Begründung Teil 1 5.pkt.Änderung

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Begründung Teil 1 5.pkt.Änderung
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG
Aichhalden – Hardt – Lauterbach – Schramberg
LANDKREIS ROTTWEIL
GEMEINSAMER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998
- 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG
Büro Gfrörer
Architekten, Ingenieure
Dettenseer Straße 23-25
72186 Empfingen
Tel.: 07485 / 9769-0
Fax: 07485 / 9769-21
Feststellungsbeschluss: 12.10.2011
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 1
INHALT
1 VORBEMERKUNGEN
1.1
1.2
ALLGEMEINES / ANLASS UND ERFORDERNIS DER VORLIEGENDEN PLANUNG .................................... 3
KURZBESCHREIBUNG / LAGE IM RAUM ............................................................................................ 3
2 INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP
2.1
2.2
2.3
2.4
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.3.6
3.3.7
3.3.8
3.3.9
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
RÖTENBERG – ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG SPORT- UND FREIZEITGELÄNDE 'WANNEN' (1.1) .......................7
RÖTENBERG – AUSWEISUNG GEPLANTER MISCHBAUFLÄCHEN IM GEWANN 'ZUBERMOOS' (1.2) .........................8
BACH U. ALTENBERG – NEUAUSWEISUNG MISCHBAUFLÄCHEN IM GEWANN 'SCHWANENMOOS' (1.3)..................9
RÖTENBERG – ABGRENZUNG VON MISCHBAUFLÄCHEN IM BEREICH 'FRIEDHOF' (1.4) ......................................10
RÖTENBERG – ABGRENZUNG VON MISCHBAUFLÄCHEN IM BEREICH 'NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE' (1.5)............10
AICHHALDEN 'HINTERAICHHALDEN' – ERGÄNZUNG GEWERBE- UND MISCHBAUFLÄCHEN (1.6)..........................11
AICHHALDEN – ANPASSUNG DIVERSER ABGRENZUNGEN AN DEN B-PLAN 'GÜNTERSHÖHE II' (1.7) ...................12
RÖTENBERG – NEUAUSWEISUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN AN DEN BEREICH 'SONNENÄCKER' (1.8) .................13
RÖTENBERG – RÜCKNAHME GEPLANTER WOHNBAUFLÄCHEN IM GEWANN 'GÖTZENÄCKER' (1.9).....................14
5.3.1
5.3.2
HARDT – ÄNDERUNG DER GEMARKUNGSGRENZE ZU MARIAZELL, GEMEINDE ESCHBRONN (2.1) ......................16
HARDT – NEUAUSWEISUNG DER ERDDEPONIE 'REUTENMOOS' AN DER MARIAZELLER STRAßE (2.2).................16
HARDT – ERGÄNZUNGEN GEWERBEFLÄCHE 'WEILER STRAßE' (2.3)...............................................................17
HARDT – NEUAUSWEISUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN IM BEREICH 'THEILENWALD' (2.4) ...................................18
HARDT – ERGÄNZUNG GEWERBEFLÄCHE 'REUTENMOOS' (2.5) ......................................................................19
HARDT – NEUAUSWEISUNG 'GEWERBEGEBIET II' (2.6)...................................................................................20
23
INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG: .................................................................................. 23
ÜBERSICHTSPLAN ........................................................................................................................ 23
DARSTELLUNG DER EINZELNEN ÄNDERUNGSBEREICHE ................................................................. 24
LAUTERBACH – WALDRÜCKNAHME AM GEWERBEGEBIET 'HORNBERGER STRAßE' (3.1)...................................24
LAUTERBACH – ERGÄNZUNG SONDERBAU- UND WOHNBAUFLÄCHEN SOWIE
DARSTELLUNG VON AUSGLEICHSFLÄCHEN IM BEREICH 'BASLER HOF' (3.2)....................................................25
6 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM SCHRAMBERG
6.1
6.2
6.3
6.4
15
INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG: .................................................................................. 15
ÜBERSICHTSPLAN ........................................................................................................................ 15
DARSTELLUNG DER EINZELNEN ÄNDERUNGSBEREICHE ................................................................. 16
5 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM LAUTERBACH
5.1
5.2
5.3
6
INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG: .................................................................................... 6
ÜBERSICHTSPLAN .......................................................................................................................... 6
DARSTELLUNG DER EINZELNEN ÄNDERUNGSBEREICHE ................................................................... 7
4 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM HARDT
4.1
4.2
4.3
4
ERFORDERNIS DER PLANAUFSTELLUNG, BEGRÜNDUNG .................................................................. 4
RECHTLICHE GRUNDLAGEN ............................................................................................................ 4
ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZUR BEDARFSERMITTLUNG BZW. BEDARFSBEGRÜNDUNG ................ 4
AUFSTELLUNGSGANG ..................................................................................................................... 5
3 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM AICHHALDEN-RÖTENBERG
3.1
3.2
3.3
3
26
INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG: .................................................................................. 26
ÜBERSICHTSPLAN TALSTADT – SULGEN - SCHÖNBRONN ............................................................... 27
ÜBERSICHTSPLAN TENNENBRONN ................................................................................................ 28
ÜBERSICHTSPLAN WALDMÖSSINGEN - HEILIGENBRONN ................................................................ 29
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Begründung Seite 2
6.5
DARSTELLUNG DER EINZELNEN ÄNDERUNGSBEREICHE ................................................................. 30
6.5.1
6.5.2
6.5.3
6.5.4
6.5.5
6.5.6
6.5.7
6.5.8
6.5.9
6.5.10
6.5.11
6.5.12
6.5.13
6.5.14
6.5.15
6.5.16
6.5.17
6.5.18
6.5.19
6.5.20
6.5.21
6.5.22
6.5.23
SULGEN – ABRUNDUNG LIENBERG, ERGÄNZUNG MISCHBAUFLÄCHEN UND
FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARF (4.1)......................................................................................................30
WALDMÖSSINGEN– AUSWEISUNG GEPLANTER WOHNBAUFLÄCHEN 'HOLDERSTAUDEN/SEELE' (4.2) ................31
WALDMÖSSUNGEN – RÜCKNAHME GEPLANTER WOHNBAUFLÄCHEN IM GEWANN 'IM ESEL' (4.3) ......................31
WALDMÖSSINGEN – NEUAUSWEISUNG GEPLANTER GEWERBEFLÄCHEN IM GEWANN BRUNNEN (4.4) ...............32
WALDMÖSSINGEN – FLÄCHE FÜR EIN ÖKOKONTO IM BEREICH 'PFERSCHELWIESEN' (4.5)................................33
SULGEN 'SPECKSEPPLEHOF' – UMWIDMUNG MISCHBAUFLÄCHEN IN SONDERBAUFLÄCHEN (4.6)......................33
SULGEN 'GARTENSTRAßE / BRUNNENGASSE' – UMWIDMUNG WOHNBAU- IN MISCHBAUFLÄCHEN (4.7) .............34
TALSTADT – NEUAUSWEISUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN U. DARSTELLUNG VON
AUSGLEICHSFLÄCHEN IM BEREICH 'VOGTSHOF' (4.8) ....................................................................................35
SULGEN, 'BRAMBACH IV' – ERWEITERUNG GEWERBEFLÄCHEN UND AUSGLEICHSFLÄCHEN (4.9) .....................36
SULGEN, 'HELDHOF – ERWEITERUNG GEWERBEFLÄCHEN UND AUSGLEICHSFLÄCHEN (4.10)...........................37
SULGEN, 'KIRCHPLATZ/HARDTSTR./OBERE GASSE' – ÄNDERUNG MISCHBAUFLÄCHEN
UND GEMEINBEDARFSFLÄCHEN (4.11)..........................................................................................................38
SULGEN, 'SULGEN MITTE' – RÜCKNAHME GEMEINBEDARF ZUGUNSTEN WOHNBAUFLÄCHEN (4.12)..................38
SCHÖNBRONN, ABRUNDUNGSSATZUNG – ERGÄNZUNG VON MISCHBAUFLÄCHEN (4.13) ..................................39
SULGEN, 'MARIAZELLER STR./PANORAMASTR.' – AUSGLEICH WALDUMBAU UND GRÜNFLÄCHE (4.14) .............39
HEILIGENBRONN, 'HAUSTEILE' – NEUAUSWEISUNG WOHNBAUFLÄCHEN (4.15)................................................40
WALDMÖSSINGEN, 'FRIEDHOF KIRCHTAL' – ERWEITERUNG FRIEDHOF (4.16)..................................................41
WALDMÖSSINGEN, 'WEBERTAL / IM MOOS' – ERWEITERUNG VON GEWERBEFLÄCHEN UND
DARSTELLUNG VON AUSGLEICHSFLÄCHEN (4.17) .........................................................................................42
WALDMÖSSINGEN – UMFAHRUNG WALDMÖSSINGEN-WEST (4.18).................................................................43
WALDMÖSSINGEN – GEMARKUNGSAUSGLEICH WALDMÖSSINGEN – SEEDORF (4.19) ......................................44
TENNENBRONN, 'HUB'– NEUAUSWEISUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN (5.1) .......................................................44
TENNENBRONN, 'UNTERSCHILTACH'– NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN (5.2) ...................................44
TENNENBRONN, 'GEWERBEGEBIET II'– ERGÄNZUNG GEWERBE- UND MISCHBAUFLÄCHEN (5.3) .......................45
TENNENBRONN, 'GEWERBEGEBIET I'– DARSTELLUNG AUSGLEICHSFLÄCHEN UND WALDUMBAU
SOWIE ANPASSUNG AN DEN BESTAND (5.4) ..................................................................................................46
7 UMWELTBERICHT ALS GESONDERTER BESTANDTEIL DER BEGRÜNDUNG
46
8 ANLAGEN
47
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
8.9
8.10
8.11
8.12
8.13
8.14
8.15
8.16
8.17
8.18
8.19
TEILPLAN AICHHALDEN-RÖTENBERG M 1 : 5.000......................................................................... 47
TEILPLAN AICHHALDEN-RÖTENBERG M 1 : 5.000......................................................................... 47
TEILPLAN AICHHALDEN M 1 : 5.000 ............................................................................................. 47
TEILPLAN HARDT M 1 : 5.000 ...................................................................................................... 47
TEILPLAN HARDT M 1 : 5.000 ...................................................................................................... 47
TEILPLAN HARDT M 1 : 5.000 ...................................................................................................... 47
TEILPLAN LAUTERBACH M 1 : 5.000 ............................................................................................ 47
TEILPLAN LAUTERBACH M 1 : 5.000 ............................................................................................ 47
TEILPLAN SCHRAMBERG-SULGEN M 1 : 5.000 ............................................................................. 47
TEILPLAN SCHRAMBERG-WALDMÖSSINGEN M 1 : 5.000............................................................... 47
TEILPLAN SCHRAMBERG-WALDMÖSSINGEN M 1 : 5.000............................................................... 47
TEILPLAN SCHRAMBERG-WALDMÖSSINGEN M 1 : 5.000............................................................... 47
TEILPLAN SCHRAMBERG-SULGEN M 1 : 5.000 ............................................................................. 47
TEILPLAN SCHRAMBERG 'TALSTADT' ............................................................................................ 48
TEILPLAN SCHRAMBERG-SULGEN ................................................................................................. 48
TEILPLAN SCHRAMBERG-HEILIGENBRONN .................................................................................... 48
TEILPLAN SCHRAMBERG-TENNENBRONN ...................................................................................... 48
TEILPLAN SCHRAMBERG-WALDMÖSSINGEN .................................................................................. 48
FLÄCHENBILANZEN ZU DEN GEPLANTEN BAUGEBIETSAUSWEISUNGEN ........................................... 48
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1
1.1
VORBEMERKUNGEN
Allgemeines / Anlass und Erfordernis der vorliegenden Planung
Der generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aichhalden – Hardt –
Lauterbach – Schramberg mit dem Zielhorizont 2010 wurde vom Gemeinsamen Ausschuss am 05.05.1998
beschlossen und vom Regierungspräsidium Freiburg mit Erlass vom 03.05.1999 genehmigt. Die ortsübliche
Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 23.10.1999. Begonnen hatte das Verfahren dieser generellen
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bereits im Jahre 1991 mit dem Aufstellungsbeschluss.
In der Folgezeit waren in den Teilgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zahlreiche Bebauungspläne im
Verfahren oder wurden bereits abgeschlossen. Diese machen zum Teil eine Änderung der Darstellungen des
Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich. Auch ergibt sich durch neue Nutzungsansprüche (z.B. Windenergie), veränderte rechtliche Rahmenbedingungen oder überarbeitete naturschutzrechtliche Festsetzungen
ein zusätzlicher Änderungsbedarf für den Flächennutzungsplan.
Aus diesem Grund wurden in der Verwaltungsgemeinschaft in der Zwischenzeit bereits 6 punktuelle
Änderungsverfahren begonnen aber aus den unterschiedlichsten Gründen bisher nicht zum Abschluss
gebracht.
Diese 6 Änderungsverfahren sollen nunmehr zügig aufgearbeitet und abgeschlossen werden. Da sich die
einzelnen punktuellen Änderungen in unterschiedlichen Verfahrensständen befinden und den Trägern
öffentlicher Belange zum Teil bereits mindestens einmal vorgelegt wurden, wird auf eine Zusammenführung in
ein einziges Verfahren verzichtet. Da sich die Inhalte der einzelnen Änderungsverfahren in Teilbereichen
überschneiden, werden auch in diesem Zusammenhang Änderungen bzw. Anpassungen und Aktualisierungen
erforderlich.
Parallel zu den punktuellen Änderungen wird der genehmigte Flächennutzungsplan auf eine digitale Planbasis
umgestellt und als Kartengrundlage das automatisierte Liegenschaftskataster (ALK) hinterlegt. Soweit
verfügbar, werden alle für die Flächennutzungsplanung relevanten digitalen raumbezogenen Daten als
nachrichtliche
Plandarstellung
übernommen
(z.B.
Schutzgebietsabgrenzungen,
Hauptverund
Entsorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, siehe auch 'Hinweise zur Digitalisierung' im Lageplan).
1.2
Kurzbeschreibung / Lage im Raum
Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Aichhalden – Hardt – Lauterbach – Schramberg (VVG Schramberg) liegt im Kreis Rottweil
(Sitz Rottweil) innerhalb des Regierungsbezirks Freiburg. Das Plangebiet umfasst die
Gemarkungsflächen der Stadt Schramberg
und der Gemeinde Aichhalden, Hardt und
Lauterbach. Zu Schramberg gehören die
Ortsteile Talstadt, Sulgen, Schönbronn,
Heiligenbronn, Waldmössingen und Tennenbronn, zu Aichhalden die Ortsteile Aichhalden,
Rötenberg sowie Bach und Altenberg.
Die Gesamtgemarkungsfläche der Verwaltungsgemeinschaft beträgt ca. 13.700 ha mit
32.057 Einwohnern im Jahr 2006 (3. Quartal).
Der Geltungsbereich des FNP zählt zum Verbandsgebiet des Regionalplans
Schwarzwald-Baar-Heuberg.
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2
2.1
INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP
Erfordernis der Planaufstellung, Begründung
Anlass für die 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes sind zahlreiche neue bauliche Entwicklungen
bzw. Nutzungsaufgaben oder -änderungen in allen Gemeinden und Teilorten der Verwaltungsgemeinschaft
einschließlich der Stadt Schramberg. Diese Entwicklungen erfordern parallel zur verbindlichen Bauleitplanung
bzw. zu den Baugenehmigungsverfahren eine Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan. Insgesamt
werden 40 Änderungen erforderlich.
Die Darstellung der einzelnen Änderungen einschließlich Übersichtsplan erfolgt deshalb im Gegensatz zur 1.
bis 4. punktuellen Änderung getrennt nach den einzelnen Städten bzw. Gemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft.
2.2
Rechtliche Grundlagen
Das Verfahren zur 5. Änderung des FNP wurde im Jahre 2004 förmlich eingeleitet. In der Zwischenzeit erfolgten
mehrere Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB). Auch die jeweiligen Überleitungsvorschriften konnten
nicht zum Abschluss des Verfahrens genutzt werden.
Somit bildet das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert am 31.07.2009 (BGBl. I S.2585), die rechtliche Grundlage für die vorliegende
5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes.
Weitere Grundlagen für die Ausarbeitung des FNP bilden die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993
(BGBl. I S.466) sowie die Planzeichenverordnung (PlanZV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S.58).
Auf Grund der aktuellen Gesetzeslage wird eine Begründung zur FNP-Änderung (= vorliegender Textteil) mit
einem gesonderten Umweltbericht als Bestandteil der Begründung erforderlich.
2.3
ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung bzw. Bedarfsbegründung
Aus der Auswertung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger zur 3. bis 6. punktuellen
Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Erarbeitung ergänzender Unterlagen ersichtlich. Insbesondere
wurde vom Regierungspräsidium Freiburg, Abt. Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen sowie vom Landratsamt Rottweil, Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt auf Grund des
Gesamtumfangs der Änderungen eine generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes angeregt oder
zumindest eine Bedarfsbegründung bezüglich der neu ausgewiesenen Entwicklungsflächen eingefordert.
Diese gemeinsame Bedarfsbegründung für die 3. bis 6. punktuelle Änderung ist nunmehr erarbeitet und wird als
gesonderter Textteil mit zugehörigen Übersichtsplänen den Verfahrensunterlagen beigefügt.
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2.4
Aufstellungsgang
Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss (Gemeinsamer Ausschuss)
ortsübliche Bekanntmachung:
in den einzelnen Gemeinden am 16./17./18.08.2007
Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (1) BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit
am
16.02.2004
vom
bis
27.08.2007
22.09.2007
Behördenbeteiligung § 4 (1) BauGB
frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstiger Träger öffentlicher Belange
Anschreiben vom
Frist bis
Anregungen
Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Beschluss zur Offenlage
15.08.2007
24.09.2007
am
28.07.2010
am
28.07.2010
am
vom
bis
18.11.2010
29.11.2010
19.01.2011
Anregungen § 3(2) BauGB
Behandlung der vorgebrachten Anregungen
am
20.07.2011
Wirksamkeitsbeschluss
Feststellung des Entwurfs
Benachrichtigung der nach § 4 Beteiligten
am
am
12.10.2011
...................
Genehmigung § 6 BauGB
Genehmigung des Flächennutzungsplanes mit
Erlass des Regierungspräsidiums Freiburg
am
...................
Bekanntmachung § 6(5) BauGB
Ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung durch
die Verwaltungsgemeinschaft Aichhalden.- Hardt - Lauterbach - Schramberg
am
.................
Öffentliche Auslegung § 3 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung:
in den einzelnen Gemeinden am19./19./19./20.11.2010
Benachrichtigung der nach § 4 (1) Beteiligten mit Anschreiben vom
Öffentliche Auslegung
in den einzelnen Gemeinden am ..................................................................
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Begründung Seite 6
3
3.1
ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM AICHHALDEN-RÖTENBERG
Inhalte der 5. punktuellen Änderung:
Ortsteil Rötenberg
Erweiterung des Sport- und Freizeitgeländes 'Wannen' und geänderte Abgrenzung der Wohnbauflächen
Ausweisung geplanter Mischbauflächen im Gebiet 'Zubermoos'
Ausweisung gemischter Bauflächen im Gewann 'Schwanenmoos', Ortsteil Bach und Altenberg
Erweiterung von Mischbauflächen im Bereich 'Friedhof'
Erweiterung von Mischbauflächen im Bereich der neuapostolischen Kirche
Neuausweisung von Wohnbauflächen im Gewann Sonnenäcker
Rücknahme von Wohnbauflächen im Gewann Götzenäcker und Ausweisung als
Fläche für die Landwirtschaft
Gemeinde Aichhalden
Ergänzung von gewerblichen und gemischten Bauflächen im Gewann 'Hinteraichhalden', Anpassung an
die Bebauungsplanung
geänderte Abgrenzung von Wohnbauflächen, z.T. Änderung als Mischbaufläche oder als Fläche für die
Landwirtschaft, Darstellung eines Kinderspielplatzes und Darstellung einer Fläche für
Ausgleichsmaßnahmen
3.2
Übersichtsplan
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Begründung Seite 7
3.3
Darstellung der einzelnen Änderungsbereiche
3.3.1 Rötenberg – Änderung und Erweiterung Sport- und Freizeitgelände 'Wannen' (1.1)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Änderungsbereich befindet sich am südwestlichen
Rand des Ortsteils Rötenberg mit einer Größe von ca.
11,26 ha.
Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplan-Verfahrens
'Wannen-Änderung und Erweiterung' am 03.12.2002 wird
eine Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine geringfügige Erweiterung der
baulichen Nutzung am unteren Ziegeleiweg sowie für die
Entwicklung der Gemeinbedarfs- und der Grünflächen im
Bereich Schule und Sportanlagen mit Flächen für den
ruhenden Verkehr (Parkplätze) geschaffen werden.
Der Bebauungsplan ist seit dem 11.06.2004 rechtsverbindlich (§ 8 Abs.3 BauGB). Als Änderung eines
bestehenden Bebauungsplanes wurde dieser der Kommunalaufsicht nach den Vorschriften der GO angezeigt. Mit
Orthphoto 2005 u. älter
Schreiben vom 28.07.2004 wurde mitgeteilt, dass der Plan
von Aufsichts wegen nicht beanstandet wird.
Im Zuge der 5. punktuellen Änderung wird die Flächendarstellung an den Bebauungsplan angepasst. Ebenso
werden Flächen für Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.
Regionalplan SBH 2003
Bestehende Siedlungsfläche, sonstige landwirtschaftliche Fläche sowie am westlichen Rand schutzbedürftiger
Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Im Plangebiet befindet sich zwei nach § 32 NatSchG besonders geschützte Biotope im Umgebungsbereich des
Rötenbaches (Nr. 016 – Trockenmauer und Nr. 017 – Sickerquelle). Das Plangebiet liegt außerdem in der Zone
IIIB des Wasserschutzgebietes 'WSG RÖTENBERG TB I-II'. Weiterhin befindet sich das Plangebiet vollständig
im Bereich der Platzrunde und zum Teil in der sogenannten oberen Übergangsfläche nach § 17 LuftVG für den
Sonderlandeplatz 'Winzeln'.
Umweltbericht
Erhebliche Konflikte mit Schutzgütern bzw. Schutzgebieten: "Sehr kritisch erscheint für die Schutzgüter Boden,
Biotope und Landschaftsbild die Erweiterung der Grünfläche Sportplatz nach Osten, in den relativ steil
abfallenden Hang hinein. Dadurch wird einerseits der Charakter des Tales verändert, umfangreiche Erdarbeiten
notwendig sowie in den vorhandenen Gehölzbestand und möglicherweise in extensive, artenreiche Wiesen
eingegriffen." Auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
W Bestand (2,5 ha); Gemeinbedarf (1,57 ha);
Sport (1,33 ha); LW (5,86 ha)
W Bestand (2,23 ha); Gemeinbedarf (1,21 ha);
Sport B. (2,77 ha); Sport Pl. (0,51 ha);
Grün B. (1,64 ha); Parken (0,21 ha); LW (2,69 ha)
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Begründung Seite 8
3.3.2 Rötenberg – Ausweisung geplanter Mischbauflächen im Gewann 'Zubermoos' (1.2)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Änderungsbereich mit einer Größe von ca. 0,62 ha
schließt am südlichen Siedlungsrand von Rötenberg
an bestehende Mischbauflächen westlich der K 5531 /
Zubermoosstraße an. Es handelt sich um die
Übernahme einer Abrundungssatzung nach § 34 Abs.4
BauGB mit Genehmigung des Landratsamtes vom
16.07.2002 in die Darstellungen des FNP.
Das Plangebiet besteht zum größten Teil aus
vorhandener Bebauung, lediglich eine Fläche von ca.
0,13 ha ist bisher nicht bebaut.
Regionalplan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Das Plangebiet liegt in der Zone IIIB bzw. IIIA des
Wasserschutzgebietes 'WSG RÖTENBERG TB I-II'.
Weiterhin befindet sich das Plangebiet im sogenannten
beschränkten Bauschutzbereich nach § 17 LuftVG für
den Sonderlandeplatz 'Winzeln'.
Orthphoto 2005 u. älter
Umweltbericht
Mit dem Vorhaben wird eine Abrundungssatzung in den FNP übernommen. Das Plangebiet ist zum Teil bereits
bebaut. Lediglich auf einer Fläche von ca. 0,13 ha ist das Gebiet unbebaut und wird gärtnerisch genutzt.
Erhebliche Auswirkungen mit geringem Flächenumfang sind im Bereich der Schutzgüter (Grund-) Wasser und
Boden durch zusätzliche Versiegelungen zu erwarten, zumal das Gebiet vollständig in Zone III des dort
bestehenden Wasserschutzgebietes liegt. Die WSG-Zone II reicht bis nahe an das Gebiet im Westen heran. Im
weiteren Verfahren sind die Belange des Wasser- und Bodenschutzes im Besonderen zu beachten. So ist die
Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, nicht schädliches Niederschlagswasser ist
zu versickern bzw. naturnah dem Wasserkreislauf wieder zuzuführen.– auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft
Mischbaufläche, geplant
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Begründung Seite 9
3.3.3 Bach u. Altenberg – Neuausweisung Mischbauflächen im Gewann 'Schwanenmoos' (1.3)
Lage / Kurzbeschreibung
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand
des Ortsteils Bach und Altenberg beidseitig der Straße
'Schwanenmoos' mit einer Größe von ca. 1,46 ha. Vorgesehen ist die Darstellung einer geplanten Mischbaufläche im Anschluß bestehende Mischbauflächen
im Zuge der 5. punktuellen Änderung des FNP. Die
Flächenabgrenzung ergibt sich aus der genehmigten
Abrundungssatzung nach § 34 Abs.4 BauGB vom
16.07.2002.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche westlich der Straße,
schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und
Landwirtschaft (Vorrangflur) östlich der Straße
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betrofffen
Umweltbericht
Teilweise erhebliche Konflikte mit den Schutzgütern
Boden und Landschafts- bzw. Ortsbild - auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Orthphoto 2005 u. älter
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft
Mischbaufläche, geplant
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 10
3.3.4
Rötenberg – Abgrenzung von Mischbauflächen im Bereich 'Friedhof' (1.4)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Änderungsbereich befindet sich am östlichen
Siedlungsrand von Rötenberg und umfasst zwei
Teilflächen in unmittelbarer Nähe des Friedhofs, die
bisher als geplante Grünflächen dargestellt sind. Die
Flächen grenzen westlich und nördlich an bestehende
Mischbauflächen an. Die beiden Bereiche haben
insgesamt eine Größe von ca. 0,26 ha.
Die Flächenabgrenzung ergibt sich aus der
zugehörigen Abrundungssatzung nach § 34 Abs.4
BauGB, die am 16.07.2002 vom Landratsamt Rottweil
genehmigt wurde. Beide Flächen sind inzwischen
bebaut.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche.
Orthphoto 2005 u. älter
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.
Umweltbericht
Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Grünfläche, geplant
Fläche für Mischbebauung, geplant
3.3.5 Rötenberg – Abgrenzung von Mischbauflächen im Bereich 'Neuapostolische Kirche' (1.5)
Lage / Kurzbeschreibung
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand von
Rötenberg in zweiter Reihe der Bebauung an der
Alpirsbacher Straße. Nördlich, östlich und südlich
grenzen bestehende Mischbauflächen an, südwestlich
die Gemeinbedarfsfläche um die neuapostolische
Kirche. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 0,3 ha.
Die Flächenabgrenzung ergibt sich aus der
zugehörigen Abrundungssatzung (§ 34 Abs.4 BauGB),
die am 16.07.2002 vom Landratsamt Rottweil
genehmigt wurde. Ein Teil des Plangebietes ist
inzwischen bebaut.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche.
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.
Orthphoto 2005 u. älter
Umweltbericht
Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Fläche für die Landwirtschaft (s. ob. Planausschnitt)
Planung 5. Änderung
Mischbaufläche, geplant (s. ob. Planausschnitt)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 11
3.3.6 Aichhalden 'Hinteraichhalden' – Ergänzung Gewerbe- und Mischbauflächen (1.6)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Gemeinderat von Aichhalden hat bereits im Jahre 2000
beschlossen, für das Gebiet 'Hinteraichhalden' am südlichen
Rand von Aichhalden einen Bebauungsplan aufzustellen.
Damit soll die Möglichkeit für die Ansiedlung neuer
Gewerbebetriebe sowie für die Umsiedlung örtlicher Betriebe
aus Gemengelagen geschaffen werden. Gleichzeitig sollen
vorhandene Siedlungsansätze als Mischgebietsflächen mit
gewissen Erweiterungsmöglichkeiten ausgewiesen werden.
Der Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Hinteraichhalden' ist seit
dem 20.10.2000 rechtsverbindlich (§ 8 Abs.3 BauGB) Teile
der Gewerbeflächen sind inzwischen bebaut.
Im genehmigten Flächennutzungsplan ist das Plangebiet zum
größten Teil als geplante Gewerbefläche dargestellt, die
bestehende Bebauung am südwestlichen Rand als
bestehende
Mischbaufläche.
Der
rechtskräftige
Bebauungsplan weicht in Teilbereichen von den
Darstellungen des FNP ab, diese Abweichungen sollen im
Zuge der 5. punktuellen Änderung bereinigt werden.
Betroffen sind insgesamt 4 Teilflächen. Am nordwestlichen
Rand wird die Abgrenzung des Gewerbegebietes erweitert
und damit dem Bestand angepasst. Eine Teilfläche an der
K 5531 wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung als
geplante Mischbaufläche dargestellt, die Abgrenzung
zwischen Gewerbe- und Mischbauflächen weiter südwestlich
wird ebenfalls dem Bestand angepasst. Die bestehende
Mischbaufläche am südwestlichen Rand wird nach Süden
erweitert, so dass eine bauliche Abrundung erfolgen kann.
Teilflächen sind bereits bebaut.
Orthphoto 2005 u. älter
Regionalpan SBH 2003
Schutzbedürftiger
Bereich
für
Bodenerhaltung
und
Landwirtschaft (Vorrangflur) und bestehende Bebauung
entlang der Kreisstraße sowie im Bereich der südwestlichen
Mischbauflächen.
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Umweltbericht
Teilweise erhebliche Konflikte mit den Schutzgütern Boden und Grundwasser – auf den Umweltbericht wird
verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
G Planung (0,92 ha)
M Bestand (0,13 ha)
LW (1,35 ha)
G Planung (0,8 ha)
M Planung (1,6 ha)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 12
3.3.7 Aichhalden – Anpassung diverser Abgrenzungen an den B-Plan 'Güntershöhe II' (1.7)
Lage / Kurzbeschreibung
Im genehmigten Flächennutzungsplan sind die
Flächen im Bereich Güntershöhe am südlichen Siedlungsrand von Aichhalden als bestehende bzw.
geplante Wohnbauflächen dargestellt, an die K 5531
direkt westlich angrenzende bereits bebaute Flächen
als bestehende Mischbauflächen.
Der Gemeinderat von Aichhalden hat bereits im Jahre
1999 beschlossen, für das Gebiet einen Bebauungsplan 'Güntershöhe II' aufzustellen der auch den
rechtskräftigen Bebauungsplan 'Güntershöhen I' mit
einbezieht. Der Bebauungsplan 'Güntershöhe II' seit
dem 08.10.1999 rechtsverbindlich. Er weicht in
Teilbereichen von den Darstellungen des genehmigten
FNP ab. Im Zuge der 5. punktuellen Änderung soll die
Darstellung angepasst werden.
Insgesamt sind 4 Teilbereiche zu ändern. Am
nordwestlichen
Rand
sind
Flächen
für
Ausgleichsmaßnahmen (ca. 0,65 ha) sowie eine
Grünfläche mit Spielplatz (ca. 0,09 ha) einzutragen,
entlang der K 5531 werden Mischbauflächen nunmehr
entsprechend
der
tatsächlichen
Nutzung
als
Wohnbauflächen eingetragen.
Durch die Darstellung des Spielplatzes wird die
genehmigte Wohnbaufläche verkleinert. Am südlichen
Rand wird die genehmigte Wohnbaufläche um weitere
ca. 0,58 ha reduziert und wieder als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.
Orthphoto 2005 u. älter
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche, im westlichen Teilbereich
schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und
Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Umweltbericht
Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den
Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
W Planung (0,67 ha)
M Bestand (0,42)
Forst (0,30 ha)
LW (0,35 ha)
W Bestand (0,35 ha)
W Planung (0,07 ha)
Grün KISP (0,09 ha)
Ausgleich (0,65 ha); LW (0,58 ha)-Rücknahme W
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Begründung Seite 13
3.3.8 Rötenberg – Neuausweisung von Wohnbauflächen an den Bereich 'Sonnenäcker' (1.8)
Lage / Kurzbeschreibung
In seiner Sitzung vom 20.12.2005 hat der Gemeinderat
von Aichhalden beschlossen, die Flächen im Gewann
Sonnenäcker als künftigen Schwerpunkt für die
Entwicklung von Wohnbauflächen im Ortsteil 'Rötenberg'
vorzusehen. Das Plangebiet befindet sich zwischen der
bestehenden Bebauung an der Brandsteigstraße im
Süden und der ca. 100 m entfernten Bebauung am
Hubweg im Norden bzw. der Alpirsbacher und Bacher
Straße im Osten. Damit wird die Siedlungsentwicklung auf
den Kernbereich der Ortslage von Rötenberg verschoben,
auf die bisher im genehmigten Flächennutzungsplan
dargestellte Entwicklungsfläche im Bereich Götzenäcker
kann verzichtet werden.
Ein entsprechendes Bebauungsplan-Verfahren wurde
durchgeführt. Der Bebauungsplan wurde vom Landratsamt mit Schreiben vom 27.12.2007 gem. §10 Abs.2 i.V.m.
§8 Abs.3 S.2 BauGB genehmigt.
Die Flächenausweisung der 5. punktuellen Änderung des
FNP orientiert sich an den Darstellungen des
Bebauungsplan-Entwurfs. Der Änderungsbereich hat eine
Größe von ca. 2,8 ha.
Zwischenzeitlich ist die Hälfte der Entwicklungsfläche
erschlossen, die verfügbaren Grundstücke sind bebaut,
verkauft oder reserviert, so dass nur noch sehr wenige
Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden können.
Somit wird nur noch die Hälfte der Entwicklungsfläche in
der Flächenbilanz berücksichtigt.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche
schaftliche Nutzfläche
und
sonstige
landwirt-
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Umweltbericht
Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den
Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft (2,8 ha)
Wohnbaufläche, geplant (2,8 ha)
Orthphoto 2005 u. älter
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
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Begründung Seite 14
3.3.9 Rötenberg – Rücknahme geplanter Wohnbauflächen im Gewann 'Götzenäcker' (1.9)
Lage / Kurzbeschreibung
Die betroffene Fläche mit einer Größe von ca. 3,2 ha
ist im genehmigten Flächennutzungsplan als geplante
Wohnbaufläche dargestellt.
Nachdem die Gemeinde Aichhalden in der Sitzung am
20.12.2005 beschlossen hat, das östlich angrenzende
Gebiet 'Sonnenäcker' als künftigen Entwicklungsschwerpunkt für die Wohnbebauung von Rötenberg
vorzusehen, wird im Gegenzug auf die Fläche
'Götzenäcker' verzichtet. Sie wird wieder als Fläche für
die Landwirtschaft dargestellt.
Regionalpan SBH 2003
teilweise bestehende Siedlungsfläche, teilweise Fläche
für die Landwirtschaft, davon Teilflächen am
westlichen Rand als schutzbedürftiger Bereich für
Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt.
Orthphoto 2005 u. älter
Umweltbericht
"Bei der geplanten Änderung werden die Wohnbauflächen „Götzenäcker“ reduziert, und als Flächen für die
Landwirtschaft ausgewiesen. Es entsteht keine Versiegelung und die ordnungsgemäße Landwirtschaft stellt
keinen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Damit ist deutlich von einer Verbesserung der Umweltbedingungen
auszugehen." – auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
(siehe vorige Planausschnitte)
Wohnbaufläche, geplant (3,2 ha)
Planung 5. Änderung
(siehe vorige Planausschnitte)
Fläche für die Landwirtschaft (3,2 ha)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 15
4
4.1
ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM HARDT
Inhalte der 5. punktuellen Änderung:
Gemeinde Hardt
Änderung der Gemarkungsgrenze zu Mariazell
Neuausweisung Erddeponie 'Mariazeller Straße'
Ergänzungen Gewerbefläche 'Weiler Straße'
Neuausweisung von Wohnbauflächen im Bereich 'Theilenwald'
Ergänzung Gewerbefläche 'Reutenmoos'
Neuausweisung von Gewerbeflächen 'Gewerbegebiet II'
Reduzierung Gewerbefläche 'Hofstattacker' auf Grund der Erkenntnisse aus der Offenlage
4.2
Übersichtsplan
Die Fläche wurde zur Offenlage deutlich reduziert.
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 16
4.3
Darstellung der einzelnen Änderungsbereiche
4.3.1 Hardt – Änderung der Gemarkungsgrenze zu Mariazell, Gemeinde Eschbronn (2.1)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Gemeinderat von Hardt hat in der Sitzung vom
23.10.2002 einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zwischen den Gemeinden Eschbronn und Hardt
zugestimmt zur Änderung der Gemeindegrenzen auf
den Gemarkungen Mariazell und Hardt. Die
Genehmigung der Gemeindegrenzänderung durch das
Landratsamt Rottweil erfolgte am 22.11.2002, als Tag
der Rechtswirksamkeit wurde der 01.01.2003
festgesetzt.
Durch die Vereinbarung wird die Gemarkungsfläche
von Hardt am östlichen Rand um ca. 43,8 ha erweitert.
Es handelt sich dabei um unbewohnte Flächen, die als
landwirtschaftliche Fläche oder als Waldflächen
genutzt werden.
Die Änderung der Gemarkungsgrenze muß im Zuge
der 5. punktuellen Änderung im Flächennutzungsplan
dargestellt werden.
Bestand FNP 1998
keine Darstellung
Planung 5. Änderung
Flächen für die Landwirtschaft
Flächen für die Forstwirtschaft
4.3.2 Hardt – Neuausweisung der Erddeponie 'Reutenmoos' an der Mariazeller Straße (2.2)
Lage / Kurzbeschreibung
Das Gelände der Erdeponie 'Reutenmoos' befindet sich östlich der
Ortslage von Hardt an der 'Mariazeller Straße' und umfasst eine
Fläche von ca. 3,35 ha. Die Erddeponie ist bereits in Betrieb, die
abfallrechtliche Genehmigung wurde am 29.07.2003 erteilt.
Es handelt sich somit um eine nachrichtliche Darstellung des
Deponiegeländes im Zuge der 5. punktuellen Änderung.
Regionalplan SBH 2003
Teilweise schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und
Landwirtschaft (Vorrangflur), im südlichen und östlichen Bereich
Darstellung als schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und
Landschaftspflege (PS 3.2.1), als ausgewählte Biotopfläche.
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Das Deponiegelände liegt in der Zone IIIA des Wasserschutzgebiets
'WSG HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU.'
Umweltbericht
keine weiteren Ausführungen.
Bestand FNP 1998
Fläche für die Landwirtschaft
Planung 5. Änderung
Fläche für Aufschüttungen, Erddeponie
Orthphoto 2005 u. älter
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 17
4.3.3 Hardt – Ergänzungen Gewerbefläche 'Weiler Straße' (2.3)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Änderungsbereich schließt östlich an das
bestehende Gewerbegebiet 'Weiler Straße' der von
Hardt an. Die Flächenausweisung dient der Standortsicherung und Erweiterung eines bestehenden
Gewerbebetriebes sowie der Schaffung von Parkplätzen für Mitarbeiter. Die Erschließung ist über die
südlich angrenzende Weiler Straße gesichert. Bisher in
diesem Bereich vorgesehene Grünflächen für Sportanlagen (Tennisanlage) entfallen und werden als
Flächen für die Landwirtschaft (südliche Teilfläche)
bzw. als geplante Gewerbeflächen und Parkplatzfläche
(nördl. Teilfläche) dargestellt.
Der Gemeinderat von Hardt hat am 24.06.2004
beschlossen, einen Teilbebauungsplan 'Weilerstr. Ost'
aufzustellen, dieser ist seit dem 02.12.2005
rechtsverbindlich. Für die Teilfläche 'Weilerstr. Ost II'
wurde am 07.10.2004 ein weiterer Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Bebauungsplan ist
zwischenzeitlich genehmigt (§ 8 Abs. 3 BauGB), die
Baumaßnahme (Betriebserweiterung) durchgeführt.
Parallel hierzu wird die Flächendarstellung im Zuge der
5. punktuellen Änderung des FNP angepasst.
Orthphoto 2005 u. älter
Regionalpan SBH 2003
schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft
(Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Die Flächen befinden sich in der Zone IIIA des Wasserschutzgebiets 'WSG
HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU.'
Umweltbericht
Die Rücknahme der Grünflächen, sowie in Teilen die Rücknahme des
Gewerbes ist aus landschaftsplanerischer Sicht zu begrüßen. Kritisch
erscheint jedoch jede weitere Erweiterung von gewerblichen Bauten in
dieser exponierten und sensiblen Lage, die weithin sichtbare
Veränderungen des Landschaftsbildes nach sich zieht. Weitere Bauten
sollten aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes unbedingt
vermieden werden. Mit starken Beeinträchtigungen ist auch für die
Schutzgüter Boden, Grundwasser (WSG) und Mensch (nahe liegendes
Gehöft) zu rechnen. – Auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
G Planung (0,25 ha)
Sport Planung (0,56 ha)
LW (0,81 ha)
G Planung (0,53 ha)
Parken (0,14 ha)
LW (0,95 ha)
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Begründung Seite 18
4.3.4
Hardt – Neuausweisung von Wohnbauflächen im Bereich 'Theilenwald' (2.4)
Lage / Kurzbeschreibung
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,1 ha befindet
sich im nördlichen Siedlungsbereich von Hardt am
Theilenweg. Westlich grenzt bestehende Wohnbebauung an, nordöstlich und östlich setzt sich die
Wohnbebauung nach der kleinen Fläche des
Theilenwaldes fort. Der Gemeinderat von Hardt hat in
seiner Sitzung vom 23.06.2005 beschlossen, einen
Bebauungsplan für das Gebiet zur Deckung des
örtlichen Bedarfs aufzustellen. Der Bebauungsplan
wurde am 14.06.2006 vom LRA Rottweil gem. § 10
Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB genehmigt und
ist am 30.06.2006 in Kraft getreten. Die Erschließung
des Gebietes ist abgeschlossen, die Grundstücke sind
verkauft und bereits größtenteils bebaut.
Regionalpan SBH 2003
sonstige landwirtschaftliche Nutzfläche
Orthphoto 2005 u. älter
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Die Flächen befinden sich in der Zone IIIB des
Wasserschutzgebiets 'WSG HARDT TB I-III KA. FL.
HA. QU'.
Umweltbericht
Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft
Wohnbaufläche, geplant
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 19
4.3.5 Hardt – Ergänzung Gewerbefläche 'Reutenmoos' (2.5)
Lage / Kurzbeschreibung
Die geplante gewerbliche Erweiterungsfläche mit einer
Größe von ca. 0,27 ha schließt nordwestlich an die
Flächen des Gewerbegebietes 'Weilerstraße' von
Hardt an. Im Norden grenzt die bestehende
gewerbliche
Bebauung
des
Gewerbegebietes
'Reutenmoos' an, für das ein rechtskräftiger
Bebauungsplan vorliegt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes
hat der Gemeinderat die 1. Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes 'Gewerbegebiet Reutenmoos'
im vereinfachten Verfahren beschlossen. Dieser ist mit
Bekanntmachung vom 21.10.2005 in Kraft getreten
(§ 8 Abs.3 BauGB). Die geänderte Flächenabgrenzung
wird im Zuge der 5. punktuellen Änderung in die
Darstellungen des FNP aufgenommen.
Orthphoto 2005 u. älter
Die östliche Teilfläche der Gebietsausweisung ist
zwischenzeitlich bebaut, die östliche Restfläche steht
einem unmittelbar angrenzenden Betrieb als
Erweiterungsfläche zur Verfügung und wird deshalb in
der Flächenbilanz nicht als zur Verfügung stehende
gewerbliche Entwicklungsfläche aufgeführt.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Die Flächen befinden sich in der Zone IIIB des
Wasserschutzgebiets 'WSG HARDT TB I-III KA. FL.
HA. QU'.
Umweltbericht
Teilweise erhebliche Konflikte mit den Schutzgütern
Boden und Grundwasser – auf den Umweltbericht wird
verwiesen.
Orthphoto2011
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft
Gewerbefläche, geplant
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 20
4.3.6 Hardt – Neuausweisung 'Gewerbegebiet II' (2.6)
Lage / Kurzbeschreibung
In den genehmigten gewerblichen Entwicklungsflächen der Gemeinde Hardt zwischen der Weilerstraße und der
Mariazeller Straße am südöstlichen Siedlungsrand stehen keine Flächen mehr zur Verfügung, die die
Gemeinde ansiedlungswilligen Betrieben anbieten kann. Noch unbebaute Flächen müssen oftmals für die
Standortsicherung und Eigenentwicklung der ansässigen Gewerbebetriebe vorgehalten werden oder befinden
sich bereits im Eigentum dieser Betriebe (s.a. gesonderte Bedarfsermittlung bzw. Bedarfsbegründung für die 3.
bis 6. punktuelle Änderung des FNP, die den Unterlagen zur Offenlage beigefügt ist).
Aus diesem Grund muß die Gemeinde Hardt dringend neue Standorte für die gewerbliche Entwicklung auf ihrer
Gemarkung ausweisen, um zumindest einen Spielraum für eine organische Weiterentwicklung der Gemeinde
auch in Bezug auf die gewerbliche Situation zu behalten (s.a. Regionalplan SBH 2003, PlS. 2.5). Die Gemeinde
hat im Vorgriff mehrere mögliche Standorte untersucht, als Bewertung der grundsätzlichen Eignung wurden
folgende Kriterien herangezogen:
-
Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten
keine ausschließliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Produktionsflächen sondern auch von
Waldflächen ohne besondere Schutzfunktionen
Anbindung an eine mögliche künftige Ortsumgehung
räumliche Zuordnung und Ausrichtung zum Mittelzentrum Schramberg
Flächenverfügbarkeit.
Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 27.09.2005 beschlossen, die Flächen im Gewann
'Katzenmoos' als zukünftigen Entwicklungsschwerpunkt für die gewerbliche Nutzung näher zu untersuchen und
die Aufnahme einer Fläche in die 5. punktuelle Änderung des FNP beantragt.
Die geplante Entwicklungsfläche für Gewerbe grenzt nordöstlich an die Ortslage von Hardt an und umfasste
ursprünglich eine Größe von ca. 16,92 ha, diese wurde zur Offenlage auf eine Fläche von 8,248 ha für einen
ersten Entwicklungsabschnitt reduziert. Davon sollen ca. 1,633 ha am östlichen und nördlichen Rand als
Waldabstandsflächen und weitere 0,805 ha am südlichen Rand als Ausgleichsflächen dargestellt werden. Die
Flächenausweisung befindet sich zum größten Teil auf den erweiterten Gemarkungsflächen aus dem Jahre
2003 (vgl. Kapitel 4.3.1).
Alternativenprüfung
Im Vorfeld der FNP-Fortschreibung in Bezug auf die Ausweisung eines neuen Gewerbestandorts hat die
Gemeinde Hardt im Zuge einer Alternativenprüfung mehrere Standorte untersucht und insbesondere aus
landschaftsplanerischer Sicht beurteilt. Die Ausarbeitung der Alternativenprüfung erfolgte durch das Büro
Wick+Partner, Gähkopf 18, 70192 Stuttgart. Folgende Standorte wurden untersucht:
Burschachen – Katzenmoos 1
Ulrichshof
Burschachen – Katzenmoos 2
Hugswald
Ulrichsmoos
Hochwald
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 21
Die Alternativenprüfung kommt zu folgendem Ergebnis (allgemein verständliche Zusammenfassung, Zitat):
" Der Bereich Hugswaldstraße stellt insgesamt betrachtet den Standort mit der geringsten Eingriffserheblichkeit
dar, scheitert jedoch an mangelnder Flächenverfügbarkeit.
Burschachen / Katzenmoos 1, Ulrichshof sowie Hochwald stellen die Standorte mit etwa derselben
Eingriffserheblichkeit dar. Der Standort Ulrichsmoos weist demgegenüber zusätzlich eine erhöhte
Empfindlichkeit im Bezug auf die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild auf. Burschachen / Katzenmoos 2
ist durch seine nahezu vollständige Lage im Wald, der Standort mit den erheblichsten Eingiffen in das
Schutzgut Klima / Luft und Arten / Biotope."
Aus Gründen der Flächenverfügbarkeit sowie aus städtebaulichen Gründen wurde beschlossen, den Standort
Burschachen-Katzenmoos 1 in das weitere Verfahren der FNP-Änderung aufzunehmen.
Regionalpan SBH 2003
Schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) und Fläche für die
Forstwirtschaft
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand in der Zone IIIB bzw. IIIA des Wasserschutzgebietes WSG
HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU. Ansonsten sind derzeit keine weiteren übergeordneten Festsetzungen
bekannt.
Umweltbericht
Erhebliche Konflikte mit Schutzgütern bzw. Schutzgebieten: " Erhebliche Auswirkungen sind auf die Schutzgüter
Wasser, Boden sowie Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume zu erwarten; letztere insbesondere deswegen,
weil Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten und nach § 32 NatSchG Baden-Württemberg
geschützte Biotope vorliegen. Wegen der Großflächigkeit sind auch erhebliche Auswirkungen auf die
Landschaft und damit auf den Menschen (Erholung) abzusehen. Zum neuen Waldrand ist ein ausreichender
Abstand einzuhalten. Es ist nicht auszuschließen, dass Sturmereignisse den neu entstandenen Waldrand
beeinträchtigen und zu weiteren Windwürfen führen werden."
Durch die deutliche Flächenreduzierung wird der Ausgleichsbedarf entsprechend geringer, dennoch ist mit
einem erheblichen Ausgleichsbedarf zu rechnen. Auf den Umweltbericht wird verwiesen, zum BebauungsplanVerfahren werden derzeit detaillierte Untersuchungen auch in Bezug auf den Artenschutz durchgeführt.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Luftbildausschnitt
Orthphoto 2005 u. älter
Mischbaufläche, geplant (0,333 ha)
Landwirtschaft (5,260 ha)
Forstwirtschaft (2,655 ha)
bisher zum größten Teil auf
Gemarkung Mariazell
Gewerbeflächen, geplant (5,810 ha)
Ausgleichsflächen (0,805 ha)
Waldabstand (1,633 ha)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 22
4.3.7 Hardt – 'Flächenreduzierung G Hofstattacker' (2.7)
Lage / Kurzbeschreibung
Die betroffene Fläche mit einer Größe von ca. 3,41 ha ist im genehmigten Flächennutzungsplan als geplante
Gewerbefläche dargestellt.
Auf Grund der vorgebrachten Anregungen zur Offenlage in Bezug auf die Flächenausweisung
"Gewerbegebiet II" (Nr. 2.6 der 5. pkt. Änderung) hat der Gemeinderat von Hardt beschlossen, im
Gegenzug
an
anderer
Stelle
auf
gewerbliche
Entwicklungsflächen
des
genehmigten
Flächennutzungsplanes zu verzichten. Vorgesehen hierfür ist ein Bereich im Gewann Hofstattacker,
diese Teilfläche wird wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Regionalpan SBH 2003
teilweise bestehende Siedlungsfläche (westlicher Bereich), teilweise Fläche für die Landwirtschaft als
schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur – östlicher Bereich)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Zone III B des Wasserschutzgebietes HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU.
Umweltbericht
Bei dieser Änderung werden Entwicklungsflächen für Gewerbe reduziert und als Flächen für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Es entsteht keine Versiegelung und die ordnungsgemäße Landwirtschaft stellt keinen Eingriff in
den Naturhaushalt dar. Damit ist deutlich von einer Verbesserung der Umweltbedingungen auszugehen.
Weitergehende Ausführungen sind nicht erforderlich
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Luftbildausschnitt
Orthphoto 2005 u. älter
Gewerbefläche, geplant (3,41 ha)
Landwirtschaft mit Hoffläche (3,41 ha)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 23
5
5.1
ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM LAUTERBACH
Inhalte der 5. punktuellen Änderung:
Gemeinde Lauterbach
Waldrücknahme am Gewerbegebiet 'Hornberger Straße'
Ergänzung Sonderbau- und Wohnbauflächen u. Darstellung von Ausgleichsflächen im Bereich 'Basler Hof'
5.2
Übersichtsplan
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 24
5.3
Darstellung der einzelnen Änderungsbereiche
5.3.1 Lauterbach – Waldrücknahme am Gewerbegebiet 'Hornberger Straße' (3.1)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Hornberger
Straße' am südwestlichen Siedlungsrand von Lauterbach wurde im Jahre 2004 genehmigt. Der südliche
Rand des Geltungsbereichs geht über die Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinaus. In diesem
Bereich ist eine private Grünfläche festgesetzt, die vorhandenen Waldflächen wurden nach Vorliegen der
Waldumwandlungsgenehmigung zurückgenommen.
Entsprechend den Festsetzungen des genehmigten
Bebauungsplanes wird der betroffene Teilbereich im
Zuge der 5. punktuellen Änderung nunmehr als
bestehende Grünfläche, Parkanlage, festgesetzt. Der
Änderungsbereich hat eine Fläche von ca. 0,82 ha.
Orthphoto 2005 u. älter
Regionalplan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche und Waldfläche
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Umweltbericht
Kaum bzw. keine erheblichen Beeinträchtigungen – auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Forstwirtschaft
Fläche für die Landwirtschaft (Teilfl. a. westl. Rand)
Grünfläche Parkanlage, Bestand
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 25
5.3.2 Lauterbach – Ergänzung Sonderbau- und Wohnbauflächen sowie Darstellung von
Ausgleichsflächen im Bereich 'Basler Hof' (3.2)
Lage / Kurzbeschreibung
Das Plangebiet befindet sich ca. 3 km nordöstlich des
Ortskerns von Lauterbach im Gewann Imbrand. Im
Gebiet findet sich bestehende Wohnbebauung sowie
am nördlichen Rand die Hotelanlage 'Basler Hof'.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 'Basler Hof'
im Jahre 2000 sollten die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des
'Basler Hofs' geschaffen werden und Wohnbauflächen
für die örtliche Bevölkerung östlich der Straße
'Imbrand' geschaffen werden. Der Bebauungsplan ist
seit dem 30.09.2005 rechtskräftig.
Die Festsetzungen des B-Planes machen eine
Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Im nördlichen Teilbereich werden die Sonderbaufläche
im Süden und der Wald im Norden zugunsten der
Darstellung von Ausgleichsflächen bzw. Grünflächen
(Parkanlage) reduziert, eine kleine nordwestliche
Teilfläche wird als Wohnbaufläche dargestellt, diese ist
inzwischen bebaut.
Orthphoto 2005 u. älter
Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes
'Sulzbachtal' aus dem Jahre 1953 überschneidet sich
teilweise mit bereits bebauten Flächen und auch mit
dem vorliegenden Änderungsbereich. Zwar wird der
südliche im genehmigten FNP als bestehende
Sondergebietsfläche dargestellte Bereich reduziert, er
tangiert
aber
immer
noch
das
Landschaftsschutzgebiet.
Eine
generelle
Überarbeitung der Schutzgebietsgrenzen wird von der
VVG Schramberg angestrebt, dies ist jedoch
grundsätzlich Sache der Unteren Naturschutzbehörde.
Regionalplan SBH 2003
schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und
Landwirtschaft
bzw.
Bodenerhaltung
und
Forstwirschaft.
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Landschaftsschutzgebiet 'Sulzbachtal' und nach §32
NatSchG geschützter Feuchtgebietskomplexe Nr. 654.
Umweltbericht
Teilweise
erhebliche
Konflikte
mit
einzelnen
Schutzgütern – auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
SO Beherbergung (0,48 ha); W Bestand (0,04 ha)
Forst (0,69 ha); LW (0,06 ha)
SO Beherbergung (0,48 ha); W Bestand (0,1 ha)
Ausgleich, Waldabstand (0,69 ha)