Führerschein - Landkreis Augsburg
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Führerschein - Landkreis Augsburg
DER LANDKREIS AUGSBURG Verkehrswesen/Fahrerlaubnisbehörde Häufig gestellte Fragen zum EU-Kartenführerschein I. Allgemeine Fragen 1. Welche Vorteile hat der neue Führerschein? Er entspricht den europäischen Standards, enthält die aktuellen Fahrerlaubnisklassen und wird daher innerhalb der Europäischen Gemeinschaft problemlos anerkannt. 2. Wie sieht der EU-Kartenführerschein aus? Er ist klein und übersichtlich und hat die Größe einer Scheckkarte. 3. Was kostet der neue Führerschein? Die Umstellungsgebühr beträgt 24,00 EUR. Wird der Antrag bei der Gemeinde eingereicht, kann zusätzlich eine Gebühr von 5,10 EUR für die Meldebestätigung erhoben werden. II. Antragstellung 1. Wo kann der neue EU-Führerschein beantragt werden? Der Antrag kann entweder bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder direkt beim Landratsamt gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises finden sie in 86368 Gersthofen, Tiefenbacherstr. 8 (Gewerbegebiet Süd) und in 86830 Schwabmünchen, Fuggerstr. 10 (Innenstadt). 2. Welche Unterlagen werden für die Umstellung in der Regel benötigt? - Alter Führerschein - Personalausweis oder Reisepass - 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht. 3. Wer muss den Antrag stellen? Kann ich auch einen Vertreter schicken? Den Antrag muss grundsätzlich der Führerscheininhaber stellen. Er muss eine Unterschriftsprobe abgeben, die auf den neuen Kartenführerschein gedruckt wird. 4. Wie lange muss ich auf den neuen Führerschein warten? Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen. Der Kartenführerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Nach Erhalt des Kartenführerscheins wird der Antragsteller schriftlich informiert (Brief, E-Mail, SMS). 5. Muss ich den Führerschein persönlich abholen oder kann ich einen Vertreter schicken? Den Führerschein kann auch ein Vertreter abholen. Dieser benötigt aber eine schriftliche Vollmacht. Mitzubringen sind: - Alter Führerschein - Vollmacht - Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten - Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers Für die Vollmacht empfehlen wir das von uns angebotene Formular. 6. „Direktversand“ des Kartenführerscheins Der „Direktversand“ bedeutet, dass sie ihren Kartenführerschein nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen müssen. Der Kartenführerschein wird nach der Herstellung bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin per Einschreiben direkt an ihre Adresse übersandt. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 4,84 EUR für das Einschreiben an. Der „Direktversand“ kann nur bei persönlicher Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. III. Alter und neuer Führerschein 1. Muss ich meinen alten Führerschein umtauschen? Es gibt grundsätzlich keine Pflicht zum Umtausch. Allerdings empfiehlt sich ein Umtausch dann, wenn der alte Ausweis schadhaft ist oder wenn das Lichtbild so alt ist, dass der Fahrer nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. 2. Wie lange gilt mein alter Führerschein weiter? Nach derzeitigem Recht gelten die grauen und rosaroten Führerscheine bis längstens 18.1.2033. Eine Ausnahme gilt allerdings für Lkw-Führerscheine. Die Erlaubnis, einen Lkw zu fahren, muss grundsätzlich mit Erreichen des 50. Lebensjahres erneuert werden. In diesem Fall geht die Erlaubnis, mit mehr als 7,5 t zu fahren, verloren, wenn man keinen neuen Führerschein beantragt. 3. Bekomme ich im Ausland Schwierigkeiten mit dem alten Führerschein? Die alten Führerscheine gelten grundsätzlich im gesamten Bereich der Europäischen Gemeinschaft. Sie müssen dementsprechend bei Polizeikontrollen im Ausland anerkannt werden. 4. Brauche ich zusätzlich zum neuen EU-Führerschein einen internationalen Führerschein? Innerhalb der EU werden keine internationalen Führerscheine benötigt. Vor der Einreise in andere Staaten empfiehlt es sich, sich jeweils zu erkundigen, ob ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Angaben dazu finden sich in den meisten Reiseführern und auch in den Veröffentlichungen der Automobilclubs. Der internationale Führerschein kostet in der Regel 16,30 EUR. IV. Lkw-Führerschein 1. Welche Regeln gelten für alte Lkw-Führerscheine? Die alten Führerscheine der Klasse 2 gelten wie alle anderen Führerscheine weiter. Das Recht zum Führen von LKW über 7,5 t erlischt zum 50. Geburtstag, soweit keine Verlängerung beantragt wird. 2. Für welche Führerscheinklassen gilt die zeitliche Begrenzung? Betroffen sind in erster Linie die Führerscheine der Klasse 2. Allerdings gewähren auch die alten Führerscheine der Klasse 3 die Berechtigung, große Fahrzeugkombinationen mit mehr als 7,5 t Gesamtgewicht zu steuern. Die mit dem alten Führerschein der Klasse 3 verbundene Befugnis, bis zu 7,5 t schwere Zugmaschinen mit einachsigem Anhänger und einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 18,75 t zu steuern (sog. CE79), geht ebenfalls mit dem 50. Lebensjahr verloren. 3. Was müssen die Betroffenen tun, um die Fahrerlaubnis für Lkw´s zu behalten? Brummifahrer mit grauen oder rosaroten Führerschein müssen ab 50 eine medizinische und eine augenärztliche Untersuchung durchführen lassen. Verlaufen die Untersuchungen positiv, können sie ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein der Klasse C/CE umtauschen lassen. Bei Inhabern von Kartenführerscheinen ist das Ablaufdatum der Gültigkeit auf der Rückseite eingetragen. 4. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? (Antragstellung muss über Wohnsitzgemeinde erfolgen) - Alter Führerschein (Kopie) - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen im Halbprofil oder in einer Frontalaufnahme - Ärztliche Bescheinigung über eine Gesundheitsuntersuchung (Anlage 5 zur FeV) - Augenärztliche Bescheinigung über ausreichendes Sehvermögen (Anlage 6 zur FeV); ein Sehtest beim Optiker genügt nicht. - Unterschriftaufkleber 5. Reicht es aus, wenn man den Antrag kurz vor dem 50. Geburtstag einreicht? Nein. Die Fahrerlaubnis geht grundsätzlich mit dem 50. Geburtstag verloren. Wer ab dem 50. Geburtstag Brummis fahren will, muss einen neuen Lkw-Führerschein in Händen halten. Ansonsten macht man sich strafbar. Es empfiehlt sich daher den neuen Führerschein etwa drei Monate vor Fristende zu beantragen. 6. Was macht man, wenn der neue Kartenführerschein nicht rechtzeitig fertig wird? Liegen alle Unterlagen vor, dann kann eine vorläufige Fahrerlaubnis für die Klassen C und CE erteilt werden. Diese Fahrerlaubnis gilt, bis der neue Kartenführerschein ausgehändigt wird. Die Gebühr dafür beträgt 8,70 EUR. 7. Sind für Brummifahrer über 50 alle Stricke gerissen? Nein. Die Betroffenen können nach Ablauf der Geltungsdauer des Lkw-Führerscheins einen neuen Führerschein der Klasse C/CE beantragen, ohne generell eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen (Einzelfallentscheidung). Dies hat aber den Nachteil, dass sie keinen Bestandsschutz mehr genießen. Sie dürfen also bis zur Neuerteilung nicht Brummi fahren. 8. Was bedeutet der Verlust des Bestandsschutzes konkret? Der Verlust des Bestandsschutzes hat beispielsweise zur Folge, dass die Schlüsselzahl 172 (leerer Bus) nicht mehr vergeben werden kann. Ferner gilt als Erteilungsdatum der Tag der Aushändigung des neuen EUKartenführerscheins, nicht aber der seinerzeitige Erwerb. © Landkreis Augsburg, Sg. 32.1