Studie - Hessen Agentur

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Studie - Hessen Agentur
Truppenreduzierung und Freigabe von militärischen
Liegenschaften durch die Bundeswehr
in Nord- und Mittelhessen
Susanne Piesk
Christoph Graß
Wilfried Möhrle
Report Nr. 682
Wiesbaden 2005
Eine Veröffentlichung der
HA Hessen Agentur GmbH
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Geschäftsführer:
Martin H. Herkströter
Dr. Dieter Kreuziger
Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Quellenangabe
gestattet. Belegexemplar erbeten.
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Truppenreduzierung und Freigabe von militärischen Liegenschaften
durch die Bundeswehr in Nord- und Mittelhessen
Inhalt
Seite
Vorbemerkung
1
1
Regionalwirtschaftliche Folgewirkungen
5
1.1
Direkte Beschäftigungseffekte durch den Abbau von Personal
7
1.2
Veränderung der regional wirksamen Nachfrage/Umsätze
9
1.3
Auswirkungen auf die öffentlichen Infrastrukturen
10
1.4
Auswirkungen auf den Wohnungs- und Immobilienmarkt
12
1.5
Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte
12
1.6
Grundlagen für die Berechnung der regionalwirtschaftlichen Effekte
13
1.7
Regionalwirtschaftliche Auswirkungen - Ergebnisse der Berechnungen
17
1.8
Fazit
20
2
3
Rahmenbedingungen und Entwicklungsperspektiven für die Entwicklung
der freiwerdenden Liegenschaften
27
2.1
Wirtschaftsgeografische Rahmenbedingungen
27
2.2
Gewerbeflächenangebot in Nordhessen
30
2.3
Angebot und Nachfrage nach Gewerbeflächen in den betroffenen
Kommunen
34
2.4
Merkmale der frei werdenden militärischen Liegenschaften
35
2.5
Infrastruktur der Kasernenareale
38
2.6
Fazit
41
2.7
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
45
Standortbezogene Einschätzungen und Empfehlungen
(in alphabetischer Reihenfolge)
47
3.1
Bad Arolsen
47
3.2
Fuldatal
48
3.3
Gießen
50
3.4
Hessisch Lichtenau
52
3.5
Homberg/ Efze
53
I
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Inhalt
Seite
3.6
Neustadt
55
3.7
Schwalmstadt
57
3.8
Schwarzenborn
58
3.9
Sontra
59
3.10
Wolfhagen
61
Tabellenverzeichnis
63
Abbildungsverzeichnis
63
Anhang: Standortbögen
II
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Vorbemerkung
Nach Angaben des Bundesministeriums für Verteidigung wird die Bundeswehr
spätestens im Jahr 2010 nur noch eine Stärke von rund 250.500 Soldaten
aufweisen. Dies bedeutet nach der ersten Reduzierungswelle vor gut 10 Jahren nun
eine weitere Reduzierung des Personals der Bundeswehr. Auch die Zahl der
Standortverwaltungen und Kreiswehrersatzämter wird weiter verringert werden.
Insgesamt werden dem Plan des Ministeriums zufolge in Deutschland 105
Standorte geschlossen und 30 Stützpunkte deutlich reduziert. 45 Standorte werden
ausgebaut und ein zusätzlicher Standort soll geschaffen werden.
Die vom Ministerium im November 2004 bekannt gegebene und 2005 bekräftigte
Entscheidung über die Schließung von Standorten betrifft in Hessen zehn
Kommunen, von denen acht in Nordhessen (RB Kassel) und zwei in Mittelhessen
(RB Gießen) liegen, wobei ein mittelhessischer Standort bereits seit der ersten
Konversionswelle in den 90er Jahren teilgeräumt war. Insgesamt werden in Hessen
nach Angaben der Standortverwaltungen Bad Arolsen und Homberg/Efze bzw. des
Standortes Gießen knapp 6.500 Beschäftigte der Bundeswehr abgebaut, darunter
mehr als 800 Zivilbeschäftigte und in den zehn betroffenen hessischen Standorten
werden rund 380 Hektar Kasernenareale (ohne Standortübungsplätze) zur
Disposition stehen. Zum Vergleich: der Flughafen Kassel-Calden wird nach seinem
potenziellen Ausbau einschließlich des geplanten Gewerbegebiets circa 350 Hektar
Fläche1 umfassen, der neue Stadtteil Riedberg für circa 15.000 Einwohner im
Nordwesten Frankfurts entsteht derzeit auf einer Fläche von rund 250 Hektar.
Weitere Bundeswehrstandorte in Hessen werden personell zum Teil erheblich
reduziert, drei Standorte werden aber auch aufgestockt und ausgebaut, dies sind in
sehr geringem Umfang Kassel, aber insbesondere Stadtallendorf in Mittelhessen
und Rotenburg im Regierungsbezirk Kassel.
Darüber hinaus haben die US-Streitkräfte ebenfalls eine zweite Welle der
Standortaufgaben angekündigt, die vor allem Südhessen und Teile Mittelhessens
betreffen wird und die nach heutigem Kenntnisstand in den Jahren 2008/2009
stattfinden wird. Die Standortaufgaben von Bundeswehr und US-Streitkräften
überschneiden sich zeitlich und räumlich also nur partiell.
1
Die Angaben beziehen sich auf die nach dem Raumordnungsverfahren präferierte Variante C des Flughafenausbaus mit
circa 140 Hektar Gewerbegebiet.
1
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Abbildung 1: Von der Truppenreduzierung betroffene Kommunen in Nordhessen
– Lage der militärischen Liegenschaften –
2
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Abbildung 2: Von der Truppenreduzierung betroffene Kommunen in Mittelhessen
– Lage der militärischen Liegenschaften –
Vergleicht man die aktuellen Bestrebungen zur Truppenreduzierung mit den
Maßnahmen in den 90er Jahren, so lassen sich erhebliche Unterschiede in der
Dimension und der regionalen Betroffenheit erkennen. Von 1990 bis 1995 wurde die
Truppe in Hessen von rund 30.000 auf 10.000 Soldaten reduziert, ein Abbau von
rund 20.000 Soldaten – also knapp viermal soviel wie aktuell geplant. Bei den
Zivilbeschäftigten der Bundeswehr fielen damals allein rund 5.000 Arbeitsplätze
weg, das waren knapp sechsmal soviel wie heute. Hinzu kamen in den 90er Jahren
die in ganz Hessen zeitgleich stattfindenden umfangreichen Truppenreduzierungen
und Flächenfreigaben der US-Streitkräfte und der belgischen Truppen. Insgesamt
waren in Hessen 190 Liegenschaften in über 70 Kommunen betroffen, 16 Standorte
wurden komplett aufgegeben, darunter allerdings nur sechs Standorte in
Nordhessen.2
2
Dies waren die Standorte Bad Hersfeld(US), Fulda (US), Gersfeld (BW), Hofgeismar (BW), Kassel (BW) und Baunatal
(BW).
3
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Von der aktuellen Entscheidung des Bundesministeriums für Verteidigung ist also
trotz insgesamt geringerer Dimensionen in Hessen ein Teilraum stärker als in den
90er Jahren betroffen, der ohnehin als strukturschwach einzustufen ist und dessen
regionalwirtschaftliche Situation bezüglich aller relevanten Indikatoren durchweg
unter dem Landesdurchschnitt liegt.
Vor diesem Hintergrund hat das Land Hessen die HA Hessen Agentur GmbH
beauftragt, die aktuell zu erwartenden Folgen der Standortschließungen der
Bundeswehr im Rahmen einer Studie zu beurteilen, wobei folgende
Fragenkomplexe von besonderem Interesse sind:
• Welche regionalwirtschaftliche Bedeutung hat(te) das Vorhandensein der
Bundeswehr in Nord- bzw. Mittelhessen und welche Veränderungen sind durch
den Abbau zu erwarten?
• Wie kann mit den aufgelassenen Flächen umgegangen werden? Beinhalten sie
Entwicklungschancen für die Region Nord- bzw. Mittelhessen oder die
betroffenen Kommunen oder stellen sie diese eher vor zusätzliche Probleme?
Um insbesondere Aussagen zu den Entwicklungschancen der frei werdenden
militärischen Liegenschaften zu machen, wurden im Rahmen der Studie die Flächen
in allen betroffenen Kommunen besichtigt. Darüber hinaus stellten die zuständigen
Standortverwaltungen der Bundeswehr in Bad Arolsen und Homberg/ Efze
umfangreiches Material zu den Liegenschaften zur Verfügung.
Ziel der Studie ist es, dem Land Hessen eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage
für den eventuellen Einsatz von Strukturfördermitteln in den von der
Truppenreduzierung der Bundeswehr regionalwirtschaftlich betroffenen Regionen
an die Hand zu geben, aber auch den betroffenen Kommunen durch
standortbezogene Beurteilungen eine Diskussionsgrundlage für den weiteren
Umgang mit den aufgelassenen Flächen zu bieten.
Kapitel 1 des vorliegenden Berichts behandelt die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen der Standortaufgaben, Kapitel 2 befasst sich mit den potenziellen
Entwicklungschancen der aufgelassenen Liegenschaften und Kapitel 3 fasst die
wesentlichsten Ergebnisse zusammen und leitet Schlussfolgerungen und
Handlungsempfehlungen ab.
Im Anhang wurde zu jedem Standort Karten- und Fotomaterial zusammengestellt,
ergänzt um weitere Informationen und Notizen zu den Rahmenbedingungen und zur
aktuellen Situation in den Kommunen.
4
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
1
Regionalwirtschaftliche Folgewirkungen
Aufgrund der vielfältigen regionalwirtschaftlichen Verflechtungen der Bundeswehr
hat die Auflösung von Standorten Auswirkungen auf unterschiedliche Bereiche. Dies
sind
• direkte Beschäftigungseffekte durch den Abbau von Zivilbeschäftigten bzw. die
Reduktion der Truppenstärke,
• Veränderungen der regional wirksamen Nachfrage bzw. Umsätze bedingt durch
den Personalabbau und die ausfallenden Beschaffungen der Truppe und der
Standortverwaltungen,
• Auswirkungen auf die öffentliche Infrastruktur,
• Auswirkungen auf den Wohnungs- und Immobilienmarkt sowie
• Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte.
Bei der Beschäftigung mit den Truppenreduzierungen der 90er Jahre wurde
deutlich, dass die Lokalisierung der Auswirkungen je nach angesprochenem
Themenfeld nur selten präzise auf den kommunal abgegrenzten Standort bezogen
werden kann, weil die ökonomischen Auswirkungen in einem regional komplizierten
Geflecht stattfinden. So fallen z.B. die Wohnorte und Stationierungsorte der
Soldaten
auseinander,
mit
entsprechenden
Auswirkungen
auf
die
Einkaufsverflechtungen und den Ort, wo Steuern und Gebühren für öffentliche
Dienstleistungen anfallen. Auch die Ausgaben der Standortverwaltungen als
Nachfrager von Gütern und Dienstleistungen für die einzelnen Standorte sind durch
Ausschreibungen und die Beteiligung am zentralen Beschaffungswesen der
Bundeswehr nicht automatisch - und erst recht nicht vollständig - den Standorten
zuzurechnen.
Es ist deshalb bei der Analyse und bei der Bewertung der Ergebnisse zu beachten,
dass die Kasernenstandorte zwar der Auslöser von Folgewirkungen sind, dass
die entsprechenden Kommunen jedoch nicht allein zwangsläufig die Betroffenen
sind.
Die im Folgenden angestellten Berechnungen beruhen deshalb auf begründeten,
aber nicht unumstößlichen Annahmen über die zugrunde gelegten Parameter. Als
Informationsquellen wurden Angaben der zuständigen Standortverwaltungen, der
Standortältesten, der Standortkommunen, der amtlichen Statistik, des Bundesverteidigungsministeriums, der Fachliteratur und der Gutachten der Hessen Agentur
5
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
GmbH3 (vormals FEH bzw. HLT Gesellschaft für Forschung Planung Entwicklung
mbH) verwendet. Teilweise wurden zur der besseren Vergleichbarkeit für die
einzelnen Standorte einheitliche Durchschnittswerte verwendet. Dies geschah auch
dann, wenn standortbezogene Einzelangaben vorlagen, die jedoch, weil sie
ebenfalls
auf
Schätzungen
beruhten,
keinen
gesichert
höheren
Wahrscheinlichkeitsgrad aufwiesen.
Welche Wirtschaftsbedeutung die zum Abbau vorgesehenen Teile der Bundeswehr
in den von Standortschließungen betroffenen Landkreisen haben, kann
näherungsweise durch den Anteil der Lohn- und Gehaltssumme der Soldaten und
Zivilbeschäftigten4 an der gesamten Lohn- und Gehaltssumme, die in den Kreisen
erzielt wird, dargestellt werden.
Tabelle 1: Wirtschaftsbedeutung der Bundeswehr in den Landkreisen
Bei der BW erzielte
Einkommen p.a. in Mio. Euro
Bruttolohn- und
-gehaltssumme 2002 in
Mio. Euro
Anteil der Einkommen
an der Bruttolohn- und
-gehaltssumme in %5
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
18,6
2.657
0,7
Landkreis Gießen
2,5
2.928
0,1
Landkreis Kassel
45,8
2.125
2,2
Schwalm-Eder-Kreis
42,0
1.510
2,8
Waldeck-Frankenberg
5,6
1.749
0,3
Werra-Meißner-Kreis
32,7
968
3,4
147,5
11.937
1,2
Summe
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Hessische Kreiszahlen 2004 Band 1, eigene Berechnungen der HA.
Unter den betroffenen Landkreisen hat die Bundeswehr die größte Bedeutung entsprechend der Zahl der Soldaten und Zivilbeschäftigten und absolut gesehen im Landkreis Kassel und im Schwalm-Eder-Kreis mit erzielten Einkommen von 46
Mio. Euro bzw. 42 Mio. Euro. Relativ gesehen ergibt sich jedoch ein anderes Bild:
Für den kleinen und relativ wirtschaftsschwachen Werra-Meißner-Kreis ist die
Bundeswehr mit einem Anteil der Löhne und Gehälter an der gesamten Lohn- und
Gehaltssumme in Höhe von 3,4% mit Abstand am bedeutendsten. Erst dann folgt
3
4
5
6
Möhrle, Wilfried; Koch, Wolfgang (1991): Truppenreduzierung in Hessen – Grundlagen für eine regionale Bewertung
HLT-Report 308, Wiesbaden sowie
Möhrle, Wilfried (1992): Abrüstung in Hessen, Band 1 Personalabbau bei der Bundeswehr HLT-Report 356, Wiesbaden.
Für Zeit-/Berufssoldaten und Zivilbeschäftigte wird ein durchschnittliches Bruttojahreseinkommen in Höhe von € 33.000
und für Wehrpflichtige eines von € 3.300 angenommen.
In der Bruttolohn- und -gehaltssumme sind nur die Einkommen der abhängig Beschäftigten enthalten, also u.a. keine
Einkommen aus Unternehmertätigkeit oder von freien Berufen. Insofern wird die Bedeutung der Bundeswehr überhöht
dargestellt.
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
der Schwalm-Eder-Kreis mit 2,8%. Im Durchschnitt aller betroffenen Landkreise ist
die Bundeswehr an den Löhnen und Gehältern mit einem Anteil von 1,23% beteiligt.
Zum Vergleich: Das Produzierende Gewerbe in den fünf Landkreisen hat einen
Anteil an der gesamten Lohn- und Gehaltssumme von rund 40% und damit das 25fache Gewicht der Bundeswehr.
1.1
Direkte Beschäftigungseffekte durch den Abbau von Personal
Von Planungen zur Schließung bzw. Reduktion von Bundeswehrstandorten sind die
Kommunen bzw. Landkreise in Nord- und Mittelhessen wie in Tabelle 2 dargestellt
betroffen. Die Schließung von Standorten hat bezogen auf die verschiedenen
Beschäftigtengruppen – Zivilbeschäftigte, Berufs-/Zeitsoldaten und Wehrpflichtige –
unterschiedliche Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt.
Tabelle 2: Personalabbau der Standorte
Standorte
Zeit-/Berufssoldaten
Wehrpflichtige
Zivilbeschäftigte
0
0
171
171
Fuldatal
752
414
125
1.291
Gießen
45
12
29
86
Hessisch Lichtenau
389
332
94
815
Homberg/Efze
281
226
94
601
Neustadt
464
369
62
895
Schwalmstadt
679
469
64
1.212
0
0
85
150
Sontra
398
231
55
684
Wolfhagen
379
159
74
612
3.387
2.212
853
6.452
464
369
62
895
Landkreis Gießen
45
12
29
86
Landkreis Kassel
1.131
573
199
1.903
960
695
243
1.898
0
0
171
171
787
563
149
1.499
3.387
2.212
853
6.452
Bad Arolsen
Schwarzenborn
Summe
zusammen
Landkreise
Marburg-Biedenkopf
Schwalm-Eder-Kreis
Waldeck-Frankenberg
Werra-Meißner-Kreis
Summe
Quelle: Angaben der Standortverwaltungen.
7
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Am unmittelbarsten sind die Auswirkungen beim Abbau von Zivilbeschäftigten,
weil diese dem örtlichen oder regionalen Arbeitskräftepotenzial entstammen und bei
Entlassung auch diesem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Da sich die
hessischen Bundeswehrstandorte im strukturschwachen Raum befinden, stellt der
geplante Wegfall von insgesamt 853 Stellen für Zivilbeschäftigte zunächst
rechnerisch eine erhebliche Belastung des Arbeitsmarktes dar. Es gibt jedoch einige
Faktoren, die diesen Abbau relativieren. So werden nicht alle Standorte zum selben
Termin und nicht abrupt geschlossen, sondern die Schließung erfolgt über mehrere
Jahre von 2005 bis 2008. Nach Auskunft der Standortverwaltungen ermöglicht dies,
den Arbeitsplatzabbau bei den Zivilbeschäftigten „sozialverträglich“ und unter
Nutzung von Übergängen in den (Vor-)Ruhestand und in die Altersteilzeit zu
gestalten. Kündigungen sollen bis 2010 unterbleiben. Aufgrund der Altersstruktur ist
davon auszugehen, dass maximal ein Viertel der 853 der Zivilbeschäftigten, also
200 Personen, möglicherweise nach 2010 arbeitslos sein werden.
Auch wenn durch diese Maßnahmen die Zahl der direkt vom Abbau negativ
Betroffenen möglichst niedrig gehalten wird, so ist dennoch festzuhalten, dass der
Wegfall der zivilen Arbeitsplätze in den betroffenen Standorten bzw. Landkreisen
das Arbeitsplatzangebot im Vergleich zur Ausgangslage um die Zahl der
entfallenden Stellen, also um 853 Voll- und Teilzeitarbeitsplätze, verringert. Darin
enthalten sind auch Ausbildungsplätze. Das heißt, dass sich das regionale
Arbeitsmarktgefüge durch den Abbau, trotz der weitgehenden Sozialverträglichkeit,
insbesondere für jüngere Arbeitskräfte, negativ verändert.
Eine Besonderheit stellen in diesem Zusammenhang die in Fuldatal und Homberg/
Efze untergebrachten Regionalen Instandsetzungszentren (RIZ) der Bundeswehr
mit zusammen rund 90 Soldaten und Zivilbeschäftigten dar. Die Bundeswehr
beabsichtigt die Instandsetzungsarbeiten mittelfristig, d.h. 2006 oder später an ein
eigenständiges (bundeseigenes) Unternehmen, die bestehende so genannte
Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) zu übertragen und nicht mehr selbst zu
erledigen. Dieses Unternehmen wird zwar auf die bisher in den Regionalen
Instandsetzungszentren Beschäftigten und Soldaten zurückgreifen, allerdings kann
zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage darüber gemacht werden, ob dies in
vollem Umfang der Fall sein wird.
Etwas anders stellt sich die Situation bei den Zeit- und Berufssoldaten dar. Die
Auswirkungen auf die regionalen Arbeitsmärkte sind nicht so gravierend, weil die
Verpflichtungszeiten der Soldaten bestehen bleiben. Der Dienst wird lediglich an
einem anderen Standort abgeleistet. Dies ist jedoch durch die Auslandseinsätze der
Bundeswehr bereits heute schon teilweise der Fall, weil an diesen Einsätzen auch
8
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Soldaten aus den Standorten, die geschlossen werden, beteiligt sind6. Mit anderen
Worten: Die gegenwärtig stattfindenden zahlreichen Auslandseinsätze der Truppe
simulieren bereits am jeweiligen Standort das Fehlen der Bundeswehr.
Bei den Wehrpflichtigen ist die Standortschließung bezüglich der direkten
Auswirkung auf den (örtlichen bzw. regionalen) Arbeitsmarkt unproblematisch, weil
die Ableistung des Wehrdienstes überregional organisiert ist. Ein wehrpflichtiger
Soldat kann in diesem Sinne nicht als Bestandteil des regionalen Arbeitsmarktes
gesehen werden, denn Wehrpflichtige behalten einen Anspruch auf einen
Arbeitsplatz bei dem Arbeitgeber, bei dem sie vor Antritt des Wehrdienstes
beschäftigt waren.
1.2
Veränderung der regional wirksamen Nachfrage/Umsätze
Vor allem durch die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen erlangt
Existenz oder Nicht-Existenz von Bundeswehrstandorten Bedeutung für
regionale Wirtschaft. Es geht dabei um die konsumptiven Ausgaben
Bundeswehrangehörigen bzw. deren Familien sowie um die Beschaffungen
Truppe selbst bzw. durch Aufträge der Standorte.7
die
die
der
der
Die private Nachfrage der Beschäftigten der Bundeswehr konzentriert sich im
Wesentlichen auf den Einzelhandel, die konsumentennahen Dienstleistungsbereiche und Teile des Handwerks. In welchem Umfang diese Nachfragepotenziale
jedoch direkt am Standort oder in seiner unmittelbaren Umgebung wirksam werden
und deshalb bei der Schließung von Kasernen effektiv zu Nachfrageausfällen und
damit zu Folgewirkungen auf die örtliche Wirtschaft führen, hängt von einer Vielzahl
von Faktoren ab. Dies sind zum Beispiel:
• die Zusammensetzung des militärischen Personals (Wehrdienstleistende und
Berufssoldaten haben ein sehr unterschiedliches Konsumverhalten, auch
bezogen auf die regionale Verteilung der Ausgaben),
• die Reaktion der Zivilbeschäftigten auf den Stellenabbau (vorgezogener
Ruhestand, Aufnahme einer anderen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit oder
Abwanderung),
• die regionale Verteilung der Wohnstandorte des Personals,
• die Einkaufsmöglichkeiten am Ort und in der Region und
• das individuelle Einkaufsverhalten.
6
7
Wie sich die weitere Umstrukturierung in Zukunft auf Nordhessen auswirkt, lässt sich derzeit nicht sagen, auch wenn
feststeht, dass eine Verkleinerung der Bundeswehr gesamtwirtschaftlich ebenfalls einen Wegfall von
Erwerbsmöglichkeiten bedeutet.
Welche Annahmen bei der Quantifizierung der Auswirkungen im Einzelnen getroffen werden, wird in Kapitel 1.6 erläutert.
9
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Da hinreichende Angaben bzw. Erkenntnisse über diese Einflussfaktoren nicht
vorliegen, kann der Nachfrageausfall nur sehr pauschal bezogen auf den Auslöser,
also den Standort der Dienststelle, wo das Einkommen erzielt wird, errechnet
werden. Wo die Nachfrage tatsächlich wirksam wird und wo sich deshalb
möglicherweise negative wirtschaftliche Folgewirkungen der Standortschließung
niederschlagen, ist damit räumlich nicht exakt bestimmbar.8 Für die folgende
Modellrechnung werden hierzu realistische Annahmen getroffen.
Die Standorte sind beim Beschaffungswesen teilweise autonom und können daher
direkt Aufträge vergeben. Es handelt sich dabei schwerpunktmäßig um die
Bewirtschaftung und die Unterhaltung der Liegenschaften und der Geräte (z.B. die
Pflege und die Reparatur der Gebäude, die Wartung der Fahrzeuge oder die
Beschaffung von verderblichen Waren). Die Standorte bedienen sich hierfür oft
lokaler oder regionaler Anbieter. Ein Teil der Beschaffungen (z.B. Fahrzeuge,
Ausrüstungsgüter, Bekleidung, Verpflegung) wird jedoch über zentrale
Vergabeverfahren der Bundeswehr und damit standortunabhängig überregional
organisiert und ist daher nicht standortbezogen darstellbar.
1.3
Auswirkungen auf die öffentlichen Infrastrukturen
Die Standorte und die Bediensteten sind darüber hinaus Nachfrager (Nutzer)
örtlicher Infrastruktureinrichtungen im Bereich der Ver- und Entsorgung (u.a.
Wasser, Abwasser, Gas, Strom), im Bereich Verkehr (ÖPNV), der Freizeit (z.B.
Bäder) und der Bildung (allgemeinbildende Schulen, Erwachsenenbildung (VHS)).
Bei entfallender Nachfrage nach diesen Angeboten ergeben sich Einnahmeausfälle
bei Gebühren, die teilweise ungünstigere Kostenstrukturen (z.B. wird der
Wasserpreis in Hessisch Lichtenau nach Schließung des Bundeswehrstandorts um
9 Cent steigen) und damit höhere Nutzungspreise oder gar die Notwendigkeit
Infrastruktureinrichtungen aufgrund zu geringer Auslastung zu schließen nach sich
ziehen könnten, was sich wiederum kostensenkend für die öffentliche Hand
auswirken würde.
Insgesamt haben die betroffenen Standorte im Jahr 2003 z.B. Wasser- und
Kanalgebühren in Höhe von knapp 700.000 Euro an Zweckverbände und
Kommunen in Nordhessen entrichtet. Der aktuelle Betrag, der durch die
8
10
Dies mag an einem Beispiel verdeutlicht werden: Der Kauf eines PKW kann bei einem örtlichen Händler erfolgen, falls
die gewünschte Marke vertreten ist. Wenn nicht, fließt die Kaufkraft sofort aus der Region ab. Dies kann jedoch auch
dann der Fall sein, wenn die Automarke am Ort vertreten wäre, aber woanders bessere Konditionen geboten werden
oder z.B. der Kauf über einen EU-Reimport erfolgt. Daraus wird deutlich, dass allein schon die Abschätzung des
Handelsumsatzes – insbesondere bei langlebigen und teuren Gebrauchsgütern – pauschal nicht möglich ist. Noch
problematischer wäre die (regionsbezogene) Bestimmung der weiteren indirekten Effekte, weil der Herstellungsort des
Fahrzeugs und damit der Ort der eigentlichen Wertschöpfung nicht erfasst ist.
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Standortschließungen teilweise entfallen wird, dürfte etwas niedriger liegen, da in
der Kaserne in Bad Arolsen im Jahr 2005 keine Soldaten mehr stationiert sind.
Tabelle 3: Kosten für Wasser und Kanal in den betroffenen Standorten im Jahr 2003
Standort
Hessisch Lichtenau
Summe in Euro
115.096
Bad Arolsen
39.754
Fuldatal
99.100
Homberg/Efze
171.215
Neustadt
60.382
Schwalmstadt (Liegenschaft 1)
69.137
Schwalmstadt (Liegenschaft 2)
409
Sontra (Liegenschaft 1)
85.977
Sontra (Liegenschaft 2)
244
Sontra (Liegenschaft 3)
713
Wolfhagen
23.804
Gießen
24.305
Summe
690.136
Quelle: Standortverwaltungen Bad Arolsen und Homberg/ Efze.
Gemäß der Satzungen von Kommunen und Zweckverbänden wird die Abwassermenge nach dem Frischwasser berechnet. Im Falle der Standortschließung wird
kein Frischwasser mehr abgenommen, d.h. nach den gegenwärtigen Regelungen
fallen auch keine Gebühren mehr für Abwasser an. Unberücksichtigt bleibt so
allerdings die Tatsache, dass auch erhebliche Mengen Oberflächenwasser von den
versiegelten Flächen der Liegenschaften in das Kanalnetz und die Kläranlagen
gelangen. Um hier den Bund auch künftig an den Kosten zu beteiligen, planen
mehrere Kommunen Satzungsänderungen oder gesonderte Niederschlagswassersatzungen bzw. haben diese schon eingeführt. Die neuen Regelungen
berechnen in Abhängigkeit von der versiegelten Fläche das anfallende
Oberflächenwasser und stellen für dessen Einleitung in das Kanalnetz Gebühren in
Rechnung. Insofern wird der Bund durch die Standortschließungen nicht zu 100%
als Gebührenzahler ausfallen. In Neustadt ist eine derartige Änderung geplant, in
Hessisch Lichtenau wurde sie bereits eingeführt. So fallen in Hessisch Lichtenau
z.B. derzeit Wasser- und Kanalgebühren in Höhe von rund 115.000 Euro an, durch
die Niederschlagswassersatzung werden es künftig immerhin 70 Cent pro qm
versiegelte Fläche sein, was dann einer Einnahme von etwa 100.000 Euro
entspricht.
11
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Die Standorte der Bundeswehr fungieren im Einzelfall aber auch als Anbieter von
Einrichtungen, die sie der Allgemeinheit zur Nutzung zugänglich machen. So
werden die Sportanlagen häufig durch Vereine genutzt oder Räumlichkeiten wie das
Kasino oder Mehrzweckhallen werden für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung
gestellt. Durch den Wegfall dieser Nutzungsmöglichkeiten könnte sich für die
Kommunen die Notwendigkeit ergeben, die Einrichtungen entweder zu übernehmen
oder entsprechende – unter Umständen kostenpflichtige – Ersatzangebote zu
schaffen.
1.4
Auswirkungen auf den Wohnungs- und Immobilienmarkt
Die zu erwartenden Auswirkungen von Standortschließungen auf den Wohnungsund Immobilienmarkt hängen zunächst davon ab, ob die regionale Situation als
Anbieter- oder Nachfragermarkt einzustufen ist. Insgesamt dürfte in Nordhessen
und im nordöstlichen Landkreis Marburg-Biedenkopf eher ein Angebotsüberhang an
Mietwohnungen und Eigentumsimmobilien bestehen. Es ist davon auszugehen,
dass durch die Standortschließungen Abwanderungen aus der Region erfolgen
werden. Dies bedeutet, dass die Nachfrage nach Wohnungen sinkt und sich daraus
eher ein weiterer Preisverfall bei Mieten und Immobilienpreisen und zusätzliche
Leerstände ergibt.
Das Gleiche gilt für gewerblich nutzbare Immobilien, falls eine potenzielle
Konversion der militärischen Liegenschaften planerisch zur Ausweisung zusätzlicher
Gewerbeflächen führt. Aufgrund des bereits bestehenden Angebots an
Gewerbeflächen und -immobilien und der geringen Nachfrage wäre tendenziell
durch die Standortschließungen ebenfalls ein erheblicher Preisverfall für
Gewerbeimmobilien und -grundstücke zu erwarten.
1.5
Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte
Die Aufgabe von militärischen Einrichtungen hat direkten negativen Einfluss auf die
Kommunalfinanzen, da Zuwendungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs und bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungen entfallen bzw.
sinken, falls sich die Einwohnerzahl durch die Schließung eines Standortes in der
jeweiligen Kommune verringert. Auch die Einkommensteueranteile, die den
Kommunen zufließen, werden im Falle von Abwanderungen oder von sinkenden
Einkommen ehemaliger Beschäftigter zurückgehen. Falls die Wohnorte der
Beschäftigten bzw. von deren Familien nicht am Kasernenstandort sind, werden
diese negativen Effekte in diese Orte „exportiert“. Sonderzuweisungen in Analogie
zur Verfahrensweise bei Kurorten („Bäderpfennig“) oder bei der Stationierung
ausländischer Streitkräfte gibt es bei Bundeswehrstandorten nicht. Hier sind daher
keine Einnahmeausfälle zu erwarten.
12
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Die Standortschließungen haben aber auch indirekte Folgen für die kommunalen
Haushalte. So können aus Nachfrage- und Umsatzeinbußen rückläufige
Gewerbesteuereinnahmen beim örtlichen Gewerbe entstehen. Weiterhin können die
Gebührenhaushalte bzw. die kommunalen Eigenbetriebe oder Zweckverbände
durch entfallende Nachfrage nach ihren Gütern und Dienstleistungen (Wasser,
Abwasser, Müllabfuhr, Nutzung von kommunalen Einrichtungen usw.) negativ
betroffen sein.
Eine Kompensation dieser negativen Auswirkungen wäre nur dann möglich, wenn
es gelingt, Folgenutzungen auf den Liegenschaften zu etablieren, die Beschäftigung
schaffen und Umsätze erzielen.
1.6
Grundlagen für die Berechnung der regionalwirtschaftlichen Effekte
Die
Berechnung
der
regionsbezogenen
ökonomischen
Effekte
der
Standortschließungen macht es notwendig, Parameter festzulegen, die Annahmen
über die Einkommensverwendung treffen. Dafür müssen u.a. folgende Fragen
beantwortet werden:
• Wo entstehen Einkommen, die Nachfrage erzeugen, und wie hoch sind diese
Einkommen?
• Welche (An-)Teile der (Brutto-)Einkommen sind nachfragewirksam?
• Wie unterscheiden sich die Verbrauchsgewohnheiten der Einkommensbezieher
bzw. einzelner Konsumentengruppen, d.h. der Wehrpflichtigen, der Zeit/Berufssoldaten und der Zivilbeschäftigten?
• Wie hoch ist der Anteil der Personen, die durch die Standortschließung ihre
zivilen oder militärischen Arbeitsplätze verlieren und die aus der Region
wegziehen? Welche alternativen Einkommensmöglichkeiten werden realisiert?
Wie hoch ist somit der Netto-Einkommensrückgang in der Region?
• Welche konsumptiven Ausgaben tätigen die Standortverwaltungen bzw. die
Standorte selbst, z.B. für die Kantine oder im Rahmen der Gebäudebewirtschaftung?
• Wo lokalisieren sich all diese Ausgaben?
• Welche indirekten Effekte resultieren daraus (Multiplikatorwirkung)?
Die präzise Beantwortung dieser Fragen stellt ein erhebliches Problem dar und
bedürfte individueller Erhebungen, da wesentliche Einflussgrößen von Standort zu
Standort unterschiedlich sind (z.B. Herkunftsort der Wehrpflichtigen und der
13
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Längerdienenden und damit Pendlerverhalten, Ausgabenstruktur und der Ort, in
dem Nachfragen wirksam werden). Dies kann im Rahmen dieser Untersuchung
nicht geleistet werden. Deshalb basieren die Berechnungen auf Angaben und
Annahmen in verschiedenen Sekundärquellen9 und auf Plausibilitätsannahmen,
wobei qualitative Informationen ebenfalls in die Parameter einfließen konnten.
Mit dem Standort der (aufzulösenden) Kaserne ist zwar eine klare Lokalisierung des
Entstehens der Einkommen10 auf kommunaler Ebene möglich, doch die
Verwendung des Einkommens, also die Realisierung der Nachfrage kann nicht
bezogen auf eine Kommune – speziell die Standortkommune – berechnet werden.
Die Nachfrage von privaten Haushalten nach Gütern und Dienstleistungen der
Grundversorgung (z. B. der tägliche Bedarf an Lebensmitteln) ist sicherlich auf den
Nahbereich einzugrenzen, aber schon für den wöchentlichen Bedarf sind
zusätzliche Gesichtspunkte (wie die Lage von Einkaufszentren, Preiswürdigkeit)
wichtig. Über die Lebensmittelnachfrage von Küche und Kantine der Kasernen wird
wieder nach anderen Kriterien entschieden. Teilweise – aber nicht vollständig –
kann man diesem Problem gerecht werden, indem man größere regionale Einheiten
der Betrachtung zugrunde legt. Für die zu schließenden Standorte werden die
Auswirkungen deshalb auf den Landkreis bezogen, in dem sich diese Kasernen
befinden, und die Summe dieser Landkreise (Landkreis Kassel, WaldeckFrankenberg, Werra-Meißner-Kreis, Schwalm Eder-Kreis, Marburg-Biedenkopf)
wird als die betroffene Region aufgefasst. Die Stadt Kassel ist in dieser Definition
nicht enthalten, obwohl außer Frage steht, dass auch auf sie, z.B. beim
oberzentralen Angebot wie Möbel, große Einkaufsmärkte etc. - wie auch auf andere
angrenzende Kreise oder auf andere Vertriebswege (u.a. Versandhandel, Internet) Kaufkraftanteile entfallen.
Die Verwendung des Einkommens ist für die verschiedenen Personengruppen, die
bei der Bundeswehr Einkommen erzielen, sehr unterschiedlich. Wesentliche
bestimmende Faktoren für das zu Konsumzwecken verbleibende verfügbare
Nettoeinkommen sind die zu bezahlende Lohn- bzw. Einkommensteuer, die
Sozialabgaben, die Sparleistungen und die Ausgaben für das Wohnen (Miete bzw.
Finanzierung des Wohneigentums). Die entsprechenden Annahmen basieren auf
Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Sachverständigenrates zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die für Deutschland im
Durchschnitt gelten. Insofern handelt es sich um Schätzwerte für die Region
9
Es handelt sich dabei um Angaben der Standortverwaltungen und der Standortältesten, um Informationen aus
Gesprächen mit den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, um Angaben des Statistischen Bundesamts und des
Hessischen Statistischen Landesamtes und um Angaben in der Literatur z. B. über Folgen der Truppenreduzierungen in
anderen Bundesländern oder über die regionalen Entwicklungsimpulse von Hochschulstandorten.
10 Bei den Berechnungen wird davon ausgegangen, dass ein Zeit-/Berufssoldat und die Zivilbeschäftigten durchschnittlich
ein Jahreseinkommen von € 33.000 und die Grundwehrdienstleistenden eines von € 3.300 haben.
14
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Nordhessen, die anhand von Plausibilitätsüberlegungen auf der genannten Basis
getroffen wurden.
In der folgenden Tabelle sind die diesbezüglichen Annahmen zusammengestellt:
Tabelle 4: Bestimmungsgrößen zur Berechnung der regionalwirtschaftlichen Folgewirkungen
(mittlere) Variante I (Anteile in Prozent )
Wehrpflichtige
Zeit-/
Zivil-
Berufssoldaten
beschäftigte
Lohn-/Einkommensteuersatz
0
20
20
Sozialversicherungen (Anteile zu Renten-, Kranken-, Pflege- u. Arbeitslosenvers.)
0
7
20
Sparquote
0
10
10
Ausgaben für Miete, Wohnen (Anteil vom Bruttoeinkommen)
0
20
20
Summe der Abschläge insgesamt
0
57
70
Anteil der in der Region wirksamen konsumptiven Ausgaben
33
40
50
Abwanderungsquote aus der Region nach Standortschließung
100
50
33
Konsumierte Anteile der Einnahmen aus Miete, Wohnen
Beschäftigungsmultiplikator
0
10
1,5
Quelle: Eigene Berechnungen.
In den weiteren Berechnungen wurde berücksichtigt, dass Mietausgaben zu
Mieteinnahmen bei den Vermietern führen, die ihrerseits teilweise konsumiert
werden und teilweise für den Kapitaldienst bzw. der Ersparnis- und
Rücklagenbildung verwendet werden. Wenn die Ausgaben für Wohnen der
Finanzierung von Wohneigentum dienen sind sie vollständig dem Konsum
entzogen. Der zu Konsumausgaben führende Anteil an den Ausgaben für
Miete/Wohnen wird mit 10% veranschlagt und geht entsprechend in die
Berechnungen ein.
Weiterhin ist zu bedenken, dass nicht alle Beschäftigten und wahrscheinlich in noch
geringerem Umfang die in der Region wohnenden Familienangehörigen nach der
Standortschließung die Region verlassen werden. Das bedeutet, dass weiterhin
Einkommen in der Region zur Verwendung verfügbar sind, sei es durch Transfer
(innerhalb der Familie, indem der/die Militärangehörige seine/ihre Familie versorgt),
durch das Überwechseln in den Ruhestand und den Bezug von Alterseinkommen
oder durch Alimentierung nach dem Sozialgesetzbuch (ALG II) oder sei es durch die
Aufnahme einer anderen Arbeit und damit der Erzielung eines anderen
Einkommens. Alle genannten Alternativen haben den Effekt, dass damit Nachfrage
und Kaufkraft in der Region (wenigstens teilweise) erhalten bleiben.
15
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Als mittlere Variante wird unterstellt, dass die Wehrpflichtigen zu 100% die Region
verlassen. Bei den Zeit- und Berufssoldaten wird davon ausgegangen, dass die
Hälfte die Region verlässt, d.h. an außerhalb der Region liegende Standorte
versetzt wird und (soweit vorhanden) die Familien mitnimmt. Bei den
Zivilbeschäftigten schließlich ist die höchste Affinität zur Region zu erwarten. Hier
wird angenommen, dass zwei Drittel in Nordhessen verbleiben, ein Drittel wegzieht.
Zur Berechnung der Effekte der durch den Personalabbau bedingten Nachfrageausfälle müssen Annahmen über die direkten und indirekten Folgen auf den Handel
und andere Dienstleistungen getroffen werden. Dabei wird davon ausgegangen,
dass pro Vollzeitarbeitsplatz im Einzelhandel des ländlichen Raums
durchschnittlich über alle Branchen hinweg (ohne Tankstellen) ein Jahresumsatz
von 150.000 Euro zugrunde zu legen ist11.
Die direkt von der Standortverwaltung getätigten Ausgaben wurden auf Basis
von Angaben aus dem Liegenschaftsbetriebsvergleich 2003 der Standortverwaltungen ermittelt. Es handelt sich dabei um Ausgaben für Geräte und
Ausstattung, Bewirtschaftung einschließlich Energie, Wasser und Abwasser sowie
Bauunterhaltung. Von den Standortverwaltungen wurden darüber hinaus Angaben
gemacht, welche Anteile der Ausgaben in etwa auf die Region Nordhessen
entfielen.
Diese direkt von der Standortverwaltung in der Region Nordhessen getätigte
Nachfrage wurde wegen der benötigten Mengen, z.B. für Nahrungsmittel, teilweise
über großhandelsähnliche Strukturen in der Region abgewickelt. Der Großhandel
weist eine höhere Arbeitsproduktivität als der Einzelhandel auf. Deshalb wurde für
die Berechnungen ein erhöhter Umsatz von 200.000 Euro je Vollzeitarbeitsplatz
zugrunde gelegt.
Zusätzlich erzeugen die Konsumausgaben indirekte Effekte, indem auf den dadurch
geschaffenen bzw. erhaltenen Arbeitsplätzen Einkommen erzielt werden, die
wiederum teilweise konsumiert werden usw. Die Bestimmung dieses
Multiplikatoreffekts für die Beschäftigung hängt wiederum von vielen Annahmen
ab. Er ist umso geringer, je kleiner die Region ist, auf die er sich bezieht. Für eine
vergleichbare regionale Einheit wie Nordhessen wurden in neueren Untersuchungen
zur Berechnung der Folgen der Truppenreduzierung bzw. regionalwirtschaftlichen
11 Nach Angaben des Statistischen Bundesamts und Auswertungen der Gewerkschaft ver.di beträgt in Deutschland der
Einzelhandelsumsatz je Beschäftigten (Voll- und Teilzeitbeschäftigte zusammen) rund € 130.000. Der Anteil der
Teilzeitbeschäftigten im Handel liegt bei 50%. Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigtenäquivalente entspricht dies im
Bundesdurchschnitt einem Umsatz von rund € 180.000 je Beschäftigten. Da im ländlichen Raum aufgrund der
Handelsstruktur der Umsatz unter dem Durchschnitt liegt, wird in der Modellrechnung von € 150.000 ausgegangen.
16
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Auswirkung einer Hochschulansiedlung Schätzwerte von 1,45 bzw. 1,5 verwendet.12
Für die Variante I und II wird deshalb ebenfalls ein Multiplikatorwert von 1,5
übernommen.
Die Kommunen sind – wie bereits erwähnt - vom Truppenabbau direkt durch die
entfallenden Gebühreneinnahmen für Ver- und Entsorgung, die entfallende Nutzung
von öffentlichen Einrichtungen und von dadurch verminderten Einnahmen (z. B. für
Eintritte in Bäder usw.) betroffen. Diese Ausgaben sind jedoch implizit bereits in den
berechneten Konsumausgaben enthalten und insofern nicht mehr gesondert
auszuweisen.
Eine weitere Betroffenheit der Kommunen entsteht jedoch durch den (teilweisen)
Ausfall von Einkommensteueranteilen, die auf die Kommunen entfallen (derzeit
15%). Allerdings stehen diese Anteile dem Wohnort des Steuerpflichtigen zu. Da
über die Wohnorte keine Informationen vorliegen, beziehen sich die Berechnungen
hierfür auf die Kasernenstandorte als Auslöser und damit auf die Entstehungsseite
der Einkommensteueranteile. Es kommt damit also nicht zum Ausdruck, welche
Steuerausfälle den hier betrachteten Standortkommunen entstehen.
1.7
Regionalwirtschaftliche Auswirkungen - Ergebnisse der Berechnungen
In der folgenden Tabelle 6 sind die Resultate einer mittleren Variante (Variante I)
zusammengestellt, die sich ergeben, wenn die nicht für unwahrscheinlich zu
haltende Kombination von 25 relevanten Parametern in das Rechenmodell
eingesetzt wird.
Die Schließung von acht Standorten in Nord- bzw. Mittelhessen und die Reduktion
von einem Standort erzeugt einen direkten Ausfall von Konsumnachfrage der
Beschäftigten, der den Abbau von 139 (Vollzeit-) Arbeitsplätzen (siehe Spalte 10) in
den Betrieben zur Folge hat, auf die sich die Nachfrage konzentriert (Handel,
Handwerk, persönliche Dienstleistungen). Indirekt sind – bei einem Beschäftigungsmultiplikator von 1,5 – weitere 69 Arbeitsplätze, zusammen somit 208 Arbeitsplätze
13(vgl. Spalte 11) betroffen.
Berücksichtigt man die geringfügigen Korrekturen bei der Personalplanung an den
überwiegend fast unverändert weiter bestehenden Standorten Fritzlar (–60
Soldaten), Fulda (-6) und Kassel (+10) sowie die geplante deutliche Aufstockung
der Standorte Stadtallendorf (+720) und Rotenburg (+130), so reduziert sich der
12 Vgl. Bunde, Jürgen; Hoppe, Ralf (2001): Wirtschaftliche Folgen der Truppenreduzierung am Standort Eggesin für den
Landkreis Uecker-Randow, Marburg
Assenmacher, Marianne; Leßmann, Grit; Wehrt, Klaus (2004): Regionale Entwicklungsimpulse von Hochschulen,
Wernigerode.
13 Abweichungen in der Summe sind durch Rundungen bei der Berechnung bedingt (vgl. Tabelle 6).
17
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Nachfrageausfall in Nordhessen und damit auch die Zahl der gefährdeten
Folgearbeitsplätze um 33 Vollzeitäquivalente auf insgesamt 175 Vollzeitäquivalente.
In dieser Zahl sind nicht die veränderten Sachausgaben der Standorte
berücksichtigt, die durch diese Personalveränderungen möglicherweise
hervorgerufen werden.
Im Jahr 2003 hatten 345.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den sechs
von den Standortschließungen betroffenen Landkreisen ihren Arbeitsplatz. Es sind
folglich in der Region – ohne den direkten Verlust der Arbeitsplätze der
Zivilbeschäftigten bei der Bundeswehr – 0,06% der Arbeitsplätze gefährdet (siehe
Spalte 13).
Absolut am stärksten betroffen sein wird nach diesen Berechnungen der Landkreis
Kassel durch die Schließung des Standortes Fuldatal sowie der Schwalm-EderKreis durch die Schließung bzw. den Abbau in drei Standorten. Relativ stärker
betroffen als der Landkreis Kassel sind jedoch der Werra-Meißner-Kreis und der
Schwalm-Eder-Kreis, weil beide ein geringeres Arbeitsplatzangebot haben.
Bezieht man die direkten Beschäftigungseffekte durch den Abbau der
Zivilbeschäftigten mit ein14, so ist bei der mittleren Berechnungsvariante I bis 2010
mit zusammen 420 zusätzlichen Arbeitslosen in den sechs Landkreisen zu rechnen.
Bezogen auf die Mitte 2004 in diesen Landkreisen registrierten Arbeitslosen - das
waren 50.317 Personen - bedeutet dies ein zusätzliches Arbeitslosenpotenzial von
0,85%. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote dieser Landkreise von derzeit
9,08% würde dadurch um 0,08 Prozentpunkte auf 9,16% ansteigen. Allerdings darf
hierbei nicht übersehen werden, dass der Abbau der zivilen Arbeitsplätze - auch
wenn er für die Mehrzahl der derzeitig Beschäftigten sozialverträglich gestaltet wird
– dennoch einen dauerhaften Verlust von über 850 Arbeitsplätzen darstellt (das sind
0,25 des derzeitigen Arbeitsplatzangebots).
Bei Modellrechnungen mit einer Vielzahl von Annahmen wie sie hier angewendet
wurde, ist es interessant, wie sensibel die Berechnungssysteme auf die
Veränderung von einer oder mehreren Variablen reagieren. Einen starken Einfluss
auf die indirekten Folgewirkungen der Nachfrage hat die Variation des Beschäftigungsmultiplikators, weil er multiplikativ mit der Summe der Arbeitsplatzäquivalente, die durch den ermittelten Nachfrageausfall gefährdet sind, verknüpft ist.
Verändert man den Multiplikator um 10%, verändert sich auch die Anzahl der
indirekt wegfallenden Arbeitplatzäquivalente um 10%.
14 Entsprechend den Angaben der Standortverwaltungen wird unterstellt, dass ein Viertel der Zivilbeschäftigten, also 220
Personen, nicht über Ruhestandsregelungen ausscheiden werden und deshalb erneut dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen.
18
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Von wesentlich geringerem Einfluss auf das Gesamtergebnis sind z. B. die
Annahmen über Konsum- oder Abwanderungsquoten. Erhöht man z.B. die
Annahme über den Anteil am Einkommen, den Zivilbeschäftigte in der Region
konsumieren um 10% von 0,50 auf 0,55, so bewirkt das nur einen Anstieg der direkt
betroffenen Folgearbeitsplätze von 208 auf 209, also um weniger als ein halbes
Prozent. Erhöht man den für die Region angenommenen Konsumanteil bei den Zeitund Berufssoldaten ebenfalls um 10%, also von 0,40 auf 0,44, so bewirkt dies einen
Anstieg der Zahl der wegfallenden Folgearbeitsplätze von 208 auf 217, also um gut
4%.
An diesen Beispielen ist erkennbar, dass die prozentuale Veränderung einzelner
Parameter nicht zu gleich hohen prozentualen Änderungen des Gesamtergebnisses
führt, sondern dass diese geringer ausfallen. Die jeweilige „Hebelwirkung“ auf das
Gesamtergebnis ist sehr unterschiedlich und hängt von dem Gewicht ab, das die
dadurch beeinflussten Elemente im Gesamtmodell aufweisen. Insgesamt kann
festgestellt werden, dass das hier gewählte Berechnungssystem sehr stabil ist und
aufgrund der Vielzahl von Komponenten auf Variationen einzelner Elemente wenig
reagiert.
In den Tabellen 7 und 8 sind zwei unterschiedliche Varianten wiedergegeben.
Die Änderungen der Berechnungsparameter gegenüber der mittleren Variante
(Variante I) sind grau unterlegt. Die in der folgenden Übersicht aufgeführten
Veränderungen wirken dabei in der Variante II alle erhöhend auf die berechnenden
Folgewirkungen der Standortschließungen und in der Variante III wirkt jede einzelne
Veränderung der Parameter senkend auf die Folgewirkungen. Es finden in den
variierten Annahmen also keine kompensatorischen Effekte statt.
Tabelle 5: Verwendete Parameter zur Berechnung der Varianten II und III
Variante I
Variante II
Variante III
Konsumanteil in der Region: Berufs-/Zeitsoldaten
0,40
0,60
0,33
Konsumanteil in der Region: Zivilbeschäftigte
0,50
0,70
0,33
Abwanderungsquote: Berufs-/Zeitsoldaten
0,50
0,60
0,33
Abwanderungsquote: Zivilbeschäftigte
0,33
0,40
0,33
150.000 €
130.000 €
150.000 €
Umsatz je Vollzeitarbeitsplatz Einzelhandel/Dienstleistungen
Konsumquote aus Mieten/Wohnen
0,10
0,15
0,10
Beschäftigungsmultiplikator
1,50
1,50
1,40
Die variierten Parameter sind grau unterlegt
Quelle: Eigene Berechnungen.
19
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
1.8
Fazit
Die regionalwirtschaftlichen Folgen, die durch die Standortschließungen bzw. die
Reduzierung der Truppen der Bundeswehr ausgelöst werden, treffen die Region
Nordhessen einschließlich des Landkreises Marburg-Biedenkopf insgesamt nicht in
starkem Maß. Im Gegenteil, die Standortschließungen wirken sich auf dem
Arbeitsmarkt eher in geringem Umfang aus.
In den betroffenen Landkreisen fallen - direkte und indirekte Folgewirkungen des
Nachfrageausfalls zusammengenommen - insgesamt etwa 208 Arbeitsplätze weg
(Variante I)15. Dies entspricht noch nicht einmal rund 0,1% (genau 0,06%) der über
345.000 in den fünf betroffenen Landkreisen im Jahr 2003 gemeldeten
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Arbeitsplatzverluste in der Region
dürften sich entsprechend der Nachfragestruktur der Konsumausgaben auf den
Einzelhandel, bestimmte Handwerkszweige (z.B. Nahrungsmittelhandwerk, KfzHandwerk) und die Gastronomie konzentrieren. Bezieht man die rund 850
wegfallenden Arbeitsplätze für Zivilbeschäftigte mit in die Bilanz ein, auch wenn
diese nur zum geringen Teil zu Entlassungen und damit möglicherweise zu
Arbeitslosigkeit für die Betroffenen führt, so vermindert sich das Arbeitsplatzangebot
in
der
betroffenen
Region
bezogen
auf
die
Gesamtzahl
der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten durch die Standortschließungen um
knapp 0,3%. Allerdings findet dieser Verlust von zusammen gut 1.050
Arbeitsplätzen nicht auf einmal, sondern über einen Zeitraum von rund fünf Jahren
hinweg (2005 bis 2010) statt.
Für Betriebe, die in sehr engen Geschäftsbeziehungen zu den Kasernen stehen
bzw. deren Kundenkreis zu hohen Anteilen aus Militärangehörigen oder
Zivilbeschäftigten besteht, könnten die Umsatzverluste allerdings unter Umständen
existenzgefährdend sein. Angesichts des Anteils an der Gesamtbeschäftigtenzahl
bezogen auf die ganze Region kann jedoch nicht von drastischen
Folgewirkungen durch die Kasernenschließungen gesprochen werden. Dies gilt
auch insbesondere in Relation zu den Auswirkungen der Bundeswehrumstrukturierung Mitte der 90er Jahre, als in Hessen weit über 2.000
Folgearbeitsplätze durch den Abbau von über 15.000 Soldaten und knapp 3.000
Zivilbeschäftigten zur Disposition standen.
15 Die Folgewirkungen werden abgemildert durch die geplanten Personalaufstockungen in Rotenburg und Stadtallendorf
(insgesamt +850 Soldaten). Zusammen mit den leichten Personalkorrekturen an den Standorten Fritzlar, Fulda und
Kassel (zusammen – 56 Dienstposten) reduziert sich die durch den Nachfrageausfall der Bediensteten gefährdete Zahl
an Folgearbeitsplätzen auf 172. Die Folgewirkungen können zusätzlich in geringem Maß durch zu erwartende steigende
Sachausgaben an den Standorten mit Personalzuwachs verringert werden. Informationen über diese Komponente liegen
jedoch noch nicht vor.
20
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Eine genaue Lokalisierung, wo sich die Folgewirkungen niederschlagen, ist nicht
möglich, da dafür Kenntnisse über die regionalen Verflechtungsstrukturen
vorhanden sein müssten. Es können nur Aussagen darüber gemacht werden,
welche Folgewirkungen durch die Schließung einzelner Kasernen entstehen.
Allerdings ist davon auszugehen, dass der nähere Umkreis um den jeweiligen
Standort in stärkerem Maße von den Folgewirkungen betroffen sein dürfte als
entferntere Gebiete.
Danach zieht die Schließung bzw. Teilschließung oder der Abbau von Personal in
den nahe beieinander liegenden Standorten Neustadt, Schwalmstadt,
Homberg/Efze und Schwarzenborn kumulativ wirkende Folgewirkungen in
dieser Region nach sich. In diesen vier Standorten fallen einerseits etwa 300 zivile
Arbeitsplätze langfristig weg und darüber hinaus lösen die Maßnahmen der
Bundeswehr Folgeverluste von rund 90 Arbeitsplätzen aus (Variante I), - zusammen
also knapp 400 Arbeitsplätze, die in dieser Region verloren gehen, das entspricht
40% des Gesamteffekts. Nicht berücksichtigt wurde dabei der noch im Jahr 2005
geplante Weggang des regionalen Instandsetzungszentrums mit etwa 60
Beschäftigten aus Homberg/ Efze (Ostpreußenkaserne), da diese Arbeitsplätze in
das benachbarte Schwarzenborn verlegt werden. Etwas weniger ungünstig stellt
sich die Situation jedoch dar, wenn die Aufstockung des Bundeswehrstandorts
Stadtallendorf in direkter Nachbarschaft von Neustadt erfolgt ist. Dadurch werden
nach den Annahmen der Modellrechnung 29 neue Folgearbeitsplätze induziert.
Die Schließung des größten Einzelstandorts Fuldatal löst mit einem Anteil von 20%
am gesamten Nachfrageausfall nach Variante I den Verlust von rund 40
Arbeitsplätzen bzw. Folgearbeitsplätzen aus.
Die endgültige Freigabe der Bergkaserne in Gießen in Mittelhessen verursacht zwar
so gut wie keine für das Oberzentrum Gießen und seine nähere Umgebung
spürbaren negativen regionalwirtschaftlichen Effekte. Allerdings sind in Gießen
erhebliche Auswirkungen zu befürchten, wenn die Freigabeplanungen der USStreitkräfte konkret werden und zum zweiten Mal Flächen der US-Streitkräfte in
größerem Umfang geräumt werden.
21
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
22
Zeit-/Berufssoldaten
0,20
0,07
0,10
0,20
0,57
0,43
0,40
0,50
Zivilbeschäftigte
0,20
0,20
0,10
0,20
0,70
0,30
0,50
0,33
Verwendete Berechnungsparameter
Schwalm-Eder
Schwalm-Eder
Werra-Meißner
Kassel
Schwalmstadt
Schwarzenborn
Sontra
Wolfhagen
2.408.868
Abweichungen in den Summen durch Runden bedingt
"Nordhessen"
0
756.855
Schwalm-Eder-Kreis
613.107
623.997
Landkreis Kassel
Werra-Meißner-Kreis
13.0680
Landkreis Gießen
Waldeck-Frankenberg
401.841
2.408.868
173.151
251.559
0
510.741
Marburg-Biedenkopf
Landkreise
Summe
Marb.-Biedenk.
Neustadt
401.841
246.114
13.0680
Schwalm-Eder
Gießen
Gießen
0
450.846
Homberg/Efze
Kassel
Fuldatal
361.548
Wald.-Frankenberg
Bad Arolsen
9.612.306
2.233.506
0
2.724.480
3.209.778
127.710
1.316.832
9.612.306
1.075.602
1.129.524
0
1.927.002
1.316.832
797.478
1.103.982
127.710
2.134.176
0
€
€
(2)
€
(1)
1.393.376
243.392
279.329
396.941
325.067
47.372
101.277
1.393.376
120.879
89.843
138.848
104.544
101.277
153.549
153.549
47.372
204.188
279.329
(3)
Zivilbesch.
Zeit-/Berufss.
Konsum in der Region (pro Jahr)
Grd.wehrd.
Hess. Lichtenau Werra-Meißner
Landkreis
Standort
Konsumnachfrage
13.414.550
3.090.005
279.329
3.878.276
4.158.842
188.150
1.819.950
13.414.550
1.369.632
1.470.926
138.848
2.542.287
1.819.950
1.197.141
1.619.079
188.150
2.789.210
279.329
(4)
€
89
21
2
26
28
1
12
89
9
10
1
17
12
8
11
1
19
2
(5)
VZÄq.
der Beschäft. insg.
Nachfrage
6.122.079
1.185.565
545.752
1.709.066
1.812.047
70.199
799.451
6.122.079
852.413
568.071
374.461
509.668
799.451
824.936
617.494
70.199
959.634
545.752
(6)
€
31
6
3
9
9
0
4
31
4
3
2
3
4
4
3
0
5
3
(7)
VZÄq.
des Standorts p.a.
Nachfrage aus
2.798.400
617.760
112.860
793.980
877.800
48.840
347.160
2.798.400
298.980
298.980
56.100
490.380
347.160
247.500
318.780
48.840
578.820
112.860
(8)
€
19
4
1
5
6
0
2
19
2
2
0
3
2
2
2
0
4
1
(9)
VZÄq.
Miete /Wohnen p.a
139
31
5
40
43
2
18
139
15
15
3
23
18
14
16
2
27
5
(10)
VZÄq.
insg.
Summe
208
46
8
60
64
3
28
208
23
22
5
34
28
21
24
3
41
8
(11)
VZÄq.
Besch. multiplik.
Einbez. des
74.632
28.154
52.675
44.211
60.336
83.073
76.751
74.632
3.252
2.216
259
7.541
998
4.829
3.679
43.491
1.816
6.551
(12)
2003
Soz.pfl.B.
Umsatz je Einzelhandels-Vollzeitarbeitsplatz
Umsatz je Großhandels-Vollzeitarbeitsplatz
Konsumquote aus Mieten/Wohnen
Beschäftigungsmultiplikator
Wenn Abwanderungsquote =1, dann entfallen alle Arbeitsplatzäquivalente. Wenn Abwanderungsquote =0,5, dann entfällt die Hälfte der Arbeitsplatzäquivalente.
Steuer
Sozialversicherung
Sparquote
Miete/Wohnen
Insgesamt Abzug von Brutto
Verfügbares Einkommen von Brutto
Davon Konsum in der Region
Abwanderungsquote
Grundwehrdienstleistende
0
0
0
0
0
1,00
0,33
1,00
Tabelle 6: Regionalwirtschaftliche Folgen – Variante I (mittlere Annahmen)
-0,28
-0,16
-0,02
-0,13
-0,11
0,00
-0,04
-0,28
-0,71
-0,99
-1,84
-0,45
-2,77
-0,43
-0,65
-0,01
-2,25
-0,12
(13)
%
soz.vers. B.
4.197.600
926.640
169.290
1.190.970
1.316.700
73.260
520.740
4.197.600
448.470
448.470
84.150
735.570
520.740
371.250
478.170
73.260
868.230
169.290
(14)
(15%)
23
Abbau bez. a. Eink.St.ant. Kommune
150.000
200.000
0,10
1,50
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
0
0
Miete/Wohnen
Insgesamt Abzug von Brutto
0,43
0,60
0,20
0,57
0,07
0,10
0,20
Zeit-/Berufssoldaten
0,30
0,70
0,20
0,70
0,20
0,10
0,20
Zivilbeschäftigte
Verwendete Berechnungsparameter
Schwalm-Eder
Schwalm-Eder
Werra-Meißner
Kassel
Schwalmstadt
Schwarzenborn
Sontra
Wolfhagen
2.408.868
24
Abweichungen in den Summen durch Runden bedingt
"Nordhessen"
613.107
Werra-Meißner-Kreis
Schwalm-Eder-Kreis
0
756.855
Landkreis Kassel
Waldeck-Frankenberg
13.068
623.997
Landkreis Gießen
401.841
2.408.868
173.151
251.559
0
510.741
Marburg-Biedenkopf
Landkreise
Summe
Marb.-Biedenk.
Neustadt
401.841
246.114
13.068
Schwalm-Eder
Gießen
Gießen
450.846
0
17.302.151
4.020.311
0
4.904.064
5.777.600
229. 878
2.370.298
17.302.151
1.936.084
2.033.143
0
3.468.604
2.370.298
1.435.460
1.987.168
229. 878
3.841.517
0
(2)
(1)
Homberg/Efze
Kassel
Fuldatal
€
€
361.548
Wald.-Frankenberg
Bad Arolsen
Zeit-/Berufss.
Grd.wehrd.
Hess. Lichtenau Werra-Meißner
Landkreis
Standort
2.364.516
413.028
474.012
673.596
551.628
80.388
171.864
2.364.516
205.128
152.460
235.620
177.408
171.864
260.568
260.568
80.388
346.500
474.012
(3)
€
Zivilbesch.
Konsum in der Region (pro Jahr)
22.075.535
5.046.446
474.012
6.334.515
6.953.225
323.334
2.944.003
22.075.535
2.314.363
2.437.162
235.620
4.156.753
2.944.003
1.942.142
2.609.284
323.334
4.638.863
474.012
(4)
€
170
39
4
49
53
2
23
170
18
19
2
32
23
15
20
2
36
4
(5)
VZÄq.
der Beschäft. insg.
Konsumnachfrage
6.122.079
1.185.565
545.752
1.709.066
1.812.047
70.199
799.451
6.122.079
852.413
568.071
374.461
509.668
799.451
824.936
617.494
70.199
959.634
545.752
(6)
€
31
6
3
9
9
0
4
31
4
3
2
3
4
4
3
0
5
3
(7)
VZÄq.
des Standorts p.a.
Nachfrage
4.197.600
926.640
169.290
1.190.970
1.316.700
73.260
520.740
4.197.600
448.470
448.470
84.150
735.570
520.740
371.250
478.170
73.260
868.230
169.290
(8)
€
32
7
1
9
10
1
4
32
3
3
1
6
4
3
4
1
7
1
(9)
VZÄq.
Miete /Wohnen p.a.
Nachfrage aus
233
52
8
66
73
3
31
233
26
25
4
40
31
22
27
3
47
8
(10)
VZÄq.
insg.
Summe
349
78
12
100
109
5
46
349
38
38
6
60
46
33
40
5
71
12
(11)
VZÄq.
Besch. multiplik.
Einbez. des
74.632
28.154
52.675
44.211
60.336
83.073
76.751
74.632
3.252
2.216
259
7.541
998
4.829
3.679
43.491
1.816
6.551
(12)
2003
Soz.pfl.B.
Abweichungen zu Variante I grau unterlegt
Konsumquote aus Mieten/Wohnen
Beschäftigungsmultiplikator
Umsatz je Einzelhandels-Vollzeitarbeitsplatz
Umsatz je Großhandels-Vollzeitarbeitsplatz
1,00
0,60
0,40
Wenn Abwanderungsquote =1, dann entfallen alle Arbeitsplatzäquivalente. Wenn Abwanderungsquote =0,5, dann entfällt die Hälfte der Arbeitsplatzäquivalente.
Abwanderungsquote
1,00
0,33
0
0
Sozialversicherung
Sparquote
Verfügbares Einkommen von Brutto
Davon Konsum in der Region
0
Steuer
Grundwehrdienstleistende
Tabelle 7: Regionalwirtschaftliche Folgen – Variante II (obere Annahmen)
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
-0,47
-0,28
-0,02
-0,23
-0,18
-0,01
-0,06
-0,47
-1,18
-1,69
-2,51
-0,80
-4,61
-0,68
-1,09
-0,01
-3,90
-0,18
(13)
%
soz.vers. B.
4.197.600
926.640
169.290
1.190.970
1.316.700
73.260
520.740
4.197.600
448.470
448.470
84.150
735.570
520.740
371.250
478.170
73.2600
868.230
169.290
(14)
(15%)
Abbau bez. a. Eink.St.ant. Kommune
130.000
200.000
0,15
1,50
Zeit-/Berufssoldaten
0,20
0,07
0,10
0,20
0,57
0,43
0,33
0,33
Zivilbeschäftigte
Verwendete Berechnungsparameter
Schwalm-Eder
Schwalm-Eder
Werra-Meißner
Kassel
Schwalmstadt
Schwarzenborn
Sontra
Wolfhagen
0
1.216.144
0
1.483.479
1.747.724
69.538
717.015
5.233.901
585.665
615.026
0
1.049.253
717.015
434.227
601.118
69.538
1.162.059
2.408.868
5.233.901
Abweichungen in den Summen durch Runden bedingt
"Nordhessen"
0
613.107
Schwalm-Eder-Kreis
Werra-Meißner-Kreis
756.855
Landkreis Kassel
Waldeck-Frankenberg
13.068
623.997
Landkreis Gießen
401.841
2.408.868
173.151
251.559
0
510.741
Marburg-Biedenkopf
Landkreise
Summe
Marb.-Biedenk.
Neustadt
401.841
246.114
13.068
361.548
Gießen
Gießen
0
450.846
Schwalm-Eder
Kassel
Fuldatal
(2)
(1)
Homberg/Efze
Wald.-Frankenberg
Bad Arolsen
€
919.628
160.638
184.357
261.981
214.544
31.265
66.843
919.628
79.780
59.296
91.639
68.999
66.843
101.342
101.342
31.265
134.764
184.357
(3)
€
Zeit-/Berufss. Zivilbesch.
€
Grd.wehrd.
Hess. Lichtenau Werra-Meißner
Landkreis
Standort
Konsum in der Region (pro Jahr)
8.562.396
1.989.889
184.357
2.502.315
2.586.265
113.871
1.185.699
8.562.396
838.596
925.881
91.639
1.628.993
1.185.699
781.683
1.064.009
113.871
1.747.669
184.357
(4)
€
57
13
1
17
17
1
8
57
6
6
1
11
8
5
7
1
12
1
(5)
VZÄq.
der Beschäft. insg.
Konsumnachfrage
6.122.079
1.185.565
545.752
1.709.066
1.812.047
70.199
799.451
6.122.079
852.413
568.071
374.461
509.668
799.451
824.936
617.494
70.199
959.634
545.752
(6)
€
31
6
3
9
9
0
4
31
4
3
2
3
4
4
3
0
5
3
(7)
VZÄq.
des Standorts p.a.
Nachfrage
2.798.400
617.760
112.860
793.980
877.800
48.840
347.160
2.798.400
298.980
298.980
56.100
490.380
347.160
247.500
318.780
48.840
578.820
112.860
(8)
€
19
4
1
5
6
0
2
19
2
2
0
3
2
2
2
0
4
1
(9)
VZÄq.
Miete /Wohnen p.a
Nachfrage aus
106
23
5
31
32
1
14
106
12
11
3
17
14
11
12
1
20
5
(10)
VZÄq.
insg.
Summe
149
33
7
43
45
2
20
149
17
15
4
23
20
15
17
2
28
7
(11)
VZÄq.
Besch. multiplik.
Einbez. des
74.632
28.154
52.675
44.211
60.336
83.073
76.751
74.632
3.252
2.216
259
7.541
998
4.829
3.679
43.491
1.816
6.551
(12)
2003
Soz.pfl.B.
0,20
Umsatz je Einzelhandels-Vollzeitarbeitsplatz
0,20
Umsatz je Großhandels-Vollzeitarbeitsplatz
0,10
Konsumquote aus Mieten/Wohnen
0,20
Beschäftigungsmultiplikator
0,70
0,30
Abweichungen zu Variante I grau unterlegt
0,33
0,33
Wenn Abwanderungsquote =1, dann entfallen alle Arbeitsplatzäquivalente. Wenn Abwanderungsquote =0,5, dann entfällt die Hälfte der Arbeitsplatzäquivalente.
Steuer
Sozialversicherung
Sparquote
Miete/Wohnen
Insgesamt Abzug von Brutto
Verfügbares Einkommen von Brutto
Davon Konsum in der Region
Abwanderungsquote
Grundwehrdienstleistende
0
0
0
0
0
1,00
0,33
1,00
Tabelle 8: Regionalwirtschaftliche Folgen – Variante III (untere Annahmen)
-0,20
-0,12
-0,01
-0,10
-0,07
0,00
-0,03
-0,20
-0,51
-0,70
-1,54
-0,31
-1,99
-0,32
-0,47
0,00
-1,57
-0,10
(13)
%
soz.vers. B.
4.197.600
926.640
169.290
1.190.970
1.316.700
73.260
520.740
4.197.600
448.470
448.470
84.150
735.570
520.740
371.250
478.170
73.260
868.230
169.290
(14)
(15%)
25
Abbau bez. a. Eink.St.ant. Kommune
150.000
200.000
0,10
1,40
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
26
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
2
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Entwicklungsperspektiven
für die freiwerdenden Liegenschaften
Im Folgenden werden die potenziellen Entwicklungschancen der freiwerdenden
Standorte in Nord- und Mittelhessen ausgelotet. Dies geschieht insbesondere vor
dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in dieser Region, der für
diesen Teilraum Hessens prognostizierten Bevölkerungsentwicklung, der dort
bereits vorhandenen Entwicklungspotenziale in Form von Gewerbeflächen und
sonstiger strukturpolitisch relevanter Entwicklungsprojekte wie der Weiterbau der A
44 oder der Ausbau des Flughafens Kassel-Calden.
Darüber hinaus wird geprüft, welche Auswirkungen beispielsweise die Ausweisung
der Kasernenareale als Gewerbe- oder Industriegebiete unter Vermarktungsgesichtspunkten für Nord- bzw. Mittelhessen haben kann, welche Konsequenzen für
die Regionalplanung sich daraus ergeben könnten und welche Maßnahmen zur
Abfederung negativer regionalwirtschaftlicher Effekte rund um den jeweils
betroffenen Standort darüber hinaus in Frage kommen könnten.
2.1
Wirtschaftsgeografische Rahmenbedingungen
Die erste Konversionswelle in den 90er Jahren hat in Hessen vielen Kommunen
neue Entwicklungschancen geboten. Dies war vor allem in Südhessen und in den
Oberzentren in Mittel- und Nordhessen der Fall. Auf zahlreichen Liegenschaften
entstanden neue Stadtquartiere z.B. in Wiesbaden, Frankfurt, Fulda oder Oberursel,
an etlichen Standorten wurden zusätzliche Gewerbe- und Dienstleistungsflächen
entwickelt, z.B. in Kassel, Gießen, Marburg, Wetzlar, Bad Arolsen, Lorch u.a.. Die
Kommunen reagierten mit ihren Entwicklungsvorhaben auf eine damals vorhandene
Flächen- und Wohnraumnachfrage, wie sie heute abseits des Ballungsraums RheinMain nicht mehr gegeben ist.
Auch die Lage und Größe der betroffenen Kommunen Standorte. Die aktuelle
Strukturreform der Bundeswehr sieht fast ausschließlich Standortschließungen in
einem Teilraum Hessens vor, der als strukturschwach einzustufen ist und der – mit
Ausnahme der Oberzentren – nur eine sehr geringe Nachfrage nach Wohnbauflächen und Gewerbeflächen verzeichnet, aber gleichzeitig über erhebliche
Flächenpotenziale verfügt. Bei den aktuell von Flächenfreigaben durch die
Bundeswehr betroffenen Standorten handelt es sich jedoch nicht um Oberzentren
oder starke Mittelzentren, sondern eher um kleinere Mittelzentren oder Unterzentren
in überwiegend peripherer Lage.
27
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Die Standortschließungen fallen zwar heute wie damals in eine Zeit mit eher
schlechter konjunktureller Lage, in den 90er Jahren kam allerdings noch die
Sonderkonjunktur der Wiedervereinigung als belebendes Element hinzu. Die von
den aktuellen Standortschließungen der Bundeswehr betroffenen Kommunen haben
also eine schlechtere Ausgangslage bei größerer regionaler Betroffenheit.
Der Regierungsbezirk Kassel verzeichnete in den letzten Jahren eine
Wirtschaftsentwicklung, die gemessen an der Entwicklung in Hessen und in
Deutschland deutlich unterdurchschnittlich verlief. Auch ein Blick auf die
Arbeitslosenzahlen belegt die Entwicklungsprobleme der Region. So liegt die
Arbeitslosenquote seit vielen Jahren unverändert zwischen 2 und 2,5
Prozentpunkten über dem Hessenwert. Besonders betroffen von der anhaltend
hohen strukturellen Arbeitslosigkeit ist dabei das regionale Zentrum, die Stadt
Kassel.
Nach den Ergebnissen der Langfristprognose der HA Hessen Agentur GmbH wird
sich diese Entwicklung - sofern keine spezifischen Maßnahmen erfolgen - in Zukunft
fortsetzen, d.h. die Schere zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung in Südhessen
und in Nordhessen wird weiter auseinander gehen.
Eine weitere zentrale Herausforderung für die Region wird in der Bewältigung des
demografischen Wandels bestehen. Bereits bis zum Jahr 2020 ist in Nordhessen
mit einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung zu rechnen, im Gegensatz zu
Südhessen, wo bis zu diesem Zeitpunkt noch ein Bevölkerungszuwachs erwartet
wird. Auch wird sich ein tief greifender Wandel in der Altersstruktur vollziehen,
geprägt von einem markanten Rückgang der Zahl der Erwerbsfähigen und einer
starken Zunahme der Zahl der Senioren.
Als Rahmenbedingung ist zudem zu berücksichtigen, dass Nordhessen nur noch bis
zum Jahr 2006 Fördermittel von Bund und EU in gegenwärtigem Umfang erhält. Wie
die Förderkulisse danach aussehen und welchen Umfang oder Inhalt sie haben
wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Auflösung der
Bundeswehrstandorte in Nord- und Mittelhessen fällt in den Zeitraum von Ende
2005 bis Ende 2008.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in Hessen in den nächsten Jahren
weitere umfangreiche Standort- bzw. Flächenfreigaben durch die US-Streitkräfte
anstehen, die allerdings in erster Linie Süd- und Mittelhessen betreffen werden.
Lediglich Gießen wird nach bisherigen Erkenntnissen doppelt betroffen sein.
28
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Abbildung 3: Von der Truppenreduzierung betroffene Kommunen in Nordhessen
– Freigabezeitpunkte und anschließende vierjährige Konversionsphase –
Neustadt
Sontra
Wolfhagen
Fuldatal
Hess. Lichtenau
Schwalmstadt
Gießen
Homberg/ Efze II
Bad Arolsen
Homberg/ Efze I
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Zeitraum, in dem in Hessen voraussichtlich weitere Liegenschaften der
US-Streitkräfte frei gegeben werden
Angenommene 4-jährige Konversionsphase
Quelle: Eigene Darstellung.
Für die zukünftige Entwicklung der betroffenen Region wird es daher von
besonderer Bedeutung sein, auf Basis der regionalen Stärken und unter Beachtung
der Entwicklungshemmnisse Maßnahmen zu entwickeln, welche der Region unter
den zuvor skizzierten Rahmenbedingungen neue Impulse geben können.
Drei wesentliche inhaltliche Anknüpfungspunkte, auf die solche zukunftsgerichteten
Maßnahmen aufbauen können, sind z.B. in Nordhessen die Mobilitätswirtschaft, der
Kulturtourismus und die Gesundheitswirtschaft. Vor dem Hintergrund der EUOsterweiterung und der zunehmenden Bedeutung der Region als Drehscheibe
insbesondere für den Straßenverkehr ist vor allem das Netzwerk aus Unternehmen
und Institutionen der Mobilitätswirtschaft zu nennen, welche den Standort
Nordhessen deutlich profilieren16.
16 Die genannten Schwerpunkte orientieren sich an den formulierten Kernpunkten des regionalen Entwicklungskonzepts
Nordhessen.
29
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Die Hessische Landesregierung unterstützt in diesem Zusammenhang
Schlüsselprojekte zum weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, den Ausbau
des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden, den Ausbau der A 44 Kassel – Eisenach
und den Ausbau der A 49 Kassel – Alsfeld.
• Der Verkehrslandeplatz Kassel-Calden soll zu einem Verkehrsflughafen
(Regionalflughafen) ausgebaut werden. Zur Sicherung der bestehenden
Arbeitsplätze in den dort bereits angesiedelten Unternehmen und für weitere
Unternehmensansiedlungen ist zudem geplant, dort weitere Gewerbeflächen zu
erschließen und die Anbindung des Regionalflughafens an den überregionalen
Straßenverkehr zu verbessern.
• Mit dem Ausbau der A 44 zwischen Kassel und Eisenach soll eine wichtige OstWest-Verbindung vollendet werden.
• Der Ausbau der A 49 soll den Raum Kassel besser an Mittelhessen anbinden
und auch Teile des Nord-Süd-Verkehrs von Norddeutschland in das Rhein-MainGebiet von der stark belasteten A 7/ A 5 abziehen.
Die beiden zuletzt genannten Maßnahmen sind entsprechend dem
Bundesverkehrswegeplan in der höchsten Ausbaupriorität ausgewiesen worden und
konnten in Teilabschnitten bereits begonnen werden. Ein exakter Fertigstellungstermin kann jedoch noch nicht benannt werden. 17
Mit diesen Infrastrukturmaßnahmen erhofft man sich neben einer Verbesserung der
Verkehrsanbindung auch weitere regionalwirtschaftliche Effekte, welche der Region
neue Perspektiven eröffnen. Auch die weitere Entwicklung von Gewerbeflächen
sollte sich z.B. durch die Lage der Flächen oder durch ihre Nähe zu bestehenden
Einrichtungen an diesen geplanten Maßnahmen orientieren. Dies gilt auch für die
potenzielle Entwicklung der freiwerdenden militärischen Liegenschaften.
2.2
Gewerbeflächenangebot und -nachfrage in Nordhessen
Um den potenziellen Bedarf an baureifen Gewerbeflächen zu befriedigen,
entwickeln Kommunen attraktive neue Baulandangebote. In der Praxis bedeutet
dies meistens eine Baulandentwicklung auf der „grünen Wiese“, wobei sich der
Umfang der Baulandproduktion dabei nicht immer nur an der örtlichen Nachfrage
orientiert, vielmehr versuchen die Kommunen durch attraktive Baulandangebote
17 Für den Abschnitt Hessisch Lichtenau der A 44 wurde das Anhörungsverfahren Ende 2004 eröffnet, die notwendigen
naturschutzfachlichen Untersuchungen zur geplanten A 49 (Herrenwaldtrasse) werden voraussichtlich im Frühjahr 2005
abgeschlossen und für den Abschnitt Neuental bis Anschlussstelle Schwalmstadt der geplanten A49 soll das
Anhörungsverfahren Mitte des Jahres beginnen.
30
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
gezielt Anreize zur Ansiedlung von auswärtigen Unternehmen zu schaffen. Dabei
stehen sie in der Regel im Wettbewerb mit ihren Nachbargemeinden.
Nicht nur die aktuell von der Truppenreduzierung betroffenen Landkreise verfügen
insgesamt über ein großes Potenzial an zum Teil sehr gut an das überregionale
Verkehrsnetz angebundenen gewerblichen Flächenreserven, auch die gesamte
Region Nordhessen ist gut mit Gewerbe- und Industrieflächen ausgestattet, so dass
man schon fast von einem Überangebot sprechen kann.
Allein im Rahmen der Strukturförderung wurde in den von der Truppenreduzierung
betroffenen Landkreisen seit dem Jahr 2000 die Entwicklung von Gewerbegebieten
in einer Größenordnung von gut 420 Hektar Bruttofläche18 (374 Hektar
Nettofläche) finanziell unterstützt. Davon sind 96 Hektar aktuell noch nicht realisiert
und befinden sich noch in der Planungsphase.
Bezieht man die in Nordhessen liegenden, aber nicht von der Truppenreduzierung
betroffenen Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Fulda sowie die Stadt Kassel noch
mit ein, so steigt das seit dem Jahr 2000 mit Strukturfördermitteln geschaffene
Gewerbeflächenangebot auf insgesamt 661 Hektar Bruttofläche19 (knapp 590
Hektar Nettofläche).
Tabelle 9: Seit 2000 in Nordhessen und im Landkreis Marburg-Biedenkopf neu erschlossene
und geplante Gewerbe- und Industriegebiete
Landkreis
Fläche in ha
brutto
LK Waldeck-Frankenberg
netto
2,5
31,9
LK Kassel
191,14
117,83
Schwalm-Eder-Kreis
117,83
135,45
Werra-Meißner-Kreis
LK Hersfeld-Rotenburg (von Standortschließungen nicht betroffen)
37
37
133,4
131,66
LK Fulda von Standortschließungen (nicht betroffen)
8,15
8,15
LK Marburg-Biedenkopf
73,1
51,9
98,31
74,66
Summe
661,43
588,55
davon in Planung
110,05
90,55
Stadt Kassel (von Standortschließungen nicht betroffen)
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
In welchem Umfang dieses Gewerbeflächenangebot zum aktuellen Zeitpunkt an
Unternehmen veräußert bzw. in welchem Umfang die Flächen belegt sind, geht
18 Nach Angaben des zuständigen Referats im HMWVL.
19 siehe oben
31
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
allerdings aus den Angaben zunächst nicht hervor. Die allgemein schleppende
Nachfrage in den letzten Jahren, die von den Bürgermeistern der betroffenen
Kommunen und vom Regionalmanagement Nordhessen beschrieben bzw. bestätigt
wurde, lässt jedoch auf ein derzeit noch vorhandenes umfangreiches Angebot an
Flächen schließen (vgl. auch Kapitel 2.3).
Zu diesem Angebot hinzu zu rechnen sind darüber hinaus auch jene verfügbaren
und voll erschlossenen Flächen, die vor dem Jahr 2000 entwickelt, aber noch nicht
vermarktet wurden.
Für die Neuaufstellung des Regionalplans Nordhessen hatte das Regierungspräsidium Kassel im Jahr 2004 u.a. anhand von Internetrecherchen in
Gewerbeflächendatenbanken der Wirtschaftsförderer und der Investitionsbank
Hessen (IBH) Daten zum Umfang der noch verfügbaren Flächen in Nordhessen
erhoben. Danach waren zu diesem Zeitpunkt in den von der Konversion betroffenen
nordhessischen Landkreisen (ohne Marburg-Biedenkopf) rund 415 Hektar
Gewerbeflächen verfügbar, im gesamten Regierungsbezirk waren es 880 Hektar,
darunter 75 Hektar in der Stadt Kassel. Nach den bisherigen Erfahrungen verstehen
jedoch die Kommunen unter „verfügbarer Gewerbefläche“ nicht immer das Gleiche.
Trotz der Einstellung der Flächen in das Internet haben Stichproben des
Regierungspräsidiums Kassel ergeben, dass in Einzelfällen Flächen angeboten
wurden, für die noch kein Planungsrecht bestand. Daher ist die Summe von 880
Hektar verfügbarer Gewerbefläche vermutlich überhöht.
• Aber trotz dieser Einschränkungen ist in Nordhessen mindestens von einem
derzeit verfügbaren Gewerbeflächenangebot zwischen 500 und 600 Hektar
auszugehen.
Darüber hinaus schätzt das Regierungspräsidium Kassel die Zuwachsflächen in
Nordhessen, d.h. Flächen, die in Flächennutzungsplänen oder dem Regionalplan
Nordhessen oder in informellen Planungen enthalten sind, auf weitere circa 1.500
Hektar.
Trotz dieses enormen Flächenangebots ist allerdings zu bedenken, dass darin
Flächen sehr unterschiedlicher Güte enthalten sind. Dies betrifft nicht nur ihre Lage
in der Region, sondern auch ihre maximale zusammenhängende Größe, ihren
Zuschnitt und die Topografie. So existiert nach den Erkenntnissen des
Regionalmanagements Nordhessen beispielsweise in Nordhessen keine
Gewerbefläche, die größer als 100 Hektar ist und mit der man auf Anfragen von
überregional agierenden Unternehmen aus dem Bereich Logistik reagieren könnte.
Die einzige Fläche dieser Größenordnung (95 Hektar), die sich derzeit in der
Planungsphase befindet, wird in unmittelbarer Nähe der geplanten A 38 an der
32
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
niedersächsischen Grenze in Neu-Eichenberg (Werra-Meißner-Kreis) entstehen und
ist bereits vermarktet.
• Dies macht deutlich, dass das Angebot in Nordhessen insgesamt auf eine
wesentlich höhere Nachfrage ausgelegt ist und
• dass das vorhandene Angebot nicht immer der nachgefragten Qualität entspricht.
Bei den wenigen zu verzeichnenden Unternehmensansiedlungen wurden meistens
deutlich kleinere Flächen nachgefragt. Darüber hinaus bedeuten diese
Ansiedlungserfolge in der Regel einen Wegzug des Unternehmens aus einer
anderen Kommune, da es sich um Unternehmen handelt, die innerhalb der Region
expandieren oder umsiedeln wollen. Diese interkommunale Standortkonkurrenz
führt, ohne dass die Gesamtentwicklung der Region messbar davon profitieren
würde, - krass ausgedrückt - zu einem teuren Null-Summen-Wettbewerb.
Daten darüber, wie viel Gewerbefläche pro Jahr in Nordhessen vermarktet wird,
sind nicht vorhanden. Einen Anhaltspunkt stellen die Erkenntnisse des
Regierungspräsidiums Kassel dar, demzufolge in den Jahren 1993 bis 2004 rund
500 Hektar Zuwachsfläche in planungsrechtlich gesicherte Gewerbefläche überführt
wurde, pro Jahr im Durchschnitt also etwa 50 Hektar.
Da fast alle größeren Kommunen in Nordhessen Bauland für Gewerbe und zum Teil
für Industrie ausgewiesen haben, um ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu
verbessern, führt diese „ubiquitäre“ Baulandausweisung letztlich wieder zu einem
Attraktivitäts- und Wachstumsvorsprung für das Oberzentrum Kassel und seine
direkte Umgebung.
Vor diesem Hintergrund stehen nun in einer strukturschwachen Region wie
Nordhessen, die über ein derartiges Potenzial an Gewerbe- und Industrieflächen
verfügt, in den nächsten Jahren im Rahmen der Truppenreduzierung weitere rund
380 Hektar Kasernenfläche - ohne Standortübungsplätze - in acht betroffenen
Kommunen (einschl. Neustadt im RB Gießen) zur Verfügung (vgl. Kapitel 2.3), die
theoretisch für eine zivile Nachnutzung geeignet sind. Allein diese Zahlen belegen,
dass eine Entscheidung, ob und für welche Art von ziviler Folgenutzung eine
Kasernenfläche entwickelt werden sollte, einer gründlichen Abwägung bedarf.
Aus Sicht der Regionalplanung hat die Erhöhung der Entwicklungschancen
Nordhessens durch entsprechende Flächenbereitstellungen im Oberzentrum Kassel
und entlang der wichtigen West – Ost –Verbindung A 44 bzw. A 4 Vorrang vor der
weiteren Bereitstellung von Flächen an peripheren Standorten.
33
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Das an diesen Achsen vorhandene oder zu schaffende Angebot richtet sich
aufgrund seiner Lagegunst und der damit verbundenen Transportkostenvorteile in
erster Linie an Unternehmen aus dem Bereich Mobilitätswirtschaft/ Logistik. Diese
Zielformulierung geht dabei konform mit dem Anspruch der Region Nordhessen,
sich bis 2015 u.a. zu einem führenden Logistikstandort in Europa zu entwickeln.20
Zu nennen sind hier insbesondere Flächenangebote an der A4 in Diemelstadt und in
Wolfhagen (Hiddeser Feld), im Güterverkehrszentrum Kassel (GVZ), in
Malsfeld/Ostheim und Witzenhausen an der A 7 sowie in Mecklar-Meckbach an der
A 4, von denen allerdings nur ein Standort rund 50 Hektar zusammenhängende
Grundstücksfläche zu bieten hat, alle anderen deutlich weniger.
2.3
Angebot und Nachfrage nach Gewerbeflächen in den betroffenen Kommunen
In neun Konversionsgemeinden (ohne Gießen) ist derzeit nach Angaben der
jeweiligen Verwaltungen allein ein Angebot an voll erschlossenen und sofort
verfügbaren Gewerbeflächen in einer Größenordnung von rund 90 Hektar
vorhanden, wobei die Kommunen Hessisch Lichtenau mit 27 Hektar und Wolfhagen
mit 19 Hektar über das größte Angebot verfügen. Aber auch Homberg/Efze, Bad
Arolsen und Schwalmstadt haben aktuell verfügbare Flächen von knapp 14 Hektar
bzw. 12 Hektar anzubieten.
Darüber hinaus beziffern diese neun Kommunen ihre gewerblichen Reserveflächen,
die noch nicht erschlossen sind, auf insgesamt rund 93 Hektar.
Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist in allen diesen neun Standortgemeinden
aber eher verhalten bis rückläufig. Nennenswerte Ansiedlungen waren in den letzten
drei Jahren nicht zu verzeichnen. Wenn überhaupt, wurden bereits ansässige
Betriebe umgesiedelt oder Flächen an Unternehmen aus der Region veräußert. In
einigen
Fällen
wurden
Flächen
von
bestehenden
Betrieben
für
Erweiterungsvorhaben erworben. Einige Kommunen erwähnten, dass die letzten
nennenswerten Ansiedlungen Mitte bis Ende der 90er Jahre zu verzeichnen waren.
Insgesamt wurden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 nur neun Unternehmen in
diesen neun betroffenen Kommunen an- oder umgesiedelt, darunter ein
Unternehmen in Schwalmstadt, vier in Neustadt, drei Unternehmen in Wolfhagen
(im Interkommunalen Logistik- und Gewerbepark A 44-Hiddeser Feld) und eine
Firma in Bad Arolsen.
20 Vgl.: Toplogistikflächen, Nordhessen. Die Lage ist gut…. Hrsg. Vom Regionalmanagement Nordhessen, 2004
(www.regionnordhessen.de).
34
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Tabelle 10: Nachfrage nach Gewerbeflächen und gewerbliche Reserveflächen in den betroffenen Kommunen
Kommune
2002 bis
2004
veräußerte
Gewerbefläche
Bad Arolsen
18.000 (2001)
in qm
Fuldatal
Angesiedelte
Unternehmen
darunter
nicht aus
Nordhessen
Anzahl
Anzahl
1
0
30.000
Gewerbliche
Nutzungsinteressenten für Konversionsflächen
Sofort
verfügbare
voll
erschlossene ReserveGE-Fläche
flächen GE
in Hektar
in Hektar
Preis / qm
für voll
erschlossene GEFläche
Bemerkungen
in Euro
ja
3,6
5,5
18 bis 25
ja
1
25
50 bis 60
nein
27
Hessisch
Lichtenau
keine
2*
0
33
* Anfragen
* ohne interkommunales
GE-Gebiet
** 2 Erweiterungen um
Homberg
62.000**
0
0
ja
13,8
21,5*
ab 15
Neustadt
20.000
4
0
nein
5,3
keine
35
Schwalmstadt
2.633
Schwarzenborn
Sontra
656
1
0
nein
12,5
18,5
40 bis 55
0
0
entfällt
4,5
keine
7 bis 10
0
0
nein
1,9
7,4
55.000 u. 7.000
5
* Europäische
Weiterbildungs-
Wolfhagen
Summen
15.000
3
0
9
0
ja*
19
15
89,6
92,9
20 bis 30
universität
Quelle: Informationen der Standortverwaltungen Bad Arolsen und Homberg/ Efze sowie Informationen der betroffenen Kommunen.
2.4
Merkmale der frei werdenden militärischen Liegenschaften
Lage, Größe und Anbindung
Die freiwerdenden Liegenschaften befinden sich nicht nur im strukturschwachen
Raum Hessens, sie sind zudem selten gut an das übergeordnete Verkehrsnetz
angeschlossen und liegen häufig im Außenbereich. Im Einzelnen heißt das: Die
Kasernenareale in Bad Arolsen, Wolfhagen, Fuldatal, Sontra und Homberg/Efze
befinden
sich
im
Außenbereich
abseits
vom
Siedlungsgefüge
der
Standortkommune. Die Kasernen in Hessisch Lichtenau, Neustadt und Schwalmstadt liegen am Siedlungsrand der Kernstädte und lediglich die Bergkaserne in
Gießen weist eine zentrale Lage im Stadtkern auf.
35
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Über einen Zubringer an eine Autobahn angebunden sind nur die Bergkaserne an
den Gießener Autobahnring und die beiden Kasernen in Homberg/ Efze an die BAB
7 Kassel – Fulda über die Anschlussstelle Knüllwald. Die Liegenschaften in
Hessisch Lichtenau und Sontra werden zukünftig über einen Anschluss an die im
Ausbau befindliche A 44 von Kassel nach Eisenach verfügen, wobei die Kaserne in
Hessisch-Lichtenau unmittelbar am BAB-Anschluss gelegen ist.
Tabelle 11: Lage und Anbindung der freiwerdenden Liegenschaften
Bezeichnug der
Kommune
Liegenschaft
Bad Arolsen
Prinz-Eugen-Kaserne
Fuldatal
Fritz-Erler-Kaserne
Gießen
Berg-Kaserne
Hessisch Lichtenau
Blücher-Kaserne
Homberg
Größe in Hektar Lage
BABAnschluss
29
Außenbereich
nein
118
Außenberteich
nein
Innenstadt
ja
Gießener Ring
60
Siedlungsrand
ja
A 44 tw. noch im Bau
Ostpreußen-Kaserne
20
Außenbereich
ja
A 7 Kassel-Fulda
Homberg
Dörnberg-Kaserne
13
Außenbereich
ja
A 7 Kassel-Fulda
Neustadt
Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
33
Siedlungsrand
nein
Schwalmstadt
Harthberg-Kaserne
35
Siedlungsrand
nein
Sontra
Husaren-Kaserne
21
Außenbereich
ja
Wolfhagen
Pommern-Kaserne
42
Außenbereich
nein
Summe
7
Bemerkung
A 49 in langfristiger Planung
A 44 in Planung
378
Quelle: Informationen der Standortverwaltungen Bad Arolsen und Homberg/ Efze sowie Informationen von den betroffenen Kommunen.
Die Kasernenareale (ohne Standortübungsplätze) weisen eine Größe zwischen 7
Hektar in Gießen und 118 Hektar in Fuldatal auf. Zusammen genommen werden
durch die Standortschließungen rund 380 Hektar freigegeben, was in etwa dem seit
dem Jahr 2000 in den betroffenen Landkreisen neu entwickelten Gewerbeflächenangebot in einer Größenordnung von rund 325 Hektar entspricht – ohne die
weiteren knapp 100 Hektar, die derzeit noch in der Planung sind. (Vergleiche Kapitel
2.2)
Baulicher Zustand
Die Kasernen stammen überwiegend aus den 60er Jahren und wurden teilweise in
den 80er Jahren um weitere Gebäude ergänzt. Sie sind insgesamt in einem
passablen bis sehr guten baulichen Zustand und zeichnen sich überwiegend durch
36
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
eine lockere Verteilung der Gebäude in der Fläche aus sowie durch großzügig
angelegte Rasen- und Grünflächen zwischen den einzelnen Gebäuden.
Ausnahmen stellen die Kasernen in Fuldatal und Gießen dar, die in den 30er Jahren
entstanden. Die Kaserne Fuldatal wurde von 1945 -1972 von der US-Armee
genutzt, bevor sie von der Bundeswehr übernommen wurde. Auf dem
Kasernengelände finden sich einige historisch wertvolle oder denkmalgeschützte
Gebäude, u.a. das Museum der Währungsreform, das von der Kommune und der
Bundesbank unterhalten wird.
Die insgesamt knapp 10 Hektar große Bergkaserne in Gießen wurde im Zuge der
letzten Konversionswelle in den 90er Jahren teilweise geräumt und umgenutzt. Auf
den verbliebenen militärischen Flächen sind in einzelnen Gebäuden Einrichtungen
wie das Hauptzollamt als Mieter untergebracht, andere Gebäude stehen bereits
leer.
Die übrigen freiwerdenden Kasernenareale gliedern sich in der Regel in drei oder
vier räumliche Teilbereiche, nämlich
–
den Unterkunftsbereich,
–
den technischen Bereich,
–
die Sportanlagen und
–
den Standortübungsplatz, der an einigen Standorten direkt an das
Kasernengelände angrenzt.
Bei den Unterkunfts-, Stabs- und Lehrsaalgebäuden mit zum Teil angebauten
Hörsälen handelt es sich um mehr oder weniger baugleiche 3- oder 4-geschossige
Gebäude, die in Massivbauweise mit Satteldächern unterschiedlicher Neigungen
und in Ausnahmen mit Flachdächern errichtet wurden. In der Regel weisen sie
einen in der Mitte liegenden Erschließungsflur mit daneben angeordneten Zimmern
zwischen 10 und 30 qm auf sowie zwei Treppenhäuser. Dem Unterkunftsbereich
zugeordnet sind in der Regel die Wirtschaftsgebäude mit Küche oder Kantine und
Speisesaal.
Die technischen Bereiche weisen die typischen offenen Hallen mit Schleppdächern
auf sowie geschlossene Material- und Instandsetzungshallen mit überwiegend
versiegelten Betonwannen, separatem Abfluss und Auffangwannen, so dass sie für
das Abstellen von Tankfahrzeugen geeignet sind.
Darüber hinaus finden sich an allen Standorten Tankstellen, die zum Teil bereits
stillgelegt sind oder zum Teil saniert und den aktuellen umwelttechnischen
Anforderungen angepasst wurden, des weiteren (stillgelegte) Standortschieß-
37
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
anlagen, offene Abschmierrampen, Bremsprüfstände, Waschhallen
Fahrzeugwaschanlagen sowie diverse kleinere technische Gebäude.
oder
Tabelle 12: Merkmale der freiwerdenden Liegenschaften
Kommune
Bezeichnung
der Liegenschaft
Voraussichtl.
Freigabezeitpunkt
(Qurtal/Jahr)
Bad Arolsen
Prinz-EugenKaserne
bereits
geräumt
Fuldatal
Fritz-Erler-Kaserne I / 2008
Teile der
Truppe bereits
Ende 2005
Gießen
Bergkaserne
III / 2006
7
Hessisch
Lichtenau
Blücher-Kaserne
I / 2007
Homberg
OstpreußenKaserne
Homberg
Dörnberg-Kaserne
Größe
in ha
Baujahr
Baulicher
Zustand
insges.
direkt angrenzender STÜPl
Bemerkungen
1959/1960 u.
90er Jahre
mittelmäßig
ja
geöffnete Panzerstraße als
Südumgehung für Bad
Arolsen nutzbar
1933
mittelmäßig
nein
Sehr unterschiedliche
bauliche Zustände von sehr
gut bis schlecht, teilweise
Denkmalschutz
30er u.
50er Jahre
mittelmäßig
bis schlecht
nein
Sehr unterschiedliche
bauliche Zustände von
mittelmäßig bis schlecht,
teilweise Denkmalschutz
33
1962
mittelmäßig
ja
I / 2006
20
1968 u.
teilweise 80er
Jahre
mittelmäßig bis gut
ja
bereits
geräumt
13
60er Jahre
mittelmäßig
ja
Neustadt
Ernst-Moritz-Arndt- III / 2008
Kaserne
33
1960/1961
mittelmäßig
nein
Schwalmstadt
Harthberg-Kaserne I / 2007
35
1962, 1975,
1978 u. 1980
gut
ja
Sontra
Husaren-Kaserne
III / 2008
21
60er Jahre
mittelmäßig
ja
Wolfhagen
Pommern-Kaserne III / 2008
42
1959/60, 1980
gut
ja
29
118
Kaserne ist bereits geräumt,
einige Gebäude wurden
bereits für Kreisdienststellen
umgenutzt
Quelle: Informationen der Standortverwaltungen Bad Arolsen und Homberg/ Efze, Informationen von den betroffenen Kommunen und eigene Erhebungen
im Rahmen der Besichtigung der Liegenschaften.
Alle Liegenschaften verfügen außerdem über einen Sportbereich mit Sporthalle und
Freigelände, wobei die Sporthallen teilweise von den Standortgemeinden oder
ansässigen Vereinen mitgenutzt werden.
38
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Altlastensituation
Auf den freiwerdenden militärischen Liegenschaften ist überwiegend nicht mit
Altlasten zu rechnen. Tankstellen, unterirdische Tanks, Altöllagerbehälter etc.
wurden an fast allen Standorten überprüft bzw. teilweise bereits saniert oder
zurückgebaut. Akute Gefährdungen oder großflächige oder gravierende
Verunreinigungen sind in den Kasernenarealen nicht bekannt. In einigen
Liegenschaften wurden auf Veranlassung des Bundes Proben durch das
Wehrgeologische Institut und das Amt für Geoinformationssysteme genommen bzw.
Untersuchungen vom Hessischen Baumanagement Bad Hersfeld (HBM)
vorgenommen, in anderen Liegenschaften stehen diese Überprüfungen noch an.
Gruben und Ölabscheider wurden bzw. werden nach Auskunft der Bundeswehr in
den Standorten nach den geltenden Vorschriften betrieben. Teilweise sind die
Fassaden der Unterkunftsgebäude mit asbesthaltigen Platten verkleidet, die im Falle
eines Umbaus oder Abrisses gesondert entsorgt werden müssen.
Grundsätzlich ist auf Bundeswehrliegenschaften der 60er Jahre mit einem
geringeren Handlungsbedarf im Hinblick auf Altlastensanierung zu rechnen als z.B.
auf Flächen, die durch die US-Streitkräfte genutzt wurden oder werden.
Ausnahmen stellen im Hinblick auf die Altlastensituation z.B. die ehemalige
Munitionsproduktionsstätte („Spinne“) in der Kaserne in Wolfhagen dar sowie der
Standortübungsplatz Wolfhagen und eine Teilfläche in der Nähe des Flugplatzes in
Fuldatal, wo mit Sprengstoffresten aus der Zeit des 2. Weltkriegs gerechnet werden
muss.
2.5
Infrastruktur der Kasernenareale
Die Wasser- und Kanalnetze sind wie die Kasernen in den 60er Jahren entstanden.
Sie wurden in den vergangenen Jahren zum Teil einer eingehenden Überprüfung
auf Schäden unterzogen. Eine Befahrung der Kanalsysteme mit der Kamera wurde
an mehreren Standorten durchgeführt. Damit liegen für diese Standorte auch
Schadensfeststellungen und Sanierungskonzepte für das Kanalsystem vor. In
Wolfhagen wurden in den Jahren 1994 bis 2004 beispielsweise rund 7 Millionen
Euro in das Kanalnetz investiert, so dass hier im Prinzip von einem sanierten
Kanalnetz gesprochen werden kann. Dies ist an keinem anderen Standort der Fall.
Darüber hinaus hat die Konversion in den 90er Jahren gezeigt, dass die Kosten für
die Erschließung von Militärflächen erheblich über den Kosten für eine Erschließung
von Flächen „auf der grünen Wiese“ liegen. Damals waren sie im Durchschnitt
doppelt so hoch.
39
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Folglich müsste der Eigentümer Bund die Anpassung der Infrastruktur auf eigene
Kosten durchführen bzw. die Kostenübernahme der öffentlichen Hand zusagen oder
aber auf unbestimmte Zeit die alten Systeme weiterhin komplett unterhalten, die
Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen und mit potenziellen Nutzern oder
Erwerbern z.B. die Abnahme von Wasser oder Energie bzw. die Einleitung von
Abwasser pauschal abrechnen, was jedoch bei einer gewerblichen Nutzung zu
zahlreichen Schwierigkeiten führen würde.
Tabelle 13: Überprüfung der Abwassernetze in den Kasernen - Überblick
Kommune
Bezeichnung der
Liegenschaft
Befahrung des
Abwassernetzes
mit der Kamera
Schadensfeststellung
und Sanierungskonzept
Sanierung
Bad Arolsen
Prinz-Eugen-Kaserne
durchgeführt
liegt vor
teilweise
Neustadt
Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
nicht erfolgt
nein
nein
Schwalmstadt
Harthberg-Kaserne
durchgeführt
liegt vor
teilweise
Homberg
Ostpreußen-Kaserne
durchgeführt
liegt vor
nein
Dörnberg-Kaserne
durchgeführt
liegt vor
nein
Schwarzenborn
keine Freigabe von Liegenschaften, ausschließlich Freisetzung von Personal
Sontra
Husaren-Kaserne
k.A.
k.A.
k.A.
Hessisch Lichtenau
Blücher-Kaserne
nicht erfolgt
nein
nein
durchgeführt
liegt vor
nein
durchgeführt
liegt vor
ja
Fuldatal
Wolfhagen
Pommern-Kaserne
Quelle: Angaben der Standortkommunen und der Bundeswehr vor Ort.
Insbesondere, wenn wie in den hier betroffenen nord- und mittelhessischen
Standorten mit Ausnahme von Gießen, eine zügige Nachfrage nach Flächen
innerhalb des Geländes nicht absehbar ist, müssen jedoch erhebliche Zweifel daran
gehegt werden, dass der Eigentümer Bund in Bezug auf die Anpassung der
Infrastruktur tätig wird oder Kostenübernahmen zusagt.
Wenn sowohl Zweckverbände oder Kommunen als auch der Eigentümer selbst für
die Anpassung der Infrastruktur ausscheiden, bleibt theoretisch die Möglichkeit,
private Investoren zu gewinnen, die große Teilflächen vom Bund erwerben und die
Infrastruktur vor einer weiteren kleinteiligen Vermarktung auf ihre Kosten sanieren
bzw. herrichten und darüber in den Kaufverhandlungen Einigung mit dem Bund
erzielen. Aber auch diese Variante ist angesichts der zu erwartenden zögerlichen
Flächennachfrage eher unwahrscheinlich.
40
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
2.6
Fazit
In Nordhessen sind einige regionalwirtschaftlich bedeutsame Maßnahmen geplant
oder werden bereits umgesetzt, die die wirtschaftliche Entwicklung Nordhessens
langfristig positiv beeinflussen sollen und die explizit von der hessischen
Landesregierung vorangetrieben bzw. unterstützt werden. Räumlich gesehen stellen
sie daher grundsätzlich Vorhaben für anknüpfende Maßnahmen dar.
Als strukturpolitisch bedeutsame Vorhaben sind u.a. der Lückenschluss der A 44
zwischen Kassel und Eisenach, der Ausbau des Flughafens Kassel-Calden und der
langfristig angestrebte Weiterbau der A 49 Kassel – Alsfeld als Verbindung zur A 5/
48 bzw. als parallele Nord- Süd-Entlastungsstrecke zur A 7 zu sehen.
• Freiwerdende Kasernenareale, die in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft zu
diesen Maßnahmen liegen, sollten daher nicht von vorneherein als potenzielle
Entwicklungsflächen ausgeschlossen werden, sondern einer vertiefenden
Überprüfung unterzogen werden.
• Von diesen strukturpolitisch bedeutsamen Maßnahmen werden die Standorte
Hessisch Lichtenau, Sontra sowie Neustadt und Schwalmstadt tangiert,
insbesondere aber die beiden zuerst genannten, da der Lückenschluss der A 44
bereits im Bau ist, während die Realisierung des Weiterbaus der A 49 derzeit
nicht absehbar ist. Die Kasernenareale in Hessisch Lichtenau und Sontra werden
künftig über eine Anschlussstelle an die A 44 von Dortmund über Kassel nach
Erfurt angebunden sein und somit an einer der wichtigsten West–OstVerkehrsachsen in Deutschland bzw. in Mitteleuropa liegen.
Darüber hinaus ist aber auch festzuhalten, dass der regionale
Gewerbeflächenmarkt abseits dieser zentralen Verkehrsachsen eine zusätzliche
Ausweisung von 250 bis 350 Hektar Bruttogewerbeflächen auf Kasernenarealen in
den nächsten 5 Jahren bei einem bereits bestehenden Angebot von 500 bis 600
Hektar verfügbarer Industrie- und Gewerbefläche nicht aufnehmen kann.
Dies würde unweigerlich zu Verschiebungen im Preisgefüge führen und zu
zusätzlichen Konkurrenzen zu Lasten von bereits bestehenden, weniger günstig
gelegenen Gewerbegebieten, die großenteils mit Mitteln aus der Strukturförderung
des Landes Hessen realisiert worden sind.
Andererseits scheint es auf dem überregionalen Gewerbeflächenmarkt am
Standort Nordhessen nach wie vor Defizite im Angebot zu geben, insbesondere bei
Gewerbeflächen für Logistik bzw. Logistikparks, die um die 100 Hektar aufweisen.
• Angesichts des großen Angebots an Flächen und der verhaltenen Nachfrage
nach Industrie- und Gewerbeflächen in Nordhessen ist also die Entwicklung aller
41
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
freiwerdenden militärischen Liegenschaften zu gewerblich nutzbaren Flächen
nicht empfehlenswert.
• Allerdings sollte geprüft werden, ob einzelne Standorte eine Lücke im
überregionalen Flächenangebot schließen können. Nach den bisher
vorliegenden Erkenntnissen könnte beispielsweise der Standort Hessisch
Lichtenau unter dem Gesichtspunkt „Standort für Logistik“ die Kriterien
hinsichtlich Lage, Größe, Zuschnitt und Topografie erfüllen.
Des Weiteren weisen die Standorte Bad Arolsen und Homberg/ Efze spezifische
Rahmenbedingungen auf, die eine gewerbliche Entwicklung der Kasernenareale
trotz des dargestellten Überangebots in der Region und der absehbaren
Schwierigkeiten bei der Übertragung der Infrastruktur an Kommunen oder
Zweckverbände diskussionswürdig erscheinen lassen.
• Bad Arolsen nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als die Kaserne Ende 2004
bereits geräumt wurde und damit sofort verfügbar ist. Darüber hinaus eröffnet die
gemeinsam mit der Kaserne und dem Standortübungsplatz freigegebene 5,3 km
lange Panzerstraße der Stadt Bad Arolsen neue - und von den Kosten her
wesentlich günstigere und die Landschaft schonendere - Möglichkeiten für eine
ohnehin geplante Südumgehung des Stadtgebiets. (Vgl. auch Kapitel 3.1). Das
Kasernenareal hätte damit eine direkte Anbindung an die neue Südumgehung
Bad Arolsen.
• Die Dörnberg-Kaserne in Homberg/ Efze ist ebenfalls fast vollständig geräumt.
Teilbereiche wurden bereits vor Jahren für zivile Zwecke umgenutzt. Hier
befindet sich in umgebauten Unterkunftsgebäuden das Behördenzentrum der
Kreisverwaltung. Die Standortverwaltung hat die entsprechenden Teilflächen und
Gebäude verkauft, rechnet aber als Eigentümer aller Infrastrukturnetze die
anfallenden Kosten mit den Nutzern selbst ab. Die Kommune oder ein
Zweckverband hat die Netze bisher nicht übernommen. Demnächst ist der
Umbau eines weiteren Unterkunftsgebäudes für das neu geschaffene Hessische
Amt für Bodenmanagement geplant. Angesichts der bereits begonnenen
Konversion kann man die weitere Umwandlung der verbliebenen Flächen und
Gebäude in der Dörnberg-Kaserne nicht ausschließen.
Ungeachtet dieser Entwicklungsoptionen stellt die Anpassung der Infrastruktur
ein zentrales Hemmnis bei einer potenziellen Entwicklung bzw. Vermarktung von
Kasernenarealen dar, das nicht ohne den Eigentümer Bund beseitigt werden kann.
Eine Übernahme der Infrastruktur z.B. der Netze für Wasser, Abwasser oder
Energie, aber auch der Straßennetze samt „Zubehör“ in die Zuständigkeit von
Zweckverbänden oder Kommunen ist höchstens dann ökonomisch sinnvoll, wenn
42
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
diese im einwandfreien Zustand ist. Zweckverbände oder Kommunen dürften kein
Interesse daran haben, vom bisherigen Eigentümer Bund eine Infrastruktur zu
übernehmen, in die hohe Beträge investiert werden müssen, um bestehende
Straßennetze, technische Ringsysteme ohne Hausanschlüsse und Zwischenzähler
u.a. für eine zivile Nutzung überhaupt tauglich zu machen und notwendige und zum
Teil bereits dokumentierte Sanierungsmaßnahmen z.B. im Kanalsystem, zu
realisieren.
Zusammenfassend ist hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Kasernenareale für
gewerbliche Zwecke festzustellen, dass trotz der teilweise ungünstigen
Rahmenbedingungen auf dem Gewerbeflächenmarkt in Nordhessen die
Entwicklung von vier Liegenschaften aus unterschiedlichen Gründen befürwortet
werden sollte:
• Die Entwicklung der militärischen Flächen in Hessisch Lichtenau und Sontra
erscheint aufgrund ihrer direkten Anbindung an die im Bau befindliche A 44,
einer der wichtigsten Ost – West – Verbindungen in Deutschland sinnvoll.
Insbesondere die rund 100 Hektar zusammenhängende Fläche in HessischLichtenau unmittelbar am BAB-Anschluss, aber auch die etwas weiter vom ihrem
künftigen BAB-Anschluss entfernte Fläche in Sontra mit zum Teil für Logistik und
Speditionen interessanten Immobilien, könnten durch eine gewerbliche
Entwicklung positive regionalwirtschaftliche Effekte auslösen. In Sontra sollte
dabei auch über einen „Flächentausch“ nachgedacht werden sollte (siehe 3.8).
• Die Entwicklung der Prinz-Eugen Kaserne in Bad Arolsen zum Gewerbegebiet
wird aufgrund der Option „Kostengünstige Südumgehung Panzerstraße“ und
ihrer dann recht guten Verkehrsanbindung empfohlen. Eine weitere Begründung
für eine gewerbliche Entwicklung ist die aktuell vorhandene Nachfrage
angesichts der bereits erfolgten Freistellung der Liegenschaft.
• Auch die Dörnberg-Kaserne in Homberg/ Efze sollte aufgrund der bereits
erfolgten Konversion von Teilflächen und ihres bestehenden relativ guten
Anschlusses an die A 7 Kassel – Frankfurt von eine weiteren Entwicklung für
Gewerbe und Dienstleistungen nicht ausgeschlossen werden.
Allerdings sollte die potenzielle Entwicklung von Gewerbeflächen an einigen dieser
Standorten mit der „Rücknahme“ von in der Planung befindlichen Ausweisungen für
Gewerbegebiete bzw. mit einem Flächentausch verknüpft werden, um das
vorhandene Gewerbeflächenpotenzial in Nordhessen angesichts der eher geringen
Nachfrage in Summe nicht noch über ein vertretbares Maß hinaus zu vergrößern.
Sind interkommunale Gewerbegebiete von einer solchen Rücknahme oder einem
Tausch zugunsten von Kasernenarealen betroffen, so sollte der Gedanke der
43
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
interkommunalen Entwicklung von Flächen aufrecht erhalten bleiben, wie auch
grundsätzlich bei der gewerblichen Entwicklung von Kasernenarealen eine
interkommunale Realisierung geprüft werden sollte.
Hierbei ist zu bedenken, dass die Entwicklung von ehemaligen Militärflächen zu
Gewerbegebieten ungleich teurer ist als eine Entwicklung auf der grünen Wiese.
Daher sind im Einzelfall auch vergleichende Kostengegenüberstellungen einer
derartigen Entscheidung voranzustellen, wobei Stichworte wie „Flächenverbrauch“
und „Schutz von Natur und Landschaft“ in die Abwägung mit einbezogen werden
sollten.
Einen Sonderfall stellt in Mittelhessen die in Gießen befindliche Bergkaserne dar,
für die – im Sinne der Innenentwicklung des Oberzentrums - ausdrücklich eine zivile
Nutzung angestrebt werden sollte. Die Kaserne weist nicht nur günstigere
Rahmenbedingungen in Bezug auf die Flächennachfrage auf, auch ihre gute
Verkehrsanbindung, ihre innenstadtnahe Lage und die bereits vor rund 10 Jahren
erfolgte Konversion von Teilflächen sprechen dafür. Die Kaserne steht bereits in
großen Teilen leer und wird als eine der ersten Liegenschaften Mitte 2006 geräumt.
Auch das Thema „Wohnen“ wird lediglich in Gießen im Rahmen einer gemischten
Folgenutzung der innenstadtnahen Bergkaserne eine Rolle spielen.
• Aus heutiger Sicht existiert ansonsten an keinem anderen der betroffenen
Standorte eine nennenswerte Nachfrage nach Wohnbauland bzw. Wohnraum,
die eine Entwicklung der Kasernenareale oder von Teilflächen bzw. Gebäuden
zu Wohngebieten bzw. Wohnraum nahe legen würde.
Nordhessen bzw. der nordöstliche Landkreis Marburg-Biedenkopf sind eine Region
mit relativ ausgeglichenem Wohnungsmarkt, wobei die Nachfrage nach
Wohnbauland in den Bundeswehrstandorten insgesamt sehr schwach ist. Die
vorhandene Nachfrage richtet sich – wenn überhaupt - auf Grundstücke für
Einfamilien- oder Doppelhausbebauung. Der Umbau von Unterkunftsgebäuden auf
Kasernenarealen zu Geschosswohnungsbau stellt insofern keine denkbare
Folgenutzung in den Kasernenarealen dar.
Neben einer Folgenutzung der Kasernenareale für Gewerbe oder Wohnen werden
im Rahmen der Konversion vielfach Sondernutzungen diskutiert, z.B. für
Einrichtungen des Landes, der Landkreise oder Kommunen, aber auch
- wie das Beispiel Wolfhagen deutlicht macht - für Sondernutzungen im Bereich der
Bildung. Denkbar sind darüber hinaus rein theoretisch auch Nutzungen im Bereich
Freizeit, Sport, Soziales, Gesundheit oder Kultur. Diese zum Teil noch sehr vage
formulierten oder rein theoretisch denkbaren Sondernutzungen werden prinzipiell
als Entwicklungsvariante für die Kasernenareale nicht ausgeschlossen, sie wurden
aber im Rahmen dieser Studie keiner vertiefenden Bewertung unterzogen und
44
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
bedürfen einer gesonderten Betrachtung im Hinblick auf ihre Wirkungen für die
regionale Wirtschaft und ihre Machbarkeit.
2.7
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
(1) Dem Land Hessen wird empfohlen, mit den Kommunen Bad Arolsen, Hessisch
Lichtenau, Homberg/ Efze, Sontra und Gießen das weitere Vorgehen im Hinblick auf
die Entwicklung der Kasernenareale zu Gewerbegebieten bzw. Mischgebieten zu
konkretisieren, insbesondere zur Frage der Organisations- und Entwicklungsmodelle
sowie im Hinblick auf die mögliche Inanspruchnahme von Strukturfördermitteln des
Landes.
Aufgrund der unterschiedlichen Freigabezeitpunkte der Kasernen genießen die
Prinz-Eugen-Kaserne in Bad Arolsen und die Dörnberg-Kaserne am Standort
Homberg/ Efze dabei Priorität, da die Kasernen bereits geräumt sind. Aber auch in
großen Teilen leer stehende Bergkaserne in Gießen hat Priorität, da sie im 3.
Quartal 2006 endgültig geräumt wird. Bis dahin sollten Konzepte zur Entwicklung
des Geländes vorliegen, um die Realisierung eines abgestimmten Konzepts
eventuell im Rahmen der Ziel-2-Förderung, die zunächst bis Ende 2006 befristet ist,
zu unterstützten. Die Standorte Hessisch Lichtenau und Sontra werden erst im 3.
Quartal 2007 bzw. 2008 aufgelöst und stehen damit erst Anfang 2008 bzw. 2009 zur
Disposition. Damit fällt deren Entwicklung nicht mehr in den Zeitraum der aktuellen
EU-Strukturförderperiode 2000 – 2006. Dies ist hier bei der Konkretisierung der
weiteren Vorgehensweise zu berücksichtigen.
(2) Im Rahmen der Konversion sollte das Land Hessen grundsätzlich die
Unterbringung von öffentlichen Dienststellen in Gebäuden auf den ehemaligen
militärischen Liegenschaften prüfen, beispielsweise der neu geschaffenenÄmter für
Bodenmanagement des Landes Hessen u.a..
(3) Das Land Hessen sollte zur Klärung zentraler Fragestellungen den Dialog mit
dem Eigentümer der Flächen, das ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF)
bzw. mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)21 und der GEB
aufnehmen, um gebündelt für alle betroffenen Standorte Informationen und
Transparenz zu erhalten. Dies kann über die HA Hessen Agentur GmbH und in
Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Kassel erfolgen.
Unklar ist für die betroffenen Kommunen vor allem die weitere Vorgehensweise auf
Seiten des Bundes. Nach bisherigem Kenntnisstand werden die freigegebenen
21 Zum 1. Januar 2005 wurde die Bundesvermögensverwaltung in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), eine
bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen, umgewandelt.
45
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Flächen an die BImA zur Vermarktung übergeben. Nach welchen Prinzipien die
Vermarktung erfolgen soll und welche Spielräume im Hinblick auf die Finanzierung
notwendiger Erschließungsmaßnahmen oder Sanierungsmaßnahmen im Bereich
der technischen Infrastruktur seitens der BImA vorhanden sind, ist bisher nicht
transparent.
(4) Darüber hinaus wird es im Rahmen dieser zweiten Welle der
Truppenreduzierung und Flächenfreigabe vermehrt dazu kommen, dass die Flächen
keiner weiteren Entwicklung oder Folgenutzung zugeführt werden können und brach
fallen werden weil sie nicht vermarktet werden können und dementsprechend auf
der planungsrechtlichen Ebene auch keine entsprechende Flächenausweisung
erfolgt.
Angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen in Bezug auf Flächenangebot
und -nachfrage muss in Nord- bzw. Mittelhessen damit gerechnet werden, dass
davon unter Umständen vier bis sechs der insgesamt zehn hier betrachteten
Kasernenareale keiner Nutzung zugeführt werden können und als Militärbrache
liegen bleiben. Der Rückbau der Kasernen durch den Bund könnte daher langfristig
eine ernst zu nehmende Option darstellen, die nicht außer Acht gelassen werden
sollte. Auch für diesen Fall liegen keine erprobten Konzepte vor und Äußerungen
des Bundes, wie mit Liegenschaften umgegangen werden soll, sind ebenfalls nicht
bekannt. Denkbar wäre beispielsweise der Abriss von Bausubstanz und die
Renaturierung von Flächen, oder das „Liegenlassen“ von Flächen, um sie zu einem
späteren Zeitpunkt noch einmal zur Vermarktung zu bringen.
Auch hier sollte das Land Hessen als Schnittstelle zwischen Kommunen und Bund
die Fachkompetenz z.B. der Hessen Agentur GmbH den betroffenen Kommunen als
Beratungsinstitution und Ansprechpartner zur Verfügung stellen.
(5) Für die Region Schwalm mit den betroffenen Kommunen Homberg/ Efze,
Schwarzenborn, Schwalmstadt und Neustadt sollte von Seiten des Landes Hessen
in besonderem Maß über Kompensationsmöglichkeiten für die Folgen der
Truppenreduzierung nachgedacht werden. Diese müssen nicht unbedingt im Bereich
der Flächenentwicklung liegen, sondern sollten allgemein der wirtschaftlichen
Stärkung der Region dienen.
Hier werden verstärkt negative Arbeitsplatzeffekte durch die Truppenreduzierung
auftreten und gleichzeitig ist genau in diesen Kommunen verstärkt mit künftigen
Militärbrachen zu rechnen. Unter Umständen kann nur ein Standort von insgesamt
vier Kasernenarealen entwickelt werden.
46
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
3
3.1
Standortbezogene Einschätzungen und Empfehlungen
(in alphabetischer Reihenfolge)
Bad Arolsen
Die Prinz-Eugen-Kaserne in Bad Arolsen wurde bereits Ende 2004 geräumt und ist
damit sofort verfügbar. Darüber hinaus eröffnet die gemeinsam mit der Kaserne und
dem Standortübungsplatz freigegebene 5,3 km lange Panzerstraße der Stadt Bad
Arolsen neue und von den Kosten her wesentlich günstigere und die Landschaft
schonendere Möglichkeiten als eine ohnehin geplante Südumgehung der Stadt.
Diese Option sollte weiter verfolgt werden, obwohl eine offizielle Freigabe ganz
ohne Umbaumaßnahmen nicht möglich ist, da Querschnitte und Kurvenradien nicht
überall den Anforderungen an eine Bundesstraße genügen.
Da das freigegebene Kasernenareal unmittelbar an dieser potenziellen
Südumgehung liegt und außerdem nur wenige hundert Meter von der Nord-SüdVerbindung B 252 Korbach - Diemelstadt entfernt ist, richten sich bereits jetzt
zahlreiche Anfragen überwiegend aus dem Bereich Logistik auf Teilflächen und
spezielle Gebäude der Liegenschaft. Teilweise wurden diese offenen und
geschlossenen Hallen bereits von der Standortverwaltung an interessierte Firmen
vermietet.
Ferner interessiert sich die Landesverkehrswacht für ein Übungsgelände auf dem
Standortübungsplatz und ein Forschungsinstitut hat Interesse schnell wachsende
Pappelsorten auf dem gesamten Standortübungsplatz anzupflanzen, um diese bei
der Papierherstellung wirtschaftlich zu verwerten. Darüber hinaus wäre die Stadt
Bad Arolsen daran interessiert, das im Landkreis neu geschaffene Amt für
Bodenmanagement, das aus der Zusammenlegung der Kataster- und
Grundbuchämter entsteht, in bestehenden Gebäuden auf dem Kasernengelände
anzusiedeln. Die Landesregierung hat sich jedoch definitiv für den Standort Korbach
entschieden, wo ein Neubau vorgesehen ist.22
Die Kommune verfügt noch über 12 Hektar erschlossene Gewerbefläche bzw. 11
Hektar Reserveflächen in ebenfalls an die B 252 angebundenen Gewerbegebieten.
Daher ist sie selbst nicht an einem Erwerb oder der Erschließung bzw. Entwicklung
des Kasernengeländes interessiert. Hintergrund sind nicht nur die genannten
Reserveflächen, sondern vor allem die auf dem Kasernengelände zu erwartenden
Sanierungs-, Entwicklungs- und Unterhaltskosten für die gesamte technische
Infrastruktur, welche ein Erwerb des Geländes mit sich bringen würde.
22 Kabinettsbeschluss vom 22.12.2003
47
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Einer Ausweisung als Gewerbegebiet, dem Abschluss von Vorhaben- und
Erschließungsplänen oder städtebauliche Verträge mit Privaten steht die Kommune
grundsätzlich positiv gegenüber, sofern diese auch Regelungen zur Übernahme
oder Sanierung der Infrastrukturnetze enthalten.
Im Fall einer sich abzeichnenden gewerblichen Nutzung des Kasernenareals
bestünde auch Spielraum, um die Entwicklung geplanter Gewerbeflächen
zurückzustellen oder aufzugeben.
• Angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen wird empfohlen, von einer
Erschließung und Entwicklung des Kasernengeländes durch die Kommune oder
unter Beteiligung der öffentlichen Hand abzusehen, allerdings sollte eine
gewerbliche Folgenutzung des Kasernengeländes und von Teilen des
Standortübungsplatzes durch Private planungsrechtlich nicht unterbunden
werden und bei Bedarf eine entsprechende planungsrechtliche Ausweisung
erfolgen.
• Eine „Rücknahme“ oder Zurückstellung von noch nicht erschlossenen
Gewerbeflächen auf der planungsrechtlichen Ebene wird in diesem
Zusammenhang als sinnvoll erachtet.
Dieses vorgeschlagene Vorgehen bedeutet, dass der Bund als Eigentümer mit den
potenziellen Interessenten die Konditionen des Grunderwerbs und der Übernahme
von Gebäuden und Infrastruktur aushandeln bzw. so lange als „Betreiber“ der
Infrastruktur auftreten muss, bis sich der Zweckverband oder die Kommune bereit
erklären, die Netze auf Kosten des Bundes zu sanieren oder vom Bund bzw. Dritten
sanierte Netze in ihre Zuständigkeit zu übernehmen.
• Trotz der befürworteten Nutzung des Kasernengeländes als Gewerbegebiet
muss angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen in Bezug auf
Flächenangebot und -nachfrage für die Prinz-Eugen-Kaserne damit gerechnet
werden, dass Teilflächen keiner Nutzung zugeführt werden können. Der teilweise
Rückbau der Kaserne durch den Bund stellt daher in Bad Arolsen langfristig eine
ernstzunehmende Option für Teilflächen dar, die nicht außer Acht gelassen
werden sollte.
3.2
Fuldatal
Die Fritz-Erler-Kaserne liegt am nordöstlichen Rand von Fuldatal-Rothwesten im
Außenbereich und ist nicht gut an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden.
Die Kaserne entstand in den 30er Jahren, wobei die einzelnen Gebäude einen sehr
unterschiedlichen Bauzustand aufweisen. Einige wurden in den 80er Jahren instand
gesetzt, andere sind im Keller stark durchfeuchtet und werden teilweise nicht mehr
48
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
genutzt. Einige Gebäude stehen unter Denkmalschutz und wurden modernisiert.
Dies sind z.B. das Gebäude, in dem das Museum der Währungsreform 1948
untergebracht ist, das sich bisher in der Trägerschaft der Gemeinde Fuldatal mit
Unterstützung durch die Deutsche Bundesbank auf dem Kasernengelände am
Originalschauplatz des Währungskonklaves befindet, ein ehemaliges Kino, ein
Offiziersheim mit großen repräsentativen Sälen u.a.. Insgesamt weist die Kaserne
jedoch einen wesentlich schlechteren Bauzustand als die Bundeswehrkasernen der
60er Jahre auf. Aus diesem Grund ist die Nutzung des Geländes für
Geschosswohnungsbau ebenfalls unrealistisch. Zudem wird die Kaserne erst Ende
2008 geräumt, so dass eine nochmalige Überprüfung der Entwicklungs- und
Vermarktungschancen zu einem späteren Zeitpunkt anzuraten ist.
• Aufgrund des dargestellten Überangebots an Gewerbeflächen in Nordhessen
und der ausreichenden Potenziale in und um Kassel sowie angesichts der
Befürwortung einer gewerblichen Entwicklung des Kasernengeländes in
Hessisch Lichtenau sollte in Fuldatal nach heutiger Auffassung auf eine
langfristige und ausschließliche Entwicklung der Kaserne zum Gewerbegebiet
verzichtet werden.
Allerdings könnte die Kaserne zum Teil für Sondernutzungen interessant sein. Im
Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des Regionalflughafens Kassel-Calden,
der bis zum Jahr 2008 realisiert sein soll, könnte unter Umständen die Verlagerung
einer Fallschirmspringerschule, der Ultraleichtflieger und der Ballonfahrer notwendig
werden. Hier ist zu prüfen, inwieweit der Flugplatz der Fritz-Erler-Kaserne ein
adäquates Ausweichquartier für diese Einrichtungen und die Nutzer darstellen
könnte.
Darüber hinaus wird die Idee diskutiert, das Bundesgrenzschutz-Präsidium von
Fuldatal-Ihringshausen nach Fuldatal-Rothwesten in die Kaserne zu verlagern. Die
Kommune steht diesen Überlegungen aufgeschlossen gegenüber, zumal dann für
das Gewerbegebiet Ihringshausen-West, das zur Zeit neben dem
Bundesgrenzschutz-Gelände
entsteht,
einige
Baubeschränkungen
(z.B.
Bauschutzzonen, Höhenbeschränkungen wegen Hubschrauber-Sonderlandeplatz)
wegfallen würden.
• Die Unterbringung des BGS oder von spezifischen Sport- und Freizeitaktivitäten
in Teilen des Geländes der Fritz-Erler-Kaserne ist angesichts der hochwertigen
Sportanlagen auf dem Kasernengelände zu prüfen. Dafür ist allerdings eine
Altlastenuntersuchung im Bereich des ehemaligen Flugplatzes unverzichtbare
Voraussetzung.
49
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Bei einer weiteren Überprüfung der Vermarktungschancen und Nutzungsoptionen
sollte auch die Möglichkeit der langfristigen forst- und landwirtschaftlichen Nutzung
in Teilbereichen einbezogen werden.
• Eine planungsrechtliche Ausweisung des Kasernengeländes oder von
Teilflächen für Siedlungszwecke (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen oder
Sondernutzungen) durch die Kommune ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt
abzulehnen.
• Ein Erwerb des Geländes oder von Teilen des Geländes ist der Kommune auch
langfristig nicht zu empfehlen, ebenso wenig wie die Übernahme der technischen
Infrastruktur in die Verantwortung der Kommune oder eines Zweckverbandes.
Diese Empfehlungen decken sich mit den Interessen der Kommune, die weder an
einem Erwerb der Kaserne noch an einer Übernahme der potenziellen öffentlichen
Flächen oder der technischen Infrastruktur interessiert ist. Die Kommune erwartet
allerdings, dass der Bund eventuell vorhandene Altlasten auf dem
Bundeswehrgelände feststellt und beseitigt.
• Angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen in Bezug auf Flächenangebot
und -nachfrage ist auch nach einer nochmaligen Überprüfung der
Nutzungsmöglichkeiten und Vermarktungschancen zu einem späteren Zeitpunkt
damit zu rechnen, dass die Fritz-Erler-Kaserne keiner vollständigen
Folgenutzung zugeführt werden kann und zumindest teilweise als Militärbrache
liegen bleiben könnte. Der Rückbau der Kasernenanlagen oder von Teilen der
Kaserne durch den Bund stellt daher auch in Fuldatal langfristig eine
ernstzunehmende Option dar, die nicht außer Acht gelassen werden sollte.
3.3
Gießen
Das Gelände der Bergkaserne liegt direkt am Rand der Innenstadt zwischen zwei
Einfallstraßen und wurde seit der Konversion in den 90er Jahren zwar
gebäudeweise zivil genutzt, eine gezielte Entwicklung der Fläche hat jedoch bis
heute nicht stattgefunden.
Das angestrebte Konzept der Stadt Gießen sieht vor, das Gelände für Wohnen,
öffentliche Einrichtungen (u.a. auch Schulen), Einzelhandel (Vollsortiment) und
Dienstleistungen zu nutzen.
Dazu ist eine Neuordnung der verkehrlichen Erschließung auf dem Gelände selbst
und im Sinne einer Verbindung zwischen Grünberger und Licher Straße notwendig.
Unerlässlich sind ebenfalls eine Sanierung bzw. Herrichtung der gesamten
50
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
technischen Infrastruktur, der Abbruch von Bausubstanz, die Entsiegelung von
Flächen sowie eine eventuelle Altlastenbeseitigung in geringerem Umfang.
Die im Zuge der Konversion in den 90er Jahren freigegebene Steuben-Kaserne und
Rivers Barracks konnten erfolgreich gewerblich umgenutzt werden, auch die
ehemaligen Housing Areas der Pendleton Barracks wurden erfolgreich zu
Wohnzwecken wiederhergerichtet. Ihre Entwicklung wurde aber erst vor kurzem
abgeschlossen, so dass in den zurückliegenden 5 bis 8 Jahren bereits ein
erheblicher gewerblicher Bedarf sowie der Bedarf im Geschosswohnungsbau auf
Konversionsflächen befriedigt werden konnte. Es ist also nicht damit zu rechnen,
dass die angestrebte Entwicklung der Bergkaserne auf eine umfangreiche
„aufgestaute“ Nachfrage trifft.
• Im Sinne der Innenentwicklung, die in der Vergangenheit auch im Regionalplan
Mittelhessen für Gießen formuliert wurde, ist es empfehlenswert das Gelände
einer innenstadt-adäquaten Nutzung zuzuführen. Allerdings ist zu beachten, dass
in den nächsten Jahren weitere militärisch genutzte Flächen der US-Streitkräfte
freigegeben werden und u.a. Housing Areas mit an die 700 Wohneinheiten auf
den Markt kommen werden.
• Ein Erwerb des Geländes oder von Teilen des Geländes sollte von der Kommune
bzw. einer mehrheitlich öffentlichen Stadtentwicklungsgesellschaft trotz der
geschilderten Rahmenbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da
es sich hier um Flächen handelt, die für die Stadtentwicklung Gießens insgesamt
von hohem Interesse sind. Allerdings sollte eine derartige Entscheidung nur nach
vorheriger sorgfältiger Erarbeitung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht
getroffen werden.
• Gleichzeitig sollte eine gewerbliche Folgenutzung von Teilflächen des
Kasernengeländes durch private Investoren unterstützt und planungsrechtlich
begleitet werden. Einem Abschluss von Vorhaben- und Erschließungsplänen
oder städtebaulichen Verträgen mit Privaten steht prinzipiell nichts entgegen,
sofern diese auch Regelungen zur Anpassung oder Übernahme der
Infrastrukturnetze enthalten.
• Mit der Erarbeitung von Nutzungskonzepten und Entwicklungsmodellen sollte
baldmöglichst begonnen werden, da die Bergkaserne zu großen Teilen bereits
geräumt ist. Eine mittelfristige Vermarktung sollte auch deshalb angestrebt
werden, weil in den nächsten Jahren wahrscheinlich weitere Flächen der USStreitkräfte auf den Markt kommen werden.
51
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
3.4
Hessisch Lichtenau
Die Blücher-Kaserne zeichnet sich durch ihre unmittelbare Lage an der geplanten
Trasse der A 44 Kassel – Eisenach aus, deren Bau höchste Priorität genießt und
von deren Realisierung man sich Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung
Nordhessens und insbesondere des Werra-Meißner-Kreises verspricht. Im Bereich
Hessisch Lichtenau – Walburg haben die Bauarbeiten bereits begonnen.
Die Kaserne liegt östlich von Hessisch Lichtenau und grenzt im Westen wie im
Süden an voll erschlossene Gewerbegebiete („Am Hambacher Wege“ und „Im
Senkefeld“), in denen allerdings noch 27 Hektar Gewerbefläche verfügbar sind. Im
Osten des Kasernenareals befindet sich der Truppenübungsplatz, der als FFHGebiet ausgewiesen wurde.
Die Kommune ist bestrebt, die Ausweisung als FFH-Gebiet in Teilen rückgängig zu
machen, um von dieser Fläche weitere rund 50 Hektar als zusätzliche
Gewerbeflächen
auszuweisen.
Hierdurch
würden
dann
als
räumlich
zusammenhängende Gewerbeflächen insgesamt rund 150 Hektar zur Verfügung
stehen: 77 Hektar Kasernengelände inklusive der Teilflächen des Segelflugplatzes,
50 Hektar FFH-Gebiet und 27 Hektar gewerbliche Reserveflächen.
• Trotz der heute verhaltenen Nachfrage nach Gewerbeflächen spricht der direkte
Anschluss an die zukünftige A 44 im Norden des 60 Hektar großen
Kasernengeländes für seine Ausweisung als Gewerbegebiet, zumal das ebene
Gelände für Unternehmen aus den Bereichen Logistik, Spedition, Lagerhaltung,
Kfz-Branche künftig von Interesse sein könnte. Der technische Teilbereich bietet
offene und geschlossene Hallen sowie großzügige, versiegelte Abstellflächen,
wobei die Kfz-Hallen und Wärmehallen teilweise an eine moderne
Heizungsanlage angeschlossen sind. Darüber hinaus existiert eine
computergesteuerte Panzer- bzw. LKW-Waschanlage.
• Die derzeitig verfügbaren Reserveflächen von rund 27 Hektar und der 17 Hektar
große Segelflugplatz sowie das räumlich angrenzende Kasernenareal mit 60
Hektar sollten als zusammenhängende gewerbliche Reservefläche von rund
100 Hektar entwickelt werden, die nicht durch Erschließungsstraßen zerschnitten
wird.
• Die von der Kommune angestrebte Entwicklung von weiteren Teilflächen des
Standortübungsplatzes im Osten der Kaserne, der als FFH-Gebiet ausgewiesen
ist und die dortige geplante Ausweisung von gewerblichen Flächen erscheint
angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen mittelfristig nicht realistisch.
52
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Um in Hessisch Lichtenau eine große zusammenhängende Fläche von rund 100
Hektar anbieten zu können, ist nicht nur auf den Zuschnitt zu achten, sondern auch
darauf, dass diese sich in der Hand eines Eigentümers befindet. Da die Kommune
bereits Eigentümer der vorhandenen angrenzenden 27 Hektar Gewerbefläche ist,
bietet sich in Hessisch Lichtenau einerseits eine Entwicklung des Kasernenareals
und des Segelflugplatzes durch die Kommune selbst oder eine mehrheitlich
öffentliche Entwicklungsgesellschaft an.
Andererseits wird in Hessisch Lichtenau wie auch in anderen Standorten der
Umgang mit der vorhandenen Infrastruktur kritisch gesehen, insbesondere dann,
wenn angesichts der genannten Entwicklungsoptionen und -chancen des
Kasernenareals in Hessisch Lichtenau eine Entwicklung der Flächen durch die
Kommune angestrebt wird. Diese „kommunale Angebotsplanung“ ist mit hohen
Investitionskosten in Infrastruktur verbunden, die von der Kommune sicher nicht
allein zu leisten sind.
• Angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen ist ein Erwerb des Geländes
oder von Teilen des Geländes durch die Kommune oder eine mehrheitlich
öffentliche Entwicklungsgesellschaft zu empfehlen, wobei die erhöhten Kosten
für die Erschließung und Entwicklung des Kasernengeländes in den
Verhandlungen mit dem Eigentümer Bund zu berücksichtigen sind.
3.5
Homberg/ Efze
In Homberg/ Efze werden zwei Liegenschaften des Bundes aufgegeben, die
Dörnberg-Kaserne und die Ostpreußen-Kaserne. Sie liegen unmittelbar
nebeneinander auf einer Anhöhe südlich von Homberg (Efze) und sind nur durch
eine Straße voneinander getrennt. Sie sind über die B 323 an die Anschlussstelle
Knüllwald der A 7 angebunden.
Teile der Dörnberg-Kaserne sind bereits verpachtet oder verkauft, im Süden der
Kaserne befindet sich z. B. das Behördenzentrum des Landkreises, wo demnächst
in ein weiteres umgebautes Gebäude das Amt für Bodenmanagement einziehen
wird. Die Ostpreußen-Kaserne in Homberg/ Efze wird aller Voraussicht nach zum
31.12.2005 geschlossen, d.h. die Kaserne steht bereits Anfang 2006 zur
Disposition.
Die Kasernen sind als Gewerbegebiete bzw. für Dienstleistungen prinzipiell in Teilen
nutzbar. Trotz des guten Bauzustands und der prinzipiellen Eignung für zivile
Nutzungen ist jedoch eine rege Nachfrage nach Gewerbeflächen oder Flächen für
Dienstleistungen auch in Homberg/Efze nicht wahrscheinlich. Darüber hinaus
stehen in Homberg/Efze erschlossene Gewerbeflächen noch zur Vermarktung an.
53
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
• Angesichts der bereits vor einigen Jahren begonnenen Konversion der DörnbergKaserne ist allerdings eine weitere, wenn auch nur sehr langfristig realisierbare
gewerbliche Folgenutzung und Entwicklung der restlichen Flächen in der
Dörnberg-Kaserne anzustreben. Auch die weitere Nutzung durch öffentliche
Einrichtungen in Ergänzung zum bereits dort angesiedelten Behördenzentrum
des Landkreises ist zu prüfen, über die bereits geplante Ansiedlung des neu
geschaffenen Amtes für Bodenmanagement des Landes Hessen hinaus.
Unklar ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt, in welcher organisatorischen Form dies
geschehen kann, da die Kommune weder an einem Erwerb der Kasernenareale
noch an einer Übernahme der potenziellen öffentlichen Flächen oder der
technischen Infrastruktur interessiert ist .
• Eine planungsrechtliche Ausweisung der Dörnberg-Kaserne oder von Teilflächen
für Siedlungszwecke (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen oder Sondernutzungen) durch die Kommune ist nicht abzulehnen.
• Von einem Erwerb des Geländes der Dörnberg-Kaserne oder von Teilen des
Geländes ist jedoch abzuraten. Nicht zu empfehlen ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt auch die Übernahme der technischen Infrastruktur in die
Verantwortung der Kommune oder eines Zweckverbandes. Hier müssen
zunächst die Rahmenbedingungen einer langfristig aber anzustrebenden
Übernahme mit dem Eigentümer Bund geklärt werden.
Von einer Nutzung oder Entwicklung der Ostpreußen-Kaserne in Homberg/ Efze ist
abzusehen. Nicht allein die zurückhaltende gewerbliche Nachfrage in dieser Region
lässt eine mittelfristige gewerbliche Entwicklung der Ostpreußen-Kaserne schwierig
bis unwahrscheinlich erscheinen, hinzu kommt auch die für den Schwalm-EderKreis prognostizierte negative demografische Entwicklung und Veränderung der
Bevölkerungsstruktur. Diese sich abzeichnenden „Schrumpfungseffekte“ verlangen
u.a. eine Anpassung der Entwicklungspolitik der Kommunen, die bei der
gewerblichen Flächenbereitstellung prinzipiell eher auf Bestandssicherung und sehr
moderate Angebotsplanung an begünstigten Standorten direkt an der Autobahn
ausgerichtet sein sollte.
Einen solchen begünstigten Standort stellt das vorhandene und noch nicht voll
belegte Gewerbegebiet Knüllwald-Remsfeld direkt am Autobahnanschluss
Knüllwald der A 7 dar sowie das direkt daran angrenzend geplante rund 48 Hektar
umfassende künftige interkommunale Gewerbegebiet Homberg/Knüllwald/
Schwarzenborn. In diesem Zuge wird auch das bestehende Gewerbegebiet
Knüllwald-Remsfeld in eine interkommunale Form übergehen. Ein Flächentausch zu
Lasten dieses begünstigten interkommunalen Gewerbegebiets und zu Gunsten der
54
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Entwicklung der Ostpreußen-Kaserne wird nicht empfohlen, da deren Lage im
Vergleich ungünstiger ist und ihre Entwicklung teurer werden dürfte. Darüber hinaus
erscheint es unsicher, ob eine Beteiligung der Kommunen Knüllwald und
Schwarzenborn ebenfalls bei der Entwicklung der Ostpreußen-Kaserne gegeben
wäre.
Die möglicherweise eintretende Nachfrage nach einzelnen Gebäuden oder
Grundstücken innerhalb der Ostpreußen-Kaserne, zum Beispiel im technischen
Bereich, ist kritisch zu bewerten, da für „Splitternutzungen“ innerhalb des Geländes
das komplette System der Infrastruktur - wie Straßen, Beleuchtung, Kanal und
Wasser, Wärmeversorgung - aufrecht erhalten werden müsste, obwohl es nur zu
einem minimalen Teil ausgelastet wäre. Eine solche Splitternutzung ist daher in der
Ostpreußen-Kaserne abzulehnen.
• Eine planungsrechtliche Ausweisung der Ostpreußen-Kaserne oder von
Teilflächen für Siedlungszwecke (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen oder
Sondernutzungen) durch die Kommune ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt
abzulehnen, erst recht ein Erwerb des Geländes der Ostpreußen-Kaserne oder
von Teilen des Geländes. Nicht zu empfehlen ist darüber hinaus die Übernahme
der technischen Infrastruktur in die Verantwortung der Kommune oder eines
Zweckverbandes.
• Angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen in Bezug auf Flächenangebot
und -nachfrage ist es durchaus realistisch, dass die Ostpreußen-Kaserne
absehbar keiner Nutzung zugeführt werden kann und als Militärbrache liegen
bleibt. Der Rückbau der Kaserne durch den Bund stellt daher in Homberg/ Efze
eine ernstzunehmende Option dar, die nicht außer Acht gelassen werden sollte.
3.6
Neustadt
Die Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne liegt am südöstlichen Rand der Kernstadt von
Neustadt und grenzt im Norden direkt an Wohn- und Mischbebauung. Im Übrigen ist
die Liegenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen, Waldflächen und
weiteren Freiflächen umgeben. Im Osten und Süden sind angrenzend an die
Kaserne FFH-Flächen ausgewiesen.
Die Fläche verfügt über keinen BAB-Anschluss und die überregionale verkehrliche
Anbindung erfolgt über die B 454 Stadtallendorf - Neustadt Schwalmstadt –
Homberg/Efze, die direkt durch den Stadtkern von Neustadt führt. Langfristig wird in
Mittel- bzw. Nordhessen der Weiterbau der A 49 Kassel – Alsfeld angestrebt, als
Verbindung zur A 5/ 48 bzw. als parallele Nord- Süd-Entlastungsstrecke zur A 7.
Wann dieses Vorhaben realisiert wird, ist jedoch heute noch nicht abzusehen.
55
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Daher ist zunächst nicht von einer Belebung der Flächennachfrage in der Region
„Schwalm“ auszugehen.
Sowohl die Wohnbaulandnachfrage als auch die Gewerbeflächennachfrage sind in
der Region „Schwalm“ aktuell sehr verhalten. Eine Verbesserung ist nach Aussagen
der Bürgermeister mittelfristig nicht abzusehen. Dies geht einher mit einer für den
Schwalm-Eder-Kreis prognostizierten negativen demografischen Entwicklung und
Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die eine veränderte Entwicklungspolitik der
Kommunen verlangt, die nun prinzipiell eher auf Bestandssicherung bzw.
Abmilderung der befürchteten „Entleerungseffekte“ in der Region ausgerichtet sein
sollte als einzig auf eine weitere Angebotsplanung und Bereitstellung neuer
Flächen.
Nach Einschätzung der Kommune ist das Gelände für eine Wohnbebauung oder
Wohnnutzung ebenfalls nicht geeignet. Die geringe Nachfrage nach
Baugrundstücken richtet sich in Neustadt eher auf Einfamilien- oder
Doppelhausgrundstücke, Grundstücke für Geschosswohnungsbau werden nicht
gesucht. Insofern ist eine diesbezügliche Umnutzung der Unterkunfts- und
Stabsgebäude unrealistisch.
Als Gewerbegebiet wäre das Gelände prinzipiell in Teilen nutzbar. Dem stehen
jedoch die mangelnde Nachfrage in der Region und die noch vorhandenen
gewerblichen Reserveflächen in Neustadt an der B 254 entgegen, die ebenfalls nur
sehr schleppend vermarktet werden, aber in der Vermarktung Priorität genießen.
• Aufgrund des dargestellten Überangebots an Gewerbeflächen in Nordhessen
und der ausreichenden Potenziale in Neustadt und auch in Schwalmstadt sollte
in Neustadt nach heutiger Auffassung auf eine Entwicklung der Kaserne
verzichtet werden. Eine nochmalige Überprüfung der Entwicklungs- und
Vermarktungschancen zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Weiterbau der
A 49 in greifbare Nähe rücken sollte, sollte jedoch nicht ausgeschlossen werden.
• Eine planungsrechtliche Ausweisung der Kaserne oder von Teilflächen für
Siedlungszwecke (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen oder Sondernutzungen)
durch die Kommune ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen, erst
recht ein Erwerb des Geländes oder von Teilen des Geländes. Nicht zu
empfehlen ist darüber hinaus die Übernahme der technischen Infrastruktur in die
Verantwortung der Kommune oder eines Zweckverbandes.
Diese Empfehlung deckt sich mit den Interessen der Kommune, die weder an einem
Erwerb der Kaserne noch an einer Übernahme der potenziellen öffentlichen Flächen
oder der technischen Infrastruktur interessiert ist. Sie erwägt lediglich die weitere
56
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Nutzung oder gegebenenfalls die Übernahme der zwei Sportplätze sowie der
Sporthalle.
• Angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen in Bezug auf Flächenangebot
und -nachfrage ist es durchaus realistisch, dass die Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
absehbar keiner Nutzung zugeführt werden kann und als Militärbrache liegen
bleibt. Der Rückbau der Kaserne durch den Bund stellt daher in Neustadt eine
ernstzunehmende Option dar, die nicht außer Acht gelassen werden sollte.
3.7
Schwalmstadt
Die Harthberg-Kaserne in Schwalmstadt gehört wie viele andere zum einheitlichen
Kasernentypus der Bundeswehr aus den 60er Jahren, der sich im Prinzip für eine
Nachnutzung durch Wohnen und Dienstleistungen eignet. Die Fläche verfügt jedoch
ebenfalls über keinen BAB-Anschluss und die überregionale verkehrliche Anbindung
erfolgt über die B 454 Stadtallendorf – Neustadt – Schwalmstadt – Homberg/Efze,
die direkt durch Schwalmstadt führt. Langfristig wird in Mittel- bzw. Nordhessen der
Weiterbau der A 49 Kassel – Alsfeld angestrebt, als Verbindung zur A 5/ 48 bzw. als
parallele Nord- Süd-Entlastungsstrecke zur A 7. Wann dieses Vorhaben realisiert
wird, ist jedoch heute noch nicht abzusehen. Daher ist zunächst nicht von einer
Belebung der regionalen Wirtschaft oder der Flächennachfrage in der Region
„Schwalm“ auszugehen.
• Trotz des guten Bauzustands, der prinzipiellen Eignung für zivile Nutzungen und
der zentralen Lage innerhalb des Siedlungsgefüges ist eine Folgenutzung und
Entwicklung des Kasernengeländes aufgrund der nicht vorhandenen Nachfrage
nach Gewerbeflächen und der nur sehr geringen Wohnbaulandnachfrage, die
sich auf Flächen anderer Qualität in Schwalmstadt richtet, nicht wahrscheinlich.
Der Schwalm-Eder-Kreis sowie die angrenzende Kommune Neustadt verfügen in
ausreichendem Maß über gewerbliche Flächenreserven „auf der grünen Wiese“,
von denen bereits befürchtet werden muss, dass hier ein Überangebot vorliegt, das
auf eine insgesamt zurückgehende Nachfrage stoßen wird.
Aber nicht allein die zurückhaltende und zurückgehende gewerbliche Nachfrage
lässt eine mittelfristige Entwicklung unwahrscheinlich erscheinen, auch die für den
Schwalm-Eder-Kreis prognostizierte negative demografische Entwicklung und
Veränderung der Bevölkerungsstruktur verlangen eine veränderte Entwickungspolitik der Kommunen, die nun prinzipiell eher auf Bestandssicherung bzw.
Abmilderung der befürchteten „Entleerungseffekte“ in der Region ausgerichtet sein
sollte als einzig auf eine weitere Angebotsplanung und Bereitstellung neuer
Flächen.
57
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
• Aufgrund des dargestellten Überangebots an Gewerbeflächen in Nordhessen
und der ausreichenden Potenziale im Schwalm-Eder-Kreis bzw. im
angrenzenden Neustadt sollte auch in Schwalmstadt nach heutiger Auffassung
auf eine Entwicklung der Kaserne zum Gewerbe- oder Wohngebiet verzichtet
werden. Eine nochmalige Überprüfung der Entwicklungs- und Vermarktungschancen zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Weiterbau der A 49 in greifbare
Nähe rückt, ist jedoch anzuraten.
• Eine planungsrechtliche Ausweisung der Kaserne oder von Teilflächen für
Siedlungszwecke (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen oder Sondernutzungen)
durch die Kommune ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu befürworten,
erst recht ein Erwerb des Geländes oder von Teilen des Geländes.
• Nicht zu empfehlen ist darüber hinaus die Übernahme der technischen
Infrastruktur in die Verantwortung der Kommune oder eines Zweckverbandes.
• Trotz des angekündigten Weiterbaus der A 49 sollte angesichts der geschilderten
Rahmenbedingungen in Bezug auf Flächenangebot und -nachfrage auch nach
einer nochmaligen Überprüfung der Vermarktungschancen zu einem späteren
Zeitpunkt damit gerechnet werden, dass die Harthberg-Kaserne keiner Nutzung
zugeführt werden kann und als Militärbrache liegen bleibt. Der Rückbau der
Kaserne durch den Bund stellt daher auch in Schwalmstadt langfristig eine
ernstzunehmende Option dar, die nicht außer Acht gelassen werden sollte.
Diese Empfehlungen decken sich nicht mit den Interessen der Kommune, die eine
Integration des Kasernengeländes in die Stadtentwicklung als wünschenswert
erachtet und sich eine planungsrechtliche Ausweisung des Kasernengeländes nach
entsprechenden Machbarkeitsstudien vorbehält. Der Verzicht auf eine Entwicklung
des Standortes liegt nicht im Interesse der Stadt Schwalmstadt.
3.8
Schwarzenborn
Schwarzenborn ist von der Standortschließung nicht betroffen, allerdings werden
Arbeitsplätze von Zivilbeschäftigten im Rahmen der Umorganisation der Truppen
wegfallen. Derzeit sind in Schwarzenborn rund 800 Soldaten in der Knüll-Kaserne
untergebracht, hinzu kommen von außerhalb anreisende Truppenteile, die für eine
oder mehrere Wochen auf dem Truppenübungsplatz Schwarzenborn üben. Die
durchschnittliche Belegung über das gesamte Jahr entspricht in etwa 250 bis 300
Soldaten. Diese „übende Truppe“ wird künftig wegfallen,23 die Personalstärke in der
Knüllkaserne wird sich im Gegenzug aber etwas erhöhen. Was Unterhalts- und
23 Die Umstrukturierung beinhaltet die sukzessive Aufgabe des „scharfen Schusses“ zwischen 2007 und 2010, was zur
Folge hat, dass aus dem Truppenübungsplatz ein „normaler“ Übungsplatz wird.
58
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Beschaffungskosten für die Truppe angeht sowie die Ausgaben von Soldaten, so
werden sich die Auswirkungen in etwa gegenseitig kompensieren.
Anders sieht das bei den Zivilbeschäftigten aus. Hier werden von 150 zivilen
Arbeitsplätzen circa 85 wegfallen, vor allem jene, die sich um die Einrichtung und
Pflege des Truppenübungsplatzes für den so genannten „scharfen Schuss“
gekümmert haben. (Einrichtung und Abbau von Zielen, Wegebau etc. ) Der Wegfall
dieser Arbeitsplätze ist kleinräumig betrachtet für Schwarzenborn mit rund 1.200
Einwohnern und seine direkte Umgebung von erheblicher Bedeutung. Die
regionalwirtschaftlichen Effekte, die von dieser Maßnahme in Schwarzenborn
ausgehen, sind im Kontext der durch Standortschließungen wegfallenden
Arbeitsplatzäquivalente für Nordhessen insgesamt nur von geringem Gewicht.
3.9
Sontra
Die Husaren-Kaserne entstand in den 60er Jahren und liegt 2-3 km südlich von
Sontra im Außenbereich auf einer Bergkuppe beiderseits der Kreisstraße. Die
geplante Autobahn A 44 Kassel – Eisenach, deren Bau höchste Priorität genießt
und von deren Realisierung man sich Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung
Nordhessens und insbesondere des Werra-Meißner-Kreises verspricht, soll im
Norden an der Husaren-Kaserne vorbeiführen, wobei die Kaserne künftig entweder
über einen Halbanschluss Sontra-Ost oder einen Vollanschluss bei Ulfen erreicht
werden kann. Die Stadt strebt an, dass der geplante Halbanschluss in Richtung
Eisenach zwischen Kaserne und der Stadt zu einem Vollanschluss ausgebaut
wird24.
Sontra verfügt über ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet auf dem Brodberg, das um
ein angrenzendes circa 7,4 Hektar großes interkommunales Gewerbegebiet
erweitert werden soll. Angeregt durch die freiwerdenden Kasernenflächen überlegt
die Stadt Sontra Flächen des GE-Gebietes Brodberg und des geplanten
interkommunalen GE-Gebietes nicht weiter zu beplanen, sondern vielmehr Teile des
Kasernengeländes (im wesentlichen den circa 12-14 Hektar umfassenden
technischen Bereich) und insbesondere ebene Ackerflächen, die an den
technischen Bereich der Kaserne angrenzen, stattdessen als Gewerbegebiet mit
insgesamt 40 bis 50 Hektar auszuweisen. Dieses Gebiet ist ohne Ortsdurchfahrt in
wenigen Minuten vom Anschluss Sontra aus zu erreichen und soll ebenfalls als
interkommunales Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
24 Ein Vollanschluss ist topografisch möglich wie die Tatsache beweist, dass der Anschluss Sontra-Ost im Hinblick auf die
Anforderungen Feuerwehr als Komplettanschluss ausgebaut wird, nur auf den vollständigen Ausbau für den
Individualverkehr wird verzichtet.
59
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt Teilflächen des Standortübungsplatzes bei
einer Überplanung der genannten Ackerflächen einer landwirtschaftlichen Nutzung
zuzuführen – als Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen für die betroffenen
Vollerwerbslandwirte.
Die übrigen Teilflächen des Kasernengeländes, das sind der gesamte
Unterkunftsbereich und der auf der anderen Straßenseite liegende Bereich der
Standortverwaltung nebst Lagerhalle und Anlieferungsrampen können nach
Auffassung der Kommune unabhängig davon vom Bund vermarktet werden. Der
Bauunterhaltungszustand der Gebäude weist teilweise einen Modernisierungsrückstand auf.
• Da das geplante Gewerbegebiet über einen Anschluss an die zukünftige
überregional bedeutende A 44 verfügen wird, ist trotz der heute verhaltenen
Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Region für eine Ausweisung von Teilen
des Kasernengeländes und der angrenzenden Ackerflächen als überregional
attraktives interkommunales Gewerbegebiet zu befürworten. Die in Aussicht
genommenen Flächen weisen darüber hinaus eine wesentlich höhere
Flächenqualität auf als das bisher geplante Gewerbegebiet am Brodberg.
• Allerdings sollte von Landesseite der Ausbau des künftigen A 44-Anschlusses
Sontra-Ost zum Vollanschluss überprüft werden, um eine optimale Ergänzung
von überregionaler Infrastruktur (A 44) und überregional interessanten
Gewerbegroßflächen (40 bis 50 Hektar in Sontra) zu kombinieren. Eventuell
könnte im Gegenzug der Anschluss Ulfen als Halbanschluss ausreichend sein.
Der Anschluss Sontra-Ost hat für das geplante Gewerbegebiet Husaren-Kaserne
gegenüber Ulfen den Vorteil, dass keine Ortslage durchfahren werden muss und
der Anschluss direkt in ein vorhandenes Gewerbegebiet (Sontra-Seegel) führt,
was unter Vermarktungsgesichtspunkten wesentlich günstiger ist, als ein
Anschluss, der zunächst in eine Ortslage führt und dann durch freie Landschaft
ohne, dass ein Gewerbegebiet sichtbar ist.
• Um auch in Sontra wie in Hessisch Lichtenau bei Bedarf eine große
zusammenhängende Fläche von rund 40 - 50 Hektar vermarkten zu können,
sollte sich die Fläche in der Hand eines Eigentümers befinden. Daher bietet sich
auch in Sontra nur eine Entwicklung des Kasernenareals durch die Kommunen
Sontra und Nentershausen selbst oder durch eine mehrheitlich öffentliche
Entwicklungsgesellschaft an.
• Die Übernahme der Infrastruktur im technischen Bereich der Kaserne in die
Verantwortung der Kommune oder eines Zweckverbandes ist nicht zu
empfehlen, aber auch nicht notwendig, da bei einer Erschließung der
60
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
angrenzenden Ackerflächen der technische Bereich der Kaserne hierüber
miterschlossen
werden
kann.
Trotzdem
müssen
zunächst
die
Rahmenbedingungen einer anzustrebenden Übernahme des technischen
Bereichs der Kaserne mit dem Eigentümer Bund geklärt werden.
Angesichts der schwachen Binnennachfrage in der Region wird empfohlen, von
einer Erschließung und Entwicklung des übrigen Kasernengeländes durch die
Kommune oder unter Beteiligung der öffentlichen Hand abzusehen. Hier sollte sich
die Kommune – wenn notwendig - auf die entsprechende planungsrechtliche
Ausweisung der Flächen beschränken. Eine gewerbliche Folgenutzung durch
Private sollte hier vorzugsweise bilateral mit dem Eigentümer Bund verhandelt
werden und über den Abschluss von Vorhaben- und Erschließungsplänen bzw.
städtebaulichen Verträgen realisiert werden, die auch Regelungen zur Übernahme
oder Sanierung der Infrastrukturnetze enthalten.
3.10
Wolfhagen
Das Kasernengelände in Wolfhagen weist eine etwas schlechtere Anbindung an das
überregionale Verkehrsnetz als die Liegenschaft Bad Arolsen auf, da es nicht an
einer stark befahrenen Verkehrsachse wie der B 252 Marburg – Korbach –
A 44, sondern zwischen den Kommunen Bad Arolsen und Wolfhagen liegt.
Wesentlicher näher zur Autobahn Kassel – Dortmund gelegen ist der kürzlich
erschlossene Interkommunale Logistik- und Gewerbepark A 44 – Hiddeser Feld, in
dem noch 19 Hektar Fläche sofort verfügbar sind. Darüber sind in Wolfhagen
weitere 15 Hektar Reserveflächen vorhanden. Das Kasernengelände dürfte daher
bezogen auf die Nähe zur A 44 keine höhere Attraktivität aufweisen als die
Liegenschaft in Bad Arolsen. Im Gegensatz zu Bad Arolsen wird sie voraussichtlich
erst im Jahr 2007 geräumt.
• Die langfristige gewerbliche Nutzung von großen Teilen der Liegenschaft sollte
angesichts der schleppenden regionalen Nachfrage, der in unmittelbarer Nähe
gelegenen und besser angebundenen Flächen im Logistikpark A 44 sowie der
möglichen mittelfristigen Bereitstellung von zusätzlichen Flächen in der Kaserne
in Bad Arolsen nicht die präferierte Entwicklungsoption für die Pommern-Kaserne
darstellen.
• Die Liegenschaft in Wolfhagen zeichnet sich allerdings im Unterkunfts- und
Schulungsbereich einschließlich Kantinengebäude durch einen sehr guten
Bauunterhaltungszustand im Unterkunftsbereich aus und durch eine insgesamt
ansprechende Anordnung der Gebäude in einem durchgrünten und einen
erheblichen Baumbestand aufweisenden Areal. Darüber hinaus verfügt sie über
einen Gleisanschluss mit Verbindung zur Bahnstrecke Bad Arolsen - Wolfhagen 61
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Kassel. Das derzeit in Wolfhagen diskutierte und von privater Seite angestoßene
Projekt einer „Europäischen Weiterbildungsuniversität“ kann in diesem Rahmen
keiner Bewertung unterzogen werden, es bleibt lediglich festzustellen, dass der
Unterkunftsbereich der Kaserne für eine Nutzung durch eine Bildungseinrichtung
oder einen „Schulbetrieb“ aufgrund der geschilderten Merkmale sehr gut
geeignet ist. Insofern erscheint die Überprüfung von Sondernutzungen z.B. durch
eine Bildungseinrichtung sinnvoll.
• Trotzdem ist eine planungsrechtliche Ausweisung der Pommern-Kaserne oder
von Teilflächen für Siedlungszwecke (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen oder
Sondernutzungen) durch die Kommune zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
sinnvoll.
• Von einer Beteiligung der Kommune am Erwerb, an der Erschließung oder
Entwicklung der Liegenschaft ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuraten. Nicht
zu empfehlen ist darüber hinaus die Übernahme der technischen Infrastruktur in
die Verantwortung der Kommune oder eines Zweckverbandes.
• Angesichts der geschilderten Rahmenbedingungen in Bezug auf Flächenangebot
und -nachfrage muss bei einer abschlägigen Beurteilung der angestrebten
Sondernutzung „Bildungseinrichtung“ auch in Wolfhagen damit gerechnet
werden, dass die Pommern-Kaserne keiner Nutzung zugeführt werden kann und
als Militärbrache liegen bleibt. Der Rückbau der Kaserne durch den Bund stellt
daher auch in Wolfhagen langfristig eine ernstzunehmende Option dar, die nicht
außer Acht gelassen werden sollte.
62
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Tabellenverzeichnis
Tabelle
Seite
1
Wirtschaftsbedeutung der Bundeswehr in den Landkreisen
6
2
Personalabbau der Standorte
7
3
Kosten für Wasser und Kanal in den betroffenen Standorten im Jahr 2003
11
4
Bestimmungsgrößen zur Berechnung der regionalwirtschaftlichen
Folgewirkungen (mittlere) Variante I-(Anteile in Prozent )
15
5
Verwendete Parameter zur Berechnung der Varianten II und III
19
6
Regionalwirtschaftliche Folgen – Variante I
23
7
Regionalwirtschaftliche Folgen – Variante II
23
8
Regionalwirtschaftliche Folgen – Variante III
24
9
Seit 2000 in Nordhessen und im Landkreis Marburg-Biedenkopf neu
erschlossene und geplante Gewerbe- und Industriegebiete
31
Nachfrage nach Gewerbeflächen und gewerbliche Reserveflächen in den
betroffenen Kommunen
35
11
Lage und Anbindung der freiwerdenden Liegenschaften
36
12
Merkmale der freiwerdenden Liegenschaften
37
13
Überprüfung der Abwassernetze in den Kasernen - Überblick
39
10
Abbildungsverzeichnis
Abbildung
1
2
3
Seite
Von der Truppenreduzierung betroffene Kommunen in Nordhessen
– Lage der militärischen Liegenschaften –
2
Von der Truppenreduzierung betroffene Kommunen in Mittelhessen
– Lage der militärischen Liegenschaften –
3
Von der Truppenreduzierung betroffene Kommunen in Nordhessen
– Freigabezeitpunkte und anschließende vierjährige Konversionsphase –
29
63
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
64
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
ANHANG
Standortbögen
65
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
66
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Bad Arolsen - Mengeringhausen / Landkreis Waldeck-Frankenberg
Prinz-Eugen-Kaserne
67
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Bad Arolsen - Mengeringhausen / Landkreis Waldeck-Frankenberg
Prinz-Eugen-Kaserne
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
28,7 Hektar Kaserne,
Standortübungsplatz 349,7 ha
0 (bereits geräumt)
0 (bereits geräumt)
Kaserne ist bereits geräumt
Bad Arolsen
Eckdaten
Bad Arolsen ist Mittelzentrum im ländlichen Raum
Einwohner (31.12.2003):
Bevölkerung im Landkreis:
Prognose bis 2020:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte:
Arbeitslosenquote im Kreis:
Bruttowertschöpfung im LK je Erwerbstätigem 2002:
68
16.915
169.631
rund 151.759
6.551
9,1%
46.721 Euro
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Flächenangebot in Bad Arolsen
Flächenkategorie
Sofort verfügbare erschlossene GE-Flächen
Weitere in B-Plänen/F-Plänen enthaltene GE-Reserveflächen
(noch nicht erschlossen)
Reserveflächen im RROP
Hektar
3,6
5,5
Die Kosten für Gewerbebauland betragen derzeit inclusive Erschließung rund 18 bis 25 Euro
pro qm.
Aktuelle Flächennachfrage in der Kommune
Die Gewerbeflächennachfrage kann grundsätzlich als sehr verhalten bezeichnet werden.
Dennoch gibt es bereits Unternehmen, die an einer Nutzung bzw. am Erwerb von Teilflächen in
der Kaserne Interesse haben und sich bei der Kommune gemeldet haben.
Teilweise konnten diese Firmen bereits Hallen und Schleppdächer von der Standortverwaltung
anmieten.
Die eher verhaltene Nachfrage nach Baugrundstücken richtet sich ausschließlich auf
Einfamilien- oder Doppelhausgrundstücke, Grundstücke für Geschosswohnungsbau werden
nicht gesucht, da hier keine Nachfrage existiert. Insofern ist eine diesbezügliche Umnutzung der
Unterkunfts- und Stabsgebäude in der Kaserne unrealistisch.
Die Gewerbeflächen im verkehrlich gut erschlossenen GE-Gebiet „Mengeringhäuser Feld“
seitlich der B 252 werden daher nur langsam vermarktet. In den zurückliegenden drei Jahren
wurden keine neuen Unternehmen angesiedelt, im Jahr 2001 ein Unternehmen, das aus dem
Innenstadtbereich umgesiedelt wurde. Dieses Unternehmen hat eine Fläche von rund 18.000
qm erworben.
Nutzungsvorstellungen der Kommune
Nach Einschätzung der Kommune ist das Gelände für eine Wohnbebauung oder Wohnnutzung
aufgrund seiner Lage im Außenbereich, weit ab von der Kernstadt nicht geeignet.
Als Gewerbegebiet ist das Gelände prinzipiell nutzbar, da es seitlich der B 252 gelegen ist und
darüber hinaus über die mit der Panzerstraße neu entstandene Südtangente erschlossen wird.
Dem stehen prinzipiell die noch vorhandenen Reserveflächen entgegen, die aber offensichtlich
für die Bedarfe der aktuell nachfragenden Unternehmen nicht geeignet sind bzw. die
Unternehmen gehen von potenziell besseren Konditionen in der Kaserne aus.
Die Kommune ist an einer Vermarktung des Geländes als Gewerbegebiet sehr interessiert und
räumt einer gewerblichen Entwicklung auf dieser Fläche Chancen ein, insbesondere vor dem
Hintergrund der Öffnung der Panzerstraße als Südumgehung von Bad Arolsen. Die Kommune
ist aber weder an einem Erwerb der Kaserne noch an einer Übernahme der potenziellen
öffentlichen Flächen oder der technischen Infrastruktur im gegenwärtigen Zustand interessiert,
sondern ist der Auffassung, dass hier der Bund als Eigentümer aktiv werden sollte. Dies betrifft
sowohl die Herrichtung der Flächen und der technischen Infrastruktur, aber auch die
Vermarktung selbst. Die Kommune würde ein solches Vorhaben planungsrechtlich flankieren.
69
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Bisherige Aktivitäten im Hinblick auf eine Folgenutzung
Die Kommune steht in regem Kontakt mit der Standortverwaltung und dem Land Hessen, um
zum einen die Vermarktungsmöglichkeiten zu diskutieren und zum anderen die Nutzung, den
Umbau und die Feststellung der Panzerstraße als Südumgehung für Bad Arolsen zu verfolgen.
Darüber hinaus werden mit örtlichen Unternehmen, die an einer Nutzung oder dem Erwerb von
Teilflächen interessiert sind, Gespräche geführt. Nutzungsinteressenten gibt es zur Zeit für die
Hallen und Schleppdächer im technischen Bereich, für Parkplätze und ein Gebäude sowie für
Teile des Übungsplatzes. Diese Anfragen müssen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes
allerdings noch abgestimmt werden.
70
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Bad Arolsen (Prinz-Eugen-Kaserne)
Unterkunftsgebäude
3-geschossiges Unterkunftsgebäude
Technischer Bereich mit Schlepphalle und Instandsetzungshalle
Technischer Bereich mit Abschmierrampe und Instandsetzungshalle
71
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Fuldatal - Rothwesten/ Landkreis Kassel
Fritz-Erler-Kaserne
Anm.: Quelle HMWVL; nach Angaben der Kommune ist die skizzierte räumliche Darstellung des Geländes der Kaserne nicht
übereinstimmend mit der jetzigen Nutzung.
72
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Fuldatal - Rothwesten / Landkreis Kassel
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
118,1 Hektar Kaserne, Gesamtfläche nach Angaben
der Kommune 157,4 ha
ca. 1.300 (Angaben des Standorts)
125 (Angaben der StOV)
1. Quartal 2008, Auflösung des Panzerflugabwehrraketenbataillons 300 bereits Ende
2005 (Ang. Der Kommune)
Anm.: Quelle HMWVL; nach Angaben der Kommune ist die skizzierte räumliche Darstellung des Geländes der Kaserne nicht
übereinstimmend mit der jetzigen Nutzung.
73
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Fuldatal
Eckdaten
Fuldatal ist Unterzentrum im Verdichtungsraum um Kassel
Einwohner (31.12.2003):
12.207
Bevölkerung im Landkreis:
245.368
Prognose bis 2020:
rund 235.900
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2003): 1.816
Arbeitslosenquote (Juni 2004):
8,8%
Bruttowertschöpfung im LK je Erwerbstätigem (2002):
50.804 Euro
Flächenangebot in Fuldatal
Flächenkategorie
Sofort verfügbare erschlossene GE-Flächen
Reservefläche Gewerbe (B-Plan rechtskräftig)
Weitere in B-Plänen/F-Plänen enthaltene GE-Reserveflächen
(noch nicht erschlossen)
Reserveflächen im RROP
Hektar
1,0 (GE)
1,0
24,0
(GE)
Die Kosten für Gewerbebauland betragen derzeit inclusive Erschließung 50,00 bis 60,00 Euro
pro qm (Ortsteil Ihringshausen).
Aktuelle Flächennachfrage in der Kommune
Die aktuelle Flächennachfrage für Gewerbeflächen beträgt in Fuldatal ca. 1 ha / Jahr.
Nutzungsvorstellungen der Kommune
Eine ausschließliche Folgenutzung für Wohnbebauung und/oder Gewerbeansiedlung ist nicht
denkbar, ggf. ist eine forst- und landwirtschaftliche Nutzung von Teilflächen möglich. Denkbar
ist auch eine Sport- und Freizeitnutzung, z.B. im Bereich Luftsport (Anfrage der
Fallschirmspringerschule Roland mit jetzigem Sitz am Flugplatz Kassel-Calden). Ferner liegen
Anfragen aus dem Bereich Zimmerei und Forst- und Fuhrunternehmen sowie von einem
Planungsunternehmen für regenerative Anlagen aus Mainz vor.
Für die Flächennutzungsplanung ist der Zweckverbandraum Kassel zuständig. Die
Bauleitplanung liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Fuldatal.
Im Zuge der Folgenutzung müsste der Flächennutzungsplan für den Teilbereich, der den
Bundeswehrstandort beinhaltet, geändert werden. Bisher ist das Gebiet mit der
Zweckbestimmung „Sonstige Gebiete mit Zweckbestimmung Bund“ ausgewiesen. Erforderliche
Änderungsplanungen müssten unter Einsatz städtebaulicher Verträge gemäß §11ff BauGB
erfolgen.
Die Kommune erwartet dass der Bund eventuell vorhandene Altlasten auf dem
Bundeswehrgelände feststellt und auf seine Kosten beseitigt.
74
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Zur Verkehrserschließung gibt die Kommune folgende Hinweise: Der Straßenabschnitt zur FritzErler-Kaserne in Höhe Abzweigung Gut Eichenberg bis zur Kaserne einschl. Gehweg und ein
Teilstück von der Kaserne in Richtung Fuldatal-Knickhagen ist eine bundeseigne Straße, die
gemäß Liegenschaftskataster als Kreisstraße K 41 ausgewiesen ist.
Des weiteren ist der Petersweg (geteerter Wirtschaftsweg), der von der L 3232 in Richtung
Immenhausen-Holzhausen zum Bundeswehrstandort führt, im Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland. Der hierdurch u.a. erschlossene gemeindliche Hochbehälter für die
Wasserversorgung befindet sich ebenfalls auf bundeseigenem Gelände. Hier sieht die
Kommune Klärungsbedarf für die künftige Verfahrensweise.
Die Kommune ist weder an einem Erwerb des Kasernengrundstückes noch an einer
Übernahme der potenziellen öffentlichen Flächen im Kasernengelände selbst oder der
technischen Infrastruktur im gegenwärtigen Zustand interessiert. Sie verweist in diesem
Zusammenhang auf die planungsrechtlichen Zuständigkeiten sowie auf die diversen
Gestaltungsspielräume im Wege städtebaulicher Verträge gemäß § 11 ff. BauGB.
Bisherige Aktivitäten im Hinblick auf eine Folgenutzung
Die Gemeindevertretung hat am 10. November 2004 und am 16. Februar 2005 Beschlüsse
gefasst, die Ausführungen zur Folgenutzung des Bundeswehrgeländes, zum Ersatz verloren
gehender Arbeitsplätze, zur finanziellen Unterstützung der Konversionsmaßnahme und zur
Bildung eines runden Tisches mit allen zu beteiligenden Behörden beinhalten.
75
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Fuldatal (Fritz-Erler-Kaserne)
Eingangsbereich
Unterkunftsgebäude jüngeren Datums
Unterkunftsgebäude aus den 30er Jahren
Denkmalgeschützter Uhrenturm
76
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Gießen – Landkreis Gießen
Bergkaserne
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
6 – 7 Hektar Kaserne
ca. 80 (Angaben des Standorts)
15 (Angaben des Standorts)
3. Quartal 2006
Gesprächspartner: Herr Henrich Stadt Gießen, Planungsamt
Herr Hauptmann Glänzer, Bergkaserne Gießen
Frau Piesk, HA
Zusammenfassende Beurteilung:
Die insgesamt knapp 10 Hektar große Bergkaserne in Gießen wurde im Zuge der letzten
Konversionswelle in den 90er Jahren teilweise geräumt und wird seitdem teilweise
(gebäudeweise) z.B. vom Hauptzollamt genutzt. Der verbliebene militärisch genutzte Teil von
circa 6 bis 7 Hektar soll im Zuge von Konversion II in den nächsten 2 Jahren ebenfalls
freigegeben werden. Ein Gebäude an der Licher Straße, in dem die Wehrbereichsverwaltung
untergebracht ist, wird solange weiter genutzt bis ein Quartier in Wiesbaden gefunden ist. Das
Gebäude wird abgezäunt und gesichert, damit der übrige Bereich möglichst bald freigegeben
werden kann. Darüber hinaus kann das Gebäude (weiß), das die Fernmeldezentrale
(Knotenpunkt) enthält, nicht freigegeben werden und wird ebenfalls entsprechend gesichert.
Das Gelände liegt zentral am Rand der Innenstadt zwischen zwei Einfallsstraßen und wurde
seit der Konversion I zwar gebäudeweise anders genutzt, eine wirkliche Entwicklung der Fläche
hat jedoch bis heute nicht stattgefunden.
Die Stadt Gießen stellt sich vor, das Gelände für Wohnen, öffentliche Einrichtungen (u.a. auch
Schulen), Einzelhandel (Vollsortiment) und Dienstleistungen zu nutzen.
Dazu ist sowohl eine Neuordnung der verkehrlichen Erschließung auf dem Gelände selbst und
im Sinne einer Verbindung zwischen Grünberger und Licher Str. notwendig als auch eine
Sanierung /Herrichtung der gesamten technischen Infrastruktur sowie der teilweise Abbruch von
Bausubstanz, die Entsiegelung von Flächen und eine eventuelle Altlastenbeseitigung in
geringerem Umfang.
Im Sinne der Innenentwicklung, die in der Vergangenheit auch im RROP für Gießen formuliert
wurde, scheint das angestrebte Konzept richtig.
Allerdings ist zu beachten, dass in den nächsten Jahren weitere militärisch genutzte Flächen
der Us-army freigegeben werden und damit u.a. Housing areas mit an die 700 Wohneinheiten
auf den Markt kommen werden.
Die im Zuge der Konversion I (1995 – 1997) freigegebenen Flächen Steuben-Kaserne und
Rivers Barracks konnten erfolgreich gewerblich umgenutzt werden, auch die ehemaligen
Housing areas der Pendleton Barracks wurden erfolgreich zu Wohnzwecken
wiederhergerichtet. Ihre Neuentwicklung wurde mehr oder weniger in den vergangenen zwei
Jahren abgeschlossen. Dies will heißen, dass in den vergangenen 5 bis 8 Jahren bereits ein
77
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
enormer gewerblichen Bedarf und Bedarf im Geschosswohnungsbau auf Konversionsflächen
befriedigt werden konnte. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass die angestrebte Entwicklung
der Bergkaserne auf eine „aufgestaute“ Nachfrage trifft und daher eher langfristig zu sehen ist.
Regionalwirtschaftliche Effekte sind durch die endgültige Freigabe der Kaserne und den Abzug
von 80 Soldaten, die überwiegend nicht in Gießen wohnen, sondern verstreut in Mittelhessen,
nicht zu erwarten. Negative Effekte sind erst dann zu befürchten, wenn die Freigabeplanungen
der US-Army für Gießen konkret werden.
Angaben des Standorts zum Personal:
80 Soldaten (die nicht in Gießen, sondern in ganz (Mittel)hessen verstreut wohnen, nur
die Angehörigen der Wehrbereichsverwaltung wohnen direkt am Standort
15 Zivilbeschäftigte
Die Bundeswehr als Konsument:
Nach Angaben der BW wurden pro Jahr folgende Ausgaben (circa-Werte) getätigt:
Heizöl
110.000 Euro
Strom
52.000 Euro
Wasser/Abwasser
17.000 Euro
Ferner wurde mit folgenden örtlichen Firmen in nennenswertem Umfang zusammengearbeitet:
Fa. Scheller VW-Leasing
Fa. Zaug / Cateringservice (30-40 Essen max. täglich)
Details zur Liegenschaft:
Manche Gebäude stehen leer (z.B. Schulgebäude) oder sind kaum genutzt z.B. Gebäude mit
Kantine, ein weiterer Teil ist an den Zoll (Finanzkontrolle, Kontrollstelle Schwarzarbeit) noch ½
bis ¾ Jahr vermietet.
Auf dem Gelände existieren 2 Heizkraftwerke (blau und grün in den Plänen).
Technische Infrastruktur zu 80% in Betonschächten, vor 4-5 Jahren wurde eine
Bestandsaufnahme der Kanäle mit Filmkamera durchgeführt.
Strom und Telefon in Kabelschächten
78
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Hessisch-Lichtenau – Werra-Meißner-Kreis
Blücher-Kaserne
79
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Hessisch Lichtenau – Werra-Meißner-Kreis
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
60 Hektar Kaserne
Standortübungsplatz 371,3 Hektar
721 (Angaben der StOV) / ca. (Angaben des Standorts)
94 (Angaben der StOV) / ca.(Angaben des Standorts)
1. Quartal 2007
Hessisch Lichtenau
Eckdaten
Hessisch Lichtenau ist Mittelzentrum im Ordnungsraum
Einwohner (31.12.2003):
Bevölkerung im Landkreis (Stand 2003):
Prognose bis 2020:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2003):
Arbeitslosenquote im LK (Juni 2004)
Bruttowertschöpfung im LK je Erwerbstätigem (2002):
80
6.668
111.442
rund 91.800
3.679
12,2 %
46.850 Euro
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Flächenangebot in Hessisch Lichtenau
Flächenkategorie
Sofort verfügbare erschlossene GE-Flächen
Weitere in B-Plänen/F-Plänen enthaltene GE-Reserveflächen
(noch nicht erschlossen)
Reserveflächen im RROP
Hektar
27 (GE)
Keine
Die Kosten für Gewerbebauland betragen derzeit voll erschlossen 33,00 Euro pro qm.
Aktuelle Flächennachfrage in der Kommune
Sowohl die Wohnbaulandnachfrage als auch die Gewerbeflächennachfrage kann grundsätzlich
als sehr verhalten bezeichnet werden. Eine Verbesserung wird im gewerblichen bereich mit der
Fertigstellung der A 44 erwartet.
An freien Gewerbeflächen existieren in Hessisch Lichtenau zum einen das GE-Gebiet „Am
Hambacher Wege“ (24,0 ha) und das Gewerbegebiet „Im Senkefeld“. Das Gewerbegebiet „Am
Hambacher Wege“ liegt am östlichen Stadtrand und grenzt westlich an das Kerngebiet der
Stadt. Im Nordwesten sowie im Südwesten grenzt die Fläche an ein bestehendes
Gewerbegebiet an. Östlich grenzt das Gebiet an die Blücher-Kaserne. Südlich schließt das
Gewerbegebiet „Im Senkefeld“ an.
Nutzungsvorstellungen der Kommune
Nach Einschätzung der Kommune ist das Kasernengelände für eine Wohnbebauung oder
Wohnnutzung nicht geeignet. Als Gewerbegebiet ist es insbesondere zusammen mit den
daneben befindlichen gewerblichen Reserveflächen interessant, zumal es dann rund 100
Hektar zusammenhängende Fläche aufweist und in unmittelbarer Nähe des geplanten
Autobahnanschlusses an die A 44 liegt.
Daher hofft man auf eine Vermarktung der Flächen an Speditionen zumal die Unternehmen die
Flächen Tag und Nacht anfahren könnten, da der Zugang zum Gelände nicht durch ein
Wohngebiet führt. Für das künftige Gewerbegebiet könnte bei Bedarf auch ein Gleisanschluss
aktiviert werden.
Darüber hinaus strebt die Kommune an, vom angrenzenden FFH-Gebiet weitere rund 50 ha als
GE-Fläche auszuweisen. Hierdurch stünden dann als potenzielle zusammenhängende GEFlächen sogar insgesamt rund 150 ha zur Verfügung (60 ha Kasernenfläche plus 17 ha
Kasernenfläche, z.Zt. verpachtet an den Segelflugverein, 50 ha vom FFH-Gebiet und 27 ha
angrenzende voll erschlossene GE-Fläche).
81
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Hessisch-Lichtenau (Blücher-Kaserne)
Kaserneneinfahrt mit Blick auf Unterkunftsgebäude
3-geschossiges Unterkunftsgebäude (Fassade asbesthaltig!)
Moderne Heizungsanlage (Baujahr 1995)
Computergesteuerte Panzer / LKW-Waschanlage
82
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Homberg/Efze / Schwalm-Eder-Kreis
Dörnberg-Kaserne und Ostpreußen-Kaserne
83
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Homberg/Efze / Schwalm-Eder-Kreis
Ostpreußen-Kaserne
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
20,1 Hektar Kaserne
Standortübungsplatz 300,3 ha
507 (Angaben der StOV) / ca. (Angaben des Standorts)
94 (Angaben der StOV) / ca. (Angaben des Standorts)
1. Quartal 2006
Dörnberg-Kaserne
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
84
12,6 Hektar Kaserne
0 (Angaben der StOV) / ca. (Angaben des Standorts)
0 (Angaben der StOV) / ca. (Angaben des Standorts)
Kaserne ist bereits geräumt
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Homberg/Efze
Eckdaten
Homberg/ Efze ist Mittelzentrum im ländlichen Raum und Sitz der Kreisverwaltung
Einwohner (31.12.2003):
15.044
Bevölkerung im Landkreis:
192.115
Prognose bis 2020:
rund 178.000
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte:
4.829
Arbeitslosenquote im Kreis:
9,1%
Bruttowertschöpfung im LK je Erwerbstätigem 2002:
47.475 Euro
Flächenangebot in Homberg / Efze
Flächenkategorie
Sofort verfügbare erschlossene GE-Flächen
Weitere in B-Plänen/F-Plänen enthaltene GE-Reserveflächen
(noch nicht erschlossen)
Hektar
13,8
21,5 ohne
interkommunales
GE-Gebiet
Reserveflächen im RROP
Die Kosten für Gewerbebauland betragen derzeit inclusive Erschließung ab 15,00 Euro pro qm.
Aktuelle Flächennachfrage in der Kommune
In den letzten Jahren von 2002 – 2004 wurden rd. 55.000 qm Gewerbeflächen veräußert und
seit 1995 haben sich insgesamt drei (überregionale) Firmen angesiedelt bzw. erweitert.
Sowohl die Wohnbaulandnachfrage als auch die Gewerbeflächennachfrage kann grundsätzlich
als sehr verhalten bezeichnet werden. Eine Verbesserung ist nicht abzusehen
Die eher verhaltene Nachfrage nach Baugrundstücken richtet sich ausschließlich auf
Einfamilien- oder Doppelhausgrundstücke, Grundstücke für Geschosswohnungsbau werden
nicht gesucht, da hier keine Nachfrage existiert. Insofern ist eine diesbezügliche Umnutzung der
Unterkunfts- und Stabsgebäude in den Kasernen unrealistisch.
Nutzungsvorstellungen der Kommune
Die Kasernen sind als Gewerbegebiet prinzipiell in Teilen nutzbar. Die in Homberg
vorhandenen GE-Flächen stehen aber noch zur Vermarktung an.
Die Kommune ist weder an einem Erwerb der Kasernen noch an einer Übernahme der
potenziellen öffentlichen Flächen oder der technischen Infrastruktur im gegenwärtigen Zustand
interessiert.
85
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Homberg / Efze (Dörnberg-Kaserne)
Erschließung mit Asphalt ohne Betonuntergrund
Unterkunftsgebäude
Vermarktet und abgegrenzte Gebäude
Technischer Bereich mit Abschmierrampe und Abstellhallen
86
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Homberg / Efze (Ostpreußen-Kaserne)
Große Freifläche in der Mitte der Kaserne, umgeben von Unterkunftsgebäuden
Technischer Bereich mit Instandsetzungshallen
87
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Neustadt / Landkreis Marburg-Biedenkopf
Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
88
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Neustadt / Landkreis Marburg-Biedenkopf
Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
33,2 Hektar Kaserne
833 (Angaben der StOV) / ca. 400 (Angaben des Standorts)
62 (Angaben der StOV) / ca. 30 (Angaben des Standorts)
3. Quartal 2008
Neustadt
Eckdaten
Neustadt ist Unterzentrum im ländlichen Raum
Einwohner (31.12.2003):
Bevölkerung im Landkreis:
Prognose bis 2020:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte:
Arbeitslosenquote:
Bruttowertschöpfung im LK je Erwerbstätigem 2002:
9.184
253.821
rund 241.000
998
7,8%
52.206 Euro
89
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Flächenangebot in Neustadt
Flächenkategorie
Sofort verfügbare erschlossene GE-Flächen
Weitere in B-Plänen/F-Plänen enthaltene GE-Reserveflächen
(noch nicht erschlossen
Reserveflächen im RROP
Hektar
5,3 (GI)
keine
Die Kosten für Gewerbebauland betragen derzeit inclusive Erschließung rund 35 Euro pro qm.
Aktuelle Flächennachfrage in der Kommune
Sowohl die Wohnbaulandnachfrage als auch die Gewerbeflächennachfrage kann grundsätzlich
als sehr verhalten bezeichnet werden. Eine Verbesserung ist nicht abzusehen
Die eher verhaltene Nachfrage nach Baugrundstücken richtet sich ausschließlich auf
Einfamilien- oder Doppelhausgrundstücke, Grundstücke für Geschosswohnungsbau werden
nicht gesucht, da hier keine Nachfrage existiert. Insofern ist eine diesbezügliche Umnutzung der
Unterkunfts- und Stabsgebäude in der Kaserne unrealistisch.
Die Gewerbeflächen im GE-Gebiet „Am Gelicht“ entlang der B454 werden nur sehr schleppend
vermarktet. Um die Fördermittel des Landes Hessen in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu
können, muss in diesem Gebiet ein bestimmter Anteil an produzierendem Gewerbe angesiedelt
werden, was erhebliche Schwierigkeiten bereitet, der Vermarktung dieses Gebietes insofern
aber Priorität verleiht.
In den zurückliegenden drei Jahren wurden vier Unternehmen angesiedelt, die aus der Region
selbst stammten. Insgesamt wurde eine Gewerbefläche von rund 20.000 qm verkauft.
Nutzungsvorstellungen der Kommune
Nach Einschätzung der Kommune ist das Gelände für eine Wohnbebauung oder Wohnnutzung
nicht geeignet, als Gewerbegebiet ist es prinzipiell in Teilen nutzbar. Dem stehen jedoch die
vorhandenen Reserveflächen und die mangelnde Nachfrage entgegen.
Die Kommune ist weder an einem Erwerb der Kaserne noch an einer Übernahme der
potenziellen öffentlichen Flächen oder der technischen Infrastruktur interessiert.
Sie erwägt lediglich die weitere Nutzung oder gegebenenfalls der Übernahme der zwei
Sportplätze sowie der Sporthalle.
Bisherige Aktivitäten im Hinblick auf eine Folgenutzung
Die Kommune regt darüber hinaus an, bei einer nicht absehbaren Vermarktung der
militärischen Flächen eventuell als Ausgleichsmaßnahme das Städtebauförderungsprogramm
im Stadtkern weiterzuführen.
90
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Neustadt / Hessen (Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne)
Freiflächen mit Unterkunftsgebäuden im Hintergrund
Kantine
Technischer Bereich mit Abstellhallen
Schleppdächer mit Betonwannen und Ölabscheider für Tankfahrzeuge
91
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Schwalmstadt- Treysa / Schwalm-Eder Kreis - Harthberg Kaserne
92
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Schwalmstadt- Treysa / Schwalm-Eder Kreis
Harthberg Kaserne
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
34,5 Hektar Kaserne
1148 (Angaben der StOV) / 862 (Angaben des Standorts)
64 (Angaben der StOV)
1. Quartal 2007
Schwalmstadt-Treysa
Eckdaten
Schwalmstadt ist Mittelzentrum im ländlichen Raum
Einwohner (31.12.2003):
Bevölkerung im Landkreis:
Prognose bis 2020:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte:
Arbeitslosenquote im Landkreis
Bruttowertschöpfung im LK je Erwerbstätigem 2002:
19.461
192.115
rund 178.000
7.541
9,1%
47.475 Euro
93
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Flächenangebot in Schwalmstadt
Flächenkategorie
Sofort verfügbare erschlossene GE-Flächen
Weitere in B-Plänen/F-Plänen enthaltene GE-Reserveflächen
(noch nicht erschlossen
Reserveflächen im RROP
Hektar
12,5
18,5
Die Kosten für erschlossenes Gewerbebauland betragen derzeit rund 40 bis 55 Euro, d.h. 15
Euro Bodenpreis zuzüglich circa 25 bis 40 Euro Erschließung pro qm.
Aktuelle Flächennachfrage in der Kommune
Sowohl die Wohnbaulandnachfrage als auch die Gewerbeflächennachfrage kann grundsätzlich
als sehr verhalten bezeichnet werden. In den zurückliegenden drei Jahren wurde ein neues
Unternehmen angesiedelt, d.h. ein Gewerbegrundstück mit einer Fläche von 2.633 qm
vermarktet. Eine Verbesserung ist nicht abzusehen.
Wohnbauflächen bietet Schwalmstadt im OT Treysa, im OT Willingshausen und im OT
Wasenberg an (18 ha Wohnbauerweiterungsflächen). Dies sind nach Auffassung der Kommune
die letzten geeigneten Gebiete, alle weiteren Flächen sind topographisch schwierig. Prinzipiell
ist der Hardtberg (Kaserne) aufgrund seiner Südhanglage und seiner zentralen Lage im OT
Treysa als Wohngebiet gut geeignet.
Da sich die eher verhaltene Nachfrage ausschließlich auf Einfamilien- oder
Doppelhausgrundstücke richtet und Grundstücke für Geschosswohnungsbau nicht gesucht
werden, ist eine diesbezügliche Umnutzung der Unterkunfts- und Stabsgebäude in der Kaserne
unrealistisch. Die Kaserne ist nur unbebaut als Südhang für ein Wohngebiet interessant.
Darüber hinaus verzeichnet die Stadt einen Rückzug öffentlicher Ämter und Dienststellen aus
Schwalmstadt, zum Beispiel die Schließung des Forstamtes und des Katasteramtes. Auch die
Schließung des Grundbuchamtes droht angesichts der Neustrukturierung der Ämter für
Bodenmanagement. Diese Entwicklung wird nach Ansicht der Stadt nicht zum Stillstand
kommen, sondern im Gegenteil noch eine weitere Ausdünnung von Dienstleistungen in der
Fläche im ländlichen Raum nach sich ziehen, zum Beispiel bei den Sparkassen und
Volksbanken, dem Amtsgerichten etc..
Nutzungsvorstellungen der Kommune
Bedingt durch die zentrale Lage der Kaserne im Stadtgebiet ist eine Integration des Geländes in
die Stadtentwicklung wünschenswert. Die Möglichkeiten zur Nutzung des Geländes sollen nach
Auffassung der Kommune im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ergebnisoffen geprüft werden.
Als Szenarien der Entwicklung sollen die Nutzung zu Wohnzwecken, eine gewerbliche Nutzung,
aber auch Sondernutzungen wie Freizeit, Sport, u.a. analysiert werden.
Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie sollen dabei sowohl die Eignung des
Kasernenstandortes für die jeweilige Nutzung als auch die Konsequenzen für die
Stadtentwicklung insgesamt dargestellt werden.
94
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Eine planungsrechtliche Ausweisung des Kasernengeländes wird von der Kommune nicht
abgelehnt, sondern soll erst auf der Basis der o.g. Machbarkeitsstudie diskutiert werden.
Trotz ungünstiger Rahmenbedingungen liegt der Verzicht auf eine Entwicklung des Standortes
nicht im Interesse der Stadt Schwalmstadt.
Bisherige Aktivitäten im Hinblick auf eine Folgenutzung
Die Kommune beabsichtigt ungeachtet der geringen Vermarktungschancen die Inauftraggabe
einer Machbarkeitsstudie zur Folgenutzung des Areals.
Die Kommune regt darüber hinaus an, bei einer nicht absehbaren Vermarktung der
militärischen Flächen als Ausgleichsmaßnahme das Städtebauförderungsprogramm im
Stadtkern Treysa weiterzuführen.
95
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Schwalmstadt (Harthberg-Kaserne)
Eingangsbereich
Platzsituation
3-geschossiges Unterkunftsgebäude
Technischer Bereich - Abstellhallen
96
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Schwarzenborn – Schwalm-Eder-Kreis
Truppenübungsplatz und Knüll-Kaserne
97
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Schwarzenborn – Schwalm-Eder-Kreis
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
1.850 Hektar Truppenübungsplatz
1.000 (Angaben der StOV) / ca. (Angaben des Standorts)
150 (Angaben der StOV) / ca.(Angaben des Standorts)
keine Standortaufgabe
Der Standort Schwarzenborn wird nicht aufgegeben, aber eine Nutzungsänderung
bedingt den Abbau von militärischem Personal
Durch eine Nutzungsänderung des Truppenübungsplatzes im Zeitraum von 2007-2010 - der so
genannte scharfe Schuss wird sukzessive aufgegeben und der Übungsplatz wird zu einem
„normalen“ Übungsplatz. Dadurch werden rund 85 Arbeitsplätze von Zivilbeschäftigten
wegfallen. (davon mindestens 13 direkt aus Schwarzenborn, rund 70 aus der Region, hierunter
Schlosser, Schreiner, Verwaltungsangestellte, teilweise auch Nebenerwerbslandwirte)
Die Folgen für den Arbeitsmarkt, die heimische Wirtschaft und die Kommune sind nach
Aussagen der Kommune beträchtlich da Schwarzenborn sehr stark von der Bundeswehr
geprägt wird. So setze sich die „Bevölkerungsstruktur“ von Schwarzenborn zu 1/3 aus
Einwohnern (rd. 1.200), zu 1/3 aus dem stehenden Bataillon (rd. 1.000 Militärangehörige) und
zu 1/3 aus zeitweise anwesenden Soldaten von übende Truppen anderer Standorte („scharfer
Schuss“) zusammen.
98
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Schwarzenborn
Eckdaten
Schwarzenborn ist Kleinzentrum im ländlichen Raum
Einwohner (31.12.2003):
Bevölkerung im Landkreis (Stand 2003):
Prognose bis 2020:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2003):
Arbeitslosenquote im LK (Juni 2004)
Bruttowertschöpfung im LK je Erwerbstätigem (2002):
1.224
192.115
rund 178.300
259
9,1 %
47.475 Euro
Flächenangebot in Schwarzenborn
Flächenkategorie
Sofort verfügbare erschlossene GE-Flächen
Weitere in B-Plänen/F-Plänen enthaltene GE-Reserveflächen
(noch nicht erschlossen
Reserveflächen im RROP
Hektar
4,5 (GE)
teilerschlossen
Keine
Die Kosten für Gewerbebauland betragen derzeit teilerschlossen 4,00 EUR, vollerschlossen ca.
7,00-10,00 EUR. Die GE-Fläche ist seit 1997 ausgewiesen, aber seither keine Ansiedlung.
Vorstellungen der Kommune:
Die Kommune erwartet Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des „Strukturwandels“, z.B.
Durchführung von zielgerichteten Qualifizierungsmaßnahmen, ggf. Beibehaltung oder
Ausweisung als Fördergebiet (GA, EFRE; EAGFL) u.a.
99
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Schwarzenborn (Truppenübungsplatz)
Eingangsbereich Truppenlager Schwarzenborn
Truppenübungsplatz mit scharfem Schuss
100
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Sontra – Werra-Meißner-Kreis
Husaren-Kaserne
101
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Sontra – Werra-Meißner-Kreis
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
102
20,9 Hektar Kaserne
Standortübungsplatz 238,1 ha
629 (Angaben der StOV) / ca. (Angaben des Standorts)
55 (Angaben der StOV) / ca.(Angaben des Standorts)
3. Quartal 2008
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Sontra
Eckdaten
Sontra ist Mittelzentrum im ländlichen Raum
Einwohner (31.12.2003):
Bevölkerung im Landkreis (Stand 2003):
Prognose bis 2020:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2003):
Arbeitslosenquote im LK (Juni 2004)
Bruttowertschöpfung im LK je Erwerbstätigem (2002):
8.713
111.442
rund 91.800
2.216
12,2 %
46.850 Euro
Flächenangebot in Sontra
Flächenkategorie
Sofort verfügbare erschlossene GE-Flächen
Weitere in B-Plänen/F-Plänen enthaltene GE-Reserveflächen im
Industriegebiet Seegel II (noch nicht erschlossen)
Reserveflächen im RROP
Hektar
Keine öffentl.
Privat: 1,9 (GE)
Im Verfahren 7,4
(GE)
Die Kosten für Gewerbebauland betragen derzeit incl. Erschließung 5,11 € pro qm.
Aktuelle Flächennachfrage in der Kommune
Sowohl im Bereich der Wohnbaulandnachfrage als auch im Bereich der
Gewerbeflächennachfrage ist eine verhaltene Nachfrage festzustellen. Mit einer Verbesserung
ist nicht zu rechnen. Impulse werden durch die A 44 im Bereich der überregionalen
gewerblichen Nachfrage erwartet.
Nutzungsvorstellungen der Kommune
Nach Einschätzung der Kommune ist das Gelände für eine Wohnbebauung oder Wohnnutzung
nicht geeignet, als Gewerbegebiet ist es prinzipiell in Teilen nutzbar und weist höhere
Flächenqualitäten auf als Teilflächen des aktuell in der Planung befindlichen interkommunalen
Gewerbegebietes Brodberg. Daher ist ein Tausch von Teilflächen der Kaserne und von
Flächen, die an die Kaserne angrenzen, mit den vorhandenen GE / GI Flächen des Gebietes
Brodberg (Neuaufstellung B-Plan) aus Sicht der Kommune notwendig. Durch den Tausch soll
am Status „Interkommunales Gewerbegebiet“ nichts geändert werden. Insgesamt würde das
neue Gewerbegebiet Brodberg circa 40 – 50 Hektar umfassen, wovon rund 14 Hektar
ehemaliges Kasernengelände wären.
Für Flächen und Gebäude in den übrigen Teilen der Kaserne liegen einzelne Anfragen vor, z.B.
von einem Motorsportclub (Freigelände), von privaten Investoren zur möglichen Errichtung
eines Offroadparks auf Teilen des Standortübungsplatzes oder von einem Schützenverein bzw.
einem privaten Betreiber (Übernahme der Standortschießanlage). Hier wird die Kommune aktiv,
jedoch keine Flächen erwerben.
Darüber hinaus beabsichtigt die Kommune Teilflächen des Übungsgeländes wieder einer
landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen, zum einen als Ausgleich für den Flächenverbrauch
beim Bau der A 44, zum anderen als Ausgleichsflächen für die von der aktuell geplanten
Gewerbeflächenausweisung am Brodberg betroffenen Vollerwerbslandwirte.
103
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Bisherige Aktivitäten im Hinblick auf eine Folgenutzung
-
104
Bildung eines runden Tisches unter Einbeziehung der Gremien, des Handel, des
Handwerks und der Industrie sowie der Vereine zur Analyse der Ist-Situation und zur
Bündelung aller Kräfte für ein zukünftiges gemeinsames Handeln.
Abstimmung mit dem Werra-Meißner-Kreis sowie der Regionalplanung beim
Regierungspräsidium Kassel.
Beauftragung eines Gutachtens zu Chancen und Möglichkeiten einer zukünftigen
touristischen Infrastruktur.
Seit Januar 2005Erste Gespräche mit den verantwortlichen Stellen im Hinblick auf eine
Änderung der Planungen zum Bau der A 44 (Ziel: Vollanschluss „Sontra-Ost“).
Abstimmung mit der Gesamthochschule Kassel im Hinblick auf ein Studienprojekt zur
Begleitung der Konversionsmaßnahmen in Sontra.
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Sontra (Husaren-Kaserne)
Eingangsbereich mit Parkplätzen
Heizkraftwerk
Lager der Standortverwaltung vor dem Kasernentor
Gebäude der Standortverwaltung vor dem Kasernentor
105
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Wolfhagen / Landkreis Kassel
Pommern-Kaserne
106
HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Wolfhagen / Landkreis Kassel
Pommern-Kaserne
Eckdaten
Größe der Liegenschaft:
Anzahl der Soldaten:
Anzahl der Zivilbeschäftigten:
Voraussichtlicher Zeitpunkt
der Standortaufgabe:
42,1 Hektar Kaserne,
Standortübungsplatz 257,0 ha
538 (Angaben der StOV) / ca. (Angaben des Standorts)
74 (Angaben der StOV) / ca. (Angaben des Standorts)
3. Quartal 2008
Wolfhagen
Eckdaten
Wolfhagen ist Mittelzentrum im ländlichen Raum
Einwohner (31.12.2003):
Bevölkerung im Landkreis:
Prognose bis 2020:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte:
Arbeitslosenquote im Kreis:
Bruttowertschöpfung im LK je Erwerbstätigem 2002:
13.287
245.368
rund 236.000
3.252
8,8%
50.804 Euro
107
Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
Flächenangebot in Wolfhagen
Flächenkategorie
Sofort verfügbare erschlossene GE-Flächen
Weitere in B-Plänen/F-Plänen enthaltene GE-Reserveflächen
(noch nicht erschlossen)
Reserveflächen im RROP
Hektar
19,00
15,00
Die Kosten für Gewerbebauland betragen derzeit inclusive Erschließung rund 25 Euro pro qm.
Aktuelle Flächennachfrage in der Kommune
Sowohl die Wohnbaulandnachfrage als auch die Gewerbeflächennachfrage kann grundsätzlich
als sehr verhalten bezeichnet werden. Eine Verbesserung ist nicht abzusehen
Die eher verhaltene Nachfrage nach Baugrundstücken richtet sich ausschließlich auf
Einfamilien- oder Doppelhausgrundstücke, Grundstücke für Geschosswohnungsbau werden
nicht gesucht, da hier keine Nachfrage existiert. Insofern ist eine diesbezügliche Umnutzung der
Unterkunfts- und Stabsgebäude in der Kaserne unrealistisch.
Die Gewerbeflächen im GE-Gebiet Niederelsungen/„Am Riesen“ und im interkommunalen
Gewerbepark Hiddeser Feld (Wolfhagen und Breuna) werden nur langsam vermarktet. In den
zurückliegenden drei Jahren wurden drei Unternehmen angesiedelt, die aus der Region selbst
stammten. Insgesamt wurde eine Gewerbefläche von rund 25.000 qm vermarktet.
Nutzungsvorstellungen der Kommune
Nach Einschätzung der Kommune ist das Gelände für eine übliche Wohnnutzung aufgrund
seiner Lage im Außenbereich, weit ab von der Kernstadt nicht geeignet, als Gewerbegebiet ist
es prinzipiell in Teilen nutzbar. Dem stehen jedoch die vorhandenen Reserveflächen und die
mangelnde Nachfrage entgegen.
Aufgrund des außergewöhnlich guten Bauunterhaltungszustands des gesamten
Unterkunftsbereichs, der Kantine und Lehrsaalgebäude ist eine kombinierte Sondernutzung für
Bildungs- und Wohnzwecke sehr gut denkbar.
Die Kommune ist weder an einem Erwerb der Kaserne noch an einer Übernahme der
potenziellen öffentlichen Flächen oder der technischen Infrastruktur interessiert.
Die Kommune verfolgt jedoch gemeinsam mit Herrn Prof. Ruge (Paris) das Projekt einer
„Europäischen Weiterbildungsuniversität“ auf dem Gelände der Kaserne in Wolfhagen nach
dem Modell der „Donau-Universität“ in Krems / Österreich. Die Einrichtung in Krems
konzentriert sich auf die Fort- und Weiterbildung in interdisziplinär ausgerichteten
Fachbereichen Telekommunikation, Wirtschaft, Recht, Gesundheit und Umwelt. Sie finanziert
sich zu zwei Dritteln aus Eigeneinnahmen, die restlichen Mittel erhält sie von Land und Bund,
die auch die Anfangsinvestitionen in die Liegenschaft übernommen hatten.
Eine abschließende Bewertung des Projektes durch das Land steht noch aus.
Bisherige Aktivitäten im Hinblick auf eine Folgenutzung
Die Kommune steht in regem Kontakt mit Prof. Ruge und dem Land Hessen, um die
Realisierungschancen für die „Europäische Weiterbildungsuniversität Wolfhagen“ zu eruieren.
Darüber werden Sponsoren für dieses Projekt gesucht.
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HA Hessen Agentur GmbH – Wirtschafts- und Regionalforschung –
Wolfhagen (Pommern-Kaserne)
Unterkunftsgebäude
4-geschossiges Unterkunftsgebäude in Massivbauweise (Betonskelett/
Ziegelmauerwerk) mit Satteldach
Kantine
Innenhof der Kantine
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Truppenreduzierung und Freigabe von Militärflächen
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