Nationaler Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege

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Nationaler Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege
Nationaler Expertenstandard
Schmerzmanagement
in der Pflege
Irmela Gnass, BScN, MScN
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Institut für Pflegewissenschaft
Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg
Paracelsus Medizinische Privatuniversität | Strubergasse 21, A-5020 Salzburg | www.pmu.ac.at
Definition Schmerz
Schmerz ist, ein unangenehmes
Sinnes- und Gefühlserlebnis, das
mit aktueller oder potenzieller
Gewebeschädigung verknüpft ist,
oder mit Begriffen einer solchen
beschrieben wird.
(International Association for the Study of Pain, 1994)
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Definition Schmerz
Schmerz ist,
das was die Person,
die ihn erfährt,
über ihn angibt;
er ist vorhanden,
wenn sie sagt,
dass er da ist.“
(McCaffery 1997)
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Epidemiologie
56% der Krankenhauspatienten geben mäßige bis
starke Schmerzen an
(Maier et al. 2010)
50% Menschen in der stationären Altenhilfe leiden
an Schmerzen
60-80% berichten über Schmerzen, die ihre
Lebensaktivitäten beeinflussen
(Achterberg et al. 2010)
7-54% älteren Einwohnerin in einer Gemeinde
erfahren anhaltende Schmerzen
(British Pain Society 2007)
Ca. 20 Millionen Menschen leiden in der BRD an
chronischen Schmerzen
(Deutsche Schmerzliga e.V. 2010)
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Deutsches Netzwerk für
Qualitätsentwicklung in der Pflege
(Hrsg.)
Expertenstandard
Schmerzmanagement in der Pflege
DNQP 2005
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Hintergrund
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
Aufbau 1992
Zusammenschluss auf Praxis- und Wissenschaftsebene zum Thema
Qualitätsentwicklung
Übergreifende Zielsetzung des DNQP ist die Förderung der
Pflegequalität auf der Basis von Expertenstandards in allen
Einsatzfeldern der Pflege
1999 DNQP in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) und mit
finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
an der Entwicklung evidenzbasierter Expertenstandards
Dekubitusprophylaxe
Schmerzmanagement
Entlassungsmanagement
Kontinenzförderung
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Expertenstandardebenen
Ebene 1: Schmerzeinschätzung
Ebene 2: medikamentöse Schmerztherapie
Ebene 3: Medikamentöse Nebenwirkungen
Ebene 4: Nicht-medikamentöse Maßnahmen der
Schmerztherapie
Ebene 5: Beratung und Schulung
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Zielgruppe des Expertenstandards
… die Mitglieder der verschiedenen Pflegeberufe (Gesundheits- und
KrankenpflegerInnen, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen,
AltenpflegerInnen) berufsgruppenübergreifend als „Pfegefachkraft“
angesprochen. Darüber hinaus auch diejenigen Fachkräfte im
Pflegedienst, die über eine Hochschulqualifikation in
einempflegebezogenen Studiengang verfügen.
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Standardaussage und Begründung
Jeder Patient/Betroffene mit akuten oder tumorbedingten chronischen
Schmerzen sowie zu erwartenden Schmerzen erhält ein angemessenes
Schmerzmanagement, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt,
sie auf ein erträgliches Maß reduziert oder beseitigt.
Eine unzureichende Schmerzbehandlung kann für Patienten/Betroffene
gravierende Folgen haben, z.B. physische und psychische
Beeinträchtigungen, Verzögerungen des Genesungsverlaufs oder
Chronifizierung der Schmerzen. Durch eine rechtzeitig eingeleitete,
systematische Schmerzeinschätzung, Schmerzbehandlung sowie
Schulung und Beratung von Patienten/Betroffenen und ihren
Angehörigen tragen Pflegekräfte maßgeblich dazu bei, Schmerzen und
deren Auswirkungen zu kontrollieren bzw. zu verhindern.
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Standardebene 1:Schmerzeinschätzung
Struktur
Strukturkriterium 1
a … verfügt über das
notwendige Wissen zur
systematischen
Schmerzeinschätzung.
b Die Einrichtung stellt
zielgruppenspezifische
Einschätzungs- und
Dokumentationsinstrumente zur
Verfügung.
Prozess
Prozesskriterium P1
… erhebt zu Beginn des
pflegerischen Auftrags, ob der
Patient/Betroffene Schmerzen
oder schmerzbedingte Probleme
hat, wiederholt dies in individuell
festzulegenden Zeitabständen
… führt bei festgestellten
Schmerzen oder
schmerzbedingten Problemen
eine systematische SchmerzErsteinschätzung mittels
geeigneter Instrumente durch
… wiederholt die Einschätzung
der Schmerzintensität sowie der
schmerzbedingten Probleme in
Ruhe und bei
Belastung/Bewegung in
individuell festzulegenden
Zeitabständen.
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Ergebnis
Ergebniskriterium E1
Eine aktuelle,
systematische Schmerzeinschätzung und
Verlaufskontrolle liegen vor.
Schmerzeinschätzung
Einheitliche Schmerzerfassungsinstrumente (Skalen) liegen vor
Mitarbeiter sind zum Gebrauch geschult und können entsprechend
dem jeweiligen Patienten ein sinnvolles Instrument auswählen
Institutionsübergreifende Einigung auf 2-3 Instrumente
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Schmerzeinschätzung
Erheben vorhandener Schmerzen bei Übernahme des Patienten
Verlaufserfassung während der Betreuung des Patienten
bietet die Grundlage für die weitere schmerzbezogene
Betreuung
ermöglicht eine suffiziente und effektive schmerztherapeutische
Behandlung des Patienten
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Fragen zur Schmerzsituation im Rahmen der
pflegerischen Aufnahme
Haben Sie zur Zeit irgendwelche schmerzbedingten Probleme?
Haben Sie jetzt Schmerzen?
Ja
Ja
Nein
Nein
Wenn eine der Fragen mit Ja beantwortet wurde:
Lokalisation der Schmerzen__________________________
Schmerzintensität (NRS 0-10) jetzt:________, im Durchschnitt (meistens)_______
Nehmen Sie Schmerzmedikamente ein und wenn ja, welche?
________________________________________________________
Sind Ihre Schmerzen ausreichend gelindert?
Ja
Nein
Hinweis:
Wenn ein Schmerzproblem festgestellt wird, das nicht zufriedenstellend gelöst
ist, kann eine umfassend Schmerzeinschätzung angezeigt sein.
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Ebene 2: medikamentöse Schmerztherapie
Struktur
Strukturkriterium S2
a … verfügt über das
erforderliche Wissen
zur medikamentösen
Schmerzbehandlun
b Die Einrichtung verfügt
über eine
interprofessionell
geltende
Verfahrensregelung
zur medikamentösen
Schmerzbehandlung.
Prozess
Prozesskriterium P2
-setzt spätestens bei einer
Schmerzintensität von mehr als
3/10 analog der Numerischen
Rangskala (NRS) die geltende
Verfahrensregelung um oder holt
eine ärztliche Anordnung zur
Einleitung oder Anpassung der
Schmerzbehandlung ein und setzt
diese nach Plan um.
-überprüft bei Neueinstellung bzw.
Anpassung der Medikation den
Behandlungserfolg in den
Zeitabständen, die dem
eingesetzten Analgesie-verfahren
entsprechen
-sorgt dafür, dass bei zu
erwartenden Schmerzen
präventiv ein adäquates
Analgesieverfahren erfolgt.
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Ergebnis
Ergebniskriterium E2
Der Patient/Betroffene ist
schmerzfrei bzw. hat
Schmerzen von nicht mehr
als 3/10 analog der
Numerischen Rangskala
(NRS).
Medikamentöse Schmerztherapie
Für jeden Patienten geltende Verfahrensregelung zur
medikamentösen Schmerztherapie liegt vor und wird umgesetzt
Befähigung der Pflegenden zur Durchführung einer effizienten
Schmerztherapie (Basis- und Bedarfsmedikation)
Anordnung zur medikamentösen Schmerztherapie durch den behandelnden
Arzt liegt für jeden Patienten mit Schmerzen vor bzw. wird durchgeführt, wenn
initiale Schmerzerfassung Schmerzen ergibt
Beginn einer auf den Bedarf des Patienten abgestimmten
Schmerztherapie bei Übernahme durch die Pflege
Vermeiden von Versorgungsbrüchen
Sicherstellung der Schmerztherapie im Verlauf
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Ebene 3: medikamentöse Nebenwirkungen
Struktur
Prozess
Ergebnis
Strukturkriterium S3
Prozesskriterium P3
Ergebniskriterium E3
… kennt
schmerzmittelbedingte
Nebenwirkungen, deren
Prophylaxe und
Behandlungsmöglichkeiten.
… führt in Absprache mit
dem zuständigen Arzt
Maßnahmen zur
Prophylaxe und
Behandlung von
schmerzmittelbedingten
Nebenwirkungen durch.
Schmerzmittelbedingte
Nebenwirkungen wurden
verhindert bzw. erfolgreich
behandelt.
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Medikamentöse Nebenwirkungen
Systematische Wahrnehmung und Erfassung von Nebenwirkungen
durch die Schmerztherapie
Beginn der systematischen Erfassung bei Übernahme
frühzeitiger Start einer sinnvollen Therapie in Absprache mit dem
behandelnden Arzt
Sicherstellung der Kooperativität des Patienten
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Ebene 4: nicht-medikamentöse Maßnahmen
Struktur
Prozess
Ergebnis
Strukturkriterium S4
Prozesskriterium P4
Ergebniskriterium E4
… kennt
nicht-medikamentöse
Maßnahmen zur
Schmerzlinderung sowie
deren mögliche
Kontraindikationen.
… bietet in Absprache mit den
beteiligten Berufsgruppen dem
Patienten/Betroffenen und
seinen Angehörigen als
Ergänzung zur
medikamentösen
Schmerztherapie nichtmedikamentöse Maßnahmen
an und überprüft ihre Wirkung.
Die angewandten
Maßnahmen haben sich
positiv auf die
Schmerzsituation und/oder
die Eigenaktivität des
Patienten/Betroffenen
ausgewirkt.
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nicht-medikamentöse Maßnahmen
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Bedürfen wie die medikamentöse Therapie einer fundierten Ausbildung
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Ebene 5: Schlung und Beratung
Struktur
Prozess
Ergebnis
Strukturkriterium S5
Prozesskriterium P5
a … verfügt über die
notwendige Beratungsund
Schulungskompetenz in
Bezug auf Schmerz und
schmerzbedingte
Probleme.
Dem Patienten/Betroffenen
… gewährleistet eine gezielte
und seinen Angehörigen
Schulung und Beratung für
sind gezielte Schulung
den Patienten/Betroffenen
und Beratung angeboten
und seinen Angehörigen, um
worden, um sie zu einer
sie zu befähigen, Schmerzen
aktiven Beteiligung an
einzuschätzen, mitzuteilen
Maßnahmen des
und zu beeinflussen.
Schmerzmanagements zu
befähigen.
b Die Einrichtung stellt die
erforderlichen Beratungsund Schulungsunterlagen
zur Verfügung.
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Ergebniskriterium E5
Schlung und Beratung
Phase 6: Beratung beenden
Phase 1: Beziehung herstellen
Phase 5: Beratungsprozess
reflektieren
Phase 4: Lösungen
entwickeln
Phase 2: Beratungsbedarfe/
-bedürfnisse erfassen
Phase 3: Beratungsziele
aushandeln
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Implikationen für die Pflegepraxis
Pflegefachkraft benötigt Kompetenz
Kompetenz bedeutet
Fachwissen
Fertigkeiten
Verständigungsorientiertes Handeln
In der Situation sein
Erfahrungswissen hilft in der Situation die Entscheidung für
auszuwählende Maßnahmen zu treffen
die einzelne Maßnahme gibt der Standard nicht vor, bedarf der
pflegerischen Kompetenz
situatives Fallverstehen als Voraussetzung für kompetentes
Pflegehandeln
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Standardaussage: Jeder Patient/Betroffene mit akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen sowie zu erwartenden Schmerzen erhält ein angemessenes
Schmerzmanagement, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie auf ein erträgliches Maß reduziert oder beseitigt.
Begründung: Eine unzureichende Schmerzbehandlung kann für Patienten/Betroffene gravierende Folgen haben, z. B. physische und psychische Beeinträchtigungen, Verzögerungen des
Genesungsverlaufs oder Chronifizierung der Schmerzen. Durch eine rechtzeitig eingeleitete, systematische Schmerzeinschätzung, Schmerzbehandlung sowie Schulung und Beratung von
Patienten/Betroffenen und ihren Angehörigen tragen Pflegefachkräfte maßgeblich dazu bei, Schmerzen und deren Auswirkungen zu kontrollieren bzw. zu verhindern.
Struktur
Die Pflegefachkraft
S1a - verfügt über das notwendige Wissen zur
systematischen Schmerzeinschätzung .
S1b Die Einrichtung stellt zielgruppenspezifische
Einschätzungs- und Dokumentationsinstrumente zur
Verfügung.
S2a Die Einrichtung verfügt über eine interprofessionell
geltende Verfahrensregelung zur medikamentösen
Schmerzbehandlung.
S2b - verfügt über das erforderliche Wissen zur
medikamentösen Schmerzbehandlung.
S3 - kennt schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen, deren
Prophylaxe und Behandlungsmöglichkeiten.
S4 - kennt nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Schmerzlinderung sowie deren mögliche Kontraindikationen.
S5a - verfügt über die notwendigen Beratungs- und
Schulungskompetenzen in Bezug auf Schmerz und
schmerzbedingte Probleme.
Prozess
Ergebnis
Die Pflegefachkraft
P1 - erhebt zu Beginn des pflegerischen Auftrags, ob der
E1 Eine aktuelle, systematische Schmerzeinschätzung und
Patient/Betroffene Schmerzen oder schmerzbedingte Proble- Verlaufskontrolle liegen vor.
me hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Einschätzung in
individuell festzulegenden Zeitabständen wiederholt.
- führt bei festgestellten Schmerzen oder schmerzbedingten Problemen eine systematische Schmerz-Ersteinschätzung mittels geeigneter Instrumente durch.
- wiederholt die Einschätzung der Schmerzintensität sowie
der schmerzbedingten Probleme in Ruhe und bei Belastung/
Bewegung in individuell festzulegenden Zeitabständen.
P2 - setzt spätestens bei einer Schmerzintensität von mehr E2 Der Patient/Betroffene ist schmerzfrei bzw. hat
als 3/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die
Schmerzen von nicht mehr als 3/10 analog der Numerischen
geltende Verfahrensregelung um oder holt eine ärztliche
Rangskala (NRS).
Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der
Schmerzbehandlung ein und setzt diese nach Plan um.
- überprüft bei Neueinstellung bzw. Anpassung der Medikation den Behandlungserfolg in den Zeitabständen, die dem
eingesetzten Analgesieverfahren entsprechen.
- sorgt dafür, dass bei zu erwartenden Schmerzen
präventiv ein adäquates Analgesieverfahren erfolgt.
P3 - führt in Absprache mit dem zuständigen Arzt
Maßnahmen zur Prophylaxe und Behandlung von
schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen durch.
P4 - bietet - gegebenfalls in Absprache mit den beteiligten
Berufsgruppen - dem Patienten/Betroffenen und seinen
Angehörigen als Ergänzung zur medikamentösen
Schmerztherapie nicht-medikamentöse Maßnahmen an und
überprüft ihre Wirkung.
E3 Schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen wurden
verhindert bzw. erfolgreich behandelt.
P5 - gewährleistet eine gezielte Schulung und Beratung für
den Patienten/Betroffenen und seinen Angehörigen, um sie
zu befähigen, Schmerzen einzuschätzen, mitzuteilen und zu
beeinflussen.
E5 Der Patient/Betroffene und seine Angehörigen sind
befähigt, sich aktiv an Maßnahmen des
Schmerzmanagements zu beteiligen bzw. diese selbst
durchzuführen.
S5b Die Einrichtung stellt die erforderlichen Beratungs- und
Schulungsunterlagen zur Verfügung.
© Paracelsus Medizinische Privatuniversität | Institut für Pflegewissenschaft | Irmela Gnass
E4 Die angewandten Maßnahmen haben sich positiv auf die
Schmerzsituation und/oder die Eigenaktivität des
Patienten/Betroffenen ausgewirkt.