Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und

Transcription

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Arbeit und
Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm
des Jobcenters
Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
2014
Inhalt
1.
Einleitung
4
2.
Rückblick auf das Jahr 2013
5
3.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
6
4.
Struktur des Jobcenters AGL
10
4.1
Personal
10
4.2
Organisation im Bereich Markt & Integration
11
4.3
Kundensteuerung im Bereich Markt & Integration
12
5.
6.
7.
Struktur der Kunden des Jobcenters AGL
13
5.1
erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Profillagen
13
5.2
Altersstruktur der gemeldeten Kunden
14
5.3
Bildungsstand der Kunden
15
Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2014
16
6.1
Geschäftspolitische Ziele
16
6.2
Geschäftspolitische Schwerpunkte
21
Umsetzungsstrategien
22
7.1
Neukundensteuerung
22
7.2
Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
25
7.3
Fachkräftepotenzial erhöhen
27
7.3.1 Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener
„AusBildung wird was – Spätstarter gesucht“
28
7.3.2 Bildungsbörse
31
7.4
Zielgruppe der über 50-jährigen in den Arbeitsmarkt integriere
32
7.5
Zielgruppe Reha/SB
35
7.6
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (BFM)
37
7.7
Stadtteilbüro
39
7.8.
Arbeitgeberansprache
41
7.9
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
44
2
8.
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
45
9.
Bericht zu Bildung und Teilhabe
48
3
1. Einleitung
Das
Arbeitsmarkt-
und
Integrationsprogramm
des
Jobcenters
Arbeit-
und
Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) soll der Öffentlichkeit die Planung und
Ziele des Jobcenters AGL für das Jahr 2014 transparent machen.
Oberste Priorität wird es auch im Jahr 2014 sein, die vorhandenen Mittel möglichst
effizient zu nutzen, um so viele erwerbsfähige Leistungsbezieher wie möglich zügig und
nachhaltig in Arbeit zu vermitteln, so dass diese ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft
bestreiten können.
Die
Erwartungen
an
das
Jobcenter
AGL
sind
vielfältig
und
werden
von
unterschiedlichen Parteien gestellt:
-
Die Kunden des Jobcenters AGL erwarten eine kompetente Beratung und das
Aufzeigen neuer Perspektiven um damit Wege aus der Arbeitslosigkeit zu finden.
-
Die Leverkusener Arbeitgeber erhoffen sich die für ihre Betriebe benötigten
qualifizierten Arbeitskräfte.
-
Die Träger der Grundsicherung fordern mehr Integrationen und damit
einhergehend einen möglichst geringen Anstieg des Langzeitleistungsbezuges.
Das vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters AGL bildet
die Grundlage für die Erfüllung dieser vielfältigen Aufgabe.
Um den Erwartungen gerecht werden zu können, ist es von wesentlicher Bedeutung die
Beratungskompetenz der Integrationsfachkräfte möglichst effizient einzusetzen, so dass
die Potenziale unserer Kunden und die Anforderungen der Arbeitgeber in Einklang
gebracht werden.
Die Rahmenbedingungen hierzu werden durch die Planung der individuellen Förderund Qualifizierungsmaßnahmen geschaffen.
Dabei kann das Jobcenter AGL auf ein funktionierendes Netzwerk zurückgreifen,
welches sich sowohl aus Trägern der beruflichen Weiterbildung als auch aus Trägern
der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitgeberverbände und Kammern, der
Agentur für Arbeit sowie den flankierenden Hilfen der Stadt Leverkusen und weiteren
Akteuren am örtlichen Arbeitsmarkt zusammensetzt.
4
2. Rückblick auf das Jahr 2013
Um die Integrationsquote zu verbessern und den Langzeitleistungsbezug zu vermeiden
wurde bereits im Juli 2012 das Kundenkontaktdichtekonzept des Jobcenters AGL
überarbeitet. Die Umsetzung des Konzepts hat sich im Jahr 2013 bewährt, mit Stand
November 2013 konnten bisweilen 2.330 Integrationen in Arbeit gezählt werden.
Im
Folgenden
werden
einige
Punkte
beschrieben,
die
zur
Gestaltung
des
Arbeitsmarktprogramms im Jahr 2013 maßgeblich beigetragen haben und die aufgrund
erzielter Erfolge auch im kommenden Jahr weiter verfolgt werden sollen.
-
Stadtteilbüro Opladen
Das Stadtteilbüro Opladen wurde im April 2013 eröffnet. Grundlegende Idee der
Einrichtung ist die Sicherstellung einer Vor-Ort-Betreuung von Kunden mit einer
hohen Kontaktdichte. Die bisherigen Arbeitsergebnisse zeigen, dass es sich um
einen erfolgversprechenden Ansatz handelt.
-
Initiative Erstausbildung junge Erwachsene
Die Initiative verfolgt das Ziel vorhandene Fachkräftepotenziale in der
Altersgruppe der 25 bis 35 - Jährigen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III
zu mobilisieren und mit abschlussorientierter Qualifizierung in den Arbeitsmarkt
zu (re-) integrieren.
-
Weiterbildungsbörse
Im
Frühjahr
2013
wurde
zum
zweiten
Mal
eine
Weiterbildungsbörse
durchgeführt, mit dem Ziel den Kunden die Möglichkeiten und Chancen
beruflicher Weiterbildung näher zu bringen.
Die Rückmeldungen aller Teilnehmer sowie auch die der ausstellenden
Weiterbildungsträger, waren erneut überaus positiv.
-
Umwandlungsprämie
Mit Hilfe eines intensivierten Kontakts zu den betreffenden Kunden sowie der
persönlichen Kontaktaufnahme zu den Arbeitgebern, werden sowohl die
Bereitschaft der Arbeitgeber als auch die bestehenden Möglichkeiten der
5
Ausweitung einer Nebenbeschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit überprüft. Um einen Anreiz zu schaffen, kann den Arbeitgebern eine
Prämie angeboten werden.
-
Zeitarbeitsmesse
Im Jahr 2013 wurde erneut eine Zeitarbeitsmesse durchgeführt. Auch hier erhielt
das Jobcenter AGL wieder positive Rückmeldungen. In der täglichen Arbeit des
Arbeitgeberservices zeigt
sich,
dass die
Durchführung einer jährlichen
Zeitarbeitsmesse die Zusammenarbeit mit den Unternehmen unterstützt und
damit nennenswert zur Zielerreichung beiträgt.
Die Planungen für das Jahr 2014 werden unter Punkt 7, Umsetzungsstrategien erläutert
3.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Arbeitsmarkt
Die Region Leverkusen zeigt den im Bezirk der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach
am wenigsten dynamischen Charakter. Die weltweit agierende Großindustrie bietet
kaum Einschaltungsmöglichkeiten der örtlichen Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
AGL. Die Branchenschwerpunkte liegen in den Bereichen Handel, Dienstleistungen,
Gesundheit und Umwelt. Die Beschäftigungsentwicklung ist im Jahresvergleich leicht
negativ. Die verfestigte Arbeitslosigkeit und die geringe räumliche wie fachliche Mobilität
der Bewerber bieten wenig Aussicht auf eine dynamische positive Entwicklung im Jahr
2014.
Gemessen an der Anzahl der Stellenangebote für Fachkräfte, die etwa 95 % aller
Stellenangebote ausmachen, werden ungelernte Mitarbeiter wenig nachgefragt. Zudem
wird zunehmend auch für Helferstellen eine abgeschlossene Berufsausbildung erwartet.
Für die Kundenstruktur des Jobcenters AGL (Produktionshelfer, Bauhelfer, Lagerhelfer,
Reinigungskräfte, Verkaufshilfen, Bürohilfskräfte, ungelernte Handwerker) sind nur
vereinzelte Stellenangebote zu finden – mit abnehmender Tendenz.
Die Personaldienstleistungsunternehmen stellen mit etwa 15 in Leverkusen vertretenen
Firmen ein erhebliches Marktsegment für das Jobcenter AGL dar. Die zunehmend
6
festzustellende Tendenz, dass hauptsächlich Fachkräfte gesucht werden, lässt sich
parallel auch in der Zeitarbeitsbranche in Leverkusen feststellen.
In vielen handwerklichen Gewerken werden ebenfalls dringend qualifizierte Fachkräfte
gesucht.
Die aktuelle IHK-Abfrage bei den Arbeitgebern hat ergeben, dass in der Region
19,6 % der Arbeitgeber beabsichtigen, im Jahr 2014 Mitarbeiter einzustellen. 18,6 %
hingegen planen mit weniger Mitarbeitern, so dass hier nur mit einem minimalen
Zuwachs zu rechnen ist.
61,8 % der Betriebe planen keine personellen Veränderungen.
Anzahl SGB II-Arbeitslose und Leistungsempfänger
Arbeitslose
davon betreut durch die AGL
davon 15 bis unter 25 Jahre
davon 25 bis unter 50 Jahre
davon 50 und älter
davon Männer
davon Frauen
darunter Ausländer
Arbeitslosenquote - alle zivilen Erwerbspersonen
(nur SGB II-Anteil)
Leistungsempfänger
Leistungsempfänger
erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Bedarfsgemeinschaften
Oktober
2013
4.918
482
3.269
1.167
2.562
2.356
1.491
5,9%
Juli 2013
15.676
11.005
8.065
Branchenstruktur
Die Hauptarbeitgeber aus Chemie und Pharmazie stellen für das Jobcenter AGL kein
Stellenpotential dar, weil sie ausschließlich hochspezialisierte Fach- und Führungskräfte
suchen bzw. ihren Fachkräftebedarf durch eigene Ausbildung qualifizieren. Der
weltweite Globalisierungs-/ Rationalisierungsdruck führt zu strategischen Überlegungen
7
zur Standortwahl und tendenziell zu einem weiteren Abbau der Produktionskosten
(Arbeitsplätze).
Eine für das Jobcenter AGL wichtige Branche in Leverkusen ist das Handwerk mit den
„klassischen“ Handwerksbetrieben. Hinzu kommen zahlreiche Fachbetriebe aus
Metallbau
chemischer
und
Metallverarbeitung,
Erzeugnisse
sowie
Kunststoffverarbeitung
kleine
und
Automobilzulieferbetriebe
der
–
Produktion
alle
diese
Unternehmen haben einen hohen Fachkräftebedarf und suchen keine Hilfskräfte.
Neben dem Dienstleistungsgewerbe in den Bereichen Serviceleistungen und
Montagearbeiten sind die kaufmännischen Branchen mit Handel und Verkauf und der
Einzelhandel zu nennen. Hinzu kommen die Bereiche Lager/Logistik, Gesundheit und
Soziales.
Trotz dieser Branchenvielfalt wird es zunehmend schwerer, die von der AGL betreuten
Langzeitarbeitslosen auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu integrieren (siehe auch
Arbeitsmarkt).
Unternehmensstruktur
Neben der Firma Bayer AG ist Leverkusen hauptsächlich durch kleine, inhabergeführte
Betriebe (bis 5 MA) und durch kleine bis mittelgroße mittelständische Unternehmen (bis
50 MA) geprägt.
Zu erwartende Investitionen und Arbeitsplatzabbau
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist in Leverkusen
negativ (-1,0%).
Die einzige größere Neuansiedlung in Leverkusen wird in 2014 die Firma Leverdy
Presse-Großhandel sein, die etwa 300 Mitarbeiter beschäftigen wird. Aufgrund der
Betriebszusammenlegung werden diese aus den bisherigen Betriebsstandorten
Wuppertal und Hürth übernommen. Ob zusätzliche Stellen geschaffen werden ist
derzeit unklar.
8
Seit Mitte 2012 entwickelt sich stetig die „Neue Bahnstadt“ in Leverkusen-Opladen.
Aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen läuft derzeit die Firmenansiedlung noch
zurückhaltend. Auf dem Gelände haben sich bis jetzt erst zwölf kleinere Unternehmen
angesiedelt. Eine nennenswerte Anzahl von neuen Arbeitsplätzen ist für 2014 nicht zu
erwarten.
Die Firma Bayer AG wird auch in 2014 nicht unerheblich Stellen abbauen. In
Deutschland sind 480 Stellen betroffen, mit Schwerpunkt in Leverkusen. Auch die Firma
Lanxess hat durch die Verlegung des Firmensitzes 1.000 Arbeitsplätze nach Köln
verlagert.
Entwicklung des Ausbildungsmarktes
Das Jobcenter AGL hat die Ausbildungsstellenvermittlung auf die Agentur für Arbeit
(AA)
Bergisch
Gladbach
rückübertragen.
Der
nachfolgende
Beitrag
zum
Ausbildungsmarkt ist daher dem Geschäftsbrief SGB III der AA entlehnt:
Der überwiegend mittelständische Charakter des Bezirks mit seinen unterschiedlich
ausgeprägten
Anteilen
an
produzierendem
Gewerbe
spiegelt
sich
auch
am
Ausbildungsmarkt wider. Mit teilweise niedrigen Quoten von Schulabgängern ohne
Hauptschulabschluss, in den Kreisen eher niedrigen SGB II-Quoten U15 und dort auch
ansehnlichen aktuellen Ausbildungsquoten von deutlich über 6% bieten die drei
Regionen eine recht gute Ausgangslage für Bewerber und Ausbildungsbetriebe. Die
Zahl der Schüler im Schulentlassjahrgang 2014 liegt mit geschätzten 8.966 unter dem
Niveau des Schulentlassjahrgangs 2012 (9.330).
Trotzdem muss sich die Agentur mit einer, in ganz NRW anzutreffenden, tendenziell
sinkenden Ausbildungsbereitschaft vor allem der kleineren Betriebe auseinander
setzen. Die Nachfrage im gewerblich-technischen Bereich trifft nicht auf eine
entsprechende Interessenlage der Bewerber. Die richtet sich vor allem auf die Berufe
des kaufmännischen Bereiches. Die in 2013 gestiegene Anzahl der gemeldeten
Ausbildungsstellen konnte nicht in gleichem Maße mit Bewerbern der Agentur besetzt
werden. Angebot und Nachfrage am Ausbildungsmarkt driften weiter auseinander.
Diese Tendenz wird sich weiter verschärfen. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe sinkt
leicht, die Zahl der neu eingetragenen Ausbildungsverträge wird 2013 im Wesentlichen
9
das Niveau des Vorjahres erreichen. In Abstimmung mit den Partnern wird für 2014
eine Fortsetzung dieser Entwicklung angenommen.
4.
Struktur des Jobcenters AGL
4.1
Personal
Im Jobcenter AGL sind insgesamt 187 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt,
davon 37 in Teilzeit (Stand 01.01.2014).
Da die AGL aus rechtlichen Gründen kein eigenes Personal einstellen kann, müssen
die Träger (Bundesagentur für Arbeit (BA) und Stadt Leverkusen) Personal zur
Verfügung stellen. Nahezu die Hälfte des gesamten Personals (89 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter) sind bei der BA beschäftigt, hinzu kommen noch 3 sogenannte
Amtshilfekräfte, die die Deutsche Bahn und die Auffanggesellschaft der Deutschen
Telekom (Vivento) zur Beschäftigung in den Jobcentern an die BA abgeordnet hat. Bei
der Stadt Leverkusen sind 41 der in der AGL tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
beschäftigt, die verbleibenden 54 wurden über die JOB Service Leverkusen gGmbH
(JSL, städt. Beschäftigungsförderungsgesellschaft) eingestellt.
Im Bereich Leistungsgewährung sind 86 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, im
Bereich Arbeitsvermittlung 82 und im Bereich Geschäftsführung/ Verwaltung/
Rechtsstelle insgesamt 19.
Das von den Trägern zur Verfügung gestellte Personal setzt sich aus Beamten und
Angestellten zusammen, davon sind insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
befristet beschäftigt.
10
4.2
Organisation
Unterhalb der Geschäftsführung gliedert sich die AGL in die Bereiche „Markt &
Integration“ (Arbeitsvermittlung, 6 Teams), Leistungsgewährung (4 Teams) sowie
Verwaltung/Rechtsstelle.
Geschäftsführung
Rechtsstelle
Leistungsgewährung
Verwaltung
Markt & Integration
Team 1
Team 1
Team 2
Team 2
Team 3
Team 3
Team 4
Team 4
Team 5
Team 6
11
4.3
Kundensteuerung im Bereich Markt & Integration
Markt und Integration
Erstansprechpartner
Arbeitsvermittlung
unter 25 Jahre
Arbeitsvermittlung
25 – 49 Jahre
Arbeitsvermittlung
über 50 Jahre
Reha/SB Vermittlung
beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Stadtteilbüro Opladen
Arbeitgeberservice/400€-Jobvermittlung
Datenqualitätsmanagement
Maßnahmekoordination/Maßnahmecontrolling
5.
Struktur derSelbständigenberatung
Kunden des Jobcenter AGL
(im Aufbau)
12
5.
Struktur der Kunden des Jobcenters AGL
Im August 2013 hat das Jobcenter AGL 8.114 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt
15.738 Kunden betreut, davon 11.023 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb).
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das
15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II (Renteneintrittsalter)
noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen
Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf
absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Unter diese Definition fallen auch Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände
vorübergehend keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Hierunter fallen z. B. auch
Schüler oder Personen in Elternzeit.
5.1
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) nach Profillagen
18%
19%
49%
14%
Integrationsnah
Integrationsfern
Integriert, aber hilfebedürftig
vorübergehend nicht vermittelbar
(z.B. Schüler, Elternzeit…)
Stand: August 2013
13
Es fällt auf, dass nahezu die Hälfte der eLb nicht ohne begleitende Hilfen in den
Arbeitsmarkt integriert werden kann. Hier kommen die durch das SGB II vorgegebenen
Maßnahmen und finanziellen Förderinstrumente zum Einsatz.
Darüber hinaus geht nahezu jeder siebte eLb bereits einer Erwerbstätigkeit nach, kann
mit den daraus erzielten Einnahmen jedoch nicht den Lebensunterhalt für sich und
seine Familie bestreiten, so dass er auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II
angewiesen ist.
Aufgrund persönlicher Umstände steht fast jeder fünfte eLb dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung, beispielsweise weil sie/er noch zur Schule geht, sich in Elternzeit oder
bereits in einer Fördermaßnahme befindet.
Es verbleibt somit ein Anteil von gerade einmal 18 % der eLb, der ohne oder mit
geringem Einsatz der zur Verfügung stehenden Förderinstrumente in den Arbeitsmarkt
integriert werden kann.
5.2
Altersstruktur der gemeldeten Kunden
14
5.3
Bildungsstand der Kunden
Der auffällig hohe Anteil der Personen unter 25 Jahre, der weder einen Schulabschluss
noch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, erklärt sich insbesondere
dadurch, dass in dieser Personengruppe auch Schüler erfasst sind.
eLb U25
eLb Ü24
2% 3%
4%
8%
8%
30%
58%
87%
eLb gesamt
4%
7%
26%
63%
Stand: August 2013
ohne Schulabschluss und Berufsausbildung
mit Schulabschluss, aber ohne Berufsausbildung
mit Berufsausbildung (ohne Fach- und Hochschulreife)
Fach- und Hochschulreife
15
6.
Geschäftspolitische Ziele und Schwerpunkte 2014
6.1
Geschäftspolitische Ziele
Seit 2012 wird das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (MAIS), den
Ländern, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den kommunalen Spitzenverbänden
(komSpV) entwickelte Verfahren zur Zielplanung und -nachhaltung im einheitlichen
Zielsteuerungssystem nach gleichen Grundsätzen in beiden Aufsichtsstrukturen sowohl in den gemeinsamen Einrichtungen als auch in den zugelassenen kommunalen
Trägern - umgesetzt.
Die Einzelheiten des einheitlichen Zielsteuerungssystems wurden 2011 mit dem Papier
„Gemeinsame Grundlagen der Zielsteuerung SGBII“ (nachfolgend „Gemeinsames
Grundlagenpapier“) beschrieben. Im Rahmen des vom Bund-Länder-Ausschuss (BLA)
erteilten Mandates hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II (BLAG
Steuerung SGB II) entschieden, die Ziele 2 und 3 (die Erläuterung des Zielsystems
finden Sie nachfolgend) im Jahr 2014 dezentral zu planen und die von der dezentralen
Planung abweichenden Gliederungspunkte des „Gemeinsamen Grundlagenpapiers“ in
ihrer Gültigkeit für die Planung des Jahres 2014 auszusetzen.
Dem „Gemeinsamen Grundlagenpapier“ entsprechend wird jährlich das konkrete
Vorgehen für das Folgejahr im „Gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung
im SGB II“ (nachfolgend Planungsdokument) festgelegt. Im Planungsdokument geht es
ausschließlich um die in § 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Ziele. Darüber hinaus
sind grundsätzlich weitere Vereinbarungen über Ziele zwischen den in den §§ 48b und
18b SGBII genannten Beteiligten möglich.
Mit
dem
Ziel,
das
System
weiter
zu
verbessern,
wird
das
„Gemeinsame
Grundlagenpapier“ regelmäßig einer gemeinsamen Überprüfung unterzogen und - unter
Rückgriff auf die gewonnenen Erfahrungen - ggf. weiterentwickelt, um als Basis für die
Zielwertplanung aller Jobcenter (JC) zu dienen. Die Überprüfung findet im Rahmen der
jährlichen Erarbeitung des Planungsdokuments statt. Vor dem Hintergrund ergeben sich
im Hinblick auf das Planungsjahr 2014 folgende Veränderungen, Konkretisierungen und
Weiterentwicklungen.
16
Die Zielplanung wird für die Ziele 2 und 3 in einem dezentralen Prozess erfolgen.
Die erstmalige Umsetzung der dezentralen Planung für die Ziele 2 und 3 im Jahr 2014
geht mit einem höheren Maß an Planungsverantwortung für die handelnden Akteure vor
Ort einher. Sie soll zu realistischeren und gleichzeitig ambitionierten Zielwerten und
damit zu einer höheren Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt führen. Es wird
dabei davon ausgegangen, dass die JC ihre Ergebnisse aufgrund der besseren
Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten sowie aktueller Entwicklungen vor Ort
realistischer und damit zutreffender planen können als die BLAG Steuerung SGB II.
Damit erhalten die Jobcenter die Möglichkeit, die Angebotswerte besser mit ihren
strategischen Zielen zu verknüpfen.
Die dezentrale Planung wird durch die BLAG Steuerung begleitet und evaluiert. Etwaige
Fehlentwicklungen sollen frühzeitig festgestellt und gegebenenfalls erforderliche
Steuerungsmaßnahmen beraten werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird auch im
Jahr 2014 die Ausrichtung auf die existenzsichernde und nachhaltige Integration von
Langzeitleistungsbeziehern und die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug sein.
Sowohl die Zielplanung als auch die Zielnachhaltung erfolgen unter Berücksichtigung
der neuen Vergleichstypen.
Der Hintergrund für die grundsätzliche Festlegung von Vergleichstypen wird wie folgt
erläutert:
In Deutschland bestehen erhebliche regionale Unterschiede hinsichtlich Armutsrisiken
in der Bevölkerung und der Aufnahmefähigkeit der Arbeitsmärkte, sodass eine Bildung
von
Vergleichstypen
erforderlich
ist,
um
erkennen
zu
können,
ob
Performanceunterschiede in der tatsächlichen Leistungsfähigkeit oder den regionalen
Rahmenbedingungen begründet sind.
Das Jobcenter AGL ist ab dem Jahr 2014 dem neuen SGB II-Vergleichstyp „II e“
zugeordnet (bisher: Typ I). Der neue Vergleichstyp definiert sich wie folgt:
Städte und (hoch-)verdichtete Landkreise mit eher geringer SGB II-Quote im Vergleich
zu ähnlich verdichteten Räumen, sehr hohen Wohnkosten und sehr hohem
17
Migrantenanteil sowie durch Großbetriebe gekennzeichneten Arbeitsmärkten mit gering
ausgeprägtem Niedriglohnbereich.
Dem neuen Vergleichstyp gehören insgesamt 12 Jobcenter an. Neben Leverkusen
findet sich mit dem JC Bonn noch ein weiteres Jobcenter aus NRW wieder. Darüber
hinaus sind noch 4 gemeinsame Einrichtungen (Wolfsburg, Darmstadt, Frankfurt am
Main und Mainz) sowie 6 zugelassene kommunale Träger (Münster, Hochtaunuskreis,
Main-Taunus-Kreis, Groß-Gerau, Offenbach und Wiesbaden) zugeordnet.
Zielsystem zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(§ 48b SGB II)
-
Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
-
Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,
-
Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.
In Verbindung mit § 48a Absatz 2 SGB II ergibt sich folgendes Zielsystem mit den
entsprechenden Kennzahlen und Ergänzungsgrößen. Die Kennzahlen sind maßgeblich
für die Zielvereinbarungen. Die Ergänzungsgrößen dienen der ergänzenden Information
und der Interpretation der Kennzahlenergebnisse (vgl. §2 Absatz 1 Satz 3 der
Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach §48a SGBII).
18
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Dieses Ziel zeigt auf, inwieweit es gelingt, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte
ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und
Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.
Das Ziel soll insbesondere durch existenzsichernde und nachhaltige Integration in den
Arbeitsmarkt erreicht werden.
Der Zielindikator „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ ist definiert als die
Summe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohne Leistungen für
Unterkunft und Heizung) für Leistungsbezieher nach dem SGB II im Berichtszeitraum.
Die für diesen Zielindikator relevanten Leistungen sind das Arbeitslosengeld II – ohne
Leistungen für Unterkunft und Heizung – und das Sozialgeld. Nicht berücksichtigt
werden die kommunalen Leistungen sowie die Beiträge zur Sozialversicherung.
19
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Ziel ist es, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu vermeiden oder zu überwinden.
Das Ziel, die Integration in Erwerbstätigkeit zu verbessern, wird durch den Zielindikator
„Integrationsquote“ abgebildet. Dieser gibt den Anteil der im Berichtszeitraum in
Erwerbstätigkeit (Aufnahme einer selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt) oder in Ausbildung integrierten erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
an,
gemessen
am
durchschnittlichen
Bestand
der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Trotz der eher ungünstigen wirtschaftlichen, konjunkturellen, strukturellen und
arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen versucht das Jobcenter AGL die für das Jahr
2013 zentral prognostizierte Integrationsquote von 23,5 % auch im Jahr 2014 zu
erreichen. Dabei handelt es sich in Anbetracht der weiter steigenden Zahl von eLbs um
ein sehr ambitioniertes Ziel, weil damit auch die absolute Zahl der Integrationen
gesteigert werden muss.
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf die Leistungsberechtigten gelegt
werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko
aufgrund besonderer Problemlagen aufweisen. Damit soll ein Beitrag zum generellen
Ziel des SGB II geleistet werden, die Dauer des Hilfebezuges zu verkürzen und die
sozialen
Teilhabechancen
sowie
die
Beschäftigungsfähigkeit
auch
für
marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern.
Zur Konkretisierung des Ziels „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ wird der
Zielindikator „ Bestand an Langzeitleistungsbeziehern“ herangezogen.
Langzeitleistungsbezieher (LZB) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den
vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen der Grundsicherung
bezogen haben. Der Zielindikator erfasst damit sowohl die präventiven Bemühungen
der gemeinsamen Einrichtungen, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht in den
Langzeitleistungsbezug übergehen zu lassen, als auch ihre Leistungsfähigkeit, den
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern zu reduzieren.
Die Reduzierung des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern stellt das Jobcenter
AGL
vor
eine
erhebliche
Herausforderung.
Die
dargestellten,
ungünstigen
20
Rahmenbedingungen treffen die Langzeitleistungsbezieher in besonderem Maße.
Daher wird vom Jobcenter AGL trotz der aufgeführten Gegensteuerungsmaßnahmen
mit einem Anstieg des Bestandes an Langzeitleistungsbeziehern um 0,6 % gerechnet.
6.2
Geschäftspolitische Schwerpunkte
Aus den beschriebenen Zielen leiten sich weitere Schwerpunkte ab und zeigen
besondere erfolgsrelevante Handlungsfelder auf, auf die sich das Jobcenter AGL im
Jahr 2014 konzentrieren wird.
1. Neukundensteuerung
2. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
3. Fachkräftepotenzial erhöhen
a. Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener „AusBildung wird was Spätstarter gesucht“.
b. Bildungsbörse
4. Zielgruppe der über 50-jährigen in den Arbeitsmarkt integrieren
5. Zielgruppe Reha/SB
6. Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement(BFM)
7. Stadtteilbüro
8. Arbeitgeberansprache
9. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
21
7.
Umsetzungsstrategien
7.1 Kundensteuerung – Neukundensteuerung
Ein wichtiger Bestandteil in der Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters AGL ist
die Kundensteuerung. Diese erfolgt in erster Linie durch die Eingangszone.
Dort
haben
im
Jahr
2013
insgesamt
50.193
Kunden
vorgesprochen
um
leistungsrechtliche Anliegen zu klären
Bei den in der Eingangszone vorgetragenen Kundenanliegen handelt es sich nicht
ausschließlich um Antragsstellungen auf Arbeitslosengeld II, sondern auch um die
Klärung von Kurzanliegen von Bestandskunden sowie den Erhalt allgemeiner Auskünfte
und Informationen. Lange Wartezeiten bei Angelegenheiten, die nicht zwingend die
Einbindung eines Arbeitsvermittlers oder Sachbearbeiters der Leistungsabteilung
erfordern, werden so vermieden.
Im Jahr 2013 werden voraussichtlich insgesamt 4848 Kunden (Stand Hochrechnung
10/2013) in Leverkusen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt haben.
22
Die darauf folgenden Anspruchsprüfungen resultierten bei 2738 Kunden in einer
Antragsbewilligung, bei den restlichen 2110 Kunden lag aufgrund vorrangiger
Leistungen wie Arbeitslosengeld I, Unterhalt oder Wohngeld kein Leistungsanspruch
vor.
Antragstellungen ALG II in 2013
Hochrechnung 10/2013
6000
4848
5000
4000
2738
3000
Antragstellungen ALG II in 2013
2110
2000
1000
0
Vorsprachen insg.
ALGII Bezug
Kein ALGII Bezug
Um die Steuerung der Kunden weiter zu optimieren wird im Jahr 2014 der
Kundenprozess des Jobcenters AGL erneut überarbeitet und der sogenannte „Work
First Ansatz“ verstärkt in den Fokus genommen.
Unter Work First ist die sofortige Unterstützung der Kunden bei der Suche nach einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder eines Minijobs zu verstehen.
Durch schnelle, effektive, nachhaltige und individuelle Beratung und Vermittlung soll
den Kunden der Weg zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung möglichst ohne
Transferleistungsbezug geebnet werden.
Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters AGL tragen dieser gesetzlichen
Aufgabe nach dem im § 2 SGB II formulierten Grundsatz des „Förderns und Forderns“
Rechnung.
Dabei sollen nicht nur Neukunden im Sinne des § 15a SGB II (hierunter fallen all
diejenigen, die innerhalb der letzten zwei Jahre keine Leistungen nach dem SGBII oder
23
SGBIII bezogen haben) eine zeitnahe Beratung und Aktivierung erfahren, sondern auch
Kunden, die aus dem Arbeitslosengeld I (ALG I) in den Bezug von ALG II überwechseln
oder als sogenannte Mindeststandardkunden innerhalb der letzten 182 Tage nicht im
Leistungsbezug ALG II waren.
Analysen zeigen, dass überwiegend Personen mit einer kurzen Verweildauer im
Leistungsbezug ALG II einen Großteil der Integrationserfolge ausmachen.
Das im Jobcenter AGL entwickelte Kundenkontaktdichtekonzept sieht daher vor, dass
bei Antragstellung auf Arbeitslosengeld II für alle erwerbsfähigen Mitglieder einer
Bedarfsgemeinschaft, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, eine Beratung im
Rahmen der vorgegebenen Mindeststandards (innerhalb von 15 Arbeitstagen ab
Antragstellung) beim Erstansprechpartner erfolgt.
In diesem Beratungsgespräch wird eine individuell ausgestaltete Integrationsstrategie
entwickelt, die auch in einer Eingliederungsvereinbarung verbindlich festgehalten wird.
Kunden unter 25 Jahre erhalten darüber hinaus noch ein sogenanntes „Angebot u25“.
Als „Angebot
beinhaltet
u25“ zählen alle Angebote, die den Jugendlichen aktivieren, dies
nahezu
das
gesamte
Instrumentarium
an
Fördermöglichkeiten
der
Bundesagentur für Arbeit, einschließlich der von anderen Trägern erbrachten
Leistungen,
sowie
die
Einschaltung
der
Berufsberatung
oder
der
Ausbildungsstellenvermittlung der Arbeitsagenturen.
Vorrangig sollen den Kunden passgenaue Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden.
Auch die Eigenbemühungen des Kunden rücken dabei stärker in den Fokus.
Nur wenn keine sofortige Vermittlung möglich ist, werden weitere Instrumente zur
Sofortaktivierung in Form von Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen
Eingliederung sowie der Förderung der beruflichen Weiterbildung konsequent
eingesetzt.
Bei Kunden, die gesundheitliche Einschränkungen geltend machen, die sich auf die
Vermittlung in Arbeit auswirken, wird bei Vorlage entsprechender Befundunterlagen der
Ärztliche Dienst zur Klärung der Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt
eingeschaltet.
24
Durch die sofortige Vermittlungsaktivität des Jobcenters AGL soll dem Kunden
umgehend Arbeit vermittelt werden, so dass Leistungen zum Lebensunterhalt im
Idealfall erst gar nicht gezahlt werden müssen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die sofortige Aktivierung von Kunden zur Vermittlung in
Arbeit von immenser Bedeutung ist. Daher ist der Prozess der Kunden(neu)steuerung
stetig zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen.
7.2 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
Die in der Vergangenheit gewonnenen Erkenntnisse im Umgang mit der Zielgruppe der
unter 25-jährigen zeigen, dass auf Grund der unterschiedlichen Lebenslagen, im
Hinblick auf soziales, persönliches, schulisches und auch berufliches Umfeld, oft die
direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung nicht realisierbar ist. Lediglich ein sehr
differenziertes Angebotsspektrum kann Integrationserfolge gewährleisten. Insbesondere
die intensive Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort (wie der
Agentur für Arbeit, der Stadt Leverkusen, den Trägern von Maßnahmen oder sozialen
Einrichtungen) ist hierbei unerlässlich.
Um arbeitslose junge Menschen möglichst frühzeitig zu mobilisieren werden bereits die
jugendlichen
Schulabgänger
der
allgemeinbildenden
Schulen
von
den
U25-
Integrationsfachkräften des Jobcenters AGL vor dem Ende des Schulbesuchs zum
Beratungsgespräch eingeladen. Hier sollen Perspektiven und Einstiegswege in das
Berufsleben besprochen werden und nach einer ersten Orientierung erste Schritte
eingeleitet
werden.
Hierzu
Ausbildungsvermittlung
werden
oder
auch
die
Angebote
Beratungsangebote
der
Berufsberatung,
der
verschiedenen
Kooperationspartner genutzt.
Für die Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Übergang von der
Schule
zum
Beruf
arbeitet
das
Jobcenter
AGL
eng
mit
der
kommunalen
Koordinierungsstelle der Stadt Leverkusen zusammen, die die Landesinitiative „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ umsetzt und die lokalen Akteure vernetzt. Das gemeinsame
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen frühzeitig zu unterstützen,
25
eine adäquate Anschlussperspektive zu entwickeln und ihnen so effektiv und effizient
wie möglich eine Integration in eine Berufsausbildung oder ein Studium zu ermöglichen.
Das Jobcenter AGL führt intern keine Ausbildungsvermittlung durch, sondern hat die
Agentur für Arbeit mit dieser Dienstleistung beauftragt. Ausbildungsuchende Kunden
aus dem Rechtskreis SGB II werden in Absprache mit dem Jobcenter AGL in die
Betreuung der Agentur für Arbeit übernommen.
Im abgelaufenen Berichtsjahr waren 112 Kunden des Jobcenters AGL als Bewerber mit
Ausbildungsbeginn bis zum 30.09.13 gemeldet. Von diesen Bewerbern konnten 28 in
betriebliche Ausbildung integriert werden, dies entspricht einer Quote von 25 %. Neben
weiterem Schulbesuch (15 Bewerber) und Integration in Arbeit (8 Bewerber) konnten
weitere
Perspektiven
wie
z.B.
Einstiegsqualifizierungen,
außerbetriebliche
Ausbildungen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (bvB) oder die Teilnahme am
Bundesfreiwilligendienst gefunden werden.
Auch in dem neuen Berichtsjahr plant das Jobcenter AGL, die Ausbildungsvermittlung
in dieser Form fortzuführen.
Über die Angebote der Berufsberatung hinaus hält das Jobcenter AGL eigene Plätze in
zwei Maßnahmen der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)
vor. In diesem Rahmen soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen
Menschen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen noch nicht in einem Betrieb
ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Diese BaE
finden in kooperativer Form statt, die fachpraktische Unterweisung wird in den
betrieblichen Phasen durch einen Kooperationsbetrieb durchgeführt. Neben einer BaE
ohne weitere Einschränkungen des Personenkreises gibt es eine spezielle Teilzeit-BaE
für alleinerziehende junge Mütter und Väter. Für das Jahr 2014 ist eine Fortführung
dieser beiden Maßnahmen geplant.
Um die Langzeitarbeitslosigkeit und den Langzeitleistungsbezug bei den unter 25jährigen möglichst zu vermeiden, wird eine monatliche Kontaktdichte mit intensiver
Aktivierung und Betreuung sichergestellt.
Im Jahr 2013 wurden Sprechstunden bei den jeweiligen vom Jobcenter AGL mit
Maßnahmen
für
Jugendliche
beauftragten
Trägern
eingerichtet.
Die
Integrationsfachkräfte des Jobcenters AGL stehen Trägern und Kunden monatlich zu
26
festen Terminen in den Räumlichkeiten der jeweiligen Träger als Ansprechpartner zur
Verfügung.
Die Ziele dieser Sprechstunden sind:
-
eine enge Betreuung der Kunden während der Maßnahme
-
das
Durchführen
Fortschreibung
des
Absolventenmanagements
der
(qualifizierte
Eingliederungsvereinbarung,
Beratung,
Stellensuchläufe,
Vermittlungsvorschläge, etc. vor Ende der Maßnahme)
-
die schnellere Integration in Erwerbstätigkeit durch frühzeitige Aktivierung
Bei auftretenden Problemen kann der Träger die jeweiligen Kunden formloser in die
Sprechstunden bestellen und auch selbst mit anwesend sein.
Die Sprechstunden wurden durchweg positiv angenommen und sollen daher auch im
Jahr 2014 fortgesetzt werden.
Zur Förderung der unter 25-jährigen greift das Jobcenter AGL auf eine Vielzahl von
Instrumenten
und
Beratungsangeboten
zurück,
die
arbeitsmarktnahe
sowie
arbeitsmarktferne Zielgruppen berücksichtigen. Die Auswahl der Maßnahme für den
Jugendlichen muss immer individuell und passgenau erfolgen. Es gibt spezielle
Maßnahmen für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wie z.B.
„Aktivierungshilfen für Jüngere“, darüber hinaus besteht für diesen Kundenkreis auch
der Zugang zu den regulären Maßnahmen des Jobcenters AGL.
Es findet eine enge Zusammenarbeit mit allen relevanten Arbeitsmarktakteuren statt.
Hierbei steht immer auch im Vordergrund, welche Möglichkeiten der weiteren
Kooperationen bestehen und wie diese realisiert werden können.
7.3
Die
Fachkräftepotentiale erhöhen
Situation
am
Demographischer
Arbeitsmarkt
Wandel,
ist
grundlegenden
Globalisierung,
Änderungen
technologische
unterworfen:
Entwicklungen
Wertewandel erfordern neue Herangehensweisen bei der Vermittlung und Beratung.
27
und
Gemäß dem
demographischen
Berufsforschung
wird
das
Szenario
des Instituts für Arbeitsmarkt-
Erwerbspersonenpotenzial
in
Deutschland
und
ohne
Zuwanderung und bei konstanter Erwerbsquote von heute knapp 45 Millionen bis zum
Jahr
2050
auf
knapp
27
Millionen
Menschen
sinken.
Ein
zunehmender
Fachkräftebedarf bietet den Kunden der AGL daher Chancen, die es zu nutzen gilt.
Personen
ohne
Ausbildung,
mit
Brüchen
in
der
Erwerbsbiografie
oder
Migrationshintergrund, mit familiären Verpflichtungen in der Kindererziehung oder
Pflege, sowie älteren Personen eröffnen sich somit neue Perspektiven.
Um diese nutzen zu können steht dem Jobcenter AGL die Ausgabe des Bildungsgutscheins als Instrument zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zur
Verfügung.
Mit
den
Bildungsgutscheinen
können
insbesondere
größere
Qualifikationsdefizite beseitigt werden. So z.B. wenn nach einer Unterbrechung der
Erwerbstätigkeit der Kenntnisstand in Folge neuer Technologien nicht mehr aktuell ist
oder das Kenntnisprofil zu einseitig, um die Anforderungen des Arbeitsmarktes voll zu
erfüllen.
Daneben
können
über
den
Bildungsgutschein
auch
kleinere
Qualifikationsdefizite behoben, ein fehlender Berufsabschluss erworben und der
nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschusses gefördert werden.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bei denen ein individueller Qualifizierungsbedarf
identifiziert wurde, werden im Rahmen des Ermessens in 2014 durch die Übernahme
von Weiterbildungskosten unterstützt. Alle Bildungsgutscheine werden dabei unter dem
Gesichtspunkt der Wirkung und Wirtschaftlichkeit ausgegeben.
Durch die
konsequente Umsetzung des
4-Phasenmodells (Profiling erstellen, Ziel
festlegen, Strategie auswählen, Umsetzen und Nachhalten) und dem Konzept des
Jobcenters AGL zur Beratung von Neukunden kann Qualifizierungsbedarf frühzeitig
erkannt und gefördert werden.
7.3.1 Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener „AusBildung wird was Spätstarter gesucht“
Ein geschäftspolitischer Handlungsschwerpunkt im Jahr 2014 ist die Initiative zur
Erstausbildung junger Erwachsener „AusBildung wird was - Spätstarter gesucht“, die im
Jahr 2013 ins Leben gerufen wurde und bis zum Jahr 2016 angelegt ist.
28
Was soll mit der Initiative erreicht werden?
Die Initiative verfolgt das Ziel, vorhandene Fachkräftepotenziale in der Altersgruppe der
25 bis 35 - Jährigen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zu mobilisieren und mit
abschlussorientierter Qualifizierung in den Arbeitsmarkt zu (re-)integrieren.
Hierdurch leisten die gemeinsamen Einrichtungen und Agenturen für Arbeit einen
maßgeblichen Beitrag zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen
•
Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs
•
Förderung von dauerhafter, existenzsichernder Beschäftigung und Prävention
von Altersarmut
•
Nutzung von Ausbildungskapazitäten, für die keine geeigneten Jugendlichen
mehr zur Verfügung stehen
Wodurch zeichnet sich die Initiative aus?
•
Der jeweilige regionale Arbeitsmarkt mit seinem Handlungsbedarf bestimmt die
Auswahl der Strategien, Ressourcen und Maßnahmen
•
Die Umsetzung erfolgt mit den vorhandenen Haushaltsmitteln
•
Die Initiative ist auf drei Jahre – von 2013 bis 2016 – angelegt
Was soll mit der Initiative erreicht werden?
Ziel ist, bis 2016 bundesweit 100.000 jungen Erwachsenen den Beginn einer möglichst
betrieblichen Ausbildung/ (Einzel-) Umschulung/ Qualifizierung zu ermöglichen. Bricht
man diese Anzahl auf die einzelnen Bundesländer herunter, so bedeutet dies für NRW
ca. 20.000 jungen Erwachsenen in den kommenden drei Jahren die Möglichkeit einer
möglichst betrieblichen Ausbildung/ (Einzel-) Umschulung/ Qualifizierung zu eröffnen.
29
Betrachtet man den aktuellen Bestand an Arbeitslosen, so zeichnet sich in NRW
nachfolgendes Bild ab:
Bestand an Arbeitslosen insgesamt
772.062
davon SGB III
219.240
davon SGB II
552.822
davon 25 – 35 Jahre insgesamt
184.759
darunter SGB III
48.005
darunter SGB II
136.754
davon
25
–
35
Jahre
ohne
100.691
Berufsabschluss
darunter SGB III
12.759
darunter SGB II
87.932
In NRW hat mehr als jeder zweite Arbeitslose (55 Prozent) zwischen 25 bis unter 35
Jahren keinen Berufsabschluss. Damit liegt NRW über dem Bundesdurchschnitt
(47 Prozent).
Für die AGL zeichnet sich nachfolgendes Bild ab:
Bestand an Arbeitslosen insgesamt
4908
davon 25 – 35 Jahre insgesamt
davon
25
–
35
Jahre
1428
ohne
932
Berufsabschluss
Daraus ergibt sich, dass der überwiegende Teil der 25-35 jährigen Kunden des
Jobcenter AGL über keinen Berufsabschluss verfügt.
Von den 25-35 jährigen Kunden ohne Berufsabschluss haben nur 35 Prozent einen
höherqualifizierten Schulabschluss.
30
Schulbildung der 25-35 jährigen Arbeitlosen
ohne abgeschlossene Berufsausbildung
(Quelle Verbis Stand 09/2013)
2% 1%
5%
4%
10%
kein Schulabschluss
Schulabschluss Förderschule
HSA
21%
qualifizierter HSA
mittlere Reife
6%
FH-Reife
51%
Fachabitur
Allg. Hochschulreife
Um die Initiative in der AGL erfolgreich umsetzen zu können wurde diese im August
2013 auf eine Mitarbeiterin zentralisiert übertragen. Ihre Aufgabe ist es, einen Pool
geeigneter Kunden eng zu betreuen und auf ihrem Weg in eine abschlussorientierte
Ausbildung/Umschulung zu unterstützen.
Dabei ist es wichtig, sowohl die formale als auch persönliche Eignung mit den
Wünschen und dem aktuellen Arbeitsmarkt abzugleichen und ggf. Fachdienste wie den
berufspsychologische Service einzuschalten.
Im Jahr 2013 haben 21 Kunden eine Ausbildung oder Umschulung begonnen.
7.3.2 Bildungsbörse
Nach den positiven Erfahrungen aus dem Jahr 2012 hat das Jobcenter AGL im März
2013 erneut eine Weiterbildungsbörse veranstaltet, an der 259 Kunden des Jobcenters
AGL teilnahmen. Dabei präsentierten sich 21 Anbieter von Weiterbildungen und
Umschulungen aus Leverkusen und Köln. Die Träger boten ein breit gefächertes
Bildungsangebot aus gewerblichen, kaufmännischen, technischen und Pflege-Berufen
an, aus denen sich zahlreiche Weiterbildungen ergaben.
31
Mit der zweiten Bildungsbörse ist es gelungen, die Anzahl der geförderten
Weiterbildungen, im Vergleich zu 2012, noch einmal zu steigern.
Insbesondere konnte im Laufe des Jahres 2013 die Anzahl der über 1 jährigen
Ausbildungen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden. Aktuell sind 52
Kunden in einer Langzeitausbildung mit qualifiziertem Abschluss. Die Erfahrung zeigt,
dass
insbesondere
dieser
Personengruppe
langfristig
ein
Übergang
in
eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung prognostiziert werden kann.
Auch
im
Jahr
2014
ist
die
Förderung
der
beruflichen
Weiterbildung
ein
geschäftspolitischer Schwerpunkt, daher ist bereits für das Frühjahr 2014 eine 3.
Weiterbildungsbörse geplant.
7.4
Zielgruppe der über 50-jährigen in Arbeitsmarkt integrieren
Menschen über 50 wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, ist ein Ziel, das das
Jobcenter AGL seit 2011 als Partner im Pakt „50+aktiv“ intensiv verfolgt.
Im November
2013 wurden durch das Jobcenter AGL insgesamt
2309
Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II betreut, die bereits 50 Jahre alt oder älter
sind.
Der Pakt „50+aktiv“ ist Bestandteil des Bundesprogramms „Perspektive 50 plus
Beschäftigungspakte in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Im Projekt 50+ werden in Leverkusen seit nunmehr drei Jahren alle Empfänger von
Arbeitslosengeld II im Alter von über 50 Jahren in einem Team betreut.
Erzielte Integrationen 2013 im Vergleich zum Zielwert:
Stand: 20.11.2013
Zielwert
Gesamt
VZ
TZ
Arbeitszeit
unbekannt
Integrationen
169
204
114
82
7
Existenzgründungen
10
10
9
1
-
Minijobs
-
98
-
-
-
32
Die Anzahl der im Pakt 50+aktiv für Leverkusen zu erreichenden Integrationen wird
auch nach der Anhebung des Zielwerts für das Jahr 2013 deutlich übertroffen, so dass
auch für 2014 mit einer mindestens gleichbleibend hohen Anzahl an Integrationen
gerechnet werden kann. Das Jobcenter AGL kann so auch im Jahr 2014 mit mehr
Projektmitteln planen, die weitere spezielle Angebote für die Kundengruppe 50+
ermöglichen.
Die nachfolgende Übersicht der Kundenstruktur in den Profillagen zeigt, dass 69% der
Kunden über 50 durch ihre jeweiligen Vermittler sogenannten marktfernen Profillagen
zugeordnet sind.
Zu unterstreichen ist die Konzentration marktferner Kunden in der Altersgruppe 60 bis
65.
Kundenstruktur:
Stand:
Marktnahe
Marktferne
Kunden
in
11/2013
Kunden
Kunden
Beschäftigung
Stehen
dem
AM
vorübergehend nicht
zur Verfügung
50 – 59
200
1185
318
33
60 – 65
14
408
53
98
33
Umso wichtiger ist es, dass ergänzend zu den Regelangeboten des Jobcenters AGL
auch im Jahr 2014 verschiedene, mittlerweile bewährte, Angebote für diese spezielle
Kundengruppe zur Verfügung stehen:
•
Die
Schreibstube
50+,
dort
erhalten
unterstützungsbedürftige
Kunden
Hilfestellung bei der Erstellung und Optimierung ihrer Bewerbungsunterlagen.
•
Eine Aktivierungsmaßnahme mit Gesundheitsorientierung und Praktikumsanteil.
•
Eine Integrationsmaßnahme mit dem Schwerpunkt der Gesundheitsförderung
und Arbeitserprobung durch Einsätze in den Bereichen Senioren-, Kinder- und
Behindertenbetreuung.
•
„Impuls50+“, dort werden Kunden mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit und
verschiedenen Vermittlungshemmnissen über einen Zeitraum von 36 Monaten
intensiv
betreut.
Bedarfsorientiere
Gruppenangebote
sowie
die
hohe
Kontaktdichte mit zwei Beratungsterminen pro Monat sind speziell auf diese
Kunden ausgerichtet.
•
Das Projekt „Triangel“, welches in 2013 erfolgreich gestartet ist und in dessen
Rahmen das Jobcenter AGL gemeinsam mit dem Jobcenter Rhein-Berg in enger
Kooperation mit einem Träger ein ressourcenorientiertes Angebot für Kunden
über 50 realisiert. Angelehnt ist dieses Angebot an den Work-First Ansatz, der
die Eigenverantwortung und intensive Aktivierung
der Kunden als zentralen
Bestandteil sieht und die Kunden befähigen soll schnellstmöglich auch
eigenständig Arbeit zu finden.
Die enge Zusammenarbeit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit dem
externen Job Coach und der Integrationsfachkraft des Jobcenters wird seit 2013
bei allen Paktpartnern des Paktes 50+aktiv umgesetzt und findet bei den Kunden
viel Zuspruch. Gemeinsam werden die eigenen Stärken und Fähigkeiten der
über 50-jährigen wieder in den Vordergrund gerückt und gestärkt, um sie damit,
falls nötig, zu befähigen eine Tätigkeit jenseits des gewohnten Arbeitsumfeldes
zu finden. So können neue Beschäftigungsfelder, die die Kunden letztendlich in
Arbeit bringen sollen, erschlossen werden.
•
Der weitere Ausbau der Kooperation mit den Trägern der Sozialversicherung ist
für 2014 geplant.
•
Die spezialisierten Existenzgründungs- und Selbständigen Beratung, die
innerhalb des Projekts 50+ praktiziert wird, soll weiter bestehen bleiben.
34
Die positive Erfahrung hiermit war ausschlaggebend, diese Beratung ab 2014 für
alle Kunden des Jobcenters AGL anzubieten. Hierfür wird in 2014 eigens ein
spezialisiertes Team, bestehend aus Mitarbeitern der Leistungsgewährung und
Arbeitsvermittlung eingerichtet.
7.5
Zielgruppe Rehabilitanden und Schwerbehinderte
Im Jobcenter AGL wird die Kundengruppe der Rehabilitanden und Schwerbehinderten
zentralisiert durch 2 Integrationsfachkräfte betreut. Mit Stand November 2013 gibt es im
Jobcenter 460 schwerbehinderte Kunden und 121 Rehabilitanden.
Für den Personenkreis der Schwerbehinderten und Rehabilitanden (Reha/SB) besteht
ein überdurchschnittliches Arbeitslosigkeitsrisiko. Diese Kundengruppe weist häufig
multiple Vermittlungshemmnisse auf, was sich auch in den vergebenen Profillagen
widerspiegelt.
Zur
Erläuterung:
Die
Integrationsfachkräfte
führen
eine
Integrationsprognose auf Basis des Abgleichs von Stärken und Potenzialen durch und
vergeben dann für jeden Kunden eine Profillage. Die Profillagen beschreiben dabei
vergleichbar
einem
Koordinatensystem
–
den
Zusammenhang
von
zeitlicher
Integrationsprognose (inklusive Stärkenbetrachtung) und vermittlerisch relevanten
Handlungsbedarfen (= Potenzialbetrachtung).
Die Reha/SB-Kunden sind überproportional in den marktfernen Profillagen (81 %) zu
finden.
35
Profillagen
(Quelle Verbis Stand 11/2013)
Marktprofil
Kunden in Beschäftigung
Aktivierungsprofil
Förderprofil
Entwicklungsprofil
Stabilisierungsprofil
Unterstützungsprofil
Stehen AM nicht zur Verfügung
3% 0%
0%
9%
7%
19%
20%
42%
Zu den umfangreichen körperlichen oder psychischen Einschränkungen und den damit
verbundenen Schwierigkeiten einen passgenauen Arbeitsplatz zu finden, kommen
vielfach Vorurteile von potentiellen Arbeitgebern, die sich scheuen, Schwerbehinderte
oder Rehabilitanden einzustellen. Obwohl es einem Großteil der Kunden weder an
Engagement noch an Motivation mangelt, stehen für viele die Chancen schlecht, einen
Arbeitsplatz zu finden.
Das Augenmerk der Tätigkeit der Integrationsfachkräfte liegt in der individuellen
Beratung und Unterstützung der Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dabei werden, sofern dies notwendig und
sinnvoll ist, die vorhandenen allgemeinen als auch die für diesen Personenkreis
besonders zugeschnittenen Förderinstrumente herangezogen.
So nutzen die Integrationsfachkräfte beispielsweise im Bedarfsfall die Möglichkeit den
Kunden über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) eine
Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt zu schaffen, die den jeweiligen
gesundheitlichen Voraussetzungen entspricht. Diese Aktivierung ist auf die individuellen
Bedürfnisse und Hemmnisse des einzelnen Reha/SB-Kunden zugeschnitten, wobei
auch das Umfeld und die Lebensbedingungen des Kunden betrachtet und
berücksichtigt werden. Neben der Heranführung an den Arbeitsmarkt in Form von
36
Berufsorientierung, Bewerbungstraining, Stellensuche u.v.m. geht es auch darum,
herauszufinden welche Tätigkeiten unter Berücksichtigung der gesundheitlichen
Einschränkungen (noch) ausgeübt werden können. Vielfach ist es erforderlich, dass die
Kunden ihre Perspektiven überdenken. Sie müssen sich wieder ihrer Stärken und
Potentiale bewusst werden und sich hierauf konzentrieren. Oftmals
ist auch eine
berufliche Neuorientierung notwendig, um eine Tätigkeit zu finden, die der
Leistungsfähigkeit der Schwerbehinderten und Rehabilitanden entspricht. Im Rahmen
einer Praktikumsphase wird diesen Personen die Möglichkeit gegeben sich und ihre
individuelle Leistungsfähigkeit im beruflichen Umfeld zu erproben.
Im Zuge der Netzwerkarbeit beteiligt sich das Jobcenter AGL seit 2011 regelmäßig an
der jährlich stattfindenden bundesweiten Aktionswoche für Menschen mit Behinderung,
in dem es für mehr Inklusion im Arbeitsleben wirbt und versucht Vorurteile bzgl. der
Beschäftigung von Schwerbehinderten und Rehabilitanden auszuräumen.
7.6
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement betreut einen Teil der Kunden, die
aufgrund von Hemmnissen und Nachteilen in der Qualifikation, in der körperlichen oder
psychischen Stabilität, in ihrem sozialen Gefüge und/oder in der Motivation keine
direkten Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben.
Die Fallmanager sind besonders qualifiziert, um die Besonderheiten der persönlichen
und beruflichen Lebensumstände der Kunden mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes bei Beschäftigungs- oder Arbeitsaufnahme in Einklang zu bringen. Neben der
fachlichen Qualifikation ist die Häufigkeit der Kontakte zwischen Kunde und
Fallmanager das spezifische Kennzeichen dieser engen und persönlichen Betreuung
und Begleitung.
Die Betreuung im Fallmanagement soll zu konkreten Integrationsfortschritten mit dem
Ziel der mittel- bis langfristigen Beseitigung bzw. Verringerung des Hilfebedarfs durch
Integration in Beschäftigung führen. Wichtig hierfür sind die Motivation sowie ein
gewisses Maß an Veränderungsbereitschaft der Kunden.
37
Darüber
hinaus
können
im
Einzelfall
über
die
dezentrale
Erweiterung
der
Mindestkriterien weitere Kunden Zugang ins bFM finden.
Die Kunden werden engmaschig betreut (Schlüssel 1:120) und unterliegen somit einer
höheren Kontaktdichte als in der originären Arbeitsvermittlung.
Die Arbeit im Fallmanagement zeichnet sich aus durch die Erarbeitung kleinschrittiger
Ziele, Teilziele und den daraus entstehenden erforderlichen Aktivitäten, die die Kunden
in der engmaschigen Betreuung näher an den Arbeitsmarkt heranführen sollen. Diese
Verabredungen werden in einem Integrationsplan festgehalten. Die Erreichung der dort
festgehaltenen Ziele und Teilziele sind ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg in
Richtung Arbeitsmarkt und werden als Erfolg in einer Matrix abgebildet.
Die Unterstützung erfolgt häufig in Form von Anbindung an unterschiedlichste
Netzwerkpartner, die die Fallmanager/innen als Ansprechpartner eigenverantwortlich
betreuen und die sich in folgende Bereiche gliedern:
•
u25 Träger, Bewährungshilfe und Berufsberatung
•
Schuldner-, Sucht- und Drogenberatungsstellen
•
Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendämter/Jugendhilfeeinrichtungen,
Frauenhaus
•
Migrationsberatungsstellen, Träger der Sprachförderung, Wohnungssicherung
•
Ärztliche, psychologische bzw. sozialpsychologische Dienste, Partner der
Gesundheitsförderung
Alle anderen Förderinstrumente gelten für Fallmanagementkunden genau wie für die
Kunden in der regulären Arbeitsvermittlung.
Darüber hinaus wurde in Leverkusen ein Träger mit der Durchführung einer auf die
Bedarfe der bFM-Kunden ausgelegten Maßnahme beauftragt. Diese Maßnahme
besteht nunmehr seit einem Jahr und wird seither sukzessive weiterentwickelt. So
wurde z.B. der sozialpädagogische Betreuungsschlüssel im vergangenen Jahr
verkleinert, um die Zusammenarbeit mit den Kunden weiter zu intensivieren.
Aufgrund der insgesamt guten Ergebnisse wird die Maßnahme 2014 weiter
durchgeführt.
38
7.7
Projekt Stadtteilbüro
Das Stadtteilbüro ist ein für das Jobcenter AGL in dieser Form neues Projekt der
Integrationsarbeit in einem ausgewählten Stadtteil mit dem Hauptziel der Senkung des
Bestands
an
Langzeitleistungsbeziehern
im
Alter
von
17
bis
49
Jahren
(Langzeitleistungsbezieher sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab einem
Alter von 17 Jahren, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate
hilfebedürftig waren).
Es wurde im zweiten Quartal 2013 in Leverkusen-Opladen mit einer Laufzeit von zwei
Jahren installiert.
Mitte April nahmen zunächst drei Mitarbeiter ihre Arbeit vor Ort auf. Anfang Mai wurde
dann die vierte Stelle besetzt.
Die Projektarbeit begann mit der Sichtung von 649 potenziellen Kunden mit Wohnsitz in
Opladen, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Langzeitbezug standen.
Hiervon wurden insgesamt 413 Kunden in die Betreuung vor Ort übernommen.
Bisher konnten 63 Kunden in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit integriert
werden, 23 haben eine Nebenbeschäftigung aufgenommen und drei eine berufliche
Weiterbildung begonnen. In 35 Fällen wurden weitere Maßnahmen aus dem
Instrumentarium des Jobcenters AGL genutzt.
Die Inhalte der Projektarbeit fokussieren sich auf folgende Bereiche:
•
vor-Ort-Betreuung und Beratung
•
Ganzheitliche Steuerung und Begleitung des individuellen Integrationsprozesses
unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft
•
Anleitung zur aktiven Selbstsuche
•
feste Terminvereinbarung
•
aufsuchende Arbeit
•
Nutzung des gesamten Maßnahmeportfolios des Jobcenters AGL
•
Alle vierzehn Tage Vorortangebot des Arbeitgeberservice
•
Auf Wunsch des Kunden Begleitung zu Vorstellungsgesprächen (nach vorheriger
Absprache mit dem Arbeitgeberservice)
39
•
Intensive Nutzung der bestehenden Netzwerkstrukturen (Schuldnerberatung,
Jugendamt, Drogenberatung, Frauenhaus, Obdachlosenhilfe, etc.)
Das Instrument der aufsuchenden Arbeit wird bei Kunden, die zweimal unentschuldigt
einen Termin im Stadtteilbüro nicht wahrgenommen haben, eingesetzt.
Die Mitarbeiter suchen den betreffenden Kunden persönlich zu Hause auf, um zu klären
warum er nicht erschienen ist.
Es lässt sich feststellen, dass die überwiegende Zahl der Kunden nach einer
persönlichen Ansprache, die folgenden Termine im Stadtteilbüro wahrnimmt.
Das Angebot des Stadtteilbüros wird sehr gut angenommen. Dies liegt zum einen an
der räumlichen Nähe, aber auch daran, dass die Räumlichkeiten in der Münzstraße 5
nicht dem üblichen Bild einer „Amtsstube“ entsprechen. Aufgrund der kleinen Einheit,
mit lediglich fünf Arbeitsplätzen, entsteht eine entspannte Atmosphäre, die von den
Kunden sehr geschätzt wird.
Es gelingt vor Ort schneller ein Vertrauensverhältnis zu den Kunden aufzubauen und
die vermittlungsrelevanten Informationen von den Kunden zu erhalten. Die Einbindung
der Beratungsstellen (Schuldnerberatung, Suchthilfe, Frauenberatungsstelle, etc.)
gelingt durch den direkten Kontakt einfacher und besser.
Durch die geringere Betreuungsquote (1:100) und den damit verbundenen sehr engen
Kontakt zum Kunden, wird eine sehr viel höhere Aktivierung erreicht.
Der bereits mehrfach in anderen Jobcentern erprobte Ansatz der niedrigen
Betreuungsquote, erweist sich auch in dem Projekt „Stadtteilbüro Opladen“ als sehr
gewinnbringend.
40
7.8
Arbeitgeberansprache
Der Arbeitgeberservice (AGS) des Jobcenters AGL besteht aus drei Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen,
die
Außendienstmitarbeiter.
Geschäftsführung
überwiegend
Durch
gewünschte
im
diese
und
Innendienst
tätig
Aufgabenteilung
durch
die
sind,
wird
sowie
der
einem
von
der
Leverkusener Arbeitgeber
sehr
geschätzte, intensive Kontakt gewährleistet.
Aus der unten stehenden Tabelle ist ersichtlich, dass monatlich ca. 55 Betriebsbesuche
durchgeführt werden. Der zuständige Außendienstmitarbeiter akquiriert im Schnitt vier
Stellen im Monat. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Stellenangebote in
Marktsegmenten, die durch die Arbeitsvermittlung der AGL besetzt werden können. Des
Weiteren bewirbt der Mitarbeiter die Produkte und
800
Außendienstbesuche von 2012 bis Okt. 2013 im Verhältnis zu den akquirierten Stellenangeboten
700
688
600
548
500
400
Datenreihen1
300
200
100
44
40
0
Außendienst
2012
SteA bis
gesamt. 2012
Außendienst
bis Okt 2013
SteA bis
Okt. 2013
Programme der AGL und stellt im persönlichen Gespräch geeignete Bewerber vor.
Die Bearbeitung der Anträge auf Eingliederungszuschüsse der Arbeitgeber wird
durch die Mitarbeiter im Innendienst wahrgenommen. Die Bewilligungen in 2013
bewegen sich in etwa auf dem Niveau von 2012. In der folgenden Darstellung wird das
Verhältnis zwischen den weiblichen und männlichen geförderten Kunden dargestellt.
41
160
141
bewilligte EGZ im Vergleich von 2012 bis Okt 2013
140
124
120
100
80
Datenreihen1
60
60
53
40
20
0
EGZ (m) 2012
EGZ (w) 2012
EGZ (w) bis Okt.2013
EGZ (w) bis Okt.2013
Die in diesem Jahr erneut durchgeführte Zeitarbeitsmesse wurde von den
Zeitarbeitsunternehmen sowie den Kunden wieder als sehr positiv wahrgenommen. Es
nahmen sechs Zeitarbeitsunternehmen teil, von den 657 eingeladenen Kunden nahmen
261 das Angebot in Anspruch.
Die Zeitarbeitsunternehmen haben bereits signalisiert, dass sie eine erneute
Durchführung in 2014 wünschen. In der täglichen Arbeit des AGS zeigt sich, dass die
Durchführung einer jährlichen Zeitarbeitsmesse zu einer guten Zusammenarbeit mit den
Unternehmen führt und damit nennenswert zur Zielerreichung beiträgt.
Ein weiteres Handlungsfeld des AGS ist der jährlich stattfindende Gründertag der
Industrie und Handelskammer.
Hier werden die Neugründer über die durch das Jobcenter AGL zur Verfügung
stehenden Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten beraten.
Das Jobcenter AGL ist bereits seit Jahren Mitglied im Gründungsnetzwerk Leverkusen.
Die Teilnahme an den Sitzungen wird durch den AGS sichergestellt.
Das
Gründungsnetzwerk
Leverkusen
ist
ein
Zusammenschluss
verschiedener
Beratungseinrichtungen für Existenzgründer. Ziel des Netzwerkes ist die optimale
Betreuung der Neugründer.
42
Auch in 2014 wird die aktive Teilnahme an den Sitzungen sowie dem Gründertag
erfolgen.
Wie bisher werden auch für das Jahr 2014 Handlungsstrategien mit den Mitarbeitern
und Mitarbeiterinnen des Arbeitgeberservice festgelegt.
Schwerpunkte dieser Handlungsstrategie werden im Jahr 2014 in den folgenden
Bereichen liegen:
•
Intensive Zusammenarbeit mit den Zeitarbeitsfirmen; Zeitarbeitsmesse
•
Initiativvorstellung von Kunden bei potenziellen Arbeitgebern
•
Fortführung der Netzwerkarbeit (Wirtschaftsförderung Leverkusen, IHK etc.)
•
Teilnahme an den Angeboten der G.I.B., z.B. Arbeitsgruppe AGS
•
regelmäßige
Minijob-Stellen-Akquise
in
geeigneten
Branchen
(wie
z.B.
Einzelhandel, Gastronomie, etc.)
•
Sicherstellung einer intensiven Betreuung der Arbeitgeber vor Ort
Die Schnittstelle zu den bewerberorientierten Vermittlern wird kontinuierlich auf
Optimierungsmöglichkeiten überprüft, um eine möglichst hohe Effizienz zu erzielen.
Ein Mitarbeiter des AGS nimmt regelmäßig an den Dienstbesprechungen der Teams
teil. So kann ein direkter Austausch erfolgen und die Möglichkeit der konkreten
Fallbesprechungen ist gegeben.
Dies führt dazu, dass dem AGS laufend integrationsfähige Kunden zugewiesen werden,
so dass die Mitarbeiter im AGS gezielt diese Kunden bei geeigneten Arbeitgebern
vorschlagen können.
Ab 2014 werden kontinuierlich fünf Bewerber aus der Zielgruppe Rehabilitanden und
Schwerbehinderte intensiv in enger Kooperation mit den zuständigen Mitarbeitern durch
den AGS betreut.
Darüber hinaus bietet der AGS zweimal im Monat eine freie Sprechstunde (Job-Time)
für interessierte Kunden an. Dieses freiwillige Angebot hat sich bewährt und wird rege
von den Kundinnen und Kunden der AGL genutzt.
43
Die
in
2013
eingeführte
Umwandlungsprämie
für
Arbeitgeber
die
eine
Nebenbeschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln,
wird auch im Jahr 2014 angeboten.
Mit Hilfe des intensivierten Kontakts zu den betreffenden Kunden sowie der
persönlichen Kontaktaufnahme zu den Arbeitgebern, werden die Bereitschaft bzw. die
Möglichkeiten
der
Ausweitung
der
Nebenbeschäftigung
in
eine
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit überprüft. Als Anreiz kann dem Arbeitgeber eine
Umwandlungsprämie in Höhe von 1000,- € bis 3000,- € angeboten werden.
Bisher konnten hierdurch 13 Kunden in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
integriert werden.
7.9
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV)
Für die Neuformulierung des § 16e SGB II wurden seit 2012 die ehemalige
Arbeitsgelegenheit
(AGH)
Beschäftigungsförderung
Entgeltvariante
zu
einem
mit
neuen
den
bisherigen
Instrument
der
Leistungen
„Förderung
zur
von
Arbeitsverhältnissen“ – FAV – zusammengeführt. Ausschlaggebend für die Förderung
sind die mangelnden Chancen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen auf
eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Somit wird per Nachrangigkeit gegenüber
anderen
Förderleistungen
(§
16e
Abs.
3
Nr.
2
SGB
II)
gesichert,
dass
zuschussgeförderte Arbeitsverhältnisse nur für eLb initiiert werden, die auf absehbare
Zeit keine Chance haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen nicht geförderten
Arbeitsplatz zu finden.
Entsprechende FAV-Stellen wurden in 2013 bei den folgenden Trägern und in folgender
Größenordnung vorgehalten:
Ende 2012
Ende 2013
Caritas
2
4
Debut
0
1
Diakonie
2
6
JSL
14
18
(von 29 möglichen durchschnittlich 21 besetzt)
44
Auch in 2014 wird die AGL ausschließlich FAV-Stellen fördern, bei denen es sich um
sogenannte „niederschwellige“ Einsatzstellen bei den Trägern handelt, die von
Leistungsberechtigten trotz diverser Vermittlungshemmnisse besetzt werden können
und die im Garten- Landschaftsbau, im Service-Bereich oder im sonstigen HelferBereich angesiedelt sind. Je nach Anforderungsprofil der Stelle und nach QualifikationsVoraussetzungen des Teilnehmers werden die Stellen weiterhin mit Zuschüssen
zwischen
40%
und
75%
des
Bruttolohns
gefördert
(ausnahmslos
ohne
Arbeitslosenversicherungsbeiträge).
Mit dem Blick auf die tatsächlichen Ausgaben und auf die Anzahl der Eintritte ist für
2014 beabsichtigt, die Anzahl der FAV-Stellen hinsichtlich Auslastung und Besetzung
bei 25 zu stabilisieren.
8.
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) beinhaltet im
Wesentlichen drei große Themenblöcke, wobei sich die Aufgabenbereiche
ausschließlich auf die Kundinnen und Kunden des Jobcenters AGL beziehen.
•
Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
•
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
•
Frauenförderung
Der im Herbst 2012 implementierte Beratungsleitfaden zur Beratung von Schwangeren,
aktivierten
und
nichtaktivierten
Eltern
ist
konzipiert
worden,
um
den
Integrationsfachkräften eine einheitliche und eindeutige Beratung zu ermöglichen.
Dieser unterstützt den beruflichen Einstieg, Wiedereinstieg in eine berufliche Tätigkeit
oder die Aufnahme einer Ausbildung oder Qualifizierung.
Die Kundinnen und Kunden erhalten passgenaue Informationen zu Beratungsstellen,
Möglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung, Organisation der Kinderbetreuung sowie
Maßnahmen und Fortbildungsmöglichkeiten.
45
Seitens der BCA
werden regelmäßig Informationsveranstaltungen für Kundinnen
angeboten. Im Jahr 2013 wurden bei 8 Veranstaltungen insgesamt ca. 180 Frauen
eingeladen.
Hierbei wird u.a. zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten und den entstehenden Kosten
in der Tagespflege, Kindertagesstätten und der Schulbetreuung informiert. Durch
Gespräche hat sich gezeigt, dass Eltern häufig viel zu hohe Kosten für die
Kinderbetreuung vermuten, sobald sie ein Einkommen beziehen.
Die Inhalte der Veranstaltung werden ständig modifiziert und erweitert, damit die Frauen
gut informiert ihre Anliegen bei den entsprechenden Stellen vorbringen können.
Zur Beratung von Vätern wird folgend noch eingegangen.
Durch veränderte Öffnungszeiten der Geschäfte, Tätigkeiten im Pflegebereich und in
weiteren Sparten der Dienstleistungsbetriebe werden Betreuungsmöglichkeiten für
Kinder notwendig, die häufig nicht mehr mit den wöchentlichen Öffnungszeiten oder
auch Ferien der Einrichtungen kompatibel sind. Hier werden immer wieder Lösungen in
den Gesprächen mit den Eltern und den Anbietern der Kinderbetreuung gesucht.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist besonders für Alleinerziehende ein
schwieriges Thema.
Für diesen Personenkreis wird seit Jahren die Berufsausbildung in Außerbetrieblichen
Einrichtungen (BAE) in Teilzeit bei Kolping angeboten, die eine Ausbildung in Teilzeit
mit einer durchgängigen pädagogischen Betreuung und Unterstützung ermöglicht.
Seit September dieses Jahres gibt es eine Maßnahme speziell für Alleinerziehende.
Hierbei handelt es sich um eine Aktivierungsmaßnahme, die eine tägliche Anwesenheit
von drei Stunden erfordert, so dass auch Eltern, deren Kinder nur einen 25
Stundenbetreuungsplatz in einer Kita haben, teilnehmen können. Die Teilnehmenden
können sich in verschiedenen Arbeitsbereichen ausprobieren, im Fokus steht aber auch
vor allem die Erweiterung der Kinderbetreuungszeiten. Häufig verhindern zu begrenzte
Betreuungszeiten die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Im Rahmen der
Maßnahme
vorhandene
besteht
die
Betreuung,
Möglichkeit,
aus
Kinder
welchen
mitzubringen,
Gründen
auch
falls
immer,
46
die
sonst
ausfällt.
Weiterhin besteht wie in den letzten Jahren eine enge Zusammenarbeit mit dem
Wuppermann Bildungswerk, das das TEP Programm (Teilzeitausbildung, Einstieg
begleiten, Perspektiven öffnen) durchführt. Hier wurden im letzten Frühjahr 14 von 15
Plätzen mit Kundinnen und Kunden des JC belegt.
Grundsätzlich können alle Alleinerziehenden auch an den anderen Maßnahmen oder
Fortbildungsmöglichkeiten teilnehmen, da zum einen beim Einkauf einer Maßnahme
immer auch die Möglichkeiten der Teilnahme in Teilzeit berücksichtigt wird, zum
anderen viele Bildungsträger Angebote in Teilzeit haben.
Durch den Beratungsleitfaden sind in der Vergangenheit auch vermehrt die
nichtaktivierten Kundinnen und Kunden zu allen Angeboten informiert worden, so dass
frühzeitig die Planung einer Arbeitsaufnahme oder Ausbildung möglich ist. Wie sich in
der Vergangenheit gezeigt hat, müssen die Eltern häufig bei der Gestaltung der
Rahmenbedingungen, wie z.B. das Zeitfenster der Betreuung, unterstützt werden. Dies
ist oft ein längerer Beratungsprozess.
In den Fällen, in denen eine Beratung der Eltern bei der Integrationsfachkraft über den
zeitlich möglichen Rahmen hinausgeht oder die persönliche Einstellung der Eltern zur
Betreuung
durch
Einrichtungen
eine
Arbeitsaufnahme
verhindert,
finden
Einzelgespräche bei der BCA statt. Häufig verbirgt sich hinter einer negativen
Einstellung der Eltern zur Fremdbetreuung der Kinder die Angst, dass die Kinder nicht
fachgerecht betreut werden oder die Erfahrung, dass sie von Außenstehenden bei einer
zeitlich erweiterten Betreuung der Kinder durch Einrichtungen als weniger fürsorglich
bewertet werden.
Oft ist aber einfach das Problem der fehlenden Kinderbetreuung Thema der Beratung
und soll die Eltern motivieren, sich mit der Unterstützung durch das Jobcenter um eine
Lösung zu bemühen.
Da die Informationsveranstaltungen nur für Frauen durchgeführt werden (Grund:
mögliche Gewalterfahrungen), werden die Väter in Einzelgesprächen zu denselben
Themen informiert.
47
Insgesamt finden etwa 6 Einzelgespräche wöchentlich statt, somit ca. 300 Gespräche
im Jahr. Häufig werden dabei auch in Gesprächen mit beiden Elternteilen Rollenmuster
thematisiert.
Die ständige Sensibilisierung der Integrationsfachkräfte sowohl durch Gespräche als
auch durch Informationen zu bestimmten Themen wie Biographien von Frauen, geprägt
von Kindererziehung und Wiedereinstieg und der besonderen Problemlage von
Alleinerziehenden, ist als sehr wichtig anzusehen und soll daher auch in 2014 weiter
verfolgt werden.
Die BCA ist in verschiedenen regionalen und überregionalen Netzwerken und auch
Beiräten vertreten, um Themen wie Teilzeitberufsausbildung, Wiedereinsteigerinnen
aber auch ganz allgemein die Situation der Kundinnen und Kunden des Jobcenter auch
nach außen hin zu vertreten und durch dort erhaltene Informationen im Jobcenter neue
Impulse setzen zu können.
Da sich gezeigt hat, dass insbesondere eine qualitativ gute und quantitativ
ausreichende Betreuung der Kinder eine Grundvoraussetzung für eine berufliche
Tätigkeit oder Ausbildung der Eltern ist, soll auch im Jahr 2014 eine Beratung hierzu
sowohl in Maßnahmen als auch in Informationsveranstaltungen und in jedem
Beratungsgespräch ein Basisthema sein.
9.
Bericht zu Bildung und Teilhabe
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Bundesregierung 2010 beauftragt
den Mindestunterhalt für Kinder im SGB II Bezug neu zu gestalten. Im Kern forderte das
Gericht, den Regelbedarf für Kinder und Jugendliche eigenständig zu ermitteln, da
Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ seien. Darüber hinaus wurde kritisiert, dass vor
allem bei schulpflichtigen Kindern keine Bildungsbedarfe und der Teilhabebedarf am
sozialen und kulturellen Leben nicht ausreichend berücksichtigt waren.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zum 01.01.2011 hat die
Bundesregierung den Auftrag des BVerfG erfüllt.
48
Bei der Umsetzung wurde berücksichtigt, dass als Gutscheine ausgestaltete Leistungen
genauer auf den individuellen Bedarf zugeschnitten werden können und so mit hoher
Sicherheit auch tatsächlich den Kindern und Jugendlichen selbst zu Gute kommen. Der
Nachteil
von
nicht-monetären
Leistungen
ist
jedoch
immer
ein
höherer
Verwaltungsaufwand. Nach den Anfangsschwierigkeiten in der Umsetzung der neuen
Bildungs- und Teilhabeleistungen 2011 und den verbesserten Konzepten 2012 können
die Leistung nunmehr im Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen nahezu
reibungslos beantragt und bewilligt werden.
Auch der häufig im Bundesgebiet genannte Grund der Nichtbeantragung von
Leistungen des BuT, nämlich die Unkenntnis über diese Leistungen, trifft in Leverkusen
immer
weniger
zu.
Auch
2013
wurde
die
gute
Zusammenarbeit
mit
den
Schulsozialarbeitern der Stadt Leverkusen fortgeführt. Flyer wurden in verschiedenen
Sprachen
sowohl
im
Erstanmeldebereich
wie
auch
im
Leistungs-
und
Vermittlungsbereich verteilt. Mit Plakaten in beiden Hauptgebäuden wirbt das Jobcenter
für die Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungspakets. Auch die zweimal
wöchentlich durchgeführte persönliche Antragsannahme führt zu einer Erhöhung der
Antragszahlen und gelungenen Beratung unserer Kunden. Sie ist nach wie vor stark
frequentiert und wurde daher in den Sommerferien durchgängig angeboten.
Mit weiterhin höherem Aufwand ist jedoch immer noch die Schnittstelle zur Stadt
Leverkusen verbunden. Es handelt sich bei den Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepaketes um kommunale Leistungen. Die Stadt bewilligt diese Leistungen für
Wohngeld-,
Sozialhilfe-
und
Kindergeldzuschlagsempfänger.
Somit
werden
in
Leverkusen die grundsätzlich gleichen Leistungen an zwei unterschiedlichen Stellen
bearbeitet. Da die gesetzlichen Regelungen leider viele unbestimmte Rechtsbegriffe
enthalten, kommt es naturgemäß auch zu unterschiedlichen Auslegungen
49
Inanspruchnahme gesamt:
Leistungskomponente
Schulausflüg
e/
Klassenfahrt
en einschl.
Kita
Schulbedarfs
paket
Schülerbeförderungs
-kosten
Lernförderun
g
Mittagsverpfl
egung
Soziale und
kulturelle
Teilhabe
Summe
Anträge
für
x
Ki
insge
nd
samt
er
1859
230
37
220
1994
840
5180
Ablehnungen
16
24
23
0
37
15
6
15
31
65
5
42
33
insge
samt
für x
Kind
er
36
36
0
0
34
34
5
5
40
40
32
30
147
145
Bewilligungen
Mittelabfl
uss in
Euro
Mittela
bfluss
für x
Kinder
112.223,
41 €
275.368,
54 €
842
3053
0,00 €
50.181,4
5€
192.009,
81 €
0
73
896
26.543,9
4€
656.327,
15 €
396
5260
in
Eur
o je
Kind
133,
28 €
90,2
0€
0,00
€
687,
42 €
214,
30 €
67,0
3€
124,
78 €
(Stand 30.09.2013)
Für die meisten beteiligten Kinder und Jugendlichen erschließt das Bildungs- und
Teilhabepaket neue Teilhabemöglichkeiten oder gewährt hierzu zumindest eine
finanzielle
Entlastung.
Den
größten
Nutzen
sehen
v.a.
die
Eltern
in
der
Kostenübernahme für die zum Teil sehr teuren Klassenfahrten Ihrer Kinder und in der
Finanzierung von Lernförderung.
50