amtsblatt 2007-04

Transcription

amtsblatt 2007-04
Amtsblatt der Gemeinde Heidesee
Inhaltsverzeichnis
Nr. 04/2007
14. Jahrgang
Gemeindevertretersitzungen am 18.06.2007 und 28.08.2007
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung digitaler
Liegenschaften Streganz und Prieros
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung digitaler
Liegenschaften Streganz Flur 1
Bekanntmachung - Anhörungsverfahren zur Planfeststellung B 179 –
Ortsumgehung Königs Wusterhausen
Amtliche Bekanntmachung – Bodenordnungsverfahren Gräbendorf
Amtliche Bekanntmachung des Landesamt für Verbraucherschutz,
Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie Schlussfeststellung
im Bodenordnungsverfahren Streganz
Informationen
Seite 1
Seite 1
Seite 1
Seite 1 - 2
Seite 2 - 3
Seite 3
Seite 4 - 8
Heidesee,
den 05. September 2007
AMTLICHES - BEKANNTMACHUNGEN
GEMEINDEVERTRETERSITZUNG AM 18.06.2007
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
041/07
042/07
043/07
044/07
045/07
Bevollmächtigung des Bürgermeisters in Verbindung mit dem
Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur Vergabeentscheidung Neubau Radweg B 246 von Prieros nach Gräbendorf
Änderung des Arbeitsvertrages der Leiterin des Fachamtes
öffentliche Ordnung
Grundstücksangelegenheit Teilflächenverkauf Streganz
Aufhebung Beschluss-Nr. 66/06 (Grundstückskaufvertrag Gemarkung Kolberg)
Grundstücksangelegenheit Grundstückskaufvertrag Gemarkung
Kolberggung im Grundbuch – der demselben Eigentümer gehörende Teil der Grundfläche, der selbständig baulich oder gewerblich genutzt werden kann und selbständig an die öffentliche
Wasserversorgungseinrichtung angeschlossene werden kann.
Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG vom 28. November 1991 GVBl. S. 516 in der zur Zeit gültigen Fassung) ist die
Neueinrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten bekannt zu geben. Bei Neueinrichtung und umfangreichen Fortführungen kann die Bekanntgabe nach
§ 12 Abs. 4 VermLiegG durch Offenlegung erfolgen.
Die Offenlegung erfolgt beim Landkreis Dahme-Spreewald im Katasterund Vermessungsamt (Sitz: Kreisverwaltungsgebäude, Reutergasse 12 in 15907 Lübben) vom 06.09.2007 bis 20.09.2007.
Öffnungszeiten:
Dienstag
08.00 - 18.00Uhr
Donnerstag 08.00 - 16.00Uhr
Sollte ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten erforderlich sein, ist eine
telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 03546/202702 oder
202703 notwendig. Auskunft erteilen Fr. Metschies oder Fr. Killiches
Im Auftrag gez. Metschies
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
GEMEINDEVERTRETERSITZUNG AM 28.08.2007
Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
046/07
047/07
048/07
049/07
050/07
051/07
052/07
053/07
054/07
055/07
056/07
057/07
058/07
Kita-Schließzeiten 2008
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe, Wasserschaden
in der Kita Prieros
Veränderung einer Stelle im Stellenplan 2007
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftshaus, Ferienbungalows und Parkplätze am Yachthafen im OT
Prieros“
Vergabe Bauleistung Erneuerung Gehweg und Beleuchtung Bindower Straße OT Gussow
Grunderwerb Gemarkung Kolberg Flur 3 Flurstück 163
Abschluss von Grundstücksverträgen Gemarkung Gussow Flur 3
Flurstück 199/3
Abschluss Erbbaurechtsverträge Gemarkung Dolgenbrodt Flur
1 Flurstück 14
Entgeltliche Zuordnung Gemarkung Bindow Flur 3 Flurstück
573 (Teilfläche)
Grunderwerb Gemarkung Dolgenbrodt Flur 1 Flurstück 20
Bewilligung Dienstbarkeit Blossin Flur 5 Flurstück 69
Grunderwerb öffentlich gewidmete Straße Ziegelei, Gemarkung
Prieros Flur 4 Flurstück 146 (Teilfläche)
Grunderwerb Gemarkung Gussow Flur 2 Flurstück 471 (Teilfläche)
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Offenlegung digitaler Liegenschaftskarten
Der Nachweis der Bodenschätzungsdaten wurde in die Automatisierte
Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch
(ALB) der Gemarkungen Streganz und Prieros eingetragen.
Die Bewertung dieser Information spiegelt die Ertragsleistung des landwirtschaftlichen Bodens wieder.
Gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das
Offenlegung digitaler Liegenschaftskarten
Der Nachweis der Bodenschätzungsdaten wurde in die Automatisierte
Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch
(ALB) der Gemarkung Streganz Flur 1 eingetragen.
Die Bewertung dieser Information spiegelt die Ertragsleistung des landwirtschaftlichen Bodens wieder.
Gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das
Liegenschaftskataster im Land Brandenburg ( VermLiegG vom 28.
November 1991 GVBl. S. 516 in der zur Zeit gültigen Fassung) ist die
Neueinrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten bekanntzugeben. Bei Neueinrichtung und umfangreichen Fortführungen kann die Bekanntgabe nach
§ 12 Abs. 4 VermLiegG durch Offenlegung erfolgen.
Die Offenlegung erfolgt beim Landkreis Dahme-Spreewald im Katasterund Vermessungsamt (Sitz: Kreisverwaltungsgebäude, Reutergasse 12 in 15907 Lübben) vom 26.09.2007 bis 12.10.2007.
Öffnungszeiten:
Dienstag
8.00 - 18.00Uhr
Donnerstag 8.00 - 16.00Uhr
Sollte ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten erforderlich sein, ist eine
telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 03546/202702 oder
202703 notwendig. Auskunft erteilen Fr. Metschies oder Fr. Killiches
Im Auftrag gez. Metschies
BEKANNTMACHUNG
Anhörungsverfahren zur Planfeststellung B 179 – Ortsumgehung Königs Wusterhausen, Bau-km 0+035 bis Bau-km 3+757
einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen
in Gemarkungen der Stadt Königs Wusterhausen, der Stadt
Mittenwalde, des Amtes Schenkenländchen und der Gemeinde Heidesee (Landkreis Dahme-Spreewald)
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Süd, hat für das
oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
nach § 17 FStrG1 in Verbindung mit VerkPBG2 und VwVfGBbg3 beantragt.
1
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (LBP-Maßnahmen) werden Grundstücke
in den Gemarkungen Königs Wusterhausen, Zeesen, Deutsch Wusterhausen, Niederlehme (Stadt Königs Wusterhausen), Schenkendorf (Stadt
Mittenwalde), Klein Köris (Amt Schenkenländchen), Gräbendorf und
Gussow (Gemeinde Heidesee) in Anspruch genommen.
Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom
10.09.2007 bis einschließlich 09.10.2007 während der Dienststunden
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
von
von
von
von
von
07.15
08.30
07.15
07.15
07.15
-
12.00
12.00
12.00
12.00
12.00
und
und
und
und
Uhr
13.00
13.00
13.00
13.00
-
16.30
19.00
16.00
17.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
in der Gemeindeverwaltung Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstraße 14
b, 15754 Heidesee, Bauamt, Zimmer 210 zur allgemeinen Einsichtsnahme aus.
Hinweise:
Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis
spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum
23.10.2007, beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11 –
Anhörungsbehörde, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon: 03342
355-110, Fax: 03342 355 170 oder 03342 355 666) oder bei der Gemeinde
Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14 b, 15754 Heidesee (Telefon:
033767 7950; Fax: 033767 79510) Einwendungen gegen den Plan
schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 1133-AHB-557.06
erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das
Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf dieser Frist
sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 17 Abs. 4 S. 1 FStrG in Verbindung mit §
73 Abs. 4 S. 3 VwVfGBbg).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten
unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und
Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert,
der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der
Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen die
Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr
als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem
Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch
einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den
Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung
dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens
durch die Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung des Landes Brandenburg, Hennig-von-Tresckow-Str. 2 – 8,
14467 Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit
zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung4 entsprechend.
Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen
nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft.
Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast
ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6
FStrG).
Nimtz, Bürgermeister
2
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bodenordnungsverfahren Gräbendorf
Verfahrensnummer: 6105 Q
Luckau, den 05.07.07
Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau gibt folgenden B e s c h l u s s bekannt:
1. Aufgrund der §§ 53 ff des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.06.2001 (BGBl. I S. 1149),
wird das Bodenordnungsverfahren Gräbendorf angeordnet und
das Verfahrensgebiet für das nachfolgend aufgeführte Flurstück festgestellt:
Land: Brandenburg
Landkreis: Dahme-Spreewald
Gemeinde: Heidesee
Ortsteil: Gräbendorf
Gemarkung: Gräbendorf
Flur: 3
Flurstück: 118
2. Der Beschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme
für die Beteiligten zwei Wochen lang in der
Gemeinde Heidesee
Ortsteil Friedersdorf
Lindenstraße 14b
15754 Heidesee
aus. Die Zweiwochenfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages der
öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses.
3. Beteiligte des Bodenordnungsverfahrens sind:
- als Teilnehmer der Eigentümer des zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstückes sowie der Eigentümer der auf diesem Grundstück
in Sondereigentum stehenden Gebäude.
- als Nebenbeteiligte die Gemeinden, andere Körperschaften des
öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und die Inhaber von
Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet.
4. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Boden-ordnungsverfahren berechtigen, sind gemäß § 63 (2)
LwAnpG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354),
innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher
Bekanntmachung dieses Beschlusses beim:
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und
Flurneuordnung Luckau
Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau
anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.
Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an
Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönlichen Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder
die Nutzung von Grundstücken beschränken.
Auf Verlangen des Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft
und Flurneuordnung und Luckau hat der Anmeldende sein Recht innerhalb
einer vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem
Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht beteiligt.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder
nachgewiesen, so kann das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau die bisherigen Verhandlungen und
Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.
Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muß nach § 14 Abs. 3 FlurbG die
Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso
gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
5. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des
Bodenordnungsplanes gelten folgende Einschränkungen:
a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des
Landesamtes für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau nur Änderungen vorgenommen werden, die zum
ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören.
b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Landesamtes für
Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
c) Obstbäume, Beerensträucher, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und
Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle
Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Landesamtes für
Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau
beseitigt werden (§ 34 Abs. 1 FlurbG).
d) Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung des Landesamtes
für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau
(§ 85 Nr. 5 FlurbG).
e) Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen
vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so
können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben.
Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder
herstellen lassen, wenn dieser der Bodenordnung dienlich ist (§ 34
Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c)
vorgenommen worden, so muß das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen
worden, so kann das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Luckau anordnen, dass derjenige, der das
Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den
Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in
Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 6 FlurbG).
f) Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung zu den Buchstaben b, c
und d dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit
einer Geldbuße bis zu 1000,00 • für den einzelnen Fall geahndet
werden (§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Art. 24 des
Gesetzes vom 22.12.2006 (BGBl. I S. 3416). Unter Umständen
kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4
OWiG). Außerdem können Gegenstände eingezogen werden, auf die
sich die Ordnungswidrigkeit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
beim
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und
Flurneuordnung Luckau
Karl-Marx-Straße 21 in 15926 Luckau
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist beginnt mit dem
Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung.
Im Auftrag
Hirsch
Regionalteamleiter Bodenordnung
- Dienstsiegel –
3
INFORMATIONEN
SCHLIEßZEITEN IN DEN KINDERTAGESSTÄTTEN
DER GEMEINDE HEIDESEE IM JAHRE 2008
Die Gemeindevertretung hat auf Grund der vorliegenden Anträge aus den
Einrichtungen folgende Schließzeiten für die einzelnen Kita-Einrichtungen der Gemeinde Heidesee beschlossen:
6.
7.
Einrichtungen
Schließzeiten
Kita OT Bindow
Kita,, Zwergenland“
Ausweichmöglichkeiten
während der Sommerferien
8.
02.05.08
11.08.08-29.08.08 Kita OT Friedersdorf,
Kita OT Gussow
22.12.08-02.01.09
Kita OT Friedersdorf
Kita ,,Frechdachs“
02.05.08
21.07.08-08.08.08 Kita OT Bindow,
Kita OT Gräbendorf,
Kita OT Prieros,
Kita OT Wolzig
29.12.08-02.01.09
Hort OT Friedersdorf
Hort "Vier Jahreszeiten" 02.05.08
04.08.08-22.08.08 04.08.-15.08.08 Kita OT
Wolzig
11.08.-22.08.08 Kita OT
Gussow,
Kita OT Friedersdorf
22.12.08-02.01.09
Kita OT Wolzig
Kita "Waldameise"
02.05.08
18.08.08-29.08.08 Kita OT Gussow,
Kita OT Friedersdorf
22.12.08-02.01.09
Kita OT Gräbendorf
Kita "Dubrower Spatzen" 02.05.08
11.08.08-29.08.08 Kita OT Gussow,
Kita OT Friedersdorf
29.12.08-02.01.09
Kita OT Gussow
Kita "Knirpsenhaus" 02.05.08
21.07.08-08.08.08 Kita OT Prieros,
Kita OT Gräbendorf,
Kita OT Wolzig,
Kita OT Bindow
29.12.08-02.01.09
Kita OT Prieros
Kita "Spatzennest"
02.05.08
11.08.08-29.08.08 Kita OT Gussow,
Kita OT Friederdorf
22.12.08-02.01.09
9.
10.
er nach Lohnsteuerklasse VI zu ermitteln, einzubehalten und abzuführen. Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nichtvorlage oder die
nicht rechtzeitige Vorlage der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten
hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die ihm
bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen.
Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der
Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers
dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm
die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist.
Anträge auf
a) Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahren,
b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in besonderen
Fällen (z. B. für die keine steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegen werden kann),
c) Berücksichtigung von Pflegekindern unabhängig vom Lebensalter,
d) Berücksichtigung des vollen Kinderfreibetrags in Sonderfällen,
e) Berücksichtigung von Kindern, die im Ausland ansässig sind,
f) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben
sowie außergewöhnlicher Belastungen usw. sind bei dem für den
Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen. Die erforderlichen Antragsvordrucke sind bei den Finanzämtern erhältlich.
Anträge auf Änderung/Ergänzung von sonstigen Eintragungen (z. B.
Steuerklasse, Religionszugehörigkeit) sowie auf Wechsel der Steuerklassen bei Ehegatten sind beim Einwohnermeldeamt einzureichen.
Nicht benötigte Lohnsteuerkarten 2008 sind an das Einwohnermeldeamt zurückzusenden, das die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
Ihr Einwohnermeldeamt
IMPRESSUM
Das Amtsblatt für die Gemeinde Heidesee erscheint nach Bedarf
oder in Sonderausgaben.
Herausgegeben von der:
Gemeinde Heidesee,
OT Friedersdorf,
Lindenstraße 14 b,
15754 Heidesee,
Telefon 033767/795-0,
Telefax 033767/79510
Redaktionsschluss:
04.09.2007
Verantwortlich:
Frau Hahn
Anzeigenannahme:
ELRO-Verlag,
Karl-Liebknecht-Straße 8,
15711 Königs Wusterhausen,
Telefon: 03375/2425-0,
Fax: 03375/242522
Gestaltung:
ELRO-Verlag
Druck:
Druckhaus Schöneweide
Vertrieb:
Erzeugnisvertrieb KW,
Tel. u. Fax: 03375/554411
Bezugsmöglichkeit:
Bei der Gemeinde Heidesee für
die Bürger der Gemeinde kostenlos, ansonsten gegen Entgelt.
Die Weiterverwendung der Anzeigen bedarf der Genehmigung des
Verlages.
Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall der
Meinung des Herausgebers.
LOHNSTEUERKARTE 2008
Wer für das Lohnsteuerjahr 2008 keine Lohnsteuerkarte benötigt, meldet
sich bitte
bis spätestens 19. September beim Einwohnermeldeamt (033767) 79537, damit ein unnötiger Druck der Lohnsteuerkarte vermieden werden
kann.
4
1. Die Lohnsteuerkarten 2008 werden bis zum 31. Oktober 2007
ausgehändigt bzw. durch die Post übermittelt.
2. Hat ein Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt keine Lohnsteuerkarte
erhalten, kann er diese bei dem für ihn zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.
3. Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragungen auf seiner Lohnsteuerkarte überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.
4. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2008 zu
Beginn des Kalenderjahres 2008 ihren Arbeitgeber auszuhändigen
und, falls ihnen die Lohnsteuerkarte 2008 bis dahin nicht zugegangen
ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.
5. Bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der
Lohnsteuerkarte 2008 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteu-
ERNTEFEST IN FRIEDERSDORF
15 Jahre Erntefest Friedersdorf – eine stattliche Anzahl an
gelungenen Festen, auf die wir stolz zurück blicken können.
1988, das große Kreiserntefest, war staatlich verordnet und danach
war erst einmal Ruhe. Bis sich Anfang der neunziger Jahre ein kleiner
Kreis Interessierter mit dem damaligen Bürgermeister Ulrich Ruß
zusammensetzte und meinte: Zu Friedersdorf gehört ein Erntefest!
Aus dem „losen Haufen“ der Organisatoren hat sich im Jahre 2002
der Erntefestverein Friedersdorf e.V. unter Vorsitz von Thomas
Mickley gegründet. Die ca. 25 Vereinsmitglieder lenken unter
Mithilfe unzähliger freiwilliger Helfer alljährlich die Geschicke rund
ums Fest, für das die Vorbereitungen immer ganzjährig laufen. In
diesem Jahr wird es übrigens seit Langem wieder einen Weihnachtsmarkt rund um die Friedersdorfer Kirche geben, den der Verein
gemeinsam mit der Kirchengemeinde und der Feuerwehr organisiert.
Im ersten Jahr wurde nur auf dem Dorfanger gefeiert, im zweiten Jahr
kam schon ein Festumzug dazu. Uli Ruß fuhr wochenlang durch die
nähere Umgebung, um alle Pferde- und Traktorenbesitzer anzusprechen und zu motivieren, den Festumzug zu bereichern. Viele kamen
nach Friedersdorf und sind uns bis heute im Festumzug treu geblieben.
So war im dritten Jahr der Dorfanger zu klein für die vielen Schaulustigen und Beteiligten, so dass von da ab auf dem Reitplatz gefeiert
wurde.
Inzwischen nehmen bis zu 700 Teilnehmer am Festumzug teil mit
Pferdegespannen, Traktoren, alter landwirtschaftlicher Technik,
Oldtimern, als Fußvolk, aus Spaß oder zur Präsentation des eigenen
Unternehmens oder des Vereins. Und die Teilnahme am Festumzug
birgt natürlich Verpflichtungen in sich. Da werden die Fahrzeuge
geschmückt, mit Aufbauten versehen, die Mitfahrer verkleidet, es
wird auf den Fahrzeugen gewerkelt, ausgestellt, geworben oder die
Haustiere präsentiert. Und während des Festumzuges kommen oft
schon die Ideen für die Ausgestaltung im nächsten Jahr – dabei sein
ist kultig!
Neue Festumzugsteilnehmer sind uns herzlich willkommen – natürlich entsprechend geschmückt!
Damit nicht genug, es werden Kapellen auf die Fahrzeuge gesetzt,
Schmalzstullen, Bonbons und auch mal gekochte Eier geworfen,
gratis Bier oder Suppe verteilt – den Ideen sind keine Grenzen gesetzt.
Ganze Familiengenerationen präsentieren sich dabei mit mehreren
Fahrzeugen – vom Lanz Bulldog bis zu den modernen Erntemaschinen unserer landwirtschaftlichen Betriebe. Im Anschluss an den
Festumzug, der jeweils um 11:00 Uhr startet, beginnt das fröhliche
Treiben auf dem Festplatz.
Hier bieten wir Landwirtschaft zum Anfassen – mit Hufschmied,
Schaudreschen und -backen, Tieren, Marmelade kochen – des
weiteren einen Handwerkermarkt mit Töpfern, Korbmachern, Spinnerinnen, Strickern, Drechslern, Schnitzern. Auch die Produkte aus
den heimischen Gärten kommen nicht zu kurz.
Dazu gibt es wieder ein abwechselungsreiches Programm auf der
großen Festbühne. In diesem Jahr u.a. mit dem Blasorchester Köpenick, mit Tanzeinlagen von Rock’n Roll bis Country, mit Schlagersängerin Sylvia Martens - bekannt aus Funk und Fernsehen - Artistik
mit den „Les Montanas“, Vorführungen der KITA u.v.a.. Als besonderen Wettbewerb für die Honorationen der Gemeinde gibt es in
diesem Jahr einen Eierpellwettbewerb. Auch sonst dreht sich in
diesem Jahr alles rund ums Ei, denn auch diese gehören zur Landwirtschaft. Nicht zuletzt fühlen wir uns auch mit der Bewerbung um die
Ausrichtung des Landeserntefestes „vereiert“. Die Art und Weise der
Vergabe des Festes für 2007 und 2008 erscheint uns recht undurchsichtig.
Auf dem Festgelände gibt es zahlreiche Angebote für Kinder wie
Riesenrutsche, Hüpfburg, Bastelstraße, Eier im Heuhaufen, EierQuiz, Erntebaumklettern und weitere erntetypische Wettbewerbe
sowie Ponyreiten, Tombola und Schausteller.
Vorführungen des Reitvereins bereichern ebenso das Programm.
In den Abendstunden dann gibt es Musik und Tanz auf 3 Bühnen. Open
Air spielt das Duo „Little Rainbow“ Country, Oldies und noch mehr,
im großen Festzelt legt „DJ Guido“ die Platten auf und im kleinen
Festzelt spielt „DJ Jürgen“. Daneben gibt es Tanzeinlagen der
Wolziger „Blue Sisters“ und eine Travestie-Show mit „Horada“, bei
der kein Auge trocken bleibt. Lagerfeuer und Feuerwerk dürfen
natürlich auch nicht fehlen.
Wir möchten wieder alle aufrufen, sich am Erntekronenwettbewerb
zu beteiligen.
Dabei gibt es keine Vorschriften zur Größe oder dem Aussehen der
Erntekronen , einzig und allein die persönliche Kreativität ist
gefragt. Attraktive Preise und das Lob der Zuschauer winken. Die
Erntekronen sind am Vorabend oder am 22.9. vor oder direkt nach
dem Festumzug am Reiterhaus abzugeben oder soweit fest auf Ihrem
Erntewagen montiert, mit diesem dazuzustellen.
Weiterhin suchen wir natürlich unsere 5. Erntekönigin. Wie immer
werden 10 Damen aus dem Festumzug ausgewählt. Die Besucher des
Erntefestes entscheiden, wer am späten Nachmittag gekürt wird.
Also rein in die erntetypische Kleidung und mit zum Festumzug – ab
18 Jahre kann Jede dabei sein! Die Siegerin führt im nächsten Jahr
den Festumzug an.
In diesem Jahr gibt es noch einen besonderen Wettbewerb. Friedersdorf ist eine Station für die Austragung des EON/e.dis RegioCups
2007. Eine mobile Anlage, der „Power Tower“ wird ganztägig vor Ort
sein. Mannschaften der Vereine oder Institutionen aus Heidesee mit
je 3 Personen ab 15 Jahren können hier für Ihren Verein oder die
Gemeinde bei einem kniffligen Geschicklichkeitsspiel Energiepunkte sammeln . Auf einem rotierendem Podest sollen möglichst viele
Schaumstoffbausteine aufgetürmt werden und somit punkten. Dem
Tagessieger winken 200,00 Euro für die Vereinskasse. Alle erreichten Punkte gehen in die Gesamtwertung 2007 ein. Dabei können die
3 Gemeinden mit den höchsten Punktzahlen noch einmal 1000,00/
2000,00/3000,00 Euro als Gewinn erzielen, welcher einem gemeinnützigen Zweck in der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Heidesee
hat sich für Spieleinrichtungen in den Kita’s entschieden. Die gleiche
Gewinnchance gibt es für die Vereine, hier verbleibt der Gewinn dann
in der Vereinskasse. Wir rufen hiermit alle Vereine/Vereinigungen
aus Heidesee auf, mitzumachen. Weitere Infos unter www.eonedis.com.
Die Vereine werden auch noch einmal gesondert angeschrieben.
Anmeldungen bei Frau Ruß unter 033767/79513 (dienstl.) oder
033767/21107 (privat) bzw. direkt über EON-e.dis.
Zum Auftakt des diesjährigen Erntefestes gibt es am Vorabend,
Freitag, 21.09.07 um
19:00 Uhr, in der Evangelischen Kirche Friedersdorf ein Konzert
Motto „Saat-Ernte-Wachstum-Dank“. Gestaltet von Chören der
Region stimmt es die Besucher so richtig auf das Erntedankfest ein.
Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle an alle Sponsoren und an
alle fleißigen Helfer, ohne die ein Fest in dieser Größe kaum zu
bewältigen wäre.
Ihr Erntefestverein
ORTSTEIL-DORFFEST IN GUSSOW
Wohin am Sonnabend, dem 08.09.2007? - Auf nach Gussow!
Am 08.09.2007 findet ab 13.00 Uhr unser Ortsteil-Dorffest 2007 statt.
Dazu ist „Jedermann“ herzlichst eingeladen. Bereits am 07.09.2007 ab
18.00 Uhr finden
Preisskat im Anglerheim und
Preisrommé im Gemeinschaftshaus
jeweils in der Bindower Straße statt.
Meldungen zu den Turnieren, für deren Teilnahme 7,00 Euro Einsatz
gelten, werden bis Mittwoch, dem 05.09.2007
für Skat bei
M. Dzikowski (Tel. 64561) und
S. Nitsche (Tel. 62296) sowie
für Rommé bei Ch. Piater (Tel. 64528) und
S. Nitsche (Tel. 62296)
entgegen genommen.
Wanderpokale und schöne Preise winken.
Das Ortsteil-Dorffest findet traditionsgemäß auf der Baumschule vor dem
Kindergarten und auf der Prieroser Straße statt. Es erwartet alle Besucher
ein vielseitiges Programm mit Überraschungen und Tanz am Abend. Für
ein reichhaltiges Angebot an Essen und Trinken ist gesorgt.
Ortsbeirat, Traditionsverein
5
AUF DIE PLÄTZE – FERTIG – LOS!
Die Kita „Zwergenland“ ist in Heidesee wohl gut bekannt.
Des Sandes gibt es viel zum ungestörten Spiel.
Es kommen Eltern daher und keine Arbeit war ihnen zu schwer.
Sie schaffen Stück für Stück einen Weg zum Raserglück.
Wie „Schumi“ in den besten Zeiten können unsere Kleinen nun über die
Steine gleiten. Was macht denn das für einen Sinn? Jetzt liegt die Rennbahn
mitten drin.
Wir finden es alle schön, denn trockenen Fußes können wir nun auch über
den Spielplatz gehen.
Wir haben uns deshalb gedacht, dass allen Akteuren ein Dankeschön viel
Freude macht. In der Zeitung kann man es lesen, was für eine tolle Idee
es ist gewesen.
Unser Dankeschön geht an Herrn Meinert, Fa. Tauber, Fam. Mienow,
Herrn M. Bobrowski, Herrn Fischer, Herrn Pötsch, Herrn Vorreiter, Frau
Wollenberg, Herrn Weitzel, Herrn Streich und Herrn Zacher und an die
Sponsoren, die für ihre Spenden unsere Kita erkoren. An Fam. Lange und
Herrn Goldbecher.
Alle Kinder der Kita „Zwergenland“ und das Team.
BERATUNGS- UND HILFSANGEBOTE IM LDS
ZUM KINDERSCHUTZ
erstellt vom Arbeitskreis „Kinderschutz“
Ansprechpartner
Telefon
Amt für Jugend, Sport und Freizeit
Verwaltungsstelle Lübben
Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen
0 35 46 / 20 17 30
0 33 75 / 26 26 53
Kinder- und Jugendschutzstellen
Kinder- und Jugendwohnanlage
„Waldschlösschen“ Lübben
Kinder- und Jugendhaus
Königs Wusterhausen
0 35 46 / 2 76 01 21
0 33 75 / 25 78 34
Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Diakonisches Werk des Kirchenkreises
Lübben e. V.
0 35 46 / 71 69
Diakonisches Werk
Neukölln-Oberspree e. V. KWh
0 33 75 / 21 150
Kindheit e. V. Wildau
0 337 5 / 50 37 21
50 47 02
Suchtberatungsstellen
Tannenhof Berlin-Brandenburg e. V.
Königs Wusterhausen
Lübben (Außenstelle)
Luckau (Außenstelle)
0 33 75 / 29 35 85
0 35 46 / 20 17 82
0 35 44 / 50 82 05
Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch
kranke Menschen
Horizonte e. V. Lübben
0 35 46 / 22 65 56
Lebenswelten e. V. Königs Wusterhausen
0 33 75 / 29 69 89
EINE REISE UM DIE WELT!
Am 01.06.2007 feierten die Kinder der Kita „Frechdachs“ ein Kinderfest
unter dem Motto „Eine Reise um die Welt“.
Viele Eltern halfen bei den Vorbereitungen und so konnte unter anderem
das Klettergerüst mit einem Tarnnetz zum Dschungel dekoriert werden.
An verschiedenen Stationen konnten die Kinder sich ausprobieren und
Spaß haben.
Die Feuerwehr sorgte am Grill für leckere Würstchen, während sich die
Kinder auf der Hüpfburg der Firma Raiffeisen austobten.
Besonders gefreut haben sich die Eltern, Kinder und Erzieher, den
Bürgermeister Herrn Nimtz zum Programm zu begrüßen.
Alle, die uns mit Spenden unterstützt haben, wurden auf einem Spendenposter namentlich genannt. Dieses hängt für Interessierte in der Kita aus.
Allen Helfern möchten wir auf diesem Wege im Namen der Kinder danken
und hoffen auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.
Schulpsychologen
Sitz Lübben
Sitz Königs Wusterhausen
0 35 46 / 20 17 07
0 33 75 / 26 30 18
Soziales Zentrum Caritas/Diakonie
Sitz Königs Wusterhausen
Tee und Wärmestube
CARIsatt
0 33 75 / 21 08 12 1
0 33 75 / 21 08 12 7
Selbshilfegruppen Alleinerziehender
SHIA e.V. Sitz Königs Wusterhausen
0 33 75 / 29 47 52
REKIS – Regionale Kontakt und
Informationsstelle für Selbsthilfe
Sitz Königs Wusterhausen
Gesundheitsamt
Verwaltungsstelle Lübben
Sozialpsychiatrischer Dienst
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen
Sozialpsychiatrischer Dienst
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Krankenhäuser
Klinikum Dahme-Spreewald GmbH Lübben
Asklepios Klinik Lübben
Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
Königs Wusterh.
Asklepios Klinik Teupitz
6
0 33 75 / 52 37 38
/ 52 37 39
0 35 46 / 20 17 72
0 35 46 / 20 17 87
0 33 75 / 26 30 04
0 33 75 / 26 30 16
oder / 26 30 13
0 35 46 / 75 25 8
oder / 75 34 3
0 35 46 / 2 90
0 33 75 / 28 80
03 37 66 / 6 60
Polizei
Polizeiwache Lübben
Polizeihauptwache Königs Wusterhausen
Polizeiwache Schönefeld
Beratungsstelle
Notruf
0 35 46 / 7 70
0 33 75 / 27 00
030 / 63 48 00
0 33 75 / 92 24 20
110
Familiengerichte
Amtsgericht Lübben
Amtsgericht Königs Wusterhausen
0 35 46 / 22 10
0 33 75 / 27 10
Frauenhaus Königs Wusterhausen
0 33 75 / 50 16 92
Kinder- und Jugendtelefon des
Kinderschutzbundes
(Montag – Freitag 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
0800 / 1 11 03 33
Telefonseelsorge
0800 / 1 11 01 11
Weißer Ring e. V. Schulzendorf
0 33 / 76 29 36 66
0 18 03 / 34 34 34
HERBSTSPÜLUNGEN AN TRINKWASSERLEITUNGEN
Die DNWAB mbH Königs Wusterhausen gibt folgende Termine für die
diesjährigen vorbeugenden Trinkwasser-Rohrnetzspülungen bekannt:
Bindow
Dolgenbrodt
Friedersdorf
Gräbendorf
Gussow
am
am
am
am
am
11.09.2007
13.09.2007
12.09.2007
10.09.2007
10.09.2007
07.00
07.00
07.00
07.00
07.00
-
18.00
18.00
18.00
18.00
18.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Während der Spülungen ist im gesamten Versorgungsgebiet mit Druckminderungen und zum Teil auch mit Versorgungsunterbrechungen zu
rechnen.
Bitte bevorraten Sie sich mit ausreichend Trinkwasser. Halten Sie alle
Entnahmearmaturen geschlossen und betreiben Sie auch keine Geräte mit
direkter Wasserentnahme aus dem Trinkwasserversorgungsnetz (u. a.
Waschmaschinen und Geschirrspüler).
Eintrübungen des Wassers nach der Wiederinbetriebnahme sind gesundheitlich unbedenklich. Wir bitten Sie in diesem Fall das Trinkwasser etwas
ablaufen zu lassen.
Ihre Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH
Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte Montag bis Freitag von
06.45 Uhr bis 15.30 Uhr
-
-
an den Produktionsbereich 1, Abteilung Rohrnetz, Maxim-GorkiStraße 1, 15732 Eichwalde, Telefon: 03375 2568-548
Motzen, Töpchin, Kallinchen an den Rohrnetzbereich Blankenfelde,
Telefon: 03379 37 25 89
an den Produktionsbereich Trink- und Abwasser Königs Wusterhausen, Schmöckwitzer Straße 76, 15732 Eichwalde, Telefon: 03375
2568
DIE REGIONALE VERKEHRSGESELLSCHAFT
DAHME-SPREEWALD INFORMIERT:
Luckau. Werte Eltern, liebe Schüler, zum Beginn des neuen Schuljahres
werden wieder Fahrplanänderungen wirksam. Besonders im Raum Luckau
wurden alle Fahrpläne der 400er Linien komplett neu aufgestellt. Umgesetzt wurde hier eine Schülerverkehrsoptimierung. Durch die Einführung
von gestaffelten Schulanfangszeiten können wir nun den Schülern zeitnahe Busabfahrten zum Unterrichtsende anbieten. Alle unsere Fahrpläne
sind auf unserer Homepage www.rvs-lds.de unter „Liniennetz“ dargestellt.
Neu ist die Umstellung der Schülerfahrausweise von Papierformat auf
Checkkarten. Die Haltbarkeit der Fahrausweise verbessert sich. Passbilder
werden wir nur noch alle zwei Jahre benötigen.
Wie in den vergangenen Jahren werden wir die Schülerfahrausweise in der
letzten Ferienwoche bei den Schulen abliefern. Sie können diese aber auch
sofort in unseren Betriebsteilen Luckau, Lübben und Mittenwalde abholen. Voraussetzung ist die Bezahlung des Eigenanteils.
Die Kontrolle vorhandener Fahrausweise erfolgt erstmalig am 27.08.2007
zu den Heimfahrten. Bitte geben Sie Ihren Kindern ggf. Fahrgeld mit. Dies
gilt auch bei der Nutzung von Verkehrsmitteln anderer Verkehrsunternehmen wie zum Beispiel: DB, ODEG, SB, BVG.
Eine Zweitschrift eines Schülerfahrausweise erhalten Sie gegen eine
Gebühr von derzeit 15,00 EUR.
Wir wünschen allen unseren Fahrschülern einen reibungslosen Start in das
neue Schuljahr.
Ihr RVS-Team
JUBILARE GEMEINDE HEIDESEE
Wir gratulieren unseren Jubilaren
der Monate Juni, Juli und August
zum 70. Geburtstag
Rosemarie Wistuba, OT Prieros
Sieglinde Schmidt, OT Prieros
Herbert Schwindt, OT Gräbendorf
Günter Müller, OT Prieros
Hedwig Gierke, OT Bindow
Edit Hegel, OT Blossin
Werner Paul, OT Friedersdorf
Fritz Fiedler, OT Dannenreich
Helga Jochem, OT Friedersdorf
Dora Lemm, OT Blossin
Ilse Bickel, OT Gräbendorf
Sigrid Bielitz, OT Dolgenbrodt
Elisabeth Diehr, OT Friedersdorf
Helga Munsch, OT Friedersdorf
Günter Hans Kliche, OT Gussow
Winfried Linke, OT Wolzig
Werner Rösler, OT Gräbendorf
Rosemarie Steinbach, OT Wolzig
Günter Zubeil, OT Bindow
Kurt Ullrich, OT Bindow
Arnold Thiede, OT Gussow
Elisabeth Mohr, OT Prieros
Alexius Ulaszewski, OT Dolgenbrodt
Gerhard Hutz, OT Blossin
Dieter Hankewitz, OT Bindow
Helga Gieske, OT Bindow
Egon Roß, OT Streganz
Günter Lehmann, OT Dolgenbrodt
Horst Sauer, OT Prieros
Gisela Viecenz, OT Kolberg
zum 75. Geburtstag
Dr. Rolf Günther, OT Bindow
Herbert Hönow, OT Dannenreich
Helga Berger, OT Dolgenbrodt
Wolfgang Kluge, OT Wolzig
Evelyne Schaffer, OT Prieros
Hans-Joachim Budig, OT Bindow
Edith Pfauder, OT Bindow
Helmut Böhm, OT Bindow
Elisabeth Ziesnarski, OT Gräbendorf
zum 80. Geburtstag
Herbert Nitsche, OT Gussow
Ludwig Jahoda, OT Wolzig
Gerhard Bock, OT Friedersdorf
Gerhard Löper, OT Prieros
Gerhard Wollweber, OT Wolzig
Elli Potzgalski, OT Friedersdorf
Karl-Heinz Rösiger, OT Wolzig
Zum 85. Geburtstag
Gertrud Weber, OT Streganz
Annemarie Porstmann, OT Dolgenbrodt
Ilse Lundie, OT Friedersdorf
Edith Seidler, OT Friedersdorf
Gottfried Schröter, OT Friedersdorf
Artur Fiolka, OT Prieros
Dr. Ilse Buckentin, OT Dolgenbrodt
zum 91. Geburtstag
Hildegard Korn, OT Friedersdorf
Charlotte Jenner, OT Prieros
zum 92. Geburtstag
Martha Streichan, OT Wolzig
Marie Baier, OT Friedersdorf
zum 93. Geburtstag
Rolf Chilcott, OT Dolgenbrodt
Ewald Rothe, OT Friedersdorf
zum 97. Geburtstag
Magdalena Miethling, OT Friedersdorf
7
SPRECHSTUNDEN DER SCHIEDSSTELLE
HERBST-FERIEN-ABENTEUER
Die Schiedsfrau der Gemeinde Heidesee Frau Eveline Schramm führt ihre
Sprechstunden jeden 1. Dienstag im Monat von 16:30 Uhr – 18:30 Uhr
im Zimmer Nr. 305 (Dachgeschoss) der Gemeindeverwaltung Heidesee,
OT Friedersdorf, Lindenstr. 14 b durch.
Die „Grüne Schule grenzenlos“, eine Kinder- und Jugendbegegnungsstätte
im Landkreis Freiberg/ Sachsen, organisiert für Kinder von 8 bis 14 Jahren
erlebnisreiche Herbstferien. Unter dem Motto „Blätterfall und Nebelschwaden“ gibt es ein abwechslungsreiches Programm:
SPRECHSTUNDE DES VERSICHERUNGSÄLTESTEN
Die Rentenberatung und Aufnahme von Rentenanträgen führt Herr
Scheibe in der Gemeindeverwaltung Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstraße 4b am
Dienstag, 11. September 2007
Dienstag, 09. Oktober 2007
Dienstag, 13. November 2007
Dienstag, 11. Dezember 2007
jeweils ab 14.00 Uhr nach telefonischer Terminabsprache durch. (Tel.:
03375/202557)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Kartoffeltag
Erlebnisbad
Inline skaten
Lagerfeuer
Kino
Disco
Selbstverteidigung
Bowling
Reiterhof
Filzen
Sport, Spiel & Spaß
und vieles mehr
Die Termine:
• 07.10.-13.10.2007
• 14.10.-20.10.2007
• 21.10.-27.10.2007
Nähere Infos und Anmeldungen gibt es hier:
Grüne Schule grenzenlos Zethau
Tel. 03 73 20 / 8 31 06
www.gruene-schule-grenzenlos.de
Kinder-Disco Freiberg
Tel. 0 37 31 / 21 56 89
www.ki-di.de
NEUE AUSSTELLUNG IN DER
GEMEINDEVERWALTUNG
Der Maler und Grafiker Rudolf Fischer eröffnet seine Ausstellung am 18.
September 2007 um 17.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung im OT
Friedersdorf, Lindenstraße 14b, 15754 Heidesee.
8