Nachrüstfilter für Diesel-Pkw

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Nachrüstfilter für Diesel-Pkw
Nachrüstfilter für Diesel-Pkw
Chronologie eines verschleppten Skandals
7. April 2005: Bericht des Umweltbundesamts (UBA) an das
Bundesumweltministerium (BMU) - "Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfilter"
Dr. Harry Lehmann (Fachbereichsleiter UBA) mahnt beim BMU an: "... Es gilt …zu
vermeiden, dass sich die Öffentlichkeit bei der Förderung von Partikelfiltern
getäuscht fühlt, falls de facto keine wirksamen Partikelfilter eingebaut werden und die
finanzielle Förderung ins Leere läuft. ..."
31. August 2005: Datenblatt für FuE (UFOPLAN) - "Messtechnische Untersuchung
offener Partikelminderungssysteme und anschließende Systembeschreibung anhand
konkreter Parameter"
Ressort: BMU, Vergabebehörde UBA
Ziel: Untersuchung von 3-5 offenen Systeme, Ermittlung der Minderung der
Partikelmasse, Gegendruckverhalten, Minderung Partikelanzahl, Verhalten bei
unterschiedlichen Temperaturen sowie der NO2 Konzentration vor und nach dem
System. (Eine Messung der Systeme nach den Vorgaben der Anlage XXVI war zu
diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen)
Beschreibung des Ziels des Forschungsvorhabens durch das UBA: Ermittlung des
Einflusses so genannter offener Filtersysteme auf die Partikelanzahl und die
Partikelmasse und Beurteilung der Dauerhaltbarkeit offener Systeme auf Basis
experimenteller Untersuchungen.
Ermittlung der Grenzen der Leistungsfähigkeit offener Systeme, um „bereits
diskutierte Förderungssätze und Grenzwerte zur Nachrüstung von PMMinderungstechniken bei Diesel-Pkw nach Bedarf zu überdenken, um diesbezüglich
kontraproduktive und nicht zielführende Entwicklungen zu verhindern.“
Übergreifender Aspekt des Forschungsvorhabens: auf Grundlage der Ergebnisse
werden die entscheidenden fachlichen Argumente für die anstehende Entscheidung
der Bundesregierung zur Einführung der Förderung von Partikelfiltern geliefert. Im
Rahmen dieses Findungsprozesses sei zu entscheiden, ob offene Systeme in die
Förderung einfließen oder nicht.
25. November 2005: Angebot "Technik Thermischer Maschinen" (TTM) Andreas
Mayer, CH-Niederrohrdorf: "Messtechnische Untersuchung offener
Partikelminderungssysteme" mit detaillierter Beschreibung der Untersuchung eines
Euro 3 Pkw auf einem Rollenprüfstand.
30. November 2005: Aktenvermerk des UBA zum Angebot "Messtechnische
Untersuchung offener Partikelminderungssysteme": "Ziel des Vorhabens ist es daher,
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die Grenzen der Leistungsfähigkeit offener Abgasnachbehandlungssysteme zu
ermitteln."
3. März 2006: Vertragsunterzeichnung TTM und UBA, laut UBA erfolgte die
freihändige Vergabe an TTM auf Wunsch des BMU (Beleg: Vermerk Mönch vom
03.01.2007)
17. Juli 2006: Schreiben des UBA an das Kraftfahrtbundesamt (KBA): UBA
informiert KBA über das gegenwärtig durchgeführte Forschungsvorhaben und bittet
das KBA um Unterstützung durch Übersendung der dem KBA vorliegenden
Messberichte der einzelnen PMS, die dem KBA für die Zulassung vorgelegt werden
(gem. Anlage XXVI)
24.August 2006: Vermerk zum Protokoll einer Videokonferenz zwischen BMU und
UBA am 27. Juni 2006:
UBA berichtet über in der Entwurfsfassung enthaltene Änderungsauflagen zum
Forschungsvorhaben (Dabei geht es darum, nun abweichend vom ursprünglichen
Auftrag, Testreihen nach der Anlage XXVI, insbesondere den so genannten
Dauerlauf, durchzuführen): "Dieser Entwurf wurde vom UBA (I 3) noch nicht
kommentiert" und teilt mit: "Das UBA hat grob ermittelt, wie hoch die Kosten für die
Messungen sein werden" und kommt zu dem Ergebnis, dass die "vorliegenden
Kostenangaben" von zusätzlich 30.000 bis 60.000 Euro im laufenden Vorhaben nicht
ohne Aufstockung der Finanzmittel abzuwickeln seien. Darüber hinaus vermerkt das
UBA, dass bereits drei (von vier) Systemen so getestet sind wie es ursprünglich
vertraglich mit dem Auftragnehmer vereinbart worden war. Schließlich: "Um die
Kosten für die Aufstockung gering zu halten, ist grundsätzlich eine sehr genau
verfasste Leistungsbeschreibung notwendig. Daran anschließend ist ein Angebot
einzuholen.“
Bereits am 16. August hatte Abteilungsleiter Dr. Lahl (BMU IG I) Herrn Mayer (TTM)
telefonisch um entsprechende Kalkulation gebeten. Die Kalkulation geht Anfang
September im UBA ein. (Ein weiteres Angebot vom TÜV Nord wird vom BMU
eingeholt und geht dem UBA per Mail am 19.12.2006 zu)
27. September 2006: Das UBA bittet das BMU, die für die ergänzenden Messungen
der Dauerläufe erforderlichen Mittel zuzuweisen. UBA übersendet BMU Entwurf des
ersten Teilberichts sowie Kalkulation der gewünschten ergänzenden Messungen
(84.108,70 €) die vom UBA als "günstig" bewertet werden.
3. November 2006: Die DUH wendet sich an das BMU, Herrn Dr. Lahl, mit dem
Hinweis, dass die DUH vermehrt Anfragen nach der Wirksamkeit von PMSNachrüstsystemen erreichten. Im Zusammenhang mit den im Dezember 2005
verabschiedeten technischen Richtlinien müssten inzwischen die Daten zur
Filterwirksamkeit aller angebotenen Systeme vorliegen und „eigentlich auch dem
BMU bekannt sein“. Unter Hinweis auf die Umweltinformationsrichtlinie der
Europäischen Gemeinschaft bittet die DUH um Einsicht in die entsprechenden
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Prüfprotokolle.
01. Dezember 2006: Nach Vorliegen der ersten Berichtsentwürfe aus dem
Schweizer Labor führt das UBA ein Fachgespräch mit den beteiligten Herstellern der
PMS, dem BMU, TTM Mayer sowie der FA. Volkswagen durch (Schreiben Mönch
01.2007)
Laut Schreiben von Mönch äußert das BMU nach diesem Gespräch Zweifel an der
fachlichen Qualifikation von TTM. Das UBA hält diese Zweifel für unbegründet.
08. Dezember 2006: Schreiben der DUH an StS Machnig: DUH berichtet über
Informationen aus verschiedenen Unternehmen der Automobilzulieferindustrie,
wonach dem BMU Ergebnisse über die Wirksamkeit von PMS für die Nachrüstung
vorlägen. Um anfragende Verbraucher seriös über die Wirksamkeit unterschiedlicher
Filter informieren und ggfls. vor unzureichender Wirksamkeit im realen Fahrbetrieb
warnen zu können, bittet die DUH um Übergabe der Prüfdaten.
15. Dezember 2006: Schreiben des BMU an UBA: das BMU habe von Beginn an
gefordert, im Rahmen des Forschungsvorhabens Messungen nach Anlage XXVI
ergänzend durchzuführen. Die entsprechenden Prüfungen müssten in einem Labor
durchgeführt werden, das zur EU-Zertifizierung neuer Fahrzeuge zugelassen sei und
dessen Prüftechnik dem erforderlichen Stand der Technik entspreche. Vorzuziehen
sei ein Labor, das bei der Validierung der ECE-PMP Messverfahren beteiligt
gewesen sei. Die Mittel seien bereit gestellt, das Vorhaben möglichst rasch zu
vergeben.
20. Dezember 2006: Antwort StS Machnig auf das DUH-Schreiben vom 8.
Dezember: Verweis auf die Prüfvorschriften für Nachrüstfilter. Das Messprogramm
für die offenen PMS sei noch nicht abgeschlossen, hier sei besonders die
Minderungswirkung auf die Partikelzahl von Interesse, da hierfür international noch
keine Anforderungen abgestimmt seien. Daher könnten derzeit noch keine Daten zur
Verfügung gestellt werden, es sei aber beabsichtigt, die Ergebnisse des Vorhabens
nach Abschluss des Programms zu veröffentlichen.
21. Dezember 2006: Antwort der DUH an StS Machnig: erneute dringende Bitte um
Übergabe der Messdaten. Nach Information der DUH liege eine abgeschlossene
Untersuchung vor, die den gültigen technischen Anforderungen genüge. Die
Ansprüche der DUH entsprechend dem Umweltinformationsgesetz (UIG) seien also
unverändert und zeitnah zu erfüllen.
5. Februar 2007: Die DUH stellt beim UBA nun auch formal ein
Informationsbegehren auf Grundlage des UIG und verlangt Einsicht in die
erhobenen Messdaten.
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9. März 2007: Pressemitteilung der DUH: Darin begrüßt die DUH die nach
jahrelanger Verschleppung verabschiedete steuerliche Förderung bei der
Nachrüstung von PMS. Minderungsgrad von mind. 30 % bleibt weit unter den
Erwartungen und technischen Möglichkeiten.
17. April 2007: Das UBA kündigt an, die vorliegenden Messergebnisse in Form
eines Zwischenberichtes der DUH zur Verfügung zu stellen.
20. April 2007: Schreiben des UBA an Verteiler, u. a. BMU: Hinweis auf Vorliegen
eines Informationsbegehrens gemäß UIG mit dem Hinweis, dass das UBA nach
eingehender Prüfung beabsichtigt, dem Antrag zu entsprechen. Die im Dezember
2006 zugegangenen Zwischenberichte seien entsprechend der Kommentare der
Beteiligten ergänzt worden, soweit fachlich angezeigt. Das UBA plane, mit einer
fachlichen Kommentierung die Ergebnisse zu übergeben, insbesondere mit dem
Hinweis darauf, dass die Ergebnisse auf Messungen beruhen, die über die
Anforderungen nach Anlage XXVI hinausgingen. Das UBA bittet um Stellungnahme
zum geplanten Vorgehen bis zum 25. 04.2007.
20. April 2007: Schreiben des UBA an die DUH: Verschiebung der Antwort aufgrund
der „besonderen Komplexität und Vielschichtigkeit der Sach- und Rechtslage“.
21. April 2007: Antwort BMU auf UBA-Schreiben vom 20. April: Dr. Lahl verweist auf
bisherige anderslautende Absprachen und auf das Schreiben StS Machnig an die
DUH, nach dem das Forschungsvorhaben erst abzuschließen sei, bevor eine
Veröffentlichung der Daten erfolgen könne.
23. April 2007: Die DUH formuliert auf das UBA-Schreiben vom 20. April 2007 eine
Frist bis zum 4. Mai 2007 zur Übergabe der Daten, ansonsten werde man den
gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen.
30. April 2007: Brief von BMU, Herrn Steinkemper an UBA mit der dringenden Bitte,
das Forschungsvorhaben zeitlich wie geplant abzuschließen und ein Ergebnis
spätestens am Donnerstag, den 30. Mai 2007 vorzulegen.
4. Mai 2007: UBA-Vermerk „Ergänzende juristische Beurteilung der Anfrage der DUH
…“ Das UBA hat zum Antrag der DUH zwei juristische Expertisen anfertigen lassen
und diese diskutiert. Dabei ist man zu folgendem Schluss gekommen: Bei dem
Gespräch wurde deutlich, das der erste Teil des Forschungsvorhabens, für den die
DUH Einsicht beantragt hat, abgeschlossen und fachlich abgenommen sei. Die
Voraussetzungen für das Informationsbegehren lägen vor, ein Ablehnungsgrund sei
nicht ersichtlich. Auf eine Kommentierung oder inhaltliche Stellungnahme der
aufbereiteten Daten durch die informationspflichtige Stelle komme es nicht an. Auch
die auf die Hersteller der Produkte abzielenden Gründe gem. § 9 UIG für eine
Verweigerung der Auskunft könnten nicht geltend gemacht werden, da die Hersteller
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keine Umweltinformationen an das UBA übergeben hätten. Vielmehr seinen auf dem
Markt zugängliche Produkte getestet worden.
08. Mai 2007: (Vermerk Herr Mönch vom 29.05.07, Sprechzettel für die
Abteilungsleiterbesprechung, ALB, am 05. Juni) Nach einem entsprechenden
Telefonat zwischen UBA-Präsident Troge und BMU-AL Dr. Lahl findet am 08. Mai ein
Gespräch zwischen dem fachlich Verantwortlichen und den zuständigen Juristen aus
UBA und BMU statt. Inhalt des Gespräches war die Frage, ob die Ergebnisse des
ersten Teils des Forschungsvorhabens abschließend vorliegen und nach UIG der
DUH übergeben werden müssen (was das UBA bejaht und das BMU verneint).
Daraufhin wurden die vorliegenden Ergebnisse dem BMU zur Beurteilung
übergeben.
Am 18. Mai hatten „I 2.1“ und das Justitiariat im Auftrag des Präsidenten des UBA
einen ablehnenden Bescheid an die DUH erstellt, verwiesen aber in der
Vorbemerkung auf ihre nach wie vor unveränderte gegenteilige Einschätzung der
rechtlichen Situation. Mangels eines von Herrn Dr. Lahl angekündigten Erlasses zum
weiteren Vorgehen des UBA mit dem Auskunftsbegehren der DUH hat der
ablehnende Bescheid mit Stand vom 31.05.07 das UBA zu diesem Zeitpunkt jedoch
nicht verlassen.
14. Mai 2007: Pressemitteilung der DUH: Bundesrat gibt Grünes Licht für
Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Dieselpartikelfiltern.
16. Mai 2007: E Mail Wechsel Herr Dr. Lahl, Herr Dr. Troge: Lahl bittet Troge um
Druck auf seine Fachabteilung und TTM auszuüben, um das Forschungsvorhaben
schnell abzuschließen. Ankündigung, dass aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung
der Angelegenheit die Frage dem StS vorgelegt werde und die DUH um einen
weiteren zeitlichen Aufschub zu bitten sei. Herr Dr. Troge antwortet, dass ein
Schreiben mit Ablehnung an die DUH vorbereitet werde, eine Einsicht in die
Ergebnisse des Forschungsvorhabens aber nicht verweigert werden könne, sobald
diese abschließend vorlägen.
16. Mai 2007: DUH-Schreiben an Prof. Troge, UBA: Frist für Bearbeitung von
Informationsbegehren gemäß UIG von einem Monat weit überschritten; Bitte um
umgehenden Bescheid, ansonsten würden Rechtsmittel eingelegt.
18. Mai 2007 (und 4. Mai 2007): Vermerk der Rechtsabteilung des UBA: Ablehnung
des Informationsbegehrens der DUH durch das UBA wird fachlich nicht unterstützt.
Die in den Typenberichten vorliegenden Messergebnisse seien abgeschlossen, auf
eine inhaltliche Würdigung komme es im Zusammenhang mit dem
Herausgabeanspruch nicht an.
29. Mai 2007: Untätigkeitsklage der DUH gemäß § 75 VwGO DUH gegen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch BMU, vertreten durch Prof. Troge,
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UBA.
30. Mai 2007: BMU, Dr. Lahl, übersendet an UBA eine Stellungnahme des
Fachreferates IG I 6 zu vorliegenden Ergebnissen der messtechnischen
Untersuchungen mit der Bitte um Beantwortung bis 11. Juni 07.
4. Juni 2007: Das Verwaltungsgericht Dessau legt die mündliche Verhandlung auf
den 12.10.2007 fest.
28. Juni 2007: Das UBA bittet um stillschweigende Fristverlängerung der Erwiderung
der Klageschrift der DUH bis zum 15. Juli 2007.
3. Juli 2007: Das UBA erlässt einen ablehnenden Bescheid bezüglich des
Informationsbegehrens der DUH: Einer Herausgabe der Daten stehe § 8 Abs. 2 Nr. 4
UIG entgegen: Es liege eine kritische fachaufsichtliche Stellungnahme des BMU vor,
die sich auf das Verfahren und die Ergebnisse der Messreihen beziehe. Das UBA
sei verpflichtet, dieser Kritik nachzugehen. Der Schutz der noch nicht
abgeschlossenen ressortinternen Fachdiskussion habe Vorrang vor dem
Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Eine Herausgabe zum jetzigen Zeitpunkt
bezöge sich auf eine noch nicht abgeschlossene Fachdiskussion.
10. Juli 2007: Die DUH weist in einem Schreiben das UBA darauf hin, dass der vom
UBA mit Schreiben vom 03. Juli 07 ergangene Ablehnungsbescheid eingegangen ist.
Allerdings weist die DUH das UBA auf die anhängige Klage wegen Untätigkeit hin,
daher sei ein Vorverfahren vorliegend entbehrlich, das Klageverfahren sei
entsprechend zu ändern.
20. Juli 2007: Schreiben des UBA an das Verwaltungsgericht Dessau –
Ankündigung, in der mündlichen Verhandlung die Klage der DUH abzuweisen.
Begründung mit folgenden Argumenten:
- DUH hat keine Festlegung der Zugangsart der Informationsgewährung
genannt
- komplexer Sachverhalt steht einer Einhaltung der im UIG genannten Frist zur
Erfüllung des Informationsbegehrens entgegen
- Komplexität und Vielschichtigkeit der Sach- und Rechtslage ergibt sich nicht nur auf
den Antrag der DUH, sondern auch aus der Be- und Auswertung von Einzeldaten
des betreffenden Forschungsvorhabens des UBA „Messtechnische Untersuchung
offener Partikelminderungssysteme“ sowie der erforderlichen Abstimmung der
Vorgehensweise mit dem BMU und dem Auftragnehmer, der TTM Mayer
- Ziel des Forschungsvorhabens: experimentelle Untersuchung offener
Abgasnachbehandlungssysteme, Minderung der Partikelanzahl und der
Partikelmasse soll ermittelt werden
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- Anders als die DUH behauptet, lägen dem UBA keine Messdaten vor, die im
Rahmen des UIG veröffentlicht werden könnten
- Datenmaterial muss noch vervollständigt werden
- Fachaufsichtliche Stellungnahme des BMU beinhaltet u.a. Mängel des bisherigen
Verfahrens und Anforderungen an das weitere Vorgehen, das UBA müsse hierauf
eingehen
- Das bislang vorliegende – korrektur- und ergänzungsbedürftige - Material verleite
zu „missverständlichen bzw. irreführenden Schlüssen. Es fehlen u. a. Messungen
nach Anlage XXVI StVZO, die den Kern des Forschungsvorhabens ausmachten.
- Die vom Auftragnehmer vorgelegten Daten habe die Beklagte, das BMU noch nicht
abgenommen, daher seien die Daten nicht abgeschlossen.
- Darüber hinaus seien die Grundrechte von Betroffenen zu berücksichtigen.
Fehlerhafte negative Daten zur Leistungsfähigkeit von PMS könnten die
wirtschaftliche Bestätigung der betroffenen Hersteller beeinträchtigen und ggf.
dermaßen einschränken, dass eine Insolvenz dieser drohen könne.
- Kritik des BMU: die im Vorhaben verwendete Messmethodik repräsentiere nicht das
in Deutschland übliche Fahrverhalten, die Messungen nicht nach Anlage XXVI erfolgt
sondern vielmehr amerikanische Fahrzyklen und nicht repräsentative Dauerläufe.
Daher könne die Hauptfrage der dauerhaften Wirksamkeit der Systeme im realen
Betrieb nicht beantwortet werden. Die aufgetretenen Messschwankungen hätten mit
dem Auftragnehmer noch nicht aufgeklärt werden können.
- …weitere Argumente siehe Vorlage
- Für eine weitere Überprüfung der Ergebnisse und die weitere Durchführung des
Forschungsvorhabens wird ein Zeitraum von voraussichtlich 6 Wochen angegeben
13. August 2007: Pressemitteilung der DUH: Die DUH veröffentlicht erstmals
auszugsweise vom TÜV Süd vorgenommene Produktvergleiche für Nachrüstfilter.
Ergebnis: die Marken HJS, Twintec, Audi- und VW-Originalnachrüstfilter erfüllen die
gesetzlich vorgeschriebene 30% Minderungsquote nach Anlage XXVI mit Werten
zwischen 48 und 70%. Die Firma Bosal lag bei 21 bzw. 29%, die Firma GAT bei 18
bzw. 20 %.
DUH fordert Überprüfung als Standardprogramm der routinemäßigen
Abgasuntersuchung (AU).
17. August 2007: Pressemitteilung der DUH: DUH veröffentlicht weitere Ergebnisse
von TÜV Untersuchungen. Firma Bosal und Firma GAT drohen rechtliche Schritte an.
24. August 2007: Firma Bosal und Firma GAT erwirken Gegendarstellungen gegen
die DUH.
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28. August 2007: Pressemitteilung der DUH: TÜV Süd stellt bei
Vergleichsuntersuchungen massive Wirksamkeitsunterschiede fest. GAT-Filter
verursacht viel zu hohen Abgasgegendruck. Filterleistung mangelhaft. DUH fordert
Funktionsprüfung bei AU.
Opel verweigert Freigabe von GAT-Filtern für alle Opel-Fahrzeuge.
6. September 2007: Pressemitteilung der DUH: Neue Vergleichsstudien von VW
zeigen ebenfalls den Mangel von Bosal und GAT mit einer Abscheidungsrate von
unter 10 Prozent. KBA hat mittlerweile die Überprüfung der Zulassung dieser beiden
Systeme durch den TÜV Nord veranlasst. Aus einem weiteren Gutachten des TÜV
Hessen wird ersichtlich, dass die Firma GAT die Porenzahl verringerte, also ihren
Durchmesser vergrößerte, ohne für die technische Veränderung eine Zulassung
beim KBA einzuholen.
17. September 2007: Brief der DUH an Umweltminister Gabriel: Trotz seit Monaten
vorliegender Hinweise auf mangelhafte Filtersystem habe das BMU nicht reagiert,
auch das KBA habe keine Überprüfung der Zulassungen veranlasst. Dringende Bitte
an den Minister, jetzt aktiv zu werden.
20. September 2007: Pressemitteilung der DUH: Opel warnt Autohändler vor Einbau
von mangelhaften Filtern. Grundlage sind die Untersuchungen des TÜV Hessen,
nach dem GAT-Filter Schäden an Turbolader, Motor und Motorkomponenten
verursachen können.
8. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: Die vom KBA angeordneten
stichprobenartigen Wirksamkeitsüberprüfungen des TÜV Nord ergeben ebenfalls,
dass die Systeme der Firmen GAT und Bosal mangelhaft sind (Ergebnisse liegen
den Behörden seit Ende Sept. vor).
10. Oktober 2007: Brief von DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an BMU
(BM Gabriel, StS Klug, StS Machnig, Lahl): KBA ziehe nur die Allgemeinen
Betriebserlaubnisse (ABE) für GAT-Filter für VW und Audi zurück, der überwiegende
Teil der Systeme bleibe trotz negativer TÜV-Ergebnisse auf dem Markt. Resch bittet
BMU um Aufklärung, warum das Ministerium dieser Regelung zustimmt.
15. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA stoppt Verkauf von fünf GATFiltersystemen (ABE gelöscht). DUH fordert Rückrufaktion und unabhängige
Funktionsprüfungen bei den Abgasuntersuchungen.
19. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: Bundesverkehrsminister verweigert
Rückrufaktion. Außerdem stellt der TÜV eine unzureichende Edelmetallbeschichtung
(Platin) fest. Die Feinstaubwirkung sinkt auf 16,6 Prozent. DUH verweist auf GVA8
Schreiben (Gesamtverband Autoteile-Handel), in dem die Rechtsansprüche
gegenüber den Werkstätten begründet werden.
22. Oktober 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA bestätigt, dass auch Filter der
Firma Bosal bei der behördlich angeordneten Nachprüfung durchgefallen sind.
Erweiterung des Verkaufstopps auf die GAT-baugleichen Filter der Firma
Tenneco/Walker.
DUH fordert wirksame Schnelltests.
25. Oktober 2007: Schreiben des UBA an das Verwaltungsgericht Dessau:
Stellungnahme zu den inhaltsgleichen Schriftsätzen des Klägers (der DUH) vom 30.
August und 5. September 2007: anders als vom Kläger behauptet, seien das
Forschungsvorhaben in der Schweiz und die darin enthaltenen Daten nicht
abgeschlossen. Eine wirksame Abnahme der Leistung sei nicht erfolgt. Bei der (noch
nicht abgeschlossenen) Messung der Dauerfunktionsfähigkeit handele es sich nicht
um eine Aufstockung der Untersuchung, diese sei vielmehr Bestandteil der Ziele des
Forschungsvorhabens. Das Schreiben des UBA an das BMU vom 05. Februar 2007
sei eine Bitte um Zuweisung weiterer Mittel zur Durchführung weiterer Messungen,
da die bislang durchgeführten Messungen zu keinen verwertbaren Ergebnissen
geführt hätten.
6. November 2007: Erwiderung der DUH: Mit Vertrag vom 16. Januar 2006 habe
das UBA den Auftragnehmer mit der Untersuchung beauftragt. Nach Vorlage der
Ergebnisse wurde der Auftragnehmer für die Leistung bezahlt, es wurden keine
Mängelbeseitigungsansprüche nach § 8 des Vertrages geltend gemacht.
Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten forderte das BMU die Ergänzung des
Prüfgegenstandes um die Messung der Dauerfunktionsfähigkeit nach den Vorgaben
der Anlage XXVI StVZO. Dazu wurde das Vorhaben aufgestockt, die Mittel wurden
ergänzt. Diese neue Untersuchung ändere nichts daran, dass die erste
Untersuchung abgeschlossen sei. Die DUH zitiert einen Vermerk der Beklagten
vom 04. Mai 2007, in dem es heißt, der erste Teil der Untersuchung sei
abgeschlossen, die Daten abschließend erfasst und ausgewertet. Zwar sei ein
zweiter Teil des Vorhabens noch fertig zu stellen, dieser bewirke jedoch keine
Modifizierung des ersten. Beide Teile seien unabhängig voneinander, die
enthaltenen Aussagen beeinflussten sich nicht gegenseitig.
Eine Prüfung der Informationen auf ihre fachliche Qualität sei nicht Aufgabe oder
Gegenstand des UIG. Sofern das Gutachten abgeschlossen sei, müsse es der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
8. November 2007: Pressemitteilung der DUH: Umweltorganisationen und
Kraftfahrzeuggewerbe rufen zu neuer Nachrüstwelle auf. Die Staatsanwaltschaft
Essen hat Ermittlungen gegen die Firma GAT (Urkundenfälschung) aufgenommen.
Kfz-Gewerbe sagt zu, keine Mangelfilter mehr zu verbauen.
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12. November 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA informiert die Öffentlichkeit
nicht rechtzeitig über bereits (Ende September) vorliegende Ergebnisse
wirkungsloser Partikelfilter. Kein Widerruf der Mangelfilter, sondern freiwillige
Rückgabe durch die Hersteller, angeblich aufgrund von „Formfehlern“.
22. November 2007: Pressemitteilung der DUH: KBA löscht sämtliche ABEs
unwirksamer Filter der Hersteller GAT, Tenneco/Walker und Bosal (außerdem
betroffen: Ernst-Apparatebau sowie die Original-Nachrüstfilter von Jaguar und
Landrover). Werkstätten der Ketten Pitstop und Vergölst bieten weiter
Betrugssysteme an.
22. November 2007: Im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Dessau weist
der juristische Vertreter der Beklagten darauf hin, dass die von der DUH begehrten
Daten nun in modifizierter Form im Internet veröffentlicht worden seien. Damit sei der
Klagegegenstand hinfällig. Die Herrn Resch als Vertreter der Klägerin zugänglich
gemachten Daten enthielten die Ergebnisse des Forschungsvorhaben, die mit
gewissen vom UBA kommentierten Mängeln – den Vorgaben der Anlage XXVI
entsprächen. Für alle anderen Daten, die nicht diesen Vorgaben entsprächen, gelten
nach Aussage des juristischen Vertreters die Ausschlussgründe des UIG, die auch
anfangs gegen eine Übergabe der Ergebnisse geltend gemacht wurden. Es gehe
also weiterhin um „Material, das gerade vervollständigt“ werde.
Das BMU und das UBA seien mittlerweile darin einig, dass weitere Messungen
gemäß Anlage XXVI nicht mehr fortgeführt werden sollten, da es Zweifel an der
Leistungsfähigkeit des Forschungsnehmers gäbe; außerdem habe das KBA
inzwischen eine flächendeckende Untersuchung der Leistungsfähigkeit der auf dem
Markt vorhandenen Systeme eingeleitet. Die hier zutage getretenen Fehler einzelner
Systeme hätten zur Beendigung der Vermarktung dieser Systeme geführt.
23. November 2007: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „
Bekämpfung des Feinstaubabkommens – Planungen und Ergebnisse“ der
Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich, weiterer Abgeordneter
der Fraktion der FDP
23. November 2007: Verwaltungsgericht Dessau verurteilt Bundesregierung zur
Herausgabe von Prüfdaten.
Auszüge aus der Urteilsbegründung:
- das Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau verpflichtet die Beklagte – die
Bundesrepublik Deutschland bzw. ihre Vertretung UBA, der Klägerin – der DUH –
Einsicht in die ihr vorliegende messtechnische Untersuchung offener
Partikelminderungssysteme der TTM Technik Thermische Maschinen zu gewähren.
- Der Informationsanspruch der DUH beziehe sich auf abgeschlossene Vorgänge.
Daran ändere auch der Umstand, dass die Methoden und Ergebnisse der
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Messreihen nicht den Vorstellungen des BMU entsprächen. Gegenstand der
Untersuchung, die das UBA in Auftrag gegeben und von TTM durchgeführt worden
sei, sei eine Untersuchung der Leistungsfähigkeit offener
Abgasnachbehandlungssysteme. Es lag nicht darin, nachzuprüfen, ob die
Filtersysteme den Vorgaben der Anlage XXVI StVZO entsprechen.
25. November 2007: PM BMU: „ Machnig weist Vorwürfe der Deutschen
Umwelthilfe zurück – DUH erweist der Partikelfilter-Nachrüstung einen Bärendienst“.
Staatssekretär Marching weißt die Vorwürfe der DUH zurück, er habe nicht
rechtzeitig über vorhandene Erkenntnisse zur Unwirksamkeit einzelner
Dieselrussfilter-Nachrüstsysteme informiert. Laut Machnig liegen belastbare
Informationen über die mangelhafte Funktion einzelner DieselpartikelMinderungssysteme dem Bundesumweltministerium seit August beziehungsweise
November 2007 vor. Sie sind dann auch jeweils sofort an die zuständigen Stellen,
das sind Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrtbundesamt, weiter geleitet
worden.
26. November 2007: Pressemitteilung der DUH: DUH weist Behauptung des StSs
Machnig zurück, dem BMU hätten erst ab August 2007 belastbare Informationen
über mangelhafte Systeme vorgelegen.
28. November 2007: BMU-Presse: Bundesminister Sigmar Gabriel stellt im Rahmen
einer Bundespressekonferenz die sogenannte „Kulanzregelung“ vor. Gabriel begrüßt
den schnellen und unkomplizierten Austausch mangelhafter Filtersysteme.
Werkstätten und Handel haben einen kostenlosen Austausch bei 70% der
betroffenen Fahrzeuge zugesichert. Um das Vertrauen der zu einer Nachrüstung
bereiten Autofahrern nicht zu enttäuschen ist die Regierung bereit die allgemeine
Betriebserlaubnis aufrechtzuerhalten.
28. November 2007: Pressekonferenz der DUH: DUH-Geschäftsführer Rainer
Baake und Jürgen Resch fordern BM Gabriel auf, dafür zu sorgen, dass die
eingebauten Mangelfilter ausgetauscht werden und sicherzustellen, dass Fahrzeuge
mit mangelhaftem Filter nicht in Umweltzonen einfahren können. Zur Vermeidung
weiterer Filterskandale sei die Einführung von Feldversuchen durch das KBA bei der
Erteilung von ABEs erforderlich sowie die Aufnahme der Funktionsprüfung im
Rahmen der AU. Außerdem müsse ein amtlicher Kurztest entwickelt und definiert
werden.
28. November 2007: DUH-PM: Russfilterskandal: Deutsche Umwelthilfe wirft
Bundesregierung vor, den Einbau betrügerischer Billigfilter trotz frühzeitiger
Erkenntnisse nicht verhindert zu haben – Staatliche Kontrollen sollen künftige
Wiederholungen verhindern – Unwirksame Filter müssen flächendeckend und
zeitnah ausgetauscht werden.
Resch forderte die Bundesregierung auf, durch schnelle und klare Entscheidungen
den betroffenen Autofahrern zu helfen, dass diese in einem überschaubaren
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Zeitraum bis spätestens März 2008 die bei ihnen eingebauten Betrugsfilter durch
funktionierende Systeme ersetzt bekommen. Eine Selbstverpflichtungserklärung der
betroffenen Filterhersteller und Werkstätten reicht hierzu keinesfalls aus. Wer nach
Ablauf der Umtauschfrist noch immer mit einem Betrugsfilter unterwegs ist, muss die
steuerliche Förderung zurückzahlen und verliert die Feinstaubplakette. „Wenn die
Bundesregierung hier keine klaren Regelungen beschließt werden die meisten der
vom Filterskandal betroffenen Autohalter auf einen Austausch des Systems
verzichten. Dies wäre nach fünf Jahren härtester Auseinandersetzungen um die
Reduktion der Feinstaubbelastung in den Innenstädten ein Desaster. Es muss
sichergestellt sein, dass dort wo eine Umweltplakette klebt, auch ein
funktionstüchtiger Partikelfilter an Bord ist“, sagte Resch.
28. November 2007: Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ durch ZdK und
GvA. In dieser so genannten Kulanzregelung informieren sie ihre Mitglieder über die
Existenz mangelhafter Filtersysteme und fordern sie weiterhin auf einen kostenfreien
Austausch vorzunehmen. Außerdem informieren sie die betroffenen Kunden in einem
Rundschreiben.
Ab 29. November 2007: Die DUH erreichen Dutzende von Klagen betroffener
Autohalter, die berichten, dass ihre Werkstätten den in der freiwilligen Vereinbarung
versprochenen kostenlosen, problemlosen und zeitnahen Austausch der
funktionsuntüchtigen Filter verweigern.
30. November 2007: Pressemitteilung der DUH: die vom BMU angekündigte
freiwillige Vereinbarung mit zwei Verbänden des Kraftfahrzeughandwerks und des
Autoteilehandels zum Austausch mangelhafter Filter scheitere schon nach zwei
Tagen an der Weigerung der Firmen GAT und BOSAL, die mangelhaften Filter
gegen andere als – noch gar nicht entwickelte – Ersatzfilter der eigenen Firma zu
akzeptieren. Ansonsten könnten die Kosten für den Austausch nicht getragen
werden.
30. November 2007: „Pressemitteilung BMU: Umweltministerium weist Vorwürfe der
DUH zurück – Kulanzregelung von Werkstatt und Handel gilt in allen Teilen“
Das BMU wirft der Deutschen Umwelthilfe in ihrer PM vor, der eben erst getroffenen
Selbstverpflichtung von Autowerkstätten und Handel keine Chance zu geben, ihre
Wirkung zu zeigen, sondern schon nach zwei Tagen ein Scheitern dieser
Kulanzregelung herbeizureden. Das hat nach Meinung des Ministeriums mit
Verbraucheraufklärung wenig, aber mit Panikmache viel zu tun. Man fragt sich, was
die DUH mit ihrem Panikfeldzug gegen eine unbürokratische und
verbraucherfreundliche Regelung eigentlich bezwecken will.
06. Dezember 2007: Bosal Presseinformation: Bosal gibt ABE zurück. Aufgrund der
Interpretation neuer Untersuchungsergebnisse zur Wirksamkeit von Partikelfiltern
zieht Bosal die aktuelle ABE zurück. Da Bosal bereits neue ABE beantragt hat, soll
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Kunden mit bisherigem Diesel- Oxikatfilter zu gegebener Zeit der Austausch mit dem
neuen Filter ermöglicht werden.
11. Dezember 2007: DUH- Hintergrundgespräch zu Nachrüstfiltern. Chronologie
eines verschleppten Skandals
11. Dezember 2007: PM UBA/BMU: Bericht zu den Ausschüssen Verkehr und
Umwelt des BT. Insgesamt wurden 170.000 Nachrüstsysteme verbaut, davon waren
mutmaßlich 40.000 mangelhaft. Eine Verstärkte Nachrüstung soll durch
Öffentlichkeitskampagnen angeregt werden.
11. Dezember 2007: BMVBS/BMU: Bericht für Ausschüsse Verkehr und Umwelt des
deutschen Bundestages zu den mangelhaften Nachrüst-Partikelminderungssystemen
für Diesel-Fahrzeuge. Insgesamt wurden 170.000 Nachrüstsysteme verbaut, davon
waren mutmaßlich 40.000 mangelhaft. Ergriffene Maßnahmen:
1. Kulanzregelung: kostenloser und freiwilliger Austausch für Kunden mit
eingebauten mangelhaften Filtersystemen.
2. Überprüfung der Wirksamkeit der genehmigten PMS aller Hersteller durch das
KBA.
3. es werden keine rechtlichen Anordnungen zum Nachteil der betroffenen
Fahrzeughalter ausgesprochen.
Es wird eine klare Begrenzung der Kulanzregelung bis zum Ende des Jahres 2008
festgelegt.
12. Dezember 2007: Antwort des KBA auf den Antrag der DUH auf Zugang zu
Umweltinformationen nach dem UIG vom 12.11.2007
12. Dezember 2007: Pressemitteilung der DUH: Austausch von Diesel-Betrugsfiltern
ist zum Erliegen gekommen. Im Russfilterskandal nutzen Hersteller unwirksamer
Filter und Werkstätten Gabriel-Entscheidung zum Nichtstun - Urteilsbegründung des
Verwaltungsgerichts Dessau widerlegt Argumentation des Umweltministeriums – Die
Deutsche Umwelthilfe weist darauf hin, dass die geplante Beibehaltung von
Steuernachlass bei Betrugsfiltern "eindeutig rechtswidrig" ist.
15. Dezember 2007: Pressemitteilung UBA/BMU: BMU beschließt Steuervorteil für
mit mangelhaften Filtersystemen nachgerüsteten Diesel-Pkw bleibt erhalten. Die so
genannte Kulanzregelung tritt in Kraft.
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Die Bundesregierung erwartet allerdings, dass die Wirtschaft ihre Zusagen im
Rahmen ihrer "Gemeinsamen Erklärung" zur Kulanzlösung auch erfüllt. Um dies zu
gewährleisten, besteht zwischen den betroffenen Ministerien und den Verbänden ein
enger Kontakt.
17. Dezember 2007: kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag zu den Ursachen
des Skandals um die Nachrüstung von 40.000 bis 60.000 Fahrzeugen mit
funktionsuntüchtigen Russfiltern.
20. Dezember 2007: Pressemitteilung der DUH zum Dieselfilter-Skandal:
Kulanzregelung der Regierung verstößt gegen geltendes Recht. Deutsche
Umwelthilfe fordert Landesfinanzbehörden auf, Steuervorteile für Betrugsfilter zu
kassieren – Werkstattketten A.T.U., Pit-Stop und Vergölst verweigern insbesondere
seit Vorstellung der „Kulanzregelung“ den Sofortaustausch.
Resch: „Im Klartext heißt das, solange die Kulanzregelung gilt und die Regierung
rechtswidrig den betroffenen Bürgern ihren Schutz verweigert, findet der Austausch
nicht oder nur im Ausnahmefall statt“.
20. Dezember 2007: PM UBA/BMU: „Wer hilft bei fehlerhaften Russpartikelfiltern?“
GVA, ZDK und BMU beschließen Kulanzregelung. Werkstätten und Handel sichern
kostenlosen Austausch gegen funktionierende Partikelfiltersysteme zu. Ist ein
sofortiger Austausch nicht möglich werden Gutscheine für eine spätere Nachrüstung
ausgegeben.
20. Dezember 2007: PM KBA: „Löschung der ABE für Partikelminderungssysteme –
Kostenlosen Austauschs aller betroffenen Systeme“.
Das KBA stellt auf seiner Internetseite eine Liste aller Filtersysteme mit gelöschter
ABE zur Verfügung.
Um den kostenfreien Austausch von der Löschung betroffener Systeme
sicherzustellen unterschrieben der ZdK und der GvA am 28.11.2007 eine
„Gemeinsame Erklärung“ die so genannte Kulanzregelung.
23. Januar 2008: Auskunftsersuchen der DUH gegenüber dem KBA und BMVBS zur
Entwicklung der Zulassungszahlen von DPF in der Nachrüstung.
Konkret bittet die DUH um folgende Informationen:
• Monatliche Gesamtsumme aller nachgerüsteten Diesel-Pkw seit Januar 2007
(alle ABE, d.h. inkl. der später zurückgegebenen ABE).
• Monatliche Gesamtsumme aller nachgerüsteten Diesel-Pkw seit Januar
2007, die auf folgende ABE entfallen:
17 114,17 117,17 118,17 070, 17 148, 17 018,17 064, 17 065, 17 074, 17 075,
17141, 17 143, 17 104,17 120, 17 132, 17 133, 17 093, 17 094, 17 135, 17
147, 17097, 17 134 (insgesamt 22 gelöschte ABEs) als eine Gesamtsumme
(damit erhalten wir keine ggf. problematischen Firmendaten).
• Ab Januar 2008 bitten wir um eine zeitnahe, monatliche Information über die
Weiterentwicklung der Zahlenreihe.
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23. Januar 2008: Email-Anfrage der DUH an KBA zu Prüfungsergebnissen zu
BOSAL und GAT Filtern
28. Januar 2008: Antwort auf die kleine Anfrage von Patrick Döring, Michael Kauch,
Horst Meierhofer und der FDP-Fraktion. Bekämpfung des Feinstaubabkommens –
Partikelfilterskandal
06. Februar 2008: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der GRÜNEN
im Bundestag zu den Ursachen des Skandals um die Nachrüstung von 40.000 bis
60.000 Fahrzeugen mit funktionsuntüchtigen Russfiltern.
07. Februar 2008: Presseerklärung GAT: Nach eigenen Angaben entwickelt die
Firma GAT neue funktionierend Systeme.
08. Februar 2008: Telefonkonferenz BMU, BMVBS, KBA, ZdK, GvA, A.T.U.: zur
konkreten Umsetzung des Filteraustauschs.
08. Februar 2008: PM ddp: Russfilterskandal: Umweltministerium hat Parlament
belogen, Opposition spricht von Verschleierung und Vertuschung.
08. Februar 2008: PM UBA/BMU: BMU weißt Vorwürfe der Lüge zurück. Der
Bundestag wurde umfassend und wahrheitsgemäß sowohl durch schriftliche
Antworten auf parlamentarische Fragen als auch mündlich in einer Sitzung des
Bundestagsumweltausschusses am 12. Dezember 2007 informiert.
In der Sitzung des Umweltausschusses des Bundestags vom 12.12.2007 haben die
Vertreter von BMU und UBA übereinstimmend klargestellt, dass es in der Phase der
Formulierung des Forschungsauftrags zwischen beiden Häusern zunächst ein
unterschiedliches Verständnis des Forschungsdesigns gab. Dabei ging es um die
Frage, inwieweit die Prüfungen der Nachrüstfilter auf Grundlage der technischen
Anforderungen erfolgen sollten, wie sie in der Anlage 26 zur StVZO niedergelegt
sind. Diese Anlage, deren Entwurf die beiden zuständigen Ministerien BMU und
BMVBS bereits am 31.10.05 vorgelegt hatten, war zwar zu diesem Zeitpunkt noch
nicht in Kraft, ihre Verabschiedung durch den Bundesrat am 16.12.05 war jedoch
absehbar.
08. Februar 2008: Ergebnisse der Internetumfrage des KBA über den Austausch
nicht funktionierender Filtersysteme
21. Februar 2008: Ablehnung des Auskunftsersuchens der DUH durch das KBA
aufgrund nicht vorliegender Daten
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27.Februar 2008: DUH- Email an Herrn Immen (KBA): Ergänzungsfragen zur
Anfrage zu Prüfungsergebnissen
28. Februar 2008: In drei Monaten weniger als 5 Prozent der Betrugsfilter
ausgetauscht – Hersteller GAT täuscht betrogene Autohalter seit Monaten mit
falschen Zusagen und unter Duldung von Umwelt- und Verkehrsministerium –
Zulassungstests für angeblich kurz vor der Auslieferung stehende neue GAT-Filter
wurden noch nicht begonnen – Deutsche Umwelthilfe fordert Ende des
Kuschelkurses und Entzug der Betriebserlaubnis für Betrugsfilter zum 31. März –
Verunsicherung bei der Dieselfilter-Nachrüstung schnell beenden.
"Die Bundesminister Gabriel und Tiefensee können vor dem andauernden Desaster
um die Betrugsfilter nicht weiter den Kopf in den Sand stecken", mahnte Resch. "Sie
müssen nach dem Scheitern der Kulanzlösung nun für einen schnellen Austausch
der Betrugsfilter sorgen. Die DUH hält den Entzug der Betriebserlaubnis für alle
Betrugsfilter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt - wir fordern den 31. März 2008 für den einzig gangbaren Weg, den betroffenen Autohaltern zu helfen."
05. März 2008: 58. Sitzung des 16. Ausschuss des Bundestags, einziger
Tagesordnungspunkt: Bericht durch den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel zum Thema „Klärung offener Fragen zu
unwirksamen Dieselrusspartikelfiltern“ (Selbstbefassung):
Zusammenfassung der relevanten Punkte des redigierten Wortprotokolls:
Minister Gabriel weist jede Schuld von sich. Die Täter seien „nicht in den staatlichen
Behörden, sondern in den einzelnen Unternehmen zu suchen.“ Wenn es
Fehlentscheidungen gegeben hätte, lägen diese beim UBA, die den
Forschungsauftrag zur Untersuchung der Wirksamkeit der Partikelfilter (Herbst 2005)
falsch formuliert habe. Herr Mayer vom Forschungsinstitut in der Schweiz entgegnet:
es habe einen klaren Auftrag gegeben, der mit den entsprechenden Abteilungsleitern
im BMU abgesprochen war und das frühzeitige Ergebnis sei die Unwirksamkeit vor
allem des GAT- Filters gewesen.
Auf die Frage des Ausschusses was getan wird, um die unwirksamen Systeme zu
ersetzen weist der Minister auf die derzeit geprüfte Möglichkeit hin, einen Brief an die
betroffenen Fahrzeughalter zu schreiben. In diesem Schreiben soll auch auf eine
mögliche Löschung der ABE hingewiesen werden. Von dieser würde im Fall eines
weiterhin schleppenden Austauschs gebraucht gemacht werde. Für die
Fahrzeughalter bedeutet eine Löschung den Verlust der steuerlichen Vergütung und
der Umweltplakette.
05. März 2008: PM KBA: Partikelminderungssysteme – Hersteller in der Pflicht. 21
ABE wurden im letzten Quartal 2007 gelöscht. Das KBA stellt eine Liste aller
gelöschten Systeme auf der Internetseite zur Verfügung.
05. März 2008: Pressemitteilung der DUH zum Dieselfilterskandal: Nach dem
Scheitern der Kulanzregelung muss Minister Gabriel jetzt handeln. In drei Monaten
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weniger als 5 Prozent der Betrugsfilter ausgetauscht – Hersteller GAT täuscht
betrogene Autohalter seit Monaten mit falschen Zusagen und unter Duldung von
Umwelt- und Verkehrsministerium – Zulassungstests für angeblich kurz vor der
Auslieferung stehende neue GAT- Filter wurden noch nicht begonnen – Deutsche
Umwelthilfe fordert Ende des Kuschelkurses und Entzug der Betriebserlaubnis für
Betrugsfilter zum 31. März – Verunsicherung bei der Dieselfilter-Nachrüstung schnell
beenden.
07.März 2008: Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Aufhebung der einstweiligen
Verfügung durch Bosal gegen die DUH
10. März 2008: Pressemitteilung von Pit-Stop: G.A.T. beantragt nach eigenen
Angaben neue ABE bis Ende März 2008. Austausch einwirksamer Filter erst gegen
neues System von G.A.T.
10. März 2008: Pressemitteilung der DUH zum Betrugsfilterskandal: Pit-Stop nutzt
Konstruktionsfehler der Kulanzregelung schamlos aus. Werkstattkette Pit-Stop lässt
Kunden, die unwirksame Dieselfilter austauschen wollen, unter Verweis auf die
Kulanzregelung der Bundesregierung abblitzen – Auch A.T.U.- Filialen verweigern
Filtertausch – DUH- Geschäftsführer Resch fordert den Entzug der Betriebserlaubnis
für Betrugsfilter zum 31. März 2008 nach der faktischer Aufkündigung der
Kulanzregelung durch die Werkstattketten.
13. März 2008: Pressemitteilung der DUH: Deutsche Umwelthilfe muss
Gegendarstellungen von Betrugsfilterherstellern nicht veröffentlichen. OLG Karlsruhe
gibt Berufung der Deutschen Umwelthilfe gegen Veröffentlichung einer
Gegendarstellung der Firma Bosal statt – Betrugsfilterhersteller GAT zog wenige
Tage vor dem Gerichtstermin seinen Antrag auf Veröffentlichung mehrerer
Gegendarstellungen zurück – DUH- Bundesgeschäftsführer Resch: „Der Versuch,
die Aufklärungsarbeit der Deutschen Umwelthilfe mit haltlosen Gegendarstellungen
zu behindern, ist damit endgültig gescheitert“.
14. März 2008: Auskunftsersuchen der DUH an DEKRA zu Prüfergebnissen zur
Wirksamkeit von Filtersystemen der Firma GAT
18. März 2008: Widerspruch der DUH gegen die Bescheide des KBA und des
BMVBS vom 21.02.2008.
Die Ablehnung des Ersuchens aufgrund tatsächlicher Gründe ist für die DUH nicht
verständlich und verletzt sie in ihrem Recht auf freien Zugang zu
Umweltinformationen nach Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. auf Zugang zu
amtlichen Informationen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
19. März 2008: Antwortschreiben der DEKRA zum Auskunftsersuchen der DUH zu
Prüfergebnissen zur Wirksamkeit von Filtersystemen der Firma GAT. Dem Antrag
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kann nicht entsprochen werden, da die DEKRA als technischer Dienst keine
Informationspflichtige Stelle im Sinne des UIG ist.
08. April 2008: Pressemitteilung der DUH zum Russfilterskandal: Nach Ankündigung
einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung gibt diese höhere BetrugsfilterZahlen bekannt. Kurios: Seit dem Start der „Kulanzlösung“, die den Ausbau und
Austausch von Betrugsfiltern beschleunigen sollte, steigt die Zahl der verbauten
Mängelfiltersysteme in der amtlichen Statistik auf nunmehr 45.237 – Filtertausch
findet praktisch nicht mehr statt – Pit-Stop und A.T.U. verweigern weiterhin
rechtswidrig den Austausch – DUH- Geschäftsführer Resch fordert amtlichen
Widerruf der Zulassungen der Betrugsfilter und Veröffentlichung der vorliegenden
KBA-Nachprüfergebnisse für die derzeit lieferbaren Systeme.
Nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) sind offenbar viel mehr
Autohalter vom Dieselfilterskandal betroffen als bisher angenommen. Eine DUHUmfrage bei den Finanzministern der Länder ergab für die Jahre 2006 und 2007 eine
Gesamtzahl von 270.591 steuerlich geförderten Partikelfilter-Nachrüstungen. Die
Summe liegt damit um rund 100.000 oder 60% über der zuletzt am 5. März 2008 von
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel anlässlich einer gemeinsamen Sitzung der
Bundestagsausschüsse für Umwelt und Verkehr genannten Zahl von 170.000
Nachrüstfiltern. Damit verdichten sich die Hinweise, dass erheblich mehr als die
bisher angenommenen 40.000 Betrugsfilter verbaut wurden. Unklar bleibt jedoch, wie
viele der neu aufgetauchten 100.000 Nachrüstfilter den Herstellern nicht
funktionierender Systeme (GAT, Tenneco, Ernst und Bosal) zuzuordnen sind. Die
DUH geht bereits seit Herbst 2007 aufgrund eigener Marktrecherchen von
mindestens 60.000 in Diesel-Pkw eingebauten Betrugsfiltern aus.
16. April 2008: aktuelle Erhebung der mit einem Partikelminderungssystem
nachgerüsteten Diesel-Fahrzeuge. Rund 45.000 Fahrzeuge sind mit einem von der
Löschung betroffenen System ausgestattet. Am Stichtag den 20. März 2008 waren
285.707 Fahrzeuge mit einem Nachrüstsystem ausgestattet.
18. April 2008: BMVBS entspricht dem Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen
nach dem UIG und übermittelt der DUH Zahlen der Fahrzeuge, die mit einem
Partikelminderungssystem nachträglich ausgestattet wurden, sowie die Anzahl an
Fahrzeugen mit mangelhaften Filtersystemen.
23. April 2008: Pressemitteilung der DUH zum Rußfilterskandal: Nach Ankündigung
einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung gibt diese höhere BetrugsfilterZahlen bekannt. Kurios: Seit dem Start der „Kulanzlösung“, die den Ausbau und
Austausch von Betrugsfiltern beschleunigen sollte, steigt die Zahl der verbauten
Mängelfiltersysteme in der amtlichen Statistik auf nunmehr 45.237 – Filtertausch
findet praktisch nicht mehr statt – Pit-Stop und A.T.U. verweigern weiterhin
rechtswidrig den Austausch – DUH-Geschäftsführer Resch fordert amtlichen
Widerruf der Zulassungen der Betrugsfilter und Veröffentlichung der vorliegenden
KBA-Nachprüfergebnisse für die derzeit lieferbaren Systeme.
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02. Juni 2008: Pressemitteilung der DUH: Betrugsfilterhersteller GAT und
Werkstattketten Pit-Stop und A.T.U. verweigern weiterhin Partikelfiltertausch.
Kraftfahrtbundesamt kündigt in einem Brief an über 45.000 betroffene Autohalter
Entzug der "gewährten Steuervorteile" an, falls Filter nicht getauscht werden – GATVersuch, den Brief zu verhindern, scheiterte – Deutsche Umwelthilfe setzt den für
den Betrugsfiltereinbau hauptverantwortlichen Werkstattketten ein Ultimatum zum
sofortigen und kostenfreien Einbau funktionstüchtiger Alternativsysteme –
Umweltorganisation stellt nach Telefondrohungen Strafanzeige und setzt Belohnung
zur Identifikation des Drohanrufers aus.
10. Juni 2008: PM KBA: Nachprüfung von Partikelminderungssystemen nahezu
abgeschlossen. Das KBA gab eine stichprobenartige Überprüfung der
Vorschriftenkonformität von Partikelminderungs-Nachrüstsystemen in Auftrag und
veröffentlichte diese Ergebnisse auf seiner Internetseite.
11. Juni 2008: Pressemitteilung der DUH: Teilerfolg im Betrugsfilterskandal:
Werkstattkette A.T.U. lenkt ein – Pit-Stop verweigert weiterhin Filtertausch. Nach
Ankündigung „bundesweiter Aktion“ durch die Deutsche Umwelthilfe tauscht A.T.U.
Betrugsfilter des Herstellers GAT ab sofort kostenlos gegen funktionierende Systeme
– Pit-Stop besteht als einzige verbliebene Werkstattkette auf Verweigerungskurs –
DUH startet Serie von Fallbeispielen über den Umgang von Pit-Stop mit seinen
Kunden – Betroffene Autohalter sollen auf Sofortaustausch bestehen und bei
Vorhandensein von Alternativsystemen keine „Gutscheine“ akzeptieren.
ab 13. Juni 2008: Die DUH startet eine Reihe gezielter Pressemitteilungen um durch
den dadurch entstehenden öffentlichen Druck die Werkstattkette Pit-Stop zum
kostenlosen Austausch der mangelhaften Dieselpartikelfilter zu bewegen.
13. Juni 2008: Teil 1 der DUH-Serie: "Die Werkstattkette Pit-Stop und die
Betrugspartikelfilter". Wie Pit-Stop ihren Kunden seit Monaten rechtswidrig den
Filtertausch verweigert und dadurch zu einer Schmuddelwerkstattkette mutiert –
Dokumentation des Leidenswegs eines Fahrzeughalters aus dem westfälischen
Hamm – Zwei TV-Magazine berichten am Wochenende zum Verhalten von Pit-Stop
im Dieselfilterskandal: "das automagazin" in SAT 1 am Samstag, 14. Juni, 17.00 Uhr
und „auto mobil – Das VOX Automagazin“ am Sonntag, 15. Juni, 16.50 Uhr
20. Juni 2008: Teil 4 der DUH-Serie: Pit-Stop und die Betrugspartikelfilter: Seit
Monaten verweigern Filialen der Werkstattkette Pit-Stop rechtswidrig den Filtertausch
mit dem immer gleichen Verweis auf angeblich kurzfristig lieferbare Ersatzsysteme
des Betrugsfilterherstellers GAT – Zwei TV-Magazine, die Automagazine der Sender
SAT 1 und VOX, berichteten am vergangenen Wochenende über diesen Skandal
und weitere beispielhafte Fälle (Teil 2 und 3 der DUH-Serie)
25. Juni 2008: Antrag der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton
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Hofreiter, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl, Undine
Kurth, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Feinstaubreduktion im Straßenverkehr fortsetzten – Filteraustausch umsetzen, Prüfund Messverfahren für Dieselrusspartikelfilter einführen
01. Juli 2008: Das ZDK motiviert seine Landesverbände gemeinsam mit der DUH
regionale Pressearbeit für eine Nachrüstung mit Partikelfiltersystemen zu machen.
09. Juli 2008: Teil 5 der DUH-Serie: Die Schmuddel-Werkstattkette Pit-Stop und die
Betrugsfilter. Heute: Wie Pit-Stop selbst vor laufender Kamera abgegebene klare
Zusagen zum Filtertausch bricht – Die Einbauwerkstatt versucht weiter, ihre Kunden
mit „Gutscheinen“ auf später zu vertrösten – Deutsche Umwelthilfe warnt vor
Annahme und empfiehlt betroffenen Autohaltern die Einleitung rechtlicher Schritte
gegen Pit-Stop.
17. Juli 2008: Teil 6 der DUH-Serie: Die Schmuddel-Werkstattkette Pit-Stop und die
Betrugsfilter. Heute: Auch Pit-Stop-Werkstatt in Saarlouis verweigert rechtswidrig seit
November 2007 Filtertausch – Pit-Stop schädigt Umwelt sowie viele tausend
betrogene Kunden – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Pit-StopKunden auf, angesichts des „Dauerskandals“ beim nächsten Kundendienst unseriöse
Werkstätten zu meiden – „Ohne Filtertausch – Werkstatttausch!“
21. Juli 2008: Antrag der DUH an BMVBS und KBA auf Auskunftsersuchen nach
UIG mit Hinweis auf die Unvollständigkeit der vom KBA der DUH bereits
übermittelten Daten.
24. Juli 2008: Teil 7 der DUH-Serie: Die Schmuddel-Werkstattkette Pit-Stop und die
Betrugsfilter. Heute: Wie Herr Schneider seit einem Jahr vergeblich versucht, einen
Betrugsfilter der Firma GAT ausgetauscht zu bekommen – Und wie Pit-Stop den
Versuch rechtswidrig ins Leere laufen lässt – Zwischenbilanz der "Kulanzregelung"
verheerend: Von 45.000 Betrugsfiltern bis 30.6.2008 erst 1.408 Partikelfilter sicher
getauscht – Deutsche Umwelthilfe rechnet mit schneller Entscheidung der
Bundesregierung über den rückwirkenden Entzug der ABE aller nicht
funktionierender Partikelfilter noch in 2008 – Deutsche Umwelthilfe warnt vor
Annahme von "Gutscheinen" und empfiehlt betroffenen Autohaltern die Einleitung
rechtlicher Schritte gegen die Einbauwerkstatt, sollte der kostenlose Austausch durch
lieferbare, funktionstüchtige Systeme verweigert werden.
28. Juli 2008: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen beim BMVBS wird nicht
entsprochen.
04. August 2008: Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen beim KBA wird nicht
entsprochen, da dem KBA die geforderten Daten angeblich nicht vorliegen.
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Eventuelle Fehler bei den bereits an die DUH übermittelten Daten weist des KBA
zurück.
06. August 2008: Widerspruch der DUH gegen die Abweisung des KBA auf Zugang
zu Umweltinformationen. Nach Meinung der DUH liegen dem KBA Zulassungszahlen
von Pkw mit mangelhaftem Filtersystem aktuellen Datums vor.
19. August 2008: Widerspruch der DUH wird vom KBA als unbegründet
zurückgewiesen, da dem KBA angeblich keine aktuelleren Daten vorliegen, als die
die am 16.04.2008 mit dem Stichtag 20.03.2008 bereits der DUH mitgeteilt wurden.
21. August 2008: PM HNA: Schrottfilter: Kulanz auf der Kippe. Auf Grund der
geringen Austauschrate mangelhafter Filtersysteme wird das Aus für die
Kulanzregelung erwartet. Damit Entfallen Steuervergünstigungen und
Umweltplakette.
Nach A.T.U. im Juni gab nun auch Pit-Stop als letzte Werkstattkette seine
Hinhaltetaktik auf und tauscht bei ihren Kunden mangelhafte Filter gegen
funktionstüchtige Systeme ein. Dieses Einlenken war auch das Ergebnis der durch
die Deutsche Umwelthilfe geführten Öffentlichkeitskampagne gegen Pit-Stop.
10. November 2008: Bericht zum Austausch nicht funktionierender
Rußpartikelminderungssysteme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung. Das BMVBS gesteht ein, dass das mit der Kulanzregelung
angestrebte Ziel nicht vollständig erreicht wurde. Die Bundesregierung geht
allerdings davon aus, dass die Kulanzregelung weiterhin Bestand hat, d.h. auch im
Jahr 2009, entgegen früherer Ankündigungen, weiterlaufen soll. Auf eine Rücknahme
der ABEsen soll verzichtet werden.
11. November 2008: die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wegen:
„Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz“ wurde vollumfänglich
zurückgewiesen. Ein Informationsanspruch der DUH auf die jeweils tagesaktuelle
Gesamtsumme über mit einem PMS nachgerüsteten Diesel-Pkw besteht nicht, da
diese Zahlen dem KBA aus Rechtsgründen nicht vorliegen.
Am 28. November hat die „Kulanzregelung“ ihren Jahrestag. Das Fazit: die
Kulanzregelung ist gescheitert. Es wurden weniger als 5% der unwirksamen
Partikelfiltersysteme ausgetauscht.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: [email protected]
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Öffentlichkeitsarbeit, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, EMail: [email protected]
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Daniela Spannagel, Projektkoordinatorin Verkehr und Luftreinhaltung, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 25896-73, E-Mai: [email protected]
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