multirisiko-ferienversicherung “adar+”
Transcription
multirisiko-ferienversicherung “adar+”
MULTIRISIKO-FERIENVERSICHERUNG “ADAR+” EINIGE RATSCHLÄGE Bevor Sie sich in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraumes begeben, sollten Sie sich die Europäische Krankenversicherungskarte beschaffen, die Sie bei der für Sie zuständigen örtlichen Krankenkasse erhalten, um im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls eine direkte Übernahme Ihrer ärztlichen Behandlungskosten nutzen zu können. Falls Sie ins Ausland reisen und in medikamentöser Behandlung sind, vergessen Sie nicht, Ihre Medikamente mit zu nehmen und diese in Ihrem Handgepäck zu verstauen, um eine Unterbrechung der Behandlung im Falle von Verspätungen oder bei Gepäckverlust zu vermeiden. Falls Sie eine mit Risiken verbundene physische oder motorische Aktivität ausüben oder sich im Rahmen Ihrer Reise in eine isolierte Gegend begeben, raten wir Ihnen, sich vor Ihrer Reise darüber zu vergewissern, dass ein Rettungsdienst durch die zuständigen Behörden des betroffenen Landes existiert, um einen eventuellen Notfall abwickeln zu können. Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Schlüssel, kann es wichtig sein, die Nummern dieser Schlüssel zu kennen. Notieren Sie sich diese Bezeichnungen daher als Vorsichtsmaβnahme. Das Gleiche gilt für den Verlust oder den Diebstahl Ihrer Ausweispapiere oder Zahlungsmittel. Es ist einfacher, diese Dokumente neu ausstellen zu lassen, wenn Sie sich zuvor die Mühe gemacht haben, diese zu kopieren. Sie sollten sich die Nummern Ihres Reisepasses, Ausweises und Kreditkarte notieren und getrennt aufbewahren. Falls Sie schwer krank oder verletzt sein sollten, kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, nachdem Sie den Rettungsdienst (Notfalldienst, Feuerwehr, usw.) benachrichtigt haben, für den wir keinen Ersatz bilden. ACHTUNG Bestimmte Pathologien können über die Vertragsbedingungen hinausgehen. Wir empfehlen Ihnen daher, vorliegende Allgemeine Bestimmungen aufmerksam durchzulesen. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 I. ALLGEMEINES Die Präsentation des vorliegenden Vertrags gemäß Artikel L 511-1 I und R 511-1, Absatz 1 des frz. Gesetzbuches über das Versicherungswesen (Code des Assurances) wird vom Cabinet ALBINET durchgeführt. Dieser Vertrag enthält, wie jeder andere Versicherungs- und Assistenzvertrag auch, Sie und uns betreffende Ansprüche und aber auch Obliegenheiten. Der Vertrag unterliegt dem Gesetzbuch über das Versicherungswesen (Code des Assurances). Diese Rechte und Obliegenheiten werden auf den folgenden Seiten dargestellt. 1) DEFINITIONEN Im Sinne des vorliegenden Vertrags, versteht man unter: UNFALL (SCHWERER) En plötzliches, unvorhergesehenes und vom Opfer nicht beabsichtigtes Ereignis an einer natürlichen Person, das aus der plötzlichen Aktion einer externen Ursache herrührt und dem Opfer jegliche Bewegung aus eigenen Mitteln untersagt. ANNULLIERUNG Der schlichte und einfache Wegfall der von Ihnen reservierten Reise, aufgrund von Motiven und Umständen, die zum Einsatz unserer Versicherungsleistung führen, und die unter dem Titel ANNULLIERUNGSKOSTEN aufgelistet sind. Wenn der Mietvertrag mehrere Familien vorsieht, so ist jede von ihnen einzeln versichert; der Mietvertrag wird nicht annulliert, und in diesem Fall bezieht sich die Versicherungsentschädigung auf den arithmetischen Anteil der betroffenen Familie. Es obliegt dem Unterzeichner des Mietvertrages, dem Vermittler die Namen der Wohnungsmitinhaber zu nennen. VERSICHERER / ASSISTEUR Im vorliegenden Vertrag wird die Firma EUROP ASSITANCE durch den Begriff „wir“ ersetzt. Die im vorliegenden Vertrag definierten Leistungen werden von EUROP ASSISTANCE garantiert und eingesetzt. FRANZÖSISCHES GESETZBUCH ÜBER DAS VERSICHERUNGSWESEN (CODE DES ASSURANCES FRANCAIS) Die gesamten französischen Gesetze und Vorschriften, die die Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherten regeln. VERMITTLER Im vorliegenden Vertrag werden als Vermittler angesehen: Immobilienagenturen, Reiseagenturen, Tours Operators und Internetsites, die Vermietungen von kurzer Dauer anbieten. FRANZÖSISCHE ÜBERSEEDEPARTEMENTS Unter „Überseedepartements“ versteht man Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und La Réunion. ANWENDBARES RECHT Es gilt exklusiv Französisches Recht. AUSLAND Unter „Ausland’ versteht man die ganze Welt, mit Ausnahme Ihres Herkunftslandes und der ausgenommenen Länder. FRANKREICH Unter „Frankreich“ versteht man Metropolitan-Frankreich und das Fürstentum Monaco. SELBSTBETEILIGUNG Teil der Entschädigung, die zu Ihren Lasten geht. KRANKHEIT Eine von einem Doktor der Medizin in gehöriger Form festgestellte Verschlechterung der Gesundheit, die ärztliche Pflege verlangt und sich durch einen plötzlichen und unvorhersehbaren Charakter auszeichnet. SCHWERE KRANKHEIT Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 Eine von einem Doktor der Medizin in gehöriger Form festgestellte Verschlechterung der Gesundheit, die das Verlassen des Wohnsitzes streng untersagt und die ärztliche Pflege sowie das absolute Einstellen jeglicher beruflichen Aktivität verlangt. HERKUNFTSLAND Unter Herkunftsland versteht man das Land, in dem der Vertragsnehmer seinen Wohnsitz hat. VERTRAGSNEHMER / VERSICHERTE Sind als Versichert(Gewährleistet) betrachtet, weiter unten durch den Terminus(Frist) "Sie" bezeichnet, bedeutet französische oder ausländische, natürliche oder moralische Mieterin, Person, die daher möbliert das unbewegliche Gut für eine kurze Dauer zusammen gelobt hat, mittels der Vertreiber und im anwesenden Vertrag festgeklebt(beigetreten), alles und dessen Identität auf den Anmeldeakten obenerwähnter Vermietung in dieser Eigenschaft erscheint. SCHADENSFALL Ereignis, das sich durch seinen Zufallscharakter Versicherungsleistung des vorliegenden Vertrages führt. auszeichnet und das zum Einsatz der VERSICHERER Cabinet ALBINET, Maklergesellschaft für Versicherungen, unter der Handelsbezeichnung ADAR +, SA (AG) mit einem Firmenkapital von 250 000 Euro – Handelsregister Paris B 582 136 289, zu Gunsten ihrer Kunden, die vorliegenden Vertrag unterzeichnet haben. 2) WELCHES IST DER GEOGRAFISCHE DECKUNGSBEREICH DES VERTRAGS? Versicherungs- und Assistenzleistungen: Die Versicherungsleistungen gelten in der ganzen Welt. Ausgenommen sind Länder mit Bürgerkrieg oder die Krieg mit dem Ausland führen, Länder mit offenkundiger politischer Instabilität, Repressalien, Einschränkungen von Bewegungsfreiheit und Warenverkehr, und dies aus welchem Grund auch immer, vor allem sanitäre, sicherheitsbezogene und meteorologische Gründe, Länder mit Terroranschlägen, Naturkatastrophen oder Kernspaltung. 3) WELCHES IST DIE DAUER IHRES VERTRAGS? Die Gültigkeitsdauer sämtlicher Versicherungsleistungen entspricht den Aufenthaltsdaten, die auf der vom Eigentümer ausgestellten Rechnung angegeben sind und beträgt maximal 90 aufeinander folgende Tage, mit Ausnahme: die Versicherungsleistung „Annullierung“, die am Tag Ihrer Vertragsunterzeichnung in Kraft tritt und an dem Tag ausläuft, an dem Sie Ihre Hinreise antreten, die Versicherungsleistung „Nichtkonformität des Mietgegenstandes“, die am Tag Ihrer Vertragsunterzeichnung in Kraft tritt und an dem Tag endet, der der Übernahme des Mietgegenstandes folgt, die Versicherungsleistung „Direkter Geldverlust aufgrund unredlicher oder betrügerischer Handlungen“, die am Tag der Vertragsunterzeichnung in Kraft tritt und frühestens am Tag der Entdeckung des Betrugs vor Beginn des Aufenthalts und spätestens am Tag der Übernahme des Mietgegenstandes endet. 4) WAS MÜSSEN SIE MIT IHREN TRANSPORTSCHEINEN MACHEN? Bei einem im Rahmen der Vertragsklauseln organisierten und übernommenen Transport, verpflichten Sie sich dazu, uns entweder das Recht zur Benutzung Ihres (Ihrer) Transportscheine(s) vorzubehalten oder uns die Beträge zurückzuerstatten, die Sie als Rückzahlung von der Stelle erhalten, die Ihren (Ihre) Transportschein(e) ausgestellt hat. 4.1Sie wollen einen im Rahmen der Versicherungsleistung garantierten Schaden melden: Weiter müssen (nach Bestätigung Ihrer Vermietungsagentur) an ADAR PLUS sämtliche wichtigen Unterlagen zur Erstellung Ihrer Akte gesendet werden: Ärztliche Bescheinigung, Krankenhausaufenthaltsbescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Kündigung etc.. Adresse: ADAR PLUS C/O Cab. ALBINET– S.A.V. 5, cité de Trévise – 75009 PARIS - Fax: +33 (1) 48 01 84 83 mail:[email protected] Vergessen Sie folgende Angaben nicht: Ihre vollständige Adresse, Ihre Telefonnummer, den Namen Ihrer Vermietungsagentur, Ihre Bezugsnummer der Mietwohnung, die Daten von Beginn und Ende Ihres Aufenthalts. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 4.2 Falsche Erklärungen Falls sie den Gegenstand des Risikos verändern oder unsere Meinung diesbezüglich beinträchtigen: jede Verschweigung oder bewusst falsch gemachte Erklärung Ihrerseits führt zur Nichtigkeit des Vertrags. Die gezahlten Prämien werden von uns einbehalten und wir haben das Recht, die Zahlung der fälligen Prämien zu verlangen, jegliche Unterlassung oder ungenaue Erklärung Ihrerseits, deren Böswilligkeit nicht herausgestellt ist, führt zur Vertragsauflösung 10 Tage nach einer Ihnen per Einschreiben adressierten Benachrichtigung und/oder zur Reduzierung der Entschädigungen gemäß des Gesetzbuchs über das Versicherungswesen (Code des Assurances), Artikel L 113.9. 5) WAS SIND DIE EINSCHRÄNKUNGEN IM FALL HÖHERER GEWALT ODER ANDEREN ÄHNLICHEN EREIGNISSEN? Wir können in keinem Fall die zuständigen lokalen Einrichtungen in einem Notfall ersetzen. Wir können nicht für Unterlassungen bei der Ausführung von Leistungen verantwortlich gemacht, die auf Fälle höherer Gewalt oder Ereignisse folgender Art zurückzuführen sind: Bürgerkriege oder Kriege mit dem Ausland, offenkundige politische Instabilität, Volksbewegungen, Aufstände, Terroranschläge, Repressalien, Einschränkungen von Bewegungsfreiheit und Warenverkehr, und dies aus welchem Grund auch immer, vor allem sanitäre, sicherheitsbezogene und meteorologische Gründe, Einschränkung oder Verbot von Luftverkehr, Streiks, Explosionen, Naturkatastrophen, Kernspaltung, noch für Verzögerungen bei der Ausführung von Leistungen in Zusammenhang mit diesen selben Ursachen. Wir können nicht für Unterlassungen bei der Ausführung von Leistungen verantwortlich gemacht werden im Zusammenhang mit Verspätungen und/oder der Unmöglichkeit, administrative Dokumente zu erhalten, wie zum Beispiel Einreise- und Ausreisevisums, Reisepass, usw., die für Ihren Transport innerhalb oder außerhalb des Landes, in dem Sie sich befinden, notwendig sind, oder für Ihre Einreise in das von unseren Ärzten für Ihre Hospitalisierung empfohlene Land, noch für Verzögerungen bei der Ausführung von Leistungen in Zusammenhang mit diesen selben Ursachen. 6) WELCHES SIND DIE FÜR ALLE RISIKEN GEMEINSAMEN AUSNAHMEN? Wir können nicht eingreifen, wenn Ihre Leistungsschutz-Anträge auf folgendes zurückzuführen sind: Bürgerkrieg oder Krieg mit dem Ausland, Aufstände, Volksbewegungen, Terroranschläge, Ihre freiwillige Teilnahme an Aufständen oder Streiks, Raufereien oder Tätlichkeiten, Kernspaltung oder jede andere aus einer Energiequelle herrührende Strahleineinwirkung mit radioaktivem Charakter, Einnahme von Medikamenten, Drogen, Rauschgiften und anderen gleichgestellten nicht ärztlich verschriebenen Produkten, sowie Alkoholmissbrauch, jede absichtliche Handlung Ihrerseits, die zum Einsatz der Versicherungsleistung führen kann. 7) WIE WERDEN BEGUTACHTET? VON DER VERSICHERUNGSLEISTUNG GARANTIERTE SACHSCHÄDEN Wenn die Schäden nicht aus freier Hand eingeschätzt werden können, werden sie anhand einer gemeinschaftlichen Inspektion begutachtet, unter Vorbehalt unserer gegenseitigen Rechte. Jeder von uns wählt seinen eigenen Sachverständigen. Falls diese Sachverständigen sich nicht untereinander einigen können, ziehen sie einen dritten Sachverständigen hinzu, um gemeinsam und unter Wahrung der Stimmenmehrheit zu entscheiden. Falls einer von uns keinen Sachverständigen ernennt oder falls die beiden Sachverständigen sich nicht hinsichtlich der Wahl eines dritten Sachverständigen einigen können, wird dieser vom Vorsitzenden des Amtsgerichts (Tribunal de Grande Instance) oder einer anderen Rechtsbehörde mit gleichgestelltem Niveau des Ortes ernannt, in dem der Schaden stattgefunden hat. Diese Ernennung geschieht auf einfache Anfrage, die mindestens von einem von uns unterzeichnet sein muss. Derjenige, der nicht unterzeichnet hat, wird per Einschreiben zur Begutachtung vorgeladen. Jeder übernimmt die Kosten und Honorare seines Sachverständigen und gegebenenfalls die Hälfte derjenigen des dritten Sachverständigen. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 8) RECHTSÜBERTRAGUNG Nach der Kostenausgabe im Rahmen unserer Garantien für Assistenz- und/oder Versicherungsleistungen, gehen die Rechte und Aktionen, die Sie gegenüber für den Schaden verantwortliche Dritte haben können, gemäß Artikel L.12212 des Gesetzbuchs für das Versicherungswesen (Code des Assurances), auf uns über. Die Rechtsübertragung beschränkt sich auf die Höhe des Betrags, den wir im Rahmen der Anwendung des vorliegenden Vertrags gezahlt haben. 9) VERSICHERUNGSLEISTUNGEN: ENTSCHÄDIGT? INNERHALB WELCHER ZEITRÄUME WERDEN SIE Was die Versicherungsleistungen angeht, so findet die Zahlung innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem zwischen uns gefundenen Einverständnis oder ab der vollziehbaren Gerichtsentscheidung statt. 10) WELCHES SIND DIE VERJÄHRUNGSFRISTEN? Gemäß Artikel L114-1 und L114-2 des Gesetzbuchs für das Versicherungswesen (Code des Assurances) sind jegliche Aktionen, die von dem vorliegenden Abkommen herleiten, nach einem Zeitraum von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des die Ursache darstellenden Ereignisses verjährt. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 DER VERSICHERUNGSLEISTUNGEN Versicherungsleistungen Maximale Leistungsbeträge ANNULLIERUNG DES AUFENTHALTS - Krankheit, Unfall oder Tod (einschließlich Rückfall vorangehender Krankheiten und Komplikation bei Schwangerschaft) - Sachschäden am Wohnsitz oder in professionellen Räumlichkeiten) - Konjunkturbedingte Entlassung des Versicherten oder seines Ehepartners - Annullierung des begleitenden Leistungsempfänger Anzahlung + ausstehender Restbetrag, mit einem Höchstbetrag von bis zu 15 000 € UNTERBRECHUNG DES AUFENTHALTES - Rückzahlung der nicht benutzten terrestrischen Leistungen im Falle einer medizinischen Rückführung oder vorzeitgen Rückkehr Noch nicht fällige Miete, mit einem Höchstbetrag von bis zu 15 000 € REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG - Körper- und Sachschäden aufgrund von Bränden, Explosion, Wasserschäden - Schäden an beweglichen und unbeweglichen Gütern, die dem Eigentümer des Mietgegenstandes gehören Bis zu 1 525 000 Euro Bis zu 2 500 Euro, mit einer Selbstbeteiligung von 75 € Nicht-Konformität des Mietgegenstandes Weigerung zur Übernahme durch den Mieter, aufgrund einer NichtKonformität des Mietgegenstandes Am Ort der Vermietung getätigte Hotelkosten Vom Eigentümer einbehaltene Summen Bis zu 75€ pro Person und mit Beschränkung auf eine Übernachtung Garantie für Geldverluste, die von unehrlichen oder betrügerischen Handlungen herleiten Auf betrügerische Art durchgeführte Vermietung Am Ort der Vermietung getätigte Hotelkosten Erstattung aller vom betrogenen Mieter gezahlten und vom Eigentümer einbehaltenen Summen Bis zu 75€ pro Person und mit Beschränkung auf eine Übernachtung Dauer der Assistenz-Leistungen mit Einschränkung auf die 3 folgenden Monate (1) im Zug 1. Klasse oder im Flugzeug Economic Class (2) Taxikosten bei Abfahrt und Ankunft III. BESCHREIBUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNGEN VEREINBARUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNGEN Die ADAR + Versicherungsleistungen erhalten durch die begleitende Unterschrift oder innerhalb eines maximalen Zeitraums von 10 Tagen des Mietvertrags von kurzer Dauer und die Zahlung des ADAR + Beitrags Gültigkeit, wobei der im Mietvertrag angegebene Mietbetrag als Entschädigungsgrundlage dient. Zusätzliche Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Transport, können hiervon betroffen sein, unter der Voraussetzung, dass sie mit der Reservierung der Vermietung verbunden sind und die Prämie diese Dienstleistungen ebenfalls einschließt. Wenn der Mietvertrag mehrere Familien vorsieht, so ist jede von ihnen einzeln versichert; der Mietvertrag wird nicht annulliert und in diesem Fall bezieht sich die Entschädigung auf den arithmetischen Teil der betroffenen Familie. Es obliegt dem Unterzeichner des Mietvertrags, der Agentur die Namen der Wohnungsmitinhaber zu nennen. ANNULLIERUNG 1) VERSICHERUNGSLEISTUNG Der Versicherer garantiert dem Versicherten die Rückzahlung der als Vorauszahlung oder Anzahlung gezahlten Summen sowie des geschuldeten Restbetrags im Falle einer Annullierung des Aufenthalts aus folgenden Gründen und bis zu einem Betrag von 15 000 € pro Schaden, unabhängig von der Anzahl der Leistungsempfänger. IN WELCHEN FÄLLEN GREIFEN WIR EIN? Wir greifen aus nachstehend aufgelisteten Gründen und Umständen, und mit Ausnahme aller anderen, ein: Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 SCHWERE KRANKHEIT, SCHWERER UNFALL ODER TODESFALL (einschließlich bei Verschlechterung vorangehender Krankheiten und Folgeerscheinungen eines vorangehenden Unfalls) Folgende Personen Der Vertragsnehmer, sein rechtlicher oder tatsächlicher Ehegatte/Ehegattin (einschließlich offensichtlicher Lebenspartner oder durch einen zivilen Lebenspartnerschaftsvertrag verbundene Partner) oder jede andere auf dem Anmeldeformular des vorliegenden Vertrags eingetragene Person, die Nutzungsrecht der genannten Wohnung besitzt. Seine Vorfahren oder Nachkommen bzw. diejenigen seines Partners oder der auf dem Anmeldeformular des vorliegenden Vertrags bestimmten Person und die Nutzungsrecht der genannten Vermietung besitzt. Seine Brüder, Schwestern, Schwager, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter; Sein beruflicher Vertreter, unter Vorbehalt, dass dessen Name bei der Registrierung zum Aufenthalt genannt worden ist; Die Person, die während des Aufenthalts damit beauftragt ist: auf die minderjährigen Kinder des Vertragnehmers aufzupassen, unter Vorbehalt, dass ihr Name bei der Reservierung des Aufenthalts genannt worden ist; auf eine behinderte Person aufzupassen, unter Vorbehalt, dass diese unter demselben Dach wie der Vertragsnehmer lebt, er ihr rechtlicher Vormund ist und ihr Name bei der Registrierung für den Aufenthalt genannt worden ist. AUF EINER SCHWANGERSCHAFT BERUHENDEN KOMPLIKATIONEN vor dem 7. Monat Die eine absolute Einstellung jeglicher professionellen Aktivität verlangen. GEGENINDIKATION BEI IMPFUNG KONJUNKTURBEDINGTE KÜNDIGUNG Sie selber betreffend, Ihren Ehepartner betreffend, Die Entscheidung darf zum Zeitpunkt der Reservierung Ihrer Reise oder der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags nicht bekannt sein. GERICHTSVORLADUNG, LEDIGLICH IN FOLGENDEN FÄLLEN: - Geschworener im Rahmen eines Schwurgerichts, - Prozedur zur Adoption eines Kindes, - Ernennung als Sachverständiger. Das Datum der Vorladung muss in den Zeitraum Ihrer Reise fallen. VORLADUNG ZU EINER NACHPRÜFUNG, Aufgrund eines zum Zeitpunkt der Reservierung der Reise nicht bekanntem Nichtbestehens einer Prüfung (nur für Hochschuleinrichtungen), die besagte Prüfung muss in den Zeitpunkt Ihrer Reise fallen. ZERSTÖRUNG IHRER PROFESSIONELLEN UND/ODER PRIVATEN RÄUMLICHKEITEN Zu über 50 % aufgrund eines Brandes, Explosion, Wasserschadens. DIEBSTAHL IN IHREN PROFESSIONELLEN ODER PRIVATEN RÄUMLICHKEITEN Der Diebstahl muss ein solches Ausmaß haben, dass Ihre Anwesenheit notwendig ist, und er muss in den 48 Stunden vor Ihrer Abreise stattgefunden haben. ZUWEISUNG EINER ARBEITSSTELLE DURCH DAS ARBEITSAMT ODER EINES PRAKTIKUMS DURCH DAS ARBEITSAMT Mit Beginn vor oder während Ihrer Reise. VERSETZUNG ODER ÄNDERUNG DER DATEN DES BEZAHLTEN URLAUBS DURCH DEN ARBEITGEBER (Mit einer zu Ihren Lasten gehenden Selbstbeteiligung von 20 %), der vor der Buchung der Reise zugestanden worden, mit Ausnahme folgender sozio-professioneller Kategorien: Unternehmensleiter, Freiberufler, Handwerker und Zeitarbeiter im Film- und Theaterbereich (intermittents du spectacle). Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 VISUMVERWEIGERUNG DURCH DIE BEHÖRDEN DES LANDES Es darf kein Antrag zuvor gestellt und von diesen Behörden für ein- und dasselbe Land abgewiesen worden sein. Ein von der Botschaft ausgestellter Nachweis wird hierzu verlangt. DIEBSTAHL VON AUSWEIS, REISEPASS Am Tag der Abfahrt, falls diese Dokumente für Ihre Reise unabdingbar sind. ATTENTAT Der Versicherungsschutz ist dann erworben, wenn innerhalb der 48 Stunden, die dem Beginn des Aufenthalts vorangehen, ein Attentat in einem Umkreis von 100 Kilometern des Ferienortes geschieht. VERHINDERUNG, SICH AN DIE ÖRTLICHKEITEN ZU BEGEBEN, MIT ENTSPRECHENDER BESCHEINIGUNG DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN Verhinderung, sich per Straßen- oder Schienenweg am Tag, der zur Übernahme des Mietgegenstandes vorgesehenen ist, an den Ort der Mietwohnung zu begeben, sowie innerhalb der achtundvierzig folgenden Stunden, aufgrund von Straßensperren oder Streiks, die jeglichen Verkehr unmöglich machen. Eine Bescheinigung des Bürgermeisters der Gemeinde des Ferienortes ist hierzu notwendig. ZUGANGSVERBOT ZUM ORT DER VERMIETUNG DURCH DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN Wenn der Versicherte dazu gezwungen ist, seinen Aufenthalt infolge eines Verbots aufgrund von Verschmutzung, Überschwemmung, Brand, Naturereignissen oder Seuchen, das durch die für den Ort zuständigen Behörden erteilt worden ist, innerhalb von 48 Stunden vor oder nach dem vertraglich festgelegten Datum des Mietbeginns zu annullieren oder darauf zu verzichten. Diese Risiken werden in Bezug mit dem vorliegenden Vertrag als eingetroffen angesehen, wenn der Zutritt zum Ort in einem Umkreis von fünf Kilometern des Standortes der Mietwohnung gemäß eines Beschlusses einer Kommunal- oder Präfekturalbehörde während dem versicherten Mietzeitraum komplett untersagt wurde. ANNULLIERUNG DER VERMIETUNG DURCH DEN EIGENTÜMER Bei Zusammentreffen folgender Umstände: - der Eigentümer annulliert die Vermietung, da der Mietgegenstand infolge zufälliger Ereignisse wie Brand, Sturm, Wasserschäden oder sonstiger Naturereignisse nicht nutzbar ist, - der Eigentümer verweigert es, dem Mieter seine Anzahlung und alle von ihm gezahlten Beträge aus finanziellen Gründen zurückzuzahlen. Der Versicherer garantiert dem Versicherten die Erstattung aller gezahlten Summen und behält sich das Recht vor, Rechtsmittel gegenüber dem säumigen Eigentümer einzulegen. 2) AUSNAHMEN Zusätzlich zu den in der Anlage ALLGEMEINES stehenden Ausnahmen, greifen wir unter nachstehend angegebenen Bedingungen nicht ein: Annullierung in Zusammenhang mit einer Person, die zum Zeitpunkt der Reservierung Ihrer Reise oder der Unterzeichnung des Vertrags hospitalisiert wird. Kur mit Schönheitsbehandlung. Schwangerschaftskomplikationen, wenn die Person zum Zeitpunkt der Abfahrt den 7. Schwangerschaftsmonat überschritten hat. Eine Krankheit, die psychische oder psychotherapeutische Behandlungen verlangt, einschließlich nervöser Depressionen, für die keine Hospitalisierung von mindestens 5 Tagen zum Zeitpunkt der Annullierung Ihres Aufenthaltes notwendig ist. Vergessen einer Impfung. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 Unfälle, die auf die Ausübung folgender Sportarten zurückzuführen sind: Bobsleigh, Bergsteigen, Skeleton, Alpinismus, Schlittenwettrennen, alle Luftsportaktivitäten, sowie Unfälle, die auf eine Teilnahme oder Training in Zusammenhang mit Matchs oder Wettkämpfen zurückzuführen sind. Nicht-Vorweisen, aus welchem Grund auch immer, der für die Reise unabdingbaren Dokumente, wie Reisepass, Visum, Tickets, Impfausweis, mit Ausnahme eines Diebstahls des Reisepasses oder Ausweises am Tag der Abreise. Krankheiten, Unfälle, die Gegenstand einer ersten Diagnose gewesen sind, oder eines Rückfalls, einer Verschlechterung oder einer vorhersehbaren Hospitalisierung zwischen dem Datum des Kaufs Ihrer Reise und dem Datum der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags. 3) IN HÖHE WELCHES BETRAGES GREIFEN WIR EIN? Wir greifen in Höhe der Annullierungskosten ein, die am Tag des Ereignisses, das zum Einsatz der Versicherungsleistung führen kann, entstanden sind, gemäß der Allgemeinen Mietbedingungen (Conditions Générales de location), mit einem Höchstbetrag und einer Selbstbeteiligung entsprechend der Übersichtstabelle der Versicherungsleistungen. 4) INNERHALB WELCHER FRIST MÜSSEN SIE UNS DEN SCHADEN MELDEN? Sie müssen den Vermittler, den Eigentümer sowie das Cabinet Albinet umgehend, d.h. innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Ereignis, das zum Einsatz der Versicherungsleistung führt, informieren. Falls vorangehende Obliegenheiten nicht erfüllt sein sollten und Sie die Reise zu einem späteren Zeitpunkt annullieren sollten, haben wir das Recht, die Annullierungskosten erst ab dem ersten Ausbruch der Krankheit oder dem Unfall, der zur Annullierung geführt hat, zu erstatten. 5) WAS SIND IHRE OBLIEGENHEITEN IM FALLE EINES SCHADENS? Ihrer Schadensmeldung muss folgendes beiliegen: Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls: ein ärztliches Attest, das den Ursprung, die Art, den Grad und die vorhersehbaren Auswirkungen der Krankheit oder des Unfalls präzisiert, sowie die Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Kopien der verordneten Rezepte mit den entsprechenden Aufklebern (Vignetten) der verschriebenen Medikamente oder eventuell der praktizierten Analysen und Untersuchungen; Im Falle einer konjunkturbedingten Kündigung: Kopie des Kündigungsschreibens und Kopie des Arbeitsvertrages; Im Falle von Schwangerschaftskomplikationen: Kopie der pränatalen Untersuchung und Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Im Falle eines Todesfalls: Sterbeurkunde und Geburtsurkunde (fiche d’état civil) In allen anderen Fällen: alle möglichen Nachweise. Das ärztliche Attest muss unbedingt in einem geschlossenen Umschlag an unseren Vertrauensarzt adressiert sein. Sie müssen Ihren Arzt hierfür vom Arztgeheimnis gegenüber dem Arzt der Versicherungsfirma befreien. Dies gilt ebenfalls für den Arzt, der jede andere Person behandelt, deren Krankheit oder Unfall zum Einsatz des Versicherungsschutzes geführt hat, Sie können anderenfalls Ihren Entschädigungsanspruch verlieren. Sie müssen uns ebenfalls alle von Ihnen verlangten Auskünfte oder Dokumente übergeben, um den Grund Ihrer Annullierung nachzuweisen, und zwar vor allem: - Die Abrechnungen der Sozialversicherung oder jeder anderen gleichgestellten Einrichtung in Bezug mit der Erstattung der Behandlungskosten und der Zahlung des Taggeldes; - Die Originalrechnung der Vermietung, falls diese über eine professionelle Einrichtung abgewickelt worden ist; - Die Nummer Ihres Versicherungsvertrags; - Den vom Eigentümer übergebenen Mietvertrag; - Im Fall eines Unfalls: Sie müssen die Ursache und Umstände des Unfalls präzisieren und uns Namen und Adressen der Verantwortlichen nennen, und falls möglich, Zeugen; - Adressen der Verantwortlichen und falls möglich der Zeugen. Die Versicherungsleistung für „Annullierung“ kann nicht mit der Versicherungsleistung für „Geldverlust aufgrund unredlicher und betrügerischer Handlungen“ kumuliert werden. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 UNTERBRECHUNG DES AUFENTHALTES 1) VERSICHERUNGSLEISTUNG Wir garantieren, im prorata temporis in den Grenzen, die in der Tabelle(Bild) der Garantiebeträge, die Einzahlung einer Entschädigung darstellen, als Ihr Aufenthalt für einen der folgenden Motive unterbrochen ist: · wenn sich ein naher Verwandter (Ihr Ehegatte, ein Einfluß, ein Nachkomme von Ihnen selbst oder von Ihrem Ehegatten) findet Eingewiesen oder stirb, oder wenn einer ihrer Brüder oder der Schwestern stirbt und, wenn Sie auf Grund dieser Tatsache, Ihren Aufenthalt unterbrechen sollen, · wenn sich eine Katastrophe (Einbruch, Brand, Schaden von Gewässern) in Ihrem Wohnsitz ergibt und was erfordert das unbedingt Ihre Anwesenheit, und was Sie auf Grund dieser Tatsache Ihren Aufenthalt unterbrechen sollten. 2) IN HÖHE WELCHES BETRAGES GREIFEN WIR EIN? Die Entschädigung wird proportional zur Anzahl der nicht benutzten Reisetage und der Anzahl an Personen, die den Ferienort tatsächlich verlassen haben, errechnet. Die Entschädigung wird innerhalb der in der Übersichtstabelle für Versicherungsleistungen angegebenen Höchstbeträge pro versicherte Person gezahlt, ohne jedoch die Obergrenze pro Ereignis zu überschreiten. Die Entschädigung wird ab dem Tag berechnet, der dem Tag, an dem das Ereignis aufgetreten ist, folgt und das zu dieser Entschädigung führt (Rückführung aus medizinischen Gründen, vorzeitige Rückkehr). 3) WAS SIE IM FALLE EINES SCHADENS TUN MÜSSEN Ihrer von uns organisierten Rückführung aus medizinischen Gründen oder vorzeitigen Rückkehr anschließend, müssen Sie Ihren Erstattungsantrag für die auf Grund dieser Unterbrechung nicht in Anspruch genommenen Leistungen erstellen. REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG 1) GARANTIE 1.1 Haftung des Mieters: Wir garantieren die aufgrund eines Brands, einer Explosion, eines Wasserschadens oder Frost, die ihren Ursprung innerhalb der Räumlichkeiten haben, entstandenen finanziellen Folgen in Bezug mit der Haftung des Mieters oder der Mitbewohner gemäß Artikel 1732 bis 1735 und 1302 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil) für dem Eigentümer des Mietgegenstandes an beweglichen und unbeweglichen Gütern verursachte Schäden, die Honorarrechnungen von Sachverständigen, die Fahr- und Ersatzkosten sowie Umquartierungskosten, die aufgrund eines garantierten Schadens notwendig geworden sind. Der Versicherer garantiert ebenfalls finanzielle Auswirkungen, Verlust an Mieteinnahmen oder Nutzung, die der Eigentümer erlitten haben kann. Der Höchstbetrag für diesen Versicherungsschutz beträgt 1 525 000 €. 1.2 Von Nachbarn und Dritten eingelegter Rekurs: Wir garantieren die aufgrund eines Brands, einer Explosion, eines Wasserschadens oder Frost, die ihren Ursprung innerhalb der Räumlichkeiten haben, entstandenen finanziellen Folgen in Bezug mit der Haftung des Mieters oder der Mitbewohner, die ihnen gemäß Artikel 1382; 1383 und 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil) entstehen können, für alle an Nachbarn oder Dritten verursachten Schäden, für die die oben genannte Haftung des Mieters zum Einsatz kommt. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 1.3 Diverse Abnutzungen: Wir garantieren die finanziellen Folgen, die dem Mieter oder den Mietbewohner in Bezug mit der Haftpflicht des Mieters gemäß Artikel 1382; 1383 und 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil) entstehen können, für die an beweglichen und unbeweglichen Gütern verursachten Abnutzungen. Der Höchstbetrag für diesen Versicherungsschutz beträgt 2 500€ unter Abzug einer absoluten Selbstbeteiligung von 75 €. 2) AUSNAHMEN Zusätzlich zu den in Anlage ALLGEMEINES stehenden Ausnahmen, greifen wir unter nachstehend angegebenen Umständen nicht ein: Schäden, die nicht von der Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen werden; Schäden am Eigentum des Mieters; Schäden infolge mutwilliger Beschädigung, Brandlöcher durch Zigaretten oder sonstige Raucherartikel; Schäden, die durch Haustiere entstanden sind, für die der Versicherte die Verantwortung trägt; Schäden aufgrund von Feuchtigkeit, Kondensation, feuchtem Beschlag, Rauch; Pannen an dem Versicherten bereitgestellten Geräten; Schäden an Lampen, Sicherungen, Elektronenröhren, Bildröhren, Kristall-Halbleitern, Heizwiderständen und Heizmatten; Kosten für Reparatur, Entleerung oder Austausch von Leitungen, Hähnen und in Wasserund Heizinstallationen integrierten Apparaten; Diebstahl von Gegenständen auf Höfen, Terrassen und in Gärten; Diebstahl von Gegenständen aus Räumen, die mehreren Mietern oder Bewohnern zur Verfügung stehen, auβer im Falle eines Einbruchs; Diebstahl oder Verlust der Schlüssel der Räumlichkeiten; Schäden an den in den Räumlichkeiten befindlichen versicherten Gegenständen, die vollständig von Dritten bewohnt werden, die nicht der Mieter, sein Personal oder von ihm zugelassene Personen sind; Schäden infolge einer nicht mit dem Mietvertrag in Konformität stehenden Nutzung oder Verwendung; Folgen einer vertraglichen Verpflichtung, wenn diese die gesetzliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers überschreitet; Folgen aller Sach- oder Körperschäden am Versicherten, an seinem Lebensgefährten, seinen Vorfahren und Nachkommen; Immaterielle Schäden, außer wenn sie die Folge von garantierten Sach- oder Körperschäden sind; Alle ohne vorangehendes Einverständnis der Versicherungsgesellschaft auf Initiative des Versicherten getroffenen Vorkehrungen. 3) OBLIEGENHEITEN IM SCHADENSFALL 3.1 TRANSAKTION - ANERKENNUNG DER VERANTWORTUNG: Uns kann keine Anerkennung von Verantwortung und keine Transaktion, die Sie ohne unser Einverständnis akzeptiert haben, zugewiesen werden. Die Akzeptanz der Tatsachen als solche stellt keine Anerkennung der Verantwortung dar, genauso wenig wie die Tatsache, einem Opfer einen dringenden Rettungsdienst erwiesen zu haben, wenn es sich um eine Hilfstat handelt, zu der jeder verpflichtet ist. 3.2 PROZEDUR Im Falle einer gegen Sie gerichteten Aktion, übernehmen wir Ihre Verteidigung und leiten das Verfahren für die Sachverhalte und Schäden, die mit in den Rahmen der Garantien des vorliegenden Vertrags fallen. Sie können sich unserem Vorgehen dann anschließen, wenn Sie ein Ihnen eigenes Interesse nachweisen können, das nicht mit im Rahmen des vorliegenden Vertrags übernommen wird. Die vorsorgliche Übernahme Ihrer Verteidigung kann nicht als eine Anerkennung der Garantie ausgelegt werden und bedeutet in keinem Fall, dass wir die Übernahme der Schäden akzeptieren, die nicht von vorliegendem Vertrag gedeckt wären. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 Wir behalten in diesem Fall nichtsdestotrotz das Recht bei, Ihnen gegenüber den Anspruch geltend zu machen, die Rückzahlung aller Summen zu verlangen, die wir für Sie bezahlt oder zurückgelegt haben. 3.3 REKURS: Was die Rechtsmittel betrifft: So haben wir vor Zivilgerichten, Handelsgerichten oder Verwaltungsgerichten diesbezüglich freie Ausübung im Rahmen der Garantien des vorliegenden Vertrags; Vor den Strafgerichten können die Rechtsmittel nur mit Ihrem Einverständnis angewandt werden; Falls der Streitfall über zivile Interessen hinausgeht, wird uns durch die Verweigerung Ihres Einverständnisses zur Ausübung des in Betracht gezogenen Rechtsmittels das Recht erteilt, von Ihnen eine Entschädigung zu verlangen, die dem Schaden entspricht, der hierdurch für uns entsteht. Sie können sich nicht dagegen widersetzen, dass wir Rekurs gegen einen verantwortlichen Dritten einlegen, wenn dieser durch einen anderen Versicherungsvertrag geschützt ist. 3.4 NICHTEINWENDBARKEIT: Selbst wenn Sie Ihren Obliegenheiten nach einem Schadensfall nicht nachkommen, sind wir dazu angehalten, die Personen zu entschädigen, gegenüber denen Sie haften. Wir behalten in diesem Fall dennoch das Recht bei, Ihnen gegenüber den Anspruch geltend zu machen, die Rückzahlung aller Summen zu verlangen, die wir für Sie gezahlt oder zurückgelegt haben. 3.5 PROZESSKOSTEN: Wir übernehmen die Prozesskosten, Quittungskosten und andere Bearbeitungskosten. Falls Sie jedoch zu einem Betrag verurteilt werden, der denjenigen des Versicherungsschutzes überschreitet, so übernimmt jeder von uns die Kosten proportional zu seinem jeweiligen im Urteil ausgesprochenen Anteil. VERSICHERUNGSLEISTUNG „NICHTKONFORMITÄT DES MIETGEGENSTANDES“ 1) VERSICHERUNGSLEISTUNG EUROP ASSISTANCE garantiert dem Leistungsempfänger die Erstattung aller von ihm im Rahmen des Mietvertrags geleisteten Summen, abzüglich des Beitrittbetrags für die Garantien des vorliegenden Vertrags, innerhalb der Grenzen der Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Vermietung, aufgrund einer verweigerten Übernahme der Vermietung angesichts einer wesentlichen Nichtkonformität mit der Beschreibung, die auf der Website des Anbieters hierzu gemacht worden ist. Unter „wesentlicher Nichtkonformität“ versteht man: Fehler eines solchen Ausmaßes und einer solchen Dauer, dass sie den Aufenthalt unter normalen Nutzungsbedingungen unmöglich machen; Gegenstände, Serviceleistungen oder Ausrüstungen, die mit zur Vermietung gehören und in der Anzeige aufgelistet worden sind und die einen echten Wertzuwachs für die Vermietung darstellen und die innerhalb der Wahl des Leistungsempfängers ausschlaggebend gewesen sind: - ihr Fehlen wird bei der Übernahme des Mietgegenstandes am ersten Tag der Vermietung festgestellt, - ihr defektes Funktionieren wird bei der Übernahme des Mietgegenstandes am ersten Tag der Vermietung festgestellt. 2/ UNBERNAHME DER HOTELKOSTEN Bei Auftreten eines Schadenfalls aufgrund einer Nichtkonformität, so wie sie in den Garantie-Klauseln (Artikel 1) definiert ist und welche in diesem Zusammenhang von Europ Asistance übernommen wird, erstatten wir die Hotelkosten, die am Tag zur ursprünglich geplanten Übernahme der Vermietung getätigt worden sind. Diese Übernahme ist auf die Rückerstattung einer Hotelübernachtung beschränkt, unter Nachweis der Originalbelege und bis zu den in der Tabelle angegebenen maximalen Beträgen. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 3) AUSNAHMEN Zusätzlich zu den in beiliegenden Allgemeinen Bedingungen angegebenen Ausnahmen, sind verweigerte Übernahmen einer Vermietung von den Garantien zur „Nichtkonformität“, so wie sie in vorliegender Anlage definiert sind, dann ausgeschlossen, wenn sie auf folgenden Elementen begründet oder davon abgeleitet sind: Ein unwesentlicher Mangel im Vergleich mit der in der Anzeige gemachten Beschreibung, vor allem in Bezug mit folgendem, wobei die Aufzählung nicht ausschließlich ist: Eine Orientierung des Gebäudes von weniger als 30; Eine insgesamt um weniger als 10 % kleinere Wohnfläche; Eine insgesamt um weniger als 20 % kleinere Gartenfläche; Eine Entfernung zu den mit zur Vermietung gehörenden Serviceleistungen um weniger als 40 %; Ein zeitlich beschränkter Mangel (das heißt eine Dauer von weniger als 20 % der vorgesehenen Gesamtdauer) des Gebäudes, das Gegenstand der Vermietung ist, oder der mit dazugehörenden Serviceleistungen; Ein Betrug des Vermieters, das heißt jede von ihm zugestandene Mietreservierung unter Anwendung eines falschen Namens oder einer falschen Eigenschaft oder unter Anwendung betrügerischer Handlungen mit dem allgemeinen Ziel, die Existenz einer Vermietung eines illusorischen Gebäudes vorzutäuschen oder eines einer anderen Person gehörenden Gebäudes; Indirekte Verluste, Verlust von Chancen, Verlust von Kunden, Vertragsstrafen. Vermietungen zwischen Personen mit einem Verwandtschaftsgrad irgendeiner Art untereinander. 4) OBLIEGENHEITEN IM SCHADENSFALL 4.1. PROZEDUR Um diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte oder seine Mitversicherten den Versicherer und den Vermittler umgehend mündlich und schriftlich in den 72 Stunden, die seiner Ankunft folgen, über seine Verweigerung zur Übernahme des Mietgegenstandes und die ihn hierzu veranlassenden Gründe informieren. Mit Ausnahme eines zufälligen Ereignisses oder eines Falles höherer Gewalt muss der Versicherte oder seine Mitversicherten das Cabinet ALBINET innerhalb von 72 Stunden über seine Verweigerung zur Übernahme des Mietgegenstandes und die genauen ihn hierzu veranlassenden Gründe per Einschreiben mit Empfangsbestätigung informieren, über diesen Zeitraum hinausgehend können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Der Leistungsempfänger oder seine Mitversicherten muss dem Versicherungsmakler Cabinet ALBINET anschließend direkt, oder über den Vermittler, folgende Elemente zukommen lassen: - das Original der ursprünglichen gezahlten Rechnung, die während der Registrierung der Reservierung der Vermietung ausgestellt worden ist und die das Registrierdatum aufweist, - Kopie der auf der Website des Vermittlers erschienenden Kleinanzeige und falls vorhanden ein Foto des Mietgegenstandes, - das Wohnungsübergabeprotokoll, Fotografien, Zeugenaussagen sowie jedes andere Dokument, das es dem Versicherer ermöglicht, anzunehmen, dass es sich tatsächlich um eine wesentliche Nichtkonformität handelt, - Email-Adresse oder Postanschrift des Eigentümers. 4.2. RÜCKZAHLUNG Die Rückzahlung des Mietbetrags geschieht ausschließlich zu Gunsten des Leistungsempfängers oder seiner Mitversicherten, UNTER AUSSCHLUSS jeder anderen natürlichen oder juristischen Person 4.3. RECHTSÜBERTRAGUNG Die Rechte und Aktionen der im Rahmen des Versicherungsschutzes“NICHTKONFORMITÄT“ entschädigten Personen gehen an EUROP ASSISTANCE über, in Höhe der gezahlten Summen, gegenüber allen Dritten, die für das Ereignis verantwortlich sind, das den Einsatz des vorliegenden Versicherungsschutzes ausgelöst hat. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 4.4. BERECHNUNG DER ENTSCHÄDIGUNG Es werden die Summen (Anzahlungen und/oder Restbetrag) auf Nachweis rückgezahlt, die vom Leistungsempfänger an den Vermittler oder Vermieter gezahlt worden oder zu zahlen sind und von diesen einbehalten worden sind, und zwar in maximaler Höhe des Preises, der ursprünglich in der Kleinanzeige für die Dauer des geplanten Aufenthaltes festgelegt worden ist, entsprechend der in der Übersichtstabelle für Versicherungsleistungen angegebenen Höchstbeträge. Jeder Antrag zur Erstattung der aus der Verweigerung zur Übernahme des Mietgegenstandes entstandenen Kosten, der die Bestimmungen des vorliegenden Kapitels nicht einhält, führt zum Verlust aller Rückzahlungsansprüche. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 VERSICHERUNGSLEISTUNG FÜR DIREKTE GELDVERLUSTE AUFGRUND UNREDLICHER ODER BETRÜGERISCHER HANDLUNGEN 1) VERSICHERUNGSLEISTUNG Wir garantieren die Rückzahlung der Summen, die Sie als Mietgebühr für eine Immobilie über eine Website gezahlt haben, unter Einbehalt der in der Übersichtstabelle für Versicherungsleistungen genannten Höchstbeträge und Selbstbeteiligungen. Unser Leistungsschutz kommt nur dann zum Einsatz, wenn Sie sowohl weder den Mietgegenstand in Besitz nehmen, noch die Rückzahlung der gezahlten Beträge erhalten konnten, die auf Ihrem Konto belastet worden sind, und dies trotz Ihrer diesbezüglichen Bemühungen, unter dem Vorbehalt: Dass Sie im Besitz eines vom Eigentümer oder dem scheinbar Beauftragten unterzeichneten Einverständnisses über die Vermietung sind, Dass Sie bei den zuständigen Behörden Strafanzeige erstattet haben; oder ansonsten umgehend die notwendigen administrativen und/oder rechtlichen Formalitäten bei diesen Behörden durchgeführt haben, Dass Sie den Beweis über die Belastung der Summe erbringen (beglaubigte Kopie des einkassierten Schecks durch die Bank…), Dass die von Ihnen gezahlten Beträge nicht bar bezahlt worden sind; Dass das Bankinstitut, das das Zahlungsmittel herausgegeben hat, Sie nicht rückerstattet hat oder dabei ist, ein Verfahren für eine Rückerstattung durchzuführen. 2/ UNBERNAHME DER HOTELKOSTEN Bei Auftreten eines Schadenfalls aufgrund einer Nichtkonformität, so wie sie in den Garantie-Klauseln (Artikel 1) definiert ist und welche in diesem Zusammenhang von Europ Asistance übernommen wird, erstatten wir die Hotelkosten, die am Tag zur ursprünglich geplanten Übernahme der Vermietung getätigt worden sind. Diese Übernahme ist auf die Rückerstattung einer Hotelübernachtung beschränkt, unter Nachweis der Originalbelege und bis zu den in der Tabelle angegebenen maximalen Beträgen. 3) AUSNAHMEN DER VERSICHERUNGSLEISTUNG Zusätzlich zu den allen Versicherungsleistungen gemeinsamen Ausnahmen, sind ebenfalls ausgenommen: Jede Reservierung, Anzahlung, Vorauszahlung oder Zahlung, die getätigt worden ist, nachdem Sie vom Vermittler über einen Verdacht auf Betrug informiert worden sind; Reservierungen in Zusammenhang mit Kleinanzeigen für Vermietungen, deren Inhalt offensichtlich zeigt, dass der Empfänger der gezahlten Anzahlungen weder das Recht noch die notwendige Genehmigung zum Veröffentlichen dieser Anzeige hatte; Jeder Umstand, der dem einfachen Einverständnis in Zusammenhang mit Ihrer Vermietung nur schädigt; Anzahlungen oder Vorauszahlungen, die vom Eigentümer nicht rückgezahlt worden sind, da Sie den Sie betreffenden Teil der mit dem Eigentümer erstellten Regeln, und die im Mietvertrag angegeben sind, nicht nachgekommen sind; Jeder Antrag für Rückzahlungen in Zusammenhang mit Transportkosten, einschließlich Kraftstoff, die Ihnen entstanden sind, um sich zur Ferienvermietung zu begeben; Die Annullierung Ihres Aufenthaltes durch den Eigentümer vor Ihrer Abfahrt , welcher Ihnen die gezahlten Summen entsprechend Ihres Mietvertrages in einem Zeitraum von 30 Tagen nach Benachrichtigung der Annullierung zurückgezahlt hat; Jede Reservierung, die vor Ihrer Registrierung als Mitglied auf der Website des Vermittlers gemacht worden ist. 4) OBLIEGENHEITEN IM SCHADENSFALL - Sie müssen Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstatten, oder ansonsten umgehend die notwendigen administrativen und/oder rechtlichen Formalitäten bei diesen Behörden durchführen. Sie bestätigen, dass Sie nicht bereits eine teilweise oder vollständige Rückzahlung vom Aufgeber der Kleinanzeige oder jeder anderen Stelle erhalten haben und Sie verpflichten sich dazu, uns jede nach der Schadenserklärung eventuell erhaltende Rückzahlung zurückzuzahlen. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 5) PROZEDUR 5.1. SOFORTIGE INFORMATION Um diese Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte oder seine Mitversicherten den Versicherungsmakler Cabinet Albinet sowie den Vermittler umgehend auf mündlichem und schriftlichem Weg (Fax + 33 1 48 01 84 83) innerhalb von 72 Stunden ab dem Feststellen des Betrugs oder jedes Verdachts auf Betrug informieren. Zusätzlich zu den im vorliegenden Merkblatt enthaltenden Bestimmungen, und unter Vorbehalt des Verlustes aller Ansprüche, muss der Versicherte alle notwendigen Maßnahmen treffen, um die Folgen der Straftat zu stoppen und das Ausmaß des Schadens in Grenzen zu halten. 5.2. SCHADENSMELDUNG BEIM CABINET ALBINET Der Versicherte muss seine Schadensmeldung anhand eines Schreibens, wie unter Artikel 5.2 präzisiert (Seite 4), durchführen. 5.3. ZU LIEFERNDE DOKUMENTE - - Die Empfangsbestätigung der von Ihnen erstellten Strafanzeige oder jedes anderen analogen Aktes innerhalb des kürzesten Zeitraums, spätestens jedoch acht Tage nach Erstattung der Anzeige; Die Kopie des vom Eigentümer oder scheinbar Beauftragten unterzeichnetem Einverständnis zur Vermietung; Alle Dokumente, die Ihre für die Reservierung durchgeführten Zahlungen nachweisen sowie das Einkassieren durch den Eigentümer, Sie verpflichten sich, uns auf einfache Anfrage unsererseits alle zusätzlichen Dokumente zu übermitteln, die wir zum Erstellen der Akte als nützlich ansehen. Email-Adresse oder Postanschrift des Eigentümers. Falls Sie wissentlich als Nachweis unrichtige Dokumente oder betrügerische Mittel benutzen oder unrichtige oder unvollständige Erklärungen abgeben, verlieren Sie alle Ihre Entschädigungsansprüche. 6) MODALITÄTEN ZUR RÜCKZAHLUNG Die Rückzahlung des Mietbetrags geschieht ausschließlich zu Gunsten des Leistungsempfängers oder seiner Mitversicherten, UNTER AUSSCHLUSS jeder anderen natürlichen oder juristischen Person 7) BETRAG DER VERSICHERUNGSLEISTUNG Die Entschädigung wird innerhalb der in der Übersichtstabelle der Versicherungsleistungen genannten Höchstbeträge und Selbstbeteiligungen rückgezahlt. 8) RECHTSÜBERTRAGUNG Kapitel 9 unter Punkt I ALLGEMEINES des vorliegenden Merkblatts legt folgendes fest: Nach der Kostenausgabe im Rahmen unserer Garantien für Assistenz- und/oder Versicherungsleistungen, gehen die Ansprüche auf die Rechte und Aktionen, die Sie gegenüber für den Schaden verantwortliche Dritte haben können, gemäß Artikel L.12212 des Gesetzbuchs über das Versicherungswesen (Code des Assurances), auf uns über. Unsere Surrogation beschränkt sich auf den Betrag der Kosten, die wir für im Rahmen der Anwendung des vorliegenden Vertrags eingegangen sind. IV. ZUSAMMENFASSUNG DER ZU ÜBERGEBENDEN DOKUMENTE Wie erhalten Sie eine Rückzahlung: Sie müssen Ihre Schadensmeldung an CABINET ALBINET, unter folgender Anschrift richten: Cabinet Albinet 5 cité de trévise 75009 Paris - Frankreich ODER per Email an: [email protected]. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 Sie müssen einer Schadensmeldung in allen Fällen eine Kopie des vorschriftsmäßig unterzeichneten und datieren Mietvertrags beifügen. Falls die Person, die die Annullierung durchführt, nicht den gleichen Familiennamen wie Sie trägt oder nicht mit zum Mietvertrag gehört, müssen Sie einen Auszug aus dem Familienbuch oder jedes andere Dokument beifügen, das einen Nachweis über die Abstammung bildet. Bei Annullierung des Aufenthalts zu liefernde Dokumente: 1. Krankheit: - - Ärztliches Attest und/oder Krankenhausbescheinigung in Übereinstimmung mit dem Zeitraum der Vermietung. Gegebenfalls: Diagnose, ärztliche Verordnung, Behandlungen… (im Original) Ursprüngliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und gegebenenfalls Verlängerung (Kopie). 2. Todesfall: - Sterbeurkunde im Original. 3. Bei konjunkturbedingter Entlassung, Änderung der Urlaubsdaten durch den Arbeitgeber, Versetzung, Zuweisung einer Arbeitsstelle oder einer bezahlten Praktikantenstelle durch das Arbeitsamt, Visumsverweigerung: - Bescheinigung des Arbeitgebers, die die Entlassung aus konjunkturbedingten Gründen bestätigt (im Original) - Schreiben des Arbeitgebers, das die Änderungen bezüglich der Urlaubsdaten bestätigt (im Original) - Schreiben des Arbeitgebers, das die Versetzung bestätigt (im Original) - Schreiben, dass die ASSEDIC-Registrierung nachweist (für französische Mieter). 4. 5. Rechtliche oder administrative Vorladung: - Dokument, das die Vorladung nachweist. Schwangerschaft - Attest, das das Anfangsdatum der Schwangerschaft bescheinigt Ärztliches Attest oder Krankenhausbescheinigung. Bei Unterbrechung des Aufenthalts vorzuweisende Dokumente: Dieselben Dokumente wie für die Annullierung eines Aufenthaltes, mit Angabe des Tages, an dem die Vermietung verlassen worden ist. Bei Sachschäden zu liefernde Dokumente (Vertrag mit einer Selbstbeteiligung von 75€): - Ausführliche Erklärung durch den Mieter, ansonsten Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls bei Eintreffen und Verlassen. Kostenvoranschlag und/oder Rechnung über den Neukauf des abgenutzten Gegenstandes (Originalrechung). Bei Wasserschäden, Brand, Explosion zu liefernde Dokumente (Vertrag mit einer Selbstbeteiligung von 75€): - Wasserschäden: einvernehmliche Bestandsaufnahme, Kostenvoranschlag (falls vorhanden) Brand, Explosion: einfache Erklärung zu den Schäden, Umständen, Datum, Eingreifen oder nicht der Feuerwehr, Verletzte, bis zum Erhalt des Berichts der Feuerwehr. Für die Versicherungsleistung „Nichtkonformität des Mietgegenstandes“ zu liefernde Dokumente: - - das Original der ursprünglich gezahlten Rechnung, die während der Registrierung der Reservierung der Vermietung ausgestellt worden ist und die das Registrierdatum aufweist, Kopie der auf der Website des Vermittlers erschienenden Kleinanzeige und falls vorhanden ein Foto des Mietgegenstandes das Wohnungsübergabeprotokoll, Fotografien, Zeugenaussagen sowie jedes andere Dokument, das es dem Versicherer ermöglicht, anzunehmen, dass es sich tatsächlich um eine wesentliche Nichtkonformität handelt, Email-Adresse oder Postanschrift des Eigentümers. Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044 Für die Versicherungsleistung „Betrügerische Transaktion“ auszuübende Sorgfaltspflichten und zu liefernde Dokumente - - - Sofortige mündliche und schriftliche (Fax…) Information an den Vermittler und Erstatten von Strafanzeige bei den zuständigen Stellen, Übergabe einer Kopie an den Versicherer innerhalb des kürzesten Zeitraums, spätestens jedoch acht Tage nach Erstattung der Strafanzeige; bei fehlender Strafanzeige, unverzögert die notwendigen administrativen und/oder rechtlichen Formalitäten bei den zuständigen Stellen durchführen und den Versicherer hierüber innerhalb des kürzesten Zeitraums unterrichten, spätestens jedoch acht Tage nach Ausführung dieser Formalitäten; alle Dokumente, die Ihre für die Reservierung durchgeführten Zahlungen nachweisen sowie das Einkassieren durch den Dritten; Alle zusätzlichen von Ihnen verlangten Dokumente, die für die Untersuchung der Akte von Nutzem sind; Email-Adresse oder Postanschrift des Eigentümers. Für alle ausländischen Kunden: Bankverbindungen Ihres Bankinstituts (IBAN oder BIC). Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 250 000 Euro – RCS PARIS - B 582 136 289 – TVA : FR 24 582 136 289 00029 Code NACE 6622Z Numero d’immatriculation ORIAS (www.orias.fr) : 07 000 044