Amtliches - Märkischer Kreis

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Amtliches - Märkischer Kreis
Amtliches
Bekanntmachungsblatt
- Amtsblatt des Märkischen Kreises-
Nr. 09
Ausgegeben in Lüdenscheid am 02.03.2016
Jahrgang 2016
Inhaltsverzeichnis
17.02.2016
Stadt Plettenberg
Beteiligungsbericht für das Jahr 2014……………………...164
15.02.2016
Gutachteraussschuss für Grundstückswerte im Märkischen Kreis
Bodenrichtwerte mit Stand 01.01.2016…………………….164
01.03.2016
Stadt Iserlohn
Öffentliche Erinnerung an fällig werdende und Mahnung
an fällig gewordene Zahlungen……………………………..164
25.02.2016
Bezirksregierung Arnsberg
Ladung zum Offenlegungs- und Anhörungstermin………..165
22.02.2016
Märkischer Kreis
Jahresabschluss des Märkischen Kreises für das
Haushaltsjahr 2014…………………………………………...165
24.02.2016
Stadt Lüdenscheid
Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt
Lüdenscheid am 07.03.2016………………………………...166
26.02.2016
Stadt Iserlohn
24.02.2016
Stadt Hemer
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Hemer für das
Haushaltsjahr 2016…………………………………………...169
25.02.2016
Stadt Hemer
Jahresabschluss der Stadt Hemer 2014...…………………172
25.02.2016
Stadt Lüdenscheid
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“…173
24.02.2016
Gemeinde Herscheid
Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“………………176
24.02.2016
Gemeinde Herscheid
Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“…………………………178
01.03.2016
Jagdgenossenschaft Blintrop
Einladung zur Genossenschaftsversammlung…………….180
25.02.2016
Stadt Kierspe
Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 2 BauGB
„Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße………………..181
Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 196 „Iserlohn Stadtkern“ gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB…………………………………………….167
163
Außerdem hat der Gutachterausschuss in seiner
o.a. Sitzung gemäß § 193 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit den §§ 12 und 13 GAVO NW den Grundstücksmarktbericht 2016 – Berichtszeitraum
01.01–31.12.2015 – mit der Übersicht über den
Grundstücksmarkt und den für die Wertermittlung
erforderlichen Daten wie Indexreihen, Erbbauzinssätze, Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren und
Sachwertfaktoren beschlossen.
Bekanntmachung der Stadt Plettenberg
Der Beteiligungsbericht der Stadt Plettenberg für
das Jahr 2014 liegt gemäß § 117 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
ab dem 02.03.2016 von Mo - Do 8.00 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 16.00 Uhr ( Do bis 17.00 Uhr), Fr 8.00 12.00 Uhr, im Rathaus in Plettenberg, Grünestr. 12,
Zimmer 246/248/249 öffentlich aus und kann von
jedermann eingesehen werden.
Der Grundstücksmarktbericht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, (Telefon 02351
966-6753) eingesehen werden und steht im Internet
unter www.boris.nrw.de zum Download bereit.
Lüdenscheid, 15.02.2016
Der Vorsitzende
Eine entsprechende Veröffentlichung wird auch auf
der Homepage der Stadt Plettenberg, unter
www.plettenberg.de, zur Verfügung gestellt.
Jochheim-Wirtz
Plettenberg, 17.02.2016
Der Bürgermeister
Schulte
Öffentliche Erinnerung an fällig werdende und
Mahnung an fällig gewordene Zahlungen
Die Stadtkasse Iserlohn erinnert an die rechtzeitige
Zahlung der im laufenden Monat fälligen, öffentlichrechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge)
und mahnt die Zahlung der in der Vergangenheit fällig gewordenen, bislang nicht gezahlten, öffentlichrechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) an.
BEKANNTMACHUNG
des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte im Märkischen Kreis
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Märkischen Kreis hat gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 11 Abs.
1 bis 5 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO NW) für die
Gebiete der folgenden Städte und Gemeinden:
Bitte überweisen Sie nur auf das Konto der Stadtkasse Iserlohn
IBAN: DE84 4455 0045 0000 0004 06
BIC: WELADED1IS2
und geben Sie unbedingt das betreffende Kassenzeichen an.
Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid,
Kierspe,
Meinerzhagen, Menden, NachrodtWiblingwerde,
Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle,
Werdohl
Das Kassenzeichen entnehmen Sie bitte dem Bescheid, der Ihre Zahlungspflicht begründet. Bitte
überweisen Sie mehrere fällige Beträge nach Möglichkeit einzeln und geben sie das jeweilige Kassenzeichen an.
Bodenrichtwerte mit Stand 01.01.2016 ermittelt
und am 12.02.2016 durch Beschluss festgesetzt.
Sie sind in den betreffenden Bodenrichtwertkarten 2016 dargestellt.
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist
zur beidseitigen Arbeitserleichterung jederzeit möglich.
Auskünfte über Bodenrichtwerte können in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, (Kreishaus, Zimmer 513, Tel.: 0 23 51/9 66-6675), während der üblichen Dienststunden eingeholt werden. Weiterhin
sind die Bodenrichtwerte im Internet unter
www.boris.nrw.de zugänglich.
Stadt Iserlohn, 1. März 2016
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Wojtek
164
gemacht. Gegen die Feststellung der Wertermittlung
besteht die Möglichkeit des Widerspruchs bei der
Flurbereinigungsbehörde in Siegen.
Siegen, den 25.02.2016
Im Auftrag
gez. Humme-Lips
(RVD‘in )
Ladung zum Offenlegungs- und
Anhörungstermin
Flurbereinigungsverfahren Balve, Az.: 6 10 03
Offenlegung und Anhörung bzgl. der Wertermittlungsergebnisse gem. § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F.d.B. vom 16.03.76
(BGBl. I S. 546) in der zurzeit gültigen Fassung
Öffentliche Bekanntmachung des
Jahresabschlusses
des Märkischen Kreises für das
Haushaltsjahr 2014
Im o.g. Flurbereinigungsverfahren liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung
(Grund und Boden) vor. Die Wertermittlung ist nach
den Vorschriften der §§ 27ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung
durchgeführt worden.
Der Kreistag des Märkischen Kreises hat am
10.12.2015 zum Jahresabschluss 2014 folgende
Beschlüsse gefasst:
Die Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme und Erläuterung für die Beteiligten in einem
Offenlegungs- und Anhörungstermin im Rathaus
der Stadt Balve aus:
Datum:
Offenlegungstermin
am 21.03.2016 und 22.03.2016
Anhörungstermin
am 07.04.2016
Uhrzeit:
1.
Gemäß § 95 Abs. 1 in Verbindung mit § 96
Abs. 1 GO NRW wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss des Märkischen Kreises zum
31.12.2014 festgestellt.
2.
Dem Landrat wird Entlastung erteilt.
3.
Der Kreistag beschließt nach Feststellung
des Jahresabschlusses 2014 den Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 438.029,73
€ der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die
Ausgleichsrücklage in Höhe von derzeit 0 €
hat damit einen Stand von insgesamt
438.029,73 €.
4.
Der Kreistag beschließt nach Feststellung
des Jahresabschlusses 2014, die differenzierte Kreisumlage für das Haushaltsjahr
2014 gemäß § 56 Absatz 5 Satz 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW) abzurechnen.
Gegenüber den Städten und Gemeinden
ohne eigenes Jugendamt besteht eine
Verbindlichkeit aus der Abrechnung der differenzierten Kreisumlage in Höhe von insgesamt rd. 1.557.065 €. Die Abrechnungsbescheide sind an die betroffenen Städte
und Gemeinden umgehend mit Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 zu
erlassen. Die Abrechnungsbeträge sollen
anteilig – unter Vorbehalt des Inkrafttretens
der Haushaltssatzung 2016 - zum
31.03.2016 ausgezahlt werden.
jeweils von 9:00 Uhr – 15:30
Uhr,
Offenlegungstermin Zimmer 26,
Anhörungstermin Zimmer
(Besprechungsraum 2)
Ort:
47
Widukindplatz 1, 58802 Stadt
Balve
Während der Auslegung stehen Mitarbeiter der
Flurbereinigungsbehörde zur Verfügung, um Fragen
zu beantworten und Auskünfte zu erteilen.
Sollten Einwendungen gegen die Ergebnisse der
Wertermittlung bestehen, so können diese in dem
o.g. Anhörungstermin vorgebracht werden.
Alle Teilnehmer, denen keine besondere Ladung
zugesandt worden ist und Nebenbeteiligte (insbes.
Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken) werden hiermit
zu o.g. Terminen eingeladen (o.g. Termine frei nach
Wahl).
Der festgestellte Jahresabschluss 2014 enthält Erträge in Höhe von 454.932.796,27 € und Aufwendungen in Höhe von 454.494.766,54 €.
Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt
die Flurbereinigungsbehörde die Ergebnisse der
Wertermittlung (Grund und Boden) gemäß § 32
FlurbG durch Verwaltungsakt fest. Die Feststellung
wird öffentlich in der ortsüblichen Weise bekannt-
Nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
165
Vorlage: 027/2016
Der Jahresabschluss mit seinen Anlagen ist gem. §
53 der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW. S.
878), in Verbindung mit dem § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert
durch Gesetz vom
Artikel 2 des Gesetzes vom
25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der Bezirksregierung in Arnsberg mit Bericht vom 22.12.2015 angezeigt worden. Nach erfolgter Bestätigung durch die
Bezirksregierung vom 05.02.2016 ist der Jahresabschluss 2014 öffentlich bekannt zu machen.
Änderung der Hebesatzsatzung gemäß Ent4.1. wurf des Haushaltssicherungskonzeptes / 1.
Ergänzung
Vorlage: 027/2016/1
5.
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage: 202/2015
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 / 1. Er5.1. gänzung
Vorlage: 202/2015/1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 / 2. Er5.2. gänzung
Vorlage: 202/2015/2
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
6.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016 (einschließlich Haushaltssicherungskonzept)
Vorlage: 026/2016
7.
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22
GemHVO
Vorlage: 039/2016
montags bis freitags 8.30-12.00 Uhr
donnerstags zusätzlich 13.30-15.30 Uhr
8.
Rechtsschutz für Beschäftigte
Vorlage: 020/2016
Lüdenscheid, 22.02.2016
Märkischer Kreis
Der Landrat
Im Auftrage
9.
Übertragung der Befugnis der Entscheidung
über das Vorliegen eines Dienstunfalls auf die
Kommunale Versorgungskassen WestfalenLippe (kvw)
Vorlage: 031/2016
10.
Beschluss gemäß § 171b BauGB für das
Stadtumbaugebiet „Bahnhofsquartier, Knapper
Straße und Altstadt"; Entscheidung über die
während der öffentlichen Auslegung der Gebietsabgrenzung des Stadtumbaugebietes
„Bahnhofsquartier, Knapper Straße und Altstadt“ abgegebenen Stellungnahmen
Vorlage: 029/2016
11.
Sonderprogramm des MBWSV NRW "Hilfe im
Städtebau für Kommunen zur Integration von
Flüchtlingen"
Vorlage: 048/2016
12.
HIER, wo ich lebe, will ich wählen!
Vorlage: 019/2016
13.
Änderung der Vertretung der Stadt in Beteiligungsunternehmen - Verbandsversammlung
KDVZ Citkomm
Vorlage: 037/2016
14.
Umbesetzung von Ausschüssen; hier: Schulund Sportausschuss
Vorlage: 035/2016
15.
Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen
und Anfragen
Er wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Er kann beim Märkischen Kreis, Heedfelder Straße 45, Zimmer 215,
während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden:
gez. Heer
Kreiskämmerer
Tagesordnung
der öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des
Rates der Stadt Lüdenscheid,
am Montag, dem 07.03.2016, 17:00 Uhr, im
Ratssaal
A)
Öffentliche Sitzung
1.
Öffentliche Fragestunde
2.
Wahl und Verpflichtung der Ersten Stellvertretung des Bürgermeisters
Haushalt
3.
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW
Vorlage: 040/2016
4.
Änderung der Hebesatzsatzung gemäß Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes
166
B)
Für die interessierte Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1
BauGB in der Zeit vom 10.03.2016 bis 29.03.2016
einschließlich die Möglichkeit gegeben, sich über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkung
der Planung während der Dienststunden (Montag bis
Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00
bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) bei
der Stadt Iserlohn im Rathaus II –Bereich Stadtplanung-, Zimmer 134 oder 135 zu informieren.
Nicht öffentliche Sitzung
1. - 3. Grundstücksangelegenheiten
4. - 5. Beteiligungsangelegenheiten
6.
Berichtswesen
7.
Festlegung der zur Veröffentlichung freizugebenden Punkte der Tagesordnung
8.
Bekanntgaben, Beantwortung von Anfragen
und Anfragen
Des Weiteren ist die Einsichtnahme in die Planentwürfe auch über das Internet möglich:
http://www.iserlohn.de > Wirtschaft & Stadtentwicklung > Bebauungsplaene
Stellungnahmen können von jedermann schriftlich
oder zur Niederschrift oder per E-Mail unter der Adresse [email protected] vorgebracht werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt.
Lüdenscheid, den 24.02.2016
Der Bürgermeister
Dieter Dzewas
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter
www.luedenscheid.de in der Rubrik „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Gem. § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) in der Fassung vom 01.01.2007 ist ein späteres Normkontrollverfahren unzulässig, wenn die
den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2
Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Iserlohn, 29.02.2016
STADT ISERLOHN
Amtliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit zur 4. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 196 „Iserlohn
Stadtkern“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Dr. Ahrens
Bürgermeister
I.
Beteiligung der Öffentlichkeit
II.
Bekanntmachungsanordnung
Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 09.05.2006 die
Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 196 „Iserlohn Stadtkern“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2006 im Amtsblatt des Märkischen Kreises bekannt gemacht. Das
Verfahren zur Aufstellung wird mit der Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form
der Einzelunterrichtung und Erörterung fortgesetzt.
Die vorstehende Beteiligung der Öffentlichkeit wird
hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBL. I S. 954) öffentlich
bekannt gemacht. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BekanntmVO ist die öffentliche Bekanntmachung mit
Ablauf des Erscheinungstages des Märkischen
Amtsblatts vollzogen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, durch die
Umsetzung des Steuerungsinstrumentes „Vergnügungsstättenkonzept“, welches als städtebauliches
Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
am 30.09.2014 vom Rat der Stadt beschlossen wurde, Planungsrecht zu schaffen. Der Änderungsbereich stellt einen Teil des Zentrums von Iserlohn dar.
Er liegt an der Kreuzung Unnaer Straße/Wermingser
Straße und grenzt an den Theodor-Heuss-Ring, den
Schillerplatz und die Laarstraße. Die genaue Abgrenzung ist aus der beigefügten Umrisszeichnung
zu ersehen.
Iserlohn, den 26.02.2016
STADT ISERLOHN
Dr. Ahrens
Bürgermeister
167
Bebauungsplan Nr. 196
"Iserlohn -Stadtkern-"
4. Änderung
Abgrenzung des Plangebietes
Haushaltssatzung der Stadt Hemer für das
Haushaltsjahr 2016 - ENTWURF
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der z. Z. geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt
Hemer mit Beschluss vom …………… folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
84.972.546,00 Euro
95.213.810,00 Euro
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 80.793.264,00 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 86.792.420,00 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf
4.641.403,00 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf
11.146.371,00 Euro
festgesetzt.
§2
Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.995.000,00 Euro
festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 1.240.000,00 Euro veranschlagt.
§4
Ausgleichsrücklage, allgemeine Rücklage
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird auf 6.291.603,36 Euro festgesetzt und die Verringerung der
allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 3.949.660,64 Euro festgesetzt.
§5
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf 50.000.000 EUR festgesetzt.
169
§6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
680 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
480 v. H.
§7
Haushaltssicherungskonzept
Nach dem Haushaltsicherungskonzept (HSK) ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die
dafür im Haushaltsicherungskonzept enthaltenden Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des
Haushaltsplanes umzusetzen bzw. wird der Haushaltsausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage
wiederhergestellt.
§8
Stellenplan
Die Rechtsfolgen der Vermerke „kw“ (künftig wegfallend) und „ku“ (künftig umzuwandeln) werden wie folgt bestimmt:
1. Soweit im Stellenplan Teil A: „Beamte“ die Vermerke „kw“ und „ku“ angebracht sind: Für
jede freiwerdende von einem Vermerk betroffene Planstelle der Besoldungsgruppen wird der Wegfall bzw. die
Umwandlung in eine Stelle der angegebenen Besoldungsgruppe bestimmt.
2. Soweit im Stellenplan Teil B: „Tariflich Beschäftigte“ die Vermerke „kw“ und „ku“ angebracht sind, dürfen freiwerdende Stellen der entsprechenden Gruppen nicht mehr besetzt werden bzw. sind freiwerdende Stellen dieser
Gruppen in Stellen der angegebenen Gruppen umzuwandeln.
§9
Nachtragssatzung
Die Haushaltssatzung ist unverzüglich durch eine Nachtragssatzung zu ändern, wenn bisher nicht veranschlagte
oder zusätzliche Auszahlungen von mehr als 1 % der Gesamtauszahlungen des Haushaltes geleistet werden
müssen.
§ 10
Bildung von Budgets
1.
Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung sind gemäß § 21 GemHVO Erträge und Einzahlungen sowie
Aufwendungen und Auszahlungen zu Budgets (ohne Investitionsauszahlungen) verbunden worden. Die
Budgetbildung erfolgt in einem zweistufigen System:

In der ersten Stufe sind auf Produktebene grundsätzlich alle Erträge und Aufwendungen gegenseitig
deckungsfähig.

Sofern eine Mitteldeckung auf Produktebene nicht mehr gegeben ist, tritt die Deckungsfähigkeit auf
Ebene der definierten Bewirtschaftungsbudgets in Kraft, wobei diese aus Steuerungsgründen nicht
immer mit der Fachamtsebene identisch ist, sondern noch weiter untergliedert sein kann. Eine Übersicht
der gebildeten Bewirtschaftungsbudgets ist im Haushaltsplan dargestellt.
Besonderheiten: Aufwendungen für Personal, Abschreibungen, interne Leistungsbeziehungen, Leistungen Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer (SIH) und Aufwendungen für den Ersatz von Festwerten sind jeweils untereinander produktübergreifend auf der Ebene der Bewirtschaftungsbudgets (Einzelfallbezogen auch Bewirtschaftungsbudget
übergreifend) deckungsfähig. Grundsätzlich gilt ein Deckungsverbot gegenüber anderen Aufwandspositionen.
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses im Einzelfall Ausnahmen zu genehmigen.
2. Die Summe der Erträge und Einzahlungen sowie die Summe der Aufwendungen und Auszahlungen sind
grundsätzlich verbindlich. Nach § 21 Abs. 2 GemHVO wird bestimmt, dass unabweisbare Mehraufwendungen
bzw. Mehrauszahlungen innerhalb der gebildeten Budgets durch Mehrerträge oder Mehreinzahlungen gedeckt
werden können. Sie gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (siehe § 11).
170
3. Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Minderung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit führen.
§ 11
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Unerhebliche sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
(§ 83 GO NRW), wenn
a)
b)
c)
d)
sie auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhen,
sie interne Leistungsbeziehungen betreffen,
sie im Einzelfall 10.000 € nicht übersteigen,
sie bei überplanmäßigen Investitionsauszahlungen 50.000 € der geplanten
Auszahlungshöhe und bei außerplanmäßigen Investitionsauszahlungen 100.000 € nicht
überschreiten.
Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden dem Rat halbjährlich
bekannt gegeben.
Soweit erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden sollen, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates.
II. Übereinstimmungsbestätigung:
Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Haushaltssatzung mit dem Ratsbeschluss vom
23.02.2016 des Rates der Stadt Hemer übereinstimmt und dass nach § 2 Absatz 1 und 2 der Verordnung
über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) vom 26. August 1999, zuletzt geändert durch VO vom 5. August 2009 (GV. NRW. S. 442, ber. S.
481), verfahren worden ist.
III. Bekanntmachung
Entwurf der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2016
Der vorstehende Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme ab dem 03.03.2016 für die Dauer des Beratungsverfahren wie folgt
verfügbar gehalten:
vom 03.03.16 bis voraussichtlich 19.04.2016
Montag – Donnerstag
von 8:30-12:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
von 8:30-12:30.
Gegen diesen Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn
der Auslegung, also bis zum 17.03.2016, Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer, zu richten. Sie können auch – während der allgemeinen Öffnungszeiten – mündlich zu Protokoll erhoben werden, und zwar im Zimmer 415 des Verwaltungsgebäudes Hademareplatz 44, 58675 Hemer. Über Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Hemer in öffentlicher Sitzung.
Hemer, 24. Februar 2016
Der Bürgermeister
gez. Michael Heilmann
171
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Hemer
Aufgrund § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der aktuellen Fassung, wird nachstehender Jahresabschluss der Stadt Hemer vom
15.09.2015 öffentlich bekanntgemacht:
Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW hat der Rat am 23.02.2016 den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschluss der Stadt Hemer zum 31.12.2014 durch Beschluss festgestellt und dem
Bürgermeister der Stadt Hemer Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Hemer wird mit einer Bilanzsumme von 211.449.057,51 €
in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 7.863.595,70 € und in der
Finanzrechnung mit einer Änderung des Bestandes an Finanzmitteln von -11.487.732,40 €
auf -8.565.557,39 € festgestellt.
1. Schlussbilanz zum 31.12.2014
Aktivseite:
1.
2.
3.
Passivseite:
Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.3 Finanzanlagen
35.734,65
99.766.591,60
88.290.783,74
188.093.109,99
€
€
€
€
1.
2.
3.
4.
5.
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
26.702.663,86
49.966.634,05
48.316.801,66
84.978.358,95
1.484.598,99
€
€
€
€
€
Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
0,00 €
2.2 Forderungen u. sonst. Vermögensgegenst. 23.171.181,32 €
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
28.333,00 €
2.4 Liquide Mittel
417,20 €
23.199.931,52 €
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme:
156.016,00 €
211.449.057,51 €
2. Ergebnisrechnung
Erträge und Aufwendungen
+ ordentliche Erträge
- ordentliche Aufwendungen
= Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit
+ Finanzergebnis
= ordentliches Ergebnis
+ außerordentliches Ergebnis
= Jahresergebnis
211.449.057,51 €
Ergebnis 2014
93.131.645,59 €
-87.507.874,78 €
5.623.770,81 €
1.193.699,88 €
6.817.470,69 €
1.046.125,01 €
7.863.595,70 €
3. Finanzrechnung
Ein- und Auszahlungen
+ Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
- Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/ -Fehlbetrag
+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln
= Liquide Mittel
Ergebnis 2014
83.460.761,87 €
-78.362.308,64 €
5.098.453,23 €
2.795.680,48 €
-4.151.729,39 €
-1.356.048,91 €
3.742.404,32 €
-703.767,16 €
3.038.637,16 €
-11.487.732,40 €
-116.462,15 €
-8.565.557,39 €
Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.863.595,70 € wird der Ausgleichsrücklage (6.291.603,36 €) und der
allgemeinen Rücklage (1.571.992,34 €) zugeführt. Zusätzlich wurden Erträge (Veräußerung von Vermögensgegenständen) in Höhe von 6.629,65 € direkt gegen die allgemeine Rücklage verrechnet.
Die Deckungsrücklage verringerte sich um 42.371,56 € von 169.000,64 € (Stand: 2013) auf 126.629,08 €.
Die Ausgleichrücklage beträgt 6.291.603,36 € (Stand Ende 2013: 0,00 €) und die allgemeine Rücklage
(inkl. Deckungsrücklage) erhöht sich auf 20.411.060,50 € (Stand Ende 2013: 18.874.810,07 €).
172
Bekanntmachung
Jahresabschluss der Stadt Hemer Haushaltsjahr 2014
Der vorstehende Jahresabschluss mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Der Jahresabschluss wird zur Einsichtnahme ab dem 03.02.2016 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses
2015 im Rathaus der Stadt Hemer, Hademareplatz 44, 58675 Hemer in Zimmer 415, wie folgt verfügbar gehalten:
vom 03.02.2016 bis zur Feststellung des Jahresabschlusses
2015
Montag – Donnerstag
von 8:30-12:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
von 8:30-12:30.
Hemer, 25.02.2016
Der Bürgermeister
gez. Michael Heilmann
Bekanntmachung der Stadt Lüdenscheid
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“, 7. Änderung und die Einleitung der 3. Änderung
des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes (Erweiterung Firma Lixfeld);
Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 737 „Römerweg“, 8. Änderung (Erweiterung Firma Megatec) sowie
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der drei Bauleitplanverfahren
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Lüdenscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am
27.08.2014 folgendes beschlossen:
I.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), soll
der Bebauungsplan Nr. 737 „Römerweg“, 7. Änderung für das nachstehend skizzierte Plangebiet aufgestellt werden.
173
II.
Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches soll die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich dieses Bebauungsplanes eingeleitet werden.
III.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Ratsbeschlusses
vom 28.04.1980 durchzuführen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Erweiterungsabsichten
der vorhandenen Betriebsflächen der Firmen Lixfeld, Hoher Hagen 1, und Megatec, Römerweg 25, zu schaffen.
Hierzu ist die Umwidmung der Waldfläche in eine gewerbliche Baufläche erforderlich.
Im Zuge der bisher durchgeführten frühzeitigen Behördenbeteiligung hat sich herausgestellt, dass eine Teilung
des Planverfahrens in die 7. Änderung für die Erweiterung der Firma Lixfeld und in die 8. Änderung für die Erweiterung der Firma Megatec verfahrenstechnische und zeitliche Vorteile für die Firma Megatec bedeuten. Insofern
führt die Stadt Lüdenscheid nun zwei parallele Planänderungsverfahren durch.
Der an der Planung interessierten Öffentlichkeit soll gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Gelegenheit zur Unterrichtung und Erörterung des künftigen Planinhaltes gegeben werden. Die Anhörung
wird am Mittwoch, 16. März 2016 um 18.00 Uhr im Raum 1 des ehemaligen Telekomgebäudes, Rathausplatz 2 b in Lüdenscheid durchgeführt.
Der Planentwurf kann am Dienstag, 15. März 2016 und am Mittwoch, 16. März 2016 im Fachdienst Stadtplanung
und Verkehr der Stadt Lüdenscheid, Rathausplatz 2, in den Glasvitrinen zwischen den Räumen 534 und 537,
während der Dienstzeit eingesehen werden.
Der vorstehende Aufstellungsbeschluss für die 7. Planänderung und der dazugehörige Einleitungsbeschluss für
die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes werden hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachungsanordnung
Gem. § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Beschlüsse nach Ablauf eines
Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
174
a)
b)
c)
d)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
diese Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat den Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und
Umwelt vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Lüdenscheid, 25.02.2016
Der Bürgermeister
Dieter Dzewas
Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter www.luedenscheid.de in der Rubrik "Aktuelles / Öffentliche
Bekanntmachungen" eingesehen werden.
175
Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid
Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Auf der Grundlage des vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. August 2015 gefassten
Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“ wurde ein städtebauliches Konzept
(Vorentwurf) zur möglichen Bebauung erarbeitet. Zur Deckung des zukünftigen Wohnraumbedarfs soll ein neues
Wohnbaugebiet ausgewiesen werden.
Vorgesehen sind zunächst 38 Einfamilienhausgrundstücke mit einer Durchschnittsgröße von rd. 700 m². Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Übersichtsplan.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes
in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Rahmen eines Informationsnachmittags wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben,
sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und zu äußern.
Der Informationsnachmittag findet am
Donnerstag, 10.3.2016, in der Zeit von 15.00 bis 19.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 216 (Haus 2), statt.
Anschließend können die Planunterlagen bis einschließlich 24.3.2016 während des Publikumsverkehrs
montags bis freitags von
dienstags von
donnerstags von
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus Herscheid, Haus 3, Zimmer 326, eingesehen und Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.
Herscheid, 24.2.2016
Der Bürgermeister
Schmalenbach
Gemeinde Herscheid
Bebauungsplan Nr. 36 „Oberer Rahlenberg“
Abgrenzung des Geltungsbereichs
Bekanntmachung der Gemeinde Herscheid
Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Auf der Grundlage des vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 24. August 2015 gefassten
Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“ wurde ein städtebauliches Konzept
(Vorentwurf) zur möglichen Bebauung erarbeitet. Zur Deckung des zukünftigen Wohnraumbedarfs soll ein neues
Wohnbaugebiet ausgewiesen werden.
Vorgesehen sind zunächst 6 Einfamilienhausgrundstücke mit einer Durchschnittsgröße von rd. 700 m². Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Übersichtsplan.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes
in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Im Rahmen eines Informationsnachmittags wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben,
sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und zu äußern.
Der Informationsnachmittag findet am
Donnerstag, 10.3.2016, in der Zeit von 15.00 bis 19.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 216 (Haus 2), statt.
Anschließend können die Planunterlagen bis einschließlich 24.3.2016 während des Publikumsverkehrs
montags bis freitags von
dienstags von
donnerstags von
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Rathaus Herscheid, Haus 3, Zimmer 326, eingesehen und Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.
Herscheid, 24.2.2016
Der Bürgermeister
Schmalenbach
Gemeinde Herscheid
Bebauungsplan Nr. 37 „Haselweg“
N
Abgrenzung des Geltungsbereichs
Jagdgenossenschaft Blintrop
- Der Jagdvorstand Kuschertstraße 1
Neuenrade, 01.03.2016
58809 Neuenrade-Blintrop
EINLADUNG
zur Genossenschaftsversammlung
Die Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Blintrop in Neuenrade werden hiermit zu
einer Genossenschaftsversammlung am
Dienstag, 05. April 2016, 19.30 Uhr
in die Gaststätte „Sasse-Kuschert“ in Neuenrade-Blintrop eingeladen.
Verhinderte Jagdgenossen können sich durch einen anderen Jagdgenossen, durch
einen Betriebsangehörigen oder einen geschäftsfähigen Familienangehörigen ersten
Grades vertreten lassen. Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die dem
Vorsitzenden vor Beginn der Genossenschaftsversammlung vorzulegen ist.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung vom
23.04.2015
3. Bericht des Jagdvorstehers
4. Jahresrechnung für das Jagdjahr 2015/2016
5. Bericht der Rechnungsprüfer/Entlastung des Vorstandes und des Kassierers
6. Neuwahl des Jagdvorstandes
(Jagdvorsteher, Beisitzer, Geschäftsführer)
7. Neuwahl von zwei Rechnungsprüfern für das Jagdjahr 2016/2017
8. Haushaltsplan für das Jagdjahr 2016/2017
9. Verschiedenes
gez.
Anton Sasse
Jagdvorsteher
Bekanntmachung
Satzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 1 und 2 BauGB
„Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“
Der Rat der Stadt Kierspe hat in seiner Sitzung am 23.02.2016 aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. l S. 2414), das zuletzt durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. l S. 1722) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994, beide in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen, folgende Satzung „Zwischen Vor dem Isern und Kirchstraße“ beschlossen:
Die Satzung wird gemäß dem beigefügten Übersichtsplan erlassen.
Das Gebiet, für das diese Satzung aufzustellen ist, besteht aus folgenden Grundstücken:
Gemarkung Rönsahl, Flur 6, Flurstücke 1519 und 1521.
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung tritt mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt ab sofort beim Bürgermeister der Stadt Kierspe, Bauverwaltungs- und Planungsamt, Zimmer
29, Springerweg 21, 58566 Kierspe während der Dienststunden
montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
mittwochs
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freitags
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung werden hiermit gemäß § 10 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Hinweise:
1.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die fristgemäße Anmeldung etwaiger Entschädigungsansprüche wegen Planungsschäden infolge dieser Satzung wird hingewiesen. Die
Leistung der Entschädigung ist schriftlich bei der Stadt Kierspe, Springerweg 21, 58566 Kierspe zu beantragen.
Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile
eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
2.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften i. S. von § 214
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes
sowie Mängel in der Abwägung nach einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes
unbeachtlich, es sei denn sie werden innerhalb der Fristen schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
3.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung kann gemäß § 7
Abs. 6 GO NRW nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn,
a.
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b.
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
c.
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
181
d.
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache
bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Kierspe, unter
www.kierspe.de (Rat & Verwaltung > Bekanntmachungen) eingesehen werden.
Kierspe, 25.02.2016
Frank Emde
Bürgermeister
182
Herausgeber: Märkischer Kreis – Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf
fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich.
184