April 2015 - Kassenärztliche Vereinigung Berlin
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April 2015 - Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Aktuelle Informationen aus Ihrer KV Nr. 5 • April 2015 Aktuelle Meldungen Aktuelles Termine Was ist neu zum 2. Quartal 2015? Im Internet der KV Berlin haben wir zu Beginn des neuen Quartals eine Auswahl wichtiger Neuheiten für Sie zusammengefasst. Diese wurden zum 1. April 2015 wirksam und sind für Ärzte und Psychotherapeuten relevant. Zu jedem Thema finden Sie eine kurze Erklärung und eine Sammlung von Links zu weiterführenden und/oder ergänzenden Internetseiten der KV Berlin. [mehr ...] Homepage KV Berlin EBM: Änderungen in der Molekularbiologie seit dem 1. April 2015 Mit Wirkung zum 1. April 2015 haben die Partner des BMV-Ä Änderungen der Leistungslegenden der GOP 32820 und 32859 und die Neuaufnahme der GOP 32819 in den Abschnitt 32.3.12 EBM beschlossen. Die Änderungen beinhalten eine Berücksichtigung der Münchner Nomenklatur III und der neuen QSVereinbarung Zervixzytologie, eine Aufnahme des mRNA-HPV-Nachweises und eine Differenzierung in zwei Gebührenordnungspositionen nach Indikation. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Anpassung der Nummer 4 der Präambel 19.1 EBM zum 1. April 2015 erforderlich. Die Veröffentlichung erfolgte im Deutschen Ärzteblatt, Heft 3 (16. Januar 2015) und Heft 5 (30. Januar 2015). Hepatitis C – Strukturvertrag nach § 73a SGB V: Fremdkassenzahlungsausgleich Für den seit 1. Januar 2015 mit der AOK Nordost abgeschlossenen Strukturvertrag zur qualitätsgesicherten Behandlung und Betreuung von Versicherten mit chronischer Hepatitis C der AOK Nordost können die Leistungen für Versicherte der AOK Nordost mit Wohnort in Berlin sowie mit Wohnort in den KV Bereichen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erbracht und abgerechnet werden. Über Anerkennungsvereinbarungen gemäß Fremdkassenzahlungsausgleich mit den weiteren Kassenärztlichen Vereinigungen informieren Sie sich bitte auch im Rahmen der Liste der Sonderverträge. Diese finden Sie hier. Seite 1 Aktuelle Informationen aus Ihrer KV Nr. 5 • April 2015 Neuer Vertrag nach § 73c SGB V: Hautkrebsscreening mit der IKK Brandenburg und Berlin Zum 1. April 2015 hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin mit der IKK Brandenburg und Berlin (BB) einen Hautkrebsscreeningvertrag geschlossen. Die IKK BB bietet bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres unabhängig vom Wohnort des Versicherten alle zwei Jahre eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung an. Der Leistungsinhalt und -umfang entspricht den gesamtvertraglichen Regelungen zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für die EBM-Nummer 01745 inklusive Auflichtmikroskopie, sofern diese medizinisch notwendig ist. Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen, die über eine Genehmigung zur Abrechnung der EBM-Nummer 01745 verfügen. Die Teilnahme muss gegenüber der KV Berlin erklärt werden. Die IKK Brandenburg und Berlin vergütet die Leistungen je Untersuchung mit 25,78 Euro (21,98 Euro entsprechend EBM-Nummer 01745 plus 3,80 Euro als anteiliger Aufschlag für die ggf. im Einzelfall notwendige Auflichtmikroskopie). Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und wird jährlich entsprechend der Veränderung des honoravertraglich vereinbarten Orientierungspunktwertes in Berlin angepasst. Die Abrechnung erfolgt über die SNR 99200. Der Vertrag befindet sich derzeit noch im Unterschriftenverfahren und ist nach Abschluss auf der Homepage der KV Berlin hier zu finden. Eine Übersicht der Hautkrebsscreeningverträge finden Sie auf unserer Homepage. Neuer Strukturvertrag: Vertrag zur qualitätsgesicherten Reduktion des Alkoholkonsums nach § 73a SGB V mit der KKH Der zum 1. April 2015 abgeschlossene neue Strukturvertrag setzt bei dem routinemäßigen Hausarztbesuch mit dem Ziel an, Patienten mit riskantem oder schädlichem Alkoholkonsum zu identifizieren, zur Reduktion des Alkoholkonsums zu motivieren und im Bedarfsfall durch weiterführende Versorgungsstrukturen eine patientenzentrierte Behandlung zu ermöglichen. Hierzu soll vom behandelnden Arzt ein zusätzliches Angebot zur umfassenden Aufklärung über mögliche Zusammenhänge gesundheitlicher Probleme mit dem Alkoholkonsum gemacht werden. Dem Versicherten sollen verschiedene Alternativen und Bewältigungsstrategien aufgezeigt und weiterführende suchtspezifische Hilfsangebote unterbreitet werden. Teilnahmeberechtigt sind Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung: - als Allgemeinmediziner, - als Kinderarzt, - als Internist ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, - nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind - und am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben (Hausarzt), zugelassen sind und über • eine Berechtigung der „psychosomatischen Grundversorgung“ oder • Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ oder • den schriftlichen Nachweis über eine Schulung im „Motivational Interviewing“ verfügen Der Vertrag gilt vorerst nur für KKH-Versicherte mit Wohnort in Berlin. Wir bemühen uns, diesen Vertrag künftig auch für Versicherte mit anderen Wohnorten geltend zu machen. Versicherte, bei denen alkoholbedingt ein riskanter Lebensstil festgestellt wurde, können an diesem Vertrag ihre Teilnahme erklären, wenn folgende ICD-Diagnosen gesichert festgestellt wurden (Zusatzkennzeichen „G“) Seite 2 Aktuelle Informationen aus Ihrer KV Nr. 5 • April 2015 • Probleme mit Bezug auf die Lebensführung, z.B. Konsum von Alkohol (ICD 10: Z 72.0G) oder • schädlichen Alkoholkonsum (ICD 10: F 10.0G und/oder F 10.1G) bzw. • Alkoholabhängigkeit (ICD 10: F 10.2G und/oder F 10.3G) Bei minderjährigen Patienten ist die Einwilligung der Personensorgeberechtigen erforderlich. Pauschale SNR Vergütung Beschreibung Beratung, Einschreibung und Information des Patienten (Dauer: 20 Minuten) 90045 42,00 Euro Die SNR 90045 ist einmalig abrechenbar. 90046 20,00 Euro 90047 20,00 Euro Kurzintervention, zwei Kurzinterventionen pro Patient, (Dauer je 15 Minuten) 1) Kurzintervention: i.d.R. 3-5 Wochen nach Einschreibung Die SNR 90046 ist max. 2x im Behandlungsfall abrechenbar. Die SNR 90046 darf nur abgerechnet werden, wenn die SNR 90045 angesetzt wurde. 2) Kurzinterintervention: i.d.R. 3-5 Wochen nach 1. Kurzintervention Follow-Up-Gespräch zur Reduktion des Alkoholkonsums (Dauer je 15 Minuten) Erstes Teilnahmejahr: Ein Follow-Up-Gespräch im Folgequartal nach durchgeführter Kurzintervention. Die SNR 90047 kann 1x im Behandlungsfall und 2x im Kalenderjahr abgerechnet werden. Die SNR 90047 darf im Folgequartal nur abgerechnet werden, wenn die SNR 90046 im vorherigen Quartal angesetzt wurde. Folgende Teilnahmejahre: Zwei Follow-Up-Gespräche in zwei verschiedenen Quartalen Der Vertrag befindet sich derzeit noch im Unterschriftenverfahren und ist nach Abschluss auf der Homepage der KV Berlin zu finden. Laufen Sie mit beim Berliner Firmenlauf am 12. Juni 2015 Die KV Berlin ist auch beim mittlerweile 14. Berliner Firmenlauf mit von der Partie und möchte alle Mitglieder einladen, mit Kollegen, Praxisteam und KVMitarbeitern durch den Berliner Tiergarten zu laufen, walken oder skaten. Die sechs Kilometer lange Strecke beginnt an der Ebertstraße nahe dem Brandenburger Tor und endet auf der Straße des 17. Juni in Höhe des Sowjetischen Ehrenmals. Detaillierte Informationen zur Anmeldung, Strecke, Ausrüstung sowie Rahmenprogramm finden Sie auf unserer Homepage oder direkt unter www.berliner-firmenlauf.de. [mehr ...] Homepage KV Berlin Seite 3 Aktuelle Informationen aus Ihrer KV Nr. 5 • April 2015 Aufruf an Allgemeinmediziner: Einladung zur Teilnahme an der Online-Umfrage ZooGloW Die Umfrage erfolgt im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojektes „Zoonosen und Lebensmittelsicherheit entlang globaler Warenketten (ZooGloW)“. Trotz der erheblichen Fortschritte in der Hygienegesetzgebung führen lebensmittelassoziierte Infektionserkrankungen die Statistiken der meldepflichtigen Infektionen in Deutschland weiterhin an. Ziel der Untersuchungen ist es, den Kontakt der Verbraucher mit humanpathogenen zoonotischen Erregern, die Risiken für die Übertragung der Erreger durch Lebensmittel auf den Verbraucher und die klinischen Konsequenzen einer Infektion genau zu erfassen. Allgemeinmediziner spielen eine zentrale Rolle in der Diagnostik und der Kontrolle von Magen-Darm-Infektionen, zum Beispiel durch Campylobacter, Salmonella und Yersinia, da sie meist die erste Anlaufstelle für GastroenteritisPatienten sind und durch Aufklärungsmaßnahmen die Weiterverbreitung eindämmen. Mit Hilfe der Umfrage soll erfasst werden, inwieweit die Inzidenz der Gastroenteritis unterschätzt wird. Die Befragung wird anonym ausgewertet und es werden keine persönlichen Daten erfragt. Bitte schätzen Sie die Fallzahlen in Ihrer Praxis ab. Die Umfrage wird im Sommer nochmals wiederholt, da die Inzidenzen einiger lebensmittelbedingter Krankheiten jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen. Zur Teilnahme klicken Sie bitte hier. Für eine epidemiologische Studie zum Thema Zoonosen werden außerdem deutsche, russische, türkische und vietnamesische Frauen und Männer gesucht. Wir bitten um Ihre Mithilfe bei der Probandenrekrutierung. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link. Neue Praxisinformation: IT in der Arztpraxis Auch im zweiten Quartal gibt es für Ärzte und Psychotherapeuten wieder Neuerungen in der Praxissoftware. Alle Änderungen dazu finden Sie in einer Praxisinformation, die Sie hier herunterladen können. PraxisWissen „Arbeiten im Team“ erschienen Im Rahmen der KBV-Reihe „PraxisWissen“ ist ein neues Serviceheft erschienen: „Arbeiten im Team“ informiert Niedergelassene über unterschiedliche Praxisformen und Möglichkeiten der Kooperation. Das Serviceheft steht für Sie hier zum Download bereit. Bundesärztekammer weist auf Schweigepflicht hin Vor dem Hintergrund der derzeitigen Diskussion um eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht hat die Bundesärztekammer (BÄK) auf die rechtlichen Regelungen hingewiesen, die Ärzte bei ihrer Arbeit beachten müssen. Wichtige Hinweise zur Schweigepflicht können Sie in den Praxisnachrichten der KBV nachlesen. EBM-Version für das zweite Quartal online Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Online-Version des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) optisch und technisch modernisiert, so wurden zum Beispiel Darstellung und Funktion in modernen Browsern verbessert. Der EBM wird jedes Quartal aktualisiert, neben der Online-Version kann der EBM auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Daneben gibt es Hinweise zu den vorgenommenen Änderungen. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier. Seite 4 Aktuelle Informationen aus Ihrer KV Nr. 5 • April 2015 Material zur Suizidprävention von jungen Menschen Der Verein „Freunde fürs Leben e.V.“ engagiert sich über zehn Jahren in der Suizidprävention und klärt auch über Depressionen und seelische Gesundheit auf. Der Verein wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene und gibt Informationen über Warnsignale, vermittelt Hilfsangebote und Therapiemöglichkeiten. Der Pocket Guide „lebensmüde“ und das Infoplakat „Suizid in Deutschland“ kann kostenfrei gegen Porto und Versand bestellt werden. Mehr zu den Informationsmaterialien finden Sie hier. [mehr ...] Homepage Freunde fürs Leben e.V. Kampagne „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“ Die Aktion der Niedergelassenen wird mit Angeboten für die Mitglieder und Aktionen für die Öffentlichkeit kontinuierlich weiterentwickelt. Ein wichtiger Baustein ist die Kampagnen-Internetseite www.ihre-aerzte.de. Regelmäßiges Reinklicken lohnt sich! [mehr ...] Homepage Ihre Ärzte Terminkalender: Veranstaltungen Ihrer KV Für Ärzte, Psychotherapeuten und/oder Praxispersonal Durch Klicken auf den Veranstaltungshinweis/Termin gelangen Sie zu weiterführenden Informationen. 15.4.2015 15.00-19.00 Uhr KV-Seminarprogramm: Erfolgreich durch Service in der Arztpraxis 15.4.2015 13.00-19.00 Uhr KV-Seminarprogramm: Workshop: Arbeitsschutz in der Arztpraxis -Ausgebucht- 17.4.2015 15.00-19.00 Uhr KV-Seminarprogramm: Der Anti-Stress-Kurs für MFA -Ausgebucht- Seite 5 Aktuelle Informationen aus Ihrer KV 17.4.2015 13.00-19.00 Uhr KV-Seminarprogramm: Rahmenbedingungen der Aufbereitung von Medizinprodukten 18.4.2015 9.30-17.00 Uhr KV-Seminarprogramm: Qualitätssicherungskurs Ärztlicher Bereitschaftsdienst der KV Berlin 20.4.2015 11.00-17.00 Uhr 21.4.-23.4.2015 9.00-17.00 Uhr 24.4.2015 9.00-14.00 Uhr KV-Seminarprogramm: Intensivkurs Praxismanager -Ausgebucht- 23.4.2015 20.00 Uhr 25.4.2015 10.00-16.00 Uhr Nr. 5 • April 2015 KV-Vertreterversammlung KV-Seminarprogramm: Lange nicht geführt? Zum ersten Mal ein Praxisteam leiten Seite 6 Aktuelle Informationen aus Ihrer KV Nr. 5 • April 2015 Für Ihre Patienten Hinter dem Veranstaltungshinweis verbirgt sich ein Link zur Einladung. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese vervielfältigen und in Ihrer Praxis auslegen. Die nächste KV-Sprechstunde findet am 28.4.2015 Uhr um 18.00 Uhr zum Thema „Reisen als chronisch kranker Patient – worauf sollte ich achten?“ statt. Eine Information der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit der KV Berlin Redaktion: Juliana Gralak Herausgeber: Vorstand der KV Berlin, Dr. Angelika Prehn (V.i.S.d.P) Kontakt: Telefon: Fax: E-Mail: Service-Center 31 00 3-999 31 00 3-900 [email protected] Seite 7