Nautische Basis - Informationen "Griechenland"

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Nautische Basis - Informationen "Griechenland"
Informationsstelle Mittelmeer München
Nautische Basis - Informationen
Griechenland
mit Angaben der revierbezogenen Funkdienste
und Wetterberichte
Quelle: Homepage des Griechischen Hydrographischen Instituts
Quelle der Karte: frühere Homepage des Griechischen Hydrographischen Instituts
Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Nautik-Verlages München.
Die Informationen werden mit der größtmöglichen Sorgfalt so aktuell wie möglich zusammengestellt. Da
jedoch Änderungen in den Vorschriften oder in einer Situation vor Ort eintreten oder eingetreten sein
können, deren Veröffentlichung oder In-Kraft-Treten erst später bekannt wird, kann eine Gewähr in keinem
Falle übernommen werden.
Stand der Informationen: März 2013
Seite 2
Allgemeine Informationen / Griechenland
B/1
(Hinweis: Die hier aufgeführten Vorschriften wurden so gut wie möglich recherchiert. Trotzdem kann es
vorkommen, daß die eine oder andere Vorschrift geändert wurde, ohne das die Autoren rechtzeitig davon
Kenntnis erhielten. Jede Haftung für eventuelle nicht gültige oder überholte Angaben ist daher ausgeschlossen.
Ebenso wird darauf hingewiesen, daß die hier aufgeführten Informationen überwiegend für privat genutzte
Yachten gelten. Für kommerziell genutzte Yachten, z.B. Charteryachten oder Yachten in Club-Eigentum o.ä.,
können andere Vorschriften von Bedeutung sein).
Kapitel Thema
1 Inhaltsverzeichnis
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Abschnitte in Kursivschrift: es liegen keine Informationen vor.
Gesetzliche Bestimmungen
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Passbestimmungen .
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Ein- und Ausreisebestimmungen über Land
a.)/ Bootstransporte .
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b.) Einreise mit (Haus)Tieren .
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a. )Ein- und Ausreisebestimmungen über See
inkl. Gebühren
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b.) Einklarierungshäfen
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Hafen- und Verkehrsbestimmungen
a.) Sperrgebiete
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b.) Naturschutzgebiete
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Zoll- und devisenrechtliche Bestimmungen .
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Versicherungspflicht .
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Seetüchtigkeit .
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Führerscheinbestimmungen .
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Ausrüstungsvorschriften, Abgasvorschriften, Fäkalientanks .
a.) Zeitweilige Einfuhr und Stationierung von Yachten
b.) Crewwechsel auf Privatyachten
Signalpistolen .
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Einfuhr und Benutzung von Funkgeräten und Handy's
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Anschriften der diplomatischen Vertretungen der BRD
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Österreichs .
der Schweiz .
Marinas
a.) Anschriften.
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b.) Transit-Preise (Auswahl)
a.) Hafenämter (Rufnummern)
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b.) Küstenfunkstellen .
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Anschriften von Service-Firmen (Bootsmotoren)
Tauchvorschriften
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Versorgungsmöglichkeiten
Strom- und Wasserversorgung
Treibstoff, Tankstellen
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Nautische Informationen
Nautische Veröffentlichungen
a.) Vertriebsstellen .
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b.) Amtliche Handbücher
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c.) Gezeitentafeln
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d.) Allgemeine Literatur
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Seekarten
a.) deutsche .
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b.) englische .
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c.) griechische .
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Betonnung
Verkehrstrennungsgebiete
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Leuchtfeuer / Funkfeuer
Wetter allgemein
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Wetterberichte
a.) deutsche / österreichische .
b.) albanische .
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c.) griechchische
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Nautische Warnnachrichten
a.) griechische .
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b.) albanische .
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Kollisionsverhütungsregeln .
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a.) Seenotrettungsdienste maritim
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b.) Funkärztliche Beratung .
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c.) Allgemeine medizinische Hinweise
Krankenversicherung
Zoll / Auskunftsstellen für Zollfragen
Fremdenverkehrsämter
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Internetadressen
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Wichtige Rufnummern
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Allgemeine Informationen
Sportfischerei .
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Impressum
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CD13
Pass-Bestimmungen /Griechenland
Stand: Februar 2013
B/2
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
vorläufiger Reisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
vorläufiger Personalausweis
Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt
auftretender Schwierigkeiten wird von der
Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch
abgeraten
Kinderreisepass
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Noch gültiger Kinderausweis nach altem
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Muster (der Kinderausweis wird seit 1.
Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Seite 4
-Anmerkungen
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei
Reisen mit abgelaufenen Dokumenten kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen
Fluggesellschaften kommen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer
Fluggesellschaft.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
Eltern/ Erziehungsberechtigten mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist,
empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten
Elternteils mitzuführen.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die
Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich
ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.
Aufenthaltserlaubnis
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch
immer vorgeschrieben.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den
Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der
Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche
Auskunft erhalten.
CD13
Angaben des Auswärtigen Amtes Österreichs:
Einreise
Visumspflicht: nein
Visum erhältlich: --Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis
Passgültigkeit: darf bis zu fünf Jahren abgelaufen sein (s. Sonstiges!)
Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert
Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen
sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein
eigenes Reisedokument verfügen.
Sonstiges: Bezüglich der Passgültigkeit wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der
jeweiligen Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter dringend empfohlen, um allenfalls von dieser
Regelung abweichende Transportbestimmungen in Erfahrung zu bringen: Bei Einreisen und
Ausreisen am Luftweg kann nunmehr Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die
Beförderung verweigert werden, weswegen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis zu
benützen wäre.
Minderjährige, die ohne Begleitung der Obsorgeberechtigten nach GR reisen, benötigen eine
Zustimmungserklärung (in Englisch) der Obsorgeberechtigten. Unterschriften auf dieser
Erklärung sind von einem österreichischen Gericht oder Notar zu beglaubigen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten muss bei der für den Wohnort zuständigen
Polizeidienststelle eine Eintragungsbestätigung ("Veveossi Engrafis") beantragt werden.
Seite 5
Bei Ausflügen in die Türkei: für die Einreise ist ein Sichtvermerk erforderlich (wird an der
Grenze erteilt; Ausnahme: Inhaber österreichischer Notpässe (cremefarben) müssen das für
die Einreise benötige Visum vor Reisebeginn an der für ihren Wohnsitz zuständigen
Türkischen Botschaft beantragen. Inhabern dieser Pässe darf kein Visum an der Grenze bei
Einreise erteilt werden). Reisepässe müssen bei der Einreise in die Türkei noch mindestens 3
Monate ab Ablaufdatum des ausgestellten Visums gültig sein. Eine Einreise mit dem
Personalausweis ist nicht möglich.
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Für die Einreise in das autonome Gebiet des Heiligen Berges Athos (ausschließlich
männliche Besucher) und den Besuch der Klöster ist eine Bewilligung erforderlich. Die
Beantragung sollte etwa 6 Monate im Voraus beim Mount Athos Pilgrims Office erfolgen:
Egnatia Odos 109, GR-54635 Thessaloniki Tel: +30/2310/252578; Fax: +30/2310/222424, EMail: piligrimsbureau(at)c-lab.gr. Zwei Wochen vor dem Besuch muss der Termin telefonisch
noch einmal bestätigt werden, da er ansonst verfällt. Das Büro stellt nur etwa zehn
Besuchsgenehmigungen für ausländische Besucher und etwa 100 für griechische bzw.
orthodoxe Besucher pro Tag aus.
CD13
Das Schweizerische Departement für Auswärtige Angelegenheiten teilt mit:
Schweizer reisen ins Ausland und
Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz reisen ins Ausland
Die Botschaft oder das Konsulat Ihres Ziellandes beantwortet unter anderem folgende Fragen:
• Brauche ich einen Pass oder eine Identitätskarte? Wie lange müssen meine Ausweise
noch gültig sein?
• Wie lange darf ich im Land bleiben?
• Darf ich im ganzen Land herumreisen oder gibt es Einschränkungen für bestimmte
Gebiete?
• Brauche ich ein Visum? Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen? Wie lange
dauert die Visumausstellung? Achtung: In einigen Ländern gelten für die
provisorischen (Notpässe) und die ordentlichen Pässe unterschiedliche Regeln.
• Mein minderjähriges Kind reist alleine, nur mit einem Elternteil oder einer
Drittperson: Braucht es eine schriftliche Einwilligung der Eltern? In welcher Form
muss diese aufgesetzt werden?
• Welche Zollvorschriften muss ich beachten, z.B. für Medikamente, elektronische
Geräte, Nahrungsmittel, Alkohol etc.?
• Darf ich mein Haustier mitnehmen?
• Welche Papiere sind erforderlich, wenn ich mit meinem eigenen Fahrzeug reise?
• Kann ich das Visum in einer anderen Botschaft des Ziellandes beantragen, wenn ich
auf einer langen Reise durch mehrere Länder bin? (Grundsätzlich muss das Visum im
Wohnsitzland beantragt werden.)
Kontaktieren Sie also direkt die nächste Botschaft oder das nächste Konsulat Ihres Ziellandes.
CD13
Seite 6
Einreise über Land /Griechenland
B/3
Stand: Februar 2013
Für die Einreise mit Booten über Land sind keine besonderen Vorschriften bekannt.
Bei (Boots-)Transporten mit Übermaßen (über Länge 18 m, Breite 2,55 m lt. griechischen
Straßenverkehrsgesetz) sind Überbreiten-Genehmigungen notwendig.
Diese werden in Griechenland erteilt durch das Griechische Verkehrsministerium
Ministry of Transport and Communications
Anastaseos 2 + Tzigande
GR – 10191 Athens
Tel.: 0030-21 06 50 80 00
Fax: 0030-21 06 50 85 02
erteilt.
Tauchausrüstungen und Pressluft-Flaschen müssen bei der Einreise deklariert werden.
Hinweis:
Es sind jedoch auch die Bestimmungen der Transitländer Österreich, Italien, Ungarn oder
Serbien zu berücksichtigen.
CD13
Einreise mit (Haus)Tieren /Griechenland
(über Land und über See)
B/3 b
Stand: Februar 2013
Das Auswärtige Amt der BRD teilt dazu mit:
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen
(„Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz unter www.bmelv.de (Hier findet man nichts ! Red. )
Seit dem 1.10.2004 findet die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates
vom 26.5.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten
sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und
Verbreitung der Tollwut gewährleistet Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Die
Verordnung 998 / 2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind. Die
Verordnung besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm
11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät
zur Verfügung gestellt werden. Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem
Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B Übertragung) ausgestattet werden. Bei Reisen muss der
Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit
den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine
gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die
deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU-Entscheid 2005 / 91 / EG angepasst. Danach muss ein
Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens
21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden.
Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gern
Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für
dieses Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird, es gechippt/ tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten
wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt
gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn
es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. In diesem Fall muss die Mutter die Einreisebedingungen
erfüllen. Quelle: Homepage www.MSD-Tiergesundheit.de
CD13
Seite 7
Ein- und Ausreise über See /Griechenland
inkl. Gebühren
B/4 a
Stand: Februar 2013
Einreise über See
Beim Einlaufen in die griechischen Hoheitsgewässer müssen alle Yachten unter fremder
Flagge zunächst einen Port of Entry (siehe Abschnitt B/4 b) anlaufen und bei den zuständigen
Behörden (Hafenamt, Zoll, Gesundheitsbehörden, Einwanderungs- und Finanzbehörden)
einklarieren. Dabei muß die Gastlandflagge und die Flagge "Q" des Internationalen
Signalbuches ("Quarantäneflagge") korrekt (d.h. unter der Stb.-Saling) gesetzt sein.
Der Ablauf ist unterschiedlich für Yachten aus EU-Ländern und aus Nicht-EU-Ländern.
Grundsätzlich (für EU- und Nicht-EU-Yachten) müssen beim Einklarieren vorgelegt
werden:
• die amtlichen Schiffspapiere im Original
(z.B. Internationaler Bootsschein,
Flaggenzertifikat o.ä.).
• die Personalpapiere des Skippers und der Crew (Pass o.ä.)
• die amtliche Funklizenz der Yacht und das Funkzeugnis des Skippers oder eines
Crewmitglieds
• eine Haftpflicht-Versicherungsbestätigung für die Yacht. Hierfür hat sich von den
Versicherungsgesellschaften herausgegebene mehrsprachige "blaue Versicherungskarte" als zweckmäßig erwiesen. (Hierzu siehe auch Kap. 8 (Versicherungspflicht)).
• der Führerschein des Skippers.
Falls der Eigner nicht selbst an Bord ist: eine Bestätigung, aus der die Berechtigung zur
Benutzung der Yacht zweifelsfrei hervorgeht.
Für Yachten aus Nicht-EU-Ländern wird das "Transit-Log-Book" (Deltio Knissis)
ausgestellt. Dieses ist 6 Monate gültig und kann bis zu 1 Jahr verlängert werden. Beim
Verlassen der griechischen Gewässer ist das Transit-Log zurückzugeben.
Folgende Gebühren sind zu entrichten:
Das Private Pleasure Yacht Maritime Traffic Document kostet ca. 29.35 €.
Zusätzlich zahlen Yachten über 7 m Länge in jedem Hafen eine Gebühr von 5.87 €.
Für Yachten unter der Flagge eines Landes, das nicht der EU, dem Europäischen
Wirtschaftsraum oder gleichzeitig der Europäischen Freihandelszone angehört, wird nach
dreimonatigem Aufenthalt im griechischen Hoheitsgebiet eine Gebühr von 14.67 € pro Meter
Gesamtlänge fällig. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Yacht in die griechischen
Gewässer einläuft.
Auslaufen über See
Vor dem Auslaufen über See ist in einem Port of Entry (siehe Seite B/4 (2)) unter Vorlage der
Bootspapiere, der Pässe und der Crewliste auszuklarieren.
Weitere Hinweise:
Skipper und Crewmitglieder, die mit einer Yacht einreisen und entsprechend einklarieren,
gelten in Griechenland als "Transit-Passagiere". Hierzu gehört, dass die Übernachtung
während des Aufenthaltes in griechischen Gewässern an Bord erfolgt.
Seite 8
Bei einer Übernachtung in einem Hotel oder bei einer Ausreise auf anderem Wege als mit der
Yacht muß der Zoll und die Einwanderungsbehörde in einem Port of Entry entsprechend
informiert werden, da dann der Status eines Crewmitglieds als "Transitpassagier" aufgehoben
ist.
Beim Einklarieren muß gemäß dem griechischen Tauchgesetz eine evtl. an Bord befindliche
Tauchausrüstung und Pressluft-Flaschen deklariert werden.
Einklarieren nach einer Ankunft aus einem türkischen Häfen ist problemlos möglich.
Vor dem Verlassen der griechischen Gewässer muß ebenfalls ein "Port of Entry" zum
Ausklarieren angelaufen werden. Dabei sind die Bootspapiere, die Crewliste und die Pässe
vorzulegen.
Aufenthaltssteuer für Yachten
Gemäß Artikel 64 des Steuergesetzes 38421/A58 vom 23.04.2010 müssen alle privaten
Motor- und Segelyachten mit einer Sondersteuer belastet, die entweder in einem griechischen
oder ausländischen Yachtregister eingetragen sind und mit einem DEP.KA, einem Transit Log
Book oder einem anderen entsprechenden Papier ausgestattet sind. Die Sondersteuer wird
erhoben, wenn sich die Yacht über 60 Tagen pro Kalenderjahr in griechischen Gewässern
aufhält.
Die Steuer beträgt für Motorboote, die länger als 10 m sind, wie folgt:
10 – 13 m:
300 € pro Meter
14 – 17 m
550 € pro Meter
18 – 21 m
800 € pro Meter
22 – 25 m
1.050 € pro Meter
ab dem 26. Meter: 1.300 € pro Meter.
Für Segelyachten wird die Steuer ab einer Länge von 15 m berechnet. Sie beträgt:
15 – 20 m
200 € pro Meter
21 – 25 m
400 € pro Meter
ab dem 26. Meter: 600 € pro Meter.
Für Motoryachten unter 10 m und für Segelyachten unter 15 m wird eine Sonderregistrierungsgebühr von 1 (einem) € erhoben.
Quelle: "Cruising" (Bulletin des Cruising Club der Schweiz), Heft 9/2010, Seite 9.
CD13
Einklarierungshäfen für Yachten in Griechenland
B/4 b
Stand: Februar 2013
Bezeichnung in
früheren Deutschen
Unterlagen
Amtliche
griechische Liste
(Februar 2013)
Agios Nikolaos
(Kriti)
Agioi Theodoroi
Alexandroupoli
Aigio
Argostoli
Astakos Ait/Nias
Chania
Chios
x
Agios Nikolaos
xx
x
xx
x
xx
x
x
Agios Theodoros
Alexandroupolis
Aigion
Argostolion
Astakos
Chania
Chios
Dafni – Agiou Orous
Elefsina
Ermoupoli-Syros
Gytheio
Iraklio
Iviron-Agiou Orous
Igoumenitsa
Ithaki
xx
xx
x
xx
x
xx
xx
xx
Itea
Kalamata
x
x
Daphni
Elevsis
Ermoupolis
Gytheion
Heraklion
Iviron
Igoumenitsa
Vathi / Nisos
Ithaki
Itea
Kalamata
Seite 9
Kalimnos (nur im
Sommer )
KalolimenesHerakliou
Kastelorizo
Katakolo
Kavala
Kerkyra
Korinthos
Kos
Lavrio
Lefkada
Mikonos
Milos
Myrina - Limnos
Mytilini
Nafplio
Nea Moudania/
Chalkidikis
Patmos
Patra
Paxoi
Preveza
Pylos
Pythagorio - Samos
Rethymno
Rodos
Siteia
Skiathos
Souda - Chania
Stylida
Syros
Symi
Thessaloniki
xx Kalimnos
xx Kaloi Limenes
xx
x
x
x
xx
x
x
xx
xx
xx
x
x
x
xx
Kastelorizon
Katakolon
Kavala
Kerkyra
Korinth
Kos
Lavrion
Levkas
Mykonos
Adamas
Myrina
Mytilini
Navplion
Nea Moudania
xx
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xx
x
x
x
xx
x
xx
xx
xx
xx
xx
xx
x
Patmos
Patras
Paxoi
Preveza
Pylos
Pythagoreiou
Rethymnon
Mandraki/Rhodos
Siteia
Nisos Skiathos
Souda
Stylis
Syros
Symi
Thessaloniki
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Thira
Volos
Vouliagmeni
Zakinthos
Zea / Peiraias
Patmos
Patra
Paxoi
Preveza
Pylos
Pythagorio - Samos
Rethymno
Rodos
Siteia
Skiathos
Souda - Chania
Stylida
Syros
Symi
Thessaloniki
Thira
Volos
Vouliagmeni
Zakinthos
Zea / Peiraias
xx
x
x
x
x
xx
x
xx
x
x
x
xx
x
xx
xx
xx
xx
xx
xx
x
xx
x
x
x
x
Thira
Volos
Vouliagmeni
Zakynthos
Zea / Piraeus
Patmos
Patras
Paxoi
Preveza
Pylos
Pythagoreiou
Rethymnon
Mandraki/Rhodos
Siteia
Nisos Skiathos
Souda
Stylis
Syros
Symi
Thessaloniki
Thira
Volos
Vouliagmeni
Zakynthos
Zea / Piraeus
X = Liste lt. amtlichem greichischem
Seehandbuch "PLOIGOS"
XX = Liste des greichischen MarineMinisteriums
CD13
Seite 10
Sperrgebiete in griechischen Gewässern
B/6 a
Stand: März 2013
Folgende Sperrgebiete in griechischen Gewässern sind amtlich veröffentlicht:
Saronikou Kolpou
Salaminas
Skaramagkas
Nisides Flesves
Ormou Foinika Nisou Syrou
Araxou (Akra Papas Patraikou Kolpou)
Kriti I::
Nafstathmos Kritis
Ormou Kyriamadi
Akras Drepanou
Dodekanisa:
Ormou Lakki
Ormou Parhteni
Ormou Tristomou (Treis Boukes) Nisou Skyrou
Ormou SDalamias
Landen ist verboten
Paireia (Ormou Kanellopolou
Nisou Porou
Ormou Agias Marinas (Evvoikou Kolpou)
Akras Limnonari Nisou Skyrou
Nisidas Agiou Georgiou Salaminas
Gebiete, in denen Ankern und Anhalten verboten ist:
Elefsinas
Die genauen Begrenzungen können aus dem Internet, www.Nautik-Verlag.de/gesetze, Abschnitt
Griechenland, heruntergeladen werden.
CD13
Naturschutzgebiete
B/ 6 b
In Griechenland sind folgende Naturschutzgebiete ausgewiesen:
Kolpos Lagana (Insel Zakynthos) 37° 42' N 20° 53' E :
Von Mai bis Oktober sind 3 Schutzzonen eingerichtet:
Zone A: (Ostteil der Bucht)
Befahrverbot
Zone B: Mittelteil der Bucht
Aufenthalts- und Ankerverbot
Zone C: Westteil der Bucht
Maximale Geschwindigkeit 6 Knoten.
(Quelle: Seehandbuch Nr. 2030, Abschnitt C.5.2.7)
Ein weiteres Naturschutzgebiet soll es auf der Insel Kythira geben; Details sind nicht bekannt.
CD09-10-13
Seite 11
Zoll- und devisenrechtliche Bestimmungen / Griechenland
B/7
Stand: Februar 2013
Hinweise des Auswärtigen Amtes der BRD:
Besondere Zollvorschriften / Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch
kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich
(auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland
verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große
Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen
hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des
Kulturministeriums zulässig.
Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mit.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte
direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft
erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch
kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg.
Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich
verfolgt.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom
Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen
Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen
verhängt werden.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und
Waffen.
Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird
dringend geraten:
Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem
Fahrzeug mit.
Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen,
vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel
für Griechenland verfügen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen.
Um "blinden Passagieren" vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst
überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
Überprüfen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in
Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und
Igoumenitsa
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten
in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen
insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien
und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von
Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung
Seite 12
Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt,
werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zählt zur organisierten Kriminalität!)
gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geldoder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:
Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Fährhäfen.
Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet selbst sollten
vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen,
Verschlüsse, Planen usw. sorgfältig auf Beschädigungen kontrolliert werden.
Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen
von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im
Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert
werden (Blick unter das Fahrzeug).
Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es
erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei
oder der Küstenwache zu melden.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es
einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden
und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht
weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.
Sollten beim Befahren der Fähre durch die kontrollierenden Beamten der Küstenwache unerlaubt
aufhältige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines
Strafverfahrens unumgänglich.
In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der
Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:
Kooperation ist besser als Verweigerung;
Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen
sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden; in schwierigen Fällen berät und unterstützt die
deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.
Devisen-Vorschriften
(Stand Februar 2013)
(Quelle: Homepage Österr. Außenministerium)
In Griechenland ist der Euro die Landeswährung.
Einfuhr
Die Einfuhr der Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, doch besteht ab einem Betrag von
umgerechnet EUR 10.000,-- Deklarationspflicht.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Betrag von umgerechnet
EUR 2.000,-- besteht aber Deklarationspflicht.
Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind ohne Genehmigung des griechischen
Kulturministeriums verboten und strafbar.
CD13
Versicherungsbestimmungen / Griechenland
B/8
(Stand: 2009 / 2010 / 2013
Beim Einklarieren in einem griechischen Port of Entry ist die Vorlage eines HaftpflichtVersicherungsnachweises erforderlich.
Seite 13
Es hat sich für deutsche Yachten bewährt, die von den Versicherungsgesellschaften
herausgegebene mehrsprachige (ehemalige "Blaue Karte", jetzt) "weiße Karte" als Beleg einer
Versicherung vorzulegen und sie an Bord mitzuführen.
CD13
Seetüchtigkeit der Yachten
B/9
Besondere Vorschriften zur Seetüchtigkeit von ausländischen Privat-Yachten, die in griechischen
Gewässern kreuzen, sind nicht bekannt.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen erscheint es aber dringend notwendig, alle Yachten für das
jeweilige Fahrtgebiet ausreichend seetüchtig auszurüsten. Als Anhaltspunkte können dabei für
Segelyachten die Ausrüstungsvorschriften der Kreuzer-Abteilung des DSV dienen. Für
Motoryachten können diese Regeln analog dienen.
CD10-13
Führerschein- Bestimmungen Griechenland
B/10
Bei der Einklarierung in Griechenland muß ein Führerschein des Skippers vorgelegt werden.
Dabei wird derjenige Führerschein verlangt, der im Heimatland des Skippers für das befahrene
Seegebiet vorgeschrieben ist.
Für deutsche Skipper sind damit gültig:
der Sportbootführerschein See, der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein und der
Sporthochseeschifferschein. Für österreichische Skipper sind der FB2, FB3 und FB4 gültig.
Soweit die Yacht mit einer Funkanlage ausgerüstet ist, muß der Skipper oder ein anderes
Crewmitglied über ein gültiges Funkzeugnis verfügen.
CD09-13
Ausrüstungsvorschriften Griechenland
B/11
Ausrüstungsvorschriften oder Vorschriften über Fäkalientanks für ausländische Privat-Yachten,
die in griechischen Gewässern kreuzen, sind nicht bekannt.
Hinsichtlich der Ausrüstung muß allerdings auf die Sorgfaltspflicht eines Skippers gemäß der
Schiffssicherheitsverordnung hingewiesen werden. Als Richtlinie können für Segelyachten die
"Sicherheitsrichtlinien / Ausrüstung und Sicherheit von Segelyachten" der Kreuzer-Abteilung des
DSV dienen.
Da in griechischen Gewässern und ganz besonders vor den großen Häfen ständig ein starker
Fährverkehr herrscht, erscheint es dringend notwendig, mindestens bei Nachtfahrten einen sicher
funktionierenden Radarreflektor vorzuheißen.
Für Abgas- und Geräusch-Grenzwerte gilt auch in Griechenland die EU-Richtlinie 2003/44/EG,
die für alle EU-Staaten verbindlich ist.
CD09-13
Signalpistolen
B / 13
Zur Einfuhr und Aufbewahrung von Signalpistolen auf Privatyachten, die in griechischen
Gewässern kreuzen, sind keine Vorschriften bekannt. Nach den in anderen Ländern üblichen
Regelungen gilt folgendes:
Seite 14
Einfuhr über Land:
Es wird empfohlen, Signalpistolen und die Munition an der Grenze vor einer möglichen Kontrolle
dem Grenzbeamten mündlich zu melden.
Einfuhr über See:
Bei einer Einreise über See müssen Signalpistolen nicht extra gemeldet werden (auch nicht
mündlich), da sie zur benötigten Sicherheitsausrüstung einer Yacht gehören.
Grundsätzlich ist für den Eigner/Skipper einer unter deutscher Flagge fahrenden Yacht der Besitz
einer "Waffenbesitzkarte" und eines "Europäischen Feuerwaffenpasses" erforderlich. Bei einem
Transport müssen die Waffen und die Munition getrennt voneinander transportiert werden.
Für Yachten unter deutscher Flagge gilt nach Auskunft der Polizei Hamburg :
"Für die vorübergehende Aufbewahrung einer erlaubnispflichtigen Signalpistole an Bord einer
seegehenden Motor-oder Segelyacht ist ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe B oder des
Widerstandsgrades Null erforderlich. Darüber hinaus ist ein nicht zertifiziertes
Aufbewahrungsbehältnis als ausreichend anzuerkennen, wenn es die nachstehenden
Sicherheitsstandards erfüllt:
Behältnisse müssen aus Stahlblech (möglichst rostfrei) gefertigt sein;
Das Stahlblerch der Tür/Klappe muss mindestens eine Stärke von 4 mm aufweisen;
Eine verankerung des Behältnisses im Schiff ist erforderlich;
Das Behältnis muß zu verschließen sein (elektronisch kodierters Schloss, Zahlenschloss oder
Riegelschloss). "
(Grundlage: Deutsches Waffengesetz §§ 3, 12 und 36 /
Quelle: www.polizei.hamburg.de - Signalwaffen suchen - Wasserschutzpolizei Hamburg
Broschüren.de anklicklen Signalwaffen-pdf anklicken. )
CD13
Einfuhr und Benutzung von Funkanlagen / Griechenland
Benutzung von Handy's
B/14
Die Einfuhr von fest eingebauten Funkgeräten beim Einlaufen über See unterliegt keinen
Beschränkungen, wenn das Gerät in den Schiffspapieren eingetragen ist.
Voraussetzung bei deutschen Yachten ist, daß für die Seefunkstelle von der "Bundesnetz- agentur"
in Hamburg eine Genehmigung ausgestellt und ein Rufzeichen erteilt wurde.
Der Betreiber der Seefunkstelle muß einen entsprechenden Befähigungsnachweis besitzen.
Eine Benutzung einer Seefunkstelle ohne Befähigungsnachweis ist strafbar.
Für Handy's stehen in Griechenland und auf den Inseln ausreichend Netze zur Verfügung.
Allerdings kann durch Landabdeckung an manchen Stellen der Empfang oder Sende -möglichkeit
gestört sein.
CD10-13
Deutsche Auslandsvertretungen in Griechenland
Stand: Februar 2013
Botschaft in Athen
Anschrift:
Telefon:
Fax:
Karaoli & Dimitriou 3, GR – 106 75 Athen-Kolonaki
0030 210 – 728 51 11
0030 210 – 728 53 35
B/15
Seite 15
E-Mail:
Postanschrift:
[email protected]
Embassy of the Federal Republic of Germany,
P.O.Box 1175, GR - 101 10 Athen, Griechenland
Generalkonsulat in Thessaloniki
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
Leoforos Megalou Alexandrou 33, GR - 54641 Thessaloniki
0030 2310 – 25 11 20, 25 11 30
0030 2310 – 24 03 93
[email protected]
Consulate General of the Fereal Republic of Germany,
P.O.Box 50793, GR - 54014 Thessaloniki, Griechenland
Honorar-Konsulate:
Chania / Kreta
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
Digeni Akrita 1, GR - 73100 Chania / Kreta
0030 282 10 – 688 76
0030 282 10 – 688 76
[email protected]
wie oben.
Igoumenitsa
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
Agion Apostolon 7-9, 4. Etage, GR-46100 Igoumenitsa
0030 266 50 – 253 35
0030 266 50 – 248 47
[email protected]
wie oben.
Iraklion / Kreta
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
Dikeossinis-Satrasse 7, 4. Stock, GR – 71202 Iraklion / Kreta
0030 28 10 – 22 62 88
0030 28 10 – 22 21 41
[email protected]
Honorary Consul of the Federal Republic of Germany,
P.O.Box 1083, GR – 71110 Iraklion / Griechenland
Korfu
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
Kapodistriou 23, GR – 49100 Korfu
0030 266 10 – 368 16
0030 266 10 – 368 26
[email protected]
wie oben.
Patras
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
Trion Navarchon 65, GR – 262 22 Patras
0030 26 10 – 310 280
0030 26 10 – 325 803
[email protected]
wie oben.
Rhodos
Anschrift:
Telefon:
Amerikis 55, GR – 85100 Rhodos
0030 224 10 – 371 25
Seite 16
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
0030 224 10 – 364 32
[email protected]
wie oben.
Samos
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
Pythagorasplatz 20, GR - 83100 Samos/Samou
0030 227 30 - 252 70, 898 85, 898 86
0030 227 30 – 272 60
[email protected]
Odos Themistoklis Pythagorasplatz 20, GR – 831 00 Samos/Samou
Syros
Anschrift:
z.Zt. nicht besetzt
Volos
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:
Konstanta 154, GR – 38221 Volos
0030 242 10 – 359 88
0030 242 10 – 359 89
[email protected]
wie oben.
CD13
Österreichische Auslandsvertretungen in Griechenland
B/16
Stand: September 2010
Athen (Botschaft)
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Parteiverkehr:
4, Vass. Sofias, GR – 10674 Athen
0030-210 72572 70
0030-210 72572 92
[email protected]
Mo – Fr 10.00 – 12.00
Heraklion (Honorarkonsulat)
Anschrift:
Mafsalou 201, GR – 71601 Nea Alkarnassos Heraklion (Kreta
Telefon:
0030-2810 331 481, 331 497, 331 443, 331 472
Fax:
0030-2810 22 10 90
E-Mail:
[email protected]
Parteiverkehr:
Mo – Fr 10.00 – 12.00
Hermoupolis / Syros (Honorarkonsulat)
Vorübergehend geschlossen.
Korfu (Honorarkonsulat)
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Dienstzeiten:
Mostoxidou 78, GR – 49100 Korfu
0030-266 10 435 73, 271 84
0030-266 10 435 93
[email protected]
Mo + Fr 10.00 – 12.00
Patras (Honorarkonsulat)
Anschrift:
Institut für Massivbau
50, Pantanassi Street, GR – 26221 Patras
Seite 17
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Parteiverkehr:
Rhodos (Honorarkonsulat)
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Parteiverkehr:
0030-2610 271 447
0030-2610 220 759
[email protected]
Mo, Di, Do 10.00 – 12.00
Iroon Politechniou 21, 85000 Rhodos
0030-22410 – 75738, 25445, 31618
0030-22410 – 32643, 22145
[email protected]
[email protected]
Di, Mi, Fr 18.00 – 20.00
Thessaloniki (Honorarkonsulat)
Anschrift:
Mitropoleos 37, GR – 54623 Thessaloniki
Telefon:
0030-2310 - 478 300, 225 722
Fax:
0030-2310 - 225 722
[email protected]
E-Mail:
Parteiverkehr
Mo + Fr 12.00 – 14.00, Mi 19.00 – 21.00,
CD13
Schweizerische Auslandsvertretungen in Griechenland
B/17
Stand: September 2010
Athen (Botschaft)
Anschrift:
Telefon:
Notfallnummer für
Schweizer Bürger:
Fax:
E-Mail:
Dienststunden:
Korfu (Konsulat)
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Patras (Konsulat)
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Rhodos (Konsulat)
Anschrift:
Embassy of Switzerland
Iassiou 2, GR – 115 21 Athens
0030-210 723 03 64 / ...65 / ... 66
0030-694 491 19 19
0030-210 724 92 09
[email protected]
Mo – Fr 10.00 – 12.00
Consulate of Switzerland
108 Fygardo Str. / Kanoni, GR – 49100 Corfu
0030-266 108 11 51
0030-266 108 11 58
[email protected]
Korrespondenz ist über die Botschaft Athen zu senden.
Consulate of Switzerland
Ermou 15, GR – 262 21 Patras
0030-261 027 76 88
0030-261 027 46 88
[email protected]
Korrespondenz ist über die Botschaft Athen zu senden.
Consulate of Switzerland
c/o Hellenic Island Services
Seite 18
Gregoriou Seferi 108, GR – 851 00 Rhodos
0030-693 247 1008
0030-224 107 81 31
[email protected]
Korrespondenz ist über die Botschaft Athen zu senden.
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Thessaloniki (Konsulat)
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Consulate of Switzerland
Leoforos Nikis 47, GR – 546 22 Thessaloniki
0030-231 028 22 14 / 15
0030-231 025 27 77
0030-231 025 27 89
[email protected]
Korrespondenz ist über die Botschaft Athen zu senden.
CD13
Marina-Anschriften Griechenland
B/18a
Stand: September 2011
(sortiert nach geografischen Bezeichnungen)
Agios Nikolaos / Kreta Name:
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Marina of Agios Nikolaos
35° 11,2' N 25° 43,1' E
GR – 72 100 Aghios Nikolaos / Kreta
0030-(0) 28 410-823 84 / 823 85
0030-(0) 28 410-829 86
Kanal 12
[email protected]
www.marinaofagiosnikolaos.gr
Alimos Marina siehe Kalamaki
Aretsou Marina siehe Thessaloniki
Argostoli /Kephallonia Name:
Askos Zakynthos
Marina Argostoli
Position
38° 10,9' N 20° 29,7' E
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Agnis Metaxa Str. Argostoli
+030-(0) 26710 282 86
+030-(0) 26710 264 55
Kanal 12 (Hafenamt)
nicht bekannt
www.argostoli-marina.tv1.gr
Name:
Askos Zakynthos Marina
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
37° 54,5' N 20° 42,7' E
nicht bekannt
nicht bekannt
nicht bekannt
nicht bekannt
nicht bekannt
nicht beknnt
Seite 19
Benitsai (Benites)
(Corfu)
Name:
Benitsai Marina
Position
39° 32,9' N 19° 54,9' E
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
nicht bekannt
nicht bekannt
nicht bekannt
Kanal 69
nicht bekannt
nicht bekannt
Evros Marina siehe Leros
Flisvos
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Glyfada
Name
Position
Anschrift
Telefon
Flisvos Marina
37° 56,1' N 23° 40,7' E
Lamda Technol. Flisvos Marina S.A.,
GR-17510 Paleo Faliro / Athens/Greece
+30-(0) 210 987 1000 / - 1002
+30-(0) 210 987 1060
Kanal 9 (Call: Flisvos Marina)
[email protected]
www.flisvosmarina.com
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Glyfada Marina
37° 51,5' N 23° 44,9' E
S. Karagiora 2, GR – 16675 Glyfada
+030-(0) 210 8945 625 / …8941 389 / …8941 979 /
8947 920
+030-(0) 210 8947 7353 / 894 7920
Kanal 07 und 19
nicht bekannt
nicht bekannt
Gouvia
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet:
Gouvia Marina
39° 39,5' N 19° 51,5' E
P.O.Box 604 8083 Tzavros / Corfu
+030-(0) 266 10 919 00 / 266 10 913 76
+030-(0) 26610 913 76 / 266 10 918 29
Kanal 69
[email protected]
www.medmarinas.com/en/gouvia/index.html
Itea
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Itea Marina
38° 25,8' N 22° 25,3' E
nicht bekannt
+030-(0) 022 650 32 224
nicht bekannt
Kanal 12
nicht bekannt
nicht bekannt
Seite 20
Kalamaki
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Alimos Marina
37° 52' N 23° 01' E
GR – 17456 Kalamaki / Attika
Zentrale: 0030-(0) 210 988 0000
Rezeption:
988 0003
0030-(0)-210 988 0001 / (0)-210 985 3151
Kanal 71
[email protected]
www.alimos-marina.gr
Kalamata
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Marina Kalamata
37° 01,3' N 22° 07,3' E
GR - 24100 Kalamata Peloponnesus Greece
+030-(0) 27210 210 37 / ...210 54
+030-(0) 27210 260 79
Kanal 69
[email protected]
www.medmarinas.com/en/kalamata/index.html
Kos
Name
Position
Anschrift:
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Kos Marina
36° 53,9' N 27° 17,6' E
Kos Ependitiki S.A., G. Papandreou Str. ,
GR – 85300 Kos / Hellas
+030-(0) 22420 575 00
+030-(0) 22420 208 77
Kanal 77 Call: Kos Marina
[email protected]
www.kosmarina.gr
Lavrion
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Olympic Marina
GR – 19500 Lavrion / Attika / GR
37° 41,9 N 24° 03,3' E
+030-(0) 22920 637 00
+030-(0) 22920 225 69
Kanal 9
[email protected]
www.olympicmarine.gr
Lefkas
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Lefkas Marina
East Shore GR – 31100 Lefkas
38° 49,8' N 20° 42,8' E
+030-(0) 26450 266 45, …. 26450 266 46
+030-(0) 26450 266 42
Kanal 69
[email protected]
www.medmarinas.com/en/lefkas/index.html
Seite 21
Leros
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Evros-Marina / Leros Marina Boatyard
37° 08' N 26° 52' E
P.O.Box 30, GR – 85400 Port Lakki /Leros/ Greece
0030-(0) –22470-24733 / Mobil: 030-693 257 48 57
0030-(0) –22470-23947
Kanal 10
[email protected]
www.lerosmarina.gr
Mandraki / Rhodos
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Mandraki Marina
Neorion Square, GR – 85100 Rodos/Greece
36° 27' N 28° 13' E
+030-(0) 22410 371 01
+030-(0) 22410 374 01
Kanal 12
[email protected]
www.rhodesmarina.com
Messolongi
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Messolonghi Marina
38° 21,7' N 21° 25,6' E (Marina)
38° 19,0' N 21° 24,6' E (Kanal-Einfahrt)
18, Cyperus Str. GR-32200 Messolongi / Greece
0030-(0) –26310-501-90 / Mobil: 030-6945-33 41 71
0030-(0) –26310-271-20
Kanal 69
[email protected]
www.messolonghimarina.com
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Methana marina
GR – 18030 MethanaMethana
37° 35' N 23° 32' E
+030-(0)22980 928 22, ...923 24
+030-(0) 22980 928 22
Kanal 12 (Hafenamt)
[email protected]
www.wiw.gr/english/methana_methana_Marina
Methana / Attika
Mykonos siehe Tourlos
Mytilini / Lesbos
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Olympic Marina siehe Lavrion
Marina Mytilini
Mytilini / Lesbos
39° 05,7' N 26° 33,5' E
+030-(0) 225 10-540 00
nichtg bekannt
nicht bekannt
nicht bekannt
nicht bekannt
Seite 22
Patras
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Patras Marina
Othonos Amalia Str. 85, GR – 26 110 Patras
38° 15,3' N 211° 44,3' E
+030-(0)2610 433 540
+030-(0)2610 435 274
Kanal 12 (Hafenamt)
nicht bekannt
nicht bekannt
Porto Carras
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Porto Carras Marina
GR – 63081 Neos Marmaras / Sithonia / Chalkidiki
40° 04,6' N 23° 47,2' E
+030-(0) 23750 770 00
+030-(0) 23750 712 29
Kanal 09
[email protected]
www.portocarras.com
Porto Heli
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Frank's Yachtstation
37° 19,5' N 23° 08,6' E
Frank's Yachtstation Christian Grünert,
Odos Kosta 2, GR - 21061 Porto Heli Greece
+030-(0) 27540 523 80
+030-(0) 27540 513 64
nicht bekannt
[email protected]
www.franks-yachtstation.com
Porto Sani
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Porto Sani / Sani Resort
GR – 63077 Kassandra / Chalkidiki / Greece
40° 05,8' N 23° 18,6' E
+030-(0) 23740 995 81 / 2
+030-(0) 237 40 995 83
Kanal 09
[email protected]
www.saniresort.gr
Preveza
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Cleopatra Marina
38° 57,1' N 20° 45,9' E
P.O.Box 25, GR - 48100 Aktio /Preveza
+030-(0) 26820 230 15
+030-(0) 26820 214 14
Kanal 67
[email protected] [email protected]
www.cleopatra-marina.gr
Pylos
Name
Position
Anschrift
Telefon
Pylos Marina
36° 55,2' N 21° 41,7' E
)
)
Seite 23
Pythagoreion /
Samos
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Hinweis:
) keine weiteren Angaben bekannt
)
)
)
Nach Skipperbericht zum Anlegen geeignet, gut
geschützt, aber unfertig
Name
Samos Marina
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
37° 41,7' N 26° 57,5' E
GR 83103 Samos
+030-(0) 22730 616 00
+030-(0) 22730 618 33
Kanal 09
[email protected]
www.samosmarina.com www.samosmarina.gr
Samos Marina siehe Pythagoreion
Thessaloniki
Name
Position
Anschrift
Telefon
Fax
UKW
E-Mail
Internet
Thessaloniki Marina (Aretsu)
40° 34,8' N 22° 56,8' E
GR – 55101 Aretsou / Kalamaria
0030-(0)-2310 444 594 / ...595 / ...598
0030-(0)-2310 444 585
Kanal 09
[email protected]
www.thessaloniki-marina.gr
Tourlos / Mykonos
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Hinweis:
Tourlos Marina
Mykonos
37° 28,7' N 25° 19,6' E
+030-(0) 22890 222 18
nicht bekannt
nicht bekannt
nicht bekannt
nicht bekannt
Pier fertig, Anlegen möglich, Infrasturktur fehlt
Trizonia
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Marina Trizonia
GR 3305 Trizonia Island
38° 22,1' N 22° 04' E
+030-(0) 22667 1661
+030-(0) 22667 1661
Kanal 12
nicht bekannt
nicht bekannt
Seite 24
Vouliagmeni
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Vouliagmeni Marina
Apollonos 77, GR – 16671 Vouliagmeni / Attika
23° 48,3' N 37° 40,6' E
+030-(0) 21089 600 12 – 600 14
+030-(0) 210 89604 15
Kanal 09
[email protected]
www.vouliagmeni-marina.gr
Vounaki
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Vounaki Marina
Paleros, GR – 30012 Etolokarnania
38° 46,8' N 20° 52,5' E
+030-(0) 26430 411 90
+030-(0) 26430 411 91
Kanal 10
[email protected]
nicht bekannt
Xylocastro
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Xylocastro Marina
GR – 20400 Xylocastro / Korinth
38° 05' N 22° 30' E
+030-(0) 27430 256 20
+030-(0) 27430 411 90
Kanal 07
nicht bekannt
www.pefkias.gr (nur Griechisch)
Zea / Piraeus
Name
Anschrift
Position
Telefon
Fax:
UKW
E-Mail
Internet
Zea Marina
Freatida, GR – 18504 Piraeus
37° 55,93' N 23° 39,22' E
+030-(0) 21045 590 00
+030-(0) 21045 590 31
Kanal 07
[email protected]
www.medmarinas.com
CD11-2
Hafenämter
B/19 a
(Stand Februar 2013
Name
(alphabet.)
Lage
Tel.-Nr.
N. = Nisos
Fax.-Nr.
UKWKanal
Dienstzeit
Adamas
N. Milos
+30 2287 022 100
12, 19
H24
Aegina
N. Aegina
+30 2297 025 734
12, 19
H24
Agios Nikolaos
Kreta
+30 2841 082 733
12, 19
H24
+30 2287 023 360
+30 2287 022 100
+30 2297 027 726
+30 2297 022 328
+30 2841 022 312
+30 2841 090 108
Seite 25
Aigio
Golf v.
Korinth
Alexandroupolis N-Ägäis
Argostoli
Aspra Spitia
Astakos
Platigiali
Chalkis
N.
Kefallinia
Antikitira
Ionisches
Meer
Chania
Kreta
Chios
N. Chios
Dhiorix
Korinthou
Eleusis
Kanal von
Korinth
Saronischer
Golf
N. Syros
N. Giali
Ermoupolis
Giali
Gytheion
Igoumenitsa
Iraklion
(Heraklion)
Isthmia
Ionisches
Meer
Kreta
Kavala
Golf von
Korinth
Golf von
Korinth
Peloponnes
N.
Samothraki
Peloponnes,
W-Küste
N-Ägäis
Keramoti
Kerkyra
N-Ägäis
N. Corfu
Kos
N. Kos
Kymassi
N. Euböa
Lagos
N-Ägäis,
Vistonikos
Ormos
N. Leros
Itea
Kalamata
Kamariotissa
Katakolon
Lakki
+30 2691 061 540
+30 2691 029 743
+30 2551 026 468
+30 2551 026 619
+30 26710 22 224
+30 2691 061 540
12, 21
H24
+30 2551 021 430
12, 19
H24
+30 26710 22 202
12
H24
+30 2267 041 205
+30 26310 226 00
+30 2267 041 205
+30 26310 275 26
12
12
tagsüber
H24
+30 2221 0288 888
+30 2221 028 055
+30 2821 098 888
+30 2821 052777
+30 2271 044 433
+30 2271 044 434
+30 2741 030 880
+30 2221 088 888
12
+30 2821028 387
12
nicht
festgelegt
H24
+30 2271 044 432
12
H24
+30 2741 030 887
11
+30 210 556 5520
+30 210 554 7980
12, 19
keine
Angabe
H24
+30 2281 088 888
+30 2242 031 280
+30 2242 031 327
+30 2733 022 262
+30 2281 082 633
+30 2242 031 426
12
06
+30 2733 022 262
12
+30 2665 024 231
keine Angabe
12
H24
keine
Angabe
keine
Angabe
H24
+30 281 0244 912
+30 281 0244 934
+30 281 0244 956
+30 2741 037 777
+30 281 0226 110
12
H24
+30 2741 037 777
H24
+30 2265 032 319
+30 2265 032 100
12, 19,
21
12
H24
+30 2721 099 108
+30 2551 041 305
+30 2721 096 220
siehe Kavala
12, 18
H24
+30 2621 041 500
+30 2621 042 160
H24
+30 251 0224 472
+30 251 0224 967
+30 251 0223 716
+30 25910 51204
+3 2661 032 655
+30 2661 040 002
+30 2242 026 594
+30 2242 026 595
+30 2242 026 596
+30 2227 022 020
keine Angabe
16, 12,
18
12, 19
siehe Kavala
+30 2661 039 918
12
H24
+30 2242 024 185
12
H24
+30 2227 022 020
12
+30 2541 096 666
keine Angabe
12 19
HX (nicht
festgelegt)
H24
+30 2247 022 334
keine Angabe
12
keine
H24
Seite 26
Larimna
Lavrion
Levkas
Str. v.
Euböa
N. Lefkas
Limin Aliveriou Str. v.
Euböa
Mesolongion
Golf von
Patras
Mykonos
N.Mykonos
Mitilini
N. Lesbos
Nea Mudania
Navplion
Nea Moudania
Nisida Ghiali
Chalkidike
Ormos Kaloi
Limenes
Patras
Kreta
Dodekanes
Ionisches
Meer
Piraeus
Preveza
Pylos
Peloponnes
Rafina
Angabe
tagsüber
+30 2233 041 322
+30 2233 041 322
16
+30 2292 025 249
+30 2645 022 322
+30 2645 022 176
+30 2223 022 318
+30 2292 022 188
+30 2645 022 790
07, 12
12
+30 2223 023 633
12, 14
H24
keine
Angabe
H24
+30 2631 051 121
+30 2631 051 121
12 18
tagsüber
+30 22890 22218
+30 22890 23973
+30 2251 040 827
+30 2251 037 447
+30 2251 037 448
+30 2373 021 172
+30 2752 022 974
+30 2373 021 172
+30 2242 031 280
+30 2242 031 327
+30 2892 022 483
+30 2892 097 524
+30 261 034 1002
+30 261 034 1024
+30 261 036 2648
+30 21 0451 1310
+30 21 0451 1317
+30 2682 0222 26
+30 2723 0222 25
+30 22890 23922
06
+30 2251 047 888
12, 16
keine
Angabe
H24
+30 2373 023 680
+30 2752 027 022
+30 2373 023 680
+30 2242 031 426
12, 19
12
12 19
06
keine Angabe
16
+30 261 034 1450
12 18
H24
H24
H24
keine
Angabe
keine
Angabe
H24
+30 21 0451 1121
+30 21 0451 6704
+30 2682 0288 54
+30 2723 0220 07
19
H24
H24
H24
keine Angabe
12, 18
12, 16,
18, 68
11, 74
+30 2241 027 365
12
H24
+30 2273 080 888
+30 2247 034 131
12
12
Rhodos
N. Rhodos
Samos
Skala
N. Samos
N. Patmos
+30 2294 022 300
+30 2294 022 481
+30 2241 028 666
+30 2241 028 888
+30 2241 022 220
+30 2273 027 318
+30 2247 031 231
H24
Skiathos
Soudha
Spetsai
N. Skiathos
Kreta
N. Spetsai
+30 2427 022 017
+30 2821 089 240
+30 2298 072 245
+30 2427 022 017
+30 2821 089 884
07, 12
16 10
12
Stenon RioAntirrio (Vessel
Golf v.
Patras
+30 2634 032 370
+30 2634 023 370
14
H24
HX (nicht
festgelegt)
H24
H24
keine
Angabe
H24
+30 2238 022 329
+30 2238 023 998
+30 2593 022 106
+30 2310 593 121
+30 2286 022 239
+30 2238 023 998
07 12
H24
siehe Kavala
+30 231 051 0500
+30 2286 023 778
12
12
+30 2267 041 205
+30 2267 041 205
10, 12
H24
keine
Angabe
H24
Traffic Service
Stilis
Thasos
Thessaloniki
Thira
Thisvi
N-Ägäis
N. Thira
(Santorin)
Golf von
Korinth
Seite 27
Vathi
Volos
Zakynthos
Kanal von
Korinth
N. Ithaka
+30 2674 032 909
+30 2421 076 710
+30 2421 028 888
N.
+30 2695 028 117
Zakynthos
+30 2695 028 118
Verwaltung +30 2741 030880
Kontrollturm: +030 2741 030886
+30 2674 032 629
+30 2421 020 115
12 16
12
tagsüber
H24
+30 2695 048 370
12, 18
H24
+030 2741 030887
11
CD13
PORT POLICE
Attica
Piraeus, Tel. 210-4226000-4,4593000
Agia Marina, Tel. 2 2940-63000
Lavrio, Tel. 22920-25249,22188
Oropos, Tel. 22950-32327,32270
Perama, Tel. 210-4410180,4414676
Rafina, Tel. 22940-22300,28888
Aegean Islands
Aghios Efstratios, Tel. 22540-22225
Chios, Tel. 22710-44433/4
Ikaria, Tel. 22730-27890,23555
Lesvos, Tel. 22510-20320
Limnos, Tel. 22540-22823,22225
Samos, Tel. 22730-27318
Samothraki, Tel. 25510-41305
Thassos, Tel. 25930-22106
Crete
Ag. Nikolaos Tel. 28410-22312
Chania, Tel. 28210-98888
Iraklio, Tel. 2810-244956,244912
Kissamos (Kasteli), Tel. 28220-22024
Rethimno, Tel. 28310-22276
Sitia, Tel. 28430-22310
Cyclades
Amorgos, Tel. 22850-71259
Andros, Tel. 22820-22250
Folegandros, Tel. 22860-41249
Ios, Tel. 22860-91264
Kea, Tel. 22880-21344
Kithnos, Tel. 22810-32290
Mykonos, Tel. 22890-22218
Milos-Kimolos, Tel. 22870-22100
Naxos, Tel. 22850-23939,22300
Paros, Tel. 22840-21240,29301
Santorini, Tel. 22860-22239
Serifos, Tel. 22810-51470
Sifnos, Tel. 22840-31617
Siros, Tel. 22810-22633
Tinos, Tel. 22830-22348
Dodekanissa
Astypalea, Tel. 22430-61207-8
Halki, Tel. 22410-57220
Kalimnos, Tel. 22430-28137
Karpathos, Tel. 22450-22227
Kassos, Tel. 22450-41288
Kastelorizo, Tel. 22410-49270
Kos, Tel. 22420-26594-6
Leros, Tel. 22470-22224
Lipsi, Tel. 22470-41133
Nisiros, Tel. 22420-31222
Patmos, Tel. 22470-31231
Rhodos, Tel. 22410-22220,27365
Tilos, Tel. 22410-44350
Ionian Islands
Ithaki, Tel. 26740-32909
Kefalonia (Argostoli), Tel. 26710-22224,22397
Kefalonia (Fiskardo), Tel. 26740-51212
Kefalonia (Lixouri), Tel. 26710-91205
Kerkyra, Tel. 26610-32655-40002
Lefkada, Tel. 26450-22176
Paxi, Tel. 26820-32259
Zakynthos, Tel. 26950-23566,22417
Sporades
Alonissos, Tel. 24240-65595
Skiathos, Tel. 24270-22017
Skiros, Tel. 22220-91475
Skopelos (Glossa), Tel. 24240-33033
Skopelos (Skopelos), Tel. 24240-22180
Thessalia
Volos, Tel. 24210-28888
Thraki
Alexandroupolis, Tel. 25510-28734,26468
Samothraki, Tel. 25510-41305
Macedonia
Kavala, Tel. 2510-223628,223716,224967
Thassos, Tel. 25930-22106
Thessaloniki, Tel. 2310-5315034
Epiros: Igoumenitsa, Tel. 26650-22240,22235
Preveza, Tel. 26820-22226
Evia
Edipsos, Tel. 22260-22464,23317
Halkida, Tel. 22210-22236,28888
Karistos, Tel. 22240-22227
Kimi, Tel. 22220-22606
Marmari, Tel. 22240-31222
Orei, Tel. 22260-71228
Stira, Tel. 22240-41266
Quelle: Tourist Guide of Greece 2010
Seite 28
Küstenfunkstellen
B/19 b
(Stand Februar 2013)
In Griechenland sind folgende Stationen in Betrieb:
Hellenic Coast Guard
Aspropirgos Attikis (JRCC)
Selektivruf:
DSC MMSI 00 239 1000 (UKW, GW/MW, KW)
Kanal
Grenzwelle:
Kurzwelle
UKW
Tel.: 0030-(0)210 557 32 47
Fax:
(0)210 557 17 69
Küstenfunkstelle Seefunkstelle
2 177
2 189,5
4 219,5
4 208
6 331
6 312,5
8 436,5
8 415
Hörwache


Mo –Fr 05.00 –12.00 h


Küstenfunkstelle Seefunkstelle
1 698
2 123
1 734
2 078
4 146
4 146
4 351
4 351
8 710
8 710
13 173
12 326
17 404
16 522
19 785
18 810
22 852
22 156
16 163
25 088
Hörwache
07
Sprechfunk:
Grenzwelle:
Kanal
262
274
Kurzwelle:
UKW
Piraeus (Peireias)
MMSI
428
835
1233
1655
1811
2253
2507
07
Mo – Fr 05.00 – 12.00 h
Mo – Fr 05.00 – 12.00 h
Tel. 0030-(0) 210 411 2500
(0) 210 422 0772 (für Notfälle)
(0) 210 419 1126
(0) 210 419 1325
(0) 210 419 1703
(0) 210 419 1704
Fax: 0030 (0) 210 411 5798
(0) 210 419 1561
………….(0) 210 422 4417
………….(0) 210 413 2398
E-Mail: [email protected]
00239 2000, 2376 73000
Seite 29
Sprechfunk:
Kanal
UKW
Grenzwelle
Kurzwelle
Olympia (SVO)
Ruf:
Tel.
Fax:
E-Mail:
262
428
835
1233
1655
1811
2253
Küstenfunkstelle Seefunkstelle
07, 18, 19, 20, 21
1 698
2 123
1 904
4 351
8 710
13 173
17 404
19 785
22 852
Hörwache
H24
12 326
16 522
18 810
22 156
Olympia Radio
+30-210 606 01 20, 600 17 99
+30 210 600 25 99
[email protected]
[email protected]
Sprechfunk
UKW
Ruf: Olympia Radio 2
(Hinweis: Alle Stationen außer Patras und Pyrgos halten Hörwache auf DSC Kanal 70)
über abgesetzte Stationen:
Andros
Astypalaia
Chios
Festos
Gerania
Karpathos
Kefallinia
Kerkyra
Knossos
Kythira
Lichada
Limnos
Moustakos
Mytilini
Parnitha
Patmos
Patras
Petalidi
Pilio
Poros
Pyrgos
Rodos
UKW-Kanal
16, 24
16, 23
16, 85
16, 26, 27
02, 16, 64
03, 16
16, 27, 26, 28
02, 03, 16, 64
16, 83, 84
16, 85, 86
01, 16
16, 82, 83
16, 04
01, 02, 16
16, 23, 25, 84
16, 24
16, 85
16, 23, 83, 84
03, 16, 60
16, 26, 27, 28
16, 86
01, 16, 63
Seite 30
Sfendami
Sitia
Skyros
Syros
Thasos
Thira (Santorin)
Tsoukalas
Vrouchas
16, 23, 24
16, 85, 86
16, 86
03, 04, 16
16, 25, 85
16, 61, 62
16, 26, 27
16, 28
Dienstzeit: H24 auf Kanal 16
Sammelanruf: auf Anforderung.
Grenzwelle / Mittelwelle
Abgesetzte Stationen
Station
Iraklion
Kerkyra
Limnos
Rhodos
Küstenfunkstelle Seefunkstelle
1615.5; 1726.4; 1741.4; 2182; 2799
1696; 2182; 2607; 2830; 3613
2182; 2730; 3793
1824; 2182; 2624; 3630
Kurzwelle:
Zusätzlich sind 42 Kurzwellen-Stationen in Betrieb
(siehe Brit. Admirality List of Radio Signals, Vol. 1(1); NP 281 (1).
CD13
Tauchvorschriften in Griechenland
B/21
Erstellt in Zusammenarbeit mit der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr in Frankfurt/Main,
der Hellenic Professional Diving Association und Aegaean Divers).
GESETZLICHE REGELUNGEN
Tauchen mit Tauch-Ausrüstung in griechischen Gewässern ist zum Schutz archäologischer und
historisch wertvoller Schätze gesetzlich geregelt. Durch das Tauchgesetz 3409 wurden ab 2006
neue Regelungen für das Tauchen in griechischen Gewässern erlassen. (Der Text des Gesetzes (in
Originalfassung) kann unter www.nautik-verlag.de/gesetze eingesehen werden).
Die folgende Ausarbeitung stellt eine Zusammenfassung des umfangreichen Gesetzes dar.
a.) Freizeit-Tauchen ist in griechischen Gewässer erlaubt mit Ausnahme von (70) bestimmten
Gebieten. Das Tauchen ist verboten in Gebieten, die das Ministerium für Kultur als
archäologische Zonen erklärt hat. In einigen dieser archäologischen Gebiete, die das
Ministerium für Kultur und das Ministerium der Handelsmarine zu einer "underwater
museum area" erklärt haben, kann das Tauchen erlaubt sein, wenn die Aufsicht dabei von
einem "Archaeological Diver" übernommen wird.
b.) Tauchen ist nicht erlaubt in besonders geschützten Umwelt-Zonen.
c.) Tauchen ist nicht erlaubt an Schifffahrtsrouten oder in Ankergebieten der Berufsschifffahrt.
d.) Tauchen ist nicht erlaubt in Übungsgebieten der griechischen Marine.
e.) Tauchen ist nicht erlaubt näher als 100 m Entfernung von Wassersport-Gebieten.
f.) Tauchen ist nicht erlaubt in Gebieten, in denen sich Unterwasser-Kabel befinden.
Seite 31
g.) Tauchen ist nicht erlaubt in bestimmten Gebieten, die von der Hafenpolizei aus bestimmten
Gründen für das Tauchen gesperrt hat.
h.) Tauchen ist nicht früher als 1 Stunde vor Sonnenaufgang oder später als 1 Stunde nach
Sonnenuntergang oder bei Nacht erlaubt, es sei denn, das Tauchen erfolgt in
Zusammenarbeit mit einem Tauchzentrum.
i.) Es ist verboten, beim Tauchen Fische zu harpunieren oder Gegenstände aus dem Meer zu
bergen.
j.) Es ist nicht gestattet, irgendwelche Fischereigeräte an Bord eines Tauchbootes mitzuführen.
k.) Es nicht gestattet, beim Tauchen irgendwelche archäologischen Funde zu bewegen oder zu
photographieren.
l.) Tauchen von Einzeltauchern ist nicht erlaubt.
m.) Sollten archäologische Gegenstände oder andere Dinge, die z.B. für die Polizei von
Interesse sein könnten, oder ein Wrack entdeckt werden, so muß der Fund umgehend der
Polizei gemeldet werden.
n.) Jedes Boot, das für Tauchzwecke benutzt wird oder welches ankert, während sich Taucher
unter Wasser befinden, muß eine Taucherflagge
oder
zeigen. Wenn sich ein Taucher mehr als 50 m von dem Tauchboot, das die Taucherflagge
zeigt, entfernt, muß er ein "dive flag reel" (aufblasbaren Ball mit einer Taucherflagge an
einer Stange, die sich dann über seinem Tauchort befindet) mitführen und zeigen.
Folgende ergänzende Informationen liegen vor:
Tauchausrüstungen müssen bei der Einreise deklariert werden.
Einzeltauchen ist nur erlaubt für Taucher, die zertifiziert sind durch folgende Institutionen:
PADI (Professional Association of Diving Instructors),
ANDI (American Nitrox Divers International)
SSI (Scuba Schools International)
CMAS-EOUDAATK (Confédération Mondiale des Activités Subaquatiques / Greek
Federation of Underwater Activities)
IANTD (International Association of Nitrox and Technical Divers) und
NAUI (National Association of Underwater Instructors).
Taucher, die von anderen Organisationen zertifiziert sind, dürfen nur unter Aufsicht eines
offiziellen Tauchzentrums tauchen.
Eine Liste der offiziellen Tauch-Center in Griechenland kann unter
www.dive-centers.net/dive_centers-greece-28.html
aufgerufen werden.
Die Griechische Zentrale für Tourismus empfiehlt:
Über die für das Tauchen gesperrten Gebiete kann man sich jeweils beim zuständigen Hafenamt
informieren.
Seite 32
NOTRUFE
Marine-Einsatzzentrale im Marinekrankenhaus Athen
Tel. 7241311, 7216451
Zentrum für Überdruck-Medizin
Tel. 6403278, 6465180, 6438590, 9218161
Hafenamt-Notruf
Tel. 108
Hubschrauber der OLYMIC AIRWAYS Tel. 9362689
Sofort-Transport
Tel. 9884149
INTERJETI -Hubschrauber Tel. 9647790-1
CD10
Treibstoffversorgung / Tankstellen
B/23
Die Treibstoff-Versorgung bereitet in Griechenland in der Regel keinerlei Probleme. Allerdings
wird überwiegend Diesel verkauft, da es nach einer Information der Griechischen Zentrale für
Tourismus untersagt ist, Benzin zu tanken.
In den Marinas sind diejenigen Stellen an der Pier, wo die Tankstelle steht, mit gelb-blauen
schrägen Streifen markiert. In kleineren Häfen muß man den Treibstoff an örtlichen Tankstellen
kaufen, oder er wird per Tankwagen geliefert. Dadurch kann sich der Preis geringfügig erhöhen. Die
Bestellung kann meist telefonisch erfolgen; die örtliche Telefonnummer ist meist an der Pier
ausgehängt oder kann beim Hafenamt erfragt werden.
Zollfreier Treibstoff wird nicht mehr an Yachten aus EU-Ländern abgegeben. Yachten aus NichtEU-Ländern können zwar formal zollfreien Treibstoff tanken, jedoch ist diese Prozedur sehr zeitaufwändig, da sie über die zuständige Zollstelle abgewickelt werden muß.
Nach einer amtlichen griechischen Liste sind in folgenden Häfen Tankstellen für Yachten am
Wasser vorhanden:
Adamas (Milos)
Katapola (Amorgos)
Pylos
Aegina
Kavala
Poros
Aghios Nikolaos (Kea)
Korfu (Hafen)
Porto Koufo (Chalkidike)
Aghios Nikolaos (Kreta)
Korinthos (Hafen)
Porto Rafti (Attika)
Alexandroupolis
Kos (Hafen)
Preveza
Alimos Marina (Athos)
Kymi (Euböa)
Rhodos Mandraki Hafen
Andros (Kastro)
Lakki (Leros)
Skala (Patmos)
Argostoli (Kephalonia)
Lavrion
Skiathos Hafen
Chania (Kreta)
Levkas
Skopelos Hafen
Chios Hafen
Limeni
Spetsai
Corfu Hafen
Linaria (Skyros)
Thessaloniki Hafen
Ermoupolis (Syros)
Myrina (Lemnos)
Thessaloniki Marina
Flisvos Marina
Mytilene (Lesbos)
Tinos
Gouvia Marina (Korfu)
Monemvasia
Vathi (Ithaka)
Gythion
Mykonos
Volos
Chalkis (Euböa)
Nafpaktos
Vouliagmeni Marina
Hydra
Nauplia (Nafplio)
Zakynthos Hafen
Itea
Naxos
Zea Marina (Piraeus)
CD10
Kalamaki (Alimos Marina)
Nea Roda (Athos)
Kalamata
Palaia Epidauros
Kalymnos
Palaiokastriza (Korfu)
Kamares (Sifnos)
Parga
Kapsali (Kythera)
Parikia (Paros)
Kastelorizon
Pigadia (Karpathos)
Seite 33
Amtliche Vertriebsstellen
Stand: Januaar 2013
B/24a
Deutschland:
HanseNautic GmbH
Bade&Hornig / Eckardt & Messtorff
Herrengraben 31,
20459 Hamburg
Tel. 040/37 48 42-0, Abt. Sportschifffahrt: 37 48 42 38
Fax 040/37 48 42 42
E-Mail: [email protected]
Nautischer Dienst Kapitän Stegmann
Maklerstr. 8
24159 Kiel
Postfach 8070 24154 Kiel
Tel.: 0431/33 17 72 und 33 23 53, Fax: 0431/33 17 61
E-Mail: [email protected]
Nautischer Dienst Kapitän Stegmann
Zweigniederlassung Überseehafen
Postfach 48 12 03, 18134 Rostock
Tel. 0381-670 05 70; Fax: 0381-670 05 71
E-Mail: [email protected]
"SEEKARTE" Kapitän A. Dammeyer
Korffsdeich 3 ,
28217 Bremen
Tel. 0421/395051/52, Fax 0421/3962235
E-Mail: [email protected]
Österreich:
PAJU-Nautik
St. Stefanerstr. 42
A - 8101 Gratkorn
Tel.: 0043-(0)3124/23 084, Fax: 03124/23 08 44
E-Mail: [email protected]
Bernwieser Seekarten und Flight Shop
Kienmayergasse 9 A-1 140 Wien
Tel. 01/98 55 166, Fax 01/98 29 444
E-Mail: [email protected]
CD13
Amtliche Veröffentlichungen / Amtliche Handbücher für das Ionische Meer / Ägäis
(Gebiet dieser Nautischen Basis-Information)
B/24 b
(Stand März 2013)
Hinweis: Die amtlichen Seehandbücher sind von den Vertriebsstellen des BSH (siehe Kapitel B/24 a)
lieferbar.
1. Deutsche Seehandbücher
Alle deutschen Seehandbücher für den Mittelmeer-Raum sind mit Wirkung vom 31.12.2009
vom BSH aus dem Handel gezogen worden und nicht mehr lieferbar.
Seite 34
2. Englische Seehandbücher
Vom United Kingdom Hydrographic Office, dem englischen Hydrographischen Institut,
werden die in englischer Sprache erschienenen amtlichen Seehandbücher "Mediterranean
Pilot, Vol. III", (NP 47) (letzte Ausgabe 2011) für die Adria und die gesamte Westküste
Griechenlands mit dem Peloponnes und "Mediterranean Pilot Vol. IV" (NP 48) (letzte
Ausgabe 2009) für die gesamte Ägäis mit den Nordküsten Kretas und Rhodos der
herausgegeben. Beide Bücher sind über die amtlichen deutschen Vertriebsstellen zu beziehen.
Aktualisierungen zu den britischen Seehandbüchern können aus dem Internet (Notices to
Mariners) heruntergeladen werden.
3. Griechische Seehandbücher
Das griechische Hydrographische Institut hat für die
Ägäis zwei Seehandbücher in englischer Sprache herausgegeben (PLOIGOS C und D)..
Die Berichtigung erfolgt über die griechischen Notices
to Mariners.
3. Leuchtfeuerverzeichnisse
Das amtliche deutsche Leuchtfeuerverzeichnis wird ab
31.12.1994 nicht mehr fortgeführt.
Das englische Leuchtfeuerverzeichnis Vol. E ist für die Sportschiffahrt nur bedingt geeignet,
da es die meisten Leuchttonnen (unter 8 m Höhe), die oft die Einfahrten zu Häfen markieren,
nicht enthält. Weiterhin sind eine Reihe von befeuerten Großtonnen, die nicht ausschließlich
der Navigation dienen (ozeanographische Meßtonnen u.ä.) mit der Neuausgabe 2010/2011
nicht mehr gelistet.
Die amtlichen Leuchtfeuerverzeichnisse der Anliegerstaaten sind in den jeweiligen
Landessprachen verfaßt.
Vollständige
deutschsprachige
Leuchtfeuerverzeichnisse
("Leuchtfeuerverzeichnis
Adria/Ionisches Meer" und "Leuchtfeuerverzeichnis Ägäis/Levante"), die in Zusammenarbeit
mit den Hydrographischen Instituten Großbritanniens und der Mittelmeer-Anliegerstaaten nach
amtlichen Unterlagen erstellt werden, erscheinen jährlich in aktualisierter Form im NautikVerlag München. Laufende Berichtigungen zu diesem Leuchtfeuerverzeichnis können aus dem
Internet unter www.Leuchtfeuerverzeichnis-Mittelmeer.de kostenlos herunter-geladen und in
die Leuchtfeuerverzeichnisse eingefügt werden.
4. Yachtfunkdienst Mittelmeer
Auch die amtlichen deutschen Funkdienste für das Mitelmeer (Yachtfunkdienst,
Revierfunkdienst) wurden vom BSH mit Wirkung vom 31.12.2009 aus dem Handel gezogen
und sind nicht mehr lieferbar. Damit stehen nur noch die amtlichen Funkdienste der
Mittelmeer-Anliegerstaaten in deren Landessprachen zur Verfügung.
Soweit möglich, werden die Angaben aus diesen Büchern für die einzelnen Gebiete, die mit
den "Nautischen Basis-Informationen" beschrieben werden, dorthin übernommen (hier:
Kapitel 19, 30 und 32) und aktualisiert.
Bezugsquellen
Sämtliche Bücher sind bei den amtlichen Vertriebsstellen (siehe B/24a) erhältlich. Die
Leuchtfeuerverzeichnisse sind auch über Wassersportausrüster und den Buchhandel zu
beziehen.
CD 13
Seite 35
Gezeitentafeln
(Stand März 2013)
B/24c
Im Gebiet der griechischen Küsten sind die Höhenunterschiede durch Tideneinflüsse meist
relativ gering (ca. 0,5 m).
Auf der Homepage des Britischen Hydrographischen Institus werden Wasserstandshöhen für
albanische Häfen angegeben, wobei man für die Daten des laufenden Tages und die nächsten 7
Tage jeweils kostenlos abrufen kann. Daten für einen längeren Zeitraum sind kostenpflichtig.
Adresse: www.ukho.gov.uk/easytide --> Zeile: Click for FREE predictions... anklicken
Area 1-4 Europe ….anklicken
Country/Regions: anklicken
Greece anklicken --(Show
ports) anklicken. Es können die Wasserstandshöhen für 8 griechischen Häfen aufgerufen
werden.
CD13
Allgemeine nautische Handbücher für das Ionische Meer / Ägäis
Gebiet dieser "Nautischen Basis-Informationen"
(Stand März 2013)
B/24 d
Die umfassendsten Zusammenstellungen über allgemeine nautische Literatur sind in den
Verzeichnissen von Vertriebsstellen und Yachtausrüstern, z.B. HanseNautic, Hamburg, zu
finden (Anschriften siehe Kapitel B/24 a).
Auswahl:
Griechische Küsten / Rob Heikell (2009) , Edition Maritim
Hafenhandbuch Mittelmeer, Teil IV / Ionisches Meer, Ägäis West , (2013), Nautik-Verlag
Hafenhandbuch Mittelmeer, Teil V / Ägäis Ost, (2013), Nautik-Verlag
Griechenland 1 (Ionische Inseln, Peloponnes Festlandküste) / Radspieler (2011);Delius
Klasing
Griechenland 2 (Athen, Euböa, Kykladen) / Radspieler (2009); Delius Klasing
Griechenland 3 (Chios, Samos, Dodekanes, Rhodos) / Radspieler (2012); Delius Klasing
Ionisches Meer / Kramer (2012); See-Verlag
Ägäis – Griechenland Norden, Osten, Süden / Kramer (2011), See-Verlag
Ionian (Corfu bis Zakynthos bis Methoni) / Rod Heikell (2011); Imray (in Englisch)
Greek Waters Pilot / Rod Heikell (2011); Imray (in Englisch)
West Aegean / Rod Heikell (2010), Imray, (in Englisch)
Türkische Küste – Ostgriechische Inseln / Horn-Hoop (2012), Edition Maritim
Charterführer Ionisches Meer / Fritsch (2011), Edition Maritim
Charterführer Nördliche Sporeaden / Haselhorst-Dittmann; (2012), Edition Maritim.
CD13
Deutsche Seekarten für griechische Küsten (BSH)
B/25 a
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mit Wirkung vom 1. Januar
2010 alle deutschen Seekarten für das Mittelmeer aus dem Handel gezogen.
Damit ist auch der amtliche Berichtigungsdienst für die früheren deutschen Seekarten
entfallen.
CD10-13
Seite 36
Britische Sportboot-Karten und amtliche Seekarten für griechische Küsten
B/25 b
Für die griechsichen Küsten gibt es sowohl amtliche britische Sporttbootkarten als auch
"normale" Seekarten.
Britische Sportbootkarten
Amtliche britische Sportbootkartensätze der Britischen Admiralität "Leisure Folios"
Karte und Texte dem Seekartenkatalog der Firma HanseNautic Hamburg mit freundlicher Genehmnigung
entnommen.
Bezeichnung der Sätze:
BASC5771 Ionian Islands (2006)
BASC5772 South West Aegean Sea incl. Souther Peloponnisos (2006)
BASC5773 South Easr Aegean Sea (2006)
BASC5774 South Aegean Sea (2006)
BASC5775 West Aegean Sea (2006)
BASC5776 North East Asegean Sea and Marmara Denizi (2007)
Die Kartensätze werden derzeit neu bearbeitet (2010)
Berichtigungsanweisungen und Deckblätter erhält man kostenlos unter
www.admiralityleisure.co.uk.
Amtliche Britische Seekarten
(Übersichten über die von den einzelnen Karten abgedeckten Gebiete können der Homepage
der Firma HanseNautic, Hamburg, (www.HanseNautic.,de) , Abschnitt Seekarten, entnommen
werden.
Seite 37
BA 188
BA 189
BA 203
BA 205
BA 2402
BA 2404
BA 2405
BA 2407
BA 2408
BA224
BA 236
BA 1004
BA 1005*
BA 1030
BA 1031
BA 1037
BA 1038
BA 1040
BA 1041
BA 1054
BA 1055
BA 1056
BA 1057
BA 1058*
BA 1061
BA 1062
BA 1085
BA 1086*
BA 1087*
BA 1091
BA 1092
BA 1093
BA 1095*
BA 1099
BA 1198*
BA 1526
BA 1531*
BA 1532
BA 1538
BA 1539
BA 1541
BA 1554
BA 1556
BA 1571
BA 1599
BA 1600
BA 1608*
BA 1618*
Entrance to the Adriatic Sea including Nisos Kerkira Maßstab: 1:300.000
Nisos Sapientza to Nisos Paxoi. Maßstab: 1:300.000
Nisos Zakinthos to Nisos Paxoi. Maßstab: 1:150.000
Approaches to Nísos Kérkyra and Nísoi Paxoí. Maßstab: 150.000 und Plan
Harbours in the Ionian Sea Maßstab: 1:7.500
Ports in South-Western Greece. Maßstab: Nur Pläne
Ports in Western Greece. Maßstab: Nur Pläne
Greece- West Coast, Kérkyra Harbour and Approaches Maßstab: 1:10.000
Igoumenitsa and Approaches. Maßstab: Nur Pläne
Marmara Denizi. Maßstab: 300.000 und Plan
Nisos Ródos to Taslik Burnu. Maßstab: 300.000 und Plan
Canakkale Bogazi (The Dardanelles) to Marmara Adasi Maßstab: 1:100.000
Marmara Adasi to Istanbul Bogazi (The Bosporus). Maßstab: 1:150.000
South-West Entrance Channels to the Aegean Sea. Maßstab: 1:150.000
Akra Yerakas to Nisos Kea. Maßstab: 1:150.000
Nisis Falkonera to Nisos Ios Maßstab: 1:150.000
Steno Sifnou to Steno Kafirea Maßstab: 1:150.000
Nisos Ios to Vrakhonisidha Kandhelioussa Maßstab: 1:150.000
Nisos Naxos to Vrakhoi Kaloyeroi Maßstab: 1:150.000
Marmaris to Kas Maßstab: 1:150.000
Rhodes Channel and Gokova Korfezi Maßstab: 1:150.000
Nisos Kalimnos to Nisos Ikaria including Gulluk Korfezi Maßstab: 1:150.000
Kusadasi Korfezi and Approaches Maßstab: 1:150.000
Nisos Khios and Izmir Korfezi Maßstab: 1:150.000
Candarli Korfezi to Edremit Korfezi with Nisos Lesvos Maßstab: 1:150.000
Nisoi Vorioi Sporades. Maßstab: 1:150.000
Steno Kafiréa to Thessaloniki. Maßstab: 1:300.000
Edremit Korfezi to Strimonikos Kolpos Maßstab: 1:300.000
Steno Kafirea to Edremit Korfezi Maßstab: 1:300.000
Nisos Kriti Maßstab: 1:300.000
Western Approaches to the Aegean Sea Maßstab: 1:300.000
Steno Andikithiron to Steno Kafirea Maßstab: 1:300.000
Steno Kafirea to Rhodes Channel Maßstab: 1:300.000
Eastern Approaches to the Aegean Sea Maßstab: 1:300.000
Istanbul Bogazi (The Bosporus). Maßstab: 30.000 und Pläne
Straits and Harbours in the Islands of Sámos, Ikaría and Foúrnoi. Maßstab:
Nur Pläne
Harbours in the Northern Dodekánisos. Maßstab: Nur Pläne
Harbours in the Southern Dhodhekanisos Maßstab: 1:10.000
Plans in the Northern Kikladhes Maßstab: 1:10.000
Plans in the Central Kikladhes Maßstab: 1:5.000
Plans in the Southern Kikladhes and Nisos Astipalaia Maßstab: 1:60.000
Notios Evvoikos Kolpos. Maßstab: 110.000 und Pläne
Vorios Evvoikos Kolpos and Approaches to Volos. Maßstab: 110.000
und Plan
Plans in the Western Aegean Sea. Maßstab: Nur Pläne
Ormos Falirou and Limenas Porou Maßstab: 1:15.000
Korinthiakos Kolpos and Dhioriga Korinthou. Maßstab: 100.000 und Plan
Approaches to Canakkale Bogazi (The Dardanelles). Maßstab: 1:100.000
Candarli Korfezi and Approaches Maßstab: 1:50.000
Seite 38
BA 1625
BA 1636
BA 1644
BA 1657
BA 1675
BA 1676
BA 1706
BA 1707
BA 2429*
BA 3678
BA 3679
BA 3680
BA 3681
Nìsos Khìos to Ildir Körfezi. Maßstab: 50.000 und Pläne
Plans in the Northern Aegean Sea Maßstab: 1:150.000
Ports and Anchorages on the South-West coast of Turkey Maßstab: 1:10.000
Saronikos Kolpos Maßstab: 1:100.000
Plans in the Eastern Aegean Sea Maßstab: 1:7.500
Patraikós Kólpos and Approaches and Western Part of Korinthiakós Kólpos.
Maßstab: 100.000 und Plan
Ormos Soudas and Approaches Maßstab: 1:25.000
Harbours and Anchorages in Nísos Kríti. Maßstab: 1:12.500
Canakkale Bogazi (The Dardanelles). Maßstab: 1:75.000
Rethimnon to Kolpos Merambellou Maßstab: 1:150.000
Nisos Kriti to Nisos Karpathos Maßstab: 1:150.000
O. Loutro to Ierapetra Maßstab: 1:150.000
Kriti-Western Part Maßstab: 1:150.000
CD10-13
Griechische Seekarten
B/25 c
Asusführliche Angaben zu griechischen Atlanten ("Greece, Sea Guide") und Küsten- und
Inselkarten können dem gedruckten Seekartenkatalog der Firma HanseNautic (Anschrift siehe
B/24 a) oder der Homepage der gleichen Firma (www.HanseNautic.de) , Abschnitt Seekarten,
entnommen werden.
CD13
Verkehrstrennungsgebiete
B/27
Nach den internationalen IMO-Veröffentlichungen (IMO = International Maritime
Organisation) dienen Verkehrstrennungsgebiete "zur Trennung entgegengesetzter Verkehrsströme durch geeignete Maßnahmen und durch Einrichtung von Einbahnwegen....".
Die landwärtigen Zonen werden "Küstenverkehrszonen" genannt. Hierbei handelt es sich um
ein "Gebiet zwischen der landwärtigen Grenze eines Verkehrstrennungsgebietes und der
angrenzenden Küste, das gemäß Regel 10 der Kollisionsverhütungsregeln befahren werden
muß. Küstenverkehrszonen werden normalerweise nicht vom durchgehenden Verkehr benutzt.
Fahrzeuge mit weniger als 20 m Länge und Segelfahrzeuge dürfen jedoch
Küstenverkehrszonen unter allen Umständen benutzen".
In der genannten "Regel 10" heißt es u.a.:
--Ein Fahrzeug muß soweit wie möglich ein Queren von Einbahnwegen vermeiden; ist es
jedoch zum Queren gezwungen, so muß dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten
Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen....
--Ein Fahrzeug von weniger als 20 m Länge oder ein Segelfahrzeug darf die sichere
Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht behindern.
Im Gebiet der griechischen Küsten sind vor den großen Häfen (z.B. Piraeus oder Thessaloniki)
Verkehrstrennungsgebiete vorhanden. Ihre Grenzen sind auf den Seekarten eingetragen.
Die Sportschifffahrt wird von den neuen Vorschriften nach Auskunft des BSH nur insoweit
berührt, als die allgemeinen Regeln für Verkehrstrennungsgebiete (siehe Kollisionsverhütungsregeln (Regel 10 KVR)) betroffen sind.
CD10-13
Seite 39
B/29 (1)
Wetter- und Windverhältnisse
Ionisches Meer und Ägäis
Im Sommer wird das Ionische Meer überwiegend vom "Maistros", einem NW-Wind,
beeinflußt, im Winter dagegen vom "Schirokko", der, wenn er größere Windstärken erreicht, 2
– 3 Tage ununterbrochen wehen kann. Im Winter, weniger im Frühling und im Herbst, weht
im mittleren Mittelmeer der aus Albanien und West-Griechenland kommende "Grekale", der
zu hohen Seegang führen kann. Im Sommer weht dieser Wind fast nie.
Für die im Sommer wehenden Winde läßt sich das griechische Seegebiet in 4 Zonen einteilen,
die in Nord-Südrichtung verlaufen:
Zone I::
Sie umfaßt das Ionische Meer und die Westküste des Peloponnes. Im Sommer weht im
nördlichen Bereich des Ionischen Meeres ein leichtger bis mäßiger NW-Wind, der "Maitros",
der am frühen Nachmittag aufkommt und gewöhnlich bei Sonnenuntergang abflaut.
Zone II:
Sie umfaßt das Seegebiet südlich von Attika und östlich des Peloponnes. Nur sehr selten und
dann sehr kurz macht sich hier der Schirokko bemerkbar. Die Landmassen im Norden
schützen das Gebiet vor den im Sommer vorherrschenden heftigen Nordwinden. Im
Frühsommer herrscht meist Windstille, vor allem nachts, oder es weht ein leichter Wind aus
südlichen Richtungen. Ab Juli bis in den Spätsommer sind in der ganzen Region "Etesien"
("Meltemi" bestimmend, außer im Seegebiet südwestlich vor dem Peloponnes, in dem
Westwinde vorherrschen.
Zone III:
Diese Zone umfaßt den größten Teil der Ägäis, von Norden bis Süden, einschließlich der
Sporaden und der Kykladen. Den ganzen Sommer hindurch herrfscht in der Nord-Ägäis NOWind und un der Süd-Ägäis NW-Wind. Die Etesien (Meltemi) sind im Mai und Juni eher
schwach, im Juli und August stärker und und legen sich aufgrund des sich abschwächenden
Balkan-Hochs im Herbst fast vollständig. Es ist kein kalter Wind, aber nicht selten erhebt er
sich aus heiterem Himmel, dauert 3 – 4 Tage und erreicht dann Stärken von 6 – 8 Beaufort.
Dabei entstehen kurze, steile Wellen, die für kleinere Boote gefährlich werden können.
Zone IV:
Die Zone IV, die das Seegebiet der NO-Ägäis, um Samos und Kos vor der türkischen Küste
umfaßt, ist besonders im Norden heftigen Etesien ausgesetzt. Im südlichen Teil des Gebietes
trifft man dagegen in Küstennähe den ganzen Sommer hindurch auf eine leichte Brise aus
wechselnden Richtungen.
In allen Gebieten muß damit gerechnet werden, daß der sich Wind, wenn er sich wie durch
einen Trichter zwischen zwei Inseln "hindurchzwängt", deutlich, bis um 2 Beaufort, verstärken
kann, wodurch in diesem Gebiet dann ein erheblich stärkerer Seegang entsteht.
CD09-13
Fortsetzung nächste Seite
Seite 40
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (2)
(Auszug aus dem "Mittelmeer-Handbuch des Deutschen Hydrographischen Instituts (heute BSH), IV. Teil, 6.
Auflage," 1982. Kopien mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Wetterdienstes, Geschäftsbereich
Wettervorhersage, Seeschifffahrtsberatung, v. 16.02.2009)
Seite 41
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (3)
Seite 42
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (4)
Seite 43
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (5)
Seite 44
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (6)
Seite 45
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (7)
Seite 46
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (8)
Seite 47
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (9)
Seite 48
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (10)
Seite 49
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (11)
Seite 50
Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis
B/29 (12)
Seite 51
Wetterberichte deutsche / österreichische
B/29 a
Stand August 2010
Deutschland / Österreich
Die früher von der Deutschen Welle ausgestrahlten Mittelmeer-Seewetterberichte werden
(derzeit) nicht mehr gesendet. Das gleiche gilt für den Seewetterbericht des Österreichischen
Rundfunks.
Die deutsche Firma DPØ7, die "sympathischen Küstenfunkstellen" von Kapitän Dietzel, bieten
je einen Seewetterbericht für das westliche und östliche Mittelmeer, erstellt vom Seewetteramt
Hamburg, per Handy gesprochen oder als Textdokument, an. Gesendet werden: Wetterlage,
Vorhersage für 24 Stunden und Stationsmeldungen. Eine Anmeldung zur Teilnahme an diesem
Service kann unter www.mms-wetter.de erfolgen; hier kann auch eine Testsendung abgerufen
werden.
CD10
Wetterberichte, albanische
(Stand März 2013)
B/29 b
In Albanien werden folgende Weetterberichte ausgestrahlt:
Vlorë (Aulona, Valona)
Pos.
40° 27,51' N
19° 29,25' E
UKW Kanal 18, 85
Sendezeit:
06.00 und 18.00 h UTC
Wetterwarnungen und Vorhersage
in albanischer, englischer, italienischer und
griechischer Sprache.
Nach Skipperberichten sind vor der Küste auch italienische Wetterberichte zu empfangen.
CD13
GriechischeWetterberichte Ägäis / Östliches Mittelmeer
Internet, UKW-Kanäle, Mittelwelle, Grenzwelle, Navtex
(Stand: Juli 2010)
B/29 c
Amtlicher griechischer Seewetterbericht im Intenet
Der aktuelle griechische Seewetterbericht kann im Internet unter
www.hnms.gr/hnms/english/navigation/navigation_html
in griechischer und englischer Sprache abgerufen werden.
Hierbei wird u.a. eine Karte abgebildet, bei
der man durch Anklicken des gewünschten
Gebietes in einem zusätzlichen Fenster, das
sich dann öffnet, den aktuellen Wetterbericht
für das betreffende Gebniet erhält.
Radio Olympia
Die griechischen Küstenfunk-Stationen strahlen den amtlichen griechischen Seewetterbericht
in griechischer und englischer Sprache mehrmals täglich auf Grenzwelle aus:
Seite 52
Gebiets-Einteilungen:
Vorhersage-Gebiete:
19 Saronikos
20 South Evvoikos
21 Kafireas Strait
22 Central Aegeab
23 NE Aegean
24 NE Aegean
25 Thrakico
26 Marmara
18 North Adriatic
27 Central Adriati
28 South Adriatic
29 Boot
30 Melita
31 Gabes
32 Sidra
33 North Ionio
34 South Ionio
35 Patraikos
36 Korinthiakos
37 Kothira Sea
38 SW Kritiko
39 SE Kritiko Ierapetra
40 Taurus
41 Delta
42 Crusade
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Kastellorizo Sea
Rodos Sea
Karpathio
West Kritiko
East Kritiko
SW Aegean
SE Aegean-Ikario
Samos Sea
Thermaicos
W Black Sea
E Black Sea
Seite 53
Wetterberichte auf Grenzwelle (Radio Olympia) :
Abgesetzte Stationen
Iraklion (Kreta)
2.799 kHz 
Kerkyra
2.830 kHz 
 Gebiete 18 – 53 nach Eingang und um
Limnos
2.730 kHz  06.33 h, 09.03 h, 15.33 h, 21.33 h UTC
Rodos
2.624 kHz 
Inhalt:
Nach Eingang:
Sturmwarnungen
Wetterberichte:
Sturmwawrnungen, Übersicht, 24-Stunden-Vorhersage und Aussichten für
weitere 12 Stunden
in griechischer und englischer Sprache.
Elliniki Radiophonia (ERA) : Wetterberichte auf Mittelwelle:
kHz
Pyrgos
ERA 1 (Athina)
729
Komotini
Ioannia
765
Volos
Zakynthos
927
Rodos
Larissa
945
Chania (Kreta)
Kerkyra
1008
Serres
Florina
1278
Kozani
Tripoli
1314
Kavala
1350
1404
1485
1494
1512
1584
1602
1602
Die Sendungen erfolgen um 06.35 UTC
Gesendet werden:
Sturmwarnungen, Übersicht, Vorhersage für 24 Stunden und Aussichten für
weitere 12 Stunden.für die Gebiete 18 – 53 nur in griechischer Sprache.
Weiterhin werden über lokale Rundfunkstationen die Wettererichte von Elleniki Radiophonika
über UKW nur in griechischer Sprache ausgestrahlt.
UKW-Wetterberichts-Sendungen in englischer und griechischer Sprache werden von Radio
Olympia ausgestrahlt über
die Stationen
UKW Kanal
UKW-Kanal
Parnitha
25
Astypalea
23
Patras
85
Chios
85
Petalidi
83
Festos
27
Pilio
60
Kefallonia
27
Rodos
63
Kerkyra
02
Sfendami
23
Knossos
83
Sitia
85
Kythira
85
Syros
04
Limnos
82
Thassos
85
Moustakos
04
Mytilini
01
Seite 54
Inhalt:
auf Ersuchen über Kanal 16 und
um 06.00 h, 10.00 h, 16.00 h und 22.00 h:UTC
Gesendet werden :
Sturmwarnungen, Übersicht, 24-Stunden-Vorhersage und Aussichten für
weitere 12 Stunden für die Gebiete 18 – 53 in Griechisch und Englisch.
Wetterberichte über Navtex:
Sender Frequenz Sendezeit
UTC
05.10. 09.10,
Iraklion 
17.10, 21.10



518 kHz
05.40. 09.40,
Kerkyra 
17.40, 21.40

Limnos 
05.50, 09.50,
17.50,21.50
Sender
Frequenz
Iraklion 
Kerkyra 490 kHz
Limnos 
Sendezeit
UTC
10.40. 18.40
10.30, 18.30
10.50, 18.50
Inhalt in englischer
Sprache


 Sturmwarnung,
 Übersicht,24-Std. Vorhersage und
 Aussichten für
 weitere 12 Stunden

für Gebiet (siehe Karte
bei "Radio Olympia"
30, 31, 40, 41, 43
20, 25, 26, 27, 28, 29
41, 42, 43, 44, 45, 46,
47, 48, 49, 51
Inhalt in griechischer
Sprache
24-Std. Vorhersage
 Aussichten für
 weitere 12 Stunden
CD13
Nautische Warnnachrichten (Navtex, UKW)
Stand: März 2013
B/30 a
Mit den "Nautischen Warnnachrichten" werden Informationen ausgestrahlt, die der Sicherheit der
Schifffahrt dienen.
Hierzu gehören z.B.:
• temporäre Sperrgebiete, z.B. Schießgebiete der Marine,
• Arbeiten an maritimen Kabeln und damit verbundene Hinweise für die Schifffahrt
• Ausfall von Leuchtfeuern
• Neu-Einrichtung von Leuchtfeuern
• Positionsänderungen von Bohrinseln
• o.ä.
Seite 55
Nautische Warnnachrichten über Navtex (Reichweite 280 – 400 sm)
Sender
Frequenz
Iraklion 518 kHz
Sendezeit
UTC
01.10. 05.10.
09.10, 13.10,
17.10, 21.10
Kerkyra 518 kHz
01.40, 05.40.
09.40, 13.40,
17.40, 21.40
518 kHz
01.50, 05.50,
09.50, 13.50,
17.50, 21.50
Limnos
Inhalt in englischer
Sprache
Lokale nautische
Warnnachrichten für das
Gebiet der Ägäis von
34° N bis 41° N und
22° 30' E bis 30° E.
Lokale nautische
Warnnachrichten für das
östliche Ionische Meer
bis 22° 30' E
einschließlich Golf von
Patras und Golf von
Korinth
Nautische Warnnachrichten für die
Ägäis von 34° N bis
41° N und 22° 30' E bis
30° E.
Nautische Warnnachrichten über Grenzwelle von Radio Olympia:
Sender
Frequenz
Sendezeit
UTC
Iraklion 2799 kHz
07.03, 11.33,
17.33, 23..33
Kerkyra 2830 kHz
00.33, 07.03,
10.33, 16,33
Limnos
2730 kHz
00.33, 07.03,
10.33, 16,33
Rodos
2624 kHz
07.03, 11.33,
17.33, 23..33
Inhalt in griechischer
und englischer
Sprache
Nautische Warnnachrichten für das
Gebiet der Ägäis von
34° N bis 41° N und
22° 30' E bis 30° E.
Lokale nautische
Warnnachrichten für das
östliche Ionische Meer
bis 22° 30' E
einschließlich Golf von
Patras und Golf von
Korinth
Nautische Warnnachrichten für die
Ägäis von 34° N bis
41° N und 22° 30' E bis
30° E.
Nautische Warnnachrichten für die SüdÄgäis von 34° N bis 38°
N und von 22° 30' E bis
30° E.
Seite 56
Nautische Warnnachrichten über UKW-Kanäle von Radio Olympia :
in griechischer und englischer Sprache:
Station:
Astypalea
Chios
Festos
Kefallonia
Kerkyra
Knossos
Kythira
Limnos
Moustakos
Mytilini
KW-Kanal
23
85
27
27
02
83
85
82
04
01
Sendezeiten:
Inhalt:
Station
Parnitha
Patras
Petalidi
Pilio
Rodos
Sfendami
Sitia
Syros
Thassos
UKW-Kanal
25
85
83
60
63
23
85
04
85
Nach Eingang
05.00. 11.00, 17.30. 23.30
oder auf Anforderung
Nautische Warnnachrichten.
CD13
Nautische Warnnachrichten albanischer Sender
(Stand März 2013)
Vlore
Sendezeit: (UTC)
06.00 ; 18.00
Frequenz
UKW Kanal
18, 85
B/30 b
Sendung:
Sturmwarnungen und nautische
Warnnachrichten in albanischer,
italienienischer, englischer und
griechischer Sprache
CD13
Kollisionsverhütungsregeln
B/31
Die Kenntnis der Regel 10 der Kollisionsverhütungsregeln hat auch für Wassersportler eine
Bedeutung, da sich in griechischen Gewässern einige Verkehrstrennungsgebiete befinden. Eine
Nicht-Einhaltung der Regel j.) wird von den Behörden bestraft.
Regel 10 : Verkehrstrennungsgebiete
a.) Diese Regel gilt in Verkehrstrennungsgebieten, die von der Organisation festgelegt worden
sind; sie befreit ein Fahrzeug nicht von seiner Verpflichtung aufgrund einer anderen Regel.
b.) Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet benutzt, muß
i.) auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung dieses Weges
fahren;
ii.) sich, soweit möglich, von der Trennlinie oder der Trennzone klar halten;
iii.) in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen; wenn es jedoch von
der Seite ein- oder ausläuft, muß dies in einem möglichst kleinem Winkel zur
Verkehrsrichtung erfolgen.
Seite 57
c.) Ein Fahrzeug muß soweit wie möglich das Queren von Einbahnwegen vermeiden; ist es
jedoch zum Queren gezwungen, so muß dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten
Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen.
d.) i.) Ein Fahrzeug darf eine Küstenverkehrszone nicht benutzen, wenn es den entsprechenden
Einbahnweg des angrenzenden Verkehrstrennungsgebietes sicher befahren kann.
Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge, Segelfahrzeuge und fischende Fahrzeuge dürfen
die Küstenverkehrszone jedoch benutzen.
ii.) Ungeachtet der Ziffer i.) darf ein Fahrzeug eine Küstenverkehrszone jedoch benutzen,
wenn es sich auf dem Weg zu oder von einem Hafen, einer Einrichtung oder einem
Bauwerk vor der Küste, einer Lotsenstation oder einem sonstigen innerhalb der
Küstenverkehrszonegelegenen Ort befindet, oder zur Abwendung einer unmittelbaren
Gefahr.
e.) Außer beim Queren oder beim Einlaufen in einen Einbahnweg oder beim Verlassen eines
Einbahnweges darf ein Fahrzeug in der Regel nicht in eine Trennzone einlaufen oder eine
Trennlinie überfahren, ausgenommen
i.) in Notfällen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr;
ii.) zum Fischen innerhalb einer Trennzone.
f.) Im Bereich des Zu- und Abgangs der Verkehrstrennungsgebiete muß ein Fahrzeug mit
besonderer Vorsicht fahren.
g.) Ein Fahrzeug muß das Ankern innerhalb eines Verkehrstrennungsgebietes oder im Bereich
des Zu- oder Abgangs soweit wie möglich vermeiden.
h.) Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzt, muß von diesem einen
möglichst großen Abstand halten.
i.) Ein fischendes Fahrzeug darf die Durchfahrt eines Fahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht
behindern.
j.) Ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge oder ein Segelfahrzeug darf die sichere
Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht behindern.
k.) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das in einem Verkehrstrennungsgebiet Arbeiten zur
Aufrechterhaltung der Sicherheit der Schifffahrt durchführt, ist von der Befolgung dieser
Regel befreit, soweit dies zur Ausführung dieser Arbeiten erforderlich ist.
l.) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das in einem Verkehrstrennungsgebiet Unterwasserkabel
auslegt, wartet oder aufnimmt, ist von der Befolgung dieser Regel befreit, soweit dies zur
Ausführung der Arbeiten erforderlich ist.
CD10-13
Seenotrettungsdienste
Stand: März 2013
B/32 a
In Griechenland sind in den meisten Häfen Seenotrettungsboote der Küstenwache stationiert.
Außerdem verfügt die Küstenwache über Rettungshubschrauber.
JRCC Piraeus (JRCC = Joint Rescue Coordination Centre) ist für die Koordination der Suche und
Seenotrettung verantwortlich. Die Verantwortlichkeit ist in fünf Gebiete unterteilt: RSC (= Rescue
Sub-Centre) Thessaloniki (Nord-Ägäis), RSC Mytilini (Zentral-Ägäis), RSC Rhodos (Süd-Ägäis),
RSC Chania (südwestliche Ägäis) und RSC Patras (Ionisches Meer). Zusätzlich fungieren die
griechischen Hafenbehörden als maritime Such- und Rettungsdienste, wobei sie von der Coast
Guard unterstützt werden.
Die Küstenfunkstellen hören laufend internationalen Seenot-Frequenzen ab. JRCC Piraeus ist auch
auf Inmarsat empfangsbereit.
Kommunikationssprachen sind Griechisch und Englisch.
Seite 58
Die Alarmierung kann über die Hafenämter auf den UKW-Kanälen 16 oder 70 erfolgen, ferner
über Grenzwelle auf 2.182 kHz oder 2.187,5 kHz erfolgen.
Die Einsätze in Griechenland werden koordiniert von der Seenotleitstelle:
Safety of Navigation Division
Akti Vasilladi,
GR 18510 Piraeus
Tel.:
+30-(0) 210 422 0772
Fax:
+30 (0) 210 419 1561
Mobil: 108 (Kurzwahl aus allen griechischen Netzen).
E-Mail: [email protected]
Weiterhin sind in Funktion die Seenotkoordinierungsstellen
Aspropirgos Attikis (Hellenic Coastguard über die Küstenfunkstelle)
Tel.:
+30-(0)-21 05 57 32 47
MMSI 00 239 1000
Not- und Sicherheitsverkehr:
2.187,5 kHz, UKW Kanal 07
2.182 kHz
4.207,5; 6.312; 8.414,5; 12.577; 16.804,5 kHz.
JRCC Piraeus
Tel.:
+30-(0)-210 411 25 00, 210 422 07 72,
210 419 11 26, 210 419 13 25,
210 419 17 03 und -04
Fax:
+30 (0) 210 41 32 398, 210 41 15 798,
210 41 91 561, 210 42 24 417.
E-Mail: [email protected]
Inmarsat-C 423767310 RCCG
MMSI 23 767 3000
Not- und Sicherheitsverkehr:
2.187,5 kHz, UKW Kanal 70
2.182 kHz
4.207,5; 6.312; 8.414,5; 12.577; 16.804,5 kHz.
RSC Chania (Khania)
Gebiet: SW-liche Ägäis
Tel.:
+30 (0) 282 10 988 88, 282 10 283 88
Fax:
+30 (0) 282 10 283 87
RSC Mytilini (Mytilene)
Gebiet: Zentrale Ägäis
Tel.:
+30 (0) 22510 40827, 22510 203 20
Fax:
+30 (0) 22510 478 88
MMSI 23 767 3230
RSC Patras
Gebiet: Ionisches Meer
Tel.:
+30 (0) 2610 34 10 02, 2610 31 64 00
Fax:
+30 (0) 2610 32 71 36
MMSI 23 767 3140
Seite 59
RSC Rhodos
Gebiet: SO-liche Ägäis
Tel.:
+30 (0) 22 410 222 20, 22 410 273 65
Fax:
+30 (0) 22 410 273 65
MMSI 23 767 31 50
RSC Thessaloniki
Gebiet: N-liche Ägäis
Tel.:
+30 (0) 23 10 53 15 04
Fax:
+30 (0) 23 10 53 15 06
MMSI 23 767 3210
Küstenfunkstelle Olympia
MMSI 00 237 1000
Not- und Sicherheitsverkehr:
2187,5 kHz; UKW Kanal 70
2182 kHz; UKW Kanal 16
4 207,5; 6 312; 8 414,5 ; 12 557; 16 804,5 KhZ.
Eine weitere Möglichkeit besteht in Ausnahmefällen über die Leitstelle der Deutschen
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ("Die Seenotretter") in Bremen, erreichbar über Telefon
0049-421-536870 oder 0049-124 124. Diese Stelle kann jedoch nur als Vermittler zur Alarmierung
anderer lokaler Rettungsorganisationen dienen.
CD13
Seenotrettungsdienste Griechenland / Funkärztliche Beratung / Medico
(Stand März 2013)
B/32 b
Telemedical Maritime Advice Services (TMAS) (Medico)
Medical Advice Centre of the Hellenic Red Cross, Athens
Tel. Medical Advice Centre +30 210 523 08 80, 523 75 15
JRCC Piraeus
+30 210 411 25 00, 422 07 72
Fax Medical Adcice Centre +30 210 522 88 88
JRCC Piraeus
+30 210 411 57 98, 413 32 398
E-Mail JRCC Piraeus: [email protected].
Inmarsat C (AOR-E): 423 76 73 10=RCCG X
Verbindungsaufnahme auch über Küstenfunkstelle Olympic Radio
DSC A1 A2 A3/4 MMSI 00237 71000
Sprachen: Griechisch und Englisch.
CD13
Allgemeine medizinische Hinweise
B/32 c
Stand; März 2013
Das Außenministerium der BRD teilt mit:
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß
aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer
Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten),
ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Seite 60
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch
Hepatitis B empfohlen.
Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch
Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe
von Thessaloniki). Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen eine
Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningits C empfohlen.
Krim-Kongo-Fieber
Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Insekten (Zecken) auf den Menschen übertragbare
Krankheit, die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist
äußerst gering.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der
Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
West-Nil-Fieber
In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt
sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren
Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber
auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man
sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von
Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern schützen.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der
Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein
Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten,
Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen
sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw.
Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine
Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen
Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im
Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält
die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland
unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse
Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
CD13
Das Österreichische Außenministerium teilt mit:
Gesundheit
Der medizinische Standard in den öffentlichen Krankenhäusern gilt allgemein eher als niedrig und
entspricht nicht unbedingt westeuropäischem Niveau. Privatkliniken haben ein höheres Niveau.
Auf vielen Inseln ist das Niveau der medizinischen Versorgung besonders niedrig, Medikamente
sind jedoch meist ausreichend erhältlich, müssen aber gegen Vorkasse erworben werden.
Aufgrund des unterschiedlichen Standards der Privatkliniken im Vergleich zu den öffentlichen
Krankenhäusern wird angeraten, vor Antritt der Reise eine Reisekrankenversicherung
abzuschließen, da Behandlungen in den diversen Privatkliniken, die in der Regel über ein höheres
Behandlungsniveau und bessere medizinische Ausstattung verfügen, erst nach Vorlage einer
Reisekrankenversicherung bzw. nach Vorkasse durchgeführt werden.
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In den Ballungszentren, vor allem Athen, ist mitunter mit starker Smogbildung zu rechnen, allzu
lange Aufenthalte im Freien von besonders anfälligen Personen sollten vermieden werden. In den
Sommermonaten sollte auf einen entsprechenden Schutz (Kopfbedeckung) vor der starken
Sonneneinstrahlung sowie eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr (keine alkoholischen Getränke!)
geachtet werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte
Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.
Touristen, die auf Grund von chronischen Erkrankungen essentiell Medikamente benötigen, wird
empfohlen, diese in ausreichenden Mengen mitzunehmen, da auf Grund von unterschiedlichen
nationalen Zulassungsbestimmungen innerhalb der EU diese Medikamente entweder nicht bzw.
nur unter einem anderen Namen oder anderer Zusammensetzung erhältlich sind.
Bitte beachten Sie, dass in Griechenland - auf dem Festland - Krankheitsfälle des von Moskitos
übertragenen West-Nil-Fiebers aufgetreten sind. Inseln waren aber bis dato nicht betroffen.
Touristen die das griechische Festland bereisen, wird daher vor Antritt der Reise die
Inanspruchnahme einer reisemedizinischen Beratung empfohlen, um Informationen über mögliche
Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen die Ansteckung mit dem West-Nil-Fieber einzuholen.
Impfungen
Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete
Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.
Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621,
und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen
Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige
europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die e-card berechtigt zur ambulanten
Behandlung durch die zugelassenen IKA-Ärzte in Griechenland und Behandlung in
Krankenhäusern der griechischen Sozialversicherungsinstitution (IKA).
Im Falle eines Unfalls werden Verletzte - sofern nicht anders gewünscht - in eines der IKAKrankenhäuser eingeliefert und erhalten in diesen Krankenhäusern kostenfreie Unterbringung,
Behandlung und Medikamentenversorgung in der niedrigsten Pflegeklasse. Kosten für eine höhere
Pflegeklasse sowie die gesamten entstehenden Kosten bei Fehlen der europäischen
Krankenversicherungskarte, Kosten für privatversicherte Personen oder Kosten der Unterbringung
in einer Privatklinik sind vom Verletzten zu tragen. Kostenvorschüsse sind erforderlich.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte trotz
Versicherungsabkommen in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für
Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
CD13
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Fremdenverkehrsämter Griechenland
B/34
Stand: März 2013
Allgemeine touristische Informationen der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr können bei
folgenden Adressen angefordert werden.
Griechenland
Österreich
Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
(Elinikos Organismos Tourismou –EOT)
Opernring 8
Tsocha 7
A - 1010 Wien
GR - 11521 Athen
Tel.: 00431-512 53 17 -18; Fax 00431-513 91
Tel.: +30-(0) 210 870 7000; Fax 644501
89
e-mail: [email protected]
e-mail: [email protected]
www.gnto.gr
Deutschland
Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
Neue Mainzer Str. 22
60311 Frankfurt/Main
Tel.: 069 25 78 27 0; Fax 069 25 78 27 29
e-mail: [email protected]
Schweiz
Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
CH - 8001 Zürich
(Geschlossen seit 2011)
CD13
Internet-Adressen
B/35
Themen-bezogene Internet-Adressen sind unter folgenden Kapiteln zu finden:
Marinas
B/18a
Fremdenverkehrsämter
B/34
Konsulate BRD
Österreich
Schweiz
B/15
B/16
B/17
Seewetterbericht GR
B/29 c
Tauchzentren in GR
B/21
CD13
Nützliche Telefon-Nummern
B / 36
Notrufe in Griechenland:
Hellenic Coast Guard 108
Polizei
100
Rotes Kreuz
150
Erste Hilfe
166
Touristenpolizei
171 (24-Stunden-Dienst)
Touristenpolizei Athen: 210/8081464
Taucherhotline
+49-180 33 22 105 deutsche 24-Stunden Hotline für Taucherunfälle
im In- und Ausland)
CD13
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Sportfischen
B/37
Fishing in Greece
Information on fishing, angling and the permits required for the fresh water rivers, lakes
and dams of Greece, as well as sea fishing off the coast...
Fishing in Greece is a popular pastime, with opportunities for fishing from the shore or boat, with a flat line
or fly, or spear fishing in the Mediterranean waters. A wide range of fish is available, including tuna, octopus,
John Dory, comber, mullet and bream.
Almost all fishing is done in the sea. However, there are some freshwater and even fly fishing opportunities
in the far north of the country.
Poaching is not uncommon in Greece; the fact that someone is fishing somewhere is not a reliable
indication that it is legal.
Fishing Licences in Greece
Fishing from the shore
No licence is needed to fish from the shore. This can be done with either a rod or a handheld line from a
beach or from a harbour or walkway. Greek fishers tend to be respectful of swimmers and, in general,
fishing from a beach is practiced late in the evening, or even at night, when there are few people in the
water.
Spearfishing and fishing from boats
A fishing licence is needed in Greece to fish from a boat or with a spear or harpoon. Licences are obtained
from local port authorities or the local coast guard office and are valid for two years. These offices can be
found in all ports. The licence is relatively quick to secure and can be obtained in as little as 15 minutes.
Note: Licences are not available to non-EU citizens.
Applicants will need:
Two passport-type photographs
Their AFM (tax roll) number
Photocopy of their ID card, if Greek, or passport, if an EU citizen
Applicants under the age of 18 also need written permission from their parent/guardians
To pay a fee
Licence holders must also hold a booklet on fishing that is available from the port authorities and which can
be picked up when the licence is bought.
Fishing Rules and Regulations
There are minimum sizes regarding the capture of many types of fish and of octopus
Fishermen can find information on minimum measurements from the port authorities or on the Ministry of
Nautical Affairs website (in Greek)
Fishing with a net is forbidden
Spear fishing is not allowed anywhere in Greece during the month of May
It is illegal to use spears with any kind of compressed gas, including air and CO2, or any kind of explosive
charge
It is illegal to spearfish with any kind of underwater light source such as a flashlight or torch at any time. This
includes night fishing and fishing inside caves
Fishing with explosives is illegal, as is fishing with compressed gas
Restricted areas
Certain smaller islands may be protected or have restrictions in place regarding fishing. Check for signs
stating that fishing is prohibited or check with the port authority about local regulations. There are port
authority or coast guard offices at virtually every port in Greece.
Freshwater Fishing
Freshwater fishing is popular in Greek Macedonia, the Peleponnese and near the city of Ioannina, among
other places. There are no clubs for freshwater fishing in Greece. Those who want to fish need to find
information and make arrangements themselves.
Generally, no licence is needed to fish with a line or rod in rivers, lakes or reservoirs. Local restrictions may
apply. As with fishing in the sea, size restrictions apply for several kinds of fish.
Freshwater fish in Greece include trout, whitefish and catfish.
Fishing Risks
The main dangers when fishing in Greece apply to those fishing with a spear or harpoon. Safety
precautions, such as using a marker buoy, should be followed, as there can be heavy traffic around islands,
including jet skis and small boats. Boats and jet skis should remain 100m away from diving buoys, however,
this rule is not always respected.
Fishing Equipment and Boats
There are many specialised stores in Greece selling fishing equipment, including rods and harpoons.
Simple handheld lines are often found in small shops in the harbour; the line is wound around a plastic disc.
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It is possible to charter boats for fishing trips in Greece. Information about chartering is available in
harbours. It may also be possible to arrange with local fishermen to be taken out to sea. Local fishermen
may also be able to supply bait.
Quelle: Homepage ANGLOInfo Athens , 13.03.2013
CD-13
Impressum:
© Informationsstelle Mittelmeer München
Bearbeitung: Dr. Hans Schmidt München / E-Mail: [email protected]
Fassung: März 2013, ed. 13-01
Änderung gegenüber der Fassung 11-01: Völlige Überarbeitung.