Einkauf der Bundesagentur für Arbeit

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Einkauf der Bundesagentur für Arbeit
Einkauf der Bundesagentur für Arbeit
Nürnberg im April 2006
BA-Service-Haus
Geschäftsbereich Einkauf
Marketing – Chancen und Herausforderungen für die BA
Der Reformprozess der BA
Ziele der Reform
Beratung und Integration spürbar verbessern
Geldleistungen schnell und wirtschaftlich erbringen
Hohe Kundenzufriedenheit erzielen
Mitarbeiter motivieren und ihre Fähigkeiten ausschöpfen
Die Neuorientierung des Einkaufs der BA war Teil des Reformprozesses.
Die Ausgangssituation des Einkaufs war bis Mitte 2003 von folgenden Fakten geprägt:
Agenturbezogener und trägerorientierter Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen ohne eine
Definition der Qualitätsstandards
Fehlende Wettbewerbsorientierung und Transparenz der Verfahren
Fehlende Trennung von Bedarfsträger und Vergabestelle als Schutzmechanismus im Sinne
der Korruptionsprävention
Fehlende vergaberechtskonforme Verfahren
(diese Punkte wurden wiederholt auch durch den BRH kritisiert)
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Entwicklung des Einkaufs für Arbeitsmarktdienstleistungen
Die Neuordnung der Einkaufsprozesse brachte u. a. folgende Verbesserungen:
Alle von der BA und deren Dienststellen zu beschaffenden Güter und Dienstleistungen werden über
eine nach professionellen Maßstäben eingerichtete Einkaufsorganisation ausgeführt
Die Prozesse wurden intern entsprechend angepasst und die Qualifikation der Mitarbeiter verbessert
Ca. 500 Stellen konnten eingespart und zur Unterstützung der operativen Bereiche der Agenturen zur
Verfügung gestellt werden
Klare Trennung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Bedarfsträger und Einkauf
Wettbewerbsorientierter und vergaberechtskonformer Einkauf durch bundesweit bekannt gegebene
öffentliche Ausschreibungen.
Standardisierung der Leistungen bei gestiegenen Qualitätsanforderungen
Bündelung der Bedarfe zur Bildung wirtschaftlicher Losgrößen
Inhaltliche Ausrichtung der Maßnahmen auf die wirkungsorientierte Produktlogik der BA (keine
angebotsorientierte Maßnahmestruktur)
Beträchtliche wirtschaftliche Ergebnisverbesserung für den Haushalt der BA
Die Prozesse für Arbeitsmarktdienstleistungen werden kontinuierlich weiterentwickelt
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Aufbau und Organisation
Der Geschäftsbereich Einkauf im BA-SH
gliedert sich in eine zentrale und sieben regionale Organisationseinheiten
Projektsteuerung/Controlling/Organisation
Koordinierungsbüro
Arbeitsmarktdienstleistungen
Infrastrukturelle Güter und DL:
Zentraleinkauf in Nürnberg
Einkaufsleitung
Fachaufsichtliche Zuordnung
zum Zentralbereich
Controlling/Finanzen der Zentrale
Arbeitsmarktdienstleistungen:
3 Koordinatoren zugleich REZ-Leiter für die
Bereiche Arbeitsmarkt, Ausbildungsmarkt,
Vergabe und Vertrag
7 Regionale Einkaufszentren (Berlin, Düsseldorf, Hannover,
Halle, Frankfurt/Main, Nürnberg und Stuttgart)
Vertragswesen
Vergabe
Strategischer
Einkauf
Vertragswesen
Vergabe
Strategischer
Einkauf
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Gesetzliche Grundlagen
Anwendung des Vergaberechts
§ 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
bestimmt, dass öffentliche Auftraggeber (dies ist nach § 98 GWB z.B. die BA)
u.a. Dienstleistungen (darunter fallen auch Arbeitsmarktleistungen) im
Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen
haben. Ein öffentlicher Auftrag liegt vor, wenn ein entgeltlicher Vertrag
zwischen der BA und einem Unternehmen geschlossen wird (§ 99 Abs. 1
GWB) .
Immer wenn also ein Unternehmen Arbeitsmarktdienstleistungen erbringt und
eine Vergütung von der BA erhalten soll, ist Vergaberecht anzuwenden. Ein
Ermessen ist der BA gesetzlich nicht eingeräumt.
Über Gutscheinverfahren
Bildungsgutschein (§ 77 SGB III)
Vermittlungsgutschein (§ 421 g SGB III)
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Bedarfsträger
Agenturen für Arbeit
Insgesamt 178 Agenturen für Arbeit wickeln ihren Bedarf an
Arbeitsmarktdienstleistungen über die Einkaufsorganisation ab.
Arbeitsgemeinschaften
Bis Ende des I. Quartals 2006 waren die Arbeitsgemeinschaften aufgefordert
eine verbindliche Entscheidung zu treffen, ob die Einkaufsorganisation für sie
tätig werden soll. Diese Entscheidung beinhaltet sowohl den Einkauf der
Arbeitsmarktdienstleistungen als auch der infrastrukturellen Dienstleistungen.
318 Arbeitsgemeinschaften haben sich für die Einschaltung der
Einkaufsorganisation entschieden (Stand 10.04.06).
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Anwendung des Vergaberechts – für welche Leistungen?
Leistung
§ 48 SGB III Trainingsmaßnahmen / Maßnahmen zur Eignungsfeststellung
§ 37 SGB III Beauftragung Dritter mit der Vermittlung
§ 421 i SGB III Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen
§ 37 c SGB III Personal-Service-Agenturen
§ 240 SGB III Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 241 SGB III Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
§ 61 SGB III Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
§ 102 SGB III Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
§ 102 SGB III (betreute betriebliche Umschulung für Rehabilitanden)
§ 4 a ESF-Richtlinien Sprachförderung
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Standardisierte oder Individualisierte Leistungsbeschreibung
Der Bedarf an Arbeitsmarktdienstleistungen kann von den Agenturen anhand
der geschäftspolitischen Vorgaben des Vorstandes in einem Verhältnis von 75
% für standardisierte Leistungen und 25 % für unterjährige, individualisierte
Leistungen gedeckt werden.
Die Verdingungsunterlagen der standardisierten Leistungen werden jährlich in
Expertenzirkeln bestehend aus Mitarbeitern der Agenturen für Arbeit und
ARGEn, der Regionaldirektionen, dem Zentralbereich Produkte und
Programme sowie des Einkaufs überarbeitet und aktualisiert.
Dabei werden auch „best practise“ der individualisierten unterjährigen
Ausschreibungen einzelner Agenturen in das Standardangebot übernommen
und so allen Agenturen für Arbeit zur Verfügung gestellt.
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Weiterentwicklung des Einkaufs für Arbeitsmarktdienstleistungen
Beteiligung der Agenturen und ARGEn in allen Stufen des Vergabeverfahrens,
insbesondere bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung, der Losbildung, der
Klärung der Bietereignung und verantwortliche fachliche Bewertung
Kleinere Losbildung in Abstimmung mit den Bedarfsträgern
Deutlich stärker nachzuweisende Einbindung der Träger auf dem regionalen
Arbeitsmarkt
Die Integrationserfolge der Träger werden stärker berücksichtigt
Stärkere Anreize durch erfolgsorientierte Bezahlung
Stärkere Qualitätssicherung durch
Detaillierte Prüfung und Bewertung des schriftlichen Angebotes
Prüfung der infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen vor Ort im
Rahmen der Zuschlagserteilung
Einrichtung von Prüfgruppen zur besseren Beurteilung der Umsetzungsqualität
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Qualitätsaspekte bei der Bewertung
-1-
Vorlage eines detaillierten inhaltlichen Angebotes
Bewertung der fachlichen Qualifikationen in verschiedenen Abstufungen (0 – 1 – 2 – 3)
und Gewichtungen (Relevanzfaktoren)
0 Punkte:
Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nicht den
Anforderungen
1 Punkt:
Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit geringfügigen
Einschränkungen den Anforderungen
2 Punkte:
Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den
Anforderungen
3 Punkte:
Das Angebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer
Weise dienlich
Definition von Ausschlusskriterien und Wertungsbereichen
Bei allen Wertungsbereichen führt eine Gesamtbewertung des Bereichs mit Null zum
Ausschluss
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Qualitätsaspekte bei der Bewertung
-2-
Die Summe der Leistungspunkte aller Wertungsbereiche muss mindestens
85% der Leistungspunkte betragen.
Nach der Vorselektion der Angebote durch die fachliche Prüfung und
Wertung schließt sich die Preisprüfung an (Auskömmlichkeit der Preise;
ggf. Ausschluss).
Abschließend wird aus der verbleibenden Gruppe qualitativ guter Angebote
das wirtschaftlichste Angebot mittels der UfAB III-Formel ermittelt.
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Kritikpunkte der Bildungsträger am Einkauf
-1-
Preis
Vergabe zu „Dumpingpreisen“
Preis gehe vor Qualität
Preispolitik der BA zerstöre die Marktpreis
Qualität der Maßnahmen
nur regional ansässige Träger könnten die erforderliche Qualität erbringen
zentralen Ausschreibungen fehle der Bezug zur Region
Fehlende Prüfung der Qualität der Maßnahmen
Forderungen der Bildungsträger
Mindestlöhne
keine zentralen Ausschreibungen
ausschließlich Berücksichtigung lokaler Einbindung
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Arbeitsmarktdienstleistungen 2005
Kennzahlen: Umfang Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen 2005 *
Einkaufsvolumen: rd. 1,4 Mrd. €
Insgesamt 9.464 Lose (Vergaben und gezogene Optionen)
Gesamtzahl der abgegebenen Angebote: 35.890
Den bestellenden Agenturen für Arbeit und ARGEn insgesamt 830.000
Teilnehmerplätze zur Verfügung gestellt (davon 57 % für die im SGB III definierten
Kundenkreise und 43 % für den Kundenkreis nach SGB II)
*bezogen auf den Vertragsbeginn ab 01.06.2005
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Auftragsvolumina – Leistungsarten
SGB III
Gesamtvolumen: rd. 1,4 Mrd. €
SGB II
§ 4a ESF - Sprachförderung
§ 37 SGB III - Beauftragung Dritter
§ 37c SGB III - PSA
§ 48 - TM
11,3 Mio. €
21,8 Mio. €
51,9 Mio.€
52,3 Mio.€
37,4 Mio.€
61,1 Mio.€
60,3 Mio.€
405,8 Mio.€
§ 61 SGB III - BvB
94,3 Mio.€
§ 102 SGB III - behind.spezif.Ausbildung
§ 240 SGB III - abH
83,8 Mio.€
8,6 Mio.€
261,5 Mio.€
§ 241 SGB III - BaE integrativ
§ 241 SGB III - BaE kooperativ
§ 421i SGB III - Eingliederung
148,2 Mio.€
29,0 Mio.€
12,2 Mio.€
12,0 Mio.€
18,1 Mio.€
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Anteil der Vergabearten – Wie wurden die Ausschreibungen realisiert?
71 % des Auftragsvolumens wurden 2005 durch öffentliche Ausschreibungen realisiert.
Gesamtvolumen SGB III rd. 1 Mrd. €; SGB II rd. 340 Mio. €
SGB III
SGB II
694,5 Mio. €
Öffentl. Ausschreibg
Beschr. Ausschreibg
Freih. Vergabe
gezogene Optionen
279,1 Mio. €
16,0 Mio. €
6,0 Mio. €
67,5 Mio.€
54,2 Mio. €
254,9 Mio. €
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Verteilung der Teilnehmerplätze standardisiert / individualisiert
Standardisiert: rd. 763.000 Teilnehmerplätze
Individualisiert: rd. 68.332 Teilnehmerplätze
SGB II
SGB III
326.505
436.499
33.610
34.722
standardisierte Leistungen
individualisierte Leistungen
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