Workshop Thüringer Gemeinschaftsschule, Doreen Amberg

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Workshop Thüringer Gemeinschaftsschule, Doreen Amberg
Workshop Thüringer Gemeinschaftsschule
Landesarbeitsgemeinschaft Bildung
Doreen Amberg ([email protected])
Thüringer Gemeinschaftsschule
Aus dem Koalitionsvertrag (S.46)
Die Thüringer Gemeinschaftsschule wird flächendeckend als Angebot des
längeren gemeinsamen Lernens weiter ausgebaut – dort wo Eltern sowie
Lehrerinnen und Lehrer es vor Ort wünschen. Zur Konzeptentwicklung in der
Startphase einer Thüringer Gemeinschaftsschule werden weiterhin Mittel zur
Verfügung gestellt. Gesetzliche Regelungen, die sich in den zurückliegenden
Jahren als hemmend bei der Einrichtung herausgestellt haben, werden
angepasst.
1.
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Was ist eine Gemeinschaftsschule?
an TGS lernen alle SuS gemeinsam mindestens bis Klassenstufe 8
im Anschluss jeder allgemein bildender Abschluss erreichbar
Trennung der Schüler nach Klasse 8 in abschlussbezogene Klassen
Hauptschulabschluss und weiterführender Abschluss
außerdem nach Klasse 8 Trennung in Hochschulniveau und
Realschulabschluss (auch, wenn keine hauseigene Oberstufe angeboten
wird)
Ziel = allen Kindern wird der bestmögliche Start ins Leben ermöglicht,
bessere Potentialerkennung der Kinder
Verschiedene Möglichkeiten einer TGS
o Kooperation mit Grundschule + TGS Klasse 5-10 + Kooperation mit
Gymnasium  (für eine Übergangszeit von bis zu 10 Jahren)
o Kooperation mit Grundschule + TGS 5-12
o TGS Klasse 1-10 + Kooperation mit Gymnasium
o TGS 1-12 
auf Beschluss der Schulkonferenz kann von Klasse 1-7 auf Notengebung
verzichtet und stattdessen verbal eingeschätzt werden
mit und ohne eigene gymnasiale Oberstufe möglich, mit und ohne
Primarstufe möglich
Ganztagsschule ist möglich, in Klassen 1-6 kann eine Ganztagsbetreuung
erfolgen
keine Schulbezirke für die TGS
keine Versetzungsentscheidung bis Klasse 8
Pädagogisches Konzept ist wichtig
Engagiertes Lehrerteam notwendig, deswegen Einstellungsentscheidung in
Schulhoheit
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Doreen Amberg ([email protected])
2. Welche Vorteile hat eine TGS?
- längeres Lernen in der gewohnten Lernumgebung
- alle Schulabschlüsse sind an dieser Schule möglich
- Übertrittsentscheidung und damit einhergehende Trennung einer
bisher bestehenden Klassengemeinschaft entfällt
- Individualität und Unterschiedlichkeit der Kinder wird als
Bereicherung empfunden, bessere Entwicklungsmöglichkeiten
vorhanden
- Standortfaktor (Familien und Wirtschaft wünschen sich starke Schule
vor Ort)
- Erhalt von Schulen im ländlichen Raum, Vermeidung langer Fahrwege
- Erhalt der natürlichen Vielfalt der Schüler, Bildung heterogener
Lerngruppen, inhaltliches und soziales Voneinander Lernen
- Schaffung einer Kontinuität
- Chancengleichheit
- besondere Förderung sozialer Kompetenzen der Schüler
- Chance für Inklusion
Quelle:
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbwk/bildung/gemeinschaftssc
hule/broschuere_gemeinschaftsschule.pdf
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Doreen Amberg ([email protected])
Was brauchen wir JETZT?
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Initiativrecht einführen (Schulamt darf nicht blockieren)
Umgestaltung der Oberstufe der TGS (Abi in 12 oder 13 Jahren)
Pädagogisches Konzept schreckt viele Schulen ab (könnte man im
SchulG und in der SchulO ändern z.B. in „In den Gemeinschaftsschulen
soll ein individualisierter, inklusiver, offener und handlungsorientierter
Unterricht stattfinden, welcher der Vielfalt und Heterogenität
entspricht. Pädagogische Zielschreibungen mit Maßnahmen, Zeitschiene
und Verantwortlichkeiten sind bei der Zulassung vorzulegen.)
Ausdehnung des Hortbesuchs an einer TGS bis Klasse 6 (echte
Ganztagsschulen!)
Verkürzung der Übergangsfrist TGS 5-10 auf 4 Jahre
TGS kann auch durch Schließung einer Schule und darauf folgende
Einrichtung einer neuen Schule entstehen (Neugründung ist
perspektivisch sinnvoll, gerade in Bezug auf Schulleiterposten usw.,
wenn sich GS+RS zusammenschließen)
Einführung eines Gemeinschaftsschullehramtes
Unabhängige Berater*innen, die an das TMBJS angedockt sind (keine
Steuerung über das Schulamt!)
Einrichtung von Weiterbildungen am Thillm
Finanzielle Unterstützung der Schulen durch Erhöhung der
Schulpauschale und Förderung evtl. notwendiger Umbaumaßnahmen