garantievoraussetzungen

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Möbelkauf
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66482 ZWEIBRÜCKEN
Wilkstraße 3
(Bei Globus Baumarkt)
Tel.: 06332 876-0
66539 NEUNKIRCHEN
(Wellesweiler)
Rombachstraße 83
Tel.: 06821 410-31
66806 ENSDORF
Provinzialstraße 300
(Im Center-Park)
Tel.: 06831 954-0
67657 KAISERSLAUTERN
Europaallee 21
(Im PRE-Park)
Tel.: 0631 8924-0
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66121 SAARBRÜCKEN
Eschberger Weg 2
Tel.: 0681 8101-0
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55590 MEISENHEIM
Raumbacher Straße 23
Tel.: 06753 901-0
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54329 KONZ BEI TRIER
Am Moselufer 7
(An der B 51)
Tel.: 06501 961-0
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55129 MAINZ
Barcelona-Allee 12
(Bei der Messe)
Tel.: 06131 89466-0
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Modell:
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Kaufvertragsnummer:
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Hiernach richten wir unser gesamtes Handeln aus und bieten Ihnen stets beste
Servicequalität. Wenden Sie sich im Garantiefall bitte immer direkt an uns!
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Die Zufriedenheit unserer Kunden
steht für uns an oberster Stelle.
Sicherheit beim Möbelkauf
Garantiepass
www.moebel-martin.de
Das sollten Sie wissen!
Den hochwertigen Charakter unserer Möbel unterstreichen wir mit einem speziellen
Leistungsversprechen. Auf alle, bei uns neu erworbenen Möbel, die das Garantiesiegel tragen,
gewähren wir Ihnen unter folgenden Voraussetzungen 5 Jahre Garantie:
Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, an dem wir die Möbel an Sie aushändigen. Erst nach
Ablauf von 5 Jahren ab diesem Zeitpunkt erlischt die Garantie. Ein Garantieanspruch
ist ausschließlich durch Sie, unseren Kaufvertragspartner, geltend zu machen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind folgende Fälle:
Die Fertigung der mit 5 Jahre Garantie versehenen Möbel unterliegt einem intensiven Überwachungs- und Kontrollprozess. Nur so ist es möglich, dass die hergestellten
Möbel mängelfrei in Bezug auf Material und Verarbeitung sind.
Der Käufer hat die in der Gebrauchs- und Pflegeanweisung aufgeführten
Pflege- und Nutzungsvorschriften nicht beachtet.
Sollte der Fall eines Garantieanspruches eintreten, so werden wir entweder den Mangel durch Reparatur beseitigen oder Ihnen das beanstandete Produkt durch ein neues
ersetzen.
Bei nicht produktgerechter Nutzung bzw. Handhabung.
Der Garantiefall ist direkt an uns, Ihren Garantiepartner, zu melden und die Garantie
entsprechend einzufordern.
Die Ware wurde durch den Käufer verändert oder nicht sachgemäß behandelt.
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Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis des Kaufes vorzulegen. Dies
kann in Form des Kaufvertrages bzw. des Rech­nungs­dokumentes erfolgen.
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Rechtliche Regelungen wie das Gewährleistungsrecht oder das Produkthaftungsgesetz
werden durch diese Garantie nicht berührt und bleiben im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften bestehen.
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Die Garantie deckt weder den finanziellen Ausgleich eines Schadens, Ersatzansprüche
noch jegliche weiterreichende Ansprüche ab.
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Ein Garantieanspruch besteht nicht bei Abnutzung durch die sachgerechte Nutzung
der Ware.
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Ist es uns nicht möglich, die beanstandete Ware instand zu setzen oder gegen
Neuware zu ersetzen, so werden wir einen adäquaten Ersatz zur Verfügung stellen. Hierbei sind produktbedingte Farb- und Oberflächendifferenzen nicht immer
auszuschließen, daher kann hieraus kein Anspruch auf Ausgleich eines Schadens
abgeleitet werden.
Bei nicht ausschließlich privater Nutzung.
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Ist es nicht möglich, das beanstandete Produkt wieder instand zu setzen und wir
liefern Ihnen im Austausch eine neue Ware, so behalten wir uns die Herausgabe
des mit Mängel behafteten Produktes vor.
Es handelt sich um produkttypische Abnutzungserscheinungen.