Stadtgespräche (04/2012)

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Stadtgespräche (04/2012)
Stadtgespräche
ku rz - kn ap p - kl ar
Informationen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Köln
Sie sind da!
Dienstrechtsreform für
Beamtinnen und Beamte
Anforderungen an ein modernes
Dienstrecht
Am 3. September wurden die neuen Auszubildenden der Stadt Köln begrüßt – natürlich
auch von ver.di.
Die circa 180 jungen Menschen begannen an diesem Montag ihre ein bis dreijährige Ausbildung
in den unterschiedlichsten Berufsbildern. Da gibt
es wirklich alles von den Gärtner/innen über die
Buchbinder/innen zu Verwaltungsfachangestellten mit Doppelqualifikationsabschluss als Bürokauffrau und Bürokaufmann, Erzieherinnen und
Erziehern, den Beamtenanwärtern und Beamtenanwärterinnen im mittleren und gehoben Dienst,
Landmaschinenmechanikerinnen und Mechanikern, IT-Fachkräften und vieles, vieles mehr.
Die Stadt Köln bildet in einer Vielzahl von Berufen
aus und ver.di begrüßte alle herzlich mit frischem
Kaffee in schicken Bechern, um den frühen Start in
den Tag zu erleichtern. So konnten sich die neuen
Azubis bei netten Gesprächen mit Kolleginnen
und Kollegen, die schon lange zur Stadtverwaltung
gehören, informieren wie „der Laden so läuft“ und
man traf das ein oder andere bekannte Gesicht aus
einer Auswahlrunde oder dem Einstellungstest wieder.
Als kleines Begrüßungsgeschenk gab es noch eine Tasche mit einem apfelgrünen Jugendaufdruck
und viel nützlichem Kleinkram. Neben der obligatorischen Notfallausrüstung für die Berufsschule,
bestehend aus Block, Stift und Kalender, enthielt
sie vor allem wichtige Notfallnummern, falls es
mal nicht rund läuft in der Ausbildung. Die Jugendvertretungen der einzelnen Bereiche verteilten die Taschen fleißig an alle. So kam man ins
Gespräch über Gewerkschaften und natürlich
ver.di.
Auch wenn es für die neuen Azubis noch in weiter
Ferne scheint, aber die Ausbildungszeit ist schnell
vorbei. Gut, dass sich die ver.di Jugendvertretungen und die Personalräte für die Übernahme einsetzen. Und gut, dass die Gewerkschaft ver.di eine deutlich verbesserte Übernahmeregelung für
Auszubildende bei den Tarifauseinandersetzungen
im März erreicht hat.
Der Spielball liegt nun bei der Arbeitgeberin Stadt
Köln, sie muss bei geplanter Nichtübernahme zunächst nachweisen, dass für die jungen Leute, die
ihre Ausbildung nun gerade begonnen, haben kein
betrieblicher Bedarf besteht. Ver.di bleibt auf jeden Fall dran und das Beste ist, dabei kann jede
und jeder mitmachen, einfach Mitglied werden!
ver.di wünscht abschließend allen neuen Auszubildenden eine schöne und erlebnisreiche
Ausbildungszeit bei der Stadt Köln.
Solltet ihr Fragen haben zur Ausbildung oder
unzufrieden sein mit eurer Ausbildung oder
aber auch selbst mitmischen wollen in Sachen Jugendarbeit im Betrieb, dann wendet
euch einfach an: [email protected] ■
V.i.S.d.P.: ver.di Bezirk Köln, Tjark Sauer, Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln
Die Landesregierung hat angekündigt, nach der
Sommerpause mit der Reform des Dienstrechts zu
beginnen. Man werde ähnlich der Vorgehensweise bei der Neugestaltung des LPVG NW die
Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften suchen.
Eine umfassende Reform muss vor allem leisten,
dass
❚ der Arbeitgeber öffentlicher Dienst in NRW als
attraktiver Arbeitgeber im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, dem Bund und der Privatwirtschaft bestehen kann
❚ qualifizierten Menschen eine Perspektive im
öffentlichen Dienst geboten wird
❚ Einstieg und Aufstieg durch ein durchlässiges
Laufbahnrecht gefördert werden, bei gleichzeitiger Sicherung der Mobilität
❚ funktions- und aufgabengerechte Besoldungsstrukturen geschaffen und gesichert werden.
❚ die Beamtenversorgung nachhaltig und transparent gesichert wird
❚ vorhandene Potentiale ausgeschöpft werden
durch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, fortschrittliche Personalentwicklung und
eine Arbeits- und Gesundheitsschutzoffensive
In Vorbereitung dieser umfangreichen Reform
trafen sich Vertreter aller Fachbereiche unter Leitung des DGB in Düsseldorf.
Für Köln war die ver.di Gruppe der Beamtinnen
und Beamten durch Elke Starke und Edgar Stary
vertreten. Über die weiteren Schritte werden wir
frühzeitig informieren. ■
Gesundheitsschutz
Achtung Vorankündigung!
Beschäftigtenversammlung Sozial- und
Jugendhilfe, TV SuE Dezernate, IV (außer Kita)
und V zum Ergebnis der Online-Umfrage vom
März 2012, am 29.10.2012,
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ort: Bürgerhaus Stollwerck,
Dreikönigenstraße 23, 50678 Köln
Bitte vormerken!
Bei Rückfragen, bitte Anne Mark VL-Bereich
IV/V , Telefon 0221-221 25103 kontaktieren
04/12
ver.di fordert:
Reichtum besteuern!
Der Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft hat am 26. September
2012 folgenden Beschluss gefasst:
Die Vermögenden müssen einen ihren finanziellen
Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten, die
Belastungen der Finanzkrise zu bewältigen und die
Zukunftsaufgaben des Gemeinwesens zu finanzieren. Der ver.di Bundesvorstand fordert daher:
1. Eine einmalige Abgabe auf große Vermögen. Die Abgabe soll auf die privaten Nettovermögen (also nach Abzug von Schulden) oberhalb
eines Freibetrags von einer Million Euro je Erwachsenen, 200.000 Euro je Kind, erhoben werden und insgesamt etwa 300 Milliarden Euro einbringen, die im Verlauf von zehn Jahren zu zahlen
sind. Der Vorschlag knüpft an die Idee des Lastenausgleichs an, wie er nach Gründung der Bundes-
Ja wie denn, ja was
denn?!
Am 10. Oktober 2012 ließ die Kölner Kämmerin
mit einer Haushaltssperre für die Stadt Köln eine
politische Bombe platzen. Kaum war die Haushaltssatzung für 2012 am 20. September in Kraft
getreten, wurde bekannt, dass eine fälschlicherweise als Einnahme verbuchte Summe von 70
Millionen Euro nicht als Einnahme verbucht werden darf. Obwohl das Problem bekannt war, waren
republik durchgeführt wurde. Die Vermögensabgabe steht gemäß Grundgesetz Artikel 106 (1)
dem Bund zu. Sie soll Belastungen des Bundes finanzieren, die in Folge der Finanz-, Wirtschaftsund Eurokrise entstandenen sind.
2. Eine dauerhafte Vermögensteuer wieder zu
erheben. Sie soll auf Nettovermögen oberhalb eines Freibetrags von einer Million Euro je Person
mit einem Steuersatz von einem Prozent einsetzen
und mit einem halben Steuersatz auch Körperschaften besteuern. Das jährliche Steueraufkommen beträgt dann etwa 20 Milliarden Euro. Die
Vermögensteuer ist im Grundgesetz Artikel 106 (2)
vorgesehen, sie fließt ohne besondere Zweckbindung den Bundesländern zu.
3. Eine stärkere Belastung großer Vermögen
muss mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung
der öffentlichen Einnahmen und der Steuergerechtigkeit verbunden werden. Das sind insbesondere wieder höhere Steuern auf hohe Ein-
die politischen Gremien der Stadt ebensowenig
über den Schritt der Kämmerin informiert wie große Teile der Verwaltung und z.B. auch die Personalräte. So herrscht auch großes Rätselraten, welche Auswirkungen die Haushaltssperre auf die
Beschäftigten und die Arbeit der Verwaltung in
den kommenden Monaten noch so hat. Angesichts dieser Professionalität kann einem für die
kommenden Haushaltsjahre (Stichwort: drohende
Haushaltssicherung) Angst und Bange werden.
ver.di wird zeitnah im Gespräch mit der Kämmerin
am Thema dran bleiben und informieren. ■
kommen und große Erbschaften, ein Abbau von
ungerechtfertigten oder ökologisch schädlichen
Steuervergünstigungen und Schlupflöchern, eine
wieder höhere Besteuerung finanzstarker Unternehmen sowie von Kapitalerträgen und eine allgemeine Finanztransaktionssteuer. Steuerbetrug
und Steuerflucht müssen entschiedener bekämpft
werden, unter anderem durch mehr Personal im
Steuervollzug und durch konsequenten internationalen Informationsaustausch.
4. Bundesregierung und EU-Kommission werden
aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch
europaweit einmalige Abgaben und dauerhafte Steuern auf große Vermögen sowie weitere Maßnahmen für eine gerechte Besteuerung
und gegen Steuervermeidung umgesetzt werden.
Dies können zentrale Instrumente zur Reduzierung
der Verschuldung der öffentlichen Haushalte und zur
Finanzierung der notwendigen europaweiten Investitions- und Aufbauprogramme sein. ■