ver.di Anträge

Transcription

ver.di Anträge
ANTRÄGE
O I Personal
Allgemein
VEREINT FÜR GERECHTIGKEIT
p
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
3. BUNDESKONGRESS
O
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat
Bundeskongress 2011
Sachgebiet O
Personal
Allgemein
Antragsnr.
Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK
O 001
Beteiligung bei der Einstellung von
Jugendsekretärinnen/Jugendsekretären
Seite
1
Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz
Annahme
O 002
Satzungsänderung § 73
3
Bezirksfachbereichskonferenz 13 Dresden/Oberelbe
Ablehnung
Dadurch erledigt folgender Antrag O 003
O 003
Satzungsänderung § 73
5
Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Sachsen/Sachsen-Anhalt/
Thüringen
Erledigt durch Antrag O 002
O 004
Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen
7
Bezirkskonferenz Mittelhessen
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den
Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgende Anträge O 005, O 006, O 007, O 008
O 005
Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen
9
Landesbezirksfachbereichskonferenz 9 Nord
Erledigt durch Antrag O 004
O 006
Tariferhöhungen von ver.di-Mitgliedern sollen an die von
ver.di abgeschlossenen Tarifabschlüsse gekoppelt werden
11
Bezirksfachbereichskonferenz 3 Berlin
Erledigt durch Antrag O 004
O 007
Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen
13
Bezirkskonferenz Kiel-Plön
Erledigt durch Antrag O 004
O 008
Regelung für Gehaltserhöhungen der Beschäftigten in ver.di
15
Landesbezirkskonferenz Nord
Erledigt durch Antrag O 004
O 009
Handlungsfähigkeit der Organisation sichern und erhalten
17
Landesbezirksfachbereichskonferenz 9 Nord
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den
Bundesvorstand
I
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat
Bundeskongress 2011
Sachgebiet O
Personal
Allgemein
Antragsnr.
Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK
O 010
Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
Seite
19
Bezirkskonferenz Bochum-Herne
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den
Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgender Antrag O 011
O 011
Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
21
Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
Erledigt durch Antrag O 010
O 012
Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre - die Zukunft von
ver.di
23
Bundesjugendkonferenz
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den
Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgende Anträge O 013, O 014, O 015, O 016
O 013
Jugendsekretärinnen/-sekretäre – die Zukunft von ver.di
25
Bezirkskonferenz Berlin
Erledigt durch Antrag O 012
O 014
Fortführung SiE-Programm
27
Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz
Erledigt durch Antrag O 012
O 015
Fortführung des Jugend-SiE-Programms
29
Landesbezirkskonferenz Saar
Erledigt durch Antrag O 012
O 016
Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre – die Zukunft von
ver.di
31
Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg
Erledigt durch Antrag O 012
O 017
Nachbesetzung von Jugendsekretärinnen-/
Jugensekretärsstellen
33
Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
Nichtbefassung
O 018
Verstärkung der Jugendarbeit in ver.di durch zusätzliche
Einstellung von Sekretärinnen/Sekretären
35
Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
Nichtbefassung
II
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat
Bundeskongress 2011
Sachgebiet O
Personal
Allgemein
Antragsnr.
Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK
O 019
Jugendsekretärin/Jugendsekretär Mindestquote pro Bezirk
Seite
39
Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Bayern
Nichtbefassung
O 020
Verbesserung der Jugendarbeit in ver.di
41
Landesbezirksfachbereichskonferenz 2 Berlin-Brandenburg
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den
Bundesvorstand
O 021
Verbesserung der Jugendarbeit
43
Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg
Nichtbefassung
O 022
Stellenbesetzung
45
Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Nichtbefassung
O 023
Erhalt der Frauenstrukturen
47
Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Nichtbefassung
O 024
Gender- bzw. frauen- und gleichstellungspolitische
Schulungen für alle Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre
49
Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den
Bundesvorstand
O 025
Qualifizierung und langfristige Personalplanung – für eine
Stärkung und Kontinuität der betrieblichen (Jugend-)
Gewerkschaftsarbeit
51
Bezirkskonferenz Bremen-Nordniedersachsen
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den
Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgender Antrag O 026
O 026
Qualifizierung und langfristige Personalplanung – für eine
Stärkung und Kontinuität der betrieblichen (Jugend-)
Gewerkschaftsarbeit
53
Bundesjugendkonferenz
Erledigt durch Antrag O 025
III
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat
Bundeskongress 2011
Sachgebiet O
Personal
Allgemein
Antragsnr.
Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK
O 027
Verstärkung der interkulturellen Öffnung von ver.di
Seite
55
Bundesmigrationskonferenz
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den
Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgender Antrag O 028
O 028
Einstellung von Sekretärinnen/Sekretären mit
Migrationshintergrund
59
Landesbezirkskonferenz Nord
Erledigt durch Antrag O 027
O 029
Übernahme und Ausbildung in ver.di
61
Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den
Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgender Antrag O 030
O 030
Übernahme und Ausbildung in ver.di
63
Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
Erledigt durch Antrag O 029
O 031
Auszubildende in den Bezirks- und
Landesbezirksverwaltungen
65
Landesbezirkskonferenz Nord
Nichtbefassung
O 032
Stellenpläne 2012ff
67
Bezirkskonferenz Mittelhessen
Nichtbefassung
O 033
Erhalt der Akademie der Arbeit (AdA)
69
Landesbezirkskonferenz Hessen
Annahme
Dadurch erledigt folgender Antrag O 037
O 034
Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit
71
Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag O 033
Dadurch erledigt folgende Anträge O 035, O 036
IV
Antragsverzeichnis nach Sachgebieten
Adressat
Bundeskongress 2011
Sachgebiet O
Personal
Allgemein
Antragsnr.
Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK
O 035
Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit
Seite
73
Landesbezirkskonferenz Hamburg
Erledigt durch Antrag O 034
O 036
Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit
75
Bundesjugendkonferenz
Erledigt durch Antrag O 034
O 037
Erhalt von Bildungsstätten und der Akademie der Arbeit
sichern
77
Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Erledigt durch Anträge O 033 und P 021
O 038
Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Sekretariatsdienst
79
Bezirksfachbereichskonferenz 13 München
Nichtbefassung
O 039
Änderung der ver.di-Satzung: In Fusionsbezirken mit mehr
als zwei Quellbezirken dürfen auch über die
Bezirkskonferenz 2010 bzw. über die Organisationswahlen
2010/2011 hinaus unbefristet zwei stellvertretende
Bezirksgeschäftsführerinnen/-geschäftsführer bestellt
werden
81
Bezirkskonferenz Südwestfalen
Ablehnung
O 040
Quotierung der Bezirksgeschäftsführung
83
Bezirkskonferenz Mittelfranken
Zeilen 3 bis 12 Ablehnung
Zeilen 14 bis 18 Annahme
V
O 001 Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz
Beteiligung bei der Einstellung von
Jugendsekretärinnen/Jugendsekretären
1
5
Der Bundeskongress beschließt
Der Gewerkschaftsrat und der Bundesjugendvorstand sollen bis Ende 2012
das Vorschlagsrecht und die Beteiligung der jugendlichen Gremien bei Einstellungen von Jugendsekretärinnen/Jugendsekretären genau definieren
und festlegen.
Begründung
10
15
20
Bei der Einstellung von Jugendsekretärinnen/Jugendsekretären bzw.
Sekretärinnen/Sekretären zur Einarbeitung kommt es bei den Einstellungsverfahren bzw. der Beteiligung der Jugendgremien immer wieder zu Unsicherheiten bzw. Unklarheiten. Daher ist es erforderlich, die Beteiligung der
jeweiligen ehrenamtlichen Gremien genauer zu beschreiben als es die
Jugendrichtlinie bisher macht. Das Vorschlagsrecht sollte genau definiert
und festgelegt werden, damit für alle klar ist, wofür es ist und wie mit dem
Vorschlag des jeweiligen Gremiums umzugehen ist.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme
Entscheidung des Bundeskongresses
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
1
2
O 002 Bezirksfachbereichskonferenz 13 Dresden/Oberelbe
Satzungsänderung § 73
1
Der Bundeskongress beschließt
Der § 73 Absatz 2 der ver.di-Satzung wird wie folgt geändert:
5
"Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten mit Ausnahme der Wahlangestellten werden in Tarifverträgen geregelt".
Begründung
10
15
20
25
30
35
Die Arbeitsbedingungen der ver.di-Beschäftigten werden laut ver.diSatzung in "kollektiven Verträgen“ zwischen dem Bundesvorstand und dem
Gesamtbetriebsrat in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. Deshalb
ist es dem Bundesvorstand nicht möglich, mit einer Gewerkschaft oder einer tarifwilligen Koalition Tarifverträge abzuschließen. Durch dieses faktische Verbot von Tarifverträgen für die ver.di-Beschäftigten wird für diese,
immerhin 3.000 Beschäftigten, die Tarifautonomie untergraben. Da einem
BR und auch dem GBR bei ver.di gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG sowohl
direkte Arbeitskampfmaßnahmen als auch Betätigungen, durch die der
Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt würde, strikt untersagt sind, kann er mit dem die Arbeitgeberfunktion für die ver.di-Beschäftigten wahrnehmenden Bundesvorstand nicht auf gleicher Augenhöhe
über die kollektiven Arbeitsbedingungen verhandeln. Das Bundesarbeitsgericht bezeichnet derartige Verhandlungen über kollektive Arbeitsbedingungen, bei denen die Arbeitnehmerseite kein Streikrecht hat, als "kollektive
Bettelei". Dass der Bundesvorstand aber als politisches Führungsorgan einer Gewerkschaft, zu deren wichtigsten Aufgaben die Verteidigung der Tarifautonomie und Verhinderung von so genannten Betriebsbündnissen
gehört, im eigenen Hause eben diese Betriebsbündnisse praktiziert und
durch die eigene Satzung unweigerlich dazu gezwungen ist, ist für eine
Gewerkschaft heute nicht mehr tragbar.
Wird diesem Antrag entgegengehalten, es gäbe innerhalb des Betriebes
ver.di derzeit bzw. noch keine tariffähige Gewerkschaft, ist dies nur die
halbe Wahrheit. Tatsächlich gibt es bei ver.di mit dem Verband der
Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) eine tarifwillige Koalition, die den
Bundesvorstand mehrfach, zuletzt im Januar 2010, zu Tarifverhandlungen
Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirkskonferenz Leipzig/Nordsachsen
3
O 002 Bezirksfachbereichskonferenz 13 Dresden/Oberelbe
aufgefordert hat. Der Bundesvorstand hat dies abgelehnt, was angesichts
der derzeitigen Bestimmungen in § 73 Abs. 2 der Satzung auch nicht anders zu erwarten war.
40
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
45
Dadurch erledigt folgender Antrag O 003
Entscheidung des Bundeskongresses
50
£ wie Empfehlung
4
£ abweichend von Empfehlung
O 003 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Sachsen/Sachsen-Anhalt/
Thüringen
Satzungsänderung § 73
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Änderung der ver.di-Satzung § 73 Abs. 2 „Die Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten mit Ausnahme der Wahlangestellten werden in Tarifverträgen geregelt“.
Begründung
10
15
Die Arbeitsbedingungen der ver.di-Beschäftigten werden laut ver.diSatzung in „kollektiven Verträgen“ zwischen dem Bundesvorstand und dem
Gesamtbetriebsrat in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. Deshalb
ist es dem Bundesvorstand nicht möglich, mit einer Gewerkschaft oder einer tarifwilligen Koalition Tarifverträge abzuschließen. Durch dieses faktische Verbot von Tarifverträgen für die ver.di-Beschäftigten wird für diese,
immerhin 3.000 Beschäftigten, die Tarifautonomie untergraben.
30
Da einem BR und auch dem GBR bei ver.di gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG sowohl direkte Arbeitskampfmaßnahmen als auch Betätigungen, durch die
der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt würde, strikt
untersagt sind, kann er mit dem, die Arbeitgeberfunktion für die ver.di-Beschäftigten wahrnehmenden Bundesvorstand, nicht auf gleicher Augenhöhe über die kollektiven Arbeitsbedingungen verhandeln. Das
Bundesarbeitsgericht bezeichnet derartige Verhandlungen über kollektive
Arbeitsbedingungen, bei denen die Arbeitnehmerseite kein Streikrecht hat,
als „kollektive Bettelei“. Dass der Bundesvorstand aber als politisches Führungsorgan einer Gewerkschaft, zu deren wichtigsten Aufgaben die Verteidigung der Tarifautonomie und Verhinderung von so genannten Betriebsbündnissen gehört, im eigenen Hause eben diese Betriebsbündnisse
praktiziert und durch die eigene Satzung unweigerlich dazu gezwungen ist,
ist für eine Gewerkschaft heute nicht mehr tragbar.
35
Wird diesem Antrag entgegengehalten, es gäbe innerhalb des Betriebes
ver.di derzeit bzw. noch keine tariffähige Gewerkschaft, ist dies nur die
halbe Wahrheit. Tatsächlich gibt es bei ver.di mit dem Verband der
Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) eine tarifwillige Koalition, die den
20
25
5
O 003 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Sachsen/Sachsen-Anhalt/
Thüringen
Bundesvorstand mehrfach, zuletzt im Januar 2010, zu Tarifverhandlungen
aufgefordert hat. Der Bundesvorstand hat dies abgelehnt, was angesichts
der derzeitigen Bestimmungen in § 73 Abs. 2 der Satzung auch nicht anders zu erwarten war.
40
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 002
45
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
6
£ abweichend von Empfehlung
O 004 Bezirkskonferenz Mittelhessen
Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Die Gehälter von ver.di-Beschäftigten werden zukünftig an die von ver.di
jährlich im Durchschnitt erreichten Tarifergebnisse angepasst. Interne Gehaltstarifverhandlungen werden bei ver.di nicht mehr geführt.
Begründung
10
15
Die Verhandlungen in 2010 haben gezeigt, dass die Art und Weise wie sie
auch in der Öffentlichkeit geführt wurden, dem Ansehen von ver.di schadet.
Es empfiehlt sich deshalb zu einem Verfahren zurückzukehren, das bereits
vor ver.di-Gründung in einigen Vorläuferorganisationen angewendet wurde.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgende Anträge O 005, O 006, O 007, O 008
20
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
7
8
O 005 Landesbezirksfachbereichskonferenz 9 Nord
Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Die Gehälter von ver.di-Beschäftigten werden zukünftig an die von ver.di
jährlich im Durchschnitt erreichten Tarifergebnisse angepasst. Interne
Lohntarifverhandlungen werden bei ver.di nicht mehr geführt.
Begründung
10
15
Die Verhandlungen in 2010 haben gezeigt, dass die Art und Weise wie sie
auch in der Öffentlichkeit geführt wurden, dem Ansehen von ver.di schadet.
Es empfiehlt sich deshalb zu einem Verfahren zurückzukehren, das bereits
vor ver.di-Gründung in einigen Vorläuferorganisationen angewendet wurde.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 004
Entscheidung des Bundeskongresses
20
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
9
10
O 006 Bezirksfachbereichskonferenz 3 Berlin
Tariferhöhungen von ver.di-Mitgliedern sollen an die von ver.di
abgeschlossenen Tarifabschlüsse gekoppelt werden
1
5
Der Bundeskongress beschließt
Der Gesamtbetriebsrat und der Bundesvorstand werden aufgefordert, die
Tariferhöhungen von ver.di-Beschäftigten an die von ver.di abgeschlossenen Tarifabschlüsse zu koppeln, mit dem Ergebnis, dass die Beschäftigten
mindestens die durchschnittliche Erhöhung der Tarifergebnisse erhalten.
Begründung
10
15
20
25
Durch ihre Doppelrolle als Gewerkschaft und Tarifpartner einerseits und
Arbeitgeber andererseits gerät ver.di regelmäßig in einen anstrengenden
Spagat. Beispielsweise wird im laufenden Tarifkonflikt im öffentlichen
Dienst der Tarifkonflikt innerhalb von ver.di von der Arbeitgeberseite genüsslich an die Medien lanciert und schwächt so die Position von ver.di in
den Verhandlungen. Weiterhin darf vermutet werden, dass Tarifkonflikte
innerhalb einer Gewerkschaft zumindest in der Verhandlungsphase zu
Reibungsverlusten und auch nach dem Abschluss zu Frust und Demotivation bei den hauptamtlichen Kolleginnen/Kollegen führen können. Die im
Antrag genannte Regelung würde auf elegante Weise gleichzeitig die
Außendarstellung von ver.di verbessern und die Qualität der Tarifabschlüsse ohne Umwege denen zugute kommen lassen, die uns Beschäftigte außerhalb von ver.di so unermüdlich unterstützen.
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 004
Entscheidung des Bundeskongresses
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
11
12
O 007 Bezirkskonferenz Kiel-Plön
Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen
1
Der Bundeskongress beschließt
Die Gehälter von ver.di-Beschäftigten werden zukünftig an die von ver.di
jährlich im Durchschnitt erreichten Tarifergebnisse angepasst.
5
Begründung
10
Die Verhandlungen in 2010 haben gezeigt, dass die Art und Weise wie sie
auch in der Öffentlichkeit geführt wurden, dem Ansehen von ver.di schadet.
Es empfiehlt sich deshalb zu einem Verfahren zurückzukehren, das bereits
vor ver.di-Gründung in einigen Vorläuferorganisationen angewendet wurde.
Empfehlung der Antragskommission
15
Erledigt durch Antrag O 004
Entscheidung des Bundeskongresses
20
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
13
14
O 008 Landesbezirkskonferenz Nord
Regelung für Gehaltserhöhungen der Beschäftigten in ver.di
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Die Gehälter der ver.di-Beschäftigten (auch Wahlangestellte) werden ab
dem 1. Januar 2012 um den prozentualen Anteil erhöht, den ver.di im
Durchschnitt über alle Tarifabschlüsse im Jahre 2011 abgeschlossen hat.
Begründung
10
15
20
25
Die öffentliche Auseinandersetzung um die Gehaltserhöhung in ver.di zwischen dem Bundesvorstand und dem Gesamtbetriebsrat in der Zeit, als es
um die Gehaltserhöhung des öffentlichen Dienstes 2010 ging, haben uns in
der Durchsetzung der Forderung (fünf Prozent) erheblich geschadet. Von
Innenminister de`Maiziere wurde ver.di vorgehalten, dass sie ein
Glaubwürdigkeitsproblem hätten, weil ver.di für die eigenen Beschäftigten
nur 1,5 Prozent anbieten würde. Dies wurde von den Medien dankbar aufgenommen.
Um derartige Situationen zu vermeiden und um einen gerechten Ausgleich
bei der jährlichen Gehaltserhöhung herzustellen, ist eine Gehaltsanpassung an den Erfolg der durchschnittlichen Tariferhöhung geboten.
Verbunden damit dürfte eine Erhöhung der Motivation der Beschäftigten
von ver.di bei der Durchsetzung der Forderungen unserer Mitglieder sein,
weil sie unmittelbar daran partizipieren.
Empfehlung der Antragskommission
30
Erledigt durch Antrag O 004
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
15
16
O 009 Landesbezirksfachbereichskonferenz 9 Nord
Handlungsfähigkeit der Organisation sichern und erhalten
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Der Bundesvorstand wird aufgefordert, mit dem Gesamtbetriebsrat in ver.di
Verhandlungen zu einer geänderten Betriebsvereinbarung/GBV aufzunehmen, die zum Ziel haben muss, eine größere Handlungsfähigkeit für örtliche und fachliche Betreuung innerhalb der Organisation auch zukünftig zu
gewährleisten.
Begründung
10
15
20
ver.di ist in einigen Bezirken/Fachbereichen kaum noch handlungsfähig,
weil es trotz erheblichen Personalüberhangs (nach Sollstellenplan) nicht
möglich ist, hauptamtlich Beschäftigte innerhalb der Organisation zeitgerecht umzusetzen. Beispiele gibt es in allen Fachbereichen und Landesbezirken. Dieses stößt zunehmend mehr auf Unverständnis bei den Mitgliedern und Beitragszahlern, die zu Recht erwarten, dass ihre Beiträge ihren Interessen entsprechend eingesetzt werden. Es muss möglich sein, sozialverträgliche Lösungen zu finden, die nicht nur den Beschäftigten,
sondern eben auch der Organisation und damit den Beitragszahlern dienen.
Empfehlung der Antragskommission
25
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
17
18
O 010 Bezirkskonferenz Bochum-Herne
Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
1
Der Bundeskongress beschließt
In gewerkschaftlichen Bildungsstätten sollten in Zukunft keine Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer mehr beschäftigt werden.
5
Begründung
10
15
20
25
Die DGB-Gewerkschaften und somit auch ver.di treten in ihrer öffentlichen
Meinungsäußerung vehement gegen die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmern ein. Anstelle eines zweiklassigen Beschäftigungssystems sollen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer besonders in
gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Vollzeit und unbefristet bei
Gewerkschaften angestellt sein. Umso unverständlicher ist es, wenn im
DGB und in ver.di-Bildungsstätten aus unerklärlichen Gründen Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer beschäftigt werden. Finanzielle Gründe
dürfen kein Argument sein. Wir sind als Gewerkschaften nicht glaubwürdig,
wenn wir unsere politischen Forderungen nicht auch selbst anwenden. Mit
diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass zukünftig in
gewerkschaftlichen Bildungsstätten keine Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer mehr beschäftigt werden sollen, sondern Arbeitsbedingungen
und somit Arbeitsverträge vorliegen, die aus gewerkschaftlicher Sicht voll
akzeptabel sind.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgender Antrag O 011
30
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
19
20
O 011 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer
1
Der Bundeskongress beschließt
Es wird geprüft, wo in unseren gewerkschaftlichen Einrichtungen Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer beschäftigt werden.
5
In gewerkschaftlichen Bildungsstätten dürfen in Zukunft keine Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer mehr beschäftigt werden. Das soll gleichermaßen für alle Arbeitsbereiche von der Reinigungskraft bis hin zu den
Referentinnen/Referenten gelten.
10
Begründung
15
20
Die DGB-Gewerkschaften und somit auch ver.di tritt in seiner öffentlichen
Meinungsäußerung vehement gegen die Beschäftigung von Leiharbeiterinnen/Leiharbeitern ein.
Anstelle eines zweitklassigen Beschäftigungssystems sollen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer besonders in gewerkschaftlichen Bildungsstätten in
Vollzeit und unbefristet bei Gewerkschaften angestellt sein. Umso unverständlicher ist es, wenn im DGB und in ver.di-Bildungsstätten aus unerfindlichen Gründen Leiharbeiterinnen/Leiharbeitern beschäftigt werden. Finanzielle Gründe dürfen dafür kein Argument sein. Wir sind als Gewerkschaften nicht glaubwürdig, wenn wir unsere politischen Forderungen nicht auch
selbst anwenden.
25
Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass zukünftig in
gewerkschaftlichen Bildungsstätten keine Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter
mehr beschäftigt werden, sondern Arbeitsbedingungen und somit Arbeitsverträge vorliegen, die aus gewerkschaftlicher Sicht voll akzeptabel sind.
30
35
21
O 011 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
Empfehlung der Antragskommission
40
Erledigt durch Antrag O 010
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
22
£ abweichend von Empfehlung
O 012 Bundesjugendkonferenz
Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre - die Zukunft von
ver.di
1
5
Der Bundeskongress beschließt
Junge und aktive Mitglieder sind die Zukunft von ver.di. Um das Niveau in
der Jugendarbeit zu halten, ist die regelmäßige Durchführung des SiE-Programms (Programm SekretärInnen in Einarbeitung) die Basis. Ziel muss es
sein, dass jährlich ein SiE-Programm aufgelegt wird. Dabei sind die perspektivischen Personalbedarfe für Jugendarbeit zu berücksichtigen und mit
der Einarbeitung ist ein Nachfolgemanagement sicherzustellen.
10
Begründung
15
Aufgrund der durchschnittlichen Altersstruktur in der Organisation ist es
wichtig, dass weiterhin qualifizierte Gewerkschaftssekretärinnen und
Gewerkschaftssekretäre ausgebildet werden. Somit kann auch die Besetzung der Jugendsekretärinnenstellen/Jugendsekretärsstellen weiterhin
gewährleistet werden, was bedeutet, dass kontinuierliche Jugendarbeit
möglich, ist sowie die Mitgliederbetreuung von Auszubildenden, Studierenden und jugendlichen Erwerbstätigen.
20
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
25
Dadurch erledigt folgende Anträge O 013, O 014, O 015, O 016
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
23
24
O 013 Bezirkskonferenz Berlin
Jugendsekretärinnen/-sekretäre – die Zukunft von ver.di
1
Der Bundeskongress beschließt
ver.di führt das SiE-Programm unbefristet in allen Landesbezirken weiter.
Junge aktive Mitglieder sind die Zukunft von ver.di.
5
Begründung
10
15
Seien wir mal ehrlich. ver.di altert und das zunehmend. Die Altersstruktur
der Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre lässt zu wünschen übrig. Und
so wie die Jugend auch unsere Zukunft ist, so sind dies auch unsere
Jugendsekretärinnen/-sekretäre. Sie machen durch ihre Arbeit ver.di für
Jugend erlebbar. Es ist für uns daher wichtig, dass die Jugendsekretärinnen/-sekretäre nach erfolgreichem Abschluss des SiE-Programmes, im
Jugendbereich eingesetzt werden. Auch die Mitgliederentwicklungen der
letzten Jahre zeigen, dass sich eine gute Jugendarbeit mit Jugendsekretärinnen/-sekretären in den Bezirken positiver auswirkt.
Empfehlung der Antragskommission
20
Erledigt durch Antrag O 012
Entscheidung des Bundeskongresses
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
25
26
O 014 Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz
Fortführung SiE-Programm
1
Der Bundeskongress beschließt
Der Bundesvorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass das SiE-Programm
weitergeführt wird.
5
Begründung
10
Aufgrund der durchschnittlichen Altersstruktur in der Organisation ist es
wichtig, dass weiterhin qualifizierte Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre
ausgebildet werden. Somit kann auch die Besetzung der Jugendsekretärinnen-/Jugendsekretärsstellen weiterhin gewährleistet werden, was bedeutet,
dass kontinuierliche Jugendarbeit möglich ist sowie die Mitgliederbetreuung
von Auszubildenden, Studierenden und jugendlichen Erwerbstätigen.
15
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 012
20
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
27
28
O 015 Landesbezirkskonferenz Saar
Fortführung des Jugend-SiE-Programms
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Das Jugend-SiE-Programm soll fortgeführt werden. Es sollen weiterhin pro
Jugend-SiE-Programm bundesweit mindestens zehn Bewerberinnen/Bewerber eingestellt werden.
Begründung
10
Aufgrund der durchschnittlichen Altersstruktur in der Organisation ist es
wichtig, dass weiterhin qualifizierte Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre
ausgebildet werden. Somit kann auch die Besetzung der Jugendsekretärinnen-/Jugendsekretärsstellen weiterhin gewährleistet werden, was bedeutet,
dass kontinuierliche Jugendarbeit möglich ist sowie die Mitgliederbetreuung
von Auszubildenden, Studierenden und jugendlichen Erwerbstätigen.
15
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 012
20
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
29
30
O 016 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg
Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre – die Zukunft von ver.di
1
5
Der Bundeskongress beschließt
ver.di wird mindestens jährlich das Programm "SekretärInnen in Einarbeitung" (SiE-Programm) in allen Landesbezirken durchführen und je Bezirk
mindestens eine Jugendsekretärin/einen Jugendsekretär unbefristet einstellen. Junge aktive Mitglieder sind die Zukunft von ver.di.
Begründung
10
15
Seien wir mal ehrlich. ver.di altert - und das zunehmend. Die Altersstruktur
der Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre lässt zu wünschen übrig. Und
so wie die Jugend auch unsere Zukunft ist, so sind dies auch unserer
Jugendsekretärinnen/-sekretäre. Sie machen durch ihre Arbeit ver.di für
Jugend erlebbar. Es ist für uns daher wichtig, dass die Jugendsekretärinnen/-sekretäre nach erfolgreichem Abschluss des SiE-Programmes, im
Jugendbereich eingesetzt werden. Auch die Mitgliederentwicklungen der
letzten Jahre zeigen, dass sich eine gute Jugendarbeit mit Jugendsekretärinnen/-sekretären in den Bezirken positiver auswirkt.
20
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 012
25
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
31
32
O 017 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
Nachbesetzung von Jugendsekretärinnen-/Jugensekretärsstellen
1
Der Bundeskongress beschließt
Frei werdende Jugendsekretärinnen-/Jugendsekretärsstellen werden umgehend wieder besetzt.
5
Hierzu muss rechtzeitig vorm Ausscheiden der „Alten“ die Ausbildung und
Einarbeitung neuer Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre erfolgen.
Begründung
10
15
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es für die meist noch unerfahrenen
Ehrenamtlichen schwierig ist, ihre Arbeit weiterhin so gut zu leisten, wenn
es keine hauptamtliche Ansprechpartnerin/keinen hauptamtlichen Ansprechpartner gibt. Dadurch sind uns in der Vergangenheit viele gute
Strukturen zusammengebrochen. Das darf in Zukunft nicht mehr passieren.
Empfehlung der Antragskommission
20
Nichtbefassung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
33
34
O 018 Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
Verstärkung der Jugendarbeit in ver.di durch zusätzliche Einstellung
von Sekretärinnen/Sekretären
1
5
10
15
Der Bundeskongress beschließt
ver.di soll das Thema Verstärkung der Jugendarbeit zu einem gemeinsamen organisationspolitischen Thema machen. Hierzu sollen zusätzliche
Sekretärinnen und Sekretäre eingestellt werden, um die Jugendarbeit wesentlich zu stärken.
Im Fachbereich 3 sollen die zusätzlichen Kapazitäten vor allem dazu genutzt werden, politische Bildungsarbeit an Kranken- und Altenpflegeschulen durchzuführen, zur Unterstützung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Vertrauensleuten. Es sollen damit Strukturen aufgebaut werden für eine nachhaltige Jugendarbeit vor Ort. Gleichzeitig kann
damit die Nachwuchsarbeit verbessert werden. Auch das Thema „Frauen
stark machen“ kann gezielt bearbeitet werden. Nicht zuletzt sollen damit
viele neue Mitglieder geworben werden.
In einem zugrunde zu legenden Konzept müssten folgende Aspekte enthalten sein:
20
•
Hauptamtliche Ressourcen für die Durchführung von drei bis fünf Unterrichtseinheiten pro Kurs an Krankenpflegeschulen und Altenpflegeschulen (Inhalte könnten sein: Interessensvertretung, Tarifrecht,
Übergang Ausbildung - Arbeitsverhältnis, Haftungsrecht, Überlastungsanzeigen, Krankenhausfinanzierung, etc.).
•
Personelle und finanzielle Ressourcen zur Ausbildung von Multiplikatoren.
•
Personelle und finanzielle Ressourcen zur Durchführung flankierender
Projekte an den jeweiligen Schulen.
25
30
Weiteres Vorgehen:
•
35
Der neue gewählte Bezirksfachbereichsvorstand bekommt dies als
erste Aufgabe übertragen. Dabei sind die Ideen der bisherigen Arbeits-
35
O 018 Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
gruppe zu prüfen und einen Weg zu beschreiben und zu gehen, mit
dem das Anliegen zu einem weitest möglichen Erfolg geführt werden
kann. Insbesondere sind möglichst alle Fachbereiche einzubeziehen.
Damit müsste der Weg nicht nur im Fachbereich 03, sondern auch über
die Ebenen beschritten werden, zum Beispiel über die entsprechenden
Konferenzen. Gleichzeitig kann der Fachbereich 03 aber nicht den anderen Fachbereichen vorschreiben, wie mit den zusätzlichen Stellen
die jeweilige Jugendarbeit unterstützt werden soll.
40
45
•
Der neue gewählte Bezirksfachbereichsvorstand erteilt dabei entsprechenden Auftrag an die bisherige Arbeitsgruppe. Gleichzeitig ist zu
prüfen, ob die bisherige AG erweitert werden soll.
•
Weitere Fakten, Daten, etc. sollten gesammelt werden.
•
In Frage kommende Unterstützer überlegen, ansprechen und dazu bekommen, das Anliegen zur eigenen Angelegenheit zu machen.
50
Begründung
55
60
1. Beweis erbracht: So geht’s! Im entsprechenden Projekt, das seit rund
zwei Jahren in Rhein-Neckar durchgeführt wurde, konnte eindeutig der
Beweis erbracht werden, dass es funktioniert. Allerdings ist das Projekt im
Bezirksfachbereich 03 Rhein-Neckar beendet und die Maßnahmen müssen
nun von einigen wenigen ehrenamtlichen Kolleginnen/Kollegen weiter getragen werden. Dies belastet bei der darüber hinaus anliegenden
Gewerkschaftsarbeit über das normale Maß hinaus. Das zeigt, dass die
dafür eingesetzten Mittel bei weitem nicht reichen. Die bisher erreichten
Ergebnisse sind:
65
•
Positives Image, deutlich höherer Bekanntheitsgrad von ver.di. Nur
vor Ort und in der direkten Ansprache kann dies erreicht werden. Insbesondere bei jungen Kolleginnen/Kollegen besteht so die Chance das
Image des „Angestaubten“ loszuwerden und sich in ein positives Licht
(ähnlich attac oder Greenpeace) zu stellen. Wenn es „hip“ ist Mitglied
zu sein, dann ist Mitgliederwerbung ein Selbstläufer.
•
Mehr Aktivitäten: die gewandelte Stimmungslage wirkt sich in deutlich
höherer Beteiligung aus. Bei Streiks und Aktionen ist Jugend immer ak-
70
36
O 018 Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
75
80
tiv und gefordert. Um das auszubauen, braucht es mehr Mitglieder.
Ergänzend sei erwähnt, dass unser Fachbereich bei Arbeitskämpfen
eine immer größere Rolle spielt.
2. Riesiges Potenzial für ver.di: In den Kranken- und Altenpflegeschulen
befinden sich normalerweise bis zu 100 Auszubildende, große Ausbildungsträger haben bis zu 800 Azubildende. Dieses Potenzial gilt es zu
erschließen. Derzeit hat der Bundesfachbereich 3 15.000 junge Mitglieder;
in der Bundesrepublik Deutschland gibt es dagegen rund 100.000 Ausbildungsplätzen in Kranken- und Altenpflegeschulen!
85
90
95
3. Die Lehrkräfte würden durch diese Schwerpunktarbeit in Kontakt mit
uns kommen und eine Anbindung an ver.di erfahren können. Sie sind immens wichtig für die Erschließung des Potenzials, da sie als Vorbilder an
den Schulen fungieren. Gleichzeitig gilt es auch eine Abgrenzung zur GEW
herzustellen (Die GEW beginnt aktuell, direkt auf die Krankenpflegelehrkräfte zuzugehen und sich als zuständige „Lehrergewerkschaft“ vorzustellen).
4. Nachwuchs ist Zukunft! Betrachten wir unsere Gremien, wird deutlich,
dass auch die Strukturen in ver.di eine Verjüngungskur ver.dienen. Es fehlt
an jugendlichen Mitgliedern. Sie sind aber die Zukunft für unsere
Gewerkschaft! Die Nachwuchsarbeit für Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Personalvertretungen, Vertrauensleute und ver.di-Gremien
muss massiv verstärkt werden.
100
105
5. Ein rundes Angebot! Die Maßnahmen würden begleitet werden von
den betrieblichen Akteuren: sie unterstützen zum Beispiel mit Infoständen
und Werbearbeit. Ehrenamtliche können nicht alles stemmen, aber es kann
der Start oder die Unterstützung für betriebliche Strukturen sein. Es entsteht ein Paket von Gewerkschaft, betrieblichen Gremien wie Jugend- und
Auszubildendenvertretung, Personalvertretungen, Vertrauensleuten und
Mitgliederwerbung.
110
37
O 018 Bezirkskonferenz Rhein-Neckar
115
Empfehlung der Antragskommission
Nichtbefassung
Entscheidung des Bundeskongresses
120
£ wie Empfehlung
38
£ abweichend von Empfehlung
O 019 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Bayern
Jugendsekretärin/Jugendsekretär Mindestquote pro Bezirk
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Wir fordern auch für alle kleineren Bezirke mindestens eine Jugendsekretärin/einen Jugendsekretär mit einem halben Stellenanteil und unbefristeten Arbeitsverträgen.
Begründung
10
15
20
Die Förderung der Jugendarbeit kann nicht allein auf den ehrenamtlichen
Bereich und das Engagement der Ehrenamtlichen beruhen. Die bisher im
Bezirk Rosenheim zustehenden 0,2 Stellenanteilen sind für die Größe des
Bezirks und die Anzahl der Betriebe nicht ausreichend, um eine gute
Jugendarbeit durchzuführen.
Um eine gute Förderung der Jugendarbeit zu ermöglichen, sind beständige
Arbeitsverhältnisse und ausreichende Zeitanteile erforderlich.
Von einer guten Jugendarbeit hängt unsere zukünftige Gewerkschaftsarbeit ab, dies sollte uns ausreichend Begründung für die Schaffung einer
Mindestquote für die Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre sein.
Empfehlung der Antragskommission
25
Nichtbefassung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
39
40
O 020 Landesbezirksfachbereichskonferenz 2 Berlin-Brandenburg
Verbesserung der Jugendarbeit in ver.di
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Alle Gliederungen, Fachbereiche und Ebenen in ver.di tragen dafür Sorge,
dass die Betreuung ehrenamtlicher, jugendlicher Kolleginnen und Kollegen
sichergestellt wird. Dazu ist es notwendig, dass mindestens bis in die
landesbezirklichen Gliederungen genügend hauptamtliche Sekretärinnen
und Sekretäre für die Betreuung eingesetzt werden.
Begründung
10
15
20
Entsprechend der ver.di-Satzung sowie den geltenden Richtlinien zur
Jugendarbeit, verbunden mit der hauptamtlichen Betreuung von JAV'en, ist
Jugendpolitik ein elementarer Bestandteil der gewerkschaftlichen Arbeit in
ver.di. Mit Blick auf die Mitgliederentwicklung und dem damit verbundenen
demographischen Wandel, muss sich dies auch in der Betreuungsarbeit
der Bezirke, Landesbezirke und des Bundesvorstandes widerspiegeln und
entsprechend personell untermauert werden.
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Entscheidung des Bundeskongresses
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
41
42
O 021 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg
Verbesserung der Jugendarbeit
1
5
Der Bundeskongress beschließt
In den Landesbezirken sind für gewerkschaftliche Jugendarbeit ausreichend feste Stellen und eine entsprechende Sachkostenausstattung vorzusehen. Das umfasst einerseits die Einsetzung ausreichend hauptamtlicher
Sekretärinnen/Sekretäre zur Betreuung jugendlicher Kolleginnen und
Kollegen mit einem festen hinterlegten Stellenanteil für die Jugendarbeit;
andererseits muss die finanzielle Unterstützung dem Bedarf angepasst
werden.
10
Begründung
15
20
25
Aufgrund nachlassender Eintritte erwächst die Notwendigkeit einen erhöhten finanziellen und personellen Aufwand zur Nachwuchsgewinnung zu betreiben. Die Nachwuchsgewinnung muss wesentlicher Bestandteil der
Gewerkschaftsarbeit sein. Hierfür bedarf es zusätzlichen Aufwandes, um
potenzielle Mitglieder für Probleme der Arbeitswelt zu sensibilisieren und
ihnen die Möglichkeit zu geben aktiv zu werden.
Die Jugendarbeit schafft die Grundlage für die künftige Gewerkschaftsarbeit.
Daher ist es um so wichtiger der aktiven Jugend ausreichend kompetente
Betreuerinnen/Betreuer zur Seite zu stellen, die die Jugend hauptamtlich
unterstützen und betreuen.
Empfehlung der Antragskommission
30
Nichtbefassung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
43
44
O 022 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Stellenbesetzung
1
5
Der Bundeskongress beschließt
Zur Sicherstellung der Betreuungsaufgaben wird jede Sekretärinnen-/
Sekretärsstelle so frühzeitig wiederbesetzt, dass eine rechtzeitige und umfassende Einarbeitung sichergestellt werden kann. Die anfallenden Kosten
der Einarbeitungszeit sind von der Bundesverwaltung zu tragen.
Begründung
10
15
20
Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuungsarbeit ist es unerlässlich, dass zukünftige Stellenausschreibungen frühzeitig erfolgen, weil
demografische Auswirkungen schon langfristig bekannt sind. Aus den genannten Gründen ist es zwingend erforderlich, dass neue Stelleninhaber
rechtzeitig und umfassend in die Lage versetzt werden, die immer anspruchsvolleren und komplexeren Betreuungsaufgaben auch bewältigen zu
können.
Die Personalbudgets der einzelnen Einheiten lassen diese zusätzlichen
Personalkosten nicht zu. Um die Finanzierung sicherzustellen, wird die
Bundesverwaltung beauftragt, die erforderlichen Geldmittel zur Verfügung
zu stellen.
Empfehlung der Antragskommission
25
Nichtbefassung
Entscheidung des Bundeskongresses
30
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 11
45
46
O 023 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Erhalt der Frauenstrukturen
1
Der Bundeskongress beschließt
Der Erhalt und die Unterstützung der Frauenstrukturen mit hauptamtlichen
Stellenanteilen sind in der Personalstruktur von ver.di unverzichtbar.
5
Begründung
10
15
Gewerkschaftsarbeit ist nicht geschlechtsneutral. Frauen und Männer haben eine unterschiedliche Lebens- und Arbeitsbiografie. Das spiegelt sich
beispielsweise in noch immer vorhandenen Lohndifferenzen von Frauen
und Männern oder der Spezifizierung von Tätigkeiten (Frauenberufe/Männerberufe) bezogen auf die Geschlechter wieder. Das bedeutet aber auch
gleichzeitig, dass Frauenprobleme in der Gewerkschaftsarbeit explizit angesprochen werden müssen. Sie dürfen nicht nur in Vertretung "mit"-behandelt werden. Dazu sind auch Stellenanteile erforderlich, die nicht den
Fachbereichen für ihre sehr wichtige Arbeit geopfert werden dürfen.
Frauen sollen auch über die Gewerkschaftsarbeit Bildung und Selbstwert
erfahren und daraus die Gewerkschaft mitgestalten.
20
Empfehlung der Antragskommission
Nichtbefassung
25
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
47
48
O 024 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg
Gender- bzw. frauen- und gleichstellungspolitische Schulungen für
alle Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre
1
5
Der Bundeskongress beschließt
ver.di legt ein Schulungsprogramm für gewerkschaftliche Frauen- und
Gleichstellungspolitik sowie Genderpolitik auf und verpflichtet alle
Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre sowie gewerkschaftspolitischen
Assistentinnen/Assistenten innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums zur Teilnahme. Diese Schulungen werden zugleich integraler Bestandteil der Ausbildung von Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre und gewerkschaftspolitischen Assistentinnen und Assistenten.
10
Begründung
15
20
Gewerkschaftliche Frauen- und Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Die Verwirklichung der Geschlechterdemokratie und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Betrieb, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, auch unter Anwendung des Gender Mainstreaming,
gehört zu den 15 Kernzielen unserer Organisation. Damit ist die Gesamtorganisation verpflichtet, dies in ihre Gesamtpolitik zu integrieren. Frauenund Gleichstellungspolitik kann nicht erfolgreich als „zusätzlich" oder „angelagert" betrieben und umgesetzt werden.
30
Frauen- und Gleichstellungspolitik ist aus unserer Sicht dann erfolgreich,
wenn sie sich als „Normalfall" in der Arbeit der Betriebsbetreuung, in der individuellen Beratung von Mitgliedern und im Serviceangebot des Bezirkes
für aktive Frauen widerspiegelt. Erste Schritte sind nun gemacht worden,
indem Frauen- und Gleichstellungspolitik ein Baustein im Planungsprozess
der Fachbereiche ist. Um Politik für Frauen, die eine ganz wesentliche Zielgruppe einer Dienstleistungsgewerkschaft darstellen, zum integralen Bestandteil der ver.di-Arbeit zu machen, ist eine grundlegende Qualifizierung
aller hauptamtlichen Akteurinnen und Akteure unerlässlich.
35
Dies gilt in gleicher Weise für Genderpolitik. Die Anwendung des GenderMainstreaming ist angelegt als Konzept, das allen Akteurinnen und Akteuren gewerkschaftlicher Arbeit aufgibt, die unterschiedlichen Interessen und
Lebenssituationen von Frauen und Männern in der Struktur, in der Gestal-
25
Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
49
O 024 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg
40
45
tung von Prozessen und Arbeitsabläufen, in den Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und in der Steuerung
von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von
Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können. Davon ist ver.di in
der alltäglichen Arbeit noch weit entfernt.
Die bessere Verankerung beider Politikbereiche in die tägliche Arbeit durch
Qualifikation ist eine zentrale Voraussetzung für eine Mitgliederorientierung, die auch zielgruppenspezifische Interessen und Themen der weiblichen Mitglieder im Blick hat und bearbeitet. Ein systematisches Vorgehen
wird dabei von den Frauensekretärinnen unterstützt.
Empfehlung der Antragskommission
50
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Entscheidung des Bundeskongresses
55
£ wie Empfehlung
50
£ abweichend von Empfehlung
O 025 Bezirkskonferenz Bremen-Nordniedersachsen
Qualifizierung und langfristige Personalplanung – für eine Stärkung
und Kontinuität der betrieblichen (Jugend-)Gewerkschaftsarbeit
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Wir fordern die Einführung einer Personalentwicklungsmaßnahme für
Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, ähnlich des Einarbeitungsprogrammes „Jugendsekretär/in in Einarbeitung“.
Begründung
10
15
20
25
30
Der Aufbau von betrieblichen Gewerkschaftsstrukturen, die Aktivierung und
Mobilisierung von Kolleginnen und Kollegen sowie die Durchführung von
gewerkschaftlichen Aktionen bedürfen einer intensiven und kontinuierlichen
Begleitung durch die zuständige Jugensekretärin/den zuständigen Jugendsekretär. Die Zunahme an Gewerkschaftssekretärinnen und
Gewerkschaftssekretären, die über Altersteilzeitregelungen oder den Renteneintritt ihre aktive, hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit beenden, ist
durch Neueinstellungen aufzufangen.
Im Bereich Jugend erfolgt dies derzeitig über das Personalentwicklungsprogramm „Jugendsekretär/in in Einarbeitung“ und beinhaltet eine achtzehnmonatige praktische und theoretische Heranführung an die Tätigkeit
einer Jugendsekretärin bzw. eines Jugendsekretärs. Im Anschluss ist ein
Einsatz im Bereich Jugend für die Dauer von mindestens vier Jahren angedacht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Jugendarbeit in ver.di
langfristig gut aufgestellt ist. Die ver.di-Jugend Bremen-Nordniedersachsen
befürwortet, dass auch in 2010 junge Kolleginnen und Kollegen im Rahmen
der Einarbeitung eine Tätigkeit in ver.di aufnehmen. Ein ähnliches Modell
für die qualifizierte Neueinstellung von Kolleginnen und Kollegen in den
einzelnen Fachbereichen existiert jedoch nicht. Vielmehr müssen wir feststellen, dass zahlreiche Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre direkt im
Anschluss bzw. wenige Monate nach Abschluss der Einarbeitung in die
Fachbereiche wechseln. Um dem zunehmenden Personalbedarf innerhalb
der Fachbereiche gerecht zu werden und dabei die Kontinuität der Jugendarbeit nicht zu gefährden, ist die Einführung eines Einarbeitungsprogrammes für die Fachbereiche in ver.di erforderlich.
35
51
O 025 Bezirkskonferenz Bremen-Nordniedersachsen
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
40
Dadurch erledigt folgender Antrag O 026
Entscheidung des Bundeskongresses
45
£ wie Empfehlung
52
£ abweichend von Empfehlung
O 026 Bundesjugendkonferenz
Qualifizierung und langfristige Personalplanung – für eine Stärkung
und Kontinuität der betrieblichen (Jugend-)Gewerkschaftsarbeit
1
5
Der Bundeskongress beschließt
ver.di beschließt die Einführung einer Personalentwicklungsmaßnahme für
Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre in den
Fachbereichen. Bei der Konzeption dieser Einarbeitung soll sich an den
Evaluationsergebnissen des JuSiE-Programms orientiert werden.
Begründung
10
15
20
25
Der Aufbau von betrieblichen Gewerkschaftsstrukturen, die Aktivierung und
Mobilisierung von Kolleginnen und Kollegen sowie die Durchführung von
gewerkschaftlichen Aktionen bedürfen einer intensiven und kontinuierlichen
Begleitung durch die zuständige Jugendsekretärin/den zuständigen
Jugendsekretär. Die Zunahme an Gewerkschaftssekretärinnen und
Gewerkschaftssekretären, die über Altersteilzeitregelungen oder den Renteneintritt ihre aktive, hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit beenden, ist
durch Neueinstellungen aufzufangen.
Im Bereich Jugend erfolgt dies derzeitig über das Personalentwicklungsprogramm „Jugendsekretär/in in Einarbeitung“ und beinhaltet eine achtzehnmonatige praktische und theoretische Heranführung an die Tätigkeit
einer Jugendsekretärin, bzw. eines Jugendsekretärs. Im Anschluss ist ein
Einsatz im Bereich Jugend für die Dauer von mindestens vier Jahren angedacht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Jugendarbeit in ver.di
langfristig gut aufgestellt ist.
Die ver.di-Jugend Bremen-Nordniedersachsen befürwortet, dass auch in
2010 junge Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Einarbeitung eine
Tätigkeit in ver.di aufnehmen.
30
35
Ein ähnliches Modell für die qualifizierte Neueinstellung von Kolleginnen
und Kollegen in den einzelnen Fachbereichen existiert jedoch nicht. Vielmehr müssen wir feststellen, dass zahlreiche Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre direkt im Anschluss, bzw. wenige Monate nach Abschluss der
Einarbeitung in die Fachbereiche wechseln.
53
O 026 Bundesjugendkonferenz
Um dem zunehmenden Personalbedarf innerhalb der Fachbereiche gerecht zu werden und dabei die Kontinuität der Jugendarbeit nicht zu gefährden, ist die Einführung eines Einarbeitungsprogrammes für die Fachbereiche in ver.di erforderlich.
40
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 025
45
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
54
£ abweichend von Empfehlung
O 027 Bundesmigrationskonferenz
Verstärkung der interkulturellen Öffnung von ver.di
1
5
10
15
Der Bundeskongress beschließt
1. Der Bundesvorstand und der Gewerkschaftsrat werden aufgefordert,
bei allen Neueinstellungen und bei der Besetzung von Ausbildungsstellen, Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund verstärkt
zu berücksichtigen.
Dazu sind Maßnahmen zu entwickeln, die eine Erhöhung der Zahl der
Beschäftigten mit Migrationshintergrund bewirken, so dass ihr Anteil an
den hauptamtlich Beschäftigten mittelfristig in etwa dem Anteil der Migrantinnen und Migranten an den Mitgliedern entspricht.
Der Bundesvorstand wird beauftragt kurzfristig, innerhalb der nächsten
fünf Jahre, die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund auf
die Hälfte des Anteils der Mitglieder mit Migrationshintergrund zu erhöhen.
Grundlage dieses Konzepts soll eine Bestandsaufnahme zur Personalentwicklung in ver.di sein, die Auskunft gibt
20
25
30
•
sowohl über die Zahl der hauptamtlich Beschäftigten mit Migrationshintergrund
•
als auch die Zahl der in Ausbildung befindlichen Menschen mit Migrationshintergrund.
2. Der Bundesvorstand wird darüber hinaus aufgefordert, das Potenzial
der hauptamtlich Beschäftigten mit Migrationshintergrund stärker auszuschöpfen, um sie auch für leitende hauptamtliche Funktionen zu
qualifizieren.
3. Dem Gewerkschaftsrat ist jährlich ein Bericht vorzulegen, der über die
erfolgten Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse informiert.
35
4. Förderung der ehrenamtlichen Arbeit
55
O 027 Bundesmigrationskonferenz
Initiativen der Fachbereiche zur Gewinnung von Kandidatinnen und
Kandidaten mit Migrationshintergrund zu den Betriebs-, Personalrats-,
JAV- und Vertrauensleutewahlen, gezielte Projekte zur Gewinnung
neuer Mitglieder im Bereich der Migrantinnen und Migranten, die
stärkere Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten in die europäische und internationale Gewerkschaftsarbeit von ver.di und die jeweils
dafür erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen.
40
45
Begründung
50
Der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Mitglieder mit Migrationshintergrund ist gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil relativ hoch. Dennoch
sind die Migrantinnen und Migranten auf allen hauptamtlichen Ebenen in
ver.di unterrepräsentiert. Das betrifft sowohl die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter- als auch die Leitungsebene. Die Gewerkschaften, insbesondere auch
ver.di, sollten als Vorbilder vorangehen und sich als Arbeitgeber stärker als
bisher für Menschen mit Migrationshintergrund öffnen.
55
60
65
70
Unter der interkulturellen Öffnung ist das Anpassen der gesamten Organisation an die veränderten Bedingungen der Einwanderungsgesellschaft zu
verstehen. Demnach müssen sich Organisationen an einem Leitbild orientieren und durchgreifende, strukturelle Veränderungen vornehmen. Interkulturelle Öffnung bedeutet nicht, dass einige wenige Fachkräfte einer
Organisation an Fortbildungen in interkultureller Kompetenz teilgenommen
haben. Auch die punktuelle Beschäftigung von Angehörigen ethnischer
Minderheiten reicht nicht aus, um sich das Gütesiegel „interkulturell
geöffnet“ zu verdienen.
Die interkulturelle Öffnung ist als Querschnittsaufgabe aller Organisationseinheiten zu verstehen. Dabei sind alle Hierarchieebenen einzubeziehen,
um den Prozess erfolgreich voranzubringen. Das darf aber nicht heißen,
dass die Leitungsebene den Prozess zwar gut heißt, ihn dann aber zur
weiteren Bearbeitung an die unteren Hierarchieebenen delegiert. Ohne
kontinuierliche Mitarbeit der Leitung ist der Öffnungsprozess nicht durchzuhalten. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass sie sich auf einen
langfristigen Prozess einlassen, der nur dann erfolgreich ist, wenn er an
klaren Zielen orientiert und durch ein verbindliches Evaluationssystem begleitet wird. Voraussetzung einer erfolgreichen interkulturellen Öffnung ist
75
56
O 027 Bundesmigrationskonferenz
die Erfassung der Organisation als Ganzes. Vor allem muss klar definiert
werden, welches Ziel bzw. Leitbild die Organisation verfolgt.
80
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgender Antrag O 028
85
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
57
58
O 028 Landesbezirkskonferenz Nord
Einstellung von Sekretärinnen/Sekretären mit Migrationshintergrund
1
Der Bundeskongress beschließt
Bei zukünftigen Einstellungen von Sekretärinnen und Sekretären sollen
Bewerberinnen/Bewerber mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden.
5
Begründung
Nach dem Beschluss des letzten Bundeskongresses steht auch vor ver.di
die Aufgabe, sich stärker interkulturell zu öffnen.
10
Dieses gilt sowohl für den ehrenamtlichen Bereich als auch für die Beschäftigung von hauptamtlichen Sekretärinnen und Sekretären.
15
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 027
Entscheidung des Bundeskongresses
20
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
59
60
O 029 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen
Übernahme und Ausbildung in ver.di
1
Der Bundeskongress beschließt
Die ver.di-Jugend fordert, dass ver.di ihre Ausbildungszahlen deutlich,
auch im Verwaltungsbereich, erhöht.
5
Darüber hinaus sollen alle Auszubildenden nach der Ausbildung in ein
unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen werden.
Begründung
10
15
20
Eine zentrale Forderung der ver.di-Jugend und auch der Gesamtorganisation besteht darin, gute Ausbildung und eine darauf abgezielte Übernahme
in den Betrieben und Verwaltungen zu fördern bzw. zu erreichen. Gerade
deshalb müssen die Gewerkschaften mit gutem Beispiel vorangehen und
Zeichen setzen.
In ver.di wird aber faktisch nicht ausgebildet. Das so genannten Programm
"JugendsekretärInnen in Einarbeitung" bildet meist nur nach Bedarf aus
und im Verwaltungsbereich wird fast nicht ausgebildet, obwohl in den
nächsten Jahren viele Beschäftigte ausscheiden. Wir müssen auch in Zukunft unseren Mitgliedern eine umfangreiche und gute Betreuung bieten.
Dies kann nur durch die konsequente Erhöhung der Ausbildungsplätze und
Übernahmen innerhalb von ver.di in ein Gleichgewicht gebracht werden
und somit die hochwertige Mitgliederbetreuung sichern.
25
Der demografische Wandel, der so oft Thema innerhalb der Gewerkschaftsjugend ist, wird auch vor ver.di nicht Halt machen. Wir müssen mit
gutem Beispiel vorangehen.
30
Auch ver.di muss Perspektiven bieten.
35
61
O 029 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen
Empfehlung der Antragskommission
40
Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Dadurch erledigt folgender Antrag O 030
Entscheidung des Bundeskongresses
45
£ wie Empfehlung
62
£ abweichend von Empfehlung
O 030 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd
Übernahme und Ausbildung in ver.di
1
5
Der Bundeskongress beschließt
ver.di erhöht ihre Ausbildungszahlen deutlich im Rahmen von Personalbedarfsplänen, auch im Verwaltungsbereich. Darüber hinaus sollen alle
Auszubildenden nach der Ausbildung in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen werden.
Begründung
10
15
20
Eine zentrale Forderung der ver.di-Jugend und auch der Gesamtorganisation besteht darin, gute Ausbildung und eine darauf abgezielte Übernahme
in den Betrieben und Verwaltungen zu fördern bzw. zu erreichen. Gerade
deshalb müssen die Gewerkschaften mit gutem Beispiel voran gehen und
Zeichen setzen. In ver.di wird aber faktisch nicht ausgebildet. Das so genannte Programm „JugendsekretärInnen in Einarbeitung“ bildet meist nur
nach Bedarf aus und im Verwaltungsbereich wird fast nicht ausgebildet, obwohl in den nächsten Jahren viele Beschäftigte ausscheiden. Dies kann
nur durch die konsequente Erhöhung der Ausbildungsplätze und Übernahmen innerhalb von ver.di in ein Gleichgewicht gebracht werden und somit
die hochwertige Mitgliederbetreuung sichern.
Der demografische Wandel der so oft Thema innerhalb der Gewerkschaftsjugend ist, wird auch vor ver.di nicht halt machen. Wir müssen mit gutem
Beispiel vorangehen.
25
Auch ver.di muss Perspektiven bieten.
Empfehlung der Antragskommission
30
Erledigt durch Antrag O 029
Entscheidung des Bundeskongresses
35
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
63
64
O 031 Landesbezirkskonferenz Nord
Auszubildende in den Bezirks- und Landesbezirksverwaltungen
1
Der Bundeskongress beschließt
5
ver.di schafft neue Ausbildungsplätze Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation in den Bezirks- und Landesbezirksverwaltungen, um eine qualitativ
hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.
Begründung
10
15
Seit einigen Jahren fordert ver.di von den Arbeitgebern, mehr Ausbildungsplätze für Schulabgängerinnen/Schulabgänger zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren argumentiert ver.di mit mehr Ausbildungsplätzen gegen den
so oft durch die Arbeitgeber prophezeiten Fachkräftemängel.
Bisher werden, zu unserem Bedauern, nur wenige Ausbildungsplätze in der
Bundesverwaltung von ver.di angeboten und vereinzelt bei den Bildungsträgern von ver.di.
Eine Ausbildung innerhalb der Bezirks- und Landesbezirksverwaltungen
halten wir für absolut unumgänglich.
20
25
30
Junge dynamische Auszubildende könnten den Verwaltungsablauf unserer
Organisation von Grund auf kennenlernen und sich in die doch oft harten
Anforderungen der Verwaltungsangestellten einfinden. Das breite Aufgabenspektrum in den Bezirksverwaltungen und Landesbezirksverwaltungen
verspricht mit Sicherheit eine abwechslungsreiche und interessante Ausbildung.
Das Durchschnittsalter in ver.di beträgt ca. 50 Jahre. Dies bedeutet das
uns in naher Zukunft durch Rente oder ATZ viel Wissen und Erfahrung verloren gehen wird. Deswegen sind Ausbildungsplätze schon vorher zu
schaffen, um einen fließenden Übergang zu gewährleisten. Eine anschließende Übernahme in ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis wäre
gewährleistet, wenn die Ausbildung nahtlos in ein Arbeitsverhältnis parallel
zum Ausscheiden der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters (MAIS) übergeht.
35
65
O 031 Landesbezirkskonferenz Nord
40
Ausbildungsbereiche, die eventuell nicht durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
der Bezirksverwaltungen abgedeckt werden könnten, könnten durch überbetriebliche Bildungsträger oder durch einen Verbundausbildungsbetrieb
gewährleistet werden.
Mit einer Ausbildung innerhalb der Gewerkschaft würde ver.di mit gutem
Beispiel voran gehen und andere Organisationen zum Mitmachen bewegen.
45
Empfehlung der Antragskommission
Nichtbefassung
50
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
66
£ abweichend von Empfehlung
O 032 Bezirkskonferenz Mittelhessen
Stellenpläne 2012ff
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Der Landesbezirksvorstand wird aufgefordert bei den ab 2012 folgenden
Stellenplänen zu überprüfen, ob der Grundsatz eine Sekretärin/ein Sekretär mit maximal zwei Fachbereichen weiter aufrecht erhalten werden kann.
Begründung
10
Dieser an für sich sinnvolle Ansatz führt dazu dass immer mehr Fachbereiche bezirksübergreifend betreut werden. Einige Fachbereiche sind in den
Bezirken Nord-, Ost- und Mittelhessen nur noch mit einer oder einer halben
Sekretärinnenstelle/Sekretärsstelle vertreten. So zum Beispiel die
Fachbereiche 05, 06, 08, 09. Beim Fachbereich 13 erfolgt die Betreuung
vom Landesfachbereich aus.
15
Soll eine regelmäßige Betreuungsarbeit stattfinden kostet diese einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand.
20
25
Tatsächlich findet eine Anfall-Betreuung statt, das heißt meldet sich ein
Gremium, findet in der Regel eine Betreuung statt. Gremien die sich nicht
melden werden auch nicht betreut. Vorprozessuale Vertretung von Einzelmitgliedern wird oftmals in der Rechtsstelle oder bei der Geschäftsführerin/
dem Geschäftsführer abgeladen, da der zuständige Fachbereich bzw. die
dort arbeitenden Sekretärinnen/Sekretäre, die diese Arbeit eigentlich zu erledigen hätten, gerade nicht erreichbar sind oder wegen einer Beratung
auch nicht kommen wollen.
Gerade unter dem Gesichtspunkt einer mitgliederorientierten Betreuungsarbeit, kann dies kein Dauerzustand bleiben.
30
35
67
O 032 Bezirkskonferenz Mittelhessen
Empfehlung der Antragskommission
40
Nichtbefassung
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
68
£ abweichend von Empfehlung
O 033 Landesbezirkskonferenz Hessen
Erhalt der Akademie der Arbeit (AdA)
1
Der Bundeskongress beschließt
ver.di möge sich gemeinsam mit dem DGB für den Erhalt der Akademie
der Arbeit in Frankfurt am Main einsetzen.
5
Begründung
10
Die Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main ist die höchste
gewerkschaftliche Bildungsinstitution. Ihre Wichtigkeit hat sich in den vergangenen Jahren stets bewiesen. Die hier gelehrten arbeitsrechtlichen und
sozialpolitischen Inhalte beleuchten die aktuelle neoliberale Entwicklung
der Wirtschaft kritisch und vermitteln den Studierenden Kenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens.
15
Gerade für uns als Frankfurter ver.di-Jugend ist die AdA eine große Bereicherung, da wir so auch immer wieder mit aktiven Personen aus den verschiedenen Landesbezirken in Kontakt treten können und diese uns in unserer Arbeit unterstützen.
20
Daher fordern wir die Gewerkschaft auf, sich für den Erhalt der AdA in
Frankfurt am Main einzusetzen.
Empfehlung der Antragskommission
25
Annahme
Dadurch erledigt folgender Antrag O 037
30
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
69
70
O 034 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit
1
Der Bundeskongress beschließt
ver.di setzt sich für den Erhalt und die langfristig gesicherte Finanzierung
der Europäischen Akademie der Arbeit ein.
5
Bei der Weiterentwicklung der EAdA und den notwendigen Veränderungen,
um einen formalen anerkannten Abschluss am Ende des Studiums erlangen zu können, müssen dennoch mindestens folgende Grundsätze erhalten bleiben:
10
•
selbstbestimmtes, solidarisches Lernen
•
Grundwiderspruch zwischen Kapital und Arbeit ist der Blickwinkel, aus
dem heraus die Gestaltung betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretungsarbeit zu gestalten ist.
•
Fehler, die im Rahmen des Bolognaprozesses an Fachhochschulen
und Hochschulen begangen wurden, müssen beim Veränderungsprozess vermieden werden.
•
Die Attraktivität der EAdA als Qualifizierungsmöglichkeit für betriebliche
Interessensvertreter muss gewahrt bleiben.
15
20
25
Aktuelle und ehemalige Studierende der AdA sollten in dem Veränderungsprozess der AdA mit einbezogen werden und ihre Erfahrungen und
Erkenntnisse gestaltend mit einbringen können.
Begründung
30
35
Die Akademie der Arbeit ist eine Einrichtung in der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie arbeitet in Kooperation mit der
Fachhochschule Frankfurt am Main. Für das Studium an der Akademie
kann sich jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, bewerben.
Ursprünglich wurde sie eingerichtet, um insbesondere Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern ein wissenschaftlich fundiertes Studium - auch
ohne Abitur - zu ermöglichen. Das Studium an der Akademie ist eine
71
O 034 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
wertvolle Grundlage für eine fundierte und kompetente Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben und in der
Gesellschaft.
40
Diese Einrichtung steht jedoch seit geraumer Zeit zur Diskussion. Die Finanzierung kann nur von Jahr zur Jahr gesichert werden und dies nur mit
erheblichen Mühen. Insbesondere der Umzug der Universität in einen
neuen Stadtteil stellt die Akademie der Arbeit vor große Probleme.
45
In vielen Gewerkschaften hat der Stellenwert der Akademie der Arbeit
einbüßen müssen. Man verkennt, dass diese Einrichtung unersetzlich ist
und ihre Schließung weitreichende Folgen hätte.
50
Es würde die einzige Möglichkeit genommen, ohne Abitur ein Studium zu
beginnen, das sich besonders an den Interessen der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern orientiert. Heutige Unis sind dem Mainstream verfallen
und vermitteln kein hinreichendes kritisches Denken.
55
Gerade uns als Jugend würde eine Möglichkeit genommen, ein Studium,
das sich besonders um Gewerkschaftsthemen dreht, zu beginnen und somit auch ein akademisches Hintergrundwissen zu erlangen.
60
Empfehlung der Antragskommission
Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag O 033
Dadurch erledigt folgende Anträge O 035, O 036
65
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
72
£ abweichend von Empfehlung
O 035 Landesbezirkskonferenz Hamburg
Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit
1
5
10
15
Der Bundeskongress beschließt
ver.di hat alle notwendigen Schritte durchzuführen, um den Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit zu sichern. Dazu gehört nicht nur die
weitere finanzielle Unterstützung, sondern auch die aktive “Werbung” für
ver.di-Funktionärinnen/-Funktionäre sowie die Unterstützung und Betreuung der Bewerberinnen/Bewerber und späterer Hörerinnen/Hörer an
der Europäischen Akademie der Arbeit.
Des Weiteren muss die Europäischen Akademie der Arbeit in ihrer Form
und mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung und Zielsetzung erhalten bleiben. Bei
der Weiterentwicklung der Europäischen Akademie der Arbeit und den
notwendigen Veränderungen, um einen formalen anerkannten Abschluss
am Ende des Studiums erlangen zu können, müssen dennoch mindestens
folgende Grundsätze erhalten bleiben:
•
selbstbestimmtes, solidarisches Lernen;
•
Grundwiderspruch zwischen Kapital und Arbeit ist der Blickwinkel, aus
dem heraus die Gestaltung betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretungsarbeit zu gestalten ist;
•
Fehler, die im Rahmen des Bolognaprozesses an Fachhochschulen
und Hochschulen begonnen wurde, sollten beim Veränderungsprozess
vermieden werden;
•
die Attraktivität der Europäischen Akademie der Arbeit als Qualifizierungsmöglichkeit für betriebliche Interessenvertreterinnen/Interessensvertreter muss gewahrt sein.
20
25
30
Aktuelle und ehemalige Studierende der Europäischen Akademie der
Arbeit sollten in dem Veränderungsprozess der Europäischen Akademie
der Arbeit mit einbezogen werden und ihre Erfahrungen und Erkenntnisse
gestaltend mit einbringen können.
35
73
O 035 Landesbezirkskonferenz Hamburg
Begründung
40
45
50
55
60
Die Akademie der Arbeit ist eine Einrichtung in der Johann-Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie arbeitet in Kooperation mit der
Fachhochschule Frankfurt am Main. Für das Studium an der Akademie der
Arbeit kann sich jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat,
bewerben. Ursprünglich wurde sie eingerichtet, um insbesondere
Gewerkschafterinnen/Gewerkschafter ein wissenschaftlich fundiertes
Studium – auch ohne Abitur – zu ermöglichen. Das Studium an der Akademie der Arbeit ist eine wertvolle Grundlage für eine fundierte und kompetente Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Betrieben und in der Gesellschaft.
Diese Einrichtung steht jedoch seit geraumer Zeit zur Diskussion. Die Finanzierung kann nur von Jahr zu Jahr gesichert werden und dies nur mit
erheblichen Mühen. Insbesondere der Umzug der Universität in einen
neuen Stadtteil, stellt die Akademie der Arbeit vor große Probleme. In vielen Gewerkschaften hat der Stellenwert der Akademie der Arbeit Einbußen
erlitten. Man verkennt, dass diese Einrichtung unersetzlich ist, und ihre
Schließung weitreichende Folgen hat. Es würde die einzige Möglichkeit
genommen, ohne Abitur ein Studium zu beginnen, das sich besonders an
den Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer orientiert. Heutige
Universitäten sind dem Mainstream verfallen und vermitteln kein ausreichendes, kritisches Denken. Gerade uns als Jugend würde eine Möglichkeit genommen, ein Studium, das sich besonders um Gewerkschaftsthemen dreht, zu beginnen und somit auch ein akademisches Hintergrundwissen zu erlangen.
65
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 034
70
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
74
£ abweichend von Empfehlung
O 036 Bundesjugendkonferenz
Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit
1
5
10
15
Der Bundeskongress beschließt
ver.di und ver.di-Jugend haben alle notwendigen Schritte durchzuführen,
um den Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit zu sichern. Dazu
gehört nicht nur die weitere regelmäßige finanzielle Unterstützung, sondern
auch die aktive “Werbung” für ver.di-Funktionärinnen/-Funktionäre sowie
die Unterstützung und Betreuung der Bewerberinnen/Bewerber und späterer Hörerinnen/Hörer an der Europäischen Akademie der Arbeit.
Des Weitern muss die Europäischen Akademie der Arbeit in ihrer Form und
mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung und Zielsetzung erhalten bleiben. Bei der
Weiterentwicklung der Europäischen Akademie der Arbeit und den notwendigen Veränderungen, um einen formalen anerkannten Abschluss am Ende
des Studiums erlangen zu können, müssen dennoch mindestens folgende
Grundsätze erhalten bleiben:
•
selbstbestimmtes, solidarisches Lernen;
•
Grundwiderspruch zwischen Kapital und Arbeit ist der Blickwinkel, aus
dem heraus die Gestaltung betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretungsarbeit zu gestalten ist;
•
Fehler, die im Rahmen des Bolognaprozesses an Fachhochschulen
und Hochschulen begonnen wurde, sollten beim Veränderungsprozess
vermieden werden;
•
Die Attraktivität der Europäischen Akademie der Arbeit als Qualifizierungsmöglichkeit für betriebliche Interessenvertreterinnen/Interessenvertreter muss gewahrt sein
20
25
30
35
Aktuelle und ehemalige Studierende der Europäischen Akademie der
Arbeit sollten in dem Veränderungsprozess der Europäischen Akademie
der Arbeit mit einbezogen werden und ihre Erfahrungen und Erkenntnisse
gestaltend mit einbringen können.Wünschenswert ist die Gründung einer
Alumi-Gruppe mit etwaigem Stimmrecht im Kuratorium der Europäischen
Akademie der Arbeit.
75
O 036 Bundesjugendkonferenz
Begründung
40
45
50
55
60
Die Akademie der Arbeit ist eine Einrichtung in der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie arbeitet in Kooperation mit der
Fachhochschule Frankfurt am Main. Für das Studium an der Akademie der
Arbeit kann sich jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat,
bewerben. Ursprünglich wurde sie eingerichtet, um insbesondere
Gewerkschafterinnen/Gewerkschafter ein wissenschaftlich fundiertes
Studium – auch ohne Abitur – zu ermöglichen. Das Studium an der Akademie der Arbeit ist eine wertvolle Grundlage für eine fundierte und kompetente Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Betrieben und in der Gesellschaft.
Diese Einrichtung steht jedoch seit geraumer Zeit zur Diskussion. Die Finanzierung kann nur von Jahr zu Jahr gesichert werden und dies nur mit
erheblichen Mühen. Insbesondere der Umzug der Universität in einen
neuen Stadtteil, stellt die Akademie der Arbeit vor große Probleme. In vielen Gewerkschaften hat der Stellenwert der Akademie der Arbeit einbüßen
müssen. Man verkennt, dass diese Einrichtung unersetzlich ist und ihre
Schließung weitreichende Folgen hat. Es würde die einzige Möglichkeit
genommen, ohne Abitur ein Studium zu beginnen, das sich besonders an
den Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer orientiert. Heutige
Universitäten sind dem Mainstream verfallen und vermitteln kein ausreichendes, kritisches Denken. Gerade uns als Jugend würde eine Möglichkeit genommen, ein Studium, das sich besonders um Gewerkschaftsthemen dreht, zu beginnen und somit auch ein akademisches Hintergrundwissen zu erlangen.
65
Empfehlung der Antragskommission
Erledigt durch Antrag O 034
70
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
76
£ abweichend von Empfehlung
O 037 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen
Erhalt von Bildungsstätten und der Akademie der Arbeit sichern
1
Der Bundeskongress beschließt
5
ver.di als Gesamtorganisation stellt finanzielle Mittel bereit, um den Erhalt
von Bildungsstätten und der Akademie der Arbeit zu sichern. Kein Outsourcing in Bildungsstätten!
Begründung
10
15
20
Es ist wichtig, dass der gewerkschaftliche Gedanke an die Mitglieder in der
Fläche vermittelt wird, ihre Interessen zu vertreten und sich zu organisieren. Auch ist es wichtig, dass Mitglieder in dieser schnelllebigen Zeit verstehen, wie das politische System funktioniert und immer auf einem aktuellen Stand sind.
Der Erhalt der finanziellen Mittel sichert die gewerkschaftliche Basis für die
Zukunft und sorgt dafür, dass im kapitalistischen System Gewerkschaften
eine zentrale Rolle für den sozialen Ausgleich darstellen.
Außerdem soll kein Outsourcing von Teilen der Bildungsstätten, zum Beispiel dem Reinigungspersonal, stattfinden.
Empfehlung der Antragskommission
25
Erledigt durch Anträge O 033 und P 021
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
77
78
O 038 Bezirksfachbereichskonferenz 13 München
Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Sekretariatsdienst
1
Der Bundeskongress beschließt
5
Die verbale Diskriminierung der Verwaltungsangestellten bei ver.di durch
die neue Bezeichnung MaiS (Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Sekretariatsdienst) wird beendet.
Begründung
10
In München ist das Wort in der Diskussion und negativ belastet – Beispiel:
Genmanipulierter Mais.
Auch in der bayerischen Umgangssprache werden mit „Meis“ kleine Nagetiere bezeichnet, die sich nicht selten in einer tödlichen Falle befinden.
15
Deshalb sollte dieses Wort nicht mehr benutzt werden, um als „neues
Unwort des Jahres“ in München, Bayern und darüber hinaus in der ganzen
Bundesrepublik Deutschland vermieden zu werden.
20
Empfehlung der Antragskommission
Nichtbefassung
Entscheidung des Bundeskongresses
25
£ wie Empfehlung
£ abweichend von Empfehlung
79
80
O 039 Bezirkskonferenz Südwestfalen
Änderung der ver.di-Satzung: In Fusionsbezirken mit mehr als zwei
Quellbezirken dürfen auch über die Bezirkskonferenz 2010 bzw. über
die Organisationswahlen 2010/2011 hinaus unbefristet zwei
stellvertretende Bezirksgeschäftsführerinnen/-geschäftsführer
bestellt werden
1
5
10
15
20
25
30
Der Bundeskongress beschließt
Die Entscheidungsträger werden aufgefordert, sich mit der Sondersituation
in Fusionsbezirken mit mehr als zwei Quellbezirken zu befassen und festzustellen, dass es organisatorisch als auch politisch unablässlich ist, auch
über die Bezirkskonferenz 2010 bzw. über die Organisationswahlenwahlen
2010/2011 hinaus unbefristet mehr als eine/einen stellvertretenden
Bezirksgeschäftsführerin/Bezirksgeschäftsführer zu bestellen.
Begründung
In Fusionsbezirken, geraden in jenen mit mehr als zwei Quellbezirken, ist in
den Jahren eine politische Kultur gewachsen, an denen sich die Öffentlichkeit, die Verwaltung, die Politik und vor allem die Beschäftigten orientiert haben. Jeder Quellbezirk hatte und hat seine eigene Geschäftsstelle,
die vor der Fusion eigenverantwortlich mit Geschäftsführung, Sekretärsund Verwaltungsbeschäftigten ausgestattet war.
Diese Geschäftsstellen nicht mehr mit einem hauptamtlichen stellvertretenden Geschäftsführerin/Geschäftsführer - neben dem bereits vollzogenen
Personalabbau im Sekretärs- und Verwaltungsbereich – aufrecht zu erhalten, ist vor dem Hintergrund der Betreuungssituation der aktiven und passiven Mitglieder schier sträflich.
Die Gremien der Betriebsräte und Vertrauensleute akzeptieren diese Defizite im jeweiligen Geschäftsstellenbereich nicht mehr.
Die Vertrauensleute-, Fachgruppen- und Fachbereichsarbeit als tragende
Säule der Gewerkschaftsarbeit würde einem schrittweisen Verfall
preisgegeben.
81
O 039 Bezirkskonferenz Südwestfalen
Bereits heute ist aufgrund der bisherigen Personalreduzierung eine negative Auswirkung auf die Basisarbeit festzustellen.
35
Es muss auch weiterhin gelten:“Wo ver.di dran steht, muss auch ver.di drin
sein“.
40
Unzufriedene Mitglieder, egal ob aktiv oder passiv, kann sich die Organisation, gerade auch vor dem Hintergrund der anhaltend negativen Mitgliederentwicklung, nicht mehr erlauben.
Gewerkschaft heißt Mitglieder, Mitglieder bedeutet Betreuung, Betreuung
braucht Personal.
45
Wird dieser Grundsatz verlassen, ist ein weiterer Mitgliederverlust nicht
aufzuhalten. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, ist auch Führung unabdingbar. Die Geschäftsstellen in den fusionierten Bezirken benötigen
Führung.
50
Empfehlung der Antragskommission
Ablehnung
55
Entscheidung des Bundeskongresses
£ wie Empfehlung
82
£ abweichend von Empfehlung
O 040 Bezirkskonferenz Mittelfranken
Quotierung der Bezirksgeschäftsführung
1
Der Bundeskongress beschließt
Der § 29 der ver.di-Satzung soll wie folgt ergänzt werden:
5
10
15
20
25
30
„Für die BezirksgeschäftsführerInnen eines Landesbezirks gilt die Frauenmindestquote. Die vorschlagsberechtigten Bezirksvorstände müssen
dies berücksichtigen.
Bezirksgeschäftsführungen sind so lange nur mit Geschäftsführerinnen zu
besetzen, bis die Quote erfüllt ist, die dem Frauenanteil der Mitglieder im
jeweiligen Landesbezirk entspricht, in dem dieser Bezirk liegt. Dies gilt
auch für die Stellvertretung der Bezirksgeschäftsführung“.
Der Gewerkschaftsratsbeschluss GR 247 „Nachbesetzung von hauptamtlichen Führungspositionen in ver.di bis 2007“ und der GR 259 „Maßnahmen
zur Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsfunktionen“ ist umzusetzen. Der Bundesvorstand wird aufgefordert entsprechende Maßnahmen
dafür zu ergreifen.
Begründung
Die Frauenquote in der Satzung nur für Wahlfunktionen festzulegen, reicht
nicht aus. Die Quotierung muss inhaltlich und vor allem personell auf allen
hauptamtlichen Ebenen umgesetzt werden, auch in der Führungsebene.
Eine frauenfördernde Personalpolitik ist notwendig, damit ver.di den Anspruch einer modernen Dienstleistungsgewerkschaft glaubwürdig nach
außen darstellen kann und eine Vorbildfunktion erfüllt. Was wir in den Betrieben fordern, müssen wir auch in der eigenen Organisation umsetzen.
Die Mitglieder nehmen den Stellenwert der bei ver.di hauptamtlich beschäftigten Frauen bewusst wahr. Bisher sind Frauen in den hauptamtlichen
Führungsfunktionen noch immer unterrepräsentiert, besonders im Bereich
der bezirklichen Geschäftsführungen (Beispiel Landesbezirk Bayern: zwölf
Geschäftsführer, davon nur zwei weiblich).
35
83
O 040 Bezirkskonferenz Mittelfranken
Empfehlung der Antragskommission
40
Zeilen 3 bis 12 Ablehnung
Zeilen 14 bis 18 Annahme
Entscheidung des Bundeskongresses
45
£ wie Empfehlung
84
£ abweichend von Empfehlung