Patienten-Aufklärung für Operationen am eingesteiften

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Patienten-Aufklärung für Operationen am eingesteiften
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Patienten-Aufklärung für Operationen
am eingesteiften Großzehengrundgelenk (Hallux rigidus)
Liebe Patientin, lieber Patient,
die Untersuchung ergab eine schmerzhafte Einsteifung des Großzehengrundgelenkes, die operativ
behandelt werden soll, da die vorangehenden konservativen Behandlungen keinen ausreichenden Erfolg
erbracht haben.
Dieses Aufklärungsblatt soll helfen, Ihnen die typischen Risiken und die Folgen des geplanten
Eingriffs sowie den Eingriff selbst verständlich zu machen. Unklare Sachverhalte oder weitere
Fragen sollten erneut oder weiterführend mit Ihrem behandelnden Arzt besprochen werden.
Der Vorfuß besteht aus den Mittelfußknochen und den Zehengliedern. Die Köpfchen der Mittelfußknochen
grenzen an das Zehengrundgelenk. Muskeln, Sehnen und Bänder halten den Vorfuß und die Zehen in ihrer
natürlichen Form.
Der Hallux rigidus (Einsteifung des Großzehengrundgelenkes) ist eine Erkrankung des Gelenks zwischen
Mittelfußköpfchen und Großzehengrundglied, die durch eine schmerzhaft eingeschränkte Beweglichkeit
gekennzeichnet ist. Diese Erkrankung ist die zweithäufigste Ursache für Beschwerden an der Großzehe.
Ursache hierfür ist eine Arthrose in diesem Gelenk.
Die Erkrankung beginnt zunächst mit einer noch beweglichen Funktionseinschränkung, später folgt eine
zunehmende Bewegungseinschränkung. Unabhängig vom Stadium der Erkrankung bleibt die gerade
Achsenausrichtung der Großzehe im Regelfall erhalten. Nur wenige Patienten haben zusätzlich eine Achsabweichung der Großzehe, wofür dann die Bezeichnung „Hallux valgus rigidus“ gebraucht wird. Ursache für
die Erkrankung sind unsachgemäßes Schuhwerk, eine Gehstörung, Gelenkverletzung, Gelenkbrüche sowie
anatomische Varianten wie z.B. ein langer schmaler Fuß.
Wie wird die Operation durchgeführt?
In der Regel wird die Operation in Vollnarkose durchgeführt. Nach sterilem Abwaschen und Abdecken wird
vor Operationsbeginn mit einer Blutdruckmanschette eine Blutsperre angelegt, um die Übersicht zu verbessern und den Blutverlust zu minimieren. Hiernach wird ein Schnitt über dem Großzehengrundgelenk
gelegt. Danach wird die Gelenkkapsel ebenfalls eingeschnitten und dann zusammen mit der langen Strecksehne des Großzehs seitlich abgeschoben. Knochenvorsprünge werden abgetragen und anschließend 25 %
bis 35 % des 1. Mittelfußköpfchens an der Oberseite mit der Säge abgetragen. Hiernach sollte die Großzehe
wieder 70 – 90 Grad nach oben bewegt werden, da nach der Operation nur die Hälfte dieses Bewegungsausmaßes aufrecht erhalten werden kann. Um dies zu erreichen, muss ausreichend Knochen reseziert und
Verwachsungen zwischen den Sesam-beinen an der Fußsohle des 1. Mittelfußköpfchenknochens gelöst
werden. Anschließend wird die Kapsel wieder mit Nähten verschlossen und die Haut ebenfalls vernäht.
Danach wird ein steriler Kompressionsverband angelegt.
Im Gewerbepark C10
D-93059 Regensburg
Tel. (0941) 46 31 70
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Patienten-Aufklärung
OP Großzehengrundgelenk
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Postoperative Nachbehandlung
Ein steriler gepolsterter Redressionsverband, der die Großzehe für die Dauer der Wundheilung in korrigierter
Stellung hält, ist für das Ausheilungsergebnis von großer Bedeutung. Da man über die Ferse voll belasten
kann, wird eine sog. Vorfußentlastungsorthese angelegt, mit der man nach ausreichender Abschwellung des
Fußes wieder voll belasten kann. Die Hautfäden verbleiben für 10 bis 12 Tage.
Die Vorfußentlastungsorthese muss für ca. 5 bis 6 Wochen nach der Operation getragen werden.
Komplikationen
Trotz größter Sorgfalt können bei der geplanten Operation vereinzelt Zwischenfälle auftreten. Hierbei kann
es zu Verletzungen der benachbarten Gewebe, z.B. Muskeln, Sehnen, Blutgefäße und Nerven kommen, die
in der Regel folgenlos bleiben oder nur geringe Gefügestörungen verursachen.
Desweiteren kann es zu Druckschäden an Nerven oder Weichteilen in Folge von Lagerung, Blutsperre oder
durch Hakenzug bei der Operation kommen. Diese bilden sich meist innerhalb weniger Wochen zurück.
In Einzelfällen können jedoch Beschwerden wie z.B. Taubheitsgefühl oder Teilnervenlähmungen oder
Narben zurückbleiben. Dies gilt auch für Hautschäden durch Desinfektionsmittel oder elektrischen Strom.
Desweiteren kann es gelegentlich Nachblutungen und Blutergüsse geben, die eventuell operativ behandelt
werden müssen. Ganz selten treten Infektionen im Operationsgebiet auf. Diese können trotz Behandlung
über längere Zeit andauern. Sehr selten entsteht daraus eine chronische Knocheneiterung (Osteitis).
Noch seltener kommt es in Folge der Entzündung zur Gelenkversteifung oder in extremen Ausnahmefällen
zum Verlust einer Zehe. Bei ausbleibender Knochenheilung kann es zur Bildung eines Falschgelenkes
kommen. Diese müssen dann in der Regel nachoperiert werden, um einen belastungsfähigen Knochen
wieder herzustellen.
Bei entsprechender Veranlagung oder nach Infektionen können überschießende und störende oder
schmerzhafte Narben entstehen (Keloid).
Desweiteren kann es im Laufe der Zeit auch nach erfolgreicher Operation zu einem Rückfall der Erkrankung
kommen. In seltenen Ausnahmefällen tritt eine schmerzhafte Weichteilschwellung auf, die über längere Zeit
zu Abbau von Muskel- und Knochengewebe unter Bewegungseinschränkung bis hin zur Versteifung aller
Fußgelenke führen kann (Sudeck’sche Erkrankung).
Trotz unserer Vorbeugemaßnahmen wie Antithrombosestrümpfe, Kompressionsverbände und Antithrombosespritzen können sich Blutgerinsel bilden (Thrombose), die durch Verschleppung zu einer lebensbedrohlichen Lungenembolie werden können.
Unsere NOTFALLNUMMER bei Komplikationen nach der Operation erhalten Sie von uns mit dem Operationsbericht und Nachbehandlungsbogen am Operationstag.
Sollten Sie uns im Ausnahmefall nicht erreichen, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Hausarzt oder
unseren Anästhesisten Dres. Birkmeier & Kollegen Tel. (0941) 2086440, in Verbindung.
Oder wenden Sie sich an die Asklepios Orthopädische Klinik Lindenlohe, Telefon (09431) 888-0 bzw. an die
Unfallchirurgische Abteilung (Chirurgie II) des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder, Telefon (0941)
369-0. Unsere Praxis hat vertragliche Regelungen und arbeitet seit Jahren vertrauensvoll mit den Prof. Dr.
Heiko Graichen und Prof. Dr. Rainer Neugebauer zusammen. Wir können Sie dort während eines eventuell
notwendigen stationären Aufenthaltes mitbetreuen.
Die Abholung kann 3 – 4 Stunden nach der Operation erfolgen.
Sie dürfen nicht selbst mit dem Auto nach Hause fahren (rechtliche und medizinische Gründe!).
Die Operation und die grundsätzlichen und speziellen Risiken des ambulanten Eingriffs wurden
ausführlich und ausreichend besprochen. Auf diesen zusätzlichen Aufklärungsbogen und die
Möglichkeit der weiteren Nachfrage bei evtl. späteren Unklarheiten wurde hingewiesen.
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Ort / Datum / Unterschrift: Patient /-in
Aufklärender Arzt
Narkose
Das Gespräch mit dem Narkosearzt und Ihr Einverständnis zur Narkose muss unabhängig von dieser
Operationseinverständniserklärung erfolgen. Die Narkosefähigkeit sollte von Ihrem Hausarzt mit den
üblichen Voruntersuchungen bestätigt werden.
Sie dürfen 6 Stunden vor dem Operationszeitpunkt weder essen noch trinken!
Wichtiger Hinweis: Sie müssen den Aufklärungsbogen zur Operation aus rechtlichen
Gründen unterschrieben wieder mitbringen!