Mustervertrag Kaufvertrag: Ratenzahlung mit Eigentumsvorbehalt

Transcription

Mustervertrag Kaufvertrag: Ratenzahlung mit Eigentumsvorbehalt
Mustervertrag
Kaufvertrag: Ratenzahlung mit Eigentumsvorbehalt
Quelle: Jürgen Leske
Immer auf der sicheren Seite
Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche entstanden. Für eventuell enthaltene Fehler übernehmen
jedoch Autor/in, Chefredakteur sowie die Holzmann Medien GmbH & Co. KG keine rechtliche Verantwortung.
© 2014 Holzmann Medien
www.handwerk-magazin.de
Mustervertrag
www.handwerk-magazin.de
Kaufvertrag: Ratenzahlung mit Eigentumsvorbehalt1
Zwischen
>>Name, Vorname und Adresse<<
- nachfolgend Verkäufer genannt und
>>Name, Vorname und Adresse<<
- nachfolgend Käufer genannt wird folgender Kaufvertrag geschlossen:
§ 1 Kaufgegenstand2
Der Verkäufer verkauft dem Käufer ein ____________, Marke ___________, Fabrikationsnummer
__________. Der Verkäufer wird den Kaufgegenstand am _________ liefern.
§ 2 Kaufpreis und Zahlung3
(1)
Der Kaufpreis beträgt _______ Euro (in Worten: _________________ Euro).
(2)
Mit der Lieferung wird ein Teilzahlungsbetrag von _______ Euro fällig. Den Kaufpreisrest in
Höhe von _________ Euro wird der Käufer in _______ Monatsraten á ________ Euro zahlen. Der
jeweilige Kaufpreisrest ist mit ____ % p. a. zu verzinsen. Der jeweilige Restzins wird mit der
Monatsrate fällig.
(3)
Die Raten sind monatlich zu entrichten bis zum dritten Werktag eines jeden Monats, die erste
Rate bis zum __________. Die Zahlungen sind zu leisten auf das Konto des Verkäufers bei der
_________-Bank IBAN _____________ BIC _______________.
(4)
Gerät der Käufer mit ______ aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die sofortige Zahlung der ganzen Restsumme auf einmal zu
verlangen oder ohne vorherige Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand durch einen mit Vollmacht versehenen Beauftragten abholen zu lassen oder die Rückgabe schriftlich mit einer Frist von _______Tagen zu fordern.4
§ 3 Eigentumsvorbehalt5
(1)
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der
Zinsen trotz der Übergabe an den Käufer Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf weder über
den Kaufgegenstand verfügen noch Dritten die Nutzung einräumen. Der Käufer wird daher
© 2014 Holzmann Medien
1
Mustervertrag
www.handwerk-magazin.de
darauf hingewiesen, dass er sich vor dem Eigentumsübergang jeglicher Verfügung über die
Kaufsache zu enthalten hat und dass Verfügungen über den Kaufgegenstand durch den Käufer
den Tatbestand der Unterschlagung darstellen können.6
(2)
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und notwendige Wartungs- und Reparaturarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig
durchzuführen.
(3)
Der Käufer versichert, dass er den Kaufgegenstand in seiner Wohnung behalten wird. Er verpflichtet sich, jeden Wohnungswechsel und jeden Wechsel des Aufbewahrungsortes des Kaufgegenstands unter Nennung der genauen neuen Adresse unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen.
(4)
Der Käufer wird Pfändungsmaßnahmen und sonstige rechtliche Beeinträchtigungen am Kaufgegenstand dem Verkäufer unverzüglich mitteilen und ihn bei der Wiederherstellung seiner Rechte unterstützen.7
§ 4 Sonstiges
(1)
Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen dieses
Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
(2)
Sollten einzelne Teile dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden in einem solchen Fall die ungültigen oder ungültig gewordenen Teile durch solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
des Vertrages am nächsten kommen.
(3)
Funktionen
Die im Vertrag verwendeten Funktionen sind geschlechtsneutrale Begriffe und beziehen sich
sowohl auf weibliche als auch auf männliche Funktionsinhaber.
>>Ort, Datum<<
Verkäufer
Käufer
1
Kaufverträge mit einer Vereinbarung zur Ratenzahlung, Ratenzahlungskauf genannt oder Kreditkauf,
sind in unserem Wirtschaftsleben sehr häufig. Der Begriff “Kreditkauf” umfasst alle Arten vertraglich
bestimmter Zahlung des Kaufpreises nach der Lieferung oder der Übertragung des Kaufgegenstandes. Diesem Vertragstypus entgegengesetzt sind die ebenfalls häufig vorkommenden Leasingverträge
oder der Mietkauf, die häufig mit einer Kaufoption versehen sind und vor allem darauf ausgerichtet
sind, dass der Besitz an der betreffenden Sache verschafft wird. Demgegenüber geht es beim Ratenzahlungskauf darum, dass der Käufer zumindest nach Ablauf einiger Zeit Eigentümer wird.
© 2014 Holzmann Medien
2
Mustervertrag
www.handwerk-magazin.de
Erhält der Verkäufer seinen Kaufpreis nicht sofort, wie es beim einfachen Kauf der Fall ist, sofort sondern erst im Laufe der Zeit, wenn die Raten abgezahlt sind, dann hat er ein Interesse daran, dass er
das Eigentum an der Sache nicht schon mit der Übergabe verliert. Er wird sich also sinnvoller Weise
das Eigentum an der Sache so lange vorbehalten, bis ihm der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Es
verbleibt ihm dann, wenn der Käufer beispielsweise mit seiner Ratenzahlung in Verzug gerät oder sie
gar einstellt, das Recht auf Herausgabe der Sache.
Wegen der herausragenden Bedeutung der Kreditkäufe wurde dieser Bereich in den §§ 491 ff. des
Bürgerlichen Gesetzbuchs eigens geregelt. Diese Normen gelten grundsätzlich im Verhältnis des gewerblichen Kreditgewerbes zu einer natürlichen Person, einem Verbraucher. Gewerbliche Kreditgeber
sind dabei nicht nur Banken sondern selbständig gewerblich oder beruflich handelnde Personen, etwa
Kaufleute. Im hiesigen Muster handelt es sich um einen Vertrag zwischen Privatpersonen. Der Privatverkäufer muss daher nicht die speziellen Bestimmungen zum Verbraucherdarlehen beachten. Wäre
der Verkäufer eine in diesem Sinne gewerblich oder beruflich handelnde Person (Kaufmann, Bank.
Handwerker), dann müsste der Vertrag beispielsweise Angaben zur Art und Weise der Tilgung enthalten, zum effektiven Jahreszins und zur Gesamtbelastung. Schließlich müsste ein Widerrufsrecht enthalten sein und eine Belehrung dazu (§§ 495, 355 BGB).
2
Der Kaufgegenstand sollte möglichst genau benannt werden, so dass er im Falle einer Auseinandersetzung eindeutig identifizierbar ist. Das bedeutet, dass bei Maschinen der Hersteller, die interne Bezeichnung der Maschine und etwa eine Fabrikationsnummer zu nennen sind. Andere Gegenstände,
die nicht in dieser Weise gekennzeichnet werden können, sollten genau beschrieben werden, eventuell sollte eine Abbildung von ihnen dem Vertrag angehängt werden.
3
In diesem Kaufvertrag wird eine Ratenzahlung vereinbart. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen Privatpersonen, weshalb eine vereinfachte Art des Vertragsschlusses möglich ist Dieser Vertrag müsste nicht einmal schriftlich abgefasst werden - was jedoch gleichwohl dringend aus Beweisgründen anzuraten ist. Wenn der Verkäufer und/oder der Darlehensgeber ein gewerblicher Kreditgeber ist und der Käufer Verbraucher, dann sind zusätzlich die Bestimmungen zum Verbraucherdarlehen nach den §§ 491 ff. BGB zu beachten.
4
Diese Bestimmung gibt dem Verkäufer einige Möglichkeiten für den Fall, dass der Käufer mit seinen
Zahlungen in Verzug gerät. Der Käufer kann nach diesem Muster also entweder die ganze Restsumme auf einmal verlangen, ohne weitere Formalien vom Vertrag zurücktreten und das Gerät herausverlangen. Wählt er den Rücktritt vom Vertrag, dann hat er die Kaufpreisraten Zug-um-Zug gegen Übergabe der Kaufsache zurückzugeben (§§ 346 ff BGB).
5
Typischerweise ist es beim einfachen Kaufvertrag so, dass mit Übergabe der Sache und der Zahlung
des Kaufpreises das Eigentum an der Sache auf den Käufer übergeht. Hier liegt ein Kauf mit Ratenzahlungsvereinbarung vor, weshalb der Verkäufer ein starkes Interesse daran hat, Eigentum erst dann
an der Sache aufzugeben, wenn ihm sämtliche Raten bezahlt worden sind. Sein Eigentum erlischt
also erst mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate.
6
Enthält der Vertrag nicht ein solches ausdrückliches Verbot der Verfügung über die Kaufsache, dann
bleibt es dem Käufer unbenommen, die Sache weiter zu verkaufen.
7
Die beiden Absätze 3 und 4 dieses Paragraphen sollen dem Verkäufer Sicherheiten geben für den
Fall, dass der Käufer mit seinen Ratenzahlungen in Verzug gerät oder die Kaufsache gepfändet wurde, obwohl ein Eigentumsvorbehalt vorliegt.
© 2014 Holzmann Medien
3