CHARTA CORRETTA -Bolzano 2015 definitiva_de

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CHARTA CORRETTA -Bolzano 2015 definitiva_de
Charta der Dienstleistungen 2016
Landesdirektion
Bozen
Unsere Verpflichtung Ihnen gegenüber
Veröffentlicht im Mai 2016
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
Seite 1
Einleitung
Die Charta der Dienstleistungen
Die Charta der Dienstleistungen ist die Erklärung der Verpflichtungen, die die Landesdirektion
Bozen gegenüber den Kunden/Nutzern hinsichtlich des Qualitätsniveaus der erbrachten
Dienstleistung übernimmt, die im Dienstvertrag für die lokale Eisenbahnbeförderung zwischen
Trenitalia und der Autonomen Provinz Bozen geregelt ist.
Trenitalia betreibt die Verkehrsdienstleistungen und RFI (Rete Ferroviaria Italiana/Italienisches
Eisenbahnnetz) betreibt die Infrastrukturen (d.h. die Bahnhöfe und die Gleise), beide gehören zum
Konzern Ferrovie dello Stato Italiane/Italienische Staatsbahnen.
Trenitalia bietet ein qualitätsorientiertes Dienstleistungsspektrum, in der Lage, die
Mobilitätsanforderungen der Fahrgäste auf kapillare Weise zu befriedigen. Ihr Angebot umfasst
Transportleistungen sowohl im Mittel- Langstreckenverkehr als auch auf regionaler und
städtischer Ebene, mit der Zielsetzung, einen Gesamttransportplan zu realisieren, der auf
Spitzenleistungen in jedem der betroffenen Marktsegmente ausgerichtet ist und den
Kundenanforderungen auf bestmögliche Art gerecht wird.
Im Bereich des regionalen Verkehrs gliedert sich Trenitalia in einzelne Regional/Landesdirektionen, die für den lokalen und städtischen Transport in der jeweiligen Region oder
autonomen Provinz zuständig sind.
Wo Sie die Charta der Dienstleistungen finden.
a) Sie ist veröffentlich auf der WEBSITE http://www.trenitalia.com/tcom/TreniRegionali/Alto-Adige
b) Ein gedrucktes Exemplar kann an folgenden Schaltern zu den Öffnungszeiten angefordert
werden: Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Auer, Innichen, Sterzing
Neu im Regionalverkehr
Neue Züge, neue Technologien, neue Sonderpreise: Die Verpflichtung von Trenitalia für den
Regionalverkehr erneuert und konsolidiert sich im Jahr 2016.
In diesem Jahr wird die Erneuerung der Züge für den Regionalverkehr fortgeführt mit der
geplanten Ankunft weiterer 140 neuer Jazz-, Swing- und Vivalto-Züge, die zu den 390 bereits
verkehrenden hinzukommen.
Neue Farben, neue Kommunikations-, Kontroll-, Informations- und Umweltschutzsysteme
kennzeichnen die Investition von Trenitalia, die 2016 auch die TAF-Flotte betreffen wird, die einer
gründlichen Modernisierung unterzogen wird.
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Investitionen auch zur Verbesserung der Information und Kommunikation. Innerhalb der ersten
Hälfte des Halbjahres wird INFOPUSH aktiv sein, das Informationen über den jeweiligen Zug/Linien-Verlauf in Echtzeit auf dem Mobiltelefon anzeigt.
Mit dem Ziel, die Kenntnis unserer heimischen Schönheiten zu fördern, hat Trenitalia eine Reihe
von Kooperationen aktiviert, die die Kapillarität des Regionaldienstes ausnutzen und
Preisnachlässe und zielorientierte Sonderpreise für den anbieten, der sich für eine Bahnreise
entscheidet. Beispiele hierfür waren 2015 zielorientierte Sonderpreise für abonnierte Kunden, wie
die Promo Zug+Bus der Dolomiten, Weekend Abruzzo, sowie die Zusammenarbeit mit Rainbow
Magicland in Valmontone, Erlebnisbad Acqualand in Vasto, wie auch die Sonderzüge San Pietro
Vaticano - Castel Gandolfo - Albano mit einem Besuch der Gärten, der Museen und der
Sommerresidenz des Papstes.
Vereinbarung Trenitalia-FIAB
Im Mai 2015 wurde eine Vereinbarung mit der FIAB (Federazione Italiana Amici della Bicicletta /
Italienischer Verband der Radfreunde) unterzeichnet, der tarifliche Vergünstigungen für Gruppen
von eingetragenen Radfahrern mit Ermäßigungen von 10% und 15% auf den Fahrkartenpreis der
regionalen Züge vorsah. Außer, dass Bedingungen, Tarife und Vergünstigungen für die
Fahrradbeförderung an Bord der Züge festgelegt wurden, bildete sich eine gemischte und ständige
Arbeitsgruppe, deren Ziel es ist, neue Initiativen für die Entwicklung der Intermodalität zwischen
Zug und Fahrrad zu fördern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Trenitalia
www.trenitalia.com/home page/Durante il viaggio/bici al seguito.
Trenitalia: Leitwerte und Verpflichtungen
Bei der Planung und Durchführung ihrer Dienstleistungen gelten bei Trenitalia folgende
Grundsätze:
Reisesicherheit
Sicherheit gilt bei Trenitalia als unverzichtbar.
Trenitalia verpflichtet sich daher, ihren Kunden einen Service zu bieten, der den strengsten
Sicherheitsstandards entspricht.
Sicherheit der Fahrgäste
Den Fahrgästen während der Fahrt Schutz und Sicherheit zu bieten, ist für den Konzern der
Italienischen Staatsbahnen eine unverzichtbare Verpflichtung. Dazu arbeitet Trenitalia eng mit der
Bahnpolizei und den übrigen Sicherheitsbehörden zusammen.
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Gleichberechtigung
Trenitalia schließt sämtliche Diskriminierungen nach Geschlecht, Rasse, Religion bzw.
Überzeugung aus.
In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ist Trenitalia zudem bemüht, Fahrgästen mit
eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen den erleichterten Zugang zum Bahnverkehr zu
gewährleisten.
Weitere Informationen über behindertengerechte Bahnhöfe und Züge finden Sie hier: www.rfi.it
und www.trenitalia.com.
Kontinuität der Dienstleistungen
Trenitalia gewährleistet die Transportleistungen ohne Unterbrechung an 365 Tagen im Jahr und
wird die Dauer der eventuellen Unterbrechungen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Information und Meinungsaustausch
Trenitalia ist bemüht, das Informationsrecht ihrer Kunden unbeschränkt zu gewährleisten. Sie
fördert die Gelegenheiten zum Dialog und nimmt Kritik, Vorschläge und Anregungen sowohl
seitens der Fahrgäste als auch der Verbraucherorganisationen ernst.
Effizienz und Wirksamkeit
Trenitalia verfolgt als Ziel die ständige Verbesserung der Effizienz und der Wirksamkeit der
angebotenen Dienstleistungen.
Höflichkeit - Kommunikation und Zweisprachigkeit
Trenitalia verpflichtet sich, die Kunden/Nutzer höflich zu behandeln und dabei in den Beziehungen
mit den Kunden/Nutzern aufmerksam auf die Einfachheit der verwendeten Sprache zu achten und
die Zweisprachigkeit zu gewährleisten.
Dienstleistungsqualität und Nachhaltigkeit
Trenitalia ist fest davon überzeugt, dass bei jeder Entwicklung und Modernisierung die soziale und
ökologische Nachhaltigkeit zu berücksichtigen ist. Sie ist daher bestrebt, einen effizienten Service
zu realisieren, der den Anforderungen der Bahnkunden entgegenkommt und aktiv zum
Umweltschutz und zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung beizutragen.
Trenitalia verpflichtet sich in diesem Sinne:
Allen Kunden eine angemessene Zugänglichkeit zu ihren Dienstleistungen zu gewährleisten.
Die Ausstattung und die Sauberkeit der Wagen durch gezielte Maßnahmen stets zu verbessern.
Die Pünktlichkeit der Züge durch kontinuierliche Überwachung des Bahnbetriebes und wirksame
Beseitigung eventueller Störungsursachen zu sichern.
Trenitalia produziert Güter und Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Umwelt mit dem Ziel die
nachhaltige Mobilität zu fördern
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Im Rahmen der umweltorientierten Einstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen ist Trenitalia
fortlaufend bemüht, ihre Umweltleistungen weiter zu verbessern, nicht nur unter
Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen, sondern auch durch Umsetzung der Vorsichtsund Vorbeugungsmaßnahmen, sowie durch die vom integrierten Managementsystem des
Unternehmens geförderte kontinuierliche Verbesserung.
Aufwertung und Schutz der Umwelt, Reduzierung der externen Kosten und Förderung einer
tragbaren Mobilität zu Gunsten des Gemeinwohls gelten für Trenitalia als strategische
Bestandteile der angebotenen Dienstleistungen in allen ihren industriellen und kommerziellen
Tätigkeiten.
Durch die Implementierung und Erhaltung der Zertifizierung eines integrierten
Managementsystems in Bezug auf Umwelt, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, das
sämtliche Tätigkeiten, Prozesse, Standorte, Produkte und Unternehmensdienstleistungen
einbezieht, ist Trenitalia zudem verpflichtet, neben der Erfüllung der Bedürfnisse ihrer Stakeholder
die typischen ökologischen Vorteile des Schienenverkehrs durch bestimmte Maßnahmen zu
maximieren:



Vermeidung oder Minimierung der Umwelteinwirkung im Zusammenhang mit den
Tätigkeiten, Produkten und erbrachten Dienstleistungen, insbesondere durch
Optimierung des Rohstoffzyklus;
Verringerung der CO2-Emissionen in den eigenen Industrieanlagen und
Transportsystemen;
Reduzierung des Schadstoffausstoßes an die Umwelt und Verbesserung der
Energieeffizienz ihrer Prozesse, Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen durch
Förderung eines vernünftigen und verantwortungsvollen Umgangs mit der Energie in der
täglichen Unternehmenspraxis und den Erwerb von Waren und Dienstleistungen mit
geringen Energieverbrauch sowie die Nutzung erneuerbarer Energieträger;
Bei der Beschaffung von neuem Material sucht Trenitalia immer innovativere, auf Ökologie und
Nachhaltigkeit ausgerichtete Lösungen, um die Leistung ihrer Züge in Bezug auf
Umweltverträglichkeit zu verbessern.
Umweltzielsetzungen der Trenitalia
2015 wurden neue und leistungsfähigere Indikatoren in Bezug auf die von Trenitalia verfolgten
Umweltzielsetzungen definiert, die - vorübergehend - keinen Vergleich mit den Ergebnissen und
Tendenzen der Vorjahre ermöglichen.
Nachstehend sind die Ziele für 2016 wiedergegeben:
1) Durchschnittliche CO2-Emissionen der Tätigkeiten in den Betriebshöfen nicht über 3,2 kg CO2
pro geleistete Arbeitsstunde.
Diese Emissionen sind auf den Konsum von Strom, Erdgas (Methan) und Brennstoffen (vor allem
Heizöl) zurückzuführen, die für den Ablauf aller Tätigkeiten, Prozesse und Dienste von Trenitalia
erforderlich sind. Die Berechnung der spezifischen CO2-Emissionen stabiler Produktionsanlagen
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ergibt sich aus der Vervielfachung des auf die Arbeitsstunden indexierten Stromenergieverbrauchs
mit anwendbaren aufgeführten Emissionsfaktoren.
2) Reduzierung des Wasserverbrauchs für industrielle Zwecke bei den Betriebshöfen auf 200 Liter
pro geleistete Arbeitsstunde.
Die Daten der Wasserentnahmen entsprechen dem jeweils an den einzelnen Betriebshöfen der
Bahnflotte verbuchten Werte.
3) Reduzierung des durchschnittlichen Papierverbrauchs auf Unternehmensebene auf 10 kg pro
Person im Jahr.
Eine gute Reise beginnt auch bei Ihnen: Persönliche Sicherheit und Vermögensschutz
Die Charta der Dienstleistungen will auch Gelegenheit sein, die Fahrgäste von Trenitalia an eine
Reihe von Grundsatzinformationen zu erinnern, welche eine Reise für sich und die Mitreisenden
sicher und angenehm gestalten können.
Einige der wichtigsten Pflichten der Reisenden (DPCM 30.12.1998)
• Nicht ohne Fahrkarte und mit Platzreservierung in den Zug einsteigen, wenn Reservierungspflicht
besteht;
•
nur einen Sitzplatz pro Person besetzen;
•
Sitze und Einrichtungen der Züge nicht beschädigen bzw. beschmutzen;
•
das Rauchverbot einhalten;
•
sich so verhalten, dass andere Reisende nicht gestört werden;
•
keine als schädlich und gefährlich eingestuften Gegenstände/Stoffe mit sich führen;
•
Alarm- und Notbremsanlagen nur bei ernsthafter, unmittelbarer Gefahr betätigen;
•
sämtliche Vorschriften und Formalitäten bei Sicherheits- und Zollkontrollen sorgfältig einhalten;
• die Anweisungen und Vorschriften der Dienstleistungsbetreiber, sowie die Hinweise des
Dienstpersonals strikt einhalten;
• die Inanspruchnahme der Transportinfrastrukturen soll unter akkurater Einhaltung der
festgesetzten Vorschriften, sowie der Anstandsregeln erfolgen, ohne die eigene Sicherheit oder die
der Mitreisenden zu beeinträchtigen.
Empfehlungen für eine sichere Reise
Sicherheit ist kein Zufallsfaktor, sondern ein sozialer Wert: sie ist tägliche Verpflichtung der
Mitarbeiter von Trenitalia und aufmerksames Verhalten der Reisenden.
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Worauf Sie im Bahnhof achten sollten:
•
Nehmen Sie keine Fahrscheine von Unbekannten an: erwerben Sie Fahrscheine nur bei
offiziell zugelassenen Verkaufsstellen, um Betrug und/oder Sanktionen zu vermeiden;
•
Verlieren Sie Ihr Gepäck nie aus den Augen; wenn es unbeaufsichtigt bleibt, kann es
gestohlen oder polizeilichen Kontrollen unterzogen werden;
•
Taschen schließen, Geld und Dokumente getrennt voneinander aufbewahren;
•
Seien Sie vorsichtig bei Geldanfragen von Unbekannten und Bettlern, die davon ablenken
könnten, um den eventuellen Komplizen zu erlauben, Ihr Gepäck zu stehlen;
•
An den klassischen „Arbeitsstätten“ der Taschendiebe wie Eingangshallen,
Fahrkartenschalter, Selbstbedienungsrestaurants oder Bahnsteigen ist besondere Vorsicht
geboten. Sie ziehen überfüllte Orte vor;
•
melden Sie als Zeuge jedes gesetzwidrige Ereignis im Bahnhofsbereich umgehend der
Bahnpolizei;
•
Vorsicht beim Aufenthalt in Selbstbedienungsrestaurants. Bereiten Sie das Geld für den
Kauf im Voraus geschützt vor neugierigen Blicken vor;
•
Kaufen Sie keine Dienste und Waren von Personen ohne gültige Genehmigung. Vertrauen
Sie Ihr Gepäck nicht Unbekannten an;
•
Kaufen Sie keine Esswaren bei illegalen Anbietern, dies könnte ein Risiko für Ihre
Gesundheit bedeuten.
Worauf man im Zug achten sollte:
•
Das Gepäck in den dafür bestimmten Ablagen über dem Sitzplatz oder an einer geeigneten
Stelle verstauen, um es unter Kontrolle zu halten;
•
Wertsachen nicht unbeaufsichtigt lassen und die Fahrkarte immer bei sich tragen;
•
Das Bahnpersonal unverzüglich auf die Präsenz von Bettlern hinweisen; an Bord der Züge
ist es verboten, Geld in eigener Sache oder im Namen von Vereinigungen zu sammeln
•
Kaufen Sie keine Waren bei unbefugten Händlern, nehmen Sie von Zufallsbekanntschaften
keine Esswaren und Getränke an und misstrauen Sie Personen, die keine Dienstuniform oder
Erkennungszeichen tragen;
•
Vorsicht bei günstigen Momenten für Taschendiebe/Örtlichkeiten (enge Passagen, Ein/Ausstiegsphasen in Zwischenstationen);
•
Überprüfen ob Sie vor dem Aussteigen, ob Sie alle Gepäckstücke dabeihaben.
Was wir von den Italienischen Staatsbahnen tun:
•
Wir sorgen für die Anwesenheit von ausgebildetem Personal in Zügen und Bahnhöfen;
•
Wir haben eine direkte Telefonlinie zwischen den Zügen und der Bahnpolizei eingerichtet,
um den raschen Einsatz der Ordnungskräfte auf dem gesamten Staatsgebiet zur Bekämpfung von
Straftaten zu ermöglichen;
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•
Wir überwachen die Online-Transaktionen auf dem gesamten Staatsgebiet, um den
Gebrauch von betrügerischen Kreditkarten zu verhindern;
•
Wir arbeiten ständig mit der italienischen Postpolizei zusammen, um den illegalen Zugriffen
auf das Informatiksystem vorzubeugen; wir haben die Fahrscheinkontrollen an Bord und am
Boden verstärkt, auch durch die Kampagne „No ticket, no parti“; Wir arbeiten durch spezifische
Vereinbarungen zur Bewältigung von Notfallsituationen und für eine bessere Kontrolle im
Eisenbahnbereich mit dem Zivilschutz und dem Innenministerium zusammen.
•
Wir führen Sensibilisierungskampagnen durch wie beispielsweise „Stai attento! Fai la
differenza!“, um mit dem verantwortungsvollen Verhalten der Reisenden Gesetzeswidrigkeiten
und illegale Verkaufstätigkeiten vorzubeugen
Für jedes Problem können Sie sich in jedem Fall an das Eisenbahnpersonal im Dienst und an die
Bahnpolizei wenden.
Am 29. Dezember 2011 hat Trenitalia die am 29. Dezember 2014 verlängerte Zertifizierung ihres
integrierten Managementsystems für Qualität, Umwelt, Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz UNI EN ISO 9001:2008, UNI EN ISO 14001:2004, OHSAS 18001: 2007 erhalten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober
2007 führt neue Rechte und Pflichten für die Bahnen und für die Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
ein, u.a. Informationspflichten der Bahnen zugunsten der Reisenden und spezifische Rechte bei
Verspätungen, Ausfällen und verpassten Anschlüssen.
Diese Regelung wurde im Text der „Condizioni Generali di Trasporto dei Passeggeri di Trenitalia"
(Allgemeine Beförderungsbedingungen des Personenverkehrs von Trenitalia S.p.A./AG) umgesetzt.
Der im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Fahrgast abgeschlossene
Beförderungsvertrag betrifft in der Regel die Benutzung eines einzelnen Zuges und besteht aus
einem Fahrausweis, der dazu berechtigt, die gewählte Bahndienstleistung in Anspruch zu nehmen.
In den Fällen, in denen Trenitalia beabsichtigt, die Möglichkeit zur Benutzung von zwei oder mehr
aufeinanderfolgenden Bahndienstleistungen anzubieten, kann der Fahrgast einen „globalen“
Fahrschein erwerben, der aus mehreren miteinander kombinierte nationale Bahndienstleistungen
besteht, oder einen „globalen gemischten“ Fahrschein, der aus mehrere Fahrkarten für eine
einmalige Reiselösung besteht, wobei die Verwendung nationaler und regionaler
Bahndienstleistungen möglich ist. Ausgenommen sind internationale Dienste oder solche von
anderen Eisenbahnunternehmen.
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Zur Anwendung der Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gilt daher die mit
mehreren aufeinanderfolgenden Zügen/Dienstleistungen durchgeführte Reise als Einzelreise, die
mit einer „globalen Fahrkarte“ oder einer „globalen gemischten Fahrkarte erworben wurde; in
allen anderen Fällen, in denen der Fahrgast mehrere aufeinanderfolgende Züge/Dienstleistungen
benutzt, müssen die Reisen als voneinander getrennt angesehen werden, und jede Reise ist auf
einen einzelnen Beförderungsvertrag rückführbar. Der Text der „Allgemeinen
Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr von Trenitalia“ ist verfügbar auf der Website
www.trenitalia.com und bei den Fahrkartenschaltern.
Unter Beachtung der Verordnung 1371/2007 Art. 28 veröffentlicht Trenitalia jährlich einen Bericht
über die Dienstleistungsqualität. Hypertextuelle Verknüpfung - Link aktiv.
Behörde für die Regulierung des Transportwesens (ART/BRT)
Die Behörde für die Regulierung des Transportwesens wurde im Sinne von Art. 37 des
Gesetzdekrets Nr. 201 vom 6. Dezember 2011 (mit Änderungen umgewandelt durch das Gesetz
Nr. 214 vom 22. Dezember 2011) eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört es, über die korrekte
Anwendung der Bestimmungen laut Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten
der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr zu wachen. Hierzu kann die Behörde im Sinne des
Gesetzvertretenden Dekrets Nr. 70/2014 von Amts wegen zur Feststellung eventueller
Nichterfüllungen seitens der Eisenbahnunternehmen oder infolge einer von den Fahrgästen oder
von den Verbänden, die ihre Interessen vertreten (sofern hierzu befugt), eingereichten
Beschwerde schreiten. Die Beschwerde kann bei der Behörde nicht bearbeitet werden, wenn der
Fahrgast bereits eine Beschwerde bei der Eisenbahngesellschaft eingereicht hat, oder wenn
erfolglos eine Frist von 30 Tagen oder in berechtigten Fällen von drei Monaten verstrichen ist. Je
nach dem Ergebnis dieser Ermittlungen, und falls eventuelle Nichterfüllungen überprüft wurden,
kann die Behörde dem Eisenbahnunternehmen gegenüber Sanktionen verhängen.
Die Fahrgäste können Beschwerden bei der Behörde einreichen, indem sie den entsprechenden
„Beschwerdevordruck“ - verfügbar auf der Website der Behörde (www.autorita-trasporti.it/Diritti
dei passeggeri – Trasporto ferroviario) - an die Anschrift „Via Nizza 230, 10126 Torino“ oder über
die E-Mail-Adresse „[email protected]“ schicken.
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Die Landesdirektion Bozen
Die Landesdirektion Bozen verfolgt nach Grundsätzen der sozialen Verantwortung festgesetzte
Unternehmensziele und gewährleistet die nationalen, internationalen und gemeinschaftlichen
Vorschriften in Sachen Arbeitsrecht und -zeiten, Gesundheit und Sicherheit, Diskriminierung,
Bedingungen am Arbeitsplatz, Vereinigungsfreiheit, Kinder- und Zwangsarbeit.
Quantität und Qualität des Regionalverkehrs
Im Rahmen des Dienstvertrags, dessen Struktur dem Gross-Cost-Modell entspricht, legt die
Provinz die Planung und Programmierung, die quantitativen und qualitativen Niveaus der
Eisenbahndienstleistungen fest und ermittelt die notwendigen Dienstleistungen, um den
Bedürfnissen der Allgemeinheit aufgrund der finanziellen Ressourcen, über die sie verfügt,
entgegenzukommen.
Die in der Provinz angebotenen Eisenbahndienstleistungen werden durch einen zwischen der
Provinz und Trenitalia abgeschlossenen Dienstvertrag festgelegt.
Die Dienste werden im Rahmen der Provinz zu Tarifen und Zugangsbedingungen angeboten, die
von der Provinz Bozen im Rahmen des Verkehrsverbunds Südtirol definiert werden. Im Rahmen
des Dienstvertrags decken die Tarifeinnahmen nicht die tatsächlichen Kosten der Dienstleistungen
und obliegen der Provinz Bozen. Mit dem Kauf des Fahrscheins zahlt daher der Fahrgast nur einen
Teil des Wertes der erzeugten Dienstleistung, während der verbleibende Teil zu Lasten der Provinz
gehen.
Das Angebot.
Die von Trenitalia abhängige Landesdirektion Bozen betreibt auf Grundlage des mit der
Autonomen Provinz Bozen abgeschlossenen Dienstvertrags den Nahverkehr auf den folgenden
Bahnstrecken:
• Brenner – Trient;
• Franzensfeste-Innichen;
• Bozen-Meran.
Die Landesdirektion Bozen organisiert an Werktagen 130 Züge am Tag mit Material, das auch im
Trentino eingesetzt wird. Derzeit verkehren 22 Elektrolokomotiven, 85 Eisenbahnwagen, 8
Minuetto-Züge und 7 Flirt-Züge, von denen 2 von der Autonomen Provinz Bozen und 2 von der
Autonomen Provinz Trient gekauft wurden Einige Züge werden mit Fahrzeugen der TrenitaliaRegionaldirektion Veneto gewährleistet.
Um das Angebot zu optimieren, sind die Fahrpläne im Bahnhof Bozen so strukturiert, dass die
Regionalzüge von Trient in Bozen zur Minute 52 und diejenigen aus Verona PN zur Minute 22
ankommen, damit ausreichender Zeitraum gewährleistet ist für die Anschlusszüge mit Abfahrt
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Richtung Meraner Bahnhof zu den Minuten 01 und 35 und Richtung Brenner zu den Minuten 01
und 32.
Neben den im Dienstvertrag mit der Autonomen Provinz Bozen vorgesehenen Zügen werden auch
Regionalzüge, „Regional-Schnellzüge“ genannt, eingesetzt, die mit den Initialen RV gekennzeichnet
sind und im Rahmen eines Dienstvertrags mit dem Staat zur Verfügung gestellt werden für eine
schnellere Verbindung der wichtigsten Orte auf der Brennerstrecke. Zur Ergänzung des Angebots
werden Langstreckenzüge wie die „Frecce“ und Nachtzüge angeboten.
Neuigkeiten
Zu den Verpflichtungen gehört Kauf von weiteren 7 Flirt-Zügen und 6 Jazz-Zügen, die ebenfalls mit
Leuchtbildschirmen für die Informationen, einer Lautsprecheranlage, Aufschriften in Braille, 220VAnschlüssen zur Stromversorgung von Mobiltelefonen und tragbaren PCs versehen sind. Maximale
Zugänglichkeit dank der Einstiegsebene, die am Bahnsteig ausgerichtet ist, sowie der versenkbaren
Trittbretter, mit denen alle Türen versehen sind, und welche die Distanz zu den Bahnsteigen
beseitigen, wodurch für alle Fahrgäste und auch für solche mit eingeschränkter Mobilität ein
bequemer Zugang ermöglicht wird.
Die Verbesserung der Dienstleistung erfolgt im Rahmen des Dienstvertrags zwischen der
Autonomen Provinz Bozen und Trenitalia sowie mit dem finanziellen Beitrag der Provinz, mit dem
der Kauf der Flirt-Züge vorgenommen wurde, während die Jazz-Züge im Rahmen des
Dienstvertrags mit der Autonomen Provinz Trient gekauft wurden. Die beiden Züge werden in
beiden Provinzen verkehren. Die Übergabe dieser Züge erfolgt zwischen Herbst 2016 und Frühjahr
2017. Sie ersetzen einen Großteil des älteren Materials und erhöhen somit den Reisekomfort.
Im Verlauf des Jahres 2016 werden die Verbindungen mit Verona durch eine Erhöhung der
Zuganzahl und somit der angebotenen Plätze verbessert, im Einzelnen:







von Dezember 2015 bis Anfang April 2016 fahren die Züge, die gegenwärtig ihre Fahrt in
Innichen beenden, weiter bis zum österreichischen Ort Silian, um den
Wintersportliebhabern eine größere Anzahl von Verbindungen zu bieten;
der Zug 10960, der um 05:30 Uhr von Trient abfährt, fährt bis zum Brenner, wo er um
07:52 Uhr ankommt, statt nur bis Bozen
der Zug 10970, der auch samstags um 08:09 Uhr von Verona abfährt, fährt bis Bozen, wo er
um 10:22 Uhr ankommt, statt nur bis Trient;
der Zug 10977, der auch an Sonn- und Feiertagen um 13:36 Uhr von Bozen abfährt, fährt
bis Verona, wo er um 15:51 Uhr ankommt, statt nur bis Trient;
der Zug 10993, der an Sonn- und Feiertagen um 21:36 Uhr von Bozen abfährt, fährt bis
Verona, wo er um 23:48 Uhr ankommt, statt nur bis Trient;
an den Sonn- und Feiertagen werden die Züge, die bisher von Verona um 09:09, 13:09,
15:09, 17:09 und 19:09 abfuhren, um eine Stunde vorgezogen;
samstags wird der Zug 20909 BZ/TN wegen geringer Benutzung gestrichen.
Neue Reiseverbindungen an Sonn- und Feiertagen:


der Zug 10992, Abfahrt Verona 10:09 Uhr und Ankunft Bozen um 12:22 Uhr;
der Zug 10996, Abfahrt Verona 20:09 Uhr und Ankunft Bozen um 22:22 Uhr;
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

der Zug 20914, Abfahrt Trient 12:25 Uhr und Ankunft Bozen um 13:22 Uhr;
die Regional-Schnellzüge der Verbindung Bologna-Brenner werden nicht mehr
mit Wagen der 1. Klasse durchgeführt.
Angebot Züge pro Tag
Angebot
R
Werktage (Mo-Fr)
RV
Insgesamt
116
14
130
Samstag
86
14
100
Sonn- und Feiertage
57
14
71
DIE FAHRZEUGE
Lokomotiven/Triebwagen
Reisezugwagen
Flirt
Dieselzüge DMU
22
85
7
8
* gemeinsam mit der Landesdirektion Trient
Fahrgäste pro Tag
Fahrgäste pro Jahr
Angefahrene Bahnhöfe
Anzahl Fahrkartenschalter
25.000
8.000.000
38
7
FAHRZEUGBESTAND
Art
0-5 Jahre
6-10 Jahre
Elektrolokomotiven/-triebwagen
Elektrozüge
Dieselzüge
11-15 Jahre
>15 Jahre
22
Gesamt
22
7
7
3
Reisezugwagen
5
8
85
85
Die Charta der Dienstleistungen: Indikatoren und Ziele
In Übereinstimmung mit ihrer Politik der Transparenz und Information gegenüber ihren
Fahrgästen gibt die Landesdirektion Bozen die Zielsetzungen für 2015 wieder.
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Bilanz Pünktlichkeit 2015*
ZIEL 2015
BILANZ
2015
Regionalzüge zu Hauptverkehrszeiten, die innerhalb 5
Minuten nach der im Fahrplan vorgesehenen Zeit
ankommen
93%
94,92
Regionalzüge zu Hauptverkehrszeiten, die innerhalb 15
Minuten nach der im Fahrplan vorgesehenen Zeit
ankommen
97,5%
99,39
Regionalzüge zu normalen Verkehrszeiten, die innerhalb 5
Minuten nach der im Fahrplan vorgesehenen Zeit
ankommen
92,5%
95,11
Regionalzüge zu normalen Verkehrszeiten, die innerhalb 15
Minuten nach der im Fahrplan vorgesehenen Zeit
ankommen
97%
99,28
Indikatoren
* Wird am Endbahnhof oder am Knotenpunkt Bahnhof Bozen ermittelt.
Mit der Unterzeichnung des neuen Dienstvertrags hat die Provinz Bozen neue Ziele festgelegt, die
auf die Verbesserung der Qualitätsniveaus des öffentlichen Personenverkehrs abzielen.
EINHALTUNG DER PROGRAMMIERTEN ZUGZUSAMMENTSTELLUNG
Indikatoren
ZIEL 2016
Anteil der Züge mit programmierter Zusammenstellung (stark benutzte
Fahrten)
99,8%
Anteil der Züge mit programmierter Zusammenstellung (restliche
Fahrten)
99,0%
PÜNKTLICHKEIT NACH BAHNSTRECKE
Indikatoren
Regionalzüge zu Hauptverkehrszeiten, die
innerhalb 5 Minuten nach der im Fahrplan
vorgesehenen Zeit ankommen
Strecke
ZIEL 2016
MERANER STRECKE
90%
Bozen-Meran
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Regionalzüge zu Hauptverkehrszeiten, die
innerhalb 5 Minuten nach der im Fahrplan
vorgesehenen Zeit ankommen
Regionalzüge zu Hauptverkehrszeiten, die
innerhalb 5 Minuten nach der im Fahrplan
vorgesehenen Zeit ankommen
Regionalzüge zu Hauptverkehrszeiten, die
innerhalb 5 Minuten nach der im Fahrplan
vorgesehenen Zeit ankommen
PUSTERTAL
97%
Franzensfeste-Innichen
BRENNER
95%
Bozen - Brenner
UNTERLAND
95%
Bozen-Trient
Die Fahrt ist pünktlich, wenn sie den Standard bei der Ankunft im Zielbahnhof oder an den
durchfahrenen Knotenpunkten einhält
GESAMT- UND TEILAUSFÄLLE
Indikatoren
Ganz oder teilweise ausgefallene und nicht von selbst
ersetzte Regionalzüge
ZIEL 2016

0,5%
Für die Züge, die dem Dienstvertrag zwischen Trenitalia und der Autonomen Provinz Bozen
unterliegen, garantiert Trenitalia die Pünktlichkeit der Fahrt und das Funktionieren der
Bordsysteme
wie:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Toilette
Heizung
Klimaanlage
Lautsprecherdurchsagen an Bord
Stromanschlüsse
Wi-Fi
Lautsprecherdurchsagen am Bahnhof
Reinigung
Zugang für behinderte Fahrgäste und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Leistungen an Bord der Züge für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
In allen Nahverkehrszügen ist ein spezieller Platz für Personen mit Behinderung oder
eingeschränkter Mobilität vorhanden
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Wissenswertes für Bahnreisende
Der Besitz eines gültigen Fahrscheins ist Pflicht
Für Fahrten mit einem Regional-/Nahverkehrszug muss der Fahrschein vor dem Einsteigen
entwertet werden und bis zum Aussteigen am Zielbahnhof aufbewahrt werden. An Bord des Zuges
besteht die Möglichkeit, eine gewöhnlichen Fahrkarte mit Aufpreis von 5,00 € zu erwerben,
vorausgesetzt, dass sich der Reisende beim Einsteigen unverzüglich an das Zugbegleitpersonal
wendet.
Reisende mit Abfahrt von Ortschaften ohne Fahrkartenschalter oder alternativer Verkaufsstellen,
oder wo es aufgrund defekter Entwerter oder geschlossener Fahrkartenschalter nicht möglich ist,
das Ticket zu kaufen oder zu entwerten, müssen beim Einstieg das Zugbegleitpersonal
benachrichtigen. In diesem Fall wird kein Aufpreis oder keine Sanktion erhoben.
Geldstrafen in der Provinz Bozen
Der Fahrgast, der öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrausweis oder mit einem nicht
entwerteten oder nicht ordnungsgemäß entwerteten Fahrausweis sowie ohne Ausweisdokument
(für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr) benutzt, ist verpflichtet,
die ordnungsgemäße Fahrkarte für die Hinfahrt zum Zielbahnhof und eine Verwaltungssanktion
von € 30,00 (Mindestbetrag) zu zahlen, wenn die Zahlung sofort erfolgt oder innerhalb von 5
Tagen ab der Beanstandung.
Die Verwaltungssanktion erhöht sich auf:
• € 60,00 (doppelter Mindestbetrag) plus der ordentlichen Fahrkarte für die Hinfahrt und die
Verfahrenskosten, falls die Zahlung innerhalb von 60 Tagen ab der Ausstellung/Übergabe des
Feststellungsprotokolls erfolgt;
 von€ 60,00 bis € 240,00 plus der ordentlichen Fahrkarte für die Hinfahrt und die
Verfahrenskosten, falls die Zahlung nach der Ausstellung der Zahlungsaufforderung erfolgt,
wobei der Schweregrad der Übertretung und die vom Beamten angewandten Maßnahmen zur
Beseitigung oder Milderung der Übertretungsfolgen berücksichtigt werden.
Die Inhaber eines gültigen namentlichen Fahrausweises auf Zeit mit Pauschaltarif (Südtirol Pass
abo+, Südtirol pass 65+ und Schulpass), die keinen Fahrausweis oder kein Ausweisdokument
dabeihaben, oder wenn sie ihn nicht entwertet haben, oder wenn sie mit dem namentlichen
Fahrausweis auf Zeit mit Pauschaltarif eines anderen Familienangehörigen reisen, unterliegen sie
der Zahlung der ordentlichen Fahrkarte für die Hinfahrt plus einer Verwaltungssanktion in Höhe
von € 60,00.
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
Seite 15
Wenn der Reisende innerhalb von 5 Arbeitstagen ab der Feststellung bei den Fahrkartenschaltern
von
Bozen, Brixen, Bruneck, Meran, Auer, Innichen und Sterzing den Besitz des Fahrausweises und
seine eigene Identität nachweist und gleichzeitig den Betrag von 10,00 Euro für
Verwaltungskosten zahlt, wird die Verwaltungssanktion annulliert.
Falls ein Südtirol Pass ab+, 65+ oder free nicht entwertet ist, kann der Betrag von 10,00 für
Verwaltungskosten direkt an Bord des Fahrzeugs oder innerhalb von 5 Arbeitstagen ab der
Beanstandung bei den oben genannten Fahrkartenschaltern gezahlt werden, was zur Annullierung
der Verwaltungssanktion führt.
Die Benutzung abgeänderter oder gefälschter Fahrausweise führt zur Zahlung der ordentlichen
Fahrkarte für die Hinfahrt, zum Entzug der Fahrausweise sowie zu einer Verwaltungsstrafe in Höhe
von:
• € 60,00 (Mindestbetrag) plus die ordentliche Fahrkarte für die Hinfahrt, wenn die Zahlung sofort
zum Zeitpunkt der Beanstandung erfolgt oder innerhalb von 5 Tagen ab der Beanstandung;
• € 120,00 (doppelter Mindestbetrag) plus der ordentlichen Fahrkarte für die Hinfahrt und die
Verfahrenskosten, falls die Zahlung innerhalb von 60 Tagen ab der Ausstellung/Übergabe des
Feststellungsprotokolls erfolgt;
• von € 120,00 bis € 400,00 plus der ordentlichen Fahrkarte für die Hinfahrt und die
Verfahrenskosten, falls die Zahlung nach der Ausstellung der Zahlungsaufforderung, wobei der
Schweregrad der Übertretung und die vom Beamten angewandten Maßnahmen zur
Beseitigung oder Milderung der Übertretungsfolgen berücksichtigt werden.
Die Zahlung der geschuldeten Beträge an Bord ist zulässig in bar oder mit Kredit-/Debit-Karte.
Sanktionen für Fahrgäste, die auf überregionalen Strecken reisen
Zahlung des vollen Fahrkartenpreises und eines Zuschlags, der für Regionalzüge je nach
Region/Autonomer Provinz, in der die Ordnungswidrigkeit festgestellt wird, variiert.
Reisende mit Abfahrt von Ortschaften ohne Fahrkartenschalter oder alternativer Verkaufsstellen
oder wo es aufgrund defekter Entwerter oder geschlossener Fahrkartenschalter nicht möglich ist,
das Ticket zu kaufen oder zu entwerten, müssen beim Einstieg das Zugbegleitpersonal
benachrichtigen. In diesem Fall wird kein Aufpreis oder keine Sanktion erhoben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.trenitalia.com im Abschnitt
Informazioni>Condizioni di Trasporto>Condizioni generali di Trasporto (allgemeine Geschäfts –
und Beförderungsbedingungen).
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
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………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Kauf von Fahrkarten und Abonnements für regionale oder interregionale Fahrten
Fahrkarten und Abonnements sind an den Fahrkartenschaltern, bei den Partner- Verkaufsstellen,
an den Ticketautomaten und im Internet, bei Reiseagenturen, Samsung Smart TV, App Trenitalia
für Smartphone und Tablet und bei den Filialen: Lis Paga von Lottomatica, Punto Servizi und
Verkaufsstellen von SisalPay.
Wahl der Fahrkarte oder des Abonnements
In der Autonomen Provinz Bozen funktioniert das integrierte Transportsystem des
Verkehrsverbundes Südtirol, der das Reisen auf Regional-, Schnellzügen, auf allen in die
Zuständigkeit der Provinz fallenden Bussen und Bergbahnen erlaubt.
Für Fahrten innerhalb der Provinz:
• Gewöhnlicher Einzelfahrschein, gültig für alle Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Südtirol,
geeignet für Einzelfahrten und für Hin- und Rückfahrten.
• Wertkarte, gültig für alle Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Südtirol. Die Wertkarte ist ein
einheitlicher und übertragbarer Fahrausweis.
• Südtirol Pass, persönlicher Fahrausweis, nicht übertragbar, mit Kilometertarif, gültig für alle
Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Südtirol;
• Südtirol Pass abo+, persönlicher Fahrausweis mit Jahrestarif für Schüler/-innen und Student/innen, gültig für alle Verkehrsmittel des Verbundsystems Südtirol;
• Südtirol Pass 65+, persönlicher Fahrausweis mit Jahrestarif, gültig für alle Verkehrsmittel des
Verkehrsverbundes Südtirol für alle Bürger im Alter von über 65 Jahren, die ihren Wohnsitz in der
Provinz Bozen haben;
• Mobilcard, persönliche und nicht übertragbare Fahrkarte zur Benutzung aller öffentlichen
Verkehrsmittel in der gesamten Provinz für 1, 3 oder 7 aufeinanderfolgende Tage;

Museumobil Card 3 oder 7 Tage: persönliche und nicht übertragbare Fahrkarte (alle
öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Südtirol und Besuch der Museen) mit einem
einzigen Fahrausweis;

Bikemobil Card 1, 3 oder 7 Tage: persönliche und nicht übertragbare Fahrkarte (alle
öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Südtirol und Fahrradverleih) mit einem
einzigen Fahrausweis.
 Stadt-Tagesfahrkarte zum Tarif von 3,00 Euro für Bozen oder Meran; erlaubt das unbeschränkte
Fahren innerhalb der Tarifzonen von Bozen und Meran für einen ganzen Tag.
Die oben genannten Fahrausweise sind in der 2. Klasse der Regional-/Nahverkehrszüge und der
Schnellzüge in der Provinz Bozen gültig.
Über den Inhalt des Vertrages mit der Autonomen Provinz Bozen stehen dem Kunden auch die
Website www.mobilitaaltoadige.info oder das Callcenter der Provinz Info Mobil 840 000 471
(siehe Angaben hierzu auf S. 21) zur Verfügung.
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
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Für überregionalen Fahrten:
• Fahrkarten zum regionalen Tarif mit überregionaler Gültigkeit, für Einzelreisen geeignet.
• Gewöhnliche Monats- und Jahresabonnements, gültig für häufige Reisen auf interregionalen
Strecken bis 250 km.
• Weitere Vergünstigungen für Bahnkunden, Carta Blu (Blaue Karte) und Angebote für
Gruppenreisen mit Vorteilen für die Reisenden in Regionalzügen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.trenitalia.com.
WICHTIG
Am 31. Dezember 2015 hat Trenitalia die Ausgabe von Fahrausweisen auf Kilometerbasis beendet.
Sie können bei den zugelassenen Verkaufsstellen bis zu ihrem Ausverkauf und auf jeden Falls nur
noch bis zum 31. März 2016 erworben werden. Ab dem 1. Juli 2016 können die Fahrkarten auf
Kilometerbasis nicht mehr benutzt werden, um die Dienstleistungen von Trenitalia in Anspruch zu
nehmen.
Viaggiatreno
Auf der Website Viaggiatreno Trenitalia können Sie den aktuellen Lauf der Züge kontrollieren.
Sie können den Streckenverlauf des ausgewählten Zugs visualisieren und detaillierte
Informationen über Ankunfts- und Abfahrtszeiten und vorgesehene Halte bekommen und die
Ankunftszeit des Zuges ausdrucken. Außerdem können Sie in Echtzeit Informationen über
mögliche Streckenunterbrechungen, Zugausfälle oder den Einsatz eventueller Ersatzverkehrsmittel
abrufen.
Zugriff über die Website www.viaggiatreno.it.
Personen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung
Seit 2011 wird die Betreuung für Personen mit eingeschränkter Mobilität bzw. Behinderungen
vom Infrastrukturbetreiber RFI (Rete Ferroviaria Italiana/Italienisches Bahnnetz) gewährleistet, der
die Aufgabe hat, für die ungehinderte Zugänglichkeit zu Bahnhöfen und Zügen für Personen mit
eingeschränkter Mobilität und mit Behinderungen zu sorgen.
Nähere Informationen über diese Dienstleistungen sind über die Website www.rfi.it erhältlich.
Die Carta Blu (Blaue Karte) für überregionale Strecken
Die „Carta Blu“ wird an behinderte Personen mit Wohnsitz in Italien und an Empfänger des
Begleitgeldes oder der Kommunikationszulage auch gegen Vorlage einer entsprechenden
Bescheinigung, die einen Anspruch auf diese Beihilfen begründet, sowie eines Ausweisdokuments
ausgestellt.
Die Karte, die die Begleitperson entweder zu einer kostenlosen Fahrt oder zu einem ermäßigten
Fahrpreis berechtigt, ist kostenlos bei den Trenitalia-Fahrkartenschaltern erhältlich
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.trenitalia.com im Abschnitt
Informazioni>Condizioni di Trasporto>Condizioni generali di Trasporto (allgemeine Geschäfts- und
Beförderungsbedingungen).
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
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Fahrräder
Für Reisen innerhalb der Provinz Bozen
In den - mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichneten - Regional-/Nahverkehrszügen
gelten beschränkt auf den verfügbaren Platz im Transportfahrzeug folgende Tarife für die
Beförderung von Fahrrädern:
 Einheitlicher Tarif von € 3,50 pro Tag für die Inhaber eines Südtirol Pass, für die Schüler/Studenten- und Senioren-Abonnements, die mit Zahlungsfunktion versehen sind
(unabhängig von der Anzahl und der Länge der durchgeführten Strecken).
 Fahrrad-Tageskarte zum Tarif von € 7,00 für die Inhaber eines anderen Fahrscheins oder
eines anderen Abonnements.
Die Fahrrad-Tageskarte (zum Tarif von € 7,00) kann an Bord des Zuges mit einem Aufpreis von €
5,00 gelöst werden. In diesem Fall gilt der Fahrschein am Gültigkeitstag in allen anderen
öffentlichen Verkehrsmitteln.
Für Reisen auf überregionalen Strecken
In den - durch ein entsprechendes Piktogramm gekennzeichneten - Regionalzügen kann jeder
Fahrgast beschränkt auf die verfügbaren Plätze jeweils ein Fahrrad gegen Bezahlung eines
Fahrradaufschlags mitführen, der 24 Stunden ab der Entwertung gültig ist.
In den Regionalzügen - auch denen, die nicht durch ein entsprechendes Piktogramm
gekennzeichnet sind - ist das Mitführen eines geschlossenen Faltfahrrads je Fahrgast auch
außerhalb der entsprechenden Fahrradtasche zugelassen, sofern die Abmessungen 80x110x40 cm
nicht überschreiten. Durch den Transport dürfen den anderen Fahrgästen keine Gefahren
entstehen.
Das Bordpersonal kann die Beförderung des Fahrrads verweigern, falls dieses den Bahndienst
beeinträchtigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.trenitalia.com im Abschnitt
Informazioni>Condizioni di Trasporto>Condizioni generali di Trasporto (allgemeine Geschäfts- und
Beförderungsbedingungen)
Handgepäck
Das Handgepäck kann unentgeltlich in den Zügen mitgenommen werden, soweit es die
Mitreisenden nicht stört und keine Gefahr- oder Schadstoffe enthält. Die Fahrgäste sind für die
Aufsicht ihres Gepäcks verantwortlich. Allerdings übernimmt Trenitalia eine Haftung für dieses
Gepäck nur bei Unfällen, die durch das Unternehmen selbst verschuldet wurden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.trenitalia.com im Abschnitt
Informazioni>Condizioni di Trasporto>Condizioni generali di Trasporto (allgemeine Geschäfts- und
Beförderungsbedingungen)
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Mitnahme von Kleintieren
Regelung für die Regionalzüge in der Provinz Bozen
Unter der Verantwortung des Fahrgastes und in Übereinstimmung mit dem verfügbaren Platz
können Tiere zur Beförderung zugelassen werden.
Blindenhunde und Kleintiere, die im Arm gehalten werden oder in einem Käfig oder Behälter mit
den Maßen von höchstens 70 x 30 x 50 cm befördert werden können, werden kostenlos befördert
Alle anderen Tiere können mit einem der folgenden Fahrscheine befördert werden:
Einzelfahrkarte;
Mobilcard 1, 3 oder 7 Tage für Erwachsene;
Südtirol Pass: der Tarif entspricht dem des Pass-Inhabers.
Vom Fahrgast müssen alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen und das notwendige Zubehör
mitgeführt werden, um Schäden oder die Störung der Fahrgäste zu vermeiden.
Hunde müssen an der Leine geführt werden und dürfen keine Sitzplätze besetzen. Sie werden, mit
Ausnahme der Hunde kleiner Rassen, nur mit Maulkorb befördert. Blindenhunde dürfen ohne
Maulkorb befördert werden, außer wenn Fahrgäste oder der Lenker des Fahrzeugs ausdrücklich
verlangen, dass der Maulkorb angelegt wird. (Siehe Website: www.mobilitaaltoadige.info)
Regelung für den interregionalen Verkehr
Die Mitnahme von kleineren Hunden mit Eintragsbescheinigung beim Hundemeldeamt, Katzen
sowie anderen kleinen Haustieren in eigens dafür vorgesehenen Behältern (max. 70x30x50 cm) ist
zum Nulltarif erlaubt.
Blindenhunde fahren unentgeltlich und unbeschränkt in allen Zügen und Bussen.
Weitere Informationen zum Transport von Hunden jeder Größe und sonstige Informationen finden
Sie auf der Website www.trenitalia.com im Abschnitt Informazioni>Condizioni di
Trasporto>Condizioni generali di Trasporto (allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen)
Parkplätze
Im Internet unter www.trenitalia.com Abschnitt „In Regione“ finden Sie für jeden Bahnhof der
Region Informationen über die vorhandenen Parkplätze (PKW und Fahrrad).
Wie Sie unsere Mitarbeiter erkennen
Das Trenitalia- Dienstpersonal in engem Kontakt mit dem Publikum ist an seiner Uniform mit
Diensttitel und Nummer leicht erkennbar und steht jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.
Das an Bord der Züge oder auf den Bahnhöfen tätige Kontrollpersonal hat den Status einer
Amtsperson. Für Straftaten gegen besagte Mitarbeiter gelten daher die Bestimmungen des
Strafgesetzbuches, die auch zu Festnahme oder Inhaftierung führen können.
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Problemlösungen im Dienst des Kunden.
Verbunds-Fahrkarten der Autonomen Provinz Bozen
Übertragungen und Rückerstattungen
1. Unleserliche Fahrkarten können durch neue desselben Typs ersetzt werden, deren Wert
dem Restbetrag der unleserlichen Fahrkarten entspricht.
2. Einzelfahrkarten, die nicht benutzt worden sind, sowie abgelaufene Wertkarten können
innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit bei den befugten Fahrkartenschaltern
zurückerstattet werden, wenn sich der Betrag auf 10 Euro oder mehr beläuft. Für Beträge
unter 10 Euro ist die Übertragung der Restsumme auf eine Wertkarte innerhalb eines
Jahres nach Ablauf der Gültigkeit möglich.
3. Die Mobilcards können nur dann bei den befugten Fahrkartenschaltern zurückerstattet
werden, wenn sie nicht benutzt wurden.
4. Falls der Fahrgast nachweislich zu Unrecht einen bestimmten Fahrpreis bezahlt hat, wird
der entsprechende Betrag in Form einer Wertkarte zurückerstattet oder auf dem Südtirol
Pass gutgeschrieben. Ist der zurückzuzahlende Betrag gleich oder höher als 10,00 Euro
kann der Kunde eine Rückzahlung in Bargeld verlangen
5. Falls infolge von unvorhersehbaren Vorfällen oder Situationen, die nicht dem
Verkehrsunternehmen anzulasten sind, eine Fahrt nicht durchgeführt oder nicht
abgeschlossen wird, hat der Fahrgast in der Regel weder Anrecht auf Rückerstattung des
Fahrpreises noch auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte.
Duplikate
1. Für nicht übertragbare Fahrausweise wie Südtirol Pass, Südtirol Pass famliy, Südtirol Pass
abo+, Südtirol Pass 65+, Südtirol Pass free und Schulpass kann gegen Zahlung der
Verwaltungskosten von 20 Euro ein Duplikat angefordert werden.
Rückerstattung eines nicht benutzten* überregionalen Tickets oder Trenitalia-Abonnements
Bei fehlender Durchführung der Reise aufgrund von Umständen, die auf die Staatlichen
Eisenbahnen bzw. auf Verfügung der öffentlichen Behörden zurückzuführen sind, wird die
unbenutzte Fahrkarte in den Fällen und mit den Modalitäten laut allgemeiner
Beförderungsbedingungen vollständig rückerstattet Die Wochen-, Monats- und Jahreskarten
können für den Teil der Restgültigkeit erstattet werden, wenn die Strecke für eine Dauer von mehr
als 10 Tagen unterbrochen ist.
Bei Reiseverzicht seitens des Reisenden werden von dem zu erstattenden Fahrpreis 20%
abgezogen, soweit die einzelnen Tarife nichts Anderes vorsehen Eine Rückerstattung ist nicht
vorgesehen, wenn der zu erstattende Betrag nach den vorgesehenen Abzügen 8,00 € oder weniger
pro Fahrgast beträgt. Besondere Regeln sind für die Rückerstattung von Jahresabonnements
vorgesehen.
Nicht rückerstattet werden können:
• mit Bonus gelöste Fahrausweise für den Teilbetrag, der dem Bonus entspricht;
• die online gekauften Einzelfahrkarten für eine Hinfahrt (außer im Falle von Streik, bei Fehlkauf
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
Seite 21
und bei fehlender Durchführung des Dienstes durch die Italienische Staatsbahnen oder durch
Verfügung der Öffentlichen Behörden).
 die Wochen- und Monatsabonnements (außer bei Fehlkauf und bei fehlender Durchführung
des Dienstes durch die Italienische Staatsbahnen oder durch Verfügung der Öffentlichen
Behörden).
Fahrpreisentschädigung nur für Trenitalia-Einfachkarten zum Tarif 39 mit überregionaler
Gültigkeit*
Bei Verspätung zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort kann der
Fahrgast eine Entschädigung in Höhe von 25% des Fahrkartenpreises für Verspätungen von 60 bis
119 Minuten (für Fahrkarten von mindestens 16,00 Euro) und in Höhe von 50% für Verspätungen
von 120 Minuten und mehr (für Fahrkarten von mindestens 8,00 Euro) verlangen. Für Beträge
unter 4 Euro werden keine Entschädigungszahlungen geleistet. Die Entschädigung wird
ausschließlich auf Fahrkarten gewährt, auf denen der Abfahrts- und Zielbahnhof der Reise
angegeben sind.
Was für den Entschädigungsanspruch erforderlich ist:
 Papiertickets: Entwertung der Fahrkarte bei der Abfahrt und bei der Ankunft;
 online erworbene Tickets müssen an Bord des Zuges validiert werden.
Entschädigung bei Verspätung für gemischte Reise-Kombinationen*
Für die „gemischte globale Fahrkarte“ von Trenitalia, die Reise-Kombinationen von
Dienstleistungen des nationalen und regionalen Verkehrsdienstes vorsieht und gleichzeitig gekauft
wird, erfolgt die Verspätungsentschädigung unter Berücksichtigung des für die gesamte
Reiselösung gezahlten Gesamtpreises. Für die „gemischten globalen“ Reiselösungen von Trenitalia
ist die Endankunftszeit der gesamten Reise ausschlaggebend für Anerkennung des Rechts auf
Entschädigung.
*Die obigen Ausführungen stellen eine Zusammenfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Trenitalia dar. Vollständigere Informationen finden Sie auf der Website www.trenitalia.com im
Abschnitt Informazioni>Condizioni di Trasporto>Condizioni generali di Trasporto (allgemeine
Geschäfts- und Beförderungsbedingungen).
Beschwerden
Beschwerden bieten eine wertvolle Gelegenheit zum Dialog. Um auf die Erwartungen und
Bedürfnisse unserer Kunden bessere Antworten zu finden, behandeln wir sämtliche Beschwerden
mit großer Aufmerksamkeit.
In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns:
• unseren Fahrgästen eine Reihe von Kommunikationsmitteln zur Verfügung zu stellen (Website,
Formulare, die bei den Fahrkarten- und Auskunftsschaltern und Service-Centern aufliegen).
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
Seite 22
• innerhalb eines Monats zu antworten oder, falls dies innerhalb dieser Frist nicht möglich sein
sollte, den Reisenden innerhalb eines Zeitraums von weniger als drei Monaten ab
Beschwerdedatum über das Datum zu informieren, innerhalb dessen er eine Antwort erwarten
kann;
• schnelle und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die angezeigten Probleme zu lösen.
Die EDV-gestützte Bearbeitung der Beschwerden und Meldungen erleichtert Problemlösungen.
Im Jahr 2014 wurden 185 Beschwerden bearbeitet, von denen 95,15% innerhalb 30 Tagen
behandelt und erledigt wurden.
Beschwerde-Analyse
Pünktlichkeit
Dienstleistung
Frontline-Personal
Komfort
Information
Sonstiges
%
35%
25%
14%
11%
10%
5%
Einsenden von Beschwerden und Anregungen
Zum Einsenden von Beschwerden und Anregungen:
www.trenitalia.com im Abschnitt > informazioni > Assistenza e Contatti > Assistenza online
Für Beschwerden sind bei den Fahrkarten- und Auskunftsschaltern spezielle Formulare erhältlich.
Personen- und Sachschäden
Durch Trenitalia entstandene Personen- und Sachschäden sind mit speziellen Policen versichert.
Diesbezügliche Meldungen bitte an die folgende Adresse richten:
Trenitalia - Landesdirektion Bozen –
Garibaldistraße 3 39100 Bozen
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
Seite 23
Schreiben Sie uns - Kontaktstellen Trenitalia
Schreiben Sie uns - Kontaktstellen Trenitalia
Landesdirektion Bozen
Geschäftsbereich Personen-Regionalverkehr
E-Mail: [email protected]
Für das Einsenden von Beschwerden und Anregungen stehen die eigens eingerichteten Kanäle zur
Verfügung, die in dieser Charta der Dienstleistungen angegeben sind.
Kontakt Provinz Bozen
E-Mail: [email protected]
Callcenter: 840 000 471 für Informationen über die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel in
Südtirol und die Fahrausweise.
Callcenter: 840 000 426 für Beschwerden und Meldungen zum öffentlichen Verkehr in Südtirol.
Mehr erfahren
Auskunftsstellen, Fahrkartenschalter und Reiseagenturen
Flächendeckend auf dem gesamten Staatsgebiet vernetzt.
Callcenter Trenitalia:
89 20 21 1für Auskunft, Buchen von Tickets und Reservierungen
1 Täglich rund um die Uhr. Festnetztarif: Verbindungsgebühr 30,3 Eurocent (einschl. MwSt.). Tarif pro Minute 54,5
Eurocent (einschl. MwSt.). Mobiltelefon: Der Tarif hängt vom Vertrag mit der jeweiligen Mobilfunkgesellschaft ab.
Trenitalia erinnert daran, dass für Firmenhandys die Zulassung der Anrufe an die Nummer 89 20 21 möglicherweise
variiert, entsprechend des vom jeweiligen Unternehmen mit den Mobilfunkgesellschaften unterzeichneten Vertrages
199 89 20212 für Informationen und Hilfe
2 Täglich rund um die Uhr. Festnetztarif: ohne Verbindungsgebühr. Tarif pro Minute 10 Eurocent (einschl. MwSt.).
Mobiltelefon: Der Tarif hängt vom Vertrag mit der jeweiligen Mobilfunkgesellschaft ab.
Benutzern, die auf die Nummer 199 keinen Zugriff haben, oder es vorziehen, eine gewöhnliche
Festnetznummer zu wählen, steht die Nummer 06 300043 zur Verfügung.
3 Die Kosten entsprechen jenen, die vom Anbieter des Kunden für Orts- bzw. Ferngespräche vorgesehen sind.
Website: www.trenitalia.comAlle Informationen in Echtzeit.
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
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Stiftung der Italienischen Staatsbahnen
Mit der Entstehung der Stiftung der italienischen Staatsbahnen hat das historische Erbe unserer
Eisenbahnen, das bisher von den verschiedenen Gesellschaften des Konzerns betreut wurde, endlich eine
neue, geschlossene und funktionelle Organisation gefunden.
Historische Eisenbahnen
Der Stiftung FS wurden 200 funktionstüchtige historische Schienenfahrzeuge anvertraut, technische
Exzellenz, die von 1905 bis heute unterbrochen andauert: von den ersten Dampflokomotiven zu den
Elektrozügen, den Vorläufern des Hochgeschwindigkeitszuges, von den spartanischen Waggons
„Centoporte“ zu den eleganten Eisenbahnwagen des Präsidentenzuges, von den ursprünglichen
Elektrolokomotiven zu den legendären „Littorine“ (Triebwagen im Küstenverkehr). Die Schienenfahrzeuge
des historischen Fahrzeugsparks, perfekt restauriert und funktionierend dank der Expertise der Stiftung und
dank des wertvollen Beitrags der Vereinigung der Eisenbahnamateure verkehren wieder auf einigen
Bahnstreckender italienischen Provinz, zur Wiederentdeckung von ungewöhnlichen Landschaften und
Reiserouten
Archive und Bibliotheken
In der Stiftung FS laufen drei große dokumentarische Sammelbecken zusammen: das bibliothekarische Erbe
von über 50.000 Bänden, das historische Arbeits- und Bauarchiv sowie das Zeichnungsarchiv des
ehemaligen Material- und Zugbetriebsdienstes sowie audiovisuelle Materialien mit über 500.000
Schwarzweiß- und Farbfotos, 3500 Videokassetten und 3000 von der unmittelbaren Nachkriegszeit bis in
die 70er Jahre realisierte Kinofilme.
Nationales Eisenbahnmuseum Pietrarsa
Das Staatliche Eisenbahnmuseum von Pietrarsa in Neapel Portici wurde in den ehemaligen Bourbonischen
Eisenbahn- und Schießpulver-Werkstätten von Pietrarsa aufgebaut. Das historische Museum begleitet die
Besucher in einer idealen Zeitreise bei der Besichtigung der berühmtesten Schienenfahrzeuge der
Italienischen Eisenbahnen: von der ersten Lokomotive, einer Bayard, bis zu den später von der heimischen
Industrie gebauten Dampfmaschinen, vom ehemaligen königlichen Eisenbahnwagen zum
Gefangenentransportwaggons, von den „Littorine“ bis zu den "Centoporte"-Wagen. Die Reise endet bei
den Modellen der Hochgeschwindigkeitsvorläufer Arlecchino und Settebello, der Modelleisenbahn
Trecentotreni (Dreihundertzüge), Eisenbahn-Geschenkartikeln und antiken Einrichtungsgegenständen.
2015 wurde die erste Phase der im umfassenden Restaurierungs- und Aufwertungsprojekt vorgesehenen
Maßnahmen abgeschlossen. Der endgültige Abschluss der Arbeiten ist für Ende Januar 2016 vorgesehen
und wird auch einige historische Fahrzeuge betreffen. Pietrarsa lässt sich heute dank der häufig
verkehrenden städtischen Eisenbahnen, die in Pietrarsa halten und von Neapel Piazza Garibaldi und Salerno
kommen, noch einfacher erreichen.
Charta der Dienstleistungen Landesdirektion - BOZEN 2016
Seite 25
Die Verbraucherorganisationen
Organisation
ALTROCONSUMO
CENTRO TUTELA
CONSUMATORI
UTENTI
Anschrift
Quireiner Straße 3
39100 Bozen
C
Telefon
0471 974945
Fax
0471 405559
0471 975597
0471 979914
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Website und E-Mail
[email protected]
www.altroconsumo.it
[email protected]
www.centroconsumatori.it/
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