REZ - ESF Hessen
Transcription
REZ - ESF Hessen
Regionales Einkaufszentrum Südwest 05. März 2014 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Umsetzungsbesprechung 2014 für das „Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget“ Regionale Zuständigkeiten REZ Hannover Berlin Betreuung RDBezirke Niedersachsen/Bremen und Nord Betreuung der RD-Bezirke Berlin-Brandenburg und Sachsen-Anhalt-Thüringen Niederlassung in Halle Düsseldorf Betreuung RDBezirk NordrheinWestfalen Frankfurt Betreuung der RDBezirke RheinlandpfalzSaarland, Hessen und Baden-Württemberg Niederlassung in Stuttgart Nürnberg Betreuung der RD-Bezirke Bayern und Sachsen Seite 2 REZ Südwest Der Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums (REZ) Südwest erstreckt sich über vier Bundesländer und umfasst die RD-Bezirke Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz-Saarland mit insgesamt 40 Agenturen für Arbeit und 72 gemeinsamen Einrichtungen . Seite 3 Einkaufvolumen 2013 Durchgeführte Vergabeverfahren: 916 ausgeschriebene Lose geschlossene Verträge: Freihänidge Vergaben 2.691 2.462 427 Umsatzvolumen in Mio € (bundesweit 2,2 Mrd €) 603 Bieterrechtschutzverfahren: Entscheidungen durch VK Bund 2 0 Seite 4 Ausschreibungsmodalitäten und Vergabepraxis Beschaffung der Bedarfe der Agentur/Gemeinsamen Einrichtung Durchführung von Vergabeverfahren (i.d.R. öffentliche Ausschreibung) Veröffentlichung unter www.ausschreibungen.arbeitsagentur.de www.evergabe-online.de www.bund.de Beachtung der Vergaberechtlichen Vorschriften wie (GWB, VOL/A, VgV) Durchführung von transparenten Vergabeverfahren unter Beachtung angemessenen Fristen Bekanntgabe aller (Rahmen-) Bedingungen, Fristen, Eignungs- und Wertungskriterien sowie Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen Überprüfung der Einhaltung der Qualität der Leistung und Vertragsbedingungen durch Bedarfsträger, REZ und Prüfdienst Seite 5 Ausschreibungsmodalitäten und Vergabepraxis Anwendung des Vergaberechts § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestimmt, dass öffentliche Auftraggeber (dies ist nach § 98 GWB z.B. die BA/JC) u.a. Dienstleistungen (darunter fallen auch Arbeitsmarktleistungen) im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen haben. Ein öffentlicher Auftrag liegt vor, wenn ein entgeltlicher Vertrag zwischen der BA und einem Unternehmen geschlossen wird (§ 99 Abs. 1 GWB) . Immer wenn also ein Unternehmen Arbeitsmarktdienstleistungen erbringt und eine Vergütung von der BA/GE/JC erhalten soll, ist Vergaberecht anzuwenden. Das REZ wendet als bundesunmittelbare Körperschaft ausschließlich Bundesrecht an. Hinweis: Bei (Teil-) Finanzierung durch Landesmittel ist durch den kommunalen Träger die Bekanntmachung auf der HAD sicher zu stellen. Seite 6 Ausschreibungsmodalitäten und Vergabepraxis Grundsätzlich Beschaffung im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung Elektronische Durchführung der Ausschreibungen über die e-VergabePlattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren Abweichung vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung wenn: die Öffentliche Ausschreibung nicht erfolgreich/ohne Ergebnis war der Aufwand in einem Missverhältnis zum Auftragswert steht besondere Umstände vorliegen, dass nur ein Unternehmen für die Auftragsdurchführung in Frage kommt (Alleinstellungsmerkmal) (z.B. bei trägergebundener Drittfinanzierung) Seite 7 Ablauf eines Einkaufprozesses Veröffentlichung auf Plattform Angebote durch Bieter Veröffentlichung auf Internetseite BA und bund.de Wertung – formell durch REZ Wertung – fachlich durch Bedarfsträger Abstimmung der Losbildung mit Bedarfsträger Zusammenführung der Wertungen und von Preis und Leistung Erstellung der Leistungsbeschreibung Information nach § 101a GWB Bestellung des Bedarfsträgers Zuschlagserteilung Vertragsmanagement Seite 8 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 12