Pressemeldung
Transcription
Pressemeldung
6 I GESCHÄFTSWELT BOULEVARD BADEN I Anzeigensonderveröffentlichung I 8. Juli 2012 I Nr. 28, 15. Jahrgang Vier-Sterne-Schiff besichtigen Der Sommer wird süß und fruchtig FOTO I MATTHIAS HANGST Karlsruhe (bb). Nach seiner erfolgreichen Samos-Sonderreise hat das Karlsruher Reiseland Reisebüro erneut einen exklusiven Sonderevent organisiert: am 28. Juli fährt das Reiseland Reisebüro mit ausgewählten Kunden zur exklusiven Schiffsbesichtigung nach Kehl. Das Vier-Sterne-Schiff TUI Allegra mit seinen modernen Kabinen, der Vinothek und der freundlichen Lido-Terrasse gehört zu den innovativen Flussschiffen. Nach der Besichtigung geht es weiter nach Straßburg, wo eine Bootstour auf der Ill reserviert wurde, die unter dem Motto „Straßburg – über 20 Jahrhunderte Geschichte“ steht. Danach können sich die Mitreisenden in Neuhaeusel in einer Hostellerie entspannen, ehe am Abend die informative und erlebnisreiche Tagestour am Karlsruher Hauptbahnhof endet. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, weitere Infos und Anmeldung bis spätestens 16. Juli unter Telefon 0721 935 16 90. Spielwaren und vieles mehr Auch im Sommer eine Hochburg des guten Geschmacks: La Casetta del Caffé überrascht in der heißen Jahreszeit mit verführerischen neuen Kreationen. Neu sind beispielsweise französische Rosen und Veilchen in Milch-, und dunkler Schokolade, Sommertafeln mit Stracciatella, Aprikose oder Limone – und jede Menge leckere handgemachte Trüffel. „Schokoladen gibt es das ganze Jahr, selbst in den Chocolaterien in Spanien und Italien. Also auch bei uns“, so die Inhaber Patrick Linke und Felix Weise. Doch auch Kaffeekenner kom- men voll auf ihre Kosten. Die meisten der über 50 Sorten kommen aus der hauseigenen Rösterei – schonend geröstet; wer es lieber „tipico“ italienisch möchte, für den gibt unter anderem Espresso aus der kleinsten Rösterei „La Piansa“ in Florenz, der vom italienischen Feinschmecker jedes Jahr als bester Espresso gekürt wird. Weitere Informationen gibt es unter www.kaffee-schokolade.de. FOTO I BB Dienstleister des Jahres 2012 Karlsruhe (bb). „Dienstleister des Jahres 2012 – Top 20“ – mit diesem Titel darf sich die Stufenlos GmbH schmücken. Beim Wettbewerb des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums wurde das Unternehmen in der Sparte „Beispielhafte Dienstleistungsinnovation“ ausgezeichnet. Die Jury begründete ihre Wahl mit dem außergewöhnlichen Service-Konzept von Stufenlos: Als einzige Firma in der TreppenliftBranche bietet sie in den regionalen Stufenlos-Lift-Zentren die verschiedenen Liftlösungen zum Begutachten und Probe fahren. Binnen fünf Jahren hat sich die Stufenlos GmbH zum führenden Anbieter von individuell konzipierten Liftsystemen in BadenWürttemberg entwickelt. Das Karlsruher Unternehmen bietet seinen Kunden individuell zugeschnittene Mobilitätslösungen im Bereich Treppenlifte, Plattformlifte sowie Hebelifte für den Innenund Außenbereich. Weitere Infos gibt es unter www.stufen-los.de sowie unter Telefon 0721 669 92 09. FOTO I STEFFEN HAUSWIRTH / FOTOGRAFIC Weingarten (bb). Vor den heißen Tagen hat man bei „La Casetta del Caffé“ das einzigartige Kaffee- und Schokoladensortiment noch einmal aufgestockt. Wenn man im Sommer auf der Suche nach auserlesenen und ausgefallenen süßen Geschenkideen ist, sollte man dieses kleine Lädchen im Herzen von Weingarten besuchen. Hier finden sich viele neue verführerische Kreationen passend zur heißen Saison. Pfinztal-Söllingen (bb). Seit zwölf Jahren ist Spielwaren Luhmann im Gewerbegebiet in Söllingen beheimatet. Auf rund 400 Quadratmetern finden Kunden Spielwaren von vielen namhaften Herstellern. Zudem werden zahlreiche aktuelle Saisonartikel und Sammelfiguren angeboten. Auf Wunsch können auch ab 19 Uhr Spieleabende bei Luhmann veranstaltet werden. Abgerundet wird das Angebot durch ein umfangreiches Sortiment an Schulbedarf und Geschenkartikeln. Die Abgabe von Bücherlisten ist ebenso möglich wie die Buchbestellung über Nacht. Zusätzlich steht eine große Auswahl an Büchern für jede Altersklasse zur Verfügung. Einmal im Monat findet in den Räumen von Spielwaren Luhmann eine Bastelveranstaltung für Kinder statt. Wer bei Spielwaren Luhmann seinen Einkauf als Geschenk verpacken lässt, kann zugleich etwas für den guten Zweck tun. Für jedes Päckchen bezahlen Kunden einen freiwilligen Beitrag, der gesammelt wird und sozialen Einrichtungen oder Vereinen zugute kommt. Weitere Informationen gibt es unter www.spielwaren-luhmann.de sowie unter Telefon 07240 20 67 52. KURZ & BÜNDIG Sparkasse Karlsruhe Ettlingen beste von sechs Regionalbanken. Das Deutsche Institut für Service-Qualität hat im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv eine umfassende Untersuchung der Beratungsqualität von 20 regionalen und überregionalen Filialbanken in sechs großen Städten Deutschlands durchgeführt – unter anderem in Karlsruhe. Das Ergebnis: Die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen ist Testsieger. Sie belegt den Spitzenplatz vor der BBBank und der Volksbank Karlsruhe. Die Auszeichnung erfolgte mit der Begründung, dass „die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen mit freundlichen und kompetenten Beratern überzeugte. Diese traten bei der Begrüßung vertrauenswürdig und motiviert auf und nahmen sich für die Gespräche stets ausreichend Zeit. Alle gestellten Fragen konnten die Angestellten vollständig und inhaltlich korrekt beantworten. Zudem bereiteten sie komplexe Sachverhalte für die Kunden leicht verständlich auf.“ Die Beratungsqualität wurde von April bis Juni anhand von verdeckt durchgeführten Gesprächen zu den Themen Altersvorsorge, Baufinanzierung, Geldanlage, Ratenkredit und Girokonto analysiert. Neben Kriterien wie Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter wurden die Beratungsatmosphäre und insbesondere die Bedarfsanalyse auf den Prüfstand gestellt. Die Sparkasse Karlsruhe Ettlingen wurde bereits in den vergangenen zwei Jahren vom Wirtschaftsmagazin Focus Money getestet und zwei Jahre in Folge als Testsieger in Karlsruhe ermittelt. „Das Ergebnis dieser Studie, die jüngst durch den Nachrichtensender n-tv in Auftrag gegeben wurde, ist eine überzeugende Bestätigung unserer guten Arbeit und unseres Qualitätsdenkens“, so Sparkassendirektor Michael Huber. Platz 24 im ITK-Investitions-Ranking. Die Region Karlsruhe belegt im bundesweiten Vergleich der Investitionen in die Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) im vergangenen Jahr den 24. Platz und hält sich damit weiterhin im guten Mittelfeld. Die Mittelständler aus der Region investierten 2011 durchschnittlich 1 999 Euro pro Arbeitsplatz und damit 63 Euro mehr als der Bundesdurchschnitt. Bundesweiter Spitzenreiter bleibt München. Hier gaben die Unternehmen durchschnittlich 2 674 Euro aus. Top-Aufsteiger ist die Region Freiburg, die sich um 26 Ränge von Platz 68 im Vorjahr auf Platz 42 verbesserte. Schlusslicht bleibt Göttingen. Die ITK-Ausgaben der deutschen Mittelständler legten bundesweit gesehen nach einem Einbruch in 2009 das zweite Jahr in Folge um circa zwei Prozent zu. Damit lagen die Investitionen im vergangenen Jahr das erste Mal auf einem höheren Niveau als vor Beginn der Wirtschaftskrise. Zu diesem Ergebnis kommt der repräsentative Investitions-Atlas der Sage Software GmbH, der zum vierten Mal in Folge das Ausgabeverhalten deutscher Mittelständler für 87 Regionen dokumentiert. Fiducia für Arbeitsschutz ausgezeichnet. Für sein ArbeitsschutzManagementsystem hat die Fiducia IT AG das „Arbeitsschutz mit System“Zertifikat (AMS) von der gesetzlichen Unfallversicherung VBG erhalten. Die Fiducia hat das System von der VBG nach nationalen und internationalen Standards prüfen lassen und erfüllt somit deren Arbeitsschutzkriterien. Uwe Marx, Präventionsleiter der VBG-Bezirksverwaltung Ludwigsburg, überreichte Hans-Peter Straberger, Vorstandsmitglied der Fiducia, in dieser Woche das Zertifikat. „Unsere Mitarbeiter sind unser höchstes Gut, das ist mir persönlich sehr wichtig“, sagte Straberger. Das AMS-Audit zeigt dem Unternehmen, wo noch Schwachstellen lauern und wie sich diese ausbessern lassen. Positive Auswirkungen verspricht sich die Fiducia nicht nur mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Guter und für die Mitarbeiter spürbarer Arbeitsschutz führe zu einer hohen Arbeitsqualität und fördert Produktivität, Leistungsfähigkeit sowie Leistungsbereitschaft der Beschäftigten, so das Unternehmen. RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER I Rechtsanwalt René Schmidt, Informationen gibt es unter www.kkk-law.de Maklerprovision bei Internetanzeigen Eine gewerbliche Immobilienmaklerin inserierte auf der Internetplattform „ImmobilienScout24“ ein Baugrundstück zum Kauf mit dem Hinweis „Provision 7,14 Prozent“. Der spätere Käufer setzte sich anlässlich des Inserates telefonisch mit der Maklerin in Verbindung. Diese nannte ihm die Adresse des Objekts und die Kontaktdaten des Verkäufers. Es fand ein gemeinsamer Besichtigungstermin statt. Der Käufer erwarb das Grundstück. Die Maklerin war der Auffassung, sie habe Anspruch auf die Maklerprovision und klagte diese ein. Mangels schriftlichen Maklervertrages kam als Interessent auf ein gewerbliches Maklerinserat hin mit dem Makler Kontakt aufnimmt, grundsätzlich davon ausgehen, dass der Makler das Objekt vom Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb von diesem eine Provision für seine Leistungen erhält. Der Kaufinteressent muss also nicht ohne Weiteres damit rechnen, dass der Makler auch von ihm die Zahlung einer Provision erwartet. Selbst die Besichtigung des Verkaufsobjekts zusammen mit dem Makler reicht bei dieser Sachlage nicht für einen schlüssigen Vertragsschluss aus. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Makler den Kaufinteressenten im Inserat ausdrücklich und unmissverständlich auf eine von Rechtsanwalt René Schmidt von der Kanzlei Küster, Klas und Kollegen. ihm im Erfolgsfall zu zahlende Käuferprovision hingewiesen hat. es vorliegend entscheidend darauf Er nahm vorliegend ein eindeuti- Durch eine Inanspruchnahme an, ob das Inserat ein eindeutiges ges Provisionsverlangen der Mak- der Maklertätigkeit kommt dann Provisionsverlangen der Maklerin lerin an. Die Provisionsabrede grundsätzlich ein Maklervertrag gegenüber dem Grundstückskäu- kann auch stillschweigend durch durch schlüssiges Verhalten zuschlüssiges Verhalten getroffen stande, es sei denn, der Interesfer enthielt. Der BGH gab der Maklerin Recht. werden. Zwar darf derjenige, der sent stellt zuvor ausdrücklich FOTO I BB Karlsruhe (bb). Der Hinweis „Provision 7,14 Prozent“ in einer Internetanzeige stellt ein eindeutiges Provisionsverlangen des gewerblichen Immobilienmaklers dar, das den Kaufinteressenten zur Zahlung einer Maklerprovision verpflichten kann, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 3. Mai 2012 (III ZR 62/11). klar, keinen Vertrag schließen zu wollen. Das Provisionsverlangen des Maklers in einer Internet- oder Zeitungsanzeige muss hierbei so gestaltet sein, dass die entstehende Provisionspflicht dem Interessenten klar vor Augen geführt wird. Nach Auffassung des BGH genügte hierfür der Hinweis „Provision 7,14 Prozent“. Diese Angabe könne vom Kaufinteressenten nicht lediglich als Hinweis auf eine mit dem Verkäufer getroffene Provisionsvereinbarung verstanden werden. Vielmehr liege es für den Kaufinteressenten auf der Hand, dass der Makler für seine Tätigkeit von ihm eine Provision verlangt. Eine abweichende Annahme wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sich auf Grund sonstiger Umstände und Hinweise aus der Anzeige etwas anderes ergibt. Ungeachtet dieser Entscheidung des BGH erscheint es aus Sicht des Immobilienmaklers sinnvoll, klarstellend zumindest die Formulierung „Käuferprovision“ zu verwenden. Entlastung mit Tücken Hohes Bußgeld trotz Rente Region (bb). Arbeitnehmer könnten nach den Plänen im Jahressteuergesetz 2013 von Bürokratie entlastet werden. Danach sollen Freibeträge auf der „Lohnsteuerkarte“ ab 2014 zwei Jahre lang gelten. Bislang müssen sie jährlich individuell neu beantragt werden. Fallen die Voraussetzungen nachträglich weg, soll nach dem Gesetzesentwurf die Pflicht bestehen, dies umgehend beim Finanzamt anzuzeigen. Änderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer können auch innerhalb Nürnberg (bb). Auch ein Rentner kann zur Zahlung eines erheblichen Bußgeldes verurteilt werden. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer Rechtsbeschwerde eingelegt. Der bereits wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr Vorbestrafte war erneut mit Alkohol im Blut hinter dem Steuer erwischt und vom zuständigen Amtsgericht zu einer Geldbuße von 1 000 Euro sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Die des Zwei-Jahres-Zeitraums angezeigt werden. Zwar seien Bestrebungen nach Bürokratieabbau stets und so auch die geplante Neuerung zu begrüßen, so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) . „Ob dies allerdings tatsächlich für alle Arbeitnehmer eine Erleichterung bedeutet, bleibt abzuwarten.“ Er warnt davor, dass die Anzeige einer Änderung allzu leicht in Vergessenheit geraten und im Einzelfall zu einer erheblichen Steuernachzahlung nach dem zweiten Jahr führen könne. Verhängung der hohen Geldstrafe hielt der Mann für unrechtmäßig. Das zuständige Amtsgericht habe selbst festgestellt, dass er bereits 75 Jahre alt und ein Rentner sei. Die Urteilsbegründung wäre aber mit keinem Wort auf seine als Pensionär beschränkten finanziellen Möglichkeiten eingegangen. „Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen sind bei der Verhängung der Regelgeldbußen nach dem Bußgeldkatalog in einem Ur- teil grundsätzlich nicht erforderlich – und zwar unabhängig von ihrer Höhe im Einzelfall“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer . Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht, wenn dem Gericht vorgetragene Tatsachen darauf hinweisen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich schlecht sind. Die reine Feststellung, bei dem Verurteilten handele es sich um einen Rentner, ist noch kein solcher ausreichender Anhaltspunkt dafür. 796553 821566 MAN MUSS DIE TATSACHEN KENNEN, BEVOR MAN SIE VERDREHEN KANN. MARK TWAIN 827459 20120708_BB-ETT_ 06