REZ - ESF Hessen

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REZ - ESF Hessen
Regionales Einkaufszentrum Südwest
05. März 2014
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Umsetzungsbesprechung 2014 für das
„Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget“
Regionale Zuständigkeiten REZ
Hannover
Berlin
Betreuung RDBezirke Niedersachsen/Bremen
und Nord
Betreuung der RD-Bezirke
Berlin-Brandenburg und
Sachsen-Anhalt-Thüringen
Niederlassung in Halle
Düsseldorf
Betreuung RDBezirk NordrheinWestfalen
Frankfurt
Betreuung der RDBezirke RheinlandpfalzSaarland, Hessen und
Baden-Württemberg
Niederlassung in Stuttgart
Nürnberg
Betreuung der RD-Bezirke
Bayern und Sachsen
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REZ Südwest
Der Bezirk des Regionalen
Einkaufszentrums (REZ) Südwest
erstreckt sich über vier Bundesländer und
umfasst die RD-Bezirke
Baden-Württemberg, Hessen und
Rheinland-Pfalz-Saarland
mit insgesamt 40 Agenturen für Arbeit und
72 gemeinsamen Einrichtungen
.
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Einkaufvolumen 2013
Durchgeführte Vergabeverfahren:
916
ausgeschriebene Lose
geschlossene Verträge:
Freihänidge Vergaben
2.691
2.462
427
Umsatzvolumen in Mio €
(bundesweit 2,2 Mrd €)
603
Bieterrechtschutzverfahren:
Entscheidungen durch VK Bund
2
0
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Ausschreibungsmodalitäten und Vergabepraxis
Beschaffung der Bedarfe der Agentur/Gemeinsamen Einrichtung
Durchführung von Vergabeverfahren
(i.d.R. öffentliche Ausschreibung)
Veröffentlichung unter
 www.ausschreibungen.arbeitsagentur.de
 www.evergabe-online.de
 www.bund.de
Beachtung der Vergaberechtlichen Vorschriften wie
(GWB, VOL/A, VgV)
 Durchführung von transparenten Vergabeverfahren unter Beachtung
angemessenen Fristen
 Bekanntgabe aller (Rahmen-) Bedingungen, Fristen, Eignungs- und
Wertungskriterien sowie Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Überprüfung der Einhaltung der Qualität der Leistung und
Vertragsbedingungen
 durch Bedarfsträger, REZ und Prüfdienst
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Ausschreibungsmodalitäten und Vergabepraxis
Anwendung des Vergaberechts
 § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt,
dass öffentliche Auftraggeber (dies ist nach § 98 GWB z.B. die BA/JC) u.a.
Dienstleistungen (darunter fallen auch Arbeitsmarktleistungen) im Wettbewerb und im
Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen haben. Ein öffentlicher Auftrag
liegt vor, wenn ein entgeltlicher Vertrag zwischen der BA und einem Unternehmen
geschlossen wird (§ 99 Abs. 1 GWB) .
Immer wenn also ein Unternehmen Arbeitsmarktdienstleistungen erbringt und eine
Vergütung von der BA/GE/JC erhalten soll, ist Vergaberecht anzuwenden.
Das REZ wendet als bundesunmittelbare Körperschaft ausschließlich Bundesrecht an.
Hinweis: Bei (Teil-) Finanzierung durch Landesmittel ist durch
den kommunalen Träger die Bekanntmachung auf
der HAD sicher zu stellen.
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Ausschreibungsmodalitäten und Vergabepraxis
Grundsätzlich Beschaffung im Wege einer Öffentlichen
Ausschreibung
 Elektronische Durchführung der Ausschreibungen über die e-VergabePlattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren
Abweichung vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung
wenn:
 die Öffentliche Ausschreibung nicht erfolgreich/ohne Ergebnis war
 der Aufwand in einem Missverhältnis zum Auftragswert steht
 besondere Umstände vorliegen, dass nur ein Unternehmen für die
Auftragsdurchführung in Frage kommt (Alleinstellungsmerkmal)
(z.B. bei trägergebundener Drittfinanzierung)
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Ablauf eines Einkaufprozesses
Veröffentlichung auf
Plattform
Angebote durch
Bieter
Veröffentlichung auf
Internetseite BA und
bund.de
Wertung
– formell durch
REZ
Wertung
– fachlich durch
Bedarfsträger
Abstimmung der
Losbildung mit
Bedarfsträger
Zusammenführung
der Wertungen und
von Preis und
Leistung
Erstellung der
Leistungsbeschreibung
Information nach
§ 101a GWB
Bestellung
des Bedarfsträgers
Zuschlagserteilung
Vertragsmanagement
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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