ALTARIS Games Portfolio I Emissionsprospekt
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ALTARIS Games Portfolio I Emissionsprospekt
1 Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG inkl. Nachtrag Nr. 1 vom 01.01.2011 Erster Games-Fonds der zweiten Generation Anlegerfreundlich | Zukunftsorientiert | Renditestark Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG Nachtrag Nr. 1 vom 01.01.2011 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der Altaris Emissionshaus GmbH, Grasbrunn (Anbieter) zum bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekt vom 04.09.2009 betreffend das öffentliche Angebot zum Erwerb von Kommanditanteilen an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG. Hinweis Dieser Nachtrag Nr. 1 bewirkt Änderungen des Verkaufsprospektes vom 04.09.2009 und ist interessierten Anlegern zusammen mit diesem auszuhändigen. Der Erhalt wird vom Anleger in der Beitrittserklärung oder auf der letzten Seite betätigt. Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, die seit 2007 andauernde Finanzmarktkrise und die sich daraus ergebenden Verwerfungen in den börsennotierten Anlagesegmenten, sowie bei Schiffen und Immobilien, machen es interessierten Anlegern nicht leicht, Investitionsentscheidungen zu treffen. Selbst die Chefökonomen sind sich nicht einig, was noch auf uns zukommen wird und wie wir uns sinnvoll auf die Zukunft vorbereiten können. Eines ist wissenschaftlich bewiesen: Geschlossene Fonds – ein Oberbegriff für Sachwert-Investitionen – bieten, einhergehend mit planbaren und attraktiven Auszahlungen, unternehmerisch orientierten Anlegern das Potenzial auf mehr Stabilität im Vermögensportfolio. Zudem bieten Sachwerte einen Inflationsschutz, da sie mit einem realen Gegenwert, einer wirtschaftlichen Leistung, hinterlegt sind. Der erste Games-Fonds der zweiten Generation Der Markt der Computer- und Videospiele, kurz Games genannt, ist bisher hauptsächlich institutionellen Investoren vorbehalten gewesen. Umso erfreulicher ist es, dass sich mit Altaris ein Spezialanbieter auf dem Markt etablieren konnte, welcher Privatanlegern den Einstieg in das Milliardengeschäft und die attraktiven Gewinne mit den Games eröffnet. Die lange und sorgfältige Vorbereitung hat sich gelohnt. Altaris hat als Pionier in diesem Markt mit dem Altaris Games Portfolio I, dem ersten Games Fonds der 2. Generation, neue Standards gesetzt: Hohe Interessengleichheit zwischen Fonds-Anlegern und Fonds-Partnern ebenso wie mit dem Fonds-Management, erstrangige Ansprüche des Fonds und seiner Anleger bei den erwirtschafteten Erträgen und ein durchgängiges Sicherheitskonzept. Die kurze Laufzeit bis Ende 2014 sorgt für schnelle Rückflüsse und eröffnet damit auch älteren Investoren eine interessante Beteiligungsmöglichkeit. Der Fonds erwirbt ein breit diversifiziertes Portfolio an sorgfältig geprüften und handverlesenen Computer- und Videospielen deutscher Studios zu einem Zeitpunkt, der besser kaum sein könnte. Die fehlende Finanzierungsbereitschaft deutscher Banken und die fehlende öffentliche Förderung sind trotz nachweislich hoher Fachkompetenz und weitreichender Erfahrung ein großer internationaler Wettbewerbsnachteil. Der Altaris-Fonds war deshalb in der Lage, mit seinen Partnern für besonders erfolgsversprechende Games-Projekte für alle Beteiligten faire Konditionen zu verhandeln. Das Altaris Games Portfolio I verdankt seinen Erfolg in erster Linie der jahrelangen, teilweise jahrzehntelangen Konzentration des Managements und der Fondspartner auf den Markt der Computerund Videospiele. Von der kurzfristigen Finanzierung der Games durch den Altaris Fonds werden die Finanzierungslücken deutscher Spielestudios geschlossen, die Angebotspaletten des Einzelhandels und der Games-Portale im Internet weiter ausbaut und Investoren wird eine zukunftsweisende Investitionsmöglichkeit geboten. Marktwachstum, der Krise zum Trotz Jeder 7. Deutsche soll zu Weihnachten 2010 ein Computer- oder Videospiel gekauft oder geschenkt haben. Eine Tatsache, die den meisten Erwachsenen, Eltern ebenso wie Großeltern bereits bestens bekannt ist. Standen Games 2010 nicht zum ersten Mal auf den Wunschzetteln der Nachkommen. Dieses ökonomische Potenzial kennend, ist es nicht verwunderlich, dass die Hälfte aller AltarisAnleger das fünfzigste Lebensjahr bereits überschritten hat. Die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben zu den erwarteten Markt- und Umsatzentwicklungen für die kommenden Jahre basieren auf einer Studie aus 2009. In der aktualisierten PricewaterhosueCoopers-Studie „Global entertainment and media outlook: 2010 – 2014“ vom Juni 2010 wurde die durchschnittliche Wachstumsrate pro Jahr von 7,4 Prozent auf 10,6 Prozent deutlich angehoben. Der weltweite Umsatz soll bis 2014 auf 86,8 Milliarden US-Dollar anwachsen. Das Wachstum im Bereich der Online-Games – unserem Hauptinvestitionsmarkt – soll sogar 21,3 Prozent betragen. Obwohl nicht alle Regionen oder Segmente plangemäß gewachsen sind, hat in den Krisenjahren 2007 bis 2009 mit 47 Prozent ein starkes Wachstum stattgefunden. Dieses Wachstum spiegelt sich auch bei den Vermarktungspartnern des Fonds wider: Bigpoint ist seit Auflage des Fonds um das Doppelte gewachsen und bietet seine Dienste mittlerweile über 165 Millionen registrierten Spielern an. Der Markt der Games wächst somit erneut deutlich schneller als die anderen Bereiche der Unterhaltungsindustrie wie Film oder Musik. Grasbrunn, den 03.01.2011 Jörg-Dieter Leinert Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus GmbH Aktualisierungen von Angaben im Verkaufsprospekt: Durch Beschluss der Fonds-Gesellschafter vom 21.12.2010 wurde die Platzierungsphase des Fonds bis zum 31.12.2011 verlängert. Die einstimmige Annahme bestätigte erneut, dass Privatkunden die Investmentidee des Altaris Games Portfolio I nachvollziehen können, und die Qualität und Marktstellung aller beteiligten Produktpartner wertschätzen. Hierdurch wird in den kommenden Monaten weiteren Interessenten die Möglichkeit eröffnet, sich am Altaris Games Portfolio I zu beteiligen und an den attraktiven Renditechancen teilzunehmen. Mittels diesem Prospektnachtrag informieren wir Sie über die sich daraus ergebenden, sowie weiterer wesentlicher Änderungen am Emissionsprospekt. Seite 2 f. – „Eckdaten des Fonds“ Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Platzierungsphase endet mit Erreichen eines Kommanditkapitals von EUR 10 Mio. bzw. von EUR 20 Mio. (jeweils ohne Agio), spätestens jedoch am 31.12.2011.“ Seite 3 f. – „Ergebnisverteilung“ Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Der Gesellschaftsbeitritt gilt als vollzogen, ab der Annahme durch die Fondsgesellschaft und die Gutschrift des Beteiligungskapitals zzgl. Agio auf dem Treuhandkonto bis zum 31.12.2011. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrages Nr. 1 wurde Kommanditkapital in Höhe von EUR 1.164.000 gezeichnet.“ Seite 24 – „Moorhuhn Adventure für PC“ Das unter dem Arbeitstitel „Moorhuhn Adventure für PC“ aufgeführte PC-Spiel kam im September 2010 mit dem Titel „Moorhuhn – Das verbotene Schloss“ in den Handel. Durch den verzögerten Start des Fonds wurde das Spiel verspätet umgesetzt, weshalb die Markteinführung auf das Weihnachtsgeschäft 2010 abgestimmt wurde. Bis Jahresende 2010 konnten 35.000 Stück verkauft werden. Im Rahmen einer Lizenzgarantie konnte die Fondsgesellschaft 120 Prozent des Entwicklungsbudgets vereinnahmen. Seite 25 – „Aranox Quest“ Das unter dem Arbeitstitel „Aranox Quest“ beschriebene 3DBrowsergame wird im Frühjahr 2011 vom Vermarktungspartner Bigpoint unter dem Titel „Quest’n Goblins“ international vermarktet werden. „Quest’n Goblins“ ist ein klassisches MMO, in dem sich Spieler online durch Dungeons und Höhlen kämpfen und mysteriöse Sümpfe oder Wälder erkunden. Dabei stehen ihnen wehrbereite Goblins zur Seite, deren individuelle Stärke und Ausrüstung für ein zusätzliches, strategisches Element sorgt. Der Titel befindet sich bereits in einem weit fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Einige der Spielinhalte werden in 2D im Browser angeboten, so dass auch unterwegs auf Smartphones gespielt werden kann. Seite 25 – “Moorhuhn – Die 36 Kammern“ Das unter dem Arbeitstitel “Moorhuhn – Die 36 Kammern“ wird im Herbst 2011 unter dem Titel „Moorhuhn – Tiger & Chicken“ für PC und XBLA (Xbox Live Acarde) vermarktet werden. Das bisher umfangreichste Moorhuhn-Spiel befindet sich zum Zeitpunkt des Nachtrags Nr. 1 ebenfalls bereits in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium. Seite 36 – Philipp Barthelmess Dr. Philipp Barthelmess ist aus der Geschäftsleitung der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH zum 31.12.2010 ausgeschieden. Seite 38 – Like Dynamite GmbH Die Like Dynamite GmbH hat ihren Firmennamen geändert und tritt mittlerweile unter der Bezeichnung coreXgames GmbH auf. Seite 38 – Bigpoint GmbH Die Bigpoint GmbH hat ihr rasantes Wachstum seit Beginn der Zusammenarbeit fortgesetzt. Mit nunmehr über 600 Mitarbeitern aus 35 Nationen werden 165 Millionen registrierte Spieler unterstützt. Seite 39 – INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Die INTEGRA verwaltet mittlerweile über 150.000 Anleger aus über 100 verschiedenen Fonds. Seiten 41 ff. – Grundlagen der Prognoserechnung Trotz eines verzögerten Starts bei der Platzierung des Eigenkapitals, geht das Fondsmanagement zum Zeitpunkt des Nachtrags Nr. 1 nicht von der Notwendigkeit einer Anpassung der Prognoserechnungen aus. Die konservative Kalkulation und Sicherheitsabschläge von etwa einem Drittel bei der Fertigstellung und den Verkaufserwartungen der Spiele, kommen der aktuellen Situation entgegen. Anleger, welche der Gesellschaft bis zum 31.12.2010 beigetreten sind, erhalten im Januar 2011 eine erste vorgezogene Ausschüttung in Höhe von 5 Prozent sowie den Frühzeichnerbonus von 6 % p.a. vom Zeitpunkt des Geldeingangs beim Treuhänder bis zum 31.12.2010. Seite 59 – Rechtliche Grundlagen: 2. Gesellschaftsvertrag Absatz 1, Satz 4 wird wie folgt neu formuliert: „Die Platzierungsfrist beginnt frühestens einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts (§ 9 Abs. 1 VerkProspG) und endet bei Vollplatzierung des Kommanditkapitals, spätestens jedoch am 31.12.2011.“ Seite 62 – Rechtliche Grundlagen: 2. Gesellschaftsvertrag Absatz 1, Satz 1 wird wie folgt neu formuliert: Grundsätzlich einmal jährlich, spätestens bis zum 15. Dezember, findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt, erstmalig bis zum 15. Dezember 2011. Absatz 8, Satz 2 wird neu formuliert: Die Geschäftsführungsvergütung beträgt für alle folgenden Jahre 1,6 % p.a. des geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. Umsatzsteuer. Seite 63 – Rechtliche Grundlagen: 2. Gesellschaftsvertrag Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert: „Anleger die bis zum 31.12.2010 wirksam beigetreten sind (Annahme des Beitrittsangebots) und ihre Einlage zzgl. Agio bis dahin vollständig erbracht haben, erhalten für den Zeitraum ab der vollständigen Einlagenleistung bis zum 31.12.2010 einen Frühzeichnerbonus in Höhe von 6 % p.a. auf ihre Zeichnungssumme (ohne Agio). Der Frühzeichnerbonus wird am 30.01.2011 ausgeschüttet.“ Seite 66 – Rechtliche Grundlagen: 4. Mittelverwendungskontrollvertrag Absatz 12, Satz 1 wird wie folgt neu formuliert: „Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungstreuhänder eine Vergütung in Höhe von insgesamt 0,1 % des geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio). Sie ist quartalsweise, jeweils am Ende des Quartals, erstmalig am 31.12.2010, fällig.“ Seite 67 – Rechtliche Grundlagen: 5. Dienstleistungsverträge Absatz 2, Satz 3 wird wie folgt neu formuliert und ein Tippfehler korrigiert: „Zusätzlich erhält die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH für die Jahre 2011 bis 2014 für die laufende Betreuung der Vertriebspartner eine jährlich Kontinuitätsprovision in Höhe von 0,6 % bezogen auf das von den Anlegern insgesamt geleistete Kommanditkapital (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig zu je einem Viertel zum Beginn eines Kalenderquartals.“ Seite 67 – Rechtliche Grundlagen: 6. Vertrag über Konzeption und Prospektierung Absatz 8, Satz 1 wird wie folgt neu formuliert: „Die Altaris Emissionshaus GmbH erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von insgesamt 1,9 % des eingezahlten Kommanditkapitals (ohne Agio), zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sie ist quartalsweise, jeweils am Ende des Quartals, erstmalig am 31.12.2010, fällig.“ Seite 68 – Rechtliche Grundlagen: 9. Fondsverwaltungsvertrag Absatz 3, Sätze 2 ff. werden wie folgt neu formuliert: „Die Vergütung ist zum 31.12.2010 zur Zahlung fällig. Ab dem 01.01.2011 erhält sie eine Vergütung in Höhe von 0,5 % p.a. des geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie ist quartalsweise, jeweils am Ende des Quartals, fällig.“ Seite 77 – Gesellschaftsvertrag: § 4 Beitritt der Anleger, Treuhandvertrag Absatz 1, Satz 1 wird wie folgt neu formuliert: „An der Gesellschaft können sich von der Gründung bis zum Erreichen eines Gesellschaftskapitals in Höhe von EUR 10 Millionen, bzw. EUR 20 Millionen im Falle einer Erhöhung des Kommanditkapitals durch den geschäftsführenden Gesellschafter nach Maßgabe des § 5 Abs. 2, spätestens jedoch bis zum 31.12.2011 („Ende der Platzierungsphase“) natürliche und juristische Personen gemäß den Voraussetzungen dieses Vertrages und der Beitrittserklärung im Rahmen der Kapitalerhöhungen mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligen („Treugeber“).“ Seite 78 – Gesellschaftsvertrag: § 5 Gesellschaftskapital, Einlagenleistung Absatz 2, Satz 1 f. wird wie folgt neu formuliert: „Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, das Gesellschaftskapital durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur Erhöhung ihres Kapitalanteils bis zum 31.12.2011 in einem oder mehreren Schritten auf insgesamt bis zu EUR 10 Millionen (zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen. Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht zudem das Recht zu, das Gesellschaftskapital durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur Erhöhung ihres Kapitalanteils in einem oder mehreren Schritten um einen zusätzlichen Betrag von bis zu EUR 10 Millionen (zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2011.“ Seite 78 – Gesellschaftsvertrag: § 11 Ordentliche Gesellschafterversammlung Absatz 1 wird wie folgt neu formuliert: „Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich bis spätestens 15. Dezember statt. Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung ist bis zum 15. Dezember 2011 einzuberufen.“ Seite 81 – Gesellschaftsvertrag: § 18 Entnahmen Absatz 3 wird wie folgt neu formuliert: „Gesellschafter bzw. Treugeber, die bis zum 31.12.2010 wirksam beigetreten sind (Annahme des Beitrittsangebots) und ihre Einlage zzgl. Agio bis dahin vollständig erbracht haben, erhalten für den Zeitraum ab der vollständigen Einlagenleistung bis zum 31.12.2010 eine zusätzliche Entnahme („Frühzeichnerbonus“) in Höhe von 6 % p.a. bezogen auf den erbrachten Kapitalanteil (ohne Agio). Diese Entnahme ist planmäßig zum 30.06.2011 zu zahlen.“ Seite 82 – Gesellschaftsvertrag: § 19 Vergütung Komplementär und geschäftsführender Gesellschafter Absatz 2 wird wie folgt neu formuliert: „Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält der geschäftsführende Gesellschafter eine Geschäftsführungsvergütung. Diese beträgt für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 1 % p. a. des zum 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, und ist am 31.12.2010 fällig. Die Geschäftsführungsvergütung beträgt für alle folgenden Jahre 1,6 % p. a. des geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Sie ist quartalsweise, jeweils am Ende des Quartals fällig.“ Im Rahmen der Verlängerung der Platzierungsphase und der vorgenannten Änderungen hat das Fondsmanagement die Geschäftsbesorgungsverträge mit der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH als Mittelverwendungstreuhänder, der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH als Vertriebskoordinator und der Altaris Emissionshaus GmbH als Anbieter und Konzeptionär des Beteiligungsangebots durch Nachträge entsprechend angepasst. Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG Das Emissionshaus Die Altaris Emissionshaus GmbH ist ein konzern- und bankenunabhängiger Finanzdienstleister für die Konzeption, die Platzierung und das Management von Beteiligungsangeboten in Form von geschlossenen Fonds und Private Placements. Altaris hat sich zum Ziel gesetzt, den Markt zu antizipieren, in transparenten Märkten außergewöhnliche Renditemöglichkeiten aufzuspüren und diese in Fondskonzepte mit lukrativem Rendite-/Risiko-Profil umzusetzen – und das möglichst unabhängig von den Aufs und Abs der Zins-, Aktien- und Immobilien-Märkte. Erfahrene Partner Langjährige Branchenspezialisten und ein unabhängiger Fachbeirat unterstützen das Fondsmanagement bei der Selektion und Überwachung Erfolg versprechender Games-Projekte. Fonds-Partner wie die phenomedia publishing gmbh – bekannt durch das Moorhuhn – und die Like Dynamite GmbH im Team mit dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com mit über 85 Millionen Nutzern, sorgen für die internationale Vermarktung der Games. Das vom Fondsmanagement zusammengestellte Experten-Team aus Branchen-Insidern greift dabei auf ein großes Know-how und breites Netzwerk zurück. Unser erster Games-Fonds Als privater Investor an der wirtschaftlichen Entwicklung einer Branche teilnehmen, die sich in den vergangenen Jahren in einem beeindruckendem Tempo entwickelt hat: Wachstumsmarkt Computer- und Videospiele! Über Jahre zweistellig gewachsen, stellte das Segment der interaktiven Unterhaltung mit Games die Umsätze an den Kinokassen oder mit Musik längst in den Schatten. Marktanalysten erwarten bei einem durchschnittlichen Wachstum von 7,4 % bis 2013 ein Umsatzwachstum auf 73,5 Milliarden US-Dollar. Sicherheit durch klare Investitionskriterien Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind von der Fondsgesellschaft noch keine Kaufverträge für Games-Projekte abgeschlossen worden (Blindpool) Geplantes Investitionsvolumen bereits zu ca. 90 % mit konkreten Games-Projekten und dazugehörigen Vermarktungsvereinbarungen vertraglich gesichert. Eintrittsrecht der Fondsgesellschaft in diese Verträge. Keine Investition in Killerspiele Internationale Vermarktung Investition zu Festpreisen, Zahlung nur nach festgelegten Meilensteinen Vermarktung über erfolgreiche Vertriebspartner und Online-Plattformen Vorrangige Behandlung des Fonds bei den Erlösen Strikte Mittelverwendung durch unabhängige Kontrolle Hoher Frühzeichnerbonus plus attraktive Rendite Angestrebter Gesamtmittelrückfluss ca. 158 % (vor Steuern) Frühzeichnerbonus von 6 % p. a. ab dem Zeitpunkt der Einzahlung bis zur Fondsschließung Einkünfte aus Gewerbebetrieb Kurze Fondslaufzeit und schneller Kapitalrückfluss Geplante Laufzeit des Fonds lediglich vier Jahre (Ende 2014) Ausschüttungen bereits ab 2011 von über 12 % p. a. geplant Beteiligung ab EUR 5.000,- zuzüglich 5 % Agio Geplantes Fondsvolumen EUR 10.000.000 (zzgl. Agio) i Inhaltsverzeichnis Allgemeines Fondsdaten auf einen Blick ....................................................................................................i Inhaltsverzeichnis . ...................................................................................................................ii Einleitung...................................................................................................................................iii Das Beteiligungsangebot 01 Das Beteiligungsangebot im Überblick...................................................................... 1 02 Wesentliche Risiken ........................................................................................................ 5 03 Games . ............................................................................................................................. 15 04 Die Anlagestrategie ...................................................................................................... 23 05 Altaris – mit Partnern gemeinsam stark .................................................................. 35 Die Zahlen 06 Grundlagen der Prognoserechnung ........................................................................ 41 07 Investitions- und Finanzplanung . ............................................................................. 43 08 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage . .................................................................... 45 09 Beispielrechnungen für den Anleger ....................................................................... 51 10 Sensitivitätsanalysen...................................................................................................... 53 Die Details 11 Wichtige Funktionen und Beteiligte ........................................................................ 55 12. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................ 59 13 Steuerliche Grundlagen . ............................................................................................. 71 14 Gesellschaftsvertrag . .................................................................................................... 77 15 Treuhandvertrag ............................................................................................................ 87 16 Mittelverwendungskontrollvertrag .......................................................................... 91 17 Anlagenvorbehalt / Prospektverantwortung ........................................................ 93 18 Abwicklungshinweise .................................................................................................. 94 19 Angaben nach der Vermögensanlagen-Verordnung .......................................... 95 Anhänge 20 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz ................................................... 97 21 Beitrittserklärung . ......................................................................................................... 99 22 Postident .......................................................................................................................101 23 Glossar.............................................................................................................................103 24 Impressum......................................................................................................................109 HINWEIS AUF DEN UMFANG DER PROSPEKTPRÜFUNG DURCH DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (BAFIN) Dieser Verkaufsprospekt unterliegt nach dem Verkaufsprospektgesetz einer formalen Vollständigkeitsprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die inhaltliche Richtigkeit der im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die BaFin. ii Gute Gründe für eine Investition Sehr geehrte Investoren, mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot „Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG“ wurde ein geschlossener Fonds mit einem attraktiven Rendite-Risiko-Profil entwickelt. Bereits ab einer Beteiligung von EUR 5.000 (zzgl. 5 % Agio) wird Anlegern damit eine Investition in eines der am schnellsten wachsenden Segmente der Unterhaltungsindustrie, Computer- und Videospiele (Games), geboten. Ein deutlich zweistelliges Wachstum in den vergangenen Jahren macht deutlich, mit welcher Dynamik sich dieser Markt bisher entwickelt hat. Eine aktuelle Marktstudie der angesehenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers1 prognostiziert Computer- und Videospielen – selbst unter Berücksichtigung der weltweiten Wirtschaftskrise – ein jährliches Wachstum in Höhe von durchschnittlich 7,4 % und damit im Jahr 2013 einen Umsatz von stolzen 73,5 Milliarden US-Dollar. Dank innovativer Spiele-Konzepte wie Nintendo® Wii, Nintendo® DS, Handy-Spielen (z. B. auf dem Apple iPhone) und Online-Internet-Spielen – hat sich der Kreis der Spiele-Begeisterten immens vergrößert. Die Spieler von damals sind heute erwachsen, stehen mit beiden Beinen im Berufsleben und haben selbst Familie und Kinder – sind also für Computer- und Video-Spiele empfänglich. Hinzu kommen ältere Menschen, die ebenso wie weibliche Spieler einen immer größeren Anteil der Käufer von Games ausmachen. Auch in Rehabilitations- und karitativen Einrichtungen für ältere Mitmenschen werden Spielekonsolen mittlerweile eingesetzt. Unabhängig von dem Auf und Ab der Wirtschaft – ja besonders in schwierigen Zeiten – sehnen sich die Menschen nach Ablenkung, Entspannung und Spaß. Games gewannen deshalb in ihrer nur rund 30-jährigen Geschichte kontinuierlich an Bedeutung. Egal ob es der Alleinstehende ist, der sich einen Gegner für eine Partie Schach wünscht oder der Rentner, der vor dem Bildschirm zu Bewegungsübungen animiert wird – für jeden ist etwas dabei. In der Hektik von heute finden Eltern immer weniger Zeit, die sie mit ihren Kindern verbringen können. Da drängt es sich geradezu auf, vor dem Bildschirm gemeinsam die „heimischen Olympischen Spiele“ abzuhalten. Dies macht nicht nur Spaß, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl. Und preisgünstig ist das Spielen am Computer oder der Video-Konsole auch noch: „Kein anderes Unterhaltungsmedium hat einen derart hohen Geldwert!“ Nahezu jeder Besuch eines Theaters, Kinos oder Restaurants kostet mehr als ein modernes Game und sorgt dennoch nur für einen kurzen Moment der Unterhaltung. Bei Games steht der Spieler im Mittelpunkt, misst sich mit anderen, muss Strategien entwickeln, sich mit anderen Spielern verbünden und wird bei Erfolg dafür belohnt. Und dies je nach Spiel über Tage, Wochen und vielleicht sogar Monate hinweg. Da verwundert es nicht, wenn die Umsätze mit Games die Einnahmen an den Kinokassen oder mit Musik längst überholt haben. Renommierte Medien wie das Handelsblatt, die Financial Times Deutschland, Focus und viele mehr berichten mittlerweile regelmäßig über die Entwicklungen am Games Markt, aber auch über jüngste Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft oder berichten uns gar, dass Games in Deutschland nun als Kulturgut zählen. Einen deutschen Computerspiele-Preis gibt es bereits. iii Das Altaris Games Portfolio I investiert in eine Auswahl von 15 bis 20 Unterhaltungsspielen (Casual Games, Fun Games) und Online-Games, die im Internet gemeinsam mit oder gegen andere gespielt werden. Killerspiele sind grundsätzlich ausgeschlossen. Vorteil der gewählten Games Kategorien sind: geringe Entwicklungskosten, kurze Entwicklungszeiten und ein schneller Vermarktungsbeginn. Der Fonds arbeitet von der Auswahl der Games über deren Entwicklung bis zur Vermarktung mit langjährigen Profis und Unternehmen aus dem Games-Markt zusammen. Anlegergelder sollen kurzfristig in Erfolg versprechende Projekte investiert werden und dadurch für Investoren die Rendite steigern. Laut Prognose sind Ausschüttungen von 2011 bis zur Fondsschließung von insgesamt ca. 158 % vor Steuern bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital ohne Agio geplant. Schnell Entschlossene erhalten zusätzlich einen Frühzeichnerbonus von 6 % p. a. ab dem Zeitpunkt der Einzahlung bis zur Fondsschließung. Die geplante Laufzeit bis Ende 2014 ist für eine Beteiligung angenehm kurz. Wir laden Sie ein, mit uns auf den nächsten Seiten in die Welt der Games einzutauchen. Erkennen Sie die Möglichkeiten, wie Sie an diesem Milliarden-Markt teilnehmen können und Ihr bestehendes Portfolio damit weiter diversifizieren können. So zitierte die Financial Times Deutschland2 im August 2009 Marktbeobachter und -analysten in Bezug auf die Games-Branche wie folgt: Frank Mackenroth von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC): „Wir sehen keine Anzeichen, dass die Wirtschaftskrise sich bemerkbar macht, und Deutschland hat noch Nachholpotenzial“. „Völlig konjunkturunabhängig ist die Spielebranche nicht, dennoch ist sie ein Wachstumsmarkt“, meint Harald Heider, Entertainment analyst bei der DZ Bank. Und Stefan Heng von Deutsche Bank Research schließt sich mit den Worten: „Da die Branche von einem sehr hohen Niveau kommt, ist eine Verlangsamung des Wachstums nicht dramatisch“ an. Wir haben uns bemüht, das vorliegende Beteiligungsangebot so einfach, verständlich und transparent wie möglich zu gestalten. Sie müssen selbst kein Spieler sein oder werden, um in Games zu investieren. Wir wünschen uns jedoch, dass Sie verstehen, wo Sie investieren und wie Ihr Geld Rendite erwirtschaftet. Wir sind überaus zuversichtlich, die angestrebten Ziele zu erreichen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen als neuen Mitgesellschafter. Jörg-Dieter Leinert Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus GmbH 1 PricewaterhouseCoopers „Global entertainment and media outlook: 2009 – 2013“, 16.06.2009 2 Financial Times Deutschland FTD.de Wow, was Daddel-Aktien so bringen! 22.08.2009 iv 01 DAS BETEILIGUNGSANGEBOT Die Beteiligungsstruktur Die Anleger beteiligen sich über einen Treuhänder an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (Emittentin/Fondsgesellschaft). Das Beteiligungsangebot richtet sich an unternehmerisch orientierte Anleger und bietet ihnen die Möglichkeit, sich am Erwerb oder der Erstellung und der anschließenden Verwertung von elektronischen Spielen (Computer- und Videospiele, kurz „Games“ genannt) zu beteiligen. Der Markt für interaktive Unterhaltung boomt seit Jahren und Marktanalysten, wie von PricewaterhouseCoopers, prognostizieren auch für die nächsten Jahre ein nachhaltiges und stabiles Wachstum von durchschnittlich 7,4 % jährlich bis zum Jahr 2013.1 Der Umsatz mit Games hat die Umsätze Hollywoods an den Kinokassen ebenso wie den Markt mit Musik schon lange überholt. 2, 3 Das breite Angebot an Games und innovative Benutzungskonzepte wie bei Nintendo® Wii sprechen immer größere Käufergruppen an. Besonders schnell zu erlernende Fun-Games mit hohem Spaß- und Unterhaltungsfaktor – wie sie im Mittelpunkt des Fonds stehen – gehören zu den Gewinnern. Umsätze von 51,4 Milliarden US-Dollar in 2008 und der erwartete Anstieg auf 73,5 Milliarden US-Dollar in 2013 sprechen für sich. Abhängig vom Fondsvolumen ist geplant, zur breiten Risiko streuung in ein Portfolio aus 15 bis 20 Games für den PC, die Konsolen Nintendo® Wii und Nintendo® DS/DSi, die Sony Übersicht über die Beiteiligungsstruktur Anleger I Eigenkapital Anleger II Ausschüttung Eigenkapital Anleger … Ausschüttung Eigenkapital Ausschüttung INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH (Treuhandkommanditist) Hält treuhänderisch die Kommanditanteile der Anleger Ausschüttung Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) Game I Game II Game … Erlös aus der Vermarktung Vermarktung der Games im Handel / Online PlayStation®, die Microsoft XBox 360® sowie in Mobil- und Online-Spiele zu investieren. Casual Games (Spiele für Jedermann, Spiele mit hohem Unterhaltungswert und Spaßfaktor sowie geringem Lernaufwand) und Online-Games (werden i. d. R. nicht auf dem Computer installiert, sondern im Internet Browser oder auf einer Spiele-Konsole gespielt), stellen den Fokus der Investitionen dar. Kurze Entwicklungszeiten und ein schneller Vermarktungsbeginn erlauben dem Fonds so, kurzfristig auf Marktveränderungen zu reagieren. Blindpool/Kurzfristige Umsetzung gesichert Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind von der Fonds- 1 gesellschaft noch keine Kaufverträge für Games-Projekte abgeschlossen worden (Blindpool). Die Nettoeinnahmen werden für den Erwerb von Games-Projekten verwendet. Zur kurzfristigen Umsetzung des Fondskonzeptes und der zügigen Investition der Anlegergelder wurden von den „Games-Spezialisten“ der Executive Producer (sie verantworten das Aufspüren und die Qualifizierung der Games) und dem Fachbeirat Games verschiedener Genres qualifiziert und dem Fondsmanagement zur Investition empfohlen. Das Fondsmanagement hat davon 12 Games-Projekte auf verschiedenen Plattformen und über verschiedene Vertriebskanäle mit einem Volumen von ca. 90 Prozent des geplanten Investitionskapitals durch Entwicklungsverträge mit den Ent- „Für etwa 90 % des Investitionsvolumens wurden bereits konkrete Games-Projekte ausgewählt und für den Fonds reserviert“ wicklungsstudios zu festen Konditionen für den Fonds gesichert. Zusätzlich wurden mit erfahrenen Vertriebspartnern (Publishern, Distributoren und Online-Plattformen) Vereinbarungen zur Vermarktung dieser Games gezeichnet. Die Details hierzu sind in Kapitel „04 Anlagestrategie“ beschrieben. Weitere ca. 10 Prozent des Investitionskapitals plant das Management flexibel in attraktive Schnäppchen zu investieren. Dabei liegt der Fokus auf „Last In – First Out“-Projekten, bei denen der Fonds zu einem weit fortgeschrittenen Entwicklungsstadium einsteigt, bei der Erlösverteilung jedoch vorrangig bedient wird. Hierzu zählen auch einzelne der vorgenannten 12 Games, welche so binnen weniger Monate vermarktet werden können, was wiederum zu kurzfristigen Einnahmen für den Fonds führen sollte. Der Fonds kann auch bereits komplett fertiggestellte Games erwerben oder sich an Games-Projekten gemeinsam mit Dritten, wie zum Beispiel weiteren Altaris Games Portfolios, Publishern oder Online-Plattform-Betreibern als Co-Produzent beteiligen. Die letztendliche Investitions-Entscheidung für jedes vom Executive Producer auf Wirtschaftlichkeit und Erfolgspotenzial geprüfte Game wird von der Geschäftsführung des Fonds nach Maßgabe der gesellschaftsvertraglich festgelegten Investitionskriterien und der für Investitionen zur Verfügung stehenden Liquidität getroffen. Games Fonds als eigene Assetklasse Das vorliegende Beteiligungsangebot stellt eine Investition in eine eigene Assetklasse dar, die sich in der Vergangenheit weitgehend unabhängig von Konjunkturzyklen und den Schwankungen der Aktien- und Anleihemärkte entwickelt hat. Durch die Dynamik des Games-Marktes hat sich eine neue Anlageklasse entwickelt, die sinnvoll mit traditionellen Investmentmöglichkeiten kombiniert werden und zu einer weiteren Portfolio-Diversifizierung beitragen kann. Zur optimalen Risikostreuung sollten Investments möglichst in nicht miteinander korrelierende Märkte getätigt werden. Da Games-Fonds vom z. B. weltweiten Transportaufkommen (wie Schiffe und Container) oder Reise- und Urlaubsbudgets (bei Flugzeugen) nicht abhängig sind, sollten sie bei einem bereits bestehenden Portfolio als weitere Ergänzung in Betracht gezogen werden. Wie Filme, Musik und Zeitschriften zählen Games zu den Unterhaltungsmedien. Aus Unverständnis werden Games-Fonds deshalb oft unter dem Oberbegriff „Medienfonds“ mit den Filmfonds vergangener Zeiten in einen Topf geworfen, unterscheiden sich von diesen jedoch grundsätzlich. Beim Altaris Games Portfolio handelt es sich um Investments in detailliert geprüfte und ausgewählte Games. Hierzu schließt der Fonds direkte Verträge mit dem Entwicklungsstudio und Publisher. Auf jegliche Art der „Steueroptimierung“ wird bewusst verzichtet, da ein kaufmännisch gesundes Modell im Mittelpunkt steht. Dritte werden an den Erlösen nicht beteiligt. Der Fonds erhält die Erlöse aus der Vermarktung bis zur Höhe des Entwicklungsbudgets vorrangig. Anschließend werden weitere Erträge mit dem Entwickler und dem Vertriebspartner vertragsgemäß geteilt. Erst wenn der Anleger Ausschüttungen in Höhe von 148 % auf sein eingesetztes Kapital ohne Agio erhalten hat, erhält das Management an darüber hinausgehenden Erlösen anteilig einen Bonus von 25 %. Die Interessen der Anleger stehen damit an erster Stelle. Anlegerzielgruppe Das Beteiligungsangebot richtet sich an unternehmerisch denkende und risikobereite Anleger, die über einen ausreichenden finanziellen Spielraum und einen mittelfristigen Investitionshorizont verfügen sowie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Für Anleger, die ihre Beteiligung in einem Betriebsvermögen halten, gelten unter Umständen unterschiedliche und / oder abweichende steuerliche Voraussetzungen. Die Anteile sollten einem bestehenden Anlageportfolio zur Diversifizierung beigemischt werden. Das Angebot eignet sich nicht für Anleger, die eine risikolose festverzinsliche Anlage mit einem bereits heute fest stehenden Rückzahlungstermin suchen oder eventuell kurzfristig über ihre Einlage verfügen müssen. Die zu erwartenden Erträge sind abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung des Fonds. Es besteht keine Gewähr für den Eintritt der im Prospekt dargestellten Prognose und des wirtschaftlichen Ergebnisses. Es wird den Anlegern empfohlen, die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen sowie die Risiken dieses Beteiligungsangebotes mit einem Vertreter der rechts- und steuerberatenden bzw. wirtschaftsprüfenden Berufe zu besprechen. Aus der Beteiligung ergeben sich für die Anleger folgende Rechte: Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Fondsgesellschaft; "Frühzeichnerbonus“ aus den liquiden Mitteln des Fonds in Höhe von 6 % der Einlage (ohne Agio) für den Zeitraum ab der Einzahlung der Einlage bis zur Schließung des Fonds; Volles Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung; Widerspruchsrecht gem. § 164 HGB gegen Maßnahmen der Geschäftsführung, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen; Befugnisse gem. § 166 HGB (Kontrollrecht); Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft. Eckdaten des Fonds Das geplante Fondsvolumen beläuft sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf EUR 10 Mio. (ohne Agio). Das Fondsvolumen kann nach Entscheidung des Komplementärs auf bis zu EUR 20 Mio. (ohne Agio) erhöht werden. Die Platzierungsphase endet mit Erreichen eines Kommanditkapitals von EUR 2 01 DAS BETEILIGUNGSANGEBOT 10 Mio. bzw. von EUR 20 Mio. (jeweils ohne Agio), spätestens jedoch am 31.12.2010. betrages und des Agios hinaus weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten. Die Fondsgesellschaft endet zum 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Während der Dauer der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Partner Der Fonds wird in enger Kooperation mit erfahrenen Entwicklungsstudios und Vermarktungspartnern (Publishern, ähnlich dem Verleger bei Büchern sowie Distributoren, also Großhändlern und Online-Portalen) bis zum Laufzeitende des Fonds in ein breites Portfolio von 15 bis 20 Games verschiedener Genres investieren (mit Ausnahme von Killerspielen). Die Mindestzeichnungssumme (gezeichnete Einlage) beträgt EUR 5.000. Höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Auf die gezeichnete Einlage ist ein Agio (Aufgeld) in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen beträgt mindestens 1 und maximal 2.000 (bei dem geplanten Fondsvolumen von EUR 10 Millionen). Die Haftung eines Kommanditisten gemäß § 172 Abs. 4 HGB infolge von Entnahmen bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder aufleben, sofern der Saldo der Kapitalkonten des Kommanditisten den Betrag der Haftsumme des Kommanditisten unterschreitet. Im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft haften Kommanditisten gemäß § 161 Abs. 2 HGB i. V. m. § 160 Abs. 1 HGB für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft noch bis zu fünf Jahre nach Eintragung ihres Ausscheidens im Handelsregister gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft, jeweils in Höhe der Haftsumme. Die Anleger sind darüber hinaus nicht verpflichtet über die Zahlung des in der Beitrittserklärung übernommenen Beteiligungs- Mittelverwendungskontrolle Die Fondsmittel sind von einem unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur sowohl bei der Erst- als auch bei der etwaigen Reinvestitionen in Games-Projekte unter Beachtung der Investitionskriterien freizugeben. Demnach erhält das Entwicklungsstudio die entsprechende Teil- oder Schlusszahlung erst, wenn der vereinbarte Entwicklungsstand (Milestone) akzeptiert und dem Mittelverwendungskontrolleur ein Datenträger mit dem dazugehörigen Programmcode übergeben worden ist. Der Mittelverwendungskontrollvertrag ist in diesem Prospekt enthalten. Ergebnisverteilung Berechnungsgrundlage für die Verteilung von Gewinn und Verlust sowie für die Ausschüttungen ist die prozentuale Beteiligung des Anlegers am Gesellschaftsvermögen. Während der Platzierungsphase 2009 und ggf. 2010 wird die Verzinsung (Frühzeichnerbonus) entsprechend dem Beitrittszeitpunkt zugewiesen. Der Gesellschaftsbeitritt gilt als vollzogen, ab dem auf die Annahme durch die Fondsgesellschaft und der Gutschrift des Mittelverwendung (Prognose) in der Investitionsphase bei einem Eigenkapital von in % vom TEUR 10.000 Eigenkapital 8.688 86,9 % Eigenkapitalvermittlungsprovision2 600 6,0 % Vertriebskoordination und Marketing2 300 3,0 % Konzeption und Prospektierung2 190 1,9 % Geschäftsführung 100 1,0 % Treuhandvergütung und Anlegerverwaltung 62 0,6 % Jahresabschlüsse und Steuerberatung 30 0,3 % Mittelverwendungskontrolle 10 0,1 % Sonstige Kosten 20 0,2 % 10.000 100,0 % 500 5.0 % 10.500 105,0 % Investitionen in Games (Erwerbskosten u. Nebenkosten)1, 2 Gesamtinvestition ohne Agio Agio 2 Gesamtinvestition inkl. Agio 1) Die Kosten für die Investition in die Games beinhalten sowohl die Erwerbs-/Entwicklungskosten als auch die Games-Nebenkosten für den Executive Producer (8 % vom Entwicklungsbudget). Daraus ergeben sich ca. 80,44 % Entwicklungskosten und 6,44 % Nebenkosten. Die Kosten für die Games fallen entsprechend der Meilensteine über einen Zeitraum von ca. 2,5 Jahre an. 2) Vergütungen für die Gründungsgesellschafter und damit verbundene Unternehmen. 3 Beteiligungskapitals zzgl. Agio auf dem Treuhandkonto, folgenden Monatsersten. In der Prognoserechnung wurde vereinfachend angenommen, dass dem Fonds EUR 2,5 Millionen der Einlagen in 2009 und EUR 7,5 Millionen in 2010 zum gleichen Zeitpunkt zufließen. Zum einfacheren Verständnis wird der Zeitraum der Ergebniszuteilung nachfolgend in drei Phasen dargestellt: Phase 1 – Beitrittsphase Phase 1 beschreibt den Zeitraum der Fonds-Platzierung, also, bis das angestrebte Fondsvolumen von EUR 10 Mio. bzw. EUR 20. Mio. oder das Ende der Beitrittsphase am 31.12.2010 erreicht ist. Im Rahmen eines Frühzeichnerbonus (Early-Bird-Bonus) erhalten die Anleger aus den Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen eine Verzinsung der geleisteten Einlage ohne Agio mit 6 % p. a. für den Zeitraum ab dem Folgemonat der Einzahlung bis zur Fondsschließung. Die Anleger haben den Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, auf das in der Beitrittserklärung angegebene Bankkonto einzuzahlen. Phase 2 – Laufzeit des Fonds Für die Jahre 2011 bis 2014 sieht die Prognoserechnung Ausschüttungen in einer Gesamthöhe von ca. 158 % an die Anleger vor, wobei eine erste Ausschüttung bereits in 2011 in Höhe von ca. 12 % stattfinden soll. Die Gewinne und Verluste des Fonds werden also nach dem Verhältnis der gezeichneten Einlagen zueinander verteilt. Der Prognoserechnung entsprechend sollen diese Entnahmen durch Gewinne des Fonds ermöglicht werden. Hierzu addiert sich je nach Beitrittszeitpunkt ggf. ein Frühzeichnerbonus. Phase 3 – Ergebnisbeteiligung des Fondsmanagements Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anleger vorrangig wie in Phase 2 beschrieben Ausschüttungen in Höhe von 148 % ggf. zuzüglich einem Frühzeichnerbonus erhalten haben, werden sämtliche weiteren Liquiditätsüberschüsse mit dem Fondsmanagement im Verhältnis 75 (Anleger) zu 25 (Management) geteilt. Durch die vorrangige Bedienung des Anlegers und die sehr späte Managementbeteiligung wird für eine hohe Interessengleichheit von Anleger und Management gesorgt. Die Fonds-Partner Um die angestrebten Ziele des Fonds bestmöglich zu erreichen, hat das Fondsmanagement ein Experten-Team aus BranchenInsidern und erfahrenen Partnerunternehmen zusammengestellt. Zentraler Partner im Bereich der über den Handel und das Internet vertriebenen Games ist die phenomedia publishing gmbh. Die phenomedia zählt zu den erfolgreichsten deutschen Publishern von Casual-Games und kann sich nicht nur auf eine langjährige Erfahrung mit Spielen, sondern auch auf ein äußerst erfahrenes Management-Team stützen. Die Charaktere Moorhuhn und Sven Bømwøllen sind laut Marktforschung4 84 % aller Deutschen – Spielern und auch Nicht-Spielern – bekannt. In einer repräsentativen Online Studie der CN St.Gallen Refresh Company (München)5 kannten nur 2% der als Casual Gamer klassifizierten Befragten das Moorhuhn nicht. Seit ihrer Schöpfung wurden ca. 80 Millionen dieser Spiele aus dem Internet geladen und etwa 15 Millionen über den Handel verkauft. Zu Moorhuhn, Sven Bømwøllen, TINCan! und Nanda wurden weitere ca. 7 Millionen Spiele unter der Dachmarke „EINFACH SPIELEN“ und Games für andere Studios und Publisher (z. B. „(T) Raumschiff Surprise“, „7 Zwerge“, „Toggo“ und „Schnappi“ aus der ARD-Sendung mit der Maus) erstellt und durch den eigenen Vertrieb im Handel verkauft. Zudem wurde die Aufgabe des europäischen Publishers für internationale Studios wie PopCap, RealGames, Reflexive, u. a. übernommen. Für die Bereiche Zukunftstechnologien und Online-Games steht die Like Dynamite GmbH dem Fonds zur Seite. Eine eigene 3D-High-Performance-Engine der neuesten Generation erlaubt das unkomplizierte Spielen von grafisch anspruchsvollen Games direkt im Internet-Browser. Die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Games-Studios und eine strategische Partnerschaft mit dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com, Heimat von gegenwärtig 85 Millionen registrierten Spielern, sorgen für eine schnelle Marktreife und eine professionelle Vermarktung. Mit dem Action-Strategie-Spiel „Nemesis 2030“ erweiterte Like Dynamite zuletzt die Blockbuster-Serie von Bigpoint. Für die Suche, Auswahl und Qualifizierung investitionswürdiger Games wurden vom Fonds-Management sog. Executive Producer per Dienstvertrag verpflichtet. Zentrales Element bei der Prüfung von Games-Projekten ist deren Vermarktungsfähigkeit. Hierzu werden mit den wichtigsten Handelspartnern bereits vor der Investitionsentscheidung künftige Abnahmemengen bzw. bei Online-Games eine Platzierungsgarantie vereinbart. Highlights des Fondsangebotes Altaris Games Portfolio I Investition in einen langjährigen Wachstumsmarkt mit exzellenten Zukunftsaussichten; Hohe Renditechance mit geplanten Ausschüttungen von ca. 158 % über die Laufzeit – plus Frühzeichnerbonus; Attraktive Vergünstigungen für Frühzeichner von 6 % p. a.; Kurze Laufzeit bis 31.12.2014; Beteiligung an breiten Portfolio handverlesener Games; Breite Diversifizierung durch 15 bis 20 Games (geplant); Hohe Anforderungen an finanzierte Games-Projekte; Umfangreiches Sicherheitskonzept; Erfahrene Partner mit hervorragender Marktstellung; Nachrangige Erfolgsbeteiligung des Managements; Hohe Interessengleichheit zwischen Anleger und Management: Hohe Transparenz durch laufende Investor-Informationen. Dank der einzigartigen Fonds-Konzeption eignet sich das Altaris Games Portfolio besonders für Anleger, die einen Teil ihrer bestehenden Anlagen zur weiteren Diversifizierung in ein wachstumsstarkes Marktsegment investieren wollen. 1 PricewaterhouseCoopers: Global entertainment and media outlook: 2009-2013 2 Videospiele überholen Musik und Filme, FAZ 28.04.2008 3 Computerspiel entwickeln sich zum populärsten Unterhaltungsmedium, Computer Bild 05.11.2008 4 Umfrage des Bochumer Institut für angewandte Kommunikationsforschung der Ruhr-Universität Bochum, Frank Strucke, 2002 5 Studie der CN St.Gallen Refresh Company, Oktober 2008 4 02 WESENTLICHE RISIKEN 1. Allgemeine Hinweise Die Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit entsprechenden Risiken verbunden ist, die nicht vergleichbar ist mit Vermögensanlagen in Instrumente des Kapitalmarkts wie festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien. Die Beteiligung eignet sich nur für Anleger, die sich über den vorgegebenen Anlagezeitraum engagieren wollen und keine Kapitalanlage mit fester Verzinsung und einer schon heute fest stehenden Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu einem festen Zeitpunkt wünschen. Zur umfassenden Beurteilung ist es deshalb zwingend notwendig, den hier vorliegenden Verkaufsprospekt gründlich und sorgfältig zu lesen. Die zukünftige Entwicklung der Beteiligung hängt von wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ab, die derzeit nicht vorhersehbar sind und von den zugrunde liegenden Ausgangsdaten und Prämissen dieses Verkaufsprospektes abweichen können. Es kann somit zu negativen Auswirkungen auf die Liquiditätsentwicklung der Fondsgesellschaft kommen, welche die Höhe der Auszahlungen an die Anleger vermindern, jedoch auch zum Totalverlust führen können. Die nachfolgenden Ausführungen stellen dem Anleger die mit einer Beteiligung an dieser Fondsgesellschaft verbundenen Risiken dar. Interessierte Anleger, denen die notwendige Sachkenntnis für eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds fehlt, sollten keine Beteiligungsentscheidung treffen, ohne sich den Rat eines sachkundigen Beraters einzuholen. Die Anlageentscheidung sollte deshalb erst nach sorgfältiger Prüfung des Angebots getroffen werden. Wem die unternehmerischen Risiken zu hoch erscheinen, sollte von einer Beteiligung absehen. Die Risiken werden nachfolgend in drei Kategorien eingeteilt. Hierbei handelt es sich um eine subjektive Einschätzung der Anbieter; eine Aussage in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des einzelnen Risikos wird damit nicht getroffen. Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken können unterschieden werden in prognose-, anlage- und anlegergefährdende Risiken: Prognosegefährdende Risiken sind solche Risiken, die das prognostizierte Fondsergebnis gefährden und die Ausschüttungen an den Anleger verringern können; Anlagegefährdende Risiken können zu einem anteiligen oder vollständigen Verlust der Einlage führen. Die Einlage kann ebenfalls gefährdet sein, wenn prognosegefährdende Risiken in besonderer Ausprägung oder Vielzahl auftreten; Als anlegergefährdende Risiken bezeichnet man solche Risiken, die über die Einlage hinaus weiteres Vermögen des Anlegers (Privatvermögen) gefährden können. Die einzeln dargestellten Risiken beziehen sich dabei nicht ausschließlich auf die Kategorie, der sie nachfolgend zugeordnet wurden, sondern können auch kategorienübergreifende Relevanz besitzen und/oder sich auf den Eintritt anderer Risiken auswirken. Die beschriebenen Risiken können dabei nicht nur einzeln auftreten, sondern sich vielmehr auch 5 gemeinsam realisieren und in der Summe der einzelnen Auswirkungen verstärken. Ein oder mehrere prognosegefährdende Risiken können sich etwa zu einem anlage- oder anlegergefährdendem Risiko, ein oder mehrere anlagegefährdende Risiken können sich zu einem anlegergefährdenden Risiko entwickeln, auch wenn diese hier nicht ausdrücklich unter dieser Kategorie dargestellt werden. 2. Prognosegefährdende Risiken Mit einer Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG tragen die Anleger auch alle Risiken, die sich im Zusammenhang mit dem Investment in und dem Markt für Games ergeben. Die im Prospekt dargestellten Prognosen basieren auf Annahmen und Erwartungen. Auch Erfahrungswerte lassen nur eine begrenzte Projektion auf die Zukunft zu. Auch die zukünftige Marktentwicklung kann nicht sicher vorher gesehen werden. Daher ist es dem Anbieter nicht möglich, eine Gewähr für die Prognosen und die zugrunde liegenden Einnahmen und Ausgaben zu übernehmen. 2.1. Abweichungen vom Investitions- und Finanzierungs plan bzw. dem Liquiditätsplan In die Prognose der Einnahmen und Ausgaben der Fondsgesellschaft fließen verschiedene Variablen ein, wie z. B. verkaufte Stückzahlen, kalkulierte Verkaufspreise, erzielbare Lizenzerträge aus Games und bestimmte Kosten. Die dargestellten Lizenzerlöse aus den Games basieren auf Annahmen und Erwartungen, die mit den Vertragspartnern, insbesondere mit den möglichen Entwicklern und Publishern abgestimmt wurden. Sie stellen keine gutachterliche Auskunft, sondern bloße Erwartungen der Vertragspartner dar und begründen keinerlei Rechtswirkung diesen gegenüber. Eine Überprüfung der Angaben durch die Fondsgesellschaft, deren Geschäftsführung, den Anbieter oder Dritte (z. B. Gutachter, Berater) hat nicht stattgefunden. Es wurden keine Absatzmarktanalysen durchgeführt oder Gutachten hierzu eingeholt. Die zukünftigen Vermarktungsergebnisse beruhen im Ergebnis auf Schätzungen. Es besteht das Risiko nachhaltig negativer Abweichungen von der Prognoserechnung. Darüber hinaus können sich Abweichungen von getroffenen Annahmen auch kumuliert zu nachhaltigen Abweichungen von prognostizierten Kapitalrückflüssen, steuerlichen Ergebnissen und Ausschüttungen an den Anleger führen. Der in diesem Verkaufsprospekt enthaltene prognostizierte Investitions- und Finanzierungsplan stellt eine Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Kosten der Gesamtinvestition dar. Überschreiten die tatsächlichen Kosten die veranschlagten Beträge, kann die durch Kostenüberschreitungen entstehende Finanzierungslücke die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals notwendig machen. Auch der Ausfall von Vertragspartnern und die verzögerte oder nicht genügende Eigenkapitalplatzierung usw. können das Investitionsvolumen und damit auch den Finanzierungsbedarf negativ beeinflussen. Hinsichtlich eines außerplanmäßigen Finanzierungsbedarfs wird auf Abschnitt 2.4 verwiesen. 2.2. Blindpool Dem vorliegenden Verkaufsprospekt liegt das Konzept eines so genannten Blindpools zugrunde. Ein Blindpool ist dadurch gekennzeichnet, dass zwar Investitions- und Entscheidungsrichtlinien festgelegt wurden, der Anleger zum Zeitpunkt seiner Anlageentscheidung jedoch noch nicht die Objekte oder Wirtschaftsgüter kennt, in die er sein Vermögen tatsächlich investiert. Die erzielte Rendite hängt stark davon ab, in welche Games die Fondsgesellschaft investieren wird und insbesondere welche Vermarktungsergebnisse durch die einzelnen Games und die Publisher realisiert werden können. Bei dem hier vorliegenden Beteiligungsangebot wurden die Games-Projekte von den Executive Producern bereits zum Teil ausgewählt und seitens der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft vorverhandelt. Konkret geschlossene Verträge, insbesondere die Entwicklungs- und Vermarktungsverträge, liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht vor. Es ist beabsichtigt, dass die Entwicklungsverträge ein bestimmtes künftiges Datum vorsehen, bis zu welchem die Fondsgesellschaft berechtigt ist exklusiv in das jeweilige Game zu investieren. Selbst die Umsetzung bereits konkret geschlossener Verträge ist somit jedoch erst bei Verfügbarkeit ausreichender Liquidität gesichert. Es ist zudem möglich, dass auch die bereits vorverhandelten Projekte gar nicht, mit Verzögerungen, mit nachteiligen Regelungen/Konditionen, nur unter höheren Kosten oder in verringertem Ausmaß abgeschlossen und verwirklicht werden und damit die prognostizierten Lizenzeinnahmen nicht wie erwartet eintreten. Es stehen zudem noch nicht alle Games fest, in die investiert werden soll. Es verbleibt letztlich das typische Investitions- und Vermarktungsrisiko bei der Fondsgesellschaft, d. h., ob tatsächlich genügend Games hergestellt und erworben sowie erfolgreich vermarktet werden können. sen wird. Ein Mindestkapital der Fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen. Die Fondsgesellschaft müsste dann teilweise auf die bereits geplanten Investitionen in Games verzichten. Dadurch würde sich das Portfolio an möglichen Games verringern und die angestrebte Diversifikation nicht erreicht werden. Die Bedeutung des wirtschaftlichen Misserfolges eines jeden einzelnen erworbenen Games würde dadurch mehr Gewicht erhalten. Insofern hätte der Misserfolg eines Games eine größere Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit der Vermögensanlage. Zudem fallen bestimmte Kosten unabhängig vom Fondsvolumen an und würden dadurch zu einer höheren Belastung führen. Das selbe Risiko kann eintreten, wenn die Anleger ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Die möglichen Folgen einer fehlenden Investitionsmöglichkeit könnten sein: Verzögerungen beim Erwerb der Games, ein kleineres Portfolio mit einer geringeren Anzahl an Games und dadurch eine geringere Risikostreuung, spätere oder niedrigere Rückflüsse, höhere Kosten und schließlich die vorzeitige Auflösung der Fondsgesellschaft. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Angebotsknappheit in Bezug auf Investitionsmöglichkeiten kommt. Ändern sich etwa die Gegebenheiten des Marktes, kann es sein, dass künftig lediglich solche Games produziert werden, in die auf Grund der Investitionskriterien nicht investiert werden kann. Ein möglicherweise überbleibender Betrag, der nicht mehr ausreicht für eine Investition in ein Game, müsste anderweitig investiert werden oder den Liquiditätsreserven zugeführt werden. Hieraus können sich Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft und insbesondere auf die Ausschüttungen an die Anleger ergeben. Durch die Möglichkeit von Reinvestitionen erhöht sich das Blindpool Risiko entsprechend. 2.4. Außerplanmäßiger Finanzierungsbedarf der Fondsgesellschaft Das Fondskonzept sieht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine langfristige Fremdkapitalaufnahme auf Ebene der Fondsgesellschaft vor. Vielmehr sollen die Investitionen und die damit zusammenhängenden Kosten zunächst ausschließlich über das Eigenkapital der Anleger finanziert werden. Sollte bei der Fondsgesellschaft abweichend gegenüber der Prognose weiterer Finanzierungsbedarf entstehen und kann dieser Finanzierungsbedarf nicht aus einer Kapitalerhöhung gedeckt werden, müsste die Fondsgesellschaft Fremdmittel aufnehmen. Dies kann sich auf die Liquidität der Fondsgesellschaft nachteilig auswirken und zu einer Verminderung bzw. dem Ausbleiben der prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt der erforderlichen Fremdkapitalaufnahme eine Finanzierung nur zu ungünstigen Bedingungen möglich sein wird oder im schlimmsten Fall, dass keine (zusätzliche) Fremdfinanzierung gewährt wird. Auf das hiermit verbundene Insolvenzrisiko unter Abschnitt 3.4 wird verwiesen. 2.3. Geringeres Fondsvolumen/Zwischenfinanzierung Die Prognoserechnung beruht auf der Annahme eines Gesellschaftskapitals und Investitionsvolumens in Höhe von EUR 10 Millionen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2010 mit einem geringeren Eigenkapital als den prognostizieren EUR 10 Mio. geschlos- 2.5. Kosten Die Produktion der Games birgt diverse Risiken hinsichtlich der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Kosten für das einzelne Game stehen aus heutiger Sicht noch nicht fest. Die Kosten für die Gründung der Fondsgesellschaft, die Fondskonzeption, die Beschaffung des Eigenkapitals (ein- Sollte nicht ausreichend Eigenkapital der Fondsgesellschaft für die bereits geplanten Investitionen verfügbar sein, muss teilweise oder ganz durch Fremdkapital, wie Bankdarlehen, (zwischen-)finanziert werden. Hinsichtlich eines außerplanmäßigen Finanzierungsbedarfs wird auf Abschnitt 2.4 verwiesen. Die Fondsgesellschaft kann auch in Games investieren, wenn noch nicht ausreichend Gesellschaftskapital eingesammelt worden ist. Sofern daran anschließend nicht ausreichend Kapital eingesammelt wird, kann die Fondsgesellschaft möglicherweise ihre ggf. bereits bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllen. Auf das unter Abschnitt 3.4 dargestellte Insolvenzrisiko wird verwiesen. In diesem Extremfall würde das nicht nur zu geringeren Ausschüttungen, sondern für den Anleger zum Verlust der Einlage nebst Agio führen. 6 02 WESENTLICHE RISIKEN schließlich der Prospektierung) sowie die laufenden Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft führen zu Verlusten der Fondsgesellschaft, die erst durch künftige Erträge aufgeholt werden müssen, bevor verteilungsfähige Gewinne entstehen. Bleiben Gewinne in entsprechender Höhe aus, vermindern die Kosten das Kapital der Anleger dauerhaft. Die Kosten sind im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans sowie im Liquiditätsplan, teilweise auf Basis von Schätzungen, berücksichtigt. Diese Kosten können jedoch in ihrer tatsächlichen Höhe von den Ansätzen abweichen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass zusätzliche nicht vorgesehene Kosten entstehen und einen erhöhten Finanzierungsbedarf oder eine Reduktion der geplanten Liquidität bedingen. Hierdurch können nachteilige Abweichungen zu Lasten der Anleger, insbesondere geringere Ausschüttungen resultieren. 2.6. Risiko auf Grund von § 32a Urheberrechtsgesetz Der Urheber, also auch ein Entwickler von Games und/oder Lizenzgeber, hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird. Eine Vergütung ist dabei angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist. Sollte also zum Beispiel eines der Games, welches durch die Fondsgesellschaft auf Basis eines Festpreises erworben wurde, ein weit überdurchschnittlicher Verkaufserfolg werden, kann der Entwickler oder ein Lizenzgeber nach § 32a UrhG eine angemessene Beteiligung über die vereinbarte Vergütung hinaus verlangen. Wesentlich hierbei ist insbesondere, dass der Urheber diese letztlich von jedem einfordern kann, der an dem wirtschaftlichen Ergebnis des Computerspiels partizipiert und dass derartige Ansprüche nicht im Voraus durch entsprechende vertragliche Regelungen ausgeschlossen werden können. Hierdurch können nachteilige Abweichungen zu Lasten der Anleger, insbesondere geringere Ausschüttungen resultieren. 2.7. Währungsrisiko Die Investition in Games kann außer in Euro auch in Fremdwährungen (z. B. US-Dollar) erfolgen. Dasselbe gilt für die Mittelrückflüsse aus der Vermarktung von Games. Der Wechselkurs des Euro zu anderen Währungen war in der Vergangenheit deutlichen Schwankungen unterworfen und wird auch zukünftig Schwankungen unterliegen. Die Fondsgesellschaft ist einem entsprechenden Wechselkursrisiko ausgesetzt. Auch soweit die Fondsgesellschaft ihre Einnahmen in Fremdwährung erzielt, die Ausgaben auf Ebene der Fondsgesellschaft jedoch in Euro zu leisten sind, ist sie einem Wechselkursrisiko ausgesetzt. Eine Veränderung des Wechselkurses zu Lasten der Fondsgesellschaft kann zu nachteili- 7 gen Abweichungen von den Ansätzen im Investitions- und Finanzierungsplan bzw. im Liquiditätsplan führen und somit zu einer geringeren Ausschüttung an den Anleger. 2.8. Liquidität und Lizenzeinnahmen Für unvorhergesehene Ausgaben oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen ist eine Liquiditätsreserve vorgesehen. Die Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft soll aus den laufenden Liquiditätsüberschüssen gebildet werden. Durch die tatsächliche Entwicklung (z. B. geringere Lizenzerlöse, Ausfall von Lizenzforderungen oder höheren Kosten) kann die Liquiditätsreserve erheblich geringer sein als in der Prognose. Die hierbei angenommen Lizenzeinnahmen beruhen auf Annahmen und Schätzungen. Das Vermarktungsrisiko liegt bei der Fondsgesellschaft. Abweichungen von den geplanten Einnahmen sind damit möglich und üblich. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlich vorhandene Liquiditätsreserve nicht ausreicht, um die vorgenannten Risiken absichern zu können und daher andere Kapitalbeschaffungsmaßnahmen (z. B. Fremdkapitalaufnahme) erforderlich werden. 3. Anlagegefährdende Risiken 3.1. Fertigstellung der Games Die Fondsgesellschaft plant in einen Mix an Games zu investieren, welche zum Zeitpunkt der Investition noch nicht feststehen und zum erheblichen Teil erst in Konzeption oder in Planung befindlich sind. Auch wenn mit möglichen Vertragspartnern bereits Vorgespräche geführt wurden, kann die Gewinnung neuer Vertragspartner, insbesondere Entwickler und Publisher erforderlich werden. Für den Erwerb der geplanten Games müssen erst entsprechende Verträge geschlossen und sodann die konkreten Games entwickelt und produziert werden. Es besteht auch das Risiko, dass sich die Fertigstellung verzögert oder das Projekt vor der Fertigstellung scheitert. Sofern durch Verzögerungen besonders gute Verkaufsmonate, wie z. B. die Vorweihnachtszeit, verpasst werden, kann sich dies nachteilig auf die Vermarktung und damit die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft auswirken. Verzögerungen können als Folgewirkung auch zu negativen rechtlichen Wirkungen, wie Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche, Vertragsstrafen und Rücktritts- bzw. Kündigungsrechten seitens der anderen Vertragspartner (z. B. Publisher) führen. Im Extremfall kann ein Game verzögerungsbedingt gar nicht mehr vertrieben werden. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt ausschließlich Games zu erwerben oder erstellen zu lassen, bei welchen eine Zahlung in Teilschritten, entsprechend zuvor vereinbarten Entwicklungsstadien (sog. Milestones) vereinbart werden soll. Die Fondsgesellschaft trägt damit im Ergebnis das Produktions-/Fertigstellungsrisiko. Insbesondere, wenn die Entwicklung bei einem Vertragspartner nicht möglich ist, besteht das Risiko, dass die Fortführung der Games-Entwicklung mittels eines anderen Entwicklungsteams nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre und damit im Ergebnis scheitert. Dadurch könnten sich die bisher geleisteten Teilzahlungen der Fondsgesellschaft als Verlust erweisen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass weiterer Finanzierungsbedarf entsteht. Eine nicht fristgerechte Mittelfreigabe durch den Mittelverwendungstreuhänder kann ebenfalls zu Verzöge- rungen im Rahmen der Erstellung von Games und damit zu Nachteilen für die Fondsgesellschaft und die Anleger führen. Der Eintritt solcher Risiken könnte den wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft bedrohen und bei den Anlegern zu verringerten Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einlage nebst Agio führen. 3.2. Abhängigkeit von Konsolenherstellern/Online-Plattformen Games für Konsolen (i. d. R. für besondere Hardware, nicht PC) bedürfen vor deren Veröffentlichung einem Freigabeverfahren der Konsolenhersteller. Dieses Verfahren kann nicht beeinflusst werden. Durch das Freigabeverfahren kann es bereits per se zu Verzögerungen mit den unter 3.1 beschriebenen Folgen kommen. Verlangt der Konsolenhersteller Nachbesserungen oder versagt im Extremfall die Veröffentlichung eines Games, kann dies zu Mehrkosten oder gar Totalverlust der Investitionen führen. Zudem bedeuten Nachbesserungen immer eine zeitliche Verzögerung, welche zu einer verspäteten Vermarktung und damit zu einem geringeren wirtschaftlichen Erfolg führen kann (vgl. 3.1). Dasselbe gilt im Hinblick auf die Betreiber von Online-Plattformen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Konsolenhersteller oder Online-Plattformen ihre Unternehmensstrategie bzw. -ausrichtung ändern oder ein Medium einstellen und dies zum Nachteil der durch die Fondsgesellschaft produzierten Games gereicht. Dies kann sich nachteilig auf den wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft auswirken und bei den Anlegern zu verringerten Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einlage nebst Agio führen. 3.3. Vermarktungsrisiko Die geplanten Games-Budgets liegen zum Teil deutlich unter der Millionengrenze. Der explizite Abschluss von Fertigstellungs- und Abnahmeversicherungen ist deshalb nicht geplant. Es besteht das Risiko, dass Mindestabnahmevereinbarungen für Games bzw. Platzierungsgarantien auf OnlinePlattformen der Fondsgesellschaft nicht eingeräumt werden bzw. solche Vereinbarungen oder Garantien nachträglich geändert oder nicht eingehalten werden. Es besteht generell das Risiko, dass ein Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Zudem dürften Mindestabnahmen oder Garantien immer auch nur einen Teil des Games-Budgets bzw. der Erwerbskosten abdecken Wie bei allen Wirtschaftsgütern hängt die Vermarktung von Games von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, von Konjunkturzyklen und anderen Marktfaktoren ab. Zudem kann die Marktentwicklung und das Kaufverhalten der Vergangenheit nicht auf die Zukunft projiziert werden. Die Vermarktung von Games hängt oftmals von kurzfristigen Trends ab, die sehr schnelllebig sind. Insbesondere kann die Nachfrage nach bestimmten Lizenzen für Games, Games-Typen, Games-Genres, Ideen für Games oder Konsolen bzw. Systemen nachlassen. Dies kann dazu führen, dass sich die Games aufgrund der entsprechenden Entwicklungszeit nicht mehr sinnvoll vermarkten lassen. Aber selbst bei gleichbleibenden oder sogar besseren Rahmenbedingungen kann nicht garan- tiert werden, dass die den Prognoserechnungen zugrunde liegenden Verkaufszahlen und -preise tatsächlich erzielt werden. Dies könnte zu erheblichen Absatzproblemen der vom Fonds produzierten Games und damit zu einer Verschlechterung der prognostizierten Erlöse führen, was wiederum den wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft gefährdet. Möglicherweise werden keine die Entwicklungskosten deckenden Rückflüsse erzielt. Wie bei Film-, Musik- und anderen Softwareprodukten besteht auch bei Games die Gefahr der illegalen Verbreitung durch unerlaubte Downloads, Raubkopien oder sonstige Manipulationen. Dadurch können sich die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft und die prognostizierten Einnahmen bis hin zum Totalausfall verringern. Die Fondsgesellschaft plant nicht die Investition in Killerspiele. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte andere Games künftig gesetzgeberischen Reglementierungen im In- und/oder Ausland unterliegen werden (z. B. im Bereich des Jugendschutzes), die sich nachteilig auf die Vermarktung der Games auswirken. Im Ergebnis trägt die Fondsgesellschaft das Vermarktungsrisiko des einzelnen Games. Dies gilt sowohl für die Anzahl der verkauften Einheiten als auch für die realisierbaren Verkaufspreise. Hieraus ergeben sich unmittelbar Auswirkungen auf die geplanten Lizenzeinnahmen und mittelbar auf die Ausschüttungen an die Anleger. Eine Garantie für den Erfolg der einzelnen Games besteht nicht. Es besteht das Risiko des Verlusts der Einlage für den Anleger. 3.4. Insolvenzrisiko Die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft stellt ein unternehmerisches, mit Risiken behaftetes Engagement dar. Bei einem Unternehmen besteht immer auch ein Insolvenzrisiko. Aus einer Reihe von Gründen können auf die Fondsgesellschaft höhere Kosten oder geringere Einnahmen zukommen. Wenn die Fondsgesellschaft infolge dessen überschuldet ist oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, kommt es zur Insolvenz der Fondsgesellschaft mit der Folge, dass der Anleger seine Einlage verliert. 3.5. Schutzrechtsverletzungen Die Fondsgesellschaft wird in den Verträgen mit den Entwicklern, Produzenten und Publishern versuchen festzulegen, dass diese für eine ordnungsgemäße Lizenzierung der benötigten Schutzrechte Sorge zu tragen haben und der Fondsgesellschaft ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt wird. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Vertragspartner ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten und die Fondsgesellschaft trotzdem von Dritten wegen Schadenersatz für die Verletzung von Urheber- oder Markenrechten in Anspruch genommen wird. 3.6. Eingeschränkte Fungibilität/Übertragbarkeit Für den Handel mit Anteilen an der Fondsgesellschaft gibt es keinen funktionsfähigen Markt; die Fungibilität ist somit eingeschränkt. Erfahrungsgemäß ist ein Verkauf der Beteiligung, 8 02 WESENTLICHE RISIKEN wenn überhaupt nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Im Regelfall scheidet eine vorzeitige Veräußerung der Beteiligung aus. Des Weiteren ist jede Übertragung bzw. Verfügung in sonstiger Weise über die Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch den Gesellschafts- und Treuhandvertrag beschränkt. Beabsichtigte Übertragungen bzw. Verfügungen in sonstiger Weise sind vorab der Geschäftsführung schriftlich anzuzeigen. Die zur Übertragung bzw. Verfügung in sonstiger Weise erforderliche Zustimmung kann die Geschäftsführung in den in § 21 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft aufgeführten Fällen verweigern. Der Anleger kann in diesen Fällen seinen Anteil nicht übertragen bzw. in sonstiger Weise darüber verfügen. 3.7. Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft Die Beteiligung erfolgt grundsätzlich bis zum 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Während der Dauer der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der ausscheidende Gesellschafter/Anleger erhält hierbei grundsätzlich seitens der Fondsgesellschaft eine Abfindung. Die Fondsgesellschaft müsste die Zahlung der Abfindung aus der laufenden Liquidität, der Liquiditätsreserve und unter Umständen durch die Aufnahme zusätzlicher Fremdmittel finanzieren. Dies könnte für die verbleibenden Anleger zu negativen Auswirkungen auf die Ausschüttungen und Rentabilität der Beteiligung führen. Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sieht im Fall des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft grundsätzlich einen Abfindungsanspruch in Höhe des Buchwertes der Beteiligung vor. Der Buchwert der Beteiligung kann unter Umständen deutlich unterhalb des Verkehrswertes der Beteiligung liegen und für den Anleger eine geringere Abfindung zur Folge haben. 3.8. Entscheidungsträger der Geschäftsführung und der Vertragspartner/Interessenkonflikte Der Erfolg der Fondsgesellschaft sowie dessen weitere Entwicklung hängen in erheblichem Maße von der Qualifikation, Erfahrung, den Kontakten und dem unternehmerischen Geschick der Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft (Geschäftsführung), der mit ihr verbundenen Unternehmen und den eingeschalteten Vertragspartnern (Executive Producer, Beirat, Entwickler, Publisher, Online-Portal-Betreiber, etc.) ab. Verletzt die Geschäftsführung ihre Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung unter Beachtung der Vorschriften des Gesellschaftsvertrages und/oder missbraucht sie ihre Vertretungsmacht, so kann dies die Ertragslage der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen. Gleiches kann dann in Betracht kommen, wenn die Geschäftsführung falsche oder nicht rechtzeitige Entscheidungen trifft. Dasselbe gilt in Bezug auf Entscheidungsträger verbundener Unternehmen oder der Vertragspartner. Ein Missbrauch der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen bzw. Unterlassung notwendiger Handlungen dieser Personen sowie die Verfolgung von Eigeninteressen zum Nachteil der Anleger können die Entwicklung der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen 9 und können dazu führen, dass die Anleger einen Verlust ihrer Kapitalanlage nebst Agio erleiden. Aufgrund personeller, wirtschaftlicher und/oder rechtlicher Verflechtungen von Schlüsselpersonen, die für die Fondsgesellschaft und deren Geschäftstätigkeit eine nicht unwesentliche Rolle spielen, besteht die Möglichkeit von Interessenkollisionen. Dies könnte dazu führen, dass diese Personen Entscheidungen treffen, die sie ohne diese Verflechtungen nicht getroffen und hierdurch die Ertragslage bzw. die Entwicklung der Fondsgesellschaft oder gar der Anlegerinteressen beeinträchtigt hätten. Den Executive Producern kommt eine Schlüsselrolle bei der Auswahl der Games zu. Die Aufgabe der Executive Producer soll durch die phenomedia publishing gmbh und die Like Dynamite GmbH wahrgenommen werden. Der Executive Producer wird durch den Beirat unterstützt. Die Executive Producer verantworten die Vorselektion, Qualifizierung und das Projektmanagement der Games-Projekte. Ihre Empfehlung und die des Beirats sind Voraussetzung für eine Investition in die Games. Die Entwicklung und auch die Vermarktung der bislang geplanten Games obliegt zum Teil dem gleichen Vertragspartner, er fungiert gleichzeitig als Entwickler und/oder Publisher. Insoweit ist zu bedenken, dass der Publisher regelmäßig nicht nur Games für Dritte (z. B. die Fondsgesellschaft) vermarktet, sondern gleichzeitig auch eigene Games entwickelt und diese vermarktet. Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Vermarktungsbemühungen der Games der Fondsgesellschaft haben, da für den Publisher eine Konkurrenzsituation entsteht. Zusätzlich fungieren diese Personen auch als Executive Producer, d. h., ihre Aufgabe wäre zusätzlich die Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Überwachung der Entwicklung und Vermarktung der Games. Aufgrund der Mehrfachfunktion der Vertragspartner sind potenzielle Interessenkollisionen gegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vertragspartner bzw. die für diese handelnden Personen die Fondsgesellschaft übervorteilen, da sie gleichzeitig die Games aussuchen bzw. vorschlagen, aber ggf. von deren Herstellung profitieren. Dies kann sich nachteilig auf die Auswahl und die Qualität der empfohlenen Games auswirken. Hieraus können sich auch Einflüsse auf die angenommenen Vermarktungschancen ergeben, mit der Folge, dass diese zu positiv beurteilt werden. Es wird Aufgabe der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sein, die entsprechenden Vertragspartner und insbesondere die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu überwachen. Auch die Überwachung der Verwendung des eingezahlten Gesellschaftskapitals im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle bietet keine vollständige Sicherheit für die planmäßige Investition in Games. Der Mittelverwendungstreuhänder prüft lediglich formale Kriterien, die ihm durch die Vorlage von Dokumenten oder Bestätigungen nachzuweisen sind. Eine materielle Prüfung der Games oder der Zahlungsansprüche durch diesen findet nicht statt. Formal geprüfte Zahlungen sind insbesondere auch dann freizugeben, wenn das Gesellschaftskapital nicht vollständig platziert oder geleistet ist. Die wesentliche Schlüsselperson der Fondsgesellschaft ist Jörg-Dieter Leinert, Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus GmbH und Geschäftsführer des Komplementärs, der Altaris Management GmbH, als auch der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH. Er ist verantwortlich für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft. Er hält sowohl Anteile an den drei vorgenannten Gesellschaften. Philipp Barthelmess wurde als weiterer Geschäftsführer der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH, verantwortlich für Vertrieb und Marketing, berufen. Die Altaris Emissionshaus GmbH wird künftig weitere Fonds initiieren. Die Altaris Management GmbH wird künftig ggf. die Geschäftsführung für weitere Fonds, auch Games-Fonds, übernehmen. Die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH wird künftig die Vertriebskoordination für weitere Fondsgesellschaften, auch Games-Fonds, übernehmen. Die Vertriebspartner der Fondsgesellschaft vertreiben in der Regel weitere Anlage- und Versicherungsprodukte. Auch die Executive Producer können diese Aufgaben für weitere Fondsgesellschaften übernehmen. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Ausübung der Aufgaben z. B. bei der Auswahl der Games, zu Interessenkonflikten kommt. Der Verlust einer oder gar mehrerer Entscheidungsträger der Fondsgesellschaft, der verbundenen Unternehmen oder der Vertragspartner könnte zu Beeinträchtigungen der wirtschaftlichen Lage der Fondsgesellschaft führen und sich damit ebenso negativ auf die erwartete Prognose auswirken, wie Fehlentscheidungen der Geschäftsführung im Rahmen ihrer Aufgaben. Bei Ausscheiden von Mitarbeitern in verantwortlichen Positionen müssen geeignete Nachfolger gefunden werden, was möglicherweise nicht sichergestellt werden kann. Die vorgenannten Risiken werden noch dadurch verstärkt, dass planmäßig mehrere Games-Projekte vom gleichen Entwicklungspartner entwickelt oder durch den gleichen Publisher vertrieben werden sollen. Insoweit kann dem einzelnen Vertragspartner ein wesentliches Gewicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft zukommen. Dies kann zur Abhängigkeit von den einzelnen Vertragspartnern führen. 3.9. Vertragspartner Die Umsetzung der einzelnen Games-Projekte entsprechend den Prognosen ist naturgemäß von der Expertise, der Vertragstreue und der Bonität der Vertragspartner (Executive Producer, Beirat, Entwickler, Publisher, etc.) der Fondsgesellschaft abhängig. Deren Know-how, fachliche Qualifikation und Vermarktungsstärke entscheiden über den Erfolg. Können die Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachkommen, kann dies zu Verzögerungen oder gar Ausfall des jeweiligen Game-Projektes führen. Dasselbe gilt für den Fall der Insolvenz oder der Verschlechterung der Bonität eines Vertragspartners. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ansprüche aus den mit den Vertragspartnern geschlossenen oder noch zu schließenden Verträgen ausfallen oder bereits getätigte Teilzahlungen der Fondsgesellschaft verloren gehen. Es ist auch möglich, dass wesentliche Vertragspartner ihren Ver- trag kündigen oder anderweitig auflösen. Der Wegfall eines wesentlichen Vertragspartners kann sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung auswirken, da ein qualifizierter Ersatz möglicherweise nicht sichergestellt werden kann. Die Fondsgesellschaft kann gezwungen sein, das Game-Projekt unter erheblichen Mehrkosten mit anderen Vertragspartnern abzuschließen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass für einen Vertragspartner kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann. Auch der Totalausfall des Game-Projekts und damit der bislang darin investierten Mittel der Fondsgesellschaft ist nicht ausgeschlossen. Im Falle, dass ein Publisher ausfällt, können sich erhebliche Einbußen im Rahmen der Lizenzeinnahmen ergeben. All dies kann Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Liquidität der Fondsgesellschaft haben und bei den Anlegern zu verringerten Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der geleisteten Einlage nebst Agio führen. 3.10. Beschlussfassung in der Fondsgesellschaft/Stimmrechte/Majorisierung Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Anleger aufgrund einer Minderheitenstellung ihre gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen nicht durchsetzen können. Ferner besteht die Gefahr, dass bei Nichtwahrnehmung von Stimmrechten, z. B. durch Nichtteilnahme an der Gesellschafterversammlung, am schriftlichen Abstimmungsverfahren oder durch unterbliebene Weisungen an den Treuhandkommanditisten im Verhältnis zum Gesamtbetrag der Beteiligung nicht mehrheitlich beteiligte Anleger in der Abstimmung die notwendige Beschlussmehrheit stellen und Beschlüsse in ihrem Interesse fassen. Solche Beschlüsse der Anleger sind auch für die nicht am Beschlussverfahren teilnehmenden Anleger bindend und von diesen entsprechend mitzutragen. Eine Majorisierung könnte auch von Anlegern mit hohen Beteiligungssummen herbeigeführt werden. Es besteht auch das Risiko, dass die erforderliche Mehrheit der Anleger wesentliche Beschlüsse wie z. B. die Auflösung der Fondsgesellschaft gegen den Willen einzelner Anleger beschließt. 3.11. Rückzahlungsverpflichtungen aus Vorabausschüttungen/– entnahmen Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Fondsgesellschaft ist die Geschäftsführung berechtigt, im laufenden Jahr Vorabausschüttungen/-entnahmen an die Anleger vorzunehmen. Die Genehmigung erfolgt auf der nächstfolgenden Gesellschafterversammlung, gegebenenfalls im schriftlichen Abstimmungsverfahren. Sofern die Gesellschafterversammlung die Genehmigung verweigert, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung für die Anleger. Es besteht das Risiko, dass Anleger dieser Verpflichtung nicht nachkommen können, was zu Lasten der Liquidität der Fondsgesellschaft ginge. Dies kann zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und zum Totalverlust der von den Anlegern geleisteten Einlage nebst Agio führen. 3.12. Widerruf von Beteiligungen Dem Anleger kann nach deutschem Recht als Verbraucher die Möglichkeit eines Widerrufs, insbesondere nach den Regelungen über Haustürgeschäfte (§§ 312 ff. BGB) oder Fernabsatzgeschäfte (§§ 312b ff. BGB)) offenstehen. Wird ein 10 02 WESENTLICHE RISIKEN Widerrufsrecht ausgeübt, ist von der Fondsgesellschaft dem Anleger die Einlage zurückzugewähren. Sofern die Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts nicht über ausreichende Mittel zur Rückzahlung der vom Anleger gewährten Mittel verfügt, kann auch in diesem Fall das Risiko bestehen, dass der Anleger seine Anlage nicht oder nicht in vollem Umfang zurückerhält. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt – insbesondere durch einzelne Gerichte oder aufgrund dann gefestigter Rechtsprechung – festgestellt wird, dass die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügen/ genügt und/oder nicht wirksam erfolgt sind/ist und dadurch bedingt das gesetzliche Widerrufsrecht eines Anlegers – unter Umständen auch nach sehr langer Zeit – noch nicht erloschen ist. Insofern besteht das Risiko, dass einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren Zeitpunkt – insbesondere nach Abschluss des öffentlichen Angebots der Beteiligung an der Fondsgesellschaft – den Widerruf ihrer Beteiligung wirksam erklären. In diesem Fall wäre die Fondsgesellschaft verpflichtet, dem widerrufenden Anleger die ihm in diesem Fall zustehenden Forderungen (Einlage zzgl. Agio) zu erstatten. Dies könnte – unter Umständen sogar deutliche – Auswirkungen auf die Ausschüttungen an die Anleger und die Liquidität der Fondsgesellschaft haben. 3.13. Kapitalanlage mit Auslandsbezug/Anwendbare Rechtsordnung Die maßgebliche Rechtsordnung für den Gesellschafts- und Treuhandvertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Beteiligung an von ausländischen Entwicklern hergestellten Games ist möglich. Bei Investitionen der Fondsgesellschaft im Ausland besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft infolge von Besonderheiten des ausländischen Rechtssystems, die vom deutschen Rechtsverständnis abweichen, ihre Ansprüche im Ausland nur erschwert oder gar nicht gerichtlich durchsetzen kann. Ferner besteht das Risiko, dass eine Rechtsverfolgung im Ausland mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden ist. Dies kann aus Sicht der Anleger zu erheblichen Abweichungen gegenüber der prognostizierten Rentabilität der Beteiligung bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen. Wesentliche Verträge im Zusammenhang mit einer Investition bei einem ausländischen Entwickler (z. B. die Entwicklungsverträge) oder einer Vermarktung im Ausland können ausländischem Recht unterliegen. Aus diesem Grund können gerichtliche Auseinandersetzungen nach den dort geltenden Rechtsgrundsätzen zu führen sein. Dies kann aus Sicht der Fondsgesellschaft die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche erschweren und mit höheren Aufwendungen verbunden sein als in Deutschland. Es ist daher nicht auszuschließen, dass sich unvorhergesehene Belastungen hieraus ergeben, die die wirtschaftlichen Parameter der Prognoserechnung betreffen und die dadurch zu einer Reduzierung der prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen und der Rendite aus Sicht der Anleger führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Fondsgesellschaft, insbesondere aufgrund der Beteiligung von ausländischen Anlegern, einer besonderen in- oder ausländischen Regulierung oder Aufsicht der Vermögensanlage unterliegt. 11 Durch zusätzliche behördliche Pflichten, wie z. B. der Aufstellung eines zusätzlichen Prospektes, können nicht prognostizierte Kosten entstehen. Beide Fälle können aus Sicht der Anleger zu erheblichen Abweichungen gegenüber der prognostizierten Rentabilität der Beteiligung bis hin zum Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Agio führen. 3.14. Rechtsänderungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über die Laufzeit der Fondsgesellschaft bestehende Gesetze geändert oder neue Gesetzte eingeführt werden. Ebenso können sich deren Auslegung und Anwendung künftig ändern und nachteilige Folgen mit sich ziehen. Insbesondere können veränderte rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, wie z. B. eine Änderung der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis, die Ertragslage und damit die Werthaltigkeit der Vermögensanlage negativ beeinflussen. Diese Risiken können in der Fondskonzeption nicht vorab berücksichtigt werden. Die rechtliche Darstellung der Verträge mit den Vertragspartnern beruht auf der derzeitigen Rechtslage. Spätere Rechtsänderungen können nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner der Fondsgesellschaft aus geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen künftig Rechte gegenüber der Fondsgesellschaft herleiten. Auch können andere Interpretationen und Auslegungen möglich sein. Die Auswirkungen hieraus können erheblichen Einfluss auf die Fondsgesellschaft haben. Dies kann aus Sicht der Anleger zu erheblichen Abweichungen gegenüber der prognostizierten Rentabilität der Beteiligung bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen. 3.15. Neugründung des Emissionshauses Das Emissionshaus, die Altaris Emissionshaus GmbH, wurde am 03.08.2009 gegründet. Es kann aus diesem Grunde auf keine historischen Daten und Erfahrungswerte von bereits durchgeführten Vermögensanlagen des Emissionshauses zurückgegriffen werden. Des Weiteren bestehen bis heute noch keine eigenen, gewachsenen Erfahrungen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft im Zusammenhang mit der Entwicklung und der Vermarktung von Games bzw. allgemein auf dem Games-Markt. Daher können Fehleinschätzungen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft hinsichtlich zukünftiger Investitionen nicht ausgeschlossen werden. Dies kann bei den Anlegern zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen. 3.16. Rückabwicklung Der Anbieter geht davon aus, dass die Platzierung des Gesellschaftskapitals und die Durchführung der Investition in die Games planmäßig verlaufen. Sollten sich diesbezüglich jedoch die in diesem Kapitel genannten Risiken verwirklichen, z. B. das Gesellschaftskapital nicht ausreichend gesammelt werden oder eine Investition in die Games nicht durchführbar sein, kann eine Rückabwicklung der Fondsgesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Im Fall einer Rückabwicklung besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft bereits über Gesellschaftskapital zur Bestreitung nicht rückzahlbarer Kos- ten, insbesondere Emissionskosten, verfügt hat und insoweit eine vollständige Rückzahlung der geleisteten Einlagen nicht mehr erfolgen kann. besteht für die mittelbar beitretenden Anleger das Risiko, dass sie während der Laufzeit des Fonds seinen Kommanditanteil übernehmen und für die Restlaufzeit unmittelbar halten müssen, mit den oben genannten Risiken als Folge. 4. Anlegergefährdende Risiken 4.1. Anteilsfinanzierung Eine Fremdfinanzierung der Einlage ist konzeptionell nicht vorgesehen und wird seitens der Fondsgesellschaft nicht angeboten. Da es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, sollte ausschließlich Eigenkapital eingesetzt werden. Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung wird abgeraten. Es liegt jedoch im Ermessen eines jeden Anlegers, eine Anteilsfinanzierung vorzunehmen. In diesem Fall besteht das Risiko, den Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung) für die Anteilsfinanzierung nicht aus den Ausschüttungen der Fondsgesellschaft leisten zu können. Die prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen sind nicht garantiert, ihre Höhe hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, die alle unterschiedlichen Risiken unterliegen. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausschüttungen reduziert werden müssen oder ganz ausbleiben. Unabhängig davon bliebe der einzelne Anleger dann verpflichtet, den Kapitaldienst für seine persönliche Anteilsfinanzierung zu leisten. Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine aufgenommene persönliche Anteilsfinanzierung vor vollständiger Tilgung, z. B. bei Ablauf der vereinbarten Konditionenfestschreibungsdauer oder vorzeitiger Kündigung des Darlehens, zurückgeführt werden muss, ohne dass zum selben Zeitpunkt die Fondsbeteiligung liquidiert oder veräußert werden kann. Der Anleger haftet für die Anteilsfinanzierung immer persönlich, d. h. mit seinem gesamten Privatvermögen. Im schlimmsten Fall könnte dies bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. 4.2. Haftung und Nachhaftung Die Haftung eines Kommanditisten kann infolge Entnahmen bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder aufleben, sofern der Saldo der Kapitalkonten des Kommanditisten den Betrag der Haftsumme des Kommanditisten unterschreitet (§ 172 Abs. 4 HGB). Im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft haften Kommanditisten gemäß § 161 Abs. 2 HGB i. V. m. § 160 Abs. 1 HGB für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft noch bis zu fünf Jahre nach Eintragung ihres Ausscheidens im Handelsregister gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft, jeweils in Höhe der Haftsumme. Gleiches gilt bei einer Auflösung der Fondsgesellschaft. Im Rahmen der Beteiligung ist jedoch vorgesehen, dass Anleger sich zunächst ausschließlich als Treugeber über die Treuhandkommanditistin beteiligen. Dennoch gilt das Vorstehende grundsätzlich für als Treugeber beteiligte Anleger entsprechend, da sie gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und dem Treuhandvertrag im Innenverhältnis wie Kommanditisten behandelt werden und der Treuhandkommanditistin ein Freistellungsanspruch zusteht. Scheidet die Treuhandkommanditistin aus der Fondsgesellschaft aus, 4.3. Steuerliche Risiken Der Anbieter geht von einem Totalgewinn der Fondsgesellschaft während der Fondslaufzeit aus. Insbesondere im Fall eines anhaltenden Verlusts der Fondsgesellschaft kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung eine Gewinnerzielungsabsicht verneint. Fehlt es an einer Gewinnerzielungsabsicht, können Verluste nicht berücksichtigt werden. Etwaige steuerliche Vorteile können rückwirkend wieder entfallen. Die Finanzverwaltung kann z. B. auch zu der Annahme einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht gelangen, weil auf Grund eines seitens des Anlegers zur Finanzierung seiner Einlage aufgenommenen Darlehens zu leistende Zinsaufwendungen die positiven Einkünfte aus der Beteiligung übersteigen. Bislang liegt dem Prospektverantwortlichen keine Erfahrung zur steuerlichen Behandlung sowohl der einzelnen Games (z. B. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer) als auch des Games-Fonds im Ganzen vor. Eine abschließende Einschätzung und damit die Anerkennung des steuerlichen Konzepts der Fondsgesellschaft, wie es auch in diesem Verkaufsprospekt abgebildet ist, wird erst nach Durchführung einer Betriebsprüfung bei der Fondsgesellschaft möglich sein. Diese findet regelmäßig erst nach mehreren Jahren statt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte und/oder die Finanzverwaltung eine andere steuerliche Beurteilung zum Beispiel bei der Frage der Aktivierung der Games, der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums, der Einordnung als Anlageoder Umlaufvermögen der Fondsgesellschaft, der Abschreibung (insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsdauer), dem Zeitpunkt der Realisation der Einkünfte oder der Behandlung der Fondskosten vornimmt. Auch die steuerrechtliche Anerkennung von bilanziellen Rückstellungen für die Verletzung fremder Urheber- und/oder andere Schutzrechte oder Rückstellungen für Ansprüche nach § 32a UrhG ist noch ungeklärt. Negative Abweichungen in der steuerlichen Behandlung können zu anderen, insbesondere höheren Steuerzahlungen beim Anleger führen, unter Umständen mit der Folge, dass die Steuerschuld des Anlegers nicht aus den Ausschüttungen der Fondsgesellschaft bedient werden kann. Im Hinblick auf die Fondskosten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte und/oder Finanzverwaltung zukünftig die Aktivierungspflichten aufgeben oder einschränken werden. Nach einigen jüngeren finanzgerichtlichen Urteilen können Dienstleistungsvergütungen, die für die Vermittlung von Eigen- oder Fremdkapital oder für die Übernahme einer Platzierungsgarantie gezahlt werden, sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden (FG Hamburg, Urteil vom 15.10.2008, 2 K 210/06; Urteil vom 23.5.2008 2 K 236/06; FG Münster, Urteil vom 13.03.2009 – 14 K 3638/05 F). Gegen die Entscheidungen wurde Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt, sodass eine endgültige Entscheidung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hierzu noch aussteht. Eine 12 02 WESENTLICHE RISIKEN solche abweichende steuerrechtliche Beurteilung kann unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerbelastung der Anleger aus ihrer Beteiligung haben, falls die Fondsgesellschaft als Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15 b EStG eingestuft würde. Die beschränkte Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG findet bei der Fondsgesellschaft und den Anlegern keine Anwendung, da vorliegend die schädliche Verlustaufgriffsgrenze des § 15b Abs. 3 EStG nicht überschritten wird. Es besteht jedoch das generelle Risiko, dass die Finanzverwaltung eine abweichende Auffassung vertritt. Dies hätte zur Folge, dass etwaige Verluste nur mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Vermögensanlage (Beteiligung an der Fondsgesellschaft), jedoch nicht mit anderen Einkünften des Anlegers verrechnet werden können. Soweit keine zukünftigen Gewinne mehr entstehen, würden etwaige Verlustvorträge untergehen. Hieraus können sich zusätzliche Einkommensteuerbelastungen für die Anleger ergeben. Sofern die Fondsgesellschaft Verträge mit im Ausland ansässigen Publisher oder Entwicklern eingeht, kann es zu einer Besteuerung in mehreren Staaten kommen. Der Anleger kann dabei der beschränkten Steuerpflicht in einem anderen Staat unterliegen, folglich können dort steuerliche Pflichten bestehen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund einer fehlenden Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung eine höhere Steuerlast als prognostiziert eintritt. Auch besteht bei einer gegenwärtig effektiven Vermeidung der Doppelbesteuerung das Risiko, dass Regelungen nach nationalem Recht oder in Doppelbesteuerungsabkommen geändert oder ergänzt werden oder ein Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt wird und es deswegen zukünftig zu einer Doppelbesteuerung kommt. Auch können im Einzelfall Quellensteuern erhoben werden, die beim Anleger nicht oder nur eingeschränkt auf die Einkommensteuer angerechnet werden können. Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Fondsgesellschaft wird den Anlegern das Ergebnis, das auf Ebene der Fondsgesellschaft entsteht, steuerlich zugerechnet und bei diesem nach seinem persönlichen Besteuerungsmerkmalen und dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Es besteht somit das generelle Risiko, dass Steuerzahlungen zu leisten sind, denen keine oder nur deutlich geringere Ausschüttungen aus der Fondsgesellschaft gegenüberstehen. Bei der Übertragung (z. B. Schenkung, Verkauf) der Vermögensanlage oder Teilen hiervon und bei einem sonstigen Ausscheiden kann einerseits der anteilige gewerbesteuerliche Verlustvortrag des ausscheidenden Anlegers verloren gehen und andererseits ein gewerbesteuerpflichtiger Ertrag entstehen. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages haben ausscheidende Anleger einen hierdurch entstehenden steuerlichen Nachteil der Fondsgesellschaft auszugleichen. Sowohl die maßgeblichen steuerlichen Gesetze, als auch die Anwendung durch die Finanzverwaltung und die diesbezügliche Rechtsprechung können sich während der Dauer der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ändern. Eine Erhöhung der 13 Steuern ist ebenfalls nicht ausgeschlossen (z. B. Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes). Dies kann entsprechend negative Auswirkungen für die Fondsgesellschaft und die einzelnen Anleger haben. Der Anbieter kann gegenüber dem Anleger keine Haftung und Gewähr für den Eintritt der in diesem Prospekt beschriebenen oder anderer bestimmter steuerlicher Folgen übernehmen. Eine von der Darstellung in diesem Prospekt abweichende steuerliche Behandlung seitens der Finanzverwaltung kann auch rückwirkende Änderungen auf Anlegerebene bewirken. In einem solchen Fall kann es auch zu einer Verzinsung der Steuerschulden kommen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht sämtliche Verträge im Hinblick auf die geplante unternehmerische Tätigkeit abgeschlossen hat. Die steuerlichen Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt stehen unter der Annahme, dass die künftig von der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft vereinbarten Verträge den in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Planungen entsprechen. Die Darstellungen in diesem Prospekt beziehen sich ausschließlich auf in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger, die als natürliche Person aus ihrem Privatvermögen heraus investieren. Investitionen von Anlegern aus dem Betriebsvermögen oder von Anlegern, die nicht ausschließlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, können zu nicht dargestellten negativen steuerlichen Auswirkungen führen. Das Risiko der steuerlichen Konzeption sowie von Steuerrechtsänderungen (auch mit Rückwirkung) trägt vollständig und alleine der Anleger. 5. Maximales Risiko des Anlegers bzw. Kumulation von Risiken Das maximale Risiko des Anlegers ist der Totalverlust der gesamten Einlage nebst Agio. Dazu tritt das Risiko hinzu, aus dem sonstigen privaten Vermögen Steuern, insbesondere Einkommensteuer auf die Gewinne aus der Beteiligung, zahlen zu müssen. Im Fall der Refinanzierung der Einlage (Anteilsfinanzierung) erhöht sich sein maximales Risiko um den zu erbringenden Kapitaldienst. Sofern der Kapitaldienst nicht aus sonstigem privaten Vermögen erbracht werden kann, kann dies zur Privatinsolvenz führen. Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken existieren nach Kenntnis des Anbieters nicht. 14 03 Games – Umsatzträger der Unterhaltungsindustrie 1. Einleitung Menschen spielen gerne Erinnern Sie sich noch an „Blinde Kuh“, „Dame“, „Spitz pass auf!“, Schach und Rollenspiele wie „Cowboy und Indianer“ oder „Räuber und Gendarm“? Wir Menschen spielen mit Begeisterung – als Kinder und Erwachsene. Das Einzige, das sich ggf. geändert hat, ist das Medium. Denn Spielen ist mehr als nur Zeitvertreib. Im Spiel entdecken wir unsere Umwelt und entwickeln unsere sozialen Fähigkeiten.1 Elektronische Spaßmacher beliebt und von gesellschaftlichem Nutzen Laut einer Untersuchung von Harris Interactive4 betrachten viele Eltern die gemeinsame Zeit mit ihren Kindern bei einem Videospiel als wertvolle Möglichkeit, den Kindern in „deren“ Welt nahe zu sein. Hauptgrund für das Spielen mit den Kindern (Eltern, die mit ihren Kindern unter16 Jahren spielen) Hauptgrund Unaufhaltsamer Siegeszug über Jahrzehnte Beginnt man erst einmal damit, sich mit der wirtschaftlichen Seite der Welt der Games zu beschäftigen, kommt man aus dem Staunen nicht mehr heraus. Unzählige Studien und Bücher beschäftigen sich mit dem Phänomen der Games und mit deren scheinbar unaufhaltsamen Siegeszug über Jahrzehnte hinweg. Wirtschafts- und Tageszeitungen berichten über Marktentwicklung und Erfolge der Branche. Ein von der Regierung ins Leben gerufener Computerspiele-Preis macht deutlich, dass Spiele ein Kulturgut sind und die Games-Industrie auch politisch anerkannt ist.2, 3 Im Folgenden erfahren Sie, warum ein Investment in das Altaris Games Portfolio eine gute Entscheidung sein kann. Wie es um den Markt bestellt ist. Und natürlich wie Ihr Geld seine Rendite erwirtschaften soll. Games, ein umsatzstarkes Wachstumssegment Der Markt der Computer- und Videospiele zählt seit mehr als 30 Jahren – als Games erstmals einer breiten Masse zugänglich gemacht wurden – zu den Senkrechtstartern der Unterhaltungsbranche. Nahezu unbemerkt hat sich dieser Teilmarkt in den letzten Jahren zu einem der umsatz- und wachstumsstärksten Segmente der ganzen Unterhaltungsindustrie entwickelt. Neue Spiele-Generation eröffnet nie da gewesene Perspektiven Längst hat die Elektronik auch die Welt der Spiele bunter und abwechslungsreicher gemacht und Möglichkeiten eröffnet, die noch vor wenigen Jahrzehnten als Science-Fiction betrachtet wurden. Games sind ein günstiges Freizeitvergnügen für alle Altersgruppen Bieten Kino, Theater oder ein Restaurantbesuch lediglich für einzelne Stunden Unterhaltung, so sorgt der Erwerb eines Games über viele Tage, Wochen oder gar Monate für Unterhaltung und Spaß. Gespielt wird, wann und wo man dazu Zeit und Lust hat. Die rasanten Weiterentwicklungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass es für jede Altersgruppe ein breites Angebot an attraktiven Games gibt. 15 Gründe für das gemeinsame Spielen mit den Kindern Bitten des Kindes Gemeinsamer Freizeitspaß Möglichkeit, sich mit dem Kind zu befassen Kontrolle des Spielinhalts Kontrolle der Spieldauer 0 10 20 30 40 50 60 Quelle: Nielsen Report 2008: Computer- und Videospieler in Europa 2008 Zudem möchten Eltern laut einer Umfrage4 die kognitiven Fähigkeiten ihrer Kinder fördern, wie strategisches Denken (75 %), Reaktionsfähigkeit (67 %), Lernfähigkeit (50 %) und Konzentrationsfähigkeit (49 %). Auswahl und Erwerb der Games ist deshalb auch zu drei Vierteln Familiensache. Games mit 8 Millionen Käufern an der Spitze Die elektronischen Spaßmacher standen auf den Wunschlisten an den Weihnachtsmann in 2008 für über 14 Jährige an der Spitze – was etwa 8 Millionen Käufern entspricht.5 Nervenkitzel statt Zäune und Verbotsschilder Wo die Elterngeneration noch Spaß und Abenteuer mit ihren Freunden im Wald und auf der Wiese erleben konnten, treffen Kinder und Jugendliche heute überall auf Zäune, Mauern und Verbotsschilder. In Games bietet sich dem Nachwuchs die Möglichkeit Abenteuer zu bestehen. Man verbündet sich mit Freunden oder anderen Spielern, ganz egal wo auf der Welt, über das Internet und entwickelt neue Strategien. Zudem wird man für jeden Erfolg mit Punkten, Goldtalern und Ähnlichem belohnt. Das motiviert und begeistert. Durch die Notwendigkeit, mehrere Aufgaben gleichzeitig zu bewältigen und die Strategie permanent anzupassen, trainieren Spieler wertvolle Fähigkeiten, die sie in Ausbildung und Beruf zu ihrem Vorteil einsetzen können. 70 80% Spielen ist und war schon immer beliebt: früher, heute und in Zukunft Mehr Spielspaß dank modernster Computer-Technik Moderne Spielekonsolen wie Nintendo® Wii mit Wii Remote und Balance Board oder die Kamera der Sony PlayStation® oder Microsoft Xbox und die Musikinstrumente von „Guitar Hero“ und „Rockband“ haben gezeigt, dass es dank der heutigen Computer-Technik ein „Kinderspiel“ ist, durch technisch anspruchsvolle Games ein breites Publikum zu begeistern. 1977: Startschuss für den Boom mit Milliardenumsätzen Die Gegenwart der Computer- und Videospiele begann jedoch erst mit der Markteinführung des Atari VCS 2600 im Jahr 1977. Konsolen mit der Möglichkeit das Spiele-Modul gegen ein anderes auszutauschen, waren der Anfang vom Boom der Games-Software-Industrie mit heute zweistelligen Milliardenumsätzen. Golf, Tennis und Tanzen am Computer Neue Bedienkonzepte ermöglichen auch ungeübten Laien Geschicklichkeitsübungen und eine Runde Golf oder Tennis zu spielen. Dazu steuert er das Spiel durch natürliche Bewegungen und Gesten mittels Sensoren, Kamera, Tanzmatte oder Musikinstrument. Dieses Konzept spricht alle Altersgruppen an und steht bei allen Herstellern bei Neuentwicklungen ganz oben. Schnell entdeckten die Programmierer auch die Heimcomputer für ihre Games. Der Markt und die Zielgruppe wuchsen in den nächsten Jahren sprungartig. Kleinere und leistungsfähigere Chips, Farbfernseher- und Farbmonitore sowie hochauflösende Grafikkarten ermöglichten die Umsetzung weiterer Visionen in reale Games. 2. Ein kurzer Streifzug durch die Geschichte Es brauchte die Budgets der Forschungseinrichtungen und Elite-Universitäten um die ersten Spiele-Ideen umzusetzen. Denn in den späten 60er Jahren des letzen Jahrhunderts kosteten Computer Millionen und füllten ganze Gebäude. Doch bereits zu dieser Zeit führten die Visionen und der Spieltrieb der Ingenieure und Forscher zu den ersten animierten Pixeln. 1972 brachte die Philips-Tochter Magnavox die Spielekonsole Odyssey auf den Markt. Im gleichen Jahr wurde die Firma Atari gegründet und begann mit dem wesentlich einfacher zu spielendem Pong einen Siegeszug. 1989: 120 Millionen „Game Boys“ erobern Kinderherzen Mit dem Nintendo® Game Boy kam 1989 erstmals eine erfolgreiche portable Spielekonsole auf den Markt. In nur 3 Jahren wurden 120 Millionen Geräte und mehrere hundert Millionen Games verkauft. Erfolg durch originelle und einfache Spiele-Konzepte Auf der Jagd nach Hightech wurden Begriffe wie DVD, BluRay, digitaler Raumklang, True Color immer wichtiger. Schneller, schöner, stärker, begeisterte zwar die Hardcore-Spieler, brachte aber nur marginal neue Kunden. Erst als Nintendo® den Rückschritt im Fortschritt erkennt und sich aus dem HD-Rennen ausklinkt, ändert sich die Welt: Originelle Spielekonzepte verbunden mit neuen Eingabegeräten mit einfacher Bedienung setzten sich schlagartig durch und führten Nintendo® zurück an die Marktführerschaft. 16 03 Games – Umsatzträger der Unterhaltungsindustrie Neue Games für Eltern, Kinder, Frauen und Senioren stürmen die Verkaufscharts Zu den Hardcore-Spielern gesellten sich neue Zielgruppen, die sich von einfachen Games angezogen fühlten: Eltern und ihre Kinder, Frauen und sogar Senioren. Im 21. Jahrhundert wollen alle spielen. Die neuen Games stürmen die Verkaufscharts und verdrängen die Actionspiele auf die hinteren Ränge. Alter der Nutzer nach Plattform 100 über 30 20 bis 29 80 16 bis 19 60 10 bis 15 40 bis 9 Jahre 20 0 PC-Spiele Videospiele Konsolen Videospiele port. Konsolen Agiler Games-Software-Markt Dominieren mit Microsoft, Nintendo® und Sony den Markt der Konsolen lediglich drei Firmen, ist er bei Games-Software wesentlich breiter und agiler. Neben ein paar sehr großen Studios wie Electronic Arts, Activision Blizzard, Take Two und Ubisoft gibt es eine große Zahl an unabhängigen Entwicklungsstudios. Erst danach werden weitere Verkaufserlöse mit dem Vertriebspartner (Publisher, Distributor, etc.) und dem Entwickler entsprechend der getroffenen Vereinbarung geteilt. Diese das Entwicklungsbudget übersteigenden Erlöse nutzt der Fonds für die Deckung seiner Kosten und für Ausschüttungen an seine Anleger. 4. Der Markt für Games Boom der Games-Branche trotz Wirtschaftskrise Die weltweite Wirtschaftskrise hat das Verbraucherverhalten seit Mitte 2008 massiv beeinflusst. Trotz staatlicher Stützungsprogramme verzeichnen die meisten Branchen und Märkte starke Umsatzeinbrüche. Die Aussichten für die nächsten Monate oder gar Jahre sind ungewiss. Nachdem die Spielebranche von 2004 bis 2008 mit durchschnittlich 15,52 % pro Jahr ein rasantes Wachstum hingelegt hat, stellten die Presse und Analysten die Frage nach der Rezessions-Festigkeit der Games-Branche. Doch die Marktentwicklung in der Vergangenheit bietet keine Sicherheit auf die Entwicklung in der Zukunft. Meldungen wie „Spielebranche federt Konjunkturschwäche ab“6 im Juli 2008 in der Financial Times Deutschland, die dpa- und N24-Meldung „Spielekonsolen-Geschäft trotzt der Flaute“7 im September und wenige Tage später der Handelsblatt Artikel „Boom in der Game-Branche – Rezession kurbelt Spieltrieb an“8 sorgten für Freude und Euphorie in der Games-Branche. 3. Die Wertschöpfung im Überblick Games kaufen und vom Markterfolg profitieren Das Grundprinzip der Geschäftstätigkeit des Fonds ist schnell erklärt: „Es werden Games erworben und möglichst oft wieder verkauft“. Die Differenz der Erwerbskosten zu den gesamten Verkaufserlösen stellen die Brutto-Erlöse des Fonds und seiner Partner dar. 50 Prozent der Erlöse Vom Kaufpreis, den der Spieler bezahlt, verbleiben nach Abzug der Verkaufssteuern und der Kosten für den Handel ca. 50 Prozent. Der restliche Betrag fließt nach Abzug der Produktions- und Marketingkosten i. d. R. solange dem Fonds zu, bis dieser Einnahmen in Höhe des Games-Budgets (Entwicklungsbudgets zzgl. Nebenkosten) erhalten hat. 17 17 % Wachstum im Rezessions-Jahr 2008 Was immerhin 55,6 Millionen Games in 2008 in Deutschland bedeutet. In 2007 stieg der Umsatz mit Computerspielen laut BITKOM sogar um 29 %. Für das Jahr 2009 wird ein Umsatz von gut EUR 2,7 Milliarden und ein Wachstum von einem Prozent prognostiziert.9 „Diesen Aufschwung verdankt die Branche innovativen Spielkonzepten und der erfolgreichen Erschließung neuer Zielgruppen ...“ Weltweite Umsatzentwicklung mit Games 2004 - 2013 (*Jahre 2009 bis 2013 Prognose) Umsatz in Milliarden US-Dollar Prognostiziertes jährliches Wachstum zwischen 2004 bis 2013 von 11,8 % Prognostiziertes jährliches Wachstum zwischen 2009 bis 2013 von 7,4 % 80 Lateinamerika 70 Asien EMEA (Europa/Mittlerer Osten/Afrika) 60 Nord-Amerika 50 40 30 20 10 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009* 2010* 2011* 2012* 2013* Quelle: PricewaterhouseCoopers „Global entertainment and media outlook: 2009-2013“ Innovative Spiele-Konzepte schaffen neue Zielgruppen „Diesen Aufschwung verdankt die Branche innovativen Spielkonzepten und der erfolgreichen Erschließung neuer Zielgruppen“ und „Videospielen ist endgültig der Sprung in die Wohnzimmer gelungen“ so Ulrike Altig, Geschäftsführerin von media control GfK im Januar 2009. Hervorragende Zukunftsaussichten für Unterhaltungssoftware Experten sagen auch für die kommenden Jahre ein starkes Wachstum des Unterhaltungssoftwaremarktes voraus. So prognostiziert die renommierte Wirtschaftsberatung PricewaterhouseCoopers 7,4 % jährliche Steigerung – von 51,4 Milliarden US-Dollar in 2008 auf 73,5 Milliarden US-Dollar in 201310. Dabei wurde die Prognose für die kommenden 24 bis 36 Monate – aufgrund der allgemeinen Konjunkturschwäche – vorsichtig angesetzt . Gute Wachstums-Prognosen für den europäischen Markt Auch die Prognosen für den europäischen Markt (hier typischerweise zusammen gefasst mit dem Mittleren Osten und Afrika) weisen ein durchschnittliches Wachstum von etwa 7 % pro Jahr bis 2013 aus. 5. Games sind Alltagskultur Frauen auf dem Vormarsch Laut dem Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) waren in 2008 bereits 33 % der Spieler weiblich. Beim Spielen auf portablen Konsolen wie dem Nintendo® DS sogar 57 %.13 Immer mehr ältere Menschen spielen sich fit Ein ebenfalls schnell wachsendes Segment sind die sogenannten Silver Surfer, also die Generation der über 50-jähri- Die sechs wichtigsten Spielanreize Spaß Entspannung, Stressabbau Langeweile, Zeitvertreib Herausforderung, Geschicklichkeit Spannung Ausleben der Vorstellungskraft 0 Spiele sind längst Teil der Alltagskultur. Das Klischee vom vorwiegend jugendlichen und männlichen Computerspieler ist mittlerweile überholt und in gewisser Weise weltfremd. 11, 12 Ein Grund, warum ich spiele Der Hauptgrund, warum ich spiele 10 20 30 40 50 60 70 80% Quelle: Nielsen Report 2008: Computer- und Videospieler in Europa 2008 18 03 Games – Umsatzträger der Unterhaltungsindustrie Da die Gamer von Gestern vermehrt in verantwortlichen Positionen von Unternehmen anzutreffen sind, ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Unternehmen das Medium Games auch für die Ausbildung der Mitarbeiter oder Kundenschulungen einsetzen. 6. Online-Games Über 10,3 Millionen Deutsche spielen online Online-Games liegen im Trend. Der Online-Markt wird besonders durch die steigende Verbreitung des Internet als auch der Möglichkeit dessen Nutzung mit Computer, der aktuellen Generation von Spielekonsolen, Handy etc. voran getrieben. gen. Die Favoriten in dieser Altersklasse sind Nintendo® Wii und Nintendo® DS. Gespielt wird hauptsächlich, um motorisch und gedanklich fit zu bleiben. Wer spielt alleine oder mit/gegen andere online? Alle Spieler Immer alleine Männer Dies bestätigt auch eine Umfrage von Feierabend.de14, einem der größten Webtreffs für ältere Menschen. Beim Spielen geht es allerdings nicht nur um Spaß (71 % der Nennungen). 60 % wollen geistig fit bleiben, 59 % spielen zur Entspannung und 16 % bezeichnen sich als Spiele-Fan (Mehrfachnennungen möglich). Da verwundert es nicht, dass Strategiespiele, Brett- und Denkspiele 63 % und Quizze, Lernspiele und Gehirn-Jogging 57 % ausmachen. Meistens alleine Frauen Manchmal alleine, manchmal mit anderen 16-19 Jahre 20-24 Jahre Meistens mit anderen 25-29 Jahre Immer mit anderen 30-39 Jahre 40-49 Jahre 0 Moorhuhn spielen als Patienten-Therapie Der Fonds-Partner phenomedia wurde für den Serious Games Award 2009 in der Kategorie „Health Games“ nominiert. „Moorhuhn Kart Thunder“ in Verbindung mit Armeo® – ein von der Hocoma AG entwickeltes Gerät zur funktionellen Therapie der oberen Extremitäten – nutzt verschiedene Moorhuhn Spiele, um die Armfunktion von Patienten nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder anderen neurologischen Krankheiten und Verletzungen zu verbessern. 20 40 60 80 100 120% Quelle: Nielsen Report 2008: Computer- und Videospieler in Europa 2008 PricewaterhouseCoopers schätzt das Wachstum in diesem Bereich auf jährlich 10,6 % bis 2013. Laut der jüngsten BITKOM-Studie aus Juli 2009 spielen 10,3 Millionen Bundesbürger Online-Games.15 Millionen Abonnenten spielen weltweit populäre Rollenspiele Bei MMOGs („Massen-Mehrspieler-Online-Gemeinschaftsspiel“) handelt es sich um komplexe Spielwelten, an denen weltweit eine große Anzahl an Spielern teilnimmt. Quelle: Hocoma AG Das mit mehr als 11 Millionen Abonnenten populärste MMOG ist das Rollenspiel „World of Warcraft“. Typischerweise übernimmt der Spieler in einem MMOG die Rolle einer Spielfigur (Avatar) und entwickelt dessen Fähigkeiten kontinuierlich weiter. Im Spielgeschehen ist er gefordert Aufgaben und Herausforderungen zu meistern und Rätsel zu lösen. Hierzu verbündet er sich mit anderen Spielern und entwickelt eine Strategie. Solche Strategiespiele stellen natürlich nur einen Teilbereich des Online-Universums dar. Serious Games – Aus- und Weiterbildung auf spielerische Art Zu den bereits vorgestellten Marktsegmenten gesellt sich seit Kurzem die Gruppe der Serious Games (wörtlich „ernste oder ernsthafte Spiele“), die besonders in der Aus- und Weiterbildung eingesetzt werden. Games sind Kulturgut Die Ernennung zum Kulturgut drückt die Bedeutung der Games in Gesellschaft und Politik aus. Entsprechend formulierte Dagmar Wöhrl, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft, im November 2008: 19 Der Deutsche Kulturrat sieht bei der Entwicklung von Computerspielen einen zukunftsträchtigen Arbeitsmarkt, vor allem für Künstler. „Die Computerspiele-Industrie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der crossmedialen Verwertungskette. Die Branche und ihre Technologien wirken als Schrittmacher in viele Bereiche der Medienwirtschaft wie Hard- oder Software-Industrie oder Film- und Animationsindustrie hinein.“16 Games weltweit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor Sicherlich aus Spieltrieb, aber noch viel mehr aus Technikverliebtheit und Erfinderdrang, entstanden die ersten Spiele und Spielekonsolen. Aussehen und Ästhetik waren unwichtig. Erst 1977 als Nintendo® mit Shigeru Miyamoto (dem „Vater“ von „Mario“, „Zelda“ und „Donkey Kong“) einen Grafiker engagierte, begann sich das Bild zu ändern. Heute, viele Jahre später ist die Spiele-Industrie erwachsen geworden. In der Regel werden Games nicht mehr von Einzelpersonen, sondern von Teams aus Zeichnern, Computergrafikern, Musikern, Autoren und natürlich Entwicklern entworfen und umgesetzt. Damit ist die Games-Branche zu einer Anlaufstelle für viele Studienabgänger aus den entsprechenden Fachbereichen und für Künstler geworden. Eine Übersicht über die aktuellen Spielekonsolen Die Sony PlayStation® Portable (PSP™) (2004) Leistungsstärkste tragbare Konsole Mit der PSP™ weitete Sony sein erfolgreiches Konsolen-Konzept auf den PortableSektor aus. Die PSP™ ist die leistungsstärkste tragbare Konsole auf dem Markt und bietet eine Reihe von multimedialen Eigenschaften an. Neben Spielen können auch Filme und Musik für die PSP™ erworben werden. Bis Mitte 2009 wurden ca. 48 Millionen Geräte verkauft.17 Nintendo® DS™ (2004)/ DS lite (2006)/ DSi (2008) Ungeahnte Möglichkeiten lassen kaum Wünsche offen Die kompakte Konsole lässt kaum Wünsche offen: Zwei Displays, eines davon als Touchscreen, ermöglichen die Umsetzung völlig neuer, avantgardistischer Spiel-Ideen. Die Steuerung des DS erfolgt über die klassische Pfeiltastatur oder einen Stift auf dem Touchscreen, was nicht nur die Menüführung vereinfacht, sondern ungeahnte Möglichkeiten wie schreiben oder zeichnen ermöglicht. Über den integrierten Browser kann auf das Internet zugegriffen werden. Bis Mitte 2009 wurden ca. 105 Millionen Geräte verkauft.17 Sony PlayStation® 3, kurz PS3 (2006) 23 Millionen der „Next-Generation“ verkauft Die PS3 ist der direkte Nachfolger der PlayStation® 2 und zählt sicher zu den leistungsstärksten Konsolen aller Zeiten. Diese „Next-Generation“Konsole lässt in Sachen Innovation nahezu keine Wünsche offen, ist sie doch extrem leistungsfähig, spielt alle gängigen Medien ab und ist voll abwärts kompatibel. Durch die Internetfähigkeit gelangt der Spieler u. a. in das PlayStation® Network. Ein integriertes Blu-Ray DVD-Laufwerk ermöglicht das Abspielen hochaufgelöster Filme. Bis Mitte 2009 wurden ca. 23 Millionen Geräte verkauft.17 Nintendo® Wii™ (2006) Perfekt Tennis spielen begeistert 51 Millionen Mit der „Wii“ ging Nintendo® neue Wege. Das innovative Steuerungskonzept mittels Wii Remote und Wii Balance Board unterscheidet sich maßgeblich von denen der Wettbewerber und ist mit Bewegungs- und Beschleunigungssensoren ausgestattet. Der Controller repräsentiert also bestimmte Gegenstände im Spiel, welche man durch natürliche Bewegungen kontrolliert. So „steuert“ man keinen Golf- oder Tennisschläger: „Man schlägt damit!“ Mit der Wii zu spielen ist mehr als das Ausführen eines Programms und das Drücken von Tasten. Wii ist interaktiv und fordert vom Spieler körperlichen Einsatz. Im Internet bieten die „Wii Channels“ kleine Erweiterungen. Bis Mitte 2009 wurden ca. 51 Millionen Geräte verkauft.17 Microsoft Xbox 360® (2005) Die Box der unbegrenzten Möglichkeiten Leistungsstark und mit neuester Technologie ausgestattet, betrat die Xbox 360® den Markt der „Next-Generation“-Konsolen. Mannigfaltige Internetmöglichkeiten, multimediale Nutzbarkeit (CD/DVD/mp3/Spieledownload via Internet/persönliches Onlineportal, usw.), Wireless-Technologie und Festplattenspeicher und eine Kinderschutzfunktion kennzeichnen die Xbox 360®. Bis Mitte 2009 wurden ca. 31 Millionen Geräte verkauft.17 20 03 Games – Umsatzträger der Unterhaltungsindustrie 7. Games sind im Wohnzimmer angekommen 480 Millionen Konsolen weltweit in Gebrauch Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich mit der aktuellen und der Vorgänger-Generation der portablen Konsolen etwa 230 Millionen Geräte, bei den stationären Konsolen etwa 250 Millionen Geräte, in Wohn- und Kinderzimmern wiederfinden.17 Bei „MMOGs“ spielen oft Tausende miteinander Bei vielen Online-Games handelt es sich um sogenannte MMOGs, „Massively Multiplayer Online Games“, zu Deutsch „Massen-Mehrspieler-Online-Gemeinschaftsspiel“. Dieser Typ von Computerspiel eröffnet Spielern die virtuelle Welt und kann von sehr vielen (häufig mehreren tausenden) Spielern gleichzeitig über das Internet gespielt werden. Typischerweise interagieren und kommunizieren (Chat) die Spieler miteinander und prägen somit gemeinsam das Fortschreiten der virtuellen Welt. 8. Computer vs. Konsole und die Online-Tauglichkeit Spiele-Konsolen müssen an einen Fernseher angeschlossen werden. Durch den eigenen Monitor, meist mit einer besseren Darstellungsqualität als die Fernseher, erübrigt sich dies bei Games für den Computer. Größter Vorteil für Spieler aber auch Games-Entwickler ist, dass die Entwicklung für eine spezielle Konsole hoch optimiert ist. Nahezu jeder PC besteht aus einer anderen Kombination an Bauteilen. Die Technik der Konsolen verändert sich über Jahre nicht. Dadurch können Reserven besser ausgereizt werden. Auch mit Konsolen kann per Internet gespielt werden Zum Spielen im Internet oder dem gemeinsamen Spiel mit anderen über das Internet – immerhin der Hauptgrund für Online-Games – können sowohl Computer als auch die aktuellen Konsolen genutzt werden. Die Plattformen Nintendo® WiiWare, Sony PlayStation® Network und Xbox LIVE® von Microsoft bieten den Benutzern der Konsolen an, Ergänzungen zu bereits vorhandenen oder komplett neue Games zu erwerben und zu spielen. Gefördert wird auch der Austausch mit anderen. Online-Portale bieten Spiele aller Art Wesentlich breiter ist das Angebot der Online-Portale im Internet. Hier werden Games aller Genres angeboten. Vom einfachen Puzzle bis zum 3D-Action-Game. Für jeden Geschmack gibt es reichlich Auswahl. Spiele finanzieren sich durch den Verkauf von Zaubertränken, Kleidung, ... Auch beim Bezahlen hat der Spieler die Auswahl. Konnten die ersten Games – als bekanntestes sei „World-of-Warcraft“ erwähnt – nur über ein Abo-Modell, also einen monatlichen Mitgliedsbeitrag gespielt werden, so setzt sich aktuell das Item Selling-Modell mehr und mehr durch. Da die Grundversion des Games kostenlos ist (Free-to-Play), findet die Finanzierung über das Item Selling, also den Verkauf von virtuellen Gütern (z. B. Kleidung, Zaubertränke, Schwerter, Schutzschilder) zur ästhetischen und strategischen Weiterentwicklung der Figuren und Transportmittel statt. Das „Virtual Worlds Forum“ London geht davon aus, dass es sich bei dieser Finanzierungsform um die zukunftsträchtigste handelt. 21 Finanzierungsdefizit Gute Ideen gibt es genug. Auch der Nachwuchs an Spezialisten mit Hochschulabschluss ist auf Grund eines wachsenden Ausbildungsangebots zum Game-Designer oder -Entwickler an Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen gesichert. Vielversprechende Games warten auf Finanzierung Die größte Herausforderung stellt die Finanzierung neuer Projekte dar. Denn im Vergleich zur Musikindustrie, der Filmbranche und den meisten anderen Wirtschaftsbereichen ist die Games-Branche immer noch sehr dynamisch. Viele überaus innovative aber auch kleine Unternehmen in Deutschland und anderen Ländern teilen sich diesen Markt. Trotz einiger großer Marktteilnehmer, wie EA Electronic Arts und UbiSoft, die zur Kapitalbeschaffung an die Börse gegangen sind, haben nahezu alle Games-Studios das gleiche Problem: Liquidität. Öffentliche Förderprogramme gibt es nicht in ausreichendem Maß. Oftmals müssen so selbst etablierte und profitable Entwicklungsstudios und Publisher vielversprechenden Games eine Absage aus Liquiditäts-Gründen erteilen. Games-Fonds gerne gesehen Neben Private Equity und Venture Capital oder dem Gang an die Börse sind Games-Fonds eine der wenigen Finanzierungsmöglichkeiten für Games-Studios. Da der Fonds lediglich einzelne Projekte finanziert und weder Unternehmensanteile erwirbt noch sich in die Unternehmensführung einmischt, ist er ein gern gesehener Partner. Für die vom Fonds zur Verfügung gestellte Liquidität erhält dieser deshalb – in der Regel vorrangig – Anteile an den Erträgen der künftigen Verwertung. Bei der Auswahl der Games ist das Fondsmanagement bemüht, sogenannte „Longseller“ zu identifizieren. Bei „Longsellern“ besteht aus Sicht des Fonds eine größere Unabhängigkeit von Modespielen, die von aktuellen Filmen oder anderen Hypes zu profitieren versuchen bzw. abhängig sind. Eine weitere Kategorie, sogenannten AAA-Games werden ebenfalls ausgeschlossen, da zur Entwicklung hohe Millionenbudgets nötig sind und sie vom z. B. Kinoerfolg eines Film und anderen schwer kalkulierbaren Faktoren abhängig sind. „Die Games sind im Wohnzimmer angekommen: 480 Millionen Spielekonsolen weltweit, Tendenz rasant steigend“ Versierte Vertriebspartner für flächendeckende Verfügbarkeit Mit dem Ziel der bestmöglichen Vermarktung arbeitet der Fonds mit erfahrenen Publishern (vergleichbar mit Verlagen bei Büchern), Online-Vertriebsplattformen und Online-Spiele-Plattformen zusammen. Die Vertriebspartner finanzieren das Marketing und sorgen dafür, dass Kunden die Games spielend einfach erwerben können. Als Gegenleistung erhalten Sie einen Anteil an den Erlösen, nachdem der Fonds das Games-Budget – in der Regel vorrangig – vereinnahmt hat. Bedeutung von In-Game-Werbung nimmt zu Die sogenannte In-Game-Werbung, also der Erlös durch Werbung im Game oder durch Product-Placement nimmt an Bedeutung zu. Stellt gegenwärtig stellt sie aber bis auf kleine Ausnahmen noch keine Finanzierungsalternative für die Entwicklungsstudios dar. Die PwC-Analysten10 erwarten für diesen Markt ein weiterhin starkes Wachstum von 765 Mio. USDollar in 2008 auf etwa 886 Mio. US-Dollar in 2009, in Höhe von immerhin 15,8 %. 1 fluter.de (Magazin der Bundeszentrale für politische Bildung): Der spielende Mensch – Warum wir so gerne spielen, 01.05.2005 2 Deutscher Kulturrat: Loccum: Computerspiele sind Kulturgut, 28.05.2009 3 WDR 5 – Von Pong zu Sims, „Wie Computerspiele zum Kulturgut wurden“ 20.08.2009 4 Harris Interactive AG, Studie: Computerspiele unter dem Weihnachtsbaum, 15.12.2008. 5 BITKOM 2008: Hightech-Geschenke sind zu Weihnachten beliebt, 27.11.2008 6 Financial Times Deutschland, Spielebranche federt Konjunkturschwäche ab, 31.07.2008 7 N24 und dpa, Spielekonsolen-Geschäft trotzt Flaute, 18.10.2008 8 Handelsblatt, Boom in der Game-Branche: Rezession kurbelt Spieltrieb an, 27.09.2008 9 BITKOM, Rekordumsätze mit Computerspielen, 13.08.2009 10 PricewaterhouseCoopers: „Global Entertainment and Media Outlook: 2009 – 2013“, 16.06.2009 11 Stern: Studie über Online-Spieler: Der Gamer – kein unbekanntes Wesen, 15.10.2007 12 planet-interview.de: Computerspiele können die Werte einer Gesellschaft beeinflussen, 03.07.2008 13 BIU, Marktzahlen Computer- und Videospiele Gesamtjahr 2008 14 Feierabend Online Dienste für Senioren AG, Frankfurt 11.06.2008 15 BITKOM-Studie „Online spielen in Deutschland 2009“, Basis OnlineSpieler ab 14 Jahren, 23.07.2009 16 Bundesregierung (2008). Pressemitteilung des BMWi zur Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft. 13.11.2008. 17 Quelle VGChartz.com Juli 2009 22 04 ANLAGESTRATEGIE 1. Anlagegrundsätze Fonds für unternehmerisch orientierte Anleger Der Fonds bietet unternehmerisch orientierten Anlegern die Möglichkeit, sich am Erwerb oder der Erstellung und der anschließenden Verwertung, Vermarktung und Lizenzierung von elektronischen Spielen (Computer- und Videospiele, kurz „Games“ genannt) zu beteiligen. Die Anleger beteiligen sich über einen Treuhänder an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (Emittent/Fonds/Fondsgesellschaft). Anlageziel: Gewinnbringende Vermarktung von elektronischen Spielen Der Fonds wird das ihm zugeflossene Kapital nach Abzug der Dienstleistungsvergütungen für Investitionen in das Anlageziel verwenden, also zum Erwerb oder der Lizenzierung von Games und damit des Aufbaus eines entsprechenden Portfolios. Investiert wird in Games für PC, Konsolen und Online-Plattformen Abhängig vom Fondsvolumen ist geplant, in 15 - 20 Games für den PC, die Konsolen Nintendo® Wii und Nintendo® DS/ DSi, Sony PlayStation® 2 und 3, Microsoft XBox 360® sowie in Mobil- und Online-Spiele und Online-Plattformen wie Bigpoint.com, Microsoft XBLN® und Sony PSN zu investieren. Schwerpunkt: Spiele für Jedermann und Internet-Games Den Fokus der Investitionen bilden Casual Games (Spiele für Jedermann, Unterhaltungsspiele ohne großen Lernaufwand) und Online-Games (werden über das Internet meist gemeinsam mit oder gegen andere gespielt). Kurze Entwicklungszeiten oder der Erwerb (fast) fertiger Games (Last in – First out) und ein zeitnaher Vermarktungsbeginn sollen dem Fonds ermöglichen, relativ schnell Erlöse zu erzielen und künftige Ausschüttungen für die Fonds-Anleger zu generieren. Bereits 12 Erfolg versprechende Games in der Pipeline Zur schnellen Umsetzung des Fondskonzeptes und der zügigen Investition der Anlegergelder wurden von den Games-Spezialisten der Executive Producer – sie verantworten u. a. das Aufspüren und Qualifizieren Erfolg versprechender Games – bereits mehrere Games-Projekte auf verschiedenen Plattformen ausgewählt und dem Fachbeirat sowie dem Fondsmanagement empfohlen. 12 dieser Projekte, sie machen über 90 Prozent des geplanten Investitionsvolumens aus, konnten vom Fondsmanagement mittels Entwicklungsverträgen bereits fest für den Fonds reserviert werden. Zudem wurde für jedes dieser Games-Projekte mit Vertriebspartnern die Vermarktung nach Fertigstellung vertraglich vereinbart. Sobald genügend Liquidität aus dem Fondskapital zur Verfügung steht, tritt der Fonds in die bestehenden Verträge ein und beauftragt die Entwicklungsstudios mit der Fertigstellung der Games. Erste Einnahmen bereits in wenigen Monaten möglich Einzelne dieser Games befinden sich bereits kurz vor der Fertigstellung und sollten dadurch binnen weniger Monate in die Verwertung überführt werden können, was wiederum kurzfristig zu Einnahmen für den Fonds führen sollte. Der Fonds kann auch bereits komplett fertig gestellte Games erwerben oder sich an Games-Projekten gemeinsam mit Dritten, wie zum Beispiel weiteren Altaris Games Portfolios, als Co-Produzent beteiligen. 90 % des Investitionsbudgets bereits für konkrete Games eingeplant Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die bereits geplanten Projekte. Diese umfassen ein Investitionsvolumen von über 90 % des Gesamtbudgets. Weitere ca. 10 % des Budgets stehen für Investitionen in „Schnäppchen“ zur Verfügung. Um keine Wettbewerbsvorteile unbedacht aus der Hand zu geben, ist es uns an dieser Stelle nicht möglich, sämtliche Details der geplanten Investitionen preiszugeben. Ebenso wurden zum Teil Arbeitstitel eingesetzt. Wir bitten im Interesse des Fonds und seiner Anleger ebenso wie der Games-Partner um Verständnis. Bei den vorverhandelten und reservierten Projekten handelt es sich um: 23 Moorhuhn Adventure für PC Moorhuhn extreme sports für Microsoft Xbox 360® und PC Das Moorhuhn auf Abenteuertour Moorhuhn Adventure ist ein humorvolles und unterhaltungsreiches 3D Jump‘n Run Game. Das besonders im deutschsprachigen Raum sehr beliebte „Huhn“ blickt auf 15 Millionen verkaufter Artgenossen zurück. Riesige Nachfrage nach Sport-Games Durch die intuitive und natürliche Steuerung der aktuellen Konsolen erfreuen sich Sportspiele höchster Beliebtheit. „Moorhuhn extreme sports“ für die Microsoft Xbox 360® und den PC ergänzen diese Palette mit 11 unterschiedlichen Sport-Disziplinen und einer typischen Ladung Humor. Geplant ist die Unterstützung der von Microsoft für 2010 angekündigten „Natal“-Technologie. Diese ermöglicht dem Spieler mit der entsprechenden 3D-Kamera (Zubehör zur Xbox 360™) das Spielgeschehen mittels Gesten und Bewegungen zu kontrollieren. Der Spieler wird damit selbst zum Teilnehmer an den Wettbewerben und hat die verantwortungsvolle Aufgabe, die Ehre der Moorhühner wieder herzustellen. In diesem Game hat das Moorhuhn verschiedene Abenteuer zu bestehen. Das Moorhuhn und seine Freunde finden eine Schatzkarte, die zu unendlichem Reichtum und einem verbotenem Schloss führt. Neben der Kürbiskern-Kanone dient ein Hammer zur Verteidigung. Es sind insgesamt 5 verschiedene Charaktere spielbar. 12 allgegenwärtige Gegner und 9 sich steigernde Schwierigkeitsstufen sorgen für Kurzweile und jede Menge Spielspaß. Und wer zudem Lust auf eine Runde Kart hat, dem bietet das zusätzliche Rennspiel die Möglichkeit richtig Gas zu geben. Das Spiel kann sowohl alleine als auch mit weiteren Spielern gespielt werden. Moorhuhn Adventure soll weltweit vertrieben werden. Auslieferung von 15.000 Stück an den Handel Da sich das Spiel bereits in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befindet, wird mit einem Vermarktungsbeginn pünktlich zum Weihnachtsgeschäft 2009 gerechnet. Es liegt bereits eine Abnahmezusage des Vertriebs über 15.000 Stück vor. Dies entspricht in etwa dem kompletten Entwicklungsbudget. Moorhuhn Adventure wird das erste Game sein, in das der Fonds investiert. Die Kombination aus Abenteuer- und Sportspiel erfordert vom Spieler das Überwinden von Abenteuern, um an die benötigte Sportausrüstung zu gelangen. Danach will diese mit viel Geschick eingesetzt werden. Damit sorgt ein doppelt-motivierendes Herausforderungsund Belohnungssystem – mit dem Moorhuhn und seinen Freunden als Garanten – für ein humorvolles und satirisches Spielvergnügen. Die anspornende Story mit vielen Überraschungen ergänzt die Wettbewerbe antiker Sportarten. Der Spieler hat die Wahl ob er alleine, mit oder gegen andere spielt. „Abenteuer“Sport einmal ganz anders. Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Der Preis in der Erstvermarktung wird bei EUR 29,95 liegen. Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 04.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit phenomedia publishing gmbH am 04.09.2009 geschlossen. Der Preis in der Erstvermarktung wird für die Xbox-Version bei EUR 39,95 die PC-Version bei EUR 29,95 liegen. Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 04.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit phenomedia publishing gmbH am 04.09.2009 geschlossen. 24 04 ANLAGESTRATEGIE Aranox Quest – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com Moorhuhn – Microsoft Xbox 360® und für PC Fantasy-Action-Rollenspiel Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Online-Spiele Community so sehr wie Fantasy. Aranox Quest ist ein Online-Browser-Game das es in sich hat. Die mehrere tausend Quadratkilometer große Online-Welt ist die Heimat tapferer Krieger, wunderbarer Fabelwesen aber auch schrecklicher Ungeheuer. Trotz der Weite der virtuellen Welt müssen die Spieler beim Zusammentreffen mit anderen zahllose Abenteuer bestehen. Dabei verbünden sie sich die Spieler mit anderen Spielern über das Internet oder müssen sich gegen diese behaupten. Hier wird das Moorhuhn zum „Kampfhuhn“ Der Spieler hat die Wahl, ob er das Moorhuhn auf PC oder der Xbox 360® in einer witzigen Story zum Helden trainiert. Geplant ist die Unterstützung der von Microsoft für 2010 angekündigten „Natal“-Technologie. Diese ermöglicht dem Spieler mit der entsprechenden 3D-Kamera (Zubehör zur Xbox 360™) das Spielgeschehen mittels Gesten und Bewegungen zu kontrollieren. Aranox Quest wird auf Basis der coreXtechnologie entwickelt. Der coreXplayer ist eine 3D-High-Performance-Engine, die in nahezu jedem handelsüblichen Browser über ein Plugin oder ActiveX-Control läuft. Dadurch bietet sie dem Spieler eine funktionsreiche und grafisch hochwertige Spielerfahrung, wie man sie sonst nur von Spielen auf CD- oder DVDROM kennt, ohne langwierige Installation. Aranox Quest ist echtes Action-Gameplay in einem enorm weiten 3D-Terrain – und das ohne technische Hürden. Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen Gegenständen (Item Selling). Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert. War das Moorhuhn in seiner Vergangenheit meist selbst der Gejagte, so zeigt es in diesem Spiel, dass es mehr drauf hat. Allerdings steht vor dem Sieg ein hartes Training. Eigentlich man müsste sagen, der Spieler wird selbst zum „Kampfhuhn“ – denn er vollführt vor dem Fernseher all die Bewegungen und Übungen, die letzten Endes über Sieg oder Niederlage entscheiden. Für eine künftige Version auf der Nintendo Wii™ Konsole hat sich der Fonds eine Option einräumen lassen. Um die Stadt vom Tyrannen zu befreien, braucht das Moorhuhn besondere Fähigkeiten und Kampfkünste, die es in einem völlig durchgeknallten Kloster erlernen soll. Der Spieler trainiert im Schweiße seines Angesichts neben Geschicklichkeit sicherlich auch sein Zwerchfell. 36 Disziplinen, unterschiedliche Schwierigkeitsstufen und mehrere Charaktere sorgen für lange anhaltenden Spielspaß und viel Abwechslung. Das Moorhuhn beweist: Sport kann auch Spaß machen! Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 14 Monate. Der Preis in der Erstvermarktung wird für die Xbox-Version bei EUR 39,95 die PC-Version bei EUR 29,95 liegen. Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 04.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit phenomedia publishing gmbH am 04.09.2009 geschlossen. 25 Bounty Hunters – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com Scary Game – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com Weltraum-Action-Rollenspiel Wer schon immer als intergalaktischer Kopfgeldjäger entfernte Galaxien durchstreifen wollte, ist in diesem WeltraumAction-Spiel genau richtig. Denn eine Gruppe Marines landet ohne Möglichkeit zur Rückkehr genau dort – verschollen in einer fernen Galaxis - und sie können jede Verstärkung gut gebrauchen. Schaurig gruseliges Action-Rollenspiel Klassische Sets des Grusel-Genres sind die Spielorte dieser gruselig witzigen Monster Jagd, bei der der Spieler sowohl in die Rolle des Helden, als auch in die des Schurken schlüpfen darf. Obwohl bestens ausgebildet, hält jeder neue Tag neue Herausforderungen für sie bereit. Ihr Überleben bestreitet die Gruppe als intergalaktische Kopfgeldjäger. Kein Risiko ist ihnen zu hoch und so müssen sie ein aufregendes Abenteuer nach dem anderen bestehen. Der Spieler befindet sich im Inneren des Universums in einer weit entfernten Galaxis. Hier, wo das Leben schon seit Anbeginn der Zeit existiert, leben eigenartige Kreaturen, die trotz ihrer Fremdartigkeit ein uns seltsam vertrautes Leben führen. Realistische Fahrzeug- und Waffenphysik, Einheiten-Upgrading und -Customizing, dynamische Ressourcenverteilung oder auch Clan-Battles mit „Squad System“ bieten den von Bigpoint-Spielen gewohnten Langzeit-Spielspaß. Sets aus dem Grusel-Genre wie verlassene Orte, dunkle Wälder und Burgen sind die Spielorte und klassische Monster wie Vampire, Wehrwölfe, Zombies und Geister die Bewohner dieses Grusel-Planeten. Scary Game wird auf Basis der coreXtechnologie entwickelt. Der coreXplayer ist eine 3D-High-Performance-Engine, die in nahezu jedem handelsüblichen Browser über ein Plug-in oder ActiveX-Control läuft. Dadurch bietet sie dem Spieler eine funktionsreiche und grafisch hochwertige Spielerfahrung, wie man sie sonst nur von Spielen auf CD- oder DVDROM kennt, ohne langwierige Installation. Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen Gegenständen (Item Selling). Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen Gegenständen (Item Selling). Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert. Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert. 26 04 ANLAGESTRATEGIE Chap the Turtle – auf 3 Plattformen Kroma – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com Skate war gestern - Chap ist heute! Skate-, Fun-Sport und Plattform-Action Spiele sind Top Seller auf allen Konsolen. Chap the Turtle setzt darauf die beliebten Elemente dieser Genres zu verschmelzen und um innovative Elemente zu erweitern. Mit seiner ungewöhnlichen Optik knüpft es eng an aktuelle Jugendkultur und Trends wie Graffiti und Fingerboarding an und würzt diese mit Trickfilm Elementen und Humor. Wettstreit der Elementarkräfte – SciFi-Online-Rollenspiel In der weit entfernten Galaxis Kroma führen vier Königshäuser, das Haus des Feuers, das Haus der Lüfte, das Haus des Wassers und das Haus der Erde einen erbitterten Krieg gegeneinander. Dabei bietet Chap über die offene Spielwelt, individuell gestaltbare Upgrades und Figuren sowie ein ausgefeiltes Bewertungs- und Trophäensystem einen immensen Wiederspielwert. Umfangreiche Online-Highscore-Listen und Mehspielerfunktionen sorgen für neue Herausforderungen. Das Game wird über die Online-Plattformen Microsoft Xbox LIVE® Network und Sony PlayStation® Network vertrieben. Eine PC-Version wird im Einzel- und Versandhandel erhältlich sein. Als förderungswürdig anerkannt Das Game wurde gemeinsam mit Sony konzipiert und bereits in der Konzeptionsphase von der Mitteldeutsche Medienförderung als förderungswürdig anerkannt. Das Game befindet sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium und soll bereits im Juli 2010 bei Microsoft und Sony online gehen. Das PC-Game soll den Online-Versionen innerhalb von drei Monaten folgen. Der Download-Preis wird bei mind. EUR 9,99 in Europa und 9,99 US-Dollar in den USA liegen. Zusätzliche Games-Erweiterungen liegen bei EUR 1,99/2,99 USD. Der Preis in der Erstvermarktung wird für die PC-Version bei EUR 29,95 liegen. Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 04.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarungen wurden für die Online-Versionen mit Cliffhanger Productions Software GmbH am 04.09.2009 und für die PC-Version mit phenomedia am 04.09.2009 geschlossen. 27 Die wichtigsten Krieger in diesem Konflikt sind die Kromaner, galaktische Zauberer, die Elementargeister beschwören und für sich in den Kampf ziehen lassen können. Jedes Königreich verfügt über eine eigene Kromaner-Akademie, die das Beherrschen der Elementargeister des jeweiligen Hauses lehrt. Wenige glückliche Auserwählte lernen hier, wie man sich die Elementargeister gefügig macht. Je mehr Elementargeister ein Kromaner zu beherrschen weiß, umso mächtiger ist er auf dem Schlachtfeld. Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen Gegenständen (Item Selling). Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert. Might Empire – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com Rayola Realm – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com Künstliche Intelligenz beeinflusst das Spielgeschehen „In the beginning...“ so wie in der Schöpfungsgeschichte darf sich der Spieler bei Might Empire fühlen, denn dieses GodGame (Echtzeitstrategiespiel Variante) entführt den Spieler in die Welt der Götter und Mythen. Am Anfang stehen dem Spieler nur einige Charaktere zur Verfügung und eine klare Aufgabe: „Gründe dein Volk, bau es auf und führe Schlachten gegen andere Völker“. Ein Fantasy-Game im neuen Gewand Rayola Realm ist eine magische Welt voller Originalität und Abenteuer. Dieses Massive Multiplayer God-Game zieht den Spieler schnell in seinen Bann, denn es besitzt keine festen Spieleabläufe. Hier entwickelt sich das Spielgeschehen auch mal ganz unerwartet. Hoch-Technologie und moderne künstliche Intelligenz im Dienste der Unterhaltung. Might Empire verfügt dazu über atemberaubende Effekte. Einheiten-Upgrading und -Customizing und Clan-Battles bieten den von BigpointSpielen gewohnten Langzeit-Spielspaß. Dazu bietet das Spiel echtes Action-Gameplay in einem enorm weiten 3D-Terrain. Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen Gegenständen (Item Selling). Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert. Im verborgenen Reich Rayola findet ein erbitterter Kampf zwischen Gut und Böse statt. Die sonst friedliche Naturwelt wird von den Heerscharen des Schattenreiches bedroht. Nur die Hüter des Waldes, die Musho Monks, die Mayahas und die heldenhaften Wonkas können die Horden des Schattenreiches stoppen. Doch auch innerhalb der Reihen der Verteidiger kämpfen verschiedene Fraktionen um die Vorherrschaft in Rayola. Wer wird die Schlacht gewinnen? Atemberaubende Effekte, Einheiten-Upgrading und -Customizing und Clan-Battles bieten den von Bigpoint-Spielen gewohnten Langzeit-Spielspaß. Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen Gegenständen (Item Selling). Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert. 28 04 ANLAGESTRATEGIE Deep Blue Sky – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com Ball-Mania – für das Browsergame-Portal Bigpoint.com Flugsimulation der Extraklasse Dank der detaillierten 3D-Grafik fühlt sich der Spieler mitten in die perfekt simulierte Welt hinein versetzt. Dutzende Flugzeugmodelle, sowie spannende Missionen und innovative Online-Features sorgen für grenzenlose Abwechslung. Online-Sport-Simulation in überzeugender Qualität Ball-Mania ist die „Mutter aller Sportspiele“. Schnelle Reflexe und ein ausgezeichnetes Ballgefühl sind in diesem Fun-SportGame aus dem Hause Bigpoint gefragt. Über ein Dutzend Spielmodi kann der virtuelle Sportler im Laufe der Zeit freispielen. Die realistische Ball-Physik und das moderne MultiPlayer-System, machen dieses Spiel zu einem unvergleichlichen Sport-Spaß. Die atemberaubende 3D-Grafik überzeugt nicht nur durch ein lebensnahes Physik-Modell, perfekt nachgebildete Flugzeuge, realistischer Kontrolle und Steuerelementen, sondern auch durch einem ungemein wirklichkeitsnahes Terrain inklusive detaillierten Gebäuden, sowie animierten Fahrzeugen und Schiffen. Deep Blue Sky wird auf Basis der coreXtechnologie entwickelt. Der coreXplayer ist eine 3D-High-Performance-Engine, die in nahezu jedem handelsüblichen Browser über ein Plug-in oder ActiveX-Control läuft. Dadurch bietet sie dem Spieler eine funktionsreiche und grafisch hochwertige Spielerfahrung, wie man sie sonst nur von Spielen auf CD- oder DVD-ROM kennt, ohne langwierige Installation. Eine Online Sport-Simulation der nächsten Generation .. Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Der Fonds beteiligt sich am Game als Co-Produzent gemeinsam mit Bigpoint. Im Rahmen eines „Last in – First out“-Deals sollte das Game für Erlöse in weniger als 6 Monaten sorgen. Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen Gegenständen (Item Selling). Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert. 29 Ball-Mania wird auf Basis der coreXtechnologie entwickelt. Der coreXplayer ist eine 3D-High-Performance-Engine, die in nahezu jedem handelsüblichen Browser über ein Plug-in oder ActiveX-Control läuft. Dadurch bietet sie dem Spieler eine funktionsreiche und grafisch hochwertige Spielerfahrung, wie man sie sonst nur von Spielen auf CD- oder DVDROM kennt, ohne langwierige Installation. Die Entwicklungsdauer beträgt ca. 12 Monate. Der Fonds beteiligt sich am Game als Co-Produzent gemeinsam mit Bigpoint. Im Rahmen eines „Last in – First out“-Deals sollte das Game für Erlöse in weniger als 6 Monaten sorgen. Das Game wird auf einem PC mit Internetanschluss gespielt. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von virtuellen Gegenständen (Item Selling). Vertragsstatus: Entwicklungsvertrag durch Altaris Management GmbH am 03.09.2009 geschlossen, Eintrittsrecht für den Fonds bei ausreichender Liquidität. Vertriebsvereinbarung mit der Like Dynamite GmbH am 03.09.2009 geschlossen und dadurch Platzierung auf dem weltweit größten Browsergame-Portal Bigpoint.com gesichert. Klare Investitionskriterien bilden den Rahmen für die Selektion der Games. Doch erst wenn auch die Vermarktung steht, wird investiert! 10 Prozent für lukrative Schnäppchen reserviert Neben diesen 12 Games hat der Fonds etwa 10 Prozent des Investitionskapitals für besondere Gelegenheiten reserviert. Dies erlaubt dem Fonds flexibel auf Schnäppchen zu reagieren und in Games (entsprechend der nachfolgenden Investitionskriterien) mit oftmals überdurchschnittlichem Ertragspotential zu investieren. Durch den Investitionsfokus des Fonds in Games mit Budgets unter einer Million Euro sowie der Zahlung des Entwicklungsbudgets entsprechend der Fertigstellung (nach Fortschritt = Milestones) verzichtet der Fonds auf i. d. R. teure Garantien und Versicherungen. 3. Die Wertschöpfungskette Hohe Erfolgsaussichten durch klare Prozesse und kompetente Partner Das Fondsmanagement hat sich zum Ziel gesetzt bei der Auswahl der Games, deren Entwicklung und Vermarktung mit erfahrenen Spezialisten der Games-Branche zusammen zu arbeiten. Klar strukturierte Prozesse und das Zusammenwirken aller Beteiligten, koordiniert und überwacht vom Fondsmanagement, sollen dabei für ein hohes Maß an Sicherheit und hohe Erfolgsaussichten sorgen. Die Wertschöpfungskette 2. Investitionskriterien Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge Keine Investition in Killerspiele; Die Games müssen international vermarktbar sein; Für das Entwicklungsbudget ist ein Festpreis zu vereinbaren, daneben kann dem Entwickler auch eine variable Erfolgsbeteiligung eingeräumt werden; Eine Fälligkeit der Zahlungen darf nur unter Einhaltung eines entsprechenden Entwicklungsstandes seitens des Entwicklers, also einer Ratenzahlung nach Programmierfortschritt (sog. Milestones), vereinbart werden; Es muss eine Empfehlung des Executive Producers und des Fachbeirats betreffend der Investition in das jeweilige Game vorliegen. Kriterien für Publishing-Verträge Für Retail-Games mit einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 1 Million müssen mit namhaften Publishern oder Vertriebspartnern Abnahmegarantien in Höhe von mind. 70 % des Games-Budgets (Entwicklungsbudget und -nebenkosten) vereinbart werden; Für Online-Games ist eine Vereinbarung zur Platzierung nach Fertigstellung mit einer bedeutenden Online-Plattform wie z. B. Bigpoint.com zu treffen; Es soll vereinbart werden, dass die Gesellschaft sämtliche Einnahmen (abzüglich der Handels-/Online-Portal-, Produktions- und Marketingkosten) vorrangig erhält, bis das Games-Budget (Entwicklungsbudget zzgl. Entwicklungsnebenkosten wie z. B. Executive Producer), für das jeweilige Projekt erreicht ist. Danach greift die vereinbarte Erlösverteilung (Gesellschaft, Entwickler und Vertriebspartner); Die Vermarktung hat international zu erfolgen; Der Publisher verpflichtet sich, ein Mindestmaß der Marketingaufwendungen in näher zu vereinbarender Höhe zu übernehmen. Entwicklungsstudios 1a 1b 2 4 Executive Producer 5 3 Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) 6 Publisher/Distributor 6 Online-Portal Der Executive Producer prüft Games-Projekte verschiedenster Genres und schlägt dem Fondsmanagement und dem Fachbeirat eine Auswahl möglichst Erfolg versprechender Games vor. Zudem stimmt er mit potenziellen Vertriebspartnern den künftigen Vertrieb und die möglichen Abnahmemengen ab. (1a) Der Executive Producer sucht (sog. Scouting) gezielt nach Games, welche den Anforderungen an eine Erfolg versprechende Investition und den Investitionskriterien entsprechen oder nach einem Entwicklungsstudio, um ein Fonds- oder Publisher-eigenes Games-Konzept umzusetzen. (1b) Typischerweise wird dem Executive Producer von den Entwicklungsstudios oder deren Publishern eine Vielzahl möglicher Games-Projekte zum Erwerb oder zur Finanzierung angeboten (sog. Pitching). 30 04 ANLAGESTRATEGIE Games-Projekte werden nach strengen Kriterien geprüft (2) Die potenziellen Games-Projekte sind von den Games-, Marketing- und Vertriebsspezialisten der Executive Producer nach einem strengen Anforderungskatalog mit festgelegten Investitionskriterien (siehe „Investitionskriterien“ Seite 30 zu prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Management und der Beirat eine Projekt-Zusammenfassung mit Angaben zum Entwicklungspartner, dessen Erfahrung, Genre und Zielgruppe des Games, einer Games-Beschreibung, Investitionsaufwand und dem Zeitraum bis zur Vermarktung. Ein Vergleich mit ähnlichen Games-Projekten soll bei der Bewertung des Vermarktungs- und Erlös-Potenzials helfen. Darüber hinaus ist eine Investitions- und Renditeberechnung über den Zeitraum bis zur Fertigstellung und über die gesamte Vermarktungsdauer zu erstellen. (3a und 3b) Nach der Empfehlung durch den Executive Producer und den Beirat trifft das Fondsmanagement unter Berücksichtigung der für Investitionen zur Verfügung stehenden Liquidität die Investitionsentscheidung. Der Fonds erwirbt die unbeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechte (4) Mit einem Entwicklungsvertrag auf der Basis eines vom Fonds entwickelten Mustervertrages erwirbt der Fonds im Rahmen seiner Investition die zeitlich und räumlich unbeschränkten urheberrechtlichen Nutzungsrechte am jeweiligen Game von den Entwicklungsstudios oder deren Publishern. Der Fonds erwirbt die Games zum Festpreis. Zahlungen nur nach Entwicklungsfortschritt (5) Die einzelnen Projektabschnitte, sog. Milestones (Konzeption, Prototyp, Alpha-, Beta- und Produktionsversion sowie ggf. Abnahme des Konsolenherstellers) sind zeitlich und funktionsmäßig im Entwicklungsvertrag definiert. Erst nach Lieferung durch den Entwickler und die Abnahme dieser sogenannten Milestones erhält das Entwicklungsstudio die entsprechende Teil- bzw. Schlusszahlung (nachschüssig). Vermarktung durch Vertriebspartner (6) Der Fonds wird je nach Vermarktungspotential und -region die geeigneten Vertriebspartner mit der Vermarktung beauftragen. Dabei ist es durchaus branchenüblich, dass die Funktion von Entwicklungsstudio und Publisher im selben Unternehmen liegen. Es kann auch vorkommen, dass die Entwicklung und/oder Vermarktung einzelner Games durch die Gesellschaften der Executive Producer übernommen wird. Erträge fließen vorrangig an den Fonds Dabei soll vereinbart werden, dass der Fonds die von den Vertriebspartnern vereinnahmten Verkaufserlöse nach Abzug der Kosten für Produktion der Datenträger (cogs) und Verpackung sowie das Marketing solange vorrangig erhält, bis die Höhe des jeweiligen Games-Budgets erreicht ist. Anschließend werden die weiteren Einnahmen entsprechend dem zwischen Fonds und den Vermarktungspartnern (Publishern und Distributoren) sowie dem Entwickler vereinbarten Verteilungsschlüssel aufgesplittet. Der Fonds wird versuchen mit den Publishern oder Distributoren sogenannte Mindestabnahmemengen bzw. mit Online-Portalen eine Platzierungsverpflichtung zu vereinbaren. Entwicklungs- und Produktionsprozesse bei PC-Games Marktforschung/ Marktbeobachtung Idee/ Entwicklungskonzept Entwicklungsprozess Grafiken/Sound/Erstellung Programm Code Produktion CD/ DVD,CD-Hülle, Marketing Vermarktung im Einzel- und Versandhandel, DownloadPortale Spieler Konsument Entwicklungs- und Produktionsprozesse bei Konsolenspielen Marktforschung/ Marktbeobachtung Idee/ Entwicklungskonzept Entwicklungsprozess Grafiken/Sound/Erstellung Programm Code Approval Prozesse bei Konsolenherstellern und Produktion Vermarktung im Einzel- und Versandhandel Spieler Konsument Entwicklungs- und Produktionsprozesse bei Online-Games Marktforschung/ Marktbeobachtung Idee/ Entwicklungskonzept Entwicklungsprozess Grafiken/Sound/Erstellung Programm Code Integration in Online-Angeboten von Online-Portalen keine Produktion bei Online Games Spieler Konsument 4. Der Entwicklungs- und Produktionsprozess Wie Games entstehen In einem Wechselspiel zwischen kreativer Idee und Markt 31 beobachtung reift ein Konzept für ein neues Spiel heran. Zielgruppe und Genre entscheiden über die Plattformen, für welche das Game angeboten werden soll. Die Entwicklung der Grafiken, Sounds und die Erstellung des Programm-Codes schließen die Entstehung ab. Nach einer letzten Qualitätskontrolle ist das Gold-Master fertig. Dies bedeutet, dass das Game nun in die Produktion/Vermarktung gehen kann. Wie die Vermarktung funktioniert Die Abläufe unterscheiden sich bei Games der unterschiedlichen Plattformen nur unwesentlich. Beim PC-Game werden CD/DVD gepresst, Hülle und Marketingmaterial erstellt. Ein Konsolenspiel wird beim Konsolenhersteller zum Approval-Prozess (Zulassung/Genehmigung)eingereicht. Nach be- anstandungsfreien Tests wird der Datenträger einschließlich Verpackung von diesem produziert. Die PC-Games und Konsolenspiele werden nach der Produktion an den Einzelhandel wie Media Markt oder Saturn oder Versandhändler wie Amazon und ggf. Download-Portale wie Gamesload.de ausgeliefert. Beim Online-Game gibt es keinen Fertigungsprozess. Hier wird das Game nach Fertigstellung, oftmals als Testversion auch zuvor, in das Angebot des Online-Portals eingestellt und mit der Vermarktung begonnen. Phasen der Vermarktung bei PC-Games und Konsolenspielen Erstvermarktung 6 - 12 Monate Zweitvermarktung 6 - 12 Monate Drittvermarktung 6 - 12 Monate Phasen der Vermarktung bei Online-Games Vermarktung 12 bis 36 Monate 5. Die Vermarktung der Games Bei den Vermarktungszyklen unterscheidet man grundsätz- lich zwischen einer Erst-, Zweit- und Drittvermarktung. Bei den vom Fonds geplanten Games handelt es sich um sogenannte Longseller. Diese sind von Modeströmungen oder aktuellen Themen wie Filmen o. ä. weitestgehend unabhängig. Spricht man von der Erstvermarktung, meint man hier in der Regel den Verkauf des Game zum Vollpreis (z. B. EUR 29,99). Dabei beginnt der Vertrieb im ersten Schritt im Mutterland oder den Kernländern (deutschsprachige Länder oder Zentraleuropa). Im nächsten Schritt wird das Game in weite- ren Teilen der Welt im Handel platziert. Wird im Handel ein starker Rückgang der Verkäufe festgestellt, erfolgt eine Anpassung des Verkaufspreises und die sog. Zweitvermarktung beginnt (z. B. zum Preis von EUR 19,99). Zu guter Letzt wird das Game im Rahmen einer Drittvermarktung erneut im Preis gesenkt (z. B. auf EUR 9,99) und über Preisaktionen verkauft. Bei Online-Games wird erfahrungsgemäß davon ausgegangen, dass sich die Anzahl der „zahlenden“ Spieler im Laufe der Zeit erhöht. Dabei spielt der Spieler das Game komplett im Internet (Browser-Games) oder lädt einzelne Bestandteile auf seinen PC herunter (Client-Server). Das Online-Game verbleibt auf einer Plattform in der Regel ohne zeitliche Grenze. 32 04 ANLAGESTRATEGIE Vertriebsgebiete Die erworbenen Games sollen Konzept gemäß in der Regel mehrsprachig (z. B. deutsch, englisch, französisch, italienisch und spanisch) erworben und international vermarktet werden. Strenge Kriterien sichern den Fonds-Erfolg ab Jedes der ausgewählten Games muss einen strengen Anforderungskatalog an Investitionskriterien erfüllen. Gegenwärtig sind keine Games geplant, die ein Entwicklungsbudget von über einer Million Euro haben. Margen, Gewinnverteilung Die geplanten Lizenzerträge für den Fonds ergeben sich, in dem retrograd aus den Brutto-Umsätzen im Einzelhandel die Umsatzsteuer und die Handelsmargen abgezogen werden. Im Ergebnis daraus ergibt sich der geplante Anteil am Erlös in Höhe von ca. der Hälfte des Netto-Verkaufspreises. Die Bezahlung des Entwicklungsstudios oder Publishers erfolgt erst nach Abnahme der vertraglich festgelegten Milestones durch das Fondsmanagement (Zahlung nach Fortschritt) und der Hinterlegung eines Datenträgers mit dem aktuellen Stand des Programmcodes beim Mittelverwendungskontrolleur. Nach Abzug der Produktionskosten (cogs = cost of goods) für den Datenträger und ggf. Lizenzkosten an den Konsolenhersteller sowie der Marketingkosten verbleibt der PublisherNetto-Erlös. Dieser wird entsprechend der Verträge zwischen Fonds und Developer sowie dem Publisher geteilt. Bei den bereits vertraglich für den Fonds gesicherten Games stehen der Fondsgesellschaft diese Publisher-Netto-Erlöse so lange vorrangig zu, bis die Erwerbskosten für das jeweilige Game gedeckt sind. Danach werden weitere Netto-Erlöse mit dem Publisher und Entwicklungspartner entsprechend den Entwicklungs- und Lizenzverträgen geteilt. Selbst in Krisenjahren über 18% Wachstum Die Games-Industrie besticht seit Jahren mit hohen Wachstumsraten. Selbst im Krisenjahr 2008 konnte ein weltweites Umsatzwachstum mit 18,2 % bei elektronischen Spielen klar überzeugen3. 6. Chancen im Überblick Von einem dynamischen Wachstumsmarkt profitieren Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot bietet das Altaris Games Portfolio I unternehmerisch veranlagten Investoren die Möglichkeit an den Chancen eines der umsatz- und wachstumsstärksten Marktsegmente der Unterhaltungsindustrie teilzuhaben. Altaris Games Portfolio als Ergänzung in Zeiten von Börsenschwankungen und Wirtschaftskrise Mit dem Altaris Games Portfolio I investiert der Anleger in ein sorgfältig zusammengestelltes Portfolio mit dem Ziel hoher Risiko-Diversifizierung aus handverlesenen Games-Projekten. In einem Artikel der FTD (Financial Times Deutschland) sagte Frank Mackenroth von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC): „Wir sehen keine Anzeichen, dass die Wirtschaftskrise sich bemerkbar macht und Deutschland hat noch Nachholpotential“. „Völlig konjunkturunabhängig ist die Spielebranche nicht, dennoch ist sie ein Wachstumsmarkt“, meint Harald Heider, Entertainment analyst bei der DZ Bank. Und Stefan Heng von Deutsche Bank Research schließt sich mit den Worten „Da die Branche von einem sehr hohen Niveau kommt, ist eine Verlangsamung des Wachstums nicht dramatisch“ an.1 Dem fügte ein n-tv-Artikel Mitte August 2009 unter dem Titel „Der Krise zum Trotz – Spiele-Branche wächst“2 hinzu: „Spielend durch die Rezession: Während viele Branchen sich im rauen Wirtschaftsklima eine schwere Grippe geholt haben, leidet die Computerspiele-Industrie allenfalls an einem leichten Schnupfen.“ 33 Auch zukünftig hohe Wachstumsraten erwartet Trotz vorsichtig angesetzter Prognosen für die nächsten 24 bis 36 Monate erwarten die Analysten von der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers3 bis 2013 ein jährliches Wachstum von durchschnittlich 7,4 % von 51,4 Milliarden US-Dollar in 2008 auf 73,5 Milliarden USDollar (ca. EUR 51 Milliarden). Auch für die Zeit danach wird mit einem überproportionalen Marktwachstum gerechnet. Welt- oder europaweite Vermarktung der Games Die Games werden grundsätzlich mehrsprachig (vorzugsweise Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch) entwickelt. Dadurch soll eine Vermarktung in den wichtigsten europäischen Ländern sichergestellt werden. Weitere Sprachen können bei Bedarf ergänzt werden. 7. Strenge Auswahlkriterien Der Fonds hat im Vorfeld konkrete Auswahlkriterien für den Erwerb und die Lizenzierung der einzelnen Games festgesetzt, die Anhand der Erfahrungen der beteiligten Games-Spezialisten und der Marktgegebenheiten Mitte 2009 entwickelt wurden. Der Mittelverwendungskontrolleur hat die Einhaltung der Kriterien anhand eines formellen Prozessen zu prüfen. Die Investitionskriterien können – bei Änderung der Anforderungen und Gegebenheiten des Marktes – jederzeit von der Fondsgesellschaft durch einen Gesellschafterbeschluss angepasst werden. 1 FTD.de: WoW, Was Daddel-Aktien so bringen! 22.08.2009 2 n-tv Der Krise zum Trotz – Spiele-Branche wächst, 19.08.2009 3 PricewaterhouseCoopers: „Global entertainment and media outlook: 2009-2013“ 16.06.2009 34 05 ALTARIS - MIT PARTNERN GEMEINSAM STARK 1. Altaris Vermögen aufbauen mit Alternativen Investments Die Altaris Emissionshaus GmbH ist ein konzern- und bankenunabhängiger Finanzdienstleister für die Konzeption, die Platzierung und das Management von Beteiligungsangeboten in Form von geschlossenen Fonds und Private Placements. Kalkulierbarer Anlageerfolg bei attraktiven Renditechancen Das Managementteam legt großen Wert darauf, das Kapital dort einzusetzen, wo es schnell produktiv arbeitet – und das möglichst unabhängig von den Aufs und Abs der Zins-, Aktien- und Immobilien-Märkte. Altaris hat sich zum Ziel gesetzt mit kalkulierbaren Risiken den Markt zu antizipieren, in transparenten Märkten außergewöhnliche Renditechancen aufzuspüren und diese in Fondskonzepte mit lukrativem Rendite-/Risiko-Profil umzusetzen. Alternative Investments in die Märkte der Zukunft sollen Anlegern die Möglichkeit in Investments eröffnen, die sonst vorwiegend institutionellen Investoren und Großanlegern vorbehalten sind. Transparenz, Sicherheit und Rentabilität Viele der heute angebotenen Finanzinstrumente sind zu komplex und unverständlich für die meisten Berater und Anleger. Ein ausgewogenes Verhältnis von Rentabilität, Sicherheit und Transparenz soll deshalb ein Kennzeichen der Altaris Fonds sein. Die Anlagestrategien orientieren sich dabei an den Marktgegebenheiten und -chancen, dem wirtschaftlich Machbaren und an den Wünschen und Bedürfnissen der Anleger. Durch unsere klare Anlagestrategie soll es für 35 unsere Anleger nachvollziehbar sein, wo ihr Geld investiert ist und wie es dort Rendite erwirtschaftet. Hohe Kompetenz des Altaris-Gründers Nach Jahrzehnten in der Betreuung internationaler Kunden, als Gründer und Partner in einer Unternehmensberatung sowie einer Vermögensverwaltung entschloss sich Jörg-Dieter Leinert zur Altaris Gründung. Auf der Suche nach Möglichkeiten, Anlegerportfolios mehr Unabhängigkeit von den Schwankungen der Aktien- und Anleihemärkte zu bieten, analysierte er den Beteiligungsmarkt. Schnell stellte sich heraus, dass Beteiligungen eine sinnvolle Ergänzung bestehender Anlegerportfolios sein können. Altaris Gruppe: Know-how und Verlässlichkeit Als grundsolides und gründergeführtes Familienunternehmen haben Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Transparenz einen sehr hohen Stellenwert in den Unternehmen der Altaris Gruppe. Hohe Expertise sorgt für beste Voraussetzungen bei der Vermarktung Know-how und Kompetenz entwickelte das Managementteam in seiner langjährigen Tätigkeit bei der Konzeption und dem Vertrieb von Investmentprodukten. Zudem arbeitet Altaris je nach Anlageschwerpunkt mit Experten der jeweiligen Zielbranche zusammen. Dies soll bereits in der Konzeptionsphase die Berücksichtigung der branchenspezifischen Feinheiten gewährleisten und für beste Voraussetzungen einer erfolgreichen Umsetzung und Vermarktung sorgen. Das meist über Jahrzehnte gewachsene Netzwerk der Partner ergänzt das des Emissionshauses dabei auf ideale Weise. Altaris hat bisher noch keine vergleichbare Vermögensanlage konzipiert und öffentlich angeboten. „Bei sämtlichen am Fonds beteiligten Partnern legt das Fondsmanagement hohen Wert auf langjährige Erfahrung und ein professionelles Management.“ Renommierte Treuhandgesellschaft zur Qualitätssicherung Fonds-Ratings sollen als objektive Maßnahmen zur Qualitätssicherung dienen. Zudem haben wir uns für eine unabhängige und strikte Mittelverwendungskontrolle entschieden. Die Treuhänderfunktion und die Anlegerverwaltung wurde aus denselben Gründen ausgelagert. Unser diesbezüglicher Partner, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, betreut seit über 20 Jahren für mittlerweile mehr als 90 Fondsgesellschaften über 100.000 Anleger. 2. Management Partner mit hoher Fachkompetenz Bei sämtlichen am Fonds beteiligten Partnern legt die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sehr hohen Wert auf ein professionelles und kundenorientiertes Management. Grundsätzlich sollen die jeweiligen Partner in ihren Fachbereichen eine hohe Expertise und langjährige Erfahrung besitzen. Die Partner aus der Games-Industrie wie Executive Producer, Entwicklungsstudios und Vertriebspartner wie Publisher und Distributoren blicken ebenfalls auf eine langjährige Erfahrung und ein weitreichendes Netzwerk in ihrer Branche zurück. Erfahrenes Fonds-Management Das Fonds-Management und der Fachbeirat haben einschlägige Erfahrungen in den Bereichen Investmentprodukte, dem Games-Markt, Technologie und der Unternehmensführung. Ein internationales Netzwerk zu führenden Key Playern der Games-Industrie eröffnet dem Fonds weitere Möglichkeiten. Jörg-Dieter Leinert Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Altaris Emissionshaus GmbH, der Altaris Management GmbH und der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH. Bereits kurz nach seiner Ausbildung wechselte er Anfang der 80er Jahre in den Verkauf. Seine jahrzehntelange Erfahrung und sein Talent Marktnischen zu identifizieren und Märkte erfolgreich zu erschließen, machten ihn zum begehrten Mitarbeiter internationaler Unternehmen in der Computergrafik- und Software-Industrie als auch in Finanzdienstleistungs- und Emissionshäusern. Dort bekleidete er verantwortungsvolle Führungsaufgaben in den Geschäftsbereichen Recht und Steuern, Vertrieb und Business Development sowohl mit regionaler als auch internationaler Verantwortung. Als Partner und Gründungsmitglied einer Vermögensverwaltung und einer Unternehmensberatung für Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen sammelte er wertvolle Erfahrungen in der Konzeption und Emission von Private Placements und Investmentfonds. Philipp Barthelmess Geschäftsführer Vertrieb und Marketing der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH. Der Diplom-Kaufmann, Jahrgang 1966, begann seine Karriere nach erfolgreichem Abschluss des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums im Vertrieb eines marktführenden Finanzdienstleisters. Seit mehr als 10 Jahren arbeitet Herr Barthelmess in führenden Funktionen bei verschiedenen Emissionshäusern für geschlossene Fonds. Sein Tätigkeitsfeld reichte von der Leitung des Vertriebs, über die Konzeption bis hin zur Gesamtgeschäftsführung. Seit 2 Jahren ist Herr Barthelmess verantwortlich für die Produktauswahl und Qualitätskontrolle von geschlossenen Fonds bei einem namhaften, unabhängigen Maklerpool für freie Finanzdienstleister. 3. Fachbeirat Mitglieder des Fachbeirats Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht der Fachbeirat aus folgenden Mitgliedern: Christian Bigge (geschäftsansässig Axel Springer AG, AxelSpringer-Platz 1, 20350 Hamburg) Funktion der Mitglieder des Fachbeirats Das Fonds-Management wird bei seiner Strategie und Investitionsentscheidung von zwei hochkarätigen Beiräten unterstützt. Durch die beiden Beiräte wird die Kompetenz der Geschäftsführung nicht nur um eine Drittmeinung ergänzt, sondern auch bei der regelmäßigen Überprüfung und ggf. Anpassung der Unternehmensstrategie beraten. Vor einer Investitionsentscheidung wird der geschäftsführende Gesellschafter den Fachbeirat über die geplante Investition informieren. Der Fachbeirat gibt nach Prüfung der Investition innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter eine Empfehlung ab. Der geschäftsführende Gesellschafter ist an die Empfehlung des Fachbeirats nicht gebunden, wird diese bei seiner Entscheidungsfindung entsprechend berücksichtigen. Christian Bigge Bereits kurz nach seinem Germanistik- und Wirtschaftsstudium fand Christian Bigge seine Heimat im Verlagswesen. Nach mehreren Jahren der Tätigkeit in der IT-Branche wechselte er 1995 zur Computec Media AG und übernahm die Aufgabe des Redakteurs bzw. Chefredakteurs bei MCV/ PC Games und danach PC Action. Seit 2006 bekleidet er im Springer Verlag die Verantwortung des stellvertretenden Chefredakteurs der Computer Bild Spiele. 36 05 ALTARIS - MIT PARTNERN GEMEINSAM STARK 4. Executive Producer Die Aufgaben des Executive Producer Bei den vom Fondsmanagement erworbenen Games-Projekte überwachen die Executive Producer ab der Vertragszeichnung den zwischen Fonds und Entwicklungsstudio vereinbarten Entwicklungsprozess. er Ende 2006 in die Geschäftsführung aufstieg. Die phenomedia publishing gmbh wurde im Jahre 2004 als Publisher und Entwickler von Unterhaltungssoftware gegründet. Neben sämtlichen Spielen und dem relevanten Personal erwarb man mit den Marken und Produkten wie dem Moorhuhn oder Sven Bømwøllen die wesentlichen Werte aus der insolventen Neue Markt Gesellschaft phenomedia AG. Als Executive Producer stehen dem Fonds die phenomedia publishing gmbh für den Bereich der Casual Games und die Like Dynamite GmbH für den Bereich Online-Games zur Seite. Die mit der Executive Producer Aufgabe betreuten Teams in den beiden Unternehmen blicken auf eine langjährige Tätigkeit für Games-Studios und Publisher sowie einen großen Erfahrungsschatz und ein internationales Netzwerk zu Branchen-Insidern zurück. 2005 und 2006 waren im Wesentlichen Konsolidierungsjahre in denen das Kerngeschäft ausgebaut und Entwicklungsprozesse optimiert wurden. 2007 wurde der Bereich Publishing konsequent weiterentwickelt und neue Moorhuhn-Spiele verstärkt für Konsolen, insbesondere die Nintendo® DS entwickelt. Mit der Marke EINFACH SPIELEN etablierte die phenomedia ein neues, plattformübergreifendes Label für die Vermarktung von Casual Games. Bei der Selektion der Games-Projekte wird das Fonds-Management von den Executive Producern und dem Beirat unterstützt. Die Executive Producer prüfen und qualifizieren die angebotenen (sog. Pitching der Studios) oder selbst akquirierten (sog. Scouting) Games-Projekte entsprechend den Investitionskriterien der Fondsgesellschaft. In 2008 baute man die führende Marktposition durch eine Erweiterung des Produktportfolios und der int. Vertriebskanäle weiter aus. phenomedia publishing gmbh Helge Borgarts (Geschäftsführer) Mit einer Erfahrung von über 10 Jahren in der noch jungen Computerspielebranche leitet Helge Borgarts als Geschäftsführer die phenomedia publishing gmbh. Er ist hauptverantwortlich für die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens sowie für die Bereiche Kommunikation und Partnerschaften. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Diploms in Biologie startete er seine Karriere bei dem deutschen Publisher und Entwickler Blue Byte Software. Dieser ist bekannt geworden durch erfolgreiche Spiele-Serien wie Battle Isle oder Die Siedler. Blue Byte wurde später von dem großen französischen Publisher UbiSoft gekauft und entwickelt bis heute erfolgreich Spiele. Helge Borgarts leitete den Vertrieb und war zuletzt Teil des führenden Managements. Anschließend baute er in Hamburg die deutsche Niederlassung des österreichischen Start-ups sysis interactive simulations auf. Dieses entwickelte intelligente Online Applikationen wie z. B. Suchagenten und Community Plattformen. Nach einer Forschungsunterbrechung an der Heinrich Heine Universität in Düsseldorf kam er 2006 zur phenomedia, in der 37 Hohe Bekanntheit durch Moorhuhn und Co. Vielfache Auszeichnungen und Entwicklerpreise bestätigen die herausragenden Verkaufszahlen von über 22 Millionen Spielen in den letzten 10 Jahren (phenomedia AG und phenomedia publishing gmbh zusammen). Die Charaktere Moorhuhn, Sven Bømwøllen sind laut Marktforschung 85 % aller Deutschen – Spielern und auch NichtSpielern – bekannt. Neben 80 Millionen aus dem Internet geladenen Spielen wurden in dieser Zeit 15 Millionen „phenomedia“ Games (Moorhuhn, Sven Bømwøllen, TINCan! und Nanda und weitere Spiele unter der Dachmarke „EINFACH SPIELEN“) und 7 Millionen Games für andere Studios und Publisher (z. B. „(T) Raumschiff Surprise“, „7 Zwerge“ und „Schnappi“ aus der ARD-Sendung mit der Maus) erstellt und durch den eigenen Vertrieb im Handel verkauft. Zudem wurde die Aufgabe des europäischen Publishers für internationale Studios wie PopCap, RealGames, Reflexive u. a. übernommen. Die phenomedia kann bei einzelnen Games-Projekten sowohl als Executive Producer als auch Entwicklungspartner und/oder Publisher auftreten. Like Dynamite GmbH Alex Suárez (Geschäftsführer) Seine Gaming-Leidenschaft rührt aus glorreichen Amiga-Zeiten. Schon als Schüler beteiligte er sich an der Entwicklung verschiedener Computerspiele. Nach dem erfolgreichen Studium zum Diplom Produktdesigner an der Hochschule der Bildenden Künste Saar war Suárez in renommierten Werbeagenturen wie Jung von Matt und McCann-Erickson für internationale Kunden tätig. Suárez ist ein Pionier der Gamesbranche und seit 1999 Geschäftsführer und Entwicklungsleiter verschiedener Softwareunternehmen in der Spieleindustrie. Von 2002 bis 2004 war er Geschäftsführer eines Entertainment Unternehmens in Los Angeles und betreute Projekte für und mit Paramount Pictures, Titanic und Star Trek. Im Folgejahr baute Suárez eine Werbespiele-Agentur auf, für Kunden wie Fiat, Vodafone, eplus und Microsoft Xbox, etc. In seiner Karriere haben sich über viele Jahre hinweg gewachsene und bewährte Kontakte entwickelt zu internationalen Software-Publishern (wie Atari, Vivendi Universal, UbiSoft, Cdv, etc.), Software-Developer (wie EA Phenomic, Sandlot Games, Pop Cap, Crytek etc.) und zu international anerkannten Instituten wie zum Deutschen Forschungsinstitut für künstliche Intelligenz. Er ist Mitglied im Beirat Games der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Mitglied der Casual Games Association und hat bis heute drei Projekte an der Hochschule der Bildenden Künste Saar begleitet. Geschäftsführer des Fonds-Partners Like Dynamite Auf Basis seiner mehrjährigen Erfahrung in Konzeption, Design und Vertrieb von Computerspielen und MultimediaAnwendungen führt er seit 2005 als Geschäftsführer den Frankfurter online Spezialisten Like Dynamite (Projekte mit und für MTV, Bigpoint, etc.) und den Spiele-Entwickler L39 Studios (Projekte mit und für Crytek, Nickelodeon, etc.). Durch seine Expertise im Bereich der Online-Games und Beteiligung an mehreren Unternehmen im Bereich OnlineGames und Browser-Technologien ist Suárez direkt am Puls der Zeit. Ein internationales Netzwerk sorgt für die frühzeitige Identifizierung von Marktentwicklungen und ermöglicht deren kommerzielle Nutzung. Aktuell ist er für die Entwicklung mehrerer Online-Games für große internationale Online-Portale verantwortlich. Darunter „Nemesis 2030“, ein Multi-Player-Online-Game (MMOP = Massive Multiplayer Online-Games), welches gemeinsam mit dem Partner Bigpoint (Heimat von über 85 Millionen registrierten Spielern) ab Ende 2009 vermarktet werden wird. „Nemesis 2030“ wurde auf einer eigenen Technologieplattform entwickelt, welche auch an andere Studios für eigene Projekte lizenziert wird. Die Like Dynamite GmbH kann bei einzelnen Games-Projekten sowohl als Executive Producer als auch Entwicklungspartner und/oder Publisher auftreten. Bigpoint GmbH Weltweit größtes Browsergame-Portal Bigpoint.com ist das weltweit größte Browsergame-Portal und zählt zu den Top-3-Gaming-Portalen der Welt. Das Portfolio umfasst Spiele in einer Qualität, wie sie bisher nur über CDs oder Konsolen angeboten werden konnten. Mehr als 250 Mitarbeiter entwickeln Spiele für 85 Millionen Menschen Bigpoint ist Publisher für Online-Games, Content-Provider für Medienhäuser und Developer von browserbasierten Spielen. Über 250 Mitarbeiter aus mehr als 25 Nationen arbeiten beim weltweit größten Browsergames-Portal am Standort Hamburg-Eppendorf. Hier werden Spiele entwickelt, die in über 20 Sprachen verfügbar sind und von Russland bis Amerika kostenlos ohne das Herunterladen von zusätzlicher Software von mehr als 80 Millionen Menschen gespielt werden. Unternehmenswachstum von 4.500 % ! Mit Auszeichnungen wie dem Eco Award „Bester Content Anbieter“ 2009, dem International Business Award Stevie 2009, dem Ruban d’Honneur beim European Business Award 2009, dem Red Herring 100 Europe und dem OnlineStar für die beliebteste Website Deutschlands bestätigt sich Bigpoints Erfolg ebenso wie mit einem Unternehmenswachstum von 4.500 % innerhalb von vier Jahren. Damit gehörten die Hamburger auch beim Deloitte Technology Fast 500 zu den 20 erfolgreichsten Unternehmen der EMEA-Region. Firmengründer Heiko Hubertz wurde zudem mit dem zweiten Platz als Internet Unternehmer des Jahres 2007 geehrt. 38 05 ALTARIS - MIT PARTNERN GEMEINSAM STARK Strategische Partnerschaft mit einem der erfolgreichsten Games-Unternehmen der Welt Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft haben der Fonds, Like Dynamite und Bigpoint beschlossen, bei der Auswahl von Games, deren Finanzierung und Vermarktung eng zusammen zu arbeiten. Bei den ersten gemeinsamen Projekten handelt es sich um die beschriebenen Games „Aranox Quest”, „Bounty Hunters“, „Scary Game“, „Kroma“, Might Empire“, Rayola Realm“, „Deap Blue Sky“ und „Ball-Mania“. Auch künftig werden die Online-Browser-Games des Fonds bereits in der Qualifizierungsphase vom Executive Producer gemeinsam mit Bigpoint auf das Vermarktungspotenzial geprüft. Bei einem positiven Ergebnis soll eine Veröffentlichung auf Bigpoint.com vereinbart werden. Zudem werden die beiden Partner künftig bei der Finanzierung weiterer Projekte zusammen arbeiten. Dies soll sowohl im Rahmen von Bigpoint-eigenen Projekten als auch Entwicklungen durch externe Studios geschehen. Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur Im Bereich der Verwaltung der Treuhandkommanditisten wurde mit der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH eine Zusammenarbeit beschlossen. Die INTEGRA blickt auf über 20 Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Fonds und deren Anleger zurück. Erfahrung bei der Betreuung von 90 Fonds mit ca. 100.000 Anlegern Über 90 Fondsgesellschaften vertrauen der INTEGRA gegenwärtig etwa 100.000 Anleger an. Von der Prüfung der Zeichnungsunterlagen und der Anlegerverwaltung wird sie die Anleger regelmäßig über die Entwicklung ihres Investments informieren sowie die steuerlichen Aspekte abdecken. Gut geschultes Personal, eine hochmoderne IT-Ausstattung und ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000 ff:2000 sollen für eine reibungslose Abwicklung sorgen. Die INTEGRA wurde auch mit der Mittelverwendung beauftragt. So werden die Anlegergelder ausschließlich nach strenger Prüfung entsprechend dem Mittelverwendungsvertrag für die jeweiligen Zwecke freigegeben. 39 40 06 GRUNDLAGEN DER PROGNOSERECHNUNG 1. Einleitung Bei dem vorliegenden Konzept handelt es sich um einen „Blindpool“. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen zwar bereits Optionen auf die zu erwerbenden Games, welche von der Altaris Management GmbH vertraglich für den Erwerb durch die Fondsgesellschaft reserviert wurden und ca. 90 % des geplanten Investitionsvolumens für Games umfassen. Die Fondsgesellschaft wird in diese zu festen Konditionen vorliegenden Verträge jedoch erst bei entsprechender Liquidität eintreten. Weitere Details zu den geplanten Games finden Sie in Kapitel „04 Die Anlagestrategie“. Im Rahmen der Planung/Prognose wurden generell Lizenzerlöse auf Basis von Annahmen und Durchschnittswerten kalkuliert. Hierzu wurden bei den Erwerbskosten für die bereit geplanten 12 Games die entsprechenden Entwicklungsbudgets angesetzt, bei den zusätzlichen Games beispielhaft Durchschnittswerte. Ebenso wurden bei den prognostizierten Lizenzerlösen aus der Verwertung der Games beispielhaft Durchschnittswerte angesetzt. Speziell im Hinblick auf die möglichen Verwertungen (Vermarktungszyklen, Vertriebsgebiete und Vertriebspartner) wurden von der Geschäftsführung ausschließlich Games-Projekte ausgewählt, für die in Absprache mit den Vertriebspartnern (Publisher und Online-Plattformen) ein entsprechendes Erlöspotential bestehen sollte. Den Prognosen zugrunde liegen die Erfahrungen der Vertriebspartner mit ähnlichen Projekten und die Erwartungen des Managements. Insgesamt wird ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von EUR 10 Mio. zuzüglich Agio in Höhe von 5 %, somit EUR 10.500.000 geplant. Das Investitionsvolumen soll ausschließlich durch Eigenkapital (Kommanditkapital) finanziert werden. Im Mid-Case-Szenario wird von einem Investitionsbudget in Höhe von ca. EUR 8,69 Mio. und Erlösen von ca. EUR 19,55 Mio. ausgegangen. Dies entspricht einem Erlöspotential von ca. 225 %. Die durchschnittliche Entwicklungszeit wurde mit 9 bis 18 Monate angesetzt (inkl. Approval-Phase bei den Konsolen-Herstellern). Bei den bereits geplanten „Last in – First out“-Projekten liegt diese zwischen 3 und 6 Monaten. Die Prognosen wurden auf Basis der vorliegenden 12 Games-Projekte auf verschiedenen Plattformen sowie ca. 3 weiteren (Schnäppchen)-Games erstellt. Die Games sollen zwischen 2009 und 2010 erworben werden. Da es sich u. a. beim ersten Game um ein „Last in – First out“-Projekt handelt, werden bereits gegen Ende 2009 erste Erlöse aus dessen Verwertung erwartet. Bei den nachfolgend dargestellten Positionen des (2.) Investitions- und Finanzierungsplans in Kapitel „07 Investitions- und Finanzierungsplan“ sowie der Prognoserechnungen in Kapitel „08 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ handelt es sich ausschließlich um Netto-Beträge, 41 soweit die Fondsgesellschaft die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann. Soweit im Einzelfall ein Vorsteuerabzug nicht gegeben wäre, wird die nicht abzugsfähige Vorsteuer im Rahmen der „Sonstigen Kosten“ berücksichtigt. Sämtliche Prognosedarstellungen beruhen auf einer jährlichen Betrachtungsweise, d. h., es wird angenommen, dass die jeweiligen Zahlungen zum Ende eines Kalenderjahres anfallen (vereinfachende Annahme). Die einzelnen Beträge wurden auf volle Euro gerundet. Da die Fondsgesellschaft noch nicht in alle von der Altaris Management GmbH geschlossenen Herstellungs-, Erwerbsund Vertriebsverträge eingetreten ist, können die tatsächlich entstehenden Werte auch erheblich von den nachfolgend dargestellten Prognosen abweichen. Hinsichtlich der damit verbundenen Risiken wird auf die Ausführungen unter „02 Wesentliche Risiken“ verwiesen. Im Rahmen des Abschnitts „10 Sensitivitätsanalysen“ werden zur Verdeutlichung des Prognoserisikos unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen der Fondsgesellschaft auf Basis alternativer Umsatzerlöse dargestellt. In der Sensitivitätsanalyse werden ergänzend zu den Zahlen des sämtlichen Prognosen zugrunde liegenden Mid-CaseSzenarios auch die Ergebnisse aus Sicht des Anlegers dargestellt, falls die Verwertungserlöse 10 % bzw. 20 % nach oben (Mehrerlöse) bzw. nach untern (Mindererlöse) abweichen. Hierbei werden besonders die Gesamtausschüttungen und der Liquiditätsüberschuss vor bzw. nach Steuern betrachtet. Basieren sämtliche Prognosen des Prospekts auf dem zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung maximalen Steuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag, so werden die möglichen Szenarien alternativ auch bei einem Steuersatz von 35 % zzgl. Solidaritätszuschlag dargestellt. Auf die Darstellung der Rendite auf Basis sogenannter Renditemodelle wird verzichtet. 42 07 INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) Es ist beabsichtigt, über einen Zeitraum von Herbst 2009 bis zum Ende des Jahres 2010 (Platzierungsphase) Kommanditkapital einzusammeln. Insgesamt ist ein Kommanditkapital in Höhe von EUR 10 Mio. zuzüglich Agio in Höhe von 5 % geplant. Das tatsächliche Kommanditkapital kann jedoch hiervon abweichen; eine Platzierungsgarantie besteht nicht. Die Erstinvestition in die einzelnen Games-Projekte soll in den Jahren 2009 bis 2011 durchgeführt werden. Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung der Anlageziele aus. Die Aufnahme von Fremdkapital ist nicht beabsichtigt. Eine Zwischenfinanzierung ist nicht geplant. Vielmehr soll der Erwerb der einzelnen Games ebenso wie etwaige dafür zu leistende Anzahlungen ausschließlich auf Basis des eingeworbenen und eingezahlten Kommanditkapitals erfolgen. Auf Basis dieser Annahmen stellt sich der Finanzierungsplan wie folgt dar: Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) Finanzierungsplan in EURO in % des Eigen kapitals inkl. Agio 10.000.000 95,2% Eigenkapital Kommanditkapital 5 % Agio auf das Kommanditkapital Gesamtfinanzierung Auf Basis eines angenommenen Kommanditkapitals in Höhe von EUR 10 Mio. zuzüglich 5 % Agio ergibt sich beispielhaft der nachfolgend abgedruckte Investitionsplan (Prognose). Die tatsächlichen Investitionsbeträge können jedoch hiervon ab- 500.000 4,8% 10.500.000 100,0% weichen und können erst nach Schließung des Fonds auf Basis des dann tatsächlich eingeworbenen Kommanditkapitals bestimmt werden: Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) Investitionsplan in EURO in % des Eigen kapitals inkl. Agio 8.688.000 82,7% 1.100.000 10,5% 1. Anschaffungskosten 1.1. Investition in Games – Anschaffungskosten Games (Erstinvestition) Fondsabhängige Kosten 2. Dienstleistungsvergütungen 2.1. Eigenkapitalvermittlungsprovision inklusive Agio1 2.2. Vertriebskoordination und Marketing 300.000 2,9% 2.3. Konzeption und Prospektierung1 190.000 1,8% 2.4. Geschäftsführungsvergütung 100.000 1,0% 0 0,0% 1 1 2.5. Lizenz-Controlling 2.6. Treuhandvergütung/Anlegerverwaltung 62.000 0,6% 2.7. Jahresabschlusserstellung und Steuerberatung 30.000 0,3% 2.8. Mittelverwendungskontrolle 10.000 0,1% 20.000 0,2% 3. Nebenkosten der Vermögensanlage 3.1. Gründungs- und sonstige Kosten 4. Liquiditätsreserve Gesamtinvestition 1) 0 0,0% 10.500.000 100,0% Vergütungen an die Anbieterseite und damit verbundene Unternehmen Anmerkung: Die nachfolgend dargestellten Positionen beziehen sich auf die Investitions-/Platzierungsphase, die die Jahre 2009 und 2010 beinhaltet. Der Erwerbszeitraum und damit die Verteilung der Erwerbskosten für die Games dürfte sich hierbei jedoch auf die Jahre 2009 bis einschließlich 2011 (Erstinvestition) verteilen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden jedoch sämtliche Erwerbskosten für die geplanten Games der Investitionsphase zugeordnet, d. h. 43 auch die erst in 2011 anfallenden Erwerbskosten für Games werden im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplanes dargestellt. Die dem laufenden Geschäftsbetrieb zuzuordnenden Einnahmen (Lizenz- und Zinseinnahmen) sowie die entsprechenden Ausgaben (Lizenzcontrolling) wurden nicht im Investitionsplan, sondern in Kapitel 08 „1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ dargestellt. 1. Investitionskosten 1.1. Investition in Games – Erwerbskosten Unter „Erwerbskosten Games“ werden die seitens der Fondsgesellschaft zur Erlangung des Eigentums an den jeweiligen Spielen (Games) und die dazugehörigen Rechte zu leistenden Zahlungen verstanden. Die geplanten Erwerbskosten beziehen sich hierbei nicht nur auf das einzelne Game, sondern auf das insgesamt geplante Games-Portfolio, wobei die Erwerbskosten des einzelnen Games variieren können. Seitens der Geschäftsführung wurde vereinfachend ein beispielhaftes Gesamtportfolio mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 8,69 Mio. zzgl. Umsatzsteuer geplant. Die Fondsgesellschaft beabsichtigt für die einzelnen Spiele jeweils einen pauschalen Erwerbspreis zu entrichten. In den angenommenen Erwerbskosten sind neben den eigentlichen Produktions- und Projektbegleitungskosten auch darüber hinaus anfallende Kosten für Übersetzung, Lokalisierung und sämtliche sonstige Erwerbsnebenkosten, wie z. B. die Vergütung für den Executive Producer enthalten. Die Erwerbskosten umfassen auch etwaige Marketing-Zuschüsse oder sonstige Entwicklungskosten im Rahmen des Erwerbs und der Herstellung der einzelnen Games. Die tatsächlich anfallenden Kosten können in Abhängigkeit von den realisierten Games hiervon abweichen. Zum Zwecke der Prognose wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass für den Erwerb der Games eine nachschüssige Zahlung vereinbart wird. Soweit im Einzelfall der Erwerbspreis während der Produktionsphase anfällt, wird für Zwecke der Prognose angenommen, dass insoweit Zahlungen aufgrund geleisteter bzw. abgenommener Projektstadien (Milestones) erfolgen. Sowohl die Beträge für bereits hergestellte Games als auch die einzelnen Anzahlungen während der Produktionsphase werden unter dem Begriff „Erwerbskosten Games“ ausgewiesen. Fondsabhängige Kosten 2. Dienstleistungsvergütungen 2.1. Eigenkapitalvermittlungsprovision inklusive Agio Für die Vermittlung des Kommanditkapitals erhält die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von 6 % des vermittelten Kommanditkapitals sowie das jeweilige Agio in Höhe von 5 % bezogen auf das Kommanditkapital. Auf Basis eines Kommanditkapitals von geplant EUR 10 Mio. ergibt sich eine Vermittlungsprovision in Höhe von EUR 1.100.000. 2.2. Vertriebskoordination und Marketing Für die Platzierung des Kommanditkapitals sind darüber hinaus Marketingmaßnahmen und Vertriebskoordinationsmaßnahmen durch die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH vorgesehen. Hierfür wird eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 3 % des Kommanditkapitals (ohne Agio) zzgl. Umsatzsteuer geschuldet. 2.3. Konzeption und Prospektierung Die Altaris Emissionshaus GmbH wurde mit der Konzeption und Prospekterstellung beauftragt. Hierfür wurde eine Vergütung in Höhe von 1,9 % des Kommanditkapitals (ohne Agio) vereinbart; somit beläuft sich diese gemäß Prognose auf EUR 190.000 zzgl. Umsatzsteuer. Mit dieser Vergütung sind auch etwaige Drittkosten, wie zum Beispiel Beratungskosten und Prospektdruck abgegolten. 2.4. Geschäftsführungsvergütung Die Altaris Management GmbH erhält für die Übernahme der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe von 1,60 % des zum Ende der Platzierungsphase insgesamt geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio) zzgl. Umsatzsteuer. Für die Investitions-/Platzierungsphase bis zum Ende des Jahres 2010 beträgt die Vergütung insgesamt 1,0 % zzgl. Ust. des Kommanditkapitals (ohne Agio), somit prognostiziert EUR 100.000. 2.5. Lizenz-Controlling Dem geschäftsführenden Gesellschafter obliegt die Durchführung und Überwachung der Lizenzverträge, insbesondere die Abrechnung der Lizenzerlöse. Der geschäftsführende Gesellschafter erhält hierfür neben der laufenden Geschäftsführungsvergütung eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 4 % der vereinnahmten Lizenzerlöse zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten für Lizenz-Controlling ebenso wie etwaige Lizenzeinnahmen während der Investitions-/Platzierungsphase wurden nicht im Investitions- und Finanzierungsplan, sondern, da es sich um laufende Einnahmen und Ausgaben aus dem Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft handelt, im Rahmen des nachfolgend dargestellten Liquiditätsplans (siehe III Nr. 4) angesetzt. 2.6. Treuhandvergütung Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH übernimmt nach Maßgabe des Treuhandvertrages die treuhänderische Verwaltung der Beteiligung für den Anleger. Darüber hinaus übernimmt sie gegenüber der Fondsgesellschaft bestimmte Verwaltungsleistungen. Für die Übernahme der Treuhandschaft erhält der Treuhänder zu Lasten der Fondsgesellschaft eine feste Vergütung in Höhe von jährlich EUR 12.000 zzgl. Umsatzsteuer. Für die Jahre der Platzierungsphase bis Ende 2010 beträgt die Vergütung insgesamt EUR 12.000 zzgl. Umsatzsteuer. Zudem erhält sie für die gegenüber der Fondsgesellschaft zu erbringenden Verwaltungsleistungen (Anlegerverwaltung) eine variable Vergütung in Höhe von jährlich 0,5 %, bezogen auf das zum Ende der Platzierungsphase geleistete Kommanditkapital (ohne Agio) zzgl. Umsatzsteuer. Für die Jahre der Platzierungsphase bis Ende 2010 beträgt die Vergütung insgesamt 0,5 %, bezogen auf das zum Ende der Platzierungsphase geleistete Kommanditkapital (ohne Agio) zzgl. Umsatzsteuer. Es wird angenommen, dass die Umsatzsteuer betreffend die Vergütung für die treuhänderische Verwaltung der Beteiligung nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist, und im Übrigen der Vorsteuerabzug zu Gunsten der Fondsgesellschaft besteht. 2.7. Jahresabschlusserstellung und Steuerberatung Die Leistungen Buchhaltung, Abschlusserstellung und laufende Steuerberatung werden an die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, übergeben . Die Vergütung für die Jahre 2009 und 2010 beträgt insgesamt 0,30 %, bezogen auf das zum Ende der Platzierungsphase geleistete Kommanditkapital (ohne Agio) zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem Jahre 2011 beträgt die Vergütung jährlich für die für das jeweilige Jahr zu erbringenden Leistungen 0,20 % bezogen auf das zum Ende der Platzierungsphase geleistete Kommanditkapital (ohne Agio) zzgl. Umsatzsteuer. 2.8. Mittelverwendungskontrolle Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH als Mittelverwendungskontrolleur erhält für ihre Tätigkeit in der Investitions-/Platzierungsphase eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,10 % des zum Ende der Platzierungsphase geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio) zzgl. Umsatzsteuer. Gesamthöhe der Provisionen Die in der Investitionsphase und der Fondslaufzeit insgesamt anfallenden Provisionen belaufen sich unter Annahme eine Kommanditkapitals von EUR 10 Mio. zzgl. 5 % Agio auf EUR 1.340.000. Vergütungen an den Anbieter Im Rahmen des Beteiligungsangebots entfallen auf den Anbieter, die Altaris Emissionshaus GmbH und damit verbundene Unternehmen Provisionen und Vergütungen in Höhe von insgesamt EUR 1.930.000. 3. Nebenkosten der Vermögensanlage 3.1. Gründungs- und sonstige Kosten Vorsorglich wurde für weitere Kosten der Investitionsphase und sonstige allgemeine Verwaltungskosten (z. B. für Beirat, Jahresabschlussprüfung und nicht abzugsfähige Vorsteuer) ein Betrag in Höhe von EUR 20.000 eingeplant. 4. Liquiditätsreserve Änderungen der einzelnen Positionen des Investitions- und Finanzierungsplanes gehen zu Gunsten oder zu Lasten der Liquiditätsreserve. Auf Basis der obigen Annahmen ergibt sich eine prognostizierte Liquiditätsreserve in Höhe von Null. Die jeweils geplante Liquiditätsreserve zum Ende eines Kalenderjahres und damit die Aufteilung auf die Jahres 2009 und 2010 kann aus der Darstellung unter Kapitel 08 „1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ entnommen werden. 44 08 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose) 1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose) Durch das Blindpool-Konzept der Fondsgesellschaft sind die Prognoserechnungen mit Unsicherheit behaftet und stellen lediglich Anhaltspunkte für eine mögliche zukünftige Entwicklung dar. Die nachfolgenden Prognosen beruhen auf den Annahmen und Ergebnissen des Investitions- und Finanzierungsplanes (Seite 43). Es wird angenommen, dass mit der Investition in die einzelnen Games zum Ende des Jahres 2009 begonnen werden kann und die geplante Erstinvestition in den Jahren 2010 bis Ende 2011 abgeschlossen ist. Die zu erwartenden Einnahmen aus dem Vertrieb und der Lizenzierung der einzelnen Games beruhen ausschließlich auf Annahmen und Erwartungen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft. Hierbei hat die Geschäftsführung für das jeweils geplante Game durchschnittliche Lizenzerlöse geplant; diese Planungen/Prognosen wurden in Abstimmung mit den möglichen Executive Producern und Publishern erstellt. Im Hinblick auf die hiermit verbundenen Risiken wird auf die Ausführungen unter „02 Wesentliche Risiken der Vermögensanlage“ und im Hinblick auf abweichende Prognoseannahmen und deren Auswirkungen auf „10 Sensitivitätsanalysen“ verwiesen. Im Rahmen des Liquiditätsplans und des steuerlichen Ergebnisplans für die Fondsgesellschaft werden auch die Jahre der Investitions- und Platzierungsphase bis Ende 2010 dargestellt. 1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose) alle Beträge in Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt 2.625.000 7.875.000 0 0 0 0 10.500.000 102.921 305.135 3.206.647 6.691.142 6.598.820 2.643.335 19.548.000 -2.058 -6.103 -64.133 -133.823 -131.976 -52.867 -390.960 0 22.954 33.678 24.041 78.765 101.745 261.183 100.862 321.986 3.176.192 6.581.360 6.545.609 2.692.213 19.418.223 I Einzahlungen 1. Kommanditkapital inkl. Agio II Einnahmen aus Geschäftstätigkeit 1. Lizenzerlöse 2. Ausfallwagnis 3. Zinseinnahmen Summe der Einnahmen III Ausgaben 1. Ausgaben im Rahmen der Emission 453.000 1.359.000 0 0 0 0 1.812.000 2. Erstinvestitionen in Games (Erwerbskosten) 731.170 5.852.887 2.103.943 0 0 0 8.688.000 0 0 0 0 0 0 0 4.117 12.205 128.266 267.646 263.953 105.733 781.920 0 0 302.000 302.000 302.000 302.000 1.208.000 1.009 2.990 31.425 65.573 64.668 25.905 191.570 0 0 50.000 50.000 50.000 50.000 200.000 3. Reinvestition in Games (Erwerbskosten) 4. Lizenz-Controlling 5. Laufende Verwaltungskosten 6. Wechselkursrisiko 7. Sonstige laufende Ausgaben 6.275 0 3.034 247.879 332.991 60.866 651.045 Summe der Ausgaben 8. Gewerbesteuer 1.195.570 7.227.083 2.618.668 933.098 1.013.612 544.504 13.532.535 IV Liquiditätsüberschuss 1.530.292 969.904 557.524 5.648.262 5.531.997 2.147.709 Ausschüttung an Anleger (Frühzeichnerbonus) 0 255.000 0 0 0 0 255.000 laufende Ausschüttung an Anleger 0 0 1.200.000 2.000.000 4.000.000 8.598.016 15.798.016 0,0% 0,0% 12,0% 20,0% 40,0% 86,0% 158,0% 0 0 0 0 0 332.672 332.672 1.530.292 2.245.196 1.602.720 5.250.981 6.782.978 0 Betriebseinnahmen 121.447 358.312 3.749.229 7.163.651 6.410.686 1.614.897 19.418.223 Betriebsausgaben (laufend) -35.125 -15.196 -511.691 -685.219 -680.621 -483.638 -2.411.490 V Ausschüttung/Entnahmen in % der Kommanditeinlage ohne Agio Ausschüttung Performance-Anteil Komplementär VI Stand Liquidität Stand Liquiditätsreserve, zum Jahresende II. Steuerlicher Ergebnisplan (Prognose) AfA (Absetzung für Abnutzung) 0 -352.456 -3.173.806 -4.011.772 -2.424.869 -507.097 -10.470.000 86.321 -9.340 63.732 2.466.660 3.305.196 624.162 6.536.732 abzgl. Gewinnanteil Komplementär 0 0 0 0 0 332.672 332.672 Steuerliches Ergebnis der Anleger 86.321 -9.340 63.732 2.466.660 3.305.196 291.490 6.204.060 0,77% 0,64% 24,67% 33,05% 2,91% 62,04% Steuerliches Ergebnis Steuerliches Ergebnis in % (Kommanditkapital o. Agio) 45 Hinweis Zum Teil werden die Lizenzerträge nicht auf Euro-Basis, sondern auf Basis einer ausländischen Währung, insbesondere US-Dollar vereinbart. Für Zwecke der Prognose wurde von einem einheitlichen Dollar-Kurs in Höhe von EUR 0,70 ausgegangen. Das hiermit verbundene Wechselkursrisiko wurde gesondert im Rahmen der Ausgaben, vgl. hierzu Ziffer „10. Wechselkursrisiko“, berücksichtigt. I. Einzahlungen 1. Kommanditkapital inklusive Agio Für Prognosezwecke wurde ein Kommanditkapital in Höhe von EUR 10 Mio. zuzüglich Agio in Höhe von 5 %, somit EUR 10.500.000 angenommen. Für Zwecke der Prognose wurde angenommen, dass zum Ende des Jahres 2009 ein Kommanditkapital in Höhe von EUR 2,5 Mio. zuzüglich 5 % Agio gezeichnet und geleistet wird sowie weiterhin zum 30.06.2010 ein Kommanditkapital in Höhe von EUR 3,5 Mio. und zum 31.12.2010 in Höhe von EUR 4,0 Mio. jeweils zuzüglich 5 % Agio gezeichnet und geleistet wird (Annahme). II. Einnahmen aus Geschäftstätigkeit 1. Lizenzerlöse Es gilt stets zu bedenken, dass sich jedes Game aufgrund der vielen Parameter von anderen Games unterscheidet. Die insgesamt als Lizenzerlöse kalkulierten Beträge beruhen auf Annahmen und Erwartungen. Hierbei wurde insbesondere angenommen, dass die jeweiligen Vertriebspartner auf Basis von Lizenzverträgen und Unterlizenzverträgen erfolgsabhängig tätig werden. Eine zusätzliche Kostenerstattung an die jeweiligen Vertriebspartner oder Entwickler wurde nicht angenommen. Im Rahmen der Prognose wurde hierbei angenommen, dass für die Erstinvestition unterschiedliche Verkaufserfolge möglich sind. Insgesamt belaufen sich somit die Erlöserwartungen der Erstinvestition auf rund EUR 19,5 Mio. Die Fondsgesellschaft geht hierbei von einer durchschnittlichen Vermarktungsdauer von ca. 2,5 Jahren aus. Die Prognose geht von einer Durchschnittsbetrachtung aus. Im Durchschnitt wurde angenommen, dass die Relation zwischen den erwarteten Lizenzerlösen und den geplanten Erwerbskosten für das Game 225 % beträgt. Dies bedeutet, dass im Schnitt die erwarteten Lizenzerlöse das 2,25-fache der Erwerbskosten Games betragen sollen (Annahme). 2. Ausfallwagnis Zur Ermittlung der geplanten Lizenzeinnahmen ist einerseits zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Lizenzerträge zeitlich versetzt in Abhängigkeit vom tatsächlichen Zahlungsverhalten und der Zahlungsziele, zu Liquiditätszuflüssen führen. Andererseits ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass im Einzelfall nicht ausgeschlossen ist, dass einzelne Vertragspartner ihre Verpflichtungen nicht erfüllen und somit Forderungen aus Lizenzerträgen ausfallen. Vorsorglich wurde angenommen, dass ein zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen Lizenzerlösen und deren Vereinnahmung in Höhe von zwei Monaten besteht. Weiterhin wurde ein Forderungsausfall hinsichtlich der geplanten Lizenzerlöse in Höhe von 2 % p. a. angenommen. 3. Zinseinnahmen Die geplante Liquidität der Fondsgesellschaft soll soweit möglich verzinslich angelegt werden. Im Rahmen der Prognose wurde von einem Zinssatz von 1,5 % p. a. jeweils bezogen auf den Stand der Liquiditätsreserve zum Ende des Vorjahres ausgegangen. Unterjährige Zinsüberschüsse wurden vorsorglich nicht berücksichtigt. III. Ausgaben 1. Ausgaben im Rahmen der Emission Hinsichtlich der Ausgaben im Rahmen der Emission der Kommanditanteile wird auf die Ausführungen unter „07 Investitions- und Finanzierungsplan“ verwiesen. Insoweit handelt es sich insbesondere um die Ausgaben für Eigenkapitalvermittlung, Konzeption und Prospektierung sowie die weiteren Dienstleistungsvergütungen und sonstigen Kosten. Für die Prognose wurde angenommen, dass diese Ausgaben anteilig entsprechend dem Verlauf der Platzierung des Kommanditkapitals, d. h. vorliegend geplant zum Ende des Jahres 2009, zum 30.06.2010 und zum 31.12.2010 abfließen. 2. Erstinvestitionen in Games (Erwerbskosten) Die Prognose geht von der Annahme aus, dass die zu erwerbenden Games vor allem in den Jahren 2009 bis 2011 produziert und veröffentlicht werden. Im Rahmen der Prognose wurden kumuliert Erwerbskosten für die Games im Rahmen der Erstinvestition in Höhe von EUR 8.688.000 angenommen. Die Ausgaben hierfür fallen ent- weder mit Abnahme des einzelnen Games oder bereits entsprechend Produktionsfortschritt (Milestones) an. Für die Produktionsphase und die damit einhergehenden Auszahlungen für Erwerbskosten der einzelnen Games wurde regelmäßig ein Zeitraum von bis zu einem Jahr angenommen und die entsprechende Zahlung zum Ende eines Jahres angenommen. Weiterhin wurde angenommen, dass die Erwerbskosten vollständig – ohne dass eine Zwischenfinanzierung aufgenommen wird – aus den jeweils geplanten Kommanditeinlagen der Anleger bedient werden. 3. Reinvestition in Games (Erwerbskosten) Neben der Erstinvestition besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im Zeitablauf weitere Investitionen in Games (Reinvestitionsphase) vorzunehmen. Im Rahmen der Prognose wurde keine Reinvestition geplant. 4. Lizenz-Controlling Für die Durchführung der Abrechnung der Lizenzerträge und das laufende Controlling erhält die Altaris Management GmbH eine Vergütung in Höhe von netto 4,0 % der Lizenzeinnahmen. 5. Laufende Verwaltungskosten Die laufenden Verwaltungskosten ab 2011 setzen sich im Einzelnen wie in nachfolgender Tabelle dargestellt zusammen (Prognose): Bei den einzelnen Ansätzen handelt es sich um Nettobeträge jeweils in Abhängigkeit vom geleisteten Kommanditkapital (ohne Agio) zum Ende der Platzierungsphase. Abweichend hiervon stellt der Betrag für die Treuhandschaft (treuhänderische Verwaltung der Beteiligung) einen jährlichen Festbetrag in Höhe von netto EUR 12.000 dar. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten betreffend der laufenden Vergütungen für Dienstleistungen wird auf „12 Rechtliche Grundlagen“ verwiesen. Leistung Vergütung in % (EK ohne Agio) Geschäftsführung 1,60 % Treuhandschaft 0,12 % Anlegerverwaltung 0,50 % Buchführung, Abschlusserstellung, Steuerberatung 0,20 % Kontinuitätsprovision für den Eigenkapitalvermittler 0,60 % Gesamt Dienstleistungen 3,02 % 6. Wechselkursrisiko Für das mögliche Wechselkursrisiko, insbesondere da erwartungsgemäß Teile der Lizenzerträge in ausländischer Währung fakturiert werden, wurden vorsorglich Beträge als Ausgaben für Wechselkursverluste zurückgestellt. Diese wurden für Prognosezwecke in Höhe von jährlich 1 % der Lizenzeinnahmen angenommen. 7. Sonstige laufende Ausgaben Für sonstige laufende Ausgaben, wie z. B. zusätzliche Kosten der Games- und Lizenzverwaltung, Beratungskosten, Kosten der Rechtsverfolgung, Jahresabschlussprüfung usw., wurde vorsorglich ab 2011 ein Betrag von jährlich 0,50 % des Kommanditkapitals (ohne Agio), somit netto EUR 50.000 eingeplant. 8. Gewerbesteuer Die Fondsgesellschaft vermittelt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegt der Gewerbesteuer. Für Prognosezwecke wird über die gesamte Laufzeit ein Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 290 % angenommen. IV. Liquiditätsüberschuss Liquiditätsüberschuss bezeichnet die Differenz der laufenden Einnahmen über den laufenden Ausgaben. V. Ausschüttung/Entnahme Die jährlichen Liquiditätsüberschüsse sollen – soweit die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nicht eine Reinvestition in weitere Games beschließt – an die Anleger ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungen erfolgen auf Basis eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung jeweils mit Wirkung zum 30.06. des Folgejahres. Im Rahmen der Prognose wurden die Ausschüttungen bereits in dem jeweiligen Jahr 46 08 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE dargestellt für das die Ausschüttung erfolgt. Die Geschäftsführung ist hierbei berechtigt, auf die geplante Ausschüttung eine Vorauszahlung zum Ende eines Jahres zu leisten, soweit dies die Liquiditätslage der Fondsgesellschaft zulässt. Die Ausschüttungen an die Anleger können hierbei unabhängig vom tatsächlichen Bilanzgewinn, d. h. auch aus den ursprünglich geleisteten Einlagen (Eigenkapital-Rückzahlung) erfolgen. Entsprechend der Prognose erfolgen die geplanten Ausschüttungen in erheblichen Teilen aus den ursprünglichen Einlagen (auf die Darstellung in Kapitel „09 Beispielsrechnungen“ – IV. Kapitalrückflussrechnung – wird hingewiesen). Für Prognosezwecke wurde angenommen, dass das Kommanditkapital in Höhe von EUR 2,5 Mio. zuzüglich Agio zum Ende des Jahres 2009 platziert und eingezahlt wird. Im Übrigen soll nach der Prognose das restliche Kommanditkapital in Höhe von EUR 3,5 Mio. zum 30.06.2010 und in Höhe von EUR 4,0 Mio. zum 31.12.2010, jeweils zuzüglich Agio, eingezahlt werden (Annahme). Während der Investitions-/ Platzierungsphase in den Jahren 2009 und 2010 sind die Anleger jeweils zeitanteilig ab Einlagenleistung ausschüttungsberechtigt. Anleger, die ihre Beteiligung bis zum Ende des Jahres 2010 zeichnen und entsprechend der Beitrittsvereinbarung bis Ende 2010 einzahlen, erhalten zusätzlich eine weitere Ausschüttung in Höhe von 6 % p. a. 2. Steuerlicher Ergebnisplan (Prognose) Der steuerliche Ergebnisplan der Fondsgesellschaft beruht auf den Annahmen und Ergebnissen des Investitions- und Finanzierungsplanes sowie der obigen Liquiditätsprognose. Hierbei wurde vereinfachend angenommen, dass die steuerpflichtigen Einnahmen ebenso wie die steuerlich abzugsfähigen Betriebsausgaben jeweils in dem Jahr entstehen, in dem entsprechenden Beträge zu- oder abfließen. Für die steuerliche Gewinnermittlung wurde – auf Basis einer vereinfachenden Annahme – ein Gleichlauf zwischen Liquiditätsfluss und steuerlicher Ertrags- bzw. Aufwandserfassung angenommen. In der Realität kann es dagegen zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Abweichend von dieser Annahme wurde für die Vereinnahmung der Lizenzerträge angenommen, dass die jährlich prognostizierten Lizenzerlöse in Höhe von 2/12 zum jeweiligen Ende eines Geschäftsjahres noch nicht vereinnahmt sind und insoweit entsprechende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen. Deshalb wurde darüber hinaus angenommen, dass ein Teil der Lizenzerlöse tatsächlich nicht vereinnahmt werden kann, insbesondere z. B. weil Vertragspartner ihre Verpflichtungen nicht erfüllen (Ausfallwagnis). Das steuerliche Ergebnis eines Jahres (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ergibt sich aus der Summe der Betriebseinnahmen abzüglich der Summe der Betriebsausgaben. Hierbei sind jedoch die Dienstleistungsvergütungen und sonstigen Ausgaben im Rahmen der Emission des Kommanditkapitals ebenso wie die Erwerbskosten für Games nicht sofort im Zeitpunkt der Entstehung bzw. Verausgabung steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Games sind in der Steuerbilanz der Fondsgesellschaft mit ihren Anschaffungs-/ Herstellungskosten einschließlich Erwerbsnebenkosten zu aktivieren. Es ist beabsichtigt – vorbehaltlich einer abweichenden Beurteilung durch die Finanzverwaltung – diese linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer steuer- 47 („Frühzeichnerbonus“). Der Frühzeichnerbonus wird ab Einlagenleistung bis zum Ende der Platzierungsphase gewährt und soll voraussichtlich zum 30.06.2011 ausgeschüttet werden. Neben der laufenden Ausschüttung und dem Frühzeichnerbonus ist im Rahmen der Ausschüttungen/Entnahmen auch die Ausschüttung des Performance-Anteils für den Komplementär dargestellt (vgl. „12 Rechtliche Grundlagen“). VI. Stand der Liquidität Die Liquiditätsreserve zum Ende eines Jahres bestimmt sich aus dem Stand zum Beginn des Jahres zuzüglich dem Liquiditätsüberschuss eines Jahres. Der Liquiditätsüberschuss eines Jahres ergibt sich gemäß Prognose aus der Summe der Einzahlungen in das Kommanditkapital inklusive Agio zuzüglich der Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit (Summe der Einnahmen) und abzüglich der laufenden Ausgaben (Summe der Ausgaben) sowie abzüglich der an die Anleger und den Komplementär zu leistenden Ausschüttungen. Die Prognose der Einnahmen und Ausgaben sowie der Liquiditätsreserve beruht im Wesentlichen auf Annahmen und Schätzungen. Soweit sich die einzelnen Positionen ändern, ändert sich der Stand der Liquiditätsreserve entsprechend. Hinsichtlich der hiermit verbundenen Risiken wird auf „02 Wesentliche Risiken“ hingewiesen. wirksam abzuschreiben (Absetzung für Abnutzung). Zusätzlich werden die nachfolgenden Dienstleistungsvergütungen/ Kosten im Rahmen der Emission als Anschaffungskosten der Erstinvestition in Games behandelt und damit ebenfalls über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben: Dienstleistungsvergütung Eigenkapitalvermittlungsprovision Vertriebskoordination u. Marketing Treuhandvergütung u. Anlegerverwaltung 2009 u. 2010 Betrag in EUR 1.100.000 300.000 62.000 Geschäftsführungsvergütung 2009 u. 2010 100.000 Mittelverwendungskontrolle 2009 u. 2010 10.000 Konzeption u. Prospekterstellung Sonstige Kosten 2009 u. 2010 Zu aktivierende Dienstleistungsvergütungen der Investitionsphase 190.000 20.000 1.782.000 Für Zwecke der steuerlichen Ergebnisrechnung wurde hinsichtlich der einzelnen Games eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 2 ½ Jahren angenommen. Die Abschreibung erfolgte nach der linearen Methode, wobei jeweils angenommen wurde, dass die einzelnen, im Laufe eines Geschäftsjahres produzierten und abgenommenen Games jeweils erst zum Ende eines Jahres angeschafft werden. Mit der Abschreibung wurde sodann für Prognosezwecke vereinfachend mit dem Beginn des folgenden Jahres begonnen. Das steuerliche Ergebnis auf Ebene der Fondsgesellschaft wird den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligung zugewiesen. Abweichend hiervon werden im Platzierungszeitraum der Jahre 2009 und 2010 sämtliche Anleger gleich behandelt, so dass die Summe der steuerlichen Ergebnisse der Jahre 2009 und 2010 – und entsprechend das handelsrechtliche Ergebnis – dem Gesellschafter entsprechend dem Verhältnis seiner zum Ende des Jahres 2010 geleisteten Einlage zum Ver- hältnis aller geleisteten Einlagen auf das Kommanditkapital zum Ende des Jahres 2010 zugewiesen wird. Vorab sind jedoch im Rahmen der Ergebnisverteilung Vorabgewinne, vorliegend z. B. der Frühzeichnerbonus zu berücksichtigen. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung wird auf die weitergehenden Ausführungen unter „13 Steuerliche Grundlagen“ und hinsichtlich der Ergebnisverteilung auf „12 Rechtliche Grundlagen“ verwiesen. 3. Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen Die Geschäftsentwicklung der Fondsgesellschaft ist in den ersten Jahren durch die Einwerbung des geplanten Kommanditkapitals sowie weiterhin insbesondere durch die Erwerbskosten im Zusammenhang mit der Realisierung der einzelnen Games geprägt. Zusätzlich schlagen die anfänglichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Emission (Dienstleistungsvergütungen) und der Vermittlung des Kommanditkapitals zu Buche. Auf Basis der Annahmen und Ergebnisse des Investitions- und Finanzierungsplanes sowie der Liquiditätsprognose ergibt sich nachfolgende Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage: 3.1. Eröffnungsbilanz und Plan-Bilanzen (Prognose) alle Beträge in Euro Eröffnungsbilanz Aktiva 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 731.170 6.291.589 5.761.909 2.432.943 420.789 0 zum 13.08.2009 A. Ausstehende Einlage B. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0 C. Umlaufvermögen I. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 20.584 56.910 629.947 1.212.239 1.077.316 0 II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 0 1.530.292 2.245.196 1.602.720 5.250.981 6.782.978 0 Summe Umlaufvermögen 0 1.550.876 2.302.106 2.232.667 6.463.220 7.860.294 0 Bilanzsumme 0 2.282.046 8.593.695 7.994.576 8.896.163 8.281.083 0 Einlagen 0 0 0 0 0 0 0 Entnahmen 0 0 0 0 0 0 -332.672 Gewinn- (+) / Verlustvortrag (-) inkl. Ergebnis lfd. Jahr 0 0 0 0 0 0 332.672 Stand Komplementärkapital 0 0 0 0 0 0 0 Einlagen (plus Agio) 0 2.625.000 10.500.000 10.500.000 10.500.000 10.500.000 10.500.000 Entnahmen 0 0 -255.000 -1.455.000 -3.455.000 -7.455.000 -16.053.016 Gewinnvortrag (+) / Verlustvortrag (-) einschl. Ergebnis lfd. Jahr 0 -342.954 -1.651.305 -1.050.424 1.851.163 5.236.083 5.553.016 Stand Kommanditkapital 0 2.282.046 8.593.695 7.994.576 8.896.163 8.281.083 0 0 0 0 0 0 0 0 Passiva A. Eigenkapital I. Komplementärkapital II. Kommanditkapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 0 Bilanzsumme 0 2.282.046 8.593.695 7.994.576 8.896.163 8.281.083 0 Die Fondsgesellschaft wurde am 13.08.2009 gegründet. Zum Zeitpunkt der Gründung der Fondsgesellschaft sind noch keine Geschäftsvorfälle angefallen. Die weitere handelsrechtliche Entwicklung im Rahmen der Planbilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen (Prognose) wird nachfolgend dargestellt und erläutert. Auf die Aufstellung von Zwischenübersichten wurde verzichtet, da keine bilanz- und erfolgswirksamen Veränderungen und/oder Geschäftsvorfälle seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz stattgefunden haben. Anlagevermögen/immaterielle Vermögensgegenstände Das Anlagevermögen betrifft die zum Bilanzstichtag entsprechend der Prognoserechnung angeschafften bzw. hergestellten Games. Diese werden zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten bewertet und im Zeitablauf über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von angenommen zweieinhalb Jahren planmäßig abgeschrieben. Auch insoweit wurde die lineare Abschreibungsmethode angenommen. Als Anschaffungskosten wurden die Erwerbskosten einschließlich Neben- kosten gemäß Liquiditätsplan angenommen. In Abweichung von der steuerrechtlichen Ermittlung der Anschaffungskosten werden die Ausgaben im Zusammenhang mit der Emission des Kommanditkapitals (Dienstleistungsvergütungen) nicht als Anschaffungskosten der Games behandelt, sondern stellen handelsrechtlich einen Aufwand dar (Sonstige betriebliche Aufwendungen). Aus Vereinfachungsgründen und da keine konkreten Planungen über die Vereinbarung von Abschlagszahlungen im Hinblick auf die laufende Projekterstellung einzelner Games vorliegen, wurde angenommen, dass die jeweils entsprechend der Liquiditätsprognose verausgabten Erwerbskosten als Anschaffungskosten bereits fertig gestellter und abgenommener Games behandelt werden. Auf die Darstellung von Anzahlungen auf noch in Erstellung befindlichen Games wurde insoweit verzichtet. Deshalb wurde für bilanzielle Zwecke vereinfachend angenommen, dass die einzelnen Games jeweils zum Ende eines Kalenderjahres fertig gestellt bzw. angeschafft werden und sodann mit dem Beginn des Folgejahres die planmäßige Abschreibung erfolgt. 48 08 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Für Zwecke der Prognose wurde angenommen, dass die nach den geplanten Lizenzverträgen zu entrichtenden Lizenzerträge nicht sofort liquiditätswirksam werden. Soweit die jeweiligen Lizenzerträge noch nicht bezahlt wurden, stellen diese Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dar. Insoweit wurde angenommen, dass hinsichtlich der jährlich geplanten Lizenzerträge ein Zeitverzug von zwei Monaten nach Abrechnung bis zur Zahlung gegeben ist. Folglich wurden grundsätzlich jährlich 2/12 der kalkulierten Lizenzerträge als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Guthaben bei Kreditinstituten Das in der Planbilanz ausgewiesene Guthaben bei Kreditinstituten entspricht dem geplanten Betrag der Liquiditätsreserve entsprechend der Liquiditätsprognose. Eigenkapital Das Eigenkapital unterscheidet sich zwischen Komplementärkapital und Kommanditkapital. Der Komplementär ist jedoch nicht verpflichtet eine Einlage zu leisten. Der dem Komplementär zustehende Gewinnanteil (Performance-Anteil) wird annahmegemäß im jeweiligen Jahr entnommen, so dass das Komplementärkapital über alle Jahre der Prognose entsprechend der Planung Null beträgt. Demgegenüber setzt sich das Kommanditkapital aus den jeweils geleisteten Einlagen (inkl. Agio) zusammen. Der Stand des Kommanditkapitals entwickelt sich im Zeitablauf wie folgt fort: Der Stand des Kommanditkapitals und damit der Stand des Eigenkapitals zum Ende eines Jahres entwickelt sich damit durch die Zuweisung des handelsrechtlichen Ergebnisses (Gewinnanteil oder Verlustanteil) sowie um die getätigten Entnahmen (geplante Ausschüttung gemäß Liquiditätsprognose) fort. Hierbei wird im Rahmen der Planbilanzen eine kumulierte Darstellung vorgenommen. Es werden sowohl die geplanten Entnahmen über den Zeitablauf kumuliert, als auch die jährlichen Ergebniszuweisungen. Sämtliche Ergebniszuweisungen stellen in der Summe folglich einen Gewinn- oder Verlustvortrag dar. Entsprechend der Prognoserechnung mindert insbesondere in den ersten beiden Jahren der geplante handelsrechtliche Jahresfehlbetrag das Eigenkapital. In den ersten Jahren wird entsprechend den Plan-Bilanzen das ursprünglich geplante Eigenkapital durch Verluste belastet. Der Verlustvortrag entwickelt sich anfänglich von geplant EUR 342.954 auf bis zu EUR 3.044.683 im Jahr 2011. In den Folgejahren wird dieser aufgrund der geplanten handelsrechtlichen Jahresüberschüsse abgebaut. Für die Ergebnisverteilung in den Jahren der Platzierungsphase (2009 und 2010) ist zu beachten, dass sämtliche Anleger, unabhängig vom konkreten Zeitpunkt ihres Beitritts, gleich behandelt werden. Dementsprechend wird das insgesamt in den Jahren 2009 und 2010 erzielte handelsrechtliche Ergebnis sämtlichen Anlegern entsprechend dem Verhältnis der geleisteten Einlagen auf das Kommanditkapital zum Stand Ende des Jahres 2010 zugewiesen. Weiterhin ist der Frühzeichnerbonus als Vorabgewinn im Rahmen der Ergebnisverteilung zu berücksichtigen. Zu den Grundsätzen der Ergebnisverteilung wird auf die Ausführungen unter „12 Rechtliche Grundlagen“ verwiesen. Einlage - Entnahmen - +Gewinnanteil/-Verlustanteil Stand des Kommanditkapitals zum Ende eines Jahres 3.2. Plangewinn- und Verlustrechnung (Prognose) alle Beträge in Euro 2009 2010 123.505 341.461 3.779.684 7.273.433 6.463.898 1.566.019 -4.117 -12.205 -128.266 -267.646 -263.953 -105.733 -456.067 -1.368.093 -447.558 -551.396 -548.645 -430.771 0 -292.468 -2.633.623 -3.328.966 -2.012.155 -420.789 Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 22.954 33.678 24.041 78.765 101.745 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 0 0 0 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -336.679 -1.308.351 603.915 3.149.466 3.717.910 710.470 9. Steuern vom Einkommen und Ertrag -6.275 0 -3.034 -247.879 -332.991 -60.866 10. Handelsrechtlicher Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-) -342.954 -1.308.351 600.881 2.901.587 3.384.920 649.605 1. Umsatzerlöse 2. Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4. Abschreibungen 5. Die handelsrechtliche Plan-Gewinn- und Verlustrechnung wird von folgenden Positionen geprägt: Umsatzerlöse Entsprechend dem Liquiditätsplan ergeben sich geplante Lizenzerlöse, die grundsätzlich auch als Umsatzerlöse im entsprechenden Jahr im Rahmen der Plangewinn- und Verlustrechnung darzustellen sind. Soweit die Vereinnahmung der entsprechenden Beträge jedoch zeitversetzt erfolgt, unterscheiden sich die Lizenzeinnahmen gemäß Liquiditätsprognose von den in der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassenden Lizenzerlösen. Insoweit wurde angenommen, dass einerseits ein gewisser Teil der erzielten Beträge nicht vereinnahmt werden kann (Ausfallwagnis) und weiterhin, dass die entsprechenden Forderungen aus Lizenzverträgen zeitlich versetzt um zwei Monate liquiditätswirksam werden. Sonstige betriebliche Aufwendungen (laufende Kosten) Diese Position umfasst für die Jahre 2009 und 2010 die im Investitionsplan ausgewiesenen Dienstleistungsvergütungen und die Nebenkosten der Vermögensanlage. In den Jahren 2011 bis 2014 werden unter dieser Position die Kosten für Geschäftsführung/Haftung, Treuhand, 49 2011 2012 2013 2014 Anlegerverwaltung, Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung, allgemeine Verwaltung sowie die Kontinuitätsprovision ausgewiesen. Ferner werden das Ausfallwagnis und das Wechselkursrisiko berücksichtigt. Materialaufwand – Aufwendungen für bezogene Leistungen Insoweit handelt es sich um die kalkulierten Aufwendungen für LizenzControlling (vgl. „1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ – Tz. III Nr. 4 Lizenz-Controlling). Abschreibungen Es wird angenommen, dass die Fondsgesellschaft die einzelnen Games erwirbt bzw. herstellt und diese mit ihren Anschaffungskosten/Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten aktiviert. Die Position Abschreibung gibt den geplanten, jährlichen Werteverzehr auf Basis der linearen Abschreibungsmethode ausgehend von einer einheitlichen Nutzungsdauer von zweieinhalb Jahren wieder. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Diese Position entspricht den unter Tz. II Nr. 3 ii „1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ dargestellten Zinseinnahmen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Es handelt sich hierbei um die Gewerbesteuer lt. „1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ – Tz. III Nr. 8 Gewerbesteuer. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Die handelsrechtliche Entwicklung im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend den Planungen gekennzeichnet durch einen hohen Anlaufverlust in den Geschäftsjahren 2009 und 2010. Der Anlaufverlust (Jahresfehlbetrag) ist bedingt durch die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Emission des Kommanditkapitals (Dienstleistungsvergütungen). Hieraus ergeben sich Abweichungen gegenüber der steuerlichen Gewinnermittlung. Dies ist dadurch begründet, dass aus steuerlicher Sicht die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Emission des Kommanditkapitals (Dienstleistungsvergütungen) im Wesentlichen nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln sind, sondern als Anschaffungsnebenkosten den Games der Erstinvestition zuzuschlagen sind. Folglich weichen im Zeitablauf auch die steuerrechtlichen Abschreibungen (Absetzungen für Abnutzung) von den handelsrechtlichen Abschreibungsbeträgen ab. Nach der Prognose werden erstmals ab dem Jahr 2012 positive Jahresüberschüsse geplant. Über den gesamten Prognosezeitraum gerechnet, würde sich insgesamt ein positiver handelsrechtlicher Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5.885.688 ergeben. 4. Plan-Cashflow-Rechnung (Prognose) Cashflow-Berechnung (Prognose) Liquiditätsrechnung (Prognose) alle Beträge in Euro 2009 2010 2011 2012 2013 2014 gesamt Einzahlungen Kommanditkapital 10.000.000 2.500.000 7.500.000 0 0 0 0 Agio aufs Kommanditkapital 125.000 375.000 0 0 0 0 500.000 Lizenzeinnahmen 100.862 299.032 3.142.514 6.557.319 6.466.844 2.590.469 19.157.040 0 22.954 33.678 24.041 78.765 101.745 261.183 2.725.862 8.196.986 3.176.192 6.581.360 6.545.609 2.692.214 29.918.223 Zinseinnahmen Summe der Einzahlungen Auszahlungen Investitionskosten (Erst- und Reinvestition) 731.170 5.852.887 2.103.943 0 0 0 8.688.000 Ausgaben der Emission 453.000 1.359.000 0 0 0 0 1.812.000 Laufende Verwaltungsausgaben 11.400 15.196 514.725 933.098 1.013.612 544.504 3.032.535 0 255.000 1.200.000 2.000.000 4.000.000 8.598.016 16.053.016 Auszahlung an Anleger 0 0 0 0 0 332.672 332.672 1.195.570 7.482.083 3.818.668 2.933.098 5.013.612 9.475.192 29.918.223 0 Auszahlung an Komplementär (Performanceanteil) Summe der Ausgaben Veränderung der Liquidität 1.530.292 714.904 -642.476 3.648.262 1.531.997 -6.782.978 Stand Liquidität zum Jahresende 1.530.292 2.245.196 1.602.720 5.250.981 6.782.978 0 Die dargestellte Plan-Cashflow-Prognose beruht auf dem Investitions- und Finanzierungsplan sowie der Liquiditätsprognose der Fondsgesellschaft und den dort beschriebenen Annahmen. Insoweit werden die geplanten Einzahlungen den geplanten Auszahlungen gegenüber gestellt. Die entsprechenden Liquiditätsbeträge ergeben sich bereits aus dem unter 1. dargestellten Liquiditätsplan. Lediglich zur Verdeutlichung der Wirkungszusammenhänge werden die entsprechend geplanten Einzahlungen und Auszahlungen aus Sicht der Fondsgesellschaft nochmals in zusammengefasster Darstellung wiedergegeben. Die Differenz aus Summe der Einzah- lungen und Summe der Auszahlungen gibt die Veränderung der Liquidität wieder. Der Stand der Liquidität zum Jahresende entwickelt sich somit jährlich um die Veränderung der Liquidität fort. Die entsprechenden Beträge entsprechen der Darstellung der Liquiditätsreserve unter „1. Liquiditätsprognose und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“. Hinsichtlich der Annahmen und Wirkungszusammenhänge wird auf die Ausführungen unter „07 Investitions- und Finanzierungsplan“ sowie „1. Liquiditätsprognose und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ verwiesen. 5. Wesentliche Planzahlungen im Überblick Planzahlen zur Investition, Produktion und Umsatzerlöse (Prognose) 2009 Investition Umsatzerlöse Ergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) 731.170 2010 2011 5.852.887 2.103.943 123.505 341.461 3.779.684 -342.954 -1.308.351 600.881 Die nachfolgende Darstellung gibt die wesentlichen Planzahlen für die Jahre 2009 bis 2014 betreffend die geplanten Investitionen, Umsatzerlöse und Jahresüberschüsse wieder. alle Beträge in Euro 2012 2013 2014 gesamt 0 0 8.688.000 7.273.433 6.463.898 1.566.019 19.548.000 2.901.587 3.384.920 649.605 5.885.688 0 Da keine Produktion stattfindet können keine Planzahlen zur Produktion dargestellt werden. 50 09 BEISPIELRECHNUNGEN 1. Beispielsrechnung für eine Zeichnungssumme von EUR 100.000 zzgl. 5 % Agio (Prognose) Beispielsrechnung für einen Anleger: Zeichnungssumme von EUR 100.000 zzgl. 5% Agio (in Euro) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt I. Einzahlung Einzahlung Kommanditkapital inkl. Agio 0 0 0 0 105.000 105.000 0 Frühzeichnerbonus 0 6.000 0 0 0 0 6.000 laufende Ausschüttungen 0 0 12.000 20.000 40.000 85.980 157.980 Ausschüttung/Auszahlung gesamt 0 6.000 12.000 20.000 40.000 85.980 163.980 44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 44,31% 4.220 0 637 24.667 33.052 2.915 65.491 -1.870 0 -282 -10.930 -14.645 -1.292 -29.019 II. Ausschüttung/Auszahlung an Anleger III. Steuerliches Ergebnis des Anlegers Einkommensteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer/Solidaritätszuschlag Gewerbesteueranrechnung Steuerzahlung gesamt 63 0 30 2.479 3.330 609 6.510 -1.807 0 -252 -8.451 -11.315 -683 -22.508 -48.826 IV. Kapitalrückflussrechnung Gebundenes Kapital zum 01.01. eines Jahres Eigenkapitaleinzahlung inkl. Agio (-) Ausschüttungen einschl. EK-Rückzahlungen (+) 0 -106.807 -100.807 -89.059 -77.510 -105.000 0 0 0 0 0 -105.000 0 6.000 12.000 20.000 40.000 85.980 163.980 -1.807 0 -252 -8.451 -11.315 -683 -22.508 Summe der Liquiditätszuflüsse -106.807 6.000 11.748 11.549 28.685 85.297 36.472 Gebundenes Kapital zum 31.12. eines Jahres -106.807 -100.807 -89.059 -77.510 -48.826 36.472 Steuererstattung (+) /Steuerzahlung (-) V. Haftungsvolumen, anteiliges Fremdkapital Haftungsvolumen 0 0 0 0 0 0 Anteiliges Fremdkapital 0 0 0 0 0 0 Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge: Unternehmerische Beteiligung Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Die oben stehende Beispielsrechnung für den Anlegererfolg basiert auf den Ergebnissen und Annahmen des Investitions- und Finanzierungsplanes sowie des Liquiditätsplans und der steuerlichen Ergebnisplanung. Sofern jedoch im jeweiligen Jahr dem Anleger ein Einzahlung in das Kommanditkapital Für die Beispielsrechnung wurde angenommen, dass der Anleger zum Ende des Jahres 2009 der Fondsgesellschaft beitritt und seine Einlage in Höhe von EUR 100.000 zzgl. 5 % Agio zum Ende des Jahres 2009 leistet. Ausschüttungen Die prognostizierten Ausschüttungen ergeben sich rechnerisch aus dem Liquiditätsplan der Fondsgesellschaft. Hierbei wurde neben den laufenden Ausschüttungen auch der Frühzeichnerbonus berücksichtigt. Steuerliches Ergebnis Die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse für den Anleger ergeben sich rechnerisch aus dem steuerlichen Ergebnisplan der Fondsgesellschaft. Aufgrund der Gleichverteilungsabrede betreffend die Ergebnisse der Platzierungsphase wurde vereinfachend angenommen, dass das dem Anleger insgesamt für die Jahre 2009 und 2010 zuzurechnende Ergebnis in voller Höhe auf das Jahr 2009 entfällt. Die dem Anleger zuzurechnenden anteiligen Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterlie- 51 Verlust aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung zugerechnet wird, wurde angenommen, dass eine Anrechnung von Gewerbesteuer in diesem Jahr nicht möglich ist. Als Ergebnis dieser Berechnung ergibt sich die im jeweiligen Kalenderjahr geplante Steuerzahlung bzw. Steuererstattung. Hierbei wurde die jeweilige Zahlung zum Ende eines Jahres, für das die entsprechende Steuer festzusetzen wäre, angenommen. Ein zeitlicher Verzug zwischen Veranlagungsjahr und Zahlung bzw. Erstattung der jeweiligen Steuer wurde nicht berücksichtigt. gen bei ihm der Einkommensteuer mit seinem individuellen Einkommensteuersatz. Maßgeblich für die Beteiligung dürfte regelmäßig der Grenzsteuersatz sein. Für Zwecke der Beispielsrechnung wurden ein Einkommensteuersatz in Höhe von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer angenommen. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass die auf Ebene der Fondsgesellschaft anfallende Gewerbesteuer unter weitergehenden Voraussetzungen gemäß § 35 EStG auf die Einkommensteuer des Anlegers anrechenbar ist. Insoweit wurde angenommen, dass keine Ausnahmen oder Beschränkungen im Hinblick auf die Gewerbesteueranrechnung gegeben sind, so dass die volle Gewerbesteuer auf Ebene der Fondsgesellschaft anteilig entsprechend der Beteiligungsquote beim Anleger auf dessen Einkommensteuer angerechnet werden kann (vorausgesetzt, dem Anleger wird im entsprechenden Jahr kein Verlust zugewiesen). Kapitalrückfluss Der auf Ebene des Anlegers prognostizierte Kapitalrückfluss setzt sich aus folgenden Größen zusammen: Der Einzahlung des Anlegers in das Kommanditkapital inkl. Agio, den Steuererstattungen/-zah- lungen einerseits und den geplanten Ausschüttungen der Fondsgesellschaft an den Anleger andererseits. Hierbei ist die Ausschüttung in Gewinnausschüttung und Einlagenrückzahlung zu differenzieren. Die jeweils seitens der Fondsgesellschaft geplante Ausschüttung bzw. Auszahlung an den Anleger zum Ende eines Jahres stellt nur insoweit eine Gewinnausschüttung dar, als auf Ebene der Fondsgesellschaft handelsrechtliche Gewinne gegenüber stehen. Vorab müssen hierbei bereits bestehende Verlustvorträge durch Gewinne ausgeglichen werden. Soweit also die jeweils geplante Ausschüttung (inklusive Frühzeichnerbonus) den dem Anleger zuzurechnenden Gewinn übersteigt, handelt es sich nicht um eine Gewinnausschüttung, sondern um eine sonstige Entnahme, die handelsrechtlich eine Einlagenrückzahlung darstellt. Im Rahmen der Kapitalrückflussrechnung wurde die jeweils geplante Ausschüttung/Auszahlung an den Anleger differenziert dargestellt, d. h. danach unterschieden, inwieweit eine Gewinnausschüttung und im Übrigen eine Einlagenrückzahlung vorliegt. Die nach dem Konzept vorgesehene Einlagenrückzahlung an den Anleger führt jedoch auf Basis der Annahmen der Ergebnisse der Prognoserechnung nicht zu einem Wiederaufleben der Haftung im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB, da nach der Prognoserechnung der Stand des jeweiligen Kommanditkapitals zum Ende eines Jahres nicht unter dem Betrag der Haftsumme absinkt. Im Hinblick auf die Haftung des Anlegers wird auf die Ausführungen unter „12 Rechtliche Grundlagen“ verwiesen. Hinsichtlich der Verdeutlichung des Prognoserisikos auf die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und damit einhergehend auf die unter Umständen möglichen Ausschüttungen an die Anleger wird auf den Abschnitt „10 Sensitivitätsanalysen“ verwiesen. Die geplanten Kapitalflüsse, Einlagen in das Kommanditkapital, Steuerzahlungen, Steuererstattungen sowie Ausschüttungen beruhen auf den Annahmen und Ergebnissen des Investitions- und Finanzierungsplanes sowie des Liquiditätsplans und dem steuerlichen Ergebnisplan der Fondsgesellschaft. Insoweit wird auf die Erläuterungen unter „07 Investitions- und Finanzierungsplan“ sowie in Kapitel 08 „1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan (Prognose)“ verwiesen. Das jeweils aus Sicht eines Anlegers in der Beteiligung an der Fondsgesellschaft gebundene Kapital („Gebundenes Kapital“) ergibt sich aufgrund der nachfolgenden Berechnung: Gebundenes Kapital zum 01.01. eines Jahres + Eigenkapitaleinzahlung - Ausschüttungen/Auszahlungen an den Anleger - / + Steuererstattung/Steuerzahlung = Gebundenes Kapital zum 31.12. eines Jahres Vereinfachend wurde bei diesem Berechnungsschema davon ausgegangen, dass die jeweils geplanten Ausschüttungen zum Ende des Jahres zufließen, für das sie geleistet werden. Für Steuererstattungen und Steuerzahlungen gilt dies entsprechend. Sie wurden ebenfalls in dem Jahr berücksichtigt, für das diese entstehen. Bei einem Verlauf gemäß Prognoserechnung bedeutet dies vorliegend, dass erstmals mit Ablauf des Jahres 2014 ein positiver Wert im Rahmen einer Kapitalbindung, d. h. ein Überschuss aus der Beteiligung aus Sicht des Anlegers erreicht wird. 52 10 SENSITIVITÄTSANALYSEN Sensitivitätsanalysen/Abweichungen von der Prognose Die vorangegangenen Prognoserechnungen (Kapitel 06 bis 09) basieren auf einem sog. „Mid-Case-Szenario“. Insoweit wurde im Rahmen des Liquiditätsplans angenommen, dass die geplanten Lizenzerlöse in Relation zu den Erwerbskosten der Games im Schnitt ca. 225 % betragen. Im Rahmen der Liquiditätsprognose ergibt sich folglich für den einzelnen Anleger ein geplanter Kapitalrückfluss vor Steuern in Höhe von rund 158 % zuzüglich ggf. 6% Frühzeichnerbonus bezogen auf seine Einlage ohne Agio. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen bereits Optionen auf die zu erwerbenden Games, welche von der Altaris Management GmbH vertraglich für den Erwerb durch die Fondsgesellschaft reserviert wurden und ca. 90 % des geplanten Investitionsvolumens für Games umfassen. Es ist geplant, dass die Fondsgesellschaft in diese zu festen Konditionen vorliegenden Verträge bei entsprechender Liquidität eintritt. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Teil weder der Erwerb der einzelnen Spiele noch die konkrete Vermarktung feststeht und die entsprechenden Erwerbsverträge bzw. Vertriebsverträge noch nicht abgeschlossen sind, dürften sich Abweichungen gegenüber dem Mid-Case-Szenario entsprechend der Liquiditätsprognose ergeben. Zur Verdeutlichung der wesentlichen Annahmen und deren Auswirkungen auf die Liquiditätsprognose, d. h. konkret auf die möglichen Ausschüttungen an den Anleger, werden nachfolgend verschiedene Sensitivitäten dargestellt. Zudem ist geplant, dass neben den geplanten 12 Games weitere Games erworben werden. Hier wurden beispielhaft Durchschnittswerte angesetzt. Ebenso wurden bei den prognostizierten Lizenzerlösen aus der Verwertung der Games beispielhaft Durchschnittswerte angesetzt. Speziell im Hinblick auf die möglichen Verwertungen (Vermarktungszyklen, Vertriebsgebiete und Vertriebspartner) wurden von der Geschäftsführung ausschließlich Games-Projekte ausgewählt, für die in Absprache mit den Vertriebspartnern (Publisher und Online-Plattformen) ein entsprechendes Erlöspotential bestehen sollte. Den Prognosen zugrunde liegen die Erfahrungen der Vertriebspartner mit ähnlichen Projekten und die Erwartungen des Managements. Von wesentlicher Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg der Fondsgesellschaft sind letztendlich neben den Erwerbskosten im Besonderen die geplanten Lizenzeinnahmen. Als Gradmesser für den Erfolg der Fondsgesellschaft kann das Verhältnis zwischen geplanten Lizenzerlösen und Erwerbskosten herangezogen werden. Unter der Annahme gegenüber dem Mid-Case-Szenario abweichenden Lizenzerlösen von 10 % bzw. 20 % nach oben (Mehrerlöse) bzw. nach unten (Mindererlöse) – sonst aber unter unveränderten Annahmen gegenüber dem in Ka- 53 pitel 08 dargestellten „1. Liquiditätsplan und steuerlicher Ergebnisplan“ – werden die Auswirkungen auf die Höhe der möglichen Ausschüttungen an die Anleger nachfolgend dargestellt. Hierbei werden besonders die Gesamtausschüttungen und der Liquiditätsüberschuss vor bzw. nach Steuern betrachtet. Basieren sämtliche Prognosen des Prospekts auf dem zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung maximalen Steuersatz von 42 % zzgl. Solidaritätszuschlag, so werden die möglichen Szenarien alternativ auch bei einem Steuersatz von 35 % zzgl. Solidaritätszuschlag dargestellt. Ein Grenzsteuersatz von ca. 35 % findet derzeit auf ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von rd. EUR 33.000 (Einzelveranlagung) bzw. rd. EUR 66.000 (zusammen veranlagte Ehegatten) Anwendung. Auf die Darstellung der Rendite auf Basis sogenannter Renditemodelle wurde verzichtet. Sensitivität 1: Lizenzerlöse: +/- 10 % gegenüber Mid-Case-Szenario Sensitivität 1 stellt den geplanten Ausschüttungsverlauf unter der Annahme, dass die Lizenzerlöse und damit die Lizenzeinnahmen um 10 % geringer (Moderate-Case) bzw. um 10 % höher (Good-Case) ausfallen, dar. Sensitivität 2: Lizenzerlöse: +/– 20 % gegenüber Mid-Case-Szenario Sensitivität 2 stellt den geplanten Ausschüttungsverlauf unter der Annahme, dass die Lizenzerlöse und damit die Lizenzeinnahmen um 20 % geringer (Low-Case) bzw. um 20 % höher (High-Case) ausfallen, dar. Die Sensitivitätsanalysen stellen damit abweichende wirtschaftliche Ergebnisse der Fondsgesellschaft gegenüber dem Grundmodell der Prognoserechnung gemäß „07 Investitionsund Finanzierungsplan“ sowie „08 Vermögens, Finanz- und Ertragslage (Prognose)“ dar. Auch insoweit handelt es sich um eine Prognose und damit um eine beispielhafte Darstellung. Leider ist es nicht möglich aus Sicht der Geschäftsführung einzuordnen, welche der einzelnen alternativen Prognoserechnungen wahrscheinlicher ist. Von der Angabe einer Eintrittswahrscheinlichkeit wird deshalb abgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch außerhalb einzelner Sensitivitäten weitergehende Einflüsse möglich sind, die sowohl einerseits zu einem besseren als auch andererseits zu einem schlechteren Ergebnis für den Anleger führen können. Sollten darüber hinausgehend die Lizenzeinnahmen – aus welchen Gründen auch immer – noch geringer ausfallen oder zusätzliche Kosten/Ausgaben entstehen, hätte dies zur Folge, dass die Fondsgesellschaft ihre Verpflichtungen ggf. nicht bedienen kann. Es besteht keine Gewähr für einen Erfolg des Beteiligungsmodells. Auf die hiermit verbundenen Risiken wird in Kapitel „02 Wesentliche Risiken“ hingewiesen. Sensitivitätsbetrachtung bei verschiedenen Lizenzumsätzen und 42 % bzw. 35 % Einkommensteuer zzgl. Soli (Abweichungen von den Prognosen) in EUR Beteiligung in Höhe von EUR 100.000 zzgl. Agio von ges. EUR 105.000 (Beispielhafte Darstellung) Low-Case Lizenzerlös 80 % Moderate-Case Lizenzerlös 90 % Mid-Case Lizenzerlös 100 % Good-Case Lizenzerlös 110 % High-Case Lizenzerlös 120 % Lizenzerlöse 15.638.400 17.593.200 19.548.000 21.502.800 23.457.600 132,92% 145,44% 157,98% 170,52% 183,03% geplante Liquidität vor Steuern 27.918 40.440 52.980 65.516 78.034 geplante Liquidität nach Steuern - Prognose (42 % Einkommensteuer zzgl. Soli) 14.428 22.451 30.472 38.490 45.547 geplante Liquidität nach Steuern - Prognose (35 % Einkommensteuer zzgl. Soli) 17.137 26.224 35.308 44.390 52.511 Ausschüttungen gesamt vor Steuern in % auf das Eigenkapital ohne Agio Sensitivitätsanalyse (Abweichungen von den Prognosen) TEUR 80 70 Steuer 60 gepl. Liquidität nach Steuern 50 40 30 20 10 0 Lizenzerlös Steuersatz 80% 42% 90% 35% 42% 35% 100% 42% 35% 110% 42% 35% 120% 42% 35% 54 11 WICHTIGE FUNKTIONEN UND BETEILIGTE Vertragsstruktur Anleger Altaris Management GmbH INTEGRA Treuhandgesellschaft GmbH Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) Altaris Emissionshaus GmbH Altaris Vertriebsgesellschaft mbH phenomedia publishing gmbh 1. Emittentin ALTARIS GAMES PORTFOLIO I GMBH & CO. KG Firma Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG Rechtsform GmbH & Co. KG Funktion Fondsgesellschaft; Emittent; Erwerb, Entwicklung und Vermarktung von Games Sitz und Geschäftsanschrift Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn Datum der Gründung 13.08.2009 Handelsregister Amtsgericht München HRA 94284 eingetragen am 18.08.2009 Persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführung Altaris Management GmbH, Grasbrunn bei München. Als persönlich haftender Gesellschafter ist die Altaris Management GmbH auch geschäftsführender Gesellschafter. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Kein Kapitalanteil. Hauptmerkmale des Anteils: Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung. Über das Kontrollrecht des § 166 HGB hinaus, besteht das Recht, die Handelsbücher und Papiere des Emittenten selbst einzusehen oder durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu lassen. Gründungskommanditist INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, München Kein Kapitalanteil auf eigene Rechnung. Haftsumme EUR 1.000 Hauptmerkmale des Anteils: Widerspruchsrecht gemäß §164 HGB gegen Maßnahmen der Geschäftsführung, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes des Emittenten hinausgehen. Über das Kontrollrecht des § 166 HGB hinaus, besteht das Recht, die Handelsbücher und Papiere des Emittenten selbst einzusehen oder durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu lassen. 55 Like Dynamite GmbH Gesellschaftszweck (Auszug)/ wichtige Tätigkeitsbereiche Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Urheber- und sonstigen Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege sowie die Verwertung elektronischer Spiele (Computer-, Online-, Videogames einschließlich Spielekonsolen und mobile Spielekonsolen/geräte, Expansion Packs und Add-Ons) im In- und Ausland („Games“ oder „Games-Projekte“), einschließlich jeder Form der Beteiligung an Games-Projekten Dritter sowie jede Form des Vertriebs und der Vermarktung. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung oder nach § 1 Kreditwesengesetz bedürfen. Gesellschaftskapital zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung EUR 0,- Darüber hinaus wurden keine Kapitalanteile gezeichnet. Es ist eine Haftsumme der Treuhandkommanditistin in Höhe von EUR 1.000,- in das Handelsregister eingetragen. Gesellschaftskapital (nach Kapitalerhöhung, geplant) EUR 10.500.000,- Rechtsordnung Recht der Bundesrepublik Deutschland 2. Gründungsgesellschafter der Emittentin INTEGRA TREUHANDGESELLSCHAFT MBH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Firma INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Funktion Gründungs- und Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft. Aufgabe der Treuhandkommanditistin ist es unter anderem, Beteiligungen an der Fondsgesellschaft für die einzelnen Anleger treuhänderisch zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Anlegerverwaltung; Steuerberatung; Mittelverwendungskontrolltreuhänder. Zahlstelle die bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger ausführt. Sitz und Geschäftsanschrift Innere Wiener Straße 17, 81667 München Handelsregister Amtsgericht München HRB 67077, eingetragen am 20. Oktober 1981 Gesellschafter Dipl.-Kfm. Stefan Köglmayr Geschäftsführer Stefan Köglmayr, Diplom-Kaufmann, Steuerberater Harald Henning, Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater Anette Holzinger, Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin Gesellschaftszweck Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Handels und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Gesellschaftskapital EUR 100.000,- Vergütungen außerhalb des Gesellschaftsvertrages Der Treuhandkommanditistin stehen außerhalb des Gesellschaftsvertrages Vergütungen für ihre Tätigkeiten im Rahmen der Anlegerverwaltung, der Mittelverwendungskontrolle und der Steuerberatung zu. Für die Anlegerverwaltung erhält sie während der Platzierungsphase bis zum 31.12.2010 eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,5 % des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2011 erhält sie hierfür eine Vergütung in Höhe von 0,5 % p. a. des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle erhält sie eine Vergütung in Höhe von 0,1 % des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zusätzlich eine Vergütung in Höhe von 0,1 % der Erwerbskosten bei Reinvestitionen jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die laufende Steuerberatung erhält sie während der Platzierungsphase bis zum 31.12.2010 eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,3 % des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2011 erhält sie hierfür eine Vergütung in Höhe von 0,2 % p. a. des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 56 11 WICHTIGE FUNKTIONEN UND BETEILIGTE ALTARIS MANAGEMENT GMBH Firma Altaris Management GmbH Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Funktion Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft; persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der Fondsgesellschaft; geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft; Lizenzcontrolling. Sitz und Geschäftsanschrift Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn Handelsregister Amtsgericht München HRB 180576, eingetragen am 03.08.2009 Gesellschafter Jörg-Dieter Leinert, geschäftsansässig 85630 Grasbrunn Geschäftsführer Jörg-Dieter Leinert Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Gesellschaftszweck Gründung und/oder Erwerb von Kommanditgesellschaften und stillen Gesellschaften, Beteiligungen an solchen Gesellschaften, insbesondere auch als persönlich haftender Gesellschafter; Verwaltung, Geschäftsführung und Anlegerverwaltung von Gesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte; Erwerb und Verwertung von Urheber- und Schutzrechten. Gesellschaftskapital EUR 25.000,- (vollständig eingezahlt) Grundsätzlich haftet der Komplementär einer KG unbeschränkt. Vorliegend ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft und diese haftet daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen. Der Gesellschaftsvertrag des Komplementärs, der Altaris Management GmbH, weicht in den folgenden Regelungen vom gesetzlichen Leitbild ab und macht von gesetzlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch: Gesetzliche Regelung Abweichung Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit Gemeinsame Vertretungsmacht der Geschäftsführer (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) Die Gesellschaft hat nur einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft allein vertritt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer und Gesellschafter Geschäftsführer und Gesellschafter können für Geschäfte oder für Arten von Geschäften von etwa bestehenden Wettbewerbsverboten befreit werden 3. Wesentliche Vertragspartner ALTARIS EMISSIONSHAUS GMBH Firma Altaris Emissionshaus GmbH Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Funktion Anbieter, Konzeption des Beteiligungsangebots, Prospektierung Sitz und Geschäftsanschrift Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn Handelsregister Amtsgericht München HRB 180578, eingetragen am 03.08.2009 Gesellschafter Jörg-Dieter Leinert, geschäftsansässig 85630 Grasbrunn Geschäftsführer Jörg-Dieter Leinert Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Gesellschaftszweck Auflage und Konzeption von Vermögensanlagen jeder Art, insbesondere Bereitstellung von Konzeptions-Know-how für Drittunternehmen, Initiierung von geschlossenen Fonds; Verwaltung, Anlage und Disposition eigener und fremder Vermögensgegenstände, Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen jedweder Rechtsform im In- und Ausland im eigenen oder fremden Namen und die Durchführung von Treuhandgeschäften; Erwerb und Verwertung von Urheber- und Schutzrechten. Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften. Gesellschaftskapital EUR 50.000,- 57 ALTARIS VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH Firma Altaris Vertriebsgesellschaft mbH Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Funktion Platzierung des Kommanditkapitals; Vertriebsorganisation; Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Zahlstelle bei der der Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe an den Anleger bereit liegt. Sitz und Geschäftsanschrift Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn Handelsregister Amtsgericht München HRB 174939, eingetragen am 13.08.2008 Gesellschafter Jörg-Dieter Leinert, geschäftsansässig 85630 Grasbrunn Geschäftsführer Jörg-Dieter Leinert Philipp Barthelmess Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Gesellschaftszweck (Auszug) Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Management von Assetstrukturen sowie die Entwicklung und Beratung bei Marketingprojekten im Rahmen der Initiierung und dem Vertrieb von Anteilen an geschlossenen Fonds. Die Gesellschaft darf insbesondere keine direkte Vermittlung von Beteiligungen an Anleger vornehmen. Gesellschaftskapital EUR 25.000,- Besondere Umstände/Verflechtungen Jörg-Dieter Leinert ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus GmbH, der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH und der Altaris Management GmbH, die wiederum geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft ist. Die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH wurde von der Emittentin mit dem Vertrieb der der angebotenen Vermögensanlage beauftragt. PHENOMEDIA PUBLISHING GMBH Firma phenomedia publishing GmbH Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Funktion Executive Producer, ggf. Entwicklungspartner und/oder Publisher Sitz und Geschäftsanschrift Friedrich-Ebert-Str. 14, 44866 Bochum Handelsregister Amtsgericht Bochum HRB 8941, eingetragen am 28.07.2004 Gesellschafter Holländische und deutsche Finanzinvestoren Geschäftsführer Helge Borgarts Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Gesellschaftszweck (Auszug) Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Unterhaltungssoftware. Gesellschaftskapital EUR 300.000,- LIKE DYNAMITE GMBH Firma Like Dynamite GmbH Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Funktion Executive Producer, ggf. Entwicklungspartner und/oder Publisher Sitz und Geschäftsanschrift Düsseldorfer Straße 22, 60329 Frankfurt am Main Handelsregister Amtsgericht Frankfurt/M. HRB 82768, eingetragen am 01.12.2005 Gesellschafter PRIME1NVEST S.A. (Luxemburg) Christoph Syring Geschäftsführer Alejandro Manuel Suárez Cronauer Christoph Syring Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB Gesellschaftszweck (Auszug) Entwicklung und Vermarktung von Unterhaltungssoftware. Gesellschaftskapital EUR 25.000,- 58 12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1. Allgemeines Der Anleger hat die Möglichkeit sich an der Fondsgesellschaft über die Treuhandkommanditisten, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, als Treugeber zu beteiligen. Er unterbreitet durch Abgabe der unterzeichneten Beitrittserklärung das Angebot zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft und gleichzeitig zum Abschluss des Treuhandvertrages mit der Treuhandkommanditistin. Mit Annahme des Angebots durch den geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin wird die Letztgenannte im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und auf Risiko des Anlegers, einen Teilkommanditanteil an der Fondsgesellschaft erwerben und treuhänderisch für den Anleger halten. In das Handelsregister eingetragen wird ausschließlich die Treuhandkommanditistin; diese ist formal Gesellschafterin (Kommanditistin) der Fondsgesellschaft. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gelten für die sich als Treugeber beteiligenden Anleger jedoch im Innenverhältnis entsprechend. Ein über die Treuhandkommanditistin beteiligter Anleger kann jederzeit die Herausgabe seiner Kommanditbeteiligung und damit die Einräumung der handelsrechtlichen (Direkt-) Kommanditistenstellung verlangen. In diesem Fall hat er die Kosten des Wechsels in die Kommanditistenstellung zu tragen und dem geschäftsführenden Gesellschafter auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht zu erteilen. 2. Gesellschaftsvertrag Der Wortlaut des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft ist in diesem Prospekt in Kapitel „14 Gesellschaftsvertrag“ abgedruckt. Nachfolgend wird dessen wesentlicher Inhalt kurz erläutert. Soweit der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft von den gesetzlichen Regelungen abweicht, wird nachstehend darauf hingewiesen. Gründung, Firma, Sitz Der Gesellschaftsvertrag wurde am 13.08.2009 zwischen der Altaris Management GmbH (Komplementär) und der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH (Treuhand- und Gründungskommanditistin) geschlossen. Die Firma der Fondsgesellschaft lautet Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG. Die Fondsgesellschaft wurde beim Amtsgericht München eingetragen (HRA 94284). Sitz der Gesellschaft ist Grasbrunn bei München. Gesellschaftszweck Zweck der Fondsgesellschaft ist der Erwerb von Urheber- und sonstigen Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege sowie die Verwertung elektronischer Spiele (Computer-, Online-, Videogames einschließlich Spielekonsolen und mobile Spielekonsolen/-geräte, Expansion Packs und Add-Ons) im In- und Ausland („Games-Projekte“), einschließlich jeder Form der Beteiligung an Games-Projekten Dritter sowie jeder Form des Vertriebs und der Vermarktung. 59 Die Fondsgesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die Fondsgesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen und Handlungen durch Dritte vornehmen lassen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung oder nach § 1 Kreditwesengesetz bedürfen. Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft stimmen mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck überein. Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Einlagenleistung Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der Fondsgesellschaft ist die Altaris Management GmbH. Der Komplementär leistet keine Einlage und ist nicht am Vermögen der Fondsgesellschaft beteiligt. Gründungskommanditistin ist die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH ohne Kapitalanteil (für eigene Rechnung) und mit einer Haftsumme in Höhe von EUR 1.000. Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Dem gesetzlichen Leitbild entspricht eine natürliche Person als Gesellschafter, in der Position des Komplementärs. Beim Komplementär der Fondsgesellschaft handelt es sich abweichend hiervon um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese ist eine juristische Person und haftet für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG), die dahinter stehenden Gesellschafter haften grundsätzlich nicht. Die Treuhandkommanditistin wird im Rahmen von Kapitalerhöhungen gemäß den §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrags ihren Kapitalanteil erhöhen und als Treuhänderin für Rechnung der Anleger halten. Die Anleger beteiligen sich somit mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft. Voraussetzung ist, dass das in der Beitrittserklärung enthaltene Beteiligungsangebot von dem geschäftsführenden Gesellschafter, der Altaris Management GmbH, Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn, angenommen wird sowie das ebenso darin enthaltene Angebot des Anlegers auf Abschluss eines Treuhandvertrags seitens der Treuhandkommanditistin. Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Dem gesetzlichen Leitbild entspricht eine ins Handelsregister einzutragende, direkte Beteiligung als Kommanditist. Abweichend hiervon beteiligen sich die Anleger mittelbar über die Treuhandkommanditistin, die die Beteiligung der Anleger treuhänderisch hält. Nur die Treuhandkommanditistin ist formaljuristisch Gesellschafterin der Fondsgesellschaft und wird als solche in das Handelsregister eingetragen. Die Anleger, die sich über die Treuhandkommanditistin beteiligen, werden jedoch im gesellschaftsrechtlichen Innenverhältnis wie Kommanditisten behandelt. Durch die mittelbare Beteiligung der Anleger kann das Gesellschaftskapital in einem oder mehreren Schritten auf bis zu EUR 10 Mio. (zzgl. 5 % Agio) erhöht werden. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, das Gesellschaftskapital in einem oder mehreren Schritten um einen zusätzlichen Betrag von bis zu EUR 10 Mio. (zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen. Eine Unterschreitung ist zulässig, so dass die Fondsgesellschaft auch mit einem niedrigeren Gesellschaftskapital schließen kann. Die Platzierungsfrist beginnt frühestens einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts (§ 9 Abs. 1 VerkProspG) und endet bei Vollplatzierung des Kommanditkapitals, spätestens jedoch am 31.12.2010. Die mittelbare Beteiligung eines Anlegers soll mindestens EUR 5.000 betragen und muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen beträgt mindestens 1 und maximal 2.000 (bei dem geplanten Fondsvolumen von EUR 10 Mio.). Zusätzlich hat jeder beitretende Anleger ein Agio von fünf Prozent bezogen auf seinen Beteiligungsbetrag entsprechend der Beitrittserklärung zu leisten. Die Anleger haben den Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, auf folgendes Konto einzuzahlen: Kreditinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin, Bankleitzahl: 12030000, Kontonummer: 1005327802, Kontoinhaber: INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH. Wird die Einlage inklusive Agio nicht rechtzeitig erbracht, so sind die Fondsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit in gesetzlicher Höhe (derzeit 5 % p. a. über dem aktuellen Basiszinssatz in Höhe von 1,62 %) zu verlangen. Ein darüber hinausgehender Schaden der Fondsgesellschaft kann ebenfalls geltend gemacht werden. Im Falle des Zahlungsverzugs können die Fondsgesellschaft und die Treuhandkommanditistin vom Treuhandvertrag zurücktreten oder der Beteiligungsbetrag auf den Betrag der bereits geleisteten Zahlungen abzüglich fünf Prozent Agio sowie abzüglich sämtlicher Schadenersatzansprüche herabgesetzt werden. Die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden oder der Herabsetzung entstandenen Kosten hat der Anleger zu tragen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, für die Kosten des Ausscheidens eine Schadenpauschale in Höhe des Agios bzw. für die Kosten der Herabsetzung des Beteiligungsbetrags in Höhe von EUR 500 geltend zu machen, soweit der Anleger nicht einen geringeren Schaden bzw. das Nichtvorliegen eines Schadens nachweist. Zu den weiteren Einzelheiten lesen Sie bitte die Regelungen in § 5 Abs. 4 bis 8 des Gesellschaftsvertrags sowie § 5 des Treuhandvertrags. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Weitere Kosten Zuzüglich zu dem Agio von 5 % und den vorgenannten Verzugszinsen (siehe oben unter Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Einlagenleistung) fallen, für die Veräußerung von treuhänderischen Beteiligungen für den Käufer und den Verkäufer eine Gebühr in Höhe von EUR 200 zzgl. Umsatzsteuer, an. Für den Fall der Erbschaft oder Schenkung einer treuhänderischen Beteiligung fällt eine Gebühr in Höhe von EUR 200 zzgl. Umsatzsteuer, je Übertragung an. Wechselt ein Treugeber in die Stellung eines Direktkommanditisten, hat er die damit entstehenden Kosten (z. B. Handelsregistervollmacht, Eintragung in das Handelsregister) selbst zu tragen. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Reisekosten usw. hat der Anleger selbst zu tragen. Darüber hinaus sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten verbunden. Haftung der Gesellschafter und Anleger Alle Gesellschafter haben im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses, abgesehen von Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter untereinander sowie im Verhältnis zur Fondsgesellschaft verjähren nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gesellschafter von den Umständen, die den Anspruch begründen, und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Unabhängig von der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis verjährt der Anspruch bei vorsätzlichen Handlungen spätestens nach Ablauf von zehn Jahren, im Übrigen spätestens nach Ablauf von fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Die Ansprüche sind gegenüber dem Verpflichteten schriftlich geltend zu machen (siehe § 10 des Gesellschaftsvertrags). Im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft haften künftig mittelbar über die Treuhandkommanditistin beitretende Anleger grundsätzlich nicht. Die Treuhandkommanditistin tritt mit Eintragung in das Handelsregister bei und erbringt ihre eingetragene Haftsumme in Höhe von EUR 1.000 mit Beitritt der Anleger vollständig. Soweit der Beteiligungsbetrag der Treuhandkommanditistin nach Entnahmen unter den Betrag der Haftsumme gemindert wird, lebt die unmittelbare Haftung gegenüber den Gläubigern der Fondsgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf (§§ 172 Absatz 4, 171 HGB). Mit Ausscheiden des Kommanditisten endet nicht zeitgleich die Haftung in Höhe der Haftsumme. Kommanditisten haften gemäß §§ 161 Abs. 2, 160 HGB trotz ihres Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft, wenn die Verbindlichkeit vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig ist und daraus Ansprüche gegen den Gesellschafter gerichtlich geltend gemacht werden. Über den Treuhandvertrag wird diese Haftung der Treuhandkommanditistin 60 12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN den mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligten Anlegern anteilig im Innenverhältnis weitergegeben. Im Innenverhältnis besteht keine Nachschussverpflichtung der Anleger, sodass diese zum Ausgleich etwaiger Verluste der Fondsgesellschaft über die geleistete Pflichteinlage (zzgl. Agio) hinaus keine weiteren Leistungen an die Fondsgesellschaft zu erbringen haben. Nur mit einstimmigem Gesellschafterbeschluss können Nachschüsse beschlossen werden. Geschäftsführung und Vertretung Zur Geschäftsführung und Vertretung der Fondsgesellschaft ist allein der persönlich haftende und zugleich geschäftsführende Gesellschafter, die Altaris Management GmbH, berechtigt. Die Befugnisse des geschäftsführenden Gesellschafters zur Vornahme von Handlungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr der Fondsgesellschaft umfassen insbesondere die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung und der Verwertung der Games erforderlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte. Der geschäftsführende Gesellschafter hat sich dabei jedoch an die in der Anlage des Gesellschaftsvertrages niedergelegten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ und „Kriterien für Publishing-Verträge“ zu halten. Abweichende Investitionen sind nur mit Mehrheitsbeschluss der Anleger möglich. Danach muss sich der geschäftsführende Gesellschafter an die folgenden Vorgaben halten: Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge: Keine Investition in Killerspiele; Die Games müssen international vermarktbar sein; Für das Entwicklungsbudget ist ein Festpreis zu vereinbaren, daneben kann dem Entwickler auch eine variable Erfolgsbeteiligung eingeräumt werden; Eine Fälligkeit der Zahlungen darf nur unter Einhaltung eines entsprechenden Entwicklungsstandes seitens des Entwicklers, also einer Ratenzahlung nach Programmierfortschritt (sog. Milestones), vereinbart werden; Es muss eine Empfehlung des Executive Producers und des Fachbeirats betreffend der Investition in das jeweilige Game vorliegen. Kriterien für Publishing-Verträge Für Retail-Games mit einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 1 Million müssen mit namhaften Publishern oder Vertriebspartnern Abnahmegarantien in Höhe von mind. 70 % des Game-Budgets (Entwicklungsbudget und -nebenkosten) vereinbart werden; Für Online-Games ist eine Vereinbarung zur Platzierung nach Fertigstellung mit einer bedeutenden Online-Plattform wie z. B. Bigpoint.com zu treffen; Es soll vereinbart werden, dass die Gesellschaft sämtliche Einnahmen (abzüglich der Handels-/Online-Portal-, Produktions- und Marketingkosten) vorrangig erhält, bis das 61 Game-Budget (Entwicklungsbudget zzgl. Entwicklungsnebenkosten wie z. B. Executive Producer), für das jeweilige Projekt erreicht ist. Danach greift die vereinbarte Erlösverteilung (Gesellschaft, Entwickler und Vertriebspartner); Die Vermarktung hat international zu erfolgen; Der Publisher verpflichtet sich ein Mindestmaß der Marketingaufwendungen, in näher zu vereinbarender Höhe, zu übernehmen. Vor einer Investitionsentscheidung hat der geschäftsführende Gesellschafter den Fachbeirat über die geplante Investition zu informieren. Der Fachbeirat gibt nach Prüfung der Investition innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter eine Empfehlung ab. Der geschäftsführende Gesellschafter ist an die Empfehlung des Fachbeirats nicht gebunden. Während der Vermarktungsphase bzw. Lizenzierung obliegt dem geschäftsführenden Gesellschafter das laufende Lizenzcontrolling, welches insbesondere die laufende Überwachung der Lizenzverträge sowie die laufende Abrechnung der Lizenzerlöse gegenüber den Lizenznehmern umfasst. Die Erwerbskosten der Reinvestition (Erwerbskosten Games) dürfen insgesamt maximal 20 % des geleisteten Gesellschaftskapitals betragen und dürfen zu keiner planmäßigen Zahlungsverpflichtung nach dem 31.12.2012 führen. Sie unterliegen ebenso wie die Erstinvestitionen den Investitionskriterien und der Mittelverwendungskontrolle. Die Gesellschafter, insbesondere der Komplementär und ggf. andere geschäftsführende Kommanditisten, sind von dem Wettbewerbsverbot befreit. Der Komplementär und ggf. andere geschäftsführende Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend von §§ 112,161 Abs. 1 HGB sind sämtliche Gesellschafter von dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot befreit. Abweichend von § 181 BGB sind der Komplementär und ggf. andere geschäftsführende Gesellschafter von den Beschränkungen bei Insichgeschäften befreit. Den Anlegern stehen die Kontrollrechte gemäß § 166 HGB zu. Darüber hinaus haben sie das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Fondsgesellschaft durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu lassen. Ferner sind sie jährlich über wesentliche Geschäftsvorgänge zu informieren (siehe § 9 des Gesellschaftsvertrags). Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend von § 166 HGB stehen den Anlegern die vorgenannten, weitergehenden Informationsrechte zu. Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung Grundsätzlich einmal jährlich, spätestens bis zum 15. Dezem- ber, findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt, erstmalig bis zum 15. Dezember 2010. Beschlüsse der Gesellschafter werden grundsätzlich im Wege der schriftlichen Abstimmung im Umlaufverfahren gefasst. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind der Komplementär und ggf. ein anderer geschäftsführender Gesellschafter berechtigt, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. Auch auf Antrag von Anlegern, die mindestens 10 % des Gesellschaftskapitals auf sich vereinigen, findet eine außerordentliche Gesellschafterversammlung statt (siehe § 11 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags). Die Anleger beschließen über eine Vielzahl von Gegenständen, wie z. B. über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entnahmen/Ausschüttungen, die Wahl des Abschlussprüfers, die Aufnahme von Fremdmitteln, die Entlastung des geschäftsführenden Gesellschafters, die Änderung des Gesellschaftsvertrages, den Ausschluss von Gesellschaftern und Treugebern; Änderung der Geschäftsführung oder Vertretungsregelung, die Bestellung eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters oder einer neuen Treuhandkommanditistin, die Auflösung der Fondsgesellschaft oder das Abweichen von den Investitionskriterien sowie in weiteren durch das Gesetz oder die Rechtsprechung bestimmten Fällen. Vergütungen des Komplementärs, des geschäftsführenden Gesellschafters und der Treuhandkommanditistin Der Komplementär erhält für die Übernahme der Haftung einen Performance-Anteil gemäß § 18 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages. Danach stehen dem Komplementär 25 % der Entnahmen zu, nachdem die den Anlegern ausgezahlten Entnahmen (ohne Frühzeichnerbonus) 148 % der insgesamt geleisteten Kapitaleinlagen ohne Agio erreicht haben. Der Komplementär oder ein ggf. anderer geschäftsführender Gesellschafter erhält für die Übernahme der Geschäftsführung eine Vergütung für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 in Höhe von 1 % des zum 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. Umsatzsteuer. Sie ist am 31.12.2010 fällig. Die Geschäftsführungsvergütung beträgt für alle folgenden Jahre 1,6 % p. a. des zum 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. Umsatzsteuer. Sie ist quartalsweise, jeweils am Ende des Quartals fällig. Für die im Rahmen des Lizenzcontrollings erbrachten Leistungen erhält der geschäftsführende Gesellschafter eine gesonderte Vergütung in Höhe von 4 % der jeweils vereinnahmten Lizenzerlöse zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch ist zum Ende des Monats fällig, in dem die jeweiligen Erlöse vereinnahmt wurden. Gesellschafterbeschlüsse bedürfen regelmäßig der einfachen Mehrheit. Einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen bedürfen Beschlüsse über z. B. die Änderung des Gesellschaftsvertrags, die Änderung der Geschäftsführung oder Vertretungsregelung, die Bestellung eines neuen persönlich haftenden Gesellschafters oder einer neuen Treuhandkommanditistin sowie die Auflösung der Fondsgesellschaft. Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft von der Fondsgesellschaft eine Vergütung, da diese auch im Interesse der Fondsgesellschaft erfolgt. Die im Zusammenhang mit der Treuhandschaft stehende Vergütung beträgt EUR 12.000 p. a. zzgl. Umsatzsteuer, fällig zu je einem Viertel jeweils am Ende eines Quartals. Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 fällt diese Vergütung einmalig in Höhe von EUR 12.000 zzgl. Umsatzsteuer an, fällig am 31.12.2010. Das Stimmrecht bemisst sich nach dem Kapitalanteil ohne Agio (Kapitalkonto I jedes Anlegers) mit der Maßgabe, dass auf je EUR 1.000 Kapitalanteil eine Stimme entfällt. Zur Ausübung der Stimmrechte der mittelbar über den Treuhandkommanditisten beteiligten Anleger, siehe Kapitel „15 Treuhandvertrag“. Die Komplementärin hat eine Stimme. Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend von den §§ 167 ff. HGB erhält der Komplementär ohne eigenen Kapitalanteil für die Übernahme des Haftungsrisikos den vorgenannten Performance-Anteil und für die Ausübung der Geschäftsführungsbefugnis und das Lizenz-Controlling die vorgenannte Vergütung. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn alle Anleger ordnungsgemäß geladen wurden, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Anleger. Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschlussantrag als abgelehnt. Ergebnisbeteiligung, Entnahmen/Ausschüttungen und Liquiditätsüberschuss Die Anleger entscheiden über die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen), soweit sie nicht nach Auffassung des geschäftsführenden Gesellschafters als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Fondsgesellschaft benötigt werden. Die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Kenntniserlangung und nur durch Klage geltend gemacht werden. Der Inhalt der Niederschrift im schriftlichen Umlaufverfahren gilt als von dem einzelnen Anleger genehmigt, sofern er der Richtigkeit nicht binnen eines Monats nach dem Empfang schriftlich unter Angabe von Gründen widerspricht. Die Beteiligung des Anlegers am Ergebnis und an den Entnahmen/Ausschüttungen der Fondsgesellschaft richtet sich grundsätzlich nach dem auf dem Kapitalkonto I eingezahlten Zeichnungsbetrag im Verhältnis zum gesamten Gesellschaftskapital (siehe §§ 17 Abs. 1 und 18 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages). Das in der Platzierungsphase erzielte 62 12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Ergebnis wird unter den Anlegern unabhängig von dem Zeitpunkt des Beitritts nach den Verhältnissen der auf dem Kapitalkonto I eingezahlten Zeichnungsbetrag im Verhältnis zum gesamten Gesellschaftskapital quotal gleich verteilt; die Entnahme- und Ausschüttungsberechtigung beginnt hingegen ab dem Zeitpunkt der Einlagenleistung. Die erste Ausschüttung erfolgt am 30.06.2011. Anleger die bis zum 31.12.2010 wirksam beigetreten sind (Annahme des Beitrittsangebots) und ihre Einlage zzgl. Agio bis dahin vollständig erbracht haben, erhalten für den Zeitraum ab der vollständigen Einlagenleistung bis zum Ablauf der Platzierungsphase einen Frühzeichnerbonus in Höhe von 6 % p. a. auf ihre Zeichnungssumme (ohne Agio). Der Frühzeichnerbonus wird planmäßig am 30.06.2011 ausgeschüttet. Die Anleger sind verpflichtet, ihre persönlichen Sonderbetriebsausgaben des Vorjahres nebst Belegen bis spätestens 31.03. eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert mitzuteilen, später mitgeteilte Sonderbetriebsausgaben müssen nicht berücksichtigt werden. Zusätzliche Kosten einer verspäteten Mitteilung trägt der jeweilige Anleger. Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Anlegern Ergebnisse als steuerlich beachtliche Sondereinnahmen oder Sonderbetriebsausgaben entstehen, so sind diese Ergebnisse für steuerliche Zwecke ausschließlich diesen zuzuweisen. Sofern hieraus bei der Fondsgesellschaft Mehrbelastungen resultieren, sind diese von dem verursachenden Anleger zu tragen. Allen Anlegern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen; eine Ausgleichspflicht ergibt sich hierdurch nicht. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, Entnahmen für das laufende Geschäftsjahr auch vor einem Beschluss der Anleger zu veranlassen, soweit dies die Liquidität der Gesellschaft zulässt (vorläufige Entnahmen). Entnahmen können auch dann erfolgen, wenn der Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist. Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend von den §§ 167 ff. HGB bestehen hinsichtlich der Ergebnisverteilung und der Entnahmeberechtigung zahlreiche Sonderregelungen, wie z. B. die quotale Gleichbehandlung in der Platzierungsphase oder der Frühzeichnerbonus. Übertragungen von / Verfügungen über Beteiligungen durch Anleger Jeder Anleger kann seinen Gesellschafts- bzw. Treuhandanteil durch Abtretung auf eine andere Person übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen, sofern der geschäftsführende Gesellschafter schriftlich zugestimmt hat. Der geschäftsführende Gesellschafter kann die Zustimmung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine gemäß § 4 des Ge- 63 sellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft ausgeschlossene Person Gesellschafter oder Treugeber würde. Eine Übertragung von Gesellschafts- bzw. Treuhandanteilen kann nur mit Wirkung zum 31.12. eines Jahres erfolgen. Andere unterjährige Übertragungen können der geschäftsführende Gesellschafter, bei Treuhandanteilen zusammen mit der Treuhandkommanditistin, nach eigenem Ermessen zulassen. Beabsichtigte Verfügungen sind dem geschäftsführenden Gesellschafter anzuzeigen. In der schriftlichen Anzeige und auf Nachfrage hat der Anleger dem geschäftsführenden Gesellschafter die zur Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen. Außerdem ist der Verkaufspreis für die übertragene Beteiligung unter Beifügung einer unterzeichneten Kopie des Übertragungsvertrages beizufügen. Die Kosten der Verfügung hat der jeweilige Anleger zu tragen, die durch die Übertragung der Fondsgesellschaft entstehenden steuerlichen Nachteile hat der Anleger auszugleichen. Darüber hinaus ist die Handelbarkeit der Vermögensanlage dadurch eingeschränkt, dass es für den Handel mit Anteilen an der Fondsgesellschaft keinen funktionsfähigen Markt gibt. Hinsichtlich diesbezüglicher Risiken vgl. Kapitel „02 Wesentliche Risiken“ Abschnitt 3.6., Seite 9. Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend von den gesetzlichen Regelungen ist die Übertragung von Beteiligungen an der Fondsgesellschaft grundsätzlich ohne Zustimmung sämtlicher Gesellschafter möglich. Tod eines Gesellschafters Stirbt ein Anleger, der eine natürliche Person ist, geht die Beteiligung auf seine Erben bzw. Vermächtnisnehmer über. Die Fondsgesellschaft wird nicht aufgelöst, sondern mit diesen fortgesetzt. Soweit die Erben die Beteiligung in Erfüllung des Erblassers ganz oder teilweise übertragen, wird der Begünstigte neuer Gesellschafter bzw. Treugeber. Ist die Person des Erben, des Vermächtnisnehmers oder des Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung eine gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags ausgeschlossene Person, kann der Übergang der Beteiligung binnen sechs Wochen nach Vorliegen der erforderlichen Informationen und Dokumente vom geschäftsführenden Gesellschafter durch schriftliche Erklärung untersagt werden. In diesem Fall scheidet der Erbe aus der Fondsgesellschaft aus, statt des Vermächtnisnehmers bzw. Begünstigten einer Auseinandersetzungsanordnung bleibt der Erbe bzw. bleiben die Erben Gesellschafter bzw. Treugeber. Die Erben bzw. Vermächtnisnehmer müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Erbnachweises entsprechend § 35 GBO legitimieren. Der Erbfall ist unverzüglich dem geschäftsführenden Gesellschafter schriftlich anzuzeigen. Alle der Fondsgesellschaft durch den Erbfall entstehenden Kosten haben die Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen. Mehrere Erben und Vermächtnisnehmer dürfen ihre Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis nur gemeinschaftlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Solange ein solcher nicht bestellt ist, ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis (siehe § 22 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft). Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend von § 177 HGB enthält der Gesellschaftsvertrag einige Beschränkungen und Bedingungen für den Übergang der Beteiligung auf die Erben. Laufzeit der Fondsgesellschaft, Kündigung, Ausscheiden Die Fondsgesellschaft endet zum 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Während der Dauer der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat nicht die Auflösung der Fondsgesellschaft, sondern nur das Ausscheiden des kündigenden Anlegers zur Folge. In bestimmten Fällen scheidet der Anleger aus der Fondsgesellschaft aus bzw. kann aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen werden. Vereinfachend dargestellt sind folgende Ausschluss- bzw. Ausscheidensgründe in dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft vorgesehen (siehe im Detail dort § 24 Abs. 1): Wirksame Kündigung der Gesellschaft durch den Anleger; Rücktritt von der Beitrittserklärung wegen nicht fristgerecht geleisteter Einlage; Ausschluss aus wichtigem Grund; Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anlegers; Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem Anleger mangels Masse oder Pfändung des Kapitalanteils des Anlegers und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von 6 Monaten aufgehoben wird. Der ausscheidende Anleger hat der Fondsgesellschaft die durch das Ausscheiden entstehenden steuerlichen Nachteile zu erstatten (siehe § 24 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages). Die Fondsgesellschaft kann erstmals zum 31.12.2014 durch einen Gesellschafterbeschluss aufgelöst werden, danach jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Kündigen Anleger wirksam die Fondsgesellschaft, deren Kapitalanteile mindestens 30 % des Gesellschaftskapitals (ohne Agio) bilden, löst sich die Fondsgesellschaft automatisch zum 31.12. des betreffenden Jahres auf, es sei denn, die verbleibenden Anleger fassen mit 75 % ihrer Stimme einen Fortsetzungsbeschluss. Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend von den §§ 161, 140, 133 HGB können Anleger in den oben genannten Fällen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden bzw. ausscheiden. Abweichend von den §§ 161, 132 HGB ist die ordentliche Kündigung bis zum 31.12.2014 ausgeschlossen. Abfindungs- und Auseinandersetzungsguthaben Dem ausscheidenden Anleger steht ein Abfindungsanspruch zu, bei Auflösung der Fondsgesellschaft steht den Anlegern ein Auseinandersetzungsguthaben zu. Das Abfindungs- und Auseinandersetzungsguthaben bemisst sich grundsätzlich nach dem Buchwert der Beteiligung des Anlegers. Dies ist der Anteil des Anlegers am Buchwert der Fondsgesellschaft (Stand des Kapitalkontos I). Bei einem unterjährigen Ausscheiden ist der Buchwert des dem Ausscheiden vorangehenden Monatsendes entscheidend. Bei der Bestimmung des Abfindungsanspruchs werden ggf. bestehende Ansprüche der Fondsgesellschaft gegenüber dem Anleger, insbesondere Nachteilsausgleichsansprüche, in Abzug gebracht. In bestimmten Fällen kann der Abfindungsanspruch auch 20 Prozent unter dem Buchwert liegen oder in Höhe der einbezahlten Einlage bestehen (Details hierzu siehe in § 25 des Gesellschaftsvertrages). Das Abfindungs- und Auseinandersetzungsguthaben wird grundsätzlich sechs Monate nach seiner verbindlichen Feststellung fällig. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben oder die Abfindung in drei gleichen Jahresraten auszuzahlen. In diesem Fall ist der jeweils rückständige Rest mit vier Prozent jährlich zu verzinsen. Eine Sicherstellung kann der ausscheidende Anleger nicht verlangen (siehe § 25 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags). Das Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben wird durch den Abschlussprüfer bestimmt, sofern ein solcher bestellt ist, ansonsten durch den mit der Erstellung des Jahresabschlusses Beauftragten. Der ausscheidende Anleger kann jedoch abweichend hiervon auf eigene Kosten die verbindliche Bestimmung des Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens durch einen von dem Präsidenten der zuständigen Industrieund Handelskammer bestellten Dritten verlangen. Abweichung von der gesetzlichen Regelung: Abweichend von den §§ 161, 140 Abs. 2, 155 HGB enthält der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft eine Reihe von Sonderregelungen in Bezug auf die Abfindung und Auseinandersetzung, wie z. B. die Buchwertklausel. 3. Treuhandvertrag Treuhandkommanditistin ist die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, Innere Wiener Straße 17, 81667 München. Mit Annahme des in der Beitrittserklärung enthaltenen Angebots auf Beteiligung durch den geschäftsführenden Gesellschafter und der Annahme des Angebots auf Abschluss des Treuhandvertrages durch die Treu- 64 12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN handkommanditistin ist der Vertrag wirksam geschlossen. Der Wortlaut des Treuhandvertrages ist vollständig in diesem Verkaufsprospekt unter „15 Treuhandvertrag“ abgedruckt. Treuhandauftrag/Rechte, Pflichten und Aufgaben der Treuhänderin Die Anleger beteiligen sich konzeptionsbedingt mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft. Die Treuhandkommanditistin erwirbt, hält und verwaltet den Beteiligungsbetrag treuhänderisch anteilig für die Anleger (Treugeber), mit denen sie einheitliche Treuhandverträge abschließen wird, im eigenen Namen für fremde Rechnung. Die Treuhandkommanditistin erwirbt und hält auch für andere Anleger Beteiligungen. Die Treuhandkommanditistin tritt nach außen im eigenen Namen auf und wird als Kommanditistin in das Handelsregister eingetragen. Die als Treugeber beteiligten Anleger werden im Innenverhältnis zur Fondsgesellschaft grundsätzlich wie Kommanditisten behandelt. Im Innenverhältnis handelt die Treuhandkommanditistin im Auftrag und für Rechnung der als Treugeber beteiligten Anleger. Sie sind dann insbesondere wie ein unmittelbar Beteiligter wirtschaftlich am Gewinn und Verlust, Auseinandersetzungsguthaben und Liquidationserlös beteiligt. Rechte des Anlegers (Treugeber) Der Anleger hat alle Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin aus dem Gesellschaftsvertrag, mit Ausnahme der dort speziell im Hinblick auf die Treuhandkommanditistin vorgesehenen Rechte (z. B. Kapitalerhöhung). Die Treuhandkommanditistin tritt dem Anleger ihren Anspruch auf den festgestellten Gewinn, die beschlossenen Entnahmen sowie auf dasjenige, was ihr im Falle seines Ausscheidens oder der Beendigung der Fondsgesellschaft zusteht, entsprechend der Höhe des Beteiligungsbetrags des Anlegers ab. Die Abtretung ist aufschiebend bedingt auf die Einzahlung des Beteiligungsbetrags zzgl. Agio durch den Anleger. Die Treuhandkommanditistin bleibt ermächtigt, die an den Anleger abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen. Die Treuhandkommanditistin hat gegenüber dem Anleger bestimmte Informationspflichten (siehe § 8 des Treuhandvertrages). Gesellschafterbeschlüsse Der Anleger ist berechtigt, an den Gesellschafterver sammlungen/-beschlüssen und an sonstigen Abstimmungen (schriftliches Umlaufverfahren) teilzunehmen. Die Treuhandkommanditistin erteilt dem Anleger Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts aus dem für ihn treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteil und der ihr aus diesem Kapitalanteil zustehenden Kontroll- und Widerspruchsrechte eines Kommanditisten. Wenn der Anleger sein Stimmrecht auf Gesellschafterversammlungen nicht selbst oder durch einen Dritten wahrnehmen möchte, kann er die Treuhandkommanditistin anweisen, sein Stimmrecht in bestimmter Weise auszuüben. Liegt keine 65 Weisung des Treugebers für die Abgabe der auf ihn entfallenden Stimmen vor, enthält sich die Treuhandkommanditistin bei Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung der Stimme. Bei Beschlüssen im schriftlichen Umlaufverfahren übt der Anleger sein Stimmrecht persönlich aus. Pflichten des Anlegers (Treugeber) Der Treugeber stellt die Treuhandkommanditistin von allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit Erwerb und Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung stehen. Der Anleger ist verpflichtet für den Fall des Wiederauflebens der Haftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB, die Treuhandkommanditistin im Innenverhältnis hiervon freizustellen. Diese Verpflichtung beschränkt sich jedoch auf den Betrag, der anteilig auf den Anleger entfallenden Haftsumme. Der Anleger ist verpflichtet der Fondsgesellschaft bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres seine Sonderbetriebsausgaben unaufgefordert unter Beifügung geeigneter Belege mitzuteilen. Einzahlung Der Anleger ist verpflichtet, den von ihm übernommenen Beteiligungsbetrag zzgl. Agio gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung zu erbringen. Die Treuhandkommanditistin ist in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Gesellschafter der Fondsgesellschaft zum Rücktritt von dem Treuhandvertrag berechtigt, wenn der Anleger seiner Verpflichtung zur Einzahlung des Beteiligungsbetrags nicht oder nicht vollständig nachkommt. Stattdessen kann die Treuhandkommanditistin in Abstimmung mit der Fondsgesellschaft den Beteiligungsbetrag auf den Betrag der geleisteten Zahlung abzgl. fünf Prozent Agio herabsetzen. Haftung Die Treuhandkommanditistin haftet den Anlegern für die sorgfältige Erfüllung ihrer Pflichten. Die Treuhandkommanditistin hat nicht an der Konzeption und Erstellung des Verkaufsprospektes mitgewirkt und haftet dem Anleger nicht für diesbezügliche Fehler oder Mängel. Sie haftet auch nicht für den vom Anleger beabsichtigten wirtschaftlichen oder steuerlichen Erfolg der Beteiligung. Vergütung Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft von der Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe von EUR 12.000 p. a. zzgl. Umsatzsteuer, fällig zu je einem Viertel jeweils am Ende eines Quartals. Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 fällt diese Vergütung einmalig in Höhe von EUR 12.000 zzgl. Umsatzsteuer an, fällig am 31.12.2010. Für die Veräußerung von Beteiligungen fallen für den Käufer und den Verkäufer eine Gebühr in Höhe von EUR 200,00 zzgl. Umsatzsteuer, an. Für den Fall der Erbschaft oder Schenkung fällt eine Gebühr in Höhe von EUR 200,00 zzgl. Umsatzsteuer, je Übertragung an. Übertragung der Beteiligung, Tod eines Anlegers Zur Übertragung der Treuhandbeteiligungen, siehe oben Tz. 2. Jede Verfügung ist der Treuhandkommanditistin schriftlich anzuzeigen und bedarf ihrer Zustimmung. Verstirbt ein Anleger wird der Treuhandvertrag mit seinen Erben oder mit einem seiner Erben oder seinem Vermächtnisnehmer fortgesetzt (siehe § 16 des Treuhandvertrags). Sofern der Erbe eine gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrags ausgeschlossene Person ist und diese gemäß § 22 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus der Fondsgesellschaft ausscheidet, endet der Treuhandvertrag (siehe § 14 Abs. 5 des Treuhandvertrages). Dauer und Beendigung Der Treuhandvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er endet mit Beendigung der Gesellschaft und Verteilung des nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden Vermögens gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt hiervon unberührt (siehe § 14 des Treuhandvertrags). Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag, wenn die Treuhandkommanditistin vom Treuhandvertrag zurücktritt, die Treuhandkommanditistin ohne einen Nachfolger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet, eine Beteiligung des Anlegers wegen Vollplatzierung oder auf Grund des Gesellschaftsvertrages nicht möglich ist (siehe § 14 Abs. 4 des Treuhandvertrages) und/oder ein Ausscheidensgrund aus der Fondsgesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag vorliegt (siehe oben Tz. 2 und § 14 Abs. 5 des Treuhandvertrags). 4. Mittelverwendungskontrollvertrag Der Mittelverwendungskontrollvertrag wurde am 01.09.2009 zwischen der Fondsgesellschaft und dem Mittelverwendungstreuhänder, der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz in München, geschlossen. Der Wortlaut des Mittelverwendungskontrollvertrages ist in diesem Verkaufsprospekt in Kapitel „16 Mittelverwendungskontrollvertrag“ abgedruckt. Mittelverwendungskontrolle Der Mittelverwendungskontrollvertrag regelt die Mittelverwendungskriterien zur Sicherstellung der zweckgerechten Verwendung der Einlagen der Anleger. Der Mittelverwendungskontrollvertrag sieht vor, dass ein Abwicklungskonto eingerichtet wird, auf welches die Einlagen einzuzahlen sind. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft kann nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungstreuhänder über das Abwicklungskonto verfügen. Der Mittelverwendungstreuhänder ist berechtigt und verpflichtet, einer Verfügung zuzustimmen bzw. eine Zahlung freizugeben, wenn er auf Grundlage einer Prüfung zu der Erkenntnis gelangt, dass die folgenden in dem Mittelverwendungskontrollvertrag niedergelegten Voraussetzungen vorliegen. Für investitionsbedingte Zahlungen sind dies: Unterzeichneter Vertrag mit einem Game-Entwickler, der die oben unter Tz. 2 dargestellten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ einhält; Zahlungsaufforderung, Rechnung oder andere Fälligkeitsmitteilung des Game-Entwicklers über den zu zahlenden Betrag; Für die Freigabe von Ratenzahlungen ist zusätzlich erforderlich, dass der Executive Producer die Einhaltung des entsprechenden Entwicklungsstandes (Milestone) gegenüber der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft schriftlich bestätigt hat, dem Mittelverwendungstreuhänder eine Kopie dieser Bestätigung vorliegt und dem Mittelverwendungstreuhänder ein Datenträger übergeben wurde, der nach schriftlicher Bestätigung des Executive Producers den Programmcode des entsprechenden Milestone enthält. Die Übergabe des Datenträgers mit dem dazugehörigen Programmcode ist auch im Fall eines bereits fertig gestellten Games erforderlich. Liegen die Voraussetzungen vor, muss der Mittelverwendungstreuhänder die investitionsbedingten Zahlungen freigeben und zwar unabhängig von dem zu diesem Zeitpunkt bereits gezeichneten oder eingezahlten Gesellschaftskapital. Sofern die Fondsgesellschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Investitionsplan zusätzlich Fremdmittel aufnimmt, hat der Mittelverwendungstreuhänder nach Maßgabe dieses Vertrages die Freigabe zur Ausreichung der Fremdmittel oder Teilen davon und zu deren Verwendung zu erteilen. Der Mittelverwendungstreuhänder ist zudem außerhalb der investitionsbedingten Zahlungen zur Freigabe von fälligen Zahlungen berechtigt und verpflichtet, die die laufende Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft erfordern. Hierzu gehören z. B. im Rahmen von Vergütungsregelungen vereinbarte Zahlungen an den Komplementär, den geschäftsführenden Gesellschafter, die Treuhandkommanditistin, die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH und den Executive Producer sowie Zahlungen an die Anleger auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft. Der Mittelverwendungstreuhänder ist zu einer weitergehenden steuerlichen oder rechtlichen Prüfung der ihm vorgelegten Dokumente zur Bestätigung der Voraussetzungen nicht berechtigt oder verpflichtet. Auch eine inhaltliche Prüfung der Games findet nicht statt. Zur detaillierten Regelung der Mittelverwendungskontrolle, siehe § 3 des Mittelverwendungskontrollvertrages. Vergütung Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungstreuhänder eine Vergütung in Höhe von insgesamt 0,1 % des am 31.12.2010 geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio), fällig am 31.12.2010. Zusätzlich erhält der Mittelverwendungstreuhänder eine Vergütung in Höhe von 0,1 % der Erwerbskosten 66 12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN der Reinvestition (Erwerbskosten Games). Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Enthalten sind alle im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten üblicherweise anfallenden Kosten und Auslagen, einschließlich Porto und Telefonkosten. In dem Vertrag über den Vertrieb, die Vertriebskoordination und das Marketing mit der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH wurden übliche Haftungsbeschränkungen vereinbart. Haftung Der Mittelverwendungstreuhänder haftet nur für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle. Darüber hinaus hat er weder die Fondsgesellschaft oder ihre Geschäftsführung zu überwachen, noch hat er bei der Konzeption oder der Prospekterstellung mitgewirkt und haftet folglich auch nicht hierfür. Zur weiteren Haftungsbeschränkung des Mittelverwendungstreuhänders, siehe § 7 des Mittelverwendungskontrollvertrages. Die Altaris Emissionshaus GmbH ist mit Vertrag vom 01.09.2009 beauftragt, das wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Konzept der Fondsgesellschaft zu entwickeln. Sie muss sich durch Dritte, insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen lassen. Die Prospektunterlagen sind zu erstellen. Eine Haftung für die von der Fondsgesellschaft bzw. Gesellschaftern/Treugebern angestrebten wirtschaftlichen oder rechtlichen Folgen wird durch die Altaris Emissionshaus GmbH nicht übernommen. 5. Dienstleistungsverträge Die Altaris Emissionshaus GmbH erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von 1,9 % des am 31.12.2010 gezeichneten und eingezahlten Kommanditkapitals (ohne Agio) zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die einmalige Vergütung ist fällig am Ende der Platzierungsphase. Je nach Liquiditätslage der Gesellschaft können Abschlagszahlungen auch vor dem Ende der Platzierungsphase, jedoch frühestens zum 31.12.2009, bis zur vollen Höhe erbracht werden. Vertrag über Vertrieb, Vertriebskoordination und Marketing Mit dem Vertrieb der Beteiligungen an der Fondsgesellschaft, der Vertriebskoordination und dem Marketing ist die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH beauftragt. Der Vertrag über den Vertrieb, die Vertriebskoordination und das Marketing wurde zwischen der Fondsgesellschaft und der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH am 01.09.2009 geschlossen. Für die Vermittlung des Kommanditkapitals (Vertrieb) erhält die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von insgesamt 6 % des jeweils vermittelten Gesellschaftskapitals der Fondsgesellschaft sowie das jeweilige Agio in Höhe von 5 % bezogen auf das Gesellschaftskapital. Die Vergütung ist nicht vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, jedoch spätestens 10 Tage nach Wertstellung der Zeichnungssumme (inkl. 5 % Agio) zur Zahlung fällig. Zusätzlich erhält die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH für die Jahre 2011 bis 2014 für die laufende Betreuung der Vertriebspartner eine jährliche Kontinuitätsprovision in Höhe von 0,6 % bezogen auf das zum 31.12.2010 von Anlegern insgesamt geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio) inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig zu je einem Viertel zum Beginn eines Kalenderquartals. Durch die Vergütung sind alle mit dem Vertrieb zusammenhängenden Kosten der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH und der anderen Vertriebspartner abgegolten. Für die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vertriebskoordination und dem Marketing erhält die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH eine Vergütung in Höhe von 3 % bezogen auf das vermittelte Kommanditkapital (ohne Agio) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nicht vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, jedoch spätestens 10 Tage nach Wertstellung der Zeichnungssumme (inkl. 5% Agio) zur Zahlung fällig. Durch die Vergütung sind alle mit der Vertriebskoordination und dem Marketing zusammenhängenden Kosten der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH und der anderen Vertriebspartner abgegolten. 67 6. Vertrag über Konzeption und Prospektierung Die Haftung der Altaris wird auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden beschränkt. Unberührt bleibt hiervon die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. 7. Vertrag über Steuerberatung und Jahresabschlusserstellung Die laufende Steuerberatung der Fondsgesellschaft sowie die Erstellung des Jahresabschlusses wird von der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft auf Grundlage des am 01.09.2009 geschlossenen Vertrages durchgeführt. Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH erhält für die erbrachten Leistungen eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,2 % des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio) der Fondsgesellschaft, zzgl. Umsatzsteuer. Die Vergütung für das jeweilige Jahr ist fällig nach der Erstellung der betreffenden Jahresabschlüsse und der steuerlichen Ergebnisrechnung. Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 fällt die Vergütung einmalig an, in Höhe von 0,3 % bezogen auf das am 31.12.2010 geleistete Gesellschaftskapital (ohne Agio) der Fondsgesellschaft, zzgl. Umsatzsteuer. Sie ist fällig nach Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichen Ergebnisrechnung für das Jahr 2010. Enthalten in der Vergütung sind alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallenden Kosten und Auslagen. 8. Vertrag Beirat Die Fondsgesellschaft hat Herrn Christian Bigge mit Vertrag vom 04.09.2009 in den Fachbeirat berufen. Der Fachbeirat berät die Fondsgesellschaft hinsichtlich der Unternehmensstrategie. Vor Investitionen der Fondsgesellschaft in von den Executive Producern vorgeschlagene Games-Projekte hat der geschäftsführende Gesellschafter von den Mitgliedern des Fachbeirats eine Stellungnahme zu den geplanten Investitionen einzuholen. Der geschäftsführende Gesellschafter hat den Mitgliedern des Fachbeirats schriftlich mitzuteilen welche Investitionen der Fondsgesellschaft in Games-Projekte beabsichtigt sind. Gleichzeitig hat er den Mitgliedern des Fachbeirats die wesentlichen Informationen hierzu zur Verfügung zu stellen und sie aufzufordern, binnen einer Frist von zwei Wochen, eine Stellungnahme zur geplanten Investition abzugeben. Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder des Fachbeirats jeweils eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 2.000,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, fällig jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Mit der Vergütung sind alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit anfallenden Kosten und Auslagen abgegolten. Für Jahre, in denen ein Mitglied des Fachbeirats nur teilweise dem Fachbeirat angehört, besteht ein Anspruch auf die Vergütung nur zeitanteilig. Die Mitglieder des Fachbeirats haben in ihrem Aufgabenbereich nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Fondsgesellschaft hat die Mitglieder des Fachbeirats gegen über Ansprüchen Dritter, die im Rahmen der Tätigkeit der Mitglieder des Fachbeirats entstehen, freizustellen. Unberührt bleibt hiervon die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Die Mitglieder des Fachbeirats sind für die Erreichung der mit der Stellungnahme zugunsten einer Investition verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzungen nicht verantwortlich. Sie haften nicht für die Ertragsfähigkeit von Investitionen. 9. Fondsverwaltungsvertrag Die Fondsgesellschaft hat die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft mit Vertrag vom 01.09.2009 mit der Durchführung der Fondsverwaltung beauftragt. Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft ist im Rahmen der Fondsverwaltung insbesondere verantwortlich für die Entgegennahme und Prüfung der Zeichnungsscheine, die Erfassung der beteiligungsrelevanten Daten der Anleger, die Anforderung und ggfs. Anmahnung der Eigenkapitaleinzahlungen, die Abrechnung und Auszahlung von Vertriebsprovisionen nach Freigabe durch die Geschäftsführung, die Durchführung von Ausschüttungen an die Anleger, die Organisation und Durchführung der Gesellschafterversammlungen und die jährliche schriftliche Information der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft und ihrer Beteiligung anhand der Geschäftsberichte. Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit während der Platzierungsphase bis zum 31.12.2010 eine einmalige Vergütung in Höhe von 0,5 % des am 31.12.2010 geleisteten Kommanditkapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist zum Ende der Platzierungsphase am 31.12.2010 zur Zahlung fällig. Ab dem 01.01.2011 erhält sie eine Vergütung in Höhe von 0,5 % p. a. des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist anteilig in Höhe eines Viertels jeweils zum Ende eines Kalenderquartals zur Zahlung fällig. Der Fondsverwaltungsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Fondsgesellschaft, frühestens jedoch zum 31.12.2014 ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Haftung der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, ist grundsätzlich auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verschulden beschränkt. 10. Vertrag mit dem Executive Producer Die phenomedia publishing gmbh, mit Sitz in Bochum und die Like Dynamite GmbH, mit Sitz in Frankfurt sind von der Fondsgesellschaft mit der Beratung hinsichtlich der konzeptionsgemäß geplanten Investitionstätigkeit beauftragt, sie sind die Executive Producer. Die Executive Producer übernehmen die Produktsuche und -prüfung, suchen Entwickler und Vertriebspartner wie Publisher und verhandeln mit diesen die Verträge auf der Grundlage der Musterverträge der Fondsgesellschaft vor und betreuen das Projekt bis der Entwickler die Arbeiten abgeschlossen hat. Daneben beraten sie die Fondsgesellschaft insbesondere in allen mit der Herstellung, der Anschaffung, der Finanzierung, dem Vertrieb und der Vermarktung von Games zusammenhängenden Maßnahmen. Dies gilt auch hinsichtlich späterer Reinvestitionen von Verwertungserlösen. Ferner obliegt dem Executive Producer u. a. das Vorverhandeln einer Platzierung fertiger Online-Games auf einer geeigneten Online-Plattform, die Überwachung der Entwicklungs- und Programmierarbeiten einschließlich der Einhaltung der vereinbarten Budgets durch die Entwickler, die Überwachung der jeweils vereinbarten Ablieferungstermine (sog. „Milestones“) durch die Entwickler, die Überwachung der Qualitätsstandards der abgelieferten Milestones entsprechend den Anforderungen des Entwicklungsvertrages, die schriftliche Information der Fondsgesellschaft über die (Teil-)Abnahme der 68 12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Milestones sowie die allgemeine Projektüberwachung. Die Aufgaben der Executive Producer werden auf der Grundlage eines mit der Fondsgesellschaft geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages als Rechtsgrundlage geregelt. Sie haben demzufolge dafür Sorge zu tragen, dass dem Fondsmanagement eine ausreichende Anzahl an Erfolg versprechenden und geprüften Games angeboten werden, in die kurzfristig investiert werden kann. Die Executive Producer haben dafür Sorge zu tragen, dass die angebotenen Games den Investitionskriterien der Fondsgesellschaft entsprechen. Haftung Der Executive Producer hat die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen. Er haftet nicht für die Fertigstellung der Games und einen bestimmten Vermarktungserfolg der von ihm vorbereiteten und entwickelten Projekte. Vergütung Der Executive Producer erhält für seine Tätigkeit für die von der Fondsgesellschaft ausgewählten und tatsächlich durchgeführten Games eine Vergütung in Höhe von 8 % des jeweiligen Entwicklungsbudgets des Games zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist zu 50 % zum Zeitpunkt des Entwicklungsbeginns und zu 50 % anteilig mit Abnahme der Milestones zur Zahlung fällig. Laufzeit Der Vertrag wird jeweils bis zum 31.12.2014 fest geschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 11. Verträge mit den Entwicklern Die Altaris Management GmbH hat im eigenen Namen mit den Games-Entwicklern (u. a. mit der phenomedia publishing GmbH und der Like Dynamite GmbH) weitgehend inhaltsgleiche Verträge über die Entwicklung potenzieller Games-Projekte abgeschlossen. Die Altaris Management GmbH ist berechtigt, die bestehenden Entwicklungsverträge mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf die Fondsgesellschaft zu übertragen. Überträgt die Altaris Management GmbH einen bestehenden Entwicklungsvertrag nicht bis zu einem vorbestimmten Zeitpunkt auf die Fondsgesellschaft, wird der Entwicklungsvertrag aufgelöst ohne dass die Parteien gegenseitig Ansprüche erheben können. Der Entwickler hat nach Maßgabe des Entwicklungsvertrages das Game herzustellen und der Fondsgesellschaft sämtliche Rechte, die zur Vervielfältigung und weltweiten Vermarktung des Games erforderlich sind, einzuräumen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt, die abgenommenen Games zu prüfen. Mängel sind in angemessener Frist durch den Entwickler auf dessen Kosten zu beheben; anderenfalls kann die Fondsge- 69 sellschaft auf Kosten des Entwicklers Dritte mit der Behebung des Mangels beauftragen. Die Abnahme eines Games ist erst mit schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft zum sog. „Gold Master“ des Games abgeschlossen. Der Erwerbspreis ist durch die Fondsgesellschaft nach Maßgabe des vertraglich festgelegten Entwicklungsfortschritts (sog. Milestones) zu bezahlen. Der Entwickler ist auf Anforderung der Fondsgesellschaft verpflichtet dem Mittelverwendungskontrolleur einen Datenträger mit dem Programmcode des entsprechenden Milestone zu übergeben der die Einhaltung des Milestone dokumentiert. Sobald die Fondsgesellschaft durch die laufenden Lizenzerlöse die Entwicklungs- und Produktionskosten des Games erwirtschaftet hat, erhält der Entwickler eine Beteiligung an den Lizenzerlösen der Games, insofern dies Bestandteil der Vereinbarung ist. Die Vertragsparteien übernehmen keine Gewährleistung für die Vermarktungsfähigkeit der hergestellten Games. 12. Verträge mit den Publishern Die Fondsgesellschaft hat mit verschiedenen Publishern weitgehend inhaltsgleiche Lizenzverträge über die weltweite Vermarktung der Games abgeschlossen. Die Lizenznehmer sind berechtigt, das Game auf Basis des sog. „Gold Master“ zu vervielfältigen und weltweit zu vermarkten, entsprechendes Werbematerial unter Verwendung geschützter Namen und Logos zu erstellen und zu veröffentlichen sowie sog. „Demo- bzw- Vorab-Versionen“ des Spiels zu verbreiten. Die Lizenznehmer sind diesbezüglich verpflichtet, Games in ausreichendem Umfang zu produzieren, geeignete und ausreichende Vermarktungsstrukturen zu schaffen und einen Teil der Bruttolizenzerlöse, maximal jedoch 15 %, für das Marketing des Games zu verwenden. Die Nettolizenzerlöse aus der Verwertung der Games sind in der Regel von den Lizenznehmern vollständig an die Fondsgesellschaft herauszugeben bis dieser ein Betrag in Höhe der Entwicklungskosten zugeflossen ist. Danach erhält die Fondsgesellschaft einen Anteil an den Publisher-Nettoerlösen, der in der Regel zwischen 55 % und 65 % der Publisher-Netto lizenzerlöse zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer beträgt. Etwaige Steuerzahlungen im Zusammenhang mit der weltweiten Vermarktung der Games sind von den Lizenznehmern zu tragen. Sofern die Fondsgesellschaft zu Steuerzahlungen herangezogen wird, erhöht sich der Anteil an den Nettolizenzerlösen im Umfang der zu leistenden Steuerzahlungen. Die Lizenzverträge haben grundsätzlich eine Laufzeit von drei Jahren, beginnend mit der Veröffentlichung des Games durch den Lizenznehmer. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 70 13 STEUERLICHE GRUNDLAGEN 1. Allgemeines In diesem Kapitel „13 Steuerliche Grundlagen“ sind wesentliche steuerliche Aspekte und Folgen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft zusammengefasst. Die Gliederung erfolgt nach den unterschiedlichen Steuerarten, die steuerlichen Auswirkungen werden jedoch zugleich zeitlich der Investitionsphase, Nutzungsphase oder der Beendigung der Vermögensanlage zugeordnet. Dieses Kapitel enthält dabei lediglich eine allgemeine Darstellung steuerlicher Aspekte, die teilweise vereinfacht ist und keinesfalls steuerliche Besonderheiten einzelner Anleger berücksichtigt. Die Besteuerung der Einkünfte aus einem mittelbar über die Treuhandkommanditistin gehaltenen Anteil an der Fondsgesellschaft ist auch von individuellen Verhältnissen des Anlegers abhängig. Die nachfolgenden Angaben können nicht sämtliche steuerlichen Aspekte berücksichtigen, die sich aus der persönlichen Situation des Anlegers ergeben. Daher sollte der Anleger zu Fragen seiner Besteuerung mit Einkünften aus der Vermögensanlage seinen steuerlichen Berater konsultieren. Die Ausführungen in diesem Kapitel sind im Zusammenhang mit dem Kapitel „02 Wesentliche Risiken“ und darin insbesondere dem Abschnitt 4.3 „Steuerliche Risiken“ zu lesen. Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption des Angebots beruhen auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung. Die zugrunde liegenden Gesetze, die Rechtsprechung sowie die Auffassung bzw. Verwaltungspraxis der Finanzverwaltung können sich jederzeit, ggf. mit Wirkung für die Vergangenheit, nachteilig ändern bzw. wegfallen. Eine Gewähr für das Fortbestehen der derzeitigen Rechtslage und Verwaltungsauffassung/-praxis wird vom Anbieter nicht übernommen. Ebenfalls ist nicht auszuschließen, dass nachstehend vertretene Rechtsauffassungen von der Finanzverwaltung bzw. den Finanzgerichten nicht geteilt werden. Bei den nachfolgenden Ausführungen wird davon ausgegangen, dass sich eine in Deutschland ansässige und unbeschränkt steuerpflichtige, natürliche Person mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt, die ihren Anteil im steuerlichen Privatvermögen hält. Dieser Abschnitt berücksichtigt nicht steuerliche Aspekte von Anlegern, die ihren Anteil an der Fondsgesellschaft im Betriebsvermögen halten. Ebenso gilt die Darstellung nicht für Personengesellschaften bzw. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen im Sinne von § 1 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz, die unmittelbar oder mittelbar einen Anteil an der Fondsgesellschaft halten. Es wird unterstellt, dass der Anleger den Erwerb des Anteils an der Fondsgesellschaft nicht fremdfinanziert. 2. Einkommensteuer 2.1. Zurechnung der Einkünfte, Mitunternehmerstellung, Einkünfteermittlung, Verfahren (Investitions- und Nutzungsphase, Beendigung der Vermögensanlage) 71 Die Anleger beteiligen sich über die Treuhandkommanditistin als Treugeber an der Fondsgesellschaft. Die Fondsgesellschaft ist als Personengesellschaft steuerlich transparent und damit nicht Subjekt der Einkommensteuer. Die von der Fondsgesellschaft gehaltenen Wirtschaftsgüter und erzielten Einkünfte sind für Besteuerungszwecke den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft zuzurechnen. Die der Treuhandkommanditistin zugerechneten Anteile, werden weiter an die über den Treuhandkommanditisten investierenden Anleger zugerechnet. Diese qualifizieren sich nach Auffassung des Anbieters als Mitunternehmer der Fondsgesellschaft, da sie im Innenverhältnis wie unmittelbar beteiligte Kommanditisten gestellt werden. Ihnen werden diejenigen Mitspracherechte eingeräumt, die denen unmittelbar beteiligter Kommanditisten entsprechen. Die Abstimmung der Treugeber ist nach dem Treuhandvertrag seitens der Treuhandkommanditistin in der Gesellschafterversammlung zwingend umzusetzen. Die Treuhandkommanditistin ist weisungsgebunden und handelt ausschließlich auf Gefahr und Rechnung der Treugeber. Auch in Bezug auf Gewinnanteile, Ausschüttungen, Vermögensbeteiligung, Liquidationserlöse usw. stehen die Treugeber den Kommanditisten gleich. Die Zurechnung erfolgt nach der im Kapitel „14 Gesellschaftsvertrag“ der Fondsgesellschaft festgelegten Verteilung (§ 17). Die Fondsgesellschaft ermittelt ihre Einkünfte durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG. Ausgangsgröße ist der im handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesene Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Dieser wird unter Berücksichtigung steuerlicher Gewinnkorrekturen aufgrund abweichender steuerlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften zum Steuerbilanzgewinn/-verlust fortentwickelt. Im Weiteren ist das Steuerbilanzergebnis zu modifizieren, beispielsweise sind etwaige nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (vgl. § 4 Abs. 5 EStG) hinzuzurechnen, so dass sich das „steuerliche Ergebnis vor Sonderbetriebsvermögen“ ergibt. Sodann hat eine Berücksichtigung der Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben der Gesellschafter zu erfolgen: z. B. sind die Vergütungen an die Komplementärin zu addieren, etwaige Schuldzinsen der Anleger hingegen, die im Rahmen einer Beteiligungsfinanzierung angefallen sind, müssen gekürzt werden. Am Ende steht das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft. Die Einkünfte werden auf Ebene der Fondsgesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt. Für die Zuordnung zu einem Veranlagungszeitraum ist danach grundsätzlich der Zeitpunkt der Realisation maßgeblich. Die Feststellung auf Ebene der Fondsgesellschaft ist Grundlage für die Besteuerung des einzelnen Anlegers. Die auf Ebene der Fondsgesellschaft ermittelten Einkünfte werden gemäß der Beteiligungsquote den einzelnen Anlegern anteilig zugerechnet. Sonderbetriebsausgaben einzelner Anleger sind nur im Rahmen der hierfür jährlich abzugebenden Feststellungserklärung der Fondsgesellschaft berücksichtigungsfähig, nicht hingegen in der persönlichen Einkommensteuererklärung. Der Anleger hat seine Sonderbetriebsausgaben gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft bis zum 31. März des Folgejahres schriftlich und mit Belegen bekannt zu geben. Andernfalls können sie auch in der Steuererklärung der Fondsgesellschaft nicht berücksichtigt werden. Die Feststellungsbescheide sind für die Besteuerung des Anlegers bindend, Einwendungen des Anlegers können nur im Rahmen des Feststellungsverfahrens und nicht im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Rechtsbehelfe können grundsätzlich nur von der Fondsgesellschaft gegen den Feststellungsbescheid und nicht im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid durch den einzelnen Anleger geltend gemacht werden. Die Steuerbescheide der Fondsgesellschaft werden voraussichtlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. Über die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen wird erst im Rahmen einer Betriebsprüfung entschieden. 2.2. Art der Einkünfte, Gewinnerzielungsabsicht vestitions- und Nutzungsphase) (In Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft bei der die alleinige Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin wahrgenommen wird. Sie ist als solche gewerblich geprägt im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Darüber hinaus liegt auf Grund der geplanten Tätigkeit der Fondsgesellschaft, die den Erwerb, die Herstellung, die Lizenzierung, den Verkauf und die Vermarktung von Games vorsieht, eine originär gewerbliche Tätigkeit vor (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG). Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden – wie erläutert (vgl. Abschnitt 2.1) – den Anlegern zugerechnet, die als so genannte Mitunternehmer anzusehen sind. Diese erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine Tätigkeit ist steuerlich relevant und berechtigt somit auch zur Aufwand- und Verlustberücksichtigung, wenn sie mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird. Entscheidend ist, ob in einer Totalperiode ein Totalgewinn erzielt werden kann und soll. Der Zeitraum, in welchem ein Totalgewinn erzielt werden muss, umfasst die Gesamtdauer des Kapitaleinsatzes. Bei der Ermittlung des Totalgewinnes sind alle steuerpflichtigen Einnahmen und alle abziehbaren Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft als auch auf Ebene des Anlegers vorliegen. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft wird nach Ansicht des Anbieters mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt. Laut Prognoserechnung ergibt sich bei der geplanten Investition in Games auf Ebene der Fondsgesellschaft ein positives steuerliches Gesamtergebnis (Totalgewinn) Aber auch aus Sicht der einzelnen Anleger muss die erforderliche Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen der Beteiligung eingehalten werden. Bei der steuerlichen Beurteilung des Totalgewinnes sind alle Sonderbetriebsausgaben des Anlegers, wie z. B. Zinsaufwand auf Grund einer Fremdfinanzierung der Beteiligung, zu berücksichtigen. Jedem Anleger wird vor einer Fremdfinanzierung seiner Beteiligung empfohlen, die steuerlichen Auswirkungen mit einem Steuerberater zu erörtern. Ein Anleger, der seine Vermögensanlage veräußert, bevor er seinen Totalgewinn erzielt hat, muss mit einer besonderen Überprüfung der Gewinnerzielungsabsicht rechnen, insbesondere dahingehen, ob es sich bei der Veräußerung der Vermögensanlage nicht um einen von vornherein gefassten Entschluss handelt. 2.3. Produktionskosten, Fondskosten (Investitionsphase) Die Fondsgesellschaft wird im Rahmen der Investition in Games sämtliche Rechte für dessen Vermarktung erwerben und zwar exklusiv und zeitlich unbegrenzt. Dieser Erwerbsvorgang kann sich sowohl auf bereits vollständig fertig gestellte Games, wie auch auf noch ganz oder teilweise zu entwickelnde Games beziehen. Die Games sind selbstständig verkehrsfähig und bewertbar sowie dazu bestimmt, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft zu dienen. Sie sind daher steuerlich als Wirtschaftsgüter zu qualifizieren und dem Anlagevermögen der Fondsgesellschaft zuzuordnen. Bei den Games handelt es sich um Software, bei deren Wertung dem geistigen Programminhalt die überragende wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Der materielle Datenträger tritt demgegenüber in den Hintergrund. Er dient nur dazu, das Game nicht zu verlieren sowie als Eingabemedium für die Plattform, auf der es eingesetzt werden soll. Der Materialwert des Datenträgers ist daher auch regelmäßig zu vernachlässigen. Mit dem Erwerbspreis werden also ganz überwiegend der Quellcode (Programmcode) des jeweiligen Games sowie die Vermarktungsrechte bezahlt, so dass Games als sog. immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind. Für deren bilanzund steuerrechtliche Behandlung ist entscheidend, ob sie von der Fondsgesellschaft bzw. dem Anleger selbst hergestellt werden oder ob sie als entgeltlich erworben anzusehen sind. Im ersteren Fall bestünde nach § 5 Abs. 2 EStG ein Aktivierungsverbot, im letzteren Fall ist das Game als immaterielles Wirtschaftsgut mit seinen Anschaffungskosten zu Zwecken des Steuerrechts zu aktivieren. Gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung (sog. „Medienerlasse“, Schreiben des BMF vom 23.2.2001, IV A 6 – S 2241- 8/01 und vom 5.8.2003, IV A 6 – S 2241 – 81/03) ist ein geschlossener Fonds regelmäßig dann als Hersteller eines Wirtschaftsgutes anzusehen, wenn (vereinfacht dargestellt): der Fondsgesellschaft alle zur Herstellung und Auswertung des Games erforderlichen Rechte zustehen; alle wesentlichen Maßnahmen der Produktion (insbesondere auch die inhaltliche Ausgestaltung der Games) der Entscheidung der Fondsgesellschaft unterliegen. Bei bereits begonnenen Projekten muss eine wesentliche Einflussnahmemöglichkeit verbleiben; der Hersteller ein fest vereinbartes Honorar und alle Aufwendungen ersetzt erhält; und in Bezug auf Fertigstellungs- und Erlösausfallversicherungen die Fondsgesellschaft Versicherungsnehmerin ist. 72 13 STEUERLICHE GRUNDLAGEN Wegen der besonderen Konzeption geschlossener Fonds ist es zudem für die Herstellereigenschaft erforderlich, dass die Mitwirkungsrechte der Anleger soweit reichen, dass ihnen die zuvor bezeichnete wesentliche Einflussnahme (z. B. im Wege der Beschlussfassung) zukommt. Fehlt es hingegen an einer solchen Einflussnahme der Anleger und hat der Initiator des Fonds den Anlegern ein einheitliches Vertragswerk vorgegeben, auf welches die Anleger ebenfalls in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Einflussnahme ausüben können, liegt keine Herstellereigenschaft vor. Im Hinblick auf einen Teil der bereits ausgewählten Games, ist die grundsätzlich vertraglich vorgesehene Einflussmöglichkeit der Fondsgesellschaft bereits auf Grund des fortgeschrittenen Entwicklungsstandes faktisch weitgehend ausgeschlossen. Insoweit eine solche Einflussmöglichkeit der Fondsgesellschaft noch besteht, fehlt es zumindest an der seitens der Finanzverwaltung weiterhin geforderten Einflussmöglichkeit der Anleger auf die Investitionsentscheidung der Fondsgesellschaft. Eine Einflussnahmemöglichkeit der Anleger auf das durch den Initiator, die Altaris Emissionshaus GmbH, vorgegebene Vertragswerk ist ebenfalls weitestgehend ausgeschlossen. Nach Auffassung des Anbieters ist damit von einer Erwerbereigenschaft auszugehen. Die an die Hersteller gezahlten Vergütungen müssen zu Zwecken des Steuerrechts mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert werden. Sie können linear über die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ abgeschrieben werden. Die Abschreibung beginnt, sobald die Fondsgesellschaft die letzten Rate des Erwerbspreises bezahlt hat, der Hersteller der Fondsgesellschaft die wirtschaftliche Verfügungsmacht am betreffenden Game eingeräumt hat und dieses mit seiner Veröffentlichung zur Gewinnerzielung verwendet wird. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut erfahrungsgemäß im Betrieb eines Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einnahmen eingesetzt wird. Zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Computerspielen liegen bislang – soweit ersichtlich – keine veröffentlichten Äußerungen der Finanzverwaltung oder Entscheidung der Rechtsprechung vor; nach Auffassung des Anbieters ist jedoch davon auszugehen, dass die Games der Fondsgesellschaft ab Veröffentlichung durchschnittlich 2 bis 3 Jahre ökonomisch sinnvoll vermarktet werden können. Vorbehaltlich einer abweichenden Beurteilung durch die Finanzverwaltung plant die Fondsgesellschaft die Games daher über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von 2,5 Jahren linear abzuschreiben. Die Fondsgesellschaft beauftragt die Publisher mit der Vermarktung der Games. Dem Publisher kann zu diesem Zweck eine Lizenz eingeräumt werden, für die dieser eine Festvergütung mindestens in Höhe der Entwicklungskosten zu leisten hat und unter Umständen eine zusätzlich Umsatzbeteiligung vorgesehen ist. Des Weiteren kann die Vermarktung durch den Publisher vorsehen, dass dieser hierfür eine Provision von der Fondsgesellschaft 73 erhält. Der Umfang der auf den Publisher übertragenen Rechte und Lizenzen kann je Game stark variieren. Die Vermarktung auf unterschiedlichen Märkten (z. B. regional oder unterschiedliche Konsolen) kann einheitlich durch einen oder auch durch mehrere Publisher erfolgen. Ebenso kann die Vergütung mehrere Komponenten vorsehen, wie etwa einen festen Betrag und eine erfolgsabhängige Komponente, wobei Produktionskosten ganz oder teilweise durch die fest vereinbarte Komponente gedeckt sein können oder eine solche ganz fehlt. Sofern die Fondsgesellschaft für den gesamten Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer keine alternative Vermarktung des Games durchführen kann und somit eine Verwertung je Game exklusiv durch einen Publisher erfolgt und zugleich ein Festpreis vereinbart ist, der die Entwicklungskosten im Wesentlichen deckt, ist die Fondsgesellschaft nach Auffassung des Anbieters nicht mehr wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO. Sofern eine Vermarktung über mehrere Publisher (z. B. beschränkt auf bestimmte Länder, auf bestimmte Konsolen/Plattformen oder eine zeitliche Beschränkung) vereinbart wird oder der Vertrag mit dem Publisher eine Provision für Vermarktungstätigkeit vorsieht, steht nach Auffassung des Anbieters im Hinblick auf § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO auch die geplante Lizenzierung der Games an den Publisher einer Aktivierung der Games bei der Fondsgesellschaft nichts entgegen. Die Fondsgesellschaft wird in diesen Fällen durch die Lizenzverträge mit den Publishern planmäßig nicht von dem wirtschaftlichen Ertragspotenzial der Games ausgeschlossen, sondern partizipiert vielmehr in wesentlichem Umfang an den erzielten Verwertungserlösen. Der konkrete Inhalt der Verträge mit den Publisher ist noch nicht bekannt. Der Anbieter geht in der Regel von einer Aktivierung der Games bei der Fondsgesellschaft aus. Bezüglich der Aufwendungen in Form von „Gebühren“ eines geschlossenen Fonds für die in gesonderten Verträgen vereinbarten Dienstleistungen (z. B. Eigenkapitalvermittlungsprovision, Konzeption), kommt es ebenfalls auf Grund der modellimmanenten Verknüpfung aller Verträge dazu, dass diese Aufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erlangung der Rechte an den Games stehen. Soweit Aufwendungen nicht auf den Erwerb der Games gerichtet sind und sie auch der Einzelerwerber außerhalb einer Fondsgestaltung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen könnte, sind diese nicht den Anschaffungskosten der Vermögensanlage zuzurechnen. Zu den Anschaffungskosten gehören alle Aufwendungen, die wirtschaftlich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Vermögensanlage in der Investitionsphase anfallen. Zu den Anschaffungskosten gehören daher auch Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen für Komplementäre, Geschäftsführungsvergütungen bei schuldrechtlichem Leistungsaustausch und Vergütungen für Treuhandkommanditisten, soweit sie auf die Investitionsphase entfallen. Nach einigen jüngeren finanzgerichtlichen Urteilen können Dienstleistungsvergütungen, die für die Vermittlung von Eigen- oder Fremdkapital oder für die Übernahme einer Platzierungsga- rantie gezahlt werden, sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden (FG Hamburg, Urteil vom 15.10.2008, 2 K 210/06; Urteil vom 23.5.2008 2 K 236/06; FG Münster, Urteil vom 13.03.2009 – 14 K 3638/05 F). Gegen die Entscheidungen wurde Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt, so dass eine endgültige Entscheidung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hierzu noch aussteht (Az. IV R 50/08 und IV R 36/08). möglichkeiten der Anleger (s.o. bei 2.3) als zusätzlich zu aktivierende Kosten für das vorgefertigte Vertragswerk behandelt. Die Aufgriffsgrenze von 10 % (§ 15b Abs. 3 EStG) wird damit von der Fondsgesellschaft auf Basis der vorliegenden steuerlichen Prognoserechnung nicht überschritten. Der Anbieter hat in der Prognoserechnung angenommen, dass die in der Tabelle Dienstleistungsvergütungen in Kapitel „08 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ in der Platzierungsphase anfallenden Nebenkosten/Gebühren als Anschaffungskosten zu behandeln sind. Außerhalb der §§ 15a, 15b EStG können dem Anleger zugerechnete Verluste im Entstehungsjahr mit anderen, positiven Einkünften des Anlegers desselben Veranlagungsjahres verrechnet werden. Für nicht ausgeglichene Verluste ist zunächst der Verlustrücktrag in das unmittelbar vorangegangene Jahr durchzuführen, der betragsmäßig auf EUR 511.500 (bei zusammenveranlagten Ehegatten auf EUR 1.023.000) begrenzt ist. Soweit Verluste auf diese Art nicht ausgeglichen worden sind, werden sie nach § 10d Abs. 2 EStG in den folgenden Jahren vor den Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (Verlustvortrag). Verluste sind dann in den Folgejahren unabhängig von der Einkunftsart, bei der sie entstanden sind und unabhängig davon, welche Einkünfte in den Vortragsjahren erzielt werden, bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 1 Mio. (bei zusammenveranlagten Ehegatten EUR 2 Mio.) abziehbar. Darüber hinaus ist nur ein Ausgleich bis zu 60 % des EUR 1 Mio. (bei zusammenveranlagten Ehegatten EUR 2 Mio.) übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte möglich. Gewinne oberhalb des sich somit ergebenden Sockelbetrages können nicht mehr voll mit Verlusten aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Das vom Anleger zu leistende Agio ist als Leistung in das Eigenkapital der Fondsgesellschaft zu werten. Es stellt damit Anschaffungskosten der Beteiligung an der Fondsgesellschaft und keine Sonderbetriebsausgaben dar. 2.4. Begrenzung des Verlustausgleichs durch § 15a EStG (Nutzungsphase) Nach § 15 a Abs. 1 Satz 1 EStG kann der dem Anleger zuzurechnende Anteil am Verlust der Fondsgesellschaft nicht mit anderen Einkünften des Anlegers ausgeglichen werden, soweit durch den Verlust ein negatives Kapitalkonto des Anlegers entsteht oder sich erhöht. Insoweit ist auch ein Verlustausgleich, Verlustvortrag oder Verlustrücktrag nach § 10d EStG nicht möglich. Derartige Verlustanteile können nur mit künftigen Gewinnen verrechnet werden, die dem Anleger auf Grund seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft zuzurechnen sind. Ein negatives Kapitalkonto entsteht, wenn der dem Anleger zugewiesene kumulierte Verlust die von ihm geleistete Einlage übersteigt. Soweit Liquiditätsausschüttungen in den ersten Jahren Gewinnanteile der Anleger übersteigen und das negative Kapitalkonto des Anlegers noch erhöht, sind solche Entnahmen grundsätzlich dem Anleger als Gewinn zuzurechnen und daher von ihm zu versteuern (so genannte Entnahmebesteuerung nach § 15a Abs. 3 EStG). Nach den Planrechnungen des Prospektes ist dies jedoch nicht der Fall. 2.5. Begrenzung des Verlustausgleichs durch § 15b EStG (Nutzungsphase) Nach § 15b Abs. 1 EStG mindern die anfänglichen Verluste aus Steuerstundungsmodellen nur diejenigen Einkünfte, die der Anleger in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Sie dürfen nicht mit anderen Einkünften verrechnet und auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. § 15a EStG ist nicht anwendbar. Die Fondsgesellschaft ist nach ihrer Konzeption nicht auf die Erzielung von Steuervorteilen angelegt. Die in der Handelsbilanz zwingend anfallenden anfänglichen Aufwendungen (insbesondere die Emissionsaufwendungen) wurden bei der Prognose zur steuerlichen Gewinnermittlung aufgrund der fehlenden Einflussnahme- 2.6. Verlustabzug nach § 10d EStG (Nutzungsphase) Mit Beschluss vom 17.12.2007 hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass der Verlustabzug nach § 10d EStG nicht vererblich ist. Werden einem Anleger von der Fondsgesellschaft steuerliche Verluste zugewiesen, können diese im Todesfall nicht auf die Erben übertragen werden. Der Verlustvortrag geht unter. 2.7. Steuerliche Behandlung auf Ebene des Anlegers (Nutzungsphase) Die steuerliche Behandlung des dem Anleger zugewiesenen Ergebnisses der Fondsgesellschaft richtet sich nach den für den einzelnen Anleger geltenden steuerlichen Vorschriften. Die Konzeption sieht bei planmäßigem Verlauf auch Liquiditätsausschüttungen an die Anleger vor. Die Liquiditätsausschüttungen stellen Entnahmen dar und sind als solche nicht steuerpflichtig. Der den Anlegern nach § 18 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft gezahlte Frühzeichnerbonus ist nach Ansicht des Anbieters als gewinn- und umsatzunabhängige Vergütung zu qualifizieren, die bei dem Anleger zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt. 74 13 STEUERLICHE GRUNDLAGEN Gewinnanteile aus der Beteiligung unterliegen der Belastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, die sich aus der steuerlichen Situation der einzelnen Anleger ergibt. Entscheidend für diese Belastung ist der so genannte Grenzsteuersatz des Anlegers, d. h. derjenige Steuersatz, mit dem der Ergebnisanteil des Anlegers der Einkommensteuer unterliegt. Durch den zur Einkommensteuer erhobenen Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhöhen sich die Grenzsteuersätze. Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz 42 %. Ab einem zu versteuerndem Einkommen von EUR 250.000 (bei zusammenveranlagten Ehegatten EUR 500.000) beträgt der Steuersatz 45 %. Eine weitere Erhöhung ergibt sich gegebenenfalls aus der Belastung mit Kirchensteuer, die je nach Bundesland 8 % bzw. 9 % der Einkommensteuer beträgt. Die durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführte Thesaurierungsbegünstigung, nach der im Rahmen des persönlichen Veranlagungsverfahrens auf Antrag nicht entnommene Gewinne bei natürlichen Personen mit einem reduzierten Steuersatz von 28,25 % besteuert werden können (wenn der Anteil an dem Gewinn der Fondsgesellschaft mehr als 10% beträgt oder den Betrag von EUR 10.000 übersteigt), kommt für den Anleger nicht in Betracht. Nach der Konzeption ist eine Thesaurierung nicht vorgesehen. 2.8. Einkünfte aus ausländischen Quellen (Nutzungsphase) Die Vergabe von Lizenzen an für steuerliche Zwecke im Ausland ansässige Publisher ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. In einem solchen Fall können die Anleger mit den an die Fondsgesellschaft fließenden Lizenzzahlungen im Ausland beschränkt steuerpflichtig sein. Eine Doppelbesteuerung wird in diesem Fall in der Regel durch die Regelungen eines zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Ansässigkeitsstaates des Publishers geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen vermieden. Das Besteuerungsrecht hinsichtlich der an die Fondsgesellschaft zu leistenden Lizenzzahlungen wird hierbei in der Regel der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Das Doppelbesteuerungsabkommen kann jedoch ein Quellensteuerrecht des anderen Staates vorsehen. Die Entstehung einer Doppelbesteuerung wird dabei oftmals durch eine Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer vermieden, wobei die Anrechnung auf die deutsche Steuer der aus dem jeweiligen Land stammenden Einkünfte beschränkt ist. 2.9. Beendigung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft (Beendigung der Vermögensanlage) Die Beteiligung kann sowohl durch die Veräußerung der treuhänderisch gehaltenen Anteile an der Fondsgesellschaft, als auch durch Kündigung, sonstiges Ausscheiden und Liquidation der Fondsgesellschaft beendet werden. Hierdurch kann es zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn kommen. Veräußerungsgewinn ist der positive Unterschiedsbetrag zwischen 75 dem auf den Anleger anteilig entfallenden Liquidationserlös, bzw. dem Veräußerungserlös bzw. dem Abfindungsbetrag einerseits und dem Buchwert der Beteiligung des betreffenden Anlegers andererseits. Dabei werden die bis zur Beendigung der Beteiligung aufgelaufenen, nach § 15a EStG weder ausgleichsnoch abzugsfähigen, Verlustanteile mit diesem Veräußerungsgewinn verrechnet. Ein diesen Verlustanteil übersteigender Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer. Der Veräußerungsgewinn ist insofern steuerlich begünstigt, als er nach § 34 EStG einem geringeren Grenzsteuersatz unterliegen kann bzw. die Voraussetzungen zum einmaligen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG (EUR 45.000 soweit das 55. Lebensjahr erreicht ist) vorliegen. Die Einkommensteuer auf außerordentliche Einkünfte, zu denen auch Veräußerungsgewinne bei Beendigung der Beteiligung gehören, beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrages der Steuer auf das zu versteuernde Einkommen ohne die außerordentlichen Einkünfte, und der Steuer auf das zu versteuernde Einkommen unter Einbeziehung eines Fünftels der außerordentlichen Einkünfte. Ist das verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ und das zu versteuernde Einkommen positiv, so beträgt die Einkommensteuer das Fünffache der auf 1/5 des zu versteuernden Einkommens entfallenden Einkommensteuer. Alternativ hierzu kann im Einzelfall die Besteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, aber mindestens 15 %) gem. § 34 Abs. 3 EStG vorteilhafter sein. Diese Regelung kann von jedem Steuerpflichtigen jedoch nur einmal zeitlebens in Anspruch genommen werden und ist betragsmäßig und altersmäßig begrenzt. Zur konkreten Beurteilung der steuerlichen Auswirkungen einer Anteilsveräußerung sollte der Anleger seinen steuerlichen Berater konsultieren. 3. Gewerbesteuer (Nutzungsphase, Beendigung der Vermögensanlage) Die Fondsgesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer und führt die entsprechende Steuerschuld – anders als bei der Einkommensteuer – selber an das Finanzamt ab. Bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) ist vom einkommenssteuerlichen Ergebnis auszugehen, welches um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen zu korrigieren ist. Für die Summe der Hinzurechnung gilt ein Freibetrag in Höhe von EUR 100.000. Nach Auffassung des Anbieters findet die Hinzurechnung von 25% der Aufwendungen für die zeitliche Überlassung von Rechten, insbesondere auch Lizenzen, keine Anwendung. Die Fondsgesellschaft erhält die Rechte an den Games konzeptionsgemäß zeitlich unbefristet. Zum Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung des teilweisen oder vollständigen Anteils des Anlegers oder ein anderweitig erzielter Veräußerungsgewinn. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages haben übertragende oder anderweitig ausscheidende Anleger einen hierdurch entstehenden Schaden aus der Erhöhung des Gewerbeertrages zu ersetzen. Ähnlich wie bei der Einkommensteuer ist der Abzug von Fehlbeträgen eingeschränkt. Fehlbeträge aus vorangegangenen Jahren können nur bis zur Höhe von EUR 1 Mio. uneingeschränkt mit positiven Gewerbeerträgen verrechnet werden. Der diesen Betrag übersteigende Gewerbeertrag ist bis zu 60 % mit vorangegangenen Fehlbeträgen verrechenbar. Bei Veräußerung eines Anteils an der Fondsgesellschaft oder einem anderweitigen Ausscheiden gehen etwa bestehende gewerbesteuerliche Verlustvorträge der Fondsgesellschaft anteilig unter. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages haben übertragende oder anderweitig ausscheidende Anleger einen hierdurch entstehenden Schaden aus dem Untergang von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen zu ersetzen. Der ermittelte und abgerundete Gewerbeertrag wird um den Grundfreibetrag in Höhe von EUR 24.500 verringert und mit der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert. Durch die Multiplikation des sich so ergebenden Gewerbesteuermessbetrages mit dem Gewerbesteuerhebesatz ergibt sich die von der Fondsgesellschaft zu zahlende Gewerbesteuer. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt in der Betriebsstättengemeinde der Fondsgesellschaft, Grasbrunn bei München, zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung 290%. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich um die Gewerbesteueranrechnung auf die anteilig im zu versteuernden Einkommen enthaltenen gewerblichen Einkünfte. Die Gewerbesteueranrechnung erfolgt um das 3,8-fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuermessbetrages, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Der Abzug des Steuerermäßigungsbetrags ist auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer beschränkt und würde zudem entfallen, wenn der Anleger keine gewerblichen Einkünfte oder negative Einkünfte erzielen würde. Der Anteil eines Anlegers am insoweit zugrunde liegenden Anteil am Gewerbesteuermessbetrag richtet sich nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel. 4. Erbschaft-/Schenkungsteuer (Beendigung der Vermögensanlage) Werden Anteile an der Fondsgesellschaft verschenkt oder vererbt, kann dies der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist als Bemessungsgrundlage der gemeine Wert der Anteile, der sich am Ertragswert orientiert, maßgebend. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuererleichterungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag, Abzugsbeträge oder Tarifbegrenzungen) anwendbar. Die Begünstigungen sind ausgeschlossen, wenn mehr als 50 % des übertragenen Vermögens aus sog. Verwaltungsvermögen besteht. Nach Ansicht des Anbieters liegt solches Verwaltungsvermögen im Falle des von der Fondsgesellschaft gehaltenen Vermögens nicht vor. Bei mittel- bar über einen Treuhänder gehaltenen Beteiligungen wird der Herausgabeanspruch gegenüber dem Treuhänder jedoch als nicht begünstigtes Betriebsvermögen angesehen. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass im Fall der Übertragung einer mittelbaren Beteiligung nicht die anteiligen Wirtschaftsgüter sondern der Herausgabeanspruch gegenüber der Treuhandkommanditistin übertragen wird (Koordinierter Ländererlass vom 14.06.2005, 34 – S 3811 – 035 – 25199/05). Ob und in welcher Höhe eine Erbschaft- und Schenkungssteuerschuld im Fall der Übertragung tatsächlich entsteht, ist von einer Reihe von individuellen Faktoren abhängig, wie z. B. der Höhe des Erwerbs, Freibeträge und Steuerklassen. Deshalb ist es für den Anleger unerlässlich zur Nachfolgeregelung einen fachkundigen Berater heranzuziehen. 5. Umsatzsteuer (Investitions- und Nutzungsphase) Die Fondsgesellschaft ist auf Grund ihrer selbstständigen und nachhaltig ausgeübten gewerblichen Tätigkeit Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sie erbringt mit der Lizenzierung und dem Verkauf der Games an die Publisher umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen; die aus der Lizenzierung und dem Verkauf erzielten Erlöse unterliegen der Umsatzsteuer. Betreibt der Publisher als Empfänger der Leistung im Ausland sein Unternehmen, unterliegt diese unter Umständen einer ausländischen Umsatzsteuer. Sofern die Fondsgesellschaft die für die Lizenzierung und Verwertung erforderlichen Rechte von einem ausländischen Hersteller erwirbt, befindet sich der umsatzsteuerliche Leistungsort regelmäßig in Deutschland und die Fondsgesellschaft ist als Leistungsempfängerin Steuerschuldnerin der auf diese Eingangsleistung entfallenden Umsatzsteuer. Mit der Richtlinie 2008/9/EG hat die Europäische Union grundlegende Veränderungen des Umsatzsteuersystems beschlossen. Die Änderungen beziehen sich auch auf die Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistungen und gelten überwiegend ab dem 01.01.2010. Sie betreffen nach Auffassung des Anbieters im Hinblick auf den Leistungsort grundsätzlich nicht die hier betroffenen Leistungsbeziehungen. Damit ist die Fondsgesellschaft grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann die ihr in Rechnung gestellte Vorsteuer regelmäßig abziehen. Auch soweit die Fondsgesellschaft außerhalb Deutschlands umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, kann sie die in Deutschland in Rechnung gestellten Vorsteuern abziehen, wenn die Leistungen in dem betreffenden Land tatsächlich umsatzsteuerpflichtig sind. Nach der Rechtsprechung ist die Aufnahme von Gesellschaftern keine steuerbare und somit auch keine steuerbefreite Leistung der Fondsgesellschaft (BFH Urteil vom 01.07.2004, Az. V R 32/00; EuGH Urteil vom 26.6.2003, Rs. C-442/01). Nach Auffassung des Anbieters sind deshalb auch die Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit der Beteiligung der Anleger stehen (z. B. Konzeption) grundsätzlich abzugsfähig. 76 Gesellschaftsvertrag §1 Firma, Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt die Firma: Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (nachstehend „Gesellschaft“). 2. Sitz der Gesellschaft ist Grasbrunn bei München oder zukünftig ein anderer von dem geschäftsführenden Gesellschafter zu bestimmender Ort im Inland. Im Falle einer Sitzverlegung sind die Gesellschafter bzw. Treugeber zu informieren. 2. §2 Gesellschafter 1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Altaris Management GmbH („Komplementär“ oder „geschäftsführender Gesellschafter“), mit Sitz in Grasbrunn bei München. Der Komplementär ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. 2. Treuhandkommanditistin ist die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft („Treuhandkommanditistin“), mit Sitz in München. Die Treuhandkommanditistin ist auf eigene Rechnung nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt EUR 1.000. 3. §3 Gesellschaftszweck 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Urheber- und sonstigen Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege sowie die Verwertung elektronischer Spiele (Computer-, Online-, Videogames einschließlich Spielekonsolen und mobile Spielekonsolen/-geräte, Expansion Packs und Add-Ons) im In- und Ausland („Games“ oder „Games-Projekte“), einschließlich jeder Form der Beteiligung an Games-Projekten Dritter sowie jede Form des Vertriebs und der Vermarktung. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. 3. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung oder nach § 1 Kreditwesengesetz bedürfen. 4. 5. §4 Beitritt der Anleger, Treuhandvertrag 1. An der Gesellschaft können sich von der Gründung bis zum Erreichen eines Gesellschaftskapitals in Höhe von EUR 10 Millionen, bzw. EUR 20 Millionen im Falle einer Erhöhung des Kommanditkapitals durch den geschäftsführenden Gesellschafter nach Maßgabe des § 5 Abs. 2, spätestens jedoch bis zum 31.12.2010 („Ende der Platzierungsphase“) natürliche und juristische Personen gemäß den Voraussetzungen dieses Vertrages und der Beitrittserklärung im Rahmen der Kapitalerhöhungen mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligen („Treugeber“). Die Treuhandkommanditistin übernimmt im Rahmen der Kapitalerhöhung einen Kapitalanteil und hält diesen treuhänderisch für Rechnung der Treugeber. Die Beteiligung an der 77 6. 7. Gesellschaft als Treugeber erfolgt durch Abgabe eines Angebots des Treugebers in der Beitrittserklärung auf Abschluss eines Treuhandvertrags und Annahme dieses Angebots durch die Treuhandkommanditistin sowie durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur Kapitalerhöhung gemäß § 5 durch den geschäftsführenden Gesellschafter. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem Treugeber bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der jeweilige Treugeber erhält davon jedoch unverzüglich eine unterrichtende Mitteilung. Der geschäftsführende Gesellschafter hat freies Ermessen, Beitrittsangebote nicht anzunehmen und Kapitalerhöhungen nicht vorzunehmen. Die folgenden Personen/Vereinigungen können sich nicht als Gesellschafter oder Treugeber an der Gesellschaft beteiligen: Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften und Ehepaarein der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft. Der geschäftsführende Gesellschafter kann nach eigenem Ermessen im Einzelfall Ausnahmen hiervon zulassen. Der geschäftsführende Gesellschafter ist seitens der Gesellschafter bzw. Treugeber unwiderruflich bevollmächtigt, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ohne weitere Zustimmung weitere natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter, auch im Namen der jeweiligen Mitgesellschafter, in die Gesellschaft aufzunehmen und/oder durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhandkommanditisten das Gesellschaftskapital zu erhöhen und diejenigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die insoweit sachdienlich oder erforderlich sind. Eine separate Zustimmung der Mitgesellschafter ist hierfür nicht erforderlich. Der Beitritt der Anleger in der Platzierungsphase erfolgt ausschließlich mittelbar über den Treugeber. Die auf die Beteiligung eines Gesellschafters bzw. Treugebers entfallende Einlage muss mindestens EUR 5.000 betragen, wobei der geschäftsführende Gesellschafter nach eigenem Ermessen auch geringere Beteiligungen zulassen kann. Beteiligungen müssen jeweils durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Zusätzlich hat der beitretende Gesellschafter bzw. Treugeber ein Agio in Höhe von fünf Prozent bezogen auf seine Beteiligung entsprechend der Beitrittserklärung zu leisten. Der gesamte Beteiligungsbetrag zzgl. Agio ist in bar zu erbringen. Das Treuhandverhältnis wird in einem Treuhandvertrag geregelt, den die Treuhandkommanditistin mit den Treugebern unmittelbar selbst abschließt. Soweit die Treuhandkommanditistin ihre Rechte an die Treugeber abgetreten oder diesen Vollmacht zur Ausübung der mitgliedschaftlichen Rechte erteilt hat, werden die Treugeber im Verhältnis zur Gesellschaft und allen Gesellschaftern wie Kommanditisten behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust, an einem Auseinandersetzungsguthaben und einem Liquidationserlös sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte, insbesondere Stimmund Entnahmerechte. Die Gesellschafter bzw. Treugeber sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die Treugeber kraft der ihnen erteilten Vollmacht die auf ihre Beteiligung entfallenden mitgliedschaftlichen Rechte unmittelbar selbst oder durch Bevollmächtigte ausüben, insbesondere an Beschlussfassungen der Gesellschafter mitwirken können. Soweit die Treugeber nicht unmittelbar handeln, wird die Treuhandkommanditistin diese Gesellschafterrechte nach deren Weisungen, und insbesondere nach Maßgabe des Treuhandvertrags, ausüben. Ein Treugeber kann durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditistin verlangen, dass seine Treuhandbeteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist umgewandelt wird. Er hat auf eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht gemäß § 27 für den geschäftsführenden Gesellschafter vorzulegen; das Verlangen wird erst mit Vorlage wirksam. Eine Beteiligung als Kommanditist kann nur unter denselben Voraussetzungen erfolgen, wie die mittelbare Beteiligung als Treugeber (vgl. insbesondere oben stehende Abs. 1, 2 und 4). Die Umwandlung ist aufschiebend bedingt auf die Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister. Die durch eine solche Umwandlung entstehenden Kosten (z. B. Kosten der Eintragung ins Handelsregister) hat der wechselnde Treugeber zu tragen. Die Umwandlung erfolgt erst nach Durchführung der entsprechenden Kapitalerhöhungen und vollständiger Leistung der Einlage seitens des Treugebers. Die wechselnden Treugeber sind als Kommanditisten unabhängig von der Höhe des übernommenen Kapitalanteils mit einer Haftsumme in Höhe von jeweils EUR 100 einzutragen. Die Haftsumme der Treuhandkommanditistin gemäß § 2 Abs. 2 bleibt unverändert. 6. 7. §5 Gesellschaftskapital, Einlagenleistung 1. Das Gesellschaftskapital setzt sich aus den gesamten Kapitalanteilen der jeweiligen Gesellschafter zusammen. Der Komplementär und die Treuhandkommanditistin halten keinen Kapitalanteil auf eigene Rechnung. 2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, das Gesellschaftskapital durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur Erhöhung ihres Kapitalanteils bis zum 31.12.2010 in einem oder mehreren Schritten auf bis zu EUR 10 Millionen (zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen. Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht zudem das Recht zu, das Gesellschaftskapital durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur Erhöhung ihres Kapitalanteils in einem oder mehreren Schritten um einen zusätzlichen Betrag von bis zu EUR 10 Millionen (zzgl. 5 % Agio) zu erhöhen, spätestens jedoch bis zum 31.12.2010. Möchte der geschäftsführende Gesellschafter von diesem Recht Gebrauch machen, so hat er dies gegenüber der Gesellschaft schriftlich anzuzeigen. Die Treuhandkommanditistin hält ihren Kapitalanteil dabei zwar im eigenen Namen, jedoch als Treuhänder für fremde Rechnung für die Treugeber. Das Gesellschaftskapital kann dabei abweichend von Satz 1 nach Ermessen des geschäftsführenden Gesellschafters unterschritten werden. 3. Mit der Zulassung der Treuhandkommanditistin zur Kapitalerhöhung und der Annahme des Angebots des Anlegers zum Abschluss eines Treuhandvertrags durch die Treuhandkommanditistin erhöht sich der Kapitalanteil der Treuhandkommanditistin, vorbehaltlich § 4 Abs. 1, 2 und 4, automatisch, also ohne dass es einer weiteren Maßnahme oder Erklärung bedarf, um den entsprechenden in der Beitrittserklärung bezeichneten Betrag. Kapitalerhöhungen erfolgen jeweils mit Wirkung zum Beginn des Kalendermonats, der der Annahme des Beitritts bzw. der Zulassung zur Erhöhung des Kapitalanteils folgt. Die Haftsumme der Treuhandkommanditistin gemäß § 2 Abs. 2 bleibt unverändert. 4. Jeder Gesellschafter/Treugeber verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft und der Treuhandkommanditistin, den gezeichneten Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages als Barleistung auf das in der Beitrittserklärung angegebene Bankkonto zu zahlen. Der Beteiligungsbetrag nebst Agio ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, spätestens jedoch zum Ende der Platzierungsphase, zur Einzahlung fällig. 5. Die Treuhandkommanditistin erbringt diesen Kapitalanteil zzgl. Agio durch Abtretung ihrer gegen die jeweiligen Treugeber bestehenden Ansprüche auf Leistung der Einlage an die Gesellschaft. Die Abtretung der Ansprüche wird hiermit erklärt. Die Gesellschaft nimmt diese Abtretung hiermit an. Eine weiter gehende Haftung der Treuhandkommanditistin für die Erbringung der Einlagen ist im 8. 9. Innenverhältnis zur Gesellschaft ausgeschlossen. Die Treugeber im Sinne des § 4 sind zur Barleistung des Kapitalanteils zzgl. Agio gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung verpflichtet. Wird der Kapitalanteil zzgl. Agio zu den vereinbarten Terminen nicht oder nicht in voller Höhe erbracht, kann die Treuhandkommanditistin von der Beitrittserklärung mit dem säumigen Treugeber zurücktreten. Der Treugeber scheidet gemäß § 24 Abs. 1 lit. b) aus. Er trägt die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten und die der Gesellschaft dadurch entstehenden Schäden, mindestens aber eine Schadenpauschale in Höhe des vereinbarten Agios. Macht die Gesellschaft diese Schadenpauschale geltend, bleibt es dem Treugeber vorbehalten, einen geringeren Schaden bzw. das Nichtvorliegen eines Schadens nachzuweisen. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, ihre Schadenersatzansprüche mit etwaigen Rückzahlungsverpflichtungen zu verrechnen. Anstelle des Rücktritts gemäß Abs. 5 kann der geschäftsführende Gesellschafter den Kapitalanteil eines in Verzug geratenen Treugebers unter Beachtung des § 4 Abs. 4 auf den Betrag der von ihm geleisteten Zahlung abzüglich fünf Prozent Agio sowie abzüglich sämtlicher Schadenersatzansprüche herabsetzen. Im Falle der Herabsetzung hat der hiervon betroffene Gesellschafter bzw. Treugeber der Gesellschaft die diesbezüglichen Kosten, mindestens aber eine Schadenpauschale in Höhe von EUR 500 zu ersetzen. Macht die Gesellschaft diese Schadenpauschale geltend, kann der betroffene Treugeber einen geringeren Schaden bzw. das Nichtvorliegen eine Schadens nachweisen. Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Einlagen können dem Treugeber entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen berechnet werden. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen, z. B. zusätzlichen Bearbeitungsgebühren, bleibt davon unberührt. Die Treuhandkommanditistin tritt bereits hiermit die ihr gegenüber den jeweiligen Treugebern zustehenden Ansprüche auf Verzugszinsen und sonstigen Schadenersatz an die diese Abtretung hiermit annehmende Gesellschaft ab. Die Gesellschaft ist somit berechtigt, die entsprechenden Ansprüche unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Treugeber geltend zu machen; ein darüber hinausgehender Anspruch der Gesellschaft gegenüber der Treuhandkommanditistin besteht nicht. §6 Gesellschafterkonten 1. Für jeden Gesellschafter werden folgende Kapitalkonten geführt: a) Der Kapitalanteil (Pflichteinlage) des Gesellschafters wird auf dem Kapitalkonto I geführt. Dieses ist unveränderlich und maßgebend für das Stimm- und Entnahmerecht und – vorbehaltlich den §§ 17, 19 und 20 – für die Ergebnisverteilung, die Beteiligung am Vermögen und am Auseinandersetzungsguthaben. b) Das Agio wird als Kapitalrücklage auf dem Kapitalkonto II gebucht. Das Kapitalkonto II gilt als Rücklage nach § 264c Abs. 2 S. 1 Ziffer II HGB. c) Ausschüttungen, sonstige Entnahmen sowie sonstige Einlagen werden auf dem Kapitalkonto III gebucht. d) Gewinne und Verluste werden auf dem Kapitalkonto IV gebucht (Gewinn- und Verlustvortragskonto). 2. Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich. 3. Für den Leistungsverkehr und die sonstigen Ansprüche zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern, wie z. B. fällige Einzahlungspflichten auf Einlagen und Agio, wird ein gesondertes Verrechnungskonto geführt. Das Konto hat im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungs- und Verbindlichkeitscharakter. 78 §7 Ausschluss der Nachschusspflicht Über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittserklärung vereinbarten Kapitalanteils zzgl. Agio hinaus übernehmen die Gesellschafter bzw. Treugeber keine weiteren Zahlungs- oder Nachschusspflichten oder Haftungen. Die gesetzliche Regelung über die Haftung der Kommanditisten bzw. der Treugeber im Innenverhältnis zur Treuhandkommanditistin gemäß Treuhandvertrag, gegenüber Gesellschaftsgläubigern gemäß §§ 171 ff. HGB bleibt von diesem vertraglichen Haftungsausschluss unberührt. §8 Geschäftsführung und Vertretung 1. Die Geschäfte der Gesellschaft werden durch den Komplementär als geschäftsführender Gesellschafter geführt. 2. Der geschäftsführende Gesellschafter ist verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zuständigkeiten der Gesellschafter sowie nach Maßgabe der von diesen demgemäß gefassten Gesellschafterbeschlüsse mit der Sorgfalt ordentlicher Kaufleute zu führen sowie seine Geschäftserfahrungen und -verbindungen der Gesellschaft nach besten Kräften zur Verfügung zu stellen. Der geschäftsführende Gesellschafter hat die Gesellschaft in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und diesem Gesellschaftsvertrag zu führen Der geschäftsführende Gesellschafter ist zu allen Handlungen und Rechtsgeschäften der gewöhnlichen Geschäftsführung berechtigt. Der geschäftsführende Gesellschafter ist darüber hinaus berechtigt ohne Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber insbesondere die folgenden Geschäfte, inkl. sämtlicher hierfür erforderlichen Rechtshandlungen und Eingehung von Verträgen, vorzunehmen: a) Investitionen in bereits fertig entwickelte oder noch zu entwickelnde Games bis zur Höhe des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft zu tätigen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit der Reinvestition der seitens der Gesellschaft erzielten Erlöse in weitere Games. Die Erwerbskosten der Reinvestition (Erwerbskosten Games) dürfen insgesamt maximal 20 % des geleisteten Gesellschaftskapitals betragen. Die Reinvestitionen dürfen zu keiner planmäßigen Zahlungsverpflichtung nach dem 31.12.2012 führen. Bei Investitionsentscheidungen muss der geschäftsführende Gesellschafter die in der Anlage zu diesem Vertrag niedergelegten „Kriterien für Kauf-/ Entwicklungsverträge“ beachten. Vor einer Investitionsentscheidung hat der geschäftsführende Gesellschafter den Fachbeirat über die geplante Investition zu informieren. Der Fachbeirat gibt nach Prüfung der Investition innerhalb eines angemessenen Zeitraums gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter eine Empfehlung ab. Der geschäftsführende Gesellschafter ist an die Empfehlung des Fachbeirats nicht gebunden. b) Kontrolle des Entwicklungsfortschritts der Games nach Maßgabe der durch die Gesellschaft abgeschlossenen Entwicklungsverträge (sog. „Milestones“) sowie Abnahme der Games. c) Jede Form der Vermarktung der Games, in die gemäß vorstehender lit. a) investiertet wurde oder wird. Insbesondere, die im Rahmen eines Games-Projektes erworbenen Schutz- und sonstigen Rechte unter Beachtung der in der Anlage zu diesem Gesellschaftsvertrag niedergelegten „Kriterien für Publishing-Verträge“ an einen Dritten zu veräußern oder zu überlassen. d) Übernahme des laufenden Lizenzcontrollings, insbesondere die laufende Überwachung der Lizenzverträge sowie die laufende Abrechnung der Lizenzerlöse gegenüber den Lizenznehmern. e) Zustimmung zur Fortentwicklung von Online-Games, in die gemäß vorstehender lit. a) investiert wurde, während der Vermarktungsdauer (sog. „Updates“) f) Den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Geschäfts- 79 3. 4. 5. 6. 7. besorgungs- und Dienstleistungsverträgen durch die Gesellschaft; g) das Einleiten, das Führen und die Beilegung von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft; h) der Abschluss marktüblicher Versicherungen; i) Festlegung der Höhe des Gesellschaftskapitals bei Beendigung der Platzierungsphase gemäß § 5 Abs. 2. Den beitretenden Gesellschaftern und Treugebern ist bekannt, dass seit Gründung der Gesellschaft verschiedene Verträge für die Gesellschaft abgeschlossen wurden bzw. künftig abgeschlossen werden. Die Treugeber können die abgeschlossenen Verträge gemäß § 9 Abs. 1 einsehen und stimmen ihnen mit ihrem Beitritt zu. Die Gesellschafter, insbesondere auch der Komplementär und ggf. andere geschäftsführende Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 112 Abs. 1 HGB befreit. Sie können sich z. B. an weiteren Gesellschaften, insbesondere solche mit gleichem oder ähnlichen Gesellschaftszweck, als persönlich haftender und/oder geschäftsführender Gesellschafter beteiligen, für diese Dienstleistungen erbringen oder für diese in anderer Form tätig werden. Der Komplementär ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Komplementär vertritt die Gesellschaft einzeln. Der geschäftsführende Gesellschafter ist dazu berechtigt, im Namen der Gesellschaft auch andere juristische oder natürliche Personen mit Teilen der Geschäftsführung oder mit einzelnen Geschäftsführungsaufgaben zu beauftragen. §9 Kontrollrechte und Geschäftsbericht 1. Die Gesellschafter haben über das Kontrollrecht des § 166 HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft selbst einzusehen oder durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe einsehen zu lassen. 2. Der geschäftsführende Gesellschafter hat jährlich den Gesellschaftern schriftlich über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft zu berichten. § 10 Haftung 1. Die Gesellschafter bzw. Treugeber haben untereinander sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Davon ausgenommen ist die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 bleiben unberührt. 2. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter bzw. Treugeber untereinander sowie im Verhältnis zur Gesellschaft verjähren nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gesellschafter/Treugeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Unabhängig von der Kenntnis oder der grob fahrlässigen Unkenntnis verjähren Ansprüche auf Ersatz anderer Schäden als aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit spätestens nach Ablauf von zehn Jahren nach der Entstehung des Anspruchs bzw., soweit ein solcher Schaden nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung entstanden ist, spätestens nach Ablauf von fünf Jahren nach der Entstehung des Anspruchs. § 11 Ordentliche Gesellschafterversammlung 1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich bis spätestens 15. Dezember statt. Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung ist bis zum 15. Dezember 2010 einzuberufen. 2. Gesellschafterversammlungen sind in München abzuhalten, soweit 3. 4. 5. 6. die Gesellschafter nicht durch Beschluss einen anderen Ort bestimmen. Unter Beachtung einer Frist von vier Wochen werden die Gesellschafterversammlungen schriftlich durch den geschäftsführenden Gesellschafter unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt an die der Gesellschaft zuletzt bekannte Anschrift eines jeden Gesellschafters bzw. Treugebers und gilt mit Absendung durch die Gesellschaft als ordnungsgemäß erfolgt. Bei der Berechnung der vierwöchigen Ladungsfrist werden der Tag der Absendung des Einladungsschreibens und der Tag der Versammlung mitgezählt. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung übernimmt der geschäftsführende Gesellschafter. Dieser hat für die Anwesenheit eines geeigneten Protokollführers Sorge zu tragen. Jeder Gesellschafter und Treugeber kann sich im Rahmen der Ausübung seines Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung durch einen anderen Gesellschafter bzw. Treugeber oder einen Dritten vertreten lassen. Seine Vertretung hat der Gesellschafter bzw. Treugeber spätestens zwei Tage vor dem Termin der Gesellschafterversammlung dem geschäftsführenden Gesellschafter schriftlich mitzuteilen, es sei denn, dass die Verhinderung auf Krankheit beruht. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind der Komplementär und ein ggf. anderer geschäftsführender Gesellschafter berechtigt, außerordentliche Gesellschafterversammlungen einzuberufen. Unabhängig hiervon finden außerordentliche Gesellschafterversammlungen auch statt, wenn Gesellschafter oder Treugeber, die zusammen mindestens 10 % des Gesellschaftskapitals auf sich vereinigen, dies gegenüber einem geschäftsführenden Gesellschafter schriftlich beantragen. Die Einberufungsfrist für außerordentliche Gesellschafterversammlungen kann bei eilbedürftigen Fällen auf zehn Tage verkürzt werden. Im Übrigen gelten die für die Durchführung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung getroffenen Regelungen entsprechend. Sollte der geschäftsführende Gesellschafter dem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht innerhalb von sieben Tagen nachgekommen sein, ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, die Versammlung unter Beachtung der zehntägigen Ladungsfrist selbst wirksam einzuberufen. § 12 Gesellschafterbeschlüsse 1. Die Beschlüsse der Gesellschafter und Treugeber können in Gesellschafterversammlungen oder im Wege der schriftlichen Abstimmung im Umlaufverfahren gemäß § 14 dieses Vertrages gefasst werden; sie werden grundsätzlich im Wege der schriftlichen Abstimmung im Umlaufverfahren gefasst. 2. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß geladen und der geschäftsführende Gesellschafter sowie die Treuhandkommanditistin anwesend oder vertreten sind. Ein eventueller Ladungsfehler gilt als geheilt, wenn der betreffende Gesellschafter oder Treugeber in der jeweiligen Gesellschafterversammlung anwesend oder ordnungsgemäß vertreten ist. 3. Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 4. Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden oder vertretenen Gesellschafter bzw. Treugeber beschlussfähig, sofern der geschäftsführende Gesellschafter sowie die Treuhandkommanditistin anwesend oder vertreten sind. 5. Die Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Kenntniserlangung geltend gemacht werden. Dies hat durch Klage- erhebung gegen die Gesellschaft zu geschehen. Nach Ablauf der Frist gilt ein eventueller Mangel als geheilt. § 13 Ausübung des Stimmrechts 1. Auf je EUR 1.000 eines Kapitalanteils gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) entfällt eine Stimme. Das Stimmrecht eines Gesellschafters bzw. Treugebers darf – vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 – nur einheitlich ausgeübt werden. Die Komplementärin hat 1 Stimme. 2. Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter und/oder Treugeber vertritt, kann entsprechend der ihm erteilten Weisungen voneinander abweichende Stimmen abgeben. Jedoch kann das Stimmrecht für jeden einzelnen Gesellschafter und Treugeber nur einheitlich ausgeübt werden. 3. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, das ihr zustehende Stimmrecht entsprechend der ihr durch die Treugeber erteilten Weisungen mit voneinander abweichenden Stimmen auszuüben. Nimmt ein Treugeber nicht selbst oder durch einen von ihm beauftragten Bevollmächtigten an der Gesellschaftsversammlung teil, wird die Treuhandkommanditistin ihre Stimmrechte unter sorgfältiger Beachtung der ihr von dem Treugeber erteilten Weisungen ausüben. Liegt keine Weisung des Treugebers für die Abgabe der auf ihn entfallenden Stimmen vor, enthält sich die Treuhandkommanditistin bei Abstimmungen der Stimme. § 14 Schriftliche Abstimmung im Umlaufverfahren; Niederschrift 1. Gesellschafterbeschlüsse werden regelmäßig durch schriftliche Abstimmungen im Umlaufverfahren gefasst. Sie werden durch den geschäftsführenden Gesellschafter veranlasst. 2. Der Abstimmungsgegenstand ist sämtlichen Gesellschaftern und Treugebern mit einer begründeten Stellungnahme des geschäftsführenden Gesellschafters nach Maßgabe des § 28 bekannt zu geben. Es ist weiterhin eine Stellungnahme der Treuhandkommanditistin beizufügen, sofern sie dies wünscht. 3. Die Stimmabgabe der Gesellschafter und Treugeber muss innerhalb von 21 Tagen nach Absendung der Abstimmungsaufforderung bei der Gesellschaft eingehen. Bei Eilbedürftigkeit ist der geschäftsführende Gesellschafter berechtigt, den Abstimmungszeitraum auf mindestens 10 Tage nach Absendung zu verkürzen. Wird die Stimme eines Gesellschafters oder Treugebers im vorstehenden Sinne nicht fristgemäß abgegeben, so gilt sie als nicht abgegebene Stimme. Die Stimmabgabe hat schriftlich zu erfolgen, außer der geschäftsführende Gesellschafter lässt eine Stimmabgabe in anderer Form zu. Im Übrigen gilt § 12 und § 13 für die Ausübung des Stimmrechts entsprechend. 4. Die Auszählung der im Wege der schriftlichen Abstimmung abgegebenen Stimmen erfolgt durch den geschäftsführenden Gesellschafter. Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit des Abstimmungsverfahrens und der Auszählung zu überprüfen. Über den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und das Ergebnis der Abstimmung sind sämtliche Gesellschafter und Treugeber durch schriftliche Mitteilung zu unterrichten. 5. Über die in einer Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditistin zu unterzeichnen und sämtlichen Gesellschaftern und Treugebern zu übersenden ist. Entsprechendes gilt für einen im schriftlichen Umlaufverfahren gefassten Gesellschafterbeschluss. 6. Die Niederschrift gilt als genehmigt, wenn keiner der Gesellschafter bzw. Treugeber dieser innerhalb eines Monats seit Zugang der Niederschrift schriftlich und unter Angabe von Gründen widerspricht. Über einen etwaigen Widerspruch entscheidet die nächste Gesellschafterversammlung. 80 § 15 Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung § 17 Beteiligung am Ergebnis 1. Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen in ihren Versammlungen oder im Wege der schriftlichen Abstimmung im Umlaufverfahren in folgenden Angelegenheiten: a) Feststellung des Jahresabschlusses; b) Beschluss über Entnahmen/Ausschüttungen unter Beachtung der Bestimmungen in § 18; c) Wahl des Abschlussprüfers unter Beachtung der Bestimmungen in § 16; d) Entlastung des geschäftsführenden Gesellschafters; e) Änderungen dieses Gesellschaftsvertrages, wobei jedoch unten stehender lit. k) unberührt bleibt; f) Ausschluss einzelner Gesellschafter und Treugeber aus wichtigem Grund nach § 24 Abs. 1 lit. c), nicht jedoch der Rücktritt von der Beitrittserklärung nach § 5 Abs. 5 i.V.m. § 24 Abs. 1 lit. b); g) Bestellung eines neuen oder weiteren persönlich haftenden Gesellschafters. Entziehung oder Erteilung neuer oder weiterer Geschäftsführungsbefugnisse sowie Entziehung oder Erteilung neuer oder weiterer rechtsgeschäftlicher (General)Vollmachten. Bestellung eines Geschäftsführers oder einer neuen Treuhandkommanditistin; h) Auflösung der Gesellschaft oder Fortsetzungsbeschluss gemäß § 26; i) Die Aufnahme von Fremdmitteln; j) Die Durchführung von Investitionen und Vermarktungen außerhalb, der durch § 8 Abs. 2 lit. a) i.V.m. den in der Anlage zu diesem Vertrag niedergelegten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ und „Kriterien für Publishing-Verträge“ festgelegten Grenzen; k) Änderung der sich in der Anlage zu diesem Vertrag niedergelegten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ und „Kriterien für Publishing-Verträge“. 2. Bei der Beschlussfassung über Beschlussgegenstände gemäß Abs. 1 lit. e), lit. g), und lit. h) sind 75 % der abgegebenen Stimmen erforderlich. 3. Eine Nachschusspflicht kann nur einstimmig beschlossen werden. Der einzelne Gesellschafter oder Treugeber ist ohne seine Zustimmung nicht verpflichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung zu beteiligen. 1. Die Beteiligung der Gesellschafter und Treugeber am Ergebnis der Gesellschaft, wie es sich nach Berücksichtigung der Vergütungen gemäß den §§ 19 und 20 ergibt, bestimmt sich nach dem Verhältnis des Kapitalanteils (Kapitalkontos I gemäß § 6 Abs. 1 lit. a)) zum jeweiligen Bilanzstichtag, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Ergebnis ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. 2. Für die Geschäftsjahre der Platzierungsphase gilt Folgendes: Die Gesellschafter und Treugeber werden hinsichtlich der Ergebnisverteilung in diesem Zeitraum unabhängig vom Beitrittszeitpunkt entsprechend dem Verhältnis ihrer Kapitalanteile (vgl. Abs. 1) gleich behandelt. Hierzu wird allen Gesellschaftern und Treugebern, das nach ihrem Beitritt von der Gesellschaft erzielte Ergebnis solange und in dem Umfang vorrangig zugerechnet, bis alle Gesellschafter bzw. Treugeber an dem in diesem Zeitraum insgesamt erwirtschafteten Ergebnis der Gesellschaft entsprechend ihres Kapitalanteils zum Ende der Platzierungsphase gleichmäßig beteiligt sind (quotale Gleichverteilung). 3. Die Sonderregelung zur Entnahmeverteilung gem. § 18 Abs. 3 und 4 sind auch im Rahmen der Ergebnisverteilung zu beachten. Sowohl der Frühzeichnerbonus als auch der Performance-Anteil sind als Vorabgewinn dem jeweils begünstigten Gesellschafter bzw. Treugeber zuzurechnen. Dies gilt auch dann, soweit hierdurch bei der Gesellschaft ein Verlust entsteht oder sich erhöht. 4. Allen Gesellschaftern und Treugebern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen; eine Ausgleichspflicht ergibt sich hierdurch nicht. 5. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Gesellschafter bzw. Treugeber zum Nachweis von Sonderbetriebsausgaben gesondert aufzufordern. Sonderbetriebsausgaben müssen bis spätestens 31.03. des Folgejahrs der Gesellschaft unter Vorlage von Belegen schriftlich mitgeteilt werden, anderenfalls können zusätzliche Kosten für den jeweiligen Anleger berechnet werden. Die Gesellschaft ist im Verhältnis zum Treugeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet oder unvollständig mitgeteilte Sonderbetriebsausgaben im Steuerfestsetzungsverfahren noch geltend zu machen, sofern der Gesellschafter bzw. Treugeber die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten übernimmt. 6. Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Gesellschaftern oder Treugebern Ergebnisse als steuerlich beachtliche Sondereinnahmen oder Sonderbetriebsausgaben entstehen, so sind diese Ergebnisse für steuerliche Zwecke ausschließlich diesen zuzuweisen. Sollten die Gesellschafter bzw. Treugeber ihre Beteiligung fremdfinanzieren, sind im Fall einer etwaigen steuerlichen Zinsabzugsbeschränkung die Zinsen der Gesellschaft bei der Gewinnermittlung und Gewinnverteilung vorrangig vor den Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter bzw. Treugeber abzuziehen bzw. als vorrangig abzugsfähig zu behandeln. Eine nach der Berücksichtigung der Zinsaufwendungen der Gesellschaft verbleibende Abzugsmöglichkeit ist zwischen den Gesellschaftern bzw. Treugebern, die ihre Anteile fremdfinanziert haben, im Verhältnis ihrer Zinsaufwendungen zu verteilen. Vorstehende Regelungen gelten für einen Zinsvortrag entsprechend. 7. § 16 Geschäftsjahr, Jahresabschluss 1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft ist ein Rumpfgeschäftsjahr. 2. Der geschäftsführende Gesellschafter hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften den Jahresabschluss der Gesellschaft und die steuerliche Ergebnisrechnung (Einkunftsermittlung der Gesellschaft) aufzustellen und zu unterzeichnen. 3. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) wird von einem vereidigten Buchprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Kosten der Gesellschaft geprüft. Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 hat der Komplementär die HHKL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestellt. 4. Der Jahresabschluss sowie die steuerliche Ergebnisermittlung sind allen Gesellschaftern und Treugebern bekannt zu geben bzw. mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung gemäß § 11 zuzusenden. 81 § 18 Entnahmen 1. Die Gesellschafter entscheiden über die Verwendung von Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen), soweit sie nicht nach Auffassung des geschäftsführenden Gesellschafters als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft benötigt werden. Die Gesellschaft schüttet diese mindestens jährlich zum 30.06. des Folgejahres aus; erstmalig erfolgt eine Ausschüttung zum 30.06.2011. Der geschäftsführende Gesellschafter unterbreitet den Gesellschaftern einen Vorschlag über die 2. 3. 4. 5. 6. 7. Höhe der für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließenden Entnahmen. Die Verteilung der Entnahmen auf die Gesellschafter bzw. Treugeber bestimmt sich gem. § 17 Abs. 1, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Die Gesellschafter sind in der Platzierungsphase jeweils zeitanteilig ausschüttungsberechtigt, beginnend ab dem Tag der vollständigen Einlagenleistung (inkl. Agio), frühestens ab dem 01.01.2010. Gesellschafter bzw. Treugeber, die bis zum 31.12.2010 wirksam beigetreten sind (Annahme des Beitrittsangebots) und ihre Einlage zzgl. Agio bis dahin vollständig erbracht haben, erhalten für den Zeitraum ab der vollständigen Einlagenleistung bis zum Ablauf der Platzierungsphase eine zusätzliche Entnahme („Frühzeichnerbonus“) in Höhe von 6 % p. a. bezogen auf den erbrachten Kapitalanteil (ohne Agio). Diese Entnahme ist plangemäß zum 30.06.2011 zu zahlen. Nachdem die Gesellschaft insgesamt Entnahmen im Sinne von vorstehendem Abs. 1 an die Gesellschafter bzw. Treugeber in Höhe von 148 % der insgesamt geleisteten Kapitaleinlagen ohne Agio (Kapitalkonto I gemäß § 6 Abs. 1 lit. a)) erhalten haben, werden darüber hinausgehende Entnahmen im Sinne von vorstehendem Abs. 1 wie folgt verteilt: Dem Komplementär stehen 25 % der Entnahmen zu („Performance Anteil“) und den übrigen Gesellschaftern bzw. Treugebern stehen zusammen 75 % der Entnahmen zu. Die Verteilung zwischen den übrigen Gesellschaften bzw. Treugebern bestimmt sich nach vorstehendem Abs. 1. Der geschäftsführende Gesellschafter ist berechtigt, Entnahmen für das laufende Geschäftsjahr auch vor einem Beschluss der Gesellschafter zu veranlassen, soweit dies die Liquidität der Gesellschaft zulässt (vorläufige Entnahmen). Entnahmen können auch dann erfolgen, wenn der Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist. Soweit auf die an die Gesellschaft geleisteten Zahlungen Kapitalertragsteuer oder eine andere vergleichbare Quellensteuer zu zahlen oder eine solche bereits abgezogen worden ist oder die Gesellschaft aufgrund einer Verfügung der oder Vereinbarung mit den Steuerbehörden Steuern abzuführen hat und diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter oder Treugeber betreffen, ist der dafür erforderliche Betrag von den auf diese Gesellschafter und Treugeber entfallenden Ausschüttungen von der Gesellschaft einzubehalten oder der Gesellschaft zu erstatten. § 19 Vergütung Komplementärs und geschäftsführender Gesellschafter 1. Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält der Komplementär den Performance-Anteil gemäß § 18 Abs. 4 als Gewinnanteil. 2. Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält der geschäftsführende Gesellschafter eine Geschäftsführungsvergütung. Diese beträgt für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 1 % p. a. des zum 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, und ist am 31.12.2010 fällig. Die Geschäftsführungsvergütung beträgt für alle folgenden Jahre 1,6 % p. a. des zum 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals (ohne Agio), zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Sie ist quartalsweise, jeweils am Ende des Quartals fällig. 3. Für die im Rahmen des Lizenzcontrollings gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 lit. d) erbrachten Leistungen erhält der geschäftsführende Gesellschafter eine gesonderte Vergütung in Höhe von 4 % der jeweils vereinnahmten Lizenzerlöse zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch ist zum Ende des Monats fällig, in dem die jeweiligen Erlöse vereinnahmt wurden. Mit oben genannter Vergütung sind alle Ansprüche und Auslagen des geschäftsführenden Gesellschafters abgegolten. 4. Der Anspruch auf die Vergütungen nach vorstehenden Absätzen 1, 2 und 3 besteht auch dann, wenn in dem betreffenden Geschäftsjahr kein entsprechender Jahresüberschuss realisiert wurde. 5. Notwendige Reisekosten werden auf Nachweis gesondert ersetzt. § 20 Vergütung der Treuhandkommanditistin (Treuhandschaft, Anlegerverwaltung) Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme der Treuhandschaft von der Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von EUR 12.000 p. a. zzgl. Umsatzsteuer, fällig zu je einem Viertel jeweils zum Ende eines Quartals. Für die Jahre 2009 und 2010 fällt diese Vergütung einmalig in Höhe von EUR 12.000 zzgl. Umsatzsteuer an, fällig am 31.12.2010. § 21 Übertragung, Belastung und Teilung von Gesellschaftsanteilen 1. Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber kann seinen Gesellschafts- bzw. Treuhandanteil übertragen oder in sonstiger Weise darüber verfügen, sofern der geschäftsführende Gesellschafter schriftlich zugestimmt hat; im Fall des Treugebers ist zusätzlich die Zustimmung der Treuhandkommanditistin erforderlich. Der geschäftsführende Gesellschafter und ggf. die Treuhandkommanditistin können die Zustimmung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern; sie ist zu verweigern, bei einer Übertragung von Anteilen, die im Widerspruch zu § 4 steht. 2. Eine Übertragung kann nur zum 31.12. eines Jahrs erfolgen. Andere unterjährige Übertragungen von Gesellschafts- bzw. Treuhandbeteiligungen können der geschäftsführende Gesellschafter und ggf. die Treuhandkommanditistin nach eigenem Ermessen zulassen. Jede beabsichtigte Übertragung bzw. Verfügung ist dem geschäftsführenden Gesellschafter schriftlich anzuzeigen. In der schriftlichen Anzeige und auf Nachfrage hat der Gesellschafter bzw. Treugeber dem geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditistin die zur Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes erforderlichen Angaben zu machen und zu belegen. Der übertragende und der neue Gesellschafter bzw. Treugeber sind verpflichtet, der Gesellschaft den Verkaufspreis für die übertragene Beteiligung unter Beifügung einer unterzeichneten Kopie des Übertragungsvertrags mitzuteilen. 3. Die Teilung von Gesellschaftsanteilen erfordert, soweit nicht nach diesem Vertrag bzw. kraft Gesetzes Abweichendes gilt, die Zustimmung des geschäftsführenden Gesellschafters; sie kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Teilung eines treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteils erfordert zusätzlich die Zustimmung der Treuhandkommanditistin; sie kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Übertragung der geteilten Gesellschaftsanteile nach Maßgabe des § 4 nicht zulässig wäre. 4. Bei jedem Übergang der Gesellschafterstellung auf einen Dritten, ob im Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge, werden alle Konten gemäß § 6 unverändert und einheitlich fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte und Pflichten hinsichtlich nur einzelner Gesellschafterkonten ist nicht möglich. Der Übergang ist der Gesellschaft schriftlich anzuzeigen. 5. Die im Zusammenhang mit einer Übertragung oder Teilung von Gesellschafts- bzw. Treuhandanteilen verbundenen Kosten (z. B. Registergebühren, Vergütung der Treuhänderin) trägt der den Anteil übertragende oder teilende Gesellschafter bzw. Treugeber. Die Kosten werden diesem Gesellschafter bzw. Treugeber gesondert in Rechnung gestellt. 6. Der übertragende Gesellschafter bzw. Treugeber, hat der Gesellschaft die durch die Übertragung entstehenden steuerlichen Nachteile, insbesondere gewerbesteuerliche Nachteile, zu ersetzen. Ein gewerbesteuerlicher Nachteil wird angenommen, wenn und soweit sich der gewerbesteuerliche Verlustvortrag reduziert und/oder auf 82 Grund der Übertragung ein als Gewerbeertrag zu erfassender Veräußerungsgewinn entsteht. Der Umfang des zu ersetzenden Nachteils durch eine Reduzierung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags berechnet sich pauschal wie folgt: 1 Der Betrag des untergegangenen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag ist der anteilig auf den übertragenden Gesellschafter bzw. Treugeber entfallende Betrag des zum 31.12. des vorangegangenen Geschäftsjahr festgestellte gewerbesteuerliche Verlustvortrags. 2 Der Betrag des untergegangenen gewerbesteuerlichen Verlustvortrags ist mit der zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Gewerbesteuermesszahl und dem zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Hebesatz zu multiplizieren. Der Umfang des zu ersetzenden Nachteils durch einen als Gewerbeertrag zu erfassenden Veräußerungsgewinn berechnet sich pauschal wie folgt: Der in der Gewerbesteuererklärung der Gesellschaft zugrunde gelegte Veräußerungsgewinn aus der Übertragung ist mit der zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Gewerbesteuermesszahl und dem zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Hebesatz zu multiplizieren. Der übertragende Gesellschafter kann nachweisen, dass ein Nachteil in geringerem Umfang oder gar nicht entstanden ist. 7. Gegenüber der Gesellschaft gilt der bisherige Gesellschafter bzw. Treugeber solange als Gesellschafter bzw. Treugeber, bis der Gesellschaft gemäß Abs. 1 die Übertragung des jeweils betroffenen Gesellschaftsanteils angezeigt worden ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung, auch gegenüber dem neuen Gesellschafter bzw. Treugeber, an den bisherigen Gesellschafter bzw. Treugeber Auszahlungen vorzunehmen, bis ihr unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäß Abs. 1 die Übertragung des Gesellschaftsanteils mitgeteilt worden ist. samer Vertreter nicht bestellt ist oder die Legitimation des oder der Erben oder Vermächtnisnehmer nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis, soweit es sich nicht um Beschlüsse über die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt. 6. Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen von Kommanditisten ist zulässig. 7. Alle der Gesellschaft durch den Erbfall entstehenden Kosten haben die Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen. § 22 Tod eines Gesellschafters bzw. Treugebers 1. Ein Gesellschafter bzw. Treugeber scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat, mit Wirksamwerden der Kündigung; b) ihm gegenüber gemäß § 5 Abs. 5 der Rücktritt von der Beitrittserklärung erklärt worden ist, mit Zugang der Rücktrittserklärung; c) er durch Gesellschafterbeschluss aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist, mit Zugang der Ausschlusserklärung; d) über sein Vermögen oder seinen Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und der geschäftsführende Gesellschafter den Gesellschafter durch schriftliche Ausschlusserklärung ausschließt, mit Zugang der Ausschlusserklärung; e) der geschäftsführende Gesellschafter den Gesellschafter bzw. Treugeber durch schriftliche Ausschlusserklärung ausschließt, weil die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters bzw. Treugebers mangels Masse abgelehnt worden ist oder der Kapitalanteil des Gesellschafters bzw. Treugebers von einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben wird, mit Zugang der Ausschlusserklärung; 2. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern mit der bisherigen Firma fortgeführt. 3. Für Treugeber gilt das Vorstehende sinngemäß, so dass bei Vorliegen einer der in vorstehendem Satz genannten Umstände bezüglich eines Treugebers der Kapitalanteil der Treuhandkommanditistin anteilig herabgesetzt werden kann, sofern die Treugeberstellung nicht einverständlich auf einen anderen Treugeber übertragen wird. Die Haftsumme der Treuhandkommanditistin gemäß § 2 Abs. 2 bleibt unverändert. Liegt in der Person eines Treugebers ein Grund vor, nach dem ein Gesellschafter aus der Gesellschaft gemäß Abs. 1 ausscheiden würde, so können in entsprechender Anwendung der Regelungen dieses Vertrags der Kapitalanteil der Treuhandkommanditistin in dem 1. Stirbt ein Gesellschafter, wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern fortgesetzt. Die Beteiligung des Gesellschafters geht auf seine Erben über. Soweit die Erben die Beteiligung in Erfüllung eines Vermächtnisses oder einer Auseinandersetzungsanordnung des Erblassers ganz oder teilweise übertragen, wird der Begünstigte neuer Gesellschafter. 2. Ist eine Person der Erben, der Vermächtnisnehmers oder der Begünstigten eine gemäß § 4 Abs. 1 und 2 von der Beteiligung ausgeschlossene Person, kann der Übergang der Beteiligung binnen sechs Wochen nach Vorliegen der erforderlichen Informationen und Dokumente vom geschäftsführenden Gesellschafter durch schriftliche Erklärung untersagt werden. In diesem Fall scheidet diese Person aus der Gesellschaft aus, wenn sie Erbe ist; für mittelbar über die Treuhandkommanditistin Beteiligte, gilt § 24 Abs. 3 entsprechend. Ist diese Person Vermächtnisnehmer bzw. Begünstigter einer Auseinandersetzungsanordnung, bleibt der Erbe bzw. bleiben die Erben Gesellschafter bzw. Treugeber. 3. Die Erben bzw. Vermächtnisnehmer müssen sich durch Vorlage eines Erbscheines oder eines Erbnachweises entsprechend § 35 GBO legitimieren. Der Erbfall ist dem geschäftsführenden Gesellschafter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 4. Die Gesellschaft kann auf die vorstehende Legitimierung verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des Testamentes des Gesellschafters sowie die Niederschrift über die Eröffnungsverhandlung des Nachlassgerichtes vorgelegt wird. 5. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer dürfen ihre Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis bis zur Erbauseinandersetzung nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Entgegennahme von Ausschüttungen ermächtigt sein muss, ausüben. Die Rechte der Erben können nur gemeinschaftlich und einheitlich von dem Vertreter ausgeübt werden. Ausschüttungen sind nur an den gemeinsamen Vertreter zu leisten. Solange ein gemein- 83 § 23 Dauer der Gesellschaft, Kündigung 1. Die Gesellschaft endet zum 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Laufzeit der Gesellschaft bis zum 31.12.2015 zu verlängern. 2. Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch den Gesellschafter ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt hiervon unberührt. 3. Die Treuhandkommanditistin kann nur mit Einwilligung oder auf Weisung sämtlicher Treugeber kündigen. 4. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an den geschäftsführenden Gesellschafter zu richten. 5. Die Kündigung der Gesellschaft hat nicht deren Auflösung, sondern nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur Folge. § 24 Ausscheiden von Gesellschaftern und Treugebern Umfange herabgesetzt werden, wie es dem Beteiligungsbetrag dieses Treugebers entspricht. Bei einer Kapitalherabsetzung gelten für die Treuhandkommanditistin die Regelungen des § 25 entsprechend. 4. Bei Ausscheiden der Treuhandkommanditistin kann gemäß § 15 Abs. 1 lit. g) ein neuer Treuhandkommanditist bestellt werden, der unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten der ausscheidenden Treuhandkommanditistin eintritt; hierzu ist eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, es sei denn, die ordentliche Gesellschafterversammlung findet vor Beendigung der Treuhandverträge zwischen Treugebern und der Treuhandkommanditistin statt. Wird eine neue Treuhandkommanditistin bestellt, tritt diese im Wege der Vertragsübernahme in die bisherigen Treuhandverhältnisse mit den jeweiligen Treugebern mit ihrer Eintragung in das Handelsregister automatisch ein. Alle Treugeber haben ihr bisheriges Treuhandverhältnis nach Maßgabe der Beschlussfassung mit der neuen Treuhandkommanditistin fortzusetzen. Wird keine neue Treuhandkommanditistin bestellt, wird das Gesellschaftsverhältnis mit den betreffenden Treugebern als Kommanditisten im Wege der Sonderrechtsnachfolge fortgesetzt und die Treuhandverträge der Treugeber mit der bisherigen Treuhandkommanditistin enden. 5. Der ausscheidende Gesellschafter bzw. Treugeber, hat der Gesellschaft die durch das Ausscheiden entstehenden steuerlichen Nachteile, insbesondere gewerbesteuerliche Nachteile, zu ersetzen. Ein gewerbesteuerlicher Nachteil wird angenommen, wenn und soweit sich der gewerbesteuerliche Verlustvortrag reduziert und/oder auf Grund des Ausscheidens ein als Gewerbeertrag zu erfassender Veräußerungsgewinn entsteht. Der Umfang des zu ersetzenden Nachteils durch eine Reduzierung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags berechnet sich pauschal wie folgt: 1 Der Betrag des untergegangenen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag ist der anteilig auf den ausscheidenden Gesellschafter bzw. Treugeber entfallende Betrag des zum 31.12. des vorangegangenen Geschäftsjahr festgestellte gewerbesteuerliche Verlustvortrags. 2 Der Betrag des untergegangenen gewerbesteuerlichen Verlustvortrags ist mit der zum Zeitpunkt des Ausscheidens gültigen Gewerbesteuermesszahl und dem zum Zeitpunkt des Ausscheidens gültigen Hebesatz zu multiplizieren. Der Umfang des zu ersetzenden Nachteils durch einen als Gewerbeertrag zu erfassenden Veräußerungsgewinn berechnet sich pauschal wie folgt: Der in der Gewerbesteuererklärung der Gesellschaft zugrunde gelegte Veräußerungsgewinn aus dem Ausscheiden ist mit der zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen Gewerbesteuermesszahl und dem zum Zeitpunkt des Ausscheidens gültigen Hebesatz zu multiplizieren. Der ausscheidende Gesellschafter kann nachweisen, dass ein Nachteil in geringerem Umfang oder gar nicht entstanden ist. § 25 Abfindungs- und Auseinandersetzungsguthaben 1. Scheidet ein Gesellschafter bzw. Treugeber aus der Gesellschaft aus, hat er, außer im Falle des Ausscheidens nach § 24 Abs. 1 lit. b), c), d) oder e), Anspruch auf ein Abfindungs-/ Auseinandersetzungsguthaben. Das Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben errechnet sich aus der Höhe des Buchwertes der Beteiligung abzüglich etwaiger Ansprüche der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter bzw. Treugeber, insbesondere aus ausstehenden Einlagen, Verzugsschaden, Schadenspauschalen, durch das Ausscheiden bedingte Kosten und zu ersetzenden Nachteilen. 2. Scheidet ein Gesellschafter bzw. Treugeber gemäß § 24 Abs. 1 lit. c), d) oder e) aus der Gesellschaft aus, bestimmt sich das Abfindungs-/ Auseinandersetzungsguthaben nach dem Buchwert seiner Beteiligung gemäß Abs. 1 unter Berücksichtigung eines Abschlags in Höhe von 20 Prozent (verminderter Buchwert der Beteiligung). 3. Scheidet ein Gesellschafter bzw. Treugeber gemäß § 24 Abs. 1 lit. 4. 5. 6. 7. 8. b) aus der Gesellschaft aus, hat er Anspruch auf ein Abfindungs-/ Auseinandersetzungsguthaben in Höhe seines geleisteten Kapitalanteils ohne Agio (Kapitalkonto I gemäß § 6 Abs. 1 lit. a)). Erfolgt das Ausscheiden unterjährig, ist der Buchwert zum Monatsende des dem Ausscheiden vorangehenden Monats entscheidend. Zum Zwecke der Bestimmung des Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens, sind die Games, Lizenzen und sonstige Schutzrechte zwingend mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten zu aktivieren und über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 2,5 Jahre linear abzuschreiben. Dabei umfassen die Herstellungskosten sowohl die Einzel-, als auch variable und fixe Gemeinkosten. Ein Geschäfts-/Firmenwert bleibt bei der Wertermittlung außer Betracht. Am Ergebnis schwebender Geschäfte nimmt der ausscheidenden Gesellschafter bzw. Treugeber nicht teil. Das Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben ist von dem gegebenenfalls gemäß § 16 Abs. 3 bestellten Abschlussprüfer, anderenfalls von dem mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater auf Kosten der Gesellschaft festzustellen. Diese Feststellung ist verbindlich, außer der ausscheidende Gesellschafter bzw. Treugeber verlangt die verbindliche Feststellung des Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens durch einen Dritten (vereidigten Buchprüfer, Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), der von dem Präsidenten, der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Industrie- und Handelskammer bestimmt wird, verbindlich ausgewählt wird. Die Kosten der Feststellung durch den Dritten und seiner Auswahl trägt ausschließlich der ausscheidende Gesellschafter bzw. Treugeber. Das Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate nach seiner verbindlichen Feststellung, im Fall des vorstehenden Abs. 3 sechs Monate nach Wirksamwerden des Ausscheidens fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Abfindungs-/ Auseinandersetzungsguthaben oder die Abfindung in drei gleichen Jahresraten auszuzahlen. In diesem Fall ist der jeweils rückständige Rest mit vier Prozent jährlich zu verzinsen. Ausscheidende Gesellschafter bzw. Treugeber können keine Sicherstellung ihres Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens oder der Abfindung verlangen. Eine Haftung der übrigen Gesellschafter bzw. Treugeber, insbesondere des Komplementärs, für die Erfüllung des Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthabens ist ausgeschlossen. Bei Übertragungen im Wege der Sonderrechtsnachfolge hat der ausscheidende Gesellschafter keinen Anspruch auf ein Abfindungs-/ Auseinandersetzungsguthaben. § 26 Auflösung der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft kann zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs aufgelöst werden, jedoch erstmalig zum 31.12.2014. Wenn Gesellschafter bzw. Treugeber, deren Kapitalanteile insgesamt mindestens 30 % des Gesellschaftskapitals (ohne Agio) bilden, die Gesellschaft wirksam kündigen, löst sich die Gesellschaft zum 31.12. des betreffenden Jahres auf, es sei denn die verbleibenden Gesellschafter fassen mit 75 % ihrer Stimmen einen Fortsetzungsbeschluss. Im Falle einer Auflösung ist die Gesellschaft durch den geschäftsführenden Gesellschafter abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen zu verwerten. § 265 Abs. 2, 4 und 5 und § 273 Abs. 4 AktG gelten entsprechend. 2. Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern, danach gegenüber dem Komplementär und der Treuhandkommanditistin sowie im Anschluss gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen. Ein verbleibender Verwertungserlös wird im Verhältnis der für die Gesellschafter bzw. Treugeber geführten Kapitalkonten I an die Gesellschafter bzw. Treugeber ausgezahlt. 84 Eine Haftung des Komplementärs für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen ist in diesem Fall ausgeschlossen. § 27 Handelsregistervollmacht und –kosten, Empfangsbevollmächtigter 1. Jeder Kommanditist hat den geschäftsführenden Gesellschafter in der gesetzlichen Form zu bevollmächtigen, für ihn Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen. Dazu hat jeder Kommanditist der Gesellschaft eine unwiderrufliche, über den Tod hinaus geltende, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zugunsten des geschäftsführenden Gesellschafters, die diesen zu allen Anmeldungen zum Handelsregister ermächtigt, an denen ein Kommanditist mitzuwirken hat, zur Verfügung zu stellen. Jeder Kommanditist hat die für die Vollmacht, seine Anmeldung zum und Eintragung ins Handelsregister entstehenden Kosten zu übernehmen. 2. Die Gesellschafter und Treugeber bestellen den geschäftsführenden Gesellschafter bzw. deren Geschäftsführer zum Empfangsbevollmächtigten im Sinne von § 183 AO und verpflichten sich untereinander, Rechtsbehelfe oder sonstige Rechtsmittel im Rahmen der Steuer- und Feststellungsveranlagungen der Gesellschaft nur im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Gesellschafter durch den Steuerberater der Gesellschaft einzulegen. Dies gilt auch insoweit, als es sich um die Geltendmachung von persönlichen Ausgaben (Sonderbetriebsausgaben) sowie um Belange nach Ausscheiden eines Gesellschafters bzw. Treugebers handelt, soweit Feststellungen und Verwaltungsakte betroffen sind, die für die Veranlagungszeiträume der Gesellschaftszugehörigkeit (auch mittelbar als Treugeber) ergehen. Im Falle des Ausscheidens des geschäftsführenden Gesellschafters wird bereits hiermit der an deren Stelle tretende Gesellschafter bzw. deren Geschäftsführer zum Empfangsbevollmächtigten in diesem Sinne bestellt. § 29 Schriftform 1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen – vorbehaltlich Abs. 2 – der Schriftform, soweit nicht notarielle Form erforderlich ist. Bei Gesellschafterbeschlüssen, auch im Fall der Änderung dieses Vertrages, ist für die Schriftform deren Protokollierung gemäß § 14 Abs. 4 ausreichend. 2. Auf eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrags selbst sowie mit anderen Verträgen und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier Bezug genommen wird – wird verzichtet. Für die Annahme der Beitrittserklärung durch die Gesellschaft genügt die Unterzeichnung durch Faksimile. § 30 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer Bestimmungen treten rückwirkend solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. 2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses Vertrags ist der Sitz der Gesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsverhältnis, wie z. B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Beitritt, Ausscheiden, Rechten und Pflichten von Gesellschaftern und Gesellschafterbeschlüssen, können als Aktivoder Passivprozesse von der Gesellschaft selbst geführt werden. § 28 Mitteilungen, Bekanntmachungen und Zahlungen § 31 Anwendbares Recht 1. Die Gesellschafter haben der Gesellschaft jeweils in Textform ihre Anschrift, Faxnummer, E-Mail-Adresse, zuständige Wohnsitzfinanzamt, Steuernummer und Bankverbindung sowie Änderungen derselben unaufgefordert mitzuteilen. Mitteilungen und Bekanntmachungen der Gesellschaft, Einladungen zur Gesellschafterversammlung und Abstimmungsunterlagen im schriftlichen Umlaufverfahren, die an die auf der Beitrittserklärung genannte oder die letzte gemäß Satz 1 übermittelte Adresse, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse des Gesellschafters bzw. Treugebers übermittelt wurden, gelten als dem Gesellschafter bzw. Treugeber am dritten Werktag nach Absendung ordnungsgemäß zugegangen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter bzw. Treugeber durch Zahlung auf die letzte gemäß Satz 1 übermittelte Bankverbindung des Gesellschafters mit schuldbefreiender Wirkung zu erfüllen. 2. Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber ist verpflichtet, etwaige Änderungen seiner in der Beitrittserklärung gemachten Angaben der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen. Der geschäftsführende Gesellschafter hat überdies das Recht, von den Gesellschaftern und Treugebern Angaben zur Erteilung von Auskünften gegenüber Steuerbehörden oder kontoführenden Banken zu verlangen, soweit dies gesetzlich geboten ist, von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung, Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist. In den zuletzt genannten Fällen ist der geschäftsführende Gesellschafter zudem berechtigt, von den Gesellschaftern und Treugebern die Ausfertigung ggf. notwendiger Steuerformulare und -erklärungen oder die Mitwirkung hierbei zu verlangen. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 85 Festgestellt in München am 13.08.2009 gez. Jörg-Dieter Leinert als Geschäftsführer für die Altaris Management GmbH gez. Stefan Köglmayr als Geschäftsführer für die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Anlage zum Gesellschaftsvertrag der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG: Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge: Keine Investition in Killerspiele; Die Games müssen international vermarktbar sein; Für das Entwicklungsbudget ist ein Festpreis zu vereinbaren, daneben kann dem Entwickler auch eine variable Erfolgsbeteiligung eingeräumt werden; Eine Fälligkeit der Zahlungen darf nur unter Einhaltung eines entsprechenden Entwicklungsstandes seitens des Entwicklers, also einer Ratenzahlung nach Programmierfortschritt (sog. Milestones), vereinbart werden; Es muss eine Empfehlung des Executive Producers und des Fachbeirats betreffend die Investition in das jeweilige Game vorliegen. Kriterien für Publishing-Verträge Für Retail-Games mit einem Investitionsvolumen von mehr als EUR 1 Million müssen mit namhaften Publishern oder Vertriebspartnern Abnahmegarantien in Höhe von mind. 70 % des GamesBudgets (Entwicklungsbudget und -nebenkosten) vereinbart werden; Für Online-Games ist eine Vereinbarung zur Platzierung nach Fertigstellung mit einer bedeutenden Online-Plattform wie z. B. Bigpoint.com zu treffen; Es soll vereinbart werden, dass die Gesellschaft sämtliche Einnahmen (abzüglich der Handels-/Online-Portal-, Produktionsund Marketingkosten) vorrangig erhält, bis das Games-Budget (Entwicklungsbudget zzgl. Entwicklungsnebenkosten wie z. B. Executive Producer), für das jeweilige Projekt erreicht ist. Danach greift die vereinbarte Erlösverteilung (Gesellschaft, Entwickler und Vertriebspartner); Die Vermarktung hat international zu erfolgen; Der Publisher verpflichtet sich ein Mindestmaß der Marketingaufwendungen, in näher zu vereinbarender Höhe, zu übernehmen. 86 Treuhandvertrag über die Begründung und Verwaltung einer Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG Vorbemerkung Die Anleger beteiligen sich an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt). Die Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt in Gestalt einer mittelbaren Beteiligung als Treugeber über die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in München („Treuhandkommanditistin“ oder „Treuhänder“). Die Treuhandkommanditistin ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ermächtigt, ihren Kapitalanteil zu erhöhen und zu vermindern und treuhänderisch für Dritte zu halten. Die Treuhandkommanditistin hält und verwaltet die Beteiligungen der mittelbar beitretenden Anleger treuhänderisch („Treugeber“). §1 Treuhandauftrag 1. Der Treugeber beauftragt und bevollmächtigt hiermit die Treuhandkommanditistin, unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, für ihn eine Kommanditbeteiligung in Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Beteiligungsbetrages zu übernehmen und treuhänderisch (also im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Treugebers) nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zu verwalten. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, auch für weitere Treugeber Kapitalanteile an der Gesellschaft oder an anderen Fondsgesellschaften zu erwerben und zu halten. 2. Das Treuhandverhältnis wird erst durch die Annahme der vom Anleger unterzeichneten Beitrittserklärung durch die Treuhandkommanditistin und den geschäftsführenden Gesellschafter der Gesellschaft begründet. 3. Der Beteiligungsbetrag ohne Agio eines Treugebers muss mindestens EUR 5.000 betragen. Beteiligungen müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. 4. Dem Treugeber ist bekannt, dass für die Gesellschaft seit Gründung verschiedene Verträge abgeschlossen wurden bzw. künftig abgeschlossen werden. Der Treugeber kann die abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft einsehen und stimmt ihnen gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft mit seinem Beitritt zu. 5. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder entsprechend. §2 Ausführung des Treuhandauftrages 1. Die Treuhandkommanditistin erwirbt und erhöht ihren Kapitalanteil nach Maßgabe der §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft. Die Treuhandkommanditistin wird die Kommanditbeteiligung für den Treugeber übernehmen und verwalten. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die Erhöhung ihres Kommanditanteils davon abhängig zu machen, dass der Treugeber den von ihm übernommenen Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung und des Gesellschaftsvertrages durch Einzahlung auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto eingezahlt hat. 2. Im Außenverhältnis hält die Treuhandkommanditistin ihre Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft – mit dem Recht der gespaltenen Stimmrechtsausübung – als einheitliche Kommanditbeteiligung für alle Treugeber. Sie tritt Dritten gegenüber 87 im eigenen Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zur Gesellschaft. 3. Im Innenverhältnis handelt die Treuhandkommanditistin ausschließlich im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers. Die Stellung des Treugebers ist daher wirtschaftlich die eines Kommanditisten der Gesellschaft. 4. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der §§ 2 Abs. 2 und 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft mit einer Haftsumme in Höhe von EUR 1.000. Die Haftsumme bestimmt im Gegensatz zur Kommanditeinlage nicht eine Schuld des Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft, sondern stellt lediglich eine Rechnungsgröße für die im Außenverhältnis ab Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister nach Maßgabe des Gesetzes summenmäßig beschränkte Haftung dar. Die (gesamte) Haftsumme der Treuhandkommanditistin entfällt im Innenverhältnis anteilig im Verhältnis des jeweils gezeichneten Beteiligungsbetrages zum Kapitalanteil auf den Treugeber. In den Fällen des Wechsels des Treugebers in die Stellung als Kommanditist im Wege der Sonderrechtsnachfolge ist für den Treugeber die nach § 4 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages bestimmte Haftsumme einzutragen. 5. Die Treuhandkommanditistin kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben, sofern sie nicht höchstpersönlicher Natur sind, Dritter als ihrer Erfüllungsgehilfen bedienen. §3 Rechte des Treugebers 1. Die Treuhandkommanditistin tritt hiermit sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche aus dem treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber ab, insbesondere den Anspruch auf das jeweils festgestellte anteilige Jahresergebnis, auf die von der Gesellschaft beschlossene anteilige Ausschüttung/Entnahme, auf das anteilige Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben im Falle des Ausscheidens aus oder der Auflösung der Gesellschaft. Die Abtretung steht unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Eingangs des Beteiligungsbetrags nebst Agio auf dem in § 2 Abs. 1 dieses Vertrages genannten Konto. Der Treugeber nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Treuhandkommanditistin bleibt ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen. 2. Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhandkommanditistin oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse tritt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit aufschiebend bedingt die für den Treugeber treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Abtretung bereits hiermit an. Die Übertragung des Kommanditanteils ist im Außenverhältnis erst wirksam mit der Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister. Das gleiche gilt, falls Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung von Gläubigern der Treuhandkommanditistin in den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil erfolgen. 3. Die Treuhandkommanditistin nimmt die Gesellschafterrechte und -pflichten im Interesse des Treugebers und unter Beachtung seiner Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern, den übrigen Treugebern und der Gesellschaft wahr. 4. Die Treuhandkommanditistin erteilt dem Treugeber hiermit Voll- macht, die der Treuhandkommanditistin zustehenden Kontroll- und Widerspruchsrechte auszuüben. Die Vollmacht kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. §4 Pflichten des Treugebers 1. Der Treugeber übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, alle Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft und stellt die Treuhandkommanditistin von allen Verbindlichkeiten frei, die diese im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch für den Treugeber übernommenen Kommanditbeteiligung eingeht, jedoch beschränkt auf seine jeweils noch offenen Einzahlungsverpflichtungen zzgl. 5 % Agio unter Berücksichtigung etwaiger Rückzahlungen im Sinne von § 172 HGB. 2. Im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft haftet die Treuhandkommanditistin summenmäßig beschränkt nach Maßgabe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Die Haftung ist ausgeschlossen, sobald die Kommanditeinlage mindestens in Höhe der Haftsumme geleistet ist und keine Entnahmen oder Rückzahlungen im Sinne von § 172 Abs. 4 HGB erfolgen. 3. Soweit von der Gesellschaft vorgenommene Ausschüttungen oder Entnahmen Rückzahlungen gemäß § 172 Abs. 4 HGB darstellen und durch diese Entnahmen der anteilig auf den Treugeber entfallende Kommanditanteil unter den Betrag der dem Treugeber anteilig zuzurechnenden Haftsumme herabgemindert ist, gilt Folgendes: Die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhandkommanditistin lebt in diesem Umfang wieder auf, höchstens jedoch bis zum Betrag der anteilig auf ihn entfallenden Haftsumme. 4. Sofern der Treugeber in das Handelsregister eingetragen werden will, ist er verpflichtet, der Gesellschaft auf seine Kosten die erforderliche notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zur Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister zu erteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird das Treuhandverhältnis gemäß § 14 Abs. 1 dieses Vertrages auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. §5 Einzahlung des Treugebers 1. Jeder Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages als Barleistung auf das in der Beitrittserklärung angegebene Bankkonto zu zahlen. Der Beteiligungsbetrag nebst Agio ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, spätestens jedoch zum Ende der Platzierungsphase, zur Einzahlung fällig. 2. Wird der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio zu den vereinbarten Terminen nicht oder nicht in voller Höhe erbracht, ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, von dem Treuhandvertrag mit dem säumigen Treugeber zurückzutreten. Der säumige Treugeber trägt die im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten und die der Gesellschaft entstehenden Schäden, nach Maßgabe des § 5 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages. 3. Die Treuhandkommanditistin ist zur Verrechnung mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen berechtigt. 4. Im Falle einer Herabsetzung des Kapitalanteils eines säumigen Treugebers kann die Gesellschaft durch den geschäftsführenden Gesellschafter den für den Treugeber gehaltenen Anteil gemäß § 5 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages herabsetzen. Der säumige Treugeber trägt die im Zusammenhang mit seiner Herabsetzung entstehenden Kosten und die der Gesellschaft entstehenden Schäden, nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages. §6 Gesellschafterbeschlüsse 1. Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft teilzunehmen. Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Treugeber selbst. 2. Die Treuhandkommanditistin wird dem Treugeber die Einladung zur jeweiligen Gesellschafterversammlung nebst Anlagen sowie die Protokolle über Gesellschafterbeschlüsse der Gesellschaft übersenden. Entsprechendes gilt für schriftliche Beschlussfassungen. 3. Die Treuhandkommanditistin bevollmächtigt den Treugeber hiermit, das Stimmrecht der Treuhandkommanditistin in der Höhe auszuüben, wie es dem Beteiligungsbetrag des Treugebers entspricht (s. Gesellschaftsvertrag § 13 Abs. 1). Die Vollmacht kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Der Treugeber ist berechtigt, sich entsprechend der Regelung in § 11 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter vertreten zu lassen. 4. Sofern der Treugeber auf einer Gesellschafterversammlung nicht anwesend oder vertreten ist, wird die Treuhandkommanditistin das auf den Treugeber entfallende Stimmrecht nach dessen Weisungen ausüben. Der Treugeber ermächtigt und bevollmächtigt insoweit die Treuhandkommanditistin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, sein Stimmrecht in der Höhe auszuüben, wie es dem Beteiligungsbetrag des Treugebers entspricht. Liegt keine Weisung des Treugebers für die Abgabe der auf ihn entfallenden Stimmen vor, enthält sich die Treuhandkommanditistin bei Abstimmungen der Stimme. 5. Bei Beschlüssen im schriftlichen Umlaufverfahren übt der Treugeber das Stimmrecht in Höhe des auf ihn entfallenden Beteiligungsbetrages persönlich aus. §7 Treuhandvermögen 1. Die Treuhandkommanditistin hält und verwaltet Treuhandgelder getrennt von ihrem sonstigen Vermögen. 2. Der Treugeber ist entsprechend seinem Beteiligungsbetrag am treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Kapitaleinlage wird auf dem Kapitalkonto I geführt. Die Kapitaleinlage (Kapitalkonto I) ist maßgebend für das Stimmrecht sowie – vorbehaltlich der §§ 17, 19 und 20 des Gesellschaftsvertrags – für die Ergebnisverteilung, das Entnahmerecht und die Beteiligung am Vermögen und am Auseinandersetzungsguthaben. 3. Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen, vorbehaltlich § 3 Abs. 1 dieses Vertrages, dem jeweils zum Zeitpunkt der Ausschüttungen im Treugeberregister eingetragenen Treugeber zu, soweit der Treuhandkommanditistin nicht schriftlich anders lautende Erklärungen des Treugebers vorliegen. §8 Rechnungslegung, Berichtspflicht 1. Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, für jeden Treugeber die in § 6 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft vorgesehenen Konten zu führen. Die Treuhandbuchhaltung ist ggf. zusammen mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft von dem Abschlussprüfer zu prüfen, sofern gemäß § 16 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft eine solche Prüfung stattfindet. 2. Von der Verpflichtung nach vorstehendem Absatz 1 ist die Treuhandkommanditistin befreit, wenn die Gesellschaft die Treuhandbuchhaltung in ihre Finanzbuchhaltung integriert. 3. Der geschäftsführende Gesellschafter wird die Treugeber gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages über den Geschäftsgang der Gesellschaft informieren. 88 4. Die Treuhandkommanditistin wird die Unterlagen und Informationen, die sie aufgrund ihrer Stellung als Kommanditistin von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt bekommt und die der Treugeber nicht unmittelbar erhält, unverzüglich an den Treugeber weiterleiten und ihn über wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten. §9 Haftung der Treuhandkommanditistin 1. Die Treuhandkommanditistin hat ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen und haftet dem Treugeber für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben. 2. Sie haftet jedoch nicht für den Eintritt des vom Treugeber beabsichtigten steuerlichen oder wirtschaftlichen Erfolges der Beteiligung oder für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft. Der Treuhandkommanditistin obliegt nicht die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Jede Haftung für Handlungen nach Weisung des Treugebers ist ausgeschlossen. 3. Die Treuhandkommanditistin hat nicht an der Konzeption und Erstellung des Verkaufsprospekts mitgewirkt und insbesondere nicht die darin getroffenen Aussagen auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft. Der Treugeber erkennt in diesem Zusammenhang an, dass die Treuhandkommanditistin zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet war oder ist. Eine Haftung der Treuhandkommanditistin für etwaige Prospektmängel ist ausgeschlossen. 4. Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin verjähren nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Unabhängig von der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach Ablauf von 5 Jahren nach der Entstehung des Anspruchs. Der Treugeber hat Schadensersatzansprüche innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung gegenüber der Treuhandkommanditistin schriftlich geltend zu machen; diese Ausschlussfrist gilt nicht bei Haftung der Treuhandkommanditistin wegen Vorsatz. § 10 Vergütung der Treuhandkommanditistin 1. Die Vergütung der Treuhandkommanditistin für diese auch im Interesse der Gesellschaft liegenden Treuhandtätigkeiten richtet sich nach § 20 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft. 2. Für die Veräußerung von Beteiligungen fallen für den Käufer und den Verkäufer eine Gebühr in Höhe von je EUR 200, zzgl. Umsatzsteuer an. Für den Fall der Erbschaft oder Schenkung fällt eine Gebühr in Höhe von EUR 200, zzgl. Umsatzsteuer, je Übertragung an. Etwaige Fremdkosten, die im Zusammenhang mit dem Treugeberwechsel oder Anteilsübertragungen entstehen, sind von dem jeweiligen Treugeber zu erstatten. § 11 Treugeberregister 1. Die Gesellschaft führt für alle Treugeber ein Register mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. 2. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhandkommanditistin etwaige Änderungen seiner in der Beitrittserklärung getätigten Angaben unverzüglich mitzuteilen. 3. Der Treugeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Register oder auf Angaben über die übrigen Treugeber. Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung des Treugebers in das Register darf die Treuhandkommanditistin nur der Gesellschaft, dem geschäftsführenden Gesellschafter der Gesellschaft, dem zuständigen Finanzamt, 89 den Kreditgebern oder zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Prüfern und Beratern der Gesellschaft erteilen, es sei denn, der Treugeber hat der Auskunftserteilung ausdrücklich zugestimmt. 4. Der Treugeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Vertrages personenbezogene Daten auf EDV-Anlagen gespeichert und genutzt werden. § 12 Steuerliches Verfahren, Sonderwerbungskosten der Treugeber 1. Das steuerliche Ergebnis wird für alle Gesellschafter und Treugeber der Gesellschaft in einem Feststellungsverfahren einheitlich und gesondert ermittelt. 2. Zur Berücksichtigung seiner Sonderbetriebsausgaben ist jeder Treugeber verpflichtet, diese bis spätestens 31.03. des Folgejahres unaufgefordert unter Beifügung geeigneter Belege der Gesellschaft mitzuteilen, damit diese in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung berücksichtigt werden können. Sonderbetriebsausgaben, die nicht fristgerecht mitgeteilt werden, können in der Feststellungserklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Gesellschaft ist im Verhältnis zum Treugeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet oder unvollständig mitgeteilte Sonderbetriebsausgaben im Steuerfestsetzungsverfahren noch geltend zu machen, sofern der Treugeber die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten übernimmt. Bezüglich der Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben gilt des Weiteren § 17 Abs. 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft. § 13 Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Treugeberanteile 1. Seine Stellung als Vertragspartei des Treuhandvertrages kann der Treugeber nur nach Maßgabe des § 21 des Gesellschaftsvertrages übertragen. 2. Bei jeder Übertragung gemäß vorstehendem Absatz 1 werden alle Konten im Sinne von § 8 Abs. 1 dieses Vertrages unverändert und einheitlich fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte und Pflichten hinsichtlich nur einzelner Treugeberkonten ist nicht möglich. § 14 Dauer und Beendigung des Treuhandvertrages, Wechsel in die Kommanditistenstellung 1. Das Treuhandverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet mit Beendigung der Gesellschaft und Verteilung des nach Befriedigung der Gläubiger verbleibenden Vermögens gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung des Treuhandverhältnisses aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt hiervon unberührt. 2. Für den Fall der Beendigung des Treuhandverhältnisses, tritt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit aufschiebend bedingt auf die Eintragung die treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung in Höhe des Beteiligungsbetrages, den der Treugeber zum Zeitpunkt der Beendigung des Treuhandverhältnisses am Kommanditanteil der Treuhandkommanditistin hält, an den Treugeber ab; der Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Abtretung bereits hiermit an. Der Treugeber kann somit nach Beendigung des Treuhandverhältnisses frei über das Treugut verfügen. 3. Der Treugeber kann jederzeit schriftlich verlangen, nach Maßgabe des § 4 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages von der Stellung eines Treugebers in die Stellung eines im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten zu wechseln. Der Wechsel in die Stellung eines eingetragenen Kommanditisten erfolgt folgendermaßen: Für den Fall, dass der Treugeber diesen Wechsel verlangt, tritt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit, aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist kraft Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister, die für den Treugeber treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an den Treugeber ab; der Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Abtretung bereits hiermit an. Die Kosten für die Eintragung im Handelsregister trägt der ehemalige Treugeber. Mit Eintragung des Treugebers als Kommanditist im Handelsregister endet der Treuhandvertrag automatisch. 4. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, von der Beitrittsvereinbarung und diesem Vertrag durch schriftliche Mitteilung zurückzutreten, wenn a) sich herausstellt, dass die geplante Beteiligung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, undurchführbar ist oder wird, insbesondere wenn eine Beteiligung gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages nicht zulässig ist; b) es der Treuhandkommanditistin wegen Überzeichnung des in § 5 des Gesellschaftsvertrages vorgesehenen Gesellschaftskapitals nicht mehr möglich ist, ihren Kapitalanteil zur Übernahme weiterer treuhänderischer Beteiligungen zu erhöhen; c) sich herausstellt, dass Angaben des Treugebers in der Beitrittsvereinbarung unzutreffend waren; Es gelten die Rechtsfolgen der §§ 346 ff. BGB. 5. Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn ein Ausscheidensgrund gemäß § 22 Abs. 2 S. 2 oder § 24 Abs. 1 lit. b) bis e) des Gesellschaftsvertrages vorliegt. In diesem Fall löst die Beendigung des Treuhandvertrages gemäß § 24 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages die Herabsetzung des Kapitalanteils der Treuhandkommanditistin entsprechend dem Beteiligungsbetrag des Treugebers und somit die Aufgabe der von der Treuhandkommanditistin für den Treugeber gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft aus. Der Treugeber kann nicht die Herausgabe bzw. Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Kapitalanteils verlangen. Für Ansprüche des Treugebers gegenüber der Treuhandkommanditistin gilt § 25 des Gesellschaftsvertrages entsprechend. 6. Im Übrigen endet das Treuhandverhältnis mit dem ersatzlosen Ausscheiden der Treuhandkommanditistin aus der Gesellschaft und/ oder mit der vollständigen Abwicklung der Liquidation der Gesellschaft. Für den Fall des Ausscheidens tritt die Treuhandkommanditistin bereits hiermit, aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers als Kommanditist kraft Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister, die für den Treugeber treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an den Treugeber ab; der Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Abtretung bereits hiermit an. § 15 Ausscheiden der Treuhandkommanditistin 1. Bei einem Ausscheiden der Treuhandkommanditistin kann gemäß §§ 15 Abs. 1 lit. g), 24 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft die Aufnahme eines neuen Treuhandkommanditisten von den Gesellschaftern der Gesellschaft beschlossen werden. 2. Wird nach Abs. 1 eine neue Treuhandkommanditistin bestellt, tritt diese im Wege der Vertragsübernahme in dieses Treuhandverhältnis mit ihrer Eintragung in das Handelsregister automatisch ein; das Recht des Treugebers zur Kündigung des Treuhandvertrages und Wechsel in die Stellung als Kommanditist der Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 dieses Vertrages bleibt unberührt. 2. Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer dürfen ihre Rechte aus dem Treuhandverhältnis bis zur Erbauseinandersetzung nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter, der zur Entgegennahme von Ausschüttungen ermächtigt sein muss, ausüben. Die Rechte der Erben können nur gemeinschaftlich und einheitlich von dem Vertreter ausgeübt werden. Ausschüttungen sind nur an den gemeinsamen Vertreter zu leisten. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist oder die Legitimation des oder der Erben oder Vermächtnisnehmer nicht erfolgt ist, ruhen die Rechte aus dem Treuhandverhältnis, soweit es sich nicht um Beschlüsse über die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt. 3. Jeder Treugeber verpflichtet sich, durch eine entsprechende Nachfolgeregelung sicherzustellen, dass im Falle seines Todes eine Aufspaltung seines Beteiligungsbetrages in Beträge, die unter EUR 5.000 liegen und/oder nicht durch 1.000 ohne Rest teilbar sind, nicht erfolgt. Hat der Treugeber für seinen Todesfall keine derartige Regelung getroffen, gilt Folgendes: Entstehen infolge des Versterbens des Treugebers Beteiligungsbeträge in Höhe von unter EUR 5.000 oder Beteiligungsbeträge, die nicht durch 1.000 ohne Rest teilbar sind, so sind die Erben bzw. Vermächtnisnehmer verpflichtet, sich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, der das Stimmrecht nur gemeinsam und einheitlich für seine Vollmachtgeber ausüben kann. Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt ist, ruhen das Stimmrecht und das Recht zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen. Ausschüttungen werden bis zur Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten einbehalten und solange mit 1 % p. a. unter dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst. Außerdem sollen in einem solchen Fall die Erben bzw. Vermächtnisnehmer ihre Beteiligungen in der Weise übertragen oder andere Beteiligungen hinzuerwerben, dass jeder Erbe bzw. Vermächtnisnehmer, der noch Gesellschafter ist, einen durch 1.000 ohne Rest teilbaren Beteiligungsbetrag in Höhe von mindestens EUR 5.000 hält. § 17 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung einer anderen als der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. 3. Der Treuhandvertrag bleibt im Übrigen auch wirksam, wenn die Gesellschaft ihre Rechtsform ändert. 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen der Treuhandkommanditistin und den Treugebern sowie zwischen den Treugebern untereinander sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages ist der Sitz der Treuhandkommanditistin, soweit gesetzlich zulässig. § 16 Tod eines Treugebers 1. Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertrag mit seinen Erben oder seinen Vermächtnisnehmern nach Maßgabe des § 22 des Gesellschaftsvertrages fortgesetzt. 90 Mittelverwendungskontrollvertrag zwischen Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG mit Sitz in Grasbrunn bei München - im Folgenden „Gesellschaft“ genannt - und INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in München - im Folgenden „Mittelverwendungstreuhänder“ genannt - Präambel Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb von Urheber- und sonstigen Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege sowie die Verwertung elektronischer Spiele (Computer-, Online-, Videogames einschließlich Spielekonsolen/-geräte, Expansion Packs und Add-ons) im In- und Ausland („Games“ oder „Games-Projekte“), einschließlich jeder Form der Beteiligung an Games-Projekten Dritter sowie jeder Form des Vertriebs und der Vermarktung. Zur Finanzierung dieses Vorhabens soll eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft durch Aufnahme einer Vielzahl von Anlegern mittelbar über eine Treuhandkommanditistin durchgeführt werden. Die Kommanditanteile werden von der Treuhandkommanditistin im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung der Anleger übernommen. Im Hinblick auf die von den Anlegern zu leistenden Kapitaleinlagen in der Platzierungsphase, zur Sicherstellung der zweckgerechten Verwendung der von den Anlegern zu leistenden Einlagen und die damit verbundene Abwicklung des Zahlungsverkehrs vereinbaren die Parteien, was folgt: §1 Abwicklungskonto 1. Die Gesellschaft errichtet bei einem westeuropäischen Kreditinstitut ein Konto, über das der Zahlungsverkehr zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft, die aus dem im Verkaufsprospekt abgedruckten Investitionsplan der Gesellschaft resultieren, abgewickelt wird („Abwicklungskonto“). Die Gesellschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen, die dem im Verkaufsprospekt abgedruckten Investitionsplan zugrunde liegen, über das Abwicklungskonto abgewickelt werden. Weiterhin verpflichtet sich die Gesellschaft, dafür Sorge zu tragen, dass über das Abwicklungsskonto nur der Mittelverwendungstreuhänder verfügen kann. Die Gesellschaft verpflichtet sich weiterhin, dafür Sorge zu tragen, dass die Kapitaleinlagen der Kommanditisten bzw. Treugeber (inkl. Agio) auf das Abwicklungskonto geleistet werden. 2. Aufgrund einer Vereinbarung mit der kontoführenden Bank kann der Mittelverwendungstreuhänder nach Maßgabe dieses Vertrages über das Abwicklungskonto verfügen. Im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien steht ein Kontoguthaben ausschließlich der Gesellschaft zu. Sie trägt die im Zusammenhang mit dem Abwicklungskonto entstehenden Kosten. §2 Pflichten des Mittelverwendungstreuhänders 1. Der Mittelverwendungstreuhänder wird beauftragt, die Zahlungen vom Abwicklungskonto nach Maßgabe des im Verkaufsprospekt abgedruckten Investitionsplans zu leisten. Der Mittelverwendungstreuhänder ist berechtigt und verpflichtet, Zahlungen von dem Abwicklungskonto auf Anforderung durch die Geschäftsführung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Zahlungsverpflichtung zu leisten. 2. Der Mittelverwendungstreuhänder ist zur Vornahme von Auszahlun- 91 gen auch dann verpflichtet, wenn das Gesellschaftskapital der Gesellschaft noch nicht vollständig gezeichnet ist oder die Einlagen noch nicht vollständig geleistet sind. 3. Sofern die Fondsgesellschaft zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Investitionsplan zusätzlich Fremdmittel aufnimmt, hat der Mittelverwendungstreuhänder nach Maßgabe dieses Vertrages die Freigabe zur Ausreichung der Fremdmittel oder Teilen davon und zu deren Verwendung zu erteilen. 4. Maßgeblich für die Mittelverwendungskontrolle sind ausschließlich die Bestimmungen dieses Vertrages, soweit ausdrücklich bestimmt in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft. Weitere Pflichten übernimmt der Mittelverwendungstreuhänder nicht. §3 Mittelverwendungskontrolle 1. Der Mittelverwendungstreuhänder ist zur Freigabe von Zahlungen im Rahmen von Erst- und Reinvestitionen in Games berechtigt und verpflichtet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: a) Unterzeichnete Vertragsversion mit einem Game-Entwickler oder Rechteinhaber, die die in der Anlage zum Gesellschaftsvertrag niedergelegten „Kriterien für Kauf-/Entwicklungsverträge“ einhalten; b) Zahlungsaufforderung, Rechnung oder andere Fälligkeitsmitteilung des Game-Entwicklers in Bezug auf den auszuzahlenden Betrag; c) Zur Freigabe von Ratenzahlungen im Rahmen des Erwerbs von Rechten an oder einer Lizenz für ein in Produktion befindliches Game ist zusätzlich erforderlich, dass der Geschäftsführer der Fondsgesellschaft die Einhaltung des entsprechenden Entwicklungsstandes (Milestone) gegenüber dem Mittelverwendungstreuhänder schriftlich bestätigt und diesem ein Datenträger übergeben wurde, der den Programmcode des entsprechenden Milestone enthält. Die Übergabe des Datenträgers mit dem dazugehörigen Programmcode ist auch im Fall eines bereits fertiggestellten Games erforderlich. 2. Der Mittelverwendungstreuhänder ist darüber hinaus in folgenden Fällen zur Freigabe von Zahlungen berechtigt und verpflichtet: a) Sämtliche fällige Zahlungen an den Komplementär oder die Geschäftsführung der Gesellschaft, an die Treuhandkommanditistin, an sonstige Gesellschafter oder die Treugeber, die auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft und dem Treuhandvertrag erfolgen; b) Sämtliche fällige Zahlungen auf Grundlage der seitens der Gesellschaft geschlossenen Dienstleistungsverträge; c) Fällige gesetzliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft; und d) Sämtliche Dispositionen zur Zwischenanlage von Liquidität bei einem westeuropäischen Kreditinstitut. Die Gesellschaft hat sicherzustellen, dass sie über dieses Konto wiederum nur mit Zustimmung des Mittelverwendungstreuhänders verfügen kann. 3. Zu einer weitergehenden rechtlichen und steuerlichen Prüfung der vorgelegten Dokumente oder inhaltlichen Prüfung der Games ist der Mittelverwendungstreuhänder auf Grundlage dieses Vertrages we- der berechtigt noch verpflichtet. Der Mittelverwendungstreuhänder ist nicht verpflichtet auf Grundlage dieses Vertrages, den der Beteiligung zugrunde liegenden Verkaufsprospekt und die darin enthaltenen Aussagen auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten hin zu überprüfen. Insbesondere überprüft er weiterhin nicht die Erfüllung und Werthaltigkeit der einzelnen Leistungen der jeweiligen Vertragspartner der Gesellschaft, die Durchführung des Investitionsvorhabens (Verwirklichung des Gesellschaftszweckes) sowie die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung und die damit verfolgten steuerlichen Ziele. Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt sich nicht über etwaige anderweitige Konten der Gesellschaft, wie zum Beispiel über Darlehenskonten. §4 Unterlagen Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Mittelverwendungstreuhänder alle zur Auszahlung erforderlichen Verträge, Rechnungen oder sonstige Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass eine angemessene Auszahlungskontrolle möglich ist. Die Gesellschaft wird dem Mittelverwendungstreuhänder Einblick in alle Rechnungen, Abrechnungsunterlagen, Verträge und sonstigen, den Gesellschaftszweck betreffenden Schriftverkehr gewähren und ihm in allen hier interessierenden Fragen Auskunft erteilen. §5 Vergütung Für seine Tätigkeit erhält der Mittelverwendungstreuhänder eine Vergütung in Höhe von insgesamt 0,1 % des am 31.12.2010 geleisteten Gesellschaftskapitals ohne Agio, fällig am 31.12.2010. Zusätzlich erhält der Mittelverwendungstreuhänder eine Vergütung in Höhe von 0,1 % der Erwerbskosten der Reinvestition (Erwerbskosten Games). Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Enthalten sind alle im Zusammenhang mit den oben genannten Tätigkeiten üblicherweise anfallenden Kosten und Auslagen, einschließlich Porto und Telefonkosten. §6 Vertragsdauer Dieser Vertrag endet mit der endgültigen Abrechnung der auf das Abwicklungskonto eingezahlten Einlagen der Anleger, spätestens jedoch am 31.12.2012. Er kann von jedem Vertragsteil nur bei Vorliegen wichtiger Gründe mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die mehrheitliche Abwahl durch die Gesellschafter bzw. Treugeber durch Gesellschafterbeschluss der Gesellschaft gilt als wichtiger Grund. Bei Kündigung sind die auf dem Abwicklungskonto befindlichen Guthaben der Auszahlungskontrolle eines anderen Mittelverwendungstreuhänders zu unterstellen. §7 Haftung 1. Der Mittelverwendungstreuhänder haftet nur für die ordnungsgemäße Erfüllung der in diesem Vertrag übernommenen Aufgaben. Eine darüber hinaus gehende Überwachung der Investitionen oder Tätigkeiten der Gesellschaft, ihrer Gesellschafter oder Dritter ist nicht Aufgabe des Mittelverwendungstreuhänders. 2. Der Mittelverwendungstreuhänder hat weder bei der Entwicklung des Anlagekonzeptes noch bei der Erstellung des Prospektes mitgewirkt. Er hat die hierin enthaltenen Angaben auch nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Auftragsgemäß war er hierzu auch nicht verpflichtet. Der Mittelverwendungstreuhänder wird ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft bei der Durchführung des Zahlungsverkehrs nach Maßgabe des im Verkaufsprospekt abgedruckten Investitionsplanes tätig. Es besteht weder ein darüber hinausgehender Auftrag noch ein darüber hinausgehendes Interesse. 3. Für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, ist die Haftung des Mittelverwendungstreuhänders bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auf einen Betrag von EUR 1.000.000 beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Schadensersatzansprüche gegen den Mittelverwendungstreuhänder können nur geltend gemacht werden, wenn der Anspruchsberechtigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. §8 Verjährung Ansprüche gegen den Mittelverwendungstreuhänder verjähren nach Ablauf von drei Jahren nach dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müsste. Unabhängig von der Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach Ablauf von fünf Jahren nach seiner Entstehung. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der Fassung vom Februar 2009, die diesem Vertrag als Anlage beigefügt sind. §9 Sonstiges 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig, München. 2. Der Mittelverwendungstreuhänder ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformvereinbarung kann ihrerseits nur schriftlich aufgehoben werden. 4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung ist diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung mit Rückwirkung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung. gez. Jörg-Dieter Leinert als Geschäftsführer für die Altaris Management GmbH gez. Stefan Köglmayr als Geschäftsführer für die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Anlagen: 1. Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften in der Fassung vom Februar 2009 2. Anlage zum Gesellschaftsvertrag der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG 92 17 ANGABENVORBEHALT UND PROSPEKTVERANTWORTUNG 1. Angabenvorbehalt Datum der Prospektaufstellung Die Angaben in diesem Verkaufsprospekt zielen auf einen durchschnittlich verständigen und kritischen Anleger, der über ein Grundverständnis für die wirtschaftlichen Gegebenheiten der angebotenen Beteiligung verfügt und den Verkaufsprospekt sorgfältig und eingehend liest. Grasbrunn, den 04.09.2009 Der Emittent und der Anbieter können soweit rechtlich zulässig keine Gewähr für den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung beim Anleger übernehmen, da diese von unsicheren künftigen Entwicklungen abhängen. Der Eintritt eines bestimmten steuerlichen Ergebnisses und das steuerliche Konzept dieser Beteiligung kann nicht garantiert werden. Bitte lesen Sie diesbezüglich das Kapitel „02 Wesentliche Risiken“. Jörg-Dieter Leinert Geschäftsführer der Altaris Emissionshaus GmbH Es ist zweckmäßig, dass ein Anleger vor der Entscheidung über eine Beteiligung fachkundige Beratung in Anspruch nimmt. Eine solche Beratung ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn der Anleger nicht selbst über ein hinreichendes Verständnis über die Art der angebotenen Beteiligung und deren Darstellung im Verkaufsprospekt verfügt. 2. Prospektverantwortung Die Altaris Emissionshaus GmbH, mit Sitz Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn bei München, ist Anbieter und übernimmt gemäß § 3 der Verordnung über VermögensanlagenVerkaufsprospekte vom 16.12.2004 die Verantwortung für dieses Angebot und die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben. Für den Inhalt des Verkaufsprospekts sind, soweit nicht anders vermerkt, die bis zum Tag der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte und das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht relevant. Der Anbieter versichert, dass seines Wissens die in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Der Anbieter haftet nicht für Abweichungen auf Grund künftiger, unvorhersehbarer Entwicklungen und Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Bestimmungen. Der Komplementär der Fondsgesellschaft, die Altaris Management GmbH, die Altaris Vertriebsgesellschaft mbH und die Treuhandkommanditistin, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, haben an der Aufstellung des Verkaufsprospekts nicht mitgewirkt. Für die Angaben im Prospekt und in den sonstigen Emissionsunterlagen wird von diesen Personen und den für sie handelnden Personen soweit rechtlich zulässig keine Haftung übernommen. 93 18 ABWICKLUNGSHINWEISE Beitritt Zusammen mit dem Verkaufsprospekt erhalten Sie: Den Wortlaut der Vertragstexte im Prospekt (Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, Treuhandvertrag, Mittelverwendungskontrollvertrag); Die Beitrittserklärung mit Widerrufsbelehrung. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt, insbesondere die Kapitel „02 Wesentliche Risiken“ und „20 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz“. Hinweis: Die Beteiligung ist auf Anleger zugeschnitten, die natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind, ihre Anteile im Privatvermögen halten und diese nicht fremd finanzieren. Es können sich jedoch sämtliche natürliche und juristische Personen über die Treuhandkommanditistin als Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligen. Bei Investitionen aus dem Betriebsvermögen des Anlegers, Fremdfinanzierung auf Ebene des Anlegers, anderer steuerlicher Ansässigkeit des Anlegers oder Beteiligung einer juristischen Person als Anleger können sich signifikante Abweichungen von den Ausführungen in dem Kapitel „13 Steuerliche Grundlagen“ ergeben. Eine Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. Gemeinschaft ist sowohl für Anleger als Kommanditisten als auch für eine Beteiligung als Treugeber ausgeschlossen. Wenn Sie sich zu einer Beteiligung entschlossen haben, verfahren Sie bitte wie folgt: Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung im Hinblick auf sämtliche geforderte Angaben aus und unterzeichnen Sie unter Angabe von Ort und Datum: Ihre Beitrittserklärung: Hiermit bieten Sie die Zeichnung der Beteiligung und den Abschluss des Treuhandvertrages an. Sie erkennen den Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft und den Treuhandvertrag als für Sie verbindlich an. Darüber hinaus erklären Sie die in der Beitrittserklärung getroffenen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Fälligkeit der zu leistenden Einlage, als für Sie verbindlich. Zudem bestätigen Sie die in der Beitrittserklärung unter den Buchstaben a) bis i) enthaltenen Erklärungen; Empfangsbestätigung des Verkaufsprospekts und der hierin enthaltenen Verträge (Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, Treuhandvertrag, Mittelverwendungskontrollvertrag) und der Beitrittserklärung. Ferner erklären Sie von dem Inhalt der genannten Unterlagen Kenntnis genommen zu haben; Angaben nach dem Geldwäschegesetz; Die gesonderte Empfangsbestätigung der Widerrufsbelehrung in Textform. Nehmen Sie bitte das für Ihre Unterlagen bestimmte Exemplar der Beitrittserklärung (grüne Seite) für sich heraus. Bitte senden Sie die verbleibenden von Ihnen unterzeichneten Exemplare der Beitrittserklärung (weiße, rote, gelbe Seiten) an folgende Adresse: Altaris Vertriebsgesellschaft mbH Bretonischer Ring 12 85630 Grasbrunn bei München oder übergeben Sie diese Unterlagen Ihrem Vertriebsberater, der Ihnen dieses Angebot vorgestellt hat. Die von Ihnen unterzeichnete Beitrittserklärung stellt ein rechtsverbindliches Angebot zur Beteiligung an der Fondsgesellschaft und zum Abschluss eines Treuhandvertrages dar. Sie beteiligen sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem Anleger bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der jeweilige Anleger erhält davon jedoch unverzüglich eine unterrichtende Mitteilung (schriftliche Bestätigung oder Zusendung eines gegengezeichneten Exemplars der Beitrittserklärung). Widerrufsrecht Dem Anleger steht in bestimmten Fällen das Recht zu, binnen einer Frist von zwei Wochen seine mittels der Beitrittserklärung abgegebene Willenserklärung zur Eingehung der Beteiligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Einzelheiten zu dem Widerruf können Sie der in der Beitrittserklärung enthaltenen Widerrufsbelehrung entnehmen sowie dem Kapitel „20 Verbraucherinformationen über den Fernabsatz“. Einlagenleistung Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 5.000. In jedem Fall muss die Beteiligung durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Der Beteiligungsbetrag ist als Bareinlage zu leisten. Bitte überweisen Sie die von Ihnen gezeichnete Einlage zuzüglich Agio (5 % der gezeichneten Einlage) innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, auf folgendes Konto: Kreditinstitut: Bankleitzahl: Kontonummer: Kontoinhaber: Deutsche Kreditbank Berlin 120 300 00 1005327802 INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH 94 19 WEITERE NACH DER VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSVERORDNUNG ERFORDERLICHE ANGABEN (NEGATIVTESTATE) Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung muss der Verkaufsprospekt zu allen in der Verordnung genannten Punkten Angaben enthalten. Dies gilt auch, wenn die betreffenden Angaben bei der konkreten angebotenen Vermögensanlage nicht einschlägig sind oder aus sonstigen Gründen nicht gemacht werden können (sog. Negativtestate). Aus diesem Grunde weist die Prospektverantwortliche auf Folgendes hin (§§ ohne nähere Bezeichnung sind im Folgenden solche der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung) § 2 Abs. 1 Satz 5 Der Verkaufsprospekt ist in deutscher Sprache und nicht, weder ganz noch zum Teil, in einer anderen in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache abgefasst. Aus diesem Grund ist eine vorangestellte deutsche Zusammenfassung nicht erforderlich. § 2 Abs. 5 Die Fondsgesellschaft hat keinen Jahresabschluss erstellt. Insofern wurde kein Jahresabschluss nach § 10 Abs. 1 in den Verkaufsprospekt aufgenommen. § 4 Satz 1 Nr. 2 Der Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern. § 4 Satz 1 Nr. 8 Die Möglichkeit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird nur in Deutschland angeboten werden. Das Anbieten von Teilbeträgen in verschiedenen Staaten ist nicht beabsichtigt. § 5 Nr. 6 Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt es sich bei dem Emittenten nicht um ein Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB. § 6 Satz 1 Nr. 1 Es bestehen keine ausstehenden Einlagen auf das Kapital. § 6 Satz 1 Nr. 2 Der Emittent hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben. § 6 Sätze 2 und 3 Da der Emittent keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, gibt es keine Wertpapiere, die Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien einräumen. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Den Gründungsgesellschaftern stehen mit Ausnahme der im Verkaufsprospekt auf den Seiten 56 und 62 beschriebenen Vergütungen keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge insbesondere keine Gehälter, 95 Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen jeder Art zu. § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 Die Gründungsgesellschafter des Emittenten sind weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. § 8 Abs. 1 Nr. 2 Es bestehen keine Abhängigkeiten des Emittenten von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage des Emittenten sind. § 8 Abs. 1 Nr. 3 Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben können, sind nicht anhängig. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden noch keine Investitionen getätigt. Es bestehen ferner keine laufenden Investitionen. § 8 Abs. 2 Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. § 9 Abs. 1 Die Nettoeinnahmen werden für keine sonstigen Zwecke verwendet. § 9 Abs. 2 Nr. 2 Dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung, den Mitgliedern des Fachbeirats, dem Treuhänder sowie dem Mittelverwendungskontrolleur standen oder stehen das Eigentum am Anlageobjekt oder an wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten nicht zu. § 9 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Es bestehen keine dinglichen Belastungen des Anlageobjekts. Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht. § 9 Abs. 2 Nr. 5 Für die Erreichung des Anlageziels sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. § 9 Abs. 2 Nr. 7 Es wurden keine Bewertungsgutachten hinsichtlich des Anlageobjekts erstellt. § 9 Abs. 2 Nr. 8 Nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen wurden von dem Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung, den Mitgliedern des Fachbeirats, dem Treuhänder und dem Mittelverwendungskontrolleur nicht erbracht. § 12 Abs. 1 Nr. 1 Der Emittent hat keinen Vorstand und keine Aufsichtsgremien. § 12 Abs. 1 Nr. 2 Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr des Emittenten vor. Den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten und den Mitgliedern des Fachbeirats des Emittenten sind bisher keine Bezüge, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt worden. §12 Abs. 2 Nr. 1 Die Mitglieder des Fachbeirats des Emittenten sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind. § 12 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten und die Mitgliedern des Fachbeirats des Emittenten sind nicht tätig für Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital geben oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen. § 12 Abs. 3 Nr. 5 Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Treuhänders und des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können, liegen nicht vor. § 12 Abs. 4 Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen Personen fallen, die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben, gibt es nicht. § 14 Keine juristische Person oder Gesellschaft hat für das Angebot der Vermögensanlage für deren Verzinsung oder Rückzahlung die Gewährleistung übernommen. 96 Informationen für den Verbraucher für die Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV Verbraucherinformationen für den Fernabsatz Gemäß § 312c BGB ist die Fondsgesellschaft bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrags über Finanzdienstleistungen verpflichtet, dem Anleger rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. Informationen zum Anbieter und zu anderen mit dem Verbraucher in Kontakt tretende gewerblich tätige Personen Fondsgesellschaft: Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG Sitz: Grasbrunn bei München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRA 94284) Ladungsfähige Anschrift: Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn Persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter der Fondsgesellschaft (Komplementär): Altaris Management GmbH Sitz: Grasbrunn bei München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 180576) Ladungsfähige Anschrift: Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn Treuhandkommanditistin: INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft Sitz: München eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 670077) Ladungsfähige Anschrift: Innere Wiener Straße 17, 81667 München Initiator des Beteiligungsangebots, Anbieter: Altaris Emissionshaus GmbH Sitz: Grasbrunn bei München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 180578) Ladungsfähige Anschrift: Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn bei München Die Hauptgeschäftstätigkeit der Altaris Emissionshaus GmbH besteht in der Auflage und Konzeption von Vermögensanlagen jeder Art, insbesondere Bereitstellung von Konzeptions-Know-how für Drittunternehmen, Initiierung von geschlossenen Fonds; Verwaltung, Anlage und Disposition eigener und fremder Vermögensgegenstände, Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen jedweder Rechtsform im In- und Ausland im eigenen oder fremden Namen und die Durchführung von Treuhandgeschäften; Erwerb und Verwertung von Urheber- und Schutzrechten; Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften; Anlageberater/Vermittler; Der Anlageberater/Vermittler, über den Sie den Verkaufsprospekt, die Beitrittserklärung und die Widerrufsbelehrung erhalten haben, wird Ihnen gegenüber als Anlageberater(in)/Vermittler(in) der Fondsgesellschaft tätig; Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten Personen ergibt sich aus den Ihnen von den Anlageberatern/Vermittlern zugesandten oder überlassenen Unterlagen. 2. Informationen zum Unternehmensgegenstand der Fondsgesellschaft und zur Finanzdienstleistung selbst Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Urheber- und sonstigen Schutzrechten, die Entwicklung, Weiterentwicklung und Pflege sowie die Verwertung elektronischer Spiele (Computer-, Online-, Videogames einschließlich Spielekonsolen und mobile Spielekonsolen/geräte, Expansion Packs und Add-Ons) im In- und Ausland („Games“ oder „Games-Projekte“), einschließlich jeder Form der Beteiligung an Games-Projekten Dritter sowie jede Form des Vertriebs und der Vermarktung. 97 Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften eingehen. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Tätigkeiten auszuüben bzw. Geschäfte zu betreiben, die einer Genehmigung oder Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung oder nach § 1 Kreditwesengesetz bedürfen. Gegenstand der konkreten vorliegenden Anlagemöglichkeit und Zustandekommen des hierfür erforderlichen Vertrags Gegenstand der vorliegenden Anlagemöglichkeit ist die mittelbare Beteiligung des Anlegers gemäß §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft und des Treuhandvertrages über die Treuhandkommanditistin als Treugeber an der Fondsgesellschaft. Um der Fondsgesellschaft beizutreten sowie die mit der Beteiligung verbundenen Rechtsgeschäfte abzuschließen, hat der Anleger eine vollständig ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Beitrittserklärung bei seinem Anlageberater/Vermittler oder direkt bei der Altaris Vertriebsgesellschaft mbH, Bretonischer Ring 12, 85640 Grasbrunn bei München, einzureichen. Die unterzeichnete Beitrittserklärung stellt ein rechtsverbindliches Angebot zum Beitritt der Fondsgesellschaft und zum Abschluss eines Treuhandvertrags zwischen dem Anleger und der Treuhandkommanditistin dar. Der Beitritt kommt durch Zulassung der Treuhandkommanditistin zur Kapitalerhöhung gemäß §§ 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft durch den geschäftsführenden Gesellschafter und die Annahme des Angebots des Anlegers auf Abschluss des Treuhandvertrags durch die Treuhandkommanditistin zustande. Die von dem geschäftsführenden Gesellschafter gegengezeichnete Beitrittsvereinbarung wird dem Anleger unterschrieben zurückgesandt oder die Annahme schriftlich bestätigt. Mindestlaufzeit der Fondsgesellschaft/Kündigung Die Fondsgesellschaft endet zum 31.12.2014. Der Komplementär ist berechtigt, die Laufzeit der Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Während der Dauer der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften, bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten hinsichtlich Dauer und Kündigung der Fondsgesellschaft finden sich im vorliegenden Verkaufsprospekt, insbesondere in den Kapiteln „12 Rechtliche Grundlagen“ und „14 Gesellschaftsvertrag“. Beteiligungsbetrag Der Beteiligungsbetrag eines beitretenden Anlegers soll mindestens EUR 5.000, zzgl. fünf Prozent Agio, betragen. Der Beteiligungsbetrag muss (ohne Berücksichtigung des Agios) durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Von dem Anleger zu entrichtender Gesamtbetrag zum Erwerb der Beteiligung Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung genannten Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent Agio zu entrichten. Weitere Leistungen hat der Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung nicht zu erbringen, insbesondere hat er keine weiteren Zahlungen zu leisten. Auch zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti usw. hat der Anleger allerdings selbst zu tragen. Zu möglichen Gebühren im Fall der Übertragung, Vererbung oder Schenkung von Beteiligungen, siehe § 10 des Treuhandvertrages in Kapitel „15 Treuhandvertrag“. Angaben zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung des Anlegers als Treugeber an der Fondsgesellschaft und zur steuerlichen Abwicklung finden sich im vorliegenden Beteiligungsprospekt, insbesondere unter Kapitel „13 Steuerliche Grundlagen“. Zahlungsmodalitäten Der Anleger hat den Beteiligungsbetrag nebst Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, auf folgendes Konto einzuzahlen: Kreditinstitut: Bankleitzahl: Kontonummer: Kontoinhaber: Deutsche Kreditbank Berlin 120 300 00 1005327802 INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Der entsprechende Beteiligungsbetrag zzgl. fünf Prozent Agio ist fristgerecht bereitzustellen. Bei nicht fristgerechter Bereitstellung des Beteiligungsbetrags zzgl. fünf Prozent Agio können dem Anleger Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen z. B. zusätzliche Bearbeitungs- oder Bankgebühren bleibt davon unberührt. Weiterhin ist bei nicht vollständiger und/oder verspäteter Bereitstellung des Beteiligungsbetrags zzgl. fünf Prozent Agio der Rücktritt von der Beitrittserklärung und den daraufhin mit dem säumigen Anleger geschlossenen Verträgen oder eine Herabsetzung des gezeichneten Beteiligungsbetrags möglich (siehe hierzu § 5 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft, in Kapitel „14 Gesellschaftsvertrag“). Ausschüttungen/Entnahmen Vorgesehen ist, dass der Anleger Ausschüttungen/Entnahmen erhält. Die an den Anleger zu leistenden geplanten Ausschüttungen/Entnahmen erfolgen, sofern die Gesellschafterversammlung dies beschließt, in Höhe des Liquiditätsüberschusses, soweit er nicht der Liquiditätsreserve zugeführt wird. Die Berechtigung des Anlegers zur anteiligen Teilnahme an Ausschüttungen/Entnahmen bezogen auf den vertragsgemäß geleisteten Beteiligungsbetrag (ohne Agio) besteht ab dem Tag der vollständigen Einlagenleistung. Barausschüttungen- /entnahmen erfolgen voraussichtlich jeweils zum 30.06. des jeweiligen Folgejahres. Es erfolgt grundsätzlich eine anteilige Ausschüttung bezogen, auf die vertragsgemäß geleistete Kapitaleinlage (ohne Agio). Anleger die bis zum 31.12.2010 wirksam beigetreten sind (Annahme des Beitrittsangebots) und ihre Einlage zzgl. Agio bis dahin vollständig erbracht haben, erhalten für den Zeitraum ab der vollständigen Einlagenleistung bis zum Ablauf der Platzierungsphase eine zusätzliche Entnahme („Frühzeichnerbonus“) in Höhe von 6 % p. a. bezogen auf den erbrachten Kapitalanteil (ohne Agio). Diese Entnahmen sind plangemäß zum 30.06.2011 zu zahlen. Nachdem die Fondsgesellschaft insgesamt Entnahmen im Sinne von vorstehendem Abs. 1 an die Anleger in Höhe von 148 % der insgesamt geleisteten Kapitaleinlagen ohne Agio (Kapitalkonto I gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft, in Kapitel „14 Gesellschaftsvertrag“) erhalten haben, werden darüber hinausgehende Entnahmen im Sinne von vorstehendem Abs. 1 wie folgt verteilt: Dem Komplementär stehen 25 % der Entnahmen zu („Performance Anteil“) und den Anlegern stehen zusammen 75 % der Entnahmen zu. Die Ausschüttungen/Entnahmen erfolgen durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH als Zahlstelle. Andere Stellen, die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger ausführen, existieren nicht. Beitrittsgrundlage Die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der vorliegende Verkaufsprospekt, gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Aufsichtsbehörden Bei der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbh, Steuerberatungsgesellschaft: Steuerberaterkammer München. Für die weiteren vorgenannten Gesellschaften ist nach derzeitiger Rechtslage eine Aufsichtsbehörde nicht vorhanden. 3. Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst Anwendbares Recht, Gerichtsstand Die Vertragsverhältnisse aus dem Gesellschaftsvertrag und das zwischen der Treuhandkommanditistin und dem einzelnen Anleger unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag ist der Sitz der Treuhandkommanditistin und für sämtliche Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag der Sitz der Fondsgesellschaft, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann. Sprache Die Kommunikation zwischen der Fondsgesellschaft, der Treuhandkommanditistin ihren Gesellschaftern und den Anlegern erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Widerrufsrecht Dem Anleger steht das Recht zu, die Beitrittserklärung zur Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (Altaris Games Portfolio) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn bei München, Fax: 089 45 45 39 44, E-Mail: [email protected], zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Vertragsschluss und 1 auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs 1, 2 und 4 BGB-InfoV, sofern der Beitritt zur Altaris Games Portfolio vor dem 11. Juni 2010 rechtswirksam begründet wird beziehungsweise 2 auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sofern der Beitritt zur Altaris Games Portfolio nach dem 11. Juni 2010 rechtswirksam begründet wird. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf hat unter anderem zur Folge, dass die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Weitere Einzelheiten finden sich in der in der Beitrittsvereinbarung abgedruckten Widerrufsbelehrung. Risiken bei Finanzdienstleistungen Bei der Beteiligung an der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die generell mit dem Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung – bis hin zum Totalverlust – behaftet ist. Weitere Einzelheiten zu den Risiken ergeben sich aus dem Verkaufsprospekt im Kapitel „02 Wesentliche Risiken“, auf das ausdrücklich verwiesen wird. 4. Informationen zu etwaigen außergerichtlichen Rechtsbehelfen und das Bestehen von Garantiefonds Außergerichtlicher Rechtsbehelf Beschwerden im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung kann der Anleger, unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzurufen, an die Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, richten. Hierzu hat der Anleger der Schlichtungsstelle den Sachverhalt kurz schriftlich zu schildern und sämtliche zum Verständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen beizufügen. Zudem hat der Anleger der Schlichtungsstelle zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen, auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Anleger kann sich im Verfahren vertreten lassen. Ein Merkblatt zum Beschwerdeverfahren sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sind bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Garantiefonds Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 30.05.1994 über Einlagensicherungssysteme (ABl. EG Nr. L 135 S. 5) und die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 03.03.1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl. EG Nr. L 84 S. 22) fallen, bestehen nicht. 98 Beitrittserklärung Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG Name, ggf. Geburtsname Frau Titel / Vorname Staatsangehörigkeit Straße und Hausnummer Beruf PLZ Wohnort Herr Geburtsdatum Telefon tagsüber Wohnsitz-Finanzamt (PLZ, Ort) Steuernummer E-Mail-Adresse Bankverbindung Kontonummer Bankleitzahl I. Beitritt Ich beabsichtige, mich gemäß den Voraussetzungen des im Verkaufsprospekt der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG abgedruckten Gesellschaftsvertrags, Treuhandvertrags und dieser Beitrittserklärung im Rahmen einer Kapitalerhöhung über die Treuhandkommanditistin INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft als Treugeber an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG zu beteiligen. Wirtschaftliche Berechtigung: Ich handle auf eigene Rechnung Ich handle für Rechnung des nachstehend Berechtigten: _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Name, Vorname (Bei juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern Gesellschafter mit 25 % und mehr beteiligt sind, auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen) _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Straße PLZ / Ort Telefon Hierzu beauftrage ich hiermit die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in München, treuhänderisch für meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, mit Sitz in Grasbrunn bei München, in folgender Höhe zu übernehmen: Zeichnungsbetrag: EUR _____________________________________nebst einem Agio in Höhe von 5 %: EUR Zeichnungsbetrag in Worten: EUR ______________________________________________________________________ (Kommanditbeteiligung, Pflichteinlage). Der Zeichnungsbetrag muss mindestens EUR 5.000 (in Worten: EURO fünftausend) betragen. Ein höherer Zeichnungsbetrag (ohne Agio) muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Ich biete dazu hiermit der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft den Abschluss des im Verkaufsprospekt der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG abgedruckten Treuhandvertrages an. An dieses Angebot halte ich mich, vorbehaltlich meines weiter unten beschriebenen Widerrufsrechts, für drei Wochen gebunden, und zwar auch dann, wenn mir ein geringerer als der oben von mir genannte Zeichnungsbetrag zugewiesen wird. Der Treuhandvertrag kommt mit Annahme durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft und den geschäftsführenden Gesellschafter der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG zustande. Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem Treugeber bedarf es für deren Wirksamkeit nicht; der jeweilige Treugeber erhält davon jedoch unverzüglich eine unterrichtende Mitteilung. II. Weitere Erklärungen, Hinweise und Weisungen a) Meine Einlage nebst Agio in Höhe von 5 % des Beteiligungsbetrages werde ich innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung, auf das Konto der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, bei der Deutsche Kreditbank Berlin, Kto.Nr. 1005327802, BLZ: 120 300 00, einzahlen. Entscheidend für die Fristwahrung ist jeweils der Zahlungseingang. Bei verspäteter Einzahlung meiner Kapitaleinlage nebst Agio können mir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen berechnet werden und/oder die in den Regelungen gemäß § 5 Abs. (5) und (6) des Gesellschaftsvertrages genanten Folgen drohen. b) Ich bestätige hiermit, die Beteiligung nicht treuhänderisch für einen Dritten zu halten. c) Ich bestätige, dass die finanziellen Mittel für meine Beteiligung weder aus kriminellen oder illegalen Quellen stammen noch die Erträge für kriminelle oder illegale Zwecke genutzt werden sollen. d) Mir ist bekannt, dass das Beteiligungsangebot nur für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige konzipiert wurde. e) Die beiliegende, von mir gesondert zu unterzeichnende Widerrufsbelehrung bezieht sich auf diese Beitrittserklärung. f) Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, wird hinsichtlich sämtlicher in dieser Beitrittserklärung, im Treuhandvertrag und im Gesellschaftsvertrag von Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG enthaltenen Bevollmächtigungen von den Beschränkungen des §181 BGB befreit und ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, wobei damit ausdrücklich keine Rechtsberatung durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, verbunden ist. g) Mit der Verarbeitung und Nutzung meiner persönlichen Daten durch Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, _________________________________________________________________ Ort, Datum Steuerberatungsgesellschaft, und deren Mitarbeiter sowie andere von diesen mit der Anlegerverwaltung beauftragte Dritte, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet haben, bin ich einverstanden, soweit dies zur Durchführung und Verwaltung meiner Beteiligung sinnvoll oder erforderlich ist. Ich bin damit einverstanden, dass meine personen- und beteiligungsbezogenen Daten elektronisch gespeichert werden. Sie dürfen ausschließlich zur Verwaltung der Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet werden. Ich bin weiterhin einverstanden mit der Verarbeitung und Nutzung meiner persönlichen Daten durch die mit der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten, insbesondere durch den Geschäftsbesorger, die Vertriebspartner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und das finanzierende Kreditinstitut. Etwaige Änderungen meiner persönlichen Daten werde ich der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, und Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG unverzüglich mitteilen. Nach Beendigung meiner Beteiligung werden diese Daten gelöscht, soweit nicht ihre Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist. h) Im Zusammenhang mit meiner Beteiligung etwaig anfallende Sonderbetriebs ausgaben werde ich bis spätestens 31.03. des Folgejahres nachweisen. Die Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG haftet nicht für eventuell entstehende Nachteile aus der nicht fristgemäßen Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben. i) Ich habe den Verkaufsprospekt mit dem Gesellschaftsvertrag der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG und dem Treuhandvertrag erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich erkenne den Treuhand- und Gesellschaftsvertrag als für mich verbindlich an. ________________________________________________________________________________________________ Unterschrift (Anleger) Annahmeerklärung der Altaris Management GmbH und INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatung _________________________________________________________________ Ort, Datum _____________________________________________________________________________________________________________________ Unterschrift INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft _________________________________________________________________ Ort, Datum _____________________________________________________________________________________________________________________ Unterschrift Altaris Management GmbH Fondsgesellschaft = weiß, Treuhänder = gelb, Vermittler = blau, Anleger = grün III. Angaben nach dem Geldwäschegesetz Hinweis: Unterzeichnet der Anleger diese Beitrittserklärung nicht in Anwesenheit eines Vermittlers, muss die Identifizierung im Wege des PostIdent-Verfahrens durchgeführt werden. In diesem Fall wird der Anleger gebeten, diese Beitrittserklärung und die Angaben nach dem Geldwäschegesetz „1. Wirtschaftliche Berechtigung“ auszufüllen sowie entsprechend dem beiliegenden Informationsblatt zum PostIdent-Verfahren vorzugehen. Identitätsprüfung (durch den Vermittler auszufüllen) Die Identitätsprüfung des Anlegers erfolgt durch (Anmerkung: bitte nachfolgend an der zutreffenden Stelle ankreuzen) das PostIdent-Verfahren gemäß beiliegendem Informationsblatt. (Weitere Angaben in diesem Abschnitt sind damit nicht erforderlich) in Anwesenheit des Vermittlers und durch den Vermittler in seiner Eigenschaft als: Vermittler nach § 34c GewO. Versicherungsvermittler nach § 34d GewO (Versicherungsvermittler, der den Pflichten des GwG unterliegt). Kreditinstitut oder Finanzdienstleister (jeweils mit der Erlaubnis nach § 32 KWG). Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter. Ich bestätige, dass der Anleger für die Identifizierung anwesend war und ich die obigen Angaben anhand des mir vom Zeichner im Original vorgelegten gültigen Personalausweises/Reisepasses überprüft und die Person durch Sichtkontrolle bestätigt habe. Eine Kopie liegt bei. Personalausweis-Nr.: _________________________________ Reisepass-Nr.: _________________________________ _________________________________________________________________ Ausstellende Behörde ______________________________________________________________ Ausstellungsdatum _____________________________________________ Gültig bis Bei juristischen Personen/Personengesellschaften ist der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, eine Kopie der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente beizufügen. _________________________________________________________________ Ort, Datum _____________________________________________________________________________________________________________________ Name des Vermittlers _________________________________________________________________ Firma/Stempel des Vermittlers _____________________________________________________________________________________________________________________ Unterschrift des Vermittlers IV. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung zur Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG (Altaris Games Portfolio) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Vertragsschluss und (1) auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs 1, 2 und 4 BGB-InfoV, sofern der Beitritt zur Altaris Games Portfolio vor dem 11. Juni 2010 rechtswirksam begründet wird beziehungsweise (2) auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sofern der Beitritt zur Altaris Games Portfolio nach dem 11. Juni 2010 rechtswirksam begründet wird. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, Bretonischer Ring 12, 85630 Grasbrunn, Fax: 089 / 45 45 39 44, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Finanzierte Geschäfte Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat). Wollen Sie eine vertragliche Verbindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert. Ende der Widerrufsbelehrung. Empfangsquittung (bitte ankreuzen bzw. ergänzen) Ich, der/die Anleger/-in bestätige hiermit, den Verkaufsprospekt vom 04.09.2009 und diese Beitrittserklärung am ________________________ (Datum) vollständig erhalten zu haben. die Nachträge zum Verkaufsprospekt vom ________________________ (Datum) erhalten, gelesen und verstanden zu haben. die Informationen für den Verbraucher (ggf. auf der Rückseite dieses Durchschreibesatzes) erhalten, gelesen und verstanden zu haben. die vorstehende Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen zu haben und eine Abschrift bzw. einen Durchschlag erhalten zu haben. den Inhalt des Verkaufsprospektes, insbesondere die Darstellung der Risiken, und diese Beitrittserklärung vollständig zur Kenntnis genommen zu haben und bin damit einverstanden, dass ausschließlich diese Dokumente (Verkaufsprospekt inklusive Verträge und Beitrittserklärung) maßgeblich für meine Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG sind. Nebenabreden, die von dem Beteiligungsprospekt und dieser Beitrittserklärung abweichen, sind nicht getroffen, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben und/oder Zusagen sind mir nicht gemacht worden. _________________________________________________________________ Ort, Datum _____________________________________________________________________________________________________________________ Unterschrift (Anleger) Identitätsfeststellung Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG Dieser Coupon dient zur Identitätsfeststellung Ihrer Person im Rahmen Ihrer Zeichnung einer Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG. Die Fondsgesellschaft und die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH als Treuhänderin sind aufgrund des „Geldwäschegesetzes“ gesetzlich verpflichtet, sich über Ihre Identität Gewissheit zu verschaffen. Die Identitätsprüfung wird von der Deutschen Post AG durchgeführt, wobei Ihre Daten von der Deutschen Post AG nicht gespeichert werden. Identitätsfeststellung (Schritt 1) Die komplette und unterschriebene Beitrittserklärung in einen Briefumschlag stecken (nicht verschließen) und zu Ihrer Filiale der Deutschen Post mitnehmen. Annahmeerklärung ent GmbH und INTEGRA der Altaris Managem _____ _______________ _______________ _______________ _______________ Ort, Datum _____ _______________ _______________ _______________ _______________ Ort, Datum atung ft mbH Steuerber Beitritt serklärung Altaris Games Portfol io I GmbH Treuhandgesellscha ____________ _______________ _______________ _______________ _______________ _______________ gesellschaft _______________ mbH Steuerberatungs _______________ Treuhandgesellschaft ____________ Unterschrift INTEGRA _______________ _______________ _______________ _______________ _______________ _______________ _______________ Management GmbH Unterschrift Altaris Name, ggf. Geburtsname & Co. KG erfahrens durchng im Wege des Postident-V etz Identifizieru che Berechtigung“ dieTitel / Vorname gesetz „1. Wirtschaftli dem Geldwäscheges nicht in Anwesenheit eines Vermittlers, muss nach dem Geldwäsche Beitrittserklärung ärung und die Angaben . et der Anleger diese diese Beitrittserkl erfahren vorzugehenStraße und Hinweis: Unterzeichn der Anleger gebeten, Hausnummer sblatt zum Postident-V In diesem Fall wird geführt werden. beiliegenden Information entsprechend dem auszufüllen sowie n: PLZ d Berechtigte __ Wohnort Berechtigung _______________ Rechnung des nachstehen _______________ 1. Wirtschaftliche Ich handle für _______________ _______________ beifügen) _______________ Gesellschafterliste auf eigene Rechnung _______________ _______________ sind, auch eine aktuelle Ich handle für _______________ mehr beteiligt Wohnsitz-Finanzam Frau III. Angaben nach 25 % und t (PLZ, Ort) _______________ __ Gesellschafter mit _______________ _______________ uszug und, sofern _______________ _______________ Handelsregistera _______________ _______________ sind ein aktueller _______________ _______________ _______________ (Bei juristischen Personen Telefon _______________ Name, Vorname _______________ Bankverbindung _______________ _______________ _______________ PLZ / Ort _______________ _______________ _______________ Straße Kontonummer Herr Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Beruf Telefon tagsüber Steuernummer E-Mail-Adresse r auszufüllen) n Stelle ankreuzen) an der zutreffende erforderlich) (durch den Vermittle Bankleitzahl : bitte nachfolgend sind damit nicht durch (Anmerkung in diesem Abschnitt des Anlegers erfolgt sblatt. (Weitere Angaben I. Beitritt Die Identitätsprüfung beiliegendem Information als: erfahren gemäß in seiner Eigenschaft das Postident-V Ich beabsichtige, mich und durch den Vermittler gemäß den Voraussetzung it des Vermittlers vertragGwG unterliegt). en des im Verkaufsprosp in Anwesenhe den Pflichten des und dieser Beitrittserklärung im Rahmen ekt der Altaris Games § 34c GewO. gsvermittler, der Portfolio I GmbH & Co. schaft als Treugeber einer Kapitalerhöhung Vermittler nach an der Altaris Games KG abgedruckten Gesellschaftsv über die Treuhandkom § 34d GewO (Versicherun nach § 32 KWG). Portfolio I GmbH & Co. manditistin INTEGRA ertrag, Treuhandgültigen der Erlaubnis nach KG zu beteiligen. Versicherungsvermittler Hierzu Treuhandgesellschaft . beauftrage ich hiermit tleister (jeweils mit im Originals vorgelegten mbH Steuerberatungsgeselldie INTEGRA Steuerbevollmächtigter oder Finanzdiens Treuhandgesellschaft des mir vom Zeichner manditbeteilig Kreditinstitut anhandung Steuerberater oder mbH Angaben an Steuerberatungsgesellschaft Buchprüfer, der Altaris obigen Games Portfolio I GmbH vereidigter war und ich die , mit Sitz in München Eine Kopie liegt bei. & Co. KG, mit Sitz in Grasbrunn Wirtschaftsprüfer, treuhänderisch für meine Identifizierung anwesend Sichtkontrolle bestätigt habe. bei München in folgender Rechnung eine Komder Anleger für die Zeichnungsbetrag: Höhe zu übernehmen: und die Person durch Ich bestätige, dass epasses überprüft EUR __________________________ ______________________ Personalausweises/Reis ___________nebst einem Reisepass-Nr.: ___________ Agio in Höhe von 5 %: ___________ _______________ _______________ EUR Zeichnungsbetrag in__ ______________________ _______________ weis-Nr.: _______________ Worten:Gültig Personalaus EUR bis _____________ _______________ __________________________ _______________ _______________ __________________________ _____ Der Zeichnungsbetrag eine Kopie der Grün_______________ Ausstellungsdatum _____ Verzeichnis, (Kommanditb _______________ oder muss mindestens RegisterEUR 5.000 eteiligung, Pflichteinlage _______________ (in Worten: EURO fünftausend) _______________ ). vergleichbaren amtlichen einemdazu Ich biete er oder betragen. Ein höherer hiermit der INTEGRA Ausstellende Behörde aus dem Handelsregist Zeichnungsbetrag (ohne Treuhandgesellschaft & Co. KG abgedruckten ist der aktuelle Auszug Agio) muss durch 1.000 mbH Steuerberatungsgesellschaft Treuhandvertrages an. sonengesellschaften ohne Rest teilbar sein. den Abschluss des im An dieses Angebot halte bunden, und zwar auch Dokumente beizufügen. Bei juristischen Personen/Per Verkaufsprospekt der r beweiskräftiger ich mich, vorbehaltlich dann, wenn mir ein geringerer ____________ Altaris Games Portfolio _______________ oder gleichwertige meines weiter unten Annahme durch die als der oben von mir _______________ dungsdokumente I GmbH beschriebenen Widerrufsrech INTEGRA _______________ genannte Zeichnungsbe ts, für drei Wochen geCo. ______________________________ Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatun trag zugewiesen wird. _______________ KG zustande. Die Annahme meines gsgesellschaft und den Der Treuhandvertrag _______________ Angebotes wird mir geschäftsführenden kommt mit Zugang der _____ schriftlich bestätigt. _______________ Name des Vermittlers Gesellschafter der Altaris _______________ Games Portfolio I GmbH _______________ _______________ & ____________ II. 2. Identitätsprüfung Beitrittserklärung Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG Titel / Vorname PLZ und das Agio werde ich _____ innerhalb von 14 Tagen _______________ Unterschrift des Vermittlers samem Beitritt _______________ nach rechtswirk(Zugang der Annahme _______________ Steuerberatungsgesellschaft der Beitrittserklärung) _______________ INTEGRA Treuhandgese Vermittlers auf das Konto der , und deren Mitarbeiter llschaft mbH, bei der Firma/Stempel des mit der Anlegerverwa sowie andere von diesen Deutsche Kreditbank Nr. 1005327802, BLZ: ltung beauftragte Dritte, Berlin, Kto. 120 300 die zur Verschwiegen pflichtet sind oder eine ist jeweils der Zahlungseinga 00, einzahlen. Entscheidend für in Textheit verentsprechende Vertraulichkeit die Fristwahrung ung von Gründen verspäteter haben, bin ich einverstanden ohne Angabe serklärung unterzeichnet Tagen Einzahlung meiner unde, Ihr lage nebst Agio können vonng. 14 Bei Vertragsurk KapitaleinPortfolio) innerhalbmir gemäß auch eine den meiner Beteiligung sinnvoll , soweit dies zur Durchführung und Verwaltung gesetzlichen Ihnen zinsen nicht (Altaris Games Bestimmungen berechnet werden nicht, bevor oder Verzugsluss und (1) auch I GmbH & Co. KG Textform, jedoch und/oder dievor Ich bin damit einverstanden erforderlich ist. in Vertragssch lehrung den Regelungen Games Portfolio und (6)indes vor auch nicht gemäß Portfolio Gesellschaftsve undrtrages ärung zur Altaris § 5 Abs. Games Erhalt dieser Widerrufsbe (5) zur Altaris genanten Folgen gestellt worden ist genen Daten elektronisch , dass meine personen- und beteiligungsb b) Ich bestätige Sie können Ihre Beitrittserkl widerrufen. Die Frist beginnt nach drohen. zur Verfügung sofern der Beitritt ezogespeichert werden. die Beteiligung 4 BGB-InfoV, 246 § 2 in Verbindung oder des Antrags E-Mail) undhiermit, 2 Fax, Artikel 1, unde nicht Abs Verwaltung Sie dürfen ausschließlich Brief, 1 B. § gemäß treuhänderisch (z. mit Vertragsurk ist halten. form der Beteiligung und der spflichten für einen Widerrufsfr zur Dritten zu 2 BGB in Verbindung zu meiner Betreuung oder eine Abschrift unserer Information Zur Wahrung der Ich bin weiterhin einverstanden gemäß § 312c Abs vorc)Erfüllung verwendet werden. Ich bestätige, schriftlicher Antrag m begründet wird. dass die finanziellen mit der Verarbeitung Informationspflichten wird beziehungsweise (2) auch nicht rechtswirksa Mittel für meine Beteiligung persönlichen Daten Juni 2010 11. und minellen dem Nutzung vor Erfüllung unserer nach begründet oder durch meiner m illegalen Quellen stammen weder die mit der Durchführung aus krirechtswirksa -fonds.de Games Portfolio Beteiligung Beauftragten, noch die Erträge info@altaris und Verwaltung der illegale Zwecke genutzt dem 11. Juni 2010 der Beitritt zur Altaris für kriminelle oder insbesondere durch / 45 45 39 44, E-Mail: werden 2 EGBGB, sofern Fax: 089 sollen. Vertriebspartner, Steuerberater den Geschäftsbesorger, Grasbrunn, d) Mir 12, mit § 1 Abs. 1 und ist 85630 bekannt, die r Ring dass das Beteiligungsan Absendung des Widerrufs. , Wirtschaftsprüfer Kreditinstitut. Etwaige gebot nur für in Deutschland und das finanzierende GmbH & Co. KG, Bretonische schränkt Steuerpflichtig genügt die rechtzeitige Änderungen meiner Games Portfolio I unbee konzipiert wurde. ben. persönlichen der INTEGRA Treuhandgese e) Die beiliegende, von richten an: Altaris (z. B. Zinsen) herauszuge falls llschaft mbH, Steuerberatun Daten werde ich Der Widerruf ist zu mir nutzungen gesondert gezogene zu Altaris unterzeichnen gegebenen ggf. Games Portfolio I GmbH und gsgesellschaft, und bezieht währen insoweit Widerrufsbelehrung auf diese Beitrittserklärung.müssen sie uns de & Co. KG unverzüglich zurückzugesich müssen. Verdigung meiner Beteiligung zurückgewähren, mitteilen. Nach Beenempfangenen Leistungen f) Die INTEGRA Widerrufsfolgen rtem zustand gleichwohl erfüllen Treuhandgese werden diese Daten llschaft zum widerruf sind die beiderseits bis klärung, für nur in verschlechte mbH, Aufbewahrun gelöscht, oder Steuerberatun Widerrufs Zeitraum hinsichtlich nicht soweit Widerrufser g den nach Ihrer nicht ihre gsgesellschaft, wird den gesetzlichen Vorschriften ganz oder teilweise dieser rpflichtungen fürsämtlicher infür Im Falle eines wirksamen der Absendung Beitrittserkläru h) Im Zusammenhan Sie mit erforderlich ist. ng, Gesellschaftsve beginnt empfangene leistung dass sie die vertraglichen Zahlungsve werden. g mit meiner Beteiligung Die Frist rtrag von Altaris Games Portfolio im Treuhandvertrag und im können sie uns die erfüllt Bevollmächtig etwaig anfallende Sonderbetrieb ausgaben werde ich I GmbH & Co. KG enthaltenen dies kann dazu führen, müssen innerhalb von 30 Tagen bis spätestens 31.03. ungen von den Beschränkung swertersatz leisten. des Folgejahres nachweisen. taris Games Portfolio en des §181 BGB befreit berechtigt, Untervollmach Erstattung von Zahlungen I GmbH & Co. KG haftet Die Alund ist t zu erteilen, wobei damit pflichtungen zur nicht Nachteile aus der nicht ausgeübt haben. beratung durch die chtkeine ausdrücklich fristgemäßen Geltendmachu für eventuell entstehende INTEGRA Treuhandgese Rechtssie ihr widerrufsre uns mit deren Empfang. gaben. ng von Sonderbetrieb erfüllt ist, bevorllschaft sellschaft, mbH, Steuerberatun vollständig verbunden sausen Wunsch ist. gsgei) Ich habe den Verkaufsprosp g) Mit der Verarbeitung Seiten auf Ihren ausdrücklich Besondere Hinweise ekt mit dem Gesellschaftsve und Nutzung meiner der Vertrag von beiden Portfolio I GmbH & Co. rtrag der Altaris Games persönlichen Daten Games Portfolio I GmbH mehr gebunden, erlischt vorzeitig, wenn KG und dem Treuhandvertr rtrag nicht durch Altaris & Co. KG, Ihr Widerrufsrecht Darlehensve genommen. Ich erkenne ag erhalten denINTEGRA ihr Darauch an die Treuhandgese den Treuhand- und Gesellschaftsve und zur Kenntnis llschaftsich sind oder wenn Vertrag, sind Sie mbH, bereits verbindlich an. den finanzierten ihr Darlehensgeber Sie Geschäfte rtrag te Rückgabe als gleichzeitig der für widerrufen mich wir oder und Finanzier wenn des Widerrufs re anzunehmen, Darlehen finanziert aus dem bei Wirksamwerden Vertrag durch ein Dies ist insbesonde rechte und pflichten _________________ das Darlehen __________________________________ Haben Sie diesen he Einheit bilden. Rückgabe in unsere Derivaten) zum bedient. Wenn uns Ort, Datumdes Widerrufs oder der eine wirtschaftlic ______________ en, Devisen oder_________________ n g unserer Mitwirkung wenn beide Verträge (z. B. von Wertpapier __________________________________ auf die Finanzierun hinsichtlich der Rechtsfolge Unterschrift (Anleger) von Finanzinstrumenten __________________________________ lehensgeber im hinblick im Verhältnis zu ihnen Vertrag den Erwerb ___________ ihr Darlehensgeber Empfangsquittung zugeflossen ist, tritt nicht, wenn der vorliegende ein. Letzteres gilt lärungen gesondert. finanzierten vertrag Ich,widerrufen Sie beide Vertragserk der/die Anleger/-in bestätige hiermit, Gegenstand hat.) wie möglich vermeiden, den Verkaufspros pekt vom XX.09.2009 Verbindung so weitgehend und diese Beitrittserklär die Nachträge zum Wollen Sie eine vertragliche ung wurden mir vollständig genommen Verkaufsprospekt vom die Informatione ________________________ habe ich zur Kenntnis ausgehändigt. ______ lehrung n für den Verbraucher Widerrufsbe (Datum) _______________ auf der _______________ Die vorstehende den Inhalt des Verkaufspros Rückseite dieses Durchschreib erhalten, gelesen und verstanden zu _______________ _______________ haben. pektes, insbesondere _______________ esatzes erhalten, gelesen und bin _______________ die Darstellung der damit einverstanden und verstanden zu _____ (Anleger) Risiken, , dass haben. _______________ ausschließlich diese Unterschrift ligung an der Altaris _______________ Dokumente (Verkaufspros und diese Beitrittserklärung vollständig _______________ Games Portfolio I GmbH _______________ zur Kenntnis genommen pekt inklusive Verträge nicht getroffen, vom & Co. KG sind. Nebenabrede zu haben Ort, Datum Verkaufspros haben n, die von dem Beteiligungsp und Beitrittserklärung) maßgeblich zu pekt abweichende lehrung erhalten für meine Angaben und/oder rospekt und dieser dieser Widerrufsbe Zusagen sind mir nicht Beitrittserklärung abweichen,Beteieinen Durchschlag ______ gemacht worden. _______________ sind eine Abschrift bzw. _______________ __________________________________ _______________ Ich bestätige hiermit, _______________ _________________ _______________ _____ _______________ _______________ _______________ Ort,_______________ Datum _______________ Unterschrift (Anleger) ______________ Herr Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Straße und Hausnummer Beruf Wohnort Telefon tagsüber Wohnsitz-Finanzamt (PLZ, Ort) IV. Widerrufsbelehr Widerrufsrecht _______________ Ort, Datum Frau Name, ggf. Geburtsname _______________ Weitere Erklärung _______________ _______________ _______________ en, Hinweise und Weisunge _______________ n _______________ a) Meine Einlage Ort, Datum Steuernummer E-Mail-Adresse Bankverbindung Kontonummer Bankleitzahl I. Beitritt Ich beabsichtige, mich gemäß den Voraussetzungen des im Verkaufsprospekt der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG abgedruckten Gesellschaftsvertrag, Treuhandvertrag und dieser Beitrittserklärung im Rahmen einer Kapitalerhöhung über die Treuhandkommanditistin INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft als Treugeber an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG zu beteiligen. Hierzu beauftrage ich hiermit die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft, mit Sitz in München treuhänderisch für meine Rechnung eine Kommanditbeteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, mit Sitz in Grasbrunn bei München in folgender Höhe zu übernehmen: Zeichnungsbetrag: EUR _____________________________________nebst einem Agio in Höhe von 5 %: EUR Zeichnungsbetrag in Worten: EUR ______________________________________________________________________ (Kommanditbeteiligung, Pflichteinlage). Der Zeichnungsbetrag muss mindestens EUR 5.000 (in Worten: EURO fünftausend) betragen. Ein höherer Zeichnungsbetrag (ohne Agio) muss durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Ich biete dazu hiermit der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft den Abschluss des im Verkaufsprospekt der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG abgedruckten Treuhandvertrages an. An dieses Angebot halte ich mich, vorbehaltlich meines weiter unten beschriebenen Widerrufsrechts, für drei Wochen gebunden, und zwar auch dann, wenn mir ein geringerer als der oben von mir genannte Zeichnungsbetrag zugewiesen wird. Der Treuhandvertrag kommt mit Zugang der Annahme durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft und den geschäftsführenden Gesellschafter der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG zustande. Die Annahme meines Angebotes wird mir schriftlich bestätigt. II. Weitere Erklärungen, Hinweise und Weisungen a) Meine Einlage und das Agio werde ich innerhalb von 14 Tagen nach rechtswirksamem Beitritt (Zugang der Annahme der Beitrittserklärung) auf das Konto der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, bei der Deutsche Kreditbank Berlin, Kto. Nr. 1005327802, BLZ: 120 300 00, einzahlen. Entscheidend für die Fristwahrung ist jeweils der Zahlungseingang. Bei verspäteter Einzahlung meiner Kapitaleinlage nebst Agio können mir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen berechnet werden und/oder die in den Regelungen gemäß § 5 Abs. (5) und (6) des Gesellschaftsvertrages genanten Folgen drohen. b) Ich bestätige hiermit, die Beteiligung nicht treuhänderisch für einen Dritten zu halten. c) Ich bestätige, dass die finanziellen Mittel für meine Beteiligung weder aus kriminellen oder illegalen Quellen stammen noch die Erträge für kriminelle oder illegale Zwecke genutzt werden sollen. d) Mir ist bekannt, dass das Beteiligungsangebot nur für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige konzipiert wurde. e) Die beiliegende, von mir gesondert zu unterzeichnende Widerrufsbelehrung bezieht sich auf diese Beitrittserklärung. f) Die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, wird hinsichtlich sämtlicher in dieser Beitrittserklärung, im Treuhandvertrag und im Gesellschaftsvertrag von Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG enthaltenen Bevollmächtigungen von den Beschränkungen des §181 BGB befreit und ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen, wobei damit ausdrücklich keine Rechtsberatung durch die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, verbunden ist. g) Mit der Verarbeitung und Nutzung meiner persönlichen Daten durch Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG, die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, __________________________________ __________________________________ Unterschrift (Anleger) _________________ ________________________________ Identitätsfeststellung (Schritt 2) _________________________________________________________________ Ort, Datum Steuerberatungsgesellschaft, und deren Mitarbeiter sowie andere von diesen mit der Anlegerverwaltung beauftragte Dritte, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet haben, bin ich einverstanden, soweit dies zur Durchführung und Verwaltung meiner Beteiligung sinnvoll oder erforderlich ist. Ich bin damit einverstanden, dass meine personen- und beteiligungsbezogenen Daten elektronisch gespeichert werden. Sie dürfen ausschließlich zur Verwaltung der Beteiligung und zu meiner Betreuung verwendet werden. Ich bin weiterhin einverstanden mit der Verarbeitung und Nutzung meiner persönlichen Daten durch die mit der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung Beauftragten, insbesondere durch den Geschäftsbesorger, die Vertriebspartner, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und das finanzierende Kreditinstitut. Etwaige Änderungen meiner persönlichen Daten werde ich der INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH, Steuerberatungsgesellschaft, und Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG unverzüglich mitteilen. Nach Beendigung meiner Beteiligung werden diese Daten gelöscht, soweit nicht ihre Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist. h) Im Zusammenhang mit meiner Beteiligung etwaig anfallende Sonderbetriebsausgaben werde ich bis spätestens 31.03. des Folgejahres nachweisen. Die Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG haftet nicht für eventuell entstehende Nachteile aus der nicht fristgemäßen Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben. i) Ich habe den Verkaufsprospekt mit dem Gesellschaftsvertrag der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG und dem Treuhandvertrag erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich erkenne den Treuhand- und Gesellschaftsvertrag als für mich verbindlich an. ________________________________________________________________________________________________ Unterschrift (Anleger) Legen Sie bei Ihrer Filiale der Deutschen Post den anhängenden PostIdent-Coupon sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor. Gegen Vorlage dieser Unterlagen füllt der Mitarbeiter der Post für Sie ein separates Formular zur Identitätsfeststellung aus. Dieses müssen Sie noch einmal prüfen und dann unterschreiben. Anschließend sendet der Mitarbeiter der Post Ihre kompletten Unterlagen an die INTEGRA Treuhandgesellschaft mbH. Hierdurch entstehen Ihnen keine weiteren Gebühren. Empfangsquittung Ich, der/die Anleger/-in bestätige hiermit, den Verkaufsprospekt vom XX.09.2009 und diese Beitrittserklärung wurden mir vollständig ausgehändigt. die Nachträge zum Verkaufsprospekt vom ________________________ (Datum) erhalten, gelesen und verstanden zu haben. die Informationen für den Verbraucher auf der Rückseite dieses Durchschreibesatzes erhalten, gelesen und verstanden zu haben. den Inhalt des Verkaufsprospektes, insbesondere die Darstellung der Risiken, und diese Beitrittserklärung vollständig zur Kenntnis genommen zu haben und bin damit einverstanden, dass ausschließlich diese Dokumente (Verkaufsprospekt inklusive Verträge und Beitrittserklärung) maßgeblich für meine Beteiligung an der Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG sind. Nebenabreden, die von dem Beteiligungsprospekt und dieser Beitrittserklärung abweichen, sind nicht getroffen, vom Verkaufsprospekt abweichende Angaben und/oder Zusagen sind mir nicht gemacht worden. _________________________________________________________________ Ort, Datum Achtung MaV! Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken! _____________________________________________________________________________________________________________________ Unterschrift (Anleger) Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren Abrechnungsnummer INTEGRA Treuhandges. mbH - Altaris I Innere Wiener Straße 17 81667 München 5 0 9 4 6 7 5 1 0 6 3 7 0 1 Referenznummer oder Achtung MaV! • Barcode einscannen • POSTIDENT® BASIC Formular nutzen • Formular an Absender MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline Achtung MaV! Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren Abrechnungsnummer INTEGRA Treuhandges. mbH - Altaris I Innere Wiener Straße 17 81667 München MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline 5 0 9 4 6 7 5 1 0 6 3 7 0 1 Referenznummer Achtung MaV! • Barcode einscannen • POSTIDENT® BASIC Formular nutzen • Formular an Absender 22 Glossar Add-On Blindpool Ein Add-On (von engl. to add = hinzufügen) bezeichnet eine Ergänzung oder Erweiterung für ein bereits erschienenes Computerspiel. Es fügt dem Spiel neuem Inhalt wie Levels, Missionen, Gegner,etc. hinzu. Zur Nutzung wird das Originalspiel benötigt. Geschlossener Fonds, bei dem die Zusammensetzung des Investitionsvorhabens bei Beginn der Beteiligung noch unbestimmt ist. Agio Agio ist ein Begriff, der aus dem Wertpapiergeschäft kommt. Aufgeld oder Aufschlag (normalerweise 5 %) auf den Nennbetrag (100 %), das beim Kauf von Fonds vom Anleger zu zahlen ist. Anlagesumme Betrag, den ein Anleger (Investor) zuzüglich Agio in einen Fonds einzahlt. Dieser ist zum Zeitpunkt der Zeichnung bei Games-Fonds in einem Betrag fällig. Auch Eigenkapital genannt. Arcarde Der Begriff Arcadespiele kommt von den Videospielen, die ursprünglich auf Automaten in Spielhallen zum Einsatz kamen. Dort konnte der Spieler ab den 1970er Jahren kostenpflichtig Games wie „Computer Space“ oder „Pong“ spielen. Die Arcadespiele waren in der Regel sehr einfach in Bezug auf Story oder Grafik und legten den Fokus auf Geschwindigkeit und Geschicklichkeit. Aufbau- und Strategiespiele In Aufbau- und Strategiespielen übernehmen die Spieler die Kon trolle, Verantwortung oder das Management über z. B. ein Fußballteam, eine Stadt oder eine Kolonie und müssen diese mittels strategischem Denken und Handeln geschickt weiterentwickeln. Dies geschieht zudem oftmals im Wettbewerb gegen andere Spieler. Action- und Strategiespiele nehmen auch bei Online-Games eine dominierende Rolle ein. Meist geht es darum, bestimmte Ressourcen zu erschließen oder sich diese zu erarbeiten und vorteilhaft einzusetzen. Browser-Games Browser-Games sind eine sehr beliebte Form der Online-Games. Der Spieler benötigt lediglich einen Internetzugang und einen WebBrowser um auf die Spiele, die auf leistungsstarken Computern im Internet, sog. Servern, laufen, zu spielen. Das Herunterladen des Spiels oder Teile davon und die manuelle Installation entfallen in der Regel. Dies sind auch die Hauptgründe für den hohen Beliebtheitsgrad. Die ältesten Spiele dieser Kategorie entstanden in offenen Foren (Foren-Spiele). Buchwert Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern des Fonds zum Jahresende. Durch jährliche Abschreibungen verringert sich der ursprüngliche Anschaffungswert schrittweise. Der Buchwert weicht regelmäßig vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab. Casual Games Casual Games zeichnen sich durch eine einfache Zugänglichkeit, hohen Spielspaß und langanhaltende, motivierende Spielprinzipien und schnelle Erfolgserlebnisse aus – also ideal für zwischendurch. Zu den Genres zählen neben Kartenspielen, Logikspiele oder das diese Gattung mitgründende Moorhuhn noch viele weitere. Rendite-Risiko-Verhältnis Beschreibt das Verhältnis der Gewinnchancen gegenüber den Verlustrisiken bei einer Anlage. Das Rendite-Risiko-Verhältnis ist keine mathematisch berechenbare Zahl, sondern unterliegt der persönlichen Einschätzung eines Anlegers oder Analysten. Charakter Ausschüttung Sammelbezeichnung für Zahlungen wie Dividenden, (Frühzeichner-)Bonus, Erträge, u. ä., die an die Anteilseigner einer Unternehmung ausgeschüttet werden. Im weiteren Sinn können auch Zinsen zu den Ausschüttungen gezählt werden. Avatar Als Avatar wird eine künstliche Person oder der eigene virtuelle Stellvertreter in der virtuellen Welt, eben dem Computerspiel, bezeichnet. Meist geht es darum, die Fähigkeiten und das Erscheinungsbild des Avatar weiter zu entwickeln und mit neuen Fähigkeiten auszustatten. Charaktere bezeichnet man die Spielfiguren in einem Game. Clientbasierende Spiele Da sich Online-Games in der Vergangenheit oftmals durch sehr rudimentäre Grafiken und Kommunikationsmöglichkeiten auszeichneten, gingen die Games-Hersteller dazu über, Teile oder gar das gesamte Spiel auf dem Computer des Spielers zu installieren. Dies schränkte die Anwendung auf kompatible Systeme ein und der Spieler musste eine Installation durchführen. Dies hat sich in der Praxis oftmals als Nachteil herausgestellt. Deshalb ist der Trend eindeutig zu Browser-Games. Community Betriebsstättenfinanzamt Das für die Fondsgesellschaft zuständige Finanzamt. Bilanz Eine Bilanz ist eine zusammengefasste systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu einem bestimmten Abschlussstichtag. Community ist der englische Begriff für eine Gemeinschaft aus einer Gruppe von Personen, die ihr Wissen und Können einbringt um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. In Computerspielen bezeichnet man diese Gruppen von Spielern als Clans und Gilden. Daddeln Daddeln ist ein Szenebegriff für das „Spielen“ von Computer- und Videospielen. BIU Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware, kurz BIU, ist eine der Interessengemeinschaften der deutschen Spieleindustrie. 103 Distributor Großhändler, der den physischen Vertrieb der Games übernimmt und dafür Infrastruktur und Logistikleistungen zur Verfügung stellt. In der Regel ist er Dienstleister des Publishers. Download Download beschreibt den Vorgang des Herunterladens von Daten über das Internet auf den eigenen Rechner. Download-Portale wie Gamesload.de erlauben dem Spieler, ein Game über das Internet zu erwerben und im Anschluss daran sofort auf den eigenen Rechner zu laden. Ein Gang in den Laden oder die Lieferung per Versand sind nicht mehr notwendig. Oftmals bietet dieser Vertriebsweg die Möglichkeit dem pot. Kunden das Game mit einer Testversion schmackhaft zu machen und im Anschluss gegen Zahlung in eine Vollversion zu wandeln. Echtzeit-Strategie-Spiel Bei Echtzeit-Strategie-Spielen finden die Aktionen der Spielparteien gleichzeitig statt. Auch wenn der einzelne Spieler nicht online ist, geht das Spiel weiter. Er steigt also bei der nächsten Spielteilnahme in ein weiterentwickeltes oder verändertes Szenario ein. Durch die permanente Änderung und Interaktion ist die Spieleentwicklung praktisch unvorhersehbar. Ego-Shooter Ego-Shooter, vom englischen Wort „shooter“, zu Deutsch Schütze, bezeichnen Games, in denen sich der Spieler frei im dreidimensionalen Raum bewegt. Dabei sieht er das Spielegeschehen durch die Augen seiner Spielfigur (Ich-Perspektive = Ego). Innerhalb des Spiels muss der Spieler gegen eine Vielzahl von unterschiedlichen Gegnern (Menschen, Monster, Maschinen) unter Einsatz von mehr oder weniger effektiven Schusswaffen kämpfen. Teile dieses Genres werden wegen der dargestellten (menschenverachtenden) Brutalität auch als Killerspiele bezeichnet. Unternehmens zur Finanzierung der Firma aufgebracht werden oder als erwirtschaftete Gewinne im Unternehmen verbleiben. Bei Fonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG) besteht es aus Kommanditkapital, Rücklagen und Gewinnvortrag. Einkunftserzielungsabsicht Absicht, langfristig einen Totalgewinn zu erzielen. Emission Ausgabe von Wertpapieren oder Unternehmensbeteiligungen durch ein Unternehmen, z. B. Aktien, Genussscheine, Anleihen, Atypisch stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen. Durch den Verkauf an die Anleger erzielt das Unternehmen Erlöse, die je nach Art der Emission als Eigen- oder Fremdkapital zufließen. Emissionshaus Eine Finanzinstitution, meist eine Bank, die Emissionen organisiert und in der Regel ganz oder teilweise fest oder in Kommission übernimmt, um die Wertpapiere danach an ihre Kunden weiter zu veräußern. Entwickler Der oder die Entwickler (oft auch mit dem englischen Begriff „Developer“ bezeichnet) sind Unternehmen oder Personen, die ein Spiel vom Konzept in ein fertiges Produkt umsetzen. Moderne Entwicklungsstudios setzen sich aus einer Vielzahl an Spezialisten zusammen, bei denen die reine Programmierung nur ein Teilbereich darstellt. Marktforschung, die Entwicklung der Story und der Grafiken etc., stellen ebenso wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Games dar. Eigenkapital Auch Eigenmittel genannt. Mittel, die von den Eigentümern eines 104 22 Glossar Game Englischer Oberbegriff für Computer-, Video-, und Online-Spiele. eine juristische Person (z. B. GmbH). Übliche Form bei geschlossenen Fonds aus Gründen der Risikobegrenzung für den Vollhafter. Game-Engine Eine Game-Engine stellt das technische Grundgerüst eines Games dar. Sie unterstützt den Entwickler durch bereits fertige Programmbibliotheken und häufig benutzte Werkzeuge bei der schnelleren, fehlerfreieren und effizienteren Entwicklung von Games. Highscore Gamepad Hurdle Rate Ein Gamepad ist wie der Joystick ein Eingabegerät für Computerspiele. Auf dem Gamepad befindet sich eine Vielzahl von Knöpfen mit denen die verschiedensten Funktionen und Handlungen im Game ausgelöst werden. Besonders in den letzten Jahren geht der Trend vom Gamepad – nach Jahrzehnten der Vorherrschaft – weg zu intuitiveren Eingabegeräten. Bewegungssensoren jeder Art und Kameras etc. haben die Herrschaft übernommen. Vor Wirksamwerden der Gewinnbeteiligung der Managementgesellschaft bzw. deren Management erhalten die Investoren zunächst eine kalkulatorische Grundverzinsung. Erst nach Überschreiten der Hurdle Rate wird die Gewinnbeteiligung für das Management fällig. Der Highscore bezeichnet in einem Computerspiel die Bestenliste. Besonders in Multi-Player-Spielen stellt der Wunsch nach einer hohen Platzierung im Highscore einen starken Spielanreiz dar. Initiator Gamer ist eine aus dem Englischen abgeleitete und szeneübliche Bezeichnung für einen Computerspieler. Unternehmer, der ein Investitionsprojekt startet (initiiert) und dafür privates Anlagekapital öffentlich einwirbt. Erstellt zusammen mit Beratern die Fondskonzeption und den Emissionsprospekt. Besorgt das Fondskapital von Anlegern und Banken und übernimmt oft die Fondsgeschäftsführung. Genre Inventar Ein „Genre“ bezeichnet bei Games genauso wie in der Kunst, der Musik oder beim Film eine Gattung. In diesem Lexikon sind eine Vielzahl von Genres wie Casual Games oder Action- und Strategiespiele beschreiben. Inventar bezeichnet alle Gegenstände, die einer Spielfigur gehören, die sie erwirbt oder mit sich führt. Sie dienen meist dazu, eine Mission zu erfüllen, ein Rätsel zu lösen oder den nächst höheren Level zu erreichen. Gamer Geschäftsführungsbefugter Kommanditist Kommanditist, der zur Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft berechtigt, nicht jedoch verpflichtet ist (die Einkünfte einer Kommanditgesellschaft, bei der keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, gelten steuerlich als gewerbliche Einkünfte, wenn nicht mindestens ein Kommanditist zur Geschäftsführung befugt ist). Geschäftsführung einer Gesellschaft Recht und Pflicht zur Führung der Geschäfte einer Gesellschaft. Die Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft steht nach dem Gesetz regelmäßig den persönlich haftenden Gesellschaftern zu. Geschlossene Fonds Bei geschlossenen Fonds (Closed-End-Funds) wird der Verkauf von weiteren Anteilen eingestellt, nachdem das vorher festgesetzte Ausgabevolumen erreicht ist. Ein Rückkauf an die Gesellschaft ist während der Laufzeit nicht vorgesehen, ein Börsenhandel mit Dritten ist dagegen möglich. Die Anteile können nur an Dritte, ggf. über eine Börse, verkauft werden. Gesellschafterversammlung Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter. Gewinnzuweisung Übertragung des steuerlichen Gewinns an den Anleger entsprechend seinem gesellschaftsvertraglich vereinbarten Anteil am Betriebsergebnis des Fonds (prozentualer Gewinn-/Verlustanteil meistens in Höhe seines Anteils am Kommanditkapital). Der Anleger setzt den zugewiesenen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung an. GmbH & Co. KG Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter) ist keine natürliche Person wie bei der reinen KG, sondern 105 Investitions- und Finanzierungsplan Übersicht über die Verwendung der für eine Investition benötigten Mittel (Investitionsplan) und über die Herkunft dieser Mittel (Finanzierungsplan). IRR Internal Rate of Return. Interner Zinsfluss. Finanzmathematische Methode zur Berechnung der Rendite eines Investments. Die IRRMethode gibt die Verzinsung des jeweils in der Kapitalanlage gebundenen Kapitals wieder. Bemessungsgrundlage ist hierbei das sog. gebundene Kapital, das sich aus dem ursprünglich aufgewendeten Betrag abzüglich aller an den jeweiligen Investor erfolgten Kapitalrückzahlungen ermittelt. Solange eine rechnerische Kapitalbindung besteht, werden Ausschüttungen oder Entnahmen nach ihrer Auszahlung nicht wieder zum internen Zinsfuß angelegt, sondern lediglich das verbleibende gebundene Kapital mit dem internen Zinsfuß verzinst. Sobald kein Kapital mehr kalkulatorisch gebunden ist, unterliegt die Ermittlung des internen Zinsfußes der sog. Wiederanlageprämisse. Aus diesem Grund können nach der IRR-Methode berechnete Renditen nicht mit Renditeangaben zu anderen Anlageprodukten verglichen werden, da diese regelmäßig eine andere Kapitalbindung aufweisen. Dies gilt insbesondere für Produkte, die von einer festen Bindung des gesamten Kapitals bis zum Ende der Kapitalanlage ausgehen. Die durchschnittliche Kapitalbindung variiert regelmäßig und die Angaben zur Renditeerwartung sollten daher nicht alleinige Grundlage der Anlageentscheidung sein. Kommanditbeteiligung Anteil eines Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft. Die Höhe der Kommanditbeteiligung ist regelmäßig für den Anteil des Kommanditisten am Ergebnis (Gewinn oder Verlust) und am Vermögen der Kommanditgesellschaft sowie für die Verwaltungsrechte des Kommanditisten (wie z. B. das Stimmrecht) von Bedeutung. Kommanditgesellschaft (KG) Personenhandelsgesellschaft mit Gesellschaftern, die beschränkt haften (Kommanditisten) und Gesellschaftern, die unbeschränkt haften (Komplementäre). Siehe §§ 161 bis 177 a HGB. Merchandising Vermarktung der Nebenrechte (Lizenzrechte an Charakteren, Story, etc.) für Spielwaren, T-Shirt-Aufdrucke etc.; Kommanditist Bei Kommanditgesellschaften (KG) wird bei den Eigenkapitalgebern zwischen Kommanditisten und Komplementären unterschieden. Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage für die Verbindlichkeiten der KG. Minimumgarantie Mindestbetrag, den Verleiher unabhängig vom Filmerfolg an Produzenten zahlen. Mittelverwendungskontrolle Kommanditkapital Kapital, das die Kommanditisten aufbringen. Neben dem Fremdkapital wesentlicher Teil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft (Fonds). Kontrolle der von den Kapitalanlegern eingezahlten Gelder, z. B. durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einen Rechtsanwalt. Nebenkosten Komplementär Betriebskosten, die durch Eigentum und Gebrauch des Investitionsobjekts laufend entstehen. Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, haftet unbeschränkt. Nettoerlöse Bruttoerlöse abzüglich der Vertriebskosten. Kopierschutz Maßnahmen zum Kopierschutz werden von den Entwicklern oder Publishern eingesetzt, um die unberechtigte Vervielfältigung des Games zu erschweren oder zu verhindern. Häufig kann das Spiel nur gespielt werden, wenn sich die Original-CD oder DVD im Laufwerk befindet. Diese sind so präpariert, dass sie nicht kopiert werden können. Bei Online-Games besteht das Risiko der unerlaubten Vervielfältigung in der Regel nicht, hier geht es meist darum, die Spieler vom Betrügen oder Erlangen anderer Vorteile abzuhalten. Performance Künstliche Intelligenz Platzierung Künstliche Intelligenz (KI) oder Artificial Intelligence (AI) bedeutet bei Computerspielen die Funktionalität, dass sich der Computer in unterschiedlichen Spielsituationen variantenreich und intelligent verhält. Unterbringung von Wertpapieren und Unternehmensbeteiligungen am Kapitalmarkt durch Zeichnung von Anlegern. Bezeichnung für die Wertentwicklung eines Anlageobjekts über einen bestimmten Zeitraum. Pflichteinlage Einlage (z. B. Geldbetrag), die ein Gesellschafter (z. B. ein Kommanditist) aufgrund des Gesellschaftsvertrages an die Gesellschaft (z. B. an eine Kommanditgesellschaft), an der er beteiligt ist, zu leisten hat. Platzierungsgarantie Level Level, zu Deutsch „Ebene“ oder „Niveau“ bezeichnet die nächsthöhere Spielstufe eines Games. Mit jedem weiteren Level nimmt der Schwierigkeitsgrad des Games zu. Zusicherung gegenüber dem Kapitalanleger, dass das Platzierungsoder Emissionskapital eines geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der Garant gewährleistet, dass er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste zu einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt. Lokalisierung Die Lokalisierung ist das Übersetzen eines Games, in der Regel auch der Sprachausgabe und der Dokumentation in eine andere Sprache. Die Lokalisierung findet oftmals schrittweise statt, indem nach der erfolgreichen Vermarktung in den Kernländern weitere Gebieter erschlossen werden sollen. Mehrspieler-Modus Im Gegensatz zum Einspieler-Modus, bei dem der Spieler alleine oder gegen den Computer spielt, wird im Mehrspieler-Modus mindestens gegen einen oder mehrere menschliche Spieler gespielt. Der Mehrspieler-Modus ist bei vielen Games unabdingbar, besonders bei Sportspielen oder Actionspielen. Portfolio Gesamtheit aller Investitionsgegenstände eines Investors oder Fonds. Prognose Versuch, die künftige Entwicklung eines Wertpapierkurses, des Unternehmensgewinns oder der Konjunktur anhand geeigneter Kriterien vorherzusagen. Prospektprüfung Prüfung des öffentlichen Verkaufsprospekts durch Wirtschaftsprüfer. Deren Berufsorganisation, das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), hat Prospektprüfungsgrundsätze formuliert (Standard „IDW S 4“). Massive(ly) Multiplayer Online Game – MMOG Mit Massen-Mehrspieler-Online-Gemeinschaftsspiel (MMOG) werden Online-Games bezeichnet, die der Spieler gemeinsam und oftmals gleichzeitig mit tausenden weiterer Spieler im Internet spielt. Dabei interagieren die Spieler und bestimmen so die Weiterentwicklung der virtuellen Welt und das Spielgeschehen gemeinsam. Publisher Massive(ly) Multiplayer Online Role-Playing Game – MMORPG Rendite Die Massen-Mehrspieler-Online-Rollenspiele sind eine Unterkategorie der MMOGs. Der Spieler übernimmt dabei seine eigene Rolle oder vertreten durch seinen Avatar seine eigene Rolle im Spiel. Der Gesamterfolg eines angelegten Kapitals, meist in Prozent des angelegten Kapitals ausgedrückt. Wissenschaftlich korrekt mit der Methode des „Internen Zinsfußes“ berechnet (siehe dort). Publisher sind im Bereich der Games vergleichbar mit dem Verleger bei Büchern. Die Kernaufgabe ist dabei die Finanzierung der Entwicklung von Games und die anschließende Vermarktung. Er kümmert sich hierbei auch um die Aufgaben des Marketings und der Produktion. 106 22 Glossar ROI Treuhandgesellschaft Return on Investment. Siehe auch IRR. Gewinn aus Ausschüttungen und der Veräußerung einer Beteiligung. Unternehmen, das treuhänderisch und uneigennützig „im Auftrag und für Rechnung“ eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist. Sonderbetriebsausgaben Werbungskosten, die nicht im Rahmen der Fondsgesellschaft, sondern beim einzelnen Gesellschafter anfallen. USK Spieleentwickler Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle. Vergibt gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden die gesetzlich verbindlichen Alterskennzeichen für Computerspiele. Ein Spieleentwickler ist eine Person/Firma, die Spiele für Computer, Spielekonsolen, etc. entwickelt. Wirtschaftssimulation Spielekonsole Spielekonsolen sind computerähnliche Geräte, spezielle HardwareGeräte, die zum Spielen am Fernseher entwickelt wurden. Dies erlaubt die Kombination bestens aufeinander abgestimmter Komponenten. Im Vergleich zum Computer ist die Konsole nach dem Einschalten sofort spielbereit und besticht durch hochoptimierte Bedienkonzepte. Dies erstreckt sich auch auf die Games-Entwicklung, da der Entwickler von immer vorhandenen Fähigkeiten der einzelnen Geräte ausgehen kann – was bei Millionen verschiedener PCs nicht gegeben ist. Mobile Spielekonsolen wie die Sony PSP™ oder Nintendo® Gamesboy oder DS erfreuen sich großer Beliebtheit. Steuerliches Ergebnis Positiver oder negativer Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Das steuerliche Ergebnis (Gewinn oder Verlust) wird bei einer Kommanditgesellschaft den Gesellschaftern zugewiesen. Siehe auch Gewinnzuweisung. Wirtschaftssimulationen bezeichnen Games, in welchen wirtschaftliche Zusammenhänge simuliert werden. Vom Spieler wird dabei verlangt, dass er das Wirtschaftsunternehmen, die Stadt oder das Land für welches er verantwortlich zeichnet, aufbaut und weiterentwickelt. Dazu muss er die vorhandenen Ressourcen geschickt einsetzen und vermehren, sich aber auch gegen den Wettbewerb behaupten und staatliche Regeln einhalten. Wohnsitzfinanzamt Zuständiges Finanzamt der Gesellschafter. Zeichnungsschein Ein Anleger erklärt seinen Beitritt zu einer Geschlossenen FondsGesellschaft durch seine Unterschrift auf dem Zeichnungsschein. Neben den persönlichen Daten des Anlegers auf dem Zeichnungsschein ist daher auch das von ihm übernommene Eigenkapital/ Zeichnungssumme zu dokumentieren. Zinsabschlagsteuer Therapeutisches Spielen Als die Firma Phenomedia AG im Jahr 1999 für die Werbekampagne der Whiskey-Marke Johnnie Walker das Werbespiel Moorhuhn entwickelte, war man sich wohl kaum bewusst, welche Popularität dem Spiel zu Teil werden sollte. Das simple Spielprinzip – mit der Maus wird ein Fadenkreuz über den Bildschirm bewegt um Moorhühner zu jagen – sprach auch Gelegenheitsspieler an und verbreitete sich, begünstig durch die Kostenfreiheit, rasend schnell. Obwohl die Spieltechnik heute veraltet ist, vermag das einfache Prinzip immer noch zu fesseln. Das hat sich jetzt das Schweizer Unternehmen Hocoma AG zunutze gemacht. Dort wurde das Spiel in ein neuartiges Therapiegerät integriert, an dem Patienten mit Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma behandelt werden. Motiviert durch das Spiel sollen sie ihre Hand-Auge-Koordination trainieren. „Damit Patienten ihren beeinträchtigten Arm wieder benutzen lernen, müssen sie die gleichen Bewegungen immer und immer wieder üben“, erläutert Dr. Grey Colombo, Geschäftsführer von Hocoma. Je regelmäßiger die Patienten trainieren, desto größer die Gesundungserfolge. Quelle: GamesMarkt.de Treuhänder/Treuhandkommanditist Der Treuhänder ist eine natürliche oder juristische Person. Er verpflichtet sich schuldrechtlich gegenüber dem Anleger (= Treugeber), gemäß Treuhandvertrag, über die ihm anvertrauten Anlegergelder zu verfügen. Der Treuhänder kann bei geschlossenen Fonds unterschiedliche Funktionen übernehmen, z. B. die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwendung der Anlegergelder oder die Begründung und Verwaltung der Beteiligung. Der Treuhandvertrag ist regelmäßig im Beteiligungsprospekt abgedruckt. Der Treuhänder kann zugleich als Treuhandkommanditist fungieren. In diesem Fall wird er an Stelle des Anlegers in das Handelsregister eingetragen. Für den Anleger bietet sich der Vorteil einer Beteiligung, ohne nach außen in Erscheinung zu treten. 107 Kapitalertragsteuer auf Zinsen, die bei der Auszahlungsstelle der Zinsen (häufig einer Bank) erhoben wird. Zweitmarkt (Sekundär-, Secondhand-Markt) Inoffizieller Markt für „gebrauchte“ Gesellschaftsanteile, meistens Kommanditanteile. Ein amtlich zugelassener Markt oder eine Börse existieren nicht. 108 21 Impressum Herausgeber Altaris Emissionshaus GmbH Bretonischer Ring 12 85630 Grasbrunn bei München Telefon 089 45 45 39 45 Telefax 089 45 45 39 44 [email protected] www.altaris-fonds.de Geschäftsführer Jörg-Dieter Leinert Amtsgericht München, HRB 180578 Redaktion Altaris Emissionshaus GmbH Bildnachweis Alle verwendeten Bilder entstammen dem eigenen Archiv bzw. wurden mit freundlicher Genehmigung der nachfolgend aufgeführten Personen/Unternehmen zur Verfügung gestellt: Fotolia_8653033 © Monkey Business - Fotolia.com Fotolia_9934343_XXL © Yuri Arcurs - Fotolia.com Fotolia_13675138_XL © Sean Prior - Fotolia.com phenomedia publishing gmbh Photoalto Stockbyte © Altaris Emissionshaus GmbH 2009 Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet und Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Altaris Emissionshaus GmbH erfolgen. Obwohl hinsichtlich aller Angaben, die in diesem Verkaufsprospekt enthalten sind, die größte Sorgfalt angewandt wurde, bleiben Irrtümer, Auslassungen und Änderungen vorbehalten. Alle erwähnten Produkt- und Firmennamen sind Marken (Trademarks) der jeweiligen Eigentümer und Rechte-Inhaber. Wo immer möglich, werden die Eigentümer von Produkt-Marken genannt. Wo dies – aus welchen Gründen auch immer – nicht der Fall sein sollte, bleiben die Rechte der Marken-Eigentümer gleichwohl unberührt. Die in diesem Prospekt dargestellten Marktinformationen, Marktzahlen und Statistiken wurden mit großer Sorgfalt recherchiert. Die Quellen wurden entsprechend angegeben. Eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Fondsgesellschaft und den Quellen besteht in der Regel nicht. 109 Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG „ Eine hervorragende Möglichkeit, sich am Erwerb oder der Erstellung und der anschließenden Verwertung, Vermarktung und Lizenzierung von elektronischen Spielen zu beteiligen. “ Überreicht durch: . . . . . Altaris Games Portfolio I GmbH & Co. KG Bretonischer Ring 12 85630 Grasbrunn bei München Tel +49 89 45 45 39 45 Fax +49 89 45 45 39 44 [email protected] www.altaris-fonds.de