AR 12/2010, Anhang 2
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AR 12/2010, Anhang 2
MAI 2010 Schlüsselverzeichnis 2010 für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung Titel: Schlüsselverzeichnis 2010 für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Internet: www.arbeitsagentur.de Erstellungsdatum: 10. Mai 2010 Fragen zum Schlüsselverzeichnis beantworten die Mitarbeiter/innen des Betriebsnummern-Service in Saarbrücken: Kontakt: E-Mail: [email protected] Betriebsnummern-Service, Eschberger Weg 68, D - 66121 Saarbrücken Tel: 01801 / 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) Fax: 0681 / 988429 -1300 Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr © Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, 2010 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. Entwurf Inhaltsverzeichnis Vorwort .......................................................................................................3 1. Der Tätigkeitsschlüssel - Überblick ...............................................4 2. Beschreibung der Schlüssel ..........................................................5 2.1 Ausgeübte Tätigkeit – Stellen 1 – 5 ...................................................5 2.2 Höchster allgemeinbildender Schulabschluss – Stelle 6...................6 2.3 Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss – Stelle 7 .....................8 2.4 Arbeitnehmerüberlassung – Stelle 8 .................................................9 2.5 Vertragsform – Stelle 9 ....................................................................12 3. Beispiel für die Verschlüsselung .................................................14 Anhang Alphabetisches Verzeichnis der Tätigkeiten.........................................15 1 Entwurf 2 Entwurf Vorwort Arbeitgeber erstatten für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung. Diese Meldungen enthalten für jeden Arbeitnehmer auch Angaben über seine Tätigkeit im Betrieb nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 Sozialgesetzbuch – Viertes Buch – SGB IV). Die Meldungen zur Sozialversicherung mit den Angaben zur Tätigkeit dienen der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage, ihren gesetzlichen Auftrag, Statistiken über die Beschäftigten im Bundesgebiet zu führen (§§ 280 und 281 SGB III), erfüllen zu können. Die Beschäftigungsstatistik gibt einen Überblick über Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen und ist somit die wichtigste Informationsquelle über berufliche und wirtschaftliche Tätigkeit in der Bundesrepublik. Die Angaben aus den Meldungen nach § 28a SGB IV werden von der Bundesagentur für Arbeit als Sozialgeheimnis gewahrt. Eine Weitergabe dieser Einzeldaten an andere Stellen ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, eine entsprechende zweckgebundene Regelung im Sozialgesetzbuch sieht dies ausdrücklich vor. In dem vorliegenden Schlüsselverzeichnis werden die Schlüsselzahlen beschrieben und erläutert. Es ist somit eine wichtige Arbeitshilfe zur Verschlüsselung der Angaben zur Tätigkeit. Das neue Schlüsselverzeichnis 2010 löst das bisherige Schlüsselverzeichnis (Stand 2003) mit dem 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel ab und wird verbindlich für Beschäftigungszeiträume ab dem 1.12.2011 eingeführt. Die Erläuterungen zu Schlüsseln und Merkmalen in diesem Verzeichnis beziehen sich gleichermaßen auf männliche und weibliche Beschäftigte. Die männliche Formulierungsweise wurde ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt. 3 Entwurf 1. Der Tätigkeitsschlüssel - Überblick Die Angaben zur Tätigkeit (9-stelliger Tätigkeitsschlüssel) umfassen die folgenden Inhalte: Die Angaben zur Tätigkeit richten sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nach § 28a SGB IV. Zur Erfassung und Übertragung der Angaben werden diese mit Hilfe der nachstehenden Schlüsselübersichten in Zahlen verschlüsselt. Diese Schlüsselzahlen sind in den elektronischen Meldevordruck oder die Personalstammdaten der Lohnabrechnungs-Software einzutragen. Der Schlüssel „Angaben zur Tätigkeit“ ist in jeder An-, Ab- und Jahresmeldung anzugeben. Vor jeder Meldung ist erneut zu prüfen, ob die für den Beschäftigten vorgesehene Schlüsselzahl noch zutrifft. Wenn sich etwas an den bisherigen Angaben geändert hat, ist die neue Schlüsselzahl zu ermitteln. Das gilt vor allem bei Abgabe der Jahresmeldung (§ 10 Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung – DEÜV). Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 4 Entwurf 2. Beschreibung der Schlüssel 2.1. Ausgeübte Tätigkeit – Stellen 1 – 5 Angaben zur Tätigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Ausgeübte Tätigkeit Die ausgeübte Tätigkeit wird durch die Klassifikation der Berufe1 (KldB 2010) abgebildet. Mithilfe der KldB 2010 wird jede Tätigkeit mit einem 5-stelligen Nummerncode verschlüsselt. In der Anlage zu diesem Schlüsselverzeichnis sind die Tätigkeiten mit dem jeweils 5 - stelligen Nummerncode alphabetisch aufgelistet. Anhand dieser Liste wird die Tätigkeit des Beschäftigten, für den die Meldung erstattet wird, ausgewählt. Maßgebend ist allein die Tätigkeit, die der Beschäftigte aktuell im Betrieb ausübt – auch wenn diese Tätigkeit nicht dem erlernten Beruf entspricht. Wenn der Beschäftigte z.B. eine Ausbildung zum Industriemechaniker abgeschlossen hat, im Betrieb aber als Berufskraftfahrer tätig ist, wird er unter 52122 „Berufskraftfahrer“ verschlüsselt. Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 1 Nähere Informationen zur Klassifikation der Berufe 2010 sind zu finden unter: www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Statistik > Gesamtangebot der Statistik > Grundlagen > Klassifikation der Berufe > KldB 2010 oder direkt über: http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/grundlagen/klass-berufe/kldb2010/index.shtml 5 Entwurf 2.2 Höchster allgemeinbildender Schulabschluss – Stelle 6 Angaben zur Tätigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Höchster allgemeinbildender Schulabschluss Der höchste allgemeinbildende Schulabschluss des Beschäftigten, für den die Meldung erstattet wird, ist maßgebend. Der Schulabschluss des Beschäftigten ist unabhängig von seiner aktuellen Tätigkeit zu sehen. Für die Auswahl der Schlüsselzahl für den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss ist es unerheblich, ob für die Tätigkeit üblicherweise ein anderer Schulabschluss vorgesehen ist. Die zulässigen Schlüsselzahlen sind in der folgenden Übersicht zu finden: Schlüssel-Übersicht: Schlüsselzahl Ohne Schulabschluss 1 Haupt-/Volksschulabschluss 2 Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss 3 Abitur/Fachabitur 4 Abschluss unbekannt 9 Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 6 Entwurf Erläuterungen: Als Schulabschluss gilt der Besuch einer Schule in der vorgeschriebenen Zeit bis zum erfolgreichen Abschluss der Prüfungen. Der Schulbesuch alleine reicht somit nicht aus. Bei ausländischen Abschlüssen wird der gleichwertige deutsche Abschluss gewählt. 1 Ohne Schulabschluss Schule wurde vorzeitig abgebrochen bzw. ohne erfolgreichen Abschluss beendet. 2 Haupt-/Volksschulabschluss Abschlusszeugnis der Hauptschule. Gleichwertig sind: Sonderschulabschluss erfolgreicher Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) Abschluss der 8. oder 9. Klasse an einer allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR). 3 Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss Mittlere Reife: Abschlusszeugnis einer Realschule (oder Mittelschule), eines Realschulzweiges an einer Gesamtschule oder einer Abendrealschule. Gleichwertig sind: Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums, das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder einer teilqualifizierenden Berufsfachschule Abschluss der 10. Klasse einer allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der ehemaligen DDR. 4 Abitur/Fachabitur Das Abitur bzw. die allgemeine Hochschulreife wird an einem Gymnasium oder einer integrierten Gesamtschule erworben. Gleichwertig ist der Abschluss der erweiterten Oberschule in der ehemaligen DDR. Das Fachabitur (fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) wird u.a. durch Abschluss einer Fachoberschule, Berufsoberschule, einer Höheren Handelsschule oder an einem Berufskolleg erworben (in den Bundesländern unterschiedlich geregelt). 9 Abschluss unbekannt Die Schlüsselzahl 9 ist möglichst zu vermeiden und sollte nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zum Schulabschluss vorliegen. In den Fällen, in denen Unsicherheit zwischen zwei Alternativen besteht, ist auf jeden Fall eine der Alternativen zu wählen. Beispiel: Es ist unklar, ob der Beschäftigte einen Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife besitzt. In diesem Fall wird die wahrscheinlichere der beiden Alternativen gewählt. Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 7 Entwurf 2.3 Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss – Stelle 7 Angaben zur Tätigkeit 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss Der höchste berufliche Ausbildungsabschluss des Beschäftigten, für den die Meldung erstattet wird, ist anzugeben. Für die Auswahl der Schlüsselzahl ist somit der tatsächliche höchste Berufsabschluss des Beschäftigten maßgebend, auch wenn für die der Meldung zugrunde liegende Tätigkeit üblicherweise eine andere Ausbildung vorgesehen ist. Die zulässigen Schlüsselzahlen sind in der folgenden Übersicht zu finden. Schlüssel-Übersicht: Schlüsselzahl Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 1 Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung 2 Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss 3 Bachelor 4 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen 5 Promotion 6 Abschluss unbekannt 9 Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 8 Entwurf Erläuterungen: Beruflicher Ausbildungsabschluss ist jede Form der betrieblichen und schulischen Berufsausbildung, die mit Zertifikat (Zeugnis, Diplom etc.) abgeschlossen wird. Bei ausländischen Abschlüssen wird der gleichwertige deutsche Abschluss gewählt. 1 Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss Kein Ausbildungsabschluss liegt vor bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung betrieblichen Anlerntätigkeiten Abschluss eines Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) Weiterbildungskursen, die die bisherige Ausbildung lediglich ergänzen, wie z.B. ITKenntnisse, Fremdsprachen, Bilanzbuchhaltung, Controlling, Marketing. 2 Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung Betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) oder auch eine Berufsausbildung an einer vollqualifizierenden Berufsfachschule (z.B. Altenpflege, Assistenten in unterschiedlichen Bereichen) bzw. an entsprechenden Berufskollegs. 3 Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss Abschluss durch Meisterprüfung vor einer Kammer (z.B. Handwerkskammer); an einer Fach-/Technikerschule (Staatlich geprüfter Techniker in unterschiedlichen Bereichen). Gleichwertig sind u.a. Fachwirte (z.B. Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege, Fachwirt Controlling) oder Abschlüsse an den Fachschulen der ehemaligen DDR. 4 Bachelor Bachelor ist der erste akademische Grad nach Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung. Ein Bachelor-Abschluss wird z.B. an einer Hochschule, Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie erworben. Beispiele: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B. Sc.), Bachelor of Engineering (B. Eng.). 5 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen Abschluss z.B. an einer Hochschule, Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule, Kunsthochschule, Pädagogischen Hochschule, an ehemaligen Ingenieursschulen. 6 Promotion Erwerb eines Doktortitels; Habilitation. 9 Abschluss unbekannt Die Schlüsselzahl 9 ist möglichst zu vermeiden und sollte nur gewählt werden, wenn überhaupt keine Informationen zum Ausbildungsabschluss vorliegen. In den Fällen, in denen Unsicherheit zwischen zwei Alternativen besteht, ist auf jeden Fall eine der Alternativen zu wählen. Beispiel: Es ist unklar, ob es sich bei dem Fachhochschulabschluss um ein Diplom oder um den Bachelor handelt. In diesem Fall wird die wahrscheinlichere der beiden Alternativen gewählt. Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 9 Entwurf 10 Entwurf 2.4 Arbeitnehmerüberlassung – Stelle 8 Nur Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) unterscheiden hier, ob ihre Arbeitnehmer als Zeitarbeiter (Leiharbeitnehmer) eingesetzt werden oder nicht. Alle anderen und somit die Mehrzahl der Betriebe verschlüsseln ihre Beschäftigten mit der Schlüsselzahl 1. Die zulässigen Schlüsselzahlen sind in der folgenden Übersicht zu finden. Schlüssel-Übersicht: Arbeitnehmerüberlassung Schlüsselzahl nein 1 ja 2 Hinweis für Zeitarbeitsunternehmen: Arbeitnehmer, die an Dritte verliehen werden, sind mit 2 zu verschlüsseln. Das Stammpersonal (z.B. in der Verwaltung) wird dagegen mit 1 verschlüsselt. Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 11 Entwurf 2.5 Vertragsform – Stelle 9 Mit dem Schlüssel „Vertragsform“ wird zum einen die individuell vereinbarte Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit), zum anderen die Form des Arbeitsvertrages (befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag) erhoben. Es handelt sich somit um einen Schlüssel aus zwei miteinander kombinierten Merkmalen. Die zulässigen Schlüsselzahlen sind in der folgenden Übersicht zu finden. Schlüssel-Übersicht: Schlüsselzahl Arbeitszeit Vollzeit Teilzeit Unbefristet 1 2 Befristet 3 4 Befristung Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 12 Entwurf Erläuterungen: 1. Arbeitszeit: Ausschlaggebend für die Beurteilung ist die im Arbeitsvertrag individuell vereinbarte Arbeitszeit. • Vollzeit Unter Vollzeit ist die tariflich festgelegte Regelarbeitszeit zu verstehen. • Teilzeit Teilzeit ist jede vertraglich festgelegte Arbeitszeit, die geringer als die tariflich festgelegte Regelarbeitszeit ist. Beispiele: Die tägliche Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden und die vertraglich vereinbarte beträgt 4 Stunden. Die wöchentliche Regelarbeitszeit liegt bei 40 Stunden und vertraglich vereinbart sind 38 Stunden. Altersteilzeit: Blockmodell: In der Beschäftigungsphase ist als Vollzeit oder Teilzeit, gemäß Regelarbeitszeit zu verschlüsseln, in der Freistellungsphase als Teilzeit. Teilzeitmodell: wird durchgängig als Teilzeit gekennzeichnet. Geringfügige Beschäftigung (Minijob) Ist in der Regel eine Teilzeitbeschäftigung. Bei befristeter Beschäftigung bis zu zwei Monaten kann auch Vollzeit vorliegen. 2. Befristung: • Unbefristet Der Arbeitsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. • Befristet Der Arbeitsvertrag wurde auf bestimmte Zeit abgeschlossen (kalendermäßig befristete Arbeitsverträge oder zweckbefristete Arbeitsverträge). Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 13 Entwurf 3. Beispiel für die Verschlüsselung Beispiel für eine Verschlüsselung: Altenpflegerin in einem Seniorenheim, Mittlere Reife, Ausbildung zur Altenpflegerin, unbefristeter Arbeitsvertrag, Arbeitszeit: Teilzeit Ausgeübte Tätigkeit (Altenpflegerin) Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Mittlere Reife) Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Berufsfachschule für Altenpflege) Arbeitnehmerüberlassung (nein) Vertragsform (Arbeitsvertrag: unbefristet / Arbeitszeit: Teilzeit) Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“ unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden: Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010). 14 Entwurf Anhang Alphabetisches Verzeichnis der Tätigkeiten A Abbrucharbeiter/in................................................. Abfallbeauftragte/r................................................. Abfallberater/in...................................................... Abfallsammler....................................................... Abfüller/in.............................................................. Absatz- und Werbewirtschaftler/in........................ Abteilungsleiter - Forschung................................. Abwassermeister/in.............................................. Account Manager/in.............................................. Aerobic-Trainer/in.................................................. Afrikanist/in............................................................ Ägyptologe/Ägyptologin......................................... Akrobat/in............................................................... Aktuar/in................................................................. Albanologe/Albanologin......................................... Algesiologe/Algesiologin........................................ Alleinmaschinist/in - Schiff (mit Einschr.)............... Alleinsteuermann/-frau........................................... Altenpflegehelfer/in................................................. Altenpfleger/in......................................................... Altentherapeut/in..................................................... Ambulante/r Pfleger/in............................................. Amerikanist/in.......................................................... Amtsanwalt/Amtsanwältin (FH)............................... Analytiker/in - Chemie............................................. Anästhesietechnische/r Assistent/in........................ Angehörige/r geistlicher Orden u. Mutterhäuser..... Anglist/in................................................................. Animateur/in - Freizeit............................................. Animationskünstler/in.............................................. Ankleider/in / Garderobier/e.................................... Anlageberater/in...................................................... Anlagenmechaniker/in............................................. - Apparatetechnik................................................... - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.................. - Schweißtechnik.................................................... - Versorgungstechnik............................................. Annehmer/in (Textilreinigung)................................. Anorganiker/in......................................................... Antennenmonteur/in................................................ Anthropologe/Anthropologin................................... Anwendungsberater/in........................................... Anwendungsprogrammierer/in............................... Anwendungssystemadministrator/in...................... Anwendungssystemberater/in................................ Anzeigenverkäufer/in.............................................. Apothekenhelfer...................................................... 32101 42323 42313 34301 51301 92113 27194 34393 92133 84582 91184 91234 94283 41184 91144 81454 51133 52413 82101 82102 82183 82182 91124 73253 41384 81332 83332 91124 63132 94302 94622 72123 34342 34342 34212 24422 34312 54132 41384 26312 91264 43233 43413 43343 43233 92382 62422 Apotheker/in / Pharmazeut/in.................................. Apothekerassistent/in.............................................. Application Engineer/Manager/in............................. Arabist/in.................................................................. Arbeitserzieher/in..................................................... Arbeitsmarktmanager/in........................................... Arbeitsmedizinische/r Assistent/in............................ Arbeitsplanungsingenieur/in..................................... Arbeitsplatz-Auditor/in.............................................. Arbeitspsychologe/-psychologin............................... Arbeitsvermittler/in.................................................... Arbeitsvorbereiter/in................................................. Arbeitswissenschaftler/in......................................... Archäologe/Archäologin........................................... Archivar/in................................................................ Arrangeur/in............................................................. Art-Buyer (Werbung)................................................ Art-Direktor/in........................................................... Artist/in..................................................................... Arzneimittelchemiker/in........................................... Arzt/Ärztin................................................................ Arztfachhelfer/in...................................................... Arzthelfer/in............................................................. Arztsekretär/in......................................................... Asphaltbauer/in........................................................ Assistent/in............................................................... - Betriebsleitung im Gartenbau............................... - Bibliotheken.......................................................... - Controlling............................................................. - Filmgeschäftsführung............................................ - Freizeitwirtschaft................................................... - Geovisualisierung................................................. - Gesundheits- und Sozialwesen............................ - Gesundheitstourismus/-prophylaxe...................... - Hotelmanagement................................................. - Informatik.............................................................. - Informatik (allgemeine Informatik)........................ - Informatik (Betriebsinformatik).............................. - Informatik (Medieninformatik)................................ - Informatik (Softwaretechnik)................................. - Informatik (technische Informatik)......................... - Informatik (Wirtschaftsinformatik)......................... - Innenarchitektur.................................................... - klinische Studien................................................... - Lebensmittelkontrolle............................................ …… …… 15 81804 81822 61124 91154 83133 71524 82213 27304 53113 81614 71524 27303 91344 91234 73314 94144 92113 23294 94283 41384 81404 81103 81102 73222 32212 11302 73322 72233 92382 63112 31222 82182 82342 63212 43102 43102 43112 43152 43403 43122 43112 93212 73342 53332