kulturreisen

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kulturreisen
reise kunst®
KULTURREISEN
2010/2011
reise kunst®
Angela Lodes
Kunsthistorikerin M.A.
Veilchenweg 1b
D-95496 Glashütten
Telefon 09279/971212
Fax 09279/971487
email: [email protected]
www.angela-lodes.de
www.reisekunst.net
Fotos: Thomas Blinzler
Gestaltung: HAGEN.ADVERTISING
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Die Lust zu reisen und die Kunst des Genießens
Herbst-Winter-Frühjahr
Die Lust zu reisen und die Kunst des Genießens
Inhalt
reise kunst®
reise kunst®
SIZILIEN
Herzlich
28.10. – 08.11.2010
Faszination Kultur-Landschaft,
Archäologie und Gastronomie
Seite 4 – 7
Willkommen
Liebe reise kunst®-Freunde,
GOLF VON NEAPEL
begleiten Sie uns durch Herbst-Winter-Frühjahr 2010/2011 und
23.12.2010 – 02.01.2011
Weihnachten und Silvester
in der „Campania felix“
entdecken Sie Italien abseits der Saison ganz neu!
Seite 8 – 9
Wir legen Wert auf die kulturellen Aspekte des Landes, auf die Details
einer Reise mit genügend Zeit für alle geplanten Programmpunkte,
auf Reisetermine, die die Zusammenhänge zwischen Landschaft,
Geschichte und den Besonderheiten der regionalen Kultur-Landschaft aufzeigen, und wir möchten einen Tourismus der im Einklang
VENEDIG
mit den Menschen vor Ort steht. Ausgewählte Hotels mit Flair und
21. – 27. 02.2011
Museen und Carnevale
regionaler Küche sind für uns selbstverständlich.
Seite 10 – 11
Die maximale Teilnehmerzahl auf allen Reisen beträgt 25 Gäste.
Prinzipiell sind alle Ausflüge, Eintritte und Führungen, sowie viele
Extras im Gesamtpreis inbegriffen.
reise kunst® gestaltet, organisiert, begleitet und führt die Reisen aus.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen des neuen Reisekataloges.
Ihre reise kunst®
DIE MARKEN
17. – 27. 04.2011
„Tutta Italia in una regione“
Osterreise in das unbekannte Italien
zwischen Adria und Apennin
Seite 12 – 13
Angela Lodes und Thomas Blinzler
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Die Lust zu reisen und die Kunst des Genießens
www.reisekunst.net
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SIZILIEN
reise kunst
®
28.10. – 08.11.2010
12 Reisetage
Auf den Spuren von Griechen, Normannen und süditalienischem Barock.
Lassen Sie sich faszinieren von der
sizilianischen Kulturlandschaft, Archäologie und Gastronomie!
1. Tag:
Anreise nach Genua
Einstimmung auf Sizilien während der Fahrt:
Unterhaltsames und Spannendes von der
Insel. Abfahrt der Fähre nach Palermo um
22.00 Uhr
2. Tag:
Urlaubstag an Bord
Sie verbringen den Tag auf dem Schiff. Ankunft Palermo um 18.00 Uhr. Fahrt zu unserem Hotel in Castellamare Del Golfo (3 Ü.).
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Die Lust zu reisen und die Kunst des Genießens
3. Tag:
Orientalische Pracht der Normannen –
Mosaiken und Gräber
Ganztägige Stadtrundfahrt und Stadtrundgang in Palermo und Besichtigung
des Domes von Monreale
Im 8. Jahrhundert v. Chr. gründeten die
Phönizier eine erste Siedlung, die sich in
den folgenden Jahrhunderten zur wichtigen und blühenden Hafenstadt entwickelte und ihr unter arabischer Herrschaft den
Namen „Conca d’Oro“ einbrachte. Durch
die Politik der religiösen Toleranz der Araber konnten hier arabische und byzantinische Baumeister, Handwerker und Künstler, lombardische und normannische
Meister den einzigartigen arabisch-normannischen Stil schaffen, der in der Capella Palatina und dem Dom von Monreale
Triumphe feiert. Im Dom von Palermo liegt
u.a. Friedrich II. begraben.
4. Tag:
Arabische Architektur – Liebesberg Siziliens Antwort auf den Portwein und
Segesta
Im äußersten Nordwesten der Insel liegt
Capo San Vito mit dem Naturschutzgebiet
„Lo Zingaro“ und dem kleinen Städtchen
San Vito Lo Capo. Mit seinen kubischen,
weiß gestrichenen Häusern mutet es sehr
arabisch an. Auf einer imposanten Bergspitze thront Erice, geschützt von zyklopischen Stadtmauern. Aeneas, Sohn der
Aphrodite, soll hier auf seiner Flucht vor
den Griechen bereits eine Stadt gegründet haben. Anstelle des einstigen Aphrodite-Heiligtum, erhebt sich heute ein mächtiges Normannen-Kastell. Genießen Sie
den phantastischen Blick bis zum Capo
San Vito, auf Trapani und die Ägidischen
Inseln. Marsala, bekannt für seinen Dessertwein, wartet mit einer hübschen Altstadt
auf.
Der Tempel von Segesta gehört mit dem
Concordia-Tempel von Agrigent zu den
besterhaltenen griechischen Kultstätten
Siziliens. Von allen sizilianischen Tempeln
verkörpert er am deutlichsten das klassische Ideal des griechischen Tempelbaus.
5. Tag:
Tal der Tempel – Bikinimädchen Autochthone Trauben
Wir kommen nach Agrigent. Ein Führer vor
Ort zeigt uns die einzigartigen griechischen Tempel, die zu den am besten erhaltenen der Welt gehören: den Tempel der
Hera, den Concordia-Tempel und den
Tempel des Herakles. Weiterfahrt nach
Piazza Armerina, Villa del Casale: was
wäre eine Sizilienreise ohne die hübschen
römischen Bikini-Mädchen auf den
berühmten Mosaiken? Von der UNESCO
zum Weltkulturerbe erklärt, erwarten uns
einzigartige Bodenmosaiken aus dem 4.
Jh. n. Chr. Wein-Degustation in der Nähe
von Vittoria, bekannt für den „Cerasuola di
Vittoria“. Wir kommen zu unserem Hotel in
Marina di Ragusa (2 Ü).
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6. Tag:
Sizilianischer Barock - „Giardino di
pietra“ – Monti Iblei – Weltkulturerbe
Nach dem verheerenden Erdbeben von
1693 entstanden im Südosten Siziliens
prunkvolle Barockstädte, die seit 2002/03
zum Weltkulturerbe gehören. Wir besichtigen Ragusa-Ibla, „die Perle des Barock“,
mit dem Dom San Giorgio.
Über Modica, mit seinem verschlungenen
Treppenwegen und engen Gassen, geht
es durch Orangenhaine und Olivenbaumwälder nach Noto, der Hauptstadt des sizilianischen Barocks: Besuch der Kathedrale San Nicoló. Eine weitere Spezialität der
Stadt sind auch seine Eismacher und Konditoren. Sizilianisches Mittagessen in einem
Agriturismo.
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SIZILIEN
reise kunst
®
28.10. – 08.11.2010
12 Reisetage
7. Tag:
Tunfisch und „Das Ohr des Dionysios“
Fahrt zum Capo Passero in der südöstlichsten Ecke Sizilien, bekannt für Tunfischfang.
Über das pittoreske Fischerdorf Marzanemi
geht es nach Syrakus. Die Stadt wurde 734
v. Chr. von griechischen Kolonisten auf der
kleinen Insel Ortigia gegründet. Hieraus
entstand für mehr als 500 Jahre eine der
größten und mächtigsten griechischen
Metropolen der Antike im Mittelmeerraum.
Erst 212 v. Chr. kam das einstige Zentrum
von Wissenschaft und Kunst, mit dem sich
Namen wie Archimedes, Aischylos, Pindar,
Simonides, Platon und Cicero verbinden,
unter römische Herrschaft. Hier befindet
sich das zu seiner Zeit größte griechische
Theater und die „Latomia del Paradiso“.
Besichtigung der Quelle „Fonte Aretusa“
und des Domes, der sich als perfekt erhaltener antiker Tempel entpuppt.
Weiterfahrt zu unserem Hotel in Giardini
Naxos (3 Ü.).
8. Tag:
Vulkanlandschaft - Catania
Heute geht es rund um den Ätna – im Norden zeigt sich der Vulkan von seiner reizvollsten Seite. „Es ist vielleicht in ganz Europa keine Gegend mit so vielfältigen
Schönheiten, als die Umgebung dieses
Berges“ so schreibt Johann Gottfried Seume als er 1802 den Vulkan bestieg. Mittagessen in einer Zitronenplantage am Ätna.
Gut gestärkt geht es nachmittags nach
Catania: mit Stadtrundgang zum Dom,
dem Elefantenbrunnen und zum Castello
Ursino, einer staufischen Zwingburg aus der
Zeit Friedrichs II.
9. Tag:
Der „Balkon Siziliens“ und Castelmola
Zum Höhepunkt eines jeden Sizilien-Aufenthaltes gehört der Besuch des griechischen Theaters in Taormina. Genießen Sie
den überwältigenden Blick zum Ätna und
auf das glitzernde Meer. Das „Teatro Greco“ ist das schönste Theater der griechischen Welt. Von Castelmola, hoch über
Taormina gelegen, bekannt für seinen
Mandelwein, hat man an schönen Tagen
den Blick bis zur kalabresischen Küste.
10. Tag:
Normannische Baukunst
Wir besichtigen Cefalu, eine griechische
Gründung, die unter den Normannen ihre
Blütezeit erlebte. Die Kathedrale gilt als das
reinste Beispiel normannischer Baukunst.
Die Mosaiken in der Apsis zählen zu den ältesten aus der Normannenzeit. Fahrt nach
Palermo zur Fähre (Abfahrt 22.00 Uhr).
11. Tag:
Auf dem Schiff
Ankunft in Genua um 18.00 Uhr. Fahrt zu
unserem Hotel in Certosa di Pavia (1Ü.).
12. Tag:
Heimreise nach Nürnberg
Leistungen – 12 Reisetage
reise kunst®
왎 Fahrt im modernen Reisebus
왎 Fährpassagen Genua-Palermo und
Palermo-Genua in Außenkabinen mit
erweit. Frühstück an Bord
왎 Übernachtungen in ausgesuchten
3* und 4* Hotels mit Frühstücksbüffet
und Halbpension als 3-Gang-Menü
(einschl. Tischgetränken)
- 3 Ü. im Hotel Al Madarig,
Castellamare del Golfo
- 2 Ü. im Hotel Parco della Rocca,
Marina di Ragusa
- 3 Ü. im Sant Alphio Garden,
Giardini Naxos
- 1 Ü. im Hotel Italia, Certosa di Parma
왎 Reiseleitung:
Angela Lodes, Kunsthistorikerin M.A.
왎 alle Ausflüge, Führungen und Eintritte
왎 zusätzlich örtliche Führer in:
- Palermo/Monreale (ganztägig)
- Tal der Tempel, Agrigento
- Syracus (halbtägig)
왎 1 x Mittagessen auf einer Zitronenplantage am Ätna
(incl. Tischgetränken)
왎 1 x Mittagessen im Agriturismo
bei Noto (incl. Tischgetränken)
왎 Weinverkostung Raum Vittoria
왎 Besuch einer Ölmühle mit Verkostung
und Imbiss
왎 Sizilianische Süssigkeiten
Reisepreis
pro Person im Doppelzimmer
und Doppelaußenkabine € 1.989,EZ-Zuschlag
und Einzelaußenkabine € 239,-
„Italien ohne Sizilien macht gar
kein Bild in der Seele:
hier ist der Schlüssel zu allem“
Johann Wolfgang Goethe
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Die Lust zu reisen und die Kunst des Genießens
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GOLF VON NEAPEL
reise kunst
®
23.12.2010 – 02.01.2011
11 Reisetage
Bezaubernde Küsten, Inseln und Kunst.
Eine Reise voller kultureller und
kulinarischer Höhepunkte – täglich
spannende Ausflüge!
1. Tag:
Anreise Raum Bologna
Unsere Fahrt geht bis Zola Predosa (1Ü.).
Einführung in Kunst und Kultur am Golf von
Neapel.
2. Tag:
Willkommen in der „Campania felix“!
Weiterfahrt nach Sorrent zu unserem Hotel
(8 Ü). Einstimmung auf „Italienische Weihnachten“ mit Geschichten und Geschichtchen Weihnachtsabend im Hotel.
3. Tag:
Sorrent und Odysseus
Am Vormittag genießen Sie in Sorrent die
Ausblicke auf Inseln und Meer. Wir besuchen San Francesco mit seinem Kreuzgang und den Dom; Spaziergang zum Hafen. Nach einem kleinen Mittagessen Fahrt
mit dem Bus zur Punta Campanella mit unvergleichlichen Blicken auf Capri.
4. Tag:
Napoli
Ganztägiger Aufenthalt in der Stadt:
Stadtrundfahrt und -spaziergang durch
die Gassen der Altstadt mit Besichtigung
des Domes, der „Unterwelt“ von San
Lorenzo Maggiore und Santa Chiara. In
vielen Kirchen sind neapolitanische Krippen aufgebaut. Ein Muss: das Archäologische Museum. Es zeigt uns die Vielfalt der
ausgegrabenen Exponate aus Pompeji
und Herculaneum.
5. Tag:
Traumküste und Mönche
Viele Kurven, unvergessliche Blicke und
viel Meer erwarten Sie auf unserer Fahrt
entlang der „Traumküste“. Aufenthalt in
Amalfi mit Besuch des berühmten Domes.
Weiterfahrt nach Minori: wir kosten hier
den berühmten Limoncello. Mittagessen.
Am Nachmittag Besuch des Klosters in
Cava di Tirreni.
6. Tag:
Rauchender Krater – Römisches Leben
Auffahrt zum Vesuv: spazieren Sie durch
Lavafelder zum Krater und erleben Sie den
bekanntesten Vesuvausbruch 79 n. Chr. im
neuen Drei-D-Museum in Herculaneum.
Besuch der Villa von Boscoreale, einstiger
römischer Gutshof am Fuße des Vesuv und
der Villa von Oplontis.
7. Tag:
Geschichte einer Felseninsel
Schiffsausflug nach Capri
(u.a. Besichtigung der Villa Munthe).
8. Tag:
Von Griechen und Büffeln
Ausflug über Salerno nach Paestum. Lernen Sie das Archäologische Museum in
Paestum kennen und die Herstellung eines
Mozzarella di Buffala. Verkostung. Besuch
des Domes von Salerno.
Leistungen – 11 Reisetage
reise kunst®
왎 Fahrt im modernen Reisebus
왎 2 Ü. in 4* Hotel in Zola Predosa
Frühstücksbuffet und HP
(incl. Tischgetränken)
왎 8 Ü. in 4* Hotel in Sorrent
Frühstücksbuffet und HP
(incl. Tischgetränken)
왎 Silvestermenü und -feier im Hotel
왎 2 x landestypisches Mittagessen
(incl. Tischgetränken)
왎 1 x Büffelmilch-Mozzarella Verkostung
왎 1 x Limoncello-Verkostung
왎 Reiseleitung:
Angela Lodes, Kunsthistorikerin M.A.
왎 alle Ausflüge, Führungen und Eintritte
왎 Ganztagesausflug Insel Capri incl.
Schifffahrt, Minibus und örtlichem
Führer
Reisepreis
9. Tag:
Brennende Felder und Sibyllen
Entdecken Sie eine der geologisch eigentümlichsten Flecken Italiens: die Phlegräischen Felder mit einem Rundgang
durch die Senke der Solfatara. Über Capo
Miseno fahren wir zu den Ausgrabungen
von Cumae. Silvesterfeier im Hotel.
pro Person im Doppelzimmer € 2.098,EZ-Zuschlag € 345,-
10. Tag:
Rückreise
Nach dem Frühstück heißt es Abschied
nehmen. Wir reisen Richtung Norden zu
unserem schon bekannten Hotel in Zola
Predosa (1Ü.)
11. Tag:
Heimreise nach Nürnberg.
„Vedi Napoli
e poi muori“
unbekannt
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VENEDIG
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21. – 27. 02.2011
7 Reisetage
Wohnen mitten in der „Serenissa“ – am
Abend flanieren und das „Ombre“
zelebrieren. Genießen Sie Kunst und
Kulinarik – erleben Sie den Auftakt des
Carnevale 2011!
1.Tag:
Anreise nach Venedig
Einführung in die Kunstgeschichte und
Historie der Stadt. Bei Ankunft in Venedig
bringt Sie das private Wassertaxi von der
Piazzale Roma zum Hotel (6 Ü.).
Abendessen in einer typischen Osteria.
2. Tag:
Tizian - Veronese - Tintoretto
Wir starten heute mit einer Vaporetto-Fahrt
durch den Canale Grande, besichtigen
die Frari-Kirche und die in der Nähe gelegene Scuola di San Rocco. Ein unbedingtes Muss: der Besuch der Accademia.
3. Tag:
„Die Diva“ und Albrecht Dürer
Am Morgen Besuch des Ca Rezzonico
(Museo del Settecento Italiano). Wir lernen
das Alltagsleben des venezianischen
Adels kennen. Am Nachmittag Stadtrundgang zur Rialto-Brücke, dem Handelshaus
der Deutschen und nach San Bartolomeo.
In Santa Maria die Miracoli erwartet uns ein
Beispiel venezianischer Renaissance.
4. Tag:
„Terraferma“
Ausflug mit unserem Bus in die Landschaft
der Euganäischen Hügel nach Arcqua
Petrarca mit Besichtigung des Wohnhauses von Petrarca. Mittagessen mit Weinverkostung. Rückkehr nach Venedig und
abendlicher Rundgang durch das Viertel
Cannaregio.
5. Tag:
Venedig und Byzanz - Casanova
Mit dem Besuch des Museo Civico Correr
erhalten wir einen Überblick über Geschichte und Entwicklung Venedigs. Ein
Gang durch den Dogenpalast und durch
San Marco zeigt uns die einstige Macht der
Stadt. Nach einer Verschnaufpause auf
der Piazzetta sind wir im Castello-Viertel
unterwegs: wir lernen u.a. mit der Schule
von San Giorgio ein weiteres Gildehaus mit
Malereien von Vittore Carpaccio kennen
.
6. Tag:
Andrea Mantegna und Arlecchino,
Bauta, Capitano …
Die Ca d’Oro ist das bekannteste gotische
Bauwerk der Stadt. Hier befindet sich heute die Galleria Franchetti, eine der bedeutendsten Kunstsammlungen der Stadt mit
bedeutenden Beispielen der venezianischen Malerei. Und nun heißt es „Carnevale und die Masken von Venedig“! Abendessen in einer typischen Osteria.
Leistungen – 7 Reisetage
reise kunst®
왎 Fahrt im modernen Reisebus
왎 6 Ü. im 3*Hotel Tiziano Im Zentrum von
Venedig
왎 Frühstücksbuffet
왎 2 x Abendessen in typischer Osteria
(incl. Tischgetränken)
왎 2 x Mittagessen (incl. Tischgetränken)
왎 Reiseleitung:
Angela Lodes, Kunsthistorikerin M.A.
왎 alle Ausflüge, Führungen, Eintritte und
Lizenzgebühren
왎 privater Transfer mit dem Wassertaxi
1. Tag und 7. Tag
왎 alle Tickets für das Vaporetto
왎 Ausflug am 4. Tag
Reisepreis
pro Person im Doppelzimmer € 1.329,EZ-Zuschlag € 398,-
7. Tag:
Heimreise
Das private Wassertaxi bringt uns am Morgen zum Bus. Rückreise nach Nürnberg.
„Wenn ich ein anderes Wort für
Musik suche,
so finde ich immer nur
das Wort Venedig“
unbekannt
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DIE MARKEN
reise kunst
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17. – 27.04.2011
11 Reisetage
Die Marken sind das Pendant zur Toskana – auf der adriatischen Seite des
Stiefels. Touristisch noch wenig erschlossen, lassen sich Ursprünglichkeit
und Unverbrauchtheit auf Schritt und
Tritt finden. Die Marken sind das Land
der grünen Hügel, der trutzigen Burgen
und der großen Häfen – eine Region, deren Landschaft, Menschen und Geschichte es noch zu entdecken gilt.
1.Tag:
Anreise nach Cesena
Fahrt bis Cesena (1 Ü.). Einführung in Kultur
und Geschichte der Marken.
2. Tag:
Benvenuti in Marche!
Wir besichtigen San Leo mit seiner mächtigen Festung und der Kathedrale San Leo,
ein feines Beispiel des romanisch-lombardischen Baustils und die Pieve Santa Maria
dell’Assunta, errichtet aus den Resten eines heidnischen Tempels. Weiterfahrt bis
Urbino ( 2 Ü).
3. Tag:
Auf den Spuren des Herzogs von
Montefeltro
Ganztägiger Aufenthalt in Urbino mit Besichtigung der Casa di Raffaelo, dem Baptisterium S. Giovanni Baptista und dem Palazzo Ducale (Galleria Nazionale delle
Marche). Mitttagessen.
4. Tag:
Kaiser Vespanian – Mittelalterliche
Stadtbaukunst –
Fiera della Maddalena
Fahrt über Fossombrone durch die FurloSchlucht nach Corinaldo mit Besichtigung
der Altstadt und nach Senigallia mit Rundgang durch den antiken Stadtteil mit
Rocca Roveresca, Palazzo Ducale und die
Chiesa di San Martino. Besuch einer
Ölmühle mit Verkostung. Am Abend erreichen wir unser Hotel in Recanati (6 Ü.)
5. Tag:
Giacomo Leopardi und die Angeli der
Casa Santa
Besichtigung von Recanati mit der Piazza
Leopardi, dem Torre del Borgo, die Kirchen
San Domenico und San Agostino. Nachmittags Fahrt nach Loreto. Wir besuchen
das Heiligtum der Santa Casa mit den bekannten Fresken von Luca Signorelli und
Melozzo da Forli.
6. Tag:
Romanik – Geschlechtertürme –
Spitzenklöpplerinnen und Wein
Nach einem Spaziergang durch Ascoli
Piceno mit seinen romanischen Kirchen
und einem Café im berühmten „Merletti“
fahren wir nach Offida mit dem schönsten
Palazzo Comunale der Region. Weinverkostung und Imbiss.
7. Tag:
Sferisterio - Zisterzienser – Hl. Nicolaus
Heute gilt unser Besuch Macerata mit dem
berühmten Ballspielplatz und der Pinakothek in der wir u.a. eine „Madona mit Kind“
von Carlo Crivelli sehen; wir fahren weiter
zur Abbazia di Filastra, herrlich im Naturschutzgebiet gelegen, und nach Tolentino
mit der Basilica San Nicola. Dort finden sich
Fresken, die denen von Assisi ebenbürtig
sind.
8. Tag:
Antiquarium Statale – Kaiser Trajan
und die „Zwei Schwestern“
Nach einem Besuch des Museums in Numana mit dem „Königsgrab“ besichtigen wir
Ancona mit dem romanischen Dom und
fahren über die Strada Panoramica weiter
an die Riviera del Conero mit seiner Steilküste und der Kirche Santa Maria di Portonovo. Aufenthalt in Sirolo.
Leistungen – 11 Reisetage
reise kunst®
왎 Fahrt im modernen Reisebus
왎 Frühstücksbuffet und HP
(incl. Tischgetränken)
왎 1 Ü. im 4*Hotel Casali in Cesena
왎 2 Ü. im 4*Hotel Mamiani in Urbino
왎 6 Ü. im 4*Hotel Gallery in Recanati
왎 1 Ü. im 4*Hotel Molino Rosso in Imola
왎 1 x Mittagessen (incl. Tischgetränken)
왎 Besuch einer Ölmühle mit Verkostung
왎 Weinprobe mit Imbiss
왎 Café im Jugendstilcafé Meletti
왎 Reiseleitung:
Angela Lodes, Kunsthistorikerin M.A.
왎 alle Ausflüge, Führungen und Eintritte
Reisepreis
pro Person im Doppelzimmer € 1.749,EZ-Zuschlag € 289,-
9. Tag:
Die Windgrotte
Fahrt in den Naturpark der Gola della Rossa e di Frasassi: die Grotten von Frasassi mit
ihrem gigantischen Höhlensystem bergen
eine fantastische Welt aus Tropfsteinskulpturen.
10. Tag:
Dantes Göttliche Komödie und der
Mönch Marino
Entlang der Küste geht unsere Reise nach
Gradara, mit seinem gut erhaltenem Burgkomplex aus Castello und Borgo, und
nach San Marino auf dem Monte Titano.
Ein letzter Blick über die Marken! Ankunft in
Imola (1 Ü.).
11. Tag:
Heimreise nach Nürnberg
„Das Meer ist
keine Landschaft,
es ist das Erlebnis
der Ewigkeit“
Thomas Mann
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Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenanreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung ausgehändigt. Dazu ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.
b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die sofortige Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss.
c) Telefonisch nimmt der Reiseveranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben an den Veranstalter zurückzuleiten hat, und die Reisebestätigung geschlossen wird. Sendet der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann der Veranstalter von der Reservierung Abstand
nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben an ihn weiterzuleiten. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Der Reiseveranstalter bestätigt
dem Reisenden bei elektronischen Buchung den Zugang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann, vor. Für die Annahme wird
die rechtzeitige Rücksendung der unterschriebenen Reiseanmeldung empfohlen.
e) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleitungen ist der Reiseveranstalter lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung – außer
bei Körperschäden – als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder große Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Der Veranstalter haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.
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2. Zahlung
a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten.
b) Nach Abschluss des Reisevertrags sind 10% des Reisepreises zu zahlen.
c) Der Reisebetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen, - bei Reise mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 11 allerdings frühestens zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen.
d) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die erforderlich und/oder vorgesehen (z.B.
Hotelgutschein oder Beförderungsschein).
e) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.
3. Leistungen
a) Prospekt- und Katalogangaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und
Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Ziffer 3.c) ist
zu beachten.
c) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenanreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Auf Ziffer 1.a) diese Bedingungen wir Bezug genommen.
4. Preisänderungen
a) Der Reiseveranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragne wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhung sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehen vom
Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4.a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
ANMELDUNG FÜR REISE
Fax 09279/971487
Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Allgemeinen Reisebedingungen an.
5. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Zinner 4.c) gilt entsprechend.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung und Schadenersatz) unberührt.
6. Rücktritt des Kunden
a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor Reisebeginn 5% des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt bis drei Wochen vor Reisebeginn 30% des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn 50% des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis eine Woche vor Reisebeginn und danach fallen 80% des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.
b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
c) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
Reise
Preis (incl. MWSt.)
7. Änderung auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht
eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.
8. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnehme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter
der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 15 Euro, wobei es dem Reisenden und dem Dritten ausdrücklich gestattet ist, einen niedrigeren oder keinen Mehraufwand nachzuweisen.
9. Reiseabbruch
Wie die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in
Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile auf einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergebene. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
11. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter
erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 11.a) unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus sendem Angebot anzubieten.
d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 11.c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 11.c) Gebrauch, so ist der vom Reisenden bezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.
12. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von
Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleitungen eine nach § 638 Abs. 3. BGB zu bemessene Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
13. Gewährleistung und Abhilfe
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.
b) Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises nach §638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstelter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergenen sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Hat
der Reisende mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. Die §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des BGB finden entsprechende Anwendung.
c) Ist die Reise mangelhaft und leistet der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe gerechtfertigt.
d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich
ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
e) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis
und der Wert der vetraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. §638 Abs. 3 BGB). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen
zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag nicht umfasst, so hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
Name, Vorname
Strasse, Wohnort
Tel. dienstlich
Tel. privat
Mobil
e-mail
reise kunst® Angela Lodes M.A.
Sollte zu dieser Reise ein Vortrag stattfinden, melde ich mich zu diesem an.
14. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Ziff. 10. und 13. Wird Bezug genommen.
15. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
bb) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringenden Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten.
d) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese
Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Hohe des dreifachen Reisepreisses beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfalloder Reisegepäckversicherung empfohlen.
Titel / Datum
Preis (incl. MWSt.)
16. Abschlussfrist und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach §§651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gamcht weren, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Zimmer 16. a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Zimmer 16. a) betroffenen Ansprüche nach zwei Jahren.
c) Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung des Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
d) Im übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
17. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet
hat.
c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung der erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder
einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 6. (Rücktritt des Kunden) und 9. (Reiseabbruch) entsprechend.
18. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
Datum, Unterschrift
19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
reise kunst® Angela Lodes M.A., Veilchenweg 1b, D-95496 Glashütten
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Die Lust zu reisen und die Kunst des Genießens
www.reisekunst.net
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