Begründung Teil 2_ 5.pkt.Änderung
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Begründung Teil 2_ 5.pkt.Änderung
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 26 6 6.1 ÄNDERUNGEN IM TEILVERWALTUNGSRAUM SCHRAMBERG Inhalte der 5. punktuellen Änderung: Heiligenbronn 'Hausteile', Neuausweisung Wohnbauflächen (4.15) Sulgen Abrundungssatzung Lienberg, Ergänzung Mischbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf (4.1) ehem. Specksepplehof, Darstellung einer Sonderbaufläche Einzelhandel anstelle Mischbauflächen (4.6) 'Gartenstraße / Brunnengasse', Änderung von Wohnbauflächen in Mischbauflächen (4.7) 'Brambach IV', Neuausweisung von Gewerbeflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.9) 'Heldhof', Neuausweisung von Gewerbeflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.10) 'Kirchplatz/Hardtstr./Obere Gasse', Änderung Mischbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf (4.11) 'Sulgen-Mitte', Rücknahme von Gemeinbedarfsflächen zugunsten von Wohnbauflächen (4.12) 'Mariazeller Str./Panoramastr.', Ausgleichsfläche Waldumbau und Grünfläche (4.14) Schönbronn Abrundungssatzung, Ergänzung Mischbauflächen (4.13) Talstadt 'Vogtshof', Ergänzung Wohnbauflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.8) Waldmössingen 'Holderstauden / Seele', Neuausweisung von Wohnbauflächen (4.2) 'Im Esel', Rückführung von Wohnbauflächen in Flächen für die Landwirtschaft (4.3) 'Brunnen', Erweiterung von Gewerbeflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.4) 'Pferschelwiesen', Darstellung von Flächen für ein Ökokonto (4.5) 'Friedhof Kirchtal', Erweiterung Friedhof (4.16) 'Webertal/Im Moos', Erweiterung Gewerbeflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.17) Umfahrung Waldmössingen-West (4.18) Bereinigung der Gemarkungsgrenze zwischen Waldmössingen und Seedorf (4.19) Tennenbronn 'Hub' – Neuausweisung Wohnbauflächen (5.1) 'Unterschiltach' – Neuausweisung Gewerbeflächen (5.2) 'Gewerbegebiet II' – Ergänzung Gewerbe- und Mischbauflächen (5.3) 'Gewerbegebiet I'- Darstellung Ausgleichsflächen / Waldumbau (5.4) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 27 6.2 Übersichtsplan Talstadt – Sulgen - Schönbronn Die Fläche wurde zur Offenlage sowie erneut nach der Offenlagedeutlich reduziert VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 28 6.3 Übersichtsplan Tennenbronn Die Fläche wurde bereits zur frühzeitigen Beteiligung aus dem Verfahren genommen. Die Fläche wurde bereits zur frühzeitigen Beteiligung aus dem Verfahren genommen. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 29 6.4 Übersichtsplan Waldmössingen - Heiligenbronn VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 30 6.5 Darstellung der einzelnen Änderungsbereiche 6.5.1 Sulgen – Abrundung Lienberg, Ergänzung Mischbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf (4.1) Lage / Kurzbeschreibung Der am nordwestlichen Rand der Ortslage von Sulgen befindliche Änderungsbereich 'Abrundung Lienberg' mit einer Größe von ca. 2,78 ha umfasst zum großen Teil bereits bebaute Flächen, die im genehmigten FNP als bestehende Mischgebietsflächen dargestellt sind. Diese sollen am südöstlichen Rand bis zur Aichhalder Straße (K 5531) bzw. bis zur Trasse der B 462 erweitert werden. Im Nordwesten soll die Mischgebietsfläche ebenfalls geringfügig erweitert und zusätzlich um eine Fläche für Gemeinbedarf ergänzt werden. Grundlage für die Änderung des FNP ist der Beschluss des Gemeinderates Schramberg zur Festlegung der Abrundungssatzung Lienberg vom 10.07.2003. Der Satzungsbeschluss wurde am 18.03.2004 gefasst. Die Genehmigung durch das RP folgte am 06.11.2004. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen sind inzwischen bereits teilweise bebaut. Regionalplan SBH 2003 nördliche Teilfläche als schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur), ansonsten bestehende Siedlungsfläche Orthphoto 2005 u. älter Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Am südwestlichen Rand überlagert sich ein kleiner Teil der Erweiterungsfläche mit der Abgrenzung einer Teilfläche des FFH-Gebietes Nr. 7716-341'Schiltach und Kaltbrunner Tal'. Weiter nördlich tangiert eine Teilfläche einer nach § 32 NatSchG besonders geschützten Nasswiese Nr. 105 das Plangebiet. Umweltbericht Im Grundsatz gibt es keine Bedenken gegen die kleinräumige Flächenergänzung im Bereich Lienberg. Die Beeinträchtigung der angrenzenden §32-Biotope wie auch des FFH-Gebietes sollte allerdings unbedingt unterbleiben. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Mischbaufläche, Bestand (ca. 1,66 ha) Fläche für die Landwirtschaft (ca. 1,12 ha) Mischbaufläche, Bestand (ca. 1,66 ha) Mischbaufläche, geplant (ca. 0,88 ha) Fläche für den Gemeinbedarf, Bestand (ca. 0,24 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 31 6.5.2 Waldmössingen– Ausweisung geplanter Wohnbauflächen 'Holderstauden/Seele' (4.2) Lage / Kurzbeschreibung Zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen für den Ortsteil Waldmössingen hat der Gemeinderat von Schramberg in seiner Sitzung am 22.01.2004 den Aufstellungsbeschluss für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes 'Holderstauden-Seele' gefasst. Parallel dazu wurde beschlossen, das Plangebiet in die 5. punktuelle Änderung des FNP aufzunehmen.Der Entwurf des B-Planes wurde am 22.03.2007 gebilligt. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Waldmössingen und schließt an die vorhandene Wohnbebauung an der Holderstaudenstraße bzw. die ausgewiesenen EntwicklungsOrthphoto 2005 u. älter flächen an der Winzelner Straße an. Es hat eine Größe von ca. 2,63 ha. Der B-Plan-Entwurf stellt das nordöstlich angrenzende bereits bebaute Eckgrundstück als bestehende Wohnbaufläche dar, dies wird ebenfalls in die Darstellung der 5. pkt. Änderung übernommen. Regionalplan SBH 2003 best. Siedlungsfläche und schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Umweltbericht Die derzeitige Nutzung ist durch strukturarme Wiesen und Äcker gekennzeichnet. Allerdings grenzen im Nordwesten einige Vorkommen der streng geschützten Süßgrasart Dicke Trespe an. Als Haupteingriff wird die Versiegelung von Böden mit hoher Bedeutung als Kulturpflanzenstandort angesehen. Die Abarbeitung der artenschutzrechtlichen Prüfung ist auf Ebene des Bebauungsplanes zu detaillieren. Gleiches gilt für mögliche Immissionskonflikte zwischen geplanter Westumfahrung und Wohnbebauung. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft (ca. 2,96 ha) W Bestand (0,33 ha), W geplant (ca. 2,34 ha) Grünfläche, geplant (KISP, ca. 0,29 ha) 6.5.3 Waldmössungen – Rücknahme geplanter Wohnbauflächen im Gewann 'Im Esel' (4.3) Lage / Kurzbeschreibung Parallel zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 'Holderstauden/Seele' hat der Gemeinderat von Schramberg beschlossen, die bisher als geplante Entwicklungsfläche für Wohnen vorgesehene Teilfläche 'Im Esel' zwischen dem nördlichen Siedlungsrand von Waldmössingen und der Winzelner Straße (L 422) zurückzunehmen. Das Gebiet mit einer Größe von ca. 2,19 ha soll im Zuge der 5. punktuellen Änderung wieder als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Regionalpan SBH 2003 schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Bestand FNP 1998 Wohnbaufläche, geplant (2,19 ha) Orthphoto 2005 u. älter Umweltbericht Keine Beeinträchtigungen – siehe UB Planung 5. Änderung Fläche f. d. Landwirtschaft (2,19 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 32 6.5.4 Waldmössingen – Neuausweisung geplanter Gewerbeflächen im Gewann Brunnen (4.4) Lage / Kurzbeschreibung Die Änderungsbereich befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand von Waldmössingen und schließt an vorhandene Gewerbeflächen bzw. an Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen an der L 422 an. Er hat eine Größe von ca. 5,66 ha. Die Flächenausweisung dient v.a. der Standortsicherung der in diesem Bereich ansässigen Gewerbebetriebe. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat von Schramberg am 21.11.2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler punktueller Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Ein 2. Aufstellungsbeschluss wurde am 26.01.2006 gefasst. Zusätzlich zu den erforderlichen gewerblichen Entwicklungsflächen sollen im Zuge der 5. punktuellen Änderung des FNP auch die zugehörigen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen dargestellt werden. Diese ziehen sich vom südlichen Siedlungsrand bis hinein in die Ortslage mit dem Orthphoto 2005 u. älter Schlierbach. Im Bereich der Ortslage am nördlichen Rand wird die Darstellung an den Entwurf des Bebauungsplanes angepasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 22.03.2007 vom Gemeinderat gebilligt Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche und schutzbedürftiger Bereich für Bodenerhaltung und Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Eine Teilfläche des FFH-Gebiets Nr. 7817-341 'Eschachtal' grenzt südöstlich an die geplante Gewerbefläche an. Innerhalb der geplanten Ausgleichsfläche liegt eine nach § 32 NatSchG geschützte Nasswiese (Nr. 152). Umweltbericht Teilweise erhebliche Konflikte mit einzelnen Schutzgütern – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Wohnbaufläche, Bestand (ca. 0,67 ha) Sondergebiet (ca. 0,41 ha) Ausgleichsflächen (ca. 0,15 ha) Fläche für die Landwirtschaft (ca. 4,43 ha) Gewerbeflächen, geplant (ca. 1,38 ha) Ausgleichsflächen (ca. 3,20 ha) Mischbauflächen, Bestand (ca. 1,08 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 33 6.5.5 Waldmössingen – Fläche für ein Ökokonto im Bereich 'Pferschelwiesen' (4.5) Lage / Kurzbeschreibung Nachdem der Gesetzgeber die Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung mit dem § 1a BauGB dazu verpflichtet hat, die zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt auszugleichen, hat der Gemeinderat von Schramberg in seiner Sitzung am 15.11.2001 beschlossen, eine Ökokontofläche auszuweisen und im Zuge einer punktuellen Änderung in den FNP zu übernehmen. Die Fläche befindet sich ca. 1.000 m nordwestlich der Ortslage von Waldmössingen im Gewann 'Pferschelwiesen' und wird landwirtschaftlich als Acker und Grünland genutzt. Orthphoto 2005 u. älter Regionalpan SBH 2003 Schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang westliche Teilfläche in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes 'Tiefbrunnen I, II und III' der Gemeinde Aichhalden sowie mehrere nach § 32 NatSchG besonders geschützte Biotope (Nasswiesenflächen). Umweltbericht Die Fläche eignet sich sehr gut für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, da entsprechendes Entwicklungspotential vorhanden ist. – Auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Fläche für die Landwirtschaft Planung 5. Änderung Ausgleichsfläche 6.5.6 Sulgen 'Specksepplehof' – Umwidmung Mischbauflächen in Sonderbauflächen (4.6) Lage / Kurzbeschreibung Der Gemeinderat von Schramberg hat in seiner Sitzung am 13.02.2003 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Heiligenbronner Straße – Rottweiler Straße – Vier Häuser Straße – Max Planck Straße beschlossen. Die Flächen sind im genehmigten FNP als gemischte Bauflächen dargestellt. Nachdem im Bereich des ehemaligen Specksepplehofs zwei Verbrauchermärkte errichtet werden sollen, wird im Zuge der 5. punktuellen Änderung die Darstellung als Sonderbaufläche erforderlich mit Angabe der zulässigen Verkaufsfläche gemäß Ziff. 4.2.2 des Einzelhandelserlasses B.-W. Der Änderungsbereich hat eine Fläche von ca. 1,07 ha. Der Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren. Die Verbrauchermärkte sind inzwischen fertiggestellt. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche Orthphoto 2005 u. älter Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Umweltbericht Keine bzw. kaum erhebliche Konflikte – auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Mischbaufläche, Bestand Kulturdenkmal Planung 5. Änderung Sonderbaufläche, geplant Kulturdenkmal VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 34 6.5.7 Sulgen 'Gartenstraße / Brunnengasse' – Umwidmung Wohnbau- in Mischbauflächen (4.7) Lage / Kurzbeschreibung Der Gemeinderat von Schramberg hat in seiner Sitzung am 13.05.2004 die Festlegung des BBPEntwurfs 'Gartenstraße / Brunnengasse' beschlossen. Aufgrund der tatsächlichen Nutzung mussten dabei u.a. Mischgebietsflächen festgesetzt werden. Im genehmigten FNP sind die betroffenen Flächen bisher als Wohnbauflächen dargestellt. Sie sollen im Zuge der 5. punktuellen Änderung als bestehende Mischbauflächen ausgewiesen und somit an die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. an die tatsächliche Nutzung angepasst werden. Der Bebauungsplan ist seit dem 25.05.2005 rechtsverbindlich. Das Gebiet mit einer Größe von ca. 0,59 ha ist vollständig bebaut. Orthphoto 2005 u. älter Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Umweltbericht vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Wohnbaufläche, Bestand Mischbaufläche, Bestand VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 35 6.5.8 Talstadt – Neuausweisung von Wohnbauflächen u. Darstellung von Ausgleichsflächen im Bereich 'Vogtshof' (4.8) Lage / Kurzbeschreibung Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Talstadt am südöstlichen Talhang oberhalb der Straße 'Am Vogtsbach' und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,82 ha. Im genehmigten FNP ist das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für die Forstwirtschaft und als Grünfläche (Spielplatz) dargestellt. Mit Datum vom 01.07.2004 hat der Gemeinderat von Schramberg den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Vogtshof' gefasst, dieser wurde mit Datum vom 30.06.2005 nochmals ergänzt. Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung einer kleineren Wohnbaufläche, die Rücknahme der Waldflächen westlich des Vogtshofs zur Einhaltung des Waldabstandes und die Festsetzung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen vor. Der FNP ist im Zuge der 5. punktuellen Änderung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen durch Ausweisung einer geplanten Wohnbaufläche und die Darstellung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen bzw. von Ökokontoflächen. Außerdem wird die Darstellung am Orthphoto 2005 u. älter westlichen Rand des Plangebietes an den tatsächlichen Bestand angepasst. Die bisherige Grünfläche (Kinderspielplatz) entfällt, es erfolgt die Darstellung als Wohnbaufläche (Bestand). Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde am 09.07.2003 durchgeführt. Auf Grund eingegangener Anregungen aus der Offenlage zur FNP-Änderung hat der Gemeinderat beschlossen, die zulässige Erweiterungsfläche für Wohnen am nördlichen Rand des Änderungsbereichs nochmals zu reduzieren und die Zahl der zulässigen Wohngebäude auf maximal 3 zu beschränken. Regionalpan SBH 2003 sonstige landwirtschaftliche Nutzfläche, Wald Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Im Bereich der Ausgleichsflächen befindet sich ein nach § 32 NatSchG besonders geschützter Biotopkomplex (Nr. 500), innerhalb der geplanten Wohnbauflächen sind zwei besonders geschützte Trockenmauern betroffen (Nr. 501). Umweltbericht Die Planung greift in einen sensiblen, schutzwürdigen Bereich ein. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan formulieren beide das Ziel, der Offenhaltung der letzten Freiflächen um die Talstadt Schramberg. Das Vorhaben zeichnet sich im Bereich aller Schutzgüter durch eine erhebliche Beeinträchtigung aus. Ein hohes ökologisches Risiko besteht insbesondere für die Schutzgüter Boden, Tiere- / Pflanzen sowie Oberflächengewässer und Landschaftsbild. – Auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft (ca. 1,70 ha) Fläche für die Forstwirtschaft (ca. 1,94 ha) Grünfläche (Kinderspielplatz) (ca. 0,18 ha) Wohnbaufläche, geplant (ca. 0,33 ha) Wohnbaufläche, Bestand (ca. 0,18 ha) Fläche für Ausgleichsmaßnahmen (ca. 3,31 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 36 6.5.9 Sulgen, 'Brambach IV' – Erweiterung Gewerbeflächen und Ausgleichsflächen (4.9) Lage / Kurzbeschreibung Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage von Sulgen. Es schließt an die bestehenden Gewerbeflächen im Brambach an der L 419 an und hat eine Größe von insgesamt ca. 8,56 ha. Zur Standortsicherung und Erweiterung eines ansässigen Betriebes in diesem Gebiet hat der Gemeinderat von Schramberg am 07.04.2005 die ergänzende Ausweisung von Gewerbeflächen im Zuge der 5. punktuellen Änderung des FNP sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Damit soll gleichzeitig eine Verbesserung der Erschließungssituation erreicht werden. Ebenso ist die Ausweisung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die ebenfalls im Zuge der 5. punktuellen Änderung darzustellen sind. Da Waldflächen in Anspruch genommen werden, ist zur FNP-Änderung eine Waldumwandlungserklärung erforderlich. Diese wurde bisher nicht beantragt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum BPlan-Verfahren wurde am 07.06.2005 durchgeführt. Orthphoto 2005 u. älter Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche, Wald, sonstige landwirtschaftliche Nutzfläche sowie am westlichen Rand schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Im Bereich der Ausgleichsflächen befinden sich zwei nach § 32 NatSchG besonders geschützte Nasswiesenflächen. Außerdem befindet sich das gesamte Plangebiet innerhalb der Zonen III A bzw. III B des Wasserschutzgebietes WSG SCHRAMBERG TB 1-3, BRA 3, HEFT. Umweltbericht "Mit der 8,56 ha großen Gewerbegebietserweiterung sollen Flächen für einen ansässigen größeren Gewerbebetrieb bereitgestellt sowie ergänzend gewerbliche Flächen ausgewiesen werden. Gleichzeitig ist eine Verbesserung der Erschließungssituation angestrebt. In der Planung ist vorgesehen die südlich gelegenen Wiesenbereiche, sowie einen Teil des östlich gelegenen Wäldchens als Ausgleichsflächen (weiter) zu entwickeln. Wesentliche Auswirkungen sind auf die Schutzgüter Boden und Wasser (vollständig im WSG gelegen) durch Versiegelung infolge von Bebauung und Verkehrsinfrastruktur zu erwarten. Daneben sind erhebliche Veränderungen der Landschaft durch die Umwandlung des Wäldchens zu erwarten. Die Fläche ist aus der Entfernung (auch von Rad- und Wanderwegen) weit her einsehbar, was sich letztlich auf die Erholungseignung der umgebenden Landschaft auswirkt." – Auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft (ca. 4,09 ha) Fläche für die Forstwirtschaft (ca. 4,47 ha) Gewerbefläche, geplant (ca. 4,91 ha) Fläche für Ausgleichsmaßnahmen und Waldumbau (ca. 3,65 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 37 6.5.10 Sulgen, 'Heldhof – Erweiterung Gewerbeflächen und Ausgleichsflächen (4.10) Lage / Kurzbeschreibung Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage von Sulgen. Es schließt am nordöstlichen Rand an die bestehenden Gewerbeflächen im Brambach an der L 419 an. Ursprünglich war eine Flächenausweisung von insgesamt ca. 12,34 ha vorgesehen. Zur langfristigen Sicherung und Entwicklung der gewerblichen Nutzung in diesem Gebiet hat der Gemeinderat von Schramberg am 07.04.2005 die ergänzende Ausweisung von Gewerbeflächen im Zuge der 5. punktuellen Änderung des FNP beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Die VorentwurfsOrthphoto 2005 u. älter skizze zum BBP sieht die Ausweisung von Gewerbeflächen im Kernbereich und die Darstellung von Ausgleichsflächen in den Randbereichen vor. Im Zuge der frühzeitigen Trägerbeteiligung und Bürgerinformation wurden mehrere Stellungnahmen vorgebracht, die sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Ausdehnung der Bebauung in Richtung Osten aussprechen. Auf Grundlage dieser Anregungen wurde die Gebietsabgrenzung zur Offenlage deutlich reduziert. Nach Abwägung der Anregungen aus der Offenlage erfolgte eine weitere Reduzierung im südlichen Teil, eine betroffene landwirtschaftliche Hoffläche wurde ebenfalls aus der Gebietsabgrenzung heraus genommen. Damit hat die verbleibende Flächenausweisung eine Gesamtgröße von nur noch 2,24 ha. Die verbleibenden Flächen werden jedoch unbedingt benötigt, um den westlich angrenzenden Betrieben, die bereits Erweiterungsabsichten geäußert haben, einen entsprechenden Entwicklungsspielraum zur Standortsicherung geben zu können. Auf Grund der geologischen Situation und der Lage im Wasserschutzgebiet sind vor einer konkreten Entwicklungs- und Erschließungsplanung umfangreiche Untersuchungen erforderlich. Da Waldflächen in Anspruch genommen werden, ist zur FNP-Änderung eine Waldumwandlungserklärung erforderlich. Diese wurde bisher nicht beantragt. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche, Wald, sonstige landwirtschaftliche Nutzfläche sowie in der östlichen Hälfte des Plangebietes schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Außerdem befindet sich das gesamte Plangebiet innerhalb der Zonen III A bzw. III B des Wasserschutzgebietes WSG SCHRAMBERG TB 1-3, BRA 3, HEFT. Umweltbericht "Die Erweiterung der gewerblichen Flächen im Bereich Heldhof nimmt unbeeinträchtigte Böden sowie Flächen für den Grundwasserschutz (WSG-Zone III A und B) in Anspruch. Der Eingriff in die landwirtschaftlich geprägten Flächen Richtung Osten zieht Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nach sich. Nicht außer Acht gelassen werden dürfen die Wechselbeziehungen die zwischen dem Regenwasser im Gebiet und dem FFH-Gebiet Eschachtal bestehen könnten. Des Weiteren können für die Schutzgüter Summationseffekte durch die Planung „Brambach IV“ und „Heldhof“ entstehen, auch wenn diese im Vergleich zur ursprünglichen Planungsabsicht durch die Flächenreduzierung im Bereich „Heldhof“ deutlich minimiert wurden." – Auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 G Bestand (0,32 ha), LW (1,75 ha), Forst (0,17 ha) Planung 5. Änderung G Planung (1,98 ha), Ausgleich (0,13 ha) Waldumbau (0,13 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 38 6.5.11 Sulgen, 'Kirchplatz/Hardtstr./Obere Gasse' – Änderung Mischbauflächen und Gemeinbedarfsflächen (4.11) Lage / Kurzbeschreibung Der Änderungsbereich in der Ortslage von Sulgen beinhaltet zwei Teilflächen am Kirchplatz bzw. an der Hardtstrasse mit insgesamt ca. 0,92 ha. An beide Teilflächen schließen Mischbauflächen sowie eine Gemeinbedarfsfläche für schulische Zwecke an. Der Gemeinderat von Schramberg hat am 21.11.2002 den Beschluss zur Aufstellung des BBP 'Kirchplatz / Hardtstraße / Schönblick' gefasst. Dies wurde erforderlich auf Grund der erforderlichen Neuordnung der Gemeinbedarfsflächen für schulische Zwecke. Die Erweiterung des bestehenden Schulgeländes soll nunmehr in Richtung Westen erfolgen, im Gegenzug wird Orthphoto 2005 u. älter der bisher als geplanter Entwicklungsbereich für Gemeinbedarf vorgesehene südöstliche Teilbereich als geplante Mischbaufläche dargestellt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 26.04.2007 gebilligt. Dieser sieht neben der Änderung der Gemeinbedarfsflächen großflächige Ausweisungen von Wohnbauflächen auch im Bestand vor. Im Zuge des Verfahrens zur 5. punktuellen Änderung des FNP werden hier ggf. weitere Anpassungen an die Darstellungen des Bebauungsplanes erforderlich. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Bestand FNP 1998 Umweltbericht vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB – s. UB Planung 5. Änderung M Planung (0,44 ha) Gem Best. (0,18 ha) Gem Pla. (0,30 ha) M Bestand (0,30 ha) Gem Best. (0,27 ha) Gem Pla. (0,35 ha) 6.5.12 Sulgen, 'Sulgen Mitte' – Rücknahme Gemeinbedarf zugunsten Wohnbauflächen (4.12) Lage / Kurzbeschreibung Der Gemeinderat von Schramberg hat in der Sitzung vom 26.01.2006 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich 'Sulgen Mitte' beschlossen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan 'Lindenstraße-Hohlgasse' sowie im genehmigten FNP ist das Gebiet einschließlich der bestehenden Wohnbebauung als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Auf Grund der Anfrage eines privaten Investors zur Realisierung einer Wohnbebauung und zur städtebaulichen Neuordnung des gesamten Orthphoto 2005 u. älter Quartiers wird die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Gleichzeitig soll damit eine Nachverdichtung des Gebietes erzielt werden. Der Bebauungsplan ist in Bearbeitung.Parallel zur Durchführung des B-Plan-Verfahrens wird für Teilflächen eine Änderung des FNP 98 erforderlich. Dies soll im Zuge der 5. punktuellen Änderung erfolgen. Die bisher als Fläche für Gemeindbedarf dargestellte Fläche soll im nördlichen Teil als geplante Wohnbaufläche und im südlichen Teil entsprechend der vorhandenen Nutzung als bestehende Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Bestand FNP 1998 Umweltbericht vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB – s. UB Planung 5. Änderung Gemeinbedarfsfläche, Bestand (ca. 0,78 ha) W, geplant (ca. 0,45 ha) Gem, Bestand (ca. 0,33 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 39 6.5.13 Schönbronn, Abrundungssatzung – Ergänzung von Mischbauflächen (4.13) Die Fläche wurde auf Grund eingegangener Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Offenlage aus dem Verfahren genommen. 6.5.14 Sulgen, 'Mariazeller Str./Panoramastr.' – Ausgleich Waldumbau und Grünfläche (4.14) Lage / Kurzbeschreibung Der Änderungsbereich befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand des Stadtteils Sulgen südlich der Mariazeller Straße und umfasst eine Fläche von ca. 0,92 ha. Nordwestlich und westlich schließen bestehende Wohnbauflächen an, südöstlich Mischbauflächen. Südlich grenzt eine Grünfläche mit Spielplatz und Gärten an. Zur Sicherung der Gebäude bzw. Einhaltung des nach der LBO 1996 erforderlichen Waldabstandes von 30 m soll der bestehende Nadelholzbestand in einen Niederwald aus Laubgehölzen umgewandelt werden. Die betroffene Waldfläche wird daher im Zuge der 5. punktuellen Änderung als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Art und Umfang der Maßnahme und die Feststellung, inwieweit eine Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme i.S. des Naturschutzrechtes möglich ist, bleibt nachgelagerten Planungen vorbehalten. Die kleine Grünfläche wird als Mischbaufläche dargestellt. Orthphoto 2005 u. älter Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche, sonstige landw. Fläche Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Umweltbericht vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB – s. UB Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Forstwirtschaft (ca. 0,84 ha) Grünfläche mit Versorgungsanlage (0,08 ha) Ausgleichsfläche Waldumbau (ca. 0,84 ha) Mischbaufläche mit Versorgungsanlage (0,08 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 40 6.5.15 Heiligenbronn, 'Hausteile' – Neuausweisung Wohnbauflächen (4.15) Lage / Kurzbeschreibung Zur Deckung des örtlichen Bedarfs und zur Entwicklung der im Schramberger Ortsteil 'Heiligenbronn' ansässigen Stiftung St. Franziskus wird die Ausweisung neuer Entwicklungsflächen für Wohnbebauung erforderlich. Vorgesehen ist eine Siedlungsentwicklung in Richtung Westen im Anschluss an die bestehende Bebauung im Gewann 'Hausteile'. Zwischenzeitlich wurde die Planung überarbeitet und ein BPlan-Verfahren eingeleitet. Dieses weist zwei größere Sondergebietsflächen als Standorte für Schulen und Therapiegebäude aus, für die nördliche SO-Fläche liegen bereits Baugesuche vor. Die zusätzliche Ausweisung von Wohnbauflächen wird insbesondere zur Deckung des Bedarfs für das Umfeld der Stiftung St. Franziskus. Die Darstellung des FNP wird an den Bebauungsplan angepasst. Regionalpan SBH 2003 schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur) Orthphoto 2005 u. älter Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Das gesamte Plangebiet befindet sich innerhalb der Zonen III A des Wasserschutzgebietes WSG SCHRAMBERG TB 1-3, BRA 3, HEFT. Umweltbericht "Erhebliche Beeinträchtigungen sind für das Schutzgut Boden und Grundwasser aufgrund der Inanspruchnahme schutzwürdiger Flächen (Vorrangfläche für die Landwirtschaft, Wasserschutzgebiet) gegeben. Aufgrund der großen Fläche sind bedingt auch die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Biotope als erheblich einzustufen." – Auf den Umweltbericht und das BPlan-Verfahren wird verwiesen. Planung 5. Änderung Bestand FNP 1998 W Planung (2,56 ha) Straße (0,42 ha) Grün KISP (0,24 ha) LW Geb. (0,43 ha) LW (9,58 ha) W Planung (3,20 ha) M Bestand (0,43 ha) SO Pla. (3,85 ha) Straße B. (0,35 ha) Pl. (0,85 ha) KISP (0,85 ha), Ausgleich (3,70 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 41 6.5.16 Waldmössingen, 'Friedhof Kirchtal' – Erweiterung Friedhof (4.16) Lage / Kurzbeschreibung Mit Datum vom 17.11.2005 hat der Gemeinderat von Schramberg für die erforderliche Erweiterung des Friedhofes im Stadtteil Waldmössingen beschlossen einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Erweiterungsfläche am nordwestlichen Rand umfasst Flächen, die bisher als bestehende Mischbauflächen dargestellt sind. Im Zuge der 5. punktuellen Änderung soll die Darstellung des FNP an die geplante Erweiterung des Friedhofes angepasst werden. Der Vorentwurf des BPlanes wurde am 22.03.2007 gebilligt. Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Orthphoto 2005 u. älter Umweltbericht vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB – s. UB Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Grünfläche, Friedhof (ca. 0,50 ha) Mischbaufläche, Bestand (ca. 0,19) ha Grünfläche, Friedhof (ca. 0,69 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 42 6.5.17 Waldmössingen, 'Webertal / Im Moos' – Erweiterung von Gewerbeflächen und Darstellung von Ausgleichsflächen (4.17) Lage / Kurzbeschreibung Der geplante Änderungsbereich südwestlich der Ortslage von Orthphoto 2005 u. älter Waldmössingen schließt an die bestehenden Gewerbeflächen des IKG Seedorf-Waldmössingen an und umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 16,61 ha. Einen mit Datum vom 16.12.2004 gefassten Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplanes musste der Gemeinderat von Schramberg mit Datum vom 21.07.2005 nochmals ändern, nachdem ein ortsansässiger Großbetrieb großflächige Erweiterungsabsichten angemeldet hatte. Die vorliegende Abgrenzung sieht die Ausweisung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im nördlichen Teil sowie die Darstellung einer geplanten Gewerbefläche im südlichen Teil im Anschluß an bereits ausgewiesene Gewerbeflächen vor und orientiert sich an den Festsetzungen des Bebauungsplanes 'Erweiterung / Änderung Webertal – Im Moos'. Für den zugehörigen Bebauungsplan 'Erweiterung / Änderung Webertal / Im Moos' wurde am 16.12.2004 ein Aufstellungsbeschluss gefasst, gefolgt von einem zweiten Orthphoto 2005 u. älter ergänzenden Aufstellungsbeschluss am 21.07.2005. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 05.08.2005 bis zum 14.09.2005. Zwischenzeitlich ist das Verfahren weiter fortgeschritten. Es handelt sich ausschließlich um Optionsflächen der Firma ArteM, die anderen Gewerbebetrieben zur Neuansiedlung nicht zur Verfügung stehen, die Gewerbeflächen werden deshalb in der Flächenbilanzierung nicht als 'zur Verfügung stehende Entwicklungsflächen' dargestellt. Regionalpan SBH 2003 Schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Im Bereich der geplanten Gewerbefläche befinden sich zwei nach § 32 NatSchG besonders geschützte Nasswiesenflächen (Nr. 079). Der westliche Rand des Plangebietes mit den geplanten Ausgleichsflächen tangiert die Zone III B des Wasserschutzgebietes WSG AICHHALDEN TB I-III. Umweltbericht Erhebliche Konflikte mit Schutzgütern bzw. Schutzgebieten: "Aus Sicht des Landschaftplans wurde die Siedlungsgrenze bereits durch die „Erweiterung Moos“ erreicht. Hauptkonfliktpunkte bestehen bei dieser Planung im Verlust der geschützten Biotope –Nasswiesenflächen und der großflächigen Versiegelung mit starker Beeinträchtigung von Boden und Grundwasser. Daneben sind erhebliche Beeinträchtigungen durch die Überprägung des Landschaftsbildes zu erwarten. Ebenso können sich durch die Summationswirkung der verschiedenen Planungen auch für andere Schutzgüter erhebliche Beeinträchtigungen ausbilden." - Auf den Umweltbericht und das BPlan-Verfahren wird verwiesen. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 43 Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft (ca. 17,14 ha) Gewerbefläche, geplant (ca. 8,00 ha) Fläche für Ausgleichsmaßnahmen (ca. 9,14 ha) 6.5.18 Waldmössingen – Umfahrung Waldmössingen-West (4.18) Lage / Kurzbeschreibung Im Zuge der Erweiterung der geplanten gewerblichen Flächen im Gebiet Webertal / Im Moos ist auch eine im Zuge der 2. punktuellen Änderung des FNP angedachte Trassenführung für eine westliche Teilumfahrung von Waldmössingen zu überarbeiten. Der neue Trassenverlauf soll nunmehr eine generelle Westumfahrung des Schramberger Stadtteils Waldmössingen umfassen und gleichzeitig im südlichen Abschnitt als Erschließung der geplanten und bestehenden Gewerbeflächen einschließlich des IKG dienen. Zusätzlich soll so eine Entlastung des Ortskerns vom Durchgangsverkehr und vom Schwerlastverkehr erreicht werden. Die geplante Trasse außerhalb der Gewerbeflächen hat eine Länge von ca. 2.350 m. Innerhalb des Geltungsbereichs des BBP 'Erweiterung / Änderung Webertal – Im Moos' ist der Trassenverlauf als Bestandteil der inneren Erschließung dargestellt. Die geplante Trassenführung der 2.punktuellen Änderung des FNP wird damit hinfällig. Regionalpan SBH 2003 Schutzbedürftiger Bereich für die Bodenerhaltung und die Landwirtschaft (Vorrangflur) Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Umweltbericht Der Entlastung der Ortslage stehen erhebliche Konflikte mit Schutzgütern bzw. Schutzgebieten gegenüber. – Auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Flächen für die Landwirtschaft Orthphoto 2005 u. älter Planung 5. Änderung Trasse für eine Westumgehung von Waldmössingen (nachrichtlich als eine "nach anderen gesetzlichen Vorschriften in Aussicht genommene Planung i.S. von § 5 Abs.4 BauGB" – siehe Planlegende). VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 44 6.5.19 Waldmössingen – Gemarkungsausgleich Waldmössingen – Seedorf (4.19) Lage / Kurzbeschreibung Zur Schaffung klarer Rechtsverhältnisse sind die geplanten gewerblichen Flächen grundstücksscharf den Teilgemeinden des Interkommunalen Gewerbegebietes zuzuordnen. Somit sind die Gemarkungsgrenzen von Waldmössingen und Seedorf neu zu ordnen. Die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Schramberg und der Gemeine Dunningen wurde am 28.03.2002 vom RP Freiburg genehmigt. Als Tag der Rechtswirksamkeit wurde der 01.01.2003 bestimmt. Der neue Grenzverlauf ist im Zuge der 5. punktuellen Änderung nachrichtlich darzustellen. Regionalpan SBH 2003 Interkommunales Gewerbegebiet Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen Umweltbericht nicht erforderlich Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Fläche für die Landwirtschaft Interkommunales Gewerbegebiet, vgl. 2. pkt. Änd. bzw. Interkomm. Gewerbegebiet, vgl. 2. pkt. Änd. 6.5.20 Tennenbronn, 'Hub'– Neuausweisung von Wohnbauflächen (5.1) Die Fläche wurde bereits mit Anschreiben zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren genommen. 6.5.21 Tennenbronn, 'Unterschiltach'– Neuausweisung von Gewerbeflächen (5.2) Die Fläche wurde bereits mit Anschreiben zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren genommen. VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 45 6.5.22 Tennenbronn, 'Gewerbegebiet II'– Ergänzung Gewerbe- und Mischbauflächen (5.3) Lage / Kurzbeschreibung Der Änderungsbereich im Talraum der Schiltach schließt südöstlichen an die Ortslage von Tennenbronn an und hat eine Gesamtgröße von ca. 4,55 ha. Für das Plangebiet wurde ein BebauungsplanVerfahren zur Neuordnung der bereits bebauten Flächen und zur Sicherung von Ausgleichs- und Überschwemmungsflächen durchgeführt. Im Zuge des B-Plan-Verfahrens wurden die gewerblichen Flächen in Richtung Süden erweitert. Diese Entwicklungsfläche ist zwischenzeitlich erschlossen und gewerblich genutzt, entsprechend erfolgt die Darstellung als bestehende Gewerbefläche. Im nördlichen Teilbereich wird eine bestehende Mischgebietsfläche gemäß den Festsetzungen des BPlan-Entwurfs auf die tatsächliche Nutzung reduziert, die als Überschwemmungsgebiet dargestellte Fläche wird um ca. 0,2 ha vergrößert. Das Bebauungsplan-Verfahren mit Aufstellungsbeschluss vom 03.11.2003 ist noch nicht abgeschlossen. Orthphoto 2005 u. älter Regionalpan SBH 2003 bestehende Siedlungsfläche, Überschwemmungsgebiet Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Teilflächen entlang der Schiltach sind als Überschwemmungsflächen festgesetzt, weiterhin sind einige Abschnitte entlang der Schiltach (Ufergehölze, Gewässer) als besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG erfasst (Nr. 80, 81). Umweltbericht "Durch die Überbauung mit Gewerbe im Bereich eines § 32-Biotops und die Nähe zur Schiltach und deren Überschwemmungsgebiet, sind starke Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Oberflächengewässer und Tiere/Pflanzen gegeben. Aufgrund der Tatsache, dass dieser Bereich schon erheblich vorbelastet ist, bestehen jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung." – Auf den Umweltbericht wird verwiesen. Bestand FNP 1998 Planung 5. Änderung Mischbauflächen, Bestand (0,62 ha) Gewerbeflächen, Bestand (2,70 ha) Fläche für die Landwirtschaft (0,58 ha) Überschwemmungsgebiet (0,65 ha) Mischbauflächen, Bestand (ca. 0,44 ha) Gewerbefläche, Bestand (ca. 2,94 ha) Überschwemmungsgebiete (ca. 1,17 ha) VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 46 6.5.23 Tennenbronn, 'Gewerbegebiet I'– Darstellung Ausgleichsflächen und Waldumbau sowie Anpassung an den Bestand (5.4) Lage / Kurzbeschreibung Der Änderungsbereich südlich der Ortslage von Tennenbronn im Talraum der Schiltach umfasst Waldflächen, die auf Grund des einzuhaltenden Waldabstands nach der LBO in umgewandelt oder gerodet werden müssen. Die Flächen sollen jedoch im Waldverband verbleiben. Ein Antrag auf Waldumwandlungserklärung muß nicht gestellt werden, die Maßnahme ist mit dem Forstamt abgestimmt. Weiterhin wurde zur Offenlage auch ein Teil der Orthphoto 2005 u. älter Bauflächen in den Änderungsbereich aufgenommen. Dabei wurde die Darstellung der baulichen Nutzung an den tatsächlichen Bestand angepasst (Erweiterung Grünflächen, Reduzierung Gewerbeflächen, Darstellung von Mischbauflächen) und vor allem am nordöstlichen Rand die Darstellung einer geplanten Sondergebietsflächen für einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von maximal 800 m². Diese Darstellung soll derzeit laufende Planungen dokumentieren, nachdem in diesem Bereich ein Lebensmittelmarkt Ansiedlungsabsichten hegt. Anmerkung: Auf Grund eingegangener Anregungen im Zuge der Offenlage wurde die max. zulässige Verkaufsfläche im zeichnerischen Teil der FNP-Änderung von 1.500 m² auf 800 m² reduziert. Die Abgrenzung der Siedlungsflächen insgesamt wird durch die vorliegende Änderung leicht reduziert, anhand von Orthophotos erfolgte eine Flächenreduzierung im Übergangsbereich zum Gewässer. Regionalpan SBH 2003 Wald, Überschwemmungsgebiet Sonstige übergeordnete Festsetzungen von Belang Im Änderungsbereich befindet sich ein besonders geschützter Waldbiotop (Nr. 493, Quelle) und ein besonders geschützter Auwald nach § 32 NatSchG (Nr. 101). Umweltbericht siehe Umweltbericht. Planung 5. Änderung Bestand FNP 1998 G Bestand (1,72 ha) Forst (2,55 ha) 7 LW (0,57 ha) KISP/Grün (0.59 ha) G Bestand (0,19 ha) M Bestand (0,19 ha) LW (0,77 ha) SO Plan (0,95 ha) Parken (0,21 ha) Waldumbau (3,12 ha) UMWELTBERICHT ALS GESONDERTER BESTANDTEIL DER BEGRÜNDUNG Aufgrund der geänderten Gesetzeslage wurde zu den einzelnen Änderungen, die im Verfahren der 5. punktuellen Änderung verbleiben, ein Umweltbericht erstellt. Die Ergebnisse sind in Kurzform in den Erläuterungen zu den einzelnen Gebietsausweisungen dargestellt. Der Umweltbericht ist als gesonderter Flächennutzungsplanes beigefügt. Teil der Begründung zur 5. punktuellen Änderung des VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 47 8 8.1 ANLAGEN Teilplan Aichhalden-Rötenberg M 1 : 5.000 mit den Teilflächen 1.1 'Wannen', 1.3 'Schwanenmoos', 1.4 'Friedhof', 1.5 'Neuapost. Kirche', 1.8 'Sonnenäcker' und 1.9 'Götzenäcker' 8.2 Teilplan Aichhalden-Rötenberg M 1 : 5.000 mit der Teilfläche 1.2 'Zubermoos' 8.3 Teilplan Aichhalden M 1 : 5.000 mit den Teilflächen 1.6 'Hinteraichhalden' und 1.7 'Güntershöhe II' 8.4 Teilplan Hardt M 1 : 5.000 mit den Teilflächen 2.1 'Änderung Gemarkungsgrenze' und 2.6 'Gewerbegebiet II' 8.5 Teilplan Hardt M 1 : 5.000 mit den Teilflächen 2.2 'Erddeponie Reutenmoos', 2.3 'Gewerbefläche Weiler Straße, Erweiterung', 2.5 'Gewerbefläche Reutenmoos, Ergänzung' und 2.7 'Flächenreduzierung G Hofstattacker' (Nachtrag) 8.6 Teilplan Hardt M 1 : 5.000 mit der Teilfläche 2.4 'Theilenwald' 8.7 Teilplan Lauterbach M 1 : 5.000 mit der Teilfläche 3.1 'Waldrücknahme GE Hornberger Straße' 8.8 Teilplan Lauterbach M 1 : 5.000 mit der Teilfläche 3.2 'Basler Hof' 8.9 Teilplan Schramberg-Sulgen M 1 : 5.000 mit der Teilfläche 4.1 'Abrundung Lienberg' 8.10 Teilplan Schramberg-Waldmössingen M 1 : 5.000 mit den Teilflächen 4.2 'Holderstauden/Seele', 4.3 'Im Esel' und 4.16 'Friedhof' 8.11 Teilplan Schramberg-Waldmössingen M 1 : 5.000 mit der Teilfläche 4.4 'Gewerbegebiet Im Brunnen' 8.12 Teilplan Schramberg-Waldmössingen M 1 : 5.000 mit der Teilfläche 4.5 'Ökokonto Pferschelwiesen' 8.13 Teilplan Schramberg-Sulgen mit den Teilflächen 4.6 'Specksepplehof', 4.7 'Gartenstrasse / Brunnengasse', 4.11 'Kirchplatz', 4.12 'Sulgen-Mitte' und 4.14 'Mariazeller Str. / Panoramastr.' M 1 : 5.000 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN – HARDT – LAUTERBACH – SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PUNKTUELLE ÄNDERUNG Begründung Seite 48 8.14 Teilplan Schramberg 'Talstadt' mit der Teilfläche 4.8 'Vogtshof' 8.15 Teilplan Schramberg-Sulgen mit den Teilflächen 4.9 'Brambach IV' und 4.10 'Heldhof' 8.16 Teilplan Schramberg-Heiligenbronn mit der Teilfläche 4.15 'Hausteile' 8.17 Teilplan Schramberg-Tennenbronn mit den Teilflächen 5.3 'Gewerbegebiet II' und 5.4 'Gewerbegebiet I' 8.18 Teilplan Schramberg-Waldmössingen mit den Teilflächen 4.17 'Erweiterung GE Webertal', 4.18 'Umfahrung Waldmössingen West' und 4.19 'Ausgleich Gemarkungsflächen' 8.19 Flächenbilanzen zu den geplanten Baugebietsausweisungen Aufgestellt: Ausgefertigt: Empfingen, den 30.03.2007 Schramberg, den .............................................. zuletzt geändert: Empfingen, den 12.10.2011 Büro Gfrörer Architekten, Ingenieure Dettenseer Straße 23 72186 Empfingen Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Aichhalden – Hardt – Lauterbach - Schramberg Thomas Herzog, Oberbürgermeister VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ TVR TVR-Ortsteil Kürzel Name Geltung_FNP Stand_FNP-alt Stand_FNP-neu Neuausweisungen_5-Ae tats_Stand (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) Aichhalden Aichhalden Aichhalden Aichhalden Aichhalden Aichhalden Aichhalden Rötenberg Rötenberg 1.1 1.2 Bach- und Altenberg 1.3 Rötenberg 1.4 Rötenberg Aichhalden Aichhalden 1.5 1.6 1.7 Änderung und Erweiterung Sportund Freizeitgelände 'Wannen' 11,26 ha Ausweisung geplanter 0,62 ha Mischbauflächen im Gewann 'Zubermoos' LW Neuausweisung Mischbauflächen im Gewannn 'Schwanenmoos' 1,46 ha LW Abgrenzung von Mischbauflächen im Bereich 'Friedhof' 0,26 ha Abgrenzung von Mischbauflächen im Bereich 'Neuapostolische Kirche' 0,30 ha Grün sonst. Planung LW W Bestand (2,23 ha) Gem (1,21 ha) Sport B. (2,77 ha) Sport Pl. (0,51 ha) Grün B. (1,64 ha) Parken (0,21 ha) LW (2,69 ha) W M G S R M Planung W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R W 2,80 ha M G S R W M G S R M Planung M Planung M Planung Hinteraichhalden' 2,4 ha Ergänzung Gewerbeund Mischbauflächen G Planung (0,92 ha) M Bestand (0,13 ha) LW (1,35 ha) G Planung (0,8 ha) M Planung (1,6 ha) Anpassung diverser 1,74 ha Abgrenzungen anden B-Plan 'Güntershöhe' W Planung (0,67 ha) M Bestand (0,42) Forst (0,30 ha) LW (0,35 ha) W Bestand (0,35 ha) W Planung (0,07 ha) Grün KISP (0,09 ha) Ausgleich (0,65 ha) LW (0,58 ha)-Rückn. LW M Planung W Planung LW 2,80 ha Aichhalden Rötenberg 1.8 Neuausweisung von Wohnbauflächen an den Bereich 'Sonnenäcker' Aichhalden Rötenberg 1.9 Rücknahme geplanter 3,20 ha Wohnbauflächen im Gewann 'Götzenäcker' Zwischensummen TVR Aichhalden W Bestand (2,5 ha) Gem (1,57 ha) Sport (1,33 ha) LW (5,86 ha) (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung W Bestand (2,23 ha) Grün Sport incl. Parken (3,0 ha) LW (6,03 ha) 0,27 ha 0,62 ha 1,46 ha 0,26 ha 0,30 ha 1,47 ha Neuausweisung_5-Ae-bereinigt Rücknahme Wohnen um 0,27 ha W M G S R 0,27 ha W M 0,13 ha G S R M Bestand (0,86 ha) W LW (0,6 ha) M 0,60 ha G S R M Bestand (0,26 ha) W M G S R M Bestand (0,3 ha) W M G S R W G Bestand (0,80 ha) M Bestand (0,50 ha) M 1,10 ha G M Planung (1,1 ha) S 0,12 ha R W W Bestand (0,42) Grün KISP (0,09) M LW (0,93) G Forst (0,3 ha) S 0,58 ha R W 1,40 ha Die Hälfte des Baugebietes ist komplett M erschlossen. G S R W LW (3,2 ha) = Rücknahme W (3,2 ha) M G S 3,20 ha R M Bestand (0,49 ha) LW (0,13 ha) Teilflächen bereits bebaut Teilflächen bereits bebaut vollständig bebaut vollständig bebaut Rücknahme Gewerbe um 0,12 ha, siehe Text Aichhalden, die Gewerbeflächen sind 0,12 ha bereits vollständig bebaut, R Wohnbauflächen M h 1 1 hsind Die bereits vollständig bebaut Die erschlossene Teil des Baugebiets ist zwischenzeitlich bebaut bzw. verkauft, so daß nur die Hälfte angerechnet wird. Verzicht auf Fläche zugunsten 1.8 'Sonnenäcker' 3,20 ha 21,64 ha Summe Neuausweisung Wohnbauflächen Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen 2,80 ha 4,11 ha 4,17 ha W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: 1,40 ha 1,83 ha 3,59 ha Seite 1 von 7 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ TVR TVR-Ortsteil Kürzel Name Geltung_FNP Stand_FNP-alt Stand_FNP-neu tats_Stand Neuausweisungen_5-Ae (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) Hardt Hardt 2.2 Neuausweisung der Erddeponie 'Reutenmoos' an der Mariazeller Straße 3,35 ha Hardt Hardt 2.3 Ergänzungen Gewerbefläche 'Weiler Straße' 1,62 ha Hardt Hardt 2.4 Neuausweisung von 1,10 ha Wohnbauflächen im Bereich 'Theilenwald' Hardt Hardt 2.5 Ergänzung Gewerbefläche 'Reutenmoos' 0,27 ha Neuausweisung 'Gewerbegebiet II' 8,25 ha Hardt Hardt Hardt Hardt 2.6 2.7 Reduzierung Hofstattacker 3,41 ha Deponie - nachr. Üernahme W M G S R G Planung (0,25 ha) G Planung (0,53 ha) W Sport Planung (0,56 Parken (0,14 ha) M LW (0,95 ha) ha) G LW (0,81 ha) S R W 1,10 ha W Planung LW M G S R W LW G Planung M G S R M Planung (0,33 ha) G Planung (5,81 ha) W Ausgleich (0,81 ha) sowie M Waldabstand (1,63) bisher Gemarkung G Mariazell S R W G Planung (3,41 ha) LW mit Hoffläche (3,41 ha) M G S R Summe Neuausweisung Wohnbauflächen 1,10 ha Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen LW (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung Deponie LW (1,62 ha) 0,28 ha W Bestand (1,1 ha), Gebiet ist erschlossen, alle Grundstücke sind verkauft und größtenteils bebaut LW (0,17 ha), reserviert für angrenz. Betrieb; G Bestand (0,1 ha) 0,27 ha Forst (2,66 ha) LW (5,59 ha) 5,81 ha LW mit Hoffläche (3,41 ha) 3,41 ha 6,36 ha 3,41 ha Neuausweisung_5-Ae-bereinigt W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R Fläche wird bereits verfüllt, ist genehmigt auf Grund anderer Rechtsverfahren Fläche ist bereits bebaut einschl. Parkplätzen, Rest ist Straßenfläche mit Begleitgrün 0,17 ha vollständig bebaut Die Restfläche ist dem direkt nördlich angrenzenden Gewerbebetrieb als Erweiterungsfläche zugeordnet. Es handelt sich um Reserveflächen für die Gemeinde Hardt. 5,81 ha Die Flächenreduzierung erfolgte auf Grund eingegangener Anregungen aus der 3,41 ha Offenlage 5,98 ha 3,41 ha Seite 2 von 7 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ TVR TVR-Ortsteil Kürzel Name Geltung_FNP Stand_FNP-alt Stand_FNP-neu Neuausweisungen_5-Ae tats_Stand (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) 3.2 1,27 ha Ergänzung Sonderbau- und Wohnbauflächen sowie Darstellung von Ausgleichs-flächen im Bereich 'Basler Hof' Zwischensummen TVR Lauterbach 1,27 ha Lauterbach Lauterbach SO Beherbergung (0,48 ha) W Bestand (0,04 ha) Forst (0,69 ha) LW (0,06 ha) SO Beherbergung (0,48 ha) W Bestand (0,1 ha) Ausgleich, Waldabstand (0,69 ha) Summe Neuausweisung Wohnbauflächen Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen TVR TVR-Ortsteil Kürzel Name Geltung_FNP Stand_FNP-alt Stand_FNP-neu W 0,06 ha M G S R 0,06 ha Neuausweisungen_5-Ae (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung SO Beherbergung (0,48 ha) W Bestand (0,1 ha) Ausgleich, Waldabstand (0,69 ha) Talstadt 4.8 Neuausweisung von 3,82 ha Wohnbauflächen u. Darstellung von Ausgleichsflächen im Bereich 'Vogtshof' Zwischensummen TVR Schramberg-Talstadt Grün KISP (0,18 ha) LW (1,70 ha) Forst (1,94 ha) W Planung (0,33 ha) W Bestand (0,18 ha) Ausgleich (3,31 ha) W 0,33 ha M G S R vollständig bebaut W M G S R W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: tats_Stand (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) Schramberg Neuausweisung_5-Ae-bereinigt Neuausweisung_5-Ae-bereinigt (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung W Bestand (0,18 ha) LW (1,70 ha) Forst (1,94 ha) W 0,33 ha M G S R Der Aufstellungsbeschluss ist bereits erfolgt, der GR hat die Gebietsausw. im FNP n.d.Offenlage reduziert 3,82 ha Summe Neuausweisung Wohnbauflächen Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen 0,33 ha W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: 0,33 ha Seite 3 von 7 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ TVR TVR-Ortsteil Kürzel Name Geltung_FNP Stand_FNP-alt Stand_FNP-neu Neuausweisungen_5-Ae tats_Stand (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) Schramberg Schramberg Sulgen Sulgen 4.1 4.6 Abrundung Lienberg, 2,78 ha Ergänzung Mischbauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf 'Specksepplehof' Umwidmung Mischbauflächen in Sonderbauflächen 1,07 ha M Bestand (1,66 ha) LW (1,12 ha) M Bestand Kulturdenkmal Schramberg Sulgen 4.7 'Gartenstraße / Brunnengasse' Umwidmung Wohnbau- in Mischbauflächen 0,59 ha W Bestand Schramberg Sulgen 4.9 'Brambach IV' erweiterung Gewerbeflächen und Ausgleichsflächen 8,56 ha LW (4,09 ha) Forst (4,47 ha) 2,24 ha Schramberg Sulgen 4.10 'Heldhof' Erweiterung Gewerbeflächen und Ausgleichsflächen Schramberg Sulgen 4.11 'Kirchplatz/Hardtstr./O 0,92 ha bere Gasse' Änderung Mischbauflächen und Gemeindbedarfsfläch Schramberg Sulgen 4.12 'Sulgen Mitte' Rücknahme Gemeinbedarf zugunsten Wohnbauflächen 0,78 ha 'Mariazeller Str./Panoramastr.' Ausgleich Waldumbau und Grünfläche 0,92 ha Schramberg Sulgen 4.14 Zwischensummen TVR Schramberg-Sulgen M Bestand (1,66 ha) M Planung (0,88 ha) Gem (0,24 ha) W M G S R W SO Einzelhandel Planung M Kulturdenkmal G S R W M Bestand M G S R G Planung (4,91 ha) W Ausgleich, M Waldumbau (3,65 ha) G S R (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung M Bestand (2,14 ha) Gem (0,24 ha) LW (0,4 ha) 0,88 ha LW Obstwiese (1,07 ha) 1,07 ha M Bestand (0,59 ha) LW (4,09 ha) Forst (4,47 ha) 4,91 ha G Planung (1,98 ha) W Ausgleich (0,13 ha) M Waldumbau (0,13 ha) G 1,98 ha S R M Bestand (0,30 ha) M Planung (0,44 ha) W Gem Best. (0,27 ha) Gem Best. (0,18 ha) M 0,44 ha Gem Pla. (0,35 ha) Gem Pla. (0,30 ha) G S R Gem Bestand (0,78 W Planung (0,45 ha) W 0,45 ha ha) Gem Best. (0,33 ha) M G S R Forst (0,84 ha) Waldumbau (0,84 ha) W Grün Bestand (0,08 M Bestand (0,08 ha) M ha) G S R G Bestand (0,32 ha) LW (1,75 ha) Forst (0,17 ha) Neuausweisung_5-Ae-bereinigt LW (2,07 ha) Forst (0,17 ha) Gem (0,48 ha) Grün inn. (0,44 ha) W Bestand (0,05 ha) Gem Best. (0,33 ha) LW (0,40 ha) Forst (0,84 ha) Grün Bestand (0,08 ha) fast vollständig bebaut W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R 0,40 ha Die Fläche ist bereits vollständig bebaut. Das Gebiet ist bereits vollständig bebaut. 4,91 ha W M G 1,98 ha S R W M 0,44 ha G S R W 0,45 ha M G S R W M G S R Es handelt sich vorwie-gend um Erweiterungs-flächen zur Standortsicherung der Fa. Herzog sowie um potentielle Ansiedlungsflächen für Klein- und mittelständische Betriebe. Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst, die Ausweisung dient lediglich zu Erweiterung bestehender Betriebe. Die bisherige Gemeinbedarfsfläche wird zur Innenentwicklung als Mischbaufläche zur Verfügung gestellt. Der B b l i i Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde gefasst. Es handelt sich lediglich um die Darstellung einer Maßnahme zur Einhaltung des Waldabstandes. 17,86 ha Summe Neuausweisung Wohnbauflächen Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen 0,45 ha 1,32 ha 6,89 ha 1,07 ha W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: 0,45 ha 0,84 ha 6,89 ha Seite 4 von 7 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ TVR TVR-Ortsteil Kürzel Name Geltung_FNP Stand_FNP-alt Stand_FNP-neu Neuausweisungen_5-Ae tats_Stand (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) Schramberg Schönbronn 4.13 Abrundungssatzung - 1,59 ha Ergänzung von Mischbauflächen Zwischensummen TVR Schramberg-Schönbronn LW (1,59 ha) M Planung (1,59 ha) 1,59 ha TVR-Ortsteil Kürzel Name Geltung_FNP Stand_FNP-alt Stand_FNP-neu W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: 1,59 ha tats_Stand Neuausweisungen_5-Ae (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) Schramberg Heiligenbronn 4.15 'Hausteile' Zwischensummen TVR Schramberg-Heiligenbronn Der Änderungsbereich wird zur Offenlage herausgenommen. W M G S R 1,59 ha Summe Neuausweisung Wohnbauflächen Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen TVR (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung LW (1,59 ha) W M G S R Neuausweisung_5-Ae-bereinigt 13,23 ha W Planung (2,56 ha) Straße (0,42 ha) Grün KISP (0,24 ha) LW Geb. (0,43 ha) LW (9,58 ha) W Planung (3,20 ha) M Bestand (0,43 ha) SO Pla. (3,85 ha) Straße B. (0,35 ha) Pl. (0,85 ha) KISP (0,85 ha), Ausgleich (3,70 ha) W 3,20 ha M G S R 3,85 ha Neuausweisung_5-Ae-bereinigt (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung M Bestand (0,43 ha) Straße B. (0,35 ha) Grün KISP (0,24 ha) LW (12,21 ha) W 3,20 ha M G S R 1,92 ha Die Flächenausweisung steht im Zusammen-hang mit mit der Erwei-terung der Einrichtungen des SSFH, für die nördli-che SO-Fläche liegt ein Bauantrag vor. 13,23 ha Summe Neuausweisung Wohnbauflächen Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen 3,20 ha 3,85 ha W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: 3,20 ha 1,92 ha Seite 5 von 7 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ TVR TVR-Ortsteil Kürzel Name Geltung_FNP Stand_FNP-alt Stand_FNP-neu Neuausweisungen_5-Ae tats_Stand (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) Schramberg Waldmössingen 4.2 Ausweisung geplanter 2,96 ha Wohnbau-flächen 'Holderstauden / Seele' LW (2,96 ha) W Bestand (0,33 ha) W Planung (2,34 ha) Grün KISP (0,29 ha) Schramberg Waldmössingen 4.3 Rücknahme geplanter 2,19 ha Wohnbauflächen im Gewann 'Esel' W Planung (2,19 ha) LW (2,19 ha) Schramberg Waldmössingen 4.4 Neuausweisung geplanter Gewerbeflächen im Gewann Brunnen 5,66 ha W Bestand (0,67 ha) SO Best. (0,41 ha) Ausgleich (0,15 ha) LW (4,43 ha) M Bestand (1,08 ha) G Planung (1,38 ha) Ausgleich (3,20 ha) Schramberg Waldmössingen 4.5 Fläche für eine 20,04 ha Ökokonto im Bereich 'Pferschelwiesen' LW (18,92 ha) Forst (1,12 ha) LW (18,92 ha) Forst (1,12 ha) Überlagerung Ausgleich (20,04 ha) Schramberg Waldmössingen 4.16 'Friedhof Kirchtal' 0,69 ha Erweiterung Friedhof M Bestand (0,19 ha) Grün Bestand FH (0,50) Grün Bestand FH (0,69 ha) Schramberg Waldmössingen 4.17 Webertal / Im Moos' - 17,14 ha Erweiterung von Gewerbe-flächen und Darstellung von Ausgleichsflächen LW (17,14 ha) G Planung (8,00 ha) Ausgleich (9,14 ha) Zwischensummen TVR Schramberg-Waldmössingen W 2,34 ha M G S R W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R Neuausweisung_5-Ae-bereinigt (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung W Bestand (0,33 ha) LW (2,63 ha) LW (2,19 ha) = Rücknahme W (2,19 ha) 2,19 ha M Bestand (0,75 ha) LW (4,91 ha) LW (18,92 ha) Forst (1,12 ha) Grün Bestand FH (0,69 ha), = Rücknahme M (0,19 ha) 0,19 ha LW (17,14 ha) 8,00 ha W 2,34 ha M G S R W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R W M G S R BBP im Verfahren Rücknahme zugunsten 4.2 'Holderstauden-Seele' 2,19 ha Bplan im Verfahren, nördliche G-Fläche ist bereits bebaut (Fa. Engeser und Fa. Burkhardt). I üdli h T il i di keine bauliche Entwicklung keine bauliche Entwicklung, der Bplan ist im Verfahren 0,19 ha Es handelt sich um Optionsflächen der Fa. ArteM, die für andere Firmen nicht zur Verfügung stehen. 48,68 ha Summe Neuausweisung Wohnbauflächen Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen 2,34 ha 8,00 ha 2,38 ha W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: 2,34 ha 2,38 ha Seite 6 von 7 VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AICHHALDEN - HARDT - LAUTERBACH - SCHRAMBERG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 - 5. PKT. ÄNDERUNG -FLÄCHENBILANZ TVR TVR-Ortsteil Kürzel Name Geltung_FNP Stand_FNP-alt Stand_FNP-neu Neuausweisungen_5-Ae tats_Stand (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) Schramberg Tennenbronn 5.3 'Gewerbegebiet II' 4,55 ha Ergänzung Gewerbeund Mischbauflächen M Bestand (0,62 ha) G Bestand (2,70 ha) LW (0,58 ha) ÜSG (0,65 ha) M Bestand (0,44 ha) G Bestand (2,94 ha) ÜSG (1,17 ha) Schramberg Tennenbronn 5.4 Gewerbegebiet I' Darstellung Ausgleichsflächen, Waldumbau und Anpassung an Bestand 5,43 ha G Bestand (1,72 ha) LW (0,57 ha) Forst (2,55 ha) KISP/Grün (0.59 ha) G Bestand (0,19 ha) SO Plan (0,95 ha) M Bestand (0,19 ha) Parken (0,21 ha) LW (0,77 ha) Waldumbau (3,12 ha) Zwischensummen TVR Schramberg-Tennenbronn G Bestand (0,19 ha) SO Planung (0,95 ha) M Bestand (0,19 ha) Parken Bes.(0,21 ha) LW (0,77 ha) Forst (3,12 ha) Flächen sind vollständig bebaut bzw. genutzt W M G S R W M G S R keine bauliche Entwicklung, bei der Darstellung der Bauflächen handelt es sich um nachrichtli-che Darstellungen des Bestandes 9,98 ha Summe Neuausweisung Wohnbauflächen Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen Gesamtsumme Flächenausweisungen der 5. pkt. Änderung Stand: Feststellungsbeschluss 12.10.2011 (nur W=Wohnbau-, M=Mischbau-, G=Gewerbe-, S=Sonderbauflächen u. R=Flächenreduzierungen) mit Begründung der Bereinigung M Bestand (0,44 ha) G Bestand (2,94 ha) ÜSG (1,17 ha) W M G S R W M G S R Neuausweisung_5-Ae-bereinigt Summe Neuausweisung Wohnbauflächen Summe Neuausweisung Mischbauflächen Summe Neuausweisung Gewerbeflächen Summe Neuausweisung Sonderbauflächen Summe Flächenreduzierungen W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: 10,28 ha 7,02 ha 21,25 ha 4,92 ha 9,96 ha W bereinigt: M bereinigt: G bereinigt: S bereinigt: Reduzierungen bereinigt: 7,72 ha 2,67 ha 12,87 ha 1,92 ha 9,38 ha Seite 7 von 7