Brandenburgisches Ärzteblatt 04/2007

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Brandenburgisches Ärzteblatt 04/2007
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den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Thüringen. In den 26 verschiedenen Einrichtungen sind zurzeit rund 1.800 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter beschäftigt.
Für das Team der Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am Evangelisch-Freikirchlichen Krankenhaus und Herzzentrum
Brandenburg in Bernau unter der Leitung von Herrn Chefarzt Dr. Georg
Fritz suchen wir
Die Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH betreibt in Bad Schmiedeberg moderne Kliniken in den Indikationsbereichen Orthopädie und Gynäkologie, in denen
stationäre und ambulante medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen durchgefuhrt werden. Die Kliniken sind großzügig mit diagnostischen
und therapeutischen Möglichkeiten ausgestattet.
Der gepflegte Kurort Bad Schmiedeberg mit seinen 5.000 Einwohnern ist das erste
staatlich anerkannte Moor- und Mineralbad in Sachsen-Anhalt und strebt die Prädikatisierung zum Kneipp-Heilbad an. Bad Schmiedeberg liegt im Naturpark Dübener Heide.
Leipzig (50 km) als zentraler Knotenpunkt sowie Berlin und Dresden (100 km) sind
verkehrsgünstig zu erreichen. Der Ort bietet eine hohe Lebensqualität
Zur Betreuung der ständig wachsenden Anzahl von Patienten und privaten Gästen
sowie zur Erfullung unseres anspruchsvollen therapeutischen Konzeptes suchen wir
ab sofort jeweils eine/einen engagiertein
Oberärztin/Oberarzt
Fachärztinnenf-ärzte für Anästhesiologie
für den Bereich Orthopädie
oder
Ärztinnen/ Ärzte,
sowie eine/einen
die sich schon in einem fortgeschrittenen Stadium der
Weiterbildung befinden.
Fachärztin/Facharzt
An der Klinik mit ca. 300 Betten gibt es die Abteilungen für Allgemeinund Unfallchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Innere Medizin und
Kinderheilkunde. Das in die Klinik integrierte Herzzentrum Brandenburg
besteht aus der Abteilung für Herzchirurgie und der Abteilung für Kardiologie.
Anästhesiologisch versorgt die Abteilung neben den Abteilungen für
Gynäkologie und Geburtshilfe, Allgemein- und Unfallchirurgie überwiegend herzchirurgische Patientinnen und Patienten (ca. 1500 Operationen/Jahr an der Herz-Lungen-Maschine). Die interdisziplinäre Intensivstation mit 18 Beatmungsplätzen steht unter anästhesiologischer Leitung.
Hier besteht die Möglichkeit zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Anästhesiologische Intensivmedizin". In Kooperation mit den übrigen Abteilungen des Hauses besetzt die Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie den am Krankenhaus stationierten Notarztwagen. Der postoperative Akutschmerzdienst wird ebenfalls von der
Abteilung betrieben . Es kommen alle modernen Anästhesieverfahren
(einschließlich ultraschallgestützte Regionalanästhesie) und Monitoringverfahren (PICCO, CCO, Transösophageale Echokardiographie) zum Einsatz.
Mit den Kliniken für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin am
Helios-Klinikum Berlin-Buch und am Unfallkrankenhaus Berlin bestehen
Austauschprogramme für die Weiterbildungsärztinnen und -ärzte der
Abteilung .
Gern nehmen wir auch Bewerbungen von Weiterbildungsassistentenl-innen entgegen,
die sich bereits im fortgeschrittenen Weiterbildungsstadium befmden.
Wir fördern ausdrücklich die Weiterbildung und Entwicklung unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Fortbildungsveranstaltungen,
durch die Teilnahme an Kongressen und Seminaren und regelmäßige
Mitarbeitergespräche mit Erstellung von Zielvereinbarungen . Wir ermuntern besonders Ärztinnen, sich zu bewerben.
Die Stadt Bernau liegt an der nördlichen Stadtgrenze zur Metropole Berlin
mit guter Anbindung an die Hauptstadt mit S-Bahn, Regionalexpre ss
und Autobahnanschluss.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Evangelisch-Freikirchliches Krankenhaus
und Herzzentrum Brandenburg in Bernau
Herrn Chefarzt Dr. med. G. Fritz,
Ladeburger Straße 17, 16321 Bernau
Telefon 03338- 69 41 10 • e-mail: [email protected]
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die das Leistungsspektrum kompetent vertreten kann. Weiterreichende Qualifikationen
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Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:
Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH
Herr Siegfried Scholz, Geschäftsführer und Kurdirektor
Kurpromenade 1, 06905 Bad Schmiedeberg
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Impressum/Inhalt
Impressum
Brandenburgisches
Ärzteblatt
Inhaber und Verleger:
Landesärztekammer Brandenburg
Präsident: Dr. med. Udo Wolter
Dreifertstraße 12, 03044 Cottbus
Telefon (0355) 7 80 10-12
Telefax (0355) 7 80 10-66
Herausgeber:
Dr. med. Udo Wolter
Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten.
Für mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher und standespolitischer Art wird keine Verantwortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie
dienen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. Rücksendung nicht
verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit
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4iMEDIA Journalistenbüro Berlin-Brandenburg
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E-Mail: [email protected]
Editorial
106
Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
107
Gesundheitssystem in Brandenburg: Wie ist die gegenwärtige Lage?
Im aktuellen Interview: Dr. Dieter Borchmann
Impfverhalten von Jugendlichen und Erwachsenen in Brandenburg:
Was halten Mediziner von einer gesetzlichen Impfpflicht?
Ankündigung: 11. Sitzung der Kammerversammlung der LÄKB
Ärzte der Stadt Brandenburg initiieren Unterschriftenaktion
„KiGGS“-Studie fragt nach: Wie gesund sind unsere Kinder?
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus eröffnet neue OP-Säle
5 Jahre Ombudsfrau der LÄKB
Arzt und Recht
107
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116
Aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle:
Fehlerhafte diätetische Einstellung bei Mangelernährungsszustand
Fortbildung
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127
8. Ärztlicher Fortbildungskongress der LÄKB am 2./3.11.2007
Fortbildungsveranstaltungen
Die Auwaldzecken – Dermacentor reticulatus – in Brandenburg,
ein neues Problem in der Humanmedizin?
127
128
129
KVBB informiert
130
Landesgesundheitsamt
131
Maßnahmen gegen Legionelleninfektionen in Krankenhäusern
und vergleichbaren Einrichtungen des Landes Brandenburg
Rezensiert
Aktuell
132
134
108, 118, 133
Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 17, gültig ab 01.01.2007
Bankverbindung: Postbank Berlin
Kto.-Nr.179 265 102
BLZ 100 100 10
Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich. (Doppelnummer Juli/
August). Bezugsgebühr: jährlich € 40,20; ermäßigter Preis für Studenten
€ 30,15. Einzelpreis € 3,35.
Bestellungen bitte an die AVZ GmbH, Storkower Straße 127 a, 10407 Berlin.
Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des
Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist
der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Tagungen und Kongresse
138
Personalia
139
Kalendarium
140
Hinweise für die Autoren:
Wenn Sie Ihren Text im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im
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des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per E-Mail
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Editorial
Alte Ziele – Neue Wege
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Sturm hat sich gelegt, die Wogen glätten sich allmählich und
die Sicht wird klarer. Vor allem der Blick nach vorne.
Und auf den müssen wir uns nun in der Tat konzentrieren. Konkret heißt das für mich: Wir werden weiter immer da den Finger
in die Wunde legen, wo wir den Weg in die Staatsmedizin
sehen, wo in das Arzt-Patientenverhältnis eingegriffen wird und
wo wir uns nach wie vor um den gerechten Lohn für unsere
Arbeit betrogen sehen. Aber: Es ist auch unsere Pflicht, Chancen von Veränderungen zu erkennen und Herausforderungen
anzunehmen. Denn wir sind keine notorischen Nein-Sager und
Verweigerer, sondern im Mittelpunkt unseres Interesses steht die
Zukunft der medizinischen Versorgung unserer Patienten. Deshalb werden wir den Spagat zu leisten haben, einerseits für
unsere berechtigten Interessen zu kämpfen, gleichzeitig aber
unter sich ständig verändernden (meist leider verschlechternden) Rahmenbedingungen die Versorgung unserer Patienten im
höchstmöglichen Niveau aufrechtzuerhalten.
Chancen erkennen - Herausforderungen annehmen! Das heißt
vor allem, dass wir Veränderungen auch akzeptieren müssen.
Sicherlich nicht ohne kritische Prüfung und nicht widerspruchslos. Aber auch unsere Berufstätigkeit kann sich ohne Veränderungen nicht weiterentwickeln.
Ist es wirklich Staatsmedizin, wenn ein Arzt ein Generikum
verordnet?
Kann eine strukturierte Behandlung von chronisch Kranken nicht
doch Sinn machen? Die Entscheidung allerdings sollte beim Arzt
liegen. Leitlinien sollen leiten, aber sind nicht verpflichtend.
Eine elektronische Gesundheitskarte muss strengsten Anforderungen entsprechen, die Kosten dürfen nicht bei den Ärzten
abgeladen werden. Dafür werden wir kämpfen. Aber macht es
Sinn, sich grundsätzlich und ohne Diskussion gegen eine solche
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Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
Karte zu stellen? Macht es Sinn, sich damit jeglicher Mitwirkungsmöglichkeit zu entziehen? Oder kann man nicht auch
nach Chancen suchen, die Arbeit des Arztes zu erleichtern,
Patientensicherheit zu steigern, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Medikamentenverordnungen elektronisch auf Interaktion und Nebenwirkungen zu überprüfen?
Ich glaube, dass unsere Patienten Anspruch darauf haben, dass
wir ihnen unter Berücksichtigung aller Risiken und Nebenwirkungen die modernsten Behandlungsmethoden zugute kommen
lassen. Dieser Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte heißt für mich, sich den Herausforderungen zu stellen – nicht,
den Kopf in den Sand zu stecken.
Als Vertreterin von meinen Kollegen möchte ich die sich verändernde Arbeitswelt mitgestalten. Dazu gehört, dass ich kämpfe
und demonstriere. Dazu gehört vor allem auch, dass ich immer
wieder den Dialog suche. Wir können nur zusammen mit der
Gesellschaft und mit der Politik ein funktionierendes Gesundheitssystem realisieren, in dem sich alle fair behandelt fühlen, in
dem es eine faire Aufteilung von Aufgaben und Lasten auf Patienten, Ärzte, Krankenkassen und den Staat gibt. Als gewählte
Vertreterin, ob im Verband, in der Kammer oder in der KV, müssen wir gemeinsam einen Ausgleich in der Ärzteschaft finden
und diesen der Politik gegenüber geschlossen vertreten. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, uns für bessere Rahmenbedingungen und damit eine zukunftssichere Versorgung unserer Patienten einzubringen.
Also: das Ziel haben wir immer im Auge – auch wenn sich der
richtige Weg zeitweise ändert. Wichtig ist, ihn zu erkennen!
Ihre
Elke Köhler
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Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Gesundheitssystem in Brandenburg: Wie ist die gegenwärtige Lage?
Ärztemangel, Gesundheitsfonds, Kostenexplosion – Podiumsdiskussion erörtert beschlossene Reform
Der diesjährige Kongress „Gesundheitspolitik Kardiologie 2007“ fand nur wenige Tage
nach der abschließenden Beratung des GKVWettbewerbsstärkungsgesetzes in Potsdam
statt. Die Veranstaltung nahm dies zum Anlass, neben ihrem Fortbildungsprogramm
auch die gegenwärtige Situation im Gesundheitswesen unter die Lupe zu nehmen
und lud am 22. Februar zu einer Podiumsdiskussion von fünf Vertretern der betroffenen Organisationen ins „Hotel Steigenberger Sanssouci“ ein.
Welche Elemente der Gesundheitsreform
treffen Brandenburg besonders? Diese Frage
stellten die Podiumsteilnehmer zum Auftakt
der dreitägigen Veranstaltung in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen, denen ein breites
Publikum von Kardiologen und Vertretern der
Pharmaindustrie folgte. Dr. Eckart Frantz, der
die Leitung der Diskussion wie auch des gesamten Kongresses übernahm, äußerte sich
zu diesem Thema aus der Sicht des Verbandes leitender Krankenhausärzte. „Ein sehr
sensibles Thema ist die wohnortnahe Versorgung, die in Zukunft nicht mehr gewährleistet
sein wird. Wir verzeichnen einen enormen
Wegfall von Leistungserbringern“, betonte
der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin
am St. Josefs-Krankenhaus in Potsdam. Dass
es in Brandenburg nicht möglich ist, ein
Medizinstudium zu absolvieren, bezeichnete
er als einen wichtigen Standortnachteil, der
die Gewinnung von qualifizierten Kräften
erschwere. „Diese sind durch einen schlechten Tarif bei uns nicht zu halten.“
Speziell im Bereich Kardiologie gibt es laut
der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) im Augenblick keine Versorgungsdefizite, wie MUDr./CS Peter Noack
bemerkte. Die Schwerpunkte der Kardiolo-
Vor allem Kardiologen und Vertreter der Pharmaindustrie saßen im Publikum.
Das Podium: MUDr./CS Peter Noack, Dr. Udo Wolter, Jürgen Heese, Dr. Dieter Borchmann,
Dr. Eckart Frantz (v.l.)
gen seien dabei in Cottbus und Potsdam zu
finden. Was der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVBB mit In-Kraft-Treten der
Gesundheitsreform befürchtet, ist ein Wettbewerb unter den niedergelassenen Ärzten,
der sich nicht nur um Qualität drehen wird,
sondern ebenso um Preise.
Bemühungen um Fachkräfte
aus Berlin verstärken
Einen Überblick über die Anzahl an Kardiologen im Land Brandenburg gab auch Dr. Udo
Wolter, der Präsident der Landesärztekammer
Brandenburg (LÄKB). So arbeiten hier laut
dem Meldewesen der LÄKB 80 Kardiologen,
von denen 22 in der Niederlassung tätig und
58 im Krankenhaus angestellt sind. „Die
Situation der Kardiologen ist nicht schlecht.
Ein kontinuierliches Nachbesetzen in dieser
Berufsgruppe ist möglich und der Großteil derer ist zwischen 40 und 49 Jahren alt, so dass
diese noch einige Jahre dem Gesundheitssystem erhalten bleiben“, erklärte Dr. Wolter. Der
Chirurg aus Neuruppin blickte in dem Zusammenhang auf die generelle Ärztesituation in Brandenburg, die ein anderes Bild
zeigen würde: „Wir haben einen allgemeinen Ärztemangel, wobei die Talsohle erst in
fünf bis acht Jahren erreicht sein wird. Reserven aus Bayern oder anderen Bundesländern
können wir nicht nach Brandenburg holen.
Wir haben nur eine Reserve – und das ist
Berlin“, sagte der Kammerpräsident, der dazu aufrief, sich verstärkt um Fachkräfte aus
Berlin zu bemühen. „Ein Krankenhaus ohne
Arzt ist ein Pflegeheim. Und dass es dazu in
unseren Einrichtungen nicht kommt, müssen
wir die Fühler ausstrecken.“
Auch Probleme bei der Patientenbehandlung
in der Kardiologie führte Dr. Wolter an:
„Durch unsere Ombudsfrau Dr. Hörning werden Patientenanfragen von der Kammer bearbeitet. Von ihr habe ich erfahren, dass sehr
viele Patienten über lange Wartezeiten in der
ambulanten Kardiologie klagen, wonach teilweise erst nach einem halben Jahr ein Termin
bei akuten Problemen vergeben wird. Diese
Zeitspanne ist zu groß“, bemerkte der Präsident, der ein eventuelles Splitten in Grundund Spezialbetreuung als eine Möglichkeit
zur Verbesserung dieser Situation anführte.
Keine Kostenexplosion
im Gesundheitswesen
Aus Sicht der Landeskrankenhausgesellschaft
Brandenburg (LKB) war Dr. Dieter Borchmann
nach Potsdam gekommen, um vor allem in einem Punkt Stellung zu beziehen: „Es ist an der
Zeit, mit dem Mythos der Kostenexplosion im
Gesundheitswesen Schluss zu machen. Seit
Jahren haben wir eine konstante Entwicklung
des Brutto-Inlands-Produktes und der Gesundheitsausgaben. Was dagegen nicht konstant
ist, ist die Einkommensentwicklung der Krankenkassen“, beschrieb Dr. Borchmann die
Situation. „Unser Gesundheitssystem in
Deutschland wird kaputt geredet, obwohl die
eigentliche Kostenexplosion wo anders zu finden ist.“ So mache sich diese in der Erhöhung
der Mehrwertsteuer um drei Prozent, der allgemeinen Kostenentwicklung um zwei Prozent und in der Personalkostensteigerung um
fünf Prozent bemerkbar.
„Reform 2007 – Heißt das wieder nur Kostendämpfung statt Reform!?“, fragte der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft. Der Gesundheitsfonds, eine der großen
Diskussionspunkte des Gesetzes, ist aus seiner
Sicht ein Aspekt, der keinerlei Erfolg verspricht. „Für eine gefährliche Entwicklung halte ich auch die Neuorganisation des Gemeinsamen Bundesausschusses, weil es damit nur
noch ein sektorübergreifendes Beschlussgremium gibt“, bilanzierte Dr. Borchmann. „Quo
vadis, Krankenhaus? Wir als Deutsche
Krankenhausgesellschaft fordern eine neue
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Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Betrachtung der Finanzierbarkeit der Gesundheitsleistungen.“
„Morbi-RSA“ auf Zielgenauigkeit überprüfen
Klare Aussagen zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz machte ebenfalls Jürgen Heese
von der AOK Brandenburg. „Die Politik hat
ihre Ziele verfehlt. Die Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung sowie
die Reduzierung der Lohnnebenkosten wurde mit dieser Gesetzesvorlage nicht erreicht.
Das Gleiche gilt für die Intensivierung des
Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie für die Verminderung des bürokratischen Aufwands“, sagte der Vertreter
der Gesetzlichen Krankenversicherung, der
auch einige positive Aspekte der Reform
nicht außer Acht lassen wollte. „Der Beitragseinzug bleibt bei den Kassen und die
Versicherten haben mehr Wahlmöglichkeiten. Die Einführung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches ist für mich
ein sehr bedeutender Punkt, allerdings muss
dieser möglichst zielgenau gestaltet werden“, fasste Heese zusammen. Über den Gesundheitsfonds äußerte sich der Vertreter der
AOK Brandenburg wie die anderen Podiumsteilnehmer skeptisch: „Der Fonds wurde
verschoben, aber ich glaube nicht, dass er
Dr. Eckart Frantz (rechts) begrüßte
Dr. Frank Ulrich Montgomery (links) in Potsdam.
letztlich wirklich kommt. Das Wichtigste,
worauf sich konzentriert werden sollte, ist
die medizinische Versorgung im Land Brandenburg, die für alle Patienten gewährleistet
sein muss.“
Bevölkerung wird immer älter
Wer wirklich im Mittelpunkt der Gesundheitsreform steht, darüber unterrichtete Dr. Frank
Ulrich Montgomery im Anschluss an die Podiumsdiskussion die Besucher im bis auf den
letzten Platz gefüllten Saal. „Wir sind alle
primär daran interessiert, dass es dem Patienten gut geht“, bekräftigte der Vorsitzende
des Marburger Bundes während seines Referates. „Deutschland braucht eine Reform –
aber die beschlossene ist die falsche.“ Die
Bevölkerungsentwicklung ist für den Präsidenten der Ärztekammer Hamburg das entscheidende Problem der Zukunft, dem Rechnung getragen werden müsse. „Im Jahr 2050
wird die durchschnittliche Lebenserwartung
108
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
Wo finden Sie Ihre Fortbildungspunkte? Neu auf
der Website www.laekb.de
im „Internen Bereich“
Dr. Frank Ulrich Montgomery
bei zirka 90 Jahren liegen und das Wahlvolk
über 60 Jahre wird bald größer sein als das
unter 60. Sollen unsere Kinder dann einen
Beitragssatz von 25 Prozent bezahlen? Was
wir brauchen, ist eine stabile, demografieund wirtschaftsresistente Krankenversicherung“, forderte der Marburger Bund-Chef,
der in der Gesundheitsreform ein Dokument
vieler gebrochener Wahlversprechen erkannt
zu haben glaubt, bei welchem nicht rechtzeitig der Reset-Knopf gedrückt wurde.
Statements von Besuchern:
Sibylle Kraus, Leitung im Sozialdienst im St. Josefs-Krankenhaus Potsdam:
„Es war eine sehr kontroverse und lebendige
Podiumsdiskussion, die mir gefallen hat. Offensichtlich wurde, dass bei grundlegenden
Dingen der Gesundheitsreform noch Unklarheit besteht, die es zu beseitigen gilt. Die Diskussion hat gezeigt, dass wir viele kreative
Kräfte haben, die etwas bewirken könnten.
Die Reform wird nicht die letzte sein – und
die nächste kommt bestimmt bald.“
Thomas Brauner, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.:
„Die Diskussion war für mich aus dem Grund
spannend, weil ich einen Überblick bekam,
wie Ärzte und Krankenhausvertreter die Situation einschätzen. Besonders interessant
fand ich, dass die Entwicklungen im Gesundheitssystem, speziell auf Brandenburg
zugeschnitten, dargestellt wurden.“
Dr. Raphael Ujlaky, Boston Scientific Medizintechnik GmbH:
„Es wurden von den Podiumsteilnehmern
auch einige positive Aspekte der Reform herausgearbeitet. Das begrüße ich. Aus meiner
Sicht wird der Morbiditäts-Risikostrukturausgleich der Kernpunkt sein. So vieles ist noch
im Ungewissen, weswegen wir erstmal abwarten sollten, was von den Punkten des Gesetzes überhaupt umgesetzt wird.“
Text und Fotos: Anja Jüttner [4iMEDIA]
Der „Interne Bereich“ – zu finden auf
der Website unter Service – bündelt bereits bestehende Angebote mit Zugriffsschutz und präsentiert sich im neuen
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Akademie für ärztliche Fortbildung,
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Telefon: (0355) 7 80 10 24
Telefax: (0355) 7 80 10 44
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Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Im aktuellen Interview:
Dr. Dieter Borchmann, Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.: „Ich denke, wir sind in Brandenburg
dort angekommen, wo nicht mehr viel mit weniger geht.“
1. Die neue Gesundheitsreform ist verabschiedet. Inwiefern wird sich die
Landeskrankenhausgesellschaft weiterhin gegen das Gesetz positionieren?
Vom Gesetzgebungsweg her lässt sich
Dr. Dieter Borchmann
gegen die Reform
nichts mehr ausrichten. Was wir aber tun können und auch werden, ist, die Auswirkungen des Gesetzes und
dessen Schwächen deutlich zu machen und
diese Punkte den Politikern mit auf den Weg
zu geben. Es müssen Korrekturen an der
Reform erfolgen.
2. Welche Punkte des Gesetzes bedürfen für
Sie einer Überarbeitung?
Aus Sicht der Krankenhäuser haben wir bereits im Vorfeld der Beratungen unsere Bedenken in Anhörungen geäußert, die sich gegen die Fehlströme in der Finanzierung der
Krankenhausleistung richteten. Zum einen hat
die Gesundheitsreform ihr groß angekündigtes Ziel, die Grundlagen der gesetzlichen
Krankenkassen auf eine solide, nachhaltige
Finanzierungsbasis zu stellen, völlig verfehlt.
Es wurde wieder nur ein Kostendämpfungsgesetz erstellt, dass mit Budgetierung und Rationierung über sämtliche Leistungserbringer
hinweg geht. Des Weiteren ist die vermittelte
Botschaft der Kostenexplosion im Gesundheitswesen falsch. Seit zwei Jahrzehnten gibt
es eine konstante Entwicklung der Gesundheitsausgaben im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt. Wir liegen bei den Gesetzlichen
Krankenkassen bei sechs Prozent und zusammen mit den Steuern bei neun bis zehn Prozent. Was der eigentliche Punkt ist: Die Einkommensentwicklung der Krankenkassen, die
Grundlohnsummenentwicklung, ist deutlich
nach unten gegangen. Und die Schere zwischen dieser Kostenentwicklung und dem
Wegbrechen der Einnahmen der Krankenkassen wird auf dem Rücken von Leistungserbringern und Patienten ausgetragen. Dieses generelle Problem wurde nicht gelöst.
3. Ist der Gesundheitsfonds hier eine Möglichkeit?
An den Fonds als Patentlösung glaube ich nicht.
Es sei denn, es würden damit Unsummen an
Steuereinnahmen erzielt werden, was ich für
utopisch halte. Der Blick auf die Tabaksteuer
zeigt, dass es nicht funktioniert. Der Gesundheitsfonds ist in meinen Augen ein überflüssiges
System, welches zusätzlich nur mehr Bürokratie
und Vergleichsrechnungen schafft. Was mit der
Reform wirklich verfehlt wurde, ist die Regelung
der künftigen Finanzierung der GKV.
4. Wie werden sich die brandenburgischen
Krankenhäuser unter dem Einfluss der Reform entwickeln?
Zunächst einmal bedauere ich, dass die Krankenhäuser wieder einmal pauschal mit einem
Rasenmäher geschoren werden. Die Reform
beinhaltet einen Solidaritätsbeitrag für die
Krankenkassen, der da heißt: Jede Rechnung
wird um 0,5 Prozent gekürzt, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Diese Solidaritätsbeiträge
werden zur Stärkung der GKV genutzt, allerdings ist mir nicht bekannt, welche Solidarität
wir mit der GKV haben sollen. Fest steht: Unsere Leistung muss vergütet werden. Wir haben wirtschaftlich sehr effiziente Krankenhäuser mit einem niedrigen Basisfallwert im
Vergleich zu anderen Ländern. Auf der einen
Seite erhalten wir gewisse Zuwächse, andererseits werden diese mit dem Rasenmäher
wieder abgeschnitten. Das ist eine Deckelung
alter Art. Des Weiteren bietet die Reform keine Transparenz bei der integrierten Versorgung, obwohl uns das im Vorfeld versprochen
wurde. Die Reform entzieht den brandenburgischen Krankenhäusern 59 Millionen Euro,
während die eigentliche Kostenexplosion woanders stattfindet. An uns ist es jedoch, dieses
Problem zu lösen.
5. Bedeutet das im Gegenzug Rationierung
beim Personal?
Ganz genau. Es werden immer mehr Krankenhäuser, besonders kommunale, aus den Tarifverträgen aussteigen. Es gibt bereits viele
Einrichtungen, die Notlagentarife haben. Die
Überprüfung personeller Einsparungen ist eine
weitere Folge, wogegen aber die Arbeitszeitgesetzgebung spricht. Der Frust bei den deutschen Ärzten und dem Pflegepersonal wird immer größer und wir werden in die schwierige
Lage kommen, den berechtigten Forderungen
des Personals Rechnung tragen zu müssen.
6. Inwiefern wirkt sich das auf die Anzahl
der Kliniken aus?
Eine weitere Leistungsverdichtung wird das
Ergebnis sein. Es werden wahrscheinlich keine Krankenhäuser geschlossen, aber einige
Abteilungen. 1991 gab es in Brandenburg
62 Einrichtungen – jetzt sind es nur noch 47.
Natürlich sind nicht alle in der Landschaft
verschwunden, sondern als Standort mit einzelnen Fachabteilungen erhalten geblieben.
So stehen hinter den 47 Krankenhäusern
etwa 60 Betriebsstätten, aber eben in ganz
anderer Daseinsform. Und diese Entwicklung wird weiter voranschreiten.
7. Im Vergleich zu anderen Bundesländern:
Wo stehen die brandenburgischen Einrichtungen?
Im Bundesdurchschnitt liegen wir, was die
Bettendichte pro Kopf betrifft, im oberen
Drittel. Es gab eine Zeit, wo es darum in
Brandenburg sehr schlecht bestellt war. Das
eigentliche Problem liegt jedoch woanders.
Wenn wir unser Bundesland mit SchleswigHolstein vergleichen, welches etwa die gleiche Einwohnerzahl hat, so verfügt letzteres
über fast 100 Krankenhäuser, während wir
die Hälfte davon haben. Ich denke, wir sind
in Brandenburg dort angekommen, wo nicht
mehr viel mit weniger geht.
8. Wo sehen Sie dennoch Verbesserungen
im Gesetz?
Besonders in Bezug auf den Patienten erkenne ich positive Aspekte. Allerdings gibt es
hier noch viele Unklarheiten, was die Umsetzung betrifft. Ich mache mir Sorgen, dass vor
lauter Bürokratie und Ausgestaltung der Patient auf der Strecke bleibt. Es gibt die Regelung, dass die Krankenhäuser an der ambulanten Palliativversorgung teilnehmen dürfen,
da es in einigen Einrichtungen Palliativstationen gibt. Wie die Teilnahme aber erfolgen
kann, dazu sagt das Gesetz nichts aus. Ich erhoffe mir hierbei noch Aufklärung, weil diese
Öffnung für den Patienten gut ist. Auch die integrierte Versorgung betrachte ich als Chance. Generell steht für mich fest, dass das
Krankenhaus mit der vorhergehenden Reform
die größten Veränderungen schon hinter sich
hatte. Damals wurden wir auf ein völlig anderes Vergütungs- und Zahlungssystem umgestellt. Die Krankenhäuser stehen nicht im
Mittelpunkt des neuen Gesetzes, sondern die
Krankenkassen mit dem Gesundheitsfonds.
Diese werden durch die Reform weiter in
Richtung Einheitskasse gesteuert.
Herr Dr. Borchmann, vielen Dank für das
Gespräch. Das Interview führte Anja Jüttner
[4iMEDIA].
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Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Impfverhalten von Jugendlichen und Erwachsenen in Brandenburg:
Was halten Mediziner von einer gesetzlichen Impfpflicht?
Vier Vorstandsmitglieder der Landesärztekammer Brandenburg äußern sich zum
Grippeschutz, zur Impfung gegen Hepatitis
und zu Impflücken bei Jugendlichen.
Dr. Volkmar Skerra,
niedergelassener
Allgemeinmediziner
aus Potsdam:
„Die Bereitschaft zur Grippeschutzimpfung
hängt ein wenig von den Gegebenheiten in
den Medien ab. Wir haben sowohl bei den
Jugendlichen als auch bei den Erwachsenen
ein bestimmtes Stammklientel, das sich jedes
Jahr impfen lässt. Andere sind durch Berichte in den Medien auf eine neue Grippewelle
aufmerksam geworden und haben sich
schließlich doch für den Gang zum Arzt entschieden. Meine Erfahrungen zeigen, dass
in der vergangenen Saison aufgrund der Vogelgrippe die Nachfrage nach der Grippeschutzimpfung deutlich höher war. Wir haben in diesem Jahr 200 Impfdosen bestellt,
von denen 50 wahrscheinlich nicht gebraucht werden. Die Hauptgruppe der Patienten, die zum Impfen kommt, ist im Allgemeinen aber über 50 Jahre alt.
Da Kinder bis 18 Jahren kostenlos gegen
Hepatitis-B geimpft werden, sind die Zahlen
bei dieser Erkrankung sicherlich rückläufig.
Grundsätzlich versuchen wir die Patienten, die
sich aufgrund einer geplanten Fernreise gegen
Hepatitis-A immunisieren lassen wollen, auch
von der Impfung gegen Hepatitis-B zu überzeugen. Aber generell muss mehr Aufklärung
zu diesem Thema erfolgen. Viele Patienten haben keine Meinung zum Impfen und glauben,
wenn sie in der Kindheit geimpft wurden, reicht
das für das ganze Leben. Außerdem meine
ich, dass Reiseveranstalter mehr Verantwortung übernehmen und gezielt auf notwendige
Impfungen hinweisen sollten.
Einen Grund für große Impflücken bei Zehnbis 19-Jährigen vermute ich darin, dass bei
einem Wohnortwechsel eine kontinuierliche
Dokumentation verloren geht. Außerdem bestehen in den Bundesländern unterschiedliche
Vorgaben im Bereich des Jugendgesundheitsschutzes. Normalerweise müsste man davon
ausgehen, dass jedes Kind, solange es in die
Schule geht, planmäßig geimpft wird. Gera110
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
de in dieser Altersgruppe ist es für mich eher
unverständlich, dass große Lücken entstehen,
denn dann müssten regelmäßige Impfungen
ausgefallen sein. Eine weitere Ursache ist in
einer zunehmenden Impfverweigerung zu sehen, auch wenn diese Entwicklung nicht unbedingt auf Brandenburg zutrifft.
Die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht
würde ich begrüßen, auch wenn wir in
Deutschland wahrscheinlich nicht die Möglichkeit haben, diese durchzusetzen. Da gegen
Erkrankungen die Impfung die einfachste und
preiswerteste Behandlung darstellt – nämlich
dadurch, dass man gar nicht erst krank wird –
halte ich eine Pflicht für sinnvoll. Ich bin jedoch
Realist genug und weiß, dass diese in Deutschland ohne Änderung des Grundgesetzes keine
Chance hat. Eine Gesetzesänderung geht von
den Betroffenen aus, ich glaube jedoch nicht,
dass wir eine große Volksbewegung in Gang
bringen könnten, die versucht, solch ein Gesetz auf den Weg zu bringen.“
Dr. med.
Manfred Kalz,
Kinderarzt
aus Neuruppin:
„Aus meinen Erfahrungen als Kinderarzt kann
ich sagen, dass eine Aufklärungskampagne
zum Thema Impfen, wie sie in den letzten Jahren in den Schulen durchgeführt wurde, sehr
wirksam war. Die Schüler interessierten sich
vermehrt dafür und erkundigten sich zu Hause,
ob sie ausreichend geimpft sind. Besonders junge Mütter sehen bewusst darauf, dass sie ihren
Nachwuchs impfen lassen. Was also das Kindesalter betrifft, ist die Impfrate sehr hoch. In
den neuen Bundesländern gab es aber schon
immer wenige Impfgegner, wie das zuweilen
im Westen der Republik der Fall war.
Dass gerade im Alter zwischen zehn und
19 Jahren vermehrt Lücken im Impfpass auftreten, erkläre ich mir durch die pubertäre
Phase der Jugendlichen. Die Aufmerksamkeit
der Eltern lässt in diesem Alter auch stark
nach, so dass die Erziehungsberechtigten
eher selten in den Impfpass schauen. Die Vorsorgeuntersuchungen, die bei einem Kleinkind durchgeführt werden, werden ebenfalls
weniger wahrgenommen, so dass der Arzt
hierbei nur in einzelnen Fällen die Möglich-
keit bekommt, die Jugendlichen auf fehlende
Impfungen hinzuweisen.
Der Gedanke einer Impfpflicht geht auf die
Einführung der Pockenschutzimpfung zurück. Diese wurde bei Nichtbeachtung sogar
unter Strafe gestellt, weil es eine tödliche
Krankheit darstellte. Auch heute noch gibt es
eine Erkrankung, die tödlich verlaufen kann,
aber glücklicherweise extrem selten ist – die
Diphtherie. Auch der Tetanus kann bedrohlich sein. Wenn man über alles, was im Impfprogramm steht, eine Impfpflicht verhängen
würde, ginge das in meinen Augen zu weit.
Für die lebensbedrohenden Erkrankungen
wie eben Diphtherie oder Tetanus wäre diese Maßnahme jedoch überdenkenswert. Die
Diskussionen über eine Pflichtimpfung gibt
es immer wieder, allerdings bewertet die Politik diese als nicht sinnvoll.“
Elke Köhler,
niedergelassene
Allgemeinmedizinerin
aus Jüterbog:
„In meiner Praxis besitzen alle, ob Jugendliche
oder ältere Menschen, einen Impfausweis.
Vorgenommene Impfungen trage ich in die
Karteikarte ein, so dass ich immer den Überblick habe, wann meine Patienten wieder
geimpft werden müssen. Hierbei mache ich
keinen Unterschied zwischen Tetanus-, Diphtherie- oder Zeckenimpfung. Es ist sehr wichtig, dass alle Impfungen durchgeführt wurden
und das gilt auch für den Grippeschutz, den
alle meine Patienten haben. Über Impflücken
speziell bei jüngeren Menschen kann ich somit
aus meinen Erfahrungen nichts berichten.
Noch Mitte März kamen Patienten zu mir, die
eine Grippeschutzimpfung wollten, weil sie
durch die Medien auf eine eventuelle Grippewelle aufmerksam gemacht wurden.
Personen, die eine Auslandsreise unternehmen wollen, lassen sich bei mir auch gegen
Hepatitis impfen. Ich meine, wer Geld für
eine Reise hat, sollte bei der Impfung nicht
sparen. Denn wer sich ohne Impfung eine Erkrankung zuzieht, muss dann eine lange Behandlung auf sich nehmen. Das lässt sich im
Vorfeld verhindern. Die Patienten sind heute
über Schutzimpfungen aufgeklärter als früher, aber es bedarf in einigen Fällen dennoch
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Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
einer Beratung. Dass die Zahl der Erkrankungen an Hepatitis-B rückläufig ist, liegt
meiner Auffassung nach daran, dass die
Impfung bei den unter 18-Jährigen wieder
zur Pflicht geworden ist und dadurch regelmäßig durchgeführt wird.
Eine gesetzliche Impfpflicht ist uns in den neuen
Bundesländern nicht unbekannt und ich glaube
schon, dass das eine gute Einrichtung war, weil
viele Krankheiten dadurch erst gar nicht aufgetreten sind. Allerdings kann niemand zum Impfen gezwungen werden. Aus diesem Grund
wäre ich weniger für die Wiedereinführung des
Gesetzes, sondern bevorzuge die Möglichkeit,
dass der Arzt den Patienten in Beratungen von
den Chancen einer Impfung überzeugt. Damit
bräuchte es keine gesetzliche Impfpflicht, die
das regeln müsste.“
Dr. Hanjo Pohle,
Allgemeinmediziner
aus Rathenow:
„Ich habe die Erfahrung gemacht, dass vor
allem die älteren Patienten den Wunsch
nach einer Grippeschutzimpfung haben.
Von den Personen über 60 Jahre lassen sich
in meiner Praxis 100 Prozent immunisieren,
während die Jüngeren darauf angesprochen werden müssen. Vor allem die Risikogruppen, also die Personen mit einer chronischen Erkrankung, sollten sich impfen
lassen und diese versuche ich, von der Notwendigkeit zu überzeugen.
Die Menschen verreisen immer häufiger
und bei diesen ist weitestgehend bekannt,
dass sie sich gegen Hepatitis-A immunisieren lassen sollten. Ich empfehle dann die
Hepatitis-B-Impfung gleich mit, falls die Patienten selbige nicht bereits im Kindesalter
bekommen haben. Wir werden künftig
durch die frühzeitige Immunisierung immer
weniger Fälle von Hepatitis-B-Erkrankungen haben.
Es gibt in der Einstellung zum Impfen nach
meinem Ermessen regional große Unterschiede, wobei das an der Einstellung der
Kollegen gegenüber dem Impfen liegt. Es
muss viel Aufklärungsarbeit geleistet werden. Wenn man beispielsweise die Eltern
direkt darauf anspricht, so sind meine
Erfahrungen, lassen sie ihren Nachwuchs
ebenfalls immunisieren. Es müssen schon
triftige Gründe vorliegen, dass Eltern ihren
Kindern die wichtigen Impfungen vorenthalten. Aber in meinem ländlichen Raum
gibt es mit so genannten Impfverweigerern
keinerlei Probleme. Alles in allem: Über
90 Prozent der Kinder und Jugendlichen
werden in meiner Praxis durchimmunisiert,
wenn sie nicht für irgendeine Impfung eine
Kontraindikation haben. Mir ist bekannt,
dass es in den alten Bundesländern traditionell Probleme mit der Durchimmunisierung
gab. Bei Aspekten wie ,Wie erkläre ich einem Patienten die Vor- und Nachteile einer
Impfung?’ lassen sich Unterschiede zwischen den neuen und alten Bundesländern
feststellen. Mittlerweile setzt sich aber bei
den ärztlichen Kollegen die Meinung durch,
dass lieber mehr geimpft werden sollte, statt
eine Epidemie zu riskieren. Generell ist in
den ländlichen Regionen Brandenburgs der
Mut zur Impfung vorhanden. Wie es in den
Städten aussieht, das müsste einmal untersucht werden.
Von einer generellen gesetzlichen Impfpflicht halte ich jedoch nicht viel. Denn
wenn diese Idee wirklich in die Tat umgesetzt werden sollte, müsste es Gegenmaßnahmen geben, was mit Impfverweigerern
passiert. Ohne entsprechende Strafen hat
solch ein Gesetz keinen Wert. Ohne horrende Strafen werden die Personen auch
dann nicht zum Impfen gehen. Ich kann mir
in unserer freiheitlich gesinnten Gesellschaft eine solche Vorgehensweise nicht
vorstellen.“
11. Sitzung der Kammerversammlung
der Landesärztekammer Brandenburg
(5. Legislaturperiode)
Termin: Samstag, 21. April 2007, Beginn: 10 Uhr
Veranstaltungsort: Hotel Berliner Ring, Eschenweg 18, 15827 Dahlewitz
Die Tagesordnung der Kammerversammlung sieht nach Anfragen der Delegierten den Bericht des Vorstandes
vor, der sich mit aktuellen Themen der Berufs- und Gesundheitspolitik auseinandersetzt.
Im Weiteren erfolgt die Berufung einer Apothekerin/eines Apothekers in die Ethikkommission. Der Vorstand
wird die überarbeitete Allgemeine Entschädigungsregelung der Landesärztekammer Brandenburg für Kammermitglieder vorlegen und diese zur Diskussion und Beschlussfassung stellen. Die Darlegung und Erörterung diverser Satzungsänderungen bilden den letzten Tagesordnungspunkt.
Nach § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Landesärztekammer Brandenburg vom 25. Juni 2003 haben die
Mitglieder der Landesärztekammer Brandenburg nach Maßgabe der Geschäftsordnung Zutritt zur Kammerversammlung. Die Anzahl der Plätze ist allerdings begrenzt.
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Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Ärzte der Stadt Brandenburg initiieren Unterschriftenaktion:
„Gesundheitsreform, ja bitte – aber so nicht!“
Über 32.000 Unterschriften gegen neues
Gesetz
Tausende Demonstranten hatten sich am
4. Dezember 2006 in Cottbus, Potsdam und
Frankfurt/Oder versammelt, um ihrem Protest gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) lautstark Ausdruck zu
verleihen. Doch auch in anderen Städten
Brandenburgs gab es regionale Aktionen –
so in der Stadt Brandenburg, wo etwa 300
Personen aus verschiedenen Gesundheitsberufen zusammen kamen. Unter den niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten keimte
dabei die Idee, eine Unterschriftenaktion zu
starten mit dem Ziel, den Unmut über diese
Reform zu artikulieren. Zwei Monate später
das Resultat: Über 32.000 Ärzte, Schwestern
und Patienten haben diesen „Brandenburger
Aufruf“ unterschrieben.
Von einem sehr guten Ergebnis sprach Ralf
Herre, Pressesprecher der Kassenärztlichen
Vereinigung Brandenburg (KVBB), als er Anfang Februar zusammen mit zwei niedergelassenen Ärzten und einem angestellten Mediziner die Resultate der Aktion bei einem
Pressegespräch in Brandenburg vorstellte.
Dieses stand unter dem Motto „Gesundheitsreform, ja bitte – aber so nicht!“. „Im Dezember hatten Klinik- und niedergelassene
Ärzte aus der Stadt Brandenburg einen Aufruf an brandenburgische Arztpraxen gemacht, ihre Unterschrift für diese Aktion zu
geben. Doch letztlich weitete sich der Appell
über die Stadtgrenzen hinaus nach ganz
Brandenburg aus“, erläuterte Ralf Herre den
Beginn des „Brandenburger Aufrufs“. Die
Organisatoren wandten sich dabei an die
KVBB, die die Aktion öffentlich machte, sie an
andere niedergelassene Praxen weiterleitete
– und bei der seither Berge von Rückmeldungen ins Haus gelangten. „Die gesammelten
Unterschriften sollten ursprünglich der brandenburgischen Gesundheitsministerin, Dagmar Ziegler, überreicht werden. Doch als feststand, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla
Schmidt Ende März ins Klinikum Brandenburg kommen würde, beschlossen die Ärzte,
ihr die Ergebnisse direkt zu geben“, sagte der
Pressesprecher der KVBB.
Wesentliche Streitpunkte der Gesundheitsreform wurden diskutiert
Während des Pressegesprächs im Städtischen Klinikum Brandenburg äußerten sich
die beteiligten Parteien auch über die Hauptkritikpunkte, die sie in der Gesetzesvorlage
der Großen Koalition sehen. Dr. Wolfgang
Hammer, Hausarzt in Wollin, sowie der Brandenburger Orthopäde Dr. Bernhard Hausen
brachten im Besonderen zwei aus ihrer Sicht
ungelöste Probleme hervor. Zum einen würde
die Reform nicht dazu beitragen, die drohende Unterversorgung in einigen brandenburgischen Regionen zu verhindern – im Gegenteil: Immer mehr Praxen vor allem auf dem
Land müssten zum Nachteil der Patienten
wahrscheinlich geschlossen werden. Zum anderen sei die Finanzierung speziell für die
neuen Bundesländer nicht nachhaltig geklärt.
Von Seiten der Klinikärzte bezog Dr. Wilfried
Pommerien, Chefarzt Innere Medizin II und
Ärztlicher Direktor im Städtischen Klinikum
Brandenburg, Stellung zu der Problematik. Es
sei nicht zu verantworten, dass die Kliniken
einsparen müssten, um damit die Krankenkassen zu entschulden. Ein Personalabbau in
den Krankenhäusern sei mit dieser Reform
nicht aufzuhalten. Ralf Herre vertrat während
des Gesprächs die Belange der KVBB und
äußerte Kritik an der öffentlichen Darstellung
der brandenburgischen Gesundheitsministerin: „Frau Ziegler ist der Auffassung, dass
sich mit der Reform die Bezahlung in den ostdeutschen Ländern verbessern wird. Dem
stimme ich nicht zu“, so Herre. „Im Gegenteil: Die kommenden zwei Jahre werden
besonders schwierig. Die Krankenkassen
müssen sich entschulden. Da gibt es kaum
Möglichkeiten, die seit über zehn Jahren vorhandene chronische Unterfinanzierung des
Systems zu beseitigen. Das einzig Gute an
dieser Reform, so lässt sich vielleicht sagen,
ist, dass sie die heterogenen Arztgruppen
der ambulant und stationär tätigen Ärzte zusammengeführt hat.“
Noch immer erhält die KVBB Zusendungen
mit Unterschriften aus dem gesamten Bundesland. All diese wurden bis Ende März
weiter gesammelt und schließlich Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt bei ihrem
Besuch in der Stadt Brandenburg überreicht.
Kontakt:
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Gregor-Mendel-Straße 10/11
14469 Potsdam
Tel.: 0331-2868196
E-Mail: [email protected]
Anja Jüttner [4iMEDIA]
„KiGGS“-Studie fragt nach: Wie gesund sind unsere Kinder?
Selbsteinschätzung der Jugendlichen zum Gesundheitszustand fällt positiv aus
In Deutschland leiden 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von drei bis
17 Jahren an Übergewicht. – Das ist nur
eines aus einer Reihe von Untersuchungsergebnissen, welches die „KiGGS“-Studie
– eine Kinder- und Jugendgesundheitsstudie – ans Licht gebracht hat. An 150 Studienorten im gesamten Bundesgebiet wurde die Analyse durch das Robert KochInstitut über drei Jahre hinweg durchgeführt. Mittlerweile liegen die Resultate, die
einen Überblick über den gesundheitlichen
Status deutscher Kinder und Jugendlicher
geben sollen, vor.
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Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
17.641 Kinder und Jugendliche – davon allein etwa 1.200 in Brandenburg – haben an
der Studie teilgenommen, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung in Auftrag gegeben wurde und
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Anlass dazu gaben
zu wenig vorhandene Informationen über
gesundheitsbeeinflussende Verhaltensweisen
der Personen unter 18 Jahren. Bundesweite
Aussagen zum Gesundheitszustand waren
bis dato laut den Organisatoren der
„KiGGS“-Studie – die Bezeichnung ist ein
Kunstwort – noch nicht möglich gewesen.
Neben der gesundheitlichen Lage, dem Medikamentenkonsum oder aber dem Impfstatus bildeten auch die Lebensbedingungen
und der Sozialstatus thematische Schwerpunkte der Studie. Das Ziel: Ergebnisse sollten zeitliche und regionale Entwicklungen
der Häufigkeit von Krankheiten aufzeigen
und letztlich zu Präventionsmaßnahmen führen sowie Anstoß für gesundheitspolitische
Entscheidungen geben.
Kinder schätzen eigene Gesundheit positiv ein
Die Befragung der Teilnehmer beinhaltete
eine Selbsteinschätzung der Kinder/Jugend-
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Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Bei allen Studienteilnehmern wurde der Blutdruck
gemessen.
Foto: KiGGS/Robert Koch-Institut
lichen, in der Aussagen über das eigene
Wohlbefinden getroffen werden sollten. Dabei zeigte sich, dass 62 Prozent im Alter von
elf bis 17 Jahren ihre Gesundheit mit „gut“
bewerteten und weitere 23 Prozent die Frage sogar mit einem „sehr gut“ beantworteten. Das Ergebnis: 85 Prozent gaben damit
eine positive Gesundheitseinschätzung, wobei keine erheblichen Unterschiede zwischen
Mädchen und Jungen vorliegen. Dagegen
hat die Studie einen Zusammenhang zwischen dem Alter der Befragten und der Bewertung des Wohlbefindens ergeben: Mit
zunehmendem Alter zeigt sich, dass weniger
Teilnehmer ihre Gesundheit mit „gut“ oder
gar „sehr gut“ einschätzen.
runter leiden 800.000 an Adipositas. Auch
hier zeigte sich im Übrigen ein Zusammenhang des Übergewichts mit dem Alter der Teilnehmer. Je älter die Jugendlichen, umso größer ist bei diesen der Anteil an erhöhtem
Körperumfang. Bei den Drei- bis Sechsjährigen haben neun Prozent zu viel Gewicht,
bei den Sieben- bis Zehnjährigen sind es
bereits 15 Prozent und in der Altersgruppe
von 14 bis 17 Jahren sind es 17 Prozent.
Eine Zunahme an Adipositas-Erkrankten
wurde ebenfalls in den höheren Altersgruppen bemerkbar: Drei Prozent bei den Dreibis Sechsjährigen, schon über sechs Prozent
bei den Sieben- bis Zehnjährigen und neun
Prozent bei den 14- bis 17-Jährigen leiden
an Fettleibigkeit.
Neben dem Alter spielt laut der Studie auch
der Sozialstatus eine wichtige Rolle. So sind
Kinder und Jugendliche aus Familien mit
niedrigem Sozialstatus häufiger von diesen
Erkrankungen betroffen. Wenn Eltern bereits übergewichtig sind oder an Adipositas
leiden, erkranken deren Kinder ebenfalls
häufiger an Fettleibigkeit als Jugendliche,
bei deren Eltern das nicht der Fall ist.
Bewegung nimmt mit zunehmendem Alter ab
Wie häufig sind Kinder und Jugendliche in
der Freizeit körperlich aktiv, so dass sie außer Atem und ins Schwitzen kommen? Mit
dieser Frage beschäftigte sich ein weiterer
Teil der „KiGGS“-Studie, in der wiederum
die Betroffenen selbst, die Kinder, um eine
Stellungnahme gebeten wurden. Hierbei
zeigte sich, dass es – anders als im Kindesalter – deutliche Unterschiede zwischen
Mädchen und Jungen im Alter von elf bis
17 Jahren gibt. Dort gehen Jungen durchschnittlich etwa acht Stunden pro Woche
sportlichen Aktivitäten nach, während es
bei Mädchen nur zirka vier bis fünf Stunden sind. In dieser Altersgruppe sind insgesamt 84 Prozent der Jugendlichen mindestens einmal in der Woche in ihrer
Freizeit körperlich aktiv, so dass sie außer
Atem oder ins Schwitzen geraten. Bei 54
Prozent passiert das dreimal und häufiger
in der Woche.
Weitere Informationen zur körperlichen und
psychischen Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen und generell zum Projekt gibt
es unter www.kiggs.de. Eine ausführliche
Darstellung von Ergebnissen der Studie ist
laut Robert Koch-Institut als Publikation im
Bundesgesundheitsblatt im Mai 2007 vorgesehen.
Kontakt:
Robert Koch-Institut
Nordufer 20, 13353 Berlin
Tel.: 03018-7543499
www.rki.de
Anja Jüttner [4iMEDIA]
Neben den Kindern und Jugendlichen wurden ebenfalls die Eltern um eine Beurteilung der Gesundheit ihres Nachwuchses
gebeten. Wie schon die Jugendlichen stuften auch diese das Wohlbefinden ihrer
Kinder überwiegend als „sehr gut“ oder
„gut“ ein. Die Einschätzung, so zeigten die
Ergebnisse, nimmt mit zunehmendem Alter
der Kinder ab. Das heißt: Je älter der
Nachwuchs ist, umso häufiger antworteten
die Eltern mit „mittelmäßig“, „schlecht“
oder „sehr schlecht“. So gaben in der ältesten Gruppe der Kinder und Jugendlichen
0,6 Prozent der Eltern eine „schlechte“
oder gar „sehr schlechte“ Bewertung des
gesundheitlichen Zustandes.
Übergewicht nimmt stärker zu
Ein Teil der umfangreichen Gesundheitsstudie
umfasste die Ermittlung von Körpergröße und
-gewicht, um Aussagen über die „Körperfülle“
der Kinder und Jugendlichen treffen zu können. Die Ergebnisse, die durch den bestimmten Body-Mass-Index (BMI) ermittelt werden
konnten, sind besorgniserregend: 50 Prozent
mehr junge Menschen im Vergleich zu den
Jahren 1985 bis 1999 haben Übergewicht.
Zirka 1,9 Millionen übergewichtige Kinder
und Jugendliche leben in Deutschland – da-
graue Linie: Vergleichswerte aus den Jahren 1985 – 1999
KiGGS-Ergebnisse: Verbreitung von Übergewicht nach Altersgruppen und Geschlecht
Quelle: B.-M. Kurth, A. Schaffrath Rosario: Die Verbreitung von Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland, Ergebnisse des bundesweiten Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS). 2007, im Druck.
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Kammerinformationen/Gesundheitspolitik
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus eröffnet neue OP-Säle
Am 9. Februar wurden mit einer feierlichen
Veranstaltung die ersten 8 hochmodernen
Operationssäle, ein Aufwachbereich mit
8 Stellplätzen sowie zwei neue Intensivtherapiestationen mit jeweils 12 Betten in Betrieb genommen.
Damit konnte der erste Abschnitt des OPNeubaus des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus
abgeschlossen werden, dem in einem zweiten die Erstellung von 8 weiteren Operationssälen sowie 34 Intermediate Care Betten folgen sollen.
Umfangreiche Fördermittel für die neuen
Bundesländer ermöglichten diesen modernen
Neubau, der über 15 Millionen Euro kostete.
Das Architektenteam Dr. Franke/Maslo hat
aufbauend auf ein bereits bestehendes Gebäude in einer gigantischen Stahlkonstruktion an Trägern hängend einen außerordentlichen Operationstrakt sowie hochmoderne
Intensivstationen mit deutlich größerem
Platzangebot realisiert. Rund 3,5 Millionen
Euro wurden in die technische Ausstattung
investiert, die einen zur europäischen Spitze
gehörenden Bereich schufen.
Die Operationssäle sind mit modernsten
OP-Tischen sowie höchste Luftreinheit ga-
rantierende Laminarflow-Decken ausgestattet und bieten neben optimalen Lichtverhältnissen stete Zugriffsmöglichkeiten für Röntgen (PACS) und Endoskopiebefunde.
Versorgungs- und Entsorgungsgänge, Personalzugänge und Patiententransportwege
sind voneinander getrennt und dennoch
effektiv einander zugeordnet. Sehr wohltuend für das Personal ist die Anordnung
von Fenstern, welche Lichteinfall von draußen ermöglichen.
Durch intensive Zusammenarbeit mit dem
Architektenteam konnten neue anästhesiologische Einleitungszonen geschaffen werden, die zentral zwischen den 8 Operationssälen angeordnet sind und zu besseren
Arbeitsbedingungen sowie Raumersparnis
führten. Die Narkosetechnik sowie die notwendigen Überwachungsgeräte bieten optimalen technischen Standard.
Das OP-Management entspricht höchsten
Anforderungen und ist durch die jahrelange
Qualifikation und Tätigkeit eines OP-Managers gesichert. Dieser nahm aktiv auf die
Bauphase Einfluss, um funktionelle Verbesserungen zu ermöglichen, die damit für die
bestmögliche und effektivste Auslastung der
Operationskapazitäten sorgen wird. In diesem Bereich werden von Chirurgen, Orthopäden, Unfallchirurgen und Neurochirurgen
über 9.000 Operationen im Jahr durchgeführt.
Die 2 Intensivstationen sind mit modernster
Beatmungstechnik, Therapie und Überwachungssystemen ausgestattet. Durch die geänderte Raumaufteilung und Nutzung von Ampelsystemen ist jetzt der ungehinderte Zugang
zum Patienten möglich. Bei 4 Einzelzimmern
besteht die Möglichkeit einer Luftdruckumkehr,
um hochinfektiöse Patienten sicher gegen die
Umgebung isolieren zu können.
Die Vernetzung der Funktionsbereiche Anästhesieeinleitung, Operationssaal, Aufwachraum und Intensivtherapiestation ermöglicht
jetzt einen sicheren Datentransfer. Durch die
Ausstattung der Funktionsbereiche mit modernster Technik verbessern sich neben den
Behandlungsmöglichkeiten für die Patienten
auch die Arbeitsbedingungen des Personals
deutlich.
Chefarzt Dr. med. G. Haring
Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Carl-Thiem-Klinikum Cottbus
Mit der Vollendung des Bauabschnitts im Haus 3 verfügt das CTK über hochmoderne und leistungsfähige Operationssäle.
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Foto: CTK/S. Ramisch
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5 Jahre Ombudsfrau der LÄKB
Fast jeden Mittwoch führt Dr. Ingrid Hörning eine Telefonsprechstunde in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg
(LÄKB) durch, in der sich Ärzte, aber vor allem Patienten mit ihren
Fragen an sie wenden. „Meine Erfahrung hat gezeigt, dass relativ
wenig Mediziner, dafür aber umso mehr Patienten anrufen und allgemeine medizinische Aufklärung benötigen“, sagt die Ombudsfrau. Im vergangenen Jahr führte die Medizinerin im Ruhestand
88 Patientenberatungen durch, wohingegen nur fünf Kollegen ein
Gespräch wünschten. Bei letzteren standen gestörte zwischenmenschliche Beziehungen im Arbeitsumfeld im Vordergrund.
Der Hauptgeschäftsführer der LÄKB, Dr. Reinhard Heiber, überreicht OMR
Dr. med. Ingrid Hörning einen Blumenstrauß. Die ehemalige Chefärztin
der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie am Carl-Thiem-Klinikum
Cottbus ist seit fünf Jahren als Ombudsfrau für die LÄKB tätig.
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Arzt und Recht
Aus der Fallsammlung der norddeutschen Schlichtungsstelle
Heute: Fehlerhafte
diätetische Einstellung bei Mangelernährungszustand
Eine zum Behandlungszeitpunkt 27-jährige
Frau suchte wegen ihrer Ernährungsprobleme
die Praxis eines Arztes für Allgemein- und
Umweltmedizin auf. An anamnestischen Daten waren bekannt: Magersucht seit der Kindheit, früher Bulämie, langfristig, aber vermutlich nicht mehr aktuell Kokainkonsum. Eine
gastroenterologische Abklärung des jetzt vorliegenden Mangelernährungszustandes war
vor Beginn der hier zu beurteilenden Behandlung nicht erfolgt. Es bestanden bereits Erfahrungen mit alternativen Behandlungsverfahren. Aufgrund bekannter Daten war vor
Behandlungsbeginn von folgenden Diagnosen auszugehen: Psychovegetative Dystonie
mit über Jahre protrahiertem Verlauf, getriggert durch pathologisch empfundenen Kokainrausch, mangelhafte Ernährungssituation, keine erkennbaren organpathologischen
Veränderungen.
Der behandelnde Arzt stellte folgende Symptome fest: Allgemeine Schwäche bei Gewichtsverlust, amnestische Defizite, Störungen
des Sensoriums, Geräusche und Schmerzen
im Ohr und im Kopfbereich. Nach Durchführung eines Diagnoseverfahrens der biokybernetischen Naturheilmedizin ordnete der Arzt
das Krankheitsgeschehen in ein Leaky Gut
Syndrome (Gastroenteritis, Zöliakie, „kranker
Darm“) und eine MCS-Umweltkrankheit
(„Vielfach-Chemikalienunverträglichkeit“) ein.
In diesem Rahmen wurden insbesondere
festgestellt: Zinkmangel, Störung der Darmflora, neurotoxische Belastungen im Bereich
des zentralen und peripheren Nervensystems, Schädigung von Intestinaltrakt, Leber
und Endokrinum durch Wohngifte, Parasiten, Nahrungsmittelunverträglichkeit (ohne
nähere Definition). Als Behandlung wurden
eine Resonanztherapie „Parasiten“ (9/99)
und eine Resonanztherapie „Polio/Wohngifte“ (10/99) durchgeführt, verbunden
mit einer drastischen Ernährungsumstellung
(„Nahrungskorrektur“), die im Einzelnen jedoch nicht näher bezeichnet wird. Unter dieser Therapie kam es nach etwa vier Wochen
zu einer Verschlechterung der Symptomatik
mit allgemeiner Schwäche und Erschöpfungszuständen, Frieren, Haarausfall, Kopfhautekzem, Parodontose. Diese Symptome
nahmen mit Fortsetzung der Therapie zu,
so dass die Patientin nach etwas über drei
Monaten die Behandlung abbrach. Der
weiterbehandelnde Arzt verordnete eiweißreiche Kost und hochdosiert Mineralpräparate entsprechend den laborchemisch
bestätigten Defiziten. Hierunter trat eine Besserung der Symptomatik ein.
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Die Patientin wirft dem erstbehandelnden
Arzt vor, mit seinem Behandlungskonzept
auf die Mangelsymptome falsch reagiert zu
haben, wodurch weitere Gesundheitsschäden verursacht worden seien. Auch sei sie
über die möglichen Folgen der naturheilkundlichen Therapie nicht ausreichend informiert worden.
als solche erfasst und bewertet worden wäre,
hätte man die restriktive Diät unterlassen müssen, da sie die Mangelsituation mit Sicherheit
verstärkt hätte. Als Folgen der fehlerhaften
Behandlung werden der weitere Gewichtsverlust und der Schwächezustand, der massive Haarausfall und die verstärkte Parodontose gesehen.
Der in Anspruch genommene Arzt begründete
in seiner Stellungnahme zum Behandlungsvorgang seine Maßnahmen auf der Grundlage
naturheilkundlicher Prinzipien. Dem „Schulmediziner würden seine naturheilkundlichen
Techniken und die Interpretation der Krankheitsphänomene befremdlich erscheinen“. Die
im Laufe der Behandlung eingetretene Verschlechterung wird als sogenannte „Erstverschlimmerung“ positiv interpretiert.
Die Schlichtungsstelle schloss sich der Meinung des Gutachters an. Bei bereits vorliegendem Ernährungsmangelzustand musste
der Arzt davon ausgehen, dass durch seine
strenge einseitige Diät vorbestehende Mangelzustände verstärkt und neue Mangelzustände hinzukommen würden, die zu Gesundheitsschäden der Patientin führten.
Selbst wenn er ausführt, dass er von einem
anderen Denkansatz als die wissenschaftliche Medizin ausgehe, so war er in besonderem Maße verpflichtet, darauf zu achten,
dass durch seine der wissenschaftlichen Medizin nicht entsprechenden Behandlungskonzepte der Patientin kein Schaden entstehen darf. Wenn er in seiner Stellungnahme
ausführt, dass er nicht bezweifelt, dass die
Patientin bereits ausgeprägte Ernährungsmangelphänomene in sich trug, bevor sie zu
ihm kam, dann ist die Verordnung einer den
Mangel noch verstärkenden einseitigen Diät
als Behandlungsfehler zu bewerten. Die im
Gutachten bezeichneten Folgen des Behandlungsfehlers waren zu bestätigen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Patientin bereits mit einem selbstverschuldeten
Ernährungsmangelzustand in Behandlung
trat. Daher waren die Schadenersatzansprüche nur auf die unter der Behandlung eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu beziehen.
In dem von der Schlichtungsstelle angeforderten gastroenterologischen Gutachten wird
der Behandlungsverlauf anhand der Behandlungsunterlagen des Arztes noch einmal
nachvollzogen. In der Beurteilung der im
einzelnen getroffenen Entscheidungen und
Maßnahmen kommt der Gutachter zu folgenden Wertungen:
Die durchgeführten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mögen im Kontext
naturheilkundlicher Verfahren begründet gewesen sein, aus der Sicht des medizinisch
wissenschaftlichen Erfahrungsstandes seien
sie aber nicht nachvollziehbar. Die Diagnose
einer Gastroenteritis, einer Zöliakie sowie
eines kranken Darmes ohne Endoskopie des
Intestinaltraktes mit Probeexzision bei klinisch
fehlendem gastroenterologischen Symptomen
erscheine fragwürdig. Der angenommene
Zinkmangel und die Homeostasestörung, Befunde, die letztlich den Verdacht auf das
Vorliegen einer mangelhaften Ernährungssituation annehmen ließen, mit der Einleitung
einer drastischen Ernährungsumstellung ohne
Ergänzungspräparate zu therapieren, sei
nicht sach- und fachgerecht, da hierdurch die
Gesamtsituation noch verschlimmert werden
musste. Die unter der empfohlenen drastischen Ernährungsumstellung aufgetretene
Symptomatik, die vom behandelnden Arzt als
therapeutisch angestrebter Prozess der so
genannten Erstverschlimmerung interpretiert
wurde, stelle aus Sicht der wissenschaftlichen
Medizin das Bild eines Mangelzustandes dar.
Dementsprechend stelle die Fortsetzung der
drastischen Ernährungsumstellung eine nicht
sach- und fachgerechte Therapieform dar.
Wenn die bereits bei der Erstvorstellung vorliegende eingeschränkte Ernährungssituation
Abschließend legt die Schlichtungsstelle Wert
auf die Feststellung, dass diese Kasuistik nicht
als Kritik an der naturheilkundlichen Medizin zu verstehen ist. Hier waren vielmehr
die Behandlungsmaßnahmen eines approbierten Arztes zu prüfen. Diese Maßnahmen
mussten, unabhängig davon, auf welcher
Grundlage sie getroffen wurden, im Hinblick
auf die von vorn herein zu erwartenden und
auch eingetretenen Schäden als fehlerhaft
beurteilt werden.
Dr. med. Herbert Pröpper
Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle
für Arzthaftpflichtfragen
Hans-Böckler-Allee 3
30173 Hannover
•
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Aktuell
Anzeigen
Bundesärztekammer fordert Rauchverbot an allen
Arbeitsstätten
,Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen
Schaden zu.’ „Diese Warnung der EU-Gesundheitsminister steht auf jeder Zigarettenpackung. Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung
den eigenen Erkenntnissen nun endlich Taten folgen lässt“, erklärte
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zu dem
Beschluss des Bundeskabinetts, ein gesetzliches Rauchverbot in allen
öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Bahnhöfen sowie öffentlichen
Verkehrsmitteln zu erlassen. Die Regierung dürfe aber nicht auf halbem
Wege stehen bleiben und ihre Verantwortung für einen umfassenden
Gesundheitsschutz aller Beschäftigten an die Bundesländer delegieren.
„Auch die eine Million Beschäftigten in der Gastronomie haben das
Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Deshalb fordern wir die
Bundesregierung auf, die entsprechenden Ausnahmeregelungen in der
Arbeitsstättenverordnung aufzuheben“, sagte Prof. Hoppe.
Der Ärztepräsident begrüßte ausdrücklich, dass Tabakwaren nicht
mehr ab 16 Jahren, sondern erst ab 18 abgegeben werden sollen. Die
jüngste Unicef-Studie habe die Dringlichkeit dieser Maßnahme noch
einmal bestätigt. Danach rauchen in keinem anderen Industrieland so
viele Jugendliche wie in Deutschland.
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
www.baek.de
Bewerbung für BDI-Stipendium läuft
Ab sofort können sich Studierende an deutschen Universitäten der
Fachrichtung Humanmedizin wieder für das Studentische Förderprogramm des Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI) bewerben. Für das Wintersemester 2007/2008 ist am 30. Juni 2007 Bewerbungsschluss.
Eine Bewerbung zum BDI-Stipendium kann frühestens mit erfolgreichem
Abschluss des Physikums erfolgen. Der Maximalzeitraum für eine Förderung beträgt acht Semester, jedoch nicht länger als zwei Semester
über der Regelstudienzeit. Mit Erlangung des Staatsexamens endet die
Förderung mit 500 Euro pro Semester.
Studierende, die sich innerhalb der Fachrichtung Humanmedizin für
das Berufsziel Innere Medizin entschieden haben, können die Bewerbungsunterlagen von der Internetseite www.bdi.de unter dem
Navigationspunkt BDI-Stipendium herunterladen.
Weitere Informationen gibt es beim
Berufsverband Deutscher Internisten e.V., Postfach 1566,
65005 Wiesbaden, Tel.: 0611-181330.
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in Brandenburg jetzt online
Auf der Suche nach einem geeigneten Betriebsarzt ist es für Unternehmer
seit März 2007 sehr einfach möglich, Kontakt zu Anbietern arbeitsmedizinischer Leistungen aufzunehmen.
Unter www.las-bb.de/baeb kann sich jede/r betriebsärztlich tätige
Kollegin/e in die Betriebsarzt-Datenbank-Brandenburg-BAeB kostenfrei
eintragen lassen. Die Datenbank ist ein Service des Landesamtes für
Arbeitsschutz. Anmeldeformulare finden Sie in ausfüllbarem Format
unter der o.g. Internet-Adresse.
Dr. med. Frank Eberth
Facharzt für Arbeitsmedizin, Facharzt für Allgemeinmedizin,
Leitender Gewerbearzt, Landesamt für Arbeitsschutz
Horstweg 57, 14478 Potsdam
118
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
EDMUND-CHRISTIANI-SEMINAR
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der Ärztekammer Schleswig-Holstein
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Fax: 030/394 80 180 oder Tel.: 030/810 08 233; Fax: 030/810 08 135.
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Landesärztekammer Brandenburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Fortbildungsregelung
der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer
der Landesärztekammer Brandenburg
Inhaltsübersicht
RICHTLINIE DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG
§ 1 Definition Fortbildung
§ 2 Ziel der Fortbildung
§ 3 Dauer und Gliederung der Fortbildung
§ 4 Inhalte der Fortbildung
§ 5 Teilnahmebedingungen/Zulassung zur Fortbildung
§ 6 Durchführung der Fortbildung
§ 7 Prüfungszeugnis und Brief für Arztfachhelferin
§ 8 Gebühren
§ 9 Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen von Veranstaltern im Wahlteil
§ 10 Voraussetzung der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen als
Wahlteil
§ 11 Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen als Wahlteil
§ 12 Inkrafttreten
PRÜFUNGSORDNUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG ZUR ARZTFACHHELFERIN/PFLICHTTEIL
I. Abschnitt Prüfungsausschüsse
§ 1 Errichtung
§ 2 Zusammensetzung und Berufung
§ 3 Befangenheit
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 5 Geschäftsführung
§ 6 Verschwiegenheit
II. Abschnitt Vorbereitung der Fortbildungsprüfung
§ 7 Prüfungstermine
§ 8 Zulassung und Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
§ 9 Entscheidung über die Prüfungszulassung
§ 10 Prüfungsgebühr im Pflichtteil
III. Abschnitt Ziel, Inhalt und Durchführung der Prüfung
§ 11 Ziel der Fortbildungsprüfung
§ 12 Dauer und Gliederung der Fortbildungsprüfung im Pflichtteil
§ 13 Prüfungsaufgaben
§ 14 Prüfungsinhalte und Anforderungen
§ 15 Regelungen für Behinderte
§ 16 Nichtöffentlichkeit
§ 17 Leitung und Aufsicht
§ 18 Ausweispflicht und Belehrung
§ 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
§ 20 Rücktritt, Nichtteilnahme
IV. Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung
des Fortbildungsprüfungsergebnisses
§ 21 Bewertung, Feststellung des Prüfungsergebnisses
§ 22 Niederschrift
§ 23 Fortbildungsprüfungszeugnis und Brief Arztfachhelferin
§ 24 Anerkennung von Prüfungen und Geltungsbereich
V. Abschnitt Wiederholungsprüfung
§ 25 Wiederholungsprüfung
VI. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 26 Rechtsmittel
§ 27 Prüfungsunterlagen
§ 28 Inkrafttreten
Richtlinie der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer Landesärztekammer Brandenburg
§1
Definition Fortbildung
Unter Fortbildung wird in diesen Richtlinien die Fortbildung gemäß § 1
Abs. 4 und § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstanden.
§2
Ziel der Fortbildung
(1) Ziel dieser Fortbildung ist es, der Arzthelferin/Medizinischen Fachangestellten* einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
(2) Die Arztfachhelferin soll den Arzt durch weitgehend selbstständiges
Arbeiten sowie durch Koordinations- und Steuerungsfunktionen in den
Bereichen Administration und Praxismanagement, Personalführung und
Ausbildung sowie Gesundheitsberatung entlasten.
Sie soll insbesondere
- qualifizierte Funktionen in allen verwaltungsbezogenen Bereichen der
Praxis ausüben,
- Praxisabläufe, -strukturen und -bewirtschaftung unter betriebswirtschaftlichen und Qualitätsmanagement orientierten Aspekten gestalten,
- die Anwendung der für die Arztpraxis relevanten Rechtsgrundlagen,
Verordnungen und Richtlinien im Praxisteam sicherstellen,
- moderne Informations- und Kommunikationstechnologien einsetzen,
- bei der Personalplanung und -führung sowie bei der Ausbildung von
Arzthelferinnen verantwortlich mitwirken,
- erforderliche Maßnahmen der Hygiene, des Arbeits- und Umweltschutzes koordiniert umsetzen,
- Maßnahmen in der Gesundheitsberatung/Prävention aufbereiten und
durchführen,
- in Notfällen situationsgerecht reagieren und entsprechende Maßnahmen
einleiten.
(3) Die Arztfachhelferin soll in mindestens einem weiteren Arbeitsfeld der
Medizin oder Verwaltung qualifiziert mitwirken.
§3
Dauer und Gliederung der Fortbildung
(1) Die gesamte Fortbildung zur Arztfachhelferin umfasst insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden.
(2) Die Fortbildung gliedert sich in einen Pflichtteil von mindestens 280 Unterrichtsstunden und in einen Wahlteil von mindestens 120 Unterrichtsstunden. Ein Fortbildungskurs des Wahlteils soll mindestens 40 Unterrichtsstunden umfassen.
(3) Die in der Fortbildung zu erwerbenden Kenntnisse und Fertigkeiten
des Pflichtteiles werden in einzelnen Kursen/Abschnitten vermittelt, die
von den Fortbildungsteilnehmerinnen innerhalb von 2 Jahren absolviert
werden sollen. Einer Verlängerung (bis zu 3 Jahren) kann die Landesärztekammer Brandenburg auf Antrag der Prüfungsteilnehmerin zustimmen.
(4) Die Kurse des Wahlteils können vor und nach dem Pflichtteil absolviert werden. Die Absolvierung von Fortbildungskursen des Wahlteiles
vor dem Pflichtteil soll nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
§4
Inhalte der Fortbildung
(1) Die Fortbildung erstreckt sich im Pflichtteil lt. Fortbildungsrahmenplan insbesondere auf folgende Wissensgebiete:
1. Kommunikation
2. Prävention und Gesundheitsberatung
3. Arzthelferinnen-/Medizinische Fachangestellten-Ausbildung
4. Recht
Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg
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Landesärztekammer Brandenburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
5. Praxismanagement/Total Quality Management
6. Betriebswirtschaftliche Praxisführung
7. Informations- und Kommunikationstechnologien
8. Medizinprodukte/Arbeitsschutz/Hygiene/Umwelt
9. Notfallmedizin
(2) Der Wahlteil beinhaltet anerkannte Qualifizierungen/Curricula in einem
Bereich der Medizin oder Verwaltung (Beispiele s. Anhang der Richtlinie).
§5
Teilnahmebedingungen/Zulassung zur Fortbildung
(1) Voraussetzung zur Zulassung an der Fortbildung ist der Nachweis einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit als Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte nach bestandener Abschlussprüfung oder eines
gleichwertigen Abschlusses.
(2) Die Gleichwertigkeit des beruflichen Abschlusses stellt auf Antrag die
Landesärztekammer Brandenburg fest.
(3) Bewerberinnen mit dem Abschluss Sprechstundenschwester oder
Krankenschwester/Gesundheits- und Krankenpflegerin können bei Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit als Arzthelferin
gleichwertig teilnehmen.
(4) Zur Fortbildung können auch Gasthörer (keine Auszubildenden) zugelassen werden. Eine Prüfungsteilnahme ist bei Gasthörern ausgeschlossen.
(5) Über die Zulassung zur Fortbildung entscheidet die Landesärztekammer Brandenburg bzw. die Ärztekammer, in deren Bereich die Fortbildung stattfindet.
§9
Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen
von Veranstaltern im Wahlteil
(1) Grundsätzlich können nur solche Fortbildungsmaßnahmen als Wahlteil der Arztfachhelferin-Fortbildung anerkannt werden, die vor ihrer
Durchführung von einer Ärztekammer anerkannt worden sind.
(2) Über die Anerkennung von Qualifizierungen innerhalb des Wahlteiles
entscheidet die Landesärztekammer Brandenburg bzw. die Ärztekammer,
in deren Bereich die Fortbildung stattfindet.
§ 10
Voraussetzungen der Anerkennung
von Fortbildungsmaßnahmen als Wahlteil
(1) Die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme als Wahlteil setzt voraus, dass die Vermittlung der Fortbildungsinhalte
1. den Zielen dieser Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg entspricht,
2. die bundeseinheitlichen Empfehlungen der Arztfachhelferinnen-Fortbildungen (hier: Curricula der Bundesärztekammer) bzw. der Landesärztekammer Brandenburg umsetzt,
3. frei von wirtschaftlichen Interessen ist. Veranstalter und Referenten
müssen der Landesärztekammer Brandenburg ökonomische Verbindungen zur Industrie offen legen.
(2) Für Fortbildungsmaßnahmen des Wahlteils muss grundsätzlich ein
Arzt oder eine Ärztin als wissenschaftlich Verantwortliche/r bestellt sein.
§6
Durchführung der Fortbildung
(1) Die Fortbildung zur Arztfachhelferin im Pflichtteil erfolgt i.d.R. durch
die Landesärztekammer Brandenburg.
(3) Der stundenmäßige Umfang eines Wahlteils umfasst i.d.R. 120 Unterrichtsstunden, mindestens aber 40 Unterrichtsstunden.
(2) Die Fortbildung kann sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeitform angeboten werden. Sie muss den Erfordernissen der Erwachsenenbildung entsprechen.
§ 11
Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen als
Wahlteil
(1) Die Anerkennung erfolgt auf Antrag des Veranstalters. Im Antrag ist
der Verantwortliche nach § 10 Abs. 2 zu benennen.
(3) Soweit eine Vergleichbarkeit der Fortbildungsinhalte gegeben ist, kann die
Landesärztekammer Brandenburg auf schriftlichen Antrag Fortbildungsteile,
die bei einer anderen Ärztekammer durchgeführt worden sind, anrechnen.
(4) Wahlteile können von anderen Veranstaltern angeboten und nach vorheriger Antragstellung von der Landesärztekammer Brandenburg bei Zugrundelegen der in §§ 9 bis 11 dieser Richtlinie genannten Kriterien anerkannt werden.
§7
Prüfungszeugnis und Brief für Arztfachhelferin
(1) Die Fortbildungsteilnehmerin erhält nach erfolgreicher Teilnahme an
den Kursen/Abschnitten des Wahl- und Pflichtteils jeweils ein Zertifikat.
(2) Die Fortbildungsteilnehmerin erhält ein Prüfungszeugnis sowie den
Brief der Arztfachhelferin nach:
- erfolgreich abgelegter Prüfung im Pflichtteil sowie
- erfolgreich abgelegter Prüfung bzw. Vorlage eines Zertifikats über die Absolvierung einer oder mehrerer Qualifizierungsmaßnahmen im Wahlteil.
Erst damit wird das Recht verbrieft, die Bezeichnung Arztfachhelferin zu
führen.
§8
Gebühren
(1) Für die Fortbildung und die Prüfung werden Gebühren erhoben. Die
120
Höhe ergibt sich, sofern die Landesärztekammer Brandenburg der Veranstalter ist, aus der Verwaltungsgebührenordnung der Landesärztekammer
Brandenburg.
(2) Im Anerkennungsverfahren werden einheitlich für alle in Betracht
kommenden Wahlteile insbesondere folgende Kriterien zugrunde gelegt:
1. Einhaltung der Antragsfristen (spätestens 8 Wochen vor geplantem Kursbeginn)
2. Bezeichnung der Veranstaltung/Konzepteinreichung
3. Veranstaltungsstätte/Beschreibung der Ausstattung
4. Referentenliste mit Angabe der Qualifikation
5. Zulassungsbedingungen/Teilnehmerlisten
6. Methoden und Zeitpunkte der Lernerfolgskontrolle
7. Besondere Regelungen in Bezug auf Praktika
8. Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen/Bestehensregelungen
9. Teilnehmerbescheinigungen/Zertifikate
(3) Der Veranstalter muss schriftlich erklären, dass die diesbezüglichen
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Landesärztekammer
Brandenburg sowie die Fortbildungsregelung für Arztfachhelferinnen
der Landesärztekammer Brandenburg eingehalten und umgesetzt werden.
§ 12
Inkrafttreten
Die vorstehende Fortbildungsrichtlinie der Landesärztekammer Brandenburg tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Brandenburgischen
Ärzteblatt in Kraft.
Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg
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Landesärztekammer Brandenburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anlage zur Fortbildungsrichtlinie Arztfachhelferin
I. Abschnitt
Prüfungsausschüsse
Aufbau der Fortbildung zur Arztfachhelferin und Beispiele
für Auswahlmöglichkeiten von Wahlteilen lt. Empfehlung
der Bundesärztekammer
§1
Errichtung
(1) Die Landesärztekammer Brandenburg führt zum Nachweis der erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit, die durch die berufliche Fortbildung von
Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten* erworben wurde, Fortbildungsprüfungen durch.
Aufbau der Fortbildung
400 Stunden insgesamt
(2) Die Landesärztekammer Brandenburg errichtet gemäß § 56 Abs.1
BBiG Prüfungsausschüsse.
Anerkannte Wahlteile
(durchschnittlich 40 – 120 Std.)
z.B. Fortbildungscurricula:
Ambulantes Operieren
(160 Std.)
Ambulantes Operieren in
der Augenheilkunde (120 Std.)
Onkologie (120 Std.)
Gastroenterologische
Endoskopie (120 Std.)
Dialyse (120 Std.)
Allgemeinmedizin (60 Std.)
Pneumologie (120 Std.)
Ernährungsberatung (120 Std.)
Pflichtteil
min.: 280 Stunden
Std.
Kommunikation
30
Prävention und
Gesundheitsberatung
30
ArzthelferinnenAusbildung
40
Recht
20
Praxismanagement/
Qualitätsmanagement
40
Betriebswirtschaftliche
Praxisführung
30
Informations- und
Kommunikationstechnologien
40
Medizinprodukte/
Arbeitsschutz/
Hygiene/Umwelt
20
Notfallmedizin
30
(3) Die Landesärztekammer Brandenburg kann die Durchführung der Prüfung
einem Prüfungsausschuss einer anderen Kammer in Absprache übertragen.
(4) Sofern ein gemeinsamer Prüfungsausschuss mit anderen Ärztekammern i. S. von § 71 Abs. 6 und § 56 BBiG errichtet wird, ist dieser für die
Abnahme der Fortbildungsprüfung zuständig.
Die Prüfungsordnung der Kammer ist anzuwenden, bei der der gemeinsame Prüfungsausschuss errichtet ist.
§2
Zusammensetzung und Berufung
(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die
Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.
(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine
Lehrkraft angehören.
(3) Die Mitglieder haben Stellvertreter.
Berufspraxis
mindestens 1 Jahr als Arzthelferin o. gleichwertig
Ausbildung Arzthelferin/Medizinische Fachangestellte (3 Jahre)
(4) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden von der Landesärztekammer Brandenburg längstens für fünf Jahre berufen.
(5) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Land
Brandenburg bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen
von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung berufen.
Die Lehrkraft wird von der Landesärztekammer Brandenburg berufen.
(6) Werden Mitglieder nicht oder in nicht ausreichender Zahl innerhalb einer
von der Landesärztekammer Brandenburg gesetzten angemessenen Frist
vorgeschlagen, so beruft die Landesärztekammer Brandenburg diese insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen.
(7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhören der an
ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden. Beim
Ausscheiden eines Mitglieds wird ein neues Mitglied unverzüglich für die
restliche Berufungsdauer berufen.
Prüfungsordnung zum Pflichtteil der Aufstiegsfortbildung
zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer
Landesärztekammer Brandenburg vom 13. Mai 2006
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 21.09.2005,
des Kammervorstandes vom 01. März 2006 sowie der Kammerversammlung vom 13. Mai 2006 erlässt die Landesärztekammer Brandenburg als zuständige Stelle gemäß § 54 in Verbindung mit § 47 und § 71 Abs. 6 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 die folgende Prüfungsordnung für
die Fortbildung und Prüfung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer, die
durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
vom 5. Februar 2007 – 42-5666.1.3 – genehmigt worden ist.
(8) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen
und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer
Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe
von der Landesärztekammer Brandenburg mit Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie festgesetzt wird.
(9) Von Absatz 2 darf nur abgewichen werden, wenn anderenfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen
werden kann.
§3
Befangenheit
(1) Bei der Zulassung zur Prüfung sowie bei der Prüfung dürfen Prüfungsausschussmitglieder nicht mitwirken, die mit dem Prüfling verheiratet oder
Fortbildungsregelung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum Arztfachhelfer der Landesärztekammer Brandenburg
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Landesärztekammer Brandenburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
verheiratet gewesen oder mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder durch Annahme an Kindes statt verbunden oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sind, auch wenn die Ehe, durch welche die Schwägerschaft
begründet ist, nicht mehr besteht.
(2) Mitwirken sollte ebenfalls nicht der Arbeitgeber des Prüflings, soweit
nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern.
(3) Prüfungsausschussmitglieder, die sich befangen fühlen, oder Prüflinge, die die Besorgnis der Befangenheit geltend machen wollen, haben dies
rechtzeitig vor Beginn der Prüfung der Landesärztekammer Brandenburg,
während der Prüfung dem Prüfungsausschuss, mitzuteilen.
(4) Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die
Landesärztekammer Brandenburg, während des Ablaufs der Prüfung der
Prüfungsausschuss.
(5) Wenn infolge Befangenheit eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die Landesärztekammer Brandenburg die Durchführung der Prüfung einem anderen Prüfungsausschuss, erforderlichenfalls einer anderen Kammer übertragen.
Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen Gründen nicht gewährleistet erscheint.
§4
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
(1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und
ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören.
(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens aber drei Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag.
§5
Geschäftsführung
(1) Die Landesärztekammer Brandenburg regelt im Benehmen mit dem
Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbesondere Einladungen,
Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse.
(2) Zur Fortbildungsprüfung ist auch zuzulassen, wer durch Vorlage von
Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und
Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
(3) Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden, sofern sie gleichwertig sind, berücksichtigt. Im Ausland durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen werden anerkannt, wenn sie den Voraussetzungen dieser Fortbildungsregelung ihrem Wesen nach entsprechen. Die
Notwendigkeit einer vorherigen Anerkennung der Fortbildungsmaßnahmen
entfällt. Die Arzthelferin muss einen Nachweis über die Art der Fortbildung
erbringen, der es gestattet, deren Gleichwertigkeit zu prüfen.
(4) Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung hat schriftlich bei der Landesärztekammer Brandenburg im Rahmen der von ihr festgelegten Anmeldefristen und mittels ihrer ausgegebenen Anmeldeformulare zu erfolgen.
§9
Entscheidung über die Prüfungszulassung
(1) Über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung entscheidet die Landesärztekammer Brandenburg. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht
für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
(2) Die Entscheidung ist der Prüfungsbewerberin rechtzeitig unter Angabe
des Prüfungstermins und des Prüfungsortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich mitzuteilen. Eine ablehnende Entscheidung
ist der Prüfungsbewerberin unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
(3) Auf Regelungen zum Antrag Behinderter ist nach § 15 der Prüfungsordnung hinzuweisen.
(2) Die Sitzungsprotokolle sind vom Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
(4) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn sie aufgrund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen worden ist.
§6
Verschwiegenheit
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren, dies gilt nicht gegenüber dem Berufsbildungsausschuss.
Ausnahmen bedürfen der Einwilligung der Landesärztekammer Brandenburg.
§ 10
Prüfungsgebühr im Pflichtteil
Für die Fortbildung und die Prüfung werden Gebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der Verwaltungsgebührenordnung der Landesärztekammer Brandenburg. Sie ist von der Prüfungsbewerberin mit der Anmeldung zu entrichten.
II. Abschnitt
Vorbereitung der Fortbildungsprüfung
§7
Prüfungstermine
(1) Die Landesärztekammer Brandenburg bestimmt die Termine für die
Durchführung der Prüfung sowie die Prüfungsorte.
(2) Sie gibt diese Termine einschließlich der Anmeldefristen rechtzeitig
vorher bekannt.
122
§8
Zulassung und Anmeldung zur Fortbildungsprüfung
(1) Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg vor einer Ärztekammer abgelegte Abschlussprüfung als
Arzthelfer/in bestanden oder einen gleichwertigen Berufsabschluss und
- eine i.d.R. mindestens zweijährige Tätigkeit in dem Beruf gem. Satz 1
durch Tätigkeitsbescheinigung, Arbeitszeugnis etc. und
- die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen
des Pflichtteils, die den Anforderungen dieser Fortbildungsregelung entsprechen, nachweist.
Die Teilnahme an den 9 Kursen in den vorgeschriebenen Wissensgebieten
wird mit jeweils einem Zertifikat bestätigt.
III. Abschnitt
Ziel, Inhalt und Durchführung der Prüfung
§ 11
Ziel der Fortbildungsprüfung
Durch die Fortbildungsprüfung soll der Prüfling den Nachweis erbringen,
dass er die berufliche Handlungsfähigkeit gemäß § 14 der Fortbildungsprüfungsordnung erworben hat. Der Prüfling soll nach dem erfolgreichen
Ablegen der Prüfung insbesondere in der Lage sein, eine besonders verantwortungsvolle Assistenzfunktion in der ärztlichen Praxis wahrzunehmen, den Arzt im Verwaltungsbereich zu entlasten sowie Kenntnisse,
Erfahrungen und Fähigkeiten auf einem Arbeitsfeld der Medizin oder Verwaltung erworben haben.
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Erst mit Bestehen der Prüfungen im Pflicht- und Wahlteil wird das Ziel
„Arztfachhelfer/in“ erreicht.
§ 12
Dauer und Gliederung der Fortbildungsprüfung im Pflichtteil
(1) Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlich/praktischen Teil.
(2) Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die in § 14 (Prüfungsanforderungen und Inhalte) festgelegten Wissensgebiete (1 – 9). Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung soll 120 Minuten nicht unterschreiten, bei
programmierten Prüfungen nicht überschreiten.
(3) Die mündlich/praktische Prüfung soll in Form eines freien Prüfungsgespräches gemäß den Inhalten nach § 14 durchgeführt werden. Sie soll in
der Regel 45 Minuten nicht überschreiten.
§ 13
Prüfungsaufgaben
(1) Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage von Anlage 2
zu § 14 die Prüfungsaufgaben sowie Lösungen und legt die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel fest.
§ 17
Leitung und Aufsicht
(1) Die Fortbildungsprüfung wird unter Leitung des Vorsitzenden vom
Prüfungsausschuss abgenommen.
(2) Bei schriftlichen Fortbildungsprüfungen regelt die Landesärztekammer Brandenburg im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung. Über den Verlauf ist eine Niederschrift anzufertigen, die
von allen aufsichtsführenden Personen zu unterzeichnen ist.
(3) Der Prüfungsausschuss kann sich im Einvernehmen mit der Landesärztekammer Brandenburg bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung der Hilfe anderer Personen bedienen.
§ 18
Ausweispflicht und Belehrung
(1) Die Prüflinge haben sich auf Verlangen des Vorsitzenden oder des Aufsichtsführenden über ihre Person auszuweisen.
(2) Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen
von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.
(2) Der Prüfungsausschuss ist gehalten, überregional erstellte Prüfungsaufgaben zu übernehmen, soweit diese von Gremien erstellt oder ausgewählt worden sind, die entsprechend § 2 zusammengesetzt sind.
(3) Ferner haben sie zu versichern, dass sie sich gesundheitlich in der Lage
fühlen, an der Fortbildungsprüfung teilzunehmen. Ist dies nicht der Fall,
so haben sie unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen.
§ 14
Prüfungsinhalte und Anforderungen
Die nach § 56 BBiG durchzuführende Prüfung betrifft den 280-Stunden umfassenden Pflichtteil der Fortbildung. Inhalte und Anforderungen werden in
Anlage 1 „Fortbildungsrahmenplan“ und Anlage 2 „Prüfungsanforderungen“
formuliert und erstrecken sich auf folgende Wissensgebiete:
(1) Kommunikation
(2) Prävention und Gesundheitsberatung
(3) Arzthelferinnenausbildung/Ausbildung Medizinische Fachangestellte
(4) Recht
(5) Praxismanagement/TQM
(6) Betriebswirtschaftliche Praxisführung
(7) Informations- und Kommunikationstechnologien
(8) Medizinprodukte/Arbeitsschutz/Hygiene/Umwelt
(9) Notfallmedizin.
§ 19
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
(1) Prüflinge, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen
Störung des Prüfungsablaufs schuldig machen, kann der Aufsichtsführende/Prüfungsausschussvorsitzende von der Prüfung ausschließen oder unter Vorbehalt die weitere Teilnahme an der Prüfung gestatten.
§ 15
Regelungen für Behinderte
Behinderten sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Über Art und Umfang
der im Einzelfall zu gewährenden Erleichterungen entscheidet nach Anhörung des Behinderten die Landesärztekammer Brandenburg im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss.
§ 16
Nichtöffentlichkeit
(1) Die Fortbildungsprüfungen sind nicht öffentlich.
Vertreter des Brandenburgischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (Aufsichtsbehörde) sowie Vertreter der Landesärztekammer Brandenburg können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss
kann im Einvernehmen mit der Landesärztekammer Brandenburg andere
Personen als Gäste zulassen.
(2) Die in Absatz 1 bezeichneten Personen sind nicht stimmberechtigt und
haben sich jeder Einwirkung auf den Prüfungsablauf zu enthalten.
(3) Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder
des Prüfungsausschusses anwesend sein.
(2) Einer Täuschungshandlung gleichzustellen ist die versuchte Täuschung. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Fortbildungsprüfung. Ein Ausschluss von der Prüfung kann auch erfolgen, wenn die Handlungen zu Gunsten eines anderen
Prüflings unternommen werden.
(3) Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung des Prüflings. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die
Fortbildungsprüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das Gleiche gilt
bei innerhalb von einem Jahr nachträglich festgestellten Täuschungen.
Ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen.
§ 20
Rücktritt, Nichtteilnahme
(1) Tritt die Prüfungsbewerberin nach erfolgter Anmeldung vor Beginn
der Prüfung aus wichtigem Grund nicht an, gilt die Prüfung als nicht begonnen.
(2) Tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung zurück, so können bereits
erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt (z.B. ärztliches
Attest im Krankheitsfall).
(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsbewerberin an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund
vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
(4) Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes und
über den Umfang anzuerkennender Prüfungsleistungen trifft der Prüfungsausschuss nach Anhören der Prüfungsbewerberin/des Prüflings.
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IV. Abschnitt
Bewertung, Feststellung und Beurkundung
des Fortbildungsprüfungsergebnisses
§ 21
Bewertung, Feststellung des Fortbildungsergebnisses
(1) Die einzelnen Prüfungsleistungen sowie die Gesamtleistungen sind
wie folgt zu bewerten:
- Note 1 = sehr gut = 100 – 92 Punkte
eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
- Note 2 = gut = unter 92 – 81 Punkte
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
- Note 3 = befriedigend = unter 81 – 67 Punkte
eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung
- Note 4 = ausreichend = unter 67 – 50 Punkte
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen
den Anforderungen noch entspricht
- Note 5 = mangelhaft = unter 50 – 30 Punkte
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch
erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind
- Note 6 = ungenügend = unter 30 Punkte
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der
selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind.
(2) Soweit eine Bewertung der Leistung nach dem Punktesystem nicht
sachgerecht ist, ist eine Bewertung nur nach Noten vorzunehmen.
(3) Der Prüfungsausschuss stellt im Anschluss an die mündlich/praktische Fortbildungsprüfung das Gesamtergebnis fest und bezeichnet es mit einer Note.
Dieses wird dem Prüfling von der Landesärztekammer Brandenburg mitgeteilt.
(4) Bei nicht bestandener Fortbildungsprüfung erhält der Prüfling von der
Landesärztekammer Brandenburg einen schriftlichen Bescheid. Darin ist
anzugeben, in welchen Prüfungsteilen keine ausreichenden Leistungen
erbracht worden sind.
(5) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß
§ 25 ist hinzuweisen.
(6) Für die Ermittlung der Gesamtnote sind die Ergebnisse der schriftlichen und mündlich/praktischen Prüfungsteile gleich zu gewichten.
(7) Die Fortbildungsprüfung ist bestanden, wenn das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und das Ergebnis der mündlich/praktischen Prüfung mindestens „ausreichend“ lautet.
§ 22
Niederschrift
(1) Über den Verlauf der mündlich/praktischen Fortbildungsprüfung ist
eine Niederschrift zu erstellen, aus der alle wesentlichen Abläufe und für
die Bewertung wesentlichen Tatsachen, wie Gegenstand, Ablauf, Ergebnisse, Beschlüsse und Unregelmäßigkeiten hervorgehen.
(2) Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses
zu unterzeichnen.
§ 23
Fortbildungsprüfungszeugnis und Brief Arztfachhelferin
(1) Über die bestandene Fortbildungsprüfung erhält der Prüfling von der Landesärztekammer Brandenburg ein Zeugnis gemäß § 54 i.V.m. § 37 Abs. 2 BBiG.
124
(2) Das Fortbildungsprüfungszeugnis enthält:
- die Bezeichnung „Fortbildungsprüfungszeugnis“
- die Bezeichnung „Arztfachhelferin“
- die Personalien des Prüflings
- das Gesamtergebnis der Prüfung
- die Ergebnisse der schriftlichen und praktischen/mündlichen Prüfung in
Punkten und/oder als Note
- das Datum des Bestehens der Prüfung
- die Unterschriften des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und des
Beauftragten der Landesärztekammer Brandenburg mit Siegel.
(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag des Prüflings eine englischsprachige und
eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.
(4) Die Landesärztekammer Brandenburg erteilt nach bestandener Fortbildungsprüfung den Arztfachhelferinnen-Brief nach
- erfolgreich abgelegter Prüfung im Pflichtteil sowie
- erfolgreich abgelegter Prüfung beziehungsweise Vorlage eines Zertifikates über die Absolvierung einer oder mehrerer anerkannter Qualifizierungsmaßnahmen im Wahlteil.
Erst damit wird das Recht verbrieft, die Bezeichnung Arztfachhelferin zu
führen.
§ 24
Anerkennung von Prüfungen und Geltungsbereich
Die vor einer anderen Ärztekammer abgelegten Prüfungen werden anerkannt, soweit sie nach einer dieser Regelung entsprechenden Fortbildungs- und Prüfungsordnung abgelegt worden sind.
V. Abschnitt
Wiederholungsprüfung
§ 25
Wiederholungsprüfung
(1) Eine nicht bestandene Fortbildungsprüfung kann zweimal wiederholt
werden, davon einmal ohne weiteren Kursbesuch.
Über die Notwendigkeit der Wiederholung von Abschnitten/Kursgebieten
entscheidet nach aufgetretenen Mängeln der Prüfungsausschuss.
(2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Fortbildungsprüfung in einem
Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so sind diese
auf Antrag des Prüfling nicht zu wiederholen, sofern er sich innerhalb von
zwei Jahren – gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Fortbildungsprüfung an – schriftlich zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
(3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt
werden.
(4) Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung gelten sinngemäß lt. § 8 der Fortbildungsprüfungsordnung.
VI. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 26
Rechtsmittel
Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der Landesärztekammer Brandenburg sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an
die Prüfungsbewerberin bzw. den Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
§ 27
Prüfungsunterlagen
(1) Auf schriftlichen Antrag bei der Landesärztekammer Brandenburg ist
dem Prüfling nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren.
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(2) Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre ab Bestehen der
Fortbildungsprüfung aufzubewahren. Anmeldungen, Zulassungen, Niederschriften, Prüfungszeugnisse und Briefe sind 10 Jahre aufzubewahren.
(6)
Betriebswirtschaftliche
Praxisführung
(7)
Informations- und
Kommunikationstechnologien
(8)
Medizinprodukte/
Arbeitsschutz/
Hygiene/Umwelt
(9)
Notfallmedizin
§ 28
Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Brandenburgischen Ärzteblatt in Kraft.
(30 Std.)
(40 Std.)
(20 Std.)
(30 Std.)
Genehmigt:
Potsdam, den 5. Februar 2007
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Familie des Landes Brandenburg
· Abrechnung
· Hardware
· Arbeitssicherheit
· Pathophysiologische
Grundlagen
· Rechnungswesen
· Software
· Praxishygiene
· Störungen vitaler
Funktionen
· Kostenmanagement
· Dokumentation/
Archivierung
· Entsorgung
· Reanimationstechniken
· Bürokommunikation
· Medizinprodukte
· Aufbau der
Rettungsdienste
im Auftrag
Becke
Die vorstehende Prüfungsordnung wird hiermit ausgefertigt und ist im gesetzlich bestimmten Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.
Cottbus, den 21. Februar 2007
Dr. med. Udo Wolter
Präsident der Landesärztekammer Brandenburg
Anlage 1 zu § 14
Prüfungsanforderungen zur Fortbildungsprüfungsordnung
Arztfachhelferin
Fortbildungsrahmenplan Arztfachhelferin Pflichtteil
(mindestens 280 Stunden)
(1)
Kommunikation
(2)
Prävention und
Gesundheitsberatung
(3)
Arzthelferinnenausbildung
(4)
Recht
(5)
Praxismanagement/
TQM
(30 Std.)
(30 Std.)
(40 Std.)
(20 Std.)
(40 Std.)
· Grundlagen
und Techniken
· Psycho-, Umweltund Sozialhygiene
· Allgemeine und
rechtliche Grundlagen
· Ärztliches
Berufsrecht
· Praxisablauf
· Umgang mit
Patienten und
Dritten
· Umgang mit
Risikofaktoren und
Suchtproblematik
· Jugendliche in
der Ausbildung
· Arbeits- und
Tarifrecht
· Beschaffungswesen
· Umgang im
Team und mit
Vorgesetzten
· Patientenschulung
und -versorgung
· Planung und
Durchführung
der Ausbildung
· Sozialversicherungsrecht
· Marketing
· Moderationstechniken
· Sozialberatung
· Unterweisungsprobe
· Arzthaftungsrecht
· Personalmanagement
· Medizinisch-technische Beratung
· Bewertung
und Kontrolle
Anlage 2 zu § 14
Prüfungsanforderungen zur Fortbildungsprüfungsordnung
Arztfachhelferin
1) In dem Wissensgebiet „Kommunikation“ soll der Prüfling nachweisen, dass er mit den Grundlagen der Kommunikation und Interaktion vertraut ist. Er soll nachweisen, dass er die Fähigkeit zur psychologischen
Gesprächsführung und Konfliktbereinigung besitzt und den Umgang mit
den differenten Verhaltensmustern der Patienten beherrscht. Er soll die
psychologischen und sozialen Grundlagen der Zusammenarbeit in einer
Praxis und die Methoden der Teamentwicklung kennen und damit Voraussetzungen für die Personalführung nachweisen.
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete:
- Grundlagen und Techniken der Kommunikation
- psychologische Gesprächsführung, Persönlichkeitsmodelle
- Umgang mit Patienten, psychische Bedingungen der Verhaltensmuster
von Patienten
- Teamarbeit und Arbeitsteilung, Methoden der Teamentwicklung
- Grundlagen der Personalführung, Führungsgrundsätze, Führungsstile,
Arbeitsmotivation.
(2) In dem Wissensgebiet „Prävention und Gesundheitsberatung“ soll
der Prüfling vertiefte Kenntnisse der Krankheitsursachen, insbesondere
über die psycho-, sozial- und umwelthygienischen Komponenten besitzen.
Kenntnisse über Risikofaktoren, Folgeerkrankungen und die Suchtproblematik sind nachzuweisen. Die Maßnahmen und Modelle der Prävention
sowie der Gesundheitsberatung sollen bekannt sein. Nachzuweisen ist die
Fähigkeit der Führung und Motivation von Risikogruppen, insbesondere
die soziale und medizinisch-technische Beratung.
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete:
- Krankheitsursachen
- psycho-, sozial- und umwelthygienische Komponenten
- Risikofaktoren, Suchtproblematik
- Modelle der Prävention und Gesundheitsberatung
- Führung und Motivation von Risikogruppen
- soziale und medizinisch-technische Beratung
- Durchführung von Gruppentraining.
(3) In dem Wissensgebiet „Arzthelferinnenausbildung“ soll der Prüfling die Strukturen des dualen Bildungssystems sowie die rechtlichen
Voraussetzungen der Berufsbildung kennen. Über die wesentlichen
Grundlagen der Ausbildung von Jugendlichen, insbesondere aus entwicklungspsychologischer und sozialisationstheoretischer Sicht sollen
Kenntnisse vorliegen. Der Prüfling muss in der Lage sein, die innerbetriebliche Ausbildung von Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten hinsichtlich Planung, didaktischer Aufbereitung, organisatorischen Ablaufes, methodischer Gestaltung, Lernzielkontrollen und
Bewertung der Effizienz durchzuführen.
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Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete:
- Grundlagen des Berufsbildes und des dualen Bildungssystems
- Rechtsgrundlagen der Ausbildung einschließlich Jugendarbeitsschutz
- Bedeutung einer entwicklungsgerechten Ausbildung des/der Jugendlichen in Vorbereitung auf Arbeit und Beruf
- zeitliche und inhaltliche Planung sowie Durchführung der beruflichen
Ausbildung
- ausbildungsbezogene Qualitätskontrolle
- Unterweisung unter fachdidaktischen Gesichtspunkten.
(4) Im Wissensgebiet „Recht“ sollen dem Prüfling die Grundsätze der
Berufsordnung und die Rechte und Pflichten eines Arztes im niedergelassenen Bereich bekannt sein. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse
über den Behandlungsvertrag einschließlich relevanter haftungsrechtlicher Aspekte und über Dokumentations-, Aufklärungs- und Meldepflichten. Der Prüfling hat Kenntnisse über die Grundlagen des Arbeitsrechtes,
des Arbeitsschutzrechtes sowie des Arbeitsvertragsrechtes nachzuweisen.
Die Inhalte des Gehalts- und Manteltarifvertrages müssen bekannt sein.
Schließlich sind die Grundsätze der sozialen Sicherung einschließlich der
einschlägigen Sozialgesetzbücher Prüfungsgegenstand.
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete:
- Rechte und Pflichten des Arztes im niedergelassenen Bereich
- Haftung des Arztes und der Arzthelferin aus Behandlungsvertrag und
unerlaubter Handlung
- Delegierbarkeit ärztlicher Leistungen
- Dokumentations-, Aufklärungs- und Meldepflicht
- Arbeitsvertrag, Tarifvertrag
- Arbeitsschutzrecht, insbesondere Kündigungsschutzrecht
- Grundsätze der sozialen Sicherung und der einschlägigen Sozialgesetzbücher.
(5) Im Wissensgebiet „Praxismanagement/Total Quality Management“ soll der Prüfling den Nachweis erbringen, dass er die selbständige zeitlich-räumlich-technische Organisation des Praxisablaufes beherrscht. Hierzu gehören die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
der Praxislogistik, des Personalmanagements und des Praxismarketings.
Er muss mit den organisatorischen, technischen, normativen und
psychologischen Voraussetzungen eines Qualitätsmanagementsystems
vertraut sein. Der Prüfling soll die Befähigung besitzen, im Rahmen des
Qualitätsmanagements die kontinuierliche Qualitätsplanung, Qualitätslenkung, Qualitätsförderung und Qualitätsprüfung innerhalb einer ärztlichen Praxis zu leiten und sicherzustellen.
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachfolgende Sachgebiete:
- Praxisablauforganisation
- Praxislogistik
- Praxismarketing
- Personaleinsatzplanung
- Total Quality Management (TQM).
(6) Im Wissensgebiet „Betriebswirtschaftliche Praxisführung“ soll der
Prüfling nachweisen, dass er mit den Gesamtvergütungssystemen sowie
mit den Inhalten und Regelungen der Gebührenordnungen vertraut ist und
dadurch weitgehend eigenverantwortlich die vertragsärztliche und private Abrechnung tätigen kann. Kenntnisse in den Bereichen Honorarverteilungsmaßstab, genehmigungspflichtige Leistungen, Verordnungsrichtlinien sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung sind Prüfungsgegenstand. Der
Prüfling soll in der Lage sein, selbständig die Finanz- und Lohnbuchhaltung zu führen.
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete:
- vertragsärztliches Abrechnungswesen
- privatärztliches Abrechnungswesen
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung.
(7) Im Wissensgebiet „Informations- und Kommunikationstechnologien“ soll der Prüfling die Grundlagen moderner Datenverarbeitung und
126
der Vernetzung sicher beherrschen sowie die Arten der Standardsoftware
kennen und anwenden. Darüber hinaus soll er Datenpflege, Datensicherung und Datenschutz praktizieren und bei der betrieblichen EDV-Organisation mitwirken können. Ferner muss er die modernen Kommunikationstechnologien und die Datenfernübertragung in den praxisinternen und
-externen Informationsfluss sachgerecht einbeziehen können.
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete:
- Aufbau und Leistungsmerkmale moderner Rechner
- Betriebssysteme, Netzwerke und Einzelplatzsysteme
- Bedarfsermittlung praxisbezogener Software, Standardsoftware
- Anwendung der Datenverarbeitung mit Datenpflege, Datensicherung,
Datenschutz
- moderne Kommunikationstechnologien, Internet, E-Mail
- Einsatz weiterer Praxis- und Bürokommunikationstechniken.
(8) Im Wissensgebiet „Medizinprodukte, Arbeitsschutz, Hygiene, Umwelt“ soll der Prüfling nachweisen, dass er mit den Rechtsgrundlagen,
den Verantwortungsbereichen und dem Management des Arbeitsschutzes
vertraut ist, die Gefährdungsmöglichkeiten in der Praxis kennt und mit
den Folgen von Versäumnissen umgehen kann. Er soll vertiefte Kenntnisse der allgemeinen Hygiene und speziell der hygienischen Maßnahmen
besitzen, die mit dem Arbeitsschutz in engem Zusammenhang stehen.
Ferner soll er Einblick in den medizinisch-technischen Bereich haben,
innerhalb dessen die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Gerätesicherheit umzusetzen sind. Prüfungsinhalte sind die aktuellen Richtlinien des
Umweltschutzes, insbesondere die Voraussetzungen für eine umweltfreundliche Beschaffung der Praxismaterialien und der umweltfreundlichen Entsorgung der Praxisabfälle.
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete:
- Rechtsgrundlagen der Anwendung von Medizinprodukten, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit
- Arbeitsschutzmanagement
- hygienischer Arbeitsschutz
- umweltfreundliche Anwendung und Entsorgung von Praxismaterialien,
umweltbewusster Energieeinsatz.
(9) Im Wissensgebiet „Notfallmedizin“ werden Kenntnisse über entsprechende pathophysiologische Grundlagen und über die Ursachen vitaler
Störungen vorausgesetzt. Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er die Reanimationstechniken, soweit sie in seinem Kompetenzbereich liegen, beherrscht. Außerdem muss er über die Maßnahmen der erweiterten Reanimation orientiert sein, um hierbei qualifizierte Assistenz leisten zu
können. Kenntnisse über Aufbau und Funktion der Rettungsdienste gehören ebenfalls zum Prüfungsgegenstand.
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf nachstehende Sachgebiete:
- pathophysiologische Grundlagen
- Störungsfaktoren vitaler Funktionen
- Reanimationstechniken
- erweiterte Reanimationsmaßnahmen
- Aufbau der Rettungsdienste.
* Soweit zur Bezeichnung der betroffenen Personen die weibliche oder
männliche Form verwendet wird, gilt dies jeweils auch für das andere
Geschlecht.
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Fortbildung
8. Ärztlicher Fortbildungskongress
der Landesärztekammer Brandenburg
2. und 3. November 2007 in Dahlewitz
Congress Center Dahlewitz
Foto: Kühne
Name, Vorname:
Anschrift:
Ich melde mich zum Kongress an (bitte ankreuzen):
Stempel/Unterschrift:
Seminare (Tageskarte für den Besuch der Symposien: 50 € pro Tag):
U Die unterschätzten Facetten des Diabetes mellitus
2.11.2007, 14.00 – 16.30 Uhr
U Autoimmunkrankheiten des Nervensystems
2.11.2007, 14.00 – 16.30 Uhr
U Geliebt, verfolgt, gehetzt – Stalking
2.11.2007, 14.00 – 16.30 Uhr
U Impfseminar
3.11.2007, 14.00 – 16.30 Uhr
U Palliativmedizin – Patientenbetreuung
am Ende des Lebens
3.11.2007, 12.30 – 16.00 Uhr
U Psychoonkologie – eine wesentliche
Reserve ärztlich-onkologischer Arbeit
3.11.2007, 12.30 – 16.00 Uhr
U Hausarztsymposium
3.11.2007, 12.30 – 16.00 Uhr
U Berufspolitisches Kolloquium
2.11.2007, 17.00 Uhr
Plenarvorträge am 3.11.2007
U Zwischen High Tech und Naturheilkunde
3P
3P
3P
3P
4P
4P
4P
(kostenfrei)
(kostenfrei)
9.00 – 9.45 Uhr
1P
9.45 – 10.30 Uhr
1P
10.30 – 11.15 Uhr
1P
11.15 – 11.45 Uhr
1P
(D. Grönemeyer, Bochum)
U Neue Versorgungsformen – Konkurrenz oder
Ergänzung des Systems?
(B. Bratzke, Berlin)
U Aktuelles zur Entwicklung der Arzneimitteltherapie
(M. Kaiser, Potsdam)
U Privat krankenversichert im Alter – Chance oder Risiko?
(A. Krüger, Potsdam)
Kurse:
U Fachkundeseminar Rettungsdienst, Potsdam
U Sonographie-Grundkurs, Potsdam
U Verkehrsmedizinische Begutachtung
U Qualifikationskurs Rehabilitationsrichtlinie
U Schmerzmedizin (Block III)
U Langzeitblutdruckmessung
U Langzeit-EKG
U Moderatorentraining
U Refresherkurs Chirotherapie
29.10. – 5.11.2007
1. – 4.11.2007
2./3.11.2007
3.11.2007
2./3.11.2007
2.11.2007
2/3.11.2007
3.11.2007
2./3.11.2007
Teilnehmergebühr
420 €
300 €
250 €
95 €
195 €
150 €
200 €
95 €
150 €
80 P
30 P
16 P
21 P
20 P
8P
12 P
8P
12 P
Schriftliche Anmeldung und Auskunft: Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung, Postfach 101445, 03014 Cottbus,
Telefon (0355) 7 80 10-23, -24, -25, -49, Fax: (0355) 7 80 10 44, E-Mail: [email protected]
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
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Fortbildung
Fortbildungsangebot
Akademie für
ärztliche Fortbildung
Fachkundeseminare
Rettungsdienst
je 80 P
gemäß Weiterbildungsordnung
der LÄKB und Richtlinie der LÄKB
über die Eignungsvoraussetzungen
für die im Rettungsdienst mitwirkenden Ärzte
(anerkannte Bildungsfreistellungsveranstaltung)
Voraussetzung für die Zulassung
12 Monate klinische Tätigkeit
(Nachweis bitte einreichen)
Wochenkurs
16. bis 23. April 2007
3. bis 10. Sept. 2007
29. Okt. bis 5. Nov. 2007
Teilnehmergebühr: je 420 €
Ort: Potsdam
Kursleiter: A. Nippraschk, Neuruppin; Dr. med. G. Schrot, Treuenbrietzen; Dr. med. E.-G. Stellke,
Beeskow
Seminar Leitender Notarzt
40 P
gemäß Richtlinie der LÄKB
zur Qualifikation des Leitenden
Notarztes
3. bis 7. Dez. 2007
Teilnehmergebühr: 600 €
Ort: Cottbus
Kursleiter: A. Nippraschk,
Neuruppin
Weiterbildungskurs
Allgemeinmedizin
gemäß Weiterbildungsordnung
der LÄKB
Block 1: 4./5. Mai 2007
12 P
Block 14: 30. Juni 2007
8P
Block 18: 14./15. Sept. 2007 12 P
Block 19: 17. Nov. 2007
8P
Teilnehmergebühr: 10 €/Std.
Ort: Potsdam
Kursleiter: Dr. med. R. Schrambke,
Schorfheide; OMR Dr. med.
V. Puschmann, Storkow
Psychosomatische
Grundversorgung (80 Stunden)
einschließlich Block 16 und 17
Allgemeinmedizin
gemäß Weiterbildungsordnung
der LÄKB
28./29. April 2007
16 P
12./13. Mai 2007
16 P
128
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
16./17. Juni 2007
16 P
22./23. Sept. 2007
16 P
3./4. Nov. 2007
16 P
Ort: Potsdam
7./8. Juli 2007
16 P
25./26. Aug. 2007
16 P
15./16. Sept. 2007
16 P
24./25. Nov. 2007
16 P
8./9. Dez. 2007
16 P
Teilnehmergebühr: je 800 €
Ort: Potsdam
Kursleiter: Dr. med. R. Kirchner,
Cottbus
Psychosomatische
Grundversorgung (80 Stunden)
im Fachgebiet Frauenheilkunde
gemäß Weiterbildungsordnung
der LÄKB
5./6. Mai 2007
16 P
11./12. Aug. 2007
16 P
8./9. Sept. 2007
16 P
27./28. Okt. 2007
16 P
15./16. Dez. 2007
16 P
Teilnehmergebühr: 800 €
Ort: Potsdam
Kursleiter: Dr. med. R. Kirchner,
Cottbus
Weiterführende
Psychosomatik (40 Stunden) 40 P
23./24. Juni 2007
1./2. Sept. 2007
Teilnehmergebühr: 400 €
Ort: Cottbus
Kursleiter: Dr. med. R. Kirchner,
Cottbus
Sozialmedizin
gemäß Weiterbildungsordnung
der LÄKB
Grundkurs A
80 P
16. bis 27. April 2007
Aufbaukurs D
80 P
17. bis 28. Sept. 2007
Grundkurs B
80 P
5. bis 16. Nov. 2007
Teilnehmergebühr: je 400 €
Ort: Bernau
Kursleiter: Prof. Dr. med.
J.-U. Niehoff, Potsdam
Kurse im Strahlenschutz
gemäß Röntgenverordnung
8-Stunden-RöntgenAktualisierungskurs
9P
21. April 2007
Ort: Dahlewitz
Teilnehmergebühr: 120 €
Grundkurs im Strahlenschutz 17 P
17./18. Okt. 2007
Ort: Cottbus
Teilnehmergebühr: 250 €
Spezialkurs im Strahlenschutz 17 P
19./20. Okt. 2007
Ort: Cottbus
Teilnehmergebühr: 250 €
Röntgen-Aktualisierungskurs für
OP-Schwestern (4 Stunden)
23. Mai 2005 in Frankfurt (Oder)
Teilnehmergebühr: 40 €
Kursleiter: Doz. Dr. med. habil.
C.-P. Muth
Spezielle Schmerztherapie
(80 Stunden)
gemäß Weiterbildungsordnung
der LÄKB
laufender Kurs
Block III: 27./28. April 2007 16 P
Block IV: 4./5. Mai 2007
16 P
Block V: 1./2. Juni 2007
16 P
Teilnehmergebühr: 150 €/Block
Ort: Potsdam
Kursleitung: Dr. med. G.-J. Fischer,
Teltow; Dr. med. U. Böhme,
Eisenhüttenstadt
Curriculum für die schmerzbezogene Psychotherapie (80 Stunden)
laufender Kurs
Teil II: 20./21. April 2007
16 P
Teil III: 11./12. Mai 2007
16 P
Teil IV: 1./2. Juni 2007
16 P
Teil V: 29./30. Juni 2007
16 P
Teilnehmergebühr: 150 €/Teil
Ort: Potsdam
Leitung: MR Dr. med. W. Loesch,
Potsdam
Grundkurs Palliativmedizin
gemäß Weiterbildungsordnung
der LÄKB
Teil 1: 11./12. Mai 2007
13 P
Teil 2: 8./9. Juni 2007
13 P
Teil 3: 6./7. Juli 2007
14 P
Teilnehmergebühr: 150 €/Teil
Ort: Potsdam
Kursleiter: B. Kämpfer, Potsdam;
Dipl.-Med. K. Wendt, Beeskow
Spezielle Schmerztherapie
(80 Stunden)
80 P
gemäß Weiterbildungsordnung
der LÄKB
22./23. Juni 2007
13./14. Juli 2007
31. Aug./1. Sept. 2007
21./22. Sept. 2007
Beginn jeweils 9.00 Uhr
Teilnehmergebühr: je 195 €
Ort: Potsdam
Kursleitung: Dr. med. G.-J. Fischer,
Teltow; Dr. med. U. Böhme,
Eisenhüttenstadt
Spezielle Schmerztherapie
(80 Stunden)
80 P
gemäß Weiterbildungsordnung
der LÄKB
5./6. Okt. 2007
19./20. Okt. 2007
2./3. Nov. 2007
30. Nov./1. Dez. 2007
Beginn jeweils 9.00 Uhr
Teilnehmergebühr: je 195 €
Ort: Dahlewitz
Kursleitung: Dr. med. G.-J. Fischer,
Teltow; Dr. med. U. Böhme,
Eisenhüttenstadt
Qualitätssicherung Hämotherapie
(40 Stunden)
40 P
gemäß Richtlinien der Bundesärztekammer zur Gewinnung
von Blut und Bestandteilen und
zur Anwendung von Blutprodukten
(Hämotherapie)
4. bis 8. Juni 2007
Ort: Potsdam
Teilnehmergebühr: 700 €
Kursleiter:
Dr. med. E. Grünelt, Cottbus;
Dr. med. E. Gossrau, Berlin
Sonographie-Kurse
Abdomen
je 30 P
nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
und der DEGUM
Grundkurs
14. bis 17. Juni 2007 in Potsdam
Kursleiter: Prof. Dr. med.
J. Hierholzer, Potsdam
13. bis 16. Sept. 2007
in Luckenwalde
Kursleiter: Dipl.-Med. M. Paura,
Luckenwalde
1. bis 4. Nov. 2007 in Potsdam
Kursleiter: Prof. Dr. med.
J. Hierholzer, Potsdam
Aufbaukurs
4. bis 7. Okt. 2007 in Potsdam
Kursleiter: Prof. Dr. med.
J. Hierholzer, Potsdam
Teilnehmergebühr: je 300 €
Fortbildung für Arzthelferinnen
30. Mai 2007
24. Okt. 2007
jeweils 15.00 Uhr
Teilnehmergebühr: je 25 €
Ort: Neuruppin
Leitung: Dr. med. H. Wiegank,
Neuruppin
Ihre Anmeldung richten Sie bitte
an die Landesärztekammer Brandenburg, Referat Fortbildung
Postfach 101445, 03014 Cottbus,
Fax (0355) 7 80 10 44
E-Mail: [email protected]
Internet www.laekb.de.
Inhalt_April_2007.qxd
30.03.2007
09:50
Seite 129
Fortbildung
Die Auwaldzecken – Dermacentor reticulatus – in Brandenburg,
ein neues Problem in der Humanmedizin?
T. Talaska(1), M. Faulde(2), B. Dalitz(3)
Praxis für Mikrobiologie, Groß Lindow(1)
Zentrales Institut des Sanitätsdienstes
der Bundeswehr, Koblenz(2),
Oberförsterei Königs-Wusterhausen(3)
Ende September 2006 erhielten wir aus der
Oberförsterei Königs Wusterhausen eine
Zecke, die ursprünglich in Mittel-, Ost- und
Norddeutschland nicht heimisch ist – Dermacentor reticulatus. Diese Zecke (Abb.1),
deutlich größer als unser „Holzbock“ (Ixodes
ricinus), hatte eine Försterin in die Hand gestochen und dabei zu erheblichen Beschwerden geführt. Bemerkt wurde die Zecke erst
ca. sechs bis acht Stunden nach Aufenthalt in
einem Waldgebiet am Rande von Königs
Wusterhausen. Nach dem Stich traten
Schwellungen um die Einstichstelle, oberflächliches Taubheitsgefühl und brennender
tiefer Schmerz in diesem Gebiet auf. Nach
der Entfernung der Zecke verblieb aufgrund
der großen Mundwerkzeuge an der Einstichstelle ein deutliches „Loch“. Ein für eine
Rickettsienübertragung sprechendes und von
der mechanischen Gewebezerstörung durch
den Stich zu differenzierendes „tache noire“
bildete sich nicht aus.
Abb.1: Dermacentor reticulatus, adult, weiblich, ungesogen (Talaska 2006)
Nach weiteren Recherchen konnten noch
drei weitere Zeckenstiche am Menschen
durch Dermacentor reticulatus nachgewiesen werden, die saisonal ab Juli 2006 in
Zossen begannen. Damit wurden erstmalig
Zeckenstiche beim Menschen durch die Auwaldzecke in Deutschland dokumentiert.
Die adulte weibliche „Auwaldzecke“ ist mit
drei bis fünf mm ca. dreimal so groß wie ein
Weibchen von Ixodes ricinus und vollgesogene Weibchen erreichen eine Länge bis etwa
20 mm. (Abb. 2). Das Rückenschild der weiblichen Zecken ist hell mit einer braunen streifigen Tüpfelung. Das männliche Tier wird wie
bei Ixodes ricinus komplett von einem Rücken-
schild mit blau-grauer Zeichnung bedeckt.
Diese Färbung führte auch zum Beinamen
„Buntzecke“.
Abb. 2: Dermacentor reticulatus, adult weiblich,
vollgesogen (Talaska 2007)
Die Auwaldzecke wurde schon vor ca. 35 Jahren vereinzelt in der DDR im Raum Leipzig beobachtet, galt damals jedoch als durch Zugvögel importierte Rarität. Im Rahmen laufender
veterinärmedizinischer Studien wurden zum
Nachweis der für Hunde tödlichen Babesia canis-Infektion seit 2005 etwa 1600 D. reticulatus Zecken mikrobiologisch untersucht und
geographisch kartiert. Demnach kam es in den
letzten Jahren offensichtlich zu einer deutlichen geographischen Ausbreitung in vielen
Regionen Deutschlands. Nach Angaben der
Oberförsterei Königs Wusterhausen ist es offenbar in 2006 zu einer deutlichen Vermehrung in unserer Region mit Etablierung und
Ausbreitung stabiler Populationen bis nach
Hangelsberg gekommen. Als Ursache dafür
wird der allmähliche Wandel des Klimas und
der Waldumbau mit Veränderungen der Biotopstruktur diskutiert. Die Kälte liebende Auwaldzecke war aufgrund der warmen Witterungsverhältnisse noch im Februar 2007 aktiv.
Weiter östlich ist die Auwaldzecke bis Februar
2007 nach Befragen der Förster bisher nicht
beobachtet worden.
Die Auwaldzecke unterscheidet sich in ihrem Wirtsfindungsverhalten von Ixodes ricinus. Der „Holzbock“ ist bei der Beutesuche
passiv und lässt sich nach Ortung eines potenziellen Wirtes mit dem Hallerschen Organ nur beim direkten Kontakt abstreifen.
Die Auwaldzecke ist im Gegensatz dazu
auch auf aktiver Beutesuche. Förster beobachteten, dass sich D. reticulatus-Weibchen in einem Umkreis von ca. 1 m aktiv auf
sie zu bewegten, um zu stechen. Dieses Verhalten von „Laufzecken“, wenn auch viel
ausgeprägter, findet sich auch bei anderen,
meist tropischen Schildzecken wie z.B. bei
Amblyomma oder Hyalomma spec..
Dermacentor reticulatus ist bekannt als
Vektor für verschiedene Krankheitserreger.
FSME-Viren und Borrelien spielen dabei nur
eine untergeordnete Rolle. Wesentlich bedeutsamer sind Francisella tularensis, Coxiella burnetii, Rickettsien der „spotted fever
group“ (R. conorii, R. slovaca, R. helvetica),
aber auch das in Sibirien endemische Virus
des Omsker Haemorrhagischen Fiebers.
Entsprechende Daten stammen aus den ursprünglichen Verbreitungsgebieten der Auwaldzecke in südeuropäischen und osteuropäischen Untersuchungen. Ob die bei uns
nun etablierten Dermacentor reticulatus-Populationen solche Erreger importiert oder
akquiriert haben, und ob sich geschlossene
enzoonotische Erregerzyklen in Brandenburg etablieren können, ist noch ungeklärt.
Entsprechende Studien dazu werden 2007
beginnen. Bestätigt ist aber, dass die früher
nicht endemischen Infektionen mit Babesia
canis bei Hunden zugenommen haben. Bei
dem von uns beobachteten humanen Fall
allerdings ist es wahrscheinlich, dass die
Symptome nicht von Infektionserregern, sondern durch mögliche Toxine hervorgerufen
worden sind. Es ist bekannt, dass beispielsweise amerikanische Dermacentor-Arten in
den Speicheldrüsen potente Neurotoxine bilden können – hier scheint es erforderlich,
solche Untersuchungen auch bei D. reticulatus voranzutreiben und möglicherweise in
Deutschland auftretende Fälle von Zeckenparalyse am Menschen zu erfassen.
Fazit
Dermacentor reticulatus ist offenbar ein fester
Bestandteil der brandenburgischen Zeckenfauna mit zunehmender Ausbreitungstendenz
geworden. Die Zecken-Spezies ist sehr aktiv
und sucht bewiesenermaßen auch den Menschen als Wirt. Damit ergibt sich ein potenziell neues Risiko, an bisher seltenen oder
noch nie in der Region aufgetretenen Infektionen zu erkranken. Für die Risikoeinschätzung sind Feldstudien an Zecken, aber auch
prospektive Patientenstudien erforderlich, die
in kurzer Zeit erfolgen müssen. Entsprechende Studien sind in Kooperation mit verschiedenen Laboratorien noch in diesem Jahr geplant. Für den behandelnden Arzt ist darauf
hinzuweisen, dass nach Zeckenstichen mit
„ungewöhnlichen Zecken“ klinisch auch „ungewöhnliche“ Infektionen und/oder Toxikosen differenzialdiagnostisch und therapeutisch mit ins Kalkül gezogen werden müssen.
Grundvoraussetzung ist jedoch immer eine
gezielte suffiziente Labordiagnostik.
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
129
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Seite 130
KVBB informiert
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
für den Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg
Übersicht der für weitere Zulassungen gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen
Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses per 21.02.2007 für die Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich des Beschlusses Nr. 08/07. Die für Zulassungen gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen sind mit einem
„X“ gekennzeichnet. Die Anzahl der möglichen Zulassungen in vormals geschlossenen Planungsbereichen ist in Klammern (...) gesetzt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte eine Überversorgung dann angezeigt ist, wenn durch einen Vergleich zwischen der für den Planungsbereich maßgeblichen allgemeinen Verhältniszahl für die Arztgruppe und der für den Planungsbereich ermittelten örtlichen Verhältniszahl eine Überschreitung von 10 v.H. festgestellt wird. Insofern ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass für die in der Übersicht noch
nicht gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen eine Unterversorgung angezeigt ist. Wir empfehlen daher dringend jedem niederlassungswilligen Arzt, sich
vor der Antragstellung in der KV-Brandenburg, Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung, über die jeweilige Versorgungssituation zu informieren.
Anästhesie
Augen
Chirurgie
Fachä.
Intern
Frauen
HNO
Hautkrank
Kinder
Nerven
Potsdam/Stadt
X
X
X
X
X
X
X
X
X
(1)
Brandenburg/Stadt/
Potsdam-Mittelmark
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Havelland
X
X
X
X
X
X
X
X
Oberhavel
X
X
X
X
X
X
X
Ostprignitz-Ruppin
X
X
X
X
X
X
Prignitz
X
X
X
X
X
(2)
X
X
Planungsbereiche/
Arztgruppen
Teltow-Fläming
Urologie
Hausärzte
X7*
X
X
X
X
2*
X
X
X
X
X
X2*
X
X
X
X
X
X4*
X
X
X
X
X
X
X1*
X
X
X
X
X
X
X
X2*
X
X
X
X
X
X
X
X
X5*
X
X
X
X11*
X
X
3*
X
X
Cottbus/Stadt
X
X
X
X
X
X
X
X
Dahme-Spreewald
(1)
Elbe-Elster
Oberspreew.-Lausitz
X
Spree-Neiße
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
(1)
X
X
X
X
X
X
X
X
X1*
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X4*
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X4*
X
(1)
X
Frankfurt/Stadt/
Oder-Spree
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X7*
X
X
Barnim
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
5*
X
X
Märkisch-Oderland
X
(1)
X
X
X
X
X
X
X
X
4*
X
X
Uckermark
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
3*
X
X
Öffentliche Ausschreibungen
von Vertragsarztsitzen
gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem.
§ 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 03.05.2007
Fachrichtung: Frauenheilkunde
Planungsbereich: Havelland
Zeitpunkt: 31.12.2007
Bewerbungskennziffer: 20/2007
Fachrichtung: HNO-Heilkunde
Planungsbereich: Havelland
130
Diagn.
Radiol.
Orthopädie Psychoth.
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
X
X
X
(8)
X
(2)
X
(22)
Zeitpunkt: schnellstmöglich
Bewerbungskennziffer: 21/2007
wie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.
Fachrichtung: Allgemeinmedizin
Planungsbereich: Cottbus/Stadt
Zeitpunkt: schnellstmöglich
Bewerbungskennziffer: 22/2007
Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die
Unterlagen bei der KV Brandenburg
Fr.-Engels-Str. 103/104,
14473 Potsdam, einzureichen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Geschäftsbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung der
Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg,
Ansprechpartnerin:
Karin Rettkowski, Tel.-Nr.: 0331/2309-320 oder
Gisela Koch, Tel.-Nr. 0331/2309-321.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht
automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.
Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich.
Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift,
die Telefonnummer, die Facharztanerkennung so-
Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen können Sie unserer Homepage unter
www.kvbb.de (Stichwort: Zulassung, Praxisausschreibungen bzw. Praxisbörse) entnehmen oder
persönlich unter der Rufnummer 0331/2309320 oder 321 erfragen.
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Landesgesundheitsamt
Infektionsschutz
Infektionskrankheiten/lmpfschutz/Krankenhaushygiene (Februar 2007 – Auszug)
Infektionsgeschehen
Infektionskrankheit
Im Februar wurden 69 Häufungen mit insgesamt 1.101 Erkrankten aus 14 Kreisen gemeldet. Es dominierten Norovirus-Infektionen
mit 34 Häufungen und insgesamt 602 Erkrankten. Weiterhin wurden gemeldet: 4 Rotavirus-Häufungen mit 28 Erkrankten, eine
Häufung von akuten respiratorischen Erkrankungen mit 42 Erkrankten sowie 30 ätiologisch ungeklärte Häufungen mit insgesamt
429 Erkrankten. Betroffen waren 20 Altenund Pflegeheime, 25 medizinische Einrichtungen, 21 Kindertagesstätten, 2 Schulen
und eine Mutter-Kind-Einrichtung.
Von Norovirus-Häufungen betroffen waren
vor allem medizinisch stationäre Einrichtungen
(N = 16, mit je 3 – 55 Erkrankten) und Altenpflegeheime (N = 10, mit je 10 – 35 Erkrankten). Die Analyse der Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz bestätigt den Trend des
Vormonates mit zweigipfeligem Anstieg der Inzidenz: bei Kindern unter 5 Jahren (165 pro
100.000 Kinder dieser Altersgruppe) und den
über 70-Jährigen (275 Erkrankte pro 100.000
Personen, 5. bis 8. KW, Stand: 06.03.2007).
Adenovirus
Borreliose
Campylobacter
E. coli-Enteritis (ohne EHEC)
EHEC/STEC
Influenza
Meningokokken
Norovirus-Erkrankung
Pertussis
Rotavirus-Erkrankung
Salmonellose
Tuberkulose
Yersiniose
Erkrankungen übermittelt, zwei Fälle durch
Erreger der Serogruppe C. Seit Juli 2006 gilt
die allgemeine Empfehlung der STIKO für
eine Meningokokken-C-Impfung mit einem
Konjugatimpfstoff im 2. Lebensjahr (s. Epid.
Bull. 30/2006). Zum Erreichen eines individuellen Schutzes wird von der STIKO das
Nachholen nicht erfolgter Impfungen jenseits
des 2. Lebensjahres entsprechend den allgemeinen Regeln der STIKO – frühzeitiges
Schließen von Impflücken – empfohlen (s.
Epid. Bull 31/2006). Bis zum 18. Lebensjahr
ist eine Abrechnung als GKV-Leistung möglich (s. „KV-intern“ 01/2007).
Borreliosen
Im Februar wurden 48 Borreliosen gemeldet. Bei 29 Erkrankten (60%) wurde ein
Erythema migrans und bei 9 Erkrankten
eine Arthritis diagnostiziert. Für die übrigen Patienten wurden
unspezifische Symptome beschrieben (z.B.
Gelenkschmerzen).
Einen Zeckenstich konnten 26 Betroffene (54%)
anamnestisch angeben.
Impfschutz: Meningokokken-C-Impfung
Seit Beginn des Jahres wurden dem Landesgesundheitsamt 5 invasive Meningokokken120
Übermittelte
Influenz-Nachweise
Übermittelte
Influenza-Nachweise
nach na
IfSG
110
aktuelle Saison 2006/07
Saison 2004/05
Saison 2005/06
80
70
Influenza (Kurzinfo)
60
50
40
30
20
10
0
40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 1
2
3
4
Kalenderwoche
5
8
48
106
25
2
120
2
1705
95
348
74
4
18
13
113
198
38
6
128
5
3034
186
546
144
8
35
* vorläufige Zahlen (durch Nachmeldungen kann es Differenzen zwischen der
Summe der Einzelmonate und dem aktuellen Kumulativwert geben)
Einen klinisch-labordiagnostisch bestätigten
Fall einer invasiven Meningokokken-Meningitis übermittelte Märkisch-Oderland. Das ungeimpfte 4-jährige Mädchen erkrankte mit
Fieber, Kopfschmerzen und makulopapulösem Hautausschlag. Im Liquor des Kindes
wurden mikroskopisch gramnegative Diplokokken nachgewiesen und kulturell als Neisseria meningitidis Serogruppe C bestätigt.
90
Kumulativwert
1.1.–25.2.2007
Einzelerkrankungen (Auszug)
100
Fälle
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15
In Brandenburg hat die
Anzahl der übermittelten
Influenza-Nachweise im
Vergleich zum Vormonat
stark zugenommen (s.
Grafik). Im Februar (5.
bis 8. KW) wurden Neuerkrankungen insbesondere bei Kleinkindern
unter 5 Jahren (44 Erkrankte pro 100.000
Kinder dieser Altersgruppe) sowie in der
Altergruppe der 5 bis 9- jährigen Schulkinder übermittelt (33 Erkrankte pro
100.000 Kinder dieser Altersgruppe,
Stand: 12.03.07). Die übermittelten Fälle
bilden nicht die tatsächliche Krankheitslast
in der Bevölkerung ab, da bis auf Häufungen nur labordiagnostisch bestätigte Fälle
übermittelt werden.
In der 10. KW blieben rund 10% der in Kitas betreuten Kinder im Land Brandenburg
aufgrund fieberhafter Erkältungskrankheiten
zu Hause (Influenza-Surveillance-System des
Landes Brandenburg). Der Praxisindex des
Sentinels der Arbeitsgemeinschaft Influenza
(AGI) stieg weiter an und lag in der 10. KW
für Brandenburg bei 234 (Deutschland 197).
Die Grippewelle wird derzeit als moderat
eingeschätzt. Ergebnisse der AGI können im
Internet unter www.influenza.rki.de/agi wöchentlich abgerufen werden.
Von der WHO wurde die empfohlene Stammzusammensetzung der Influenzaimpfstoffe bereits für die Saison 2007/2008 in der nördlichen Hemisphäre veröffentlicht
(www.who.int/wer/2007/wer8209.pdf):
– ein A/Solomon Islands/3/2006 (H1N1)ähnlicher Virusstamm;
– ein A/Wisconsin/67/2005 (H3N2)-ähnlicher Virusstamm (die Impfstämme enthalten A/Wisconsin/67/2005 (H3N2) und
A/Hiroshima/52/2005)
– ein B/Malaysia/2506/2004-ähnlicher Virusstamm.
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Landesgesundheitsamt
„Maßnahmen gegen Legionelleninfektionen in Krankenhäusern
und vergleichbaren Einrichtungen des Landes Brandenburg“
Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene beim
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg
Diese überarbeitete Empfehlung ersetzt die
im Brandenburgischen Ärzteblatt 7/2002
veröffentlichte Empfehlung der Arbeitsgruppe mit dem Stand April 2002 zu Maßnahmen gegen Legionelleninfektionen in Krankenhäusern des Landes Brandenburg /21/.
Sie versteht sich als Handlungsanleitung für
Kliniken und vergleichbare Einrichtungen im
Routinebetrieb. Sie ersetzt nicht bereits bestehende wissenschaftliche Empfehlungen bzw.
in Bearbeitung befindliche Leitlinien (z.B. RKI).
Dieses Papier wurde vor der Veröffentlichung
der Empfehlungen des Umweltbundesamtes
2006 /9/ erarbeitet. Eine Ergänzung durch
die vorliegenden Hinweise ist aus Sicht der
Arbeitsgruppe insbesondere für medizinische
Einrichtungen sinnvoll.
Die Hinweise basieren auf gesetzlichen
Grundlagen sowie auf Empfehlungen von
Fachgesellschaften und Industrieverbänden
(z.B. DVGW, DIN). Da zu einigen Fragestellungen keine epidemiologisch gesicherten
Aussagen getroffen werden können, so zu
Grenzwerten der Legionellenkeimzahlen oder
zur Stratifizierung des individuellen Infektionsrisikos bei Patienten, ist diese Empfehlung im
Sinne eines Expertenkonsens zu betrachten
(RKI Kategorie II u/o III bzw. HICPAC II u/o III
bzw. Oxford Centre of Evidence Based Medicine Kategorie I C u/o V).
Das vorliegende Papier soll die Methoden- und
Therapiefreiheit von Ärzten ebenso wenig einschränken wie die Entscheidungskompetenz
von Trägern medizinischer Einrichtungen und
Behörden. Es entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht der jeweils Verantwortlichen.
Neben klinisch relevanten Forschungsergebnissen als wissenschaftlich empirische Grundlage ist auch Erfahrungswissen berücksichtigt,
um den Anwendern aus der Synergie externer
und interner Evidenz eine angemessene Entscheidungshilfe zu ermöglichen. Die Empfehlung ist zu verstehen als ein Anwendungspapier aus der Praxis für die Praxis.
1. Charakterisierung der Legionellen
Legionellen (Familie Legionellaceae, Genus
Legionella) sind Keime, die im Wasser weit
verbreitet und in ihrer natürlichen Umwelt in
geringen Konzentrationen vorhanden sind.
Sie finden in privaten oder gewerblichen Wasserinstallationen zwischen 25°C und 50°C optimale Bedingungen für ihre Vermehrung, die
132
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
unter anderem auch intrazellulär in Amöben
und anderen Protozoen stattfinden kann. Die
meisten beim Menschen ausgelösten Legionellosen werden durch Legionella pneumophila
der Serogruppe 1 verursacht.
Für die routinemäßige Untersuchung von
Wasserproben aus der Hausinstallation reicht
in der Regel die Bestimmung von Zielorganismen der Gattung Legionella ohne weitere Differenzierung aus. Für eine Risikoabschätzung
kann diese jedoch hilfreich sein, insbesondere auch für die Abklärung von Hausinstallationssystemen als Infektionsreservoir bei aufgetretenen Legionellosen.
Die Legionellenvermehrung in Biofilmen von
Warmwassersystemen und eine diskontinuierliche Freisetzung sind Erklärungen dafür, dass
es zu Erkrankungen an Legionellose bei relativ
niedrigen nachgewiesenen Konzentrationen
im Wasser und zum Fehlen von Erkrankungen
trotz höherer Konzentrationen kommen kann.
Trotzdem wird von der Annahme ausgegangen, dass das Erkrankungsrisiko mit steigender
Legionellenkonzentration zunimmt /19/20/.
2. Übertragungswege der Legionellen
Im Leitungswasser vorhandene Legionellen
führen beim Trinken des Wassers nicht zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst die Aufnahme von Erregern in den menschlichen Organismus durch das Einatmen von Legionellen
kann zu einer Infektion führen. So ist durch
akzidentielle Aspiration bzw. Mikroaspiration legionellenhaltigen Wassers, z.B. bei der
Mund- und Zahnpflege oder bei Schluckstörungen eine Infektion möglich /19/. Auch
durch die Inhalation eines bakterienhaltigen
Aerosols, z.B. über Dentaleinheiten, beim
Duschen, über Klimaanlagen mit Umlaufsprühbefeuchtern, über Kühltürme, Respiratoren, Sauerstoffsprudler, Springbrunnenanlagen, Vernebler oder Whirlpools, kann eine
Legionelleninfektion erfolgen.
Eine Infektion über Wundflächen, die in Kontakt mit kontaminiertem Trinkwasser kamen,
ist ebenfalls beschrieben worden /17/.
Abwehrgeschwächte Menschen sind für eine
Infektion besonders disponiert. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt.
3. Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen
3.1 Technische Voraussetzungen
Technische Vorkehrungen zum Schutz vor Legionelleninfektionen sind die Basis von Präventivmaßnahmen. Grundvoraussetzung sind
in medizinischen und vergleichbaren Einrichtungen Trinkwasserinstallationen (Kalt- und
Warmwassersystem), die entsprechend der
Trinkwasserverordnung nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, ausgeführt,
betrieben und gewartet werden. Anerkannte
Regeln der Technik sind DIN-Normen, VDIRichtlinien, die DVGW-Arbeitsblätter, insbesondere das Arbeitsblatt W551 „Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen;
Technische Maßnahmen zur Verminderung
des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserinstallationen“ /1/5/6/7/8/9/.
Folgende Grundsätze sind zu beachten:
· Wasserinstallationen, insbesondere Warmwasserinstallationen, sind im Regelfall so
auszuführen, dass durch die zweckbestimmte Nutzung ein mehrfacher täglicher Wasseraustausch erfolgt (geringstmögliche Speichervolumina).
· Stagnierendes Wasser in Leitungsinstallationen ist zu vermeiden.
· Zirkulationssysteme sind möglichst nah an
die Entnahmearmaturen zu führen.
· Ein hydraulischer Abgleich der Rohrleitungsinstallationen ist zwingend vorzunehmen,
schriftlich zu dokumentieren und in den Revisionsplänen darzustellen.
· Bei unregelmäßiger Nutzung, auch in begrenzten Gebäudeabschnitten oder Einzelräumen, ist von den Verantwortlichen der
Einrichtung ein Spülplan festzulegen. Die
Spülungen sind zu dokumentieren.
· Bei zeitweilig ungenutzten Gebäuden oder
Gebäudeteilen (Zimmer oder Stationen)
sind die Empfehlungen der VDI 6023 /7/
(Spülen, Leitungen entleeren, Desinfektionsmaßnahmen und Beprobung vor erneuter
Inbetriebnahme) in Abhängigkeit von den
Stillstandzeiten umzusetzen.
· Unbehandeltes Leitungswasser ist in RLTAnlagen bzw. Klimaanlagen sowie anderen Geräten zur Luftbefeuchtung nicht zu
verwenden.
· Trinkwasser ist auf der Grundlage der Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung 2001 /1/ auf Legionellen zu
untersuchen. Dafür sind die Probenahmestellen vom Hygienefachpersonal, ggf. in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und den für den Betrieb der Anlage
zuständigen Technikern, festzulegen. Probenahmen und Untersuchungsgang sind entsprechend den gültigen Empfehlungen des
Umweltbundesamtes „Nachweis von Legionellen in Trinkwasser und Badebeckenwasser“ und „Periodische Untersuchungen auf
Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen
der Hausinstallation nach §3 Nr. 2 Buch-
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Landesgesundheitsamt/Aktuell
stabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser
für Öffentlichkeit bereitgestellt wird“, vorzunehmen /9/10/.
3.2 Medizinische Erfordernisse
der Prävention
Eine dauerhafte und vollständige Eliminierung
von Legionellen aus den Wasserversorgungssystemen ist nicht möglich. Die ubiquitär vorkommenden Keime werden in geringen Mengen regelmäßig eingebracht.
Zumindest ein Teil der Patienten in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen,
wie Alten- und Pflegeeinrichtungen, hat gegenüber der Allgemeinbevölkerung ein höheres
und individuell unterschiedliches Risiko, an einer Legionellose zu erkranken. Für das individuelle Erkrankungsrisiko eines Menschen ist
die Disposition, insbesondere seine Abwehrlage, von ausschlaggebender Bedeutung.
Deshalb sind neben den allgemeinen technischen Voraussetzungen zur Verminderung des
Legionellenwachstums auch medizinische Forderungen zur Verhinderung von Legionelleninfektionen zu erfüllen.
· Unbehandeltes Leitungswasser ist zur Befeuchtung der Atemwege und der Atemluft
(z.B. in Ultraschallverneblern und anderen
Inhalatoren) nicht zu verwenden /11/.
· Die Aufbereitung von Medizinprodukten
hat nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu erfolgen /14/.
· Patienten in Einrichtungen der Transplantationsmedizin, Onkologie, Hämatologie, Perinatologie, Intensivmedizin ist für Mundpflege, Zähneputzen, Waschen und Duschen
legionellenfreies Wasser zur Verfügung zu
stellen /9/18/. Dies gilt auch für weitere
Behandlungseinheiten, in denen krankheitsoder therapiebedingt immungeschwächte
Patienten behandelt werden.
Basisseminar psychosoziale
onkologische Versorgung
· Nach Bewertung des individuellen Risikos
durch den Kliniker, gegebenenfalls in Zusammenwirken mit dem Hygienepersonal, ist
über den Einbau bakteriendichter Filter an
Endauslässen von Duschen und Wasserhähnen zu entscheiden /15/. Wartungshinweise
der Hersteller sind dabei zu berücksichtigen.
Auf die Verwendung endständiger Filter
kann in Risikobereichen dann verzichtet
werden, wenn die anerkannten Regeln der
Technik in vollem Umfang umgesetzt und regelmäßig in 100ml keine Legionellen nachgewiesen wurden.
· Es werden mindestens halbjährliche Untersuchungen des Wassers auf Legionellen
empfohlen /9/.
3.3 Überwachung
Eine kontinuierliche technische und medizinische Legionellen-Überwachung ist zu gewährleisten.
Die technische Überwachung umfasst die
Führung eines Bestandsplanes und eines Installationsplanes, die technische Wartungsdokumentation, die Aufstellung eines Beprobungsplanes sowie die Kontrolle und
Auswertung der Wasserbefunde. Wesentlich
ist dabei die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen medizinischem und technischem Personal.
Die Surveillance von in der Einrichtung auftretenden Pneumonien und die Beurteilung der
Häufigkeit laborchemischer Legionellendiagnostik sind Bestandteile der medizinischen
Überwachung. Sie sind integraler Bestandteil
des internen Qualitätsmanagements der Einrichtung. Gleichzeitig können Infektionsstrategien evaluiert werden /2/12/15/16/.
Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
beim Robert Koch-Institut zu Ausbruchsmanagement und strukturiertem Vorgehen bei
gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen /13/ sind zu beachten.
3.4 Bekämpfungsmaßnahmen
Organisatorische und technische Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz vor Legionelleninfektionen werden bereits erforderlich bei
· Abweichungen von den technischen Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W551 /5/
· Nachweis von Kontaminationen im Rahmen
der periodischen Untersuchungen des Warmund des Kaltwassers entsprechend der Empfehlung des Umweltbundesamtes /9/.
Einzuleitende Sofort- oder Sanierungsmaßnahmen sind unter Einbeziehung des zuständigen Gesundheitsamtes gebäude-, stationsund/oder patientenbezogen zu prüfen und
festzulegen. Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse hinsichtlich eventuell notwendiger
organisatorischer und technischer Maßnahmen sollen entsprechend den Empfehlungen
des Umweltbundesamtes /9/ und des Robert-Koch-Institutes /19/ und nach DVGWArbeitsblatt W551 /5/ erfolgen.
Sanierungsmaßnahmen entsprechend DVGWArbeitsblatt W551, Abschnitt 8 Sanierung,
müssen zwischen der technischen Leitung des
Hauses, dem Hygienefachpersonal und ggf.
dem Gesundheitsamt abgestimmt vorgenommen werden.
Wenn erforderlich, ist externer fachlicher Expertenrat einzuholen (Ansprechpartner siehe
u.a. bei /19/).
Literatur beim Verfasser:
Landesgesundheitsamt im LASV
des Landes Brandenburg
Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
Fortbildungsregelung für Arztfachhelfer/innen
90 P
4./5. Mai 2007 in Frankfurt (Oder)
8./9. Juni 2007 in Rüdersdorf
6./7. Juli 2007 in Bad Saarow
7./8. Sept. 2007 in Fürstenwalde
12./13. Okt. 2007 in Buckow
9./10. Nov. 2007 in Frankfurt (Oder)
Teilnehmergebühr: 505 €
Auskunft: Landesarbeitsgemeinschaft
Onkologische Versorgung Brandenburg e.V.,
G.-Mendel-Str. 10 – 11, 14469 Potsdam
Telefon: (0331) 2 70 71 72
Fax: (0331) 2 70 71 71
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lago-brandenburg.de
Richtlinie und Prüfungsordnung der Aufstiegsfortbildung zur Arztfachhelferin/zum
Arztfachhelfer wurden vom Berufsbildungsausschuss (21.09.2005), vom Kammervorstand (01.03.2006) und der Kammerversammlung (13.05.2006) beschlossen. Am
5.02.2007 wurde die Prüfungsordnung
zum Pflichtteil der Aufstiegsfortbildung vom
MASGF genehmigt und tritt nach ihrer Veröffentlichung im Brandenburgischen Ärzteblatt
in Kraft.
Ziel dieser Fortbildung ist es, ArzthelferInnen
einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
Sie sollen den Arzt durch weitgehend selbstständiges Arbeiten sowie durch Koordinations- und Steuerungsfunktionen in den Be-
reichen Administration und Praxismanagement, Personalführung und Ausbildung sowie Gesundheitsberatung entlasten. Die
Fortbildung basiert auf dem längjährigen
Konzept der Bundesärztekammer und umfasst insgesamt 400 Stunden, die sich aus
dem modulären Wahlteil (120 Stunden) und
dem Pflichtteil (280 Stunden) zusammensetzt. Für weitere Informationen steht das
Referat Ausbildung der Landesärztekammer
interessierten Ärztinnen und Ärzten sowie
Arzthelferinnen unter der Telefonnummer
0355/7 80 10 26 gern zur Verfügung.
Astrid Brieger
Referatsleiterin ArzthelferInnen/MFA
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133
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13:38
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Rezensiert
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Auch Standardwerke müssen ab und an
aktualisiert werden. Es ist zwar interessant
und auch lehrreich, in alten Lexika und
Fremdwörterbücher zu stöbern, aber genauso wichtig ist es, auf dem Laufenden zu
bleiben. Die Vermehrung von Wissen und
die Ausrichtung von Gebrauchsprodukten
auf Internationalismen und Fremdsprachen
zwingen uns doch des Öfteren Hilfsmittel
auszusuchen, die bei der Bewältigung dieses
oder jenes Problems helfen. Wir haben Ihnen auf den nächsten Seiten die News aus
dem Duden-Verlag zusammengestellt. Vielleicht ist das eine oder andere Interessante
für Sie dabei. Viel Spaß.
Dr. Udo Wolter
Neuruppin
Fit in neuer verbindlicher Rechtschreibung: „Der kleine Duden“
– Deutsches Wörterbuch
Die günstigen Nachschlagewerke aus der
Reihe „Der kleine Duden“ machen jeden
Haushalt fit, nicht zuletzt,
was die neue Rechtschreibung angeht. Aus
der Reihe liegt jetzt das
„Deutsche Wörterbuch“
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August 2006 verbindliche Rechtschreibung.
Das handliche Nachschlagewerk zur deutschen Orthografie verzeichnet über 47.000
Stichwörter, die den zentralen deutschen
Wortschatz abbilden – mit allen für Schulen
verbindlichen Schreibungen und Worttrennungen.
Neue Kästchenartikel gehen ausführlich und
anhand zahlreicher Beispiele auf rechtschreiblich besonders schwierige Wörter ein.
Das Wörterbuch enthält außerdem eine kurze Formenlehre und die wichtigsten Regeln
der deutschen Rechtschreibung und Zeichensetzung. Der 504 Seiten starke Band ist für
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Die Reihe „Der kleine Duden“ umfasst außerdem die Bände „Sprachtipps“, „Der passende Ausdruck“, „Deutsche Grammatik“ und
„Fremdwörter“.
Der kleine Duden – Deutsches Wörterbuch
Rund 47.000 Stichwörter aus allen
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134
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
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und aktualisierte Auflage
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Mannheimer Verlagshauses, ist jetzt in 4.,
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Linux erschienen.
Dieses aktuelle und
1.548 Seiten umfassende Standardwerk informiert ausführlich über
Herkunft und Bedeutung von über 85.000
Fremdwörtern aus der
Allgemeinsprache und
den wichtigsten Fachsprachen. Für die Neuauflage des „Großen
Fremdwörterbuchs“ hat die Dudenredaktion den Stichwortbestand von A bis Z
überarbeitet und aktualisiert. Zahlreiche
Wörter wie beispielsweise „Bachelor of
Arts“ und „Bachelor of Science“, „Blog“,
„bloggen“, „B2B“ und „B2C“, „Podcast“,
„podcasten“, „Weblog“, „Widescreen“ und
„WLAN“ sind neu aufgenommen worden.
Darüber hinaus zeichnet sich das Nachschlagewerk durch einen Sonderteil „Deutsches Wort – Fremdwort“ aus, in dem über
16.000 „deutsche“ Wörter mit über 40.000
dazu passenden sinnverwandten Fremdwörtern aufgeführt sind.
Selbstverständlich entspricht das „Große
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Das Kombipaket aus Buch und CD-ROM ist
für 49,95 Euro im Handel erhältlich. Außerdem bietet der Dudenverlag die Softwareversion in seinem Downloadshop für 39,95 Euro
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Duden – Das große Fremdwörterbuch
Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter
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Wie soll das Kind denn heißen?
Für werdende Eltern und alle, die sich für
Herkunft und Bedeutung von Vornamen
interessieren: „Das große Vornamenlexikon“ von Duden
Leon, Tim oder Nelio?
Marie, Sophie oder
Alana? Wie soll das
Kind nur heißen? „Das
große Vornamenlexikon“ von Duden mindert die Qual der Wahl.
Die 3., völlig neu bearbeitete Auflage des
Standardwerks erläutert
auf 528 Seiten Herkunft
und Bedeutung von 8.000 Vornamen. Bei
den 2.000 Neuaufnahmen wurden besonders Vornamen aus fremden Sprachen
und Kulturen, wie beispielsweise Shakira
oder Gilad, berücksichtigt. Neu sind grafisch hervorgehobene Informationen für
werdende Eltern sowie grafische Darstellungen zur Vornamengebung in Deutschland
von 1900 bis 2000. Der Serviceteil informiert über standesamtliche Bestimmungen
und Schreibweisen von Namen, gibt Tipps
zur Namenwahl und enthält Hitlisten der beliebtesten Vornamen in 22 Ländern. Zirca
250 Abbildungen bekannter Namensträger(innen) runden den Band ab, der für
14,95 Euro im Handel erhältlich ist.
Das „Große Vornamenlexikon“ bietet seinen
Leserinnen und Lesern zunächst wichtige Ausführungen zu Namenmoden, ihrer Entstehung
und ihrem Wandel. Überblicksweise wird die
Herkunft unserer Vornamen dargestellt und
die richtige Namenschreibung sowie die
rechtlichen Bestimmungen zur Vornamengebung werden erklärt. Tipps zur Namenwahl
schließen die Einleitung ab.
Darauf folgt der zentrale, über 400 Seiten
starke Lexikonteil, der 8.000 weibliche und
männliche Vornamen von A bis Z verzeichnet. Dabei reicht das Spektrum von bekannten und beliebten Vornamen wie Julia, Lena
oder Maria, Alexander, David oder Felix bis
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Seite 135
Rezensiert
zu ausgefallenen, internationalen und seltenen Namen wie Shiloh, Dakota, Penelope,
Cem oder Nemo. Im Vergleich zur Vorgängerauflage präsentiert sich das Lexikon um
mehr als 2.000 neue Namen erweitert. Besonders berücksichtigt wurden dabei Vornamen arabischer, asiatischer, indianischer
und afrikanischer Herkunft. Zur optimalen
Übersicht erscheinen männliche und weibliche Vornamen auf jeder Seite blau bzw. rot
hervorgehoben.
Das Lexikon klärt für jeden Vornamen, aus
welcher Sprache er stammt, über welche andere Sprache er vermittelt wurde, seit wann
er bei uns gebräuchlich ist und was er bedeutet. Der in Deutschland sehr beliebte weibliche Vorname Elisabeth beispielsweise kommt
aus dem Hebräischen, ist in Deutschland bereits im Mittelalter weit verbreitet und bedeutet „Gott ist Vollkommenheit“. Typische Kurz-,
Neben- und Koseformen (für Elisabeth z.B.
Lisa, Elly, Elsa, Sissi oder Lisbeth), Namenskombinationen sowie Namenstage werden
stets mit aufgeführt. Darüber hinaus enthält
das Nachschlagewerk die wichtigsten Entsprechungen der verzeichneten Vornamen in
anderen Sprachen, zum Beispiel im Englischen, Italienischen oder Russischen (Eliza,
Elisabetta oder auch Liska).
Neu sind die in den Lexikonteil eingebetteten
informativen Kästchenartikel für werdende
Eltern zu Themen wie „Wie entstehen Modenamen?“, „Name und Persönlichkeit“, „Welche Namen empfinden wir als schön?“, „Lieber einen ausgefallenen oder einen beliebten
Vornamen?“ oder „Benennung nach dem Vater oder dem Paten?“ Zirca 250 größtenteils
farbige Abbildungen zeigen bekannte Namensträger und stellen Persönlichkeiten aus
Geschichte, Literatur, Musik, Wissenschaft
oder Medienwelt vor, die mit ihrem Namen
Trends in der Namengebung ausgelöst haben (z.B. Elisabeth II. von England, Christoph
Kolumbus, Vincent van Gogh, Kevin Costner
oder Marlene Dietrich).
Das Duden-Vornamenlexikon enthält außerdem Tabellen zu den am häufigsten vergebenen Vornamen in Deutschland von 1900 bis
2000 sowie zu den Spitzenreitern der Namengebung in anderen europäischen Staaten und in den USA.
Wie lauteten beispielsweise die in Deutschland beliebtesten Vornamen in den Jahren
1957/1958? Das neue zweiseitige Tabellenverzeichnis am Ende des Dudenbandes
führt mit entsprechenden Seitenangaben
schnell zu der gesuchten Information. Praktisch für den schnellen Überblick ist auch das
auf den eigentlichen Lexikonteil folgende
alphabetische Verzeichnis aller im Buch
aufgeführten weiblichen und männlichen
Vornamen. Das nach Endungen sortierte
Gesamtregister ermöglicht es außerdem,
gezielt nach Namen mit gleichen Endungen,
wie beispielsweise Patrick, Yannick oder
Frederick, zu suchen. Die Verzeichnisse mit
biblischen Namen oder Namen aus der
griechischen, römischen oder germanischen
Mythologie ermöglichen schnelles thematisches Suchen und Finden.
„Das große Vornamenlexikon“ von Duden
ist das optimale Geschenk für werdende
Eltern und eine Fundgrube für alle, die an
Namensforschung im weitesten Sinne interessiert sind.
Weitere Informationen rund um das „Vornamenlexikon“ gibt es auf der Homepage des
Dudenverlags unter www.duden.de/vornamen.
Duden – Das große Vornamenlexikon
Herkunft und Bedeutung
von 8.000 Vornamen
3., völlig neu bearbeitete Auflage
Über 8.000 Stichwörter
Ca. 250 Abbildungen, mit 34 Tabellen
528 Seiten, Gebunden
15 × 22,7 cm
ISBN 978-3-411-06083-2
Ladenpreis 14,95 € [D]; 15,40 € [A];
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Zeichensetzung? Kein Problem!
„Duden – Komma, Punkt und alle anderen
Satzzeichen“ – jetzt neu auf der Basis der seit
August 2006 verbindlichen Rechtschreibregelung
Die Zeichensetzung ist
eines der schwierigsten
Gebiete der deutschen
Rechtschreibung. Viele
Schreiber setzen deshalb
Punkte und Kommas
nach Gefühl, was aufmerksame Leser irritieren
kann. Empfehlenswerte
und konkrete Hilfestellung bei der Zeichensetzung leistet das Duden-Taschenbuch „Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen“, das
soeben in 5., überarbeiteter Auflage erschienen ist. Im Mittelpunkt der Überarbeitung
stand die Anpassung an die seit August 2006
verbindliche Rechtschreibung. Auf 240 Seiten
stellt der Band die Interpunktion nach den
geltenden Regeln übersichtlich und verständlich dar. Klare Erläuterungen, zahlreiche praxisnahe Beispiele, einfache Faustregeln und
Tipps für knifflige Fälle zeichnen diese zuverlässige Nachschlagehilfe aus. Ein ausführli-
ches und zielgenaues Register vervollständigt
dieses nützliche Taschenbuch, das ab sofort
für 9,95 Euro im Handel und zum selben
Preis als E-Book im Downloadshop von Duden unter www.duden.de/downloadshop erhältlich ist.
Duden – Komma, Punkt und alle anderen
Satzzeichen
Die neuen Regeln der Zeichensetzung
mit umfangreicher Beispielsammlung
5., überarbeitete Auflage
240 Seiten, Kartoniert
12,5 × 19 cm
ISBN 978-3-411-04915-8
Ladenpreis 9,95 € [D]; 10,30 € [A];
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Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien,
Zürich 2007
Von der Stellensuche bis zum
Vorstellungsgespräch
Duden präsentiert die 2., aktualisierte Auflage des Ratgebers
„Professionelles Bewerben – leicht gemacht“
Sich überzeugend und
professionell zu bewerben, ist heute wichtiger
denn je. Eine sprachlich
und formal korrekte, gut
aufgebaute Bewerbung
kann darüber entscheiden, ob man es in die
engere Wahl für eine
Stelle schafft. Praktische
und kompetente Unterstützung für die gelungene und erfolgreiche
Bewerbung bietet der Ratgeber „Professionelles Bewerben – leicht gemacht“ von Duden,
der jetzt in 2., aktualisierter Auflage erschienen ist. Das 352 Seiten umfassende Taschenbuch enthält klare Anleitungen zur korrekten
Gestaltung der Bewerbungsunterlagen, zahlreiche Formulierungshilfen für Anschreiben
und Lebenslauf, 40 Musterbriefe und -lebensläufe sowie viele konkrete Tipps von der Stellensuche bis zum Vorstellungsgespräch. Der
praktische Helfer berücksichtigt auch die Besonderheiten der Initiativ- sowie der E-Mailund Onlinebewerbung und beinhaltet außerdem einen Sonderteil mit Sprachtipps für korrektes Deutsch. Selbstverständlich entspricht
die Neuauflage der seit August 2006 verbindlichen Rechtschreibregelung. Dieser Dudenratgeber eignet sich für alle, die Arbeit
suchen, und ist für 9,95 Euro im Handel erhältlich. Zum selben Preis steht er als E-Book
zum Herunterladen im Downloadshop von
Duden zur Verfügung: www.duden.de/downloadshop.
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
135
Inhalt_April_2007.qxd
30.03.2007
09:50
Seite 136
Rezensiert
Der Bewerbungsratgeber von Duden richtet
sich vor allem an „durchschnittliche“ Stellensuchende und nicht nur an Idealbewerber mit
hervorragenden Zeugnissen und lückenlosem
Lebenslauf. Nach zahlreichen Tipps zum Vorgehen bei der Stellensuche geht der Dudenband ausführlich darauf ein, wie man souverän mit Abweichungen vom gewünschten
Stellenprofil, Studien- und Ausbildungsabbrüchen, Zeiten der Arbeitslosigkeit und anderen
vermeintlichen oder tatsächlichen Defiziten
umgeht. Anschließend behandelt der Dudenratgeber Schritt für Schritt die verschiedenen
Bestandteile einer schriftlichen Bewerbung,
angefangen bei Umschlag und Adressierung
über die Zusammenstellung der erforderlichen Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise bis
hin zur formalen und inhaltlichen Gestaltung
von Anschreiben und Lebenslauf: Was gehört
alles ins Anschreiben? Wie gliedere ich meinen Lebenslauf? Welche Zeugnisse muss ich
beilegen? Benötige ich ein Deckblatt? Übersichtliche Tabellen und Checklisten sowie Formulierungshilfen leisten praktische Hilfestellung. 40 Musterbriefe und -lebensläufe stellen
verschiedene Bewerbungssituationen und Biografien beispielhaft dar.
In zwei Kapiteln geht der Ratgeber auch auf
die besonderen Anforderungen einer E-Mailoder Onlinebewerbung ein: Wann ist eine
E-Mail-Bewerbung sinnvoll? Was ist dabei zu
beachten? Wie bewerbe ich mich auf Firmenwebsites? Ein weiterer Sonderteil behandelt die Vorgehensweise beim Formulieren
eines Nachfassbriefs. Außerdem enthält der
Dudenratgeber „die 11 wichtigsten Tipps für
das Vorstellungsgespräch“ sowie einen rund
160 Seiten starken Sonderteil mit praxisorientierten Sprachtipps und Hinweisen für
korrektes Deutsch.
Mehr Infos und Service zum Buch gibts auf der
Duden-Homepage unter www.duden.de/bewerbungsratgeber. Dort finden sich auch ein
Probekapitel im PDF-Format zum kostenlosen
Herunterladen, ein Interview mit den Machern
des Ratgebers, eine Linkliste mit ausgewählten
Internet-Jobbörsen und den interaktiven Test
„Sind Sie fit für Ihre Bewerbung?“.
Für alle, die es kurz und knapp mögen, bietet der Dudenverlag außerdem die Broschüre „Erfolgreich bewerben – kurz gefasst“ an,
die in 2., aktualisierter Auflage vorliegt. Zum
Preis von nur fünf Euro ist sie im Handel oder
als E-Book im Downloadshop des Dudenverlags unter www.duden.de/downloadshop
erhältlich.
Duden: Professionelles Bewerben – leicht
gemacht
2., aktualisierte Auflage 2007
352 Seiten, Kartoniert
11,4 × 18 cm
ISBN-13: 978-3-411-72232-7
136
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
Ladenpreis: 9,95 € [D]; 10,30 € [A];
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Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien,
Zürich 2007
Der Dudenband „Richtiges und
gutes Deutsch“ ist von A bis Z
auf Sprachberatung eingestellt
Das neu bearbeitete Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle gibts auch als Software
für Windows, Mac OS X und Linux im Downloadshop von Duden
Heißt es „der, die oder
das Klientel“? Besteht
ein politischer „Interessenkonflikt“ oder „Interessenskonflikt“?
War
das die Meinung „des
Autors“ oder „des Autoren“? Wie gliedern sich
internationale Telefonnummern? Setzt man bei
Anschriften noch eine
Leerzeile vor den Bestimmungsort? Schnell
nachschlagen lassen sich diese und andere
Fragen im Dudenband „Richtiges und gutes
Deutsch“, der jetzt in 6., vollständig überarbeiteter Auflage erschienen ist.
Direkt aus der Praxis der telefonischen Duden-Sprachberatung entstanden, beantwortet
dieses alphabetisch nach Stichwörtern geordnete Nachschlagewerk häufig gestellte Fragen zu Grammatik, Rechtschreibung und Stil.
Formulierungshilfen und Erläuterungen zum
Sprachgebrauch sind dabei inklusive. Heißt
es zum Beispiel: Sie haben uns zum Abschied
„gewunken“ oder „gewinkt“? Die Antwort
findet sich ganz leicht. Einfach unter „w“ wie
„winken“ nachschauen und schnell steht fest:
Das zweite Partizip von „winken“ heißt standardsprachlich „gewinkt“. Die beliebte Form
„gewunken“ ist umgangssprachlich. Oder:
Wann verwendet man das Wort „exklusive“
und mit welchem Fall wird es verbunden? Die
Antwort findet sich entsprechend unter „e“
wie „exklusive“…
Neben den Artikeln, die von einem einzelnen
Wort ausgehen und einen konkreten Zweifelsfall in knapper, allgemein verständlicher Form
erklären, bietet der aktuelle Sprachratgeber
von Duden auch zahlreiche Überblicksartikel
zu Themen wie „Brief“, „Getrennt- oder
Zusammenschreibung“ „Gleichstellung von
Frauen und Männern in der Sprache“, „Political Correctness“ oder „Zahlen und Ziffern“. Diese klären umfassend sämtliche
Fragen, die der Duden-Sprachberatung in
den jeweiligen Zusammenhängen häufig
gestellt werden.
Selbstverständlich entspricht der Dudenband
„Richtiges und gutes Deutsch“ der seit August 2006 verbindlichen Rechtschreibregelung.
„Duden – Richtiges und gutes Deutsch“ ist ein
leicht zu handhabender Sprachratgeber für jedermann und sollte daher in keinem Haushalt
fehlen. Das 1.053 Seiten starke Buch ist für
21,95 Euro im Handel erhältlich. Die Softwareversion für Windows, Mac OS X und Linux gibt es für 19,95 Euro im Downloadshop
von Duden: www.duden.de/downloadshop.
Duden – Richtiges und gutes Deutsch
Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle
1053 Seiten, 6. vollständig überarbeitete
Auflage
Gebunden 13,4 × 19 cm
ISBN-13: 978-3-411-04096-4
Ladenpreis 21,95 € [D]; 22,60 € [A];
38.80 CHF
Dudenverlag Mannheim, Leipzig, Wien,
Zürich 2007
Fieber unklarer Genese
Werner Handrick (unter Mitarbeit
von Gisbert Menzel)
Definitionen, Hinweise, diagnostisches
Vorgehen
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH
Stuttgart, 2006, 148 Seiten
ISBN 13: 978-3-8047-2287-3,
Preis: 24 Euro
Fieber unklarer Genese
(FUO) ist – wenngleich
nur eine relativ kleine
Gruppe der Patienten
mit anhaltendem oder
wiederkehrendem Fieber betreffend – eine
interdisziplinär-klinische
Herausforderung ersten
Ranges,
Gegenstand
der klinischen Forschung
und vermutlich auch ein beliebtes Thema für
Facharztprüfungen in der Inneren Medizin
und Pädiatrie. Aus den letzten drei Jahren
lassen sich bei einer MEDLINE-Recherche
genau 500 Zeitschriftenpublikationen zum
Thema auffinden. Gute deutschsprachige
Publikationen zum Thema sind Mangelware,
übrigens auch deutsche Studien. Insofern ist
das Buch von Werner Handrick unter Mitarbeit von Gisbert Menzel eine wichtige und
wertvolle Neuerscheinung. Auf nur 148 flexibel eingebundenen Seiten in handlichem
Format ist das aktuelle Wissen zum Thema in
einer sehr komprimierten, aber klar gegliederten Weise enthalten. Die Autoren kommen
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Rezensiert
ohne weitschweifige Prosa aus und haben die
gründlich recherchierten und aus profunder klinisch-praktischer und wissenschaftlicher Erfahrung resultierenden Informationen vorwiegend
in Form von stichwortartigen Aufzählungen
und Tabellen aufbereitet. Auf Definitionen und
allgemeine Hinweise folgt der zentrale Abschnitt zum diagnostischen Vorgehen. Wer hier
Algorithmen oder kochbuchartige Rezepte erwartet, wird auf den ersten Blick enttäuscht
sein, sich bei genauerer Betrachtung jedoch
schnell vom Ansatz des Buches überzeugen lassen. Die sinnvolle Grundidee des Buches besteht darin, aufgrund der Vielfalt infektiöser,
entzündlicher und neoplastischer Ursachen des
FUO von bestimmten anamnestischen, klinischen und paraklinischen Kriterien ausgehend
eine Hilfestellung zur patientenindividuellen
schrittweisen Eingrenzung der möglichen Ursachen geben zu wollen. Studien jüngeren Datums mit einem eher zunehmenden Anteil ungeklärter Fälle von FUO (z.B. 51 Prozent bei
Bleeker-Rovers et al., Medicine [Baltimore]
2007; 86: 26–38) widerlegen die Illusion,
dass ein Feuerwerk moderner bildgebender
(bis hin zu 18F-FDG PET und PET-CT), serologischer und molekularer Diagnostik ausreicht, um
Licht ins Dunkel von FUO zu bringen. Mit ein
wenig Sorgfalt, Logik und natürlich auch Glück
wird man mit dem von den Autoren vorgeschlagenen Vorgehen und unter Nutzung ihres
Buches als Navigationshilfe auf diagnostische
Schlüsselkonstellationen stoßen, die schließlich
– oft erst in interdisziplinärer Zusammenarbeit
– eine gezielte Diagnosesicherung und Differenzialdiagnostik ermöglichen. Dadurch ist das
Buch eine gute Unterstützung gegen die Versuchungen des Schrotschussprinzips, das oft genug mit erheblichem finanziellem Aufwand
zahlreiche vieldeutige und im Einzelfall für den
Patienten gefährliche Neben- und Zufallsbefunde produziert und schließlich in diagnostische
Sackgassen führt. Mutig, aber gerechtfertigt ist
der letzte Abschnitt im Kapitel zum diagnostischen Vorgehen: „Therapie als diagnostische
Maßnahme“, wobei sowohl auf die diagnostische Bedeutung einer überlegten probatorischen Therapie als auch auf die Berechtigung
des Absetzens einer ineffektiven Therapie zum
Beweis eines „Arzneimittelfiebers“ eingegangen wird.
Die Anzahl der in dem Buch von Handrick
zusammengetragenen möglichen Ursachen
von Fieber unklarer Genese erscheint erschreckend; einige Syndrome sind so selten,
dass sie vielen Lesern (so auch dem Rezensenten) möglicherweise nicht bekannt sein
werden. Ein Glossar mit kurzen Hinweisen
zu diesen selteneren Erkrankungen (von A
wie Arteriitis temporalis bis fast Z: WhippleKrankheit), darunter auch wirklich seltenen
wie Castleman-Syndrom, Kikuchi-FujimotoSyndrom und PFAPA-Syndrom, hilft zur ersten
Orientierung weiter. Das Literaturverzeichnis
ist mit 371 Quellen der Vielfalt möglicher Ursachen und diagnostischer Schwierigkeit bei
FUO angemessen, aktuell, thematisch ausgezeichnet gegliedert und dadurch übersichtlich. Es finden englische, deutsche sowie französische Quellen Berücksichtigung.
Trotz der mit den Autoren geteilten Ablehnung
alles Schematischen in der Diagnostik von
FUO hätte ich mir dennoch einen Vorschlag
für ein einfaches diagnostisches Basisprogramm gewünscht, wie es beispielsweise von
Knockaert et al. (J Intern Med 2003; 253:
263-275) angegeben und von Schneider,
Loddenkemper und Mitautoren (Dtsch Med
Wochenschr 2005; 130: 2708 – 2712) aufgegriffen worden ist. Selbstverständlich dürfen
derartige strukturierte Diagnostikprogramme
nur unter Berücksichtigung der individuellen
klinischen Situation des Patienten Anwendung
finden. Im Abschnitt zum diagnostischen Vorgehen finden sich anamnestische Angaben,
wie beeinträchtigter Allgemeinzustand oder
Gewichtsabnahme, sowie paraklinische Befunde, wie BSG-Erhöhung, die bei fast jedem
Patienten mit länger anhaltendem Fieber auftreten, sieht man vom Münchhausen-Syndrom
ab. Hier wäre es an Stelle der langen Liste
möglicher Ursachen für Gewichtsabnahme
und BSG-Erhöhung im Kontext von FUO meines Erachtens hilfreicher, diejenigen Fieberursachen aufzuführen, an die man gerade beim
Fehlen dieser häufigen Befunde und Symptome denken sollte. Diese kleinen Einschränkungen mindern den großen Wert des kleinen
Buches keineswegs.
Allgemeinmedizinern, Internisten und Kinderärzten kann es sowohl im ambulanten als
auch im klinischen Bereich helfen, diagnostische Schneisen in den Dschungel der bei
FUO zu berücksichtigenden Differenzialdiagnosen zu schlagen und Pfade zu finden, die
zügig und wirtschaftlich zur kausalen Diagnose führen. In der Hoffnung, dass der mir für
ein Buch im „praktischen Kitteltaschenformat“
recht hoch erscheinende Preis nicht zu viele
Interessenten vom Erwerb abhalten wird,
wünsche ich diesem Buch eine weite Verbreitung und erfolgreiche Nutzung.
Dr. med. Christian Jenssen
Strausberg/Wriezen
Akute Vergiftungen und
Arzneimitteldosierungen
Prof. em. Dr. Reinhard Ludewig/
Dr. Ralf Regenthal
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH,
Stuttgart
10. Auflage 2007, 936 Seiten,
Preis: 78 Euro
200.000-mal im Jahr müssen Mediziner in
deutschen Praxen und Kliniken Vergiftungen
behandeln und sofort sichere Therapieentscheidungen treffen, um Leben zu retten. Um
im Dschungel der Giftstoffe den Überblick zu
behalten, ist die mittlerweile 10. Auflage des
„Ludewig“ erschienen. In diesem Nachschlagewerk erhalten Ärzte, Apotheker, Chemiker,
Kriminologen, Umweltschützer und andere
Helfer einen raschen Überblick über nahezu
alle altbewährten und neuen Arzneimittel mit
ihren Synonyma, Generika und ihren wichtigsten toxikologischen Daten sowie über Gifte, Industrie- und Haushaltschemikalien, Drogen, radioaktive Stoffe und Dopingmittel. Des
Weiteren liefert es Informationen zu wichtigen
Interaktionen, allergischen Reaktionen, (Massen-) Vergiftungen unklarer Provenienz und
praxisnahen Nachweismethoden. Anschaulich gestaltet ist das Buch durch Abbildungen
und tabellarische Übersichten zu toxikologischen und therapeutischen Plasmakonzentrationen, zum Einsatz von Antidoten sowie zur
Schnellidentifikation von giftigen Pflanzen,
Tieren, Pilzen und Designerdrogen. Umfangreiche Quellennachweise und ein Sachregister mit über 13.000 Schlagwörtern erleichtern
das Auffinden aller Suchbegriffe.
Elternratgeber über Gesundheitserziehung der Kinder
Viele Eltern sind verunsichert, wenn es um
die Gesundheitserziehung ihrer Kinder geht.
Sie wissen oft nicht, welche Lebensmittel für
die Ernährung ihrer Kinder wichtig sind, wie
viel Fast Food sie essen dürfen, wie viel
Bewegung Kinder am Tag benötigen oder
welche Regeln sie im Umgang mit dem Fernseher oder Computer beachten sollten. Die
Wissensdefizite der Eltern in Erziehungsfragen können auf Dauer zu Defiziten im
Gesundheitszustand der Kinder führen.
Aus vielen Studien ist bekannt, dass ein großer Teil junger Kinder bereits heute ein auffälliges Essverhalten aufweist und an Bewegungsmangel leidet. Falsche Ernährung und
fehlende sportliche Aktivitäten tragen zu dieser Entwicklung bei. Eltern sind in diesem
Alter die wichtigsten Bezugspersonen. Viele
Eltern sind aber unsicher, wie sie ihre Kinder
so aufziehen und fördern können, dass sie
gesund bleiben. Sie suchen zuverlässige und
einfache Informationen und Regeln für eine
gesundheitsförderliche Erziehung im Alltag.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat deshalb mit dem Titel „Tut Kindern
gut! Ernährung, Bewegung und Entspannung“
einen Elternratgeber mit kurzen und verständlichen Regeln in Deutsch und Türkisch entwickelt. Darin finden Eltern von Kindern bis
zehn Jahren Tipps, was, wann und wie viel
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Rezensiert/Tagungen und Kongresse
Kinder an täglichen Mahlzeiten benötigen,
wie viel Bewegung und Sport und auch Ruhepausen notwendig sind, damit Kinder entspannt und gesund aufwachsen.
Ergänzt wird die Broschüre durch klare
Regeln zum Umgang mit Fernsehen und Computer. Angesichts der Rund-um-die-Uhr-Angebote im Fernsehen oder am Computer und der
Land Brandenburg
und Berlin
4. Stammzellworkshop
6P
„Hochdosistherapie bei
malignen Lymphomen“
14. April 2007, 9.00 bis 13.30 Uhr
Ort: Lindner Congress Hotel Cottbus
Leitung und Auskunft: Prof. Dr.
Steinhauer, Carl-Thiem-Klinikum,
II. Medizinische Klinik,
Postfach 100363, 03003 Cottbus
Telefon: (0355) 46 22 20
Fax: (0355) 46 22 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ctk.de
Die zentrale Aufnahme
4P
als Schnittstelle
14. April 2007, 9.30 bis 13.00 Uhr
Ort: Festsaal Ruppiner Kliniken
Leitung und Auskunft: Dr. med.
Tülsner, Ruppiner Kliniken,
Zentrale Aufnahme,
Fehrbelliner Straße 38,
16816 Neuruppin
Telefon: (03391) 39 45 01
Chronische Wunden – Erkrankungen,
die keiner mag
14. April 2007, 9.00 bis 13.00 Uhr
Ort: Seehotel Fontane Neuruppin
Auskunft: Dr. med. Kranz,
Klinik für Gefäßchirurgie,
Ruppiner Kliniken GmbH,
Fehrbelliner Straße 38,
16816 Neuruppin
Telefon: (03391) 39 34 20
E-Mail: [email protected]
13. Brandenburger
Gynäkologentag
6P
14. April 2007, 9.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Potsdam-Hermannswerder
Auskunft: Arztpraxis Dr. med. Döbler,
August-Bebel-Straße 111,
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon: (0335) 4 00 22 57
Neue Aspekte bei
Schilddrüsenerkrankungen
18. April 2007, 18.00 Uhr
Leitung, Ort und Auskunft:
Dr. med. Schulz, Evang.-Freikirchl.
Krankenhaus und Herzzentrum,
Ladeburger Str. 17, 16321 Bernau
Telefon: (03338) 69 40
Fax: (03338) 69 44 44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.immanuel.de
Bernauer Mittwochskolloquien
für Anästhesie, Intensivmedizin,
Schmerztherapie und Rettungsmedizin
Strategien in der
Herzinsuffizienztherapie
18. April 2007
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Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
Faszination, die für Kinder von diesen Medien
ausgeht, fragen sich viele Eltern, ab welchem
Alter ihr Kind fernsehen oder Computer spielen darf, welche Sendungen geeignet sind und
welche Dauer richtig ist. Wer weiteren Rat
oder Hilfe benötigt, findet im Anhang wichtige Ansprechpartner und Adressen von Beratungsstellen.
Präoperatives Rauchverbot?
25. April 2007
Der interessante schmerztherapeutische Fall
2. Mai 2007
Intraoperatives Wärmemanagement
9. Mai 2007
Der chronische Schmerzpatient
perioperativ
16. Mai 2007
jeweils 7.00 Uhr
Ort: Besprechungsraum
der Intensivstation
Leitung und Auskunft.
Dr. med. G. Fritz,
Evangelisch-Freikirchliches
Krankenhaus und Herzzentrum,
Ladeburger Str. 17, 16321 Bernau
Telefon: (03338) 69 41 10
Fax: (03338) 69 41 44
E-Mail: [email protected]
Klinische Fallkonferenz
Disease Mangement Programm
Diabetes mellitus Typ 1 und 2
jeweils 15.00 bis 16.30 Uhr
18. April 2007
16. Mai 2007
20. Juni 2007
Ort: Bibliothek
Auskunft: Leitung Kultur & Marketing,
ASKLEPIOS Klinik Birkenwerder,
Hubertusstraße 12 – 22,
16547 Birkenwerder
Telefon: (03303) 52 21 08
Fax: (03303) 52 22 22
E-Mail: [email protected]
Lungenfunktionsdiagnostik
21. April 2007,
10.15 bis 13.00 Uhr
Ort: Kolkwitz
Leitung und Auskunft:
Prof. Dr. Schweisfurth,
Carl-Thiem-Klinikum,
Medizinische Klinik III,
Klinikbereich Kolkwitz,
03048 Cottbus
Telefon: (0355) 46 13 22
Basiskurs Altersmedizin
Block 1: 20./21. April 2007
Block 2: 1./2. Juni 2007
Block 3: 22./23. Juni 2007
Block 4: 31. Aug./1. Sept. 2007
Block 5: 28./29. Sept. 2007
Block 6: 12./13. Okt. 2007
Teilnehmergebühr: 250 €/Block
Sterbebegleitung Teil 1
24. April 2007, 9.00 bis 16.30 Uhr
Teilnehmergebühr: 60 €
Geriatrisches Praxismanagement
9. Juni 2007, 9.00 bis 15.30 Uhr
Teilnehmergebühr: 50 €
Leitung: Dr. med. R. Neubart
Ort: und Auskunft: Geriatrische
Akademie Brandenburg e.V.,
„Tut Kindern gut! Ernährung, Bewegung,
Entspannung“ kann kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Fax: 0221-8992257
E-Mail: [email protected]
Ev. Krankenhaus, Schleusenstraße 50,
15569 Woltersdorf
Telefon: (03362) 77 92 25
Fax: (03362) 77 92 09
Inhalative Sedierung auf der
Intensivstation – technische Realisierung und erste Erfahrungen
mit dem Anaconda-System
24. April 2007, 16.30 Uhr
Aktuelle Aspekte zur Lebertherapie –
MARS-Therapie
5. Juni 2007, 16.30 Uhr
Ort: Hörsaal im Haus 33
Leitung und Auskunft: Dr. med.
Haring, Klinik für Anästhesiologie und
Intensivtherapie, Carl-Thiem-Klinikum,
Thiemstraße 111, 03048 Cottbus
Telefon: (0355) 46 24 20
Fax: (0355) 46 24 50
E-Mail: [email protected]
Wundversorgung bei paVK und
chronisch venöser Insuffizienz
25. April 2007, 19.00 Uhr
Ort. Stilfabrik Potsdam
Leitung und Auskunft: Dr. med.
Ruttloff, Gefäßzentrum Klinikum
Ernst von Bergmann,
Charlottenstraße 72, 14467 Potsdam
Telefon: (0331) 2 41 61 21
Fax: (0331) 2 41 61 40
Intraoperative epikardiale
Ablation von Pulmonalvenen
26. April 2007, 16.30 Uhr
Ort: Röntgen-Demoraum
Leitung und Auskunft:
Prof. Dr. med. Oeff, Städt. Klinikum
Brandenburg, Hochstraße 29,
14770 Brandenburg
Telefon: (03381) 41 15 00
Fax: (03381) 41 15 09
Allergologische Fortbildung
2. Mai 2007, 16.00 Uhr
Aktuelle Aspekte zur Tuberkulose
9. Mai 2007, 16.00 Uhr
Ergospirometrie-Kurs
1. Sept. 2007, 10.00 Uhr
Sarkoidose
27. Okt. 2007, 10.00 Uhr
11. Bronchoskopiekurs
8. Dez. 2007, 10.00 Uhr
Ort: Kolkwitz
Leitung und Auskunft: Prof.
Schweisfurth, Carl-Thiem-Klinikum,
Medizinische Klinik III,
Klinikbereich Kolkwitz, 03048 Cottbus
Telefon: (0355) 46 13 22
Berliner überregionales
15 P
Symposium für Psychosenpsychotherapie
5./6. Mai 2007
Ort: Charité Berlin
Auskunft : Dr. Haebler,
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsklinikum Charité,
Campus Mitte, Charitéplatz 1,
10117 Berlin
Telefon: (030) 4 50 51 71 96
Fax: (030) 4 50 51 79 22
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.charite.de/
psychiatrie/aktuelles.html
Basisseminar psychosoziale
onkologische Versorgung
90 P
4./5. Mai 2007 in Frankfurt (Oder)
8./9. Juni 2007 in Rüdersdorf
6./7. Juli 2007 in Bad Saarow
7./8. Sept. 2007 in Fürstenwalde
12./13. Okt. 2007 in Buckow
9./10. Nov. 2007 in Frankfurt (Oder)
Teilnehmergebühr: 505 €
Auskunft: Landesarbeitsgemeinschaft
Onkologische Versorgung Brandenburg e.V., Gregor-Mendel-Str. 10 – 11,
14469 Potsdam
Telefon: (0331) 2 70 71 72
Fax: (0331) 2 70 71 71
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lago-brandenburg.de
Umgang mit Zytostatika und
neue Substanzen in der Onkologie
9. Mai 2007, 16.00 Uhr
Ort: Hörsaal Haus 33
Auskunft: J. Danke,
Carl-Thiem-Klinikum,
Onkologischer Schwerpunkt,
Thiemstr. 111, 03048 Cottbus
Telefon: (0355) 46 24 62
Fax: (0355) 46 20 47
VII. Stammtisch urogynäkologisch
Interessierter
„Gewebeersatz, Botulinum“
6. Juni 2007, 17.30 Uhr
Ort, Leitung und Auskunft:
Dr. med. Bettin,
Evang.-Freikirchliches Krankenhaus,
Seebad 82/83, 15562 Rüdersdorf
Telefon: (033638) 8 34 26
Fax: (033638) 8 34 27
Amblyopiescreening – Sehstörungen
erfordern frühen Behandlungsbeginn
20. Juni 2007, 18.00 Uhr
Ort und Auskunft: Praxis Dr. Rasch,
Hans-Thoma-Str. 11, 14467 Potsdam
Telefon: (0331) 2 80 86 54
Fax: (0331) 2 80 86 26
7. Onkologischer Fortbildungskongress Land Brandenburg
21./22. Sept. 2007
Ort: Fachhochschule Brandenburg
Leitung: PD Dr. med. Mantke,
Dr. med. Pommerien
Teilnehmergebühr: auf Anfrage
Auskunft: Barbara Gussmann,
Schleusenweg 43,
14532 Kleinmachnow
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Tagungen und Kongresse/Personalia
Telefon: (033203) 8 00 74
Fax: (033203) 8 00 75
(periphere Gefäße)
4. bis 6. Mai 2007
in Chemnitz
9. bis 11. Nov. 2007
in Chemnitz
Kombinierter Aufbaukurs
(abdominelle und
retroperitoneale Gefäße)
7. bis 9. Sept. 2007 in Chemnitz
Leitung und Auskunft: Prof. Dr. med.
habil. Schweizer, Klinik für Innere
Medizin I, Krankenhaus Küchwald,
Bürgerstraße 2, 09113 Chemnitz
Telefon: (0371) 33 34 25 01
Doppler- und Duplexsonographie
Abschlusskurs der extrakraniellen
hirnversorgenden Gefäße
16./17. Nov. 2007
Interdisziplinärer Grundkurs
26. bis 28. Okt. 2007
7. bis 9. Dez. 2007
Aufbaukurs der extrakraniellen
hirnversorgenden Gefäße
11. bis 13. Jan. 2008
Leitung: Dr. med. Becker
Ort: Neurologisches
Facharztzentrum Berlin
Auskunft: Berliner Dopplerkurse,
Ch. Kaindlbauer,
Holsteinische Str. 26, 10717 Berlin
Telefon: (030) 86 20 75 65
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dopplerkurs.de
Andere Bundesländer
Dopplersonographie-Kurse
Interdisziplinärer Grundkurs
20. bis 22. April 2007 in Dresden
29. Juni bis 1. Juli 2007 in Dresden
21. bis 23. Sept. 2007 in Rostock
7. bis 9. Dez. 2007 in Dresden
Kombinierter Aufbaukurse
(hirnversorgende Gefäße)
26. bis 28. Okt. 2007
in Chemnitz
Frühjahrstagung
„Rheumatologie & Co. – Partner
der Rheumatologie“
21. April 2007, 9.00 bis 13.00 Uhr
Ort: Universitätsklinikum
Lehrgebäude Hörsaal 4,
Ernst-Grube-Straße 40, Halle
Auskunft: Prof. Dr. Keyßer,
Universitätsklinikum Halle,
Klinik und Poliklinik
für Innere Medizin,
Ernst-Grube-Straße 40, 06097 Halle
Telefon: (0345) 5 57 26 61
Fax: (0345) 5 57 22 53
E-Mail:
[email protected]
Ästhetische Botulinumtoxin-Therapie
Einsteigerkurse
21. April 2007
in Frankfurt und Münster
12. Mai 2007 in Hamburg
23. Juni 2007 in Dresden
Kurs „Ärztlicher Leiter Ret24 P
tungsdienst“ (24 Stunden)
21. bis 23. Juni 2007
Teilnehmergebühr: 350 €
Ort und Auskunft: Ärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern,
Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9a, 18055 Rostock
Telefon: (0381) 4 92 80 42
Fax: (0381) 4 92 80 40
E-Mail: [email protected]
Zertifizierungskurse
2. Mai 2007 in Frankfurt
8. Juni 2007 in Karlsruhe
24. Okt. 2007 in Berlin
Auskunft: Logi-Vent GmbH
Telefon: (04241) 93 32 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgbt.de
13. Interdisziplinärer Pflegekongress
25. bis 27. April 2007
Ort: Hotel Hilton Dresden
Teilnehmergebühren: auf Anfrage
Auskunft: Urban & Vogel GmbH,
Kongressorganisation,
Ehrenbergstr. 11 – 14, 10245 Berlin
Telefon: (030) 2 04 56 03
Fax: (030) 20 45 60 42
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heilberufe-kongresse.de
Vaskulitis
5P
24. Nov. 2007, 8.00 bis 13.00 Uhr
Ort: Festsaal im
Marcolini-Palais Dresden
Leitung: Prof. Dr. Wollina
Auskunft: Krankenhaus
Dresden-Friedrichstadt,
Klinik für Dermatologie
und Allgergologie,
Friedrichstraße 41, 01067 Dresden
Telefon: (0351) 4 80 16 85
Fax: (0351) 4 80 12 19
E-Mail: [email protected]
Auftaktveranstaltung der
4P
curriculären Fortbildung
für Betriebsärzte
4. Mai 2007, 15.00 bis 18.00 Uhr
Teilnehmergebühr: 45 €
Ort und Auskunft:
Ärztekammer Schleswig-Holstein,
Bismarckallee 8 – 12,
23795 Bad Segeberg
Telefon: (04551) 80 31 96
Fax: (04551) 80 32 22
E-Mail: [email protected]
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Im Zweifel fragen Sie bitte beim Veranstalter nach.
Wir gratulieren zum Geburtstag im April
88 Jahre
Dr. med.
Hans-Gottfried Kletschke
Potsdam
86 Jahre
SR Dr. med. Gerda Liepe
Neuenhagen
85 Jahre
OMR Prof. Dr. sc. med.
Fritz-Wilhelm Steffen
Bad Saarow
78 Jahre
Ljuben Christow
Neuruppin
Dr. med. Günter Grünewald
Velten
MR Dr. med. Marianne Holz
Woltersdorf
Dr. med. Käthe Laaß
Beeskow
Dr. med. Gottfried Ziege
Luckenwalde
77 Jahre
Doctor en Medicina
84 Jahre
Mauricio Derszteler
Anne-Susanne Mampel
Kleinmachnow
Kleinmachnow
Dr. med.
Franz Friedrich Doerr
83 Jahre
Neuruppin
MR Dr. med. Dorothea Kunze MR Dr. med. Hardy Franz
Oranienburg
Potsdam, OT Marquardt
SR Dr. med. Dagmar Henne
81 Jahre
Potsdam
OMR Dr. med. Heinz Krahmer OMR Dr. med. Ursula Hiller
Beelitz
Frankfurt (Oder)
MR Dr. med.
OMR Dr. med.
Charlotte Ortmeier
Helmut Janke
Eberswalde
Bernau
OMR Dr. med.
SR Dr. med. Ursula Leskien
Otfried Stockmann
Beelitz
Potsdam
OMR Dr. med.
Werner Noack
79 Jahre
Spremberg
MR Dr. med. Henry Arzberger SR Hanne-Lore Sieg
Zeuthen
Hartmannsdorf
76 Jahre
Margarete Behla
Potsdam
OMR Dr. med. Ursula Brandt
Gransee
OMR Doz. Dr. med. habil.
Ronald Warm
Brandenburg
70 Jahre
MR Dr. med. Peter Bischof
Baruth
MR
Hans-Diether Bockenkamm
Diensdorf-Radlow
MR Dr. med. Werner Buchecker
Guben
Dr. med. Albrecht Ender
Brandenburg
Dr. med. Ruth Friesz
Wriezen
Christa Kowalewski
Cottbus
Margitta Lehnigk
Calau
MR Dr. med. Dietrich Loeff
Cottbus
Dr. med. Valentine Mazur
Hennigsdorf
Dr. med. Rosemarie Müller
Brandenburg
Dr. med. Hellmut Nollau
Strausberg
Irene Rechenburg
Kleinmachnow
MR Dr. med. habil.
Hans Schlosser
Bad Saarow
Katharina Storch
Eberswalde
SR Dr. med. Ute Sulitze
Woltersdorf
MR Dr. med. Fritz Taube
Cottbus
MR Hans Dieter Wolf
Brandenburg
65 Jahre
MR Dr. med.
Barbara Bleßmann
Eichwalde
Dr. med. Karla Brundisch
Blönsdorf
Dr. med. Margrit Franz
Wandlitz, OT Basdorf
MR Dorit Hammer
Brieselang
Dr. med. Bärbel Heydemann
Schwielowsee, OT Caputh
Dr. med. Jürgen Klaiber
Werder
Dr. med. Gudrun Leimbach
Brandenburg/
OT Klein Kreutz
Dr. med. Peter Mucke
Biesenthal
Dr. med. Brunhild Riemann
Potsdam
Dr. med. Martin Wenzke
Cottbus
Dr. med. Wilfried Zeuke
Potsdam
MR Dr. med. Peter W. Zirkel
Briest
60 Jahre
Dr. med. Renate Frahm
Rostock
Ursula Fritsch
Frankfurt (Oder)
Dr. med. Klaus Gottmann
Werder
Dipl.-Med. Angelika Groß
Potsdam
Dr. med. Helgard Kossatz
Potsdam
MR Dr. med.
Friedrich Kretzschmar
Pritzwalk
MR Dr. med. Ute Mentzel
Wittstock
Dr. med. Heidi Pietack
Brieselang
Dr. med. Ursula Zieger
Lebus
Wir bitten unsere Leser, die nicht
mit der Veröffentlichung einverstanden sind, um rechtzeitige (bis
15. des Vormonats) Mitteilung
(schriftlich oder telefonisch unter
0355/7 80 10 18 oder E-Mail:
[email protected]).
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
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Inhalt_April_2007.qxd
30.03.2007
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Seite 140
Kalendarium
Kalendarium Mai 2007
1. Dienstag – Maifeiertag
2. Mittwoch
· Konferenzzimmer Heinrich-Heine-Klinik:
13.00 Uhr Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz
· Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann
Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres
Tumorboard Bronchialkarzinom
· Hörsaal Altbau Carl-Thiem-Klinikum
Cottbus: 17.00 Uhr Tumortutorial
· Ruppiner Kliniken Neuruppin:
16.00 Uhr Interdisziplinäre Falldemonstrationen typischer Mammabefunde
· Demonstrationsraum Radiologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz
· Städtisches Klinikum Brandenburg:
16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium
· Praxis Dr. med. Kirchner,
Finsterwalder Straße 62, Cottbus:
16.00 Uhr Balint-Gruppenarbeit
· MR Dr. med. Loesch, Großbeerenstr. 109,
Potsdam: 20.00 Uhr Qualitätszirkel
Potsdamer Psychotherapeuten
· Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz
· Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum
Bad Saarow:
15.45 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Institut für Radiologie Frankfurt (Oder):
15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard
· Hämato-onkologische Tagesklinik
Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre
onkologische Konsile
· Onkologischer Schwerpunkt
Brandenburg/Nordwest Neuruppin:
15.30 Uhr Onkologisches Konsil
· Demonstrationsraum Radiologie
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus:
15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Besprechungsraum der Intensivstation
Evang.-Freikirchliches Krankenhaus Bernau:
7.00 Uhr Der interessante
schmerztherapeutische Fall
3. Donnerstag
· Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg:
14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam
· Demo-Raum Johanniter-Krankenhaus im
Fläming, Treuenbrietzen: 14.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil Bronchialkarzinom
· Doz. Dr. W. Zimmermann, Breitscheidstr. 41,
Bernau: Lehrtherapie und Supervision
· Leibsch-Damm Burg:
3. – 6.5. Hypnose-Grundkurs
4. Freitag
· Potsdam:
4./5.5. Spezielle Schmerztherapie
11. Freitag
· Potsdam:
11./12.5. Allgemeinmedizin
11./12.5. Schmerzbezogene Psychotherapie
11./12.5. Palliativmedizin
12. Samstag
· Potsdam:
12./13.5. Psychosomatische
Grundversorgung
13. Sonntag
6. Sonntag
14. Montag
· Dipl.-Med. Weischet, R.-Luxemburg-Str. 30,
Neuruppin: 19.30 Uhr Balint-Gruppenarbeit
7. Montag
· MR Dr. Scheerer/Dipl.-Med. C. Dietrich,
Müncheberger Straße 11, Strausberg:
19.30 Uhr Balint-Gruppenarbeit
· Brandenburg Klinik Bernau:
15.30 Uhr Qualitätszirkel medizinische
Rehabilitation
15. Dienstag
· Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg:
14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam
· Hörsaal Carl-Thiem-Klinikum:
15.00 Uhr Infektiologisches Kolloquium
9. Mittwoch
· Raum G11 Neubau Sana-Kliniken
Sommerfeld: 15.15 Uhr Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz
Brandenburgisches Ärzteblatt 4/2007 · 17. Jahrgang
· MR Dr. W. Loesch, Großbeerenstraße 109,
Potsdam: 17.30 Uhr Balint-Gruppenarbeit
· Rathenow: Qualitätszirkel
Psychosomatik/Psychotherapie
· Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz
· Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum
Bad Saarow:
15.45 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Institut für Radiologie Frankfurt (Oder):
15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard
· Hämato-onkologische Tagesklinik
Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre
onkologische Konsile
· Onkologischer Schwerpunkt
Brandenburg/Nordwest Neuruppin:
15.30 Uhr Onkologisches Konsil
· Demonstrationsraum Radiologie
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus:
15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Besprechungsraum der Intensivstation
Evang.-Freikirchliches Krankenhaus Bernau:
7.00 Uhr Der chronische
Schmerzpatient perioperativ
· Asklepios Klinik Birkenwerder:
15.00 Uhr Klinische Fallkonferenz
Disease Management Programm
Diabetes mellitus Typ 1 und 2
17. Donnerstag – Christi Himmelfahrt
18. Freitag
· Hotel Seegarten Grünheide:
Reanimation
19. Samstag
20. Sonntag
10. Donnerstag
· Neurologische Klinik Neuruppin: 12.30 Uhr
Offene interdisziplinäre Schmerzkonferenz
· Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg:
14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam
· Demo-Raum Johanniter-Krankenhaus im
Fläming, Treuenbrietzen: 14.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil Bronchialkarzinom
· Konferenzraum HELIOS Klinikum
Bad Saarow: 8.00 Uhr Handchirurgie Basics
· Kolkwitz:
16.00 Uhr Aktuelle Aspekte zur Tuberkulose
5. Samstag
· Potsdam:
5./6.5. Psychosomatische Grundversorgung
8. Dienstag
· Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg:
14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam
· Konferenzraum Städtisches Klinikum
Brandenburg: 15.00 Uhr Kardio-MRT
· Demonstrationsraum Radiologie Städtisches
Klinikum Brandenburg: 15.15 Uhr Klinisch
pathologisch-anatomische Konferenz
140
· Röntgendemoraum Ruppiner Kliniken:
16.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz
· Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann
Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres
Tumorboard Bronchialkarzinom
· Demonstrationsraum Radiologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz
· Evang. Krankenhaus für Geriatrie Potsdam:
16.00 Uhr Fahreignung bei Demenz
· Städtisches Klinikum Brandenburg:
16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium
· Doz. Dr. Zimmermann, Breitscheidstraße 41,
Bernau: 18.00 Uhr Balint-Gruppenarbeit
· Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz
· Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum
Bad Saarow: 15.45 Uhr
Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Institut für Radiologie Frankfurt (Oder):
15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard
· Hämato-onkologische Tagesklinik
Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre
onkologische Konsile
· Onkologischer Schwerpunkt
Brandenburg/Nordwest Neuruppin:
15.30 Uhr Onkologisches Konsil
· Demonstrationsraum Radiologie
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus:
15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Radiologischer Röntgendemoraum
Städtisches Klinikum Brandenburg:
15.45 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz
· Besprechungsraum der Intensivstation
Evang.-Freikirchliches Krankenhaus Bernau:
7.00 Uhr Intraoperatives
Wärmemanagement
16. Mittwoch
· Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann
Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres
Tumorboard Bronchialkarzinom
· Feuer- und Rettungswache Brandenburg:
17.00 Uhr Das bewusstlose Kind
· Demonstrationsraum Radiologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz
· Städtisches Klinikum Brandenburg:
16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium
· Konferenzraum MEDIAN Klinik DahlwitzHoppegarten: 12.00 Uhr Interdisziplinäre
MEDIAN-Schmerzkonferenz
21. Montag
22. Dienstag
· Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg:
14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam
23. Mittwoch
· Carl-Thiem-Klinikum Cottbus:
Alternative Methoden
· Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann
Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres
Tumorboard Bronchialkarzinom
· Demonstrationsraum Radiologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre Gefäßkonferenz
· Krankenhaus Strausberg:
9.00 Uhr Bronchoskopiekurs
· St. Josefs-Krankenhaus Potsdam:
17.00 Uhr Hämatologie/Onkologie
· Städtisches Klinikum Brandenburg:
16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium
· MR Dr. med. Loesch, Großbeerenstr. 109,
Potsdam: 19.15 Uhr
Qualitätszirkel Psychosomatik
· Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz
· Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum
Bad Saarow:
15.45 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Institut für Radiologie Frankfurt (Oder):
15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard
· Hämato-onkologische Tagesklinik
Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre
onkologische Konsile
· Onkologischer Schwerpunkt
Brandenburg/Nordwest Neuruppin:
15.30 Uhr Onkologisches Konsil
· Pritzwalk: 15.30 Uhr Onkologisches Konsil
· Demonstrationsraum Radiologie
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus:
15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Radiologischer Röntgendemoraum
Städtisches Klinikum Brandenburg:
15.45 Uhr Interdisziplinäre Tumorkonferenz
· Landesrettungsschule Bad Saarow:
SanArena-Training Megacode
· Frankfurt (Oder): Röntgen-Aktualisierungskurs für OP-Schwestern
· Besprechungsraum der Intensivstation
Evang.-Freikirchliches Krankenhaus
Bernau:
7.00 Uhr Transösophageale
Echokardiographie
24. Donnerstag
· Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg:
14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam
· Demo-Raum Johanniter-Krankenhaus
im Fläming, Treuenbrietzen:
14.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
Bronchialkarzinom
· Doz. Dr. W. Zimmermann,
Breitscheidstr. 41, Bernau:
Lehrtherapie und Supervision
· Landesrettungsschule Bad Saarow:
Medizinische Besonderheiten
in der Luftrettung
25. Freitag
26. Samstag
27. Sonntag – Pfingstsonntag
28. Montag – Pfingstmontag
29. Dienstag
· Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg:
14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam
· Konferenzraum Städtisches Klinikum
Brandenburg:
15.00 Uhr Kontrollierte Hypothermie
nach Herzkreislaufstillstand
· Carl-Thiem-Klinikum Cottbus:
15.00 Uhr Schmerzkonferenzen
30. Mittwoch
· Raum C220 Klinikum Ernst von Bergmann
Potsdam: 15.00 Uhr Interdisziplinäres
Tumorboard Bronchialkarzinom
· Demonstrationsraum Radiologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre
Gefäßkonferenz
· Städtisches Klinikum Brandenburg:
16.00 Uhr Arrhythmie-Colloquium
· Hörsaal Institut für Pathologie Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam:
14.00 Uhr Interdisziplinäre
Tumorkonferenz
· Ost-Brandenburgisches Tumorzentrum
Bad Saarow:
15.45 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Institut für Radiologie Frankfurt (Oder):
15.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorboard
· Hämato-onkologische Tagesklinik
Uckermark: 15.30 Uhr Interdisziplinäre
onkologische Konsile
· Institut für Radiologie Frankfurt (Oder):
14.00 Uhr Fallbesprechung in der
Diagnostik von Erkrankungen der Mamma
· Onkologischer Schwerpunkt
Brandenburg/Nordwest Neuruppin:
15.30 Uhr Onkologisches Konsil
· Demonstrationsraum Radiologie
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus:
15.30 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
· Besprechungsraum der Intensivstation
Evang.-Freikirchliches Krankenhaus Bernau:
7.00 Uhr PASOS
· Neuruppin:
15.00 Uhr Fortbildung für Arzthelferinnen
31. Donnerstag
· Demonstrationsraum Klinikum Senftenberg:
14.15 Uhr Interdisziplinäres Gefäßteam
· Demo-Raum Johanniter-Krankenhaus
im Fläming, Treuenbrietzen:
14.00 Uhr Interdisziplinäres Tumorkonsil
Bronchialkarzinom
· Landesrettungsschule Bad Saarow:
Schockraummanagement