Pressemeldung

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Pressemeldung
6 I GESCHÄFTSWELT
BOULEVARD BADEN I Anzeigensonderveröffentlichung I 8. Juli 2012 I Nr. 28, 15. Jahrgang
Vier-Sterne-Schiff besichtigen
Der Sommer wird süß und fruchtig
FOTO I MATTHIAS HANGST
Karlsruhe (bb). Nach seiner erfolgreichen Samos-Sonderreise
hat das Karlsruher Reiseland
Reisebüro erneut einen exklusiven Sonderevent organisiert: am
28. Juli fährt das Reiseland Reisebüro mit ausgewählten Kunden zur exklusiven Schiffsbesichtigung nach Kehl. Das
Vier-Sterne-Schiff TUI Allegra
mit seinen modernen Kabinen,
der Vinothek und der freundlichen Lido-Terrasse gehört zu
den innovativen Flussschiffen.
Nach der Besichtigung geht es
weiter nach Straßburg, wo eine
Bootstour auf der Ill reserviert
wurde, die unter dem Motto
„Straßburg – über 20 Jahrhunderte Geschichte“ steht. Danach können sich die Mitreisenden in Neuhaeusel in einer
Hostellerie entspannen, ehe am
Abend die informative und erlebnisreiche Tagestour am Karlsruher Hauptbahnhof endet.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt,
weitere Infos und Anmeldung
bis spätestens 16. Juli unter Telefon 0721 935 16 90.
Spielwaren und vieles mehr
Auch im Sommer eine Hochburg des guten Geschmacks: La Casetta del Caffé überrascht in der heißen
Jahreszeit mit verführerischen neuen Kreationen.
Neu sind beispielsweise französische Rosen und Veilchen in
Milch-, und dunkler Schokolade, Sommertafeln mit Stracciatella, Aprikose oder Limone –
und jede Menge leckere
handgemachte Trüffel. „Schokoladen gibt es das ganze Jahr,
selbst in den Chocolaterien in
Spanien und Italien. Also auch
bei uns“, so die Inhaber Patrick
Linke und Felix Weise.
Doch auch Kaffeekenner kom-
men voll auf ihre Kosten. Die
meisten der über 50 Sorten kommen aus der hauseigenen Rösterei – schonend geröstet; wer es
lieber „tipico“ italienisch möchte, für den gibt unter anderem
Espresso aus der kleinsten Rösterei „La Piansa“ in Florenz, der
vom italienischen Feinschmecker jedes Jahr als bester Espresso gekürt wird.
Weitere Informationen gibt es
unter www.kaffee-schokolade.de.
FOTO I BB
Dienstleister des Jahres 2012
Karlsruhe (bb). „Dienstleister des
Jahres 2012 – Top 20“ – mit diesem Titel darf sich die Stufenlos
GmbH schmücken. Beim Wettbewerb des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums
wurde das Unternehmen in der
Sparte „Beispielhafte Dienstleistungsinnovation“ ausgezeichnet.
Die Jury begründete ihre Wahl
mit dem außergewöhnlichen Service-Konzept von Stufenlos: Als
einzige Firma in der TreppenliftBranche bietet sie in den regionalen Stufenlos-Lift-Zentren die
verschiedenen Liftlösungen zum
Begutachten und Probe fahren.
Binnen fünf Jahren hat sich die
Stufenlos GmbH zum führenden
Anbieter von individuell konzipierten Liftsystemen in BadenWürttemberg entwickelt. Das
Karlsruher Unternehmen bietet
seinen Kunden individuell zugeschnittene Mobilitätslösungen im
Bereich Treppenlifte, Plattformlifte sowie Hebelifte für den Innenund Außenbereich. Weitere Infos
gibt es unter www.stufen-los.de
sowie unter Telefon 0721 669 92 09.
FOTO I STEFFEN HAUSWIRTH / FOTOGRAFIC
Weingarten (bb). Vor den heißen
Tagen hat man bei „La Casetta
del Caffé“ das einzigartige Kaffee- und Schokoladensortiment
noch einmal aufgestockt. Wenn
man im Sommer auf der Suche
nach auserlesenen und ausgefallenen süßen Geschenkideen ist,
sollte man dieses kleine Lädchen
im Herzen von Weingarten besuchen. Hier finden sich viele neue
verführerische Kreationen passend zur heißen Saison.
Pfinztal-Söllingen (bb). Seit
zwölf Jahren ist Spielwaren Luhmann im Gewerbegebiet in Söllingen beheimatet. Auf rund 400
Quadratmetern finden Kunden
Spielwaren von vielen namhaften Herstellern. Zudem werden
zahlreiche aktuelle Saisonartikel
und Sammelfiguren angeboten.
Auf Wunsch können auch ab 19
Uhr Spieleabende bei Luhmann
veranstaltet werden.
Abgerundet wird das Angebot
durch ein umfangreiches Sortiment
an Schulbedarf und Geschenkartikeln. Die Abgabe von Bücherlisten
ist ebenso möglich wie die Buchbestellung über Nacht. Zusätzlich
steht eine große Auswahl an Büchern für jede Altersklasse zur Verfügung. Einmal im Monat findet in
den Räumen von Spielwaren Luhmann eine Bastelveranstaltung für
Kinder statt.
Wer bei Spielwaren Luhmann
seinen Einkauf als Geschenk
verpacken lässt, kann zugleich
etwas für den guten Zweck tun.
Für jedes Päckchen bezahlen
Kunden einen freiwilligen Beitrag, der gesammelt wird und
sozialen Einrichtungen oder Vereinen zugute kommt. Weitere
Informationen gibt es unter
www.spielwaren-luhmann.de sowie unter Telefon 07240 20 67 52.
KURZ & BÜNDIG
Sparkasse Karlsruhe Ettlingen beste von sechs Regionalbanken.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv eine umfassende Untersuchung der Beratungsqualität von 20
regionalen und überregionalen Filialbanken in sechs großen Städten
Deutschlands durchgeführt – unter anderem in Karlsruhe. Das Ergebnis: Die
Sparkasse Karlsruhe Ettlingen ist Testsieger. Sie belegt den Spitzenplatz vor der
BBBank und der Volksbank Karlsruhe. Die Auszeichnung erfolgte mit der
Begründung, dass „die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen mit freundlichen und
kompetenten Beratern überzeugte. Diese traten bei der Begrüßung vertrauenswürdig und motiviert auf und nahmen sich für die Gespräche stets ausreichend Zeit. Alle gestellten Fragen konnten die Angestellten vollständig und
inhaltlich korrekt beantworten. Zudem bereiteten sie komplexe Sachverhalte
für die Kunden leicht verständlich auf.“ Die Beratungsqualität wurde von April
bis Juni anhand von verdeckt durchgeführten Gesprächen zu den Themen
Altersvorsorge, Baufinanzierung, Geldanlage, Ratenkredit und Girokonto
analysiert. Neben Kriterien wie Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter
wurden die Beratungsatmosphäre und insbesondere die Bedarfsanalyse auf
den Prüfstand gestellt. Die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen wurde bereits in den
vergangenen zwei Jahren vom Wirtschaftsmagazin Focus Money getestet und
zwei Jahre in Folge als Testsieger in Karlsruhe ermittelt. „Das Ergebnis dieser
Studie, die jüngst durch den Nachrichtensender n-tv in Auftrag gegeben
wurde, ist eine überzeugende Bestätigung unserer guten Arbeit und unseres
Qualitätsdenkens“, so Sparkassendirektor Michael Huber.
Platz 24 im ITK-Investitions-Ranking. Die Region Karlsruhe belegt im
bundesweiten Vergleich der Investitionen in die Informations- und
Kommunikationstechnologie (ITK) im vergangenen Jahr den 24. Platz und
hält sich damit weiterhin im guten Mittelfeld. Die Mittelständler aus der
Region investierten 2011 durchschnittlich 1 999 Euro pro Arbeitsplatz und
damit 63 Euro mehr als der Bundesdurchschnitt. Bundesweiter Spitzenreiter
bleibt München. Hier gaben die Unternehmen durchschnittlich 2 674 Euro
aus. Top-Aufsteiger ist die Region Freiburg, die sich um 26 Ränge von Platz
68 im Vorjahr auf Platz 42 verbesserte. Schlusslicht bleibt Göttingen. Die
ITK-Ausgaben der deutschen Mittelständler legten bundesweit gesehen
nach einem Einbruch in 2009 das zweite Jahr in Folge um circa zwei Prozent
zu. Damit lagen die Investitionen im vergangenen Jahr das erste Mal auf
einem höheren Niveau als vor Beginn der Wirtschaftskrise. Zu diesem
Ergebnis kommt der repräsentative Investitions-Atlas der Sage Software
GmbH, der zum vierten Mal in Folge das Ausgabeverhalten deutscher
Mittelständler für 87 Regionen dokumentiert.
Fiducia für Arbeitsschutz ausgezeichnet. Für sein ArbeitsschutzManagementsystem hat die Fiducia IT AG das „Arbeitsschutz mit System“Zertifikat (AMS) von der gesetzlichen Unfallversicherung VBG erhalten. Die
Fiducia hat das System von der VBG nach nationalen und internationalen
Standards prüfen lassen und erfüllt somit deren Arbeitsschutzkriterien. Uwe
Marx, Präventionsleiter der VBG-Bezirksverwaltung Ludwigsburg, überreichte Hans-Peter Straberger, Vorstandsmitglied der Fiducia, in dieser Woche das
Zertifikat. „Unsere Mitarbeiter sind unser höchstes Gut, das ist mir
persönlich sehr wichtig“, sagte Straberger. Das AMS-Audit zeigt dem
Unternehmen, wo noch Schwachstellen lauern und wie sich diese ausbessern lassen. Positive Auswirkungen verspricht sich die Fiducia nicht nur mit
Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Guter und für die
Mitarbeiter spürbarer Arbeitsschutz führe zu einer hohen Arbeitsqualität und
fördert Produktivität, Leistungsfähigkeit sowie Leistungsbereitschaft der
Beschäftigten, so das Unternehmen.
RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
I Rechtsanwalt René Schmidt, Informationen gibt es unter www.kkk-law.de
Maklerprovision bei Internetanzeigen
Eine gewerbliche Immobilienmaklerin inserierte auf der Internetplattform „ImmobilienScout24“
ein Baugrundstück zum Kauf mit
dem Hinweis „Provision 7,14 Prozent“. Der spätere Käufer setzte
sich anlässlich des Inserates telefonisch mit der Maklerin in Verbindung. Diese nannte ihm die
Adresse des Objekts und die Kontaktdaten des Verkäufers. Es fand
ein gemeinsamer Besichtigungstermin statt. Der Käufer erwarb
das Grundstück. Die Maklerin
war der Auffassung, sie habe Anspruch auf die Maklerprovision
und klagte diese ein. Mangels
schriftlichen Maklervertrages kam
als Interessent auf ein gewerbliches Maklerinserat hin mit dem
Makler Kontakt aufnimmt, grundsätzlich davon ausgehen, dass der
Makler das Objekt vom Verkäufer
an die Hand bekommen hat und
deshalb von diesem eine Provision
für seine Leistungen erhält. Der
Kaufinteressent muss also nicht
ohne Weiteres damit rechnen,
dass der Makler auch von ihm die
Zahlung einer Provision erwartet.
Selbst die Besichtigung des Verkaufsobjekts zusammen mit dem
Makler reicht bei dieser Sachlage
nicht für einen schlüssigen Vertragsschluss aus.
Etwas anderes gilt jedoch, wenn
der Makler den Kaufinteressenten im Inserat ausdrücklich und
unmissverständlich auf eine von
Rechtsanwalt René Schmidt von der Kanzlei Küster, Klas und Kollegen. ihm im Erfolgsfall zu zahlende
Käuferprovision hingewiesen hat.
es vorliegend entscheidend darauf Er nahm vorliegend ein eindeuti- Durch eine Inanspruchnahme
an, ob das Inserat ein eindeutiges ges Provisionsverlangen der Mak- der Maklertätigkeit kommt dann
Provisionsverlangen der Maklerin lerin an. Die Provisionsabrede grundsätzlich ein Maklervertrag
gegenüber dem Grundstückskäu- kann auch stillschweigend durch durch schlüssiges Verhalten zuschlüssiges Verhalten getroffen stande, es sei denn, der Interesfer enthielt.
Der BGH gab der Maklerin Recht. werden. Zwar darf derjenige, der sent stellt zuvor ausdrücklich
FOTO I BB
Karlsruhe (bb). Der Hinweis „Provision 7,14 Prozent“ in einer Internetanzeige stellt ein eindeutiges Provisionsverlangen des gewerblichen
Immobilienmaklers dar, das den
Kaufinteressenten zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichten
kann, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil
vom 3. Mai 2012 (III ZR 62/11).
klar, keinen Vertrag schließen zu
wollen.
Das Provisionsverlangen des
Maklers in einer Internet- oder
Zeitungsanzeige muss hierbei so
gestaltet sein, dass die entstehende
Provisionspflicht dem Interessenten klar vor Augen geführt wird.
Nach Auffassung des BGH genügte hierfür der Hinweis „Provision
7,14 Prozent“. Diese Angabe könne vom Kaufinteressenten nicht
lediglich als Hinweis auf eine mit
dem Verkäufer getroffene Provisionsvereinbarung verstanden werden. Vielmehr liege es für den
Kaufinteressenten auf der Hand,
dass der Makler für seine Tätigkeit
von ihm eine Provision verlangt.
Eine abweichende Annahme wäre
nur dann gerechtfertigt, wenn sich
auf Grund sonstiger Umstände
und Hinweise aus der Anzeige etwas anderes ergibt.
Ungeachtet dieser Entscheidung des
BGH erscheint es aus Sicht des Immobilienmaklers sinnvoll, klarstellend zumindest die Formulierung
„Käuferprovision“ zu verwenden.
Entlastung mit Tücken
Hohes Bußgeld trotz Rente
Region (bb). Arbeitnehmer könnten nach den Plänen im Jahressteuergesetz 2013 von Bürokratie
entlastet werden. Danach sollen
Freibeträge auf der „Lohnsteuerkarte“ ab 2014 zwei Jahre lang
gelten. Bislang müssen sie jährlich individuell neu beantragt
werden.
Fallen die Voraussetzungen nachträglich weg, soll nach dem Gesetzesentwurf die Pflicht bestehen, dies umgehend beim
Finanzamt anzuzeigen. Änderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer können auch innerhalb
Nürnberg (bb). Auch ein Rentner
kann zur Zahlung eines erheblichen Bußgeldes verurteilt werden.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer Rechtsbeschwerde eingelegt.
Der bereits wegen fahrlässiger
Trunkenheit im Verkehr Vorbestrafte war erneut mit Alkohol im
Blut hinter dem Steuer erwischt
und vom zuständigen Amtsgericht zu einer Geldbuße von 1 000
Euro sowie einem dreimonatigen
Fahrverbot verurteilt worden. Die
des Zwei-Jahres-Zeitraums angezeigt werden.
Zwar seien Bestrebungen nach
Bürokratieabbau stets und so
auch die geplante Neuerung zu
begrüßen, so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) . „Ob
dies allerdings tatsächlich für alle
Arbeitnehmer eine Erleichterung
bedeutet, bleibt abzuwarten.“ Er
warnt davor, dass die Anzeige
einer Änderung allzu leicht in
Vergessenheit geraten und im
Einzelfall zu einer erheblichen
Steuernachzahlung nach dem
zweiten Jahr führen könne.
Verhängung der hohen Geldstrafe hielt der Mann für unrechtmäßig. Das zuständige Amtsgericht
habe selbst festgestellt, dass er
bereits 75 Jahre alt und ein Rentner sei. Die Urteilsbegründung
wäre aber mit keinem Wort auf
seine als Pensionär beschränkten
finanziellen Möglichkeiten eingegangen.
„Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des
Betroffenen sind bei der Verhängung der Regelgeldbußen nach
dem Bußgeldkatalog in einem Ur-
teil grundsätzlich nicht erforderlich – und zwar unabhängig von
ihrer Höhe im Einzelfall“, erklärt
Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer . Eine Ausnahme von diesem
Grundsatz besteht, wenn dem
Gericht vorgetragene Tatsachen
darauf hinweisen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich schlecht sind. Die
reine Feststellung, bei dem Verurteilten handele es sich um einen Rentner, ist noch kein solcher ausreichender Anhaltspunkt
dafür.
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MAN MUSS DIE TATSACHEN KENNEN, BEVOR MAN SIE
VERDREHEN KANN.
MARK TWAIN
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