Begründung Teil 2_ 5.pkt.Änderung

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Begründung Teil 2_ 5.pkt.Änderung
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 26
6
6.1
ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM SCHRAMBERG
Inhalte der 5. punktuellen Änderung:
Heiligenbronn
'Hausteile', Neuausweisung Wohnbauflächen (4.15)
Sulgen
Abrundungssatzung Lienberg, Ergänzung Mischbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf (4.1)
ehem. Specksepplehof, Darstellung einer Sonderbaufläche Einzelhandel anstelle Mischbauflächen (4.6)
'Gartenstraße / Brunnengasse', Änderung von Wohnbauflächen in Mischbauflächen (4.7)
'Brambach IV', Neuausweisung von Gewerbeflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.9)
'Heldhof', Neuausweisung von Gewerbeflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.10)
'Kirchplatz/Hardtstr./Obere Gasse', Änderung Mischbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf (4.11)
'Sulgen-Mitte', Rücknahme von Gemeinbedarfsflächen zugunsten von Wohnbauflächen (4.12)
'Mariazeller Str./Panoramastr.', Ausgleichsfläche Waldumbau und Grünfläche (4.14)
Schönbronn
Abrundungssatzung, Ergänzung Mischbauflächen (4.13)
Talstadt
'Vogtshof', Ergänzung Wohnbauflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.8)
Waldmössingen
'Holderstauden / Seele', Neuausweisung von Wohnbauflächen (4.2)
'Im Esel', Rückführung von Wohnbauflächen in Flächen für die Landwirtschaft (4.3)
'Brunnen', Erweiterung von Gewerbeflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.4)
'Pferschelwiesen', Darstellung von Flächen für ein Ökokonto (4.5)
'Friedhof Kirchtal', Erweiterung Friedhof (4.16)
'Webertal/Im Moos', Erweiterung Gewerbeflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.17)
Umfahrung Waldmössingen-West (4.18)
Bereinigung der Gemarkungsgrenze zwischen Waldmössingen und Seedorf (4.19)
Tennenbronn
'Hub' – Neuausweisung Wohnbauflächen (5.1)
'Unterschiltach' – Neuausweisung Gewerbeflächen (5.2)
'Gewerbegebiet II' – Ergänzung Gewerbe- und Mischbauflächen (5.3)
'Gewerbegebiet I'- Darstellung Ausgleichsflächen / Waldumbau (5.4)
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Begründung Seite 27
6.2
Übersichtsplan Talstadt – Sulgen - Schönbronn
Die Fläche wurde zur Offenlage sowie erneut nach der
Offenlagedeutlich reduziert
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Begründung Seite 28
6.3
Übersichtsplan Tennenbronn
Die Fläche wurde bereits zur
frühzeitigen Beteiligung aus
dem Verfahren genommen.
Die Fläche wurde bereits zur
frühzeitigen Beteiligung aus
dem Verfahren genommen.
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Begründung Seite 29
6.4
Übersichtsplan Waldmössingen - Heiligenbronn
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Begründung Seite 30
6.5
Darstellung der einzelnen Änderungsbereiche
6.5.1 Sulgen – Abrundung Lienberg, Ergänzung Mischbauflächen und Flächen für den
Gemeinbedarf (4.1)
Lage / Kurzbeschreibung
Der am nordwestlichen Rand der Ortslage von Sulgen
befindliche Änderungsbereich 'Abrundung Lienberg'
mit einer Größe von ca. 2,78 ha umfasst zum großen
Teil bereits bebaute Flächen, die im genehmigten FNP
als bestehende Mischgebietsflächen dargestellt sind.
Diese sollen am südöstlichen Rand bis zur Aichhalder
Straße (K 5531) bzw. bis zur Trasse der B 462
erweitert werden. Im Nordwesten soll die Mischgebietsfläche ebenfalls geringfügig erweitert und
zusätzlich um eine Fläche für Gemeinbedarf ergänzt
werden.
Grundlage für die Änderung des FNP ist der Beschluss
des Gemeinderates Schramberg zur Festlegung der
Abrundungssatzung Lienberg vom 10.07.2003. Der
Satzungsbeschluss wurde am 18.03.2004 gefasst. Die
Genehmigung durch das RP folgte am 06.11.2004. Die
vorgesehenen Erweiterungsflächen sind inzwischen
bereits teilweise bebaut.
Regionalplan SBH 2003
nördliche Teilfläche als schutzbedürftiger Bereich für
Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur),
ansonsten bestehende Siedlungsfläche
Orthphoto 2005 u. älter
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Am südwestlichen Rand überlagert sich ein kleiner Teil
der Erweiterungsfläche mit der Abgrenzung einer Teilfläche des FFH-Gebietes Nr. 7716-341'Schiltach und Kaltbrunner Tal'. Weiter nördlich tangiert eine Teilfläche
einer nach § 32 NatSchG besonders geschützten Nasswiese Nr. 105 das Plangebiet.
Umweltbericht
Im Grundsatz gibt es keine Bedenken gegen die kleinräumige Flächenergänzung im Bereich Lienberg. Die
Beeinträchtigung der angrenzenden §32-Biotope wie auch des FFH-Gebietes sollte allerdings unbedingt
unterbleiben.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Mischbaufläche, Bestand (ca. 1,66 ha)
Fläche für die Landwirtschaft (ca. 1,12 ha)
Mischbaufläche, Bestand (ca. 1,66 ha)
Mischbaufläche, geplant (ca. 0,88 ha)
Fläche für den Gemeinbedarf, Bestand (ca. 0,24 ha)
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6.5.2 Waldmössingen– Ausweisung geplanter Wohnbauflächen 'Holderstauden/Seele' (4.2)
Lage / Kurzbeschreibung
Zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen für den Ortsteil
Waldmössingen hat der Gemeinderat von Schramberg in seiner
Sitzung am 22.01.2004 den Aufstellungsbeschluss für die
Ausarbeitung des Bebauungsplanes 'Holderstauden-Seele' gefasst.
Parallel dazu wurde beschlossen, das Plangebiet in die 5. punktuelle
Änderung des FNP aufzunehmen.Der Entwurf des B-Planes wurde am
22.03.2007 gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von
Waldmössingen und schließt an die vorhandene Wohnbebauung an
der Holderstaudenstraße bzw. die ausgewiesenen EntwicklungsOrthphoto 2005 u. älter
flächen an der Winzelner Straße an. Es hat eine Größe von ca. 2,63
ha. Der B-Plan-Entwurf stellt das nordöstlich angrenzende bereits bebaute Eckgrundstück als bestehende
Wohnbaufläche dar, dies wird ebenfalls in die Darstellung der 5. pkt. Änderung übernommen.
Regionalplan SBH 2003
best. Siedlungsfläche und schutzbedürftiger Bereich
für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen
Umweltbericht
Die derzeitige Nutzung ist durch strukturarme Wiesen und Äcker gekennzeichnet. Allerdings grenzen im
Nordwesten einige Vorkommen der streng geschützten Süßgrasart Dicke Trespe an. Als Haupteingriff wird die
Versiegelung von Böden mit hoher Bedeutung als Kulturpflanzenstandort angesehen. Die Abarbeitung der
artenschutzrechtlichen Prüfung ist auf Ebene des Bebauungsplanes zu detaillieren. Gleiches gilt für mögliche
Immissionskonflikte zwischen geplanter Westumfahrung und Wohnbebauung.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft (ca. 2,96 ha)
W Bestand (0,33 ha), W geplant (ca. 2,34 ha)
Grünfläche, geplant (KISP, ca. 0,29 ha)
6.5.3 Waldmössungen – Rücknahme geplanter Wohnbauflächen im Gewann 'Im Esel' (4.3)
Lage / Kurzbeschreibung
Parallel zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
'Holderstauden/Seele' hat der Gemeinderat von Schramberg
beschlossen, die bisher als geplante Entwicklungsfläche für Wohnen
vorgesehene Teilfläche 'Im Esel' zwischen dem nördlichen
Siedlungsrand von Waldmössingen und der Winzelner Straße (L 422)
zurückzunehmen. Das Gebiet mit einer Größe von ca. 2,19 ha soll im
Zuge der 5. punktuellen Änderung wieder als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt werden.
Regionalpan SBH 2003
schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft
(Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen
Bestand FNP 1998
Wohnbaufläche, geplant (2,19 ha)
Orthphoto 2005 u. älter
Umweltbericht
Keine Beeinträchtigungen – siehe UB
Planung 5. Änderung
Fläche f. d. Landwirtschaft (2,19 ha)
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Begründung Seite 32
6.5.4
Waldmössingen – Neuausweisung geplanter Gewerbeflächen im Gewann Brunnen (4.4)
Lage / Kurzbeschreibung
Die Änderungsbereich befindet sich am südöstlichen
Siedlungsrand von Waldmössingen und schließt an vorhandene
Gewerbeflächen bzw. an Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen an der L 422 an. Er hat eine Größe von ca. 5,66 ha.
Die Flächenausweisung dient v.a. der Standortsicherung der in
diesem Bereich ansässigen Gewerbebetriebe. Aus diesem
Grund hat der Gemeinderat von Schramberg am 21.11.2002 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler punktueller
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ein 2.
Aufstellungsbeschluss wurde am 26.01.2006 gefasst.
Zusätzlich
zu
den
erforderlichen
gewerblichen
Entwicklungsflächen sollen im Zuge der 5. punktuellen Änderung
des FNP auch die zugehörigen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen dargestellt werden. Diese ziehen sich vom
südlichen Siedlungsrand bis hinein in die Ortslage mit dem
Orthphoto 2005 u. älter
Schlierbach. Im Bereich der Ortslage am nördlichen Rand wird
die Darstellung an den Entwurf des Bebauungsplanes angepasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am
22.03.2007 vom Gemeinderat gebilligt
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche und schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Eine Teilfläche des FFH-Gebiets Nr. 7817-341 'Eschachtal' grenzt südöstlich an die geplante Gewerbefläche
an. Innerhalb der geplanten Ausgleichsfläche liegt eine nach § 32 NatSchG geschützte Nasswiese (Nr. 152).
Umweltbericht
Teilweise erhebliche Konflikte mit einzelnen Schutzgütern – auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Wohnbaufläche, Bestand (ca. 0,67 ha)
Sondergebiet (ca. 0,41 ha)
Ausgleichsflächen (ca. 0,15 ha)
Fläche für die Landwirtschaft (ca. 4,43 ha)
Gewerbeflächen, geplant (ca. 1,38 ha)
Ausgleichsflächen (ca. 3,20 ha)
Mischbauflächen, Bestand (ca. 1,08 ha)
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6.5.5 Waldmössingen – Fläche für ein Ökokonto im Bereich 'Pferschelwiesen' (4.5)
Lage / Kurzbeschreibung
Nachdem der Gesetzgeber die Kommunen im Rahmen
der Bauleitplanung mit dem § 1a BauGB dazu
verpflichtet hat, die zu erwartenden Eingriffe in den
Naturhaushalt auszugleichen, hat der Gemeinderat
von Schramberg in seiner Sitzung am 15.11.2001
beschlossen, eine Ökokontofläche auszuweisen und
im Zuge einer punktuellen Änderung in den FNP zu
übernehmen.
Die Fläche befindet sich ca. 1.000 m nordwestlich der
Ortslage
von
Waldmössingen
im
Gewann
'Pferschelwiesen' und wird landwirtschaftlich als Acker
und Grünland genutzt.
Orthphoto 2005 u. älter
Regionalpan SBH 2003
Schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
westliche Teilfläche in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes 'Tiefbrunnen I, II und III' der Gemeinde Aichhalden sowie mehrere nach § 32 NatSchG besonders geschützte Biotope (Nasswiesenflächen).
Umweltbericht
Die Fläche eignet sich sehr gut für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, da entsprechendes
Entwicklungspotential vorhanden ist. – Auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Fläche für die Landwirtschaft
Planung 5. Änderung
Ausgleichsfläche
6.5.6 Sulgen 'Specksepplehof' – Umwidmung Mischbauflächen in Sonderbauflächen (4.6)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Gemeinderat von Schramberg hat in seiner
Sitzung am 13.02.2003 die Aufstellung eines
Bebauungsplanes im Bereich Heiligenbronner Straße
– Rottweiler Straße – Vier Häuser Straße – Max
Planck Straße beschlossen. Die Flächen sind im
genehmigten FNP als gemischte Bauflächen
dargestellt. Nachdem im Bereich des ehemaligen
Specksepplehofs zwei Verbrauchermärkte errichtet
werden sollen, wird im Zuge der 5. punktuellen
Änderung die Darstellung als Sonderbaufläche
erforderlich mit Angabe der zulässigen Verkaufsfläche
gemäß Ziff. 4.2.2 des Einzelhandelserlasses B.-W. Der
Änderungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,07 ha.
Der Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren.
Die Verbrauchermärkte sind inzwischen fertiggestellt.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche
Orthphoto 2005 u. älter
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Umweltbericht
Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Mischbaufläche, Bestand
Kulturdenkmal
Planung 5. Änderung
Sonderbaufläche, geplant
Kulturdenkmal
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 34
6.5.7 Sulgen 'Gartenstraße / Brunnengasse' – Umwidmung Wohnbau- in Mischbauflächen (4.7)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Gemeinderat von Schramberg hat in seiner
Sitzung am 13.05.2004 die Festlegung des BBPEntwurfs 'Gartenstraße / Brunnengasse' beschlossen.
Aufgrund der tatsächlichen Nutzung mussten dabei
u.a. Mischgebietsflächen festgesetzt werden.
Im genehmigten FNP sind die betroffenen Flächen
bisher als Wohnbauflächen dargestellt. Sie sollen im
Zuge der 5. punktuellen Änderung als bestehende
Mischbauflächen ausgewiesen und somit an die
Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. an die
tatsächliche Nutzung angepasst werden.
Der Bebauungsplan ist seit dem 25.05.2005
rechtsverbindlich. Das Gebiet mit einer Größe von ca.
0,59 ha ist vollständig bebaut.
Orthphoto 2005 u. älter
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Umweltbericht
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Wohnbaufläche, Bestand
Mischbaufläche, Bestand
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Begründung Seite 35
6.5.8 Talstadt – Neuausweisung von Wohnbauflächen u. Darstellung von Ausgleichsflächen im
Bereich 'Vogtshof' (4.8)
Lage / Kurzbeschreibung
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Talstadt
am südöstlichen Talhang oberhalb der Straße 'Am
Vogtsbach' und umfasst eine Gesamtfläche von ca.
3,82 ha. Im genehmigten FNP ist das Gebiet als
Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für die Forstwirtschaft und als Grünfläche (Spielplatz) dargestellt.
Mit Datum vom 01.07.2004 hat der Gemeinderat von
Schramberg den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan 'Vogtshof' gefasst, dieser wurde mit
Datum vom 30.06.2005 nochmals ergänzt. Der
Bebauungsplan sieht die Ausweisung einer kleineren
Wohnbaufläche, die Rücknahme der Waldflächen
westlich des Vogtshofs zur Einhaltung des
Waldabstandes und die Festsetzung von Flächen für
Ausgleichsmaßnahmen vor. Der FNP ist im Zuge der
5. punktuellen Änderung an die Festsetzungen des
Bebauungsplanes anzupassen durch Ausweisung
einer geplanten Wohnbaufläche und die Darstellung
von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen bzw. von
Ökokontoflächen. Außerdem wird die Darstellung am
Orthphoto 2005 u. älter
westlichen Rand des Plangebietes an den tatsächlichen Bestand angepasst. Die bisherige Grünfläche (Kinderspielplatz) entfällt, es erfolgt die Darstellung als
Wohnbaufläche (Bestand).
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde am 09.07.2003 durchgeführt. Auf Grund
eingegangener Anregungen aus der Offenlage zur FNP-Änderung hat der Gemeinderat beschlossen, die
zulässige Erweiterungsfläche für Wohnen am nördlichen Rand des Änderungsbereichs nochmals zu reduzieren
und die Zahl der zulässigen Wohngebäude auf maximal 3 zu beschränken.
Regionalpan SBH 2003
sonstige landwirtschaftliche Nutzfläche, Wald
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Im Bereich der Ausgleichsflächen befindet sich ein nach § 32 NatSchG besonders geschützter Biotopkomplex
(Nr. 500), innerhalb der geplanten Wohnbauflächen sind zwei besonders geschützte Trockenmauern betroffen
(Nr. 501).
Umweltbericht
Die Planung greift in einen sensiblen, schutzwürdigen Bereich ein. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
formulieren beide das Ziel, der Offenhaltung der letzten Freiflächen um die Talstadt Schramberg. Das Vorhaben
zeichnet sich im Bereich aller Schutzgüter durch eine erhebliche Beeinträchtigung aus. Ein hohes ökologisches
Risiko besteht insbesondere für die Schutzgüter Boden, Tiere- / Pflanzen sowie Oberflächengewässer und
Landschaftsbild. – Auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft (ca. 1,70 ha)
Fläche für die Forstwirtschaft (ca. 1,94 ha)
Grünfläche (Kinderspielplatz) (ca. 0,18 ha)
Wohnbaufläche, geplant (ca. 0,33 ha)
Wohnbaufläche, Bestand (ca. 0,18 ha)
Fläche für Ausgleichsmaßnahmen (ca. 3,31 ha)
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 36
6.5.9 Sulgen, 'Brambach IV' – Erweiterung Gewerbeflächen und Ausgleichsflächen (4.9)
Lage / Kurzbeschreibung
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage
von Sulgen. Es schließt an die bestehenden
Gewerbeflächen im Brambach an der L 419 an und hat
eine Größe von insgesamt ca. 8,56 ha.
Zur Standortsicherung und Erweiterung eines
ansässigen Betriebes in diesem Gebiet hat der
Gemeinderat von Schramberg am 07.04.2005 die
ergänzende Ausweisung von Gewerbeflächen im Zuge
der 5. punktuellen Änderung des FNP sowie die
Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Damit soll gleichzeitig eine Verbesserung der
Erschließungssituation erreicht werden. Ebenso ist die
Ausweisung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
erforderlich, die ebenfalls im Zuge der 5. punktuellen
Änderung darzustellen sind.
Da Waldflächen in Anspruch genommen werden, ist
zur FNP-Änderung eine Waldumwandlungserklärung
erforderlich. Diese wurde bisher nicht beantragt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum BPlan-Verfahren
wurde am 07.06.2005 durchgeführt.
Orthphoto 2005 u. älter
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche, Wald, sonstige landwirtschaftliche Nutzfläche sowie am westlichen Rand
schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Im Bereich der Ausgleichsflächen befinden sich zwei nach § 32 NatSchG besonders geschützte
Nasswiesenflächen. Außerdem befindet sich das gesamte Plangebiet innerhalb der Zonen III A bzw. III B des
Wasserschutzgebietes WSG SCHRAMBERG TB 1-3, BRA 3, HEFT.
Umweltbericht
"Mit der 8,56 ha großen Gewerbegebietserweiterung sollen Flächen für einen ansässigen größeren
Gewerbebetrieb bereitgestellt sowie ergänzend gewerbliche Flächen ausgewiesen werden. Gleichzeitig ist eine
Verbesserung der Erschließungssituation angestrebt. In der Planung ist vorgesehen die südlich gelegenen
Wiesenbereiche, sowie einen Teil des östlich gelegenen Wäldchens als Ausgleichsflächen (weiter) zu
entwickeln. Wesentliche Auswirkungen sind auf die Schutzgüter Boden und Wasser (vollständig im WSG
gelegen) durch Versiegelung infolge von Bebauung und Verkehrsinfrastruktur zu erwarten. Daneben sind
erhebliche Veränderungen der Landschaft durch die Umwandlung des Wäldchens zu erwarten. Die Fläche ist
aus der Entfernung (auch von Rad- und Wanderwegen) weit her einsehbar, was sich letztlich auf die
Erholungseignung der umgebenden Landschaft auswirkt." – Auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft (ca. 4,09 ha)
Fläche für die Forstwirtschaft (ca. 4,47 ha)
Gewerbefläche, geplant (ca. 4,91 ha)
Fläche für Ausgleichsmaßnahmen und
Waldumbau (ca. 3,65 ha)
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 37
6.5.10 Sulgen, 'Heldhof – Erweiterung Gewerbeflächen und Ausgleichsflächen (4.10)
Lage / Kurzbeschreibung
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage
von Sulgen. Es schließt am nordöstlichen Rand an die
bestehenden Gewerbeflächen im Brambach an der
L 419 an. Ursprünglich war eine Flächenausweisung
von insgesamt ca. 12,34 ha vorgesehen.
Zur langfristigen Sicherung und Entwicklung der
gewerblichen Nutzung in diesem Gebiet hat der
Gemeinderat von Schramberg am 07.04.2005 die
ergänzende Ausweisung von Gewerbeflächen im Zuge
der 5. punktuellen Änderung des FNP beschlossen. In
gleicher Sitzung wurde der Beschluss zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes gefasst. Die VorentwurfsOrthphoto 2005 u. älter
skizze zum BBP sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen im Kernbereich und die Darstellung von
Ausgleichsflächen in den Randbereichen vor.
Im Zuge der frühzeitigen Trägerbeteiligung und Bürgerinformation wurden mehrere Stellungnahmen
vorgebracht, die sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Ausdehnung der Bebauung in Richtung Osten
aussprechen. Auf Grundlage dieser Anregungen wurde die Gebietsabgrenzung zur Offenlage deutlich reduziert.
Nach Abwägung der Anregungen aus der Offenlage erfolgte eine weitere Reduzierung im südlichen Teil, eine
betroffene landwirtschaftliche Hoffläche wurde ebenfalls aus der Gebietsabgrenzung heraus genommen. Damit
hat die verbleibende Flächenausweisung eine Gesamtgröße von nur noch 2,24 ha. Die verbleibenden Flächen
werden jedoch unbedingt benötigt, um den westlich angrenzenden Betrieben, die bereits Erweiterungsabsichten
geäußert haben, einen entsprechenden Entwicklungsspielraum zur Standortsicherung geben zu können.
Auf Grund der geologischen Situation und der Lage im Wasserschutzgebiet sind vor einer konkreten
Entwicklungs- und Erschließungsplanung umfangreiche Untersuchungen erforderlich.
Da Waldflächen in Anspruch genommen werden, ist zur FNP-Änderung eine Waldumwandlungserklärung
erforderlich. Diese wurde bisher nicht beantragt.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche, Wald, sonstige landwirtschaftliche Nutzfläche sowie in der östlichen Hälfte des
Plangebietes schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Außerdem befindet sich das gesamte Plangebiet innerhalb der Zonen III A bzw. III B des Wasserschutzgebietes
WSG SCHRAMBERG TB 1-3, BRA 3, HEFT.
Umweltbericht
"Die Erweiterung der gewerblichen Flächen im Bereich Heldhof nimmt unbeeinträchtigte Böden sowie Flächen
für den Grundwasserschutz (WSG-Zone III A und B) in Anspruch. Der Eingriff in die landwirtschaftlich geprägten
Flächen Richtung Osten zieht Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nach sich. Nicht außer Acht gelassen
werden dürfen die Wechselbeziehungen die zwischen dem Regenwasser im Gebiet und dem FFH-Gebiet
Eschachtal bestehen könnten.
Des Weiteren können für die Schutzgüter Summationseffekte durch die Planung „Brambach IV“ und „Heldhof“
entstehen, auch wenn diese im Vergleich zur ursprünglichen Planungsabsicht durch die Flächenreduzierung im
Bereich „Heldhof“ deutlich minimiert wurden." – Auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
G Bestand (0,32 ha), LW (1,75 ha), Forst (0,17 ha)
Planung 5. Änderung
G Planung (1,98 ha), Ausgleich (0,13 ha)
Waldumbau (0,13 ha)
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 38
6.5.11 Sulgen, 'Kirchplatz/Hardtstr./Obere Gasse' – Änderung Mischbauflächen und
Gemeinbedarfsflächen (4.11)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Änderungsbereich in der Ortslage von Sulgen beinhaltet zwei Teilflächen
am Kirchplatz bzw. an der Hardtstrasse mit insgesamt ca. 0,92 ha. An beide
Teilflächen schließen Mischbauflächen sowie eine Gemeinbedarfsfläche für
schulische Zwecke an.
Der Gemeinderat von Schramberg hat am 21.11.2002 den Beschluss zur
Aufstellung des BBP 'Kirchplatz / Hardtstraße / Schönblick' gefasst. Dies
wurde erforderlich auf Grund der erforderlichen Neuordnung der Gemeinbedarfsflächen für schulische Zwecke. Die Erweiterung des bestehenden
Schulgeländes soll nunmehr in Richtung Westen erfolgen, im Gegenzug wird
Orthphoto 2005 u. älter
der bisher als geplanter Entwicklungsbereich für Gemeinbedarf vorgesehene
südöstliche Teilbereich als geplante Mischbaufläche dargestellt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde
am 26.04.2007 gebilligt. Dieser sieht neben der Änderung der Gemeinbedarfsflächen großflächige Ausweisungen von Wohnbauflächen auch im Bestand vor. Im Zuge des Verfahrens zur 5. punktuellen Änderung des
FNP werden hier ggf. weitere Anpassungen an die Darstellungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche
Sonstige übergeordnete
Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht betroffen
Bestand FNP 1998
Umweltbericht
vereinfachtes Verfahren nach § 13
BauGB – s. UB
Planung 5. Änderung
M Planung (0,44 ha)
Gem Best. (0,18 ha)
Gem Pla. (0,30 ha)
M Bestand (0,30 ha)
Gem Best. (0,27 ha)
Gem Pla. (0,35 ha)
6.5.12 Sulgen, 'Sulgen Mitte' – Rücknahme Gemeinbedarf zugunsten Wohnbauflächen (4.12)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Gemeinderat von Schramberg hat in der Sitzung vom 26.01.2006 die
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich 'Sulgen Mitte' beschlossen.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan 'Lindenstraße-Hohlgasse' sowie im genehmigten FNP ist das Gebiet einschließlich der bestehenden Wohnbebauung
als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.
Auf Grund der Anfrage eines privaten Investors zur Realisierung einer
Wohnbebauung und zur städtebaulichen Neuordnung des gesamten
Orthphoto 2005 u. älter
Quartiers wird die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Gleichzeitig
soll damit eine Nachverdichtung des Gebietes erzielt werden. Der Bebauungsplan ist in Bearbeitung.Parallel zur
Durchführung des B-Plan-Verfahrens wird für Teilflächen eine Änderung des FNP 98 erforderlich. Dies soll im
Zuge der 5. punktuellen Änderung erfolgen. Die bisher als Fläche für Gemeindbedarf dargestellte Fläche soll im
nördlichen Teil als geplante Wohnbaufläche und im südlichen Teil entsprechend der vorhandenen Nutzung als
bestehende Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche
Sonstige übergeordnete
Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht betroffen
Bestand FNP 1998
Umweltbericht
vereinfachtes Verfahren nach § 13
BauGB – s. UB
Planung 5. Änderung
Gemeinbedarfsfläche,
Bestand (ca. 0,78 ha)
W, geplant
(ca. 0,45 ha)
Gem, Bestand
(ca. 0,33 ha)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 39
6.5.13 Schönbronn, Abrundungssatzung – Ergänzung von Mischbauflächen (4.13)
Die Fläche wurde auf Grund eingegangener Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange zur Offenlage aus dem Verfahren genommen.
6.5.14 Sulgen, 'Mariazeller Str./Panoramastr.' – Ausgleich Waldumbau und Grünfläche (4.14)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Änderungsbereich befindet sich am südöstlichen
Siedlungsrand des Stadtteils Sulgen südlich der
Mariazeller Straße und umfasst eine Fläche von ca.
0,92 ha. Nordwestlich und westlich schließen bestehende Wohnbauflächen an, südöstlich Mischbauflächen. Südlich grenzt eine Grünfläche mit Spielplatz
und Gärten an.
Zur Sicherung der Gebäude bzw. Einhaltung des nach
der LBO 1996 erforderlichen Waldabstandes von 30 m
soll der bestehende Nadelholzbestand in einen
Niederwald aus Laubgehölzen umgewandelt werden.
Die betroffene Waldfläche wird daher im Zuge der 5.
punktuellen Änderung als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Art und Umfang der
Maßnahme und die Feststellung, inwieweit eine
Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme i.S. des
Naturschutzrechtes möglich ist, bleibt nachgelagerten
Planungen vorbehalten. Die kleine Grünfläche wird als
Mischbaufläche dargestellt.
Orthphoto 2005 u. älter
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche, sonstige landw. Fläche
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen
Umweltbericht
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB – s. UB
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Forstwirtschaft (ca. 0,84 ha)
Grünfläche mit Versorgungsanlage (0,08 ha)
Ausgleichsfläche Waldumbau (ca. 0,84 ha)
Mischbaufläche mit Versorgungsanlage (0,08 ha)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 40
6.5.15 Heiligenbronn, 'Hausteile' – Neuausweisung Wohnbauflächen (4.15)
Lage / Kurzbeschreibung
Zur Deckung des örtlichen Bedarfs und zur Entwicklung
der im Schramberger Ortsteil 'Heiligenbronn' ansässigen
Stiftung St. Franziskus wird die Ausweisung neuer
Entwicklungsflächen für Wohnbebauung erforderlich.
Vorgesehen ist eine Siedlungsentwicklung in Richtung
Westen im Anschluss an die bestehende Bebauung im
Gewann 'Hausteile'.
Zwischenzeitlich wurde die Planung überarbeitet und ein
BPlan-Verfahren eingeleitet. Dieses weist zwei größere
Sondergebietsflächen als Standorte für Schulen und
Therapiegebäude aus, für die nördliche SO-Fläche
liegen bereits Baugesuche vor.
Die zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen wird
insbesondere zur Deckung des Bedarfs für das Umfeld
der Stiftung St. Franziskus. Die Darstellung des FNP
wird an den Bebauungsplan angepasst.
Regionalpan SBH 2003
schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und
die Landwirtschaft (Vorrangflur)
Orthphoto 2005 u. älter
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Das gesamte Plangebiet befindet sich innerhalb der Zonen III A des Wasserschutzgebietes WSG
SCHRAMBERG TB 1-3, BRA 3, HEFT.
Umweltbericht
"Erhebliche Beeinträchtigungen sind für das Schutzgut Boden und Grundwasser aufgrund der
Inanspruchnahme schutzwürdiger Flächen (Vorrangfläche für die Landwirtschaft, Wasserschutzgebiet)
gegeben. Aufgrund der großen Fläche sind bedingt auch die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Biotope als
erheblich einzustufen." – Auf den Umweltbericht und das BPlan-Verfahren wird verwiesen.
Planung 5. Änderung
Bestand FNP 1998
W Planung (2,56 ha)
Straße (0,42 ha)
Grün KISP (0,24 ha)
LW Geb. (0,43 ha)
LW (9,58 ha)
W Planung (3,20 ha)
M Bestand (0,43 ha)
SO Pla. (3,85 ha)
Straße B. (0,35 ha) Pl. (0,85 ha)
KISP (0,85 ha),
Ausgleich (3,70 ha)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 41
6.5.16 Waldmössingen, 'Friedhof Kirchtal' – Erweiterung Friedhof (4.16)
Lage / Kurzbeschreibung
Mit Datum vom 17.11.2005 hat der Gemeinderat von
Schramberg für die erforderliche Erweiterung des
Friedhofes im Stadtteil Waldmössingen beschlossen
einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Erweiterungsfläche am nordwestlichen Rand umfasst Flächen, die
bisher als bestehende Mischbauflächen dargestellt
sind. Im Zuge der 5. punktuellen Änderung soll die
Darstellung des FNP an die geplante Erweiterung des
Friedhofes angepasst werden.
Der Vorentwurf des BPlanes wurde am 22.03.2007
gebilligt.
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen
Orthphoto 2005 u. älter
Umweltbericht
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB – s. UB
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Grünfläche, Friedhof (ca. 0,50 ha)
Mischbaufläche, Bestand (ca. 0,19) ha
Grünfläche, Friedhof (ca. 0,69 ha)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 42
6.5.17 Waldmössingen, 'Webertal / Im Moos' – Erweiterung von Gewerbeflächen und
Darstellung von Ausgleichsflächen (4.17)
Lage / Kurzbeschreibung
Der geplante Änderungsbereich südwestlich der Ortslage von
Orthphoto 2005 u. älter
Waldmössingen schließt an die bestehenden Gewerbeflächen
des IKG Seedorf-Waldmössingen an und umfasst insgesamt
eine Fläche von ca. 16,61 ha.
Einen mit Datum vom 16.12.2004 gefassten Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes musste der Gemeinderat von Schramberg mit Datum vom 21.07.2005 nochmals
ändern, nachdem ein ortsansässiger Großbetrieb großflächige
Erweiterungsabsichten angemeldet hatte.
Die vorliegende Abgrenzung sieht die Ausweisung von
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im nördlichen Teil sowie
die Darstellung einer geplanten Gewerbefläche im südlichen
Teil im Anschluß an bereits ausgewiesene Gewerbeflächen vor
und orientiert sich an den Festsetzungen des Bebauungsplanes 'Erweiterung / Änderung Webertal – Im Moos'.
Für den zugehörigen Bebauungsplan 'Erweiterung / Änderung
Webertal / Im Moos' wurde am 16.12.2004 ein
Aufstellungsbeschluss gefasst, gefolgt von einem zweiten
Orthphoto 2005 u. älter
ergänzenden Aufstellungsbeschluss am 21.07.2005. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 05.08.2005 bis zum 14.09.2005. Zwischenzeitlich ist das Verfahren weiter fortgeschritten.
Es handelt sich ausschließlich um Optionsflächen der Firma ArteM, die anderen Gewerbebetrieben zur
Neuansiedlung nicht zur Verfügung stehen, die Gewerbeflächen werden deshalb in der Flächenbilanzierung
nicht als 'zur Verfügung stehende Entwicklungsflächen' dargestellt.
Regionalpan SBH 2003
Schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Im Bereich der geplanten Gewerbefläche befinden sich zwei nach § 32 NatSchG besonders geschützte
Nasswiesenflächen (Nr. 079). Der westliche Rand des Plangebietes mit den geplanten Ausgleichsflächen
tangiert die Zone III B des Wasserschutzgebietes WSG AICHHALDEN TB I-III.
Umweltbericht
Erhebliche Konflikte mit Schutzgütern bzw. Schutzgebieten: "Aus Sicht des Landschaftplans wurde die
Siedlungsgrenze bereits durch die „Erweiterung Moos“ erreicht. Hauptkonfliktpunkte bestehen bei dieser
Planung im Verlust der geschützten Biotope –Nasswiesenflächen und der großflächigen Versiegelung mit
starker Beeinträchtigung von Boden und Grundwasser. Daneben sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die
Überprägung des Landschaftsbildes zu erwarten. Ebenso können sich durch die Summationswirkung der
verschiedenen Planungen auch für andere Schutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen ausbilden." - Auf den
Umweltbericht und das BPlan-Verfahren wird verwiesen.
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 43
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft (ca. 17,14 ha)
Gewerbefläche, geplant (ca. 8,00 ha)
Fläche für Ausgleichsmaßnahmen (ca. 9,14 ha)
6.5.18 Waldmössingen – Umfahrung Waldmössingen-West (4.18)
Lage / Kurzbeschreibung
Im Zuge der Erweiterung der geplanten gewerblichen Flächen
im Gebiet Webertal / Im Moos ist auch eine im Zuge der 2.
punktuellen Änderung des FNP angedachte Trassenführung für
eine westliche Teilumfahrung von Waldmössingen zu
überarbeiten.
Der neue Trassenverlauf soll nunmehr eine generelle
Westumfahrung des Schramberger Stadtteils Waldmössingen
umfassen und gleichzeitig im südlichen Abschnitt als
Erschließung der geplanten und bestehenden Gewerbeflächen
einschließlich des IKG dienen. Zusätzlich soll so eine Entlastung
des
Ortskerns
vom
Durchgangsverkehr
und
vom
Schwerlastverkehr erreicht werden. Die geplante Trasse
außerhalb der Gewerbeflächen hat eine Länge von ca. 2.350 m.
Innerhalb des Geltungsbereichs des BBP 'Erweiterung /
Änderung Webertal – Im Moos' ist der Trassenverlauf als
Bestandteil der inneren Erschließung dargestellt.
Die geplante Trassenführung der 2.punktuellen Änderung des
FNP wird damit hinfällig.
Regionalpan SBH 2003
Schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die
Landwirtschaft (Vorrangflur)
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.
Umweltbericht
Der Entlastung der Ortslage stehen erhebliche Konflikte mit
Schutzgütern bzw. Schutzgebieten gegenüber. – Auf den
Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Flächen für die Landwirtschaft
Orthphoto 2005 u. älter
Planung 5. Änderung
Trasse für eine Westumgehung von Waldmössingen (nachrichtlich als eine "nach anderen gesetzlichen
Vorschriften in Aussicht genommene Planung i.S. von § 5 Abs.4 BauGB" – siehe Planlegende).
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 44
6.5.19 Waldmössingen – Gemarkungsausgleich Waldmössingen – Seedorf (4.19)
Lage / Kurzbeschreibung
Zur Schaffung klarer Rechtsverhältnisse sind die geplanten gewerblichen Flächen grundstücksscharf den
Teilgemeinden des Interkommunalen Gewerbegebietes zuzuordnen. Somit sind die Gemarkungsgrenzen
von Waldmössingen und Seedorf neu zu ordnen.
Die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der
Stadt Schramberg und der Gemeine Dunningen wurde
am 28.03.2002 vom RP Freiburg genehmigt. Als Tag
der Rechtswirksamkeit wurde der 01.01.2003
bestimmt. Der neue Grenzverlauf ist im Zuge der 5.
punktuellen Änderung nachrichtlich darzustellen.
Regionalpan SBH 2003
Interkommunales Gewerbegebiet
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen
Umweltbericht
nicht erforderlich
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Fläche für die Landwirtschaft
Interkommunales Gewerbegebiet, vgl. 2. pkt. Änd.
bzw. Interkomm. Gewerbegebiet, vgl. 2. pkt. Änd.
6.5.20 Tennenbronn, 'Hub'– Neuausweisung von Wohnbauflächen (5.1)
Die Fläche wurde bereits mit Anschreiben zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange aus dem Verfahren genommen.
6.5.21 Tennenbronn, 'Unterschiltach'– Neuausweisung von Gewerbeflächen (5.2)
Die Fläche wurde bereits mit Anschreiben zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange aus dem Verfahren genommen.
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 45
6.5.22 Tennenbronn, 'Gewerbegebiet II'– Ergänzung Gewerbe- und Mischbauflächen (5.3)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Änderungsbereich im Talraum der Schiltach
schließt südöstlichen an die Ortslage von Tennenbronn an und hat eine Gesamtgröße von ca. 4,55 ha.
Für das Plangebiet wurde ein BebauungsplanVerfahren zur Neuordnung der bereits bebauten
Flächen und zur Sicherung von Ausgleichs- und
Überschwemmungsflächen durchgeführt. Im Zuge des
B-Plan-Verfahrens wurden die gewerblichen Flächen
in Richtung Süden erweitert. Diese Entwicklungsfläche
ist zwischenzeitlich erschlossen und gewerblich
genutzt, entsprechend erfolgt die Darstellung als
bestehende Gewerbefläche.
Im nördlichen Teilbereich wird eine bestehende
Mischgebietsfläche gemäß den Festsetzungen des BPlan-Entwurfs auf die tatsächliche Nutzung reduziert,
die als Überschwemmungsgebiet dargestellte Fläche
wird um ca. 0,2 ha vergrößert.
Das Bebauungsplan-Verfahren mit Aufstellungsbeschluss
vom
03.11.2003
ist
noch
nicht
abgeschlossen.
Orthphoto 2005 u. älter
Regionalpan SBH 2003
bestehende Siedlungsfläche, Überschwemmungsgebiet
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Teilflächen entlang der Schiltach sind als Überschwemmungsflächen festgesetzt, weiterhin sind einige
Abschnitte entlang der Schiltach (Ufergehölze, Gewässer) als besonders geschützte Biotope nach § 32
NatSchG erfasst (Nr. 80, 81).
Umweltbericht
"Durch die Überbauung mit Gewerbe im Bereich eines § 32-Biotops und die Nähe zur Schiltach und deren
Überschwemmungsgebiet, sind starke Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Oberflächengewässer und
Tiere/Pflanzen gegeben. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Bereich schon erheblich vorbelastet ist, bestehen
jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung." – Auf den Umweltbericht wird verwiesen.
Bestand FNP 1998
Planung 5. Änderung
Mischbauflächen, Bestand (0,62 ha)
Gewerbeflächen, Bestand (2,70 ha)
Fläche für die Landwirtschaft (0,58 ha)
Überschwemmungsgebiet (0,65 ha)
Mischbauflächen, Bestand (ca. 0,44 ha)
Gewerbefläche, Bestand (ca. 2,94 ha)
Überschwemmungsgebiete (ca. 1,17 ha)
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 46
6.5.23 Tennenbronn, 'Gewerbegebiet I'– Darstellung Ausgleichsflächen und Waldumbau
sowie Anpassung an den Bestand (5.4)
Lage / Kurzbeschreibung
Der Änderungsbereich südlich der Ortslage von
Tennenbronn im Talraum der Schiltach umfasst Waldflächen, die auf Grund des einzuhaltenden Waldabstands nach der LBO in umgewandelt oder gerodet
werden müssen. Die Flächen sollen jedoch im
Waldverband
verbleiben.
Ein
Antrag
auf
Waldumwandlungserklärung
muß
nicht
gestellt
werden, die Maßnahme ist mit dem Forstamt abgestimmt.
Weiterhin wurde zur Offenlage auch ein Teil der
Orthphoto 2005 u. älter
Bauflächen in den Änderungsbereich aufgenommen.
Dabei wurde die Darstellung der baulichen Nutzung an den tatsächlichen Bestand angepasst (Erweiterung
Grünflächen, Reduzierung Gewerbeflächen, Darstellung von Mischbauflächen) und vor allem am nordöstlichen
Rand die Darstellung einer geplanten Sondergebietsflächen für einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen
Verkaufsfläche von maximal 800 m². Diese Darstellung soll derzeit laufende Planungen dokumentieren,
nachdem in diesem Bereich ein Lebensmittelmarkt Ansiedlungsabsichten hegt.
Anmerkung: Auf Grund eingegangener Anregungen im Zuge der Offenlage wurde die max. zulässige
Verkaufsfläche im zeichnerischen Teil der FNP-Änderung von 1.500 m² auf 800 m² reduziert.
Die Abgrenzung der Siedlungsflächen insgesamt wird durch die vorliegende Änderung leicht reduziert, anhand
von Orthophotos erfolgte eine Flächenreduzierung im Übergangsbereich zum Gewässer.
Regionalpan SBH 2003
Wald, Überschwemmungsgebiet
Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang
Im Änderungsbereich befindet sich ein besonders geschützter Waldbiotop (Nr. 493, Quelle) und ein besonders
geschützter Auwald nach § 32 NatSchG (Nr. 101).
Umweltbericht
siehe Umweltbericht.
Planung 5. Änderung
Bestand FNP 1998
G Bestand (1,72 ha)
Forst (2,55 ha)
7
LW (0,57 ha)
KISP/Grün (0.59 ha)
G Bestand (0,19 ha)
M Bestand (0,19 ha)
LW (0,77 ha)
SO Plan (0,95 ha)
Parken (0,21 ha)
Waldumbau (3,12 ha)
UMWELTBERICHT ALS GESONDERTER BESTANDTEIL DER BEGRÜNDUNG
Aufgrund der geänderten Gesetzeslage wurde zu den einzelnen Änderungen, die im Verfahren der
5. punktuellen Änderung verbleiben, ein Umweltbericht erstellt. Die Ergebnisse sind in Kurzform in den
Erläuterungen zu den einzelnen Gebietsausweisungen dargestellt.
Der Umweltbericht ist als gesonderter
Flächennutzungsplanes beigefügt.
Teil
der
Begründung
zur
5.
punktuellen
Änderung
des
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 47
8
8.1
ANLAGEN
Teilplan Aichhalden-Rötenberg
M 1 : 5.000
mit den Teilflächen 1.1 'Wannen', 1.3 'Schwanenmoos', 1.4 'Friedhof', 1.5 'Neuapost. Kirche', 1.8 'Sonnenäcker'
und 1.9 'Götzenäcker'
8.2
Teilplan Aichhalden-Rötenberg
M 1 : 5.000
mit der Teilfläche 1.2 'Zubermoos'
8.3
Teilplan Aichhalden
M 1 : 5.000
mit den Teilflächen 1.6 'Hinteraichhalden' und 1.7 'Güntershöhe II'
8.4
Teilplan Hardt
M 1 : 5.000
mit den Teilflächen 2.1 'Änderung Gemarkungsgrenze' und 2.6 'Gewerbegebiet II'
8.5
Teilplan Hardt
M 1 : 5.000
mit den Teilflächen 2.2 'Erddeponie Reutenmoos', 2.3 'Gewerbefläche Weiler Straße, Erweiterung',
2.5 'Gewerbefläche Reutenmoos, Ergänzung' und 2.7 'Flächenreduzierung G Hofstattacker' (Nachtrag)
8.6
Teilplan Hardt
M 1 : 5.000
mit der Teilfläche 2.4 'Theilenwald'
8.7
Teilplan Lauterbach
M 1 : 5.000
mit der Teilfläche 3.1 'Waldrücknahme GE Hornberger Straße'
8.8
Teilplan Lauterbach
M 1 : 5.000
mit der Teilfläche 3.2 'Basler Hof'
8.9
Teilplan Schramberg-Sulgen
M 1 : 5.000
mit der Teilfläche 4.1 'Abrundung Lienberg'
8.10 Teilplan Schramberg-Waldmössingen
M 1 : 5.000
mit den Teilflächen 4.2 'Holderstauden/Seele', 4.3 'Im Esel' und 4.16 'Friedhof'
8.11 Teilplan Schramberg-Waldmössingen
M 1 : 5.000
mit der Teilfläche 4.4 'Gewerbegebiet Im Brunnen'
8.12 Teilplan Schramberg-Waldmössingen
M 1 : 5.000
mit der Teilfläche 4.5 'Ökokonto Pferschelwiesen'
8.13 Teilplan Schramberg-Sulgen
mit den Teilflächen 4.6 'Specksepplehof', 4.7 'Gartenstrasse / Brunnengasse', 4.11 'Kirchplatz',
4.12 'Sulgen-Mitte' und 4.14 'Mariazeller Str. / Panoramastr.'
M 1 : 5.000
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG
Begründung Seite 48
8.14 Teilplan Schramberg 'Talstadt'
mit der Teilfläche 4.8 'Vogtshof'
8.15 Teilplan Schramberg-Sulgen
mit den Teilflächen 4.9 'Brambach IV' und 4.10 'Heldhof'
8.16 Teilplan Schramberg-Heiligenbronn
mit der Teilfläche 4.15 'Hausteile'
8.17 Teilplan Schramberg-Tennenbronn
mit den Teilflächen 5.3 'Gewerbegebiet II' und 5.4 'Gewerbegebiet I'
8.18 Teilplan Schramberg-Waldmössingen
mit den Teilflächen 4.17 'Erweiterung GE Webertal', 4.18 'Umfahrung Waldmössingen West'
und 4.19 'Ausgleich Gemarkungsflächen'
8.19 Flächenbilanzen zu den geplanten Baugebietsausweisungen
Aufgestellt:
Ausgefertigt:
Empfingen, den 30.03.2007
Schramberg, den ..............................................
zuletzt geändert:
Empfingen, den 12.10.2011
Büro Gfrörer
Architekten, Ingenieure
Dettenseer Straße 23
72186 Empfingen
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Aichhalden – Hardt – Lauterbach - Schramberg
Thomas Herzog, Oberbürgermeister
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ
TVR
TVR-Ortsteil
Kürzel
Name
Geltung_FNP Stand_FNP-alt
Stand_FNP-neu
Neuausweisungen_5-Ae
tats_Stand
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-,
S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen)
Aichhalden
Aichhalden
Aichhalden
Aichhalden
Aichhalden
Aichhalden
Aichhalden
Rötenberg
Rötenberg
1.1
1.2
Bach- und
Altenberg
1.3
Rötenberg
1.4
Rötenberg
Aichhalden
Aichhalden
1.5
1.6
1.7
Änderung und
Erweiterung Sportund Freizeitgelände
'Wannen'
11,26 ha
Ausweisung geplanter 0,62 ha
Mischbauflächen im
Gewann 'Zubermoos'
LW
Neuausweisung
Mischbauflächen im
Gewannn
'Schwanenmoos'
1,46 ha
LW
Abgrenzung von
Mischbauflächen im
Bereich 'Friedhof'
0,26 ha
Abgrenzung von
Mischbauflächen im
Bereich
'Neuapostolische
Kirche'
0,30 ha
Grün sonst. Planung
LW
W Bestand (2,23 ha)
Gem (1,21 ha)
Sport B. (2,77 ha)
Sport Pl. (0,51 ha)
Grün B. (1,64 ha)
Parken (0,21 ha)
LW (2,69 ha)
W
M
G
S
R
M Planung
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W 2,80 ha
M
G
S
R
W
M
G
S
R
M Planung
M Planung
M Planung
Hinteraichhalden' 2,4 ha
Ergänzung Gewerbeund Mischbauflächen
G Planung (0,92 ha)
M Bestand (0,13 ha)
LW (1,35 ha)
G Planung (0,8 ha)
M Planung (1,6 ha)
Anpassung diverser 1,74 ha
Abgrenzungen anden
B-Plan 'Güntershöhe'
W Planung (0,67 ha)
M Bestand (0,42)
Forst (0,30 ha)
LW (0,35 ha)
W Bestand (0,35 ha)
W Planung (0,07 ha)
Grün KISP (0,09 ha)
Ausgleich (0,65 ha)
LW (0,58 ha)-Rückn.
LW
M Planung
W Planung
LW
2,80 ha
Aichhalden
Rötenberg
1.8
Neuausweisung von
Wohnbauflächen an
den Bereich
'Sonnenäcker'
Aichhalden
Rötenberg
1.9
Rücknahme geplanter 3,20 ha
Wohnbauflächen im
Gewann
'Götzenäcker'
Zwischensummen TVR Aichhalden
W Bestand (2,5 ha)
Gem (1,57 ha)
Sport (1,33 ha)
LW (5,86 ha)
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u.
R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung
W Bestand (2,23 ha)
Grün Sport incl. Parken
(3,0 ha)
LW (6,03 ha)
0,27 ha
0,62 ha
1,46 ha
0,26 ha
0,30 ha
1,47 ha
Neuausweisung_5-Ae-bereinigt
Rücknahme Wohnen um
0,27 ha
W
M
G
S
R
0,27 ha
W
M
0,13 ha
G
S
R
M Bestand (0,86 ha)
W
LW (0,6 ha)
M
0,60 ha
G
S
R
M Bestand (0,26 ha)
W
M
G
S
R
M Bestand (0,3 ha)
W
M
G
S
R
W
G Bestand (0,80 ha)
M Bestand (0,50 ha)
M
1,10 ha
G
M Planung (1,1 ha)
S
0,12 ha
R
W
W Bestand (0,42)
Grün KISP (0,09)
M
LW (0,93)
G
Forst (0,3 ha)
S
0,58 ha
R
W 1,40 ha
Die Hälfte des
Baugebietes ist komplett M
erschlossen.
G
S
R
W
LW (3,2 ha)
= Rücknahme W (3,2 ha) M
G
S
3,20 ha
R
M Bestand (0,49 ha)
LW (0,13 ha)
Teilflächen bereits bebaut
Teilflächen bereits bebaut
vollständig bebaut
vollständig bebaut
Rücknahme Gewerbe um
0,12 ha, siehe Text
Aichhalden, die
Gewerbeflächen sind
0,12 ha bereits vollständig bebaut,
R Wohnbauflächen
M
h 1 1 hsind
Die
bereits vollständig bebaut
Die erschlossene Teil des
Baugebiets ist zwischenzeitlich bebaut bzw.
verkauft, so daß nur die
Hälfte angerechnet wird.
Verzicht auf Fläche
zugunsten 1.8
'Sonnenäcker'
3,20 ha
21,64 ha
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
2,80 ha
4,11 ha
4,17 ha
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
1,40 ha
1,83 ha
3,59 ha
Seite 1 von 7
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ
TVR
TVR-Ortsteil
Kürzel
Name
Geltung_FNP Stand_FNP-alt
Stand_FNP-neu
tats_Stand
Neuausweisungen_5-Ae
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-,
S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen)
Hardt
Hardt
2.2
Neuausweisung der
Erddeponie
'Reutenmoos' an der
Mariazeller Straße
3,35 ha
Hardt
Hardt
2.3
Ergänzungen
Gewerbefläche
'Weiler Straße'
1,62 ha
Hardt
Hardt
2.4
Neuausweisung von 1,10 ha
Wohnbauflächen im
Bereich 'Theilenwald'
Hardt
Hardt
2.5
Ergänzung
Gewerbefläche
'Reutenmoos'
0,27 ha
Neuausweisung
'Gewerbegebiet II'
8,25 ha
Hardt
Hardt
Hardt
Hardt
2.6
2.7
Reduzierung
Hofstattacker
3,41 ha
Deponie - nachr.
Üernahme
W
M
G
S
R
G Planung (0,25 ha) G Planung (0,53 ha) W
Sport Planung (0,56 Parken (0,14 ha)
M
LW (0,95 ha)
ha)
G
LW (0,81 ha)
S
R
W 1,10 ha
W Planung
LW
M
G
S
R
W
LW
G Planung
M
G
S
R
M Planung (0,33 ha) G Planung (5,81 ha) W
Ausgleich (0,81 ha)
sowie
M
Waldabstand (1,63)
bisher Gemarkung
G
Mariazell
S
R
W
G Planung (3,41 ha) LW mit Hoffläche
(3,41 ha)
M
G
S
R
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
1,10 ha
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
LW
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u.
R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung
Deponie
LW (1,62 ha)
0,28 ha
W Bestand (1,1 ha),
Gebiet ist erschlossen,
alle Grundstücke sind
verkauft und größtenteils
bebaut
LW (0,17 ha), reserviert
für angrenz. Betrieb;
G Bestand (0,1 ha)
0,27 ha
Forst (2,66 ha)
LW (5,59 ha)
5,81 ha
LW mit Hoffläche (3,41
ha)
3,41 ha
6,36 ha
3,41 ha
Neuausweisung_5-Ae-bereinigt
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
Fläche wird bereits
verfüllt, ist genehmigt auf
Grund anderer
Rechtsverfahren
Fläche ist bereits bebaut
einschl. Parkplätzen, Rest
ist Straßenfläche mit
Begleitgrün
0,17 ha
vollständig bebaut
Die Restfläche ist dem
direkt nördlich angrenzenden Gewerbebetrieb
als Erweiterungsfläche
zugeordnet.
Es handelt sich um
Reserveflächen für die
Gemeinde Hardt.
5,81 ha
Die Flächenreduzierung
erfolgte auf Grund
eingegangener
Anregungen aus der
3,41 ha Offenlage
5,98 ha
3,41 ha
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VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ
TVR
TVR-Ortsteil
Kürzel
Name
Geltung_FNP Stand_FNP-alt
Stand_FNP-neu
Neuausweisungen_5-Ae
tats_Stand
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-,
S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen)
3.2
1,27 ha
Ergänzung
Sonderbau- und
Wohnbauflächen
sowie Darstellung von
Ausgleichs-flächen im
Bereich 'Basler Hof'
Zwischensummen TVR Lauterbach
1,27 ha
Lauterbach
Lauterbach
SO Beherbergung
(0,48 ha)
W Bestand (0,04 ha)
Forst (0,69 ha)
LW (0,06 ha)
SO Beherbergung
(0,48 ha)
W Bestand (0,1 ha)
Ausgleich,
Waldabstand (0,69
ha)
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
TVR
TVR-Ortsteil
Kürzel
Name
Geltung_FNP Stand_FNP-alt
Stand_FNP-neu
W 0,06 ha
M
G
S
R
0,06 ha
Neuausweisungen_5-Ae
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u.
R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung
SO Beherbergung (0,48
ha)
W Bestand (0,1 ha)
Ausgleich, Waldabstand
(0,69 ha)
Talstadt
4.8
Neuausweisung von 3,82 ha
Wohnbauflächen u.
Darstellung von
Ausgleichsflächen im
Bereich 'Vogtshof'
Zwischensummen TVR Schramberg-Talstadt
Grün KISP (0,18 ha)
LW (1,70 ha)
Forst (1,94 ha)
W Planung (0,33 ha)
W Bestand (0,18 ha)
Ausgleich (3,31 ha)
W 0,33 ha
M
G
S
R
vollständig bebaut
W
M
G
S
R
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
tats_Stand
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-,
S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen)
Schramberg
Neuausweisung_5-Ae-bereinigt
Neuausweisung_5-Ae-bereinigt
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u.
R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung
W Bestand (0,18 ha)
LW (1,70 ha)
Forst (1,94 ha)
W 0,33 ha
M
G
S
R
Der Aufstellungsbeschluss ist bereits erfolgt,
der GR hat die
Gebietsausw. im FNP
n.d.Offenlage reduziert
3,82 ha
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
0,33 ha
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
0,33 ha
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VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ
TVR
TVR-Ortsteil
Kürzel
Name
Geltung_FNP Stand_FNP-alt
Stand_FNP-neu
Neuausweisungen_5-Ae
tats_Stand
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-,
S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen)
Schramberg
Schramberg
Sulgen
Sulgen
4.1
4.6
Abrundung Lienberg, 2,78 ha
Ergänzung
Mischbauflächen und
Flächen für den
Gemeinbedarf
'Specksepplehof' Umwidmung
Mischbauflächen in
Sonderbauflächen
1,07 ha
M Bestand (1,66 ha)
LW (1,12 ha)
M Bestand
Kulturdenkmal
Schramberg
Sulgen
4.7
'Gartenstraße /
Brunnengasse' Umwidmung
Wohnbau- in
Mischbauflächen
0,59 ha
W Bestand
Schramberg
Sulgen
4.9
'Brambach IV' erweiterung
Gewerbeflächen und
Ausgleichsflächen
8,56 ha
LW (4,09 ha)
Forst (4,47 ha)
2,24 ha
Schramberg
Sulgen
4.10
'Heldhof' Erweiterung
Gewerbeflächen und
Ausgleichsflächen
Schramberg
Sulgen
4.11
'Kirchplatz/Hardtstr./O 0,92 ha
bere Gasse' Änderung
Mischbauflächen und
Gemeindbedarfsfläch
Schramberg
Sulgen
4.12
'Sulgen Mitte' Rücknahme
Gemeinbedarf
zugunsten
Wohnbauflächen
0,78 ha
'Mariazeller
Str./Panoramastr.' Ausgleich
Waldumbau und
Grünfläche
0,92 ha
Schramberg
Sulgen
4.14
Zwischensummen TVR Schramberg-Sulgen
M Bestand (1,66 ha)
M Planung (0,88 ha)
Gem (0,24 ha)
W
M
G
S
R
W
SO Einzelhandel
Planung
M
Kulturdenkmal
G
S
R
W
M Bestand
M
G
S
R
G Planung (4,91 ha) W
Ausgleich,
M
Waldumbau (3,65 ha) G
S
R
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u.
R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung
M Bestand (2,14 ha)
Gem (0,24 ha)
LW (0,4 ha)
0,88 ha
LW Obstwiese (1,07 ha)
1,07 ha
M Bestand (0,59 ha)
LW (4,09 ha)
Forst (4,47 ha)
4,91 ha
G Planung (1,98 ha) W
Ausgleich (0,13 ha)
M
Waldumbau (0,13 ha) G
1,98 ha
S
R
M Bestand (0,30 ha) M Planung (0,44 ha) W
Gem Best. (0,27 ha) Gem Best. (0,18 ha) M
0,44 ha
Gem Pla. (0,35 ha)
Gem Pla. (0,30 ha)
G
S
R
Gem Bestand (0,78
W Planung (0,45 ha) W 0,45 ha
ha)
Gem Best. (0,33 ha) M
G
S
R
Forst (0,84 ha)
Waldumbau (0,84 ha) W
Grün Bestand (0,08
M Bestand (0,08 ha) M
ha)
G
S
R
G Bestand (0,32 ha)
LW (1,75 ha)
Forst (0,17 ha)
Neuausweisung_5-Ae-bereinigt
LW (2,07 ha)
Forst (0,17 ha)
Gem (0,48 ha)
Grün inn. (0,44 ha)
W Bestand (0,05 ha)
Gem Best. (0,33 ha)
LW (0,40 ha)
Forst (0,84 ha)
Grün Bestand (0,08 ha)
fast vollständig bebaut
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
0,40 ha
Die Fläche ist bereits
vollständig bebaut.
Das Gebiet ist bereits
vollständig bebaut.
4,91 ha
W
M
G
1,98 ha
S
R
W
M
0,44 ha
G
S
R
W 0,45 ha
M
G
S
R
W
M
G
S
R
Es handelt sich vorwie-gend um
Erweiterungs-flächen zur Standortsicherung der Fa. Herzog sowie
um potentielle Ansiedlungsflächen
für Klein- und mittelständische
Betriebe.
Der Aufstellungsbeschluss wurde
gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst,
die Ausweisung dient
lediglich zu Erweiterung
bestehender Betriebe.
Die bisherige Gemeinbedarfsfläche wird zur
Innenentwicklung als
Mischbaufläche zur
Verfügung gestellt. Der
B b
l i i
Der
Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan
wurde gefasst.
Es handelt sich lediglich
um die Darstellung einer
Maßnahme zur Einhaltung
des Waldabstandes.
17,86 ha
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
0,45 ha
1,32 ha
6,89 ha
1,07 ha
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
0,45 ha
0,84 ha
6,89 ha
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VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ
TVR
TVR-Ortsteil
Kürzel
Name
Geltung_FNP Stand_FNP-alt
Stand_FNP-neu
Neuausweisungen_5-Ae
tats_Stand
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-,
S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen)
Schramberg
Schönbronn
4.13
Abrundungssatzung - 1,59 ha
Ergänzung von
Mischbauflächen
Zwischensummen TVR Schramberg-Schönbronn
LW (1,59 ha)
M Planung (1,59 ha)
1,59 ha
TVR-Ortsteil
Kürzel
Name
Geltung_FNP Stand_FNP-alt
Stand_FNP-neu
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
1,59 ha
tats_Stand
Neuausweisungen_5-Ae
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-,
S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen)
Schramberg
Heiligenbronn
4.15
'Hausteile'
Zwischensummen TVR Schramberg-Heiligenbronn
Der Änderungsbereich
wird zur Offenlage
herausgenommen.
W
M
G
S
R
1,59 ha
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
TVR
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u.
R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung
LW (1,59 ha)
W
M
G
S
R
Neuausweisung_5-Ae-bereinigt
13,23 ha
W Planung (2,56 ha)
Straße (0,42 ha)
Grün KISP (0,24 ha)
LW Geb. (0,43 ha)
LW (9,58 ha)
W Planung (3,20 ha)
M Bestand (0,43 ha)
SO Pla. (3,85 ha)
Straße B. (0,35 ha) Pl. (0,85 ha)
KISP (0,85 ha),
Ausgleich (3,70 ha)
W 3,20 ha
M
G
S
R
3,85 ha
Neuausweisung_5-Ae-bereinigt
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u.
R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung
M Bestand (0,43 ha)
Straße B. (0,35 ha)
Grün KISP (0,24 ha)
LW (12,21 ha)
W 3,20 ha
M
G
S
R
1,92 ha
Die Flächenausweisung
steht im Zusammen-hang
mit mit der Erwei-terung
der Einrichtungen des
SSFH, für die nördli-che
SO-Fläche liegt ein
Bauantrag vor.
13,23 ha
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
3,20 ha
3,85 ha
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
3,20 ha
1,92 ha
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ
TVR
TVR-Ortsteil
Kürzel
Name
Geltung_FNP Stand_FNP-alt
Stand_FNP-neu
Neuausweisungen_5-Ae
tats_Stand
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-,
S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen)
Schramberg
Waldmössingen
4.2
Ausweisung geplanter 2,96 ha
Wohnbau-flächen
'Holderstauden /
Seele'
LW (2,96 ha)
W Bestand (0,33 ha)
W Planung (2,34 ha)
Grün KISP (0,29 ha)
Schramberg
Waldmössingen
4.3
Rücknahme geplanter 2,19 ha
Wohnbauflächen im
Gewann 'Esel'
W Planung (2,19 ha)
LW (2,19 ha)
Schramberg
Waldmössingen
4.4
Neuausweisung
geplanter
Gewerbeflächen im
Gewann Brunnen
5,66 ha
W Bestand (0,67 ha)
SO Best. (0,41 ha)
Ausgleich (0,15 ha)
LW (4,43 ha)
M Bestand (1,08 ha)
G Planung (1,38 ha)
Ausgleich (3,20 ha)
Schramberg
Waldmössingen
4.5
Fläche für eine
20,04 ha
Ökokonto im Bereich
'Pferschelwiesen'
LW (18,92 ha)
Forst (1,12 ha)
LW (18,92 ha)
Forst (1,12 ha)
Überlagerung
Ausgleich (20,04 ha)
Schramberg
Waldmössingen
4.16
'Friedhof Kirchtal' 0,69 ha
Erweiterung Friedhof
M Bestand (0,19 ha)
Grün Bestand FH
(0,50)
Grün Bestand FH
(0,69 ha)
Schramberg
Waldmössingen
4.17
Webertal / Im Moos' - 17,14 ha
Erweiterung von
Gewerbe-flächen und
Darstellung von
Ausgleichsflächen
LW (17,14 ha)
G Planung (8,00 ha)
Ausgleich (9,14 ha)
Zwischensummen TVR Schramberg-Waldmössingen
W 2,34 ha
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
Neuausweisung_5-Ae-bereinigt
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u.
R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung
W Bestand (0,33 ha)
LW (2,63 ha)
LW (2,19 ha)
= Rücknahme W (2,19
ha)
2,19 ha
M Bestand (0,75 ha)
LW (4,91 ha)
LW (18,92 ha)
Forst (1,12 ha)
Grün Bestand FH (0,69
ha), = Rücknahme M
(0,19 ha)
0,19 ha
LW (17,14 ha)
8,00 ha
W 2,34 ha
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
BBP im Verfahren
Rücknahme zugunsten
4.2 'Holderstauden-Seele'
2,19 ha
Bplan im Verfahren,
nördliche G-Fläche ist
bereits bebaut (Fa.
Engeser und Fa.
Burkhardt).
I
üdli
h T il i di
keine
bauliche
Entwicklung
keine bauliche
Entwicklung, der Bplan ist
im Verfahren
0,19 ha
Es handelt sich um Optionsflächen der Fa.
ArteM, die für andere
Firmen nicht zur
Verfügung stehen.
48,68 ha
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
2,34 ha
8,00 ha
2,38 ha
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
2,34 ha
2,38 ha
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ
TVR
TVR-Ortsteil
Kürzel
Name
Geltung_FNP Stand_FNP-alt
Stand_FNP-neu
Neuausweisungen_5-Ae
tats_Stand
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-,
S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen)
Schramberg
Tennenbronn
5.3
'Gewerbegebiet II' 4,55 ha
Ergänzung Gewerbeund Mischbauflächen
M Bestand (0,62 ha)
G Bestand (2,70 ha)
LW (0,58 ha)
ÜSG (0,65 ha)
M Bestand (0,44 ha)
G Bestand (2,94 ha)
ÜSG (1,17 ha)
Schramberg
Tennenbronn
5.4
Gewerbegebiet I' Darstellung
Ausgleichsflächen,
Waldumbau und
Anpassung an
Bestand
5,43 ha
G Bestand (1,72 ha)
LW (0,57 ha)
Forst (2,55 ha)
KISP/Grün (0.59 ha)
G Bestand (0,19 ha)
SO Plan (0,95 ha)
M Bestand (0,19 ha)
Parken (0,21 ha)
LW (0,77 ha)
Waldumbau (3,12 ha)
Zwischensummen TVR Schramberg-Tennenbronn
G Bestand (0,19 ha)
SO Planung (0,95 ha)
M Bestand (0,19 ha)
Parken Bes.(0,21 ha)
LW (0,77 ha)
Forst (3,12 ha)
Flächen sind vollständig
bebaut bzw. genutzt
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
keine bauliche Entwicklung, bei der Darstellung
der Bauflächen handelt es
sich um nachrichtli-che
Darstellungen des
Bestandes
9,98 ha
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
Gesamtsumme Flächenausweisungen der 5. pkt. Änderung
Stand: Feststellungsbeschluss 12.10.2011
(nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u.
R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung
M Bestand (0,44 ha)
G Bestand (2,94 ha)
ÜSG (1,17 ha)
W
M
G
S
R
W
M
G
S
R
Neuausweisung_5-Ae-bereinigt
Summe Neuausweisung Wohnbauflächen
Summe Neuausweisung Mischbauflächen
Summe Neuausweisung Gewerbeflächen
Summe Neuausweisung Sonderbauflächen
Summe Flächenreduzierungen
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
10,28 ha
7,02 ha
21,25 ha
4,92 ha
9,96 ha
W bereinigt:
M bereinigt:
G bereinigt:
S bereinigt:
Reduzierungen bereinigt:
7,72 ha
2,67 ha
12,87 ha
1,92 ha
9,38 ha
Seite 7 von 7