Vorbericht
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Vorbericht
_____________________________________________________________________________ Vorbericht _____________________________________________________________________________ Vorbericht Vorbericht zum Haushaltsplan 2009 Einleitende Bemerkungen Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01. Januar 2005 die Reform des kommunalen Haushaltsrechts vollzogen. Dabei wird das bisherige System der Kameralistik durch das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für die Städte und Gemeinden des Landes abgelöst. Gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004. Demnach haben die Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen spätestens zum 01. Januar 2009 ihre Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und zum Stichtag 01. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen. Kernstück des NKF ist ein Buchführungssystem, dem die doppelte kaufmännische Buchführung (Doppik) zu Grunde liegt. Der Begriff Doppik beinhaltet, dass jeder Geschäftsfall doppelt, d. h. auf mindestens zwei Konten (Soll und Haben) gebucht wird. Aufgabe der Buchführung ist es, die innerhalb der Verwaltung anfallenden Geschäftsvorfälle fortlaufend aufzuzeichnen, um eine Bilanz aufstellen zu können (§§ 27, 41 Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO NRW). In der Bilanz wird das städtische Vermögen und dessen Finanzierung gegenübergestellt. Die Eröffnungsbilanz bildet dabei den Ausgangspunkt und den Bezugsrahmen der künftigen Rechnungslegung der Stadt Werne. Die vorläufige Eröffnungsbilanz wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 vorliegen. Die entscheidende Neuerung gegenüber der Kameralistik ist der Schritt von einem Geldverbrauchskonzept hin zu einem Ressourcenverbrauchskonzept. Bislang wurden im kommunalen Rechnungswesen lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst, d. h. die Erhöhungen und Verminderungen des Geldvermögens. Künftig stellen die Erträge und Aufwendungen die zentralen Steuerungsgrößen im NKF dar. Betrachtet werden die Seite VII Vorbericht Veränderungen des kommunalen Eigenkapitals, ein Ansatz, der wesentlich transparenter als bislang über die Ergebnisrechnung und die Bilanz das wirtschaftliche Handeln der Gemeinde abbildet. So wird der vollständige Werteverzehr durch Abschreibungen offen gelegt und berücksichtigt. Die Stadt Werne führt mit dem Haushaltsjahr 2009 ihre Haushaltswirtschaft nach den Regelungen des NKF. Der Haushaltsplan besteht aus - dem Ergebnisplan, - den Finanzplänen, - den Teilplänen, - dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss. Dem Haushaltsplan sind beizufügen - der Vorbericht, - der Stellenplan, - die Bilanz des Vorvorjahres, - eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, - eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen, - eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, - die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen, - eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist. Mit der Entscheidung für das NKF ist eine Grundsatzentscheidung für das kaufmännische Rechnungswesen als „Referenzmodell“ für die Haushaltswirtschaft der Kommunen getroffen worden. Es erfolgt insoweit eine Orientierung am Handelsgesetzbuch (HGB) und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), soweit die spezifischen Ziele und Aufgaben des Rechnungswesens der Kommunen dem nicht entgegenstehen. Der Haushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der kommunalen Verwaltung. Auf dieser Grundlage ist ein kommunales Haushalts- und Rechnungswesen entwickelt worden, das sich auf die folgenden Komponenten stützt und sie miteinander verknüpft. Seite VIII Vorbericht Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des neuen Haushalts. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Kommune ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge und bildet den Ressourcenverbrauch der Kommune soweit umfassend ab. Die Finanzrechnung beinhaltet alle Einzahlungen und Auszahlungen. Der Liquiditätssaldo aus der Finanzrechnung bildet die Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln der Gemeinde in der Bilanz ab. Die Pflicht zur Aufstellung des Finanzplans bzw. der Finanzrechnung ist insbesondere aus den Besonderheiten der öffentlichen Haushaltsplanung und Rechenschaftslegung hergeleitet und knüpft im Übrigen an internationale Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften an. Die Bilanz weist das Vermögen und dessen Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital nach. Grundlage der Bilanz ist die Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens. Die Regeln für Ansatz und Bewertung zum Bilanzstichtag orientieren sich dabei an den kaufmännischen Normen. Auf der Aktivseite der kommunalen Bilanz befinden sich in enger Anlehnung an das Handelsgesetzbuch (HGB) das Anlage- und Umlaufvermögen der Kommune. Auf der Passivseite werden das Eigenkapital sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Seite IX Vorbericht Nach neuem Recht ist der Haushalt dann ausgeglichen, wenn der Ergebnisplan ausgeglichen ist, also wenn die Erträge die Aufwendungen decken. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, so verringert sich das kommunale Eigenkapital. Ein verbindlich festgelegter Teil des in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals kann als Ausgleichsrücklage bestimmt werden, die von der Gemeinde zum Ausgleich eines Fehlbetrages in Anspruch genommen werden darf. Der Haushaltsausgleich gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage gedeckt werden kann. Die Ausgleichrücklage ist eine Unterposition des Eigenkapitals und wird daher auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Die Ausgleichsrücklage wird nur einmal im Rahmen der Eröffnungsbilanzierung ermittelt, wobei der im Rahmen der Eröffnungsbilanzierung ermittelte Wert den Höchstbetrag dieses Bilanzpostens darstellt. Von diesem Zeitpunkt an können sowohl Überschüsse als auch Fehlbeträge aus der Ergebnisrechnung den Bestand der Ausgleichsrücklage positiv (begrenzt bis zum in der Eröffnungsbilanz fixierten Höchstbetrag) als auch negativ verändern. Ist der Bestand aufgezehrt, führt jeder weitere Fehlbedarf der Ergebnisrechnung zu einer Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage mit allen weiteren haushaltsrechtlichen Konsequenzen. Die Ausgleichsrücklage soll den Kommunen den erforderlichen Spielraum gewähren, eigenverantwortlich den Haushaltsausgleich zu erreichen und die Umstellung erleichtern. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe der Einnahmen bemisst sich dabei nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangehen. Seite X Vorbericht Ergebnisplan 2009 63.000.000 62.628.590 € 62.000.000 61.000.000 60.000.000 59.000.000 58.769.146 € 58.000.000 57.000.000 56.000.000 Summe Erträge Summe Aufwendungen Der vorliegende Ergebnisplan für das Jahr 2009 enthält Erträge in Höhe von insgesamt 58.769.146 € und Aufwendungen in Höhe von insgesamt 62.628.590 €. Der Fehlbedarf beträgt rund 3,859 Mio. €. Die Folgejahre weisen nach dem derzeitigen Planungsstand folgende Defizite aus: - 2.640.289,- € - 1.144.430,- € - 771.105,- € Aufgrund der ersten Eckdaten der vorläufigen Eröffnungsbilanz wird die Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von 11,59 Mio. € ausweisen. Derzeit kann bereits festgestellt werden, dass die Höhe der Ausgleichsrücklage beschränkt wird durch die maximale Zulässigkeit auf Basis eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Auf Dauer wird eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage unumgänglich sein, soweit nicht grundlegende Strukturveränderungen erfolgen. Verwaltungsseitig werden derzeit Überlegungen angestellt, sich bereits jetzt ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept aufzuerlegen, um den finanziellen Entwicklungen gegenzusteuern. Seite XI Vorbericht Erträge 2009 2% 6% 6% 50% 0% 19% 4% 13% Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge Aufwendungen 2009 4% 12% 13% 2% 6% 4% 59% Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Versorgungsaufwendungen Bilanzielle Abschreibungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Seite XII Vorbericht Personal- und Versorgungsaufwand 2009 Personalaufwendungen -Beamte- 1,58% 0,47% 0,63% 10,13% Personalaufwendungen -Tariflich Beschäftigte- 12,88% 1,27% Pensionsrückstellungen für Beschäftigte Beihilferückstellungen für Beschäftigte 0,24% Personalaufwendungen -Sonstige Beschäftigte- 10,86% Beiträge zu Versorgungskassen -Tariflich BeschäftigteBeiträge zu Versorgungskassen -Sonstige Beschäftigte- 0,06% Beiträge zur gesetzl. Sozialvers. -Tariflich Beschäftigte- 4,43% Beiträge zur gesetzl. Sozialvers. -Sonstige Beschäftigte- 1,54% Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte 0,47% 0,42% Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Versorgungsempfänger 55,02% Beiträge zur Versorgungskassen Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger Das gesamte Volumen der Personal- und Versorgungsaufwendungen beträgt im Jahr 2009 ca. 9,5 Mio. €, das sind ca. 15% der gesamten Aufwendungen. Damit belasten sie die Aufwandsseite des Ergebnisplans in nicht ganz unbeträchtlichem Maße. Bei der Kalkulation der Personalaufwendungen wurden die Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten in Höhe von 2,8% berücksichtigt. In den Planungsjahren 2009 bis 2012 wurden Personalkostensteigerungen in Höhe von jeweils 2% zugrunde gelegt. Erklärend wird angemerkt, dass die bisher in der Kameralistik aufgrund der Rechnungssystematik nicht berücksichtigten Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen nunmehr beim doppischen Rechnungswesen ausgewiesen werden. Ebenso gilt dies für weitere Rückstellungen im Personalbereich, wie z. B. Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub oder Überstunden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den hier dargestellten Personalaufwendungen lediglich um die Personalaufwendungen derjenigen Personen handelt, die direkt dem städtischen Haushalt zugeordnet sind. Die Personalaufwendungen des Kommunalbetriebes Werne werden im Wirtschaftsplan des Betriebes dargestellt. Seite XIII Vorbericht Entwicklung der Schlüsselzuweisungen 4.500.000 4.000.000 3.500.000 3.000.000 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Auf Basis des Bescheides zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2009 wurden Schlüsselzuweisungen in Höhe von 4.424.900 € angesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das eine Steigerung um 625.140,- € (16,45%). Entwicklung der Investitionspauschale 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Die Investitionspauschale wurde mit einer Summe in Höhe von 827.250,- € eingestellt. Im Vergleich zum Vorjahr kann hier eine Verbesserung in Höhe von ca. 70.000,- € verzeichnet werden. Dieser Ansatz wurde für die Folgejahre fortgeschrieben. Seite XIV Vorbericht Entwicklung der Schulpauschale 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Veranschlagt wurden für 2009 Beträge in Höhe von insgesamt 757.260,- € aufgrund des Bescheides zum GFG. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um ca. 70.000,- €. Für die Folgejahre wurde dieser Betrag fortgeschrieben. Entwicklung der Sportpauschale 84.000 82.000 80.000 78.000 76.000 74.000 72.000 70.000 68.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Die Entwicklung der Sportpauschale weist keine Besonderheiten auf. Die Einnahmen sind seit dem Jahr 2006 konstant. Die Summe wird jährlich vom Land NRW neu festgelegt. Seite XV Vorbericht Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer 14.000.000 12.000.000 10.000.000 8.000.000 6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer für das Jahr 2009 wird auf rd. 10,9 Mio. € geschätzt. Grundlage für diese Schätzung sind die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung von Mai bzw. November 2008. Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer 2.000.000 1.800.000 1.600.000 1.400.000 1.200.000 1.000.000 800.000 600.000 400.000 200.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für das Jahr 2009 wird auf rd. 1,79 Mio. € geschätzt. Grundlage für diese Schätzung sind die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung von Mai bzw. November 2008. Seite XVI Vorbericht Entwicklung der Gewerbesteuer 16.000.000 14.000.000 12.000.000 10.000.000 8.000.000 6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Im vergangenen Jahr konnte der Haushaltsansatz (15 Mio. €) bei den Gewerbesteuereinnahmen nicht erreicht werden. Das Ergebnis am Jahresende lag bei ca. 11,3 Mio. €. Auf Grund der derzeitig schlechten gesamtwirtschaftlichen Situation wurden für das Jahr 2009 Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 11 Mio. € angesetzt. Entwicklung der Gewerbesteuerumlage 3.000.000 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Nach dem Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 11 Mio. € ergibt sich für das Jahr 2009 eine zu zahlende Gewerbesteuerumlage in Höhe von 1.656.300,- €. Seite XVII Vorbericht Entwicklung der Kreisumlage 18.000.000 16.000.000 14.000.000 12.000.000 10.000.000 8.000.000 6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Der Ansatz der Kreisumlage basiert auf dem vom Kreistag des Kreises Unna beschlossenen Hebesatz von 45,132 %. Im Vorjahr lag der Hebesatz bei 44 %. Die laufende Kreisumlage des Jahres 2009 wurde in Höhe von 14.154.000,- € eingeplant. Der farblich gesondert dargestellte Betrag beinhaltet die Abdeckung des Altdefizits, der sich jedoch im Jahr 2009 nicht ergebniswirksam auswirkt. Entwicklung der Krankenhausumlage 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Der Umlageanteil der Stadt lässt sich nicht berechnen, da er davon abhängig ist, welche Investitionen von den Krankenhäusern gemeldet und durch das Land NRW gefördert werden. Veranschlagt wurde auf Basis der Zahlung in 2008 ein Betrag in Höhe von 350.000,- €. Seite XVIII