AIKIDO YOSHINKAN e. V. - Aikido Yoshinkan München

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AIKIDO YOSHINKAN e. V. - Aikido Yoshinkan München
AIKIDO YOSHINKAN e. V.
Vereinsregister Nr. 13634 Amtsgericht München
Lothstraße 62, 80335 München, Tel.: 089 201 22 90
http://www.aikido-yoshinkan.de
Aufnahmeantrag
Persönliche Angaben
Hinweise
Name………………………………………………
Vorname…………………………………………..
Titel………………………………………….........
Straße…………………………………………….
PLZ, Ort…………………………………………..
Tel….……………………………………………..
E-Mail….…………………………………………
Beruf……………………………………………...
Geb.-Datum………………………………………
Bei Kindern der Erziehungsberechtigte
Die Aufnahmegebühr beträgt für
Erwachsene …………………….
Jugendliche / Kinder/ Jodo / Iaido / Fitness
………….…………………………………………
Ich beantrage Beitragsermäßigung
Bitte regelmäßig Nachweis vorlegen
□ Kind unter 14 Jahren
□ Schüler / Schülerin
□ Student / Studentin
□ Wehr/Ersatzdienstpflichtiger
□ Arbeitslos
□ Jodo / Iaido / Fitness
□ Mitglied anderer Yoshinkai-Verein
□ Sonstige
…………………………………….
20 €
10 €
Sie wird mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt ausschließlich per
Lastschrift, diese erfolgt in der Regel am
Monatsanfang.
Der Beitrag beträgt monatlich:
Erwachsene
Kind unter 14 Jahren
Jugendliche(r) /Schüler(in) bis 18 J.
Student(in) /Rentner
Arbeitslos/Wehr-/Ersatzdienst
Jodo / Iaido / Fitness (nur vorm.)
Mitglieder anderer Yoshinkai-Vereine
Familien:
2. Mitglied Kind 22 €, 3. Mitglied Kind 18 €,
Familienbeitrag max. 100 €
Weitere Beiträge siehe Aushang im Dojo
60 €
26 €
36 €
42 €
26 €
26 €
50 €
Kündigung
Laut Satzung kann der Vertrag zum Ende eines
Quartals mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt
werden. Eine Kündigung ist erst möglich nach einer 6monatigen Mitgliedschaft im Verein. Eine Kündigung
muss schriftlich erfolgen.
Wie sind sie auf Aikido Yoshinkan aufmerksam
geworden?
…………………………………………………
Grundlage der Vertragsbedingungen ist die Satzung. Die Satzung ist im Dojo am schwarzen Brett ausgehängt
und jederzeit einsehbar. Die eingeschlossene Sportunfallversicherung setzt die Mitgliedschaft in einer Pflicht/Ersatz-/Privat-Krankenversicherung voraus. Mit der elektronischen Speicherung meiner Daten bin ich
einverstanden.
…………………………………………………………………………………………………………………….
Datum
Unterschrift
(bei Kindern Erziehungsberechtigte/r)
Bitte unbedingt Lastschriftmandat auf Seite 2 ausfüllen !!!
SEPA-Lastschriftmandat
Zahlungsempfänger: AikidoYoshinkan e.V., Lothstr. 62, 80335 München
Gläubiger-ID-Nr.: DE90ZZZ00001093673
Mandatsreferenz-Nr.: Als Mandatsreferenz-Nr. dient die Mitgliedsnummer, die bei Aufnahme in die
Mitgliederverwaltungs-Software des Vereins zugeteilt wird. Sie wird dem Kontoinhaber/ den
Kontoinhaber(n) mit einer separaten Ankündigung über den erstmaligen Einzug des Lastschriftbetrages
mitgeteilt.
Kontoinhaber: □ Name, Anschrift wie oben
Name: ……………………………………………… Vorname: …………………………………
PLZ: ………… Wohnort: ………………………… Straße: ………………………………….
Konto-Nr.: ………………………………….……… Bankleitzahl: …………………………………..
IBAN: ………………………………………………………..
BIC: ……………………………
Name der Bank: ……………………………….....................
Einzugsermächtigung:
Ich/wir ermächtige(n) den Aikido Yoshinkan e.V. widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden
Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen.
Mandat für Einzug von SEPA-Basis-Lastschrift:
Ich/wir ermächtige(n) den Aikido Yoshinkan e.V. Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von dem Aikido
Yoshinkan e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich/wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Nur bei minderjährigen Mitgliedern:
Dieses Lastschriftmandat gilt für die Mitgliedschaft von
_____________________________
Vorname und Name
Ort, Datum, Unterschrift des/der Kontoinhaber(s)
__________________________________________________________________
Vor dem ersten Einzug einer SEPA- Basis- Lastschrift wird mich/ uns der Aikido Yoshinkan e.V. über
den Einzug in dieser Verfahrensart informieren.
Kosten, die durch ein ungedecktes Konto oder unberechtigten Widerspruch entstehen, trägt das Mitglied.
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