für die Stadt Königs Wusterhausen

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für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 25, Nr. 9, vom 1.10.2014
für die Stadt Königs Wusterhausen
Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011..................................................................................... S.
Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus
der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001................................................................................................................. S.
Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus
der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001................................................................................................................. S.
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen)
der Stadt Königs Wusterhausen............................................................................................................................ S.
Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 25.08.2014................................................... S.
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014........................................ S.
Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014 ............................... S.
Öffentliche Bekanntmachung der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze
in der Stadt Königs Wusterhausen........................................................................................................................ S.
Öffentliche Bekanntmachung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes........................................... S.
Beschluss Nr. 1- 2014 / 2015 der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen............................................ S.
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Nichtamtlicher Teil
Bereits 7.000 Unterschriften gegen die dritte BER-Startbahn................................................................................ S.
Herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer............................................................. S.
Tag der Altenpflege in Königs Wusterhausen......................................................................................................... S.
Demenz im Alltag-Zweiter Helfertag im Bürgertreff am Fontaneplatz..................................................................... S.
Der große Herbstball am 25.09.2014 in der Paul-Dinter-Halle mit Stargast Dagmar Frederic.................................. S.
Buchlesung zum Thema Demenz.......................................................................................................................... S.
„S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘-Hörspiel von ‚Rundfunkpionier‘ Friedrich Wolf
am 11. 10.2014 auf dem Funkerberg.................................................................................................................... S.
Senziger Kulturherbst 2014.................................................................................................................................. S.
Bio-Brotboxen für Schulanfänger.......................................................................................................................... S.
Herbstspülungen an Trinkwasserleitungen............................................................................................................ S.
Glückwünsche..................................................................................................................................................... S.
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Impressum
Herausgeber:
Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister
Herstellung:
ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen,
Tel.: 03375 / 273-330, E-mail: [email protected]
Verantwortlich: Ursula Schlecht
Erscheinungsweise: nach Bedarf
Auflage: 20.000
Bezugsmöglichkeiten:
Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und KarlMarx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln
oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das
Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation „rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an die Haushalte
innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder
ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht.
Druck: Berliner Zeitungsdruck
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Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.09.2014 den
Jahresabschluss 2011 der Stadt Königs Wusterhausen gemäß § 82 BbgKVerf,
Vorlage 20-14-091 beschlossen und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr
2011 (Vorlage 20-14-092) entlastet.
Jedermann kann in den Jahresabschluss und seine Anlage während der allgemeinen
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einsicht nehmen. Die genannten Unterlagen
liegen zu diesem Zweck im Verwaltungsgebäude Schlossstraße 3, Haus A, Raum
1.18 in 15711 Königs Wusterhausen zur Einsicht aus.
5 des Gesetzes vom 11.02.2014 (GVBI.I/14) und § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBI.I/04,
S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2013 (GVBI.I/13) hat die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 08.09.2014 folgende Satzung
beschlossen:
I. Außer-Kraft-Treten
Die Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde
Senzig vom 26.11.2001 tritt am Tag nach Bekanntmachung der Aufhebungssatzung außer Kraft.
Königs Wusterhausen, den 10.09.2014
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Siegel
Königs Wusterhausen, 10. September 2014
(im Original unterzeichnet)
Bekanntmachungsanordnung
Siegel
Dr. Lutz Franzke
Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im
Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
I. Außer-Kraft-Treten
Die Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom
26.11.2001 tritt am Tag nach Bekanntmachung der Aufhebungssatzung außer
Kraft.
Königs Wusterhausen, 10.09.2014
(im Original unterzeichnet)
Siegel
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014
beschlossene Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001 öffentlich bekannt gemacht.
(im Original unterzeichnet)
Siegel
Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von
Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Aufgrund §§ 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI.I/07, S.286), zuletzt geändert durch Artikel
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Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Siegel
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher
Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen
Stadt Königs Wusterhausen
Der Bürgermeister
Auf Grund § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I/07, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom 11.02.2014 (GVBl.I/14) und § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl.
I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2013 (GVBl. I/13) hat
die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 08.09.2014 folgende
Nutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:
§1
Allgemeines
Die Stadt Königs Wusterhausen hat an verschiedenen Orten im Stadtgebiet
öffentliche WC-Anlagen errichtet und zur Nutzung freigegeben. Die Benutzung
der öffentlichen WC-Anlagen ist teilweise entgeltpflichtig.
§2
Standorte
Die öffentlichen WC-Anlagen befinden sich an folgenden Standorten:
Königs Wusterhausen, 10.09.2014
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister Königs Wusterhausen, 10.09.2014
(im Original unterzeichnet)
Aufgrund §§ 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI.I/07, S.286), zuletzt geändert durch Artikel
5 des Gesetzes vom 11.02.2014 (GVBI.I/14) und § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBI.I/04,
S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2013 (GVBI.I/13) hat die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 08.09.2014 folgende Satzung
beschlossen:
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014
beschlossene Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von
Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001, öffentlich bekannt gemacht.
a) Bahnhofsvorplatz (Westseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs
Wusterhausen
b) Storkower Straße 38 (Ostseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs
Wusterhausen
c) Schlossstraße (an der Schleuse), OT Königs Wusterhausen
d) Nixenweg, OT Senzig
e) Niederlehmer Chaussee, OT Wernsdorf
f) Seekorso, OT Zernsdorf
g) Uferstraße, OT Zeesen
h) Friedhof (Potsdamer Straße), OT Königs Wusterhausen
i) Friedhof (August-Bebel-Straße), OT Zeesen
j) Friedhof (Gussower Straße), OT Senzig
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
§3
Benutzungsentgelt
Für die Nutzung nachfolgender öffentlichen WC-Anlagen wird ein Benutzungsentgelt in Höhe von 0,50 € pro Nutzung festgesetzt.
a) Bahnhofsvorplatz (Westseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs
Wusterhausen
b) Storkower Straße 38 (Ostseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs
Wusterhausen
Für die Nutzung nachfolgender öffentlicher WC-Anlagen wird im Rahmen
dieser Satzung kein Entgelt erhoben:
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
Schlossstraße (an der Schleuse), OT Königs Wusterhausen
Nixenweg, OT Senzig
Niederlehmer Chaussee, OT Wernsdorf
Seekorso, OT Zernsdorf
Uferstraße, OT Zeesen
Friedhof (Potsdamer Straße), OT Königs Wusterhausen
Friedhof (August-Bebel-Straße), OT Zeesen
Friedhof (Gussower Straße), OT Senzig
§4
Öffnungszeiten
Die WC-Anlagen im OT Königs Wusterhausen (Bahnhofsvorplatz, Storkower Straße
38, Schlossstraße) sind an allen Tagen des Jahres durchgehend geöffnet.
Die WC-Anlagen auf dem Friedhof im OT Königs Wusterhausen und auf dem
Friedhof im OT Zeesen sind täglich in der Zeit von 8 – 21 Uhr geöffnet.
Die Öffnungszeit der WC-Anlage auf dem Friedhof im OT Senzig richtet sich
nach § 6 der Friedhofsordnung.
Die WC-Anlagen an den Standorten Nixenweg OT Senzig und Seekorso OT
Zernsdorf sind innerhalb der Sommermonate durchgehend geöffnet, bleiben in
den Wintermonaten (Oktober – April) jedoch geschlossen.
Die WC-Anlage am Standort Niederlehmer Chaussee OT Wernsdorf ist täglich in
der Zeit von 8 – 23 Uhr geöffnet, bleibt in den Wintermonaten (Oktober – April)
jedoch geschlossen.
Die WC-Anlage am Standort Uferstraße OT Zeesen ist innerhalb der Sommermonate durchgehend geöffnet, bleibt in den Wintermonaten außerhalb der
Öffnungszeiten der Strandgaststätte jedoch geschlossen.
§5
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.
Königs Wusterhausen, 10.09.2014
(im Original unterzeichnet)
Siegel
Dr. Lutz Franzke
Bekanntmachungsanordnung
Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014
beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen, öffentlich bekannt gemacht.
Königs Wusterhausen, 10.09.2014
(im Original unterzeichnet)
Dr. Lutz Franzke
Bürgermeister
Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses
am 25.08.2014
90-14-126
Vergabe nach VOB – Stadt Königs Wusterhausen, Funkerberg 1. BA, Abbruch Baracken und Nebengebäude
Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Die Vergabe der Bauleistung „Stadt Königs Wusterhausen, Funkerberg
1. BA, Abbruch Baracken und Nebengebäude“ an das Unternehmen:
MüCoLEF GmbH, Zur Dorfstraße 10
15806 Zossen.
Ja-Stimmen: 9
90-14-128
Vergabe nach VOB – Stadt Königs Wusterhausen, Goethestraße/ Cottbuser
Straße, 2.BA 2.TA
Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Die Vergabe der Bauleistung „Stadt Königs Wusterhausen Goethestraße/Cottbuser
Straße, 2.BA 2.TA“ an das Unternehmen:
Kussatz & Schuster Bau GmbH Akazienstraße 19,
15907 Lübben.
Ja-Stimmen: 8, Stimmenthaltung: 1
90-14-130
Vergabe nach VOB – Stadt Königs Wusterhausen, Wohnumfeldverbesserung
Erich-Weinert-Straße
Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Die Vergabe der Bauleistung „Stadt Königs Wusterhausen Wohnumfeldverbesserung Erich-Weinert-Straße“ an das Unternehmen:
HTS Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG
Platz der Jugend 28, 04936 Schlieben
Ja-Stimmen: 9
70-14-131
Vergabe nach VOL – Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile, Laubentsorgung 2015
Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Folgendes:
Die Vergabe der Dienstleistung: „Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Laubentsorgung 2015“ an das Unternehmen:
Hofmann Services Harald Hofmann
Britzer Damm 35, 12347 Berlin
Ja-Stimmen: 9
20-14-134
Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen, OT
Niederlehme
Der Hauptausschuss beschließt Folgendes:
Der Bürgermeister wird auf der Grundlage des § 28 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) zum Abschluss
eines Grundstückskaufvertrages wie folgt ermächtigt:
Vermögenswert: Unbebautes Grundstück in der Gemarkung Niederlehme, PaulMalzahn-Straße, Flur 6 Flurstücke 201 + 679 mit einer Größe von insgesamt
820 m², Bauparzelle IV
Ja-Stimmen: 9
20-14-135
Unbefristete Niederschlagung von Forderungen der Stadt Königs Wusterhausen aus dem Steuerrecht
Der Hauptausschuss beschließt Folgendes:
Unbefristete Niederschlagung für Geldforderungen aus dem Steuerrecht:
Gesamtforderung:
Bereits gezahlt:
Betrag zur Niederschlagung:
79.345,50 €
0,00 €
79.345,50 €
Ja-Stimmen: 9
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Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014
60-14-123
Änderung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan
05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme
Die Stadtverordnetenversammlung fasst für das Gebiet des Bebauungsplanes
05/09 „Spreenhagener Straße“ auf den Flächen des ehemaligen Tanklagers
im Ortsteil Niederlehme südöstlich der Spreenhagener Straße, nördlich
des verlängerten Storkower Weges folgenden Beschluss:
1. Der in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2014 gefasste
Abwägungs- und Satzungsbeschluss (Beschluss- Nr. 60-14-005) wird aufgehoben.
2. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt
das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage 1.2
3. Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004,
in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den
Bebauungsplan 05/09 „Spreenhagener Straße“ (Stand August 2014) bestehend
aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung.
4. Die Begründung zum Bebauungsplan „05/09 „Spreenhagener Straße“ (Stand
August 2014) wird gebilligt.
5.Die Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung wird beauftragt, für den
Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan
mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Ja-Stimmen 28, Stimmenthaltung 2
20-14-091
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Königs Wusterhausen,
gem. § 82 BbgKVerf
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
auf der Grundlage des § 82 (4) BbgKVerf den vom Bürgermeister festgestellten
Jahresabschluss zum 31.12.2011 in der vorliegenden Fassung. Der Jahresabschluss
weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 2.707.575,02 €
sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen
an Zahlungsmitteln von 29.472.567,89 € aus. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2011 zur Kenntnis.
Ja-Stimmen 29, Nein-Stimmen 1
20-14-092 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 gem.
§ 82 BbgKVerf
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 82 (4) BbgKVerf für das Haushaltsjahr
2011
Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 1
20-14-095
Veränderungen im Produktbuch
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Ab dem Haushaltsjahr 2014 wird der Produktbereich 31 (Soziale Hilfen) um die
folgenden Produkte 31500 Bürgertreff „Fontaneplatz“ und 31530 Instandhaltung
und Bewirtschaftung Bürgertreff „Fontaneplatz“ erweitert.
Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung:1
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Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
20-14-147
Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses Nr. 04/2014 über den Jahresabschluss 2013 der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Der Gesellschafterbeschluss Nr. 04/2014 zur Genehmigung des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH für das Geschäftsjahr 2013
wird genehmigt.
Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 1
60-14-110
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10
„Waldsiedlung Ziegenhals“
Die Stadtverordnetenversammlung fasst für das Gebiet des Bebauungsplans der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ im Bereich
des ehemaligen Kasernengeländes in der Ortslage Ziegenhals folgenden
Beschluss:
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt
das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage 1.2
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004
in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung
den Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“
der Stadt Königs Wusterhausen, bestehend aus Planzeichnung und textlichen
Festsetzungen, als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
4. Die Stabstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung wird beauftragt, für den
Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen.Die Genehmigung ist alsdann
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ja-Stimmen: 30
60-14-111
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnhof Fasanenstraße“ im OT Zeesen
Die Stadtverordnetenversammlung fasst für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Wohnhof Fasanenstraße“ westlich der Fasanenstraße
folgenden Beschluss:
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt
das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage 1.2
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004,
in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnhof Fasanenstraße“
bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung.
3 Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird gebilligt.
4. Der Beschluss über die Bebauungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ja-Stimmen: 30
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
60-14-112
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
02/92 „Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen / Nord“ im OT
Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung fasst für den Bereich der „2. Änderung
des Bebauungsplanes 02/92 – Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen/Nord“ südlich des Darwinbogen, westlich der Ortsumgehung der B
179, östlich der Wohnbebauung am Beethovenring folgenden Beschluss:
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt
das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage 1.2.
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004,
in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die
„2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 – Wohn- und Gewerbepark Königs
Wusterhausen/Nord“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen
als Satzung.
3. Die Begründung zur „2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 – Wohn- und
Gewerbepark Königs Wusterhausen/Nord“ wird gebilligt.
4. Die Stabstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung wird beauftragt, für
die Bebauungsplanänderung die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung
ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ja-Stimmen: 30
60-14-101
Bebauungsplan 03/14 „Potsdamer Ring/Potsdamer Straße“ im Ortsteil
Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Für das Gebiet südlich der Berliner Straße, westlich des Friedhofs, nördlich
der Potsdamer Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke 83(teilweise) der Flur 1, sowie 216 und 267 der Flur 2
in der Gemarkung Königs Wusterhausen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 03/14 „Potsdamer Ring/Potsdamer
Straße“.
Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung 4
60-14-098
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 02/14
„Dorfanger 17/18“ im Ortsteil Niederlehme
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Für die Grundstücke Dorfanger 17 und 18 im Ortsteil Niederlehme westlich des
Dorfangers wird das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Anlage 1 hervor. Der Geltungsbereich umfasst Teilbereiche der Flurstücke 23, 24 und
346 der Flur 5 in der Gemarkung Niederlehme. Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Innenentwicklung 02/14 „Dorfanger 17/18“ im OT Niederlehme.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren ist gem. § 13a Abs. 3 und 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 6, Stimmenthaltungen: 5
90-14-085 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher
Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WCAnlagen) der Stadt Königs Wusterhausen.
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
90-14-096
Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus
der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der
Gemeinde Senzig vom 26.11.2001
Ja-Stimmen: 30
90-14-099
Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen
im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001.
Ja-Stimmen: 30
90-14-109
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Sanierung des Daches des
Sportplatzgebäudes Zeesen, Karl-Liebknecht-Straße 156 in 15711 Königs
Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Auf Grund der Dringlichkeit der Schadenbeseitigung wird eine überplanmäßige
Ausgabe im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 50.000 € für die Erneuerung des
Daches mit statischer Ertüchtigung des Dachstuhles und des Vordaches sowie
der Verlegung zusätzlicher Wärmedämmung im Dachraum des Sportplatzgebäude
Zeesen, Karl-Liebknecht-Str. 156 in 15711 Königs Wusterhausen zur Verfügung
gestellt.
Ja-Stimmen: 30
66-14-140
Überplanmäßige Ausgabe zur Beauftragung der Leistung ,,Ausbau der
Cottbuser Straße Einmündung Goethestraße 2.BA 2.TA
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 55.000 € werden zur Beauftragung der
Baumaßnahme Goethestraße/Cottbuser Straße, 2. BA 2. TA (Beschluss 90-14128) gewährt.
Ja-Stimmen: 30
20-14-127
Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen wählt folgende
Mitglieder und Stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses:
Durch Einzelwahl wurden zu Fachmitgliedern des Umlegungsausschusses gewählt:
Herr Jürgen Kuse
Frau Marion Degenhardt
Herr Dr. Eberhardt Lehmann
Durch Einzelwahl wurden zu stellvertretenden Fachmitgliedern des Umlegungsausschusses gewählt:
Frau Judith Killiches
Herr Michael Schumann
Herr Dieter Geißler
Ja-Stimmen: 29, NeinStimmen:1
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Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Durch Gremienwahl wurden zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses und
deren Vertreter gewählt:
Herr Jürgen Förster
Frau Angela Laugsch
Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 1
20-14-136
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wärmeversorgungsgesellschaft Königs Wusterhausen mbH (WKW)
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Wärmeversorgungsgesellschaft Königs
Wusterhausen mbH bestellt die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung zum
01.10.2014 für die Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates längstens jedoch
bis zum Ablauf der Kommunalwahlperiode
Herrn Dr. Lutz Franzke (Bürgermeister)
Herrn Dr. Frithjof von Rottkay (Stadtverordneter der Fraktion Wir für KW).
Nachrichtlich:
Herr Dr. Franzke ist stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates.
Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen:1, Stimmenthaltung:1
20-14-137
Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH (WoBauGe) – Bestellung der weiteren
Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Königs
Wusterhausen mbH (WoBauGe) bestellt die Stadtverordnetenversammlung mit
Wirkung zum 01.10.2014 für die Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates
längstens jedoch bis zum Ablauf der Kommunalwahlperiode auf Vorschlag der
Gesellschafterversammlung zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates:
Frau Elke Voigt (Stadtverordnete der SPD – Fraktion),
Frau Angela Laugsch (Stadtverordnete der Fraktion DIE LINKE)
Herrn Rainer Kohly (Sachkundiger Dritter),
Herrn Roland Osiander (Sachkundiger Dritter).
Ja-Stimmen: 29, Neinstimmen: 1
20-14-138
Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Lager, Umschlag und
Transport Mittelbrandenburgische Hafengesellschaft mit beschränkter Haftung (LUTRA) – Bestellung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Lager, Umschlag und Transport
Mittelbrandenburgische Hafengesellschaft mit beschränkter Haftung (LUTRA)
bestellt die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung zum 01.10.2014 für die
Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates längstens jedoch bis zum Ablauf der
Kommunalwahlperiode auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung zu weiteren
Mitgliedern des Aufsichtsrates:
Herrn Thorsten Kleis (Stadtverordneter der Fraktion DIE LINKE),
Herrn Jörn Perlick (1. Beigeordneter der Stadt),
Herrn Dierk Homeyer (Sachkundiger Dritter).
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
Einwendungen gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2014
liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Ja-Stimmen: 28
10-14-114
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Diepensee
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Diepensee vom 25.05.2014 liegen
nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Ja-Stimmen: 28
10-14-115
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Kablow
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Kablow am 25.05.2014 liegen
nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Ja-Stimmen: 28
10-14-116
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat
Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Königs Wusterhausen vom
25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Ja-Stimmen: 28
10-14-117
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Niederlehme
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Niederlehme vom 25.05.2014
liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Ja-Stimmen: 28
10-14-118
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Senzig
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Senzig vom 25.05.2014 liegen
nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Ja-Stimmen: 28
Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 1
10-14-119
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Wernsdorf
10-14-113
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Wernsdorf vom 25.05.2014 liegen
nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
74
Ja-Stimmen: 28
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
10-14-120
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Zeesen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Zeesen vom 25.05.2014 liegen
nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
2. Herr Dr. Stefan Jablonski, Kurze Straße 7 in
15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der CDU-Fraktion),
3. Herr Manfred Jauert, OT Zernsdorf, Mittelstraße 39 in
15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE).
mit sofortiger Wirkung berufen.
Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1
Ja-Stimmen: 28
10-14-121
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Zernsdorf
10-14-105
Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Bauen und
Grünflächen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Zernsdorf vom 25.05.2014 liegen
nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Bauen und Grünflächen
werden
Ja-Stimmen: 28
1. Herr Detlef Grund, OT Wernsdorf, Fliederweg 25 b in
15713 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion FDP/Piraten),
2. Herr Benjamin Kolbe, OT Zernsdorf, Nordstraße 4 in
15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der CDU-Fraktion),
3. Herrn Wolfgang Lemke, OT Zernsdorf, Karl-Marx-Straße 128 in
15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE),
10-14-100
Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Haushalt und
Finanzen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Haushalt und Finanzen werden
1. Herr Bernd Wischmann, OT Niederlehme, Dorfanger 7 in
15713 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion FDP/Piraten),
2. Frau Katrin Heckert, OT Senzig, Gussower Straße 10 in
15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der CDU-Fraktion),
3. Herr Michael Wippold, OT Wernsdorf, Jovestraße 19 e in
15713 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE),
mit sofortiger Wirkung berufen.
Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1
10-14-102
Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur werden
1. Herr Bernd Kramer, OT Senzig, Brunhildstraße 18 in
15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion FDP/Piraten),
2. Herr Rolf-Peter Höft, OT Senzig, Bebelstraße 3 in
15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der CDU-Fraktion),
3. Herr Oliver Kneschk, Gerhart-Hauptmann-Straße 5 in
15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE)
mit sofortiger Wirkung berufen.
Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1
10-14-103
Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle
mit sofortiger Wirkung berufen.
Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltung: 1
10-14-104
Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Soziales, Familie,
Bildung, Jugend und Sport
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung,
Jugend und Sport werden
1. Frau Petra Sakowski, Am Sandberg 18 in 15713 Königs Wusterhausen
OT Wernsdorf (Vorschlagsträgerin der Fraktion FDP/Piraten),
2. Frau Dr. Ute Weiss, Potsdamer Straße 47 in
15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der CDU-Fraktion),
3. Frau Zarina Polak, Herrmann-Voigt-Straße 29 in
15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der Fraktion DIE LINKE)
mit sofortiger Wirkung berufen.
Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1
90-14-125
Abberufung eines Baumschutzbeauftragten gem. Baumschutzsatzung der
Stadt Königs Wusterhausen für den Ortsteil Zeesen
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Herr Dr. von Rottkay wird auf eigenen Wunsch als Baumschutzbeauftragter für
den Ortsteil Zeesen zum 30.09.2014 abberufen.
Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle werden
1. Frau Petra Brunne, Luckenwalder Straße 84 in
15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der Fraktion FDP/Piraten),
75
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
Beschluss Nr. 1- 2014 / 2015 der Jagdgenossenschaft Königs
Wusterhausen / Zeesen
20-14-132
Aufhebung des Beschlusses Nr. 20-12-044 - Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf
Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt
Folgendes:
Der Beschluss Nr. 20-12-044 vom 16.04.2012 – Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf wird aufgehoben
Wahl des Jagdvorstandes
Ja-Stimmen 28
anwesende Jagdgenossen: 8
vertretene Fläche: 133,455 ha
Kassenführer: Hartmut Wittig
Schriftführerin: Gundula Teltewskaja
Rechnungsprüfer: Beate Dalitz und Stefan Puchert
20-14-133
Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen
OT Zernsdorf Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen
beschließt Folgendes:
Der Bürgermeister wird auf der Grundlage des § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286)
zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages wie folgt ermächtigt:
Vermögenswert: unbebautes Grundstück in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf,
im Gewerbe- und Industriezentrum, Gemarkung Zernsdorf, Flur 1, Flurstück 810
mit einer Größe 16.423 m², davon 15.623 m² Bauland und 800 m² Pflanzfläche
(Bauparzelle VI)
Ja-Stimmen: 28
Öffentliche Bekanntmachung der Neufestsetzung der
Ortsdurchfahrtsgrenze in der Stadt Königs Wusterhausen
Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen
Dienststätte Wünsdorf vom 08. September 2014
In der Stadt Königs Wusterhausen Ortsteil ( OT) Zeesen ist aufgrund des Neubaus
der Ortsumgehung Bundesstraße 179 Königs Wusterhausen die Neufestsetzung
der Ortsdurchfahrtsgrenze erforderlich.
Gemäß § 5 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28.Juni 2007 (BGBI.I S.1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBI.I S.1388) wird nach Anhörung der Stadt Königs
Wusterhausen die Ortsdurchfahrtsgrenze wie folgt neu festgesetzt:
Die Ortsdurchfahrtsgrenze im Zuge der B179 in der Stadt Königs Wusterhausen
OT Zeesen verläuft von Abschnitt 180 Stations-km 0,063 bis Abschnitt 185
Stations-km 0,020. Die Gesamtlänge beträgt 1,549 km.
Diese Verfügung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb
Straßenwesen Brandenburg, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu erheben.
Im Auftrag
(im Original unterzeichnet)
Petra Busse
Öffentliche Bekanntmachung des Märkischen Abwasser- und
Wasserzweckverbandes
Im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.21, Nr. 20 vom 04.08.2014
wurden folgende Satzungen des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes veröffentlicht:
- Wasserversorgungsbeitragssatzung 2011 S. 7-16
- Schmutzwasserbeitragssatzung 2011 S. 17-26
- Wasserversorgungsbeitragssatzung S. 27-36
- Schmutzwasserbeitragssatzung S. 37-46
76
anwesende Jagdgenossen: 7
vertretene Fläche: 132,955 ha
Vorstandsvorsitzende: Marion Tyralla
Beisitzer: Jochen Mudrich und Stefan Puchert
stellv. Beisitzer: Marek Burde
Königs Wusterhausen, den 16.09.2014
Der Jagdvorstand
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
Nichtamtlicher Teil
Bereits 7.000 Unterschriften gegen die dritte BER-Startbahn
Bereits 7.000 Unterschriften haben die Initiatoren der im Mai 2014 gestarteten
Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen
den Bau einer 3. Piste am Flughafen BER gesammelt.
Doch mindestens 20.000 müssen es bis November 2014 werden, damit sich der
Brandenburger Landtag mit der Forderung der Volksinitiative nach einer abschließenden gesetzlichen Deckelung der genehmigten Flugbewegungskapazität des BER
und nach einem gesetzlichen Verbot des Baus einer 3. Piste an diesem Standort
befassen muss.
Sollte der Landesplanungspartner Berlin die Aufnahme dieser beiden gesetzlichen
Vorgaben in das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg
(LEPro) ablehnen, dann muss, so fordert es die Volksinitiative, die Brandenburger
Landesregierung den Landesplanungsvertrag mit Berlin kündigen, damit das Land
Brandenburg die alleinige Landesplanungshoheit über sein Territorium und den
darauf befindlichen Flughafen BER zurückgewinnt und die von der Volksinitiative
geforderten gesetzlichen Vorgaben allein umsetzen kann. Damit werden die Lehren
aus der Volksinitiative zum Nachtflugverbot gezogen, bei der die Landesregierung
behauptet, sie umsetzen zu wollen, verbindliche Schritte und eine Ausnutzung
aller rechtlichen Möglichkeiten aber unterlässt.
Die Volksinitiative darf jede Person unterschreiben, die das 16. Lebensjahr vollendet
und ihren dauerhaften Aufenthalt seit einem Monat im Land Brandenburg hat. Die
Unterschriftenliste kann unter www.keine-dritte-startbahn-am-ber.de heruntergeladen, ausgefüllt und an das Postfach der Volksinitiative in der Elbestraße 30 in
15827 Blankenfelde-Mahlow geschickt werden.
Peter Kreilinger, Sprecher des Initiatorenkreises der Volksinitiative, beurteilt den
aktuellen Stand der Volksinitiative positiv: „7.000 ist ein guter Stand, wir brauchen
aber noch mindestens 13.000 Unterschriften. Der Ausbau des nachweislich vollkommen ungeeigneten BER-Standorts in Berlin-Schönefeld muss unbedingt verhindert
werden. Schon mit den derzeit behördlich genehmigten 360.000 Flugbewegungen
pro Jahr ist dieser Flughafen raumunverträglich und wird gesundheitliche Schäden
in seinem dicht besiedelten Umfeld verursachen. Und der Bau einer 3. Startbahn
wäre der Lärm-GAU. Mit ihr könnte die jährliche Flugbewegungszahl des BER auf
bis zu 800.000 hochgefahren werden. Zum Vergleich: am derzeitigen Flughafen
Berlin-Schönefeld (SXF) wurden in 2012 gerade einmal 75.000 Flugbewegungen
abgewickelt. Beim Unterschriftensammeln hören wir oft: was wollt Ihr denn, der
BER geht doch sowieso nie in Betrieb! Doch nüchtern betrachtet gibt es dafür nicht
das geringste Anzeichen. Die politisch Verantwortlichen in Brandenburg, Berlin und
Bund halten beharrlich an diesem falschen Flughafenstandort fest. Der Beschluss
der drei Gesellschafter, zusätzliche 1,1 Milliarden Euro Steuergeld in seine Fertigstellung zu investieren, beweist handgreiflich, dass sie von diesem Standort nicht
abrücken. Zugleich werden schon heute erste Rufe nach der dritten Piste laut.
Deshalb: Gehen Sie auf Nummer sicher und unterschreiben Sie die Volksinitiative!“
Zwar hat der Landtag bisher zwei Beschlüsse gefasst, die den Bau weiterer Startbahnen in Berlin-Schönefeld ablehnen. Diese Beschlüsse haben jedoch nicht die
geringste Bindungskraft für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über
einen Antrag der Flughafengesellschaft auf Genehmigung einer 3. Piste. Nach allem
was man hört, wird dieser Antrag bereits planerisch vorbereitet. Das macht aus
Sicht der BER-Verantwortlichen, die dauerhaft allen Flugverkehr auf Schönefeld
konzentrieren wollen, auch durchaus Sinn:
Zu Beginn der 2030er Jahre werden nach Einschätzung des Flughafenplaners Dieter
Faulenbach da Costa die ersten Kapazitätsengpässe im bestehenden Zwei-PistenSystem des BER auftreten. Dann werde der BER eine dritte Bahn benötigen. Weil
Planung und Bau einer Startbahn erfahrungsgemäß etwa 15 Jahre in Anspruch
nehmen, sei „spätestens in 2018“ mit einem entsprechenden Genehmigungsantrag der FBB zu rechnen, so Faulenbach da Costa. Die 3. Piste ist also kein fernes
Zukunftsthema, sondern brandaktuell!
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer
Wir möchten uns herzlich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bedanken,
die mit ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit die Durchführung der Landtagswahl am
14.09.2014 unterstützt haben.
Vor allem angesichts der Tatsache, dass viele von Ihnen bereits beim „Wahlmarathon“ der Kommunalwahl am 25.05.2014 außerordentliche Einsatzbereitschaft
gezeigt haben, haben wir uns sehr über Ihr Engagement gefreut.
Dana Zellner, Wahlleiterin
Tag der Altenpflege in Königs Wusterhausen
Am 11.09.2014 fand in Königs Wusterhausen der Tag der Altenpflege statt, bei
dem in feierlichem Rahmen all denen gedankt wurde, die sich für bedürftige
Senioren pflegend, helfend oder unterstützend einbringen.
Vor 2 Jahren wurde auf Initiative des Seniorenbeirates erstmals in der Stadt Königs
Wusterhausen der „Tag der Altenpflege“ feierlich begangen. Damals beschloss der
Seniorenbeirat in Abstimmung mit der Stadt, dem Kreisseniorenbeirat und mit
in der Stadt ansässigen Wohlfahrtsverbänden, alle 2 Jahre diesen Tag in Königs
Wusterhausen zu begehen.
An der Veranstaltung beteiligten sich außer der Stadt und dem Seniorenbeirat auch
die ansässigen Wohlfahrtsverbände, so der ASB, die AWO und die VS-Bürgerhilfe
sowie die Diakonie mit dem Mehrgenerationenhaus.
In diesem Jahr war die Aufmerksamkeit insbesondere auf solche Helfer fokussiert,
die vorrangig auf den häuslichen Bereich gerichtete nachbarschaftliche Hilfe,
wie Unterstützung bei der Gesunderhaltung, im Haushalt, im Garten oder bei
Erledigung von Amtsangelegenheiten, Fahrdienste usw. geleistet haben. Gerade
solche Hilfeleistungen ermöglichen es Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind,
weiterhin in ihrem eigenen Zuhause zu wohnen.
Die Initiatoren der Volksinitiative, V.i.S.d.P. Peter Kreilinger, Werder
Die Unterschriftenliste der Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am
Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER liegen u.a. im Bürgerservice der
Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen
zu den gewohnten Öffnungszeiten aus.
Als Dank erhielten die auf diese Weise Aktiven, meist selbst Senioren, im Rahmen
der Auszeichnungsveranstaltung am 11.09.2014 aus den Händen des Bürgermeisters Dr. Lutz Franzke und der Vorsitzenden des Seniorenbeirates Prof. Dr. Renate
Grupe eine Dankes-Urkunde nebst einer Rose ein kleines Präsent.
Begleitet wurde die Veranstaltung von einem kulturellen Rahmenprogramm der
Musikschule und des Figurentheaters von Cornelia Fritzsche aus Dresden. Die
gemeinsame Kaffeetafel für die ca. 70 Teilnehmer wurde großzügig und liebevoll
von der Volkssolidarität hergerichtet und gesponsert.
Gegenwärtig erhalten in Deutschland 2,5 Mio Menschen Pflegeleistungen, 2030
Fortsetzung auf Seite 78
77
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Fortsetzung von Seite 77
werden es 3,5 Mio sein. In etwa ähnlichem Verhältnis wird wahrscheinlich die
Zahl der hilfebedürftigen Älteren ansteigen, die keine Pflegeleistungen erhalten
und auf nachbarschaftliche und ehrenamtliche Hilfe angewiesen sind.
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
Der große Herbstball am 25.09.2014 in der Paul-Dinter-Halle
mit Stargast Dagmar Frederic
Es wurden geehrt:
• Heidrun und Hans-Georg Klein (vorgeschlagen von einer Einzelperson,
in Abwesenheit ausgezeichnet)
• Dr. Rosemarie Kohls (VS Zeesen)
• Monika Kranz (ASB)
• Christiane Schmidt (vorgeschlagen vom Ortsbeirat Kablow)
• Gisela Rohls (evangelische Kirche)
• Christel Schöpl (VS Neue Mühle)
• Ingeborg Bolte (evangelische Kirche)
• Elke Brockmeier (VS)
• Hella Gollmitz (VS Niederlehme)
• Christa Hillmann (VS Zeesen)
• Doris Jänner (VS)
• Katja Kobez (Mehrgenerationenhaus)
• Renate Lehmann (VS)
• Margarete Liebe (evangelische Kirche)
• Sieglinde Staps (evangelische Kirche)
• Ingrid Wienholz (VS Niederlehme).
Demenz im Alltag
Zweiter Helfertag im Bürgertreff am Fontaneplatz
Der zweite Helfertag am 19.09.2014 im Bürgertreff am Fontaneplatz unter der
Schirmherrschaft von Bürgermeister Dr. Lutz Franzke stand unter dem Motto
„Demenz im Alltag“. Fachleute aus Pflegestationen und Beratungsstellen von der
„Lokalen Allianz für Demenz“ hatten eingeladen, um zu informieren, Fragen zu
beantworten und Betroffenen und Angehörigen Tipps für den Umgang mit der
Krankheit im Alltag zu geben.
Beim großen Herbstball am 25.10.2014 in der Paul-Dinter-Halle können sich
nicht nur die Königs-Wusterhausener Senioren ins Tanzvergnügen stürzen. Die
Besucher haben nicht nur die Gelegenheit, zu flotter Musik aus der Konserve,
präsentiert von DJ Kay, selbst das Tanzbein zu schwingen, sondern auch Showdarbietungen von Profi-Tänzern zu bewundern. Als Stargast konnte die beliebte
Sängerin, Tänzerin und Moderatorin Dagmar Frederic gewonnen werden, die auf
charmante Art durch das Programm führt. Mit dem im Eintrittspreis enthaltenen
Kaffee-Gedeck kann man sich für die erlebnisreichen Stunden in stimmungsvoller
Atmosphäre stärken. Am Abend gibt es dann für kleines Geld warme und kalte
Speisen. Eine Veranstaltung der Stadt Königs Wusterhausen.
Der große Herbstball
Samstag, 25.09.2014 15:00 Uhr, Einlass 14:00 Uhr
Paul-Dinter-Halle
Cottbuser Straße 38, 15711 Königs Wusterhausen
Eintritt
Kategorie 1: 12 € VVK, 15 € TK
Kategorie 2: 9 € VVK, 12 € TK
Vorverkaufsstelle:
Musikladen Brusgatis, Bahnhofstraße 10, 15711 Königs Wusterhausen
Emotionaler Höhepunkt war der Bericht eines betroffenen Ehepaares. Vergesslichkeit und unerklärliche Aggressionen hatten die Beziehung stark belastet. Die
Diagnose der Fachärztin brachte schließlich fast so etwas wie Erleichterung, weil
man nun eine Erklärung für das veränderte Verhalten hatte, sich darauf einstellen
und Hilfsangebote in Anspruch nehmen konnte, z.B. eine Angehörigenschulung, die
in einer Kooperation von Barmer EK und der Alzheimergesellschaft Brandenburg
immer wieder bei Trägern wie der VS oder dem ASB angeboten wird.
Neben anderen eindrücklichen Beiträgen des Helfertages, z.B. zum Thema
„Wahl des richtigen Seniorenheims“, ging es auch um die Frage „Was sollte in
der Kommune für Demenzkranke und Hilfebedürftige im Allgemeinen besser
gestaltet sein und was kann man auch ohne großen Aufwand ändern?“ Hier
wurde mehrfach der Wunsch geäußert, kommunale Träger und große Firmen
sollten ihre Aufmerksamkeit auf die Schulung ihres Personals richten. Verkäufer
im Supermarkt, Bankangestellte oder Polizisten sollten Hilfen für den besseren
Umgang mit Demenzkranken an die Hand bekommen. Denn das Wort „Inklusion“
bedeutet, eingebunden zu sein in das gesellschaftliche Leben, selbstverständlich
dazuzugehören, auch als Gewinn für andere.
78
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
„S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘ (Deutschlandsender 1929)
Hörspiel von ‚Rundfunkpionier‘ Friedrich Wolf am 11.10.2014
auf dem Funkerberg
Der Kulturbund präsentiert in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Funkerberg in seiner Hörspielreihe „Hier
gibt’s was auf die Ohren“ das Hörspiel
von Friedrich Wolf aus dem Jahre 1929
„S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘.
Erzählt wird die dramatische Rettungsgeschichte des am Nordpol abgestürzten italienischen Luftschiffs ‚Italia‘
mit Kapitän Alberto Nobile durch die
Besatzung des russischen Eisbrechers
‚Krassin‘. Die „Heldentat im Eis“, wie
russische Zeitungen damals titelten,
bescherten dem jungen sowjetischen
Staat eine enorme Imageverbesserung
in Europa.
„S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘gilt als
ältestes vollständig erhaltenes Hörspiel
in deutscher Sprache. Es wurde 1929
vom Sender KW abgestrahlt und erfährt am 11.10.2014 um 19:00 Uhr die Wiederaufführung am Ort der Erstausstrahlung - auf dem Königs-Wusterhausener
Funkerberg.
Gast des Abends ist Prof. Thomas Naumann, jüngster Sohn von Friedrich Wolf.
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Bio-Brotboxen für Schulanfänger
Rund 21.500 Schulanfänger in Brandenburg haben zum Start ihrer Schullaufbahn eine Bio-Brotbox erhalten. Jede Bio-Brotbox ist mit frischen Produkten
aus ökologischer Landwirtschaft und möglichst aus der Region bestückt. Immer
dabei sind Vollkornbrot, vegetarischer Brotaufstrich, Möhre, Milchgutschein und
kleine Snacks. Ermöglicht wird diese Aktion durch Spenden, Sponsoren und viele
freiwillige Helferinnen und Helfer beim Packen am Sonntag vor der Verteilung
in den Grundschulen.
Unter den „Packerinnen und Packern“ befanden sich auch elf vom Klinikum
Dahme-Spreewald.
Ziel des bundesweiten Bio-Brotbox-Netzwerks ist es, Kindern und Eltern ein
gesundes Frühstück nahezubringen. Dabei soll den Kindern die Wertigkeit und
der Ursprung von Lebensmitteln vermittelt werden, so dass sie den Wert einer
gesunden Ernährung schätzen lernen. Alle Bio-Brotbox-Aktionen sind ehrenamtlich.
„S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘
Hörspiel von Friedrich Wolf aus dem Jahre 1929
Samstag, 11.10.2014, 19:00 Uhr
Senderhaus 1, Maschinensaal
Funkerberg
15711 Königs Wusterhausen
Eintritt: 5€ (inkl. Besichtigung der Ausstellung des Sender- und Funktechnikmuseums)
Tickets sind erhältlich im Musikladen Brusgatis, Tel. 03375 202515, der Stadtbuchhandlung Radwer, Tel. 03375 293667, der Eichwalder Buchhandlung,
030 6758511 oder an der Abendkasse
Senziger Kulturherbst 2014
Aufgrund des großen Zuspruchs seitens der Gemeindemitglieder der evangelischen Lukas-Kirchengemeinde und vieler Gäste aus nah und fern, findet auch in
diesem Jahr wieder der Senziger Kulturherbst statt. Hier zwei Veranstaltungen
im Oktober.
Bunt sind schon die Wälder
Donnerstag, 02.10.2014, 18 Uhr
Kirche Senzig
Chausseestraße 59, 15712 Königs Wusterhausen OT Senzig
Lieder und Texte im Herbst zum Mitsingen und Zuhören. Mit dem Bläserensemble
der Friedenskirche Wildau unter der Leitung von Kreiskantor Christian Finke-Tange.
In der Pause werden Getränke und Knabberzeug angeboten. Spenden erbeten.
Gospel trifft Lyrik
Samstag, 11.10.2014, 19 Uhr
Kirche Senzig
Chausseestraße 59, 15712 Königs Wusterhausen OT Senzig
„Sit-in“ mit dem Gospelchor Senzig unter der Leitung von Foster Ebai Agbor. Nach
einer Premiere im letzten Jahr mit Hinnerk Einhorn begrüßt die evangelische
Lukas-Kirchengemeinde als Gäste die Autoren Goldberg & Lars Steger. In der
Pause werden Getränke und Knabberzeug angeboten. Spenden erbeten.
Herbstspülungen an Trinkwasserleitungen
Die DNWAB mbH Königs Wusterhausen gibt folgende Termine für die diesjährigen
vorbeugenden Trinkwasser-Rohrnetzspülungen in den Ortsteilen bzw. amtsangehörigen Gemeinden bekannt:
Königs Wusterhausen/Diepensee am01.10. bis 02.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr
Kablow
am13.10.2014
07:00 – 18:00 Uhr
Neue Mühle
am09.10.2014
07:00 – 18:00 Uhr
Niederlehme
am06.10.2014
07:00 – 18:00 Uhr
Senzig
am14.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr
Wernsdorf
am07.10.2014
07:00 – 18:00 Uhr
Zeesen
am23.10.2014
07:00 – 18:00 Uhr
Zernsdorf/Kablow-Ziegelei
am08.10.2014
07:00 – 18:00 Uhr
Während der Spülungen ist im gesamten Versorgungsgebiet mit Druckminderungen
und zum Teil auch mit Versorgungsunterbrechungen zu rechnen.
Bitte bevorraten Sie sich mit ausreichend Trinkwasser. Halten Sie alle Entnahmearmaturen geschlossen und betreiben Sie auch keine Geräte mit direkter
Wasserentnahme aus dem Trinkwasserversorgungsnetz (u. a. Waschmaschinen
und Geschirrspüler).
Eintrübungen des Wassers nach der Wiederinbetriebnahme sind gesundheitlich unbedenklich. Wir bitten Sie in diesem Fall das Trinkwasser etwas ablaufen zu lassen.
Ihre Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH
Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte - werktags von 06:45 Uhr bis 15:30 Uhr – an den Rohrnetzbereich Königs Wusterhausen,
Straße am Klärwerk, 15749 Mittenwalde/OT Schenkendorf,
Telefon: 03375 2568-546
– an den Produktionsbereich Trink- und Abwasser Königs Wusterhausen,
Straße am Klärwerk, 15749 Mittenwalde/OT Schenkendorf,
Telefon: 03375 2568-0
79
Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen
Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014
Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren
in den Monaten September und Oktober
Nachträglich
herzlichen Glückwünsch
Königs Wusterhausen
01.09. Martha Peschmann 95
01.09. Rita Weidner
75
01.09. Konrad Wiesner
75
03.09. Arnold Eichel
90
03.09. Horst Güntzel
85
03.09. Rosel Zschörneck
85
04.09. Regina Thiele
75
05.09. Ursula Nogga
80
06.09. Werner Mönke
75
07.09. Käthe Grimm
80
07.09. Beate Leidgen
75
07.09. Helmut Leisner
75
07.09. Ingeborg Lerche
85
08.09. Klaus Weber 80
08.09. Margot Zepper
80
09.09. Axel Garkisch
75
09.09. Roland Giebel
85
09.09. Else Günther
85
10.09. Waltraud Kanisch
75
11.09. Ilse Paulini
91
12.09. Gisela Büdke
75
13.09. Ingrid Pohl
75
14.09. Helga Freyer
80
15.09. Gerald Czermak
75
16.09. Christa Hädel
85
16.09. Ingrid Sacher
75
18.09. Helmut Dienwiebel 75
18.09. Siegbert Woschofius 80
19.09. Ingrid Knodel
75
20.09. Käthe Flieger
80
21.09. Alfred Broszio
80
21.09. Ursula Hartig
95
21.09. Christel Hopf
75
21.09. Renate Kerschek
75
22.09. Elly Ploke
92
23.09. Udo Kaps
75
24.09. Bärbel Bieck
75
24.09. Susanne Hoffmann 75
24.09. Wieland Klingler
75
24.09. Brigitte Schwertner 80
26.09. Waltraud Müller
90
27.09. Hertha Kaplan
80
28.09. Siegfried Reichert
75
28.09. Gerhard Stimming 80
30.09. Harry Timpe
75
Niederlehme
02.09. Fred Modisch
75
05.09. Kurt Rempel
85
06.09. Irma Brockhoff
92
08.09. Hanna Schröder
80
12.09. Meta Hasselberg
93
12.09. Günter Kleinpeter
75
19.09. Bernd Rodde
80
21.09. Helga Jung
75
23.09. Doris Sareyko
80
26.09. Horst Wersenger
85
Senzig
01.09. Charlotte Thiering
92
16.09. Bernhard Tippel
75
20.09. Frieda Behr
97
21.09. Gert Kaszynski
90
25.09. Ingrid Schwemler
80
30.09. Ulrich Blache
80
Wernsdorf
01.09. Gertrud Knüpfer
94
03.09. Else Zibler
90
05.09. Gerhard Fest
80
07.09. Horst Franke
85
08.09. Christel Lehmann
80
09.09. Helga Rudolph
85
10.09. Gerda Weiße
90
12.09. Ursula Deterding
99
19.09. Adelheid Rosal
90
21.09. Lotte Gröschel
96
22.09. Gerda Fischer
102
28.09. Helmut Schust
75
Zeesen
04.09. Lore Ihme
80
16.09. Christa-Maria Leser 80
17.09. Lieselotte Neumann 92
20.09. Elfriede Milarch
93
20.09. Klaus Voigt
75
23.09. Rosemarie Günther 80
24.09. Dieter Fromm
75
24.09. Jutta Menzel
80
26.09. Erwin Stein
75
28.09. Walter Seitz
75
Zernsdorf
03.09. Gudrun Gruß
80
12.09. Ursula Wugk
75
14.09. Horst Bleck
75
14.09. Helga Lehmann
85
Kablow 16.09. Horst Spremberg
85
13.09. Monika Sauer
75 24.09. Egon Schankat
75
29.09. Klaus Menzel
75
29.09. Jutta Wilke
75
…und zum 50. Hochzeitstag am
Barbara und Heinz Walzer Christine und Heinz Pantermähl Monika und Herbert Hoheisel Ute und Wolfgang Oelmann Gisela und Klaus Dembler Margrit und Norbert Grull aus Königs Wusterhausen am 02.09.
aus Königs Wusterhausen am 05.09.
aus Kablow am 26.09.
aus Senzig am 19.09.
aus Zernsdorf am 18.09.
aus Zernsdorf am 25.09.
Wir gratulieren zu den
Geburtstagen am …
Königs Wusterhausen
01.10. Heidrun Bredow
75
02.10. Eleonora Dinkel
80
02.10. Edelgard Wehnert
75
03.10. Margot Schütze
85
04.10. Emma Hildmann
102
07.10. Gerhard Gumlich
75
07.10. Paul Kleemann
80
07.10. Hildegard Pilling
75
08.10. Beate Borm
80
08.10. Heinz Ludwig
75
08.10. Erika Moske
75
09.10. Dorothea Dyas
75
09.10. Lotte Jakob
75
09.10. Gerlinde Römer
75
09.10. Sigrid Weidner
75
10.10. Werner Lechtenfeld 80
11.10. Helga Kettner
80
11.10. Danger Möricke
75
11.10. Wolfgang Vergiels 75
12.10. Annerose Heller
80
12.10. Else Schröder
90
13.10. Kurt Stefaniak
90
14.10. Margot Winkler
85
15.10. Gisela Furcht
75
16.10. Edda Palm
75
17.10. Eberhard Plate
75
17.10. Erika Richter
80
17.10. Hildegard Siegmund 92
17.10. Wilhelm Träger
90
18.10. Annemarie Trzewig 85
20.10. Wolfgang Preuß
75
21.10. Ursula Bläsing
90
21.10. Erich Donath
75
22.10. Christa Voigt
85
23.10. Klaus Wendler
75
24.10. Hans-Günter Gruber 75
24.10. Jürgen Schüttler
75
24.10. Barbara Weidner
75
27.10. Johanna Glapiak
99
27.10. Hanna Konrad
80
28.10. Herta Briesenick
91
28.10. Johanna Dallmann 91
29.10. Charlotte Fehling
96
29.10. Willi Stecher
75
30.10. Brigitta Heuer
75
Diepensee
09.10. Erich Nikel
85
29.10. Karl-Heinz Vogel
85
Kablow
02.10. Horst Zeckert
75
03.10. Joachim Bielert
05.10. Waltraud Plank
20.10. Rudolf Fellerth
75
80
75
Niederlehme
06.10. Brigitte Neujahr
80
17.10. Adolf Krause
75
19.10. Dorit Dummer
80
21.10. Günter Rettig
80
22.10. Johanna Klemm
94
23.10. Käte Schaffrath
75
27.10. Ingrid Redlich
80
Senzig
03.10. Dieter Pludra
80
08.10. Brigitte Döhler
75
10.10. Günther Anders
85
13.10. Ruth Bajorat
75
14.10. Harry Flach
75
14.10. Helmut Pannasch
90
14.10. Thea Peter
95
21.10. Inge Mandel
80
23.10. Renate Scheller
80
Wernsdorf
03.10. Käthe Reitmajer
95
05.10. Horst Krüger
75
09.10. Edgar Nitschke
80
09.10. Wilma Strube
85
09.10. Herta Von Pupka
93
10.10. Olga Behringer
92
13.10. Gisela Stiebert
80
17.10. Günter Linke
75
20.10. Erich Schulze
96
28.10. Friedrich Rudolph
93
29.10. Heinz Franke
95
Zeesen
03.10. Helga Gora
92
07.10. Dieter Geißler
75
15.10. Wolfgang Menzel
80
17.10. Gisela Wichmann
80
27.10. Rudolf Podßuweit
80
30.10. Helmut Dehnst
85
30.10. Frieda Domke
90
Zernsdorf
01.10. Marianne Härchen 75
10.10. Horst Längerich
75
12.10. Horst Haupt
75
13.10. Norbert Broß
80
14.10. Horst Roggan
75
19.10. Ruth Stein
80
24.10. Mariechen Manske 91
25.10. Joachim Alisch
80
… und zum 50. Hochzeitstag
Doris und Dieter Stachowiak aus Königs Wusterhausen am 10.10.
Ursula und Siegward Kosgalwies aus Königs Wusterhausen am 17.10.
Gudrun und Dietmar Püchner aus Königs Wusterhausen am 17.10.
Karl-Heinz und Elke Bretag aus Königs Wusterhausen am 26.10.
Ingrid und Bernd Wischmann aus Niederlehme am 24.10.
Hanna und Wolfgang Menz aus Zeesen am 03.10.
Die Stadt Königs Wusterhausen gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern
zu den 75., 80., 85. und 90. Geburtstagen sowie ab dem 90. Lebensjahr
zu jedem Geburtstag. Veröffentlicht werden außerdem Ehejubiläen ab
dem 50. Hochzeitstag.
Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach § 33 Abs. 4 Bbg-MeldeG
zulässig. Nach § 33 BbgMeldeG Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das
Recht, einer Weitergabe, bzw. Veröffentlichung personenbezogener Daten
zu widersprechen. Tut er dies nicht, erfolgt die Veröffentlichung.
80
...und zum 60. Hochzeitstag
Gertrud und Klaus-Dieter Albrecht aus Königs Wusterhausen am 02.10.
Gretel und Werner Lechtenfeld aus Königs Wusterhausen am 09.10.
Erika und Günter Voß aus Königs Wusterhausen am 09.10.
Linda und Bodo Richter aus Königs Wusterhausen am 30.10.
…und zum 65. Hochzeitstag
Hildegard und Karl Freigang aus Königs Wusterhausen am 29.10.
Ursula und Walter Große aus Königs Wusterhausen am 29.10.