten Teil vom Bund oder Land getragen werden (Verwaltungsbudget, Eingliederungsbudget, Landesarbeitsmarktprogramm und Arbeitslosengeld) die tatsächlichen
Netto-Ist-Ausgaben dargestellt und mit den tatsächlichen Netto-Ist-Ausgaben aus dem Vorjahr verglichen.
Die Ergebnisse der Leistungen, die hauptsächlich vom
Landkreis getragen werden (Kosten für Unterkunft und
Heizung, Einmalige Hilfen, Bildung und Teilhabe), beruhen auf den in der Ergebnisrechnung ermittelten Werten.
Da die Schlussrechnungen des Landkreises für die Verrechnung der „Internen Leistungen“ bei Redaktionsschluss noch nicht erstellt werden konnten, handelt es
sich um vorläufige Rechnungsergebniszahlen.
Beim Vergleich mit den Zahlen für 2012 muss beachtet
werden, dass beim Arbeitslosengeld II sowie bei den
Kosten für Unterkunft und Heizung nicht alle Auszahlungen durch das Jobcenter durchgeführt wurden. Die
Monatszahlungen für Regelbedarf und KdU Januar 2012
wurden wenige Tage vor dem Übergang von der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen und tauchen daher
in der Rechnungslegung der Optionskommune nicht auf.
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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21
Finanzen
Budget
2013
Kostenträger
Verwaltungsbudget
Bund
Landkreis (KFA)
Land BW
aktive Leistungen
(Eingliederungsbudget –
Arbeitsmarktprogramm)
Bund (100 %)
Landesarbeitsmarktprogramm
Landkreis
Land BW
passive Leistungen
(Alg II – Arbeitslosengeld II)
Bund (100 %)
passive Leistungen
(KdU – Kosten für Unterkunft
und Heizung)
Bund
Landkreis
Land BW
8.179.400,00 €
1.458.400,00 €
66.900,00 €
17.000,00 €
75.900,00 €
7.580.400,00 €
10.354.100,00 €
2.036.200,00 €
passive Leistungen
Einmalige Hilfen – Erstausstattung Landkreis (100 %)
passive Leistungen
(BuT – Bildung und Teilhabe
ohne Schulsozialarbeit)
Landkreis
(Bundesanteil in
KdU-Beteiligung enthalten)
2012
Vergleich
2013/2012
9.704.700,00 €
9.721.200,00 €
– 16.500,00 €
3.727.500,00 €
4.003.900,00 €
– 276.400,00 €
92.900,00 €
29.821.600,00 € 28.010.600,00 €
1.811.000,00 €
5.1
19.970.700,00 € 18.937.400,00 €
1.033.300,00 €
Übersicht der Ausgaben für Eingliederungsmaßnahmen
in 2013
526.800,00 €
503.100,00 €
23.700,00 €
471.100,00 €
138.500,00 €
Anbindung an das Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesen des
Bundes (HKR-Verfahren)
Der größte Kostenträger des Jobcenters Ostalbkreis ist
der Bund, welcher folgende Leistungen finanziert:
– Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Beträge zur Sozialversicherung
– Eingliederungsleistungen im Rahmen des Eingliederungsbudgets
– Verwaltungskosten zu 84,8 % im Rahmen der Verwaltungskostenzuteilung
– Leistungen im Rahmen des Sonderprojekts 50plus
Außerdem beteiligt sich der Bund an den Kosten der
Unterkunft sowie an den Kosten für das Bildungs- und
Teilhabepaket. Die Abrechnung erfolgt dabei über das
Regierungspräsidium Stuttgart. Die Ausgaben der anderen oben genannten Leistungen des Jobcenters werden monatlich an das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) gemeldet.
Bis Ende 2013 erfolgte der Abruf der Bundesmittel zunächst über das BMAS, welches dann die Auszahlung
der Mittel über die Bundeskasse Weiden an das Jobcenter veranlasste. Dieser indirekte Abruf hatte zur Folge,
dass die Auszahlung mehrere Werktage in Anspruch
nahm. Außerdem wurden bis zur jeweiligen Jahresschlussrechnung unterjährig nur 99 % der Ausgaben für
das Arbeitslosengeld II und 80 % der Ausgaben für
Verwaltung und Eingliederungszahlungen erstattet. Bei
der monatlichen Meldung wurden sowohl die Meldeformulare als auch die Buchungsbelege per E-Mail an
das BMAS versandt.
Eingliederungsbudget
% Anteil an
Gesamtausgaben
Maßnahmen
609.600,00 €
5.
92.900,00 €
Vorläufiges Rechnungsergebnis
4.2
Markt und Integration
I.
Vermittlung, Aktivierung, berufliche Eingliederung
32 %
1.203.992,40 €
II.
Qualifizierung
13 %
475.502,48 €
10 %
378.035,80 €
IV. Spezielle Maßnahmen für Jüngere
7%
243.303,88 €
V.
4%
155.710,16 €
13 %
478.510,35 €
VII. Freie Förderung (§ 16f SGB II)
0%
3.460,86 €
Sonderprogramm 50plus
9%
343.832,25 €
12 %
445.109,62 €
100 %
3.727.457,80 €
III. Beschäftigung begleitende Maßnahmen
Im November 2013 wurde nun eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMAS und dem Ostalbkreis unterzeichnet, die die Zusammenarbeit neu regelte. Dabei
verpflichtete sich das Jobcenter zu jährlichen Berichten
über die Eingliederungsbemühungen, den Umfang des
Personals sowie die Finanzkontrolle durch ein Verwaltungs- und Kontrollsystem.
Leistungen für Menschen mit Behinderung
VI. Beschäftigung schaffende Maßnahmen
unbefristeter Beschäftigungszuschuss
Im Gegenzug wurde zum einen das bisherige Meldeverfahren durch eine einfachere webbasierte Meldung,
bei der auf die einzelnen Buchungsbelege verzichtet
wird, abgelöst, zum anderen können die Bundesmittel
direkt bei der Bundeskasse Weiden abgerufen werden.
Die Auszahlung erfolgt dabei über Nacht, so dass bereits am Folgetag des Abrufens der Geldeingang auf
dem Konto des Jobcenters zu verzeichnen ist.
Der direkte Abruf wird durch die Anbindung des Jobcenters an das automatisierte Verfahren für das Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) ermöglicht. Für einzelne Mitarbeiter des Finanzteams wurde dazu der Zugriff auf die entsprechenden
Konten des Bundes eingerichtet. Eine Schulung der
Mitarbeiter erfolgte Anfang Dezember 2013 bei der
Bundeskasse in Weiden i. d. Oberpfalz. Durch die Anbindung an das HKR-Verfahren und der damit verbundenen schnellen Auszahlung der Bundesmittel auf
das Konto des Jobcenters ist ein taggenauer, bedarfsgerechter Abruf in voller Höhe möglich geworden.
Gesamtausgaben
Gesamtausgaben
0%
12 %
32 %
9%
13 %
4%
13 %
7%
10 %
Verteilung der Eingliederungsleistungen 2013
A7
I.
Vermittlung, Aktivierung,
berufliche Eingliederung
VI. Beschäftigung schaffende
Maßnahmen
II.
Qualifizierung
VII. Freie Förderung
(§ 16f SGB II)
III. Beschäftigung begleitende
Leistungen
IV. Spezielle Maßnahmen
für Jüngere
V.
Leistungen für Menschen
mit Behinderung
Sonderprogramm 50 plus
unbefristeter Beschäftigungszuschuss
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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23
Markt und Integration
schnell einen Anschlussarbeitsplatz, der die Leistungsgewährung überflüssig macht.
5.2
A8
– Neukunden
Wer nach über sechsmonatiger Unterbrechung des
Leistungsbezugs einen Neuantrag stellt, aber nicht
Sofortkunde ist, bekommt innerhalb einer Woche
einen Termin bei seinem Arbeitsvermittler. Hier steht
oft nicht die schnelle Vermittlung im Vordergrund,
sondern es müssen meist andere Hemmnisse beseitigt werden.
Deshalb ist es in der Regel hilfreich, wenn sich
Arbeitsvermittler und Kunde ausführlicher auf das
Gespräch vorbereiten können.
Aktivierungen und Integrationen
Aktivierungen und Integrationen 2013
Marktnahe Kunden
23,5 %
Vermittlungen in
sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung 2013
Maßnahmen
Beschäftigung
2. Arbeitsmarkt
Förderung
beim Arbeitgeber
Summe
Plätze
1.927
Aktivierung
bei Trägern
Qualifizierungen
ESFProjekte
LAMP Teilzeitausbildung
339
183
166
25
AGH-Plätze
BEZ
Bürgerarbeit
LAMP AktivPassiv-Tausch
141
30
35
24
Summe
Teilnehmer
713
1.052
230
738
Durch schnelle Vermittlungsbemühungen bei Sofortkunden und „Zeit lassen“ für Kunden, die nicht sofort zur
Vermittlung anstehen, können begrenzte Beratungsressourcen nun zielgerichteter eingesetzt werden.
Ab August 2013 wurden die Profillagen der Kunden im
SGB II-Bezug überarbeitet. Das bis dahin angewandte
„4-Phasen-Modell“ der Agentur für Arbeit wurde zunehmend als zu wenig differenziert und einschränkend in
der Integrationsarbeit mit den Kunden empfunden. Die
Profillagen werden nach einem ausführlichen Erstgespräch und Anamnese mit den Kunden festgelegt und
laufend auf Aktualität überprüft.
Durch diesen dynamischen Prozess wird gewährleistet,
dass Änderungen der persönlichen und beruflichen
Situation jederzeit wiedergespiegelt und Eingliederungsstrategien entsprechend angepasst werden können.
Mit der Neuausrichtung wurden insbesondere folgende
Ziele verfolgt:
– Eine noch individuellere Kundenbetreuung trotz
hoher Betreuungsschlüssel.
– Ein effektiver und effizienter Ressourceneinsatz
(Personal, aktive Arbeitsmarktdienstleistungen,
Arbeitsmarktprogramm).
– Die Anwendung von sinnvollen Kontaktdichten
zwischen Integrationsfachkraft und Kunden.
– Transparenz über besondere Zielgruppen und die
Anwendung von zielorientierten Eingliederungsstrategien.
Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Eingliederungszuschuss
Betriebspraktika
Einstiegsqualifizierung
113
68
20
LAMP = Landesarbeitsmarktprogramm
5.3
Marktferne Kunden
76,5 %
– Bestandskunden
Bei Vorsprachen von Bestandskunden wird das
Anliegen, wenn möglich, schon abschließend an
der Informationstheke erledigt.
Wenn das nicht möglich ist, erhält der Arbeitsvermittler darüber eine Information.
Er kann dann das Anliegen mit dem Kunden durch
einen Rückruf oder wenn notwendig, durch eine
terminierte Beratung erledigen.
Neue Profillagen im Jobcenter Ostalbkreis
Arbeitsvermittlung und
Fallmanagement
Profillage
Summe gesamt
201
201
1.144
1.991
Neukundenprozess in der Arbeitsvermittlung
Durch die Neuausrichtung des Zugangsprozesses und
Differenzierung der Kunden sollte eine Verbesserung des
Ablaufs erreicht werden. Für drei bestimmte Kundengruppen wurden passgenaue Vorgehensweisen definiert:
Bis Mitte 2013 wurden alle Neuantragsteller nach Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und Bestandskunden mit Beratungsanliegen undifferenziert zu
einem Beratungsgespräch bei ihrem Arbeitsvermittler
eingeladen. Dies konnte in Vertretungszeiten bis zu zwei
Wochen dauern.
Diese Zeitspanne war für motivierte marktnahe Kunden
zu lang.
– Sofortkunden
Wer aus Arbeit, Ausbildung oder Schulausbildung
kommt, wird noch am Tag der Antragstellung beraten. Diese oft sehr motivierten Kunden erhalten so
ohne Wartezeit Stellenangebote für einen Anschlussarbeitsplatz. Dafür halten die Integrationsfachkräfte
täglich ein festes Zeitfenster vor.
Im günstigsten Fall finden Kunden auf diese Weise
Zielgruppe
Zielbeschreibung,
Eingliederungsstrategie
Typische Beratungsleistungen
der Arbeitsvermittlung und des
Fallmanagements
A
Marktnähere Kunden ohne Vermittlungshemmnisse (auch Ergänzer mit
Mini-Job)
Direkte Integration in den ersten
Arbeitsmarkt
Entwicklung einer Bewerbungsstrategie
Förderung der Eigenbemühungen
Einschaltung des Firmenkundenservice
(FKS)
Passgenaue und kontinuierliche Stellenvorschläge
Bewerberorientierte Stellenakquise
B
Kunden mit Integrationsperspektiven
und leichteren Vermittlungshemmnissen (Qualifizierungsbedarf, Motivation)
Indirekte Integration in den ersten
Arbeitsmarkt
Hohe Kontaktdichte
Klärung von sozialen und beruflichen
Kompetenzen und der Motivation
Klärung des Qualifizierungspotenzials
Förderung der Eigenbemühungen
Einschaltung des Firmenkundenservice
(FKS)
Passgenaue und kontinuierliche Stellenvorschläge
Bewerberorientierte Stellenakquise
Fortsetzung auf Seite 24 >
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Markt und Integration
Profillagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Fortsetzung)
Profillage
C
Zielgruppe
Zielbeschreibung,
Eingliederungsstrategie
Perspektive 50plus
(Kundengruppe über 50 Jahre):
Direkte und indirekte Integration in
den ersten Arbeitsmarkt
– Marktnähere Kunden ohne Vermittlungshemmnisse (auch Ergänzer
mit Mini-Job)
– Kunden mit Integrationsperspektiven und leichteren Vermittlungshemmnissen (Qualifizierungsbedarf,
Motivation)
D
E
F
Kunden mit schweren Vermittlungshemmnissen
Abbau der Vermittlungshemmnisse
und persönliche Stabilisierung steht
im Vordergrund
Arbeitsmarktintegration wird erst
mittel- bis langfristig angestrebt
Spezialisierte Integrationsfachkräfte
Entwicklung einer Bewerbungsstrategie
Förderung der Eigenbemühungen
Einschaltung des Firmenkundenservice
(FKS)
Passgenaue und kontinuierliche Stellenvorschläge
Bewerberorientierte Stellenakquise
Hohe Kontaktdichte
Klärung von sozialen und beruflichen
Kompetenzen und der Motivation
Klärung des Qualifizierungspotenzials
In der Regel Fallmanagement mit intensiver Kontaktdichte (bis zu 3 Jahren)
Auf- und Ausbau eines Unterstützungsnetzwerkes
Aufsuchende Integrationsarbeit
Unterstützung bei sozialen Problemlagen und Krisen
Planung vorbereitender Eingliederungsaktivitäten
Laufende Hilfeplanung und Fortschreibung
Kunden mit nicht abbaubaren Vermittlungshemmnissen wie dauerhafte
gesundheitliche Einschränkungen
und/oder Lernbehinderung, aber
hoher Motivation
Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist auch längerfristig unwahrscheinlich
Integration in (dauerhaft) geförderte
Arbeitsverhältnisse wird angestrebt
Bewerberorientierte Akquise von
geförderten Arbeitsverhältnissen
Kunden, die kurz- oder mittelfristig
keine Integrationsperspektiven
haben:
Berufliche Integration wird erst nach
der Zeit der Nichtaktivierung angestrebt.
Halbjährliche Beratung und Betreuungsangebote in Gruppen
Einzelberatung auf eigenen Wunsch
Kunden, die langfristig keine Integrationsperspektiven haben:
– Kunden, die über einen längeren
Zeitraum hinweg jegliche Hilfe
und Unterstützung verweigern
– Personen, die mehr als 3 Jahre
erfolglos im Fallmanagement betreut wurden
– Suchtkranke, bei denen eine
Krankheitseinsicht nicht hergestellt
werden kann
– Über 58 jährige mit schweren Vermittlungshemmnissen, die nicht
zum Personenkreis 50plus gehören
– §53a SGB II bzw. § 428 SGB III
Fälle
Kunden, die laufend Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen, ab
einer nahtlosen Arbeitsunfähigkeit
von 6 Monaten
Prüfung der Erwerbsfähigkeit
Bei Ablehnung von SGB XII/Rente
langfristig materielle Grundsicherung
Jährliche Kontaktdichte zur Abfrage
von Veränderungen
I
Integrierte Kunden, die mindestens 15
Stunden/Woche sozialversicherungspflichtig oder selbständig tätig sind
Intensität der Betreuung ist davon
abhängig, ob realistische Chancen
zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit (z.B. durch Erhöhung der Arbeitszeit, Beendigung der Selbständigkeit
etc.) vorliegen
Kontaktdichte und Angebote sind
abhängig von der Einschätzung der
Integrationsfachkraft
Typische Beratungsleistungen
der Arbeitsvermittlung und des
Fallmanagements
Von den knapp 7.000 erwerbsfähigen Leistungsempfängern sind nach Einschätzungen der Integrationsfachkräfte
des Jobcenters ca. 21 % der Kunden den Profillagen A
bis C zuzuordnen. Dies sind Kunden, bei denen eine
Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt innerhalb
eines Jahres wahrscheinlich ist. Hier setzt besonders die
Arbeit des Firmenkundenservice (FKS) und des Projekts
Silverstars – 50plus an.
Rund 21 % der Kunden werden in der Profillage D eingeschätzt und benötigen vor der Integration in Arbeit
umfassende Unterstützung durch unsere Fallmanagerinnen und Fallmanager. Qualifizierte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit einer Zusatzausbildung und Zerti-
fizierung im Care- und Case Management betreuen
und beraten diese Kunden im Rahmen eines niedrigen
Betreuungsschlüssels mit dem Ziel, Integrationsfortschritte
zu erreichen.
In den Profillagen E bis H sind die Chancen auf eine
Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt mittel- bis
langfristig, bei manchen sogar dauerhaft, eher gering
einzuschätzen. Dies sind ca. 44 % der Kunden.
In der Profillage I werden rund 950 Kunden (ca. 14 %)
betreut, die bereits sozialversicherungspflichtig oder
selbständig in den Arbeitsmarkt integriert sind, aber
weiterhin Leistungen erhalten.
Profillagen der SGB II Kunden im Ostalbkreis im Detail
I 951
– Erziehende, die eine Erziehungszeit von 3 Jahren in Anspruch
nehmen wollen
– Pflegende
– (Fälle nach § 10 SGB II bis zum
Ende der Nichtaktivierung)
G
H
Vorübergehend oder auch langfristig
materielle Grundsicherung
Abschlussgespräch mit dem Angebot
auf eigenen Wunsch wieder in die
intensivere Beratung und Betreuung
zurückzukehren
Jährliche Kontaktdichte zur Abfrage
von Veränderungen
I
14 %
A–C
21 %
integrierte Kunden,
Aufstocker, die über
15 Std./Woche
arbeiten
marktnähere Kunden
mit Integrationsperspektiven
Integrierte
14 %
A 105
Marktkunden
2%
H 377
dauerhaft
Erkrankte
5%
A9
B 1.069
Leichte Hemmnisse
16 %
C 271
50plus
4%
E–H
44 %
D
21 %
Kunden, die vorübergehend oder dauerhaft
nicht integriert werden
können
Kunden mit
schweren aber
abbaubaren
Vermittlungshemmnissen
G 889
keine Perspektiven
13 %
D 1.425
Fallmanagement
21 %
F 1.323
Profilgruppen der SGB II Kunden im Ostalbkreis
A 10
aktuell nicht
aktivierbar
19 %
E 442
Hemmnisse nicht
abbaubar
6%
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
26
27
Markt und Integration
Projekt „Intensivbetreuung“
Einem nach wie vor aufnahmefähigen Arbeitsmarkt stehen nur noch in sehr begrenztem Umfang marktnahe
SGB II-Empfänger gegenüber. Deshalb müssen die Potenziale der arbeitslosen Kunden weiter erkundet und
ausgeschöpft werden. Um Integrationschancen zu verbessern, sind eine intensivere Betreuung und eine erhöhte Kontaktdichte sinnvoll und zielführend.
genbemühungen führt. Ein weiterer positiver Nebeneffekt der Aktion besteht darin, dass durch den engeren Kontakt immer wieder bisher nicht erkannte Vermittlungshemmnisse zutage treten, die dann (z. B. durch
Fallmanagement) bearbeitet werden können.
Fallmanagerinnen und Fallmanager zertifiziert nach den
Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Care und Case
Management
Im Jobcenter Ostalbkreis wurde ab 01.09.13 das Projekt
„Intensivbetreuung“ gestartet. Jede/r Arbeitsvermittler/in
identifiziert mindestens 15 potenzielle Bewerber/innen,
die für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt geeignet sind. Mit diesen Bewerber/innen findet einmal
pro Woche ein Kontakt statt, in der Regel persönlich,
telefonisch oder im Rahmen von Gruppengesprächen.
Im vergangen Jahr haben insgesamt 12 Mitarbeiter/
innen ihre Qualifizierung zur/zum zertifizierten Fallmanagerin/Fallmanager (Case Manager/Case Managerin)
nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Care
und Case Management (DGCC) erfolgreich abgeschlossen. Die Zertifizierung gilt als formaler Nachweis von erlangter hoher Fachlichkeit und Kompetenz.
Mindestens einmal pro Woche erhalten die Bewerber/
innen Vermittlungsvorschläge. Die Arbeitsvermittler/innen
stimmen sich mit dem Firmenkundenservice hierüber ab.
Die Vermittlungsvorschläge werden zeitnah, spätestens
in der Folgewoche, nachgehalten.
Mit Einführung des SGB II wurde 2005 das beschäftigungsorientierte Fallmanagement nach Vorbildern aus
dem Sozial- und Gesundheitswesen konzipiert, um Personen mit multiplen Problemlagen in einem intensiven
Beratungsprozess zu Integrationsfortschritten und damit
zur Rückkehr in eine Beschäftigung zu verhelfen.
Gesteuert und evaluiert wird das Projekt über Teilnehmerund Ergebnislisten.
Folgende Vorteile werden bei der Intensivbetreuung gesehen:
Aufgrund der unterschiedlichen Berufsausbildungen der
Teilnehmer/innen variierten der Inhalt und die Dauer
der umfangreichen und zeitintensiven Weiterbildungsmaßnahmen bis 2013.
Bei Problematiken wie zum Beispiel Sucht oder Schulden
agieren die Fallmanager/innen als Netzwerker und
arbeiten eng mit den entsprechenden Netzwerkpartnern
zusammen.
Die ausgebildeten Fachkräfte sind an allen Standorten
des Jobcenters vertreten. Sie können mit ihrem Fachwissen die Hilfebedürftigen noch zielgerichteter betreuen
und sie auf eine Tätigkeit im Arbeitsmarkt vorbereiten.
Dies bedeutete für das Jobcenter einen großen Aufwand, da das Spezialwissen bezüglich des Vergaberechts innerhalb des Jobcenters bisher nicht vorhanden
war. Ein Mitarbeiter aus dem Bereich Finanzen wurde
für diese Aufgabe geschult und konnte sich so das
notwendige Know-how aneignen.
Das komplette Vergabeverfahren wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Markt & Integration als Fachbereich
und dem Bereich Finanzen als Vergabestelle durchgeführt.
Planung der Maßnahmen
Die Mitarbeiter der einzelnen Teams im Bereich Markt
& Integration entwickelten auf Grundlage der Erfahrungen aus den Vorjahren und anhand der aktuellen
Kundenstruktur Maßnahmeinhalte, die in einer Maßnahmebeschreibung zusammengefasst wurden.
Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen
Im Jahr 2013 führte das Jobcenter Ostalbkreis zum ersten
Mal den Einkauf von Maßnahmen zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung selbst durch. Zu Zeiten der
gemeinsamen Einrichtung erledigte dies das Regionale
Einkaufszentrum der Arbeitsagentur, auf dessen Service
das Jobcenter als Optionskommune jedoch nicht mehr
zurückgreifen konnte.
Im Rahmen der Planung des Arbeitsmarktprogrammes
für 2014 wurden die einzelnen Maßnahmen besprochen
und dem Arbeitsmarktprogramm angepasst.
Das Mittelvolumen der geplanten Maßnahmen betrug
knapp 700.000 Euro. Die Vergabeordnung sieht nach
Art und Umfang dieses Maßnahmeeinkaufs eine öffentliche Ausschreibung vor.
Zeitplan 2013 für die öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen für das Jahr 2014
– Die Arbeitsvermittler/innen lernen die Kunden noch
besser kennen
– Eine hohe Aktivierung führt zu schnelleren Integrationen
– Service-Leistung insbesondere für motivierte Kunden
– Eine Verknüpfung mit dem Neukundenprozess ist
möglich. Kunden, die direkt aus Arbeit oder Ausbildung zu uns kommen (Sofortkunden), werden sogleich intensiv betreut.
Erste Erfahrungen zeigen, dass ein Teil der Kunden die
intensivere Betreuung gerne annimmt und als Hilfe sieht.
Andere empfinden dies als Druck, der aber auch zu
einer stärkeren Aktivierung vor allem im Bezug auf Ei-
genommen. Zum Abschluss musste jeder eine Abschlussarbeit bei der Führungsakademie der Bundesagentur
für Arbeit in Nürnberg einreichen.
Jun
Jul
A 11
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Planung/Erstellung und Abstimmung der Vergabeunterlagen
Veröffentlichung der Bekanntmachung
Seit 2008 haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
zum Teil schon mit der Aufgabe des beschäftigungsorientiertem Fallmanagement vertraut waren, berufsbegleitend an verschiedensten Qualifizierungsmodulen,
an Supervisionen und an Kollegialen Fallberatungen teil-
12.08.2013
Möglichkeit des Downloads der Vergabeunterlagen
bis 07.10.2013
Erstellung der Angebote und Angebotsabgabe
bis 07.10.2013, 12:00 Uhr
Wertung der Angebote
Zuschlagserteilung
Start der Leistungserbringung
bis 30.10.2013
04.11.2013
Jan 2014
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
28
29
Markt und Integration
(www.newsroom.ostalbkreis.de) wurden die Ausschreibungen für unsere Maßnahmen 2014 veröffentlicht. Zeitgleich erschien die Bekanntmachung auf www.bund.de.
Auf diesen Internetseiten standen den Interessenten die
Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung.
Dem Jobcenter Ostalbkreis ist die Wichtigkeit und das
Potenzial dieses Personenkreises vollkommen bewusst.
Es hat hierfür eigens ein spezielles 50plus-Team, bestehend aus 2 Projektvermittlern für die 4 Standorte (Aalen,
Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd), gebildet. Durch eine hohe Kontaktdichte und einer intensiven
Zusammenarbeit mit den Bildungs- und Beschäftigungsträgern konnten 2013 rund 100 Ältere in Arbeit integriert
werden.
Angebote
Die Interessenten hatten nun Zeit bis zum 07.10.2013 um
12:00 Uhr ihre Angebote abzugeben. Das Interesse der
Träger war sehr groß. Es gingen insgesamt dreiunddreißig Angebote für fünf Maßnahmen, aufgeteilt auf neun
Lose, ein. Am gleichen Tag erfolgten die Angebotsöffnung und die formelle Prüfung.
Erstellung der Vergabeunterlagen
Anhand der Maßnahmebeschreibungen wurden die
Vergabeunterlagen für jede einzelne Maßnahme erstellt. Die Vergabeunterlagen wurden in folgende Abschnitte unterteilt:
– Einführung
– Bewerbungsbedingungen
– Anforderungen an die Angebote
– Leistungsbeschreibung
– Vertrag
– Angebotsformulare
Veröffentlichung
Am 12.08.2013 war es dann soweit. Sowohl auf der Internetseite des Jobcenters (www.jobcenter.ostalbkreis.de)
als auch im Newsroom des Landratsamtes Ostalbkreis
5.4
Zielgruppen
Perspektive 50plus
Ausgewählte Integrationsfachkräfte der einzelnen Teams
des Bereichs Markt & Integration übernahmen die fachliche Wertung der Konzepte der eingereichten Angebote. Hierbei konnten sie sich ausschließlich auf die
fachliche Wertung konzentrieren, da die preisliche Wertung unabhängig davon durchgeführt wurde.
Zuschlag
Anfang November wurden die Träger über den Ausgang
des Vergabeverfahrens informiert. Dies erfolgte in Form
von einer schriftlichen Zuschlagserteilung oder einer
Absage. Dadurch hatten die erfolgreichen Träger genügend Zeit, den Start der Leistungserbringung am 01.01.
2014 vorzubereiten.
Auch 2013 blickt der Landkreis auf einen positiven Verlauf des Bundesprogramms „Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ zurück.
Regionaler Beschäftigungspakt
Dem Beschäftigungsbündnis „Silverstars“, dem landesweit größten Pakt mit aktuell 25 Grundsicherungsstellen
gehört das Jobcenter seit 2009 an.
Ausgeschriebene Maßnahmen § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III
Projektbezeichnung
Inhalt
Vermittlungsmaßnahme
Unterstützung bei der Arbeitssuche und Stärkung der Motivation zur beruflichen und
somit sozialen Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Steuerung und
Flankierung des Integrationsprozesses durch Coaching; Vermittlung in Praktika.
Frauenprojekt
Herstellung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit zur beruflichen und damit sozialen
Eingliederung von Frauen durch eine umfassende personale Unterstützung, Steuerung
und Flankierung des Integrationsprozesses. Ziel ist die Aufnahme einer nachhaltigen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Sportprojekt U25
Jugendliche Leistungsempfänger unter 25 Jahren (U25), ohne Perspektiven und Antrieb,
ohne soziale Kontakte, Tagesstruktur und berufliche Orientierung, sollen durch das
Medium „Sport“ und Projektarbeit ihre vorhandenen Kompetenzen aktivieren, ihre eigenen Grenzen erkennen, soziale Kompetenzen erlangen und die Leistungsbereitschaft
zur nachhaltigen Zielverfolgung stärken, um an den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt
herangeführt werden zu können.
AKTIV U25
Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit
suchen.
50plus Maßnahme
Teilnehmer/-innen am Bundesprojekt 50plus werden in der Maßnahme ganzheitlich in
ihrer beruflichen Integration unterstützt. Themen wie Stärkung des Selbstwertgefühls,
Gesundheitsvorsorge, gesunde Ernährung, wirtschaftliche Haushaltsführung sowie abwechslungsreiche Sportangebote gehören zu den Schwerpunkten des Projekts.
„Perspektive 50plus“, das in allen Bundesländern vertreten ist, verfolgt das Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit
und Beschäftigungschancen älterer Menschen zu verbessern. Perspektive 50plus ist ein erfolgreiches Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Zur Unterstützung der beiden Projektvermittler wurde für
die Standorte Aalen und Schwäbisch Gmünd eigens
eine spezielle Maßnahme „Silverstars 50plus“ konzipiert.
Den Zuschlag erhielt im Jahre 2013 für den Standort
Aalen die „ajo e.V“. (Aktion Jugendberufshilfe im Ostalbkreis) und für den Standort Schwäbisch Gmünd das
BVW Ruppertshofen (Berufsvorbereitungswerk). Beide
Bildungsträger sind anerkannte Sozialdienstleister und
arbeiten eng mit Arbeitgebern, den Akteuren der Sozialund Arbeitsmarktpolitik und Netzwerkpartnern zusammen. Mit ihren Angeboten und der Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement tragen sie zur Überwindung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit
und zur Lösung gesellschaftlicher Probleme bei.
Die zugewiesenen Klienten werden nach einer intensiven Orientierungs- und Profilingphase bei der Jobsuche
und bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen unterstützt.
Zusätzlich sind Maßnahmen zur Förderung einer gesunden und aktiven Lebensführung sowie die Erweiterung
der sozialen Kompetenzen und eine sozialintegrative
Unterstützung fester Bestandteil des Konzepts. Durch
den Einsatz dieser Maßnahme wird eine sehr intensive
Betreuung der Kunden gewährleistet, was zu einem
spürbaren Anstieg der Integrationszahlen geführt hat.
Für die Zukunft will sich das Jobcenter mit weiteren
Arbeitsmarktakteuren vernetzen, um noch besser auf
die Besonderheiten des regionalen Arbeitsmarktes eingehen zu können. Ziel ist es, auch in Zukunft das Projekt
50plus mit großem Erfolg weiter zu führen.
Der Wert und das Potenzial älterer Menschen werden immer noch unterschätzt. So wird bei der Stellenbesetzung
meistens körperliche Fitness und eine schnellere Anpassungsfähigkeit Eigenschaften wie Loyalität, Motivation,
Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und (Lebens-)Erfahrung vorgezogen.
Perspektive 50plus ist angetreten, um Vorurteile gegen
ältere Arbeitnehmer abzubauen und ihnen mit Hilfe
einer intensiven Unterstützung und engen Zusammenarbeit zu einer nachhaltigen Integration auf dem Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft zu verhelfen.
Von links: Annika Köhn, Leiterin des AJO-Projektes, Marion Kranz (hat Dank
des Projektes wieder einen Job gefunden) und Christian Bechstein, Arbeitsvermittler im Projekt 50plus des Jobcenters Ostalbkreis.
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Markt und Integration
Von jedem der drei Projektpartner wurden Maßnahmenkataloge erstellt. Sie setzen insgesamt 12 Projektvermittler und -vermittlerinnen dafür ein und stellen ein Budget
von ca. 1.055.000 Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik
zur Verfügung. Die Gesamtinvestitionen betragen somit
rund 1.878.000 Euro.
Fachkräfteallianz Ostwürttemberg
In der Fachkräfteallianz Ostwürttemberg haben sich 19
Partner zusammengeschlossen. Die Eröffnungsveranstaltung fand am 04. Oktober 2012 statt. Das gemeinsame
Ziel ist die Sicherung der Fachkräftebasis der Arbeitgeber am Standort Ostwürttemberg. Das heißt, neben der
Erschließung von endogenen Potenzialen aus der Region muss Ostwürttemberg auch attraktiv für Beschäftigte von außerhalb werden. Die Aktivitäten werden von
Seiten der IHK Ostwürttemberg und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ostwürttemberg gemeinsam mit
den Unternehmen koordiniert.
Aktuell wurden 28 Projekte auf den Weg gebracht.
Als gemeinsame Projektidee wird von der Agentur für
Arbeit Aalen und den beiden Jobcentern Heidenheim
und Ostalbkreis die „Berufliche Integration Älterer in
Ostwürttemberg“ umgesetzt, da in Ostwürttemberg der
Anteil älterer Arbeitsloser über 50 Jahre mit 34,8 %
weitaus höher ist als in Baden-Württemberg mit 32,3 %
bzw. im Bund mit nur 31,5 %. Ältere haben ein höheres
Risiko, arbeitslos zu bleiben. So liegt die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit bei dieser Altersgruppe
bei 536 Tagen, bei den unter 50-Jährigen nur bei 288
Tagen. Die vergleichsweise geringen Chancen der Älteren, die Arbeitslosigkeit wieder zu beenden, wirken sich
auf deren Anteil an den Langzeitarbeitslosen aus. Der
Anteil der 50- bis 65-Jährigen unter den Langzeitarbeitslosen beträgt 50,6 %. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, wurde das gemeinsame Projekt konzipiert.
Da außerdem eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften
in bestimmten Branchen und Berufsgruppen (Handwerk,
Pflege, Dienstleistungen und der KMU-Betriebe im Zuliefererbereich der Kraftfahrzeugindustrie und im Maschinenbau) besteht, drängte sich geradezu die Nutzung
dieser vorhandenen Personalressourcen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 50 Jahren auf. Umso
mehr, da eine Potenzialanalyse ergab, dass ca. 1.100
marktnahe Menschen bei der Agentur für Arbeit und
den beiden Jobcentern Anfang 2013 arbeitslos gemeldet waren.
Das Jobcenter Ostalbkreis hat dafür zwei qualifizierte
Arbeitsvermittler angesetzt, die eine erhöhte Kontaktdichte zu den marktnahen Bewerbern über 50 Jahren
halten, sie intensiv betreuen und aktivieren. Darüber
hinaus kommen spezielle Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, u. a. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zum Einsatz.
Beratungs- und Angebotsmodell für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren
Priorität 1
Vermittlung in einen Ausbildungsplatz
Priorität 2
Angebot einer Maßnahme
Qualifizierung
Der Firmenkundenservice analysiert bei den gemeldeten Stellenangeboten die Einstellungsbereitschaft der
Unternehmen, sich auf ältere Arbeitnehmer einzulassen.
Er sensibilisiert die Arbeitgeber zum Handlungsfeld und
zu den Fördermöglichkeiten, betreibt bewerberorientierte Arbeitsvermittlung und identifiziert ständig neue
Betriebe, die bereit sind, das Potenzial der über 50Jährigen auszuschöpfen.
Als gemeinsames Ziel haben sich die drei Kooperationspartner vorgenommen, von April 2013 bis zum März
2014 insgesamt 782 Menschen in den 1. Arbeitsmarkt
zu integrieren. Bis zum Dezember 2013 konnten bereits
755 Integrationen gezählt werden.
Beratungsarbeit
Die Arbeit der Integrationsfachkräfte wird geleitet vom
Motto „Keiner darf im Übergang Schule und Beruf verloren gehen“ und gestaltet sich nach Prioritäten:
Priorität 1:
Priorität 2:
Priorität 3:
Vermittlung in einen Ausbildungsplatz
Maßnahmen für nicht ausbildungsreife
Jugendliche
Vermittlung in einen Arbeitsplatz
Die aktive Arbeitsförderung ist der wichtigste Baustein
in der Vermittlungsarbeit. Nach einem ausführlichen
Assessment durch die Integrationsfachkraft wird das
individuell passende Instrument der aktiven Arbeitsförderung angewendet.
Aktive Arbeitsförderung
Kommunale
Eingliederungsleistungen
Maßnahmen von
Netzwerkpartnern
– Außerbetriebliche
Ausbildung
– Berufsvorbereitende
Maßnahmen
– Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung
– Arbeitsgelegenheiten
– Berufliche Rehabilitation
– Aufsuchende Integrationsarbeit
– ...
–
–
–
–
–
–
–
–
Suchtberatung
Kinderbetreuung
Schuldnerberatung
Psychosoziale Beratung
Berufliche Schulen
ESF-Projekte
Jugendgerichtshilfe
...
Priorität 3
Vermittlung in einen Arbeitsplatz
Ziele
Team U25
Junge Menschen gehören seit Beginn des SGB II zur
wichtigsten Zielgruppe des Jobcenter Ostalbkreis. Das
Jobcenter hat sich zum Ziel gesetzt, dass jeder Jugendliche ein Angebot erhält und nicht untätig oder unversorgt ist. Dieses Ziel wird durch eine besonders hohe
Kontaktdichte von mindestens alle vier Wochen bei den
Integrationsfachkräften unterstützt.
A 12
–
–
–
–
Beratung mindestens im 4-Wochen-Rhythmus
Jeder Jugendliche erhält laufend Angebote
Kein Jugendlicher ist untätig/unversorgt
Kein Jugendlicher fällt durch „das Raster”
Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II Bezug
Insgesamt wurden 1.300 junge Menschen im Jobcenter
Ostalbkreis im Jahr 2013 betreut.
extra Vermittlungsstelle für Schüler in Schwäbisch Gmünd
geschaffen. Zwei Mitarbeiterinnen kümmern sich ausschließlich um Schüler und deren Direktvermittlung in
Ausbildung. Des Weiteren sind vier Arbeitsvermittler und
3 Fallmanager an den vier Standorten tätig.
Diese unterteilen sich in Schüler, junge Frauen und Männer, die Kinder unter 3 Jahren erziehen und Jugendliche,
die sich in einer Ausbildung (schulisch, betrieblich und
überbetrieblich) befinden. Jugendliche, die sich in einer
Einstiegsqualifizierung (EQ) oder in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden, werden ebenso
wie Arbeitssuchende betreut. Diese besuchen entweder
eine Maßnahme des Jobcenters, absolvieren ein freiwilliges soziales Jahr oder sind sozialversicherungspflichtig
beschäftigt. Einen der wichtigsten Teile der Arbeit im
U25 Team bildet der Personenkreis der arbeitslosen jungen Menschen.
Umstrukturierung im Team
Da die Integration in Ausbildung einen weiteren wichtigen Pfeiler der Integrationsarbeit bildet, wurde 2013 eine
Im Berichtsjahr 2013 ist es den Integrationsfachkräften
gelungen, alle ausbildungsplatzsuchenden jungen Menschen in einen Ausbildungs-, Studien- oder Schulplatz
zu integrieren.
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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33
Markt und Integration
auch Ausbildungsbetriebe wurden hier vom U25 Team
und dem Firmenkundenservice über die Fördermöglichkeiten und das Beratungsangebot des Jobcenters aus
erster Hand informiert.
Landesarbeitsmarktprogramm „Gute und sichere Arbeit“
Umsetzung im Ostalbkreis
Das Konzept “Gute und sichere Arbeit“ im Rahmen des
Landesarbeitsmarktprogramms Baden-Württemberg
umfasst fünf Bausteine für unterschiedliche Zielgruppen.
Alle fünf Bausteine werden im Ostalbkreis erfolgreich
umgesetzt.
Ausbildungsplatzmessen in Aalen, Schwäbisch Gmünd
und Ellwangen
Mit die wichtigsten Veranstaltungen 2013 waren wieder
die Ausbildungsplatzmessen. Viele namhafte Betriebe,
Schulen, Institutionen und Einrichtungen stellten sich und
ihre Berufsangebote vor. Im Jahr 2013 fanden diese in
Aalen, Schwäbisch Gmünd und erstmals auch in Ellwangen statt. An allen drei Messen war das U25-Team mit
einem eigenen Stand vertreten. Sowohl Jugendliche als
Inhalt
Umsetzung im Ostalbkreis
1. Baustein
Modellhafte Entwicklung
eines sozialen Arbeitsmarktes
„Passiv-Aktiv-Transfer“
Schaffung neuer Arbeitsplätze für
Langzeitarbeitslose mit multiplen
Vermittlungshemmnissen zu fairen
Arbeitsbedingungen
Zuweisung von Fördermitteln für 24
Arbeitsplätze.
Es konnten 13 Arbeitsplätze in der freien
Wirtschaft und 11 Arbeitsplätze bei
Trägern der Freien Wohlfahrtspflege,
Kommunen und Vereinen besetzt werden.
Laufzeit: 15.10.2012 bis 31.12.2014
2. Baustein
Ausbildung für Benachteiligte
Alleinerziehende Frauen ohne
Berufsabschluss sollen in betriebliche
Teilzeitausbildungen einmünden
ESF-Projekte:
„TAFF“ mit 12 Plätzen in Aalen,
Träger: AJO e.V.
„AITA“, mit 13 Plätzen in Schwäbisch
Gmünd, Träger: a.l.s.o. e.V.
Laufzeit: 01.07/01.10.2012 bis 31.12.2014
3. Baustein
Sicherung der Nachhaltigkeit der
Integration von Arbeitslosen in den
ersten Arbeitsmarkt
Soziale Begleitung und Betreuung
Langzeitarbeitsloser vor Arbeitsaufnahme und bei Übergang in
Beschäftigung
ESF-Projekte:
„NIL“ mit 8 Plätzen in Aalen,
Träger: Caritas
„NIL“ mit 7 Plätzen in Schwäbisch
Gmünd, Träger: Stiftung Haus Lindenhof
„Durante“ mit 15 Plätzen in Schwäbisch
Gmünd, Träger: BVW Ruppertshofen
Laufzeit: 01.01.2013 bis 31.12.2014
4. Baustein
Modellhafte Unterstützung von
Arbeitslosenberatungszentren
Unterstützung und Beratung von
Langzeitarbeitslosen
ESF-Projekt:
Schwäbisch Gmünd,
Träger: a.l.s.o. e.V. – freier Zugang
Laufzeit: 01.01.2013 bis 31.12.2014
5. Baustein
Arbeit und Gesundheit
Gezielte und nachhaltige Verbesserung
der Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Frauen mit gesundheitlichen
Einschränkungen
ESF-Projekt:
„Saluto“ mit 12 Plätzen in Aalen,
Träger: AJO e.V.
Laufzeit: 01.07.2013 - 31.12.2014
U25-Maßnahmen
Das Jobcenter hat auch 2013 spezielle Maßnahmen für
junge Menschen unter 25 Jahren durchgeführt. Neben
einem Sportprojekt gab es auch aktivierende Maßnahmen zur direkten Integration in Ausbildung oder Arbeit.
Bezeichnung
Inhalt und Ziele der Maßnahme
Sportprojekt –
Schwäbisch Gmünd (Enorm in Form)
Jugendliche Leistungsempfänger unter 25 Jahren (U25), ohne Perspektiven und Antrieb,
ohne soziale Kontakte, Tagesstruktur und berufliche Orientierung, sollen durch das Medium „Sport“ und Projektarbeit ihre vorhandenen Kompetenzen aktivieren, ihre eigenen
Grenzen erkennen, soziale Kompetenzen erlangen und die Leistungsbereitschaft zur
nachhaltigen Zielverfolgung stärken, um an den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt
herangeführt werden zu können.
Praxiscenter –
Aalen und Schwäbisch Gmünd
Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit
suchen
Berufspraktisches Jahr 21
Aalen und Schwäbisch Gmünd
Beratung, Betreuung und Vermittlung von Jugendlichen, die eine Ausbildung oder Arbeit
suchen
Persönliche Entwicklungsperspektive
Aalen und Schwäbisch Gmünd
Beratung (auch aufsuchend) und Betreuung von Jugendlichen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z. B. Suchtprobleme, Obdachlosenproblematik)
ESF-Frauenprojekt
Schwäbisch Gmünd
Beratung, Betreuung und Vermittlung von Frauen unter 25 Jahren mit frauenspezifischen
Vermittlungshemmnissen (z. B. alleinerziehend, gewalttraumatisiert). Themen wie Organisation des familiären Umfeldes und der Kinderbetreuung, Stärkung des Selbstwertgefühls, Gesundheitsvorsorge und Ernährung sind wesentliche Themenschwerpunkte des
Projekts.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Baustein
Langzeitpraktikum bei einem Arbeitgeber zur Herstellung der Ausbildungsreife und
danach Übernahme in eine Ausbildung
Das Jobcenter Ostalbkreis stellt insgesamt 70 Plätze für
junge Menschen zur individuellen Förderung zur Verfügung. Dies entspricht einer Fördersumme von rund 9 %
des Eingliederungstitels.
Baustein 1 „Passiv-Aktiv-Transfer“
im Jobcenter Ostalbkreis erfolgreich implementiert
Das Programm Sozialer Arbeitsmarkt/Passiv-Aktiv-Transfer fördert Arbeit statt Arbeitslosigkeit. Ziel ist es, Personen, die auf Grund multipler Vermittlungshemmnisse
nahezu keine Chancen auf eine Anstellung auf dem
ersten Arbeitsmarkt haben, aktiv in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.
Anstatt passive Leistungen in Form von Regelbedarfen
und Unterkunftskosten zu zahlen, ist es sinnvoller, diese
Mittel zugunsten der Beschäftigung zu aktivieren und
auf diese Weise diejenigen Arbeitgeberinnen und Ar-
beitgeber zu unterstützen, die den Betroffenen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglichen. Finanziert
wird das Förderprogramm vom Bund im Rahmen des
§16 e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen FAV)
und vom Landkreis. Unabhängig von den unmittelbaren
Vorteilen, die die Förderung für die Betroffenen mit sich
bringt, ergeben sich auch für den Landkreis positive Effekte, in Form von Einsparungen im Bereich Kosten der
Unterkunft.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Förderung ist die
sozialpädagogische Betreuung, die als ständiger Ansprechpartner gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitgebern fungiert.
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
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35
Markt und Integration
Dem Ostalbkreis stehen insgesamt 24 Förderplätze zur
Verfügung, wobei die maximale Förderdauer 24 Monate
beträgt. Von großem Interesse sind Arbeitsplätze der
freien Wirtschaft, die durch den Firmenkundenservice
des Jobcenters Ostalbkreis akquiriert werden. Mittlerweile konnte ein ausgewogenes Verhältnis aus Arbeitgebern der Privatwirtschaft und den Kommunen/sozialen Institutionen erreicht werden. Der Vertrag kommt
zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewerber zustande. Alle geschaffenen Arbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig und werden mindestens mit einem Stundensatz von 8,50 Euro entlohnt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch die Integrationsfachkräfte nach
folgenden Kriterien:
– Mindestens drei Jahre im Leistungsbezug
– Mindestens drei bestehende Vermittlungshemmnisse
– Motivation und Zuverlässigkeit
Im Jahr 2013 waren alle 24 Förderplätze nahezu lückenlos besetzt. Die überwiegende Anzahl der Bewerber
konnte durch das Förderprogramm in stabile Arbeitsverhältnisse, bei denen beide Seiten vor dem Jahreswechsel eine Verlängerung bis zum Ende der Förderdauer
beantragt haben, vermittelt werden. Nur in wenigen Fällen musste das Beschäftigungsverhältnis aus krankheitsoder verhaltensbedingten Gründen beendet werden.
Drohende Beschäftigungsabbrüche konnten in einigen
Fällen durch das rechtzeitige Agieren der sozialpädagogischen Fachkraft verhindert werden. Durch diese
Betreuung können auch Problemstellungen gelöst werden, die eine Weiterbeschäftigung bzw. eine Arbeitsaufnahme nach Ablauf der Förderung erschweren oder
ihr entgegenstehen könnten. Des Weiteren sammeln die
Betroffenen über einen längeren Zeitraum Berufserfahrung und erwerben somit wertvolle fachliche Kompetenzen. Ebenso können Defizite in der Sozialkompetenz
abgebaut werden. Viele der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer empfinden dieses Beschäftigungsverhältnis als erste echte Chance am Arbeitsmarkt längerfristig teilzuhaben, ihren Arbeitswillen unter Beweis
zu stellen. Sie erhalten das Gefühl, dass sie der Gesellschaft als vollwertiges Mitglied angehören. In einigen Fällen bestehen bislang gute Chancen, dass
die Arbeitsverhältnisse auch über den geförderten Zeitraum hinaus weiter bestehen könnten.
Die Ergebnisse des Modellprojekts „Modellhafte Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes ,Passiv-Aktiv-Tausch´
(PAT)“ werden wissenschaftlich durch das Institut für
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) Köln ausgewertet, da gerade die Frage geklärt werden muss, ob
die öffentliche Förderung eines solchen Arbeitsplatzes
auch nach der Projektförderung gewährleistet werden
kann. Die Weiterentwicklung der öffentlich geförderten
Beschäftigung um Langzeitarbeitslose mit vielfältigen
Integrationsproblemen am Arbeitsmarkt teilhaben zu
lassen, bleibt weiterhin eine gesellschaftliche und politische Herausforderung.
Projektteams für Alleinerziehende
Im Herbst 2013 wurde im Jobcenter Aalen und im Jobcenter Schwäbisch Gmünd je ein Projektteam für Alleinerziehende eingerichtet.
Ziel ist es, die Lebenssituation der Ein-Eltern-Familien
stärker in den Blick zu nehmen und zu verbessern.
Die besondere Situation der Alleinerziehenden wirkt
sich sehr erschwerend auf die Möglichkeiten der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus. Hierbei spielt der
Betreuungsaufwand für die minderjährigen Kinder ebenso eine Rolle wie die häufig fehlenden Qualifikationen
der betreffenden Mütter oder Väter. Ebenso fällt auf,
dass oft persönliche Netzwerke, die für die Bewältigung der Organisation des Alltags und einer Erwerbstätigkeit wichtig sind, bei vielen Alleinerziehenden fehlen.
Die Beratung der Integrationsfachkräfte beginnt daher
bereits schon weit vor der Jobsuche bei einem persönlichen Beratungsgespräch sowie auch bei Informationsveranstaltungen. Nach einer gründlichen Analyse der
spezifischen Lebenslage werden die Möglichkeiten der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf besprochen und
Informationen über das örtliche Hilfesystem sowie das
Angebot an besonderen Maßnahmen für Alleinerzie-
hende gegeben. Um eine nachhaltige Unterstützung zu
erreichen werden die persönlichen Interessen und die
individuellen Ressourcen bei den Beratungsgesprächen
berücksichtigt.
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Den Mitarbeiterinnen ist es wichtig, den Müttern und
Vätern zu verdeutlichen, dass sie an ihrer persönlichen
Ausgangslage selbst etwas ändern und ihr Leben selbst
gestalten können. Wenn das erreicht wird, ist es oft
schon ein erster Schritt zum Erfolg und motiviert die
Alleinerziehenden in der Regel selbst den nächsten
Schritt zu gehen.
Die BCA setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, die Chancengleichheit von Frauen und Männern
am Arbeitsmarkt sowie für die Förderung von Frauen ein.
Das Angebot der Integrationsfachkräfte für Alleinerziehende im Einzelnen:
– Personenbezogene Beratung (auch bereits während
der Elternzeit)
– Vermittlung in Arbeit, Ausbildung
– Beratung zum Thema Qualifizierungsmaßnahmen
– Beratung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, z. B. Kinderbetreuung, Verbesserung der
Mobilität
– Unterstützung durch Fallmanagement
– Intensive Zusammenarbeit mit diversen Arbeitsmarktakteuren vor Ort, die z. B. Bewerbungscoaching
oder sonstige ESF-Projekte für Alleinerziehende anbieten
– Intensive Zusammenarbeit bei der Stellensuche
sowie Ausbildungssuche in Zusammenarbeit mit
dem Firmenkundenservice des Jobcenters
– Netzwerkarbeit mit Fachstellen und Einrichtungen,
die für die Lebenssituation für Alleinerziehende bedeutsam sind
– Netzwerkarbeit mit Fachstellen bei weiteren individuellen Problemlagen wie z. B. Schulden, Erziehungsfragen, familiären Belastungen, gesundheitliche Einschränkungen usw.
Die Arbeit erfordert viel Verständnis und Fingerspitzengefühl, trotzdem sind sich die Fachkräfte aufgrund der
guten Rückmeldungen und der Erfolge jetzt schon sicher,
dass sich ihre Arbeit lohnt.
Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt (BCA) im Jobcenter Ostalbkreis – 2013
Strategische Schwerpunkte: Alleinerziehende und Erziehende
Auch in 2013 war ein Schwerpunkt der BCA die Förderung von allein erziehenden Kundinnen und Kunden. Die
Zahl der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu
gleich geblieben (November 2012: 1.099, November
2013: 1.156). Sie entspricht einem Anteil von ca. 17 % an
allen eLb.
Deshalb war auch die Fortsetzung des ESF-Projektes
„AMIGA“ in 2013 (12 Plätze für alleinerziehende Frauen
im SGB II Bezug) erfreulich und wichtig. Das Projekt
zielt auf die psychische und gesundheitliche Stabilisierung der Alleinerziehenden und deren Kinder ab, weil
erst dann die Entwicklung einer beruflichen Vision bzw.
die berufliche Integration möglich ist.
Das Thema „Teilzeitausbildung“ war ebenso weiterhin im
Fokus. Durch die beiden ESF-Projekte „AITA“ und „TAFF“
konnten in 2013 15 alleinerziehende Frauen im Arbeitslosengeld II Bezug in eine Teilzeitausbildung bzw. Teilzeitumschulung vermittelt werden.
Im Netzwerk „Teilzeitausbildung“ des Regionalen Bündnisses für Familie arbeitete die BCA mit anderen NetzwerkpartnerInnen an der weiteren Gewinnung von Arbeitgebern für das Teilzeitmodell und an Übergangslösungen
bei der Finanzierung des Lebensunterhalts.
Im Rahmen ihrer Beteiligung am „Netzwerk für Alleinerziehende Ellwangen“ wurde das Konzept der Notfallbetreuung vom Verein PATE e.V. unterstützt.
Die Angebote des 2012 mit begründeten „Netzwerks für
Alleinerziehende Aalen“ wurden von der BCA weiter
unterstützt und in einem „Cafe für Alleinerziehende“
(Durchführung durch das „Netzwerk für Kinder“) gebündelt.
Netzwerkübergreifend fand im November die „Zukunftswerkstatt Alleinerziehende“ statt, bei welcher unter Beteiligung der BCA die Situation der Alleinerziehenden im
Ostalbkreis erhoben und Bedarfe definiert wurden. In
darauffolgenden Arbeitskreisen ist sie an der Umsetzung
von Lösungen zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden im Ostalbkreis beteiligt.
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
36
37
Markt und Integration
In 2013 wurde darüber hinaus die Kundengruppe der
Erziehenden mit Kindern unter 3 Jahren fokussiert. Es ist
statistisch bewiesen, dass der berufliche Wiedereinstieg
immer schwieriger wird, je länger die Erwerbsunterbrechungen andauern. Diese Tatsache und der neue
Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab
dem 1. Lebensjahr des Kindes, bewegte das Jobcenter,
sich verstärkt um diese Personengruppe zu kümmern.
Die BCA lädt zu Gruppengesprächen „Wie geht’s weiter nach meiner Elternzeit? – Perspektiven für Ihren beruflichen Wiedereinstieg“ ein, um mit den Erziehenden
ihre Lebenswegplanung zu besprechen, entsprechende
unterstützende Angebote vorzustellen und, wenn gewünscht, schon frühzeitig den Wiedereinstieg zu planen.
Überregional beteiligte sich die BCA an mehreren „Runden Tischen der BCA SGBII“, welche den fachlichen
Austausch mit den BCA anderer Jobcenter im süddeutschen Raum ermöglichten.
Neben den bewährten Frauenmaßnahmen zur beruflichen Integration konnte in 2013 das neue ESF-Projekt
„Saluto“ zur gesundheitlichen Stabilisierung von Frauen
im Arbeitslosengeld II-Bezug etabliert werden.
Netzwerkarbeit
Beratungsangebot
Das Beratungsangebot der BCA richtete sich insbesondere an Kundinnen, die nach häuslicher Gewalt in
Frauenschutzwohnungen der Stadt Aalen untergebracht
wurden und - im Rahmen von Sprechtagen in den einzelnen Geschäftsstellen - an Alleinerziehende und Erziehende zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Fachlicher Austausch
mit dem Jobcenter Stormarn
Größe und vergleichbare Wirtschaftsdaten. Der erste
Abend diente dem Kennenlernen und dem informellen
Austausch. Am 2. Tag wurden in einer straffen Veranstaltung Kennzahlen, Organisation, Arbeitsmarktprogramm
und Best Practice-Beispiele ausgetauscht, verglichen und
diskutiert. Alle Teilnehmer erhielten dabei Anregungen,
die sie für die tägliche Arbeit nutzen konnten.
Die Kollegen aus Stormarn beneideten das Jobcenter
Ostalbkreis ein wenig um die größeren organisatorischen Freiheiten und Gestaltungsspielräume, die sich
aus der kommunalen Trägerschaft ergeben. Umrahmt
wurde der Austausch von einer Mundart-Stadtführung
durch Aalen, die hohe Anforderungen an die Besucher
aus dem Norden stellte und eine Besichtigung des Besucherbergwerks. Als Ab-schluss der Veranstaltung traf
man sich zum gemeinsamen Abendessen, bei dem die
Mitarbeiter mit jeweils ähnlichen Funktionen in den
beiden Jobcentern die letzten offenen Fragen klärten.
Kooperationen und Netzwerke
Trägertreffen
Die enge Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein
PATE e.V. wurde durch die Erstellung eines Kriterienkatalogs ergänzt und dadurch weiter optimiert.
Am 25. Juli 2013 hatte das Jobcenter Ostalbkreis die
örtlichen Bildungs- und Beschäftigungsträger zu einem
Informationsaustausch über die Planungen für das Jahr
2014 in das Ostalbkreishaus eingeladen.
Die von der BCA bereits in 2012 angebahnte Zusammenarbeit mit den Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatungsstellen wurde fortgesetzt und weiter
intensiviert.
Ebenfalls fanden Kooperationsgespräche mit Frau
Schröder von der „Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt“ des Landratsamtes Ostalbkreis in allen vier Geschäftsstellen des Jobcenters statt.
Da zu den 5.191 Bedarfsgemeinschaften 2.814 minderjährige Kinder (bis zum 15. Lebensjahr) gehören, ist es
im Rahmen eines ganzheitlichen Fallmanagements sehr
wichtig, den KundInnen niederschwellige Zugänge zu
Beratungsstellen bei Erziehungsfragen zu ermöglichen.
Deshalb wurde durch die BCA die Zusammenarbeit mit
den Erziehungsberatungsstellen im Ostalbkreis ausgebaut.
Quelle Zahlen: Kreisreport November 2013
Vom 21. bis 23. Oktober 2013 besuchte eine Delegation
des Jobcenters Stormarn das Jobcenter Ostalbkreis zu
einem fachlichen Erfahrungsaustausch. Das Jobcenter
Stormarn, nordöstlich von Hamburg gelegen, weist in
Struktur und Rahmenbedingungen große Ähnlichkeiten
mit dem Jobcenter Ostalbkreis auf. Es liegt im ländlichen Raum, hat mehrere Geschäftsstellen, eine ähnliche
Geschäftsführer Thomas Koch erläuterte die aktuellen
Arbeitsmarkt- und Integrationszahlen. Frau Wible, Bereichsleiterin Markt und Integration, zeigte in einem
Rückblick, was das Jobcenter gemeinsam mit den Maßnahmeträgern in den letzten anderthalb Jahren geleistet
hatte – unter anderem den schwierigen Umbruch, der
durch die Instrumentenreform ab 01.04.2012 verursacht
worden war. Die Teamleiter präsentierten die Ziele, Zielgruppen und die geplanten Eingliederungsstrategien für
das Jahr 2014. Besonders interessiert waren die Teilnehmer an den Informationen zu Verfahren und Zeitablauf
der geplanten Maßnahme-Ausschreibungen, die das
Jobcenter zum ersten Mal in Eigenregie durchführte.
Die Teilnehmer äußerten sich zufrieden über die Veranstaltung und insgesamt über die gute Zusammenarbeit
mit dem Jobcenter.
Ehrenamtliche Schuldnerberater in den Geschäftsstellen
Ellwangen und Bopfingen
Die Schuldnerberatung des Landratsamtes hat mit finanzieller Unterstützung durch den Lions-Club Aalen
ehrenamtliche Schuldnerberater ausgebildet. Aufgabe
dieser Ehrenamtlichen ist es, die hauptamtlichen Mitarbeiter zu unterstützen und zu entlasten. Sie helfen z. B.
bei den Gruppenterminen für das Verbraucherinsolvenzverfahren mit, die die Schuldnerberatungen von
Diakonie und Landratsamt in regelmäßigen Abständen
durchführen. Im Jobcenter Ostalbkreis sind die ehrenamtlichen Schuldnerberater in einem ersten Schritt in
den Geschäftsstellen Bopfingen und Ellwangen eingesetzt. Viele Jobcenter-Kunden haben Schulden und häufig keinen Überblick über ihre Verbindlichkeiten oder
wissen nicht, wie sie damit umgehen sollen.
Schulden sind ein großes Hindernis bei der Arbeitsaufnahme, da die meisten Arbeitgeber den Aufwand,
der mit Lohnpfändungen verbunden ist, scheuen. Hier
helfen die ehrenamtlichen Schuldnerberater den Kunden die Unterlagen für die Schuldnerberatung vorzubereiten. Einige der Jobcenter-Kunden schaffen es nicht,
alleine eine Gläubiger-Liste aufzustellen oder die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts aufzulisten. Gemeinsam mit den Ehrenamtlichen gelingt das leichter.
Die hauptamtliche Schuldnerberatung hat dann gleich
einen Überblick über die finanzielle Situation und sieht,
wie am Besten geholfen werden kann.
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
38
39
Markt und Integration
Geldleistungen an die
Bedarfsgemeinschaften
5.5
Zusammenarbeit mit der
Agentur für Arbeit Aalen
Nachdem in 2012 verschiedene Kooperationen zwischen
Jobcenter Ostalbkreis und Agentur für Arbeit Aalen neu
definiert und festgelegt wurden, folgte in 2013 die Weiterentwicklung und der Ausbau von gemeinsamen Themen. Insbesondere die Abstimmung der Aktionen des
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Firmenkundenservice des Jobcenters haben sich hier weiterhin bewährt.
Eine abgestimmte Angebotsstruktur von Maßnahmen
für die verschiedenen Personengruppen mit den unterschiedlichen Bedarfslagen sowie eine Koordinierung
der Bildungszielplanung waren den Geschäftsführungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters auch in
2013 wichtige Inhalte der fachlichen Zusammenarbeit.
6.1
rung für Arbeitssuchende), SGB III (Arbeitsförderung)
und SGB VIII (Jugendhilfe), konnte mit dem Entwurf
einer Kooperationsvereinbarung in 2013 auf den Weg
gebracht werden. Diese wird in 2014 umgesetzt.
Der Vorsitzende der Agentur für Arbeit und in Vertretung
der Geschäftsführer Operativ beraten und begleiten
die Arbeit des Jobcenters Ostalbkreis im Beirat. Die
gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit konnte
in 2013 weitergeführt und ausgebaut werden. Sie ermöglicht eine umfassende Unterstüzung für die von
Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen im Ostalbkreis
und für die Arbeitgeber bei der Deckung ihres Arbeitskräftebedarfs.
Im Rahmen der Fachkräfteallianz Ostwürttemberg arbeiten Jobcenter und Agentur für Arbeit beim Thema
„Ältere“ mit einem gemeinsamen Konzept Seite an Seite.
Darüber hinaus werden Themen wie Jugendliche am
Übergang von Schule und Beruf, Rehabilitanden und
Schwerbehinderte gemeinsam bearbeitet. Eine enge
Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Heidenheim findet
im gemeinsamen Projekt „Silverstars 50plus” statt.
Passive Leistungen
In der Systematik des SGB II unterscheidet man zwischen
den Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften
oder auch „passive Leistungen“ genannt und den „aktiven Leistungen“, die im Wesentlichen Leistungen der
Arbeitsvermittlung und des Fallmanagements, insbesondere Eingliederungsleistungen, umfassen.
Die passiven Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende decken den Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten.
Ihre Höhe ergibt sich aus folgender Berechnung:
Grundlage für die Regelbedarfsermittlung sind die
durch die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
2008 nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen. Dem Regelbedarf
liegen die regelbedarfsrelevanten durchschnittlichen
Verbrauchsausgaben von Einpersonen- und Familienhaushalten zugrunde.
Die Regelbedarfsstufen werden jeweils zum 1. Januar
eines Jahres nach fortgeschrieben und führen bei nahezu gleichbleibenden Bedarfsgemeinschaften zu entsprechender Kostensteigerung der Bundesleistungen.
Regelleistungen (Arbeitslosengeld und Sozialgeld)
+ ggf. Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Alleinerziehung, kostenaufwändiger
Ernährung
+ laufende Kosten für Unterkunft und Heizung (einschließlich Betriebs- und
Nebenkosten, ohne Warmwasserbereitung)
+ einmalige Kosten für Wohnungsbeschaffung und Mietschulden, für erstmalige Wohnungsausstattung, für Erstausstattung Bekleidung und bei
Schwangerschaft und Geburt
+ Krankenversicherungsbeiträge sowie ggf. Zuschüsse
zu Krankenversicherung
+ ggf. Leistungen für Bildung und Teilhabe
= Bedarf
Die vielen gemeinsamen Handlungsfelder wurden 2013
um das Thema „Erstausbildung junger Erwachsener“
erweitert. Hier stimmen sich Fach- und Führungskräfte
nicht nur bei der Akquise von Ausbildungs- und Umschulungsplätzen, sondern auch in der Planung und
Durchführung von Vorbereitungsmaßnahmen ab. Ein
weiteres wichtiges gemeinsames Thema, die Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen SGB II (Grundsiche-
– anrechenbares Einkommen
= Leistung pro Bedarfsgemeinschaft
– Sanktionen
= Geldleistung pro Bedarfsgemeinschaft
Elmar Zillert und Thomas Koch
Für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Mehrbedarfe
und die Sozialversicherung wurden im vergangenen
Jahr 29,8 Mio. (Vorjahr 28 Mio.) Euro aufgewendet.
Diese Leistungen sind Bundesleistungen und werden
durch monatlichen Mittelabruf an das Jobcenter erstattet. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat im Vergleich
zum Vorjahresschnitt leicht zugenommen (durchschnittliche Bedarfsgemeinschaften 2012: 5.282 u. 2013: 5.302).
Die Ausgaben für laufende und einmalige Kosten der
Unterkunft, sowie Aufwendungen für Erstausstattung,
Wohnung und Bekleidung belaufen sich auf 20,5 Mio.
Euro. Im Vergleich zum Jahr 2012 (19,4 Mio. Euro) ergibt
sich ein Mehraufwand von nahezu 1,1 Mio. Euro. Betroffen von der Kostensteigerung ist der Bereich Kosten für
Unterkunft und Heizung. Neben gestiegenen Verbrauchsausgaben für Energie und Heizung musste der aktuel-
6.
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
41
Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften
Regelbedarfe bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ab 01.01.2014
Berechtigte
– Alleinstehende
– Alleinerziehende
und
– Volljährige mit
minderjährigem
Partner/minderjähriger Partnerin
– volljährige Partner
– Volljährige bis zur
– Kinder bzw.
Vollendung des 25.
Jugendliche im
Lebensjahres ohne
15. Lebensjahr
eigenen Haushalt,
(14 Jahre) bis zur
die nicht volljährige
Vollendung des
Partner sind
18. Lebensjahres
– Personen unter 25
– minderjähriger
Jahren, die ohne
Partner
Zusicherung des
kommunalen
Trägers umziehen
– Kinder ab Beginn
des 7. Lebensjahres
bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres
– Kinder bis zur
Vollendung des
6. Lebensjahres
18 bis 24 Jahre
14 bis 17 Jahre
6 bis 13 Jahre
0 bis 5 Jahre
§ 20 Abs. 2 Satz 1
§ 20 Abs. 4
§ 20 Abs. 3 i. V. m.
§ 20 Abs. 2 Satz 2
Nr.2
§ 20 Abs. 2 Satz 2
Nr. 1, § 23 Nr. 1,
3. Alternative
§ 23 Nr. 1,
2. Alternative
§ 23 Nr. 1,
1. Alternative
391,00 EUR
je 353,00 EUR
313,00 EUR
296,00 EUR
261,00 EUR
229,00 EUR
len Rechtsprechung Sorge getragen werden. Die sogenannte Bruttokaltmiete wurde 2013 als Bemessungsgrundlage für die Mietobergrenze eingeführt.
Nach Abzug der Bundesbeteiligung, der Zuwendungen
aus dem Finanzausgleich zur Wohngeldentlastung und
den Einnahmen aus Rückforderungen, ergibt sich ein
Zuschussbedarf durch den Ostalbkreis als kommunalen
Träger an den Kosten der Unterkunft von 10,4 Mio €.
Zahlungsansprüche für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Berichtsmonat: Oktober 2013 – Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten
Im Jahr 2013 haben beim Jobcenter Ostalbkreis in
Aalen, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen und Bopfingen
insgesamt 2.901 Bedarfsgemeinschaften einen neuen
Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
gestellt. Dies ist der Höchstwert der vergangenen drei
Jahre (2.783 Neuanträge 2012 und 2.890 Neuanträge
2011) und bedeutet eine monatliche durchschnittliche
Zahl von 242 Neuanträgen.
Davon entfielen mit 1.397 Anträgen ca. 48 % auf den
Standort Schwäbisch Gmünd, gefolgt von Aalen mit
34 % (996 Anträge), Ellwangen mit 10 % (292 Anträge)
und Bopfingen mit 8% (216 Anträge).
Ein noch deutlicherer Anstieg war im Bereich der Weitergewährungsanträge zu verzeichnen, die in der Regel
nach jeweils sechs Monaten Hilfebezug gestellt werden
müssen. Gegenüber 2012 stieg die Jahreszahl um 589
Anträge auf insgesamt 9.944 Anträge in 2013 (9.355
Anträge 2012). Die Monatszahl um beachtliche 49 Anträge auf monatlich durchschnittlich 829 Anträge in
2013 (780 Anträge 2012), diese verteilen sich in einem
ähnlichen Verhältnis auf die einzelnen Standorte wie
die Neuanträge (50 % Schwäbisch Gmünd, 33 % Aalen,
9% Bopfingen und 8 % Ellwangen).
Führungskräfte Leistung
Die Sachbearbeitung Leistungsgewährung erfolgt im
Teamverbund (1 Leiter des Leistungsteams und 2 bis 3
Sachbearbeiter). Die Teams sind an den Standorten verteilt und insgesamt 4 Teamleitern unterstellt.
Trotz der Vermittlungserfolge und der insgesamt nur
leicht gestiegenen Zahl von Bedarfsgemeinschaften
musste im Bereich der Leistungsgewährung im Jahr 2013
ein höheres Volumen an Neukunden betreut und ein
steigendes Volumen an Bestandsarbeiten bewältigt
werden. Dies spricht für sehr viel Bewegung und Dynamik im Bestand der Hilfeempfänger und eine entsprechende Auslastungssituation im Bereich Leistung.
Neuanträge und Weiterbewilligungen nach Standorten und im Vergleich 2012 – 2013
A 14
12.000
Durchschnittliche monatliche Leistungen
Durchschnitt LfU
500 €
700 €
Durchschn. Leistung
600 €
Zahl der BG
LfU
500 €
SV
400 €
9.355
2.000
6.000
4.968
1.500
300 €
1.000
2.901
2.783
2.000
878
814
216
01
2
t2
01
3
am
es
G
es
am
pf
in
t2
ge
ge
an
0
n
n
292
G
996
Bo
1.397
hw
ä
G bis
m ch
ün
d
BG mit 5 und
mehr Personen
BG mit
4 Personen
BG mit
3 Personen
BG mit
2 Personen
4.000
3.284
w
500
100 €
10.000
8.000
BG
Durchschnittliche Leistung je Bedarfsgemeinschaft
(ermittelt aus der Anzahl aller Bedarfsgemeinschaften)
9.944
2.500
200 €
100 €
Weiterbewilligungen
Ell
Soko
200 €
Weiterbewilligungen 2013
n
300 €
SG
Neuanträge
le
400 €
3.000
Neuanträge 2013
Aa
AlgII
BG mit
einer Person
A 13
Durch eine aus der Wohngeldnovelle 2009 resultierenden Nachzahlung aus dem Finanzausgleich zur Wohngeldentlastung, die 2013 an die Landkreise verteilt wurde, konnte dabei trotz gestiegener Ausgaben der Planansatz des Kreisanteils an den Kosten der Unterkunft
2013 (12 Mio. €) um 1,6 Mio. € unterschritten werden.
Die folgende Übersicht zeigt eine Aufschlüsselung der
Zahlungsansprüche für Leistungen der Grundsicherung
(passive Leistungen) exemplarisch für den Oktober 2013:
Die passiven Leistungen werden innerhalb des Geschäftsbereichs Jobcenter über die Abteilung Leistung
erbracht. Folgende Aufgabenbereiche umfasst die Abteilung Leistung: Leistungsgewährung (Auszahlung der
Geldleistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende),
Unterhaltssachbearbeitung, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren, Gemeinsamer Außendienst, Widerspruchs- und Klagebearbeitung sowie Bildung und Teilhabe. Im Jahr 2013 waren durchschnittlich
63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abteilung
Leistung tätig.
Sc
40
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
42
43
Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften
6.2
Neben diesen Kerntätigkeiten im Leistungsbereich mussten im vergangenen Jahr eine Vielzahl weiterer Herausforderungen bewältigt werden. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Umgestaltung des Neukundenprozesses,
die Einführung der elektronischen Akte und die Vorbereitungen auf den Umzug des Jobcenterstandortes
Schwäbisch Gmünd inklusive des gesamten Aktenarchivs
genannt, die zu den Schwerpunkten im Jahr 2013 zählten.
Als sehr positiven Effekt konnte mit der Einführung des
Neukundenprozesses die Vorsprachen im Bereich der
Leistung auf eine vollständige Terminierung umgestellt
werden. Auf den bis Sommer 2013 ungesteuerte Zugang
zur Leistungsabteilung, mit einem Zeitfenster täglich von
10:00 bis 12:00 Uhr, wurde zugunsten der Terminierung
auf den direkten Zugang für Neukunden am Vormittag
verzichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
die Kunden empfinden die jetzige Terminierung der Vorsprachen als viel entspannter und zielgerichteter.
Bei diesen Werten handelt es sich um die sogenannte
Bruttokaltmiete. Sie beinhaltet die Summe aus der
Grundmiete und den kalten Nebenkosten und den vom
Bundessozialgericht geforderten Zuschlag von 10 %
aus dieser Summe.
Einführung einer neuen Systematik zur Festlegung der
Angemessenheit von Unterkunftskosten
Die Einführung dieser neuen Systematik hat die Vorteile,
dass hohe Rechtssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit erlangt wird. Außerdem werden die Wohngeldgrenzen automatisch fortgeschrieben und es entstehen dadurch keine Kosten für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen
in der Zukunft.
Nach § 22 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und
Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
Bis 30.10.2013 haben im Ostalbkreis folgende Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten gegolten:
Gemeinde
Mietstufe
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 Personen
jede weitere
Person
Ostalbkreisgemeinde
1
228 Euro
294 Euro
353 Euro
410 Euro
466 Euro
57 Euro
Aalen, Bopfingen,
Ellwangen, Heubach,
Lorch
2
243 Euro
315 Euro
379 Euro
438 Euro
499 Euro
62 Euro
Schwäbisch Gmünd
3
259 Euro
335 Euro
402 Euro
466 Euro
530 Euro
64 Euro
Die neuen Grenzen für die angemessenen Unterkunftskosten gelten sowohl für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jobcenter als auch für den
Bereich der Sozialhilfe im Geschäftsbereich Soziales.
Die Prüfung der betroffenen Fälle und deren Umstellung
auf die neuen Angemessenheitsgrenzen erfolgt rückwirkend zum 01.11.2013 und soll bis 30.04.2014 abgeschlossen sein.
Gemeinde
Mietstufe
Ostalbkreisgemeinde,
Bopfingen, Ellwangen,
Lorch
II
Aalen, Heubach,
Schwäbisch Gmünd
III
1 Person
6%
ellen Tabellenwerte der Wohngeldobergrenze nach
§ 12 des Wohngeldgesetzes zuzüglich eines Zuschlags
von 10 % dieses Wertes zu.
11 %
Ab 01.11.2013 gelten daher im Ostalbkreis folgende Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten:
3 Personen
4 Personen
5 Personen
jede weitere
Person
21 %
56 %
6%
338,80 Euro
363,00 Euro
418 ,00 Euro
442,20 Euro
496,10 Euro
526,90 Euro
575,30 Euro
611,60 Euro
660,00 Euro
701,80 Euro
79,20 Euro
84,70 Euro
offen
zurückgewiesen
volle Stattgabe
andere Erledigung
teilweise Stattgabe
Insgesamt entwickelten sich im gleichen Jahr aus den
zurückgewiesenen und teilweise stattgegebenen Widersprüchen beim Sozialgericht Ulm 243 Klagen. 38 % der
Widerspruchsführer beschritten damit den Klageweg
von denen bereits aber bis Jahresende schon 86 Klagen
erledigt wurden (35 %).
Diese 243 Klagen wurden von insgesamt 142 Klägerinnen und Klägern erhoben, 102 Klagen oder 42 % waren
Klagen von sogenannten Mehrfachklägern.
Beim Sozialgericht Ulm waren Ende 2013 zudem noch
4 Klagen aus dem Jahr 2010, 18 Klagen aus dem Jahr
2011 und 30 Klagen aus dem Jahr 2012 zur Entscheidung
offen.
In der gemeinsamen Sitzung vom 14.10.2013 hat der
Sozial- und Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises zugestimmt, künftig diese Systematik für die Bestimmung
der angemessenen Unterkunftskosten zu Grunde zu legen.
2 Personen
Im Kalenderjahr 2013 wurden insgesamt 1.000 Widersprüche durch die Bedarfsgemeinschaften an allen
Standorten des Ostalbkreises eingelegt. Hiervon konnten bis Jahresende 892 Widersprüche (89 %) abschließend bearbeitet werden. Von diesen Widersprüchen
mussten durch die Widerspruchsstelle 565 (56 %) zurückgewiesen werden, während 209 (21 %) voll stattgeben und 59 (6 %) teilweise stattgegeben werden mussten und sich 59 (6 %) anderweitig erledigen ließen.
Hier wurden die Widersprüche hauptsächlich zur Fristwahrung erhoben, um keine rechtlichen Nachteile zu
erleiden.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der erhobenen
Klagen von 173 auf 244 oder um 41 % an, was aber
hauptsächlich auf den Anstieg der Mehrfachklägerinnen/
-kläger zurückzuführen ist.
Widersprüche 2013
Diese Angemessenheitsgrenzen bezogen sich auf die
reine Grundmiete. Sie entstammten den Wohngeldregelungen aus dem Jahr 1997 und entsprachen nicht mehr
dem Wohnungsmarkt als auch den Anforderungen der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
Das Bundessozialgericht hat sehr hohe Hürden für die
Auslegung des Begriffs der Angemessenheit von Unterkunftskosten gesetzt und fordert dafür ein sogenanntes
schlüssiges Konzept. Für den Fall, dass, wie im Ostalbkreis kein schlüssiges Konzept vorhanden ist, lässt das
Bundessozialgericht den Rückgriff auf die jeweils aktu-
Widerspruch und Klage
Von den 243 Klagen gegen das Jobcenter Ostalbkreis
richteten sich 63 Klagen (26 %) gegen die Regelleistungen nach Art und/oder Höhe, 58 Klagen (24 %) gegen
die gewährten Kosten der Unterkunft einschließlich Heizkosten, 20 Klagen (8 %) gegen Entscheidungen des
Bereiches Markt & Integration einschließlich verhängter
Sanktionen, 25 Klagen (10 %) gegen die Anrechnung
von Einkommen hauptsächlich aus selbständiger Tätigkeit, 47 Klagen (20 %) gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, 3 Klagen gegen den Einsatz von Vermögen (1 %), 2 Klagen (1 %) gegen Ablehnungen von
einmaligen Beihilfen, 8 Klagen gegen die Ablehnung
der Kosten der Rechtsverfolgung in Widerspruchsverfahren (3 %), 8 Klagen auf Überprüfung der Leistungen
A 15
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
44
45
Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften
6.3
für die Vergangenheit nach § 44 SGB X (3 %) und 1
Klage (1 %) gegen die Ablehnung von Leistungen aus
dem Bereich Bildung und Teilhabe.
A 16
Klagegründe 2013
3%
3%
1%
8%
1%
3%
10 %
1%
24 %
26 %
20 %
Markt und Integration
Vermögenseinsatz
Ablehnungen
Ablehnung einmalige Beihilfen
Kosten der Unterkunft
Kosten der Rechtsverfolgung
Aufhebungen
Überprüfungen § 44 SGBX
Regelsatz
BuT
Einkommensanrechnung
Unterhalt
Mit den gesamten Klagen gegen das Jobcenter Ostalbkreis (auch aus den Vorjahren) waren insgesamt 7 der
14 Kammern des Sozialgerichts Ulm beschäftigt. An 38
Verhandlungstagen konnten insgesamt 170 Klageverfahren zum Abschluss gebracht werden, weitere 119
Verfahren wurden ohne Gerichtstermin beendet. Hiervon wurden 85 (29 %) teilweise zu Gunsten der Klägerinnen und Kläger beschieden, 47 Verfahren (16 %)
wurden voll zu Gunsten der Klageberechtigen entschieden, weil entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechungen des Bundessozialgericht zwischenzeitlich vorlagen. 157 Verfahren (55 %) führten zu einer Klagerückweisung durch die Sozialrichter oder die Verfahren
wurden durch die Klageberechtigten selbst für erledigt
erklärt.
In der Fachabteilung für Unterhaltsfragen mit 3 Mitarbeiter/innen wurden insgesamt 582 neue Unterhaltsverfahren registriert, von denen bereits 195 (34 %) vollständig und abschließend erledigt werden konnten. Teilweise erfolgte hier eine enge Zusammenarbeit mit
dem Bereich Jugend und Familie des Landratsamtes
Ostalbkreis, hier vorrangig mit der Beistandschaft und
der Unterhaltsvorschusskasse. Auch die ortsansässigen
Rechtsanwälte wurden hier durch die sogenannten
Rückübertragungserklärungen zur Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen aktiv legitimiert.
Hieraus ergaben sich insgesamt 5 Berufungsverfahren
vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg von
denen 2 bereits zur Rückweisung und damit zur Bestätigung der Rechtsauslegung des Jobcenters Ostalbkreis
und des Sozialgerichts Ulm geführt haben.
6.4
Neben den Klagen und Berufungen gab es auch 24
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes von denen
3 (13 %) stattgeben, 2 (8 %) teilweise stattgegeben und
19 (79 %) zurückgewiesen wurden.
6.5
Bildung und Teilhabe
Die Bearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen
(BuT) erfolgt für den Ostalbkreis an 3 verschiedenen
Stellen (Jobcenter, Landratsamt Ostalbkreis, Stadt
Schwäbisch Gmünd). An allen Stellen sind eigens hierfür angesetzte Mitarbeiterinnen tätig. Im Jobcenter Ostalbkreis wurde bereits 2011 ein Bildungs- und Teilhabeteam gebildet, das standortübergreifend tätig ist.
Im Jahr 2013 wurden im Rechtsgebiet SGB II insgesamt
4.258 Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen
gestellt. Die am häufigsten beantragten Leistungsarten
waren Schülerbeförderungskosten sowie der Zuschuss
zur Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung
und Schule. Die Bearbeitungsquote konnte unterjährig
stets über 90 % (ohne Schulbedarf) gehalten werden.
Ordnungswidrigkeiten und
gemeinsamer Außendienst
Höhere Beschäftigungszahlen zeigten sich erneut in
einer geringeren Anzahl von Verfahren wegen des Verdachts des Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit oder
sogar des Straftatbestandes des Sozialleistungsbetruges.
Insgesamt 76 eingeleitete Verfahren ergaben schlussendlich 47 Verfahren, die den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt hatten und 10 Strafverfahren.
Insgesamt 30 der 47 (64 %) Verfahren waren mit einer
Zollabgabe wegen des Verdachts des Vorliegens von
Schwarzarbeit verbunden.
9 Klagen (3 %) wurden als sogenannte Untätigkeitsklagen rechtshängig gemacht, wobei sich in 6 Klageverfahren dann herausstellte, dass dem Jobcenter gar keine
Untätigkeit vorgeworfen werden konnte.
Auch der gemeinsame Außendienst, eine wichtige Kooperationsaufgabe der Leistungsträger nach dem SGB II
und SGB XII im Ostalbkreis, konnte durch seine Hausbesuche insgesamt zu einer Sozialleistungsersparnis von
107.500 Euro beitragen. Diese Ersparnis konnte den
Sozialhaushalt des Ostalbkreises um 58.050 Euro und
den Bundeshaushalt um 49.460 Euro entlasten.
Dieses Ergebnis untermauert die Qualität und Schnelligkeit der Arbeit im Jobcenter, denn hieraus kann abgeleitet werden, dass Antragsteller/-innen auf Leistungen
nach dem SGB II im Ostalbkreis im gesetzlich vorgesehenen Zeitfenster ihre rechtlichen Ansprüche beschieden bekommen.
Unter Berücksichtigung, dass hier 2 Teilzeitbeschäftigte
insgesamt 278 Hausbesuche durchgeführt haben, ist
das ein Beweis dafür, dass eine Kontrollfunktion vor Ort
notwendig ist, um Bedürftigen die zustehenden Leistungen zu gewähren und sogenannte „Mitnahmeeffekte“
zumindest eindämmen zu können.
Mitarbeiterinnen und Verantwortliche aller BuT-Stellen im Ostalbkreis
Neukundenprozess
Um noch mehr Eltern für die Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu gewinnen, werden
seit Frühsommer 2012 alle Kunden, die einen Neuantrag
im Rechtsgebiet SGB II stellen, zu einem persönlichen
Beratungstermin eingeladen. Hierzu wird bei Bewilligung
eines Neuantrags in der Leistungssachbearbeitung eine
Wiedervorlage erzeugt. Anhand dieser werden in regelmäßigen Abständen die Einladungen an die berechtig-
Jobcenter Ostalbkreis | Geschäftsbericht 2013
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
46
Geldleistungen an die Bedarfsgemeinschaften
ten Leistungsempfänger versendet. Rund 60 % der eingeladenen Eltern nehmen den angebotenen Termin
wahr. Aus den Vorsprachen ergab sich eine Antragstellung für die Hälfte der Kinder und Jugendlichen der
eingeladenen Eltern.
Die Anträge haben mit der Einbindung in den Neukundenprozess im SGB II merklich zugenommen. Durch die
persönlichen Gespräche mit den Eltern konnten sprachliche und inhaltliche Barrieren leichter überwunden und
die Kommunikation mit den Eltern vereinfacht werden.
Ausgaben 2013
Insgesamt wurden im Rechtskreis SGB II im Jahr 2013
insgesamt rund 610.000 Euro für die BuT-Leistungen ausgegeben. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ist der größte Ausgabenteil zu verzeichnen. Weitere 120.000 Euro werden für die Schülerbeförderungen
aufgewendet. Die Leistungen für Lernförderung, Mittagsverpflegung und mehrtägige Klassenfahrten werden
betragsmäßig in gleichem Maß beansprucht. Der geringste Ausgabenbereich ist bei eintägigen Schul- und
Kitaausflügen mit rund 3.000 Euro zu verzeichnen.
Gesetzliche Änderungen im Jahr 2013
– Seit 01.08.2013 können die Schülerbeförderungskosten nicht mehr in voller Höhe an die Eltern ausgezahlt werden. Die Eltern müssen eine monatliche
Eigenleistung in Höhe von 5,00 Euro entrichten.
– Daneben wurde das Antragsverfahren des § 37
Abs. 2 SGB II im Bezug auf Teilhabeleistungen vereinfacht. Möglich ist seit der Gesetzesänderung die
rückwirkende Bewilligung von Teilhabeleistungen
auf den Beginn des jeweiligen Bewilligungszeitraums zurück. Der damit verbundene Vorteil ist, dass
die für den Bewilligungszeitraum vorgesehene Leistung in ihrer Gesamtheit eingesetzt werden kann,
unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt innerhalb
eines Bewilligungszeitraums sich die Leistungsberechtigen für die Teilnahme an einem Teilhabeangebot entscheiden und einen Antrag stellen.
Ab 01.01.2014 entfällt der auf drei Jahre befristete Kostenersatz für das Mittagessen für Schüler in Tageseinrichtungen („Hortmittagsessen“) und die auf drei Jahre befristete Schulsozialarbeit (2,8 %). Im Jahr 2013 wurden
12.000 Euro für die Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schüler in einer Kindertageseinrichtung (HortKinder) übernommen.
32.929 €
82.869 €
11.989 €
2.961 €
82.023 €
79.760 €
119.114 €
196.270 €
A 16
Ausgaben Bildung und Teilhabe SGB II im Jahr 2013
nach Inanspruchnahme
Schul- und Kitaausflüge
Lernförderung
mehrtägige
Klassenfahrten
Mittagsverpflegung
Schulbedarf
Mittagsverpflegung
Hortkinder
Schülerbeförderung
soziale/kulturelle Teilhabe
Umschlagmotiv: © marog-pixcells – Fotolia.com
Mit dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 07.05.2013
ergaben sich auch im Bereich Bildung und Teilhabe
nach § 28 SGB II zwei wichtige Änderungen:
www.ostalbkreis.de