Nachrüstfilter für Diesel-Pkw
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Nachrüstfilter für Diesel-Pkw
Nachrüstfilter für Diesel-Pkw Chronologie eines verschleppten Skandals 7. April 2005: Bericht des Umweltbundesamts (UBA) an das Bundesumweltministerium (BMU) - "Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfilter" Dr. Harry Lehmann (Fachbereichsleiter UBA) mahnt beim BMU an: "... Es gilt …zu vermeiden, dass sich die Öffentlichkeit bei der Förderung von Partikelfiltern getäuscht fühlt, falls de facto keine wirksamen Partikelfilter eingebaut werden und die finanzielle Förderung ins Leere läuft. ..." 31. August 2005: Datenblatt für FuE (UFOPLAN) - "Messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme und anschließende Systembeschreibung anhand konkreter Parameter" Ressort: BMU, Vergabebehörde UBA Ziel: Untersuchung von 3-5 offenen Systeme, Ermittlung der Minderung der Partikelmasse, Gegendruckverhalten, Minderung Partikelanzahl, Verhalten bei unterschiedlichen Temperaturen sowie der NO2 Konzentration vor und nach dem System. (Eine Messung der Systeme nach den Vorgaben der Anlage XXVI war zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen) Beschreibung des Ziels des Forschungsvorhabens durch das UBA: Ermittlung des Einflusses so genannter offener Filtersysteme auf die Partikelanzahl und die Partikelmasse und Beurteilung der Dauerhaltbarkeit offener Systeme auf Basis experimenteller Untersuchungen. Ermittlung der Grenzen der Leistungsfähigkeit offener Systeme, um „bereits diskutierte Förderungssätze und Grenzwerte zur Nachrüstung von PMMinderungstechniken bei Diesel-Pkw nach Bedarf zu überdenken, um diesbezüglich kontraproduktive und nicht zielführende Entwicklungen zu verhindern.“ Übergreifender Aspekt des Forschungsvorhabens: auf Grundlage der Ergebnisse werden die entscheidenden fachlichen Argumente für die anstehende Entscheidung der Bundesregierung zur Einführung der Förderung von Partikelfiltern geliefert. Im Rahmen dieses Findungsprozesses sei zu entscheiden, ob offene Systeme in die Förderung einfließen oder nicht. 25. November 2005: Angebot "Technik Thermischer Maschinen" (TTM) Andreas Mayer, CH-Niederrohrdorf: "Messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme" mit detaillierter Beschreibung der Untersuchung eines Euro 3 Pkw auf einem Rollenprüfstand. 30. November 2005: Aktenvermerk des UBA zum Angebot "Messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme": "Ziel des Vorhabens ist es daher, 1 die Grenzen der Leistungsfähigkeit offener Abgasnachbehandlungssysteme zu ermitteln." 3. März 2006: Vertragsunterzeichnung TTM und UBA, laut UBA erfolgte die freihändige Vergabe an TTM auf Wunsch des BMU (Beleg: Vermerk Mönch vom 03.01.2007) 17. Juli 2006: Schreiben des UBA an das Kraftfahrtbundesamt (KBA): UBA informiert KBA über das gegenwärtig durchgeführte Forschungsvorhaben und bittet das KBA um Unterstützung durch Übersendung der dem KBA vorliegenden Messberichte der einzelnen PMS, die dem KBA für die Zulassung vorgelegt werden (gem. Anlage XXVI) 24.August 2006: Vermerk zum Protokoll einer Videokonferenz zwischen BMU und UBA am 27. Juni 2006: UBA berichtet über in der Entwurfsfassung enthaltene Änderungsauflagen zum Forschungsvorhaben (Dabei geht es darum, nun abweichend vom ursprünglichen Auftrag, Testreihen nach der Anlage XXVI, insbesondere den so genannten Dauerlauf, durchzuführen): "Dieser Entwurf wurde vom UBA (I 3) noch nicht kommentiert" und teilt mit: "Das UBA hat grob ermittelt, wie hoch die Kosten für die Messungen sein werden" und kommt zu dem Ergebnis, dass die "vorliegenden Kostenangaben" von zusätzlich 30.000 bis 60.000 Euro im laufenden Vorhaben nicht ohne Aufstockung der Finanzmittel abzuwickeln seien. Darüber hinaus vermerkt das UBA, dass bereits drei (von vier) Systemen so getestet sind wie es ursprünglich vertraglich mit dem Auftragnehmer vereinbart worden war. Schließlich: "Um die Kosten für die Aufstockung gering zu halten, ist grundsätzlich eine sehr genau verfasste Leistungsbeschreibung notwendig. Daran anschließend ist ein Angebot einzuholen.“ Bereits am 16. August hatte Abteilungsleiter Dr. Lahl (BMU IG I) Herrn Mayer (TTM) telefonisch um entsprechende Kalkulation gebeten. Die Kalkulation geht Anfang September im UBA ein. (Ein weiteres Angebot vom TÜV Nord wird vom BMU eingeholt und geht dem UBA per Mail am 19.12.2006 zu) 27. September 2006: Das UBA bittet das BMU, die für die ergänzenden Messungen der Dauerläufe erforderlichen Mittel zuzuweisen. UBA übersendet BMU Entwurf des ersten Teilberichts sowie Kalkulation der gewünschten ergänzenden Messungen (84.108,70 €) die vom UBA als "günstig" bewertet werden. 3. November 2006: Die DUH wendet sich an das BMU, Herrn Dr. Lahl, mit dem Hinweis, dass die DUH vermehrt Anfragen nach der Wirksamkeit von PMSNachrüstsystemen erreichten. Im Zusammenhang mit den im Dezember 2005 verabschiedeten technischen Richtlinien müssten inzwischen die Daten zur Filterwirksamkeit aller angebotenen Systeme vorliegen und „eigentlich auch dem BMU bekannt sein“. Unter Hinweis auf die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft bittet die DUH um Einsicht in die entsprechenden 2 Prüfprotokolle. 01. Dezember 2006: Nach Vorliegen der ersten Berichtsentwürfe aus dem Schweizer Labor führt das UBA ein Fachgespräch mit den beteiligten Herstellern der PMS, dem BMU, TTM Mayer sowie der FA. Volkswagen durch (Schreiben Mönch 01.2007) Laut Schreiben von Mönch äußert das BMU nach diesem Gespräch Zweifel an der fachlichen Qualifikation von TTM. Das UBA hält diese Zweifel für unbegründet. 08. Dezember 2006: Schreiben der DUH an StS Machnig: DUH berichtet über Informationen aus verschiedenen Unternehmen der Automobilzulieferindustrie, wonach dem BMU Ergebnisse über die Wirksamkeit von PMS für die Nachrüstung vorlägen. Um anfragende Verbraucher seriös über die Wirksamkeit unterschiedlicher Filter informieren und ggfls. vor unzureichender Wirksamkeit im realen Fahrbetrieb warnen zu können, bittet die DUH um Übergabe der Prüfdaten. 15. Dezember 2006: Schreiben des BMU an UBA: das BMU habe von Beginn an gefordert, im Rahmen des Forschungsvorhabens Messungen nach Anlage XXVI ergänzend durchzuführen. Die entsprechenden Prüfungen müssten in einem Labor durchgeführt werden, das zur EU-Zertifizierung neuer Fahrzeuge zugelassen sei und dessen Prüftechnik dem erforderlichen Stand der Technik entspreche. Vorzuziehen sei ein Labor, das bei der Validierung der ECE-PMP Messverfahren beteiligt gewesen sei. Die Mittel seien bereit gestellt, das Vorhaben möglichst rasch zu vergeben. 20. Dezember 2006: Antwort StS Machnig auf das DUH-Schreiben vom 8. Dezember: Verweis auf die Prüfvorschriften für Nachrüstfilter. Das Messprogramm für die offenen PMS sei noch nicht abgeschlossen, hier sei besonders die Minderungswirkung auf die Partikelzahl von Interesse, da hierfür international noch keine Anforderungen abgestimmt seien. Daher könnten derzeit noch keine Daten zur Verfügung gestellt werden, es sei aber beabsichtigt, die Ergebnisse des Vorhabens nach Abschluss des Programms zu veröffentlichen. 21. Dezember 2006: Antwort der DUH an StS Machnig: erneute dringende Bitte um Übergabe der Messdaten. Nach Information der DUH liege eine abgeschlossene Untersuchung vor, die den gültigen technischen Anforderungen genüge. Die Ansprüche der DUH entsprechend dem Umweltinformationsgesetz (UIG) seien also unverändert und zeitnah zu erfüllen. 5. Februar 2007: Die DUH stellt beim UBA nun auch formal ein Informationsbegehren auf Grundlage des UIG und verlangt Einsicht in die erhobenen Messdaten. 3 9. März 2007: Pressemitteilung der DUH: Darin begrüßt die DUH die nach jahrelanger Verschleppung verabschiedete steuerliche Förderung bei der Nachrüstung von PMS. Minderungsgrad von mind. 30 % bleibt weit unter den Erwartungen und technischen Möglichkeiten. 17. April 2007: Das UBA kündigt an, die vorliegenden Messergebnisse in Form eines Zwischenberichtes der DUH zur Verfügung zu stellen. 20. April 2007: Schreiben des UBA an Verteiler, u. a. BMU: Hinweis auf Vorliegen eines Informationsbegehrens gemäß UIG mit dem Hinweis, dass das UBA nach eingehender Prüfung beabsichtigt, dem Antrag zu entsprechen. Die im Dezember 2006 zugegangenen Zwischenberichte seien entsprechend der Kommentare der Beteiligten ergänzt worden, soweit fachlich angezeigt. Das UBA plane, mit einer fachlichen Kommentierung die Ergebnisse zu übergeben, insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass die Ergebnisse auf Messungen beruhen, die über die Anforderungen nach Anlage XXVI hinausgingen. Das UBA bittet um Stellungnahme zum geplanten Vorgehen bis zum 25. 04.2007. 20. April 2007: Schreiben des UBA an die DUH: Verschiebung der Antwort aufgrund der „besonderen Komplexität und Vielschichtigkeit der Sach- und Rechtslage“. 21. April 2007: Antwort BMU auf UBA-Schreiben vom 20. April: Dr. Lahl verweist auf bisherige anderslautende Absprachen und auf das Schreiben StS Machnig an die DUH, nach dem das Forschungsvorhaben erst abzuschließen sei, bevor eine Veröffentlichung der Daten erfolgen könne. 23. April 2007: Die DUH formuliert auf das UBA-Schreiben vom 20. April 2007 eine Frist bis zum 4. Mai 2007 zur Übergabe der Daten, ansonsten werde man den gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen. 30. April 2007: Brief von BMU, Herrn Steinkemper an UBA mit der dringenden Bitte, das Forschungsvorhaben zeitlich wie geplant abzuschließen und ein Ergebnis spätestens am Donnerstag, den 30. Mai 2007 vorzulegen. 4. Mai 2007: UBA-Vermerk „Ergänzende juristische Beurteilung der Anfrage der DUH …“ Das UBA hat zum Antrag der DUH zwei juristische Expertisen anfertigen lassen und diese diskutiert. Dabei ist man zu folgendem Schluss gekommen: Bei dem Gespräch wurde deutlich, das der erste Teil des Forschungsvorhabens, für den die DUH Einsicht beantragt hat, abgeschlossen und fachlich abgenommen sei. Die Voraussetzungen für das Informationsbegehren lägen vor, ein Ablehnungsgrund sei nicht ersichtlich. Auf eine Kommentierung oder inhaltliche Stellungnahme der aufbereiteten Daten durch die informationspflichtige Stelle komme es nicht an. Auch die auf die Hersteller der Produkte abzielenden Gründe gem. § 9 UIG für eine Verweigerung der Auskunft könnten nicht geltend gemacht werden, da die Hersteller 4 keine Umweltinformationen an das UBA übergeben hätten. Vielmehr seinen auf dem Markt zugängliche Produkte getestet worden. 08. Mai 2007: (Vermerk Herr Mönch vom 29.05.07, Sprechzettel für die Abteilungsleiterbesprechung, ALB, am 05. Juni) Nach einem entsprechenden Telefonat zwischen UBA-Präsident Troge und BMU-AL Dr. Lahl findet am 08. Mai ein Gespräch zwischen dem fachlich Verantwortlichen und den zuständigen Juristen aus UBA und BMU statt. Inhalt des Gespräches war die Frage, ob die Ergebnisse des ersten Teils des Forschungsvorhabens abschließend vorliegen und nach UIG der DUH übergeben werden müssen (was das UBA bejaht und das BMU verneint). Daraufhin wurden die vorliegenden Ergebnisse dem BMU zur Beurteilung übergeben. Am 18. Mai hatten „I 2.1“ und das Justitiariat im Auftrag des Präsidenten des UBA einen ablehnenden Bescheid an die DUH erstellt, verwiesen aber in der Vorbemerkung auf ihre nach wie vor unveränderte gegenteilige Einschätzung der rechtlichen Situation. Mangels eines von Herrn Dr. Lahl angekündigten Erlasses zum weiteren Vorgehen des UBA mit dem Auskunftsbegehren der DUH hat der ablehnende Bescheid mit Stand vom 31.05.07 das UBA zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht verlassen. 14. Mai 2007: Pressemitteilung der DUH: Bundesrat gibt Grünes Licht für Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Dieselpartikelfiltern. 16. Mai 2007: E Mail Wechsel Herr Dr. Lahl, Herr Dr. Troge: Lahl bittet Troge um Druck auf seine Fachabteilung und TTM auszuüben, um das Forschungsvorhaben schnell abzuschließen. Ankündigung, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Frage dem StS vorgelegt werde und die DUH um einen weiteren zeitlichen Aufschub zu bitten sei. Herr Dr. Troge antwortet, dass ein Schreiben mit Ablehnung an die DUH vorbereitet werde, eine Einsicht in die Ergebnisse des Forschungsvorhabens aber nicht verweigert werden könne, sobald diese abschließend vorlägen. 16. Mai 2007: DUH-Schreiben an Prof. Troge, UBA: Frist für Bearbeitung von Informationsbegehren gemäß UIG von einem Monat weit überschritten; Bitte um umgehenden Bescheid, ansonsten würden Rechtsmittel eingelegt. 18. Mai 2007 (und 4. Mai 2007): Vermerk der Rechtsabteilung des UBA: Ablehnung des Informationsbegehrens der DUH durch das UBA wird fachlich nicht unterstützt. Die in den Typenberichten vorliegenden Messergebnisse seien abgeschlossen, auf eine inhaltliche Würdigung komme es im Zusammenhang mit dem Herausgabeanspruch nicht an. 29. Mai 2007: Untätigkeitsklage der DUH gemäß § 75 VwGO DUH gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch BMU, vertreten durch Prof. Troge, 5 UBA. 30. Mai 2007: BMU, Dr. Lahl, übersendet an UBA eine Stellungnahme des Fachreferates IG I 6 zu vorliegenden Ergebnissen der messtechnischen Untersuchungen mit der Bitte um Beantwortung bis 11. Juni 07. 4. Juni 2007: Das Verwaltungsgericht Dessau legt die mündliche Verhandlung auf den 12.10.2007 fest. 28. Juni 2007: Das UBA bittet um stillschweigende Fristverlängerung der Erwiderung der Klageschrift der DUH bis zum 15. Juli 2007. 3. Juli 2007: Das UBA erlässt einen ablehnenden Bescheid bezüglich des Informationsbegehrens der DUH: Einer Herausgabe der Daten stehe § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG entgegen: Es liege eine kritische fachaufsichtliche Stellungnahme des BMU vor, die sich auf das Verfahren und die Ergebnisse der Messreihen beziehe. Das UBA sei verpflichtet, dieser Kritik nachzugehen. Der Schutz der noch nicht abgeschlossenen ressortinternen Fachdiskussion habe Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Eine Herausgabe zum jetzigen Zeitpunkt bezöge sich auf eine noch nicht abgeschlossene Fachdiskussion. 10. Juli 2007: Die DUH weist in einem Schreiben das UBA darauf hin, dass der vom UBA mit Schreiben vom 03. Juli 07 ergangene Ablehnungsbescheid eingegangen ist. Allerdings weist die DUH das UBA auf die anhängige Klage wegen Untätigkeit hin, daher sei ein Vorverfahren vorliegend entbehrlich, das Klageverfahren sei entsprechend zu ändern. 20. Juli 2007: Schreiben des UBA an das Verwaltungsgericht Dessau – Ankündigung, in der mündlichen Verhandlung die Klage der DUH abzuweisen. Begründung mit folgenden Argumenten: - DUH hat keine Festlegung der Zugangsart der Informationsgewährung genannt - komplexer Sachverhalt steht einer Einhaltung der im UIG genannten Frist zur Erfüllung des Informationsbegehrens entgegen - Komplexität und Vielschichtigkeit der Sach- und Rechtslage ergibt sich nicht nur auf den Antrag der DUH, sondern auch aus der Be- und Auswertung von Einzeldaten des betreffenden Forschungsvorhabens des UBA „Messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme“ sowie der erforderlichen Abstimmung der Vorgehensweise mit dem BMU und dem Auftragnehmer, der TTM Mayer - Ziel des Forschungsvorhabens: experimentelle Untersuchung offener Abgasnachbehandlungssysteme, Minderung der Partikelanzahl und der Partikelmasse soll ermittelt werden 6 - Anders als die DUH behauptet, lägen dem UBA keine Messdaten vor, die im Rahmen des UIG veröffentlicht werden könnten - Datenmaterial muss noch vervollständigt werden - Fachaufsichtliche Stellungnahme des BMU beinhaltet u.a. Mängel des bisherigen Verfahrens und Anforderungen an das weitere Vorgehen, das UBA müsse hierauf eingehen - Das bislang vorliegende – korrektur- und ergänzungsbedürftige - Material verleite zu „missverständlichen bzw. irreführenden Schlüssen. Es fehlen u. a. Messungen nach Anlage XXVI StVZO, die den Kern des Forschungsvorhabens ausmachten. - Die vom Auftragnehmer vorgelegten Daten habe die Beklagte, das BMU noch nicht abgenommen, daher seien die Daten nicht abgeschlossen. - Darüber hinaus seien die Grundrechte von Betroffenen zu berücksichtigen. Fehlerhafte negative Daten zur Leistungsfähigkeit von PMS könnten die wirtschaftliche Bestätigung der betroffenen Hersteller beeinträchtigen und ggf. dermaßen einschränken, dass eine Insolvenz dieser drohen könne. - Kritik des BMU: die im Vorhaben verwendete Messmethodik repräsentiere nicht das in Deutschland übliche Fahrverhalten, die Messungen nicht nach Anlage XXVI erfolgt sondern vielmehr amerikanische Fahrzyklen und nicht repräsentative Dauerläufe. Daher könne die Hauptfrage der dauerhaften Wirksamkeit der Systeme im realen Betrieb nicht beantwortet werden. Die aufgetretenen Messschwankungen hätten mit dem Auftragnehmer noch nicht aufgeklärt werden können. - …weitere Argumente siehe Vorlage - Für eine weitere Überprüfung der Ergebnisse und die weitere Durchführung des Forschungsvorhabens wird ein Zeitraum von voraussichtlich 6 Wochen angegeben 13. August 2007: Pressemitteilung der DUH: Die DUH veröffentlicht erstmals auszugsweise vom TÜV Süd vorgenommene Produktvergleiche für Nachrüstfilter. Ergebnis: die Marken HJS, Twintec, Audi- und VW-Originalnachrüstfilter erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene 30% Minderungsquote nach Anlage XXVI mit Werten zwischen 48 und 70%. Die Firma Bosal lag bei 21 bzw. 29%, die Firma GAT bei 18 bzw. 20 %. DUH fordert Überprüfung als Standardprogramm der routinemäßigen Abgasuntersuchung (AU). 17. August 2007: Pressemitteilung der DUH: DUH veröffentlicht weitere Ergebnisse von TÜV Untersuchungen. Firma Bosal und Firma GAT drohen rechtliche Schritte an. 24. August 2007: Firma Bosal und Firma GAT erwirken Gegendarstellungen gegen die DUH. 7 28. August 2007: Pressemitteilung der DUH: TÜV Süd stellt bei Vergleichsuntersuchungen massive Wirksamkeitsunterschiede fest. GAT-Filter verursacht viel zu hohen Abgasgegendruck. Filterleistung mangelhaft. DUH fordert Funktionsprüfung bei AU. Opel verweigert Freigabe von GAT-Filtern für alle Opel-Fahrzeuge. 6. September 2007: Pressemitteilung der DUH: Neue Vergleichsstudien von VW zeigen ebenfalls den Mangel von Bosal und GAT mit einer Abscheidungsrate von unter 10 Prozent. KBA hat mittlerweile die Überprüfung der Zulassung dieser beiden Systeme durch den TÜV Nord veranlasst. Aus einem weiteren Gutachten des TÜV Hessen wird ersichtlich, dass die Firma GAT die Porenzahl verringerte, also ihren Durchmesser vergrößerte, ohne für die technische Veränderung eine Zulassung beim KBA einzuholen. 17. September 2007: Brief der DUH an Umweltminister Gabriel: Trotz seit Monaten vorliegender Hinweise auf mangelhafte Filtersystem habe das BMU nicht reagiert, auch das KBA habe keine Überprüfung der Zulassungen veranlasst. Dringende Bitte an den Minister, jetzt aktiv zu werden. 20. September 2007: Pressemitteilung der DUH: Opel warnt Autohändler vor Einbau von mangelhaften Filtern. Grundlage sind die Untersuchungen des TÜV Hessen, nach dem GAT-Filter Schäden an Turbolader, Motor und Motorkomponenten verursachen können. 8. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: Die vom KBA angeordneten stichprobenartigen Wirksamkeitsüberprüfungen des TÜV Nord ergeben ebenfalls, dass die Systeme der Firmen GAT und Bosal mangelhaft sind (Ergebnisse liegen den Behörden seit Ende Sept. vor). 10. Oktober 2007: Brief von DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an BMU (BM Gabriel, StS Klug, StS Machnig, Lahl): KBA ziehe nur die Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für GAT-Filter für VW und Audi zurück, der überwiegende Teil der Systeme bleibe trotz negativer TÜV-Ergebnisse auf dem Markt. Resch bittet BMU um Aufklärung, warum das Ministerium dieser Regelung zustimmt. 15. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA stoppt Verkauf von fünf GATFiltersystemen (ABE gelöscht). DUH fordert Rückrufaktion und unabhängige Funktionsprüfungen bei den Abgasuntersuchungen. 19. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: Bundesverkehrsminister verweigert Rückrufaktion. Außerdem stellt der TÜV eine unzureichende Edelmetallbeschichtung (Platin) fest. Die Feinstaubwirkung sinkt auf 16,6 Prozent. DUH verweist auf GVA8 Schreiben (Gesamtverband Autoteile-Handel), in dem die Rechtsansprüche gegenüber den Werkstätten begründet werden. 22. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA bestätigt, dass auch Filter der Firma Bosal bei der behördlich angeordneten Nachprüfung durchgefallen sind. Erweiterung des Verkaufstopps auf die GAT-baugleichen Filter der Firma Tenneco/Walker. DUH fordert wirksame Schnelltests. 25. Oktober 2007: Schreiben des UBA an das Verwaltungsgericht Dessau: Stellungnahme zu den inhaltsgleichen Schriftsätzen des Klägers (der DUH) vom 30. August und 5. September 2007: anders als vom Kläger behauptet, seien das Forschungsvorhaben in der Schweiz und die darin enthaltenen Daten nicht abgeschlossen. Eine wirksame Abnahme der Leistung sei nicht erfolgt. Bei der (noch nicht abgeschlossenen) Messung der Dauerfunktionsfähigkeit handele es sich nicht um eine Aufstockung der Untersuchung, diese sei vielmehr Bestandteil der Ziele des Forschungsvorhabens. Das Schreiben des UBA an das BMU vom 05. Februar 2007 sei eine Bitte um Zuweisung weiterer Mittel zur Durchführung weiterer Messungen, da die bislang durchgeführten Messungen zu keinen verwertbaren Ergebnissen geführt hätten. 6. November 2007: Erwiderung der DUH: Mit Vertrag vom 16. Januar 2006 habe das UBA den Auftragnehmer mit der Untersuchung beauftragt. Nach Vorlage der Ergebnisse wurde der Auftragnehmer für die Leistung bezahlt, es wurden keine Mängelbeseitigungsansprüche nach § 8 des Vertrages geltend gemacht. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten forderte das BMU die Ergänzung des Prüfgegenstandes um die Messung der Dauerfunktionsfähigkeit nach den Vorgaben der Anlage XXVI StVZO. Dazu wurde das Vorhaben aufgestockt, die Mittel wurden ergänzt. Diese neue Untersuchung ändere nichts daran, dass die erste Untersuchung abgeschlossen sei. Die DUH zitiert einen Vermerk der Beklagten vom 04. Mai 2007, in dem es heißt, der erste Teil der Untersuchung sei abgeschlossen, die Daten abschließend erfasst und ausgewertet. Zwar sei ein zweiter Teil des Vorhabens noch fertig zu stellen, dieser bewirke jedoch keine Modifizierung des ersten. Beide Teile seien unabhängig voneinander, die enthaltenen Aussagen beeinflussten sich nicht gegenseitig. Eine Prüfung der Informationen auf ihre fachliche Qualität sei nicht Aufgabe oder Gegenstand des UIG. Sofern das Gutachten abgeschlossen sei, müsse es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 8. November 2007: Pressemitteilung der DUH: Umweltorganisationen und Kraftfahrzeuggewerbe rufen zu neuer Nachrüstwelle auf. Die Staatsanwaltschaft Essen hat Ermittlungen gegen die Firma GAT (Urkundenfälschung) aufgenommen. Kfz-Gewerbe sagt zu, keine Mangelfilter mehr zu verbauen. 9 12. November 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA informiert die Öffentlichkeit nicht rechtzeitig über bereits (Ende September) vorliegende Ergebnisse wirkungsloser Partikelfilter. Kein Widerruf der Mangelfilter, sondern freiwillige Rückgabe durch die Hersteller, angeblich aufgrund von „Formfehlern“. 22. November 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA löscht sämtliche ABEs unwirksamer Filter der Hersteller GAT, Tenneco/Walker und Bosal (außerdem betroffen: Ernst-Apparatebau sowie die Original-Nachrüstfilter von Jaguar und Landrover). Werkstätten der Ketten Pitstop und Vergölst bieten weiter Betrugssysteme an. 22. November 2007: Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Dessau weist der juristische Vertreter der Beklagten darauf hin, dass die von der DUH begehrten Daten nun in modifizierter Form im Internet veröffentlicht worden seien. Damit sei der Klagegegenstand hinfällig. Die Herrn Resch als Vertreter der Klägerin zugänglich gemachten Daten enthielten die Ergebnisse des Forschungsvorhaben, die mit gewissen vom UBA kommentierten Mängeln – den Vorgaben der Anlage XXVI entsprächen. Für alle anderen Daten, die nicht diesen Vorgaben entsprächen, gelten nach Aussage des juristischen Vertreters die Ausschlussgründe des UIG, die auch anfangs gegen eine Übergabe der Ergebnisse geltend gemacht wurden. Es gehe also weiterhin um „Material, das gerade vervollständigt“ werde. Das BMU und das UBA seien mittlerweile darin einig, dass weitere Messungen gemäß Anlage XXVI nicht mehr fortgeführt werden sollten, da es Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Forschungsnehmers gäbe; außerdem habe das KBA inzwischen eine flächendeckende Untersuchung der Leistungsfähigkeit der auf dem Markt vorhandenen Systeme eingeleitet. Die hier zutage getretenen Fehler einzelner Systeme hätten zur Beendigung der Vermarktung dieser Systeme geführt. 23. November 2007: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „ Bekämpfung des Feinstaubabkommens – Planungen und Ergebnisse“ der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich, weiterer Abgeordneter der Fraktion der FDP 23. November 2007: Verwaltungsgericht Dessau verurteilt Bundesregierung zur Herausgabe von Prüfdaten. Auszüge aus der Urteilsbegründung: - das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau verpflichtet die Beklagte – die Bundesrepublik Deutschland bzw. ihre Vertretung UBA, der Klägerin – der DUH – Einsicht in die ihr vorliegende messtechnische Untersuchung offener Partikelminderungssysteme der TTM Technik Thermische Maschinen zu gewähren. - Der Informationsanspruch der DUH beziehe sich auf abgeschlossene Vorgänge. Daran ändere auch der Umstand, dass die Methoden und Ergebnisse der 10 Messreihen nicht den Vorstellungen des BMU entsprächen. Gegenstand der Untersuchung, die das UBA in Auftrag gegeben und von TTM durchgeführt worden sei, sei eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit offener Abgasnachbehandlungssysteme. Es lag nicht darin, nachzuprüfen, ob die Filtersysteme den Vorgaben der Anlage XXVI StVZO entsprechen. 25. November 2007: PM BMU: „ Machnig weist Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe zurück – DUH erweist der Partikelfilter-Nachrüstung einen Bärendienst“. Staatssekretär Marching weißt die Vorwürfe der DUH zurück, er habe nicht rechtzeitig über vorhandene Erkenntnisse zur Unwirksamkeit einzelner Dieselrussfilter-Nachrüstsysteme informiert. Laut Machnig liegen belastbare Informationen über die mangelhafte Funktion einzelner DieselpartikelMinderungssysteme dem Bundesumweltministerium seit August beziehungsweise November 2007 vor. Sie sind dann auch jeweils sofort an die zuständigen Stellen, das sind Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt, weiter geleitet worden. 26. November 2007: Pressemitteilung der DUH: DUH weist Behauptung des StSs Machnig zurück, dem BMU hätten erst ab August 2007 belastbare Informationen über mangelhafte Systeme vorgelegen. 28. November 2007: BMU-Presse: Bundesminister Sigmar Gabriel stellt im Rahmen einer Bundespressekonferenz die sogenannte „Kulanzregelung“ vor. Gabriel begrüßt den schnellen und unkomplizierten Austausch mangelhafter Filtersysteme. Werkstätten und Handel haben einen kostenlosen Austausch bei 70% der betroffenen Fahrzeuge zugesichert. Um das Vertrauen der zu einer Nachrüstung bereiten Autofahrern nicht zu enttäuschen ist die Regierung bereit die allgemeine Betriebserlaubnis aufrechtzuerhalten. 28. November 2007: Pressekonferenz der DUH: DUH-Geschäftsführer Rainer Baake und Jürgen Resch fordern BM Gabriel auf, dafür zu sorgen, dass die eingebauten Mangelfilter ausgetauscht werden und sicherzustellen, dass Fahrzeuge mit mangelhaftem Filter nicht in Umweltzonen einfahren können. Zur Vermeidung weiterer Filterskandale sei die Einführung von Feldversuchen durch das KBA bei der Erteilung von ABEs erforderlich sowie die Aufnahme der Funktionsprüfung im Rahmen der AU. Außerdem müsse ein amtlicher Kurztest entwickelt und definiert werden. 28. November 2007: DUH-PM: Russfilterskandal: Deutsche Umwelthilfe wirft Bundesregierung vor, den Einbau betrügerischer Billigfilter trotz frühzeitiger Erkenntnisse nicht verhindert zu haben – Staatliche Kontrollen sollen künftige Wiederholungen verhindern – Unwirksame Filter müssen flächendeckend und zeitnah ausgetauscht werden. Resch forderte die Bundesregierung auf, durch schnelle und klare Entscheidungen den betroffenen Autofahrern zu helfen, dass diese in einem überschaubaren 11 Zeitraum bis spätestens März 2008 die bei ihnen eingebauten Betrugsfilter durch funktionierende Systeme ersetzt bekommen. Eine Selbstverpflichtungserklärung der betroffenen Filterhersteller und Werkstätten reicht hierzu keinesfalls aus. Wer nach Ablauf der Umtauschfrist noch immer mit einem Betrugsfilter unterwegs ist, muss die steuerliche Förderung zurückzahlen und verliert die Feinstaubplakette. „Wenn die Bundesregierung hier keine klaren Regelungen beschließt werden die meisten der vom Filterskandal betroffenen Autohalter auf einen Austausch des Systems verzichten. Dies wäre nach fünf Jahren härtester Auseinandersetzungen um die Reduktion der Feinstaubbelastung in den Innenstädten ein Desaster. Es muss sichergestellt sein, dass dort wo eine Umweltplakette klebt, auch ein funktionstüchtiger Partikelfilter an Bord ist“, sagte Resch. 28. November 2007: Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ durch ZdK und GvA. In dieser so genannten Kulanzregelung informieren sie ihre Mitglieder über die Existenz mangelhafter Filtersysteme und fordern sie weiterhin auf einen kostenfreien Austausch vorzunehmen. Außerdem informieren sie die betroffenen Kunden in einem Rundschreiben. Ab 29. November 2007: Die DUH erreichen Dutzende von Klagen betroffener Autohalter, die berichten, dass ihre Werkstätten den in der freiwilligen Vereinbarung versprochenen kostenlosen, problemlosen und zeitnahen Austausch der funktionsuntüchtigen Filter verweigern. 30. November 2007: Pressemitteilung der DUH: die vom BMU angekündigte freiwillige Vereinbarung mit zwei Verbänden des Kraftfahrzeughandwerks und des Autoteilehandels zum Austausch mangelhafter Filter scheitere schon nach zwei Tagen an der Weigerung der Firmen GAT und BOSAL, die mangelhaften Filter gegen andere als – noch gar nicht entwickelte – Ersatzfilter der eigenen Firma zu akzeptieren. Ansonsten könnten die Kosten für den Austausch nicht getragen werden. 30. November 2007: „Pressemitteilung BMU: Umweltministerium weist Vorwürfe der DUH zurück – Kulanzregelung von Werkstatt und Handel gilt in allen Teilen“ Das BMU wirft der Deutschen Umwelthilfe in ihrer PM vor, der eben erst getroffenen Selbstverpflichtung von Autowerkstätten und Handel keine Chance zu geben, ihre Wirkung zu zeigen, sondern schon nach zwei Tagen ein Scheitern dieser Kulanzregelung herbeizureden. Das hat nach Meinung des Ministeriums mit Verbraucheraufklärung wenig, aber mit Panikmache viel zu tun. Man fragt sich, was die DUH mit ihrem Panikfeldzug gegen eine unbürokratische und verbraucherfreundliche Regelung eigentlich bezwecken will. 06. Dezember 2007: Bosal Presseinformation: Bosal gibt ABE zurück. Aufgrund der Interpretation neuer Untersuchungsergebnisse zur Wirksamkeit von Partikelfiltern zieht Bosal die aktuelle ABE zurück. Da Bosal bereits neue ABE beantragt hat, soll 12 Kunden mit bisherigem Diesel- Oxikatfilter zu gegebener Zeit der Austausch mit dem neuen Filter ermöglicht werden. 11. Dezember 2007: DUH- Hintergrundgespräch zu Nachrüstfiltern. Chronologie eines verschleppten Skandals 11. Dezember 2007: PM UBA/BMU: Bericht zu den Ausschüssen Verkehr und Umwelt des BT. Insgesamt wurden 170.000 Nachrüstsysteme verbaut, davon waren mutmaßlich 40.000 mangelhaft. Eine Verstärkte Nachrüstung soll durch Öffentlichkeitskampagnen angeregt werden. 11. Dezember 2007: BMVBS/BMU: Bericht für Ausschüsse Verkehr und Umwelt des deutschen Bundestages zu den mangelhaften Nachrüst-Partikelminderungssystemen für Diesel-Fahrzeuge. Insgesamt wurden 170.000 Nachrüstsysteme verbaut, davon waren mutmaßlich 40.000 mangelhaft. Ergriffene Maßnahmen: 1. Kulanzregelung: kostenloser und freiwilliger Austausch für Kunden mit eingebauten mangelhaften Filtersystemen. 2. Überprüfung der Wirksamkeit der genehmigten PMS aller Hersteller durch das KBA. 3. es werden keine rechtlichen Anordnungen zum Nachteil der betroffenen Fahrzeughalter ausgesprochen. Es wird eine klare Begrenzung der Kulanzregelung bis zum Ende des Jahres 2008 festgelegt. 12. Dezember 2007: Antwort des KBA auf den Antrag der DUH auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG vom 12.11.2007 12. Dezember 2007: Pressemitteilung der DUH: Austausch von Diesel-Betrugsfiltern ist zum Erliegen gekommen. Im Russfilterskandal nutzen Hersteller unwirksamer Filter und Werkstätten Gabriel-Entscheidung zum Nichtstun - Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Dessau widerlegt Argumentation des Umweltministeriums – Die Deutsche Umwelthilfe weist darauf hin, dass die geplante Beibehaltung von Steuernachlass bei Betrugsfiltern "eindeutig rechtswidrig" ist. 15. Dezember 2007: Pressemitteilung UBA/BMU: BMU beschließt Steuervorteil für mit mangelhaften Filtersystemen nachgerüsteten Diesel-Pkw bleibt erhalten. Die so genannte Kulanzregelung tritt in Kraft. 13 Die Bundesregierung erwartet allerdings, dass die Wirtschaft ihre Zusagen im Rahmen ihrer "Gemeinsamen Erklärung" zur Kulanzlösung auch erfüllt. Um dies zu gewährleisten, besteht zwischen den betroffenen Ministerien und den Verbänden ein enger Kontakt. 17. Dezember 2007: kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag zu den Ursachen des Skandals um die Nachrüstung von 40.000 bis 60.000 Fahrzeugen mit funktionsuntüchtigen Russfiltern. 20. Dezember 2007: Pressemitteilung der DUH zum Dieselfilter-Skandal: Kulanzregelung der Regierung verstößt gegen geltendes Recht. Deutsche Umwelthilfe fordert Landesfinanzbehörden auf, Steuervorteile für Betrugsfilter zu kassieren – Werkstattketten A.T.U., Pit-Stop und Vergölst verweigern insbesondere seit Vorstellung der „Kulanzregelung“ den Sofortaustausch. Resch: „Im Klartext heißt das, solange die Kulanzregelung gilt und die Regierung rechtswidrig den betroffenen Bürgern ihren Schutz verweigert, findet der Austausch nicht oder nur im Ausnahmefall statt“. 20. Dezember 2007: PM UBA/BMU: „Wer hilft bei fehlerhaften Russpartikelfiltern?“ GVA, ZDK und BMU beschließen Kulanzregelung. Werkstätten und Handel sichern kostenlosen Austausch gegen funktionierende Partikelfiltersysteme zu. Ist ein sofortiger Austausch nicht möglich werden Gutscheine für eine spätere Nachrüstung ausgegeben. 20. Dezember 2007: PM KBA: „Löschung der ABE für Partikelminderungssysteme – Kostenlosen Austauschs aller betroffenen Systeme“. Das KBA stellt auf seiner Internetseite eine Liste aller Filtersysteme mit gelöschter ABE zur Verfügung. Um den kostenfreien Austausch von der Löschung betroffener Systeme sicherzustellen unterschrieben der ZdK und der GvA am 28.11.2007 eine „Gemeinsame Erklärung“ die so genannte Kulanzregelung. 23. Januar 2008: Auskunftsersuchen der DUH gegenüber dem KBA und BMVBS zur Entwicklung der Zulassungszahlen von DPF in der Nachrüstung. Konkret bittet die DUH um folgende Informationen: • Monatliche Gesamtsumme aller nachgerüsteten Diesel-Pkw seit Januar 2007 (alle ABE, d.h. inkl. der später zurückgegebenen ABE). • Monatliche Gesamtsumme aller nachgerüsteten Diesel-Pkw seit Januar 2007, die auf folgende ABE entfallen: 17 114,17 117,17 118,17 070, 17 148, 17 018,17 064, 17 065, 17 074, 17 075, 17141, 17 143, 17 104,17 120, 17 132, 17 133, 17 093, 17 094, 17 135, 17 147, 17097, 17 134 (insgesamt 22 gelöschte ABEs) als eine Gesamtsumme (damit erhalten wir keine ggf. problematischen Firmendaten). • Ab Januar 2008 bitten wir um eine zeitnahe, monatliche Information über die Weiterentwicklung der Zahlenreihe. 14 23. Januar 2008: Email-Anfrage der DUH an KBA zu Prüfungsergebnissen zu BOSAL und GAT Filtern 28. Januar 2008: Antwort auf die kleine Anfrage von Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Meierhofer und der FDP-Fraktion. Bekämpfung des Feinstaubabkommens – Partikelfilterskandal 06. Februar 2008: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag zu den Ursachen des Skandals um die Nachrüstung von 40.000 bis 60.000 Fahrzeugen mit funktionsuntüchtigen Russfiltern. 07. Februar 2008: Presseerklärung GAT: Nach eigenen Angaben entwickelt die Firma GAT neue funktionierend Systeme. 08. Februar 2008: Telefonkonferenz BMU, BMVBS, KBA, ZdK, GvA, A.T.U.: zur konkreten Umsetzung des Filteraustauschs. 08. Februar 2008: PM ddp: Russfilterskandal: Umweltministerium hat Parlament belogen, Opposition spricht von Verschleierung und Vertuschung. 08. Februar 2008: PM UBA/BMU: BMU weißt Vorwürfe der Lüge zurück. Der Bundestag wurde umfassend und wahrheitsgemäß sowohl durch schriftliche Antworten auf parlamentarische Fragen als auch mündlich in einer Sitzung des Bundestagsumweltausschusses am 12. Dezember 2007 informiert. In der Sitzung des Umweltausschusses des Bundestags vom 12.12.2007 haben die Vertreter von BMU und UBA übereinstimmend klargestellt, dass es in der Phase der Formulierung des Forschungsauftrags zwischen beiden Häusern zunächst ein unterschiedliches Verständnis des Forschungsdesigns gab. Dabei ging es um die Frage, inwieweit die Prüfungen der Nachrüstfilter auf Grundlage der technischen Anforderungen erfolgen sollten, wie sie in der Anlage 26 zur StVZO niedergelegt sind. Diese Anlage, deren Entwurf die beiden zuständigen Ministerien BMU und BMVBS bereits am 31.10.05 vorgelegt hatten, war zwar zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft, ihre Verabschiedung durch den Bundesrat am 16.12.05 war jedoch absehbar. 08. Februar 2008: Ergebnisse der Internetumfrage des KBA über den Austausch nicht funktionierender Filtersysteme 21. Februar 2008: Ablehnung des Auskunftsersuchens der DUH durch das KBA aufgrund nicht vorliegender Daten 15 27.Februar 2008: DUH- Email an Herrn Immen (KBA): Ergänzungsfragen zur Anfrage zu Prüfungsergebnissen 28. Februar 2008: In drei Monaten weniger als 5 Prozent der Betrugsfilter ausgetauscht – Hersteller GAT täuscht betrogene Autohalter seit Monaten mit falschen Zusagen und unter Duldung von Umwelt- und Verkehrsministerium – Zulassungstests für angeblich kurz vor der Auslieferung stehende neue GAT-Filter wurden noch nicht begonnen – Deutsche Umwelthilfe fordert Ende des Kuschelkurses und Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter zum 31. März – Verunsicherung bei der Dieselfilter-Nachrüstung schnell beenden. "Die Bundesminister Gabriel und Tiefensee können vor dem andauernden Desaster um die Betrugsfilter nicht weiter den Kopf in den Sand stecken", mahnte Resch. "Sie müssen nach dem Scheitern der Kulanzlösung nun für einen schnellen Austausch der Betrugsfilter sorgen. Die DUH hält den Entzug der Betriebserlaubnis für alle Betrugsfilter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt - wir fordern den 31. März 2008 für den einzig gangbaren Weg, den betroffenen Autohaltern zu helfen." 05. März 2008: 58. Sitzung des 16. Ausschuss des Bundestags, einziger Tagesordnungspunkt: Bericht durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel zum Thema „Klärung offener Fragen zu unwirksamen Dieselrusspartikelfiltern“ (Selbstbefassung): Zusammenfassung der relevanten Punkte des redigierten Wortprotokolls: Minister Gabriel weist jede Schuld von sich. Die Täter seien „nicht in den staatlichen Behörden, sondern in den einzelnen Unternehmen zu suchen.“ Wenn es Fehlentscheidungen gegeben hätte, lägen diese beim UBA, die den Forschungsauftrag zur Untersuchung der Wirksamkeit der Partikelfilter (Herbst 2005) falsch formuliert habe. Herr Mayer vom Forschungsinstitut in der Schweiz entgegnet: es habe einen klaren Auftrag gegeben, der mit den entsprechenden Abteilungsleitern im BMU abgesprochen war und das frühzeitige Ergebnis sei die Unwirksamkeit vor allem des GAT- Filters gewesen. Auf die Frage des Ausschusses was getan wird, um die unwirksamen Systeme zu ersetzen weist der Minister auf die derzeit geprüfte Möglichkeit hin, einen Brief an die betroffenen Fahrzeughalter zu schreiben. In diesem Schreiben soll auch auf eine mögliche Löschung der ABE hingewiesen werden. Von dieser würde im Fall eines weiterhin schleppenden Austauschs gebraucht gemacht werde. Für die Fahrzeughalter bedeutet eine Löschung den Verlust der steuerlichen Vergütung und der Umweltplakette. 05. März 2008: PM KBA: Partikelminderungssysteme – Hersteller in der Pflicht. 21 ABE wurden im letzten Quartal 2007 gelöscht. Das KBA stellt eine Liste aller gelöschten Systeme auf der Internetseite zur Verfügung. 05. März 2008: Pressemitteilung der DUH zum Dieselfilterskandal: Nach dem Scheitern der Kulanzregelung muss Minister Gabriel jetzt handeln. In drei Monaten 16 weniger als 5 Prozent der Betrugsfilter ausgetauscht – Hersteller GAT täuscht betrogene Autohalter seit Monaten mit falschen Zusagen und unter Duldung von Umwelt- und Verkehrsministerium – Zulassungstests für angeblich kurz vor der Auslieferung stehende neue GAT- Filter wurden noch nicht begonnen – Deutsche Umwelthilfe fordert Ende des Kuschelkurses und Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter zum 31. März – Verunsicherung bei der Dieselfilter-Nachrüstung schnell beenden. 07.März 2008: Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch Bosal gegen die DUH 10. März 2008: Pressemitteilung von Pit-Stop: G.A.T. beantragt nach eigenen Angaben neue ABE bis Ende März 2008. Austausch einwirksamer Filter erst gegen neues System von G.A.T. 10. März 2008: Pressemitteilung der DUH zum Betrugsfilterskandal: Pit-Stop nutzt Konstruktionsfehler der Kulanzregelung schamlos aus. Werkstattkette Pit-Stop lässt Kunden, die unwirksame Dieselfilter austauschen wollen, unter Verweis auf die Kulanzregelung der Bundesregierung abblitzen – Auch A.T.U.- Filialen verweigern Filtertausch – DUH- Geschäftsführer Resch fordert den Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter zum 31. März 2008 nach der faktischer Aufkündigung der Kulanzregelung durch die Werkstattketten. 13. März 2008: Pressemitteilung der DUH: Deutsche Umwelthilfe muss Gegendarstellungen von Betrugsfilterherstellern nicht veröffentlichen. OLG Karlsruhe gibt Berufung der Deutschen Umwelthilfe gegen Veröffentlichung einer Gegendarstellung der Firma Bosal statt – Betrugsfilterhersteller GAT zog wenige Tage vor dem Gerichtstermin seinen Antrag auf Veröffentlichung mehrerer Gegendarstellungen zurück – DUH- Bundesgeschäftsführer Resch: „Der Versuch, die Aufklärungsarbeit der Deutschen Umwelthilfe mit haltlosen Gegendarstellungen zu behindern, ist damit endgültig gescheitert“. 14. März 2008: Auskunftsersuchen der DUH an DEKRA zu Prüfergebnissen zur Wirksamkeit von Filtersystemen der Firma GAT 18. März 2008: Widerspruch der DUH gegen die Bescheide des KBA und des BMVBS vom 21.02.2008. Die Ablehnung des Ersuchens aufgrund tatsächlicher Gründe ist für die DUH nicht verständlich und verletzt sie in ihrem Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen nach Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. auf Zugang zu amtlichen Informationen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG). 19. März 2008: Antwortschreiben der DEKRA zum Auskunftsersuchen der DUH zu Prüfergebnissen zur Wirksamkeit von Filtersystemen der Firma GAT. Dem Antrag 17 kann nicht entsprochen werden, da die DEKRA als technischer Dienst keine Informationspflichtige Stelle im Sinne des UIG ist. 08. April 2008: Pressemitteilung der DUH zum Russfilterskandal: Nach Ankündigung einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung gibt diese höhere BetrugsfilterZahlen bekannt. Kurios: Seit dem Start der „Kulanzlösung“, die den Ausbau und Austausch von Betrugsfiltern beschleunigen sollte, steigt die Zahl der verbauten Mängelfiltersysteme in der amtlichen Statistik auf nunmehr 45.237 – Filtertausch findet praktisch nicht mehr statt – Pit-Stop und A.T.U. verweigern weiterhin rechtswidrig den Austausch – DUH- Geschäftsführer Resch fordert amtlichen Widerruf der Zulassungen der Betrugsfilter und Veröffentlichung der vorliegenden KBA-Nachprüfergebnisse für die derzeit lieferbaren Systeme. Nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) sind offenbar viel mehr Autohalter vom Dieselfilterskandal betroffen als bisher angenommen. Eine DUHUmfrage bei den Finanzministern der Länder ergab für die Jahre 2006 und 2007 eine Gesamtzahl von 270.591 steuerlich geförderten Partikelfilter-Nachrüstungen. Die Summe liegt damit um rund 100.000 oder 60% über der zuletzt am 5. März 2008 von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel anlässlich einer gemeinsamen Sitzung der Bundestagsausschüsse für Umwelt und Verkehr genannten Zahl von 170.000 Nachrüstfiltern. Damit verdichten sich die Hinweise, dass erheblich mehr als die bisher angenommenen 40.000 Betrugsfilter verbaut wurden. Unklar bleibt jedoch, wie viele der neu aufgetauchten 100.000 Nachrüstfilter den Herstellern nicht funktionierender Systeme (GAT, Tenneco, Ernst und Bosal) zuzuordnen sind. Die DUH geht bereits seit Herbst 2007 aufgrund eigener Marktrecherchen von mindestens 60.000 in Diesel-Pkw eingebauten Betrugsfiltern aus. 16. April 2008: aktuelle Erhebung der mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Diesel-Fahrzeuge. Rund 45.000 Fahrzeuge sind mit einem von der Löschung betroffenen System ausgestattet. Am Stichtag den 20. März 2008 waren 285.707 Fahrzeuge mit einem Nachrüstsystem ausgestattet. 18. April 2008: BMVBS entspricht dem Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG und übermittelt der DUH Zahlen der Fahrzeuge, die mit einem Partikelminderungssystem nachträglich ausgestattet wurden, sowie die Anzahl an Fahrzeugen mit mangelhaften Filtersystemen. 23. April 2008: Pressemitteilung der DUH zum Rußfilterskandal: Nach Ankündigung einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung gibt diese höhere BetrugsfilterZahlen bekannt. Kurios: Seit dem Start der „Kulanzlösung“, die den Ausbau und Austausch von Betrugsfiltern beschleunigen sollte, steigt die Zahl der verbauten Mängelfiltersysteme in der amtlichen Statistik auf nunmehr 45.237 – Filtertausch findet praktisch nicht mehr statt – Pit-Stop und A.T.U. verweigern weiterhin rechtswidrig den Austausch – DUH-Geschäftsführer Resch fordert amtlichen Widerruf der Zulassungen der Betrugsfilter und Veröffentlichung der vorliegenden KBA-Nachprüfergebnisse für die derzeit lieferbaren Systeme. 18 02. Juni 2008: Pressemitteilung der DUH: Betrugsfilterhersteller GAT und Werkstattketten Pit-Stop und A.T.U. verweigern weiterhin Partikelfiltertausch. Kraftfahrtbundesamt kündigt in einem Brief an über 45.000 betroffene Autohalter Entzug der "gewährten Steuervorteile" an, falls Filter nicht getauscht werden – GATVersuch, den Brief zu verhindern, scheiterte – Deutsche Umwelthilfe setzt den für den Betrugsfiltereinbau hauptverantwortlichen Werkstattketten ein Ultimatum zum sofortigen und kostenfreien Einbau funktionstüchtiger Alternativsysteme – Umweltorganisation stellt nach Telefondrohungen Strafanzeige und setzt Belohnung zur Identifikation des Drohanrufers aus. 10. Juni 2008: PM KBA: Nachprüfung von Partikelminderungssystemen nahezu abgeschlossen. Das KBA gab eine stichprobenartige Überprüfung der Vorschriftenkonformität von Partikelminderungs-Nachrüstsystemen in Auftrag und veröffentlichte diese Ergebnisse auf seiner Internetseite. 11. Juni 2008: Pressemitteilung der DUH: Teilerfolg im Betrugsfilterskandal: Werkstattkette A.T.U. lenkt ein – Pit-Stop verweigert weiterhin Filtertausch. Nach Ankündigung „bundesweiter Aktion“ durch die Deutsche Umwelthilfe tauscht A.T.U. Betrugsfilter des Herstellers GAT ab sofort kostenlos gegen funktionierende Systeme – Pit-Stop besteht als einzige verbliebene Werkstattkette auf Verweigerungskurs – DUH startet Serie von Fallbeispielen über den Umgang von Pit-Stop mit seinen Kunden – Betroffene Autohalter sollen auf Sofortaustausch bestehen und bei Vorhandensein von Alternativsystemen keine „Gutscheine“ akzeptieren. ab 13. Juni 2008: Die DUH startet eine Reihe gezielter Pressemitteilungen um durch den dadurch entstehenden öffentlichen Druck die Werkstattkette Pit-Stop zum kostenlosen Austausch der mangelhaften Dieselpartikelfilter zu bewegen. 13. Juni 2008: Teil 1 der DUH-Serie: "Die Werkstattkette Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter". Wie Pit-Stop ihren Kunden seit Monaten rechtswidrig den Filtertausch verweigert und dadurch zu einer Schmuddelwerkstattkette mutiert – Dokumentation des Leidenswegs eines Fahrzeughalters aus dem westfälischen Hamm – Zwei TV-Magazine berichten am Wochenende zum Verhalten von Pit-Stop im Dieselfilterskandal: "das automagazin" in SAT 1 am Samstag, 14. Juni, 17.00 Uhr und „auto mobil – Das VOX Automagazin“ am Sonntag, 15. Juni, 16.50 Uhr 20. Juni 2008: Teil 4 der DUH-Serie: Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter: Seit Monaten verweigern Filialen der Werkstattkette Pit-Stop rechtswidrig den Filtertausch mit dem immer gleichen Verweis auf angeblich kurzfristig lieferbare Ersatzsysteme des Betrugsfilterherstellers GAT – Zwei TV-Magazine, die Automagazine der Sender SAT 1 und VOX, berichteten am vergangenen Wochenende über diesen Skandal und weitere beispielhafte Fälle (Teil 2 und 3 der DUH-Serie) 25. Juni 2008: Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton 19 Hofreiter, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Feinstaubreduktion im Straßenverkehr fortsetzten – Filteraustausch umsetzen, Prüfund Messverfahren für Dieselrusspartikelfilter einführen 01. Juli 2008: Das ZDK motiviert seine Landesverbände gemeinsam mit der DUH regionale Pressearbeit für eine Nachrüstung mit Partikelfiltersystemen zu machen. 09. Juli 2008: Teil 5 der DUH-Serie: Die Schmuddel-Werkstattkette Pit-Stop und die Betrugsfilter. Heute: Wie Pit-Stop selbst vor laufender Kamera abgegebene klare Zusagen zum Filtertausch bricht – Die Einbauwerkstatt versucht weiter, ihre Kunden mit „Gutscheinen“ auf später zu vertrösten – Deutsche Umwelthilfe warnt vor Annahme und empfiehlt betroffenen Autohaltern die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Pit-Stop. 17. Juli 2008: Teil 6 der DUH-Serie: Die Schmuddel-Werkstattkette Pit-Stop und die Betrugsfilter. Heute: Auch Pit-Stop-Werkstatt in Saarlouis verweigert rechtswidrig seit November 2007 Filtertausch – Pit-Stop schädigt Umwelt sowie viele tausend betrogene Kunden – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Pit-StopKunden auf, angesichts des „Dauerskandals“ beim nächsten Kundendienst unseriöse Werkstätten zu meiden – „Ohne Filtertausch – Werkstatttausch!“ 21. Juli 2008: Antrag der DUH an BMVBS und KBA auf Auskunftsersuchen nach UIG mit Hinweis auf die Unvollständigkeit der vom KBA der DUH bereits übermittelten Daten. 24. Juli 2008: Teil 7 der DUH-Serie: Die Schmuddel-Werkstattkette Pit-Stop und die Betrugsfilter. Heute: Wie Herr Schneider seit einem Jahr vergeblich versucht, einen Betrugsfilter der Firma GAT ausgetauscht zu bekommen – Und wie Pit-Stop den Versuch rechtswidrig ins Leere laufen lässt – Zwischenbilanz der "Kulanzregelung" verheerend: Von 45.000 Betrugsfiltern bis 30.6.2008 erst 1.408 Partikelfilter sicher getauscht – Deutsche Umwelthilfe rechnet mit schneller Entscheidung der Bundesregierung über den rückwirkenden Entzug der ABE aller nicht funktionierender Partikelfilter noch in 2008 – Deutsche Umwelthilfe warnt vor Annahme von "Gutscheinen" und empfiehlt betroffenen Autohaltern die Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Einbauwerkstatt, sollte der kostenlose Austausch durch lieferbare, funktionstüchtige Systeme verweigert werden. 28. Juli 2008: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen beim BMVBS wird nicht entsprochen. 04. August 2008: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen beim KBA wird nicht entsprochen, da dem KBA die geforderten Daten angeblich nicht vorliegen. 20 Eventuelle Fehler bei den bereits an die DUH übermittelten Daten weist des KBA zurück. 06. August 2008: Widerspruch der DUH gegen die Abweisung des KBA auf Zugang zu Umweltinformationen. Nach Meinung der DUH liegen dem KBA Zulassungszahlen von Pkw mit mangelhaftem Filtersystem aktuellen Datums vor. 19. August 2008: Widerspruch der DUH wird vom KBA als unbegründet zurückgewiesen, da dem KBA angeblich keine aktuelleren Daten vorliegen, als die die am 16.04.2008 mit dem Stichtag 20.03.2008 bereits der DUH mitgeteilt wurden. 21. August 2008: PM HNA: Schrottfilter: Kulanz auf der Kippe. Auf Grund der geringen Austauschrate mangelhafter Filtersysteme wird das Aus für die Kulanzregelung erwartet. Damit Entfallen Steuervergünstigungen und Umweltplakette. Nach A.T.U. im Juni gab nun auch Pit-Stop als letzte Werkstattkette seine Hinhaltetaktik auf und tauscht bei ihren Kunden mangelhafte Filter gegen funktionstüchtige Systeme ein. Dieses Einlenken war auch das Ergebnis der durch die Deutsche Umwelthilfe geführten Öffentlichkeitskampagne gegen Pit-Stop. 10. November 2008: Bericht zum Austausch nicht funktionierender Rußpartikelminderungssysteme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das BMVBS gesteht ein, dass das mit der Kulanzregelung angestrebte Ziel nicht vollständig erreicht wurde. Die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass die Kulanzregelung weiterhin Bestand hat, d.h. auch im Jahr 2009, entgegen früherer Ankündigungen, weiterlaufen soll. Auf eine Rücknahme der ABEsen soll verzichtet werden. 11. November 2008: die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wegen: „Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz“ wurde vollumfänglich zurückgewiesen. Ein Informationsanspruch der DUH auf die jeweils tagesaktuelle Gesamtsumme über mit einem PMS nachgerüsteten Diesel-Pkw besteht nicht, da diese Zahlen dem KBA aus Rechtsgründen nicht vorliegen. Am 28. November hat die „Kulanzregelung“ ihren Jahrestag. Das Fazit: die Kulanzregelung ist gescheitert. Es wurden weniger als 5% der unwirksamen Partikelfiltersysteme ausgetauscht. Für Rückfragen: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: [email protected] Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Öffentlichkeitsarbeit, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, EMail: [email protected] 21 Daniela Spannagel, Projektkoordinatorin Verkehr und Luftreinhaltung, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 25896-73, E-Mai: [email protected] 22