für Kliniken - Nurse Care Agency
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für Kliniken - Nurse Care Agency
Nurse and Care Agency GmbH Geschäftsführung: Juliane Wernicke Exam. Krankenpflegefachkraft und Pharmareferentin Berliner Allee 19,30175 Hannover Tel.: +49(0) 174-4545000 Fax: +49(0) 511-89767140 Mail: [email protected] Web: www.nurse-care-agency.com Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nurse & Care Agency für Kliniken, Pflegeeinrichtungen und sonstige Einrichtungen im medizinisch pflegerischen Bereichen § 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich Die Nurse & Care Agency GmbH betreibt die Vermittlung gemäß § 652 BGB von freiberuflichen Auftragnehmer im pflegerischen und medizinischen Bereich als Honorarkräfte. Es handelt sich um eine befristete Übernahme der Auftragnehmer in Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinischen und pflegerischen Bereich. Auftragnehmer sind im Sinne dieser AGB, freiberuflich tätige Pflegefachkräfte. Auftraggeber und Einrichtungen sind im Sinne dieser AGB, Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder sonstige Einrichtungen im medizinischen pflegerischen Bereich. Diese Geschäftsbedingungen gelten in der Geschäftsbeziehung mit den Einrichtungen stets und ausschließlich für sämtliche Vermittlungstätigkeiten, welche die Nurse & Care Agency für die Einrichtung erbringt. Sie gelten auch, wenn bei einzelnen Aufträgen nicht besonders auf sie Bezug genommen wird. § 2 Leistungsumfang Die Einrichtung beauftragt die Nurse & Care Agency mit der Vermittlung einer Pflegefachkraft für Honorartätigkeiten. Die Nurse & Care Agency prüft daraufhin, ob eine ihr bekannte Fachkraft nach ihren eigenen Angaben den Anforderungen der Einrichtung entsprechen könnte und verfügbar ist. Hierbei wird die Nurse & Care Agency nach eigenem Ermessen ein Vermittlungsangebot über eine Pflegefachkraft der Einrichtung mitteilen, ohne für entsprechende Angaben selbst irgendeine Gewähr zu übernehmen. Gleichermaßen wird die Nurse & Care Agency, soweit ihr das tunlich erscheint, etwaige ihr bekannte Informationen über die Einrichtung der Pflegefachkraft übermitteln. Auf Wunsch der Parteien wird die Nurse & Care Agency die Verhandlungen, den Vertragsabschluss und die Durchführung der Honorartätigkeit koordinieren und organisieren. Nurse and Care Agency GmbH Berliner Alle 19 30175 Hannover Geschäftsführung: Juliane Wernicke Hannoversche Volksbank e.G. Kto.Nr. 645345700 BLZ: 25190001 Finanzamt Hannover Steuernummer: 25/210/21622 HRB-Nr.: 207856 § 3 Allgemeine Pflichten der Auftraggeber Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer von einem Jahr die von der Nurse & Care Agency vermittelten Pflegefachkräfte nicht nach Abschluss oder im Anschluss an eine von der Nurse & Care Agency vermittelten Honorartätigkeit unter Ausschluss oder durch Umgehung der Vermittlungstätigkeit der Nurse & Care Agency erneut zu beschäftigen. Im Widrigkeitsfalle wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000 fällig. Die Einrichtung wird die Pflegefachkraft nicht weitervermitteln und die personenbezogenen Daten der Pflegefachkraft auch nicht Dritten oder mit ihr verbundenen Unternehmen zu Vermittlungszwecken zur Verfügung stellen. In allen Fällen der Nichterbringung von Leistungen durch die freiberufliche Pflegefachkraft - gleich aus welchem Grund (Krankheit oder sonstige Abwesenheit), wird die freiberufliche Pflegefachkraft die jeweilige Einrichtung und die Nurse & Care Agency unverzüglich, wenn möglich schriftlich, informieren. Die freiberufliche Pflegefachkraft hat dann kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso fallen für den Zeitraum durch den Ausfall der freiberuflichen Pflegefachkraft, keine Provisionszahlungen an die Nurse & Care Agency an. Die jeweilige Einrichtung verzichtet auf die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzleistungen, die durch den Ausfall der freiberuflichen Pflegefachkraft entstanden sind. § 4 Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrag Der Vertrag über die pflegerischen Leistungen wird zwischen der Einrichtung und der Pflegefachkraft durch einen schriftlichen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Jedwede Nebenabrede ist schriftlich zu fixieren. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Einrichtung verpflichtet, zu prüfen, ob die Pflegefachkraft die Anforderungen der Einrichtung tatsächlich erfüllt, und prüft insbesondere anhand der Originalurkunden (Examensurkunde, Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, Personalausweis und ggf. Urkunden über zusätzliche Qualifikationen), die sie sich von der Fachkraft vorlegen lässt, ob die Pflegefachkraft die rechtlichen sowie die fachlichen und sonstigen Voraussetzungen für die Honorartätigkeit erfüllt. Die Einrichtung wird jede zwischen ihr und der Pflegefachkraft getroffene Vereinbarung, einschließlich Nebenabreden, sowie die auf die Tätigkeit bezogenen Abrechnungsbögen und Rechnungen der Fachkraft der Nurse & Care Agency unverzüglich in Kopie zukommen lassen, sofern diese der Nurse & Care Agency noch nicht vorliegen. § 5 Abrechnung/ Rechnungsstellung und Provision Die freiberufliche Pflegefachkraft belegt die geleisteten Stunden durch einen Stundennachweis, der von Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtung kontrolliert und unterzeichnet wird. Der ausgefüllte Stundenzettel ist Bestandteil der Rechnung. Nurse and Care Agency GmbH Berliner Alle 19 30175 Hannover Geschäftsführung: Juliane Wernicke Hannoversche Volksbank e.G. Kto.Nr. 645345700 BLZ: 25190001 Finanzamt Hannover Steuernummer: 25/210/21622 HRB-Nr.: 207856 Der Nurse & Care Agency rechnet, die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers mit der Einrichtung im Namen der freiberuflichen Pflegefachkraft ab. Die freiberufliche Pflegefachkraft erhält eine Kopie der Rechnung. Die Nurse & Care Agency rechnet mit der jeweiligen Einrichtung alle wöchentlich ab. Der jeweilige Rechnungsbetrag der freiberuflichen Pflegefachkraft ist 10 Tage nach Rechnungseingang auf das von der freiberuflichen Pflegefachkraft angegebene Konto ohne Abzüge zu überweisen. Die Nurse & Care Agency erhält von der Einrichtung für ihre Vermittlungstätigkeit eine Provision gemäß der im Angebot zur jeweiligen Pflegefachkraft vereinbarten Konditionen bzw. der gültigen Konditionsliste. Die Provision wird durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen der Einrichtung und der freiberuflichen Pflegefachkraft geschuldet. Die Einrichtung erhält mit der Rechnung der freiberuflichen Pflegefachkraft auch die Provisionsrechnung. Die jeweilige Provisionsrechnung ist 10 Tage nach Erhalt auf das von der Nurse & Care Agency angegebene Konto ohne Abzüge zu überweisen. Für eine weitere Vermittlung der gleichen oder einer anderen Pflegefachkraft im Anschluss an die vermittelte Tätigkeit wird erneut eine Provision fällig. Sowohl die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts als auch die Aufrechnung mit von der Einrichtung geltend gemachten Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei einer durch die Einrichtung verursachten Zahlungsverspätung ist die Nurse & Care Agency und die freiberufliche Pflegefachkraft berechtigt, nach zwei Wochen einen Verzugszins von 5% auf den jeweiligen Basiszins der jeweiligen Rechnung von der Einrichtung zu berechnen. § 6 Haftung Die Nurse & Care Agency übernimmt keine Gewähr für die Identität, das Vorliegen der Berufserlaubnis und der fachlichen Qualifikation der Pflegefachkraft. Die Einrichtung trifft daher die Verpflichtung zur Überprüfung dieser Voraussetzungen nach § 4 dieser AGB. Die Nurse & Care Agency ist weder Partei des Dienstleistungsvertrages noch der einzelnen Behandlungsverträge. Die Pflegefachkraft ist weder Erfüllungsgehilfe noch Verrichtungsgehilfe der Nurse & Care Agency. Diese haftet daher nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit der vermittelten Pflegefachkraft und für weitere Pflichtverletzungen der Pflegefachkraft. Die Nurse & Care Agency haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus dem Vermittlungsvertrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Nurse & Care Agency oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Nurse & Care Agency empfiehlt dem Auftraggeber, bei jedem Vertragsabschluss mit einer Honorarkraft eine Statuserhebung innerhalb der ersten 4 Wochen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen um einer möglichen Beschäftigung von Scheinselbständigen zu umgehen. Nurse and Care Agency GmbH Berliner Alle 19 30175 Hannover Geschäftsführung: Juliane Wernicke Hannoversche Volksbank e.G. Kto.Nr. 645345700 BLZ: 25190001 Finanzamt Hannover Steuernummer: 25/210/21622 HRB-Nr.: 207856 § 7 Datenschutz und Schweigepflicht Die Nurse & Care Agency richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmung zum Datenschutz. Personenbezogene Daten sind Informationen zu ihrer Identität. Darunter fallen vollständiger Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Telefonnummer. Die Nurse & Care Agency verwendet die personenbezogenen Daten nur innerhalb des Vermittlungsvertrages zwischen der Einrichtung und der Nurse & Care Agency. Die Daten werden nur im Rahmen, wie folgt aufgeführt, verwendet: - bei einer Buchungsanfrage, - bei Buchung eines Termins, - bei Abgabe eines Angebots für einen Termin, - bei Kontaktaufnahme mittels eines Kontaktformular. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass ausdrücklich dazu Einverständnis der freiberuflichen Pflegefachkraft abgegeben wurde oder gesetzliche Bestimmungen dies von uns verlangen. Die Nurse & Care Agency schützt die Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung. Die Einrichtung versichert, dass sie in Bezug auf die personenbezogenen Daten der Pflegefachkraft die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einhält. Die Parteien vereinbaren wechselseitig, über die einzelnen Vermittlungsverträge und für die ihnen ihm Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Einrichtung steht dafür ein, dass auch die ihr verbundenen Unternehmen, sofern sie Verträge mit der Nurse & Care Agency eingehen, wie die Einrichtung selbst die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen. „Verbundene Unternehmen“ bezeichnet solche Rechtssubjekte, die an der Einrichtung direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt sind oder an denen die Einrichtung direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist, sofern diese Beteiligung oder Einflussmöglichkeit sich nicht auf weniger als 1 % Aktien einer börsennotierten Gesellschaft bezieht. § 8 Schlussbestimmung Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausschließlich der Schriftform. Kündigung, Änderung und Aufhebung dieses Vertrags einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Über Änderungen der AGB wird die jeweilige Einrichtung umgehend informiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der AGB und der Einrichtung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regeln des Vertrags oder der AGB. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame zur ersetzen, die dem von beiden Parteien wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt. Nurse and Care Agency GmbH Berliner Alle 19 30175 Hannover Geschäftsführung: Juliane Wernicke Hannoversche Volksbank e.G. Kto.Nr. 645345700 BLZ: 25190001 Finanzamt Hannover Steuernummer: 25/210/21622 HRB-Nr.: 207856 § 9 Gerichtsstand Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren, wird ausschließlich Hannover vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 31.01.12 Nurse and Care Agency GmbH Berliner Alle 19 30175 Hannover Geschäftsführung: Juliane Wernicke Hannoversche Volksbank e.G. Kto.Nr. 645345700 BLZ: 25190001 Finanzamt Hannover Steuernummer: 25/210/21622 HRB-Nr.: 207856