Alte und neue Tätigkeitsschlüssel in den Meldungen zur

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Alte und neue Tätigkeitsschlüssel in den Meldungen zur
Alte und neue Tätigkeitsschlüssel in den Meldungen zur Sozialversicherung
Der Tätigkeitsschlüssel ist in jeder Meldung zur
Sozialversicherung einzutragen (§ 28a Abs. 3 Nr. 5
SGB IV). Er enthält verschlüsselte Angaben über
die Tätigkeit des Beschäftigten im Betrieb, die in die
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für
Arbeit einfließen.
Der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel wird seit Beginn
des im Januar 1973 eingeführten Meldeverfahrens
zur Sozialversicherung verwendet. Die letzte redaktionelle Überarbeitung des Tätigkeitsschlüssels erfolgte mit der Veröffentlichung des aktualisierten
Schlüsselverzeichnisses 2003.
Ab 1.12.2011 wird der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel (TS 2003) durch einen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) ersetzt.
Die Struktur des neuen Tätigkeitsschlüssels steht
bereits fest, sodass die Arbeitgeber schon jetzt die
neuen Angaben in den Personalstammdaten hinterlegen können. Die Bestimmung des neuen Tätigkeitsschlüssels für die beschäftigten Arbeitnehmer
sollte rechtzeitig erfolgen, da mit entsprechenden
Softwarelösungen nur etwa 5% aller Beschäftigungsverhältnisse eindeutig und automatisch umgestellt werden können.
Im Folgenden erhalten Sie einen vergleichenden
Überblick zur Struktur des bisherigen fünfstelligen
und des neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssels.
Fünfstelliger Tätigkeitsschlüssel (TS 2003)
Der fünfstellige Schlüssel besteht aus:
Stelle 1 bis 3 Ausgeübte Tätigkeit (Feld A)
Stelle 4
Stellung im Beruf (Feld B1)
Stelle 5
Art der Ausbildung (Feld B2)
Stelle 1 bis 3 – Ausgeübte Tätigkeit (Feld A)
Die Schlüsselzahlen für die ausgeübte Tätigkeit sind
dem amtlichen Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Für die ausgeübte
Tätigkeit sind 350 verschiedene Schlüssel gültig.
Stelle 4 – Stellung im Beruf (Feld B1)
Die Stellung im Beruf wird mit den Ziffern 0 bis 9
verschlüsselt dargestellt.
Volksschule/Hauptschule, mittlere Reife oder
gleichwertiger Abschluss
1
– ohne abgeschlossene Berufsausbildung
2
– mit abgeschlossener Berufsausbildung
Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden)
3
– ohne abgeschlossene Berufsausbildung
4
– mit abgeschlossener Berufsausbildung
5
Abschluss einer höheren Fachschule oder
Fachhochschule
6
Hochschul-/Universitätsabschluss
(einschl.
des Abschlusses an Akademien mit
Hochschulcharakter)
7
Ausbildung unbekannt (Angabe nicht möglich)
Wichtig:
Für alle Meldungen bis zum 30.11.2011 ist ausschließlich der fünfstellige Tätigkeitsschlüssel
(TS 2003) zu verwenden.
Neunstelliger Schlüssel (TS 2010)
Der neunstellige Schlüssel besteht aus:
Stelle 1 bis 5 Ausgeübte Tätigkeit (Feld AT)
Stelle 6
Höchster
allgemeinbildender
Schulabschluss (Feld AS)
Stelle 7
Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Feld BA)
Stelle 8
Arbeitnehmerüberlassung (Feld AÜ)
Stelle 9
Vertragsform (Feld VF)
Stelle 1 bis 5 – Ausgeübte Tätigkeit (Feld AT)
Maßgebend ist die im aktuellen Beschäftigungsverhältnis ausgeübte Tätigkeit. Die jetzige Tätigkeit ist
auch dann maßgebend, wenn diese vom erlernten
Beruf abweicht oder wenn früher ein anderer Beruf
ausgeübt worden ist. Auszubildende, Praktikanten
usw. werden mit der Tätigkeit verschlüsselt, die sie
mit ihrer Ausbildung anstreben bzw. in der sie das
Praktikum absolvieren.
Die Schlüsselzahlen für die ausgeübte Tätigkeit sind
dem amtlichen Schlüsselverzeichnis 2010 der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Für die ausgeübte Tätigkeit sind 1286 gültige Schlüssel (TS 2010)
vorgesehen.
0
Auszubildende (Lehrling, Praktikant u.a.)
1
Arbeiter, die nicht Facharbeiter sind
2
Arbeiter, die als Facharbeiter tätig sind
3
Meister, Poliere (Arbeiter oder Angestellte)
4
Angestellte, soweit nicht zu „3“ gehörend
Dabei erfolgt die Klassifikation der Berufe 2010
(KldB2010) nach folgender Struktur:
7
Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende
0
Militärberufe
8
Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 18 Stunden
1
Natur-, Land-, Tier- und Forstwirtschaft
2
Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung
3
Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik
4
Naturwissenschaft, Geografie und Informatik
5
Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit
6
Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhan-
9
Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von 18 Stunden und mehr, aber nicht
vollzeitbeschäftigt
Stelle 5 – Art der Ausbildung (Feld B2)
Für die Angaben zur Art der Ausbildung sind die
Ziffern 1 bis 7 vorgesehen.
del, Vertrieb, Hotel und Tourismus
7
Unternehmensorganisation,
Recht und Verwaltung
Buchhaltung,
8
Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung
9
Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschaftsund
Wirtschaftswissenschaften,
Medien,
Kunst, Kultur und Gestaltung
Stelle 6 – Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Feld AS)
Als Schulabschluss gilt der Besuch einer Schule mit
erfolgreichem Abschluss der Prüfungen. Der Schulbesuch allein ist nicht ausreichend.
Es sind folgende Schlüssel zu verwenden:
1
ohne Schulabschluss
2
Haupt-/Volksschulabschluss
3
mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4
Abitur/Fachabitur
9
Abschluss unbekannt
Die Schlüsselzahl 9 sollte nur gewählt werden,
wenn überhaupt keine Informationen zum
Schulabschluss
vorliegen.
Bei
Unsicherheit
zwischen Alternativen ist auf jeden Fall eine der
Alternativen zu wählen.
Stelle
7
–
Höchster
beruflicher
Ausbildungsabschluss (Feld BA)
Es sind folgende Schlüssel zu verwenden:
1
ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2
4
Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
Meister-/Techniker- oder gleichwertiger
Fachschulabschluss
Bachelor
5
Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
3
6
Promotion
9
Abschluss unbekannt
Die Schlüsselzahl 9 sollte nur gewählt werden,
wenn überhaupt keine Informationen zum
Ausbildungsabschluss vorliegen. Bei Unsicherheit
zwischen Alternativen ist auf jeden Fall eine der
Alternativen zu wählen.
Stelle 8 – Arbeitnehmerüberlassung (Feld AÜ)
Die Frage, ob der Beschäftigte in einem Zeitarbeitsverhältnis beschäftigt wird, ist mit einer der beiden
Schlüsselzahlen zu beantworten:
1
nein
2
ja
Betriebe, die keine Arbeitnehmer überlassen, können jeden Beschäftigten mit 1 = nein verschlüsseln.
Betriebe mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung verschlüsseln nur das
überlassene Personal mit 2 = ja. Das Stammpersonal (z.B. in der Verwaltung) wird mit 1 = nein verschlüsselt.
Stelle 9 – Vertragsform (VF)
Es ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um
eine Vollzeit- oder um eine Teilzeitbeschäftigung
handelt.
Als
teilzeitbeschäftigt
gilt
jeder
Arbeitnehmer, der nicht Vollzeitbeschäftigt ist.
Bei Altersteilzeit im Blockmodell sind Beschäftigungs- und Freistellungsphase durchgängig als
Vollzeit zu verschlüsseln. Das ist für die statistische
Abgrenzung zum Teilzeitmodell erforderlich. Die
Arbeitszeit im Teilzeitmodell ist dann durchgängig
als Teilzeit zu kennzeichnen.
Außerdem ist zu unterscheiden, ob es sich um ein
befristetes oder um ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis handelt.
Eine unbefristete Beschäftigung liegt vor, wenn der
Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
wurde. Ausnahme: Wird im Rahmen einer Altersteilzeit das Ende der Beschäftigung vereinbart, gilt
diese Beschäftigung ebenfalls als unbefristet.
Es sind folgende Schlüssel zu verwenden:
1
Vollzeit, unbefristet
2
Teilzeit, unbefristet
3
Vollzeit, befristet
4
Teilzeit, befristet
Wichtig:
Der neunstellige Schlüssel ist ab 1.12.2011 bei allen
Meldungen zur Sozialversicherung zu verwenden
•
bei Anmeldungen, wenn der Meldezeitraum
nach dem 30.11.2011 beginnt,
•
bei Entgeltmeldungen (Abmeldungen, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen), wenn der Meldezeitraum nach dem 30.11.2011 endet.
Praxishinweis:
Der neue Tätigkeitsschlüssel kann online unter
http://bns-ts.arbeitsagentur.de ermittelt werden.
Stand: 25. November 2010