FAQ - ATI Autoteile Immler

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FAQ - ATI Autoteile Immler
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Fahrradträger für die
Anhängerkupplung
A.T.I. Autoteile Immler
Inhalt
Hindelanger Str. 35
D-87527 Sonthofen
Tel.: 0 83 21 / 60 76 205
Was muss ich beachten bei …. ?
Heinrich-Hertz-Str. 34
D-40699 Erkrath-Unterfeldhaus
Tel.: 02 11 / 59 81 55 88
1. Anhängerkupplung
1.1 Stützlast
1.2 Typ der Kupplung
1.3 Material der Kupplung
eMail: [email protected]
Homepage: www.autoteile-immler.de
Shop: www.shop.autoteile-immler.de
2. Fahrräder
2.1 Gewicht der Fahrräder
2.2 Typ des Fahrrads
2.3 Größe der Fahrräder und Reifen
3. Fahrzeug
3.1 Grundsatz
3.2 Heckklappen-Öffnung / Abklappmechanismus
3.3 Fahrzeuge mit (teilw.) Kunststoffheckklappen
4. TÜV / Zulassung / Kennzeichen
1. Anhängerkupplung
Was muss ich beachten bei … ?
1.1 Stützlast
Zulässige Stützlasten bei PKW liegen meist im Bereich von 50 kg bis 100 kg. Siehe Unterlagen
der Kupplung und/oder Angabe an der Kupplung selbst.
Wichtig für Fahrradträger:
Gewicht Fahrradträger in kg
+ Gewicht aller Fahrräder in kg
______________________
= Stützlast mindestens in kg
Wenn es Abweichungen davon gibt, wäre das in der Produktbeschreibung ersichtlich.
1.2 Typ der Kupplung
Bei unseren Marken-Kupplungsträgern spielt es keine Rolle, ob es sich um starre, abnehmbare,
schwenkbare oder (automatisch) versenkbare Kupplungen handelt.
Kupplungskugeln sind genormt und alle gleich. Auf diesen sitzen die modernen Träger aus
unserem Sortiment ausschließlich oder hauptsächlich. Zusätzliche, fest montierte Halterungen
unterhalb der Kugel am Kupplungshals sind nicht anzubringen. Daher ist die Form und Länge des
Kupplungshalses unterhalb der Kugel bei unseren Trägern grundsätzlich nicht relevant. Auch
die Lage der Steckdose ist unerheblich.
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Einzige bekannte Ausnahme: Sonder-Kupplungen für manche Transporter oder amerikanische Fahrzeuge.
Kurze Flanschkupplungen (meist nur mit 2 Schrauben angebracht oder eingesteckt), fast ohne
Kupplungshals, manchmal sogar kleinere Kupplungskugeln unterhalb Normdurchmesser von 50 mm).
1.3 Material der Kupplung
Die Kupplungskugel und 2 cm darunter müssen aus Stahl sein. Aluminium im weiteren
Verlauf des Kupplungshalses wäre in Ordnung. Kupplungen aus GGG40, Gusseisen oder VollAluminium sind nicht geeignet.
Es wurden z.B. AUDI-Originalkupplungen auch in Voll-Aluminium ausgeliefert. Im Zweifel fragen Sie bitte
Ihren Fahrzeughersteller/-händler, ob Alu oder Stahl. Sollten Sie eine Voll-Aluminium-Kupplung haben, so
fragen Sie uns gerne: es gibt abweichend von o.g. Regel noch Spezialträger!
2. Fahrräder
Was muss ich beachten bei…?
2.1 Gewicht der Fahrräder
Wie immer unter Berücksichtigung der Gesamtzuladung des Trägers und der Stützlast des
Fahrzeugs:
Fahrräder bis 20 kg Einzelgewicht: alle unsere sind Träger geeignet. Nur auf Erweiterungssätzen
für zusätzliches Fahrrad ggfs. niedrigeres Gewicht. Wäre dann jedoch ausdrücklich in der
Produktbeschreibung angegeben.
Fahrräder über 20 kg Einzelgewicht: Produktbeschreibung beachten („Maximales Gewicht pro
Rad“). Ist nichts weiter angegeben, ist der Kupplungsträger für max. 20 kg pro Fahrrad geeignet.
Elektrofahrräder: Wiegen meist deutlich über 20 kg. Produktbeschreibung beachten
(„Maximales Gewicht pro Rad“). Standard-Fahrradträger können genutzt werden, wenn für das
Einzelgewicht pro Rad zugelassen. Es gibt Spezialträger, meist bis 30 kg pro Rad, die zudem noch
weitere Vorteile haben: größeren Abstand zwischen den Radstellplätzen (komfortablere Beladung)
sowie Beladehilfe (Auffahrrampe) optional.
Es geht hier allgemein darum, was die Befestigungen der Fahrräder im Extremfall (Vollbremsung,
Ausweichmanöver) zu halten vermögen. Es ist nicht ausreichend, nur die Gesamtzuladung eines Trägers zu
beachten. Beispiel: Wenn ein Fahrradträger 60 kg zulässige Gesamtzuladung hat, können Sie nicht
automatisch ein Rad mit 30 kg und 2 Räder mit je 15 kg aufladen. Das wären dann zwar genau 60 kg – aber
das Rad mit 30 kg würde das zulässige max. Gewicht pro Rad (z.B. 20 kg) deutlich überschreiten. Das wäre
nicht erlaubt!
2.2 Typ des Fahrrads
Unsere Kupplungsträger sind für Herren-, Damen-, Kinderräder in allen möglichen
Rahmenformen gleichermaßen ohne Zusatz-Zubehör geeignet. Noch nie bekamen wir einen
Fahrradträger zurück, weil die Räder nicht montiert werden konnten.
Halteklammern für Fahrräder sind auf mind. 70 mm Rahmenstärke ausgelegt, meist sogar
mehr. Ob der Rahmen rund, oval etc. ist, spielt keine Rolle. Räder ohne Querstange (anders als
beim klassischen Herrenrad) befestigt man einfach an anderen Rahmenteilen.
Wenn es einen Träger gibt, der von dem oben Beschriebenen abweicht, haben wir das extra deutlich in der
Artikelbeschreibung vermerkt. Bezüglich des Gewichts der Fahrräder, siehe Punkt 2.1 oben.
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2.3 Größe der Fahrräder und Reifen
Reifenbreite: alle Träger für alle handelsüblichen Reifenbreiten geeignet
Größe/Länge der Fahrräder: Auch hier gibt es grundsätzlich für alle handelsüblichen
Fahrräder beim Kauf nichts zu beachten. Die Fahrradträger sind so konstruiert und vom TÜV
abgenommen, dass die Vorschriften auch für sehr große Fahrräder erfüllt werden.
Bei den meisten Trägern sind die Beleuchtungseinheiten dementsprechend weit auseinander, bei anderen
lassen sie sich flexibel verschieben. Die gesetzliche Vorschrift will dennoch der Vollständigkeit halber
erwähnt werden: das Fahrrad darf max. 40 cm über die Beleuchtungseinheit des Trägers hinausragen.
Auch hat die Breite des Fahrradträgers grundsätzlich nichts damit zu tun, wie lang das Fahrrad sein darf.
Beispiel Träger ATERA STRADA SPORT: Der Träger ist zwar nur 100 cm breit, kann aber auch Fahrräder mit
einem Radstand (Achse zu Achse) von zum Beispiel 140 cm aufnehmen (durch spezielle Konstruktion der
Radaufnahmen).
3. Fahrzeug
3.1 Grundsatz
Kupplungsträger sind grundsätzlich fahrzeug-unabhängig. Beachten Sie aber Punkt 1
„Kupplung“ und die nachfolgenden Hinweise. Fahrzeuge mit Ersatzrad am Heck benötigen immer
eine Sonderlösung (spezielle Träger oder Adapter). Ansonsten gilt aber: Hat das Fahrzeug eine
Kupplung, können Sie darauf auch einen Kupplungsträger verwenden.
3.2 Heckklappen-Öffnung / Abklappmechanismus
Bei Hecktüren (2-geteilte Flügeltüren) wie z.B. bei Transportern: Öffnen ist NIE möglich.
Bei 2-/4-Türer (Stufenheck, Limousinen): Öffnen des Kofferraumdeckels immer möglich.
Bei 3-/5-Türern usw. mit nach oben öffnender Heckklappe: Wenn Sie auch bei montiertem
und mit Fahrrädern beladenem Träger Zugang zur Ladefläche haben möchten, benötigen Sie
einen Fahrradträger mit Abklappmechanismus. Standard bei den meisten Trägern aus unserem
Sortiment.
Anmerkungen und Erläuterungen:
Die verschiedenen Träger haben unterschiedlich weite Abklappwinkel. Es gibt jedoch keine
Fahrzeuglisten, bei welchen Fahrzeugen die Heckklappen zu öffnen sind und bei welchen nicht.
Grund: nicht jedes Fahrzeug des gleichen Typs hat auch die gleiche Kupplung eingebaut (bei der
Nachrüstung als auch „ab Werk“ werden Kupplungen von verschiedenen Herstellern und in
verschiedenen Ausführungen verbaut).
Je nach Heckklappe, Abstand der Kupplungskugel zum Fahrzeug sowie der Lage der
Kupplungskugel (ob sie quasi auf selber Ebene wie die Ladekante/Unterkante der Heckklappe ist
oder nach unten versetzt) ergibt sich unterschiedlich viel Raum und Platz zwischen der
Heckklappe und dem Träger.
Es folgt eine Tabelle mit Empfehlungen aus unserer langjährigen Erfahrung:
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Abklappmechanismus
Fahrradträger
Eignung
nur bezogen auf HeckklappenÖffnung möglich ja/nein
extrem weiter
Abklappwinkel oder
Auszugsmechanismus
• ATERA STRADA DL Art. 022601
und STRADA EVO 3 Art.
022701, VARIO 3 Art. 022751
• THULE EuroClassic G6 928,
929, EuroPower 915
• UEBLER P22 (NICHT P32!)
ALLE Fahrzeuge
Beispiele für Extrem-Fahrzeuge, bei
denen sogar ausschließlich diese Träger
eine Heckklappen-Öffnung ermöglichen:
Transporter VW T4 und T5, Transporter
Ford Transit, Mercedes Viano, Opel Zafira
B ab Bj. 2007, VW Caddy,
Peugeot Partner, Citroen Berlingo
Extrem, weil große, gerade Heckklappen
und Kupplungskugel nah an Fahrzeug und
gleichzeitig (fast) auf Höhe der Ladekante
sehr weiter
Abklappwinkel oder
Auszugsmechanismus
• ATERA: alle Träger
• THULE: alle Träger außer 940
• UEBLER: X21 / X31 / P32
ALLE Fahrzeuge außer die in
der Spalte oben genannten
„Extrem“-Fahrzeuge.
Empfohlen für „größere“ Fahrzeuge wie
zum Beispiel:
SUV’s wie BMW X3, VW Touareg usw.
MPV’s, VAN‘s o.ä. wie Ford Galaxy, Ford CMax, VW Sharan, VW Touran, Opel Zafira
A, usw.
StandardAbklappwinkel
•
•
•
•
•
ECKLA: alle Träger
EUFAB: alle abklappb. Träger
MFT: alle Träger
MONT BLANC: alle Träger
THULE EuroRide 940
ALLE Fahrzeuge außer die in
der Spalte oben genannten
„Extrem“-Fahrzeuge sowie
einige „größere“ Fahrzeuge.
Bei der überwältigenden Mehrheit
aller Fahrzeuge, vom Kleinwagen
bis zum Kombi, reichen diese
Standard-Abklappmechanismen
jedoch auch völlig aus.
3.3 Fahrzeuge mit (teilw.) Kunststoffheckklappen
Beinahe alle unsere Fahrradträger sitzen ausschließlich auf der Kupplung und haben keinerlei
Berührungspunkte mit dem Fahrzeug.
Ausnahme: Bei einigen Trägern für 4 Fahrräder schreibt der TÜV eine Zusatzsicherung vor. Es
gehen noch Gurte in die Heckklappe. Diese beschädigen keinesfalls den Lack (gummierte oder
spezialbeschichtete Haken) und es ist kaum Gewicht oder Zug auf diesen Gurten. Sie mindern
lediglich Vibrationen oder bieten bei extremsten, unfallartigen Ausweichmanövern zusätzliche
Sicherheit – zu Ihrem Nutzen. Diese sind also positiv zu beurteilen als Sicherheitsgewinn!
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Zu beachten dabei: Die Heckklappe darf bei diesen Trägern für 4 Fahrräder an den betreffenden
Stellen ausschließlich aus Metall sein. Zusatzgurte haben:
ATERA STRADA DL 022600 mit Erweiterungsset 022611 auf 4 Räder
Nur diese eine Version in voll ausgebautem Zustand für 4 Räder hat Zusatzgurte. Alle anderen STRADA DL-,
STRADA EVO- und STRADA SPORT-Modelle haben keinen Zusatzgurt.
UEBLER F42 für 4 Räder, P31 und P32 mit Erweiterungsset auf 4 Räder
Nur diese eine Version in voll ausgebautem Zustand für 4 Räder hat Zusatzgurte. Alle anderen Versionen
haben keinen Zusatzgurt.
MFT 8200 mit Erweiterungsset 8333 + 8444 auf 4 Räder
Nur diese eine Version in voll ausgebautem Zustand für 4 Räder hat Zusatzgurte. Alle anderen Versionen
haben keinen Zusatzgurt.
EUFAB 11437 BIKE FOUR für 4 Räder
Gurte werden oben in die Heckklappe eingehängt. Für Fahrzeuge, wie z.B. alle BMW Touring
der letzten Jahre, deren oberster Abschluss der Heckklappe aus Kunststoff ist, sind diese Träger
nicht geeignet.
ECKLA ECKLAFANT 4 Art. 40000 für 4 Räder
Nur diese eine Version für 4 Räder hat Zusatzgurte. Alle anderen ECKLAFANTEN haben keinen Zusatzgurt.
Gurte werden seitlich, links und rechts, in die Heckklappe eingehängt. Nicht geeignet für
Voll-Kunststoff-Heckklappen.
4. TÜV / Zulassung / Kennzeichen
Extra TÜV-Abnahme / Zulassung: NEIN. Alle Träger haben TÜV und eine EuroBE (Europäische
Betriebserlaubnis). Diese liegt dem Träger bei (abgedruckt in der Anleitung). Diese ist
mitzuführen. Mehr ist nicht zu beachten.
Kennzeichen für den Fahrradträger: Am Fahrradträger muss zwingend das gleiche Kennzeichen
wie am Fahrzeug angebracht werden. Jeder Fahrradträger wird mit einer Kennzeichenhalterung
geliefert. Das sogenannte „3. Kennzeichen“ bekommen Sie auch bei uns (nur für Deutsche
Kennzeichen möglich)! Das „3. Kennzeichen“ benötigt keine TÜV/AU-Plaketten, muss sonst aber
genau den Vorschriften für KFZ-Kennzeichen entsprechen. Selbst gemachte Kennzeichen (aus
Blech oder Pappe z.B. mit Handschrift) sind genauso wenig erlaubt wie das Abschrauben des
Kennzeichens vom PKW und das Versetzen in den Kennzeichenhalter des Fahrradträgers.
Diese Informationen gelten nur für Deutschland. Kunden aus anderen Ländern mögen sich bitte nach den
Gegebenheiten in ihrem Land erkundigen.
Sie haben noch weitere Fragen?
Wir sind gerne für Sie da:
Ihr Team von A.T.I. Autoteile Immler
Tel.: 0 83 21 / 60 76 205 oder 02 11 / 59 81 55 88
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