Les nouveautés dans le géoportail - Administration du cadastre et
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Les nouveautés dans le géoportail - Administration du cadastre et
No 6 août 2012 Les nouveautés dans le géoportail Météo Grâce aux capteurs de l’Administration des Services Techniques de l’Agriculture, vous pouvez maintenant voir les données météorologiques en temps réel, et cela à une trentaine d’endroits répartis à travers le pays (http://agriculture.geoportail.lu) Plus de détails météorologiques peuvent être affichés pour chacune de ces stations moyennant le lien « Mehr »… 1 Cartes historiques Grâce au travail de quelques étudiants qui se sont amusés à géoréférencer une série de vieilles cartes topographiques, le géoportail grand-public a été enrichi . Un certain nombre de cartes au 1 :20'000, 1 :25'000 et 1 :50'000 du 20e siècle ont ainsi été rajoutées et peuvent maintenant être visualisées et superposées dans le portail grand-public. 2 Cartes de fond en noir et blanc Afin d’optimiser la superposition de données thématiques sur un fond de carte, une version N/B des cartes topographiques du Grand-Duché de Luxembourg a été rajoutée dans les portails cartographiques du géoportail. Ainsi, l’utilisateur peut par exemple visualiser les pistes cyclables officielles du pays sur un fond noir / blanc dans le guichet touristique (http://tourisme.geportail.lu) « Mes cartes » Dans un futur proche, l’utilisateur du géoportail pourra gérer ses propres cartes grâce à la fonctionnalité « Mes cartes » ou « My maps » qui sera inaugurée sous peu. Une fois logué dans le portail, l’utilisateur peut créer une carte avec des points, des lignes, des surfaces et des textes d’annotation, soit en dessinant, soit en important des données depuis un fichier .gpx ou .kml. 3 Ces cartes peuvent ensuite être sauvegardées et partagées avec des tiers. Les utilisateurs tiers ont la possibilité d’accéder à une telle carte, d’envoyer des commentaires à l’auteur et de la juger en lui attribuant une note allant de 1 à 5. -jk- 4 Revue 2011 Wandkalender 2012 Am 28. Oktober 2011 stellten die für das Karten- und Vermessungswesen in der Großregion Saarland – Lothringen – Luxemburg – Rheinland-Pfalz und Wallonien zuständigen amtlichen Vermessungsbehörden im „Musée de Schengen“ den nunmehr im 12. Jahr erscheinenden Wandkalender der Großregion für das Jahr 2012 der Öffentlichkeit vor. Der Wandkalender steht unter dem Motto: „Form und Farbe“. Zu der Pressevorstellung eingeladen hatte der Direktor der Administration du Cadastre et de la Topographie des Großherzogtums Luxemburg, Herr Raymond Dhur. In seinen einleitenden Worten ging Jean-Yves Pirlot, seit rund einem Jahr Leiter der aus den amtlichen Vermessungsbehörden in der Großregion gebildeten Arbeitsgruppe, auch auf die Wahl des Mottos „Form und Farbe“. Wie immer ist es ein wichtiges Ziel des Wandkalenders, über die „alten“ Grenzen hinweg auf Besonderheiten innerhalb der Großregion aufmerksam zu machen. Rund 80% Thema für das Bild der zweiten Augusthälfte ist die Schueberfouer (Foto: Paul Mootz) aller Entscheidungen in Wirtschaft und Verwaltung haben in irgendeiner Form einen Raumbezug, sie sind georeferenziert. Die Grundlage dieses Raumbezuges liefern die staatlichen Vermessungs- und Katasterverwaltungen in der Großregion, die diese Raumbezugsdaten erheben, führen und bereitstellen. Dementsprechend ist die Besonderheit dieses Wandkalenders, dass die in dem Kalender dargestellten Objekte nicht nur mit farbenprächtigen Fotos, sondern auch mit entsprechenden Luftbildern oder Kartenausschnitten näher beschrieben sind. „Wenn ich mir die einzelnen Bilder in dem Wandkalender ansehe – ich weiß gar nicht, wo ich zuerst hinfahren soll“, so Jean-Yves Pirlot. -rd- Actualités 2012 L’ACT vue par la presse professionelle internationale L’engagement de l’administration dans le projet européen INSPIRE a bien réveillé les intérêts de la presse professionnelle internationale. En mars 2012 le magazine GEO-PLATFORM présentait l’équipe du géoportail … 5 … suivi par un article publié par Geoinformatics fin avril 2012. -jk- Besuch zweier russischer Delegationen in der Katasterverwaltung Im Rahmen des dreitägigen Global Russia Business Meeting besuchten am 23. und am 24. April 2012 zwei russische Delegationen die Katasterverwaltung. Direktor Raymond Dhur und der beigeordnete Direktor André Majerus empfingen zunächst Igor Manylov, beigeordneter Minister für wirtschaftliche 6 Entwicklung. Minister Manylov interessierte sich für den Aufbau des Katasterwesens im Großherzogtum. Les délégations de gauche à droite (photos : ACT): 1ère rangée en bas : A. Majerus, R. Dhur. V. Vorobiev, T. Sitnikova, I. Manylov, 2ème rangée: A. Haag, G. Barzen, P. Korzuv, V. Likhachev, 3ème rangée: F. Kaell 1ère rangée en bas R. Dhur, M. Goncharov, A. Sharykin, A. Majerus 2ème rangée : G. Barzen, S. Kamolov 3ème rangée: F. kaell, D. Horn et J. Doerner Nach der russischen Oktoberrevolution schufen die Sowjets 1917 das Privateigentum für Land ab. Die Verstaatlichung der Liegenschaften wurde per Gesetz 1922 festgehalten. Das Land sollte dem Volk gehören und nicht dem einzelnen Bürger. Eine kurzfristige Pacht war jedoch möglich und ein vererbbares Nutzungsrecht von Landflächen zugestanden worden. Indes galt die Verstaatlichung nicht für vorhandene Gebäude, die verkauft werden konnten, und mit dem Verkauf des Gebäudes fiel das Nutzungsrecht des Grundstückes an den neuen Besitzer. Die Aufgaben der Katasterverwaltung beschränkten sich auf die Ausmessung der Grenzen des Nutzungsrechtes im ländlichen Raum. Verzeichnisse wurden nicht geführt. Erst der Zerfall der Sowjetunion machte die Wiedereinführung von privatem Landbesitz möglich. 1990 wurde das Eigentum in der Verfassung Russlands festgehalten. Bloß beschränkte sich das Eigentumsrecht zunächst auf kleinere Parzellen um Immobilienhandel als Spekulation zu unterbinden und Grundstücke konnten nur an Staats- oder Gemeindebehörden verkauft werden. Im landwirtschaftlichen Raum wurden die Kolchosen, die zu Sowjetzeiten die Flächen nutzten, Eigentümer dieser Flächen, wobei jedes Mitglied Miteigentümer werden konnte. Flächen, worauf Plattenbauten entstanden waren, wurden zunächst auch nicht verkauft. Es dauerte beinahe zehn Jahre bis dass sich der Gedanke durchsetzen konnte, dass Privateigentum dem Staat viel Geld einbringen kann. In der Tat verdient ein Staat zweifach durch den Immobilienmarkt: durch die Grundsteuer und durch Transaktionssteuern beim Verkauf eines Grundstückes. Im Jahr 2000 wurde das Katastergesetz wirksam und ab 2001 wurden bisherige Beschränkungen im Immobilienmarkt weitgehend aufgehoben. Der Staat behielt jedoch sein Vorkaufsrecht. Ein Problem stellt weiterhin die vormals getrennte Nutzung von Gebäuden und Flächen, die zu den Gebäuden gehören, dar. Für Russland ist dem zu Folge der Begriff „Kataster“ quasi Neuland. Die Verwaltung gehört zum Kompetenzbereich von Minister Manylov. Direktor Raymond Dhur ging auf die mehr als 200-jährige Erfahrung seiner Verwaltung ein und unterstrich die Tatsache, dass Aktivitäten, die im benachbarten Ausland von getrennten Verwaltungen durchgeführt 7 werden, in Luxemburg Aufgaben einer Verwaltung sind. Die zweite russische Delegation wurde geleitet von Alexander Sharykin, Minister für informatische Technologien und Kommunikationswesen für die Region Moskau. Während dieses Besuches stand vor allem die Vorstellung des luxemburgischen Geoportals auf dem Programm. Francis Kaell, Leiter des Geoportaldienstes, wies darauf hin, dass das Geoportal nicht allein der Katasterverwaltung, sondern auch anderen Ministerien und Verwaltungen zu Gute kommt. Minister Sharykin drückte sein Erstaunen über dieses Geodateninformationsmittel aus und machte deutlich, dass die politische Aufteilung der russischen Konföderation in Republiken, Regionen, Gebiete, Stadtstaaten und autonome Kreise nicht unbedingt förderlich sei um solch ein heterogenes Mittel durchzusetzen. Fest zu halten ist, dass beide Delegationen die Präsentationen der Katasterverwaltungen mit großem Interesse in einer entspannten Atmosphäre verfolgten. -rd- Le Notariat en lien direct avec la Publicité foncière Lors d’une conférence de presse en présence du Ministre des Finances Luc Frieden , du directeur de l’Enregistrement Romain Heinen, du directeur du Centre des Technologies de l’Information de l’Etat Pierre Zimmer et du directeur de l’ACT Raymond Dhur le président de la Chambre des Notaires Frank Molitor annonçait qu’après une phase de test la plupart des études de notaires sont en lien direct avec le système dit « Publicité Foncière » dont profite déjà l’Enregistrement et le Cadastre depuis plusieurs années. Le système permet de déterminer de manière quasi instantanée les données relatives à la propriété immobilière dans le pays. "Ce n’est qu’en connaissant de manière précise les données actuelles relatives à la propriété immobilière qu’on peut organiser l’État de façon adéquate", a dit le Ministre des Finances, pour qui la sécurité juridique des biens est un atout considérable. "Avec l’augmentation continue de transactions immobilières, il est d’autant plus important, en particulier pour les banques, les citoyens et les acteurs économiques, de disposer de données actuelles", a ajouté Luc Frieden. En modernisant l’administration publique et en augmentant ainsi son efficacité, le développement économique du pays est également soutenu, a conclu le ministre des Finances dans son introduction. Le nouveau système de la publicité foncière s’appliquera exclusivement aux actes de mutation comme les ventes ou donations de maisons, d’appartements, de places à bâtir ou de parcelles agricoles/viticoles, les ventes en état futur d’achèvement, les échanges ou encore les partages. Sont exclus les actes de mutation trop complexes comme les remembrements et les actes de division de copropriété bâtie, tout comme les prêts et ouvertures de crédit avec constitution d’hypothèque. Sont exclus également les actes non concernés par la publicité foncière comme les testaments, les actes de notoriété, les mainlevées d’hypothèques et les actes de société. Frank Molitor soulignait que le nouveau système permettra aux notaires d’accéder instantanément aux fichiers du Cadastre et au Répertoire national des personnes physiques et morales. Un autre avantage sera la mutation quasi instantanée dans les fichiers du Cadastre et de l’Enregistrement. De plus, les doubles voire triples saisies, et par conséquence les erreurs de saisie, seront supprimées. -rd- In Memoriam La direction et le personnel de l’Administration du Cadastre et de la Topographie ainsi que les membres de l’Ordre luxembourgeois des Géomètres ont le triste devoir d’annoncer le décès de Monsieur Patrice Schonckert, directeur honoraire de l’ACT. Monsieur Schonckert nous a quitté le 17 août 2012. Patrice Schonckert, né le 8.3.1933 a fait ses études comme géomètre à l’Ecole polytechnique de l’Université de Lausanne. Son diplôme lui était remis le 30 avril 1956. Pendant la période du 1er avril 1958 au 30 septembre 1960 il était occupé comme géomètre volontaire à l’ACT avant avoir sa nomination comme géomètre en date du 1er octobre 1960. A partir de 1964 jusqu’en 1974 il fut affecté comme géomètre 8 cantonal au canton d’Echternach avec bureau à Luxembourg-Ville. Avec la création des bureaux régionaux il assumait à partir de 1974 la responsabilité du bureau d’Esch-sur-Alzette. Il quitte ce bureau en 1979 pour reprendre le bureau à Grevenmacher avant de retourner de à Esch en 1981. Deux ans plus tard il devient le préposé du bureau de Luxembourg (canton) avant d’être affecté au service de remembrement en 1985. A partir de 1992 Monsieur Schonckert était le délégué de l’administration auprès du Comité d’acquisition de l’Etat. En 1994 Patrice Schonckert fut nommé directeur adjoint de l’administration et déjà un an plus tard il gérait l’administration comme directeur. Ayant atteint la limite d’âge il prenait sa retraite en 1998. Sous sa direction le plan cadastral fut digitalisé et numérisé posant ainsi les « jalons » pour le futur projet de la « Publicité Foncière ». Une brochure à l’occasion du 50ème anniversaire de l’ACT marque un des palmarès de sa direction. Monsieur Schonckert était également bien connu comme journaliste dans le monde de la presse sportive. Sa passion : le foot. A partir de 1962 pas un lundi ne passait sans que les lecteurs n’attendaient pas la parution des ses reportages et surtout de ses commentaires au sujet du football national! Restant dévoué à sa profession il publiait en 2007 une brochure au sujet des noms de lieudits aux Luxembourg. Retenons encore que le confrère Schonckert faisait également partie du comité de l’Ordre luxembourgeois des géomètres pendant la période de 1988 jusqu’en 1994. Cher Pat : tu resteras toujours dans notre mémoire - rd – (Photo : ACT) Landkaarten haut a muur Le 5 avril 2012 notre confrère Ben Reisch a tenu une conférence hautement qualifiée au sujet de la cartographie actuelle et de l’avenir. Son discours fut honoré par la présence de Madame Josée Kirps, directrice des Archives Nationales et par une salle d’audience remplie jusqu’à la dernière place (Photo: Archives Nationales) KATASTERGESCHICHTE(N) Die Einteilung des Großherzogtums in Distrikte, Gerichtsbezirke und Kantone (Teil 2) Raymond Dhur, Directeur de l’ACT Territoriale Veränderungen der Einteilung seit dem Wiener Kongress 1815-1830 Der Wiener Kongress legte im Artikel 68 des Vertrages vom 5.4.1815 fest, daß die zukünftige Staatsgrenze mit Preußen durch die Flüsse Mosel, Sauer und Our gebildet wird. Allerdings regelten 9 erst die Grenzverträge von Aachen am 26. Juni 1816 und von Kleve am 7. Oktober 1816 den genauen Grenzverlauf. In einem späteren Artikel wird auf die Grenzziehung mit unseren Nachbarländern näher eingegangen. Als Kompensation für die verlorenen Gebiete erhielt das neuerschaffene Großherzogtum Luxemburg die alte Grafschaft Bouillon, welche unter französischer Herrschaft an Frankreich (Département des Ardennes) angegliedert war. 1817, also unter holländischer Zeit, erschien am 25. Februar ein weiterer Beschluss betreffend der Einteilung des Großherzogtums in Milizkantone. In den jeweiligen Milizkantonen wurde die Anzahl der Wehrpflichtigen bestimmt. Diese Milizkantone hatten oft aber nicht den gleichen Umfang wie die bisher bekannten Kantone und deren Entwicklungen wird daher in diesem Artikel nicht weiter verfolgt. Zum 1.1.1821 tauchte eine Liste auf, die der Abtrennung der luxemburgischen Teile an Preußen Rechnung trug. Neufchâteau, Luxembourg und Diekirch waren wieder als Arrondissement verzeichnet. Aber im Vergleich zu 1802 waren die Gemeinden des Kantons Echternach (vormals Arrondissement Bitbourg) nun Bestandteil des Arrondissements Diekirch. Die Provinzen, die vom König der Niederlanden bis 1830 regiert wurden (Sammlung Raymond Dhur) Der Artikel 1 vom Verwaltungs-Reglement vom 12. Juni 1822 betreffend die „Eintheilung des flachen Landes in Quartiere“ bestimmte, daß die Landgemeinden acht Quartieren zugeteilt werden. Diese Quartiere hießen: Luxembourg, Grevenmacher, Diekirch, Bastogne, Marche, Neufchâteau, Virton und Arlon. Ferner hieß es im Artikel 1: „Die Organisation dieser Quartiere … wird weiterhin durch einen Beschluss regulirt werden“. Im Klartext: das Reglement verzeichnete keine Zuteilung von Gemeinden an die Quartiere. Der Artikel 44 beinhaltete, dass in jedem Quartier der König einen Beamten unter dem Namen „Vorgesetzter“ (französisch: Prévôt) ernennt. Der königliche Beschluss vom 2. Januar 1823 billigte eine Einteilung. Dieser Beschluss veröffentlichte wiederum keine Gemeindenamen. Beschluss und Gemeindelisten wurden zusammen erst am 30.8.1823 veröffentlicht. Das Verzeichnis sah jetzt folgende Quartiere vor: Quartier de Luxembourg Quartier de Grevenmacher Quartier de Diekirch Quartier d’Arlon (teilweise) Quartier de Bastogne (teilweise) umfassend die heutigen Kantone Esch, Mersch und Luxemburg umfassend die heutigen Kantone Echternach, Grevenmacher und Remich umfassend die heutigen Kantone Clervaux, Diekirch, Vianden und Teile des Kantons Wiltz umfassend die heutigen Kantone Capellen und Rédange umfassend Teile des heutigen Kantons Wiltz Somit waren erstmals Grenzen und Umfang der Quartiere verschieden von denjenigen der Gerichtsbezirke. In Folge des Verwaltungsreglementes vom 23.7. 1825 erfolgte eine Umbenennung der Quartiere in Distrikte und der „Prévôts“ in Distriktskommissare. Die Folgen der belgischen Revolution 1830-1843 Ende August 1830 brach die belgische Revolution aus mit dem Ziel Belgien vom holländischen König unabhängig zu machen. Die Revolution verfehlte nicht auf das Luxemburger Land überzugreifen. Im 10 Monat Oktober 1830 war es das wallonische Quartier, das sich der Revolution anschloss, und wenig später folgte das „germanische“ Quartier diesem Beispiel, mit Ausnahme der Hauptstadt und den umliegenden Gebieten, die durch die Kanonen der Bundesfestung beherrscht wurden. Angesichts der drohenden Kanonenrohre wurde die Verwaltung des Distrikts Luxembourg nach Bettembourg verlegt. Die Verfassung vom 7 Juni 1831 sah die Einteilung Belgiens in neun Provinzen vor. Demnach sollte das Großherzogtum die neunte Provinz Belgiens werden. Dieser Zustand sollte sich durch den Londoner Vertrag ändern. Nach der Abtrennung der belgischen Teile wurden die Kantone konkreter. Zunächst regelte der königlich-großherzogliche Beschluss vom 11. Juni 1839 die Zukunft der Kantone, die durch den Londoner Vertrag vom 19. April 1839 geteilt wurden: - der luxemburgische Teil des Kantons Messancy wurde dem Kanton Bettembourg angegliedert - der luxemburgische Teil des Kantons Arlon wurde zunächst dem Kanton Luxemburg angegliedert - der luxemburgische Teil des Kantons Fauvillers wurde aufgeteilt: die Gemeinde Boulaide fiel an den Kanton Wiltz, der Rest des Kantons wurde dem Kanton Ospern angegliedert - der luxemburgische Teil des Kantons Sibret wurde dem Kanton Wiltz angegliedert Desweiteren klärte eine weitere Verordnung am 11. Juli 1839 die Zugehörigkeit von bestimmten Gemeinden zu bestimmten Distrikte: - die luxemburgischen Gemeinden der Kantone Messancy und Arlon fielen an den Distrikt Luxembourg die luxemburgischen Gemeinden des Kantons Fauvillers fielen an den Distrikt Diekirch. In Anbetracht der neuen Situation musste eine Verordnung die Zugehörigkeit von Gemeinden zu Gerichtsbezirken definieren. Diese erfolgte am 12.10.1841 : - - es wurde ein neuer Kanton Capellen geschaffen, der im Prinzip die Gemeinden umfasste, die vormals zum Kanton Arlon gehörten der neue Kanton Esch übernahm die Rolle des ehemaligen Kantons Bettembourg. Die Gemeinde Dippach gehörte von nun an dem Kanton Capellen an dem Kanton Grevenmacher wurde der ehemalige Kanton Betzdorf einverleibt der Kanton Echternach wurde dem Gerichtsbezirk Diekirch unterstellt der Kanton Rédange war ein weiterer neuer Kanton, der von nun an die Gemeinden des ehemaligen Kantons Ospern, sowie die Gemeinden Beckerich und Saeul (vormals Kanton Luxembourg) umfasste und dem Gerichtsbezirk Diekirch unterstellt wurde der Kanton Vianden wurde aufgelöst und dessen Gemeinden dem Kanton Diekirch einverleibt. Insgesamt bestanden jetzt elf Kantone und die noch heute bestehenden Gerichtsbezirke Luxembourg und Diekirch. Die Grenzziehung mit Belgien erfolgte erst vier Jahre später festgehalten im Grenzprotokoll vom 26.5.1843 und im Vertrag von Maastricht vom 7.8.1843. Mittlerweile waren durch Gesetz vom 24.2.1843 folgende Distrikte festgelegt: - die Kantone Esch, Capellen, Luxembourg und Mersch sollten dem Distrikt Luxembourg angehören die Kantone Clervaux, Diekirch, Rédange und Wiltz dem Distrikt Diekirch die Kantone Grevenmacher, Echternach und Remich dem Distrikt Grevenmacher Bezüglich der Stadt Luxemburg wurde festgehalten: der Wirkungskreis der Distriktskommissare „erstreckt sich auf alle Städte und Gemeinden ihres Amtsbezirkes, mit Ausnahme der Stadt Luxemburg, welche unter der unmittelbaren Aufsicht des Gouverneurs und des RegierungsCollegiums steht“. Bis auf den nicht vorhandenen Kanton Vianden war die Distriktseinteilung erreicht. 11 Auszug aus der historischen Hansen-Karte (Archiv ACT) 12 Die aktuellen Einteilungen: links die Distrikte (Quelle:www.luxembourg.lu), rechts die Arrondissements (Quelle: www.justice.public.lu) Die Einteilungen seit 1844 Nach 1843 ging das Hickhack mit der nationalen Einteilung weiter. Als erste Neuordnung war per Gesetz vom 25.7.1846 der Wechsel der Sektionen Eisenborn und Imbringen der Gemeinde Lorentzweiler zur Gemeinde Junglinster und somit vom Kanton Mersch zum Kanton Grevenmacher und somit ferner vom Distrikt Luxembourg zum Distrikt Grevenmacher zu verzeichnen. Des Weiteren wechselte die Gemeinde Weiler-la-Tour vom Kanton Remich bzw vom Distrikt Grevenmacher zum Kanton und Distrikt Luxembourg. Das Gesetz vom 4.4.1851 führte wieder den Kanton Vianden ein, zunächst mit den Gemeinden Vianden und Fouhren (abgetrennt vom Kanton Diekirch). Ebenfalls durch Gesetz enstand am 22.2.1853 die neue Gemeinde Kopstal, die sich aus Sektionen der Gemeinde Kehlen (Kanton Capellen) und der Gemeinde Steinsel (Kanton Luxembourg) zusammensetzte. Kopstal gehörte nun dem Kanton Capellen an. Vier Jahre später war man der Meinung, daß der Distrikt Luxembourg zu groß war so daß ein vierter Distrikt durch den königlich-großherzoglichen Beschluss vom 30.5.1857 geschaffen wurde: der Distrikt Mersch zuständig für die Kantone Mersch und Rédange. Grundüberlegungen für einen vierten Distrikt zu schaffen wurden schon seit 1843 geführt. Der Kanton Rédange blieb dem Arrondissement Diekirch zugeteilt. Die Gemeinde Putscheid (vormals Teil des Kantons Clervaux) ergänzte laut Gesetz vom 26.1.1866 den Kanton Vianden, blieb aber in Sachen Friedensgericht dem Kanton Diekirch zugeteilt! Der Distrikt Mersch hatte keine lange Lebensdauer. Bereits zehn Jahre nach seiner Erschaffung beendete das Gesetz vom 4.5.1867 sein Dasein und die beiden Kantone wurden wieder den Distrikten Luxembourg (Kanton Mersch) und Diekirch (Kanton Rédange) zugeteilt. Über 70 Jahre sollte nun dieser Zustand währen. Die Neuordnung unter deutscher Besetzung 1940-1944 13 Am 10. Mai 1940 wurde das Großherzogtum von deutschen Truppen besetzt und ab August der deutschen Zivilverwaltung unterstellt. Ziel der Zivilverwaltung war bekanntlich das „Luxemburgische“ und vor allen Dingen das „Französische“ im Lande zu vernichten. Da passten die Begriffe wie „canton“, „district“ oder „arrondissement“ nicht zum Deutschtum. Zunächst änderte sich nichts betreffend der Einteilung des Landes. Die drei Distrikte Luxemburg, Diekirch und Grevenmacher, sowie die Stadt Luxembourg wurden ab dem 2.8.1940 vorläufig von deutschen Verwaltungskommissaren verwaltet. Die Verordnung über den Verwaltungsaufbau vom 14.11.1940 glich die Distrikte den deutschen Verwaltungen ab dem 1.12.1940 an. Aus der Stadt Luxembourg wurde der Stadtkreis Luxemburg, an dessen Spitze ein Oberbürgermeister stand, aus den Distrikten Diekirch und Grevenmacher die gleichnamigen Landkreise. Aus dem Rest des Distriktes Luxembourg entstand der Landkreis Esch/Alzig. An der Spitze eines Landkreises stand je ein Landrat. Der Begriff „Landrat“ dient heute noch (in eher hämischer Weise) in einigen Teilen des Landes dazu um den Distriktskommissar zu betiteln. Hintergrund des Stadtkreises Luxemburg bildeten die „kreisfreien“ Städte in Deutschland. Nach dem Kriege (ab Einführung des heutigen Kennzeichensystems) erkannte man z.B. bei unserer Nachbarstadt Trier lange Zeit an Hand des Kennzeichens, ob der Eigentümer des PKW’s aus der Stadt Trier oder aus dem Landkreis Trier stammte. Die Land-Kennzeichen hatten immer 3 Zahlen und 2 Buchstaben, alle anderen Variationen waren für die Stadt. Mittlerweile wird nicht mehr unterschieden. Im Allgemeinen entspricht ein luxemburgischer Distrikt einem deutschen „Kreis“, ohne daß jedoch unsere Distrikte über eine ähnlich aufgebaute Kreisverwaltung verfügen. Bereits nach dem Wiener Kongress entstanden Kreise aus den abgetrennten „Arrondissements“. Übrigens: der deutsche Landrat und der französische Präfekt sind die Homologe unserer Distriktkommissare. Ab dem 1.12.1940 waren theoretisch auch die Kantone abgeschafft. Im täglichen Gebrauch verschwanden diese nie während des Krieges und bis 1942 verwiesen sogar amtliche Anzeigen auf diese Bezeichnungen. Mehrere Gemeinden wurden ab 1941 wie im Deutschen Reich von einem Amtsbürgermeister gemeinschaftlich verwaltet. Die Ämter hießen auch Ortspolizeibezirke und ihr Sitz entsprach den Orten, wo sich vor dem Krieg ein Büro der Gendarmerie befand. Bereits durch Verordnung des Chefs der Zivilverwaltung vom 9. 11. 1940 sind die früheren Friedensgerichte in Amtsgerichte, die Bezirksgerichte in Luxemburg und Diekirch in Landgerichte und der Obergerichtshof in Luxemburg in oberlandesgerichtlichen Senat umgewandelt worden. Damit entsprach der äußere Aufbau der Gerichte demjenigen im Reich. Nach der am 1. 8. 1941 in Kraft tretenden Regelung bestand nur noch ein Landgericht mit Sitz in Luxemburg. Das bisherige Landgericht Diekirch wurde mit dem 1.8.1941 aufgehoben. Gleichzeitig wurde das Amtsgericht Vianden aufgelöst und der Bezirk dieses Amtsgerichtes dem Amtsgericht Diekirch zugeteilt. Merkwürdige Situation der Gemeinde Mompach: Mompach war Teil des Amtes Echternach, aber das Gericht Grevenmacher war zuständig für die Gerichtsbarkeit. Ein weiterer Artikel wird die Geschichte der Ämter erläutern. Am 18.9.1944 erschien das Mémorial, das die großherzogliche Verordnung vom 22. April 1941 veröffentlichte in der Artikel 1 festhielt: « Les mesures prises par l'occupant sont tenues pour abrogées de plein droit au fur et à mesure de la libération du territoire ». Der Spuk der deutschen Verwaltungsmaßnahmen war somit beendet. Würde man beachten, daß das Land einschließlich der Hauptstadt in 21 Ämter eingeteilt war und diese Einteilung, so wie das deutsche Steuerrecht, nach Kriegsende beibehalten hätte, wäre das Thema Gemeindefusion heute gegenstandslos … Die Lage seit 1944 Seit dem Kriege dem Kriege sind nur geringfügige Veränderungen zu verzeichnen. Per Gesetz vom 11.1.1957 wurde das Schicksal der Ortschaft Grevels geklärt dessen Häuser auf drei Gemeinden verteilt waren. Im Endeffekt wurden der Sektion C der Gemeinde Wahl Teile der Sektion A von 14 Grosbous und Teile der Sektion D von Heiderscheid zugeteilt. Somit wechselten die Heiderscheider Parzellen vom Kanton Wiltz zum Kanton Rédange. Das Gesetz vom 12.4.1972 hob die Friedensgerichte in den Kantonen auf, die nun in den Gerichtssitzen Luxembourg, Esch und Diekirch untergebracht wurden. Der Gerichtssitz Luxembourg war von nun an zuständig für die Kantone Luxembourg, Grevenmacher, Remich und Mersch, Esch für die Kantone Esch und Capellen, Diekirch für die Kantone Diekirch, Vianden, Wiltz, Clervaux, Rédange und Echternach. Mit der Schaffung von Fusionsgemeinden erstand das Unikum, daß einige alte Gemeinden einer Fusionsgemeinde stillschweigend den Kanton wechselten. Dies geschah mit Beitritt der Gemeinde Oberwampach (ex Kanton Wiltz) zur neuen Gemeinde Wincrange (Kanton Clervaux) am 1.1.1978 mit Beitritt der Gemeinde Bastendorf (ex Kanton Diekirch) zur neuen Gemeinde Tandel (Kanton Vianden) am 1.1.2006 und mit Beitritt der Gemeinde Hoscheid (ex Kanton Diekirch) zur neuen Gemeinde Parc Hosingen (Kanton Clervaux) am 1.1.2012. Der Circus Renquin auf Limpertsberg Raymond Dhur, Directeur de l’ACT Circus Renquin auf Limpertsberg ? Ein neuer Zirkus, der dort die Zelte aufschlagen wird ? Bei Leibe kein Zirkus der Neuzeit! Dennoch gab es zu diesem Begriff einen Abschnitt in der Geschichte der Stadt Luxemburg und des Katasters, der sich Ende des 19. Jahrhunderts auf Limpertsberg abspielte. Die Familie Renquin war schon seit langem in der Stadt Luxemburg als Gasthofbesitzer bekannt. Joseph Renquin (im Kataster unter Rinquin eingetragen) erwarb zwischen 1824 und 1842, zu einer Zeit als noch kein Verkaufsurkundenverzeichnis bestand, auf Limpertsberg im Flur genannt Belle-Vue ein Haus, das er als Gasthof umbaute. Heute erinnert der Straßenname rue Belle-Vue an die Lage des Gasthofes. Vom Gasthof aus konnte der Einkehrer einen herrlichen Blick auf das Alzettetal genießen. 1862 starb die Ehefrau von Joseph Renquin. Der Sohn Frédéric, genannt Fritz, führte die Gaststätte zunächst weiter. Allerdings wurde das Grundstück 1867 auf Antrag der Erben versteigert. Frédéric Renquin hatte mittlerweile 1863 für kurze Zeit die Leitung des Café de Luxembourg gelegen in der rue St Philippe (damalige irrtümliche Bezeichnung für die heutige rue Philippe II) an der Ecke mit der rue Monterey übernommen. Bis 1891 fand die Schobermesse zwischen der Allée Scheffer, der heutigen Avenue Pasteur, der heutigen Avenue Henri VII und etwa der heutigen rue Jean l’Aveugle statt. Die Eigentümer der Grundstücke bzw deren Pächter mussten die Ernten bis zum 23.8. eingefahren haben. Seit 1891 findet die Schueberfouer auf dem Glacis statt. Zu den Ständen der Vieh- und Tuchhändlern gesellten sich die ersten hölzernen Buden um den Besuchern mehr oder weniger künstlerische Darstellungen anzubieten. Frédéric Renquin witterte die günstige Situation des damaligen Schobermessplatzes und kaufte am 15.12.1868 von der Witwe von Pierre Hertert ein Grundstück in der heutigen Avenue Pasteur (früher rue, später Avenue de Mühlenbach) unweit der heutigen Kreuzung mit der späteren rue Henri VII. 1869 stellte er einen Antrag an die Gemeinde um ein Gebäude aus Stein zu errichten. Die Festungszeit war vorüber und nichts untersagte jetzt den Bau von Steinkonstruktionen außerhalb der Festungsmauern. In diesem Gebäude wollte Renquin ganzjährig Attraktionen anbieten. Der Schöffenrat erteilte ihm eine Baugenehmigung am 15. Mai 1869 und 1870 war das Gebäude fertig gestellt trotz der Bedenken der Gemeinde und umfasste im Erdgeschoss u.a. zwei Konzertsäle, auf dem ersten Stockwerk einen Konzertsaal. Der Gasthof wurde 1872, 1874, 1875 und nochmals 1882 ausgebaut. Das Thalia-Theater (untere Gebäude,ohne Maßstab, Archiv ACT) 15 Doch dieser Gasthof sollte nicht das einzige Etablissement von Renquin bleiben. Am 17.6.1881 verkaufte Notar Eugène Rausch ihm das Thalia-Theater am Boulevard du Prince (heute blv Prince Henri). Dieses Theater war erst 1880 von Léopold Leick erbaut worden. Der Besitzer musste jedoch bald darauf bankrott erklären. Renquin behielt dieses Theater bis zum 5.10.1893. Bereits 1896 wurden die Gebäude abgerissen. Im Juli 1885 kaufte Frédéric Renquin vom Bauer Jean Treinen ein weiteres 75,87 Ar großes Feld. Das erworbene Grundstück befand sich in unmittelbarer Nähe unterhalb des Gasthofes. Dazwischen lag eine andere bekannte Vergnügungunsstätte: das Ba-ta-clan. 1887 entstand auf dieser Parzelle ein Rundgebäude, das als Circus Renquin in die Annalen einging. Laut zeitgenössischen Berichten konnte das im Kataster als „cirque“ eingetragene Gebäude bis zu 2500 Besucher fassen. Der Cirque wurde nochmals durch Anbauten 1895 und 1896 vergrößert. Ferner durfte eine Vergnügungsstätte in der Gemeinde Hollerich nicht fehlen. Und wo sollte dies anders sein als im Bahnhofsviertel genauer gesagt in der rue Nilles, der heutigen rue de Strasbourg? Auch dieses Etablissement hatte einen Namen: das Apollo-Theater. Die Vorbesitzer ließen diesen Saal 1894 errichten bevor ihn Renquin per Verkaufsurkunde vom 15.7.1895 übernahm. Das Theater wies eine Fassade von 23 Meter und eine Tiefe von 50 Meter auf. In den einzelnen Vergnügungsstätten bot Renquin ein abwechslungsreiches Programm an: Theaterstücke, Konzerte, Variété und Zirkusvorstellungen. 1897 untersuchte eine Sicherheitskommission den Zirkus und berichtete. „Es wurde konstatiert, daß sowohl die Fenster des Gebäudes, als überhaupt das Löschwesen noch viel zu wünschen übrig läßt. Und weiter: „Es wäre dringend geboten, daß auch der Hollericher Gemeinderath das sogenannte Appollo-Theater untersuche, denn dasselbe soll gegen Feuersgefahr so gut wie keine Sicherheit bieten.“ (Quelle: Luxemburger Wort vom 12.5.1897) Die Aufmessung des Zirkusgebäudes Stand 1900 (ohne Maßstab, Archiv ACT) Kurz darauf endete die Geschichte des Besitzers Renquin. Eine Fallimentserklärung vom 16.9.1898 führte dazu, dass die Gebäude 1899 versteigert wurden: am 31.1. das Apollo-Theater, am 25.3 der Gasthof und das Zirkusgebäude. Der Zirkus wurde noch bis etwa 1903 für Veranstaltungen benutzt. Mit dem Abriss im April 1904 endete die Geschichte des einzigartigen Gebäudes in der Hauptstadt. Im November 1937 verbrannte der vormalige Gasthof „Beim Renki“ in der avenue Pasteur. Was das Apollo-Theater betrifft so wurde bis 1949 der vordere entlang der rue de Strasbourg gelegene Teil noch als Hotel, Restaurant und Tanzsaal, den Luxemburgern als „Chicago“ bekannt, benützt. 1950 entstand auf dieser Parzelle an der Ecke rue de Strasbourg/avenue de la Liberté ein neues Gebäude, welches heute das City Hotel beherbergt. © Administration du Cadastre et de la Topographie Vous avez raté les nos 1 à 5 de l’ACTuel? Les numéros peuvent être déchargés sous www.act.public.lu/fr/publications/brochures/index.html 16