Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren

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Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren
Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren
(Letzte Aktualisierung: Juni 2015)
Hinweis:
Die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Informationen sind nur zutreffend, wenn Sie die
Fahrerlaubnis der Klasse B und - sofern gewünscht - der Klasse BE bereits ab Vollendung
des 17. Lebensjahres erwerben wollen.
Voraussetzungen:
 Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Miesbach (gilt nur für Bewerber/in).
 Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt.
 Sie haben eine schriftliche Zustimmung aller gesetzlichen Vertreter.
 Sie benennen mindestens 1 Begleitperson. Gemäß § 48a Abs. 5 FeV muss die
begleitende Person
1. das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen
Fahrerlaubnis sein und
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im
Fahreignungsregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein
Zusätzliche Informationen zu Begleitpersonen finden Sie weiter unten.
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre
Unterschrift beinhaltet, welche bereits bei Antragstellung geleistet werden muss und eine
Identitätsprüfung notwendig ist. Diese findet bei der Antragstellung in Ihrer
Wohnortgemeinde oder der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Miesbach statt.
Antrag:
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes
Miesbach bzw. im Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnortgemeinde.
Ebenso hat die Fahrschule Ihrer Wahl einen Antrag vorrätig.
Bitte lassen Sie im Antrag Ihren Hauptwohnsitz vom Einwohnermeldeamt Ihrer
Wohnsitzgemeinde bestätigen.
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte dem Antrag bei:
 Personalausweis bzw. Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) im Hochformat
 Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers oder Augenarztes.
 Nachweis der Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs"
 bisherigen Führerschein in Kopie - falls Sie bereits einen Führerschein besitzen
 Bekanntgabe der Fahrschule samt Adresse sowie des Prüfortes
 Angabe, der beantragten Fahrerlaubnisklasse
Für die Begleitperson/en sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
 Formblatt für die Begleitperson/en
 Kopie des Personalausweis bzw. Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
 Kopie des aktuellen Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
 aktuelle "Karteikartenabschrift" der zuletzt ausstellenden Behörde (nicht notwendig,
wenn Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheines sind oder der
Originalführerschein vom Landratsamt Miesbach ausgestellt wurde)
Gebühren:
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr vom 25.01.2011, die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 10.01.2013
geändert worden ist.
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Bearbeitungsgebühr mit Probezeit: 38,30 €
Bearbeitungsgebühr ohne Probezeit: 37,50 € (falls die Klasse A1 bereits vorhanden
ist)
Überprüfung der Begleitpersonen: 8,30 € / Begleitperson
(Bearbeitungsgebühr 5,00 € sowie Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt 3,30 €] –
Sollte zusätzlich eine Karteikartenabschrift angefordert werden müssen, werden
hierfür zusätzlich 5,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben.
Ausstellen einer Prüfungsbescheinigung: 7,70 €
Die Kosten für die Ausstellung des Kartenführerscheines ab Vollendung des 18.
Lebensjahres sind bereits in der Bearbeitungsgebühr enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Gebühren nur den Regelfall betreffen - also die
alleinige Beantragung der Klasse B.
Sollten Sie mehrere Klassen beantragt haben oder Fahreignungsbedenken seitens der
Behörde bestehen, erhöhen sich die Gebühren entsprechend.
Gesetzliche Grundlagen:
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Weitere Informationen:
Falls Sie nur die Klasse B beantragt haben, erhalten Sie nach erfolgreichem Ablegen der
erforderlichen Prüfungen und unter der Voraussetzung, dass Sie am Tag der Prüfung bereits
das Mindestalter erreicht haben, von Ihrem Prüfer die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt,
die Sie zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt.
Falls Sie zusätzlich zur Klasse B weitere Klassen beantragt haben oder am Tag der Prüfung
das Mindestalter noch nicht erreicht haben, erhalten Sie von Ihrem Prüfer nur eine
entsprechende Bestätigung über die bestandene Prüfung. Mit dieser sprechen Sie bitte bei
der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Miesbach vor. Die Prüfungsbescheinigung
wird Ihnen in diesem Fall durch die Behörde ausgehändigt.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig, kann jedoch
noch bis max. 3 Monate danach genutzt werden.
Die Fahrberechtigung gilt grundsätzlich nur im Inland.
Desweiteren ist bei Erteilung einer Fahrerlaubnis im Rahmen des Modellversuchs
„begleitendes Fahren ab 17 Jahre“ bei Abholung des Kartenführerscheins bzw. des
vorläufigen Nachweises der Fahrberechtigung die Prüfbescheinigung abzugeben.
Sofern Sie bereits zusätzlich im Besitz eines Kartenführerscheins (z.B. der Klassen AM oder
A1) sind, ist dieser ebenso abzuliefern.
Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des Führerscheins!!!
Bitte beachten Sie, dass Kartenführerscheine nicht zurückgegeben werden können!
Sofern sich hierzu weitere Fragen ergeben sollten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Miesbach telefonisch, per E-Mail
oder auch gern persönlich zur Verfügung.