für die Stadt Königs Wusterhausen
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Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9, vom 1.10.2014 für die Stadt Königs Wusterhausen Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011..................................................................................... S. Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001................................................................................................................. S. Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001................................................................................................................. S. Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen............................................................................................................................ S. Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 25.08.2014................................................... S. Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014........................................ S. Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014 ............................... S. Öffentliche Bekanntmachung der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in der Stadt Königs Wusterhausen........................................................................................................................ S. Öffentliche Bekanntmachung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes........................................... S. Beschluss Nr. 1- 2014 / 2015 der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen............................................ S. 70 70 70 70 71 72 76 76 76 76 Nichtamtlicher Teil Bereits 7.000 Unterschriften gegen die dritte BER-Startbahn................................................................................ S. Herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer............................................................. S. Tag der Altenpflege in Königs Wusterhausen......................................................................................................... S. Demenz im Alltag-Zweiter Helfertag im Bürgertreff am Fontaneplatz..................................................................... S. Der große Herbstball am 25.09.2014 in der Paul-Dinter-Halle mit Stargast Dagmar Frederic.................................. S. Buchlesung zum Thema Demenz.......................................................................................................................... S. „S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘-Hörspiel von ‚Rundfunkpionier‘ Friedrich Wolf am 11. 10.2014 auf dem Funkerberg.................................................................................................................... S. Senziger Kulturherbst 2014.................................................................................................................................. S. Bio-Brotboxen für Schulanfänger.......................................................................................................................... S. Herbstspülungen an Trinkwasserleitungen............................................................................................................ S. Glückwünsche..................................................................................................................................................... S. 77 77 77 78 78 78 79 79 79 79 80 Impressum Herausgeber: Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister Herstellung: ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, Tel.: 03375 / 273-330, E-mail: [email protected] Verantwortlich: Ursula Schlecht Erscheinungsweise: nach Bedarf Auflage: 20.000 Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und KarlMarx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation „rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Druck: Berliner Zeitungsdruck 69 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.09.2014 den Jahresabschluss 2011 der Stadt Königs Wusterhausen gemäß § 82 BbgKVerf, Vorlage 20-14-091 beschlossen und den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 (Vorlage 20-14-092) entlastet. Jedermann kann in den Jahresabschluss und seine Anlage während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Einsicht nehmen. Die genannten Unterlagen liegen zu diesem Zweck im Verwaltungsgebäude Schlossstraße 3, Haus A, Raum 1.18 in 15711 Königs Wusterhausen zur Einsicht aus. 5 des Gesetzes vom 11.02.2014 (GVBI.I/14) und § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBI.I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2013 (GVBI.I/13) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 08.09.2014 folgende Satzung beschlossen: I. Außer-Kraft-Treten Die Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001 tritt am Tag nach Bekanntmachung der Aufhebungssatzung außer Kraft. Königs Wusterhausen, den 10.09.2014 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Siegel Königs Wusterhausen, 10. September 2014 (im Original unterzeichnet) Bekanntmachungsanordnung Siegel Dr. Lutz Franzke Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001 Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister I. Außer-Kraft-Treten Die Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001 tritt am Tag nach Bekanntmachung der Aufhebungssatzung außer Kraft. Königs Wusterhausen, 10.09.2014 (im Original unterzeichnet) Siegel Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014 beschlossene Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001 öffentlich bekannt gemacht. (im Original unterzeichnet) Siegel Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001 Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Aufgrund §§ 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI.I/07, S.286), zuletzt geändert durch Artikel 70 Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Siegel Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Auf Grund § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl.I/07, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.02.2014 (GVBl.I/14) und § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2013 (GVBl. I/13) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 08.09.2014 folgende Nutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: §1 Allgemeines Die Stadt Königs Wusterhausen hat an verschiedenen Orten im Stadtgebiet öffentliche WC-Anlagen errichtet und zur Nutzung freigegeben. Die Benutzung der öffentlichen WC-Anlagen ist teilweise entgeltpflichtig. §2 Standorte Die öffentlichen WC-Anlagen befinden sich an folgenden Standorten: Königs Wusterhausen, 10.09.2014 Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Königs Wusterhausen, 10.09.2014 (im Original unterzeichnet) Aufgrund §§ 3, 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI.I/07, S.286), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11.02.2014 (GVBI.I/14) und § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBI.I/04, S. 174), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.12.2013 (GVBI.I/13) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 08.09.2014 folgende Satzung beschlossen: Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014 beschlossene Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001, öffentlich bekannt gemacht. a) Bahnhofsvorplatz (Westseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs Wusterhausen b) Storkower Straße 38 (Ostseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs Wusterhausen c) Schlossstraße (an der Schleuse), OT Königs Wusterhausen d) Nixenweg, OT Senzig e) Niederlehmer Chaussee, OT Wernsdorf f) Seekorso, OT Zernsdorf g) Uferstraße, OT Zeesen h) Friedhof (Potsdamer Straße), OT Königs Wusterhausen i) Friedhof (August-Bebel-Straße), OT Zeesen j) Friedhof (Gussower Straße), OT Senzig Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen §3 Benutzungsentgelt Für die Nutzung nachfolgender öffentlichen WC-Anlagen wird ein Benutzungsentgelt in Höhe von 0,50 € pro Nutzung festgesetzt. a) Bahnhofsvorplatz (Westseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs Wusterhausen b) Storkower Straße 38 (Ostseite Bahnhof Königs Wusterhausen), OT Königs Wusterhausen Für die Nutzung nachfolgender öffentlicher WC-Anlagen wird im Rahmen dieser Satzung kein Entgelt erhoben: c) d) e) f) g) h) i) j) Schlossstraße (an der Schleuse), OT Königs Wusterhausen Nixenweg, OT Senzig Niederlehmer Chaussee, OT Wernsdorf Seekorso, OT Zernsdorf Uferstraße, OT Zeesen Friedhof (Potsdamer Straße), OT Königs Wusterhausen Friedhof (August-Bebel-Straße), OT Zeesen Friedhof (Gussower Straße), OT Senzig §4 Öffnungszeiten Die WC-Anlagen im OT Königs Wusterhausen (Bahnhofsvorplatz, Storkower Straße 38, Schlossstraße) sind an allen Tagen des Jahres durchgehend geöffnet. Die WC-Anlagen auf dem Friedhof im OT Königs Wusterhausen und auf dem Friedhof im OT Zeesen sind täglich in der Zeit von 8 – 21 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeit der WC-Anlage auf dem Friedhof im OT Senzig richtet sich nach § 6 der Friedhofsordnung. Die WC-Anlagen an den Standorten Nixenweg OT Senzig und Seekorso OT Zernsdorf sind innerhalb der Sommermonate durchgehend geöffnet, bleiben in den Wintermonaten (Oktober – April) jedoch geschlossen. Die WC-Anlage am Standort Niederlehmer Chaussee OT Wernsdorf ist täglich in der Zeit von 8 – 23 Uhr geöffnet, bleibt in den Wintermonaten (Oktober – April) jedoch geschlossen. Die WC-Anlage am Standort Uferstraße OT Zeesen ist innerhalb der Sommermonate durchgehend geöffnet, bleibt in den Wintermonaten außerhalb der Öffnungszeiten der Strandgaststätte jedoch geschlossen. §5 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Königs Wusterhausen, 10.09.2014 (im Original unterzeichnet) Siegel Dr. Lutz Franzke Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014 beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen, öffentlich bekannt gemacht. Königs Wusterhausen, 10.09.2014 (im Original unterzeichnet) Dr. Lutz Franzke Bürgermeister Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 25.08.2014 90-14-126 Vergabe nach VOB – Stadt Königs Wusterhausen, Funkerberg 1. BA, Abbruch Baracken und Nebengebäude Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Die Vergabe der Bauleistung „Stadt Königs Wusterhausen, Funkerberg 1. BA, Abbruch Baracken und Nebengebäude“ an das Unternehmen: MüCoLEF GmbH, Zur Dorfstraße 10 15806 Zossen. Ja-Stimmen: 9 90-14-128 Vergabe nach VOB – Stadt Königs Wusterhausen, Goethestraße/ Cottbuser Straße, 2.BA 2.TA Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Die Vergabe der Bauleistung „Stadt Königs Wusterhausen Goethestraße/Cottbuser Straße, 2.BA 2.TA“ an das Unternehmen: Kussatz & Schuster Bau GmbH Akazienstraße 19, 15907 Lübben. Ja-Stimmen: 8, Stimmenthaltung: 1 90-14-130 Vergabe nach VOB – Stadt Königs Wusterhausen, Wohnumfeldverbesserung Erich-Weinert-Straße Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Die Vergabe der Bauleistung „Stadt Königs Wusterhausen Wohnumfeldverbesserung Erich-Weinert-Straße“ an das Unternehmen: HTS Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG Platz der Jugend 28, 04936 Schlieben Ja-Stimmen: 9 70-14-131 Vergabe nach VOL – Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile, Laubentsorgung 2015 Der Hauptausschuss Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Die Vergabe der Dienstleistung: „Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Laubentsorgung 2015“ an das Unternehmen: Hofmann Services Harald Hofmann Britzer Damm 35, 12347 Berlin Ja-Stimmen: 9 20-14-134 Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen, OT Niederlehme Der Hauptausschuss beschließt Folgendes: Der Bürgermeister wird auf der Grundlage des § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages wie folgt ermächtigt: Vermögenswert: Unbebautes Grundstück in der Gemarkung Niederlehme, PaulMalzahn-Straße, Flur 6 Flurstücke 201 + 679 mit einer Größe von insgesamt 820 m², Bauparzelle IV Ja-Stimmen: 9 20-14-135 Unbefristete Niederschlagung von Forderungen der Stadt Königs Wusterhausen aus dem Steuerrecht Der Hauptausschuss beschließt Folgendes: Unbefristete Niederschlagung für Geldforderungen aus dem Steuerrecht: Gesamtforderung: Bereits gezahlt: Betrag zur Niederschlagung: 79.345,50 € 0,00 € 79.345,50 € Ja-Stimmen: 9 71 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014 60-14-123 Änderung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan 05/09 „Spreenhagener Straße“ im OT Niederlehme Die Stadtverordnetenversammlung fasst für das Gebiet des Bebauungsplanes 05/09 „Spreenhagener Straße“ auf den Flächen des ehemaligen Tanklagers im Ortsteil Niederlehme südöstlich der Spreenhagener Straße, nördlich des verlängerten Storkower Weges folgenden Beschluss: 1. Der in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2014 gefasste Abwägungs- und Satzungsbeschluss (Beschluss- Nr. 60-14-005) wird aufgehoben. 2. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage 1.2 3. Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan 05/09 „Spreenhagener Straße“ (Stand August 2014) bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung. 4. Die Begründung zum Bebauungsplan „05/09 „Spreenhagener Straße“ (Stand August 2014) wird gebilligt. 5.Die Stabsstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ja-Stimmen 28, Stimmenthaltung 2 20-14-091 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Königs Wusterhausen, gem. § 82 BbgKVerf Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt auf der Grundlage des § 82 (4) BbgKVerf den vom Bürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2011 in der vorliegenden Fassung. Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 2.707.575,02 € sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen an Zahlungsmitteln von 29.472.567,89 € aus. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 zur Kenntnis. Ja-Stimmen 29, Nein-Stimmen 1 20-14-092 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 gem. § 82 BbgKVerf Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 82 (4) BbgKVerf für das Haushaltsjahr 2011 Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 1 20-14-095 Veränderungen im Produktbuch Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Ab dem Haushaltsjahr 2014 wird der Produktbereich 31 (Soziale Hilfen) um die folgenden Produkte 31500 Bürgertreff „Fontaneplatz“ und 31530 Instandhaltung und Bewirtschaftung Bürgertreff „Fontaneplatz“ erweitert. Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung:1 72 Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 20-14-147 Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses Nr. 04/2014 über den Jahresabschluss 2013 der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Der Gesellschafterbeschluss Nr. 04/2014 zur Genehmigung des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH für das Geschäftsjahr 2013 wird genehmigt. Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 1 60-14-110 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ Die Stadtverordnetenversammlung fasst für das Gebiet des Bebauungsplans der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes in der Ortslage Ziegenhals folgenden Beschluss: 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage 1.2 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004 in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan der Innenentwicklung 04/10 „Waldsiedlung Ziegenhals“ der Stadt Königs Wusterhausen, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, als Satzung. 3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. 4. Die Stabstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen.Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ja-Stimmen: 30 60-14-111 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnhof Fasanenstraße“ im OT Zeesen Die Stadtverordnetenversammlung fasst für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnhof Fasanenstraße“ westlich der Fasanenstraße folgenden Beschluss: 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage 1.2 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnhof Fasanenstraße“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung. 3 Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird gebilligt. 4. Der Beschluss über die Bebauungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ja-Stimmen: 30 Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 60-14-112 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 „Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen / Nord“ im OT Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung fasst für den Bereich der „2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 – Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen/Nord“ südlich des Darwinbogen, westlich der Ortsumgehung der B 179, östlich der Wohnbebauung am Beethovenring folgenden Beschluss: 1. Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung geprüft und beschließt das Abwägungsergebnis entsprechend den Vorschlägen gemäß Anlage 1.2. 2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, in der derzeit gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die „2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 – Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen/Nord“ bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung. 3. Die Begründung zur „2. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 – Wohn- und Gewerbepark Königs Wusterhausen/Nord“ wird gebilligt. 4. Die Stabstelle Stadtentwicklung / Wirtschaftsförderung wird beauftragt, für die Bebauungsplanänderung die Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Ja-Stimmen: 30 60-14-101 Bebauungsplan 03/14 „Potsdamer Ring/Potsdamer Straße“ im Ortsteil Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Für das Gebiet südlich der Berliner Straße, westlich des Friedhofs, nördlich der Potsdamer Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 83(teilweise) der Flur 1, sowie 216 und 267 der Flur 2 in der Gemarkung Königs Wusterhausen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 03/14 „Potsdamer Ring/Potsdamer Straße“. Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung 4 60-14-098 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan der Innenentwicklung 02/14 „Dorfanger 17/18“ im Ortsteil Niederlehme Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Für die Grundstücke Dorfanger 17 und 18 im Ortsteil Niederlehme westlich des Dorfangers wird das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus der Anlage 1 hervor. Der Geltungsbereich umfasst Teilbereiche der Flurstücke 23, 24 und 346 der Flur 5 in der Gemarkung Niederlehme. Der Plan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan der Innenentwicklung 02/14 „Dorfanger 17/18“ im OT Niederlehme. Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ist gem. § 13a Abs. 3 und 4 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ja-Stimmen: 19, Nein-Stimmen: 6, Stimmenthaltungen: 5 90-14-085 Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WC-Anlagen) der Stadt Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung öffentlicher Toiletten (WCAnlagen) der Stadt Königs Wusterhausen. Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen 90-14-096 Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001 Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Aufhebungssatzung zur Satzung zur Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001 Ja-Stimmen: 30 90-14-099 Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001 Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus der Gemeinde Senzig vom 26.11.2001. Ja-Stimmen: 30 90-14-109 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Sanierung des Daches des Sportplatzgebäudes Zeesen, Karl-Liebknecht-Straße 156 in 15711 Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Auf Grund der Dringlichkeit der Schadenbeseitigung wird eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 50.000 € für die Erneuerung des Daches mit statischer Ertüchtigung des Dachstuhles und des Vordaches sowie der Verlegung zusätzlicher Wärmedämmung im Dachraum des Sportplatzgebäude Zeesen, Karl-Liebknecht-Str. 156 in 15711 Königs Wusterhausen zur Verfügung gestellt. Ja-Stimmen: 30 66-14-140 Überplanmäßige Ausgabe zur Beauftragung der Leistung ,,Ausbau der Cottbuser Straße Einmündung Goethestraße 2.BA 2.TA Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 55.000 € werden zur Beauftragung der Baumaßnahme Goethestraße/Cottbuser Straße, 2. BA 2. TA (Beschluss 90-14128) gewährt. Ja-Stimmen: 30 20-14-127 Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen wählt folgende Mitglieder und Stellvertretenden Mitglieder des Umlegungsausschusses: Durch Einzelwahl wurden zu Fachmitgliedern des Umlegungsausschusses gewählt: Herr Jürgen Kuse Frau Marion Degenhardt Herr Dr. Eberhardt Lehmann Durch Einzelwahl wurden zu stellvertretenden Fachmitgliedern des Umlegungsausschusses gewählt: Frau Judith Killiches Herr Michael Schumann Herr Dieter Geißler Ja-Stimmen: 29, NeinStimmen:1 73 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Durch Gremienwahl wurden zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses und deren Vertreter gewählt: Herr Jürgen Förster Frau Angela Laugsch Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 1 20-14-136 Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Wärmeversorgungsgesellschaft Königs Wusterhausen mbH (WKW) Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Wärmeversorgungsgesellschaft Königs Wusterhausen mbH bestellt die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung zum 01.10.2014 für die Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates längstens jedoch bis zum Ablauf der Kommunalwahlperiode Herrn Dr. Lutz Franzke (Bürgermeister) Herrn Dr. Frithjof von Rottkay (Stadtverordneter der Fraktion Wir für KW). Nachrichtlich: Herr Dr. Franzke ist stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen:1, Stimmenthaltung:1 20-14-137 Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH (WoBauGe) – Bestellung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH (WoBauGe) bestellt die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung zum 01.10.2014 für die Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates längstens jedoch bis zum Ablauf der Kommunalwahlperiode auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates: Frau Elke Voigt (Stadtverordnete der SPD – Fraktion), Frau Angela Laugsch (Stadtverordnete der Fraktion DIE LINKE) Herrn Rainer Kohly (Sachkundiger Dritter), Herrn Roland Osiander (Sachkundiger Dritter). Ja-Stimmen: 29, Neinstimmen: 1 20-14-138 Genehmigung des Gesellschafterbeschlusses der Lager, Umschlag und Transport Mittelbrandenburgische Hafengesellschaft mit beschränkter Haftung (LUTRA) – Bestellung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Lager, Umschlag und Transport Mittelbrandenburgische Hafengesellschaft mit beschränkter Haftung (LUTRA) bestellt die Stadtverordnetenversammlung mit Wirkung zum 01.10.2014 für die Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates längstens jedoch bis zum Ablauf der Kommunalwahlperiode auf Vorschlag der Gesellschafterversammlung zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrates: Herrn Thorsten Kleis (Stadtverordneter der Fraktion DIE LINKE), Herrn Jörn Perlick (1. Beigeordneter der Stadt), Herrn Dierk Homeyer (Sachkundiger Dritter). Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 Einwendungen gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Ja-Stimmen: 28 10-14-114 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Diepensee Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Diepensee vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Ja-Stimmen: 28 10-14-115 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Kablow Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Kablow am 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Ja-Stimmen: 28 10-14-116 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Königs Wusterhausen vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Ja-Stimmen: 28 10-14-117 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Niederlehme Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Niederlehme vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Ja-Stimmen: 28 10-14-118 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Senzig Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Senzig vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Ja-Stimmen: 28 Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 1, Stimmenthaltung: 1 10-14-119 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Wernsdorf 10-14-113 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Wernsdorf vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: 74 Ja-Stimmen: 28 Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 10-14-120 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Zeesen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Zeesen vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen 2. Herr Dr. Stefan Jablonski, Kurze Straße 7 in 15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der CDU-Fraktion), 3. Herr Manfred Jauert, OT Zernsdorf, Mittelstraße 39 in 15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE). mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1 Ja-Stimmen: 28 10-14-121 Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Ortsbeirat Zernsdorf 10-14-105 Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Bauen und Grünflächen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat Zernsdorf vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Bauen und Grünflächen werden Ja-Stimmen: 28 1. Herr Detlef Grund, OT Wernsdorf, Fliederweg 25 b in 15713 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion FDP/Piraten), 2. Herr Benjamin Kolbe, OT Zernsdorf, Nordstraße 4 in 15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der CDU-Fraktion), 3. Herrn Wolfgang Lemke, OT Zernsdorf, Karl-Marx-Straße 128 in 15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE), 10-14-100 Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Haushalt und Finanzen werden 1. Herr Bernd Wischmann, OT Niederlehme, Dorfanger 7 in 15713 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion FDP/Piraten), 2. Frau Katrin Heckert, OT Senzig, Gussower Straße 10 in 15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der CDU-Fraktion), 3. Herr Michael Wippold, OT Wernsdorf, Jovestraße 19 e in 15713 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE), mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1 10-14-102 Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur werden 1. Herr Bernd Kramer, OT Senzig, Brunhildstraße 18 in 15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion FDP/Piraten), 2. Herr Rolf-Peter Höft, OT Senzig, Bebelstraße 3 in 15712 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der CDU-Fraktion), 3. Herr Oliver Kneschk, Gerhart-Hauptmann-Straße 5 in 15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträger der Fraktion DIE LINKE) mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1 10-14-103 Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltung: 1 10-14-104 Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Jugend und Sport Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Soziales, Familie, Bildung, Jugend und Sport werden 1. Frau Petra Sakowski, Am Sandberg 18 in 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf (Vorschlagsträgerin der Fraktion FDP/Piraten), 2. Frau Dr. Ute Weiss, Potsdamer Straße 47 in 15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der CDU-Fraktion), 3. Frau Zarina Polak, Herrmann-Voigt-Straße 29 in 15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der Fraktion DIE LINKE) mit sofortiger Wirkung berufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1 90-14-125 Abberufung eines Baumschutzbeauftragten gem. Baumschutzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen für den Ortsteil Zeesen Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Herr Dr. von Rottkay wird auf eigenen Wunsch als Baumschutzbeauftragter für den Ortsteil Zeesen zum 30.09.2014 abberufen. Ja-Stimmen: 27, Stimmenthaltungen: 1 Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brandschutz und Umweltschutzkontrolle werden 1. Frau Petra Brunne, Luckenwalder Straße 84 in 15711 Königs Wusterhausen (Vorschlagsträgerin der Fraktion FDP/Piraten), 75 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.09.2014 Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 Beschluss Nr. 1- 2014 / 2015 der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen 20-14-132 Aufhebung des Beschlusses Nr. 20-12-044 - Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Der Beschluss Nr. 20-12-044 vom 16.04.2012 – Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf wird aufgehoben Wahl des Jagdvorstandes Ja-Stimmen 28 anwesende Jagdgenossen: 8 vertretene Fläche: 133,455 ha Kassenführer: Hartmut Wittig Schriftführerin: Gundula Teltewskaja Rechnungsprüfer: Beate Dalitz und Stefan Puchert 20-14-133 Abschluss eines Grundstückskaufvertrages in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf Die Stadtverordnetenversammlung Königs Wusterhausen beschließt Folgendes: Der Bürgermeister wird auf der Grundlage des § 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages wie folgt ermächtigt: Vermögenswert: unbebautes Grundstück in Königs Wusterhausen OT Zernsdorf, im Gewerbe- und Industriezentrum, Gemarkung Zernsdorf, Flur 1, Flurstück 810 mit einer Größe 16.423 m², davon 15.623 m² Bauland und 800 m² Pflanzfläche (Bauparzelle VI) Ja-Stimmen: 28 Öffentliche Bekanntmachung der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in der Stadt Königs Wusterhausen Bekanntmachung des Landesbetriebes Straßenwesen Dienststätte Wünsdorf vom 08. September 2014 In der Stadt Königs Wusterhausen Ortsteil ( OT) Zeesen ist aufgrund des Neubaus der Ortsumgehung Bundesstraße 179 Königs Wusterhausen die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze erforderlich. Gemäß § 5 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juni 2007 (BGBI.I S.1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBI.I S.1388) wird nach Anhörung der Stadt Königs Wusterhausen die Ortsdurchfahrtsgrenze wie folgt neu festgesetzt: Die Ortsdurchfahrtsgrenze im Zuge der B179 in der Stadt Königs Wusterhausen OT Zeesen verläuft von Abschnitt 180 Stations-km 0,063 bis Abschnitt 185 Stations-km 0,020. Die Gesamtlänge beträgt 1,549 km. Diese Verfügung gilt einen Tag nach Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten zu erheben. Im Auftrag (im Original unterzeichnet) Petra Busse Öffentliche Bekanntmachung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes Im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Jg.21, Nr. 20 vom 04.08.2014 wurden folgende Satzungen des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes veröffentlicht: - Wasserversorgungsbeitragssatzung 2011 S. 7-16 - Schmutzwasserbeitragssatzung 2011 S. 17-26 - Wasserversorgungsbeitragssatzung S. 27-36 - Schmutzwasserbeitragssatzung S. 37-46 76 anwesende Jagdgenossen: 7 vertretene Fläche: 132,955 ha Vorstandsvorsitzende: Marion Tyralla Beisitzer: Jochen Mudrich und Stefan Puchert stellv. Beisitzer: Marek Burde Königs Wusterhausen, den 16.09.2014 Der Jagdvorstand Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 Nichtamtlicher Teil Bereits 7.000 Unterschriften gegen die dritte BER-Startbahn Bereits 7.000 Unterschriften haben die Initiatoren der im Mai 2014 gestarteten Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Piste am Flughafen BER gesammelt. Doch mindestens 20.000 müssen es bis November 2014 werden, damit sich der Brandenburger Landtag mit der Forderung der Volksinitiative nach einer abschließenden gesetzlichen Deckelung der genehmigten Flugbewegungskapazität des BER und nach einem gesetzlichen Verbot des Baus einer 3. Piste an diesem Standort befassen muss. Sollte der Landesplanungspartner Berlin die Aufnahme dieser beiden gesetzlichen Vorgaben in das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg (LEPro) ablehnen, dann muss, so fordert es die Volksinitiative, die Brandenburger Landesregierung den Landesplanungsvertrag mit Berlin kündigen, damit das Land Brandenburg die alleinige Landesplanungshoheit über sein Territorium und den darauf befindlichen Flughafen BER zurückgewinnt und die von der Volksinitiative geforderten gesetzlichen Vorgaben allein umsetzen kann. Damit werden die Lehren aus der Volksinitiative zum Nachtflugverbot gezogen, bei der die Landesregierung behauptet, sie umsetzen zu wollen, verbindliche Schritte und eine Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten aber unterlässt. Die Volksinitiative darf jede Person unterschreiben, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren dauerhaften Aufenthalt seit einem Monat im Land Brandenburg hat. Die Unterschriftenliste kann unter www.keine-dritte-startbahn-am-ber.de heruntergeladen, ausgefüllt und an das Postfach der Volksinitiative in der Elbestraße 30 in 15827 Blankenfelde-Mahlow geschickt werden. Peter Kreilinger, Sprecher des Initiatorenkreises der Volksinitiative, beurteilt den aktuellen Stand der Volksinitiative positiv: „7.000 ist ein guter Stand, wir brauchen aber noch mindestens 13.000 Unterschriften. Der Ausbau des nachweislich vollkommen ungeeigneten BER-Standorts in Berlin-Schönefeld muss unbedingt verhindert werden. Schon mit den derzeit behördlich genehmigten 360.000 Flugbewegungen pro Jahr ist dieser Flughafen raumunverträglich und wird gesundheitliche Schäden in seinem dicht besiedelten Umfeld verursachen. Und der Bau einer 3. Startbahn wäre der Lärm-GAU. Mit ihr könnte die jährliche Flugbewegungszahl des BER auf bis zu 800.000 hochgefahren werden. Zum Vergleich: am derzeitigen Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF) wurden in 2012 gerade einmal 75.000 Flugbewegungen abgewickelt. Beim Unterschriftensammeln hören wir oft: was wollt Ihr denn, der BER geht doch sowieso nie in Betrieb! Doch nüchtern betrachtet gibt es dafür nicht das geringste Anzeichen. Die politisch Verantwortlichen in Brandenburg, Berlin und Bund halten beharrlich an diesem falschen Flughafenstandort fest. Der Beschluss der drei Gesellschafter, zusätzliche 1,1 Milliarden Euro Steuergeld in seine Fertigstellung zu investieren, beweist handgreiflich, dass sie von diesem Standort nicht abrücken. Zugleich werden schon heute erste Rufe nach der dritten Piste laut. Deshalb: Gehen Sie auf Nummer sicher und unterschreiben Sie die Volksinitiative!“ Zwar hat der Landtag bisher zwei Beschlüsse gefasst, die den Bau weiterer Startbahnen in Berlin-Schönefeld ablehnen. Diese Beschlüsse haben jedoch nicht die geringste Bindungskraft für die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde über einen Antrag der Flughafengesellschaft auf Genehmigung einer 3. Piste. Nach allem was man hört, wird dieser Antrag bereits planerisch vorbereitet. Das macht aus Sicht der BER-Verantwortlichen, die dauerhaft allen Flugverkehr auf Schönefeld konzentrieren wollen, auch durchaus Sinn: Zu Beginn der 2030er Jahre werden nach Einschätzung des Flughafenplaners Dieter Faulenbach da Costa die ersten Kapazitätsengpässe im bestehenden Zwei-PistenSystem des BER auftreten. Dann werde der BER eine dritte Bahn benötigen. Weil Planung und Bau einer Startbahn erfahrungsgemäß etwa 15 Jahre in Anspruch nehmen, sei „spätestens in 2018“ mit einem entsprechenden Genehmigungsantrag der FBB zu rechnen, so Faulenbach da Costa. Die 3. Piste ist also kein fernes Zukunftsthema, sondern brandaktuell! Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Herzlichen Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Wir möchten uns herzlich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bedanken, die mit ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit die Durchführung der Landtagswahl am 14.09.2014 unterstützt haben. Vor allem angesichts der Tatsache, dass viele von Ihnen bereits beim „Wahlmarathon“ der Kommunalwahl am 25.05.2014 außerordentliche Einsatzbereitschaft gezeigt haben, haben wir uns sehr über Ihr Engagement gefreut. Dana Zellner, Wahlleiterin Tag der Altenpflege in Königs Wusterhausen Am 11.09.2014 fand in Königs Wusterhausen der Tag der Altenpflege statt, bei dem in feierlichem Rahmen all denen gedankt wurde, die sich für bedürftige Senioren pflegend, helfend oder unterstützend einbringen. Vor 2 Jahren wurde auf Initiative des Seniorenbeirates erstmals in der Stadt Königs Wusterhausen der „Tag der Altenpflege“ feierlich begangen. Damals beschloss der Seniorenbeirat in Abstimmung mit der Stadt, dem Kreisseniorenbeirat und mit in der Stadt ansässigen Wohlfahrtsverbänden, alle 2 Jahre diesen Tag in Königs Wusterhausen zu begehen. An der Veranstaltung beteiligten sich außer der Stadt und dem Seniorenbeirat auch die ansässigen Wohlfahrtsverbände, so der ASB, die AWO und die VS-Bürgerhilfe sowie die Diakonie mit dem Mehrgenerationenhaus. In diesem Jahr war die Aufmerksamkeit insbesondere auf solche Helfer fokussiert, die vorrangig auf den häuslichen Bereich gerichtete nachbarschaftliche Hilfe, wie Unterstützung bei der Gesunderhaltung, im Haushalt, im Garten oder bei Erledigung von Amtsangelegenheiten, Fahrdienste usw. geleistet haben. Gerade solche Hilfeleistungen ermöglichen es Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, weiterhin in ihrem eigenen Zuhause zu wohnen. Die Initiatoren der Volksinitiative, V.i.S.d.P. Peter Kreilinger, Werder Die Unterschriftenliste der Brandenburger Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER liegen u.a. im Bürgerservice der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen zu den gewohnten Öffnungszeiten aus. Als Dank erhielten die auf diese Weise Aktiven, meist selbst Senioren, im Rahmen der Auszeichnungsveranstaltung am 11.09.2014 aus den Händen des Bürgermeisters Dr. Lutz Franzke und der Vorsitzenden des Seniorenbeirates Prof. Dr. Renate Grupe eine Dankes-Urkunde nebst einer Rose ein kleines Präsent. Begleitet wurde die Veranstaltung von einem kulturellen Rahmenprogramm der Musikschule und des Figurentheaters von Cornelia Fritzsche aus Dresden. Die gemeinsame Kaffeetafel für die ca. 70 Teilnehmer wurde großzügig und liebevoll von der Volkssolidarität hergerichtet und gesponsert. Gegenwärtig erhalten in Deutschland 2,5 Mio Menschen Pflegeleistungen, 2030 Fortsetzung auf Seite 78 77 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Fortsetzung von Seite 77 werden es 3,5 Mio sein. In etwa ähnlichem Verhältnis wird wahrscheinlich die Zahl der hilfebedürftigen Älteren ansteigen, die keine Pflegeleistungen erhalten und auf nachbarschaftliche und ehrenamtliche Hilfe angewiesen sind. Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 Der große Herbstball am 25.09.2014 in der Paul-Dinter-Halle mit Stargast Dagmar Frederic Es wurden geehrt: • Heidrun und Hans-Georg Klein (vorgeschlagen von einer Einzelperson, in Abwesenheit ausgezeichnet) • Dr. Rosemarie Kohls (VS Zeesen) • Monika Kranz (ASB) • Christiane Schmidt (vorgeschlagen vom Ortsbeirat Kablow) • Gisela Rohls (evangelische Kirche) • Christel Schöpl (VS Neue Mühle) • Ingeborg Bolte (evangelische Kirche) • Elke Brockmeier (VS) • Hella Gollmitz (VS Niederlehme) • Christa Hillmann (VS Zeesen) • Doris Jänner (VS) • Katja Kobez (Mehrgenerationenhaus) • Renate Lehmann (VS) • Margarete Liebe (evangelische Kirche) • Sieglinde Staps (evangelische Kirche) • Ingrid Wienholz (VS Niederlehme). Demenz im Alltag Zweiter Helfertag im Bürgertreff am Fontaneplatz Der zweite Helfertag am 19.09.2014 im Bürgertreff am Fontaneplatz unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Dr. Lutz Franzke stand unter dem Motto „Demenz im Alltag“. Fachleute aus Pflegestationen und Beratungsstellen von der „Lokalen Allianz für Demenz“ hatten eingeladen, um zu informieren, Fragen zu beantworten und Betroffenen und Angehörigen Tipps für den Umgang mit der Krankheit im Alltag zu geben. Beim großen Herbstball am 25.10.2014 in der Paul-Dinter-Halle können sich nicht nur die Königs-Wusterhausener Senioren ins Tanzvergnügen stürzen. Die Besucher haben nicht nur die Gelegenheit, zu flotter Musik aus der Konserve, präsentiert von DJ Kay, selbst das Tanzbein zu schwingen, sondern auch Showdarbietungen von Profi-Tänzern zu bewundern. Als Stargast konnte die beliebte Sängerin, Tänzerin und Moderatorin Dagmar Frederic gewonnen werden, die auf charmante Art durch das Programm führt. Mit dem im Eintrittspreis enthaltenen Kaffee-Gedeck kann man sich für die erlebnisreichen Stunden in stimmungsvoller Atmosphäre stärken. Am Abend gibt es dann für kleines Geld warme und kalte Speisen. Eine Veranstaltung der Stadt Königs Wusterhausen. Der große Herbstball Samstag, 25.09.2014 15:00 Uhr, Einlass 14:00 Uhr Paul-Dinter-Halle Cottbuser Straße 38, 15711 Königs Wusterhausen Eintritt Kategorie 1: 12 € VVK, 15 € TK Kategorie 2: 9 € VVK, 12 € TK Vorverkaufsstelle: Musikladen Brusgatis, Bahnhofstraße 10, 15711 Königs Wusterhausen Emotionaler Höhepunkt war der Bericht eines betroffenen Ehepaares. Vergesslichkeit und unerklärliche Aggressionen hatten die Beziehung stark belastet. Die Diagnose der Fachärztin brachte schließlich fast so etwas wie Erleichterung, weil man nun eine Erklärung für das veränderte Verhalten hatte, sich darauf einstellen und Hilfsangebote in Anspruch nehmen konnte, z.B. eine Angehörigenschulung, die in einer Kooperation von Barmer EK und der Alzheimergesellschaft Brandenburg immer wieder bei Trägern wie der VS oder dem ASB angeboten wird. Neben anderen eindrücklichen Beiträgen des Helfertages, z.B. zum Thema „Wahl des richtigen Seniorenheims“, ging es auch um die Frage „Was sollte in der Kommune für Demenzkranke und Hilfebedürftige im Allgemeinen besser gestaltet sein und was kann man auch ohne großen Aufwand ändern?“ Hier wurde mehrfach der Wunsch geäußert, kommunale Träger und große Firmen sollten ihre Aufmerksamkeit auf die Schulung ihres Personals richten. Verkäufer im Supermarkt, Bankangestellte oder Polizisten sollten Hilfen für den besseren Umgang mit Demenzkranken an die Hand bekommen. Denn das Wort „Inklusion“ bedeutet, eingebunden zu sein in das gesellschaftliche Leben, selbstverständlich dazuzugehören, auch als Gewinn für andere. 78 Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 „S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘ (Deutschlandsender 1929) Hörspiel von ‚Rundfunkpionier‘ Friedrich Wolf am 11.10.2014 auf dem Funkerberg Der Kulturbund präsentiert in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Funkerberg in seiner Hörspielreihe „Hier gibt’s was auf die Ohren“ das Hörspiel von Friedrich Wolf aus dem Jahre 1929 „S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘. Erzählt wird die dramatische Rettungsgeschichte des am Nordpol abgestürzten italienischen Luftschiffs ‚Italia‘ mit Kapitän Alberto Nobile durch die Besatzung des russischen Eisbrechers ‚Krassin‘. Die „Heldentat im Eis“, wie russische Zeitungen damals titelten, bescherten dem jungen sowjetischen Staat eine enorme Imageverbesserung in Europa. „S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘gilt als ältestes vollständig erhaltenes Hörspiel in deutscher Sprache. Es wurde 1929 vom Sender KW abgestrahlt und erfährt am 11.10.2014 um 19:00 Uhr die Wiederaufführung am Ort der Erstausstrahlung - auf dem Königs-Wusterhausener Funkerberg. Gast des Abends ist Prof. Thomas Naumann, jüngster Sohn von Friedrich Wolf. Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Bio-Brotboxen für Schulanfänger Rund 21.500 Schulanfänger in Brandenburg haben zum Start ihrer Schullaufbahn eine Bio-Brotbox erhalten. Jede Bio-Brotbox ist mit frischen Produkten aus ökologischer Landwirtschaft und möglichst aus der Region bestückt. Immer dabei sind Vollkornbrot, vegetarischer Brotaufstrich, Möhre, Milchgutschein und kleine Snacks. Ermöglicht wird diese Aktion durch Spenden, Sponsoren und viele freiwillige Helferinnen und Helfer beim Packen am Sonntag vor der Verteilung in den Grundschulen. Unter den „Packerinnen und Packern“ befanden sich auch elf vom Klinikum Dahme-Spreewald. Ziel des bundesweiten Bio-Brotbox-Netzwerks ist es, Kindern und Eltern ein gesundes Frühstück nahezubringen. Dabei soll den Kindern die Wertigkeit und der Ursprung von Lebensmitteln vermittelt werden, so dass sie den Wert einer gesunden Ernährung schätzen lernen. Alle Bio-Brotbox-Aktionen sind ehrenamtlich. „S.O.S. – ‚Krassin‘ rettet ‚Italia‘ Hörspiel von Friedrich Wolf aus dem Jahre 1929 Samstag, 11.10.2014, 19:00 Uhr Senderhaus 1, Maschinensaal Funkerberg 15711 Königs Wusterhausen Eintritt: 5€ (inkl. Besichtigung der Ausstellung des Sender- und Funktechnikmuseums) Tickets sind erhältlich im Musikladen Brusgatis, Tel. 03375 202515, der Stadtbuchhandlung Radwer, Tel. 03375 293667, der Eichwalder Buchhandlung, 030 6758511 oder an der Abendkasse Senziger Kulturherbst 2014 Aufgrund des großen Zuspruchs seitens der Gemeindemitglieder der evangelischen Lukas-Kirchengemeinde und vieler Gäste aus nah und fern, findet auch in diesem Jahr wieder der Senziger Kulturherbst statt. Hier zwei Veranstaltungen im Oktober. Bunt sind schon die Wälder Donnerstag, 02.10.2014, 18 Uhr Kirche Senzig Chausseestraße 59, 15712 Königs Wusterhausen OT Senzig Lieder und Texte im Herbst zum Mitsingen und Zuhören. Mit dem Bläserensemble der Friedenskirche Wildau unter der Leitung von Kreiskantor Christian Finke-Tange. In der Pause werden Getränke und Knabberzeug angeboten. Spenden erbeten. Gospel trifft Lyrik Samstag, 11.10.2014, 19 Uhr Kirche Senzig Chausseestraße 59, 15712 Königs Wusterhausen OT Senzig „Sit-in“ mit dem Gospelchor Senzig unter der Leitung von Foster Ebai Agbor. Nach einer Premiere im letzten Jahr mit Hinnerk Einhorn begrüßt die evangelische Lukas-Kirchengemeinde als Gäste die Autoren Goldberg & Lars Steger. In der Pause werden Getränke und Knabberzeug angeboten. Spenden erbeten. Herbstspülungen an Trinkwasserleitungen Die DNWAB mbH Königs Wusterhausen gibt folgende Termine für die diesjährigen vorbeugenden Trinkwasser-Rohrnetzspülungen in den Ortsteilen bzw. amtsangehörigen Gemeinden bekannt: Königs Wusterhausen/Diepensee am01.10. bis 02.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr Kablow am13.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr Neue Mühle am09.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr Niederlehme am06.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr Senzig am14.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr Wernsdorf am07.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr Zeesen am23.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr Zernsdorf/Kablow-Ziegelei am08.10.2014 07:00 – 18:00 Uhr Während der Spülungen ist im gesamten Versorgungsgebiet mit Druckminderungen und zum Teil auch mit Versorgungsunterbrechungen zu rechnen. Bitte bevorraten Sie sich mit ausreichend Trinkwasser. Halten Sie alle Entnahmearmaturen geschlossen und betreiben Sie auch keine Geräte mit direkter Wasserentnahme aus dem Trinkwasserversorgungsnetz (u. a. Waschmaschinen und Geschirrspüler). Eintrübungen des Wassers nach der Wiederinbetriebnahme sind gesundheitlich unbedenklich. Wir bitten Sie in diesem Fall das Trinkwasser etwas ablaufen zu lassen. Ihre Dahme-Nuthe Wasser-, Abwasserbetriebsgesellschaft mbH Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte - werktags von 06:45 Uhr bis 15:30 Uhr – an den Rohrnetzbereich Königs Wusterhausen, Straße am Klärwerk, 15749 Mittenwalde/OT Schenkendorf, Telefon: 03375 2568-546 – an den Produktionsbereich Trink- und Abwasser Königs Wusterhausen, Straße am Klärwerk, 15749 Mittenwalde/OT Schenkendorf, Telefon: 03375 2568-0 79 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 25, Nr. 9 vom 1.10.2014 Herzlichen Glückwunsch den Jubilaren in den Monaten September und Oktober Nachträglich herzlichen Glückwünsch Königs Wusterhausen 01.09. Martha Peschmann 95 01.09. Rita Weidner 75 01.09. Konrad Wiesner 75 03.09. Arnold Eichel 90 03.09. Horst Güntzel 85 03.09. Rosel Zschörneck 85 04.09. Regina Thiele 75 05.09. Ursula Nogga 80 06.09. Werner Mönke 75 07.09. Käthe Grimm 80 07.09. Beate Leidgen 75 07.09. Helmut Leisner 75 07.09. Ingeborg Lerche 85 08.09. Klaus Weber 80 08.09. Margot Zepper 80 09.09. Axel Garkisch 75 09.09. Roland Giebel 85 09.09. Else Günther 85 10.09. Waltraud Kanisch 75 11.09. Ilse Paulini 91 12.09. Gisela Büdke 75 13.09. Ingrid Pohl 75 14.09. Helga Freyer 80 15.09. Gerald Czermak 75 16.09. Christa Hädel 85 16.09. Ingrid Sacher 75 18.09. Helmut Dienwiebel 75 18.09. Siegbert Woschofius 80 19.09. Ingrid Knodel 75 20.09. Käthe Flieger 80 21.09. Alfred Broszio 80 21.09. Ursula Hartig 95 21.09. Christel Hopf 75 21.09. Renate Kerschek 75 22.09. Elly Ploke 92 23.09. Udo Kaps 75 24.09. Bärbel Bieck 75 24.09. Susanne Hoffmann 75 24.09. Wieland Klingler 75 24.09. Brigitte Schwertner 80 26.09. Waltraud Müller 90 27.09. Hertha Kaplan 80 28.09. Siegfried Reichert 75 28.09. Gerhard Stimming 80 30.09. Harry Timpe 75 Niederlehme 02.09. Fred Modisch 75 05.09. Kurt Rempel 85 06.09. Irma Brockhoff 92 08.09. Hanna Schröder 80 12.09. Meta Hasselberg 93 12.09. Günter Kleinpeter 75 19.09. Bernd Rodde 80 21.09. Helga Jung 75 23.09. Doris Sareyko 80 26.09. Horst Wersenger 85 Senzig 01.09. Charlotte Thiering 92 16.09. Bernhard Tippel 75 20.09. Frieda Behr 97 21.09. Gert Kaszynski 90 25.09. Ingrid Schwemler 80 30.09. Ulrich Blache 80 Wernsdorf 01.09. Gertrud Knüpfer 94 03.09. Else Zibler 90 05.09. Gerhard Fest 80 07.09. Horst Franke 85 08.09. Christel Lehmann 80 09.09. Helga Rudolph 85 10.09. Gerda Weiße 90 12.09. Ursula Deterding 99 19.09. Adelheid Rosal 90 21.09. Lotte Gröschel 96 22.09. Gerda Fischer 102 28.09. Helmut Schust 75 Zeesen 04.09. Lore Ihme 80 16.09. Christa-Maria Leser 80 17.09. Lieselotte Neumann 92 20.09. Elfriede Milarch 93 20.09. Klaus Voigt 75 23.09. Rosemarie Günther 80 24.09. Dieter Fromm 75 24.09. Jutta Menzel 80 26.09. Erwin Stein 75 28.09. Walter Seitz 75 Zernsdorf 03.09. Gudrun Gruß 80 12.09. Ursula Wugk 75 14.09. Horst Bleck 75 14.09. Helga Lehmann 85 Kablow 16.09. Horst Spremberg 85 13.09. Monika Sauer 75 24.09. Egon Schankat 75 29.09. Klaus Menzel 75 29.09. Jutta Wilke 75 …und zum 50. Hochzeitstag am Barbara und Heinz Walzer Christine und Heinz Pantermähl Monika und Herbert Hoheisel Ute und Wolfgang Oelmann Gisela und Klaus Dembler Margrit und Norbert Grull aus Königs Wusterhausen am 02.09. aus Königs Wusterhausen am 05.09. aus Kablow am 26.09. aus Senzig am 19.09. aus Zernsdorf am 18.09. aus Zernsdorf am 25.09. Wir gratulieren zu den Geburtstagen am … Königs Wusterhausen 01.10. Heidrun Bredow 75 02.10. Eleonora Dinkel 80 02.10. Edelgard Wehnert 75 03.10. Margot Schütze 85 04.10. Emma Hildmann 102 07.10. Gerhard Gumlich 75 07.10. Paul Kleemann 80 07.10. Hildegard Pilling 75 08.10. Beate Borm 80 08.10. Heinz Ludwig 75 08.10. Erika Moske 75 09.10. Dorothea Dyas 75 09.10. Lotte Jakob 75 09.10. Gerlinde Römer 75 09.10. Sigrid Weidner 75 10.10. Werner Lechtenfeld 80 11.10. Helga Kettner 80 11.10. Danger Möricke 75 11.10. Wolfgang Vergiels 75 12.10. Annerose Heller 80 12.10. Else Schröder 90 13.10. Kurt Stefaniak 90 14.10. Margot Winkler 85 15.10. Gisela Furcht 75 16.10. Edda Palm 75 17.10. Eberhard Plate 75 17.10. Erika Richter 80 17.10. Hildegard Siegmund 92 17.10. Wilhelm Träger 90 18.10. Annemarie Trzewig 85 20.10. Wolfgang Preuß 75 21.10. Ursula Bläsing 90 21.10. Erich Donath 75 22.10. Christa Voigt 85 23.10. Klaus Wendler 75 24.10. Hans-Günter Gruber 75 24.10. Jürgen Schüttler 75 24.10. Barbara Weidner 75 27.10. Johanna Glapiak 99 27.10. Hanna Konrad 80 28.10. Herta Briesenick 91 28.10. Johanna Dallmann 91 29.10. Charlotte Fehling 96 29.10. Willi Stecher 75 30.10. Brigitta Heuer 75 Diepensee 09.10. Erich Nikel 85 29.10. Karl-Heinz Vogel 85 Kablow 02.10. Horst Zeckert 75 03.10. Joachim Bielert 05.10. Waltraud Plank 20.10. Rudolf Fellerth 75 80 75 Niederlehme 06.10. Brigitte Neujahr 80 17.10. Adolf Krause 75 19.10. Dorit Dummer 80 21.10. Günter Rettig 80 22.10. Johanna Klemm 94 23.10. Käte Schaffrath 75 27.10. Ingrid Redlich 80 Senzig 03.10. Dieter Pludra 80 08.10. Brigitte Döhler 75 10.10. Günther Anders 85 13.10. Ruth Bajorat 75 14.10. Harry Flach 75 14.10. Helmut Pannasch 90 14.10. Thea Peter 95 21.10. Inge Mandel 80 23.10. Renate Scheller 80 Wernsdorf 03.10. Käthe Reitmajer 95 05.10. Horst Krüger 75 09.10. Edgar Nitschke 80 09.10. Wilma Strube 85 09.10. Herta Von Pupka 93 10.10. Olga Behringer 92 13.10. Gisela Stiebert 80 17.10. Günter Linke 75 20.10. Erich Schulze 96 28.10. Friedrich Rudolph 93 29.10. Heinz Franke 95 Zeesen 03.10. Helga Gora 92 07.10. Dieter Geißler 75 15.10. Wolfgang Menzel 80 17.10. Gisela Wichmann 80 27.10. Rudolf Podßuweit 80 30.10. Helmut Dehnst 85 30.10. Frieda Domke 90 Zernsdorf 01.10. Marianne Härchen 75 10.10. Horst Längerich 75 12.10. Horst Haupt 75 13.10. Norbert Broß 80 14.10. Horst Roggan 75 19.10. Ruth Stein 80 24.10. Mariechen Manske 91 25.10. Joachim Alisch 80 … und zum 50. Hochzeitstag Doris und Dieter Stachowiak aus Königs Wusterhausen am 10.10. Ursula und Siegward Kosgalwies aus Königs Wusterhausen am 17.10. Gudrun und Dietmar Püchner aus Königs Wusterhausen am 17.10. Karl-Heinz und Elke Bretag aus Königs Wusterhausen am 26.10. Ingrid und Bernd Wischmann aus Niederlehme am 24.10. Hanna und Wolfgang Menz aus Zeesen am 03.10. Die Stadt Königs Wusterhausen gratuliert ihren Bürgerinnen und Bürgern zu den 75., 80., 85. und 90. Geburtstagen sowie ab dem 90. Lebensjahr zu jedem Geburtstag. Veröffentlicht werden außerdem Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag. Die Veröffentlichung von Geburtstagen ist nach § 33 Abs. 4 Bbg-MeldeG zulässig. Nach § 33 BbgMeldeG Abs. 2 und 4 hat jedoch jeder Bürger das Recht, einer Weitergabe, bzw. Veröffentlichung personenbezogener Daten zu widersprechen. Tut er dies nicht, erfolgt die Veröffentlichung. 80 ...und zum 60. Hochzeitstag Gertrud und Klaus-Dieter Albrecht aus Königs Wusterhausen am 02.10. Gretel und Werner Lechtenfeld aus Königs Wusterhausen am 09.10. Erika und Günter Voß aus Königs Wusterhausen am 09.10. Linda und Bodo Richter aus Königs Wusterhausen am 30.10. …und zum 65. Hochzeitstag Hildegard und Karl Freigang aus Königs Wusterhausen am 29.10. Ursula und Walter Große aus Königs Wusterhausen am 29.10.