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Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit
Frage
Eine 53-jährige Verwaltungsangestellte leidet unter einem erneuten Rheumaschub und ist seit mehreren Wochen
krankgeschrieben. Nun steht der bereits gebuchte Sommerurlaub an. Die Krankenkasse erteilte ihr die Auskunft, sie
dürfe während ihrer Krankschreibung nicht verreisen. Stimmt das?
Antwort
Wer krankgeschrieben ist, muss auf den lange geplanten Sommerurlaub nicht zwangsläufig verzichten. Allerdings
nur, wenn die Reise keinen Nachteil für die Genesung bringt. Man sollte sich auf jeden Fall ein ärztliches Attest
ausstellen lassen, dass der Reise aus medizinischer Sicht nichts entgegensteht. Der Antritt einer Urlaubsreise
während der Arbeitsunfähigkeit sollte zudem unbedingt vorher mit dem Arbeitgeber und der zuständigen
Krankenkasse abgesprochen werden.
Die Patientin darf den Urlaub nur mit Zustimmung der Krankenkasse antreten. Bezieher von Krankengeld müssen
prinzipiell für die Kasse erreichbar sein, da z.B. Termine für Untersuchungen beim MDK (Medizinischer Dienst der
Krankenversicherung) anfallen können.
Stand: 06.10.2014
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