küchen garantie - Wohnland Reutlingen

Transcription

küchen garantie - Wohnland Reutlingen
Jahre
10
Küchen Garantie
IE WOH
NL
A
D
AN T
AR
-G
UT
RE
EN K
ÜC
HE
N
Auf alle KüchenMöbelteile
LING
Küchen
Garantie
UT
RE
10
N
Jahre
-G
D
EN K
LING
ÜC
HE
N
Das tägliche Leben stellt hohe Anforderungen an Ihre Küche. Den hochwertigen Charakter unserer Küchen
unterstreichen wir mit einem speziellen Leistungsversprechen. Auf alle, bei uns neu erworbenen Küchen,
gewähren wir Ihnen unter folgenden Voraussetzungen 10 Jahre Garantie
IE WOH
NL
ANT
auf alle Küchen-Möbelteile.
A
AR
N
Sonderbestimmungen für Garantien
Die Garantie gilt nur für den privaten
Gebrauch und deckt Material- und/oder
Verarbeitungsmängel an allen KüchenMöbelteilen ab.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz bei
Mängeln, wie auch die gesetzlichen Produkthaftungsansprüche
bestehen zusätzlich zu unseren Garantien und werden von
unseren Garantien nicht eingeschränkt.
Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis
des Kaufes vorzulegen. Als Nachweis gilt das Original des
Kaufvertrages bzw. des Rechnungsdokumentes.
Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, an dem wir die Küche an
Sie aushändigen. Erst nach Ablauf von 10 Jahren ab diesem
Zeitpunkt erlischt die Garantie. Ein Garantieanspruch ist ausschließlich durch Sie, unseren Kaufvertragspartner, gegenüber uns der Wohnland Reutlingen GmbH & Co. KG, KarlHenschel-Str. 30, 72770 Reutlingen-Betzingen, schriftlich
geltend zu machen.
 Gültig für alle Neuaufträge ab 15.12.2015
Auf alle Küchen-Möbelteile gewähren wir eine kostenlose Garantie von 10 Jahren. Garantiebedingung ist die
sachgemäße Nutzung der gelieferten Küchenteile.
Leicht zerbrechliche Teile wie Glas, Kunststoff oder Leuchtmittel, die durch äußere Einwirkung beschädigt wurden,
tauschen wir zum Selbstkostenpreis aus.
Eine Garantiepflicht wird nicht durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit der gelieferten Teile
ausgelöst, wenn diese Abweichungen auf den Wert der
Küche oder deren Gebrauchstauglichkeit keinen Einfluss
haben – dies gilt auch für Wasserschäden.
Voraussetzung für alle Wohnland Reutlingen Garantieleistungen ist der sachgerechte und pflegliche Umgang gemäß
der Angaben in Bedienungsanleitungen, sowie die Beachtung der Gebrauchs- und Pflegeanweisungen und aufgeführten
Pflege- und Nutzungsvorschriften.
Die Garantie deckt keine absichtlich oder fahrlässig herbeigeführten Schäden ab, wie z.B. Veränderungen durch
säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel, sowie zucker-,
weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen.
Für alle Ersatzteile zwischen 5 und 10 Jahren Gebrauch,
die im Bedarfsfall ausgetauscht werden sollen, übernimmt
Wohnland Reutlingen die Lieferung und Montage zum Selbstkostenpreis.