Eine Veranstaltung des - Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
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Eine Veranstaltung des - Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Eine Veranstaltung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit durchgeführt vom DER PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V. Dokumentation „Welche Arbeit nutzt der Jugend? - Sachstand und Entwicklungsbedarf der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche“ Bundesweite Arbeitstagung für Fach- und Leitungskräfte der Jugendsozialarbeit und Beschäftigungsförderung, Fach- und Leitungskräfte aus den ARGEn, optierenden Kommunen und Jugendämtern 18. September 2007 Tagungsort: Hoffmanns Höfe Heinrich-Hoffmann-Straße 3 60528 Frankfurt am Main 1 / 129 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Begrüßung 1.1 Thomas Niermann, Abteilungsleiter Soziale Arbeit und Internationale Kooperation, Paritätischer Gesamtverband e.V. 2. Referate für den Überblick und Ausblick 2.1 Aktuelle Initiativen auf der Bundesebene zur Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche - Martin Weiland, Referatsleiter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn 4 -6 7-8 Überblick aktuelle Initiativen („Jobperspektive“, KommunalKombi“, SGB III-Novelle) Neue Förderinstrumente für Jugendliche (insb. Eingliederungszuschüsse, Beschäftigungszuschuss) und Abgrenzung zu den Instrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung Anforderungen an die weitere Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigungen für Jugendliche - Sachstand und Ausblick – Jürgen Opitz, Teamleiter Eingliederungsleistungen SGB II, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 9 - 43 Überblick zur Umsetzung von Zusatzjobs für Jugendliche im Rechtskreis SGB II Ansatzpunkte für die weitere Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche (Konzept der Integrationsstrategien und Betreuungsstufen, Anforderungen an öffentlich geförderte Beschäftigung und Empfehlungen aus der „Arbeitshilfe“ - Maßnahmen und Träger; „ Jobperspektive“ und Umsetzung für junge Erwachsene) 3. Praxisberichte und Diskussion 3.1 Projekt JobKontor: Rüdiger Kuehn, Geschäftsführer und Thomas Humbert, Projektleiter, SME-Jugendhilfezentrum Hamburg Arbeitsgelegenheiten für benachteiligte Jugendliche Anforderungen an niedrig schwellige Integrationsarbeit Erreichbare Integrationsschritte Kooperationsanforderungen in der Jugendhilfe 2 / 129 44 - 73 Inhaltsverzeichnis 3.2 Projekt ISAQ: Horst Braun, Leiter und Evelyn Reußer, Pädagogin, CJD Alzey, Dr. Horst-Rüdiger Bokma, Teamleiter ARGE Alzey-Worms 74 - 94 Verknüpfung von Arbeit, Qualifizierung und Sprachförderung in Arbeitsgelegenheiten Anforderungen an die Betreuung und Motivationsförderung in der Arbeit für benachteiligte Jugendliche Anforderungen an die Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung in Arbeitsgelegenheiten für benachteiligte Jugendliche 3.3 Landesprogramm „JobPLUS“ zur Integration von ALG II Beziehern und Bezieherinnen in den 1. Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen: Albert Schepers, Berater, Gesellschaft für innovative Beschäftigung GmbH 95 - 110 Überblick zum Landesprogramm Anforderungen an die Umsetzung für Jugendliche Erfahrungen und Hinweise zum Transfer 4. 4.1 Zusammenfassung, Ausblick Schlaglichter der Fachtagung „Welche Arbeit nutzt der Jugend“ Andreas Zieske, Geschäftsführer, Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), Berlin 5. Anhang 5.1 5.2 5.3 Das Programm Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Impressum 3 / 129 111 - 115 116 - 118 127 128 1. 1 Begrüßung Thomas Niermann Begrüßung, Eröffnung der Tagung „Welche Arbeit nutzt der Jugend? – Sachstand und Entwicklungsbedarf der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie herzlich zur Arbeitstagung der Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit „Welche Arbeit nutzt der Jugend?“. Das Thema ist spannend, die Referentinnen und Referenten sind viel versprechend, der Raum ist voll besetzt. Wir mussten zahlreichen Interessentinnen und Interessenten absagen. Frau Hofmann und Herr Mathes haben einmal mehr ihr sicheres Gespür für Aktualität unter Beweis gestellt. Heute findet die erste Arbeitstagung des neu gegründeten Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit statt. Ein Kooperationsverbund, der gemeinsam die Anliegen junger Menschen oder deutlicher die Anliegen benachteiligter Jugendlicher klar in der Sache und deutlich im Ton vertreten möchte. Die Anliegen junger Menschen und die Fachlichkeit der Jugendsozialarbeit sollen medial und lobbyistisch wahrgenommen werden. Hierin sind wir uns einig, die sieben Wohlfahrts- und Fachverbände der Jugendsozialarbeit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die einzelnen Verbände arbeiten subsidiär aber nach den abgestimmten Leitzielen des neuen Kooperationsverbundes: „Der Kooperationsverbund richtet seine Angebote an den Lebenslagen und Bedarfen junger Menschen aus, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Der Paritätische Gesamtverband trägt im Rahmen des übernommenen Themenschwerpunktes „Arbeitsmarktpolitik und Jugendsozialarbeit“ die Verantwortung für die heutige Tagung. Dabei kooperieren wir nach Kräften: Wir freuen uns über die Teilnahme der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEN, der Initiativen vor Ort sowie der konfessionellen Fachverbänden, der AWO, der BAG ÖRT, des IB und des DRK. Nicht zuletzt freuen wir uns über die Kolleginnen und Kollegen des PARITÄTISCHEN und unserer Mitgliedsorganisationen. 4 / 129 1. 1. Begrüßung Thomas Niermann Die heutige Tagung befasst sich mit benachteiligten Jugendlichen, die von den Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen betreut werden und von ihnen ein Angebot der öffentlich geförderten Beschäftigung erhalten. Seit Inkrafttreten des SGB II nimmt die öffentlich geförderte Beschäftigung in der Integrationsarbeit mit Jugendlichen einen großen Stellenwert ein. In 2006 wurden 750.000 Arbeitslose in Arbeitsgelegenheiten vermittelt, davon fast 190.000 Jugendliche. Zum heutigen Zeitpunkt befinden sich nahezu 50.000 Jugendliche in Arbeitsgelegenheiten. Ähnlich umfangreich sind für Jugendliche im Rechtskreis SGB II nur noch ausbildungsfördernde Angebote vorhanden, zu denen z. B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zählen. Beim Start des neuen SGB II waren Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche trotz oder gerade wegen des großen Angebotes umstritten. Auch aus den Reihen der Mitgliedsorganisationen im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit wurde die kritische Frage geäußert, ob denn Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche angesichts der differenzierten Angebote in der Benachteiligtenförderung benötigt werden oder schlichtweg als überflüssig anzusehen sind. Die Frage unserer Tagung „Welche Arbeit nutzt der Jugend?“ wurde dann häufig so beantwortet, dass Arbeit alleine Jugendlichen nur wenig hilft. Die Erfahrungen der vergangenen zweieinhalb Jahre haben weitere Kritikpunkte zutage gebracht: Gelangen die richtigen Zielgruppen in Arbeitsgelegenheiten? Ist die Förderdauer angemessen? Gehen mit Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche negative Effekte für reguläre Arbeitsplätze einher? Gleichzeitig haben sich Träger der Jugendsozialarbeit an der Umsetzung der Arbeitsgelegenheit beteiligt und dazu beigetragen, dass die Arbeitsangebote nicht für sich alleine stehen. Jugendliche werden in vielen Arbeitsgelegenheiten sozialpädagogisch begleitet und erhalten ein Qualifizierungsangebot. Es gelingt, mit ihnen Perspektiven für ihren weiteren beruflichen Werdegang zu entwickeln. Nicht selten schaffen die Jugendlichen den Sprung in eine Ausbildung oder Arbeit. Die Akzeptanz der Arbeitsgelegenheiten als Förderleistung für Jugendliche ist daher gewachsen. Ständiger Motor einer Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung waren und sind nicht nur die Träger der Jugendsozialarbeit, sondern auch die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen. Mit Ihnen möchten wir heute den Sachstand und Ansatzpunkte für die zukünftige Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung diskutieren. Aktuelle Entwicklungen, wie die Einführung der „Jobperspektive“ oder den „KommunalKombi“ kommen ebenfalls zur Sprache. 5 / 129 1. 1 Begrüßung Thomas Niermann Auf der Bundesebene wird die Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung maßgeblich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit vorangetrieben und dies in einem gemeinsamen Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden und einigen anderen Organisationen. Es ist ein nicht immer konfliktfreier aber konstruktiver Dialog. Jedenfalls ein Dialog mit Ergebnissen für die Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung: Das Instrument öffentlich geförderte Beschäftigung soll nur ultima ratio eingesetzt werden, d. h. nachrangig zu einer Vermittlung in reguläre Arbeit oder zu Förderinstrumenten, mit denen arbeitslose Jugendliche relativ schnell einen Arbeitsplatz erlangen können. Im PARITÄTISCHEN sind in den vergangenen Jahren wertvolle fachliche Hinweise für die Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten in sozialen Diensten und Einrichtungen entstanden. So haben wir gemeinsam herausgearbeitet, dass gerade Arbeitsgelegenheiten im sozialen Sektor eine starke Motivation der Arbeitslosen voraussetzen, sich z. B. mit älteren oder behinderten Menschen zu befassen. Die Auswahl der Teilnehmerinnen in Arbeitsgelegenheiten in sozialen Einrichtungen muss deshalb besonders sorgfältig erfolgen. Als besonders gelungen möchte ich auch die Empfehlungen zur Umsetzung Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche in der „Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten“ hervorheben, die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wurde. Die best-practice-Modelle, die heute Nachmittag vorgestellt werden, haben einige dieser Empfehlungen schon in der Praxis umgesetzt. Ein gutes Stück der Entwicklungsarbeit ist schon geleistet. Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung wollen wir im Verlauf dieser Tagung mit Ihnen erarbeiten. Bringen Sie sich ein, schonen Sie sich, die Referentinnen und Referenten und uns nicht. Maßgeblichen Anteil an der Fachdiskussion haben zwei Referenten unserer heutigen Tagung: Herr Weiland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Herr Opitz von der Bundesagentur für Arbeit. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, heute mitzuwirken. Danken möchte ich ferner Frau Wuck für die komplette organisatorische Begleitung der Arbeitstagung und Frau Hofmann und Herrn Mathes für die konzeptionelle Arbeit und die heutige Moderation. 6 / 129 2.1 Referate für den Überblick und Ausblick, Martin Weiland Redenotizen von Tina Hofmann zum Referat von Herrn Weiland, Referatsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Herr Weiland führt aus, dass öffentlich geförderte Beschäftigung eine langjährige Tradition hat und unter den Bedingungen des SGB II vor neuen Weichenstellungen steht: Soll es mehr oder weniger Angebote der öffentlich geförderten Beschäftigung geben? Müssen die Instrumente optimiert werden? Und sollen die Träger der Grundsicherung dafür mehr Freiheiten oder klare Orientierungshinweise erhalten? Die möglichen Antworten werden davon beeinflusst, wie man das SGB II insgesamt einschätzt. Wird das SGB II eher als „Segen oder als Fluch“ wahrgenommen? Das System der Grundsicherung in Deutschland wird davon geprägt, dass hierzulande anders als im internationalen Vergleich weite Personenkreise als (noch) erwerbsfähig eingestuft werden. Ihre Betreuung und Förderung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende muss als Chance und Herausforderung zugleich angesehen werden. Das Paradigma des „Förderns und Forderns“ löst Fragen nach den Entscheidungsspielräumen für die Betroffenen aus. Herr Weiland plädiert dafür, dass zwischen dem „Fördern und Fordern“ ein Gleichgewicht gefunden werden muss. Die Arbeitsmarktpolitiken nordeuropäischer, skandinavischer Staaten zeigen auf, wie Fördern durch Fordern gelingen kann. Der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland hat zu einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit geführt, aber nicht alle Probleme am Arbeitsmarkt beseitigen können. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Prosperität stellt sich die Herausforderung, Langzeitarbeitslose zu fördern, die bislang nicht von der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt profitieren konnten. Die demographische Entwicklung wird die Arbeitsmarktsituation gerade für Jugendliche verbessern helfen, aber nicht alle Jugendlichen werden die verbesserten Chancen auch für sich nutzen können. An die „Lobbyisten für die Jugend“ richtet Herr Weiland die Empfehlung, in der Gestaltung von Arbeitsmarktpolitik auf ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von jungen und alten Menschen zu achten. Die Frühverrentungspolitik der letzten Jahre ist gescheitert; Jugendliche haben kaum von dem frühzeitigen Ausscheiden der Älteren aus dem Erwerbsleben profitiert. Vielmehr gibt es in denjenigen Volkswirtschaften gute Arbeitsmarktchancen für Jugendliche, in denen auch die Älteren gut in den Arbeitsmarkt integriert sind. Aus den Beschäftigungspakten in den Regionen (Bundesprogramm „50 Plus“) lauten die Empfehlungen zur Umsetzung des SGB II: Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik aktiviert die Arbeitslosen und sorgt für eine individuelle Betreuung. 7 / 129 2.1 Referate für den Überblick und Ausblick, Martin Weiland Regionale Freiräume zu gewähren, ist für diese Arbeitsmarktpolitik wichtig. BMAS und BA sind gemeinsam der Auffassung, dass bei der Umsetzung des SGB II lokale Handlungsspielräume belassen werden müssen, ohne dass damit eine vollständige Dezentralisierung der Arbeitsmarktpolitik verbunden ist. Kennzeichen für gute regional ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik sind zudem funktionierende Netzwerke. Die gezielte Ansprache von Arbeitgebern in Regionen, das so genannte „Klinkenputzen“, ist oftmals Erfolg versprechender als der Einsatz neuer Instrumente. Das Innovationspotenzial in der Arbeitsmarktpolitik liegt in der Wahl der richtigen Methoden und der angemessenen Herangehensweise. Das Bundesprogramm „50 Plus“ steht hierfür beispielhaft und soll aufgrund seines guten Erfolgs bis zum Jahr 2010 verlängert werden. Die bevorstehende nächste Arbeitsmarktreform soll zu einer Straffung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente führen. Die BA hält insgesamt fünf Instrumente für ausreichend. Für den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung zählt Herr Weiland vier Instrumente auf, wovon ABM und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante zukünftig zu einem Instrument (ggf. ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) zusammengeführt werden könnten. 8 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, die Integration arbeitsloser Jugendlicher in Ausbildung und Arbeit zählt zu den wichtigen Arbeitsmarkt - und sozialpolitischen Herausforderungen der Bundesrepublik. Spätestens im Oktober 2007, nach Abschluss des so genannten Berufsberatungsjahres, wird die Diskussion um die unversorgten Ausbildungsplatzbewerber erneut entfachen. Die Diskussion wird um den Bedarf an Fachkräften eine zusätzliche Nuancierung gewinnen. Ich wünschte mir schon heute, dass sich durch den aktuellen Druck zur Fachkräftegewinnung die Flexibilität bei den Personalverantwortlichen in den Unternehmen erhöht und sie ihre gesellschaftliche Verpflichtung zur Beschäftigung auch junger Menschen verstärkt entdecken. Mit dem SGB II sind die Träger, Sie, die Träger der Grundsicherung zu einer sofortigen Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit aufgefordert. Konkretisierungen enthalten hierzu Leitlinien, ich spreche vom 8-Punkte-Plan, die bereits vor Inkrafttreten des SGB II von der Bundesagentur für Arbeit aufgelegt wurden und nach wie vor den Rahmen der berufsvorbereitenden Integrationsarbeit und setzen. qualifizierenden In den Maßnahmen Leitlinien werden Arbeitsgelegenheiten als neben eine Möglichkeit beschrieben, Jugendliche an Arbeitsmarktanforderungen heranzuführen und für diese zu trainieren. Zu meiner heutigen Thematik „Sachstand und Entwicklungsbedarf AGH“ möchte ich Ihnen eine kurze gedankliche Disposition anbieten: 1. Aktuelle Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Daten. Fakten. Zahlen 2. Gesamt-Maßnahmespektrum für Jugendliche 3. Betrachtung der Entwicklung und Zukunftsfähigkeit von AGH 4. Grundzüge der neuen Arbeitshilfe AGH 5. Einordnung des Beschäftigungszuschusses 6. Integrationsstrategien – ein neues Vorgehensmodell 7. Ausblick (und stehe für Rückfragen/Diskussion zur Verfügung) 9 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 1. Die Jugendarbeitslosigkeit in Daten. Fakten. Zahlen. 1.1 Jugendliche im SGB II überproportional bei Arbeitslosigkeit vertreten Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren erhalten überdurchschnittlich oft Arbeitslosengeld II. Etwa eine Million Jugendliche (im März 2007 waren Jugendliche überproportional im SGB II vertreten dies 1,08 Mio. junge Menschen) sind erwerbsfähige Hilfebedürftige. Damit sind rund ein Fünftel (19,9 %) aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jünger als 25 Jahre und damit fast doppelt so viele wie es ihrem Anteil an der Bevölkerung von 11,8 % entsprach. Anteile der Jugendlichen von 15 bis unter 25 Jahren an den Personengruppen (Deutschland, März 2007) in % W ohn bevölkeru ng S tan d: Dez . 06 11,8 E rwerbsf ähige Hilf eb edürf tig e 19,9 Arb eitslose im Rechtskreis S G B II 8,7 T eilneh mer an Förd ermaßn ahmen im S G B II 26,0 Zu m V ergleich: Arb eitslose im Rech tskreis S G B III 13,9 0,0 10,0 20,0 Quelle: Statistik der BA, Daten des Bundesamtes für Statistik. Eigene Berechnungen. 30,0 40,0 50,0 © BA-Zentrale-SP II 33 Abbildung 1 1.2 Positive Entwicklung bei der Jugendarbeitslosigkeit Im Laufe des Jahres 2006 ging die Jugendarbeitslosigkeit überdurchschnittlich zurück. Vor 1 ½ Jahren, im März 2006 waren 334.900 Personen, die bisher höchste Anzahl junger Arbeitsloser im SGB II, zu betreuen. 10 / 129 SGB II: Jugendarbeitslo sigkeit ging überdurchschnit tlich zurück 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Im Juni 2007 sind noch 214.200 arbeitslose Jugendliche registriert und damit 31,0 % weniger als im Vorjahr. Allerdings mit einem regionalen Gefälle. Den stärksten Rückgang verzeichnet Baden-Württemberg mit 44,1 %, den niedrigsten mit 20,3 % Mecklenburg-Vorpommern. Auffällig bei der Binnenbetrachtung der Arbeitslosigkeit ist die darüber hinaus die unterschiedliche Dauer zwischen den Rechtskreisen SGB II und SGB III. Bei Betrachtung der Dauer der Arbeitslosigkeit von über 6 Monaten zwischen den Rechtskreisen sind die Jugendlichen mit einem Anteil von 68,5 % mehr als doppelt so hoch betroffen wie Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB III (31,5 %). Die ungünstigste Verteilung findet sich in Bremen und Berlin mit einem Anteil von 87,4 % und 87,3 % und 87 %. 1.3 Bildungsabschlüsse der jungen Arbeitslosen im SGB II schlechter als bei SGB III-Jugendlichen Über ein Viertel ohne Schulabschluss Wie steht es um die Bildung der SGB II-Jugendlichen? Junge Arbeitslose im Rechtskreis SGB II sind „bildungsärmer“. Nicht nur der fehlende Schul- und Berufsabschluss an sich sind das Problem vieler Jugendlicher, ihre Bildungsarmut zeigt sich leider auch in fehlenden Lerntechniken, Lernbereitschaft und Durchhaltevermögen. 11 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Schulabschlüsse arbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahren im Durchschnitt des I. Halbjahrs 2007 (Rechtskreise SGB II / SGB III in 370 Kreisen mit vollständigen Daten) 349.500 400.000 keine Angabe I. Halbjahr 07 SGB II: 2,2% SGB III: 0,8% 26.800 350.000 Fachhochschul-/ Hochschulreife 300.000 109.800 250.000 158.600 10.000 200.000 Mittlere Reife 190.900 16.800 150.000 140.000 47.200 Hauptschulabschluss 62.600 100.000 77.300 50.000 kein Schulabschluss 62.700 67.400 52.100 Junge Arbeitslose insgesamt SGB II 15.200 0 Quelle: Statistik der BA. Eigene Berechnungen. SGB III © BA-Zentrale SP II 33 Abbildung 2 Schulbildung: Im ersten Halbjahr 2007 hatten rund ein Viertel (27,3 % bzw. 52.100) der arbeitslosen Jugendlichen im SGB II keinen Hauptschulabschluss. Zum Vergleich: Nur ein Zehntel (9,6 % bzw. 15.200) der jungen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III haben keinen Zwei Drittel ohne Berufsausbildung Schulabschluss. Berufsausbildung: Fast zwei Drittel (64,6 %) der jungen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II haben keine Berufsausbildung abgeschlossen. Zum Vergleich: Im Rechtskreis SGB III betrifft dies nur auf ein knappes Viertel (24,2 %) der jungen Arbeitslosen zu. 1 Geringer Anteil mit höherer Schulbildung Besonders ungünstig sind die formalen Bedingungen bei jungen Ausländern. 39,9 % der arbeitslosen jungen Ausländer im SGB II haben die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen. 86,0 % der arbeitslosen jungen Ausländer im SGB II haben keine Berufsausbildung abgeschlossen. 1 Quelle: Statistik der BA, Datenstand Februar 2006. Derzeit kann das Strukturmerkmal „ohne Berufsausbildung“ aufgrund der VerBIS-Umstellung nicht ausgewiesen werden. Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2007): SGB IIJahresbericht 2006, S. 39. 12 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 2. Maßnahmespektrum für Jugendliche 2.1 Umfangreiches Maßnahmeangebot vorhanden 18.09.2007 Wie sieht nun unser Produktportfolio aus, um auf diese Situation zu reagieren? Insgesamt stehen den ARGEn über 55 Maßnahmearten für Jugendliche zur Verfügung. Für jeden Jugendlichen ein passgenaues Angebot Die Palette reicht von der Hilfe bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz Außerbetriebliche Ausbildung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Nachholen des Hauptschulabschlusses Einstiegsqualifizierungen, Praktika in Betrieben Einarbeitungszuschuss Hilfen zur Arbeitsaufnahme (z.B. Übernahme der Bewerbungskosten) Zeitarbeit/Personal-Service-Agentur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/AGH bis hin zur Trainingsmaßnahme. Zusatzjobs mit Qualifizierungsanteil Einstiegsgeld bei Selbständigkeit Daneben existieren zusätzliche Bundesprogramme (z.B. nach dem Ausbildungspakt). Zusätzlich ergänzen 76 Landesprogramme mit regionalspezifischen Angeboten (z.B. Modulare Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildungsverbünde, Unterstützung für „Konkurslehrlinge“, Teilzeitausbildung für allein Erziehende junge Frauen etc.). Differnziertes Förderangebot Im Laufe der vergangenen 2½ Jahren haben sich allerdings im Maßnahmeangebot deutliche Verschiebungen ergeben. In der Aufbauzeit, Anfang 2005, machten AGH (45,8 %) rund die Hälfte der Maßnahmeplätze aus. Heute splitten sich die Maßnahme-Eintritte in ein recht differenziertes Maßnahmebündel auf. Im Wesentlichen konzentrieren sich diese auf drei Pakete. 13 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Hierzu eine kleine Grafik: Arbeitsmarktpolitische Instrumente im Rechtskreis SGB II für Jugendliche unter 25 Jahren im März 2007 (endgültige W erte) Chanc en auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern SWL 47 .80 0; 25 ,3 % Berufsberatung und Förderung der Berufsaus- bildung (ohne BAB) Besc häftigungsbegleitende Maßnahmen (ohne PSA) 2 5 . 3 0 0 ; 13 , 4 % BVB Besc häftigung sc haffende Maßnahmen 52 .9 00 ; 2 8,0 % 54 .40 0; 28 ,7 % Sonstige Weitere Leistungen (§ 16 (2) SGB II) 8.80 0; 4,6 % AGH EGZ © BA-Zentrale SP II 33 Quelle: Statistik der BA. Eigene Berechnungen. Besonders auffällig ist der Anstieg bei den Sonstigen Weiteren Leistungen: Der Anteil der Jugendlichen, die mit Sonstigen Weitere Leistungen gefördert wurden, stieg von 9,8 % im Jahr 2005 auf 20,8 % im Jahr 2006. Im März 2007 wurden 25,3 aller Jugendlichen mit Sonstigen Weiteren Leistungen gefördert, 55,0 % mehr als im Vorjahresmonat (Individualisierung vs. Regelleistung). Wie sieht das im Detail aus? 2.2 Konsequenter Aufbau der Förderung Im Jahr 2006 befanden sich durchschnittlich 170.000 Jugendliche unter 25 Jahren in einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung. Im Vergleich zum Jahr 2005 war dies bereits eine Steigerung um fast 70 %. 14 / 129 Ausbau der Förderung 2006/2007 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 SGB II: Jugendliche unter 25 Jahren in Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung in den ARGEn Bestand im März 2007 Bestand 2005 / 2006 Bestand - endgültige Werte - Jahresdurchschnitt 2005 Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern - dar. Beauftragung Dritter m.d. Vermittlung - dar. Berufliche Weiterbildung - dar. berufliche Wiedereingliederung behinderter Menschen Beschäftigung schaffende Maßnahmen - dar. Arbeitsgelegenheiten - dar. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Sonstige Weitere Leistungen 2) Summe der ausgewählten auswertbaren arbeitsmarktpolitischen Instrumente Anteil in % Veränd. geg. Vorjahresmonat absolut in % 30.033 8.374 10.411 25.340 4.286 10.012 13,4 2,3 5,3 -7.877 -5.712 -757 -23,7 -57,1 -7,0 366 1.164 1.352 0,7 +381 +39,2 9.895 8.884 8.954 4,7 -1.218 -12,0 7.856 32.223 52.942 28,0 +25.937 +96,0 3.789 3.117 439 12.926 13.490 2.878 19.503 21.823 6.429 10,3 11,5 3,4 +6.976 +12.369 +3.014 +55,7 +130,8 +88,3 4.144 9.891 8.751 4,6 +328 +3,9 3.226 576 51.476 45.961 3.940 9.831 7.151 2.037 62.599 56.588 5.979 35.422 6.447 1.931 54.359 49.969 4.378 47.818 3,4 1,0 28,7 26,4 2,3 25,3 +362 +225 -11.995 -9.948 -2.043 +16.958 +5,9 +13,2 -18,1 -16,6 -31,8 +55,0 100.461 170.168 189.210 100,0 +23.351 +14,1 - dar. Berufsausbildung Benachteiligter - dar. Einstiegsgeld absolut 27.154 10.605 4.676 - dar. Trainingsmaßnahmen Berufsberatung und Förderung der Berufsausbildung (ohne BAB) - dar. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - dar. Einstiegsqualifizierung Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen (noch ohne PSA) 1) - dar. Eingliederungszuschüsse Jahresdurchschnitt 2006 Hinweis: In den Zwischensummen sind weitere auswertbare Maßnahmen enthalten, die aufgrund geringer Teilnehmerzahlen nicht gesondert aufgeführt werden. Einmalige Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung werden nicht ausgewiesen. 1) Für Personal-Service-Agenturen (PSA) liegen noch keine SGB II-Daten nach Altersgruppen vor, daher wird nicht das vollständige Fördervolumen abgebildet. 2) Sonstige Weitere Leistungen: Hierbei handelt es sich z.B. um Zuschüsse bei Existenzgründung oder Arbeitsaufnahme, Förderung des Führerscheins, Zuschüsse für individuelle Qualifizierungselemente, Berechtigungen, Zuschüsse an den Arbeitgeber für Betreuungsaufwand u.a. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die ARGEn haben bei der Förderung mit Sonstigen Weiteren Leistungen einen breiten Ermessensspielraum, um den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Quelle: Statistik der BA: Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente nach dem Rechtskreis. Eigene Berechnungen. 2.3 Wirksamkeit der Fördermaßnahmen für Jugendliche Bei diesem vielfältigen Angebot muss natürlich immer darauf geschaut werden, inwieweit das Maßnahmeangebot tatsächlich wirksam und erfolgreich eingesetzt wurde. Nun, die Eingliederungsquoten für Jugendliche liegen gegenüber denen der Erwachsenen durchweg über dem Durchschnitt. Auch mit den Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante gelingt jungen Maßnahmeteilnehmern häufig der Sprung in den ersten Arbeitsmarkt, und zwar besser als im Erwachsenenbereich. 15 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Eingliederungsquoten im SGB II (Austritte Januar 2006 bis Dezember 2006) SGB II-Eingliederungsleistung (kumulierte Austritte 1) 2) 3) 4) von Januar 2006 bis Dezember 2006) Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern Beauftragung Dritter mit der Vermittlung Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen Berufliche Weiterbildung Trainingsmaßnahmen Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen Beschäftigungsbegleitende Maßnahmen (ohne EingliederungsEingliederungs- EingliederungsEingliederungs- Frauenanteil an quote für quote quote für quote für Frauen den Absolventen Jugendliche insgesamt Frauen unter 25 Jahren unter 25 Jahren unter 25 Jahren (in %) (in %) (in %) (in %) (in %) 25,8 16,9 21,7 14,7 32,6 27,3 30,4 25,3 42,4 45,7 23,3 21,2 31,2 29,5 45,4 31,6 25,2 34,3 29,7 37,7 29,3 25,0 33,9 32,3 42,3 67,1 70,3 64,5 69,4 36,3 71,1 60,7 74,7 63,8 69,4 60,9 73,8 66,2 36,6 47,6 Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation) 63,4 65,0 63,6 64,3 63,6 Einstiegsgeld Einstiegsgeld bei abhängiger sozialversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit 21,7 25,7 32,9 38,0 38,9 50,1 53,9 50,2 55,1 42,7 * Einstiegsgeld für Selbständige) Eingliederungszuschüsse Einstellungszuschuss für Neugründungen Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit Beschäftigung schaffende Maßnahmen 4) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) Arbeitsgelegenheiten (AGH) AGH Entgeltvariante AGH Mehraufwandsvariante Sonstige Förderung Sonstige Weitere Leistungen § 16(2) SGB II * * * * * 17,3 23,1 16,8 30,5 16,2 23,7 23,7 15,8 22,5 15,2 29,8 14,7 20,3 20,3 21,9 25,8 21,7 32,1 21,0 27,3 27,3 20,6 24,8 20,3 30,8 19,6 25,3 25,3 37,2 32,7 37,6 39,3 37,5 41,2 41,2 1) Hier sind nur Ergebnisse auf Basis der Förderdaten aus den BA-Systemen dargestellt, ohne Förderinformationen zugelassener kommunaler Träger. sozialversicherungspflichtige Beschäftigte / Austritte insgesamt * 100 = Eingliederungsquote (EQ) 3) Die Ergebnisse sind noch vorläufig, da insbesondere die für die Beschäftigungsrecherche erforderlichen Jahresmeldungen zur Sozialversicherung noch nicht 2) 4) Strukturanpassungsmaßnahmen traditionell und Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen werden wegen Geringfügigkeit nicht getrennt ausgewiesen. * Ausweis des Einstiegsgeldes für Selbständige nicht sinnvoll, da Einstiegsgeld bei selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht auf Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zielt. Quelle: Statistik der BA. Sonderauswertung mit Datenstand Juli 2007. 3. Betrachtung der Entwicklung und Zukunftsfähigkeit von Arbeitsgelegenheiten 3.1 Überblick zur Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche Rückgang bei Arbeitsgelegenheiten Wie hat sich nun das spezifische Angebot an Arbeitsgelegenheiten insgesamt entwickelt? Dazu erscheint es aufschlussreich, auch einen quantitativen Vergleich zur öffentlich geförderten Beschäftigung vor Inkrafttreten des SGB II anzustellen. 16 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Marktersatzmaßnahmen der BA seit 1996 Nach knapp 300.000 Personen in Marktersatzmaßnahmen in den Jahren 1996 und 1997 stieg die Zahl der von der BA geförderten Marktersatzmaßnahmen im Jahr 1998 rapide auf ein Maximum von 528.000 an. Von 1999 an sank die Zahl der Marktersatzmaßnahmen kontinuierlich bis sie Ende 2004 ein vorläufiges Minimum mit 102.000 erreichte. Durch die Einführung des SGB II und die damit verbundene Einführung von AGH stieg die Zahl der Marktersatzmaßnahmen im Jahresverlauf 2005 an (Stand Mai 2006: 346.800). Marktersatzmaßnahmen nach dem BSHG Das Instrument der AGH existierte bereits vor der Einführung der des SGB II: Nach dem BSHG konnten natürlich auch die Kommunen in Eigenregie „AGH“ an Sozialhilfebezieher vergeben. Statistische Daten zur Anzahl von AGH nach dem BSHG existieren leider nur lückenhaft. Zum Abschätzen der Dimensionen der BSHG-AGH kann einzig eine vom deutschen Städtetag sporadisch durchgeführte Befragung unter deutschen Städten und Landkreisen herangezogen werden. Bekannt sind folgende Daten: 1996 BSHG-AGH Hochrechnung 2000 146.000 2002 290.000 266.000 Quelle: Deutscher Städtetag Addiert man die BSHG-Schätzungen zu den von der BA geförderten Marktersatzmaßnahmen hinzu, so steigt das Ausmaß der Marktersatzmaßnahmen in den 90er Jahren in Deutschland erheblich an. Für das Maximum der Marktersatzmaßnahmen im November 1998 (im übrigen Wahljahr – Wahlbonus) kann eine Zahl um die 760.000 geschätzt werden. 17 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Betrachtet man den Verlauf der Gesamtzahl aller Marktersatzmaßnahmen von 2002 bis 2006 fällt auf, dass der vermeintliche Anstieg der Marktersatzmaßnahmen im Jahr 2005 nichts anderes war als die mögliche Substitution kommunaler – statistisch nicht erfasster – Maßnahmen. Teilaktivierung durch AGH Durch AGH können Arbeitslose aktiviert und mobilisiert werden. Das gelingt unterschiedlich! Bei den so genannten Teilaktivierungen durch Arbeitsgelegenheiten (= Teilnehmer in AGH verglichen mit den Arbeitslosen SGB II + Teilnehmer in Maßnahmen insgesamt) sind deutliche regionale Unterschiede zu beobachten. Der Anteil der Teilnehmer in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II lag im Dezember 2006 bei durchschnittlich 10,2 %. In Westdeutschland beträgt die Teilaktivierungsquote 8,7 %, in Ostdeutschland bei 12,8 %. Das Bundesland Hessen besitzt mit 7 % die geringste Quote. Mecklenburg-Vorpommern hat mit 15,6 % die höchste Förderintensität. Bricht man die Betrachtung weiter auf Kreisebene herunter, so hat der Kreis Hoyerswerda, Stadt eine Aktivierungsquote von 31 % und UeckerRandow 27,5 %. 18 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Doch schauen wir spezifischer auf die Jugendlichen und AGH! Aufbauphase 2005 fast 50 % Im Jahr 2006 wurde bei den Jugendlichen nur noch ein Drittel aller Maßnahmeteilnehmer in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen. Im März 2007 nahmen schließlich noch 26,4 ‚% der Jugendlichen (rund 50.000 Jugendliche) an einer Arbeitsgelegenheit teil. Insoweit ist zielgruppenspezifisch das Maßnahmenspektrum erweitert und ausgebaut worden. Dieser Trend wird sich voraussichtlich vor dem Hintergrund eines erweiterten Förderangebots und der günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fortsetzen. Die wesentlichen Einsatzfelder für die Jugendlichen konzentrieren sich auf vier Bereiche (nach Größenordnung gelistet): Infrastrukturverbesserung 13.124 Erziehung und Bildung 9.410 Kinderbetreuung und Jugendhilfe 8.910 Umweltschutz und Landschaftspflege 8.205 ------------------------------------------------------------------------------------Gesundheit und Pflege 4.113 Beratungsdienste 3.176 Kunst und Kultur 1.594 Sport 420 Wissenschaft und Forschung 184 Gesamt (Stand: April 2007) 49.163 Die Einsatzbereiche in den Bundesländern unterscheiden sich kaum von einander (wenn man von Erfassungsunschärfen in einigen Bundesländern absieht). Leider lassen sich aus den Fachverfahren keine Kombinationen von AGH mit anderen Fördermaßnahmen abbilden. Lediglich der Anteil von Maßnahmen mit Qualifizierungsanteilen ist erfasst und wird mit 28 % ausgewiesen. Hier besteht ein Mangel, den wir in der BA aufgreifen müssen, um die Wirksamkeit von Maßnahmekombinationen besser einschätzen und darstellen zu können. 19 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Vor dem Hintergrund von Sprach- und Qualifizierungsdefiziten sowie interkultureller Divergenzen ließen sich auf diese Weise diverse Kombinationen mit unterschiedlichen Förderangeboten abbilden. Insbesondere die Abbildung der Erfolge dieser MaßnahmeKombinationen wäre ein hilfreiches Steuerinstrument. Ich gehe davon aus, dass wir hierzu in der heutigen Veranstaltung in den Praxisberichten noch interessante Ausgestaltungsvarianten vorgestellt bekommen. Dauer Die durchschnittliche Teilnehmerdauer in Arbeitsgelegenheiten kann u. a. im Zugang, im Bestand und beim Abgang gemessen werden. Die geplante durchschnittliche TN-Dauer liegt bei 113 (oder rund 4 Monaten). Die TN-Dauer ist damit geringer als im Erwachsenenbereich. Dort beträgt sie 5,1 Monate. In der Entgeltvariante liegt die geplante Dauer mit rund 25 Tagen (oder einem Monat) darüber. Die tatsächliche durchschnittliche Teilnahmedauer liegt schließlich bei rund einem halben Jahr (konkret 183 Tage). Wöchentliche Arbeitszeit und Kosten Die Kosten der AGH setzen sich aus der Mehraufwandsentschädigung für die TN und Pauschalen für die Träger zusammen. Die durchschnittliche MAE betrug 1,26 € (2005: 1,25 €) je Stunde, 130 € pro Teilnehmer und Monat. Die tatsächlich verausgabten Pauschalen für die Träger bewegten sich im Mittel bei 222 €. Die Höhe der Maßnahmekostenpauschale bei Maßnahmen für Jugendliche sollte sich an der Qualität des Konzepts sowie insbesondere am Aufwand und Kosten der berufspraktischen Anleitung und sozialpädagogischen Begleitung orientieren. Kosten sollten entsprechend nachgewiesen werden (z.B. durch eine Kalkulation). Lassen Sie mich an dieser Stelle mit den „statistischen“ Strukturbetrachtungen enden. Detaillierte Informationen finden in den Statistikberichten der BA, die Sie über das Internet abrufen können. 20 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) 3.2 Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Zur Zukunftsfähigkeit von AGH für Jugendliche Was bewegt nun die Initiatoren und Umsetzer von AGH für Jugendliche? Tun Sie das Richtige richtig? Setzen wir auf zukunftsträchtige, sinnstiftende Maßnahmefelder, stärken die Maßnahmen bzw. Maßnahmekombinationen die vorhandenen Ressourcen der Jugendlichen (EmpowermentAnsatz) und verbessern die Angebote die Beschäftigungsfähigkeit, führen die Ansätze in auskömmliche Arbeit? Wie sehen die wirksamsten Integrationsstrategien aus? Sind die Rahmenbedingungen (einschl. Weisungslage) ziel führend, um letztendlich die richtigen Dinge tun zu können? Viele Fragen, vermutlich auch viele Antworten, aber es wird kaum Patentlösungen geben. Lösungsansätze sind vielfach dem politischen Meanstream und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschuldet, können zwar global gedacht werden, bedürfen aber der lokalen Umsetzung. Ich möchte heute einzelne Facetten ansprechen, ohne jedoch den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben oder gar Widersprüche ausschließen zu können. Verdrängungsdiskussion und Aufbau von neuen Beschäftigungsfeldern Generell kann zusätzliche Arbeitsnachfrage nur entstehen, wenn es zu erledigende Arbeit gibt, die für den Betrieb ökonomisch sinnvoll ist, unabhängig davon, ob er gewinnorientiert oder gemeinwirtschaftlich arbeitet. Insoweit wird von den kommunalen Beschäftigungs- gesellschaften immer wieder die Forderung nach einer Marktbeteiligungsquote erhoben. Um allerdings die Kriterien für die Zusätzlichkeit zu erfüllen und Wettbewerb sowie den Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nicht zu stören, wird es sich dabei eher um niedrigproduktive Arbeiten handeln, die in der Regel von Geringqualifizierten wahrgenommen und letztlich schlecht entlohnt ist. Wenn ich auf mein Tagesgeschäft schaue, bewegen mich aktuell Eingaben von SecondhandLäden, die sich durch die Einrichtung eines Sozialkaufhauses in ihrer Existenz bedroht fühlen. 21 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 An einem solchen Beispiel mögen Sie erkennen, dass es immer wieder Gradwanderungen in der Abgrenzung zwischen wirtschaftsnaher oder zusätzlicher, im öffentlichen Interesse liegender Beschäftigung gibt. Vielfach wird Arbeitsnachfrage nicht sichtbar, außer diese kann über eine „kostenlose“ AGH abgewickelt werden. Offensichtlich ist Arbeit temporär organisierbar, dies vor allem in eher kleinräumigen, weniger städtischen Bereichen, z.B. in Ostdeutschland. Hier denke ich an die „Bürgerarbeit“, die allerdings über ABM gefördert und häufig von Personen mit hohem Qualifikationsniveau wahrgenommen wird. Gerade in solchen Umfeldern sehe ich auch Chancen für Jugendliche aus überbetrieblichen Berufsausbildungen, erste Berufserfahrungen in betrieblichen Umfeldern zu erlangen. Für weniger geeignet halte ich den Einsatz von AGH für die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Besonders kritisch nimmt momentan das IAB die öffentlich geförderte Beschäftigung ins Visier. Das IAB stellt fest, dass der Personalbestand der Kommunen in den Jahren 1991 bis 2003 um durchschnittlich jährlich 2,3 % zurückging. Besonders stark im Bereich des Sozialwesens / der Kultur / des Sports. Die knappen Personalressourcen in diesen Bereichen werden nicht selten durch die öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützt, dies vor allem in Ostdeutschland. Hier zwei Zahlen, die auch mich überrascht haben: während in der öffentlichen Verwaltung im Osten auf einen Zusatzjob 8 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse kommen, sind es in Westdeutschland etwa 53; in den sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen kommen im Osten auf einen Zusatzjob 4 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, im Westen 30. Bei diesem Ausmaß kann eine schleichende Substitution von regulären Beschäftigungsinhalten nicht ausgeschlossen werden. Diese drückt sich vermehrt auch dadurch aus, dass über AGH Präsenz- und Öffnungszeiten erhöht bzw. erweitert werden. Nicht akzeptabel erscheinen Vertretungsregelungen sowie der Abbau von Überstunden durch den Einsatz von Zusatzjobbern. Die Haushaltskonsolidierung macht die Kommunen recht unbeweglich. Gleichwohl werden in Kürze Finanzen für den Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten freigesetzt. Mit dem Einsatz von zusätzlichen Finanzen wird man prüfen müssen, inwieweit durch die Kombination mit öffentlich geförderter Beschäftigung ein „Mehr“ entstehen kann. 22 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Ebenso ist mit der Neujustierung der Pflegeversicherung im kommenden Jahr und dem Ausbau der häuslichen und der ambulanten Pflege zu rechnen. Hier entstehen zusätzliche Beschäftigungsfelder, die in der Aufbauphase durch öffentlich geförderte Beschäftigung ergänzt werden könnten. Aber auch über haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Facility / Hausmeisterdienste nach dem Mannheimer Modell, Concierge-Service in Wohnsiedlungen) sind weitere Beschäfti- gungsmöglichkeiten erschließbar. Hier kann aus dem Beschäftigungspakt Perspektive 50plus gelernt werden. Ich würde mir wünschen, wenn Ältere mit Erfahrung und Jüngere mit höherer körperlicher Belastbarkeit zusammen gespannt werden würden und beide Personenkreise voneinander profitierten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen in der Regel aus den ökonomischen, ökologischen, kulturellen und individuellen Bedarfen vor Ort, die von Wirtschaft und öffentlichen Institutionen nicht im vollen Umfang abgedeckt werden. Insbesondere der Identifizierung gemeinwohlorientierter Einsatzfelder kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt auch für die Entwicklung/Herstellung innovativer Nischenprodukte / Dienstleistungen. Nach einer Anschubhilfe können diese zu marktgängigen Produkten weiter entwickelt und damit neue Beschäftigung (z.B. Gebrauchwasser-, Solar- und Windsysteme) aufbauen. Der DFB wird in Kürze 1000 Bolzplätze (Kleinspielfelder) in der Nähe von Schulhöfen und Schulsportstätten errichten. Hier werden Platzwarte und Aufsichtspersonal benötigt, die in Kooperation mit dem DFB und den Heimatsportverbänden über ABM/AGH gestellt werden könnten. Als weitere wohnortnahe Dienstleistungen sind Verleihservices Liefer-, Bring- und Begleitdienste Mittagstische Umsteigegehilfen etc. vorstellbar und vielfach auch schon realisiert. 23 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Des Weiteren sollte der Blick für die adäquate Teilnehmerauswahl geschärft werden. Grundsätzlich sind Zielgruppen für AGH auszuwählen, die eine vergleichsweise geringe Chance auf eine Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt haben, um Creamingeffekte (Bestenauswahl) zu vermeiden. Dies gilt auch für Effekte, die zur Verringerung einer intensiven Arbeitsplatzsuche durch die in Aussicht gestellte Teilnahme an einer AGH eintreten. 4. Neufassung der Arbeitshilfe (Adjustierung und Verbindlichkeit – Anforderungen an die Träger von Zusatzjobs) Die Arbeitsgelegenheiten bieten ein reichhaltiges und flexibles Anwendungsspektrum. Die gesetzlichen Regelungen sind recht offen gestaltet. Mit der neuen Arbeitshilfe AGH wurden u. a. die Förderungsvoraussetzungen öffentliches Interesse, Nachrangigkeit, Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität geschärft und zugleich verbindlich gemacht. Gleichzeitig ist das Kerngeschäft der Grundsicherungsträger präzisiert worden. Eingeflossen sind in die Beratung zur Überarbeitung der Arbeitshilfe AGH die Anregungen zu mehr Verbindlichkeit durch den Bundesrechnungshof und der Internen Revision der BA. Weiterhin flossen Hinweise aus der beim BMAS gebildeten Begleitarbeitsgruppe Zusatzjobs ein. An der grundsätzlichen Zielausrichtung von AGH hat sich nichts geändert. Der Einsatz von AGH orientiert sich weiterhin am Bild des aktivierenden Staates, der von den Leistungen beanspruchenden Bürgern ein eigenaktives Bemühen um Erwerbsarbeit voraussetzt, diese ggf. auch konsequent in Form der öffentlich geförderten Beschäftigung einfordert (Fordern durch Fördern). An die Präzision der Maßnahmebeschreibung werden höhere Anforderungen gestellt. Das gilt auch für die Beschreibung der vorgesehenen Einsatzstellen. Es verträgt sich nicht mit den Förderbedingungen, wenn der Einsatz der AGH-Kräfte im Landschaftsgartenbau vorgesehen ist, sich die Kräfte aber bei der Kleidersammlung befinden. 24 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 In der vergangenen Woche ging eine Eingabe des BDA ein, in der die Vergabe von AGH ohne weitere Beschreibung der Einsatzfelder aufgezeigt wird. Solchen Fällen müssen wir nachgehen. Diese und ähnlich kritische Anfragen erreichen uns auch durch Eingaben aus der Politik. Im Spannungsfeld der Wahrung von Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit wird uns hier das AGH-Geschäft nicht gerade erleichtert und erfordert ab und an eine „Blutgrätsche“ verbunden in letzter Konsequenz mit der Bitte um Adjustierung, ggf. der Aufforderung zur Einstellung der Förderpraxis. Nachfragen zur Transparenz und Kalkulation der Trägerpauschale werden immer wieder vom BRH und der Internen Revision ausgelöst. Hier wäre es wünschenswert, wenn zukünftig verstärkt darauf geachtet werden könnte, die Kostenkalkulation in der Maßnahmebeschreibung zu dokumentieren. Dabei geht es nicht um die letzte Kommastelle, sondern um die Darlegung der wesentlichen Kostenblöcke. In den Ausführungen zu den Zusatzjobs für Jugendliche ist nach wie vor aufgenommen, dass Zusatzjobs nachrangig gegenüber einer Ausbildung, Einstiegsqualifizierung bzw. berufsvorbereitenden Maßnahme einzusetzen sind. AGH können natürlich Teilschritte auf dem Weg in Ausbildung und regulären Arbeit sein. Der Einsatz von AGH, insbesondere für Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen muss jedoch Vorrang haben (Creamingeffekte sind zu vermeiden). Wünschenswert erscheinen Maßnahmekonstruktionen mit Qualifizierungsanteilen oder aber die Kombination mit anderen qualifizierenden Maßnahmen (der Klassiker für Jugendliche Arbeit und Lernen/Angebote zum Nachholen des Hauptschulabschlusses). Auch der Einsatz von sozialpädagogischen und sozialintegrativen Elementen ist nach wie vor anstrebenswert. Entsprechende Ausführungen hierzu befinden sich im Empfehlungsteil der AGH-Arbeitshilfe. Änderungen bei den Empfehlungen sind hier nicht eingetreten. Ganz entscheidend erscheint jedoch für mich nach wie vor, die Herstellung eines lokalen Konsenses zur Einrichtung und Ausgestaltung von AGH, möglichst über die Einbindung der lokalen Akteure (z.B. in Beiräten) zu sein. 25 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) 5. Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Einordnung des Beschäftigungszuschusses (Neue Herausforderungen für die öffentlich geförderte Beschäftigung) Lassen Sie mich noch einige Worte zum Beschäftigungszuschuss als Ergebnis der politischen Beratungen und als Jobperspektive für Jugendliche sagen. Die marktfernen Jugendlichen waren ursprünglich nicht die von der BA für das Programm favorisierte Zielgruppe. Wir befürchten zu früh Locking-In-Effekte und sobald die klassischen Unternehmen mit in den Förderkreis einbezogen werden, Creamingeffekte im Sinne einer „Bestenauswahl“ unter den marktfernen Personen. Insoweit ist für uns die vorgeschaltete Phase der Aktivierung und Mobilisierung zur Abklärung des Leistungsbildes und der beruflichen Perspektiven besonders wichtig. Wir werden von Seiten der BA sehr frühzeitig eine evaluatorische Begleitung, insbesondere zur Bestimmung der Bruttozielgruppe unterstützen und spätestens zu Beginn des neuen Jahres einen breiten fachlichen Austausch zu ersten Erfahrungen gemeinsam mit dem BMAS organisieren. Eine besondere Verantwortung tragen die Integrationsfachkräfte bei der Einschätzung des Leistungsvermögens und Festlegung der wirksamen Integrationsstrategie. Nicht einfach schätzen wir die Finanzierung der Beschäftigung für die marktfernen Personen ein. Daher werden wir alle Anstrengungen unternehmen müssen, finanzierbare Arbeit zu organisieren. 26 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) 6. Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Das Vorgehensmodell der Integrationsstrategien SGB II Rahmenbedingungen der Integrationsarbeit Die Arbeit der Integrationsfachkräfte vor Ort erfordert ein individuelles, auf die Kunden und ihre Bedarfslagen ausgerichtetes Handeln. Rahmenbedingungen für das Handeln ergeben sich sowohl aus der Verschiedenartigkeit der Bedarfslagen als auch aus gesetzlichen Grundlagen sowie regionalen und lokalen Gegebenheiten. Eine Standardisierung oder Vereinheitlichung der Prozesse ist im Hinblick auf diese Rahmenbedingungen im SGB II nicht umsetzbar und nach dem Verständnis der Integrationsstrategien auch nicht gewollt. Sowohl aus der Verschiedenartigkeit der Bedarfslagen als auch aus dem umfassenden auf die Belange Bedarfsgemeinschaft ausgerichteten Betreuungsansatz ergibt sich eine Mehrdimensionalität der Ziele und Anforderungen, die über die reine „Vermittlungsarbeit“ hinausgeht. Grundlage und Aufbau der Integrationsstrategien SGB II Die Grundlage für die Auswahl einer Integrationsstrategie bildet ein detailliertes Profiling. Im Rahmen dieses Profiling Schlüsselgruppen werden Qualifikation, die integrationsrelevanten Motivation/Rahmenbedingungen Merkmale und aus den Leistungsfähigkeit berücksichtigt und ergeben in ihrer Gesamtbeurteilung die Betreuungsstufe des Kunden. Diese Betreuungsstufe ist jedoch als alleinige Grundlage für die individuelle Integrationsarbeit, d.h. für die Ableitung des Weiteren gemeinsamen Vorgehens im Integrationsprozess nicht ausreichend. Das Unterstützungs- und Betreuungsangebot sowie der entsprechende Instrumenteneinsatz Schlüsselgruppen sind aus abzuleiten. den detaillierten Hieraus ergeben sich Bewertungen konkrete innerhalb der Bedarfslagen und Ressourcen des Kunden, die für die Auswahl geeigneter Integrationsstrategien maßgeblich sind. Bezogen auf das jeweilige Ziel empfiehlt eine Integrationsstrategie, welche beraterische Unterstützung angezeigt ist, welche Aktivitäten des Kunden erforderlich sind, welche Kontaktdichte sinnvoll ist und welche Integrationsleistungen (Maßnahmen) sich bieten. 27 / 129 Möglichkeiten der Unterstützung über 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Hieraus lassen sich die vier Module ableiten, die Bestandteil jeder Integrationsstrategie sind. Unterstützung und Beratung Aktivität des Kunden U1 U3 U5 A1 A3 U2 U4 U6 A2 A4 Kontaktdichte A5 Maßnahme K1 K3 K5 M1 M4 M7 K2 K4 K6 M2 M5 M8 M3 M6 Integrationsstrategie 28 / 129 I nt egr at i onsst r at egi e I nt egr at i onsst r at egi e Integrationsstrategie 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Schematische Darstellung des Integrationsprozesses Erstkontakt Betreuung Integration mit Verringerung der Hilfebedürftigkeit mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit Profiling durchführen Integrationsstrategie umsetzen, nachhalten und ggf. anpassen Bedarfslage ermitteln und gemeinsame(s) Ziel(e) festlegen Integrationsstrategie in Eingliederungsvereinbarung festschreiben Integrationsstrategie(n) auswählen und Bausteine individuell anpassen U1 U3 U5 A1 A3 A5 U2 U4 U6 A2 A4 K1 K3 K5 K2 K4 K6 M1 M4 M7 M1 0 M2 M5 M8 M1 1 M3 M6 M9 M1 2 XXX Die konkrete Ausgestaltung der Module erfolgt – ebenso wie die Identifikation erforderlicher Strategien – vor Ort. Hierzu sind sowohl die Rahmenbedingungen des lokalen Arbeitsmarktes, die Kundenstruktur (Zielgruppen) als auch die Möglichkeiten (Ressourcen) der ARGE zu berücksichtigen. Für jedes Modul werden mit dem Fachkonzept Vorschläge für die Ausgestaltung zur Verfügung gestellt. Die lokal ausgestalteten Strategien und die zur Verfügung stehenden Bausteine können in Form eines Katalogs als Leitfaden für Kundengespräche zusammengestellt werden. 29 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Neben dieser individuellen Betrachtung wird die geschäftspolitische Ausrichtung von weiteren Parametern bestimmt. Hierzu gehören die Kundenstruktur (Anteil junger Menschen, mit/ohne Schul- und Berufsabschluss, Sprachdefizite, Defizite bei den Softkills, wiederholte Arbeitslosigkeit, belastende Familien- und Wohnverhältnisse, negative Auswirkungen aus Suchtmitteln, vermittlungsrelevante Schulden, aber auch vorhandene Talente und Fähigkeiten sowie Berufswünsche), das Angebot an Ausbildungs- und Arbeitsplätzen und deren spezifische Anforderungen, das realisierbare Maßnahmeangebot sowie vorhandenen Trägerstrukturen, die Finanzausstattung des Eingliederungstitels sowie das Volumen weiterer Finanztöpfe, die personellen Ressourcen und Kapazitäten der ARGE. All diese Faktoren machen letztendlich die Zielausrichtung und die Gesamtstrategie einer ARGE aus und fließen letztendlich in die lokalen Arbeitsmarkt-Programme ein. 7. Ausblick Das Zielsystem des SGB II hat nicht nur einen arbeitsmarkt-, sondern auch sozialpolitischen Auftrag. Es stellt nicht nur auf Integrationen ab, sondern soll gleichzeitig auch zum Abbau der Hilfebedürftigkeit beitragen, die Grundsicherung sicherzustellen und zu Integrationsfortschritten beitragen. Die Kundengruppe der Jugendlichen zeichnet sich durch eine breite Streuung von Lebenslagen aus, verbunden häufig mit sich bedingenden multiplen Vermittlungshemmnissen. Arbeitsgelegenheiten können m. E. sehr flexibel genutzt und kombiniert werden, um Jugendliche an die Berufs- und Arbeitswelt heranzuführen, ihnen berufliche und soziale Erfahrungen und benötigte Qualifikation zu vermitteln. Trotzdem müssen der wirksame, zielgenaue und effiziente Einsatz vorhandener Mittel wachsam beobachtet und die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden. 30 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz SP II 12 (J. Opitz) Vortrag Jugendsozialarbeit 18.09.2007 Die öffentlich geförderte Beschäftigung, AGH in der Entgelt- und Mehraufwandsvariante sowie ABM könnten im Sinne einer Produktstraffung nach der Beschäftigungsart noch besser systematisiert und Drehtüreffekte bei AGH in der Entgeltvariante sollten durch die Befreiung von der Arbeitslosenversicherung vermieden werden. Die Bezahlung in einem Beschäftigungsverhältnis (ABM, AGH E) muss auskömmlich gestaltet sein, um Verwaltungsaufwand durch eine Vielfalt von Zahlungsströmen zu vermeiden. Das Produktportfolio bei U 25 erscheint insgesamt straffungs- und entschlackungswürdig. Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt in Ermangelung von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt auch zukünftig ein wirksames Instrument! 31 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Welche Arbeit nutzt der Jugend? Sachstand und Entwicklungsbedarf der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche Jürgen Opitz, Teamleiter SP-II-12 32 / 129 Stand: 18.09.2007 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz E in e rs te r Ü b e rb lic k 1. A k tu e lle E n tw ick lu n g d e r J u g e n d a rb e itslo sigk e it in Z a h le n , D a te n , F ak te n 2. M a ß n a h m es p e k tru m fü r J u g e n d lic h e 3. B e tra c htu n g d e r E n tw ic k lu n g u n d Z u k u n ftsfä h ig k e it v o n A G H 4. D ie n e u e A rb e its h ilfe A G H 5. E in o rd n u n g d es B e s c h ä ftig u n gs z us c h u ss e s 6. In te g ra tio n s s tra te g ie n – e in n e u es P ro ze s s m o d e ll 7. A u s b lick J ü rg e n O p itz , T ea m leite r S P -II-1 2 S ta n d : 1 8.0 9 .2 00 7 33 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz Ju gend liche sind üb erp rop ortional von Arb eitslosig keit betro ffen (1/2) An teile der Ju gendlich en von 15 b is u nter 25 Jahr en an den Per soneng ru ppen (D eut schlan d, Mär z 2007) in % W oh n b e v öl k e ru n g S ta n d : D e z . 0 6 1 1,8 Schulabschlüsse arbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahren im Durchschnitt des I. Halbjahrs 2007 (Rechtskreise SGB II / SGB III in 370 Kreisen mit vollständigen Daten) 400.000 349.500 keine Angabe I. Halbjahr 07 SGB II: 2,2% SGB III: 0,8% Fachhochschul-/ Hochschulreife 26.800 350.000 E r we r b s f ä h i g e H i lf eb ed ür f ti g e 1 9, 9 300.000 250.000 A r b e i ts l os e i m R e c h ts k re i s S G B I I 109.800 158.600 8,7 10.000 200.000 190.900 Mittlere Reife 16.800 150.000 T e i l n e h m e r an F örd er m a ß n a h m e n i m S G B II 26 ,0 140.000 47.200 77.300 50.000 Z u m V e rg l ei c h : A r b e i ts l os e i m R ec h ts k re i s S G B I I I 13 ,9 62.700 67.400 52.100 Junge Arbeitslose insgesamt SGB II 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 © B A -Zen tra le-S P II 33 Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 kein Schulabschluss 15.200 0 Qu elle: S tatistik d er BA , Daten d es B un d esam tes f ür S tatistik. E ig en e B erech n un g en . Hauptschulabschluss 62.600 100.000 Quelle: Statistik der BA. Eigene Berechnungen. SGB III © BA-Zentrale SP II 33 S tan d : 18.09.2007 34 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz Ju gend liche sind schlech t qu alifiziert (2/2) - E in Viertel (27,3 % bzw. 52.100) der arbeitslosen Jugendlichen im SG B II haben die S chule ohne H auptschulabschluss verlassen. - Fast zwei D rittel (64,6 % ) der jungen A rbeitslosen im R echtskreis SG B II haben keine B erufsausbildung abgeschlossen. - A rbeitslose junge F rauen sind besser qualifiziert als junge M änner. - Junge A usländer sind schlechter qualifiziert als D eutsche. Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 S tan d : 18.09.2007 35 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz M arktersatzm aßn ahm en au ch vo r S G B II auf h ohem N iveau Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 S tan d : 18.09.2007 36 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz E in satz arbeitsm arktpo litischer In stru m ente au f hoh em N iveau S G B II: J u g e n d lic h e u n t e r 2 5 J a h r e n in M a ß n a h m e n d e r a k t iv e n A r b e its f ö r d e r u n g in d e n A R G E n B e s ta n d 2 0 0 5 / 2 0 0 6 B e s ta n d - e n d g ü ltig e W e r te - C h a n c e n a u f d e m J a h re s d u rc h s c h n itt 2 0 05 1 . A r b e its m a r k t v e r b e s s e r n - d a r . B e a u ftr a g u n g D ritte r m .d . V e r m ittlu n g - d a r . B e r u f li c h e W e i t e r b i l d u n g - d a r . b e r u f lic h e W i e d e r e in g lie d e r u n g b e h in d e r t e r M e n s c h e n B B - d a r . T r a in in g s m a ß n a h m e n e ru fs b e ra tu n g u n d F ö rd e ru n g d e r e r u fs a u s b ild u n g (o h n e B A B ) d a r . B e r u f s v o r b e r e i t e n d e B il d u n g s m a ß n a h m e n - d a r . B e r u fs a u s b ild u n g B e n a c h te ilig te r - d a r. E B e sc h ä (n o c h o - d a r. E in s tie g s q u a lifiz ie r u n g ftig u n g s b e g le ite n d e M a ß n a h m e n 1 ) h n e P S A ) in g lie d e r u n g s z u s c h ü s s e - d a r . E in s tie g s g e ld B e s c h ä ftig u n g s c h a ffe n d e M a ß n a h m e n - d a r . A r b e it s g e l e g e n h e it e n - d a r . A r b e it s b e s c h a f f u n g s m a ß n a h m e n S o n s t ig e W e ite r e L e is tu n g e n 2 ) S u m m e d e r a u s g e w ä h lte n a u s w e r tb a r e n a r b e its m a r k tp o litis c h e n In s tr u m e n te 2 7 .1 5 4 1 0 .6 0 5 4 .6 7 6 J a h re s d u rc h s c h n itt 2 00 6 3 0 .0 3 3 8 .3 7 4 1 0 .4 1 1 B e s ta n d im a b s o lu t A n t e il in % M ä rz 2 0 0 7 V e rä n d . g e g . V o r ja h r e s m o n a t a b s o lu t 2 5 .3 4 0 4 .2 8 6 1 0 .0 1 2 1 3 ,4 2 ,3 5 ,3 in % -7 .8 7 7 -5 .7 1 2 -7 5 7 - 2 3 ,7 - 5 7 ,1 - 7 ,0 + 3 9 ,2 36 6 1 .1 6 4 1 .3 5 2 0 ,7 + 3 81 9 .8 9 5 8 .8 8 4 8 .9 5 4 4 ,7 -1 .2 1 8 - 1 2 ,0 7 .8 5 6 3 2 .2 2 3 5 2 .9 4 2 2 8 ,0 + 2 5 .9 3 7 + 9 6 ,0 3 .7 8 9 3 .1 1 7 43 9 1 2 .9 2 6 1 3 .4 9 0 2 .8 7 8 1 9 .5 0 3 2 1 .8 2 3 6 .4 2 9 1 0 ,3 1 1 ,5 3 ,4 + 6 .9 7 6 + 1 2 .3 6 9 + 3 .0 1 4 + 5 5 ,7 + 1 3 0 ,8 + 8 8 ,3 4 .1 4 4 9 .8 9 1 8 .7 5 1 4 ,6 + 3 28 + 3 ,9 3 .2 2 6 57 6 7 .1 5 1 2 .0 3 7 6 .4 4 7 1 .9 3 1 3 ,4 1 ,0 + 3 62 + 2 25 + 5 ,9 + 1 3 ,2 5 1 .4 7 6 4 5 .9 6 1 3 .9 4 0 6 2 .5 9 9 5 6 .5 8 8 5 .9 7 9 5 4 .3 5 9 4 9 .9 6 9 4 .3 7 8 2 8 ,7 2 6 ,4 2 ,3 -1 1 .9 9 5 -9 .9 4 8 -2 .0 4 3 - 1 8 ,1 - 1 6 ,6 - 3 1 ,8 9 .8 3 1 3 5 .4 2 2 4 7 .8 1 8 2 5 ,3 + 1 6 .9 5 8 + 5 5 ,0 1 0 0 .4 6 1 1 7 0 .1 6 8 1 8 9 .2 1 0 1 0 0 ,0 + 2 3 .3 5 1 + 1 4 ,1 H in w e is : I n d e n Z w is c h e n s u m m e n s in d w e it e r e a u s w e r t b a r e M a ß n a h m e n e n t h a l t e n , d i e a u f g r u n d g e r i n g e r T e il n e h m e r z a h l e n n i c h t g e s o n d e r t a u f g e f ü h r t w e r d e n . E in m a l ig e L e i s t u n g e n z u r U n t e r s t ü t z u n g d e r B e r a t u n g u n d V e r m i t t lu n g w e r d e n n ic h t a u s g e w i e s e n . 1 ) F ü r P e r s o n a l - S e r v i c e - A g e n t u r e n ( P S A ) l ie g e n n o c h k e i n e S G B 2 ) S o n s tig e W e ite re L e is tu n g e n : H ie rb e i h a n d e lt e s s Z u s c h ü s s e f ü r i n d iv i d u e l le Q u a l if i z i e r u n g s e l e m e n t e , a b s c h l ie ß e n d . D ie A R G E n h a b e n b e i d e r F ö r d e r u n g E i n z e l f a ll s R e c h n u n g z u t r a g e n . Q u e l le : S t a t is t ik d e r B A : A u s g e w ä h l t e a r b e i t s m a r k t p I I - D a t e n n a c h A l t e r s g r u p p e n v o r , d a h e r w i r d n ic h t d a s v o ll s t ä n d i g e F ö r d e r v o l u m e n a b g e b i ld e t . ic h z . B . u m Z u s c h ü s s e b e i E x is te n z g r ü n d u n g o d e r A r b e its a u f n a h m e , F ö rd e ru n g d e s F ü h re rs c h e in s , B e r e c h t ig u n g e n , Z u s c h ü s s e a n d e n A r b e it g e b e r f ü r B e t r e u u n g s a u f w a n d u . a . D ie s e A u f z ä h l u n g i s t n i c h t m i t S o n s t i g e n W e it e r e n L e i s t u n g e n e in e n b r e i t e n E r m e s s e n s s p ie l r a u m , u m d e n B e s o n d e r h e i t e n d e s o li t i s c h e In s t r u m e n t e n a c h d e m Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 R e c h t s k r e is . E ig e n e B e r e c h n u n g e n . S tan d : 18.09.2007 37 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz In strum en ten m ixed vielseitig er als in Au fb au p hase d es S G B II A r b e it s m a r k t p o lit is c h e In s t r u m e n t e im R e c h t s k r e is S G B II f ü r J u g e n d lic h e u n t e r 2 5 J a h r e n i m M ä r z 2 0 0 7 ( e n d g ü lt ig e W e r t e ) Chancen auf dem 1. A r b e it s m a r k t v e rb e s s e rn 4 7 .8 0 0 ; 2 5 ,3 % 2 5 . 3 0 0 ; 13 , 4 % 5 2 .9 0 0 ; 2 8 ,0 % B e ru f s b e ra t u n g u n d F ö rd e ru n g d e r B e ru f s a u s - b ild u n g (o h n e B A B ) B e s c h ä f t ig u n g s b e g le it e n d e M a ß n a h m e n (o h n e P S A ) B e s c h ä f t ig u n g s c h a ffe n d e Ma ßnahmen 5 4 .4 0 0 ; 2 8 ,7 % 8 .8 0 0 ; 4 ,6 % Q u e l l e : S ta ti s ti k d e r B A . E i g e n e B e r e c h n u n g e n . Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 S o n s t ig e W e it e r e L e i s t u n g e n ( § 16 ( 2 ) S G B II) © B A - Z e n tr a l e S P II 3 3 S tan d : 18.09.2007 38 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz U n tersch ied lich e E in g lied erun gsq u o ten u nd -erfo lg e E i n g li e d e r u n g s q u o t e n i m S G B II ( A u s t r i t t e J a n u a r 2 0 0 6 b i s D e z e m b e r 2 0 0 6 ) S G B I I - E i n g l ie d e r u n g s le i s t u n g ( k u m u l i e r t e A u s t r it t e v o n J a n u a r 2 0 0 6 b is D e z e m b e r 2 0 0 6 ) 1) 2) 3) 4) C h a n c e n a u f d e m 1 . A rb e its m a r k t v e rb e s s e r n B e a u f t r a g u n g D r i t t e r m i t d e r V e r m it t l u n g B e a u ftr a g u n g v o n T rä g e r n m it E in g lie d e r u n g s m a ß n a h m e n B e r u flic h e W e ite rb ild u n g T r a in i n g s m a ß n a h m e n E i g n u n g s f e s t s t e l l u n g / T r a in i n g s m a ß n a h m e n B e s c h ä f ti g u n g s b e g l e it e n d e M a ß n a h m e n ( o h n e E in g lie d e r u n g s q u o te in s g e s a m t (in % ) 2 5 ,8 1 6 ,9 2 1 ,7 1 4 ,7 3 2 ,6 2 7 ,3 4 2 ,4 4 5 ,7 2 3 ,3 2 1 ,2 3 1 ,2 2 9 ,5 4 5 ,4 3 1 ,6 2 5 ,2 3 4 ,3 2 9 ,7 3 7 ,7 2 5 ,0 3 3 ,9 3 2 ,3 4 2 ,3 7 0 ,3 6 4 ,5 6 9 ,4 3 6 ,3 7 1 ,1 6 0 ,7 7 4 ,7 6 3 ,8 6 9 ,4 6 0 ,9 7 3 ,8 6 6 ,2 3 6 ,6 4 7 ,6 E in s t e llu n g s z u s c h u s s b e i V e r t re t u n g ( J o b - R o ta t io n ) 6 3 ,4 6 5 ,0 6 3 ,6 6 4 ,3 6 3 ,6 E in s tie g s g e ld E i n s t i e g s g e l d b e i a b h ä n g i g e r s o z i a lv e r s i c h e r u n g s p flic h tig e r E rw e rb s tä tig k e it 2 1 ,7 2 5 ,7 3 2 ,9 3 8 ,0 3 8 ,9 5 0 ,1 5 3 ,9 5 0 ,2 5 5 ,1 4 2 ,7 E i n s t i e g s g e l d b e i s e lb s t s t ä n d i g e r E r w e r b s t ä t i g k e i t B e s c h ä ftig u n g s c h a ffe n d e M a ß n a h m e n 4) A rb e it s b e s c h a f fu n g s m a ß n a h m e n (A B M ) A rb e it s g e le g e n h e ite n ( A G H ) A G H E n tg e lt v a r ia n t e A G H M e h ra u fw a n d s v a ria n t e S o n s t ig e F ö r d e r u n g S o n s tig e W e it e r e L e is t u n g e n § 1 6 ( 2 ) S G B II 3) 3 0 ,4 2 5 ,3 2 9 ,3 E i n s t i e g s g e ld f ü r S e l b s t ä n d ig e ) E in g lie d e r u n g s z u s c h ü s s e E in s te llu n g s z u s c h u s s fü r N e u g r ü n d u n g e n 2) E in g lie d e ru n g s E in g lie d e r u n g s F r a u e n a n te il a n q u o te fü r q u o t e fü r F r a u e n d e n A b s o lv e n t e n J u g e n d lic h e u n te r 2 5 J a h re n u n te r 2 5 J a h r e n u n te r 2 5 J a h re n ( in % ) (in % ) ( in % ) 6 7 ,1 * 1) E in g l i e d e r u n g s q u o te fü r F rau en ( in % ) * 1 2 1 3 1 2 2 7 3 6 0 6 3 3 ,3 ,1 ,8 ,5 ,2 ,7 ,7 * * * 1 5 ,8 2 2 ,5 1 5 ,2 2 9 ,8 1 4 ,7 2 0 ,3 2 0 ,3 2 1 ,9 2 5 ,8 2 1 ,7 3 2 ,1 2 1 ,0 2 7 ,3 2 7 ,3 2 0 ,6 2 4 ,8 2 0 ,3 3 0 ,8 1 9 ,6 2 5 ,3 2 5 ,3 * 3 3 3 3 3 4 4 7 ,2 2 ,7 7 ,6 9 ,3 7 ,5 1 ,2 1 ,2 H ie r s in d n u r E r g e b n is s e a u f B a s is d e r F ö r d e r d a t e n a u s d e n B A - S y s t e m e n d a rg e s t e llt , o h n e F ö r d e r in f o rm a t io n e n z u g e la s s e n e r k o m m u n a le r T r ä g e r . s o z i a l v e r s i c h e r u n g s p f l i c h t i g e B e s c h ä f t i g te / A u s t r i t t e i n s g e s a m t * 1 0 0 = E i n g l i e d e r u n g s q u o t e ( E Q ) D ie E r g e b n is s e s in d n o c h v o r lä u fig , d a in s b e s o n d e r e d ie f ü r d ie B e s c h ä f t ig u n g s r e c h e rc h e e r f o r d e r lic h e n J a h r e s m e ld u n g e n z u r S o z ia lv e r s ic h e r u n g n o c h n ic h t 4) S t r u k t u r a n p a s s u n g s m a ß n a h m e n t r a d it io n e ll u n d B e s c h ä f t ig u n g s c h a f f e n d e In f ra s t ru k t u r m a ß n a h m e n w e r d e n w e g e n G e r in g f ü g ig k e it n ic h t g e t r e n n t a u s g e w ie s e n . * A u s w e is d e s E in s t ie g s g e ld e s f ü r S e lb s t ä n d ig e n ic h t s in n v o ll, d a E in s t ie g s g e ld b e i s e lb s t s tä n d ig e r E r w e r b s t ä t ig k e it n ic h t a u f E in g lie d e ru n g in s o z i a l v e r s i c h e r u n g s p f l i c h ti g e B e s c h ä f t i g u n g z i e l t . Q u e lle : S t a t is t ik d e r B A . S o n d e r a u s w e r t u n g m it D a t e n s t a n d J u li 2 0 0 7 . Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 S tan d : 18.09.2007 39 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz AG H fü r Ju gen dliche ko nzen triert sich auf vier E insatzfelder K lassische E insatzfelder W eitere E insatzfeld er Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 - Infrastrukturverbesserung - E rziehung und B ildung - K inderbetreuung und Jugendhilfe - U m weltschutz und Landschaftspflege - haushaltsnahe D ienstleistungen (F acilityM anagem ent, C oncierge-S ervice) - gem einwohlorientierte A rbeiten - innovative N ischenprodukte (B rauchwassersystem e, S olartechnik) - wohnortnahe D ienstleistungen S tan d : 18.09.2007 40 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz N eu fassu ng der Arb eitshilfe AG H präzisiert und adju stiert - P räzisierung des K erngeschäftes der A R G E (Z uweisung, M aß nahm eanerkennung) - V erbesserung der M aßnahm ebeschreibung und Einsatzfelder - M ehr T ransparenz zur K alkulation der M aß nahm epauschale - U nterteilung der A rbeitshilfe in einen verbindlichen T eil und einen m it em pfehlenden C harakter Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 S tan d : 18.09.2007 41 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz In teg rationsprozess w ird s ys te m atisiert u nd o rien tiert sich an dom inierender B edarfslag e In teg ratio n E rstko ntakt B etreu un g mit V erring eru ng der H ilfebedürftigkeit B etreu u ng sstu fe festlegen IF IG IK IN In teg r ati o n sfe rn S tab i li si e ru n g s - b ed ar f F ö rd erb e d a rf In teg r ati o n snah I Inte grie rt u nter Bee ndigun g d er Hilfeb ed ürf tigkeit mit B eend ig u ng der H ilfebedürftigkeit P rofiling d urch führen In tegration sstrategie um setzen, na chh alten u nd ggf. a npa sse n In te g rie r t, ab e r we i te rh in h i lfe b e d ü rftig A bb ildu ng d er In te gra t ions e nt w ic klu ng B edarfsla ge e rm itteln u nd gem einsam e(s) Ziel(e) festleg en Integration sstrategie in E ingliederun gs verein baru ng festschreib en Inte grations strategie(n) ausw ähle n u nd B a usteine individu ell a npasse n U1 U3 U5 A1 A3 A5 U2 U4 U6 A2 A4 X X X M 1 M 4 M 7 M 10 Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 K1 K3 K5 M 2 M 5 M 8 M 11 K2 K4 K6 M 3 M 6 M 9 M 12 S tan d : 18.09.2007 42 / 129 2.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche, Jürgen Opitz P rofiling: G rundlag e von Integrationsstrategie und B etreuungsstufe G em einsam e G rundlage: D etaillie rtes P rofilin g Ermittelte Betreuungsstufe IN, IK, IG oder IF für die Schlüsselgruppen Integration sstrategie B etre uungsstufe IF Unter stützun g und B er atun g durc h IFK A ktiv ität d e s K und en IG IK IN sowie E rläuterung zur Einschätzung des Han dlungsbedarf bzw. Hinweise zu einzelnen Merkmalsbere ichen und ergänzenden Merkmalen Qualifikation a. Schulische Qualifikation b. Berufliche Qualifikation c. Sonstige Qualifikation K onta ktdic hte M aßnah m e Motivation u. Rahmenbedingungen Do m inierend e B ed arfs lag e IF IG IK IN Integratio ns fern S ta bilisierung s -bed arf F örd erb ed arf Integrations nah Inte griert un te r B ee ndig un g d er H ilfe be dü rftig ke it a. Motivation b. Rahmenbedingungen I c. Sonstiges Integrationsstrategie wird nach der konkreten, individuellen Bedarfslage des Kunden ausgewählt und angepasst und setzt hier für die weitere Integrationsarbeit an Betreuungsstufe ist als alleinige G rundlage für die kundenindividuelle Integrationsarbeit nicht ausreichend, da sie die vielfältigen Bedarfslagen nicht detailliert genug abbilden kann a. Körperliche und psychische Leistungsfähigkeit b. In tellektuelle Leistungsfähigkeit c. Arbeitsverhalten d. Sozialverhalten e. Sonstiges Betreuungsstufe (ermittelt aus den drei Schl üsselgruppen ) Inte griert, ab er w eiterhin hilfe bed ürftig Ab bild un g der Integ rationsentw icklung Leistungsfähigkeit G e sa m tB etre uun gs stufe Hinweise zur festgelegten Betreuungsstufe / Sonstige Hinweise: Jü rg en O pitz, T eam leiter S P -II-12 S tan d : 18.09.2007 43 / 129 i3.n de33r 33333 44 / 129 45 / 129 46 / 129 47 / 129 48 / 129 49 / 129 50 / 129 51 / 129 52 / 129 53 / 129 54 / 129 55 / 129 56 / 129 57 / 129 58 / 129 59 / 129 60 / 129 61 / 129 62 / 129 63 / 129 64 / 129 65 / 129 66 / 129 67 / 129 68 / 129 69 / 129 70 / 129 71 / 129 72 / 129 73 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Horst Braun (CJD Alzey) Evelyn Reuße-Weber (CJD Alzey ) Dr. Horst Bokma (Jobcenter AlzeyWorms ) 74 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Das CJD Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. • • • • • ist ein gemeinnützig anerkannter, eingetragener Verein wird von einem hauptamtlichen Vorstand geleitet hat bundesweit 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt jährlich 150.000 Menschen hat bundesweit mehr als 150 Einrichtungen Sitz der CJD Zentrale ist Ebersbach an der Fils (Württemberg). Das CJD ist Mitglied im Diakonischen Werk und im CVJM Deutschlands. . 75 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey • Angebote des CJD • • • • • • • • Behindertenförderung Berufliche Bildung und Rehabilitation Fort- und Weiterbildung Internationale Arbeit Kinder- und Jugendhilfe Migration/Integration Schulische Bildung & Förderung Seniorenarbeit 76 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Das CJD Maximiliansau • 400 MitarbeiterInnen • 12 Standorte in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg • CJD Alzey 31 MitarbeiterInnen . 77 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Angebote CJD Maximiliansau/CJD Alzey – Aus- und Weiterbildung – Berufsvorbereitung – Ausbildungsbegleitung – Ausbildungsmanagement – Berufliche Rehabilitation – Personalservice – Betriebliche Weiterbildung – Jugend- und Familienhilfe – Auslands- und Forschungsprojekte – Beschäftigung und Qualifizierung – Vermittlung 78 / 129 (Unterstrichen = Angebote des CJD Alzey) 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Maßnahme ISAQ • Integration von • benachteiligten Jugendlichen und Migranten durch • Sprachtraining • Arbeitstraining und • Qualifizierung 79 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Kostenträger Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II Kofinanzierung beruflicher Bildungsmaßnahmen aus Mitteln es ESF, Ziel 3 80 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Zuweisung durch das Jobcenter nach dem Prinzip der Nachrangigkeit. Jugendliche die bereits andere Maßnahmen ohne Erfolg durchlaufen haben oder für die eine andere Maßnahme zur Zeit keinen Erfolg verspricht. (Bsp.: BvB, FbW, BaE, TM,….) Zuweisungsdauer: individuell, i.d.R. 6 Monate 81 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Ziele von I.S.A.Q. • Persönliche und soziale Stabilisierung • Förderung der - Motivation und Leistungsbereitschaft - Förderung der sozialen und beruflichen Kompetenz - Sprachkompetenz - Ausbildungsfähigkeit - Arbeitsmarktreife • Dauerhafte berufliche Integration 82 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Konzeptionelle Eckpunkte • Individuelle pädagogische Betreuung und Integrationsberatung • Kombination von Arbeitstraining und Qualifizierung • Sprachförderung • Altersgemischte Arbeitsgruppen • Vielfältige Arbeitsangebote und Projekte • Förderung von Selbsthilfe und gegenseitiger Unterstützung • Zusätzliche Angebote (z.B. Führerscheinprojekt) • Netzwerk von Hilfsangeboten 83 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Qualifizierung in kleinen Lerngruppen, 8-12 Std. pro Woche • • • • • • • Bewerbungsmanagement PC-Training Kommunikationstraining Schuldenprävention Fachmodule Lerntraining Sprachunterricht (Fremdsprache/Muttersprache) • Gesundheitsförderung • Fachvorträge/-seminare 84 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Schreinerei Arbeit und Qualifizierung im handwerklichen Bereich 85 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey PC-Projekt und Übungsbüro Arbeit und Qualifizierung im EDV- und kaufmännischen Bereich ⇒ Vertieftes EDV-Training ⇒ Kaufmännisches Training ⇒ Dienstleister intern/extern - Erhebungen - Recherche und Aushang von Stellenangeboten - Bewerberfotos - Unterstützung im EDVUnterricht 86 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Kreativprojekt ⇒ Motivation ⇒ Konzentration und Ausdauer ⇒ Genauigkeit ⇒ Messen, Rechnen, Zeichnen ⇒ Handwerkliche Grundfertigkeiten ⇒ Kreativität ⇒ Erfolgserlebnis ⇒ Stolz und Selbstbewusstsein 87 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Führerscheinprojekt ⇒ Günstige Eigenfinanzierung durch Zusammenarbeit mit einer Fahrschule und dem Jobcenter ⇒ Ansparen der Mehraufwandsentschädigung ⇒ Ratenzahlung/Prämie durch Jobcenter möglich ⇒ Ergänzende Lernhilfen (Lerngruppe) ⇒ Steigerung der Mobilität ⇒ Verbesserung der Vermittlungschancen 88 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Altersgemischte Teams in der praktischen Arbeit ⇒Jugendliche lernen von Erwachsenen (positive und negative Vorbilder) ⇒Gruppendynamik ist eher ausgeglichen, Gesamtgruppe ist leistungsfähiger ⇒Erwachsene werden in ihrer Vorbildfunktion gestärkt ⇒Jugendliche verhalten sich „erwachsener“ 89 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Probleme bei Umsetzung • • • • • • • • • Unentschuldigte Fehlzeiten Konsum von Suchtmitteln Aggressives Verhalten Unterrichtsverweigerung Antriebsschwäche Resignation „Ausruhen innerhalb der AGH“ Selbstüberschätzung Balance zwischen Unterstützung und Kontrolle 90 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Verbleib ISAQ I ISAQ 76 Jugendliche insgesamt 12 Verbleib in der Maß nahme (01.01.06-31.12.06) Beendigung regulär 31 Aufnahme von Arbeit/Ausbildung 8 10 Vermittlung in weiterf. Maß nahme ISAQAustritt wg. unent. Fehlzeiten 10 Austritt wg. gesund. Gründen 4 Austritt wg.sonst. Gründen 1 0 2% 6% 16% 10 20 30 40 50 60 1 Austritt w g.sonst. Gründen 2 Austritt w g. gesund. Gründen 3 Austritt w g. unent. Fehlzeiten 47% 4 Vermittlung in w eiterf. Maßnahmen 16% 5 Aufnahme von Arbeit/Ausbildung 6 Beendigung regulär 13% 91 / 129 70 80 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Verbleib ISAQ II ISAQ II 65 Verbleib in der Maßnahme (17.08.06-16.08.07) 10 16 Aufnahme von Arbeit/Ausbildung 9 4 Austritt wg. unent. Fehlzeiten 13 2 Austritt wg.sonst. Gründen 11 0 ISAQ II 10 20 30 40 50 1 Austritt w g.sonst. Gründen 2 Austritt w g. gesund. Gründen 20% 29% 3 Austritt w g. unent. Fehlzeiten 4% 4 Vermittlung in w eiterf . Maßnahmen 24% 16% 7% 5 Auf nahme von Arbeit/Ausbildung 6 Beendigung regulär 92 / 129 60 70 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Entwicklungsbedarf • Ermöglichung von Praktika innerhalb der AGH • Im Einzelfall längere Zuweisungsmöglichkeiten • Dauerhafte Beschäftigungsangebote für nicht vermittelbare Jugendliche 93 / 129 3.2 Praxisberichte – Projekt ISAQ, Horst Braun, Eveyln Reußer, Dr. Horst-Rüdiger Bokma CJD Alzey Anforderungen an die Organisation des Projektes – Breites Spektrum an Beschäftigungsmöglichkeiten – Sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten – Hohe Flexibilität bei der Qualifizierungs- und Arbeitsplanung – Unterschiedliche Anforderungsstufen bei der Arbeit und Qualifizierung – Lernen und Arbeiten in kleinen Gruppen – Austausch zwischen pädagogischer Fachkraft und AnleiterIn/bzw. Kooperationspartner – Enge Abstimmung mit FallmanagerIn/VermittlerIn 94 / 129 G.I.B. - Gesellschaft fü für innovative Beschä ä ftigungsfö ö Besch ftigungsf rderung mbH Das Landesprogramm JobPLUS in NRW Ein Modell zur Integration von Jugendlichen in den 1. Arbeitsmarkt? Albert Schepers 95 / 129 JobPLUS: Das Programm JobPLUS knüpft an das Förderinstrument Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante an. Zentrales Programmziel von JobPLUS ist die Integration von ALG II Beziehenden in den ersten Arbeitsmarkt durch die Verknüpfung von: • passgenauer Qualifizierung • betrieblichen Praktika in Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts (mindestens 3 Mon.) und • intensivierter Vermittlungsarbeit eines Jobcoaches 96 / 129 JobPLUS: Maßnahmekonzeption JobPLUS: Qualifizierung, Coaching, betriebliche Praktika Arbeitsgelegenheit Finanzierung Jobcoach: Coaching, Praktikumsakquise Betreuung Trägerpauschale Maßnahme Arbeitsgelegenheit Teilnehmer Mehraufwand Unterhalt Qualifizierung und Praktika im Wechsel Qualifizierungsgeld: Mehraufwand/ Fahrtkosten etc. ALG II 6 Monate 6 Monate 12 Monate 97 / 129 Begleitung w. d. Beschäftigung JobPLUS: Förderung des Landes NRW • • • • • • • Qualifizierungskosten (bis zu 480 Std. pro TN = 3 Monate) Jobcoach (Schlüssel 1:30) während der Qualifizierung und der betrieblichen Praktika Weiterbegleitung für einen Zeitraum von max. 6 Mon. nach einer Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt Mehraufwand (Fahrtkostenerstattung etc.), Führerschein (optional) Förderung mit ESF – Mitteln im Rahmen des Ziel 3 Programms Antragsteller: ARGEn/Optionskommunen oder von diesen beauftragte Qualifizierungsträger 50 % Kofinanzierung 98 / 129 JobPLUS: der Arbeitsmarkt in NRW Der Arbeitsmarkt in NRW im August 2007 • Insgesamt 840.374 Arbeitslose = 9,4 % aller zivilen Erwerbspersonen • 417.047 arbeitslose Frauen = 49,6 % aller Arbeitslosen • 91.876 arbeitslose Jüngere unter 25 Jahren = 10,9 % aller Arbeitslosen / 9,3 % aller Jüngeren • Teilnehmer in AGH: 44.045 (ohne zugelassene kommunale Träger) 99 / 129 JobPLUS: Umsetzungsstand • insgeamt 265 geförderte Projekte 8/2007 • Programmumsetzung vom 01.07.2005 bis 31.12.2007 • insgesamt wird ein Mittelbudget von 48,1 Mio. € aus Landes-/ESF-Mitteln eingesetzt • unterschiedliche Umsetzung in den Regionen • unterschiedliche Laufzeiten der Projekte (zwischen 6 und 30 Monaten), 62 % zwischen 12 u. 24 Mon. 100 / 129 JobPLUS: Eintritte und Austritte Eintritte: 14.801 Personen aus 259 Projekten Davon weiblich: 4.935 / männlich: 9.866 Personen Verbleibsdaten liegen vor zu 75 % der Teilnehmenden (Stand 9/2007) Vorzeitige Austritte: 5.076 TN, davon 45,5 % in Arbeit, Selbstständigkeit oder Ausbildung Reguläre Austritte: 5.981 TN, davon 24,6 % in Arbeit, Selbstständigkeit oder Ausbildung Insgesamt: von 11.057 dokumentierten Austritten 3.711 = 34 % in Arbeit, Selbstständigkeit oder Ausbildung 101 / 129 JobPLUS: Alter der Teilnehmer/innen Anteil an den TN der Projekte in % Anteil an den TN in AGH in % Anteil an den Arbeitslosen (SGB II) in NRW in % bis 25 Jahre 23,1 25,3 7,8 26 bis 49 Jahre 66,3 59,7 69,8 ab 50 Jahre 10,6 15,0 22,4 Alter Quellen: Begleitbogenerhebung ABBA, Stand: 3/2007; Statistik der BA. 102 / 129 JobPLUS: Stärken • Stärken: Betriebliche Orientierung Flexible Gestaltung der Betriebspraktika Individuelle Betreuung durch JobCoach, auch nach der Vermittlung Qualifizierung kann auf betriebliche Bedarfe abgestimmt werden Durch Trägerkooperation breite Qualifizierungsangebote möglich 103 / 129 JobPLUS: Hemmnisse • Hemmnisse: Fehlende Motivation der Teilnehmer/innen (mehr Arbeit, weniger Geld) Potenzielle Teilnehmer hatten sich in AGH „eingerichtet“ bzw. trauten sich JobPLUS nicht zu Mangelnde Flexibilität der AGH-Träger, leistungsstarke Teilnehmer/innen freizugeben (Lock-in Effekt) Direkter Übergang ohne zeitliche Lücke Ungenügende Steuerung durch die SGBII – Träger ¾ Ergebnis: vielfach ungenügende Anzahl geeigneter Teilnehmer/innen 104 / 129 JobPLUS: Förderliche Faktoren Tn-Gewinnung Ausführliche und intensive Beratung der Teilnehmer/-innen 90,7% Enge Kooperation mit dem Fallmanagement der ARGE /Optionskommune 75,3% Direkte Ansprache der AGH Teilnehmer/innen in eigenen Projekten Gute Kooperation zwischen JobPLUS-Trägern und Trägern der AGH 72,2% 69,1% Die Perspektive von JobPLUS konnte erfolgreich vermittelt werden Motivation und hohes Interesse der Zielgruppen 66,0% 52,6% JobPLUS wurde mit der AGH schon eingeplant 34,0% Unterstützung durch weitere relevante Multiplikatoren/-innen 5,2% Sonstige 5,2% 105 / 129 JobPLUS: Qualifizierungsschwerpunkte 20,2 % EDV-Anwendungen, Büro, Verwaltung 13,2 % Metalltechnik, Installation 9,2 % Lager/Logistik 8,3 % Pflege/Gesundheit/Erziehung Garten- und Landschaftsbau 8,0 % Hauswirtschaft/Hausmeistertätigkeit 7,6 % 7,2 % Sonstiges 6,3 % Handel/Verkauf Holztechnik 5,7 % Bau/Trockenbau 4,0 % HoGa 3,9 % 3,7 % Farbe/Gestaltung Elektrotechnik Körperpflege/Frisör 106 / 129 2,2 % 0,6 % JobPLUS: Tätigkeit der Job Coaches Sonstiges 0,9 % 6,2 % 9,8 % Nachbetreuung nach Vermittlung 32,1 % 11,8 % Kommunikation/Koordination mit ARGE/Optionsk. und anderen Partnern Koordination der Qualifizierung Verwaltungsaufgaben 13,4 % 25,7 % 107 / 129 Akquise der Praktikumsstellen, Beratung der Unternehmen Begleitung/Beratung und Vermittlung der Teilnehmer/innen JobPLUS: Praktikumsbetriebe nach Branchen 23,8% Ha ndw e rk 20,1% Ha nde l Sozia le , pfle ge rische und ha usha ltsna he Die nstle istunge n 18,9% 15,1% Industrie Unte rne hm e nsna he Die nstle istunge n 6,9% 6,5% Ba uge w e rbe 5,2% Ga stge w e rbe Sonstige 108 / 129 3,4% JobPLUS: Optimierungsmöglichkeiten • Stärkere Steuerung durch SGB II – Träger • Passgenaue Teilnehmer/innenzuweisung, durch Vorab-Profiling unterstützt • Ggf. Einrichtung vorgeschalteter Gruppen-AGH für potenzielle Teilnehmer/innen (nahtloser Übergang) • Auf der Trägerebene verbesserte Ausrichtung der Qualifizierungsangebote an betriebliche Bedarfe • Anpassung des JobPLUS-Qualifizierungsgeldes an die örtliche Mehraufwandsentschädigung • Einführung von Qualifizierungsbudgets 109 / 129 Fortführungsperspektiven • JobPLUS als Teil des Integrationsangebotes – Nutzen: ¾ Passgenaue Qualifizierung und individuelle Begleitung ¾ Größere Nähe zum 1. Arbeitsmarkt als AGH-Mehraufwand ¾ Deutlich bessere Übergänge in betriebliche Beschäftigung • Bei arbeitsmarktfernen Jugendlichen ggf. als Element von Förderketten • Finanzierungsmöglichkeiten ¾ AGH (Mehraufwandvariante) in Verbindung mit Qualifizierung ¾ Betriebspraktika z. B. über SWL • Problem Vergabeverfahren: wie ist eine Einbindung von Trägern und Optimierung der Ergebnisse durch regionale Netzwerke möglich? 110 / 129 4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin Andreas Zieske, Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), Berlin Schlaglichter der Fachtagung „Welche Arbeit nutzt der Jugend?“ Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen! Nach einem langen und sehr informativen Tag fällt mir nun die nicht leichte Aufgabe zu, die Ergebnisse dieser Fachtagung zusammen zu fassen. Wir haben fünf Vorträge gehört und dabei drei Projekte kennen gelernt, die in ihren spezifischen Konzepten die ganze Vielfalt der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten wiedergeben. Ich will aus der Rolle des interessierten Teilnehmers versuchen, noch einmal einige Aspekte dieser Tagung, die mir wichtig und interessant erscheinen, schlaglichtartig hervorzuheben. Zunächst hat uns heute Morgen Herr Weiland vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem erfrischenden Vortrag aktuelle Initiativen und zukunftsweisende Entwicklungen aus seinem Hause vorgestellt. Hervorheben möchte ich noch einmal folgende Aspekte: Als „Erfolgsrezept“ beruflicher Integrationsförderung und arbeitsmarktpolitischer Programme benannte Herr Weiland vier Eckpfeiler, an denen sich das BMAS auch in Zukunft messen lassen will und welche sich auch in zukünftigen Initiativen wieder finden lassen müssen: • Aktivierung; • Individualisierung; • Regionale Freiräume; • Lokale Netzwerke; Ich denke, aus Sicht der Träger der Jugendberufshilfe kann man diese Grundsätze nur positiv bewerten – wobei allerdings zu bemerken bleibt, dass es einem in der Umsetzung von Individualisierung und Nutzung regionaler Spielräume oft nicht leicht gemacht wird. Ich denke dabei insbesondere an die Tendenzen der Bundesagentur für Arbeit, über Ausschreibungspraxis und Einflussnahme auf die örtlichen Akteure vieles dann doch zentralistisch zu regeln und regionale Lösungen wenig zu fördern. 111 / 129 4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin Interessant war in diesem Zusammenhang auch die Zukunftsvision einer budget- und out come orientierten Arbeitsmarktpolitik, die dann ohne detaillierte Regelungen in der Umsetzung auskommen soll. Vor einer konsequenten ziel- und ergebnisorientierten Förderung bei gleichzeitiger Flexibilität der eigentlichen Umsetzung müssen sich die Träger der beruflichen Integrationsförderung nicht fürchten, sind sie es doch jetzt schon gewohnt, ihre Leistungen an Effizienz- und Erfolgskriterien zu messen. Als zweiten wichtigen Aspekt kündigte Herr Weiland eine konkrete Initiative zur Umsetzung des Beschäftigungszuschusses nach § 16a ab dem 1.10.2007 an. Ab dann wird es möglich sein, Arbeitgebern einen Minderleistungszuschuss bis zu 75% der Lohnkosten zu gewähren, wenn sie entsprechende Personen beschäftigen. Dies ist ein deutlicher Schritt in Richtung Sozialer Arbeitsmarkt, der auch in Zukunft im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zu begleiten ist. Im zweiten Vortrag des Vormittags hat uns Herr Opitz von der Bundesagentur für Arbeit vor allem mit den vorliegenden Zahlen der Förderstatistik deutlich gemacht, welche Bedeutung Arbeitsgelegenheiten und andere Formen der öffentlich geförderten Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch haben – und auch in Zukunft haben werden. Interessant aus meiner Sicht waren vor allem Aussagen von Herrn Opitz, nach denen die Bundesagentur bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten für mehr „Klasse“ statt „Masse“ plädiert und insbesondere verstärkt ihr Augenmerk auf die geforderten Qualifizierungsanteile gerade für Jugendliche unter 25 Jahren legen will. Dies ist nur zu begrüßen. Darüber hinaus stellte er fest, dass Arbeitsgelegenheiten als isolierte Einzelmaßnahmen oft wenig sinnvoll sind. Vielmehr müssen sie in eine Gesamtstrategie der Förderung eingebunden sein. Zu begrüßen seien insofern auch Projekte, in denen Kombinationen mit anderen Förderinstrumenten ausprobiert werden. Dies kann parallel oder nachgeschaltet erfolgen. Positiv zu bewerten ist die mit den Verbänden gemeinsam erarbeitete Arbeitshilfe „Arbeitsgelegenheiten“ in der sich viele Anregungen aus der Praxis der Umsetzer wieder finden. Ich denke dabei vor allem an die eindeutigen Aussagen zur Nachrangigkeit, an die Verbindlichkeit einer gemeinsam zu erarbeitenden Eingliederungsvereinbarung sowie an die Aussagen zur qualitativen Ausgestaltung und zur Eröffnung einer Wahlmöglichkeit für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Zu fragen und zu beobachten bleibt allerdings, inwieweit sich diese „Empfehlungen“ dann auch in der Realität vor Ort widerspiegeln werden. 112 / 129 4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin Nur kurz angerissen wurden in der Nachfragerunde Überlegungen zur Entwicklung einer ganzheitlichen Förderung, wie sie in der BA zurzeit diskutiert oder vorbereitet werden sowie das weitere Vorgehen, bezogen auf die Entwicklung der Betreuungsstufen im Rahmen der Integrationsförderung. Auch dies wird uns noch in Zukunft zu beschäftigen. Nach der Mittagspause stellten sich dann drei Praxisprojekte vor, die aus jeweils unterschiedlichen Richtungen neue Blickwinkel auf die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten ermöglichten. Allgemein lässt sich feststellen, dass nach der unbefriedigenden Anfangssituation im Jahr 2005, als es so schien, als ob Arbeitsgelegenheiten das schnelle Massenprodukt der Arbeitsförderung werden würden, sich nun doch eine qualitative Entwicklung abzeichnet. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen der Träger der Jugendberufshilfe, ihrem flexiblen Umgang mit neuen Förderinstrumenten und ihrem sozialpädagogischen Selbstverständnis sind neue Modelle entstanden, die dazu geeignet sind Arbeitsgelegenheiten qualitative und professionell als niedrig schwellige Angebote in einer ganzen Reihe von Instrumenten der beruflichen Integrationsförderung zu nutzen. Erste Eckpunkte und Standards für eine fachlich professionelle Umsetzung lassen sich inzwischen benennen. Mit „Jobkontor“ aus Hamburg hat sich uns ein Projekt vorgestellt, dass ursprünglich aus der Jugendhilfe stammt und deshalb eine klare sozialpädagogische Schwerpunktsetzung hat. Herr Humpert hat uns sehr anschaulich geschildert, aufgrund welcher Überlegungen das Instrument „Arbeitsgelegenheit“ für die Jugendhilfe und Sozialpädagogik interessant wird. Insbesondere interessant sind die neuen Möglichkeiten, die sich anscheinend auch über das Konzept des Förderns und Forderns und der „Ernstsituation Arbeit“ für die sozialpädagogische Arbeit ergeben. Allerdings wurde auch das Risiko deutlich, dass sich mit zunehmender Förderung aus dem SGB II Bereich die Jugendhilfe mit ihrer Verantwortung für den § 13 SGB VIII zurückzieht. Eine Entwicklung, die eher bedenklich stimmt. 113 / 129 4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin Einige Aspekte wurden mir bei diesem Projekt noch einmal besonders deutlich: • die wichtige Rolle von Praktika im Verlauf der AGH – etwas, das anscheinend regional nur sehr bedingt möglich ist; • die Betonung der Produktorientierung als Motivation für die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen; • die hohe Bedeutung eines nachzuholenden Schulabschlusses; • die zentrale Rolle eines regionalen Netzwerkes und einer guten Kooperation im Stadtteil sowie • die Betonung der Beziehungsarbeit als grundlegende sozialpädagogische Methode. Ich denke, an diesem Beispiel wurde sehr deutlich, dass sich solche Projekte eben nicht ausschließlich an der jeweiligen Integrationsquote messen lassen können. Vielmehr zählen gerade bei den mehrfach benachteiligten Jugendlichen andere Entwicklungsschritte als Erfolg. Mit dem Projekt ISAQ vom CJD aus Alzey haben wir ein bodenständiges Projekt der Jugendberufshilfe kennen gelernt, welches zeigt, was ein breit aufgestellter Träger in guter Kooperation mit der zuständigen ARGE über AGH erreichen kann. In diesem Projekt dienen Arbeitsgelegenheiten als niedrig schwelliger Einstieg in eine Förderstrategie mit dem Ziel einer dauerhaften beruflichen Integration. Beeindruckend dabei waren die Qualifizierungsmöglichkeiten, die ein erfahrener und regional verwurzelter Träger bieten kann und welche Differenzierungen innerhalb der Umsetzung möglich sind. Ebenso spannend wie anregend war für mich die Beschreibung der Mischung von Jung und Alt im Praxiseinsatz und die positiven Wirkungen für die Jugendlichen. Mit dem Programm „JobPLUS“ aus Nordrhein-Westfalen hat sich uns dann ein Ansatz vorgestellt, der Arbeitsgelegenheiten zielorientiert ergänzt und an ihnen anknüpft. JobPLUS ist dabei ein gutes Beispiel dafür, wie ein Bundesland mit zusätzlichen Mitteln eine sinnvolle Brücke zwischen Arbeitsgelegenheiten und beruflicher Integration schaffen kann. Leider läuft das Programm zum Ende von 2007 aus – zu wünschen bleibt, dass einzelne Programmbestandteile ihren Eingang in Bundesprogramme bzw. die Regelförderung erhalten. 114 / 129 4.1 Zusammenfassung, Ausblick – Andreas Zieske, BAG ÖRT, Berlin Insbesondere die Idee des „Job-Coach“ als Vermittler hin zur Arbeitswelt scheint Erfolg versprechend. Aber auch die Ergänzung der Arbeitsgelegenheiten durch betriebsnahe Praktika ist ein Ansatz der sich auch auf Bundesebene verwirklichen lassen müsste. Deutlich geworden ist: Dreh- und Angelpunkt einer Arbeitsgelegenheit ist ihre Einbindung in eine individuell ausgerichtete Gesamtstrategie beruflicher Integrationsförderung. Von Anfang an sind Arbeitsgelegenheiten als Einstieg in bzw. Brücke zu einer weiteren Entwicklung und Qualifizierung anzulegen. Ergänzende oder weiterführende Maßnahmen können / müssen darauf aufbauen und individuell und passgenau auf die jeweilige Situation des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen angepasst werden. Soweit meine kurze Rekapitulation des Tages – sicherlich nehmen Sie wesentlich mehr an Informationen und Anregungen mit nach Hause. Die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT), der Internationale Bund und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband teilen sich im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit die Verantwortung für die Kernthemen der Jugendberufshilfe und der beruflichen Integrationsförderung. Die BAG ÖRT wird sich in Zukunft vor allem mit den Entwicklungen im Bereich des SGB II auseinandersetzen. Die weitere Entwicklung und Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten wird dabei einer der Schwerpunkte sein. Zum Abschluss möchte ich mich noch einmal herzlich bei Frau Hofmann und beim Paritätischen Wohlfahrtsverband für diese gelungene Veranstaltung bedanken und denke, dass wir die Anregungen und Themen dieser Tagung in die weiteren Aktivitäten des Kooperationsverbunds Jugendsozialarbeit einfließen lassen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 115 / 129 Eine Veranstaltung des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit Bundesweite Arbeitstagung für Fach- und Leitungskräfte der Jugendsozialarbeit und Beschäftigungsförderung, Fach- und Leitungskräfte aus den ARGEn, optierenden Kommunen und Jugendämtern „ Welche Arbeit nutzt der Jugend? – Sachstand und Entwicklungsbedarf der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche“ Termin: Tagungsort: Dienstag, 18. September 2007 Beginn 10.30 und Ende 17:00 Uhr Hoffmanns Höfe Heinrich-Hoffmann-Straße 3 60528 Frankfurt am Main Tel.: 069/6706-100 Jugendliche, die von den Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen betreut werden, gelangen häufig in Angebote der öffentlich geförderten Beschäftigung - allen voran in die so genannten Zusatzjobs. Seitdem das neue SGB II in Kraft getreten ist, sind unter dem Begriff der „öffentlich geförderten Beschäftigung“ vielfältige und unterschiedliche Förderinstrumente entstanden. Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit aktuellen Initiativen zur „Jobperspektive“ und zum „KommunalKombi“ zusätzliche Instrumente für arbeitslose Jugendliche bzw. junge Erwachsene entwickelt. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit nimmt die vielfältigen Erfahrungen, die Träger, Arbeitsgemeinschaften und optierende Kommunen mittlerweile in der Umsetzung gesammelt haben zum Anlass, um den Sachstand und den Entwicklungsbedarf der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche zu diskutieren. Anhand von ausgewählten Praxisbeispielen soll reflektiert werden, was Arbeitsgelegenheiten kennzeichnet, die niedrig schwellige Zugänge für besonders benachteiligte Jugendliche schaffen und gute Förderarbeit leisten. Wie Arbeitsgelegenheiten ausgestaltet werden müssen, damit Jugendliche besonders effektiv in Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden können, soll ein weiterer zentraler Diskussionspunkt sein. Die Tagung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus den Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, aus den Arbeitsgemeinschaften, optierenden Kommunen und Jugendämtern. Die Tagung wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 116 / 129 Dienstag, der 18. September 2007 10.00 Uhr – 10:30 Uhr Begrüßungskaffee und Anmeldung Am Vormittag Referate für den Überblick und Ausblick 10:30 Uhr – 10:45 Uhr Begrüßung, Eröffnung Thomas Niermann, Abteilungsleiter im Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband 10:45 Uhr – 11.45 Uhr Aktuelle Initiativen auf der Bundesebene zur Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche Martin Weiland, Referatsleiter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn • Überblick aktuelle Initiativen („Jobperspektive“, „KommunalKombi“, SGB III-Novelle) • Neue Förderinstrumente für Jugendliche (insb. Eingliederungszuschüsse, Beschäftigungszuschuss) und Abgrenzung zu den Instrumenten der öffentlich geförderten Beschäftigung • Anforderungen an die weitere Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche 11:45 Uhr – 12.45 Uhr Öffentlich geförderte Beschäftigung für Jugendliche – Sachstand und Ausblick Jürgen Opitz, Teamleiter Eingliederungsleistungen SGB II, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg • Überblick zur Umsetzung von Zusatzjobs für Jugendliche im Rechtskreis SGB II • Ansatzpunkte für die weitere Umsetzung der öffentlich geförderten Beschäftigung für Jugendliche (Konzept der Integrationsstrategien und Betreuungsstufen, Anforderungen an öffentlich geförderte Beschäftigung und Empfehlungen aus der „Arbeitshilfe“ - Maßnahmen und Träger; „Jobperspektive“ und Umsetzung für junge Erwachsene) 12:45 Uhr – 13:30 Uhr Mittagspause Am Nachmittag Praxisberichte und Diskussion für die Weiterentwicklung in der Praxis 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr Projekt JobKontor: Rüdiger Kuehn, Geschäftsführer und Thomas Humbert, Projektleiter, SME-Jugendhilfezentrum Hamburg • Arbeitsgelegenheiten für benachteiligte Jugendliche • Anforderungen an niedrig schwellige Integrationsarbeit • Erreichbare Integrationsschritte • Kooperationsanforderungen in der Jugendhilfe 117 / 129 14.30 Uhr bis 15:30 Uhr Projekt ISAQ: Horst Braun, Leiter, und Evelyn Reußer, Pädagogin, CJD Alzey, Dr. HorstRüdiger Bokma, Teamleiter ARGE Alzey-Worms • • • Verknüpfung von Arbeit, Qualifizierung und Sprachförderung in Arbeitsgelegenheiten Anforderungen an die Betreuung und Motivationsförderung in der Arbeit für benachteiligte Jugendliche Anforderungen an die Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung in Arbeitsgelegenheiten für benachteiligte Jugendliche 15:30 Uhr bis 15:45 Uhr Kaffeepause 15:45 Uhr bis 16:45 Uhr Landesprogramm "JobPLUS" zur Integration von ALG II Beziehern und Bezieherinnen in den 1. Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen: Albert Schepers, Berater, Gesellschaft für innovative Beschäftigung GmbH • Überblick zum Landesprogramm • Anforderungen an die Umsetzung für Jugendliche • Erfahrungen und Hinweise zum Transfer 16:45-17:00 Zusammenfassung, Ausblick 17:00 Tagungsende Information: Der Paritätische Wohlfahrtsverband veranstaltet die Tagung für den am 1.7.07 neu gegründeten Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Im neuen Kooperationsverbund arbeiten sieben bundesweite Organisationen zusammen: die Arbeiterwohlfahrt, die beiden Bundesarbeitsgemeinschaften der Evangelischen Jugendsozialarbeit und der katholischen Jugendsozialarbeit, die Bundesarbeitsgemeinschaft der örtlich regionalen Träger der Jugendsozialarbeit, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz und der Internationale Bund. Anmeldung: mit beiliegendem Anmeldungsformular an den Paritätischen, Gesamtverband, Frau Kopp-Fuhrich, Tel. 030/24636-323, E-Mail: [email protected]; Fax: 030/24636-140 Tagungsmoderation: Tina Hofmann, Reiner Mathes, Bundeskoordinatoren Jugendsozialarbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband Tagungsorganisation: Tina Hofmann, Rückfragen unter Tel. 030/-24636-325, E-Mail: [email protected], Teilnahmebedingungen: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Zulassung zu den Teilnahmeplätzen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit beiliegendem Anmeldeformular. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigung und eine Wegbeschreibung zur Tagungsstätte. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Kosten für Tagungsgetränke und Mittagessen werden vom Veranstalter übernommen. 118 / 129 1 2 3 4 5 6 7 8 Organisation Anrede_ Titel Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e.V. Herrn ARGE Saarlouis Wurzelwerk gGmbH JobCenter SGB II Dessau-Roßlau Herrn Frau Herrn ARGE Paderborn Herrn INVIA Katholischer Verband f. Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e. V. Frau INVIA Katholische Mädchensozialarbeit Diözesanverband Freiburg e.V. Frau Arbeit und Bildung gGmbH Torgau Herrn Vorname Bernd Rudolf Dagmar Patrick HermannJosef Elise Barbara Hans-Jürgen Name Straße Ackermann Stalburger Straße 38 Alger AllendorfFärber Balschun Bentler Bohlen Denz Deutrich 119 / 129 Bahnhofsallee 4 Maybachstr. 4 Seminarplatz 1 Rathenaustr. 28-30 Karlstr. 40 Herrenstraße 50-52 Am Stadtpark 2 Tel.Nr. Fax:-Nr. Email Dienstbezeichnung 60318 Frankfurt Tel: 069-95914932Fax:069552676E-Mail: [email protected] Geschäftsführer 66740 Saarlouis Tel:06831-4889-241 Fax:06831-4889-282 E-Mail: [email protected] Teamleiter U25 63322 Rödermark Tel: 06074-2110894 Fax:06074-2110899 E-Mail: [email protected] Projektleiterin 06846 Dessau Tel: 0340-5021184 Fax:0340-5022501289 E-Mail: [email protected] Arbeitsvermittler 26 33102 Paderborn Tel: 05251-5409-200 Fax:05251-5409-109 E-Mail: [email protected] stellv. Geschäftsführer 57 79104 Freiburg Tel: 0761-200639 Fax:0761-200638 E-Mail: [email protected] Referentin 46 79098 Freiburg Tel: 0761-21113-43 Fax:0761-287865 E-Mail: [email protected] Diözesangeschäftsführerin 04860 Torgau Tel: 03421-731430 Fax:03421-7314320 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer PLZ Ort Alter 54 54 Organisation 9 10 11 12 13 ARGE Hohenlohekreis AWO Bundesverband Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme ARGE Rhein-Sieg JobCenter Region Hannover 14 AWO-Werkstatt Heidenheim 15 Kreisagentur Merzig (ARGE Merzig-Wadern) 16 17 Arbeit Hellweg Aktiv Internationaler Bund Anrede_ Titel Frau Herrn Vorname Hedi Dieter Herrn Herrn Frau Herrn Herrn Herrn Frau Peter Ingrid Bernd Markus Michael Ulrike Name Straße Doerr Würzburger Straße 30 PLZ Ort Tel.Nr. Fax:-Nr. Email Dienstbezeichnung Alter 74653 Künzelsau Tel: 07940-9151175 Fax:0180 100 300 750 582 E-Mail: [email protected] Geschäftsführerin 51 Eckert Oppelner Str. 130 53119 Bonn Tel: 0228-6685-265 Fax:0228-6685-32265 E-Mail: [email protected] 53 Engel Schönfalweg 5-7 53347 Alfter Florin Gehrmann Görlach Grein Hammerschmidt Hestermann 120 / 129 Markt 3 Marktstr. 5 Talstraße 90 Torstraße 28 In den Kämpen 6 Valentin-SengerStraße 5 Referent für Jugendsozialarbeit 39 Sankt 53757 Augustin Tel: 02241-3978-406 Fax:-499 E-Mail: [email protected] Koordinator Fachstelle U25 44 30159 Hannover Tel: 0511-26277-358 Fax:0511-26277-222 E-Mail: [email protected] Referentin für Eingliederungsleistungen 49 89518 Heidenheim Tel: 07321 983615 Fax:07321 983625 E-Mail: [email protected] Personal und Sachdienst / Projektentwicklung 47 66663 Merzig Tel: 06861-7701-227 Fax: E-Mail: Teamleiter U25 42 59581 Warstein Tel: 02902-9770-200 Fax:-666 E-Mail: [email protected] Standortleiter Arbeit Hellweg Aktiv 49 60389 Frankfurt Tel: 069-73997214Fax:06973997215E-Mail: ulrike.hestermann@international er-bund.de Referentin 40 Organisation 18 Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung f. Arbeitssuchende 19 INVIA Katholische Mädchensozialarbeit Bezirk Paderborn e.V. 20 Diakonisches Werk Württemberg 21 ARGE Grundsicherung Unstrut-HainichKreis 22 Sozialagentur im Landkreis Northeim 23 JobCenter ARGE Ohrekreis Anrede_ Titel Frau Frau Herrn Frau Frau Herrn Vorname Elisabeth Marianne Olaf Annegret Anke Ralf Name Straße Katzmann Nordhäuser Str. 1 Kaufmann Bahnhofstraße 19 Kierstein Heilbronner Str. 180 Knittel Brunnenstraße 94 Koch Kosack Tel.Nr. Fax:-Nr. Email Dienstbezeichnung Sonders99706 hausen Tel: 03632-616181 Fax:03632-616214117 E-Mail: Geschäftsführerin 51 33102 Paderborn Tel: 05251-1228-15 Fax:05251-1228-80 E-Mail: [email protected] Geschäftsführerin 44 70191 Stuttgart Tel: 0711-1656-125 Fax:-329 E-Mail: [email protected] Referent für Jugendberufshilfe und Projektentwicklung 99974 Mühlhausen Tel: 03601-8861133 Fax: 03601-8861111 E-Mail: Fallmanagerin 55 Bad Gandersheim Tel: 053829176-158 Fax: 053829176-120 E-Mail: [email protected] Arbeitsvermittlerin 34 Haldens39340 eben Tel: 03904-633-100 Fax:03904-633-170 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer 49 Tel: 0231-842-1256 Fax:0231-842-2885 E-Mail: [email protected] Bereichsleiterin U25 50 Geschäftsführer 38 53879 Euskirchen Tel: 02251-15540 Fax:02251-15566 E-Mail: [email protected] Fachaufsicht Eingliederung 50 12681 Berlin Tel: 030-8560686-200 Fax:-222 E-Mail: [email protected] Geschäftsführerin/Projektl eiterin 44 PLZ Alte Gasse 26 Gerikestraße 3 Ort 24 JobCenter ARGE Dortmund Frau Regine Kreickmann Steinstraße 39 44147 Dortmund 25 Deutscher Caritasverband Herrn Michael Kroll Lessingstr. 1 80336 26 27 ARGE EU-Aktiv Kreis Euskirchen Manege gGmbH Herrn Schwest er Wolfgang Margareta Kühl Kühn 121 / 129 Jülicher Ring 32 Wolfener Str. 2a Alter Organisation 28 Anrede_ Titel Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. Frau 29 JobCenter Heidelberg 30 Diakonisches Werk in Hessen und Nassau Herrn Frau Vorname Ursula Harald Renate Name Kundmüller Kunkel Lang Straße Obere Königstr. 4b Speyerstr. 6 Ederstraße 12 Tel.Nr. Fax:-Nr. Email Dienstbezeichnung Alter 96052 Bamberg Tel: 0951-8604-410 Fax: 0951-8604-33410 E-Mail: [email protected] Jugendhilfereferentin 41 69151 Heidelberg Tel: 06221-9159301 Fax:-100 E-Mail: [email protected] Fallmanager 52 60486 Frankfurt Tel: 069-7947-263 Fax: -333 E-Mail: [email protected] Referentin Kinder- und Jugendhilfe 52 30159 Hannover Tel: 0511-919-2599 Fax: E-Mail: [email protected] Bereichsleiter U25 34 45 PLZ Ort 31 JobCenter Region Hannover 32 Arbeitsgemeinsch aft Integration Traunstein Frau Christa Langwieder Chiemseestr. 35 83278 Traunstein Tel: 0861-703-602 Fax:0861-703-670 E-Mail: [email protected] Arbeitsvermittlerin 33 BAG ÖRT Frau Doris Leymann Marienburger Straße 1 10405 Berlin Tel: 030-40505769-11Fax:EMail: [email protected] Markt 3 Sankt 53757 Augustin Tel: 02241-3978-401 Fax:-499 E-Mail: [email protected] stellv. Geschäftsführerin 38 39112 Magdeburg Tel: 0391-6293-505 Fax:-444 E-Mail: [email protected] Bundeskoordinatorin Jugendsozialarbeit 41 01067 Dresden Tel: 0351-494-490 Fax:0351-494-4913 E-Mail: [email protected] Vertreterin des Verbandes deutscher Privatschulen (VDP) 38 34 ARGE Rhein-Sieg 35 Der Paritätische Landesverband Sachsen Anhalt e.V. 36 Institut für Bildung und Beratung GmbH Herrn Frau Frau Frau Dietmar Rita Antje Dagmar Langer Lorenz Ludwig Mager 122 / 129 Escherstr. 17 Halberstädter Str. 168-172 Könneritzstr. 33 Referentin Organisation 37 Gewerkstatt gGmbH 38 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. 39 ARGE Hohenlohekreis 40 Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. 41 42 43 BBS START GmbH Internationaler Bund Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit 44 ARGE Saarpfalz 45 Eigenbetrieb jenarbeit Anrede_ Titel Frau Gabriele Frau Ragna Frau Petra Frau Herrn Herrn Frau Frau Frau Vorname Susanne Dr. Manfred Eugenio Andrea Martina Sandra Name Meckelburg Melzer Michelfelder Müller Müllner Straße Schleipweg 20 Blücherstr. 62 Würzburger Straße 30 Volkhartstr. 9 Hamburger Tor 4b Valentin-SengerMunoz del Rio Straße 5 Pingel Chausseestr. 128/129 Pohl Gerberstraße 29 Puppe Tatzendpromenade 2a 123 / 129 Tel.Nr. Fax:-Nr. Email Dienstbezeichnung Alter 44805 Bochum Tel: 0234-2398686 Fax: E-Mail: [email protected] Dipl.-Soz. Pädagogin 51 10961 Berlin Tel: 0228-6685-404 Fax:0228-6685-32404 E-Mail: [email protected] Referentin 36 74653 Künzelsau Tel: 07940-9151-144 Fax:0180-100 300 750 582 E-Mail: petra.michelfelder@arge- Teamleiterin Markt & sgb2.de Integration 36 86152 Augsburg Tel: 0821-3100-217 Fax:0821-3100-183 E-Mail: [email protected] Fachreferentin Kinderund Jugendhilfe 46 19288 Ludwigslust Tel: 03874-421211 Fax:03874-421230 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer 56 60389 Frankfurt Tel: 069-94545-370 Fax:069-94545-373 E-Mail: eugenio.munozdelrio@internatio naler-bund.de Referent 61 10115 Berlin Tel: 030-2887895-35 Fax:030-288789-55 E-Mail: andrea.pingel@jugendsozialarbe it.de Referentin 41 66424 Homburg Tel: 06841-9223-185 Fax: E-Mail: [email protected] Teamleiterin Markt & Integration 32 Tel: 03641-494765 Fax:03641-494705 E-Mail: [email protected] Fallmanagerin 31 PLZ Ort 7745 Jena Organisation Anrede_ Titel Vorname Name Straße 46 Diakonie Werkstatt Rüsselsheim Frau Nicole Roharh Weser Str. 34 47 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Schick AlbertSchweitzer-Str. 113-115 48 ARGE Stadt Aachen 49 St-Martin-Haus 50 Deutsches Rotes Kreuz Frau Frau Herrn Frau Marion Annelie Peter Juliane Schmidt Roermonder Straße 51 Schmittdiel Waidmannsweg 11 Scholz Carstennstraße 58 PLZ Ort Tel.Nr. Fax:-Nr. Email Dienstbezeichnung 65428 Rüsselsheim Alter 35 55128 Mainz Tel: 06131-28744-0 Fax:06131-28744-11 E-Mail: [email protected] Beauftragte f. Arbeitslosenfragen 50 52072 Aachen Tel: 0241-88681-3750 Fax: 0241-88681-3888 E-Mail: [email protected] Teamleiterin U25 53 35039 Marburg Tel: 06421-64328Fax: 06421620507E-Mail: [email protected] Leiter 46 12205 Berlin Tel: 030-85404237 Fax:030-85404468 E-Mail: [email protected] Referentin Jugendsozialarbeit 33 51 JobCenter SGB II Dessau-Roßlau Frau Jana Schulze Seminarplatz 1 06846 Dessau 52 JobCenter Oschersleben Herrn Wolfgang Schumacher Hackelweg 6 Oscherslebe 39387 n Tel:0340-5021182 Fax:0340-5022501289 E-Mail: [email protected] Tel: 03949-916-703 Fax:03949-916-702 E-Mail: [email protected] 09119 Chemnitz Tel: 0371-4004961 Fax: 0371-4004966 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer 59 59425 Unna Tel: 02303-271555 Fax: 02303-272055 E-Mail: [email protected] Verwaltungsoberamtsrätin 47 53 54 Jugendberufshilfe Chemnitz e.V. Arbeitsgemeinsch aft SGB II für den Kreis Unna Herrn Frau Steffen Elke Schüppel Splieth 124 / 129 Straße Ustinad Labem 43/45 Hansastraße 4 Jugendarbeitsvermittlerin 30 Geschäftsführer der ARGE Bördekreis 53 Organisation 55 56 BAG Kath. Jugendsozialarbeit ARGE-SGB II Wolfsburg Anrede_ Titel Frau Herrn Vorname Silke Gerd Name StarkeUeckermann Stottmeister Straße Carl-MostertsPlatz 1 Kleiststr. 37 57 Internationaler Bund Frau Petra Tabakovic Valentin-SengerStraße 5 58 Bildungszentrum Saalfeld Herrn Reinhard Tröstrum Am Gewände 7 59 Der PARITÄTISCHE Landesverband Hessen 60 Paritätischer Wohlfahrtsverban d GV e. V. 61 62 ARGE RemsMurr-Kreis BAG ÖRT Frau Frau Herrn Herrn Annette Birgit Manfred Andreas Wippermann Auf der Körnerwiese 5 Wuck Oranienburger Sr. 13-14 Ziegler Roßhalde 1 Zieske Marienburger Straße 1 125 / 129 Tel.Nr. Fax:-Nr. Email Dienstbezeichnung 40477 Düsseldorf Tel: 0211-94485-16 Fax:0211-486509 E-Mail: silke.starkeuekermann@jugendsozialarbeit. de Referentin 35 38440 Wolfsburg Tel: 05361-84803-414 Fax:05361-84803-121 E-Mail: [email protected] Verwaltungsamtmann 57 60389 Frankfurt Tel: 069-94545-184 Fax:069-94545-373 E-Mail: [email protected] Referentin Jugendsozialarbeit 52 Hauptgeschäftsführer 54 60322 Frankfurt Tel: 069 955262 29 Fax:069 551292 E-Mail: [email protected] Regionalgeschäftsführerin Wiesbaden/Öffentlichkeits arbeit 49 10178 Berlin Tel: 030-24636423 Fax:030-24636-140 E-Mail: [email protected] Sachbearbeiterin 45 71522 Backnang Tel: 07191-3456-700 Fax:07191-3456-501 E-Mail: [email protected] Stadtamtsrat 55 10405 Berlin Tel:030-40505769-0 Fax: E-Mail: [email protected] Geschäftsführer 47 PLZ Ort Unter7333 wellenbarn Alter Anz . Organisation 1 2 ARGE AlzeyWorms 4 CJD Alzey Paritätischer Wohlfahrtsverba nd Gesamtverband e.V. SME e.V. Stadtteilbezogen e milieunahe Erziehungshilfen e.V. 5 SME e.V. Stadtteilbezogen e milieunahe Erziehungshilfen e.V. 3 6 7 8 Paritätischer Landesverband NRW e. V. Paritätischer Wohlfahrtsverba nd Gesamtverband e.V. Bundesagentur für Arbeit Anrede Herrn Herrn Frau Herrn Herrn Herrn Herrn Herrn Titel Vorname Dr. HorstRüdiger Horst Tina Thomas Rüdiger Rainer Thomas Jürgen Name Bokma Braun Hofmann Humbert Kuehn Mathes Niermann Opitz 126 / 129 Straße Galgenwiesenweg 23 Albiger Straße 10 Oranienburger Str. 13-14 Margaretenstr. 36a Margaretenstr. 36a Camillo-Sitte-Platz 3 Oranienburger Str. 13-14 Regensburger Straße 104 Tel.Nr. Fax:-Nr. Email Dienstbezeichnung Alter 55232 Alzey Tel: Fax: E-Mail: Teamleiter 48 55232 Alzey Tel: 0673149-6112 Fax: E-Mail: Leiter CJD Alzey 46 10178 Berlin Tel: 030-24636-325 Fax: 030-24636-140 E-Mail: Referentin [email protected] Jugendsozialarbeit 34 20357 Hamburg Tel: Fax: E-Mail: Projektleiter 49 20357 Hamburg Tel: 040-432008-10 Fax:-11 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer 50 45136 Essen Tel: 0201-8953322 Fax: E-Mail: Fachberater 46 10178 Berlin Tel: 030-24636-326 Fax:030-24636-140 E-Mail: [email protected] Abteilungsleiter 43 90327 Nürnberg Tel: 0911-1792723 Fax:0911-1795258 E-Mail: juergen.opitz3@arbeitsagentur. de Verwaltungsdirektor (Teamleiter) 55 PLZ Ort Anz . Organisation 9 CJD Alzey 10 Gesellschaft für innovative Beschäftigung GmbH 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Anrede _ Frau Herrn Herrn Titel Vorname Evelyn Albert Martin Name ReußeWeber Schepers Weiland 127 / 129 Straße Albiger Straße 10 Im Blankenfelde 4 Rochusstraße 1 PLZ Ort Tel.Nr. Fax:-Nr. Email Dienstbezeichnung Alter 55232 Alzey Tel: Fax: E-Mail: 46238 Bottrop Tel: 02041-767-255 Fax:02041-767-299 E-Mail: [email protected] Berater 52 53123 Bonn Tel: 030-18527-2977 Fax: E-Mail: [email protected] Referatsleiter 45 34 128 / 129 Ansprechpartnerin: DER PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V. Referat Jugendsozialarbeit Tina Hofmann Oranienburger Straße 13 – 14 10178 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.paritaet.org Gestaltung: Edith Neubert-Mai Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Chausseestr. 128 / 129 10115 Berlin E-Mail: [email protected] 129 / 129