Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Transcription

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
TIPPS ZUM
BEGLEITETEN FAHREN
AB 17 JAHREN
RATGEBER | KFZ-VERSICHERUNG
BEGLEITETES FAHREN AB 17 JAHREN:
HILFREICHE TIPPS FÜR TEILNEHMER
Wer schon mit 16 Jahren hinters Steuer möchte, kann am »Begleiteten Fahren ab 17 Jahren«
teilnehmen. Der Modellversuch wurde 2004
in Niedersachsen gestartet. Das Programm ist
seit dem 1. Januar 2011 bundesweit verfügbar.
Dabei muss jedoch einiges beachtet werden.
CHECK24 hat wissenswerte Tipps rund um das
Begleitete Fahren ab 17 zusammengestellt.
ZIELE
CHECKLISTE
Fahranfänger sind häufig an Unfällen beteiligt. Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 sollen
sie Erfahrung im Straßenverkehr sammeln.
Ziel ist es, das Unfallrisiko bei jungen Fahrern
zu senken.
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung zum
Begleiteten Fahren:
Fahrschulanmeldung
Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
Sehtestbescheinigung
Wer beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren mitmacht, darf die folgenden Fahrzeuge fahren:
Personalausweis oder Reisepass
ein aktuelles biometrisches Passfoto
› Pkw in Begleitung
› Fahrzeuge der Klassen AM und L
ausgefüllter Antrag für das Begleitete
Fahren ab 17
Das Begleitete Fahren ist jedoch nur innerhalb
Deutschlands erlaubt.
Führerscheinkopie der Begleitpersonen
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Begleitperson(en)
ANMELDUNG
Gut zu wissen:
Angehende Autofahrer können sich frühestens mit 16,5 Jahren bei einer Fahrschule für
das Begleitete Fahren anmelden. Außerdem
müssen sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Im Antrag müssen die Begleitpersonen stehen. Nachträglich können
diese noch geändert werden.
Soviel kostet das Begleitete Fahren ab 17:
› 43,40 Euro für die Antragsgebühr für
den Führerschein auf Probe
› 7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung und für die Überprüfung der
Begleitperson(en)
Die Erziehungsberechtigten
müssen zustimmen.
› 10,00 Euro für jede angegebene
Begleitperson
Vergleichsportal Versicherungen AG | Erika-Mann-Str. 66 | 80636 München | Tel.: 0800 - 755 455 410 | E-Mail: [email protected]
1
RATGEBER | KFZ-VERSICHERUNG
RECHTLICHES
DAS BEGLEITETE FAHREN AB 17
SCHRITT FÜR SCHRITT
› Auto fahren ist nur mit eingetragener
Begleitperson erlaubt.
› Die Fahrerlaubnisbehörde genehmigt den
Antrag.
› Die Prüfbescheinigung muss bei jeder Fahrt
dabei sein – der Verstoß kostet zehn Euro.
› Der Fahrschulunterricht beginnt.
› Die theoretische Fahrprüfung ist frühestens
drei Monate, die praktische Fahrprüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
› Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt
sein und den Pkw-Führerschein seit
mindestens fünf Jahren besitzen. Bei
Ausstellung der Prüfbescheinigung darf
die Begleitung maximal einen Punkt im
Strafregister in Flensburg haben.
› Nach bestandenen Prüfungen stellt die
Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag eine
Prüfbescheinigung aus.
› Die Begleitperson fährt nur beratend mit,
sie darf nicht aktiv ins Fahrgeschehen
eingreifen.
› Die zweijährige Probezeit beginnt.
› Der Fahranfänger darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung Auto fahren.
› Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl
der eingetragenen Begleiter
› Ab dem 18. Geburtstag gibt es auf Antrag
den normalen Führerschein.
› Alkohol und Drogen sind für den Fahranfänger tabu; die Begleitperson darf ebenfalls nicht unter Drogen stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.
Die Prüfbescheinigung ist nur bis
drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Deshalb: Führerschein
rechtzeitig beantragen!
› Fahren ohne Begleitperson bedeutet:
70 Euro Strafe, einen Punkt in Flensburg,
die Pkw-Fahrerlaubnis wird widerrufen;
die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre,
die Fahrerlaubnis wird erst wieder nach der
Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt.
rt
rsten Fah
Vor der e rledigen!
te
unbeding
n Sie ihre
Informiere rung über
he
Kfz-Versic e Fahren
et
das Begleit hren.
ab 17 Ja
Gut zu wissen:
Das Begleitete Fahren ab 17 ist geregelt in:
› § 48a Fahrererlaubnisverordnung (FeV)
› § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Vergleichsportal Versicherungen AG | Erika-Mann-Str. 66 | 80636 München | Tel.: 0800 - 755 455 410 | E-Mail: [email protected]
2