Begründung Teil 1 5.pkt.Änderung
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Begründung Teil 1 5.pkt.Änderung
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT SCHRAMBERG Aichhalden – Hardt – Lauterbach – Schramberg LANDKREIS ROTTWEIL GEMEINSAMER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Büro Gfrörer Architekten, Ingenieure Dettenseer Straße 23-25 72186 Empfingen Tel.: 07485 / 9769-0 Fax: 07485 / 9769-21 Feststellungsbeschluss: 12.10.2011 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 1 INHALT 1 VORBEMERKUNGEN 1.1 1.2 ALLGEMEINES / ANLASS UND ERFORDERNIS DER VORLIEGENDEN PLANUNG .................................... 3 KURZBESCHREIBUNG / LAGE IM RAUM ............................................................................................ 3 2 INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP 2.1 2.2 2.3 2.4 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 3.3.7 3.3.8 3.3.9 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 4.3.6 RÖTENBERG – ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG SPORT- UND FREIZEITGELÄNDE 'WANNEN' (1.1) .......................7 RÖTENBERG – AUSWEISUNG GEPLANTER MISCHBAUFLÄCHEN IM GEWANN 'ZUBERMOOS' (1.2) .........................8 BACH U. ALTENBERG – NEUAUSWEISUNG MISCHBAUFLÄCHEN IM GEWANN 'SCHWANENMOOS' (1.3)..................9 RÖTENBERG – ABGRENZUNG VON MISCHBAUFLÄCHEN IM BEREICH 'FRIEDHOF' (1.4) ......................................10 RÖTENBERG – ABGRENZUNG VON MISCHBAUFLÄCHEN IM BEREICH 'NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE' (1.5)............10 AICHHALDEN 'HINTERAICHHALDEN' – ERGÄNZUNG GEWERBE- UND MISCHBAUFLÄCHEN (1.6)..........................11 AICHHALDEN – ANPASSUNG DIVERSER ABGRENZUNGEN AN DEN B-PLAN 'GÜNTERSHÖHE II' (1.7) ...................12 RÖTENBERG – NEUAUSWEISUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN AN DEN BEREICH 'SONNENÄCKER' (1.8) .................13 RÖTENBERG – RÜCKNAHME GEPLANTER WOHNBAUFLÄCHEN IM GEWANN 'GÖTZENÄCKER' (1.9).....................14 5.3.1 5.3.2 HARDT – ÄNDERUNG DER GEMARKUNGSGRENZE ZU MARIAZELL, GEMEINDE ESCHBRONN (2.1) ......................16 HARDT – NEUAUSWEISUNG DER ERDDEPONIE 'REUTENMOOS' AN DER MARIAZELLER STRAßE (2.2).................16 HARDT – ERGÄNZUNGEN GEWERBEFLÄCHE 'WEILER STRAßE' (2.3)...............................................................17 HARDT – NEUAUSWEISUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN IM BEREICH 'THEILENWALD' (2.4) ...................................18 HARDT – ERGÄNZUNG GEWERBEFLÄCHE 'REUTENMOOS' (2.5) ......................................................................19 HARDT – NEUAUSWEISUNG 'GEWERBEGEBIET II' (2.6)...................................................................................20 23 INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG: .................................................................................. 23 ÜBERSICHTSPLAN ........................................................................................................................ 23 DARSTELLUNG DER EINZELNEN ÄNDERUNGSBEREICHE ................................................................. 24 LAUTERBACH – WALDRÜCKNAHME AM GEWERBEGEBIET 'HORNBERGER STRAßE' (3.1)...................................24 LAUTERBACH – ERGÄNZUNG SONDERBAU- UND WOHNBAUFLÄCHEN SOWIE DARSTELLUNG VON AUSGLEICHSFLÄCHEN IM BEREICH 'BASLER HOF' (3.2)....................................................25 6 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM SCHRAMBERG 6.1 6.2 6.3 6.4 15 INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG: .................................................................................. 15 ÜBERSICHTSPLAN ........................................................................................................................ 15 DARSTELLUNG DER EINZELNEN ÄNDERUNGSBEREICHE ................................................................. 16 5 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM LAUTERBACH 5.1 5.2 5.3 6 INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG: .................................................................................... 6 ÜBERSICHTSPLAN .......................................................................................................................... 6 DARSTELLUNG DER EINZELNEN ÄNDERUNGSBEREICHE ................................................................... 7 4 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM HARDT 4.1 4.2 4.3 4 ERFORDERNIS DER PLANAUFSTELLUNG, BEGRÜNDUNG .................................................................. 4 RECHTLICHE GRUNDLAGEN ............................................................................................................ 4 ERGÄNZENDE AUSFÜHRUNGEN ZUR BEDARFSERMITTLUNG BZW. BEDARFSBEGRÜNDUNG ................ 4 AUFSTELLUNGSGANG ..................................................................................................................... 5 3 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM AICHHALDEN-RÖTENBERG 3.1 3.2 3.3 3 26 INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG: .................................................................................. 26 ÜBERSICHTSPLAN TALSTADT – SULGEN - SCHÖNBRONN ............................................................... 27 ÜBERSICHTSPLAN TENNENBRONN ................................................................................................ 28 ÜBERSICHTSPLAN WALDMÖSSINGEN - HEILIGENBRONN ................................................................ 29 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 2 6.5 DARSTELLUNG DER EINZELNEN ÄNDERUNGSBEREICHE ................................................................. 30 6.5.1 6.5.2 6.5.3 6.5.4 6.5.5 6.5.6 6.5.7 6.5.8 6.5.9 6.5.10 6.5.11 6.5.12 6.5.13 6.5.14 6.5.15 6.5.16 6.5.17 6.5.18 6.5.19 6.5.20 6.5.21 6.5.22 6.5.23 SULGEN – ABRUNDUNG LIENBERG, ERGÄNZUNG MISCHBAUFLÄCHEN UND FLÄCHEN FÜR DEN GEMEINBEDARF (4.1)......................................................................................................30 WALDMÖSSINGEN– AUSWEISUNG GEPLANTER WOHNBAUFLÄCHEN 'HOLDERSTAUDEN/SEELE' (4.2) ................31 WALDMÖSSUNGEN – RÜCKNAHME GEPLANTER WOHNBAUFLÄCHEN IM GEWANN 'IM ESEL' (4.3) ......................31 WALDMÖSSINGEN – NEUAUSWEISUNG GEPLANTER GEWERBEFLÄCHEN IM GEWANN BRUNNEN (4.4) ...............32 WALDMÖSSINGEN – FLÄCHE FÜR EIN ÖKOKONTO IM BEREICH 'PFERSCHELWIESEN' (4.5)................................33 SULGEN 'SPECKSEPPLEHOF' – UMWIDMUNG MISCHBAUFLÄCHEN IN SONDERBAUFLÄCHEN (4.6)......................33 SULGEN 'GARTENSTRAßE / BRUNNENGASSE' – UMWIDMUNG WOHNBAU- IN MISCHBAUFLÄCHEN (4.7) .............34 TALSTADT – NEUAUSWEISUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN U. DARSTELLUNG VON AUSGLEICHSFLÄCHEN IM BEREICH 'VOGTSHOF' (4.8) ....................................................................................35 SULGEN, 'BRAMBACH IV' – ERWEITERUNG GEWERBEFLÄCHEN UND AUSGLEICHSFLÄCHEN (4.9) .....................36 SULGEN, 'HELDHOF – ERWEITERUNG GEWERBEFLÄCHEN UND AUSGLEICHSFLÄCHEN (4.10)...........................37 SULGEN, 'KIRCHPLATZ/HARDTSTR./OBERE GASSE' – ÄNDERUNG MISCHBAUFLÄCHEN UND GEMEINBEDARFSFLÄCHEN (4.11)..........................................................................................................38 SULGEN, 'SULGEN MITTE' – RÜCKNAHME GEMEINBEDARF ZUGUNSTEN WOHNBAUFLÄCHEN (4.12)..................38 SCHÖNBRONN, ABRUNDUNGSSATZUNG – ERGÄNZUNG VON MISCHBAUFLÄCHEN (4.13) ..................................39 SULGEN, 'MARIAZELLER STR./PANORAMASTR.' – AUSGLEICH WALDUMBAU UND GRÜNFLÄCHE (4.14) .............39 HEILIGENBRONN, 'HAUSTEILE' – NEUAUSWEISUNG WOHNBAUFLÄCHEN (4.15)................................................40 WALDMÖSSINGEN, 'FRIEDHOF KIRCHTAL' – ERWEITERUNG FRIEDHOF (4.16)..................................................41 WALDMÖSSINGEN, 'WEBERTAL / IM MOOS' – ERWEITERUNG VON GEWERBEFLÄCHEN UND DARSTELLUNG VON AUSGLEICHSFLÄCHEN (4.17) .........................................................................................42 WALDMÖSSINGEN – UMFAHRUNG WALDMÖSSINGEN-WEST (4.18).................................................................43 WALDMÖSSINGEN – GEMARKUNGSAUSGLEICH WALDMÖSSINGEN – SEEDORF (4.19) ......................................44 TENNENBRONN, 'HUB'– NEUAUSWEISUNG VON WOHNBAUFLÄCHEN (5.1) .......................................................44 TENNENBRONN, 'UNTERSCHILTACH'– NEUAUSWEISUNG VON GEWERBEFLÄCHEN (5.2) ...................................44 TENNENBRONN, 'GEWERBEGEBIET II'– ERGÄNZUNG GEWERBE- UND MISCHBAUFLÄCHEN (5.3) .......................45 TENNENBRONN, 'GEWERBEGEBIET I'– DARSTELLUNG AUSGLEICHSFLÄCHEN UND WALDUMBAU SOWIE ANPASSUNG AN DEN BESTAND (5.4) ..................................................................................................46 7 UMWELTBERICHT ALS GESONDERTER BESTANDTEIL DER BEGRÜNDUNG 46 8 ANLAGEN 47 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 8.10 8.11 8.12 8.13 8.14 8.15 8.16 8.17 8.18 8.19 TEILPLAN AICHHALDEN-RÖTENBERG M 1 : 5.000......................................................................... 47 TEILPLAN AICHHALDEN-RÖTENBERG M 1 : 5.000......................................................................... 47 TEILPLAN AICHHALDEN M 1 : 5.000 ............................................................................................. 47 TEILPLAN HARDT M 1 : 5.000 ...................................................................................................... 47 TEILPLAN HARDT M 1 : 5.000 ...................................................................................................... 47 TEILPLAN HARDT M 1 : 5.000 ...................................................................................................... 47 TEILPLAN LAUTERBACH M 1 : 5.000 ............................................................................................ 47 TEILPLAN LAUTERBACH M 1 : 5.000 ............................................................................................ 47 TEILPLAN SCHRAMBERG-SULGEN M 1 : 5.000 ............................................................................. 47 TEILPLAN SCHRAMBERG-WALDMÖSSINGEN M 1 : 5.000............................................................... 47 TEILPLAN SCHRAMBERG-WALDMÖSSINGEN M 1 : 5.000............................................................... 47 TEILPLAN SCHRAMBERG-WALDMÖSSINGEN M 1 : 5.000............................................................... 47 TEILPLAN SCHRAMBERG-SULGEN M 1 : 5.000 ............................................................................. 47 TEILPLAN SCHRAMBERG 'TALSTADT' ............................................................................................ 48 TEILPLAN SCHRAMBERG-SULGEN ................................................................................................. 48 TEILPLAN SCHRAMBERG-HEILIGENBRONN .................................................................................... 48 TEILPLAN SCHRAMBERG-TENNENBRONN ...................................................................................... 48 TEILPLAN SCHRAMBERG-WALDMÖSSINGEN .................................................................................. 48 FLÄCHENBILANZEN ZU DEN GEPLANTEN BAUGEBIETSAUSWEISUNGEN ........................................... 48 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 3 1 1.1 VORBEMERKUNGEN Allgemeines / Anlass und Erfordernis der vorliegenden Planung Der generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aichhalden – Hardt – Lauterbach – Schramberg mit dem Zielhorizont 2010 wurde vom Gemeinsamen Ausschuss am 05.05.1998 beschlossen und vom Regierungspräsidium Freiburg mit Erlass vom 03.05.1999 genehmigt. Die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 23.10.1999. Begonnen hatte das Verfahren dieser generellen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bereits im Jahre 1991 mit dem Aufstellungsbeschluss. In der Folgezeit waren in den Teilgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zahlreiche Bebauungspläne im Verfahren oder wurden bereits abgeschlossen. Diese machen zum Teil eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich. Auch ergibt sich durch neue Nutzungsansprüche (z.B. Windenergie), veränderte rechtliche Rahmenbedingungen oder überarbeitete naturschutzrechtliche Festsetzungen ein zusätzlicher Änderungsbedarf für den Flächennutzungsplan. Aus diesem Grund wurden in der Verwaltungsgemeinschaft in der Zwischenzeit bereits 6 punktuelle Änderungsverfahren begonnen aber aus den unterschiedlichsten Gründen bisher nicht zum Abschluss gebracht. Diese 6 Änderungsverfahren sollen nunmehr zügig aufgearbeitet und abgeschlossen werden. Da sich die einzelnen punktuellen Änderungen in unterschiedlichen Verfahrensständen befinden und den Trägern öffentlicher Belange zum Teil bereits mindestens einmal vorgelegt wurden, wird auf eine Zusammenführung in ein einziges Verfahren verzichtet. Da sich die Inhalte der einzelnen Änderungsverfahren in Teilbereichen überschneiden, werden auch in diesem Zusammenhang Änderungen bzw. Anpassungen und Aktualisierungen erforderlich. Parallel zu den punktuellen Änderungen wird der genehmigte Flächennutzungsplan auf eine digitale Planbasis umgestellt und als Kartengrundlage das automatisierte Liegenschaftskataster (ALK) hinterlegt. Soweit verfügbar, werden alle für die Flächennutzungsplanung relevanten digitalen raumbezogenen Daten als nachrichtliche Plandarstellung übernommen (z.B. Schutzgebietsabgrenzungen, Hauptverund Entsorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, siehe auch 'Hinweise zur Digitalisierung' im Lageplan). 1.2 Kurzbeschreibung / Lage im Raum Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Aichhalden – Hardt – Lauterbach – Schramberg (VVG Schramberg) liegt im Kreis Rottweil (Sitz Rottweil) innerhalb des Regierungsbezirks Freiburg. Das Plangebiet umfasst die Gemarkungsflächen der Stadt Schramberg und der Gemeinde Aichhalden, Hardt und Lauterbach. Zu Schramberg gehören die Ortsteile Talstadt, Sulgen, Schönbronn, Heiligenbronn, Waldmössingen und Tennenbronn, zu Aichhalden die Ortsteile Aichhalden, Rötenberg sowie Bach und Altenberg. Die Gesamtgemarkungsfläche der Verwaltungsgemeinschaft beträgt ca. 13.700 ha mit 32.057 Einwohnern im Jahr 2006 (3. Quartal). Der Geltungsbereich des FNP zählt zum Verbandsgebiet des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 4 2 2.1 INHALTE DER 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG DES FNP Erfordernis der Planaufstellung, Begründung Anlass für die 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes sind zahlreiche neue bauliche Entwicklungen bzw. Nutzungsaufgaben oder -änderungen in allen Gemeinden und Teilorten der Verwaltungsgemeinschaft einschließlich der Stadt Schramberg. Diese Entwicklungen erfordern parallel zur verbindlichen Bauleitplanung bzw. zu den Baugenehmigungsverfahren eine Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan. Insgesamt werden 40 Änderungen erforderlich. Die Darstellung der einzelnen Änderungen einschließlich Übersichtsplan erfolgt deshalb im Gegensatz zur 1. bis 4. punktuellen Änderung getrennt nach den einzelnen Städten bzw. Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. 2.2 Rechtliche Grundlagen Das Verfahren zur 5. Änderung des FNP wurde im Jahre 2004 förmlich eingeleitet. In der Zwischenzeit erfolgten mehrere Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB). Auch die jeweiligen Überleitungsvorschriften konnten nicht zum Abschluss des Verfahrens genutzt werden. Somit bildet das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 31.07.2009 (BGBl. I S.2585), die rechtliche Grundlage für die vorliegende 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes. Weitere Grundlagen für die Ausarbeitung des FNP bilden die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S.466) sowie die Planzeichenverordnung (PlanZV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S.58). Auf Grund der aktuellen Gesetzeslage wird eine Begründung zur FNP-Änderung (= vorliegender Textteil) mit einem gesonderten Umweltbericht als Bestandteil der Begründung erforderlich. 2.3 ergänzende Ausführungen zur Bedarfsermittlung bzw. Bedarfsbegründung Aus der Auswertung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger zur 3. bis 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Erarbeitung ergänzender Unterlagen ersichtlich. Insbesondere wurde vom Regierungspräsidium Freiburg, Abt. Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen sowie vom Landratsamt Rottweil, Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt auf Grund des Gesamtumfangs der Änderungen eine generelle Fortschreibung des Flächennutzungsplanes angeregt oder zumindest eine Bedarfsbegründung bezüglich der neu ausgewiesenen Entwicklungsflächen eingefordert. Diese gemeinsame Bedarfsbegründung für die 3. bis 6. punktuelle Änderung ist nunmehr erarbeitet und wird als gesonderter Textteil mit zugehörigen Übersichtsplänen den Verfahrensunterlagen beigefügt. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 5 2.4 Aufstellungsgang Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB Aufstellungsbeschluss (Gemeinsamer Ausschuss) ortsübliche Bekanntmachung: in den einzelnen Gemeinden am 16./17./18.08.2007 Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 (1) BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit am 16.02.2004 vom bis 27.08.2007 22.09.2007 Behördenbeteiligung § 4 (1) BauGB frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstiger Träger öffentlicher Belange Anschreiben vom Frist bis Anregungen Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Beschluss zur Offenlage 15.08.2007 24.09.2007 am 28.07.2010 am 28.07.2010 am vom bis 18.11.2010 29.11.2010 19.01.2011 Anregungen § 3(2) BauGB Behandlung der vorgebrachten Anregungen am 20.07.2011 Wirksamkeitsbeschluss Feststellung des Entwurfs Benachrichtigung der nach § 4 Beteiligten am am 12.10.2011 ................... Genehmigung § 6 BauGB Genehmigung des Flächennutzungsplanes mit Erlass des Regierungspräsidiums Freiburg am ................... Bekanntmachung § 6(5) BauGB Ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung durch die Verwaltungsgemeinschaft Aichhalden.- Hardt - Lauterbach - Schramberg am ................. Öffentliche Auslegung § 3 (2) BauGB Auslegungsbeschluss Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung: in den einzelnen Gemeinden am19./19./19./20.11.2010 Benachrichtigung der nach § 4 (1) Beteiligten mit Anschreiben vom Öffentliche Auslegung in den einzelnen Gemeinden am .................................................................. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 6 3 3.1 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM AICHHALDEN-RÖTENBERG Inhalte der 5. punktuellen Änderung: Ortsteil Rötenberg Erweiterung des Sport- und Freizeitgeländes 'Wannen' und geänderte Abgrenzung der Wohnbauflächen Ausweisung geplanter Mischbauflächen im Gebiet 'Zubermoos' Ausweisung gemischter Bauflächen im Gewann 'Schwanenmoos', Ortsteil Bach und Altenberg Erweiterung von Mischbauflächen im Bereich 'Friedhof' Erweiterung von Mischbauflächen im Bereich der neuapostolischen Kirche Neuausweisung von Wohnbauflächen im Gewann Sonnenäcker Rücknahme von Wohnbauflächen im Gewann Götzenäcker und Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft Gemeinde Aichhalden Ergänzung von gewerblichen und gemischten Bauflächen im Gewann 'Hinteraichhalden', Anpassung an die Bebauungsplanung geänderte Abgrenzung von Wohnbauflächen, z.T. Änderung als Mischbaufläche oder als Fläche für die Landwirtschaft, Darstellung eines Kinderspielplatzes und Darstellung einer Fläche für Ausgleichsmaßnahmen 3.2 Übersichtsplan VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 7 3.3 Darstellung der einzelnen Änderungsbereiche 3.3.1 Rötenberg – Änderung und Erweiterung Sport- und Freizeitgelände 'Wannen' (1.1) Lage / Kurzbeschreibung Der Änderungsbereich befindet sich am südwestlichen Rand des Ortsteils Rötenberg mit einer Größe von ca. 11,26 ha. Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplan-Verfahrens 'Wannen-Änderung und Erweiterung' am 03.12.2002 wird eine Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geringfügige Erweiterung der baulichen Nutzung am unteren Ziegeleiweg sowie für die Entwicklung der Gemeinbedarfs- und der Grünflächen im Bereich Schule und Sportanlagen mit Flächen für den ruhenden Verkehr (Parkplätze) geschaffen werden. Der Bebauungsplan ist seit dem 11.06.2004 rechtsverbindlich (§ 8 Abs.3 BauGB). Als Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes wurde dieser der Kommunalaufsicht nach den Vorschriften der GO angezeigt. Mit Orthphoto 2005 u. älter Schreiben vom 28.07.2004 wurde mitgeteilt, dass der Plan von Aufsichts wegen nicht beanstandet wird. Im Zuge der 5. punktuellen Änderung wird die Flächendarstellung an den Bebauungsplan angepasst. Ebenso werden Flächen für Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Regionalplan SBH 2003 Bestehende Siedlungsfläche, sonstige landwirtschaftliche Fläche sowie am westlichen Rand schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Im Plangebiet befindet sich zwei nach § 32 NatSchG besonders geschützte Biotope im Umgebungsbereich des Rötenbaches (Nr. 016 – Trockenmauer und Nr. 017 – Sickerquelle). Das Plangebiet liegt außerdem in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes 'WSG RÖTENBERG TB I-II'. Weiterhin befindet sich das Plangebiet vollständig im Bereich der Platzrunde und zum Teil in der sogenannten oberen Übergangsfläche nach § 17 LuftVG für den Sonderlandeplatz 'Winzeln'. Umweltbericht Erhebliche Konflikte mit Schutzgütern bzw. Schutzgebieten: "Sehr kritisch erscheint für die Schutzgüter Boden, Biotope und Landschaftsbild die Erweiterung der Grünfläche Sportplatz nach Osten, in den relativ steil abfallenden Hang hinein. Dadurch wird einerseits der Charakter des Tales verändert, umfangreiche Erdarbeiten notwendig sowie in den vorhandenen Gehölzbestand und möglicherweise in extensive, artenreiche Wiesen eingegriffen." Auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung W Bestand (2,5 ha); Gemeinbedarf (1,57 ha); Sport (1,33 ha); LW (5,86 ha) W Bestand (2,23 ha); Gemeinbedarf (1,21 ha); Sport B. (2,77 ha); Sport Pl. (0,51 ha); Grün B. (1,64 ha); Parken (0,21 ha); LW (2,69 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 8 3.3.2 Rötenberg – Ausweisung geplanter Mischbauflächen im Gewann 'Zubermoos' (1.2) Lage / Kurzbeschreibung Der Änderungsbereich mit einer Größe von ca. 0,62 ha schließt am südlichen Siedlungsrand von Rötenberg an bestehende Mischbauflächen westlich der K 5531 / Zubermoosstraße an. Es handelt sich um die Übernahme einer Abrundungssatzung nach § 34 Abs.4 BauGB mit Genehmigung des Landratsamtes vom 16.07.2002 in die Darstellungen des FNP. Das Plangebiet besteht zum größten Teil aus vorhandener Bebauung, lediglich eine Fläche von ca. 0,13 ha ist bisher nicht bebaut. Regionalplan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Das Plangebiet liegt in der Zone IIIB bzw. IIIA des Wasserschutzgebietes 'WSG RÖTENBERG TB I-II'. Weiterhin befindet sich das Plangebiet im sogenannten beschränkten Bauschutzbereich nach § 17 LuftVG für den Sonderlandeplatz 'Winzeln'. Orthphoto 2005 u. älter Umweltbericht Mit dem Vorhaben wird eine Abrundungssatzung in den FNP übernommen. Das Plangebiet ist zum Teil bereits bebaut. Lediglich auf einer Fläche von ca. 0,13 ha ist das Gebiet unbebaut und wird gärtnerisch genutzt. Erhebliche Auswirkungen mit geringem Flächenumfang sind im Bereich der Schutzgüter (Grund-) Wasser und Boden durch zusätzliche Versiegelungen zu erwarten, zumal das Gebiet vollständig in Zone III des dort bestehenden Wasserschutzgebietes liegt. Die WSG-Zone II reicht bis nahe an das Gebiet im Westen heran. Im weiteren Verfahren sind die Belange des Wasser- und Bodenschutzes im Besonderen zu beachten. So ist die Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken, nicht schädliches Niederschlagswasser ist zu versickern bzw. naturnah dem Wasserkreislauf wieder zuzuführen.– auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft Mischbaufläche, geplant VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 9 3.3.3 Bach u. Altenberg – Neuausweisung Mischbauflächen im Gewann 'Schwanenmoos' (1.3) Lage / Kurzbeschreibung Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand des Ortsteils Bach und Altenberg beidseitig der Straße 'Schwanenmoos' mit einer Größe von ca. 1,46 ha. Vorgesehen ist die Darstellung einer geplanten Mischbaufläche im Anschluß bestehende Mischbauflächen im Zuge der 5. punktuellen Änderung des FNP. Die Flächenabgrenzung ergibt sich aus der genehmigten Abrundungssatzung nach § 34 Abs.4 BauGB vom 16.07.2002. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche westlich der Straße, schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) östlich der Straße Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betrofffen Umweltbericht Teilweise erhebliche Konflikte mit den Schutzgütern Boden und Landschafts- bzw. Ortsbild - auf den Umweltbericht wird verwiesen. Orthphoto 2005 u. älter Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft Mischbaufläche, geplant VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 10 3.3.4 Rötenberg – Abgrenzung von Mischbauflächen im Bereich 'Friedhof' (1.4) Lage / Kurzbeschreibung Der Änderungsbereich befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Rötenberg und umfasst zwei Teilflächen in unmittelbarer Nähe des Friedhofs, die bisher als geplante Grünflächen dargestellt sind. Die Flächen grenzen westlich und nördlich an bestehende Mischbauflächen an. Die beiden Bereiche haben insgesamt eine Größe von ca. 0,26 ha. Die Flächenabgrenzung ergibt sich aus der zugehörigen Abrundungssatzung nach § 34 Abs.4 BauGB, die am 16.07.2002 vom Landratsamt Rottweil genehmigt wurde. Beide Flächen sind inzwischen bebaut. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche. Orthphoto 2005 u. älter Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt. Umweltbericht Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Grünfläche, geplant Fläche für Mischbebauung, geplant 3.3.5 Rötenberg – Abgrenzung von Mischbauflächen im Bereich 'Neuapostolische Kirche' (1.5) Lage / Kurzbeschreibung Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand von Rötenberg in zweiter Reihe der Bebauung an der Alpirsbacher Straße. Nördlich, östlich und südlich grenzen bestehende Mischbauflächen an, südwestlich die Gemeinbedarfsfläche um die neuapostolische Kirche. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 0,3 ha. Die Flächenabgrenzung ergibt sich aus der zugehörigen Abrundungssatzung (§ 34 Abs.4 BauGB), die am 16.07.2002 vom Landratsamt Rottweil genehmigt wurde. Ein Teil des Plangebietes ist inzwischen bebaut. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche. Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt. Orthphoto 2005 u. älter Umweltbericht Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Fläche für die Landwirtschaft (s. ob. Planausschnitt) Planung 5. Änderung Mischbaufläche, geplant (s. ob. Planausschnitt) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 11 3.3.6 Aichhalden 'Hinteraichhalden' – Ergänzung Gewerbe- und Mischbauflächen (1.6) Lage / Kurzbeschreibung Der Gemeinderat von Aichhalden hat bereits im Jahre 2000 beschlossen, für das Gebiet 'Hinteraichhalden' am südlichen Rand von Aichhalden einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll die Möglichkeit für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe sowie für die Umsiedlung örtlicher Betriebe aus Gemengelagen geschaffen werden. Gleichzeitig sollen vorhandene Siedlungsansätze als Mischgebietsflächen mit gewissen Erweiterungsmöglichkeiten ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Hinteraichhalden' ist seit dem 20.10.2000 rechtsverbindlich (§ 8 Abs.3 BauGB) Teile der Gewerbeflächen sind inzwischen bebaut. Im genehmigten Flächennutzungsplan ist das Plangebiet zum größten Teil als geplante Gewerbefläche dargestellt, die bestehende Bebauung am südwestlichen Rand als bestehende Mischbaufläche. Der rechtskräftige Bebauungsplan weicht in Teilbereichen von den Darstellungen des FNP ab, diese Abweichungen sollen im Zuge der 5. punktuellen Änderung bereinigt werden. Betroffen sind insgesamt 4 Teilflächen. Am nordwestlichen Rand wird die Abgrenzung des Gewerbegebietes erweitert und damit dem Bestand angepasst. Eine Teilfläche an der K 5531 wird entsprechend der tatsächlichen Nutzung als geplante Mischbaufläche dargestellt, die Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Mischbauflächen weiter südwestlich wird ebenfalls dem Bestand angepasst. Die bestehende Mischbaufläche am südwestlichen Rand wird nach Süden erweitert, so dass eine bauliche Abrundung erfolgen kann. Teilflächen sind bereits bebaut. Orthphoto 2005 u. älter Regionalpan SBH 2003 Schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) und bestehende Bebauung entlang der Kreisstraße sowie im Bereich der südwestlichen Mischbauflächen. Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Umweltbericht Teilweise erhebliche Konflikte mit den Schutzgütern Boden und Grundwasser – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung G Planung (0,92 ha) M Bestand (0,13 ha) LW (1,35 ha) G Planung (0,8 ha) M Planung (1,6 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 12 3.3.7 Aichhalden – Anpassung diverser Abgrenzungen an den B-Plan 'Güntershöhe II' (1.7) Lage / Kurzbeschreibung Im genehmigten Flächennutzungsplan sind die Flächen im Bereich Güntershöhe am südlichen Siedlungsrand von Aichhalden als bestehende bzw. geplante Wohnbauflächen dargestellt, an die K 5531 direkt westlich angrenzende bereits bebaute Flächen als bestehende Mischbauflächen. Der Gemeinderat von Aichhalden hat bereits im Jahre 1999 beschlossen, für das Gebiet einen Bebauungsplan 'Güntershöhe II' aufzustellen der auch den rechtskräftigen Bebauungsplan 'Güntershöhen I' mit einbezieht. Der Bebauungsplan 'Güntershöhe II' seit dem 08.10.1999 rechtsverbindlich. Er weicht in Teilbereichen von den Darstellungen des genehmigten FNP ab. Im Zuge der 5. punktuellen Änderung soll die Darstellung angepasst werden. Insgesamt sind 4 Teilbereiche zu ändern. Am nordwestlichen Rand sind Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (ca. 0,65 ha) sowie eine Grünfläche mit Spielplatz (ca. 0,09 ha) einzutragen, entlang der K 5531 werden Mischbauflächen nunmehr entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Wohnbauflächen eingetragen. Durch die Darstellung des Spielplatzes wird die genehmigte Wohnbaufläche verkleinert. Am südlichen Rand wird die genehmigte Wohnbaufläche um weitere ca. 0,58 ha reduziert und wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Orthphoto 2005 u. älter Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche, im westlichen Teilbereich schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Umweltbericht Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung W Planung (0,67 ha) M Bestand (0,42) Forst (0,30 ha) LW (0,35 ha) W Bestand (0,35 ha) W Planung (0,07 ha) Grün KISP (0,09 ha) Ausgleich (0,65 ha); LW (0,58 ha)-Rücknahme W VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 13 3.3.8 Rötenberg – Neuausweisung von Wohnbauflächen an den Bereich 'Sonnenäcker' (1.8) Lage / Kurzbeschreibung In seiner Sitzung vom 20.12.2005 hat der Gemeinderat von Aichhalden beschlossen, die Flächen im Gewann Sonnenäcker als künftigen Schwerpunkt für die Entwicklung von Wohnbauflächen im Ortsteil 'Rötenberg' vorzusehen. Das Plangebiet befindet sich zwischen der bestehenden Bebauung an der Brandsteigstraße im Süden und der ca. 100 m entfernten Bebauung am Hubweg im Norden bzw. der Alpirsbacher und Bacher Straße im Osten. Damit wird die Siedlungsentwicklung auf den Kernbereich der Ortslage von Rötenberg verschoben, auf die bisher im genehmigten Flächennutzungsplan dargestellte Entwicklungsfläche im Bereich Götzenäcker kann verzichtet werden. Ein entsprechendes Bebauungsplan-Verfahren wurde durchgeführt. Der Bebauungsplan wurde vom Landratsamt mit Schreiben vom 27.12.2007 gem. §10 Abs.2 i.V.m. §8 Abs.3 S.2 BauGB genehmigt. Die Flächenausweisung der 5. punktuellen Änderung des FNP orientiert sich an den Darstellungen des Bebauungsplan-Entwurfs. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 2,8 ha. Zwischenzeitlich ist die Hälfte der Entwicklungsfläche erschlossen, die verfügbaren Grundstücke sind bebaut, verkauft oder reserviert, so dass nur noch sehr wenige Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden können. Somit wird nur noch die Hälfte der Entwicklungsfläche in der Flächenbilanz berücksichtigt. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche schaftliche Nutzfläche und sonstige landwirt- Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Umweltbericht Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft (2,8 ha) Wohnbaufläche, geplant (2,8 ha) Orthphoto 2005 u. älter VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 14 3.3.9 Rötenberg – Rücknahme geplanter Wohnbauflächen im Gewann 'Götzenäcker' (1.9) Lage / Kurzbeschreibung Die betroffene Fläche mit einer Größe von ca. 3,2 ha ist im genehmigten Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Nachdem die Gemeinde Aichhalden in der Sitzung am 20.12.2005 beschlossen hat, das östlich angrenzende Gebiet 'Sonnenäcker' als künftigen Entwicklungsschwerpunkt für die Wohnbebauung von Rötenberg vorzusehen, wird im Gegenzug auf die Fläche 'Götzenäcker' verzichtet. Sie wird wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Regionalpan SBH 2003 teilweise bestehende Siedlungsfläche, teilweise Fläche für die Landwirtschaft, davon Teilflächen am westlichen Rand als schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht bekannt. Orthphoto 2005 u. älter Umweltbericht "Bei der geplanten Änderung werden die Wohnbauflächen „Götzenäcker“ reduziert, und als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es entsteht keine Versiegelung und die ordnungsgemäße Landwirtschaft stellt keinen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Damit ist deutlich von einer Verbesserung der Umweltbedingungen auszugehen." – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 (siehe vorige Planausschnitte) Wohnbaufläche, geplant (3,2 ha) Planung 5. Änderung (siehe vorige Planausschnitte) Fläche für die Landwirtschaft (3,2 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 15 4 4.1 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM HARDT Inhalte der 5. punktuellen Änderung: Gemeinde Hardt Änderung der Gemarkungsgrenze zu Mariazell Neuausweisung Erddeponie 'Mariazeller Straße' Ergänzungen Gewerbefläche 'Weiler Straße' Neuausweisung von Wohnbauflächen im Bereich 'Theilenwald' Ergänzung Gewerbefläche 'Reutenmoos' Neuausweisung von Gewerbeflächen 'Gewerbegebiet II' Reduzierung Gewerbefläche 'Hofstattacker' auf Grund der Erkenntnisse aus der Offenlage 4.2 Übersichtsplan Die Fläche wurde zur Offenlage deutlich reduziert. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 16 4.3 Darstellung der einzelnen Änderungsbereiche 4.3.1 Hardt – Änderung der Gemarkungsgrenze zu Mariazell, Gemeinde Eschbronn (2.1) Lage / Kurzbeschreibung Der Gemeinderat von Hardt hat in der Sitzung vom 23.10.2002 einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Eschbronn und Hardt zugestimmt zur Änderung der Gemeindegrenzen auf den Gemarkungen Mariazell und Hardt. Die Genehmigung der Gemeindegrenzänderung durch das Landratsamt Rottweil erfolgte am 22.11.2002, als Tag der Rechtswirksamkeit wurde der 01.01.2003 festgesetzt. Durch die Vereinbarung wird die Gemarkungsfläche von Hardt am östlichen Rand um ca. 43,8 ha erweitert. Es handelt sich dabei um unbewohnte Flächen, die als landwirtschaftliche Fläche oder als Waldflächen genutzt werden. Die Änderung der Gemarkungsgrenze muß im Zuge der 5. punktuellen Änderung im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Bestand FNP 1998 keine Darstellung Planung 5. Änderung Flächen für die Landwirtschaft Flächen für die Forstwirtschaft 4.3.2 Hardt – Neuausweisung der Erddeponie 'Reutenmoos' an der Mariazeller Straße (2.2) Lage / Kurzbeschreibung Das Gelände der Erdeponie 'Reutenmoos' befindet sich östlich der Ortslage von Hardt an der 'Mariazeller Straße' und umfasst eine Fläche von ca. 3,35 ha. Die Erddeponie ist bereits in Betrieb, die abfallrechtliche Genehmigung wurde am 29.07.2003 erteilt. Es handelt sich somit um eine nachrichtliche Darstellung des Deponiegeländes im Zuge der 5. punktuellen Änderung. Regionalplan SBH 2003 Teilweise schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur), im südlichen und östlichen Bereich Darstellung als schutzbedürftiger Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (PS 3.2.1), als ausgewählte Biotopfläche. Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Das Deponiegelände liegt in der Zone IIIA des Wasserschutzgebiets 'WSG HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU.' Umweltbericht keine weiteren Ausführungen. Bestand FNP 1998 Fläche für die Landwirtschaft Planung 5. Änderung Fläche für Aufschüttungen, Erddeponie Orthphoto 2005 u. älter VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 17 4.3.3 Hardt – Ergänzungen Gewerbefläche 'Weiler Straße' (2.3) Lage / Kurzbeschreibung Der Änderungsbereich schließt östlich an das bestehende Gewerbegebiet 'Weiler Straße' der von Hardt an. Die Flächenausweisung dient der Standortsicherung und Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes sowie der Schaffung von Parkplätzen für Mitarbeiter. Die Erschließung ist über die südlich angrenzende Weiler Straße gesichert. Bisher in diesem Bereich vorgesehene Grünflächen für Sportanlagen (Tennisanlage) entfallen und werden als Flächen für die Landwirtschaft (südliche Teilfläche) bzw. als geplante Gewerbeflächen und Parkplatzfläche (nördl. Teilfläche) dargestellt. Der Gemeinderat von Hardt hat am 24.06.2004 beschlossen, einen Teilbebauungsplan 'Weilerstr. Ost' aufzustellen, dieser ist seit dem 02.12.2005 rechtsverbindlich. Für die Teilfläche 'Weilerstr. Ost II' wurde am 07.10.2004 ein weiterer Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Bebauungsplan ist zwischenzeitlich genehmigt (§ 8 Abs. 3 BauGB), die Baumaßnahme (Betriebserweiterung) durchgeführt. Parallel hierzu wird die Flächendarstellung im Zuge der 5. punktuellen Änderung des FNP angepasst. Orthphoto 2005 u. älter Regionalpan SBH 2003 schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Die Flächen befinden sich in der Zone IIIA des Wasserschutzgebiets 'WSG HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU.' Umweltbericht Die Rücknahme der Grünflächen, sowie in Teilen die Rücknahme des Gewerbes ist aus landschaftsplanerischer Sicht zu begrüßen. Kritisch erscheint jedoch jede weitere Erweiterung von gewerblichen Bauten in dieser exponierten und sensiblen Lage, die weithin sichtbare Veränderungen des Landschaftsbildes nach sich zieht. Weitere Bauten sollten aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes unbedingt vermieden werden. Mit starken Beeinträchtigungen ist auch für die Schutzgüter Boden, Grundwasser (WSG) und Mensch (nahe liegendes Gehöft) zu rechnen. – Auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung G Planung (0,25 ha) Sport Planung (0,56 ha) LW (0,81 ha) G Planung (0,53 ha) Parken (0,14 ha) LW (0,95 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 18 4.3.4 Hardt – Neuausweisung von Wohnbauflächen im Bereich 'Theilenwald' (2.4) Lage / Kurzbeschreibung Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,1 ha befindet sich im nördlichen Siedlungsbereich von Hardt am Theilenweg. Westlich grenzt bestehende Wohnbebauung an, nordöstlich und östlich setzt sich die Wohnbebauung nach der kleinen Fläche des Theilenwaldes fort. Der Gemeinderat von Hardt hat in seiner Sitzung vom 23.06.2005 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gebiet zur Deckung des örtlichen Bedarfs aufzustellen. Der Bebauungsplan wurde am 14.06.2006 vom LRA Rottweil gem. § 10 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB genehmigt und ist am 30.06.2006 in Kraft getreten. Die Erschließung des Gebietes ist abgeschlossen, die Grundstücke sind verkauft und bereits größtenteils bebaut. Regionalpan SBH 2003 sonstige landwirtschaftliche Nutzfläche Orthphoto 2005 u. älter Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Die Flächen befinden sich in der Zone IIIB des Wasserschutzgebiets 'WSG HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU'. Umweltbericht Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft Wohnbaufläche, geplant VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 19 4.3.5 Hardt – Ergänzung Gewerbefläche 'Reutenmoos' (2.5) Lage / Kurzbeschreibung Die geplante gewerbliche Erweiterungsfläche mit einer Größe von ca. 0,27 ha schließt nordwestlich an die Flächen des Gewerbegebietes 'Weilerstraße' von Hardt an. Im Norden grenzt die bestehende gewerbliche Bebauung des Gewerbegebietes 'Reutenmoos' an, für das ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes hat der Gemeinderat die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes 'Gewerbegebiet Reutenmoos' im vereinfachten Verfahren beschlossen. Dieser ist mit Bekanntmachung vom 21.10.2005 in Kraft getreten (§ 8 Abs.3 BauGB). Die geänderte Flächenabgrenzung wird im Zuge der 5. punktuellen Änderung in die Darstellungen des FNP aufgenommen. Orthphoto 2005 u. älter Die östliche Teilfläche der Gebietsausweisung ist zwischenzeitlich bebaut, die östliche Restfläche steht einem unmittelbar angrenzenden Betrieb als Erweiterungsfläche zur Verfügung und wird deshalb in der Flächenbilanz nicht als zur Verfügung stehende gewerbliche Entwicklungsfläche aufgeführt. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Die Flächen befinden sich in der Zone IIIB des Wasserschutzgebiets 'WSG HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU'. Umweltbericht Teilweise erhebliche Konflikte mit den Schutzgütern Boden und Grundwasser – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Orthphoto2011 Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft Gewerbefläche, geplant VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 20 4.3.6 Hardt – Neuausweisung 'Gewerbegebiet II' (2.6) Lage / Kurzbeschreibung In den genehmigten gewerblichen Entwicklungsflächen der Gemeinde Hardt zwischen der Weilerstraße und der Mariazeller Straße am südöstlichen Siedlungsrand stehen keine Flächen mehr zur Verfügung, die die Gemeinde ansiedlungswilligen Betrieben anbieten kann. Noch unbebaute Flächen müssen oftmals für die Standortsicherung und Eigenentwicklung der ansässigen Gewerbebetriebe vorgehalten werden oder befinden sich bereits im Eigentum dieser Betriebe (s.a. gesonderte Bedarfsermittlung bzw. Bedarfsbegründung für die 3. bis 6. punktuelle Änderung des FNP, die den Unterlagen zur Offenlage beigefügt ist). Aus diesem Grund muß die Gemeinde Hardt dringend neue Standorte für die gewerbliche Entwicklung auf ihrer Gemarkung ausweisen, um zumindest einen Spielraum für eine organische Weiterentwicklung der Gemeinde auch in Bezug auf die gewerbliche Situation zu behalten (s.a. Regionalplan SBH 2003, PlS. 2.5). Die Gemeinde hat im Vorgriff mehrere mögliche Standorte untersucht, als Bewertung der grundsätzlichen Eignung wurden folgende Kriterien herangezogen: - Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten keine ausschließliche Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Produktionsflächen sondern auch von Waldflächen ohne besondere Schutzfunktionen Anbindung an eine mögliche künftige Ortsumgehung räumliche Zuordnung und Ausrichtung zum Mittelzentrum Schramberg Flächenverfügbarkeit. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 27.09.2005 beschlossen, die Flächen im Gewann 'Katzenmoos' als zukünftigen Entwicklungsschwerpunkt für die gewerbliche Nutzung näher zu untersuchen und die Aufnahme einer Fläche in die 5. punktuelle Änderung des FNP beantragt. Die geplante Entwicklungsfläche für Gewerbe grenzt nordöstlich an die Ortslage von Hardt an und umfasste ursprünglich eine Größe von ca. 16,92 ha, diese wurde zur Offenlage auf eine Fläche von 8,248 ha für einen ersten Entwicklungsabschnitt reduziert. Davon sollen ca. 1,633 ha am östlichen und nördlichen Rand als Waldabstandsflächen und weitere 0,805 ha am südlichen Rand als Ausgleichsflächen dargestellt werden. Die Flächenausweisung befindet sich zum größten Teil auf den erweiterten Gemarkungsflächen aus dem Jahre 2003 (vgl. Kapitel 4.3.1). Alternativenprüfung Im Vorfeld der FNP-Fortschreibung in Bezug auf die Ausweisung eines neuen Gewerbestandorts hat die Gemeinde Hardt im Zuge einer Alternativenprüfung mehrere Standorte untersucht und insbesondere aus landschaftsplanerischer Sicht beurteilt. Die Ausarbeitung der Alternativenprüfung erfolgte durch das Büro Wick+Partner, Gähkopf 18, 70192 Stuttgart. Folgende Standorte wurden untersucht: Burschachen – Katzenmoos 1 Ulrichshof Burschachen – Katzenmoos 2 Hugswald Ulrichsmoos Hochwald VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 21 Die Alternativenprüfung kommt zu folgendem Ergebnis (allgemein verständliche Zusammenfassung, Zitat): " Der Bereich Hugswaldstraße stellt insgesamt betrachtet den Standort mit der geringsten Eingriffserheblichkeit dar, scheitert jedoch an mangelnder Flächenverfügbarkeit. Burschachen / Katzenmoos 1, Ulrichshof sowie Hochwald stellen die Standorte mit etwa derselben Eingriffserheblichkeit dar. Der Standort Ulrichsmoos weist demgegenüber zusätzlich eine erhöhte Empfindlichkeit im Bezug auf die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild auf. Burschachen / Katzenmoos 2 ist durch seine nahezu vollständige Lage im Wald, der Standort mit den erheblichsten Eingiffen in das Schutzgut Klima / Luft und Arten / Biotope." Aus Gründen der Flächenverfügbarkeit sowie aus städtebaulichen Gründen wurde beschlossen, den Standort Burschachen-Katzenmoos 1 in das weitere Verfahren der FNP-Änderung aufzunehmen. Regionalpan SBH 2003 Schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) und Fläche für die Forstwirtschaft Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand in der Zone IIIB bzw. IIIA des Wasserschutzgebietes WSG HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU. Ansonsten sind derzeit keine weiteren übergeordneten Festsetzungen bekannt. Umweltbericht Erhebliche Konflikte mit Schutzgütern bzw. Schutzgebieten: " Erhebliche Auswirkungen sind auf die Schutzgüter Wasser, Boden sowie Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume zu erwarten; letztere insbesondere deswegen, weil Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten und nach § 32 NatSchG Baden-Württemberg geschützte Biotope vorliegen. Wegen der Großflächigkeit sind auch erhebliche Auswirkungen auf die Landschaft und damit auf den Menschen (Erholung) abzusehen. Zum neuen Waldrand ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. Es ist nicht auszuschließen, dass Sturmereignisse den neu entstandenen Waldrand beeinträchtigen und zu weiteren Windwürfen führen werden." Durch die deutliche Flächenreduzierung wird der Ausgleichsbedarf entsprechend geringer, dennoch ist mit einem erheblichen Ausgleichsbedarf zu rechnen. Auf den Umweltbericht wird verwiesen, zum BebauungsplanVerfahren werden derzeit detaillierte Untersuchungen auch in Bezug auf den Artenschutz durchgeführt. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Luftbildausschnitt Orthphoto 2005 u. älter Mischbaufläche, geplant (0,333 ha) Landwirtschaft (5,260 ha) Forstwirtschaft (2,655 ha) bisher zum größten Teil auf Gemarkung Mariazell Gewerbeflächen, geplant (5,810 ha) Ausgleichsflächen (0,805 ha) Waldabstand (1,633 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 22 4.3.7 Hardt – 'Flächenreduzierung G Hofstattacker' (2.7) Lage / Kurzbeschreibung Die betroffene Fläche mit einer Größe von ca. 3,41 ha ist im genehmigten Flächennutzungsplan als geplante Gewerbefläche dargestellt. Auf Grund der vorgebrachten Anregungen zur Offenlage in Bezug auf die Flächenausweisung "Gewerbegebiet II" (Nr. 2.6 der 5. pkt. Änderung) hat der Gemeinderat von Hardt beschlossen, im Gegenzug an anderer Stelle auf gewerbliche Entwicklungsflächen des genehmigten Flächennutzungsplanes zu verzichten. Vorgesehen hierfür ist ein Bereich im Gewann Hofstattacker, diese Teilfläche wird wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Regionalpan SBH 2003 teilweise bestehende Siedlungsfläche (westlicher Bereich), teilweise Fläche für die Landwirtschaft als schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur – östlicher Bereich) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Zone III B des Wasserschutzgebietes HARDT TB I-III KA. FL. HA. QU. Umweltbericht Bei dieser Änderung werden Entwicklungsflächen für Gewerbe reduziert und als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es entsteht keine Versiegelung und die ordnungsgemäße Landwirtschaft stellt keinen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Damit ist deutlich von einer Verbesserung der Umweltbedingungen auszugehen. Weitergehende Ausführungen sind nicht erforderlich Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Luftbildausschnitt Orthphoto 2005 u. älter Gewerbefläche, geplant (3,41 ha) Landwirtschaft mit Hoffläche (3,41 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 23 5 5.1 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM LAUTERBACH Inhalte der 5. punktuellen Änderung: Gemeinde Lauterbach Waldrücknahme am Gewerbegebiet 'Hornberger Straße' Ergänzung Sonderbau- und Wohnbauflächen u. Darstellung von Ausgleichsflächen im Bereich 'Basler Hof' 5.2 Übersichtsplan VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 24 5.3 Darstellung der einzelnen Änderungsbereiche 5.3.1 Lauterbach – Waldrücknahme am Gewerbegebiet 'Hornberger Straße' (3.1) Lage / Kurzbeschreibung Der Bebauungsplan 'Gewerbegebiet Hornberger Straße' am südwestlichen Siedlungsrand von Lauterbach wurde im Jahre 2004 genehmigt. Der südliche Rand des Geltungsbereichs geht über die Darstellungen des Flächennutzungsplanes hinaus. In diesem Bereich ist eine private Grünfläche festgesetzt, die vorhandenen Waldflächen wurden nach Vorliegen der Waldumwandlungsgenehmigung zurückgenommen. Entsprechend den Festsetzungen des genehmigten Bebauungsplanes wird der betroffene Teilbereich im Zuge der 5. punktuellen Änderung nunmehr als bestehende Grünfläche, Parkanlage, festgesetzt. Der Änderungsbereich hat eine Fläche von ca. 0,82 ha. Orthphoto 2005 u. älter Regionalplan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche und Waldfläche Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Umweltbericht Kaum bzw. keine erheblichen Beeinträchtigungen – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Forstwirtschaft Fläche für die Landwirtschaft (Teilfl. a. westl. Rand) Grünfläche Parkanlage, Bestand VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 25 5.3.2 Lauterbach – Ergänzung Sonderbau- und Wohnbauflächen sowie Darstellung von Ausgleichsflächen im Bereich 'Basler Hof' (3.2) Lage / Kurzbeschreibung Das Plangebiet befindet sich ca. 3 km nordöstlich des Ortskerns von Lauterbach im Gewann Imbrand. Im Gebiet findet sich bestehende Wohnbebauung sowie am nördlichen Rand die Hotelanlage 'Basler Hof'. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 'Basler Hof' im Jahre 2000 sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung des 'Basler Hofs' geschaffen werden und Wohnbauflächen für die örtliche Bevölkerung östlich der Straße 'Imbrand' geschaffen werden. Der Bebauungsplan ist seit dem 30.09.2005 rechtskräftig. Die Festsetzungen des B-Planes machen eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im nördlichen Teilbereich werden die Sonderbaufläche im Süden und der Wald im Norden zugunsten der Darstellung von Ausgleichsflächen bzw. Grünflächen (Parkanlage) reduziert, eine kleine nordwestliche Teilfläche wird als Wohnbaufläche dargestellt, diese ist inzwischen bebaut. Orthphoto 2005 u. älter Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes 'Sulzbachtal' aus dem Jahre 1953 überschneidet sich teilweise mit bereits bebauten Flächen und auch mit dem vorliegenden Änderungsbereich. Zwar wird der südliche im genehmigten FNP als bestehende Sondergebietsfläche dargestellte Bereich reduziert, er tangiert aber immer noch das Landschaftsschutzgebiet. Eine generelle Überarbeitung der Schutzgebietsgrenzen wird von der VVG Schramberg angestrebt, dies ist jedoch grundsätzlich Sache der Unteren Naturschutzbehörde. Regionalplan SBH 2003 schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft bzw. Bodenerhaltung und Forstwirschaft. Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Landschaftsschutzgebiet 'Sulzbachtal' und nach §32 NatSchG geschützter Feuchtgebietskomplexe Nr. 654. Umweltbericht Teilweise erhebliche Konflikte mit einzelnen Schutzgütern – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung SO Beherbergung (0,48 ha); W Bestand (0,04 ha) Forst (0,69 ha); LW (0,06 ha) SO Beherbergung (0,48 ha); W Bestand (0,1 ha) Ausgleich, Waldabstand (0,69 ha)