2004, Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 01.06.2004

Transcription

2004, Protokoll Einwohnergemeindeversammlung 01.06.2004
GEMEINDE SPREITENBACH
EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
DIENSTAG, 1. Juni 2004, 20.00 UHR, TURNHALLE BOOSTOCK
______________________________________________________________
Vorsitz:
Rudolf Kalt, Gemeindeammann
Protokoll:
Jürg Müller, Gemeindeschreiber
Stimmenzähler:
Brescianini Josef, Milo Anita, Tribelhorn Brigitte,
Wiederkehr Konrad
Presse:
Limmatwelle
Aargauer Zeitung
Gäste:
Herr Rossini, Architekturbüro Rossini (für Trakt. 6)
Herr Rode, Heizungsplaner Büro Leimgruber (Trakt. 7)
________________
Anzahl Stimmberechtigte:
Beschlussquorum (1/5):
4'267
854
- 1. Juni 2004 -
468
Gemeindeammann R. Kalt: Werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, liebe Gäste, ich
begrüsse Sie zur heutigen Sommer-Gmeind und danke, dass Sie trotz dem nassen
Wetter hierher gekommen sind. Das Datum ist heuer etwas früher als üblich. Dies hat
mit dem Traktandum Schulhaus Haufländli zu tun. Wir möchten in den Sommerferien
die ersten Arbeiten machen, und zu diesem Zweck sollten wir die Referendumsfrist abwarten können. Speziell begrüssen möchte ich die Neuzuzüger, die Jungbürger, Gäste
und Einbürgerungskandidaten. Seitens der Presse sind vertreten die Herren Orsi und
Müli von der Limmatwelle bzw. von der AZ. Wir haben heute Abend auch Experten hier,
Herr Dieter Rossini, er ist der Architekt, der allenfalls zu Traktandum 8 Auskunft geben
kann. Wir haben auch Herrn Rode hier vom Büro Leimgruber Schaub, der zum Traktandum 7 Auskunft geben kann. Ich möchte einmal mehr bitten, dass Anträge schriftlich
vorgelegt werden.
Als Stimmenzähler amten heute die gewählten Brescianini Josef, Milo Anita, Tribelhorn
Brigitte und Wiederkehr Konrad.
Feststellung der Verhandlungsfähigkeit:
Anzahl Stimmberechtigte
Beschlussquorum (1/5)
Anwesend: Bei Verhandlungsbeginn
Nachträglich dazugekommen
Total
4'267
854
189
2
191 (4,476 %)
Damit steht fest, dass alle an der heutigen Versammlung gefassten positiven und negativen Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterstehen werden.
Die Einladung zur heutigen Gemeindeversammlung wurde allen Stimmberechtigten
rechtzeitig zugestellt. Die Akten lagen wie gewohnt ordnungsgemäss im Gemeindehaus
zur Einsichtnahme auf. Gibt es Einwände gegen die Traktandenliste? - Dies ist nicht der
Fall.
Traktandenliste:
1.
2.
3.
4.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. November 2003
Rechenschaftsbericht 2003
Rechnungsabschluss 2003
Spezialabrechnungen
- Bründlistrasse
- Fluestrasse
- Wasserleitung Fluestrasse
- Wasserleitung Flueweg
5. Einbürgerungen
6. Kreditbegehren über Fr. 3'800'000.-- für den Anbau und die Innen- und Aussensanierung des Schulhauses Haufländli
7. Kreditbegehren über Fr. 375'000.-- für die Totalsanierung der Heizungsanlage
Schulanlage Boostock
8. Kreditbegehren über Fr. 594'000.-- für die Dorfbachgestaltung
9. Information Schulraumplanung
10. Verschiedenes
- 1. Juni 2004 -
469
VERHANDLUNGEN
1.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. November 2003
Bericht des Gemeinderates:
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 18.11.2003 wurde von einem Bürger vorgebracht,
a) Protokoll
dass das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26.8.2003 unter Traktandum 6. (Ausbau Dorfstrasse) nicht korrekt abgefasst sei
und
b) Antragsrecht der Stimmberechtigten
dass Abklärungen bei der kantonalen Aufsichtsbehörde ergeben hätten, dass unter
dem gleichen Traktandum 6. (Ausbau Dorfstrasse) auch Anträge zum Strassenbauprojekt selbst möglich gewesen wären.
(Dies hatte der Gemeinderat seinerzeit verneint und erklärt, es könne nur über die
Höhe des Kredites und nicht über das Bauprojekt selbst abgestimmt werden. Aus
diesem Grunde wurden auch keine Projektänderungsanträge zugelassen.)
Die Gemeindeversammlung vom 18. November 2003 beschloss alsdann, das Protokoll
unter Vorbehalt der Korrekturen zu genehmigen.
zu a) Protokoll
Das Abhören der Tonbandaufzeichnungen hat ergeben, dass das Protokoll vom 26.
August 2003 ordnungsgemäss abgefasst ist. Es waren somit keine Korrekturen vorzunehmen. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit verzichtet der Gemeinderat darauf,
den unter Vorbehalt der Korrektur erfolgten Protokollgenehmigungsentscheid nochmals
der Gemeindeversammlung zur Genehmigung ohne Korrektur zur Abstimmung zu unterbreiten.
zu b) Antragsrecht der Stimmberechtigten
Der Gemeinderat hat bei der kantonalen Aufsichtsbehörde abgeklärt, ob den Stimmberechtigten effektiv das Recht auf das Vorbringen von Änderungsanträgen am Bauprojekt
Dorfstrasse in unberechtigter Weise entzogen worden ist.
Die Abklärungen haben ergeben, dass dieses Antragsrecht bei Strassenbauten effektiv
sehr komplex und nicht ganz einfach zu bestimmen ist. Der Regierungsrat hat für die
Beantwortung dieser Frage eigens ein Team aus Vertretern von drei verschiedenen
kantonalen Rechtsdiensten eingesetzt, welche sich zuerst einig werden mussten.
Die Zusammenfassung der Rechtslage zeigt sich wie folgt:
- 1. Juni 2004 -
470
Für die Bewilligung der Strassenbauprojekte ist ausschliesslich der Gemeinderat zuständig.
Die Gemeindeversammlung ist zuständig für die Genehmigung von Verpflichtungskrediten. Sie kann aufgrund ihrer Finanzhoheit auf Bauprojekte Einfluss nehmen, indem sie den Kreditantrag gutheisst, abändert, zurückweist oder ablehnt.
Jeder Stimmberechtigte hat an der Gemeindeversammlung das Recht hat, Anträge
zu den traktandierten Geschäften oder zur Geschäftsordnung stellen.
Die Zulässigkeit von Zusatz-, Abänderungs- und Gegenanträgen hängt davon ab, ob
sie rechtlich und faktisch in einem inneren und engen Zusammenhang mit dem Traktandum stehen. Solche Anträge dürfen nicht dem übergeordneten Recht (z.B.
dem Erschliessungsplan) widersprechen.
Für die Dorfstrasse hat vor der Gemeindeversammlung ein Erschliessungsplan öffentlich aufgelegen, der alsdann vom Regierungsrat genehmigt worden ist und übergeordnetes Recht darstellt. Dieser Erschliessungsplan regelt die Strassenführung, die
Fahrbahnbreite, die Trottoirführung, -breite und -lage, die Bau- und Zwangsbaulinie und
hinterkant des Trottoirs die Strassenlinie.
Zwar hätten an der Gemeindeversammlung vom 26. August 2003 Anträge auf Abänderung des Strassenbauprojektes gestellt werden dürfen. Das Eintreten auf diese Anträge
wäre aber nicht möglich gewesen, da sämtliche massgeblichen Daten schon im Erschliessungsplan festgeschrieben waren. Den Stimmberechtigen ist somit materiell
kein Recht entzogen worden.
Die Prüfung des Protokolls obliegt gemäss § 20 lit. c Gemeindeordnung der Geschäftsprüfungskommission. Sie wird über das Ergebnis der Prüfung Bericht erstatten.
Antrag:
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. November 2003 sei zu genehmigen.
Gemeindeammann R. Kalt: Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. November 2003 ist von der GPK geprüft und in Ordnung befunden worden. Die GPK verzichtet
auf eine Berichterstattung. Ich eröffne die Diskussion zu diesem Traktandum. - Diese
wird nicht benützt.
Abstimmung:
Dafür:
2.
Grosse Mehrheit
Rechenschaftsbericht 2003
Bericht des Gemeinderates:
Gemäss § 37 lit. c Gemeindegesetz ist der Gemeinderat verpflichtet, über die Tätigkeit
der Gemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten.
- 1. Juni 2004 -
471
Wir beschränken uns darauf, die wichtigsten Ereignisse und bestimmte Daten im nachfolgenden Kurzbericht zusammenzufassen. Sofern Sie jedoch über die Tätigkeit von
Behörden, Kommissionen und Verwaltung detailliert informiert werden möchten, können
Sie bei der Gemeindekanzlei (Tel. 056 418 85 50, E-Mail: [email protected]) den gesammelten 'Rechenschaftsbericht 2002, Zusammenfassung der Berichte' anfordern.
Antrag:
Vom Rechenschaftsbericht 2003 sei Kenntnis zu nehmen.
Gemeindeammann R. Kalt: Gemäss Gemeindegesetz muss der Gemeinderat über seine Tätigkeit jährlich Bericht ablegen. In Spreitenbach ist die schriftliche Berichtsablage
seit Jahren üblich. Alle Kommissionen und Verwaltungsabteilungen werden jeweils aufgefordert, über ihre Bereiche zu berichten; deren Stellungnahmen werden dann in einem Gesamtbericht zusammengefasst. Für die Botschaft haben wir einige uns wichtige
Sachverhalte auf den Seiten 6 - 23 zusammengefasst. Interessierte können den detaillierten Bericht bei der Gemeindekanzlei beziehen.
Frau Dora Heggli, Präsidentin Geschäftsprüfungskommission: Die Geschäftsprüfungskommission hat den Rechenschaftsbericht an einer separaten Sitzung behandelt. Die
Informationen waren wie immer sehr umfang- aber auch aufschlussreich. Immer mehr
Abteilungen nehmen die Chance wahr und berichten ausführlich über die Schwerpunkte
im vergangenen Jahr. In den meisten Berichten sind auch die Vergleichszahlen der Vorjahre enthalten. Die Entwicklung lässt sich so verfolgen. Leider hat es die Schule unterlassen, einen Jahresbericht abzuliefern. Es ist bald ein Jahr her, seitdem die Schulleitung eingesetzt worden ist und es wäre interessant gewesen zu lesen, wie sich die ganze Sache entwickelt hat. Wir erwarten, dass der Jahresbericht noch erstellt und nachgeliefert wird. Die GPK möchte allen für die Erstellung des Jahresberichtes danken und
empfiehlt den interessierten Bürgern, einen ausführlichen Bericht zu beziehen und zu
studieren.
Gemeindeammann R. Kalt: Ich eröffne die Diskussion zum Rechenschaftsbericht. - Das
Wort wird nicht verlangt. Somit gehe ich davon aus, dass Sie den Bericht zur Kenntnis
genommen haben.
3.
Rechnungsablage 2003
Bericht des Gemeinderates:
Die Verwaltungsrechnung kann bei einem Umsatz von 35,5 Mio. Franken ausgeglichen
abgeschlossen werden. An Abschreibungen wurden Fr. 6,7 Mio. verbucht (Budget Fr.
2,6 Mio). Gegenüber dem Budget schliesst die Verwaltungsrechnung somit rund Fr. 4,1
Mio. besser ab als budgetiert. Dazu beigetragen haben vor allem der sehr gute Steuerabschluss (3,2 Mio.), sowie tiefere Defizitbeiträge beim Kantonsspital (- Fr.400'000.00)
und dem Kapitaldienst (- Fr. 140'000.00). Die Investitionsrechnung liegt mit Nettoinvestitionen von Fr. 3,12 Mio. im Rahmen des Budgets (Fr. 3,15 Mio.). Dank gleichbleibenden
Investitionen und den höheren Abschreibungen wurde ein Selbstfinanzierungsgrad von
- 1. Juni 2004 -
472
210 % erreicht. Der Ertragsüberschuss von Fr. 5,1 Mio. wurde vollumfänglich für zusätzliche Abschreibungen verwendet.
Abwasserbeseitigung
Bei der Abwasserbeseitigung erfolgte eine Einlage in die Spezialfinanzierungen von
Fr. 0,13 Mio. (Budget Fr. 0,08 Mio.). Das Ergebnis ist somit um
Fr. 0,05 Mio. besser als budgetiert.
Abfallbeseitigung
In der Rechnung der Abfallbeseitigung konnten Fr 0,08 Mio. als Einlage in die Spezialfinanzierungen verbucht werden. Im Budget waren keine Einlage jedoch zusätzliche Abschreibungen von Fr. 0,03 Mio. vorgesehen. Das Ergebnis ist somit um Fr. 0,05 Mio.
besser als budgetiert.
Wasserversorgung
Es konnten zusätzliche bzw. vorausgenommene Abschreibungen in der Höhe von
Fr. 0,20 Mio. (Budget Fr. 0,19 Mio.) verbucht werden. Das Ergebnis ist somit um
Fr. 0,01 Mio. besser als budgetiert.
Elektrizitätsversorgung
Die EVS konnte Fr. 0,30 Mio. (Budget Fr. 0,62 Mio.) an zusätzlichen Abschreibungen
verbuchen. Die Einlage ins Eigenkapital beträgt Fr. 0,38 Mio. (Budget Fr. 0,00 Mio.).
Gegenüber dem Budget schliesst die Elektrizitätsversorgung somit um Fr. 0,06 Mio.
besser ab.
Kommunikationsnetz (Gemeinschaftsantennenanlage)
Die vorgeschriebenen Abschreibungen betragen Fr. 0,07 Mio. (Budget Fr. 0,08 Mio.). An
zusätzlichen Abschreibungen konnten Fr. 0,19 Mio. (Budget Fr. 0.16 Mio.) verbucht
werden. Das Ergebnis der GAA ist somit um Fr. 0,02 Mio. besser als budgetiert.
Weitere Informationen zu den Jahresabschlüssen finden Sie im Anhang.
Antrag
Die Rechnungen der Einwohnergemeinde und der Gemeindebetriebe für das Jahr 2003
seien zu genehmigen.
Gemeindeammann R. Kalt: Wir haben in einer Serie von guten Abschlüssen wieder einen sehr erfreulichen Abschluss. Die Verwaltungsrechnung schliesst nämlich mit Fr. 4,1
Mio. besser ab als budgetiert. Das hat verschiedene Gründe: Der Steuereingang war
höher; einerseits war die Prognose, die der Kanton gemacht hat, zu tief (daher haben
auch die meisten Gemeinden in der Umgebung hohe Abschlüsse), andererseits hatten
wir Spezialerträge, mit denen wir nicht jedes Jahr rechnen können. Wir hatten aber auch
weniger Ausgaben bei Spitälern und Kapitalzinsen. Nach wie vor schauen wir, dass ein
Spardruck besteht. Es gibt daher wenige Kostenüberschreitungen in der ganzen Rechnung. Die Schulden konnten wir in den letzten 4 Jahren ganz massiv senken. Hatten wir
im Jahre 1997 rund Fr. 37 Mio., sind es aktuell noch Fr. 15 Mio. Etwa Fr. 6 Mio. konnten
aus Landkäufen, der Rest aus guten Abschlüssen für diese Zusatzabschreibungen verwendet werden.
Auch die Werke schliessen sehr erfreulich ab. Ich verzichte darauf, die einzelnen Zahlen
vorzulesen. Die Finanzlage unserer Gemeinde hat sich nachhaltig verbessert; das dürfen wir sicher als positiv bezeichnen; mitgewirkt hat auch, dass es in den letzten Jahren
- 1. Juni 2004 -
473
gelungen ist, einerseits steuerkräftige Einwohner aber auch Industriebetriebe, die hier
Steuern bezahlen, heranzuziehen. Der Gemeinderat hat in den letzten Wochen einen
neuen Finanzplan 2004 - 2008 ausgearbeitet. Wir haben festgestellt, dass wir weiterhin
relativ hohe Investitionen haben, insbesondere im Bereich Schule; die Verschuldung
wird also wieder ansteigen. Wir meinen aber, dass das verkraftbar ist, wenn wir flankierende Massnahmen treffen. Der Gemeinderat wird den neuen Finanzplan mit dem Budget 2005 vorlegen. Ich kann schon heute sagen, dass wir den Steuerfuss voraussichtlich
auf 105 % senken werden. Gleichzeitig möchten wir die Festabschreibungen erhöhen,
damit wir die Verschuldung in Grenzen halten können. Die Details zur Rechnung haben
Sie im Kommentar auf Seiten 24 und 25 sowie im Anhang ab Seite 47. Die Rechnung ist
wie jedes Jahr doppelt geprüft worden, einerseits durch die Finanzkommission, andererseits durch die Revisonsfirma Ernst & Young. Ich möchte das Wort der Präsidentin
der Finanzkommission, Frau Monika Zeindler, zur Berichterstattung übergeben.
Frau Monika Zeindler, Präsidentin Finanzkommission: Es freut mich, dass ich über die
Rechnung 2003 berichten darf. Die Verwaltungsrechnung der Einwohnergemeinde
schliesst um Fr. 4,1 Mio. besser ab als budgetiert. Dazu beitragen hat u.a. ein tieferes
Kantonsspital-Defizit, tiefere Schulzinsen, es lohnt sich eben doch, Schulden abzubauen, und vor allem der höhere Steuerertrag. Das langfristige Fremdkapital beträgt
Fr. 15,2 Mio. Die Finanzlage hat sich also weiter entspannt. Die Investitionen in der näheren Zukunft - wir stimmen ja auch heute Abend noch über ein paar Franken ab - und
verschiedene wiederkehrende Ausgaben, die erst im Jahre 2004 voll durchschlagen,
dürfen bei aller Euphorie aber nicht vergessen werden. Ausserdem wecken so gute Abschlüsse natürlich auch verschiedentlich Gelüste auf zwar Wünschbares, aber nicht unbedingt Notwendiges. Damit wir auch in Zukunft Erfreuliches über die Rechnung berichten können, muss sicher bereits beim nächsten Budget das Wünschbare vom Notwendigen getrennt werden. Von den Werken gibt es wie immer nur Gutes zu berichten. An
unseren 6 Sitzungen haben die Verwaltungs-, die Investitions-, die Bestandesrechnung
und die Abrechnungen der Werke mittels Stichproben auf Richtigkeit und Vollständigkeit
geprüft. Unsere Fragen an Finanzverwalter Peter Brunner, an verschiedene Verwaltungsabteilungen und an den Gemeinderat sind beantwortet worden. Weder die Revisionsgesellschaft Ernst und Young noch wir von der Finanzkommission haben Fehler gefunden. Die Fiko kann sich darum dem Bericht der Firma Ernst & Young anschliessen.
Aufgrund unserer Prüfungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die Buchhaltung
und auch die entsprechenden Nebenbücher sauber und ordnungsgemäss geführt werden. Die Fiko dankt dem Finanzverwalter Peter Brunner und seinem Team für die saubere Arbeit im vergangenen Jahr. Der Dank geht an dieser Stelle auch an meine Kommissionskollegin und -kollegen für die gute Zusammenarbeit. Bevor wir zum Antrag der
Finanzkommission und zur Abstimmung kommen, gebe ich das Wort zurück an Gemeindeammann Ruedi Kalt.
Gemeindeammann R. Kalt: Nur ein Hinweis für das nächste Budget: Die Richtlinien sind
in diesen Tagen abgefasst worden, und dort wird klar darauf hingewiesen, dass auch
nächstes Jahr zurückhaltend budgetiert werden muss. Wenn neue Aufgaben auf die
Gemeinde zukommen sollten, muss man diese ausführlich begründen. In diesem Sinne
haben wir so gehandelt, wie es die Fiko gewünscht hat. Ich eröffne die Diskussion zur
Rechnung. Keine Wortmeldung.
Abstimmung:
Dafür:
Grosse Mehrheit, ohne Gegenstimme
474
- 1. Juni 2004 -
Gemeindeammann R. Kalt: Ich danke Ihnen für die Zustimmung. Weiterer Dank geht an
die Verwaltung für die geleistete Arbeit. Speziell danken möchte ich der Finanzkommission, welche die Rechnung in nur etwa 5 Wochen prüfen musste und jede Woche mindestens eine Sitzung abzuhalten hatte.
4.
Spezialabrechnungen
Bericht des Gemeinderates:
a)
Bründlistrasse, Erschliessung Teilstück Wilenbach - Fluestrasse
Bruttokredit vom 21. November 2000
effektive Bruttoanlagekosten gemäss Abrechnung
Kreditunterschreitung
Fr.
Fr.
Fr.
335'000.00
282'483.40
52'516.60
Die Minderkosten werden damit begründet, dass der Erwerb von Grund und Rechten
nicht voll ausgeschöpft werden musste und bei der Position „Diverses“ nur ein kleiner
Teil benötigt wurde.
b)
Fluestrasse; Erschliessung Teilstück Bründlistrasse bis Bauzonengrenze
Bruttokredit vom 21. November 2000
effektive Bruttoanlagekosten gemäss Abrechnung
Kreditunterschreitung
Fr.
Fr.
Fr.
242'000.00
222'907.40
19'092.60
Die Minderkosten werden damit begründet, dass die technischen Aufwendungen und
die Position „Diverses“ nicht voll ausgeschöpft werden mussten.
c)
Wasserleitung Fluestrasse, Teilstück Bründlistrasse bis Bauzonengrenze
Bruttokredit vom 21. November 2000
zuzüglich MwSt
Bruttoanlagekosten gemäss Abrechnung
Kreditunterschreitung
Fr.
Fr.
Fr.
84'600.00
65'259.45
19'340.55
Die Minderkosten werden durch eine optimale Koordination zwischen Strassenbau und
Kanalisation einerseits und dem Wasserleitungsbau andererseits begründet.
d)
Wasserleitung Flueweg
Bruttokredit vom 23. November 1999
zuzüglich MwSt
Bruttoanlagekosten gemäss Abrechnung
Kreditunterschreitung
Fr.
Fr.
Fr.
87'000.00
80'418.05
6'581.95
- 1. Juni 2004 -
475
Die Minderkosten werden dadurch begründet, dass keine Überraschungen auftraten, die
zusätzliche Massnahmen erfordert haben. So musste die Position „Diverses“ praktisch
nicht beansprucht werden.
Antrag:
Die vorstehenden Abrechnungen seien zu genehmigen.
Gemeindeammann R. Kalt: Alle Rechnungen schliessen erfreulicherweise unter dem KV
ab. Ich möchte daher auf eine grosse Begründung verzichten und das Wort an Frau
Zeindler weitergeben.
Frau Monika Zeindler, Präsidentin Finanzkommission: Die 4 Spezialabrechnungen
Bründlichstrasse, Fluestrasse, Wasserleitung Fluestrasse und Wasserleitung Flueweg
schliessen alle besser als budgetiert ab. Die Begründungen dazu können Sie der Botschaft entnehmen. Die Finanzkommission hat die Abrechnungen geprüft und nimmt die
Kreditunterschreitungen erfreut zur Kenntnis. Wir empfehlen Ihnen einstimmig, die 4 Abrechnungen zu genehmigen. Gibt es Fragen zu den Abrechnungen? - Dies ist nicht der
Fall.
Abstimmung:
Dafür:
Einstimmigkeit
Gemeindeammann R. Kalt: Ich habe im vorhergehenden Traktandum Nr. 3 einen kleinen "Lapsus" gemacht. In der Hitze des Gefechtes habe ich anstelle der FIKOPräsidentin abstimmen lassen. Verlangt jemand eine Wiederholung der Abstimmung?
Dies ist nicht der Fall. Ich entschuldige mich.
5.
Einbürgerungen
Bericht des Gemeinderates:
Grundsätzliches
Nebst den eidgenössisch und kantonal geregelten Wohnsitzbedingungen, welche vom
Alter, dem Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz und allenfalls dem Zivilstand der Antragsteller abhängen, haben sich die Einbürgerungskandidaten unter anderem über folgendes auszuweisen:
Auszug aus dem schweizerischen Zentralstrafregister (ohne Eintragungen)
Bestätigungen der Kantons- und der Regionalpolizei, dass keine Eintragungen vorliegen oder Strafverfahren pendent sind
Auszug aus dem Betreibungsregister, ohne Einträge in den letzten Jahren
Bestätigung der Finanzverwaltung, dass die Steuern in den letzten Jahren ordnungsgemäss bezahlt worden sind
Auszug aus dem Steuerregister, der die Einkommens- und Vermögenssituation darlegt
- 1. Juni 2004 -
476
Aktuelles Arbeitszeugnis bei Erwerbstätigen
Positives Prüfungsergebnis vor Vertretern des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission bezüglich
♦ der Kenntnisse der Schweizer Geschichte und der Staatskunde;
♦ der sprachlichen und persönlichen Integration (die Bewerber müssen schweizerdeutsch verstehen und können schweizerdeutsch oder hochdeutsch antworten)
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Einbürgerungsgesuch der Gemeindeversammlung unterbreitet.
Gemäss den einschlägigen Gesetzesbestimmungen ist über die Anträge einzeln abzustimmen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ein Ablehnungsentscheid der Gemeindeversammlung nur dann rechtmässig ist, wenn vor der jeweiligen Abstimmung ein
Antrag auf Ablehnung mit Begründung gestellt worden ist. Sollte dies nicht erfolgt sein,
würde der Entscheid der Gemeindeversammlung im Beschwerdeverfahren kassiert und
zur erneuten Beurteilung durch die Gemeindeversammlung zurückgewiesen.
Einbürgerungsgesuche
Seit der letzten Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat die Gesuche von 29 Einbürgerungsbewerbern geprüft. 14 Gesuche mussten wegen Nichterfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen zurückgestellt oder abgelehnt werden.
Die nachstehenden Einbürgerungsbewerber/innen erfüllen die Voraussetzungen für eine
Einbürgerung.
Gemeindeammann R. Kalt: Dieses Traktandum hat im Vorfeld zu reden und zu schreiben gegeben. Der Gemeinderat hat auf Seite 28 der Botschaft nochmals grundsätzlich
zur ganzen Thematik Stellung genommen. Auch die GPK hat die Gesuche eingehend
geprüft; sie wird bei bestrittenen Vorlagen Bericht erstatten. In allen anderen Fällen, bei
denen ich ihr das Wort nicht speziell erteile, stimmt sie den Gesuchen grossmehrheitlich
zu. Wie üblich gehe ich die Gesuche einzeln durch. Wenn mittels Antrag eine Ablehnung gewünscht wird, dann muss man eine Begründung liefern, sonst wäre ein solcher
Beschluss ungültig.
Der Gemeinderat hat auch die weiteren Modalitäten geklärt. Wenn ein Gesuch abgelehnt wird, dann müssen wir dem Gesuchsteller dies eröffnen und zwar mit Angabe der
Gründe. Diverse Einbürgerungskandidaten sind heute anwesend. Nach Kreisschreiben
und Weisung von Aarau ist es so, dass sie hier drin bleiben können während der Diskussion, dass sie aber hinaus gehen müssen zur Abstimmung.
5.1
Adamovic Bosko, geb. 28.11.1987, bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger, Fluestrasse 36, Spreitenbach.
Der Bewerber lebt seit 19.2.1992 in der Schweiz und wohnt seit dem 16.7.2000
in Spreitenbach. In den Jahren 2001 bis 2003 besuchte er bei Herrn O. Honegger die 3. und 4. Klasse der Sekundarschule. Gemäss Bericht von Herrn Honegger vom 22.7.2003 handelte es sich bei Bosko Adamovic um einen angenehmen
Schüler, der weder bei den Fachlehrern noch bei O. Honegger disziplinarische
Schwierigkeiten machte. Sein Verhalten war zuvorkommend und hilfsbereit. Gegenwärtig besucht er die Berufswahlschule (10. Schuljahr). Ab August 2004 ab-
- 1. Juni 2004 -
477
solviert er bei der Firma Sprüngli AG, Dietikon, eine Lehre als kaufmännischer
Angestellter.
Antrag:
Bosko Adamovic sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 750.00 zuzusichern.
Herr Benz: Ich habe mir die Mühe genommen und habe die Akten studiert. Ich
habe festgestellt, dass beim Gesuch 5.1 Adamovic Bosko von der Einbürgerungskommission am 29. September 2003 ein Rückweisungsantrag gestellt worden ist, und zwar gemäss Beschluss infolge von hauptsächlich wirtschaftlichen
Gründen. Für sein Einbürgerungsgesuch ist beschlossen worden, es um ein Jahr
zu verschieben und zwar auf die Herbst-Gmeind. Ich finde, wenn schon ein solcher Beschluss gefasst wird, sollte man sich auch daran halten. Ich beantrage
die Rückstellung dieses Gesuches auf die Herbst-Gmeind.
Gemeindeammann R. Kalt: Es trifft zu, dass die Frist nicht ganz eingehalten
worden ist. Für uns war aber entscheidend, dass der Bewerber in der Zwischenzeit eine Lehrstelle gefunden hat. Wir haben hier die Frist etwa 2 Monate unterschritten, das trifft zu. Ob das allerdings ein Grund ist, nachdem die Zeugnisse
positiv lauten, das Gesuch zurückzuweisen, das müssen Sie entscheiden.
Herr Otto Honegger: Als aufmerksame Leser haben Sie sicher gesehen, dass ich
eine Referenz abgegeben habe für meinen ehemaligen Schüler Adamovic
Bosko. Ich möchte noch näher erläutern, wie die Bemerkung zu verstehen ist,
"wirtschaftliche Gründe". Bosko hat sich bei der Schweizerischen Nationalbank
beworben und er kam in die engere Wahl. Er war ein ausgezeichneter Schüler,
und ich habe noch nie ein Ablehnungsschreiben gesehen mit so vielen Prokuren
und Unterschriften und mit einem schönen Schweizerwappen, mit dem sie ihm
gesagt haben, du kämest in Frage, aber du bist nicht Schweizer. Und dann habe
ich das mit ihm besprochen. Er hat dann etwas rasch gedacht, dann räume ich
das aus dem Weg; ich bin ja hier assimiliert und integriert. Ich war auch in der
Aktenauflage. Es hat mich fast ein bisschen getroffen, als ich las, aus wirtschaftlichen Gründen, also profitieren von der Schweiz und eventuell dann keinen Militärdienst leisten. Geben Sie bitte diesem jungen Mann eine Chance, auch wenn
er jetzt etwas schnell im Hinblick auf die berufliche Ausrichtung das Einbürgerungsgesuch gestellt hat. Er wird sicher ein guter Schweizer sein.
Gemeindeammann R. Kalt: Ich lasse zuerst über den Rückweisungsantrag von
Herrn Benz abstimmen. Sollte sein Antrag abgelehnt werden, werde ich nachher
über das Gesuch abstimmen lassen. Der Antrag von Herrn Benz lautet: "Der Gesuchsteller ist, wie im Beschluss der Einbürgerungskommission vom 29.9.2003
festgehalten, frühestens auf den Herbst 04 zur neuen Prüfung seines Gesuches
zuzulassen".
Abstimmung Antrag Benz:
Dafür:
39 Stimmen
Dagegen: 83 Stimmen
Gemeindeammann R. Kalt: Der Antrag von Herrn Benz ist abgelehnt. Jetzt kommen wir zum eigentlichen Antrag gemäss Seite 29 der Botschaft.
- 1. Juni 2004 -
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.2
478
86
44
Attia Aadil, geb. 9.10.1988, britischer Staatsangehöriger, Poststrasse 112,
Spreitenbach.
Der Gesuchsteller lebt seit Geburt in der Schweiz und in Spreitenbach. Er besucht die Bezirksschule in Spreitenbach. Sein Klassenlehrer, Herr Franz Theiler,
bezeichnet Aadil als pflichtbewussten, strebsamen und begabten Schüler. Er sei
sehr gut erzogen und ausgesprochen höflich gegen alle Lehrpersonen.
Antrag:
Aadil Attia sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 750.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Wer verlangt das Wort? - Wird nicht benutzt.
Der an der Versammlung anwesende Einbürgerungsbewerber begibt sich vor
der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.3
128
6
Banovic Mato, geb. 20.5.1980, kroatischer Staatsangehöriger, Rotzenbühlstrasse 39, Spreitenbach.
Der Bewerber lebt seit 30.6.1986 in der Schweiz und in Spreitenbach. Er arbeitet
als Leasing- und Kreditsachbearbeiter bei der GE Capital Bank in Brugg, wo er
vorgängig eine kaufmännische Lehre absolvierte. Von seinen Vorgesetzten wird
er als verantwortungsbewusster, zuverlässiger und belastbarer Mitarbeiter bezeichnet, welcher die ihm übertragenen Aufgaben selbständig und speditiv erledigt.
Antrag:
Mato Banovic sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 750.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Wird zu diesem Einbürgerungsgesuch das Wort verlangt? - Dies ist nicht der Fall.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.4
76
18
Gjugja Krist, geb. 15.12.1986, serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger,
Geeracherstrasse 21, Spreitenbach.
- 1. Juni 2004 -
479
Der Bewerber lebt seit 8.8.1992 in der Schweiz und wohnt seit dem 1.11.1993 in
Spreitenbach. Er absolviert bei der Firma Pestalozzi + Co AG in Dietikon eine
kaufmännische Lehre. Laut Zwischenzeugnis vom 15. März 2004 ist er an allen
Aufgaben interessiert, besitzt eine hohe Auffassungsgabe und erbringt beachtliche Leistungen. Sein Verhalten ist jederzeit sehr freundlich und angenehm.
Antrag:
Krist Gjugja sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 750.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Die Diskussion ist frei; sie wird nicht benutzt.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.5
78
32
Ignou Abdelkader, geb. 17.5.1964, mit dem Kind Ignou Zakaria, geb.
14.12.2002, marokkanische Staatsangehörige, Shopping Center 13/22.4, Spreitenbach.
Der Bewerber lebt seit 7.6.1991 in der Schweiz bzw. in Spreitenbach. Er arbeitet
seit 3.3.1998 als Serviceangestellter im Restaurant L'Entrecôte in Zürich. Gemäss Zwischenzeugnis vom 25.3.2003 sei Herr Ignou ein fleissiger und zuverlässiger Mitarbeiter, der die ihm übertragenen Arbeiten zur vollen Zufriedenheit
seines Arbeitgebers ausführt.
Antrag:
Abdelkader Ignou und seinem Kind sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 3'400.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Verlangt jemand das Wort? Dies ist nicht der Fall.
Der an der Versammlung anwesende Einbürgerungsbewerber begibt sich vor
der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.6
94
18
Krasniqi Berat, geb. 3.1.1984, serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger,
Bahnhofstrasse 59, Spreitenbach.
Der Bewerber lebt seit Geburt in der Schweiz und in Spreitenbach. Er hat am
20.8.2001 eine Lehre als Heizungsmonteur bei der G. Stierli AG in Dietikon begonnen. Er sei ein korrekter, höflicher und ruhiger Lehrling. Anweisungen und
ihm übertragene Arbeiten führe er gemäss seinem Ausbildungsstand zur Zufriedenheit des Lehrbetriebes aus.
Antrag:
Berat Krasniqi sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 750.00 zuzusichern.
- 1. Juni 2004 -
480
Herr Stefan Hirzel: Ich bin hier aufgewachsen und wohne gerne in Spreitenbach.
Ich möchte mich gerne zu diesem Einbürgerungsgesuch äussern. Ich habe Mühe mit diesem Gesuch. Ich habe mit meinen Kollegen Berat Krasniqi ganz anders erlebt, als so, wie es im Einbürgerungsgesuch steht. Ich habe ihn erlebt als
einen aggressiven und als einen gewaltbereiten Menschen, der nicht davor zurückschrak, die Fäuste oder das Messer zu zücken. Ich selber habe das am eigenen Leib erfahren. Aus diesem Grund kann ich diesem Gesuch nicht zustimmen und bitte Sie, das Gesuch auch abzulehnen.
Frau Dora Heggli, Präsidentin Geschäftsprüfungskommission: Die Geschäftsprüfungskommission hatte bei den Brüdern Krasniqi Berat und Durim ein Problem.
Bei einem Gespräch mit der früheren Lehrerin hat sich herausgestellt, dass Berat
zwar nicht der ruhigste Schüler war, dass aber keine Strafe ausgesprochen werden musste. Auch die Zeugnisse der Arbeitgeber berichten nur Gutes. Aber in
den Akten konnte man lesen, dass sie sich in der Freizeit teilweise aggressiv
verhalten haben. Ich habe persönlich mit einem Betroffenen gesprochen, und er
hat diese Aussage bestätigt. Die GPK hat das Einbürgerungsgesuch von Berat
knapp, d.h. mit Stichentscheid, befürwortet und das Gesuch von Durim knapp
abgelehnt.
Gemeindeammann R. Kalt: Dem Gemeinderat sind im Vorfeld diese Einwände
bekannt gewesen. Wir haben vertiefte Abklärungen getroffen. Es war einfach so,
dass wir nichts Schriftliches erhalten haben und dass insbesondere nirgends etwas Aktenkundiges war, dass er straffällig gewesen wäre. Das ist der Grund,
weshalb wir das Gesuch vorgelegt haben. Aber letztlich müssen Sie entscheiden. Der Gemeinderat und die GPK sind der Meinung, man sollte die Einbürgerung zusichern.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.7
13
132
Krasniqi Durim, geb. 6.3.1985, serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger,
Bahnhofstrasse 59, Spreitenbach.
Der Bewerber lebt seit Geburt in der Schweiz und in Spreitenbach. Von 1998 2002 besuchte er die Oberstufe in Spreitenbach. Seine Lehrerin, Frau Monika
Unser, bezeichnet Durim Krasniqi in ihrem Bericht vom 16.12.2002 als äusserst
zuverlässigen, freundlichen und gleichbleibend fleissigen Schüler. Er war beliebt
als sehr fairer, gerechtigkeitsliebender und toleranter Mensch. Seit 1.1.2003 besucht er das Schulabgängerprogramm beim RAV Zofingen.
Antrag:
Durim Krasniqi sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 750.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Die Stellungnahme der GPK haben Sie vorhin gehört. Es haben auch hier noch vertiefte Abklärungen stattgefunden. In der Schule
war nichts Negatives bekannt. Dann hat Durim Krasniqi in der Zwischenzeit, als
er nach der Berufswahlschule keinen Job hatte, bei der Firma Valten im Härdli
- 1. Juni 2004 -
481
gearbeitet. Diese Firma hat ihm ein bestes Zeugnis ausgestellt. Es ist auch so,
dass der heutige Arbeitgeber ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt hat. Weiter ist er
im FC aktiv. Auch von seinem Trainer wurde gesagt, dass er in keiner Art und
Weise als aggressiv aufgefallen sei. Ich eröffne die Diskussion über dieses Gesuch. - Diese wird nicht benützt.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.8
18
109
Kucinac Kristina, geb. 5.3.1982, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige,
Shopping Center 13, Spreitenbach.
Die Bewerberin lebt seit 1.6.1987 in der Schweiz und wohnt seit dem 1.9.1995 in
Spreitenbach. Seit 1.10.2001 ist sie bei der Omit AG, Dietikon, als Mitarbeiterin
für Telefon und Empfang sowie als Aushilfe in der Liegenschaftenbuchhaltung
angestellt. Laut Zwischenzeugnis vom 5.9.2002 erledigt sie die ihr übertragenen
Arbeiten zur vollen Zufriedenheit der Arbeitgeberin. Ihr Auftreten sei stets freundlich.
Antrag:
Kristina Kucinac sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 750.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt eröffnet die Diskussion, sie wird nicht benützt.
Die an der Versammlung anwesende Einbürgerungsbewerberin begibt sich vor
der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.9
97
18
Meral Dursun, geb. 1.3.1963, und Erdem Meral geb. Erdem Tülay, geb.
1.12.1968, mit den Kindern Meral Berna, geb. 4.10.1993, und Meral Esra, geb.
24.7.1997, türkische Staatsangehörige, Langäckerstrasse 54, Spreitenbach.
Der Gesuchsteller lebt seit 1.7.1987, seine Ehefrau seit 14.6.1991 in der
Schweiz. Seit 23.3.1989 begründen sie ihren Wohnsitz in Spreitenbach. Herr
Meral ist selbständiger Marktfahrer auf der Textilbranche. Ausserdem betreibt er
in Zürich-Affoltern einen Kleiderladen.
Antrag:
Dursun Meral sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 2'900.00 zuzusichern.
Tülay Erdem Meral sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer
Einbürgerungssumme von Fr. 2'900.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Wird das Wort verlangt? - Dies ist nicht der Fall.
- 1. Juni 2004 -
482
Die an der Versammlung anwesenden Einbürgerungsbewerber, Herr und Frau
Meral, begeben sich vor der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.10
97
10
Milanovic Vasilije, geb. 30.8.1958, und Milanovic geb. Manasijeva Lidija, geb.
24.5.1970, mit dem Kind Milanovic Milos, geb. 30.3.2000, serbischmontenegrinische Staatsangehörige, Baumgartenstrasse 2, Spreitenbach.
Der Gesuchsteller lebt seit 23.11.1982, seine Ehefrau seit 5.5.1991 in der
Schweiz. Seit 1.7.1990 (Ehemann) und 5.5.1991 (Ehefrau) begründen sie ihren
Wohnsitz in Spreitenbach. Herr Milanovic arbeitet seit 21.5.1990 im Wareneingang bei der Firma Koenig Verbindungstechnik AG, Dietikon. Er wird von seiner
Arbeitgeberin als sehr angenehmer, ehrlicher und korrekter Mitarbeiter bezeichnet. Die ihm zugeteilten Arbeiten führt er immer zuverlässig, sauber und pflichtbewusst aus. Frau Milanovic arbeitet seit 1.1.2003 als Kassiererin bei Coop
Spreitenbach Shoppi. Gemäss Zwischenzeugnis vom 26.3.2004 ist sie eine sehr
pünktliche, fleissige, ehrliche und pflichtbewusste Mitarbeiterin. Ihre exakte und
speditive Arbeitsweise wird besonders geschätzt.
Antrag:
Vasilije Milanovic sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 2'050.00 zuzusichern.
Lidija Milanovic-Manasijeva sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu
einer Einbürgerungssumme von Fr. 2'050.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Wird zu diesem Einbürgerungsgesuch das Wort verlangt? - Dies ist nicht der Fall.
Die an der Versammlung anwesenden Einbürgerungsbewerber, Herr und Frau
Milanovic, begeben sich vor der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.11
89
12
Nikic Djordja, geb. 12.7.1971, und Nikic geb. Petrovic Ljilja, geb. 27.12.1972,
und den Kindern Nikic Neven, geb. 29.12.1994, und Nikic Nevena, geb.
11.4.1997, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, Bahnhofstrasse 100,
Spreitenbach.
Der Bewerber lebt seit 19.9.1991 in der Schweiz und in Spreitenbach, seine Ehefrau ist seit 1.3.1988 in der Schweiz und in Spreitenbach. Herr Nikic arbeitet seit
1.11.1991 als Nutzfahrzeug-Mechaniker bei der Zentral-Garage in Wettingen. Er
wird als selbständiger, pflichtbewusster und hilfsbereiter Mitarbeiter bezeichnet,
der die ihm übertragenen Arbeiten stets zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesetzten erledigt. Sein Verhalten ist jederzeit freundlich, zuvorkommend und kor-
- 1. Juni 2004 -
483
rekt. Frau Nikic ist als Verkäuferin bei der Pick Pay Betriebs AG angestellt. Gemäss Zwischenzeugnis vom 11.9.2002 ist sie eine interessierte, ausdauernde
und zuverlässige Mitarbeiterin. Sie erledigt ihre Aufgaben selbständig, speditiv
und sorgfältig. Sie ist stets freundlich und hilfsbereit.
Antrag:
Djordja Nikic sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 2'800.00 zuzusichern.
Ljilja Nikic-Petrovic sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer
Einbürgerungssumme von Fr. 2'800.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Die Diskussion zu diesem Einbürgerungsgesuch wird
nicht verlangt.
Die an der Versammlung anwesenden Einbürgerungsbewerber, Herr und Frau
Nikic, begeben sich vor der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.12
97
20
Obrinja Fevzi, geb. 15.5.1954, und Obrinja geb. Limoni Nedzmie, geb.
8.3.1962, mit den Kindern Obrinja Laura, geb. 11.8.1988, Obrinja Adriana,
geb. 2.1.1990, Obrinja Liridon, geb. 21.7.1992, Obrinja Adelina, geb. 3.5.1995,
und Obrinja Meriton, geb. 3.5.1995, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige, Poststrasse 187, Spreitenbach.
Der Gesuchsteller lebt seit 20.12.1985, seine Ehefrau seit 30.8.1988 in der
Schweiz. Seit 1.10.1991 begründen sie ihren Wohnsitz in Spreitenbach. Herr
Obrinja ist seit 1.1.1988 bei den SBB tätig, seit 1.6.2001 als Anlagewart in den
verschiedenen Durchlauf-Reinigungsanlagen im Servicestandort Zürich-Herdern.
Von seinen Vorgesetzten wird er als zuverlässiger und pflichtbewusster Mitarbeiter, der sich durch seine genaue, termingerechte und speditive Arbeitsweise
auszeichnet, geschätzt. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigt er mit unverkennbarer Freude an seiner Tätigkeit und sehr selbständig.
Antrag:
Fevzi Obrinja sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 2'500.00 zuzusichern.
Nedzmie Obrinja-Limoni sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 2'500.00 zuzusichern.
Herr Benz: Auch in diesen Akten hat es Unstimmigkeiten, und zwar über den
Prüfungsausgang ist ganz klar dokumentiert, dass die Kommission der Meinung
war, dass der Gesuchsteller die Einbürgerungsprüfung nicht bestanden hat und
er sich nachher irgendwie telefonisch beschwert hat. Und jetzt weiss man eigentlich nicht, hat er sie bestanden oder nicht. Ich schlage vor, dass die Prüfung wiederholt wird und das Gesuch bis zu diesem Zeitpunkt zurückgestellt wird.
- 1. Juni 2004 -
484
Frau Dora Heggli, Präsidentin Geschäftsprüfungskommission: Die GPK hat das
Einbürgerungsgesuch der Eheleute Obrinja mit den Kindern behandelt und empfiehlt die Ablehnung, da die sprachliche Integration, insbesondere von Frau
Obrinja, als nicht genügend erachtet wird.
Gemeindeammann R. Kalt: Der Gemeinderat hat dieses Gesuch mehrfach behandelt. Tatsache ist, dass die Deutschkenntnisse von Frau Obrinja nicht in allen
Teilen überzeugten. Wir haben dann aber aufgrund dieser Unklarheiten die Familie nochmals vor den Gemeinderat eingeladen. Wir haben festgestellt, dass es
zwar zutrifft, dass die Sprachkenntnisse vielleicht nicht über alle Zweifel erhaben
sind, dass die Familie Obrinja aber recht gut integriert ist, dass sie auch an verschiedenen Orten mitmacht. Die Kinder sind im FC, die Familie arbeitet dort mit,
usw., und wir fanden dann, im Prinzip ist es eine Familie, die integriert ist. Das ist
der Grund, weshalb wir das Gesuch trotzdem unterbreiteten.
Frau Brandao: Ich bin Betreuerin beim Kinder- und Jugendchor "Rägeboge" in
Spreitenbach. Ich habe mit 4 Kindern dieser Familie zu tun gehabt und habe jetzt
immer noch zu tun mit Laura und Adelina. Alle 4 Kinder, die ich kenne, sind sehr
anständig, hilfsbereit, passen auf, haben Interesse, sind mit Freude dabei, engagieren sich und übernehmen gerne Aufgaben. Mit Laura habe ich eine besondere Beziehung, weil wir jedes Mal bei oder nach der Probe miteinander sprechen.
Ich selber stimme für diese Familie, weil ich finde, diese Kinder haben ein Zuhause und eine sehr gute Familie.
Herr Otto Honegger: Ich bin Lehrer an der 3. Sek. Eines der Kinder geht zu mir in
die Schule. Die Integration ist auch ein Thema in der Schule. Wir schauen es etwas anders an, die Kriterien, wer ist integriert. Wer an die Elternabende kommt,
ist integriert. Frau Obrinja ist an den Elternabend gekommen wie alle anderen Eltern auch. Ich brauchte keinen Dolmetscher. Sie hat sich nachher später angemeldet für Elterngespräche; ich habe sie verstanden und sie hat mich verstanden. Es ist klar, die GPK schaut die Kriterien an und die Einbürgerungskommission und auch der Gemeinderat. Wenn ich entscheiden müsste, was ist wichtiger, die Frage auf dem Fragebogen für Einbürgerungswillige, "was ist 1815 am
Wiener Kongress Entscheidendes passiert", ich sage es Ihnen trotzdem, ich
weiss, Sie wissen es alle: es ist dort immerwährende, ewige Neutralität erklärt
worden. Darum sind wir ein neutrales Land. Wenn ich jetzt diese Frage anschaue und die Mitarbeit dieser Familie, wo ich merke, sie unterstützen den Lehrer, abgesehen davon, Sie müssten gut zuhören, wenn Sie bei diesem Kind herausfinden müssten, ob es Schweizer Dialekt spricht oder nicht, dann muss ich
eben dem andern mehr Gewicht geben. Wie Sie auch immer entscheiden, möchte ich Sie bitten, machen Sie eine Überlegung: Denken Sie an die Kinder morgen
auf dem Pausenplatz, "so, haben sie dich nicht wollen in Spreitenbach, seid ihr
kriminell". Das ist eine grosse Belastung für Pubertierende. Ich möchte Ihnen das
einfach sagen, ich hatte schon viele Gespräche. Man kann dann sagen, die kann
es mit 16 wieder versuchen, wenn man dann noch den Mut hat - in Spreitenbach. Ich empfehle Ihnen die Familie, sie ist integriert, und Frau Brandao übrigens, wo ich auch Ja gestimmt habe, ist auch Schweizerin. Ich müsste fast annehmen, sie hätte dann ein bisschen Mühe heute wegen der Sprache (Entschuldigung Isabelle, wir sprechen ja besser französisch miteinander).
Herr Werner Vogelsang: Seit über 10 Jahren wohne ich in der gleichen Wohnbaugenossenschaft wie Familie Obrinja. Sie sind mir aufgefallen als anständige,
nette, freundliche, zuvorkommende Leute. Sie geben sich Mühe, unsere Sitten
- 1. Juni 2004 -
485
und Gebräuche anzunehmen und sich zu integrieren. Herr Obrinja arbeitet seit
16 Jahren bei den SBB, so wie ich vor meiner Pensionierung 45 Jahre lang bei
dieser Firma arbeiten durfte. Frau Obrinja macht nebst ihrer anspruchsvollen
Aufgabe als Mutter von 5 Kindern mit im Frauentreff La Luna, und dort wird nicht
italienisch gesprochen, sondern es wird schweizerdeutsch gesprochen, und ich
glaube, dass man sie dort versteht und dass sie die Frauen, die dort mitmachen,
auch versteht. Wie schon gesagt worden ist, die Kinder sind engagiert beim FC
und beim Jugendchor. Ich möchte mich Herrn Honegger anschliessen. Sie entscheiden nicht um irgend ein Sachgeschäft, sondern um Menschen und um ihre
Zukunft. Wenn Sie dem Antrag des Gemeinderates zustimmen und Ja sagen,
dann ermöglichen Sie dieser Familie den hoffnungsvollen Schritt in die Zukunft.
Herr Erich Kern: Als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission habe ich der
Einbürgerung dieser Familie zugestimmt. Ich kenne die Familie persönlich ganz
und gar nicht, aber aufgrund der Akten musste ich zur Kenntnis nehmen, dass
man allem Anschein nach die deutsche Sprache nicht ganz beherrsche. Man hat
mir dann gesagt, dass Herr Obrinja seit 1988 bei den SBB arbeitet und eigentlich
genügend deutsch spricht; die Kinder können auch deutsch sprechen, aber Frau
Obrinja soll nicht so gut deutsch sprechen. Man hat dann weiter gefragt, ja was
macht die Frau? Die Frau war immer Hausfrau. Sie hat den Kindern keinen
Schlüssel um den Hals gehängt; sie hat für die Familie gesorgt. Sie hat geschaut, dass die Kinder gut behütet waren und demzufolge hat sie natürlich auch
nicht das gleiche soziale Umfeld wie jemand, der arbeiten geht. Ich glaube, die
Frage der Sprache hat eine Bedeutung, aber nicht so, dass in einem solchen Fall
eine Ablehnung angezeigt ist.
Gemeindeammann R. Kalt: Der Antrag von Herrn Benz lautet: "Das Gesuch ist
infolge Unstimmigkeiten über das Nichtbestehen der Einbürgerungsprüfung zurückzustellen. Der Gesuchsteller soll die Prüfung wiederholen, damit ein eindeutiges Resultat vorliegt.
Abstimmung Rückweisungsantrag Herr Benz:
Dafür:
31
Dagegen:
82
Damit ist der Antrag von Herrn Benz abgelehnt.
Die an der Versammlung anwesenden Einbürgerungsbewerber, Herr und Frau
Obrinja, begeben sich vor der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.13
103
16
Stojanović geb. Brankovic Klaudija, geb. 7.8.1983, serbisch-montenegrinische
Staatsangehörige, Geeracherstrasse 14, Spreitenbach.
Die Bewerberin lebt seit 24.11.1988 in der Schweiz und wohnt seit dem 1.9.1989
in Spreitenbach. Gemäss Ausbildungsbericht vom 17.2.2003 hat sie eine Lehre
als Postassistentin absolviert. Sie war den täglichen Anforderungen gewachsen
und arbeitete selbständig. Nun arbeitet Frau Stojanovic als Assistentin bei der
Poststelle Dietikon.
- 1. Juni 2004 -
486
Antrag:
Klaudija Stojanović-Brankovic sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach
zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 750.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Die Diskussion zu diesem Einbürgerungsgesuch wird
nicht verlangt.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.14
91
16
Stojanovic Milosav, geb. 6.2.1967, und Stojanovic geb. Brankovic Vesna,
geb. 13.8.1973, mit den Kindern Stojanovic Nevena, geb. 26.3.1994, und Stojanovic Aleksandar, geb. 8.11.2000, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige, Bahnhofstrasse 56, Spreitenbach.
Der Gesuchsteller lebt seit 1.12.1975 ununtebrochen in der Schweiz und seit
1.11.1976 in Spreitenbach, seine Ehefrau ist seit 14.8.1990 in der Schweiz bzw.
in Spreitenbach wohnhaft. Herr Stojanovic ist als CNC-Operateur seit 1.9.1988
bei der Firma Deni AG, Veltheim, angestellt. Laut Zwischenzeugnis vom
5.2.2003 erledigt er die ihm übertragenen Arbeiten mit grossem Fleiss und zur
vollen Zufriedenheit der Arbeitgeberin. Sein Verhalten ist zuvorkommend und
korrekt. Frau Stojanovic ist seit dem 1.2.2001 als Musterkleberin bei der Walter
Musterkollektionen AG, Spreitenbach, beschäftigt. Mit der Qualität der Arbeit und
mit der Leistung ist die Arbeitgeberin sehr zufrieden. Das Verhalten gegenüber
Vorgesetzten und Mitarbeitern ist freundlich und korrekt.
Antrag:
Milosav Stojanovic sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer
Einbürgerungssumme von Fr. 2'500.00 zuzusichern.
Vesna Stojanovic-Brankovic sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu
einer Einbürgerungssumme von Fr. 2'500.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt eröffnet die Diskussion. Sie wird nicht benützt.
Die an der Versammlung anwesenden Einbürgerungsbewerber, Herr und Frau
Stojanovic, begeben sich vor der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
5.15
96
13
Zogaj Xhavit, geb. 28.4.1963, und Zogaj geb. Bruqi Nurije, geb. 23.8.1964, mit
den Kindern Zogaj Dafina, geb. 10.3.1987, Zogaj Liridona, geb. 18.6.1988, und
Zogaj Shpresim, geb. 26.11.1989, serbisch-montenegrinische Staatsangehörige, Poststrasse 165, Spreitenbach.
- 1. Juni 2004 -
487
Der Gesuchsteller lebt seit 9.3.1984, seine Ehefrau seit 4.1.1986 in der Schweiz.
Seit 1.7.1994 begründen sie ihren Wohnsitz in Spreitenbach. Herr Zogaj arbeitet
seit 1986 im Rangierbahnhof Limmattal, wo er dank seiner guten Kenntnisse des
Betriebsablaufs in verschiedenen Funktionen eingesetzt werden kann. Laut Zwischenzeugnis vom 10.11.2003 ist er ein überaus zuverlässiger Angestellter, der
auch in turbulenten Situationen den Überblick behält. Er ist vertrauenswürdig,
verantwortungsbewusst, gewissenhaft und pflichtbewusst. Frau Zogaj ist seit
dem 19.3.2001 bei der Limmatdruck AG, Spreitenbach, als Mitarbeiterin Kleberei
und Ausreissen tätig. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt sie stets zuverlässig
und mit Fleiss und Freude zur vollen Zufriedenheit der Arbeitgeberin. Sie ist stets
freundlich, hilfsbereit und korrekt.
Antrag:
Xhavit Zogaj sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 5'000.00 zuzusichern.
Nurije Zogaj-Bruqi sei das Bürgerrecht der Gemeinde Spreitenbach zu einer Einbürgerungssumme von Fr. 5'000.00 zuzusichern.
Gemeindeammann R. Kalt: Die Diskussion ist frei; sie wird nicht benützt.
Die an der Versammlung anwesenden Einbürgerungsbewerber, Herr und Frau
Zogaj, begeben sich vor der Abstimmung vorschriftsgemäss in den Ausstand.
Abstimmung:
Es stimmten mit Ja:
Es stimmten mit Nein:
99
24
Gemeindeammann R. Kalt: Ich möchte den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern danken. Es war ein rechter Marathon, den wir durchstehen mussten. Ich kann Ihnen versichern, wir nehmen diese Aufgabe ernst, auch in Zukunft. Ich muss Ihnen auch sagen,
dass wir derzeit 50 bis 70 Gesuche pendent haben. Wir werden also auch künftig 15 16 Gesuche der Gemeindeversammlung unterbreiten. Mehr Gesuche bringen wir nicht
an eine Gemeindeversammlung; das wäre nicht zumutbar. Ich möchte Ihnen danken,
dass Sie die Zustimmung erteilt haben und denen, die eingebürgert worden sind, herzliche Gratulation.
6. Kreditbegehren über Fr. 3'800'000.-- für den Anbau und die Innen- und
Aussensanierung des Schulhauses Haufländli_____________________
Bericht des Gemeinderates:
Ausgangslage
Das Schulhaus Haufländli ist im Jahre 1970 erstellt worden. Es muss nun nach 34 Jahren erneuert werden. Im Finanzplan 2002 - 2006 ist dafür ein Betrag von rund Fr. 1,87
Mio für die Aussensanierung eingesetzt. Die Innensanierung wurde aus finanztechnischen Gründen auf das Jahr 2008 oder später terminiert.
Umfangreiche Abklärungen und Berechnungen der Schulraum-Planungskommission
und einem zugezogenen Fachbüro für Schulraumplanungen haben ergeben, dass das
- 1. Juni 2004 -
488
Schulhaus Haufländli bedingt durch die Schülerzahlen und durch neue Lernformen dringend ausgebaut werden muss. Demnach ist das Schulhaus auf der Nordwestseite um 4
Klassenzimmer und 4 Gruppenräume zu erweitern. Um den Schulbetrieb nicht mit Anbau, Innen- und Aussensanierung separat und immer wieder zu belasten und um Kosten einzusparen, ist es sinnvoll, diese Arbeiten in einem Schritt vorzunehmen.
Mit Beschluss vom 24. Juni 2003 hat die Gemeindeversammlung einem Projektierungskredit in der Höhe von Fr. 168'000.-- für den Anbau und die Innen- und Aussensanierung des Schulhauses Haufländli zugestimmt. In der Zwischenzeit hat eine Kommission
zusammen mit dem beauftragten Architekten und den Spezialingenieuren anhand der
Vorgaben und Anforderungen der Schule das eigentliche Bauprojekt erarbeitet.
Baubeschrieb Aussensanierung
Das Fassadenmauerwerk weist Konstruktionsrisse auf und der Fassadenputz ist teilweise gerissen. Zudem entspricht der k-Wert (Isolation) nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Fassade wird daher, wie beim Schulhaus Rebenägertli und dem Zentraltrakt, mit vorgehängten, hinterlüfteten Platten verkleidet und wärmegedämmt. Die bestehenden Holzfenster sind undicht und weisen ebenfalls einen schlechten k-Wert auf.
Sie werden deshalb, zusammen mit den Lamellenstoren, ausgewechselt. Auch die Laibungen und Fensterbänke müssen angepasst bzw. neu angefertigt werden. Am Dach
müssen gleichzeitig Dachrandabschlüsse, Wärmedämmung und Wasserabdichtung erneuert werden.
Innenrenovation
Die Innenrenovation erfolgt nach der Fertigstellung des Anbaues in Etappen und zwar
während des Schulbetriebes. Die Elektroinstallationen werden, soweit erforderlich, angepasst und die Anschlüsse für die EDV-Anlage teilweise erweitert. Die Beleuchtung
wird gemäss dem neusten Standard erneuert. Im Bereich der Fenster werden breitere,
als Arbeitsfläche benutzbare Fenstersimse, erstellt. Die Klassenzimmertüren sind stark
beschädigt, schallmässig ungenügend und werden deshalb ersetzt. In den Schulzimmern werden die Bodenbeläge erneuert. Sämtliche Wandtafeln müssen ausgewechselt
werden, da sie nicht mehr repariert werden können. Alle Innenräume werden neu gestrichen.
Anbau
Die Fassade des Anbaus besteht aus einem Einsteinmauerwerk. Die vorgehängte Fassade wird gleich ausgeführt wie beim Altbau, damit das Fassadenbild eine Einheit bildet.
Bei der Planung wurde deshalb auch darauf geachtet, dass die bestehenden Geschossund Fensterhöhen übernommen werden können. Im Erdgeschoss wird der Hof zwischen dem bestehenden Gebäude und dem Anbau mit einer lichtdurchlässigen Überdachung verbunden, sodass eine neue Eingangszone entsteht. Die neuen Klassenzimmer
und Gruppenräume werden gleich ausgebaut wie die Bestehenden.
489
- 1. Juni 2004 -
Kosten
Vorbereitungsarbeiten
Gebäude
Umgebung
Baunebenkosten
Reserven (Verschiedenes, Unvorhergesehenes)
Ausstattung
Fr.
31'000.00
Fr. 3'082'000.00
Fr.
45'000.00
Fr.
331'000.00
Fr.
100'000.00
Fr.
386'000.00
Subtotal
abzüglich Einsparungsvorgabe Gemeinderat
Fr. 3'975'000.00
Fr.
175'000.00
Total
Fr. 3'800'000.00
Diese Kosten können grob wie folgt auf die Teilbereiche aufgeteilt werden:
Aussensanierung
Innenrenovation
Anbau
Fr.
825'000.00
Fr.
835'000.00
Fr. 2'140'000.00
Termine und Bauablauf
Das Schulhaus kann während den verschiedenen Bauphasen nicht "geleert" werden.
Die Bauarbeiten werden also je nach Art und Intensität eine Beeinträchtigung des
Schulbetriebes mit sich bringen. Sie müssen aber auf ein möglichst akzeptables Mass
beschränkt bleiben. Dies ist nur möglich, wenn die lärmintensiven Bauarbeiten während
den Schulferien erfolgen können. Damit bereits schon die Sommerschulferien 2004 für
diese lärmigen Bauarbeiten in Anspruch genommen werden können, mussten unter
dem ausdrücklichen Vorbehalt der Projektgenehmigung und der Kreditsprechung durch
die Gemeindeversammlung, Submissionen durchgeführt und sogar Arbeiten vergeben
werden, weil sonst die Unternehmungen nicht in der Lage wären (Bestellung von Verglasungen, Einfluss Betriebsferien, etc.) entsprechende Kapazitäten so kurzfristig bereit
zu stellen.
Sofern die Gemeindeversammlung das Geschäft in der vorgelegten Form beschliesst,
wird bereits eine Woche vor Sommerferienbeginn mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen, sodass dann bei Schulbeginn im August 2004, der Baugrubenaushub des Anbaues bereits erfolgt ist und die Fenster im Altbau ausgewechselt worden sind.
Anschliessend wird der Anbau forciert und im Innenausbau fertiggestellt. Daraufhin kann
dann der Altbau, unter Miteinbezug der neu erstellten Klassenzimmer, stockwerkweise
innen renoviert werden. Nach den Sommerferien 2005 sollten sämtliche Arbeiten abgeschlossen sein.
Antrag:
Dem Verpflichtungskredit für den Ausbau und die Innen- und Aussanierung des Schulhauses Haufländli von Fr. 3'8000'000.-- sei zuzustimmen und der Gemeinderat zur Darlehens- oder Anleihenaufnahme zu ermächtigen.
- 1. Juni 2004 -
490
Gemeindeammann R. Kalt: Dieses Geschäft ist für die Gemeindeversammlung nicht
neu. Sie haben am 24. Juni 2003, also vor bald einem Jahr, den Projektierungskredit
dafür beschlossen. Ich möchte das Wort dem Hochbauchef, Herrn Peter Hautle, erteilen.
Vizeammann Peter Hautle: Es geht um das Kreditbegehren über Fr. 3,8 Mio. für den
Anbau, die Innen- und Aussensanierung des Schulhauses Haufländli. Am 24. Juni 2003
sind Sie dem Antrag des Gemeinderates für einen Projektierungskredit
von
Fr. 168'000.-- gefolgt. Das heutige Kreditbegehren über Fr. 3'800.000.-- wurde ihnen detailliert unterbreitet. Es ist abgedeckt durch die umfangreichen Abklärungen und Berechnungen der Schulraum-Planungskommission und einem Fachbüro für Schulraumplanung. Diese Vorgaben wurden in einer Kommission, bestehend aus Mitgliedern der
Architekten, Schulleitung, Schulpflege, GPK, Bauverwaltung und Gemeinderat in sieben
Sitzungen erarbeitet, überprüft und als gut befunden. Alle Spreitenbacher Ortsparteien
stehen hinter diesem Projekt. Ich verzichte darauf, die Einzelheiten zu verlesen, Sie finden diese in den Unterlagen. Selbstverständlich stehen Ihnen der Architekt, Herr P.
Rossini, oder auch ich für Fragen zur Verfügung. Der Gemeinderat stellt folgenden Antrag: Dem Verpflichtungskredit für den Anbau und die Innen- und Aussenrenovation des
Schulhauses Haufländli von Fr. 3'800'000.-- sei zuzustimmen und der Gemeinderat zur
Darlehens- oder Anleihensaufnahme zu ermächtigen.
Frau Dora Heggli, Präsidentin Geschäftsprüfungskommission: Die Geschäftsprüfungskommission hat die Schulanlage Haufländli vor einem Jahr besichtigt. Man hat festgestellt, dass die Sanierung nach über 30 Jahren nötig ist. Der zusätzliche Schulraumbedarf ist ausgewiesen. Die GPK stellt fest, dass der geplante Anbau an das Schulhaus
Haufländli eine gute und durchdachte Lösung darstellt. Damals hat die GPK dem Projektierungskredit zugestimmt. Der Gemeinderat hat beim Kreditbegehren eine Einsparungsvorgabe von Fr. 175'000.-- vorgenommen, was die GPK begrüsst. Sie stimmt dem
vorliegenden gemeinderätlichen Antrag zu und empfiehlt auch Ihnen Zustimmung zum
Verpflichtungskredit von Fr. 3,8 Mio. für den Ausbau und die Innen- und Aussensanierung des Schulhauses Haufländli.
Keine Diskussion.
Abstimmung:
Dafür:
Dagegen:
7.
158 Stimmen
0 Stimmen
Kreditbegehren über Fr. 375'000.-- für die Totalsanierung der Heizungsanlage
Boostock__________________________________________________________
Bericht des Gemeinderates:
Ausgangslage
Die Heizungsanlage der Schulanlage Boostock (Schulhaus und Turnhallen Boostock,
Schulhäuser Glatter, Haufländli, Rebenägertli und Zentraltrakt, Turnhallen Haufländli
und Gemeindehaus) wurde 1981, also vor 23 Jahren, total saniert. In der Zwischenzeit
- 1. Juni 2004 -
491
wurden verschiedene Ergänzungen vorgenommen. Die periodischen aber auch jährlichen Reparatur- und Wartungskosten sind jedoch heute sehr hoch.
Die Gemeindeversammlung vom 26. August 2003 hat das Projekt und den Kreditantrag
in der Höhe von Fr. 530'000.00 für die Sanierung der Heizungsanlage zur Überarbeitung
zurückgewiesen. Dabei wurde insbesondere die Einzelraumregulierung in Frage gestellt. In der Zwischenzeit wurden weitere Abklärungen gemacht und nach kostengünstigeren Ausführungsmöglichkeiten gesucht.
Warmwasseraufbereitung Turnhalle "Haufländli"
Der Boiler, welcher die Doppelturnhalle Haufländli mit Duschenwarmwasser versorgt,
musste infolge grossem Wasserverlust mehrmals provisorisch notdürftig geflickt und
schliesslich im Herbst 2003 aufgrund eines irreparablen Schadens vorzeitig ausgewechselt werden. Die Kosten dafür beliefen sich auf rund Fr. 40'000.--. Der ursprüngliche Kredit kann damit um diese Summe reduziert werden.
Einzelraumregulierung
Umfangreiche Abklärungen haben ergeben, dass aus Gründen einer optimierten Energieeinsparung auf Einzelraumregulierungen in den Anlagen Glattler, Zentraltrakt und
Haufländli aufgrund der sehr differenzierten Belegung der Schulräume ausserhalb der
üblichen Schulzeit mit Volkshochschule, Büroräumlichkeiten, Vereinstätigkeiten, Musikschule, Elternabende, Jugendarbeit, etc., nicht zu verzichten ist.
Auf die Einzelraumregulierungen in den Anlagen Schulhaus Boostock (Einsparung ca.
Fr. 12'500.00), Doppelturnhalle Boostock (Einsparung ca. Fr. 12'500.00), Turnhallen
Haufländli (Einsparung ca. Fr. 4'700.00) und Schulhaus Rebenägertli (Einsparung ca.
Fr. 22'600.00) wurde aufgrund der an der Gemeindeversammlung angebrachten Kritik
nunmehr verzichtet.
Die Kosten für die Einzelraumregulierung des Schulhauses Haufländli wurden zur Wahrung des Sachzusammenhanges in den Spezialkredit für die Sanierung / Renovation /
Anbau integriert.
Wahl der Wärmeerzeugungsanlagen
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die benötigte Heizleistung zur Verfügung zu
stellen. Bei der Auswahl zu berücksichtigen sind dabei nicht nur die reinen Anlagekosten, sondern auch die wiederkehrenden Kosten in Verbindung mit den effektiven Energiekosten. Bei der Gegenüberstellung stellte sich die Kombination Gaskessel à 600 kW
plus sep. Ölkessel à 400 kW, unter Berücksichtigung der Erstellungskosten sowie der
Versorgungssicherheit (2 Kessel !), als die klar günstigste Lösung heraus.
Damit im Sommer die relativ langen Fernheizleitungen zur Versorgung der Turnhallen
mit Dusch-Warmwasser aus Gründen der Energieverluste ausser Betrieb genommen
werden können, muss eine Alternative dafür zur Verfügung stehen. Das bisherige Konzept mit der dezentralen Warmwasseraufbereitung mittels Wärmepumpen am eigentlichen Verbraucherschwerpunkt wird beibehalten, da es energiesparend und erfolgreich
betrieben worden ist. Zur Unterstützung der Wärmepumpen sind zudem zwei Solaranlagen vorgesehen, die einen beachtlichen Wirkungsgrad aufweisen.
Kosten
Die Kosten wurden aufgrund von einzelnen Richtofferten auf den heutigen Kostenstand
aufdatiert. Sie setzen sich gemäss detailliert vorliegendem Kostenvoranschlag wie folgt
zusammen:
492
- 1. Juni 2004 -
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
Demontagekosten
Gaskessel + 1 Ölkessel
Luft-Wasser – Wärmepumpen
2 Solaranlagen (je 1 TH Haufländli + TH Boostock)
Wärmeverteilung
Haupt- und Vorregulierungen
Einzelraumregulierungen
Technische Kosten
Verschiedenes (Elektriker, Maler), Unvorhergesehenes
MWSt 7.6%
Gesamtkosten
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
8'000.00
82'000.00
55'000.00
40'000.00
25'000.00
45'000.00
34'000.00
33'000.00
27'000.00
26'000.00
Fr. 375'000.00
Schlussbetrachtung
Der Ersatz einer 23jährigen Heizungsanlage rechtfertigt sich aus Gründen der hohen
laufenden Reparaturkosten und auch unter Hinweis, dass mit dieser neuen Heizanlage
eine immissionsarme, den neuesten technologischen Gesichtspunkten genügende und
erst noch ökologisch sinnvolle Wärmeerzeugungsanlage installiert wird. Die Einsparungsvorgaben gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 26.8.2003 sind eingehalten worden, indem in den Anlagen Schulhaus Boostock, Doppelturnhalle
Boostock, Turnhallen Haufländli und Schulhaus Rebenägertli auf die Einzelraumregulierungen verzichtet wurde.
Antrag:
Dem Bruttokredit in der Höhe von Fr. 375'000.-- für den Ersatz der Heizungsanlage
Boostock sei zuzustimmen und der Gemeinderat zur Darlehens- oder Anleihensaufnahme zu ermächtigen.
Gemeindeammann R. Kalt: Dieses Geschäft haben Sie am 26. August 2003 zur Überarbeitung zurückgewiesen. Auch da möchte ich das Wort Vizeammann Peter Hautle erteilen.
Vizeammann Peter Hautle: Am 26. August 2003 haben Sie das Projekt und den Kreditantrag über Fr. 530'000.-- zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen, da
insbesondere die Einzelraumregulierung in Frage gestellt wurde. Diesen Überlegungen
wurde nun im vorliegenden Projekt Rechnung getragen, indem auf die Einzelraumregulierung im Schulhaus Boostock, Doppelturnhalle Boostock, Turnhallen Haufländli und
Schulhaus Rebenägertli verzichtet wurde. Eine Einzelraumregulierung ist jedoch nach
umfangreichen Abklärungen nach wie vor unverzichtbar in den Anlagen Glattler, Zentraltrakt und Haufländli. Im Interesse einer offenen Information weise ich darauf hin, dass
die Differenz zwischen der Vorlage über Fr. 530'000.-- vom 26. August 2003 und der
heutigen Vorlage über Fr. 375'000.--, also Fr. 155'000.--, nicht nur auf den Verzicht von
Einzelraumregulierungen zurückzuführen ist, sondern auch auf die Tatsache, dass der
Boiler, der die Doppelturnhalle Haufländli mit Duschenwarmwasser versorgt, mit Kosten
von Fr. 40'000.-- zwingend im Herbst 2003 ausgewechselt werden musste. Auch wurde
die Einzelraumregulierung für das Schulhaus Haufländli in den Spezialkredit „Haufländli“
aufgenommen. Alle Spreitenbacher Ortsparteien stehen hinter diesem Projekt. Ich verzichte darauf, die Einzelheiten zu verlesen, Sie finden diese in den Unterlagen. Selbstverständlich steht Ihnen der Heizungstechniker, Herr H. Rode von der Leimgruber Fi-
- 1. Juni 2004 -
493
scher Schaub AG, und auch ich für Fragen zur Verfügung. Der Gemeindrat stellt folgenden Antrag: Dem Bruttokredit in der Höhe von Fr. 375'000.-- für den Ersatz der Heizungsanlage Boostock sei zuzustimmen und der Gemeinderat zur Darlehens- oder Anleihensaufnahme zu ermächtigen.
Frau Dora Heggli, Präsidentin Geschäftsprüfungskommission: Die Geschäftsprüfungskommission hat das überarbeitete Projekt für die Totalsanierung der Heizungsanlage
Boostock geprüft. Wir haben festgestellt, dass die Einsparung primär durch das Weglassen von Einzelraumregulierungen in verschiedenen Schulhäusern und Hallen erzielt
worden ist. Diskutiert worden ist auch über die Solaranlage. Grossmehrheitlich unterstützt aber die GPK die ökologische Vorbildfunktion der Gemeinde und belässt daher
die Solaranlage im vorliegenden Kredit. Die Geschäftsprüfungskommission stimmt dem
Verpflichtungskredit für Fr. 375'000.-- für die Totalsanierung der Heizungsanlage
Boostock zu und empfiehlt auch Ihnen die Annahme.
Keine Diskussion.
Abstimmung:
Dafür:
8.
Grosse Mehrheit, ohne Gegenstimme
Kreditbegehren über Fr. 594'000.-- für die Dorfbachgestaltung
Bericht des Gemeinderates:
Ausgangslage
Gestützt auf das Unwetter mit der Überschwemmung des alten Dorfteils im Jahre 1968
hat der Grosse Rat nach umfangreicher Planung im Jahre 1986 einen Kredit für den
Ausbau des Spreitenbacher Dorfbaches bewilligt. Für die Volumenberechnung ging das
Baudepartement damals von einer maximalen Durchflussmenge von 6 m3 pro Sekunde
aus. Der Ausbau liess allerdings trotz wiederholtem Drängen des Gemeinderates auf
sich warten und wurde bekanntlich bis heute nicht ausgeführt.
Im Jahre 1993 fand ein weiteres grosses Unwetter statt. Der Dorfbach trat wieder über
die Ufer und kostete sogar ein Menschenleben. Das Baudepartement griff alsdann den
Ausbau des Dorfbaches erneut auf und präsentierte der Gemeinde über rund 10 Jahre
ein Projekt mit einem sogenannten V-Kanal mit naturnaher Gestaltung und schönen Natursteinwänden.
Die Überprüfung der Durchflussmengen des Hochwassers im Jahre 1993 ergab, dass
damals rund 12 m3 pro Sekunde zu Tale strömten. Das Baudepartement beschloss
nun, den Ausbau des Dorfbaches so vorzunehmen, dass eine Wassermenge von 15 m3
pro Sekunde abgeführt werden kann, ohne dass dabei Überschwemmungen zu befürchten sind. Um dieses Ziel zu erreichen wird der Dorfbach aufgeteilt. Bei Hochwasser wird
ein sogenannter Entlastungskanal, der unterirdisch direkt unter dem sichtbaren Dorfbach geführt wird, den Grossteil der Wassermassen abführen.
494
- 1. Juni 2004 -
Bei der effektiven Endplanung wurde im Sommer 2003 vom Baudepartement festgestellt, dass ein solch grosses Volumen nicht mittels Entlastungskanal und darüber liegendem V-Bachprofil abgeführt werden kann. Zudem hätte ein V-Profil aufgrund der
grossen Wasserdurchflussmenge nicht naturnahe gestaltet werden können. Kurzerhand
wurde der unterirdische Entlastungskanal grösser dimensioniert und der sichtbare Teil
des Dorfbaches in ein flacheres und breites U-Profil umgelegt. Dies verursacht wesentliche Mehrkosten, welche aber der Überschwemmungssicherheit dienen. Der Gemeinderat wurde über die Änderungen im Spätherbst 2003 unterrichtet.
Das neue U-Profil des Dorfbaches kann aufgrund der grösseren Breite und der wasserdurchlässigen Sohle besser naturnah gestaltet werden. Zudem ist die Bachsohle nicht
mehr so tief wie beim V-Profil. Allerdings sind die seitlichen Wände nach den Vorstellungen des Baudepartementes in Beton und nicht wie ursprünglich geplant, in Naturstein
ausgeführt. Der Kanton nahm diese Änderung vor, da der vom Grossen Rat im Jahre
1986 genehmigte Kredit nicht für eine zusätzliche 'Verblendung' ausreicht. Der Gemeinderat wurde über das Weglassen der Natursteinverblendung anfangs März 2004 informiert.
Überlegungen des Gemeinderates
Ein Wiedererwägungsantrag beim Regierungsrat auf Ausführung des Dorfbaches mit
einer Natursteinverblendung hat wenig Erfolgschancen, da dafür beim Grossen Rat ein
Zusatzkredit beantragt werden müsste. Gestützt auf den bisherigen Verfahrensverlauf
ist davon auszugehen, dass die Sanierung mehrere Jahre verzögert würde. Zudem wäre auch damit zu rechnen, dass der Grosse Rat den Zusatzkredit ablehnen könnte. Der
Gemeinderat ist nicht bereit, eine weitere Verschiebung der Sanierung des Dorfbaches
zu tolerieren und die verschiedenen Risiken auf sich zu nehmen. Es ist daher in der
Gemeinde selbst nach einer Lösung zu suchen, über welche die Stimmberechtigen entscheiden können.
reiner Betonkanal
Mit schöner
Natursteinverblendung
Der alte Dorfbach ist bekanntlich als Betonkanal ausgeführt. Heute sollte nicht wieder
der gleiche Fehler wie früher begangen werden. Der Dorfbach ist ein sehr zentraler
Punkt von Spreitenbach, welcher zudem für den Namen unserer Gemeinde verantwortlich zeichnet. Er führt mitten durch den alten Dorfkern, in welchem auch spezielle Bauvorschriften zur Erhaltung eines schönen Dorfbildes gelten. Im Zusammenhang mit der
- 1. Juni 2004 -
495
funktionellen Sanierung des Baches ist daher auch das Bild des Dorfbaches aufzuwerten und schöner zu gestalten.
Eine Verblendung mit Muschelkalkstein (Bild oben links) verursacht Kosten von rund
Fr. 594'000.--. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das ein sehr hoher Betrag ist.
Dennoch ist er der Auffassung, dass die Aufwertung diesen Aufwand wert ist. Zudem ist
auch der Bestand des Bauwerkes mit rund 150 Jahren zu berücksichtigen. Bauen wir
also etwas Schönes für unser Dorf.
Antrag:
Dem Bruttokredit in der Höhe von Fr. 594'000.-- für die Vormauerung des Betonkanales
bzw. des Dorfbaches mittels Muschelkalkstein sei zuzustimmen und der Gemeinderat
zur Darlehens- oder Anleihensaufnahme zu ermächtigen.
Gemeinderat Franz Escher: Zur Vorgeschichte dieses Projektes möchte ich nicht noch
einmal alles aufzählen. Man sieht das aus der Botschaft und kann sagen, es ist "a never
ending story". Viel wurde geplant, verplant und versprochen. Wie wir sehen, ist auch zuviel versprochen worden. Wir gingen immer davon aus, dass der Kanal mit sog. Natursteinwänden als V-Kanal ausgebaut wird. Wir waren sehr überrascht, als wir im März
2004 plötzlich vor die Tatsache gestellt worden sind, dass der Kanal ganz anders aussehen soll, in einer U-Form, mit reinen Betonseitenwänden. Der Gemeinderat ist der
Ansicht, dass das Versprechen, das gegenüber der Bevölkerung und der direkt betroffenen Anwohner gegeben worden ist, eingehalten werden sollte. Die Finanzierung wäre
ja so oder so nicht zu 100 % vom Kanton übernommen worden; auch da wären ca.
50 % der Gemeinde belastet worden. Immer wieder hört man, wenn wir in anderen Dörfern sind, wie schön doch einzelne Sachen gemacht und ausgebaut worden sind, sei es
die Dorfstrasse oder z.B. auch Bäche. Wieso macht man nicht einmal in Spreitenbach
etwas Schönes wie an anderen Orten. Das Geld spielt eine Rolle, es ist nicht unbedingt
ein kleiner Betrag. Aber wenn man sieht, wie der Gemeinderat in den letzten Jahren Finanzpolitik gemacht hat, von Fr. 37 Mio. auf Fr. 15 Mio. Schulden abgebaut hat, dann
kann man sagen, wir haben eine strenge Finanzpolitik. Auch das Baureglement von
Spreitenbach verlangt in der Dorfzone viel von den Anwohnern, was für den Einzelnen
auch nicht unbedingt kostengünstig ist. Jetzt könnte auch die Gemeinde etwas beitragen und etwas Schöneres der Bevölkerung retour geben. Wir sind der Ansicht, dass wir
zum jetzigen Zeitpunkt diese Investition machen sollten. Ist es doch ein Bauwerk nicht
nur für heute, morgen und nächstes Jahr. Man spricht von 150 Jahren. Vergleichen wir
es doch mit uns selbst. Wer von uns hat nicht schon, wenn er ein Auto oder ein Möbelstück brauchte, das Schönere genommen, das dann doch etwas teurer war. Auch da
hat man die Überlegung gemacht, wie lange soll es halten, nicht nur kurzfristig, sondern
für längere Zeit, und auch da sagt man, ich investiere das jetzt einmal. Wir vom Gemeinderat sind ganz klar der Meinung, dass diese Verschönerung dem Dorf das wert
sein sollte. Ich bitte Sie, diesem Antrag für eine Verschönerung von Spreitenbach zuzustimmen.
Frau Dora Heggli, Präsidentin Geschäftsprüfungskommission: Die Geschäftsprüfungskommission stellt fest, dass das Planungsverfahren vom Kanton ein grosses Ärgernis
darstellt. Auch dass der gesprochene Kredit aus dem Jahre 1986 für die geplante Verblendung nicht mehr reicht, ist sauer aufgestossen. Spreitenbach soll nun die Kosten für
die Verschönerung alleine tragen. Die GPK findet es richtig, dass der Gemeinderat diese Vorlage vor das Volk bringt. Eine Mehrheit der Mitglieder ist aber der Meinung, dass
- 1. Juni 2004 -
496
die Vormauerung keinen effektiven Nutzen bringt, sondern nur für das Auge ist. Aus diesem Grund lehnt die GPK den Kreditantrag Fr. 594'000.-- für die Vormauerung des
Dorfbaches ab.
Herr Robert Keller: Die CVP lehnt den Kredit wie die GPK ab und zwar aus folgendem
Grund: In diesem U-Kanal ist die Verschönerung schlichtweg nicht richtig sichtbar.
Wenn das wie in Killwangen ein V-Kanal wäre, könnte man darüber reden. Wir lehnen
diesen Kreditantrag mit knapper Mehrheit ab.
Herr Erich Kern: Ich möchte Sie aufmuntern, diesem Kredit beizupflichten. Es geht um
einen Kredit für die Verschönerung. Spreitenbach hat einen Bach. Vor über 100 Jahren
hat er sich gespreizt im Bereich der Blauen Ente, die jetzt auch nicht mehr existiert.
Seither haben wir einen Bach, und ich meine, zu diesem Bach sollten wir Sorge tragen.
Der neue Bach, der gebaut wird, ist nicht mehr gleich wie der alte. Er ist breiter. Er hat
die Höhenkoten der Strasse und er ist besser sichtbar als heute. Seit Jahren hat die
Gemeinde Spreitenbach, sicher nicht ohne Grund, für Verschönerungen für das Auge
kein Geld ausgegeben. Das sieht man auch an den Rechnungsabschlüssen. Einmal,
wenn es um den Dorfbach selber geht, meine ich, würde es unserer Gemeinde gut anstehen, man würde dem Kredit beipflichten. Es ist ein Bauvorhaben, das mehr als nur
für eine Generation ist; es ist für eine lange Zeit und ich glaube, da könnte man viel gewinnen für unser Dorf. Auch die einzelnen Anstösser, die grundsätzlich aus wirtschaftlichen Gründen an dem Ausbau Dorfstrasse/Dorfbach nicht so begeistert waren, sollten
das beiseite lassen und in die Zukunft schauen und etwas Rechtes machen.
Herr Daniel Meier: Die FDP Spreitenbach ist mehrheitlich der Meinung, dass für die
Gestaltung des Dorfbaches mit einem Betonkanal Sinn und Zweck erfüllt sind. Die
Bachsohle wird gemäss Projekt ökologisch aufgewertet und daher wird der Bach als
Ganzes nebst dem Hochwasserschutz auch eine ästhetische Verbesserung erfahren.
Das Auskleiden der Bachwände mit Natursteinen ist luxuriös und reine Kosmetik. Deshalb empfehlen wir Ihnen, das Kreditbegehren für die Dorfbachgestaltung abzulehnen.
Herr Reto Lienberger: Was der Kanton mit uns gemacht hat, ist nicht unbedingt die feine
Art. Dass man zuerst jahrelang diverse Projekte plant und ausarbeitet und so unnötig
Geld zum Fenster hinauswirft und jetzt so kurzfristig das Projekt auf das absolute Minimum reduziert hat, ist gegenüber der Gemeinde Spreitenbach nicht fair. Ein Betonkanal
in U-Profil soll unser Dorfbach werden; beim Bach, der unserer Gemeinde den Namen
gegeben hat. Wir geben hunderttausende von Franken für Integrationsmassnahmen
und andere Probleme in unserer Gemeinde aus. Die SVP ist grossmehrheitlich der Meinung, dass man jetzt etwas zur Verschönerung unserer Gemeinde machen sollte. Ob
etwas schön ist oder nicht, das ist Geschmackssache. Der Kredit von Fr. 594'000.-- ist
sehr viel Geld. Man darf jedoch nicht ganz vergessen, dass die Gemeinde sowieso
60 % an den Ausbau des Dorfbaches bezahlen muss. Somit kostet uns die Vormauerung effektiv zusätzliche Fr. 237'000.-- mehr als man einmal budgetiert hat. Die SVP
empfiehlt Ihnen daher, sagen Sie heute Abend Ja zum Kredit und zur Gestaltung des
Dorfbaches.
Abstimmung:
Dafür:
Dagegen:
91 Stimmen
73 Stimmen
- 1. Juni 2004 -
9.
497
Information Schulraumplanung
Bericht des Gemeinderates:
Verschiedene kurzfristige Begehren für die Schaffung von zusätzlichem Schulraum haben den Gemeinderat im Jahre 2001 veranlasst, eine umfassende Schulraumplanung
vorzunehmen. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderates, der Schulpflege, des Rektorates und der Bauverwaltung zusammengestellt.
Zudem wurde diese Arbeitsgruppe von einem externen Schulraumplaner unterstützt.
Am 6. März 2003 wurde der erste Schulraumplanungsbericht fertiggestellt und dem
Gemeinderat übergeben. Leider mussten die Vorschläge mit Investitionen von Fr. 20
Mio. bis ins Jahr 2008 als Luxuslösung angesehen werden, welche finanziell nicht umsetzbar sind. Im Finanzplan war für diesen Zeitraum eine Investition von lediglich Fr. 8
Mio. geplant.
Mit Entscheid vom 12. Mai 2003 stellte der Gemeinderat fest, dass er grundsätzlich bereit ist, eine auf Spreitenbach zugeschnittene Schulplanung zu unterstützen. Gleichzeitig
wurde die Schulpflege ersucht, zu verschiedenen noch offenen Fragen Stellung zu
nehmen, damit das Machbare und Nötige vom Wunschbedarf getrennt werden kann.
Flankierend dazu wurden vom Ressortchef Schule und der Finanzverwaltung drei weitere Umsetzungsvarianten erarbeitet.
1. Sparvariante (Investitionsvol. inkl. wiederkehrende Kosten: Fr. 7,9 Mio.)
2. Realvariante I (Investitionsvol. inkl. wiederkehrende Kosten: Fr. 12,5 Mio.)
3. Realvariante II (Investitionsvol. inkl. wiederkehrende Kosten: Fr. 17,5 Mio.)
Anfangs September 2003 beantworteten Schulpflege und Schulleitung die aufgeworfenen Fragen. Gleichzeitig wurde die Umsetzung der Realvariante 2 mit Kosten von rund
Fr. 17,5 Mio. angeregt.
Am 27. Oktober 2003 stellte der Gemeinderat unter anderem folgendes fest:
1. Es wird eine Strategie zur Realisierung von genügend und den Bedürfnissen angepasstem Schulraum verfolgt, damit die Schulqualität in Spreitenbach erhalten und
verbessert werden kann. Dafür ist zwingend nötig, dass die Klassengrössen in den
unteren Stufen verkleinert werden.
2. Die Klassengrössen im Kindergarten sollen als Zielvorgabe in Zukunft auf durchschnittlich 18 Kinder (bisher 21) reduziert werden.
3. Die Klassengrössen in der Unter- und Mittelstufe sollen als Zielvorgabe in Zukunft
auf durchschnittlich 21 Schüler (bisher 23) reduziert werden.
4. Für die Beschaffung von zusätzlichem Schulraum wird die sogenannte Realvariante
1 mit Kosten von Fr. 12,5 Mio. weiter verfolgt, wobei diese noch an einigen Punkten
zu kürzen ist.
5. In dieser Version ist folgendes geplant:
Erweiterung und Renovation des Schulhauses Haufländli in den Jahren 2004 2006.
Bau eines Doppelkindergartens Seefeld in den Jahren 2005/2006.
Verzicht auf Erstellung eines zusätzlichen Hortes.
Innenausbau des Schulhauses Hasel in den Jahren 2007/2008.
- 1. Juni 2004 -
498
Erstellung eines Provisoriums Seefeld mit 2 Schulzimmern und einem Gruppenraum im Gebiet Seefeld in den Jahren 2006/2007. Denkbar wäre hier auch der
Einbezug des alten Schulhauses im Dorf.
6. Die Probleme an der Schule sind zusätzlich auch über Verbesserungen von sozialen
Kontakten, wie zum Beispiel von mehrsprachigen Informationsbroschüren, Elternabenden, allgemeinen Sprachangeboten für Mutter/Vater und Kind und anderem
denkbar. Schulpflege und Schulleitung werden ersucht, ein geeignetes Konzept zu
entwickeln und umzusetzen.
7. Damit die finanziellen Folgen besser ersichtlich sind und der Gemeinderat ein definitives Konzept verabschieden kann, ist die Erarbeitung eines neuen Finanzplanes
notwendig, sobald der Jahresabschluss 2003 bekannt ist.
Die stärkste Auswirkung auf den zusätzlichen Raumbedarf haben die Verkleinerungen der Klassengrössen sowie die Schaffung von zusätzlichen Kleinklassen.
In der Primarstufe werden zurzeit 30 Klassen unterrichtet. Wenn die Klassen um je 2
Schüler reduziert werden, ergibt dies einen zusätzlichen Raumbedarf von annähernd 3
Schulzimmern. Die Reduktion der 12 Kindergartenklassen um je 3 Kinder verursacht
ebenfalls einen zusätzlichen Bedarf von 2 Kindergärten. Zudem ist das Bevölkerungswachstum zu berücksichtigen, welches ab dem Schuljahr 2004/2005 einen zusätzlichen
Raumbedarf von 2 - 3 Schulzimmern/Kindergärten auslöst.
Eine Raumreserve besteht im oberen Stock des alten Schulhauses im Dorf. Momentan
wird dieser Raum von den Musikvereinen als Probelokal genutzt. Es ist denkbar, dass in
den Kellerräumen des Anbaues Haufländli ein neuer Übungsraum realisiert und dafür
das alte Schulhaus reaktiviert wird.
Antrag:
Vom geplanten Vorgehen sei Kenntnis zu nehmen.
Gemeindeammann Rudolf Kalt: Wie ich schon gesagt habe, ist in den nächsten Jahren
ein erheblicher Bedarf an Schulraum angemeldet. Der Mehrbedarf wird nicht primär
durch mehr Schüler verursacht, sondern durch die Absicht, dass man die Klassenzahlen
senken möchte. Wir haben Ihnen auf den Seiten 45 und 46 der Botschaft relativ breite
Ausführungen gemacht. Der Ressortchef, Hans Peter Schär, der den Ausschuss der
Schulraumplanung geleitet hat, möchte noch ein paar Erläuterungen abgeben.
Gemeinderat Hans Peter Schär: In der Botschaft haben wir Sie informiert, in welche
Stossrichtung unsere Schulraumplanung zielt. Wir haben die Ziele formuliert und die
Massnahmen und die Kosten, die bei einer entsprechenden Umsetzung bis ins Jahr
2008 auf uns zukommen, aufgelistet. Bei den Zielen ist das umstrittenste sicher die Verkleinerung der Klassengrössen im Kindergarten und in der Primarstufe, vor allem in den
unteren Klassen. Mit diesem Ziel, welches ausgiebig mit der Schulpflege diskutiert wurde, hat es einiges gebraucht, bis sich der Gemeinderat einverstanden erklärt hat. Mit
diesem Ziel stellen wir uns zu den kantonalen Zielsetzungen entgegen; im Kanton werden aus Spargründen eher grössere Klassen angestrebt. Eine Garantie, dass der Kanton die kleineren Klassen resp. die dazu nötigen Lehrkräfte genehmigt, gibt es nicht.
Das BKS (Departement für Bildung, Kultur und Sport) hat aber Verständnis für die auf-
- 1. Juni 2004 -
499
grund unserer Bevölkerungsstruktur besonderen Verhältnisse. Das wurde in der Vergangenheit auch dadurch bewiesen, dass speziell für die Realklassen immer die Lehrer
für recht kleine Klassen bewilligt wurden. Es hängt aber sicher auch davon ab, welchen
finanziellen Spielraum der Regierungsrat vom Parlament zugestanden erhält. Je nachdem, wie viel Luft da drin ist, kann Regierungsrat Huber grosszügiger mit Spreitenbach
sein oder eben weniger. Beim Kindergarten können wir im Moment noch selbständig
entscheiden; es ist aber vorgesehen, dass ab dem Jahr 2006 ¾ der Kindergartenlöhne
vom Kanton bezahlt werden. Jetzt bezahlen wir ja 100 %, und demzufolge wird der Kanton in Zukunft auch bei den Kindergartenkräften mitbestimmen. Wir sind uns auch bewusst, dass diese Massnahme, also die Klassenverkleinerung, allein nicht genügt, um
die Schulqualität in Spreitenbach zu erhalten und zu verbessern. Starke Lehrkräfte, eine
starke Führung der Schule und diverse Anstrengungen zur besseren Einbindung der Eltern in den Schulbetrieb, Integrationsmassnahmen etc. sind ebenfalls flankierend nötig.
Es ist aber sicher so, dass bei kleineren Klassen die Lehrkräfte mehr Zeit haben, sich
um die einzelnen schwierigen Kinder und deren Eltern zu kümmern und natürlich auch
mehr Zeit haben für diejenigen Kinder, die keine oder wenig Probleme schaffen. Aus
diesen Überlegungen heraus haben wir beschlossen, als Basis für die Schulraumplanung kleinere Klassengrössen anzunehmen, wie wir es in der Botschaft geschrieben
haben; es sind dies beim Kindergarten 18 Kinder, bei den Primarklassen deren 21.
Selbstverständlich werden, bevor die baulichen Massnahmen konkret umgesetzt werden, in den Einzelfällen immer wieder die Rahmenbedingungen entsprechend überprüft.
Neben der Verkleinerung der Klassen, dem Bevölkerungswachstum, das wir ja gottlob in
Spreitenbach haben, bedingen auch zusätzliche Kleinklassen mehr Schulraum. Laut
Aussage der Schulpflege werden in unseren Regelklassen aktuell notgedrungen Kinder
unterrichtet, die eigentlich in Kleinklassen gehören. Dies drückt ganz direkt auf die Qualität des Unterrichtes. Es ist vorgesehen, dass im kommenden Schuljahr eine zusätzliche Kleinklasse geführt wird und eventuell später, also im Jahr darauf, noch eine weitere dazukommt. Zu den Massnahmen: Eine wichtige Massnahme wurde heute entschieden mit dem Anbau des Schulhauses Haufländli, herzlichen Dank für die grosse Zustimmung. Nächstes Jahr ist ein Doppelkindergarten im Seefeld vorgesehen. Die umstrittenste Massnahme ist der Bau eines Provisoriums im Seefeld in den Jahren
2006/07. Alternativ dazu wird auch eine Wiederbelebung des alten Schulhüsli geprüft.
Diese Variante ist denkbar, wenn wir für die Vereine geeignete Möglichkeiten für eine
andere Unterbringung finden. In den Jahren 2007/08 ist zusammen mit der Aussensanierung des Schulhauses Hasel auch eine Innensanierung, verbunden mit einer Raumoptimierung, vorgesehen. Neben diesen baulichen Massnahmen sind in den Fr. 12,5
Mio. auch die Innen- und Aussenrenovation der Turnhalle Haufländli im Jahre 2008 enthalten. Wir sehen also für die Jahre 2004 - 2008 für Schulbauten und Renovationen von
durchschnittlich Fr. 2,5 Mio. pro Jahr vor. Wir hoffen, dass Sie diese Massnahmen und
Ziele unterstützen. Wir haben diese Information bewusst jetzt gemacht, damit auch genügend Zeit für eine politische Meinungsfindung vorhanden ist.
Gemeindeammann R. Kalt: Die GPK hat von diesem Bericht zustimmend Kenntnis genommen. Sie verzichtet auf eine Wortmeldung.
Herr Reto Lienberger: Dass im Seefeld schon wieder die Diskussion eines Provisoriums
aufkommt, ist für die SVP unverständlich, hiess es doch vor 5 Jahren, dass das Schulhaus gross genug geplant worden sei. Die SVP hatte übrigens damals den Antrag gestellt, man solle das Seefeld so bauen, dass es um einen Stock vergrössert werden
könnte; das ist abgelehnt worden. In diesem Fall muss man von einer krassen Fehlplanung sprechen. Hat man auch mit umliegenden Gemeinden wie Killwangen oder Bergdietikon gesprochen? Hat es dort freien Schulraum? Wir haben ja schliesslich auch die
Oberstufenschüler dieser beiden Gemeinden. Es wäre je nachdem günstiger, wenn man
- 1. Juni 2004 -
500
so einen Handel machen würde. Dass wir eine schwierige Bevölkerungsstruktur haben,
schleckt keine Geiss weg. Wir möchten darauf hinweisen, dass es nicht die Lösung aller
Probleme ist, die Klassengrössen unverhältnismässig zu reduzieren. Das kantonale Mittel der Klassengrössen liegt bei der Primarschule im Jahre 2003 bei 20,2 Schülern.
Wenn man berücksichtigt, dass es in kleineren Gemeinden nicht möglich ist, die Klassen ganz zu füllen, dass sie je nachdem nur gerade 12 - 15 Schüler pro Klasse haben,
zieht das den Schnitt nicht unwesentlich in die Tiefe. Somit kann das kantonale Mittel
nicht unbedingt als Richtwert gelten. Unsere Schule ist für uns sehr wichtig, jedoch nicht
um jeden Preis. Die SVP nimmt in diesem Sinne ablehnend Kenntnis vom geplanten
Vorgehen.
Herr Erich Kern: Mit diesem Traktandum sind wir aufgefordert, unsere Meinung zu sagen, sonst hätte man das Traktandum nicht machen müssen. Die zustimmende Kenntnisnahme würde ich eher unter Vorbehalt oder ablehnend sehen. Die Klassengrössen
sind das einzige A und O für die Schulraumplanung. Ich stosse mich daran, dass der
Kanton Aargau 232 Bauordnungen hat, die fast alle das Gleiche aussagen, und jetzt in
232 Gemeinden begonnen wird, eigene Schulraumplanungen zu machen. Ich meine,
die Gemeinde Spreitenbach sollte sich an die kantonalen Richtlinien anlehnen; das ist
sicher nichts Falsches, und man sollte sich nach den kantonalen Zahlen ausrichten.
Gemeinderat Hans Peter Schär: Es war auch bei uns eine der ersten Fragen, wie es in
den Nachbargemeinden, insbesondere Killwangen, aussieht. Bergdietikon ist bedingt
durch die Distanz etwas schwieriger. Mit Killwangen haben wir das vertieft geklärt. Wir
hatten sogar die Hoffnung, dass wir dort Räume erhalten könnten; das ist leider nach
Prüfung der Möglichkeiten durch den Gemeinderat Killwangen abgelehnt worden. Natürlich werden wir nochmals Gespräche führen, wenn es konkret wird. Planerisch müssen
wir aber von etwas ausgehen. Da können wir nicht von der Eventualität ausgehen, dass
wir vielleicht an einem anderen Ort etwas erhalten können.
Gemeindeammann R. Kalt: Ein Hinweis zu Herrn Lienberger wegen der krassen Fehlplanung: Wenn wir die gleichen Klassengrössen angenommen hätten, wie wir sie beim
Seefeld hatten, also über die ganze Schule gesehen, dann hätten wir nur die Hälfte
mehr gebraucht. Die Differenz ist also dadurch entstanden, dass wir dazumal von anderen Annahmen ausgegangen sind. Vielleicht noch ein Hinweis, ob das nun gut oder
schlecht ist: Auf kantonaler Ebene ist der Grosse Rat laufend daran, aus Spargründen
die Klassen eher zu vergrössern. Ich entnehme dieser Diskussion, dass gewisse Vorbehalte bestehen und dass der Gemeinderat sicher noch einmal über die Bücher gehen
muss. Wenn der Gemeinderat etwas bauen will, muss er darauf eingehen. Wichtig
scheint mir, dass wir mit dem BKS zu Ranke kommen. Es nützt natürlich nichts, wenn
wir Raum bauen und das BKS nachher sagt, es geht nicht. Auf der anderen Seite haben
wir in den letzten Jahren immer viel Verständnis beim BKS gefunden. Wir haben Sonderklassen erhalten. Wir haben auch etwas kleinere Klassenbestände erhalten, die dem
angemessen waren, und jetzt hoffen wir, dass das so weitergeht. Aber nochmals, beim
Bauen werden Sie das Wort haben und wir müssen die Bedenken sicher ernst nehmen.
Herr Benz: Ich ging auch in Spreitenbach mit vielen Kollegen zur Schule. Wir waren seinerzeit 25 - 28 Schüler in der Primarschule. Ich möchte behaupten, dass wir nicht als
'Volltrottel' aus der Schule entlassen worden sind, und ich denke, mit noch mehr Schulraum ist es nicht getan. Man muss das Problem an der Wurzel packen, und das ist in
meinen Augen das sprachliche Verständnis. Ich sehe, was für Probleme ich mit den
Lehrlingen habe, die kaum Grüezi auf Deutsch sagen können. Ich denke, dass dort in
Form der Integration vielmehr der Hebel angesetzt werden muss. Es sollte einfach einmal wieder aufgefordert werden, dass auch die Familien ihre Kinder in die Schulen schi-
- 1. Juni 2004 -
501
cken, dass sie Deutsch lernen, und sonst eben zusätzlich Unterricht nehmen. Wenn bei
uns einer die Mathi nicht begriffen hat, hat er auch auf eigene Kosten Nachhilfestunden
nehmen müssen. Wenn die Sprache funktioniert und die Lehrer mit den Kindern kommunizieren können, dann können auch wieder 25 in einem Zimmer sitzen; dann muss
man nicht für jeden Zweiten einen Dolmetscher haben.
10.
Verschiedenes
Gemeindeammann R. Kalt: Zuerst möchte ich ein paar Mitteilungen machen:
Heute in 14 Tagen, am 15. Juni, ist Ortsbürgergemeindeversammlung im Kath. Pfarreiheim. Die Ortsbürger von Spreitenbach sind dazu eingeladen. Sie haben die Einladung in den letzten Tagen zugestellt erhalten. Es hat auch dort etwa 2 recht grosse Geschäfte zum Behandeln.
Am Wochenende 26./27. Juni ist im Gebiet Langäcker das Kulturfest. Ich möchte Sie
heute schon aufmuntern, nehmen Sie daran teil. Da werden Sie auch Spreitenbach
von der anderen Seite sehen. Da haben wir eine rechte Anzahl von engagierten Mitbürgern, die vielleicht nicht von unserer Kultur sind, aber in Spreitenbach wohnen
und die dort Gerichte servieren und ihre Kultur vorstellen. Ich kann Ihnen versichern,
es lohnt sich. Sie bekommen in den nächsten Tagen auch einen Prospekt ins Haus.
Machen Sie ebenso mit, wie Sie an einem Dorf- oder Sternenfest mitmachen.
Sie haben gesehen, dass im Dorf die Bauarbeiten des Baches begonnen haben.
Das bringt für die Anwohner gewisse Unannehmlichkeiten. Wir geben jedoch regelmässig Informationen ab. Diejenigen, die nicht unbedingt durchs Dorf fahren müssen, das sind vor allem die Gebiete nördlich der Dorfstrasse, sollten den Weg über
die Rotzenbühlstrasse oder die Haufländlistrasse benutzen. Selbstverständlich bleibt
die Zufahrt zu den Läden an der Dorfstrasse immer offen.
Im Anschluss an diese Gemeindeversammlung sind Sie wie üblich zum einem Apero
eingeladen, der vom Bodenschützenclub serviert wird. Ich möchte diesen Damen
und Herren schon jetzt ganz herzlich danken. Man sieht, der ehemalige Vizeammann ist mindestens ein so guter Wirt, wie er früher Vizeammann war, ich rede von
Herrn Willy Lehmann. Ich möchte Ihnen schon vorab herzlich danken. Ich möchte
auch die neu Eingebürgerten auffordern, dass sie auch noch unter uns bleiben.
Herr Josef Bütler: Ich äussere mich an dieser Stelle als Bürger und nicht in meiner
Funktion als Brunnenmeister. An der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2003 sind
neue Reglemente genehmigt worden, Wasser, Abwasser und ein Reglement über die
Erschliessungsfinanzierung. In diesen Reglementen sind unter anderem die Wasserund Abwassergebühren festgelegt worden. Die Reglemente mit den Tarifen sind vom
Gemeinderat auf den 1. Oktober 2003 in Kraft gesetzt worden. Ende April habe ich nun
meine Rechnung für Wasser und Abwasser für das Winterhalbjahr erhalten. Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass die Klärgebühr, die bis anhin 1 Fr. pro m3 bezogenes
Wasser gekostet hat, bei mir um sage und schreibe 40 % erhöht worden ist. Ich habe 74
m3 Wasser verbraucht, das hat bei der alten Klärgebühr pro m3 Fr. 1.07 gekostet. Jetzt
bezahle ich für den m3 Fr. 1.51. Warum diese Erhöhung? Bei der Benützungsgebühr für
Abwasser wird nebst der Verbrauchsgebühr, war früher die Klärgebühr, neu eine
Grundgebühr erhoben. Die neue Grundgebühr ist nach meiner Meinung klammheimlich
eingeführt worden. Klar ist sie im Erschliessungs-Finanzierungsreglement enthalten.
Das von der Grundgebühr beim Abwasser hat aber niemand gemerkt. Früher ist ein
Reglemententwurf dem Stimmbürger zugeschickt worden; dann konnte er ihn zu Hause
studieren und hat solche Veränderungen bemerkt. Heute müssen wir solche Reglemente im Internet herunterladen, sofern Du das Internet hast, oder Du kannst die Entwürfe
- 1. Juni 2004 -
502
bei der Kanzlei beziehen, was wahrscheinlich sehr wenig gemacht wird. Für was ist
denn die Grundgebühr? Beim Wasser haben wir diese Gebühr schon lange. Gemäss
Reglement ist die Höhe der Abwassergrundgebühr die gleiche wie beim Wasser. Beim
Wasser werden mit der Grundgebühr die folgenden Leistungen abgedeckt: Zählermiete,
Zählerauswechslung, Ablesung und Fakturierung. Wir haben aber nicht zwei Zähler. Der
Gemeinderat muss mir sagen, was für Leistungen mit dieser neuen Gebühr beim Abwasser abgedeckt werden. Heute sprechen wir in der Politik alle von Transparenz; die
fehlt mir hier aber. Das ist eine verdeckte Gebühr, die man ganz still via Abwassergebühr erhöht hat. Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, auch Sie haben diese
Gebührenerhöhung beim Abwasser. Diese ist nicht bei allen Bezügern gleich hoch, je
nachdem, wie viel Wasser verbraucht wird und wie gross der Wassermesser ist. Bei der
Nebenkostenabrechnung wird das sichtbar, wie viel mehr Sie für das Abwasser bezahlen müssen. Ich bin der Überzeugung, dass wir auf die Grundgebühr verzichten können.
Bis jetzt hat das Abwasser 1 Fr. gekostet pro m3, und wenn das nicht mehr ausreicht,
dann soll uns doch der Gemeinderat sagen, wir brauchen jetzt Fr. 1.10 oder Fr. 1.20,
das ist ehrlich und klar. Ich stelle jetzt einen Überweisungsantrag zuhanden der nächsten Gemeindeversammlung, der lautet: "Die Grundgebühr beim Abwasser sei zu streichen. Beim Reglement Erschliessungsfinanzierung 2003 ist § 23 Punkt 4 entsprechend
zu ändern und § 24 zu streichen". Ich danke für Ihre Unterstützung.
Gemeindeammann R. Kalt: Ich glaube, was Herr Bütler sagt, ist richtig. Für den Gemeinderat war das aber nicht klammheimlich. Ich möchte immerhin erinnern, dass wir
die GPK seinerzeit speziell informiert haben über die Reglemente. Insbesondere hat
man aufgrund des kantonalen Musterreglementes gleichziehen wollen zwischen Wasser
und Abwasser. Soweit mir bekannt ist, ist es auch so, dass es sich nicht überall gleich
auswirkt. Herr Bütler stellt einen Überweisungsantrag, wonach der Gemeinderat an der
nächsten Gemeindeversammlung eine Änderung vorschlagen müsste. Ich stelle den
Antrag zur Diskussion. Keine weitere Wortmeldung.
Abstimmung Überweisungsantrag J. Bütler:
Dafür:
Grosse Mehrheit, ohne Gegenstimme
Herr Valentin Schmid: Seit ein paar Monaten steht dem Gemeindebauamt ein Fiat Doblo
als Kommunalfahrzeug zur Verfügung. Dieses ist mit privater Firmenwerbung versehen
und wurde der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Vor einem Monat hat eine
private Firma im Auftrag der Regionalpolizei Spreitenbach angerufen. Sie suchte „Sponsoren“ für ein Geschwindigkeitsmessgerät Typ TCS zur Prävention.
Ich frage mich, warum die Gemeinde Spreitenbach sich solche Investitionen überhaupt
subventionieren lassen muss! Ich finde es befremdend, wenn eine Gemeinde wie Spreitenbach ihren Verpflichtungen nicht selber nachkommt. Warum finde ich das Sponsoring
fragwürdig?
• Den Vereinen fehlt dieses Geld. Sie müssen wieder von der Gemeinde unterstützt
werden. Somit ist keine Einsparung möglich.
• Die Beschaffung läuft am Budget vorbei! Obwohl die Gemeindeversammlung die Finanzhoheit inne hat, kann sie nicht dazu Stellung nehmen
verdeckte Investition!
• Das Submissionsdekret wird damit umgangen! Oertliche Unternehmungen werden
nicht berücksichtigt.
• Was passiert bei einer Ersatzbeschaffung? Wird dann berücksichtigt, dass es sich
um ein gesponsertes Objekt handelt?
• Sind die Folgekosten im Budget enthalten? (Vandalenschäden, Betrieb und Unterhalt, etc.)
- 1. Juni 2004 -
503
Ich bin nicht grundsätzlich gegen ein Sponsoring. Es stellt sich aber die Frage, wie weit
sich eine Gemeinde Investitionen bezahlen lassen will. Auch die Gemeindeabteilung ist
der Ansicht, dass öffentliche Aufgaben mit öffentlichen Mitteln finanziert werden sollen.
Sollte sich die Gemeinde weiterhin Investitionen und Anschaffungen sponsoren lassen,
ist ein Reglement auszuarbeiten, welches die rechtliche Grundlage für ein solches
Sponsoring gibt. Diese Reglement soll folgende Punkte enthalten:
• Wer kann sich Investitionen sponsoren lassen? Sind das die Abteilungen, ist es der
Gemeinderat oder bedarf es einem Gemeindeversammlungsbeschluss?
• Was soll gesponsert werden?
• Kann mit einem solchen Engagement der Firmen der Zweck des Sponsorings überhaupt erreicht werden (langfristige Imagesteigerung)?
Ich mache nun von meinem Vorschlagsrecht gemäss Paragraph 11 der Gemeindeordnung Gebrauch und schlage der Gemeindeversammlung vor, folgenden Gegenstand an
den Gemeinderat zu Bericht und Antrag zu überweisen:
"Der Gemeinderat legt der Gemeindeversammlung ein Reglement vor, welches die Finanzierung von öffentlichen Aufgaben, Investitionen und Anschaffungen durch Dritte
(Sponsoring) regelt. Insbesondere ist ein Organ zu bestimmen, welches diese Geschäfte genehmigt".
Gemeindeammann R. Kalt: Herr Schmid, Sie haben etwas angesprochen, was die FIKO
auch getan hat. Der Gemeinderat hat effektiv vor 2 Jahren diese Sponsorings beschlossen, als das Budget sehr eng war. Er hat gemeint, er mache etwas Gutes. Wir haben
nämlich mit dem Fahrzeug des Bauamtes ca. Fr. 30'000.-- eingespart. Wir haben aber in
der Zwischenzeit gesehen, dass das nicht über alle Zweifel erhaben ist und wir werden
sicher gründlich über die Bücher gehen. Es ist zu überlegen, wie weit wir da künftig gehen wollen. Es ist sicher so, dass wir nicht unbedingt betteln müssen. Auf der anderen
Seite, wenn wir einmal etwas gratis erhalten, kann man ja auch nicht vorweg Nein sagen. Der öffentlichen Hand wirft man sonst immer vor, dass sie wenig innovativ sei. Der
Überweisungsantrag von Herrn Schmid lautet: " Der Gemeinderat legt der Gemeindeversammlung ein Reglement vor, welches die Finanzierung von öffentlichen Aufgaben,
Investitionen und Anschaffungen durch Dritte (Sponsoring) regelt. Insbesondere ist ein
Organ zu bestimmen, welches diese Geschäfte genehmigt". Seitens des Gemeinderates
opponiere ich diesem Antrag nicht. Gibt es Bemerkungen dazu? - Dies ist nicht der Fall.
Abstimmung über Antrag V. Schmid:
Dafür:
99 Stimmen
Dagegen: 27 Stimmen
Gemeindeammann R. Kalt: Nachdem sich niemand mehr zu Wort meldet, möchte ich
nach einer speditiven Gemeindeversammlung von knapp 2 Stunden zum Ende kommen. Ich möchte Ihnen danken, dass Sie heute Abend gekommen sind, möchte danken,
dass Sie sich bemüht, häufig abgestimmt und dem Gemeinderat grossmehrheitlich zugestimmt haben. Wir werden uns bemühen, Ihr Vertrauen zu rechtfertigen. Ich gratuliere
nochmals den neu Eingebürgerten und jetzt schon etwas vorzeitig, ein Monat früher,
denen, die im Sommer in die Ferien gehen, gute Erholung. Herzlichen Dank und jetzt
sind Sie eingeladen zum Apéro.
Schluss der Versammlung: 22.00 Uhr
- 1. Juni 2004 -
Für getreues Protokoll testieren:
JM/eo
NAMENS DES GEMEINDERATES
Der Gemeindeammann
Der Gemeindeschreiber
504