Verdingungsunterlagen - Landkreis Tuttlingen
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Verdingungsunterlagen - Landkreis Tuttlingen
Kommunales Jobcenter Öffentliche Ausschreibung Aktivierung und Eingliederung von Neukunden SGB II (4/44/3/13) Landratsamt Tuttlingen – Kommunales Jobcenter Landratsamt Tuttlingen Kommunales Jobcenter Bahnhofstraße 100 78532 Tuttlingen Verdingungsunterlagen zur Öffentlichen Ausschreibung einer Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung von Neukunden nach § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m. § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) Vergabenummer: 4/44/3/13 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: Die Verdingungsunterlagen umfassen nachfolgende Unterlagen: I. Allgemeine Hinweise 1. Ansprechpartner………………………………………………………………….. 4 2. Art der Vergabe…………………………………………………………………… 4 3. Unterteilung in Lose……………………………………………………………. 4 4. Aufbau, Form und Inhalt des Angebots………………………………………… 5 5. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten…………… 5 6. Angebotsabgabe………………………………………………………………... 6 7. Fristen……………………………………………………………………………. 6 8. Entschädigung für die Bearbeitung des Angebots………………………….. 6 9. Einzelbieter, Bietergemeinschaften, Subunternehmen………………………… 6 10.Bieterdarstellung, Referenzen, Erfahrungen…………………………………….. 7 11.Bieterfragen…………………………………………………………………………. 7 12.Wertungskriterien…………………………………………………………………… 7 13.Zuschlag/Vertragsabschluss………………………………………………………. 8 14.Benachrichtigung der Bieter über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOL/A……………………………………………………………………….. 9 15.Vergabeprüfstelle und Nachprüfung……………………………………………… 9 II. Leistungsbeschreibung 1. Leistungsgegenstand und Zielsetzung…………………………………………… 10 2. Zielgruppe…………………………………………………………………………… 10 3. Teilnehmerzahl und Dauer ……...………………………………………………… 10 4. Maßnahmenaufbau…………………………………………………………………. 10 5. Vergütung …………………………………………………………………………… 12 6. Ausführungsort……………………………………………………………………. 13 7. Räumlichkeiten und Erreichbarkeit……………………………………………….. 13 8. Sachmittel, technische Ausstattung………………………………………………. 13 9. Zeitliche Regelung und zeitliche Erreichbarkeit ………………………………… 14 10. Personal…………………………………………………………………………… 14 11. Durchführung……………………………………………………………………… 15 12. Mindestanforderungen an das Konzept………………………………………... 16 13. Organisatorische Angaben / Mitteilungs- und Rechenschaftspflichten……… 17 14. Datenschutz……………………………………………………………………… 18 15. Haftung und Unfallversicherung………………………………………………….. 18 16. Vertragslaufzeit…………………………………………………………………….. 18 17. Kündigung und salvatorische Klausel……………………………………………. 18 18. Gerichtsstand………………………………………………………………………..18 Seite 3 III. Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Allgemeine Angaben des Bieters Erklärung der Bietereignung Nachweis der Fachkunde / Referenzen Nachweis der Räumlichkeiten Beiblatt zur Kostenkalkulation, Preisgesamtübersicht Kennzettel für den Angeboteumschlag (Anlage A) (Anlage B) (Anlage C) (Anlage D) (Anlage E) (Anlage F) Seite 4 Vorbemerkungen: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Ausschreibung für sämtliche angesprochene Personen die männliche Form verwendet. Männer und Frauen werden gleichberechtigt behandelt. Soweit in den Verdingungsunterlagen nichts anderes angegeben ist, ist mit Auftraggeber das Landratsamt Tuttlingen, Kommunales Jobcenter, als zugelassener kommunaler Träger im Sinne der §§ 6a ff SGB II gemeint. sind mit Auftragnehmer sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften gemeint. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung „Bietergemeinschaft“ verzichtet. ist mit Maßnahme die Durchführung der Eingliederungsmaßnahme gemeint. I. Allgemeine Hinweise 1. Ansprechpartner: Landratsamt Tuttlingen Kommunales Jobcenter Herr Schwarzfischer / Frau Wenzler Bahnhofstr. 100 78532 Tuttlingen Herr Schwarzfischer Tel.: 07461 / 926 4002 Fax: 07461 / 926 99 4002 E-Mail: [email protected] persönlich anzutreffen in Bahnhofstraße 100, Zimmer 031 Frau Wenzler Tel. 07461 926 4420 Fax. 07461 926 99 4420 E-Mail: [email protected] persönlich anzutreffen in Bahnhofstraße 100, Zimmer 145 2. Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A, Ausgabe 2009 (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A) 3. Unterteilung in Lose: Die Leistung wird gesamt vergeben. Die Unterteilung in Lose entfällt. Seite 5 4. Aufbau, Form und Inhalt des Angebots: Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Es gilt das deutsche Recht. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich diese Verdingungsunterlagen einschließlich der vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Eine Nichtverwendung führt zum Ausschluss des Angebotes. Die je Angebot einzureichenden Unterlagen sind der Anlage zu entnehmen. Die vorgegebene Gliederung ist einzuhalten. Die Anlagen sind zu verwenden. Alle Unterlagen sind fortlaufend zu nummerieren. Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe in der jeweils entsprechenden Reihenfolge einzureichen: a. Allgemeine Angaben des Bieters (Anlage A) b. Erklärung der Bietereignung (Anlage B) c. Nachweis der Fachkunde/Referenzen (Anlage C) d. Nachweis über die Räumlichkeiten (Anlage D) e. tabellarische Lebensläufe des einzusetzenden Personals f. Konzept mit detaillierter Kostenkalkulation g. Preisgesamtübersicht (Anlage E) Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben sein. Andernfalls können die Angebote ausgeschlossen werden. Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt. Mit der Unterschrift unter dem Angebot bestätigt der Bieter zudem, dass alle in diesem Vergabeverfahren dargestellten Anforderungen erfüllt werden bzw. danach verfahren wird. Alle eingereichten Unterlagen sind mit dem Firmenstempel zu versehen. Soweit die Angebotsunterlagen aufgrund von Firmenbriefköpfen o.ä. eindeutig zugeordnet werden können, kann auf das Kennzeichnen mittels Firmenstempel verzichtet werden. Die Vornahme von Änderungen und Ergänzungen in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Verdingungsunterlagen sowie wettbewerbsbeschränkendes Verhalten führen zum Ausschluss des Angebots. Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind unzulässig. Ein Angebot, welches die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Der Umfang des Gesamtkonzepts sollte 20 Seiten (Schriftgrad mind. 10 pts.) nicht übersteigen. Eine Überschreitung führt jedoch nicht zum Ausschluss des Angebots. Das Angebot ist sortiert, gelocht in einem Heftstreifen und in kopierfähiger Form (ohne Prospekthüllen, Klebe- oder Spiralbindung, etc.) einzureichen. 5. Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahme von Angeboten: Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei der Vergabestelle in entsprechend gekennzeichnetem (s. Anlage F) und verschlossenem Briefumschlag eingereicht werden. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingangsstempel der Vergabestelle. Seite 6 6. Angebotsabgabe: Das Angebot sowie etwaige Änderungen, Berichtigungen und Rücknahmen müssen innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag/Paket bei folgender Adresse eingegangen sein: Landratsamt Tuttlingen Kommunales Jobcenter Bahnhofstr. 100 78532 Tuttlingen Es ist darauf zu achten, dass auf der Vorderseite des Umschlags/Pakets der ausgefüllte rote Kennzettel mit dem Vermerk „Umschlag bitte nicht öffnen!“ (Anhang F) angebracht ist. Der Kennzettel wird bei Anforderung der Verdingungsunterlagen durch die Vergabestelle mit versandt. Bei Verlust kann er gesondert dort angefordert werden. Bei eigenem Download der Unterlagen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Ausdruck auf rotem Papier erfolgt. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben genannten Vergabestelle maßgebend. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Fax oder e-Mail) ist nicht zugelassen. Fehlende Angaben können auch nicht nach Ablauf der Angebotsfrist nachgeholt werden. 7. Fristen: Ende Angebotsfrist: Dienstag, 26. November 2013 (10:00 Uhr) Ende Zuschlags- und Bindefrist: Freitag, 06. Dezember 2013 (16:00 Uhr) Ausführungsfrist/Vertragslaufzeit: 13.01.2014 – 31.12.2014 8. Entschädigung für die Bearbeitung des Angebotes: Für die Bearbeitung der Verdingungsunterlagen sowie die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt. 9. Einzelbieter, Bietergemeinschaften, Subunternehmen: Die Angebotsabgabe ist nur durch Einzelbieter zulässig. Die Einschaltung von Subunternehmen ist unzulässig. Die Einschaltung von Subunternehmen und die Bildung von Bietergemeinschaften sind auch nach Zuschlagserteilung ausgeschlossen. Seite 7 10. Bieterdarstellung, Referenzen, Erfahrungen: Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in dem Vordruck Anlage B Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen. Der Bieter hat seine bisherigen Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen anhand von Referenzen entsprechend der Anlage C nachzuweisen. Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und sollten mindestens folgende Angaben enthalten: Auftraggeber (Ansprechpartner mit Namen, Anschrift, Telefonnummer) Bezeichnung der Maßnahme/Leistung Durchführungszeitraum Zielgruppe Teilnehmerzahl/-plätze Erfolgsquote 11. Bieterfragen: Sollten im Rahmen der Angebotserstellung maßnahmenbezogene oder verfahrensrechtliche Fragen entstehen, deren Beantwortung sich nicht aus den Verdingungsunterlagen erschließt, können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax an den Ansprechpartner der ausschreibenden Stelle gestellt werden. Im Interesse der Bieter sollten die Fragen unverzüglich, jedoch spätestens sieben Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich gestellt werden. 12. Wertungskriterien: Grundlage für die Prüfung und Wertung der Angebote sind die in den Verdingungsunterlagen genannten Kriterien. Etwaige Angebote auf der Grundlage von Geschäftsbedingungen des Bieters werden von der Wertung ausgeschlossen. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes i. S. d. § 18 Abs. 1 VOL/A erfolgt unter der Gewichtung der Auswahlkriterien. Grundlage der Bewertung des Konzeptes ist die Erfüllung der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien. Für die jeweiligen Unterkriterien werden Punkte auf einer Punktskala von 1 – 5 vergeben. 1 Punkt (= ausreichend) bedeutet, dass die Mindestanforderungen gerade erfüllt sind. Es wird nur das Notwendigste erfüllt. Das Angebot weist erhebliche Mängel auf, z.B. wenn Inhalt nicht ganz schlüssig ist, nur eine stichpunktartige Beschreibung vorliegt, kaum konzeptionelle Ausführungen vorhanden sind oder die erfolgreiche Umsetzung des Maßnahmenziels unwahrscheinlich ist. 2 Punkte (= befriedigend) bedeuten, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Anforderungen an das Angebot werden mit geringfügigen Einschränkungen erfüllt, z. B. wenn das Konzept inhaltliche Unschärfen aufweist. Die Umsetzung des Maßnahmenziels ist wahrscheinlich. 3 Punkte (= gut) bedeuten, dass die Mindestanforderungen vollumfänglich erfüllt sind. Die Darstellung ist schlüssig und die Umsetzung des Maßnahmenziels verspricht Erfolg. 4 Punkte (= sehr gut) bedeuten, dass die Mindestanforderungen bereits übertroffen werden. Die Darlegung ist inhaltlich besonders schlüssig und erfolgsversprechend. Die geplante Umsetzung des Maßnahmenziels erfolgt in besonderer Weise. Seite 8 5 Punkte (= hervorragend) bedeuten, dass die Mindestanforderungen in außerordentlichem Maße übertroffen werden. Das Konzept ist sehr schlüssig, die Umsetzung des Maßnahmenziels erfolgt in besonderer kreativer Art und Weise. Die Darlegung ist für die Zielerreichung besonders erfolgsversprechend. Bei Gleichrangigkeit von Angeboten erhält der preisgünstigste Bieter den Zuschlag. Die Angebote werden wie folgt gewichtet: Kriterium Max. Punkte (= %) Unterkriterium Personal 20 Qualifikation und Erfahrung in genau dieser Zielgruppe (Neuantragsteller, SGB II-Kunden) Kontinuität in der Zusammenarbeit mit dem Bieter Günstigster Bieter erhält die volle Punktzahl. Preis 30 Punkteska la 1-5 Wert Punkt pro Max. Punkte Unterkriterium 3 15 1 5 30 Die übrigen Bieter werden entsprechend ins Verhältnis gesetzt. Konzept und Strategie Erfolgsquote Gesamt 13. 40 10 Günstigster Preis = 30 Punkte Profiling, Integrationsstrategie, Aktivierung, Qualifizierung Regionale Vernetzung Ausgewogenheit: Gruppenu. Individualhilfen Nachvollziehbare Zielsetzung bzgl. Erfolgschancen Referenzen aus vorangegangenen Projekten 100 4 20 1 5 3 15 1 5 1 5 Max. 100 Zuschlag/Vertragsabschluss: Der Zuschlag erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Wird auf ein Angebot rechtzeitig und ohne Abänderung der Auftrag erteilt, so ist damit nach allgemeinen Grundsätzen der Vertrag geschlossen. Dies gilt unbeschadet einer späteren schriftlichen Festlegung in Form einer vertraglichen Ausfertigung. Wird bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt. Seite 9 14. Benachrichtigung der Bieter über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOL/A: Unter den Voraussetzungen des § 19 VOL/A wird einem erfolglosen Bieter auf schriftlichen Antrag die Ablehnung seines Angebots mitgeteilt. Will der Bieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden. Dieser kann bereits dem Angebot beigefügt werden. 15. Vergabeprüfstelle und Nachprüfung: Für diese Ausschreibung besteht eine von der Vergabestelle unabhängige Vergabeprüfstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe Schlossplatz 1 – 3 76247 Karlsruhe Tel. +49 7219264049 Fax.+49 7219263985 e-mail: [email protected] Seite 10 II. Leistungsbeschreibung Diese Anforderungen sind vom Auftragnehmer zu erfüllen: 1. Leistungsgegenstand und Zielsetzung: Leistungsgegenstand ist die Betreuung und Vermittlung der Teilnehmer auf den ersten Arbeitsmarkt auf Basis der Rechtsgrundlage des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III. Kern ist hierbei die Stärkung der Eigeninitiative, die Verbesserung der Profillage und der Vermittlungsfähigkeit der zugewiesenen Teilnehmer wie auch die Erstellung einer kompletten Bewerbungsmappe. Ziel ist die Absolvierung von Betriebspraktika und Vermittlung von wenigstens 25% der zugewiesenen Teilnehmer in ein mindestens 15 Wochenstunden umfassendes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. 2. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beantragen und einen Anspruch darauf haben (Neukunden). Der Teilnehmerkreis ist heterogen besetzt (keine Einschränkungen bezüglich Alter, vorhandener Berufsschulabschluss, Berufserfahrung, Vermittlungshemmnisse und Migration). 3. Teilnehmerzahl und Dauer: Ausgehend vom Bedarf des Auftraggebers wird mit einer durchgehenden Platzzahl von 30 Teilnehmenden gerechnet. Sofern ein Teilnehmer die Maßnahme abbricht oder anderweitig beendet, kann sein Platz neu besetzt werden. Die Zuweisung erfolgt immer montags. Der Auftraggeber behält es sich vor, die Platzzahl um bis zu 25 % zu erhöhen, um damit Unterbesetzungen aus der Vergangenheit auszugleichen. Die Dauer der Maßnahme beträgt 30 Werktage in maximal 3 Monaten. Eine Zuweisung in Teilzeit ab drei Stunden täglich ist möglich. Bei Teilnahme in Teilzeit beträgt die Dauer 60 Werktage in maximal 4 Monaten. Über die Teilzeitbelegung entscheidet der Auftraggeber. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine notwendige weiterführende Qualifizierung oder durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist anzustreben! 4. Maßnahmenaufbau: Charakteristisch für die Zielgruppe ist ein breites Spektrum an Qualifikationen und unterschiedlichster Biografien. Durch die länger anhaltende Arbeitslosigkeit ist auch die Motivation zur Arbeit unterschiedlich hoch. Trotz der Verschiedenheit soll allen Teilnehmern gemeinsam recht frühzeitig in der Maßnahme klar werden, dass es ihre Aufgabe ist, in der vorgegebenen Zeit eine Arbeitsstelle zu finden. Seite 11 Der Auftraggeber erwartet Aktivierung der Teilnehmer durch: 4.1. Profiling und Integrationsstrategie: Der Auftragnehmer bietet hierzu folgende Leistungen an: Intensives Eingangsgespräch Profiling mit interaktiver Situationsanalyse (Selbstbild/Fremdbild), Stärken-/ Schwächenanalyse unter Abklärung der Vermittlungshemmnisse und Ressourcen fachliche Begleitung und persönliche und berufliche Beratung und Orientierung für eine individuelle Berufswegeplanung, auch Aufzeigen von alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten – unter anderem sollen auch Frauen motiviert werden, Tätigkeiten im gewerblich / technischen Bereich zu übernehmen. Dieser Abschnitt findet Einzelgesprächen statt. bei sozialpädagogischer Betreuung in Gruppen- oder 4.2. Bewerbungsunterlagen und Bewerbungstraining: Kern ist die teilnehmerorientierte Unterstützung bei Planung und Umsetzung der individuellen Integrationsstrategie durch Vorbereitung auf den Kontakt zu Unternehmen sowie Unterstützung bei der Firmen- und Arbeitsplatzrecherche. Bei Bedarf wird die Kontaktaufnahme eingeleitet und begleitet. Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: gemeinsame Erstellung vollständiger Bewerbungsmappen (einschließlich des Bewerberfotos) Rollenspiele, Training eines marktadäquaten Bewerber- und Vorstellungsverhalten, Begleitung und Beratung im Bewerbungsprozess Erstellen von Zeitplänen für die Kontaktaufnahme mit Firmen. 4.3. Vermittlung beruflicher Kompetenzen: Ein weiterer Teil der Aktivierung ist die Vermittlung von beruflicher Kompetenzen. Dies umfasst: Medienkompetenz: Umgang mit virtuellem Arbeitsmarkt, Stellensuche in Jobbörsen, Presse, etc., aktuelle Arbeitsmarktinformationen Kommunikation am Arbeitsplatz, Telefontraining Vermittlung von EDV-Grundlagen in Word, Excel für Anfänger oder je nach Bedarf auch EDV-Training für Wiedereinsteiger Sprachmodule mit Deutschsprachtests oder Kurzqualifikation in Deutsch Wiederholen von Grundlagen in Mathematik In Einzel- oder Gruppenaktivitäten werden die sozialen und persönlichen Fähigkeiten des Teilnehmers (Eigenverantwortung, Selbständigkeit, Respekt gegenüber Anderen, praktisches Geschick) gefördert 4.4. Integration und Vermittlung: Eine teilnehmerorientierte Unterstützung bei der Planung der Firmenkontakte sowie Unterstützung bei der Arbeitsplatzrecherche wird erwartet. Bei Bedarf soll der Kontakt hergestellt und begleitet werden. Integrationsformen sind: Stellenvermittlung in sozialversicherungspflichtige Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden (37,5 %), in Ausbildung (auch einzelfallbezogen in Teilzeitausbildung), in geringfügige Beschäftigung mit der Aussicht auf sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsplatz oder Vollzeitstelle. Seite 12 Dazu zählt nicht die Ausrichtung der Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit gem. § 16 d SGB II, einen Minijob oder eine Beschäftigung nur von kurzer Dauer (4 Wochen) oder in eine Selbständigkeit. 5. Vergütung: 5.1. monatliche Kostenpauschale: Die Gesamtkosten der Maßnahme sind für 30 Teilnehmerplätze zu berechnen. Eine Erhöhung des Preises während der gesamten Vertragslaufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abrechnung der monatlichen Kostenpauschale erfolgt nach Vorlage einer Rechnung mit den notwendigen Dokumenten (Anwesenheitsliste, erster Integrationsplan eines jeden Teilnehmers, ggf. Nachweis Praktikum) innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen. Mit dieser Vergütung sind alle mit der Leistungserbringung entstehenden Kosten abgegolten. Das sind z.B.: sämtliche mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme notwendigen Personal- und Sachkosten (einschließlich Lern- und Arbeitsmittel, notwendige Eignungsfeststellung, Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen, Raumkosten, etc.) Aufwendungen für Eingliederungsbemühungen, sozialpädagogische Betreuung. Folgende Kosten sind nicht vom Auftragnehmer zu übernehmen: Fahrtkosten des Teilnehmers für Gespräche beim Auftragnehmer. Diese Kosten werden vom Auftraggeber auf Antrag gesondert mit dem Teilnehmer abgerechnet. Fahrtkosten des Teilnehmers zu Vorstellungsgesprächen und Praktika. Diese Kostenübernahme ist vorab durch Rücksprache mit dem zuständigen Fallmanager des Auftraggebers zu klären. Die Kosten werden vom Auftraggeber auf Antrag gesondert mit dem Teilnehmer abgerechnet. 5.2. Weitere Förderungen: Eine parallele Förderung des Auftragnehmers durch öffentlich-rechtliche Institutionen (insbesondere mit kommunalen, Landes- oder Bundesmitteln sowie durch den Europäischen Sozialfonds) reduziert die Vergütung in Höhe dieser Förderungssumme. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine solche Förderung dem zuständigen Ansprechpartner des Landratsamtes Tuttlingen, Kommunales Jobcenter, anzuzeigen. Dies gilt auch für eine entsprechende Antragstellung. Eventuelle Einnahmen, die der Auftragnehmer aus der Durchführung dieser Eingliederung erzielt, sind an den Auftraggeber nach Beendigung der Maßnahme abzuführen, es sei denn, die Förderung wurde bereits bei der Kostenkalkulation eingerechnet. Seite 13 6. Ausführungsort: Der Ausführungsort soll in Tuttlingen oder in der Umgebung von Tuttlingen (bis zu ca. 10 km Entfernung) liegen. Der angegebene Ausführungsort ist zwingend während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten. 7. Räumlichkeiten und räumliche Erreichbarkeit: Die Räumlichkeiten sind in der Anlage D zu benennen. Sie müssen von der Art und Weise der Ausstattung und dem Umfeld für die Durchführung der erfolgreichen Beauftragung geeignet sein. Zwingend erforderlich ist ein Raum, der für eine individuelle Beratung und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geeignet ist. Darüber hinaus müssen die Räume in Anzahl und Ausstattung der im Konzept beschriebenen Methode entsprechen. Die Räumlichkeiten und deren Ausstattung haben die gesetzlichen Vorgaben (Brandschutz, Unfallvorschriften, etc.) zu erfüllen. Der bauliche Zustand, die Sauberkeit und Hygiene der Räumlichkeiten einschließlich der sanitären Einrichtungen müssen eine ordnungsgemäße Durchführung gewährleisten. Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten müssen von den Teilnehmern mit öffentlichen Verkehrsmitteln in angemessener Zeit gut erreichbar sein. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten. Die Räumlichkeiten müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Die Räume stehen während der Schulungszeiten ausschließlich für die Nutzung durch die Maßnahme zur Verfügung. Eine Beeinträchtigung des Schulungsablaufs durch andere am Standort stattfindende Maßnahmen ist auszuschließen. Dem Auftraggeber ist vor Beginn der Maßnahme die Gelegenheit zu geben, die Räumlichkeiten in Augenschein zu nehmen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt der Maßnahme eine unangekündigte Besichtigung und Prüfung der Räume und der ordnungsgemäßen Durchführung veranlassen. 8. Sachmittel, technische Ausstattung: Es sind geeignete Medien zur Unterstützung der Methodik vorzuhalten und einzusetzen, sofern sie erforderlich sind. Diese müssen einen engen Bezug zur jeweiligen Zielsetzung der Beauftragung haben und die Personengruppenspezifika der zugewiesenen Teilnehmer angemessen berücksichtigen. Der Auftragnehmer muss für die gesamte Vertragslaufzeit EDV-Arbeitsplätze in ausreichender Zahl für die Teilnehmer vorhalten. Diese sind mit Soft- und Hardware entsprechend dem aktuellen Standard, einem Internetzugang (DSL) und mindestens einem Laserdrucker je EDVArbeitsraum auszustatten. Unter Einhaltung der technischen Standards ist auch der Einsatz von Laptops zulässig. Jedem Teilnehmer ist vom Auftragnehmer ein separates Speichermedium (z. B. USB-Stick) zur Verfügung zu stellen, auf dem er die von ihm erarbeiteten Aufgaben, Texte, usw. festhalten kann. Den Teilnehmern muss in jeder Phase der Maßnahme die Gelegenheit zum Erstellen von individuellen Bewerbungsunterlagen gegeben werden. Hierzu müssen entsprechend vernetzte PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer soll darauf achten, dass vorhandene PCs nur für berufsorientierende Seite 14 integrationsfördernde und allgemeinbildende Aspekte genutzt werden. Ebenfalls sind Festnetztelefone, ein Faxgerät sowie Kopier- und Scanmöglichkeiten vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann die Teilnehmer zur Erledigung seines Auftrages nicht auf die Nutzung anderer Einrichtungen verweisen. Dies gilt auch für vorhandene Einrichtungen beim Auftraggeber. 9. Zeitliche Regelung und zeitliche Erreichbarkeit: Die Neukundenaktivierung ist für die Teilnehmer an 5 Tagen / Woche geöffnet. Sowohl die Öffnungszeiten als auch die Unterrichts- bzw. Sprechzeiten müssen entsprechend des Leistungsangebots flexibel sein. Der Auftragnehmer sollte für den Teilnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr persönlich oder telefonisch erreichbar sein. Spätestens ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe muss ein Ansprechpartner für die Maßnahme benannt und für den Auftraggeber täglich telefonisch und per E-Mail zu erreichen sein. Die postalische und telefonische Erreichbarkeit des Auftragnehmers ist sicherzustellen und dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind unverzüglich anzugeben. 10. Personal: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Geeignet ist, wer über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Sozialwissenschaft mit möglichst mehrjähriger Erfahrung im gleichen bzw. ähnlichen Arbeitsfeld verfügt. Personal mit einer anderen Berufsausbildung kann zugelassen werden, sofern im Angebot ausführlich erläutert wird, wie die geforderten Inhalte dennoch zielgerichtet vermittelt werden können und dieses zusätzlich zum Berufsabschluss über pädagogische Eignung verfügt, wie beispielsweise durch Meisterprüfung, Ausbildereignungsprüfung, pädagogische Ergänzungsstudiengänge oder vergleichbare Zusatzqualifikationen und Berufserfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Um die Kontinuität des Personals zu sichern, soll es hauptberuflich und in Vollzeit beim Auftragnehmer beschäftigt sein. Tarifgerechte Vergütung wird gefordert. Von großem Vorteil ist es, wenn der Bieter mit dem entsprechenden Personal bereits seit längerer Zeit zusammenarbeitet, da dies für Qualität und Kontinuität spricht. Honorarkräfte in Teilzeit können unterstützend für bestimmte Bereiche eingesetzt werden. Bei der Auswahl des Personals soll insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Erfahrung, Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität, usw.) geachtet werden. Das Personal muss in der Lage sein, die Teilnehmer in der Berufsorientierung und -findung zu unterstützen, den Teilnehmern verschiedene Suchwege zur Arbeitsplatzfindung aufzuzeigen, und sie bei deren Anwendung zu beraten. Von großem Vorteil ist es, wenn das Personal Erfahrungen in der Arbeit mit der vorgegebenen Zielgruppe des SGB II hat. Die Eignung des Personals ist durch einen tabellarischen Lebenslauf nachzuweisen. Fundierte Kenntnisse im Umgang und in der Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II, Grundkenntnisse in MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie Internetkenntnisse werden vorausgesetzt. Die Arbeitsbedingungen des Personals müssen den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Seite 15 Die Personalkapazität ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Sie darf nicht durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers eingeschränkt werden. Eine Vertretungsregelung im Urlaubsoder Krankheitsfall ist vom Auftragnehmer sicherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Das Personal muss vor Maßnahmenbeginn zur Verfügung stehen. 11. Durchführung: a. Zuweisung Die Zuweisung erfolgt immer montags durch den Auftraggeber. Jeder zugewiesene Teilnehmer ist durch den Auftragnehmer zu betreuen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, einen Teilnehmer abzulehnen. Abbrecher oder aus anderen Gründen endende Zuweisungen werden durch Nachrücker bestückt. Der Auftragnehmer hat ab dem ersten Tag teilnehmerbezogene Aktivitäten aufzunehmen. Die individuelle Zuweisung eines Teilnehmers endet mit Aufnahme einer Beschäftigung, dem Ende der Hilfebedürftigkeit oder dem Abbruch durch den Teilnehmer. Der Auftragnehmer hat dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. b. Betreuung Der Auftragnehmer darf neben der Beauftragung auch für andere Auftraggeber tätig werden. Er hat jedoch sicherzustellen, dass eine anderweitige Beauftragung keinen Einfluss auf die Betreuung der Teilnehmer entsprechend seines Angebotes hat. Die sozialpädagogische Betreuung ist am individuellen Bedarf des Teilnehmers orientiert und umfasst mindestens regelmäßige Sprechstundenangebote sowie Einzelfallhilfen. Eine Nachbetreuung ist in der Form sicher zu stellen, dass Anfragen von Teilnehmern auf Hilfestellungen nach Abschluss des Kurses beantwortet und Unterstützung zugesagt wird (z.B. Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen,..). Außerdem soll der Teilnehmer während der ersten 4 Wochen in der Beschäftigung begleitet werden. c. Teilnehmerkontakte Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Auftraggeber festgelegt und beträgt grundsätzlich 30 Werktage netto. Innerhalb dieser 30 Werktage muss der Teilnehmer täglich 7 zusammenhängende Stunden zuzüglich Pausenzeiten zu Beratungsgesprächen, Gruppenarbeiten und selbständigen Arbeits- und Ausbildungsplatzrecherche anwesend sein. Bei Fehlzeiten verlängert sich die Maßnahme um die entsprechende Dauer. Eine Zuweisung in Teilzeit ab drei Stunden täglich ist möglich. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in eine notwendige weiterführende Qualifizierung oder durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist anzustreben! Fehlzeiten sind in der monatlichen Anwesenheitsliste entsprechend zu kennzeichnen. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit ist ab dem 1. Fehltag vom TN eine ärztliche Bescheinigung beim Auftragnehmer vorzulegen. Der Auftragnehmer muss innerhalb einer Woche dem Auftraggeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit einem Eingangsvermerk einreichen. Seite 16 d. Teilnahmebescheinigung Den Teilnehmern ist am Ende der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung in anspruchsvoller Form, d. h. auf dem Briefpapier mit Logo des Auftragnehmers, auszustellen und mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Die Aushändigung an den Teilnehmer soll zeitnah, spätestens zwei Wochen nach Maßnahmenbeendigung, erfolgen. Der Auftraggeber behält sich Änderungswünsche vor. e. Abgrenzung der Verantwortungsbereiche Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Qualität der Vorgespräche und der Vorbereitung der Teilnehmer auf die Maßnahme. Für die enge Betreuung der Teilnehmer in der Maßnahme und die passgenaue Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung trägt der Auftragnehmer die Verantwortung. 12. Mindestanforderung an das Konzept: Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Der Bieter hat daher analog der Leistungsbeschreibung darzustellen, wie die Elemente seines Konzepts im Einzelnen ausgestaltet und verknüpft sind, er die Maßnahme durchführen und die Qualität der Durchführung sicherstellen wird. Darüber hinaus ist darzustellen: Personal: Erfahrungen in der Zielgruppe und Referenzen Berufliche Qualifikationen Art des Arbeitsverhältnisses, tarifliche Eingruppierung Konzept: Methodik und Herangehensweise Schlüssigkeit des Personaleinsatzes Vernetzung auf dem regionalen Arbeitsmarkt zu potentiellen Arbeitgebern Erfolgsquote: bisherige Erfahrungswerte und Referenzen vorangegangener Projekte Infrastruktur: Ausführungsort, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln Vorhandensein und Ausstattung der Räumlichkeiten technische und sachliche Mittel Kostenkalkulation: detaillierte und nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen Darstellung der einzelnen Seite 17 13. Organisatorische Angaben / Mitteilungs- und Rechenschaftspflichten: a. Informationsmaterial Direkt nach der Auftragserteilung, mindestens 2 Wochen vor dem Maßnahmenbeginn, ist dem Auftraggeber Informationsmaterial in gedruckter Version (Flyer, Visitenkarten, usw.) in ausreichender Anzahl und in digitaler Version zur Verfügung zu stellen. Die Teilnehmerinformation muss mindestens folgende Angaben enthalten: Angabe der Schulungsstätte mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefon, usw. Maßnahmenbezeichnung Überblick über die Inhalte Unterrichtszeiten Anreisehinweise Überblick über Lernmittel, evtl. Arbeitskleidung und Schutzausrüstung b. Mitteilungspflichten Der zuständige Fallmanager des Auftraggebers ist unverzüglich – im Regelfall spätestens innerhalb von drei Tagen – schriftlich, zulässig auch über E-Mail, zu informieren über: unentschuldigte Fehlzeiten Nichtantritt, vorzeitige Beendigung/Abbruch Gefährdung des Maßnahmenziels Bei Erkrankungen ist vom Teilnehmer ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen und unverzüglich an den Fallmanager weiterzuleiten. Fehlzeiten aus wichtigen Gründen (z. B. Eheschließung, Todesfall im Familienkreis, usw. ) dürfen nur vom Fallmanager, nicht vom Auftragnehmer, genehmigt werden. Eine fehlende Mitwirkung eines Teilnehmers ist dem zuständigen Fallmanager unverzüglich mitzuteilen, der dann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer über das weitere Vorgehen entscheidet. Darüber hinaus sind zu übersenden: monatliche Anwesenheitsliste der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber monatlich einen Bericht über den Stand der Maßnahme vorzulegen und 4 Wochen nach Beginn Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf des Teilnehmenden zwei Wochen nach der Beendigung der Maßnahme eines Teilnehmers einen Schlussbericht über den jeweiligen Teilnehmer. Er muss das Profiling und einen Hinweis auf mögliche Folgemaßnahmen enthalten. zwei Wochen nach Beendigung der Neukundenaktivierung ist ein Gesamtbericht über die Durchführung der Beauftragung und deren Ergebnisse sowie ggf. aufgetretene Problemlagen zu übersenden. Seite 18 14. Datenschutz: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzbezogenen Bestimmungen einzuhalten. Dies bedeutet insbesondere, dass Daten der Teilnehmer nur mit deren Zustimmung an Behörden oder Dritte weitergegeben werden dürfen. Bei der Erhebung von persönlichen und berufsrelevanten Daten (z. B. im Rahmen des Profilings) hat jeder Teilnehmer Anspruch darauf, dass diese Daten ausschließlich in Einzelgesprächen erhoben werden. Der Teilnehmer ist darüber zu informieren, dass für die Arbeitsvermittlung oder die Gewährung von Leistungen notwendige Mitteilungen im erforderlichen Umfang an den Auftraggeber weitergeleitet werden. Dem Teilnehmer ist auf dessen Verlangen Einsicht in alle ihn betreffenden Unterlagen zu gewähren. 15. Haftung und Unfallversicherung: Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Vermögens-, Personen- und Sachschäden. Die Unfallversicherung der benannten Personen erfolgt durch den Auftragnehmer. 16. Vertragslaufzeit: Der Vertrag tritt am 13. Januar 2014 in Kraft und endet am 31. Dezember 2014, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. 17. Kündigung und salvatorische Klausel: Der Vertrag kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Tatbestände sowie schwerwiegende Verletzungen von Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Bestandteile. Für den Fall, dass der Auftragnehmer seinen vertraglichen Pflichten trotz Mahnung innerhalb angemessener Fristen nicht nachkommt, kann der Auftraggeber ebenfalls mit sofortiger Wirkung kündigen. Im Übrigen gelten die §§ 58 bis 61 SGB X. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich entsprechen. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. 18. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers. Seite 19 III. Anlagen 1. 2. 3. 4. 5. 6. Allgemeine Angaben des Bieters Erklärung der Bietereignung Nachweis der Fachkunde / Referenzen Nachweis der Räumlichkeiten Beiblatt zu Kostenkalkulation, Preisgesamtübersicht Kennzettel für den Angeboteumschlag (Anlage A) (Anlage B) (Anlage C) (Anlage D) (Anlage E) (Anlage F) Seite 20 Anlage A: Allgemeine Angaben des Bieters Bieter: _______________________________________________ Vergabenummer: __4/44/3/13__ Ich gebe das Angebot als Einzelbieter ab. Name: Rechtsform: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Telefax: E-Mail: Verantwortlicher Ansprechpartner (mit Telefon- und Fax-Nr.): ____________________________________________________________________ Gründungsdatum:_____________________________________________________ Anzahl der Mitarbeiter:___________________davon Vollzeit_________________ Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der vorgenannten Angaben wird bestätigt: ___________________________ Ort, Datum __________________________ Unterschrift, Firmenstempel Seite 21 Anlage B: Erklärung der Bietereignung Bieter: _________________________________________________ Vergabenummer: 4/44/3/13 a. Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle nach AZAV Ich verfüge über die Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle nach § 176 ff. SGB III im Sinne der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV) gültig ab 03.04.2012. Eine Kopie der Zertifizierung ist als Nachweis beigefügt. b. Fachkunde: Die ausgeschriebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung wurde bereits von mir ausgeführt. Ich verfüge über die notwendige Fachkunde, weil das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat. c. Leistungsfähigkeit: Ich verfüge bereits jetzt über das in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Personal und die geforderten Räumlichkeiten. Ich verfüge noch nicht über das in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Personal und geforderten Räumlichkeiten, werde aber die Maßnahme mit dem in der Leistungsbeschreibung erforderlichen Personal in den geforderten Räumen durchführen. Über mein Vermögen wurde das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt bzw. dieser Antrag ist mangels Masse abgelehnt worden. d. Zuverlässigkeit Ich versichere, dass diesem Angebot die unveränderten Vergabeunterlagen des Auftraggebers zugrunde liegen. ich keine schweren Verfehlungen u.a. der nachstehenden Art begangen habe: Bestechung, Vorteilsgewährung, Diebstahl, Erpressung, Untreue, Urkundenfälschung, etc. Unterschlagung, Betrug, Seite 22 Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, u.a. Absprachen über Preise und Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, etc. ich den Lohn-, Steuer- Abgabenzahlungen sowie den Zahlungen der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin. Steuer-Nr.: _________________________________________________ Finanzamt: _________________________________________________ Krankenkasse (Mehrheit der Beschäftigten.): ______________________ _________________________________________________________ Mir ist bekannt, dass gemäß dem „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“ in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der "Gemeinsamen Regelung zum Ausschluss von Unternehmen von Vergabe öffentlicher Aufträge bei illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften“ vom 22. März 1994 vermutet wird, dass die erforderliche Zuverlässigkeit i. S. von § 7 Nr. 5 Buchst. c VOL/A nicht besitzt, wer wegen illegaler Beschäftigung (§ 404 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist. Hiermit wird versichert, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre gegen mich nicht verhängt worden sind. Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der obigen Angaben wird bestätigt: ____________________________ Ort, Datum __________________________ Unterschrift, Firmenstempel Seite 23 Anlage C: Nachweis der Fachkunde/Referenzen Bieter: __________________________________________________ Vergabenummer: 4/44/3/13 1. 2. 3. Auftraggeber (Ansprechpartner und Telefon-Nr.) Bezeichnung der Maßnahme/Leistung Durchführungszeitraum Zielgruppe Teilnehmerzahl bzw. -plätze Erfolgsquote Anlage: ggf. Zertifikate, Qualitätsbescheinigungen, etc. Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der obigen Angaben wird bestätigt: ____________________________ Ort, Datum __________________________ Unterschrift, Firmenstempel Seite 24 Anlage D: Nachweis über die Räumlichkeiten Bieter: _______________________________________________ Vergabenummer: 4/44/3/13 Ich versichere, dass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Räumlichkeiten vorhanden sind und zur Durchführung der Maßnahme genutzt werden. Nachfolgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung: Anschrift: Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der obigen Angaben wird bestätigt: ____________________________ Ort, Datum __________________________ Unterschrift, Firmenstempel Seite 25 Anlage E: Beiblatt zur Kostenkalkulation, Preisgesamtübersicht Bieter: ___________________________________________________ Vergabenummer: 4/44/3/13 Maßnahmengesamtkosten ausgehend von 30 Teilnehmerplätzen Bitte als Anlage noch beifügen: Detaillierte Kostenkalkulation mit den entsprechenden Kalkulationsgrundlagen. Insbesondere müssen nachfolgende Positionen enthalten sein: - Personalkosten - Sachkosten getrennt nach Kostenarten (Raumkosten, EDV-Kosten, usw.) Ich bin verpflichtet, den Beschäftigten im pädagogischen Bereich, die mit der Ausführung des Auftrages (Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung und Begleitung von Teilnehmenden) betraut sind, ein Mindestentgelt zu zahlen und mich tariftreu zu verhalten. Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 2013 und die dazu gehörende Anlage zu § 1 der Verordnung werden berücksichtigt. Die Richtigkeit und Verbindlichkeit der obigen Angaben wird bestätigt: ____________________________ Ort, Datum __________________________ Unterschrift, Firmenstempel Seite 26 Anlage F: Kennzettel für Angebotsumschlag Die nachstehenden Angaben sind bei Einreichung eines Angebotes unbedingt auf der Versandtasche anzubringen. Bei Download und eigenem Ausdruck unbedingt auf rotem Papier ausdrucken ! - bitte ausschneiden und auf den Angebotsumschlag kleben 1. Anschrift der Vergabestelle: -------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------Landratsamt Tuttlingen Kommunales Jobcenter Zimmer 031 oder 145 Bahnhofstr. 100 78532 Tuttlingen 2. Angebotskennzettel: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bitte n i c h t öffnen ! Angebot unverzüglich weiterleiten an: Kommunales Jobcenter, Herrn Schwarzfischer od. Frau Wenzler Angebot für Ausschreibung-Nr.: 4/44/3/13 Ende der Angebotsfrist: Dienstag, 26.11.2013 (10:00 Uhr) Vom Auftraggeber auszufüllen ! Eingang des Angebotes am Laufende Nummer Und bitte nicht vergessen: Ihre eigene Adresse als Absender angeben ! Uhr