BDKJ sammelt Altkleider am 12. September Was passiert, wenn in

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BDKJ sammelt Altkleider am 12. September Was passiert, wenn in
BDKJ sammelt Altkleider am 12. September
Was passiert, wenn in der ganzen Stadt (außer im Stadtbezirk Kirchhellen) Jugendliche unterwegs sind und viele LKWs mit Säcken beladen werden? Genau: die Jugendverbände
des BDKJ sammeln wieder. Am nächsten Samstag, dem 12. September, ist es wieder soweit: Über 100 Jugendliche aus der Pfadfinderschaft, aus der KJG und von den Maltesern
machen sich auf und sammeln Altkleider, Strasse für Strasse, ab 9.00 Uhr morgens. „Die
Erlöse aus dieser Sammlung kommen unseren Verbänden hier vor Ort zugute. Mehr als früher sind die Verbände auf solche Sammlungen angewiesen, da die finanzielle Lage in den
letzten Jahren nicht besser geworden ist und wohl auch nicht besser werden wird“, so Jan
Traeder vom BDKJ-Vorstand.
Sven Storb vom Organisationsteam fügt hinzu: „Wie auch bei der jährlichen Tannenbaumsammlung, die wir durchführen, ist es schön, dass die verschiedenen Verbände zusammen
solch eine Aktion stemmen und wirklich gut zusammenarbeiten.“ Der BDKJ führt die Sammlung in Kooperation mit der BEST AöR durch, die auf diese Weise die Jugendarbeit in der
Stadt Bottrop unterstützen will.
„Wenn sich die Aufgabe der BEST AöR, nämlich die Entsorgung von nicht mehr benötigten
Altkleidern unserer Bürger in Bottrop, mit der Unterstützung der vielfältigen Aufgaben besonders für Kinder und Jugendliche unserer Stadt verbinden lässt, sind wir gerne verlässlicher
Partner“, so Alfred Andrejewski, Vorstandsvorsitzender der BEST AöR.
Alle Beteiligten hoffen auf eine gute Sammlung und natürlich auch auf trockenes Wetter. Gesammelt werden gut erhaltene Bekleidung, Woll- und Strickwaren, Schuhe, Kinder- und Babykleidung, Bettwäsche, Federkissen und ähnliches.
Die Bevölkerung wird gebeten, am 12.09.2009 die Kleiderspenden bis 9.00 Uhr an die
Straße zu stellen und diese bei schlechtem Wetter abzudecken. Die BEST AöR stellt die
Altkleidersammelsäcke zur Verfügung und übernimmt deren Verteilung. Eine Abholung durch
nicht in die Sammlung eingebundene Organisationen oder Firmen ist strafbar.