ver.di Anträge
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ANTRÄGE O I Personal Allgemein VEREINT FÜR GERECHTIGKEIT p Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 3. BUNDESKONGRESS O Antragsverzeichnis nach Sachgebieten Adressat Bundeskongress 2011 Sachgebiet O Personal Allgemein Antragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK O 001 Beteiligung bei der Einstellung von Jugendsekretärinnen/Jugendsekretären Seite 1 Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz Annahme O 002 Satzungsänderung § 73 3 Bezirksfachbereichskonferenz 13 Dresden/Oberelbe Ablehnung Dadurch erledigt folgender Antrag O 003 O 003 Satzungsänderung § 73 5 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen Erledigt durch Antrag O 002 O 004 Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen 7 Bezirkskonferenz Mittelhessen Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgende Anträge O 005, O 006, O 007, O 008 O 005 Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen 9 Landesbezirksfachbereichskonferenz 9 Nord Erledigt durch Antrag O 004 O 006 Tariferhöhungen von ver.di-Mitgliedern sollen an die von ver.di abgeschlossenen Tarifabschlüsse gekoppelt werden 11 Bezirksfachbereichskonferenz 3 Berlin Erledigt durch Antrag O 004 O 007 Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen 13 Bezirkskonferenz Kiel-Plön Erledigt durch Antrag O 004 O 008 Regelung für Gehaltserhöhungen der Beschäftigten in ver.di 15 Landesbezirkskonferenz Nord Erledigt durch Antrag O 004 O 009 Handlungsfähigkeit der Organisation sichern und erhalten 17 Landesbezirksfachbereichskonferenz 9 Nord Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand I Antragsverzeichnis nach Sachgebieten Adressat Bundeskongress 2011 Sachgebiet O Personal Allgemein Antragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK O 010 Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer Seite 19 Bezirkskonferenz Bochum-Herne Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgender Antrag O 011 O 011 Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer 21 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd Erledigt durch Antrag O 010 O 012 Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre - die Zukunft von ver.di 23 Bundesjugendkonferenz Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgende Anträge O 013, O 014, O 015, O 016 O 013 Jugendsekretärinnen/-sekretäre – die Zukunft von ver.di 25 Bezirkskonferenz Berlin Erledigt durch Antrag O 012 O 014 Fortführung SiE-Programm 27 Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz Erledigt durch Antrag O 012 O 015 Fortführung des Jugend-SiE-Programms 29 Landesbezirkskonferenz Saar Erledigt durch Antrag O 012 O 016 Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre – die Zukunft von ver.di 31 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg Erledigt durch Antrag O 012 O 017 Nachbesetzung von Jugendsekretärinnen-/ Jugensekretärsstellen 33 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd Nichtbefassung O 018 Verstärkung der Jugendarbeit in ver.di durch zusätzliche Einstellung von Sekretärinnen/Sekretären 35 Bezirkskonferenz Rhein-Neckar Nichtbefassung II Antragsverzeichnis nach Sachgebieten Adressat Bundeskongress 2011 Sachgebiet O Personal Allgemein Antragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK O 019 Jugendsekretärin/Jugendsekretär Mindestquote pro Bezirk Seite 39 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Bayern Nichtbefassung O 020 Verbesserung der Jugendarbeit in ver.di 41 Landesbezirksfachbereichskonferenz 2 Berlin-Brandenburg Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand O 021 Verbesserung der Jugendarbeit 43 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg Nichtbefassung O 022 Stellenbesetzung 45 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen Nichtbefassung O 023 Erhalt der Frauenstrukturen 47 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen Nichtbefassung O 024 Gender- bzw. frauen- und gleichstellungspolitische Schulungen für alle Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre 49 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand O 025 Qualifizierung und langfristige Personalplanung – für eine Stärkung und Kontinuität der betrieblichen (Jugend-) Gewerkschaftsarbeit 51 Bezirkskonferenz Bremen-Nordniedersachsen Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgender Antrag O 026 O 026 Qualifizierung und langfristige Personalplanung – für eine Stärkung und Kontinuität der betrieblichen (Jugend-) Gewerkschaftsarbeit 53 Bundesjugendkonferenz Erledigt durch Antrag O 025 III Antragsverzeichnis nach Sachgebieten Adressat Bundeskongress 2011 Sachgebiet O Personal Allgemein Antragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK O 027 Verstärkung der interkulturellen Öffnung von ver.di Seite 55 Bundesmigrationskonferenz Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgender Antrag O 028 O 028 Einstellung von Sekretärinnen/Sekretären mit Migrationshintergrund 59 Landesbezirkskonferenz Nord Erledigt durch Antrag O 027 O 029 Übernahme und Ausbildung in ver.di 61 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgender Antrag O 030 O 030 Übernahme und Ausbildung in ver.di 63 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd Erledigt durch Antrag O 029 O 031 Auszubildende in den Bezirks- und Landesbezirksverwaltungen 65 Landesbezirkskonferenz Nord Nichtbefassung O 032 Stellenpläne 2012ff 67 Bezirkskonferenz Mittelhessen Nichtbefassung O 033 Erhalt der Akademie der Arbeit (AdA) 69 Landesbezirkskonferenz Hessen Annahme Dadurch erledigt folgender Antrag O 037 O 034 Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit 71 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag O 033 Dadurch erledigt folgende Anträge O 035, O 036 IV Antragsverzeichnis nach Sachgebieten Adressat Bundeskongress 2011 Sachgebiet O Personal Allgemein Antragsnr. Thema/Antragsteller/Empfehlung der AK O 035 Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit Seite 73 Landesbezirkskonferenz Hamburg Erledigt durch Antrag O 034 O 036 Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit 75 Bundesjugendkonferenz Erledigt durch Antrag O 034 O 037 Erhalt von Bildungsstätten und der Akademie der Arbeit sichern 77 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen Erledigt durch Anträge O 033 und P 021 O 038 Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Sekretariatsdienst 79 Bezirksfachbereichskonferenz 13 München Nichtbefassung O 039 Änderung der ver.di-Satzung: In Fusionsbezirken mit mehr als zwei Quellbezirken dürfen auch über die Bezirkskonferenz 2010 bzw. über die Organisationswahlen 2010/2011 hinaus unbefristet zwei stellvertretende Bezirksgeschäftsführerinnen/-geschäftsführer bestellt werden 81 Bezirkskonferenz Südwestfalen Ablehnung O 040 Quotierung der Bezirksgeschäftsführung 83 Bezirkskonferenz Mittelfranken Zeilen 3 bis 12 Ablehnung Zeilen 14 bis 18 Annahme V O 001 Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz Beteiligung bei der Einstellung von Jugendsekretärinnen/Jugendsekretären 1 5 Der Bundeskongress beschließt Der Gewerkschaftsrat und der Bundesjugendvorstand sollen bis Ende 2012 das Vorschlagsrecht und die Beteiligung der jugendlichen Gremien bei Einstellungen von Jugendsekretärinnen/Jugendsekretären genau definieren und festlegen. Begründung 10 15 20 Bei der Einstellung von Jugendsekretärinnen/Jugendsekretären bzw. Sekretärinnen/Sekretären zur Einarbeitung kommt es bei den Einstellungsverfahren bzw. der Beteiligung der Jugendgremien immer wieder zu Unsicherheiten bzw. Unklarheiten. Daher ist es erforderlich, die Beteiligung der jeweiligen ehrenamtlichen Gremien genauer zu beschreiben als es die Jugendrichtlinie bisher macht. Das Vorschlagsrecht sollte genau definiert und festgelegt werden, damit für alle klar ist, wofür es ist und wie mit dem Vorschlag des jeweiligen Gremiums umzugehen ist. Empfehlung der Antragskommission Annahme Entscheidung des Bundeskongresses 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 1 2 O 002 Bezirksfachbereichskonferenz 13 Dresden/Oberelbe Satzungsänderung § 73 1 Der Bundeskongress beschließt Der § 73 Absatz 2 der ver.di-Satzung wird wie folgt geändert: 5 "Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten mit Ausnahme der Wahlangestellten werden in Tarifverträgen geregelt". Begründung 10 15 20 25 30 35 Die Arbeitsbedingungen der ver.di-Beschäftigten werden laut ver.diSatzung in "kollektiven Verträgen“ zwischen dem Bundesvorstand und dem Gesamtbetriebsrat in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. Deshalb ist es dem Bundesvorstand nicht möglich, mit einer Gewerkschaft oder einer tarifwilligen Koalition Tarifverträge abzuschließen. Durch dieses faktische Verbot von Tarifverträgen für die ver.di-Beschäftigten wird für diese, immerhin 3.000 Beschäftigten, die Tarifautonomie untergraben. Da einem BR und auch dem GBR bei ver.di gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG sowohl direkte Arbeitskampfmaßnahmen als auch Betätigungen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt würde, strikt untersagt sind, kann er mit dem die Arbeitgeberfunktion für die ver.di-Beschäftigten wahrnehmenden Bundesvorstand nicht auf gleicher Augenhöhe über die kollektiven Arbeitsbedingungen verhandeln. Das Bundesarbeitsgericht bezeichnet derartige Verhandlungen über kollektive Arbeitsbedingungen, bei denen die Arbeitnehmerseite kein Streikrecht hat, als "kollektive Bettelei". Dass der Bundesvorstand aber als politisches Führungsorgan einer Gewerkschaft, zu deren wichtigsten Aufgaben die Verteidigung der Tarifautonomie und Verhinderung von so genannten Betriebsbündnissen gehört, im eigenen Hause eben diese Betriebsbündnisse praktiziert und durch die eigene Satzung unweigerlich dazu gezwungen ist, ist für eine Gewerkschaft heute nicht mehr tragbar. Wird diesem Antrag entgegengehalten, es gäbe innerhalb des Betriebes ver.di derzeit bzw. noch keine tariffähige Gewerkschaft, ist dies nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich gibt es bei ver.di mit dem Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) eine tarifwillige Koalition, die den Bundesvorstand mehrfach, zuletzt im Januar 2010, zu Tarifverhandlungen Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bezirkskonferenz Leipzig/Nordsachsen 3 O 002 Bezirksfachbereichskonferenz 13 Dresden/Oberelbe aufgefordert hat. Der Bundesvorstand hat dies abgelehnt, was angesichts der derzeitigen Bestimmungen in § 73 Abs. 2 der Satzung auch nicht anders zu erwarten war. 40 Empfehlung der Antragskommission Ablehnung 45 Dadurch erledigt folgender Antrag O 003 Entscheidung des Bundeskongresses 50 £ wie Empfehlung 4 £ abweichend von Empfehlung O 003 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen Satzungsänderung § 73 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Änderung der ver.di-Satzung § 73 Abs. 2 „Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten mit Ausnahme der Wahlangestellten werden in Tarifverträgen geregelt“. Begründung 10 15 Die Arbeitsbedingungen der ver.di-Beschäftigten werden laut ver.diSatzung in „kollektiven Verträgen“ zwischen dem Bundesvorstand und dem Gesamtbetriebsrat in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. Deshalb ist es dem Bundesvorstand nicht möglich, mit einer Gewerkschaft oder einer tarifwilligen Koalition Tarifverträge abzuschließen. Durch dieses faktische Verbot von Tarifverträgen für die ver.di-Beschäftigten wird für diese, immerhin 3.000 Beschäftigten, die Tarifautonomie untergraben. 30 Da einem BR und auch dem GBR bei ver.di gemäß § 74 Abs. 2 BetrVG sowohl direkte Arbeitskampfmaßnahmen als auch Betätigungen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt würde, strikt untersagt sind, kann er mit dem, die Arbeitgeberfunktion für die ver.di-Beschäftigten wahrnehmenden Bundesvorstand, nicht auf gleicher Augenhöhe über die kollektiven Arbeitsbedingungen verhandeln. Das Bundesarbeitsgericht bezeichnet derartige Verhandlungen über kollektive Arbeitsbedingungen, bei denen die Arbeitnehmerseite kein Streikrecht hat, als „kollektive Bettelei“. Dass der Bundesvorstand aber als politisches Führungsorgan einer Gewerkschaft, zu deren wichtigsten Aufgaben die Verteidigung der Tarifautonomie und Verhinderung von so genannten Betriebsbündnissen gehört, im eigenen Hause eben diese Betriebsbündnisse praktiziert und durch die eigene Satzung unweigerlich dazu gezwungen ist, ist für eine Gewerkschaft heute nicht mehr tragbar. 35 Wird diesem Antrag entgegengehalten, es gäbe innerhalb des Betriebes ver.di derzeit bzw. noch keine tariffähige Gewerkschaft, ist dies nur die halbe Wahrheit. Tatsächlich gibt es bei ver.di mit dem Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) eine tarifwillige Koalition, die den 20 25 5 O 003 Landesbezirksfachbereichskonferenz 13 Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen Bundesvorstand mehrfach, zuletzt im Januar 2010, zu Tarifverhandlungen aufgefordert hat. Der Bundesvorstand hat dies abgelehnt, was angesichts der derzeitigen Bestimmungen in § 73 Abs. 2 der Satzung auch nicht anders zu erwarten war. 40 Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 002 45 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung 6 £ abweichend von Empfehlung O 004 Bezirkskonferenz Mittelhessen Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Die Gehälter von ver.di-Beschäftigten werden zukünftig an die von ver.di jährlich im Durchschnitt erreichten Tarifergebnisse angepasst. Interne Gehaltstarifverhandlungen werden bei ver.di nicht mehr geführt. Begründung 10 15 Die Verhandlungen in 2010 haben gezeigt, dass die Art und Weise wie sie auch in der Öffentlichkeit geführt wurden, dem Ansehen von ver.di schadet. Es empfiehlt sich deshalb zu einem Verfahren zurückzukehren, das bereits vor ver.di-Gründung in einigen Vorläuferorganisationen angewendet wurde. Empfehlung der Antragskommission Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgende Anträge O 005, O 006, O 007, O 008 20 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 7 8 O 005 Landesbezirksfachbereichskonferenz 9 Nord Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Die Gehälter von ver.di-Beschäftigten werden zukünftig an die von ver.di jährlich im Durchschnitt erreichten Tarifergebnisse angepasst. Interne Lohntarifverhandlungen werden bei ver.di nicht mehr geführt. Begründung 10 15 Die Verhandlungen in 2010 haben gezeigt, dass die Art und Weise wie sie auch in der Öffentlichkeit geführt wurden, dem Ansehen von ver.di schadet. Es empfiehlt sich deshalb zu einem Verfahren zurückzukehren, das bereits vor ver.di-Gründung in einigen Vorläuferorganisationen angewendet wurde. Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 004 Entscheidung des Bundeskongresses 20 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 9 10 O 006 Bezirksfachbereichskonferenz 3 Berlin Tariferhöhungen von ver.di-Mitgliedern sollen an die von ver.di abgeschlossenen Tarifabschlüsse gekoppelt werden 1 5 Der Bundeskongress beschließt Der Gesamtbetriebsrat und der Bundesvorstand werden aufgefordert, die Tariferhöhungen von ver.di-Beschäftigten an die von ver.di abgeschlossenen Tarifabschlüsse zu koppeln, mit dem Ergebnis, dass die Beschäftigten mindestens die durchschnittliche Erhöhung der Tarifergebnisse erhalten. Begründung 10 15 20 25 Durch ihre Doppelrolle als Gewerkschaft und Tarifpartner einerseits und Arbeitgeber andererseits gerät ver.di regelmäßig in einen anstrengenden Spagat. Beispielsweise wird im laufenden Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Tarifkonflikt innerhalb von ver.di von der Arbeitgeberseite genüsslich an die Medien lanciert und schwächt so die Position von ver.di in den Verhandlungen. Weiterhin darf vermutet werden, dass Tarifkonflikte innerhalb einer Gewerkschaft zumindest in der Verhandlungsphase zu Reibungsverlusten und auch nach dem Abschluss zu Frust und Demotivation bei den hauptamtlichen Kolleginnen/Kollegen führen können. Die im Antrag genannte Regelung würde auf elegante Weise gleichzeitig die Außendarstellung von ver.di verbessern und die Qualität der Tarifabschlüsse ohne Umwege denen zugute kommen lassen, die uns Beschäftigte außerhalb von ver.di so unermüdlich unterstützen. Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 004 Entscheidung des Bundeskongresses 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 11 12 O 007 Bezirkskonferenz Kiel-Plön Anpassung der ver.di-Gehaltsstrukturen 1 Der Bundeskongress beschließt Die Gehälter von ver.di-Beschäftigten werden zukünftig an die von ver.di jährlich im Durchschnitt erreichten Tarifergebnisse angepasst. 5 Begründung 10 Die Verhandlungen in 2010 haben gezeigt, dass die Art und Weise wie sie auch in der Öffentlichkeit geführt wurden, dem Ansehen von ver.di schadet. Es empfiehlt sich deshalb zu einem Verfahren zurückzukehren, das bereits vor ver.di-Gründung in einigen Vorläuferorganisationen angewendet wurde. Empfehlung der Antragskommission 15 Erledigt durch Antrag O 004 Entscheidung des Bundeskongresses 20 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 13 14 O 008 Landesbezirkskonferenz Nord Regelung für Gehaltserhöhungen der Beschäftigten in ver.di 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Die Gehälter der ver.di-Beschäftigten (auch Wahlangestellte) werden ab dem 1. Januar 2012 um den prozentualen Anteil erhöht, den ver.di im Durchschnitt über alle Tarifabschlüsse im Jahre 2011 abgeschlossen hat. Begründung 10 15 20 25 Die öffentliche Auseinandersetzung um die Gehaltserhöhung in ver.di zwischen dem Bundesvorstand und dem Gesamtbetriebsrat in der Zeit, als es um die Gehaltserhöhung des öffentlichen Dienstes 2010 ging, haben uns in der Durchsetzung der Forderung (fünf Prozent) erheblich geschadet. Von Innenminister de`Maiziere wurde ver.di vorgehalten, dass sie ein Glaubwürdigkeitsproblem hätten, weil ver.di für die eigenen Beschäftigten nur 1,5 Prozent anbieten würde. Dies wurde von den Medien dankbar aufgenommen. Um derartige Situationen zu vermeiden und um einen gerechten Ausgleich bei der jährlichen Gehaltserhöhung herzustellen, ist eine Gehaltsanpassung an den Erfolg der durchschnittlichen Tariferhöhung geboten. Verbunden damit dürfte eine Erhöhung der Motivation der Beschäftigten von ver.di bei der Durchsetzung der Forderungen unserer Mitglieder sein, weil sie unmittelbar daran partizipieren. Empfehlung der Antragskommission 30 Erledigt durch Antrag O 004 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 15 16 O 009 Landesbezirksfachbereichskonferenz 9 Nord Handlungsfähigkeit der Organisation sichern und erhalten 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Der Bundesvorstand wird aufgefordert, mit dem Gesamtbetriebsrat in ver.di Verhandlungen zu einer geänderten Betriebsvereinbarung/GBV aufzunehmen, die zum Ziel haben muss, eine größere Handlungsfähigkeit für örtliche und fachliche Betreuung innerhalb der Organisation auch zukünftig zu gewährleisten. Begründung 10 15 20 ver.di ist in einigen Bezirken/Fachbereichen kaum noch handlungsfähig, weil es trotz erheblichen Personalüberhangs (nach Sollstellenplan) nicht möglich ist, hauptamtlich Beschäftigte innerhalb der Organisation zeitgerecht umzusetzen. Beispiele gibt es in allen Fachbereichen und Landesbezirken. Dieses stößt zunehmend mehr auf Unverständnis bei den Mitgliedern und Beitragszahlern, die zu Recht erwarten, dass ihre Beiträge ihren Interessen entsprechend eingesetzt werden. Es muss möglich sein, sozialverträgliche Lösungen zu finden, die nicht nur den Beschäftigten, sondern eben auch der Organisation und damit den Beitragszahlern dienen. Empfehlung der Antragskommission 25 Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 17 18 O 010 Bezirkskonferenz Bochum-Herne Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer 1 Der Bundeskongress beschließt In gewerkschaftlichen Bildungsstätten sollten in Zukunft keine Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer mehr beschäftigt werden. 5 Begründung 10 15 20 25 Die DGB-Gewerkschaften und somit auch ver.di treten in ihrer öffentlichen Meinungsäußerung vehement gegen die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmern ein. Anstelle eines zweiklassigen Beschäftigungssystems sollen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer besonders in gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Vollzeit und unbefristet bei Gewerkschaften angestellt sein. Umso unverständlicher ist es, wenn im DGB und in ver.di-Bildungsstätten aus unerklärlichen Gründen Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer beschäftigt werden. Finanzielle Gründe dürfen kein Argument sein. Wir sind als Gewerkschaften nicht glaubwürdig, wenn wir unsere politischen Forderungen nicht auch selbst anwenden. Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass zukünftig in gewerkschaftlichen Bildungsstätten keine Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer mehr beschäftigt werden sollen, sondern Arbeitsbedingungen und somit Arbeitsverträge vorliegen, die aus gewerkschaftlicher Sicht voll akzeptabel sind. Empfehlung der Antragskommission Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgender Antrag O 011 30 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 19 20 O 011 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer 1 Der Bundeskongress beschließt Es wird geprüft, wo in unseren gewerkschaftlichen Einrichtungen Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer beschäftigt werden. 5 In gewerkschaftlichen Bildungsstätten dürfen in Zukunft keine Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer mehr beschäftigt werden. Das soll gleichermaßen für alle Arbeitsbereiche von der Reinigungskraft bis hin zu den Referentinnen/Referenten gelten. 10 Begründung 15 20 Die DGB-Gewerkschaften und somit auch ver.di tritt in seiner öffentlichen Meinungsäußerung vehement gegen die Beschäftigung von Leiharbeiterinnen/Leiharbeitern ein. Anstelle eines zweitklassigen Beschäftigungssystems sollen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer besonders in gewerkschaftlichen Bildungsstätten in Vollzeit und unbefristet bei Gewerkschaften angestellt sein. Umso unverständlicher ist es, wenn im DGB und in ver.di-Bildungsstätten aus unerfindlichen Gründen Leiharbeiterinnen/Leiharbeitern beschäftigt werden. Finanzielle Gründe dürfen dafür kein Argument sein. Wir sind als Gewerkschaften nicht glaubwürdig, wenn wir unsere politischen Forderungen nicht auch selbst anwenden. 25 Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass zukünftig in gewerkschaftlichen Bildungsstätten keine Leiharbeiterinnen/Leiharbeiter mehr beschäftigt werden, sondern Arbeitsbedingungen und somit Arbeitsverträge vorliegen, die aus gewerkschaftlicher Sicht voll akzeptabel sind. 30 35 21 O 011 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd Empfehlung der Antragskommission 40 Erledigt durch Antrag O 010 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung 22 £ abweichend von Empfehlung O 012 Bundesjugendkonferenz Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre - die Zukunft von ver.di 1 5 Der Bundeskongress beschließt Junge und aktive Mitglieder sind die Zukunft von ver.di. Um das Niveau in der Jugendarbeit zu halten, ist die regelmäßige Durchführung des SiE-Programms (Programm SekretärInnen in Einarbeitung) die Basis. Ziel muss es sein, dass jährlich ein SiE-Programm aufgelegt wird. Dabei sind die perspektivischen Personalbedarfe für Jugendarbeit zu berücksichtigen und mit der Einarbeitung ist ein Nachfolgemanagement sicherzustellen. 10 Begründung 15 Aufgrund der durchschnittlichen Altersstruktur in der Organisation ist es wichtig, dass weiterhin qualifizierte Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre ausgebildet werden. Somit kann auch die Besetzung der Jugendsekretärinnenstellen/Jugendsekretärsstellen weiterhin gewährleistet werden, was bedeutet, dass kontinuierliche Jugendarbeit möglich, ist sowie die Mitgliederbetreuung von Auszubildenden, Studierenden und jugendlichen Erwerbstätigen. 20 Empfehlung der Antragskommission Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand 25 Dadurch erledigt folgende Anträge O 013, O 014, O 015, O 016 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 23 24 O 013 Bezirkskonferenz Berlin Jugendsekretärinnen/-sekretäre – die Zukunft von ver.di 1 Der Bundeskongress beschließt ver.di führt das SiE-Programm unbefristet in allen Landesbezirken weiter. Junge aktive Mitglieder sind die Zukunft von ver.di. 5 Begründung 10 15 Seien wir mal ehrlich. ver.di altert und das zunehmend. Die Altersstruktur der Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre lässt zu wünschen übrig. Und so wie die Jugend auch unsere Zukunft ist, so sind dies auch unsere Jugendsekretärinnen/-sekretäre. Sie machen durch ihre Arbeit ver.di für Jugend erlebbar. Es ist für uns daher wichtig, dass die Jugendsekretärinnen/-sekretäre nach erfolgreichem Abschluss des SiE-Programmes, im Jugendbereich eingesetzt werden. Auch die Mitgliederentwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass sich eine gute Jugendarbeit mit Jugendsekretärinnen/-sekretären in den Bezirken positiver auswirkt. Empfehlung der Antragskommission 20 Erledigt durch Antrag O 012 Entscheidung des Bundeskongresses 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 25 26 O 014 Landesbezirkskonferenz Rheinland-Pfalz Fortführung SiE-Programm 1 Der Bundeskongress beschließt Der Bundesvorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass das SiE-Programm weitergeführt wird. 5 Begründung 10 Aufgrund der durchschnittlichen Altersstruktur in der Organisation ist es wichtig, dass weiterhin qualifizierte Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre ausgebildet werden. Somit kann auch die Besetzung der Jugendsekretärinnen-/Jugendsekretärsstellen weiterhin gewährleistet werden, was bedeutet, dass kontinuierliche Jugendarbeit möglich ist sowie die Mitgliederbetreuung von Auszubildenden, Studierenden und jugendlichen Erwerbstätigen. 15 Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 012 20 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 27 28 O 015 Landesbezirkskonferenz Saar Fortführung des Jugend-SiE-Programms 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Das Jugend-SiE-Programm soll fortgeführt werden. Es sollen weiterhin pro Jugend-SiE-Programm bundesweit mindestens zehn Bewerberinnen/Bewerber eingestellt werden. Begründung 10 Aufgrund der durchschnittlichen Altersstruktur in der Organisation ist es wichtig, dass weiterhin qualifizierte Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre ausgebildet werden. Somit kann auch die Besetzung der Jugendsekretärinnen-/Jugendsekretärsstellen weiterhin gewährleistet werden, was bedeutet, dass kontinuierliche Jugendarbeit möglich ist sowie die Mitgliederbetreuung von Auszubildenden, Studierenden und jugendlichen Erwerbstätigen. 15 Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 012 20 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 29 30 O 016 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre – die Zukunft von ver.di 1 5 Der Bundeskongress beschließt ver.di wird mindestens jährlich das Programm "SekretärInnen in Einarbeitung" (SiE-Programm) in allen Landesbezirken durchführen und je Bezirk mindestens eine Jugendsekretärin/einen Jugendsekretär unbefristet einstellen. Junge aktive Mitglieder sind die Zukunft von ver.di. Begründung 10 15 Seien wir mal ehrlich. ver.di altert - und das zunehmend. Die Altersstruktur der Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre lässt zu wünschen übrig. Und so wie die Jugend auch unsere Zukunft ist, so sind dies auch unserer Jugendsekretärinnen/-sekretäre. Sie machen durch ihre Arbeit ver.di für Jugend erlebbar. Es ist für uns daher wichtig, dass die Jugendsekretärinnen/-sekretäre nach erfolgreichem Abschluss des SiE-Programmes, im Jugendbereich eingesetzt werden. Auch die Mitgliederentwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass sich eine gute Jugendarbeit mit Jugendsekretärinnen/-sekretären in den Bezirken positiver auswirkt. 20 Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 012 25 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 31 32 O 017 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd Nachbesetzung von Jugendsekretärinnen-/Jugensekretärsstellen 1 Der Bundeskongress beschließt Frei werdende Jugendsekretärinnen-/Jugendsekretärsstellen werden umgehend wieder besetzt. 5 Hierzu muss rechtzeitig vorm Ausscheiden der „Alten“ die Ausbildung und Einarbeitung neuer Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre erfolgen. Begründung 10 15 Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es für die meist noch unerfahrenen Ehrenamtlichen schwierig ist, ihre Arbeit weiterhin so gut zu leisten, wenn es keine hauptamtliche Ansprechpartnerin/keinen hauptamtlichen Ansprechpartner gibt. Dadurch sind uns in der Vergangenheit viele gute Strukturen zusammengebrochen. Das darf in Zukunft nicht mehr passieren. Empfehlung der Antragskommission 20 Nichtbefassung Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 33 34 O 018 Bezirkskonferenz Rhein-Neckar Verstärkung der Jugendarbeit in ver.di durch zusätzliche Einstellung von Sekretärinnen/Sekretären 1 5 10 15 Der Bundeskongress beschließt ver.di soll das Thema Verstärkung der Jugendarbeit zu einem gemeinsamen organisationspolitischen Thema machen. Hierzu sollen zusätzliche Sekretärinnen und Sekretäre eingestellt werden, um die Jugendarbeit wesentlich zu stärken. Im Fachbereich 3 sollen die zusätzlichen Kapazitäten vor allem dazu genutzt werden, politische Bildungsarbeit an Kranken- und Altenpflegeschulen durchzuführen, zur Unterstützung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Vertrauensleuten. Es sollen damit Strukturen aufgebaut werden für eine nachhaltige Jugendarbeit vor Ort. Gleichzeitig kann damit die Nachwuchsarbeit verbessert werden. Auch das Thema „Frauen stark machen“ kann gezielt bearbeitet werden. Nicht zuletzt sollen damit viele neue Mitglieder geworben werden. In einem zugrunde zu legenden Konzept müssten folgende Aspekte enthalten sein: 20 • Hauptamtliche Ressourcen für die Durchführung von drei bis fünf Unterrichtseinheiten pro Kurs an Krankenpflegeschulen und Altenpflegeschulen (Inhalte könnten sein: Interessensvertretung, Tarifrecht, Übergang Ausbildung - Arbeitsverhältnis, Haftungsrecht, Überlastungsanzeigen, Krankenhausfinanzierung, etc.). • Personelle und finanzielle Ressourcen zur Ausbildung von Multiplikatoren. • Personelle und finanzielle Ressourcen zur Durchführung flankierender Projekte an den jeweiligen Schulen. 25 30 Weiteres Vorgehen: • 35 Der neue gewählte Bezirksfachbereichsvorstand bekommt dies als erste Aufgabe übertragen. Dabei sind die Ideen der bisherigen Arbeits- 35 O 018 Bezirkskonferenz Rhein-Neckar gruppe zu prüfen und einen Weg zu beschreiben und zu gehen, mit dem das Anliegen zu einem weitest möglichen Erfolg geführt werden kann. Insbesondere sind möglichst alle Fachbereiche einzubeziehen. Damit müsste der Weg nicht nur im Fachbereich 03, sondern auch über die Ebenen beschritten werden, zum Beispiel über die entsprechenden Konferenzen. Gleichzeitig kann der Fachbereich 03 aber nicht den anderen Fachbereichen vorschreiben, wie mit den zusätzlichen Stellen die jeweilige Jugendarbeit unterstützt werden soll. 40 45 • Der neue gewählte Bezirksfachbereichsvorstand erteilt dabei entsprechenden Auftrag an die bisherige Arbeitsgruppe. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob die bisherige AG erweitert werden soll. • Weitere Fakten, Daten, etc. sollten gesammelt werden. • In Frage kommende Unterstützer überlegen, ansprechen und dazu bekommen, das Anliegen zur eigenen Angelegenheit zu machen. 50 Begründung 55 60 1. Beweis erbracht: So geht’s! Im entsprechenden Projekt, das seit rund zwei Jahren in Rhein-Neckar durchgeführt wurde, konnte eindeutig der Beweis erbracht werden, dass es funktioniert. Allerdings ist das Projekt im Bezirksfachbereich 03 Rhein-Neckar beendet und die Maßnahmen müssen nun von einigen wenigen ehrenamtlichen Kolleginnen/Kollegen weiter getragen werden. Dies belastet bei der darüber hinaus anliegenden Gewerkschaftsarbeit über das normale Maß hinaus. Das zeigt, dass die dafür eingesetzten Mittel bei weitem nicht reichen. Die bisher erreichten Ergebnisse sind: 65 • Positives Image, deutlich höherer Bekanntheitsgrad von ver.di. Nur vor Ort und in der direkten Ansprache kann dies erreicht werden. Insbesondere bei jungen Kolleginnen/Kollegen besteht so die Chance das Image des „Angestaubten“ loszuwerden und sich in ein positives Licht (ähnlich attac oder Greenpeace) zu stellen. Wenn es „hip“ ist Mitglied zu sein, dann ist Mitgliederwerbung ein Selbstläufer. • Mehr Aktivitäten: die gewandelte Stimmungslage wirkt sich in deutlich höherer Beteiligung aus. Bei Streiks und Aktionen ist Jugend immer ak- 70 36 O 018 Bezirkskonferenz Rhein-Neckar 75 80 tiv und gefordert. Um das auszubauen, braucht es mehr Mitglieder. Ergänzend sei erwähnt, dass unser Fachbereich bei Arbeitskämpfen eine immer größere Rolle spielt. 2. Riesiges Potenzial für ver.di: In den Kranken- und Altenpflegeschulen befinden sich normalerweise bis zu 100 Auszubildende, große Ausbildungsträger haben bis zu 800 Azubildende. Dieses Potenzial gilt es zu erschließen. Derzeit hat der Bundesfachbereich 3 15.000 junge Mitglieder; in der Bundesrepublik Deutschland gibt es dagegen rund 100.000 Ausbildungsplätzen in Kranken- und Altenpflegeschulen! 85 90 95 3. Die Lehrkräfte würden durch diese Schwerpunktarbeit in Kontakt mit uns kommen und eine Anbindung an ver.di erfahren können. Sie sind immens wichtig für die Erschließung des Potenzials, da sie als Vorbilder an den Schulen fungieren. Gleichzeitig gilt es auch eine Abgrenzung zur GEW herzustellen (Die GEW beginnt aktuell, direkt auf die Krankenpflegelehrkräfte zuzugehen und sich als zuständige „Lehrergewerkschaft“ vorzustellen). 4. Nachwuchs ist Zukunft! Betrachten wir unsere Gremien, wird deutlich, dass auch die Strukturen in ver.di eine Verjüngungskur ver.dienen. Es fehlt an jugendlichen Mitgliedern. Sie sind aber die Zukunft für unsere Gewerkschaft! Die Nachwuchsarbeit für Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Personalvertretungen, Vertrauensleute und ver.di-Gremien muss massiv verstärkt werden. 100 105 5. Ein rundes Angebot! Die Maßnahmen würden begleitet werden von den betrieblichen Akteuren: sie unterstützen zum Beispiel mit Infoständen und Werbearbeit. Ehrenamtliche können nicht alles stemmen, aber es kann der Start oder die Unterstützung für betriebliche Strukturen sein. Es entsteht ein Paket von Gewerkschaft, betrieblichen Gremien wie Jugend- und Auszubildendenvertretung, Personalvertretungen, Vertrauensleuten und Mitgliederwerbung. 110 37 O 018 Bezirkskonferenz Rhein-Neckar 115 Empfehlung der Antragskommission Nichtbefassung Entscheidung des Bundeskongresses 120 £ wie Empfehlung 38 £ abweichend von Empfehlung O 019 Landesbezirksfachbereichskonferenz 7 Bayern Jugendsekretärin/Jugendsekretär Mindestquote pro Bezirk 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Wir fordern auch für alle kleineren Bezirke mindestens eine Jugendsekretärin/einen Jugendsekretär mit einem halben Stellenanteil und unbefristeten Arbeitsverträgen. Begründung 10 15 20 Die Förderung der Jugendarbeit kann nicht allein auf den ehrenamtlichen Bereich und das Engagement der Ehrenamtlichen beruhen. Die bisher im Bezirk Rosenheim zustehenden 0,2 Stellenanteilen sind für die Größe des Bezirks und die Anzahl der Betriebe nicht ausreichend, um eine gute Jugendarbeit durchzuführen. Um eine gute Förderung der Jugendarbeit zu ermöglichen, sind beständige Arbeitsverhältnisse und ausreichende Zeitanteile erforderlich. Von einer guten Jugendarbeit hängt unsere zukünftige Gewerkschaftsarbeit ab, dies sollte uns ausreichend Begründung für die Schaffung einer Mindestquote für die Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre sein. Empfehlung der Antragskommission 25 Nichtbefassung Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 39 40 O 020 Landesbezirksfachbereichskonferenz 2 Berlin-Brandenburg Verbesserung der Jugendarbeit in ver.di 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Alle Gliederungen, Fachbereiche und Ebenen in ver.di tragen dafür Sorge, dass die Betreuung ehrenamtlicher, jugendlicher Kolleginnen und Kollegen sichergestellt wird. Dazu ist es notwendig, dass mindestens bis in die landesbezirklichen Gliederungen genügend hauptamtliche Sekretärinnen und Sekretäre für die Betreuung eingesetzt werden. Begründung 10 15 20 Entsprechend der ver.di-Satzung sowie den geltenden Richtlinien zur Jugendarbeit, verbunden mit der hauptamtlichen Betreuung von JAV'en, ist Jugendpolitik ein elementarer Bestandteil der gewerkschaftlichen Arbeit in ver.di. Mit Blick auf die Mitgliederentwicklung und dem damit verbundenen demographischen Wandel, muss sich dies auch in der Betreuungsarbeit der Bezirke, Landesbezirke und des Bundesvorstandes widerspiegeln und entsprechend personell untermauert werden. Empfehlung der Antragskommission Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Entscheidung des Bundeskongresses 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 41 42 O 021 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg Verbesserung der Jugendarbeit 1 5 Der Bundeskongress beschließt In den Landesbezirken sind für gewerkschaftliche Jugendarbeit ausreichend feste Stellen und eine entsprechende Sachkostenausstattung vorzusehen. Das umfasst einerseits die Einsetzung ausreichend hauptamtlicher Sekretärinnen/Sekretäre zur Betreuung jugendlicher Kolleginnen und Kollegen mit einem festen hinterlegten Stellenanteil für die Jugendarbeit; andererseits muss die finanzielle Unterstützung dem Bedarf angepasst werden. 10 Begründung 15 20 25 Aufgrund nachlassender Eintritte erwächst die Notwendigkeit einen erhöhten finanziellen und personellen Aufwand zur Nachwuchsgewinnung zu betreiben. Die Nachwuchsgewinnung muss wesentlicher Bestandteil der Gewerkschaftsarbeit sein. Hierfür bedarf es zusätzlichen Aufwandes, um potenzielle Mitglieder für Probleme der Arbeitswelt zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit zu geben aktiv zu werden. Die Jugendarbeit schafft die Grundlage für die künftige Gewerkschaftsarbeit. Daher ist es um so wichtiger der aktiven Jugend ausreichend kompetente Betreuerinnen/Betreuer zur Seite zu stellen, die die Jugend hauptamtlich unterstützen und betreuen. Empfehlung der Antragskommission 30 Nichtbefassung Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 43 44 O 022 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen Stellenbesetzung 1 5 Der Bundeskongress beschließt Zur Sicherstellung der Betreuungsaufgaben wird jede Sekretärinnen-/ Sekretärsstelle so frühzeitig wiederbesetzt, dass eine rechtzeitige und umfassende Einarbeitung sichergestellt werden kann. Die anfallenden Kosten der Einarbeitungszeit sind von der Bundesverwaltung zu tragen. Begründung 10 15 20 Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Betreuungsarbeit ist es unerlässlich, dass zukünftige Stellenausschreibungen frühzeitig erfolgen, weil demografische Auswirkungen schon langfristig bekannt sind. Aus den genannten Gründen ist es zwingend erforderlich, dass neue Stelleninhaber rechtzeitig und umfassend in die Lage versetzt werden, die immer anspruchsvolleren und komplexeren Betreuungsaufgaben auch bewältigen zu können. Die Personalbudgets der einzelnen Einheiten lassen diese zusätzlichen Personalkosten nicht zu. Um die Finanzierung sicherzustellen, wird die Bundesverwaltung beauftragt, die erforderlichen Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Empfehlung der Antragskommission 25 Nichtbefassung Entscheidung des Bundeskongresses 30 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung Wortgleicher Antrag liegt vor von: Bundesfachbereichskonferenz 11 45 46 O 023 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen Erhalt der Frauenstrukturen 1 Der Bundeskongress beschließt Der Erhalt und die Unterstützung der Frauenstrukturen mit hauptamtlichen Stellenanteilen sind in der Personalstruktur von ver.di unverzichtbar. 5 Begründung 10 15 Gewerkschaftsarbeit ist nicht geschlechtsneutral. Frauen und Männer haben eine unterschiedliche Lebens- und Arbeitsbiografie. Das spiegelt sich beispielsweise in noch immer vorhandenen Lohndifferenzen von Frauen und Männern oder der Spezifizierung von Tätigkeiten (Frauenberufe/Männerberufe) bezogen auf die Geschlechter wieder. Das bedeutet aber auch gleichzeitig, dass Frauenprobleme in der Gewerkschaftsarbeit explizit angesprochen werden müssen. Sie dürfen nicht nur in Vertretung "mit"-behandelt werden. Dazu sind auch Stellenanteile erforderlich, die nicht den Fachbereichen für ihre sehr wichtige Arbeit geopfert werden dürfen. Frauen sollen auch über die Gewerkschaftsarbeit Bildung und Selbstwert erfahren und daraus die Gewerkschaft mitgestalten. 20 Empfehlung der Antragskommission Nichtbefassung 25 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 47 48 O 024 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg Gender- bzw. frauen- und gleichstellungspolitische Schulungen für alle Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre 1 5 Der Bundeskongress beschließt ver.di legt ein Schulungsprogramm für gewerkschaftliche Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie Genderpolitik auf und verpflichtet alle Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre sowie gewerkschaftspolitischen Assistentinnen/Assistenten innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums zur Teilnahme. Diese Schulungen werden zugleich integraler Bestandteil der Ausbildung von Gewerkschaftssekretärinnen/-sekretäre und gewerkschaftspolitischen Assistentinnen und Assistenten. 10 Begründung 15 20 Gewerkschaftliche Frauen- und Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Die Verwirklichung der Geschlechterdemokratie und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Betrieb, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, auch unter Anwendung des Gender Mainstreaming, gehört zu den 15 Kernzielen unserer Organisation. Damit ist die Gesamtorganisation verpflichtet, dies in ihre Gesamtpolitik zu integrieren. Frauenund Gleichstellungspolitik kann nicht erfolgreich als „zusätzlich" oder „angelagert" betrieben und umgesetzt werden. 30 Frauen- und Gleichstellungspolitik ist aus unserer Sicht dann erfolgreich, wenn sie sich als „Normalfall" in der Arbeit der Betriebsbetreuung, in der individuellen Beratung von Mitgliedern und im Serviceangebot des Bezirkes für aktive Frauen widerspiegelt. Erste Schritte sind nun gemacht worden, indem Frauen- und Gleichstellungspolitik ein Baustein im Planungsprozess der Fachbereiche ist. Um Politik für Frauen, die eine ganz wesentliche Zielgruppe einer Dienstleistungsgewerkschaft darstellen, zum integralen Bestandteil der ver.di-Arbeit zu machen, ist eine grundlegende Qualifizierung aller hauptamtlichen Akteurinnen und Akteure unerlässlich. 35 Dies gilt in gleicher Weise für Genderpolitik. Die Anwendung des GenderMainstreaming ist angelegt als Konzept, das allen Akteurinnen und Akteuren gewerkschaftlicher Arbeit aufgibt, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern in der Struktur, in der Gestal- 25 Wortgleicher Antrag liegt vor von: Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg 49 O 024 Landesbezirkskonferenz Berlin-Brandenburg 40 45 tung von Prozessen und Arbeitsabläufen, in den Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und in der Steuerung von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können. Davon ist ver.di in der alltäglichen Arbeit noch weit entfernt. Die bessere Verankerung beider Politikbereiche in die tägliche Arbeit durch Qualifikation ist eine zentrale Voraussetzung für eine Mitgliederorientierung, die auch zielgruppenspezifische Interessen und Themen der weiblichen Mitglieder im Blick hat und bearbeitet. Ein systematisches Vorgehen wird dabei von den Frauensekretärinnen unterstützt. Empfehlung der Antragskommission 50 Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Entscheidung des Bundeskongresses 55 £ wie Empfehlung 50 £ abweichend von Empfehlung O 025 Bezirkskonferenz Bremen-Nordniedersachsen Qualifizierung und langfristige Personalplanung – für eine Stärkung und Kontinuität der betrieblichen (Jugend-)Gewerkschaftsarbeit 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Wir fordern die Einführung einer Personalentwicklungsmaßnahme für Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, ähnlich des Einarbeitungsprogrammes „Jugendsekretär/in in Einarbeitung“. Begründung 10 15 20 25 30 Der Aufbau von betrieblichen Gewerkschaftsstrukturen, die Aktivierung und Mobilisierung von Kolleginnen und Kollegen sowie die Durchführung von gewerkschaftlichen Aktionen bedürfen einer intensiven und kontinuierlichen Begleitung durch die zuständige Jugensekretärin/den zuständigen Jugendsekretär. Die Zunahme an Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretären, die über Altersteilzeitregelungen oder den Renteneintritt ihre aktive, hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit beenden, ist durch Neueinstellungen aufzufangen. Im Bereich Jugend erfolgt dies derzeitig über das Personalentwicklungsprogramm „Jugendsekretär/in in Einarbeitung“ und beinhaltet eine achtzehnmonatige praktische und theoretische Heranführung an die Tätigkeit einer Jugendsekretärin bzw. eines Jugendsekretärs. Im Anschluss ist ein Einsatz im Bereich Jugend für die Dauer von mindestens vier Jahren angedacht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Jugendarbeit in ver.di langfristig gut aufgestellt ist. Die ver.di-Jugend Bremen-Nordniedersachsen befürwortet, dass auch in 2010 junge Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Einarbeitung eine Tätigkeit in ver.di aufnehmen. Ein ähnliches Modell für die qualifizierte Neueinstellung von Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Fachbereichen existiert jedoch nicht. Vielmehr müssen wir feststellen, dass zahlreiche Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre direkt im Anschluss bzw. wenige Monate nach Abschluss der Einarbeitung in die Fachbereiche wechseln. Um dem zunehmenden Personalbedarf innerhalb der Fachbereiche gerecht zu werden und dabei die Kontinuität der Jugendarbeit nicht zu gefährden, ist die Einführung eines Einarbeitungsprogrammes für die Fachbereiche in ver.di erforderlich. 35 51 O 025 Bezirkskonferenz Bremen-Nordniedersachsen Empfehlung der Antragskommission Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand 40 Dadurch erledigt folgender Antrag O 026 Entscheidung des Bundeskongresses 45 £ wie Empfehlung 52 £ abweichend von Empfehlung O 026 Bundesjugendkonferenz Qualifizierung und langfristige Personalplanung – für eine Stärkung und Kontinuität der betrieblichen (Jugend-)Gewerkschaftsarbeit 1 5 Der Bundeskongress beschließt ver.di beschließt die Einführung einer Personalentwicklungsmaßnahme für Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre in den Fachbereichen. Bei der Konzeption dieser Einarbeitung soll sich an den Evaluationsergebnissen des JuSiE-Programms orientiert werden. Begründung 10 15 20 25 Der Aufbau von betrieblichen Gewerkschaftsstrukturen, die Aktivierung und Mobilisierung von Kolleginnen und Kollegen sowie die Durchführung von gewerkschaftlichen Aktionen bedürfen einer intensiven und kontinuierlichen Begleitung durch die zuständige Jugendsekretärin/den zuständigen Jugendsekretär. Die Zunahme an Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretären, die über Altersteilzeitregelungen oder den Renteneintritt ihre aktive, hauptamtliche Gewerkschaftsarbeit beenden, ist durch Neueinstellungen aufzufangen. Im Bereich Jugend erfolgt dies derzeitig über das Personalentwicklungsprogramm „Jugendsekretär/in in Einarbeitung“ und beinhaltet eine achtzehnmonatige praktische und theoretische Heranführung an die Tätigkeit einer Jugendsekretärin, bzw. eines Jugendsekretärs. Im Anschluss ist ein Einsatz im Bereich Jugend für die Dauer von mindestens vier Jahren angedacht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Jugendarbeit in ver.di langfristig gut aufgestellt ist. Die ver.di-Jugend Bremen-Nordniedersachsen befürwortet, dass auch in 2010 junge Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Einarbeitung eine Tätigkeit in ver.di aufnehmen. 30 35 Ein ähnliches Modell für die qualifizierte Neueinstellung von Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Fachbereichen existiert jedoch nicht. Vielmehr müssen wir feststellen, dass zahlreiche Jugendsekretärinnen/Jugendsekretäre direkt im Anschluss, bzw. wenige Monate nach Abschluss der Einarbeitung in die Fachbereiche wechseln. 53 O 026 Bundesjugendkonferenz Um dem zunehmenden Personalbedarf innerhalb der Fachbereiche gerecht zu werden und dabei die Kontinuität der Jugendarbeit nicht zu gefährden, ist die Einführung eines Einarbeitungsprogrammes für die Fachbereiche in ver.di erforderlich. 40 Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 025 45 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung 54 £ abweichend von Empfehlung O 027 Bundesmigrationskonferenz Verstärkung der interkulturellen Öffnung von ver.di 1 5 10 15 Der Bundeskongress beschließt 1. Der Bundesvorstand und der Gewerkschaftsrat werden aufgefordert, bei allen Neueinstellungen und bei der Besetzung von Ausbildungsstellen, Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund verstärkt zu berücksichtigen. Dazu sind Maßnahmen zu entwickeln, die eine Erhöhung der Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund bewirken, so dass ihr Anteil an den hauptamtlich Beschäftigten mittelfristig in etwa dem Anteil der Migrantinnen und Migranten an den Mitgliedern entspricht. Der Bundesvorstand wird beauftragt kurzfristig, innerhalb der nächsten fünf Jahre, die Anzahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund auf die Hälfte des Anteils der Mitglieder mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Grundlage dieses Konzepts soll eine Bestandsaufnahme zur Personalentwicklung in ver.di sein, die Auskunft gibt 20 25 30 • sowohl über die Zahl der hauptamtlich Beschäftigten mit Migrationshintergrund • als auch die Zahl der in Ausbildung befindlichen Menschen mit Migrationshintergrund. 2. Der Bundesvorstand wird darüber hinaus aufgefordert, das Potenzial der hauptamtlich Beschäftigten mit Migrationshintergrund stärker auszuschöpfen, um sie auch für leitende hauptamtliche Funktionen zu qualifizieren. 3. Dem Gewerkschaftsrat ist jährlich ein Bericht vorzulegen, der über die erfolgten Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse informiert. 35 4. Förderung der ehrenamtlichen Arbeit 55 O 027 Bundesmigrationskonferenz Initiativen der Fachbereiche zur Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten mit Migrationshintergrund zu den Betriebs-, Personalrats-, JAV- und Vertrauensleutewahlen, gezielte Projekte zur Gewinnung neuer Mitglieder im Bereich der Migrantinnen und Migranten, die stärkere Einbeziehung von Migrantinnen und Migranten in die europäische und internationale Gewerkschaftsarbeit von ver.di und die jeweils dafür erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen. 40 45 Begründung 50 Der Anteil der gewerkschaftlich organisierten Mitglieder mit Migrationshintergrund ist gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil relativ hoch. Dennoch sind die Migrantinnen und Migranten auf allen hauptamtlichen Ebenen in ver.di unterrepräsentiert. Das betrifft sowohl die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter- als auch die Leitungsebene. Die Gewerkschaften, insbesondere auch ver.di, sollten als Vorbilder vorangehen und sich als Arbeitgeber stärker als bisher für Menschen mit Migrationshintergrund öffnen. 55 60 65 70 Unter der interkulturellen Öffnung ist das Anpassen der gesamten Organisation an die veränderten Bedingungen der Einwanderungsgesellschaft zu verstehen. Demnach müssen sich Organisationen an einem Leitbild orientieren und durchgreifende, strukturelle Veränderungen vornehmen. Interkulturelle Öffnung bedeutet nicht, dass einige wenige Fachkräfte einer Organisation an Fortbildungen in interkultureller Kompetenz teilgenommen haben. Auch die punktuelle Beschäftigung von Angehörigen ethnischer Minderheiten reicht nicht aus, um sich das Gütesiegel „interkulturell geöffnet“ zu verdienen. Die interkulturelle Öffnung ist als Querschnittsaufgabe aller Organisationseinheiten zu verstehen. Dabei sind alle Hierarchieebenen einzubeziehen, um den Prozess erfolgreich voranzubringen. Das darf aber nicht heißen, dass die Leitungsebene den Prozess zwar gut heißt, ihn dann aber zur weiteren Bearbeitung an die unteren Hierarchieebenen delegiert. Ohne kontinuierliche Mitarbeit der Leitung ist der Öffnungsprozess nicht durchzuhalten. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass sie sich auf einen langfristigen Prozess einlassen, der nur dann erfolgreich ist, wenn er an klaren Zielen orientiert und durch ein verbindliches Evaluationssystem begleitet wird. Voraussetzung einer erfolgreichen interkulturellen Öffnung ist 75 56 O 027 Bundesmigrationskonferenz die Erfassung der Organisation als Ganzes. Vor allem muss klar definiert werden, welches Ziel bzw. Leitbild die Organisation verfolgt. 80 Empfehlung der Antragskommission Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgender Antrag O 028 85 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 57 58 O 028 Landesbezirkskonferenz Nord Einstellung von Sekretärinnen/Sekretären mit Migrationshintergrund 1 Der Bundeskongress beschließt Bei zukünftigen Einstellungen von Sekretärinnen und Sekretären sollen Bewerberinnen/Bewerber mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. 5 Begründung Nach dem Beschluss des letzten Bundeskongresses steht auch vor ver.di die Aufgabe, sich stärker interkulturell zu öffnen. 10 Dieses gilt sowohl für den ehrenamtlichen Bereich als auch für die Beschäftigung von hauptamtlichen Sekretärinnen und Sekretären. 15 Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 027 Entscheidung des Bundeskongresses 20 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 59 60 O 029 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen Übernahme und Ausbildung in ver.di 1 Der Bundeskongress beschließt Die ver.di-Jugend fordert, dass ver.di ihre Ausbildungszahlen deutlich, auch im Verwaltungsbereich, erhöht. 5 Darüber hinaus sollen alle Auszubildenden nach der Ausbildung in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen werden. Begründung 10 15 20 Eine zentrale Forderung der ver.di-Jugend und auch der Gesamtorganisation besteht darin, gute Ausbildung und eine darauf abgezielte Übernahme in den Betrieben und Verwaltungen zu fördern bzw. zu erreichen. Gerade deshalb müssen die Gewerkschaften mit gutem Beispiel vorangehen und Zeichen setzen. In ver.di wird aber faktisch nicht ausgebildet. Das so genannten Programm "JugendsekretärInnen in Einarbeitung" bildet meist nur nach Bedarf aus und im Verwaltungsbereich wird fast nicht ausgebildet, obwohl in den nächsten Jahren viele Beschäftigte ausscheiden. Wir müssen auch in Zukunft unseren Mitgliedern eine umfangreiche und gute Betreuung bieten. Dies kann nur durch die konsequente Erhöhung der Ausbildungsplätze und Übernahmen innerhalb von ver.di in ein Gleichgewicht gebracht werden und somit die hochwertige Mitgliederbetreuung sichern. 25 Der demografische Wandel, der so oft Thema innerhalb der Gewerkschaftsjugend ist, wird auch vor ver.di nicht Halt machen. Wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen. 30 Auch ver.di muss Perspektiven bieten. 35 61 O 029 Landesbezirkskonferenz Nordrhein-Westfalen Empfehlung der Antragskommission 40 Annahme als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Dadurch erledigt folgender Antrag O 030 Entscheidung des Bundeskongresses 45 £ wie Empfehlung 62 £ abweichend von Empfehlung O 030 Bezirkskonferenz Emscher-Lippe Süd Übernahme und Ausbildung in ver.di 1 5 Der Bundeskongress beschließt ver.di erhöht ihre Ausbildungszahlen deutlich im Rahmen von Personalbedarfsplänen, auch im Verwaltungsbereich. Darüber hinaus sollen alle Auszubildenden nach der Ausbildung in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen werden. Begründung 10 15 20 Eine zentrale Forderung der ver.di-Jugend und auch der Gesamtorganisation besteht darin, gute Ausbildung und eine darauf abgezielte Übernahme in den Betrieben und Verwaltungen zu fördern bzw. zu erreichen. Gerade deshalb müssen die Gewerkschaften mit gutem Beispiel voran gehen und Zeichen setzen. In ver.di wird aber faktisch nicht ausgebildet. Das so genannte Programm „JugendsekretärInnen in Einarbeitung“ bildet meist nur nach Bedarf aus und im Verwaltungsbereich wird fast nicht ausgebildet, obwohl in den nächsten Jahren viele Beschäftigte ausscheiden. Dies kann nur durch die konsequente Erhöhung der Ausbildungsplätze und Übernahmen innerhalb von ver.di in ein Gleichgewicht gebracht werden und somit die hochwertige Mitgliederbetreuung sichern. Der demografische Wandel der so oft Thema innerhalb der Gewerkschaftsjugend ist, wird auch vor ver.di nicht halt machen. Wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen. 25 Auch ver.di muss Perspektiven bieten. Empfehlung der Antragskommission 30 Erledigt durch Antrag O 029 Entscheidung des Bundeskongresses 35 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 63 64 O 031 Landesbezirkskonferenz Nord Auszubildende in den Bezirks- und Landesbezirksverwaltungen 1 Der Bundeskongress beschließt 5 ver.di schafft neue Ausbildungsplätze Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation in den Bezirks- und Landesbezirksverwaltungen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Begründung 10 15 Seit einigen Jahren fordert ver.di von den Arbeitgebern, mehr Ausbildungsplätze für Schulabgängerinnen/Schulabgänger zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren argumentiert ver.di mit mehr Ausbildungsplätzen gegen den so oft durch die Arbeitgeber prophezeiten Fachkräftemängel. Bisher werden, zu unserem Bedauern, nur wenige Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung von ver.di angeboten und vereinzelt bei den Bildungsträgern von ver.di. Eine Ausbildung innerhalb der Bezirks- und Landesbezirksverwaltungen halten wir für absolut unumgänglich. 20 25 30 Junge dynamische Auszubildende könnten den Verwaltungsablauf unserer Organisation von Grund auf kennenlernen und sich in die doch oft harten Anforderungen der Verwaltungsangestellten einfinden. Das breite Aufgabenspektrum in den Bezirksverwaltungen und Landesbezirksverwaltungen verspricht mit Sicherheit eine abwechslungsreiche und interessante Ausbildung. Das Durchschnittsalter in ver.di beträgt ca. 50 Jahre. Dies bedeutet das uns in naher Zukunft durch Rente oder ATZ viel Wissen und Erfahrung verloren gehen wird. Deswegen sind Ausbildungsplätze schon vorher zu schaffen, um einen fließenden Übergang zu gewährleisten. Eine anschließende Übernahme in ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis wäre gewährleistet, wenn die Ausbildung nahtlos in ein Arbeitsverhältnis parallel zum Ausscheiden der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters (MAIS) übergeht. 35 65 O 031 Landesbezirkskonferenz Nord 40 Ausbildungsbereiche, die eventuell nicht durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Bezirksverwaltungen abgedeckt werden könnten, könnten durch überbetriebliche Bildungsträger oder durch einen Verbundausbildungsbetrieb gewährleistet werden. Mit einer Ausbildung innerhalb der Gewerkschaft würde ver.di mit gutem Beispiel voran gehen und andere Organisationen zum Mitmachen bewegen. 45 Empfehlung der Antragskommission Nichtbefassung 50 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung 66 £ abweichend von Empfehlung O 032 Bezirkskonferenz Mittelhessen Stellenpläne 2012ff 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Der Landesbezirksvorstand wird aufgefordert bei den ab 2012 folgenden Stellenplänen zu überprüfen, ob der Grundsatz eine Sekretärin/ein Sekretär mit maximal zwei Fachbereichen weiter aufrecht erhalten werden kann. Begründung 10 Dieser an für sich sinnvolle Ansatz führt dazu dass immer mehr Fachbereiche bezirksübergreifend betreut werden. Einige Fachbereiche sind in den Bezirken Nord-, Ost- und Mittelhessen nur noch mit einer oder einer halben Sekretärinnenstelle/Sekretärsstelle vertreten. So zum Beispiel die Fachbereiche 05, 06, 08, 09. Beim Fachbereich 13 erfolgt die Betreuung vom Landesfachbereich aus. 15 Soll eine regelmäßige Betreuungsarbeit stattfinden kostet diese einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand. 20 25 Tatsächlich findet eine Anfall-Betreuung statt, das heißt meldet sich ein Gremium, findet in der Regel eine Betreuung statt. Gremien die sich nicht melden werden auch nicht betreut. Vorprozessuale Vertretung von Einzelmitgliedern wird oftmals in der Rechtsstelle oder bei der Geschäftsführerin/ dem Geschäftsführer abgeladen, da der zuständige Fachbereich bzw. die dort arbeitenden Sekretärinnen/Sekretäre, die diese Arbeit eigentlich zu erledigen hätten, gerade nicht erreichbar sind oder wegen einer Beratung auch nicht kommen wollen. Gerade unter dem Gesichtspunkt einer mitgliederorientierten Betreuungsarbeit, kann dies kein Dauerzustand bleiben. 30 35 67 O 032 Bezirkskonferenz Mittelhessen Empfehlung der Antragskommission 40 Nichtbefassung Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung 68 £ abweichend von Empfehlung O 033 Landesbezirkskonferenz Hessen Erhalt der Akademie der Arbeit (AdA) 1 Der Bundeskongress beschließt ver.di möge sich gemeinsam mit dem DGB für den Erhalt der Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main einsetzen. 5 Begründung 10 Die Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main ist die höchste gewerkschaftliche Bildungsinstitution. Ihre Wichtigkeit hat sich in den vergangenen Jahren stets bewiesen. Die hier gelehrten arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Inhalte beleuchten die aktuelle neoliberale Entwicklung der Wirtschaft kritisch und vermitteln den Studierenden Kenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens. 15 Gerade für uns als Frankfurter ver.di-Jugend ist die AdA eine große Bereicherung, da wir so auch immer wieder mit aktiven Personen aus den verschiedenen Landesbezirken in Kontakt treten können und diese uns in unserer Arbeit unterstützen. 20 Daher fordern wir die Gewerkschaft auf, sich für den Erhalt der AdA in Frankfurt am Main einzusetzen. Empfehlung der Antragskommission 25 Annahme Dadurch erledigt folgender Antrag O 037 30 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 69 70 O 034 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit 1 Der Bundeskongress beschließt ver.di setzt sich für den Erhalt und die langfristig gesicherte Finanzierung der Europäischen Akademie der Arbeit ein. 5 Bei der Weiterentwicklung der EAdA und den notwendigen Veränderungen, um einen formalen anerkannten Abschluss am Ende des Studiums erlangen zu können, müssen dennoch mindestens folgende Grundsätze erhalten bleiben: 10 • selbstbestimmtes, solidarisches Lernen • Grundwiderspruch zwischen Kapital und Arbeit ist der Blickwinkel, aus dem heraus die Gestaltung betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretungsarbeit zu gestalten ist. • Fehler, die im Rahmen des Bolognaprozesses an Fachhochschulen und Hochschulen begangen wurden, müssen beim Veränderungsprozess vermieden werden. • Die Attraktivität der EAdA als Qualifizierungsmöglichkeit für betriebliche Interessensvertreter muss gewahrt bleiben. 15 20 25 Aktuelle und ehemalige Studierende der AdA sollten in dem Veränderungsprozess der AdA mit einbezogen werden und ihre Erfahrungen und Erkenntnisse gestaltend mit einbringen können. Begründung 30 35 Die Akademie der Arbeit ist eine Einrichtung in der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie arbeitet in Kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt am Main. Für das Studium an der Akademie kann sich jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, bewerben. Ursprünglich wurde sie eingerichtet, um insbesondere Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern ein wissenschaftlich fundiertes Studium - auch ohne Abitur - zu ermöglichen. Das Studium an der Akademie ist eine 71 O 034 Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg wertvolle Grundlage für eine fundierte und kompetente Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben und in der Gesellschaft. 40 Diese Einrichtung steht jedoch seit geraumer Zeit zur Diskussion. Die Finanzierung kann nur von Jahr zur Jahr gesichert werden und dies nur mit erheblichen Mühen. Insbesondere der Umzug der Universität in einen neuen Stadtteil stellt die Akademie der Arbeit vor große Probleme. 45 In vielen Gewerkschaften hat der Stellenwert der Akademie der Arbeit einbüßen müssen. Man verkennt, dass diese Einrichtung unersetzlich ist und ihre Schließung weitreichende Folgen hätte. 50 Es würde die einzige Möglichkeit genommen, ohne Abitur ein Studium zu beginnen, das sich besonders an den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern orientiert. Heutige Unis sind dem Mainstream verfallen und vermitteln kein hinreichendes kritisches Denken. 55 Gerade uns als Jugend würde eine Möglichkeit genommen, ein Studium, das sich besonders um Gewerkschaftsthemen dreht, zu beginnen und somit auch ein akademisches Hintergrundwissen zu erlangen. 60 Empfehlung der Antragskommission Annahme als Arbeitsmaterial zu Antrag O 033 Dadurch erledigt folgende Anträge O 035, O 036 65 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung 72 £ abweichend von Empfehlung O 035 Landesbezirkskonferenz Hamburg Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit 1 5 10 15 Der Bundeskongress beschließt ver.di hat alle notwendigen Schritte durchzuführen, um den Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit zu sichern. Dazu gehört nicht nur die weitere finanzielle Unterstützung, sondern auch die aktive “Werbung” für ver.di-Funktionärinnen/-Funktionäre sowie die Unterstützung und Betreuung der Bewerberinnen/Bewerber und späterer Hörerinnen/Hörer an der Europäischen Akademie der Arbeit. Des Weiteren muss die Europäischen Akademie der Arbeit in ihrer Form und mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung und Zielsetzung erhalten bleiben. Bei der Weiterentwicklung der Europäischen Akademie der Arbeit und den notwendigen Veränderungen, um einen formalen anerkannten Abschluss am Ende des Studiums erlangen zu können, müssen dennoch mindestens folgende Grundsätze erhalten bleiben: • selbstbestimmtes, solidarisches Lernen; • Grundwiderspruch zwischen Kapital und Arbeit ist der Blickwinkel, aus dem heraus die Gestaltung betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretungsarbeit zu gestalten ist; • Fehler, die im Rahmen des Bolognaprozesses an Fachhochschulen und Hochschulen begonnen wurde, sollten beim Veränderungsprozess vermieden werden; • die Attraktivität der Europäischen Akademie der Arbeit als Qualifizierungsmöglichkeit für betriebliche Interessenvertreterinnen/Interessensvertreter muss gewahrt sein. 20 25 30 Aktuelle und ehemalige Studierende der Europäischen Akademie der Arbeit sollten in dem Veränderungsprozess der Europäischen Akademie der Arbeit mit einbezogen werden und ihre Erfahrungen und Erkenntnisse gestaltend mit einbringen können. 35 73 O 035 Landesbezirkskonferenz Hamburg Begründung 40 45 50 55 60 Die Akademie der Arbeit ist eine Einrichtung in der Johann-Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie arbeitet in Kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt am Main. Für das Studium an der Akademie der Arbeit kann sich jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, bewerben. Ursprünglich wurde sie eingerichtet, um insbesondere Gewerkschafterinnen/Gewerkschafter ein wissenschaftlich fundiertes Studium – auch ohne Abitur – zu ermöglichen. Das Studium an der Akademie der Arbeit ist eine wertvolle Grundlage für eine fundierte und kompetente Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Betrieben und in der Gesellschaft. Diese Einrichtung steht jedoch seit geraumer Zeit zur Diskussion. Die Finanzierung kann nur von Jahr zu Jahr gesichert werden und dies nur mit erheblichen Mühen. Insbesondere der Umzug der Universität in einen neuen Stadtteil, stellt die Akademie der Arbeit vor große Probleme. In vielen Gewerkschaften hat der Stellenwert der Akademie der Arbeit Einbußen erlitten. Man verkennt, dass diese Einrichtung unersetzlich ist, und ihre Schließung weitreichende Folgen hat. Es würde die einzige Möglichkeit genommen, ohne Abitur ein Studium zu beginnen, das sich besonders an den Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer orientiert. Heutige Universitäten sind dem Mainstream verfallen und vermitteln kein ausreichendes, kritisches Denken. Gerade uns als Jugend würde eine Möglichkeit genommen, ein Studium, das sich besonders um Gewerkschaftsthemen dreht, zu beginnen und somit auch ein akademisches Hintergrundwissen zu erlangen. 65 Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 034 70 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung 74 £ abweichend von Empfehlung O 036 Bundesjugendkonferenz Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit 1 5 10 15 Der Bundeskongress beschließt ver.di und ver.di-Jugend haben alle notwendigen Schritte durchzuführen, um den Erhalt der Europäischen Akademie der Arbeit zu sichern. Dazu gehört nicht nur die weitere regelmäßige finanzielle Unterstützung, sondern auch die aktive “Werbung” für ver.di-Funktionärinnen/-Funktionäre sowie die Unterstützung und Betreuung der Bewerberinnen/Bewerber und späterer Hörerinnen/Hörer an der Europäischen Akademie der Arbeit. Des Weitern muss die Europäischen Akademie der Arbeit in ihrer Form und mit ihrer inhaltlichen Ausrichtung und Zielsetzung erhalten bleiben. Bei der Weiterentwicklung der Europäischen Akademie der Arbeit und den notwendigen Veränderungen, um einen formalen anerkannten Abschluss am Ende des Studiums erlangen zu können, müssen dennoch mindestens folgende Grundsätze erhalten bleiben: • selbstbestimmtes, solidarisches Lernen; • Grundwiderspruch zwischen Kapital und Arbeit ist der Blickwinkel, aus dem heraus die Gestaltung betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretungsarbeit zu gestalten ist; • Fehler, die im Rahmen des Bolognaprozesses an Fachhochschulen und Hochschulen begonnen wurde, sollten beim Veränderungsprozess vermieden werden; • Die Attraktivität der Europäischen Akademie der Arbeit als Qualifizierungsmöglichkeit für betriebliche Interessenvertreterinnen/Interessenvertreter muss gewahrt sein 20 25 30 35 Aktuelle und ehemalige Studierende der Europäischen Akademie der Arbeit sollten in dem Veränderungsprozess der Europäischen Akademie der Arbeit mit einbezogen werden und ihre Erfahrungen und Erkenntnisse gestaltend mit einbringen können.Wünschenswert ist die Gründung einer Alumi-Gruppe mit etwaigem Stimmrecht im Kuratorium der Europäischen Akademie der Arbeit. 75 O 036 Bundesjugendkonferenz Begründung 40 45 50 55 60 Die Akademie der Arbeit ist eine Einrichtung in der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie arbeitet in Kooperation mit der Fachhochschule Frankfurt am Main. Für das Studium an der Akademie der Arbeit kann sich jeder, der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, bewerben. Ursprünglich wurde sie eingerichtet, um insbesondere Gewerkschafterinnen/Gewerkschafter ein wissenschaftlich fundiertes Studium – auch ohne Abitur – zu ermöglichen. Das Studium an der Akademie der Arbeit ist eine wertvolle Grundlage für eine fundierte und kompetente Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Betrieben und in der Gesellschaft. Diese Einrichtung steht jedoch seit geraumer Zeit zur Diskussion. Die Finanzierung kann nur von Jahr zu Jahr gesichert werden und dies nur mit erheblichen Mühen. Insbesondere der Umzug der Universität in einen neuen Stadtteil, stellt die Akademie der Arbeit vor große Probleme. In vielen Gewerkschaften hat der Stellenwert der Akademie der Arbeit einbüßen müssen. Man verkennt, dass diese Einrichtung unersetzlich ist und ihre Schließung weitreichende Folgen hat. Es würde die einzige Möglichkeit genommen, ohne Abitur ein Studium zu beginnen, das sich besonders an den Interessen der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer orientiert. Heutige Universitäten sind dem Mainstream verfallen und vermitteln kein ausreichendes, kritisches Denken. Gerade uns als Jugend würde eine Möglichkeit genommen, ein Studium, das sich besonders um Gewerkschaftsthemen dreht, zu beginnen und somit auch ein akademisches Hintergrundwissen zu erlangen. 65 Empfehlung der Antragskommission Erledigt durch Antrag O 034 70 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung 76 £ abweichend von Empfehlung O 037 Landesbezirkskonferenz Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen Erhalt von Bildungsstätten und der Akademie der Arbeit sichern 1 Der Bundeskongress beschließt 5 ver.di als Gesamtorganisation stellt finanzielle Mittel bereit, um den Erhalt von Bildungsstätten und der Akademie der Arbeit zu sichern. Kein Outsourcing in Bildungsstätten! Begründung 10 15 20 Es ist wichtig, dass der gewerkschaftliche Gedanke an die Mitglieder in der Fläche vermittelt wird, ihre Interessen zu vertreten und sich zu organisieren. Auch ist es wichtig, dass Mitglieder in dieser schnelllebigen Zeit verstehen, wie das politische System funktioniert und immer auf einem aktuellen Stand sind. Der Erhalt der finanziellen Mittel sichert die gewerkschaftliche Basis für die Zukunft und sorgt dafür, dass im kapitalistischen System Gewerkschaften eine zentrale Rolle für den sozialen Ausgleich darstellen. Außerdem soll kein Outsourcing von Teilen der Bildungsstätten, zum Beispiel dem Reinigungspersonal, stattfinden. Empfehlung der Antragskommission 25 Erledigt durch Anträge O 033 und P 021 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 77 78 O 038 Bezirksfachbereichskonferenz 13 München Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Sekretariatsdienst 1 Der Bundeskongress beschließt 5 Die verbale Diskriminierung der Verwaltungsangestellten bei ver.di durch die neue Bezeichnung MaiS (Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Sekretariatsdienst) wird beendet. Begründung 10 In München ist das Wort in der Diskussion und negativ belastet – Beispiel: Genmanipulierter Mais. Auch in der bayerischen Umgangssprache werden mit „Meis“ kleine Nagetiere bezeichnet, die sich nicht selten in einer tödlichen Falle befinden. 15 Deshalb sollte dieses Wort nicht mehr benutzt werden, um als „neues Unwort des Jahres“ in München, Bayern und darüber hinaus in der ganzen Bundesrepublik Deutschland vermieden zu werden. 20 Empfehlung der Antragskommission Nichtbefassung Entscheidung des Bundeskongresses 25 £ wie Empfehlung £ abweichend von Empfehlung 79 80 O 039 Bezirkskonferenz Südwestfalen Änderung der ver.di-Satzung: In Fusionsbezirken mit mehr als zwei Quellbezirken dürfen auch über die Bezirkskonferenz 2010 bzw. über die Organisationswahlen 2010/2011 hinaus unbefristet zwei stellvertretende Bezirksgeschäftsführerinnen/-geschäftsführer bestellt werden 1 5 10 15 20 25 30 Der Bundeskongress beschließt Die Entscheidungsträger werden aufgefordert, sich mit der Sondersituation in Fusionsbezirken mit mehr als zwei Quellbezirken zu befassen und festzustellen, dass es organisatorisch als auch politisch unablässlich ist, auch über die Bezirkskonferenz 2010 bzw. über die Organisationswahlenwahlen 2010/2011 hinaus unbefristet mehr als eine/einen stellvertretenden Bezirksgeschäftsführerin/Bezirksgeschäftsführer zu bestellen. Begründung In Fusionsbezirken, geraden in jenen mit mehr als zwei Quellbezirken, ist in den Jahren eine politische Kultur gewachsen, an denen sich die Öffentlichkeit, die Verwaltung, die Politik und vor allem die Beschäftigten orientiert haben. Jeder Quellbezirk hatte und hat seine eigene Geschäftsstelle, die vor der Fusion eigenverantwortlich mit Geschäftsführung, Sekretärsund Verwaltungsbeschäftigten ausgestattet war. Diese Geschäftsstellen nicht mehr mit einem hauptamtlichen stellvertretenden Geschäftsführerin/Geschäftsführer - neben dem bereits vollzogenen Personalabbau im Sekretärs- und Verwaltungsbereich – aufrecht zu erhalten, ist vor dem Hintergrund der Betreuungssituation der aktiven und passiven Mitglieder schier sträflich. Die Gremien der Betriebsräte und Vertrauensleute akzeptieren diese Defizite im jeweiligen Geschäftsstellenbereich nicht mehr. Die Vertrauensleute-, Fachgruppen- und Fachbereichsarbeit als tragende Säule der Gewerkschaftsarbeit würde einem schrittweisen Verfall preisgegeben. 81 O 039 Bezirkskonferenz Südwestfalen Bereits heute ist aufgrund der bisherigen Personalreduzierung eine negative Auswirkung auf die Basisarbeit festzustellen. 35 Es muss auch weiterhin gelten:“Wo ver.di dran steht, muss auch ver.di drin sein“. 40 Unzufriedene Mitglieder, egal ob aktiv oder passiv, kann sich die Organisation, gerade auch vor dem Hintergrund der anhaltend negativen Mitgliederentwicklung, nicht mehr erlauben. Gewerkschaft heißt Mitglieder, Mitglieder bedeutet Betreuung, Betreuung braucht Personal. 45 Wird dieser Grundsatz verlassen, ist ein weiterer Mitgliederverlust nicht aufzuhalten. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, ist auch Führung unabdingbar. Die Geschäftsstellen in den fusionierten Bezirken benötigen Führung. 50 Empfehlung der Antragskommission Ablehnung 55 Entscheidung des Bundeskongresses £ wie Empfehlung 82 £ abweichend von Empfehlung O 040 Bezirkskonferenz Mittelfranken Quotierung der Bezirksgeschäftsführung 1 Der Bundeskongress beschließt Der § 29 der ver.di-Satzung soll wie folgt ergänzt werden: 5 10 15 20 25 30 „Für die BezirksgeschäftsführerInnen eines Landesbezirks gilt die Frauenmindestquote. Die vorschlagsberechtigten Bezirksvorstände müssen dies berücksichtigen. Bezirksgeschäftsführungen sind so lange nur mit Geschäftsführerinnen zu besetzen, bis die Quote erfüllt ist, die dem Frauenanteil der Mitglieder im jeweiligen Landesbezirk entspricht, in dem dieser Bezirk liegt. Dies gilt auch für die Stellvertretung der Bezirksgeschäftsführung“. Der Gewerkschaftsratsbeschluss GR 247 „Nachbesetzung von hauptamtlichen Führungspositionen in ver.di bis 2007“ und der GR 259 „Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Führungsfunktionen“ ist umzusetzen. Der Bundesvorstand wird aufgefordert entsprechende Maßnahmen dafür zu ergreifen. Begründung Die Frauenquote in der Satzung nur für Wahlfunktionen festzulegen, reicht nicht aus. Die Quotierung muss inhaltlich und vor allem personell auf allen hauptamtlichen Ebenen umgesetzt werden, auch in der Führungsebene. Eine frauenfördernde Personalpolitik ist notwendig, damit ver.di den Anspruch einer modernen Dienstleistungsgewerkschaft glaubwürdig nach außen darstellen kann und eine Vorbildfunktion erfüllt. Was wir in den Betrieben fordern, müssen wir auch in der eigenen Organisation umsetzen. Die Mitglieder nehmen den Stellenwert der bei ver.di hauptamtlich beschäftigten Frauen bewusst wahr. Bisher sind Frauen in den hauptamtlichen Führungsfunktionen noch immer unterrepräsentiert, besonders im Bereich der bezirklichen Geschäftsführungen (Beispiel Landesbezirk Bayern: zwölf Geschäftsführer, davon nur zwei weiblich). 35 83 O 040 Bezirkskonferenz Mittelfranken Empfehlung der Antragskommission 40 Zeilen 3 bis 12 Ablehnung Zeilen 14 bis 18 Annahme Entscheidung des Bundeskongresses 45 £ wie Empfehlung 84 £ abweichend von Empfehlung