Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug

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Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
Beschreibung der Dienstleistung:
Einleitung:
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Straßenverkehrsbehörde
entzogen wurde, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung (auch Wiedererteilung genannt)
stellen, wenn Sie wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wollen. Die Prüfung benötigt
einige Zeit. Aus diesem Grund können Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits
drei Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.
Hinweis Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht gelten
grundsätzlich die Vorschriften über die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Dies bedeutet,
dass die Fahrerlaubnis nicht "automatisch" neu erteilt wird. Vielmehr hat die Führerscheinstelle
eingehend zu prüfen, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt
ist.
Hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, weil der Betroffene 18 oder mehr Punkte
beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angesammelt hat, darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs
Monate nach Wirksamkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis erteilt werden.
Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil der Betroffene eine Anordnung zur Teilnahme an
einem Aufbauseminar nicht nachgekommen ist, setzt die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis die
Teilnahme an einem Aufbauseminar voraus.
Bei einem zeitlich befristeten Fahrverbot wird Ihnen der Führerschein dagegen nach Ablauf der
Sperrfrist "automatisch" zurückgegeben.
Ablauf:
Die Antragstellung nehmen Sie am besten persönlich vor. Wenn Sie direkt zu der
Fahrerlaubnisbehörde gehen, müssen Sie Ihren Personalausweis mit Ihrer aktuellen Adresse oder
Ihren Reisepass und eine aktuelle Meldebestätigung mitbringen.
Hinweis Sie können Ihren Antrag aber auch über die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zur
Bestätigung der persönlichen Daten einreichen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann
an die zuständige Stelle weiter.
Antragsformulare liegen in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise stehen Ihnen, je nach Angebot
der Gemeinde, des Stadtkreises oder Landratsamtes, zum Download zur Verfügung.
Zuständigkeit:
• wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
• wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrenstyp:
Fahrerlaubnis
Kosten:
Je nach Stadt- oder Landkreis fallen unterschiedliche Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
ein Lichtbild
Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
bei Neuerteilung der Klassen A oder B, BE (alt: Klasse 1 beziehungsweise Klasse 3
bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG) einschließlich AnhängerFahrerlaubnis): zusätzlich
o Sehtestbescheinigung
o Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (sofern die
erloschene Fahrerlaubnis vor dem 1. August 1969 erteilt worden ist)
bei Neuerteilung der Klasse BC1E (alt: Klasse 3 bis 7,5 t zGG einschließlich
Anhänger-Fahrerlaubnis): zusätzlich
o Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
o Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
o Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
bei Neuerteilung der Klassen C und D (alt: Klasse 2 und Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen (KOM)): zusätzlich
o Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
o Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
• für Klasse D: zusätzlich
o Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit
Rechtsgrundlage:
• § 20 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis)
• § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)