(Microsoft PowerPoint - Grundlagen der Erfassung und Bewertung
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Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Rückstellungen Inhalt Begriff und gesetzliche Grundlagen Rückstellungskategorien Grundlagen der Erfassung und Bewertung Einzelne Rückstellungen Fazit Begriff und gesetzliche Grundlagen Nach § 88 GO sind Rückstellungen fü r • dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften oder laufenden Verfahren • bestimmte Aufwendungen in angemessener Höhe zu bilden. Begriff und gesetzliche Grundlagen Unter Beachtung des § 88 GO darf die Gemeinde nur für die Zwecke Rückstellungen bilden, die in § 36 GemHVO genannt sind. Durch die Bildung von Rückstellungen erfolgt eine verursachungsgerechte Zuordnung von Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) zu Haushaltsjahren. Eine Ansparung von Finanzmitteln ist nicht Aufgabe von Rückstellungen. Rückstellungskategorien Rückstellungen • Aussenverpflichtung Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten • rechtlich • faktisch Drohverlustrückstellungen • Innenverpflichtung Aufwandsrückstellungen Grundlagen der Erfassung von Verbindlichkeitenrückstellungen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden, wenn eine sichere oder wahrscheinliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten am Bilanzstichtag rechtlich oder wirtschaftlich (faktisch) verursacht ist und mit einer Inanspruchnahme ernsthaft gerechnet werden muss. Grundlagen der Bewertung von Verbindlichkeitenrückstellungen Die Bewertung erfolgt in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Eine Abzinsung ist – außer bei Pensionsrückstellungen – nicht vorzunehmen. Exkurs: Regelung für den Bilanzansatz • Ist der zu leistende Betrag geringfügig, braucht keine Rückstellung angesetzt werden (§ 36 Abs. 4 GemHVO). Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Verbindlichkeitenrückstellungen Grundsätzlich ist entsprechend der GoB eine Einzelerfassung und –bewertung erforderlich. Nach § 34 Abs. 3 GemHVO ist eine Gruppenbewertung explizit für Urlaubs-, Überstunden- und Garantierückstellungen zulässig. Vereinfachend darf auch die Beihilferückstellung als prozentualer Anteil der Pensionsrückstellungen gebildet werden. Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Drohverlustrückstellungen Ein drohender Verlust aus schwebenden Geschäften besteht, wenn der Wert der eigenen Leistung den Wert der zu erwartenden Gegenleistung wahrscheinlich übersteigt. Bei Dauerrechtsverhältnissen kommt es allein auf die künftigen Leistungen und Gegenleistungen an. Auch hier sieht die GemHVO eine Geringfügigkeitsgrenze vor. Kündigungsschutz Für gesetzliche Kündigungsschutzbestimmungen ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, wenn seitens der Gemeinde die Verpflichtung zur Fortzahlung der Bezüge besteht, obwohl eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht zumutbar ist bzw. der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung mehr erbringt. Grundlagen der Erfassung und Bewertung von Aufwandsrückstellungen Zu erfassen sind nur Rückstellungen für die Nachholung unterlassener Instandhaltungen (§ 36 Abs. 3 GemHVO). Andere Aufwandsrückstellungen sieht die GemHVO nicht vor. Es ist der Betrag zurückzustellen, der nach vernünftiger Beurteilung dem Haushaltsjahr oder früheren Perioden zuzurechnen ist. Auch hier erfolgt die Bewertung mit dem Erfüllungsbetrag. Pensionsrückstellungen § 36 Abs. 1 GemHVO; Runderlass des IM vom 4.1.06. Erfassung der aktiv und passiv Beschäftigten mit ihren biometrischen Daten. Berechnung durch externen Gutachter, Versorgungskasse, Sofware-Produkt Verantwortlich: Personalamt Beihilferückstellungen und Rückstellungen nach § 107 BeamtVG Beihilferückstellungen können vereinfachend entsprechend § 36 Abs. 1 GemHVO gebildet werden. Rückstellungen nach § 107 BeamtVG sind erforderlich, falls die Gemeinde an Versorgungslasten anderer Dienstherren anteilig beteiligt sind. Rekultivierung und Nachsorge von Deponien/ Altlastensanierung Nach § 36 Abs. 2 GemHVO sind für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien Rückstellungen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen anzusetzen. Das gilt entsprechend für die Sanierung von Altlasten. Deponierückstellung Die Bewertung erfolgt – soweit dem tatsächliche Gegebenheiten nicht entgegenstehen – anhand des Verfüllmengenanteils pro Jahr in Relation zur Gesamtkapazität. Nachholung unterlassener Instandhaltung Für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen sind Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein (§ 36 Abs. 3 GemHVO). Verbindlichkeitenrückstellungen § 36 Abs. 4 GemHVO zum Beispiel • • • • • • • • ausstehende Aufwandsrechnungen Überstunden Gleitzeitüberhänge Urlaub Jubiläumszuwendungen ungeklärte Einzahlungen Haftpflicht Prozesskosten (§ 36 Abs. 5, „laufende Verfahren) • Steuerrückstellungen für BgA Ausstehende Aufwandsrechnungen Sind für Lieferungen oder Leistungen im abgelaufenen Haushaltsjahr noch keine Rechnungen eingegangen, müssen in Höhe der voraussichtlichen Rechnungsbeträge Rückstellungen gebildet werden. Dies gilt nicht für Bestandteile von Herstellungskosten. Überstunden Für Arbeitnehmer, die bis zum Bilanzstichtag Überstunden geleistet haben und der Ausgleich hierfür im neuen Haushaltsjahr erfolgt, ist der Arbeitgeber im Erfüllungsrückstand. Für diesen Erfüllungsrückstand ist eine Rückstellung zu bilden. Gleitzeitüberhänge Für Arbeitnehmer, die bis zum Bilanzstichtag die Normalarbeitszeit überschritten haben und der Ausgleich hierfür im neuen Haushaltsjahr erfolgt, ist der Arbeitgeber im Erfüllungsrückstand. Für diesen Erfüllungsrückstand ist eine Rückstellung zu bilden. Urlaub Für Arbeitnehmer, die bis zum Bilanzstichtag ihren Urlaubsanspruch nicht ausgeschöpft haben und der Ausgleich hierfür im neuen Haushaltsjahr erfolgt, ist der Arbeitgeber im Erfüllungsrückstand. Für diesen Erfüllungsrückstand ist eine Rückstellung zu bilden. Jubiläumszuwendungen Die Verpflichtung zur Leistung von Jubiläumszuwendungen ist in den Jahren wirtschaftlich verursacht, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht hat. Arbeitsrechtlich ist die Jubiläumszuwendung als zusätzliches Entgelt zu betrachten. Für den Arbeitgeber besteht dadurch ein Erfüllungsrückstand. ungeklärte Einzahlungen Ggf. gehen Einzahlungen bei der Kasse ein, welche bis zum Bilanzstichtag nicht zugeordnet werden können. Da ggf. nicht definitiv geklärt ist, ob Verbindlichkeiten (Rückzahlungsverpflichtung) bestehen, ist eine Rückstellung zu bilden. Haftplicht Für Schadenersatzverpflichtungen sind Rückstellungen zu bilden, soweit am Bilanzstichtag mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Inanspruchnahme erwartet werden kann. Wurde das Haftungsrisiko durch eine Versicherung eingeschränkt, sind die Versicherungsleistungen bei der Bemessung der Rückstellung zu berücksichtigen. Prozesskosten Am Bilanzstichtag ist jeweils bei laufenden Klageverfahren zu prüfen, inwieweit sich eine Verpflichtung ergeben könnte. Das bewertete Risiko ist in die Rückstellung einzustellen. Steuerrückstellungen bei BgA Voraussetzung ist, dass die Steuern das abzuschließende Haushaltsjahr betreffen und die Steuern zu den Aufwendungen gehören. Hierzu zählen die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftssteuer. Fazit Die Erfassung und Bewertung der Rückstellungen erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. Die „Inventur der Risiken“ kann nur in Kooperation mit den Fachbereichen/Fachämtern erfolgen. Es gibt keinen abschließenden Katalog der Rückstellungen. Verantwortlich für die Vollständigkeit der Rückstellungen ist der Ersteller des Jahresabschlusses. Als internes Hilfsmittel bietet sich die Erstellung eines Rückstellungsspiegels an.