Abfallwirtschaftskonzept 2014 - Rhein-Sieg
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Abfallwirtschaftskonzept 2014 - Rhein-Sieg
Abfallwirtschaftskonzept für den Rhein-Sieg-Kreis 2014 bis 2018 Stand: April 2014 Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen / Siedlungsabfälle RSAG – ANSTALT ÖFFENTLICHEN RECHTS (RSAG AÖR) RHEIN-SIEG-KREIS (RSK) DER LANDRAT PLEISER HECKE 4 KAISER-W ILHELM-PLATZ 1 53721 SIEGBURG 53721 SIEGBURG INHALT 1. EINFÜHRUNG / ORGANISATION DER ABFALLENTSORGUNG IM RHEIN-SIEG-KREIS…...3 2. ANGABEN ÜBER ART, MENGE UND VERBLEIB DER ANFALLENDEN ÜBERLASSUNGSPFLICHTIGEN ABFÄLLE EINSCHLIEßLICH DER GETROFFENEN UND GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND VERWERTUNG…………………………4 2.1 HAUSMÜLL ......................................................................................................6 2.2 SPERRMÜLL ....................................................................................................7 2.3 BIO- UND GRÜNABFÄLLE ..................................................................................8 2.4 PAPIER/PAPPE/KARTONAGEN (PPK) ................................................................9 2.5 HAUSHALTSGERÄTE ........................................................................................9 2.6 SONSTIGE ABFÄLLE ZUR VERWERTUNG ..........................................................10 2.7 PROBLEMABFÄLLE .........................................................................................11 2.8 WILDER MÜLL ...............................................................................................12 2.9 SONSTIGE MAßNAHMEN UND VORHABEN ........................................................12 2.9.1 KUNDENCENTER: KUNDENBETREUUNG - UMWELTBILDUNG ..............................14 2.9.2 MAßNAHMEN DER KREISANGEHÖRIGEN STÄDTE UND GEMEINDEN ....................16 3. NACHWEIS EINER ZEHNJÄHRIGEN ENTSORGUNGSSICHERHEIT ……………………...16 4. FESTLEGUNG DER ABFÄLLE, DIE DURCH SATZUNG VON DER ENTSORGUNGSPFLICHT AUSGESCHLOSSEN SIND……………………………………………………………………18 5. DARSTELLUNG DER ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN ENTSORGUNGSTRÄGERN; KOOPERATIONEN……………………………………………..19 6. STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG…………………………………………………….22 7. ZUSAMMENFASSENDE BETRACHTUNG UND DARSTELLUNG ………………………..22 ANLAGEN: STOFFSTROM-DIAGRAMME PRIVAT-HAUSHALTE 2012 2019 2024 VERWERTUNGS- UND ENTSORGUNGSSICHERHEIT IM RHEIN-SIEG-KREIS IM JAHR 2014 AUSSCHLUSSKATALOG Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen 1 Seite 3 von 25 Einführung / Organisation der Abfallentsorgung im RheinSieg-Kreis Das am 01. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Landesabfallgesetz NRW vom 13. Juni 2008 (§ 5a) sowie der aktuelle Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalens, Teilplan Siedlungsabfälle (Stand: 26. November 2009) vom 31. März 2010 des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV), bestimmen die abfallrechtlichen Rahmenbedingungen für den Rhein-Sieg-Kreis (RSK) als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger (örE) bei der Aufstellung seines Abfallwirtschaftskonzeptes. Das Landesabfallgesetz NRW bestimmt die Kreise und kreisfreien Städte als entsorgungspflichtige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dabei können sich die Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben geeigneter Dritter bedienen. Den dem Kreis angehörenden Gemeinden obliegt es, die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallentsorgungs- und -behandlungsanlagen zu befördern. Die 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises haben ihre Verpflichtung zur Sammlung und zum Transport der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle auf den Rhein-Sieg-Kreis übertragen. Gemäß Vertrag vom 16.12.2011 (Ursprungsvertrag vom 30.11.1998) bedient sich der RheinSieg-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft (RSAG) als 98%ig kreiseigene Gesellschaft zur Durchführung der Abfallentsorgung, soweit es die Abfälle aus privaten Haushaltungen und die Abfälle aus - nach Abfall- und Gebührensatzung gleichgestellten - Gewerbebetrieben betrifft, für die der Kreis eigene Benutzungsgebühren erhebt. Im Rahmen dieser Beauftragung übernimmt die RSAG die durch die Abfall- und Gebührensatzung beschriebenen Aufgaben (sog. Beauftragung nach § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG; seit Juni 2012 nach § 22 KrWG). 2 % der Gesellschaftsanteile an der RSAG hält der von der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2009 gegründete Zweckverband „Rheinische Entsorgungs-Kooperation“ (REK). 2002 hatte die Bezirksregierung Köln die Pflicht des Rhein-Sieg-Kreises, die in seinem Kreisgebiet angefallenen und außerhalb der kommunalen Einsammlung überlassenen Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen oder dem kommunalen Bereich zu entsorgen, gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG auf die RSAG übertragen. Ab 2008 wurde diese Pflicht auf die EntsorgungsService Rhein-Sieg GmbH (ERS), ein 100%iges Tochterunternehmen der RSAG, übertragen. Die Übertragung der Entsorgungspflicht ist bis zum 31.12.2020 befristet. Im Hinblick auf die mineralischen Abfälle hat die RSAG zusammen mit 16 privaten Bauunternehmen eine Gesellschaft zum Betrieb von Erdendeponien im nordöstlichen Kreisgebiet gegründet. Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 4 von 25 Die Rhein-Sieg Erdendeponiebetriebe GmbH (RSEB) erarbeitet derzeit ein entsprechendes Entsorgungskonzept, auf dessen Basis die Entsorgungssicherheit der Region für diesen Teilstrom gewährleistet werden kann (Teil 2, Abschnitt B - „Boden- und Bauschutt-Konzept“; für Mineralstoffe wie Böden, Bauschutt, Baustellenabfälle, Straßenaufbruch, Schlammige Abfälle). Für die Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalte wurde durch die ERS ein separates Abfallwirtschaftskonzept konzipiert (Teil 2, Abschnitt A - “Gewerbeabfall-Konzept“). RSAG - Anstalt des öffentlichen Rechts: Von der GmbH zur AöR Der Rhein-Sieg-Kreis hat zum 01.01.2014 den Wechsel der Rechtsform seiner 98-prozentigen Tochter Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG mbH) hin zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vollzogen. Die RSAG mbH wurde als reine Vermögensgesellschaft ohne Mitarbeiter als Tochtergesellschaft - neben der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH und der LVG Linksrheinische Verkehrsgesellschaft mbH - unter der Kreisholding angesiedelt. Die Mitarbeiter der RSAG mbH wurden in die RSAG AöR überführt. Auf die tägliche Praxis des Müllabfuhrgeschäftes hatten diese Änderungen keinen Einfluss. Abfälle und Wertstoffe werden wie bisher von der RSAG abgeholt, behandelt und dem Entsorgungskreislauf zugeführt; nun allerdings nicht mehr von der GmbH, sondern von der AöR. Das neue Unternehmensmodell sichert unter anderem die Inhouse-Fähigkeit der RSAG. Die Gründung der AöR soll außerdem wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen: Die Umsatzsteuer auf Personalkosten kann eingespart werden. Dies trägt zur Stabilisierung der Müllgebühren bei. Die Einsparung ersetzt die bisherigen Gewinnausschüttungen der ERS, die aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr für den Gebührenhaushalt zur Verfügung stehen. 2 Angaben über Art, Menge und Verbleib der anfallenden überlassungspflichtigen Abfälle einschließlich der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung Auf dem als Anlage beigefügten Fließdiagramm (Abbildung 1) werden die aus Privathaushalten stammenden Abfälle nach Art und Fraktion, Aufkommen, Sammelsystem und Behandlung sowie deren Verbleib für das Jahr 2012 vollständig über die einzelnen Stoff- und Mengenströme dokumentiert. Die im Rhein-Sieg-Kreis getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung umfassen Glas, Papier/Pappe/Kartonagen, Altmetalle, Leichtverpackungen, stoffgleiche Nichtverpackungen sowie Kork, Styropor, CDs, Haushaltsgeräte, Elektround Elektronikgeräte sowie Bioabfall und sperrige Abfälle. Kreisweit besteht das gleiche System zur Erfassung der Abfälle zur Verwertung. Im Jahr 2012 wurde flächendeckend im Rahmen eines Pilotprojektes Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 5 von 25 gemeinsam mit den dualen Systemen eine Wertstofftonne (Leichtverpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen) eingeführt. Die Wertstofftonne wurde von den Bürgerinnen und Bürger gut angenommen. Für die getrennte Erfassung der Abfälle zur Verwertung stehen im RheinSieg-Kreis folgende Sammelsysteme (Hol- und Bringsysteme) zur Verfügung: 1. Altpapiertonne (4-wöchentliche Abfuhr, 240 l, grün) 2. Altglasdepotcontainer (farbgetrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas) 3. Biotonne (2-wöchentliche Abfuhr, in den Sommermonaten prinzipiell wöchentliche Abholung, 120 l/240 l, braun) 4. Wertstofftonne (4-wöchentliche Abfuhr, 240 l, gelb) 5. Sperrmüllabfuhr (Straßenabfuhr, Begrenzung auf 3 m³, telefonische Anmeldung, Erhalt von Abholterminen bei einer Termin-Hotline) 6. Elektro- und Elektronikgeräteabfuhr (Straßenabfuhr, telefonische Anmeldung, Erhalt von Abholterminen bei einer Termin-Hotline) 7. Elektro-Klein-Geräte Annahme (Elektro-Kleinteile-Mobil, 4 x jährlich in jeder Kommune) 8. Schadstoff- und Problemabfall Annahme (Schadstoff-Mobil 1 x monatlich in jeder Kommune in jeweils zwei zuvor öffentlich gemachten alternierenden Ortsteilen) 9. Die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Sieg-Kreis können außerdem Papier, Glas, Metall/Schrott, Elektro- und Elektronikgeräte sowie sonstige Abfälle zur Verwertung wie z. B. Kork und Styropor auf den jeweiligen Entsorgungsanlagen der RSAG (in Swisttal-Miel, Troisdorf Friedrich-Wilhelms-Hütte sowie in Eitorf) anliefern. Seit 2005 haben die Bürger im Rhein-Sieg-Kreis darüber hinaus die Möglichkeit, ihre alten CDs im Rahmen einer kreisweiten Sammelaktion bei den jeweiligen Rathäusern der 19 Kommunen sowie im Kreishaus abzugeben und einer Verwertung zuzuführen. Da Glas und Leichtverpackungen aufgrund der bestehenden Rücknahmeverpflichtung durch die Hersteller und Vertreiber von der öffentlichen Abfallentsorgung ausgeschlossen und von den Dualen Systemen erfasst und entsorgt werden, werden diese Abfallarten im Abfallwirtschaftskonzept nur bei der Übersicht der Abfallmengenströme (Abbildungen 1 bis 3) berücksichtigt. Weitere Erläuterungen zu diesen Abfällen erfolgen nicht. Den rd. 580.000 Bürgern* des Rhein-Sieg-Kreises stehen mit 720.400 Behältern fast eine Dreiviertelmillion Abfalltonnen zur Entsorgung, Sammlung und Verwertung incl. der Restabfallgefäße zur Verfügung. * Die Einwohnerdaten basieren auf dem Stand 31.12.2011 und stellen eine Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 09.05.2011 dar. Sie dienen als Berechnungsgrundlage beispielsweise für die dargestellten Abfallmengen pro Einwohner und Jahr in diesem Konzept) Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 6 von 25 Insgesamt wird mit den aufgeführten Sammelsystemen im Rhein-Sieg-Kreis eine umfassende getrennte Erfassung der verschiedenen Abfälle zur Verwertung zur Verfügung gestellt. Über die Installation eines Internet-Verschenkmarktes bietet die RSAG ein zusätzliches Instrument an, um die entsprechenden Abfalltonnagen zu reduzieren oder einer Wiederverwendung zuzuführen. Über den sog. „Tauschund Verschenkmarkt im Rhein-Sieg-Kreis“ können alte Sachen bequem online gesucht, getauscht, verschenkt oder angeboten werden. Zurzeit werden auf diese Weise in 3 Kategorien auf 87 Seiten insgesamt 435 Inserate verwaltet und mit Bildern dargestellt (Stand 25.06.2013). 2.1 Hausmüll Unter Hausmüll sind hier die Abfälle zur Beseitigung zusammengefasst, die in privaten Haushaltungen sowie Kleingewerbebetrieben (Gebührenbereich) anfallen und als Restmüll über die im Entsorgungsgebiet zugelassenen Restmüllbehälter gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. Im Hausmüll nicht enthalten sind die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle bzw. diejenigen hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle aus dem Gewerbe gleichgestellten Institutionen wie Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Arzt- und Büropraxen, Sportanlagen, Campingplätze sowie Schulen, Kirchen, Kindergärten, Altenheime, die über Abfallcontainer entsorgt werden. Zur Erfassung des Restmülls aus Haushalten stehen Holsysteme zur Verfügung. Hier werden überwiegend Müllgroßbehältnisse (MGB) (80, 120 und 240 l, jeweils wählbar zwischen 2- und 4-wöchentlicher Abfuhr) und Container (660 l, 770 l und 1.100 l, wählbar zwischen zwei- bis dreimaliger Leerung pro Woche bis zu einer 4-wöchentlichen Leerung) eingesetzt. Für gelegentlich anfallende Mehrmengen im Hausmüllbereich stehen über Verkaufsstellen Beistellsäcke (70 l) zur Abfalltonne zur Verfügung. Im Jahr 2012 wurden fast exakt 71.000 Mg Abfälle aus privaten Haushalten an den Entsorgungsanlagen (ESA) in Troisdorf und Eitorf auf rechtsrheinischer Seite sowie in Swisttal-Miel im Linksrheinischen angenommen bzw. per Direktanlieferung zur Müllverbrennungsanlage (MVA) Bonn verbracht. Dies entspricht exakt einem Pro-Kopf-Aufkommen von 122 kg/E im Jahr. Seit Anfang des Jahres 2000 wird der Hausmüll im Rahmen eines langfristigen Entsorgungsvertrages (bis Ende 2015) mit der derzeitigen Entsorgungsgesellschaft bzw. einer drittbeauftragten Privatfirma (sog. “Restmüllentsorgungsvertrag“) in 3 Varianten transportiert, angeliefert und übergeben: Über die Entsorgungsanlage (ESA) Troisdorf per Umladung und Weitertransport über die Straße nach Bonn zur Müllverbrennungsanlage; für diesen Restmüllumschlag wurde im Jahr 2010 das Transportsystem der RSAG grundlegend umgestellt: Die speziellen Pressfahrzeuge/Großraumcontainer-Lkw wurden mittlerweile durch hochmoderne Walking-Floor-Fahrzeuge ersetzt, welche eine höhere und damit effizientere Zuladung sowie einen flexibleren Einsatz gewährleisten. Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 7 von 25 Andererseits wird der Restabfall direkt oder über die Entsorgungsanlage in Swisttal-Miel zur Müllverbrennungsanlage nach Bonn verbracht. 2.2 Sperrmüll Unter Sperrmüll werden gemäß Abfallsatzung die aus privaten Haushaltungen stammenden beweglichen Gegenstände verstanden, die wegen ihres Umfanges oder Gewichtes nicht in den Abfallbehältern oder Beistellsäcken bereitgestellt werden können. Es handelt sich hierbei um Gegenstände aus Wohnungen, die üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen würden. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Sperrmüllabfuhr kreisweit auf Anforderung mittels einer kundenfreundlichen telefonischen Anmeldung durch den Bürger. Die Menge ist auf 3 m³ je Abfuhr beschränkt. Im Juli 2009 wurde die Sortierung und Verwertung des Sperrmülls aus dem Rhein-Sieg-Kreis auf den Zweckverband REK übertragen. Um ein weiteres nachhaltiges Ziel, nämlich die Installation einer ortsnahen Sperrmüllsortierung umzusetzen, wurde 2010 mit dem Bau einer Sortierhalle in Troisdorf begonnen. Die Anlage hat im Januar 2012 ihren Betrieb aufgenommen. Durch eine zentrale Sperrmüllbehandlung im Rhein-Sieg-Kreis werden lange Transportwege - so u. a. nach Neuwied - vermieden. Der Sperrmüll aus den 13 rechtsrheinischen Kommunen sowie der 6 linksrheinischen Städte und Gemeinden wird seit Jahresbeginn 2012 per Direktanlieferung - und damit ohne zusätzlichen Umschlag oder weite Entfernungen - der neuen RSAG eigenen Anlage auf dem Gelände der ESA Troisdorf zugeführt. Damit endeten die jahrelangen Sperrmüllfahrten zu auswärtigen Drittanlagen bspw. nach Hennef-Lauthausen, ins Verwertungszentrum Rhein-Erft-Kreis (VZEK), Erftstadt oder nach Neuwied. Im Jahr 2012 fielen insgesamt rund 23.000 Mg an Sperrmülltonnage an; hiervon exakt 8.300 Mg an Sperrmüll zur Beseitigung (Sortierreste) und rund 14.900 Mg Sperrmüll zur Verwertung. Die Entsorgungswege der Sortierreste sind im Wesentlichen mit denen des Hausmülls identisch. Das Pro-Kopf-Aufkommen von insgesamt 40 kg/Jahr teilte sich 2012 in knapp 14 kg Sperrmüll zur Beseitigung und annähernd 26 kg Sperrmüll zur Verwertung. Die Verwertung der werthaltigen Fraktion(en) (rund 65 %) erfolgt über ausgesuchte Drittfirmen. Das praktizierte System entspricht damit nicht nur den Zielsetzungen der Vermeidung und Verwertung, sondern trägt auch dem Verursacherprinzip Rechnung. Das Verfahren der Abfuhr auf Abruf und die anschließende AufStand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 8 von 25 bereitung dienen dazu, die Mengen nachhaltig zu reduzieren sowie Rohstoffe zu separieren und Ressourcen einzusparen. 2.3 Bio- und Grünabfälle Bioabfälle sind im Siedlungsabfall enthaltene biologisch abbaubare nativund derivativ-organische Abfallanteile (z. B. Küchenabfälle, Gartenabfälle). Mit dem Abschluss der flächendeckenden Biotonnenaufstellung im Laufe des Jahres 1995 wurden die Haushalte im Rhein-Sieg-Kreis mit einem einheitlichen Sammelsystem ausgestattet. Für alle Bürger besteht seitdem die Möglichkeit, bei Eigenkompostierung der Küchen- und Gartenabfälle auf die Nutzung der Biotonne zu verzichten. Die Biotonne wird generell im 2-wöchentlichen Abfuhrrhythmus entleert. Der Kunde kann zwischen einem Volumen von 120 l und 240 l wählen. In den Sommermonaten, d. h. von Ende Juni bis Anfang September (10 Wochen) wird das Gefäß aus hygienischen und aus Geruchsgründen wöchentlich geleert. Für gelegentlich anfallende Bioabfälle stehen über Verkaufsstellen Biosäcke zur Verfügung. Grünabfälle sind Gartenabfälle, wie z. B. Laub, Grasschnitt, Strauch- und Astwerk bis 8 cm Durchmesser. Die Abfuhr erfolgt nach telefonischer Anmeldung. Von dieser Möglichkeit haben zahlreiche Bürger im Rhein-Sieg-Kreis Gebrauch gemacht. Die Eigenkompostiererquote liegt momentan bei durchschnittlich etwa über 19 % (Stand: Juli 2012). Dies entspricht etwa 49.800 Haushalten. Die Anteile in den Kommunen schwanken zwischen knapp 7 % (Meckenheim) und 56 % (Windeck) in starker Abhängigkeit vom jeweiligen Einführungszeitpunkt des Biogefäßes. Des Weiteren spielt der Charakter der Kommune eine nicht zu unterschätzende Rolle. In eher ländlich geprägten Kommunen ist die Anzahl der Eigenkompostierer deutlich höher. Als Ergebnis lässt sich für 2012 im Rhein-Sieg-Kreis eine Erfassung von 152 kg pro Einwohner und Jahr (kg/E*a) feststellen; 128 kg/E*a Bioabfälle, 24 kg/E*a Grünabfälle. Zur Behandlung der Bioabfälle (74.000 Mg; über Biotonne sowie über Bündel) und Grünabfälle (14.000 Mg; über Karte im Bringsystem) stehen im Rhein-Sieg-Kreis Kompostwerke in Sankt Augustin und Swisttal-Miel sowie eine Kompostanlage in Gut Müttinghoven zur Verfügung. Seit Einführung der ersten Biotonnen 1989 unterscheidet die RSAG bei der Kompostierung und der Vermarktung zwischen Grün- und Küchenabfallkomposten. Die Einsatzbereiche der Küchenkomposte liegen aufgrund der hohen Nährstoffgehalte in der Landwirtschaft, im Landschaftsbau, im Weinbau sowie in der Rekultivierung und Altlastensanierung als Mulch und Abdeckmaterial. Unter Berücksichtigung der bisher eingeschlagenen Vermarktungswege bestand seitens der Firma Reterra Service für die Kompostwerke der RSAG in Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 9 von 25 Sankt Augustin, Swisttal-Miel und die Kompostanlage Müttinghoven eine Vermarktungsgarantie sowie ein Absatzkonzept für fertig gestellte Qualitätskomposte. Die genannten Anlagen befinden sich im Eigentum der KRS - KompostWerke Rhein-Sieg GmbH & Co. KG. Seit 30.06.2013 ist die RSAG alleinige Gesellschafterin der KRS und damit alleinige Eigentümerin der Anlagen in Sankt Augustin und Swisttal-Morenhoven. 2.4 Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) Hierbei handelt es sich um die beim Bürger gesammelten Mengen an Papier/Pappe, Kartonagen und Druckerzeugnissen (Zeitungen, Zeitschriften) sowie um Papierverpackungen über die jeweils im Rhein-Sieg-Kreis vorgehaltenen Hol- und Bringsysteme. Eine eindeutige Zuordnung der Abfallerzeuger nach privatem oder gewerblichem Verursacher ist häufig nicht praktikabel. Papier und Pappe werden im Rhein-Sieg-Kreis über die grüne Altpapiertonne und Altpapiercontainer (240 l und 1.100 l MGB) mit 4-wöchentlicher Abfuhr erfasst. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Abgabe an den Altpapiercontainern der Entsorgungsanlagen. Für 2012 betrug die Altpapiermenge knapp 54.000 Mg. Daraus errechnet sich eine spezifische Pro-Kopf-Menge von über 93 kg pro Jahr. Das gesamte Kontingent an Altpapier incl. der Tonnagen, die an der Schnittstelle zu den Dualen Systemen anfallen, wird zu 100% verwertet. Die Verwertung wurde in der Vergangenheit von einer privaten Drittfirma gewährleistet. Seit dem 01.07.2010 erfolgt die Papieraufbereitung zusammen mit der Stadt Bonn unter dem Dach des Zweckverbandes REK. Die gemeinsame Sortierung und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) findet unter der Regie der RSAG statt, und zwar in einer von der Firma Remondis gepachteten Papiersortieranlage. In dieser gepachteten Sortieranlage im Bonner Westen wird der Mengenstrom des Altpapieraufkommens aus dem Rhein-Sieg-Kreis sowie der Stadt Bonn in Höhe von jährlich zur Zeit ca. 79.000 Tonnen gebündelt und sodann verarbeitet, sortiert und anschließend den regionalen Papierfabriken zur weiteren Verwertung und Vermarktung zugeführt. Der bestehende Pachtvertrag läuft bis zum 30. Juni 2016. 2.5 Haushaltsgeräte Die Rubrik Haushaltsgeräte umfasst Kühlgeräte (Kühlschränke, Tiefkühl- und Gefriertruhen, Kühlkombinationen) sowie Wasch-, Spülmaschinen, Wäschetrockner, Ölradiatoren, Elektro- und Mikrowellenherde. Des Weiteren werden Elektronikgeräte auch mit Bildröhre (Fernsehgeräte und Computermonitore incl. Zubehör) erfasst. Gemäß Gesetz werden die einzelnen Gerätetypen in sog. Gruppen kategorisiert (Gruppe 1: Haushalts-Großgeräte; Gruppe 2: Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 10 von 25 Kühlgeräte; Gruppe 3: IT-Geräte; Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte). Die vorstehend aufgeführten Haushaltsgeräte werden sowohl im Holsystem (monatliche Abfuhr, telefonische Anmeldung) als auch im Bringsystem (Anlieferung auf den Entsorgungsanlagen) erfasst. Mit der Zerlegung, Verwertung und Vermarktung der gesammelten Elektrogeräte sind private Entsorgungsunternehmen beauftragt, die im Auftrag der originär für die gesamte Abwicklung der Entsorgung/Verwertung zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) arbeiten. Hinsichtlich der pro Kopf verwerteten Gewichtsanteile erhält man für das Jahr 2012 bei einer Menge von derzeit annähernd 4.800 Mg einen Wert von 8,2 kg je Einwohner und Jahr. Seit März 2006 (operative Umsetzung des zum 24.03.2005 verabschiedeten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes) können alle Bürger des Rhein-SiegKreises ihre Altgeräte - und das umfasst sowohl Haushaltsgroßgeräte als auch Elektrokleingeräte - unentgeltlich an den drei bekannten Entsorgungsanlagen in Swisttal-Miel, Troisdorf und Eitorf abgeben (Bringsystem). Ortsnah können die Bürger ihre Elektrokleingeräte über das „Elektro-Kleinteile-Mobil“ entsorgen, das regelmäßig in den 19 Kommunen des RheinSieg-Kreises unterwegs ist. Dieses „schöpft“ im Durchschnitt von der o. g. Tonnage Jahr für Jahr nicht unerhebliche 259 Tonnen wertvolle Rohstoffe ab. Dies entspricht einem Gewichts-Äquivalent von 450 Gramm pro Bürger. Mit dieser Möglichkeit wurde eine kundenfreundliche, bürgernahe sowie umweltfreundliche Abgabemöglichkeit geschaffen. Darüber hinaus bleibt das Holsystem für Elektrogroßgeräte bestehen. 2.6 Sonstige Abfälle zur Verwertung Hierunter fallen die Fraktionen Metall, Kork, Styropor sowie PE-Folien, Glas, Papier aus Aktenvernichtung etc., die an den Annahmestellen der RSAG entgegengenommen werden, bzw. die im Bringsystem erfasst werden. Eine weitere Fraktion, der seit 2013 verstärkt Aufmerksamkeit zuteil wurde, betrifft die Altkleider. Derzeit erarbeitet die RSAG eine Altkleider-Konzeption. Hintergrund ist der Wildwuchs der gewerblichen Sammler incl. des Massenphänomens der illegal aufgestellten Container, der den Rhein-Sieg-Kreis veranlasst hat, eine kommunale Altkleidersammlung gemeinsam mit karitativen Organisationen und Hilfseinrichtungen sowie den Kommunen im RheinSieg-Kreis zu initiieren. Zum anderen haben Auswertungen von Sortieranalysen der RSAG ergeben, dass ein erhebliches Potential an Altkleidern und Schuhen im Restmüllbereich vorhanden ist - und das trotz bereits aufgestellter Container und sporadischer Haussammlungen. Dabei wird von einer Menge pro Kopf und Jahr von ca. 3 kg Kleidung sowie rd. 1 kg Schuhen ausgegangen, welche sich zusätzlich aus der Restabfalltonne der Bürger abschöpfen ließe. Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 11 von 25 Das Altmetall umfasst Aluminium, Eisen- und Nichteisenmetalle sowie Schrott aller Art. Es wird auf den drei oben genannten Entsorgungsanlagen angenommen. Für die Wertstofffraktion Kork hat die RSAG auf den Entsorgungsanlagen und darüber hinaus im Verwaltungsgebäude der RSAG offizielle Annahmestellen eingerichtet. Der Kork wird einem von der RSAG beauftragten Sozialunternehmen zugeleitet, wo er zur weiteren Verwertung aufbereitet wird. Die Annahme bzw. Abgabe von Kork durch den Bürger ist kostenfrei. Styropor wird auf den Entsorgungsanlagen in Swisttal-Miel und in Troisdorf gesammelt. An den Entsorgungsanlagen können 1 m³ fassende PE-Säcke erworben werden. Chips und Formteile aus Styropor werden - unbeklebt und sauber - getrennt in zweierlei Säcken gesammelt. Die gefüllten Säcke werden anschließend von einer Verwerterfirma abgeholt. Insgesamt wurden 2012 von den genannten Abfällen etwas über 460 Mg erfasst (entspricht 0,8 kg/E*a). Dazu kommen noch die Mengen aus der bereits seit 2005 von den Bürgern des Rhein-Sieg-Kreises gesammelten und separierten Compact Discs im Rahmen der von der RSAG gemeinsam mit den Kommunen getragenen kreisweiten Sammlung in einer Größenordnung von rund 3 Mg pro Jahr (entspricht ungefähr 5,2 g/E*a). 2.7 Problemabfälle Problemabfälle aus Haushaltungen, Kleingewerben und Handwerksbetrieben definieren sich generell als in Haushalten und Kleingewerben anfallende besonders überwachungsbedürftige Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit gesondert erfasst werden müssen. Bei den Problemabfällen aus Haushaltungen handelt es sich zum Beispiel um Farben, Lacke, Lösungsmittelreste und Desinfektionsmittel. Die Menge an Problemabfällen betrug 2012 knapp über 470 Mg. Diese Abfälle können infektiöse, ätzende, explosive, toxische, Wasser gefährdende, gesundheitsschädliche oder andere die Umwelt gefährdende Eigenschaften besitzen. Daher ist ihre getrennte Erfassung und besondere Behandlung geboten; diese führt zudem zu einer Schadstoffentfrachtung des Hausmülls. Die Problemabfälle in Kleinmengen (< 2.000 kg/a) werden im Kreisgebiet auf folgenden Wegen erfasst: • im Holsystem über das Schadstoff-Mobil, • im Bringsystem über Abgabemöglichkeiten an den beiden Entsorgungsanlagen in Troisdorf und Swisttal-Miel, • im Bringsystem unter Einbeziehung von Elektrofachgeschäften (Batterien, Leuchtstoffröhren, Entladungslampen, Energiesparlampen, LED-Lampen, Glühbirnen) und Apotheken (Medikamente; dürfen auch über die Restabfallbehälter entsorgt werden), mit denen eine enge Zusammenarbeit besteht. Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 12 von 25 Die Annahme von bis zu 50 kg pro Tag und Anlieferung erfolgt kostenlos; größere Mengen sowie die Abgabe von Altöl, PCB haltigen Kondensatoren, Feuerlöschern sowie Nachtspeicheröfen (nur EVP) und Altreifen (nicht am Schadstoff-Mobil) sind kostenpflichtig. Problemstoffe aus gewerblichen Tätigkeiten (Sonderabfallkleinmengen) werden gegen Kostenerstattung und unter Berücksichtigung der Freigrenze an den Entsorgungsanlagen der RSAG angenommen (s. Entgelteordnung; z. Zt. max. Abgabe 50 kg pro Anlieferfahrzeug und Tag). Mit diesen Systemen wurden für das Jahr 2012 Erfassungsmengen von durchschnittlich 811 Gramm je Einwohner und Jahr erzielt. Daneben werden sich durch gesetzlich eingeleitete Vorgaben oder Neuregelungen (wie Rücknahmeverordnungen oder [freiwillige] Selbstverpflichtungen; z. B. bei Batterien) Kooperationen auf regionaler oder bundesweiter Ebene entwickeln, wie dies zuletzt auf den Entsorgungsanlagen der RSAG mit der bundesweit tätigen Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) bei der Aufstellung von Containern, Sammlung und Rücknahme der schadstoffhaltigen Energiespender geschah. 2.8 Wilder Müll Nachdem die kreisangehörigen Kommunen im Jahre 1996 die Einsammlung der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle auf den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken und die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben auf den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übertragen haben, hat der Rhein-SiegKreis die Städte und Gemeinden mit der Aufgabe des Einsammelns von “wildem Müll“ und der Leerung der Straßenpapierkörbe beauftragt. Der Kreis erstattet den Kommunen die hierdurch entstehenden Kosten und refinanziert diese über die Abfallgebühren. Im Jahre 2012 wurden in den 11 Städten und 8 Gemeinden des Rhein-SiegKreises rund 872.000 kg gesammelt. Pro Kopf der Bevölkerung entsprach dies in etwa einem Gewicht von 1,5 kg. Rund 260.000 Euro fielen 2012 für die Entsorgung des wilden Mülls an. 2.9 Sonstige Maßnahmen und Vorhaben Die abfallwirtschaftliche Konzeption des Rhein-Sieg-Kreises und der RSAG beinhaltet derzeit u. a. folgende Maßnahmen: • Umsetzung des RSAG eigenen Leitbildes im Hinblick auf nachhaltige abfallwirtschaftliche Bedürfnisse, das sich aus insgesamt fünf verschiedenen und aufeinander abgestimmten Grundsätzen und Kernaussagen zusammensetzt; • Umbau hin zu einem noch kundenfreundlicheren und moderneren Dienstleistungsunternehmen durch Anpassungen in der Organisationsstruktur sowie Qualifikation und Fortbildung der Mitarbeiter; Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 13 von 25 • kontinuierliche Ausrichtung des Profils der Firma auf eine zum einen uneingeschränkte Marktorientierung, bei gleichzeitigem Ziel einer hochwertigen Durchführung einer gesetzeskonformen sowie umweltverträglichen und nachhaltigen Entsorgung zu marktgerechten Preisen sowie zum anderen auf eine durch Gemeinwohlorientierung, Daseinsvorsorge und Nachhaltigkeit geprägte kommunale Abfallwirtschaft („Mehrwert für alle“); • Ausbau der interkommunalen Kooperationen bspw. im Rahmen des Anfang 2009 gegründeten Zweckverbandes Rheinische Entsorgungs-Kooperation zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn; • ab 2016 Übernahme der Entsorgungsaufgaben, sprich der Verbrennung des Restabfalls durch die MVA Bonn GmbH durch den Zweckverband; • mögliche Inbetriebnahme einer geplanten (weiteren zusätzliche) Anlage für die Fraktion Bio-/Grünabfälle Anfang 2016; • enge Zusammenarbeit mit Verbraucherzentralen und Umweltberatungen der Städte und Gemeinden in Sachen Umweltschutz, Müllvermeidung und Ressourcenschonung. Zum Katalog der bereits durchgeführten bzw. kontinuierlich fortzuführenden Handlungsweisen für die Verbesserung der Vermeidung (sog. „Abfallvermeidungsprogramme“) und Verwertung von Abfällen zählen u. a.: • die Sortierung des Sperrmülls, der rechts- und linksrheinisch abgefahren und über die Entsorgungsanlagen angeliefert wird, in der Behandlungsanlage der RSAG in Troisdorf Friedrich-Wilhelms-Hütte; • Pacht und Betrieb einer PPK-Sortieranlage in Bonn ab 01.07.2010; • Ausbau des RSAG Standortes in Swisttal-Miel (Entsorgungsanlage ESA); • die zusätzliche wöchentliche Bioabfuhr in den Sommermonaten; • „Standort Service Plus - SSP“: (Bundes-) Landesweite Zusammenarbeit mit anderen Städten bzw. kommunalen Entsorgern in NRW als einheitliche abfallwirtschaftliche Dienstleistungsofferte zur optimalen Beratung und Abfallentsorgung für die Wohnungswirtschaft und Verwaltungen als Dachmarke unter Zuhilfenahme des konzerneigenen Serviceteams für Großwohnanlagen (so z. B. Fullservice, Standplatzreinigung, Beratung, Behälterreinigung, Standplatzgestaltung u. Behälteroptimierung, Intervallverkürzung Sperrmüllabfuhr, aktuelle Mieter-Kurzberatung, Infostand für Anwohner); • Zusatzangebote wie Transport-Service (für Elektrogroßgeräte), Behälterreinigung (mit Wasch-Mobil), Express-Service (für Sperrmüll u. Elektrogeräte; kurzfristige Abholung), Behälter-Neugestellung, Beistellsäcke, Papiertüten für Bio-Vorsortiergefäße, Nährstoffanalysen von Bodenproben, Vorhalten von Vorsortiergefäßen; Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 14 von 25 • Biogas-/Vergärungsanlage: Die Pläne der RSAG, ab 2014 über die Tochtergesellschaft KRS eine eigene Biogasanlage zu bauen und zu betreiben, welche die Bioabfälle aus dem Rhein-Sieg-Kreis aufnehmen soll, werden derzeit insbesondere unter Kostengesichtspunkten zurückgestellt. Das ergab eine europaweite Ausschreibung. Das Projekt sah vor, mit einer geplanten Kapazität von ca. 30.000 Mg vergärfähiger Bioabfälle pro Jahr zum einen den steigenden Abfallmengen Rechnung zu tragen, sowie zum anderen mit dem daraus erzeugten Strom und dessen Verkauf auf dem freien Markt entsprechende Erlöse zu erzielen. Zugelassen sein sollten Park- und Gartenabfälle, Bioabfälle sowie Marktabfälle. Die thermische Leistung sollte ca. 2,3 MW betragen, die Stromversorgung für rund 1.000 Haushalte reichen. Die RSAG wird das Vorhaben der BioabfallVergärung konzeptionell weiterverfolgen. • Wertstoff-Tonne: Dieser 4-wöchentlich zu leerende Behälter mit 240 Litern Volumen wurde sukzessive ab Herbst 2011 aufgestellt und gilt ab Jahresbeginn 2012 im gesamten Kreisgebiet der 19 Kommunen als offizielles Sammelsystem für Gegenstände aus Metall und Kunststoff sowie für Leichtverpackungen (Pro-Kopf-Mengen im Jahre 2012: 7,4 kg bzw. 29,5 kg/E/a). Bei Stellplatzproblemen kann ein Wertstoffsack für diese Stoffe bestellt werden. Die Sammlung bei größeren Wohneinheiten wie Großwohnanlagen, Hochhaussiedlungen etc. wird mittels 1.100-Litern Großbehältern vorgenommen. Nach Einsammlung sowie Sortierung und Verwertung der Inhalte steht die Vermarktung der Metalle und Kunststoffe an, mit dem Ziel Erlöse für diejenigen Stoffe zu erzielen, welche nicht Verpackungen sind (Stichwort: Gebührenstabilität auf lange Sicht); • Citizen Value: Hierunter zu verstehen sind die von der RSAG und ihren Tochterunternehmen „gelebten“ grundlegenden Werte wie Gemeinwohlorientierung, Daseinsvorsorge und eine nachhaltige Entwicklung der kommunalen Abfallwirtschaft. Dies bedeutet beispielsweise die Gewährleistung von langfristiger Entsorgungssicherheit und flächendeckendem Service auf hohem Niveau. Der „Mehrwert“ bezieht sich dabei auch auf Kosteneffizienz, Qualitätsbewusstsein, Transparenz und Umweltfreundlichkeit. Zuverlässige und kostengünstige Entsorgungsdienstleistungen gehen dabei Hand in Hand mit regionaler Wertschöpfung, der Gestaltung sozialverantwortlicher Arbeitsverhältnisse, in nachvollziehbare Entscheidungen sowie in sinnvolle Investitionen in Anlagen, Fahrzeuge mit hoher Sicherheit und Umweltfreundlichkeit etc. Diese Aktivitäten haben das Ziel, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft im RheinSieg-Kreis weiterzuentwickeln. 2.9.1 Kundencenter: Kundenbetreuung - Umweltbildung Umweltbildung im weiteren Sinne sowie Beratung zu allen erdenklichen Themenspektren, die der komplexe Bereich Umweltschutz - Abfall (-vermeidung) - Rohstoffe - Ressourcen (-schonung) zu bieten hat, erfolgt seit einer über den Jahreswechsel 2011/2012 durchgeführten organisatorischen UmStand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 15 von 25 strukturierung innerhalb der RSAG internen Geschäftsbereiche „Öffentlichkeitsarbeit“, „Privatkunden“, „Abfall-Logistik“ über ein insgesamt 12-köpfiges Kundencenter-/Umweltbildungsteam. Im Vordergrund steht/stand dabei eine Prozess- und Organisationsoptimierung zur Beseitigung der bis dahin vorherrschenden organisatorischen Trennung zwischen Kundenbetreuung/Kundenkommunikation sowie Sammellogistik und das Ziel, den Kunden kompetent, schnell und zuverlässig zu versorgen. Daraus resultierte die Entwicklung eines Organisationsbereiches, welcher ganzheitlich die Themenfelder Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmenskommunikation, Beratung, Marketing, sowie Kundenbefragungen, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung incl. Call-Center umfasst. Zusätzlich stehen dem Kunden mit diversen Service-Nummern zu bestimmten Themen oder Dienstleistungen, Bürgertelefon sowie Termin-Hotline eine Reihe direkt zugänglicher Informationsstellen offen. Das barrierefreie und mehrfach verbesserte Internetangebot der RSAG und seiner verschiedenen Tochterunternehmen stellt darüber hinaus eine Vielzahl von abfallwirtschaftlichen Themen ausführlich dar. Außerdem werden Informationsveranstaltungen und Aktionstage sowie Führungen über die verschiedenen Abfallanlagen angeboten. Es gibt ein umfangreiches Angebot an Informationsmaterial (auch in mehreren Fremdsprachen), welches u. a. eine Lehrerhandreichung, Abfallbilderbücher, Flug- und Infoblätter, Videofilme, Lehrspiele und verschiedene Beratungskonzepte umfasst. Weiterhin wird mit anderen Organisationen und Institutionen auf kommunaler, regionaler und landesweiter Ebene kooperiert, z. B. bei gemeinsamen Veranstaltungen mit der Kreisverwaltung, den Verbraucherzentralen, den Umweltberatern/-beauftragten der Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis, den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, den Innungen, Bauämtern etc. Hierzu zählt auch die bereits angeführte Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlich organisierten Entsorgungsträgern im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft im Hinblick auf das mittlerweile angebotene Leistungsspektrum des sog. SSP - Standort Service Plus. Zusätzlich erfolgt eine Bürgerberatung zu allen abfallrelevanten Themen. Diese Kundenbetreuung der RSAG wird vor Ort an zuvor mit den Verantwortlichen der Gemeinde festgelegten Terminen abgehalten. Die “Sprechstunden“ mit den Fachleuten der RSAG werden frühzeitig in den jeweiligen Ortsoder Mitteilungsblättern bekanntgegeben. Dieses Angebot der RSAG wird nur noch selten von den einzelnen Städten und Gemeinden wahrgenommen. Der Bedarf an dieser Dienstleistung wird bei der überwiegenden Mehrheit der Kommunen heute nicht mehr gesehen. Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 16 von 25 2.9.2 Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Folgende Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen werden von einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen von SelbstVerpflichtungen getroffen: 3 • Umweltberatung: Abfallberatung im Rahmen der allgemeinen Umweltberatung • Einweggeschirr: • Baumaßnahmen: Verpflichtung zur Nutzung der Boden- und Bauschuttbörse Nordrhein-Westfalen; Einsatz von Recyclingbaustoffen • Chemikalien: Vermeidung von Pestiziden; Gebrauch von salzarmen Winterstreumitteln; Nutzung umweltfreundlicher Reinigungsmittel • Beschaffung: Verwendung von Recyclingmaterialien und langlebigen reparaturfreundlichen Produkten • Verwertung: Getrennte Erfassung von Wertstoffen, Bioabfällen, Kleinmengen von Problemstoffen, Kork, Styropor etc. • „Stadt-Putz-Tag“: Müllsammeltagesaktionen unter Beteiligung der Bürger • Stadtbetriebshöfe: Dienstleistungsofferten der RSAG auf den Bauhöfen der Kommunen wie beispielsweise in der Stadt Bornheim oder den Gemeinden Much/Neunkirchen-Seelscheid (Annahme vor allem von Elektro-Klein- und Großgeräten sowie von Grünabfällen). Einsatz von Geschirrmobilen; Verwendung von Mehrweggeschirr im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit Abbildung 2 gibt die prognostizierten Mengen für das Jahr 2019 und Abbildung 3 für das Jahr 2024 wieder. Die Mengenzuwächse basieren im Wesentlichen auf dem angenommenen Bevölkerungszuwachs/Einwohneranstieg in den nächsten Jahren. Der demographische Wandel erfasst nahezu alle Lebensbereiche und wird je nach Region sehr unterschiedlich verlaufen. Räume mit einer alternden und schrumpfenden Bevölkerung korrespondieren mit Städten, Kreisen und Kommunen mit steigenden Einwohnerzahlen. Probleme, Auswirkungen und Handlungsbedarfe werden demnach sehr unterschiedlich ausfallen. Aufgrund diverser Entwicklungen im Rhein-Sieg-Kreis - was Standortattraktivität, Arbeitskräfteangebot und Anziehungskräfte auf potentielle Neubürger anbetrifft - wird davon ausgegangen, dass es trotz des natürlichen Bevölkerungsverhaltens (also Fertilitätsrate geringer als Mortalitätsrate) durch ZuwandeStand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 17 von 25 rungsgewinne im Kreisgebiet zu einem Überschuss im Gesamtsaldo kommen wird. Dies bedeutet, dass der Rhein-Sieg-Kreis zumindest bezogen auf die Bevölkerungsentwicklung - im Gegensatz zum allgemeinen Trend - nach wie vor eine Wachstumsregion bleiben wird. Weitere Einflussfaktoren (auf die Abfalltonnagen) sind darüber hinaus bspw. das abfallwirtschaftliche Angebot (Stoff-Ströme, Wertstoffe, Ressourcenbewirtschaftung: Urban Mining, Markt, Preise), die privaten Haushaltsgrößen (Trends zur Haushaltsverkleinerung und Zunahme der Privathaushalte insgesamt), raumstrukturelle Grundlagengrößen (ländlicher Bereich einerseits / Trend zur Verstädterung andererseits), die wirtschaftliche Entwicklung oder das Konsumverhalten der Bürger sowie rechtliche Vorgaben (wie z. B. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Wertstoffgesetz, Ressourceneffizienzprogramm). Entsorgungssicherheit und Entsorgungsanlagen Die derzeit genutzten Entsorgungsanlagen sind in Abbildung 4 dargestellt. Hinsichtlich der Entsorgung/Verwertung/Sortierung/Behandlung hat die RSAG z. T. langfristige Verträge abgeschlossen oder verfügt über eigene Anlagen mit langfristiger Perspektive, welche entweder gepachtet, gebaut oder in der Planung sind. ► Restmüllverbrennung: Derzeit gilt noch der sogenannte „Restmüllentsorgungsvertrag“ mit der Firma Remondis. Diese vertragliche Vereinbarung über die Entsorgung der Restabfälle hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2015. Die Restmüllverbrennung der aus den 19 Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises stammenden Restabfallkontingente ab dem 01. Januar 2016 ist dann für die Zukunft langfristig über die Regionale Entsorgungs-Kooperation (REK) und dementsprechende Regelungen zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn sowie der RSAG geregelt und sichergestellt. ► Sperrmüllsortierungsanlage der RSAG: Sperrmüllsortierhalle sowie -anlage auf der Entsorgungsanlage in Troisdorf wurden Anfang 2012 in Betrieb genommen und garantieren bei einer Kapazität von 35.000 Mg eine ausreichende Entsorgungssicherheit. ► Papiersortieranlage der RSAG (auf Bonner Stadtgebiet): Auch hier ist eine entsprechende langfristige Entsorgungssicherheit für Aufbereitung, Behandlung sowie Sortierung und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) unter der Regie der RSAG gewährleistet. Der mit einer privaten Dritt-Firma abgeschlossene langjährige Pachtvertrag (01.07.2010 bis 30.06.2016) sorgt für die entsprechend zu entsorgenden Kapazitäten von 75.000 Mg plus (= 53,6 TMG a. d. RSK & 24,9 TMG a. Bonn). ►Bio-/Grünabfälle: Zur Behandlung der Bioabfälle (74.000 Mg; über Biotonne sowie über Bündel) und Grünabfälle (14.000 Mg; über Karte im Bringsystem) stehen im Rhein-Sieg-Kreis adäquate Verarbeitungskapazitäten zur Verfügung. Über die insgesamt ausreichenden Einrichtungen in Sankt AuStand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 18 von 25 gustin (EVP) und Swisttal-Miel (Kompostwerke) sowie in Swisttal-Morenhoven - Gut Müttinghoven (Kompostanlage) mit 26.000 Mg, 27.000 Mg sowie 31.900 Mg sind entsprechende Mengenwerte vorhanden. ► Biogasanlage: Die Ergänzung der bisher betriebenen Kompostierung um eine Vergärungsstufe sollte noch im Jahr 2013, spätestens 2014 einen weiteren Schwerpunkt der Ausführungsplanung darstellen. Das Energieprojekt sollte u. a. im Zuge der steigenden Grünabfallmengen die bestehende Kompostierungsanlage in Niederpleis entlasten. Dabei sollten Park- und Gartenabfälle, Bioabfälle sowie Marktabfälle und die daraus erzeugten Gasmengen ggf. aufbereitet und auf dem freien Markt verkauft oder aber verstromt werden. Für die nähere Zukunft wurde deshalb darüber hinaus die Planung und der Bau sowie der Betrieb einer eigenen RSAG Bioabfallvergärungsanlage für weitere dazukommende Tonnagen von 30.000 Mg/a Kapazität konzipiert, die Realisierung allerdings nach Bekanntwerden der Kostensituation, welche eine vorgenommene europaweite Ausschreibung ergab, bereits im Sommer 2013 hinten angestellt. Die bisherigen Planungen wurden in Abstimmung mit der RSAG zunächst nicht weiter verfolgt. Die RSAG wurde beauftragt, das Thema konzeptionell auf der Agenda zu behalten und ggf. einer erneuten Prüfung zu unterziehen. ► Sickerwasser: Die gemeinsame Behandlung und Reinigung des Deponiesickerwassers aus der ehemaligen Hausmülldeponie der Stadt Bonn in Bornheim Hersel und von Wässern aus dem Rhein-Sieg-Kreis ab Juli 2009 in einer modernen Sickerwasserbehandlungsanlage mit entsprechenden Kapazitäten auf dem Gelände des Entsorgungs- und Verwertungsparks in Sankt Augustin Niederpleis sorgt ebenfalls für eine langfristige Entsorgungssicherheit. Zu beachten ist ferner, dass etwaige vorhandene oder (evtl. später) entstehende Lücken zwischen den Laufzeiten von Verträgen und der geforderten Entsorgungssicherheit nach Landesabfallgesetz aus den Widersprüchen resultieren, die sich einerseits aus den Richtlinien der EU im Rahmen des Vergaberechtes - welches auf mehr Wettbewerb angelegt ist und kürzere Vertragslaufzeiten fordert - sowie andererseits aus der nationalen Gesetzgebung im Umweltrecht im allgemeinen und speziell im Abfallrecht (hier: Landesabfallgesetz) ergeben. Die Vorgaben der EU-Kommission weisen beispielsweise darauf hin, dass bei (auszuschreibenden) Verträgen möglichst nur kurz- bis mittelfristige Laufzeiten (3 bis 5 Jahre) zu vereinbaren sind. 4 Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind Vom Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern sind diejenigen Abfälle ausgeschlossen, die mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln im Ausschlusskatalog des Rhein-Sieg-Kreises aufgeführt sind. Die darin aufStand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 19 von 25 genommenen besonders überwachungsbedürftigen Abfälle sind generell von der Entsorgung ausgeschlossen, sofern die vom Rhein-Sieg-Kreis vorgenommene Kleinmengenregelung nicht zur Anwendung kommt. In diesem Falle gilt nach der Abfallsatzung des Rhein-Sieg-Kreises der Ausschluss nicht für solche Abfälle, die in Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben in geringen Mengen anfallen und in den eingerichteten Sammelstellen aufgenommen werden. Danach sind anlieferberechtigt nur Gewerbebetriebe, bei denen der Mengenanfall unter 2.000 kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle pro Jahr beträgt sowie Privathaushalte. Pro Anlieferung können insgesamt höchstens 50 kg schadstoffhaltige Abfälle angenommen werden. 5 Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern; Kooperationen Die Regionale Kooperation findet auf verschiedenen Ebenen statt und wird sichtbar über zwei Facetten; zum einen erfolgt eine Zusammenarbeit auf Unternehmensebene mit spezialisierten Betrieben und Dienstleistenden, zum anderen durch interkommunale Kooperation zwischen den Kommunen oder Gebietskörperschaften. Der Rhein-Sieg-Kreis bzw. die RSAG halten keine eigenen Anlagen zur thermischen Behandlung bzw. zur Deponierung von Restabfällen aus privaten Haushalten bereit. Von daher sind sie auf Kooperationen mit benachbarten Gebietskörperschaften oder privaten Drittfirmen angewiesen, die in den vorangegangenen Kapiteln bereits dargestellt wurden. In den letzten Jahren sind auf diesem Gebiet diverse Entwicklungen angestoßen worden. ► Die Stadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, die SWB-GmbH - Stadtwerke Bonn (MVA GmbH) sowie die RSAG haben am 03.09.2004 einen „Vorvertrag über die kommunale Zusammenarbeit bei künftigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen“ abgeschlossen. ► Als Ausfluss dieser Vereinbarung haben die Stadt Bonn und der RheinSieg-Kreis im gleichen Jahr eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben bei der Vergabe von Leistungen im Bereich der Abfallwirtschaft“ abgeschlossen, welche mit Datum vom 09.06.2005 von der Bezirksregierung in Köln nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit genehmigt und per Amtsblatt offiziell veröffentlich worden ist. ► Da Gebühren und Entsorgungskosten einen wichtigen Kostenfaktor für die Bürger im gesamten Landkreis darstellen, sind langfristige Gebührenstabilität auf einem wettbewerbsfähigen Niveau und damit Planungssicherheit für den Rhein-Sieg-Kreis bzw. die RSAG von entscheidender Bedeutung bei der Standortentwicklung. Um dies mit Nachhaltigkeit zu gewährleisten und zu untermauern, gehen die RSAG und der Rhein-Sieg-Kreis immer mehr den Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 20 von 25 Weg der interkommunalen Kooperation verbunden mit einer langfristigen Vertragsbindung der kommunalen Partner. Hier ist seit ca. 3 Jahren insbesondere das intensive und mannigfaltige Zusammengehen mit der Stadt Bonn im Zweckverband „Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK)“ aufzuführen. Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis haben Anfang 2009 den Abfallzweckverband REK Rheinische Entsorgungs-Kooperation gegründet. Sitz des Verbandes ist Bonn. Die Gründung des Verbandes ist die konsequente Fortsetzung der seit 2004 zwischen beiden Gebietskörperschaften vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis sind bisher die einzigen Mitglieder; weitere können dem Zweckverband beitreten. Ziel des Zweckverbandes ist die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, gepaart mit einer Gewährleistung der Entsorgungssicherheit sowie die Sicherung der gegenseitigen Auslastung der vorhandenen und/oder (noch) geplanten/zu planenden Abfall-Anlagen durch Abfälle und Wertstoffe aus dem Gebiet der Verbandsmitglieder. Der Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, soweit ihm die Aufgaben von seinen Mitgliedern übertragen werden. Die REK darf sich zur Durchführung seiner Aufgaben Dritter bedienen. Die Geschäftsbesorgung für den Zweckverband erfolgt durch die RSAG. Die Verbandsmitglieder haben dem Abfallzweckverband folgende Aufgaben übertragen: - Die Entsorgung von Sperrmüllabfällen aus privaten Haushalten; dazu zählt auch die weitere Verarbeitung des Sperrmülls (Sortierung), nicht aber das Einsammeln in den Gebietskörperschaften der Mitglieder; die Kapazitäten in der mittlerweile neugebauten Anlage sowie Sortierhalle (seit 01/2012) auf der Entsorgungsanlage in Troisdorf Friedrich-Wilhelms-Hütte betragen gut 35.000 Mg pro Jahr; - die Behandlung und Reinigung des Deponiesickerwassers aus der ehemaligen Hausmülldeponie der Stadt Bonn in Bornheim-Hersel und von Wässern aus dem Rhein-Sieg-Kreis (ab 07/2009); - die gemeinsame Sortierung und Vermarktung der anfallenden Altpapiermengen (Papier, Pappe, Kartonagen), nicht aber das Einsammeln in den Gebietskörperschaften (ab 2010); in einer gepachteten Sortieranlage in Bonn wird das Papier sortiert und anschließend an regionale Papierfabriken vermarktet; - ab 2016 die Entsorgung des in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis in den privaten Haushalten anfallenden Restmülls in der Bonner MVA. Der Zweckverband nimmt diese Aufgaben der Abfallwirtschaft für die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis mit seinen 19 Städten und Gemeinden wahr. Die Fläche beider Gebietskörperschaften beträgt annähernd 1.300 qkm (Bonn: 141 qkm / Rhein-Sieg-Kreis: 1.153 qkm); in Bonn leben 307.500, auf Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 21 von 25 Kreisgebiet: 579.600 Menschen. Der Zweckverband ist derzeit an drei Standorten tätig: Sankt Augustin Niederpleis - Entsorgungs- und Verwertungspark (Deponiesickerwasser aus Stadt und Kreis), Bonn-Weststadt (Altpapier: Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Kartons sowie Prospekte, Magazine, Kataloge, Pappen und Kartonagen; von privater Drittfirma gepachtete Behandlungsanlage der RSAG zur Sortierung u. Vermarktung für beide Gebietskörperschaften), Troisdorf, Friedrich-Wilhelms-Hütte (neue Sperrmüllsortierungsanlage der RSAG für die Sperrmüllmengen aus Bonn und dem RSK). 2016 wird ein vierter Standort hinzukommen: Bonn-Weststadt (Restabfall-Verwertung/-Entsorgung für den Rhein-SiegKreis und die Bundesstadt). ► Ein Beispiel für eine Kooperation mit der regionalen Wirtschaft ist die seit Ende des Jahres 2010 gegründete Rhein-Sieg-Erdendeponie Betriebe GmbH (RSEB), an der die RSAG zu 51 % beteiligt ist. Die anderen 49 % der Gesellschaft halten derzeit 16 Straßen- und Tiefbauunternehmen aus der Region. Ziel der Gesellschaft ist es, eine flächendeckende Entsorgungssicherheit für den anfallenden Erdaushub im rechtsrheinischen Kreisgebiet zu gewährleisten. Geplant sind die Entwicklung und der Betrieb gemeinsam genutzter Erdendeponien. ► Ein weiteres Beispiel für eine gut funktionierende Zusammenarbeit zeigt die Arbeitsgemeinschaft „Standort Service Plus“ auf überörtlicher und -regionaler Ebene. Dabei steht SSP für ein gemeinschaftliches Angebot und eine gemeinsame Initiative verschiedener kommunaler Abfallwirtschaftsbetriebe und Entsorgungsunternehmen für ein abfallwirtschaftlich, einheitliches Dienstleistungsspektrum an die Wohnungswirtschaft, welches über die reine Sammlung der Abfälle bei den Bürgern hinausgeht. Es dient der Optimierung der Abfallsituation in Großwohnanlagen. Es besteht derzeit bundesweit aus 31 Markennutzern in 8 Bundesländern, davon 17 im Land NRW. ► Die Zusammenarbeit im Rahmen der Erstellung eines überregionalem Biomasse-Konzeptes stellt das neueste Kooperations-Projekt dar, bei dem insgesamt 11 Gebietskörperschaften seit rund 2 Jahren (z. T. landes-/regierungsbezirks- oder kreisübergreifend) zusammenarbeiten, um bei künftigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen Kräfte zu bündeln; dies vor allem, was die Verwertung von Abfallbiomassen in den insgesamt neun Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz sowie zwei Gebietskörperschaften in NordrheinWestfalen anbetrifft. Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen 6 Seite 22 von 25 Strategische Umweltprüfung Das Abfallwirtschaftskonzept für den Rhein-Sieg-Kreis wurde auf die Erforderlichkeit einer strategischen Umweltprüfung hin geprüft. Da es keine Vorhaben gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beinhaltet oder Rahmen für entsprechende Vorhaben setzt, besteht die Erfordernis für die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung nicht. 7 Zusammenfassende Betrachtung und Darstellung Die 579.594 Einwohner des Kreises in den 11 Städten und 8 Gemeinden sammeln einheitlich und flächendeckend über verschiedene Hol- und Bringsysteme alle gängigen Abfälle zur Beseitigung und Verwertung (Hausmüll, Sperrmüll, Bio- und Grünabfälle, Papier, Pappe, Kartonagen, Akten, Haushaltsgroßgeräte, Elektrokleingeräte, Glas, Leichtverpackungen, Stoffgleiche Nichtverpackungen, Metalle, Styropor, Folien, Kork, CDs, Altkleider sowie Schadstoffe, Problemabfälle und Sondermüll). Ausgeschlossen hiervon sowie von der Entsorgung sind die mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln im Ausschlusskatalog des Rhein-Sieg-Kreises aufgeführten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle. Ausgenommen hiervon sind nach der Abfallsatzung des Rhein-Sieg-Kreises diejenigen Stoffmengen, welche in geringem Volumen bei privaten Haushaltungen oder in Kleingewerbebetrieben anfallen. In diesen Fällen findet die sogenannte “Kleinmengenregelung“ Anwendung (höchstens 50 kg / < 2.000 kg schadstoffhaltige Abfälle). Die genannten Stoff- und Mengenströme werden dabei u. a. über rund 720.000 Behälter und Container erfasst und zu den jeweiligen Sortier-, Verwertungs- sowie Behandlungs- und Entsorgungsanlagen transportiert bzw. innerhalb und außerhalb der Kreisgrenzen eigen- oder fremdbetriebenen Standorten zugeführt. Die Abfälle der annähernd 260.000 Haushalte summierten sich im Jahre 2012 auf insgesamt etwas mehr als 277.000 Mg. Diese Menge wird sich voraussichtlich im Laufe der nächsten Jahre leicht erhöhen. Um die Zielvorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu erreichen, sind bereits getroffene sowie geplante Maßnahmen zur Abfallvermeidung und –verwertung notwendig: Von der Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Abfallwirtschaft, über den Ausbau von interkommunalen Kooperationen bis hin zu einer engen Zusammenarbeit mit Umwelt- und Verbraucherberatungen. Des Weiteren: Vorhaben zur Ressourcenschonung wie die Sortierung von Sperrmüll, Papier oder die konsequente kreisweite Abschöpfung von Biomüll bis hin zum Einsatz der kreisweit vorgehaltenen Wertstofftonne für jegliche Gegenstände aus Metall und Kunststoff. Darüber hinaus befinden sind weitere Standbeine in der Umsetzung: Beispielsweise die Einführung einer einheitlichen abfallwirtschaftlichen DienstStand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 23 von 25 leistungsofferte zur optimalen Beratung und Abfallentsorgung der Wohnungswirtschaft im gesamten Kreisgebiet oder die stringente Umsetzung eines Mehrwertes für den Bürger in Sachen Gemeinwohlorientierung, Daseinsvorsorge, flächendeckender Service auf hohem Niveau sowie die langfristige Entsorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen (“Citizen Value“). Dem Komplex Beratung, Umweltschutz, Abfallvermeidung, Rohstoffe, Ressourcen wird seit dem Jahreswechsel 2011/12 in Form von organisatorisch weitreichenden Umstrukturierungen innerhalb der RSAG Rechnung getragen. So gibt es bereits seit einiger Zeit ein qualitativ und quantitativ anspruchsvoll besetztes Kundencenter-Team, welches sich intensiv mit Sachfragen und Themen rund um die Kundenbetreuung und -kommunikation beschäftigt sowie der Umweltbildung einen hohen Stellenwert beimisst. Rund um die Entsorgungssicherheit verfügt die RSAG mit ihren derzeit und in Zukunft genutzten Anlagen zur Entsorgung, Verwertung, Behandlung und Sortierung über ausreichende Kapazitäten zur Müllbehandlung mit langfristigen Verträgen. Dabei handelt es sich entweder um eigene oder fremde Entsorgungseinrichtungen oder um Anlagen, welche gepachtet, in Bau oder in Planung sind. Dies betrifft in erster Linie Anlagen für den Restabfall, die Sperrmüllsortierung, die Papiersortierung oder für die Verwertung von Biound Grünabfällen sowie von stoffgleichen Nichtverpackungen. Des Weiteren gilt dies für Entsorgungsofferten für Problemabfälle, für die Bereiche Elektrogroß- und Elektrokleingeräte oder auch Sickerwässer. Auf dem Gebiet der Zusammenarbeit mit anderen öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) sowie innerhalb von Kooperationen und kommunaler Gemeinschaftsarbeit befindet sich der Rhein-Sieg-Kreis bereits in einer weit fortgeschrittenen Phase. Regionale Kooperationen finden auf verschiedenen Ebenen statt. So ist der enge Schulterschluss mit Betrieben, Unternehmen und Dienstleistern genauso an der Tagesordnung wie interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, Verbänden, Gebietskörperschaften. Beispielhaft stehen hierfür zuvorderst die Vereinbarungen mit der benachbarten Bundesstadt Bonn sowie der Rheinischen Entsorgungs-Kooperation (REK) innerhalb des gemeinsam 2009 gegründeten Abfallzweckverbandes (Stichworte: Auslastung von Entsorgungsanlagen, Entsorgungssicherheit), dessen Aufgaben derzeit in der gemeinsamen Entsorgung von Sperrmülltonnagen, der Behandlung und Reinigung von Deponiesickerwässern oder in der Sortierung sowie Vermarktung des in beiden Gebietkörperschaften anfallenden Altpapiers bestehen; avisiert ist darüber hinaus die Absteuerung der Restabfallmengen in eine Müllverwertungsanlage im übernächsten Jahr. Auch mit der MVA-Bonn GmbH bzw. den Stadtwerken Bonn (SWB GmbH) bestehen enge Verpflichtungen bezüglich der Absprache über abfallwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen von Vorverträgen oder Absichtserklärungen. Gleiches gilt für den Rhein-Sieg-Kreis mit der Bundesstadt Bonn; hier geht es zum Beispiel um die gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben Stand April 2014 Abfallwirtschaftskonzept Rhein-Sieg-Kreis Teil 1: Abfälle aus privaten Haushaltungen Seite 24 von 25 bei der Vergabe von Leistungen im Bereich der Abfallwirtschaft (= Ausschreibungen). Eine Kooperation mit der regionalen Wirtschaft stellt die 2010 gegründete Rhein-Sieg-Erdendeponie Betriebe GmbH (RSEB) dar, durch die 16 private Tiefbauunternehmen aus der Region zusammen mit der RSAG die Gewährleistung für eine flächendeckende Entsorgungssicherheit für den anfallenden Erdaushub im rechtrheinischen Kreisgebiet vorantreiben. Ein weiteres Beispiel für eine gut funktionierende Zusammenarbeit ist die Arbeitsgemeinschaft “Standort Service Plus“ auf überörtlicher und überregionaler Ebene (ein Zusammenschluss aus 31 Markennutzern in 8 Bundesländern), in der die RSAG sich für ein abfallwirtschaftlich einheitliches Dienstleistungsspektrum an die Wohnungswirtschaft und für die Optimierung der Abfallsituation in Großwohnanlagen einsetzt. Als letztes Kooperations-Projekt ist die Zusammenarbeit im Rahmen der Erstellung eines überregionalem Biomasse-Konzeptes zu nennen, bei dem insgesamt 11 Gebietskörperschaften aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz und dem südlichen Nordrhein-Westfalen zusammenarbeiten, um bei künftigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen die Kräfte zur Verwertung von Abfallbiomassen zu bündeln. Stand April 2014 Anhang Ausschlusskatalog zuletzt geändert Oktober 2008 Seite 1 Ausschlusskatalog der RSAG 01 ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI DER PHYSIKALISCHEN UND CHEMISCHEN BEHANDLUNG VON BODENSCHÄTZEN ENTSTEHEN 01 01 Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen 01 01 01 Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen 01 01 02 Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 01 03 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen 01 03 06 01 03 08 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen 01 03 99 Abfälle a. n. g. 01 04 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 01 04 07* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen 01 04 11 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen 01 03 07* 01 04 99 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen Abfälle a. n. g. 01 04 12 01 05 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle 01 05 04 Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen 01 05 05* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle 01 05 06* 02 01 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen Abfälle a. n. g. ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE DER HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei 02 01 01 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 01 02 Abfälle aus tierischem Gewebe 02 01 03 02 01 07 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt Abfälle aus der Forstwirtschaft 02 01 08* Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten 02 01 09 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen 02 01 10 02 02 01 Metallabfälle Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen 02 02 02 Abfälle aus tierischem Gewebe 02 02 03 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 02 99 02 03 01 Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fer-mentierung von Melasse Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen 02 03 02 Abfälle von Konservierungsstoffen 02 03 03 Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln 01 05 07 01 05 08 01 05 99 02 02 01 06 02 02 02 03 02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 03 99 Abfälle a. n. g. 02 04 Abfälle aus der Zuckerherstellung 02 04 01 Rübenerde Seite 2 Ausschlusskatalog der RSAG 02 04 02 nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm 02 04 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 04 99 Abfälle a. n. g. 02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung 02 05 01 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe 02 05 02 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 05 99 Abfälle a. n. g. 02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren 02 06 02 Abfälle von Konservierungsstoffen 02 06 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 06 99 Abfälle a. n. g. 02 07 Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) 02 07 01 Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials 02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation 02 07 03 Abfälle aus der chemischen Behandlung 02 07 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 07 99 03 03 01 Abfälle a. n. g. ABFÄLLE AUS DER HOLZBEARBEITUNG UND DER HERSTELLUNG VON PLATTEN, MÖBELN, ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln 03 01 01 Rinden- und Korkabfälle 03 01 04* Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten 03 01 99 Abfälle a. n. g. 03 02 Abfälle aus der Holzkonservierung 03 02 01* Halogenfreie organische Holzschutzmittel 03 02 02* chlororganische Holzschutzmittel 03 02 03* metallorganische Holzschutzmittel 03 02 04* anorganische Holzschutzmittel 03 02 05* andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 03 02 99 Holzschutzmittel a. n. g. 03 03 Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe 03 03 02 Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) 03 03 05 Deinking-Schlämme aus dem Papierrecycling 03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 03 03 08 Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling 03 03 09 Kalkschlammabfälle 03 03 10 03 03 99 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen Abfälle a. n. g. 04 04 01 Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie 03 03 11 ABFÄLLE AUS DER LEDER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE 04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle 04 01 02 geäschertes Leimleder 04 01 03* Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase 04 01 04 chromhaltige Gerbereibrühe 04 01 05 chromfreie Gerbereibrühe 04 01 06 chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 04 01 07 chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 04 01 08 chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) 04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish 04 01 99 Abfälle a. n. g. 04 02 Abfälle aus der Textilindustrie 04 02 10 organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse) Seite 3 Ausschlusskatalog der RSAG 04 02 14* Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten 04 02 15 Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen 04 02 16* Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten 04 02 17 Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen 04 02 19* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 04 02 20 04 02 99 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen Abfälle a. n. g. 05 ABFÄLLE AUS DER ERDÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEPYROLYSE 05 01 Abfälle aus der Erdölraffination 05 01 02* Entsalzungsschlämme 05 01 03* Bodenschlämme aus Tanks 05 01 04* saure Alkylschlämme 05 01 05* verschüttetes Öl 05 01 06* ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung 05 01 07* Säureteere 05 01 08* andere Teere 05 01 09* 05 01 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen 05 01 12* säurehaltige Öle 05 01 14 Abfälle aus Kühlkolonnen 05 01 15* gebrauchte Filtertone 05 01 16 schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung 05 01 17 Bitumen 05 01 99 Abfälle a. n. g. 05 01 10 05 06 Abfälle aus der Kohlepyrolyse 05 06 01* Säureteere 05 06 03* andere Teere 05 06 04 Abfälle aus Kühlkolonnen 05 06 99 Abfälle a. n. g. 05 07 Abfälle aus Erdgasreinigung und –transport 05 07 01* quecksilberhaltige Abfälle 05 07 02 schwefelhaltige Abfälle 06 06 01 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren 06 01 01* Schwefelsäure und schweflige Säure 06 01 02* Salzsäure 06 01 03* Flusssäure 06 01 04* Phosphorsäure und phosphorige Säure 06 01 05* Salpetersäure und salpetrige Säure 06 01 06* andere Säuren 06 01 99 Abfälle a. n. g. 06 02 Abfälle aus HZVA von Basen 06 02 01* Calciumhydroxid 06 02 03* Ammoniumhydroxid 06 02 04* Natrium- und Kaliumhydroxid 06 02 05* andere Basen 06 02 99 Abfälle a. n. g. 06 03 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden 06 03 11* feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten 06 03 13* feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten Seite 4 Ausschlusskatalog der RSAG 06 03 14 feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 15* Metalloxide, die Schwermetalle enthalten 06 03 99 Abfälle a. n. g. 06 04 Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen 06 04 03* arsenhaltige Abfälle 06 04 04* quecksilberhaltige Abfälle 06 04 05* Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten 06 04 99 Abfälle a. n. g. 06 05 06 05 02* 06 05 03 06 06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen 06 06 02* Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten 06 06 03 sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen 06 06 99 Abfälle a. n. g. 06 07 Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie 06 07 01* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse 06 07 02* Aktivkohle aus der Chlorherstellung 06 07 03* quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme 06 07 04* Lösungen und Säuren, z.B. Kontaktsäure 06 07 99 Abfälle a. n. g. 06 08 Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen 06 08 02* gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle 06 08 99 Abfälle a. n. g. 06 09 06 03 13 fallen Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie 06 09 02 phosphorhaltige Schlacke 06 09 03* Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten 06 09 04 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen 06 09 99 06 10 02* Abfälle a. n. g. Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 06 10 99 Abfälle a. n. g. 06 10 06 11 Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern 06 11 01 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung 06 11 99 Abfälle a. n. g. 06 13 Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g. 06 13 01* anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide 06 13 02* gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02) 06 13 03 Industrieruß 06 13 05* Ofen- und Kaminruß 06 13 99 Abfälle a. n. g. 07 07 01 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien 07 01 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 01 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 01 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 01 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen 07 01 12 Seite 5 Ausschlusskatalog der RSAG 07 01 99 07 02 Abfälle a. n. g. Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern 07 02 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 02 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 02 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 02 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 02 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 02 14* Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten 07 02 15 Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 02 14 fallen 07 02 16* gefährliche Silicone enthaltende Abfälle 07 02 17 siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten 07 02 99 Abfälle a. n. g. 07 03 Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) 07 03 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 03 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 03 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 03 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 03 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 03 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 03 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 03 11* 07 04 01* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 03 11 fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 04 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 04 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 04 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 04 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 03 12 07 03 99 07 04 07 04 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 04 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 04 11* 07 04 13* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 04 11 fallen feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 07 04 99 Abfälle a. n. g. 07 04 12 07 05 Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika 07 05 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 05 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 05 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 05 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 05 11* 07 05 13* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 07 05 14 feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen 07 05 99 Abfälle a. n. g. 07 05 12 Seite 6 Ausschlusskatalog der RSAG 07 06 01* Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Körperpflegemitteln wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 06 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 06 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 06 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 06 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 06 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 06 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 06 11* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 06 07 06 12 07 06 99 07 07 Desinfektionsmitteln und Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 06 11 fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g. 07 07 01* wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 03* halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 07* halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 07 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 07 09* halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 07 10* andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 07 11* 08 08 01 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen Abfälle a. n. g. ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen 08 01 13* Farb- oder Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 01 14 Farb- oder Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten 07 07 12 07 07 99 08 01 15* 08 01 16 wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 15 fallen 08 01 21* Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 19 fallen Farb- oder Lackentfernerabfälle 08 01 99 Abfälle a. n. g. 08 01 17* 08 01 18 08 01 19* 08 01 20 08 02 Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) 08 02 01 Abfälle von Beschichtungspulver 08 02 03 wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten 08 02 99 Abfälle a. n. g. 08 03 Abfälle aus HZVA von Druckfarben 08 03 07 wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten 08 03 08 wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten 08 03 12* Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 08 03 13 Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen 08 03 14* Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 08 03 15 Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen 08 03 16* Abfälle von Ätzlösungen 08 03 17* Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 08 03 19* Dispersionsöl Seite 7 Ausschlusskatalog der RSAG 08 03 99 08 04 Abfälle a. n. g. Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) 08 04 09* Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 04 10 Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 11 fallen 08 04 11* 08 04 12 08 04 17* wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 13 fallen wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 15 fallen Harzöle 08 04 99 Abfälle a. n. g. 08 04 13* 08 04 14 08 04 15* 08 04 16 08 05 Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle 08 05 01* Isocyanatabfälle 09 09 01 ABFÄLLE AUS DER FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE 09 01 01* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis Abfälle aus der fotografischen Industrie 09 01 02* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis 09 01 03* Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis 09 01 04* Fixierbäder 09 01 05* Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder 09 01 06* silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle 09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten 09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien 09 01 11* Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen 09 01 12 Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen Abfälle a. n. g. 09 01 13* 09 01 99 10 10 01 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN 10 01 04* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung 10 01 09* Schwefelsäure 10 01 13* 10 01 16* Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 20* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 22* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung 10 01 25 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke 10 01 26 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 01 99 Abfälle a. n. g. 10 01 14* 10 02 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie 10 02 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 02 11* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 02 12 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen 10 02 13* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 02 99 Abfälle a. n. g. 10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie Seite 8 Ausschlusskatalog der RSAG 10 03 04* Schlacken aus der Erstschmelze 10 03 05 Aluminiumoxidabfälle 10 03 08* Salzschlacken aus der Zweitschmelze 10 03 09* schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze 10 03 15* Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt 10 03 16 Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt 10 03 17* 10 03 19* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoffe enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 03 20 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt 10 03 21* andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten 10 03 22 Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 21 fallen 10 03 25* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 03 26 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 25 fallen 10 03 27* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 03 28 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen 10 03 18 10 03 30 10 03 99 10 04 Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie 10 04 01* Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 04 02* Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 10 04 03* Calciumarsenat 10 04 04* Filterstaub 10 04 05* andere Teilchen und Staub 10 04 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 04 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 04 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 99 Abfälle a. n. g. 10 05 10 03 27 fallen 10 04 09 fallen Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie 10 05 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 05 03* Filterstaub 10 05 04 andere Teilchen und Staub 10 05 06* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 05 08* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 05 09 10 05 11 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen 10 05 99 Abfälle a. n. g. 10 05 10* 10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie 10 06 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 06 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 10 06 03* Filterstaub 10 06 04 andere Teilchen und Staub 10 06 06* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 10 06 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 06 10 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 99 Abfälle a. n. g. 10 07 10 07 01 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 06 09 fallen Seite 9 Ausschlusskatalog der RSAG 10 07 02 Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) 10 07 04 andere Teilchen und Staub 10 07 05 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 07 07* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 07 08 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 99 Abfälle a. n. g. 10 08 10 07 07 fallen Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie 10 08 04 Teilchen und Staub 10 08 08* Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) 10 08 09 10 08 11 andere Schlacken Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen 10 08 12* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 10 08 13 kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 12 fallen 10 08 14 Anodenschrott 10 08 15* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 08 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 08 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 17 fallen 10 08 10* 10 08 19* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 08 20 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 99 Abfälle a. n. g. 10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl 10 09 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen 10 09 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 10 09 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 09 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 09 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen 10 09 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten 10 09 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen 10 09 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 09 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 99 Abfälle a. n. g. 10 10 10 09 15 fallen Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen 10 10 03 Ofenschlacke 10 10 05* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen 10 10 07* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 10 10 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 10 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 10 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen 10 10 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten 10 10 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen 10 10 15* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten 10 10 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 10 08 19 fallen 10 10 15 fallen Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen 10 11 05 Teilchen und Staub 10 11 09* Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen 10 11 10 10 11 13* Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z.B. aus Elektronenstrahlröhren) Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 15* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 16 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 11 11* 10 11 15 fallen Seite 10 Ausschlusskatalog der RSAG 10 11 18 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 17 fallen 10 11 19* 10 12 05 feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen Abfälle a. n. g. Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 12 06 verworfene Formen 10 12 09* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 12 10 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11* Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten 10 12 12 Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen 10 12 13 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 10 11 20 10 11 99 10 12 10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen 10 13 01 Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen 10 13 07 Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 13 09* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement 10 13 12* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 10 13 13 feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 14 10 14 01* 11 10 12 09 fallen 10 13 12 fallen Abfälle aus Krematorien quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung ABFÄLLE AUS DER CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND BESCHICHTUNG VON METALLEN UND ANDEREN WERKSTOFFEN; NICHTEISEN-HYDROMETALLURGIE 11 01 05* Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) saure Beizlösungen 11 01 06* Säuren a. n. g. 11 01 07* alkalische Beizlösungen 11 01 08* Phosphatierschlämme 11 01 09* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 10 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen 11 01 11* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 12 wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen 11 01 13* Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 14 11 01 16* Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 13 fallen Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 11 01 98* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 11 01 99 Abfälle a. n. g. 11 01 11 01 15* 11 02 Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie 11 02 02* Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) 11 02 03 Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse 11 02 05* Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten 11 02 06 Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 02 05 fallen 11 02 07* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 11 02 99 Abfälle a. n. g. 11 03 Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen 11 03 01* cyanidhaltige Abfälle 11 03 02* andere Abfälle 11 05 Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung 11 05 01 Hartzink 11 05 02 Zinkasche Seite 11 Ausschlusskatalog der RSAG 11 05 04* gebrauchte Flussmittel 11 05 99 Abfälle a. n. g. 12 ABFÄLLE AUS PROZESSEN DER MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE DER PHYSIKALISCHEN UND MECHANISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN 12 01 01 Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne 12 01 03 NE-Metallfeil- und -drehspäne 12 01 04 NE-Metallstaub und –teilchen 12 01 12 01 06* halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und 12 01 07* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und 12 01 08* halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 12 01 09* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 12 01 10* synthetische Bearbeitungsöle 12 01 12* gebrauchte Wachse und Fette 12 01 13 Schweißabfälle 12 01 14* Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten 12 01 15 Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen 12 01 16* Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 12 01 18* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) 12 01 19* biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle 12 01 20* gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 12 01 99 Abfälle a. n. g. 12 03 Lösungen) Lösungen) Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11) 12 03 01* wässrige Waschflüssigkeiten 12 03 02* 13 13 01 Abfälle aus der Dampfentfettung ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND ÖLABFÄLLE, DIE UNTER 05, 12 UND 19 FALLEN) Abfälle von Hydraulikölen 13 01 01* Hydrauliköle, die PCB enthalten 13 01 04* chlorierte Emulsionen 13 01 05* nichtchlorierte Emulsionen 13 01 09* chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis 13 01 10* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis 13 01 11* synthetische Hydrauliköle 13 01 12* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle 13 01 13* andere Hydrauliköle 13 02 Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen 13 02 04* chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 13 02 05* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 13 02 06* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 02 07* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 02 08* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 03 13 03 01* Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen 13 03 07* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis 13 03 08* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 03 09* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 03 10* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 04 Bilgenöle 13 04 01* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt 13 04 02* Bilgenöle aus Molenablaufkanälen 13 04 03* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt 13 03 06* Seite 12 Ausschlusskatalog der RSAG 13 05 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern 13 05 01* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 13 05 02* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 06* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 07* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 08* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern 13 07 Abfälle aus flüssigen Brennstoffen 13 07 01* Heizöl und Diesel 13 07 02* Benzin 13 07 03* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) 13 08 Ölabfälle a. n. g. 13 08 01* Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern 13 08 02* andere Emulsionen 13 08 99* 14 14 06 Abfälle a. n. g. ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSEMITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (AUSSER 07 UND 08) Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen 14 06 01* Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW 14 06 02* andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische 14 06 03* andere Lösemittel und Lösemittelgemische 14 06 04* Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten 14 06 05* Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.) 15 15 01 15 01 10* 15 01 11* 15 02 15 02 02* 16 16 01 Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter, kommunaler Verpackungsabfälle) Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind ABFÄLLE, DIE NICHT ANDERSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND 16 01 03 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08) Altreifen 16 01 04* Altfahrzeuge 16 01 06 Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten 16 01 07* Ölfilter 16 01 08* quecksilberhaltige Bestandteile 16 01 09* Bestandteile, die PCB enthalten 16 01 10* explosive Bauteile (z.B. aus Airbags) 16 01 11* asbesthaltige Bremsbeläge 16 01 12 Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen 16 01 13* Bremsflüssigkeiten 16 01 14* Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 16 01 15 Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen 16 01 16 Flüssiggasbehälter 16 01 17 Eisenmetalle 16 01 18 Nichteisenmetalle 16 01 19 Kunststoffe 16 01 20 16 01 22 Glas gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, fallen Bauteile a.n.g. 16 01 99 Abfälle a. n. g. 16 01 21* 16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten 16 01 13 und 16 01 14 Seite 13 Ausschlusskatalog der RSAG 16 02 09* 16 02 10* 16 02 11* 16 02 12* Transformatoren und Kondensatoren, die PCB enthalten gebrauchte Geräte, die PCB enthalten oder damit verunreinigt sind, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 fallen gebrauchte Geräte, die teil- und vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 16 02 14 gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen 16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile 16 02 16 aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen 16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse 16 03 03* anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 03 04 anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen 16 03 05* organische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 03 06 organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 05 fallen 16 04 Explosivabfälle 16 04 01* Munition 16 04 02* Feuerwerkskörperabfälle 16 04 03* andere Explosivabfälle 16 02 13* 16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien 16 05 04* gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) 16 05 05 Gase in Druckbehältern mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 04 fallen 16 05 08* gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 16 06 Batterien und Akkumulatoren 16 06 01* Bleibatterien 16 06 02* Ni-Cd-Batterien 16 06 03* Quecksilber enthaltende Batterien 16 06 04 Alkalibatterien (außer 16 06 03) 16 06 05 andere Batterien und Akkumulatoren 16 06 06* getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren 16 07 Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13) 16 07 08* ölhaltige Abfälle 16 07 09* Abfälle, die sonstige gefährliche Stoffe enthalten 16 07 99 Abfälle a. n. g. 16 08 16 08 02* Gebrauchte Katalysatoren gebrauchte Katalysatoren, die Gold, Silber, Rhenium, Rhodium, Palladium, Iridium oder Platin enthalten (außer 16 08 07) gebrauchte Katalysatoren, die gefährliche Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten 16 08 03 gebrauchte Katalysatoren, die Übergangsmetalle oder deren Verbindungen enthalten, a. n. g. 16 08 01 16 08 04 gebrauchte Katalysatoren von Crackprozessen (außer 16 08 07) 16 08 05* gebrauchte Katalysatoren, die Phosphorsäure enthalten 16 08 06* gebrauchte Flüssigkeiten, die als Katalysatoren verwendet wurden 16 08 07* gebrauchte Katalysatoren, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 09 Oxidierende Stoffe 16 09 01* Permanganate, z.B. Kaliumpermanganat 16 09 02* Chromate, z.B. Kaliumchromat, Kalium- oder Natriumdichromat 16 09 03* Peroxide, z.B. Wasserstoffperoxid 16 09 04* oxidierende Stoffe a. n. g. 16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung 16 10 01* wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 16 10 02 wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen 16 10 03* wässrige Konzentrate, die gefährliche Stoffe enthalten 16 10 04 wässrige Konzentrate mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 03 fallen 16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten 16 11 01* Seite 14 Ausschlusskatalog der RSAG 17 17 03 Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten BAU- UND ABBRUCHABFÄLLE (EINSCHLIESSLICH AUSHUB VON VERUNREINIGTEN STANDORTEN) Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 04 Metalle (einschließlich Legierungen) 17 04 09* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 04 10* Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält 17 08 17 09 Baustoffe auf Gipsbasis 17 09 01* Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren) 16 11 05* 17 09 02* Sonstige Bau- und Abbruchabfälle 18 ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND FORSCHUNG (OHNE KÜCHEN- UND RESTAURANTABFÄLLE, DIE NICHT AUS DER UNMITTELBAREN KRANKENPFLEGE STAMMEN) 18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen 18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03) 18 01 02 18 01 06* Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03) Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen 18 01 08* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen 18 01 10* Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin 18 02 18 02 05* Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten 18 01 03* 18 02 02* 18 02 06 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen 18 02 07* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 18 02 08 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen 19 ABFÄLLE AUS ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN, ÖFFENTLICHEN ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGEN SOWIE DER AUFBEREITUNG VON WASSER FÜR DEN MENSCHLICHEN GEBRAUCH UND WASSER FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE 19 01 Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen 19 01 02 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt 19 01 05* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 19 01 06* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle 19 01 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 19 01 10* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung 19 01 17* Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 01 18 Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen 19 01 19 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung 19 01 99 19 02 03 Abfälle a. n. g. Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation) vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen 19 02 04* vorgemischte Abfälle, die wenigstens einen gefährlichen Abfall enthalten 19 02 07* Öl und Konzentrate aus Abtrennprozessen 19 02 08* flüssige brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 09* feste brennbare Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 Seite 15 Ausschlusskatalog der RSAG 19 02 10 brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 08 und 19 02 09 fallen 19 02 11* sonstige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 19 02 99 Abfälle a. n. g. 19 03 Stabilisierte und verfestigte Abfälle 19 03 04* als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle 19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen 19 03 06* als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle 19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen 19 04 Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung 19 04 01 verglaste Abfälle 19 04 02* Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung 19 04 03* nicht verglaste Festphase 19 04 04 wässrige flüssige Abfälle aus dem Tempern 19 05 Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen 19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen 19 05 02 nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost 19 05 99 Abfälle a. n. g. 19 06 Abfälle aus der anaeroben Behandlung von Abfällen 19 06 03 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen 19 06 04 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen 19 06 05 Flüssigkeiten aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 06 06 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen 19 06 99 Abfälle a. n. g. 19 07 Deponiesickerwasser 19 07 02* Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält 19 07 03 Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 07 02 fällt 19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g. 19 08 06* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 19 08 07* Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern 19 08 08* schwermetallhaltige Abfälle aus Membransystemen 19 08 09 Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die ausschließlich Speiseöle und -fette enthalten 19 08 10* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen 19 08 11* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 19 08 13* Schlämme, die gefährliche Stoffe aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser enthalten 19 08 99 Abfälle a. n. g. 19 09 Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser 19 09 01 feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände 19 09 04 gebrauchte Aktivkohle 19 09 05 gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze 19 09 99 Abfälle a. n. g. 19 10 Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen 19 10 01 Eisen- und Stahlabfälle 19 10 02 NE-Metall-Abfälle 19 10 03* Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe enthalten 19 10 04 Schredderleichtfraktionen und Staub mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 03 fallen 19 10 05* andere Fraktionen, die gefährliche Stoffe enthalten 19 10 06 andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen 19 11 Abfälle aus der Altölaufbereitung 19 11 01* gebrauchte Filtertone 19 11 02* Säureteere 19 11 03* wässrige flüssige Abfälle Seite 16 Ausschlusskatalog der RSAG 19 11 04* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen 19 11 05* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen Abfälle aus der Abgasreinigung 19 11 06 19 11 07* 19 11 99 19 12 19 12 08 19 12 10 Abfälle a. n. g. Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Pelletieren) a. n. g. Textilien Zerkleinern, Verdichten, 19 13 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Sanierung von Böden und Grundwasser 19 13 04 Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05* Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten 19 13 06 Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen 19 12 11* 19 13 03 fallen 20 01 wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige flüssige Abfälle und wässrige Konzentrate aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 07 fallen SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) 20 01 02 Glas 19 13 07* 19 13 08 20 20 01 10 Bekleidung 20 01 11 Textilien 20 01 13* Lösemittel 20 01 14* Säuren 20 01 15* Laugen 20 01 17* Fotochemikalien 20 01 19* Pestizide 20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle 20 01 23* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten 20 01 25 Speiseöle und -fette 20 01 26* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen 20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten 20 01 28 Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen 20 01 29* Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 29 fallen 20 01 31* zytotoxische und zytostatische Arzneimittel 20 01 32 20 01 39 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen, sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthalten Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile(6) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Kunststoffe 20 01 41 Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen 20 01 99 sonstige Fraktionen a. n. g. 20 03 Andere Siedlungsabfälle 20 03 04 Fäkalschlamm 20 03 99 Siedlungsabfälle a. n. g. 20 01 33* 20 01 34 20 01 35 20 01 36