Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und
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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen 2014 Inhalt 1. Einleitung 4 2. Rückblick auf das Jahr 2013 5 3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 6 4. Struktur des Jobcenters AGL 10 4.1 Personal 10 4.2 Organisation im Bereich Markt & Integration 11 4.3 Kundensteuerung im Bereich Markt & Integration 12 5. 6. 7. Struktur der Kunden des Jobcenters AGL 13 5.1 erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Profillagen 13 5.2 Altersstruktur der gemeldeten Kunden 14 5.3 Bildungsstand der Kunden 15 Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2014 16 6.1 Geschäftspolitische Ziele 16 6.2 Geschäftspolitische Schwerpunkte 21 Umsetzungsstrategien 22 7.1 Neukundensteuerung 22 7.2 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 25 7.3 Fachkräftepotenzial erhöhen 27 7.3.1 Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener „AusBildung wird was – Spätstarter gesucht“ 28 7.3.2 Bildungsbörse 31 7.4 Zielgruppe der über 50-jährigen in den Arbeitsmarkt integriere 32 7.5 Zielgruppe Reha/SB 35 7.6 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (BFM) 37 7.7 Stadtteilbüro 39 7.8. Arbeitgeberansprache 41 7.9 Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) 44 2 8. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 45 9. Bericht zu Bildung und Teilhabe 48 3 1. Einleitung Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit- und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) soll der Öffentlichkeit die Planung und Ziele des Jobcenters AGL für das Jahr 2014 transparent machen. Oberste Priorität wird es auch im Jahr 2014 sein, die vorhandenen Mittel möglichst effizient zu nutzen, um so viele erwerbsfähige Leistungsbezieher wie möglich zügig und nachhaltig in Arbeit zu vermitteln, so dass diese ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten können. Die Erwartungen an das Jobcenter AGL sind vielfältig und werden von unterschiedlichen Parteien gestellt: - Die Kunden des Jobcenters AGL erwarten eine kompetente Beratung und das Aufzeigen neuer Perspektiven um damit Wege aus der Arbeitslosigkeit zu finden. - Die Leverkusener Arbeitgeber erhoffen sich die für ihre Betriebe benötigten qualifizierten Arbeitskräfte. - Die Träger der Grundsicherung fordern mehr Integrationen und damit einhergehend einen möglichst geringen Anstieg des Langzeitleistungsbezuges. Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters AGL bildet die Grundlage für die Erfüllung dieser vielfältigen Aufgabe. Um den Erwartungen gerecht werden zu können, ist es von wesentlicher Bedeutung die Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte möglichst effizient einzusetzen, so dass die Potenziale unserer Kunden und die Anforderungen der Arbeitgeber in Einklang gebracht werden. Die Rahmenbedingungen hierzu werden durch die Planung der individuellen Förderund Qualifizierungsmaßnahmen geschaffen. Dabei kann das Jobcenter AGL auf ein funktionierendes Netzwerk zurückgreifen, welches sich sowohl aus Trägern der beruflichen Weiterbildung als auch aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitgeberverbände und Kammern, der Agentur für Arbeit sowie den flankierenden Hilfen der Stadt Leverkusen und weiteren Akteuren am örtlichen Arbeitsmarkt zusammensetzt. 4 2. Rückblick auf das Jahr 2013 Um die Integrationsquote zu verbessern und den Langzeitleistungsbezug zu vermeiden wurde bereits im Juli 2012 das Kundenkontaktdichtekonzept des Jobcenters AGL überarbeitet. Die Umsetzung des Konzepts hat sich im Jahr 2013 bewährt, mit Stand November 2013 konnten bisweilen 2.330 Integrationen in Arbeit gezählt werden. Im Folgenden werden einige Punkte beschrieben, die zur Gestaltung des Arbeitsmarktprogramms im Jahr 2013 maßgeblich beigetragen haben und die aufgrund erzielter Erfolge auch im kommenden Jahr weiter verfolgt werden sollen. - Stadtteilbüro Opladen Das Stadtteilbüro Opladen wurde im April 2013 eröffnet. Grundlegende Idee der Einrichtung ist die Sicherstellung einer Vor-Ort-Betreuung von Kunden mit einer hohen Kontaktdichte. Die bisherigen Arbeitsergebnisse zeigen, dass es sich um einen erfolgversprechenden Ansatz handelt. - Initiative Erstausbildung junge Erwachsene Die Initiative verfolgt das Ziel vorhandene Fachkräftepotenziale in der Altersgruppe der 25 bis 35 - Jährigen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zu mobilisieren und mit abschlussorientierter Qualifizierung in den Arbeitsmarkt zu (re-) integrieren. - Weiterbildungsbörse Im Frühjahr 2013 wurde zum zweiten Mal eine Weiterbildungsbörse durchgeführt, mit dem Ziel den Kunden die Möglichkeiten und Chancen beruflicher Weiterbildung näher zu bringen. Die Rückmeldungen aller Teilnehmer sowie auch die der ausstellenden Weiterbildungsträger, waren erneut überaus positiv. - Umwandlungsprämie Mit Hilfe eines intensivierten Kontakts zu den betreffenden Kunden sowie der persönlichen Kontaktaufnahme zu den Arbeitgebern, werden sowohl die Bereitschaft der Arbeitgeber als auch die bestehenden Möglichkeiten der 5 Ausweitung einer Nebenbeschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit überprüft. Um einen Anreiz zu schaffen, kann den Arbeitgebern eine Prämie angeboten werden. - Zeitarbeitsmesse Im Jahr 2013 wurde erneut eine Zeitarbeitsmesse durchgeführt. Auch hier erhielt das Jobcenter AGL wieder positive Rückmeldungen. In der täglichen Arbeit des Arbeitgeberservices zeigt sich, dass die Durchführung einer jährlichen Zeitarbeitsmesse die Zusammenarbeit mit den Unternehmen unterstützt und damit nennenswert zur Zielerreichung beiträgt. Die Planungen für das Jahr 2014 werden unter Punkt 7, Umsetzungsstrategien erläutert 3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Arbeitsmarkt Die Region Leverkusen zeigt den im Bezirk der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach am wenigsten dynamischen Charakter. Die weltweit agierende Großindustrie bietet kaum Einschaltungsmöglichkeiten der örtlichen Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters AGL. Die Branchenschwerpunkte liegen in den Bereichen Handel, Dienstleistungen, Gesundheit und Umwelt. Die Beschäftigungsentwicklung ist im Jahresvergleich leicht negativ. Die verfestigte Arbeitslosigkeit und die geringe räumliche wie fachliche Mobilität der Bewerber bieten wenig Aussicht auf eine dynamische positive Entwicklung im Jahr 2014. Gemessen an der Anzahl der Stellenangebote für Fachkräfte, die etwa 95 % aller Stellenangebote ausmachen, werden ungelernte Mitarbeiter wenig nachgefragt. Zudem wird zunehmend auch für Helferstellen eine abgeschlossene Berufsausbildung erwartet. Für die Kundenstruktur des Jobcenters AGL (Produktionshelfer, Bauhelfer, Lagerhelfer, Reinigungskräfte, Verkaufshilfen, Bürohilfskräfte, ungelernte Handwerker) sind nur vereinzelte Stellenangebote zu finden – mit abnehmender Tendenz. Die Personaldienstleistungsunternehmen stellen mit etwa 15 in Leverkusen vertretenen Firmen ein erhebliches Marktsegment für das Jobcenter AGL dar. Die zunehmend 6 festzustellende Tendenz, dass hauptsächlich Fachkräfte gesucht werden, lässt sich parallel auch in der Zeitarbeitsbranche in Leverkusen feststellen. In vielen handwerklichen Gewerken werden ebenfalls dringend qualifizierte Fachkräfte gesucht. Die aktuelle IHK-Abfrage bei den Arbeitgebern hat ergeben, dass in der Region 19,6 % der Arbeitgeber beabsichtigen, im Jahr 2014 Mitarbeiter einzustellen. 18,6 % hingegen planen mit weniger Mitarbeitern, so dass hier nur mit einem minimalen Zuwachs zu rechnen ist. 61,8 % der Betriebe planen keine personellen Veränderungen. Anzahl SGB II-Arbeitslose und Leistungsempfänger Arbeitslose davon betreut durch die AGL davon 15 bis unter 25 Jahre davon 25 bis unter 50 Jahre davon 50 und älter davon Männer davon Frauen darunter Ausländer Arbeitslosenquote - alle zivilen Erwerbspersonen (nur SGB II-Anteil) Leistungsempfänger Leistungsempfänger erwerbsfähige Leistungsberechtigte Bedarfsgemeinschaften Oktober 2013 4.918 482 3.269 1.167 2.562 2.356 1.491 5,9% Juli 2013 15.676 11.005 8.065 Branchenstruktur Die Hauptarbeitgeber aus Chemie und Pharmazie stellen für das Jobcenter AGL kein Stellenpotential dar, weil sie ausschließlich hochspezialisierte Fach- und Führungskräfte suchen bzw. ihren Fachkräftebedarf durch eigene Ausbildung qualifizieren. Der weltweite Globalisierungs-/ Rationalisierungsdruck führt zu strategischen Überlegungen 7 zur Standortwahl und tendenziell zu einem weiteren Abbau der Produktionskosten (Arbeitsplätze). Eine für das Jobcenter AGL wichtige Branche in Leverkusen ist das Handwerk mit den „klassischen“ Handwerksbetrieben. Hinzu kommen zahlreiche Fachbetriebe aus Metallbau chemischer und Metallverarbeitung, Erzeugnisse sowie Kunststoffverarbeitung kleine und Automobilzulieferbetriebe der – Produktion alle diese Unternehmen haben einen hohen Fachkräftebedarf und suchen keine Hilfskräfte. Neben dem Dienstleistungsgewerbe in den Bereichen Serviceleistungen und Montagearbeiten sind die kaufmännischen Branchen mit Handel und Verkauf und der Einzelhandel zu nennen. Hinzu kommen die Bereiche Lager/Logistik, Gesundheit und Soziales. Trotz dieser Branchenvielfalt wird es zunehmend schwerer, die von der AGL betreuten Langzeitarbeitslosen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu integrieren (siehe auch Arbeitsmarkt). Unternehmensstruktur Neben der Firma Bayer AG ist Leverkusen hauptsächlich durch kleine, inhabergeführte Betriebe (bis 5 MA) und durch kleine bis mittelgroße mittelständische Unternehmen (bis 50 MA) geprägt. Zu erwartende Investitionen und Arbeitsplatzabbau Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist in Leverkusen negativ (-1,0%). Die einzige größere Neuansiedlung in Leverkusen wird in 2014 die Firma Leverdy Presse-Großhandel sein, die etwa 300 Mitarbeiter beschäftigen wird. Aufgrund der Betriebszusammenlegung werden diese aus den bisherigen Betriebsstandorten Wuppertal und Hürth übernommen. Ob zusätzliche Stellen geschaffen werden ist derzeit unklar. 8 Seit Mitte 2012 entwickelt sich stetig die „Neue Bahnstadt“ in Leverkusen-Opladen. Aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen läuft derzeit die Firmenansiedlung noch zurückhaltend. Auf dem Gelände haben sich bis jetzt erst zwölf kleinere Unternehmen angesiedelt. Eine nennenswerte Anzahl von neuen Arbeitsplätzen ist für 2014 nicht zu erwarten. Die Firma Bayer AG wird auch in 2014 nicht unerheblich Stellen abbauen. In Deutschland sind 480 Stellen betroffen, mit Schwerpunkt in Leverkusen. Auch die Firma Lanxess hat durch die Verlegung des Firmensitzes 1.000 Arbeitsplätze nach Köln verlagert. Entwicklung des Ausbildungsmarktes Das Jobcenter AGL hat die Ausbildungsstellenvermittlung auf die Agentur für Arbeit (AA) Bergisch Gladbach rückübertragen. Der nachfolgende Beitrag zum Ausbildungsmarkt ist daher dem Geschäftsbrief SGB III der AA entlehnt: Der überwiegend mittelständische Charakter des Bezirks mit seinen unterschiedlich ausgeprägten Anteilen an produzierendem Gewerbe spiegelt sich auch am Ausbildungsmarkt wider. Mit teilweise niedrigen Quoten von Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss, in den Kreisen eher niedrigen SGB II-Quoten U15 und dort auch ansehnlichen aktuellen Ausbildungsquoten von deutlich über 6% bieten die drei Regionen eine recht gute Ausgangslage für Bewerber und Ausbildungsbetriebe. Die Zahl der Schüler im Schulentlassjahrgang 2014 liegt mit geschätzten 8.966 unter dem Niveau des Schulentlassjahrgangs 2012 (9.330). Trotzdem muss sich die Agentur mit einer, in ganz NRW anzutreffenden, tendenziell sinkenden Ausbildungsbereitschaft vor allem der kleineren Betriebe auseinander setzen. Die Nachfrage im gewerblich-technischen Bereich trifft nicht auf eine entsprechende Interessenlage der Bewerber. Die richtet sich vor allem auf die Berufe des kaufmännischen Bereiches. Die in 2013 gestiegene Anzahl der gemeldeten Ausbildungsstellen konnte nicht in gleichem Maße mit Bewerbern der Agentur besetzt werden. Angebot und Nachfrage am Ausbildungsmarkt driften weiter auseinander. Diese Tendenz wird sich weiter verschärfen. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe sinkt leicht, die Zahl der neu eingetragenen Ausbildungsverträge wird 2013 im Wesentlichen 9 das Niveau des Vorjahres erreichen. In Abstimmung mit den Partnern wird für 2014 eine Fortsetzung dieser Entwicklung angenommen. 4. Struktur des Jobcenters AGL 4.1 Personal Im Jobcenter AGL sind insgesamt 187 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon 37 in Teilzeit (Stand 01.01.2014). Da die AGL aus rechtlichen Gründen kein eigenes Personal einstellen kann, müssen die Träger (Bundesagentur für Arbeit (BA) und Stadt Leverkusen) Personal zur Verfügung stellen. Nahezu die Hälfte des gesamten Personals (89 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) sind bei der BA beschäftigt, hinzu kommen noch 3 sogenannte Amtshilfekräfte, die die Deutsche Bahn und die Auffanggesellschaft der Deutschen Telekom (Vivento) zur Beschäftigung in den Jobcentern an die BA abgeordnet hat. Bei der Stadt Leverkusen sind 41 der in der AGL tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die verbleibenden 54 wurden über die JOB Service Leverkusen gGmbH (JSL, städt. Beschäftigungsförderungsgesellschaft) eingestellt. Im Bereich Leistungsgewährung sind 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, im Bereich Arbeitsvermittlung 82 und im Bereich Geschäftsführung/ Verwaltung/ Rechtsstelle insgesamt 19. Das von den Trägern zur Verfügung gestellte Personal setzt sich aus Beamten und Angestellten zusammen, davon sind insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet beschäftigt. 10 4.2 Organisation Unterhalb der Geschäftsführung gliedert sich die AGL in die Bereiche „Markt & Integration“ (Arbeitsvermittlung, 6 Teams), Leistungsgewährung (4 Teams) sowie Verwaltung/Rechtsstelle. Geschäftsführung Rechtsstelle Leistungsgewährung Verwaltung Markt & Integration Team 1 Team 1 Team 2 Team 2 Team 3 Team 3 Team 4 Team 4 Team 5 Team 6 11 4.3 Kundensteuerung im Bereich Markt & Integration Markt und Integration Erstansprechpartner Arbeitsvermittlung unter 25 Jahre Arbeitsvermittlung 25 – 49 Jahre Arbeitsvermittlung über 50 Jahre Reha/SB Vermittlung beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Stadtteilbüro Opladen Arbeitgeberservice/400€-Jobvermittlung Datenqualitätsmanagement Maßnahmekoordination/Maßnahmecontrolling 5. Struktur derSelbständigenberatung Kunden des Jobcenter AGL (im Aufbau) 12 5. Struktur der Kunden des Jobcenters AGL Im August 2013 hat das Jobcenter AGL 8.114 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 15.738 Kunden betreut, davon 11.023 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb). Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II (Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Unter diese Definition fallen auch Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände vorübergehend keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Hierunter fallen z. B. auch Schüler oder Personen in Elternzeit. 5.1 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) nach Profillagen 18% 19% 49% 14% Integrationsnah Integrationsfern Integriert, aber hilfebedürftig vorübergehend nicht vermittelbar (z.B. Schüler, Elternzeit…) Stand: August 2013 13 Es fällt auf, dass nahezu die Hälfte der eLb nicht ohne begleitende Hilfen in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Hier kommen die durch das SGB II vorgegebenen Maßnahmen und finanziellen Förderinstrumente zum Einsatz. Darüber hinaus geht nahezu jeder siebte eLb bereits einer Erwerbstätigkeit nach, kann mit den daraus erzielten Einnahmen jedoch nicht den Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreiten, so dass er auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist. Aufgrund persönlicher Umstände steht fast jeder fünfte eLb dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, beispielsweise weil sie/er noch zur Schule geht, sich in Elternzeit oder bereits in einer Fördermaßnahme befindet. Es verbleibt somit ein Anteil von gerade einmal 18 % der eLb, der ohne oder mit geringem Einsatz der zur Verfügung stehenden Förderinstrumente in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. 5.2 Altersstruktur der gemeldeten Kunden 14 5.3 Bildungsstand der Kunden Der auffällig hohe Anteil der Personen unter 25 Jahre, der weder einen Schulabschluss noch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, erklärt sich insbesondere dadurch, dass in dieser Personengruppe auch Schüler erfasst sind. eLb U25 eLb Ü24 2% 3% 4% 8% 8% 30% 58% 87% eLb gesamt 4% 7% 26% 63% Stand: August 2013 ohne Schulabschluss und Berufsausbildung mit Schulabschluss, aber ohne Berufsausbildung mit Berufsausbildung (ohne Fach- und Hochschulreife) Fach- und Hochschulreife 15 6. Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2014 6.1 Geschäftspolitische Ziele Seit 2012 wird das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (MAIS), den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den kommunalen Spitzenverbänden (komSpV) entwickelte Verfahren zur Zielplanung und -nachhaltung im einheitlichen Zielsteuerungssystem nach gleichen Grundsätzen in beiden Aufsichtsstrukturen sowohl in den gemeinsamen Einrichtungen als auch in den zugelassenen kommunalen Trägern - umgesetzt. Die Einzelheiten des einheitlichen Zielsteuerungssystems wurden 2011 mit dem Papier „Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGBII“ (nachfolgend „Gemeinsames Grundlagenpapier“) beschrieben. Im Rahmen des vom Bund-Länder-Ausschuss (BLA) erteilten Mandates hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II (BLAG Steuerung SGB II) entschieden, die Ziele 2 und 3 (die Erläuterung des Zielsystems finden Sie nachfolgend) im Jahr 2014 dezentral zu planen und die von der dezentralen Planung abweichenden Gliederungspunkte des „Gemeinsamen Grundlagenpapiers“ in ihrer Gültigkeit für die Planung des Jahres 2014 auszusetzen. Dem „Gemeinsamen Grundlagenpapier“ entsprechend wird jährlich das konkrete Vorgehen für das Folgejahr im „Gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung im SGB II“ (nachfolgend Planungsdokument) festgelegt. Im Planungsdokument geht es ausschließlich um die in § 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Ziele. Darüber hinaus sind grundsätzlich weitere Vereinbarungen über Ziele zwischen den in den §§ 48b und 18b SGBII genannten Beteiligten möglich. Mit dem Ziel, das System weiter zu verbessern, wird das „Gemeinsame Grundlagenpapier“ regelmäßig einer gemeinsamen Überprüfung unterzogen und - unter Rückgriff auf die gewonnenen Erfahrungen - ggf. weiterentwickelt, um als Basis für die Zielwertplanung aller Jobcenter (JC) zu dienen. Die Überprüfung findet im Rahmen der jährlichen Erarbeitung des Planungsdokuments statt. Vor dem Hintergrund ergeben sich im Hinblick auf das Planungsjahr 2014 folgende Veränderungen, Konkretisierungen und Weiterentwicklungen. 16 Die Zielplanung wird für die Ziele 2 und 3 in einem dezentralen Prozess erfolgen. Die erstmalige Umsetzung der dezentralen Planung für die Ziele 2 und 3 im Jahr 2014 geht mit einem höheren Maß an Planungsverantwortung für die handelnden Akteure vor Ort einher. Sie soll zu realistischeren und gleichzeitig ambitionierten Zielwerten und damit zu einer höheren Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt führen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die JC ihre Ergebnisse aufgrund der besseren Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten sowie aktueller Entwicklungen vor Ort realistischer und damit zutreffender planen können als die BLAG Steuerung SGB II. Damit erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, die Angebotswerte besser mit ihren strategischen Zielen zu verknüpfen. Die dezentrale Planung wird durch die BLAG Steuerung begleitet und evaluiert. Etwaige Fehlentwicklungen sollen frühzeitig festgestellt und gegebenenfalls erforderliche Steuerungsmaßnahmen beraten werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird auch im Jahr 2014 die Ausrichtung auf die existenzsichernde und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehern und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug sein. Sowohl die Zielplanung als auch die Zielnachhaltung erfolgen unter Berücksichtigung der neuen Vergleichstypen. Der Hintergrund für die grundsätzliche Festlegung von Vergleichstypen wird wie folgt erläutert: In Deutschland bestehen erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich Armutsrisiken in der Bevölkerung und der Aufnahmefähigkeit der Arbeitsmärkte, sodass eine Bildung von Vergleichstypen erforderlich ist, um erkennen zu können, ob Performanceunterschiede in der tatsächlichen Leistungsfähigkeit oder den regionalen Rahmenbedingungen begründet sind. Das Jobcenter AGL ist ab dem Jahr 2014 dem neuen SGB II-Vergleichstyp „II e“ zugeordnet (bisher: Typ I). Der neue Vergleichstyp definiert sich wie folgt: Städte und (hoch-)verdichtete Landkreise mit eher geringer SGB II-Quote im Vergleich zu ähnlich verdichteten Räumen, sehr hohen Wohnkosten und sehr hohem 17 Migrantenanteil sowie durch Großbetriebe gekennzeichneten Arbeitsmärkten mit gering ausgeprägtem Niedriglohnbereich. Dem neuen Vergleichstyp gehören insgesamt 12 Jobcenter an. Neben Leverkusen findet sich mit dem JC Bonn noch ein weiteres Jobcenter aus NRW wieder. Darüber hinaus sind noch 4 gemeinsame Einrichtungen (Wolfsburg, Darmstadt, Frankfurt am Main und Mainz) sowie 6 zugelassene kommunale Träger (Münster, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Groß-Gerau, Offenbach und Wiesbaden) zugeordnet. Zielsystem zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 48b SGB II) - Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, - Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, - Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. In Verbindung mit § 48a Absatz 2 SGB II ergibt sich folgendes Zielsystem mit den entsprechenden Kennzahlen und Ergänzungsgrößen. Die Kennzahlen sind maßgeblich für die Zielvereinbarungen. Die Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information und der Interpretation der Kennzahlenergebnisse (vgl. §2 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach §48a SGBII). 18 Verringerung der Hilfebedürftigkeit Dieses Ziel zeigt auf, inwieweit es gelingt, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird. Das Ziel soll insbesondere durch existenzsichernde und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Der Zielindikator „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ ist definiert als die Summe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung) für Leistungsbezieher nach dem SGB II im Berichtszeitraum. Die für diesen Zielindikator relevanten Leistungen sind das Arbeitslosengeld II – ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung – und das Sozialgeld. Nicht berücksichtigt werden die kommunalen Leistungen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung. 19 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Ziel ist es, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Das Ziel, die Integration in Erwerbstätigkeit zu verbessern, wird durch den Zielindikator „Integrationsquote“ abgebildet. Dieser gibt den Anteil der im Berichtszeitraum in Erwerbstätigkeit (Aufnahme einer selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt) oder in Ausbildung integrierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an, gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Trotz der eher ungünstigen wirtschaftlichen, konjunkturellen, strukturellen und arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen versucht das Jobcenter AGL die für das Jahr 2013 zentral prognostizierte Integrationsquote von 23,5 % auch im Jahr 2014 zu erreichen. Dabei handelt es sich in Anbetracht der weiter steigenden Zahl von eLbs um ein sehr ambitioniertes Ziel, weil damit auch die absolute Zahl der Integrationen gesteigert werden muss. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf die Leistungsberechtigten gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufgrund besonderer Problemlagen aufweisen. Damit soll ein Beitrag zum generellen Ziel des SGB II geleistet werden, die Dauer des Hilfebezuges zu verkürzen und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern. Zur Konkretisierung des Ziels „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ wird der Zielindikator „ Bestand an Langzeitleistungsbeziehern“ herangezogen. Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen der Grundsicherung bezogen haben. Der Zielindikator erfasst damit sowohl die präventiven Bemühungen der gemeinsamen Einrichtungen, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht in den Langzeitleistungsbezug übergehen zu lassen, als auch ihre Leistungsfähigkeit, den Bestand an Langzeitleistungsbeziehern zu reduzieren. Die Reduzierung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern stellt das Jobcenter AGL vor eine erhebliche Herausforderung. Die dargestellten, ungünstigen 20 Rahmenbedingungen treffen die Langzeitleistungsbezieher in besonderem Maße. Daher wird vom Jobcenter AGL trotz der aufgeführten Gegensteuerungsmaßnahmen mit einem Anstieg des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern um 0,6 % gerechnet. 6.2 Geschäftspolitische Schwerpunkte Aus den beschriebenen Zielen leiten sich weitere Schwerpunkte ab und zeigen besondere erfolgsrelevante Handlungsfelder auf, auf die sich das Jobcenter AGL im Jahr 2014 konzentrieren wird. 1. Neukundensteuerung 2. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 3. Fachkräftepotenzial erhöhen a. Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener „AusBildung wird was Spätstarter gesucht“. b. Bildungsbörse 4. Zielgruppe der über 50-jährigen in den Arbeitsmarkt integrieren 5. Zielgruppe Reha/SB 6. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement(BFM) 7. Stadtteilbüro 8. Arbeitgeberansprache 9. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) 21 7. Umsetzungsstrategien 7.1 Kundensteuerung – Neukundensteuerung Ein wichtiger Bestandteil in der Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters AGL ist die Kundensteuerung. Diese erfolgt in erster Linie durch die Eingangszone. Dort haben im Jahr 2013 insgesamt 50.193 Kunden vorgesprochen um leistungsrechtliche Anliegen zu klären Bei den in der Eingangszone vorgetragenen Kundenanliegen handelt es sich nicht ausschließlich um Antragsstellungen auf Arbeitslosengeld II, sondern auch um die Klärung von Kurzanliegen von Bestandskunden sowie den Erhalt allgemeiner Auskünfte und Informationen. Lange Wartezeiten bei Angelegenheiten, die nicht zwingend die Einbindung eines Arbeitsvermittlers oder Sachbearbeiters der Leistungsabteilung erfordern, werden so vermieden. Im Jahr 2013 werden voraussichtlich insgesamt 4848 Kunden (Stand Hochrechnung 10/2013) in Leverkusen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt haben. 22 Die darauf folgenden Anspruchsprüfungen resultierten bei 2738 Kunden in einer Antragsbewilligung, bei den restlichen 2110 Kunden lag aufgrund vorrangiger Leistungen wie Arbeitslosengeld I, Unterhalt oder Wohngeld kein Leistungsanspruch vor. Antragstellungen ALG II in 2013 Hochrechnung 10/2013 6000 4848 5000 4000 2738 3000 Antragstellungen ALG II in 2013 2110 2000 1000 0 Vorsprachen insg. ALGII Bezug Kein ALGII Bezug Um die Steuerung der Kunden weiter zu optimieren wird im Jahr 2014 der Kundenprozess des Jobcenters AGL erneut überarbeitet und der sogenannte „Work First Ansatz“ verstärkt in den Fokus genommen. Unter Work First ist die sofortige Unterstützung der Kunden bei der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder eines Minijobs zu verstehen. Durch schnelle, effektive, nachhaltige und individuelle Beratung und Vermittlung soll den Kunden der Weg zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung möglichst ohne Transferleistungsbezug geebnet werden. Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters AGL tragen dieser gesetzlichen Aufgabe nach dem im § 2 SGB II formulierten Grundsatz des „Förderns und Forderns“ Rechnung. Dabei sollen nicht nur Neukunden im Sinne des § 15a SGB II (hierunter fallen all diejenigen, die innerhalb der letzten zwei Jahre keine Leistungen nach dem SGBII oder 23 SGBIII bezogen haben) eine zeitnahe Beratung und Aktivierung erfahren, sondern auch Kunden, die aus dem Arbeitslosengeld I (ALG I) in den Bezug von ALG II überwechseln oder als sogenannte Mindeststandardkunden innerhalb der letzten 182 Tage nicht im Leistungsbezug ALG II waren. Analysen zeigen, dass überwiegend Personen mit einer kurzen Verweildauer im Leistungsbezug ALG II einen Großteil der Integrationserfolge ausmachen. Das im Jobcenter AGL entwickelte Kundenkontaktdichtekonzept sieht daher vor, dass bei Antragstellung auf Arbeitslosengeld II für alle erwerbsfähigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, eine Beratung im Rahmen der vorgegebenen Mindeststandards (innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Antragstellung) beim Erstansprechpartner erfolgt. In diesem Beratungsgespräch wird eine individuell ausgestaltete Integrationsstrategie entwickelt, die auch in einer Eingliederungsvereinbarung verbindlich festgehalten wird. Kunden unter 25 Jahre erhalten darüber hinaus noch ein sogenanntes „Angebot u25“. Als „Angebot beinhaltet u25“ zählen alle Angebote, die den Jugendlichen aktivieren, dies nahezu das gesamte Instrumentarium an Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit, einschließlich der von anderen Trägern erbrachten Leistungen, sowie die Einschaltung der Berufsberatung oder der Ausbildungsstellenvermittlung der Arbeitsagenturen. Vorrangig sollen den Kunden passgenaue Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden. Auch die Eigenbemühungen des Kunden rücken dabei stärker in den Fokus. Nur wenn keine sofortige Vermittlung möglich ist, werden weitere Instrumente zur Sofortaktivierung in Form von Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Förderung der beruflichen Weiterbildung konsequent eingesetzt. Bei Kunden, die gesundheitliche Einschränkungen geltend machen, die sich auf die Vermittlung in Arbeit auswirken, wird bei Vorlage entsprechender Befundunterlagen der Ärztliche Dienst zur Klärung der Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschaltet. 24 Durch die sofortige Vermittlungsaktivität des Jobcenters AGL soll dem Kunden umgehend Arbeit vermittelt werden, so dass Leistungen zum Lebensunterhalt im Idealfall erst gar nicht gezahlt werden müssen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die sofortige Aktivierung von Kunden zur Vermittlung in Arbeit von immenser Bedeutung ist. Daher ist der Prozess der Kunden(neu)steuerung stetig zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen. 7.2 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Die in der Vergangenheit gewonnenen Erkenntnisse im Umgang mit der Zielgruppe der unter 25-jährigen zeigen, dass auf Grund der unterschiedlichen Lebenslagen, im Hinblick auf soziales, persönliches, schulisches und auch berufliches Umfeld, oft die direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung nicht realisierbar ist. Lediglich ein sehr differenziertes Angebotsspektrum kann Integrationserfolge gewährleisten. Insbesondere die intensive Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort (wie der Agentur für Arbeit, der Stadt Leverkusen, den Trägern von Maßnahmen oder sozialen Einrichtungen) ist hierbei unerlässlich. Um arbeitslose junge Menschen möglichst frühzeitig zu mobilisieren werden bereits die jugendlichen Schulabgänger der allgemeinbildenden Schulen von den U25- Integrationsfachkräften des Jobcenters AGL vor dem Ende des Schulbesuchs zum Beratungsgespräch eingeladen. Hier sollen Perspektiven und Einstiegswege in das Berufsleben besprochen werden und nach einer ersten Orientierung erste Schritte eingeleitet werden. Hierzu Ausbildungsvermittlung werden oder auch die Angebote Beratungsangebote der Berufsberatung, der verschiedenen Kooperationspartner genutzt. Für die Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Übergang von der Schule zum Beruf arbeitet das Jobcenter AGL eng mit der kommunalen Koordinierungsstelle der Stadt Leverkusen zusammen, die die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ umsetzt und die lokalen Akteure vernetzt. Das gemeinsame Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen frühzeitig zu unterstützen, 25 eine adäquate Anschlussperspektive zu entwickeln und ihnen so effektiv und effizient wie möglich eine Integration in eine Berufsausbildung oder ein Studium zu ermöglichen. Das Jobcenter AGL führt intern keine Ausbildungsvermittlung durch, sondern hat die Agentur für Arbeit mit dieser Dienstleistung beauftragt. Ausbildungsuchende Kunden aus dem Rechtskreis SGB II werden in Absprache mit dem Jobcenter AGL in die Betreuung der Agentur für Arbeit übernommen. Im abgelaufenen Berichtsjahr waren 112 Kunden des Jobcenters AGL als Bewerber mit Ausbildungsbeginn bis zum 30.09.13 gemeldet. Von diesen Bewerbern konnten 28 in betriebliche Ausbildung integriert werden, dies entspricht einer Quote von 25 %. Neben weiterem Schulbesuch (15 Bewerber) und Integration in Arbeit (8 Bewerber) konnten weitere Perspektiven wie z.B. Einstiegsqualifizierungen, außerbetriebliche Ausbildungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (bvB) oder die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst gefunden werden. Auch in dem neuen Berichtsjahr plant das Jobcenter AGL, die Ausbildungsvermittlung in dieser Form fortzuführen. Über die Angebote der Berufsberatung hinaus hält das Jobcenter AGL eigene Plätze in zwei Maßnahmen der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) vor. In diesem Rahmen soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen noch nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Diese BaE finden in kooperativer Form statt, die fachpraktische Unterweisung wird in den betrieblichen Phasen durch einen Kooperationsbetrieb durchgeführt. Neben einer BaE ohne weitere Einschränkungen des Personenkreises gibt es eine spezielle Teilzeit-BaE für alleinerziehende junge Mütter und Väter. Für das Jahr 2014 ist eine Fortführung dieser beiden Maßnahmen geplant. Um die Langzeitarbeitslosigkeit und den Langzeitleistungsbezug bei den unter 25jährigen möglichst zu vermeiden, wird eine monatliche Kontaktdichte mit intensiver Aktivierung und Betreuung sichergestellt. Im Jahr 2013 wurden Sprechstunden bei den jeweiligen vom Jobcenter AGL mit Maßnahmen für Jugendliche beauftragten Trägern eingerichtet. Die Integrationsfachkräfte des Jobcenters AGL stehen Trägern und Kunden monatlich zu 26 festen Terminen in den Räumlichkeiten der jeweiligen Träger als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Ziele dieser Sprechstunden sind: - eine enge Betreuung der Kunden während der Maßnahme - das Durchführen Fortschreibung des Absolventenmanagements der (qualifizierte Eingliederungsvereinbarung, Beratung, Stellensuchläufe, Vermittlungsvorschläge, etc. vor Ende der Maßnahme) - die schnellere Integration in Erwerbstätigkeit durch frühzeitige Aktivierung Bei auftretenden Problemen kann der Träger die jeweiligen Kunden formloser in die Sprechstunden bestellen und auch selbst mit anwesend sein. Die Sprechstunden wurden durchweg positiv angenommen und sollen daher auch im Jahr 2014 fortgesetzt werden. Zur Förderung der unter 25-jährigen greift das Jobcenter AGL auf eine Vielzahl von Instrumenten und Beratungsangeboten zurück, die arbeitsmarktnahe sowie arbeitsmarktferne Zielgruppen berücksichtigen. Die Auswahl der Maßnahme für den Jugendlichen muss immer individuell und passgenau erfolgen. Es gibt spezielle Maßnahmen für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wie z.B. „Aktivierungshilfen für Jüngere“, darüber hinaus besteht für diesen Kundenkreis auch der Zugang zu den regulären Maßnahmen des Jobcenters AGL. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Arbeitsmarktakteuren statt. Hierbei steht immer auch im Vordergrund, welche Möglichkeiten der weiteren Kooperationen bestehen und wie diese realisiert werden können. 7.3 Die Fachkräftepotentiale erhöhen Situation am Demographischer Arbeitsmarkt Wandel, ist grundlegenden Globalisierung, Änderungen technologische unterworfen: Entwicklungen Wertewandel erfordern neue Herangehensweisen bei der Vermittlung und Beratung. 27 und Gemäß dem demographischen Berufsforschung wird das Szenario des Instituts für Arbeitsmarkt- Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland und ohne Zuwanderung und bei konstanter Erwerbsquote von heute knapp 45 Millionen bis zum Jahr 2050 auf knapp 27 Millionen Menschen sinken. Ein zunehmender Fachkräftebedarf bietet den Kunden der AGL daher Chancen, die es zu nutzen gilt. Personen ohne Ausbildung, mit Brüchen in der Erwerbsbiografie oder Migrationshintergrund, mit familiären Verpflichtungen in der Kindererziehung oder Pflege, sowie älteren Personen eröffnen sich somit neue Perspektiven. Um diese nutzen zu können steht dem Jobcenter AGL die Ausgabe des Bildungsgutscheins als Instrument zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung. Mit den Bildungsgutscheinen können insbesondere größere Qualifikationsdefizite beseitigt werden. So z.B. wenn nach einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit der Kenntnisstand in Folge neuer Technologien nicht mehr aktuell ist oder das Kenntnisprofil zu einseitig, um die Anforderungen des Arbeitsmarktes voll zu erfüllen. Daneben können über den Bildungsgutschein auch kleinere Qualifikationsdefizite behoben, ein fehlender Berufsabschluss erworben und der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschusses gefördert werden. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bei denen ein individueller Qualifizierungsbedarf identifiziert wurde, werden im Rahmen des Ermessens in 2014 durch die Übernahme von Weiterbildungskosten unterstützt. Alle Bildungsgutscheine werden dabei unter dem Gesichtspunkt der Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgegeben. Durch die konsequente Umsetzung des 4-Phasenmodells (Profiling erstellen, Ziel festlegen, Strategie auswählen, Umsetzen und Nachhalten) und dem Konzept des Jobcenters AGL zur Beratung von Neukunden kann Qualifizierungsbedarf frühzeitig erkannt und gefördert werden. 7.3.1 Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener „AusBildung wird was Spätstarter gesucht“ Ein geschäftspolitischer Handlungsschwerpunkt im Jahr 2014 ist die Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener „AusBildung wird was - Spätstarter gesucht“, die im Jahr 2013 ins Leben gerufen wurde und bis zum Jahr 2016 angelegt ist. 28 Was soll mit der Initiative erreicht werden? Die Initiative verfolgt das Ziel, vorhandene Fachkräftepotenziale in der Altersgruppe der 25 bis 35 - Jährigen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zu mobilisieren und mit abschlussorientierter Qualifizierung in den Arbeitsmarkt zu (re-)integrieren. Hierdurch leisten die gemeinsamen Einrichtungen und Agenturen für Arbeit einen maßgeblichen Beitrag zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen • Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs • Förderung von dauerhafter, existenzsichernder Beschäftigung und Prävention von Altersarmut • Nutzung von Ausbildungskapazitäten, für die keine geeigneten Jugendlichen mehr zur Verfügung stehen Wodurch zeichnet sich die Initiative aus? • Der jeweilige regionale Arbeitsmarkt mit seinem Handlungsbedarf bestimmt die Auswahl der Strategien, Ressourcen und Maßnahmen • Die Umsetzung erfolgt mit den vorhandenen Haushaltsmitteln • Die Initiative ist auf drei Jahre – von 2013 bis 2016 – angelegt Was soll mit der Initiative erreicht werden? Ziel ist, bis 2016 bundesweit 100.000 jungen Erwachsenen den Beginn einer möglichst betrieblichen Ausbildung/ (Einzel-) Umschulung/ Qualifizierung zu ermöglichen. Bricht man diese Anzahl auf die einzelnen Bundesländer herunter, so bedeutet dies für NRW ca. 20.000 jungen Erwachsenen in den kommenden drei Jahren die Möglichkeit einer möglichst betrieblichen Ausbildung/ (Einzel-) Umschulung/ Qualifizierung zu eröffnen. 29 Betrachtet man den aktuellen Bestand an Arbeitslosen, so zeichnet sich in NRW nachfolgendes Bild ab: Bestand an Arbeitslosen insgesamt 772.062 davon SGB III 219.240 davon SGB II 552.822 davon 25 – 35 Jahre insgesamt 184.759 darunter SGB III 48.005 darunter SGB II 136.754 davon 25 – 35 Jahre ohne 100.691 Berufsabschluss darunter SGB III 12.759 darunter SGB II 87.932 In NRW hat mehr als jeder zweite Arbeitslose (55 Prozent) zwischen 25 bis unter 35 Jahren keinen Berufsabschluss. Damit liegt NRW über dem Bundesdurchschnitt (47 Prozent). Für die AGL zeichnet sich nachfolgendes Bild ab: Bestand an Arbeitslosen insgesamt 4908 davon 25 – 35 Jahre insgesamt davon 25 – 35 Jahre 1428 ohne 932 Berufsabschluss Daraus ergibt sich, dass der überwiegende Teil der 25-35 jährigen Kunden des Jobcenter AGL über keinen Berufsabschluss verfügt. Von den 25-35 jährigen Kunden ohne Berufsabschluss haben nur 35 Prozent einen höherqualifizierten Schulabschluss. 30 Schulbildung der 25-35 jährigen Arbeitlosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Quelle Verbis Stand 09/2013) 2% 1% 5% 4% 10% kein Schulabschluss Schulabschluss Förderschule HSA 21% qualifizierter HSA mittlere Reife 6% FH-Reife 51% Fachabitur Allg. Hochschulreife Um die Initiative in der AGL erfolgreich umsetzen zu können wurde diese im August 2013 auf eine Mitarbeiterin zentralisiert übertragen. Ihre Aufgabe ist es, einen Pool geeigneter Kunden eng zu betreuen und auf ihrem Weg in eine abschlussorientierte Ausbildung/Umschulung zu unterstützen. Dabei ist es wichtig, sowohl die formale als auch persönliche Eignung mit den Wünschen und dem aktuellen Arbeitsmarkt abzugleichen und ggf. Fachdienste wie den berufspsychologische Service einzuschalten. Im Jahr 2013 haben 21 Kunden eine Ausbildung oder Umschulung begonnen. 7.3.2 Bildungsbörse Nach den positiven Erfahrungen aus dem Jahr 2012 hat das Jobcenter AGL im März 2013 erneut eine Weiterbildungsbörse veranstaltet, an der 259 Kunden des Jobcenters AGL teilnahmen. Dabei präsentierten sich 21 Anbieter von Weiterbildungen und Umschulungen aus Leverkusen und Köln. Die Träger boten ein breit gefächertes Bildungsangebot aus gewerblichen, kaufmännischen, technischen und Pflege-Berufen an, aus denen sich zahlreiche Weiterbildungen ergaben. 31 Mit der zweiten Bildungsbörse ist es gelungen, die Anzahl der geförderten Weiterbildungen, im Vergleich zu 2012, noch einmal zu steigern. Insbesondere konnte im Laufe des Jahres 2013 die Anzahl der über 1 jährigen Ausbildungen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden. Aktuell sind 52 Kunden in einer Langzeitausbildung mit qualifiziertem Abschluss. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere dieser Personengruppe langfristig ein Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung prognostiziert werden kann. Auch im Jahr 2014 ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung ein geschäftspolitischer Schwerpunkt, daher ist bereits für das Frühjahr 2014 eine 3. Weiterbildungsbörse geplant. 7.4 Zielgruppe der über 50-jährigen in Arbeitsmarkt integrieren Menschen über 50 wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, ist ein Ziel, das das Jobcenter AGL seit 2011 als Partner im Pakt „50+aktiv“ intensiv verfolgt. Im November 2013 wurden durch das Jobcenter AGL insgesamt 2309 Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II betreut, die bereits 50 Jahre alt oder älter sind. Der Pakt „50+aktiv“ ist Bestandteil des Bundesprogramms „Perspektive 50 plus Beschäftigungspakte in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Im Projekt 50+ werden in Leverkusen seit nunmehr drei Jahren alle Empfänger von Arbeitslosengeld II im Alter von über 50 Jahren in einem Team betreut. Erzielte Integrationen 2013 im Vergleich zum Zielwert: Stand: 20.11.2013 Zielwert Gesamt VZ TZ Arbeitszeit unbekannt Integrationen 169 204 114 82 7 Existenzgründungen 10 10 9 1 - Minijobs - 98 - - - 32 Die Anzahl der im Pakt 50+aktiv für Leverkusen zu erreichenden Integrationen wird auch nach der Anhebung des Zielwerts für das Jahr 2013 deutlich übertroffen, so dass auch für 2014 mit einer mindestens gleichbleibend hohen Anzahl an Integrationen gerechnet werden kann. Das Jobcenter AGL kann so auch im Jahr 2014 mit mehr Projektmitteln planen, die weitere spezielle Angebote für die Kundengruppe 50+ ermöglichen. Die nachfolgende Übersicht der Kundenstruktur in den Profillagen zeigt, dass 69% der Kunden über 50 durch ihre jeweiligen Vermittler sogenannten marktfernen Profillagen zugeordnet sind. Zu unterstreichen ist die Konzentration marktferner Kunden in der Altersgruppe 60 bis 65. Kundenstruktur: Stand: Marktnahe Marktferne Kunden in 11/2013 Kunden Kunden Beschäftigung Stehen dem AM vorübergehend nicht zur Verfügung 50 – 59 200 1185 318 33 60 – 65 14 408 53 98 33 Umso wichtiger ist es, dass ergänzend zu den Regelangeboten des Jobcenters AGL auch im Jahr 2014 verschiedene, mittlerweile bewährte, Angebote für diese spezielle Kundengruppe zur Verfügung stehen: • Die Schreibstube 50+, dort erhalten unterstützungsbedürftige Kunden Hilfestellung bei der Erstellung und Optimierung ihrer Bewerbungsunterlagen. • Eine Aktivierungsmaßnahme mit Gesundheitsorientierung und Praktikumsanteil. • Eine Integrationsmaßnahme mit dem Schwerpunkt der Gesundheitsförderung und Arbeitserprobung durch Einsätze in den Bereichen Senioren-, Kinder- und Behindertenbetreuung. • „Impuls50+“, dort werden Kunden mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit und verschiedenen Vermittlungshemmnissen über einen Zeitraum von 36 Monaten intensiv betreut. Bedarfsorientiere Gruppenangebote sowie die hohe Kontaktdichte mit zwei Beratungsterminen pro Monat sind speziell auf diese Kunden ausgerichtet. • Das Projekt „Triangel“, welches in 2013 erfolgreich gestartet ist und in dessen Rahmen das Jobcenter AGL gemeinsam mit dem Jobcenter Rhein-Berg in enger Kooperation mit einem Träger ein ressourcenorientiertes Angebot für Kunden über 50 realisiert. Angelehnt ist dieses Angebot an den Work-First Ansatz, der die Eigenverantwortung und intensive Aktivierung der Kunden als zentralen Bestandteil sieht und die Kunden befähigen soll schnellstmöglich auch eigenständig Arbeit zu finden. Die enge Zusammenarbeit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit dem externen Job Coach und der Integrationsfachkraft des Jobcenters wird seit 2013 bei allen Paktpartnern des Paktes 50+aktiv umgesetzt und findet bei den Kunden viel Zuspruch. Gemeinsam werden die eigenen Stärken und Fähigkeiten der über 50-jährigen wieder in den Vordergrund gerückt und gestärkt, um sie damit, falls nötig, zu befähigen eine Tätigkeit jenseits des gewohnten Arbeitsumfeldes zu finden. So können neue Beschäftigungsfelder, die die Kunden letztendlich in Arbeit bringen sollen, erschlossen werden. • Der weitere Ausbau der Kooperation mit den Trägern der Sozialversicherung ist für 2014 geplant. • Die spezialisierten Existenzgründungs- und Selbständigen Beratung, die innerhalb des Projekts 50+ praktiziert wird, soll weiter bestehen bleiben. 34 Die positive Erfahrung hiermit war ausschlaggebend, diese Beratung ab 2014 für alle Kunden des Jobcenters AGL anzubieten. Hierfür wird in 2014 eigens ein spezialisiertes Team, bestehend aus Mitarbeitern der Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung eingerichtet. 7.5 Zielgruppe Rehabilitanden und Schwerbehinderte Im Jobcenter AGL wird die Kundengruppe der Rehabilitanden und Schwerbehinderten zentralisiert durch 2 Integrationsfachkräfte betreut. Mit Stand November 2013 gibt es im Jobcenter 460 schwerbehinderte Kunden und 121 Rehabilitanden. Für den Personenkreis der Schwerbehinderten und Rehabilitanden (Reha/SB) besteht ein überdurchschnittliches Arbeitslosigkeitsrisiko. Diese Kundengruppe weist häufig multiple Vermittlungshemmnisse auf, was sich auch in den vergebenen Profillagen widerspiegelt. Zur Erläuterung: Die Integrationsfachkräfte führen eine Integrationsprognose auf Basis des Abgleichs von Stärken und Potenzialen durch und vergeben dann für jeden Kunden eine Profillage. Die Profillagen beschreiben dabei vergleichbar einem Koordinatensystem – den Zusammenhang von zeitlicher Integrationsprognose (inklusive Stärkenbetrachtung) und vermittlerisch relevanten Handlungsbedarfen (= Potenzialbetrachtung). Die Reha/SB-Kunden sind überproportional in den marktfernen Profillagen (81 %) zu finden. 35 Profillagen (Quelle Verbis Stand 11/2013) Marktprofil Kunden in Beschäftigung Aktivierungsprofil Förderprofil Entwicklungsprofil Stabilisierungsprofil Unterstützungsprofil Stehen AM nicht zur Verfügung 3% 0% 0% 9% 7% 19% 20% 42% Zu den umfangreichen körperlichen oder psychischen Einschränkungen und den damit verbundenen Schwierigkeiten einen passgenauen Arbeitsplatz zu finden, kommen vielfach Vorurteile von potentiellen Arbeitgebern, die sich scheuen, Schwerbehinderte oder Rehabilitanden einzustellen. Obwohl es einem Großteil der Kunden weder an Engagement noch an Motivation mangelt, stehen für viele die Chancen schlecht, einen Arbeitsplatz zu finden. Das Augenmerk der Tätigkeit der Integrationsfachkräfte liegt in der individuellen Beratung und Unterstützung der Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dabei werden, sofern dies notwendig und sinnvoll ist, die vorhandenen allgemeinen als auch die für diesen Personenkreis besonders zugeschnittenen Förderinstrumente herangezogen. So nutzen die Integrationsfachkräfte beispielsweise im Bedarfsfall die Möglichkeit den Kunden über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) eine Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt zu schaffen, die den jeweiligen gesundheitlichen Voraussetzungen entspricht. Diese Aktivierung ist auf die individuellen Bedürfnisse und Hemmnisse des einzelnen Reha/SB-Kunden zugeschnitten, wobei auch das Umfeld und die Lebensbedingungen des Kunden betrachtet und berücksichtigt werden. Neben der Heranführung an den Arbeitsmarkt in Form von 36 Berufsorientierung, Bewerbungstraining, Stellensuche u.v.m. geht es auch darum, herauszufinden welche Tätigkeiten unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen (noch) ausgeübt werden können. Vielfach ist es erforderlich, dass die Kunden ihre Perspektiven überdenken. Sie müssen sich wieder ihrer Stärken und Potentiale bewusst werden und sich hierauf konzentrieren. Oftmals ist auch eine berufliche Neuorientierung notwendig, um eine Tätigkeit zu finden, die der Leistungsfähigkeit der Schwerbehinderten und Rehabilitanden entspricht. Im Rahmen einer Praktikumsphase wird diesen Personen die Möglichkeit gegeben sich und ihre individuelle Leistungsfähigkeit im beruflichen Umfeld zu erproben. Im Zuge der Netzwerkarbeit beteiligt sich das Jobcenter AGL seit 2011 regelmäßig an der jährlich stattfindenden bundesweiten Aktionswoche für Menschen mit Behinderung, in dem es für mehr Inklusion im Arbeitsleben wirbt und versucht Vorurteile bzgl. der Beschäftigung von Schwerbehinderten und Rehabilitanden auszuräumen. 7.6 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement betreut einen Teil der Kunden, die aufgrund von Hemmnissen und Nachteilen in der Qualifikation, in der körperlichen oder psychischen Stabilität, in ihrem sozialen Gefüge und/oder in der Motivation keine direkten Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben. Die Fallmanager sind besonders qualifiziert, um die Besonderheiten der persönlichen und beruflichen Lebensumstände der Kunden mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes bei Beschäftigungs- oder Arbeitsaufnahme in Einklang zu bringen. Neben der fachlichen Qualifikation ist die Häufigkeit der Kontakte zwischen Kunde und Fallmanager das spezifische Kennzeichen dieser engen und persönlichen Betreuung und Begleitung. Die Betreuung im Fallmanagement soll zu konkreten Integrationsfortschritten mit dem Ziel der mittel- bis langfristigen Beseitigung bzw. Verringerung des Hilfebedarfs durch Integration in Beschäftigung führen. Wichtig hierfür sind die Motivation sowie ein gewisses Maß an Veränderungsbereitschaft der Kunden. 37 Darüber hinaus können im Einzelfall über die dezentrale Erweiterung der Mindestkriterien weitere Kunden Zugang ins bFM finden. Die Kunden werden engmaschig betreut (Schlüssel 1:120) und unterliegen somit einer höheren Kontaktdichte als in der originären Arbeitsvermittlung. Die Arbeit im Fallmanagement zeichnet sich aus durch die Erarbeitung kleinschrittiger Ziele, Teilziele und den daraus entstehenden erforderlichen Aktivitäten, die die Kunden in der engmaschigen Betreuung näher an den Arbeitsmarkt heranführen sollen. Diese Verabredungen werden in einem Integrationsplan festgehalten. Die Erreichung der dort festgehaltenen Ziele und Teilziele sind ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg in Richtung Arbeitsmarkt und werden als Erfolg in einer Matrix abgebildet. Die Unterstützung erfolgt häufig in Form von Anbindung an unterschiedlichste Netzwerkpartner, die die Fallmanager/innen als Ansprechpartner eigenverantwortlich betreuen und die sich in folgende Bereiche gliedern: • u25 Träger, Bewährungshilfe und Berufsberatung • Schuldner-, Sucht- und Drogenberatungsstellen • Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendämter/Jugendhilfeeinrichtungen, Frauenhaus • Migrationsberatungsstellen, Träger der Sprachförderung, Wohnungssicherung • Ärztliche, psychologische bzw. sozialpsychologische Dienste, Partner der Gesundheitsförderung Alle anderen Förderinstrumente gelten für Fallmanagementkunden genau wie für die Kunden in der regulären Arbeitsvermittlung. Darüber hinaus wurde in Leverkusen ein Träger mit der Durchführung einer auf die Bedarfe der bFM-Kunden ausgelegten Maßnahme beauftragt. Diese Maßnahme besteht nunmehr seit einem Jahr und wird seither sukzessive weiterentwickelt. So wurde z.B. der sozialpädagogische Betreuungsschlüssel im vergangenen Jahr verkleinert, um die Zusammenarbeit mit den Kunden weiter zu intensivieren. Aufgrund der insgesamt guten Ergebnisse wird die Maßnahme 2014 weiter durchgeführt. 38 7.7 Projekt Stadtteilbüro Das Stadtteilbüro ist ein für das Jobcenter AGL in dieser Form neues Projekt der Integrationsarbeit in einem ausgewählten Stadtteil mit dem Hauptziel der Senkung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern im Alter von 17 bis 49 Jahren (Langzeitleistungsbezieher sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab einem Alter von 17 Jahren, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren). Es wurde im zweiten Quartal 2013 in Leverkusen-Opladen mit einer Laufzeit von zwei Jahren installiert. Mitte April nahmen zunächst drei Mitarbeiter ihre Arbeit vor Ort auf. Anfang Mai wurde dann die vierte Stelle besetzt. Die Projektarbeit begann mit der Sichtung von 649 potenziellen Kunden mit Wohnsitz in Opladen, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Langzeitbezug standen. Hiervon wurden insgesamt 413 Kunden in die Betreuung vor Ort übernommen. Bisher konnten 63 Kunden in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit integriert werden, 23 haben eine Nebenbeschäftigung aufgenommen und drei eine berufliche Weiterbildung begonnen. In 35 Fällen wurden weitere Maßnahmen aus dem Instrumentarium des Jobcenters AGL genutzt. Die Inhalte der Projektarbeit fokussieren sich auf folgende Bereiche: • vor-Ort-Betreuung und Beratung • Ganzheitliche Steuerung und Begleitung des individuellen Integrationsprozesses unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft • Anleitung zur aktiven Selbstsuche • feste Terminvereinbarung • aufsuchende Arbeit • Nutzung des gesamten Maßnahmeportfolios des Jobcenters AGL • Alle vierzehn Tage Vorortangebot des Arbeitgeberservice • Auf Wunsch des Kunden Begleitung zu Vorstellungsgesprächen (nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeberservice) 39 • Intensive Nutzung der bestehenden Netzwerkstrukturen (Schuldnerberatung, Jugendamt, Drogenberatung, Frauenhaus, Obdachlosenhilfe, etc.) Das Instrument der aufsuchenden Arbeit wird bei Kunden, die zweimal unentschuldigt einen Termin im Stadtteilbüro nicht wahrgenommen haben, eingesetzt. Die Mitarbeiter suchen den betreffenden Kunden persönlich zu Hause auf, um zu klären warum er nicht erschienen ist. Es lässt sich feststellen, dass die überwiegende Zahl der Kunden nach einer persönlichen Ansprache, die folgenden Termine im Stadtteilbüro wahrnimmt. Das Angebot des Stadtteilbüros wird sehr gut angenommen. Dies liegt zum einen an der räumlichen Nähe, aber auch daran, dass die Räumlichkeiten in der Münzstraße 5 nicht dem üblichen Bild einer „Amtsstube“ entsprechen. Aufgrund der kleinen Einheit, mit lediglich fünf Arbeitsplätzen, entsteht eine entspannte Atmosphäre, die von den Kunden sehr geschätzt wird. Es gelingt vor Ort schneller ein Vertrauensverhältnis zu den Kunden aufzubauen und die vermittlungsrelevanten Informationen von den Kunden zu erhalten. Die Einbindung der Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Suchthilfe, Frauenberatungsstelle, etc.) gelingt durch den direkten Kontakt einfacher und besser. Durch die geringere Betreuungsquote (1:100) und den damit verbundenen sehr engen Kontakt zum Kunden, wird eine sehr viel höhere Aktivierung erreicht. Der bereits mehrfach in anderen Jobcentern erprobte Ansatz der niedrigen Betreuungsquote, erweist sich auch in dem Projekt „Stadtteilbüro Opladen“ als sehr gewinnbringend. 40 7.8 Arbeitgeberansprache Der Arbeitgeberservice (AGS) des Jobcenters AGL besteht aus drei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die Außendienstmitarbeiter. Geschäftsführung überwiegend Durch gewünschte im diese und Innendienst tätig Aufgabenteilung durch die sind, wird sowie der einem von der Leverkusener Arbeitgeber sehr geschätzte, intensive Kontakt gewährleistet. Aus der unten stehenden Tabelle ist ersichtlich, dass monatlich ca. 55 Betriebsbesuche durchgeführt werden. Der zuständige Außendienstmitarbeiter akquiriert im Schnitt vier Stellen im Monat. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Stellenangebote in Marktsegmenten, die durch die Arbeitsvermittlung der AGL besetzt werden können. Des Weiteren bewirbt der Mitarbeiter die Produkte und 800 Außendienstbesuche von 2012 bis Okt. 2013 im Verhältnis zu den akquirierten Stellenangeboten 700 688 600 548 500 400 Datenreihen1 300 200 100 44 40 0 Außendienst 2012 SteA bis gesamt. 2012 Außendienst bis Okt 2013 SteA bis Okt. 2013 Programme der AGL und stellt im persönlichen Gespräch geeignete Bewerber vor. Die Bearbeitung der Anträge auf Eingliederungszuschüsse der Arbeitgeber wird durch die Mitarbeiter im Innendienst wahrgenommen. Die Bewilligungen in 2013 bewegen sich in etwa auf dem Niveau von 2012. In der folgenden Darstellung wird das Verhältnis zwischen den weiblichen und männlichen geförderten Kunden dargestellt. 41 160 141 bewilligte EGZ im Vergleich von 2012 bis Okt 2013 140 124 120 100 80 Datenreihen1 60 60 53 40 20 0 EGZ (m) 2012 EGZ (w) 2012 EGZ (w) bis Okt.2013 EGZ (w) bis Okt.2013 Die in diesem Jahr erneut durchgeführte Zeitarbeitsmesse wurde von den Zeitarbeitsunternehmen sowie den Kunden wieder als sehr positiv wahrgenommen. Es nahmen sechs Zeitarbeitsunternehmen teil, von den 657 eingeladenen Kunden nahmen 261 das Angebot in Anspruch. Die Zeitarbeitsunternehmen haben bereits signalisiert, dass sie eine erneute Durchführung in 2014 wünschen. In der täglichen Arbeit des AGS zeigt sich, dass die Durchführung einer jährlichen Zeitarbeitsmesse zu einer guten Zusammenarbeit mit den Unternehmen führt und damit nennenswert zur Zielerreichung beiträgt. Ein weiteres Handlungsfeld des AGS ist der jährlich stattfindende Gründertag der Industrie und Handelskammer. Hier werden die Neugründer über die durch das Jobcenter AGL zur Verfügung stehenden Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten beraten. Das Jobcenter AGL ist bereits seit Jahren Mitglied im Gründungsnetzwerk Leverkusen. Die Teilnahme an den Sitzungen wird durch den AGS sichergestellt. Das Gründungsnetzwerk Leverkusen ist ein Zusammenschluss verschiedener Beratungseinrichtungen für Existenzgründer. Ziel des Netzwerkes ist die optimale Betreuung der Neugründer. 42 Auch in 2014 wird die aktive Teilnahme an den Sitzungen sowie dem Gründertag erfolgen. Wie bisher werden auch für das Jahr 2014 Handlungsstrategien mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Arbeitgeberservice festgelegt. Schwerpunkte dieser Handlungsstrategie werden im Jahr 2014 in den folgenden Bereichen liegen: • Intensive Zusammenarbeit mit den Zeitarbeitsfirmen; Zeitarbeitsmesse • Initiativvorstellung von Kunden bei potenziellen Arbeitgebern • Fortführung der Netzwerkarbeit (Wirtschaftsförderung Leverkusen, IHK etc.) • Teilnahme an den Angeboten der G.I.B., z.B. Arbeitsgruppe AGS • regelmäßige Minijob-Stellen-Akquise in geeigneten Branchen (wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, etc.) • Sicherstellung einer intensiven Betreuung der Arbeitgeber vor Ort Die Schnittstelle zu den bewerberorientierten Vermittlern wird kontinuierlich auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft, um eine möglichst hohe Effizienz zu erzielen. Ein Mitarbeiter des AGS nimmt regelmäßig an den Dienstbesprechungen der Teams teil. So kann ein direkter Austausch erfolgen und die Möglichkeit der konkreten Fallbesprechungen ist gegeben. Dies führt dazu, dass dem AGS laufend integrationsfähige Kunden zugewiesen werden, so dass die Mitarbeiter im AGS gezielt diese Kunden bei geeigneten Arbeitgebern vorschlagen können. Ab 2014 werden kontinuierlich fünf Bewerber aus der Zielgruppe Rehabilitanden und Schwerbehinderte intensiv in enger Kooperation mit den zuständigen Mitarbeitern durch den AGS betreut. Darüber hinaus bietet der AGS zweimal im Monat eine freie Sprechstunde (Job-Time) für interessierte Kunden an. Dieses freiwillige Angebot hat sich bewährt und wird rege von den Kundinnen und Kunden der AGL genutzt. 43 Die in 2013 eingeführte Umwandlungsprämie für Arbeitgeber die eine Nebenbeschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln, wird auch im Jahr 2014 angeboten. Mit Hilfe des intensivierten Kontakts zu den betreffenden Kunden sowie der persönlichen Kontaktaufnahme zu den Arbeitgebern, werden die Bereitschaft bzw. die Möglichkeiten der Ausweitung der Nebenbeschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit überprüft. Als Anreiz kann dem Arbeitgeber eine Umwandlungsprämie in Höhe von 1000,- € bis 3000,- € angeboten werden. Bisher konnten hierdurch 13 Kunden in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit integriert werden. 7.9 Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) Für die Neuformulierung des § 16e SGB II wurden seit 2012 die ehemalige Arbeitsgelegenheit (AGH) Beschäftigungsförderung Entgeltvariante zu einem mit neuen den bisherigen Instrument der Leistungen „Förderung zur von Arbeitsverhältnissen“ – FAV – zusammengeführt. Ausschlaggebend für die Förderung sind die mangelnden Chancen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Somit wird per Nachrangigkeit gegenüber anderen Förderleistungen (§ 16e Abs. 3 Nr. 2 SGB II) gesichert, dass zuschussgeförderte Arbeitsverhältnisse nur für eLb initiiert werden, die auf absehbare Zeit keine Chance haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nicht geförderten Arbeitsplatz zu finden. Entsprechende FAV-Stellen wurden in 2013 bei den folgenden Trägern und in folgender Größenordnung vorgehalten: Ende 2012 Ende 2013 Caritas 2 4 Debut 0 1 Diakonie 2 6 JSL 14 18 (von 29 möglichen durchschnittlich 21 besetzt) 44 Auch in 2014 wird die AGL ausschließlich FAV-Stellen fördern, bei denen es sich um sogenannte „niederschwellige“ Einsatzstellen bei den Trägern handelt, die von Leistungsberechtigten trotz diverser Vermittlungshemmnisse besetzt werden können und die im Garten- Landschaftsbau, im Service-Bereich oder im sonstigen HelferBereich angesiedelt sind. Je nach Anforderungsprofil der Stelle und nach QualifikationsVoraussetzungen des Teilnehmers werden die Stellen weiterhin mit Zuschüssen zwischen 40% und 75% des Bruttolohns gefördert (ausnahmslos ohne Arbeitslosenversicherungsbeiträge). Mit dem Blick auf die tatsächlichen Ausgaben und auf die Anzahl der Eintritte ist für 2014 beabsichtigt, die Anzahl der FAV-Stellen hinsichtlich Auslastung und Besetzung bei 25 zu stabilisieren. 8. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) beinhaltet im Wesentlichen drei große Themenblöcke, wobei sich die Aufgabenbereiche ausschließlich auf die Kundinnen und Kunden des Jobcenters AGL beziehen. • Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt • Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Frauenförderung Der im Herbst 2012 implementierte Beratungsleitfaden zur Beratung von Schwangeren, aktivierten und nichtaktivierten Eltern ist konzipiert worden, um den Integrationsfachkräften eine einheitliche und eindeutige Beratung zu ermöglichen. Dieser unterstützt den beruflichen Einstieg, Wiedereinstieg in eine berufliche Tätigkeit oder die Aufnahme einer Ausbildung oder Qualifizierung. Die Kundinnen und Kunden erhalten passgenaue Informationen zu Beratungsstellen, Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung, Organisation der Kinderbetreuung sowie Maßnahmen und Fortbildungsmöglichkeiten. 45 Seitens der BCA werden regelmäßig Informationsveranstaltungen für Kundinnen angeboten. Im Jahr 2013 wurden bei 8 Veranstaltungen insgesamt ca. 180 Frauen eingeladen. Hierbei wird u.a. zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten und den entstehenden Kosten in der Tagespflege, Kindertagesstätten und der Schulbetreuung informiert. Durch Gespräche hat sich gezeigt, dass Eltern häufig viel zu hohe Kosten für die Kinderbetreuung vermuten, sobald sie ein Einkommen beziehen. Die Inhalte der Veranstaltung werden ständig modifiziert und erweitert, damit die Frauen gut informiert ihre Anliegen bei den entsprechenden Stellen vorbringen können. Zur Beratung von Vätern wird folgend noch eingegangen. Durch veränderte Öffnungszeiten der Geschäfte, Tätigkeiten im Pflegebereich und in weiteren Sparten der Dienstleistungsbetriebe werden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder notwendig, die häufig nicht mehr mit den wöchentlichen Öffnungszeiten oder auch Ferien der Einrichtungen kompatibel sind. Hier werden immer wieder Lösungen in den Gesprächen mit den Eltern und den Anbietern der Kinderbetreuung gesucht. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist besonders für Alleinerziehende ein schwieriges Thema. Für diesen Personenkreis wird seit Jahren die Berufsausbildung in Außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE) in Teilzeit bei Kolping angeboten, die eine Ausbildung in Teilzeit mit einer durchgängigen pädagogischen Betreuung und Unterstützung ermöglicht. Seit September dieses Jahres gibt es eine Maßnahme speziell für Alleinerziehende. Hierbei handelt es sich um eine Aktivierungsmaßnahme, die eine tägliche Anwesenheit von drei Stunden erfordert, so dass auch Eltern, deren Kinder nur einen 25 Stundenbetreuungsplatz in einer Kita haben, teilnehmen können. Die Teilnehmenden können sich in verschiedenen Arbeitsbereichen ausprobieren, im Fokus steht aber auch vor allem die Erweiterung der Kinderbetreuungszeiten. Häufig verhindern zu begrenzte Betreuungszeiten die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Im Rahmen der Maßnahme vorhandene besteht die Betreuung, Möglichkeit, aus Kinder welchen mitzubringen, Gründen auch falls immer, 46 die sonst ausfällt. Weiterhin besteht wie in den letzten Jahren eine enge Zusammenarbeit mit dem Wuppermann Bildungswerk, das das TEP Programm (Teilzeitausbildung, Einstieg begleiten, Perspektiven öffnen) durchführt. Hier wurden im letzten Frühjahr 14 von 15 Plätzen mit Kundinnen und Kunden des JC belegt. Grundsätzlich können alle Alleinerziehenden auch an den anderen Maßnahmen oder Fortbildungsmöglichkeiten teilnehmen, da zum einen beim Einkauf einer Maßnahme immer auch die Möglichkeiten der Teilnahme in Teilzeit berücksichtigt wird, zum anderen viele Bildungsträger Angebote in Teilzeit haben. Durch den Beratungsleitfaden sind in der Vergangenheit auch vermehrt die nichtaktivierten Kundinnen und Kunden zu allen Angeboten informiert worden, so dass frühzeitig die Planung einer Arbeitsaufnahme oder Ausbildung möglich ist. Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, müssen die Eltern häufig bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen, wie z.B. das Zeitfenster der Betreuung, unterstützt werden. Dies ist oft ein längerer Beratungsprozess. In den Fällen, in denen eine Beratung der Eltern bei der Integrationsfachkraft über den zeitlich möglichen Rahmen hinausgeht oder die persönliche Einstellung der Eltern zur Betreuung durch Einrichtungen eine Arbeitsaufnahme verhindert, finden Einzelgespräche bei der BCA statt. Häufig verbirgt sich hinter einer negativen Einstellung der Eltern zur Fremdbetreuung der Kinder die Angst, dass die Kinder nicht fachgerecht betreut werden oder die Erfahrung, dass sie von Außenstehenden bei einer zeitlich erweiterten Betreuung der Kinder durch Einrichtungen als weniger fürsorglich bewertet werden. Oft ist aber einfach das Problem der fehlenden Kinderbetreuung Thema der Beratung und soll die Eltern motivieren, sich mit der Unterstützung durch das Jobcenter um eine Lösung zu bemühen. Da die Informationsveranstaltungen nur für Frauen durchgeführt werden (Grund: mögliche Gewalterfahrungen), werden die Väter in Einzelgesprächen zu denselben Themen informiert. 47 Insgesamt finden etwa 6 Einzelgespräche wöchentlich statt, somit ca. 300 Gespräche im Jahr. Häufig werden dabei auch in Gesprächen mit beiden Elternteilen Rollenmuster thematisiert. Die ständige Sensibilisierung der Integrationsfachkräfte sowohl durch Gespräche als auch durch Informationen zu bestimmten Themen wie Biographien von Frauen, geprägt von Kindererziehung und Wiedereinstieg und der besonderen Problemlage von Alleinerziehenden, ist als sehr wichtig anzusehen und soll daher auch in 2014 weiter verfolgt werden. Die BCA ist in verschiedenen regionalen und überregionalen Netzwerken und auch Beiräten vertreten, um Themen wie Teilzeitberufsausbildung, Wiedereinsteigerinnen aber auch ganz allgemein die Situation der Kundinnen und Kunden des Jobcenter auch nach außen hin zu vertreten und durch dort erhaltene Informationen im Jobcenter neue Impulse setzen zu können. Da sich gezeigt hat, dass insbesondere eine qualitativ gute und quantitativ ausreichende Betreuung der Kinder eine Grundvoraussetzung für eine berufliche Tätigkeit oder Ausbildung der Eltern ist, soll auch im Jahr 2014 eine Beratung hierzu sowohl in Maßnahmen als auch in Informationsveranstaltungen und in jedem Beratungsgespräch ein Basisthema sein. 9. Bericht zu Bildung und Teilhabe Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Bundesregierung 2010 beauftragt den Mindestunterhalt für Kinder im SGB II Bezug neu zu gestalten. Im Kern forderte das Gericht, den Regelbedarf für Kinder und Jugendliche eigenständig zu ermitteln, da Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ seien. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass vor allem bei schulpflichtigen Kindern keine Bildungsbedarfe und der Teilhabebedarf am sozialen und kulturellen Leben nicht ausreichend berücksichtigt waren. Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zum 01.01.2011 hat die Bundesregierung den Auftrag des BVerfG erfüllt. 48 Bei der Umsetzung wurde berücksichtigt, dass als Gutscheine ausgestaltete Leistungen genauer auf den individuellen Bedarf zugeschnitten werden können und so mit hoher Sicherheit auch tatsächlich den Kindern und Jugendlichen selbst zu Gute kommen. Der Nachteil von nicht-monetären Leistungen ist jedoch immer ein höherer Verwaltungsaufwand. Nach den Anfangsschwierigkeiten in der Umsetzung der neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen 2011 und den verbesserten Konzepten 2012 können die Leistung nunmehr im Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen nahezu reibungslos beantragt und bewilligt werden. Auch der häufig im Bundesgebiet genannte Grund der Nichtbeantragung von Leistungen des BuT, nämlich die Unkenntnis über diese Leistungen, trifft in Leverkusen immer weniger zu. Auch 2013 wurde die gute Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeitern der Stadt Leverkusen fortgeführt. Flyer wurden in verschiedenen Sprachen sowohl im Erstanmeldebereich wie auch im Leistungs- und Vermittlungsbereich verteilt. Mit Plakaten in beiden Hauptgebäuden wirbt das Jobcenter für die Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungspakets. Auch die zweimal wöchentlich durchgeführte persönliche Antragsannahme führt zu einer Erhöhung der Antragszahlen und gelungenen Beratung unserer Kunden. Sie ist nach wie vor stark frequentiert und wurde daher in den Sommerferien durchgängig angeboten. Mit weiterhin höherem Aufwand ist jedoch immer noch die Schnittstelle zur Stadt Leverkusen verbunden. Es handelt sich bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes um kommunale Leistungen. Die Stadt bewilligt diese Leistungen für Wohngeld-, Sozialhilfe- und Kindergeldzuschlagsempfänger. Somit werden in Leverkusen die grundsätzlich gleichen Leistungen an zwei unterschiedlichen Stellen bearbeitet. Da die gesetzlichen Regelungen leider viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, kommt es naturgemäß auch zu unterschiedlichen Auslegungen 49 Inanspruchnahme gesamt: Leistungskomponente Schulausflüg e/ Klassenfahrt en einschl. Kita Schulbedarfs paket Schülerbeförderungs -kosten Lernförderun g Mittagsverpfl egung Soziale und kulturelle Teilhabe Summe Anträge für x Ki insge nd samt er 1859 230 37 220 1994 840 5180 Ablehnungen 16 24 23 0 37 15 6 15 31 65 5 42 33 insge samt für x Kind er 36 36 0 0 34 34 5 5 40 40 32 30 147 145 Bewilligungen Mittelabfl uss in Euro Mittela bfluss für x Kinder 112.223, 41 € 275.368, 54 € 842 3053 0,00 € 50.181,4 5€ 192.009, 81 € 0 73 896 26.543,9 4€ 656.327, 15 € 396 5260 in Eur o je Kind 133, 28 € 90,2 0€ 0,00 € 687, 42 € 214, 30 € 67,0 3€ 124, 78 € (Stand 30.09.2013) Für die meisten beteiligten Kinder und Jugendlichen erschließt das Bildungs- und Teilhabepaket neue Teilhabemöglichkeiten oder gewährt hierzu zumindest eine finanzielle Entlastung. Den größten Nutzen sehen v.a. die Eltern in der Kostenübernahme für die zum Teil sehr teuren Klassenfahrten Ihrer Kinder und in der Finanzierung von Lernförderung. 50