Brandenburgisches Ärzteblatt 04/2007
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Brandenburgisches Ärzteblatt 04/2007
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Die interdisziplinäre Intensivstation mit 18 Beatmungsplätzen steht unter anästhesiologischer Leitung. Hier besteht die Möglichkeit zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Anästhesiologische Intensivmedizin". In Kooperation mit den übrigen Abteilungen des Hauses besetzt die Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie den am Krankenhaus stationierten Notarztwagen. Der postoperative Akutschmerzdienst wird ebenfalls von der Abteilung betrieben . Es kommen alle modernen Anästhesieverfahren (einschließlich ultraschallgestützte Regionalanästhesie) und Monitoringverfahren (PICCO, CCO, Transösophageale Echokardiographie) zum Einsatz. Mit den Kliniken für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin am Helios-Klinikum Berlin-Buch und am Unfallkrankenhaus Berlin bestehen Austauschprogramme für die Weiterbildungsärztinnen und -ärzte der Abteilung . Gern nehmen wir auch Bewerbungen von Weiterbildungsassistentenl-innen entgegen, die sich bereits im fortgeschrittenen Weiterbildungsstadium befmden. Wir fördern ausdrücklich die Weiterbildung und Entwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Fortbildungsveranstaltungen, durch die Teilnahme an Kongressen und Seminaren und regelmäßige Mitarbeitergespräche mit Erstellung von Zielvereinbarungen . Wir ermuntern besonders Ärztinnen, sich zu bewerben. Die Stadt Bernau liegt an der nördlichen Stadtgrenze zur Metropole Berlin mit guter Anbindung an die Hauptstadt mit S-Bahn, Regionalexpre ss und Autobahnanschluss. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Evangelisch-Freikirchliches Krankenhaus und Herzzentrum Brandenburg in Bernau Herrn Chefarzt Dr. med. G. Fritz, Ladeburger Straße 17, 16321 Bernau Telefon 03338- 69 41 10 • e-mail: [email protected] für Innere Medizin Wir bieten Ihnen: • einen interessanten und unbefristeten Arbeitsplatz • eine zeitgemäße, der Bedeutung der Aufgabe entsprechende Vergütung • geregelte Arbeitszeiten • interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten • eine attraktive betriebliche Altersversorgung • ein angenehmes Betriebsklima • Unterstützung bei der Wohnungssuche Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH verfugt über die komplette Weiterbildungsermächtigung in der Facharztausbildung Physikalische und Rehabilitative Medizio. Darüber hinaus verfugt die Einrichtung über Weiterbildungsermächtigungen in den Fachbereichen Innere Medizin (l Jahr), Physikalische Therapie ( l y, Jahre), Rheumatologie (Y, Jahr), Orthopädie und Unfallchirurgie (l Jahr) sowie Gynäkologie und Gebwtshilfe (l Jahr). 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Schultebraucks, Mommsenstr. 2a, 12203 Berlin, Tel. 030/8437060, Fax 8339242 www.pneumologen-lichterfelde.de Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 105 Impressum/Inhalt Impressum Brandenburgisches Ärzteblatt Inhaber und Verleger: Landesärztekammer Brandenburg Präsident: Dr. med. Udo Wolter Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus Telefon (0355) 7 80 10-12 Telefax (0355) 7 80 10-66 Herausgeber: Dr. med. Udo Wolter Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher und standespolitischer Art wird keine Verantwortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Änderungen redaktioneller Art bleiben vorbehalten. Redaktion: 4iMEDIA Journalistenbüro Berlin-Brandenburg Parzellenstraße 10, 03046 Cottbus Telefon (0355) 48 67 43 70, Telefax (0341) 87 09 84 20 E-Mail: [email protected] Gestaltung, Repro, Satz, Druck, Herstellung, Verlagswesen: DRUCKZONE GmbH & Co. KG, An der Autobahn 1, 03048 Cottbus Telefon (03 55) 4 78 21 10, Telefax (03 55) 4 78 21 20 Vertrieb: AVZ GmbH Storkower Straße 127 a, 10407 Berlin Telefon (030) 42 80 40 41 Anzeigenverwaltung: Götz & Klaus Kneiseler GbR Uhlandstraße 161, 10719 Berlin, Telefon (030) 886 828 73, Telefax (030) 886 828 74 E-Mail: [email protected] Editorial 106 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik 107 Gesundheitssystem in Brandenburg: Wie ist die gegenwärtige Lage? Im aktuellen Interview: Dr. Dieter Borchmann Impfverhalten von Jugendlichen und Erwachsenen in Brandenburg: Was halten Mediziner von einer gesetzlichen Impfpflicht? Ankündigung: 11. Sitzung der Kammerversammlung der LÄKB Ärzte der Stadt Brandenburg initiieren Unterschriftenaktion „KiGGS“-Studie fragt nach: Wie gesund sind unsere Kinder? Carl-Thiem-Klinikum Cottbus eröffnet neue OP-Säle 5 Jahre Ombudsfrau der LÄKB Arzt und Recht 107 109 110 111 112 112 114 115 116 Aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle: Fehlerhafte diätetische Einstellung bei Mangelernährungsszustand Fortbildung 116 127 8. Ärztlicher Fortbildungskongress der LÄKB am 2./3.11.2007 Fortbildungsveranstaltungen Die Auwaldzecken – Dermacentor reticulatus – in Brandenburg, ein neues Problem in der Humanmedizin? 127 128 129 KVBB informiert 130 Landesgesundheitsamt 131 Maßnahmen gegen Legionelleninfektionen in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen des Landes Brandenburg Rezensiert Aktuell 132 134 108, 118, 133 Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 17, gültig ab 01.01.2007 Bankverbindung: Postbank Berlin Kto.-Nr.179 265 102 BLZ 100 100 10 Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich. (Doppelnummer Juli/ August). Bezugsgebühr: jährlich € 40,20; ermäßigter Preis für Studenten € 30,15. Einzelpreis € 3,35. Bestellungen bitte an die AVZ GmbH, Storkower Straße 127 a, 10407 Berlin. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Tagungen und Kongresse 138 Personalia 139 Kalendarium 140 Hinweise für die Autoren: Wenn Sie Ihren Text im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-Format für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail ([email protected]) übermitteln. Verwenden Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen separat zusenden und im Text vermerken, wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet (Aufsichtsvorlagen). Stellenangebote/Kleinanzeigen 115, 117, 118, U1, U2, U3, U4 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 105 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 106 Editorial Alte Ziele – Neue Wege Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sturm hat sich gelegt, die Wogen glätten sich allmählich und die Sicht wird klarer. Vor allem der Blick nach vorne. Und auf den müssen wir uns nun in der Tat konzentrieren. Konkret heißt das für mich: Wir werden weiter immer da den Finger in die Wunde legen, wo wir den Weg in die Staatsmedizin sehen, wo in das Arzt-Patientenverhältnis eingegriffen wird und wo wir uns nach wie vor um den gerechten Lohn für unsere Arbeit betrogen sehen. Aber: Es ist auch unsere Pflicht, Chancen von Veränderungen zu erkennen und Herausforderungen anzunehmen. Denn wir sind keine notorischen Nein-Sager und Verweigerer, sondern im Mittelpunkt unseres Interesses steht die Zukunft der medizinischen Versorgung unserer Patienten. Deshalb werden wir den Spagat zu leisten haben, einerseits für unsere berechtigten Interessen zu kämpfen, gleichzeitig aber unter sich ständig verändernden (meist leider verschlechternden) Rahmenbedingungen die Versorgung unserer Patienten im höchstmöglichen Niveau aufrechtzuerhalten. Chancen erkennen - Herausforderungen annehmen! Das heißt vor allem, dass wir Veränderungen auch akzeptieren müssen. Sicherlich nicht ohne kritische Prüfung und nicht widerspruchslos. Aber auch unsere Berufstätigkeit kann sich ohne Veränderungen nicht weiterentwickeln. Ist es wirklich Staatsmedizin, wenn ein Arzt ein Generikum verordnet? Kann eine strukturierte Behandlung von chronisch Kranken nicht doch Sinn machen? Die Entscheidung allerdings sollte beim Arzt liegen. Leitlinien sollen leiten, aber sind nicht verpflichtend. Eine elektronische Gesundheitskarte muss strengsten Anforderungen entsprechen, die Kosten dürfen nicht bei den Ärzten abgeladen werden. Dafür werden wir kämpfen. Aber macht es Sinn, sich grundsätzlich und ohne Diskussion gegen eine solche 106 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang Karte zu stellen? Macht es Sinn, sich damit jeglicher Mitwirkungsmöglichkeit zu entziehen? Oder kann man nicht auch nach Chancen suchen, die Arbeit des Arztes zu erleichtern, Patientensicherheit zu steigern, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Medikamentenverordnungen elektronisch auf Interaktion und Nebenwirkungen zu überprüfen? Ich glaube, dass unsere Patienten Anspruch darauf haben, dass wir ihnen unter Berücksichtigung aller Risiken und Nebenwirkungen die modernsten Behandlungsmethoden zugute kommen lassen. Dieser Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte heißt für mich, sich den Herausforderungen zu stellen – nicht, den Kopf in den Sand zu stecken. Als Vertreterin von meinen Kollegen möchte ich die sich verändernde Arbeitswelt mitgestalten. Dazu gehört, dass ich kämpfe und demonstriere. Dazu gehört vor allem auch, dass ich immer wieder den Dialog suche. Wir können nur zusammen mit der Gesellschaft und mit der Politik ein funktionierendes Gesundheitssystem realisieren, in dem sich alle fair behandelt fühlen, in dem es eine faire Aufteilung von Aufgaben und Lasten auf Patienten, Ärzte, Krankenkassen und den Staat gibt. Als gewählte Vertreterin, ob im Verband, in der Kammer oder in der KV, müssen wir gemeinsam einen Ausgleich in der Ärzteschaft finden und diesen der Politik gegenüber geschlossen vertreten. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, uns für bessere Rahmenbedingungen und damit eine zukunftssichere Versorgung unserer Patienten einzubringen. Also: das Ziel haben wir immer im Auge – auch wenn sich der richtige Weg zeitweise ändert. Wichtig ist, ihn zu erkennen! Ihre Elke Köhler Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 107 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Gesundheitssystem in Brandenburg: Wie ist die gegenwärtige Lage? Ärztemangel, Gesundheitsfonds, Kostenexplosion – Podiumsdiskussion erörtert beschlossene Reform Der diesjährige Kongress „Gesundheitspolitik Kardiologie 2007“ fand nur wenige Tage nach der abschließenden Beratung des GKVWettbewerbsstärkungsgesetzes in Potsdam statt. Die Veranstaltung nahm dies zum Anlass, neben ihrem Fortbildungsprogramm auch die gegenwärtige Situation im Gesundheitswesen unter die Lupe zu nehmen und lud am 22. Februar zu einer Podiumsdiskussion von fünf Vertretern der betroffenen Organisationen ins „Hotel Steigenberger Sanssouci“ ein. Welche Elemente der Gesundheitsreform treffen Brandenburg besonders? Diese Frage stellten die Podiumsteilnehmer zum Auftakt der dreitägigen Veranstaltung in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen, denen ein breites Publikum von Kardiologen und Vertretern der Pharmaindustrie folgte. Dr. Eckart Frantz, der die Leitung der Diskussion wie auch des gesamten Kongresses übernahm, äußerte sich zu diesem Thema aus der Sicht des Verbandes leitender Krankenhausärzte. „Ein sehr sensibles Thema ist die wohnortnahe Versorgung, die in Zukunft nicht mehr gewährleistet sein wird. Wir verzeichnen einen enormen Wegfall von Leistungserbringern“, betonte der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin am St. Josefs-Krankenhaus in Potsdam. Dass es in Brandenburg nicht möglich ist, ein Medizinstudium zu absolvieren, bezeichnete er als einen wichtigen Standortnachteil, der die Gewinnung von qualifizierten Kräften erschwere. „Diese sind durch einen schlechten Tarif bei uns nicht zu halten.“ Speziell im Bereich Kardiologie gibt es laut der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) im Augenblick keine Versorgungsdefizite, wie MUDr./CS Peter Noack bemerkte. Die Schwerpunkte der Kardiolo- Vor allem Kardiologen und Vertreter der Pharmaindustrie saßen im Publikum. Das Podium: MUDr./CS Peter Noack, Dr. Udo Wolter, Jürgen Heese, Dr. Dieter Borchmann, Dr. Eckart Frantz (v.l.) gen seien dabei in Cottbus und Potsdam zu finden. Was der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBB mit In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform befürchtet, ist ein Wettbewerb unter den niedergelassenen Ärzten, der sich nicht nur um Qualität drehen wird, sondern ebenso um Preise. Bemühungen um Fachkräfte aus Berlin verstärken Einen Überblick über die Anzahl an Kardiologen im Land Brandenburg gab auch Dr. Udo Wolter, der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB). So arbeiten hier laut dem Meldewesen der LÄKB 80 Kardiologen, von denen 22 in der Niederlassung tätig und 58 im Krankenhaus angestellt sind. „Die Situation der Kardiologen ist nicht schlecht. Ein kontinuierliches Nachbesetzen in dieser Berufsgruppe ist möglich und der Großteil derer ist zwischen 40 und 49 Jahren alt, so dass diese noch einige Jahre dem Gesundheitssystem erhalten bleiben“, erklärte Dr. Wolter. Der Chirurg aus Neuruppin blickte in dem Zusammenhang auf die generelle Ärztesituation in Brandenburg, die ein anderes Bild zeigen würde: „Wir haben einen allgemeinen Ärztemangel, wobei die Talsohle erst in fünf bis acht Jahren erreicht sein wird. Reserven aus Bayern oder anderen Bundesländern können wir nicht nach Brandenburg holen. Wir haben nur eine Reserve – und das ist Berlin“, sagte der Kammerpräsident, der dazu aufrief, sich verstärkt um Fachkräfte aus Berlin zu bemühen. „Ein Krankenhaus ohne Arzt ist ein Pflegeheim. Und dass es dazu in unseren Einrichtungen nicht kommt, müssen wir die Fühler ausstrecken.“ Auch Probleme bei der Patientenbehandlung in der Kardiologie führte Dr. Wolter an: „Durch unsere Ombudsfrau Dr. Hörning werden Patientenanfragen von der Kammer bearbeitet. Von ihr habe ich erfahren, dass sehr viele Patienten über lange Wartezeiten in der ambulanten Kardiologie klagen, wonach teilweise erst nach einem halben Jahr ein Termin bei akuten Problemen vergeben wird. Diese Zeitspanne ist zu groß“, bemerkte der Präsident, der ein eventuelles Splitten in Grundund Spezialbetreuung als eine Möglichkeit zur Verbesserung dieser Situation anführte. Keine Kostenexplosion im Gesundheitswesen Aus Sicht der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) war Dr. Dieter Borchmann nach Potsdam gekommen, um vor allem in einem Punkt Stellung zu beziehen: „Es ist an der Zeit, mit dem Mythos der Kostenexplosion im Gesundheitswesen Schluss zu machen. Seit Jahren haben wir eine konstante Entwicklung des Brutto-Inlands-Produktes und der Gesundheitsausgaben. Was dagegen nicht konstant ist, ist die Einkommensentwicklung der Krankenkassen“, beschrieb Dr. Borchmann die Situation. „Unser Gesundheitssystem in Deutschland wird kaputt geredet, obwohl die eigentliche Kostenexplosion wo anders zu finden ist.“ So mache sich diese in der Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozent, der allgemeinen Kostenentwicklung um zwei Prozent und in der Personalkostensteigerung um fünf Prozent bemerkbar. „Reform 2007 – Heißt das wieder nur Kostendämpfung statt Reform!?“, fragte der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft. Der Gesundheitsfonds, eine der großen Diskussionspunkte des Gesetzes, ist aus seiner Sicht ein Aspekt, der keinerlei Erfolg verspricht. „Für eine gefährliche Entwicklung halte ich auch die Neuorganisation des Gemeinsamen Bundesausschusses, weil es damit nur noch ein sektorübergreifendes Beschlussgremium gibt“, bilanzierte Dr. Borchmann. „Quo vadis, Krankenhaus? Wir als Deutsche Krankenhausgesellschaft fordern eine neue Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 107 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 108 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Betrachtung der Finanzierbarkeit der Gesundheitsleistungen.“ „Morbi-RSA“ auf Zielgenauigkeit überprüfen Klare Aussagen zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz machte ebenfalls Jürgen Heese von der AOK Brandenburg. „Die Politik hat ihre Ziele verfehlt. Die Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung sowie die Reduzierung der Lohnnebenkosten wurde mit dieser Gesetzesvorlage nicht erreicht. Das Gleiche gilt für die Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie für die Verminderung des bürokratischen Aufwands“, sagte der Vertreter der Gesetzlichen Krankenversicherung, der auch einige positive Aspekte der Reform nicht außer Acht lassen wollte. „Der Beitragseinzug bleibt bei den Kassen und die Versicherten haben mehr Wahlmöglichkeiten. Die Einführung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches ist für mich ein sehr bedeutender Punkt, allerdings muss dieser möglichst zielgenau gestaltet werden“, fasste Heese zusammen. Über den Gesundheitsfonds äußerte sich der Vertreter der AOK Brandenburg wie die anderen Podiumsteilnehmer skeptisch: „Der Fonds wurde verschoben, aber ich glaube nicht, dass er Dr. Eckart Frantz (rechts) begrüßte Dr. Frank Ulrich Montgomery (links) in Potsdam. letztlich wirklich kommt. Das Wichtigste, worauf sich konzentriert werden sollte, ist die medizinische Versorgung im Land Brandenburg, die für alle Patienten gewährleistet sein muss.“ Bevölkerung wird immer älter Wer wirklich im Mittelpunkt der Gesundheitsreform steht, darüber unterrichtete Dr. Frank Ulrich Montgomery im Anschluss an die Podiumsdiskussion die Besucher im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal. „Wir sind alle primär daran interessiert, dass es dem Patienten gut geht“, bekräftigte der Vorsitzende des Marburger Bundes während seines Referates. „Deutschland braucht eine Reform – aber die beschlossene ist die falsche.“ Die Bevölkerungsentwicklung ist für den Präsidenten der Ärztekammer Hamburg das entscheidende Problem der Zukunft, dem Rechnung getragen werden müsse. „Im Jahr 2050 wird die durchschnittliche Lebenserwartung 108 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang Wo finden Sie Ihre Fortbildungspunkte? Neu auf der Website www.laekb.de im „Internen Bereich“ Dr. Frank Ulrich Montgomery bei zirka 90 Jahren liegen und das Wahlvolk über 60 Jahre wird bald größer sein als das unter 60. Sollen unsere Kinder dann einen Beitragssatz von 25 Prozent bezahlen? Was wir brauchen, ist eine stabile, demografieund wirtschaftsresistente Krankenversicherung“, forderte der Marburger Bund-Chef, der in der Gesundheitsreform ein Dokument vieler gebrochener Wahlversprechen erkannt zu haben glaubt, bei welchem nicht rechtzeitig der Reset-Knopf gedrückt wurde. Statements von Besuchern: Sibylle Kraus, Leitung im Sozialdienst im St. Josefs-Krankenhaus Potsdam: „Es war eine sehr kontroverse und lebendige Podiumsdiskussion, die mir gefallen hat. Offensichtlich wurde, dass bei grundlegenden Dingen der Gesundheitsreform noch Unklarheit besteht, die es zu beseitigen gilt. Die Diskussion hat gezeigt, dass wir viele kreative Kräfte haben, die etwas bewirken könnten. Die Reform wird nicht die letzte sein – und die nächste kommt bestimmt bald.“ Thomas Brauner, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.: „Die Diskussion war für mich aus dem Grund spannend, weil ich einen Überblick bekam, wie Ärzte und Krankenhausvertreter die Situation einschätzen. Besonders interessant fand ich, dass die Entwicklungen im Gesundheitssystem, speziell auf Brandenburg zugeschnitten, dargestellt wurden.“ Dr. Raphael Ujlaky, Boston Scientific Medizintechnik GmbH: „Es wurden von den Podiumsteilnehmern auch einige positive Aspekte der Reform herausgearbeitet. Das begrüße ich. Aus meiner Sicht wird der Morbiditäts-Risikostrukturausgleich der Kernpunkt sein. So vieles ist noch im Ungewissen, weswegen wir erstmal abwarten sollten, was von den Punkten des Gesetzes überhaupt umgesetzt wird.“ Text und Fotos: Anja Jüttner [4iMEDIA] Der „Interne Bereich“ – zu finden auf der Website unter Service – bündelt bereits bestehende Angebote mit Zugriffsschutz und präsentiert sich im neuen Layout. · Sie haben hier Zugang auf Ihr passwortgeschütztes persönliches Fortbildungspunktekonto. · Es besteht die Möglichkeit, das Fortbildungszertifikat, den Fortbildungsausweis und die Barcodeetiketten von der Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Brandenburg anzufordern. · Sie können das Qualitätssiegel abrufen, um die nach der Weiterbildungsordnung erworbenen Bezeichnungen (Facharzt-, Schwerpunktund Zusatz-Weiterbildungsbezeichnungen) zu kennzeichnen. Was ist neu? Sie brauchen sich nur noch einmal mit Ihren Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort) im System einloggen. Mit erfolgreichem Login können Sie alle zugriffgeschützten Anwendungen, die im „Internen Bereich“ angeboten werden, nutzen. Wie erhalten Sie Ihre Zugangsdaten? Ihre Zugangsdaten sind weiterhin gültig. Mit Schreiben vom 15. März 2007 wurde Ihnen noch einmal der Benutzername zugesandt. Das Passwort haben Sie von der Landesärztekammer Brandenburg mit dem Fortbildungsausweis zugeschickt bekommen. Es kann nach dem ersten Einloggen im System geändert werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an nachfolgende Kontaktadresse: Landesärztekammer Brandenburg, Akademie für ärztliche Fortbildung, Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus Telefon: (0355) 7 80 10 24 Telefax: (0355) 7 80 10 44 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 13:37 Seite 109 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Im aktuellen Interview: Dr. Dieter Borchmann, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.: „Ich denke, wir sind in Brandenburg dort angekommen, wo nicht mehr viel mit weniger geht.“ 1. Die neue Gesundheitsreform ist verabschiedet. Inwiefern wird sich die Landeskrankenhausgesellschaft weiterhin gegen das Gesetz positionieren? Vom Gesetzgebungsweg her lässt sich Dr. Dieter Borchmann gegen die Reform nichts mehr ausrichten. Was wir aber tun können und auch werden, ist, die Auswirkungen des Gesetzes und dessen Schwächen deutlich zu machen und diese Punkte den Politikern mit auf den Weg zu geben. Es müssen Korrekturen an der Reform erfolgen. 2. Welche Punkte des Gesetzes bedürfen für Sie einer Überarbeitung? Aus Sicht der Krankenhäuser haben wir bereits im Vorfeld der Beratungen unsere Bedenken in Anhörungen geäußert, die sich gegen die Fehlströme in der Finanzierung der Krankenhausleistung richteten. Zum einen hat die Gesundheitsreform ihr groß angekündigtes Ziel, die Grundlagen der gesetzlichen Krankenkassen auf eine solide, nachhaltige Finanzierungsbasis zu stellen, völlig verfehlt. Es wurde wieder nur ein Kostendämpfungsgesetz erstellt, dass mit Budgetierung und Rationierung über sämtliche Leistungserbringer hinweg geht. Des Weiteren ist die vermittelte Botschaft der Kostenexplosion im Gesundheitswesen falsch. Seit zwei Jahrzehnten gibt es eine konstante Entwicklung der Gesundheitsausgaben im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt. Wir liegen bei den Gesetzlichen Krankenkassen bei sechs Prozent und zusammen mit den Steuern bei neun bis zehn Prozent. Was der eigentliche Punkt ist: Die Einkommensentwicklung der Krankenkassen, die Grundlohnsummenentwicklung, ist deutlich nach unten gegangen. Und die Schere zwischen dieser Kostenentwicklung und dem Wegbrechen der Einnahmen der Krankenkassen wird auf dem Rücken von Leistungserbringern und Patienten ausgetragen. Dieses generelle Problem wurde nicht gelöst. 3. Ist der Gesundheitsfonds hier eine Möglichkeit? An den Fonds als Patentlösung glaube ich nicht. Es sei denn, es würden damit Unsummen an Steuereinnahmen erzielt werden, was ich für utopisch halte. Der Blick auf die Tabaksteuer zeigt, dass es nicht funktioniert. Der Gesundheitsfonds ist in meinen Augen ein überflüssiges System, welches zusätzlich nur mehr Bürokratie und Vergleichsrechnungen schafft. Was mit der Reform wirklich verfehlt wurde, ist die Regelung der künftigen Finanzierung der GKV. 4. Wie werden sich die brandenburgischen Krankenhäuser unter dem Einfluss der Reform entwickeln? Zunächst einmal bedauere ich, dass die Krankenhäuser wieder einmal pauschal mit einem Rasenmäher geschoren werden. Die Reform beinhaltet einen Solidaritätsbeitrag für die Krankenkassen, der da heißt: Jede Rechnung wird um 0,5 Prozent gekürzt, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Diese Solidaritätsbeiträge werden zur Stärkung der GKV genutzt, allerdings ist mir nicht bekannt, welche Solidarität wir mit der GKV haben sollen. Fest steht: Unsere Leistung muss vergütet werden. Wir haben wirtschaftlich sehr effiziente Krankenhäuser mit einem niedrigen Basisfallwert im Vergleich zu anderen Ländern. Auf der einen Seite erhalten wir gewisse Zuwächse, andererseits werden diese mit dem Rasenmäher wieder abgeschnitten. Das ist eine Deckelung alter Art. Des Weiteren bietet die Reform keine Transparenz bei der integrierten Versorgung, obwohl uns das im Vorfeld versprochen wurde. Die Reform entzieht den brandenburgischen Krankenhäusern 59 Millionen Euro, während die eigentliche Kostenexplosion woanders stattfindet. An uns ist es jedoch, dieses Problem zu lösen. 5. Bedeutet das im Gegenzug Rationierung beim Personal? Ganz genau. Es werden immer mehr Krankenhäuser, besonders kommunale, aus den Tarifverträgen aussteigen. Es gibt bereits viele Einrichtungen, die Notlagentarife haben. Die Überprüfung personeller Einsparungen ist eine weitere Folge, wogegen aber die Arbeitszeitgesetzgebung spricht. Der Frust bei den deutschen Ärzten und dem Pflegepersonal wird immer größer und wir werden in die schwierige Lage kommen, den berechtigten Forderungen des Personals Rechnung tragen zu müssen. 6. Inwiefern wirkt sich das auf die Anzahl der Kliniken aus? Eine weitere Leistungsverdichtung wird das Ergebnis sein. Es werden wahrscheinlich keine Krankenhäuser geschlossen, aber einige Abteilungen. 1991 gab es in Brandenburg 62 Einrichtungen – jetzt sind es nur noch 47. Natürlich sind nicht alle in der Landschaft verschwunden, sondern als Standort mit einzelnen Fachabteilungen erhalten geblieben. So stehen hinter den 47 Krankenhäusern etwa 60 Betriebsstätten, aber eben in ganz anderer Daseinsform. Und diese Entwicklung wird weiter voranschreiten. 7. Im Vergleich zu anderen Bundesländern: Wo stehen die brandenburgischen Einrichtungen? Im Bundesdurchschnitt liegen wir, was die Bettendichte pro Kopf betrifft, im oberen Drittel. Es gab eine Zeit, wo es darum in Brandenburg sehr schlecht bestellt war. Das eigentliche Problem liegt jedoch woanders. Wenn wir unser Bundesland mit SchleswigHolstein vergleichen, welches etwa die gleiche Einwohnerzahl hat, so verfügt letzteres über fast 100 Krankenhäuser, während wir die Hälfte davon haben. Ich denke, wir sind in Brandenburg dort angekommen, wo nicht mehr viel mit weniger geht. 8. Wo sehen Sie dennoch Verbesserungen im Gesetz? Besonders in Bezug auf den Patienten erkenne ich positive Aspekte. Allerdings gibt es hier noch viele Unklarheiten, was die Umsetzung betrifft. Ich mache mir Sorgen, dass vor lauter Bürokratie und Ausgestaltung der Patient auf der Strecke bleibt. Es gibt die Regelung, dass die Krankenhäuser an der ambulanten Palliativversorgung teilnehmen dürfen, da es in einigen Einrichtungen Palliativstationen gibt. Wie die Teilnahme aber erfolgen kann, dazu sagt das Gesetz nichts aus. Ich erhoffe mir hierbei noch Aufklärung, weil diese Öffnung für den Patienten gut ist. Auch die integrierte Versorgung betrachte ich als Chance. Generell steht für mich fest, dass das Krankenhaus mit der vorhergehenden Reform die größten Veränderungen schon hinter sich hatte. Damals wurden wir auf ein völlig anderes Vergütungs- und Zahlungssystem umgestellt. Die Krankenhäuser stehen nicht im Mittelpunkt des neuen Gesetzes, sondern die Krankenkassen mit dem Gesundheitsfonds. Diese werden durch die Reform weiter in Richtung Einheitskasse gesteuert. Herr Dr. Borchmann, vielen Dank für das Gespräch. Das Interview führte Anja Jüttner [4iMEDIA]. Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 109 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 110 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Impfverhalten von Jugendlichen und Erwachsenen in Brandenburg: Was halten Mediziner von einer gesetzlichen Impfpflicht? Vier Vorstandsmitglieder der Landesärztekammer Brandenburg äußern sich zum Grippeschutz, zur Impfung gegen Hepatitis und zu Impflücken bei Jugendlichen. Dr. Volkmar Skerra, niedergelassener Allgemeinmediziner aus Potsdam: „Die Bereitschaft zur Grippeschutzimpfung hängt ein wenig von den Gegebenheiten in den Medien ab. Wir haben sowohl bei den Jugendlichen als auch bei den Erwachsenen ein bestimmtes Stammklientel, das sich jedes Jahr impfen lässt. Andere sind durch Berichte in den Medien auf eine neue Grippewelle aufmerksam geworden und haben sich schließlich doch für den Gang zum Arzt entschieden. Meine Erfahrungen zeigen, dass in der vergangenen Saison aufgrund der Vogelgrippe die Nachfrage nach der Grippeschutzimpfung deutlich höher war. Wir haben in diesem Jahr 200 Impfdosen bestellt, von denen 50 wahrscheinlich nicht gebraucht werden. Die Hauptgruppe der Patienten, die zum Impfen kommt, ist im Allgemeinen aber über 50 Jahre alt. Da Kinder bis 18 Jahren kostenlos gegen Hepatitis-B geimpft werden, sind die Zahlen bei dieser Erkrankung sicherlich rückläufig. Grundsätzlich versuchen wir die Patienten, die sich aufgrund einer geplanten Fernreise gegen Hepatitis-A immunisieren lassen wollen, auch von der Impfung gegen Hepatitis-B zu überzeugen. Aber generell muss mehr Aufklärung zu diesem Thema erfolgen. Viele Patienten haben keine Meinung zum Impfen und glauben, wenn sie in der Kindheit geimpft wurden, reicht das für das ganze Leben. Außerdem meine ich, dass Reiseveranstalter mehr Verantwortung übernehmen und gezielt auf notwendige Impfungen hinweisen sollten. Einen Grund für große Impflücken bei Zehnbis 19-Jährigen vermute ich darin, dass bei einem Wohnortwechsel eine kontinuierliche Dokumentation verloren geht. Außerdem bestehen in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben im Bereich des Jugendgesundheitsschutzes. Normalerweise müsste man davon ausgehen, dass jedes Kind, solange es in die Schule geht, planmäßig geimpft wird. Gera110 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang de in dieser Altersgruppe ist es für mich eher unverständlich, dass große Lücken entstehen, denn dann müssten regelmäßige Impfungen ausgefallen sein. Eine weitere Ursache ist in einer zunehmenden Impfverweigerung zu sehen, auch wenn diese Entwicklung nicht unbedingt auf Brandenburg zutrifft. Die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht würde ich begrüßen, auch wenn wir in Deutschland wahrscheinlich nicht die Möglichkeit haben, diese durchzusetzen. Da gegen Erkrankungen die Impfung die einfachste und preiswerteste Behandlung darstellt – nämlich dadurch, dass man gar nicht erst krank wird – halte ich eine Pflicht für sinnvoll. Ich bin jedoch Realist genug und weiß, dass diese in Deutschland ohne Änderung des Grundgesetzes keine Chance hat. Eine Gesetzesänderung geht von den Betroffenen aus, ich glaube jedoch nicht, dass wir eine große Volksbewegung in Gang bringen könnten, die versucht, solch ein Gesetz auf den Weg zu bringen.“ Dr. med. Manfred Kalz, Kinderarzt aus Neuruppin: „Aus meinen Erfahrungen als Kinderarzt kann ich sagen, dass eine Aufklärungskampagne zum Thema Impfen, wie sie in den letzten Jahren in den Schulen durchgeführt wurde, sehr wirksam war. Die Schüler interessierten sich vermehrt dafür und erkundigten sich zu Hause, ob sie ausreichend geimpft sind. Besonders junge Mütter sehen bewusst darauf, dass sie ihren Nachwuchs impfen lassen. Was also das Kindesalter betrifft, ist die Impfrate sehr hoch. In den neuen Bundesländern gab es aber schon immer wenige Impfgegner, wie das zuweilen im Westen der Republik der Fall war. Dass gerade im Alter zwischen zehn und 19 Jahren vermehrt Lücken im Impfpass auftreten, erkläre ich mir durch die pubertäre Phase der Jugendlichen. Die Aufmerksamkeit der Eltern lässt in diesem Alter auch stark nach, so dass die Erziehungsberechtigten eher selten in den Impfpass schauen. Die Vorsorgeuntersuchungen, die bei einem Kleinkind durchgeführt werden, werden ebenfalls weniger wahrgenommen, so dass der Arzt hierbei nur in einzelnen Fällen die Möglich- keit bekommt, die Jugendlichen auf fehlende Impfungen hinzuweisen. Der Gedanke einer Impfpflicht geht auf die Einführung der Pockenschutzimpfung zurück. Diese wurde bei Nichtbeachtung sogar unter Strafe gestellt, weil es eine tödliche Krankheit darstellte. Auch heute noch gibt es eine Erkrankung, die tödlich verlaufen kann, aber glücklicherweise extrem selten ist – die Diphtherie. Auch der Tetanus kann bedrohlich sein. Wenn man über alles, was im Impfprogramm steht, eine Impfpflicht verhängen würde, ginge das in meinen Augen zu weit. Für die lebensbedrohenden Erkrankungen wie eben Diphtherie oder Tetanus wäre diese Maßnahme jedoch überdenkenswert. Die Diskussionen über eine Pflichtimpfung gibt es immer wieder, allerdings bewertet die Politik diese als nicht sinnvoll.“ Elke Köhler, niedergelassene Allgemeinmedizinerin aus Jüterbog: „In meiner Praxis besitzen alle, ob Jugendliche oder ältere Menschen, einen Impfausweis. Vorgenommene Impfungen trage ich in die Karteikarte ein, so dass ich immer den Überblick habe, wann meine Patienten wieder geimpft werden müssen. Hierbei mache ich keinen Unterschied zwischen Tetanus-, Diphtherie- oder Zeckenimpfung. Es ist sehr wichtig, dass alle Impfungen durchgeführt wurden und das gilt auch für den Grippeschutz, den alle meine Patienten haben. Über Impflücken speziell bei jüngeren Menschen kann ich somit aus meinen Erfahrungen nichts berichten. Noch Mitte März kamen Patienten zu mir, die eine Grippeschutzimpfung wollten, weil sie durch die Medien auf eine eventuelle Grippewelle aufmerksam gemacht wurden. Personen, die eine Auslandsreise unternehmen wollen, lassen sich bei mir auch gegen Hepatitis impfen. Ich meine, wer Geld für eine Reise hat, sollte bei der Impfung nicht sparen. Denn wer sich ohne Impfung eine Erkrankung zuzieht, muss dann eine lange Behandlung auf sich nehmen. Das lässt sich im Vorfeld verhindern. Die Patienten sind heute über Schutzimpfungen aufgeklärter als früher, aber es bedarf in einigen Fällen dennoch Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 111 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik einer Beratung. Dass die Zahl der Erkrankungen an Hepatitis-B rückläufig ist, liegt meiner Auffassung nach daran, dass die Impfung bei den unter 18-Jährigen wieder zur Pflicht geworden ist und dadurch regelmäßig durchgeführt wird. Eine gesetzliche Impfpflicht ist uns in den neuen Bundesländern nicht unbekannt und ich glaube schon, dass das eine gute Einrichtung war, weil viele Krankheiten dadurch erst gar nicht aufgetreten sind. Allerdings kann niemand zum Impfen gezwungen werden. Aus diesem Grund wäre ich weniger für die Wiedereinführung des Gesetzes, sondern bevorzuge die Möglichkeit, dass der Arzt den Patienten in Beratungen von den Chancen einer Impfung überzeugt. Damit bräuchte es keine gesetzliche Impfpflicht, die das regeln müsste.“ Dr. Hanjo Pohle, Allgemeinmediziner aus Rathenow: „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass vor allem die älteren Patienten den Wunsch nach einer Grippeschutzimpfung haben. Von den Personen über 60 Jahre lassen sich in meiner Praxis 100 Prozent immunisieren, während die Jüngeren darauf angesprochen werden müssen. Vor allem die Risikogruppen, also die Personen mit einer chronischen Erkrankung, sollten sich impfen lassen und diese versuche ich, von der Notwendigkeit zu überzeugen. Die Menschen verreisen immer häufiger und bei diesen ist weitestgehend bekannt, dass sie sich gegen Hepatitis-A immunisieren lassen sollten. Ich empfehle dann die Hepatitis-B-Impfung gleich mit, falls die Patienten selbige nicht bereits im Kindesalter bekommen haben. Wir werden künftig durch die frühzeitige Immunisierung immer weniger Fälle von Hepatitis-B-Erkrankungen haben. Es gibt in der Einstellung zum Impfen nach meinem Ermessen regional große Unterschiede, wobei das an der Einstellung der Kollegen gegenüber dem Impfen liegt. Es muss viel Aufklärungsarbeit geleistet werden. Wenn man beispielsweise die Eltern direkt darauf anspricht, so sind meine Erfahrungen, lassen sie ihren Nachwuchs ebenfalls immunisieren. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen, dass Eltern ihren Kindern die wichtigen Impfungen vorenthalten. Aber in meinem ländlichen Raum gibt es mit so genannten Impfverweigerern keinerlei Probleme. Alles in allem: Über 90 Prozent der Kinder und Jugendlichen werden in meiner Praxis durchimmunisiert, wenn sie nicht für irgendeine Impfung eine Kontraindikation haben. Mir ist bekannt, dass es in den alten Bundesländern traditionell Probleme mit der Durchimmunisierung gab. Bei Aspekten wie ,Wie erkläre ich einem Patienten die Vor- und Nachteile einer Impfung?’ lassen sich Unterschiede zwischen den neuen und alten Bundesländern feststellen. Mittlerweile setzt sich aber bei den ärztlichen Kollegen die Meinung durch, dass lieber mehr geimpft werden sollte, statt eine Epidemie zu riskieren. Generell ist in den ländlichen Regionen Brandenburgs der Mut zur Impfung vorhanden. Wie es in den Städten aussieht, das müsste einmal untersucht werden. Von einer generellen gesetzlichen Impfpflicht halte ich jedoch nicht viel. Denn wenn diese Idee wirklich in die Tat umgesetzt werden sollte, müsste es Gegenmaßnahmen geben, was mit Impfverweigerern passiert. Ohne entsprechende Strafen hat solch ein Gesetz keinen Wert. Ohne horrende Strafen werden die Personen auch dann nicht zum Impfen gehen. Ich kann mir in unserer freiheitlich gesinnten Gesellschaft eine solche Vorgehensweise nicht vorstellen.“ 11. Sitzung der Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg (5. Legislaturperiode) Termin: Samstag, 21. April 2007, Beginn: 10 Uhr Veranstaltungsort: Hotel Berliner Ring, Eschenweg 18, 15827 Dahlewitz Die Tagesordnung der Kammerversammlung sieht nach Anfragen der Delegierten den Bericht des Vorstandes vor, der sich mit aktuellen Themen der Berufs- und Gesundheitspolitik auseinandersetzt. Im Weiteren erfolgt die Berufung einer Apothekerin/eines Apothekers in die Ethikkommission. Der Vorstand wird die überarbeitete Allgemeine Entschädigungsregelung der Landesärztekammer Brandenburg für Kammermitglieder vorlegen und diese zur Diskussion und Beschlussfassung stellen. Die Darlegung und Erörterung diverser Satzungsänderungen bilden den letzten Tagesordnungspunkt. Nach § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg vom 25. Juni 2003 haben die Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg nach Maßgabe der Geschäftsordnung Zutritt zur Kammerversammlung. Die Anzahl der Plätze ist allerdings begrenzt. Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 111 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 112 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Ärzte der Stadt Brandenburg initiieren Unterschriftenaktion: „Gesundheitsreform, ja bitte – aber so nicht!“ Über 32.000 Unterschriften gegen neues Gesetz Tausende Demonstranten hatten sich am 4. Dezember 2006 in Cottbus, Potsdam und Frankfurt/Oder versammelt, um ihrem Protest gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) lautstark Ausdruck zu verleihen. Doch auch in anderen Städten Brandenburgs gab es regionale Aktionen – so in der Stadt Brandenburg, wo etwa 300 Personen aus verschiedenen Gesundheitsberufen zusammen kamen. Unter den niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten keimte dabei die Idee, eine Unterschriftenaktion zu starten mit dem Ziel, den Unmut über diese Reform zu artikulieren. Zwei Monate später das Resultat: Über 32.000 Ärzte, Schwestern und Patienten haben diesen „Brandenburger Aufruf“ unterschrieben. Von einem sehr guten Ergebnis sprach Ralf Herre, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), als er Anfang Februar zusammen mit zwei niedergelassenen Ärzten und einem angestellten Mediziner die Resultate der Aktion bei einem Pressegespräch in Brandenburg vorstellte. Dieses stand unter dem Motto „Gesundheitsreform, ja bitte – aber so nicht!“. „Im Dezember hatten Klinik- und niedergelassene Ärzte aus der Stadt Brandenburg einen Aufruf an brandenburgische Arztpraxen gemacht, ihre Unterschrift für diese Aktion zu geben. Doch letztlich weitete sich der Appell über die Stadtgrenzen hinaus nach ganz Brandenburg aus“, erläuterte Ralf Herre den Beginn des „Brandenburger Aufrufs“. Die Organisatoren wandten sich dabei an die KVBB, die die Aktion öffentlich machte, sie an andere niedergelassene Praxen weiterleitete – und bei der seither Berge von Rückmeldungen ins Haus gelangten. „Die gesammelten Unterschriften sollten ursprünglich der brandenburgischen Gesundheitsministerin, Dagmar Ziegler, überreicht werden. Doch als feststand, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Ende März ins Klinikum Brandenburg kommen würde, beschlossen die Ärzte, ihr die Ergebnisse direkt zu geben“, sagte der Pressesprecher der KVBB. Wesentliche Streitpunkte der Gesundheitsreform wurden diskutiert Während des Pressegesprächs im Städtischen Klinikum Brandenburg äußerten sich die beteiligten Parteien auch über die Hauptkritikpunkte, die sie in der Gesetzesvorlage der Großen Koalition sehen. Dr. Wolfgang Hammer, Hausarzt in Wollin, sowie der Brandenburger Orthopäde Dr. Bernhard Hausen brachten im Besonderen zwei aus ihrer Sicht ungelöste Probleme hervor. Zum einen würde die Reform nicht dazu beitragen, die drohende Unterversorgung in einigen brandenburgischen Regionen zu verhindern – im Gegenteil: Immer mehr Praxen vor allem auf dem Land müssten zum Nachteil der Patienten wahrscheinlich geschlossen werden. Zum anderen sei die Finanzierung speziell für die neuen Bundesländer nicht nachhaltig geklärt. Von Seiten der Klinikärzte bezog Dr. Wilfried Pommerien, Chefarzt Innere Medizin II und Ärztlicher Direktor im Städtischen Klinikum Brandenburg, Stellung zu der Problematik. Es sei nicht zu verantworten, dass die Kliniken einsparen müssten, um damit die Krankenkassen zu entschulden. Ein Personalabbau in den Krankenhäusern sei mit dieser Reform nicht aufzuhalten. Ralf Herre vertrat während des Gesprächs die Belange der KVBB und äußerte Kritik an der öffentlichen Darstellung der brandenburgischen Gesundheitsministerin: „Frau Ziegler ist der Auffassung, dass sich mit der Reform die Bezahlung in den ostdeutschen Ländern verbessern wird. Dem stimme ich nicht zu“, so Herre. „Im Gegenteil: Die kommenden zwei Jahre werden besonders schwierig. Die Krankenkassen müssen sich entschulden. Da gibt es kaum Möglichkeiten, die seit über zehn Jahren vorhandene chronische Unterfinanzierung des Systems zu beseitigen. Das einzig Gute an dieser Reform, so lässt sich vielleicht sagen, ist, dass sie die heterogenen Arztgruppen der ambulant und stationär tätigen Ärzte zusammengeführt hat.“ Noch immer erhält die KVBB Zusendungen mit Unterschriften aus dem gesamten Bundesland. All diese wurden bis Ende März weiter gesammelt und schließlich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bei ihrem Besuch in der Stadt Brandenburg überreicht. Kontakt: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg Gregor-Mendel-Straße 10/11 14469 Potsdam Tel.: 0331-2868196 E-Mail: [email protected] Anja Jüttner [4iMEDIA] „KiGGS“-Studie fragt nach: Wie gesund sind unsere Kinder? Selbsteinschätzung der Jugendlichen zum Gesundheitszustand fällt positiv aus In Deutschland leiden 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von drei bis 17 Jahren an Übergewicht. – Das ist nur eines aus einer Reihe von Untersuchungsergebnissen, welches die „KiGGS“-Studie – eine Kinder- und Jugendgesundheitsstudie – ans Licht gebracht hat. An 150 Studienorten im gesamten Bundesgebiet wurde die Analyse durch das Robert KochInstitut über drei Jahre hinweg durchgeführt. Mittlerweile liegen die Resultate, die einen Überblick über den gesundheitlichen Status deutscher Kinder und Jugendlicher geben sollen, vor. 112 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 17.641 Kinder und Jugendliche – davon allein etwa 1.200 in Brandenburg – haben an der Studie teilgenommen, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in Auftrag gegeben wurde und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Anlass dazu gaben zu wenig vorhandene Informationen über gesundheitsbeeinflussende Verhaltensweisen der Personen unter 18 Jahren. Bundesweite Aussagen zum Gesundheitszustand waren bis dato laut den Organisatoren der „KiGGS“-Studie – die Bezeichnung ist ein Kunstwort – noch nicht möglich gewesen. Neben der gesundheitlichen Lage, dem Medikamentenkonsum oder aber dem Impfstatus bildeten auch die Lebensbedingungen und der Sozialstatus thematische Schwerpunkte der Studie. Das Ziel: Ergebnisse sollten zeitliche und regionale Entwicklungen der Häufigkeit von Krankheiten aufzeigen und letztlich zu Präventionsmaßnahmen führen sowie Anstoß für gesundheitspolitische Entscheidungen geben. Kinder schätzen eigene Gesundheit positiv ein Die Befragung der Teilnehmer beinhaltete eine Selbsteinschätzung der Kinder/Jugend- Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 13:37 Seite 113 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Bei allen Studienteilnehmern wurde der Blutdruck gemessen. Foto: KiGGS/Robert Koch-Institut lichen, in der Aussagen über das eigene Wohlbefinden getroffen werden sollten. Dabei zeigte sich, dass 62 Prozent im Alter von elf bis 17 Jahren ihre Gesundheit mit „gut“ bewerteten und weitere 23 Prozent die Frage sogar mit einem „sehr gut“ beantworteten. Das Ergebnis: 85 Prozent gaben damit eine positive Gesundheitseinschätzung, wobei keine erheblichen Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen vorliegen. Dagegen hat die Studie einen Zusammenhang zwischen dem Alter der Befragten und der Bewertung des Wohlbefindens ergeben: Mit zunehmendem Alter zeigt sich, dass weniger Teilnehmer ihre Gesundheit mit „gut“ oder gar „sehr gut“ einschätzen. runter leiden 800.000 an Adipositas. Auch hier zeigte sich im Übrigen ein Zusammenhang des Übergewichts mit dem Alter der Teilnehmer. Je älter die Jugendlichen, umso größer ist bei diesen der Anteil an erhöhtem Körperumfang. Bei den Drei- bis Sechsjährigen haben neun Prozent zu viel Gewicht, bei den Sieben- bis Zehnjährigen sind es bereits 15 Prozent und in der Altersgruppe von 14 bis 17 Jahren sind es 17 Prozent. Eine Zunahme an Adipositas-Erkrankten wurde ebenfalls in den höheren Altersgruppen bemerkbar: Drei Prozent bei den Dreibis Sechsjährigen, schon über sechs Prozent bei den Sieben- bis Zehnjährigen und neun Prozent bei den 14- bis 17-Jährigen leiden an Fettleibigkeit. Neben dem Alter spielt laut der Studie auch der Sozialstatus eine wichtige Rolle. So sind Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Sozialstatus häufiger von diesen Erkrankungen betroffen. Wenn Eltern bereits übergewichtig sind oder an Adipositas leiden, erkranken deren Kinder ebenfalls häufiger an Fettleibigkeit als Jugendliche, bei deren Eltern das nicht der Fall ist. Bewegung nimmt mit zunehmendem Alter ab Wie häufig sind Kinder und Jugendliche in der Freizeit körperlich aktiv, so dass sie außer Atem und ins Schwitzen kommen? Mit dieser Frage beschäftigte sich ein weiterer Teil der „KiGGS“-Studie, in der wiederum die Betroffenen selbst, die Kinder, um eine Stellungnahme gebeten wurden. Hierbei zeigte sich, dass es – anders als im Kindesalter – deutliche Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen im Alter von elf bis 17 Jahren gibt. Dort gehen Jungen durchschnittlich etwa acht Stunden pro Woche sportlichen Aktivitäten nach, während es bei Mädchen nur zirka vier bis fünf Stunden sind. In dieser Altersgruppe sind insgesamt 84 Prozent der Jugendlichen mindestens einmal in der Woche in ihrer Freizeit körperlich aktiv, so dass sie außer Atem oder ins Schwitzen geraten. Bei 54 Prozent passiert das dreimal und häufiger in der Woche. Weitere Informationen zur körperlichen und psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und generell zum Projekt gibt es unter www.kiggs.de. Eine ausführliche Darstellung von Ergebnissen der Studie ist laut Robert Koch-Institut als Publikation im Bundesgesundheitsblatt im Mai 2007 vorgesehen. Kontakt: Robert Koch-Institut Nordufer 20, 13353 Berlin Tel.: 03018-7543499 www.rki.de Anja Jüttner [4iMEDIA] Neben den Kindern und Jugendlichen wurden ebenfalls die Eltern um eine Beurteilung der Gesundheit ihres Nachwuchses gebeten. Wie schon die Jugendlichen stuften auch diese das Wohlbefinden ihrer Kinder überwiegend als „sehr gut“ oder „gut“ ein. Die Einschätzung, so zeigten die Ergebnisse, nimmt mit zunehmendem Alter der Kinder ab. Das heißt: Je älter der Nachwuchs ist, umso häufiger antworteten die Eltern mit „mittelmäßig“, „schlecht“ oder „sehr schlecht“. So gaben in der ältesten Gruppe der Kinder und Jugendlichen 0,6 Prozent der Eltern eine „schlechte“ oder gar „sehr schlechte“ Bewertung des gesundheitlichen Zustandes. Übergewicht nimmt stärker zu Ein Teil der umfangreichen Gesundheitsstudie umfasste die Ermittlung von Körpergröße und -gewicht, um Aussagen über die „Körperfülle“ der Kinder und Jugendlichen treffen zu können. Die Ergebnisse, die durch den bestimmten Body-Mass-Index (BMI) ermittelt werden konnten, sind besorgniserregend: 50 Prozent mehr junge Menschen im Vergleich zu den Jahren 1985 bis 1999 haben Übergewicht. Zirka 1,9 Millionen übergewichtige Kinder und Jugendliche leben in Deutschland – da- graue Linie: Vergleichswerte aus den Jahren 1985 – 1999 KiGGS-Ergebnisse: Verbreitung von Übergewicht nach Altersgruppen und Geschlecht Quelle: B.-M. Kurth, A. Schaffrath Rosario: Die Verbreitung von Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland, Ergebnisse des bundesweiten Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS). 2007, im Druck. Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 113 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 114 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Carl-Thiem-Klinikum Cottbus eröffnet neue OP-Säle Am 9. Februar wurden mit einer feierlichen Veranstaltung die ersten 8 hochmodernen Operationssäle, ein Aufwachbereich mit 8 Stellplätzen sowie zwei neue Intensivtherapiestationen mit jeweils 12 Betten in Betrieb genommen. Damit konnte der erste Abschnitt des OPNeubaus des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus abgeschlossen werden, dem in einem zweiten die Erstellung von 8 weiteren Operationssälen sowie 34 Intermediate Care Betten folgen sollen. Umfangreiche Fördermittel für die neuen Bundesländer ermöglichten diesen modernen Neubau, der über 15 Millionen Euro kostete. Das Architektenteam Dr. Franke/Maslo hat aufbauend auf ein bereits bestehendes Gebäude in einer gigantischen Stahlkonstruktion an Trägern hängend einen außerordentlichen Operationstrakt sowie hochmoderne Intensivstationen mit deutlich größerem Platzangebot realisiert. Rund 3,5 Millionen Euro wurden in die technische Ausstattung investiert, die einen zur europäischen Spitze gehörenden Bereich schufen. Die Operationssäle sind mit modernsten OP-Tischen sowie höchste Luftreinheit ga- rantierende Laminarflow-Decken ausgestattet und bieten neben optimalen Lichtverhältnissen stete Zugriffsmöglichkeiten für Röntgen (PACS) und Endoskopiebefunde. Versorgungs- und Entsorgungsgänge, Personalzugänge und Patiententransportwege sind voneinander getrennt und dennoch effektiv einander zugeordnet. Sehr wohltuend für das Personal ist die Anordnung von Fenstern, welche Lichteinfall von draußen ermöglichen. Durch intensive Zusammenarbeit mit dem Architektenteam konnten neue anästhesiologische Einleitungszonen geschaffen werden, die zentral zwischen den 8 Operationssälen angeordnet sind und zu besseren Arbeitsbedingungen sowie Raumersparnis führten. Die Narkosetechnik sowie die notwendigen Überwachungsgeräte bieten optimalen technischen Standard. Das OP-Management entspricht höchsten Anforderungen und ist durch die jahrelange Qualifikation und Tätigkeit eines OP-Managers gesichert. Dieser nahm aktiv auf die Bauphase Einfluss, um funktionelle Verbesserungen zu ermöglichen, die damit für die bestmögliche und effektivste Auslastung der Operationskapazitäten sorgen wird. In diesem Bereich werden von Chirurgen, Orthopäden, Unfallchirurgen und Neurochirurgen über 9.000 Operationen im Jahr durchgeführt. Die 2 Intensivstationen sind mit modernster Beatmungstechnik, Therapie und Überwachungssystemen ausgestattet. Durch die geänderte Raumaufteilung und Nutzung von Ampelsystemen ist jetzt der ungehinderte Zugang zum Patienten möglich. Bei 4 Einzelzimmern besteht die Möglichkeit einer Luftdruckumkehr, um hochinfektiöse Patienten sicher gegen die Umgebung isolieren zu können. Die Vernetzung der Funktionsbereiche Anästhesieeinleitung, Operationssaal, Aufwachraum und Intensivtherapiestation ermöglicht jetzt einen sicheren Datentransfer. Durch die Ausstattung der Funktionsbereiche mit modernster Technik verbessern sich neben den Behandlungsmöglichkeiten für die Patienten auch die Arbeitsbedingungen des Personals deutlich. Chefarzt Dr. med. G. Haring Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus Mit der Vollendung des Bauabschnitts im Haus 3 verfügt das CTK über hochmoderne und leistungsfähige Operationssäle. 114 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang Foto: CTK/S. Ramisch Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 115 5 Jahre Ombudsfrau der LÄKB Fast jeden Mittwoch führt Dr. Ingrid Hörning eine Telefonsprechstunde in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) durch, in der sich Ärzte, aber vor allem Patienten mit ihren Fragen an sie wenden. „Meine Erfahrung hat gezeigt, dass relativ wenig Mediziner, dafür aber umso mehr Patienten anrufen und allgemeine medizinische Aufklärung benötigen“, sagt die Ombudsfrau. Im vergangenen Jahr führte die Medizinerin im Ruhestand 88 Patientenberatungen durch, wohingegen nur fünf Kollegen ein Gespräch wünschten. Bei letzteren standen gestörte zwischenmenschliche Beziehungen im Arbeitsumfeld im Vordergrund. Der Hauptgeschäftsführer der LÄKB, Dr. Reinhard Heiber, überreicht OMR Dr. med. Ingrid Hörning einen Blumenstrauß. Die ehemalige Chefärztin der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ist seit fünf Jahren als Ombudsfrau für die LÄKB tätig. Anzeigen ELISABETH HERWEG-PRÜSSE Rechtsanwältin ARZTRECHT Tätigkeitsschwerpunkte: Arzthaftung, Vertragsrecht, Berufsrecht Individuelle Terminvereinbarung Am Schragen 29, 14476 Potsdam Tel.: 0331-270 76 07 Fax: 0331-270 76 08 Wir bieten 65 - 175 m² Praxisräume, auch teilbar im 1. OG., Erweiterung zusätzl. v. 180 m² Erdg. mögl., im Kurort Burg/ Spreewald, sehr gute Lage, prov.-frei, Parkplätze am Haus. Kontakt über: Frau Krause Hauptstr. 19 a, 03096 Burg, 035603-61195, Fax 61295 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 115 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:48 Seite 116 Arzt und Recht Aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle Heute: Fehlerhafte diätetische Einstellung bei Mangelernährungszustand Eine zum Behandlungszeitpunkt 27-jährige Frau suchte wegen ihrer Ernährungsprobleme die Praxis eines Arztes für Allgemein- und Umweltmedizin auf. An anamnestischen Daten waren bekannt: Magersucht seit der Kindheit, früher Bulämie, langfristig, aber vermutlich nicht mehr aktuell Kokainkonsum. Eine gastroenterologische Abklärung des jetzt vorliegenden Mangelernährungszustandes war vor Beginn der hier zu beurteilenden Behandlung nicht erfolgt. Es bestanden bereits Erfahrungen mit alternativen Behandlungsverfahren. Aufgrund bekannter Daten war vor Behandlungsbeginn von folgenden Diagnosen auszugehen: Psychovegetative Dystonie mit über Jahre protrahiertem Verlauf, getriggert durch pathologisch empfundenen Kokainrausch, mangelhafte Ernährungssituation, keine erkennbaren organpathologischen Veränderungen. Der behandelnde Arzt stellte folgende Symptome fest: Allgemeine Schwäche bei Gewichtsverlust, amnestische Defizite, Störungen des Sensoriums, Geräusche und Schmerzen im Ohr und im Kopfbereich. Nach Durchführung eines Diagnoseverfahrens der biokybernetischen Naturheilmedizin ordnete der Arzt das Krankheitsgeschehen in ein Leaky Gut Syndrome (Gastroenteritis, Zöliakie, „kranker Darm“) und eine MCS-Umweltkrankheit („Vielfach-Chemikalienunverträglichkeit“) ein. In diesem Rahmen wurden insbesondere festgestellt: Zinkmangel, Störung der Darmflora, neurotoxische Belastungen im Bereich des zentralen und peripheren Nervensystems, Schädigung von Intestinaltrakt, Leber und Endokrinum durch Wohngifte, Parasiten, Nahrungsmittelunverträglichkeit (ohne nähere Definition). Als Behandlung wurden eine Resonanztherapie „Parasiten“ (9/99) und eine Resonanztherapie „Polio/Wohngifte“ (10/99) durchgeführt, verbunden mit einer drastischen Ernährungsumstellung („Nahrungskorrektur“), die im Einzelnen jedoch nicht näher bezeichnet wird. Unter dieser Therapie kam es nach etwa vier Wochen zu einer Verschlechterung der Symptomatik mit allgemeiner Schwäche und Erschöpfungszuständen, Frieren, Haarausfall, Kopfhautekzem, Parodontose. Diese Symptome nahmen mit Fortsetzung der Therapie zu, so dass die Patientin nach etwas über drei Monaten die Behandlung abbrach. Der weiterbehandelnde Arzt verordnete eiweißreiche Kost und hochdosiert Mineralpräparate entsprechend den laborchemisch bestätigten Defiziten. Hierunter trat eine Besserung der Symptomatik ein. 116 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang Die Patientin wirft dem erstbehandelnden Arzt vor, mit seinem Behandlungskonzept auf die Mangelsymptome falsch reagiert zu haben, wodurch weitere Gesundheitsschäden verursacht worden seien. Auch sei sie über die möglichen Folgen der naturheilkundlichen Therapie nicht ausreichend informiert worden. als solche erfasst und bewertet worden wäre, hätte man die restriktive Diät unterlassen müssen, da sie die Mangelsituation mit Sicherheit verstärkt hätte. Als Folgen der fehlerhaften Behandlung werden der weitere Gewichtsverlust und der Schwächezustand, der massive Haarausfall und die verstärkte Parodontose gesehen. Der in Anspruch genommene Arzt begründete in seiner Stellungnahme zum Behandlungsvorgang seine Maßnahmen auf der Grundlage naturheilkundlicher Prinzipien. Dem „Schulmediziner würden seine naturheilkundlichen Techniken und die Interpretation der Krankheitsphänomene befremdlich erscheinen“. Die im Laufe der Behandlung eingetretene Verschlechterung wird als sogenannte „Erstverschlimmerung“ positiv interpretiert. Die Schlichtungsstelle schloss sich der Meinung des Gutachters an. Bei bereits vorliegendem Ernährungsmangelzustand musste der Arzt davon ausgehen, dass durch seine strenge einseitige Diät vorbestehende Mangelzustände verstärkt und neue Mangelzustände hinzukommen würden, die zu Gesundheitsschäden der Patientin führten. Selbst wenn er ausführt, dass er von einem anderen Denkansatz als die wissenschaftliche Medizin ausgehe, so war er in besonderem Maße verpflichtet, darauf zu achten, dass durch seine der wissenschaftlichen Medizin nicht entsprechenden Behandlungskonzepte der Patientin kein Schaden entstehen darf. Wenn er in seiner Stellungnahme ausführt, dass er nicht bezweifelt, dass die Patientin bereits ausgeprägte Ernährungsmangelphänomene in sich trug, bevor sie zu ihm kam, dann ist die Verordnung einer den Mangel noch verstärkenden einseitigen Diät als Behandlungsfehler zu bewerten. Die im Gutachten bezeichneten Folgen des Behandlungsfehlers waren zu bestätigen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Patientin bereits mit einem selbstverschuldeten Ernährungsmangelzustand in Behandlung trat. Daher waren die Schadenersatzansprüche nur auf die unter der Behandlung eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu beziehen. In dem von der Schlichtungsstelle angeforderten gastroenterologischen Gutachten wird der Behandlungsverlauf anhand der Behandlungsunterlagen des Arztes noch einmal nachvollzogen. In der Beurteilung der im einzelnen getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen kommt der Gutachter zu folgenden Wertungen: Die durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mögen im Kontext naturheilkundlicher Verfahren begründet gewesen sein, aus der Sicht des medizinisch wissenschaftlichen Erfahrungsstandes seien sie aber nicht nachvollziehbar. Die Diagnose einer Gastroenteritis, einer Zöliakie sowie eines kranken Darmes ohne Endoskopie des Intestinaltraktes mit Probeexzision bei klinisch fehlendem gastroenterologischen Symptomen erscheine fragwürdig. Der angenommene Zinkmangel und die Homeostasestörung, Befunde, die letztlich den Verdacht auf das Vorliegen einer mangelhaften Ernährungssituation annehmen ließen, mit der Einleitung einer drastischen Ernährungsumstellung ohne Ergänzungspräparate zu therapieren, sei nicht sach- und fachgerecht, da hierdurch die Gesamtsituation noch verschlimmert werden musste. Die unter der empfohlenen drastischen Ernährungsumstellung aufgetretene Symptomatik, die vom behandelnden Arzt als therapeutisch angestrebter Prozess der so genannten Erstverschlimmerung interpretiert wurde, stelle aus Sicht der wissenschaftlichen Medizin das Bild eines Mangelzustandes dar. Dementsprechend stelle die Fortsetzung der drastischen Ernährungsumstellung eine nicht sach- und fachgerechte Therapieform dar. Wenn die bereits bei der Erstvorstellung vorliegende eingeschränkte Ernährungssituation Abschließend legt die Schlichtungsstelle Wert auf die Feststellung, dass diese Kasuistik nicht als Kritik an der naturheilkundlichen Medizin zu verstehen ist. Hier waren vielmehr die Behandlungsmaßnahmen eines approbierten Arztes zu prüfen. Diese Maßnahmen mussten, unabhängig davon, auf welcher Grundlage sie getroffen wurden, im Hinblick auf die von vorn herein zu erwartenden und auch eingetretenen Schäden als fehlerhaft beurteilt werden. Dr. med. Herbert Pröpper Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen Hans-Böckler-Allee 3 30173 Hannover • Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 117 dukte Rabattpro EN comp BISO-PUR OL-ISIS CARVEDIL AM-ISIS CITALOPR REN DOXA-PU N ENA-PURE EN FELO-PUR ID-ISIS GLIMEPIR HCT-ISIS -ISIS LAMOTRIG REN MOLSI-PU IN-ISIS ID MOXON SIS comp -I RAMIPRIL IS SERTRA-IS TIN-ISIS TA S A SIMV -ISIS TAMSULO -Actavis id Torasem • • • Rabattvertrag AOK • • • Rabattvertrag Mit Actavis auf derActavis sicheren–Seite. Actavis hat mit der AOK einen bundesweiten Kooperationsvertrag abgeschlossen: • Für alle AOK-Patienten preisgünstigste Arzneimittel (siehe Rabattprodukte) • Vorteile für Sie in der Wirtschaftlichkeitsprüfung Actavis – Partner für Ärzte, Apotheker und Krankenkassen. GRATIS Hotline 0800-ACTAVIS (0800-2282847) www.actavis.de | E-Mail: [email protected] Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 118 Aktuell Anzeigen Bundesärztekammer fordert Rauchverbot an allen Arbeitsstätten ,Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu.’ „Diese Warnung der EU-Gesundheitsminister steht auf jeder Zigarettenpackung. Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung den eigenen Erkenntnissen nun endlich Taten folgen lässt“, erklärte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zu dem Beschluss des Bundeskabinetts, ein gesetzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Bahnhöfen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln zu erlassen. Die Regierung dürfe aber nicht auf halbem Wege stehen bleiben und ihre Verantwortung für einen umfassenden Gesundheitsschutz aller Beschäftigten an die Bundesländer delegieren. „Auch die eine Million Beschäftigten in der Gastronomie haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die entsprechenden Ausnahmeregelungen in der Arbeitsstättenverordnung aufzuheben“, sagte Prof. Hoppe. Der Ärztepräsident begrüßte ausdrücklich, dass Tabakwaren nicht mehr ab 16 Jahren, sondern erst ab 18 abgegeben werden sollen. Die jüngste Unicef-Studie habe die Dringlichkeit dieser Maßnahme noch einmal bestätigt. Danach rauchen in keinem anderen Industrieland so viele Jugendliche wie in Deutschland. Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin www.baek.de Bewerbung für BDI-Stipendium läuft Ab sofort können sich Studierende an deutschen Universitäten der Fachrichtung Humanmedizin wieder für das Studentische Förderprogramm des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI) bewerben. Für das Wintersemester 2007/2008 ist am 30. Juni 2007 Bewerbungsschluss. Eine Bewerbung zum BDI-Stipendium kann frühestens mit erfolgreichem Abschluss des Physikums erfolgen. Der Maximalzeitraum für eine Förderung beträgt acht Semester, jedoch nicht länger als zwei Semester über der Regelstudienzeit. Mit Erlangung des Staatsexamens endet die Förderung mit 500 Euro pro Semester. Studierende, die sich innerhalb der Fachrichtung Humanmedizin für das Berufsziel Innere Medizin entschieden haben, können die Bewerbungsunterlagen von der Internetseite www.bdi.de unter dem Navigationspunkt BDI-Stipendium herunterladen. Weitere Informationen gibt es beim Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Postfach 1566, 65005 Wiesbaden, Tel.: 0611-181330. Suche nach einem geeigneten Betriebsarzt in Brandenburg jetzt online Auf der Suche nach einem geeigneten Betriebsarzt ist es für Unternehmer seit März 2007 sehr einfach möglich, Kontakt zu Anbietern arbeitsmedizinischer Leistungen aufzunehmen. Unter www.las-bb.de/baeb kann sich jede/r betriebsärztlich tätige Kollegin/e in die Betriebsarzt-Datenbank-Brandenburg-BAeB kostenfrei eintragen lassen. Die Datenbank ist ein Service des Landesamtes für Arbeitsschutz. Anmeldeformulare finden Sie in ausfüllbarem Format unter der o.g. Internet-Adresse. Dr. med. Frank Eberth Facharzt für Arbeitsmedizin, Facharzt für Allgemeinmedizin, Leitender Gewerbearzt, Landesamt für Arbeitsschutz Horstweg 57, 14478 Potsdam 118 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang EDMUND-CHRISTIANI-SEMINAR Berufsbildungsstätte für Arzthelferinnen der Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8 - 12, 23795 Bad Segeberg (mit Internat) www.aeksh.de/ecs eMail: [email protected] Betriebswirt/-in für Management im Gesundheitswesen Ab September 2007 bietet die Ärztekammer Schleswig-Holstein die berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Betriebswirt/-in für Management im Gesundheitswesen an. 1. Theoretischer Teil (640 Stunden) 2. Praktikum mit anschließender Projektarbeit (160 Stunden) Der theoretische Teil beinhaltet 6 Weiterbildungsmodule, die jeweils mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen werden. Teilnehmergebühr: 3.490,00 € (Ratenzahlung möglich) Prüfungsgebühr: 250,00 € Beginn: 07.09.2007 - 15.02.2009 anschließend Praktikum, Projektarbeit und Fachgespräch (mündliche Prüfung) Termine und weitere Informationen erhalten Sie unter der Durchwahl: 045 51/8813-292 - Gabriele Schröder BERLINER VEREIN HOMÖOPATHISCHER ÄRZTE E.V. Dreijahreskurs für Ärzte aller Fachrichtungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie Dozentin: Dr. med. Karin Bandelin - Ärztin Homöopathie Beginn 18. April 2007. 14-tägig mittwochs 18.30 - 21.30 Uhr Max. Teilnehmerzahl: 25 Bewerbungen (mit Approbationsurkunde und Lichtbild) bitte an den Berliner Verein homöopathischer Ärzte e.V. Nassauische Str. 2, 10717 Berlin, Rückfragen unter (030) 873 25 93 Zusatzbezeichnung Psychotherapie (Tiefenpsychologie) Theoriekurs an 14 Wochenenden à 16 Stunden in Cottbus/Internatsunterbringung Beginn: 30. Juni 2007 Zusatzbezeichnung Psychoanalyse Theoriekurs/1 Wochenende pro Monat (16 Std.) über 3 Jahre in Cottbus/Internatsunterbringung Beginn: 12. Januar 2008 Psychiatriekurs (für Zusatzbezeichnung Psychotherapie) 2 Wochenkurse à 50 Stunden in Klettwitz/NL mit Übernachtung Beginn: 25. Juni 2007 Guppenselbsterfahrung (Gruppenanalyse) 70 Stunden in Cottbus mit Internatsunterbringung Termin: 03. - 10.11.2007 Hypnosekurs 100 Stunden an 6 Wochenenden in Herzberg (Kreis Beeskow) Beginn: 16. Juni 2007 Anmeldung: net: www.batap.de mail: [email protected] Tel.: 0355-47 28 45, Fax: 0355-47 26 47 Kombinierte Kurse der Doppler- und Duplex-Sonographie nach den Richtlinien der KBV und der DEGUM, 25 Fortbildungspunkte Gefäßzentrum Berlin/Brandenburg im Ev. Krankenhaus Hubertus Berlin, akademisches Lehrkrankenhaus der Freien Universität Berlin - Interdisziplinärer Grundkurs der Gefäßdiagnostik 22.-24.6.2007 Anmeldung schriftlich an: Dr. med. C. Fahrig, Chefarzt der Inneren Abteilung des Ev. Krankenhauses Hubertus, DEGUM Seminarleiter, Spanische Allee 10-14, 14129 Berlin oder unter: Tel.: 030/392 34 51; Fax: 030/394 80 180 oder Tel.: 030/810 08 233; Fax: 030/810 08 135. Einhefter_April_2007.qxd 30.03.2007 09:53 Seite 119 Landesärztekammer Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg Inhaltsübersicht RICHTLINIE DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG § 1 Definition Fortbildung § 2 Ziel der Fortbildung § 3 Dauer und Gliederung der Fortbildung § 4 Inhalte der Fortbildung § 5 Teilnahmebedingungen/Zulassung zur Fortbildung § 6 Durchführung der Fortbildung § 7 Prüfungszeugnis und Brief für Arztfachhelferin § 8 Gebühren § 9 Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen von Veranstaltern im Wahlteil § 10 Voraussetzung der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen als Wahlteil § 11 Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen als Wahlteil § 12 Inkrafttreten PRÜFUNGSORDNUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG ZUR ARZTFACHHELFERIN/PFLICHTTEIL I. Abschnitt Prüfungsausschüsse § 1 Errichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung § 3 Befangenheit § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit II. Abschnitt Vorbereitung der Fortbildungsprüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassung und Anmeldung zur Fortbildungsprüfung § 9 Entscheidung über die Prüfungszulassung § 10 Prüfungsgebühr im Pflichtteil III. Abschnitt Ziel, Inhalt und Durchführung der Prüfung § 11 Ziel der Fortbildungsprüfung § 12 Dauer und Gliederung der Fortbildungsprüfung im Pflichtteil § 13 Prüfungsaufgaben § 14 Prüfungsinhalte und Anforderungen § 15 Regelungen für Behinderte § 16 Nichtöffentlichkeit § 17 Leitung und Aufsicht § 18 Ausweispflicht und Belehrung § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme IV. Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Fortbildungsprüfungsergebnisses § 21 Bewertung, Feststellung des Prüfungsergebnisses § 22 Niederschrift § 23 Fortbildungsprüfungszeugnis und Brief Arztfachhelferin § 24 Anerkennung von Prüfungen und Geltungsbereich V. Abschnitt Wiederholungsprüfung § 25 Wiederholungsprüfung VI. Abschnitt Schlussbestimmungen § 26 Rechtsmittel § 27 Prüfungsunterlagen § 28 Inkrafttreten Richtlinie der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer Landesärztekammer Brandenburg §1 Definition Fortbildung Unter Fortbildung wird in diesen Richtlinien die Fortbildung gemäß § 1 Abs. 4 und § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstanden. §2 Ziel der Fortbildung (1) Ziel dieser Fortbildung ist es, der Arzthelferin/Medizinischen Fachangestellten* einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. (2) Die Arztfachhelferin soll den Arzt durch weitgehend selbstständiges Arbeiten sowie durch Koordinations- und Steuerungsfunktionen in den Bereichen Administration und Praxismanagement, Personalführung und Ausbildung sowie Gesundheitsberatung entlasten. Sie soll insbesondere - qualifizierte Funktionen in allen verwaltungsbezogenen Bereichen der Praxis ausüben, - Praxisabläufe, -strukturen und -bewirtschaftung unter betriebswirtschaftlichen und Qualitätsmanagement orientierten Aspekten gestalten, - die Anwendung der für die Arztpraxis relevanten Rechtsgrundlagen, Verordnungen und Richtlinien im Praxisteam sicherstellen, - moderne Informations- und Kommunikationstechnologien einsetzen, - bei der Personalplanung und -führung sowie bei der Ausbildung von Arzthelferinnen verantwortlich mitwirken, - erforderliche Maßnahmen der Hygiene, des Arbeits- und Umweltschutzes koordiniert umsetzen, - Maßnahmen in der Gesundheitsberatung/Prävention aufbereiten und durchführen, - in Notfällen situationsgerecht reagieren und entsprechende Maßnahmen einleiten. (3) Die Arztfachhelferin soll in mindestens einem weiteren Arbeitsfeld der Medizin oder Verwaltung qualifiziert mitwirken. §3 Dauer und Gliederung der Fortbildung (1) Die gesamte Fortbildung zur Arztfachhelferin umfasst insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden. (2) Die Fortbildung gliedert sich in einen Pflichtteil von mindestens 280 Unterrichtsstunden und in einen Wahlteil von mindestens 120 Unterrichtsstunden. Ein Fortbildungskurs des Wahlteils soll mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen. (3) Die in der Fortbildung zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten des Pflichtteiles werden in einzelnen Kursen/Abschnitten vermittelt, die von den Fortbildungsteilnehmerinnen innerhalb von 2 Jahren absolviert werden sollen. Einer Verlängerung (bis zu 3 Jahren) kann die Landesärztekammer Brandenburg auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin zustimmen. (4) Die Kurse des Wahlteils können vor und nach dem Pflichtteil absolviert werden. Die Absolvierung von Fortbildungskursen des Wahlteiles vor dem Pflichtteil soll nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. §4 Inhalte der Fortbildung (1) Die Fortbildung erstreckt sich im Pflichtteil lt. Fortbildungsrahmenplan insbesondere auf folgende Wissensgebiete: 1. Kommunikation 2. Prävention und Gesundheitsberatung 3. Arzthelferinnen-/Medizinische Fachangestellten-Ausbildung 4. Recht Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg 119 Einhefter_April_2007.qxd 30.03.2007 09:53 Seite 120 Landesärztekammer Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts 5. Praxismanagement/Total Quality Management 6. Betriebswirtschaftliche Praxisführung 7. Informations- und Kommunikationstechnologien 8. Medizinprodukte/Arbeitsschutz/Hygiene/Umwelt 9. Notfallmedizin (2) Der Wahlteil beinhaltet anerkannte Qualifizierungen/Curricula in einem Bereich der Medizin oder Verwaltung (Beispiele s. Anhang der Richtlinie). §5 Teilnahmebedingungen/Zulassung zur Fortbildung (1) Voraussetzung zur Zulassung an der Fortbildung ist der Nachweis einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit als Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte nach bestandener Abschlussprüfung oder eines gleichwertigen Abschlusses. (2) Die Gleichwertigkeit des beruflichen Abschlusses stellt auf Antrag die Landesärztekammer Brandenburg fest. (3) Bewerberinnen mit dem Abschluss Sprechstundenschwester oder Krankenschwester/Gesundheits- und Krankenpflegerin können bei Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit als Arzthelferin gleichwertig teilnehmen. (4) Zur Fortbildung können auch Gasthörer (keine Auszubildenden) zugelassen werden. Eine Prüfungsteilnahme ist bei Gasthörern ausgeschlossen. (5) Über die Zulassung zur Fortbildung entscheidet die Landesärztekammer Brandenburg bzw. die Ärztekammer, in deren Bereich die Fortbildung stattfindet. §9 Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen von Veranstaltern im Wahlteil (1) Grundsätzlich können nur solche Fortbildungsmaßnahmen als Wahlteil der Arztfachhelferin-Fortbildung anerkannt werden, die vor ihrer Durchführung von einer Ärztekammer anerkannt worden sind. (2) Über die Anerkennung von Qualifizierungen innerhalb des Wahlteiles entscheidet die Landesärztekammer Brandenburg bzw. die Ärztekammer, in deren Bereich die Fortbildung stattfindet. § 10 Voraussetzungen der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen als Wahlteil (1) Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme als Wahlteil setzt voraus, dass die Vermittlung der Fortbildungsinhalte 1. den Zielen dieser Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg entspricht, 2. die bundeseinheitlichen Empfehlungen der Arztfachhelferinnen-Fortbildungen (hier: Curricula der Bundesärztekammer) bzw. der Landesärztekammer Brandenburg umsetzt, 3. frei von wirtschaftlichen Interessen ist. Veranstalter und Referenten müssen der Landesärztekammer Brandenburg ökonomische Verbindungen zur Industrie offen legen. (2) Für Fortbildungsmaßnahmen des Wahlteils muss grundsätzlich ein Arzt oder eine Ärztin als wissenschaftlich Verantwortliche/r bestellt sein. §6 Durchführung der Fortbildung (1) Die Fortbildung zur Arztfachhelferin im Pflichtteil erfolgt i.d.R. durch die Landesärztekammer Brandenburg. (3) Der stundenmäßige Umfang eines Wahlteils umfasst i.d.R. 120 Unterrichtsstunden, mindestens aber 40 Unterrichtsstunden. (2) Die Fortbildung kann sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeitform angeboten werden. Sie muss den Erfordernissen der Erwachsenenbildung entsprechen. § 11 Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen als Wahlteil (1) Die Anerkennung erfolgt auf Antrag des Veranstalters. Im Antrag ist der Verantwortliche nach § 10 Abs. 2 zu benennen. (3) Soweit eine Vergleichbarkeit der Fortbildungsinhalte gegeben ist, kann die Landesärztekammer Brandenburg auf schriftlichen Antrag Fortbildungsteile, die bei einer anderen Ärztekammer durchgeführt worden sind, anrechnen. (4) Wahlteile können von anderen Veranstaltern angeboten und nach vorheriger Antragstellung von der Landesärztekammer Brandenburg bei Zugrundelegen der in §§ 9 bis 11 dieser Richtlinie genannten Kriterien anerkannt werden. §7 Prüfungszeugnis und Brief für Arztfachhelferin (1) Die Fortbildungsteilnehmerin erhält nach erfolgreicher Teilnahme an den Kursen/Abschnitten des Wahl- und Pflichtteils jeweils ein Zertifikat. (2) Die Fortbildungsteilnehmerin erhält ein Prüfungszeugnis sowie den Brief der Arztfachhelferin nach: - erfolgreich abgelegter Prüfung im Pflichtteil sowie - erfolgreich abgelegter Prüfung bzw. Vorlage eines Zertifikats über die Absolvierung einer oder mehrerer Qualifizierungsmaßnahmen im Wahlteil. Erst damit wird das Recht verbrieft, die Bezeichnung Arztfachhelferin zu führen. §8 Gebühren (1) Für die Fortbildung und die Prüfung werden Gebühren erhoben. Die 120 Höhe ergibt sich, sofern die Landesärztekammer Brandenburg der Veranstalter ist, aus der Verwaltungsgebührenordnung der Landesärztekammer Brandenburg. (2) Im Anerkennungsverfahren werden einheitlich für alle in Betracht kommenden Wahlteile insbesondere folgende Kriterien zugrunde gelegt: 1. Einhaltung der Antragsfristen (spätestens 8 Wochen vor geplantem Kursbeginn) 2. Bezeichnung der Veranstaltung/Konzepteinreichung 3. Veranstaltungsstätte/Beschreibung der Ausstattung 4. Referentenliste mit Angabe der Qualifikation 5. Zulassungsbedingungen/Teilnehmerlisten 6. Methoden und Zeitpunkte der Lernerfolgskontrolle 7. Besondere Regelungen in Bezug auf Praktika 8. Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen/Bestehensregelungen 9. Teilnehmerbescheinigungen/Zertifikate (3) Der Veranstalter muss schriftlich erklären, dass die diesbezüglichen Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Landesärztekammer Brandenburg sowie die Fortbildungsregelung für Arztfachhelferinnen der Landesärztekammer Brandenburg eingehalten und umgesetzt werden. § 12 Inkrafttreten Die vorstehende Fortbildungsrichtlinie der Landesärztekammer Brandenburg tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Brandenburgischen Ärzteblatt in Kraft. Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg Einhefter_April_2007.qxd 30.03.2007 09:53 Seite 121 Landesärztekammer Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Anlage zur Fortbildungsrichtlinie Arztfachhelferin I. Abschnitt Prüfungsausschüsse Aufbau der Fortbildung zur Arztfachhelferin und Beispiele für Auswahlmöglichkeiten von Wahlteilen lt. Empfehlung der Bundesärztekammer §1 Errichtung (1) Die Landesärztekammer Brandenburg führt zum Nachweis der erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit, die durch die berufliche Fortbildung von Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten* erworben wurde, Fortbildungsprüfungen durch. Aufbau der Fortbildung 400 Stunden insgesamt (2) Die Landesärztekammer Brandenburg errichtet gemäß § 56 Abs.1 BBiG Prüfungsausschüsse. Anerkannte Wahlteile (durchschnittlich 40 – 120 Std.) z.B. Fortbildungscurricula: Ambulantes Operieren (160 Std.) Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde (120 Std.) Onkologie (120 Std.) Gastroenterologische Endoskopie (120 Std.) Dialyse (120 Std.) Allgemeinmedizin (60 Std.) Pneumologie (120 Std.) Ernährungsberatung (120 Std.) Pflichtteil min.: 280 Stunden Std. Kommunikation 30 Prävention und Gesundheitsberatung 30 ArzthelferinnenAusbildung 40 Recht 20 Praxismanagement/ Qualitätsmanagement 40 Betriebswirtschaftliche Praxisführung 30 Informations- und Kommunikationstechnologien 40 Medizinprodukte/ Arbeitsschutz/ Hygiene/Umwelt 20 Notfallmedizin 30 (3) Die Landesärztekammer Brandenburg kann die Durchführung der Prüfung einem Prüfungsausschuss einer anderen Kammer in Absprache übertragen. (4) Sofern ein gemeinsamer Prüfungsausschuss mit anderen Ärztekammern i. S. von § 71 Abs. 6 und § 56 BBiG errichtet wird, ist dieser für die Abnahme der Fortbildungsprüfung zuständig. Die Prüfungsordnung der Kammer ist anzuwenden, bei der der gemeinsame Prüfungsausschuss errichtet ist. §2 Zusammensetzung und Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft angehören. (3) Die Mitglieder haben Stellvertreter. Berufspraxis mindestens 1 Jahr als Arzthelferin o. gleichwertig Ausbildung Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte (3 Jahre) (4) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden von der Landesärztekammer Brandenburg längstens für fünf Jahre berufen. (5) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Land Brandenburg bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung berufen. Die Lehrkraft wird von der Landesärztekammer Brandenburg berufen. (6) Werden Mitglieder nicht oder in nicht ausreichender Zahl innerhalb einer von der Landesärztekammer Brandenburg gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die Landesärztekammer Brandenburg diese insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen. (7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden. Beim Ausscheiden eines Mitglieds wird ein neues Mitglied unverzüglich für die restliche Berufungsdauer berufen. Prüfungsordnung zum Pflichtteil der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer Landesärztekammer Brandenburg vom 13. Mai 2006 Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 21.09.2005, des Kammervorstandes vom 01. März 2006 sowie der Kammerversammlung vom 13. Mai 2006 erlässt die Landesärztekammer Brandenburg als zuständige Stelle gemäß § 54 in Verbindung mit § 47 und § 71 Abs. 6 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 die folgende Prüfungsordnung für die Fortbildung und Prüfung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 5. Februar 2007 – 42-5666.1.3 – genehmigt worden ist. (8) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der Landesärztekammer Brandenburg mit Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie festgesetzt wird. (9) Von Absatz 2 darf nur abgewichen werden, wenn anderenfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann. §3 Befangenheit (1) Bei der Zulassung zur Prüfung sowie bei der Prüfung dürfen Prüfungsausschussmitglieder nicht mitwirken, die mit dem Prüfling verheiratet oder Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg 121 Einhefter_April_2007.qxd 30.03.2007 09:53 Seite 122 Landesärztekammer Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts verheiratet gewesen oder mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder durch Annahme an Kindes statt verbunden oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft begründet ist, nicht mehr besteht. (2) Mitwirken sollte ebenfalls nicht der Arbeitgeber des Prüflings, soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern. (3) Prüfungsausschussmitglieder, die sich befangen fühlen, oder Prüflinge, die die Besorgnis der Befangenheit geltend machen wollen, haben dies rechtzeitig vor Beginn der Prüfung der Landesärztekammer Brandenburg, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss, mitzuteilen. (4) Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die Landesärztekammer Brandenburg, während des Ablaufs der Prüfung der Prüfungsausschuss. (5) Wenn infolge Befangenheit eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die Landesärztekammer Brandenburg die Durchführung der Prüfung einem anderen Prüfungsausschuss, erforderlichenfalls einer anderen Kammer übertragen. Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen Gründen nicht gewährleistet erscheint. §4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung (1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. (2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens aber drei Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag. §5 Geschäftsführung (1) Die Landesärztekammer Brandenburg regelt im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbesondere Einladungen, Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse. (2) Zur Fortbildungsprüfung ist auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (3) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden, sofern sie gleichwertig sind, berücksichtigt. Im Ausland durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen werden anerkannt, wenn sie den Voraussetzungen dieser Fortbildungsregelung ihrem Wesen nach entsprechen. Die Notwendigkeit einer vorherigen Anerkennung der Fortbildungsmaßnahmen entfällt. Die Arzthelferin muss einen Nachweis über die Art der Fortbildung erbringen, der es gestattet, deren Gleichwertigkeit zu prüfen. (4) Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung hat schriftlich bei der Landesärztekammer Brandenburg im Rahmen der von ihr festgelegten Anmeldefristen und mittels ihrer ausgegebenen Anmeldeformulare zu erfolgen. §9 Entscheidung über die Prüfungszulassung (1) Über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung entscheidet die Landesärztekammer Brandenburg. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Die Entscheidung ist der Prüfungsbewerberin rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstermins und des Prüfungsortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Eine ablehnende Entscheidung ist der Prüfungsbewerberin unter Angabe der Gründe mitzuteilen. (3) Auf Regelungen zum Antrag Behinderter ist nach § 15 der Prüfungsordnung hinzuweisen. (2) Die Sitzungsprotokolle sind vom Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. (4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn sie aufgrund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen worden ist. §6 Verschwiegenheit Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren, dies gilt nicht gegenüber dem Berufsbildungsausschuss. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung der Landesärztekammer Brandenburg. § 10 Prüfungsgebühr im Pflichtteil Für die Fortbildung und die Prüfung werden Gebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der Verwaltungsgebührenordnung der Landesärztekammer Brandenburg. Sie ist von der Prüfungsbewerberin mit der Anmeldung zu entrichten. II. Abschnitt Vorbereitung der Fortbildungsprüfung §7 Prüfungstermine (1) Die Landesärztekammer Brandenburg bestimmt die Termine für die Durchführung der Prüfung sowie die Prüfungsorte. (2) Sie gibt diese Termine einschließlich der Anmeldefristen rechtzeitig vorher bekannt. 122 §8 Zulassung und Anmeldung zur Fortbildungsprüfung (1) Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen, wer - eine mit Erfolg vor einer Ärztekammer abgelegte Abschlussprüfung als Arzthelfer/in bestanden oder einen gleichwertigen Berufsabschluss und - eine i.d.R. mindestens zweijährige Tätigkeit in dem Beruf gem. Satz 1 durch Tätigkeitsbescheinigung, Arbeitszeugnis etc. und - die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des Pflichtteils, die den Anforderungen dieser Fortbildungsregelung entsprechen, nachweist. Die Teilnahme an den 9 Kursen in den vorgeschriebenen Wissensgebieten wird mit jeweils einem Zertifikat bestätigt. III. Abschnitt Ziel, Inhalt und Durchführung der Prüfung § 11 Ziel der Fortbildungsprüfung Durch die Fortbildungsprüfung soll der Prüfling den Nachweis erbringen, dass er die berufliche Handlungsfähigkeit gemäß § 14 der Fortbildungsprüfungsordnung erworben hat. Der Prüfling soll nach dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung insbesondere in der Lage sein, eine besonders verantwortungsvolle Assistenzfunktion in der ärztlichen Praxis wahrzunehmen, den Arzt im Verwaltungsbereich zu entlasten sowie Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten auf einem Arbeitsfeld der Medizin oder Verwaltung erworben haben. Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg Einhefter_April_2007.qxd 30.03.2007 09:53 Seite 123 Landesärztekammer Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Erst mit Bestehen der Prüfungen im Pflicht- und Wahlteil wird das Ziel „Arztfachhelfer/in“ erreicht. § 12 Dauer und Gliederung der Fortbildungsprüfung im Pflichtteil (1) Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlich/praktischen Teil. (2) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die in § 14 (Prüfungsanforderungen und Inhalte) festgelegten Wissensgebiete (1 – 9). Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung soll 120 Minuten nicht unterschreiten, bei programmierten Prüfungen nicht überschreiten. (3) Die mündlich/praktische Prüfung soll in Form eines freien Prüfungsgespräches gemäß den Inhalten nach § 14 durchgeführt werden. Sie soll in der Regel 45 Minuten nicht überschreiten. § 13 Prüfungsaufgaben (1) Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage von Anlage 2 zu § 14 die Prüfungsaufgaben sowie Lösungen und legt die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel fest. § 17 Leitung und Aufsicht (1) Die Fortbildungsprüfung wird unter Leitung des Vorsitzenden vom Prüfungsausschuss abgenommen. (2) Bei schriftlichen Fortbildungsprüfungen regelt die Landesärztekammer Brandenburg im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung. Über den Verlauf ist eine Niederschrift anzufertigen, die von allen aufsichtsführenden Personen zu unterzeichnen ist. (3) Der Prüfungsausschuss kann sich im Einvernehmen mit der Landesärztekammer Brandenburg bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung der Hilfe anderer Personen bedienen. § 18 Ausweispflicht und Belehrung (1) Die Prüflinge haben sich auf Verlangen des Vorsitzenden oder des Aufsichtsführenden über ihre Person auszuweisen. (2) Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren. (2) Der Prüfungsausschuss ist gehalten, überregional erstellte Prüfungsaufgaben zu übernehmen, soweit diese von Gremien erstellt oder ausgewählt worden sind, die entsprechend § 2 zusammengesetzt sind. (3) Ferner haben sie zu versichern, dass sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, an der Fortbildungsprüfung teilzunehmen. Ist dies nicht der Fall, so haben sie unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen. § 14 Prüfungsinhalte und Anforderungen Die nach § 56 BBiG durchzuführende Prüfung betrifft den 280-Stunden umfassenden Pflichtteil der Fortbildung. Inhalte und Anforderungen werden in Anlage 1 „Fortbildungsrahmenplan“ und Anlage 2 „Prüfungsanforderungen“ formuliert und erstrecken sich auf folgende Wissensgebiete: (1) Kommunikation (2) Prävention und Gesundheitsberatung (3) Arzthelferinnenausbildung/Ausbildung Medizinische Fachangestellte (4) Recht (5) Praxismanagement/TQM (6) Betriebswirtschaftliche Praxisführung (7) Informations- und Kommunikationstechnologien (8) Medizinprodukte/Arbeitsschutz/Hygiene/Umwelt (9) Notfallmedizin. § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (1) Prüflinge, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufs schuldig machen, kann der Aufsichtsführende/Prüfungsausschussvorsitzende von der Prüfung ausschließen oder unter Vorbehalt die weitere Teilnahme an der Prüfung gestatten. § 15 Regelungen für Behinderte Behinderten sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Über Art und Umfang der im Einzelfall zu gewährenden Erleichterungen entscheidet nach Anhörung des Behinderten die Landesärztekammer Brandenburg im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss. § 16 Nichtöffentlichkeit (1) Die Fortbildungsprüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter des Brandenburgischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (Aufsichtsbehörde) sowie Vertreter der Landesärztekammer Brandenburg können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der Landesärztekammer Brandenburg andere Personen als Gäste zulassen. (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Personen sind nicht stimmberechtigt und haben sich jeder Einwirkung auf den Prüfungsablauf zu enthalten. (3) Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein. (2) Einer Täuschungshandlung gleichzustellen ist die versuchte Täuschung. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Fortbildungsprüfung. Ein Ausschluss von der Prüfung kann auch erfolgen, wenn die Handlungen zu Gunsten eines anderen Prüflings unternommen werden. (3) Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung des Prüflings. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die Fortbildungsprüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das Gleiche gilt bei innerhalb von einem Jahr nachträglich festgestellten Täuschungen. Ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen. § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Tritt die Prüfungsbewerberin nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung aus wichtigem Grund nicht an, gilt die Prüfung als nicht begonnen. (2) Tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt (z.B. ärztliches Attest im Krankheitsfall). (3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsbewerberin an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. (4) Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes und über den Umfang anzuerkennender Prüfungsleistungen trifft der Prüfungsausschuss nach Anhören der Prüfungsbewerberin/des Prüflings. Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg 123 Einhefter_April_2007.qxd 30.03.2007 09:53 Seite 124 Landesärztekammer Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts IV. Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Fortbildungsprüfungsergebnisses § 21 Bewertung, Feststellung des Fortbildungsergebnisses (1) Die einzelnen Prüfungsleistungen sowie die Gesamtleistungen sind wie folgt zu bewerten: - Note 1 = sehr gut = 100 – 92 Punkte eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung - Note 2 = gut = unter 92 – 81 Punkte eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung - Note 3 = befriedigend = unter 81 – 67 Punkte eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung - Note 4 = ausreichend = unter 67 – 50 Punkte eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht - Note 5 = mangelhaft = unter 50 – 30 Punkte eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind - Note 6 = ungenügend = unter 30 Punkte eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind. (2) Soweit eine Bewertung der Leistung nach dem Punktesystem nicht sachgerecht ist, ist eine Bewertung nur nach Noten vorzunehmen. (3) Der Prüfungsausschuss stellt im Anschluss an die mündlich/praktische Fortbildungsprüfung das Gesamtergebnis fest und bezeichnet es mit einer Note. Dieses wird dem Prüfling von der Landesärztekammer Brandenburg mitgeteilt. (4) Bei nicht bestandener Fortbildungsprüfung erhält der Prüfling von der Landesärztekammer Brandenburg einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, in welchen Prüfungsteilen keine ausreichenden Leistungen erbracht worden sind. (5) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß § 25 ist hinzuweisen. (6) Für die Ermittlung der Gesamtnote sind die Ergebnisse der schriftlichen und mündlich/praktischen Prüfungsteile gleich zu gewichten. (7) Die Fortbildungsprüfung ist bestanden, wenn das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und das Ergebnis der mündlich/praktischen Prüfung mindestens „ausreichend“ lautet. § 22 Niederschrift (1) Über den Verlauf der mündlich/praktischen Fortbildungsprüfung ist eine Niederschrift zu erstellen, aus der alle wesentlichen Abläufe und für die Bewertung wesentlichen Tatsachen, wie Gegenstand, Ablauf, Ergebnisse, Beschlüsse und Unregelmäßigkeiten hervorgehen. (2) Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. § 23 Fortbildungsprüfungszeugnis und Brief Arztfachhelferin (1) Über die bestandene Fortbildungsprüfung erhält der Prüfling von der Landesärztekammer Brandenburg ein Zeugnis gemäß § 54 i.V.m. § 37 Abs. 2 BBiG. 124 (2) Das Fortbildungsprüfungszeugnis enthält: - die Bezeichnung „Fortbildungsprüfungszeugnis“ - die Bezeichnung „Arztfachhelferin“ - die Personalien des Prüflings - das Gesamtergebnis der Prüfung - die Ergebnisse der schriftlichen und praktischen/mündlichen Prüfung in Punkten und/oder als Note - das Datum des Bestehens der Prüfung - die Unterschriften des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und des Beauftragten der Landesärztekammer Brandenburg mit Siegel. (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag des Prüflings eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. (4) Die Landesärztekammer Brandenburg erteilt nach bestandener Fortbildungsprüfung den Arztfachhelferinnen-Brief nach - erfolgreich abgelegter Prüfung im Pflichtteil sowie - erfolgreich abgelegter Prüfung beziehungsweise Vorlage eines Zertifikates über die Absolvierung einer oder mehrerer anerkannter Qualifizierungsmaßnahmen im Wahlteil. Erst damit wird das Recht verbrieft, die Bezeichnung Arztfachhelferin zu führen. § 24 Anerkennung von Prüfungen und Geltungsbereich Die vor einer anderen Ärztekammer abgelegten Prüfungen werden anerkannt, soweit sie nach einer dieser Regelung entsprechenden Fortbildungs- und Prüfungsordnung abgelegt worden sind. V. Abschnitt Wiederholungsprüfung § 25 Wiederholungsprüfung (1) Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt werden, davon einmal ohne weiteren Kursbesuch. Über die Notwendigkeit der Wiederholung von Abschnitten/Kursgebieten entscheidet nach aufgetretenen Mängeln der Prüfungsausschuss. (2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Fortbildungsprüfung in einem Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so sind diese auf Antrag des Prüfling nicht zu wiederholen, sofern er sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Fortbildungsprüfung an – schriftlich zur Wiederholungsprüfung anmeldet. (3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. (4) Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung gelten sinngemäß lt. § 8 der Fortbildungsprüfungsordnung. VI. Abschnitt Schlussbestimmungen § 26 Rechtsmittel Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der Landesärztekammer Brandenburg sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an die Prüfungsbewerberin bzw. den Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. § 27 Prüfungsunterlagen (1) Auf schriftlichen Antrag bei der Landesärztekammer Brandenburg ist dem Prüfling nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg Einhefter_April_2007.qxd 30.03.2007 09:53 Seite 125 Landesärztekammer Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts (2) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre ab Bestehen der Fortbildungsprüfung aufzubewahren. Anmeldungen, Zulassungen, Niederschriften, Prüfungszeugnisse und Briefe sind 10 Jahre aufzubewahren. (6) Betriebswirtschaftliche Praxisführung (7) Informations- und Kommunikationstechnologien (8) Medizinprodukte/ Arbeitsschutz/ Hygiene/Umwelt (9) Notfallmedizin § 28 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Brandenburgischen Ärzteblatt in Kraft. (30 Std.) (40 Std.) (20 Std.) (30 Std.) Genehmigt: Potsdam, den 5. Februar 2007 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg · Abrechnung · Hardware · Arbeitssicherheit · Pathophysiologische Grundlagen · Rechnungswesen · Software · Praxishygiene · Störungen vitaler Funktionen · Kostenmanagement · Dokumentation/ Archivierung · Entsorgung · Reanimationstechniken · Bürokommunikation · Medizinprodukte · Aufbau der Rettungsdienste im Auftrag Becke Die vorstehende Prüfungsordnung wird hiermit ausgefertigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Cottbus, den 21. Februar 2007 Dr. med. Udo Wolter Präsident der Landesärztekammer Brandenburg Anlage 1 zu § 14 Prüfungsanforderungen zur Fortbildungsprüfungsordnung Arztfachhelferin Fortbildungsrahmenplan Arztfachhelferin Pflichtteil (mindestens 280 Stunden) (1) Kommunikation (2) Prävention und Gesundheitsberatung (3) Arzthelferinnenausbildung (4) Recht (5) Praxismanagement/ TQM (30 Std.) (30 Std.) (40 Std.) (20 Std.) (40 Std.) · Grundlagen und Techniken · Psycho-, Umweltund Sozialhygiene · Allgemeine und rechtliche Grundlagen · Ärztliches Berufsrecht · Praxisablauf · Umgang mit Patienten und Dritten · Umgang mit Risikofaktoren und Suchtproblematik · Jugendliche in der Ausbildung · Arbeits- und Tarifrecht · Beschaffungswesen · Umgang im Team und mit Vorgesetzten · Patientenschulung und -versorgung · Planung und Durchführung der Ausbildung · Sozialversicherungsrecht · Marketing · Moderationstechniken · Sozialberatung · Unterweisungsprobe · Arzthaftungsrecht · Personalmanagement · Medizinisch-technische Beratung · Bewertung und Kontrolle Anlage 2 zu § 14 Prüfungsanforderungen zur Fortbildungsprüfungsordnung Arztfachhelferin 1) In dem Wissensgebiet „Kommunikation“ soll der Prüfling nachweisen, dass er mit den Grundlagen der Kommunikation und Interaktion vertraut ist. Er soll nachweisen, dass er die Fähigkeit zur psychologischen Gesprächsführung und Konfliktbereinigung besitzt und den Umgang mit den differenten Verhaltensmustern der Patienten beherrscht. Er soll die psychologischen und sozialen Grundlagen der Zusammenarbeit in einer Praxis und die Methoden der Teamentwicklung kennen und damit Voraussetzungen für die Personalführung nachweisen. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete: - Grundlagen und Techniken der Kommunikation - psychologische Gesprächsführung, Persönlichkeitsmodelle - Umgang mit Patienten, psychische Bedingungen der Verhaltensmuster von Patienten - Teamarbeit und Arbeitsteilung, Methoden der Teamentwicklung - Grundlagen der Personalführung, Führungsgrundsätze, Führungsstile, Arbeitsmotivation. (2) In dem Wissensgebiet „Prävention und Gesundheitsberatung“ soll der Prüfling vertiefte Kenntnisse der Krankheitsursachen, insbesondere über die psycho-, sozial- und umwelthygienischen Komponenten besitzen. Kenntnisse über Risikofaktoren, Folgeerkrankungen und die Suchtproblematik sind nachzuweisen. Die Maßnahmen und Modelle der Prävention sowie der Gesundheitsberatung sollen bekannt sein. Nachzuweisen ist die Fähigkeit der Führung und Motivation von Risikogruppen, insbesondere die soziale und medizinisch-technische Beratung. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete: - Krankheitsursachen - psycho-, sozial- und umwelthygienische Komponenten - Risikofaktoren, Suchtproblematik - Modelle der Prävention und Gesundheitsberatung - Führung und Motivation von Risikogruppen - soziale und medizinisch-technische Beratung - Durchführung von Gruppentraining. (3) In dem Wissensgebiet „Arzthelferinnenausbildung“ soll der Prüfling die Strukturen des dualen Bildungssystems sowie die rechtlichen Voraussetzungen der Berufsbildung kennen. Über die wesentlichen Grundlagen der Ausbildung von Jugendlichen, insbesondere aus entwicklungspsychologischer und sozialisationstheoretischer Sicht sollen Kenntnisse vorliegen. Der Prüfling muss in der Lage sein, die innerbetriebliche Ausbildung von Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten hinsichtlich Planung, didaktischer Aufbereitung, organisatorischen Ablaufes, methodischer Gestaltung, Lernzielkontrollen und Bewertung der Effizienz durchzuführen. Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg 125 Einhefter_April_2007.qxd 30.03.2007 09:53 Seite 126 Landesärztekammer Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete: - Grundlagen des Berufsbildes und des dualen Bildungssystems - Rechtsgrundlagen der Ausbildung einschließlich Jugendarbeitsschutz - Bedeutung einer entwicklungsgerechten Ausbildung des/der Jugendlichen in Vorbereitung auf Arbeit und Beruf - zeitliche und inhaltliche Planung sowie Durchführung der beruflichen Ausbildung - ausbildungsbezogene Qualitätskontrolle - Unterweisung unter fachdidaktischen Gesichtspunkten. (4) Im Wissensgebiet „Recht“ sollen dem Prüfling die Grundsätze der Berufsordnung und die Rechte und Pflichten eines Arztes im niedergelassenen Bereich bekannt sein. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse über den Behandlungsvertrag einschließlich relevanter haftungsrechtlicher Aspekte und über Dokumentations-, Aufklärungs- und Meldepflichten. Der Prüfling hat Kenntnisse über die Grundlagen des Arbeitsrechtes, des Arbeitsschutzrechtes sowie des Arbeitsvertragsrechtes nachzuweisen. Die Inhalte des Gehalts- und Manteltarifvertrages müssen bekannt sein. Schließlich sind die Grundsätze der sozialen Sicherung einschließlich der einschlägigen Sozialgesetzbücher Prüfungsgegenstand. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete: - Rechte und Pflichten des Arztes im niedergelassenen Bereich - Haftung des Arztes und der Arzthelferin aus Behandlungsvertrag und unerlaubter Handlung - Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen - Dokumentations-, Aufklärungs- und Meldepflicht - Arbeitsvertrag, Tarifvertrag - Arbeitsschutzrecht, insbesondere Kündigungsschutzrecht - Grundsätze der sozialen Sicherung und der einschlägigen Sozialgesetzbücher. (5) Im Wissensgebiet „Praxismanagement/Total Quality Management“ soll der Prüfling den Nachweis erbringen, dass er die selbständige zeitlich-räumlich-technische Organisation des Praxisablaufes beherrscht. Hierzu gehören die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Praxislogistik, des Personalmanagements und des Praxismarketings. Er muss mit den organisatorischen, technischen, normativen und psychologischen Voraussetzungen eines Qualitätsmanagementsystems vertraut sein. Der Prüfling soll die Befähigung besitzen, im Rahmen des Qualitätsmanagements die kontinuierliche Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätsförderung und Qualitätsprüfung innerhalb einer ärztlichen Praxis zu leiten und sicherzustellen. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachfolgende Sachgebiete: - Praxisablauforganisation - Praxislogistik - Praxismarketing - Personaleinsatzplanung - Total Quality Management (TQM). (6) Im Wissensgebiet „Betriebswirtschaftliche Praxisführung“ soll der Prüfling nachweisen, dass er mit den Gesamtvergütungssystemen sowie mit den Inhalten und Regelungen der Gebührenordnungen vertraut ist und dadurch weitgehend eigenverantwortlich die vertragsärztliche und private Abrechnung tätigen kann. Kenntnisse in den Bereichen Honorarverteilungsmaßstab, genehmigungspflichtige Leistungen, Verordnungsrichtlinien sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung sind Prüfungsgegenstand. Der Prüfling soll in der Lage sein, selbständig die Finanz- und Lohnbuchhaltung zu führen. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete: - vertragsärztliches Abrechnungswesen - privatärztliches Abrechnungswesen - Finanzbuchhaltung - Lohnbuchhaltung. (7) Im Wissensgebiet „Informations- und Kommunikationstechnologien“ soll der Prüfling die Grundlagen moderner Datenverarbeitung und 126 der Vernetzung sicher beherrschen sowie die Arten der Standardsoftware kennen und anwenden. Darüber hinaus soll er Datenpflege, Datensicherung und Datenschutz praktizieren und bei der betrieblichen EDV-Organisation mitwirken können. Ferner muss er die modernen Kommunikationstechnologien und die Datenfernübertragung in den praxisinternen und -externen Informationsfluss sachgerecht einbeziehen können. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete: - Aufbau und Leistungsmerkmale moderner Rechner - Betriebssysteme, Netzwerke und Einzelplatzsysteme - Bedarfsermittlung praxisbezogener Software, Standardsoftware - Anwendung der Datenverarbeitung mit Datenpflege, Datensicherung, Datenschutz - moderne Kommunikationstechnologien, Internet, E-Mail - Einsatz weiterer Praxis- und Bürokommunikationstechniken. (8) Im Wissensgebiet „Medizinprodukte, Arbeitsschutz, Hygiene, Umwelt“ soll der Prüfling nachweisen, dass er mit den Rechtsgrundlagen, den Verantwortungsbereichen und dem Management des Arbeitsschutzes vertraut ist, die Gefährdungsmöglichkeiten in der Praxis kennt und mit den Folgen von Versäumnissen umgehen kann. Er soll vertiefte Kenntnisse der allgemeinen Hygiene und speziell der hygienischen Maßnahmen besitzen, die mit dem Arbeitsschutz in engem Zusammenhang stehen. Ferner soll er Einblick in den medizinisch-technischen Bereich haben, innerhalb dessen die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Gerätesicherheit umzusetzen sind. Prüfungsinhalte sind die aktuellen Richtlinien des Umweltschutzes, insbesondere die Voraussetzungen für eine umweltfreundliche Beschaffung der Praxismaterialien und der umweltfreundlichen Entsorgung der Praxisabfälle. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete: - Rechtsgrundlagen der Anwendung von Medizinprodukten, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit - Arbeitsschutzmanagement - hygienischer Arbeitsschutz - umweltfreundliche Anwendung und Entsorgung von Praxismaterialien, umweltbewusster Energieeinsatz. (9) Im Wissensgebiet „Notfallmedizin“ werden Kenntnisse über entsprechende pathophysiologische Grundlagen und über die Ursachen vitaler Störungen vorausgesetzt. Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er die Reanimationstechniken, soweit sie in seinem Kompetenzbereich liegen, beherrscht. Außerdem muss er über die Maßnahmen der erweiterten Reanimation orientiert sein, um hierbei qualifizierte Assistenz leisten zu können. Kenntnisse über Aufbau und Funktion der Rettungsdienste gehören ebenfalls zum Prüfungsgegenstand. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete: - pathophysiologische Grundlagen - Störungsfaktoren vitaler Funktionen - Reanimationstechniken - erweiterte Reanimationsmaßnahmen - Aufbau der Rettungsdienste. * Soweit zur Bezeichnung der betroffenen Personen die weibliche oder männliche Form verwendet wird, gilt dies jeweils auch für das andere Geschlecht. Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 127 Fortbildung 8. Ärztlicher Fortbildungskongress der Landesärztekammer Brandenburg 2. und 3. November 2007 in Dahlewitz Congress Center Dahlewitz Foto: Kühne Name, Vorname: Anschrift: Ich melde mich zum Kongress an (bitte ankreuzen): Stempel/Unterschrift: Seminare (Tageskarte für den Besuch der Symposien: 50 € pro Tag): U Die unterschätzten Facetten des Diabetes mellitus 2.11.2007, 14.00 – 16.30 Uhr U Autoimmunkrankheiten des Nervensystems 2.11.2007, 14.00 – 16.30 Uhr U Geliebt, verfolgt, gehetzt – Stalking 2.11.2007, 14.00 – 16.30 Uhr U Impfseminar 3.11.2007, 14.00 – 16.30 Uhr U Palliativmedizin – Patientenbetreuung am Ende des Lebens 3.11.2007, 12.30 – 16.00 Uhr U Psychoonkologie – eine wesentliche Reserve ärztlich-onkologischer Arbeit 3.11.2007, 12.30 – 16.00 Uhr U Hausarztsymposium 3.11.2007, 12.30 – 16.00 Uhr U Berufspolitisches Kolloquium 2.11.2007, 17.00 Uhr Plenarvorträge am 3.11.2007 U Zwischen High Tech und Naturheilkunde 3P 3P 3P 3P 4P 4P 4P (kostenfrei) (kostenfrei) 9.00 – 9.45 Uhr 1P 9.45 – 10.30 Uhr 1P 10.30 – 11.15 Uhr 1P 11.15 – 11.45 Uhr 1P (D. Grönemeyer, Bochum) U Neue Versorgungsformen – Konkurrenz oder Ergänzung des Systems? (B. Bratzke, Berlin) U Aktuelles zur Entwicklung der Arzneimitteltherapie (M. Kaiser, Potsdam) U Privat krankenversichert im Alter – Chance oder Risiko? (A. Krüger, Potsdam) Kurse: U Fachkundeseminar Rettungsdienst, Potsdam U Sonographie-Grundkurs, Potsdam U Verkehrsmedizinische Begutachtung U Qualifikationskurs Rehabilitationsrichtlinie U Schmerzmedizin (Block III) U Langzeitblutdruckmessung U Langzeit-EKG U Moderatorentraining U Refresherkurs Chirotherapie 29.10. – 5.11.2007 1. – 4.11.2007 2./3.11.2007 3.11.2007 2./3.11.2007 2.11.2007 2/3.11.2007 3.11.2007 2./3.11.2007 Teilnehmergebühr 420 € 300 € 250 € 95 € 195 € 150 € 200 € 95 € 150 € 80 P 30 P 16 P 21 P 20 P 8P 12 P 8P 12 P Schriftliche Anmeldung und Auskunft: Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung, Postfach 101445, 03014 Cottbus, Telefon (0355) 7 80 10-23, -24, -25, -49, Fax: (0355) 7 80 10 44, E-Mail: [email protected] Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 127 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 13:37 Seite 128 Fortbildung Fortbildungsangebot Akademie für ärztliche Fortbildung Fachkundeseminare Rettungsdienst je 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB und Richtlinie der LÄKB über die Eignungsvoraussetzungen für die im Rettungsdienst mitwirkenden Ärzte (anerkannte Bildungsfreistellungsveranstaltung) Voraussetzung für die Zulassung 12 Monate klinische Tätigkeit (Nachweis bitte einreichen) Wochenkurs 16. bis 23. April 2007 3. bis 10. Sept. 2007 29. Okt. bis 5. Nov. 2007 Teilnehmergebühr: je 420 € Ort: Potsdam Kursleiter: A. Nippraschk, Neuruppin; Dr. med. G. Schrot, Treuenbrietzen; Dr. med. E.-G. Stellke, Beeskow Seminar Leitender Notarzt 40 P gemäß Richtlinie der LÄKB zur Qualifikation des Leitenden Notarztes 3. bis 7. Dez. 2007 Teilnehmergebühr: 600 € Ort: Cottbus Kursleiter: A. Nippraschk, Neuruppin Weiterbildungskurs Allgemeinmedizin gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Block 1: 4./5. Mai 2007 12 P Block 14: 30. Juni 2007 8P Block 18: 14./15. Sept. 2007 12 P Block 19: 17. Nov. 2007 8P Teilnehmergebühr: 10 €/Std. Ort: Potsdam Kursleiter: Dr. med. R. Schrambke, Schorfheide; OMR Dr. med. V. Puschmann, Storkow Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) einschließlich Block 16 und 17 Allgemeinmedizin gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 28./29. April 2007 16 P 12./13. Mai 2007 16 P 128 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 16./17. Juni 2007 16 P 22./23. Sept. 2007 16 P 3./4. Nov. 2007 16 P Ort: Potsdam 7./8. Juli 2007 16 P 25./26. Aug. 2007 16 P 15./16. Sept. 2007 16 P 24./25. Nov. 2007 16 P 8./9. Dez. 2007 16 P Teilnehmergebühr: je 800 € Ort: Potsdam Kursleiter: Dr. med. R. Kirchner, Cottbus Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) im Fachgebiet Frauenheilkunde gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 5./6. Mai 2007 16 P 11./12. Aug. 2007 16 P 8./9. Sept. 2007 16 P 27./28. Okt. 2007 16 P 15./16. Dez. 2007 16 P Teilnehmergebühr: 800 € Ort: Potsdam Kursleiter: Dr. med. R. Kirchner, Cottbus Weiterführende Psychosomatik (40 Stunden) 40 P 23./24. Juni 2007 1./2. Sept. 2007 Teilnehmergebühr: 400 € Ort: Cottbus Kursleiter: Dr. med. R. Kirchner, Cottbus Sozialmedizin gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Grundkurs A 80 P 16. bis 27. April 2007 Aufbaukurs D 80 P 17. bis 28. Sept. 2007 Grundkurs B 80 P 5. bis 16. Nov. 2007 Teilnehmergebühr: je 400 € Ort: Bernau Kursleiter: Prof. Dr. med. J.-U. Niehoff, Potsdam Kurse im Strahlenschutz gemäß Röntgenverordnung 8-Stunden-RöntgenAktualisierungskurs 9P 21. April 2007 Ort: Dahlewitz Teilnehmergebühr: 120 € Grundkurs im Strahlenschutz 17 P 17./18. Okt. 2007 Ort: Cottbus Teilnehmergebühr: 250 € Spezialkurs im Strahlenschutz 17 P 19./20. Okt. 2007 Ort: Cottbus Teilnehmergebühr: 250 € Röntgen-Aktualisierungskurs für OP-Schwestern (4 Stunden) 23. Mai 2005 in Frankfurt (Oder) Teilnehmergebühr: 40 € Kursleiter: Doz. Dr. med. habil. C.-P. Muth Spezielle Schmerztherapie (80 Stunden) gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB laufender Kurs Block III: 27./28. April 2007 16 P Block IV: 4./5. Mai 2007 16 P Block V: 1./2. Juni 2007 16 P Teilnehmergebühr: 150 €/Block Ort: Potsdam Kursleitung: Dr. med. G.-J. Fischer, Teltow; Dr. med. U. Böhme, Eisenhüttenstadt Curriculum für die schmerzbezogene Psychotherapie (80 Stunden) laufender Kurs Teil II: 20./21. April 2007 16 P Teil III: 11./12. Mai 2007 16 P Teil IV: 1./2. Juni 2007 16 P Teil V: 29./30. Juni 2007 16 P Teilnehmergebühr: 150 €/Teil Ort: Potsdam Leitung: MR Dr. med. W. Loesch, Potsdam Grundkurs Palliativmedizin gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB Teil 1: 11./12. Mai 2007 13 P Teil 2: 8./9. Juni 2007 13 P Teil 3: 6./7. Juli 2007 14 P Teilnehmergebühr: 150 €/Teil Ort: Potsdam Kursleiter: B. Kämpfer, Potsdam; Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow Spezielle Schmerztherapie (80 Stunden) 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 22./23. Juni 2007 13./14. Juli 2007 31. Aug./1. Sept. 2007 21./22. Sept. 2007 Beginn jeweils 9.00 Uhr Teilnehmergebühr: je 195 € Ort: Potsdam Kursleitung: Dr. med. G.-J. Fischer, Teltow; Dr. med. U. Böhme, Eisenhüttenstadt Spezielle Schmerztherapie (80 Stunden) 80 P gemäß Weiterbildungsordnung der LÄKB 5./6. Okt. 2007 19./20. Okt. 2007 2./3. Nov. 2007 30. Nov./1. Dez. 2007 Beginn jeweils 9.00 Uhr Teilnehmergebühr: je 195 € Ort: Dahlewitz Kursleitung: Dr. med. G.-J. Fischer, Teltow; Dr. med. U. Böhme, Eisenhüttenstadt Qualitätssicherung Hämotherapie (40 Stunden) 40 P gemäß Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Bestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) 4. bis 8. Juni 2007 Ort: Potsdam Teilnehmergebühr: 700 € Kursleiter: Dr. med. E. Grünelt, Cottbus; Dr. med. E. Gossrau, Berlin Sonographie-Kurse Abdomen je 30 P nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der DEGUM Grundkurs 14. bis 17. Juni 2007 in Potsdam Kursleiter: Prof. Dr. med. J. Hierholzer, Potsdam 13. bis 16. Sept. 2007 in Luckenwalde Kursleiter: Dipl.-Med. M. Paura, Luckenwalde 1. bis 4. Nov. 2007 in Potsdam Kursleiter: Prof. Dr. med. J. Hierholzer, Potsdam Aufbaukurs 4. bis 7. Okt. 2007 in Potsdam Kursleiter: Prof. Dr. med. J. Hierholzer, Potsdam Teilnehmergebühr: je 300 € Fortbildung für Arzthelferinnen 30. Mai 2007 24. Okt. 2007 jeweils 15.00 Uhr Teilnehmergebühr: je 25 € Ort: Neuruppin Leitung: Dr. med. H. Wiegank, Neuruppin Ihre Anmeldung richten Sie bitte an die Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung Postfach 101445, 03014 Cottbus, Fax (0355) 7 80 10 44 E-Mail: [email protected] Internet www.laekb.de. Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 129 Fortbildung Die Auwaldzecken – Dermacentor reticulatus – in Brandenburg, ein neues Problem in der Humanmedizin? T. Talaska(1), M. Faulde(2), B. Dalitz(3) Praxis für Mikrobiologie, Groß Lindow(1) Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Koblenz(2), Oberförsterei Königs-Wusterhausen(3) Ende September 2006 erhielten wir aus der Oberförsterei Königs Wusterhausen eine Zecke, die ursprünglich in Mittel-, Ost- und Norddeutschland nicht heimisch ist – Dermacentor reticulatus. Diese Zecke (Abb.1), deutlich größer als unser „Holzbock“ (Ixodes ricinus), hatte eine Försterin in die Hand gestochen und dabei zu erheblichen Beschwerden geführt. Bemerkt wurde die Zecke erst ca. sechs bis acht Stunden nach Aufenthalt in einem Waldgebiet am Rande von Königs Wusterhausen. Nach dem Stich traten Schwellungen um die Einstichstelle, oberflächliches Taubheitsgefühl und brennender tiefer Schmerz in diesem Gebiet auf. Nach der Entfernung der Zecke verblieb aufgrund der großen Mundwerkzeuge an der Einstichstelle ein deutliches „Loch“. Ein für eine Rickettsienübertragung sprechendes und von der mechanischen Gewebezerstörung durch den Stich zu differenzierendes „tache noire“ bildete sich nicht aus. Abb.1: Dermacentor reticulatus, adult, weiblich, ungesogen (Talaska 2006) Nach weiteren Recherchen konnten noch drei weitere Zeckenstiche am Menschen durch Dermacentor reticulatus nachgewiesen werden, die saisonal ab Juli 2006 in Zossen begannen. Damit wurden erstmalig Zeckenstiche beim Menschen durch die Auwaldzecke in Deutschland dokumentiert. Die adulte weibliche „Auwaldzecke“ ist mit drei bis fünf mm ca. dreimal so groß wie ein Weibchen von Ixodes ricinus und vollgesogene Weibchen erreichen eine Länge bis etwa 20 mm. (Abb. 2). Das Rückenschild der weiblichen Zecken ist hell mit einer braunen streifigen Tüpfelung. Das männliche Tier wird wie bei Ixodes ricinus komplett von einem Rücken- schild mit blau-grauer Zeichnung bedeckt. Diese Färbung führte auch zum Beinamen „Buntzecke“. Abb. 2: Dermacentor reticulatus, adult weiblich, vollgesogen (Talaska 2007) Die Auwaldzecke wurde schon vor ca. 35 Jahren vereinzelt in der DDR im Raum Leipzig beobachtet, galt damals jedoch als durch Zugvögel importierte Rarität. Im Rahmen laufender veterinärmedizinischer Studien wurden zum Nachweis der für Hunde tödlichen Babesia canis-Infektion seit 2005 etwa 1600 D. reticulatus Zecken mikrobiologisch untersucht und geographisch kartiert. Demnach kam es in den letzten Jahren offensichtlich zu einer deutlichen geographischen Ausbreitung in vielen Regionen Deutschlands. Nach Angaben der Oberförsterei Königs Wusterhausen ist es offenbar in 2006 zu einer deutlichen Vermehrung in unserer Region mit Etablierung und Ausbreitung stabiler Populationen bis nach Hangelsberg gekommen. Als Ursache dafür wird der allmähliche Wandel des Klimas und der Waldumbau mit Veränderungen der Biotopstruktur diskutiert. Die Kälte liebende Auwaldzecke war aufgrund der warmen Witterungsverhältnisse noch im Februar 2007 aktiv. Weiter östlich ist die Auwaldzecke bis Februar 2007 nach Befragen der Förster bisher nicht beobachtet worden. Die Auwaldzecke unterscheidet sich in ihrem Wirtsfindungsverhalten von Ixodes ricinus. Der „Holzbock“ ist bei der Beutesuche passiv und lässt sich nach Ortung eines potenziellen Wirtes mit dem Hallerschen Organ nur beim direkten Kontakt abstreifen. Die Auwaldzecke ist im Gegensatz dazu auch auf aktiver Beutesuche. Förster beobachteten, dass sich D. reticulatus-Weibchen in einem Umkreis von ca. 1 m aktiv auf sie zu bewegten, um zu stechen. Dieses Verhalten von „Laufzecken“, wenn auch viel ausgeprägter, findet sich auch bei anderen, meist tropischen Schildzecken wie z.B. bei Amblyomma oder Hyalomma spec.. Dermacentor reticulatus ist bekannt als Vektor für verschiedene Krankheitserreger. FSME-Viren und Borrelien spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle. Wesentlich bedeutsamer sind Francisella tularensis, Coxiella burnetii, Rickettsien der „spotted fever group“ (R. conorii, R. slovaca, R. helvetica), aber auch das in Sibirien endemische Virus des Omsker Haemorrhagischen Fiebers. Entsprechende Daten stammen aus den ursprünglichen Verbreitungsgebieten der Auwaldzecke in südeuropäischen und osteuropäischen Untersuchungen. Ob die bei uns nun etablierten Dermacentor reticulatus-Populationen solche Erreger importiert oder akquiriert haben, und ob sich geschlossene enzoonotische Erregerzyklen in Brandenburg etablieren können, ist noch ungeklärt. Entsprechende Studien dazu werden 2007 beginnen. Bestätigt ist aber, dass die früher nicht endemischen Infektionen mit Babesia canis bei Hunden zugenommen haben. Bei dem von uns beobachteten humanen Fall allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Symptome nicht von Infektionserregern, sondern durch mögliche Toxine hervorgerufen worden sind. Es ist bekannt, dass beispielsweise amerikanische Dermacentor-Arten in den Speicheldrüsen potente Neurotoxine bilden können – hier scheint es erforderlich, solche Untersuchungen auch bei D. reticulatus voranzutreiben und möglicherweise in Deutschland auftretende Fälle von Zeckenparalyse am Menschen zu erfassen. Fazit Dermacentor reticulatus ist offenbar ein fester Bestandteil der brandenburgischen Zeckenfauna mit zunehmender Ausbreitungstendenz geworden. Die Zecken-Spezies ist sehr aktiv und sucht bewiesenermaßen auch den Menschen als Wirt. Damit ergibt sich ein potenziell neues Risiko, an bisher seltenen oder noch nie in der Region aufgetretenen Infektionen zu erkranken. Für die Risikoeinschätzung sind Feldstudien an Zecken, aber auch prospektive Patientenstudien erforderlich, die in kurzer Zeit erfolgen müssen. Entsprechende Studien sind in Kooperation mit verschiedenen Laboratorien noch in diesem Jahr geplant. Für den behandelnden Arzt ist darauf hinzuweisen, dass nach Zeckenstichen mit „ungewöhnlichen Zecken“ klinisch auch „ungewöhnliche“ Infektionen und/oder Toxikosen differenzialdiagnostisch und therapeutisch mit ins Kalkül gezogen werden müssen. Grundvoraussetzung ist jedoch immer eine gezielte suffiziente Labordiagnostik. Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 129 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 130 KVBB informiert Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Übersicht der für weitere Zulassungen gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses per 21.02.2007 für die Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich des Beschlusses Nr. 08/07. Die für Zulassungen gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen sind mit einem „X“ gekennzeichnet. Die Anzahl der möglichen Zulassungen in vormals geschlossenen Planungsbereichen ist in Klammern (...) gesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte eine Überversorgung dann angezeigt ist, wenn durch einen Vergleich zwischen der für den Planungsbereich maßgeblichen allgemeinen Verhältniszahl für die Arztgruppe und der für den Planungsbereich ermittelten örtlichen Verhältniszahl eine Überschreitung von 10 v.H. festgestellt wird. Insofern ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass für die in der Übersicht noch nicht gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen eine Unterversorgung angezeigt ist. Wir empfehlen daher dringend jedem niederlassungswilligen Arzt, sich vor der Antragstellung in der KV-Brandenburg, Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung, über die jeweilige Versorgungssituation zu informieren. Anästhesie Augen Chirurgie Fachä. Intern Frauen HNO Hautkrank Kinder Nerven Potsdam/Stadt X X X X X X X X X (1) Brandenburg/Stadt/ Potsdam-Mittelmark X X X X X X X X X Havelland X X X X X X X X Oberhavel X X X X X X X Ostprignitz-Ruppin X X X X X X Prignitz X X X X X (2) X X Planungsbereiche/ Arztgruppen Teltow-Fläming Urologie Hausärzte X7* X X X X 2* X X X X X X2* X X X X X X4* X X X X X X X1* X X X X X X X X2* X X X X X X X X X5* X X X X11* X X 3* X X Cottbus/Stadt X X X X X X X X Dahme-Spreewald (1) Elbe-Elster Oberspreew.-Lausitz X Spree-Neiße X X X X X X X X X X (1) X X X X X X X X X1* X X X X X X X X X X4* X X X X X X X X X X X X4* X (1) X Frankfurt/Stadt/ Oder-Spree X X X X X X X X X X X7* X X Barnim X X X X X X X X X X 5* X X Märkisch-Oderland X (1) X X X X X X X X 4* X X Uckermark X X X X X X X X X X 3* X X Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis 03.05.2007 Fachrichtung: Frauenheilkunde Planungsbereich: Havelland Zeitpunkt: 31.12.2007 Bewerbungskennziffer: 20/2007 Fachrichtung: HNO-Heilkunde Planungsbereich: Havelland 130 Diagn. Radiol. Orthopädie Psychoth. Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang X X X (8) X (2) X (22) Zeitpunkt: schnellstmöglich Bewerbungskennziffer: 21/2007 wie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Fachrichtung: Allgemeinmedizin Planungsbereich: Cottbus/Stadt Zeitpunkt: schnellstmöglich Bewerbungskennziffer: 22/2007 Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg Fr.-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Ansprechpartnerin: Karin Rettkowski, Tel.-Nr.: 0331/2309-320 oder Gisela Koch, Tel.-Nr. 0331/2309-321. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung so- Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen können Sie unserer Homepage unter www.kvbb.de (Stichwort: Zulassung, Praxisausschreibungen bzw. Praxisbörse) entnehmen oder persönlich unter der Rufnummer 0331/2309320 oder 321 erfragen. Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 13:38 Seite 131 Landesgesundheitsamt Infektionsschutz Infektionskrankheiten/lmpfschutz/Krankenhaushygiene (Februar 2007 – Auszug) Infektionsgeschehen Infektionskrankheit Im Februar wurden 69 Häufungen mit insgesamt 1.101 Erkrankten aus 14 Kreisen gemeldet. Es dominierten Norovirus-Infektionen mit 34 Häufungen und insgesamt 602 Erkrankten. Weiterhin wurden gemeldet: 4 Rotavirus-Häufungen mit 28 Erkrankten, eine Häufung von akuten respiratorischen Erkrankungen mit 42 Erkrankten sowie 30 ätiologisch ungeklärte Häufungen mit insgesamt 429 Erkrankten. Betroffen waren 20 Altenund Pflegeheime, 25 medizinische Einrichtungen, 21 Kindertagesstätten, 2 Schulen und eine Mutter-Kind-Einrichtung. Von Norovirus-Häufungen betroffen waren vor allem medizinisch stationäre Einrichtungen (N = 16, mit je 3 – 55 Erkrankten) und Altenpflegeheime (N = 10, mit je 10 – 35 Erkrankten). Die Analyse der Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz bestätigt den Trend des Vormonates mit zweigipfeligem Anstieg der Inzidenz: bei Kindern unter 5 Jahren (165 pro 100.000 Kinder dieser Altersgruppe) und den über 70-Jährigen (275 Erkrankte pro 100.000 Personen, 5. bis 8. KW, Stand: 06.03.2007). Adenovirus Borreliose Campylobacter E. coli-Enteritis (ohne EHEC) EHEC/STEC Influenza Meningokokken Norovirus-Erkrankung Pertussis Rotavirus-Erkrankung Salmonellose Tuberkulose Yersiniose Erkrankungen übermittelt, zwei Fälle durch Erreger der Serogruppe C. Seit Juli 2006 gilt die allgemeine Empfehlung der STIKO für eine Meningokokken-C-Impfung mit einem Konjugatimpfstoff im 2. Lebensjahr (s. Epid. Bull. 30/2006). Zum Erreichen eines individuellen Schutzes wird von der STIKO das Nachholen nicht erfolgter Impfungen jenseits des 2. Lebensjahres entsprechend den allgemeinen Regeln der STIKO – frühzeitiges Schließen von Impflücken – empfohlen (s. Epid. Bull 31/2006). Bis zum 18. Lebensjahr ist eine Abrechnung als GKV-Leistung möglich (s. „KV-intern“ 01/2007). Borreliosen Im Februar wurden 48 Borreliosen gemeldet. Bei 29 Erkrankten (60%) wurde ein Erythema migrans und bei 9 Erkrankten eine Arthritis diagnostiziert. Für die übrigen Patienten wurden unspezifische Symptome beschrieben (z.B. Gelenkschmerzen). Einen Zeckenstich konnten 26 Betroffene (54%) anamnestisch angeben. Impfschutz: Meningokokken-C-Impfung Seit Beginn des Jahres wurden dem Landesgesundheitsamt 5 invasive Meningokokken120 Übermittelte Influenz-Nachweise Übermittelte Influenza-Nachweise nach na IfSG 110 aktuelle Saison 2006/07 Saison 2004/05 Saison 2005/06 80 70 Influenza (Kurzinfo) 60 50 40 30 20 10 0 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 1 2 3 4 Kalenderwoche 5 8 48 106 25 2 120 2 1705 95 348 74 4 18 13 113 198 38 6 128 5 3034 186 546 144 8 35 * vorläufige Zahlen (durch Nachmeldungen kann es Differenzen zwischen der Summe der Einzelmonate und dem aktuellen Kumulativwert geben) Einen klinisch-labordiagnostisch bestätigten Fall einer invasiven Meningokokken-Meningitis übermittelte Märkisch-Oderland. Das ungeimpfte 4-jährige Mädchen erkrankte mit Fieber, Kopfschmerzen und makulopapulösem Hautausschlag. Im Liquor des Kindes wurden mikroskopisch gramnegative Diplokokken nachgewiesen und kulturell als Neisseria meningitidis Serogruppe C bestätigt. 90 Kumulativwert 1.1.–25.2.2007 Einzelerkrankungen (Auszug) 100 Fälle 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 In Brandenburg hat die Anzahl der übermittelten Influenza-Nachweise im Vergleich zum Vormonat stark zugenommen (s. Grafik). Im Februar (5. bis 8. KW) wurden Neuerkrankungen insbesondere bei Kleinkindern unter 5 Jahren (44 Erkrankte pro 100.000 Kinder dieser Altersgruppe) sowie in der Altergruppe der 5 bis 9- jährigen Schulkinder übermittelt (33 Erkrankte pro 100.000 Kinder dieser Altersgruppe, Stand: 12.03.07). Die übermittelten Fälle bilden nicht die tatsächliche Krankheitslast in der Bevölkerung ab, da bis auf Häufungen nur labordiagnostisch bestätigte Fälle übermittelt werden. In der 10. KW blieben rund 10% der in Kitas betreuten Kinder im Land Brandenburg aufgrund fieberhafter Erkältungskrankheiten zu Hause (Influenza-Surveillance-System des Landes Brandenburg). Der Praxisindex des Sentinels der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) stieg weiter an und lag in der 10. KW für Brandenburg bei 234 (Deutschland 197). Die Grippewelle wird derzeit als moderat eingeschätzt. Ergebnisse der AGI können im Internet unter www.influenza.rki.de/agi wöchentlich abgerufen werden. Von der WHO wurde die empfohlene Stammzusammensetzung der Influenzaimpfstoffe bereits für die Saison 2007/2008 in der nördlichen Hemisphäre veröffentlicht (www.who.int/wer/2007/wer8209.pdf): – ein A/Solomon Islands/3/2006 (H1N1)ähnlicher Virusstamm; – ein A/Wisconsin/67/2005 (H3N2)-ähnlicher Virusstamm (die Impfstämme enthalten A/Wisconsin/67/2005 (H3N2) und A/Hiroshima/52/2005) – ein B/Malaysia/2506/2004-ähnlicher Virusstamm. Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 131 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 132 Landesgesundheitsamt „Maßnahmen gegen Legionelleninfektionen in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen des Landes Brandenburg“ Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg Diese überarbeitete Empfehlung ersetzt die im Brandenburgischen Ärzteblatt 7/2002 veröffentlichte Empfehlung der Arbeitsgruppe mit dem Stand April 2002 zu Maßnahmen gegen Legionelleninfektionen in Krankenhäusern des Landes Brandenburg /21/. Sie versteht sich als Handlungsanleitung für Kliniken und vergleichbare Einrichtungen im Routinebetrieb. Sie ersetzt nicht bereits bestehende wissenschaftliche Empfehlungen bzw. in Bearbeitung befindliche Leitlinien (z.B. RKI). Dieses Papier wurde vor der Veröffentlichung der Empfehlungen des Umweltbundesamtes 2006 /9/ erarbeitet. Eine Ergänzung durch die vorliegenden Hinweise ist aus Sicht der Arbeitsgruppe insbesondere für medizinische Einrichtungen sinnvoll. Die Hinweise basieren auf gesetzlichen Grundlagen sowie auf Empfehlungen von Fachgesellschaften und Industrieverbänden (z.B. DVGW, DIN). Da zu einigen Fragestellungen keine epidemiologisch gesicherten Aussagen getroffen werden können, so zu Grenzwerten der Legionellenkeimzahlen oder zur Stratifizierung des individuellen Infektionsrisikos bei Patienten, ist diese Empfehlung im Sinne eines Expertenkonsens zu betrachten (RKI Kategorie II u/o III bzw. HICPAC II u/o III bzw. Oxford Centre of Evidence Based Medicine Kategorie I C u/o V). Das vorliegende Papier soll die Methoden- und Therapiefreiheit von Ärzten ebenso wenig einschränken wie die Entscheidungskompetenz von Trägern medizinischer Einrichtungen und Behörden. Es entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht der jeweils Verantwortlichen. Neben klinisch relevanten Forschungsergebnissen als wissenschaftlich empirische Grundlage ist auch Erfahrungswissen berücksichtigt, um den Anwendern aus der Synergie externer und interner Evidenz eine angemessene Entscheidungshilfe zu ermöglichen. Die Empfehlung ist zu verstehen als ein Anwendungspapier aus der Praxis für die Praxis. 1. Charakterisierung der Legionellen Legionellen (Familie Legionellaceae, Genus Legionella) sind Keime, die im Wasser weit verbreitet und in ihrer natürlichen Umwelt in geringen Konzentrationen vorhanden sind. Sie finden in privaten oder gewerblichen Wasserinstallationen zwischen 25°C und 50°C optimale Bedingungen für ihre Vermehrung, die 132 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang unter anderem auch intrazellulär in Amöben und anderen Protozoen stattfinden kann. Die meisten beim Menschen ausgelösten Legionellosen werden durch Legionella pneumophila der Serogruppe 1 verursacht. Für die routinemäßige Untersuchung von Wasserproben aus der Hausinstallation reicht in der Regel die Bestimmung von Zielorganismen der Gattung Legionella ohne weitere Differenzierung aus. Für eine Risikoabschätzung kann diese jedoch hilfreich sein, insbesondere auch für die Abklärung von Hausinstallationssystemen als Infektionsreservoir bei aufgetretenen Legionellosen. Die Legionellenvermehrung in Biofilmen von Warmwassersystemen und eine diskontinuierliche Freisetzung sind Erklärungen dafür, dass es zu Erkrankungen an Legionellose bei relativ niedrigen nachgewiesenen Konzentrationen im Wasser und zum Fehlen von Erkrankungen trotz höherer Konzentrationen kommen kann. Trotzdem wird von der Annahme ausgegangen, dass das Erkrankungsrisiko mit steigender Legionellenkonzentration zunimmt /19/20/. 2. Übertragungswege der Legionellen Im Leitungswasser vorhandene Legionellen führen beim Trinken des Wassers nicht zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst die Aufnahme von Erregern in den menschlichen Organismus durch das Einatmen von Legionellen kann zu einer Infektion führen. So ist durch akzidentielle Aspiration bzw. Mikroaspiration legionellenhaltigen Wassers, z.B. bei der Mund- und Zahnpflege oder bei Schluckstörungen eine Infektion möglich /19/. Auch durch die Inhalation eines bakterienhaltigen Aerosols, z.B. über Dentaleinheiten, beim Duschen, über Klimaanlagen mit Umlaufsprühbefeuchtern, über Kühltürme, Respiratoren, Sauerstoffsprudler, Springbrunnenanlagen, Vernebler oder Whirlpools, kann eine Legionelleninfektion erfolgen. Eine Infektion über Wundflächen, die in Kontakt mit kontaminiertem Trinkwasser kamen, ist ebenfalls beschrieben worden /17/. Abwehrgeschwächte Menschen sind für eine Infektion besonders disponiert. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. 3. Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen 3.1 Technische Voraussetzungen Technische Vorkehrungen zum Schutz vor Legionelleninfektionen sind die Basis von Präventivmaßnahmen. Grundvoraussetzung sind in medizinischen und vergleichbaren Einrichtungen Trinkwasserinstallationen (Kalt- und Warmwassersystem), die entsprechend der Trinkwasserverordnung nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, ausgeführt, betrieben und gewartet werden. Anerkannte Regeln der Technik sind DIN-Normen, VDIRichtlinien, die DVGW-Arbeitsblätter, insbesondere das Arbeitsblatt W551 „Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserinstallationen“ /1/5/6/7/8/9/. Folgende Grundsätze sind zu beachten: · Wasserinstallationen, insbesondere Warmwasserinstallationen, sind im Regelfall so auszuführen, dass durch die zweckbestimmte Nutzung ein mehrfacher täglicher Wasseraustausch erfolgt (geringstmögliche Speichervolumina). · Stagnierendes Wasser in Leitungsinstallationen ist zu vermeiden. · Zirkulationssysteme sind möglichst nah an die Entnahmearmaturen zu führen. · Ein hydraulischer Abgleich der Rohrleitungsinstallationen ist zwingend vorzunehmen, schriftlich zu dokumentieren und in den Revisionsplänen darzustellen. · Bei unregelmäßiger Nutzung, auch in begrenzten Gebäudeabschnitten oder Einzelräumen, ist von den Verantwortlichen der Einrichtung ein Spülplan festzulegen. Die Spülungen sind zu dokumentieren. · Bei zeitweilig ungenutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen (Zimmer oder Stationen) sind die Empfehlungen der VDI 6023 /7/ (Spülen, Leitungen entleeren, Desinfektionsmaßnahmen und Beprobung vor erneuter Inbetriebnahme) in Abhängigkeit von den Stillstandzeiten umzusetzen. · Unbehandeltes Leitungswasser ist in RLTAnlagen bzw. Klimaanlagen sowie anderen Geräten zur Luftbefeuchtung nicht zu verwenden. · Trinkwasser ist auf der Grundlage der Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung 2001 /1/ auf Legionellen zu untersuchen. Dafür sind die Probenahmestellen vom Hygienefachpersonal, ggf. in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und den für den Betrieb der Anlage zuständigen Technikern, festzulegen. Probenahmen und Untersuchungsgang sind entsprechend den gültigen Empfehlungen des Umweltbundesamtes „Nachweis von Legionellen in Trinkwasser und Badebeckenwasser“ und „Periodische Untersuchungen auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach §3 Nr. 2 Buch- Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 133 Landesgesundheitsamt/Aktuell stabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für Öffentlichkeit bereitgestellt wird“, vorzunehmen /9/10/. 3.2 Medizinische Erfordernisse der Prävention Eine dauerhafte und vollständige Eliminierung von Legionellen aus den Wasserversorgungssystemen ist nicht möglich. Die ubiquitär vorkommenden Keime werden in geringen Mengen regelmäßig eingebracht. Zumindest ein Teil der Patienten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen, wie Alten- und Pflegeeinrichtungen, hat gegenüber der Allgemeinbevölkerung ein höheres und individuell unterschiedliches Risiko, an einer Legionellose zu erkranken. Für das individuelle Erkrankungsrisiko eines Menschen ist die Disposition, insbesondere seine Abwehrlage, von ausschlaggebender Bedeutung. Deshalb sind neben den allgemeinen technischen Voraussetzungen zur Verminderung des Legionellenwachstums auch medizinische Forderungen zur Verhinderung von Legionelleninfektionen zu erfüllen. · Unbehandeltes Leitungswasser ist zur Befeuchtung der Atemwege und der Atemluft (z.B. in Ultraschallverneblern und anderen Inhalatoren) nicht zu verwenden /11/. · Die Aufbereitung von Medizinprodukten hat nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu erfolgen /14/. · Patienten in Einrichtungen der Transplantationsmedizin, Onkologie, Hämatologie, Perinatologie, Intensivmedizin ist für Mundpflege, Zähneputzen, Waschen und Duschen legionellenfreies Wasser zur Verfügung zu stellen /9/18/. Dies gilt auch für weitere Behandlungseinheiten, in denen krankheitsoder therapiebedingt immungeschwächte Patienten behandelt werden. Basisseminar psychosoziale onkologische Versorgung · Nach Bewertung des individuellen Risikos durch den Kliniker, gegebenenfalls in Zusammenwirken mit dem Hygienepersonal, ist über den Einbau bakteriendichter Filter an Endauslässen von Duschen und Wasserhähnen zu entscheiden /15/. Wartungshinweise der Hersteller sind dabei zu berücksichtigen. Auf die Verwendung endständiger Filter kann in Risikobereichen dann verzichtet werden, wenn die anerkannten Regeln der Technik in vollem Umfang umgesetzt und regelmäßig in 100ml keine Legionellen nachgewiesen wurden. · Es werden mindestens halbjährliche Untersuchungen des Wassers auf Legionellen empfohlen /9/. 3.3 Überwachung Eine kontinuierliche technische und medizinische Legionellen-Überwachung ist zu gewährleisten. Die technische Überwachung umfasst die Führung eines Bestandsplanes und eines Installationsplanes, die technische Wartungsdokumentation, die Aufstellung eines Beprobungsplanes sowie die Kontrolle und Auswertung der Wasserbefunde. Wesentlich ist dabei die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen medizinischem und technischem Personal. Die Surveillance von in der Einrichtung auftretenden Pneumonien und die Beurteilung der Häufigkeit laborchemischer Legionellendiagnostik sind Bestandteile der medizinischen Überwachung. Sie sind integraler Bestandteil des internen Qualitätsmanagements der Einrichtung. Gleichzeitig können Infektionsstrategien evaluiert werden /2/12/15/16/. Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut zu Ausbruchsmanagement und strukturiertem Vorgehen bei gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen /13/ sind zu beachten. 3.4 Bekämpfungsmaßnahmen Organisatorische und technische Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz vor Legionelleninfektionen werden bereits erforderlich bei · Abweichungen von den technischen Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W551 /5/ · Nachweis von Kontaminationen im Rahmen der periodischen Untersuchungen des Warmund des Kaltwassers entsprechend der Empfehlung des Umweltbundesamtes /9/. Einzuleitende Sofort- oder Sanierungsmaßnahmen sind unter Einbeziehung des zuständigen Gesundheitsamtes gebäude-, stationsund/oder patientenbezogen zu prüfen und festzulegen. Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich eventuell notwendiger organisatorischer und technischer Maßnahmen sollen entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamtes /9/ und des Robert-Koch-Institutes /19/ und nach DVGWArbeitsblatt W551 /5/ erfolgen. Sanierungsmaßnahmen entsprechend DVGWArbeitsblatt W551, Abschnitt 8 Sanierung, müssen zwischen der technischen Leitung des Hauses, dem Hygienefachpersonal und ggf. dem Gesundheitsamt abgestimmt vorgenommen werden. Wenn erforderlich, ist externer fachlicher Expertenrat einzuholen (Ansprechpartner siehe u.a. bei /19/). Literatur beim Verfasser: Landesgesundheitsamt im LASV des Landes Brandenburg Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene Wünsdorfer Platz 3 15806 Zossen Fortbildungsregelung für Arztfachhelfer/innen 90 P 4./5. Mai 2007 in Frankfurt (Oder) 8./9. Juni 2007 in Rüdersdorf 6./7. Juli 2007 in Bad Saarow 7./8. Sept. 2007 in Fürstenwalde 12./13. Okt. 2007 in Buckow 9./10. Nov. 2007 in Frankfurt (Oder) Teilnehmergebühr: 505 € Auskunft: Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e.V., G.-Mendel-Str. 10 – 11, 14469 Potsdam Telefon: (0331) 2 70 71 72 Fax: (0331) 2 70 71 71 E-Mail: [email protected] Internet: www.lago-brandenburg.de Richtlinie und Prüfungsordnung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer wurden vom Berufsbildungsausschuss (21.09.2005), vom Kammervorstand (01.03.2006) und der Kammerversammlung (13.05.2006) beschlossen. Am 5.02.2007 wurde die Prüfungsordnung zum Pflichtteil der Aufstiegsfortbildung vom MASGF genehmigt und tritt nach ihrer Veröffentlichung im Brandenburgischen Ärzteblatt in Kraft. Ziel dieser Fortbildung ist es, ArzthelferInnen einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Sie sollen den Arzt durch weitgehend selbstständiges Arbeiten sowie durch Koordinations- und Steuerungsfunktionen in den Be- reichen Administration und Praxismanagement, Personalführung und Ausbildung sowie Gesundheitsberatung entlasten. Die Fortbildung basiert auf dem längjährigen Konzept der Bundesärztekammer und umfasst insgesamt 400 Stunden, die sich aus dem modulären Wahlteil (120 Stunden) und dem Pflichtteil (280 Stunden) zusammensetzt. Für weitere Informationen steht das Referat Ausbildung der Landesärztekammer interessierten Ärztinnen und Ärzten sowie Arzthelferinnen unter der Telefonnummer 0355/7 80 10 26 gern zur Verfügung. Astrid Brieger Referatsleiterin ArzthelferInnen/MFA Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 133 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 13:38 Seite 134 Rezensiert Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch Standardwerke müssen ab und an aktualisiert werden. Es ist zwar interessant und auch lehrreich, in alten Lexika und Fremdwörterbücher zu stöbern, aber genauso wichtig ist es, auf dem Laufenden zu bleiben. Die Vermehrung von Wissen und die Ausrichtung von Gebrauchsprodukten auf Internationalismen und Fremdsprachen zwingen uns doch des Öfteren Hilfsmittel auszusuchen, die bei der Bewältigung dieses oder jenes Problems helfen. Wir haben Ihnen auf den nächsten Seiten die News aus dem Duden-Verlag zusammengestellt. Vielleicht ist das eine oder andere Interessante für Sie dabei. Viel Spaß. Dr. Udo Wolter Neuruppin Fit in neuer verbindlicher Rechtschreibung: „Der kleine Duden“ – Deutsches Wörterbuch Die günstigen Nachschlagewerke aus der Reihe „Der kleine Duden“ machen jeden Haushalt fit, nicht zuletzt, was die neue Rechtschreibung angeht. Aus der Reihe liegt jetzt das „Deutsche Wörterbuch“ in 7., vollständig überarbeiteter und aktualisierter Auflage vor. Im Mittelpunkt der Neubearbeitung stand die Anpassung an die seit August 2006 verbindliche Rechtschreibung. Das handliche Nachschlagewerk zur deutschen Orthografie verzeichnet über 47.000 Stichwörter, die den zentralen deutschen Wortschatz abbilden – mit allen für Schulen verbindlichen Schreibungen und Worttrennungen. Neue Kästchenartikel gehen ausführlich und anhand zahlreicher Beispiele auf rechtschreiblich besonders schwierige Wörter ein. Das Wörterbuch enthält außerdem eine kurze Formenlehre und die wichtigsten Regeln der deutschen Rechtschreibung und Zeichensetzung. Der 504 Seiten starke Band ist für 9,95 Euro im Handel erhältlich. Die Reihe „Der kleine Duden“ umfasst außerdem die Bände „Sprachtipps“, „Der passende Ausdruck“, „Deutsche Grammatik“ und „Fremdwörter“. Der kleine Duden – Deutsches Wörterbuch Rund 47.000 Stichwörter aus allen Bereichen des täglichen Lebens 134 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 7., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage 504 Seiten, Gebunden 11,4 × 18 cm ISBN 978-3-411-04667-6 Ladenpreis 9,95 € [D]; 10,30 € [A], 18.50 CHF Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 2007 Der perfekte Zugang zu über 85.000 Fremdwörtern „Das große Fremdwörterbuch“ von Duden – jetzt mit CD-ROM für Windows, Mac OS X und Linux. Die Softwareversion gibt es außerdem im Download-shop von Duden „Das große Fremdwörterbuch“ von Duden, das umfangreichste Fremdwörterbuch des Mannheimer Verlagshauses, ist jetzt in 4., aktualisierter Auflage und erstmals inklusive CD-ROM für Windows, Mac OS X und Linux erschienen. Dieses aktuelle und 1.548 Seiten umfassende Standardwerk informiert ausführlich über Herkunft und Bedeutung von über 85.000 Fremdwörtern aus der Allgemeinsprache und den wichtigsten Fachsprachen. Für die Neuauflage des „Großen Fremdwörterbuchs“ hat die Dudenredaktion den Stichwortbestand von A bis Z überarbeitet und aktualisiert. Zahlreiche Wörter wie beispielsweise „Bachelor of Arts“ und „Bachelor of Science“, „Blog“, „bloggen“, „B2B“ und „B2C“, „Podcast“, „podcasten“, „Weblog“, „Widescreen“ und „WLAN“ sind neu aufgenommen worden. Darüber hinaus zeichnet sich das Nachschlagewerk durch einen Sonderteil „Deutsches Wort – Fremdwort“ aus, in dem über 16.000 „deutsche“ Wörter mit über 40.000 dazu passenden sinnverwandten Fremdwörtern aufgeführt sind. Selbstverständlich entspricht das „Große Fremdwörterbuch“ von Duden der seit August 2006 verbindlichen Rechtschreibregelung. Die digitale Version bietet neben dem kompletten Buchinhalt vielfältige Suchfunktionen. Das Kombipaket aus Buch und CD-ROM ist für 49,95 Euro im Handel erhältlich. Außerdem bietet der Dudenverlag die Softwareversion in seinem Downloadshop für 39,95 Euro an: www.duden.de/downloadshop. Duden – Das große Fremdwörterbuch Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter 4., aktualisierte Auflage 1.548 Seiten, Gebunden 17 × 24 cm Mit CD-ROM (Office-Bibliothek Express) für Windows, Mac OS X und Linux ISBN-13: 978-3-411-04164-0 Ladenpreis 49,95 € [D]; 51,40 € [A]; 90.– CHF Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 2007 Wie soll das Kind denn heißen? Für werdende Eltern und alle, die sich für Herkunft und Bedeutung von Vornamen interessieren: „Das große Vornamenlexikon“ von Duden Leon, Tim oder Nelio? Marie, Sophie oder Alana? Wie soll das Kind nur heißen? „Das große Vornamenlexikon“ von Duden mindert die Qual der Wahl. Die 3., völlig neu bearbeitete Auflage des Standardwerks erläutert auf 528 Seiten Herkunft und Bedeutung von 8.000 Vornamen. Bei den 2.000 Neuaufnahmen wurden besonders Vornamen aus fremden Sprachen und Kulturen, wie beispielsweise Shakira oder Gilad, berücksichtigt. Neu sind grafisch hervorgehobene Informationen für werdende Eltern sowie grafische Darstellungen zur Vornamengebung in Deutschland von 1900 bis 2000. Der Serviceteil informiert über standesamtliche Bestimmungen und Schreibweisen von Namen, gibt Tipps zur Namenwahl und enthält Hitlisten der beliebtesten Vornamen in 22 Ländern. Zirca 250 Abbildungen bekannter Namensträger(innen) runden den Band ab, der für 14,95 Euro im Handel erhältlich ist. Das „Große Vornamenlexikon“ bietet seinen Leserinnen und Lesern zunächst wichtige Ausführungen zu Namenmoden, ihrer Entstehung und ihrem Wandel. Überblicksweise wird die Herkunft unserer Vornamen dargestellt und die richtige Namenschreibung sowie die rechtlichen Bestimmungen zur Vornamengebung werden erklärt. Tipps zur Namenwahl schließen die Einleitung ab. Darauf folgt der zentrale, über 400 Seiten starke Lexikonteil, der 8.000 weibliche und männliche Vornamen von A bis Z verzeichnet. Dabei reicht das Spektrum von bekannten und beliebten Vornamen wie Julia, Lena oder Maria, Alexander, David oder Felix bis Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 13:38 Seite 135 Rezensiert zu ausgefallenen, internationalen und seltenen Namen wie Shiloh, Dakota, Penelope, Cem oder Nemo. Im Vergleich zur Vorgängerauflage präsentiert sich das Lexikon um mehr als 2.000 neue Namen erweitert. Besonders berücksichtigt wurden dabei Vornamen arabischer, asiatischer, indianischer und afrikanischer Herkunft. Zur optimalen Übersicht erscheinen männliche und weibliche Vornamen auf jeder Seite blau bzw. rot hervorgehoben. Das Lexikon klärt für jeden Vornamen, aus welcher Sprache er stammt, über welche andere Sprache er vermittelt wurde, seit wann er bei uns gebräuchlich ist und was er bedeutet. Der in Deutschland sehr beliebte weibliche Vorname Elisabeth beispielsweise kommt aus dem Hebräischen, ist in Deutschland bereits im Mittelalter weit verbreitet und bedeutet „Gott ist Vollkommenheit“. Typische Kurz-, Neben- und Koseformen (für Elisabeth z.B. Lisa, Elly, Elsa, Sissi oder Lisbeth), Namenskombinationen sowie Namenstage werden stets mit aufgeführt. Darüber hinaus enthält das Nachschlagewerk die wichtigsten Entsprechungen der verzeichneten Vornamen in anderen Sprachen, zum Beispiel im Englischen, Italienischen oder Russischen (Eliza, Elisabetta oder auch Liska). Neu sind die in den Lexikonteil eingebetteten informativen Kästchenartikel für werdende Eltern zu Themen wie „Wie entstehen Modenamen?“, „Name und Persönlichkeit“, „Welche Namen empfinden wir als schön?“, „Lieber einen ausgefallenen oder einen beliebten Vornamen?“ oder „Benennung nach dem Vater oder dem Paten?“ Zirca 250 größtenteils farbige Abbildungen zeigen bekannte Namensträger und stellen Persönlichkeiten aus Geschichte, Literatur, Musik, Wissenschaft oder Medienwelt vor, die mit ihrem Namen Trends in der Namengebung ausgelöst haben (z.B. Elisabeth II. von England, Christoph Kolumbus, Vincent van Gogh, Kevin Costner oder Marlene Dietrich). Das Duden-Vornamenlexikon enthält außerdem Tabellen zu den am häufigsten vergebenen Vornamen in Deutschland von 1900 bis 2000 sowie zu den Spitzenreitern der Namengebung in anderen europäischen Staaten und in den USA. Wie lauteten beispielsweise die in Deutschland beliebtesten Vornamen in den Jahren 1957/1958? Das neue zweiseitige Tabellenverzeichnis am Ende des Dudenbandes führt mit entsprechenden Seitenangaben schnell zu der gesuchten Information. Praktisch für den schnellen Überblick ist auch das auf den eigentlichen Lexikonteil folgende alphabetische Verzeichnis aller im Buch aufgeführten weiblichen und männlichen Vornamen. Das nach Endungen sortierte Gesamtregister ermöglicht es außerdem, gezielt nach Namen mit gleichen Endungen, wie beispielsweise Patrick, Yannick oder Frederick, zu suchen. Die Verzeichnisse mit biblischen Namen oder Namen aus der griechischen, römischen oder germanischen Mythologie ermöglichen schnelles thematisches Suchen und Finden. „Das große Vornamenlexikon“ von Duden ist das optimale Geschenk für werdende Eltern und eine Fundgrube für alle, die an Namensforschung im weitesten Sinne interessiert sind. Weitere Informationen rund um das „Vornamenlexikon“ gibt es auf der Homepage des Dudenverlags unter www.duden.de/vornamen. Duden – Das große Vornamenlexikon Herkunft und Bedeutung von 8.000 Vornamen 3., völlig neu bearbeitete Auflage Über 8.000 Stichwörter Ca. 250 Abbildungen, mit 34 Tabellen 528 Seiten, Gebunden 15 × 22,7 cm ISBN 978-3-411-06083-2 Ladenpreis 14,95 € [D]; 15,40 € [A]; 26.90 CHF Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 2007 Zeichensetzung? Kein Problem! „Duden – Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen“ – jetzt neu auf der Basis der seit August 2006 verbindlichen Rechtschreibregelung Die Zeichensetzung ist eines der schwierigsten Gebiete der deutschen Rechtschreibung. Viele Schreiber setzen deshalb Punkte und Kommas nach Gefühl, was aufmerksame Leser irritieren kann. Empfehlenswerte und konkrete Hilfestellung bei der Zeichensetzung leistet das Duden-Taschenbuch „Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen“, das soeben in 5., überarbeiteter Auflage erschienen ist. Im Mittelpunkt der Überarbeitung stand die Anpassung an die seit August 2006 verbindliche Rechtschreibung. Auf 240 Seiten stellt der Band die Interpunktion nach den geltenden Regeln übersichtlich und verständlich dar. Klare Erläuterungen, zahlreiche praxisnahe Beispiele, einfache Faustregeln und Tipps für knifflige Fälle zeichnen diese zuverlässige Nachschlagehilfe aus. Ein ausführli- ches und zielgenaues Register vervollständigt dieses nützliche Taschenbuch, das ab sofort für 9,95 Euro im Handel und zum selben Preis als E-Book im Downloadshop von Duden unter www.duden.de/downloadshop erhältlich ist. Duden – Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen Die neuen Regeln der Zeichensetzung mit umfangreicher Beispielsammlung 5., überarbeitete Auflage 240 Seiten, Kartoniert 12,5 × 19 cm ISBN 978-3-411-04915-8 Ladenpreis 9,95 € [D]; 10,30 € [A]; 18.50 CHF Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 2007 Von der Stellensuche bis zum Vorstellungsgespräch Duden präsentiert die 2., aktualisierte Auflage des Ratgebers „Professionelles Bewerben – leicht gemacht“ Sich überzeugend und professionell zu bewerben, ist heute wichtiger denn je. Eine sprachlich und formal korrekte, gut aufgebaute Bewerbung kann darüber entscheiden, ob man es in die engere Wahl für eine Stelle schafft. Praktische und kompetente Unterstützung für die gelungene und erfolgreiche Bewerbung bietet der Ratgeber „Professionelles Bewerben – leicht gemacht“ von Duden, der jetzt in 2., aktualisierter Auflage erschienen ist. Das 352 Seiten umfassende Taschenbuch enthält klare Anleitungen zur korrekten Gestaltung der Bewerbungsunterlagen, zahlreiche Formulierungshilfen für Anschreiben und Lebenslauf, 40 Musterbriefe und -lebensläufe sowie viele konkrete Tipps von der Stellensuche bis zum Vorstellungsgespräch. Der praktische Helfer berücksichtigt auch die Besonderheiten der Initiativ- sowie der E-Mailund Onlinebewerbung und beinhaltet außerdem einen Sonderteil mit Sprachtipps für korrektes Deutsch. Selbstverständlich entspricht die Neuauflage der seit August 2006 verbindlichen Rechtschreibregelung. Dieser Dudenratgeber eignet sich für alle, die Arbeit suchen, und ist für 9,95 Euro im Handel erhältlich. Zum selben Preis steht er als E-Book zum Herunterladen im Downloadshop von Duden zur Verfügung: www.duden.de/downloadshop. Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 135 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 136 Rezensiert Der Bewerbungsratgeber von Duden richtet sich vor allem an „durchschnittliche“ Stellensuchende und nicht nur an Idealbewerber mit hervorragenden Zeugnissen und lückenlosem Lebenslauf. Nach zahlreichen Tipps zum Vorgehen bei der Stellensuche geht der Dudenband ausführlich darauf ein, wie man souverän mit Abweichungen vom gewünschten Stellenprofil, Studien- und Ausbildungsabbrüchen, Zeiten der Arbeitslosigkeit und anderen vermeintlichen oder tatsächlichen Defiziten umgeht. Anschließend behandelt der Dudenratgeber Schritt für Schritt die verschiedenen Bestandteile einer schriftlichen Bewerbung, angefangen bei Umschlag und Adressierung über die Zusammenstellung der erforderlichen Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise bis hin zur formalen und inhaltlichen Gestaltung von Anschreiben und Lebenslauf: Was gehört alles ins Anschreiben? Wie gliedere ich meinen Lebenslauf? Welche Zeugnisse muss ich beilegen? Benötige ich ein Deckblatt? Übersichtliche Tabellen und Checklisten sowie Formulierungshilfen leisten praktische Hilfestellung. 40 Musterbriefe und -lebensläufe stellen verschiedene Bewerbungssituationen und Biografien beispielhaft dar. In zwei Kapiteln geht der Ratgeber auch auf die besonderen Anforderungen einer E-Mailoder Onlinebewerbung ein: Wann ist eine E-Mail-Bewerbung sinnvoll? Was ist dabei zu beachten? Wie bewerbe ich mich auf Firmenwebsites? Ein weiterer Sonderteil behandelt die Vorgehensweise beim Formulieren eines Nachfassbriefs. Außerdem enthält der Dudenratgeber „die 11 wichtigsten Tipps für das Vorstellungsgespräch“ sowie einen rund 160 Seiten starken Sonderteil mit praxisorientierten Sprachtipps und Hinweisen für korrektes Deutsch. Mehr Infos und Service zum Buch gibts auf der Duden-Homepage unter www.duden.de/bewerbungsratgeber. Dort finden sich auch ein Probekapitel im PDF-Format zum kostenlosen Herunterladen, ein Interview mit den Machern des Ratgebers, eine Linkliste mit ausgewählten Internet-Jobbörsen und den interaktiven Test „Sind Sie fit für Ihre Bewerbung?“. Für alle, die es kurz und knapp mögen, bietet der Dudenverlag außerdem die Broschüre „Erfolgreich bewerben – kurz gefasst“ an, die in 2., aktualisierter Auflage vorliegt. Zum Preis von nur fünf Euro ist sie im Handel oder als E-Book im Downloadshop des Dudenverlags unter www.duden.de/downloadshop erhältlich. Duden: Professionelles Bewerben – leicht gemacht 2., aktualisierte Auflage 2007 352 Seiten, Kartoniert 11,4 × 18 cm ISBN-13: 978-3-411-72232-7 136 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang Ladenpreis: 9,95 € [D]; 10,30 € [A]; 18.20 CHF Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 2007 Der Dudenband „Richtiges und gutes Deutsch“ ist von A bis Z auf Sprachberatung eingestellt Das neu bearbeitete Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle gibts auch als Software für Windows, Mac OS X und Linux im Downloadshop von Duden Heißt es „der, die oder das Klientel“? Besteht ein politischer „Interessenkonflikt“ oder „Interessenskonflikt“? War das die Meinung „des Autors“ oder „des Autoren“? Wie gliedern sich internationale Telefonnummern? Setzt man bei Anschriften noch eine Leerzeile vor den Bestimmungsort? Schnell nachschlagen lassen sich diese und andere Fragen im Dudenband „Richtiges und gutes Deutsch“, der jetzt in 6., vollständig überarbeiteter Auflage erschienen ist. Direkt aus der Praxis der telefonischen Duden-Sprachberatung entstanden, beantwortet dieses alphabetisch nach Stichwörtern geordnete Nachschlagewerk häufig gestellte Fragen zu Grammatik, Rechtschreibung und Stil. Formulierungshilfen und Erläuterungen zum Sprachgebrauch sind dabei inklusive. Heißt es zum Beispiel: Sie haben uns zum Abschied „gewunken“ oder „gewinkt“? Die Antwort findet sich ganz leicht. Einfach unter „w“ wie „winken“ nachschauen und schnell steht fest: Das zweite Partizip von „winken“ heißt standardsprachlich „gewinkt“. Die beliebte Form „gewunken“ ist umgangssprachlich. Oder: Wann verwendet man das Wort „exklusive“ und mit welchem Fall wird es verbunden? Die Antwort findet sich entsprechend unter „e“ wie „exklusive“… Neben den Artikeln, die von einem einzelnen Wort ausgehen und einen konkreten Zweifelsfall in knapper, allgemein verständlicher Form erklären, bietet der aktuelle Sprachratgeber von Duden auch zahlreiche Überblicksartikel zu Themen wie „Brief“, „Getrennt- oder Zusammenschreibung“ „Gleichstellung von Frauen und Männern in der Sprache“, „Political Correctness“ oder „Zahlen und Ziffern“. Diese klären umfassend sämtliche Fragen, die der Duden-Sprachberatung in den jeweiligen Zusammenhängen häufig gestellt werden. Selbstverständlich entspricht der Dudenband „Richtiges und gutes Deutsch“ der seit August 2006 verbindlichen Rechtschreibregelung. „Duden – Richtiges und gutes Deutsch“ ist ein leicht zu handhabender Sprachratgeber für jedermann und sollte daher in keinem Haushalt fehlen. Das 1.053 Seiten starke Buch ist für 21,95 Euro im Handel erhältlich. Die Softwareversion für Windows, Mac OS X und Linux gibt es für 19,95 Euro im Downloadshop von Duden: www.duden.de/downloadshop. Duden – Richtiges und gutes Deutsch Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle 1053 Seiten, 6. vollständig überarbeitete Auflage Gebunden 13,4 × 19 cm ISBN-13: 978-3-411-04096-4 Ladenpreis 21,95 € [D]; 22,60 € [A]; 38.80 CHF Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 2007 Fieber unklarer Genese Werner Handrick (unter Mitarbeit von Gisbert Menzel) Definitionen, Hinweise, diagnostisches Vorgehen Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart, 2006, 148 Seiten ISBN 13: 978-3-8047-2287-3, Preis: 24 Euro Fieber unklarer Genese (FUO) ist – wenngleich nur eine relativ kleine Gruppe der Patienten mit anhaltendem oder wiederkehrendem Fieber betreffend – eine interdisziplinär-klinische Herausforderung ersten Ranges, Gegenstand der klinischen Forschung und vermutlich auch ein beliebtes Thema für Facharztprüfungen in der Inneren Medizin und Pädiatrie. Aus den letzten drei Jahren lassen sich bei einer MEDLINE-Recherche genau 500 Zeitschriftenpublikationen zum Thema auffinden. Gute deutschsprachige Publikationen zum Thema sind Mangelware, übrigens auch deutsche Studien. Insofern ist das Buch von Werner Handrick unter Mitarbeit von Gisbert Menzel eine wichtige und wertvolle Neuerscheinung. Auf nur 148 flexibel eingebundenen Seiten in handlichem Format ist das aktuelle Wissen zum Thema in einer sehr komprimierten, aber klar gegliederten Weise enthalten. Die Autoren kommen Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 137 Rezensiert ohne weitschweifige Prosa aus und haben die gründlich recherchierten und aus profunder klinisch-praktischer und wissenschaftlicher Erfahrung resultierenden Informationen vorwiegend in Form von stichwortartigen Aufzählungen und Tabellen aufbereitet. Auf Definitionen und allgemeine Hinweise folgt der zentrale Abschnitt zum diagnostischen Vorgehen. Wer hier Algorithmen oder kochbuchartige Rezepte erwartet, wird auf den ersten Blick enttäuscht sein, sich bei genauerer Betrachtung jedoch schnell vom Ansatz des Buches überzeugen lassen. Die sinnvolle Grundidee des Buches besteht darin, aufgrund der Vielfalt infektiöser, entzündlicher und neoplastischer Ursachen des FUO von bestimmten anamnestischen, klinischen und paraklinischen Kriterien ausgehend eine Hilfestellung zur patientenindividuellen schrittweisen Eingrenzung der möglichen Ursachen geben zu wollen. Studien jüngeren Datums mit einem eher zunehmenden Anteil ungeklärter Fälle von FUO (z.B. 51 Prozent bei Bleeker-Rovers et al., Medicine [Baltimore] 2007; 86: 26–38) widerlegen die Illusion, dass ein Feuerwerk moderner bildgebender (bis hin zu 18F-FDG PET und PET-CT), serologischer und molekularer Diagnostik ausreicht, um Licht ins Dunkel von FUO zu bringen. Mit ein wenig Sorgfalt, Logik und natürlich auch Glück wird man mit dem von den Autoren vorgeschlagenen Vorgehen und unter Nutzung ihres Buches als Navigationshilfe auf diagnostische Schlüsselkonstellationen stoßen, die schließlich – oft erst in interdisziplinärer Zusammenarbeit – eine gezielte Diagnosesicherung und Differenzialdiagnostik ermöglichen. Dadurch ist das Buch eine gute Unterstützung gegen die Versuchungen des Schrotschussprinzips, das oft genug mit erheblichem finanziellem Aufwand zahlreiche vieldeutige und im Einzelfall für den Patienten gefährliche Neben- und Zufallsbefunde produziert und schließlich in diagnostische Sackgassen führt. Mutig, aber gerechtfertigt ist der letzte Abschnitt im Kapitel zum diagnostischen Vorgehen: „Therapie als diagnostische Maßnahme“, wobei sowohl auf die diagnostische Bedeutung einer überlegten probatorischen Therapie als auch auf die Berechtigung des Absetzens einer ineffektiven Therapie zum Beweis eines „Arzneimittelfiebers“ eingegangen wird. Die Anzahl der in dem Buch von Handrick zusammengetragenen möglichen Ursachen von Fieber unklarer Genese erscheint erschreckend; einige Syndrome sind so selten, dass sie vielen Lesern (so auch dem Rezensenten) möglicherweise nicht bekannt sein werden. Ein Glossar mit kurzen Hinweisen zu diesen selteneren Erkrankungen (von A wie Arteriitis temporalis bis fast Z: WhippleKrankheit), darunter auch wirklich seltenen wie Castleman-Syndrom, Kikuchi-FujimotoSyndrom und PFAPA-Syndrom, hilft zur ersten Orientierung weiter. Das Literaturverzeichnis ist mit 371 Quellen der Vielfalt möglicher Ursachen und diagnostischer Schwierigkeit bei FUO angemessen, aktuell, thematisch ausgezeichnet gegliedert und dadurch übersichtlich. Es finden englische, deutsche sowie französische Quellen Berücksichtigung. Trotz der mit den Autoren geteilten Ablehnung alles Schematischen in der Diagnostik von FUO hätte ich mir dennoch einen Vorschlag für ein einfaches diagnostisches Basisprogramm gewünscht, wie es beispielsweise von Knockaert et al. (J Intern Med 2003; 253: 263-275) angegeben und von Schneider, Loddenkemper und Mitautoren (Dtsch Med Wochenschr 2005; 130: 2708 – 2712) aufgegriffen worden ist. Selbstverständlich dürfen derartige strukturierte Diagnostikprogramme nur unter Berücksichtigung der individuellen klinischen Situation des Patienten Anwendung finden. Im Abschnitt zum diagnostischen Vorgehen finden sich anamnestische Angaben, wie beeinträchtigter Allgemeinzustand oder Gewichtsabnahme, sowie paraklinische Befunde, wie BSG-Erhöhung, die bei fast jedem Patienten mit länger anhaltendem Fieber auftreten, sieht man vom Münchhausen-Syndrom ab. Hier wäre es an Stelle der langen Liste möglicher Ursachen für Gewichtsabnahme und BSG-Erhöhung im Kontext von FUO meines Erachtens hilfreicher, diejenigen Fieberursachen aufzuführen, an die man gerade beim Fehlen dieser häufigen Befunde und Symptome denken sollte. Diese kleinen Einschränkungen mindern den großen Wert des kleinen Buches keineswegs. Allgemeinmedizinern, Internisten und Kinderärzten kann es sowohl im ambulanten als auch im klinischen Bereich helfen, diagnostische Schneisen in den Dschungel der bei FUO zu berücksichtigenden Differenzialdiagnosen zu schlagen und Pfade zu finden, die zügig und wirtschaftlich zur kausalen Diagnose führen. In der Hoffnung, dass der mir für ein Buch im „praktischen Kitteltaschenformat“ recht hoch erscheinende Preis nicht zu viele Interessenten vom Erwerb abhalten wird, wünsche ich diesem Buch eine weite Verbreitung und erfolgreiche Nutzung. Dr. med. Christian Jenssen Strausberg/Wriezen Akute Vergiftungen und Arzneimitteldosierungen Prof. em. Dr. Reinhard Ludewig/ Dr. Ralf Regenthal Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart 10. Auflage 2007, 936 Seiten, Preis: 78 Euro 200.000-mal im Jahr müssen Mediziner in deutschen Praxen und Kliniken Vergiftungen behandeln und sofort sichere Therapieentscheidungen treffen, um Leben zu retten. Um im Dschungel der Giftstoffe den Überblick zu behalten, ist die mittlerweile 10. Auflage des „Ludewig“ erschienen. In diesem Nachschlagewerk erhalten Ärzte, Apotheker, Chemiker, Kriminologen, Umweltschützer und andere Helfer einen raschen Überblick über nahezu alle altbewährten und neuen Arzneimittel mit ihren Synonyma, Generika und ihren wichtigsten toxikologischen Daten sowie über Gifte, Industrie- und Haushaltschemikalien, Drogen, radioaktive Stoffe und Dopingmittel. Des Weiteren liefert es Informationen zu wichtigen Interaktionen, allergischen Reaktionen, (Massen-) Vergiftungen unklarer Provenienz und praxisnahen Nachweismethoden. Anschaulich gestaltet ist das Buch durch Abbildungen und tabellarische Übersichten zu toxikologischen und therapeutischen Plasmakonzentrationen, zum Einsatz von Antidoten sowie zur Schnellidentifikation von giftigen Pflanzen, Tieren, Pilzen und Designerdrogen. Umfangreiche Quellennachweise und ein Sachregister mit über 13.000 Schlagwörtern erleichtern das Auffinden aller Suchbegriffe. Elternratgeber über Gesundheitserziehung der Kinder Viele Eltern sind verunsichert, wenn es um die Gesundheitserziehung ihrer Kinder geht. Sie wissen oft nicht, welche Lebensmittel für die Ernährung ihrer Kinder wichtig sind, wie viel Fast Food sie essen dürfen, wie viel Bewegung Kinder am Tag benötigen oder welche Regeln sie im Umgang mit dem Fernseher oder Computer beachten sollten. Die Wissensdefizite der Eltern in Erziehungsfragen können auf Dauer zu Defiziten im Gesundheitszustand der Kinder führen. Aus vielen Studien ist bekannt, dass ein großer Teil junger Kinder bereits heute ein auffälliges Essverhalten aufweist und an Bewegungsmangel leidet. Falsche Ernährung und fehlende sportliche Aktivitäten tragen zu dieser Entwicklung bei. Eltern sind in diesem Alter die wichtigsten Bezugspersonen. Viele Eltern sind aber unsicher, wie sie ihre Kinder so aufziehen und fördern können, dass sie gesund bleiben. Sie suchen zuverlässige und einfache Informationen und Regeln für eine gesundheitsförderliche Erziehung im Alltag. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat deshalb mit dem Titel „Tut Kindern gut! Ernährung, Bewegung und Entspannung“ einen Elternratgeber mit kurzen und verständlichen Regeln in Deutsch und Türkisch entwickelt. Darin finden Eltern von Kindern bis zehn Jahren Tipps, was, wann und wie viel Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 137 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 13:38 Seite 138 Rezensiert/Tagungen und Kongresse Kinder an täglichen Mahlzeiten benötigen, wie viel Bewegung und Sport und auch Ruhepausen notwendig sind, damit Kinder entspannt und gesund aufwachsen. Ergänzt wird die Broschüre durch klare Regeln zum Umgang mit Fernsehen und Computer. Angesichts der Rund-um-die-Uhr-Angebote im Fernsehen oder am Computer und der Land Brandenburg und Berlin 4. Stammzellworkshop 6P „Hochdosistherapie bei malignen Lymphomen“ 14. April 2007, 9.00 bis 13.30 Uhr Ort: Lindner Congress Hotel Cottbus Leitung und Auskunft: Prof. Dr. Steinhauer, Carl-Thiem-Klinikum, II. Medizinische Klinik, Postfach 100363, 03003 Cottbus Telefon: (0355) 46 22 20 Fax: (0355) 46 22 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.ctk.de Die zentrale Aufnahme 4P als Schnittstelle 14. April 2007, 9.30 bis 13.00 Uhr Ort: Festsaal Ruppiner Kliniken Leitung und Auskunft: Dr. med. Tülsner, Ruppiner Kliniken, Zentrale Aufnahme, Fehrbelliner Straße 38, 16816 Neuruppin Telefon: (03391) 39 45 01 Chronische Wunden – Erkrankungen, die keiner mag 14. April 2007, 9.00 bis 13.00 Uhr Ort: Seehotel Fontane Neuruppin Auskunft: Dr. med. Kranz, Klinik für Gefäßchirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH, Fehrbelliner Straße 38, 16816 Neuruppin Telefon: (03391) 39 34 20 E-Mail: [email protected] 13. Brandenburger Gynäkologentag 6P 14. April 2007, 9.00 bis 16.00 Uhr Ort: Potsdam-Hermannswerder Auskunft: Arztpraxis Dr. med. Döbler, August-Bebel-Straße 111, 15234 Frankfurt (Oder) Telefon: (0335) 4 00 22 57 Neue Aspekte bei Schilddrüsenerkrankungen 18. April 2007, 18.00 Uhr Leitung, Ort und Auskunft: Dr. med. Schulz, Evang.-Freikirchl. Krankenhaus und Herzzentrum, Ladeburger Str. 17, 16321 Bernau Telefon: (03338) 69 40 Fax: (03338) 69 44 44 E-Mail: [email protected] Internet: www.immanuel.de Bernauer Mittwochskolloquien für Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Rettungsmedizin Strategien in der Herzinsuffizienztherapie 18. April 2007 138 Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang Faszination, die für Kinder von diesen Medien ausgeht, fragen sich viele Eltern, ab welchem Alter ihr Kind fernsehen oder Computer spielen darf, welche Sendungen geeignet sind und welche Dauer richtig ist. Wer weiteren Rat oder Hilfe benötigt, findet im Anhang wichtige Ansprechpartner und Adressen von Beratungsstellen. Präoperatives Rauchverbot? 25. April 2007 Der interessante schmerztherapeutische Fall 2. Mai 2007 Intraoperatives Wärmemanagement 9. Mai 2007 Der chronische Schmerzpatient perioperativ 16. Mai 2007 jeweils 7.00 Uhr Ort: Besprechungsraum der Intensivstation Leitung und Auskunft. Dr. med. G. Fritz, Evangelisch-Freikirchliches Krankenhaus und Herzzentrum, Ladeburger Str. 17, 16321 Bernau Telefon: (03338) 69 41 10 Fax: (03338) 69 41 44 E-Mail: [email protected] Klinische Fallkonferenz Disease Mangement Programm Diabetes mellitus Typ 1 und 2 jeweils 15.00 bis 16.30 Uhr 18. April 2007 16. Mai 2007 20. Juni 2007 Ort: Bibliothek Auskunft: Leitung Kultur & Marketing, ASKLEPIOS Klinik Birkenwerder, Hubertusstraße 12 – 22, 16547 Birkenwerder Telefon: (03303) 52 21 08 Fax: (03303) 52 22 22 E-Mail: [email protected] Lungenfunktionsdiagnostik 21. April 2007, 10.15 bis 13.00 Uhr Ort: Kolkwitz Leitung und Auskunft: Prof. Dr. Schweisfurth, Carl-Thiem-Klinikum, Medizinische Klinik III, Klinikbereich Kolkwitz, 03048 Cottbus Telefon: (0355) 46 13 22 Basiskurs Altersmedizin Block 1: 20./21. April 2007 Block 2: 1./2. Juni 2007 Block 3: 22./23. Juni 2007 Block 4: 31. Aug./1. Sept. 2007 Block 5: 28./29. Sept. 2007 Block 6: 12./13. Okt. 2007 Teilnehmergebühr: 250 €/Block Sterbebegleitung Teil 1 24. April 2007, 9.00 bis 16.30 Uhr Teilnehmergebühr: 60 € Geriatrisches Praxismanagement 9. Juni 2007, 9.00 bis 15.30 Uhr Teilnehmergebühr: 50 € Leitung: Dr. med. R. Neubart Ort: und Auskunft: Geriatrische Akademie Brandenburg e.V., „Tut Kindern gut! Ernährung, Bewegung, Entspannung“ kann kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 51101 Köln Fax: 0221-8992257 E-Mail: [email protected] Ev. Krankenhaus, Schleusenstraße 50, 15569 Woltersdorf Telefon: (03362) 77 92 25 Fax: (03362) 77 92 09 Inhalative Sedierung auf der Intensivstation – technische Realisierung und erste Erfahrungen mit dem Anaconda-System 24. April 2007, 16.30 Uhr Aktuelle Aspekte zur Lebertherapie – MARS-Therapie 5. Juni 2007, 16.30 Uhr Ort: Hörsaal im Haus 33 Leitung und Auskunft: Dr. med. Haring, Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Carl-Thiem-Klinikum, Thiemstraße 111, 03048 Cottbus Telefon: (0355) 46 24 20 Fax: (0355) 46 24 50 E-Mail: [email protected] Wundversorgung bei paVK und chronisch venöser Insuffizienz 25. April 2007, 19.00 Uhr Ort. Stilfabrik Potsdam Leitung und Auskunft: Dr. med. Ruttloff, Gefäßzentrum Klinikum Ernst von Bergmann, Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam Telefon: (0331) 2 41 61 21 Fax: (0331) 2 41 61 40 Intraoperative epikardiale Ablation von Pulmonalvenen 26. April 2007, 16.30 Uhr Ort: Röntgen-Demoraum Leitung und Auskunft: Prof. Dr. med. Oeff, Städt. Klinikum Brandenburg, Hochstraße 29, 14770 Brandenburg Telefon: (03381) 41 15 00 Fax: (03381) 41 15 09 Allergologische Fortbildung 2. Mai 2007, 16.00 Uhr Aktuelle Aspekte zur Tuberkulose 9. Mai 2007, 16.00 Uhr Ergospirometrie-Kurs 1. Sept. 2007, 10.00 Uhr Sarkoidose 27. Okt. 2007, 10.00 Uhr 11. Bronchoskopiekurs 8. Dez. 2007, 10.00 Uhr Ort: Kolkwitz Leitung und Auskunft: Prof. Schweisfurth, Carl-Thiem-Klinikum, Medizinische Klinik III, Klinikbereich Kolkwitz, 03048 Cottbus Telefon: (0355) 46 13 22 Berliner überregionales 15 P Symposium für Psychosenpsychotherapie 5./6. Mai 2007 Ort: Charité Berlin Auskunft : Dr. Haebler, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Charité, Campus Mitte, Charitéplatz 1, 10117 Berlin Telefon: (030) 4 50 51 71 96 Fax: (030) 4 50 51 79 22 E-Mail: [email protected] Internet: www.charite.de/ psychiatrie/aktuelles.html Basisseminar psychosoziale onkologische Versorgung 90 P 4./5. Mai 2007 in Frankfurt (Oder) 8./9. Juni 2007 in Rüdersdorf 6./7. Juli 2007 in Bad Saarow 7./8. Sept. 2007 in Fürstenwalde 12./13. Okt. 2007 in Buckow 9./10. Nov. 2007 in Frankfurt (Oder) Teilnehmergebühr: 505 € Auskunft: Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e.V., Gregor-Mendel-Str. 10 – 11, 14469 Potsdam Telefon: (0331) 2 70 71 72 Fax: (0331) 2 70 71 71 E-Mail: [email protected] Internet: www.lago-brandenburg.de Umgang mit Zytostatika und neue Substanzen in der Onkologie 9. Mai 2007, 16.00 Uhr Ort: Hörsaal Haus 33 Auskunft: J. Danke, Carl-Thiem-Klinikum, Onkologischer Schwerpunkt, Thiemstr. 111, 03048 Cottbus Telefon: (0355) 46 24 62 Fax: (0355) 46 20 47 VII. Stammtisch urogynäkologisch Interessierter „Gewebeersatz, Botulinum“ 6. Juni 2007, 17.30 Uhr Ort, Leitung und Auskunft: Dr. med. Bettin, Evang.-Freikirchliches Krankenhaus, Seebad 82/83, 15562 Rüdersdorf Telefon: (033638) 8 34 26 Fax: (033638) 8 34 27 Amblyopiescreening – Sehstörungen erfordern frühen Behandlungsbeginn 20. Juni 2007, 18.00 Uhr Ort und Auskunft: Praxis Dr. Rasch, Hans-Thoma-Str. 11, 14467 Potsdam Telefon: (0331) 2 80 86 54 Fax: (0331) 2 80 86 26 7. Onkologischer Fortbildungskongress Land Brandenburg 21./22. Sept. 2007 Ort: Fachhochschule Brandenburg Leitung: PD Dr. med. Mantke, Dr. med. Pommerien Teilnehmergebühr: auf Anfrage Auskunft: Barbara Gussmann, Schleusenweg 43, 14532 Kleinmachnow Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 13:38 Seite 139 Tagungen und Kongresse/Personalia Telefon: (033203) 8 00 74 Fax: (033203) 8 00 75 (periphere Gefäße) 4. bis 6. Mai 2007 in Chemnitz 9. bis 11. Nov. 2007 in Chemnitz Kombinierter Aufbaukurs (abdominelle und retroperitoneale Gefäße) 7. bis 9. Sept. 2007 in Chemnitz Leitung und Auskunft: Prof. Dr. med. habil. Schweizer, Klinik für Innere Medizin I, Krankenhaus Küchwald, Bürgerstraße 2, 09113 Chemnitz Telefon: (0371) 33 34 25 01 Doppler- und Duplexsonographie Abschlusskurs der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße 16./17. Nov. 2007 Interdisziplinärer Grundkurs 26. bis 28. Okt. 2007 7. bis 9. Dez. 2007 Aufbaukurs der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße 11. bis 13. Jan. 2008 Leitung: Dr. med. Becker Ort: Neurologisches Facharztzentrum Berlin Auskunft: Berliner Dopplerkurse, Ch. Kaindlbauer, Holsteinische Str. 26, 10717 Berlin Telefon: (030) 86 20 75 65 E-Mail: [email protected] Internet: www.dopplerkurs.de Andere Bundesländer Dopplersonographie-Kurse Interdisziplinärer Grundkurs 20. bis 22. April 2007 in Dresden 29. Juni bis 1. Juli 2007 in Dresden 21. bis 23. Sept. 2007 in Rostock 7. bis 9. Dez. 2007 in Dresden Kombinierter Aufbaukurse (hirnversorgende Gefäße) 26. bis 28. Okt. 2007 in Chemnitz Frühjahrstagung „Rheumatologie & Co. – Partner der Rheumatologie“ 21. April 2007, 9.00 bis 13.00 Uhr Ort: Universitätsklinikum Lehrgebäude Hörsaal 4, Ernst-Grube-Straße 40, Halle Auskunft: Prof. Dr. Keyßer, Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Innere Medizin, Ernst-Grube-Straße 40, 06097 Halle Telefon: (0345) 5 57 26 61 Fax: (0345) 5 57 22 53 E-Mail: [email protected] Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie Einsteigerkurse 21. April 2007 in Frankfurt und Münster 12. Mai 2007 in Hamburg 23. Juni 2007 in Dresden Kurs „Ärztlicher Leiter Ret24 P tungsdienst“ (24 Stunden) 21. bis 23. Juni 2007 Teilnehmergebühr: 350 € Ort und Auskunft: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9a, 18055 Rostock Telefon: (0381) 4 92 80 42 Fax: (0381) 4 92 80 40 E-Mail: [email protected] Zertifizierungskurse 2. Mai 2007 in Frankfurt 8. Juni 2007 in Karlsruhe 24. Okt. 2007 in Berlin Auskunft: Logi-Vent GmbH Telefon: (04241) 93 32 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgbt.de 13. Interdisziplinärer Pflegekongress 25. bis 27. April 2007 Ort: Hotel Hilton Dresden Teilnehmergebühren: auf Anfrage Auskunft: Urban & Vogel GmbH, Kongressorganisation, Ehrenbergstr. 11 – 14, 10245 Berlin Telefon: (030) 2 04 56 03 Fax: (030) 20 45 60 42 E-Mail: [email protected] Internet: www.heilberufe-kongresse.de Vaskulitis 5P 24. Nov. 2007, 8.00 bis 13.00 Uhr Ort: Festsaal im Marcolini-Palais Dresden Leitung: Prof. Dr. Wollina Auskunft: Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt, Klinik für Dermatologie und Allgergologie, Friedrichstraße 41, 01067 Dresden Telefon: (0351) 4 80 16 85 Fax: (0351) 4 80 12 19 E-Mail: [email protected] Auftaktveranstaltung der 4P curriculären Fortbildung für Betriebsärzte 4. Mai 2007, 15.00 bis 18.00 Uhr Teilnehmergebühr: 45 € Ort und Auskunft: Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bismarckallee 8 – 12, 23795 Bad Segeberg Telefon: (04551) 80 31 96 Fax: (04551) 80 32 22 E-Mail: [email protected] Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Im Zweifel fragen Sie bitte beim Veranstalter nach. Wir gratulieren zum Geburtstag im April 88 Jahre Dr. med. Hans-Gottfried Kletschke Potsdam 86 Jahre SR Dr. med. Gerda Liepe Neuenhagen 85 Jahre OMR Prof. Dr. sc. med. Fritz-Wilhelm Steffen Bad Saarow 78 Jahre Ljuben Christow Neuruppin Dr. med. Günter Grünewald Velten MR Dr. med. Marianne Holz Woltersdorf Dr. med. Käthe Laaß Beeskow Dr. med. Gottfried Ziege Luckenwalde 77 Jahre Doctor en Medicina 84 Jahre Mauricio Derszteler Anne-Susanne Mampel Kleinmachnow Kleinmachnow Dr. med. Franz Friedrich Doerr 83 Jahre Neuruppin MR Dr. med. Dorothea Kunze MR Dr. med. Hardy Franz Oranienburg Potsdam, OT Marquardt SR Dr. med. Dagmar Henne 81 Jahre Potsdam OMR Dr. med. Heinz Krahmer OMR Dr. med. Ursula Hiller Beelitz Frankfurt (Oder) MR Dr. med. OMR Dr. med. Charlotte Ortmeier Helmut Janke Eberswalde Bernau OMR Dr. med. SR Dr. med. Ursula Leskien Otfried Stockmann Beelitz Potsdam OMR Dr. med. Werner Noack 79 Jahre Spremberg MR Dr. med. Henry Arzberger SR Hanne-Lore Sieg Zeuthen Hartmannsdorf 76 Jahre Margarete Behla Potsdam OMR Dr. med. Ursula Brandt Gransee OMR Doz. Dr. med. habil. Ronald Warm Brandenburg 70 Jahre MR Dr. med. Peter Bischof Baruth MR Hans-Diether Bockenkamm Diensdorf-Radlow MR Dr. med. Werner Buchecker Guben Dr. med. Albrecht Ender Brandenburg Dr. med. Ruth Friesz Wriezen Christa Kowalewski Cottbus Margitta Lehnigk Calau MR Dr. med. Dietrich Loeff Cottbus Dr. med. Valentine Mazur Hennigsdorf Dr. med. Rosemarie Müller Brandenburg Dr. med. Hellmut Nollau Strausberg Irene Rechenburg Kleinmachnow MR Dr. med. habil. Hans Schlosser Bad Saarow Katharina Storch Eberswalde SR Dr. med. Ute Sulitze Woltersdorf MR Dr. med. Fritz Taube Cottbus MR Hans Dieter Wolf Brandenburg 65 Jahre MR Dr. med. Barbara Bleßmann Eichwalde Dr. med. Karla Brundisch Blönsdorf Dr. med. Margrit Franz Wandlitz, OT Basdorf MR Dorit Hammer Brieselang Dr. med. Bärbel Heydemann Schwielowsee, OT Caputh Dr. med. Jürgen Klaiber Werder Dr. med. Gudrun Leimbach Brandenburg/ OT Klein Kreutz Dr. med. Peter Mucke Biesenthal Dr. med. Brunhild Riemann Potsdam Dr. med. Martin Wenzke Cottbus Dr. med. Wilfried Zeuke Potsdam MR Dr. med. Peter W. Zirkel Briest 60 Jahre Dr. med. Renate Frahm Rostock Ursula Fritsch Frankfurt (Oder) Dr. med. Klaus Gottmann Werder Dipl.-Med. Angelika Groß Potsdam Dr. med. Helgard Kossatz Potsdam MR Dr. med. Friedrich Kretzschmar Pritzwalk MR Dr. med. Ute Mentzel Wittstock Dr. med. Heidi Pietack Brieselang Dr. med. Ursula Zieger Lebus Wir bitten unsere Leser, die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind, um rechtzeitige (bis 15. des Vormonats) Mitteilung (schriftlich oder telefonisch unter 0355/7 80 10 18 oder E-Mail: [email protected]). Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang 139 Inhalt_April_2007.qxd 30.03.2007 09:50 Seite 140 Kalendarium Kalendarium Mai 2007 1. Dienstag – Maifeiertag 2. Mittwoch · Konferenzzimmer Heinrich-Heine-Klinik: 13.00 Uhr Interdisziplinäre Schmerzkonferenz · Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard Bronchialkarzinom · Hörsaal Altbau Carl-Thiem-Klinikum Cottbus: 17.00 Uhr Tumortutorial · Ruppiner Kliniken Neuruppin: 16.00 Uhr Interdisziplinäre Falldemonstrationen typischer Mammabefunde · Demonstrationsraum Radiologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz · Städtisches Klinikum Brandenburg: 16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium · Praxis Dr. med. Kirchner, Finsterwalder Straße 62, Cottbus: 16.00 Uhr Balint-Gruppenarbeit · MR Dr. med. Loesch, Großbeerenstr. 109, Potsdam: 20.00 Uhr Qualitätszirkel Potsdamer Psychotherapeuten · Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz · Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum Bad Saarow: 15.45 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Institut für Radiologie Frankfurt (Oder): 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard · Hämato-onkologische Tagesklinik Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre onkologische Konsile · Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest Neuruppin: 15.30 Uhr Onkologisches Konsil · Demonstrationsraum Radiologie Carl-Thiem-Klinikum Cottbus: 15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Besprechungsraum der Intensivstation Evang.-Freikirchliches Krankenhaus Bernau: 7.00 Uhr Der interessante schmerztherapeutische Fall 3. Donnerstag · Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg: 14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam · Demo-Raum Johanniter-Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen: 14.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil Bronchialkarzinom · Doz. Dr. W. Zimmermann, Breitscheidstr. 41, Bernau: Lehrtherapie und Supervision · Leibsch-Damm Burg: 3. – 6.5. Hypnose-Grundkurs 4. Freitag · Potsdam: 4./5.5. Spezielle Schmerztherapie 11. Freitag · Potsdam: 11./12.5. Allgemeinmedizin 11./12.5. Schmerzbezogene Psychotherapie 11./12.5. Palliativmedizin 12. Samstag · Potsdam: 12./13.5. Psychosomatische Grundversorgung 13. Sonntag 6. Sonntag 14. Montag · Dipl.-Med. Weischet, R.-Luxemburg-Str. 30, Neuruppin: 19.30 Uhr Balint-Gruppenarbeit 7. Montag · MR Dr. Scheerer/Dipl.-Med. C. Dietrich, Müncheberger Straße 11, Strausberg: 19.30 Uhr Balint-Gruppenarbeit · Brandenburg Klinik Bernau: 15.30 Uhr Qualitätszirkel medizinische Rehabilitation 15. Dienstag · Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg: 14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam · Hörsaal Carl-Thiem-Klinikum: 15.00 Uhr Infektiologisches Kolloquium 9. Mittwoch · Raum G11 Neubau Sana-Kliniken Sommerfeld: 15.15 Uhr Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang · MR Dr. W. Loesch, Großbeerenstraße 109, Potsdam: 17.30 Uhr Balint-Gruppenarbeit · Rathenow: Qualitätszirkel Psychosomatik/Psychotherapie · Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz · Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum Bad Saarow: 15.45 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Institut für Radiologie Frankfurt (Oder): 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard · Hämato-onkologische Tagesklinik Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre onkologische Konsile · Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest Neuruppin: 15.30 Uhr Onkologisches Konsil · Demonstrationsraum Radiologie Carl-Thiem-Klinikum Cottbus: 15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Besprechungsraum der Intensivstation Evang.-Freikirchliches Krankenhaus Bernau: 7.00 Uhr Der chronische Schmerzpatient perioperativ · Asklepios Klinik Birkenwerder: 15.00 Uhr Klinische Fallkonferenz Disease Management Programm Diabetes mellitus Typ 1 und 2 17. Donnerstag – Christi Himmelfahrt 18. Freitag · Hotel Seegarten Grünheide: Reanimation 19. Samstag 20. Sonntag 10. Donnerstag · Neurologische Klinik Neuruppin: 12.30 Uhr Offene interdisziplinäre Schmerzkonferenz · Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg: 14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam · Demo-Raum Johanniter-Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen: 14.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil Bronchialkarzinom · Konferenzraum HELIOS Klinikum Bad Saarow: 8.00 Uhr Handchirurgie Basics · Kolkwitz: 16.00 Uhr Aktuelle Aspekte zur Tuberkulose 5. Samstag · Potsdam: 5./6.5. Psychosomatische Grundversorgung 8. Dienstag · Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg: 14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam · Konferenzraum Städtisches Klinikum Brandenburg: 15.00 Uhr Kardio-MRT · Demonstrationsraum Radiologie Städtisches Klinikum Brandenburg: 15.15 Uhr Klinisch pathologisch-anatomische Konferenz 140 · Röntgendemoraum Ruppiner Kliniken: 16.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz · Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard Bronchialkarzinom · Demonstrationsraum Radiologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz · Evang. Krankenhaus für Geriatrie Potsdam: 16.00 Uhr Fahreignung bei Demenz · Städtisches Klinikum Brandenburg: 16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium · Doz. Dr. Zimmermann, Breitscheidstraße 41, Bernau: 18.00 Uhr Balint-Gruppenarbeit · Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz · Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum Bad Saarow: 15.45 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Institut für Radiologie Frankfurt (Oder): 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard · Hämato-onkologische Tagesklinik Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre onkologische Konsile · Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest Neuruppin: 15.30 Uhr Onkologisches Konsil · Demonstrationsraum Radiologie Carl-Thiem-Klinikum Cottbus: 15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Radiologischer Röntgendemoraum Städtisches Klinikum Brandenburg: 15.45 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz · Besprechungsraum der Intensivstation Evang.-Freikirchliches Krankenhaus Bernau: 7.00 Uhr Intraoperatives Wärmemanagement 16. Mittwoch · Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard Bronchialkarzinom · Feuer- und Rettungswache Brandenburg: 17.00 Uhr Das bewusstlose Kind · Demonstrationsraum Radiologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz · Städtisches Klinikum Brandenburg: 16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium · Konferenzraum MEDIAN Klinik DahlwitzHoppegarten: 12.00 Uhr Interdisziplinäre MEDIAN-Schmerzkonferenz 21. Montag 22. Dienstag · Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg: 14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam 23. Mittwoch · Carl-Thiem-Klinikum Cottbus: Alternative Methoden · Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard Bronchialkarzinom · Demonstrationsraum Radiologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz · Krankenhaus Strausberg: 9.00 Uhr Bronchoskopiekurs · St. Josefs-Krankenhaus Potsdam: 17.00 Uhr Hämatologie/Onkologie · Städtisches Klinikum Brandenburg: 16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium · MR Dr. med. Loesch, Großbeerenstr. 109, Potsdam: 19.15 Uhr Qualitätszirkel Psychosomatik · Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz · Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum Bad Saarow: 15.45 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Institut für Radiologie Frankfurt (Oder): 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard · Hämato-onkologische Tagesklinik Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre onkologische Konsile · Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest Neuruppin: 15.30 Uhr Onkologisches Konsil · Pritzwalk: 15.30 Uhr Onkologisches Konsil · Demonstrationsraum Radiologie Carl-Thiem-Klinikum Cottbus: 15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Radiologischer Röntgendemoraum Städtisches Klinikum Brandenburg: 15.45 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz · Landesrettungsschule Bad Saarow: SanArena-Training Megacode · Frankfurt (Oder): Röntgen-Aktualisierungskurs für OP-Schwestern · Besprechungsraum der Intensivstation Evang.-Freikirchliches Krankenhaus Bernau: 7.00 Uhr Transösophageale Echokardiographie 24. Donnerstag · Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg: 14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam · Demo-Raum Johanniter-Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen: 14.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil Bronchialkarzinom · Doz. Dr. W. Zimmermann, Breitscheidstr. 41, Bernau: Lehrtherapie und Supervision · Landesrettungsschule Bad Saarow: Medizinische Besonderheiten in der Luftrettung 25. Freitag 26. Samstag 27. Sonntag – Pfingstsonntag 28. Montag – Pfingstmontag 29. Dienstag · Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg: 14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam · Konferenzraum Städtisches Klinikum Brandenburg: 15.00 Uhr Kontrollierte Hypothermie nach Herzkreislaufstillstand · Carl-Thiem-Klinikum Cottbus: 15.00 Uhr Schmerzkonferenzen 30. Mittwoch · Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard Bronchialkarzinom · Demonstrationsraum Radiologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz · Städtisches Klinikum Brandenburg: 16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium · Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam: 14.00 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz · Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum Bad Saarow: 15.45 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Institut für Radiologie Frankfurt (Oder): 15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard · Hämato-onkologische Tagesklinik Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre onkologische Konsile · Institut für Radiologie Frankfurt (Oder): 14.00 Uhr Fallbesprechung in der Diagnostik von Erkrankungen der Mamma · Onkologischer Schwerpunkt Brandenburg/Nordwest Neuruppin: 15.30 Uhr Onkologisches Konsil · Demonstrationsraum Radiologie Carl-Thiem-Klinikum Cottbus: 15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil · Besprechungsraum der Intensivstation Evang.-Freikirchliches Krankenhaus Bernau: 7.00 Uhr PASOS · Neuruppin: 15.00 Uhr Fortbildung für Arzthelferinnen 31. Donnerstag · Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg: 14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam · Demo-Raum Johanniter-Krankenhaus im Fläming, Treuenbrietzen: 14.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil Bronchialkarzinom · Landesrettungsschule Bad Saarow: Schockraummanagement