Amtliches - Märkischer Kreis
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Amtliches - Märkischer Kreis
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 09 Ausgegeben in Lüdenscheid am 02.03.2016 Jahrgang 2016 Inhaltsverzeichnis 17.02.2016 Stadt Plettenberg Beteiligungsbericht für das Jahr 2014……………………...164 15.02.2016 Gutachteraussschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis Bodenrichtwerte mit Stand 01.01.2016…………………….164 01.03.2016 Stadt Iserlohn Öffentliche Erinnerung an fällig werdende und Mahnung an fällig gewordene Zahlungen……………………………..164 25.02.2016 Bezirksregierung Arnsberg Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin………..165 22.02.2016 Märkischer Kreis Jahresabschluss des Märkischen Kreises für das Haushaltsjahr 2014…………………………………………...165 24.02.2016 Stadt Lüdenscheid Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Lüdenscheid am 07.03.2016………………………………...166 26.02.2016 Stadt Iserlohn 24.02.2016 Stadt Hemer Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hemer für das Haushaltsjahr 2016…………………………………………...169 25.02.2016 Stadt Hemer Jahresabschluss der Stadt Hemer 2014...…………………172 25.02.2016 Stadt Lüdenscheid Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“…173 24.02.2016 Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“………………176 24.02.2016 Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“…………………………178 01.03.2016 Jagdgenossenschaft Blintrop Einladung zur Genossenschaftsversammlung…………….180 25.02.2016 Stadt Kierspe Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 2 BauGB „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße………………..181 Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Iserlohn Stadtkern“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB…………………………………………….167 163 Außerdem hat der Gutachterausschuss in seiner o.a. Sitzung gemäß § 193 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit den §§ 12 und 13 GAVO NW den Grundstücksmarktbericht 2016 – Berichtszeitraum 01.01–31.12.2015 – mit der Übersicht über den Grundstücksmarkt und den für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Indexreihen, Erbbauzinssätze, Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren und Sachwertfaktoren beschlossen. Bekanntmachung der Stadt Plettenberg Der Beteiligungsbericht der Stadt Plettenberg für das Jahr 2014 liegt gemäß § 117 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ab dem 02.03.2016 von Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr ( Do bis 17.00 Uhr), Fr 8.00 12.00 Uhr, im Rathaus in Plettenberg, Grünestr. 12, Zimmer 246/248/249 öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden. Der Grundstücksmarktbericht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, (Telefon 02351 966-6753) eingesehen werden und steht im Internet unter www.boris.nrw.de zum Download bereit. Lüdenscheid, 15.02.2016 Der Vorsitzende Eine entsprechende Veröffentlichung wird auch auf der Homepage der Stadt Plettenberg, unter www.plettenberg.de, zur Verfügung gestellt. Jochheim-Wirtz Plettenberg, 17.02.2016 Der Bürgermeister Schulte Öffentliche Erinnerung an fällig werdende und Mahnung an fällig gewordene Zahlungen Die Stadtkasse Iserlohn erinnert an die rechtzeitige Zahlung der im laufenden Monat fälligen, öffentlichrechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) und mahnt die Zahlung der in der Vergangenheit fällig gewordenen, bislang nicht gezahlten, öffentlichrechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) an. BEKANNTMACHUNG des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Märkischen Kreis Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis hat gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 bis 5 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO NW) für die Gebiete der folgenden Städte und Gemeinden: Bitte überweisen Sie nur auf das Konto der Stadtkasse Iserlohn IBAN: DE84 4455 0045 0000 0004 06 BIC: WELADED1IS2 und geben Sie unbedingt das betreffende Kassenzeichen an. Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Menden, NachrodtWiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl Das Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem Bescheid, der Ihre Zahlungspflicht begründet. Bitte überweisen Sie mehrere fällige Beträge nach Möglichkeit einzeln und geben sie das jeweilige Kassenzeichen an. Bodenrichtwerte mit Stand 01.01.2016 ermittelt und am 12.02.2016 durch Beschluss festgesetzt. Sie sind in den betreffenden Bodenrichtwertkarten 2016 dargestellt. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist zur beidseitigen Arbeitserleichterung jederzeit möglich. Auskünfte über Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, (Kreishaus, Zimmer 513, Tel.: 0 23 51/9 66-6675), während der üblichen Dienststunden eingeholt werden. Weiterhin sind die Bodenrichtwerte im Internet unter www.boris.nrw.de zugänglich. Stadt Iserlohn, 1. März 2016 Der Bürgermeister Im Auftrag Wojtek 164 gemacht. Gegen die Feststellung der Wertermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs bei der Flurbereinigungsbehörde in Siegen. Siegen, den 25.02.2016 Im Auftrag gez. Humme-Lips (RVD‘in ) Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin Flurbereinigungsverfahren Balve, Az.: 6 10 03 Offenlegung und Anhörung bzgl. der Wertermittlungsergebnisse gem. § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F.d.B. vom 16.03.76 (BGBl. I S. 546) in der zurzeit gültigen Fassung Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Märkischen Kreises für das Haushaltsjahr 2014 Im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Grund und Boden) vor. Die Wertermittlung ist nach den Vorschriften der §§ 27ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt worden. Der Kreistag des Märkischen Kreises hat am 10.12.2015 zum Jahresabschluss 2014 folgende Beschlüsse gefasst: Die Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme und Erläuterung für die Beteiligten in einem Offenlegungs- und Anhörungstermin im Rathaus der Stadt Balve aus: Datum: Offenlegungstermin am 21.03.2016 und 22.03.2016 Anhörungstermin am 07.04.2016 Uhrzeit: 1. Gemäß § 95 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss des Märkischen Kreises zum 31.12.2014 festgestellt. 2. Dem Landrat wird Entlastung erteilt. 3. Der Kreistag beschließt nach Feststellung des Jahresabschlusses 2014 den Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 438.029,73 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die Ausgleichsrücklage in Höhe von derzeit 0 € hat damit einen Stand von insgesamt 438.029,73 €. 4. Der Kreistag beschließt nach Feststellung des Jahresabschlusses 2014, die differenzierte Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 56 Absatz 5 Satz 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW) abzurechnen. Gegenüber den Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt besteht eine Verbindlichkeit aus der Abrechnung der differenzierten Kreisumlage in Höhe von insgesamt rd. 1.557.065 €. Die Abrechnungsbescheide sind an die betroffenen Städte und Gemeinden umgehend mit Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 zu erlassen. Die Abrechnungsbeträge sollen anteilig – unter Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016 - zum 31.03.2016 ausgezahlt werden. jeweils von 9:00 Uhr – 15:30 Uhr, Offenlegungstermin Zimmer 26, Anhörungstermin Zimmer (Besprechungsraum 2) Ort: 47 Widukindplatz 1, 58802 Stadt Balve Während der Auslegung stehen Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Auskünfte zu erteilen. Sollten Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung bestehen, so können diese in dem o.g. Anhörungstermin vorgebracht werden. Alle Teilnehmer, denen keine besondere Ladung zugesandt worden ist und Nebenbeteiligte (insbes. Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken) werden hiermit zu o.g. Terminen eingeladen (o.g. Termine frei nach Wahl). Der festgestellte Jahresabschluss 2014 enthält Erträge in Höhe von 454.932.796,27 € und Aufwendungen in Höhe von 454.494.766,54 €. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt die Flurbereinigungsbehörde die Ergebnisse der Wertermittlung (Grund und Boden) gemäß § 32 FlurbG durch Verwaltungsakt fest. Die Feststellung wird öffentlich in der ortsüblichen Weise bekannt- Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. 165 Vorlage: 027/2016 Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen ist gem. § 53 der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW. S. 878), in Verbindung mit dem § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der Bezirksregierung in Arnsberg mit Bericht vom 22.12.2015 angezeigt worden. Nach erfolgter Bestätigung durch die Bezirksregierung vom 05.02.2016 ist der Jahresabschluss 2014 öffentlich bekannt zu machen. Änderung der Hebesatzsatzung gemäß Ent4.1. wurf des Haushaltssicherungskonzeptes / 1. Ergänzung Vorlage: 027/2016/1 5. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 Vorlage: 202/2015 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 / 1. Er5.1. gänzung Vorlage: 202/2015/1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 / 2. Er5.2. gänzung Vorlage: 202/2015/2 Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 6. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 (einschließlich Haushaltssicherungskonzept) Vorlage: 026/2016 7. Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO Vorlage: 039/2016 montags bis freitags 8.30-12.00 Uhr donnerstags zusätzlich 13.30-15.30 Uhr 8. Rechtsschutz für Beschäftigte Vorlage: 020/2016 Lüdenscheid, 22.02.2016 Märkischer Kreis Der Landrat Im Auftrage 9. Übertragung der Befugnis der Entscheidung über das Vorliegen eines Dienstunfalls auf die Kommunale Versorgungskassen WestfalenLippe (kvw) Vorlage: 031/2016 10. Beschluss gemäß § 171b BauGB für das Stadtumbaugebiet „Bahnhofsquartier, Knapper Straße und Altstadt"; Entscheidung über die während der öffentlichen Auslegung der Gebietsabgrenzung des Stadtumbaugebietes „Bahnhofsquartier, Knapper Straße und Altstadt“ abgegebenen Stellungnahmen Vorlage: 029/2016 11. Sonderprogramm des MBWSV NRW "Hilfe im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" Vorlage: 048/2016 12. HIER, wo ich lebe, will ich wählen! Vorlage: 019/2016 13. Änderung der Vertretung der Stadt in Beteiligungsunternehmen - Verbandsversammlung KDVZ Citkomm Vorlage: 037/2016 14. Umbesetzung von Ausschüssen; hier: Schulund Sportausschuss Vorlage: 035/2016 15. Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen und Anfragen Er wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann beim Märkischen Kreis, Heedfelder Straße 45, Zimmer 215, während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden: gez. Heer Kreiskämmerer Tagesordnung der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüdenscheid, am Montag, dem 07.03.2016, 17:00 Uhr, im Ratssaal A) Öffentliche Sitzung 1. Öffentliche Fragestunde 2. Wahl und Verpflichtung der Ersten Stellvertretung des Bürgermeisters Haushalt 3. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW Vorlage: 040/2016 4. Änderung der Hebesatzsatzung gemäß Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 166 B) Für die interessierte Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.03.2016 bis 29.03.2016 einschließlich die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkung der Planung während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) bei der Stadt Iserlohn im Rathaus II –Bereich Stadtplanung-, Zimmer 134 oder 135 zu informieren. Nicht öffentliche Sitzung 1. - 3. Grundstücksangelegenheiten 4. - 5. Beteiligungsangelegenheiten 6. Berichtswesen 7. Festlegung der zur Veröffentlichung freizugebenden Punkte der Tagesordnung 8. Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen und Anfragen Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planentwürfe auch über das Internet möglich: http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene Stellungnahmen können von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse [email protected] vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt. Lüdenscheid, den 24.02.2016 Der Bürgermeister Dieter Dzewas Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Gem. § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normkontrollverfahren unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Iserlohn, 29.02.2016 STADT ISERLOHN Amtliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Iserlohn Stadtkern“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Dr. Ahrens Bürgermeister I. Beteiligung der Öffentlichkeit II. Bekanntmachungsanordnung Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 09.05.2006 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Iserlohn Stadtkern“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2006 im Amtsblatt des Märkischen Kreises bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form der Einzelunterrichtung und Erörterung fortgesetzt. Die vorstehende Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen Amtsblatts vollzogen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, durch die Umsetzung des Steuerungsinstrumentes „Vergnügungsstättenkonzept“, welches als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB am 30.09.2014 vom Rat der Stadt beschlossen wurde, Planungsrecht zu schaffen. Der Änderungsbereich stellt einen Teil des Zentrums von Iserlohn dar. Er liegt an der Kreuzung Unnaer Straße/Wermingser Straße und grenzt an den Theodor-Heuss-Ring, den Schillerplatz und die Laarstraße. Die genaue Abgrenzung ist aus der beigefügten Umrisszeichnung zu ersehen. Iserlohn, den 26.02.2016 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister 167 Bebauungsplan Nr. 196 "Iserlohn -Stadtkern-" 4. Änderung Abgrenzung des Plangebietes Haushaltssatzung der Stadt Hemer für das Haushaltsjahr 2016 - ENTWURF Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der z. Z. geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Hemer mit Beschluss vom …………… folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzplan Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 84.972.546,00 Euro 95.213.810,00 Euro im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 80.793.264,00 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 86.792.420,00 Euro Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.641.403,00 Euro Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 11.146.371,00 Euro festgesetzt. §2 Kredite Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.995.000,00 Euro festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 1.240.000,00 Euro veranschlagt. §4 Ausgleichsrücklage, allgemeine Rücklage Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird auf 6.291.603,36 Euro festgesetzt und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 3.949.660,64 Euro festgesetzt. §5 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000.000 EUR festgesetzt. 169 §6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H. 680 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 480 v. H. §7 Haushaltssicherungskonzept Nach dem Haushaltsicherungskonzept (HSK) ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltsicherungskonzept enthaltenden Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen bzw. wird der Haushaltsausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage wiederhergestellt. §8 Stellenplan Die Rechtsfolgen der Vermerke „kw“ (künftig wegfallend) und „ku“ (künftig umzuwandeln) werden wie folgt bestimmt: 1. Soweit im Stellenplan Teil A: „Beamte“ die Vermerke „kw“ und „ku“ angebracht sind: Für jede freiwerdende von einem Vermerk betroffene Planstelle der Besoldungsgruppen wird der Wegfall bzw. die Umwandlung in eine Stelle der angegebenen Besoldungsgruppe bestimmt. 2. Soweit im Stellenplan Teil B: „Tariflich Beschäftigte“ die Vermerke „kw“ und „ku“ angebracht sind, dürfen freiwerdende Stellen der entsprechenden Gruppen nicht mehr besetzt werden bzw. sind freiwerdende Stellen dieser Gruppen in Stellen der angegebenen Gruppen umzuwandeln. §9 Nachtragssatzung Die Haushaltssatzung ist unverzüglich durch eine Nachtragssatzung zu ändern, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen von mehr als 1 % der Gesamtauszahlungen des Haushaltes geleistet werden müssen. § 10 Bildung von Budgets 1. Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung sind gemäß § 21 GemHVO Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen zu Budgets (ohne Investitionsauszahlungen) verbunden worden. Die Budgetbildung erfolgt in einem zweistufigen System: In der ersten Stufe sind auf Produktebene grundsätzlich alle Erträge und Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Sofern eine Mitteldeckung auf Produktebene nicht mehr gegeben ist, tritt die Deckungsfähigkeit auf Ebene der definierten Bewirtschaftungsbudgets in Kraft, wobei diese aus Steuerungsgründen nicht immer mit der Fachamtsebene identisch ist, sondern noch weiter untergliedert sein kann. Eine Übersicht der gebildeten Bewirtschaftungsbudgets ist im Haushaltsplan dargestellt. Besonderheiten: Aufwendungen für Personal, Abschreibungen, interne Leistungsbeziehungen, Leistungen Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer (SIH) und Aufwendungen für den Ersatz von Festwerten sind jeweils untereinander produktübergreifend auf der Ebene der Bewirtschaftungsbudgets (Einzelfallbezogen auch Bewirtschaftungsbudget übergreifend) deckungsfähig. Grundsätzlich gilt ein Deckungsverbot gegenüber anderen Aufwandspositionen. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses im Einzelfall Ausnahmen zu genehmigen. 2. Die Summe der Erträge und Einzahlungen sowie die Summe der Aufwendungen und Auszahlungen sind grundsätzlich verbindlich. Nach § 21 Abs. 2 GemHVO wird bestimmt, dass unabweisbare Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen innerhalb der gebildeten Budgets durch Mehrerträge oder Mehreinzahlungen gedeckt werden können. Sie gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (siehe § 11). 170 3. Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Minderung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit führen. § 11 Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Unerhebliche sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (§ 83 GO NRW), wenn a) b) c) d) sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhen, sie interne Leistungsbeziehungen betreffen, sie im Einzelfall 10.000 € nicht übersteigen, sie bei überplanmäßigen Investitionsauszahlungen 50.000 € der geplanten Auszahlungshöhe und bei außerplanmäßigen Investitionsauszahlungen 100.000 € nicht überschreiten. Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden dem Rat halbjährlich bekannt gegeben. Soweit erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden sollen, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates. II. Übereinstimmungsbestätigung: Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Haushaltssatzung mit dem Ratsbeschluss vom 23.02.2016 des Rates der Stadt Hemer übereinstimmt und dass nach § 2 Absatz 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) vom 26. August 1999, zuletzt geändert durch VO vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442, ber. S. 481), verfahren worden ist. III. Bekanntmachung Entwurf der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2016 Der vorstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme ab dem 03.03.2016 für die Dauer des Beratungsverfahren wie folgt verfügbar gehalten: vom 03.03.16 bis voraussichtlich 19.04.2016 Montag – Donnerstag von 8:30-12:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:30-12:30. Gegen diesen Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung, also bis zum 17.03.2016, Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer, zu richten. Sie können auch – während der allgemeinen Öffnungszeiten – mündlich zu Protokoll erhoben werden, und zwar im Zimmer 415 des Verwaltungsgebäudes Hademareplatz 44, 58675 Hemer. Über Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Hemer in öffentlicher Sitzung. Hemer, 24. Februar 2016 Der Bürgermeister gez. Michael Heilmann 171 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Hemer Aufgrund § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der aktuellen Fassung, wird nachstehender Jahresabschluss der Stadt Hemer vom 15.09.2015 öffentlich bekanntgemacht: Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW hat der Rat am 23.02.2016 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Hemer zum 31.12.2014 durch Beschluss festgestellt und dem Bürgermeister der Stadt Hemer Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss der Stadt Hemer wird mit einer Bilanzsumme von 211.449.057,51 € in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 7.863.595,70 € und in der Finanzrechnung mit einer Änderung des Bestandes an Finanzmitteln von -11.487.732,40 € auf -8.565.557,39 € festgestellt. 1. Schlussbilanz zum 31.12.2014 Aktivseite: 1. 2. 3. Passivseite: Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.3 Finanzanlagen 35.734,65 99.766.591,60 88.290.783,74 188.093.109,99 € € € € 1. 2. 3. 4. 5. Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung 26.702.663,86 49.966.634,05 48.316.801,66 84.978.358,95 1.484.598,99 € € € € € Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 0,00 € 2.2 Forderungen u. sonst. Vermögensgegenst. 23.171.181,32 € 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 28.333,00 € 2.4 Liquide Mittel 417,20 € 23.199.931,52 € Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme: 156.016,00 € 211.449.057,51 € 2. Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen + ordentliche Erträge - ordentliche Aufwendungen = Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit + Finanzergebnis = ordentliches Ergebnis + außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis 211.449.057,51 € Ergebnis 2014 93.131.645,59 € -87.507.874,78 € 5.623.770,81 € 1.193.699,88 € 6.817.470,69 € 1.046.125,01 € 7.863.595,70 € 3. Finanzrechnung Ein- und Auszahlungen + Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit + Einzahlungen aus Investitionstätigkeit - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss/ -Fehlbetrag + Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln + Anfangsbestand an Finanzmitteln - Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln = Liquide Mittel Ergebnis 2014 83.460.761,87 € -78.362.308,64 € 5.098.453,23 € 2.795.680,48 € -4.151.729,39 € -1.356.048,91 € 3.742.404,32 € -703.767,16 € 3.038.637,16 € -11.487.732,40 € -116.462,15 € -8.565.557,39 € Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.863.595,70 € wird der Ausgleichsrücklage (6.291.603,36 €) und der allgemeinen Rücklage (1.571.992,34 €) zugeführt. Zusätzlich wurden Erträge (Veräußerung von Vermögensgegenständen) in Höhe von 6.629,65 € direkt gegen die allgemeine Rücklage verrechnet. Die Deckungsrücklage verringerte sich um 42.371,56 € von 169.000,64 € (Stand: 2013) auf 126.629,08 €. Die Ausgleichrücklage beträgt 6.291.603,36 € (Stand Ende 2013: 0,00 €) und die allgemeine Rücklage (inkl. Deckungsrücklage) erhöht sich auf 20.411.060,50 € (Stand Ende 2013: 18.874.810,07 €). 172 Bekanntmachung Jahresabschluss der Stadt Hemer Haushaltsjahr 2014 Der vorstehende Jahresabschluss mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird zur Einsichtnahme ab dem 03.02.2016 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer in Zimmer 415, wie folgt verfügbar gehalten: vom 03.02.2016 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 Montag – Donnerstag von 8:30-12:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:30-12:30. Hemer, 25.02.2016 Der Bürgermeister gez. Michael Heilmann Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“, 7. Änderung und die Einleitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes (Erweiterung Firma Lixfeld); Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“, 8. Änderung (Erweiterung Firma Megatec) sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der drei Bauleitplanverfahren Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2014 folgendes beschlossen: I. Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), soll der Bebauungsplan Nr. 737 „Römerweg“, 7. Änderung für das nachstehend skizzierte Plangebiet aufgestellt werden. 173 II. Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches soll die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes eingeleitet werden. III. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Ratsbeschlusses vom 28.04.1980 durchzuführen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Erweiterungsabsichten der vorhandenen Betriebsflächen der Firmen Lixfeld, Hoher Hagen 1, und Megatec, Römerweg 25, zu schaffen. Hierzu ist die Umwidmung der Waldfläche in eine gewerbliche Baufläche erforderlich. Im Zuge der bisher durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung hat sich herausgestellt, dass eine Teilung des Planverfahrens in die 7. Änderung für die Erweiterung der Firma Lixfeld und in die 8. Änderung für die Erweiterung der Firma Megatec verfahrenstechnische und zeitliche Vorteile für die Firma Megatec bedeuten. Insofern führt die Stadt Lüdenscheid nun zwei parallele Planänderungsverfahren durch. Der an der Planung interessierten Öffentlichkeit soll gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Gelegenheit zur Unterrichtung und Erörterung des künftigen Planinhaltes gegeben werden. Die Anhörung wird am Mittwoch, 16. März 2016 um 18.00 Uhr im Raum 1 des ehemaligen Telekomgebäudes, Rathausplatz 2 b in Lüdenscheid durchgeführt. Der Planentwurf kann am Dienstag, 15. März 2016 und am Mittwoch, 16. März 2016 im Fachdienst Stadtplanung und Verkehr der Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, in den Glasvitrinen zwischen den Räumen 534 und 537, während der Dienstzeit eingesehen werden. Der vorstehende Aufstellungsbeschluss für die 7. Planänderung und der dazugehörige Einleitungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes werden hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. Bekanntmachungsanordnung Gem. § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Beschlüsse nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, 174 a) b) c) d) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umwelt vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Lüdenscheid, 25.02.2016 Der Bürgermeister Dieter Dzewas Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik "Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen" eingesehen werden. 175 Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Auf der Grundlage des vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. August 2015 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“ wurde ein städtebauliches Konzept (Vorentwurf) zur möglichen Bebauung erarbeitet. Zur Deckung des zukünftigen Wohnraumbedarfs soll ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Vorgesehen sind zunächst 38 Einfamilienhausgrundstücke mit einer Durchschnittsgröße von rd. 700 m². Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Übersichtsplan. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Im Rahmen eines Informationsnachmittags wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und zu äußern. Der Informationsnachmittag findet am Donnerstag, 10.3.2016, in der Zeit von 15.00 bis 19.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 216 (Haus 2), statt. Anschließend können die Planunterlagen bis einschließlich 24.3.2016 während des Publikumsverkehrs montags bis freitags von dienstags von donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus Herscheid, Haus 3, Zimmer 326, eingesehen und Äußerungen zur Planung vorgebracht werden. Herscheid, 24.2.2016 Der Bürgermeister Schmalenbach Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“ Abgrenzung des Geltungsbereichs Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Auf der Grundlage des vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. August 2015 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“ wurde ein städtebauliches Konzept (Vorentwurf) zur möglichen Bebauung erarbeitet. Zur Deckung des zukünftigen Wohnraumbedarfs soll ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Vorgesehen sind zunächst 6 Einfamilienhausgrundstücke mit einer Durchschnittsgröße von rd. 700 m². Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Übersichtsplan. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Im Rahmen eines Informationsnachmittags wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und zu äußern. Der Informationsnachmittag findet am Donnerstag, 10.3.2016, in der Zeit von 15.00 bis 19.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 216 (Haus 2), statt. Anschließend können die Planunterlagen bis einschließlich 24.3.2016 während des Publikumsverkehrs montags bis freitags von dienstags von donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus Herscheid, Haus 3, Zimmer 326, eingesehen und Äußerungen zur Planung vorgebracht werden. Herscheid, 24.2.2016 Der Bürgermeister Schmalenbach Gemeinde Herscheid Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“ N Abgrenzung des Geltungsbereichs Jagdgenossenschaft Blintrop - Der Jagdvorstand Kuschertstraße 1 Neuenrade, 01.03.2016 58809 Neuenrade-Blintrop EINLADUNG zur Genossenschaftsversammlung Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Blintrop in Neuenrade werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung am Dienstag, 05. April 2016, 19.30 Uhr in die Gaststätte „Sasse-Kuschert“ in Neuenrade-Blintrop eingeladen. Verhinderte Jagdgenossen können sich durch einen anderen Jagdgenossen, durch einen Betriebsangehörigen oder einen geschäftsfähigen Familienangehörigen ersten Grades vertreten lassen. Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die dem Vorsitzenden vor Beginn der Genossenschaftsversammlung vorzulegen ist. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Genehmigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom 23.04.2015 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Jahresrechnung für das Jagdjahr 2015/2016 5. Bericht der Rechnungsprüfer/Entlastung des Vorstandes und des Kassierers 6. Neuwahl des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher, Beisitzer, Geschäftsführer) 7. Neuwahl von zwei Rechnungsprüfern für das Jagdjahr 2016/2017 8. Haushaltsplan für das Jagdjahr 2016/2017 9. Verschiedenes gez. Anton Sasse Jagdvorsteher Bekanntmachung Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 2 BauGB „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“ Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 23.02.2016 aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. l S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. l S. 1722) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994, beide in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen, folgende Satzung „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“ beschlossen: Die Satzung wird gemäß dem beigefügten Übersichtsplan erlassen. Das Gebiet, für das diese Satzung aufzustellen ist, besteht aus folgenden Grundstücken: Gemarkung Rönsahl, Flur 6, Flurstücke 1519 und 1521. Bekanntmachungsanordnung Die Satzung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung liegt ab sofort beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer 29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr mittwochs 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung werden hiermit gemäß § 10 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Hinweise: 1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die fristgemäße Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung wird hingewiesen. Die Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe zu beantragen. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 2. Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften i. S. von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie Mängel in der Abwägung nach einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes unbeachtlich, es sei denn sie werden innerhalb der Fristen schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, c. der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder 181 d. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe, unter www.kierspe.de (Rat & Verwaltung > Bekanntmachungen) eingesehen werden. Kierspe, 25.02.2016 Frank Emde Bürgermeister 182 Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich. 184