Abfallwirtschaftskonzept 2014 - Rhein-Sieg

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Abfallwirtschaftskonzept 2014 - Rhein-Sieg
Abfallwirtschaftskonzept
für den Rhein-Sieg-Kreis
2014 bis 2018
Stand: April 2014
Teil 1:
Abfälle aus privaten Haushaltungen / Siedlungsabfälle
RSAG – ANSTALT ÖFFENTLICHEN
RECHTS (RSAG AÖR)
RHEIN-SIEG-KREIS (RSK)
DER LANDRAT
PLEISER HECKE 4
KAISER-W ILHELM-PLATZ 1
53721 SIEGBURG
53721 SIEGBURG
INHALT
1. EINFÜHRUNG / ORGANISATION DER ABFALLENTSORGUNG IM RHEIN-SIEG-KREIS…...3
2. ANGABEN ÜBER ART, MENGE UND VERBLEIB DER ANFALLENDEN
ÜBERLASSUNGSPFLICHTIGEN ABFÄLLE EINSCHLIEßLICH DER GETROFFENEN UND
GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERWERTUNG…………………………4
2.1
HAUSMÜLL ......................................................................................................6
2.2
SPERRMÜLL ....................................................................................................7
2.3
BIO- UND GRÜNABFÄLLE ..................................................................................8
2.4
PAPIER/PAPPE/KARTONAGEN (PPK) ................................................................9
2.5
HAUSHALTSGERÄTE ........................................................................................9
2.6
SONSTIGE ABFÄLLE ZUR VERWERTUNG ..........................................................10
2.7
PROBLEMABFÄLLE .........................................................................................11
2.8
WILDER MÜLL ...............................................................................................12
2.9
SONSTIGE MAßNAHMEN UND VORHABEN ........................................................12
2.9.1 KUNDENCENTER: KUNDENBETREUUNG - UMWELTBILDUNG ..............................14
2.9.2 MAßNAHMEN DER KREISANGEHÖRIGEN STÄDTE UND GEMEINDEN ....................16
3. NACHWEIS EINER ZEHNJÄHRIGEN ENTSORGUNGSSICHERHEIT ……………………...16
4. FESTLEGUNG DER ABFÄLLE, DIE DURCH SATZUNG VON DER ENTSORGUNGSPFLICHT
AUSGESCHLOSSEN SIND……………………………………………………………………18
5. DARSTELLUNG DER ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN
ENTSORGUNGSTRÄGERN; KOOPERATIONEN……………………………………………..19
6. STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG…………………………………………………….22
7. ZUSAMMENFASSENDE BETRACHTUNG UND DARSTELLUNG ………………………..22
ANLAGEN:
STOFFSTROM-DIAGRAMME PRIVAT-HAUSHALTE 2012 2019 2024
VERWERTUNGS- UND ENTSORGUNGSSICHERHEIT IM RHEIN-SIEG-KREIS
IM JAHR 2014
AUSSCHLUSSKATALOG
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen
1
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Einführung / Organisation der Abfallentsorgung im RheinSieg-Kreis
Das am 01. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
das Landesabfallgesetz NRW vom 13. Juni 2008 (§ 5a) sowie der aktuelle
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalens, Teilplan Siedlungsabfälle (Stand:
26. November 2009) vom 31. März 2010 des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV), bestimmen
die abfallrechtlichen Rahmenbedingungen für den Rhein-Sieg-Kreis (RSK)
als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger (örE) bei der Aufstellung seines
Abfallwirtschaftskonzeptes.
Das Landesabfallgesetz NRW bestimmt die Kreise und kreisfreien Städte als
entsorgungspflichtige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei können
sich die Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben geeigneter Dritter bedienen. Den dem Kreis angehörenden Gemeinden
obliegt es, die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den
Abfallentsorgungs- und -behandlungsanlagen zu befördern.
Die 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises haben ihre Verpflichtung zur Sammlung und zum Transport der in ihrem Gebiet
anfallenden Abfälle auf den Rhein-Sieg-Kreis übertragen. Gemäß Vertrag
vom 16.12.2011 (Ursprungsvertrag vom 30.11.1998) bedient sich der RheinSieg-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) als 98%ig kreiseigene Gesellschaft zur
Durchführung der Abfallentsorgung, soweit es die Abfälle aus privaten Haushaltungen und die Abfälle aus - nach Abfall- und Gebührensatzung gleichgestellten - Gewerbebetrieben betrifft, für die der Kreis eigene Benutzungsgebühren erhebt. Im Rahmen dieser Beauftragung übernimmt die RSAG die
durch die Abfall- und Gebührensatzung beschriebenen Aufgaben (sog. Beauftragung nach § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG; seit Juni 2012 nach § 22 KrWG).
2 % der Gesellschaftsanteile an der RSAG hält der von der Bundesstadt
Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2009 gegründete Zweckverband
„Rheinische Entsorgungs-Kooperation“ (REK).
2002 hatte die Bezirksregierung Köln die Pflicht des Rhein-Sieg-Kreises, die
in seinem Kreisgebiet angefallenen und außerhalb der kommunalen Einsammlung überlassenen Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen oder dem kommunalen Bereich zu entsorgen, gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG auf die RSAG übertragen. Ab 2008
wurde diese Pflicht auf die EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH (ERS), ein
100%iges Tochterunternehmen der RSAG, übertragen. Die Übertragung der
Entsorgungspflicht ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Im Hinblick auf die mineralischen Abfälle hat die RSAG zusammen mit 16
privaten Bauunternehmen eine Gesellschaft zum Betrieb von Erdendeponien
im nordöstlichen Kreisgebiet gegründet.
Stand April 2014
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Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB) erarbeitet derzeit ein
entsprechendes Entsorgungskonzept, auf dessen Basis die Entsorgungssicherheit der Region für diesen Teilstrom gewährleistet werden kann (Teil 2,
Abschnitt B - „Boden- und Bauschutt-Konzept“; für Mineralstoffe wie Böden,
Bauschutt, Baustellenabfälle, Straßenaufbruch, Schlammige Abfälle).
Für die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalte wurde durch die ERS ein separates Abfallwirtschaftskonzept konzipiert (Teil 2,
Abschnitt A - “Gewerbeabfall-Konzept“).
RSAG - Anstalt des öffentlichen Rechts: Von der GmbH zur AöR
Der Rhein-Sieg-Kreis hat zum 01.01.2014 den Wechsel der Rechtsform seiner 98-prozentigen Tochter Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
(RSAG mbH) hin zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vollzogen.
Die RSAG mbH wurde als reine Vermögensgesellschaft ohne Mitarbeiter als
Tochtergesellschaft - neben der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, der
Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH und der LVG Linksrheinische Verkehrsgesellschaft mbH - unter der Kreisholding angesiedelt. Die
Mitarbeiter der RSAG mbH wurden in die RSAG AöR überführt.
Auf die tägliche Praxis des Müllabfuhrgeschäftes hatten diese Änderungen
keinen Einfluss. Abfälle und Wertstoffe werden wie bisher von der RSAG abgeholt, behandelt und dem Entsorgungskreislauf zugeführt; nun allerdings
nicht mehr von der GmbH, sondern von der AöR.
Das neue Unternehmensmodell sichert unter anderem die Inhouse-Fähigkeit
der RSAG. Die Gründung der AöR soll außerdem wirtschaftliche Vorteile mit
sich bringen: Die Umsatzsteuer auf Personalkosten kann eingespart werden.
Dies trägt zur Stabilisierung der Müllgebühren bei. Die Einsparung ersetzt die
bisherigen Gewinnausschüttungen der ERS, die aus vergaberechtlichen
Gründen nicht mehr für den Gebührenhaushalt zur Verfügung stehen.
2
Angaben über Art, Menge und Verbleib der anfallenden
überlassungspflichtigen Abfälle einschließlich der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung
Auf dem als Anlage beigefügten Fließdiagramm (Abbildung 1) werden die
aus Privathaushalten stammenden Abfälle nach Art und Fraktion, Aufkommen, Sammelsystem und Behandlung sowie deren Verbleib für das Jahr
2012 vollständig über die einzelnen Stoff- und Mengenströme dokumentiert.
Die im Rhein-Sieg-Kreis getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung umfassen
Glas, Papier/Pappe/Kartonagen, Altmetalle, Leichtverpackungen, stoffgleiche
Nichtverpackungen sowie Kork, Styropor, CDs, Haushaltsgeräte, Elektround Elektronikgeräte sowie Bioabfall und sperrige Abfälle.
Kreisweit besteht das gleiche System zur Erfassung der Abfälle zur Verwertung. Im Jahr 2012 wurde flächendeckend im Rahmen eines Pilotprojektes
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gemeinsam mit den dualen Systemen eine Wertstofftonne (Leichtverpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen) eingeführt. Die Wertstofftonne
wurde von den Bürgerinnen und Bürger gut angenommen.
Für die getrennte Erfassung der Abfälle zur Verwertung stehen im RheinSieg-Kreis folgende Sammelsysteme (Hol- und Bringsysteme) zur Verfügung:
1. Altpapiertonne (4-wöchentliche Abfuhr, 240 l, grün)
2. Altglasdepotcontainer (farbgetrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas)
3. Biotonne (2-wöchentliche Abfuhr, in den Sommermonaten prinzipiell wöchentliche Abholung, 120 l/240 l, braun)
4. Wertstofftonne (4-wöchentliche Abfuhr, 240 l, gelb)
5. Sperrmüllabfuhr (Straßenabfuhr, Begrenzung auf 3 m³, telefonische Anmeldung, Erhalt von Abholterminen bei einer Termin-Hotline)
6. Elektro- und Elektronikgeräteabfuhr (Straßenabfuhr, telefonische Anmeldung, Erhalt von Abholterminen bei einer Termin-Hotline)
7. Elektro-Klein-Geräte Annahme (Elektro-Kleinteile-Mobil, 4 x jährlich in jeder Kommune)
8. Schadstoff- und Problemabfall Annahme (Schadstoff-Mobil 1 x monatlich
in jeder Kommune in jeweils zwei zuvor öffentlich gemachten alternierenden Ortsteilen)
9. Die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Sieg-Kreis können außerdem Papier, Glas, Metall/Schrott, Elektro- und Elektronikgeräte sowie sonstige
Abfälle zur Verwertung wie z. B. Kork und Styropor auf den jeweiligen
Entsorgungsanlagen der RSAG (in Swisttal-Miel, Troisdorf Friedrich-Wilhelms-Hütte sowie in Eitorf) anliefern. Seit 2005 haben die Bürger im
Rhein-Sieg-Kreis darüber hinaus die Möglichkeit, ihre alten CDs im Rahmen einer kreisweiten Sammelaktion bei den jeweiligen Rathäusern der
19 Kommunen sowie im Kreishaus abzugeben und einer Verwertung zuzuführen.
Da Glas und Leichtverpackungen aufgrund der bestehenden Rücknahmeverpflichtung durch die Hersteller und Vertreiber von der öffentlichen Abfallentsorgung ausgeschlossen und von den Dualen Systemen erfasst und
entsorgt werden, werden diese Abfallarten im Abfallwirtschaftskonzept nur
bei der Übersicht der Abfallmengenströme (Abbildungen 1 bis 3) berücksichtigt. Weitere Erläuterungen zu diesen Abfällen erfolgen nicht.
Den rd. 580.000 Bürgern* des Rhein-Sieg-Kreises stehen mit 720.400 Behältern fast eine Dreiviertelmillion Abfalltonnen zur Entsorgung, Sammlung
und Verwertung incl. der Restabfallgefäße zur Verfügung.
* Die Einwohnerdaten basieren auf dem Stand 31.12.2011 und stellen eine Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 09.05.2011 dar. Sie dienen als Berechnungsgrundlage beispielsweise für die dargestellten Abfallmengen pro Einwohner und Jahr in diesem Konzept)
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Insgesamt wird mit den aufgeführten Sammelsystemen im Rhein-Sieg-Kreis
eine umfassende getrennte Erfassung der verschiedenen Abfälle zur Verwertung zur Verfügung gestellt.
Über die Installation eines Internet-Verschenkmarktes bietet die RSAG ein
zusätzliches Instrument an, um die entsprechenden Abfalltonnagen zu reduzieren oder einer Wiederverwendung zuzuführen. Über den sog. „Tauschund Verschenkmarkt im Rhein-Sieg-Kreis“ können alte Sachen bequem online gesucht, getauscht, verschenkt oder angeboten werden. Zurzeit werden
auf diese Weise in 3 Kategorien auf 87 Seiten insgesamt 435 Inserate verwaltet und mit Bildern dargestellt (Stand 25.06.2013).
2.1
Hausmüll
Unter Hausmüll sind hier die Abfälle zur Beseitigung zusammengefasst, die
in privaten Haushaltungen sowie Kleingewerbebetrieben (Gebührenbereich)
anfallen und als Restmüll über die im Entsorgungsgebiet zugelassenen
Restmüllbehälter gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. Im Hausmüll nicht enthalten sind die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle bzw. diejenigen hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle aus dem
Gewerbe gleichgestellten Institutionen wie Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Arzt- und Büropraxen, Sportanlagen, Campingplätze sowie Schulen, Kirchen, Kindergärten, Altenheime, die über Abfallcontainer entsorgt
werden.
Zur Erfassung des Restmülls aus Haushalten stehen Holsysteme zur Verfügung. Hier werden überwiegend Müllgroßbehältnisse (MGB) (80, 120 und
240 l, jeweils wählbar zwischen 2- und 4-wöchentlicher Abfuhr) und Container (660 l, 770 l und 1.100 l, wählbar zwischen zwei- bis dreimaliger Leerung
pro Woche bis zu einer 4-wöchentlichen Leerung) eingesetzt. Für gelegentlich anfallende Mehrmengen im Hausmüllbereich stehen über Verkaufsstellen Beistellsäcke (70 l) zur Abfalltonne zur Verfügung.
Im Jahr 2012 wurden fast exakt 71.000 Mg Abfälle aus privaten Haushalten
an den Entsorgungsanlagen (ESA) in Troisdorf und Eitorf auf rechtsrheinischer Seite sowie in Swisttal-Miel im Linksrheinischen angenommen bzw.
per Direktanlieferung zur Müllverbrennungsanlage (MVA) Bonn verbracht.
Dies entspricht exakt einem Pro-Kopf-Aufkommen von 122 kg/E im Jahr.
Seit Anfang des Jahres 2000 wird der Hausmüll im Rahmen eines langfristigen Entsorgungsvertrages (bis Ende 2015) mit der derzeitigen Entsorgungsgesellschaft bzw. einer drittbeauftragten Privatfirma (sog. “Restmüllentsorgungsvertrag“) in 3 Varianten transportiert, angeliefert und übergeben: Über
die Entsorgungsanlage (ESA) Troisdorf per Umladung und Weitertransport
über die Straße nach Bonn zur Müllverbrennungsanlage; für diesen Restmüllumschlag wurde im Jahr 2010 das Transportsystem der RSAG grundlegend umgestellt: Die speziellen Pressfahrzeuge/Großraumcontainer-Lkw
wurden mittlerweile durch hochmoderne Walking-Floor-Fahrzeuge ersetzt,
welche eine höhere und damit effizientere Zuladung sowie einen flexibleren
Einsatz gewährleisten.
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Andererseits wird der Restabfall direkt oder über die Entsorgungsanlage in
Swisttal-Miel zur Müllverbrennungsanlage nach Bonn verbracht.
2.2
Sperrmüll
Unter Sperrmüll werden gemäß Abfallsatzung die aus privaten Haushaltungen stammenden beweglichen Gegenstände verstanden, die wegen ihres
Umfanges oder Gewichtes nicht in den Abfallbehältern oder Beistellsäcken
bereitgestellt werden können.
Es handelt sich hierbei um Gegenstände aus Wohnungen, die üblicherweise
bei einem Umzug mitgenommen würden.
Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Sperrmüllabfuhr kreisweit auf Anforderung
mittels einer kundenfreundlichen telefonischen Anmeldung durch den Bürger.
Die Menge ist auf 3 m³ je Abfuhr beschränkt.
Im Juli 2009 wurde die Sortierung und Verwertung des Sperrmülls aus dem
Rhein-Sieg-Kreis auf den Zweckverband REK übertragen.
Um ein weiteres nachhaltiges Ziel, nämlich die Installation einer ortsnahen
Sperrmüllsortierung umzusetzen, wurde 2010 mit dem Bau einer Sortierhalle
in Troisdorf begonnen.
Die Anlage hat im Januar 2012 ihren Betrieb aufgenommen. Durch eine zentrale Sperrmüllbehandlung im Rhein-Sieg-Kreis werden lange Transportwege
- so u. a. nach Neuwied - vermieden.
Der Sperrmüll aus den 13 rechtsrheinischen Kommunen sowie der 6 linksrheinischen Städte und Gemeinden wird seit Jahresbeginn 2012 per Direktanlieferung - und damit ohne zusätzlichen Umschlag oder weite Entfernungen - der neuen RSAG eigenen Anlage auf dem Gelände der ESA Troisdorf
zugeführt. Damit endeten die jahrelangen Sperrmüllfahrten zu auswärtigen
Drittanlagen bspw. nach Hennef-Lauthausen, ins Verwertungszentrum
Rhein-Erft-Kreis (VZEK), Erftstadt oder nach Neuwied.
Im Jahr 2012 fielen insgesamt rund 23.000 Mg an Sperrmülltonnage an;
hiervon exakt 8.300 Mg an Sperrmüll zur Beseitigung (Sortierreste) und rund
14.900 Mg Sperrmüll zur Verwertung.
Die Entsorgungswege der Sortierreste sind im Wesentlichen mit denen des
Hausmülls identisch.
Das Pro-Kopf-Aufkommen von insgesamt 40 kg/Jahr teilte sich 2012 in
knapp 14 kg Sperrmüll zur Beseitigung und annähernd 26 kg Sperrmüll zur
Verwertung.
Die Verwertung der werthaltigen Fraktion(en) (rund 65 %) erfolgt über ausgesuchte Drittfirmen.
Das praktizierte System entspricht damit nicht nur den Zielsetzungen der
Vermeidung und Verwertung, sondern trägt auch dem Verursacherprinzip
Rechnung. Das Verfahren der Abfuhr auf Abruf und die anschließende AufStand April 2014
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bereitung dienen dazu, die Mengen nachhaltig zu reduzieren sowie Rohstoffe
zu separieren und Ressourcen einzusparen.
2.3
Bio- und Grünabfälle
Bioabfälle sind im Siedlungsabfall enthaltene biologisch abbaubare nativund derivativ-organische Abfallanteile (z. B. Küchenabfälle, Gartenabfälle).
Mit dem Abschluss der flächendeckenden Biotonnenaufstellung im Laufe des
Jahres 1995 wurden die Haushalte im Rhein-Sieg-Kreis mit einem einheitlichen Sammelsystem ausgestattet. Für alle Bürger besteht seitdem die Möglichkeit, bei Eigenkompostierung der Küchen- und Gartenabfälle auf die Nutzung der Biotonne zu verzichten.
Die Biotonne wird generell im 2-wöchentlichen Abfuhrrhythmus entleert. Der
Kunde kann zwischen einem Volumen von 120 l und 240 l wählen. In den
Sommermonaten, d. h. von Ende Juni bis Anfang September (10 Wochen)
wird das Gefäß aus hygienischen und aus Geruchsgründen wöchentlich geleert. Für gelegentlich anfallende Bioabfälle stehen über Verkaufsstellen Biosäcke zur Verfügung.
Grünabfälle sind Gartenabfälle, wie z. B. Laub, Grasschnitt, Strauch- und
Astwerk bis 8 cm Durchmesser. Die Abfuhr erfolgt nach telefonischer Anmeldung.
Von dieser Möglichkeit haben zahlreiche Bürger im Rhein-Sieg-Kreis Gebrauch gemacht. Die Eigenkompostiererquote liegt momentan bei durchschnittlich etwa über 19 % (Stand: Juli 2012). Dies entspricht etwa 49.800
Haushalten. Die Anteile in den Kommunen schwanken zwischen knapp 7 %
(Meckenheim) und 56 % (Windeck) in starker Abhängigkeit vom jeweiligen
Einführungszeitpunkt des Biogefäßes. Des Weiteren spielt der Charakter der
Kommune eine nicht zu unterschätzende Rolle. In eher ländlich geprägten
Kommunen ist die Anzahl der Eigenkompostierer deutlich höher.
Als Ergebnis lässt sich für 2012 im Rhein-Sieg-Kreis eine Erfassung von 152
kg pro Einwohner und Jahr (kg/E*a) feststellen; 128 kg/E*a Bioabfälle, 24
kg/E*a Grünabfälle.
Zur Behandlung der Bioabfälle (74.000 Mg; über Biotonne sowie über Bündel) und Grünabfälle (14.000 Mg; über Karte im Bringsystem) stehen im
Rhein-Sieg-Kreis Kompostwerke in Sankt Augustin und Swisttal-Miel sowie
eine Kompostanlage in Gut Müttinghoven zur Verfügung.
Seit Einführung der ersten Biotonnen 1989 unterscheidet die RSAG bei der
Kompostierung und der Vermarktung zwischen Grün- und Küchenabfallkomposten.
Die Einsatzbereiche der Küchenkomposte liegen aufgrund der hohen Nährstoffgehalte in der Landwirtschaft, im Landschaftsbau, im Weinbau sowie in
der Rekultivierung und Altlastensanierung als Mulch und Abdeckmaterial.
Unter Berücksichtigung der bisher eingeschlagenen Vermarktungswege bestand seitens der Firma Reterra Service für die Kompostwerke der RSAG in
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Sankt Augustin, Swisttal-Miel und die Kompostanlage Müttinghoven eine
Vermarktungsgarantie sowie ein Absatzkonzept für fertig gestellte Qualitätskomposte.
Die genannten Anlagen befinden sich im Eigentum der KRS - KompostWerke
Rhein-Sieg GmbH & Co. KG. Seit 30.06.2013 ist die RSAG alleinige Gesellschafterin der KRS und damit alleinige Eigentümerin der Anlagen in Sankt
Augustin und Swisttal-Morenhoven.
2.4
Papier/Pappe/Kartonagen (PPK)
Hierbei handelt es sich um die beim Bürger gesammelten Mengen an Papier/Pappe, Kartonagen und Druckerzeugnissen (Zeitungen, Zeitschriften)
sowie um Papierverpackungen über die jeweils im Rhein-Sieg-Kreis vorgehaltenen Hol- und Bringsysteme. Eine eindeutige Zuordnung der Abfallerzeuger nach privatem oder gewerblichem Verursacher ist häufig nicht praktikabel.
Papier und Pappe werden im Rhein-Sieg-Kreis über die grüne Altpapiertonne
und Altpapiercontainer (240 l und 1.100 l MGB) mit 4-wöchentlicher Abfuhr
erfasst. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Abgabe an den Altpapiercontainern der Entsorgungsanlagen.
Für 2012 betrug die Altpapiermenge knapp 54.000 Mg. Daraus errechnet
sich eine spezifische Pro-Kopf-Menge von über 93 kg pro Jahr.
Das gesamte Kontingent an Altpapier incl. der Tonnagen, die an der Schnittstelle zu den Dualen Systemen anfallen, wird zu 100% verwertet. Die Verwertung wurde in der Vergangenheit von einer privaten Drittfirma gewährleistet.
Seit dem 01.07.2010 erfolgt die Papieraufbereitung zusammen mit der Stadt
Bonn unter dem Dach des Zweckverbandes REK. Die gemeinsame Sortierung und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) findet unter
der Regie der RSAG statt, und zwar in einer von der Firma Remondis gepachteten Papiersortieranlage.
In dieser gepachteten Sortieranlage im Bonner Westen wird der Mengenstrom des Altpapieraufkommens aus dem Rhein-Sieg-Kreis sowie der Stadt
Bonn in Höhe von jährlich zur Zeit ca. 79.000 Tonnen gebündelt und sodann
verarbeitet, sortiert und anschließend den regionalen Papierfabriken zur weiteren Verwertung und Vermarktung zugeführt. Der bestehende Pachtvertrag
läuft bis zum 30. Juni 2016.
2.5
Haushaltsgeräte
Die Rubrik Haushaltsgeräte umfasst Kühlgeräte (Kühlschränke, Tiefkühl- und
Gefriertruhen, Kühlkombinationen) sowie Wasch-, Spülmaschinen, Wäschetrockner, Ölradiatoren, Elektro- und Mikrowellenherde. Des Weiteren werden
Elektronikgeräte auch mit Bildröhre (Fernsehgeräte und Computermonitore
incl. Zubehör) erfasst. Gemäß Gesetz werden die einzelnen Gerätetypen in
sog. Gruppen kategorisiert (Gruppe 1: Haushalts-Großgeräte; Gruppe 2:
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Kühlgeräte; Gruppe 3: IT-Geräte; Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte).
Die vorstehend aufgeführten Haushaltsgeräte werden sowohl im Holsystem
(monatliche Abfuhr, telefonische Anmeldung) als auch im Bringsystem (Anlieferung auf den Entsorgungsanlagen) erfasst.
Mit der Zerlegung, Verwertung und Vermarktung der gesammelten Elektrogeräte sind private Entsorgungsunternehmen beauftragt, die im Auftrag der
originär für die gesamte Abwicklung der Entsorgung/Verwertung zuständigen
Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) arbeiten.
Hinsichtlich der pro Kopf verwerteten Gewichtsanteile erhält man für das Jahr
2012 bei einer Menge von derzeit annähernd 4.800 Mg einen Wert von 8,2
kg je Einwohner und Jahr.
Seit März 2006 (operative Umsetzung des zum 24.03.2005 verabschiedeten
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes) können alle Bürger des Rhein-SiegKreises ihre Altgeräte - und das umfasst sowohl Haushaltsgroßgeräte als
auch Elektrokleingeräte - unentgeltlich an den drei bekannten Entsorgungsanlagen in Swisttal-Miel, Troisdorf und Eitorf abgeben (Bringsystem).
Ortsnah können die Bürger ihre Elektrokleingeräte über das „Elektro-Kleinteile-Mobil“ entsorgen, das regelmäßig in den 19 Kommunen des RheinSieg-Kreises unterwegs ist. Dieses „schöpft“ im Durchschnitt von der o. g.
Tonnage Jahr für Jahr nicht unerhebliche 259 Tonnen wertvolle Rohstoffe
ab. Dies entspricht einem Gewichts-Äquivalent von 450 Gramm pro Bürger.
Mit dieser Möglichkeit wurde eine kundenfreundliche, bürgernahe sowie umweltfreundliche Abgabemöglichkeit geschaffen. Darüber hinaus bleibt das
Holsystem für Elektrogroßgeräte bestehen.
2.6
Sonstige Abfälle zur Verwertung
Hierunter fallen die Fraktionen Metall, Kork, Styropor sowie PE-Folien, Glas,
Papier aus Aktenvernichtung etc., die an den Annahmestellen der RSAG
entgegengenommen werden, bzw. die im Bringsystem erfasst werden.
Eine weitere Fraktion, der seit 2013 verstärkt Aufmerksamkeit zuteil wurde,
betrifft die Altkleider. Derzeit erarbeitet die RSAG eine Altkleider-Konzeption.
Hintergrund ist der Wildwuchs der gewerblichen Sammler incl. des Massenphänomens der illegal aufgestellten Container, der den Rhein-Sieg-Kreis
veranlasst hat, eine kommunale Altkleidersammlung gemeinsam mit karitativen Organisationen und Hilfseinrichtungen sowie den Kommunen im RheinSieg-Kreis zu initiieren. Zum anderen haben Auswertungen von Sortieranalysen der RSAG ergeben, dass ein erhebliches Potential an Altkleidern und
Schuhen im Restmüllbereich vorhanden ist - und das trotz bereits aufgestellter Container und sporadischer Haussammlungen. Dabei wird von einer
Menge pro Kopf und Jahr von ca. 3 kg Kleidung sowie rd. 1 kg Schuhen ausgegangen, welche sich zusätzlich aus der Restabfalltonne der Bürger abschöpfen ließe.
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Das Altmetall umfasst Aluminium, Eisen- und Nichteisenmetalle sowie
Schrott aller Art. Es wird auf den drei oben genannten Entsorgungsanlagen
angenommen.
Für die Wertstofffraktion Kork hat die RSAG auf den Entsorgungsanlagen
und darüber hinaus im Verwaltungsgebäude der RSAG offizielle Annahmestellen eingerichtet. Der Kork wird einem von der RSAG beauftragten Sozialunternehmen zugeleitet, wo er zur weiteren Verwertung aufbereitet wird. Die
Annahme bzw. Abgabe von Kork durch den Bürger ist kostenfrei.
Styropor wird auf den Entsorgungsanlagen in Swisttal-Miel und in Troisdorf
gesammelt. An den Entsorgungsanlagen können 1 m³ fassende PE-Säcke
erworben werden. Chips und Formteile aus Styropor werden - unbeklebt und
sauber - getrennt in zweierlei Säcken gesammelt. Die gefüllten Säcke werden anschließend von einer Verwerterfirma abgeholt.
Insgesamt wurden 2012 von den genannten Abfällen etwas über 460 Mg erfasst (entspricht 0,8 kg/E*a). Dazu kommen noch die Mengen aus der bereits
seit 2005 von den Bürgern des Rhein-Sieg-Kreises gesammelten und separierten Compact Discs im Rahmen der von der RSAG gemeinsam mit den
Kommunen getragenen kreisweiten Sammlung in einer Größenordnung von
rund 3 Mg pro Jahr (entspricht ungefähr 5,2 g/E*a).
2.7
Problemabfälle
Problemabfälle aus Haushaltungen, Kleingewerben und Handwerksbetrieben
definieren sich generell als in Haushalten und Kleingewerben anfallende besonders überwachungsbedürftige Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit
gesondert erfasst werden müssen.
Bei den Problemabfällen aus Haushaltungen handelt es sich zum Beispiel
um Farben, Lacke, Lösungsmittelreste und Desinfektionsmittel.
Die Menge an Problemabfällen betrug 2012 knapp über 470 Mg.
Diese Abfälle können infektiöse, ätzende, explosive, toxische, Wasser gefährdende, gesundheitsschädliche oder andere die Umwelt gefährdende Eigenschaften besitzen. Daher ist ihre getrennte Erfassung und besondere Behandlung geboten; diese führt zudem zu einer Schadstoffentfrachtung des
Hausmülls. Die Problemabfälle in Kleinmengen (< 2.000 kg/a) werden im
Kreisgebiet auf folgenden Wegen erfasst:
•
im Holsystem über das Schadstoff-Mobil,
•
im Bringsystem über Abgabemöglichkeiten an den beiden Entsorgungsanlagen in Troisdorf und Swisttal-Miel,
•
im Bringsystem unter Einbeziehung von Elektrofachgeschäften (Batterien,
Leuchtstoffröhren, Entladungslampen, Energiesparlampen, LED-Lampen,
Glühbirnen) und Apotheken (Medikamente; dürfen auch über die Restabfallbehälter entsorgt werden), mit denen eine enge Zusammenarbeit besteht.
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Die Annahme von bis zu 50 kg pro Tag und Anlieferung erfolgt kostenlos;
größere Mengen sowie die Abgabe von Altöl, PCB haltigen Kondensatoren,
Feuerlöschern sowie Nachtspeicheröfen (nur EVP) und Altreifen (nicht am
Schadstoff-Mobil) sind kostenpflichtig.
Problemstoffe aus gewerblichen Tätigkeiten (Sonderabfallkleinmengen) werden gegen Kostenerstattung und unter Berücksichtigung der Freigrenze an
den Entsorgungsanlagen der RSAG angenommen (s. Entgelteordnung; z. Zt.
max. Abgabe 50 kg pro Anlieferfahrzeug und Tag).
Mit diesen Systemen wurden für das Jahr 2012 Erfassungsmengen von
durchschnittlich 811 Gramm je Einwohner und Jahr erzielt.
Daneben werden sich durch gesetzlich eingeleitete Vorgaben oder Neuregelungen (wie Rücknahmeverordnungen oder [freiwillige] Selbstverpflichtungen; z. B. bei Batterien) Kooperationen auf regionaler oder bundesweiter
Ebene entwickeln, wie dies zuletzt auf den Entsorgungsanlagen der RSAG
mit der bundesweit tätigen Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) bei der Aufstellung von Containern, Sammlung und Rücknahme
der schadstoffhaltigen Energiespender geschah.
2.8
Wilder Müll
Nachdem die kreisangehörigen Kommunen im Jahre 1996 die Einsammlung
der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken und die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übertragen haben, hat der Rhein-SiegKreis die Städte und Gemeinden mit der Aufgabe des Einsammelns von “wildem Müll“ und der Leerung der Straßenpapierkörbe beauftragt. Der Kreis
erstattet den Kommunen die hierdurch entstehenden Kosten und refinanziert
diese über die Abfallgebühren.
Im Jahre 2012 wurden in den 11 Städten und 8 Gemeinden des Rhein-SiegKreises rund 872.000 kg gesammelt. Pro Kopf der Bevölkerung entsprach
dies in etwa einem Gewicht von 1,5 kg. Rund 260.000 Euro fielen 2012 für
die Entsorgung des wilden Mülls an.
2.9
Sonstige Maßnahmen und Vorhaben
Die abfallwirtschaftliche Konzeption des Rhein-Sieg-Kreises und der RSAG
beinhaltet derzeit u. a. folgende Maßnahmen:
•
Umsetzung des RSAG eigenen Leitbildes im Hinblick auf nachhaltige abfallwirtschaftliche Bedürfnisse, das sich aus insgesamt fünf verschiedenen und aufeinander abgestimmten Grundsätzen und Kernaussagen zusammensetzt;
•
Umbau hin zu einem noch kundenfreundlicheren und moderneren Dienstleistungsunternehmen durch Anpassungen in der Organisationsstruktur
sowie Qualifikation und Fortbildung der Mitarbeiter;
Stand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen
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•
kontinuierliche Ausrichtung des Profils der Firma auf eine zum einen uneingeschränkte Marktorientierung, bei gleichzeitigem Ziel einer hochwertigen Durchführung einer gesetzeskonformen sowie umweltverträglichen und nachhaltigen Entsorgung zu marktgerechten Preisen sowie zum
anderen auf eine durch Gemeinwohlorientierung, Daseinsvorsorge und
Nachhaltigkeit geprägte kommunale Abfallwirtschaft („Mehrwert für alle“);
•
Ausbau der interkommunalen Kooperationen bspw. im Rahmen des Anfang 2009 gegründeten Zweckverbandes Rheinische Entsorgungs-Kooperation zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn;
•
ab 2016 Übernahme der Entsorgungsaufgaben, sprich der Verbrennung
des Restabfalls durch die MVA Bonn GmbH durch den Zweckverband;
•
mögliche Inbetriebnahme einer geplanten (weiteren zusätzliche) Anlage
für die Fraktion Bio-/Grünabfälle Anfang 2016;
•
enge Zusammenarbeit mit Verbraucherzentralen und Umweltberatungen
der Städte und Gemeinden in Sachen Umweltschutz, Müllvermeidung
und Ressourcenschonung.
Zum Katalog der bereits durchgeführten bzw. kontinuierlich fortzuführenden
Handlungsweisen für die Verbesserung der Vermeidung (sog. „Abfallvermeidungsprogramme“) und Verwertung von Abfällen zählen u. a.:
•
die Sortierung des Sperrmülls, der rechts- und linksrheinisch abgefahren
und über die Entsorgungsanlagen angeliefert wird, in der Behandlungsanlage der RSAG in Troisdorf Friedrich-Wilhelms-Hütte;
•
Pacht und Betrieb einer PPK-Sortieranlage in Bonn ab 01.07.2010;
•
Ausbau des RSAG Standortes in Swisttal-Miel (Entsorgungsanlage ESA);
•
die zusätzliche wöchentliche Bioabfuhr in den Sommermonaten;
•
„Standort Service Plus - SSP“: (Bundes-) Landesweite Zusammenarbeit
mit anderen Städten bzw. kommunalen Entsorgern in NRW als einheitliche abfallwirtschaftliche Dienstleistungsofferte zur optimalen Beratung
und Abfallentsorgung für die Wohnungswirtschaft und Verwaltungen als
Dachmarke unter Zuhilfenahme des konzerneigenen Serviceteams für
Großwohnanlagen (so z. B. Fullservice, Standplatzreinigung, Beratung,
Behälterreinigung, Standplatzgestaltung u. Behälteroptimierung, Intervallverkürzung Sperrmüllabfuhr, aktuelle Mieter-Kurzberatung, Infostand für
Anwohner);
•
Zusatzangebote wie Transport-Service (für Elektrogroßgeräte), Behälterreinigung (mit Wasch-Mobil), Express-Service (für Sperrmüll u. Elektrogeräte; kurzfristige Abholung), Behälter-Neugestellung, Beistellsäcke, Papiertüten für Bio-Vorsortiergefäße, Nährstoffanalysen von Bodenproben,
Vorhalten von Vorsortiergefäßen;
Stand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
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•
Biogas-/Vergärungsanlage: Die Pläne der RSAG, ab 2014 über die Tochtergesellschaft KRS eine eigene Biogasanlage zu bauen und zu betreiben, welche die Bioabfälle aus dem Rhein-Sieg-Kreis aufnehmen soll,
werden derzeit insbesondere unter Kostengesichtspunkten zurückgestellt.
Das ergab eine europaweite Ausschreibung. Das Projekt sah vor, mit einer geplanten Kapazität von ca. 30.000 Mg vergärfähiger Bioabfälle pro
Jahr zum einen den steigenden Abfallmengen Rechnung zu tragen, sowie
zum anderen mit dem daraus erzeugten Strom und dessen Verkauf auf
dem freien Markt entsprechende Erlöse zu erzielen. Zugelassen sein sollten Park- und Gartenabfälle, Bioabfälle sowie Marktabfälle. Die thermische Leistung sollte ca. 2,3 MW betragen, die Stromversorgung für rund
1.000 Haushalte reichen. Die RSAG wird das Vorhaben der BioabfallVergärung konzeptionell weiterverfolgen.
•
Wertstoff-Tonne: Dieser 4-wöchentlich zu leerende Behälter mit 240 Litern Volumen wurde sukzessive ab Herbst 2011 aufgestellt und gilt ab
Jahresbeginn 2012 im gesamten Kreisgebiet der 19 Kommunen als offizielles Sammelsystem für Gegenstände aus Metall und Kunststoff sowie für
Leichtverpackungen (Pro-Kopf-Mengen im Jahre 2012: 7,4 kg bzw. 29,5
kg/E/a). Bei Stellplatzproblemen kann ein Wertstoffsack für diese Stoffe
bestellt werden. Die Sammlung bei größeren Wohneinheiten wie Großwohnanlagen, Hochhaussiedlungen etc. wird mittels 1.100-Litern Großbehältern vorgenommen. Nach Einsammlung sowie Sortierung und Verwertung der Inhalte steht die Vermarktung der Metalle und Kunststoffe an,
mit dem Ziel Erlöse für diejenigen Stoffe zu erzielen, welche nicht Verpackungen sind (Stichwort: Gebührenstabilität auf lange Sicht);
•
Citizen Value: Hierunter zu verstehen sind die von der RSAG und ihren
Tochterunternehmen „gelebten“ grundlegenden Werte wie Gemeinwohlorientierung, Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Entwicklung der kommunalen Abfallwirtschaft. Dies bedeutet beispielsweise die Gewährleistung von langfristiger Entsorgungssicherheit und flächendeckendem Service auf hohem Niveau. Der „Mehrwert“ bezieht sich dabei auch auf Kosteneffizienz, Qualitätsbewusstsein, Transparenz und Umweltfreundlichkeit. Zuverlässige und kostengünstige Entsorgungsdienstleistungen gehen dabei Hand in Hand mit regionaler Wertschöpfung, der Gestaltung
sozialverantwortlicher Arbeitsverhältnisse, in nachvollziehbare Entscheidungen sowie in sinnvolle Investitionen in Anlagen, Fahrzeuge mit hoher
Sicherheit und Umweltfreundlichkeit etc.
Diese Aktivitäten haben das Ziel, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft im RheinSieg-Kreis weiterzuentwickeln.
2.9.1 Kundencenter: Kundenbetreuung - Umweltbildung
Umweltbildung im weiteren Sinne sowie Beratung zu allen erdenklichen
Themenspektren, die der komplexe Bereich Umweltschutz - Abfall (-vermeidung) - Rohstoffe - Ressourcen (-schonung) zu bieten hat, erfolgt seit einer
über den Jahreswechsel 2011/2012 durchgeführten organisatorischen UmStand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen
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strukturierung innerhalb der RSAG internen Geschäftsbereiche „Öffentlichkeitsarbeit“, „Privatkunden“, „Abfall-Logistik“ über ein insgesamt 12-köpfiges
Kundencenter-/Umweltbildungsteam.
Im Vordergrund steht/stand dabei eine Prozess- und Organisationsoptimierung zur Beseitigung der bis dahin vorherrschenden organisatorischen Trennung zwischen Kundenbetreuung/Kundenkommunikation sowie Sammellogistik und das Ziel, den Kunden kompetent, schnell und zuverlässig zu versorgen.
Daraus resultierte die Entwicklung eines Organisationsbereiches, welcher
ganzheitlich die Themenfelder Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmenskommunikation, Beratung, Marketing, sowie Kundenbefragungen, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung incl. Call-Center umfasst.
Zusätzlich stehen dem Kunden mit diversen Service-Nummern zu bestimmten Themen oder Dienstleistungen, Bürgertelefon sowie Termin-Hotline eine
Reihe direkt zugänglicher Informationsstellen offen.
Das barrierefreie und mehrfach verbesserte Internetangebot der RSAG und
seiner verschiedenen Tochterunternehmen stellt darüber hinaus eine Vielzahl von abfallwirtschaftlichen Themen ausführlich dar.
Außerdem werden Informationsveranstaltungen und Aktionstage sowie Führungen über die verschiedenen Abfallanlagen angeboten.
Es gibt ein umfangreiches Angebot an Informationsmaterial (auch in mehreren Fremdsprachen), welches u. a. eine Lehrerhandreichung, Abfallbilderbücher, Flug- und Infoblätter, Videofilme, Lehrspiele und verschiedene Beratungskonzepte umfasst.
Weiterhin wird mit anderen Organisationen und Institutionen auf kommunaler, regionaler und landesweiter Ebene kooperiert, z. B. bei gemeinsamen
Veranstaltungen mit der Kreisverwaltung, den Verbraucherzentralen, den
Umweltberatern/-beauftragten der Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, den
Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, den Innungen,
Bauämtern etc. Hierzu zählt auch die bereits angeführte Zusammenarbeit mit
anderen öffentlich-rechtlich organisierten Entsorgungsträgern im Rahmen
einer Arbeitsgemeinschaft im Hinblick auf das mittlerweile angebotene Leistungsspektrum des sog. SSP - Standort Service Plus.
Zusätzlich erfolgt eine Bürgerberatung zu allen abfallrelevanten Themen.
Diese Kundenbetreuung der RSAG wird vor Ort an zuvor mit den Verantwortlichen der Gemeinde festgelegten Terminen abgehalten. Die “Sprechstunden“ mit den Fachleuten der RSAG werden frühzeitig in den jeweiligen Ortsoder Mitteilungsblättern bekanntgegeben.
Dieses Angebot der RSAG wird nur noch selten von den einzelnen Städten
und Gemeinden wahrgenommen. Der Bedarf an dieser Dienstleistung wird
bei der überwiegenden Mehrheit der Kommunen heute nicht mehr gesehen.
Stand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen
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2.9.2 Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
Folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen werden
von einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen von SelbstVerpflichtungen getroffen:
3
•
Umweltberatung: Abfallberatung im Rahmen der allgemeinen Umweltberatung
•
Einweggeschirr:
•
Baumaßnahmen: Verpflichtung zur Nutzung der Boden- und Bauschuttbörse Nordrhein-Westfalen; Einsatz von Recyclingbaustoffen
•
Chemikalien:
Vermeidung von Pestiziden; Gebrauch von salzarmen
Winterstreumitteln; Nutzung umweltfreundlicher Reinigungsmittel
•
Beschaffung:
Verwendung von Recyclingmaterialien und langlebigen reparaturfreundlichen Produkten
•
Verwertung:
Getrennte Erfassung von Wertstoffen, Bioabfällen,
Kleinmengen von Problemstoffen, Kork, Styropor etc.
•
„Stadt-Putz-Tag“: Müllsammeltagesaktionen unter Beteiligung der Bürger
•
Stadtbetriebshöfe: Dienstleistungsofferten der RSAG auf den Bauhöfen
der Kommunen wie beispielsweise in der Stadt Bornheim oder den Gemeinden Much/Neunkirchen-Seelscheid (Annahme vor allem von Elektro-Klein- und
Großgeräten sowie von Grünabfällen).
Einsatz von Geschirrmobilen; Verwendung von Mehrweggeschirr im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen
Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit
Abbildung 2 gibt die prognostizierten Mengen für das Jahr 2019 und Abbildung 3 für das Jahr 2024 wieder. Die Mengenzuwächse basieren im Wesentlichen auf dem angenommenen Bevölkerungszuwachs/Einwohneranstieg in den nächsten Jahren.
Der demographische Wandel erfasst nahezu alle Lebensbereiche und wird je
nach Region sehr unterschiedlich verlaufen. Räume mit einer alternden und
schrumpfenden Bevölkerung korrespondieren mit Städten, Kreisen und
Kommunen mit steigenden Einwohnerzahlen. Probleme, Auswirkungen und
Handlungsbedarfe werden demnach sehr unterschiedlich ausfallen. Aufgrund
diverser Entwicklungen im Rhein-Sieg-Kreis - was Standortattraktivität, Arbeitskräfteangebot und Anziehungskräfte auf potentielle Neubürger anbetrifft
- wird davon ausgegangen, dass es trotz des natürlichen Bevölkerungsverhaltens (also Fertilitätsrate geringer als Mortalitätsrate) durch ZuwandeStand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
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rungsgewinne im Kreisgebiet zu einem Überschuss im Gesamtsaldo kommen wird.
Dies bedeutet, dass der Rhein-Sieg-Kreis zumindest bezogen auf die Bevölkerungsentwicklung - im Gegensatz zum allgemeinen Trend - nach wie vor
eine Wachstumsregion bleiben wird.
Weitere Einflussfaktoren (auf die Abfalltonnagen) sind darüber hinaus bspw.
das abfallwirtschaftliche Angebot (Stoff-Ströme, Wertstoffe, Ressourcenbewirtschaftung: Urban Mining, Markt, Preise), die privaten Haushaltsgrößen
(Trends zur Haushaltsverkleinerung und Zunahme der Privathaushalte insgesamt), raumstrukturelle Grundlagengrößen (ländlicher Bereich einerseits /
Trend zur Verstädterung andererseits), die wirtschaftliche Entwicklung oder
das Konsumverhalten der Bürger sowie rechtliche Vorgaben (wie z. B. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Wertstoffgesetz, Ressourceneffizienzprogramm).
Entsorgungssicherheit und Entsorgungsanlagen
Die derzeit genutzten Entsorgungsanlagen sind in Abbildung 4 dargestellt.
Hinsichtlich der Entsorgung/Verwertung/Sortierung/Behandlung hat die
RSAG z. T. langfristige Verträge abgeschlossen oder verfügt über eigene
Anlagen mit langfristiger Perspektive, welche entweder gepachtet, gebaut
oder in der Planung sind.
► Restmüllverbrennung: Derzeit gilt noch der sogenannte „Restmüllentsorgungsvertrag“ mit der Firma Remondis. Diese vertragliche Vereinbarung über
die Entsorgung der Restabfälle hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2015.
Die Restmüllverbrennung der aus den 19 Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises stammenden Restabfallkontingente ab dem 01. Januar 2016 ist dann für
die Zukunft langfristig über die Regionale Entsorgungs-Kooperation (REK)
und dementsprechende Regelungen zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und
der Stadt Bonn sowie der RSAG geregelt und sichergestellt.
► Sperrmüllsortierungsanlage der RSAG: Sperrmüllsortierhalle sowie -anlage auf der Entsorgungsanlage in Troisdorf wurden Anfang 2012 in Betrieb
genommen und garantieren bei einer Kapazität von 35.000 Mg eine ausreichende Entsorgungssicherheit.
► Papiersortieranlage der RSAG (auf Bonner Stadtgebiet): Auch hier ist
eine entsprechende langfristige Entsorgungssicherheit für Aufbereitung, Behandlung sowie Sortierung und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) unter der Regie der RSAG gewährleistet. Der mit einer privaten
Dritt-Firma abgeschlossene langjährige Pachtvertrag (01.07.2010 bis
30.06.2016) sorgt für die entsprechend zu entsorgenden Kapazitäten von
75.000 Mg plus (= 53,6 TMG a. d. RSK & 24,9 TMG a. Bonn).
►Bio-/Grünabfälle: Zur Behandlung der Bioabfälle (74.000 Mg; über Biotonne sowie über Bündel) und Grünabfälle (14.000 Mg; über Karte im Bringsystem) stehen im Rhein-Sieg-Kreis adäquate Verarbeitungskapazitäten zur
Verfügung. Über die insgesamt ausreichenden Einrichtungen in Sankt AuStand April 2014
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Rhein-Sieg-Kreis
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gustin (EVP) und Swisttal-Miel (Kompostwerke) sowie in Swisttal-Morenhoven - Gut Müttinghoven (Kompostanlage) mit 26.000 Mg, 27.000 Mg sowie
31.900 Mg sind entsprechende Mengenwerte vorhanden.
► Biogasanlage: Die Ergänzung der bisher betriebenen Kompostierung um
eine Vergärungsstufe sollte noch im Jahr 2013, spätestens 2014 einen weiteren Schwerpunkt der Ausführungsplanung darstellen. Das Energieprojekt
sollte u. a. im Zuge der steigenden Grünabfallmengen die bestehende Kompostierungsanlage in Niederpleis entlasten. Dabei sollten Park- und Gartenabfälle, Bioabfälle sowie Marktabfälle und die daraus erzeugten Gasmengen ggf. aufbereitet und auf dem freien Markt verkauft oder aber verstromt
werden. Für die nähere Zukunft wurde deshalb darüber hinaus die Planung
und der Bau sowie der Betrieb einer eigenen RSAG Bioabfallvergärungsanlage für weitere dazukommende Tonnagen von 30.000 Mg/a Kapazität konzipiert, die Realisierung allerdings nach Bekanntwerden der Kostensituation,
welche eine vorgenommene europaweite Ausschreibung ergab, bereits im
Sommer 2013 hinten angestellt.
Die bisherigen Planungen wurden in Abstimmung mit der RSAG zunächst
nicht weiter verfolgt. Die RSAG wurde beauftragt, das Thema konzeptionell
auf der Agenda zu behalten und ggf. einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
► Sickerwasser: Die gemeinsame Behandlung und Reinigung des Deponiesickerwassers aus der ehemaligen Hausmülldeponie der Stadt Bonn in
Bornheim Hersel und von Wässern aus dem Rhein-Sieg-Kreis ab Juli 2009 in
einer modernen Sickerwasserbehandlungsanlage mit entsprechenden Kapazitäten auf dem Gelände des Entsorgungs- und Verwertungsparks in Sankt
Augustin Niederpleis sorgt ebenfalls für eine langfristige Entsorgungssicherheit.
Zu beachten ist ferner, dass etwaige vorhandene oder (evtl. später) entstehende Lücken zwischen den Laufzeiten von Verträgen und der geforderten
Entsorgungssicherheit nach Landesabfallgesetz aus den Widersprüchen resultieren, die sich einerseits aus den Richtlinien der EU im Rahmen des Vergaberechtes - welches auf mehr Wettbewerb angelegt ist und kürzere Vertragslaufzeiten fordert - sowie andererseits aus der nationalen Gesetzgebung
im Umweltrecht im allgemeinen und speziell im Abfallrecht (hier: Landesabfallgesetz) ergeben.
Die Vorgaben der EU-Kommission weisen beispielsweise darauf hin, dass
bei (auszuschreibenden) Verträgen möglichst nur kurz- bis mittelfristige Laufzeiten (3 bis 5 Jahre) zu vereinbaren sind.
4
Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind
Vom Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern sind diejenigen Abfälle ausgeschlossen, die mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln
im Ausschlusskatalog des Rhein-Sieg-Kreises aufgeführt sind. Die darin aufStand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen
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genommenen besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind generell von
der Entsorgung ausgeschlossen, sofern die vom Rhein-Sieg-Kreis vorgenommene Kleinmengenregelung nicht zur Anwendung kommt. In diesem
Falle gilt nach der Abfallsatzung des Rhein-Sieg-Kreises der Ausschluss
nicht für solche Abfälle, die in Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben in
geringen Mengen anfallen und in den eingerichteten Sammelstellen aufgenommen werden.
Danach sind anlieferberechtigt nur Gewerbebetriebe, bei denen der Mengenanfall unter 2.000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle pro Jahr
beträgt sowie Privathaushalte. Pro Anlieferung können insgesamt höchstens
50 kg schadstoffhaltige Abfälle angenommen werden.
5
Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern; Kooperationen
Die Regionale Kooperation findet auf verschiedenen Ebenen statt und wird
sichtbar über zwei Facetten; zum einen erfolgt eine Zusammenarbeit auf Unternehmensebene mit spezialisierten Betrieben und Dienstleistenden, zum
anderen durch interkommunale Kooperation zwischen den Kommunen oder
Gebietskörperschaften.
Der Rhein-Sieg-Kreis bzw. die RSAG halten keine eigenen Anlagen zur
thermischen Behandlung bzw. zur Deponierung von Restabfällen aus privaten Haushalten bereit. Von daher sind sie auf Kooperationen mit benachbarten Gebietskörperschaften oder privaten Drittfirmen angewiesen, die in den
vorangegangenen Kapiteln bereits dargestellt wurden.
In den letzten Jahren sind auf diesem Gebiet diverse Entwicklungen angestoßen worden.
► Die Stadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, die SWB-GmbH - Stadtwerke Bonn
(MVA GmbH) sowie die RSAG haben am 03.09.2004 einen „Vorvertrag über
die kommunale Zusammenarbeit bei künftigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen“ abgeschlossen.
► Als Ausfluss dieser Vereinbarung haben die Stadt Bonn und der RheinSieg-Kreis im gleichen Jahr eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben bei der Vergabe von Leistungen
im Bereich der Abfallwirtschaft“ abgeschlossen, welche mit Datum vom
09.06.2005 von der Bezirksregierung in Köln nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit genehmigt und per Amtsblatt offiziell veröffentlich worden ist.
► Da Gebühren und Entsorgungskosten einen wichtigen Kostenfaktor für die
Bürger im gesamten Landkreis darstellen, sind langfristige Gebührenstabilität
auf einem wettbewerbsfähigen Niveau und damit Planungssicherheit für den
Rhein-Sieg-Kreis bzw. die RSAG von entscheidender Bedeutung bei der
Standortentwicklung. Um dies mit Nachhaltigkeit zu gewährleisten und zu
untermauern, gehen die RSAG und der Rhein-Sieg-Kreis immer mehr den
Stand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen
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Weg der interkommunalen Kooperation verbunden mit einer langfristigen
Vertragsbindung der kommunalen Partner. Hier ist seit ca. 3 Jahren insbesondere das intensive und mannigfaltige Zusammengehen mit der Stadt
Bonn im Zweckverband „Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK)“ aufzuführen.
Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben Anfang 2009 den Abfallzweckverband REK Rheinische Entsorgungs-Kooperation gegründet. Sitz
des Verbandes ist Bonn. Die Gründung des Verbandes ist die konsequente
Fortsetzung der seit 2004 zwischen beiden Gebietskörperschaften vertraglich
vereinbarten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Bonn und
der Rhein-Sieg-Kreis sind bisher die einzigen Mitglieder; weitere können dem
Zweckverband beitreten.
Ziel des Zweckverbandes ist die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, gepaart mit einer Gewährleistung der Entsorgungssicherheit sowie die
Sicherung der gegenseitigen Auslastung der vorhandenen und/oder (noch)
geplanten/zu planenden Abfall-Anlagen durch Abfälle und Wertstoffe aus
dem Gebiet der Verbandsmitglieder.
Der Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, soweit
ihm die Aufgaben von seinen Mitgliedern übertragen werden. Die REK darf
sich zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Geschäftsbesorgung für den Zweckverband erfolgt durch die RSAG.
Die Verbandsmitglieder haben dem Abfallzweckverband folgende Aufgaben
übertragen:
-
Die Entsorgung von Sperrmüllabfällen aus privaten Haushalten; dazu
zählt auch die weitere Verarbeitung des Sperrmülls (Sortierung), nicht
aber das Einsammeln in den Gebietskörperschaften der Mitglieder; die
Kapazitäten in der mittlerweile neugebauten Anlage sowie Sortierhalle
(seit 01/2012) auf der Entsorgungsanlage in Troisdorf Friedrich-Wilhelms-Hütte betragen gut 35.000 Mg pro Jahr;
-
die Behandlung und Reinigung des Deponiesickerwassers aus der ehemaligen Hausmülldeponie der Stadt Bonn in Bornheim-Hersel und von
Wässern aus dem Rhein-Sieg-Kreis (ab 07/2009);
-
die gemeinsame Sortierung und Vermarktung der anfallenden Altpapiermengen (Papier, Pappe, Kartonagen), nicht aber das Einsammeln in den
Gebietskörperschaften (ab 2010); in einer gepachteten Sortieranlage in
Bonn wird das Papier sortiert und anschließend an regionale Papierfabriken vermarktet;
-
ab 2016 die Entsorgung des in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis in den privaten Haushalten anfallenden Restmülls in der Bonner MVA.
Der Zweckverband nimmt diese Aufgaben der Abfallwirtschaft für die Stadt
Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis mit seinen 19 Städten und Gemeinden wahr.
Die Fläche beider Gebietskörperschaften beträgt annähernd 1.300 qkm
(Bonn: 141 qkm / Rhein-Sieg-Kreis: 1.153 qkm); in Bonn leben 307.500, auf
Stand April 2014
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Kreisgebiet: 579.600 Menschen. Der Zweckverband ist derzeit an drei
Standorten tätig:
Sankt Augustin Niederpleis - Entsorgungs- und Verwertungspark (Deponiesickerwasser aus Stadt und Kreis),
Bonn-Weststadt (Altpapier: Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Kartons sowie
Prospekte, Magazine, Kataloge, Pappen und Kartonagen; von privater Drittfirma gepachtete Behandlungsanlage der RSAG zur Sortierung u. Vermarktung für beide Gebietskörperschaften),
Troisdorf, Friedrich-Wilhelms-Hütte (neue Sperrmüllsortierungsanlage der
RSAG für die Sperrmüllmengen aus Bonn und dem RSK).
2016 wird ein vierter Standort hinzukommen:
Bonn-Weststadt (Restabfall-Verwertung/-Entsorgung für den Rhein-SiegKreis und die Bundesstadt).
► Ein Beispiel für eine Kooperation mit der regionalen Wirtschaft ist die seit
Ende des Jahres 2010 gegründete Rhein-Sieg-Erdendeponie Betriebe
GmbH (RSEB), an der die RSAG zu 51 % beteiligt ist. Die anderen 49 % der
Gesellschaft halten derzeit 16 Straßen- und Tiefbauunternehmen aus der
Region. Ziel der Gesellschaft ist es, eine flächendeckende Entsorgungssicherheit für den anfallenden Erdaushub im rechtsrheinischen Kreisgebiet zu
gewährleisten. Geplant sind die Entwicklung und der Betrieb gemeinsam genutzter Erdendeponien.
► Ein weiteres Beispiel für eine gut funktionierende Zusammenarbeit zeigt
die Arbeitsgemeinschaft „Standort Service Plus“ auf überörtlicher und -regionaler Ebene. Dabei steht SSP für ein gemeinschaftliches Angebot und eine
gemeinsame Initiative verschiedener kommunaler Abfallwirtschaftsbetriebe
und Entsorgungsunternehmen für ein abfallwirtschaftlich, einheitliches
Dienstleistungsspektrum an die Wohnungswirtschaft, welches über die reine
Sammlung der Abfälle bei den Bürgern hinausgeht. Es dient der Optimierung
der Abfallsituation in Großwohnanlagen. Es besteht derzeit bundesweit aus
31 Markennutzern in 8 Bundesländern, davon 17 im Land NRW.
► Die Zusammenarbeit im Rahmen der Erstellung eines überregionalem
Biomasse-Konzeptes stellt das neueste Kooperations-Projekt dar, bei dem
insgesamt 11 Gebietskörperschaften seit rund 2 Jahren (z. T. landes-/regierungsbezirks- oder kreisübergreifend) zusammenarbeiten, um bei künftigen
abfallwirtschaftlichen Maßnahmen Kräfte zu bündeln; dies vor allem, was die
Verwertung von Abfallbiomassen in den insgesamt neun Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz sowie zwei Gebietskörperschaften in NordrheinWestfalen anbetrifft.
Stand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen
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Strategische Umweltprüfung
Das Abfallwirtschaftskonzept für den Rhein-Sieg-Kreis wurde auf die Erforderlichkeit einer strategischen Umweltprüfung hin geprüft. Da es keine Vorhaben gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 2.3 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beinhaltet oder
Rahmen für entsprechende Vorhaben setzt, besteht die Erfordernis für die
Durchführung einer strategischen Umweltprüfung nicht.
7
Zusammenfassende Betrachtung und Darstellung
Die 579.594 Einwohner des Kreises in den 11 Städten und 8 Gemeinden
sammeln einheitlich und flächendeckend über verschiedene Hol- und Bringsysteme alle gängigen Abfälle zur Beseitigung und Verwertung (Hausmüll,
Sperrmüll, Bio- und Grünabfälle, Papier, Pappe, Kartonagen, Akten, Haushaltsgroßgeräte, Elektrokleingeräte, Glas, Leichtverpackungen, Stoffgleiche
Nichtverpackungen, Metalle, Styropor, Folien, Kork, CDs, Altkleider sowie
Schadstoffe, Problemabfälle und Sondermüll).
Ausgeschlossen hiervon sowie von der Entsorgung sind die mit Zustimmung
der Bezirksregierung Köln im Ausschlusskatalog des Rhein-Sieg-Kreises
aufgeführten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle. Ausgenommen
hiervon sind nach der Abfallsatzung des Rhein-Sieg-Kreises diejenigen Stoffmengen, welche in geringem Volumen bei privaten Haushaltungen oder in
Kleingewerbebetrieben anfallen. In diesen Fällen findet die sogenannte
“Kleinmengenregelung“ Anwendung (höchstens 50 kg / < 2.000 kg schadstoffhaltige Abfälle).
Die genannten Stoff- und Mengenströme werden dabei u. a. über rund
720.000 Behälter und Container erfasst und zu den jeweiligen Sortier-, Verwertungs- sowie Behandlungs- und Entsorgungsanlagen transportiert bzw.
innerhalb und außerhalb der Kreisgrenzen eigen- oder fremdbetriebenen
Standorten zugeführt.
Die Abfälle der annähernd 260.000 Haushalte summierten sich im Jahre
2012 auf insgesamt etwas mehr als 277.000 Mg. Diese Menge wird sich voraussichtlich im Laufe der nächsten Jahre leicht erhöhen.
Um die Zielvorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu erreichen, sind bereits getroffene sowie geplante Maßnahmen zur Abfallvermeidung und –verwertung notwendig: Von der Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen
Abfallwirtschaft, über den Ausbau von interkommunalen Kooperationen bis
hin zu einer engen Zusammenarbeit mit Umwelt- und Verbraucherberatungen. Des Weiteren: Vorhaben zur Ressourcenschonung wie die Sortierung
von Sperrmüll, Papier oder die konsequente kreisweite Abschöpfung von
Biomüll bis hin zum Einsatz der kreisweit vorgehaltenen Wertstofftonne für
jegliche Gegenstände aus Metall und Kunststoff.
Darüber hinaus befinden sind weitere Standbeine in der Umsetzung: Beispielsweise die Einführung einer einheitlichen abfallwirtschaftlichen DienstStand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
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leistungsofferte zur optimalen Beratung und Abfallentsorgung der Wohnungswirtschaft im gesamten Kreisgebiet oder die stringente Umsetzung eines Mehrwertes für den Bürger in Sachen Gemeinwohlorientierung, Daseinsvorsorge, flächendeckender Service auf hohem Niveau sowie die langfristige Entsorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen (“Citizen Value“).
Dem Komplex Beratung, Umweltschutz, Abfallvermeidung, Rohstoffe, Ressourcen wird seit dem Jahreswechsel 2011/12 in Form von organisatorisch
weitreichenden Umstrukturierungen innerhalb der RSAG Rechnung getragen. So gibt es bereits seit einiger Zeit ein qualitativ und quantitativ anspruchsvoll besetztes Kundencenter-Team, welches sich intensiv mit Sachfragen und Themen rund um die Kundenbetreuung und -kommunikation beschäftigt sowie der Umweltbildung einen hohen Stellenwert beimisst.
Rund um die Entsorgungssicherheit verfügt die RSAG mit ihren derzeit und
in Zukunft genutzten Anlagen zur Entsorgung, Verwertung, Behandlung und
Sortierung über ausreichende Kapazitäten zur Müllbehandlung mit langfristigen Verträgen. Dabei handelt es sich entweder um eigene oder fremde Entsorgungseinrichtungen oder um Anlagen, welche gepachtet, in Bau oder in
Planung sind. Dies betrifft in erster Linie Anlagen für den Restabfall, die
Sperrmüllsortierung, die Papiersortierung oder für die Verwertung von Biound Grünabfällen sowie von stoffgleichen Nichtverpackungen. Des Weiteren
gilt dies für Entsorgungsofferten für Problemabfälle, für die Bereiche Elektrogroß- und Elektrokleingeräte oder auch Sickerwässer.
Auf dem Gebiet der Zusammenarbeit mit anderen öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) sowie innerhalb von Kooperationen und kommunaler
Gemeinschaftsarbeit befindet sich der Rhein-Sieg-Kreis bereits in einer weit
fortgeschrittenen Phase.
Regionale Kooperationen finden auf verschiedenen Ebenen statt. So ist der
enge Schulterschluss mit Betrieben, Unternehmen und Dienstleistern genauso an der Tagesordnung wie interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, Verbänden, Gebietskörperschaften. Beispielhaft stehen hierfür zuvorderst die Vereinbarungen mit der benachbarten Bundesstadt Bonn
sowie der Rheinischen Entsorgungs-Kooperation (REK) innerhalb des gemeinsam 2009 gegründeten Abfallzweckverbandes (Stichworte: Auslastung
von Entsorgungsanlagen, Entsorgungssicherheit), dessen Aufgaben derzeit
in der gemeinsamen Entsorgung von Sperrmülltonnagen, der Behandlung
und Reinigung von Deponiesickerwässern oder in der Sortierung sowie Vermarktung des in beiden Gebietkörperschaften anfallenden Altpapiers bestehen; avisiert ist darüber hinaus die Absteuerung der Restabfallmengen in
eine Müllverwertungsanlage im übernächsten Jahr.
Auch mit der MVA-Bonn GmbH bzw. den Stadtwerken Bonn (SWB GmbH)
bestehen enge Verpflichtungen bezüglich der Absprache über abfallwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen von Vorverträgen oder Absichtserklärungen. Gleiches gilt für den Rhein-Sieg-Kreis mit der Bundesstadt Bonn;
hier geht es zum Beispiel um die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben
Stand April 2014
Abfallwirtschaftskonzept
Rhein-Sieg-Kreis
Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen
Seite 24 von 25
bei der Vergabe von Leistungen im Bereich der Abfallwirtschaft (= Ausschreibungen).
Eine Kooperation mit der regionalen Wirtschaft stellt die 2010 gegründete
Rhein-Sieg-Erdendeponie Betriebe GmbH (RSEB) dar, durch die 16 private
Tiefbauunternehmen aus der Region zusammen mit der RSAG die Gewährleistung für eine flächendeckende Entsorgungssicherheit für den anfallenden
Erdaushub im rechtrheinischen Kreisgebiet vorantreiben.
Ein weiteres Beispiel für eine gut funktionierende Zusammenarbeit ist die
Arbeitsgemeinschaft “Standort Service Plus“ auf überörtlicher und überregionaler Ebene (ein Zusammenschluss aus 31 Markennutzern in 8 Bundesländern), in der die RSAG sich für ein abfallwirtschaftlich einheitliches Dienstleistungsspektrum an die Wohnungswirtschaft und für die Optimierung der
Abfallsituation in Großwohnanlagen einsetzt.
Als letztes Kooperations-Projekt ist die Zusammenarbeit im Rahmen der Erstellung eines überregionalem Biomasse-Konzeptes zu nennen, bei dem insgesamt 11 Gebietskörperschaften aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz und
dem südlichen Nordrhein-Westfalen zusammenarbeiten, um bei künftigen
abfallwirtschaftlichen Maßnahmen die Kräfte zur Verwertung von Abfallbiomassen zu bündeln.
Stand April 2014
Anhang
Ausschlusskatalog
zuletzt geändert Oktober 2008
Seite 1
Ausschlusskatalog der RSAG
01
ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER
PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN
01 01
Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen
01 01 01
Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
01 01 02
Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 03
Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
01 03 06
01 03 08
Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und
01 03 05 fallen
andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von
metallhaltigen Bodenschätzen
staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen
01 03 99
Abfälle a. n. g.
01 04
Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 04 07*
gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von
nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 04 11
Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 03 07*
01 04 99
Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit
Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen
Abfälle a. n. g.
01 04 12
01 05
Bohrschlämme und andere Bohrabfälle
01 05 04
Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen
01 05 05*
ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
01 05 06*
02 01
Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter
01 05 05 und 01 05 06
fallen
chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06
fallen
Abfälle a. n. g.
ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT,
JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON
NAHRUNGSMITTELN
Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 01
Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 01 02
Abfälle aus tierischem Gewebe
02 01 03
02 01 07
Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer,
getrennt gesammelt und extern behandelt
Abfälle aus der Forstwirtschaft
02 01 08*
Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
02 01 09
Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen
02 01 10
02 02 01
Metallabfälle
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen
Ursprungs
Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 02 02
Abfälle aus tierischem Gewebe
02 02 03
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 02 04
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 02 99
02 03 01
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee,
Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der
Zubereitung und Fer-mentierung von Melasse
Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen
02 03 02
Abfälle von Konservierungsstoffen
02 03 03
Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln
01 05 07
01 05 08
01 05 99
02
02 01 06
02 02
02 03
02 03 04
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 03 05
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 03 99
Abfälle a. n. g.
02 04
Abfälle aus der Zuckerherstellung
02 04 01
Rübenerde
Seite 2
Ausschlusskatalog der RSAG
02 04 02
nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm
02 04 03
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 04 99
Abfälle a. n. g.
02 05
Abfälle aus der Milchverarbeitung
02 05 01
für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 05 02
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 05 99
Abfälle a. n. g.
02 06
Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 06 02
Abfälle von Konservierungsstoffen
02 06 03
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 06 99
Abfälle a. n. g.
02 07
Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
02 07 01
Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials
02 07 02
Abfälle aus der Alkoholdestillation
02 07 03
Abfälle aus der chemischen Behandlung
02 07 05
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 07 99
03
03 01
Abfälle a. n. g.
ABFÄLLE AUS DER HOLZBEARBEITUNG UND DER HERSTELLUNG VON PLATTEN, MÖBELN,
ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE
Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
03 01 01
Rinden- und Korkabfälle
03 01 04*
Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
03 01 99
Abfälle a. n. g.
03 02
Abfälle aus der Holzkonservierung
03 02 01*
Halogenfreie organische Holzschutzmittel
03 02 02*
chlororganische Holzschutzmittel
03 02 03*
metallorganische Holzschutzmittel
03 02 04*
anorganische Holzschutzmittel
03 02 05*
andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
03 02 99
Holzschutzmittel a. n. g.
03 03
Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
03 03 02
Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)
03 03 05
Deinking-Schlämme aus dem Papierrecycling
03 03 07
mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
03 03 08
Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
03 03 09
Kalkschlammabfälle
03 03 10
03 03 99
Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10
fallen
Abfälle a. n. g.
04
04 01
Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie
03 03 11
ABFÄLLE AUS DER LEDER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE
04 01 01
Fleischabschabungen und Häuteabfälle
04 01 02
geäschertes Leimleder
04 01 03*
Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase
04 01 04
chromhaltige Gerbereibrühe
04 01 05
chromfreie Gerbereibrühe
04 01 06
chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 07
chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 08
chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
04 01 09
Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
04 01 99
Abfälle a. n. g.
04 02
Abfälle aus der Textilindustrie
04 02 10
organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse)
Seite 3
Ausschlusskatalog der RSAG
04 02 14*
Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten
04 02 15
Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen
04 02 16*
Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 17
Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen
04 02 19*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 20
04 02 99
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19
fallen
Abfälle a. n. g.
05
ABFÄLLE AUS DER ERDÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND
KOHLEPYROLYSE
05 01
Abfälle aus der Erdölraffination
05 01 02*
Entsalzungsschlämme
05 01 03*
Bodenschlämme aus Tanks
05 01 04*
saure Alkylschlämme
05 01 05*
verschüttetes Öl
05 01 06*
ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung
05 01 07*
Säureteere
05 01 08*
andere Teere
05 01 09*
05 01 11*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09
fallen
Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
05 01 12*
säurehaltige Öle
05 01 14
Abfälle aus Kühlkolonnen
05 01 15*
gebrauchte Filtertone
05 01 16
schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung
05 01 17
Bitumen
05 01 99
Abfälle a. n. g.
05 01 10
05 06
Abfälle aus der Kohlepyrolyse
05 06 01*
Säureteere
05 06 03*
andere Teere
05 06 04
Abfälle aus Kühlkolonnen
05 06 99
Abfälle a. n. g.
05 07
Abfälle aus Erdgasreinigung und –transport
05 07 01*
quecksilberhaltige Abfälle
05 07 02
schwefelhaltige Abfälle
06
06 01
ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren
06 01 01*
Schwefelsäure und schweflige Säure
06 01 02*
Salzsäure
06 01 03*
Flusssäure
06 01 04*
Phosphorsäure und phosphorige Säure
06 01 05*
Salpetersäure und salpetrige Säure
06 01 06*
andere Säuren
06 01 99
Abfälle a. n. g.
06 02
Abfälle aus HZVA von Basen
06 02 01*
Calciumhydroxid
06 02 03*
Ammoniumhydroxid
06 02 04*
Natrium- und Kaliumhydroxid
06 02 05*
andere Basen
06 02 99
Abfälle a. n. g.
06 03
Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
06 03 11*
feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten
06 03 13*
feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
Seite 4
Ausschlusskatalog der RSAG
06 03 14
feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und
06 03 15*
Metalloxide, die Schwermetalle enthalten
06 03 99
Abfälle a. n. g.
06 04
Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen
06 04 03*
arsenhaltige Abfälle
06 04 04*
quecksilberhaltige Abfälle
06 04 05*
Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten
06 04 99
Abfälle a. n. g.
06 05
06 05 02*
06 05 03
06 06
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02
fallen
Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen
06 06 02*
Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten
06 06 03
sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen
06 06 99
Abfälle a. n. g.
06 07
Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie
06 07 01*
asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
06 07 02*
Aktivkohle aus der Chlorherstellung
06 07 03*
quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme
06 07 04*
Lösungen und Säuren, z.B. Kontaktsäure
06 07 99
Abfälle a. n. g.
06 08
Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen
06 08 02*
gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle
06 08 99
Abfälle a. n. g.
06 09
06 03 13 fallen
Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie
06 09 02
phosphorhaltige Schlacke
06 09 03*
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten
06 09 04
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen
06 09 99
06 10 02*
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von
Düngemitteln
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
06 10 99
Abfälle a. n. g.
06 10
06 11
Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern
06 11 01
Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung
06 11 99
Abfälle a. n. g.
06 13
Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g.
06 13 01*
anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide
06 13 02*
gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02)
06 13 03
Industrieruß
06 13 05*
Ofen- und Kaminruß
06 13 99
Abfälle a. n. g.
07
07 01
ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN
Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien
07 01 01*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 01 03*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 01 04*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 01 07*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 01 09*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 01 10*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 01 11*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11
fallen
07 01 12
Seite 5
Ausschlusskatalog der RSAG
07 01 99
07 02
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
07 02 01*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 02 03*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 02 04*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 02 07*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 02 08*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 02 09*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 02 10*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 02 11*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 02 14*
Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten
07 02 15
Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen
07 02 16*
gefährliche Silicone enthaltende Abfälle
07 02 17
siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten
07 02 99
Abfälle a. n. g.
07 03
Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)
07 03 01*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 03 03*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 03 04*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 03 07*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 03 08*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 03 09*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 03 10*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 03 11*
07 04 01*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11
fallen
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09),
Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 04 03*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 04 04*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 04 07*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 04 08*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 03 12
07 03 99
07 04
07 04 09*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 04 10*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 04 11*
07 04 13*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11
fallen
feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
07 04 99
Abfälle a. n. g.
07 04 12
07 05
Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika
07 05 01*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 05 03*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 05 04*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 05 07*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 05 08*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 05 09*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 05 10*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 05 11*
07 05 13*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11
fallen
feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
07 05 14
feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen
07 05 99
Abfälle a. n. g.
07 05 12
Seite 6
Ausschlusskatalog der RSAG
07 06 01*
Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln,
Körperpflegemitteln
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 06 03*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 06 04*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 06 07*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 06 08*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 06 09*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 06 10*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 06 11*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
07 06
07 06 12
07 06 99
07 07
Desinfektionsmitteln und
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11
fallen
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g.
07 07 01*
wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 07 03*
halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 07 04*
andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
07 07 07*
halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände
07 07 08*
andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 07 09*
halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 07 10*
andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 07 11*
08
08 01
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11
fallen
Abfälle a. n. g.
ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE,
EMAIL), KLEBSTOFFEN,
DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN
Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11*
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 12
Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
08 01 13*
Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 01 14
Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen
enthalten
07 07 12
07 07 99
08 01 15*
08 01 16
wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen
08 01 21*
Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten
Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen
wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen
Stoffen enthalten
wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19
fallen
Farb- oder Lackentfernerabfälle
08 01 99
Abfälle a. n. g.
08 01 17*
08 01 18
08 01 19*
08 01 20
08 02
Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)
08 02 01
Abfälle von Beschichtungspulver
08 02 03
wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten
08 02 99
Abfälle a. n. g.
08 03
Abfälle aus HZVA von Druckfarben
08 03 07
wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten
08 03 08
wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten
08 03 12*
Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 13
Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen
08 03 14*
Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 15
Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen
08 03 16*
Abfälle von Ätzlösungen
08 03 17*
Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 19*
Dispersionsöl
Seite 7
Ausschlusskatalog der RSAG
08 03 99
08 04
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien)
08 04 09*
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
08 04 10
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten
klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11 fallen
08 04 11*
08 04 12
08 04 17*
wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen
gefährlichen Stoffen enthalten
wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04
13 fallen
wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen
gefährlichen Stoffen enthalten
wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter
08 04 15 fallen
Harzöle
08 04 99
Abfälle a. n. g.
08 04 13*
08 04 14
08 04 15*
08 04 16
08 05
Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle
08 05 01*
Isocyanatabfälle
09
09 01
ABFÄLLE AUS DER FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE
09 01 01*
Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01 02*
Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis
09 01 03*
Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis
09 01 04*
Fixierbäder
09 01 05*
Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder
09 01 06*
silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle
09 01 07
Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
09 01 08
Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten
09 01 10
Einwegkameras ohne Batterien
09 01 11*
Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen
09 01 12
Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen
wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter
09 01 06 fallen
Abfälle a. n. g.
09 01 13*
09 01 99
10
10 01
ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN
10 01 04*
Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
10 01 09*
Schwefelsäure
10 01 13*
10 01 16*
Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen
Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe
enthalten
Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 18*
Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 20*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 22*
wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 24
Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
10 01 25
Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
10 01 26
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 01 99
Abfälle a. n. g.
10 01 14*
10 02
Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)
Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie
10 02 07*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 02 11*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 02 12
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen
10 02 13*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 02 99
Abfälle a. n. g.
10 03
Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
Seite 8
Ausschlusskatalog der RSAG
10 03 04*
Schlacken aus der Erstschmelze
10 03 05
Aluminiumoxidabfälle
10 03 08*
Salzschlacken aus der Zweitschmelze
10 03 09*
schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze
10 03 15*
Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt
10 03 16
Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt
10 03 17*
10 03 19*
teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03
17 fallen
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 03 20
Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt
10 03 21*
andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 22
Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen
10 03 25*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 03 26
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen
10 03 27*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 03 28
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 03 29*
gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen
10 03 18
10 03 30
10 03 99
10 04
Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 03 29 fallen
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie
10 04 01*
Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 04 02*
Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 04 03*
Calciumarsenat
10 04 04*
Filterstaub
10 04 05*
andere Teilchen und Staub
10 04 07*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 04 09*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 04 10
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 04 99
Abfälle a. n. g.
10 05
10 03 27 fallen
10 04 09 fallen
Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie
10 05 01
Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 05 03*
Filterstaub
10 05 04
andere Teilchen und Staub
10 05 06*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 05 08*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 05 09
10 05 11
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 05 08 fallen
Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher
Menge abgeben
Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen
10 05 99
Abfälle a. n. g.
10 05 10*
10 06
Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie
10 06 01
Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 02
Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 03*
Filterstaub
10 06 04
andere Teilchen und Staub
10 06 06*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
10 06 09*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 06 10
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 06 99
Abfälle a. n. g.
10 07
10 07 01
Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie
Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 06 09 fallen
Seite 9
Ausschlusskatalog der RSAG
10 07 02
Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)
10 07 04
andere Teilchen und Staub
10 07 05
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 07 07*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 07 08
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 07 99
Abfälle a. n. g.
10 08
10 07 07 fallen
Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie
10 08 04
Teilchen und Staub
10 08 08*
Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 08 09
10 08 11
andere Schlacken
Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher
Menge abgeben
Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen
10 08 12*
teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
10 08 13
kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen
10 08 14
Anodenschrott
10 08 15*
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 08 17*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 08 18
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen
10 08 10*
10 08 19*
ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
10 08 20
Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 08 99
Abfälle a. n. g.
10 09
Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl
10 09 05*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
10 09 07*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 09 09*
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 09 11*
andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 12
Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen
10 09 13*
Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 14
Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen
10 09 15*
Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 09 16
Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 09 99
Abfälle a. n. g.
10 10
10 09 15 fallen
Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen
10 10 03
Ofenschlacke
10 10 05*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
10 10 07*
gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
10 10 09*
Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 10 11*
andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 12
Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
10 10 13*
Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 14
Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
10 10 15*
Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
10 10 16
Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 11
10 08 19 fallen
10 10 15 fallen
Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen
10 11 05
Teilchen und Staub
10 11 09*
Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen
10 11 10
10 11 13*
Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt
Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus
Elektronenstrahlröhren)
Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 15*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 16
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 11 17*
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 11 11*
10 11 15 fallen
Seite 10
Ausschlusskatalog der RSAG
10 11 18
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen
10 11 19*
10 12 05
feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19
fallen
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen,
Steinzeug
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 12 06
verworfene Formen
10 12 09*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 12 10
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 12 11*
Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten
10 12 12
Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen
10 12 13
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
10 11 20
10 11 99
10 12
10 13
Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen
10 13 01
Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen
10 13 07
Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
10 13 09*
asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement
10 13 12*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 13 13
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter
10 14
10 14 01*
11
10 12 09 fallen
10 13 12 fallen
Abfälle aus Krematorien
quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung
ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND BESCHICHTUNG VON
METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISEN-HYDROMETALLURGIE
11 01 05*
Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen
Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und
Anodisierung)
saure Beizlösungen
11 01 06*
Säuren a. n. g.
11 01 07*
alkalische Beizlösungen
11 01 08*
Phosphatierschlämme
11 01 09*
Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 10
Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen
11 01 11*
wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 12
wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen
11 01 13*
Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 14
11 01 16*
Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen
Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe
enthalten
gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
11 01 98*
andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 01 99
Abfälle a. n. g.
11 01
11 01 15*
11 02
Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie
11 02 02*
Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit)
11 02 03
Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse
11 02 05*
Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten
11 02 06
Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen
11 02 07*
andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
11 02 99
Abfälle a. n. g.
11 03
Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen
11 03 01*
cyanidhaltige Abfälle
11 03 02*
andere Abfälle
11 05
Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung
11 05 01
Hartzink
11 05 02
Zinkasche
Seite 11
Ausschlusskatalog der RSAG
11 05 04*
gebrauchte Flussmittel
11 05 99
Abfälle a. n. g.
12
ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSIKALISCHEN
UND MECHANISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN
12 01 01
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen
Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
Eisenfeil- und -drehspäne
12 01 03
NE-Metallfeil- und -drehspäne
12 01 04
NE-Metallstaub und –teilchen
12 01
12 01 06*
halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und
12 01 07*
halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und
12 01 08*
halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 09*
halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen
12 01 10*
synthetische Bearbeitungsöle
12 01 12*
gebrauchte Wachse und Fette
12 01 13
Schweißabfälle
12 01 14*
Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 15
Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen
12 01 16*
Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 18*
ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
12 01 19*
biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle
12 01 20*
gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 99
Abfälle a. n. g.
12 03
Lösungen)
Lösungen)
Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11)
12 03 01*
wässrige Waschflüssigkeiten
12 03 02*
13
13 01
Abfälle aus der Dampfentfettung
ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND
ÖLABFÄLLE, DIE UNTER 05, 12 UND 19 FALLEN)
Abfälle von Hydraulikölen
13 01 01*
Hydrauliköle, die PCB enthalten
13 01 04*
chlorierte Emulsionen
13 01 05*
nichtchlorierte Emulsionen
13 01 09*
chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 10*
nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
13 01 11*
synthetische Hydrauliköle
13 01 12*
biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle
13 01 13*
andere Hydrauliköle
13 02
Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen
13 02 04*
chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 05*
nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
13 02 06*
synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 07*
biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 08*
andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 03
13 03 01*
Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen
13 03 07*
Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten
chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03
01 fallen
nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
13 03 08*
synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 03 09*
biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 03 10*
andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle
13 04
Bilgenöle
13 04 01*
Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
13 04 02*
Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
13 04 03*
Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
13 03 06*
Seite 12
Ausschlusskatalog der RSAG
13 05
Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
13 05 01*
feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 05 02*
Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 06*
Öle aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 07*
öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 08*
Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 07
Abfälle aus flüssigen Brennstoffen
13 07 01*
Heizöl und Diesel
13 07 02*
Benzin
13 07 03*
andere Brennstoffe (einschließlich Gemische)
13 08
Ölabfälle a. n. g.
13 08 01*
Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern
13 08 02*
andere Emulsionen
13 08 99*
14
14 06
Abfälle a. n. g.
ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSEMITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (AUSSER 07
UND 08)
Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen
14 06 01*
Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW
14 06 02*
andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 03*
andere Lösemittel und Lösemittelgemische
14 06 04*
Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten
14 06 05*
Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten
VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND
SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.)
15
15 01
15 01 10*
15 01 11*
15 02
15 02 02*
16
16 01
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter, kommunaler Verpackungsabfälle)
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich
geleerter Druckbehältnisse
Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND
16 01 03
Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der
Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
Altreifen
16 01 04*
Altfahrzeuge
16 01 06
Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten
16 01 07*
Ölfilter
16 01 08*
quecksilberhaltige Bestandteile
16 01 09*
Bestandteile, die PCB enthalten
16 01 10*
explosive Bauteile (z.B. aus Airbags)
16 01 11*
asbesthaltige Bremsbeläge
16 01 12
Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen
16 01 13*
Bremsflüssigkeiten
16 01 14*
Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
16 01 15
Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen
16 01 16
Flüssiggasbehälter
16 01 17
Eisenmetalle
16 01 18
Nichteisenmetalle
16 01 19
Kunststoffe
16 01 20
16 01 22
Glas
gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11,
fallen
Bauteile a.n.g.
16 01 99
Abfälle a. n. g.
16 01 21*
16 02
Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
16 01 13 und 16 01 14
Seite 13
Ausschlusskatalog der RSAG
16 02 09*
16 02 10*
16 02 11*
16 02 12*
Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten
gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16
02 09 fallen
gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
16 02 14
gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis
16 02 12 fallen
gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
16 02 15*
aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile
16 02 16
aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen
16 03
Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse
16 03 03*
anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 04
anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen
16 03 05*
organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 03 06
organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen
16 04
Explosivabfälle
16 04 01*
Munition
16 04 02*
Feuerwerkskörperabfälle
16 04 03*
andere Explosivabfälle
16 02 13*
16 05
Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien
16 05 04*
gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)
16 05 05
Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen
16 05 08*
gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
16 06
Batterien und Akkumulatoren
16 06 01*
Bleibatterien
16 06 02*
Ni-Cd-Batterien
16 06 03*
Quecksilber enthaltende Batterien
16 06 04
Alkalibatterien (außer 16 06 03)
16 06 05
andere Batterien und Akkumulatoren
16 06 06*
getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren
16 07
Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)
16 07 08*
ölhaltige Abfälle
16 07 09*
Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten
16 07 99
Abfälle a. n. g.
16 08
16 08 02*
Gebrauchte Katalysatoren
gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten
(außer 16 08 07)
gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten
16 08 03
gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g.
16 08 01
16 08 04
gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07)
16 08 05*
gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten
16 08 06*
gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden
16 08 07*
gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
16 09
Oxidierende Stoffe
16 09 01*
Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat
16 09 02*
Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat
16 09 03*
Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid
16 09 04*
oxidierende Stoffe a. n. g.
16 10
Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung
16 10 01*
wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 02
wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen
16 10 03*
wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten
16 10 04
wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen
16 11
Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien
Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die
gefährliche Stoffe enthalten
16 11 01*
Seite 14
Ausschlusskatalog der RSAG
17
17 03
Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe
enthalten
BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN
STANDORTEN)
Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 01*
kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 03*
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04
Metalle (einschließlich Legierungen)
17 04 09*
Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 04 10*
Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
17 06
Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 01*
Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 08
17 09
Baustoffe auf Gipsbasis
17 09 01*
Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige
Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
16 11 05*
17 09 02*
Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
18
ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND
FORSCHUNG (OHNE KÜCHEN- UND RESTAURANTABFÄLLE, DIE NICHT AUS DER
UNMITTELBAREN KRANKENPFLEGE STAMMEN)
18 01
Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
18 01 01
spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
18 01 02
18 01 06*
Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer
18 01 03)
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen
gestellt werden
Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 01 07
Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
18 01 08*
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
18 01 09
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
18 01 10*
Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin
18 02
18 02 05*
Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen
gestellt werden
Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 01 03*
18 02 02*
18 02 06
Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen
18 02 07*
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
18 02 08
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen
19
ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN, ÖFFENTLICHEN
ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBEREITUNG VON WASSER FÜR DEN
MENSCHLICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE
19 01
Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen
19 01 02
Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt
19 01 05*
Filterkuchen aus der Abgasbehandlung
19 01 06*
wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle
19 01 07*
feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 01 10*
gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
19 01 17*
Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 18
Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen
19 01 19
Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
19 01 99
19 02 03
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung,
Cyanidentfernung, Neutralisation)
vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen
19 02 04*
vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten
19 02 07*
Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen
19 02 08*
flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 09*
feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02
Seite 15
Ausschlusskatalog der RSAG
19 02 10
brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen
19 02 11*
sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
19 02 99
Abfälle a. n. g.
19 03
Stabilisierte und verfestigte Abfälle
19 03 04*
als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle
19 03 05
stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen
19 03 06*
als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle
19 03 07
verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen
19 04
Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung
19 04 01
verglaste Abfälle
19 04 02*
Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung
19 04 03*
nicht verglaste Festphase
19 04 04
wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern
19 05
Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 01
nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
19 05 02
nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 05 03
nicht spezifikationsgerechter Kompost
19 05 99
Abfälle a. n. g.
19 06
Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen
19 06 03
Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 04
Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 06 05
Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 06
Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen
19 06 99
Abfälle a. n. g.
19 07
Deponiesickerwasser
19 07 02*
Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält
19 07 03
Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt
19 08
Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.
19 08 06*
gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
19 08 07*
Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern
19 08 08*
schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen
19 08 09
Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten
19 08 10*
Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen
19 08 11*
Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 08 13*
Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten
19 08 99
Abfälle a. n. g.
19 09
Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 01
feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 09 04
gebrauchte Aktivkohle
19 09 05
gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 09 99
Abfälle a. n. g.
19 10
Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen
19 10 01
Eisen- und Stahlabfälle
19 10 02
NE-Metall-Abfälle
19 10 03*
Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 04
Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen
19 10 05*
andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten
19 10 06
andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen
19 11
Abfälle aus der Altölaufbereitung
19 11 01*
gebrauchte Filtertone
19 11 02*
Säureteere
19 11 03*
wässrige flüssige Abfälle
Seite 16
Ausschlusskatalog der RSAG
19 11 04*
Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
19 11 05*
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05
fallen
Abfälle aus der Abgasreinigung
19 11 06
19 11 07*
19 11 99
19 12
19 12 08
19 12 10
Abfälle a. n. g.
Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren,
Pelletieren) a. n. g.
Textilien
Zerkleinern, Verdichten,
19 13
brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die
gefährliche Stoffe enthalten
Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser
19 13 04
Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter
19 13 05*
Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 06
Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen
19 12 11*
19 13 03 fallen
20 01
wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche
Stoffe enthalten
wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme
derjenigen, die unter 19 13 07 fallen
SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND
INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT
GESAMMELTER FRAKTIONEN
Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 02
Glas
19 13 07*
19 13 08
20
20 01 10
Bekleidung
20 01 11
Textilien
20 01 13*
Lösemittel
20 01 14*
Säuren
20 01 15*
Laugen
20 01 17*
Fotochemikalien
20 01 19*
Pestizide
20 01 21*
Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
20 01 23*
gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten
20 01 25
Speiseöle und -fette
20 01 26*
Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
20 01 27*
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 28
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
20 01 29*
Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 30
Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen
20 01 31*
zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
20 01 32
20 01 39
Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien
und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten
Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile(6) enthalten, mit Ausnahme
derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23
und 20 01 35 fallen
Kunststoffe
20 01 41
Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
20 01 99
sonstige Fraktionen a. n. g.
20 03
Andere Siedlungsabfälle
20 03 04
Fäkalschlamm
20 03 99
Siedlungsabfälle a. n. g.
20 01 33*
20 01 34
20 01 35
20 01 36