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Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit Frage Eine 53-jährige Verwaltungsangestellte leidet unter einem erneuten Rheumaschub und ist seit mehreren Wochen krankgeschrieben. Nun steht der bereits gebuchte Sommerurlaub an. Die Krankenkasse erteilte ihr die Auskunft, sie dürfe während ihrer Krankschreibung nicht verreisen. Stimmt das? Antwort Wer krankgeschrieben ist, muss auf den lange geplanten Sommerurlaub nicht zwangsläufig verzichten. Allerdings nur, wenn die Reise keinen Nachteil für die Genesung bringt. Man sollte sich auf jeden Fall ein ärztliches Attest ausstellen lassen, dass der Reise aus medizinischer Sicht nichts entgegensteht. Der Antritt einer Urlaubsreise während der Arbeitsunfähigkeit sollte zudem unbedingt vorher mit dem Arbeitgeber und der zuständigen Krankenkasse abgesprochen werden. Die Patientin darf den Urlaub nur mit Zustimmung der Krankenkasse antreten. Bezieher von Krankengeld müssen prinzipiell für die Kasse erreichbar sein, da z.B. Termine für Untersuchungen beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) anfallen können. Stand: 06.10.2014 © betanet - beta Institut gemeinnützige GmbH www.betanet.de www.beta-institut.de