Eine Veranstaltung des - Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

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Eine Veranstaltung des - Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Eine Veranstaltung des
Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit
durchgeführt vom DER PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V.
Dokumentation
„Welche Arbeit nutzt der Jugend?
- Sachstand und Entwicklungsbedarf der öffentlich
geförderten Beschäftigung für Jugendliche“
Bundesweite Arbeitstagung
für Fach- und Leitungskräfte der Jugendsozialarbeit
und Beschäftigungsförderung,
Fach- und Leitungskräfte aus den ARGEn,
optierenden Kommunen und Jugendämtern
18. September 2007
Tagungsort:
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
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Inhaltsverzeichnis
Inhalt
1.
Begrüßung
1.1
Thomas Niermann, Abteilungsleiter Soziale Arbeit und
Internationale Kooperation, Paritätischer Gesamtverband e.V.
2.
Referate für den Überblick und Ausblick
2.1
Aktuelle Initiativen auf der Bundesebene zur Weiterentwicklung
der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche
- Martin Weiland, Referatsleiter, Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, Bonn
4 -6
7-8
Überblick aktuelle Initiativen („Jobperspektive“, KommunalKombi“,
SGB III-Novelle)
Neue Förderinstrumente für Jugendliche (insb. Eingliederungszuschüsse, Beschäftigungszuschuss) und Abgrenzung zu den
Instrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung
Anforderungen an die weitere Umsetzung der öffentlich geförderten
Beschäftigung für Jugendliche
2.2
Öffentlich geförderte Beschäftigungen für Jugendliche
- Sachstand und Ausblick –
Jürgen Opitz, Teamleiter Eingliederungsleistungen SGB II,
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
9 - 43
Überblick zur Umsetzung von Zusatzjobs für Jugendliche im
Rechtskreis SGB II
Ansatzpunkte für die weitere Umsetzung der öffentlich
geförderten Beschäftigung für Jugendliche (Konzept der
Integrationsstrategien und Betreuungsstufen, Anforderungen
an öffentlich geförderte Beschäftigung und Empfehlungen
aus der „Arbeitshilfe“ - Maßnahmen und Träger; „ Jobperspektive“
und Umsetzung für junge Erwachsene)
3.
Praxisberichte und Diskussion
3.1
Projekt JobKontor: Rüdiger Kuehn, Geschäftsführer und
Thomas Humbert, Projektleiter, SME-Jugendhilfezentrum Hamburg
Arbeitsgelegenheiten für benachteiligte Jugendliche
Anforderungen an niedrig schwellige Integrationsarbeit
Erreichbare Integrationsschritte
Kooperationsanforderungen in der Jugendhilfe
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44 - 73
Inhaltsverzeichnis
3.2
Projekt ISAQ: Horst Braun, Leiter und
Evelyn Reußer, Pädagogin, CJD Alzey,
Dr. Horst-Rüdiger Bokma, Teamleiter ARGE Alzey-Worms
74 - 94
Verknüpfung von Arbeit, Qualifizierung und Sprachförderung
in Arbeitsgelegenheiten
Anforderungen an die Betreuung und Motivationsförderung in
der Arbeit für benachteiligte Jugendliche
Anforderungen an die Beschäftigung, Qualifizierung und
Arbeitsvermittlung in Arbeitsgelegenheiten für benachteiligte Jugendliche
3.3
Landesprogramm „JobPLUS“ zur Integration von ALG II
Beziehern und Bezieherinnen in den 1. Arbeitsmarkt in
Nordrhein-Westfalen:
Albert Schepers, Berater, Gesellschaft für
innovative Beschäftigung GmbH
95 - 110
Überblick zum Landesprogramm
Anforderungen an die Umsetzung für Jugendliche
Erfahrungen und Hinweise zum Transfer
4.
4.1
Zusammenfassung, Ausblick
Schlaglichter der Fachtagung „Welche Arbeit nutzt der Jugend“
Andreas Zieske, Geschäftsführer, Bundesarbeitsgemeinschaft
örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), Berlin
5.
Anhang
5.1
5.2
5.3
Das Programm
Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Impressum
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111 - 115
116 - 118
127
128
1. 1 Begrüßung Thomas Niermann
Begrüßung, Eröffnung der Tagung „Welche Arbeit nutzt der Jugend? – Sachstand und
Entwicklungsbedarf der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich begrüße Sie herzlich zur Arbeitstagung der Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit
„Welche Arbeit nutzt der Jugend?“. Das Thema ist spannend, die Referentinnen und Referenten
sind viel versprechend, der Raum ist voll besetzt. Wir mussten zahlreichen Interessentinnen
und Interessenten absagen. Frau Hofmann und Herr Mathes haben einmal mehr ihr sicheres
Gespür für Aktualität unter Beweis gestellt.
Heute
findet
die
erste
Arbeitstagung
des
neu
gegründeten
Kooperationsverbundes
Jugendsozialarbeit statt. Ein Kooperationsverbund, der gemeinsam die Anliegen junger
Menschen oder deutlicher die Anliegen benachteiligter Jugendlicher klar in der Sache und
deutlich im Ton vertreten möchte. Die Anliegen junger Menschen und die Fachlichkeit der
Jugendsozialarbeit sollen medial und lobbyistisch wahrgenommen werden. Hierin sind wir uns
einig,
die
sieben
Wohlfahrts-
und
Fachverbände
der
Jugendsozialarbeit
und
das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die einzelnen Verbände arbeiten subsidiär aber nach den abgestimmten Leitzielen des neuen
Kooperationsverbundes: „Der Kooperationsverbund richtet seine Angebote an den Lebenslagen
und Bedarfen junger Menschen aus, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur
Überwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen
sind.
Der Paritätische Gesamtverband trägt im Rahmen des übernommenen Themenschwerpunktes
„Arbeitsmarktpolitik und Jugendsozialarbeit“ die Verantwortung für die heutige Tagung. Dabei
kooperieren wir nach Kräften: Wir freuen uns über die Teilnahme der vielen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der ARGEN, der Initiativen vor Ort sowie der konfessionellen Fachverbänden,
der AWO, der BAG ÖRT, des IB und des DRK. Nicht zuletzt freuen wir uns über die Kolleginnen
und Kollegen des PARITÄTISCHEN und unserer Mitgliedsorganisationen.
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1. 1. Begrüßung Thomas Niermann
Die heutige Tagung befasst sich mit benachteiligten Jugendlichen, die von den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen betreut werden und von ihnen ein Angebot der
öffentlich geförderten Beschäftigung erhalten. Seit Inkrafttreten des SGB II nimmt die öffentlich
geförderte Beschäftigung in der Integrationsarbeit mit Jugendlichen einen großen Stellenwert
ein. In 2006 wurden 750.000 Arbeitslose in Arbeitsgelegenheiten vermittelt, davon fast 190.000
Jugendliche. Zum heutigen Zeitpunkt befinden sich nahezu 50.000 Jugendliche in
Arbeitsgelegenheiten. Ähnlich umfangreich sind für Jugendliche im Rechtskreis SGB II nur noch
ausbildungsfördernde
Angebote
vorhanden,
zu
denen
z.
B.
berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen zählen.
Beim Start des neuen SGB II waren Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche trotz oder gerade
wegen des großen Angebotes umstritten. Auch aus den Reihen der Mitgliedsorganisationen im
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wurde die kritische Frage geäußert, ob denn
Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche angesichts der differenzierten Angebote in der Benachteiligtenförderung benötigt werden oder schlichtweg als überflüssig anzusehen sind.
Die Frage unserer Tagung „Welche Arbeit nutzt der Jugend?“ wurde dann häufig so beantwortet, dass Arbeit alleine Jugendlichen nur wenig hilft. Die Erfahrungen der vergangenen
zweieinhalb Jahre haben weitere Kritikpunkte zutage gebracht: Gelangen die richtigen
Zielgruppen in
Arbeitsgelegenheiten?
Ist
die
Förderdauer
angemessen?
Gehen
mit
Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche negative Effekte für reguläre Arbeitsplätze einher?
Gleichzeitig haben sich Träger der Jugendsozialarbeit an der Umsetzung der Arbeitsgelegenheit beteiligt und dazu beigetragen, dass die Arbeitsangebote nicht für sich alleine
stehen. Jugendliche werden in vielen Arbeitsgelegenheiten sozialpädagogisch begleitet und
erhalten ein Qualifizierungsangebot. Es gelingt, mit ihnen Perspektiven für ihren weiteren
beruflichen Werdegang zu entwickeln. Nicht selten schaffen die Jugendlichen den Sprung in
eine Ausbildung oder Arbeit. Die Akzeptanz der Arbeitsgelegenheiten als Förderleistung für
Jugendliche ist daher gewachsen.
Ständiger Motor einer Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung waren und
sind nicht nur die Träger der Jugendsozialarbeit, sondern auch die Arbeitsgemeinschaften und
Optionskommunen. Mit Ihnen möchten wir heute den Sachstand und Ansatzpunkte für die
zukünftige
Entwicklung
der
öffentlich
geförderten
Beschäftigung
diskutieren.
Aktuelle
Entwicklungen, wie die Einführung der „Jobperspektive“ oder den „KommunalKombi“ kommen
ebenfalls zur Sprache.
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1. 1 Begrüßung Thomas Niermann
Auf der Bundesebene wird die Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung maßgeblich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit
vorangetrieben und dies in einem gemeinsamen Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden und einigen anderen Organisationen.
Es ist ein nicht immer konfliktfreier aber konstruktiver Dialog. Jedenfalls ein Dialog mit
Ergebnissen für die Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung: Das Instrument
öffentlich geförderte Beschäftigung soll nur ultima ratio eingesetzt werden, d. h. nachrangig zu
einer Vermittlung in reguläre Arbeit oder zu Förderinstrumenten, mit denen arbeitslose
Jugendliche relativ schnell einen Arbeitsplatz erlangen können.
Im PARITÄTISCHEN sind in den vergangenen Jahren wertvolle fachliche Hinweise für die
Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten in sozialen Diensten und Einrichtungen entstanden. So
haben wir gemeinsam herausgearbeitet, dass gerade Arbeitsgelegenheiten im sozialen Sektor
eine starke Motivation der Arbeitslosen voraussetzen, sich z. B. mit älteren oder behinderten
Menschen zu befassen. Die Auswahl der Teilnehmerinnen in Arbeitsgelegenheiten in sozialen
Einrichtungen muss deshalb besonders sorgfältig erfolgen.
Als besonders gelungen möchte ich auch die Empfehlungen zur Umsetzung Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche in der „Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten“ hervorheben, die von der
Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wurde. Die best-practice-Modelle, die heute Nachmittag
vorgestellt werden, haben einige dieser Empfehlungen schon in der Praxis umgesetzt.
Ein gutes Stück der Entwicklungsarbeit ist schon geleistet. Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung wollen wir im Verlauf dieser Tagung mit Ihnen
erarbeiten. Bringen Sie sich ein, schonen Sie sich, die Referentinnen und Referenten und uns
nicht.
Maßgeblichen Anteil an der Fachdiskussion haben zwei Referenten unserer heutigen Tagung:
Herr Weiland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Herr Opitz von der
Bundesagentur für Arbeit. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, heute mitzuwirken.
Danken möchte ich ferner Frau Wuck für die komplette organisatorische Begleitung der
Arbeitstagung und Frau Hofmann und Herrn Mathes für die konzeptionelle Arbeit und die
heutige Moderation.
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2.1 Referate für den Überblick und Ausblick, Martin Weiland
Redenotizen von Tina Hofmann zum Referat von Herrn Weiland, Referatsleiter im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Herr Weiland führt aus, dass öffentlich geförderte Beschäftigung eine langjährige Tradition hat
und unter den Bedingungen des SGB II vor neuen Weichenstellungen steht: Soll es mehr oder
weniger Angebote der öffentlich geförderten Beschäftigung geben? Müssen die Instrumente
optimiert werden? Und sollen die Träger der Grundsicherung dafür mehr Freiheiten oder klare
Orientierungshinweise erhalten?
Die möglichen Antworten werden davon beeinflusst, wie man das SGB II insgesamt einschätzt.
Wird das SGB II eher als „Segen oder als Fluch“ wahrgenommen? Das System der
Grundsicherung in Deutschland wird davon geprägt, dass hierzulande anders als im
internationalen Vergleich weite Personenkreise als (noch) erwerbsfähig eingestuft werden. Ihre
Betreuung und Förderung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende muss als Chance und
Herausforderung zugleich angesehen werden.
Das Paradigma des „Förderns und Forderns“ löst Fragen nach den Entscheidungsspielräumen
für die Betroffenen aus. Herr Weiland plädiert dafür, dass zwischen dem „Fördern und Fordern“
ein Gleichgewicht gefunden werden muss. Die Arbeitsmarktpolitiken nordeuropäischer,
skandinavischer Staaten zeigen auf, wie Fördern durch Fordern gelingen kann. Der
wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland hat zu einem deutlichen Rückgang der
Arbeitslosigkeit geführt, aber nicht alle Probleme am Arbeitsmarkt beseitigen können. Gerade in
Zeiten wirtschaftlicher Prosperität stellt sich die Herausforderung, Langzeitarbeitslose zu
fördern, die bislang nicht von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren konnten.
Die demographische Entwicklung wird die Arbeitsmarktsituation gerade für Jugendliche
verbessern helfen, aber nicht alle Jugendlichen werden die verbesserten Chancen auch für sich
nutzen können. An die „Lobbyisten für die Jugend“ richtet Herr Weiland die Empfehlung, in der
Gestaltung von Arbeitsmarktpolitik auf ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von jungen
und alten Menschen zu achten. Die Frühverrentungspolitik der letzten Jahre ist gescheitert;
Jugendliche haben kaum von dem frühzeitigen Ausscheiden der Älteren aus dem Erwerbsleben
profitiert. Vielmehr gibt es in denjenigen Volkswirtschaften gute Arbeitsmarktchancen für
Jugendliche, in denen auch die Älteren gut in den Arbeitsmarkt integriert sind. Aus den
Beschäftigungspakten in den Regionen (Bundesprogramm „50 Plus“) lauten die Empfehlungen
zur Umsetzung des SGB II: Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik aktiviert die Arbeitslosen und sorgt
für eine individuelle Betreuung.
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2.1 Referate für den Überblick und Ausblick, Martin Weiland
Regionale Freiräume zu gewähren, ist für diese Arbeitsmarktpolitik wichtig. BMAS und BA sind
gemeinsam der Auffassung, dass bei der Umsetzung des SGB II lokale Handlungsspielräume
belassen werden müssen, ohne dass damit eine vollständige Dezentralisierung der
Arbeitsmarktpolitik verbunden ist. Kennzeichen für gute regional ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik sind zudem funktionierende Netzwerke. Die gezielte Ansprache von Arbeitgebern in
Regionen, das so genannte „Klinkenputzen“, ist oftmals Erfolg versprechender als der Einsatz
neuer Instrumente. Das Innovationspotenzial in der Arbeitsmarktpolitik liegt in der Wahl der
richtigen Methoden und der angemessenen Herangehensweise. Das Bundesprogramm „50
Plus“
steht hierfür beispielhaft und soll aufgrund seines guten Erfolgs bis zum Jahr 2010
verlängert werden.
Die bevorstehende nächste Arbeitsmarktreform soll zu einer Straffung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente führen. Die BA hält insgesamt fünf Instrumente für ausreichend. Für den
Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung zählt Herr Weiland vier Instrumente auf, wovon
ABM und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zukünftig zu einem Instrument (ggf. ohne
Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) zusammengeführt werden könnten.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Meine Damen und Herren,
werte Kolleginnen und Kollegen,
die Integration arbeitsloser Jugendlicher in Ausbildung und Arbeit zählt zu den wichtigen
Arbeitsmarkt - und sozialpolitischen Herausforderungen der Bundesrepublik. Spätestens im
Oktober 2007, nach Abschluss des so genannten Berufsberatungsjahres, wird die Diskussion
um die unversorgten Ausbildungsplatzbewerber erneut entfachen. Die Diskussion wird um den
Bedarf an Fachkräften eine zusätzliche Nuancierung gewinnen. Ich wünschte mir schon heute,
dass sich durch den aktuellen Druck zur Fachkräftegewinnung die Flexibilität bei den
Personalverantwortlichen
in
den
Unternehmen
erhöht
und
sie
ihre
gesellschaftliche
Verpflichtung zur Beschäftigung auch junger Menschen verstärkt entdecken.
Mit dem SGB II sind die Träger, Sie, die Träger der Grundsicherung zu einer sofortigen
Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit aufgefordert.
Konkretisierungen enthalten hierzu Leitlinien, ich spreche vom 8-Punkte-Plan, die bereits vor
Inkrafttreten des SGB II von der Bundesagentur für Arbeit aufgelegt wurden und nach wie vor
den
Rahmen
der
berufsvorbereitenden
Integrationsarbeit
und
setzen.
qualifizierenden
In
den
Maßnahmen
Leitlinien
werden
Arbeitsgelegenheiten
als
neben
eine
Möglichkeit beschrieben, Jugendliche an Arbeitsmarktanforderungen heranzuführen und für
diese zu trainieren.
Zu meiner heutigen Thematik „Sachstand und Entwicklungsbedarf AGH“ möchte ich Ihnen eine
kurze gedankliche Disposition anbieten:
1.
Aktuelle Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Daten. Fakten. Zahlen
2.
Gesamt-Maßnahmespektrum für Jugendliche
3.
Betrachtung der Entwicklung und Zukunftsfähigkeit von AGH
4.
Grundzüge der neuen Arbeitshilfe AGH
5.
Einordnung des Beschäftigungszuschusses
6.
Integrationsstrategien – ein neues Vorgehensmodell
7.
Ausblick (und stehe für Rückfragen/Diskussion zur Verfügung)
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
1.
Die Jugendarbeitslosigkeit in Daten. Fakten. Zahlen.
1.1
Jugendliche im SGB II überproportional bei Arbeitslosigkeit
vertreten
Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren erhalten überdurchschnittlich oft
Arbeitslosengeld II. Etwa eine Million Jugendliche (im März 2007 waren
Jugendliche
überproportional
im SGB II
vertreten
dies 1,08 Mio. junge Menschen) sind erwerbsfähige Hilfebedürftige. Damit
sind rund ein Fünftel (19,9 %) aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jünger
als 25 Jahre und damit fast doppelt so viele wie es ihrem Anteil an der
Bevölkerung von 11,8 % entsprach.
Anteile der Jugendlichen von 15 bis unter 25 Jahren an
den Personengruppen (Deutschland, März 2007) in %
W ohn bevölkeru ng
S tan d: Dez . 06
11,8
E rwerbsf ähige
Hilf eb edürf tig e
19,9
Arb eitslose im
Rechtskreis S G B II
8,7
T eilneh mer an
Förd ermaßn ahmen im
S G B II
26,0
Zu m V ergleich:
Arb eitslose im
Rech tskreis S G B III
13,9
0,0
10,0
20,0
Quelle: Statistik der BA, Daten des Bundesamtes
für Statistik. Eigene Berechnungen.
30,0
40,0
50,0
© BA-Zentrale-SP II 33
Abbildung 1
1.2
Positive Entwicklung bei der Jugendarbeitslosigkeit
Im Laufe des Jahres 2006 ging die Jugendarbeitslosigkeit überdurchschnittlich zurück.
Vor 1 ½ Jahren, im März 2006 waren 334.900 Personen, die bisher höchste
Anzahl junger Arbeitsloser im SGB II, zu betreuen.
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SGB II:
Jugendarbeitslo
sigkeit ging
überdurchschnit
tlich zurück
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Im Juni 2007 sind noch 214.200 arbeitslose Jugendliche registriert und damit 31,0 % weniger
als im Vorjahr. Allerdings mit einem regionalen Gefälle. Den stärksten Rückgang verzeichnet
Baden-Württemberg mit 44,1 %, den niedrigsten mit 20,3 % Mecklenburg-Vorpommern.
Auffällig bei der Binnenbetrachtung der Arbeitslosigkeit ist die darüber hinaus die unterschiedliche Dauer zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB III. Bei Betrachtung der Dauer
der Arbeitslosigkeit von über 6 Monaten zwischen den Rechtskreisen sind die Jugendlichen mit
einem Anteil von 68,5 % mehr als doppelt so hoch betroffen wie Jugendliche aus dem
Rechtskreis SGB III (31,5 %). Die ungünstigste Verteilung findet sich in Bremen und Berlin mit
einem Anteil von 87,4 % und 87,3 % und 87 %.
1.3
Bildungsabschlüsse der jungen Arbeitslosen im
SGB II schlechter als bei SGB III-Jugendlichen
Über ein Viertel
ohne
Schulabschluss
Wie steht es um die Bildung der SGB II-Jugendlichen? Junge Arbeitslose im Rechtskreis SGB II
sind „bildungsärmer“. Nicht nur der fehlende Schul- und Berufsabschluss an sich sind das
Problem vieler Jugendlicher, ihre Bildungsarmut zeigt sich leider auch in fehlenden
Lerntechniken, Lernbereitschaft und Durchhaltevermögen.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Schulabschlüsse arbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahren
im Durchschnitt des I. Halbjahrs 2007
(Rechtskreise SGB II / SGB III in 370 Kreisen mit vollständigen Daten)
349.500
400.000
keine Angabe
I. Halbjahr 07
SGB II: 2,2%
SGB III: 0,8%
26.800
350.000
Fachhochschul-/
Hochschulreife
300.000
109.800
250.000
158.600
10.000
200.000
Mittlere Reife
190.900
16.800
150.000
140.000
47.200
Hauptschulabschluss
62.600
100.000
77.300
50.000
kein Schulabschluss
62.700
67.400
52.100
Junge Arbeitslose
insgesamt
SGB II
15.200
0
Quelle: Statistik der BA. Eigene Berechnungen.
SGB III
© BA-Zentrale SP II 33
Abbildung 2
Schulbildung:
Im ersten Halbjahr 2007 hatten rund ein Viertel (27,3 % bzw. 52.100) der arbeitslosen
Jugendlichen im SGB II keinen Hauptschulabschluss. Zum Vergleich: Nur ein Zehntel
(9,6 % bzw. 15.200) der jungen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III haben keinen
Zwei Drittel ohne
Berufsausbildung
Schulabschluss.
Berufsausbildung:
Fast zwei Drittel (64,6 %) der jungen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II haben
keine Berufsausbildung abgeschlossen. Zum Vergleich: Im Rechtskreis SGB III
betrifft dies nur auf ein knappes Viertel (24,2 %) der jungen Arbeitslosen zu. 1
Geringer Anteil
mit höherer
Schulbildung
Besonders ungünstig sind die formalen Bedingungen bei jungen Ausländern.
39,9 % der arbeitslosen jungen Ausländer im SGB II haben die Schule
ohne Hauptschulabschluss verlassen.
86,0 % der arbeitslosen jungen Ausländer im SGB II haben keine Berufsausbildung abgeschlossen.
1
Quelle: Statistik der BA, Datenstand Februar 2006. Derzeit kann das Strukturmerkmal „ohne Berufsausbildung“
aufgrund der VerBIS-Umstellung nicht ausgewiesen werden. Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2007): SGB IIJahresbericht 2006, S. 39.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
2.
Maßnahmespektrum für Jugendliche
2.1
Umfangreiches Maßnahmeangebot vorhanden
18.09.2007
Wie sieht nun unser Produktportfolio aus, um auf diese Situation zu reagieren?
Insgesamt stehen den ARGEn über 55 Maßnahmearten für Jugendliche zur
Verfügung.
Für jeden
Jugendlichen
ein passgenaues
Angebot
Die Palette reicht von der
Hilfe bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
Außerbetriebliche Ausbildung
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Nachholen des Hauptschulabschlusses
Einstiegsqualifizierungen, Praktika in Betrieben
Einarbeitungszuschuss
Hilfen zur Arbeitsaufnahme (z.B. Übernahme der Bewerbungskosten)
Zeitarbeit/Personal-Service-Agentur
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/AGH bis hin zur Trainingsmaßnahme.
Zusatzjobs mit Qualifizierungsanteil
Einstiegsgeld bei Selbständigkeit
Daneben existieren zusätzliche Bundesprogramme (z.B. nach dem Ausbildungspakt).
Zusätzlich ergänzen 76 Landesprogramme mit regionalspezifischen Angeboten (z.B.
Modulare Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildungsverbünde, Unterstützung für
„Konkurslehrlinge“, Teilzeitausbildung für allein Erziehende junge Frauen etc.).
Differnziertes
Förderangebot
Im Laufe der vergangenen 2½ Jahren haben sich allerdings im Maßnahmeangebot deutliche
Verschiebungen ergeben. In der Aufbauzeit, Anfang 2005, machten AGH (45,8 %) rund die
Hälfte der Maßnahmeplätze aus. Heute splitten sich die Maßnahme-Eintritte in ein recht
differenziertes Maßnahmebündel auf. Im Wesentlichen konzentrieren sich diese auf drei
Pakete.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007
Hierzu eine kleine Grafik:
Arbeitsmarktpolitische Instrumente im Rechtskreis SGB II für Jugendliche unter
25 Jahren im März 2007 (endgültige W erte)
Chanc en auf dem
1. Arbeitsmarkt
verbessern
SWL
47 .80 0; 25 ,3 %
Berufsberatung und
Förderung der
Berufsaus- bildung
(ohne BAB)
Besc häftigungsbegleitende Maßnahmen
(ohne PSA)
2 5 . 3 0 0 ; 13 , 4 %
BVB
Besc häftigung
sc haffende
Maßnahmen
52 .9 00 ; 2 8,0 %
54 .40 0; 28 ,7 %
Sonstige Weitere
Leistungen (§ 16 (2)
SGB II)
8.80 0; 4,6 %
AGH
EGZ
© BA-Zentrale SP II 33
Quelle: Statistik der BA. Eigene Berechnungen.
Besonders auffällig ist der Anstieg bei den Sonstigen Weiteren Leistungen: Der Anteil der
Jugendlichen, die mit Sonstigen Weitere Leistungen gefördert wurden, stieg von 9,8 % im Jahr
2005 auf 20,8 % im Jahr 2006. Im März 2007 wurden 25,3 aller Jugendlichen mit Sonstigen
Weiteren Leistungen gefördert, 55,0 % mehr als im Vorjahresmonat (Individualisierung vs.
Regelleistung).
Wie sieht das im Detail aus?
2.2
Konsequenter Aufbau der Förderung
Im Jahr 2006 befanden sich durchschnittlich 170.000 Jugendliche unter 25 Jahren in einer
Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung. Im Vergleich zum Jahr 2005 war dies bereits eine
Steigerung um fast 70 %.
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Ausbau der
Förderung
2006/2007
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
SGB II: Jugendliche unter 25 Jahren in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung in den ARGEn
Bestand im März 2007
Bestand 2005 / 2006
Bestand
- endgültige Werte -
Jahresdurchschnitt
2005
Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern
- dar. Beauftragung Dritter m.d. Vermittlung
- dar. Berufliche Weiterbildung
- dar. berufliche Wiedereingliederung
behinderter Menschen
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
- dar. Arbeitsgelegenheiten
- dar. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Sonstige Weitere Leistungen 2)
Summe der ausgewählten auswertbaren
arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anteil
in %
Veränd. geg.
Vorjahresmonat
absolut
in %
30.033
8.374
10.411
25.340
4.286
10.012
13,4
2,3
5,3
-7.877
-5.712
-757
-23,7
-57,1
-7,0
366
1.164
1.352
0,7
+381
+39,2
9.895
8.884
8.954
4,7
-1.218
-12,0
7.856
32.223
52.942
28,0
+25.937
+96,0
3.789
3.117
439
12.926
13.490
2.878
19.503
21.823
6.429
10,3
11,5
3,4
+6.976
+12.369
+3.014
+55,7
+130,8
+88,3
4.144
9.891
8.751
4,6
+328
+3,9
3.226
576
51.476
45.961
3.940
9.831
7.151
2.037
62.599
56.588
5.979
35.422
6.447
1.931
54.359
49.969
4.378
47.818
3,4
1,0
28,7
26,4
2,3
25,3
+362
+225
-11.995
-9.948
-2.043
+16.958
+5,9
+13,2
-18,1
-16,6
-31,8
+55,0
100.461
170.168
189.210
100,0
+23.351
+14,1
- dar. Berufsausbildung Benachteiligter
- dar. Einstiegsgeld
absolut
27.154
10.605
4.676
- dar. Trainingsmaßnahmen
Berufsberatung und Förderung der
Berufsausbildung (ohne BAB)
- dar. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- dar. Einstiegsqualifizierung
Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen
(noch ohne PSA) 1)
- dar. Eingliederungszuschüsse
Jahresdurchschnitt
2006
Hinweis: In den Zwischensummen sind weitere auswertbare Maßnahmen enthalten, die aufgrund geringer Teilnehmerzahlen nicht gesondert aufgeführt
werden. Einmalige Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung werden nicht ausgewiesen.
1)
Für Personal-Service-Agenturen (PSA) liegen noch keine SGB II-Daten nach Altersgruppen vor, daher wird nicht das vollständige Fördervolumen abgebildet.
2)
Sonstige Weitere Leistungen: Hierbei handelt es sich z.B. um Zuschüsse bei Existenzgründung oder Arbeitsaufnahme, Förderung des Führerscheins,
Zuschüsse für individuelle Qualifizierungselemente, Berechtigungen, Zuschüsse an den Arbeitgeber für Betreuungsaufwand u.a. Diese Aufzählung ist nicht
abschließend. Die ARGEn haben bei der Förderung mit Sonstigen Weiteren Leistungen einen breiten Ermessensspielraum, um den Besonderheiten des
Einzelfalls Rechnung zu tragen.
Quelle: Statistik der BA: Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente nach dem Rechtskreis. Eigene Berechnungen.
2.3
Wirksamkeit der Fördermaßnahmen für Jugendliche
Bei diesem vielfältigen Angebot muss natürlich immer darauf geschaut werden, inwieweit das
Maßnahmeangebot tatsächlich wirksam und erfolgreich eingesetzt wurde.
Nun, die Eingliederungsquoten für Jugendliche liegen gegenüber denen der Erwachsenen
durchweg über dem Durchschnitt.
Auch
mit
den
Arbeitsgelegenheiten
in
der
Mehraufwandsvariante
gelingt
jungen
Maßnahmeteilnehmern häufig der Sprung in den ersten Arbeitsmarkt, und zwar besser als im
Erwachsenenbereich.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Eingliederungsquoten im SGB II (Austritte Januar 2006 bis Dezember 2006)
SGB II-Eingliederungsleistung
(kumulierte Austritte
1) 2) 3) 4)
von Januar 2006 bis Dezember 2006)
Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern
Beauftragung Dritter mit der Vermittlung
Beauftragung von Trägern mit
Eingliederungsmaßnahmen
Berufliche Weiterbildung
Trainingsmaßnahmen Eignungsfeststellung /
Trainingsmaßnahmen
Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen (ohne
EingliederungsEingliederungs- EingliederungsEingliederungs- Frauenanteil an
quote für
quote
quote für
quote für Frauen den Absolventen
Jugendliche
insgesamt
Frauen
unter 25 Jahren unter 25 Jahren
unter 25 Jahren
(in %)
(in %)
(in %)
(in %)
(in %)
25,8
16,9
21,7
14,7
32,6
27,3
30,4
25,3
42,4
45,7
23,3
21,2
31,2
29,5
45,4
31,6
25,2
34,3
29,7
37,7
29,3
25,0
33,9
32,3
42,3
67,1
70,3
64,5
69,4
36,3
71,1
60,7
74,7
63,8
69,4
60,9
73,8
66,2
36,6
47,6
Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation)
63,4
65,0
63,6
64,3
63,6
Einstiegsgeld
Einstiegsgeld bei abhängiger sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit
21,7
25,7
32,9
38,0
38,9
50,1
53,9
50,2
55,1
42,7
*
Einstiegsgeld für Selbständige)
Eingliederungszuschüsse
Einstellungszuschuss für Neugründungen
Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Beschäftigung schaffende Maßnahmen 4)
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
Arbeitsgelegenheiten (AGH)
AGH Entgeltvariante
AGH Mehraufwandsvariante
Sonstige Förderung
Sonstige Weitere Leistungen § 16(2) SGB II
*
*
*
*
*
17,3
23,1
16,8
30,5
16,2
23,7
23,7
15,8
22,5
15,2
29,8
14,7
20,3
20,3
21,9
25,8
21,7
32,1
21,0
27,3
27,3
20,6
24,8
20,3
30,8
19,6
25,3
25,3
37,2
32,7
37,6
39,3
37,5
41,2
41,2
1)
Hier sind nur Ergebnisse auf Basis der Förderdaten aus den BA-Systemen dargestellt, ohne Förderinformationen zugelassener kommunaler Träger.
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte / Austritte insgesamt * 100 = Eingliederungsquote (EQ)
3)
Die Ergebnisse sind noch vorläufig, da insbesondere die für die Beschäftigungsrecherche erforderlichen Jahresmeldungen zur Sozialversicherung noch nicht
2)
4)
Strukturanpassungsmaßnahmen traditionell und Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen werden wegen Geringfügigkeit nicht getrennt ausgewiesen.
* Ausweis des Einstiegsgeldes für Selbständige nicht sinnvoll, da Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht auf Eingliederung in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zielt.
Quelle: Statistik der BA. Sonderauswertung mit Datenstand Juli 2007.
3.
Betrachtung der Entwicklung und Zukunftsfähigkeit von
Arbeitsgelegenheiten
3.1
Überblick zur Umsetzung der öffentlich geförderten
Beschäftigung für Jugendliche
Rückgang bei
Arbeitsgelegenheiten
Wie hat sich nun das spezifische Angebot an Arbeitsgelegenheiten insgesamt entwickelt? Dazu
erscheint es aufschlussreich, auch einen quantitativen Vergleich zur öffentlich geförderten
Beschäftigung vor Inkrafttreten des SGB II anzustellen.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Marktersatzmaßnahmen der BA seit 1996
Nach knapp 300.000 Personen in Marktersatzmaßnahmen in den Jahren 1996 und 1997 stieg
die Zahl der von der BA geförderten Marktersatzmaßnahmen im Jahr 1998 rapide auf ein
Maximum von 528.000 an. Von 1999 an sank die Zahl der Marktersatzmaßnahmen
kontinuierlich bis sie Ende 2004 ein vorläufiges Minimum mit 102.000 erreichte. Durch die
Einführung des SGB II und die damit verbundene Einführung von AGH stieg die Zahl der
Marktersatzmaßnahmen im Jahresverlauf 2005 an (Stand Mai 2006: 346.800).
Marktersatzmaßnahmen nach dem BSHG
Das Instrument der AGH existierte bereits vor der Einführung der des SGB II: Nach dem BSHG
konnten natürlich auch die Kommunen in Eigenregie „AGH“ an Sozialhilfebezieher vergeben.
Statistische Daten zur Anzahl von AGH nach dem BSHG existieren leider nur lückenhaft. Zum
Abschätzen der Dimensionen der BSHG-AGH kann einzig eine vom deutschen Städtetag
sporadisch durchgeführte Befragung unter deutschen Städten und Landkreisen herangezogen
werden. Bekannt sind folgende Daten:
1996
BSHG-AGH
Hochrechnung
2000
146.000
2002
290.000
266.000
Quelle: Deutscher Städtetag
Addiert man die BSHG-Schätzungen zu den von der BA geförderten Marktersatzmaßnahmen
hinzu, so steigt das Ausmaß der Marktersatzmaßnahmen in den 90er Jahren in Deutschland
erheblich an. Für das Maximum der Marktersatzmaßnahmen im November 1998 (im übrigen
Wahljahr – Wahlbonus) kann eine Zahl um die 760.000 geschätzt werden.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Betrachtet man den Verlauf der Gesamtzahl aller Marktersatzmaßnahmen von 2002 bis 2006
fällt auf, dass der vermeintliche Anstieg der Marktersatzmaßnahmen im Jahr 2005 nichts
anderes war als die mögliche Substitution kommunaler – statistisch nicht erfasster –
Maßnahmen.
Teilaktivierung durch AGH
Durch AGH können Arbeitslose aktiviert und mobilisiert werden. Das gelingt unterschiedlich! Bei
den so genannten Teilaktivierungen durch Arbeitsgelegenheiten (= Teilnehmer in AGH
verglichen mit den Arbeitslosen SGB II + Teilnehmer in Maßnahmen insgesamt) sind deutliche
regionale Unterschiede zu beobachten. Der Anteil der Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten an
den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II lag im Dezember 2006 bei durchschnittlich 10,2 %. In
Westdeutschland beträgt die Teilaktivierungsquote 8,7 %, in Ostdeutschland bei 12,8 %. Das
Bundesland Hessen besitzt mit 7 % die geringste Quote. Mecklenburg-Vorpommern hat mit
15,6 % die höchste Förderintensität. Bricht man die Betrachtung weiter auf Kreisebene
herunter, so hat der Kreis Hoyerswerda, Stadt eine Aktivierungsquote von 31 % und UeckerRandow 27,5 %.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Doch schauen wir spezifischer auf die Jugendlichen und AGH!
Aufbauphase
2005 fast 50 %
Im Jahr 2006 wurde bei den Jugendlichen nur noch ein Drittel aller Maßnahmeteilnehmer in
eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen. Im März 2007 nahmen schließlich noch 26,4 ‚% der
Jugendlichen (rund 50.000 Jugendliche) an einer Arbeitsgelegenheit teil. Insoweit ist
zielgruppenspezifisch das Maßnahmenspektrum erweitert und ausgebaut worden. Dieser Trend
wird sich voraussichtlich vor dem Hintergrund eines erweiterten Förderangebots und der
günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fortsetzen.
Die wesentlichen Einsatzfelder für die Jugendlichen konzentrieren sich auf vier Bereiche
(nach Größenordnung gelistet):
Infrastrukturverbesserung
13.124
Erziehung und Bildung
9.410
Kinderbetreuung und Jugendhilfe
8.910
Umweltschutz und Landschaftspflege
8.205
------------------------------------------------------------------------------------Gesundheit und Pflege
4.113
Beratungsdienste
3.176
Kunst und Kultur
1.594
Sport
420
Wissenschaft und Forschung
184
Gesamt (Stand: April 2007)
49.163
Die Einsatzbereiche in den Bundesländern unterscheiden sich kaum von einander (wenn man
von Erfassungsunschärfen in einigen Bundesländern absieht).
Leider lassen sich aus den Fachverfahren keine Kombinationen von AGH mit anderen
Fördermaßnahmen abbilden. Lediglich der Anteil von Maßnahmen mit Qualifizierungsanteilen
ist erfasst und wird mit 28 % ausgewiesen.
Hier besteht ein Mangel, den wir in der BA aufgreifen müssen, um die Wirksamkeit von
Maßnahmekombinationen besser einschätzen und darstellen zu können.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Vor dem Hintergrund von Sprach- und Qualifizierungsdefiziten sowie interkultureller
Divergenzen ließen sich auf diese Weise diverse Kombinationen mit unterschiedlichen
Förderangeboten abbilden. Insbesondere die Abbildung der Erfolge dieser MaßnahmeKombinationen wäre ein hilfreiches Steuerinstrument.
Ich gehe davon aus, dass wir hierzu in der heutigen Veranstaltung in den Praxisberichten noch
interessante Ausgestaltungsvarianten vorgestellt bekommen.
Dauer
Die durchschnittliche Teilnehmerdauer in Arbeitsgelegenheiten kann u. a. im Zugang, im
Bestand und beim Abgang gemessen werden. Die geplante durchschnittliche TN-Dauer liegt
bei 113 (oder rund 4 Monaten). Die TN-Dauer ist damit geringer als im Erwachsenenbereich.
Dort beträgt sie 5,1 Monate. In der Entgeltvariante liegt die geplante Dauer mit rund 25 Tagen
(oder einem Monat) darüber. Die tatsächliche durchschnittliche Teilnahmedauer liegt schließlich
bei rund einem halben Jahr (konkret 183 Tage).
Wöchentliche Arbeitszeit und Kosten
Die Kosten der AGH setzen sich aus der Mehraufwandsentschädigung für die TN und
Pauschalen für die Träger zusammen. Die durchschnittliche MAE betrug 1,26 € (2005: 1,25 €)
je Stunde, 130 € pro Teilnehmer und Monat.
Die tatsächlich verausgabten Pauschalen für die Träger bewegten sich im Mittel bei 222 €. Die
Höhe der Maßnahmekostenpauschale bei Maßnahmen für Jugendliche sollte sich an der
Qualität des Konzepts sowie insbesondere am Aufwand und Kosten der berufspraktischen
Anleitung und sozialpädagogischen Begleitung orientieren. Kosten sollten entsprechend
nachgewiesen werden (z.B. durch eine Kalkulation).
Lassen Sie mich an dieser Stelle mit den „statistischen“ Strukturbetrachtungen enden.
Detaillierte Informationen finden in den Statistikberichten der BA, die Sie über das Internet
abrufen können.
20 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
3.2
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Zur Zukunftsfähigkeit von AGH für Jugendliche
Was bewegt nun die Initiatoren und Umsetzer von AGH für Jugendliche? Tun Sie das Richtige
richtig?
Setzen wir auf zukunftsträchtige, sinnstiftende Maßnahmefelder, stärken die Maßnahmen bzw.
Maßnahmekombinationen die vorhandenen Ressourcen der Jugendlichen (EmpowermentAnsatz) und verbessern die Angebote die Beschäftigungsfähigkeit, führen die Ansätze in
auskömmliche Arbeit? Wie sehen die wirksamsten Integrationsstrategien aus? Sind die
Rahmenbedingungen (einschl. Weisungslage) ziel führend, um letztendlich die richtigen Dinge
tun zu können?
Viele Fragen, vermutlich auch viele Antworten, aber es wird kaum Patentlösungen geben.
Lösungsansätze
sind
vielfach
dem
politischen
Meanstream
und
wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen geschuldet, können zwar global gedacht werden, bedürfen aber der
lokalen Umsetzung. Ich möchte heute einzelne Facetten ansprechen, ohne jedoch den
Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben oder gar Widersprüche ausschließen zu können.
Verdrängungsdiskussion und Aufbau von neuen Beschäftigungsfeldern
Generell kann zusätzliche Arbeitsnachfrage nur entstehen, wenn es zu erledigende Arbeit gibt,
die für den Betrieb ökonomisch sinnvoll ist, unabhängig davon, ob er gewinnorientiert oder
gemeinwirtschaftlich
arbeitet.
Insoweit
wird
von
den
kommunalen
Beschäftigungs-
gesellschaften immer wieder die Forderung nach einer Marktbeteiligungsquote erhoben. Um
allerdings die Kriterien für die Zusätzlichkeit zu erfüllen und Wettbewerb sowie den Aufbau
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nicht zu stören, wird es sich dabei eher um
niedrigproduktive Arbeiten handeln, die in der Regel von Geringqualifizierten wahrgenommen
und letztlich schlecht entlohnt ist.
Wenn ich auf mein Tagesgeschäft schaue, bewegen mich aktuell Eingaben von SecondhandLäden, die sich durch die Einrichtung eines Sozialkaufhauses in ihrer Existenz bedroht fühlen.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
An einem solchen Beispiel mögen Sie erkennen, dass es immer wieder Gradwanderungen in
der Abgrenzung zwischen wirtschaftsnaher oder zusätzlicher, im öffentlichen Interesse
liegender Beschäftigung gibt.
Vielfach wird Arbeitsnachfrage nicht sichtbar, außer diese kann über eine „kostenlose“ AGH
abgewickelt werden. Offensichtlich ist Arbeit temporär organisierbar, dies vor allem in eher
kleinräumigen, weniger städtischen Bereichen, z.B. in Ostdeutschland. Hier denke ich an die
„Bürgerarbeit“, die allerdings über ABM gefördert und häufig von Personen mit hohem
Qualifikationsniveau wahrgenommen wird. Gerade in solchen Umfeldern sehe ich auch
Chancen für Jugendliche aus überbetrieblichen Berufsausbildungen, erste Berufserfahrungen in
betrieblichen Umfeldern zu erlangen. Für weniger geeignet halte ich den Einsatz von AGH für
die Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Besonders kritisch nimmt momentan das IAB die öffentlich geförderte Beschäftigung ins Visier.
Das IAB stellt fest, dass der Personalbestand der Kommunen in den Jahren 1991 bis 2003 um
durchschnittlich jährlich 2,3 % zurückging. Besonders stark im Bereich des Sozialwesens / der
Kultur / des Sports. Die knappen Personalressourcen in diesen Bereichen werden nicht selten
durch die öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützt, dies vor allem in Ostdeutschland. Hier
zwei Zahlen, die auch mich überrascht haben: während in der öffentlichen Verwaltung im Osten
auf einen Zusatzjob 8 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse kommen, sind
es in Westdeutschland etwa 53; in den sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen
kommen im Osten auf einen Zusatzjob 4 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, im Westen
30.
Bei
diesem
Ausmaß
kann
eine
schleichende
Substitution
von
regulären
Beschäftigungsinhalten nicht ausgeschlossen werden. Diese drückt sich vermehrt auch dadurch
aus, dass über AGH Präsenz- und Öffnungszeiten erhöht bzw. erweitert werden. Nicht
akzeptabel erscheinen Vertretungsregelungen sowie der Abbau von Überstunden durch den
Einsatz von Zusatzjobbern.
Die Haushaltskonsolidierung macht die Kommunen recht unbeweglich. Gleichwohl werden in
Kürze Finanzen für den Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten freigesetzt. Mit dem
Einsatz von zusätzlichen Finanzen wird man prüfen müssen, inwieweit durch die Kombination
mit öffentlich geförderter Beschäftigung ein „Mehr“ entstehen kann.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Ebenso ist mit der Neujustierung der Pflegeversicherung im kommenden Jahr und dem Ausbau
der häuslichen und der ambulanten Pflege zu rechnen. Hier entstehen zusätzliche
Beschäftigungsfelder, die in der Aufbauphase durch öffentlich geförderte Beschäftigung ergänzt
werden könnten.
Aber auch über haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Facility / Hausmeisterdienste nach dem
Mannheimer
Modell,
Concierge-Service
in
Wohnsiedlungen)
sind
weitere
Beschäfti-
gungsmöglichkeiten erschließbar. Hier kann aus dem Beschäftigungspakt Perspektive 50plus
gelernt werden. Ich würde mir wünschen, wenn Ältere mit Erfahrung und Jüngere mit höherer
körperlicher Belastbarkeit zusammen gespannt werden würden und beide Personenkreise
voneinander profitierten.
Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen in der Regel aus den ökonomischen,
ökologischen, kulturellen und individuellen Bedarfen vor Ort, die von Wirtschaft und öffentlichen
Institutionen nicht im vollen Umfang abgedeckt werden.
Insbesondere
der
Identifizierung
gemeinwohlorientierter
Einsatzfelder
kommt
eine
besondere Bedeutung zu.
Dies
gilt
auch
für
die
Entwicklung/Herstellung
innovativer
Nischenprodukte
/
Dienstleistungen. Nach einer Anschubhilfe können diese zu marktgängigen Produkten weiter
entwickelt und damit neue Beschäftigung (z.B. Gebrauchwasser-, Solar- und Windsysteme)
aufbauen.
Der DFB wird in Kürze 1000 Bolzplätze (Kleinspielfelder) in der Nähe von Schulhöfen und
Schulsportstätten errichten. Hier werden Platzwarte und Aufsichtspersonal benötigt, die in
Kooperation mit dem DFB und den Heimatsportverbänden über ABM/AGH gestellt werden
könnten.
Als weitere wohnortnahe Dienstleistungen sind
Verleihservices
Liefer-, Bring- und Begleitdienste
Mittagstische
Umsteigegehilfen etc.
vorstellbar und vielfach auch schon realisiert.
23 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Des Weiteren sollte der Blick für die adäquate Teilnehmerauswahl geschärft werden.
Grundsätzlich sind Zielgruppen für AGH auszuwählen, die eine vergleichsweise geringe
Chance auf eine Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt haben, um Creamingeffekte
(Bestenauswahl) zu vermeiden. Dies gilt auch für Effekte, die zur Verringerung einer intensiven
Arbeitsplatzsuche durch die in Aussicht gestellte Teilnahme an einer AGH eintreten.
4.
Neufassung der Arbeitshilfe (Adjustierung und
Verbindlichkeit – Anforderungen an die Träger von
Zusatzjobs)
Die Arbeitsgelegenheiten bieten ein reichhaltiges und flexibles Anwendungsspektrum. Die
gesetzlichen Regelungen sind recht offen gestaltet. Mit der neuen Arbeitshilfe AGH wurden u.
a. die Förderungsvoraussetzungen öffentliches Interesse, Nachrangigkeit, Zusätzlichkeit und
Wettbewerbsneutralität geschärft und zugleich verbindlich gemacht.
Gleichzeitig ist das Kerngeschäft der Grundsicherungsträger präzisiert worden. Eingeflossen
sind in die Beratung zur Überarbeitung der Arbeitshilfe AGH die Anregungen zu mehr
Verbindlichkeit durch den Bundesrechnungshof und der Internen Revision der BA. Weiterhin
flossen Hinweise aus der beim BMAS gebildeten Begleitarbeitsgruppe Zusatzjobs ein.
An der grundsätzlichen Zielausrichtung von AGH hat sich nichts geändert. Der Einsatz von
AGH orientiert sich weiterhin am Bild des aktivierenden Staates, der von den Leistungen
beanspruchenden Bürgern ein eigenaktives Bemühen um Erwerbsarbeit voraussetzt, diese ggf.
auch konsequent in Form der öffentlich geförderten Beschäftigung einfordert (Fordern durch
Fördern).
An die Präzision der Maßnahmebeschreibung werden höhere Anforderungen gestellt. Das gilt
auch für die Beschreibung der vorgesehenen Einsatzstellen. Es verträgt sich nicht mit den
Förderbedingungen, wenn der Einsatz der AGH-Kräfte im Landschaftsgartenbau vorgesehen
ist, sich die Kräfte aber bei der Kleidersammlung befinden.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
In der vergangenen Woche ging eine Eingabe des BDA ein, in der die Vergabe von AGH ohne
weitere Beschreibung der Einsatzfelder aufgezeigt wird.
Solchen Fällen müssen wir nachgehen. Diese und ähnlich kritische Anfragen erreichen uns
auch durch Eingaben aus der Politik. Im Spannungsfeld der Wahrung von Rechtmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit wird uns hier das AGH-Geschäft nicht gerade erleichtert und erfordert ab und
an eine „Blutgrätsche“ verbunden in letzter Konsequenz mit der Bitte um Adjustierung, ggf. der
Aufforderung zur Einstellung der Förderpraxis.
Nachfragen zur Transparenz und Kalkulation der Trägerpauschale werden immer wieder vom
BRH und der Internen Revision ausgelöst. Hier wäre es wünschenswert, wenn zukünftig
verstärkt darauf geachtet werden könnte, die Kostenkalkulation in der Maßnahmebeschreibung
zu dokumentieren. Dabei geht es nicht um die letzte Kommastelle, sondern um die Darlegung
der wesentlichen Kostenblöcke.
In den Ausführungen zu den Zusatzjobs für Jugendliche ist nach wie vor aufgenommen, dass
Zusatzjobs
nachrangig
gegenüber
einer
Ausbildung,
Einstiegsqualifizierung
bzw.
berufsvorbereitenden Maßnahme einzusetzen sind. AGH können natürlich Teilschritte auf dem
Weg in Ausbildung und regulären Arbeit sein. Der Einsatz von AGH, insbesondere für
Jugendliche
mit
multiplen
Vermittlungshemmnissen
muss
jedoch
Vorrang
haben
(Creamingeffekte sind zu vermeiden).
Wünschenswert erscheinen Maßnahmekonstruktionen mit Qualifizierungsanteilen oder aber die
Kombination mit anderen qualifizierenden Maßnahmen (der Klassiker für Jugendliche Arbeit
und Lernen/Angebote zum Nachholen des Hauptschulabschlusses). Auch der Einsatz von
sozialpädagogischen und sozialintegrativen Elementen ist nach wie vor anstrebenswert.
Entsprechende Ausführungen hierzu befinden sich im Empfehlungsteil der AGH-Arbeitshilfe.
Änderungen bei den Empfehlungen sind hier nicht eingetreten.
Ganz entscheidend erscheint jedoch für mich nach wie vor, die Herstellung eines lokalen
Konsenses zur Einrichtung und Ausgestaltung von AGH, möglichst über die Einbindung der
lokalen Akteure (z.B. in Beiräten) zu sein.
25 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
5.
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Einordnung des Beschäftigungszuschusses
(Neue Herausforderungen für die öffentlich geförderte Beschäftigung)
Lassen Sie mich noch einige Worte zum Beschäftigungszuschuss als Ergebnis der politischen
Beratungen und als Jobperspektive für Jugendliche sagen.
Die marktfernen Jugendlichen waren ursprünglich nicht die von der BA für das Programm
favorisierte Zielgruppe. Wir befürchten zu früh Locking-In-Effekte und sobald die klassischen
Unternehmen mit in den Förderkreis einbezogen werden, Creamingeffekte im Sinne einer
„Bestenauswahl“ unter den marktfernen Personen.
Insoweit ist für uns die vorgeschaltete Phase der Aktivierung und Mobilisierung zur Abklärung
des Leistungsbildes und der beruflichen Perspektiven besonders wichtig.
Wir werden von Seiten der BA sehr frühzeitig eine evaluatorische Begleitung, insbesondere zur
Bestimmung der Bruttozielgruppe unterstützen und spätestens zu Beginn des neuen Jahres
einen breiten fachlichen Austausch zu ersten Erfahrungen gemeinsam mit dem BMAS
organisieren.
Eine besondere Verantwortung tragen die Integrationsfachkräfte bei der Einschätzung des
Leistungsvermögens und Festlegung der wirksamen Integrationsstrategie. Nicht einfach
schätzen wir die Finanzierung der Beschäftigung für die marktfernen Personen ein. Daher
werden wir alle Anstrengungen unternehmen müssen, finanzierbare Arbeit zu organisieren.
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2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
6.
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Das Vorgehensmodell der Integrationsstrategien SGB II
Rahmenbedingungen der Integrationsarbeit
Die Arbeit der Integrationsfachkräfte vor Ort erfordert ein individuelles, auf die Kunden und ihre
Bedarfslagen ausgerichtetes Handeln. Rahmenbedingungen für das Handeln ergeben sich
sowohl aus der Verschiedenartigkeit der Bedarfslagen als auch aus gesetzlichen Grundlagen
sowie regionalen und lokalen Gegebenheiten. Eine Standardisierung oder Vereinheitlichung der
Prozesse ist im Hinblick auf diese Rahmenbedingungen im SGB II nicht umsetzbar und nach
dem
Verständnis
der
Integrationsstrategien
auch
nicht
gewollt.
Sowohl
aus
der
Verschiedenartigkeit der Bedarfslagen als auch aus dem umfassenden auf die Belange
Bedarfsgemeinschaft ausgerichteten Betreuungsansatz ergibt sich eine Mehrdimensionalität
der Ziele und Anforderungen, die über die reine „Vermittlungsarbeit“ hinausgeht.
Grundlage und Aufbau der Integrationsstrategien SGB II
Die Grundlage für die Auswahl einer Integrationsstrategie bildet ein detailliertes Profiling. Im
Rahmen
dieses
Profiling
Schlüsselgruppen
werden
Qualifikation,
die
integrationsrelevanten
Motivation/Rahmenbedingungen
Merkmale
und
aus
den
Leistungsfähigkeit
berücksichtigt und ergeben in ihrer Gesamtbeurteilung die Betreuungsstufe des Kunden.
Diese Betreuungsstufe ist jedoch als alleinige Grundlage für die individuelle Integrationsarbeit,
d.h. für die Ableitung des Weiteren gemeinsamen Vorgehens im Integrationsprozess nicht
ausreichend. Das Unterstützungs- und Betreuungsangebot sowie der entsprechende
Instrumenteneinsatz
Schlüsselgruppen
sind
aus
abzuleiten.
den
detaillierten
Hieraus
ergeben
sich
Bewertungen
konkrete
innerhalb
der
Bedarfslagen
und
Ressourcen des Kunden, die für die Auswahl geeigneter Integrationsstrategien maßgeblich
sind. Bezogen auf das jeweilige Ziel empfiehlt eine Integrationsstrategie, welche beraterische
Unterstützung angezeigt ist, welche Aktivitäten des Kunden erforderlich sind, welche
Kontaktdichte
sinnvoll
ist
und
welche
Integrationsleistungen (Maßnahmen) sich bieten.
27 / 129
Möglichkeiten
der
Unterstützung
über
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Hieraus lassen sich die vier Module ableiten, die Bestandteil jeder Integrationsstrategie sind.
Unterstützung und
Beratung
Aktivität des Kunden
U1
U3
U5
A1
A3
U2
U4
U6
A2
A4
Kontaktdichte
A5
Maßnahme
K1
K3
K5
M1
M4
M7
K2
K4
K6
M2
M5
M8
M3
M6
Integrationsstrategie
28 / 129
I nt egr at i onsst r at egi e
I nt egr at i onsst r at egi e
Integrationsstrategie
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Schematische Darstellung des Integrationsprozesses
Erstkontakt
Betreuung
Integration
mit Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
mit Beendigung der
Hilfebedürftigkeit
Profiling durchführen
Integrationsstrategie
umsetzen, nachhalten und
ggf. anpassen
Bedarfslage ermitteln und
gemeinsame(s) Ziel(e)
festlegen
Integrationsstrategie in
Eingliederungsvereinbarung
festschreiben
Integrationsstrategie(n)
auswählen und Bausteine
individuell anpassen
U1 U3 U5
A1 A3 A5
U2 U4 U6
A2 A4
K1 K3 K5
K2 K4 K6
M1 M4 M7 M1
0
M2 M5 M8 M1
1
M3 M6 M9 M1
2
XXX
Die konkrete Ausgestaltung der Module erfolgt – ebenso wie die Identifikation erforderlicher
Strategien – vor Ort. Hierzu sind sowohl die Rahmenbedingungen des lokalen Arbeitsmarktes,
die Kundenstruktur (Zielgruppen) als auch die Möglichkeiten (Ressourcen) der ARGE zu
berücksichtigen.
Für jedes Modul werden mit dem Fachkonzept Vorschläge für die Ausgestaltung zur Verfügung
gestellt. Die lokal ausgestalteten Strategien und die zur Verfügung stehenden Bausteine
können in Form eines Katalogs als Leitfaden für Kundengespräche zusammengestellt werden.
29 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Neben dieser individuellen Betrachtung wird die geschäftspolitische Ausrichtung von weiteren
Parametern bestimmt. Hierzu gehören die Kundenstruktur (Anteil junger Menschen, mit/ohne
Schul-
und
Berufsabschluss,
Sprachdefizite,
Defizite
bei
den
Softkills,
wiederholte
Arbeitslosigkeit, belastende Familien- und Wohnverhältnisse, negative Auswirkungen aus
Suchtmitteln, vermittlungsrelevante Schulden, aber auch vorhandene Talente und Fähigkeiten
sowie Berufswünsche), das Angebot an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen und deren spezifische
Anforderungen, das realisierbare Maßnahmeangebot sowie vorhandenen Trägerstrukturen, die
Finanzausstattung des Eingliederungstitels sowie das Volumen weiterer Finanztöpfe, die
personellen Ressourcen und Kapazitäten der ARGE. All diese Faktoren machen letztendlich die
Zielausrichtung und die Gesamtstrategie einer ARGE aus und fließen letztendlich in die lokalen
Arbeitsmarkt-Programme ein.
7.
Ausblick
Das Zielsystem des SGB II hat nicht nur einen arbeitsmarkt-, sondern auch
sozialpolitischen Auftrag. Es stellt nicht nur auf Integrationen ab, sondern soll gleichzeitig auch zum Abbau der Hilfebedürftigkeit beitragen, die Grundsicherung sicherzustellen und zu Integrationsfortschritten beitragen.
Die Kundengruppe der Jugendlichen zeichnet sich durch eine breite Streuung von
Lebenslagen
aus,
verbunden
häufig
mit
sich
bedingenden
multiplen
Vermittlungshemmnissen.
Arbeitsgelegenheiten können m. E. sehr flexibel genutzt und kombiniert werden, um
Jugendliche an die Berufs- und Arbeitswelt heranzuführen, ihnen berufliche und soziale
Erfahrungen und benötigte Qualifikation zu vermitteln.
Trotzdem müssen der wirksame, zielgenaue und effiziente Einsatz vorhandener Mittel
wachsam beobachtet und die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente immer
wieder auf den Prüfstand gestellt werden.
30 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
SP II 12 (J. Opitz)
Vortrag Jugendsozialarbeit
18.09.2007
Die öffentlich geförderte Beschäftigung, AGH in der Entgelt- und Mehraufwandsvariante
sowie ABM könnten im Sinne einer Produktstraffung nach der Beschäftigungsart noch
besser systematisiert und Drehtüreffekte bei AGH in der Entgeltvariante sollten durch
die
Befreiung
von
der
Arbeitslosenversicherung
vermieden
werden.
Die Bezahlung in einem Beschäftigungsverhältnis (ABM, AGH E) muss auskömmlich
gestaltet sein, um Verwaltungsaufwand durch eine Vielfalt von Zahlungsströmen zu
vermeiden.
Das Produktportfolio bei U 25 erscheint insgesamt straffungs- und entschlackungswürdig.
Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt in Ermangelung von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt auch zukünftig ein wirksames Instrument!
31 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Welche Arbeit nutzt der Jugend?
Sachstand und Entwicklungsbedarf
der öffentlich geförderten
Beschäftigung für Jugendliche
Jürgen Opitz, Teamleiter SP-II-12
32 / 129
Stand: 18.09.2007
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
E in e rs te r Ü b e rb lic k
1.
A k tu e lle E n tw ick lu n g d e r J u g e n d a rb e itslo sigk e it in Z a h le n , D a te n , F ak te n
2.
M a ß n a h m es p e k tru m fü r J u g e n d lic h e
3.
B e tra c htu n g d e r E n tw ic k lu n g u n d Z u k u n ftsfä h ig k e it v o n A G H
4.
D ie n e u e A rb e its h ilfe A G H
5.
E in o rd n u n g d es B e s c h ä ftig u n gs z us c h u ss e s
6.
In te g ra tio n s s tra te g ie n – e in n e u es P ro ze s s m o d e ll
7.
A u s b lick
J ü rg e n O p itz , T ea m leite r S P -II-1 2
S ta n d : 1 8.0 9 .2 00 7
33 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
Ju gend liche sind üb erp rop ortional von Arb eitslosig keit betro ffen (1/2)
An teile der Ju gendlich en von 15 b is u nter 25 Jahr en an
den Per soneng ru ppen (D eut schlan d, Mär z 2007) in %
W oh n b e v öl k e ru n g
S ta n d : D e z . 0 6
1 1,8
Schulabschlüsse arbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahren
im Durchschnitt des I. Halbjahrs 2007
(Rechtskreise SGB II / SGB III in 370 Kreisen mit vollständigen Daten)
400.000
349.500
keine Angabe
I. Halbjahr 07
SGB II: 2,2%
SGB III: 0,8%
Fachhochschul-/
Hochschulreife
26.800
350.000
E r we r b s f ä h i g e
H i lf eb ed ür f ti g e
1 9, 9
300.000
250.000
A r b e i ts l os e i m
R e c h ts k re i s S G B I I
109.800
158.600
8,7
10.000
200.000
190.900
Mittlere Reife
16.800
150.000
T e i l n e h m e r an
F örd er m a ß n a h m e n i m
S G B II
26 ,0
140.000
47.200
77.300
50.000
Z u m V e rg l ei c h :
A r b e i ts l os e i m
R ec h ts k re i s S G B I I I
13 ,9
62.700
67.400
52.100
Junge Arbeitslose
insgesamt
SGB II
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
© B A -Zen tra le-S P II 33
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
kein Schulabschluss
15.200
0
Qu elle: S tatistik d er BA , Daten d es B un d esam tes
f ür S tatistik. E ig en e B erech n un g en .
Hauptschulabschluss
62.600
100.000
Quelle: Statistik der BA. Eigene Berechnungen.
SGB III
© BA-Zentrale SP II 33
S tan d : 18.09.2007
34 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
Ju gend liche sind schlech t qu alifiziert (2/2)
-
E in Viertel (27,3 % bzw. 52.100) der arbeitslosen Jugendlichen im SG B II
haben die S chule ohne H auptschulabschluss verlassen.
-
Fast zwei D rittel (64,6 % ) der jungen A rbeitslosen im R echtskreis SG B II
haben keine B erufsausbildung abgeschlossen.
-
A rbeitslose junge F rauen sind besser qualifiziert als junge M änner.
-
Junge A usländer sind schlechter qualifiziert als D eutsche.
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
S tan d : 18.09.2007
35 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
M arktersatzm aßn ahm en au ch vo r S G B II auf h ohem N iveau
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
S tan d : 18.09.2007
36 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
E in satz arbeitsm arktpo litischer In stru m ente au f hoh em N iveau
S G B
II: J u g e n d lic h e u n t e r 2 5 J a h r e n in M a ß n a h m e n d e r a k t iv e n A r b e its f ö r d e r u n g in d e n A R G E n
B e s ta n d 2 0 0 5 / 2 0 0 6
B e s ta n d
- e n d g ü ltig e W e r te -
C h a n c e n a u f d e m
J a h re s d u rc h s c h n itt
2 0 05
1 . A r b e its m a r k t v e r b e s s e r n
- d a r . B e a u ftr a g u n g D ritte r m .d . V e r m ittlu n g
- d a r . B e r u f li c h e W e i t e r b i l d u n g
- d a r . b e r u f lic h e W i e d e r e in g lie d e r u n g
b e h in d e r t e r M e n s c h e n
B
B
-
d a r . T r a in in g s m a ß n a h m e n
e ru fs b e ra tu n g u n d F ö rd e ru n g d e r
e r u fs a u s b ild u n g (o h n e B A B )
d a r . B e r u f s v o r b e r e i t e n d e B il d u n g s m a ß n a h m e n
- d a r . B e r u fs a u s b ild u n g B e n a c h te ilig te r
- d a r. E
B e sc h ä
(n o c h o
- d a r. E
in s tie g s q u a lifiz ie r u n g
ftig u n g s b e g le ite n d e M a ß n a h m e n
1 )
h n e P S A )
in g lie d e r u n g s z u s c h ü s s e
- d a r . E in s tie g s g e ld
B e s c h ä ftig u n g s c h a ffe n d e M a ß n a h m e n
- d a r . A r b e it s g e l e g e n h e it e n
- d a r . A r b e it s b e s c h a f f u n g s m a ß n a h m e n
S o n s t ig e W e ite r e L e is tu n g e n
2 )
S u m m e d e r a u s g e w ä h lte n a u s w e r tb a r e n
a r b e its m a r k tp o litis c h e n In s tr u m e n te
2 7 .1 5 4
1 0 .6 0 5
4 .6 7 6
J a h re s d u rc h s c h n itt
2 00 6
3 0 .0 3 3
8 .3 7 4
1 0 .4 1 1
B e s ta n d im
a b s o lu t
A n t e il
in %
M ä rz 2 0 0 7
V e rä n d . g e g .
V o r ja h r e s m o n a t
a b s o lu t
2 5 .3 4 0
4 .2 8 6
1 0 .0 1 2
1 3 ,4
2 ,3
5 ,3
in %
-7 .8 7 7
-5 .7 1 2
-7 5 7
- 2 3 ,7
- 5 7 ,1
- 7 ,0
+ 3 9 ,2
36 6
1 .1 6 4
1 .3 5 2
0 ,7
+ 3 81
9 .8 9 5
8 .8 8 4
8 .9 5 4
4 ,7
-1 .2 1 8
- 1 2 ,0
7 .8 5 6
3 2 .2 2 3
5 2 .9 4 2
2 8 ,0
+ 2 5 .9 3 7
+ 9 6 ,0
3 .7 8 9
3 .1 1 7
43 9
1 2 .9 2 6
1 3 .4 9 0
2 .8 7 8
1 9 .5 0 3
2 1 .8 2 3
6 .4 2 9
1 0 ,3
1 1 ,5
3 ,4
+ 6 .9 7 6
+ 1 2 .3 6 9
+ 3 .0 1 4
+ 5 5 ,7
+ 1 3 0 ,8
+ 8 8 ,3
4 .1 4 4
9 .8 9 1
8 .7 5 1
4 ,6
+ 3 28
+ 3 ,9
3 .2 2 6
57 6
7 .1 5 1
2 .0 3 7
6 .4 4 7
1 .9 3 1
3 ,4
1 ,0
+ 3 62
+ 2 25
+ 5 ,9
+ 1 3 ,2
5 1 .4 7 6
4 5 .9 6 1
3 .9 4 0
6 2 .5 9 9
5 6 .5 8 8
5 .9 7 9
5 4 .3 5 9
4 9 .9 6 9
4 .3 7 8
2 8 ,7
2 6 ,4
2 ,3
-1 1 .9 9 5
-9 .9 4 8
-2 .0 4 3
- 1 8 ,1
- 1 6 ,6
- 3 1 ,8
9 .8 3 1
3 5 .4 2 2
4 7 .8 1 8
2 5 ,3
+ 1 6 .9 5 8
+ 5 5 ,0
1 0 0 .4 6 1
1 7 0 .1 6 8
1 8 9 .2 1 0
1 0 0 ,0
+ 2 3 .3 5 1
+ 1 4 ,1
H in w e is : I n d e n Z w is c h e n s u m m e n s in d w e it e r e a u s w e r t b a r e M a ß n a h m e n e n t h a l t e n , d i e a u f g r u n d g e r i n g e r T e il n e h m e r z a h l e n n i c h t g e s o n d e r t a u f g e f ü h r t
w e r d e n . E in m a l ig e L e i s t u n g e n z u r U n t e r s t ü t z u n g d e r B e r a t u n g u n d V e r m i t t lu n g w e r d e n n ic h t a u s g e w i e s e n .
1 )
F ü r P e r s o n a l - S e r v i c e - A g e n t u r e n ( P S A ) l ie g e n n o c h k e i n e S G B
2 )
S o n s tig e W e ite re L e is tu n g e n : H ie rb e i h a n d e lt e s s
Z u s c h ü s s e f ü r i n d iv i d u e l le Q u a l if i z i e r u n g s e l e m e n t e ,
a b s c h l ie ß e n d . D ie A R G E n h a b e n b e i d e r F ö r d e r u n g
E i n z e l f a ll s R e c h n u n g z u t r a g e n .
Q u e l le : S t a t is t ik d e r B A : A u s g e w ä h l t e a r b e i t s m a r k t p
I I - D a t e n n a c h A l t e r s g r u p p e n v o r , d a h e r w i r d n ic h t d a s v o ll s t ä n d i g e F ö r d e r v o l u m e n a b g e b i ld e t .
ic h z . B . u m Z u s c h ü s s e b e i E x is te n z g r ü n d u n g o d e r A r b e its a u f n a h m e , F ö rd e ru n g d e s F ü h re rs c h e in s ,
B e r e c h t ig u n g e n , Z u s c h ü s s e a n d e n A r b e it g e b e r f ü r B e t r e u u n g s a u f w a n d u . a . D ie s e A u f z ä h l u n g i s t n i c h t
m i t S o n s t i g e n W e it e r e n L e i s t u n g e n e in e n b r e i t e n E r m e s s e n s s p ie l r a u m , u m d e n B e s o n d e r h e i t e n d e s
o li t i s c h e In s t r u m e n t e n a c h d e m
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
R e c h t s k r e is . E ig e n e B e r e c h n u n g e n .
S tan d : 18.09.2007
37 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
In strum en ten m ixed vielseitig er als in Au fb au p hase d es S G B II
A r b e it s m a r k t p o lit is c h e In s t r u m e n t e im R e c h t s k r e is S G B II f ü r J u g e n d lic h e u n t e r
2 5 J a h r e n i m M ä r z 2 0 0 7 ( e n d g ü lt ig e W e r t e )
Chancen auf dem
1. A r b e it s m a r k t
v e rb e s s e rn
4 7 .8 0 0 ; 2 5 ,3 %
2 5 . 3 0 0 ; 13 , 4 %
5 2 .9 0 0 ; 2 8 ,0 %
B e ru f s b e ra t u n g u n d
F ö rd e ru n g d e r
B e ru f s a u s - b ild u n g
(o h n e B A B )
B e s c h ä f t ig u n g s b e g le it e n d e M a ß n a h m e n
(o h n e P S A )
B e s c h ä f t ig u n g
s c h a ffe n d e
Ma ßnahmen
5 4 .4 0 0 ; 2 8 ,7 %
8 .8 0 0 ; 4 ,6 %
Q u e l l e : S ta ti s ti k d e r B A . E i g e n e B e r e c h n u n g e n .
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
S o n s t ig e W e it e r e
L e i s t u n g e n ( § 16 ( 2 )
S G B II)
© B A - Z e n tr a l e S P II 3 3
S tan d : 18.09.2007
38 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
U n tersch ied lich e E in g lied erun gsq u o ten u nd -erfo lg e
E i n g li e d e r u n g s q u o t e n i m S G B II ( A u s t r i t t e J a n u a r 2 0 0 6 b i s D e z e m b e r 2 0 0 6 )
S G B I I - E i n g l ie d e r u n g s le i s t u n g
( k u m u l i e r t e A u s t r it t e
v o n J a n u a r 2 0 0 6 b is D e z e m b e r 2 0 0 6 )
1) 2) 3) 4)
C h a n c e n a u f d e m 1 . A rb e its m a r k t v e rb e s s e r n
B e a u f t r a g u n g D r i t t e r m i t d e r V e r m it t l u n g
B e a u ftr a g u n g v o n T rä g e r n m it
E in g lie d e r u n g s m a ß n a h m e n
B e r u flic h e W e ite rb ild u n g
T r a in i n g s m a ß n a h m e n E i g n u n g s f e s t s t e l l u n g /
T r a in i n g s m a ß n a h m e n
B e s c h ä f ti g u n g s b e g l e it e n d e M a ß n a h m e n ( o h n e
E in g lie d e r u n g s q u o te
in s g e s a m t
(in % )
2 5 ,8
1 6 ,9
2 1 ,7
1 4 ,7
3 2 ,6
2 7 ,3
4 2 ,4
4 5 ,7
2 3 ,3
2 1 ,2
3 1 ,2
2 9 ,5
4 5 ,4
3 1 ,6
2 5 ,2
3 4 ,3
2 9 ,7
3 7 ,7
2 5 ,0
3 3 ,9
3 2 ,3
4 2 ,3
7 0 ,3
6 4 ,5
6 9 ,4
3 6 ,3
7 1 ,1
6 0 ,7
7 4 ,7
6 3 ,8
6 9 ,4
6 0 ,9
7 3 ,8
6 6 ,2
3 6 ,6
4 7 ,6
E in s t e llu n g s z u s c h u s s b e i V e r t re t u n g ( J o b - R o ta t io n )
6 3 ,4
6 5 ,0
6 3 ,6
6 4 ,3
6 3 ,6
E in s tie g s g e ld
E i n s t i e g s g e l d b e i a b h ä n g i g e r s o z i a lv e r s i c h e r u n g s p flic h tig e r E rw e rb s tä tig k e it
2 1 ,7
2 5 ,7
3 2 ,9
3 8 ,0
3 8 ,9
5 0 ,1
5 3 ,9
5 0 ,2
5 5 ,1
4 2 ,7
E i n s t i e g s g e l d b e i s e lb s t s t ä n d i g e r E r w e r b s t ä t i g k e i t
B e s c h ä ftig u n g s c h a ffe n d e M a ß n a h m e n 4)
A rb e it s b e s c h a f fu n g s m a ß n a h m e n (A B M )
A rb e it s g e le g e n h e ite n ( A G H )
A G H E n tg e lt v a r ia n t e
A G H M e h ra u fw a n d s v a ria n t e
S o n s t ig e F ö r d e r u n g
S o n s tig e W e it e r e L e is t u n g e n § 1 6 ( 2 ) S G B II
3)
3 0 ,4
2 5 ,3
2 9 ,3
E i n s t i e g s g e ld f ü r S e l b s t ä n d ig e )
E in g lie d e r u n g s z u s c h ü s s e
E in s te llu n g s z u s c h u s s fü r N e u g r ü n d u n g e n
2)
E in g lie d e ru n g s E in g lie d e r u n g s F r a u e n a n te il a n
q u o te fü r
q u o t e fü r F r a u e n d e n A b s o lv e n t e n
J u g e n d lic h e
u n te r 2 5 J a h re n
u n te r 2 5 J a h r e n
u n te r 2 5 J a h re n
( in % )
(in % )
( in % )
6 7 ,1
*
1)
E in g l i e d e r u n g s q u o te fü r
F rau en
( in % )
*
1
2
1
3
1
2
2
7
3
6
0
6
3
3
,3
,1
,8
,5
,2
,7
,7
*
*
*
1 5 ,8
2 2 ,5
1 5 ,2
2 9 ,8
1 4 ,7
2 0 ,3
2 0 ,3
2 1 ,9
2 5 ,8
2 1 ,7
3 2 ,1
2 1 ,0
2 7 ,3
2 7 ,3
2 0 ,6
2 4 ,8
2 0 ,3
3 0 ,8
1 9 ,6
2 5 ,3
2 5 ,3
*
3
3
3
3
3
4
4
7 ,2
2 ,7
7 ,6
9 ,3
7 ,5
1 ,2
1 ,2
H ie r s in d n u r E r g e b n is s e a u f B a s is d e r F ö r d e r d a t e n a u s d e n B A - S y s t e m e n d a rg e s t e llt , o h n e F ö r d e r in f o rm a t io n e n z u g e la s s e n e r k o m m u n a le r T r ä g e r .
s o z i a l v e r s i c h e r u n g s p f l i c h t i g e B e s c h ä f t i g te / A u s t r i t t e i n s g e s a m t * 1 0 0 = E i n g l i e d e r u n g s q u o t e ( E Q )
D ie E r g e b n is s e s in d n o c h v o r lä u fig , d a in s b e s o n d e r e d ie f ü r d ie B e s c h ä f t ig u n g s r e c h e rc h e e r f o r d e r lic h e n J a h r e s m e ld u n g e n z u r S o z ia lv e r s ic h e r u n g
n o c h n ic h t
4)
S t r u k t u r a n p a s s u n g s m a ß n a h m e n t r a d it io n e ll u n d B e s c h ä f t ig u n g s c h a f f e n d e In f ra s t ru k t u r m a ß n a h m e n w e r d e n w e g e n G e r in g f ü g ig k e it n ic h t g e t r e n n t a u s g e w ie s e n .
* A u s w e is d e s E in s t ie g s g e ld e s f ü r S e lb s t ä n d ig e n ic h t s in n v o ll, d a E in s t ie g s g e ld b e i s e lb s t s tä n d ig e r E r w e r b s t ä t ig k e it n ic h t a u f E in g lie d e ru n g in
s o z i a l v e r s i c h e r u n g s p f l i c h ti g e B e s c h ä f t i g u n g z i e l t .
Q u e lle : S t a t is t ik d e r B A . S o n d e r a u s w e r t u n g m it D a t e n s t a n d J u li 2 0 0 7 .
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
S tan d : 18.09.2007
39 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
AG H fü r Ju gen dliche ko nzen triert sich auf vier E insatzfelder
K lassische E insatzfelder
W eitere E insatzfeld er
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
-
Infrastrukturverbesserung
-
E rziehung und B ildung
-
K inderbetreuung und Jugendhilfe
-
U m weltschutz und Landschaftspflege
-
haushaltsnahe D ienstleistungen (F acilityM anagem ent, C oncierge-S ervice)
-
gem einwohlorientierte A rbeiten
-
innovative N ischenprodukte (B rauchwassersystem e, S olartechnik)
-
wohnortnahe D ienstleistungen
S tan d : 18.09.2007
40 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
N eu fassu ng der Arb eitshilfe AG H präzisiert und adju stiert
-
P räzisierung des K erngeschäftes der A R G E (Z uweisung,
M aß nahm eanerkennung)
-
V erbesserung der M aßnahm ebeschreibung und Einsatzfelder
-
M ehr T ransparenz zur K alkulation der M aß nahm epauschale
-
U nterteilung der A rbeitshilfe in einen verbindlichen T eil und einen m it
em pfehlenden C harakter
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
S tan d : 18.09.2007
41 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
In teg rationsprozess w ird s ys te m atisiert u nd o rien tiert sich an
dom inierender B edarfslag e
In teg ratio n
E rstko ntakt
B etreu un g
mit V erring eru ng der
H ilfebedürftigkeit
B etreu u ng sstu fe
festlegen
IF
IG
IK
IN
In teg r ati o n sfe rn
S tab i li si e ru n g s
- b ed ar f
F ö rd erb e d a rf
In teg r ati o n snah
I
Inte grie rt
u nter
Bee ndigun g d er
Hilfeb ed ürf tigkeit
mit B eend ig u ng der
H ilfebedürftigkeit
P rofiling d urch führen
In tegration sstrategie
um setzen, na chh alten u nd
ggf. a npa sse n
In te g rie r t, ab e r we i te rh in h i lfe b e d ü rftig
A bb ildu ng d er In te gra t ions e nt w ic klu ng
B edarfsla ge e rm itteln u nd
gem einsam e(s) Ziel(e)
festleg en
Integration sstrategie in
E ingliederun gs verein baru ng
festschreib en
Inte grations strategie(n)
ausw ähle n u nd B a usteine
individu ell a npasse n
U1 U3 U5
A1
A3 A5
U2 U4 U6
A2
A4
X X X
M 1 M 4 M 7 M 10
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
K1
K3
K5
M 2 M 5 M 8 M 11
K2
K4
K6
M 3 M 6 M 9 M 12
S tan d : 18.09.2007
42 / 129
2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz
P rofiling: G rundlag e von Integrationsstrategie und B etreuungsstufe
G em einsam e G rundlage:
D etaillie rtes P rofilin g
Ermittelte Betreuungsstufe
IN, IK, IG oder IF
für die Schlüsselgruppen
Integration sstrategie
B etre uungsstufe
IF
Unter stützun g
und B er atun g
durc h IFK
A ktiv ität d e s
K und en
IG
IK
IN
sowie E rläuterung zur Einschätzung des
Han dlungsbedarf bzw. Hinweise zu
einzelnen Merkmalsbere ichen und
ergänzenden Merkmalen
Qualifikation
a. Schulische Qualifikation
b. Berufliche Qualifikation
c. Sonstige Qualifikation
K onta ktdic hte
M aßnah m e
Motivation u. Rahmenbedingungen
Do m inierend e
B ed arfs lag e
IF
IG
IK
IN
Integratio ns fern
S ta bilisierung s
-bed arf
F örd erb ed arf
Integrations nah
Inte griert
un te r
B ee ndig un g d er
H ilfe be dü rftig ke it
a. Motivation
b. Rahmenbedingungen
I
c. Sonstiges
Integrationsstrategie wird nach
der konkreten, individuellen
Bedarfslage des Kunden
ausgewählt und angepasst und
setzt hier für die weitere
Integrationsarbeit an
Betreuungsstufe ist als alleinige
G rundlage für die kundenindividuelle
Integrationsarbeit nicht ausreichend,
da sie die vielfältigen Bedarfslagen
nicht detailliert genug abbilden kann
a. Körperliche und psychische
Leistungsfähigkeit
b. In tellektuelle Leistungsfähigkeit
c. Arbeitsverhalten
d. Sozialverhalten
e. Sonstiges
Betreuungsstufe
(ermittelt aus den drei Schl üsselgruppen )
Inte griert, ab er w eiterhin hilfe bed ürftig
Ab bild un g der Integ rationsentw icklung
Leistungsfähigkeit
G e sa m tB etre uun gs stufe
Hinweise zur festgelegten Betreuungsstufe / Sonstige Hinweise:
Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12
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i3.n de33r
33333
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45 / 129
46 / 129
47 / 129
48 / 129
49 / 129
50 / 129
51 / 129
52 / 129
53 / 129
54 / 129
55 / 129
56 / 129
57 / 129
58 / 129
59 / 129
60 / 129
61 / 129
62 / 129
63 / 129
64 / 129
65 / 129
66 / 129
67 / 129
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69 / 129
70 / 129
71 / 129
72 / 129
73 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Horst Braun (CJD Alzey)
Evelyn Reuße-Weber (CJD Alzey )
Dr. Horst Bokma (Jobcenter AlzeyWorms )
74 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Das CJD
Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.
•
•
•
•
•
ist ein gemeinnützig anerkannter, eingetragener Verein
wird von einem hauptamtlichen Vorstand geleitet
hat bundesweit 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unterstützt jährlich 150.000 Menschen
hat bundesweit mehr als 150 Einrichtungen
Sitz der CJD Zentrale ist Ebersbach an der Fils
(Württemberg).
Das CJD ist Mitglied im Diakonischen Werk und im
CVJM Deutschlands.
.
75 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
• Angebote des CJD
•
•
•
•
•
•
•
•
Behindertenförderung
Berufliche Bildung und Rehabilitation
Fort- und Weiterbildung
Internationale Arbeit
Kinder- und Jugendhilfe
Migration/Integration
Schulische Bildung & Förderung
Seniorenarbeit
76 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Das CJD Maximiliansau
• 400 MitarbeiterInnen
• 12 Standorte
in Rheinland-Pfalz
und
Baden-Württemberg
• CJD Alzey
31 MitarbeiterInnen
.
77 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Angebote
CJD Maximiliansau/CJD Alzey
– Aus- und Weiterbildung
– Berufsvorbereitung
– Ausbildungsbegleitung
– Ausbildungsmanagement
– Berufliche Rehabilitation
– Personalservice
– Betriebliche Weiterbildung
– Jugend- und Familienhilfe
– Auslands- und Forschungsprojekte
– Beschäftigung und Qualifizierung
– Vermittlung
78 / 129
(Unterstrichen = Angebote des CJD Alzey)
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Maßnahme
ISAQ
• Integration von
• benachteiligten Jugendlichen und
Migranten durch
• Sprachtraining
• Arbeitstraining und
• Qualifizierung
79 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Kostenträger
Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung
§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II
Kofinanzierung beruflicher
Bildungsmaßnahmen aus
Mitteln es ESF, Ziel 3
80 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Zuweisung
durch das Jobcenter nach dem Prinzip der
Nachrangigkeit.
Jugendliche
die bereits andere Maßnahmen ohne Erfolg
durchlaufen haben
oder
für die eine andere Maßnahme zur Zeit keinen
Erfolg verspricht.
(Bsp.: BvB, FbW, BaE, TM,….)
Zuweisungsdauer: individuell, i.d.R. 6 Monate
81 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Ziele von I.S.A.Q.
• Persönliche und soziale Stabilisierung
• Förderung der
- Motivation und
Leistungsbereitschaft
- Förderung der sozialen und
beruflichen Kompetenz
- Sprachkompetenz
- Ausbildungsfähigkeit
- Arbeitsmarktreife
• Dauerhafte berufliche Integration
82 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Konzeptionelle Eckpunkte
• Individuelle pädagogische Betreuung und
Integrationsberatung
• Kombination von Arbeitstraining und Qualifizierung
• Sprachförderung
• Altersgemischte Arbeitsgruppen
• Vielfältige Arbeitsangebote und Projekte
• Förderung von Selbsthilfe und gegenseitiger
Unterstützung
• Zusätzliche Angebote (z.B. Führerscheinprojekt)
• Netzwerk von Hilfsangeboten
83 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Qualifizierung
in kleinen Lerngruppen,
8-12 Std. pro Woche
•
•
•
•
•
•
•
Bewerbungsmanagement
PC-Training
Kommunikationstraining
Schuldenprävention
Fachmodule
Lerntraining
Sprachunterricht
(Fremdsprache/Muttersprache)
• Gesundheitsförderung
• Fachvorträge/-seminare
84 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Schreinerei
Arbeit und Qualifizierung im handwerklichen Bereich
85 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
PC-Projekt
und Übungsbüro
Arbeit und Qualifizierung im EDV- und kaufmännischen
Bereich
⇒ Vertieftes EDV-Training
⇒ Kaufmännisches Training
⇒ Dienstleister intern/extern
- Erhebungen
- Recherche und Aushang
von Stellenangeboten
- Bewerberfotos
- Unterstützung im EDVUnterricht
86 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Kreativprojekt
⇒ Motivation
⇒ Konzentration und Ausdauer
⇒ Genauigkeit
⇒ Messen, Rechnen, Zeichnen
⇒ Handwerkliche
Grundfertigkeiten
⇒ Kreativität
⇒ Erfolgserlebnis
⇒ Stolz und Selbstbewusstsein
87 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Führerscheinprojekt
⇒ Günstige Eigenfinanzierung durch
Zusammenarbeit mit einer
Fahrschule und dem Jobcenter
⇒ Ansparen der Mehraufwandsentschädigung
⇒ Ratenzahlung/Prämie durch Jobcenter
möglich
⇒ Ergänzende Lernhilfen (Lerngruppe)
⇒ Steigerung der Mobilität
⇒ Verbesserung der Vermittlungschancen
88 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Altersgemischte Teams
in der praktischen Arbeit
⇒Jugendliche lernen von Erwachsenen
(positive und negative Vorbilder)
⇒Gruppendynamik ist eher
ausgeglichen, Gesamtgruppe ist
leistungsfähiger
⇒Erwachsene werden in ihrer
Vorbildfunktion gestärkt
⇒Jugendliche verhalten sich
„erwachsener“
89 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Probleme bei Umsetzung
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Unentschuldigte Fehlzeiten
Konsum von Suchtmitteln
Aggressives Verhalten
Unterrichtsverweigerung
Antriebsschwäche
Resignation
„Ausruhen innerhalb der AGH“
Selbstüberschätzung
Balance zwischen Unterstützung und Kontrolle
90 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Verbleib
ISAQ I
ISAQ
76
Jugendliche insgesamt
12
Verbleib in der Maß nahme
(01.01.06-31.12.06)
Beendigung regulär
31
Aufnahme von Arbeit/Ausbildung
8
10
Vermittlung in weiterf. Maß nahme
ISAQAustritt wg. unent. Fehlzeiten
10
Austritt wg. gesund. Gründen
4
Austritt wg.sonst. Gründen
1
0
2% 6%
16%
10
20
30
40
50
60
1 Austritt w g.sonst. Gründen
2 Austritt w g. gesund. Gründen
3 Austritt w g. unent. Fehlzeiten
47%
4 Vermittlung in w eiterf. Maßnahmen
16%
5 Aufnahme von Arbeit/Ausbildung
6 Beendigung regulär
13%
91 / 129
70
80
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Verbleib
ISAQ II
ISAQ II
65
Verbleib in der Maßnahme
(17.08.06-16.08.07)
10
16
Aufnahme von Arbeit/Ausbildung
9
4
Austritt wg. unent. Fehlzeiten
13
2
Austritt wg.sonst. Gründen
11
0
ISAQ II
10
20
30
40
50
1 Austritt w g.sonst. Gründen
2 Austritt w g. gesund. Gründen
20%
29%
3 Austritt w g. unent. Fehlzeiten
4%
4 Vermittlung in w eiterf .
Maßnahmen
24%
16%
7%
5 Auf nahme von
Arbeit/Ausbildung
6 Beendigung regulär
92 / 129
60
70
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Entwicklungsbedarf
• Ermöglichung von Praktika innerhalb
der AGH
• Im Einzelfall längere
Zuweisungsmöglichkeiten
• Dauerhafte Beschäftigungsangebote für
nicht vermittelbare Jugendliche
93 / 129
3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma
CJD Alzey
Anforderungen an die Organisation
des Projektes
– Breites Spektrum an
Beschäftigungsmöglichkeiten
– Sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten
– Hohe Flexibilität bei der Qualifizierungs- und
Arbeitsplanung
– Unterschiedliche Anforderungsstufen bei der
Arbeit und Qualifizierung
– Lernen und Arbeiten in kleinen Gruppen
– Austausch zwischen pädagogischer Fachkraft
und AnleiterIn/bzw. Kooperationspartner
– Enge Abstimmung mit
FallmanagerIn/VermittlerIn
94 / 129
G.I.B. - Gesellschaft fü
für innovative
Beschä
ä
ftigungsfö
ö
Besch ftigungsf rderung mbH
Das Landesprogramm
JobPLUS in NRW
Ein Modell zur Integration von Jugendlichen in
den 1. Arbeitsmarkt?
Albert Schepers
95 / 129
JobPLUS: Das Programm
JobPLUS knüpft an das Förderinstrument Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante an.
Zentrales Programmziel von JobPLUS ist die
Integration von ALG II Beziehenden in den ersten
Arbeitsmarkt durch die Verknüpfung von:
• passgenauer Qualifizierung
• betrieblichen Praktika in Unternehmen des
ersten Arbeitsmarkts (mindestens 3 Mon.) und
• intensivierter Vermittlungsarbeit eines Jobcoaches
96 / 129
JobPLUS: Maßnahmekonzeption
JobPLUS: Qualifizierung,
Coaching, betriebliche Praktika
Arbeitsgelegenheit
Finanzierung
Jobcoach: Coaching,
Praktikumsakquise
Betreuung
Trägerpauschale
Maßnahme
Arbeitsgelegenheit
Teilnehmer
Mehraufwand
Unterhalt
Qualifizierung und Praktika
im Wechsel
Qualifizierungsgeld: Mehraufwand/ Fahrtkosten etc.
ALG II
6 Monate
6 Monate
12 Monate
97 / 129
Begleitung w. d.
Beschäftigung
JobPLUS: Förderung des Landes NRW
•
•
•
•
•
•
•
Qualifizierungskosten (bis zu 480 Std. pro TN = 3 Monate)
Jobcoach (Schlüssel 1:30) während der Qualifizierung und der
betrieblichen Praktika
Weiterbegleitung für einen Zeitraum von max. 6 Mon. nach
einer Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt
Mehraufwand (Fahrtkostenerstattung etc.), Führerschein
(optional)
Förderung mit ESF – Mitteln im Rahmen des Ziel 3 Programms
Antragsteller: ARGEn/Optionskommunen oder von diesen
beauftragte Qualifizierungsträger
50 % Kofinanzierung
98 / 129
JobPLUS: der Arbeitsmarkt in NRW
Der Arbeitsmarkt in NRW im August 2007
• Insgesamt 840.374 Arbeitslose = 9,4 % aller zivilen
Erwerbspersonen
• 417.047 arbeitslose Frauen = 49,6 % aller
Arbeitslosen
• 91.876 arbeitslose Jüngere unter 25 Jahren = 10,9 %
aller Arbeitslosen / 9,3 % aller Jüngeren
• Teilnehmer in AGH: 44.045 (ohne zugelassene
kommunale Träger)
99 / 129
JobPLUS: Umsetzungsstand
• insgeamt 265 geförderte Projekte 8/2007
• Programmumsetzung vom 01.07.2005 bis
31.12.2007
• insgesamt wird ein Mittelbudget von 48,1 Mio. €
aus Landes-/ESF-Mitteln eingesetzt
• unterschiedliche Umsetzung in den Regionen
• unterschiedliche Laufzeiten der Projekte (zwischen
6 und 30 Monaten), 62 % zwischen 12 u. 24 Mon.
100 / 129
JobPLUS: Eintritte und Austritte
Eintritte: 14.801 Personen aus 259 Projekten
Davon weiblich: 4.935 / männlich: 9.866 Personen
Verbleibsdaten liegen vor zu 75 % der Teilnehmenden
(Stand 9/2007)
Vorzeitige Austritte: 5.076 TN, davon 45,5 % in Arbeit,
Selbstständigkeit oder Ausbildung
Reguläre Austritte: 5.981 TN, davon 24,6 % in Arbeit,
Selbstständigkeit oder Ausbildung
Insgesamt: von 11.057 dokumentierten Austritten 3.711 =
34 % in Arbeit, Selbstständigkeit oder Ausbildung
101 / 129
JobPLUS: Alter der Teilnehmer/innen
Anteil an den
TN der
Projekte
in %
Anteil an den
TN in AGH
in %
Anteil an den
Arbeitslosen
(SGB II) in NRW
in %
bis 25 Jahre
23,1
25,3
7,8
26 bis 49 Jahre
66,3
59,7
69,8
ab 50 Jahre
10,6
15,0
22,4
Alter
Quellen: Begleitbogenerhebung ABBA, Stand: 3/2007; Statistik der BA.
102 / 129
JobPLUS: Stärken
• Stärken:
™Betriebliche Orientierung
™Flexible Gestaltung der Betriebspraktika
™Individuelle Betreuung durch JobCoach, auch nach
der Vermittlung
™Qualifizierung kann auf betriebliche Bedarfe
abgestimmt werden
™Durch Trägerkooperation breite
Qualifizierungsangebote möglich
103 / 129
JobPLUS: Hemmnisse
• Hemmnisse:
™ Fehlende Motivation der Teilnehmer/innen (mehr Arbeit,
weniger Geld)
™ Potenzielle Teilnehmer hatten sich in AGH „eingerichtet“ bzw.
trauten sich JobPLUS nicht zu
™ Mangelnde Flexibilität der AGH-Träger, leistungsstarke
Teilnehmer/innen freizugeben (Lock-in Effekt)
™ Direkter Übergang ohne zeitliche Lücke
™ Ungenügende Steuerung durch die SGBII – Träger
¾ Ergebnis: vielfach ungenügende Anzahl geeigneter
Teilnehmer/innen
104 / 129
JobPLUS: Förderliche Faktoren Tn-Gewinnung
Ausführliche und intensive
Beratung der
Teilnehmer/-innen
90,7%
Enge Kooperation mit dem
Fallmanagement der
ARGE /Optionskommune
75,3%
Direkte Ansprache der AGH
Teilnehmer/innen in
eigenen Projekten
Gute Kooperation zwischen
JobPLUS-Trägern
und Trägern der AGH
72,2%
69,1%
Die Perspektive von JobPLUS
konnte erfolgreich
vermittelt werden
Motivation und hohes
Interesse der Zielgruppen
66,0%
52,6%
JobPLUS wurde mit der AGH
schon eingeplant
34,0%
Unterstützung durch weitere
relevante Multiplikatoren/-innen
5,2%
Sonstige
5,2%
105 / 129
JobPLUS: Qualifizierungsschwerpunkte
20,2 %
EDV-Anwendungen, Büro, Verwaltung
13,2 %
Metalltechnik, Installation
9,2 %
Lager/Logistik
8,3 %
Pflege/Gesundheit/Erziehung
Garten- und Landschaftsbau
8,0 %
Hauswirtschaft/Hausmeistertätigkeit
7,6 %
7,2 %
Sonstiges
6,3 %
Handel/Verkauf
Holztechnik
5,7 %
Bau/Trockenbau
4,0 %
HoGa
3,9 %
3,7 %
Farbe/Gestaltung
Elektrotechnik
Körperpflege/Frisör
106 / 129
2,2 %
0,6 %
JobPLUS: Tätigkeit der Job Coaches
Sonstiges
0,9 % 6,2 %
9,8 %
Nachbetreuung nach Vermittlung
32,1 %
11,8 %
Kommunikation/Koordination mit
ARGE/Optionsk. und anderen
Partnern
Koordination der Qualifizierung
Verwaltungsaufgaben
13,4 %
25,7 %
107 / 129
Akquise der Praktikumsstellen,
Beratung der Unternehmen
Begleitung/Beratung und
Vermittlung der Teilnehmer/innen
JobPLUS: Praktikumsbetriebe nach Branchen
23,8%
Ha ndw e rk
20,1%
Ha nde l
Sozia le , pfle ge rische und
ha usha ltsna he Die nstle istunge n
18,9%
15,1%
Industrie
Unte rne hm e nsna he
Die nstle istunge n
6,9%
6,5%
Ba uge w e rbe
5,2%
Ga stge w e rbe
Sonstige
108 / 129
3,4%
JobPLUS: Optimierungsmöglichkeiten
• Stärkere Steuerung durch SGB II – Träger
• Passgenaue Teilnehmer/innenzuweisung, durch
Vorab-Profiling unterstützt
• Ggf. Einrichtung vorgeschalteter Gruppen-AGH für
potenzielle Teilnehmer/innen (nahtloser Übergang)
• Auf der Trägerebene verbesserte Ausrichtung der
Qualifizierungsangebote an betriebliche Bedarfe
• Anpassung des JobPLUS-Qualifizierungsgeldes an die
örtliche Mehraufwandsentschädigung
• Einführung von Qualifizierungsbudgets
109 / 129
Fortführungsperspektiven
• JobPLUS als Teil des Integrationsangebotes – Nutzen:
¾ Passgenaue Qualifizierung und individuelle Begleitung
¾ Größere Nähe zum 1. Arbeitsmarkt als AGH-Mehraufwand
¾ Deutlich bessere Übergänge in betriebliche Beschäftigung
• Bei arbeitsmarktfernen Jugendlichen ggf. als Element
von Förderketten
• Finanzierungsmöglichkeiten
¾ AGH (Mehraufwandvariante) in Verbindung mit Qualifizierung
¾ Betriebspraktika z. B. über SWL
• Problem Vergabeverfahren: wie ist eine Einbindung
von Trägern und Optimierung der Ergebnisse durch
regionale Netzwerke möglich?
110 / 129
4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin
Andreas
Zieske,
Bundesarbeitsgemeinschaft
örtlich
regionaler
Träger
der
Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), Berlin
Schlaglichter der Fachtagung „Welche Arbeit nutzt der Jugend?“
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegen und Kolleginnen!
Nach einem langen und sehr informativen Tag fällt mir nun die nicht leichte Aufgabe zu, die
Ergebnisse dieser Fachtagung zusammen zu fassen. Wir haben fünf Vorträge gehört und dabei
drei Projekte kennen gelernt, die in ihren spezifischen Konzepten die ganze Vielfalt der
Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten wiedergeben. Ich will aus der Rolle des interessierten
Teilnehmers versuchen, noch einmal einige Aspekte dieser Tagung, die mir wichtig und
interessant erscheinen, schlaglichtartig hervorzuheben.
Zunächst hat uns heute Morgen Herr Weiland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
in einem erfrischenden Vortrag aktuelle Initiativen und zukunftsweisende Entwicklungen aus
seinem Hause vorgestellt. Hervorheben möchte ich noch einmal folgende Aspekte:
Als „Erfolgsrezept“ beruflicher Integrationsförderung und arbeitsmarktpolitischer Programme
benannte Herr Weiland vier Eckpfeiler, an denen sich das BMAS auch in Zukunft messen
lassen will und welche sich auch in zukünftigen Initiativen wieder finden lassen müssen:
•
Aktivierung;
•
Individualisierung;
•
Regionale Freiräume;
•
Lokale Netzwerke;
Ich denke, aus Sicht der Träger der Jugendberufshilfe kann man diese Grundsätze nur positiv
bewerten – wobei allerdings zu bemerken bleibt, dass es einem in der Umsetzung von
Individualisierung und Nutzung regionaler Spielräume oft nicht leicht gemacht wird. Ich denke
dabei
insbesondere
an
die
Tendenzen
der
Bundesagentur
für
Arbeit,
über
Ausschreibungspraxis und Einflussnahme auf die örtlichen Akteure vieles dann doch
zentralistisch zu regeln und regionale Lösungen wenig zu fördern.
111 / 129
4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin
Interessant war in diesem Zusammenhang auch die Zukunftsvision einer budget- und out come
orientierten Arbeitsmarktpolitik, die dann ohne detaillierte Regelungen in der Umsetzung
auskommen soll. Vor einer konsequenten ziel- und ergebnisorientierten Förderung bei
gleichzeitiger Flexibilität der eigentlichen Umsetzung müssen sich die Träger der beruflichen
Integrationsförderung nicht fürchten, sind sie es doch jetzt schon gewohnt, ihre Leistungen an
Effizienz- und Erfolgskriterien zu messen.
Als zweiten wichtigen Aspekt kündigte Herr Weiland eine konkrete Initiative zur Umsetzung des
Beschäftigungszuschusses nach § 16a ab dem 1.10.2007 an. Ab dann wird es möglich sein,
Arbeitgebern einen Minderleistungszuschuss bis zu 75% der Lohnkosten zu gewähren, wenn
sie entsprechende Personen beschäftigen.
Dies ist ein deutlicher Schritt in Richtung Sozialer Arbeitsmarkt, der auch in Zukunft im Rahmen
des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zu begleiten ist.
Im zweiten Vortrag des Vormittags hat uns Herr Opitz von der Bundesagentur für Arbeit vor
allem mit den vorliegenden Zahlen der Förderstatistik deutlich gemacht, welche Bedeutung
Arbeitsgelegenheiten
und
andere
Formen
der
öffentlich
geförderten
Beschäftigung
arbeitsmarktpolitisch haben – und auch in Zukunft haben werden.
Interessant aus meiner Sicht waren vor allem Aussagen von Herrn Opitz, nach denen die
Bundesagentur bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten für mehr „Klasse“ statt „Masse“
plädiert und insbesondere verstärkt ihr Augenmerk auf die geforderten Qualifizierungsanteile
gerade für Jugendliche unter 25 Jahren legen will. Dies ist nur zu begrüßen.
Darüber hinaus stellte er fest, dass Arbeitsgelegenheiten als isolierte Einzelmaßnahmen oft
wenig sinnvoll sind. Vielmehr müssen sie in eine Gesamtstrategie der Förderung eingebunden
sein. Zu begrüßen seien insofern auch Projekte, in denen Kombinationen mit anderen
Förderinstrumenten ausprobiert werden. Dies kann parallel oder nachgeschaltet erfolgen.
Positiv zu bewerten ist die mit den Verbänden gemeinsam erarbeitete Arbeitshilfe
„Arbeitsgelegenheiten“ in der sich viele Anregungen aus der Praxis der Umsetzer wieder finden.
Ich denke dabei vor allem an die eindeutigen Aussagen zur Nachrangigkeit, an die
Verbindlichkeit einer gemeinsam zu erarbeitenden Eingliederungsvereinbarung sowie an die
Aussagen zur qualitativen Ausgestaltung und zur Eröffnung einer Wahlmöglichkeit für die
Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Zu fragen und zu beobachten bleibt allerdings, inwieweit sich
diese „Empfehlungen“ dann auch in der Realität vor Ort widerspiegeln werden.
112 / 129
4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin
Nur kurz angerissen wurden in der Nachfragerunde Überlegungen zur Entwicklung einer
ganzheitlichen Förderung, wie sie in der BA zurzeit diskutiert oder vorbereitet werden sowie das
weitere Vorgehen, bezogen auf die Entwicklung der Betreuungsstufen im Rahmen der
Integrationsförderung. Auch dies wird uns noch in Zukunft zu beschäftigen.
Nach der Mittagspause stellten sich dann drei Praxisprojekte vor, die aus jeweils
unterschiedlichen Richtungen neue Blickwinkel auf die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten
ermöglichten.
Allgemein lässt sich feststellen, dass nach der unbefriedigenden Anfangssituation im Jahr 2005,
als es so schien, als ob Arbeitsgelegenheiten das schnelle Massenprodukt der Arbeitsförderung
werden würden, sich nun doch eine qualitative Entwicklung abzeichnet.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen der Träger der Jugendberufshilfe,
ihrem flexiblen Umgang mit neuen Förderinstrumenten und ihrem sozialpädagogischen
Selbstverständnis sind neue Modelle entstanden, die dazu geeignet sind Arbeitsgelegenheiten
qualitative und professionell als niedrig schwellige Angebote in einer ganzen Reihe von
Instrumenten der beruflichen Integrationsförderung zu nutzen. Erste Eckpunkte und Standards
für eine fachlich professionelle Umsetzung lassen sich inzwischen benennen.
Mit „Jobkontor“ aus Hamburg hat sich uns ein Projekt vorgestellt, dass ursprünglich aus der
Jugendhilfe stammt und deshalb eine klare sozialpädagogische Schwerpunktsetzung hat. Herr
Humpert hat uns sehr anschaulich geschildert, aufgrund welcher Überlegungen das Instrument
„Arbeitsgelegenheit“ für die Jugendhilfe und Sozialpädagogik interessant wird. Insbesondere
interessant sind die neuen Möglichkeiten, die sich anscheinend auch über das Konzept des
Förderns und Forderns und der „Ernstsituation Arbeit“ für die sozialpädagogische Arbeit
ergeben. Allerdings wurde auch das Risiko deutlich, dass sich mit zunehmender Förderung aus
dem SGB II Bereich die Jugendhilfe mit ihrer Verantwortung für den § 13 SGB VIII zurückzieht.
Eine Entwicklung, die eher bedenklich stimmt.
113 / 129
4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin
Einige Aspekte wurden mir bei diesem Projekt noch einmal besonders deutlich:
•
die wichtige Rolle von Praktika im Verlauf der AGH – etwas, das anscheinend regional
nur sehr bedingt möglich ist;
•
die Betonung der Produktorientierung als Motivation für die Jugendlichen bzw. jungen
Erwachsenen;
•
die hohe Bedeutung eines nachzuholenden Schulabschlusses;
•
die zentrale Rolle eines regionalen Netzwerkes und einer guten Kooperation im Stadtteil
sowie
•
die Betonung der Beziehungsarbeit als grundlegende sozialpädagogische Methode.
Ich denke, an diesem Beispiel wurde sehr deutlich, dass sich solche Projekte eben nicht
ausschließlich an der jeweiligen Integrationsquote messen lassen können. Vielmehr zählen
gerade bei den mehrfach benachteiligten Jugendlichen andere Entwicklungsschritte als Erfolg.
Mit dem Projekt ISAQ vom CJD aus Alzey haben wir ein bodenständiges Projekt der
Jugendberufshilfe kennen gelernt, welches zeigt, was ein breit aufgestellter Träger in guter
Kooperation mit der zuständigen ARGE über AGH erreichen kann. In diesem Projekt dienen
Arbeitsgelegenheiten als niedrig schwelliger Einstieg in eine Förderstrategie mit dem Ziel einer
dauerhaften
beruflichen
Integration.
Beeindruckend
dabei
waren
die
Qualifizierungsmöglichkeiten, die ein erfahrener und regional verwurzelter Träger bieten kann
und welche Differenzierungen innerhalb der Umsetzung möglich sind. Ebenso spannend wie
anregend war für mich die Beschreibung der Mischung von Jung und Alt im Praxiseinsatz und
die positiven Wirkungen für die Jugendlichen.
Mit dem Programm „JobPLUS“ aus Nordrhein-Westfalen hat sich uns dann ein Ansatz
vorgestellt, der Arbeitsgelegenheiten zielorientiert ergänzt und an ihnen anknüpft. JobPLUS ist
dabei ein gutes Beispiel dafür, wie ein Bundesland mit zusätzlichen Mitteln eine sinnvolle
Brücke zwischen Arbeitsgelegenheiten und beruflicher Integration schaffen kann. Leider läuft
das Programm zum Ende
von 2007 aus – zu wünschen bleibt, dass einzelne
Programmbestandteile ihren Eingang in Bundesprogramme bzw. die Regelförderung erhalten.
114 / 129
4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin
Insbesondere die Idee des „Job-Coach“ als Vermittler hin zur Arbeitswelt scheint Erfolg
versprechend. Aber auch die Ergänzung der Arbeitsgelegenheiten durch betriebsnahe Praktika
ist ein Ansatz der sich auch auf Bundesebene verwirklichen lassen müsste.
Deutlich geworden ist: Dreh- und Angelpunkt einer Arbeitsgelegenheit ist ihre Einbindung in
eine individuell ausgerichtete Gesamtstrategie beruflicher Integrationsförderung. Von Anfang an
sind Arbeitsgelegenheiten als Einstieg in bzw. Brücke zu einer weiteren Entwicklung und
Qualifizierung anzulegen. Ergänzende oder weiterführende Maßnahmen können / müssen
darauf aufbauen und individuell und passgenau auf die jeweilige Situation des Jugendlichen
oder jungen Erwachsenen angepasst werden.
Soweit meine kurze Rekapitulation des Tages – sicherlich nehmen Sie wesentlich mehr an
Informationen und Anregungen mit nach Hause.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT),
der Internationale Bund und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband teilen sich im
Kooperationsverbund
Jugendsozialarbeit
die
Verantwortung
für
die
Kernthemen
der
Jugendberufshilfe und der beruflichen Integrationsförderung. Die BAG ÖRT wird sich in Zukunft
vor allem mit den Entwicklungen im Bereich des SGB II auseinandersetzen.
Die weitere Entwicklung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten wird dabei einer der
Schwerpunkte sein. Zum Abschluss möchte ich mich noch einmal herzlich bei Frau Hofmann
und beim Paritätischen Wohlfahrtsverband für diese gelungene Veranstaltung bedanken und
denke, dass wir die Anregungen und Themen dieser Tagung in die weiteren Aktivitäten des
Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit einfließen lassen werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
115 / 129
Eine Veranstaltung des
Kooperationsverbundes
Jugendsozialarbeit
Bundesweite Arbeitstagung
für Fach- und Leitungskräfte der Jugendsozialarbeit und Beschäftigungsförderung,
Fach- und Leitungskräfte aus den ARGEn, optierenden Kommunen
und Jugendämtern
„ Welche Arbeit nutzt der Jugend?
– Sachstand und Entwicklungsbedarf der
öffentlich geförderten Beschäftigung für
Jugendliche“
Termin:
Tagungsort:
Dienstag, 18. September 2007
Beginn 10.30 und Ende 17:00 Uhr
Hoffmanns Höfe
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069/6706-100
Jugendliche, die von den Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen betreut
werden, gelangen häufig in Angebote der öffentlich geförderten Beschäftigung - allen
voran in die so genannten Zusatzjobs. Seitdem das neue SGB II in Kraft getreten ist, sind
unter dem Begriff der „öffentlich geförderten Beschäftigung“ vielfältige und unterschiedliche Förderinstrumente entstanden. Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit
aktuellen Initiativen zur „Jobperspektive“ und zum „KommunalKombi“ zusätzliche
Instrumente für arbeitslose Jugendliche bzw. junge Erwachsene entwickelt.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit nimmt die vielfältigen Erfahrungen, die
Träger, Arbeitsgemeinschaften und optierende Kommunen mittlerweile in der Umsetzung
gesammelt haben zum Anlass, um den Sachstand und den Entwicklungsbedarf der
öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche zu diskutieren. Anhand von
ausgewählten Praxisbeispielen soll reflektiert werden, was Arbeitsgelegenheiten
kennzeichnet, die niedrig schwellige Zugänge für besonders benachteiligte Jugendliche schaffen
und gute Förderarbeit leisten. Wie Arbeitsgelegenheiten ausgestaltet werden müssen, damit
Jugendliche besonders effektiv in Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden können, soll ein weiterer
zentraler Diskussionspunkt sein.
Die Tagung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus den Einrichtungen der Jugendsozialarbeit,
aus den Arbeitsgemeinschaften, optierenden Kommunen und Jugendämtern.
Die Tagung wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
116 / 129
Dienstag, der 18. September 2007
10.00 Uhr – 10:30 Uhr
Begrüßungskaffee und Anmeldung
Am Vormittag Referate für den Überblick und Ausblick
10:30 Uhr – 10:45 Uhr
Begrüßung, Eröffnung
Thomas Niermann, Abteilungsleiter im Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband
10:45 Uhr – 11.45 Uhr
Aktuelle Initiativen auf der Bundesebene zur Weiterentwicklung der öffentlich
geförderten Beschäftigung für Jugendliche
Martin Weiland, Referatsleiter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn
• Überblick aktuelle Initiativen („Jobperspektive“, „KommunalKombi“, SGB III-Novelle)
• Neue Förderinstrumente für Jugendliche (insb. Eingliederungszuschüsse,
Beschäftigungszuschuss) und Abgrenzung zu den Instrumenten der öffentlich geförderten
Beschäftigung
• Anforderungen an die weitere Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung für
Jugendliche
11:45 Uhr – 12.45 Uhr
Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche – Sachstand und Ausblick
Jürgen Opitz, Teamleiter Eingliederungsleistungen SGB II, Bundesagentur für Arbeit,
Nürnberg
• Überblick zur Umsetzung von Zusatzjobs für Jugendliche im Rechtskreis SGB II
• Ansatzpunkte für die weitere Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung für
Jugendliche
(Konzept der Integrationsstrategien und Betreuungsstufen, Anforderungen an öffentlich
geförderte Beschäftigung und Empfehlungen aus der „Arbeitshilfe“ - Maßnahmen und
Träger; „Jobperspektive“ und Umsetzung für junge Erwachsene)
12:45 Uhr – 13:30 Uhr Mittagspause
Am Nachmittag Praxisberichte und Diskussion für die Weiterentwicklung in der Praxis
13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Projekt JobKontor: Rüdiger Kuehn, Geschäftsführer und Thomas Humbert, Projektleiter,
SME-Jugendhilfezentrum Hamburg
• Arbeitsgelegenheiten für benachteiligte Jugendliche
• Anforderungen an niedrig schwellige Integrationsarbeit
• Erreichbare Integrationsschritte
• Kooperationsanforderungen in der Jugendhilfe
117 / 129
14.30 Uhr bis 15:30 Uhr
Projekt ISAQ: Horst Braun, Leiter, und Evelyn Reußer, Pädagogin, CJD Alzey, Dr. HorstRüdiger Bokma, Teamleiter ARGE Alzey-Worms
•
•
•
Verknüpfung von Arbeit, Qualifizierung und Sprachförderung in Arbeitsgelegenheiten
Anforderungen an die Betreuung und Motivationsförderung in der Arbeit für benachteiligte
Jugendliche
Anforderungen an die Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung in
Arbeitsgelegenheiten für benachteiligte Jugendliche
15:30 Uhr bis 15:45 Uhr Kaffeepause
15:45 Uhr bis 16:45 Uhr
Landesprogramm "JobPLUS" zur Integration von ALG II Beziehern und Bezieherinnen in
den 1. Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen: Albert Schepers, Berater, Gesellschaft für
innovative Beschäftigung GmbH
• Überblick zum Landesprogramm
• Anforderungen an die Umsetzung für Jugendliche
• Erfahrungen und Hinweise zum Transfer
16:45-17:00 Zusammenfassung, Ausblick
17:00 Tagungsende
Information: Der Paritätische Wohlfahrtsverband veranstaltet die Tagung für den am 1.7.07
neu gegründeten Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Im neuen Kooperationsverbund
arbeiten sieben bundesweite Organisationen zusammen: die Arbeiterwohlfahrt, die beiden
Bundesarbeitsgemeinschaften der Evangelischen Jugendsozialarbeit und der katholischen
Jugendsozialarbeit, die Bundesarbeitsgemeinschaft der örtlich regionalen Träger der
Jugendsozialarbeit, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der
Internationale Bund.
Anmeldung: mit beiliegendem Anmeldungsformular an den Paritätischen, Gesamtverband,
Frau Kopp-Fuhrich, Tel. 030/24636-323, E-Mail: [email protected];
Fax: 030/24636-140
Tagungsmoderation: Tina Hofmann, Reiner Mathes, Bundeskoordinatoren
Jugendsozialarbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband
Tagungsorganisation: Tina Hofmann, Rückfragen unter Tel. 030/-24636-325,
E-Mail: [email protected],
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Zulassung zu den Teilnahmeplätzen erfolgt in der
Reihenfolge der Anmeldungen.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit beiliegendem Anmeldeformular.
Nach Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigung und eine Wegbeschreibung zur
Tagungsstätte.
Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Kosten für Tagungsgetränke und Mittagessen
werden vom Veranstalter übernommen.
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1
2
3
4
5
6
7
8
Organisation
Anrede_ Titel
Evangelischer
Verein für Jugendsozialarbeit in
Frankfurt am Main
e.V.
Herrn
ARGE Saarlouis
Wurzelwerk
gGmbH
JobCenter SGB II
Dessau-Roßlau
Herrn
Frau
Herrn
ARGE Paderborn Herrn
INVIA
Katholischer
Verband f.
Mädchen- und
Frauensozialarbeit
Deutschland e. V. Frau
INVIA Katholische
Mädchensozialarbeit Diözesanverband Freiburg
e.V.
Frau
Arbeit und Bildung
gGmbH Torgau
Herrn
Vorname
Bernd
Rudolf
Dagmar
Patrick
HermannJosef
Elise
Barbara
Hans-Jürgen
Name
Straße
Ackermann
Stalburger
Straße 38
Alger
AllendorfFärber
Balschun
Bentler
Bohlen
Denz
Deutrich
119 / 129
Bahnhofsallee 4
Maybachstr. 4
Seminarplatz 1
Rathenaustr.
28-30
Karlstr. 40
Herrenstraße
50-52
Am Stadtpark 2
Tel.Nr.
Fax:-Nr.
Email
Dienstbezeichnung
60318 Frankfurt
Tel: 069-95914932Fax:069552676E-Mail:
[email protected]
Geschäftsführer
66740 Saarlouis
Tel:06831-4889-241
Fax:06831-4889-282
E-Mail: [email protected]
Teamleiter U25
63322 Rödermark
Tel: 06074-2110894
Fax:06074-2110899
E-Mail: [email protected]
Projektleiterin
06846 Dessau
Tel: 0340-5021184
Fax:0340-5022501289
E-Mail: [email protected]
Arbeitsvermittler
26
33102 Paderborn
Tel: 05251-5409-200
Fax:05251-5409-109
E-Mail: [email protected]
stellv. Geschäftsführer
57
79104 Freiburg
Tel: 0761-200639
Fax:0761-200638
E-Mail: [email protected]
Referentin
46
79098 Freiburg
Tel: 0761-21113-43
Fax:0761-287865
E-Mail: [email protected]
Diözesangeschäftsführerin
04860 Torgau
Tel: 03421-731430
Fax:03421-7314320
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer
PLZ
Ort
Alter
54
54
Organisation
9
10
11
12
13
ARGE
Hohenlohekreis
AWO Bundesverband
Gesellschaft zur
Förderung der
Arbeitsaufnahme
ARGE Rhein-Sieg
JobCenter Region
Hannover
14
AWO-Werkstatt
Heidenheim
15
Kreisagentur
Merzig (ARGE
Merzig-Wadern)
16
17
Arbeit Hellweg
Aktiv
Internationaler
Bund
Anrede_ Titel
Frau
Herrn
Vorname
Hedi
Dieter
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Frau
Peter
Ingrid
Bernd
Markus
Michael
Ulrike
Name
Straße
Doerr
Würzburger
Straße 30
PLZ
Ort
Tel.Nr.
Fax:-Nr.
Email
Dienstbezeichnung
Alter
74653 Künzelsau
Tel: 07940-9151175
Fax:0180 100 300 750 582
E-Mail: [email protected] Geschäftsführerin
51
Eckert
Oppelner Str.
130
53119 Bonn
Tel: 0228-6685-265
Fax:0228-6685-32265
E-Mail: [email protected]
53
Engel
Schönfalweg
5-7
53347 Alfter
Florin
Gehrmann
Görlach
Grein
Hammerschmidt
Hestermann
120 / 129
Markt 3
Marktstr. 5
Talstraße 90
Torstraße 28
In den Kämpen
6
Valentin-SengerStraße 5
Referent für
Jugendsozialarbeit
39
Sankt
53757 Augustin
Tel: 02241-3978-406
Fax:-499
E-Mail: [email protected]
Koordinator Fachstelle
U25
44
30159 Hannover
Tel: 0511-26277-358
Fax:0511-26277-222
E-Mail: [email protected]
Referentin für
Eingliederungsleistungen
49
89518 Heidenheim
Tel: 07321 983615
Fax:07321 983625
E-Mail: [email protected]
Personal und Sachdienst /
Projektentwicklung
47
66663 Merzig
Tel: 06861-7701-227
Fax:
E-Mail:
Teamleiter U25
42
59581 Warstein
Tel: 02902-9770-200
Fax:-666
E-Mail:
[email protected]
Standortleiter Arbeit
Hellweg Aktiv
49
60389 Frankfurt
Tel: 069-73997214Fax:06973997215E-Mail:
ulrike.hestermann@international
er-bund.de
Referentin
40
Organisation
18
Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung f.
Arbeitssuchende
19
INVIA Katholische
Mädchensozialarbeit Bezirk
Paderborn e.V.
20
Diakonisches
Werk
Württemberg
21
ARGE
Grundsicherung
Unstrut-HainichKreis
22
Sozialagentur im
Landkreis
Northeim
23
JobCenter ARGE
Ohrekreis
Anrede_ Titel
Frau
Frau
Herrn
Frau
Frau
Herrn
Vorname
Elisabeth
Marianne
Olaf
Annegret
Anke
Ralf
Name
Straße
Katzmann
Nordhäuser
Str. 1
Kaufmann
Bahnhofstraße
19
Kierstein
Heilbronner Str.
180
Knittel
Brunnenstraße
94
Koch
Kosack
Tel.Nr.
Fax:-Nr.
Email
Dienstbezeichnung
Sonders99706 hausen
Tel: 03632-616181
Fax:03632-616214117
E-Mail:
Geschäftsführerin
51
33102 Paderborn
Tel: 05251-1228-15
Fax:05251-1228-80
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführerin
44
70191 Stuttgart
Tel: 0711-1656-125
Fax:-329
E-Mail: [email protected]
Referent für
Jugendberufshilfe und
Projektentwicklung
99974 Mühlhausen
Tel: 03601-8861133
Fax: 03601-8861111
E-Mail:
Fallmanagerin
55
Bad
Gandersheim
Tel: 053829176-158
Fax: 053829176-120
E-Mail: [email protected]
Arbeitsvermittlerin
34
Haldens39340 eben
Tel: 03904-633-100
Fax:03904-633-170
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer
49
Tel: 0231-842-1256
Fax:0231-842-2885
E-Mail: [email protected]
Bereichsleiterin U25
50
Geschäftsführer
38
53879 Euskirchen
Tel: 02251-15540
Fax:02251-15566
E-Mail: [email protected]
Fachaufsicht
Eingliederung
50
12681 Berlin
Tel: 030-8560686-200
Fax:-222
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführerin/Projektl
eiterin
44
PLZ
Alte Gasse 26
Gerikestraße 3
Ort
24
JobCenter ARGE
Dortmund
Frau
Regine
Kreickmann
Steinstraße 39
44147 Dortmund
25
Deutscher
Caritasverband
Herrn
Michael
Kroll
Lessingstr. 1
80336
26
27
ARGE EU-Aktiv
Kreis Euskirchen
Manege gGmbH
Herrn
Schwest
er
Wolfgang
Margareta
Kühl
Kühn
121 / 129
Jülicher Ring 32
Wolfener Str. 2a
Alter
Organisation
28
Anrede_ Titel
Caritasverband für
die Erzdiözese
Bamberg e.V.
Frau
29
JobCenter
Heidelberg
30
Diakonisches
Werk in Hessen
und Nassau
Herrn
Frau
Vorname
Ursula
Harald
Renate
Name
Kundmüller
Kunkel
Lang
Straße
Obere Königstr.
4b
Speyerstr. 6
Ederstraße 12
Tel.Nr.
Fax:-Nr.
Email
Dienstbezeichnung
Alter
96052 Bamberg
Tel: 0951-8604-410
Fax: 0951-8604-33410
E-Mail:
[email protected]
Jugendhilfereferentin
41
69151 Heidelberg
Tel: 06221-9159301
Fax:-100
E-Mail: [email protected]
Fallmanager
52
60486 Frankfurt
Tel: 069-7947-263
Fax: -333
E-Mail: [email protected]
Referentin Kinder- und
Jugendhilfe
52
30159 Hannover
Tel: 0511-919-2599
Fax:
E-Mail: [email protected]
Bereichsleiter U25
34
45
PLZ
Ort
31
JobCenter Region
Hannover
32
Arbeitsgemeinsch
aft Integration
Traunstein
Frau
Christa
Langwieder
Chiemseestr. 35
83278 Traunstein
Tel: 0861-703-602
Fax:0861-703-670
E-Mail: [email protected]
Arbeitsvermittlerin
33
BAG ÖRT
Frau
Doris
Leymann
Marienburger
Straße 1
10405 Berlin
Tel: 030-40505769-11Fax:EMail: [email protected]
Markt 3
Sankt
53757 Augustin
Tel: 02241-3978-401
Fax:-499
E-Mail: [email protected] stellv. Geschäftsführerin
38
39112 Magdeburg
Tel: 0391-6293-505
Fax:-444
E-Mail:
[email protected]
Bundeskoordinatorin
Jugendsozialarbeit
41
01067 Dresden
Tel: 0351-494-490
Fax:0351-494-4913
E-Mail: [email protected]
Vertreterin des Verbandes
deutscher Privatschulen
(VDP)
38
34
ARGE Rhein-Sieg
35
Der Paritätische
Landesverband
Sachsen Anhalt
e.V.
36
Institut für Bildung
und Beratung
GmbH
Herrn
Frau
Frau
Frau
Dietmar
Rita
Antje
Dagmar
Langer
Lorenz
Ludwig
Mager
122 / 129
Escherstr. 17
Halberstädter
Str. 168-172
Könneritzstr. 33
Referentin
Organisation
37
Gewerkstatt
gGmbH
38
Arbeiterwohlfahrt
Bundesverband
e. V.
39
ARGE
Hohenlohekreis
40
Katholische
Jugendfürsorge
der Diözese
Augsburg e.V.
41
42
43
BBS START
GmbH
Internationaler
Bund
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
44
ARGE Saarpfalz
45
Eigenbetrieb
jenarbeit
Anrede_ Titel
Frau
Gabriele
Frau
Ragna
Frau
Petra
Frau
Herrn
Herrn
Frau
Frau
Frau
Vorname
Susanne
Dr.
Manfred
Eugenio
Andrea
Martina
Sandra
Name
Meckelburg
Melzer
Michelfelder
Müller
Müllner
Straße
Schleipweg 20
Blücherstr. 62
Würzburger
Straße 30
Volkhartstr. 9
Hamburger Tor
4b
Valentin-SengerMunoz del Rio Straße 5
Pingel
Chausseestr.
128/129
Pohl
Gerberstraße 29
Puppe
Tatzendpromenade 2a
123 / 129
Tel.Nr.
Fax:-Nr.
Email
Dienstbezeichnung
Alter
44805 Bochum
Tel: 0234-2398686
Fax:
E-Mail:
[email protected]
Dipl.-Soz. Pädagogin
51
10961 Berlin
Tel: 0228-6685-404
Fax:0228-6685-32404
E-Mail: [email protected]
Referentin
36
74653 Künzelsau
Tel: 07940-9151-144
Fax:0180-100 300 750 582
E-Mail: petra.michelfelder@arge- Teamleiterin Markt &
sgb2.de
Integration
36
86152 Augsburg
Tel: 0821-3100-217
Fax:0821-3100-183
E-Mail: [email protected]
Fachreferentin Kinderund Jugendhilfe
46
19288 Ludwigslust
Tel: 03874-421211
Fax:03874-421230
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer
56
60389 Frankfurt
Tel: 069-94545-370
Fax:069-94545-373
E-Mail:
eugenio.munozdelrio@internatio
naler-bund.de
Referent
61
10115 Berlin
Tel: 030-2887895-35
Fax:030-288789-55
E-Mail:
andrea.pingel@jugendsozialarbe
it.de
Referentin
41
66424 Homburg
Tel: 06841-9223-185
Fax:
E-Mail:
[email protected]
Teamleiterin Markt &
Integration
32
Tel: 03641-494765
Fax:03641-494705
E-Mail: [email protected]
Fallmanagerin
31
PLZ
Ort
7745 Jena
Organisation
Anrede_ Titel
Vorname
Name
Straße
46
Diakonie
Werkstatt
Rüsselsheim
Frau
Nicole
Roharh
Weser Str. 34
47
Zentrum
Gesellschaftliche
Verantwortung
Schick
AlbertSchweitzer-Str.
113-115
48
ARGE Stadt
Aachen
49
St-Martin-Haus
50
Deutsches Rotes
Kreuz
Frau
Frau
Herrn
Frau
Marion
Annelie
Peter
Juliane
Schmidt
Roermonder
Straße 51
Schmittdiel
Waidmannsweg
11
Scholz
Carstennstraße
58
PLZ
Ort
Tel.Nr.
Fax:-Nr.
Email
Dienstbezeichnung
65428 Rüsselsheim
Alter
35
55128 Mainz
Tel: 06131-28744-0
Fax:06131-28744-11
E-Mail: [email protected]
Beauftragte f.
Arbeitslosenfragen
50
52072 Aachen
Tel: 0241-88681-3750
Fax: 0241-88681-3888
E-Mail: [email protected]
Teamleiterin U25
53
35039 Marburg
Tel: 06421-64328Fax: 06421620507E-Mail: [email protected]
Leiter
46
12205 Berlin
Tel: 030-85404237
Fax:030-85404468
E-Mail: [email protected]
Referentin
Jugendsozialarbeit
33
51
JobCenter SGB II
Dessau-Roßlau
Frau
Jana
Schulze
Seminarplatz 1
06846 Dessau
52
JobCenter
Oschersleben
Herrn
Wolfgang
Schumacher
Hackelweg 6
Oscherslebe
39387 n
Tel:0340-5021182
Fax:0340-5022501289
E-Mail: [email protected]
Tel: 03949-916-703
Fax:03949-916-702
E-Mail:
[email protected]
09119 Chemnitz
Tel: 0371-4004961
Fax: 0371-4004966
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer
59
59425 Unna
Tel: 02303-271555
Fax: 02303-272055
E-Mail: [email protected]
Verwaltungsoberamtsrätin
47
53
54
Jugendberufshilfe
Chemnitz e.V.
Arbeitsgemeinsch
aft SGB II für den
Kreis Unna
Herrn
Frau
Steffen
Elke
Schüppel
Splieth
124 / 129
Straße Ustinad
Labem 43/45
Hansastraße 4
Jugendarbeitsvermittlerin
30
Geschäftsführer der
ARGE Bördekreis
53
Organisation
55
56
BAG Kath.
Jugendsozialarbeit
ARGE-SGB II
Wolfsburg
Anrede_ Titel
Frau
Herrn
Vorname
Silke
Gerd
Name
StarkeUeckermann
Stottmeister
Straße
Carl-MostertsPlatz 1
Kleiststr. 37
57
Internationaler
Bund
Frau
Petra
Tabakovic
Valentin-SengerStraße 5
58
Bildungszentrum
Saalfeld
Herrn
Reinhard
Tröstrum
Am Gewände 7
59
Der
PARITÄTISCHE
Landesverband
Hessen
60
Paritätischer
Wohlfahrtsverban
d GV e. V.
61
62
ARGE RemsMurr-Kreis
BAG ÖRT
Frau
Frau
Herrn
Herrn
Annette
Birgit
Manfred
Andreas
Wippermann
Auf der
Körnerwiese 5
Wuck
Oranienburger
Sr. 13-14
Ziegler
Roßhalde 1
Zieske
Marienburger
Straße 1
125 / 129
Tel.Nr.
Fax:-Nr.
Email
Dienstbezeichnung
40477 Düsseldorf
Tel: 0211-94485-16
Fax:0211-486509
E-Mail: silke.starkeuekermann@jugendsozialarbeit.
de
Referentin
35
38440 Wolfsburg
Tel: 05361-84803-414
Fax:05361-84803-121
E-Mail: [email protected]
Verwaltungsamtmann
57
60389 Frankfurt
Tel: 069-94545-184
Fax:069-94545-373
E-Mail:
[email protected]
Referentin
Jugendsozialarbeit
52
Hauptgeschäftsführer
54
60322 Frankfurt
Tel: 069 955262 29
Fax:069 551292
E-Mail:
[email protected]
Regionalgeschäftsführerin
Wiesbaden/Öffentlichkeits
arbeit
49
10178 Berlin
Tel: 030-24636423
Fax:030-24636-140
E-Mail: [email protected]
Sachbearbeiterin
45
71522 Backnang
Tel: 07191-3456-700
Fax:07191-3456-501
E-Mail: [email protected]
Stadtamtsrat
55
10405 Berlin
Tel:030-40505769-0
Fax:
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer
47
PLZ
Ort
Unter7333 wellenbarn
Alter
Anz
.
Organisation
1
2
ARGE AlzeyWorms
4
CJD Alzey
Paritätischer
Wohlfahrtsverba
nd
Gesamtverband
e.V.
SME e.V.
Stadtteilbezogen
e milieunahe
Erziehungshilfen
e.V.
5
SME e.V.
Stadtteilbezogen
e milieunahe
Erziehungshilfen
e.V.
3
6
7
8
Paritätischer
Landesverband
NRW e. V.
Paritätischer
Wohlfahrtsverba
nd
Gesamtverband
e.V.
Bundesagentur
für Arbeit
Anrede
Herrn
Herrn
Frau
Herrn
Herrn
Herrn
Herrn
Herrn
Titel Vorname
Dr.
HorstRüdiger
Horst
Tina
Thomas
Rüdiger
Rainer
Thomas
Jürgen
Name
Bokma
Braun
Hofmann
Humbert
Kuehn
Mathes
Niermann
Opitz
126 / 129
Straße
Galgenwiesenweg 23
Albiger Straße 10
Oranienburger Str. 13-14
Margaretenstr. 36a
Margaretenstr. 36a
Camillo-Sitte-Platz 3
Oranienburger Str. 13-14
Regensburger Straße 104
Tel.Nr.
Fax:-Nr.
Email
Dienstbezeichnung Alter
55232 Alzey
Tel:
Fax:
E-Mail:
Teamleiter
48
55232 Alzey
Tel: 0673149-6112
Fax:
E-Mail:
Leiter CJD Alzey
46
10178 Berlin
Tel: 030-24636-325
Fax: 030-24636-140
E-Mail:
Referentin
[email protected] Jugendsozialarbeit
34
20357 Hamburg
Tel:
Fax:
E-Mail:
Projektleiter
49
20357 Hamburg
Tel: 040-432008-10
Fax:-11
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer
50
45136 Essen
Tel: 0201-8953322
Fax:
E-Mail:
Fachberater
46
10178 Berlin
Tel: 030-24636-326
Fax:030-24636-140
E-Mail: [email protected]
Abteilungsleiter
43
90327 Nürnberg
Tel: 0911-1792723
Fax:0911-1795258
E-Mail:
juergen.opitz3@arbeitsagentur.
de
Verwaltungsdirektor
(Teamleiter)
55
PLZ
Ort
Anz
.
Organisation
9
CJD Alzey
10
Gesellschaft für
innovative
Beschäftigung
GmbH
11
Bundesministerium für
Arbeit und
Soziales
Anrede
_
Frau
Herrn
Herrn
Titel Vorname
Evelyn
Albert
Martin
Name
ReußeWeber
Schepers
Weiland
127 / 129
Straße
Albiger Straße 10
Im Blankenfelde 4
Rochusstraße 1
PLZ
Ort
Tel.Nr.
Fax:-Nr.
Email
Dienstbezeichnung Alter
55232 Alzey
Tel:
Fax:
E-Mail:
46238 Bottrop
Tel: 02041-767-255
Fax:02041-767-299
E-Mail: [email protected]
Berater
52
53123 Bonn
Tel: 030-18527-2977
Fax:
E-Mail:
[email protected]
Referatsleiter
45
34
128 / 129
Ansprechpartnerin:
DER PARITÄTISCHE
Gesamtverband e.V.
Referat Jugendsozialarbeit
Tina Hofmann
Oranienburger Straße 13 – 14
10178 Berlin
E-Mail: [email protected]
Internet: www.paritaet.org
Gestaltung: Edith Neubert-Mai
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Chausseestr. 128 / 129
10115 Berlin
E-Mail: [email protected]
129 / 129