küchen garantie - Wohnland Reutlingen
Transcription
küchen garantie - Wohnland Reutlingen
Jahre 10 Küchen Garantie IE WOH NL A D AN T AR -G UT RE EN K ÜC HE N Auf alle KüchenMöbelteile LING Küchen Garantie UT RE 10 N Jahre -G D EN K LING ÜC HE N Das tägliche Leben stellt hohe Anforderungen an Ihre Küche. Den hochwertigen Charakter unserer Küchen unterstreichen wir mit einem speziellen Leistungsversprechen. Auf alle, bei uns neu erworbenen Küchen, gewähren wir Ihnen unter folgenden Voraussetzungen 10 Jahre Garantie IE WOH NL ANT auf alle Küchen-Möbelteile. A AR N Sonderbestimmungen für Garantien Die Garantie gilt nur für den privaten Gebrauch und deckt Material- und/oder Verarbeitungsmängel an allen KüchenMöbelteilen ab. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz bei Mängeln, wie auch die gesetzlichen Produkthaftungsansprüche bestehen zusätzlich zu unseren Garantien und werden von unseren Garantien nicht eingeschränkt. Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis des Kaufes vorzulegen. Als Nachweis gilt das Original des Kaufvertrages bzw. des Rechnungsdokumentes. Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, an dem wir die Küche an Sie aushändigen. Erst nach Ablauf von 10 Jahren ab diesem Zeitpunkt erlischt die Garantie. Ein Garantieanspruch ist ausschließlich durch Sie, unseren Kaufvertragspartner, gegenüber uns der Wohnland Reutlingen GmbH & Co. KG, KarlHenschel-Str. 30, 72770 Reutlingen-Betzingen, schriftlich geltend zu machen. Gültig für alle Neuaufträge ab 15.12.2015 Auf alle Küchen-Möbelteile gewähren wir eine kostenlose Garantie von 10 Jahren. Garantiebedingung ist die sachgemäße Nutzung der gelieferten Küchenteile. Leicht zerbrechliche Teile wie Glas, Kunststoff oder Leuchtmittel, die durch äußere Einwirkung beschädigt wurden, tauschen wir zum Selbstkostenpreis aus. Eine Garantiepflicht wird nicht durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit der gelieferten Teile ausgelöst, wenn diese Abweichungen auf den Wert der Küche oder deren Gebrauchstauglichkeit keinen Einfluss haben – dies gilt auch für Wasserschäden. Voraussetzung für alle Wohnland Reutlingen Garantieleistungen ist der sachgerechte und pflegliche Umgang gemäß der Angaben in Bedienungsanleitungen, sowie die Beachtung der Gebrauchs- und Pflegeanweisungen und aufgeführten Pflege- und Nutzungsvorschriften. Die Garantie deckt keine absichtlich oder fahrlässig herbeigeführten Schäden ab, wie z.B. Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel, sowie zucker-, weichmacher- und bleichmittelhaltige Substanzen. Für alle Ersatzteile zwischen 5 und 10 Jahren Gebrauch, die im Bedarfsfall ausgetauscht werden sollen, übernimmt Wohnland Reutlingen die Lieferung und Montage zum Selbstkostenpreis.