Exportbericht Griechenland - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Griechenland - Außenwirtschaftsportal Bayern
EXPORTBERICHT
GRIECHENLAND
Wirtschaft / Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Zollregime / Recht
Geschäftsreisen
Stand: Januar 2016
Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Griechenland, der freundlicherweise von
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Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter
www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ......................................................................................... 4
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ....................................................................................... 7
AUSSENHANDEL................................................................................................................ 11
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......... 11
Normen ................................................................................................................................ 12
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ..................................................................... 13
Verkehr, Transport, Logistik ................................................................................................. 14
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL……………………...15
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL ..................................................................... 15
Steuern und Abgaben .......................................................................................................... 15
Zoll und Außenhandelsregime ............................................................................................. 21
RECHTSINFORMATIONEN ................................................................................................ 23
Firmengründung .................................................................................................................. 26
Patent-, Marken- & Musterrecht ........................................................................................... 27
Lizenzvergabe ..................................................................................................................... 27
Eigentum und Forderungen ................................................................................................. 28
Vertretungsvergabe ............................................................................................................. 28
Arbeits- & Sozialrecht .......................................................................................................... 29
Schiedsgerichtsbarkeit ......................................................................................................... 31
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................... 33
WICHTIGE ADRESSEN ...................................................................................................... 38
LINKS .................................................................................................................................. 45
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform
Parlamentarische Republik
13 Regionen und 325 Gemeinden; der Heilige Berg Athos
ist eine autonome Region
Fläche
131.957 km2, davon ca. 107.000 km2 Festland und
24.957 km2 Inselfläche
Bevölkerung
10,8 Mio. Einwohner (Stand: 2011)
Städte
Athen/Piräus
Thessaloniki
Heraklion
Larissa
Patras
Klima
Mediterran mit heißen, trockenen Sommern und milden,
feuchten Wintern; im Norden und Nordosten des Landes
macht sich noch der Einfluss des kontinentalen Klimas
bemerkbar.
Währung
Euro, 1 EUR = 100 Cent
3,8 Mio. Einwohner
1,1 Mio. Einwohner
304.270 Einwohner
284.420 Einwohner
214.580 Einwohner
Historischer Überblick
1821 begann, vor allem von Russland unterstützt, der Befreiungskampf der Griechen gegen die
Türken. 1830 schließlich entstand der griechische Nationalstaat. Otto, Prinz von Bayern, wurde
1833 als König Otto I. eingesetzt. Der Traum von der Vereinigung aller Griechen in einem Staat,
die sog. „Große Idee“, war bis 1922 die bestimmende Doktrin der Außenpolitik. Gebietszugewinne
gelangen in den Balkankriegen 1912/1913, als das Land auf Kosten des osmanischen Reiches
und Bulgariens das heutige griechische Makedonien und Thrakien hinzu gewann. 1916, zwei
Jahre nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, erklärte Griechenland den Mittelmächten den Krieg.
Im Vertrag von Sèvres wurden dem Land 1920 das türkische Ost-Thrakien und Izmir (Smyrna)
zugesprochen.
Daraufhin landete die griechische Armee in Kleinasien, wurde aber 1922 von den Türken besiegt.
Hunderttausende kleinasiatische Griechen flüchteten („Kleinasiatische Katastrophe“). Insgesamt
1,5 Mio. Griechen strömten bis Ende der zwanziger Jahre (aus Bulgarien, der Sowjetunion, der
Türkei) ins Mutterland. Die Muslime Griechenlands (außer West-Thrakien) mussten das Land
verlassen. Seine heutige Ausdehnung erreichte Griechenland erst nach dem Zweiten Weltkrieg mit
der Übernahme des Dodekanes.
1936 errichtete Ioannis Metaxas eine Diktatur nach faschistischem Vorbild. Der Zweite Weltkrieg
begann für Griechenland mit dem italienischen Angriff (28. Oktober 1940 – Nationalfeiertag). Nach
der italienischen Niederlage marschierten im Frühjahr 1941 deutsche Truppen im Land ein.
Deutsche, Italiener und Bulgaren teilten Griechenland in drei Besatzungszonen.
Zahlreiche Widerstandsorganisationen formierten sich, dominierend waren die Truppen der
kommunistisch kontrollierten EAM - ELAS (Nationale Befreiungsfront-Nationale Befreiungsarmee)
und der EDES (Griechische Demokratische Nationalarmee). Die Besatzungsmächte reagierten auf
den Widerstand mit Terror gegen die Zivilbevölkerung.
Nach Abzug der Deutschen im Oktober 1944 kontrollierte die ELAS einen Großteil Griechenlands.
Im Dezember 1944, bzw. 1946-1949, kam es zum Bürgerkrieg zwischen Regierungstruppen und
der kommunistischen „Demokratischen Armee“. Britische, später amerikanische Unterstützung
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(Truman-Doktrin) gaben 1949 den Ausschlag zugunsten der Regierungstruppen. Viele Anhänger
der Kommunisten flohen ins Exil und kehrten erst nach dem Fall der Obristen-Diktatur 1974 in die
Heimat zurück.
Politische Turbulenzen und instabile demokratische Regierungen erleichterten 1967 den Putsch
der griechischen Obristen. Im Sommer 1974 mussten sie nach der Landung türkischer Truppen
auf Zypern die Macht abgeben – die griechischen Militärs hatten einen Putsch gegen den
zypriotischen Präsidenten, Erzbischof Makarios, unterstützt; dieser Putsch hatte die türkische
Invasion ausgelöst. Konstantinos Karamanlis, bereits in den 50er- und 60er-Jahren
Ministerpräsident, bildete eine Übergangsregierung und erlangte bei den folgenden freien Wahlen
die absolute Mehrheit. Nach einer Volksabstimmung wurde die Monarchie abgeschafft. Seit 1981
ist das Land EU-Mitglied.
Bei den Parlamentswahlen 2009 ging die sozialistische PASOK (Panhellenische Sozialistische
Bewegung) mit ihrem Spitzenkandidat Giorgos Papandreou als Sieger hervor und stellte daraufhin
den Premierminister. Im Zuge der Staatsschuldenkrise erfolgte jedoch 2011 eine
Regierungsumbildung, anlässlich derer das Kabinett Papandreou zugunsten einer
Expertenregierung unter der Führung des parteilosen Ökonomen Loukas Papadimos zurücktrat.
Papadimos verhandelte Anfang 2012 mit der EU bzw. dem IWF das zweite griechische Hilfspaket
über einen Kreditrahmen von 130 Mrd. EUR. Im Zuge dessen kam es zu dem größten
Schuldenschnitt der Geschichte. Private Gläubiger verloren hierbei bis zu 70 % ihrer Ansprüche.
Da nach den vorgezogenen Parlamentswahlen im Mai 2012 aufgrund der zersplitterten
Parteienlandschaft eine mehrheitsfähige Regierungskoalition nicht gebildet werden konnte, musste
im Juni 2012 noch einmal gewählt werden. Dabei siegte die konservative Nea Dimokratia (ND)
unter Antonis Samaras mit 29,70 % der Stimmen. Die sozialistische PASOK (Panhellenische
Sozialistische Bewegung) unter Evangelos Venizelos, die bei den Wahlen 2009 noch 43,92 % der
Stimmen erringen konnte, musste eine empfindliche Niederlage hinnehmen und kam auf nur mehr
12,30 %. Sie wurde von Alexis Tsipras‘ Linkspartei SYRIZA (Vereinte Soziale Front), die mit 26,90
% einen – zu diesem Zeitpunkt - historischen Wahlerfolg feierte, auf den dritten Platz verdrängt.
ND und PASOK einigten sich mit der Demokratischen Linken (DIMAR) auf die Bildung einer
Regierung mit Antonis Samaras (ND) als Ministerpräsident. Die Koalition zwischen ND, PASOK
und DIMAR hielt jedoch nur ein Jahr, im Juni 2013 verkündete die Demokratische Linke ihren
Rückzug aus der griechischen Regierungskoalition. Dies geschah in Folge der Kontroversen über
die Schließung des staatlichen Rundfunksenders ERT. Bis Ende 2014 verfügten ND und PASOK
gemeinsam nur noch über eine knappe Mehrheit (155 Sitze im 300-köpfigen Parlament).
Demzufolge scheiterte auch die Wahl des von den beiden Regierungsparteien nominierten
ehemaligen EU-Kommissars Stavros Dimas zum Staatsoberhaupt des Landes an benötigten 180
Stimmen. Nach der gescheiterten Präsidentenwahl im Dezember 2014 mussten – wie vom
Grundgesetz vorgesehen - vorgezogene Parlamentswahlen stattfinden.
Am 25. Januar 2015 ging Alexis Tsipras‘ Linkspartei SYRIZA (Bündnis der radikalen Linken) aus
diesen Wahlen als deutlicher Sieger hervor. Mit 36,3% der Stimmen (149 Sitze) verpasste SYRIZA
die absolute Mehrheit nur knapp, konnte jedoch mit der rechtspopulistischen ANEL (Unabhängige
Griechen, 4,7 %, 13 Sitze) rasch einen Koalitionspartner finden. Seit dem 26.1.2015 ist Alexis
Tsipras Premierminister Griechenlands. Damit endete ein mehr als 40-jähriger politischer Kreislauf,
in dem der griechische Premierminister stets entweder von der ND oder von PASOK gestellt wurde
Am 5. Februar 2015 trat das neugewählte Parlament erstmals zusammen. Die SYRIZAAbgeordnete Zoe Konstantopoulou wurde zur neuen Parlamentspräsidentin gewählt. Nach
mehreren Anläufen wurde schließlich am 18. Februar der ehemalige Innenminister der Regierung
Karamanlis (ND) und Universitätsprofessor rokopis avlopoulos zum neuen Staatspräsidenten
ernannt.
Die neue griechische Regierung führte die Verhandlungen zum Abschluss des zweiten
Hilfsprogramms zunächst fünf Monate lang fort. In der Nacht vom 26. zum 27. Juni 2015 brach
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Regierungschef Alexis Tsipras die Gespräche jedoch ab und setzte
Sie,...“
überraschend ein Referendum, über die Ablehnung oder Annahme „Wussten
Eine Besonderheit des
eines Entwurfs der „Institutionen“ (Europäische Kommission, griechischen Wahlrechts
Internationaler Währungsfonds und Europäische Zentralbank, stellt die Tatsache dar,
zwischenzeitlich auch als „Troika“ besser bekannt) vom 25. Juni dass die
bezüglich „Reformen für den Abschluss des laufenden rogramms und stimmenstärkste Partei
einen Bonus von 50 der
darüber hinaus“ sowie einer „Vorläufigen Schuldentragfähigkeitsanalyse“ 300 Parlamentssitze
an. Die Folge war die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen am 29. bekommt. Daher erhielt
die Nea Dimokratia mit
Juni 2015. Das Referendum fand am 5. Juli 2015 statt, womit bei einer
Wahlbeteiligung von 62,5% die „Regierungslinie“ siegte und der 29,7% der Stimmen 43%
der Parlamentssitze.
Vorschlag der „Institutionen“ mit 61,3% der gültigen Stimmen abgelehnt
wurde. Tsipras interpretierte diesen „Wahlerfolg“ als Ermächtigung ein
besseres Hilfsprogramm im Rahmen eines EU-Gipfels mit den Gläubigern auszuhandeln. Diese
Ermächtigung holte er sich am 10. Juli auch offiziell vom griechischen Parlament mit insgesamt
251 Stimmen (einschließlich der Oppositionsparteien ND, Potami und PASOK – allerdings
stimmten 10 Syriza-Abgeordnete dagegen oder enthielten sich der Wahl). In der Nacht vom 12. auf
den 13. Juli 2015 einigten sich schließlich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone – nach
zähen Verhandlungen – auf die Eckpunkte eines dritten Hilfsprogramms für Griechenland.
Parteiinterne Auseinandersetzungen in der Linkspartei SYRIZA bezüglich ihrem Kurs in der
Schuldenkrise führten zu einem Rücktritt der Regierung im August 2015. Aus den vorgezogenen
Neuwahlen im September 2015 ging SYRIZA mit Alexis Tsipras an der Spitze erneut als stärkste
Kraft hervor. Um die erforderliche Mehrheit im arlament zu erhalten, erneuerte SYRIZA ihr
Bündnis mit der rechtspopulistischen ANEL. Zum neunen arlamentspräsident wurde der frühere
Innenminister Nikos Voutsis gewählt.
Bevölkerung
Neben den Griechen (98 %) gibt es kleine religiöse und sprachliche Minderheiten: die
muslimische, albanische, slavophone und aromunische (vlachische) Minderheiten. Seit Beginn der
neunziger Jahre ist Griechenland Zielland zahlreicher Wirtschaftsmigranten. Im Großraum Athen
und in Thessaloniki lebt etwa die Hälfte der Landesbevölkerung. Dominierende
Glaubensgemeinschaft ist die griechisch-orthodoxe Kirche (98 % der Bevölkerung); die
muslimische Minderheit (Türken, Roma, Pomaken) lebt v. a. in Thrakien. Ca. 4 Mio. Griechen
leben im Ausland (USA, Australien).
Landes- und Geschäftssprachen
Die Landessprache ist Neugriechisch, die Geschäftssprache ist vorwiegend Englisch, seltener
Deutsch und Französisch.
Politisches System
Griechenland ist eine parlamentarische Republik, Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der
Streitkräfte ist der Staatspräsident. Das Parlament zählt 300 Abgeordnete (Ein-Kammer-System);
es bestellt das Staatsoberhaupt für fünf Jahre – seit März 2015 Prokopis Pavlopoulos, VeteranPolitiker (ND), gestützt von der Koalitionsregierung SYRIZA-ANEL. Parlamentswahlen finden,
ebenso wie die Regionalwahlen, alle vier Jahre statt.
Das in Griechenland angewandte verstärkte Verhältniswahlrecht „belohnt“ die stärkste artei und
erleichtert ihr auf diese Art und Weise die Erlangung der absoluten Mehrheit im Parlament. Im
Gegensatz zu Österreich waren bislang sog. „große“, aber auch „kleine“ Koalitionen in der
Parteiengeschichte nach 1974 die Ausnahme – die letzte große Koalitionsregierung datiert in das
Jahr 1990. Die Hürde von Parteien für die Vertretung im Parlament ist die Erreichung von
landesweit 3% der Wählerstimmen. Im Juli 2010 hat Griechenland eine radikale Reform der
Regionalverwaltung verabschiedet. Nach der neuen Struktur der autonomen Selbstverwaltung,
genannt „Kallikratis“, existieren nun nur noch 325 Gemeinden in Griechenland (früher 1055) sowie
13 Regionen mit gewählten Regionalchefs. Die zwischen Gemeinden und Großregionen liegende
Verwaltungseinheit, die Präfekturen (Nomoi), wurden abgeschafft. Bei den Regionalwahlen vom 7.
November 2010 wurden erstmals die Bürgermeister und Regionalchefs nach „Kallikratis“ gewählt.
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Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
EU, EWWU, FATF, IAEA, IBRD, ICAO, ICC, ICRM, IDA, IEA, IFAD, IFC, IFRCS, IHO, IMF, IMO,
IMSO, Interpol, IOC, IOM, IPU, ISO, ITSO, ITU, ITUC, MIGA, OECD, OSCE, PCA, Schengen
SECI, UN, UNCTAD, UNIDO, UNIFIL, WFTU, WHO, WIPO, WTO.
Abkommen mit Deutschland
 Deutsch-Griechisches Abkommen vom 04. November 1961 (Vertrag über gegenseitige
Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und
öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen)
 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer
 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland über soziale
Sicherheit (25. April 1961)
 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland über den Schutz von
Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen
vom 16. April 1964 (BGBl 1965 II S. 177)
 Übereinkommen zwischen Deutschland und Griechenland über die Besteuerung des
beweglichen Nachlassvermögens
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Kurze Charakteristik
Die griechische Wirtschaft ist geprägt durch kleine und mittelständische Betriebe. Es gibt nur
wenige Großunternehmen. Landwirtschaft und produzierendes Gewerbe spielen eine geringere
Rolle. Branchen wie die einst starke Textilindustrie sind abgewandert und Anbauprodukte wie
Tabak, Baumwolle und Zuckerrüben sind kaum noch konkurrenzfähig. Griechenland wandelt sich
mehr zur Dienstleistungsgesellschaft.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Die Hoffnung der Griechen von der internationalen Finanzkrise verschont zu bleiben, erfüllte sich
nicht. Nach dem Bekanntwerden des griechischen Defizits im Herbst 2009 reagierten die
Finanzmärkte mit einem starken Anstieg der Risikoaufschläge auf griechische Staatsanleihen und
einer Abwertung der Bonität. Im Frühjahr 2010 konnte Griechenland auf den internationalen
Finanzmärkten kein Geld mehr aufnehmen – das Land stand vor der Zahlungsunfähigkeit. Die
europäischen Finanzminister einigten sich Mitte März auf ein Hilfspaket für das hochverschuldete
Griechenland. Begleitend zur Aktivierung des Stützmechanismus für Griechenland wurde Anfang
Mai ein „Memorandum zur Wirtschafts- und Finanzpolitik“ verabschiedet, das radikale
Sparmaßnahmen und Strukturreformen (unter anderen Mehrwertsteuererhöhung von 19 auf
23 %, Gehaltskürzungen für Beamte, Pensionsreform, Öffnung geschlossener Berufe) enthielt. Die
2010 beschlossenen Maßnahmen reichten aber zur Sanierung des Staatshaushalts nicht aus und
es musste daher im Sommer 2011 ein zweites Hilfspaket von den Mitgliedstaaten der EURO-Zone
beschlossen werden. Das mittelfristige Sparprogramm sah einen von der Troika detailliert
vorgegeben Reformprozess, Einsparungen und im Wesentlichen die Privatisierung der staatlichen
Betriebe vor, die einen nicht realistischen Erlös von 50 Mrd. EUR erbringen sollte.
Nach sieben harten Verhandlungsmonaten wurde am 21.Februar 2012 zwischen Griechenland,
seinen Eurozonen-Partnern und dem IWF ein Abkommen über das auf dem Brüsseler Gipfel am
21. Juli 2011 beschlossene Hilfsprogramm unterzeichnet. Das 130 Mrd. EUR Hilfsprogramm, mit
der Laufzeit 2012-2014, sah 100 Mrd. für einen genau vorgegebenen Reformprozess und
30 Mrd. für die Rekapitalisierung der Banken vor. Ziel des Hilfsprogramms war es Griechenland zu
ermöglichen seine Schulden bis 2020 auf 120 % des BNP zu reduzieren. Dieses zweite Paket
brachte zwar einige Erleichterungen durch einen Schuldenabbau, Verbesserungen der
Konditionen - vor allem einen niedrigeren Zinssatz und eine Verlängerung der Laufzeit zwischen
15 und 30 Jahren - sah aber auch neue Sparmaßnahmen in der Höhe von 11,5 Mrd. EUR vor. Ein
wichtiger Bestandteil des Pakets war auch die Privatisierung, die bis 2020 durch den Verkauf von
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staatlichen Anlagevermögen 22 Mrd. erbringen sollte. Der Ausgang der Wahlen im Mai 2012 und
die Ungewissheit des Verbleibs in der Eurozone verstärkte die Rezession zusätzlich. Nach der
Wahl im Juni setzte die neue Koalitionsregierung (ND-PASOK-DIMAR) alles daran das Vertrauen
der europäischen Partner wieder herzustellen und die versäumten Reformen nachzuholen. Mit
dem Abschluss des zweiten Memorandums Ende November 2012 (Verlängerung um zwei Jahre
und teilweiser Schuldenrückkauf) und der Auszahlung einer großen Tranche im Dezember wurde
die Wahrscheinlichkeit eines „Grexit“ sehr gering und die Stimmung besserte sich deutlich. Die
Rekapitalisierung der griechischen Banken, eine weitere wichtige Maßnahme zur Normalisierung
des Wirtschaftslebens, erfolgte im Juli 2013 und es entstand eine komplett neue BankenLandschaft. Die vier großen verbliebenen "Systembanken" hatten damals insgesamt elf ehemalige
Konkurrenten übernommen. 2013 wurde erstmals seit 1948 ein Leistungsbilanzüberschuss von 1,2
Mrd. erzielt und das erklärte Ziel einen Primärüberschuss zu erwirtschaften wurde 2014 erreicht.
Die langjährige Rezession war erstmals beendet (Reales BIP Wachstum 2014: 0,8%). Die
Hoffnungen, dass sich der Aufwärtstrend auch 2015 weiter fortsetzt, traten allerdings nicht ein. Die
Befürchtungen, dass die Reformbemühungen der ND/Pasok-Regierung nach Erreichen der ersten
Ziele nachlassen würden, bewahrheiteten sich leider verstärkt durch die Niederlage bei den EUund
Regionalwahlen
im
Mai
2014.
Nach
der
gescheiterten
Präsidentenwahl im Dezember 2014 und der Machtübernahme durch Syriza/Anel kehrten die Gefahr der
Rezession und auch die Möglichkeit eines „Grexit“ wieder zurück. Die Europäische Kommission
korrigierte im Mai ihre Prognose zum griechischen Wirtschaftswachstum von ursprünglich 2,5% auf
0,5% hinunter. Nach den gescheiterten Verhandlungen zum Abschluss des zweiten Pakets, dem
Referendum und den eingeführten Kapitalverkehrskontrollen im Juni/Juli erwartet die EUKommission inoffiziell einen Rückgang zwischen 2 und 4%. Das überraschend gute Ergebnis des
zweiten Quartals (+0,8%) und die sich anbahnende Umsetzung aller Rahmenbedingungen für das
vereinbarte dritte Hilfspaket lässt jedoch hoffen, dass die Auswirkungen auf das Gesamtjahr 2015
doch nicht so verheerend sein werden.
Makroökonomische Daten
BIP pro Kopf
Bruttoinlandsprodukt
Wachstumsrate BIP, real
Inflationsrate
Arbeitslosenquote
Euro
Mrd. Euro
%
%
%
2014
16.250
177,6
0,7
-1,4
26,5
2015
15.847*
173,2*
-1,4*
-1,0*
25,7*
2016
15.737*
172,0*
-1,3*
1,0*
25,8*
Quelle: GTAI- Wirtschaftsdaten Kompakt; Stand November 2015
Bedeutende Wirtschaftssektoren
Griechenland entwickelt sich zunehmend zu einer Dienstleistungsgesellschaft: Der Anteil des
Tertiärsektors an der Wertschöpfung 2014 betrug 72,7%, der Anteil der Industrie
10,1% und des Baus 1,6%. Der Anteil des Landwirtschaftssektors (3,3%), gewinnt aber in den
letzten Jahren an Bedeutung, vor allem für die Exportwirtschaft.
Ein Motor der griechischen Wirtschaft im vergangenen Jahrzehnt war die Bauwirtschaft – sie
profitierte am meisten vom olympischen Bauprogramm, aber auch von den Fördermitteln der EU
(3. Förderrahmen: 26 Mrd. EUR). 2006, mit der Einführung der Mehrwertsteuer am
Immobilienmarkt, setzte dann ein Abwärtstrend ein, der sich mit dem Ausbruch der griechischen
Schuldenkrise ab Herbst 2009 drastisch verstärkte. Die Unsicherheit über die wirtschaftliche
Zukunft und die restriktive Kreditvergabe der Banken führten schon 2011 zu einem weiteren
Einbruch der Bautätigkeit, der bis heute anhält. Durch den neuen Förderrahmen 2014-2020
erwartet man sich hier jedoch – besonders bei Infrastrukturprojekten – einen Aufschwung.
Griechenland ist innerhalb der EU der größte Baumwollproduzent, rund 9 % der
landwirtschaftlichen Produktion entfällt auf Baumwolle, der größte europäische Produzent von
Pistazien und der drittgrößte von Mandeln.
Die bereits in den letzten Jahren stagnierende Industrieproduktion ging 2014 um weitere 1,4%
zurück. Am meisten betroffen waren in der verarbeitenden Industrie die Lederindustrie,
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Elektrozubehör, Holzverarbeitung, Bekleidung, Pharmaerzeugnisse und Textilien. Die wichtigsten
Industriebereiche sind Mineralölverarbeitung, Lebensmittel und Getränke. Weitere wichtige
Industrien stellen die Metallindustrie (Aluminium), Pharmaindustrie, Chemie, Kunststoffe, Elektro
und Papier dar.
Wichtig im Dienstleistungsbereich sind vor allem die Tourismuswirtschaft und die Schifffahrt.
Insgesamt ist der Tourismus einer der treibenden Kräfte der griechischen Wirtschaft (direkt ca.
9,5% des BIP, indirekt 20-25%). 2004 bis 2008 konnte der Sektor nicht zuletzt durch den
Werbeeffekt der Olympischen Spiele 2004 in Athen zulegen. Im Zeichen der Krise blieb jedoch
auch der Tourismus nicht verschont und musste zwischendurch einen Einbruch der Umsätze
verzeichnen. Dank einer aggressiven Preispolitik der Hoteliers vermocht er sich jedoch kräftig zu
erholen. 2014 wurde mit 24 Millionen Gästen und Einnahmen in Höhe von EUR 17 Mrd. ein
Rekordergebnis
erzielt.
Trotz
eingeführter
Kapitalverkehrskontrollen wird für 2015 ein neuer Gäste-Rekord (25 Millionen) als realistisch
betrachtet.
Traditionell leistungsfähig ist die griechische Seefahrt und speziell die Handelsmarine. Laut der
UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development, «The Review of Maritime
Transport 2014».) bleibt Griechenland auch 2014 die größte Schifffahrtsmacht mit einem
Marktanteil von 16,9% an der gesamten Transportkapazität.
Die folgende Grafik zeigt die Anteile der Wirtschaftssektoren Land- und Forstwirtschaft &
Fischfang, Industrie, Bauwirtschaft und Dienstleistungen am BIP (A10) zu laufenden Preisen:
in 1.000 EUR
Quelle: Elstat
Anteile der Sektoren am gesamten BIP (einschließlich Steuern und abzüglich Förderungen auf
Produkte) in %
2010 2011 2012 2013 2014
Landu.
Forstwirtschaft,
Fischfang
Industrie
Bauwirtschaft
Dienstleistungen
2,9
3,1
3,3
3,3
3,3
9,6
3,8
72,0
9,5
3,0
72,1
9,9
2,3
72,7
10,2
1,9
72,5
10,1
1,6
72,7
Investitionen
Öffentliche und private Investitionen waren einer der wichtigsten Faktoren für das
Wirtschaftswachstum der letzten Jahre. Mit öffentlichen Investitionen sollten auch die
Auswirkungen der internationalen Finanzkrise bekämpft werden: Der griechische Staat steigerte
seine Investitionen noch bis 2008 auf ca. 4,9% des BIPs – erhöhte damit aber auch das
Staatsdefizit, das 2009 völlig aus dem Ruder lief. Die privaten Unternehmensinvestitionen gingen
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im selben Jahr bereits zurück und halbierten sich im Laufe der Krisenjahre auf etwas über 4% des
BIPs (das jedoch um 25% einbrach). Die Investitionstätigkeit der privaten Haushalte kam in den
Krisenjahren fast völlig zum Stillstand.
Mittelfristig attraktive Branchen sind, auf Grund der strategisch günstigen Lage, die
Energiegewinnung und Energieversorgung; ein großes Potential steckt auch im Bereich
Alternativenergie.
Weitere
zukunftsträchtige
Wirtschaftsbereiche
sind
v.a.
die
Informationstechnologien,
Bio-Agrarwirtschaft,
Transport
und
Logistik
sowie
das
Umweltmanagement.
Um die großen Löcher im Haushaltsbudget zu stopfen, muss die griechische Regierung neben
Sparmaßnahmen auch ein umfassendes Privatisierungsprogramm von Staatseigentum
durchführen. Geplant waren anfangs Erlöse von 50 Mrd. EUR bis 2020. Dieses Ziel stellte sich
allerdings als völlig unrealisierbar heraus. Der neue, mit den „Institutionen“ ausverhandelte Umfang
an Privatisierungserlösen umfasst nunmehr 6,2 Mrd. EUR für die Jahre 2015 bis 2018. 2013
beliefen sich die Einnahmen auf weniger als 1 Mrd. und auch 2014 (350 Millionen Euro) wurde das
vereinbarte Ziel von 1,5 Mrd. nicht erreicht. Als besonders schwierig stellten sich die
Privatisierungen der Puplic Gas Cooperation (DEPA), des Astir Palace Hotels, des Hellenikon
Flughafengeländes, des Rüstungs- und Maschinenbaukonzerns Hellenic Defense Systems (EAS),
des Bergbaubetriebes Larco und der Hellenic Vehicle Industry (ELVO), einer ehemaligen Steyr
Beteiligung, heraus. Inzwischen hat sich aber eine neue Dynamik entwickelt. Die Privatisierung der
Lotteriegesellschaft OPAP sowie der 14 regionalen Flughäfen sind bereits erfolgreich vollzogen
worden. Dies soll sich nun bis Ende 2015 auch bei den Hafenbetrieben von Piräus (OLP) und
Thessaloniki (OLTH), dem Eisenbahnverkehrsunternehmen TRAINOSE und der griechische
Eisenbahnorganisation (OSE) und anschließend auch bei anderen Privatisierungsobjekten im
gleichen Maß fortsetzen.
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
Die Arbeitslosigkeit ist in Griechenland durch die Schuldenkrise stark gestiegen. Die
zwischenzeitlichen Rückgänge im Tourismus, die Einbrüche am Bausektor und im Einzelhandel
haben die Arbeitslosigkeit von 12,7 % in 2010 auf 27,5 % in 2013 anwachsen lassen. 2014
verbesserte sich die Arbeitslosenquote um 1% auf 26,5%. Ein großes Problem stellt aber nach wie
vor die hohe Jugendarbeitslosigkeit dar. Sie beträgt inzwischen 52,4%, was zwar einen Rückgang
im Vergleich zu 2013 bedeutet (58,3%), ist allerdings immer noch doppelt so hoch wie im Jahr
2009. Mit einem sich nach der Vereinbarung zum 3. Hilfspaket abzeichnenden Aufschwung dürfte
sich die Lage am Arbeitsmarkt etwas bessern, mit einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit
ist aber auf Jahre hinaus nicht zu rechnen. Im 1. Quartal 2015 verbesserte sich die
Arbeitslosenrate auf 26,6% von noch 27,8% im 1. Quartal 2014.
Arbeitskosten, Lohnniveau
Die Arbeitskosten (unit labour costs) liegen in Griechenland mittlerweile deutlich unter dem
Durchschnitt der EU-Länder (OECD Index 2012/Basisjahr 2010: EU 28 102,3; GR: 91,0; AT:
103,5). Das Lohnniveau hat sich in den letzten Krisenjahren laufend angepasst. Mit einem
Monatsgehalt von EUR 586 (unter 25jährige: EUR 510,95) hat Griechenland einen der niedrigsten
Mindestlöhne Europas aufzuweisen. Das Lohnniveau ist in Griechenland sowohl im Vergleich mit
anderen westeuropäischen Staaten als auch im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten niedrig,
lediglich Führungspositionen sind teilweise besser bezahlt als in Deutschland.
Seit dem Jahr 2010 kam es in Griechenland zu laufenden Lohn- und Gehaltskürzungen. Vor allem
die Angestellten im öffentlichen Dienst mussten im Zeichen der Schuldenkrise Lohnkürzungen um
die 20 % hinnehmen. Aber auch im Privatsektor kürzten die unter Druck geratenen Betriebe die
Löhne ihrer Angestellten bisher mehrmals. Die Lohnspirale wird sich aber voraussichtlich nicht
mehr wesentlich nach unten bewegen.
AUSSENHANDEL
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Alle Informationen über den griechischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten
kompakt.
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Bedingt durch die Krise ist Griechenland noch mehr zu einem Preis- und Konditionenmarkt
geworden. Die Investitionsbereitschaft vieler Unternehmen ist zwar nach wie vor vorhanden, die
Kreditvergabe durch die Banken gestaltet sich jedoch unter den gegebenen Umständen sehr
restriktiv. Bereits vor Einführung der Kapitalverkehrskontrollen war die Investitionstätigkeit stark
zurückgegangen. Einzige Ausnahme stellte bislang die exportorientierte Industrie dar. Nach der
erneut notwendigen Rekapitalisierung der Banken und der schrittweisen Aufhebung der
Kapitalverkehrskontrollen ist aber eine zunehmende Verbesserung der Liquiditätssituation der
griechischen Unternehmen zu erwarten.
Empfohlene Vertriebswege
Bestellung eines Vertreters bzw. Alleinimporteurs üblich, da so die erforderliche persönliche
Kundenbetreuung in der Regel besser gewährleistet ist und auch bei Problemen in der Abwicklung
oder Zahlungsverzögerungen der Vertreter umgehend Kundenkontakt aufnehmen kann. Vor
Bestellung eines Vertreters ist persönliches Kennenlernen des Bewerbers, eine Bonitätsauskunft
über seine Firma sowie ein persönlicher Augenschein dringend anzuraten.
Die übliche Form der Vertretungsvergabe ist eine Generalvertretung für ganz Griechenland (mit
Sitz in Athen, im Idealfall Filialen über Griechenland verteilt, zumindest in Thessaloniki). Einzelne
Gebietsvertretungen für die Inseln (Kreta, Rhodos) möglich.
Werbung
Tages-, Wirtschaftszeitungen, Magazine, Fachzeitschriften, eventuell Radio, TV, Messeteilnahme,
zunehmend Internet.
E-Business
Das E-Business steckt in Griechenland im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern noch in den
Kinderschuhen. Nur langsam hält das E-Business, ausgehend von den griechischen Banken
Einzug. Der rechtliche Rahmen jedenfalls ist vorhanden: Die einschlägigen EU-Richtlinien
betreffend Gültigkeit und Sicherheit von elektronischen Dokumenten wurden bereits vor Jahren in
das griechische Recht übernommen.
Auch E-Commerce hat sich in Griechenland in den letzten Jahren gut entwickelt. Der
Gesamtumsatz durch E-Commerce B2C-Verkäufe erreichte im Jahr 2013 3,5 Milliarden Euro
(+20,7% vs. 2012). Das kumulative Wachstum zwischen 2008 und 2013 betrug 600%. Das
langfristige Potential des griechischen E-Marktes wird auf 6 Milliarden Euro geschätzt.
Wichtigste Zeitungen
Wirtschaftsblätter
NAFTEMPORIKI
EXPRESS
KERDOS
www.naftemporiki.gr/
www.express.gr
www.kerdos.gr/
Tageszeitungen
KATHIMERINI
NAFTEMPORIKI
ELEFTHEROTYPIA
TANEA
ETHNOS
TO VIMA
MAKEDONIA
www.kathimerini.gr/
www.naftemporiki.gr
www.enet.gr/
www.tanea.gr/rendered.htm
www.ethnos.gr/
www.tovima.gr/
www.makthes.gr/
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Wichtigste Messen
28. – 31.01.2016
Veranstalter:
Thema:
Agrotica
International Exhibition Centre, Thessaloniki
Helexpo S.A.
Landwirtschaftliche Maschinen und Zubehör
12. – 15.02.2016
Ho.Re.Ca
Metropolitan Expo, Athen
Forum S.A.
Hospitality, Food services industry
11. – 14.02.2016
Infacoma
International Exhibition Centre, Thessaloniki
Helexpo S.A.
Bau, Isolierung, Heiz-und Kühltechnik, Energieeinsparung
Veranstalter:
Thema:
19. – 21.03.2016
Veranstalter:
Thema:
März 2016
Veranstalter:
Thema:
06. – 10.06.2016
Veranstalter:
Thema:
Food Expo Greece
Metropolitan Expo, Athen
Forum S.A.
Nahrungsmittel und Getränke
Climatherm
Metropolitan Expo, Athen
Project Ltd.
Heiz-und Kühltechnik
Posidonia
Metropolitan Expo, Athens
Posidonia Exhibitions SA
Internationale Schiffahrtsmesse
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de
Normen
Anlehnung an EG-(DIN-)Normen.
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die
deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die
zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine
Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den
Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und
Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel:
+49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: [email protected], Web: www.din.de
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Zahlungskonditionen
1. Vorauszahlung derzeit üblich, da praktisch keine Exportkreditversicherung möglich ist!
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2. Akkreditiv (Irrevocable and confirmed L/C): Sicherste Zahlungsform, aufgrund der hohen L/CSpesen jedoch von griechischen Geschäftspartnern ungern akzeptiert.
3. Bankgarantie: Bei Gewährung durch die Bank eine billige Alternative zum Akkreditiv.
4. Dokumenteninkasso (Cash against Documents - CAD): Beliebt, da kostengünstige
Zahlungsform. Nicht auszuschließen ist allerdings das Abnahmerisiko (Kunde übernimmt
Ware nicht und diese muss entweder anderweitig verwertet oder zurückgeschickt werden),
daher nur bei bewährten Geschäftsverbindungen bzw. renommierten Partnern
empfehlenswert.
5. Wechsel: Relativ gute Absicherung, falls ausreichende Bonität des Abnehmers (vorherige
Anforderung einer Bonitätsauskunft!). Bei Nichthonorierung verkürztes Wechselverfahren
möglich.
6. Promissory Note: Eigenwechsel, abstrakt, übertragbar, kann gerichtlich geltend gemacht
werden. Bei Nichtbezahlung verkürztes Wechselverfahren, wenn eine Strafgebühr bezahlt
wird.
Formvorschrift:
Erwähnung
der
Bezeichnung
"Eigenwechsel"
(Promissory Note) im Text, Formulierung ohne Bezug auf Grundgeschäft.
7. Promissory letter: Schriftliche Anerkennung der Schuld durch den Kunden, mit der sich dieser
verpflichtet innerhalb eines angegeben Zeitraums zu zahlen. Wird durch die Bank des Kunden
übermittelt. Wird oft verwendet, da Schuldanerkenntnis vorliegt, ist vom Grundgeschäft
abhängig und unterliegt nicht den strengen Bestimmungen des Wechselrechts.
8. Scheck: Bei Nichthonorierung von Schecks kann Betrugsanzeige erstattet werden.
Vordatierte, oft mehrmals indossierte Schecks, die unter Einschaltung des Vertreters auch
beim Import verwendet werden können, sind wegen der Kreditknappheit ein beliebtes, wenn
auch sehr riskantes Zahlungsmittel. Vorsicht ist geboten!
9. Offene Rechnung: Absolut unübliche und höchst riskante Vorgangsweise, dringend abzuraten.
Bonitätsauskünfte
Auskünfte werden gegen Verrechnung von der Deutsch-Griechischen
Handelskammer http://griechenland.ahk.de/ gerne besorgt.
Industrie-
und
Forderungseintreibung
Die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer kann versuchen, Ihre Forderungen
außergerichtlich einzutreiben, indem sie den Schuldner kontaktiert und sich bis zu drei Monaten
um die Begleichung Ihrer Forderungen bemüht. Hierzu braucht die Deutsch-Griechische Industrieund Handelskammer jedoch zunächst den gesamten Schriftverkehr in Kopie, die Rechnungen ggf.
eine separate Zinsrechnung zugesendet, so dass die Rechtslage überprüft werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://griechenland.ahk.de/ → Recht und Steuern →
Inkasso
Preiserstellung
In EUR, ab Werk oder frei Frachtführer bzw. frachtfrei oder frachtfrei versichert, Fracht,
Versicherungsprämien sind gesondert auszuweisen. Angebot (Proforma-Rechnung) u. Rechnung
müssen preislich genau übereinstimmen.
Bank- und Finanzwesen
Bedingt durch die Finanzkrise findet derzeit eine Konzentration des Bankensektors statt. Die
Rekapitalisierung der Banken wurde abgeschlossen und ein Teil der Banken verstaatlicht.
Verkehr, Transport, Logistik
Die Infrastrukturgelder aus den EU-Kassen, vor allem aber auch das Olympische Bauprogramm
anlässlich der Austragung der Olympischen Sommerspiele 2004 in Athen, führten zu einer
deutlichen Verbesserung des Verkehrsnetzes, insbesondere bei den großen Überlandnetzen und
in der Hauptstadt Athen.
Straßennetz
Erhebliche Erleichterungen brachten der Ausbau der großen Nord-Südachse Saloniki-Athen und
die Fertigstellung der West-Ost-Achse, der so genannten Egnatia-Autobahn (Hafen IgoumentisaEin Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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türkische Grenze). Wichtige, im PPP-Verfahren vergebene Großprojekte, sind der Ausbau der
Route Korinth-Patras und weiter an der Westküste der Peloponnes entlang Richtung Süden
(Tsakonas) bzw. die so genannte Ionische Autobahn, eine Nord-Südverbindung an der
griechischen Westküste.
Wichtigste Änderung für Athen war die so genannte Attik Odos, die große Athener
Umfahrungsstraße, die unter anderen den neuen Athener Flughafen erschließt.
Den immer besser ausgebauten Hauptverkehrsachsen (mit Ausnahme der Straße Korinth-Patras)
steht allerdings das nach wie vor mangelhaft ausgebaute Nebenstraßennetz gegenüber.
Flughäfen
Griechenland verfügt über 40 Flughäfen, 15 davon sind international. Der internationale Flughafen
Athen (Eleftherios Venizelos) wurde 2001 eröffnet. Er gilt als einer der modernsten Flughäfen
Europas. Die weiteren 14 internationale Regionalflughäfen werden in punkto Infrastruktur, Anlage
und Ausstattung privatisiert und modernisiert. Ein Konsortium bestehend aus der deutschen
Fraport AG und der griechischen Slentel (Copelouzos Gruppe) erhielt nach langem Zögern der
linksgeführten Regierung unter Premierminister Alexis Tsipras im August 2015 den Zuschlag. Der
Gesamtkaufpreis für die Konzession beträgt EUR 1,234 Mrd. Zusätzlich verpflichtet sich das
Konsortium zu einer jährlichen Miete von EUR 22,9 Millionen und Investitionen im Gesamtwert von
EUR 1,4 Milliarden in den kommenden 40 Jahren der Konzessionsdauer. In den ersten 4 Jahren
sollen EUR 330 Millionen in die Anlagen fließen. Es ist seit Ausbruch der Krise in Griechenland
eine der größten Privatinvestitionen im hoch verschuldeten Land. Das Konsortium übernimmt nun
für die kommenden 40 Jahre (mit Option auf Verlängerung um weitere 10 Jahre) den Betrieb der
Flughäfen: Thessaloniki, Korfu, Chania, Kefalonia, Zakynthos, Aktion, Kavala, Rhodos, Kos,
Samos, Mytilene, Mykonos, Santorini und Skiathos. Diese Flughäfen haben heuer ein
Passagiervolumen von rund 20 Millionen Fluggästen.
Häfen
Aufgrund seiner Topografie verfügt Griechenland über mehr als 140 Häfen, die sowohl als
Personenschifffahrts- als auch als Frachthäfen dienen. Die wichtigsten Häfen sind Piräus,
Thessaloniki, Patras und Igoumenitsa. Auch die Häfen werden landesweit modernisiert und
verbessert, um künftig die Anforderungen der Frachtschifffahrt, der Sicherheit und nicht zuletzt der
jährlich mehr als 21 Mio. Besucher des Landes erfüllen zu können.
Durch einen im November 2008 unterzeichneten Pachtvertrages mit dem internationalen Frächter
Cosco, positionierte sich der Container-Hafen von Piräus als führender Eingangshafen für Güter
und Waren aus Asien, die für den europäischen Markt bestimmt sind. Im Dezember 2014 wurde
die Erweiterung des Pachtvertrages verabschiedet, die u.a. eine 230-Millionen-Euro Investition
seitens COSCO für den Ausbau vom Terminal III vorsieht.
Bahn und U-Bahn
Das griechische Eisenbahnnetz, das hauptsächlich entlang der Ostküste von Norden nach Süden
verläuft, ist stark ausbau- und modernisierungsbedürftig. In diesen Bereich werden in den
nächsten Jahren weiterhin EU-Mittel fließen. Die Privatisierung der Eisenbahn steht unmittelbar
bevor. Die Athener U-Bahn, die ihr Netz seit der Eröffnung 2000 sukzessive erweitert, hat die
Hauptstadt Athen vor dem Verkehrskollaps bewahrt, unter anderem verbindet sie den Athener
Flughafen mit der Hauptstadt.
Trotz zunehmender Bedeutung des Bahngüterverkehrs wird der überwiegende Teil der Transporte
nach wie vor über die Straße abgewickelt.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit
deutlich verschärft.
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 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn
sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Unternehmensbesteuerung
Der Körperschaftssteuersatz wurde mit 01.01.2014 von 20 % auf 26 % erhöht, die
ausgeschütteten Gewinne werden mit 10 % versteuert. Personengesellschaften werden bis zu
einem Gewinn von 50.000 EUR ebenfalls mit 26 % und darüber hinaus mit 33 % besteuert. Der
Körperschaftssteuerbescheid muss zwischen 1. Februar und 30. Juni des Folgejahres eingereicht
werden.
Die Kommanditgesellschaft (E.E. Eterorhythmi Eteria), Offene Gesellschaft (O.E - Omorhythmi
Eteria) und Private Kapitalgesellschaft (I.K.E. Idiotiki kefaleouchiki Eteria) werden unterschiedlich
versteuert.
Umsatzsteuer / UID-Nummer
Gemäß neuer Gesetzgebung Nr. 4334 (veröffentlicht im Amtsblatt FEK80A vom 16. Juli 2015) sind
ab 20. Juli 2015 drei MwSt.-Sätze für Produkte und Dienstleistungen in Anwendung: 23%
(Normalsteuersatz), 13% (ermäßigter Steuersatz) und 6 % (niedriger Steuersatz; von 6,5%
herabgesetzt, für einige Ausnahmen).
Die MwSt. für die meisten Produkte und Dienstleistungen wurden damit auf den Normalsatz (23%)
angehoben. Der ermäßigte Steuersatz (13%) gilt für Übernachtungskosten (ab 1. Oktober 2015),
für die meisten frischen und unverpackten Lebensmittel, Milch und Molkereierzeugnisse,
Babynahrung, Olivenöl, Strom und Gas. Der niedrige MwSt.-Satz (6%) gilt lediglich für
Medikamente, Impfstoffe, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Theaterkarten.
In folgender Tabelle werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
23%
(von 13%)
Gastronomie – Catering; Fahrscheine öffentlicher Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn,
Metro, O-Bus, Flugzeuge, Schiffe, etc.) und Taxifahrpreise; Verpackte Lebensmittel:
Kaffee, Kakao, Marmeladen, Schokoladen, Eis, Backwaren, Brot, vorgekochtes
Essen, Toast-Brot, Zwieback; Zucker, Gewürze, Salz, Essig; Sonnenblumenöl,
Maisöl, Palmöl und andere Öl-Arten (Ausnahme: Olivenöl); „Bergtee“, Kamillentee,
Salbei; Erfrischungsgetränke (Soft-Drinks), Säfte; Zuckerwaren ohne Kakaogehalt
(einschließlich weiße Schokolade), Kaugummi, Bonbons, etc.; Schokolade und
andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen; Einige lebende Tiere, frisches,
gekühltes
oder
tiefgefrorenes
Rindfleisch,
Fleisch
und
genießbare
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Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert,
Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder
Blut, etc.; Lebende Fische; Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische,
geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets
von Fischen, genießbar, Krebs- und Weichtiere (außer Tintenfisch, Kraken und
Kalmare), Fischleber, Fischrogen und Fischmilch, Tintenfisch, Kraken und Kalmare,
getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräuchert, auch vor oder während des
Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar;
Tiernahrung, Insektizide, Verhüttungsmittel, Damenbinden, Brennholz; Blumen und
Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch,
getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet; Private
Unterrichtsanstalten; Reparatur und Instandhaltung alter Wohnungen; Fahrzeuge für
den
Transport
von
behinderten
Personen;
Dienstleistungen
von
Bestattungsinstituten; Eintrittskarten von Veranstaltungen (ausgenommen:
Theaterkarten);
Gebühren
für
den
Empfang
von
Rundfunk-und
Fernsehprogrammen; Dienstleistungen von Autoren und Künstlern
13% (von
Übernachtungskosten (gültig ab 1. Oktober 2015)
6,5%)
6% (von Medikamente und Impfstoffe für Menschen, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften,
6,5%)
Theaterkarten
Die 30% ermäßigten Steuersätze für die Inseln der Ostägäis und Dodekanes (bislang 16%, 9%
und 5%) werden stufenweise wie folgt abgeschafft:
 per 1.10.2015 auf Mykonos, Santorini und voraussichtlich auch auf Rhodos und Kos
 per 1.06.2016 weitere weniger touristisch-entwickelte Inseln
 per 1.07.2017 alle
In Griechenland ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: UID-Nummer) – mit dem Zusatz
EL versehen – mit der Steuernummer ident. Ein Beispiel für eine griechische UID: EL123456789.
Reverse Charge System
Reverse-Charge-System bedeutet den Übergang der (Umsatz-) Steuerschuld vom leistenden
Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Dieser kann sich diese Steuer unter den allgemeinen
Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Das Verfahren kommt bei Warenlieferungen
(innergemeinschaftliche Lieferung) und vermehrt auch bei Dienstleistungen zur Anwendung.
In Griechenland wurde, entsprechend den EU-Vorgaben, das Reverse-Charge-Verfahren Anfang
2010 im Service-Bereich ausgedehnt. Es ist jedoch Vorsicht bei Montageleistungen geboten:
Grundstücksbezogene Leistungen (etwa Isolierungen an Gebäuden) sowie Turn-key
Dienstleistungen (die Fertigung und Montage von Anlagen) unterliegen nicht dem ReverseCharge-Verfahren. Das heißt, das in Deutschland ansässige deutsche Unternehmen, muss sich
umsatzsteuerlich anmelden und einen Fiskalvertreter bestellen.
Zu beachten ist, dass die innergemeinschaftliche Warenlieferung und die anschließende
Dienstleistung getrennt fakturiert werden müssen, da sonst auch für die Warenlieferung
griechische Umsatzsteuer abzuführen ist.
Verbrauchssteuer
Die Krise in Griechenland führte dazu, dass auch die Verbrauchssteuern angehoben wurden. Vor
allem die Erhöhungen beim Benzin haben die Inflation in Griechenland angeheizt. Auch die
Steuern auf Tabak und Spirituosen wurden erhöht.
Doppelbesteuerungsabkommen
Seit 1.1.2010 werden Zinseinkommen direkt mit 8 % und Lizenzgebühren mit 7 % besteuert. Zur
Vermeidung der Quellensteuer bei Durchführung von Montage-, Servicearbeiten und
freiberuflichen
Tätigkeiten
muss
der
„Antrag
für
die
Anwendung
des
Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Griechenland“ - mit der
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Wohnsitzbestätigung des für den Firmensitz zuständigen Finanzamtes in Deutschland versehen vom griechischen Kunden vor Bezahlung der Dienstleistung seinem Finanzamt übergeben werden.
Vorsteuerabzug
Ausländische Unternehmen, die in Griechenland Leistungen erbringen, sind in Griechenland
umsatzsteuerpflichtig. Für die Beantragung der Umsatzsteuernummer und die Verrechnung der
Umsatzsteuer ist ein griechischer Fiskalvertreter zu bestellen.
Vergütungsverfahren
Bei Investitionen in Anlagenkapital wird die Mehrwertsteuer rückerstattet. Die Rückvergütung
erfolgt nach einer Steuerprüfung der Steuerbehörde im Unternehmen. Es ist darauf hinzuweisen,
dass es sehr große Verzögerungen bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer gibt.
Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
Seit 1.1.2010 gilt EU-weit ein neues Vorsteuererstattungsverfahren. Deutsche Unternehmen haben
nun den Rückerstattungsantrag an ihr zuständiges deutsches Finanzamt via FinanzOnline zu
richten. Das deutsche Finanzamt prüft den Antrag und leitet diesen an die zuständigen Behörden
in Griechenland weiter.
Einkommensteuer
Ab 2013 gelten in Griechenland folgende Einkommensteuersätze:
Dienstnehmer und Rentner
Bei der Einkommenssteuer gelten nunmehr drei Progressionsstufen und drei Steuer-sätze: Für
Einkommen:
von 0 bis 25.000 EUR:
von 25.001 bis 42.000 EUR:
ab 42.001 EUR:
22 %
32 %
42 %
Es gibt keinen Steuerfreibetrag. Für geringe Jahreseinkommen bis 21.000 EUR gibt es einen
Steuernachlass in Höhe von maximal 2.100 EUR. Dieser Steuernachlass reduziert sich
stufenweise um jeweils 100 EUR pro 1.000 EUR zusätzlichem Jahreseinkommen für Beträge
zwischen 21.000 und 42.000 EUR.
Dienstnehmer und Rentner müssen mit der Einkommenssteuererklärung weiterhin Quittungen in
der Höhe von insgesamt 25 % ihres zu versteuernden Einkommens (maximal jedoch bis 10.500
EUR) einreichen. Können sie das nicht, wird der fehlende Betrag zusätzlich mit 22% besteuert.
Einkünfte von Beschäftigung im Arbeitsverhältnis und Renten, die rückwirkend ausbezahlt wurden,
werden ab 1.1.2014 mit 20 % besteuert.
Solidaritätssteuer
Ab 1.1.2015 wird die Solidaritätssteuer wie folgt auf das Gesamteinkommen erhoben:
Progression
12.001 - 20.000
20.001 - 30.000
30.001 - 50.000
50.001 - 100.000
100.001 - 500.000
500.001+
Steuersatz
0,70 %
1,40 %
2%
4%
6%
8%
Personengesellschaften KGs (gr. E.E.-Eterorythmi Eteria), OG's (gr. O.E.-Omorythmi Eteria) und
Freiberufler werden grundsätzlich bei Jahresgewinnen bis 50.000 EUR mit 26 % besteuert. Für
Gewinne über 50.000 EUR beträgt der Steuersatz 33 %.
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Für Personengesellschaften mit doppelter Buchführung gilt ein einheitlicher Steuersatz von 29%,
der ausgeschüttete Gewinn wird mit 10 % besteuert.
Junge Freiberufler werden, für die ersten drei Jahre ihrer Existenz, mit einem niedrigeren
Steuersatz in Höhe von 13 % auf die ersten 10.000 EUR besteuert.
Freiberuflich tätige Dienstleistungsanbieter (freelancer) unterliegen der Einkommenssteuer, ohne
der Möglichkeit Ausgaben (Ausnahme: Gesetzliche Sozial- und Pensionsversicherungsbeiträge)
abzusetzen. Dies tritt ein, wenn eine schriftliche Vereinbarung für die Dienstleistungser
bringung vorliegt und diese entweder weniger als insgesamt drei Dienstleistungsempfänger betrifft
oder mindestens 75 % der Gesamteinnahmen auf ein und denselben Dienstleistungsempfänger
zurückzuführen sind.
Alle Freiberufler mit einem Jahreseinkommen ab EUR 5.000 sind verpflichtet Rechnungen zu
stellen.
Die jährlichen Gewerbeabgaben für Freiberufler, mit Ausnahme der „freelancer“ und „non profit“
Organisationen betragen EUR 650. Für Personengesellschaften gestalten sich die
Gewerbeabgaben wie folgt:
800 EUR
1.000 EUR
600 EUR
für Gewerbebetriebe mit Hauptsitz in touristischen Gebieten und in Städten mit bis
zu 200.000 Einwohnern
für Gewerbebetriebe mit Hauptsitz in Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern
zusätzlich für jede Filiale
Die Einnahmen der Landwirte aus werden ab 2014 mit einem einheitlichen Steuersatz von 13 %,
ab dem ersten Euro, besteuert. Landwirte müssen ab 2014 auch eine EinnahmenAusgabenrechnung führen, und Rechnungen ausstellen.
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien werden bis 12.000 EUR mit 10 %
und darüber hinaus mit 33 % besteuert.
Seit 1.1.2013 wird beim Verkauf von Immobilien der „Mehrwert“ mit 20% versteuert.
Die Steuer auf Zinserträge aus Guthaben und Anleihen beträgt 15%. Diese betrifft österreichische
natürliche und juristische Personen jedoch nur insofern sie in Griechenland eine Betriebsstätte
unterhalten, der diese Einnahmen zuzuschreiben sind. In allen anderen Fällen ist die Besteuerung
von Zinserträgen laut DBA Österreich-Griechenland auf maximal 8 % beschränkt.
Immobiliensteuer
Seit 2014 gilt eine einheitliche Immobilienbesitz-Steuer (ENFIA) für Grundstücke, Immobilien aber
auch für Parzellen, die aus einer Haupt- und einer Zusatzsteuer zusammengesetzt wird. Besteuert
werden sowohl dingliche (Eigentum, Besitz,...) als auch persönliche Rechte (z.B. ausschließliche
Nutzungsrechte), aber auch ausnahmsweise das Recht auf Besitz. Die Immobiliensteuer betrifft
Privatpersonen und juristische Personen, welche von diesen Rechten durch Kaufvertrag,
Gerichtsbeschluss, Versteigerung, Erbschaft oder Schenkung auf den Todesfall profitieren. Es gibt
spezielle Bedingungen für bestimmte Arten von Nutznießern einer Immobilie auf welche die ENFIA
angewendet wird wie etwa der Testamentsvollstrecker, der Konkursverwalter, der Mieter und der
bloße Besitzer. Ausgenommen von der ENFIA sind Grundstücke des allgemeinen öffentlichen
Sektors, im Ausland gelegene Gründe diplomatischer Missionen, Eigentümer von kulturellen,
bildenden, sportlichen, religiösen, philanthropischen und gemeinnützigen Einrichtungen,
Grundstücke, deren Bebauung aufgrund städtebautechnischer Bestimmungen verboten ist (z.B.
archäologische Fundstätten) und Grundstücke, deren Projekte noch in der Schwebe sind.
Die ENFIA-Steuer ersetzt die Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen (EETIDE) und die
Immobilien-Vermögensteuer (FAP). Dadurch werden unter anderem auch Landwirte und
Eigentümer von Ländereien, die keinerlei Einkommen abwerfen, besteuert.
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Grundlage für die Berechnung der Hauptsteuer für Gebäude ist eine 12-stufige Steuerklasse. Der
Haupt-Steuersatz ist von 2 EUR/m2 bis 13,00 EUR/m2, analog zum Preis der jeweiligen Zone, in
welcher sich das Immobilienobjekt befindet. Bei der Berechnung der Steuer werden auch Faktoren
wie Gebäudealter, Stockwerk, Einfamilienhaus und Fassade berücksichtigt. Bei Gebäuden, die
unter Denkmalschutz sind, enteignet werden, oder sich unter anderen besonderen Umständen
befinden, wird ein Minderungsfaktor in Höhe von 0,5 vorgesehen. Hilfsräume werden mit 10% des
Basis-Steuersatzes besteuert. Landwirtschaftliche Gebäude und Gebäude die für die Viehzucht
genutzt werden, sind von der Besteuerung befreit.
Die Progressionsstufe für Gebäude gestaltet sich wie folgt:
Zonenpreis (EUR/m
0
501
751
1.001
1.501
2.001
2.501
3.001
3.501
4.001
4.501
5.001
+
2
)
500
750
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
Zonen-Steuer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Basissteuersatz
(EUR/m2)
2,00
2,80
2,90
3,70
4,50
6,00
7,60
9,20
9,50
11,10
11,30
13,00
Der Gebäudealter-Faktor wird anhand folgender Progressionsstufe berechnet:
Gebäudealter
26 Jahre
20 bis 25 Jahre
15 bis inkl 19 Jahre
10 bis inkl.14 Jahre
5 bis inkl. 9 Jahre
Bis inkl. 4 Jahre
GebäudealterFaktor
1,00
1,05
1,10
1,15
1,20
1,25
Bei Gebäuden, die vor 1930 gebaut wurden, gibt es einen Gebäudealter-Faktor von 0,8 während
bei Gebäuden mit Alter von über 100 Jahren ein Gebäudealter-Faktor von 0,60 zur Anwendung
kommt. Der Stockwerk-Faktor gestaltet sich nach folgender Progressionsstufe:
Stockwerk
Stockwerk-Faktor
Kellergeschoss
Erdgeschoss und 1. Stock
2. und 3. Stock
4. und 5. Stock
6. Stock und höhere Stockwerke
0,98
1,00
1,01
1,02
1,03
Der Stockwerk-Faktor findet bei Spezialgebäuden und Einfamilienhäuser keine Anwendung.
Einfamilienhäuser haben einen Faktor von 1,02.
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20
Der Fassaden-Faktor ist 1,00 falls keine Fassade vorhanden ist, 1,01 für Gebäude mit einer
Fassade und 1,02 für Gebäude mit zwei oder mehreren Fassaden. Spezialgebäude sowie
Nebenräume haben keinen Fassaden-Faktor. Der Faktor für Nebenräume/Hilfsräume ist 0,1 und
für halbfertige Gebäude in Höhe von 0,4. Spezialgebäude haben allgemein einen Faktor von 0,5.
Werden diese jedoch für landwirtschaftliche Zwecke oder für die Viehzucht genutzt, sind sie von
der Besteuerung befreit. Die Endgültige Berechnungsformel der Gebäudehauptsteuer lautet:
Steuer = Gebäudefläche (m2) x Basissteuersatz x Gebäudealter-Faktor x Stockwerk-Faktor oder
„Einfamilienhaus“-Faktor
x
Fassaden-Faktor
x
Nebenräumen/Hilfsräumen-Faktor
x
Spezialgebäude-Faktor (wo dieser angewendet wird).
Für die Berechnung der Hauptsteuer für Grundstücke innerhalb der Stadtplanung oder einer
Ansiedlung wird eine 25-stufige Steuerklasse festgelegt. Die Hauptsteuer reicht von 0,003 EUR/m2
bis zu 9 EUR/m2, je nach Grundstück und Lage.
Einheitswert (EUR/m2)
0,01
2,01
4,01
6,01
10,01
14,01
20,01
50,01
75,01
100,01
150,01
200,01
300,01
400,01
500,01
600,01
700,01
800,01
900,01
1.000,01
1.500,01
2.000,01
3.000,01
4.000,01
5.000,01
+
2,00
4,00
6,00
10,00
14,00
20,00
50,00
75,00
100,00
150,00
200,00
300,00
400,00
500,00
600,00
700,00
800,00
900,00
1.000,00
1.500,00
2.000,00
3.000,00
4.000,00
5.000,00
ZonenSteuer
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
Basis-Steuer
(EUR/m2)
0,003
0,006
0,010
0,015
0,023
0,030
0,060
0,120
0,150
0,200
0,300
0,450
0,600
0,800
1,000
1,300
1,500
1,700
1,900
2,500
3,000
4,000
6,000
7,500
9,000
Der „Lagen-Faktor“ ist 1,00 für Grundstücke mit Anstoß an nur eine Straßenseite,
1,08 für Grundstücke mit Anstoß zu zwei oder mehreren Seiten, oder zu einer Straße und einem
Platz und 0,80, wenn es keinen Anstoß an eine Straße gibt.
Die Berechnungsformel der Hauptsteuer für Grundstücke lautet:
Steuer = Grundstücksfläche (m2) x Basissteuersatz x „Lagen-Faktor“
Die Zusatzsteuer wird auf den Objektwert des Gebäudes oder des Grundstücks innerhalb der
Stadtplanung oder einer Ansiedlung berechnet. Der Steuerfreibetrag wird auf 300.000 EUR
gesetzt; darüber hinaus wird der Immobilienbesitz mit einem Steuersatzfaktor ab 0,1 und
Immobilienbesitz in einem Wert von über 1.000.000 EUR mit 1 besteuert.
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21
Die
Progressionsstufe
gestaltet
sich
Objektwert in EUR
0,01
- 300.000
300.000,01
- 400.000
400.000,01
- 500.000
500.000,01
- 600.000
600.000,01
- 700.000
700.000,01
- 800.000
800.000,01
- 900.000
900.000,01
- 1.000.000
1.000.000,01 +
im
Detail
wie
folgt:
Steuersatzfaktor
0,0%
0,1%
0,2%
0,3%
0,6%
0,7%
0,8%
0,9%
1,0%
Jeder der eine Immobilie in Griechenland besitzt ist dem griechischen Fiskus gegenüber
verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung einzureichen.
Darüber hinaus gibt es noch Luxussteuern für Luxuswagen, Yachten, Hubschrauber, Flugzeuge
und private Schwimmbäder.
Zoll und Außenhandelsregime
Griechenland ist EU-Mitglied, das heißt es gibt keine Zölle für Lieferungen aus EU/EFTA. Für
Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr gibt es grundsätzlich keine Zollformalitäten.
Importbestimmungen
Gegenüber Drittländern gilt der gemeinsame EU-Außenzolltarif.
Zollbestimmungen
Für die Tarifierung gilt das harmonisierte System des EU-Zolltarifs. Verzollungsbasis ist der CIFWert, die Verzollungsfrist beträgt 60 Tage. Agrarwaren aus Nicht-EU-Ländern werden mit
Agrarabgaben belastet.
Muster
Damit Sendungen als Warenmuster bzw. –probe anerkannt werden, müssen sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen erkennbar nur zum Gebrauch als Muster oder Probe
geeignet bzw. für den kommerziellen Verkehr unbrauchbar gemacht worden sein.
Geschenke
Geschenksendungen aus Drittstaaten sind bis zu einem Wert von 45 EUR Zoll- und Abgabenfrei.
Vorschriften für Versand per Post
Für Postversand bis 20 kg im Zollgebiet der EU ist keine Zollinhaltserklärung notwendig.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Außenverpackung: Im Einzelhandel müssen bei bestimmten Verpackungen (Industrieprodukte,
Elektrogeräte, Klima-, Video- und Stereogeräte, Kosmetika, Pharmazeutika, Lebens- und
Genussmittel) mindestens folgende Angaben auch in griechischer Sprache angegeben sein:
1) Name und Anschrift eines in der EU ansässigen Produzenten, Importeurs, Vertreters oder
Abpackers (Abfüller),
2) Art und Nettomenge der Ware,
3) Verbrauchsdatum bei Medikamenten, Lebensmitteln u.dgl.
Produktkennzeichnung/-deklaration:
Die Produktkennzeichnung (Herstellungsland) – z.B. das „Made in Austria“ oder „Made in EU“ – für
in der Europäischen Union hergestellte Produkte oder Geräte ist empfehlenswert, jedoch,
abgesehen von Ausnahmen (Milch), nicht bindend. Für Drittlandsprodukte/-geräte hingegen ist die
Produktbezeichnung „Made in China“ oder „Made in USA“ zwingend.
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22
Betriebsanleitungen/Gebrauchsanweisungen:
Die Betriebsanleitungen müssen – auch für B2B-Produkte - in griechischer Sprache beigelegt
werden, sofern die entsprechenden Produkte nicht für eine bestimmte Berufsklasse vorgesehen
sind und unabhängig davon, ob es sich um EU- oder Drittlandsprodukte handelt
Da für die Einhaltung der marktpolizeilichen Einzelhandelsvorschriften der griechische WarenVertriebspartner bzw. Vertreter bzw. Abpacker (Abfüller) verantwortlich ist, sollten mit ihm vor
Lieferung/Absendung der Ware noch einmal alle Einzelheiten abgestimmt werden.
Begleitpapiere
Üblich sind drei bis fünf Fakturen, davon eine Originalrechnung in englischer, französischer oder
deutscher Sprache, firmenmäßig unterzeichnet (außer Rechnungen per EDV oder per Fax) mit
genauer Warenbezeichnung, evtl. Zolltarif, EU-einheitlicher handelsstatistischer Nummer, mit
genauer Mengenangabe (Nettogewicht), Wert pro Einheit und Gesamtpreis in EUR oder sonstiger
Währung (bei staatlichen Ausschreibungen: EUR). Fracht und Versicherung sind gesondert
auszuweisen.
WICHTIG: Auf der Rechnung müssen die UID - Nummern des Lieferanten und des Empfängers
angeführt werden!
Restriktionen
Registrierungspflichtig sind:
Kosmetika (vereinfachtes Registrierungsverfahren bei Kosmetika mit EU-Ursprung), Wasch-, Putzund Reinigungsmittel, Dentalmaterialien.
Genehmigungspflicht besteht für:
Pharmazeutika
(human
und
veterinär),
Pflanzenschutzmittel
und
Biozide;
Betriebssicherheitszertifikate für Elektrogeräte. Für Energy Drinks mit EU-Ursprung bzw. EUCharakter besteht in Griechenland – aufgrund des Präzedenzfalles RED BULL – keine
Registrierungspflicht.
Artenschutz
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre
Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und
Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B.
Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle,
Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt
dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der
Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom
Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen
Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler,
dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder
die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie
verlassen.
RECHTSINFORMATIONEN
Beim griechischen Recht handelt es sich im Großen und Ganzen um EU-harmonisierte
Rechtsnormen. Der Prozess der Harmonisierung ist jedoch ein sehr langwieriger und sehr
formalistischer. Bei rechtlichen Problemen ist die Einschaltung eines Anwaltes sehr ratsam. Die
Prozessdauer war bis jetzt meist außerordentlich lang, die 2011 durchgeführte Reform der
Zivilprozessordnung sollte hier Abhilfe schaffen. Die Vereinbarung des Gerichtsstands in
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23
Deutschland sollte unbedingt angestrebt werden, aber auch die Vereinbarung eines anderen
Gerichtsstandes z.B. Deutschland, ist möglich. Der Vorteil ist, dass mit einer wesentlich geringeren
Prozessdauer zu rechnen wäre. Wegen der Überlastung der Gerichte in Athen sollte ein
Gerichtsstand „ iräus“ angestrebt werden.
Devisenrecht
Euro und Fremdwährungen dürfen, bei innergemeinschaftlichen Reisen, in unbeschränkter Höhe
ein- und ausgeführt werden. Bei hohen Beträgen ist allerdings der Weg einer Banküberweisung
dringend anzuraten, um nicht den Verdacht von Geldwäsche oder anderen illegalen Geschäften zu
erwecken. Bei Einreise aus oder Ausreise in Drittländer müssen Geldbeträge ab einem Wert von
EUR 10.000 deklariert werden.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Aufgrund der gängigen Vertriebsstrukturen kommt dem Handelsvertreterrecht in Griechenland
besondere Bedeutung zu. Gewerbliche Bestimmungen betreffen bislang vor allem Berufe, die aus
Sicherheitsgründen einer speziellen Regelung bedürfen (Ingenieure, Architekten, Elektriker, Koch).
Handelsvertreterrecht
Es ist festzuhalten, dass in Griechenland der Gesetzgeber nunmehr mit Art. 14 §3 des Gesetzes
3557/2007 eindeutig festgelegt hat, dass für die Anwendung des relevanten
Handelsvertreterrechtes die Schriftform des Vertrags nicht vorausgesetzt ist. Umso mehr ist es
empfehlenswert, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Vertrag möglichst umfassend
und eindeutig (insbesondere die Art der Vollmacht) festzulegen. Die Rahmenbedingungen des
Handelsvertreterrechtes wurden in der EU-Richtlinie 1986/653/EWG vorgegeben.
Gesellschaftsrecht
Die Gesellschaften werden in Kapital- und Personengesellschaften
„Wussten Sie...“
gegliedert.
Die
wichtigsten
Kapitalgesellschaften
sind
die
dass in Griechenland
für eine Vielzahl von
Aktiengesellschaft (“Anonymos Etairia” - AE), Gesellschaft mit
Gewerben keine
beschränkter Haftung (“Etairia
eriorismenis Efthynis” - EPE)
Gewerbeberechtigung
Kommanditgesellschaft auf Aktien (“Eterorrythmi kata Metoches
not-wendig ist? Das
Etairia”) - ohne praktische Bedeutung in der griechischen Wirtschaft-,
führt mitunter zu
beträchtlichen
Offene
Gesellschaft
(“Omorrythmi
Etairia"
OE)
und
Schwankungen in der
Kommanditgesellschaft (“Eterorrythmi Etairia” - EE). Seit 2012 besteht
Qualität der erbrachten
außerdem
die
Möglichkeit
der
Gründung
einer
privaten
Leistungen.
Kapitalgesellschaft
(„Idiotiki Kefaleouchi Etairia“ – IKE). Durch das Gesetz 4072/2012
wurde diese neue Gesellschaftsform eingeführt mit dem Zweck eine vereinfachte und flexible
Gesellschaftsform zu ermöglichen.
AE (Anonymi Eteria)/Aktiengesellschaft: Das Gesetz Nr. 2190/1920 in der Fassung des Gesetzes
Nr. 3604/2007 bildet die Rechtsgrundlage der AE. Die Gründung kann durch einen oder mehrere
Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) erfolgen.
Grundsätzlich muss das Stammkapital mindestens 24.000 EUR betragen, kann jedoch in
bestimmten Fällen deutlich höher sein. Nach der Gründung ist die Haftung der Aktionäre auf den
Betrag ihrer Beteiligung am Mindestgrundkapital beschränkt. Verwaltungsrat, die
Hauptversammlung und die Abschlussprüfer sind die Organe der AE.
Die Gründung einer AG dauert vier bis sechs Wochen und die Kosten sind abhängig von der Höhe
des Aktienkapitals.
E.P.E. (Eteria Periorismenis Efthinis)/Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Rechtsgrundlage ist
das Gesetz Nr. 3190/1955 in seiner aktuellen Fassung. Die EPE ist die typische Gesellschaftsform
für kleine und mittlere Unternehmen; die Ausübung bestimmter Aktivitäten ist ihr jedoch verboten
(Bank-, Versicherungs- und Finanzwesen, Verwaltung von Wertpapierdepots und InvestmentFonds, Leasing, Agenturen für gewerbliche Forderungen, Vertrieb / Realisierung von Investitionen
im Bereich der Spitzentechnologie [nur Venture – Kapital], Aktivitäten auf dem Sportsektor etc.).
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24
Die Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. In der Regel wird eine EPE
durch mindestens zwei Gesellschafter gegründet; es gibt aber auch die Möglichkeit eine Ein-MannEPE zu gründen. Das Mindeststammkapital für die EPE wurde abgeschafft. Es gibt grundsätzlich
keine Haftung der Organe für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Organe der EPE sind die
Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführer.
I.K.E. (Idiotiki Kefaleouchiki Etairia)/private Kapitalgesellschaft: Durch das Gesetz 4072/2012
wurde in der griechischen Gesetzgebung diese neue Gesellschaftsform eingeführt. Sie soll die
Vorzüge der beschränkten Haftung der Gesellschafter mit einem vereinfachten und flexiblen
Gründungsverfahren verbinden. Die rechtliche Konstruktion der IKE ist an der EPE angelehnt, mit
dem Unterschied, dass lediglich ein Mindestkapital von einem EUR aufgebracht werden muss. Zur
Sicherung der Liquidität können die Gesellschafter sowohl kapitalexterne Einlagen, wie
beispielsweise Forderungen aus der Übernahme von Dienstleistungen, als auch Einlagen in Form
von Bürgschaften bzw. Garantien einbringen. Die Gründung einer Ein-Personen-IKE ist möglich.
Steuerlich wird die IKE wie eine EPE behandelt. Die IKE wird im One-Stop-Shop-Verfahren
errichtet und im nationalen Register (GEMI) registriert.
E.E. (Eterorhythmi Eteria)/Kommanditgesellschaft: Die EE benötigt grundsätzlich zwei
Gesellschafter, den Komplementär und den Kommanditist. Der Komplementär haftet unbeschränkt
mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG und hat das ausschließliche
Recht zur Geschäftsführung. Der Kommanditist haftet hingegen lediglich mit seiner vereinbarten
Einlage und ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Soll eine Kommanditgesellschaft gegründet werden, müssen sich die beiden Gesellschafter
solidarisch zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks verpflichten (Artikel 741, Bürgerliches
Gesetzbuch); Gründungsmitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Ein gesetzlich
vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht.
O.E. (Omorhythmi Eteria)/ Offene Gesellschaft (OG): Bei der Offenen Gesellschaft handelt es sich
um den Zusammenschluss wenigstens zwei Parteien zur solidarischen Verfolgung eines
gemeinsamen Zweckes (Artikel 741, Bürgerliches Gesetzbuch). Die Gesellschafter einer OG
haften allesamt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Gründungsmitglieder der Offenen Gesellschaft können natürliche oder juristische Personen
sein. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht.
Zweigniederlassung/Betriebsstätte: Für die Gründung ist eine Genehmigung der zuständigen
Regionalverwaltung erforderlich.
Arbeitsgemeinschaft/Kinopraxia: Arbeitsgemeinschaften (Arge) werden zwischen Unternehmen für
einen bestimmten Zweck errichtet und werden, wenn dieser erreicht ist, aufgelöst. Je nach dem
welchen Zweck die Arge verfolgt, handelt es sich bei dieser um eine Bürgerliche- oder um eine
Offene Gesellschaft und erlangt gewöhnlich nicht die Eigenschaft einer juristischen Person. Wird
jedoch mit der Arge ein Handelszweck verfolgt und werden weiter die für handelsrechtliche Firmen
geltenden Veröffentlichungsformalitäten eingehalten, erlangt die Arge Rechtspersönlichkeit;
gewöhnlich wird die Rechtsform der Handelsgesellschaft (HG) gewählt. Werden die
Veröffentlichungsformalitäten nicht eingehalten, kann es sich um eine sog. Stille Gesellschaft (nur
einer der Gesellschafter tritt nach außen in Erscheinung) oder um eine de facto HG (die
Handlungen nach außen werden unter dem Firmennamen oder dem Namen aller Gesellschafter
getätigt) handeln.
Die Gesellschafter der Arge haften unbeschränkt und als Gesamtschuldner (Ausnahme: Stille
Gesellschaft: es haftet der erscheinende Gesellschafter allein und unbeschränkt).
Mindestvoraussetzung (nach Maßgabe obiger Darstellung) für die Gründung einer
Arbeitsgemeinschaft ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern, von der eine Kopie
bei den Steuerbehörden vor Aufnahme der Tätigkeiten hinterlegt werden muss. In steuerlicher
Hinsicht wird die Arge unabhängig von der gewählten Rechtsform wie eine autonome
Rechtspersönlichkeit behandelt.
Folgende Punkte sind für die ausländische Firma zu beachten:
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25
1) Es ist keine Firmengründung in Griechenland nötig, für die Teilnahme am Konsortium wird aber
eine Steuernummer benötigt.
2) Der Vertreter der ausländischen Firma innerhalb des Konsortiums muss über eine griechische
Steuernummer verfügen, nicht aber über einen Wohnsitz in Griechenland.
3) Der Vertreter hat einen Zustellungsbevollmächtigten in Griechenland zu nennen.
Nach dieser Art der Beteiligung werden in Griechenland sämtliche Großprojekte, insbesondere im
Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, durchgeführt.
Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsgrundlagen für den gewerblichen Rechtsschutz ist für Patente das Gesetz Nr. 1733/1987 in
seiner aktuellen Fassung und für Warenzeichen/Marken: Gesetz Nr. 2239/1994 in seiner aktuellen
Fassung. Anmeldungen sind in griechischer Sprache an die nationale Behörde für Gewerblichen
Rechtsschutz zu richten.
Dort angemeldete Patente genießen einen Schutz für 20 Jahre ab dem Tag, der dem Tag der
ordnungsgemäßen Anmeldung folgt. Warenzeichen/Marken einen Schutz von zehn Jahren ab dem
Tag, der dem Tag der ordnungsgemäßen Anmeldung folgt (Verlängerungsmöglichkeit).
Griechenland ist unter anderem Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO/OMPI)
auf der Grundlage des Stockholmer Abkommens vom 14.7.1967; der Pariser
Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) vom 20.3.1883 in der
Stockholmer Fassung vom 14.7.1967; des Straßburger Abkommens über die Internationale
Patentklassifikation (IPC) vom 24.3.1971; des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) vom 19.6.1970; des Übereinkommens über die Erteilung
europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen - EPC) vom 5.10.1973.
Gewerberecht
Im Gegensatz zu Deutschland ist ein großer Teil der Berufe gewerberechtlich nicht geregelt. Für
die Ausübung dieser Berufe sind formale Voraussetzungen wie wirtschaftliche Bonität, ein
einwandfreier Leumund, ein aufrechter Mietvertrag und ähnliches vorzuweisen. Geregelte Berufe
benötigen die Erwerbung einer Berufszugangsberechtigung (Adeia askiseos epangelmatos). EUBürger haben Anspruch auf Anerkennung ihrer Gewerbescheine, zuständige Stelle ist die
zuständige Lokalbehörde.
Im November 2014 wurden per Ministererlass Gewerbegenehmigungen für 103
Wirtschaftsaktivitäten abgeschafft. 897 Berufe können nun ohne Lizenz einer Behörde tätig sein.
Das entspricht 25% der Betriebe und 14,3% des BIP. Bereiche die darunter fallen sind:
Landwirtschaft, Forst-wirtschaft, Fischerei, verarbeitende Betriebe, Stromanbieter, Gasanbieter,
Klimaanlagenverkäufer, Wasseranbieter– und Abwasserversorgung, Müllverwertung, Handel – und
Reparatur von Fahrzeugen, Transportwesen und andere Dienstleistungen.
Mit der neuen Regelung muss der Unternehmer nur die Regionalbehörde (Periferia) von der
Aufnahme der Geschäftstätigkeit informieren und die erforderlichen Unterlagen (Baugenehmigung,
Brandschutzbescheid usw.) für eventuelle Kontrollen bereithalten. Damit verkürzt sich die Zeit für
die Eröffnung eines Betriebes um mindestens 2 bis 3 Monate und man spart sich 60 bis 1.500 € an
Stempelgebühren.
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Erstinstanzliche Urteile können vor dem jeweils zuständigen Berufungsgericht angefochten
werden. In Ausnahmefällen ist auch ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof (areios pagos)
zulässig.
Firmengründung
Ausländische Firmen können eine unselbständige Niederlassung (Haftung bei Stammfirma) oder
eine selbständige Gesellschaft (Tochterfirma) gründen. Als Gesellschaftsform können AG, GmbH,
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26
OG oder KG griechischen Rechts gewählt werden. Sie unterscheiden sich in Vertretungs-,
Haftungs- und Gründungsvorschriften. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes und/oder
Steuerberaters ist ratsam, um die individuell günstigste Form zu wählen.
Das Grundkapital für eine AG beträgt 24.000 EUR, für die GmbH wurde das Mindestkapital im Mai.
2013 abgeschafft. Kosten des Notars belaufen sich auf bis zu 1.200 EUR (AG) bzw. 300-400 EUR
(GmbH). Die Anwaltskosten sind abhängig vom Kapital 1% bis EUR 44.000, darüber 0,5%. die
Veröffentlichung im Regierungsblatt kostet 272 EUR.
Seit April 2011 wird das One-stop-Shop für Gesellschaftsgründungen angewendet (Gesetz
3853/2010). Firmengründungen, für die bisher mindestens 38 Werktage vonnöten waren, können
nun an einem Tag durchgeführt werden, die elf nötigen Verfahrensschritte wurden durch einen
Kontakt ersetzt. Dies wird durch die elektronische Abwicklung der Wege möglich.
Die Firmengründung kann jetzt, abhängig von der Unternehmensform, entweder bei den
Handelskammern, bei den Bürgerservice Büros (KEP) oder bei den 3.200 zugelassen öffentlichen
Notaren erfolgen. Über diese Stellen läuft auch die Eintragung der Firmen in das neue zentrale
griechische Firmenregister („GEMI“, General Electronic Commercial Registry).
Die Gründung von Offen Gesellschaften (OE) und Kommanditgesellschaften (EE) erfolgt bei den
lokalen Handelskammern sowie bei den Bürger Service Büros (KEPE). Die Gründungen von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (EPE) und Aktiengesellschaften (AE) werden, wie oben
erwähnt, von zertifizierten Notaren durchgeführt.
Bei der Gründung von Betriebsstätten und Zweigstellen ausländischer Unternehmen bzw. bei der
Gründung von Einzelunternehmen findet das One-stop-Shop-Verfahren keine Anwendung. Hier
sind die jeweiligen Regionalbehörden zuständig.
Investitionen und Joint Ventures
Ausländische Investitionen in Form einer Firmengründung oder Beteiligung sind gemäß Gesetz Nr.
2687/53 möglich, verfassungsmäßig garantiert und vor Zwangsversteigerung geschützt; im Falle
der Inanspruchnahme staatlicher Subventionen besteht allerdings Genehmigungspflicht. Basierend
auf das neue Investitionsgesetz Nr. 4146/2013 (Schaffung eines entwicklungsfreundlichen
Umfeldes für strategische und Privatinvestitionen sowie sonstige Bestimmungen) sind je nach
Standort und Unternehmenszweck Förderungen vorgesehen, wie z.B. Steuerbegünstigungen und
Barsubventionen. Durch dieses Gesetz soll das Genehmigungsverfahren vereinfacht und
beschleunigt werden. Ziel ist u.a. die Förderung des Tourismus. Investitionen in erneuerbaren
Energien werden nur noch indirekt durch Steuerbefreiungen begünstigt. Weitere Informationen
erhalten Sie auch direkt bei der griechischen Investitionsagentur „Invest in Greece Agency“, im
Internet unter http://www.investingreece.gov.gr.
Steuerbestimmungen
Bei der Besteuerung der Gewinne wird differenziert zwischen der Besteuerung von
ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen. Die Besteuerung der einbehaltenen Gewinne ist
seit 01.01.2014 auf 26 % erhöht worden, ausgeschüttete Gewinne werden seither aber dafür nur
mehr mit 10 % besteuert.
Patent-, Marken- & Musterrecht
Es herrscht Anwaltszwang für die Registrierung von Patenten und Marken (nicht aber bei
Mustern).
Musterregister: Organismos Biomichanikis Idioktisias (Organisation für gewerblichen
Rechtsschutz:
Pandanassis
Str.
5,
GR151
25
Paradissos
Amaroussiou,
T+30 210 6183500, F+30 210 6819231, E [email protected], W www.obi.gr), Geltungsdauer fünf Jahre
(kann bis zu 4-mal erneut werden; max. gesamte Geltungsdauer: 25 Jahre), Internationale Priorität
kann geltend gemacht werden.
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27
Patent- und Markenrecht
 Patentregister: Organismos Biomichanikis Idioktisias (s. o.), Geltungsdauer 20 Jahre, kein
technisches Prüfungsverfahren im Sinne des deutschen Patentrechtes, Internationale Priorität
kann geltend gemacht werden. Anmeldung beim Europäischen Patentamt München ratsam,
aber nicht ausreichend.

Markenregister: Griechisches Handelsministerium (Kaningos Platz, GR-101 81 Athen, T +30
210 3893282, E [email protected]), Geltungsdauer zehn Jahre (jeweils um zehn weitere Jahre
verlängerbar), Schutz wird 24 Stunden nach Eintragung wirksam.
Europäisches Patent
Ein Patent ist ein Rechtstitel, der seinem Inhaber das Recht gibt, Dritten die gewerbliche
Verwertung einer Erfindung ohne seine Zustimmung zu untersagen. Das Europäische Patent wird
vom Europäischen Patentamt (EPA) gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ)
erteilt. Es handelt sich dabei nicht um ein Patent, das für ganz Europa oder für die Europäische
Gemeinschaft Gültigkeit hat. Es erfolgt lediglich die Patentanmeldung und das Verfahren zur
Patenterteilung zentral beim Europäischen Patentamt. Ist das Europäische Patent erteilt, hat es
dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent in den Staaten, die in der Patentanmeldung benannt
wurden.
Patentierbare Erfindungen müssen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
gewerblich anwendbar sein. Das EPA ist nur für die Erteilung von Patenten zuständig. Es gewährt
keine anderen Schutzrechte für geistiges Eigentum wie Marken, Muster oder Urheberrechte.
Einen
Überblick
der
anfallenden
Gebühren
können
Sie
der
Internetseite:
http://www.epo.org/applying/forms-fees_de.html entnehmen; eventuelles Honorar für einen
Patentanwalt ist zu beachten
.
Der Weg zum Patent setzt sich aus folgenden Phasen zusammen: Anmeldungsphase, Eingangsund Formalprüfungsphase, Phase der Recherche, der Veröffentlichung der Anmeldung, einer
Sachprüfung, der Patenterteilung und letztendlich die Validierung.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt literarische, künstlerische und wissenschaftliche Werke. Das Recht
entsteht mit der Herstellung des Werkes und bedarf keiner weiteren Registrierung. Die
gesetzlichen Regelungen zum Urheberrecht finden sich im Gesetz 2121/1993.
Lizenzvergabe
Rechtliche Aspekte
Es gilt das EU-Recht.
Steuerliche Aspekte
In Griechenland fallen Lizenzgebühren in einer Höhe von 7 % an.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Es besteht Vertragsfreiheit. Für einen Transfer von Lizenz- und Know-how-Gebühren in Nicht-EULänder ist eine Genehmigung der BANK OF GREECE erforderlich. Auf den entsprechenden
Schutz des geistigen Eigentums (Patente, Marken) ist zu achten.
Eigentum und Forderungen
Die Grundlagen für eine wirksame Absicherung von Eigentum und Forderungen in Griechenland
sollten bereits vor, beziehungsweise während des Vertragsabschlusses geschaffen werden.
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Allgemein ist festzustellen, dass im Vertrag zunächst der für den deutschen Geschäftspartner
günstigere Gerichtsstand und das auf den Vertrag anzuwendende Recht festgelegt werden sollten.
Geschäfts- und Bonitätsauskünfte
Bei neuen Geschäftsbeziehungen, Vertreterbestellung, etc. dringend zu empfehlen. Die DeutschGriechische AHK kann Auskünfte besorgen.
Eigentumssicherung
Neben Eigentumsvorbehalt, Hypothek, Pfand oder Bürgschaft wird in Griechenland häufig das
kaufmännische Schuldversprechen („ romissory Note“) zur Eigentumssicherung verwendet. Es
handelt dabei, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem griechischen Wechselgesetz
erfüllt sind, um den sog. „Eigenen Wechsel“ (Solawechsel), welcher in Griechenland genau wie in
Deutschland geregelt ist.
Eigentumsvorbehalt
Ein Eigentumsvorbehalt im Kaufvertrag ist auch in Griechenland ein wichtiges Mittel zur
Zahlungssicherung, die rechtliche Durchsetzung in manchen Fällen schwierig (langfristiges
Verfahren, Gefahr des Erlöschens durch gutgläubigen Erwerb Dritter).
Forderungseintreibung
Anzumerken ist, dass griechische Inkassobüros kein Recht haben, geschuldete Geldbeträge
einzuheben, dazu sind nur Anwälte berechtigt.
Wechsel- und Scheckrecht
Entspricht weitgehend den vergleichbaren deutschen Rechtsnormen. Für die Sicherung der
Haftung des Ausstellers und der Indossanten ist ein formeller Wechselprotest erforderlich,
wechselrechtliche Ansprüche gegen Wechselverpflichtete werden als abstrakt behandelt
(Ausnahme: Einwände des Schuldners). Bei gültigen Wechselakzepten kann kurzfristig ein
gerichtlicher Zahlungsbefehl erwirkt werden. Vollständiges Ausfüllen des Wechselformulars,
Unterzeichnen des Ausstellers in Deutschland, Übermittlung an die Griechische Bank nur zur
Einholung der Unterschrift des Bezogenen ist empfehlenswert.
Insolvenzrecht
Mit dem Gesetz Nr. 3588/2007 wurde das griechische Insolvenzrecht umfassend reformiert.
Zahlungsunfähigkeit setzt voraus, dass vom Unternehmen die Zahlungen eingestellt werden, da
die Unternehmensverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden können. Einen Insolvenzantrag
können auch Gläubiger stellen, die hieran ein legitimes Interesse haben. Als Insolvenzgericht ist
das jeweilige örtliche Landgericht tätig.
Ein Insolvenzbeschluss und weitere Beschlüsse werden öffentlich bekanntgemacht. Sodann
müssen die Gläubiger ihre Forderungen anmelden und nachweisen. Die Frist für die
Forderungsanmeldung beträgt regelmäßig drei Monate, beginnend mit dem Insolvenzbeschluss.
Vertretungsvergabe
Im europäischen Binnenmarkt können Produkte auf verschiedene Art und Weise durch den
Hersteller vermarktet werden. Neben dem Direktvertrieb an den Endkunden greifen viele Hersteller
auf die Möglichkeit der Vermarktung über dritte Personen oder Gesellschaften im betreffenden
Land zurück. Vorteilhaft ist hierbei, dass sich diese Vertragspartner vor Ort besser mit den lokalen
Gegebenheiten sowie einer effektiveren ortsüblichen Vermarktungsstrategie auskennen und die
Ware oft kostengünstiger und effizienter absetzen können. Diese Form der Zusammenarbeit wird
oft durch ausländische Unternehmen gewählt und im Einzelnen modifiziert. Wie die
Vertretungsmacht tatsächlich ausgestaltet wird, unterliegt der Parteiautonomie.
Arten von Vertretern
Häufig vorkommende Formen dieser Vertretungsbeziehung sind die so genannten
Handelsvertreter
und
Vertragshändler.
Es
ist
vertraglich
zu
regeln,
welche
Handlungsmöglichkeiten diese Vertreter im konkreten Fall haben sollen.
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Die zwei im griechischen Gesetz normierten Vertretungsvarianten sind:
1.) Vermittlungsvertreter (emporikos antiprosopos diamesolawisis); der nur Geschäfte vermittelt und
2.) Abschlussvertreter (plirexousios emporikos antiprosopos), der zusätzlich über die Vollmacht
verfügt, Geschäftsabschlüsse für seinen Vertragspartner zu tätigen.
Vertretungsvertrag
Die Ausgestaltung des Vertretungsvertrages unterliegt der Parteiautonomie. Formerfordernisse
gibt es grundsätzlich keine, aber zwecks Beweiskraft ist die Wahl eines schriftlichen Vertrages zu
empfehlen.
Mustervertrag
Musterverträge sind in Griechenland nicht in dem Ausmaße wie in Deutschland üblich und
vorhanden.
Arbeits- & Sozialrecht
Arbeitsverträge können auf befristete und auf unbefristete Zeit abgeschlossen werden. Befristete
Arbeitsverträge enden von Rechts wegen mit dem Ablauf der Zeit. Unbefristete Arbeitsverträge
können von beiden Seiten gekündigt werden.
Unbefristete Arbeitsverhältnisse können beendet werden:




durch Kündigung des Arbeitnehmers
durch Tod des Arbeitnehmers oder, in Ausnahmefällen, des Arbeitgebers
in gegenseitigem Einvernehmen und
in Fällen, in denen der Angestellte das Unternehmen seines Arbeitgebers erwirbt.
Die Unmöglichkeit zur Leistungserbringung durch den Arbeitnehmer, die jedoch nicht auf
Krankheit, Unfall, Wehrdienst oder Schwangerschaft zurückzuführen ist, kann unter bestimmten
Umständen als stillschweigende Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer
gedeutet werden. Eine Kündigung liegt hier jedoch nicht automatisch vor.
Kann der Arbeitgeber infolge Hindernisses (z.B. aufgrund höherer Gewalt) die Dienste des
Arbeitnehmers nicht annehmen, so ist er nicht zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Eine
Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Rechts wegen bedeutet dies aber nicht; auch in diesem
Falle bedarf es einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Bei Insolvenz ist der Arbeitgeber zur vollen Zahlung der gesetzlichen Abfindung verpflichtet.
Befristete Arbeitsverhältnisse können wie folgt beendet werden:
 Befristete Arbeitsverhältnisse enden mit ihrem Ablauf von Rechts wegen.
 Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund jederzeit ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
 In einzelnen Fällen kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis auch ohne Grund
kündigen. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle
Gehälter bis zum Ablauf des ursprünglich vereinbarten Arbeitsvertrages zu zahlen.
 Erwirbt der Angestellte das Unternehmen seines Arbeitgebers, führte dies auch zur
Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses.
Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (Angestellte):
Abfindungen bei arbeitgeberseitiger ordentlicher Kündigung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen
sind nach griechischem Recht erst ab einer Mindestbeschäftigungsdauer von zwei Monate zu
bezahlen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss bei der zuständigen Organisation für
Beschäftigung (griechisch: O.A.E.D.) gemeldet werden. Der gekündigte Angestellte erhält in
diesem Fall eine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub.
Kündigungsfristen und Abfindungsbeträge sind nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt.
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Aufenthaltserlaubnis
Angehörige der Staaten der EU können mit ihrem Reisepass oder Personalausweis visumfrei
einreisen und sich bis zu drei Monate in Griechenland aufhalten. Für einen Aufenthalt von mehr als
drei Monaten muss bei der lokal zuständigen Fremdenpolizei eine Aufenthaltserlaubnis für EUBürger beantragt werden.
Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis brauchen nur Arbeitnehmer von Nicht-EU-Staaten.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Die Verordnung 1408/71 EWG ist die zentrale Bestimmung für soziale Sicherheit.
Bestimmungen für Montagearbeiten
Für Montagearbeiten über drei Monate ist, wie oben erwähnt, eine Aufenthaltsgenehmigung für
EU-Bürger zu beantragen. Betreffend Sozialversicherung gilt die EU Verordnung 1408/71: Diese
Verordnung besagt unter anderem, dass Arbeitnehmer aus EU-Staaten, die zur vorübergehenden
Dienstleistung in einen anderen Mitgliedsstaat entsendet werden, im Entsendestaat
sozialversichert bleiben, sofern die Entsendung nicht länger als zwölf Monate dauert und nicht der
Ersatz einer Person vorgesehen ist, die bereits einen 12-monatigen Einsatz beendet hat.
Der Nachweis einer bestehenden Sozialversicherung wird durch eine Bestätigung der deutschen
Gebietskrankenkasse (EU-Formular A1) erbracht (bei der deutschen Gebietskrankenkasse
erhältlich). Um die Sachleistungen des staatlichen Gesundheitswesens in Griechenland in
Anspruch nehmen zu können, ist die e-card – sie ist gleichzeitig Europäische
Krankenversicherungskarte – vorzuweisen.
Prozessrecht
Die Rechtsprechung in Griechenland erfolgt durch unabhängige Gerichte. Zivilgerichte werden in
Friedensgerichte, Landgerichte sowie Oberlandesgerichte eingeteilt und sind für alle privaten
Streitigkeiten und die ihnen gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit zuständig.
Der Instanzenzug geht nach Erlassung eines Urteils des Zivilgerichtshofes zum Appellationsgericht
(Berufung) und letztendlich zum Areopag, dem obersten Gerichtshof (Revision). Wir müssen
nochmals darauf hinweisen, dass Prozesse in Griechenland von sehr langer Dauer sind.
Schiedsgerichtsbarkeit
Griechenland hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die
Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene
Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus
historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
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Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more
arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
 die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Wilhelmstr. 43G, 10117 Berlin
Tel.: 030 200 73 63-00
Fax: 030 20073 65-69
E-Mail: [email protected]
Web: www.icc-deutschland.de
Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft:
http://www.stmwi.bayern.de/internationalisierung/organisation-akteure-links/
insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen
Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem
Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse
zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen,
Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:
Tipp!
Das Förderprojekt „Fit für
Auslandsmärkte – Go
International“ unterstützt
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
Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperationsprojekte

Einstieg in den Export

Go international

Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Finanzierungshilfen
Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im
Ausland steht Ihnen die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer mit ihrem Service zur
Verfügung.
Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Athen
Dorilaiou 10-12
GR -115 21 Athen
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33
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
+30 210 6419 000
+30 210 6445 175
[email protected]
http://griechenland.ahk.de
Geschäftszeiten: Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Geschäftsstelle Nordgriechenland
Voulgary Str. 50/V
GR – 542 49 Thessaloniki
Tel.:
+30 231 0327 733
Fax:
+30 231 0327 737
E-Mail:
[email protected]
Geschäftszeiten:Montag - Freitag 8:00 - 16:00 Uhr
Einreisebestimmungen
Griechenland ist „Schengen-Land“, es herrscht daher freier ersonenverkehr und es gibt keinerlei
Grenzkontrollen. Die Mitnahme eines Reisepasses (kann bis zu fünf Jahre abgelaufen sein) oder
Personalausweises ist aber notwendig (Führerschein nicht ausreichend!). Internationales
Impfzeugnis wird nur bei Einreisen aus akuten Seuchengebieten aus Übersee verlangt. Bei
Aufenthalten über drei Monate ist eine polizeiliche Aufenthaltsgenehmigung (Vevaiosi engrafis)
einzuholen.
Dos & Dont‘s
Griechenland ist zu 93 % griechisch-orthodox, der Einfluss der Kirche ist größer als in
Mitteleuropa. Kirchliche Feste wie Taufen, Hochzeiten und Ostern zählen zu den Höhepunkten des
Jahres, Einladungen dazu sind Großereignisse mit zahlreichen Gästen. Namenstage spielen eine
wesentlich größere Rolle als Geburtstage, die kaum gefeiert werden. Für all diese Feste sollte der
Gast unbedingt ein Geschenk vorsehen. Bei Abendessen als Hauseinladung können Blumen und
Süßigkeiten für die Gastgeberin, und ein guter Wein aus Österreich für den Hausherrn mitgebracht
werden. Bei Einladungen in Restaurants oder Tavernen sind keine Geschenke üblich. Kleine
Österreich bezogene Aufmerksamkeiten bei Firmen-, insbesondere beim Vertreterbesuch, werden
gerne gesehen.
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Von Ausländern wird generell Pünktlichkeit erwartet. Bei Abendeinladungen ist jedoch ein
Toleranzspielraum gegeben. Eine Verspätung von 15 Minuten wird akzeptiert, bei Cocktails auch
eine halbe Stunde.
Es wird auf Höflichkeit, die den mitteleuropäischen Ausdrucksformen entspricht, größten Wert
gelegt.
Die Verteilung der Geschlechterrollen basiert in Griechenland nach wie vor auf der Tradition.
Vordergründig ist die griechische Gesellschaft patriarchalisch, weist aber durch die Position der
Frau, die im Hintergrund agiert, starken matriarchalischen Einfluss auf. Im Geschäftsleben
gewinnen Frauen zunehmend an Bedeutung. Der typisch patriarchalisch geprägte Mann tendiert
jedoch weiterhin dazu, durch väterlich-fürsorgliches Verhalten Geschäftsfrauen in ihre traditionelle
Rolle zurückzuweisen. Bei der jungen Generation entwickelt sich die Rollenverteilung der
Geschlechter in Richtung Gleichberechtigung.
Anreden enthalten üblicherweise keine akademischen Titel, allenfalls Berufsbezeichnungen.
Ausnahmen sind Minister, Hochschulprofessoren und Präsidenten von Kammern und sonstigen
Vereinigungen.
Aufgrund der großen Bedeutung der Gastfreundschaft spielen Einladungen eine wichtige Rolle; da
die Griechen es lieben auszugehen, finden Abendeinladungen im Sommer meist in Restaurants
oder Tavernen statt. Hauseinladungen gibt es eher im Winter. Der übliche Beginn bei
Mittagseinladungen ist 14.00 Uhr, beim Abendessen 21.00 Uhr, im Sommer noch später. Das
Geschäftsfrühstück ist unüblich, Geschäftsabendessen können auch mit Ehegattinnen oder
Begleitung erfolgen.
Einladungen durch Griechen sind ernst gemeint und sollten angenommen werden. Der Gastgeber
ist beleidigt, wenn der ausländische Besucher im Restaurant die Rechnung begleichen möchte.
Bei Gegeneinladungen wird die gleiche Großzügigkeit wie durch den griechischen Gastgeber
erwartet!
Die Vorstellung ist im Allgemeinen formlos, Visitenkarten sind üblich, Sitzordnung ist von
untergeordneter Bedeutung. Der zwischenmenschliche Kontakt im Sinne persönlicher
Beziehungen ist sowohl im Privat- als auch Geschäftsleben von essentieller Bedeutung.
Körperkontakt ist intensiver als in Mitteleuropa, die Körperdistanz wesentlich geringer.
Augenkontakt ist beim Sprechen gegeben, sollte aber nicht allzu intensiv sein, da dies falsch
verstanden werden könnte. Aussagen werden gestenreich unterstrichen, das Vokabular der Gestik
ist umfangreich. Das Entgegenstrecken der Hand mit den fünf gespreizten Fingern und der
Handfläche nach außen ist eine grobe Beleidigung!
Als Trinkgeld werden üblicherweise 10 % des Rechnungsbetrages gegeben.
Beim Smalltak werden Hinweise auf das klassische Griechenland als Wiege Europas
beziehungsweise Wissen über die Antike - von Homer bis Alexander den Großen - von
griechischen Gesprächspartnern sicher geschätzt. Detailwissen über die historischen und
kulturellen Verbindungen Griechenlands und Österreichs sind sicher ein Pluspunkt: Ende des 18.
Jahrhunderts siedelte sich in Wien rund um die Griechengasse eine beachtliche griechische
Handelskolonie an, Wien war zudem ein bedeutendes Zentrum der Befürworter der erwachenden
griechischen Nation; große griechische Familien wie Sina, Dumba und Karajan spielten eine
bedeutende Rolle in der Industrie, im europäischen Transithandel beziehungsweise im
Bankensektor, betätigten sich aber auch als Kulturmäzene in der Donaumetropole (zum Beispiel
Wiener Musikvereinssaal).
Kritische Bemerkungen über die finanzielle Lage Griechenlands sollten gemieden werden.
Besonders von deutschsprachigen Geschäftspartnern kommen diese zurzeit sehr schlecht an.
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Wird die Thematik vom griechischen Partner selbst angeschnitten, wird die Signalisierung von
Solidarität in “schwierigen Zeiten” sicher sehr geschätzt.
Politische Diskussionen werden in einer für den Mitteleuropäer unbegreiflichen Heftigkeit geführt.
Themen, wie Umschuldung, Schuldenschnitt, Verschuldung Griechenlands und Troika sind SEHR
heikel und daher mit entsprechendem Feingefühl zu behandeln. Dazu gehören auch sämtliche
Fragen, die die Türkei, Mazedonien (FYROM!) und Zypern betreffen; Dazu kommt jetzt auch noch
die Schuldenproblematik. Griechenland fühlt sich in diesen Fragen von Resteuropa unverstanden.
Kritische Äußerungen über das Gastland sollten dem griechischen Gastgeber vorbehalten bleiben.
Absolut unhöflich ist die Störung der Nachmittagsruhe zu Hause, die speziell in den
Sommermonaten striktest eingehalten wird und von ca. 15.00 bis 18.00 Uhr dauert. Abends sind
Anrufe bis 23.00 Uhr möglich.
Betrunkene gelten als anstößig, in allen Situationen sollte der ausländische Gast Haltung
bewahren.
Im Sommer ist die Bekleidung auch bei Geschäftsbesuchen leger.
Verhandlungen werden durch kurze Höflichkeitsformeln eingeleitet. Man erkundigt sich nach der
Familie und dem persönlichen Wohlbefinden. Dabei werden keine umfangreichen Statements,
sondern nur kurze positive Antworten erwartet. Die Verhandlungsführung ist wortreich, bei
entscheidenden Projekten sind Besprechungen bis spät in die Nacht möglich, wobei auch beim
Abendessen Geschäftsthemen weiter diskutiert werden. Verfrühtes Aufgeben einer Position
beziehungsweise schnelle Kompromisse sind nicht zu empfehlen, da sonst unweigerlich auf
weitere Zugeständnisse gedrängt wird. Eine Überschreitung des ursprünglich vorgesehenen
Verhandlungszeitraumes ist nicht unüblich.
Privatunternehmen sind hierarchisch aufgebaut, die starke Orientierung auf den Firmenchef drückt
sich in dessen fast ausschließlicher Entscheidungsbefugnis aus. Gespräche mit unteren Ebenen
haben allenfalls vorbereitenden Charakter.
Bei Konsumgütern ist das Marken- und Designbewusstsein sehr ausgeprägt, während bei
Investitionsgütern der Preis die Hauptrolle spielt und der Abnehmer eher zu Abstrichen bei der
Qualität bereit ist.
Die Risikobereitschaft griechischer Unternehmer ist tendenziell groß.
Werbung wird durch Einschaltung in allen Medien betrieben, TV und Rundfunk spielen wegen der
vielen privaten Sender, die durch Werbung finanziert werden, eine viel größere Rolle als in
Österreich. Für Investitionsgüter wird ausschließlich in Fachzeitschriften geworben. Der
Werbeeffekt von Messen in Griechenland ist begrenzt, da diese vor allem auf den Lokalmarkt
ausgerichtet sind. Griechische Geschäftsleute besuchen in der Regel die führenden Fachmessen
ihrer Branche im Ausland, weshalb eine Messebeteiligung bei solchen Veranstaltungen unbedingt
dem potentiellen griechischen Kunden bekannt gegeben werden sollte.
Die Kommunikation im Geschäftsleben wird vorwiegend über Telefon und E-Mail durchgeführt.
Während des Sommermonats August kommt das Geschäftsleben fast vollständig zum Erliegen,
weshalb Urgenzen in dieser Zeit wenig sinnvoll sind.
Anreise
Grundsätzlich stehen dem Griechenlandbesucher Land-, See- und Luftweg zur Verfügung, aus
Zeitgründen wird für den Geschäftsreisenden allerdings nur der Luftweg in Frage kommen.
In der Innenstadt ist neben den Taxis auch die Benützung von Trolleys, Bussen und U-Bahn
möglich, Fahrscheine sind an Kiosken und Automaten im Vorverkauf erhältlich. Die U-Bahn der
Linie 3 fährt bis zum Flughafen (Airport-Ticket à EUR 8). Der Flughafen Bus kostet EUR 5. Taxis
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vom Flughafen nach Athen verrechnen untertags eine Flate Rate von EUR 35 und in der Nacht
von EUR 50. Besondere Vorsicht vor Taschendieben in der U-Bahn Richtung Flughafen, am
Syntagma- latz und in der Einkaufsstraße „Ermou“ ist geboten!
Geschäftszeiten
Firmenbüros - sehr unterschiedlich
Kernarbeitszeit: 8.00-16.00 Uhr (bzw. 9.00-17.00 Uhr)
Behörden: 7.30-15.00 Uhr, 15. Mai - 15. Oktober: 7.00-14.00 Uhr, Parteienverkehr vormittags.
Banken: Schalterstunden: Mo-Do: 8.00-14.30 Uhr, Fr: 8.00-14.00 Uhr
Deutsche Bankomatkarten können verwendet werden.
Geschäfte sind berechtigt, Mo-Fr bis 21.00 Uhr, Samstag bis 20.00 Uhr geöffnet zu halten
(Öffnung am Morgen: ab 05.00 Uhr zugelassen). Dieser Rahmen wird in der Regel allerdings nur
von Großkaufhäusern und Supermarktketten (bzgl. Schließungszeiten) ausgeschöpft. Boutiquen
und kleinere Geschäfte halten sich in der Regel an die nachstehenden Öffnungszeiten (siehe
Aufstellung). Generell sind die Öffnungszeiten von Wochentag und Region abhängig – in
Tourismuszonen sind die o. a. Öffnungszeiten nicht vorgeschrieben.
Geschäfte mit unterbrochener Arbeitszeit:
Boutiquen, kleine Geschäfte:
Mo, Mi u. Sa:
Di, Do, Fr:
9.00-15.30 Uhr
9.00-15.30 Uhr und 17.30-21.00 Uhr
Geschäfte mit durchlaufender Arbeitszeit:
Boutiquen, kleine Geschäfte:
Mo, Mi u. Sa:
Di, Do, Fr:
9.00-15.30 Uhr
9.00-21.00 Uhr
Supermärkte:
Mo-Fr.:
Sa:
8.00-21.00 Uhr
8.00-20.00 Uhr
Großkaufhäuser:
Mo-Fr.:
Sa:
9.00-21.00 Uhr
9.00-20.00 Uhr
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage) 2015
Neujahrstag: 1. Januar, Heilige Drei Könige: 6. Januar, Orthodoxer Rosenmontag: 23. Februar,
Nationalfeiertag (Unabhängigkeitstag): 25. März, Orthodoxer Karfreitag: 10. April, Orthodoxer
Ostermontag: 13. April, Tag der Arbeit: 1. Mai, Pfingstmontag: 1. Juni, Maria Himmelfahrt: 15.
August, Nationalfeiertag (Ochi-Tag): 28. Oktober, Weihnachten: 25. Dezember, erster
Weihnachtstag, 26. Dezember, zweiter Weihnachtstag.
Notrufe
Euro-Notruf - 112
Rettung – 166
Feuerwehr – 199
Polizeinotruf - 100 (ohne Vorwahl innerhalb von GR)
Touristenpolizei - 171
ELPA (entspricht ADAC) – 104 00
Maße und Gewichte
metrisch
Strom
220 V Wechselstrom, 50 Hz (Eurostecker wie in Deutschland)
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Trinkgeld
ca. 10 % für Taxis, Kellner, usw.
Post- und Telefongebühren
Brief/Karte Europa:
Brief/Karte Inland:
Einschreibgebühr:
Expressgebühr:
ab EUR 0,90 priority, ab 3,10 non priority
ab EUR 0,72 priority, ab 2,22 non priority
EUR 1,90 Inland; EUR 2,50 Ausland
EUR 1,50 Inland, EUR 2,20 Ausland
Öffentliche Telefone sind fast ausschließlich Wertkartentelefone, daher ist eine Telefonwertkarte
zu empfehlen, wenn kein Handy vorhanden ist. Wertkarten sind bei vielen Kiosken zu Preisen ab
EUR 5 erhältlich.
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
Die durchschnittlichen Aufenthaltskosten für Hotel und Essen belaufen sich auf ca. EUR 260
täglich, je nach Hotel.
Zeitverschiebung
OEZ, d.h. MEZ bzw. MESZ plus eine Stunde (12 Uhr Berlin = 13 Uhr Athen).
Dolmetschdienst
Grundsätzlich können Englischkenntnisse bei den griechischen Geschäftspartnern vorausgesetzt
werden.
Lokale Verkehrsmittel
a) Taxis: In den meisten Städten mit Taxameter; Grundgebühr EUR 1,19 und Kilometergebühr
EUR 0,68 in der Stadt, außerhalb der Stadt EUR 1,19, Nachttarif
(24.00 – 05.00 Uhr) EUR 1,19; Mindestgebühr EUR 3,16; Funktaxis EUR 3,39 bis 5,65
Zuschlag; Gepäckszuschlag EUR 0,40/Stück (ab10 kg); Flughafen-Zuschlag Funktaxi EUR
3,84; Für die Fahrt vom Flughafen in Athen in das Stadtzentrum gilt ein Pauschaltarif von 35
bzw. 50 EUR von 24.00 bis 5.00 Uhr. Griechische Taxis verkehren oft auch als Sammeltaxis,
die unterwegs Passagiere mit ähnlichem Fahrziel aufnehmen.
b)
Mietwagen mit und ohne Chauffeur sind in allen größeren Städten erhältlich. Internationale
Agenturpreise.
Kfz-Bestimmungen
Deutscher Führer- und Zulassungsschein; "Grüne Karte" nicht zwingend, jedoch empfehlenswert.
Touristen können Kraftfahrzeuge bis zu sechs Monaten problemlos einführen. Da bei Einreise über
Italien keine Zollabfertigung vorgenommen wird, ist als Nachweis für die Einreise die Schiffskarte
aufzubewahren und ggf. den Zoll- und Polizeibehörden vorzulegen.
Für Personen, die in Griechenland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, besteht die Möglichkeit, um
eine Verlängerung von neun Monaten anzusuchen, wobei jedoch die Straßenverkehrssteuer für
diese neun Monate zu bezahlen wäre. Personen, die sich zur Arbeitsaufnahme in Griechenland
aufhalten, können eine Verlängerung um drei Monate beantragen. Nach neun beziehungsweise
fünfzehn Monaten muss der Pkw ausgeführt oder den griechischen Zollbehörden zur
Aufbewahrung für sechs Monate überlassen werden.
Devisenvorschriften
EUR und Fremdwährungen sind unbeschränkt aus- und einführbar. Aus Drittländern in Bar einoder ausgeführte Geldmengen müssen ab dem Wert von EUR 10.000 deklariert werden. Bei
geschäftlichen Banküberweisungen und allen sonstigen Überweisungen über EUR 15.000 ist eine
Identifizierung des Auftraggebers durch die Bank vorgeschrieben.
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Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)
Waren für den persönlichen Gebrauch, die in einem EU-Land inkl. Steuern gekauft wurden,
können ohne Beschränkungen eingeführt werden. Gemäß EU-Vorschriften sind "Reisemitbringsel"
aus Drittländern sowie Waren aus Duty-Free-Geschäften im Wert von EUR 300 für Erwachsene
(Flug- und Seereisende: EUR 430) bzw. EUR 150 für Jugendliche (bis 15 Jahren) nicht
deklarationspflichtig. Daneben bestehen für Tabakwaren, Alkoholika, Parfum, Kaffee, etc. die in
der EU geltenden Höchstmengen.
Impfungen
Besondere Impfungen sind grundsätzlich nicht erforderlich; eine Ausnahme besteht jedoch bei der
Einreisen aus akuten Seuchengebieten aus Übersee. Hier wird ein Internationales Impfzeugnis
verlangt.
Reiseapotheke nicht vergessen!
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
Zu Griechenland sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“
abrufbar.
WICHTIGE ADRESSEN
Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Athen
Dorilaiou 10-12
GR -115 21 Athen
Tel.:
+30 210 6419 000
Fax:
+30 210 6445 175
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.griechenland.ahk.de
Geschäftszeiten: Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer Geschäftsstelle Nordgriechenland
Voulgary Str. 50
GR – 542 49 Thessaloniki
Tel.:
+30 231 0327 733
Fax:
+30 231 0327 737
E-Mail:
[email protected]
Geschäftszeiten:Montag - Freitag 8:00 - 14:30 Uhr
Botschaft Griechenland
Jägerstraße 54/55
10117 Berlin
Tel.:
030 – 20 62 60
Fax:
030- 20 62 64 44
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.griechische-botschaft.de
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Athen
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
39
Karaoli & Dimitriou 3
GR-106 75 Athen
Tel.:
+30 210 7285 111
Fax:
+30 210 7285 335
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.athen.diplo.de
Parteienverkehr: Mo – Fr: 09.00 – 12.00 Uhr
Österreichische Botschaft
Vasilissis Sofias 4
GR-106 74 Athen
Tel.:
+30 210 7257270
Fax:
+30 210 7257292
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.bmeia.gv.at/botschaft/athen.html
Schweizerische Botschaft in Athen
Iassiou 2
GR-115 21 Athen
Tel.:
+30 210 7230364 / 66
Fax:
+30 210 7249209
E-Mail :
[email protected]
Web:
www.eda.admin.ch/eda/de/home.html
Bankenvertretungen in Griechenland
Deutsche Bank Trust Company Americas
23A Vassilissis Sofias Avenue, 6th floor
10674 Athen
Tel:
+30 210 7256-150
Fax:
+30 210 72 32 451
Banken
Die Notenbank findet man unter folgender Adresse:
BANK OF GREECE S.A.
E. Venizelos Ave. 21
GR-102 50 Athen
Tel.:
+30 210 3201111
Fax:
+30 210 3232239, 210 3232816;
Web:
www.bankofgreece.gr
Öffnungszeiten: Mo. – Do: 8.00 – 14.30 Uhr, Fr.: 8.00 – 14.00 Uhr
Geschäftsbanken
THE NATIONAL BANK OF GREECE S.A.
Aiolou 86
GR-102 32 Athen
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
40
Tel.:
E-Mail:
Web:
+30 210 4848484, 210 3341000
[email protected]
www.nbg.gr/
ALPHA BANK
Headquarter: 40, Stadiou Street
Tel.:
+30 210 3260000
Fax:
+30 210 3265438, 3265052
Web:
www.alpha.gr
PIRAEUS BANK S.A.
Amerikis Str. 4 & Souri Str. 5
GR-105 64 Athen
Tel.:
+30 210 3335000
Fax:
+30 210 3335080
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.piraeusbank.gr
EFG EUROBANK ERGASIAS S.A.
20 Amalias Av.
GR-105 57 Athen
Tel.:
+30 210 9555000
Fax:
+30 210 3247095
E-Mail:
[email protected]
Web:
http://www.eurobank.gr/
Lokale Reisebüros
MANESSIS TRAVEL S.A.
Filellinon Str. 4
GR-105 57 Athen
Tel.:
+30 210 3290100
Fax:
+30 210 3224828
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.manessistravel.gr
TRAVEL PLAN
Vrana Str. 17 & Katechaki
GR-115 25 Athen
Tel.:
+30 210 3333300
Fax:
+30 210 3333301
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.travelplan.gr
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41
AMPHITRION HOLIDAYS – GROUP OF COMPANIES
Megalou Alexandrou Str. 7 & Karaiskaki Str.
GR-164 52 Argyroupoli / Athen
Tel:
+30 210 9006000
Fax:
+30 210 9249671
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.amphitrionholidays.com
Fluglinien
Aegean Airlines (Zentrale)
Viltanioti 31
GR-14564 Kifissia/Athen
Tel.:
+30 210 6261700
Fax:
+30 210 6261900
E-Mail:
[email protected]
Web:
de.aegeanair.com
Reservierung
Tel.:
801 11 20000 (von Griechenland)
Tel.:
+30 210 6261000 (vom Ausland)
Fax:
+30 210 6261941
Olympic Air
Koropiou – Varis Ave. 1st km & Efstathiou 1
GR-194 00 Koropi
Tel.:
+30 210 3550000
Fax:
+30 210 3550431
Web:
www.olympicair.com/en
Reservierung
Tel.:
801 801 0101 (von Griechenland)
Tel.:
+30 210 3550500 (vom Ausland)
Fax:
+30 210 3550400
Hotels
Im Folgenden soll ein Überblick über Hotels in Athen und Thessaloniki gegeben werden, unterteilt
in gehobene Klasse und mittlere Klasse.
HOTEL GRANDE BRETAGNE
Syntagma Platz
GR-105 64 Athen
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42
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Web:
+30 210 3330000
+30 210 3228034
[email protected]
www.grandebretagne.gr/
HILTON ATHENS HOTEL
Vassilissis Sofias Ave. 46
GR-115 28 Athen
Tel.:
+30 210 7281000
Fax:
+30 210 7281111
E-Mail:
[email protected], [email protected]
Web:
www.hiltonathens.gr/en/home.html
ELECTRA PALACE HOTEL
18-20, N. Nikodimou str.
GR-105 57 Athen
Tel.:
+30 210 3370000
Fax:
+30 210 3241875
E-Mail:
[email protected]; [email protected]
Web:
www.electrahotels.gr
SAINT GEORGE LYCABETTUS BOUTIQUE HOTEL
Kleomenous Str. 2
GR-106 75 Athen
Tel.:
+30 210 7416000
Fax:
+30 210 7247610
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.sgl.gr
N.J.V. ATHENS PLAZA
Vassileos Georgiou A' Str. 2
GR-105 64 Athen Syntagma Platz
Tel.:
+30 210 3352400
Fax:
+30 210 3235856
E-Mail:
[email protected]
Web:
http://www.njvathensplaza.gr
ATHENAEUM INTERCONTINENTAL
Syngrou Ave. 89-93
GR-117 45 Athen
Tel.:
+30 210 9206000
Fax:
+30 210 9206500
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.athens.intercontinental.com
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43
SOFITEL
Athens International Airport
GR-190 19 Spata
Tel.:
+30 210 3544000
Fax:
+30 210 3544444
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.sofitelathensairport.gr
RADISSON BLU PARK HOTEL ATHENS
Alexandras Ave. 10
GR-106 82 Athen
Tel.:
+30 210 8894500
Fax:
+30 210 8238420
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.rbathenspark.com/
DIVANI CARAVEL HOTEL
Vassileos Alexandrou Ave. 2
GR-161 21 Athen
Tel.:
+30 210 7207000
Fax:
+30 210 7236683
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.divanis.com/caravel/
Athen mittlere Klasse
HERODION
Rovertou Galli Str. 4
GR-117 42 Athen
Tel.:
+30 210 9236832 6
Fax:
+30 210 9211650
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.herodion.gr/
TITANIA HOTEL
Panepistimiou Str. 52
GR-106 78 Athen
Tel.:
+30 210 3326000
Fax:
+30 210 3300700
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.titania.gr
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44
PHILIPPOS
Mitseon Str. 3
GR-117 42 Athen
Tel.:
+30 210 9223611
Fax:
+30 210 9223615
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.philipposhotel.gr
Thessaloniki, gehobene Klasse
ELECTRA PALACE
Aristotelous Platz 9 (Stadtzentrum)
GR-546 24 Thessaloniki
Tel.:
+30 2310 294000
Fax:
+30 2310 294001
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.electrahotels.gr/
CLASSICAL MACEDONIA PALACE
Megalou Alexandrou Ave. 2
GR-546 40 Thessaloniki
Tel.:
+30 2310 897197
Fax:
+30 2310 897211
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.makedoniapalace.gr
MEDITERRANEAN PALACE
Salaminos Str. 3 & Karatassou str.
GR-546 26 Thessaloniki
Tel.:
+30 2310 552554
F
+30 2310 552622
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.mediterranean-palace.gr
HYATT REGENCY
13. km Thessaloniki- erea (Internationaler Flughafen Thessaloniki “Macedonia”)
GR-570 01 Thessaloniki
Tel.:
+30 2310 401234
Fax:
+30 2310 401100
E-Mail:
[email protected]
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45
Web:
thessaloniki.regency.hyatt.com/hyatt
Ärzte
Dr. Christian Schlüter – Allgemeinmedizin / Facharzt Innere Medizin
Ravine Str. 12
GR-115 21 Kolonaki / Athen
Tel.:
+30 210 7244610
Fax:
+30 210 7244110
Mobil:
+30 6948007054
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.arzt-athen.de
Dr. Aris Karagiannidis - Gynäkologe
Fivis Str. 46 (2. Stock)
GR-166 74 Glyfada / Athen
Tel.:
+30 210 8941515
Fax:
+30 210 8945405
Mobil:
+30 6944912915
E-Mail:
[email protected]
Web:
www.gynecologist.gr
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Hotelführer „All Greek Hotels and Apartments“
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Griechisches Finanzministerium
Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel
RAE – Regulierungsbehörde für Energie
ADMIE – Independent Power Transmission Operator
DEI – Staatlicher Energieversorger
DESMIE – Hellenic Transmission System Operator
LAGIE – Operator of Electricity Market
Econews (Griechisch)
Energypress (Griechisch)
ELETAEN – Hellenic Wind Energy Association
ΕΣΗΑΠΕ – Greek Association of Renewable Energy
Sources Electricity Producers
ENERGIA (Englisch)
Link
www.ekathimerini.com
www.ana-mpa.gr
www.bankofgreece.gr/
www.investingreece.gov.gr/
www.gtp.gr
www.xo.gr/
www.griechenland.net
http://www.athensnews.com/ohio/
www.hotels-in-greece.gr
www.mfa.gr
www.minfin.gr/portal/
www.ypeka.gr
www.rae.gr
www.admie.gr
www.dei.gr
www.desmie.gr
www.lagie.gr
www.econews.gr
www.energypress.gr
www.eletaen.gr
www.hellasres.gr
www.energia.gr
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46
CRES – Center for Renewable Energy Sources
www.cres.gr
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