Quartalsbericht III 2014

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Quartalsbericht III 2014
Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die
Grundsicherung im Landkreis Schaumburg
Entwicklung im III. Quartal 2014
Inhaltsverzeichnis
Seite
Vorwort
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Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg
Die Dienststellen des JobCenter im Landkreis Schaumburg
Einwohner im Landkreis Schaumburg
Arbeitlose, Arbeitslosenquote
Entwicklung der Arbeitslosigkeit
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Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Schaumburg
Entwicklung der Hilfebedürftigkeit im Landkreis Schaumburg
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Leistungen für Hilfebedürftige
Aktive Leistungen zur Eingliederung
Passive Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- 8/9 - 9/10 -
Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt
Entwicklung der Integrationen insgesamt
Entwicklung der Integrationen in der Kundengruppe Alleinerziehende
- 10/11 - 11 -
Erläuterungen zu den wesentlichen Begriffen
- 12/13 -
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Vorwort
Der Landkreis Schaumburg ist zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB II). Das JobCenter des Landkreises ist Teil der engen Verzahnung
von SGB II, SGB VIII und SGB XII, was die Grundlage einer integrierten kommunalen
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist.
Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihnen in einer
Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ist das JobCenter im Landkreis die zentrale
Anlaufstelle mit dem Ziel, Hilfen aus einer Hand zu gewähren. Neben der Sicherung des
Lebensunterhaltes wird das zentrale Ziel verfolgt, den Betroffenen die erforderliche
Unterstützung zu bieten ein selbstbestimmtes Leben ohne staatliche Transferleistungen zu
führen. Dabei werden die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und die lokalen
Akteure des Arbeitsmarktes eingebunden.
Ein wichtiger Impuls für die Übernahme der kommunalen Trägerschaft war u. a. der Blick
aus der Gesamtverantwortung des Landkreises für alle seine Bürger. Ein beachtlicher Teil
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aufgrund multipler Vermittlungshemmnisse
besonders schwer in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Ziel des JobCenters ist
es, auch mit diesen Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehern dauerhafte
Perspektiven zu entwickeln und sie auf den Weg in eine nachhaltige, reguläre
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen. Neben den traditionellen
Arbeitsmarktinstrumenten ist es nötig dabei auch neue Wege zu gehen.
Das Netzwerk im Landkreis zu allen sozialintegrativen Leistungsträgern ist eng geknüpft
und kann bedarfs- und einzelfallorientiert in die individuelle Hilfeplanung einbezogen
werden.
Das JobCenter hat Dienststellen an zwei Standorten im Landkreis. Sowohl in Stadthagen
als auch in Rinteln stehen Fallmanager/ Arbeitsvermittler und Leistungssachbearbeiter als
Ansprechpartner für alle Fragen zum lokalen Arbeitsmarkt und zur Sicherung des
Lebensunterhaltes für die Leistungsberechtigten zur Verfügung.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst neben einer Vielzahl von Qualifizierungsund Unterstützungsangeboten zur Eingliederung in Arbeit auch die Sicherung des
Lebensunterhaltes in Form der Regelleistung, einmaliger Beihilfen und die Leistungen für
Unterkunft und Heizung.
Die gesamte Leistungsgewährung orientiert sich an dem Grundsatz „Fördern und
Fordern“. Das bedeutet, dass von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein aktiver
Beitrag erwartet wird, den eigenen Lebensunterhalt und auch den für die Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft mit Einkünften aus Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Alle Möglichkeiten
zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit sollen ausgeschöpft werden.
Bernd Dittmer
Geschäftsführer
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Die Dienststellen des JobCenter im Landkreis Schaumburg
Abb. 1
Im Bereich der Dienststelle
Stadthagen wurden 5.983
erwerbsfähige
Leistungsberechtigte in 4.456
Bedarfsgemeinschaften
betreut.
Stadthagen
Rinteln
Im Bereich der Dienststelle Rinteln
wurden 2.017 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte in 1.514
Bedarfsgemeinschaften betreut.
Insgesamt betreute das JobCenter Schaumburg 8.000 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte in 5.970 Bedarfsgemeinschaften.
Stand: September 2014
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Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg
Einwohner im Landkreis Schaumburg
(Stand 31.12.2013)
Städte:
Bückeburg
Obernkirchen
Rinteln
Stadthagen
Zuständiges JobCenter
18.930
9.295
25.228
21.594
Stadthagen
Stadthagen
Rinteln
Stadthagen
Gemeinde:
Auetal
6.327
Rinteln
Samtgemeinden:
Eilsen
Lindhorst
Nenndorf
Niedernwöhren
Nienstädt
Rodenberg
Sachsenhagen
6.682
7.788
16.634
8.177
10.180
15.448
9.316
Rinteln
Stadthagen
Stadthagen
Stadthagen
Stadthagen
Stadthagen
Stadthagen
Der Landkreis Schaumburg erreicht mit ca. 155.600 Einwohnern auf 676 qkm nach wie
vor eine relativ hohe Bevölkerungsdichte von 230 Einwohnern pro qkm.
Zum Vergleich:
Landkreis Hameln Pyrmont:
Landkreis Nienburg:
ca. 186 Einwohner pro qkm (147.800 / 796 qkm)
ca. 86 Einwohner pro qkm (119.800 / 1.399 qkm)
Land Niedersachsen:
ca. 164 Einwohner pro qkm (7.791.000 / 47.635 qkm)
Arbeitslose und Arbeitslosenquote im Landkreis Schaumburg insgesamt
(Rechtskreise SGB II und III)
September 2014
5.647
7,1 %
September 2013
5.250
6,5 %
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Arbeitslose im Landkreis Schaumburg
(Stand: 30.09.2014)
Abb. 2
Abb. 3
Die Zahl der Arbeitslosen im Landkreis Schaumburg war mit 5.647 im September 2014 um
397 höher als im Vorjahresmonat. Dabei stieg die Arbeitslosenquote in diesem Zeitraum
um 0,6%-Punkte auf 7,1%.
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Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis Schaumburg
Abb. 4
Nachdem in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sank, stieg sie zu Beginn des Jahres witterungsbedingt an, um ab Mai wiederum
kontinuierlich zu sinken. Im September lag der Bestand unter dem Vorjahresniveau.
Entwicklung der Hilfebedürftigkeit im Landkreis Schaumburg
Abb. 5
Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich bei den erwerbsfähigen wie auch nicht
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Nach einem Rückgang im IV. Quartal und einem
witterungsbedingten Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu Beginn des
Jahres, sank ab Mai der Bestand. Dieser lag im September ebenfalls unter dem Vorjahr.
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Aktive Arbeitsmarktleistungen zur Eingliederung
Der Planungsansatz für aktive Leistungen zur Verbesserung der Integrationschancen
Hilfebedürftiger im JobCenter Schaumburg beläuft sich im Jahr 2014 auf ca. 5,8 Mio. €.
Ausgegeben wurden in den ersten 9 Monaten über 3,9 Mio. €.
Abb.6
 Der größte Anteil der Ausgaben entfiel in den ersten 9 Monaten mit 3.062.000 € auf die
so genannten „integrationsorientierten Instrumente“. Die Planung sieht für das gesamte
Jahr hierfür Kosten i.H.v. 4.434.000 € vor. Zu dem Förderbereich gehören u. a. die
Förderung von Berufsausbildungen und Aufwendungen für Qualifizierungsmaßnahmen. Auch Eingliederungszuschüsse und befristete Beschäftigungszuschüsse
für die verschiedenen Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahmen bei Arbeitgebern
und Trägern sind Bestandteile dieses Förderbereiches. Mit dem Einstiegsgeld zur
Aufnahme
einer
sozialversicherungspflichtigen
sowie
auch
selbständigen
Beschäftigung werden ebenfalls Personen gefördert.
 Für „Beschäftigung schaffende Maßnahmen“ wurden zwischen Januar und September
437.000 € verausgabt. Laut Planungsansatz sind Ausgaben bis Jahresende i.H.v.
827.000 € vorgesehen. Unter diesen Förderbereich fallen u.a. die verschiedenen
Formen der Arbeitsgelegenheiten.
 Mit „Speziellen Maßnahmen für Jüngere“ sollen jüngere Arbeitslose z.B. durch diverse
Qualifizierungen, Förderungen zur Aufnahme von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sowie durch „Sonstige Leistungen der Benachteiligtenförderung“
in den „Ersten Arbeitsmarkt“ integriert werden. Die Ausgaben lagen für dieses
Förderinstrument in den ersten 9 Monaten bei ca. 185.000 €. Bis Jahresende sind
Ausgaben i.H.v. 239.000 € vorgesehen.
 Menschen mit Behinderungen wurden im o.g. Zeitraum durch spezielle Maßnahmen
mit ca. 158.000 € unterstützt. Laut Planungsansatz sind Ausgaben i.H.v. 200.000 € bis
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Jahresende kalkuliert. Zu den geförderten Maßnahmen gehören insbesondere
Zuschüsse für Betriebe und Ausbildungseinrichtungen, welche diesen benachteiligten
Menschen die Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung ermöglichen.
 Mit „Weiteren Förderleistungen“ soll den Bedürftigen der Einstieg in die Berufstätigkeit
ermöglicht werden. Dieser Personenkreis wurde bisher mit insgesamt 73.000 €
gefördert. Die Ausgaben beinhalten u.a. zusätzliche Eingliederungsleistungen, die für
ältere/über 50 jährige Personen vorgesehen sind.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Abb. 7
Die Summe der ausgezahlten „passiven Leistungen“ betrug bis einschließlich September
insgesamt rund 38,3 Mio. €.
Von der Gesamtsumme entfielen knapp 17,9 Mio. € auf die Kosten der Unterkunft und
Heizung (KdU). Für die so genannten Regelleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
sowie die sonstigen Leistungen wurden ca. 20,4 Mio. € verausgabt.
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Abb.8
Bedingt durch die Anpassung des Regelsatzes an die steigende Inflation sind im Vergleich
zum Vorjahr, trotz Rückgang der Leistungsberechtigten, die Ausgaben für die so
genannten „passiven Leistungen“ gestiegen. Im Vergleich zu 2013 haben sich die
Ausgaben um 237.000 € bzw. 0,6% erhöht.
Insgesamt beliefen sich die Ausgaben bis einschließlich September für die Leistungen
zum Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft und Heizung auf knapp 38,3 Mio. €
Integration in den 1. Arbeitsmarkt
Entwicklung der Integrationen insgesamt
Für die Berechnung der Integrationsquote wird die Zahl der Integrationen den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenübergestellt.
In den ersten 9 Monaten in 2014 wurden insgesamt 1.600 Personen der 8.349
erwerbsfähigen leistungsberechtigten Kunden in Arbeit oder Ausbildung integriert. Dies
entspricht einer Integrationsquote von 19,2%.
Im Vorjahreszeitraum wurden 1.621 Personen der 8.511 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten integriert. Die Integrationsquote lag demzufolge bei 19,1%.
Damit ist die Integrationsquote gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,1%-Punkte
gestiegen.
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Abb. 9
Entwicklung der Integrationen von alleinerziehenden erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
Von Januar bis einschließlich September 2014 konnten 162 der 971 alleinerziehenden
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden. Die
Integrationsquote lag somit bei 16,7%.
Im Vorjahr lag die Quote noch bei 13,5%.
Die Integrationsquote ist demnach um 3,2%-Punkte gestiegen.
Abb. 10
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Definitionen:
Arbeitslosigkeit
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie
 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro
Woche arbeiten
 eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den
Vermittlungsbemühungen des JobCenter (JC) zur Verfügung stehen
 sich im JobCenter arbeitslos gemeldet haben.
Als nicht arbeitslos gelten Personen, die
 Teilnehmer an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind
 zeitlich mehr als geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche)
 nicht arbeiten dürfen oder können
 dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen
 das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
 das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben
 arbeitsunfähig erkrankt sind.
Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und
wirtschaften. Zur Bedarfsgemeinschaft (BG) zählen:
a. erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb)
b. im Haushalt lebende Eltern(-teile) eines unverheirateten, erwerbsfähigen
Minderjährigen
c. der (Ehe-) Partner des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
d. dem Haushalt angehörende minderjährige, unverheiratete Kinder, soweit sie
nicht aus eigenem Einkommen/Vermögen ihren Lebensunterhalt sichern
können.
Die revidierten Daten stellen gesicherte Werte dar, die erst nach einer Wartezeit von drei
Monaten erhoben werden.
Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung. Diese Geldleistungen dienen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes und setzen sich zusammen aus der
 Regelleistung (§ 20 SGB II)
 ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II)
 Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
 ggf. Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung und Bekleidung sowie für die
Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten (§ 23 SGB II)
 ggf. abweichend erbrachte Geld- und Sachleistungen (§ 24 SGB II).
Das Sozialgeld ist die Geldleistung für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte im
Rahmen der Grundsicherung, die mit mindestens einem erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das Sozialgeld setzt sich
zusammen aus der
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 Regelleistung (§ 20 SGB II)
 ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II)
 Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II).
Als erwerbsfähig leistungsberechtigt gelten Personen, die
 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei
Stunden täglich arbeiten können, und
 den Bedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und
Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken können.
Als nicht erwerbsfähig leistungsberechtigt gelten hingegen Personen, die nicht unter
den o.g. Personenkreis „erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ fallen.
Stadthagen, den 19.02.2015
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