Stadtgespräche (04/2012)
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Stadtgespräche (04/2012)
Stadtgespräche ku rz - kn ap p - kl ar Informationen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln Sie sind da! Dienstrechtsreform für Beamtinnen und Beamte Anforderungen an ein modernes Dienstrecht Am 3. September wurden die neuen Auszubildenden der Stadt Köln begrüßt – natürlich auch von ver.di. Die circa 180 jungen Menschen begannen an diesem Montag ihre ein bis dreijährige Ausbildung in den unterschiedlichsten Berufsbildern. Da gibt es wirklich alles von den Gärtner/innen über die Buchbinder/innen zu Verwaltungsfachangestellten mit Doppelqualifikationsabschluss als Bürokauffrau und Bürokaufmann, Erzieherinnen und Erziehern, den Beamtenanwärtern und Beamtenanwärterinnen im mittleren und gehoben Dienst, Landmaschinenmechanikerinnen und Mechanikern, IT-Fachkräften und vieles, vieles mehr. Die Stadt Köln bildet in einer Vielzahl von Berufen aus und ver.di begrüßte alle herzlich mit frischem Kaffee in schicken Bechern, um den frühen Start in den Tag zu erleichtern. So konnten sich die neuen Azubis bei netten Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, die schon lange zur Stadtverwaltung gehören, informieren wie „der Laden so läuft“ und man traf das ein oder andere bekannte Gesicht aus einer Auswahlrunde oder dem Einstellungstest wieder. Als kleines Begrüßungsgeschenk gab es noch eine Tasche mit einem apfelgrünen Jugendaufdruck und viel nützlichem Kleinkram. Neben der obligatorischen Notfallausrüstung für die Berufsschule, bestehend aus Block, Stift und Kalender, enthielt sie vor allem wichtige Notfallnummern, falls es mal nicht rund läuft in der Ausbildung. Die Jugendvertretungen der einzelnen Bereiche verteilten die Taschen fleißig an alle. So kam man ins Gespräch über Gewerkschaften und natürlich ver.di. Auch wenn es für die neuen Azubis noch in weiter Ferne scheint, aber die Ausbildungszeit ist schnell vorbei. Gut, dass sich die ver.di Jugendvertretungen und die Personalräte für die Übernahme einsetzen. Und gut, dass die Gewerkschaft ver.di eine deutlich verbesserte Übernahmeregelung für Auszubildende bei den Tarifauseinandersetzungen im März erreicht hat. Der Spielball liegt nun bei der Arbeitgeberin Stadt Köln, sie muss bei geplanter Nichtübernahme zunächst nachweisen, dass für die jungen Leute, die ihre Ausbildung nun gerade begonnen, haben kein betrieblicher Bedarf besteht. Ver.di bleibt auf jeden Fall dran und das Beste ist, dabei kann jede und jeder mitmachen, einfach Mitglied werden! ver.di wünscht abschließend allen neuen Auszubildenden eine schöne und erlebnisreiche Ausbildungszeit bei der Stadt Köln. Solltet ihr Fragen haben zur Ausbildung oder unzufrieden sein mit eurer Ausbildung oder aber auch selbst mitmischen wollen in Sachen Jugendarbeit im Betrieb, dann wendet euch einfach an: [email protected] ■ V.i.S.d.P.: ver.di Bezirk Köln, Tjark Sauer, Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln Die Landesregierung hat angekündigt, nach der Sommerpause mit der Reform des Dienstrechts zu beginnen. Man werde ähnlich der Vorgehensweise bei der Neugestaltung des LPVG NW die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften suchen. Eine umfassende Reform muss vor allem leisten, dass ❚ der Arbeitgeber öffentlicher Dienst in NRW als attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, dem Bund und der Privatwirtschaft bestehen kann ❚ qualifizierten Menschen eine Perspektive im öffentlichen Dienst geboten wird ❚ Einstieg und Aufstieg durch ein durchlässiges Laufbahnrecht gefördert werden, bei gleichzeitiger Sicherung der Mobilität ❚ funktions- und aufgabengerechte Besoldungsstrukturen geschaffen und gesichert werden. ❚ die Beamtenversorgung nachhaltig und transparent gesichert wird ❚ vorhandene Potentiale ausgeschöpft werden durch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, fortschrittliche Personalentwicklung und eine Arbeits- und Gesundheitsschutzoffensive In Vorbereitung dieser umfangreichen Reform trafen sich Vertreter aller Fachbereiche unter Leitung des DGB in Düsseldorf. Für Köln war die ver.di Gruppe der Beamtinnen und Beamten durch Elke Starke und Edgar Stary vertreten. Über die weiteren Schritte werden wir frühzeitig informieren. ■ Gesundheitsschutz Achtung Vorankündigung! Beschäftigtenversammlung Sozial- und Jugendhilfe, TV SuE Dezernate, IV (außer Kita) und V zum Ergebnis der Online-Umfrage vom März 2012, am 29.10.2012, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Ort: Bürgerhaus Stollwerck, Dreikönigenstraße 23, 50678 Köln Bitte vormerken! Bei Rückfragen, bitte Anne Mark VL-Bereich IV/V , Telefon 0221-221 25103 kontaktieren 04/12 ver.di fordert: Reichtum besteuern! Der Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft hat am 26. September 2012 folgenden Beschluss gefasst: Die Vermögenden müssen einen ihren finanziellen Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten, die Belastungen der Finanzkrise zu bewältigen und die Zukunftsaufgaben des Gemeinwesens zu finanzieren. Der ver.di Bundesvorstand fordert daher: 1. Eine einmalige Abgabe auf große Vermögen. Die Abgabe soll auf die privaten Nettovermögen (also nach Abzug von Schulden) oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro je Erwachsenen, 200.000 Euro je Kind, erhoben werden und insgesamt etwa 300 Milliarden Euro einbringen, die im Verlauf von zehn Jahren zu zahlen sind. Der Vorschlag knüpft an die Idee des Lastenausgleichs an, wie er nach Gründung der Bundes- Ja wie denn, ja was denn?! Am 10. Oktober 2012 ließ die Kölner Kämmerin mit einer Haushaltssperre für die Stadt Köln eine politische Bombe platzen. Kaum war die Haushaltssatzung für 2012 am 20. September in Kraft getreten, wurde bekannt, dass eine fälschlicherweise als Einnahme verbuchte Summe von 70 Millionen Euro nicht als Einnahme verbucht werden darf. Obwohl das Problem bekannt war, waren republik durchgeführt wurde. Die Vermögensabgabe steht gemäß Grundgesetz Artikel 106 (1) dem Bund zu. Sie soll Belastungen des Bundes finanzieren, die in Folge der Finanz-, Wirtschaftsund Eurokrise entstandenen sind. 2. Eine dauerhafte Vermögensteuer wieder zu erheben. Sie soll auf Nettovermögen oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro je Person mit einem Steuersatz von einem Prozent einsetzen und mit einem halben Steuersatz auch Körperschaften besteuern. Das jährliche Steueraufkommen beträgt dann etwa 20 Milliarden Euro. Die Vermögensteuer ist im Grundgesetz Artikel 106 (2) vorgesehen, sie fließt ohne besondere Zweckbindung den Bundesländern zu. 3. Eine stärkere Belastung großer Vermögen muss mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Einnahmen und der Steuergerechtigkeit verbunden werden. Das sind insbesondere wieder höhere Steuern auf hohe Ein- die politischen Gremien der Stadt ebensowenig über den Schritt der Kämmerin informiert wie große Teile der Verwaltung und z.B. auch die Personalräte. So herrscht auch großes Rätselraten, welche Auswirkungen die Haushaltssperre auf die Beschäftigten und die Arbeit der Verwaltung in den kommenden Monaten noch so hat. Angesichts dieser Professionalität kann einem für die kommenden Haushaltsjahre (Stichwort: drohende Haushaltssicherung) Angst und Bange werden. ver.di wird zeitnah im Gespräch mit der Kämmerin am Thema dran bleiben und informieren. ■ kommen und große Erbschaften, ein Abbau von ungerechtfertigten oder ökologisch schädlichen Steuervergünstigungen und Schlupflöchern, eine wieder höhere Besteuerung finanzstarker Unternehmen sowie von Kapitalerträgen und eine allgemeine Finanztransaktionssteuer. Steuerbetrug und Steuerflucht müssen entschiedener bekämpft werden, unter anderem durch mehr Personal im Steuervollzug und durch konsequenten internationalen Informationsaustausch. 4. Bundesregierung und EU-Kommission werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch europaweit einmalige Abgaben und dauerhafte Steuern auf große Vermögen sowie weitere Maßnahmen für eine gerechte Besteuerung und gegen Steuervermeidung umgesetzt werden. Dies können zentrale Instrumente zur Reduzierung der Verschuldung der öffentlichen Haushalte und zur Finanzierung der notwendigen europaweiten Investitions- und Aufbauprogramme sein. ■