Les nouveautés dans le géoportail - Administration du cadastre et

Transcription

Les nouveautés dans le géoportail - Administration du cadastre et
No 6 août 2012
Les nouveautés dans le géoportail
Météo
Grâce aux capteurs de l’Administration des Services Techniques de l’Agriculture, vous pouvez
maintenant voir les données météorologiques en temps réel, et cela à une trentaine d’endroits répartis à
travers le pays (http://agriculture.geoportail.lu)
Plus
de
détails
météorologiques
peuvent être affichés
pour chacune de ces
stations moyennant le
lien « Mehr »…
1
Cartes historiques
Grâce au travail de quelques étudiants qui se sont amusés à géoréférencer une série de vieilles cartes
topographiques, le géoportail grand-public a été enrichi . Un certain nombre de cartes au 1 :20'000,
1 :25'000 et 1 :50'000 du 20e siècle ont ainsi été rajoutées et peuvent maintenant être visualisées et
superposées dans le portail grand-public.
2
Cartes de fond en noir et blanc
Afin d’optimiser la superposition de données thématiques sur un fond de carte, une version N/B des
cartes topographiques du Grand-Duché de Luxembourg a été rajoutée dans les portails cartographiques
du géoportail. Ainsi, l’utilisateur peut par exemple visualiser les pistes cyclables officielles du pays sur
un fond noir / blanc dans le guichet touristique (http://tourisme.geportail.lu)
« Mes cartes »
Dans un futur proche, l’utilisateur du géoportail pourra gérer ses propres cartes grâce à la
fonctionnalité « Mes cartes » ou « My maps » qui sera inaugurée sous peu.
Une fois logué dans le portail, l’utilisateur peut créer une carte avec des points, des lignes, des surfaces
et des textes d’annotation, soit en dessinant, soit en important des données depuis un fichier .gpx ou
.kml.
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Ces cartes peuvent ensuite être sauvegardées et partagées avec des tiers. Les utilisateurs tiers ont la
possibilité d’accéder à une telle carte, d’envoyer des commentaires à l’auteur et de la juger en lui
attribuant une note allant de 1 à 5. -jk-
4
Revue 2011
Wandkalender 2012
Am 28. Oktober 2011 stellten die für das Karten- und Vermessungswesen in der Großregion Saarland
– Lothringen – Luxemburg – Rheinland-Pfalz und Wallonien zuständigen amtlichen
Vermessungsbehörden im „Musée de Schengen“ den nunmehr im 12. Jahr erscheinenden
Wandkalender der Großregion für das Jahr 2012 der Öffentlichkeit vor. Der Wandkalender steht unter
dem Motto: „Form und Farbe“. Zu der Pressevorstellung eingeladen hatte der Direktor der
Administration du Cadastre et de la Topographie des Großherzogtums Luxemburg, Herr Raymond
Dhur. In seinen einleitenden Worten ging Jean-Yves Pirlot, seit rund einem Jahr Leiter der aus den
amtlichen Vermessungsbehörden in der Großregion gebildeten Arbeitsgruppe, auch auf die Wahl des
Mottos „Form und Farbe“. Wie immer ist es ein wichtiges Ziel des Wandkalenders, über die „alten“
Grenzen hinweg auf Besonderheiten innerhalb der Großregion aufmerksam zu machen. Rund 80%
Thema für das Bild der
zweiten Augusthälfte ist die
Schueberfouer (Foto: Paul
Mootz)
aller Entscheidungen in Wirtschaft und Verwaltung haben in irgendeiner Form einen Raumbezug, sie
sind georeferenziert. Die Grundlage dieses Raumbezuges liefern die staatlichen Vermessungs- und
Katasterverwaltungen in der Großregion, die diese Raumbezugsdaten erheben, führen und
bereitstellen. Dementsprechend ist die Besonderheit dieses Wandkalenders, dass die in dem Kalender
dargestellten Objekte nicht nur mit farbenprächtigen Fotos, sondern auch mit entsprechenden
Luftbildern oder Kartenausschnitten näher beschrieben sind. „Wenn ich mir die einzelnen Bilder in
dem Wandkalender ansehe – ich weiß gar nicht, wo ich zuerst hinfahren soll“, so Jean-Yves Pirlot.
-rd-
Actualités 2012
L’ACT vue par la presse professionelle internationale
L’engagement de l’administration dans le projet européen INSPIRE a bien réveillé les intérêts de la
presse professionnelle internationale. En mars 2012 le magazine GEO-PLATFORM présentait
l’équipe du géoportail …
5
… suivi par un
article publié par
Geoinformatics fin
avril 2012. -jk-
Besuch zweier russischer Delegationen in der Katasterverwaltung
Im Rahmen des dreitägigen Global Russia Business Meeting besuchten am 23. und am 24. April 2012
zwei russische Delegationen die Katasterverwaltung. Direktor Raymond Dhur und der beigeordnete
Direktor André Majerus empfingen zunächst Igor Manylov, beigeordneter Minister für wirtschaftliche
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Entwicklung. Minister Manylov interessierte sich für den Aufbau des Katasterwesens im
Großherzogtum.
Les délégations de gauche à droite (photos : ACT):
1ère rangée en bas : A. Majerus, R. Dhur.
V. Vorobiev, T. Sitnikova, I. Manylov,
2ème rangée: A. Haag, G. Barzen, P. Korzuv,
V. Likhachev, 3ème rangée: F. Kaell
1ère rangée en bas R. Dhur, M. Goncharov,
A. Sharykin, A. Majerus
2ème rangée : G. Barzen, S. Kamolov
3ème rangée: F. kaell, D. Horn et J. Doerner
Nach der russischen Oktoberrevolution schufen die Sowjets 1917 das Privateigentum für Land ab.
Die Verstaatlichung der Liegenschaften wurde per Gesetz 1922 festgehalten. Das Land sollte dem
Volk gehören und nicht dem einzelnen Bürger. Eine kurzfristige Pacht war jedoch möglich und ein
vererbbares Nutzungsrecht von Landflächen zugestanden worden. Indes galt die Verstaatlichung nicht
für vorhandene Gebäude, die verkauft werden konnten, und mit dem Verkauf des Gebäudes fiel das
Nutzungsrecht des Grundstückes an den neuen Besitzer. Die Aufgaben der Katasterverwaltung
beschränkten sich auf die Ausmessung der Grenzen des Nutzungsrechtes im ländlichen Raum.
Verzeichnisse wurden nicht geführt. Erst der Zerfall der Sowjetunion machte die Wiedereinführung
von privatem Landbesitz möglich. 1990 wurde das Eigentum in der Verfassung Russlands
festgehalten. Bloß beschränkte sich das Eigentumsrecht zunächst auf kleinere Parzellen um
Immobilienhandel als Spekulation zu unterbinden und Grundstücke konnten nur an Staats- oder
Gemeindebehörden verkauft werden. Im landwirtschaftlichen Raum wurden die Kolchosen, die zu
Sowjetzeiten die Flächen nutzten, Eigentümer dieser Flächen, wobei jedes Mitglied Miteigentümer
werden konnte. Flächen, worauf Plattenbauten entstanden waren, wurden zunächst auch nicht
verkauft. Es dauerte beinahe zehn Jahre bis dass sich der Gedanke durchsetzen konnte, dass
Privateigentum dem Staat viel Geld einbringen kann. In der Tat verdient ein Staat zweifach durch den
Immobilienmarkt: durch die Grundsteuer und durch Transaktionssteuern beim Verkauf eines
Grundstückes. Im Jahr 2000 wurde das Katastergesetz wirksam und ab 2001 wurden bisherige
Beschränkungen im Immobilienmarkt weitgehend aufgehoben. Der Staat behielt jedoch sein
Vorkaufsrecht. Ein Problem stellt weiterhin die vormals getrennte Nutzung von Gebäuden und
Flächen, die zu den Gebäuden gehören, dar. Für Russland ist dem zu Folge der Begriff „Kataster“
quasi Neuland. Die Verwaltung gehört zum Kompetenzbereich von Minister Manylov. Direktor
Raymond Dhur ging auf die mehr als 200-jährige Erfahrung seiner Verwaltung ein und unterstrich die
Tatsache, dass Aktivitäten, die im benachbarten Ausland von getrennten Verwaltungen durchgeführt
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werden, in Luxemburg Aufgaben einer Verwaltung sind. Die zweite russische Delegation wurde
geleitet von Alexander Sharykin, Minister für informatische Technologien und Kommunikationswesen
für die Region Moskau. Während dieses Besuches stand vor allem die Vorstellung des
luxemburgischen Geoportals auf dem Programm. Francis Kaell, Leiter des Geoportaldienstes, wies
darauf hin, dass das Geoportal nicht allein der Katasterverwaltung, sondern auch anderen Ministerien
und Verwaltungen zu Gute kommt. Minister Sharykin drückte sein Erstaunen über dieses
Geodateninformationsmittel aus und machte deutlich, dass die politische Aufteilung der russischen
Konföderation in Republiken, Regionen, Gebiete, Stadtstaaten und autonome Kreise nicht unbedingt
förderlich sei um solch ein heterogenes Mittel durchzusetzen. Fest zu halten ist, dass beide
Delegationen die Präsentationen der Katasterverwaltungen mit großem Interesse in einer entspannten
Atmosphäre verfolgten. -rd-
Le Notariat en lien direct avec la Publicité foncière
Lors d’une conférence de presse en présence du Ministre des Finances Luc Frieden , du directeur de
l’Enregistrement Romain Heinen, du directeur du Centre des Technologies de l’Information de l’Etat
Pierre Zimmer et du directeur de l’ACT Raymond Dhur le président de la Chambre des Notaires Frank
Molitor annonçait qu’après une phase de test la plupart des études de notaires sont en lien direct avec
le système dit « Publicité Foncière » dont profite déjà l’Enregistrement et le Cadastre depuis plusieurs
années. Le système permet de déterminer de manière quasi instantanée les données relatives à la
propriété immobilière dans le pays. "Ce n’est qu’en connaissant de manière précise les données
actuelles relatives à la propriété immobilière qu’on peut organiser l’État de façon adéquate", a dit le
Ministre des Finances, pour qui la sécurité juridique des biens est un atout considérable. "Avec
l’augmentation continue de transactions immobilières, il est d’autant plus important, en particulier
pour les banques, les citoyens et les acteurs économiques, de disposer de données actuelles", a ajouté
Luc Frieden. En modernisant l’administration publique et en augmentant ainsi son efficacité, le
développement économique du pays est également soutenu, a conclu le ministre des Finances dans son
introduction. Le nouveau système de la publicité foncière s’appliquera exclusivement aux actes de
mutation comme les ventes ou donations de maisons, d’appartements, de places à bâtir ou de parcelles
agricoles/viticoles, les ventes en état futur d’achèvement, les échanges ou encore les partages. Sont
exclus les actes de mutation trop complexes comme les remembrements et les actes de division de
copropriété bâtie, tout comme les prêts et ouvertures de crédit avec constitution d’hypothèque. Sont
exclus également les actes non concernés par la publicité foncière comme les testaments, les actes de
notoriété, les mainlevées d’hypothèques et les actes de société. Frank Molitor soulignait que le
nouveau système permettra aux notaires d’accéder instantanément aux fichiers du Cadastre et au
Répertoire national des personnes physiques et morales. Un autre avantage sera la mutation quasi
instantanée dans les fichiers du Cadastre et de l’Enregistrement. De plus, les doubles voire triples
saisies, et par conséquence les erreurs de saisie, seront supprimées. -rd-
In Memoriam
La direction et le personnel de l’Administration du Cadastre et
de la Topographie ainsi que les membres de l’Ordre
luxembourgeois des Géomètres ont le triste devoir d’annoncer
le décès de Monsieur Patrice Schonckert, directeur honoraire
de l’ACT. Monsieur Schonckert nous a quitté le 17 août 2012.
Patrice Schonckert, né le 8.3.1933 a fait ses études comme
géomètre à l’Ecole polytechnique de l’Université de
Lausanne. Son diplôme lui était remis le 30 avril 1956.
Pendant la période du 1er avril 1958 au 30 septembre 1960 il
était occupé comme géomètre volontaire à l’ACT avant avoir
sa nomination comme géomètre en date du 1er octobre 1960. A
partir de 1964 jusqu’en 1974 il fut affecté comme géomètre
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cantonal au canton d’Echternach avec bureau à Luxembourg-Ville. Avec la création des bureaux
régionaux il assumait à partir de 1974 la responsabilité du bureau d’Esch-sur-Alzette. Il quitte ce
bureau en 1979 pour reprendre le bureau à Grevenmacher avant de retourner de à Esch en 1981. Deux
ans plus tard il devient le préposé du bureau de Luxembourg (canton) avant d’être affecté au service
de remembrement en 1985. A partir de 1992 Monsieur Schonckert était le délégué de l’administration
auprès du Comité d’acquisition de l’Etat.
En 1994 Patrice Schonckert fut nommé directeur adjoint de l’administration et déjà un an plus tard il
gérait l’administration comme directeur. Ayant atteint la limite d’âge il prenait sa retraite en 1998.
Sous sa direction le plan cadastral fut digitalisé et numérisé posant ainsi les « jalons » pour le futur
projet de la « Publicité Foncière ». Une brochure à l’occasion du 50ème anniversaire de l’ACT marque
un des palmarès de sa direction.
Monsieur Schonckert était également bien connu comme journaliste dans le monde de la presse
sportive. Sa passion : le foot. A partir de 1962 pas un lundi ne passait sans que les lecteurs
n’attendaient pas la parution des ses reportages et surtout de ses commentaires au sujet du
football national! Restant dévoué à sa profession il publiait en 2007 une brochure au sujet des noms de
lieudits aux Luxembourg.
Retenons encore que le confrère Schonckert faisait également partie du comité de l’Ordre
luxembourgeois des géomètres pendant la période de 1988 jusqu’en 1994.
Cher Pat : tu resteras toujours dans notre mémoire - rd – (Photo : ACT)
Landkaarten haut a muur
Le 5 avril 2012 notre confrère Ben
Reisch a tenu une conférence hautement
qualifiée au sujet de la cartographie
actuelle et de l’avenir. Son discours fut
honoré par la présence de Madame Josée
Kirps, directrice des Archives Nationales
et par une salle d’audience remplie
jusqu’à la dernière place
(Photo: Archives Nationales)
KATASTERGESCHICHTE(N)
Die Einteilung des Großherzogtums in Distrikte,
Gerichtsbezirke und Kantone (Teil 2)
Raymond Dhur, Directeur de l’ACT
Territoriale Veränderungen der Einteilung seit dem Wiener Kongress 1815-1830
Der Wiener Kongress legte im Artikel 68 des Vertrages vom 5.4.1815 fest, daß die zukünftige
Staatsgrenze mit Preußen durch die Flüsse Mosel, Sauer und Our gebildet wird. Allerdings regelten
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erst die Grenzverträge von Aachen am 26. Juni 1816 und von Kleve am 7. Oktober 1816 den genauen
Grenzverlauf. In einem späteren Artikel wird auf die Grenzziehung mit unseren Nachbarländern näher
eingegangen. Als Kompensation für die verlorenen Gebiete erhielt das neuerschaffene Großherzogtum
Luxemburg die alte Grafschaft Bouillon, welche unter französischer Herrschaft an Frankreich
(Département des Ardennes) angegliedert war.
1817, also unter holländischer Zeit, erschien am 25. Februar
ein weiterer Beschluss betreffend der Einteilung des
Großherzogtums in Milizkantone. In den jeweiligen
Milizkantonen wurde die Anzahl der Wehrpflichtigen
bestimmt. Diese Milizkantone hatten oft aber nicht den
gleichen Umfang wie die bisher bekannten Kantone und deren
Entwicklungen wird daher in diesem Artikel nicht weiter
verfolgt.
Zum 1.1.1821 tauchte eine Liste auf, die der Abtrennung der
luxemburgischen Teile an Preußen Rechnung trug.
Neufchâteau, Luxembourg und Diekirch waren wieder als
Arrondissement verzeichnet. Aber im Vergleich zu 1802
waren die Gemeinden des Kantons Echternach (vormals
Arrondissement
Bitbourg)
nun
Bestandteil
des
Arrondissements Diekirch.
Die Provinzen, die vom König der Niederlanden bis 1830 regiert wurden (Sammlung Raymond Dhur)
Der Artikel 1 vom Verwaltungs-Reglement vom 12. Juni 1822 betreffend die „Eintheilung des flachen
Landes in Quartiere“ bestimmte, daß die Landgemeinden acht Quartieren zugeteilt werden. Diese
Quartiere hießen: Luxembourg, Grevenmacher, Diekirch, Bastogne, Marche, Neufchâteau, Virton und
Arlon. Ferner hieß es im Artikel 1: „Die Organisation dieser Quartiere … wird weiterhin durch einen
Beschluss regulirt werden“. Im Klartext: das Reglement verzeichnete keine Zuteilung von Gemeinden
an die Quartiere. Der Artikel 44 beinhaltete, dass in jedem Quartier der König einen Beamten unter
dem Namen „Vorgesetzter“ (französisch: Prévôt) ernennt. Der königliche Beschluss vom 2. Januar
1823 billigte eine Einteilung. Dieser Beschluss veröffentlichte wiederum keine Gemeindenamen.
Beschluss und Gemeindelisten wurden zusammen erst am 30.8.1823 veröffentlicht. Das Verzeichnis
sah jetzt folgende Quartiere vor:
Quartier de Luxembourg
Quartier de Grevenmacher
Quartier de Diekirch
Quartier d’Arlon (teilweise)
Quartier de Bastogne (teilweise)
umfassend die heutigen Kantone Esch, Mersch und
Luxemburg
umfassend die heutigen Kantone Echternach, Grevenmacher
und Remich
umfassend die heutigen Kantone Clervaux, Diekirch, Vianden
und Teile des Kantons Wiltz
umfassend die heutigen Kantone Capellen und Rédange
umfassend Teile des heutigen Kantons Wiltz
Somit waren erstmals Grenzen und Umfang der Quartiere verschieden von denjenigen der
Gerichtsbezirke.
In Folge des Verwaltungsreglementes vom 23.7. 1825 erfolgte eine Umbenennung der Quartiere in
Distrikte und der „Prévôts“ in Distriktskommissare.
Die Folgen der belgischen Revolution 1830-1843
Ende August 1830 brach die belgische Revolution aus mit dem Ziel Belgien vom holländischen König
unabhängig zu machen. Die Revolution verfehlte nicht auf das Luxemburger Land überzugreifen. Im
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Monat Oktober 1830 war es das wallonische Quartier, das sich der Revolution anschloss, und wenig
später folgte das „germanische“ Quartier diesem Beispiel, mit Ausnahme der Hauptstadt und den
umliegenden Gebieten, die durch die Kanonen der Bundesfestung beherrscht wurden. Angesichts der
drohenden Kanonenrohre wurde die Verwaltung des Distrikts Luxembourg nach Bettembourg verlegt.
Die Verfassung vom 7 Juni 1831 sah die Einteilung Belgiens in neun Provinzen vor. Demnach sollte
das Großherzogtum die neunte Provinz Belgiens werden. Dieser Zustand sollte sich durch den
Londoner Vertrag ändern.
Nach der Abtrennung der belgischen Teile wurden die Kantone konkreter. Zunächst regelte der
königlich-großherzogliche Beschluss vom 11. Juni 1839 die Zukunft der Kantone, die durch den
Londoner Vertrag vom 19. April 1839 geteilt wurden:
- der luxemburgische Teil des Kantons Messancy wurde dem Kanton Bettembourg angegliedert
- der luxemburgische Teil des Kantons Arlon wurde zunächst dem Kanton Luxemburg
angegliedert
- der luxemburgische Teil des Kantons Fauvillers wurde aufgeteilt: die Gemeinde Boulaide fiel
an den Kanton Wiltz, der Rest des Kantons wurde dem Kanton Ospern angegliedert
- der luxemburgische Teil des Kantons Sibret wurde dem Kanton Wiltz angegliedert
Desweiteren klärte eine weitere Verordnung am 11. Juli 1839 die Zugehörigkeit von bestimmten
Gemeinden zu bestimmten Distrikte:
-
die luxemburgischen Gemeinden der Kantone Messancy und Arlon fielen an den Distrikt
Luxembourg
die luxemburgischen Gemeinden des Kantons Fauvillers fielen an den Distrikt Diekirch.
In Anbetracht der neuen Situation musste eine Verordnung die Zugehörigkeit von Gemeinden zu
Gerichtsbezirken definieren. Diese erfolgte am 12.10.1841 :
-
-
es wurde ein neuer Kanton Capellen geschaffen, der im Prinzip die Gemeinden umfasste, die
vormals zum Kanton Arlon gehörten
der neue Kanton Esch übernahm die Rolle des ehemaligen Kantons Bettembourg. Die
Gemeinde Dippach gehörte von nun an dem Kanton Capellen an
dem Kanton Grevenmacher wurde der ehemalige Kanton Betzdorf einverleibt
der Kanton Echternach wurde dem Gerichtsbezirk Diekirch unterstellt
der Kanton Rédange war ein weiterer neuer Kanton, der von nun an die Gemeinden des
ehemaligen Kantons Ospern, sowie die Gemeinden Beckerich und Saeul (vormals Kanton
Luxembourg) umfasste und dem Gerichtsbezirk Diekirch unterstellt wurde
der Kanton Vianden wurde aufgelöst und dessen Gemeinden dem Kanton Diekirch
einverleibt.
Insgesamt bestanden jetzt elf Kantone und die noch heute bestehenden Gerichtsbezirke Luxembourg
und Diekirch.
Die Grenzziehung mit Belgien erfolgte erst vier Jahre später festgehalten im Grenzprotokoll vom
26.5.1843 und im Vertrag von Maastricht vom 7.8.1843. Mittlerweile waren durch Gesetz vom
24.2.1843 folgende Distrikte festgelegt:
-
die Kantone Esch, Capellen, Luxembourg und Mersch sollten dem Distrikt Luxembourg
angehören
die Kantone Clervaux, Diekirch, Rédange und Wiltz dem Distrikt Diekirch
die Kantone Grevenmacher, Echternach und Remich dem Distrikt Grevenmacher
Bezüglich der Stadt Luxemburg wurde festgehalten: der Wirkungskreis der Distriktskommissare
„erstreckt sich auf alle Städte und Gemeinden ihres Amtsbezirkes, mit Ausnahme der Stadt
Luxemburg, welche unter der unmittelbaren Aufsicht des Gouverneurs und des RegierungsCollegiums steht“.
Bis auf den nicht vorhandenen Kanton Vianden war die Distriktseinteilung erreicht.
11
Auszug aus der historischen Hansen-Karte (Archiv ACT)
12
Die aktuellen Einteilungen: links die Distrikte (Quelle:www.luxembourg.lu), rechts die
Arrondissements (Quelle: www.justice.public.lu)
Die Einteilungen seit 1844
Nach 1843 ging das Hickhack mit der nationalen Einteilung weiter. Als erste Neuordnung war per
Gesetz vom 25.7.1846 der Wechsel der Sektionen Eisenborn und Imbringen der Gemeinde
Lorentzweiler zur Gemeinde Junglinster und somit vom Kanton Mersch zum Kanton Grevenmacher
und somit ferner vom Distrikt Luxembourg zum Distrikt Grevenmacher zu verzeichnen. Des Weiteren
wechselte die Gemeinde Weiler-la-Tour vom Kanton Remich bzw vom Distrikt Grevenmacher zum
Kanton und Distrikt Luxembourg.
Das Gesetz vom 4.4.1851 führte wieder den Kanton Vianden ein, zunächst mit den Gemeinden
Vianden und Fouhren (abgetrennt vom Kanton Diekirch). Ebenfalls durch Gesetz enstand am
22.2.1853 die neue Gemeinde Kopstal, die sich aus Sektionen der Gemeinde Kehlen (Kanton
Capellen) und der Gemeinde Steinsel (Kanton Luxembourg) zusammensetzte. Kopstal gehörte nun
dem Kanton Capellen an.
Vier Jahre später war man der Meinung, daß der Distrikt Luxembourg zu groß war so daß ein vierter
Distrikt durch den königlich-großherzoglichen Beschluss vom 30.5.1857 geschaffen wurde: der
Distrikt Mersch zuständig für die Kantone Mersch und Rédange. Grundüberlegungen für einen vierten
Distrikt zu schaffen wurden schon seit 1843 geführt. Der Kanton Rédange blieb dem Arrondissement
Diekirch zugeteilt.
Die Gemeinde Putscheid (vormals Teil des Kantons Clervaux) ergänzte laut Gesetz vom 26.1.1866
den Kanton Vianden, blieb aber in Sachen Friedensgericht dem Kanton Diekirch zugeteilt!
Der Distrikt Mersch hatte keine lange Lebensdauer. Bereits zehn Jahre nach seiner Erschaffung
beendete das Gesetz vom 4.5.1867 sein Dasein und die beiden Kantone wurden wieder den Distrikten
Luxembourg (Kanton Mersch) und Diekirch (Kanton Rédange) zugeteilt. Über 70 Jahre sollte nun
dieser Zustand währen.
Die Neuordnung unter deutscher Besetzung 1940-1944
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Am 10. Mai 1940 wurde das Großherzogtum von deutschen Truppen besetzt und ab August der
deutschen Zivilverwaltung unterstellt. Ziel der Zivilverwaltung war bekanntlich das
„Luxemburgische“ und vor allen Dingen das „Französische“ im Lande zu vernichten. Da passten die
Begriffe wie „canton“, „district“ oder „arrondissement“ nicht zum Deutschtum.
Zunächst änderte sich nichts betreffend der Einteilung des Landes. Die drei Distrikte Luxemburg,
Diekirch und Grevenmacher, sowie die Stadt Luxembourg wurden ab dem 2.8.1940 vorläufig von
deutschen Verwaltungskommissaren verwaltet. Die Verordnung über den Verwaltungsaufbau vom
14.11.1940 glich die Distrikte den deutschen Verwaltungen ab dem 1.12.1940 an. Aus der Stadt
Luxembourg wurde der Stadtkreis Luxemburg, an dessen Spitze ein Oberbürgermeister stand, aus den
Distrikten Diekirch und Grevenmacher die gleichnamigen Landkreise. Aus dem Rest des Distriktes
Luxembourg entstand der Landkreis Esch/Alzig. An der Spitze eines Landkreises stand je ein Landrat.
Der Begriff „Landrat“ dient heute noch (in eher hämischer Weise) in einigen Teilen des Landes dazu
um den Distriktskommissar zu betiteln. Hintergrund des Stadtkreises Luxemburg bildeten die
„kreisfreien“ Städte in Deutschland. Nach dem Kriege (ab Einführung des heutigen
Kennzeichensystems) erkannte man z.B. bei unserer Nachbarstadt Trier lange Zeit an Hand des
Kennzeichens, ob der Eigentümer des PKW’s aus der Stadt Trier oder aus dem Landkreis Trier
stammte. Die Land-Kennzeichen hatten immer 3 Zahlen und 2 Buchstaben, alle anderen Variationen
waren für die Stadt. Mittlerweile wird nicht mehr unterschieden. Im Allgemeinen entspricht ein
luxemburgischer Distrikt einem deutschen „Kreis“, ohne daß jedoch unsere Distrikte über eine ähnlich
aufgebaute Kreisverwaltung verfügen. Bereits nach dem Wiener Kongress entstanden Kreise aus den
abgetrennten „Arrondissements“. Übrigens: der deutsche Landrat und der französische Präfekt sind die
Homologe unserer Distriktkommissare. Ab dem 1.12.1940 waren theoretisch auch die Kantone
abgeschafft. Im täglichen Gebrauch verschwanden diese nie während des Krieges und bis 1942
verwiesen sogar amtliche Anzeigen auf diese Bezeichnungen.
Mehrere Gemeinden wurden ab 1941 wie im Deutschen Reich von einem Amtsbürgermeister
gemeinschaftlich verwaltet. Die Ämter hießen auch Ortspolizeibezirke und ihr Sitz entsprach den
Orten, wo sich vor dem Krieg ein Büro der Gendarmerie befand.
Bereits durch Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung vom 9. 11. 1940 sind die früheren
Friedensgerichte in Amtsgerichte, die Bezirksgerichte in Luxemburg und Diekirch in Landgerichte
und der Obergerichtshof in Luxemburg in oberlandesgerichtlichen Senat umgewandelt worden. Damit
entsprach der äußere Aufbau der Gerichte demjenigen im Reich. Nach der am 1. 8. 1941 in Kraft
tretenden Regelung bestand nur noch ein Landgericht mit Sitz in Luxemburg. Das bisherige
Landgericht Diekirch wurde mit dem 1.8.1941 aufgehoben. Gleichzeitig wurde das Amtsgericht
Vianden aufgelöst und der Bezirk dieses Amtsgerichtes dem Amtsgericht Diekirch zugeteilt.
Merkwürdige Situation der Gemeinde Mompach: Mompach war Teil des Amtes Echternach, aber das
Gericht Grevenmacher war zuständig für die Gerichtsbarkeit.
Ein weiterer Artikel wird die Geschichte der Ämter erläutern.
Am 18.9.1944 erschien das Mémorial, das die großherzogliche Verordnung vom 22. April 1941
veröffentlichte in der Artikel 1 festhielt: « Les mesures prises par l'occupant sont tenues pour
abrogées de plein droit au fur et à mesure de la libération du territoire ». Der Spuk der deutschen
Verwaltungsmaßnahmen war somit beendet.
Würde man beachten, daß das Land einschließlich der Hauptstadt in 21 Ämter eingeteilt war und
diese Einteilung, so wie das deutsche Steuerrecht, nach Kriegsende beibehalten hätte, wäre das
Thema Gemeindefusion heute gegenstandslos …
Die Lage seit 1944
Seit dem Kriege dem Kriege sind nur geringfügige Veränderungen zu verzeichnen. Per Gesetz vom
11.1.1957 wurde das Schicksal der Ortschaft Grevels geklärt dessen Häuser auf drei Gemeinden
verteilt waren. Im Endeffekt wurden der Sektion C der Gemeinde Wahl Teile der Sektion A von
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Grosbous und Teile der Sektion D von Heiderscheid zugeteilt. Somit wechselten die Heiderscheider
Parzellen vom Kanton Wiltz zum Kanton Rédange.
Das Gesetz vom 12.4.1972 hob die Friedensgerichte in den Kantonen auf, die nun in den
Gerichtssitzen Luxembourg, Esch und Diekirch untergebracht wurden. Der Gerichtssitz Luxembourg
war von nun an zuständig für die Kantone Luxembourg, Grevenmacher, Remich und Mersch, Esch für
die Kantone Esch und Capellen, Diekirch für die Kantone Diekirch, Vianden, Wiltz, Clervaux,
Rédange und Echternach.
Mit der Schaffung von Fusionsgemeinden erstand das Unikum, daß einige alte Gemeinden einer
Fusionsgemeinde stillschweigend den Kanton wechselten. Dies geschah mit Beitritt der Gemeinde
Oberwampach (ex Kanton Wiltz) zur neuen Gemeinde Wincrange (Kanton Clervaux) am 1.1.1978 mit
Beitritt der Gemeinde Bastendorf (ex Kanton Diekirch) zur neuen Gemeinde Tandel (Kanton Vianden)
am 1.1.2006 und mit Beitritt der Gemeinde Hoscheid (ex Kanton Diekirch) zur neuen Gemeinde Parc
Hosingen (Kanton Clervaux) am 1.1.2012.
Der Circus Renquin auf Limpertsberg
Raymond Dhur, Directeur de l’ACT
Circus Renquin auf Limpertsberg ? Ein neuer Zirkus, der dort die Zelte aufschlagen wird ? Bei Leibe
kein Zirkus der Neuzeit! Dennoch gab es zu diesem Begriff einen Abschnitt in der Geschichte der
Stadt Luxemburg und des Katasters, der sich Ende des 19. Jahrhunderts auf Limpertsberg abspielte.
Die Familie Renquin war schon seit langem in der Stadt Luxemburg als Gasthofbesitzer bekannt.
Joseph Renquin (im Kataster unter Rinquin eingetragen) erwarb zwischen 1824 und 1842, zu einer
Zeit als noch kein Verkaufsurkundenverzeichnis bestand, auf Limpertsberg im Flur genannt Belle-Vue
ein Haus, das er als Gasthof umbaute. Heute erinnert der Straßenname rue Belle-Vue an die Lage des
Gasthofes. Vom Gasthof aus konnte der Einkehrer einen herrlichen Blick auf das Alzettetal genießen.
1862 starb die Ehefrau von Joseph Renquin. Der Sohn Frédéric, genannt Fritz, führte die Gaststätte
zunächst weiter. Allerdings wurde das Grundstück 1867 auf Antrag der Erben versteigert. Frédéric
Renquin hatte mittlerweile 1863 für kurze Zeit die Leitung des Café de Luxembourg gelegen in der
rue St Philippe (damalige irrtümliche Bezeichnung für die heutige rue Philippe II) an der Ecke mit der
rue Monterey übernommen.
Bis 1891 fand die Schobermesse zwischen der Allée Scheffer, der heutigen Avenue Pasteur, der
heutigen Avenue Henri VII und etwa der heutigen rue Jean l’Aveugle statt. Die Eigentümer der
Grundstücke bzw deren Pächter mussten die Ernten bis zum 23.8. eingefahren haben. Seit 1891 findet
die Schueberfouer auf dem Glacis statt. Zu den Ständen der Vieh- und Tuchhändlern gesellten sich
die ersten hölzernen Buden um den Besuchern mehr oder weniger künstlerische Darstellungen
anzubieten. Frédéric Renquin witterte die günstige Situation des damaligen Schobermessplatzes und
kaufte am 15.12.1868 von der Witwe von Pierre Hertert ein Grundstück in der heutigen Avenue
Pasteur (früher rue, später Avenue de Mühlenbach) unweit der heutigen Kreuzung mit der späteren rue
Henri VII. 1869 stellte er einen Antrag an die Gemeinde um ein Gebäude aus Stein zu errichten. Die
Festungszeit war vorüber und nichts untersagte jetzt den Bau von Steinkonstruktionen außerhalb der
Festungsmauern. In diesem Gebäude wollte Renquin ganzjährig Attraktionen anbieten. Der
Schöffenrat erteilte ihm eine Baugenehmigung am 15. Mai
1869 und 1870 war das Gebäude fertig gestellt trotz der
Bedenken der Gemeinde und umfasste im Erdgeschoss u.a.
zwei Konzertsäle, auf dem ersten Stockwerk einen
Konzertsaal. Der Gasthof wurde 1872, 1874, 1875 und
nochmals 1882 ausgebaut.
Das Thalia-Theater (untere Gebäude,ohne Maßstab, Archiv
ACT)
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Doch dieser Gasthof sollte nicht das einzige Etablissement von Renquin bleiben. Am 17.6.1881
verkaufte Notar Eugène Rausch ihm das Thalia-Theater am Boulevard du Prince (heute blv Prince
Henri). Dieses Theater war erst 1880 von Léopold Leick erbaut worden. Der Besitzer musste jedoch
bald darauf bankrott erklären. Renquin behielt dieses Theater bis zum 5.10.1893. Bereits 1896 wurden
die Gebäude abgerissen.
Im Juli 1885 kaufte Frédéric Renquin vom Bauer Jean Treinen ein weiteres 75,87 Ar großes Feld.
Das erworbene Grundstück befand sich in unmittelbarer Nähe unterhalb des Gasthofes. Dazwischen
lag eine andere bekannte Vergnügungunsstätte: das Ba-ta-clan. 1887 entstand auf dieser Parzelle ein
Rundgebäude, das als Circus Renquin in die Annalen einging. Laut zeitgenössischen Berichten konnte
das im Kataster als „cirque“ eingetragene Gebäude bis zu 2500 Besucher fassen. Der Cirque wurde
nochmals durch Anbauten 1895 und 1896 vergrößert.
Ferner durfte eine Vergnügungsstätte in der Gemeinde Hollerich nicht fehlen. Und wo sollte dies
anders sein als im Bahnhofsviertel genauer gesagt in der rue Nilles, der heutigen rue de Strasbourg?
Auch dieses Etablissement hatte einen Namen: das Apollo-Theater. Die Vorbesitzer ließen diesen Saal
1894 errichten bevor ihn Renquin per Verkaufsurkunde vom 15.7.1895 übernahm. Das Theater wies
eine Fassade von 23 Meter und eine Tiefe von 50 Meter auf. In den einzelnen Vergnügungsstätten bot
Renquin ein abwechslungsreiches Programm an: Theaterstücke, Konzerte, Variété und
Zirkusvorstellungen.
1897 untersuchte eine Sicherheitskommission
den Zirkus und berichtete. „Es wurde
konstatiert, daß sowohl die Fenster des
Gebäudes, als überhaupt das Löschwesen
noch viel zu wünschen übrig läßt. Und weiter:
„Es wäre dringend geboten, daß auch der
Hollericher Gemeinderath das sogenannte
Appollo-Theater untersuche, denn dasselbe
soll gegen Feuersgefahr so gut wie keine
Sicherheit bieten.“ (Quelle: Luxemburger
Wort vom 12.5.1897)
Die Aufmessung des Zirkusgebäudes Stand
1900 (ohne Maßstab, Archiv ACT)
Kurz darauf endete die Geschichte des Besitzers Renquin. Eine Fallimentserklärung vom 16.9.1898
führte dazu, dass die Gebäude 1899 versteigert wurden: am 31.1. das Apollo-Theater, am 25.3 der
Gasthof und das Zirkusgebäude. Der Zirkus wurde noch bis etwa 1903 für Veranstaltungen benutzt.
Mit dem Abriss im April 1904 endete die Geschichte des einzigartigen Gebäudes in der Hauptstadt. Im
November 1937 verbrannte der vormalige Gasthof „Beim Renki“ in der avenue Pasteur. Was das
Apollo-Theater betrifft so wurde bis 1949 der vordere entlang der rue de Strasbourg gelegene Teil
noch als Hotel, Restaurant und Tanzsaal, den Luxemburgern als „Chicago“ bekannt, benützt. 1950
entstand auf dieser Parzelle an der Ecke rue de Strasbourg/avenue de la Liberté ein neues Gebäude,
welches heute das City Hotel beherbergt.
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