Berufsperspektiven für angehende Lehrerinnen und Lehrer an

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Berufsperspektiven für angehende Lehrerinnen und Lehrer an
Berufsperspektiven für angehende Lehrerinnen und
Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen
Zentrale Aussagen der Informationsveranstaltung vom 05.12.2012
Referenten:

Frau Schmidt, schulfachliche Mitarbeiterin im Bereich Personalplanung der Landesschulbehörde Lüneburg

Frau Rothe, Seminarkonrektorin und Pädagogikseminarleiterin am Studienseminar Lüneburg für die Lehrämter an Grund-, Hauptund Realschulen
Moderatorin:

Frau Jelken, Studienberaterin am College der Leuphana Universität Lüneburg
Bewerbung und Einstellung in den niedersächsischen Vorbereitungsdienst an Grund-,
Haupt- und Realschulen
Wer den Masterabschluss bzw. das 1. Staatsexamen abgelegt hat, erwirbt einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz in einem
Studienseminar. Die Fächerkombination spielt dabei keine Rolle. Wenn man sich für den Vorbereitungsdienst bewirbt, sollte man auch
damit rechnen, einen Platz zu bekommen. Mittlerweile gibt es kaum noch Wartezeiten.
Ziel des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst dient dem Erwerb der Laufbahnbefähigung durch die unterrichtspraktische Ausbildung. Er endet mit der
Staatsprüfung, die die Berufszugangsberechtigung darstellt.
Einstellungstermine
Der Beginn des Vorbereitungsdienstes ist der 01.08. bzw. 25.01. eines Jahres.
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
Am Beginn des Vorbereitungsdienstes steht eine Einführungswoche, in der es um grundlegende Informationen sowie gegenseitiges
Kennenlernen geht (deshalb auch der Beginn zum 25.01. im 2. Halbjahr). Die Ausbildung erfolgt in Pädagogik (1 Pädagogikseminar) und
den beiden Unterrichtsfächern (2 fachdidaktische Seminare), jeweils im 14-tägigen Rhythmus. Für monatlich 20 Stunden finden
Seminarveranstaltungen statt (davon entfallen 8 Stunden auf die Pädagogik und je 6 Stunden auf die Fachdidaktik). Die
Seminarveranstaltungen beschäftigen sich mit konkreter Unterrichtsplanung, -durchführung und -reflektion sowie der Fachdidaktik.
Dazu gehören auch gegenseitige Unterrichtsbesuche mit anschließender Auswertung durch die Gruppe.
Die Unterrichtsverpflichtung im Vorbereitungsdienst beträgt 12 Stunden, die sich sowohl aus eigenverantwortlichem als auch aus
betreutem Unterricht zusammensetzen. Letzteres bedeutet, dass die Lehreranwärterin/der Lehreranwärter zwar den Unterricht plant und
durchführt, aber mit einer weiteren Lehrkraft „doppelt gesteckt“ im Unterricht ist und nicht allein die Verantwortung trägt. Beim
eigenverantwortlichen Unterricht hingegen trägt die Lehreranwärterin/der Lehreranwärter die Verantwortung für die Gestaltung der
Unterrichtsinhalte, deren Übereinstimmung mit den curricularen Anforderungen, die Leistungsfeststellung und -bewertung sowie die
Elternarbeit.
(Siehe dazu APVO-Lehr vom 13. Juli 2010 unter www.mk.niedersachsen.de)
1
Dauer des Vorbereitungsdienstes
In Niedersachsen dauert der Vorbereitungsdienst zurzeit noch 18 Monate. Zukünftig geplant ist die Umgestaltung und Verkürzung auf 12
Monate, die mit der Umsetzung der Neukonzeption der Masterstudiengänge für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR
300) einhergeht.
Status
Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die europäische
Unionsbürgerschaft besitzen, werden als Angestellte in den Vorbereitungsdienst eingestellt.
Einstellungsvoraussetzungen
Neben dem Masterabschluss, dem 1. Staatsexamen oder einem gleichwertigen Abschluss ist die Beherrschung der deutschen Sprache in
Wort und Schrift ein unerlässliches Kriterium.
Bewerbung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Die Bewerbungsfristen liegen ca. 4 ½ Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin: 15. März bzw. 15. September. Die Bewerbung erfolgt
online unter www.mk.niedersachsen.de. Somit bewirbt man sich zentral beim Kultusministerium in Hannover, nicht bei einem
Studienseminar oder einer Schule. Dennoch kann und sollte man mehr als nur einen Wunsch-Seminarstandort angeben (s.u.).
Die Zusagen/Absagen werden zwei bis drei Monate vor dem Einstellungstermin verschickt. Wenn man einen zugewiesenen Platz ablehnt,
ist dies nicht von grundlegendem Nachteil bei einer erneuten späteren Bewerbung; im nächsten Verfahren zählt man allerdings wieder
als „Erstbewerber/in“, d.h. bis zur Wiederbewerbung wird keine Wartezeit – anders als bei einer erfolglosen Bewerbung – angesammelt.
Es ist auch möglich, sich in verschiedenen Bundesländern parallel zu bewerben. Wer den Vorbereitungsdienst in einem anderen
Bundesland ableistet, hat dadurch bei der späteren Bewerbung für den niedersächsischen Schuldienst keine Nachteile.
Eine Ableistung des Vorbereitungsdienstes im Ausland ist nicht möglich, da es dort keine Studienseminare gibt.
Ortswünsche
Es können vier Ortswünsche geäußert werden, jedoch nur bezogen auf Studienseminare, welche die studierte Fächerkombination
überhaupt anbieten. Besonders nachgefragt sind Hochschulstandorte. Die Seminarzuweisung erfolgt zentral durch die niedersächsische
Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig. Sie richtet sich nach der Ausbildungskapazität der Seminare und der
Ausbildungsschulen. Die Ortswünsche werden, wenn möglich, vom Kultusministerium berücksichtigt. Wird nur ein einziger Ortswunsch
angegeben, ist – wenn dieser Ortswunsch nicht erfüllt werden kann – die Wahrscheinlichkeit größer, an einen ungewünschten Ort
geschickt zu werden. Vorrang bei der Ortszuweisung haben Personen, bei denen zwingende soziale Gründe vorliegen (z.B. alleinerziehend,
Kinder im Kindergarten oder in der Schule vor Ort oder Betreuung einer pflegebedürftigen Person). Die Note des Masterabschlusses bzw.
des 1. Staatsexamens ist bei der Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber auf die Studienseminare bedeutungslos. In der
Vergangenheit konnte bei dem Großteil der Bewerbungen der erstgenannte Ortswunsch berücksichtigt werden.
Die Ausbildungsschule wird der Bewerberin/dem Bewerber vom Studienseminar zugewiesen. Dabei werden Wünsche der Schulen nur in
besonders gelagerten Einzelfällen berücksichtigt. Aufgrund der Verteilung der Grundschulen über Stadt und Land sollte man darauf
eingestellt sein, dass die zugewiesene Schule bis zu 40 km vom Seminarstandort entfernt liegen kann und man somit u. U. einen
längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen muss. D.h. um Schule und Seminarstandort gut erreichen zu können sollte Mobilität im Sinne eines
eigenen PKW gegeben sein.
Staatsprüfung
Die Staatsprüfung findet bereits einige Wochen vor Ende des Vorbereitungsdienstes statt. In die Staatsprüfung geht man mit einer
Vornote als Ergebnis der bisherigen Beurteilungen, die 50% des Examens ausmacht. Am Prüfungstag werden zwei Prüfungsstunden (pro
Fach eine) gezeigt und bewertet. Direkt im Anschluss findet eine praxisorientierte mündliche Prüfung statt. Die Prüfungsergebnisse
dieses Tages machen die anderen 50% der Endnote aus.
Anwärterbezüge
Diese betragen ab dem 01.01.2012 an Grund-, Haupt- und Realschulen 1129,14 Euro brutto pro Monat. Je nach Familienstand und
Anzahl der Kinder sind Zuschläge möglich, z.B. bei Stufe 1 (verheiratet) 116,92 Euro, bei Stufe 2 (Kind) 216,91 Euro Familienzuschlag.
Hinweise zur Krankenversicherung: Beamtenanwärter(innen) erhalten, solange sie Anspruch auf Anwärterbezüge haben, Beihilfe zu den
Krankenkosten für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Sollte sich ein Anwärter freiwillig in einer gesetzlichen
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Krankenkasse versichern, können Zuschüsse zu den Krankenkassenbeiträgen nicht gewährt werden. Weitere Informationen zu den
Beihilfen siehe: www.nlbv.niedersachsen.de.
Fahrtkosten im Vorbereitungsdienst werden auf Antrag nur zwischen Dienstort (Ort der Schule) und Studienseminarort erstattet.
Spätere Bewerbung
Es besteht derzeit keine offizielle Frist für den Eintritt in den niedersächsischen Vorbereitungsdienst nach bestandenem Masterabschluss
bzw. 1. Staatsexamen für Lehrämter, d.h. der Anspruch auf die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst verfällt nicht. Ob eine solche Frist
eingeführt werden wird oder ob aufgrund von veränderten Prüfungsordnungen andere Zulassungsbedingungen gelten werden, ist derzeit
nicht abzusehen. Wurde das Zeugnis über den Masterabschluss oder über die 1. Staatsprüfung allerdings mehr als zehn Jahre vor der
beantragten Einstellung in den Vorbereitungsdienst erworben, kann die Zulassung zum Vorbereitungsdienst vom Ergebnis eines
Kolloquiums abhängig gemacht werden.
Überbrückungsmöglichkeiten
Für die Zeit bis zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst bietet die Verlässliche Grundschule die Möglichkeit, als Vertretungs- oder
Betreuungskraft zu arbeiten. Die Verträge hierzu werden von den jeweiligen Schulen selbst geschlossen; sie erfolgen nicht über die
Landeschulbehörde.
Seminarstandorte (nach Regionen)
› Braunschweig, Göttingen, Goslar, Helmstedt
› Hameln, Hannover I+II, Hildesheim, Syke, Wunstorf
› Buchholz, Celle, Cuxhaven, Lüneburg, Stade, Verden
› Aurich, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück, Vechta
Da nicht jeder Seminarstandort alle Fächer anbietet, ist es wichtig ist, sich zu erkundigen, wo man die studierten Fächer belegen kann.
Die Übersichten zu den Standorten der Studienseminare und deren Fächerangeboten sind als PDF-Dateien unter
www.mk.niedersachsen.de zu finden.
Einstellungen in den niedersächsischen Schuldienst an Grund-, Haupt- und Realschulen
Bedarf
Die Einstellungschancen für Grund-, Haupt- und Realschullehrerinnen und -lehrer werden zurzeit als relativ gut bewertet, besonders
wenn man räumlich flexibel ist. Vor allem in der Sekundarstufe I werden Lehrerinnen und Lehrer gesucht.
Ein Lehrermangel herrscht in einem Flächenland wie Niedersachsen überwiegend im ländlichen Bereich. Derzeit gibt es einen großen
Bedarf an Lehrkräften für die Landkreise Cuxhaven, Heidekreis, Oberharz sowie Rotenburg/Wümme.
Als besondere Bedarfsfächer gelten gegenwärtig Physik, Chemie, Musik, Englisch, Französisch, Sport, Technik, Hauswirtschaft und
Gestaltendes Werken. Für den Grundschulbereich werden insbesondere die Fächer Englisch, Musik und Sport nachgefragt. Regional kann
es auch in anderen Fächern zu einem größeren Bedarf kommen. In den zentralen Orten mit einer Universität gibt es i. d. R. genügend
Bewerberinnen und Bewerber für fast alle Fächer. Kein Bedarf besteht hingegen in den Fächern Sachunterricht und Deutsch (gilt auch für
die Sekundarstufe I). Insbesondere für die Fächerkombination Deutsch und Sachunterricht für die Grundschule ist auf Jahre mit einem
Bewerberüberhang zu rechnen.
Die oben beschriebenen Einstellungschancen für angehende Lehrerinnen und Lehrer können stark durch veränderte Rahmenbedingungen
oder durch die Finanzlage des Landes Niedersachsen sowie durch politische Entscheidungen (z.B. Geburtenrate, Schülerzahl pro Klasse,
Heraufsetzung der Wochenarbeitszeit oder des Pensionsalters) beeinflusst werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer bei seiner Bewerbung auf eine Tätigkeit in der Grundschule festgelegt ist sowie den Einsatz in
ländlichen Gebieten definitiv ausschließt, verringert seine Einstellungschancen. Wer sowohl räumlich als auch in Bezug auf die
Schulform flexibel ist, hat deutlich bessere Einstellungschancen.
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Bewerbung
Einstellungen erfolgen zweimal jährlich zum 01.02. und 01.08. (das Einstellungsverfahren mit der größeren Stellenanzahl). Die
Ausschreibung der Stellen erfolgt auf der Homepage des niedersächsischen Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de). Alle Fristen
zum aktuellen Einstellungsverfahren werden dort bekannt gegeben.
Es gibt Schulstellen, Bezirksstellen und Bedarfsfachstellen, wobei fast alle Stellen als Schulstellen ausgeschrieben werden. Bei einer
Schulstelle wird die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber von der jeweiligen Schule getroffen. Die Auswahl für eine Bezirksstelle
erfolgt durch die Landesschulbehörde und bezieht sich i. d. R. auf Bedarfsfächer, um eine flächendeckende Verteilung zu gewährleisten.
Für die endgültige Entscheidung werden mit den Bewerberinnen und Bewerbern Vorstellungsgespräche geführt.
Bewerbungen erfolgen generell online über www.eis-online.niedersachsen.de. Ergänzt wird die Onlinebewerbung durch eine Bewerbung in
Papierform, die an die Landesschulbehörde geschickt wird. Bei einer Bewerbung auf eine Schulstelle ist es erforderlich, zusätzlich
Bewerbungsunterlagen an die Schule zu senden. Bewerbungen sind sowohl für ganz Niedersachsen als auch für andere Bundesländer
möglich.
Wer eine Stelle angenommen hat, kann sich nicht mehr bewerben. Um später in eine andere Schule zu wechseln, muss ein
Versetzungsantrag gestellt werden. Es gilt eine 3-Jahresfrist, die die Bewerberin/der Bewerber an der zuerst angenommenen Stelle
verbleiben muss, um die pädagogische Kontinuität zu gewährleisten.
Für ein in Niedersachsen absolviertes Studium und/oder absolvierten Vorbereitungsdienst gibt es keinen Bonus bei der Einstellung in
Niedersachsen.
Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber
Es gibt drei Faktoren, die für die Einstellung als Beamtin/Beamter (bzw. als Angestellte/Angestellter nach dem 45. Lebensjahr) in den
niedersächsischen Schuldienst von zentraler Bedeutung sind:

gesuchte Unterrichtsfächer

Bewerbungsnote
Die Bewerbernote wird nach folgendem Verfahren berechnet: Summe aus Note bzw. des Masterabschlusses bzw. des 1.
Staatsexamens x 1 und Note des Staatsexamens x 3, Division der Summe durch 4 (Beispiel: Masterabschluss mit 2,3 und
Staatsexamen mit 1,5 = 1,7 als Bewerbernote).

Mobilität (Umzugsbereitschaft, Randregionen) und Offenheit für die Schulform
Liegen mehrere Bewerbungen vor, so wird nach den Kriterien Eignung (in Bezug auf das Schulprofil und die Anforderungen der Schule),
Leistung (Bewerbernote) und Befähigung (Fächerkombination) die beste Lehrkraft ausgewählt.
Neben den erwünschten zusätzlichen Anforderungen werden auch unterrichtliche Erfahrungen und andere fachliche Qualifikationen sowie
die Bedingungen an der Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, berücksichtigt.
Zusätzliche Qualifikationen können z.B. sein: abgeschlossene Berufsausbildung, abgeschlossenes Studium eines Erweiterungsfaches,
andere abgeschlossene Studiengänge, Erwerb der unterrichtlichen Qualifikation zur Erteilung von Sportförderunterricht, Beherrschung
von Plattdeutsch oder Deutsch als Zweitsprache, Erwerb des Montessori-Diploms, Lehrgang Umweltbildung während des
Vorbereitungsdienstes (Zertifikat), Rettungsschwimmabzeichen, Fortbildungen zum Thema Inklusion, Beherrschung eines
Musikinstrumentes. Zusatzqualifikationen wirken sich allerdings nur dann positiv aus, wenn eine vorzeigbare Abschlussnote erreicht
wurde.
Weiterhin können unterrichtliche Erfahrungen an Schulen vor und nach dem Vorbereitungsdienst (einschl. Pädagogische Mitarbeiter an
einer Grundschule) und bei Bildungsträgern berücksichtigt werden. Nachhilfeunterricht kann nur dann angegeben werden, wenn z.B.
Förderunterricht wie von einer Lehrkraft erteilt wurde.
Verbesserung der Einstellungschancen
Durch das Studium eines oder mehrerer Erweiterungsfächer erhöhen sich die Einstellungschancen, weil man flexibler auf die Bedarfe
reagieren kann.
Zudem kann es (gerade bei ungewöhnlichen Fächerkombinationen) vorteilhaft sein, vor einer Bewerbung mit der Schulleitung zu
sprechen, ob die eigene Fächerkombination in der Schule benötigt wird. Die Schulen wagen häufig nicht, bestimmte Fächerkombinationen
überhaupt bei ihrer Landesschulbehörde anzufordern, da die Aussicht auf Bewerberinnen und Bewerber mit dieser Kombination zu gering
ist (z.B. Physik, Chemie, Technik).
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Wenn man Sachunterricht mit dem Bezugsfach Physik auf Grundschullehramt studiert hat, besteht aufgrund des steigenden Bedarfs in
Naturwissenschaften auch die Möglichkeit, sich in der Sekundarstufe I für das Fach Physik zu bewerben.
Auch durch Unterrichtserfahrungen auf sog. Feuerwehrlehrerstellen können die Einstellungschancen verbessert werden.
Feuerwehrlehrerstellen sind Teilzeit-Angestelltenstellen auf der Basis von befristeten Arbeitsverträgen für einen konkreten Vertretungsfall
und enden jeweils zwingend spätestens mit dem Ablauf eines Schulhalbjahres. Nach 2-jähriger Tätigkeit als Vertretungslehrkraft kann
eine Übernahme ins Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl erfolgen. Auch eine Tätigkeit als Vertretungs- oder Betreuungskraft in der
Verlässlichen Grundschule ist ein zusätzliches positives Bewerbungsmerkmal.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einstellungschancen optimiert werden durch gute Leistungen in Studium und
Vorbereitungsdienst, Mobilität in Bezug auf ländliche Regionen, Flexibilität in Bezug auf unterschiedliche Schulformen und den Erwerb
von Zusatzqualifikationen.
Bezahlung und Stellenumfang
Lehrkräfte an Grundschulen sowie an Haupt- und Realschulen werden aktuell direkt in das Beamtenverhältnis eingestellt und die
Besoldung erfolgt nach A12.
Beispiel: Lehrerin/Lehrer an einer Haupt- oder Realschule, geb. 01.08.1982, ledig, Vollzeit, Eingruppierung A12, verdient 2.909,78 Euro
brutto pro Monat (Auszahlungsbetrag: ca. 2.351,00 Euro).
Es ist möglich in Teilzeit zu arbeiten: die Arbeitszeit kann bis zur Hälfte der Regelstundenzeit reduziert werden.
Links

www.mk.niedersachsen.de
übersichtlich aufbereitete Informationen zum niedersächsischen Schuldienst

www.cct-germany.de
Übersicht zu Lehrerbedarf und Einstellungsverfahren in allen Bundesländern (Informationen, Adressen und Bewerbungsfristen),
Stellenangebote an Schulen im Ausland, Selbsterkundungsverfahren (Tests für angehende Lehrerinnen und Lehrer)

www.bildungsserver.de
Deutscher Bildungsserver

www.nibis.de
Niedersächsischer Bildungsserver

www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de
Informationen zu allen schulischen Themen in Niedersachsen
Stand: Dezember 2012
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