Flexible Carsharingsysteme / E-Carsharing
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Flexible Carsharingsysteme / E-Carsharing
ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) Lyoner Straße 22 60528 Frankfurt a. M. Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jens Vogel Dipl.-Ing. Sascha Müller Dr. Uli Molter Tel.: (069) 660759 – 72/32/31 E-Mail: [email protected] s.mü[email protected] [email protected] Datum: 24.10.2013 P31-007-10 Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Flexible Carsharingsysteme / E-Carsharing Übersicht zu Kommunen, Anbietern und Rahmenbedingungen Ergänzung zur ivm-Handreichung Carsharing © ivm GmbH Seite 1 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Impressum Bearbeitung ivm GmbH Lyoner Straße 22 60528 Frankfurt a. M Sascha Müller / Jens Vogel / Uli Molter © ivm GmbH Seite 2 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Zielsetzung 4 2. Flexible Carsharing-Systeme 4 2.1 Vor- und Nachteile flexibler Carsharing-Modelle 4 2.2 Parkgebührenerhebungsmodelle für flexibles Carsharing 7 2.3 Kooperationen zu anderen Mobilitätsdiensten 8 2.4 Übersicht Flexibler Carsharing-Systeme 9 2.5 Flexible Carsharingmodelle – Konsequenzen und wichtige Fragestellungen für die Kommunen 10 3. 11 Carsharing und Elektromobilität 3.1 Übersicht 11 3.2 Integration von E-Fahrzeugen bei flexiblen Carsharingsysteme - Konsequenzen für die Kommunen 13 4. Bewertung/ Offene Fragen 14 5. Quellen / Zusätzliche Hinweise 29 © ivm GmbH Seite 3 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing 1. Anlass und Zielsetzung Die ivm hat im Jahre 2012 eine Handreichung mit dem Titel Carsharing ‐ Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Region Frankfurt RheinMain erstellt. Aufgrund der sehr großen und offenen Dynamik im Markt der flexiblen Carsharing-Systeme wurde vor einem Jahr auf eine detaillierte Übersicht solcher Systeme verzichtet. Aufgrund zahlreicher Anfragen der Gesellschafter zu dieser Thematik, aber auch dem Drängen der Betreiber von flexiblen Carsharing-Systemen, den Markt in der Region Frankfurt RheinMain zu sondieren, kommt die ivm dem Wunsch der Gesellschafter entgegen und gibt mit dieser ergänzenden Handreichung eine detailliertere Übersicht über flexible Carsharing-Modelle sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Darüber hinaus werden kritisch offene Fragen behandelt, um bei möglichen Sondierungsgesprächen Risiken und Nutzen besser abwägen zu können. Eine entsprechende Dynamik ergibt sich noch aus der Kombination flexibler Carsharing-Modellen in Kombination mit Elektromobilität, was in einem entsprechenden Kapitel behandelt wird. Da Evaluierungsergebnisse fehlen und aufgrund der sehr großen Dynamik sowohl im Bereich der flexiblen Modelle als auch bei der E-Mobilität, erhebt die ergänzende Handreichung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern fungiert vielmehr als Informations- und Diskussionsgrundlage. 2. Flexible Carsharing-Systeme Kennzeichnend für diese Form des Carsharing ist die Stadtbindung, eine z.T. hohe Fahrzeugzahl (alleine über 1.000 Fahrzeuge in Berlin) mit nur Klein(st)wagen (oft nur 2-Sitzer), die erhöhte Flexibilität (Entleihe und Abgabe der Fahrzeuge können an verschiedenen Orten innerhalb der Stadt stattfinden, eine Reservierung ist nicht notwendig) und die Zahlung nach Zeitfaktor (mit Freikilometern, ohne Grundgebühr). Im Gegensatz zum traditionellen Carsharing sind die Fahrzeuge damit nicht an feste Standorte gebunden, sondern können im gesamten öffentlichen (Innen-)Stadtbereich gestartet und abgestellt werden. Diese werden auch als „Free-Floating“-Angebote bezeichnet. Abgerechnet wird hierbei im Minutentakt mit Freikilometern; darüber hinaus kommen auf den Kunden neben einer Registrierungsgebühr keine weiteren Kosten für z.B. Kaution oder monatliche Beiträge zu. Die Kosten für die Parkgebühren trägt in der Regel der Anbieter. Nach einer Erstregistrierung kann das Auto einfach innerhalb des Geschäftsgebietes mit einer Membercard/Chip (auf dem Führerschein) geöffnet und benutzt werden. Zahlreiche Unternehmen betreiben Teile oder die Gesamtflotte mit elektrischem Antrieb (siehe auch Kapitel 3). Die beiden sehr unterschiedlichen Carsharing-Philosophien, auf der einen Seite die konventionellen Angebote, auf der anderen Seite die flexiblen „Free-Floating“-Angebote bergen Vorund Nachteile, die im nächsten Abschnitt aus den unterschiedlichen Perspektiven (Nutzersicht, Sicht der Betreiber und der öffentlichen Hand) beleuchtet werden. 2.1 Vor- und Nachteile flexibler Carsharing-Modelle Um über die Vor- und Nachteile von flexiblen Car-Sharing-Modellen verbindliche Aussage zu treffen, muss vorangestellt werden, dass bislang noch keine unabhängigen Untersuchungen über mögliche Verlagerungseffekte und langfristiges Nutzungsverhalten in Deutschland vorliegen1. Diese werden für 1 Öko-Institut, ISOE und car2go arbeiten seit 2012 an einer Carsharing-Studie, mit dem Ziel herauszufinden, wie umwelt- und nutzerfreundlich Elektrofahrzeuge im Vergleich zu konventionellen Pkw beim Carsharing wirklich sind, wer die Fahrzeuge nutzt und wie sie genutzt werden Die Begleitforschung wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert. Ergebnisse liegen erst 2014 vor, siehe auch Anlage „share – Elektromobilität im Carsharing“ © ivm GmbH Seite 4 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Ende 2014 erwartet. Allerdings gibt es seit Mitte Oktober 2013 aktuelle Ergebnisse der Carsharing Enquete aus der Stadt Amsterdam zu Car2Go, einem E-Free-Floating-Angebot. Interessant sind dort v.a. Ergebnisse zur Modal-Split-Verlagerung und der Auswirkungen zum Fahrzeugbesitz. Nachfolgend werden diese und die bislang aus der Wissenschaft und Betreibersicht bekannten Vor- und Nachteile genannt und - soweit möglich - entsprechend mit Quellenangabe versehen. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen, die jeweils mitgenannt sind. (N: Aus Sicht der Nutzer des Systems / B: Aus betriebswirtschaftlicher Sicht der einzelnen CarsharingBetreiber / K: Aus kommunaler Sicht und aus volkswirtschaftlichen Erwägungen) Vorteile N Es sind flexible Mieten möglich, da keine feste Mietzeit und Reservierungsnotwendigkeit vorgegeben wird. Damit entfallen z.B. Strafzahlungen durch verspätete Rückgabe. N Zahlreiche Mietstandorte und Pkw (die Pkw stehen gut sichtbar im öffentlichen Straßenraum ohne fixen Anmietstationen) führen dazu, dass in der Regel spontan in der Nähe ein Fahrzeug gefunden wird. N Gerade für kurze Mieten und relativ kurze Wege (<5min) ist flexibles Carsharing besonders attraktiv und z.T. günstiger als der ÖPNV. N Das Preissystem ist sehr transparent und einfach gehalten, die Einstiegshürden damit sehr gering. N „Flexibles Carsharing“ als neues konkurrierendes System führt grundsätzlich zu einem „Mehr an Dynamik“ und einem verbessertes Marktverhalten konventioneller Carsharing-Systeme (z.B. durch den Verzicht auf Kaution, elektronischer Einstieg per Chipkarte anstelle Schlüssel, elektronisches Buchungssystem etc.) und neuen Tarife (für eine erweiterte Zielgruppe) und schlussendlich zu mehr Kundenfreundlichkeit. N K Es sind günstige Oneway-Mieten innerhalb des Geschäftsgebietes möglich, so z.B. Hinweg per ÖPNV, Rückweg per Carsharing (da Einkauf etc.) K Die Lücke in der StVO (privilegiertes Parken im öffentlichen Straßenraum) wird durch entsprechende Parkgebührenerhebungsmodelle (siehe Punkt 2.3) umgangen. K Bei zeit- und ortsexakten Gebührenerhebungsmodellen (siehe Punkt 2.3) kann die Kommune mit erhöhten Gebühreneinnahmen beim öffentlichen Straßenraumparken rechnen. K B Aufgrund der Marktmacht und entsprechender Marketingbudgets können die Systeme von Seiten der Automobilfirmen (wie Car2Go) propagiert und leichter bekannt gemacht werden. Die Kommune erreicht zusätzlich durch eine hohe Medienpräsenz einen Imagegewinn (Umwelt, Innovation). Zusätzlich profitieren auch die bisherigen konventionellen Carsharing-Systeme2. Flexibles Carsharing kann somit als „Türöffner“ für konventionelles Carsharing fungieren, um neue Zielgruppen an das Thema „Carsharing“ heranzuführen. N: Aus Sicht der Nutzer des Systems / B: Aus betriebswirtschaftlicher Sicht der einzelnen Carsharing-Betreiber / K: Aus kommunaler Sicht und aus volkswirtschaftlichen Erwägungen 2 Manager Magazin (26.02.2013) „Zahl der Carsharing-Nutzer steigt sprunghaft an“; DIE ZEIT (08.08.2013) „Flexibles Carsharing stärkt U- und SBahn“; Süddeutsche Zeitung (21.05.2013) „Schlacht der Autoverleiher“, laut Rau (konventioneller Carsharingbetreiber Stattauto) werden viele Kunden erstmalig durch flexibles Carsharing an „Carsharing“ herangeführt. Nach diesem Einstieg würden die Kunden oftmals auch konventionelles Carsharing nutzen, weil dort z.T. die Tarife günstiger seien und auch die Fahrzeugflotte vielfältiger. © ivm GmbH Seite 5 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Nachteile 3 N Längere Mietzeiten sind z.T. sehr teuer, da jede Minute abgerechnet wird, unabhängig von der gefahrenen Entfernung. N Nutzern ohne Smartphone bzw. hohe Technik- und Internetaffinität wird der Einstieg erschwert, denn sowohl Standorte, Kurzfristbuchung als auch Registrierung laufen grundsätzlich „online“ ab. N Die Fahrzeuge sind nicht immer am gleichen Ort verfügbar, daher besteht keine Sicherheit der Verfügbarkeit bzw. Planungs- und Reservierungssicherheit. Eine Reservierungsmöglichkeit ist in vielen Fällen nur kurzfristig (eine halbe Stunde vorher) möglich. Ein Neupositionieren (ähnlich wie bei Mietradsystemen) seitens der Betreiber ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. N Die Fahrzeugvielfalt ist sehr eingeschränkt, aufgrund der kleinen Fahrzeuge können diese z.B. von einer vierköpfigen Familie nicht genutzt werden. Damit werden einzelne Zielgruppen und Nutzungsarten (z.B. Transport größerer Gegenstände) ausgeschlossen. N K Die Ausleihe und Abgabe von flexiblem Carsharing ist nur innerhalb eines sehr stark eingegrenzten Geschäftsgebietes (meist Kernstadt) möglich. N K Der in den Innenstädten bereits jetzt schon sehr hohe Parkdruck kann durch eine zusätzlich große Flotte an flexiblen Carsharing-Fahrzeugen kurzfristig weiter verschärft werden, falls die Privat-PkwVerfügbarkeit der Nutzer nicht in diesem Maße abnimmt. (Kommune). Auch hier hat sich in Amsterdam gezeigt, dass sich - anders als beim konventionellen Carsharing – die private PkwVerfügbarkeit nur in kleinem Maße abgenommen hat (Wegfall von 320 Privat-Pkw durch 300 e3 smarts) Verschärft werden kann diese Situation in verdichteten Gründerzeitvierteln, in denen besonders nachts der Parkdruck sehr hoch ist. Durch das „Dauer-Beparken“ der dortigen flexiblen Carsharing-Flotte im gleichen Zeitraum steigt der Parkdruck dort weiter an. K Die flexiblen Carsharing-Systeme sind z.T. überhaupt nicht in die Struktur des lokalen Umweltverbundes (Tarife, gemeinsames Marketing) eingebunden. Es ist bislang - anders als beim konventionellen Carsharing - noch nicht nachgewiesen, ob eine Verbesserung zugunsten des Umweltverbundes eintritt oder ob es im Gegenteil zu ungewünschten Verlagerungen kommt. Die Untersuchungen in Amsterdam zeigen zumindest, dass (wenn auch nur marginal aufgrund der niedrigen Fallzahlen) keine signifikante Verlagerung zum Umweltverbund hin erfolgt sondern dass 4 v.a. vormalige ÖPNV-Fahrten substituiert werden. K Etliche Kommunen auch in der Region Frankfurt RheinMain versuchen z.Zt. das Straßenraumparken einzudämmen und im Gegenzug die Auslastung in den Parkhäusern zu verbessern. Flexible Carsharingsysteme, die als Voraussetzung das gut sichtbare Straßenraumparken verlangen, laufen den Zielen der dortigen Verkehrsplanung entgegen. K Durch den Wegfall von ZEBRAMobil hat sich der Eindruck in der Fachwelt verstärkt, dass sich flexible Carsharing-Modelle wirtschaftlich bislang nicht rechnen und daher außerhalb von großen 6 Automobilfirmen (die ggf. andere Ziele verfolgen) nachhaltig nicht dauerhaft zu betreiben sind. Dies widerspräche dem volkswirtschaftlichen Ansatz der Kommunen, „Carsharing als vierte Säule des Umweltverbundes“ zu etablieren. K Die Abdeckung von flexiblem Carsharing reduziert sich in der Regel auf sehr attraktive Stadträume (größere Metropolen, Stadtkern), die oft schon sehr gut durch den ÖPNV oder Fahrrad abgedeckt 7 sind . Aufgrund der geringen Einstiegshürden gegenüber konventionellem stationsgebundenem 5 Vgl. Erste Untersuchungsergebnisse zu Car2Go in Amsterdam, Michael Glotz-Richter, Bremen, Oktober 2013 4 Vgl. Erste Untersuchungsergebnisse zu Car2Go in Amsterdam, Michael Glotz-Richter, Bremen, Oktober 2013: 76% aller Car2Go-Nutzer geben an, seither weniger oft den ÖPNV zu nutzen. 5 Mietwagen News (12.06.2013) „Der Carsharing-Anbieter ZebraMobil stellt im Juli seinen Betrieb in München ein. Die Erkenntnis, das Angebot nicht profitabel zu gestalten, und der zunehmende Wettbewerb beim Carsharing in München zwingt das Team um Matthias Hoene und Michael Ohr zu dem radikalen Schritt“. 6 Imagegewinn, Abbau von Überkapazitäten, Bindung jüngerer Nutzergruppen an die entsprechende Marke, in Kombination mit E-Mobilität: Mischkalkulation bei dem CO2-Ausstoß aufgrund der zu hohen Verbrauchswerte einzelner Fahrzeugtypen 7 Straßenverkehrstechnik (4/2013), Dr.-Ing. J. Harding: „Aktuelle Entwicklungen im Bereich Carsharing – Fluch oder Segen für Verkehrsbetriebe?“ Hiernach wird das spontane (flexible) Carsharing als Konkurrenz zum ÖPNV gesehen, dies gelte v.a. für die Neben-und Schwachverkehrszeit, in denen eine weitere Ausdünnung durch Rückgang der ÖPNV-Nachfrage aufgrund von flexiblem Carsharing befürchtet wird. © ivm GmbH Seite 6 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Carsharing ist eher davon auszugehen, dass eine Konkurrenz zum ÖPNV aber auch Taxiverkehr 8 anstelle von Synergien auftritt . In der Fachwelt herrscht hierüber jedoch Dissens. Demnach 9 scheinen sich ÖPNV und flexibles Carsharing sogar gut zu ergänzen . N K Es ist zu befürchten, dass sich v.a. in kleineren Städten aufgrund des Tarifmodells die durchschnittliche Mietdauer der Fahrzeuge in der Regel unter 10 min (2-10km) einpendeln wird. Dies sind Entfernungen, die z.T. durch zu Fuß gehen, Fahrrad, Pedelecs und ÖPNV problemlos zu bewältigen wären. K Anders als bei konventionellen Carsharingbetreibern (die z.B. auch in kleineren Großstädten und Mittelstädten präsent sind) bzw. Privatinitiativen oder Vereine (ländlicher Raum) agieren die flexiblen Carharing-Betreiber rein marktorientiert und nicht unbedingt sozialgerecht. K Durch die alleinige Abrechnung nach der „Zeit“ könnte es in Bereichen mit sehr hohem Parkdruck vermehrt zu Falschparkern kommen. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die minutengenaue Abrechnung nicht unbedingt zu einer passiven Fahrweise führt, ob dies zu Sicherheitsverlusten bzw. erhöhtem Spritverbrauch führt, wäre gesondert zu evaluieren. N: Aus Sicht der Nutzer des Systems / B: Aus betriebswirtschaftlicher Sicht der einzelnen Carsharing-Betreiber / K: Aus kommunaler Sicht und aus volkswirtschaftlichen Erwägungen 2.2 Parkgebührenerhebungsmodelle für flexibles Carsharing Derzeit bestehen drei unterschiedliche Parkgebührenerhebungsmodelle, um beim flexiblen Carsharing ein Beparken in den öffentlichen (bewirtschafteten) Parkbereichen zu ermöglichen. Der Städtetag hat diese 2011 folgendermaßen zusammengefasst10: 1. Flat Rate als zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung (ähnlich eines Bewohnerparkausweises) 2. GPS-basierte orts- und zeitexakte zentrale Gebührenerhebung 3. Dezentrale Gebührenerhebung über Handyparken Die Flat Rate (Modell 1) ist zwar technisch sehr einfach umzusetzen, birgt jedoch juristische Risiken, da sie nicht in der StVO verankert ist. Es werden weitere Begehrlichkeiten anderer Nutzergruppen geweckt. Ein Zusammenhang zwischen Gebührenhöhe und Parkdruck findet nicht statt. Aufgrund der Änderung der Gebührenordnung ist mit einer Vorlaufzeit von mind. 6 Monaten zu rechnen. Die beiden Modelle 2 und 3 ähneln sich, wobei Modell 3 keinerlei zusätzlicher Verwaltungsvereinbarungen bedarf, falls in der Kommune bereits Handyparken vorhanden ist. Der Carsharing-Betreiber würde sich einen entsprechenden Handyparken-Systembetreiber aussuchen, der zertifiziert wurde und auf der Plattform www.mobil-parken.de zu finden ist (derzeit sind das in der Region Frankfurt RheinMain 5 Anbieter). Die einzelne Kommune muss keine zusätzlichen Vereinbarungen treffen. Carsharing wird mit den anderen Pkw-Nutzern gleichgestellt. Die Kommune hat keine Nutzungsausfälle, eingespielte Prozesse (Erhebung, Überwachung) werden nicht verändert und die Gebührenordnung kann an den Parkdruck angepasst werden. Die Kommune gibt das wichtige Steuerinstrument „Parkraumbewirtschaftung“ nicht aus der Hand. Da die ivm bereits ein Regionalportal für das Handyparken eingerichtet und einen Rahmenvertrag mit etlichen Betreibern abgeschlossen hat, wurde/wird der Zugang in der für Kommunen stark vereinfacht. Die ivm würde hierfür auch unterstützend tätig werden. 8 Der Nahverkehr (6/2013), Prof. Dr.-Ing. H. Topp: „Öffentliches Auto und privater ÖPNV“ DIE ZEIT (08.08.2013), Prof. A. Knie „Flexibles Carsharing stärkt U- und S-Bahn“ 10 Deutscher Städtetag (2011), Herr H. Blümel: „Gegenüberstellung verschiedener Parkgebührenerhebungsmodelle für Carsharing flex“ 9 © ivm GmbH Seite 7 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing 2.3 Kooperationen zu anderen Mobilitätsdiensten In der jüngsten Vergangenheit haben sich zahlreiche Kooperationen gebildet, um die Synergien auszuschöpfen und die Zugangshürden zu den flexiblen Systemen zu verringern. Beispielhaft sind zu nennen11: Car2Go kooperiert mit Autonetzer (Privates Carsharing über eine Buchungsplattform im Internet), um spontane Fahrten (car2go) mit längeren Fahrten außerhalb der Stadt (Autonetzer) zu ergänzen MeinFernbus kooperiert mit car2go: „Vom großen grünen Bus direkt in die kleinen weiß-blauen Flitzer – so sieht die Zukunft aus!“ Die großen Automobilhersteller kooperieren mit großen Autovermietungsfirmen wie Sixt und Europcar. Flinkster (Carsharing Bahn) und Multicity (E-basiertes flexibles Carsharing) bieten eine Vernetzung durch „Roaming“ Das Kombiticket „Mobil in Düsseldorf“ verknüpft das Ticket 1000 der Rheinbahn mit 90 Freiminuten bei Car2Go und täglich vier Stunden Fahrradfahren mit Nextbike. 11 Recherche aus dem Internet, eigene Erhebungen © ivm GmbH Seite 8 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing 2.4 Übersicht Flexibler Carsharing-Systeme12 Sortiert nach Anbietern Anbieter (Deutschland) Car2Go (Daimler, Europcar) Standort(e) Berlin Düsseldorf Hamburg Köln Stuttgart Ulm Esslingen Wien Lyon Berlin Düsseldorf Köln München Hannover Anzahl Fahrzeuge, ca. 1200 300 500 350 300+100 300 50 500 ausgesetzt (Rechtsstreit) 500 150 250 300 200 Start 04/2012 02/2012 04/2011 09/2012 11/2012 03/2009 2014 12/2011 02/2012 München 10-200 04/2011 Berlin Hannover 350 k.A. 09/2012 k.A. Kommune CS-Anbieter Anzahl Fahrzeuge, ca. Start Berlin Car2go DriveNow Mulitcity 04/2012 Düsseldorf Car2go DriveNow Car2go Quicar Car2Go DriveNow DriveNow Car2go 1200 500 350 100 300 150 500 200 350 300 1 0-200 300 300 Elektrosmarts +100 in Planung 04/2011 6/2013 DriveNow (BMW, Sixt) Quicar (VW) ZebraMobil (nur bis 1. Juli 2013, siehe Anlage Pressetext) Multicity (Citroen) (elektrisch) Als traditionelle CSO startet erstmalig auch stadtmobil Hannover mit seinem Carsharing-Projekt: „stadtflitzer“ im Juni 2012 ein ähnliches Angebot 09/2011 Sortiert nach Kommunen Hamburg Hannover Köln München Stuttgart 12 Car2Go 02/2012 04/2011 09/2011 09/2012 11/2012 Vgl. Internetrecherche, eigene Erhebungen © ivm GmbH Seite 9 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing 2.5 Flexible Carsharingmodelle – Konsequenzen und wichtige Fragestellungen für die Kommunen Um sich als Kommune besser einschätzen zu können, ob flexibles Carsharing eingeführt bzw. erfolgreich und dauerhaft betrieben werden kann, sollten folgende offene Fragen gestellt werden. 1. Die Stellpatzregelungen sollten von Beginn an geklärt und kalkuliert werden, um Zielkonflikte von Anfang an zu minimieren. Wo darf geparkt werden (öffentlicher Straßenraum, Parkeinrichtung, reservierte Fläche etc.)? Wie hoch sind die Gebühren, kommt ein Pauschalmodell bzw. eine minutengenaue Abrechnung zum Einsatz? Wer trägt die Gebühren? Wer bezahlt und unterhält die Infrastruktur (Beschilderung, Ladeinfrastruktur etc.)? Die Gleichbehandlung aller Carsharinganbieter ist zwingend, um Klagen vorzubeugen. 2. Die Auswirkungen auf das Gesamtverkehrsgeschehen sollten geprüft werden. Inwieweit führt flexibles Carsharing wirklich zu einer Reduzierung der privaten Pkw-Verfügbarkeit? Kann eine Kannibalisierung zu Ungunsten des ÖPNV, Fuß- und Radverkehrs durch flexible Modelle ausgeschlossen bzw. minimiert werden? Kann flexibles Carsharing dem ÖPNV sogar neue Kunden hinzuführen? Wirkt sich die Einführung von flexiblen Carsharingmodellen auf die Parkbelegung und den Parkdruck v.a. in verdichteten innenstadtnahen Gebieten aus? Wie sind die Erfahrungen? 3. Betreibermodelle und Kooperationen sind zu klären. Wer plant, installiert und betreibt die Ladeinfrastruktur, wenn E-Fahrzeuge zum Einsatz kommen? Sind Kooperationen (Tarif, Marketing, Ticketing) mit dem Verkehrsverbund bzw. lokalen Nahverkehrsunternehmen angedacht? Wie sehen Modelle für Wohnbaugesellschaften oder Bauträger aus? Ist angedacht per Satzung bzw. Vertrag Carsharing als Planungsinstrument in vorbereitende Planungsprozesse aktiv einzusetzen? Decken die flexiblen Formen nur den Kernbereich einer Stadt ab oder werden auch städtische Randlagen oder andere periphere Standorte (ländlicher Bereich) abgedeckt? © ivm GmbH Seite 10 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing 3. Carsharing und Elektromobilität 3.1 Übersicht Die Marktsituation von Elektromobilität und Carsharing ist derzeit sehr dynamisch, hat sich aber bis auf Ausnahmen wie Stuttgart, Berlin und Paris auf niedrigem Niveau eingependelt. Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Momentaufnahme (Stand Sommer 2013). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sowohl konventionelle als auch flexible Carsharingsysteme E-Fahrzeuge in ihren Fuhrpark mit aufgenommen haben13. Anbieter (Deutschland und Ausland) CITROËN Mulitcity Berlin Car2Go AutoBleue Stationsbasiert! Standort(e) Fahrzeugtypen Berlin CITROËN C-Zero Berlin Ulm Stuttgart San Diego Amsterdam Nizza und Region Smart Smart Smart Smart Smart Peugot iON (4- Sitzer); Citroën Berlingo/ Peugeot Partner (2Sitzer/Minilaster) „Mitsubishi innovative Electric Vehicle“ (i i-MiEV) Twingo Elektra Kangoo Z.E. EMIL Stationsbasiert! Salzburg eShare Stationsbasiert! Basel Bern Geroldswill Ittigen Zürich Paris 15 M-Way Autolib Stationsbasiert (aber 1.100 Stationen = sehr dichtes Netz!) DriveNow Zoes (Renault) Bluecar Berlin München Anzahl E-Fz., ca. (Anzahl GesamtFz.) 350 (geplante Erweiterung auf 500 bis 2014) 16 (xxx) 25 (xxx) 400 300 200 150 an 50 Stationen (~3 pro Station); Ausbau auf 210 Autos an 70 Stationen) geplant 12 an 9 Stationen; bis 2016 sind 40 Stationen geplant 14 3 3 (+ 2 Post-interne) 1 1 Ca. 25 Standorte 1750 Bis Ende 2013: Erhöhung auf 3000 vorgesehen E-PKW stationsgeb. (650) 9 (300) 4 Start Ausschließlich E-Fahrzeuge? 09/2012 Ja 11/2012 04/2011 nein nein ja ja ja Ja 02/2012 ja k.A. ja 2014 12/2011 ja ja Nein 13 Vgl. Internetrecherche und Eigene Erhebungen Lorenzo Petro (14.08.2013) Migros macht mit Elektroautos Mobility Konkurrenz 15 Zahl der Stationen. Insgesamt sind 9 Fahrzeuge im Einsatz. 14 © ivm GmbH Seite 11 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Die Marktsituation stellt sich folgendermaßen dar: Neue Mobilitätskultur: „Nutzen statt besitzen“ Hohe Investitionskosten und Kosten der Ladeinfrastruktur Kleine Fahrzeuge Bislang nur in relativ wenigen Städten Teilweise in Fördervorhaben eingebunden (Berlin) Flexibles Carsharing bietet eine sehr gute Möglichkeit, E-PKW und Elektromobilität in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Möglicher Imagegewinn für Kommunen, Betreiber oder weitere am Angebot beteiligte Partner Neue Fahrzeugtypen und –konzepte in (naher) Zukunft: Bereits in naher Zukunft werden die Investitionskosten der E-Fahrzeuge sinken, dies zeigen auch die nachfolgenden Beispiele. Elektrische Antriebe sind deutlich kleiner und wartungsärmer zu realisieren als Verbrennungsmotoren, womit sich neue Fahrzeugtypen und –konzepte realisieren lassen. Die Technologie in den Fahrzeugen kann verteilt in kleineren Teilkomponenten untergebracht werden (z.B. Batterien) und ermöglichen so im Gegensatz zu einem großen, zusammenhängenden Tank andere Fahrzeugformen. Folgende elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge (Auswahl) eignen sich für flexible Carsharingformen: Nr. Hersteller & Fahrzeugname Anzahl Sitze Reichweite / Höchstgeschwindigkeit / Länge Verfügbar seit/ab… 1 Innovative Mobility Automobile GmbH: Colibri 1 110 km / 120 km/h / 2,75 m 2014 2 Renault: Twizy 2 100 km / 45 km/h oder 80 km/h / 2,34 m 2012 3 Hiriko Driving Mobility: „Hiriko Fold“ 2 120 km / ? / 2,5 m 2014 (unsicher) Durch die neuen Fahrzeugtypen werden ganz neue Mobilitätsangebote durch Elektroantriebe möglich, z.B.: halböffentliche Verkehre zur Mitnahme in selbstgesteuerten Kleinstbussen (vgl. EDAG Light Car Sharing) die eine engere Vernetzung zwischen Carsharing und ÖPNV (mit durchgehenden Informationen, Tarifen und Bezahlung) zulassen16. 16 http://www.edag.de/pr/press/newsmeldung/article/41/edag-light-car-sharing-reine-mobilitaet-auf-zeit.html © ivm GmbH Seite 12 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing 3.2 Integration von E-Fahrzeugen bei flexiblen Carsharingsysteme - Konsequenzen für die Kommunen Während bei konventionellen Carsharingsystemen nur Einzelfahrzeuge mit Elektromobilität ausgestattet sind (v.a. FLINKSTER bei der Bahn), sind beim flexiblen Carsharing z.T. größere Flottenteile bzw. die Gesamtflotte elektrisch angetrieben. Derzeit funktioniert Elektromobilität und Carsharing allerdings nur dann, wenn diese in Förderprogramme eingebettet sind (z.B. Schaufenster) bzw. stark subventioniert werden. Aus nachfolgenden Gründen ergänzt sich die Integration von E-Fahrzeugen und flexiblem Carsharing sehr gut: Reichweite & typisches Nutzerverhalten: E-PKW haben heute eine kleinere Reichweite als PKW mit Verbrennungsmotor. Dies führt bei vielen Nutzern zur Angst, mit einem E-PKW „liegen zu bleiben“, wenngleich die typische Reichweite (ca. 100km) für 90 % aller Fahrten ausreicht. Fahrzeuge im Carsharing werden typischerweise für Strecken zwischen 5 und 20 km Fahrstrecke genutzt, so dass Kunden eher bereit sein werden, E-PKW zu nutzen. Planbarkeit: Typische Carsharing-Nutzer kennen ihre Fahrten bzgl. Dauer und Fahrtstrecke im Voraus meist sehr gut, so dass sich PKW entsprechend ihres Ladezustandes effizient disponieren lassen. Lokale Schadstofffreihheit & Nutzerverhalten: Fahrzeuge des flexibles Carsharing werden entsprechend den typischen Geschäftsgebieten meist in hochverdichteten / innerstädtischen und sensiblen Regionen genutzt. Die lokale Schadstofffreiheit und geringe Lärmentwicklung stellen einen großen Gewinn für die betroffenen Viertel dar. Um zukünftig eine stärkere Integration von E-Fahrzeugen voranzutreiben, müssen folgende Herausforderungen gemeistert werden: Wie kann ein dichtes Netz an Ladeinfrastruktur im Kernbereichen von Städten im öffentlichen Straßenraum aufgebaut werden? 17 Welche Formen von Ladeinfrastruktur sind an welchen Orten notwendig und sinnvoll (Ladesäule im öffentlichen Raum oder an Straßenlaternen, Stellplätze in Parkgaragen, Quartiersgaragen, Parkund Ride-Plätze etc.)? Wie kann die Ladeinfrastruktur eingebettet sein in das kommunale Parkraumkonzept und in die Parkgebührenstruktur? Sind andere ergänzende technische (Ladesäule, Gepäckfächer für PedelecNutzer, Fahrradgaragen etc.) und soziale/wirtschaftliche (Einkaufsmöglichkeiten etc.) Infrastruktur bei der Dimensionierung von Parkflächen zu berücksichtigen? Wer trägt die Kosten für die Ladeinfrastruktur, wer betreibt diese? 18 Welche Konsequenzen (z.B. Tiefbaumaßnahmen) ergeben sich durch ggf. zu erweiternde Stromnetze? Wie können die geringeren Nutzungszeiten/höhere Standzeiten durch Ladezeiten minimiert werden? 17 Ladeinfrastruktur: Durch das notwendige Laden der E-PKW im CS kann die Kommune über ein abgestimmtes Standortkonzept für Ladestationen einen gewissen Einfluss auf die Ausgestaltung des flexiblen CS-Angebots nehmen. 18 Derzeit genutzte Ladestationen: Multicity: RWE-Säulen, Car2Go Berlin: Eigene Ladesäule an einer Station, Car2Go Stuttgart: eigene Ladesäulen, Car2Go Ulm: Ladesäulen der Stadtwerke Ulm & Neu-Ulm, DriveNow Berlin: Ladesäulen von RWE & Vattenfall, DriveNow München: Ladesäulen von Stadtwerke München & EON © ivm GmbH Seite 13 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Ist die bisherige Buchungs- und Vermittlungssoftware für die Komplexität des Ladens gerüstet? Eine dauerhafte Verfügbarkeit (räumlich & zeitlich) von flexiblem Carsharing widerspricht den heutigen Anforderungen an E-PKW, die regelmäßig (und länger) an einer Ladesäule (=fester Punkt!) stehen müssen19. 4. Bewertung/ Offene Fragen Vor zwei bis drei Jahren gab es in den meisten deutschen Großstädten nur einen oder zwei CarsharingAnbieter. Dies hat sich geändert: Heute können viele Carsharing-Kunden bereits aus zwei bis vier unterschiedlichen Angeboten wählen. Entsprechend zeigt ein weiteres Ergebnis des aktuellen Carsharing-Barometers20, dass knapp 30 Prozent der befragten Carsharing-Kunden mehr als einen Anbieter nutzen, wobei insbesondere die flexiblen Carsharingbetreiber beliebte zusätzliche Anbieter zum präferierten Erstanbieter sind. Der große Städtevergleich des Bundesverbands Carsharing zeigt sowohl 2012 als auch 2013, dass die konventionellen Anbieter auf die Einwohnerzahl bezogen zwar immer noch ein noch größeres Angebot aufweisen als die neueren flexiblen Angebote von Autoherstellern, aber die flexiblen Carsharing-Anbieter haben innerhalb weniger Jahre stark aufgeholt. Der Anteil der Nutzer des konventionellen Carsharing steigt jährlich um 20 Prozent. Die dortige Zielgruppe ist nachweislich „affin“ zum Umweltverbund und nutzt Carsharing immer stärker auch als Ersatz zum eigenen Fahrzeug21. Carsharing-Anbieter würden auch gerne mehr Elektrofahrzeuge in die Flotten aufnehmen, was derzeit jedoch an den zu hohen Investitionskosten und teilweise fehlender Infrastruktur scheitert. Flexibles Carsharing übt eine sehr hohe Attraktivität aus Nutzersicht aus. Diese Betriebsform spielt viele Vorteile aus, aus volkswirtschaftlicher Sicht sind diese Vorteile bislang nicht hinreichend nachweisbar sondern eher kritisch zu bewerten. Trotz oder vielleicht gerade wegen der in Kapitel 2 geführten kritischen Betrachtung von flexiblen Carsharingmodellen und den bislang offenen Fragen zu den Effekten auf Umwelt oder nachhaltiger Betreibermodellen ergänzen sich konventionelles und flexibles Carsharing, sei es um leichter unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen oder aber neue Einsatzbereiche abzudecken. Im Sinne eines multimodalen Ansatzes, aber auch um den freien Wettbewerb und Abhängigkeiten zu einzelnen Betreibermodellen zu vermeiden, können Kommunen mehrgleisig fahren. Ob dies durch ein flexibles Carsharing-Konzept oder andere Mobilitätsdienste (z.B. Fahrradvermietsysteme) passiert, muss individuell von Kommune zu Kommune abgewogen werden. Flexible Carsharingmodelle sind nur dann volkswirtschaftlich tragfähig, wenn diese stark im Umweltverbund und der kommunalen Verkehrsplanung verankert sind, sei es durch Kooperationsmodelle z.B. mit dem ÖPNV oder durch die Integration in kommunale Parkraumkonzepte. Die vorhandenen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen sind voll auszuschöpfen, um die Stellschrauben der kommunalen Verkehrsplanung und –steuerung nicht aus der Hand zu geben. Außerdem sollten Kommunen eine transparente Evaluierung über mögliche Verlagerungseffekte und langfristiges Nutzungsverhalten bei der Umsetzung von Anfang an mit berücksichtigen. 19 Folgende Lösungen finden sich bei den derzeitigen Anbietern: Multicity: Bei <50% Ladezustand und Rückgabe an Ladesäule 10 Minuten Zeitgutschrift; Car2Go Berlin: Bislang Ausleihe und Rückgabe nur an einer Station (Potsdamer Platz); Car2Go Stuttgart & Ulm: Bei <30% Ladezustand und Rückgabe an Ladesäule 20 Minuten Zeitgutschrift; DriveNow: Bei Restreichweite <25km und Parken an Ladesäule 20 Freiminuten 20 Automotive Institute for Management (AIM) an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Juni 2013) Carsharingbarometer 21 Vgl. Neukundenbefragung: http://www.carsharing.de/index.php?option=com_content&task=view&id=360&Itemid=92 © ivm GmbH Seite 14 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Die ivm kann zu vielen der vorangegangenen Fragestellungen in der Region Frankfurt RheinMain wertvolle Hilfestellung leisten. Der wichtigste Punkt bei einer möglichen Vertragsgestaltung zwischen Kommune und Betreiber ist jedoch die umfassende Kenntnis und Analyse der finanziellen aber auch verkehrlichen Tragfähigkeit, um für beide Seiten (Kommune als auch Betreiber) ein sowohl betriebs- aber auch volkswirtschaftlich nachhaltiges System zu etablieren. Anlage: Ausführliche Portrait neuerer, (voll-)flexibler Carsharing-Systeme (Stand 6/2013) Mischformen E-Carsharing in Europa (nach Städten sortiert) o Deutschland o Frankreich o Österreich o Schweiz o USA o Großbritannien o Schweden Carsharing und Elektromobilität nach wichtigen Anbietern sortiert © ivm GmbH Seite 15 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Ausführliches Portrait neuerer, (voll-)flexibler Carsharing-Systeme Hinweis: Als neuere, (voll-)flexible Carsharing-Systeme werden hier solche genannt, die entweder räumlich oder zeitlich unabhängig sind. Deutschland Anbieter Abholung / Rückgabe Car2Go – Ulm innerhalb eines Geschäftsgebietes; Rückgabe flexibel auf (kostenlosen) öffentlichen Parkplätzen oder Car2Go Parkspots Rückgabe flexibel in Geschäftsgebiet; Steht die Batterie-Leistung zwischen 50% und 30%, erhält man 15 Freiminuten, sinkt sie unter 30%, kann man 25 Freiminuten erhalten; Miete muss dann an einer Ladestation beendet und Fahrzeuge angeschlossen werden Rückgabe: Auf öffentlich bewirtschafteten Parkflächen stationsunabhängig Car2Go – Stuttgart Car2Go – Berlin DriveNow – Berlin, Düsseldorf, Köln, München Quicar – Hannover © ivm GmbH stationsabhängig Buchung / Reservierung möglich, 30 Minuten vor Fahrtbeginn (online); nicht zwingend erforderlich Parken s.o. Parkgebühren für alle öffentlichen Parkplätze innerhalb des Geschäftsgebietes und für ausgesuchte car2go Parkspots sind im Preis enthalten in der Innenstadt gibt es einzelne, vorreservierte (kostenlose) Parkplätze Grundbetrag / Kaution nein Abrechnung s.o. s.o. Minutengenau Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) https://www.car2go.com/ de/ulm/ kein Tanken notwendig; Belohnung in Form von Freiminuten beim Tanken https://www.car2go.com/ de/stuttgart/ Elektrofahrzeuge; Kooperationspartner Europcar k.A. 15 Minuten Reservierung möglich Parken ist im Geschäftsgebiet (größter Teil des erweiterten Innenstadtbereichs) kostenlos nein Minutengenau möglich, aber nicht zwingend erforderlich Keine genaue Angabe, vermutlich nicht beinhaltet nein Minutengenau https://www.car2go.com/ de/berlin/ https://www.drivenow.com/international/?L =0&language=de_DE https://web.quicar.de/ 30 Minuten Mindestnutzungsdauer Kooperation mit GVH (ÖPNV), 50 Euro Startguthaben enthalten bei Abo bei GVH Seite 16 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Anbieter Abholung / Rückgabe ZebraMobil München „stationsunabhängig“, Rückgabe jedoch innerhalb einer bestimmten Parkzone in Parklizenzgebiet („Anwohnerparken“) Multicity – Berlin stationsabhängig Buchung / Reservierung 20 Minuten vorab möglich, aber nicht erforderlich Parken Grundbetrag / Kaution nein Abrechnung 15 Minuten vorab möglich, aber nicht zwingend erforderlich kostenloses Parken auf (nicht-) gebührenpflichtigen Parkflächen des öffentlichen Verkehrsraumes, sofern dort das Parken zeitlich unbegrenzt zulässig ist; nicht: Parkscheibenzone, zeitliche Begrenzung, Anwohnerparken Grundgebühr bei Vielnutzertarif Startertarif Parken Grundbetrag / Kaution Monatlich 5 Euro bei Parkplatzsuche, die länger als 10 Minuten dauert, werden Kosten von ZebraMobil übernommen Minutengenau Vielnutzertarif Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) https://www.zebramobil.d e/ junges Startup; positioniert sich bewusst gegen DriveNow München; Kooperation mit Sixt (zieht sich ab 1.07.2013 vom Markt zurück) https://www.multicitycarsharing.de/ Elektrofahrzeuge; 10-MinutenAbrechnung Kooperationspartner DB Flinkster, DB Call a bike, BVG Abrechnung Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) https://www.citeecar.com /views/Home.jsf Mindestmietdauer 2h, Maximaldauer: 72h Mischformen Anbieter Abholung / Rückgabe CiteeCar – Berlin Host-Konzept (Fahrzeuge bei Privatpersonen in Nachbarschaft); Rückgabe zu Heimatparkplatz/-zone © ivm GmbH Buchung / Reservierung 12 Monate bis 30 Minuten im Voraus, jeweils zur vollen/ halben Stunde Kunde muss dafür aufkommen Stundenweise; Kilometerpauschale Seite 17 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Frankreich Anbieter iMarguerite – Nantes+ Region Abholung / Rückgabe stationsbasiert Buchung / Reservierung Reservierung Parken Fahrzeuge verfügen über Anwohnerausweis, dieser ist in Nantes, Bahnhof Nantes (SNFC) und Rezé gültig Grundbetrag / Kaution monatlich ca. 10 Euro Abrechnung Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) stündlich, Kilometerpauschale http://www.imarguerite.com/ http://nantes.fr/site/nantesfr/locationvoitures-taxis-motos http://www.youtube.com/watch?v=Y5qvepwQ dao&feature=youtu.be In Zusammenarbeit mit der Stadt eingeführt zwischen 22 und 6 Uhr lediglich Kilometerpauschale In Parkhäusern von NGE sind die ersten zwei Stunden kostenlos Auto Bleue – Nizza, Côte d‘Azur Mobilib – Toulouse stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Sttion) stationsbasiert Buchung(bis unmittelbar vor gewünschter Nutzung) Buchung (bis kurz vor Nutzung) k.A. Monatsgebühr bei Vielfahrertarif auch Vielfahrertarif möglich k.A. Kaution, je nach Tarif ggf. Monatsgebühr Mu – Peugeot Auto Cite – Besançon stationsbasisert (?) Buchung k.A. k.A. Zeit und KilometerPauschale; Verschiedene k.A. Buchung k.A. Kaution; Monatsgebühr Weitere Vorteile: Libre accès dans la zone à trafic limité (réservée aux piétons, vélos, tram et bus); libre accès dans toutes les aires piétonnes (24h/24 pendant 20 minutes); gratuités et remises chez les partenaires marguerite : Tan, bicloo, NGE, Europcar, Loc Eco Elektroautos http://www.auto-bleue.org/ http://www.mobilib.fr/ http://www.mu.peugeot.fr/ http://autocite.besancon.fr/ In Frankreich bezeichnen sich Carsharing-Anbieter als „indépendant“, wenn es rund um die Uhr und sieben Tage die Woche möglich ist, ein Auto zu leihen. Bei den aufgezeigten Anbietern sind stets Buchung und Reservierung erforderlich, die Abholung und Rückgabe der Fahrzeuge muss an der Station erfolgen, meist sind eine Kaution oder ein monatlicher Grundbetrag erforderlich. Ein vollflexibles Carsharing-System, wie car2Go etc. konnte für Frankreich nicht recherchiert werden (Car2Go gab es zwischenzeitlich in Lyon, wurde aber aufgrund eines Markenrechtsstreites ausgesetzt). © ivm GmbH Seite 18 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Österreich Anbieter Car2go – Wien Zipcar – österreichweit an 74 Standorten, u.a.: Innsbruck, Wien, Dornbirn, Linz, Graz, Salzburg usw. Abholung / Rückgabe Innerhalb des Geschäftsgebiets; Rückgabe nur auf kostenlosen, rund um die Uhr zugänglichen Parkplätzen möglich (auch in Kurzparkzonen*) stationsbasiert (Abholung und Rückgabe am selben Parkplatz) Buchung / Reservierung 30 Minuten vor Fahrtbeginn online möglich, nicht zwingend erforderlich rund um die Uhr bis unmittelbar vor Einsatztermin reservierbar (per Internet, App oder Hotline) Parken Bei Zwischenstopps auf kostenpflichtigen Plätzen muss der Nutzer die Gebühr zahlen -Parken in Kurzparkzonen: Die Parkometerabgabe pauschal an die Stadt entrichtet. Einhaltung der Abstelldauer, Parkscheibe Im Preis inbegriffen Grundbetrag / Kaution nein Abrechnung Jahresbeitrag, Standard 60 Euro (es gibt weitere Tarife und Ermäßigungen) Stundenund Kilometertarif nein (außer beim „Privat Plus“ Tarif, dafür aber günstigere Stunden- und Kilometerpreise) Stundenund Kilometertarif Minutengenau mindestens 30 Minuten Mietzeit EMIL – Salzburg stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Nach einmaliger Anmeldung an der EMILZentrale muss die Buchung online per Zugangscode erfolgen k.A. Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) https://www.car2go.com/de/wien/ -Kein Tanken notwendig, Belohnung in Form von 20 Freiminuten durch Tanken -500 Fahrzeuge -u.a. Elektrofahrzeuge (Electric Drive) http://www.carsharing.at/de/pub/ -österreichweit 200 Fahrzeuge -Kooperation mit ÖPNV (u.a. ÖBB, Wien) -Tanken kostenlos mit Tankkarte, die im Fahrzeug bereit liegt -Unterschiedliches Angebot je nach Privat- oder Business-Kunde -CO2-Kompensations-Option: Mit einem Aufpreis kann eine Spende an die Initiative Climate Austria weitergeleitet werden, die Klimaschutzprojekte vorantreibt -Auch Elektrofahrzeuge vorhanden -Vignette inbegriffen http://www.fahreemil.at/kundenbuchung/ -Elektroautos -Kooperation mit SVV bzgl. der Anmeldungstarife -Unternehmen ist Kooperation von REWE Group und Salzburg AG Mit der EMIL-Kundenkarte können in über 140 deutschen Städten Autos ausgeliehen werden (keine Angabe von welchem Betreiber) Kurzparkzonen in Wien: In einigen Bezirken Wiens sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. In diesen Zonen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Für Geschäftsstraßen gelten in ganz Wien besondere Kurzparkregelungen. Personen, die in diesen Gebieten/Bezirken wohnhaft sind, können aber eine Ausnahmegenehmigung (Parkpickerl) beantragen, auf Grund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres Wohnsitzes parken dürfen. © ivm GmbH Seite 19 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Schweiz Anbieter Mobility Carsharing – schweizweit an 1340 Standorten in 480 Ortschaften Abholung / Rückgabe Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Buchung / Reservierung Vorher anmelden (z.B. online) Parken k.A. rund um die Uhr bis kurz vor gewünschtem Einsatztermin reservierbar (via Internet, App, telefonisch (kostenpflichtig) Öffnung des Autos mit Mobility Card (in SBB-Bahnhöfen erhältlich) eShare – Basel, Bern, Geroldswil, Ittigen © ivm GmbH Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Vorher anmelden (z.B. online) und Kundenkarte per Post beziehen rund um die Uhr viertelstundengenau buchbar (via Internet oder telefonisch (kostenpflichtig)) k.A. Grundbetrag / Kaution Ja, reguläres Jahresabo kostet CHF 290,-Viele Ermäßigungen durch Kooperationen mit SBB und weiteren Verkehrsverbünden Einmalige Registrierungsgeb ühr von CHF 20,-, die aber gutgeschrieben wird und innerhalb von 2 Monaten genutzt werden muss Abrechnung Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) Stunden- und Kilometertarif -Fahrzeuge können stunden- oder tageweise gebucht werden http://www.mobility.ch/ -schweizweit 2600 Fahrzeuge -Tanken im Preis inbegriffen, kostenloses Tanken via Tankkarte -Kooperation mit Autovermietungen -Mobility-Flotte wurde mit Elektromobilen Think City des Anbieters m-way aufgestockt (http://mway.ch/de/service/carsharing.html) Stunden- und Kilometertarif http://www.projekteshare.ch/ -Pilotprojekt zum Carsharing mit Elektrofahrzeugen, das zunächst auf ein Jahr angelegt ist -Strom im Preis inklusive, Laden kann auch unterwegs an Park&Charge-Parkplatz erfolgen (Fahrzeuge sind mit Park&Charge Vignette ausgestattet) -In Bern werden die Carsharing Autos Postmitarbeitern zur Verfügung gestellt Fahrt kann maximal 100 km umfassen Seite 20 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing USA Anbieter Abholung / Rückgabe Buchung / Reservierung Parken Grundbetrag / Kaution Abrechnung Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) Zipcar Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Vorab: OnlineAnmeldung, danach erhält der Fahrer eine persönliche „Zipcard“ k.A. Je nach Ort und Fahrzeugart unterschiedliche Preise Buchung kann stundenweise oder für mehrere Tage erfolgen (180 Meilen pro Tag erlaubt) http://www.zipcar.com -Sprit im Preis inbegriffen, Tanken mit Tankkarte, die im Auto liegt -Mit der Zipcard erhält man teilweise Ermäßigungen bei anderen Anbietern, Restaurants usw. in der jeweiligen Stadt -Mautgebühren müssen selbst gezahlt werden -Kooperation mit einigen Universitäten https://www.ucarshare.com/ Sprit im Preis inbegriffen In 15 Städten der USA verfügbar, u.a. Boston, Chicago, Miami U Car Share In ca. 40 Städten verfügbar Drive Now San Francisco Bay Area (insgesamt 10 Stationen in der Region) City CarShare Mehrere Standorte in der San Francisco Bay © ivm GmbH Reservierung kann online, per App oder telefonisch erfolgen Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Vorab: OnlineAnmeldung Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Vorab Online Anmeldung Vorab Anmeldung, dann erhält der Fahrer eine drive-now ID-Card Buchung kann z.B. per App erfolgen Reservierung erfolgt online oder telefonisch Parkgebühren (bzw. Strafzettel) müssen selbst bezahlt werden Parken ist während der Fahrt möglich, Kosten sind dann auch geringer (0,13$ pro Minute) Wenn Privatpersonen oder Firmen Parkplätze besitzen, können sie diese an City Carshare vermieten („Parkplatzsharing“) Bsp. für „occasional driving“:25$ Anmeldegebühr, Jahresbeitrag von 60$ Anmeldegebühr 25$, Buchung ab 4,95$/Stunde Kein Jahresbeitrag Anmeldegebühr 35$ Stunden- oder tageweise buchbar minutenweise https://us.drive-now.com -Elektrofahrzeuge -Mit der drive-now-ID erhält man einen ChargePoint network pass, mit dem man das Elektrofahrzeug aufladen kann Stunden- und tageweise buchbar www.citycarshare.org -Kooperationen mit einigen Universitäten in der Region -Sprit/ Strom und Versicherung im Preis inbegriffen Fahrtkosten: 12$ für die ersten 30 Minuten, dann 0,32$ die Minute Verschiedene Kosten für Privathaushalte, Universitäten und Unternehmen Bsp. Privathaushalt: 10-20$ pro Monat oder 50$ pro Jahr Grundbetrag Abrechnung per Stunden- und Kilometertarif Seite 21 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Großbritannien Anbieter Abholung / Rückgabe Buchung / Reservierung Parken Grundbetrag / Kaution Abrechnung Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) Zipcar UK Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) -Vorab: OnlineAnmeldung, danach erhält der Fahrer eine persönliche „Zipcard“ -Reservierung online oder telefonisch möglich, bis kurz vor der Fahrt Vorab: OnlineAnmeldung Parkgebühren (bzw. Strafzettel) müssen selbst gezahlt werden Keine Kaution -Modell „Occasional driving plan“: Jahresbeitrag von £ 59,50 Stunden- und tageweise buchbar http://www.zipcar.co.uk/ Registrierungsbetrag von £ 29.90 Minutengenau (35 Pence/Minute) https://www.car2go.com/en/london/# Registrierungsbeitrag von £ 50 Stundenweise http://www.e-carclub.org Bristol, Cambridge, London, Maidstone, Oxford Car2go Flexibel London Prüfung der Verfügbarkeit und Reservierung online/per App E Car Club London, Oxford, Milton Keynes Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Vorab: OnlineAnmeldung Reservierung online, per App oder telefonisch In vielen Stadtteilen dürfen Parkplätze der Stadtverwaltung kostenlos genutzt werden -An kostenpflichtigen Parkplätzen muss die Gebühr selbst gezahlt werden E Car Club organisiert Parkerlaubnis Nutzer können Parkplätze an E-Car Club vermieten Bsp. London: congestion charge mit inbegriffen 40 Frei-Meilen pro Tag inbegriffen ist der Tank nur noch zu ¼ gefüllt, erhält man nach Auftanken 20 Freiminuten Elektrofahrzeuge, pro Fahrt sind bis zu 70 Meilen möglich Kostenloses Aufladen Keine Kilometerpreise Strafzettel müssen selbst bezahlt werden © ivm GmbH Seite 22 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Schweden Anbieter Move About Göteborg und Helsingborg Sunfleet In 34 schwedischen Städten verfügbar Abholung / Rückgabe Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Buchung / Reservierung Vorab: OnlineAnmeldung Parken Grundbetrag / Kaution Abrechnung Meistens kostenloses Parken Reservierung kann online erfolgen Vorab: OnlineAnmeldung Reservierung kann online erfolgen Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) http://www.moveabout.net (nur wenige Informationen verfügbar) Elektrofahrzeuge Anmeldegebühr 395 kr, Buchungsgebühr 100 kr Zeit- und kilometerbasiert Carsharing wird auch für Firmen angeboten http://www.sunfleet.com (nur schwedisch) http://www.automotivesweden.se/en glish/automotivesweden/aktiviteteroc hnyheter/articles/sunfleetsrapidgrowt h.5.249e750913abda23d1c90e.html Tochterfirma von Hertz und Volvo Tankkarte liegt im Auto bereit © ivm GmbH Seite 23 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Carsharing und Elektromobilität (Deutschland und Ausland) Anbieter Abholung / Rückgabe Buchung / Reservierung Parken Grundbetrag / Kaution Abrechnung Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) CITROËN Mulitcity Berlin Rückgabe auf zulässigen Parkplatz (zeitlich unbegrenzte Parkflächen) alle frei zugänglichen RWE-Ladesäulen können genutzt werden, meist gekoppelt an für EFahrzeuge reservierten Parkplatz; Abrechnung des Ladevorgangs über Multicity Keine Buchung der Fahrt; Reservierung bis zu 15 Min vor Fahrtantritt möglich Parkschein enthalten (außer bei Tagespreis) im Berliner Stadtgebiet Einmalige Anmeldegebühr von 25 Euro im 10 Min-Takt; keine Mindestnutzungsdauer Car2Go BERLIN Bei Batterieleistung unter 20% muss Rückgabe an Ladestation erfolgen innerhalb eines Geschäftsgebietes; Rückgabe flexibel auf (kostenlosen) öffentlichen Parkplätzen oder Car2Go Parkspots Rückgabe flexibel in Geschäftsgebiet; Car2Go ULM Car2Go STUTTGART Parkspots SWU-Strom, 48 Ladestationen im Stadtgebiet 300 Ladepunkte der EnBW; Erhöhung auf 500 bis Ende 2013 geplant möglich, 30 Minuten vor Fahrtbeginn (online); nicht zwingend erforderlich in der Innenstadt gibt es einzelne, vorreservierte (kostenlose) Parkplätze minutengenau Gratis Parkraum für E-Autos Steht die Batterie-Leistung zwischen 50% und 30% erhält man 15 Freiminuten, sinkt sie unter 30%, kann man 25 Freiminuten erhalten; Miete muss dann an einer Ladestation beendet und Fahrzeuge angeschlossen werden © ivm GmbH Seite 24 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Anbieter Abholung / Rückgabe Buchung / Reservierung Parken Grundbetrag / Kaution Abrechnung Sonstiges (Link, Kooperationen, Tanken) AutoBleue NIZZA stationsbasiert; Auto muss an Ladestation angeschlossen werden Reservierung bis kurz vor Nutzung des Autos -Mindestnutzungsdauer 1h, Max. Nutzungsd. 24 h 2 Parkplätze an Ladestationen stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Nach einmaliger Anmeldung an der EMIL-Zentrale muss die Buchung online per Zugangscode erfolgen Regelung für Kurzzeitparkplätze; eigene EMIL Plätze Einmalige Anmeldegebühr von 26 Euro; für Frequent Driver Vertrag fällt Monatsgebühr an -Abrechnung zu Beginn des Folgemonats Kein Grundbetrag (außer beim „Privat Plus“ Tarif, dafür aber günstigere Stunden- und Kilometerpreise) stündlich EMIL SALZBURG eShare BASEL BERN GEROLDSWILL ITTIGEN Stationsbasiert (Abholung und Rückgabe an derselben Station) Jede Station hat 5 “Parkplätze”: drei sind für die drei Fahrzeuge vorgesehen, 2 für “Zwischenladen /parken” von Fahrzeugen anderer Stationen Die EMIL-Autos werden auf öffentlichen Plätzen, auf Parkplätzen der Salzburg AG und vor Märkten der REWE Group stehen: also bei BILLA, MERKUR oder auch BIPA Strom im Preis inklusive, Laden kann auch unterwegs an Park&Charge-Parkplatz erfolgen (Fahrzeuge sind mit Park&Charge Vignette ausgestattet) rund um die Uhr viertelstundengenau buchbar (via Internet oder telefonisch (kostenpflichtig)) Einmalige Registrierungsgebühr von CHF 20,-, die aber gutgeschrieben wird und innerhalb von 2 Monaten genutzt werden muss Stunden- und Kilometertarif Reservierung für 30 Min vor Fahrtantritt möglich Je nach Tarif Autolib PARIS + Umgebung © ivm GmbH stationsbasiert Adapter in Fahrzeug, so dass externes Laden möglich ist (z.B. zu Hause) 720 Stationen, 3500 Ladestellen, 1750 Blue Cars (bis Ende 2013: Erhöhung auf 5000 Ladestellen, 3000 Stationen, 2000 Fahrzeuge vorgesehen) Stunden- und Kilometertarif Fahrt kann maximal 100 km umfassen Seite 25 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Kommunaler Umgang mit Carsharing-Systemen Stadt Anzahl Autos/ Einwohnerzahl Stellplatzregelungen München 300 (Drive Now), 10-200 (Zebramobil) -16.03.2011: Parkregelung für stationsunabhängiges Car-Sharing beschlossen -Bsp. P+R-Anlagen: Stellplätze stehen nur für Carsharing-Autos zur Verfügung, wenn es keine durch die Regierung Oberbayern öffentlich geförderten 22 Stellflächen sind -Kreisverwaltungsreferat hat in 2-jährigem Pilotprojekt an flexible Carsharing-Unternehmen gewerbliche Ausnahmegenehmigungen für Parklizenzgebiete vergeben -17.08.2009: Parkregelung für stationsunabhängiges Car-Sharing beschlossen, u.a.: an Verknüpfungspunkten mit ÖPNV werden jeweils max. 5 Stellplätze bereitgestellt -Anzahl von Carsharing Parkplätzen im öffentlichen Straßenland darf nicht mehr als 10% der Gesamtzahl der Fahrzeuge des Unternehmens nicht überschreiten Verkehrsausschuss beauftragt Verwaltung, vermehrt Stellplätze bereitzustellen, die zu den üblichen Kosten 23 an die Carsharing Unternehmen vermietet werden -Stellplätze werden von Stadt/städtischer Tochterfirma vermietet, es existiert Parkdruck in dicht besiedelten Gebieten -vorgeschlagene Stellplatzstandorte liegen in unmittelbarer Nähe zu Haltestellen und können mit Fahrradbügeln versehen zudem Abstellmöglichkeiten für den Radverkehr bieten. 25 Stadtteilparkhaus mit Carsharing Stellplätzen geplant 1,4 Mio. EW Köln 350 (Car2go) 1 Mio. EW Hannover 200 (Quicar) 500.000 EW Parkgebühren/Regel ungen/Abrechnung Kosten/ Wirtschaftlichkeit/ Zuschussbedarf Sonstiges (Initiative, Erweiterung, Kooperationen…) Mai 2012: Ergänzung des Carsharing Angebots in Köln 24 beschlossen Integration Carsharing in 26 Nahverkehrsplan 22 Kreisverwaltungsreferat München 2011 Stadt Köln 2009 24 Stadt Köln 2012 25 Landeshauptstadt Hannover 2009 26 Landeshauptstadt Hannover 2009 23 © ivm GmbH Seite 26 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Stadt Anzahl Autos/ Einwohnerzahl Stellplatzregelungen Parkgebühren/Regelungen/Ab rechnung Düsseldorf 300 (Car2go) 150 (Drive Now) 600.000 EW Stuttgart 300 (E-car2go) 600.000 EW Bezüglich der Einrichtung von Parkplätzen für EFahrzeuge wird wenig Bedarf für Ladestationen für Carsharing27 Unternehmen erwartet E-car2go: Bis Ende 2013 sollen insgesamt 250 Ladestandorte 33 entstehen Anbieter erhalten Ausnahmegenehmigung mit 28 pauschalen Parkgebühren Ausnahmen für P für Carsharing-Unternehmen soll 630 Euro pro Jahr 29 kosten (September 2011) E-car2go: Zur Förderung von E-Cars soll ihr Parken von Okt 2012 bis Dez 2014 auf städtisch bewirtschafteten 34 Parkplätzen kostenlos sein Wien 1,7 Mio. EW 500 (Car2go) Im öffentlichen Raum sollen Carsharing-Parkplätze reserviert werden, ein eigenes Logo soll auf die Sondernutzung hinweisen (nur für fixe Carsharing-Systeme, 36 nicht für Car2go) Car2go: Fahrzeuge können auf jedem "normalen" Parkplatz abgestellt werden, anfallende Gebühren werden pauschal mit der 37 Stadt abgerechnet. Karlsruhe 300.000 EW Kosten/ Wirtschaftlichkeit/ Zuschussbedarf Sonstiges (Initiative, Erweiterung, Kooperationen…) Effekte des Angebots auf die Verkehrsmittelwahl (ÖPNV, Rad) und auf die Motorisierung sollten untersucht 30 werden Juli 2012: Diskussion über 31 Kombiticket mit Rheinbahn Stadt mit den zweitmeisten Carsharing32 Autos pro 1000 Einwohner E-car2go: Finanzierung zur Unterstützung beim Aufbau der Ladeinfrastruktur: Max. 500.000 Euro zusätzl. sollen für das Vorhaben (Bundes-/Landes-/regionale) Mittel aus Förderprogrammen für Elektro35 mobilität beantragt werden Car2Go zahlt im Jahr 2544 EUR für das Abstellen im städtischen Raum. Ein anderer Carsharing-Betreiber mit fixen Standorten muss 1200 € jährlich zahlen, ihm wird als Förderung für 3 Jahre die Gebühr entlassen (Kurzzeitparkgebühren müssen dennoch errichtet 38 werden) Weist deutschlandweit die meisten 29.09.11: Beschluss Forcierung von 39 Carsharing-Angeboten Stand 2011: Effekte des Angebots auf die Verkehrsmittelwahl (ÖPNV, Rad), Motorisierung sowie Energieverbrauch, Klimagase und Umwelt sollten untersucht werden38 Carsharing-Autos pro 1000 Ew. auf 27 Landeshauptstadt Düsseldorf 2011 28 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin 2011 29 VCD Düsseldorf 2011: 5 30 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2011 31 Landeshauptstadt Düsseldorf 2012: 14 32 Bundesverband Carsharing 2012 33 Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart 2012: 2 34 ebd. 35 ebd. 36 Wiener Zeitung (Hrsg.) 2012 37 ebd. 38 Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien 2012: 8 Magistrat der Stadt Wien 2011 39 © ivm GmbH Seite 27 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Stadt Anzahl Autos/ Einwohnerzahl Stellplatzregelungen Parkgebühren/Regelungen/Abr echnung Berlin 1200 (Car2go) 500 (DriveNow) >100 (Multicity) 100 (CiteeCar) 3 Mio. EW Pankow eCarsharing: Planung von Ladestationen für Elektrofahr40 zeuge. Pro Station muss es mindestens zwei und maximal 41 drei Stellplätze geben Ulm 300 (Car2go) 120.000 EW eCar2go: SWU (Stadtwerke) schafft im Juni 2012 in Kooperation mit zwei Unternehmen 5 Ladetankstellen 44 für E-Carsharing Stadt hat mit Anbietern Vereinbarungen über die elektron. Erhebung von Parkgebühren getroffen 42 („handy-parken“). Beispielhafter CarsharingParkplatz von Greenwheels in Steglitz-Zehlendorf: Mietzins pro Monat 43,46 €. Anbieter erhalten Ausnahmegenehmigung mit pauschalen Parkgebühren eCar2go: Aufladen erfolgt mit kostenloser Strom45 Tankkarte der SWU Hamburg 500 (Car2go) 146 (weitere Anbieter) 1,8 Mio. EW April 2012: GAL fordert Zusammenarbeit mit HVV bzgl. Stellplätzen. Geplante Mobilitätsservicepunkte: Inanspruchnahme öffentlicher Wegeflächen soll durch Erlaubnisse zur Sondernutzung geregelt werden; erfordert einen Rahmenvertrag, auf dessen Grundlage Einzelvereinbarungen zu Stellplätzen erfolgen Frankfurt 700.000 EW Kosten/ Wirtschaftlichkeit/ Zuschussbedarf Sonstiges (Initiative, Erweiterung, Kooperationen…) Umfangreiche begleitende Untersuchungen vorgesehen (Effekte auf Parkdruck, Verkehrsmittelwahl, Motorisierung, Umwelt, 43 Gebührenaufkommen) eCar2go: Firma FG.de und SWU verwalten mit einer Leitstelle die Vorgänge die Ladeinfrastruktur für das E-Carsharing Förderung der Bereitstellung von Parkplätzen ggf. durch GVFG-Mitteln Derzeit Mobilitätsservicepunkte an Haltestellen geplant, wo u.a. Carsharingangebote vorhanden sein sollen; Finanzierung soll kostendeckend durch Nutzer und Anbieter erfolgen Effekte des Angebots auf die Verkehrsmittelwahl (ÖPNV, Rad), Motorisierung und Energieverbrauch, Klimagase und Umwelt sollten untersucht werden April 2012: GAL fordert Initiative für mehr Carsharing (Öffentlichkeitsarbeit, Umstellung der städt. Verwaltung auf Carsharingnutzung). Kooperation HVV mit Carsharingangeboten besteht Einsatz von E-Fahrzeugen in Carsharing 46 geplant (mit DB Rent GmbH) Ein Anbieter sondiert Marktbedingungen für Carsharing 40 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin 2011 Bundesverband Carsharing 2012 42 Bezirksamt Pankow von Berlin o. J. 43 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin 2011 44 Loth 2009 45 Stadt Ulm o. J. 46 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 2012 a/ 2012 b/ 2012 c / 2012 d/ 2009 41 © ivm GmbH Seite 28 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing 5. Quellen / Zusätzliche Hinweise Bezirksamt Pankow von Berlin (o. J.): Carsharing-Konzept für den Bezirk. http://www.berlin.de/bapankow/verwaltung/ordnung/carsharing.html, Stand: 08.02.2013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (2009): Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Timmermann (SPD) vom 13.07.09 und Antwort des Senats vom 21.07.09. Drucksache 19/3568. http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/Cache/EEA19DDC41150821BF0107A0.pdf, Stand: 08.02.2013. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (2012a): Antrag der GAL-Fraktion vom 25.04.12: Carsharing Offensive in Hamburg starten. Drucksache 20/3989. http://www.gruene-fraktionhamburg.de/sites/www.gal-fraktion.de/files/dokument/03-05-2012/antrag-203989-carsharing.pdf, Stand: 08.02.2013. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (2012b) Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Till Steffen (GAL) vom 15.06.12 und Antwort des Senats vom 22.06.12. Drucksache 20/4496.http://tillsteffen.info/wp-content/uploads/2012/07/SKA-Mobilit%C3%A4tsservicestationender-Hochbahn.pdf, Stand: 08.02.2013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (2012c): Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 06.07.12 und Antwort des Senats vom 13.07.2012. Drucksache 20/4659. http://www.fdp-schinnenburg.de/pdfs/anfragen/2004659Mobilit%C3%A4ts-Service-Punkte.pdf, Stand: 08.02.2013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (2012d): Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus-Peter Hesse (CDU) vom 18.06.2012 und Antwort des Senats vom 26.06.2012. http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/Cache/0202F9EDC11506D0BF0107A0.pdf, Stand: 14.02.2013 Bundesverband Carsharing (2012): CarSharing-Städtevergleich vom Bundesverband Carsharing e.V. http://www.carsharing.de/images/stories/pdf_dateien/pressemitteilung_carsharingstaedtevergleich_05_09_2012.pdf, Stand: 14.02.2013. Gemeinderat der Bundeshauptstadt Wien (2012): Wörtliches Protokoll der 26. Sitzung vom 7. September 2012. http://www.wien.gv.at/mdb/gr/2012/gr-026-w-2012-09-07.pdf, Stand: 08.02.2013 Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart (2012): Innovative Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität, Elektromobilität in Stuttgart. Niederschrift der Verhandlung am 08.03.2012, Drucksache 143/2012. http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/AlleDok/221EC0ECC135F17EC12579C8 0036F488/$File/Protokoll1432012.pdf?OpenElement, Stand: 07.02.2013 Kreisverwaltungsreferat München (2011): Carsharing in München: Durchführung von Pilotprojekten. BA-Antrag Nr. 08-14 / B 02739 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 06 – Sendling vom 07.02.2011. http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2283712.pdf, Stand: 07.02.2013 Landeshauptstadt Hannover (2009): Konzept zur weiteren Förderung der organisierten gemeinschaftlichen Autonutzung (CarSharing). Beschlussdrucksache Nr. 0476/2009 https://egovernment.hannoverstadt.de/lhhsimwebre.nsf/SIMFrameset?OpenFrameSet&Frame=NotesView&Src=https://egovernment.hannoverstadt.de/lhhsimwebre.nsf/0/4CEDC2C32C0C6907C12575710013D818?OpenDocument&AutoFramed, Stand: 07.02.2013 © ivm GmbH Seite 29 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Landeshauptstadt Düsseldorf (2011): Informationsvorlage Parkplatz Fürstenbergstraße. Vorlage Nr. 178/133/2011 http://www.duesseldorf.de/ratsinfo/duesseldorf/47003/Vm9ybGFnZW5kb2t1bWVudF8oT2Up/14/n/1 59211.doc, Stand: 07.02.2013. Landeshauptstadt Düsseldorf (2012): Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf in seiner 15. Wahlperiode am Donnerstag, 5. Juli 2012, 14:00 Uhr, Rathaus,Plenarsaal,5/2012 http://www.duesseldorf.de/ratsinfo/duesseldorf/5514/TmllZGVyc2NocmlmdA==/9/n/186308.doc, Stand: 07.02.2013. Loth, Barbara (2009): Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. Schr. A. 250/III vom 15.12.2008. http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/bvv-online/ka020.asp?KALFDNR=587, Stand: 08.02.2013. Magistrat der Stadt Wien (2011): Vassilakou/ Brauner stellen Weichen für Wiener Carsharing-Strategie. https://www.wien.gv.at/rk/msg/2011/09/29014.html, Stand: 08.02.2013. Magistrat der Stadt Wien (2012): Vassilakou/Brauner: Carsharing-Stellplätze in Wien werden geschaffen – Vorlage im kommenden Gemeinderatsausschuss. http://www.wien.gv.at/rk/msg/2012/02/22003.html, Stand: 08.02.2013 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (2011): Auswertung der Umfrage des Fachbereichs Verkehrsplanung des Deutschen Städtetages zu stationsungebundenen CarSharingAngeboten (CarSharing flex) Stadt Köln (2009): Car-Sharing-Plätze im öffentlichen Raum. Beschlussvorlage 5678/2008 http://offeneskoeln.de/attachments/5/2/pdf188325.pdf, Stand: 07.02.2013 Stadt Köln (2012): Mitteilung – öffentlicher Teil: Ergänzung des Carsharing-Angebots in Köln. VorlagenNummer 30.05.2012, 1912/2012. http://ratsinformation.stadt-koeln.de/ydocstart.asp, Stand: 08.02.2013. http://ratsinformation.stadt-koeln.de/ydocstart.asp, Stand: 08.02.2013. Stadt Ulm (o. J.): Flächendeckend: SWU und Car2go machen Ulm und Neu-Ulm elektromobil. http://www.ulm.de/flaechendeckend_swu_und_car2go_machen_ulm_und_neu_ulm_elektromobil.92 904.3076,.htm, Stand: 08.02.2013. VCD Düsseldorf (2011): Anmerkungen des VCD zur OVA-Sitzung am 07.09.2011. http://www.vcd.org/vorort/fileadmin/user_upload/duesseldorf/redaktion/Themen/Verkehrsplanung/ VCD-zum-OVA-07092011.pdf, Stand: 08.02.2013. Wiener Zeitung (Hrsg.) (2012): Wien vergibt Parkplätze für Carsharing. Wiener Zeitung vom 27.02.2012. http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wien/unterwegs/439682_Wien-vergibt-Parkplaetze-fuerCarsharing.html, Stand: 08.02.2013. © ivm GmbH Seite 30 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing Anlage 1: Zebramobil hört auf: ZebraMobil wird zum 10. Juli 2013 sein Car-Sharing-Angebot in München einstellen. Zurückblickend möchten wir uns zuallererst bei Ihnen, unseren Kunden, herzlich bedanken für Ihre Treue, Ihren Zuspruch, Ihre Anregungen und für die vielen freundlichen Interaktionen! Ohne Sie wäre ZebraMobil nicht möglich gewesen. Im April 2011 ist ZebraMobil als erster stationsunabhängiger Car-Sharing-Anbieter in einer großen Stadt gestartet. Seitdem hat sich Car-Sharing rasant entwickelt: Eine Reihe neuer Angebote von Autoherstellern und -vermietern sind auf den Markt gekommen, Car-Sharing-Fahrzeuge sind in vielen Städten ein alltäglicher Teil des Straßenbildes geworden, und hunderttausende Menschen haben sich entschieden, CarSharing-Nutzer zu werden. Wir sind stolz, diese Entwicklung mitgeprägt und Car-Sharing um einige Neuerungen bereichert zu haben, wie z.B. ein nach Stand- und Fahrtzeit differenziertes Preismodell, Fahrzeugsuche und -buchung per SMS und die automatische Kostenbremse bei der Parkplatzsuche. Seit unserem Start mit zunächst nur vier Autos und ohne Mitarbeiter sind wir um ein Vielfaches gewachsen, und die Nachfrage entwickelt sich weiterhin steil nach oben. Dennoch haben wir erkennen müssen, dass sich diese Form des Car-Sharings nicht profitabel genug betreiben lässt, um auf Dauer für ein unabhängiges Unternehmen wirtschaftlich attraktiv zu sein. Daher haben wir uns – schweren Herzens – entschieden, unsere Zeit und unsere Ressourcen anderweitig einzusetzen. Besonders bedanken möchten wir uns bei der Stadt München, den Mitgliedern des Münchner Stadtrates und bei der Münchner Verkehrsgesellschaft für all die Unterstützung und die von Anfang an hervorragende Zusammenarbeit. Wir möchten uns bei Audi für die Offenheit und die Hilfe für eine am Anfang noch neue und ungewöhnliche Idee bedanken und auch bei allen weiteren unserer Partner für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie ZebraMobil auch in den nächsten Wochen weiterhin so ausgiebig nutzen. Für alle Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch unsere Entscheidung möglicherweise entstehen, möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen. In Zukunft wird sich das Team neben der Verwertung unserer Technologie und unseres Patents neuen Herausforderungen widmen. München, 11. Juni 2013 © ivm GmbH Seite 31 von 32 Handreichung Carsharing in der Region Frankfurt RheinMain Ergänzung Flexibles Carsharing/E-Carsharing © ivm GmbH Seite 32 von 32