Nautische Basis - Informationen "Griechenland"
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Nautische Basis - Informationen "Griechenland"
Informationsstelle Mittelmeer München Nautische Basis - Informationen Griechenland mit Angaben der revierbezogenen Funkdienste und Wetterberichte Quelle: Homepage des Griechischen Hydrographischen Instituts Quelle der Karte: frühere Homepage des Griechischen Hydrographischen Instituts Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Nautik-Verlages München. Die Informationen werden mit der größtmöglichen Sorgfalt so aktuell wie möglich zusammengestellt. Da jedoch Änderungen in den Vorschriften oder in einer Situation vor Ort eintreten oder eingetreten sein können, deren Veröffentlichung oder In-Kraft-Treten erst später bekannt wird, kann eine Gewähr in keinem Falle übernommen werden. Stand der Informationen: März 2013 Seite 2 Allgemeine Informationen / Griechenland B/1 (Hinweis: Die hier aufgeführten Vorschriften wurden so gut wie möglich recherchiert. Trotzdem kann es vorkommen, daß die eine oder andere Vorschrift geändert wurde, ohne das die Autoren rechtzeitig davon Kenntnis erhielten. Jede Haftung für eventuelle nicht gültige oder überholte Angaben ist daher ausgeschlossen. Ebenso wird darauf hingewiesen, daß die hier aufgeführten Informationen überwiegend für privat genutzte Yachten gelten. Für kommerziell genutzte Yachten, z.B. Charteryachten oder Yachten in Club-Eigentum o.ä., können andere Vorschriften von Bedeutung sein). Kapitel Thema 1 Inhaltsverzeichnis . . . . . . Seite . 2 Abschnitte in Kursivschrift: es liegen keine Informationen vor. Gesetzliche Bestimmungen 2 3 20 21 Passbestimmungen . . . . . . Ein- und Ausreisebestimmungen über Land a.)/ Bootstransporte . . . . . b.) Einreise mit (Haus)Tieren . . . . a. )Ein- und Ausreisebestimmungen über See inkl. Gebühren . . . . . . b.) Einklarierungshäfen . . . . . Hafen- und Verkehrsbestimmungen a.) Sperrgebiete . . . . . b.) Naturschutzgebiete . . . . Zoll- und devisenrechtliche Bestimmungen . . . Versicherungspflicht . . . . . . Seetüchtigkeit . . . . . . . Führerscheinbestimmungen . . . . . Ausrüstungsvorschriften, Abgasvorschriften, Fäkalientanks . a.) Zeitweilige Einfuhr und Stationierung von Yachten b.) Crewwechsel auf Privatyachten Signalpistolen . . . . . . . Einfuhr und Benutzung von Funkgeräten und Handy's . Anschriften der diplomatischen Vertretungen der BRD . Österreichs . der Schweiz . Marinas a.) Anschriften. . . . b.) Transit-Preise (Auswahl) a.) Hafenämter (Rufnummern) . . . . b.) Küstenfunkstellen . . . . . . Anschriften von Service-Firmen (Bootsmotoren) Tauchvorschriften . . . . . . 22 23 Versorgungsmöglichkeiten Strom- und Wasserversorgung Treibstoff, Tankstellen . . . . . . 32 Nautische Informationen Nautische Veröffentlichungen a.) Vertriebsstellen . . b.) Amtliche Handbücher . . . . . . . . . . 32 . 33 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 24 . 3 . 6 . 6 . 7 . 8 . . . . . . . 9 10 10 12 12 13 13 . . . . . . 13 14 14 16 17 18 . 24 . 28 . 30 Seite 3 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 c.) Gezeitentafeln . . . d.) Allgemeine Literatur . . Seekarten a.) deutsche . . . b.) englische . . . c.) griechische . . . Betonnung Verkehrstrennungsgebiete . . Leuchtfeuer / Funkfeuer Wetter allgemein . . . Wetterberichte a.) deutsche / österreichische . b.) albanische . . . c.) griechchische . . Nautische Warnnachrichten a.) griechische . . . b.) albanische . . . Kollisionsverhütungsregeln . . a.) Seenotrettungsdienste maritim . b.) Funkärztliche Beratung . . c.) Allgemeine medizinische Hinweise Krankenversicherung Zoll / Auskunftsstellen für Zollfragen Fremdenverkehrsämter . . Internetadressen . . . Wichtige Rufnummern . . Allgemeine Informationen Sportfischerei . . . . Impressum . . . . . . . . . . . 35 . 35 . . . . . . . . . . 35 . 36 . 38 . . . . 38 . . . . 39 . . . . . . . . . . 51 . 51 . 51 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 . 62 . 62 . . . . . . . 63 . 64 54 56 56 57 59 59 CD13 Pass-Bestimmungen /Griechenland Stand: Februar 2013 B/2 Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich: Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig vorläufiger Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig Personalausweis Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig vorläufiger Personalausweis Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten Kinderreisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig Noch gültiger Kinderausweis nach altem Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Seite 4 -Anmerkungen Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei Reisen mit abgelaufenen Dokumenten kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft. Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen. Aufenthaltserlaubnis Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. CD13 Angaben des Auswärtigen Amtes Österreichs: Einreise Visumspflicht: nein Visum erhältlich: --Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis Passgültigkeit: darf bis zu fünf Jahren abgelaufen sein (s. Sonstiges!) Cremefarbiger Notpass: wird akzeptiert Miteintragung von Kindern: Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen. Sonstiges: Bezüglich der Passgültigkeit wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter dringend empfohlen, um allenfalls von dieser Regelung abweichende Transportbestimmungen in Erfahrung zu bringen: Bei Einreisen und Ausreisen am Luftweg kann nunmehr Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden, weswegen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis zu benützen wäre. Minderjährige, die ohne Begleitung der Obsorgeberechtigten nach GR reisen, benötigen eine Zustimmungserklärung (in Englisch) der Obsorgeberechtigten. Unterschriften auf dieser Erklärung sind von einem österreichischen Gericht oder Notar zu beglaubigen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten muss bei der für den Wohnort zuständigen Polizeidienststelle eine Eintragungsbestätigung ("Veveossi Engrafis") beantragt werden. Seite 5 Bei Ausflügen in die Türkei: für die Einreise ist ein Sichtvermerk erforderlich (wird an der Grenze erteilt; Ausnahme: Inhaber österreichischer Notpässe (cremefarben) müssen das für die Einreise benötige Visum vor Reisebeginn an der für ihren Wohnsitz zuständigen Türkischen Botschaft beantragen. Inhabern dieser Pässe darf kein Visum an der Grenze bei Einreise erteilt werden). Reisepässe müssen bei der Einreise in die Türkei noch mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des ausgestellten Visums gültig sein. Eine Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich. 62 Für die Einreise in das autonome Gebiet des Heiligen Berges Athos (ausschließlich männliche Besucher) und den Besuch der Klöster ist eine Bewilligung erforderlich. Die Beantragung sollte etwa 6 Monate im Voraus beim Mount Athos Pilgrims Office erfolgen: Egnatia Odos 109, GR-54635 Thessaloniki Tel: +30/2310/252578; Fax: +30/2310/222424, EMail: piligrimsbureau(at)c-lab.gr. Zwei Wochen vor dem Besuch muss der Termin telefonisch noch einmal bestätigt werden, da er ansonst verfällt. Das Büro stellt nur etwa zehn Besuchsgenehmigungen für ausländische Besucher und etwa 100 für griechische bzw. orthodoxe Besucher pro Tag aus. CD13 Das Schweizerische Departement für Auswärtige Angelegenheiten teilt mit: Schweizer reisen ins Ausland und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz reisen ins Ausland Die Botschaft oder das Konsulat Ihres Ziellandes beantwortet unter anderem folgende Fragen: • Brauche ich einen Pass oder eine Identitätskarte? Wie lange müssen meine Ausweise noch gültig sein? • Wie lange darf ich im Land bleiben? • Darf ich im ganzen Land herumreisen oder gibt es Einschränkungen für bestimmte Gebiete? • Brauche ich ein Visum? Welche Unterlagen muss ich dafür vorlegen? Wie lange dauert die Visumausstellung? Achtung: In einigen Ländern gelten für die provisorischen (Notpässe) und die ordentlichen Pässe unterschiedliche Regeln. • Mein minderjähriges Kind reist alleine, nur mit einem Elternteil oder einer Drittperson: Braucht es eine schriftliche Einwilligung der Eltern? In welcher Form muss diese aufgesetzt werden? • Welche Zollvorschriften muss ich beachten, z.B. für Medikamente, elektronische Geräte, Nahrungsmittel, Alkohol etc.? • Darf ich mein Haustier mitnehmen? • Welche Papiere sind erforderlich, wenn ich mit meinem eigenen Fahrzeug reise? • Kann ich das Visum in einer anderen Botschaft des Ziellandes beantragen, wenn ich auf einer langen Reise durch mehrere Länder bin? (Grundsätzlich muss das Visum im Wohnsitzland beantragt werden.) Kontaktieren Sie also direkt die nächste Botschaft oder das nächste Konsulat Ihres Ziellandes. CD13 Seite 6 Einreise über Land /Griechenland B/3 Stand: Februar 2013 Für die Einreise mit Booten über Land sind keine besonderen Vorschriften bekannt. Bei (Boots-)Transporten mit Übermaßen (über Länge 18 m, Breite 2,55 m lt. griechischen Straßenverkehrsgesetz) sind Überbreiten-Genehmigungen notwendig. Diese werden in Griechenland erteilt durch das Griechische Verkehrsministerium Ministry of Transport and Communications Anastaseos 2 + Tzigande GR – 10191 Athens Tel.: 0030-21 06 50 80 00 Fax: 0030-21 06 50 85 02 erteilt. Tauchausrüstungen und Pressluft-Flaschen müssen bei der Einreise deklariert werden. Hinweis: Es sind jedoch auch die Bestimmungen der Transitländer Österreich, Italien, Ungarn oder Serbien zu berücksichtigen. CD13 Einreise mit (Haus)Tieren /Griechenland (über Land und über See) B/3 b Stand: Februar 2013 Das Auswärtige Amt der BRD teilt dazu mit: Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de (Hier findet man nichts ! Red. ) Seit dem 1.10.2004 findet die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Die Verordnung 998 / 2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind. Die Verordnung besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B Übertragung) ausgestattet werden. Bei Reisen muss der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU-Entscheid 2005 / 91 / EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gern Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird, es gechippt/ tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. In diesem Fall muss die Mutter die Einreisebedingungen erfüllen. Quelle: Homepage www.MSD-Tiergesundheit.de CD13 Seite 7 Ein- und Ausreise über See /Griechenland inkl. Gebühren B/4 a Stand: Februar 2013 Einreise über See Beim Einlaufen in die griechischen Hoheitsgewässer müssen alle Yachten unter fremder Flagge zunächst einen Port of Entry (siehe Abschnitt B/4 b) anlaufen und bei den zuständigen Behörden (Hafenamt, Zoll, Gesundheitsbehörden, Einwanderungs- und Finanzbehörden) einklarieren. Dabei muß die Gastlandflagge und die Flagge "Q" des Internationalen Signalbuches ("Quarantäneflagge") korrekt (d.h. unter der Stb.-Saling) gesetzt sein. Der Ablauf ist unterschiedlich für Yachten aus EU-Ländern und aus Nicht-EU-Ländern. Grundsätzlich (für EU- und Nicht-EU-Yachten) müssen beim Einklarieren vorgelegt werden: • die amtlichen Schiffspapiere im Original (z.B. Internationaler Bootsschein, Flaggenzertifikat o.ä.). • die Personalpapiere des Skippers und der Crew (Pass o.ä.) • die amtliche Funklizenz der Yacht und das Funkzeugnis des Skippers oder eines Crewmitglieds • eine Haftpflicht-Versicherungsbestätigung für die Yacht. Hierfür hat sich von den Versicherungsgesellschaften herausgegebene mehrsprachige "blaue Versicherungskarte" als zweckmäßig erwiesen. (Hierzu siehe auch Kap. 8 (Versicherungspflicht)). • der Führerschein des Skippers. Falls der Eigner nicht selbst an Bord ist: eine Bestätigung, aus der die Berechtigung zur Benutzung der Yacht zweifelsfrei hervorgeht. Für Yachten aus Nicht-EU-Ländern wird das "Transit-Log-Book" (Deltio Knissis) ausgestellt. Dieses ist 6 Monate gültig und kann bis zu 1 Jahr verlängert werden. Beim Verlassen der griechischen Gewässer ist das Transit-Log zurückzugeben. Folgende Gebühren sind zu entrichten: Das Private Pleasure Yacht Maritime Traffic Document kostet ca. 29.35 €. Zusätzlich zahlen Yachten über 7 m Länge in jedem Hafen eine Gebühr von 5.87 €. Für Yachten unter der Flagge eines Landes, das nicht der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder gleichzeitig der Europäischen Freihandelszone angehört, wird nach dreimonatigem Aufenthalt im griechischen Hoheitsgebiet eine Gebühr von 14.67 € pro Meter Gesamtlänge fällig. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Yacht in die griechischen Gewässer einläuft. Auslaufen über See Vor dem Auslaufen über See ist in einem Port of Entry (siehe Seite B/4 (2)) unter Vorlage der Bootspapiere, der Pässe und der Crewliste auszuklarieren. Weitere Hinweise: Skipper und Crewmitglieder, die mit einer Yacht einreisen und entsprechend einklarieren, gelten in Griechenland als "Transit-Passagiere". Hierzu gehört, dass die Übernachtung während des Aufenthaltes in griechischen Gewässern an Bord erfolgt. Seite 8 Bei einer Übernachtung in einem Hotel oder bei einer Ausreise auf anderem Wege als mit der Yacht muß der Zoll und die Einwanderungsbehörde in einem Port of Entry entsprechend informiert werden, da dann der Status eines Crewmitglieds als "Transitpassagier" aufgehoben ist. Beim Einklarieren muß gemäß dem griechischen Tauchgesetz eine evtl. an Bord befindliche Tauchausrüstung und Pressluft-Flaschen deklariert werden. Einklarieren nach einer Ankunft aus einem türkischen Häfen ist problemlos möglich. Vor dem Verlassen der griechischen Gewässer muß ebenfalls ein "Port of Entry" zum Ausklarieren angelaufen werden. Dabei sind die Bootspapiere, die Crewliste und die Pässe vorzulegen. Aufenthaltssteuer für Yachten Gemäß Artikel 64 des Steuergesetzes 38421/A58 vom 23.04.2010 müssen alle privaten Motor- und Segelyachten mit einer Sondersteuer belastet, die entweder in einem griechischen oder ausländischen Yachtregister eingetragen sind und mit einem DEP.KA, einem Transit Log Book oder einem anderen entsprechenden Papier ausgestattet sind. Die Sondersteuer wird erhoben, wenn sich die Yacht über 60 Tagen pro Kalenderjahr in griechischen Gewässern aufhält. Die Steuer beträgt für Motorboote, die länger als 10 m sind, wie folgt: 10 – 13 m: 300 € pro Meter 14 – 17 m 550 € pro Meter 18 – 21 m 800 € pro Meter 22 – 25 m 1.050 € pro Meter ab dem 26. Meter: 1.300 € pro Meter. Für Segelyachten wird die Steuer ab einer Länge von 15 m berechnet. Sie beträgt: 15 – 20 m 200 € pro Meter 21 – 25 m 400 € pro Meter ab dem 26. Meter: 600 € pro Meter. Für Motoryachten unter 10 m und für Segelyachten unter 15 m wird eine Sonderregistrierungsgebühr von 1 (einem) € erhoben. Quelle: "Cruising" (Bulletin des Cruising Club der Schweiz), Heft 9/2010, Seite 9. CD13 Einklarierungshäfen für Yachten in Griechenland B/4 b Stand: Februar 2013 Bezeichnung in früheren Deutschen Unterlagen Amtliche griechische Liste (Februar 2013) Agios Nikolaos (Kriti) Agioi Theodoroi Alexandroupoli Aigio Argostoli Astakos Ait/Nias Chania Chios x Agios Nikolaos xx x xx x xx x x Agios Theodoros Alexandroupolis Aigion Argostolion Astakos Chania Chios Dafni – Agiou Orous Elefsina Ermoupoli-Syros Gytheio Iraklio Iviron-Agiou Orous Igoumenitsa Ithaki xx xx x xx x xx xx xx Itea Kalamata x x Daphni Elevsis Ermoupolis Gytheion Heraklion Iviron Igoumenitsa Vathi / Nisos Ithaki Itea Kalamata Seite 9 Kalimnos (nur im Sommer ) KalolimenesHerakliou Kastelorizo Katakolo Kavala Kerkyra Korinthos Kos Lavrio Lefkada Mikonos Milos Myrina - Limnos Mytilini Nafplio Nea Moudania/ Chalkidikis Patmos Patra Paxoi Preveza Pylos Pythagorio - Samos Rethymno Rodos Siteia Skiathos Souda - Chania Stylida Syros Symi Thessaloniki xx Kalimnos xx Kaloi Limenes xx x x x xx x x xx xx xx x x x xx Kastelorizon Katakolon Kavala Kerkyra Korinth Kos Lavrion Levkas Mykonos Adamas Myrina Mytilini Navplion Nea Moudania xx x xx x x x xx x xx xx xx xx xx xx x Patmos Patras Paxoi Preveza Pylos Pythagoreiou Rethymnon Mandraki/Rhodos Siteia Nisos Skiathos Souda Stylis Syros Symi Thessaloniki Fortsetzung nächstes Kapitel nächste Seite Thira Volos Vouliagmeni Zakinthos Zea / Peiraias Patmos Patra Paxoi Preveza Pylos Pythagorio - Samos Rethymno Rodos Siteia Skiathos Souda - Chania Stylida Syros Symi Thessaloniki Thira Volos Vouliagmeni Zakinthos Zea / Peiraias xx x x x x xx x xx x x x xx x xx xx xx xx xx xx x xx x x x x Thira Volos Vouliagmeni Zakynthos Zea / Piraeus Patmos Patras Paxoi Preveza Pylos Pythagoreiou Rethymnon Mandraki/Rhodos Siteia Nisos Skiathos Souda Stylis Syros Symi Thessaloniki Thira Volos Vouliagmeni Zakynthos Zea / Piraeus X = Liste lt. amtlichem greichischem Seehandbuch "PLOIGOS" XX = Liste des greichischen MarineMinisteriums CD13 Seite 10 Sperrgebiete in griechischen Gewässern B/6 a Stand: März 2013 Folgende Sperrgebiete in griechischen Gewässern sind amtlich veröffentlicht: Saronikou Kolpou Salaminas Skaramagkas Nisides Flesves Ormou Foinika Nisou Syrou Araxou (Akra Papas Patraikou Kolpou) Kriti I:: Nafstathmos Kritis Ormou Kyriamadi Akras Drepanou Dodekanisa: Ormou Lakki Ormou Parhteni Ormou Tristomou (Treis Boukes) Nisou Skyrou Ormou SDalamias Landen ist verboten Paireia (Ormou Kanellopolou Nisou Porou Ormou Agias Marinas (Evvoikou Kolpou) Akras Limnonari Nisou Skyrou Nisidas Agiou Georgiou Salaminas Gebiete, in denen Ankern und Anhalten verboten ist: Elefsinas Die genauen Begrenzungen können aus dem Internet, www.Nautik-Verlag.de/gesetze, Abschnitt Griechenland, heruntergeladen werden. CD13 Naturschutzgebiete B/ 6 b In Griechenland sind folgende Naturschutzgebiete ausgewiesen: Kolpos Lagana (Insel Zakynthos) 37° 42' N 20° 53' E : Von Mai bis Oktober sind 3 Schutzzonen eingerichtet: Zone A: (Ostteil der Bucht) Befahrverbot Zone B: Mittelteil der Bucht Aufenthalts- und Ankerverbot Zone C: Westteil der Bucht Maximale Geschwindigkeit 6 Knoten. (Quelle: Seehandbuch Nr. 2030, Abschnitt C.5.2.7) Ein weiteres Naturschutzgebiet soll es auf der Insel Kythira geben; Details sind nicht bekannt. CD09-10-13 Seite 11 Zoll- und devisenrechtliche Bestimmungen / Griechenland B/7 Stand: Februar 2013 Hinweise des Auswärtigen Amtes der BRD: Besondere Zollvorschriften / Besondere strafrechtliche Bestimmungen In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw. Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mit. Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen. Besondere strafrechtliche Vorschriften In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft. Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt. Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden. Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen. Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird dringend geraten: Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit. Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen. Um "blinden Passagieren" vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen. Überprüfen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen. Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden. Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Seite 12 Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zählt zur organisierten Kriminalität!) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geldoder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge. Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten: Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Fährhäfen. Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet selbst sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse, Planen usw. sorgfältig auf Beschädigungen kontrolliert werden. Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug). Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden. Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken. Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden. Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen. Sollten beim Befahren der Fähre durch die kontrollierenden Beamten der Küstenwache unerlaubt aufhältige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens unumgänglich. In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen: Kooperation ist besser als Verweigerung; Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden; in schwierigen Fällen berät und unterstützt die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa. Devisen-Vorschriften (Stand Februar 2013) (Quelle: Homepage Österr. Außenministerium) In Griechenland ist der Euro die Landeswährung. Einfuhr Die Einfuhr der Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, doch besteht ab einem Betrag von umgerechnet EUR 10.000,-- Deklarationspflicht. Ausfuhr Die Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Betrag von umgerechnet EUR 2.000,-- besteht aber Deklarationspflicht. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums verboten und strafbar. CD13 Versicherungsbestimmungen / Griechenland B/8 (Stand: 2009 / 2010 / 2013 Beim Einklarieren in einem griechischen Port of Entry ist die Vorlage eines HaftpflichtVersicherungsnachweises erforderlich. Seite 13 Es hat sich für deutsche Yachten bewährt, die von den Versicherungsgesellschaften herausgegebene mehrsprachige (ehemalige "Blaue Karte", jetzt) "weiße Karte" als Beleg einer Versicherung vorzulegen und sie an Bord mitzuführen. CD13 Seetüchtigkeit der Yachten B/9 Besondere Vorschriften zur Seetüchtigkeit von ausländischen Privat-Yachten, die in griechischen Gewässern kreuzen, sind nicht bekannt. Aus versicherungsrechtlichen Gründen erscheint es aber dringend notwendig, alle Yachten für das jeweilige Fahrtgebiet ausreichend seetüchtig auszurüsten. Als Anhaltspunkte können dabei für Segelyachten die Ausrüstungsvorschriften der Kreuzer-Abteilung des DSV dienen. Für Motoryachten können diese Regeln analog dienen. CD10-13 Führerschein- Bestimmungen Griechenland B/10 Bei der Einklarierung in Griechenland muß ein Führerschein des Skippers vorgelegt werden. Dabei wird derjenige Führerschein verlangt, der im Heimatland des Skippers für das befahrene Seegebiet vorgeschrieben ist. Für deutsche Skipper sind damit gültig: der Sportbootführerschein See, der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein und der Sporthochseeschifferschein. Für österreichische Skipper sind der FB2, FB3 und FB4 gültig. Soweit die Yacht mit einer Funkanlage ausgerüstet ist, muß der Skipper oder ein anderes Crewmitglied über ein gültiges Funkzeugnis verfügen. CD09-13 Ausrüstungsvorschriften Griechenland B/11 Ausrüstungsvorschriften oder Vorschriften über Fäkalientanks für ausländische Privat-Yachten, die in griechischen Gewässern kreuzen, sind nicht bekannt. Hinsichtlich der Ausrüstung muß allerdings auf die Sorgfaltspflicht eines Skippers gemäß der Schiffssicherheitsverordnung hingewiesen werden. Als Richtlinie können für Segelyachten die "Sicherheitsrichtlinien / Ausrüstung und Sicherheit von Segelyachten" der Kreuzer-Abteilung des DSV dienen. Da in griechischen Gewässern und ganz besonders vor den großen Häfen ständig ein starker Fährverkehr herrscht, erscheint es dringend notwendig, mindestens bei Nachtfahrten einen sicher funktionierenden Radarreflektor vorzuheißen. Für Abgas- und Geräusch-Grenzwerte gilt auch in Griechenland die EU-Richtlinie 2003/44/EG, die für alle EU-Staaten verbindlich ist. CD09-13 Signalpistolen B / 13 Zur Einfuhr und Aufbewahrung von Signalpistolen auf Privatyachten, die in griechischen Gewässern kreuzen, sind keine Vorschriften bekannt. Nach den in anderen Ländern üblichen Regelungen gilt folgendes: Seite 14 Einfuhr über Land: Es wird empfohlen, Signalpistolen und die Munition an der Grenze vor einer möglichen Kontrolle dem Grenzbeamten mündlich zu melden. Einfuhr über See: Bei einer Einreise über See müssen Signalpistolen nicht extra gemeldet werden (auch nicht mündlich), da sie zur benötigten Sicherheitsausrüstung einer Yacht gehören. Grundsätzlich ist für den Eigner/Skipper einer unter deutscher Flagge fahrenden Yacht der Besitz einer "Waffenbesitzkarte" und eines "Europäischen Feuerwaffenpasses" erforderlich. Bei einem Transport müssen die Waffen und die Munition getrennt voneinander transportiert werden. Für Yachten unter deutscher Flagge gilt nach Auskunft der Polizei Hamburg : "Für die vorübergehende Aufbewahrung einer erlaubnispflichtigen Signalpistole an Bord einer seegehenden Motor-oder Segelyacht ist ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe B oder des Widerstandsgrades Null erforderlich. Darüber hinaus ist ein nicht zertifiziertes Aufbewahrungsbehältnis als ausreichend anzuerkennen, wenn es die nachstehenden Sicherheitsstandards erfüllt: Behältnisse müssen aus Stahlblech (möglichst rostfrei) gefertigt sein; Das Stahlblerch der Tür/Klappe muss mindestens eine Stärke von 4 mm aufweisen; Eine verankerung des Behältnisses im Schiff ist erforderlich; Das Behältnis muß zu verschließen sein (elektronisch kodierters Schloss, Zahlenschloss oder Riegelschloss). " (Grundlage: Deutsches Waffengesetz §§ 3, 12 und 36 / Quelle: www.polizei.hamburg.de - Signalwaffen suchen - Wasserschutzpolizei Hamburg Broschüren.de anklicklen Signalwaffen-pdf anklicken. ) CD13 Einfuhr und Benutzung von Funkanlagen / Griechenland Benutzung von Handy's B/14 Die Einfuhr von fest eingebauten Funkgeräten beim Einlaufen über See unterliegt keinen Beschränkungen, wenn das Gerät in den Schiffspapieren eingetragen ist. Voraussetzung bei deutschen Yachten ist, daß für die Seefunkstelle von der "Bundesnetz- agentur" in Hamburg eine Genehmigung ausgestellt und ein Rufzeichen erteilt wurde. Der Betreiber der Seefunkstelle muß einen entsprechenden Befähigungsnachweis besitzen. Eine Benutzung einer Seefunkstelle ohne Befähigungsnachweis ist strafbar. Für Handy's stehen in Griechenland und auf den Inseln ausreichend Netze zur Verfügung. Allerdings kann durch Landabdeckung an manchen Stellen der Empfang oder Sende -möglichkeit gestört sein. CD10-13 Deutsche Auslandsvertretungen in Griechenland Stand: Februar 2013 Botschaft in Athen Anschrift: Telefon: Fax: Karaoli & Dimitriou 3, GR – 106 75 Athen-Kolonaki 0030 210 – 728 51 11 0030 210 – 728 53 35 B/15 Seite 15 E-Mail: Postanschrift: [email protected] Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O.Box 1175, GR - 101 10 Athen, Griechenland Generalkonsulat in Thessaloniki Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Leoforos Megalou Alexandrou 33, GR - 54641 Thessaloniki 0030 2310 – 25 11 20, 25 11 30 0030 2310 – 24 03 93 [email protected] Consulate General of the Fereal Republic of Germany, P.O.Box 50793, GR - 54014 Thessaloniki, Griechenland Honorar-Konsulate: Chania / Kreta Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Digeni Akrita 1, GR - 73100 Chania / Kreta 0030 282 10 – 688 76 0030 282 10 – 688 76 [email protected] wie oben. Igoumenitsa Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Agion Apostolon 7-9, 4. Etage, GR-46100 Igoumenitsa 0030 266 50 – 253 35 0030 266 50 – 248 47 [email protected] wie oben. Iraklion / Kreta Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Dikeossinis-Satrasse 7, 4. Stock, GR – 71202 Iraklion / Kreta 0030 28 10 – 22 62 88 0030 28 10 – 22 21 41 [email protected] Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, P.O.Box 1083, GR – 71110 Iraklion / Griechenland Korfu Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Kapodistriou 23, GR – 49100 Korfu 0030 266 10 – 368 16 0030 266 10 – 368 26 [email protected] wie oben. Patras Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Trion Navarchon 65, GR – 262 22 Patras 0030 26 10 – 310 280 0030 26 10 – 325 803 [email protected] wie oben. Rhodos Anschrift: Telefon: Amerikis 55, GR – 85100 Rhodos 0030 224 10 – 371 25 Seite 16 Fax: E-Mail: Postanschrift: 0030 224 10 – 364 32 [email protected] wie oben. Samos Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Pythagorasplatz 20, GR - 83100 Samos/Samou 0030 227 30 - 252 70, 898 85, 898 86 0030 227 30 – 272 60 [email protected] Odos Themistoklis Pythagorasplatz 20, GR – 831 00 Samos/Samou Syros Anschrift: z.Zt. nicht besetzt Volos Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: Konstanta 154, GR – 38221 Volos 0030 242 10 – 359 88 0030 242 10 – 359 89 [email protected] wie oben. CD13 Österreichische Auslandsvertretungen in Griechenland B/16 Stand: September 2010 Athen (Botschaft) Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Parteiverkehr: 4, Vass. Sofias, GR – 10674 Athen 0030-210 72572 70 0030-210 72572 92 [email protected] Mo – Fr 10.00 – 12.00 Heraklion (Honorarkonsulat) Anschrift: Mafsalou 201, GR – 71601 Nea Alkarnassos Heraklion (Kreta Telefon: 0030-2810 331 481, 331 497, 331 443, 331 472 Fax: 0030-2810 22 10 90 E-Mail: [email protected] Parteiverkehr: Mo – Fr 10.00 – 12.00 Hermoupolis / Syros (Honorarkonsulat) Vorübergehend geschlossen. Korfu (Honorarkonsulat) Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Dienstzeiten: Mostoxidou 78, GR – 49100 Korfu 0030-266 10 435 73, 271 84 0030-266 10 435 93 [email protected] Mo + Fr 10.00 – 12.00 Patras (Honorarkonsulat) Anschrift: Institut für Massivbau 50, Pantanassi Street, GR – 26221 Patras Seite 17 Telefon: Fax: E-Mail: Parteiverkehr: Rhodos (Honorarkonsulat) Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Parteiverkehr: 0030-2610 271 447 0030-2610 220 759 [email protected] Mo, Di, Do 10.00 – 12.00 Iroon Politechniou 21, 85000 Rhodos 0030-22410 – 75738, 25445, 31618 0030-22410 – 32643, 22145 [email protected] [email protected] Di, Mi, Fr 18.00 – 20.00 Thessaloniki (Honorarkonsulat) Anschrift: Mitropoleos 37, GR – 54623 Thessaloniki Telefon: 0030-2310 - 478 300, 225 722 Fax: 0030-2310 - 225 722 [email protected] E-Mail: Parteiverkehr Mo + Fr 12.00 – 14.00, Mi 19.00 – 21.00, CD13 Schweizerische Auslandsvertretungen in Griechenland B/17 Stand: September 2010 Athen (Botschaft) Anschrift: Telefon: Notfallnummer für Schweizer Bürger: Fax: E-Mail: Dienststunden: Korfu (Konsulat) Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Patras (Konsulat) Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Rhodos (Konsulat) Anschrift: Embassy of Switzerland Iassiou 2, GR – 115 21 Athens 0030-210 723 03 64 / ...65 / ... 66 0030-694 491 19 19 0030-210 724 92 09 [email protected] Mo – Fr 10.00 – 12.00 Consulate of Switzerland 108 Fygardo Str. / Kanoni, GR – 49100 Corfu 0030-266 108 11 51 0030-266 108 11 58 [email protected] Korrespondenz ist über die Botschaft Athen zu senden. Consulate of Switzerland Ermou 15, GR – 262 21 Patras 0030-261 027 76 88 0030-261 027 46 88 [email protected] Korrespondenz ist über die Botschaft Athen zu senden. Consulate of Switzerland c/o Hellenic Island Services Seite 18 Gregoriou Seferi 108, GR – 851 00 Rhodos 0030-693 247 1008 0030-224 107 81 31 [email protected] Korrespondenz ist über die Botschaft Athen zu senden. Telefon: Fax: E-Mail: Thessaloniki (Konsulat) Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Consulate of Switzerland Leoforos Nikis 47, GR – 546 22 Thessaloniki 0030-231 028 22 14 / 15 0030-231 025 27 77 0030-231 025 27 89 [email protected] Korrespondenz ist über die Botschaft Athen zu senden. CD13 Marina-Anschriften Griechenland B/18a Stand: September 2011 (sortiert nach geografischen Bezeichnungen) Agios Nikolaos / Kreta Name: Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Marina of Agios Nikolaos 35° 11,2' N 25° 43,1' E GR – 72 100 Aghios Nikolaos / Kreta 0030-(0) 28 410-823 84 / 823 85 0030-(0) 28 410-829 86 Kanal 12 [email protected] www.marinaofagiosnikolaos.gr Alimos Marina siehe Kalamaki Aretsou Marina siehe Thessaloniki Argostoli /Kephallonia Name: Askos Zakynthos Marina Argostoli Position 38° 10,9' N 20° 29,7' E Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Agnis Metaxa Str. Argostoli +030-(0) 26710 282 86 +030-(0) 26710 264 55 Kanal 12 (Hafenamt) nicht bekannt www.argostoli-marina.tv1.gr Name: Askos Zakynthos Marina Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet 37° 54,5' N 20° 42,7' E nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt nicht beknnt Seite 19 Benitsai (Benites) (Corfu) Name: Benitsai Marina Position 39° 32,9' N 19° 54,9' E Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt Kanal 69 nicht bekannt nicht bekannt Evros Marina siehe Leros Flisvos Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Glyfada Name Position Anschrift Telefon Flisvos Marina 37° 56,1' N 23° 40,7' E Lamda Technol. Flisvos Marina S.A., GR-17510 Paleo Faliro / Athens/Greece +30-(0) 210 987 1000 / - 1002 +30-(0) 210 987 1060 Kanal 9 (Call: Flisvos Marina) [email protected] www.flisvosmarina.com Fax UKW E-Mail Internet Glyfada Marina 37° 51,5' N 23° 44,9' E S. Karagiora 2, GR – 16675 Glyfada +030-(0) 210 8945 625 / …8941 389 / …8941 979 / 8947 920 +030-(0) 210 8947 7353 / 894 7920 Kanal 07 und 19 nicht bekannt nicht bekannt Gouvia Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet: Gouvia Marina 39° 39,5' N 19° 51,5' E P.O.Box 604 8083 Tzavros / Corfu +030-(0) 266 10 919 00 / 266 10 913 76 +030-(0) 26610 913 76 / 266 10 918 29 Kanal 69 [email protected] www.medmarinas.com/en/gouvia/index.html Itea Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Itea Marina 38° 25,8' N 22° 25,3' E nicht bekannt +030-(0) 022 650 32 224 nicht bekannt Kanal 12 nicht bekannt nicht bekannt Seite 20 Kalamaki Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Alimos Marina 37° 52' N 23° 01' E GR – 17456 Kalamaki / Attika Zentrale: 0030-(0) 210 988 0000 Rezeption: 988 0003 0030-(0)-210 988 0001 / (0)-210 985 3151 Kanal 71 [email protected] www.alimos-marina.gr Kalamata Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Marina Kalamata 37° 01,3' N 22° 07,3' E GR - 24100 Kalamata Peloponnesus Greece +030-(0) 27210 210 37 / ...210 54 +030-(0) 27210 260 79 Kanal 69 [email protected] www.medmarinas.com/en/kalamata/index.html Kos Name Position Anschrift: Telefon Fax UKW E-Mail Internet Kos Marina 36° 53,9' N 27° 17,6' E Kos Ependitiki S.A., G. Papandreou Str. , GR – 85300 Kos / Hellas +030-(0) 22420 575 00 +030-(0) 22420 208 77 Kanal 77 Call: Kos Marina [email protected] www.kosmarina.gr Lavrion Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Olympic Marina GR – 19500 Lavrion / Attika / GR 37° 41,9 N 24° 03,3' E +030-(0) 22920 637 00 +030-(0) 22920 225 69 Kanal 9 [email protected] www.olympicmarine.gr Lefkas Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Lefkas Marina East Shore GR – 31100 Lefkas 38° 49,8' N 20° 42,8' E +030-(0) 26450 266 45, …. 26450 266 46 +030-(0) 26450 266 42 Kanal 69 [email protected] www.medmarinas.com/en/lefkas/index.html Seite 21 Leros Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Evros-Marina / Leros Marina Boatyard 37° 08' N 26° 52' E P.O.Box 30, GR – 85400 Port Lakki /Leros/ Greece 0030-(0) –22470-24733 / Mobil: 030-693 257 48 57 0030-(0) –22470-23947 Kanal 10 [email protected] www.lerosmarina.gr Mandraki / Rhodos Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Mandraki Marina Neorion Square, GR – 85100 Rodos/Greece 36° 27' N 28° 13' E +030-(0) 22410 371 01 +030-(0) 22410 374 01 Kanal 12 [email protected] www.rhodesmarina.com Messolongi Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Messolonghi Marina 38° 21,7' N 21° 25,6' E (Marina) 38° 19,0' N 21° 24,6' E (Kanal-Einfahrt) 18, Cyperus Str. GR-32200 Messolongi / Greece 0030-(0) –26310-501-90 / Mobil: 030-6945-33 41 71 0030-(0) –26310-271-20 Kanal 69 [email protected] www.messolonghimarina.com Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Methana marina GR – 18030 MethanaMethana 37° 35' N 23° 32' E +030-(0)22980 928 22, ...923 24 +030-(0) 22980 928 22 Kanal 12 (Hafenamt) [email protected] www.wiw.gr/english/methana_methana_Marina Methana / Attika Mykonos siehe Tourlos Mytilini / Lesbos Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Olympic Marina siehe Lavrion Marina Mytilini Mytilini / Lesbos 39° 05,7' N 26° 33,5' E +030-(0) 225 10-540 00 nichtg bekannt nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt Seite 22 Patras Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Patras Marina Othonos Amalia Str. 85, GR – 26 110 Patras 38° 15,3' N 211° 44,3' E +030-(0)2610 433 540 +030-(0)2610 435 274 Kanal 12 (Hafenamt) nicht bekannt nicht bekannt Porto Carras Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Porto Carras Marina GR – 63081 Neos Marmaras / Sithonia / Chalkidiki 40° 04,6' N 23° 47,2' E +030-(0) 23750 770 00 +030-(0) 23750 712 29 Kanal 09 [email protected] www.portocarras.com Porto Heli Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Frank's Yachtstation 37° 19,5' N 23° 08,6' E Frank's Yachtstation Christian Grünert, Odos Kosta 2, GR - 21061 Porto Heli Greece +030-(0) 27540 523 80 +030-(0) 27540 513 64 nicht bekannt [email protected] www.franks-yachtstation.com Porto Sani Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Porto Sani / Sani Resort GR – 63077 Kassandra / Chalkidiki / Greece 40° 05,8' N 23° 18,6' E +030-(0) 23740 995 81 / 2 +030-(0) 237 40 995 83 Kanal 09 [email protected] www.saniresort.gr Preveza Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Cleopatra Marina 38° 57,1' N 20° 45,9' E P.O.Box 25, GR - 48100 Aktio /Preveza +030-(0) 26820 230 15 +030-(0) 26820 214 14 Kanal 67 [email protected] [email protected] www.cleopatra-marina.gr Pylos Name Position Anschrift Telefon Pylos Marina 36° 55,2' N 21° 41,7' E ) ) Seite 23 Pythagoreion / Samos Fax UKW E-Mail Internet Hinweis: ) keine weiteren Angaben bekannt ) ) ) Nach Skipperbericht zum Anlegen geeignet, gut geschützt, aber unfertig Name Samos Marina Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet 37° 41,7' N 26° 57,5' E GR 83103 Samos +030-(0) 22730 616 00 +030-(0) 22730 618 33 Kanal 09 [email protected] www.samosmarina.com www.samosmarina.gr Samos Marina siehe Pythagoreion Thessaloniki Name Position Anschrift Telefon Fax UKW E-Mail Internet Thessaloniki Marina (Aretsu) 40° 34,8' N 22° 56,8' E GR – 55101 Aretsou / Kalamaria 0030-(0)-2310 444 594 / ...595 / ...598 0030-(0)-2310 444 585 Kanal 09 [email protected] www.thessaloniki-marina.gr Tourlos / Mykonos Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Hinweis: Tourlos Marina Mykonos 37° 28,7' N 25° 19,6' E +030-(0) 22890 222 18 nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt Pier fertig, Anlegen möglich, Infrasturktur fehlt Trizonia Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Marina Trizonia GR 3305 Trizonia Island 38° 22,1' N 22° 04' E +030-(0) 22667 1661 +030-(0) 22667 1661 Kanal 12 nicht bekannt nicht bekannt Seite 24 Vouliagmeni Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Vouliagmeni Marina Apollonos 77, GR – 16671 Vouliagmeni / Attika 23° 48,3' N 37° 40,6' E +030-(0) 21089 600 12 – 600 14 +030-(0) 210 89604 15 Kanal 09 [email protected] www.vouliagmeni-marina.gr Vounaki Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Vounaki Marina Paleros, GR – 30012 Etolokarnania 38° 46,8' N 20° 52,5' E +030-(0) 26430 411 90 +030-(0) 26430 411 91 Kanal 10 [email protected] nicht bekannt Xylocastro Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Xylocastro Marina GR – 20400 Xylocastro / Korinth 38° 05' N 22° 30' E +030-(0) 27430 256 20 +030-(0) 27430 411 90 Kanal 07 nicht bekannt www.pefkias.gr (nur Griechisch) Zea / Piraeus Name Anschrift Position Telefon Fax: UKW E-Mail Internet Zea Marina Freatida, GR – 18504 Piraeus 37° 55,93' N 23° 39,22' E +030-(0) 21045 590 00 +030-(0) 21045 590 31 Kanal 07 [email protected] www.medmarinas.com CD11-2 Hafenämter B/19 a (Stand Februar 2013 Name (alphabet.) Lage Tel.-Nr. N. = Nisos Fax.-Nr. UKWKanal Dienstzeit Adamas N. Milos +30 2287 022 100 12, 19 H24 Aegina N. Aegina +30 2297 025 734 12, 19 H24 Agios Nikolaos Kreta +30 2841 082 733 12, 19 H24 +30 2287 023 360 +30 2287 022 100 +30 2297 027 726 +30 2297 022 328 +30 2841 022 312 +30 2841 090 108 Seite 25 Aigio Golf v. Korinth Alexandroupolis N-Ägäis Argostoli Aspra Spitia Astakos Platigiali Chalkis N. Kefallinia Antikitira Ionisches Meer Chania Kreta Chios N. Chios Dhiorix Korinthou Eleusis Kanal von Korinth Saronischer Golf N. Syros N. Giali Ermoupolis Giali Gytheion Igoumenitsa Iraklion (Heraklion) Isthmia Ionisches Meer Kreta Kavala Golf von Korinth Golf von Korinth Peloponnes N. Samothraki Peloponnes, W-Küste N-Ägäis Keramoti Kerkyra N-Ägäis N. Corfu Kos N. Kos Kymassi N. Euböa Lagos N-Ägäis, Vistonikos Ormos N. Leros Itea Kalamata Kamariotissa Katakolon Lakki +30 2691 061 540 +30 2691 029 743 +30 2551 026 468 +30 2551 026 619 +30 26710 22 224 +30 2691 061 540 12, 21 H24 +30 2551 021 430 12, 19 H24 +30 26710 22 202 12 H24 +30 2267 041 205 +30 26310 226 00 +30 2267 041 205 +30 26310 275 26 12 12 tagsüber H24 +30 2221 0288 888 +30 2221 028 055 +30 2821 098 888 +30 2821 052777 +30 2271 044 433 +30 2271 044 434 +30 2741 030 880 +30 2221 088 888 12 +30 2821028 387 12 nicht festgelegt H24 +30 2271 044 432 12 H24 +30 2741 030 887 11 +30 210 556 5520 +30 210 554 7980 12, 19 keine Angabe H24 +30 2281 088 888 +30 2242 031 280 +30 2242 031 327 +30 2733 022 262 +30 2281 082 633 +30 2242 031 426 12 06 +30 2733 022 262 12 +30 2665 024 231 keine Angabe 12 H24 keine Angabe keine Angabe H24 +30 281 0244 912 +30 281 0244 934 +30 281 0244 956 +30 2741 037 777 +30 281 0226 110 12 H24 +30 2741 037 777 H24 +30 2265 032 319 +30 2265 032 100 12, 19, 21 12 H24 +30 2721 099 108 +30 2551 041 305 +30 2721 096 220 siehe Kavala 12, 18 H24 +30 2621 041 500 +30 2621 042 160 H24 +30 251 0224 472 +30 251 0224 967 +30 251 0223 716 +30 25910 51204 +3 2661 032 655 +30 2661 040 002 +30 2242 026 594 +30 2242 026 595 +30 2242 026 596 +30 2227 022 020 keine Angabe 16, 12, 18 12, 19 siehe Kavala +30 2661 039 918 12 H24 +30 2242 024 185 12 H24 +30 2227 022 020 12 +30 2541 096 666 keine Angabe 12 19 HX (nicht festgelegt) H24 +30 2247 022 334 keine Angabe 12 keine H24 Seite 26 Larimna Lavrion Levkas Str. v. Euböa N. Lefkas Limin Aliveriou Str. v. Euböa Mesolongion Golf von Patras Mykonos N.Mykonos Mitilini N. Lesbos Nea Mudania Navplion Nea Moudania Nisida Ghiali Chalkidike Ormos Kaloi Limenes Patras Kreta Dodekanes Ionisches Meer Piraeus Preveza Pylos Peloponnes Rafina Angabe tagsüber +30 2233 041 322 +30 2233 041 322 16 +30 2292 025 249 +30 2645 022 322 +30 2645 022 176 +30 2223 022 318 +30 2292 022 188 +30 2645 022 790 07, 12 12 +30 2223 023 633 12, 14 H24 keine Angabe H24 +30 2631 051 121 +30 2631 051 121 12 18 tagsüber +30 22890 22218 +30 22890 23973 +30 2251 040 827 +30 2251 037 447 +30 2251 037 448 +30 2373 021 172 +30 2752 022 974 +30 2373 021 172 +30 2242 031 280 +30 2242 031 327 +30 2892 022 483 +30 2892 097 524 +30 261 034 1002 +30 261 034 1024 +30 261 036 2648 +30 21 0451 1310 +30 21 0451 1317 +30 2682 0222 26 +30 2723 0222 25 +30 22890 23922 06 +30 2251 047 888 12, 16 keine Angabe H24 +30 2373 023 680 +30 2752 027 022 +30 2373 023 680 +30 2242 031 426 12, 19 12 12 19 06 keine Angabe 16 +30 261 034 1450 12 18 H24 H24 H24 keine Angabe keine Angabe H24 +30 21 0451 1121 +30 21 0451 6704 +30 2682 0288 54 +30 2723 0220 07 19 H24 H24 H24 keine Angabe 12, 18 12, 16, 18, 68 11, 74 +30 2241 027 365 12 H24 +30 2273 080 888 +30 2247 034 131 12 12 Rhodos N. Rhodos Samos Skala N. Samos N. Patmos +30 2294 022 300 +30 2294 022 481 +30 2241 028 666 +30 2241 028 888 +30 2241 022 220 +30 2273 027 318 +30 2247 031 231 H24 Skiathos Soudha Spetsai N. Skiathos Kreta N. Spetsai +30 2427 022 017 +30 2821 089 240 +30 2298 072 245 +30 2427 022 017 +30 2821 089 884 07, 12 16 10 12 Stenon RioAntirrio (Vessel Golf v. Patras +30 2634 032 370 +30 2634 023 370 14 H24 HX (nicht festgelegt) H24 H24 keine Angabe H24 +30 2238 022 329 +30 2238 023 998 +30 2593 022 106 +30 2310 593 121 +30 2286 022 239 +30 2238 023 998 07 12 H24 siehe Kavala +30 231 051 0500 +30 2286 023 778 12 12 +30 2267 041 205 +30 2267 041 205 10, 12 H24 keine Angabe H24 Traffic Service Stilis Thasos Thessaloniki Thira Thisvi N-Ägäis N. Thira (Santorin) Golf von Korinth Seite 27 Vathi Volos Zakynthos Kanal von Korinth N. Ithaka +30 2674 032 909 +30 2421 076 710 +30 2421 028 888 N. +30 2695 028 117 Zakynthos +30 2695 028 118 Verwaltung +30 2741 030880 Kontrollturm: +030 2741 030886 +30 2674 032 629 +30 2421 020 115 12 16 12 tagsüber H24 +30 2695 048 370 12, 18 H24 +030 2741 030887 11 CD13 PORT POLICE Attica Piraeus, Tel. 210-4226000-4,4593000 Agia Marina, Tel. 2 2940-63000 Lavrio, Tel. 22920-25249,22188 Oropos, Tel. 22950-32327,32270 Perama, Tel. 210-4410180,4414676 Rafina, Tel. 22940-22300,28888 Aegean Islands Aghios Efstratios, Tel. 22540-22225 Chios, Tel. 22710-44433/4 Ikaria, Tel. 22730-27890,23555 Lesvos, Tel. 22510-20320 Limnos, Tel. 22540-22823,22225 Samos, Tel. 22730-27318 Samothraki, Tel. 25510-41305 Thassos, Tel. 25930-22106 Crete Ag. Nikolaos Tel. 28410-22312 Chania, Tel. 28210-98888 Iraklio, Tel. 2810-244956,244912 Kissamos (Kasteli), Tel. 28220-22024 Rethimno, Tel. 28310-22276 Sitia, Tel. 28430-22310 Cyclades Amorgos, Tel. 22850-71259 Andros, Tel. 22820-22250 Folegandros, Tel. 22860-41249 Ios, Tel. 22860-91264 Kea, Tel. 22880-21344 Kithnos, Tel. 22810-32290 Mykonos, Tel. 22890-22218 Milos-Kimolos, Tel. 22870-22100 Naxos, Tel. 22850-23939,22300 Paros, Tel. 22840-21240,29301 Santorini, Tel. 22860-22239 Serifos, Tel. 22810-51470 Sifnos, Tel. 22840-31617 Siros, Tel. 22810-22633 Tinos, Tel. 22830-22348 Dodekanissa Astypalea, Tel. 22430-61207-8 Halki, Tel. 22410-57220 Kalimnos, Tel. 22430-28137 Karpathos, Tel. 22450-22227 Kassos, Tel. 22450-41288 Kastelorizo, Tel. 22410-49270 Kos, Tel. 22420-26594-6 Leros, Tel. 22470-22224 Lipsi, Tel. 22470-41133 Nisiros, Tel. 22420-31222 Patmos, Tel. 22470-31231 Rhodos, Tel. 22410-22220,27365 Tilos, Tel. 22410-44350 Ionian Islands Ithaki, Tel. 26740-32909 Kefalonia (Argostoli), Tel. 26710-22224,22397 Kefalonia (Fiskardo), Tel. 26740-51212 Kefalonia (Lixouri), Tel. 26710-91205 Kerkyra, Tel. 26610-32655-40002 Lefkada, Tel. 26450-22176 Paxi, Tel. 26820-32259 Zakynthos, Tel. 26950-23566,22417 Sporades Alonissos, Tel. 24240-65595 Skiathos, Tel. 24270-22017 Skiros, Tel. 22220-91475 Skopelos (Glossa), Tel. 24240-33033 Skopelos (Skopelos), Tel. 24240-22180 Thessalia Volos, Tel. 24210-28888 Thraki Alexandroupolis, Tel. 25510-28734,26468 Samothraki, Tel. 25510-41305 Macedonia Kavala, Tel. 2510-223628,223716,224967 Thassos, Tel. 25930-22106 Thessaloniki, Tel. 2310-5315034 Epiros: Igoumenitsa, Tel. 26650-22240,22235 Preveza, Tel. 26820-22226 Evia Edipsos, Tel. 22260-22464,23317 Halkida, Tel. 22210-22236,28888 Karistos, Tel. 22240-22227 Kimi, Tel. 22220-22606 Marmari, Tel. 22240-31222 Orei, Tel. 22260-71228 Stira, Tel. 22240-41266 Quelle: Tourist Guide of Greece 2010 Seite 28 Küstenfunkstellen B/19 b (Stand Februar 2013) In Griechenland sind folgende Stationen in Betrieb: Hellenic Coast Guard Aspropirgos Attikis (JRCC) Selektivruf: DSC MMSI 00 239 1000 (UKW, GW/MW, KW) Kanal Grenzwelle: Kurzwelle UKW Tel.: 0030-(0)210 557 32 47 Fax: (0)210 557 17 69 Küstenfunkstelle Seefunkstelle 2 177 2 189,5 4 219,5 4 208 6 331 6 312,5 8 436,5 8 415 Hörwache Mo –Fr 05.00 –12.00 h Küstenfunkstelle Seefunkstelle 1 698 2 123 1 734 2 078 4 146 4 146 4 351 4 351 8 710 8 710 13 173 12 326 17 404 16 522 19 785 18 810 22 852 22 156 16 163 25 088 Hörwache 07 Sprechfunk: Grenzwelle: Kanal 262 274 Kurzwelle: UKW Piraeus (Peireias) MMSI 428 835 1233 1655 1811 2253 2507 07 Mo – Fr 05.00 – 12.00 h Mo – Fr 05.00 – 12.00 h Tel. 0030-(0) 210 411 2500 (0) 210 422 0772 (für Notfälle) (0) 210 419 1126 (0) 210 419 1325 (0) 210 419 1703 (0) 210 419 1704 Fax: 0030 (0) 210 411 5798 (0) 210 419 1561 ………….(0) 210 422 4417 ………….(0) 210 413 2398 E-Mail: [email protected] 00239 2000, 2376 73000 Seite 29 Sprechfunk: Kanal UKW Grenzwelle Kurzwelle Olympia (SVO) Ruf: Tel. Fax: E-Mail: 262 428 835 1233 1655 1811 2253 Küstenfunkstelle Seefunkstelle 07, 18, 19, 20, 21 1 698 2 123 1 904 4 351 8 710 13 173 17 404 19 785 22 852 Hörwache H24 12 326 16 522 18 810 22 156 Olympia Radio +30-210 606 01 20, 600 17 99 +30 210 600 25 99 [email protected] [email protected] Sprechfunk UKW Ruf: Olympia Radio 2 (Hinweis: Alle Stationen außer Patras und Pyrgos halten Hörwache auf DSC Kanal 70) über abgesetzte Stationen: Andros Astypalaia Chios Festos Gerania Karpathos Kefallinia Kerkyra Knossos Kythira Lichada Limnos Moustakos Mytilini Parnitha Patmos Patras Petalidi Pilio Poros Pyrgos Rodos UKW-Kanal 16, 24 16, 23 16, 85 16, 26, 27 02, 16, 64 03, 16 16, 27, 26, 28 02, 03, 16, 64 16, 83, 84 16, 85, 86 01, 16 16, 82, 83 16, 04 01, 02, 16 16, 23, 25, 84 16, 24 16, 85 16, 23, 83, 84 03, 16, 60 16, 26, 27, 28 16, 86 01, 16, 63 Seite 30 Sfendami Sitia Skyros Syros Thasos Thira (Santorin) Tsoukalas Vrouchas 16, 23, 24 16, 85, 86 16, 86 03, 04, 16 16, 25, 85 16, 61, 62 16, 26, 27 16, 28 Dienstzeit: H24 auf Kanal 16 Sammelanruf: auf Anforderung. Grenzwelle / Mittelwelle Abgesetzte Stationen Station Iraklion Kerkyra Limnos Rhodos Küstenfunkstelle Seefunkstelle 1615.5; 1726.4; 1741.4; 2182; 2799 1696; 2182; 2607; 2830; 3613 2182; 2730; 3793 1824; 2182; 2624; 3630 Kurzwelle: Zusätzlich sind 42 Kurzwellen-Stationen in Betrieb (siehe Brit. Admirality List of Radio Signals, Vol. 1(1); NP 281 (1). CD13 Tauchvorschriften in Griechenland B/21 Erstellt in Zusammenarbeit mit der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr in Frankfurt/Main, der Hellenic Professional Diving Association und Aegaean Divers). GESETZLICHE REGELUNGEN Tauchen mit Tauch-Ausrüstung in griechischen Gewässern ist zum Schutz archäologischer und historisch wertvoller Schätze gesetzlich geregelt. Durch das Tauchgesetz 3409 wurden ab 2006 neue Regelungen für das Tauchen in griechischen Gewässern erlassen. (Der Text des Gesetzes (in Originalfassung) kann unter www.nautik-verlag.de/gesetze eingesehen werden). Die folgende Ausarbeitung stellt eine Zusammenfassung des umfangreichen Gesetzes dar. a.) Freizeit-Tauchen ist in griechischen Gewässer erlaubt mit Ausnahme von (70) bestimmten Gebieten. Das Tauchen ist verboten in Gebieten, die das Ministerium für Kultur als archäologische Zonen erklärt hat. In einigen dieser archäologischen Gebiete, die das Ministerium für Kultur und das Ministerium der Handelsmarine zu einer "underwater museum area" erklärt haben, kann das Tauchen erlaubt sein, wenn die Aufsicht dabei von einem "Archaeological Diver" übernommen wird. b.) Tauchen ist nicht erlaubt in besonders geschützten Umwelt-Zonen. c.) Tauchen ist nicht erlaubt an Schifffahrtsrouten oder in Ankergebieten der Berufsschifffahrt. d.) Tauchen ist nicht erlaubt in Übungsgebieten der griechischen Marine. e.) Tauchen ist nicht erlaubt näher als 100 m Entfernung von Wassersport-Gebieten. f.) Tauchen ist nicht erlaubt in Gebieten, in denen sich Unterwasser-Kabel befinden. Seite 31 g.) Tauchen ist nicht erlaubt in bestimmten Gebieten, die von der Hafenpolizei aus bestimmten Gründen für das Tauchen gesperrt hat. h.) Tauchen ist nicht früher als 1 Stunde vor Sonnenaufgang oder später als 1 Stunde nach Sonnenuntergang oder bei Nacht erlaubt, es sei denn, das Tauchen erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Tauchzentrum. i.) Es ist verboten, beim Tauchen Fische zu harpunieren oder Gegenstände aus dem Meer zu bergen. j.) Es ist nicht gestattet, irgendwelche Fischereigeräte an Bord eines Tauchbootes mitzuführen. k.) Es nicht gestattet, beim Tauchen irgendwelche archäologischen Funde zu bewegen oder zu photographieren. l.) Tauchen von Einzeltauchern ist nicht erlaubt. m.) Sollten archäologische Gegenstände oder andere Dinge, die z.B. für die Polizei von Interesse sein könnten, oder ein Wrack entdeckt werden, so muß der Fund umgehend der Polizei gemeldet werden. n.) Jedes Boot, das für Tauchzwecke benutzt wird oder welches ankert, während sich Taucher unter Wasser befinden, muß eine Taucherflagge oder zeigen. Wenn sich ein Taucher mehr als 50 m von dem Tauchboot, das die Taucherflagge zeigt, entfernt, muß er ein "dive flag reel" (aufblasbaren Ball mit einer Taucherflagge an einer Stange, die sich dann über seinem Tauchort befindet) mitführen und zeigen. Folgende ergänzende Informationen liegen vor: Tauchausrüstungen müssen bei der Einreise deklariert werden. Einzeltauchen ist nur erlaubt für Taucher, die zertifiziert sind durch folgende Institutionen: PADI (Professional Association of Diving Instructors), ANDI (American Nitrox Divers International) SSI (Scuba Schools International) CMAS-EOUDAATK (Confédération Mondiale des Activités Subaquatiques / Greek Federation of Underwater Activities) IANTD (International Association of Nitrox and Technical Divers) und NAUI (National Association of Underwater Instructors). Taucher, die von anderen Organisationen zertifiziert sind, dürfen nur unter Aufsicht eines offiziellen Tauchzentrums tauchen. Eine Liste der offiziellen Tauch-Center in Griechenland kann unter www.dive-centers.net/dive_centers-greece-28.html aufgerufen werden. Die Griechische Zentrale für Tourismus empfiehlt: Über die für das Tauchen gesperrten Gebiete kann man sich jeweils beim zuständigen Hafenamt informieren. Seite 32 NOTRUFE Marine-Einsatzzentrale im Marinekrankenhaus Athen Tel. 7241311, 7216451 Zentrum für Überdruck-Medizin Tel. 6403278, 6465180, 6438590, 9218161 Hafenamt-Notruf Tel. 108 Hubschrauber der OLYMIC AIRWAYS Tel. 9362689 Sofort-Transport Tel. 9884149 INTERJETI -Hubschrauber Tel. 9647790-1 CD10 Treibstoffversorgung / Tankstellen B/23 Die Treibstoff-Versorgung bereitet in Griechenland in der Regel keinerlei Probleme. Allerdings wird überwiegend Diesel verkauft, da es nach einer Information der Griechischen Zentrale für Tourismus untersagt ist, Benzin zu tanken. In den Marinas sind diejenigen Stellen an der Pier, wo die Tankstelle steht, mit gelb-blauen schrägen Streifen markiert. In kleineren Häfen muß man den Treibstoff an örtlichen Tankstellen kaufen, oder er wird per Tankwagen geliefert. Dadurch kann sich der Preis geringfügig erhöhen. Die Bestellung kann meist telefonisch erfolgen; die örtliche Telefonnummer ist meist an der Pier ausgehängt oder kann beim Hafenamt erfragt werden. Zollfreier Treibstoff wird nicht mehr an Yachten aus EU-Ländern abgegeben. Yachten aus NichtEU-Ländern können zwar formal zollfreien Treibstoff tanken, jedoch ist diese Prozedur sehr zeitaufwändig, da sie über die zuständige Zollstelle abgewickelt werden muß. Nach einer amtlichen griechischen Liste sind in folgenden Häfen Tankstellen für Yachten am Wasser vorhanden: Adamas (Milos) Katapola (Amorgos) Pylos Aegina Kavala Poros Aghios Nikolaos (Kea) Korfu (Hafen) Porto Koufo (Chalkidike) Aghios Nikolaos (Kreta) Korinthos (Hafen) Porto Rafti (Attika) Alexandroupolis Kos (Hafen) Preveza Alimos Marina (Athos) Kymi (Euböa) Rhodos Mandraki Hafen Andros (Kastro) Lakki (Leros) Skala (Patmos) Argostoli (Kephalonia) Lavrion Skiathos Hafen Chania (Kreta) Levkas Skopelos Hafen Chios Hafen Limeni Spetsai Corfu Hafen Linaria (Skyros) Thessaloniki Hafen Ermoupolis (Syros) Myrina (Lemnos) Thessaloniki Marina Flisvos Marina Mytilene (Lesbos) Tinos Gouvia Marina (Korfu) Monemvasia Vathi (Ithaka) Gythion Mykonos Volos Chalkis (Euböa) Nafpaktos Vouliagmeni Marina Hydra Nauplia (Nafplio) Zakynthos Hafen Itea Naxos Zea Marina (Piraeus) CD10 Kalamaki (Alimos Marina) Nea Roda (Athos) Kalamata Palaia Epidauros Kalymnos Palaiokastriza (Korfu) Kamares (Sifnos) Parga Kapsali (Kythera) Parikia (Paros) Kastelorizon Pigadia (Karpathos) Seite 33 Amtliche Vertriebsstellen Stand: Januaar 2013 B/24a Deutschland: HanseNautic GmbH Bade&Hornig / Eckardt & Messtorff Herrengraben 31, 20459 Hamburg Tel. 040/37 48 42-0, Abt. Sportschifffahrt: 37 48 42 38 Fax 040/37 48 42 42 E-Mail: [email protected] Nautischer Dienst Kapitän Stegmann Maklerstr. 8 24159 Kiel Postfach 8070 24154 Kiel Tel.: 0431/33 17 72 und 33 23 53, Fax: 0431/33 17 61 E-Mail: [email protected] Nautischer Dienst Kapitän Stegmann Zweigniederlassung Überseehafen Postfach 48 12 03, 18134 Rostock Tel. 0381-670 05 70; Fax: 0381-670 05 71 E-Mail: [email protected] "SEEKARTE" Kapitän A. Dammeyer Korffsdeich 3 , 28217 Bremen Tel. 0421/395051/52, Fax 0421/3962235 E-Mail: [email protected] Österreich: PAJU-Nautik St. Stefanerstr. 42 A - 8101 Gratkorn Tel.: 0043-(0)3124/23 084, Fax: 03124/23 08 44 E-Mail: [email protected] Bernwieser Seekarten und Flight Shop Kienmayergasse 9 A-1 140 Wien Tel. 01/98 55 166, Fax 01/98 29 444 E-Mail: [email protected] CD13 Amtliche Veröffentlichungen / Amtliche Handbücher für das Ionische Meer / Ägäis (Gebiet dieser Nautischen Basis-Information) B/24 b (Stand März 2013) Hinweis: Die amtlichen Seehandbücher sind von den Vertriebsstellen des BSH (siehe Kapitel B/24 a) lieferbar. 1. Deutsche Seehandbücher Alle deutschen Seehandbücher für den Mittelmeer-Raum sind mit Wirkung vom 31.12.2009 vom BSH aus dem Handel gezogen worden und nicht mehr lieferbar. Seite 34 2. Englische Seehandbücher Vom United Kingdom Hydrographic Office, dem englischen Hydrographischen Institut, werden die in englischer Sprache erschienenen amtlichen Seehandbücher "Mediterranean Pilot, Vol. III", (NP 47) (letzte Ausgabe 2011) für die Adria und die gesamte Westküste Griechenlands mit dem Peloponnes und "Mediterranean Pilot Vol. IV" (NP 48) (letzte Ausgabe 2009) für die gesamte Ägäis mit den Nordküsten Kretas und Rhodos der herausgegeben. Beide Bücher sind über die amtlichen deutschen Vertriebsstellen zu beziehen. Aktualisierungen zu den britischen Seehandbüchern können aus dem Internet (Notices to Mariners) heruntergeladen werden. 3. Griechische Seehandbücher Das griechische Hydrographische Institut hat für die Ägäis zwei Seehandbücher in englischer Sprache herausgegeben (PLOIGOS C und D).. Die Berichtigung erfolgt über die griechischen Notices to Mariners. 3. Leuchtfeuerverzeichnisse Das amtliche deutsche Leuchtfeuerverzeichnis wird ab 31.12.1994 nicht mehr fortgeführt. Das englische Leuchtfeuerverzeichnis Vol. E ist für die Sportschiffahrt nur bedingt geeignet, da es die meisten Leuchttonnen (unter 8 m Höhe), die oft die Einfahrten zu Häfen markieren, nicht enthält. Weiterhin sind eine Reihe von befeuerten Großtonnen, die nicht ausschließlich der Navigation dienen (ozeanographische Meßtonnen u.ä.) mit der Neuausgabe 2010/2011 nicht mehr gelistet. Die amtlichen Leuchtfeuerverzeichnisse der Anliegerstaaten sind in den jeweiligen Landessprachen verfaßt. Vollständige deutschsprachige Leuchtfeuerverzeichnisse ("Leuchtfeuerverzeichnis Adria/Ionisches Meer" und "Leuchtfeuerverzeichnis Ägäis/Levante"), die in Zusammenarbeit mit den Hydrographischen Instituten Großbritanniens und der Mittelmeer-Anliegerstaaten nach amtlichen Unterlagen erstellt werden, erscheinen jährlich in aktualisierter Form im NautikVerlag München. Laufende Berichtigungen zu diesem Leuchtfeuerverzeichnis können aus dem Internet unter www.Leuchtfeuerverzeichnis-Mittelmeer.de kostenlos herunter-geladen und in die Leuchtfeuerverzeichnisse eingefügt werden. 4. Yachtfunkdienst Mittelmeer Auch die amtlichen deutschen Funkdienste für das Mitelmeer (Yachtfunkdienst, Revierfunkdienst) wurden vom BSH mit Wirkung vom 31.12.2009 aus dem Handel gezogen und sind nicht mehr lieferbar. Damit stehen nur noch die amtlichen Funkdienste der Mittelmeer-Anliegerstaaten in deren Landessprachen zur Verfügung. Soweit möglich, werden die Angaben aus diesen Büchern für die einzelnen Gebiete, die mit den "Nautischen Basis-Informationen" beschrieben werden, dorthin übernommen (hier: Kapitel 19, 30 und 32) und aktualisiert. Bezugsquellen Sämtliche Bücher sind bei den amtlichen Vertriebsstellen (siehe B/24a) erhältlich. Die Leuchtfeuerverzeichnisse sind auch über Wassersportausrüster und den Buchhandel zu beziehen. CD 13 Seite 35 Gezeitentafeln (Stand März 2013) B/24c Im Gebiet der griechischen Küsten sind die Höhenunterschiede durch Tideneinflüsse meist relativ gering (ca. 0,5 m). Auf der Homepage des Britischen Hydrographischen Institus werden Wasserstandshöhen für albanische Häfen angegeben, wobei man für die Daten des laufenden Tages und die nächsten 7 Tage jeweils kostenlos abrufen kann. Daten für einen längeren Zeitraum sind kostenpflichtig. Adresse: www.ukho.gov.uk/easytide --> Zeile: Click for FREE predictions... anklicken Area 1-4 Europe ….anklicken Country/Regions: anklicken Greece anklicken --(Show ports) anklicken. Es können die Wasserstandshöhen für 8 griechischen Häfen aufgerufen werden. CD13 Allgemeine nautische Handbücher für das Ionische Meer / Ägäis Gebiet dieser "Nautischen Basis-Informationen" (Stand März 2013) B/24 d Die umfassendsten Zusammenstellungen über allgemeine nautische Literatur sind in den Verzeichnissen von Vertriebsstellen und Yachtausrüstern, z.B. HanseNautic, Hamburg, zu finden (Anschriften siehe Kapitel B/24 a). Auswahl: Griechische Küsten / Rob Heikell (2009) , Edition Maritim Hafenhandbuch Mittelmeer, Teil IV / Ionisches Meer, Ägäis West , (2013), Nautik-Verlag Hafenhandbuch Mittelmeer, Teil V / Ägäis Ost, (2013), Nautik-Verlag Griechenland 1 (Ionische Inseln, Peloponnes Festlandküste) / Radspieler (2011);Delius Klasing Griechenland 2 (Athen, Euböa, Kykladen) / Radspieler (2009); Delius Klasing Griechenland 3 (Chios, Samos, Dodekanes, Rhodos) / Radspieler (2012); Delius Klasing Ionisches Meer / Kramer (2012); See-Verlag Ägäis – Griechenland Norden, Osten, Süden / Kramer (2011), See-Verlag Ionian (Corfu bis Zakynthos bis Methoni) / Rod Heikell (2011); Imray (in Englisch) Greek Waters Pilot / Rod Heikell (2011); Imray (in Englisch) West Aegean / Rod Heikell (2010), Imray, (in Englisch) Türkische Küste – Ostgriechische Inseln / Horn-Hoop (2012), Edition Maritim Charterführer Ionisches Meer / Fritsch (2011), Edition Maritim Charterführer Nördliche Sporeaden / Haselhorst-Dittmann; (2012), Edition Maritim. CD13 Deutsche Seekarten für griechische Küsten (BSH) B/25 a Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mit Wirkung vom 1. Januar 2010 alle deutschen Seekarten für das Mittelmeer aus dem Handel gezogen. Damit ist auch der amtliche Berichtigungsdienst für die früheren deutschen Seekarten entfallen. CD10-13 Seite 36 Britische Sportboot-Karten und amtliche Seekarten für griechische Küsten B/25 b Für die griechsichen Küsten gibt es sowohl amtliche britische Sporttbootkarten als auch "normale" Seekarten. Britische Sportbootkarten Amtliche britische Sportbootkartensätze der Britischen Admiralität "Leisure Folios" Karte und Texte dem Seekartenkatalog der Firma HanseNautic Hamburg mit freundlicher Genehmnigung entnommen. Bezeichnung der Sätze: BASC5771 Ionian Islands (2006) BASC5772 South West Aegean Sea incl. Souther Peloponnisos (2006) BASC5773 South Easr Aegean Sea (2006) BASC5774 South Aegean Sea (2006) BASC5775 West Aegean Sea (2006) BASC5776 North East Asegean Sea and Marmara Denizi (2007) Die Kartensätze werden derzeit neu bearbeitet (2010) Berichtigungsanweisungen und Deckblätter erhält man kostenlos unter www.admiralityleisure.co.uk. Amtliche Britische Seekarten (Übersichten über die von den einzelnen Karten abgedeckten Gebiete können der Homepage der Firma HanseNautic, Hamburg, (www.HanseNautic.,de) , Abschnitt Seekarten, entnommen werden. Seite 37 BA 188 BA 189 BA 203 BA 205 BA 2402 BA 2404 BA 2405 BA 2407 BA 2408 BA224 BA 236 BA 1004 BA 1005* BA 1030 BA 1031 BA 1037 BA 1038 BA 1040 BA 1041 BA 1054 BA 1055 BA 1056 BA 1057 BA 1058* BA 1061 BA 1062 BA 1085 BA 1086* BA 1087* BA 1091 BA 1092 BA 1093 BA 1095* BA 1099 BA 1198* BA 1526 BA 1531* BA 1532 BA 1538 BA 1539 BA 1541 BA 1554 BA 1556 BA 1571 BA 1599 BA 1600 BA 1608* BA 1618* Entrance to the Adriatic Sea including Nisos Kerkira Maßstab: 1:300.000 Nisos Sapientza to Nisos Paxoi. Maßstab: 1:300.000 Nisos Zakinthos to Nisos Paxoi. Maßstab: 1:150.000 Approaches to Nísos Kérkyra and Nísoi Paxoí. Maßstab: 150.000 und Plan Harbours in the Ionian Sea Maßstab: 1:7.500 Ports in South-Western Greece. Maßstab: Nur Pläne Ports in Western Greece. Maßstab: Nur Pläne Greece- West Coast, Kérkyra Harbour and Approaches Maßstab: 1:10.000 Igoumenitsa and Approaches. Maßstab: Nur Pläne Marmara Denizi. Maßstab: 300.000 und Plan Nisos Ródos to Taslik Burnu. Maßstab: 300.000 und Plan Canakkale Bogazi (The Dardanelles) to Marmara Adasi Maßstab: 1:100.000 Marmara Adasi to Istanbul Bogazi (The Bosporus). Maßstab: 1:150.000 South-West Entrance Channels to the Aegean Sea. Maßstab: 1:150.000 Akra Yerakas to Nisos Kea. Maßstab: 1:150.000 Nisis Falkonera to Nisos Ios Maßstab: 1:150.000 Steno Sifnou to Steno Kafirea Maßstab: 1:150.000 Nisos Ios to Vrakhonisidha Kandhelioussa Maßstab: 1:150.000 Nisos Naxos to Vrakhoi Kaloyeroi Maßstab: 1:150.000 Marmaris to Kas Maßstab: 1:150.000 Rhodes Channel and Gokova Korfezi Maßstab: 1:150.000 Nisos Kalimnos to Nisos Ikaria including Gulluk Korfezi Maßstab: 1:150.000 Kusadasi Korfezi and Approaches Maßstab: 1:150.000 Nisos Khios and Izmir Korfezi Maßstab: 1:150.000 Candarli Korfezi to Edremit Korfezi with Nisos Lesvos Maßstab: 1:150.000 Nisoi Vorioi Sporades. Maßstab: 1:150.000 Steno Kafiréa to Thessaloniki. Maßstab: 1:300.000 Edremit Korfezi to Strimonikos Kolpos Maßstab: 1:300.000 Steno Kafirea to Edremit Korfezi Maßstab: 1:300.000 Nisos Kriti Maßstab: 1:300.000 Western Approaches to the Aegean Sea Maßstab: 1:300.000 Steno Andikithiron to Steno Kafirea Maßstab: 1:300.000 Steno Kafirea to Rhodes Channel Maßstab: 1:300.000 Eastern Approaches to the Aegean Sea Maßstab: 1:300.000 Istanbul Bogazi (The Bosporus). Maßstab: 30.000 und Pläne Straits and Harbours in the Islands of Sámos, Ikaría and Foúrnoi. Maßstab: Nur Pläne Harbours in the Northern Dodekánisos. Maßstab: Nur Pläne Harbours in the Southern Dhodhekanisos Maßstab: 1:10.000 Plans in the Northern Kikladhes Maßstab: 1:10.000 Plans in the Central Kikladhes Maßstab: 1:5.000 Plans in the Southern Kikladhes and Nisos Astipalaia Maßstab: 1:60.000 Notios Evvoikos Kolpos. Maßstab: 110.000 und Pläne Vorios Evvoikos Kolpos and Approaches to Volos. Maßstab: 110.000 und Plan Plans in the Western Aegean Sea. Maßstab: Nur Pläne Ormos Falirou and Limenas Porou Maßstab: 1:15.000 Korinthiakos Kolpos and Dhioriga Korinthou. Maßstab: 100.000 und Plan Approaches to Canakkale Bogazi (The Dardanelles). Maßstab: 1:100.000 Candarli Korfezi and Approaches Maßstab: 1:50.000 Seite 38 BA 1625 BA 1636 BA 1644 BA 1657 BA 1675 BA 1676 BA 1706 BA 1707 BA 2429* BA 3678 BA 3679 BA 3680 BA 3681 Nìsos Khìos to Ildir Körfezi. Maßstab: 50.000 und Pläne Plans in the Northern Aegean Sea Maßstab: 1:150.000 Ports and Anchorages on the South-West coast of Turkey Maßstab: 1:10.000 Saronikos Kolpos Maßstab: 1:100.000 Plans in the Eastern Aegean Sea Maßstab: 1:7.500 Patraikós Kólpos and Approaches and Western Part of Korinthiakós Kólpos. Maßstab: 100.000 und Plan Ormos Soudas and Approaches Maßstab: 1:25.000 Harbours and Anchorages in Nísos Kríti. Maßstab: 1:12.500 Canakkale Bogazi (The Dardanelles). Maßstab: 1:75.000 Rethimnon to Kolpos Merambellou Maßstab: 1:150.000 Nisos Kriti to Nisos Karpathos Maßstab: 1:150.000 O. Loutro to Ierapetra Maßstab: 1:150.000 Kriti-Western Part Maßstab: 1:150.000 CD10-13 Griechische Seekarten B/25 c Asusführliche Angaben zu griechischen Atlanten ("Greece, Sea Guide") und Küsten- und Inselkarten können dem gedruckten Seekartenkatalog der Firma HanseNautic (Anschrift siehe B/24 a) oder der Homepage der gleichen Firma (www.HanseNautic.de) , Abschnitt Seekarten, entnommen werden. CD13 Verkehrstrennungsgebiete B/27 Nach den internationalen IMO-Veröffentlichungen (IMO = International Maritime Organisation) dienen Verkehrstrennungsgebiete "zur Trennung entgegengesetzter Verkehrsströme durch geeignete Maßnahmen und durch Einrichtung von Einbahnwegen....". Die landwärtigen Zonen werden "Küstenverkehrszonen" genannt. Hierbei handelt es sich um ein "Gebiet zwischen der landwärtigen Grenze eines Verkehrstrennungsgebietes und der angrenzenden Küste, das gemäß Regel 10 der Kollisionsverhütungsregeln befahren werden muß. Küstenverkehrszonen werden normalerweise nicht vom durchgehenden Verkehr benutzt. Fahrzeuge mit weniger als 20 m Länge und Segelfahrzeuge dürfen jedoch Küstenverkehrszonen unter allen Umständen benutzen". In der genannten "Regel 10" heißt es u.a.: --Ein Fahrzeug muß soweit wie möglich ein Queren von Einbahnwegen vermeiden; ist es jedoch zum Queren gezwungen, so muß dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen.... --Ein Fahrzeug von weniger als 20 m Länge oder ein Segelfahrzeug darf die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht behindern. Im Gebiet der griechischen Küsten sind vor den großen Häfen (z.B. Piraeus oder Thessaloniki) Verkehrstrennungsgebiete vorhanden. Ihre Grenzen sind auf den Seekarten eingetragen. Die Sportschifffahrt wird von den neuen Vorschriften nach Auskunft des BSH nur insoweit berührt, als die allgemeinen Regeln für Verkehrstrennungsgebiete (siehe Kollisionsverhütungsregeln (Regel 10 KVR)) betroffen sind. CD10-13 Seite 39 B/29 (1) Wetter- und Windverhältnisse Ionisches Meer und Ägäis Im Sommer wird das Ionische Meer überwiegend vom "Maistros", einem NW-Wind, beeinflußt, im Winter dagegen vom "Schirokko", der, wenn er größere Windstärken erreicht, 2 – 3 Tage ununterbrochen wehen kann. Im Winter, weniger im Frühling und im Herbst, weht im mittleren Mittelmeer der aus Albanien und West-Griechenland kommende "Grekale", der zu hohen Seegang führen kann. Im Sommer weht dieser Wind fast nie. Für die im Sommer wehenden Winde läßt sich das griechische Seegebiet in 4 Zonen einteilen, die in Nord-Südrichtung verlaufen: Zone I:: Sie umfaßt das Ionische Meer und die Westküste des Peloponnes. Im Sommer weht im nördlichen Bereich des Ionischen Meeres ein leichtger bis mäßiger NW-Wind, der "Maitros", der am frühen Nachmittag aufkommt und gewöhnlich bei Sonnenuntergang abflaut. Zone II: Sie umfaßt das Seegebiet südlich von Attika und östlich des Peloponnes. Nur sehr selten und dann sehr kurz macht sich hier der Schirokko bemerkbar. Die Landmassen im Norden schützen das Gebiet vor den im Sommer vorherrschenden heftigen Nordwinden. Im Frühsommer herrscht meist Windstille, vor allem nachts, oder es weht ein leichter Wind aus südlichen Richtungen. Ab Juli bis in den Spätsommer sind in der ganzen Region "Etesien" ("Meltemi" bestimmend, außer im Seegebiet südwestlich vor dem Peloponnes, in dem Westwinde vorherrschen. Zone III: Diese Zone umfaßt den größten Teil der Ägäis, von Norden bis Süden, einschließlich der Sporaden und der Kykladen. Den ganzen Sommer hindurch herrfscht in der Nord-Ägäis NOWind und un der Süd-Ägäis NW-Wind. Die Etesien (Meltemi) sind im Mai und Juni eher schwach, im Juli und August stärker und und legen sich aufgrund des sich abschwächenden Balkan-Hochs im Herbst fast vollständig. Es ist kein kalter Wind, aber nicht selten erhebt er sich aus heiterem Himmel, dauert 3 – 4 Tage und erreicht dann Stärken von 6 – 8 Beaufort. Dabei entstehen kurze, steile Wellen, die für kleinere Boote gefährlich werden können. Zone IV: Die Zone IV, die das Seegebiet der NO-Ägäis, um Samos und Kos vor der türkischen Küste umfaßt, ist besonders im Norden heftigen Etesien ausgesetzt. Im südlichen Teil des Gebietes trifft man dagegen in Küstennähe den ganzen Sommer hindurch auf eine leichte Brise aus wechselnden Richtungen. In allen Gebieten muß damit gerechnet werden, daß der sich Wind, wenn er sich wie durch einen Trichter zwischen zwei Inseln "hindurchzwängt", deutlich, bis um 2 Beaufort, verstärken kann, wodurch in diesem Gebiet dann ein erheblich stärkerer Seegang entsteht. CD09-13 Fortsetzung nächste Seite Seite 40 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (2) (Auszug aus dem "Mittelmeer-Handbuch des Deutschen Hydrographischen Instituts (heute BSH), IV. Teil, 6. Auflage," 1982. Kopien mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Wetterdienstes, Geschäftsbereich Wettervorhersage, Seeschifffahrtsberatung, v. 16.02.2009) Seite 41 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (3) Seite 42 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (4) Seite 43 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (5) Seite 44 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (6) Seite 45 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (7) Seite 46 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (8) Seite 47 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (9) Seite 48 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (10) Seite 49 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (11) Seite 50 Wetter- und Windverhältnisse Griechenland/Ägäis B/29 (12) Seite 51 Wetterberichte deutsche / österreichische B/29 a Stand August 2010 Deutschland / Österreich Die früher von der Deutschen Welle ausgestrahlten Mittelmeer-Seewetterberichte werden (derzeit) nicht mehr gesendet. Das gleiche gilt für den Seewetterbericht des Österreichischen Rundfunks. Die deutsche Firma DPØ7, die "sympathischen Küstenfunkstellen" von Kapitän Dietzel, bieten je einen Seewetterbericht für das westliche und östliche Mittelmeer, erstellt vom Seewetteramt Hamburg, per Handy gesprochen oder als Textdokument, an. Gesendet werden: Wetterlage, Vorhersage für 24 Stunden und Stationsmeldungen. Eine Anmeldung zur Teilnahme an diesem Service kann unter www.mms-wetter.de erfolgen; hier kann auch eine Testsendung abgerufen werden. CD10 Wetterberichte, albanische (Stand März 2013) B/29 b In Albanien werden folgende Weetterberichte ausgestrahlt: Vlorë (Aulona, Valona) Pos. 40° 27,51' N 19° 29,25' E UKW Kanal 18, 85 Sendezeit: 06.00 und 18.00 h UTC Wetterwarnungen und Vorhersage in albanischer, englischer, italienischer und griechischer Sprache. Nach Skipperberichten sind vor der Küste auch italienische Wetterberichte zu empfangen. CD13 GriechischeWetterberichte Ägäis / Östliches Mittelmeer Internet, UKW-Kanäle, Mittelwelle, Grenzwelle, Navtex (Stand: Juli 2010) B/29 c Amtlicher griechischer Seewetterbericht im Intenet Der aktuelle griechische Seewetterbericht kann im Internet unter www.hnms.gr/hnms/english/navigation/navigation_html in griechischer und englischer Sprache abgerufen werden. Hierbei wird u.a. eine Karte abgebildet, bei der man durch Anklicken des gewünschten Gebietes in einem zusätzlichen Fenster, das sich dann öffnet, den aktuellen Wetterbericht für das betreffende Gebniet erhält. Radio Olympia Die griechischen Küstenfunk-Stationen strahlen den amtlichen griechischen Seewetterbericht in griechischer und englischer Sprache mehrmals täglich auf Grenzwelle aus: Seite 52 Gebiets-Einteilungen: Vorhersage-Gebiete: 19 Saronikos 20 South Evvoikos 21 Kafireas Strait 22 Central Aegeab 23 NE Aegean 24 NE Aegean 25 Thrakico 26 Marmara 18 North Adriatic 27 Central Adriati 28 South Adriatic 29 Boot 30 Melita 31 Gabes 32 Sidra 33 North Ionio 34 South Ionio 35 Patraikos 36 Korinthiakos 37 Kothira Sea 38 SW Kritiko 39 SE Kritiko Ierapetra 40 Taurus 41 Delta 42 Crusade 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 Kastellorizo Sea Rodos Sea Karpathio West Kritiko East Kritiko SW Aegean SE Aegean-Ikario Samos Sea Thermaicos W Black Sea E Black Sea Seite 53 Wetterberichte auf Grenzwelle (Radio Olympia) : Abgesetzte Stationen Iraklion (Kreta) 2.799 kHz Kerkyra 2.830 kHz Gebiete 18 – 53 nach Eingang und um Limnos 2.730 kHz 06.33 h, 09.03 h, 15.33 h, 21.33 h UTC Rodos 2.624 kHz Inhalt: Nach Eingang: Sturmwarnungen Wetterberichte: Sturmwawrnungen, Übersicht, 24-Stunden-Vorhersage und Aussichten für weitere 12 Stunden in griechischer und englischer Sprache. Elliniki Radiophonia (ERA) : Wetterberichte auf Mittelwelle: kHz Pyrgos ERA 1 (Athina) 729 Komotini Ioannia 765 Volos Zakynthos 927 Rodos Larissa 945 Chania (Kreta) Kerkyra 1008 Serres Florina 1278 Kozani Tripoli 1314 Kavala 1350 1404 1485 1494 1512 1584 1602 1602 Die Sendungen erfolgen um 06.35 UTC Gesendet werden: Sturmwarnungen, Übersicht, Vorhersage für 24 Stunden und Aussichten für weitere 12 Stunden.für die Gebiete 18 – 53 nur in griechischer Sprache. Weiterhin werden über lokale Rundfunkstationen die Wettererichte von Elleniki Radiophonika über UKW nur in griechischer Sprache ausgestrahlt. UKW-Wetterberichts-Sendungen in englischer und griechischer Sprache werden von Radio Olympia ausgestrahlt über die Stationen UKW Kanal UKW-Kanal Parnitha 25 Astypalea 23 Patras 85 Chios 85 Petalidi 83 Festos 27 Pilio 60 Kefallonia 27 Rodos 63 Kerkyra 02 Sfendami 23 Knossos 83 Sitia 85 Kythira 85 Syros 04 Limnos 82 Thassos 85 Moustakos 04 Mytilini 01 Seite 54 Inhalt: auf Ersuchen über Kanal 16 und um 06.00 h, 10.00 h, 16.00 h und 22.00 h:UTC Gesendet werden : Sturmwarnungen, Übersicht, 24-Stunden-Vorhersage und Aussichten für weitere 12 Stunden für die Gebiete 18 – 53 in Griechisch und Englisch. Wetterberichte über Navtex: Sender Frequenz Sendezeit UTC 05.10. 09.10, Iraklion 17.10, 21.10 518 kHz 05.40. 09.40, Kerkyra 17.40, 21.40 Limnos 05.50, 09.50, 17.50,21.50 Sender Frequenz Iraklion Kerkyra 490 kHz Limnos Sendezeit UTC 10.40. 18.40 10.30, 18.30 10.50, 18.50 Inhalt in englischer Sprache Sturmwarnung, Übersicht,24-Std. Vorhersage und Aussichten für weitere 12 Stunden für Gebiet (siehe Karte bei "Radio Olympia" 30, 31, 40, 41, 43 20, 25, 26, 27, 28, 29 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 51 Inhalt in griechischer Sprache 24-Std. Vorhersage Aussichten für weitere 12 Stunden CD13 Nautische Warnnachrichten (Navtex, UKW) Stand: März 2013 B/30 a Mit den "Nautischen Warnnachrichten" werden Informationen ausgestrahlt, die der Sicherheit der Schifffahrt dienen. Hierzu gehören z.B.: • temporäre Sperrgebiete, z.B. Schießgebiete der Marine, • Arbeiten an maritimen Kabeln und damit verbundene Hinweise für die Schifffahrt • Ausfall von Leuchtfeuern • Neu-Einrichtung von Leuchtfeuern • Positionsänderungen von Bohrinseln • o.ä. Seite 55 Nautische Warnnachrichten über Navtex (Reichweite 280 – 400 sm) Sender Frequenz Iraklion 518 kHz Sendezeit UTC 01.10. 05.10. 09.10, 13.10, 17.10, 21.10 Kerkyra 518 kHz 01.40, 05.40. 09.40, 13.40, 17.40, 21.40 518 kHz 01.50, 05.50, 09.50, 13.50, 17.50, 21.50 Limnos Inhalt in englischer Sprache Lokale nautische Warnnachrichten für das Gebiet der Ägäis von 34° N bis 41° N und 22° 30' E bis 30° E. Lokale nautische Warnnachrichten für das östliche Ionische Meer bis 22° 30' E einschließlich Golf von Patras und Golf von Korinth Nautische Warnnachrichten für die Ägäis von 34° N bis 41° N und 22° 30' E bis 30° E. Nautische Warnnachrichten über Grenzwelle von Radio Olympia: Sender Frequenz Sendezeit UTC Iraklion 2799 kHz 07.03, 11.33, 17.33, 23..33 Kerkyra 2830 kHz 00.33, 07.03, 10.33, 16,33 Limnos 2730 kHz 00.33, 07.03, 10.33, 16,33 Rodos 2624 kHz 07.03, 11.33, 17.33, 23..33 Inhalt in griechischer und englischer Sprache Nautische Warnnachrichten für das Gebiet der Ägäis von 34° N bis 41° N und 22° 30' E bis 30° E. Lokale nautische Warnnachrichten für das östliche Ionische Meer bis 22° 30' E einschließlich Golf von Patras und Golf von Korinth Nautische Warnnachrichten für die Ägäis von 34° N bis 41° N und 22° 30' E bis 30° E. Nautische Warnnachrichten für die SüdÄgäis von 34° N bis 38° N und von 22° 30' E bis 30° E. Seite 56 Nautische Warnnachrichten über UKW-Kanäle von Radio Olympia : in griechischer und englischer Sprache: Station: Astypalea Chios Festos Kefallonia Kerkyra Knossos Kythira Limnos Moustakos Mytilini KW-Kanal 23 85 27 27 02 83 85 82 04 01 Sendezeiten: Inhalt: Station Parnitha Patras Petalidi Pilio Rodos Sfendami Sitia Syros Thassos UKW-Kanal 25 85 83 60 63 23 85 04 85 Nach Eingang 05.00. 11.00, 17.30. 23.30 oder auf Anforderung Nautische Warnnachrichten. CD13 Nautische Warnnachrichten albanischer Sender (Stand März 2013) Vlore Sendezeit: (UTC) 06.00 ; 18.00 Frequenz UKW Kanal 18, 85 B/30 b Sendung: Sturmwarnungen und nautische Warnnachrichten in albanischer, italienienischer, englischer und griechischer Sprache CD13 Kollisionsverhütungsregeln B/31 Die Kenntnis der Regel 10 der Kollisionsverhütungsregeln hat auch für Wassersportler eine Bedeutung, da sich in griechischen Gewässern einige Verkehrstrennungsgebiete befinden. Eine Nicht-Einhaltung der Regel j.) wird von den Behörden bestraft. Regel 10 : Verkehrstrennungsgebiete a.) Diese Regel gilt in Verkehrstrennungsgebieten, die von der Organisation festgelegt worden sind; sie befreit ein Fahrzeug nicht von seiner Verpflichtung aufgrund einer anderen Regel. b.) Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet benutzt, muß i.) auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung dieses Weges fahren; ii.) sich, soweit möglich, von der Trennlinie oder der Trennzone klar halten; iii.) in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen; wenn es jedoch von der Seite ein- oder ausläuft, muß dies in einem möglichst kleinem Winkel zur Verkehrsrichtung erfolgen. Seite 57 c.) Ein Fahrzeug muß soweit wie möglich das Queren von Einbahnwegen vermeiden; ist es jedoch zum Queren gezwungen, so muß dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen. d.) i.) Ein Fahrzeug darf eine Küstenverkehrszone nicht benutzen, wenn es den entsprechenden Einbahnweg des angrenzenden Verkehrstrennungsgebietes sicher befahren kann. Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge, Segelfahrzeuge und fischende Fahrzeuge dürfen die Küstenverkehrszone jedoch benutzen. ii.) Ungeachtet der Ziffer i.) darf ein Fahrzeug eine Küstenverkehrszone jedoch benutzen, wenn es sich auf dem Weg zu oder von einem Hafen, einer Einrichtung oder einem Bauwerk vor der Küste, einer Lotsenstation oder einem sonstigen innerhalb der Küstenverkehrszonegelegenen Ort befindet, oder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr. e.) Außer beim Queren oder beim Einlaufen in einen Einbahnweg oder beim Verlassen eines Einbahnweges darf ein Fahrzeug in der Regel nicht in eine Trennzone einlaufen oder eine Trennlinie überfahren, ausgenommen i.) in Notfällen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr; ii.) zum Fischen innerhalb einer Trennzone. f.) Im Bereich des Zu- und Abgangs der Verkehrstrennungsgebiete muß ein Fahrzeug mit besonderer Vorsicht fahren. g.) Ein Fahrzeug muß das Ankern innerhalb eines Verkehrstrennungsgebietes oder im Bereich des Zu- oder Abgangs soweit wie möglich vermeiden. h.) Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzt, muß von diesem einen möglichst großen Abstand halten. i.) Ein fischendes Fahrzeug darf die Durchfahrt eines Fahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht behindern. j.) Ein Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge oder ein Segelfahrzeug darf die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeuges auf dem Einbahnweg nicht behindern. k.) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das in einem Verkehrstrennungsgebiet Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit der Schifffahrt durchführt, ist von der Befolgung dieser Regel befreit, soweit dies zur Ausführung dieser Arbeiten erforderlich ist. l.) Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das in einem Verkehrstrennungsgebiet Unterwasserkabel auslegt, wartet oder aufnimmt, ist von der Befolgung dieser Regel befreit, soweit dies zur Ausführung der Arbeiten erforderlich ist. CD10-13 Seenotrettungsdienste Stand: März 2013 B/32 a In Griechenland sind in den meisten Häfen Seenotrettungsboote der Küstenwache stationiert. Außerdem verfügt die Küstenwache über Rettungshubschrauber. JRCC Piraeus (JRCC = Joint Rescue Coordination Centre) ist für die Koordination der Suche und Seenotrettung verantwortlich. Die Verantwortlichkeit ist in fünf Gebiete unterteilt: RSC (= Rescue Sub-Centre) Thessaloniki (Nord-Ägäis), RSC Mytilini (Zentral-Ägäis), RSC Rhodos (Süd-Ägäis), RSC Chania (südwestliche Ägäis) und RSC Patras (Ionisches Meer). Zusätzlich fungieren die griechischen Hafenbehörden als maritime Such- und Rettungsdienste, wobei sie von der Coast Guard unterstützt werden. Die Küstenfunkstellen hören laufend internationalen Seenot-Frequenzen ab. JRCC Piraeus ist auch auf Inmarsat empfangsbereit. Kommunikationssprachen sind Griechisch und Englisch. Seite 58 Die Alarmierung kann über die Hafenämter auf den UKW-Kanälen 16 oder 70 erfolgen, ferner über Grenzwelle auf 2.182 kHz oder 2.187,5 kHz erfolgen. Die Einsätze in Griechenland werden koordiniert von der Seenotleitstelle: Safety of Navigation Division Akti Vasilladi, GR 18510 Piraeus Tel.: +30-(0) 210 422 0772 Fax: +30 (0) 210 419 1561 Mobil: 108 (Kurzwahl aus allen griechischen Netzen). E-Mail: [email protected] Weiterhin sind in Funktion die Seenotkoordinierungsstellen Aspropirgos Attikis (Hellenic Coastguard über die Küstenfunkstelle) Tel.: +30-(0)-21 05 57 32 47 MMSI 00 239 1000 Not- und Sicherheitsverkehr: 2.187,5 kHz, UKW Kanal 07 2.182 kHz 4.207,5; 6.312; 8.414,5; 12.577; 16.804,5 kHz. JRCC Piraeus Tel.: +30-(0)-210 411 25 00, 210 422 07 72, 210 419 11 26, 210 419 13 25, 210 419 17 03 und -04 Fax: +30 (0) 210 41 32 398, 210 41 15 798, 210 41 91 561, 210 42 24 417. E-Mail: [email protected] Inmarsat-C 423767310 RCCG MMSI 23 767 3000 Not- und Sicherheitsverkehr: 2.187,5 kHz, UKW Kanal 70 2.182 kHz 4.207,5; 6.312; 8.414,5; 12.577; 16.804,5 kHz. RSC Chania (Khania) Gebiet: SW-liche Ägäis Tel.: +30 (0) 282 10 988 88, 282 10 283 88 Fax: +30 (0) 282 10 283 87 RSC Mytilini (Mytilene) Gebiet: Zentrale Ägäis Tel.: +30 (0) 22510 40827, 22510 203 20 Fax: +30 (0) 22510 478 88 MMSI 23 767 3230 RSC Patras Gebiet: Ionisches Meer Tel.: +30 (0) 2610 34 10 02, 2610 31 64 00 Fax: +30 (0) 2610 32 71 36 MMSI 23 767 3140 Seite 59 RSC Rhodos Gebiet: SO-liche Ägäis Tel.: +30 (0) 22 410 222 20, 22 410 273 65 Fax: +30 (0) 22 410 273 65 MMSI 23 767 31 50 RSC Thessaloniki Gebiet: N-liche Ägäis Tel.: +30 (0) 23 10 53 15 04 Fax: +30 (0) 23 10 53 15 06 MMSI 23 767 3210 Küstenfunkstelle Olympia MMSI 00 237 1000 Not- und Sicherheitsverkehr: 2187,5 kHz; UKW Kanal 70 2182 kHz; UKW Kanal 16 4 207,5; 6 312; 8 414,5 ; 12 557; 16 804,5 KhZ. Eine weitere Möglichkeit besteht in Ausnahmefällen über die Leitstelle der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ("Die Seenotretter") in Bremen, erreichbar über Telefon 0049-421-536870 oder 0049-124 124. Diese Stelle kann jedoch nur als Vermittler zur Alarmierung anderer lokaler Rettungsorganisationen dienen. CD13 Seenotrettungsdienste Griechenland / Funkärztliche Beratung / Medico (Stand März 2013) B/32 b Telemedical Maritime Advice Services (TMAS) (Medico) Medical Advice Centre of the Hellenic Red Cross, Athens Tel. Medical Advice Centre +30 210 523 08 80, 523 75 15 JRCC Piraeus +30 210 411 25 00, 422 07 72 Fax Medical Adcice Centre +30 210 522 88 88 JRCC Piraeus +30 210 411 57 98, 413 32 398 E-Mail JRCC Piraeus: [email protected]. Inmarsat C (AOR-E): 423 76 73 10=RCCG X Verbindungsaufnahme auch über Küstenfunkstelle Olympic Radio DSC A1 A2 A3/4 MMSI 00237 71000 Sprachen: Griechisch und Englisch. CD13 Allgemeine medizinische Hinweise B/32 c Stand; März 2013 Das Außenministerium der BRD teilt mit: Impfschutz Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Seite 60 Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen. Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningits C empfohlen. Krim-Kongo-Fieber Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Insekten (Zecken) auf den Menschen übertragbare Krankheit, die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering. Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen. West-Nil-Fieber In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern schützen. Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen. Medizinische Versorgung / Krankenversicherung Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. CD13 Das Österreichische Außenministerium teilt mit: Gesundheit Der medizinische Standard in den öffentlichen Krankenhäusern gilt allgemein eher als niedrig und entspricht nicht unbedingt westeuropäischem Niveau. Privatkliniken haben ein höheres Niveau. Auf vielen Inseln ist das Niveau der medizinischen Versorgung besonders niedrig, Medikamente sind jedoch meist ausreichend erhältlich, müssen aber gegen Vorkasse erworben werden. Aufgrund des unterschiedlichen Standards der Privatkliniken im Vergleich zu den öffentlichen Krankenhäusern wird angeraten, vor Antritt der Reise eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, da Behandlungen in den diversen Privatkliniken, die in der Regel über ein höheres Behandlungsniveau und bessere medizinische Ausstattung verfügen, erst nach Vorlage einer Reisekrankenversicherung bzw. nach Vorkasse durchgeführt werden. Seite 61 In den Ballungszentren, vor allem Athen, ist mitunter mit starker Smogbildung zu rechnen, allzu lange Aufenthalte im Freien von besonders anfälligen Personen sollten vermieden werden. In den Sommermonaten sollte auf einen entsprechenden Schutz (Kopfbedeckung) vor der starken Sonneneinstrahlung sowie eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr (keine alkoholischen Getränke!) geachtet werden. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam. Touristen, die auf Grund von chronischen Erkrankungen essentiell Medikamente benötigen, wird empfohlen, diese in ausreichenden Mengen mitzunehmen, da auf Grund von unterschiedlichen nationalen Zulassungsbestimmungen innerhalb der EU diese Medikamente entweder nicht bzw. nur unter einem anderen Namen oder anderer Zusammensetzung erhältlich sind. Bitte beachten Sie, dass in Griechenland - auf dem Festland - Krankheitsfälle des von Moskitos übertragenen West-Nil-Fiebers aufgetreten sind. Inseln waren aber bis dato nicht betroffen. Touristen die das griechische Festland bereisen, wird daher vor Antritt der Reise die Inanspruchnahme einer reisemedizinischen Beratung empfohlen, um Informationen über mögliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen die Ansteckung mit dem West-Nil-Fieber einzuholen. Impfungen Es wird empfohlen, ca. 8 Wochen vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen. Informationen über Reiseimpfungen erhalten Sie auch bei der Stadt Wien, Tel. 01/ 4000-87621, und auf den Homepages des Bundesministeriums für Gesundheit oder der WHO. Versicherung Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die e-card berechtigt zur ambulanten Behandlung durch die zugelassenen IKA-Ärzte in Griechenland und Behandlung in Krankenhäusern der griechischen Sozialversicherungsinstitution (IKA). Im Falle eines Unfalls werden Verletzte - sofern nicht anders gewünscht - in eines der IKAKrankenhäuser eingeliefert und erhalten in diesen Krankenhäusern kostenfreie Unterbringung, Behandlung und Medikamentenversorgung in der niedrigsten Pflegeklasse. Kosten für eine höhere Pflegeklasse sowie die gesamten entstehenden Kosten bei Fehlen der europäischen Krankenversicherungskarte, Kosten für privatversicherte Personen oder Kosten der Unterbringung in einer Privatklinik sind vom Verletzten zu tragen. Kostenvorschüsse sind erforderlich. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte trotz Versicherungsabkommen in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden. CD13 Seite 62 Fremdenverkehrsämter Griechenland B/34 Stand: März 2013 Allgemeine touristische Informationen der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr können bei folgenden Adressen angefordert werden. Griechenland Österreich Griechische Zentrale für Fremdenverkehr Griechische Zentrale für Fremdenverkehr (Elinikos Organismos Tourismou –EOT) Opernring 8 Tsocha 7 A - 1010 Wien GR - 11521 Athen Tel.: 00431-512 53 17 -18; Fax 00431-513 91 Tel.: +30-(0) 210 870 7000; Fax 644501 89 e-mail: [email protected] e-mail: [email protected] www.gnto.gr Deutschland Griechische Zentrale für Fremdenverkehr Neue Mainzer Str. 22 60311 Frankfurt/Main Tel.: 069 25 78 27 0; Fax 069 25 78 27 29 e-mail: [email protected] Schweiz Griechische Zentrale für Fremdenverkehr CH - 8001 Zürich (Geschlossen seit 2011) CD13 Internet-Adressen B/35 Themen-bezogene Internet-Adressen sind unter folgenden Kapiteln zu finden: Marinas B/18a Fremdenverkehrsämter B/34 Konsulate BRD Österreich Schweiz B/15 B/16 B/17 Seewetterbericht GR B/29 c Tauchzentren in GR B/21 CD13 Nützliche Telefon-Nummern B / 36 Notrufe in Griechenland: Hellenic Coast Guard 108 Polizei 100 Rotes Kreuz 150 Erste Hilfe 166 Touristenpolizei 171 (24-Stunden-Dienst) Touristenpolizei Athen: 210/8081464 Taucherhotline +49-180 33 22 105 deutsche 24-Stunden Hotline für Taucherunfälle im In- und Ausland) CD13 Seite 63 Sportfischen B/37 Fishing in Greece Information on fishing, angling and the permits required for the fresh water rivers, lakes and dams of Greece, as well as sea fishing off the coast... Fishing in Greece is a popular pastime, with opportunities for fishing from the shore or boat, with a flat line or fly, or spear fishing in the Mediterranean waters. A wide range of fish is available, including tuna, octopus, John Dory, comber, mullet and bream. Almost all fishing is done in the sea. However, there are some freshwater and even fly fishing opportunities in the far north of the country. Poaching is not uncommon in Greece; the fact that someone is fishing somewhere is not a reliable indication that it is legal. Fishing Licences in Greece Fishing from the shore No licence is needed to fish from the shore. This can be done with either a rod or a handheld line from a beach or from a harbour or walkway. Greek fishers tend to be respectful of swimmers and, in general, fishing from a beach is practiced late in the evening, or even at night, when there are few people in the water. Spearfishing and fishing from boats A fishing licence is needed in Greece to fish from a boat or with a spear or harpoon. Licences are obtained from local port authorities or the local coast guard office and are valid for two years. These offices can be found in all ports. The licence is relatively quick to secure and can be obtained in as little as 15 minutes. Note: Licences are not available to non-EU citizens. Applicants will need: Two passport-type photographs Their AFM (tax roll) number Photocopy of their ID card, if Greek, or passport, if an EU citizen Applicants under the age of 18 also need written permission from their parent/guardians To pay a fee Licence holders must also hold a booklet on fishing that is available from the port authorities and which can be picked up when the licence is bought. Fishing Rules and Regulations There are minimum sizes regarding the capture of many types of fish and of octopus Fishermen can find information on minimum measurements from the port authorities or on the Ministry of Nautical Affairs website (in Greek) Fishing with a net is forbidden Spear fishing is not allowed anywhere in Greece during the month of May It is illegal to use spears with any kind of compressed gas, including air and CO2, or any kind of explosive charge It is illegal to spearfish with any kind of underwater light source such as a flashlight or torch at any time. This includes night fishing and fishing inside caves Fishing with explosives is illegal, as is fishing with compressed gas Restricted areas Certain smaller islands may be protected or have restrictions in place regarding fishing. Check for signs stating that fishing is prohibited or check with the port authority about local regulations. There are port authority or coast guard offices at virtually every port in Greece. Freshwater Fishing Freshwater fishing is popular in Greek Macedonia, the Peleponnese and near the city of Ioannina, among other places. There are no clubs for freshwater fishing in Greece. Those who want to fish need to find information and make arrangements themselves. Generally, no licence is needed to fish with a line or rod in rivers, lakes or reservoirs. Local restrictions may apply. As with fishing in the sea, size restrictions apply for several kinds of fish. Freshwater fish in Greece include trout, whitefish and catfish. Fishing Risks The main dangers when fishing in Greece apply to those fishing with a spear or harpoon. Safety precautions, such as using a marker buoy, should be followed, as there can be heavy traffic around islands, including jet skis and small boats. Boats and jet skis should remain 100m away from diving buoys, however, this rule is not always respected. Fishing Equipment and Boats There are many specialised stores in Greece selling fishing equipment, including rods and harpoons. Simple handheld lines are often found in small shops in the harbour; the line is wound around a plastic disc. Seite 64 It is possible to charter boats for fishing trips in Greece. Information about chartering is available in harbours. It may also be possible to arrange with local fishermen to be taken out to sea. Local fishermen may also be able to supply bait. Quelle: Homepage ANGLOInfo Athens , 13.03.2013 CD-13 Impressum: © Informationsstelle Mittelmeer München Bearbeitung: Dr. Hans Schmidt München / E-Mail: [email protected] Fassung: März 2013, ed. 13-01 Änderung gegenüber der Fassung 11-01: Völlige Überarbeitung.